![]() First Sensor AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017We lead the futureGeschäftsbericht 2017Bericht des AufsichtsratsDie ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben hat der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit kontinuierlich überprüft sowie überwacht. Zudem war er in alle Entscheidungen von strategischer und grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat im Verlauf des Geschäftsjahres und darüber hinaus regelmäßig, zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftslage, die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die Risikolage, das Risikomanagement sowie relevante Fragen der Compliance, der Strategie und der Planung. Planabweichungen und Zieländerungen beim intern prognostizierten Geschäftsverlauf sowie daraus abgeleitete Maßnahmen wurden dem Aufsichtsrat übermittelt, erläutert und mit dem Vorstand diskutiert. Geschäften, die seiner Zustimmung bedurften, hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Sämtliche relevanten Informationen wurden dem Aufsichtsrat zeitnah und umfassend kommuniziert. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden sechs Präsenzsitzungen im Beisein des Vorstands durchgeführt, auf die im Folgenden inhaltlich näher eingegangen wird. Weiterhin wurden drei Umlaufbeschlüsse gefasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben an fünf Sitzungen vollzählig teilgenommen; nur an der Sitzung im Mai fehlte mit Marc de Jong einer der Aufsichtsräte. Gegenstand aller Aufsichtsratssitzungen war die schriftliche und mündliche Berichterstattung des Vorstandes über die Geschäftslage der First Sensor AG und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Vermögenslage. Über bedeutsame Geschäftsvorfälle, die Strategie und deren Umsetzung sowie über das Risikomanagement des Unternehmens hat sich der Aufsichtsrat eingehend unterrichten lassen und darüber beraten. Weiterhin erhielt der Aufsichtsrat durch den Vorstand ein monatliches Finanzreporting mit einer ausführlichen Darstellung der aktuellen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der First Sensor-Gruppe einschließlich Soll-Ist-Abweichungen und detaillierten Kommentierungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Vorsitzenden des Vorstands zeitnah informiert. In der Sitzung vom 2. Februar 2017 berichtete Dr. Dirk Rothweiler den Mitgliedern des Aufsichtsrats von seinen ersten Eindrücken und Erkenntnissen nach den ersten vier Wochen als Vorsitzender des Vorstands bei der First Sensor AG. Im Anschluss sprachen Aufsichtsrat und Vorstand über die Prioritäten für 2017, insbesondere im Hinblick auf Wachstum und Qualität, und über die Wünsche des Aufsichtsrats zu vertiefenden Informationen bezüglich des operativen Geschäfts für die weiteren Aufsichtsratssitzungen des Jahres. Des Weiteren wurden offene Fragen zu dem in der letzten Sitzung des Jahres 2016 vorgestellten Budget 2017 durch den Vorstand beantwortet. Abschließend wurde ein Beschluss über die Zuteilung von Optionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2016/II gefasst sowie der variable Vergütungsanteil 2016 für den Vorstand festgelegt. In der am 16. März 2017 stattgefundenen Aufsichtsratssitzung wurden der Einzel- und der Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 intensiv besprochen. Darüber hinaus standen der Inhalt des Corporate Governance Kodex sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG auf der Tagesordnung, die ebenfalls verabschiedet wurde. Zudem beschloss der Aufsichtsrat in der Sitzung das Budget 2017. Des Weiteren wurde zu dieser Sitzung der Director Quality der First Sensor AG eingeladen, um über das Thema Qualität in der First Sensor-Gruppe zu referieren. Ein weiteres Schwerpunktthema war die Strategie des Unternehmens, zu der sich Vorstand und Aufsichtsrat intensiv austauschten. Darüber hinaus wurde die Einladung zur Hauptversammlung 2017 einschließlich der Beschlussvorschläge zum Aktienoptionsprogramm 2017/I, zur Wiederwahl des Aufsichtsrats, zur Satzungsänderung zwecks Erweiterung des Aufsichtsrats und zur Wahl eines vierten Aufsichtsratsmitglieds beschlossen. Abschließend genehmigte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Rothweiler die Aufnahme einer Nebentätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der LPKF AG, eine mittelständische Firma im Bereich Laser-Materialbearbeitung, die nicht im Wettbewerb zur First Sensor AG steht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich in der Sitzung am 23. Mai 2017 auf die anstehende Hauptversammlung vorbereitet und sich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abgestimmt. Die Hauptversammlung am 24. Mai 2017 beschloss die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Personen, sie wählte Prof. Dr. Alfred Gossner für eine weitere Amtszeit zum Mitglied des Aufsichtsrats und Prof. Dr. Christoph Kutter zum vierten Mitglied. Am 12. Juli 2017 hat der Aufsichtsrat mittels Umlaufbeschluss Prof. Dr. Alfred Gossner erneut zum Vorsitzenden und Götz Gollan wieder zum stellvertretenen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über genügend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Mandate. Sie hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich im Vorfeld der Sitzungen und im Plenum mit den seitens des Vorstandes vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und sie zu diskutieren. Im Rahmen einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 23. August 2017 wurden die Themen Qualität, Product Roadmap und Portfolio intensiv besprochen. Ein weiterer Fokus lag auf der Strategie für profitables Wachstum des Unternehmens. Außerdem wurde aufbauend auf einem Beschluss der Hauptversammlung der Aktienoptionsplan 2017/I für Vorstandsmitglieder beschlossen. Die Aufsichtsratssitzung am 27. September 2017 beschäftigte sich vornehmlich mit der Planung 2018ff. Außerdem wurde das Thema Qualität sowie das erarbeitete ComplianceManagement-System der Gesellschaft intensiv besprochen. Schließlich führte eine Diskussion der aktuellen Änderungen des Corporate Governance Kodexes zu entsprechenden Beschlüssen. In der Sitzung vom 11. Dezember 2017 wurde dem Aufsichtsrat ausführlich die strategische und operative Entwicklung der Gesellschaft vorgestellt. In diesem Zusammenhang referierte der Director Development über LiDAR und der Geschäftsführer der First Sensor Mobility GmbH über Perspektiven im Zielmarkt Mobility. Weiterhin wurde dem Aufsichtsrat der aktuelle Risikobericht vorgestellt. Ausführlich besprachen Aufsichtsrat und Vorstand die Budgetplanung 2018 und die langfristige Fremdfinanzierung der Gruppe sowie die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats gem. Abschnitt 5.6 DCGK. Zusätzlich zu den turnusgemäßen Sitzungen fanden eine Vielzahl von Besprechungen zwischen dem Vorstand und Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Gesonderte Ausschüsse wurden nicht gebildet. Die Anforderungen an den unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz (Financial Expert) wurden und werden von Götz Gollan erfüllt, der Bankkaufmann, Diplom-Betriebswirt (FH) und hauptberuflich seit 2002 als Bankvorstand tätig ist. Eine Effizienzprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrats wurde mit Hilfe eines standardisierten Prozesses der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, durchgeführt. Dies führte zu keinen Auffälligkeiten oder deutlichem Verbesserungsbedarf. Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 gewählt und mit der Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 beauftragt. Vor der Unterbreitung des Wahlvorschlags wurde eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers vom Aufsichtsrat eingeholt. Die Prüfberichte sowie die Abschlussunterlagen und der CSR-Bericht ebenso wie der Vorschlag des Vorstandes über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 15. März 2018 intensiv und ausführlich erörtert. In dieser Sitzung berichtete der verantwortliche Abschlussprüfer auch persönlich über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Sowohl der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der First Sensor AG für das Geschäftsjahr 2017 als auch der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017, welcher gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wurde, sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden vom Abschlussprüfer, der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Abschlussprüfung erhoben. Gemäß § 172 AktG ist der Einzelabschluss der First Sensor AG dementsprechend festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverwendung hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen. Der CSR-Bericht wurde keiner Prüfung durch Dritte unterzogen. Der Abschlussprüfer hat sich überzeugt, dass die Angaben hierzu vorliegen und der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung überprüft. Darüber hinaus wurde in derselben Aufsichtsratssitzung die Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG der First Sensor AG verabschiedet. Sie wurde im Anschluss auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Ausführliche Informationen stehen im Corporate Governance Bericht der Gesellschaft zur Verfügung. An dieser Stelle möchte ich mich - auch im Namen meiner Aufsichtsratskollegen - beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr tatkräftiges Engagement und ihre überdurchschnittlichen Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr bedanken und ihnen für die zukünftig anstehenden Projekte und Herausforderungen viel Erfolg wünschen. Ebenso bedanken wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen unserer Aktionärinnen und Aktionäre. Wir freuen uns, wenn Sie die First Sensor AG auf ihrem zukünftigen Weg weiter als Investor begleiten.
Berlin, den 15. März 2018 First Sensor AG Prof. Dr. Alfred Gossner, Vorsitzender des Aufsichtsrats Corporate Governance Bericht und Erklärung zur UnternehmensführungEinhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex und EntsprechenserklärungenVorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG orientieren sich an den Grundsätzen einer guten Corporate Governance, wie sie im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) festgeschrieben sind. Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Vorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG überprüfen daher ebenfalls mindestens einmal jährlich, ob den dort aufgeführten Empfehlungen und Anregungen entsprochen wird. Die gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wird anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations, Corporate Governance, veröffentlicht. Bezogen auf die DCGK-Fassung vom 7. Februar 2017 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017) wurde sie zuletzt am 15. März 2018 abgegeben. Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat jährlich und erklären den Stand der Umsetzungen zu den über 100 Empfehlungen und 10 Anregungen des Kodex. Gemäß der aktuellen Entsprechenserklärung weicht das Unternehmen von sieben Empfehlungen ab; diese Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung dargestellt und begründet. Die Anregungen werden - mit einer Ausnahme - alle berücksichtigt; lediglich die Hauptversammlung wurde bisher nicht im Internet übertragen und dies ist derzeit auch für die Zukunft noch nicht beabsichtigt. Aktuelle und frühere Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind ebenfalls auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations verfügbar. Bestandteil dieses Corporate Governance Berichts ist die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB, die ebenfalls auf der Unternehmensinternetseite im Bereich Investor Relations, Corporate Governance, veröffentlicht ist, sowie die Offenlegung der Grundzüge des Compliance-Management-Systems gem. Ziffer 4.1.3 des DCGK. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGBDie Leitung und Kontrolle bei der First Sensor AG sind auf gute, verantwortungsbewusste und nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet. Einen hohen Stellenwert haben eine enge und effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen, eine offene Unternehmenskommunikation, die ordnungsgemäße Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken und gesetzlichen und konzerninternen Regelungen. Gemäß § 289f HGB hat die First Sensor AG eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Die Erklärung ist Bestandteil dieses Berichts und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Compliance-Management-SystemUm sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften und unternehmensspezifische Grundsätze (Verhaltenskodex, Code of Conduct) eingehalten werden, wurde ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) eingerichtet und dessen Grundzüge auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht. Compliance, darunter die Einhaltung des Verhaltenskodex, ist bei First Sensor ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Unternehmensführung. Die Ziele des Compliance-Managements sind folglich aus dem Unternehmensleitbild abgeleitet. Sie stellen sicher, dass für alle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch in den Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, klare Erwartungen bezüglich des gewünschten Verhaltens und Handelns formuliert wurden: verlässlich, fair, ehrlich und verbindlich. Verstöße können von internen und externen Hinweisgebern - auf Wunsch anonym - an den Compliance-Koordinator oder einen externen Ombudsmann weitergegeben werden. Im Fall von Verstößen des Vorstands gegen Compliance-Richtlinien wird direkt der Aufsichtsrat informiert. Dem Compliance- Committee obliegt es, eingehende Hinweise zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus überwacht es periodisch die Wirksamkeit des CMS und veranlasst Änderungen. Der AufsichtsratDer Aufsichtsrat der First Sensor AG besteht gemäß Satzung aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Ziele für die Zusammensetzung und das Kompetenzprofil des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.1 des Kodex nachfolgende konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen, die speziell die unternehmensspezifische Situation, insbesondere die Größe der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Aufsichtsrats, die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen:
Die Ziele, die der Aufsichtsrat formuliert hat, wurden im Geschäftsjahr 2017 erreicht. Der Aufsichtsrat hat keine Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder und keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt, da aufgrund der Altersstruktur der Mitglieder und der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Beschränkung nicht im Interesse der Gesellschaft schien. Prof. Dr. Alfred Gossner ist Mitglied in einem beratenden Beirat der DPE. In dieser Funktion hat er weder statutarische Befugnisse, noch ist er besonderen Interessen der DPE verpflichtet. Da diese Tätigkeit nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex Ziffer 5.4.2 jedoch eine geschäftliche Beziehung darstellen kann, wird Prof. Dr. Alfred Gossner höchstversorglich als nicht unabhängiges Mitglied bezeichnet. Kein Mitglied des Aufsichtsrats steht in einer persönlichen noch geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Organen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen könnte. Die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen hat der Aufsichtsrat in einem Kompetenzprofil zusammengestellt. Die Verschiedenartigkeit der Verantwortungs- und Aufgabenbereiche innerhalb des Aufsichtsrats soll durch die fachlichen Schwerpunkte seiner Mitglieder (z. B. Rechnungswesen und Controlling, Branchen- und Sensorikkenntnisse, Forschung und Entwicklung, Compliance) weitgehend abgebildet werden. Darüber hinaus sollen bei ihrer Auswahl neben der fachlichen Eignung auch ihrer soziale Kompetenz persönliche Kriterien wie z. B. unternehmerische Erfahrung, Internationalität berücksichtigt werden. Anhand einer umfangreichen Bestandsaufnahme analysiert der Aufsichtsrat das Kompetenzprofil regelmäßig. Das Anforderungsprofil wird dabei den im Gremium vertretenen Potenzialen gegenübergestellt. Daraus ergeben sich die Grundlagen für die Fortbildung der jeweiligen Personen sowie für die Besetzungsplanung. Der Aufsichtsrat ist zu der Einschätzung gelangt, dass die derzeitigen Mitglieder das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 in hohem Maße ausgefüllt haben. Vielfalt und ChancengleichheitDiversität ist für ein international operierendes Unternehmen wie First Sensor zunehmend von Bedeutung. Wir erachten Vielfalt und Chancengleichheit als wichtige Grundsätze unseres Arbeitsumfelds. Im Konzern der First Sensor AG waren zum 31. Dezember 2017 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Ländern beschäftigt. 36,0 Prozent der insgesamt 798 Beschäftigten (FTE) waren Frauen. Gemäß § 76 Abs. 4 AktG hat der Vorstand am 20. Dezember 2017 einen Beschluss zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gefasst, der folgenden Inhalt hat: a. Die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands setzen sich aus den Beschäftigten der First Sensor AG zusammen, die als Leiter/Geschäftsführer von Gesellschaften des Konsolidierungskreises Verantwortung für eine Region oder ein Geschäftsfeld und/ oder Personalverantwortung tragen, Beschäftigten der Zentrale, die aufgrund ihres herausgehobenen Verantwortungsbereichs Führungsaufgaben wahrnehmen und/ oder Personalverantwortung tragen sowie Bereichsleitern mit Personalverantwortung. Den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gehören derzeit 19 Beschäftigte an, wovon 3 weiblich sind (entspricht einem Anteil von 15,8 Prozent) b. Der Vorstand der Gesellschaft legt die Zielgröße gem. § 76 Abs. 4 AktG für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen der Gesellschaft unterhalb des Vorstands in Höhe von 20 Prozent fest. Das Ziel soll bis zum 30.06.2022 erreicht werden. Gemäß § 111 Abs. 5 AktG hat der Aufsichtsrat am 27.09.2017 einen Beschluss zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat gefasst, der folgenden Inhalt hat: a. Für den Vorstand wird eine Zielgröße für den Frauenanteil gem. § 111 Abs. 5 AktG in Höhe von 0 Prozent bis 30.06.2019 festgelegt. Bei der Zusammensetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat zusätzlich zur maßgeblichen fachlichen Qualifikation auf Vielfalt (Diversity). Mittel- und langfristig strebt der Aufsichtsrat eine Beteiligung von einer Frau im Vorstand der Gesellschaft an. Allerdings war dies nicht innerhalb der kurzen vom Gesetzgeber für die Erreichung des Ziels gesetzten Maximalfrist erreichbar. Zur Vermeidung der Festlegung eines Ziels, dessen Erreichung der Aufsichtsrat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht für realistisch und für nicht im Unternehmensinteresse liegend sieht, hat sich der Aufsichtsrat gleichwohl auf eine Zielgröße von 0 Prozent beschränkt, die dem derzeitigen Status quo entspricht. Dies schließt selbstverständlich nicht aus, dass der Aufsichtsrat bei einer unerwartet eintretenden Vakanz einer Vorstandsposition bei der Neubesetzung das Ziel einer Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand mitberücksichtigen würde. Dies war auch bei der Nachbesetzung der Position des Vorstandsvorsitzenden zum Jahresbeginn 2017 der Fall. b. Für den Aufsichtsrat wird eine Zielgröße für den Frauenanteil gem. § 111 Abs. 5 AktG in Höhe von 0 Prozent bis 30.06.2019 festgelegt. Frauen sind im Aufsichtsrat gegenwärtig nicht vertreten. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte sowie Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratDie nach Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung meldepflichtigen Transaktionen, insbesondere der Organmitglieder und der mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen, veröffentlicht die First Sensor AG unverzüglich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Sie sind im Unternehmensregister und im Internet unter www.first-sensor.com in der Rubrik Investor Relations, Corporate Governance, Directors' Dealings abrufbar. Im Geschäftsjahr 2017 hat Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender der First Sensor AG, am 10.08.2017 im Rahmen des Beteiligungsprogramms 20.214 Aktien zum Durchschnittskurs von 13,08 Euro und am 15.08.2017 weitere 3.786 Aktien zum Durchschnittskurs von 13,55 Euro erworben. Prof. Dr. Christoph Kutter, Mitglied des Aufsichtsrats, hat am 19. und 20.06.2017 insgesamt 500 Aktien zum Durchschnittspreis von 11,80 Euro erworben. Marc de Jong, Mitglied des Aufsichtsrats, hat zwischen dem 30.10.2017 und dem 01.11.2017 insgesamt 29.747 Aktien zu Kursen zwischen 20,80 Euro und 21,96 Euro verkauft. VergütungsberichtDie Einzelheiten zum Vergütungssystem des Vorstands sind dem Konzernlagebericht zu entnehmen; die individualisierte Aufstellung der Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat findet sich unter Ziffer 32 im Konzernjahresabschluss. AktienoptionsprogrammeDie Aktienoptionsprogramme werden im Rahmen des Vergütungsberichts im Lagebericht beschrieben, weitere Einzelheiten finden sich im Konzernanhang (Ziffer 11 und Ziffer 18). 3 Zusammengefasster Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzernsder First Sensor AGGrundlagen des First Sensor-KonzernsKonzernstruktur und GeschäftstätigkeitRechtliche KonzernstrukturDer First Sensor Konzern (im Folgenden auch "die Gruppe") besteht aus der Muttergesellschaft First Sensor AG mit Sitz in Berlin und 10 Tochtergesellschaften, an denen die AG die Mehrheitsanteile hält. Eine Übersicht findet sich im Anhang unter "Konsolidierungskreis" GeschäftsmodellIm Wachstumsmarkt Sensorik entwickelt und produziert First Sensor Produkte und Lösungen für die stetig zunehmende Zahl an Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Dabei stützt sich First Sensor auf zwei Kernkompetenzen. Zum einen beherrscht das Unternehmen das Detektieren von physischen Parametern wie Druck, Fluss, Licht- bzw. Strahlung und Beschleunigung mit Hilfe des Designs und der Produktion von Sensorchips auf Basis von Silizium. Zum anderen nutzt es sein Wissen in der mikroelektronischen Aufbau- und Verbindungstechnik, um die Sensorchips mit dem besten "form factor" anwendungsgerecht weiter zu verarbeiten. Zu den Kunden von First Sensor gehören namhafte Industriekonzerne, aber auch junge Technologieunternehmen, die für ihre innovativen Produkte auf die langjährige Expertise und auf das Knowhow des Unternehmens setzen, um damit Chancen für neue Geschäfte mit großem Absatzmengenpotential zu verwirklichen. Sie schätzen besonders die Möglichkeiten, ungewöhnlich leistungsfähige Produkte mit maßgeschneiderten Merkmalen zu erhalten. Eine gemeinsame Entwicklungsarbeit ist oft die Basis für eine langjährige Partnerschaft. First Sensor wächst auch zunehmend durch neue Anwendungen in den Zielmärkten, die beispielsweise über Systemlösungen (sog. "Sensorsysteme") entstehen. Sie messen nicht nur, sondern reagieren intelligent auf die Messergebnisse und kommunizieren mit anderen Systemen. Außerdem investiert die Gesellschaft in die Internationalisierung der Unternehmensgruppe. Die Strategie ist auf eine nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet. ZielmärkteDie operative Steuerung des Unternehmens auf Konzernebene erfolgt nach den unter "Steuerungssystem" beschriebenen Prinzipien. Das Reporting hingegen ist ergänzt um Umsatzzahlen nach den Zielmärkten und Sales-Regionen. Damit werden die Geschäftsentwicklungen an verfügbaren Umsatzdaten, mit der eigenen Positionierung verglichen und entsprechende Handlungen für die strategische Ausrichtung abgeleitet. StandorteDie Gruppe verfügt insgesamt über neun Entwicklungs- bzw. Produktionsstandorte, die auf unterschiedliche Absatzmärkte, Produkte und Stufen der Wertschöpfungskette spezialisiert sind. In Deutschland sind dies Berlin (Oberschöneweide und Weißensee), Dresden (Albertstadt und Klotzsche), Oberdischingen und Puchheim. Hinzu kommen die internationalen Standorte Dwingeloo (Niederlande), Westlake Village (USA) und Montreal (Kanada). Weitere sechs Standorte agieren als Vertriebsgesellschaften: Paris (Frankreich), Shepshed (Großbritannien), Valkenswaard (Niederlande), Kopenhagen (Dänemark), Kungens Kurva (Schweden) und Mansfield (USA). In China befindet sich eine eigene Vertriebsorganisation im Aufbau. Diese Struktur bündelt einerseits das Knowhow überwiegend in Deutschland und damit dort, wo nach wie vor rund die Hälfte der Umsätze realisiert wird. Andererseits stellen die Niederlassungen in Europa und in Nordamerika bzw. in Asien sicher, dass die dortigen Marktpotenziale gezielt erschlossen werden können und "local content" für die jeweiligen Kundenbedürfnisse berücksichtigt wird. Produkte, Dienstleistungen und GeschäftsprozesseFirst Sensor entwickelt Sensoren und kundenspezifische Sensorlösungen, stellt sie her und vertreibt sie. Sensoren wandeln nichtelektrische Messgrößen (Strahlung, Licht, Druck, Durchfluss, Lage, Geschwindigkeit, Füllstand etc.) in elektrische Messgrößen um. Eine Kernkompetenz des Unternehmens ist das Design und die Herstellung der Sensorchips auf der Basis von Silizium. Hinzukommt als zweite Kernkompetenz die Aufbau- und Verbindungstechnik (AVT), auf deren Basis aus Chips Sensoren und Sensorsysteme werden. Neben den kundenspezifischen Sensorlösungen verfügt First Sensor über eine breite Palette eigenentwickelter, -produzierter und -vertriebener Standardsensoren. Das umfangreiche Sortiment wird ergänzt durch weitere Sensoren bzw. ergänzende Produkte von Partnerunternehmen. Die jahrzehntelange Expertise in der Sensorik nutzt First Sensor, um seinen Kunden anwendungsspezifische Lösungen für die technischen Herausforderungen in ihren Produkten anzubieten. Die Entwicklung ist deshalb ein weiterer Kernprozess des Unternehmens. First Sensor verfügt über eine eigene Vertriebsorganisation mit technisch versiertem und spezialisiertem Personal. Hier sind die Prozesse gebündelt, die von der Marktanalyse über die Kundenbetreuung, die Qualifizierung als Lieferant des Kunden bis zum Vertragsabschluss reichen. Ergänzt wird der eigene Sales durch ein weltweites Netzwerk von Handelspartnern in diversen Ländern. AbsatzmärkteIm Wachstumsmarkt Sensorik konzentriert sich First Sensor auf kundenspezifische Lösungen und Standardprodukte für eine stetig zunehmende Zahl an Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Im Geschäftsjahr 2017 wurden im Zielmarkt Industrial Umsätze in Höhe von 75,1 Mio. Euro erwirtschaftet, das entspricht 50,9 Prozent vom Gesamtumsatz. Der Zielmarkt Medical steuerte 27,9 Mio. Euro Umsatz bei, das entspricht einem Umsatzanteil von 18,9 Prozent. Und im Zielmarkt Mobility konnten 44,5 Mio. Euro Umsatz realisiert werden oder 30,2 Prozent vom Gesamtumsatz. Nach wie vor wird die Hälfte der Umsätze in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) erwirtschaftet. Im Geschäftsjahr 2017 waren dies 74,3 Mio. Euro. Das restliche Europa repräsentiert 27,4 Prozent vom Gesamtumsatz, der nordamerikanische Kontinent 11,7 Prozent und Asien 10,1 Prozent. Damit verstärkt die Gruppe ihre internationale Präsenz weiter, vorrangig mit dem Schwerpunkt USA und China. Externe EinflussfaktorenFür First Sensor sind externe Einflussfaktoren, die eine Veränderung im Nachfrageverhalten der Kunden begründen, von besonderer Bedeutung, daneben aber auch regulatorische Rahmenbedingungen. Durch die Konzentration auf die drei Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility partizipiert First Sensor an der dynamisch wachsenden Anzahl von Sensorapplikationen, die für neue Funktionalitäten sowie für Sicherheit und Komfort entwickelt werden. Besonders die LiDAR-Technologie (Light Detection And Ranging) sowie die fortschreitende Miniaturisierung in der digitalen Kameratechnologie, zwei Schlüsseltechnologien für das hochautomatisierte Fahren, haben im abgelaufenen Geschäftsjahr die Phase der Pilotanwendungen verlassen und den Durchbruch bis in Serienfahrzeuge geschafft. Für eine breite Marktdurchdringung fehlt es jedoch noch an gesetzlichen Normen, die den Einsatz dieser neuen Technologien in der Praxis regeln. Die Kunden in den Zielmärkten fragen verstärkt integrierte Lösungen nach. Dadurch steigt die Komplexität der Anforderungen und aus einfachen Sensoren werden smarte Sensorsysteme, die beispielsweise Messdaten selbst auswerten und die Ergebnisse an andere Systeme kommunizieren. Als Lösungsanbieter mit langjähriger Expertise, umfassendem technologischem Knowhow und der Lieferfähigkeit vom Chip über Komponenten und Sensoren bis zum Sensorsystem ist First Sensor hierfür ausgezeichnet positioniert und erweitert ihr Produkt- und Technologieportfolio gezielt, um den eigenen Wertschöpfungsanteil durch Vorwärtsintegration weiter zu erhöhen. Die Absatzmärkte, auf die sich First Sensor konzentriert, unterliegen einem konjunkturellen Zyklus, der sich auf das Wachstum verstärkend oder dämpfend auswirken kann. Durch die Fokussierung auf verschiedene technologieorientierte Branchen sollten konjunkturelle Schwankungen in einzelnen Industrien auf das Geschäft als Ganzes nur begrenzten Einfluss nehmen. Ziele und StrategienStrategische Ausrichtung der GeschäftsfelderDie Strategie der First Sensor ist auf eine nachhaltige Wertsteigerung, d.h. auf profitables Wachstum, ausgerichtet. Um dieses zu erreichen, müssen Skalen generiert und genutzt werden. Dies soll über die fünf Säulen (1) Zielmärkte, (2) Schlüsselkunden und -produkte, (3) Vorwärtsintegration, (4) Internationalisierung und (5) operative Exzellenz erreicht werden. Im Rahmen der ersten Säule konzentriert sich First Sensor auf die Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. Diese Märkte zeichnen sich nicht nur durch ein inneres Wachstum aus, sondern in ihnen nimmt auch die Bedeutung von Sensorik zu. So partizipiert First Sensor an Megatrends wie Industrie 4.0, Miniaturisierung und Digitalisierung der Medizintechnik oder autonomes Fahren. Industrie 4.0, also die intelligente Vernetzung von Produkten und Produktionsprozessen, ist ein Wachstumstreiber für den Zielmarkt Industrial. Sensoren sind ein elementarer Bestandteil dieser Digitalisierung, um Produktivitätssteigerung und Sicherheit in der Industrie weiter zu verbessern. Aufgrund der breiten Technologieplattformen ist First Sensor in der Lage, spezielle Lösungen zu entwickeln, die den steigenden Bedarf der Kunden an Prozessautomatisierung unterstützen. Auch im Bereich der Medizintechnik geht die Entwicklung hin zu immer intelligenteren Lösungen, die nicht nur messen, sondern die die Messergebnisse selbst auswerten und beispielsweise mit entsprechender Regeltechnik kommunizieren. Gleichzeitig sind durch die fortschreitende Miniaturisierung der Medizintechnik Geräte im Nanometerbereich und das Dialysegerät für zuhause längst keine Zukunftsmusik mehr, Self-Tracking wird ein zunehmender Bestandteil des Alltags von Milliarden Menschen. Viele dieser dezentralen Anwendungen ermöglichen es, den Gesundheitszustand von Patienten zu überwachen oder den Behandlungserfolg zu überprüfen, sodass sogenannte "E-Health-Anwendungen" in Zukunft eine wesentliche Rolle im Wachstumsmarkt Gesundheit spielen werden. Die Erfolge in diesem Markt sollen weiter ausgebaut werden. Ein weiterer Wachstumstreiber ist der Einsatz von Sensoren in der Fahrzeugindustrie. Viele Anwendungen für Komfort und Sicherheit lassen sich nur mit Hilfe von intelligenten Sensorsystemen realisieren. So machen beispielweise sensorbasierte Fahrerassistenzsysteme das teil- und vollautonome Fahren erst möglich. Der Zielmarkt Mobility wird von diesem Trend nicht nur bei PKWs geprägt, sondern zunehmend auch bei LKWs, Nutz- und Sonderfahrzeugen. Darüber hinaus gewinnt das Thema Green Mobility zunehmend an Bedeutung. Auch hier unterstützt Sensorik den Einsatz emissionsärmerer Antriebe und Ausstattungen der Fahrzeuge. Auf der Basis von mehreren Millionen Einheiten, die First Sensor bereits geliefert hat, und der Reputation als zuverlässiger und innovativer Partner der führenden Zulieferer und Automobilkonzerne will das Unternehmen in diesem Markt zukünftig eine immer bedeutendere Rolle spielen. In diesen drei Märkten konzentriert sich First Sensor auf Schlüsselkunden und Schlüsselprodukte als zweite Säule der Strategie für profitables Wachstum. Schlüsselkunden sind große Kunden mit hohen Stückzahlen. Für sie entwickelt das Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen und liefert diese dann über einen langen Zeitraum. Das heißt, dem relativ hohen Aufwand für Kundengewinn und Entwicklungsarbeit steht eine lange Lieferbeziehung mit hohen Stückzahlen und attraktiven "Economies of Scale" gegenüber. Es entwickeln sich daraus besonders nachhaltige und vertrauensvolle Partnerschaften, aus denen mit deutlich geringerem Aufwand neue Projekte entwickelt werden. Bei kleinen Kunden oder Kunden mit geringen Stückzahlen ist die Entwicklung einer individuellen Lösung hingegen häufig nicht effizient. Diese Kunden nutzen daher die Schlüsselprodukte aus dem Standardportfolio der First Sensor. Über die Plattformstrategie des Unternehmens sind dabei jedoch Modifikationen möglich, ein wichtiges Differenzierungsmerkmal gegenüber dem Wettbewerb. Auch zukünftig werden komplexe Lösungen noch weiter an Bedeutung gewinnen, die mehrere Funktionen für Kundenapplikationen miteinander verbinden. First Sensor arbeitet deshalb gezielt daran, die Vorwärtsintegration voranzutreiben. Dieser Ausbau des Leistungsangebots entlang der Wertschöpfungskettestärkt die Position als Lösungsanbieter und bildet die dritte Säule der Strategie für profitables Wachstum. Dazu gehört neben der Weiterentwicklung der Kernkompetenzen Chip-Design und AVT der Aufbau des Knowhows in weiteren Verfahrenstechniken sowie in Software und Sensorkommunikation, sodass das Leistungsspektrum weiter um integrierte Manufacturing Services und Multisensorsysteme ergänzt werden kann. Zusätzlich spielt die Integration von Produkten Dritter, die für ein erfolgreiches Geschäft als Systemanbieter erforderlich sind, eine wichtige Rolle. Als Hersteller von Sensoren und Sensorsystemen "Made in Germany" hat First Sensor eine starke Position bei vielen Kunden in Deutschland. Strategisch soll diese Basis ausgebaut werden, während gleichzeitig durch eine gezielte Erweiterung der internationalen Präsenz, beispielsweise in Nordamerika und in Asien, zusätzliche Absatzpotenziale erschlossen werden. Diese weitere Internationalisierung bildet die vierte Säule der Strategie für profitables Wachstum. In allen Vertriebsregionen sollen dabei sowohl Standard- als auch Lösungskunden gewonnen werden. Die fünfte strategische Säule für profitables Wachstum ist die operative Exzellenz. Mit Projekten wie Einkaufsinitiative, Kernprozessen, OneERP oder Quality First wurden in den Vorjahren hierfür bereits verschiedene Grundsteine gelegt. Dieser erfolgreich eingeschlagene Weg soll mit Themen wie z. B. Durchlaufzeiten, Liefertreue und Portfoliooptimierung weitergegangen werden. Strategische BeteiligungenFirst Sensor ist in der Lage, in dem stark fragmentierten Sensorikmarkt bei der laufenden Konsolidierung eine aktive Rolle zu spielen. Als "perfect fit" sieht die Gesellschaft Unternehmen, mit denen die Umsetzung der Strategie für profitables Wachstums vorangetrieben werden kann. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen einer Buy&Build-Strategie strategische Beteiligungen, über die zusätzliche Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility erschlossen werden können, ebenso geprüft wie Beteiligungen, die die eigenen technologischen Kompetenzen und Fähigkeiten entlang der Wertschöpfungskette erweitern. Darüber hinaus wären Beteiligungen denkbar, über die ein breiterer Zugang zu Kunden oder die Erschließung der Wachstumsmärkte Nordamerika und Asien vorangetrieben werden kann. Strategische FinanzierungsmaßnahmenIm Einklang mit der Unternehmensstrategie, mit Blick auf das operative Geschäft sowie zur Realisierung des geplanten Wachstums setzt First Sensor auf eine ausgewogene Finanzierungsstruktur. So wurde Ende 2017 die Aufnahme eines Darlehens der KfW aus einem ERP-Digitalisierungs- und Innovationsprogramm in Höhe von 13,0 Mio. Euro vereinbart. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre und der Zins beläuft sich auf 1,15 Prozent p.a. Zuvor hatte First Sensor in 2015 drei Schuldscheindarlehen über insgesamt 28,0 Mio. Euro platziert: zwei Tranchen - eine zu 7,0 Mio. Euro und eine zu 18,0 Mio. Euro - mit einer Laufzeit von jeweils 5 Jahren und eine Tranche zu 3,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Aus einer Begebung von 2013 besteht eine weitere Tranche über 12 Mio. Euro, die zum Jahresende 2018 getilgt werden wird. Als börsennotierter Gesellschaft steht der First Sensor AG darüber hinaus die Möglichkeit offen, den Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen. Unternehmensinternes SteuerungssystemDas operative Geschäft der First SensorGruppe wird durch den Vorstand geleitet. Er besteht aus zwei Personen. Gemäß Gesetz und Satzung wird der Vorstand vom Aufsichtsrat überwacht. Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie und setzt diese in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Investoren um. Abgeleitet aus den strategischen Zielen wird einmal jährlich eine Mittelfristplanung für einen 3-Jahreszeitraum erstellt. Die auf dieser Grundlage erstellte detaillierte Jahresplanung für das Folgejahr wird mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und umgesetzt. Die Steuerung der Unternehmensgruppe dient in erster Linie der Kontrolle dieser Umsetzung. Dabei sollen Abweichungen möglichst frühzeitig erkannt werden, so dass zeitnah geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Mitarbeiter der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bilden das Management Team, mit dem der Vorstand regelmäßig strategische und wesentliche operative Fragen erörtert, die aktuelle Geschäftsentwicklung analysiert und über den Umgang mit Chancen und Risiken berät. Monatlich berichten darüber hinaus die Ergebnisverantwortlichen aus ihren Bereichen und erläutern dem Vorstand die wirtschaftliche Lage anhand der Ist-Zahlen im Vergleich mit den Plan- und den Vorjahreszahlen, den Verlauf des Tagesgeschäfts und außergewöhnliche Geschäftsvorfälle. Verwendete SteuerungskennzahlenDie operativen Einheiten der First Sensor AG und ihre Tochtergesellschaften werden primär nach den Zielgrößen Umsatz und EBIT-Marge (EBIT = Ergebnis vor Zinsen und Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung) gesteuert. Auf Konzernebene werden zusätzlich EBITDA (= EBIT vor Abschreibungen) und ROCE (Return on Capital Employed) überwacht. Darüber hinaus existiert eine Kontrolle der wichtigsten Kennziffern für das Working Capital (Umlaufvermögen - kurzfristige Verbindlichkeiten), insbesondere DIH (Days Inventory Held), DSO (Days Sales Outstanding) und DPO (Days Payable Outstanding). Mittels einer Wirtschaftlichkeitsrechnung wird ergänzend die geplante Pay-back-Periode der Investitionen kontrolliert. VergütungssystemeVergütungssystem des VorstandsDas Vergütungssystem des Vorstands der First Sensor AG fördert eine werteorientierte Unternehmensführung, die auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenserfolgs ausgerichtet ist. Dazu gehört eine marktkonforme Entlohnung und ein Anreizsystem, das auf die Erreichung anspruchsvoller, kurz- und mittelfristiger Ziele abstellt. Der Aufsichtsrat legt die Vergütung unter Berücksichtigung der Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistungen sowie der wirtschaftlichen Lage und des Erfolgs des Unternehmens fest. Die Elemente des Vergütungssystems umfassen einen fixen und einen variablen Bestandteil als Barkomponente sowie die Teilnahme an Aktienoptionsplänen als langfristige Incentivierung und Nebenleistungen. Der feste Bestandteil der jährlichen Barkomponente beträgt je nach vertraglicher Vereinbarung 50 bis 75 Prozent der Gesamtvergütung und wird in zwölf gleichen Teilen monatlich ausgezahlt. Der variable Bar-Vergütungsbestandteil ist an die Erreichung von bis zu fünf quantitativen und qualitativen Jahreszielen gekoppelt. Sie werden vom Aufsichtsrat mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbart. Im Falle von außerordentlichen, nicht vorhersehbaren Ereignissen kann dieser Vergütungsbestandteil vom Aufsichtsrat angepasst werden. Ergänzend nehmen die Mitglieder des Vorstands an zwei Aktienoptionsplänen (2016/II und 2017/I) teil, die auf den jeweiligen Hauptversammlungen als Anreizsystem mit langfristiger Wirkung beschlossen wurden. Weitere Einzelheiten zu den Aktienoptionsplänen finden sich auch in den Abschnitten 18 und 32 im Anhang und in den Tagesordnungen zu den Hauptversammlungen 2016 und 2017. Gemäß den Bedingungen für die Aktienoptionspläne kann der Aufsichtsrat bis zum Jahresende 2019 nach Ermessen insgesamt bis zu 400.000 Bezugsrechte für Aktien an die Mitglieder des Vorstands ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2017 wurden an die amtierenden Vorstandsmitglieder 105.000 Bezugsrechte ausgegeben (VJ: 110.000). Neben dem Erreichen des Erfolgsziels ist es Bedingung für die Ausübung der Aktienoptionen, dass der Berechtigte spätestens sechs Monate nach dem Ausgabetag für je zehn gewährte Aktienoptionen eine Aktie der Gesellschaft erworben hat und bei der Ausübung noch hält. Des Weiteren haben die Mitglieder des Vorstands einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Nebenleistungen wie die Nutzung eines Firmenfahrzeugs und eines Laptops, einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei auswärtigem ersten Wohnsitz vorübergehende Zuschüsse zur Unterbringung in Berlin sowie den Ersatz von Auslagen. Die Gesellschaft hat darüber hinaus eine Risikolebensversicherung sowie eine D&O-Versicherung mit angemessenem Selbstbehalt zugunsten der Vorstandsmitglieder abgeschlossen und entrichtet dafür die Prämie Für den Fall eines Kontrollwechsels haben die Mitglieder des Vorstands individuell vereinbarte Ansprüche auf eine Einmalzahlung, sollten sie das Unternehmen nach der Übernahme verlassen. Diese Einmalzahlung übersteigt in ihrer Höhe nicht das Zweifache der jährlichen Vergütung. Die Begrenzung gilt nicht für die oben beschriebenen Aktienoptionspläne. Die individualisierte Übersicht über die im Geschäftsjahr 2017 gezahlte und gewährte Vorstandsvergütung findet sich im Abschnitt 32 des Anhangs. Vergütungssystem des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 13 der Satzung festgeschrieben. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten danach eine Vergütung von TEUR 20 für jedes volle Jahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für den Vorsitzenden erhöht sich diese Vergütung auf TEUR 50, für seinen Stellvertreter auf TEUR 30. Im Interesse der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Ein Selbstbehalt ist nicht vorgesehen. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer. Die Vergütung für die vier Mitglieder des Aufsichtsrats (bis 24.05.2017: drei Mitglieder) belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 112 (VJ: TEUR 100). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung und nehmen auch nicht am Aktienoptionsplan der Gesellschaft teil. scroll
Forschung und EntwicklungDie dynamische technologische Entwicklung in den Märkten der Kunden auf der einen Seite und die zahlreichen neuen Einsatzbereiche von Sensoren und Sensorsystemen auf der anderen Seite erfordern einen systematischen Ansatz, um das ganze Potenzial der Möglichkeiten gezielt zu erschließen. Die Entwicklung hat daher einen hohen Stellenwert für First Sensor und ist ein zentraler Geschäftsprozess mit maßgeblichem Einfluss auf den Erfolg der Unternehmensgruppe. Sie stellt nicht nur die Schlüsseltechnologien in beiden Kernkompetenzen Chipdesign sowie Aufbau- und Verbindungstechnik bereit, sondern ist ein wichtiger Treiber insbesondere für kundenspezifische Lösungen, sie ist Basis für die Plattform- und die Technologiestrategie, den Produktentwicklungsprozess sowie den Prototypenbau. Die Entwicklung bündelt standortübergreifend das Knowhow in der Unternehmensgruppe. Durch Abstimmung der verteilten Kompetenzen können die vorhandenen Ressourcen flexibel zusammenwirken. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem persönlichen Austausch, um die Kommunikation und damit die Zusammenarbeit zu fördern. Der Entwicklungsbereich umfasst vier Aufgabenfelder: Der Bereich Design & Simulation ist für das Design von Sensoren sowie die Konstruktion von Baugruppen zuständig und entwickelt Methoden zur Messung physikalischer Größen. Von der Aufbau- und Verbindungstechnik bis zum Prototypenbau reicht die Zuständigkeit des Bereichs AVT & Prozessentwicklung, der damit einen Großteil der Lösungskompetenz bei kundenspezifischen Entwicklungen bündelt. Der Bereich Sensorelektronik entwirft Schaltungen, programmiert Mikrocontroller und konzipiert die Prüf- und Kalibriertechnik. Sensorsysteme stehen im Mittelpunkt des Bereichs Software & Systeme, hier werden auch Methoden zur Verarbeitung und Interpretation komplexer Daten entwickelt. Unabhängig davon, ob der Anstoß zu einem neuen Entwicklungsprojekt von Kundenseite oder aus den eigenen Reihen kommt, wird zunächst ein strukturierter Prozess initiiert. Vor dem Beginn eines Projekts wird der Business Case geprüft, der nicht nur die Kosten und den Zeitrahmen des Entwicklungsprojekts berücksichtigt, sondern auch die mit ihm verbundenen weiteren Potenziale für das Unternehmen. Im Fall einer positiven Entscheidung erfolgt anschließend die Umsetzung des Projekts; sie reicht von der Konzepterstellung über die Erstellung von Prototypen bis zur Vorbereitung der Serienproduktion. Die Organisation der Entwicklungsprojekte stützt sich dabei auf einen sog. "Stage-Gate-Prozess". Er stellt mithilfe von vorab definierten Meilensteinen und standardisierten Berichtserfordernissen sicher, dass sich die Ergebnisse auf jeder Stufe im Einklang mit dem gewünschten Ziel befinden und Abweichungen zeitnah erkannt, analysiert und bearbeitet werden. Darüber hinaus ermöglicht der Stage-Gate-Prozess das Multi-Projekt-Management. Nicht nur die Entwicklung neuer Sensorlösungen und die kontinuierliche Verbesserung bestehender Produkte ist die Aufgabe der Entwicklung. Sie unterstützt auch bei der Optimierung der Produktion. Und durch einen engen und regen Austausch mit Forschungsinstituten und Verbänden sorgt sie dafür, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in nutzbare Innovationen umgesetzt werden. Seiner Bedeutung entsprechend wird der Bereich kontinuierlich auf Optimierungspotenziale geprüft und die Prozesse und Schnittstellen gegebenenfalls angepasst. Das Ergebnis dieser Überprüfungen war im Geschäftsjahr 2017 eine Technologie- und Produkt-Roadmap, die kurz und mittelfristig die Prioritäten der Entwicklung festlegt. Sie gewährleistet, dass unter Berücksichtigung der übergeordneten Unternehmensstrategie solche Projekte Vorrang genießen, die entweder für ein hohes Umsatzvolumen stehen bzw. die gemeinsam mit A-Kunden entwickelt werden. Um diesen Ansprüchen zu genügen, erweitert First Sensor seine Kernkompetenzen in der Chipentwicklung und in der mikroelektronischen Aufbau- und Verbindungstechnik ständig und baut gleichzeitig stabile Kooperationen mit wichtigen Lieferanten aus. Ausrichtung der EntwicklungsaktivitätenDen Schwerpunkt der Entwicklungsaktivitäten bildet auf der einen Seite die Suche und Erprobung neuer Messverfahren und damit die Entwicklung neuer Sensorchips, um physikalische Parameter noch genauer und vor allem sehr verlässlich zu detektieren. Auf der anderen Seite werden die Anforderungen für den Einsatz von Sensorprodukten kontinuierlich komplexer und intelligenter: Sie sollen nicht nur messen, sondern die Daten interpretieren, mit anderen Systemen kommunizieren, wenig Energie und noch weniger Platz beanspruchen, höchst zuverlässig arbeiten und je nach Applikation den besten "form factor" aufweisen, also beispielsweise auch besonders robust sein. Kunden erwarten darüber hinaus nicht einfach nur preislich wettbewerbsfähige Innovationen, sondern dazu noch Technologien, die auch in drei bis fünf Jahren "state of the art" sind. Da Kundenprojekte in der Regel mit einem Entwicklungsprozess starten, zu dessen Beginn bereits Aspekte wie das voraussichtliche Produktionsvolumen und die Laufzeit der Produktion - in der Regel die Lebenszeit des Kundenprodukts - abgeschätzt werden können, liefert die Entwicklung wichtige Indikationen für die mittelfristige Unternehmensplanung und die Visibilität. Kauf bzw. Lizensierung von F&E-KnowhowWo es aus Kapazitätsgründen erforderlich ist oder Spezialwissen hinzugezogen werden soll, das im eigenen Unternehmen nicht zur Verfügung steht, wird in der Entwicklung mit Dritten, zum Beispiel Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft, zusammengearbeitet. Die wirtschaftliche Größenordnung dieser bezogenen Entwicklungsleistungen ist jedoch von untergeordneter Bedeutung. F&E-KennzahlenDer jährliche F&E-Aufwand wird budgetiert. Kosten für die Projekte werden im Rahmen von Innenaufträgen erfasst und fließen als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung. Kosten für kundenindividuelle Projekte werden separat erfasst und, falls vereinbart, weiterbelastet oder über die Laufzeit der Produkte amortisiert. Strategische Entwicklungsprojekte werden ebenfalls separat erfasst; diese Entwicklungsleistungen werden aktiviert, sofern die Kriterien nach IAS 38 erfüllt sind. scroll
Der Aufwand für F&E sank im Geschäftsjahr 2017 um 3,0 Prozent auf 8,6 Mio. Euro. Die F&E-Quote im Verhältnis zum Umsatz betrug 5,8 Prozent. Mit 94 Beschäftigten sind deshalb mittlerweile 12,0 Prozent der Mitarbeiter in der Entwicklung beschäftigt, im Vorjahr waren es 11,4 Prozent. F&E-ErgebnisseZu den wichtigsten Entwicklungsprojekten in 2017 gehörten:
Projekte wie diese tragen üblicherweise innerhalb von 6 bis 24 Monaten zu Umsätzen der Gruppe bei. Patente und Gebrauchsmuster werden nur selektiv angemeldet. Dazu wird zunächst geprüft, ob der Nutzen einer Anmeldung die Risiken einer Offenlegung übersteigt, ob eine strategische Notwendigkeit besteht oder ob aus Wettbewerbsgründen eine Anmeldung notwendig ist. Anschließend werden die Patente jährlich einer Bewertung unterzogen. Wenn sich die Marktsituationen oder die strategische Ausrichtung des Unternehmens geändert hat oder wenn sich die Werthaltigkeit nicht mehr nachweisen lässt, wird entschieden, bestimmte Patente auslaufen zu lassen. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenEntwicklungen der GesamtwirtschaftDie Weltwirtschaft befindet sich nach Einschätzung des IfW (Institut für Weltwirtschaft Kiel) derzeit in einem kräftigen Aufschwung. In nahezu allen großen Volkswirtschaften war die Konjunktur 2017 aufwärtsgerichtet, der Anstieg der Weltproduktion betrug 3,8 Prozent. Dies sind 0,1 Prozentpunkte mehr als zuletzt erwartet und der stärkste Anstieg seit 2011. Während die USA ein Wachstum von 2,3 Prozent aufwiesen, hat China gar 6,9 Prozent Wirtschaftswachstum realisiert. In den 19 Euroländern hat das Bruttoinlandsprodukt mit einem Zuwachs von 2,5 Prozent (VJ: 1,7 Prozent) seinen Aufschwung 2017 noch einmal beschleunigt. Unter dem Strich blicken wir auf das wirtschaftlich erfolgreichste Jahr der letzten Dekade für Europa zurück. Auch die konjunkturelle Lage in Deutschland war 2017 durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt stieg um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr, 2016 hatte das Wachstum 1,9 Prozent betragen. Die deutsche Wirtschaft ist damit das achte Jahr in Folge gewachsen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das deutsche Wirtschaftswachstum 2017 fast einen Prozentpunkt über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 1,3 Prozent lag. Entwicklungen des SensormarktesLaut der jüngsten Zahlen des Industrieverbands Semiconductor Industry Association wächst der globale Umsatz mit Halbleitern so schnell wie noch nie. Er erreichte im November 2017 den Rekordwert von 37,7 Milliarden Dollar pro Monat - über 20 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Das Marktforschungsinstitut Gartner führt dieses Wachstum insbesondere auf zwei technische Entwicklungen zurück: Zum einen werden hochkomplexe Chips in immer mehr Produkten eingebaut, die es entweder früher gar nicht gab oder die früher keine solchen Chips benötigten, Autos und Drohnen etwa, aber auch Industriemaschinen im industriellen "Internet of Things" (IoT). Zum anderen fallen durch den Einsatz dieser neuen Produkte immer mehr Daten an, die - etwa durch den Einsatz von sehr rechenintensiven selbstlernenden Algorithmen - analysiert werden müssen. Yole Développement schätzt, dass der Markt für MEMS und Sensorsysteme von 38 Mrd. USD in 2016 auf 66 Mrd. USD in 2021 wachsen wird, mit einer jährlichen Wachstumsrate von durchschnittlich rund 12 Prozent. Der globale Sensormarkt besteht aus mehreren Marktsegmenten, die jeweils bestimmten Trends unterliegen. Trends wie das IoT, Industrie 4.0 und autonomes Fahren sind dabei entscheidende Treiber des zukünftigen Marktwachstums. Intelligente Sensoren, für die bis 2022 ein Marktvolumen von rund 60 Mrd. USD mit einer überdurchschnittlichen Wachstumsrate von 19,2 Prozent erwartet werden, zählen zu den erklärten Zielmärkten von First Sensor. IndustrialDie deutsche Industrie profitierte auch in 2017 von dem kräftigen weltweiten Aufschwung, der mittlerweile auch den Euroraum erfasst hat. Die Produktion erhöhte sich deutlich und die Auftragseingänge stiegen dynamisch. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wurde die Produktion im Maschinenbau um 3,1 Prozent ausgeweitet. Das Wachstum kam besonders durch Steigerungen auf den Exportmärkten, insbesondere den USA (plus 12 Prozent) und China (plus 24 Prozent), zustande. Erst zum Jahreswechsel wurden erste Hinweise auf eine Verlangsamung des Tempos sichtbar. So ist zuletzt der Wechselkurs des Euro gegenüber dem Dollar gestiegen, was Exporte aus der Währungsunion verteuert. Zudem wird die chinesische Wirtschaft, die sich bislang erfreulich robust gezeigt hat, aufgrund des Strukturwandels hin zu mehr Konsumausgaben voraussichtlich an Fahrt verlieren. MedicalDie Medizintechnik-Branche in Deutschland gilt als besonders innovativ, wachstumsstark und zukunftsträchtig. Laut aktueller Statistiken belief sich der weltweite Umsatz der Unternehmen der Medizintechnikindustrie 2016 auf rund 29,2 Mrd. Euro und stieg in 2017 auf 30,6 Mrd. Euro, das entspricht einem Plus von 4,8 Prozent. 19,7 Mrd. Euro wurden davon im Ausland erwirtschaftet, das entspricht einem Exportanteil von fast zwei Dritteln. 51 Prozent der Ausfuhren gingen in europäische Länder, auf Nordamerika entfielen 19 Prozent und auf Asien 18,6 Prozent. MobilityNach Einschätzung des Verbandes der Automobilindustrie hat sich das Automobilgeschäft im Jahr 2017 weltweit positiv entwickelt. In China legte der Markt erneut zu. In Europa (EU28+EFTA) hat der Automobilabsatz das höchste Niveau seit 2007 erreicht. Auf dem japanischen Pkw-Markt wurden 2017 deutlich mehr Fahrzeuge abgesetzt als im Vorjahr. Auch Indien verbuchte ein kräftiges Plus. Die Märkte in Brasilien und Russland haben sich im Jahresverlauf ebenfalls mit guten Wachstumsraten zurückgemeldet. Lediglich die Verkäufe in den USA gaben leicht nach, sie liegen aber immer noch auf einem hohen Niveau. Dass neue Technologien und innovative Produkte weiterhin ein Garant für Erfolg sind, zeigt sich 2017 besonders in China. Trotz des starken Rückgangs des Wachstums von 13,3 Prozent in 2016 auf 2,4 Prozent in 2017 stiegt zum Beispiel die Produktion batteriebetriebener Autos nach einer PwC-Analyse binnen 24 Monaten auf das Sechsfache wenngleich noch auf niedrigem Niveau. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageGeschäftsverlauf 2017 und Vergleich mit der prognostizierten EntwicklungDas Geschäftsjahr 2017 war für die First Sensor-Gruppe erneut ein sehr erfolgreiches. Mit einem Umsatz von 147,5 Mio. Euro wurde der obere Rand der ursprünglichen Guidance um knapp 2 Prozent übertroffen. Besonders das zweite Halbjahr entwickelte eine starke Dynamik, in diesem Zeitraum wurden rund 10 Mio. Euro mehr Umsatz erwirtschaftet als in der ersten Jahreshälfte. Auch die Profitabilität verbesserte sich spürbar, so dass die ursprüngliche Annahme einer EBIT-Marge von 5 bis 6 Prozent mit 7,2 Prozent deutlich übertroffen wurde. Auch hier zeigte sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Umsatzentwicklung im zweiten Halbjahr und dem Anstieg der Marge. Positiv entwickelte sich der Absatz im Zielmarkt Industrial mit einem Plus von 3,6 Prozent. In diesem Markt wird rund die Hälfte der Umsätze generiert. Die Umsätze im Zielmarkt Medical verzeichneten hingegen nach dem Wachstumssprung um über 29 Prozent im Vorjahr einen Rückgang um 9,0 Prozent, der auf Projektverzögerungen seitens einiger Kunden zurückzuführen ist. Im Zielmarkt Mobility galt es, einen Ende 2016 ausgelaufenen Großauftrag zu kompensieren. Dies ist mit einem Umsatzrückgang um lediglich 2,5 Mio. Euro größtenteils gelungen. Die Zahlen des Geschäftsjahres 2017 zeigen insgesamt erste erfreuliche Effekte der Strategie für profitables Wachstum und operative Exzellenz. Damit ist das Unternehmen für die zukünftige Entwicklung gut aufgestellt. Zielwerte der Steuerungskennzahlen für das Geschäftsjahr 2017Die Erwartungen für das Geschäftsjahr 2017 sahen einen Konzernumsatz in der Spanne zwischen 140 und 145 Mio. Euro vor. Die EBIT-Marge wurde im Bereich zwischen 5 bis 6 Prozent erwartet. Diese Ziele wurden am 20. März 2017 veröffentlicht und unterjährig bestätigt. Vergleich von Ziel- und Ist-Werten 2017Die folgende Tabelle stellt jeweils den erreichten Vorjahreswert, die Guidance sowie den erreichten Wert im abgelaufenen Geschäftsjahr dar: scroll
Die Umsatzerwartung für das Geschäftsjahr wurde um knapp 2 Prozent übertroffen. Nach einem verhaltenen Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr verbesserte sich die Profitabilität in der zweiten Jahreshälfte erwartungsgemäß und lag schließlich sogar 1,2 Prozentpunkte oberhalb des ursprünglich vorgesehenen Korridors. Der Geschäftsverlauf in 2017 hat damit die ursprünglichen Erwartungen des Vorstands bezogen auf den Umsatz leicht beziehungsweise bezogen auf die EBIT-Marge deutlich übertroffen. Ursächlich hierfür war in erster Linie die erfreuliche Umsatzdynamik im zweiten Halbjahr, in Verbindung mit einem vorteilhaften Produktmix. ErtragslageIm Geschäftsjahr 2017 erreichte der Umsatz in der First Sensor-Gruppe 147,5 Mio. Euro (VJ: 150,1 Mio. Euro). Der Rückgang um 2,6 Mio. Euro oder 1,7 Prozent ist auf einen Ende 2016 ausgelaufenen Großauftrag (Volumen ca. 10 Mio. Euro) zurückzuführen, der jedoch im abgelaufenen Geschäftsjahr schon weitestgehend kompensiert werden konnte. Die Strategie des Unternehmens zielt auf ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 10 Prozent. Die folgende Darstellung zeigt den Verlauf des Konzernumsatzes der letzten fünf Jahre: ![]() Erfreulich entwickelte sich der Absatz im Zielmarkt Industrial, in dem rund die Hälfte der Umsätze generiert werden. Hier konnte ein Wachstum um 3,6 Prozent auf 75,1 Mio. Euro (VJ: 72,5 Mio. Euro) realisiert werden. Nach dem Wachstumssprung um über 29 Prozent im Vorjahr führten Projektverzögerungen seitens einiger Kunden im Zielmarkt Medical im Geschäftsjahr 2017 zu einem Umsatzrückgang um 9,0 Prozent auf 27,9 Mio. Euro (VJ: 30,7 Mio. Euro). Der Umsatz im Zielmarkt Mobility erreichte 44,5 Mio. Euro (VJ: 46,9 Mio. Euro). Der Rückgang beträgt damit nur 2,5 Mio. Euro, womit der im vergangenen Jahr ausgelaufene Großauftrag in einer Größenordnung von ca. 10 Mio. Euro bereits weitgehend kompensiert werden konnte. Umsatz nach Zielmärktenscroll
Umsatzanteile der Zielmärkte![]() Auch im Geschäftsjahr 2017 erzielte First Sensor die Mehrheit der Umsätze in Deutschland, zuletzt 62,9 Mio. Euro nach 64,2 Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang resultiert in erster Linie aus kundenseitigen Verschiebungen von Projekten und der Lieferungen an Standorte außerhalb Deutschlands. Ein großer Wachstumsschritt gelang in den USA, wo die Umsätze erneut um mehr als 45 Prozent auf nunmehr 14,0 Mio. Euro ausgeweitet wurden (VJ: 9,6 Mio. Euro). Das Wachstum in China um 1,6 Mio. Euro war ebenso erfreulich wie in Großbritannien (1,1 Mio. Euro). Um 9,7 Mio. Euro oder 65,6 Prozent deutlich rückläufig waren die Umsätze in Skandinavien, hier zeigt sich der ausgelaufene Großauftrag aus dem Zielmarkt Mobility. Die sieben umsatzstärksten Länder im Überblickscroll
Diese Veränderungen spiegeln sich auch in den Umsatzanteilen der Sales-Regionen wider. Der Anteil der im deutschsprachigen Raum realisierten Umsätze blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 50 Prozent. Die Anteile im übrigen Europa sanken hingegen von 32,5 Prozent auf 27,4 Prozent, der Umsatzanteil in Nordamerika wurde nach 7,9 Prozent im Vorjahr auf 11,7 Prozent ausgeweitet. Der Umsatzanteil in Asien stieg um einen Prozentpunkt auf 10,1 Prozent. scroll
*
Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein Diese Veränderungen spiegeln sich auch in den Umsatzanteilen der Sales-Regionen wider. Der Anteil der im deutschsprachigen Raum realisierten Umsätze blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 50 Prozent. Die Anteile im übrigen Europa sanken hingegen von 32,5 Prozent auf 27,4 Prozent, der Umsatzanteil in Nordamerika wurde nach 7,9 Prozent im Vorjahr auf 11,7 Prozent ausgeweitet. Der Umsatzanteil in Asien stieg um einen Prozentpunkt auf 10,1 Prozent. Umsatz nach Regionen![]() AuftragslageNachdem der niedrigere Auftragsbestand zum Jahresauftakt 2017 bereits eine Indikation für den zurückhaltenden Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr gegeben hatte, änderte sich das Bild im Jahresverlauf deutlich. Die Auftragseingänge erreichten insgesamt 163,7 Mio. Euro, das entspricht einem Anstieg um 23,1 Prozent. Der Auftragsbestand zum Jahresende belief sich auf 92,5 Mio. Euro und lag damit gut 10 Mio. Euro höher als vor Jahresfrist. Die Book-to-Bill Ratio verbesserte sich wieder auf 1,11 und bietet eine gute Ausgangsbasis für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018. scroll
ErgebnisBei einem leicht rückläufigen Umsatz in Höhe von 147,5 Mio. Euro (VJ: 150,1 Mio. Euro) konnten die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um weitere -1,5 Mio. Euro (VJ: -1,3 Mio. Euro) reduziert werden. Die anderen aktivierten Eigenleistungen stiegen hingegen um 1,1 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro. Das höhere Volumen steht im Zusammenhang mit der Einführung einer einheitlichen ERP-Software, der Inbetriebnahme von Anlagen und neuen Projekten im F&E-Bereich. Die Gesamtleistung betrug folglich 148,5 Mio. Euro (VJ: 150,3 Mio. Euro). Bei einem Umsatzrückgang um 1,7 Prozent sank der Materialaufwand einschließlich der bezogenen Leistungen überproportional um 3,1 Mio. Euro oder 4,2 Prozent auf 69,3 Mio. Euro (VJ: 72,4 Mio. Euro). Im Verhältnis zum Umsatz verbesserte sich die Quote damit von 48,2 auf 47,0 Prozent. Der Rohertrag vom Umsatz verbesserte sich ebenfalls, und zwar um 1,7 Mio. Euro auf 82,5 Mio. Euro (VJ: 80,8 Mio. Euro); prozentual stieg die Rohertragsmarge von 53,8 auf 56,0 Prozent. Wesentliche Ursachen für diese Verbesserungen waren, neben den höheren aktivierten Eigenleistungen, Optimierungen in der Wertschöpfungskette sowie der Produktmix und Skaleneffekte. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Personalaufwendungen, sie betrugen 46,6 Mio. Euro (VJ: 44,1 Mio. Euro). Neueinstellungen von hochqualifizierten Mitarbeitern, aber auch stichtagsbedingt höhere Rückstellungen für Urlaub und Mehrarbeit hatten neben den üblichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und strukturellen Änderungen, die die Organisation effizienter und schlagkräftiger machen, entsprechende Auswirkungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten im Vergleich zum Vorjahr nochmals reduziert werden, sie sanken um rund 1,0 Mio. Euro von 17,3 Mio. Euro auf 16,3 Mio. Euro. Dieser Effekt ist nahezu ausschließlich auf die Halbierung der Rechts- und Beratungskosten auf nunmehr nur noch 1,1 Mio. Euro (VJ: 2,2 Mio. Euro) zurückzuführen. Alle positiven Effekte haben schließlich dazu beigetragen, dass sich das operative Ergebnis EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) trotz des Umsatzrückgangs leicht verbesserte, nämlich von 19,4 Mio. Euro im Vorjahr auf 19,6 Mio. Euro. Damit erhöhte sich die Marge von 12,9 Prozent auf 13,3 Prozent. Die Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und aus PPA (Purchase Price Allocations) beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 nahezu unverändert auf 9,1 Mio. Euro (VJ: 9,4 Mio. Euro). Bereinigt um die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ergibt sich ein EBITA in Höhe von 12,8 Mio. Euro (VJ: 12,4 Mio. Euro), das entspricht einer Marge von 8,7 Prozent (VJ: 8,2 Prozent). Folglich verbesserte sich auch das Betriebsergebnis (EBIT), es erreichte 10,6 Mio. Euro (VJ: 10,0 Mio. Euro) und stieg damit um 6,0 Prozent. Die EBIT-Marge erreichte 7,2 Prozent für das Gesamtjahr (VJ: 6,7 Prozent) und lag damit deutlich über den Planungen für das Geschäftsjahr 2017. Ursprünglich war eine Marge in der Spanne zwischen 5 und 6 Prozent erwartet worden. Die Zinsaufwendungen und -erträge veränderten sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich und betrugen -1,9 Mio. Euro (VJ: -1,8 Mio. Euro). Aufgrund der vorzeitigen Auflösung mehrerer Devisentermingeschäfte (TARF) betrugen die Währungsgewinne und -verluste saldiert -1,6 Mio. Euro (VJ: 0,5 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) reduzierte sich deshalb im Vergleich zum Vorjahr von 8,7 Mio. Euro auf 7,2 Mio. Euro. Der Steueraufwand erhöhte sich hingegen auf 2,8 Mio. Euro (VJ: 2,6 Mio. Euro). Dies entspricht einer Steuerquote im Konzern von 38,4 Prozent (VJ: 30,0 Prozent). Ursächlich hierfür waren insbesondere die proportional höheren Umsatz- und Ergebnisbeiträge einzelner ausländischer Konzerngesellschaften sowie der Nichtansatz von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge von anderen ausländischen Konzerngesellschaften. Für das Geschäftsjahr 2017 wird ein Konzernüberschuss in Höhe von 4,4 Mio. Euro vor Anteilen Dritter ausgewiesen (VJ: 6,1 Mio. Euro). Das Ergebnis je im Umlauf befindlicher Aktie beträgt 0,40 Euro (VJ: 0,57 Euro). FinanzlageGrundsätze und Ziele des FinanzmanagementsZiel des Finanzmanagements von First Sensor ist die jederzeitige liquiditätsseitige Sicherstellung der Produktionsprozesse, des Wachstums und der Investitionen. Die Steuerung erfolgt zentral durch die First Sensor AG. Sie umfasst primär die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dem Risiko steigender Zinsen begegnet die Gesellschaft mit dem Einsatz von Zinsswaps auf variabel verzinsliche Darlehen. Fremdwährungsrisiken durch Materialeinkäufe und Fremdleistungsbezug in USD, insbesondere in Asien, begegnet First Sensor durch die Optimierung von Kundeneinzahlungen in USD (natural hedge) und durch den Abschluss von Fremdwährungsderivaten. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung des operativen Geschäfts und zur Minimierung der Auswirkungen von Finanztransaktionen eingesetzt. Der Umfang ihres Einsatzes ist durch klare Handlungsanweisungen vorgegeben. KapitalstrukturZum Stichtag 31.12.2017 betrug das Konzerneigenkapital 81,9 Mio. Euro (VJ: 77,5 Mio. Euro). Bezogen auf die Bilanzsumme von 159,6 Mio. Euro errechnet sich daraus eine Eigenkapitalquote von 51,3 Prozent (VJ: 50,3 Prozent). Dem gegenüber stehen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 48,3 Mio. Euro (VJ: 48,2 Mio. Euro). 40,0 Mio. Euro der Finanzverbindlichkeiten resultieren aus der Begebung von Schuldscheinen mit Fälligkeiten in 2018, 2020 und 2022. First Sensor hat in 2015 drei Schuldscheindarlehn über insgesamt 28,0 Mio. Euro platziert: zwei Tranchen - eine zu 7,0 und eine zu 18,0 Mio. Euro - mit einer Laufzeit von 5 Jahren und eine Tranche zu 3,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Aus einer Begebung in 2013 besteht eine weitere Tranche über 12 Mio. Euro, die in 2018 fällig wird. Diese Finanzierungsstruktur ermöglicht es, in den nächsten Jahren überschüssige Liquidität wahlweise für Investitionen in das Wachstum des Unternehmens zu investieren oder für die Tilgung einzusetzen. In Verbindung mit den jüngsten Schuldscheindarlehn ist die Einhaltung von Covenants jeweils zum Jahresende vereinbart worden. Zum 31.12.2017 erfüllt First Sensor alle geforderten Finanzkennzahlen. scroll
Die Nettoverschuldung (als Finanzverbindlichkeiten - liquide Mittel) hat sich 2017 weiter reduziert, und zwar von 24,4 auf 22,8 Mio. Euro. Sie ist in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu Eigenkapital (Gearing) beträgt zum Bilanzstichtag noch 27,8 Prozent (VJ: 31,6 Prozent). Zum 31.12.2017 verfügte First Sensor außerdem über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 11,1 Mio. Euro (VJ: 13,3 Mio. Euro). Zum Ende des Geschäftsjahres belief sich der durchschnittliche volumengewichtete Fremdkapitalzinssatz auf rund 2,6 Prozent. 2017 gab es keine Beschränkungen bei der Verfügbarkeit der gewährten Darlehen. Die langjährigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Banken haben sich erneut als stabil erwiesen. Darüber hinaus stehen First Sensor als börsennotierter Gesellschaft die Instrumente des Kapitalmarktes zur Verfügung. Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass First Sensor in der Lage sein wird, das geplante Wachstum aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu finanzieren. Eine Inanspruchnahme des Kapitalmarkts ist in absehbarer Zeit nicht geplant. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden von First Sensor nicht eingesetzt. InvestitionenDie Investitionen erreichten 2017 ein hohes Niveau. Im Bereich der immateriellen Vermögenswerte wirkten sich die Einführung einer einheitlichen ERP-Software, die Inbetriebnahme von Anlagen und neuen Projekten im F&E-Bereich aus. Im Bereich der Sachanlagen betrafen die Investitionen neue Maschinen und Anlagen zur Erweiterung der Fertigungstiefe, für Prozessverbesserungen und zur Kapazitätsausweitung, aber auch Ersatzinvestitionen, überwiegend an den Standorten Berlin-Oberschöneweide und Dresden. scroll
Die Höhe der Investitionen übertraf damit deutlich die der Abschreibungen. Die folgenden Grafiken zeigen die Höhe der Investitionen und Abschreibungen der letzten vier Jahre: Investitionen![]() Abschreibungen![]() LiquiditätDer operative Cashflow hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert und betrug 16,0 Mio. Euro (VJ: 16,6 Mio. Euro). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich hingegen erwartungsgemäß deutlich, nach 6,5 Mio. Euro im Vorjahr belief er sich auf 12,5 Mio. Euro. Die Gründe hierfür waren die Einführung einer einheitlichen ERP-Software, die Inbetriebnahme von Anlagen und neue Projekte im F&E-Bereich, aber auch Investitionen in neue Maschinen und Anlagen zur Erweiterung der Fertigungstiefe, für Prozessverbesserungen und zur Kapazitätsausweitung. Der Free Cashflow als Differenz aus dem operativen Cashflow und dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit fiel deshalb niedriger aus als im Vorjahr, er belief sich auf 3,5 Mio. Euro (VJ: 10,0 Mio. Euro). scroll
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf -3,0 Mio. Euro (VJ: -7,8 Mio. Euro). Die liquiden Mittel stiegen im Geschäftsjahr 2017 von 23,8 Mio. Euro auf 25,5 Mio. Euro. Aus Sicht des Vorstands ist die Liquiditätsausstattung des Konzerns damit unverändert komfortabel. Auch in 2018 ist First Sensor somit in der Lage, nicht nur die Zahlungsverpflichtungen aus dem operativen Geschäft jederzeit zu erfüllen, sondern auch die am Jahresende fällige Schuldschein-tranche in Höhe von 12 Mio. Euro zu tilgen. Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von First Sensor, wird in der folgenden Tabelle die Liquidität in Form von Liquiditätsgraden aufgeführt. Zur Berechnung der Liquidität ersten Grades werden die liquiden Mittel ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt. Im zweiten Grad werden die kurzfristigen Forderungen hinzugerechnet und im dritten Grad werden die Vorräte mit einbezogen. Aufgrund der Umgliederung eines Schuldscheindarlehens in den kurzfristigen Bereich ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr die folgenden Veränderungen: scroll
VermögenslageDie Bilanzsumme stieg im Geschäftsjahr 2017 auf 159,6 Mio. Euro (VJ: 154,0 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich infolge des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 um einen Prozentpunkt auf 51,3 Prozent. Aktiva Die langfristigen Vermögenswerte stiegen als Folge des überdurchschnittlichen Investitionsvolumens (siehe "Investitionen"), das die Größenordnungen der planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte deutlich überstieg, auf 85,4 Mio. Euro (VJ: 82,1 Mio. Euro). Die Höhe der Geschäfts- und Firmenwerte (29,8 Mio. Euro) blieb unverändert. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen um 2,3 Mio. Euro auf 74,2 Mio. Euro. Während die Vorräte aufgrund eines optimierten Bestandsmanagements um 1,2 Mio. Euro auf 24,6 Mio. Euro zurückgingen, stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt um 2,4 Mio. Euro auf 20,8 Mio. Euro. Ursächlich hierfür waren auch vorgezogene Lieferungen an Kunden aufgrund der Produktionsdrosselung im Dezember im Zuge der Einführung einer einheitlichen ERP-Software. Der Bestand an liquiden Mitteln hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht und erreichte mit 25,5 Mio. Euro (VJ: 23,8 Mio. Euro) erneut eine komfortable Größenordnung. Passiva Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um 4,4 Mio. Euro auf 81,9 Mio. Euro (VJ: 77,5 Mio. Euro). Das gezeichnete Kapital erhöhte sich geringfügig durch die Ausgabe von 8.000 Aktien aus den Aktienoptionsplänen. Durch die Dotierung aus dem Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 4,1 Mio. Euro stieg der Bilanzgewinn auf 12,4 Mio. Euro. Die langfristigen Schulden reduzierten sich, überwiegend aufgrund der Umgliederung eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 12,0 Mio. Euro in den kurzfristigen Bereich, von 52,0 auf 39,9 Mio. Euro. Die kurzfristigen Schulden stiegen entsprechend um 13,2 Mio. Euro auf 37,8 Mio. Euro (VJ: 24,6 Mio. Euro). Dem gegenüber stand ein Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 0,7 Mio. Euro auf 7,9 Mio. Euro. Das Working Capital verzeichnete aufgrund der vorbeschriebenen Bilanzänderungen einen Anstieg um knapp 1,8 Mio. Euro auf 37,5 Mio. Euro (VJ: 35,7 Mio. Euro). Das Gleiche gilt für das Capital employed, es stieg um 5,1 Mio. Euro auf 122,9 Mio. Euro. Dies hatte jedoch nur marginale Auswirkungen auf den ROCE, er erreichte 8,6 Prozent nach 8,5 Prozent im Vorjahr. Aktiva ![]() Passiva ![]() Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der First Sensor AG (HGB)Im Gegensatz zum Konzernabschluss wird der Jahresabschluss der First Sensor AG nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind), sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Der Lagebericht der First Sensor AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht umfasst grundsätzlich auch alle gesetzlich verpflichtenden Bestandteile für die First Sensor AG. Ergänzend zur Berichterstattung über den First Sensor-Konzern wird daher im Folgenden die Entwicklung der First Sensor AG erläutert. Ertragslage der First Sensor AGGewinn- und Verlustrechnung der First Sensor AG (HGB)scroll
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Mio. Euro oder 2,0 Prozent (VJ: 72,0 Mio. Euro). Die Bestandveränderungen normalisierten sich gegenüber 2016 von 1,1 Mio. Euro auf 0,5 Mio. Euro. Neben einer kontinuierlichen Optimierung der Bestände zeigte auch die Verringerung der Produktion zum Jahreswechsel in Verbindung mit der Einführung einer neuen ERP-Software ihre Wirkungen. Die anderen aktivierten Eigenleistungen stiegen von 0,7 Mio. Euro in 2016 auf 1,5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017. Das höhere Volumen steht im Zusammenhang mit der Einführung einer einheitlichen ERP-Software, der Inbetriebnahme von Anlagen und neuen Projekten im F&E-Bereich. Die sonstigen betrieblichen Erträge, die hauptsächlich aus Investitionszuschüssen, Konzernumlagen an Tochtergesellschaften und Veränderungen in den Rückstellungen bestehen, veränderten sich kaum und betrugen 3,5 Mio. Euro (VJ: 3,7 Mio. Euro). Die Gesamtleistung erhöhte sich um 2,6 Mio. Euro, ein Plus von 3,5 Prozent, auf 77,9 Mio. Euro (VJ: 75,3 Mio. Euro). In Verbindung mit dem Umsatzanstieg um 2,0 Prozent erhöhten sich die Materialkosten um 2,7 Prozent auf 29,9 Mio. Euro (VJ: 29,1 Mio. Euro). Der Rohertrag verbesserte sich dennoch, und zwar von 41,2 Mio. Euro auf 42,0 Mio. Euro, die Rohertragsmarge blieb mit 51,8 Prozent annähernd stabil (VJ: 52,3 Prozent). Die Personalaufwandsquote erhöhte sich nach 34,9 Prozent im Vorjahr auf 36,3 Prozent, in absoluten Zahlen von 25,1 Mio. Euro auf 26,7 Mio. Euro (plus 1,6 Mio. Euro). Verursacht wurde diese Erhöhung hauptsächlich durch die üblichen Lohn- und Gehaltssteigerungen, höher qualifizierte Neueinstellungen in der Entwicklung und im Vertrieb sowie Einmalaufwendungen für Veränderungen auf den Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Die Abschreibungen betreffen Maschinen und Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Produktions- und Verwaltungsgebäude. Sie blieben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Der Einmaleffekt der Wertberichtigungen auf Intercompany-Forderungen wiederholte sich 2017 nicht. Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen spiegelt den Anstieg der Währungsverluste um 597 TEUR wider (VJ: 164 TEUR), als gegenläufige Effekte wirkten Zuschreibungen bei Ausleihungen an verbundene Unternehmen (973 TEUR). Das operative Ergebnis (EBIT) der First Sensor AG ist mit -2,6 Mio. Euro erneut negativ, im Vorjahr hatte das EBIT -1,6 Mio. Euro betragen. Bereinigt um den Großteil der Kosten für zentrale Funktionen in der Unternehmensgruppe (Holding, 8,3 Mio. Euro in 2017) ist das Ergebnis des operativen Geschäfts deutlich positiv. Die Weiterbelastung dieser Kosten soll ab 2018 erfolgen. Es bestehen Gewinnabführungsverträge mit der First Sensor Microelectronic Packaging GmbH und der First Sensor Lewicki GmbH. Aus den Gewinnabführungsverträgen resultierten Erträge in Höhe von 5,7 Mio. Euro (VJ: 6,0 Mio. Euro). Aus der Ausschüttung eines Tochterunternehmens wurden darüber hinaus Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro (VJ: 1,4 Mio. Euro) generiert. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge betrugen 0,4 Mio. Euro (VJ: 0,2 Mio. Euro). Zinsen und ähnliche Aufwendungen erhöhten sich auf 3,0 Mio. Euro (VJ: 1,7 Mio. Euro) aufgrund von Sondereffekten: Zum einen wurde ein Zinsswap gegen vorteilhaftere Produkte getauscht und zum anderen wurden Fremdwährungsderivate aus Kurssicherungen (EUR-USD) vorzeitig glattgestellt. Zusammen ergibt sich hieraus eine einmalige Belastung von 1,6 Mio. Euro. Die Zinsaufwendungen für Darlehen sind hingegen um rund 30 TEUR gesunken. Mit dem geringeren Vorsteuerergebnis korrespondiert auch der geringere Steueraufwand. Er betrug 760 TEUR nach 1,3 Mio. Euro im Vorjahr (-41,0 Prozent). Der Jahresüberschuss der First Sensor AG beläuft sich auf 1,7 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2017 (VJ: 3,4 Mio. Euro), das entspricht einer Nettomarge von 2,3 Prozent (VJ: 4,7 Prozent). Durch den Gewinnvortrag des Vorjahres ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 4,1 Mio. Euro. An diesem Ergebnis sollen auch die Aktionäre partizipieren. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden der Hauptversammlung daher die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,16 Euro je im Umlauf befindlicher Aktie vorschlagen. Dieses entspricht bei 10.216.396 in Umlauf befindlichen Aktien einer Ausschüttungssumme in Höhe von 1,6 Mio. Euro oder 40,2 Prozent des Bilanzgewinns. Finanz- und Vermögenslage der First Sensor AGDie Bilanz zum 31. Dezember 2017 entspricht der folgenden Darstellung: AKTIVAscroll
Auf der Aktivseite resultiert die Bilanzverlängerung in erster Linie aus den höheren Investitionen in Sachanlagen, die im Geschäftsjahr 2017 die Abschreibungen deutlich übertrafen. Dabei wurde sowohl in neue Maschinen und Anlagen investiert, die zur Erweiterung der Fertigungstiefe, für Prozessverbesserungen und zur Kapazitätsausweitung dienen, als auch in Ersatzinvestitionen. Ebenso wirkte der Anstieg der liquiden Mittel auf 16,0 Mio. Euro (VJ: 13,9 Mio. Euro) bilanzverlängernd. Im Bereich der Vorräte wirkte sich das verbesserte Bestandsmanagement bereits ansatzweise aus, auch die Drosselung der Produktion zum Jahresende im Zuge der Umstellung auf eine einheitliche ERP-Software hatte wegen Lieferungen direkt aus den Fertigwarenlagern eine entsprechende Wirkung. PASSIVAscroll
Auf der Passivseite betrug das Eigenkapital der First Sensor AG am Bilanzstichtag 76,8 Mio. Euro (VJ: 75,0 Mio. Euro), hier wirkte sich der höhere Bilanzgewinn aus. Die Eigenkapitalquote beträgt unverändert 56,0 Prozent. Die Rückstellungen und die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich ebenfalls. Bezüglich der detaillierten Darstellung der Finanzierungssituation wird auf die Erläuterungen auf Konzernebene verwiesen. Trotz des niedrigeren Jahresergebnisses stieg der operative Cashflow von 7,6 Mio. Euro auf 8,9 Mio. Euro. Maßgeblichen Einfluss hatte hierfür die Vorratsentwicklung. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens stieg der Cashflow aus der Investitionstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr von 3,5 Mio. Euro auf 9,2 Mio. Euro. Der Free Cashflow war deshalb leicht negativ mit -395 TEUR (VJ: 4,1 Mio. Euro). Die liquiden Mittel stiegen auf 16,0 Mio. Euro (VJ: 13,9 Mio. Euro). Chancen und RisikenDie Geschäftsentwicklung der First Sensor AG unterliegt aufgrund der Rolle im Konzern den gleichen Risiken und Chancen wie die Gruppe. Insofern wird auf die Erläuterungen auf Konzernebene im Chancen- und Risikobericht verwiesen. AusblickDer Vorstand erwartet gemäß der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz zwischen 70 und 75 Mio. Euro und ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der Ausblick des Vorjahres für das Geschäftsjahr 2017 konnte sowohl hinsichtlich der Umsatzprognose (zwischen 70 und 75 Mio. Euro) als auch hinsichtlich des Ergebnisses (positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) vollumfänglich erfüllt werden. MitarbeiterZum Jahresende beschäftigte die First Sensor AG 431 Mitarbeiter (FTE - Full Time equivalent) (VJ: 431), zuzüglich 20 Auszubildenden (VJ: 23). Die Verteilung der Mitarbeiter auf die Einheiten ist der folgenden Darstellung zu entnehmen: scroll
GesamtaussageDer Geschäftsverlauf 2017 erwies sich schließlich als sehr erfreulich für die First Sensor-Gruppe. Der Umsatz erreichte 147,5 Mio. Euro und lag damit knapp 2 Prozent oberhalb der ursprünglichen Guidance. Besonders erfreulich entwickelte sich der Umsatz im Zielmarkt Industrial (+2,6 Mio. Euro), aber auch der Zielmarkt Mobility konnte deutlich aufholen. Nach dem ausgelaufenen Großauftrag in einer Größenordnung von 10 Mio. Euro beträgt das Defizit am Jahresende nur noch 2,5 Mio. Euro. Nach dem Wachstumssprung im Geschäftsjahr 2016 ist die leichte Konsolidierung im Absatzmarkt Medical aus unserer Sicht unkritisch. Die strategische Ausrichtung auf diese drei Zielmärkte hat sich damit erneut als richtig erwiesen. Trotz des leichten Umsatzrückgangs gelang es, die Profitabilität im Geschäftsjahr 2017 weiter zu verbessern. Dass die EBIT-Marge schließlich 7,2 Prozent erreichte und damit oberhalb der Planungen von 5 bis 6 Prozent lag, war auch besonders dem höheren Geschäftsvolumen im zweiten Halbjahr zu verdanken. Insgesamt hat der Geschäftsverlauf 2017 damit die Prognosen leicht übertroffen. Entwicklung nichtfinanzieller LeistungsindikatorenDie Nichtfinanzielle Berichtserstattung findet sich als zusammenhängender, separater Berichtsteil in dem Geschäftsbericht 2017. MitarbeiterZum Stichtag 31. Dezember 2017 waren in der First Sensor-Gruppe insgesamt 798 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, gegenüber 804 Mitarbeitern im Vorjahr. Damit haben sich die Ein- und Austritte im abgelaufenen Jahr annähernd die Waage gehalten. Zusätzlich waren bei First Sensor am Bilanzstichtag 31 Auszubildende beschäftigt (VJ: 33). Um flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren zu können, werden Spitzen mit Leiharbeitern abgefedert. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 betrug die Anzahl der Leiharbeitnehmer 52 (VJ: 41), im Jahresverlauf waren es zwischenzeitlich auch mehr. Mit 46,6 Mio. Euro lagen die Personalaufwendungen im Berichtsjahr 5,6 Prozent über dem Vorjahresniveau von 44,1 Mio. Euro. Neben den üblichen Lohn- und Gehaltssteigerungen sind auch Aufwendungen für die Verschlankung der Führungsebene unterhalb des Vorstands enthalten. Nähere Informationen zur Aufgliederung der Personalkosten sind im Anhang zu finden. Der Umsatz je Mitarbeiter blieb mit TEUR 187,7 (VJ: TEUR 189,8) annähernd stabil und im Einklang mit der Umsatzentwicklung. Die Altersstruktur der Beschäftigten hat sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert: scroll
Der Krankenstand bei First Sensor wurde auch 2017 unternehmensweit ermittelt und betrug knapp 6 Prozent (VJ: 6,0 Prozent). Diese vergleichsweise hohe Zahl soll künftig durch verschiedene Maßnahmen gesenkt werden. Dazu gehören beispielsweise obligatorische Rückkehrgespräche, das kostenfreie Angebot von Obst in den Wintermonaten und die Durchführung von Gesundheitstagen. Geprüft wird außerdem die Förderung von Gesundheitssportangeboten, das Angebot von Impfungen und die Vergabe von Mitarbeiterfahrrädern, zunächst probeweise an einzelnen Standorten. Der Anteil weiblicher Beschäftigter erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr leicht und betrug zum Stichtag 36,0 Prozent (VJ: 32,2 Prozent), er ist für ein Technologieunternehmen vergleichsweise hoch. Mit 34,0 Prozent (VJ: 32,4 Prozent) verfügen unverändert rund ein Drittel der Beschäftigten im Unternehmen über einen akademischen Abschluss. First Sensor unterstützt die Mitarbeiter seit vielen Jahren bei der finanziellen Sicherung ihres Lebensstandards im Ruhestand mit einem mitarbeiterfinanzierten Altersvorsorgemodell. Dieses basiert auf einer Gehaltsumwandlung und einem arbeitgeberfinanzierten Zuschuss zur privaten Altersvorsorge. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs durch eigene Ausbildung ein wichtiger Bestandteil der Personalstrategie. Ziel ist es, auf der Grundlage einer langfristigen Personalplanung den Bedarf an Nachwuchskräften auch durch eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Ausbildung in den eigenen Reihen zu decken. First Sensor bildet Mikrotechnologen (19 Personen), Industriekaufleute (6 Personen), Fachkräfte für Lagerlogistik (4 Personen) und Mechatroniker (2 Personen) aus. Am Jahresende 2017 waren somit insgesamt 31 Auszubildende im Unternehmen beschäftigt (VJ: 33). In die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter investierte First Sensor im Geschäftsjahr 2017 TEUR 315 (VJ: TEUR 373). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Einführung eines neuen ERP-Systems, weshalb das Interesse an anderen Schulungsmaßnahmen in diesem Jahr etwas geringer war. Der Personalentwicklungsbedarf im Unternehmen wird einmal jährlich im Rahmen der Budgetplanung mit der Analyse des Fortbildungsbedarfs erhoben. Durch ein "Global Grading System" hat First Sensor die Voraussetzungen geschaffen, dass mit Hilfe eines analytischen Verfahrens die Bewertung aller Positionen im Unternehmen durchgeführt wurde. Dadurch wird eine leistungs- und marktgerechte Entlohnung entsprechend der jeweiligen Bedeutung der Position erreicht unabhängig vom Geschlecht der Stelleninhaber, um sich als attraktiver Arbeitgeber für bestehende und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu positionieren. QualitätsmanagementIm vergangenen Jahr erfolgte eine weitere standortübergreifende Harmonisierung der qualitätsrelevanten Prozesse innerhalb der First Sensor-Gruppe unter Führung des Corporate Quality Management mit dem Ziel von schlanken einheitlichen Abläufen in allen Bereichen und Teams. Mit klar definierten Schnittstellen und Verantwortlichkeiten sowie Kennzahlen zur Messung von Effektivität und Effizienz führt das auch zunehmend zu einem einheitlichen Auftreten gegenüber Kunden und Lieferanten, zur Unterstützung von Neugeschäft sowie zur Unterstützung von Einkaufsaktivitäten im Rahmen des Lieferantenmanagements. Die Erfolge des vergangenen Jahres sind die Basis, um auch in den kommenden Jahren die weiter wachsenden Kundenanforderungen mit robusten Prozessen und hoher Produktqualität zufrieden zu stellen. Es wurden auch die Voraussetzungen geschaffen, um die gestiegenen Anforderungen der neuen Qualitätsmanagement-Standards zu erfüllen und das bei den in 2018 anstehenden Zertifizierungen nachzuweisen. Einzelne Prozesse erhielten besondere Aufmerksamkeit. So wurde der Kundenbeanstandungsprozess über alle Werke vereinheitlicht und in diesem Rahmen wurden auch die Schnittstellen zwischen der bereits vorhandenen CAQ-Software und dem an weiteren Standorten eingeführten SAP gestaltet. Das Qualitätsmanagement hat auch die Einführung und Weiterentwicklung von gruppenweit einheitlich definierten Entwicklungs- und Projektmanagement-Prozessen unterstützt. In Zusammenarbeit mit dem Bereich Business Prozesse wurden weitere Elemente eines zentralen Risikomanagementsystems erarbeitet und in die Praxis gebracht. Das Thema HSE-Management wurde stärker in den Fokus von Management und Teams gerückt, um die Erfüllung aller gesetzlichen und behördlichen Anforderungen im vollen Umfang sicherzustellen und den Mitarbeitern von First Sensor ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Umweltthemen rückten stärker in den Fokus: Zu den zwei bereits langjährig nach Umweltstandard zertifizierten Standorten sollen in absehbarer Zukunft weitere dazu kommen. Dazu wurden - auch im Rahmen der Nichtfinanziellen Berichterstattung (CSR-Bericht) - Vorbereitungen getroffen und die Nutzung der bereits eingeführten Software für HSE-Management erweitert. Zurzeit sind bei First Sensor die folgenden Zertifizierungen auditiert: ISO/TS 16949Qualitätsmanagementsystem für die Automobilindustrie DIN EN ISO 13485Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte DIN EN 9100Qualitätsmanagementsystem für Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie DIN EN ISO 9001Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 14001Umweltmanagementsystem NachtragsberichtWesentliche Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind nicht bekannt. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognoseberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDer Internationale Währungsfonds hat seine Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft zuletzt um 0,2 Prozent auf jeweils 3,9 Prozent für 2018 und 2019 erhöht. Ursächlich hierfür ist der aktuelle Aufschwung in Europa, hier wird ein Wachstum von jeweils 2,4 Prozent für die nächsten beiden Jahre erwartet. Deutlich angehoben wurden auch die Erwartungen für die Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland. Das Plus von 2,3 Prozent für 2018 und 2,0 Prozent für 2019 liegt einen halben Prozentpunkt höher als in den letzten Prognosen und bedeutet eine unverminderte Fortsetzung des Aufschwungs. Entwicklung des SensormarktesDie weltweite Halbleiterindustrie konnte 2017 hinsichtlich Marktwachstum und Absatzvolumen Rekorde verzeichnen. Nach einem Plus von rund 20 Prozent auf 400 Mrd. USD soll das Wachstum in 2018 nun etwas moderater ausfallen. Gartner erwartet für dieses Jahr einen Zuwachs von 7,5 Prozent, was dem langjährigen Durchschnitt entspricht. Derzeit finden 70 Prozent der Halbleiter im Consumer-Segment Verwendung, ein Teilmarkt, den First Sensor nicht adressiert. Der Gesamtabsatz an Sensoren erreichte im letzten Jahr 12,5 Mrd. USD. Alleine der Markt für optische Positionssensoren soll von 1,4 Mrd. USD in 2016 auf 2,8 Mrd. USD im Jahr 2023 wachsen. Das entspricht einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 9,8 Prozent jährlich zwischen 2017 und 2023. Markt und WettbewerbAls Hersteller von Sensoren und Entwickler von kundenspezifischen Sensorsystemen konkurriert First Sensor mit einer Vielzahl international agierender Unternehmen. Fokussiert auf Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility ist First Sensor heute noch ein Nischenplayer und steht nicht mit Herstellern im Wettbewerb, die in erster Linie Standardsensoren in sehr großen Stückzahlen herstellen und vertreiben. Die Vielfalt der Sensoren, starke Unterschiede bei ihren Einsatzgebieten, die geringe Transparenz sowohl großer Konglomerate wie auch kleiner Player im Markt und die unterschiedlichen Rollen, die die Unternehmen in der Zulieferkette spielen, machen eine zuverlässige Erhebung von Marktanteilen nahezu unmöglich. IndustrialUnter dem Begriff "Industrie 4.0" werden klassische Produktionssysteme mit IT und Telekommunikationstechnik aufgerüstet. Sie lassen sich digital steuern und ermöglichen Datenanalysen - etwa zur vorausschauenden Wartung von Maschinen oder zur Steuerung von Warenströmen. Auch für LiDAR-Systeme finden sich zahlreiche Einsatzbereiche in der Industrie. Sie tragen dazu bei, dass mobile Roboter mit Menschen im Produktionsumfeld kollaborieren oder dass autonome Transport- und Logistiksysteme komplexe Aufgaben wie die Bestückung von Paletten übernehmen können. Studien beziffern das Potenzial für die deutsche Wirtschaft auf 100 bis 150 Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren. Für Indust-rie-4.0-Lösungen wird für 2018 ein Umsatzpotenzial alleine im deutschen Markt von 7,2 Mrd. Euro erwartet, nach 5,9 Mrd. Euro in 2017. MedicalDie deutschen Medizintechnikhersteller investieren durchschnittlich 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Innovations- und Forschungsstandort Deutschland spielt damit für MedTech-Unternehmen eine besonders wichtige Rolle. Rund ein Drittel ihres Umsatzes erzielen sie mit Produkten, die höchstens drei Jahre alt sind. Die Wachstumsbranche hat weltweit Zuwachsraten von rund 5 Prozent jährlich und die Prognosen gehen von einer Fortsetzung der Entwicklung aus. Eine Ursache ist der medizinisch-technische Fortschritt: Er ermöglicht die Behandlung von Krankheitsbildern, die vor 10 oder 20 Jahren nicht behandelt werden konnten. Durch innovative, schonendere Verfahren können immer mehr Operationen an immer älteren Patienten durchgeführt werden. Dies zusammen mit dem demografischen Wandel und dem erweiterten Gesundheitsbegriff in Richtung einer weiter verbesserten Lebensqualität wird den Markt auch zukünftig positiv beeinflussen. MobilityDer US-Marktforscher IC Insights erwartet, dass die Hersteller von Halbleitern in der Automobilelektronik mit hohen Zuwachsraten rechnen können. Intel beispielsweise erwartet, dass die Umsätze von Geschäften rund um das autonome Fahrzeug bis 2035 auf 800 Mrd. USD und bis 2050 sogar auf sieben Billionen USD jährlich anwachsen werden. Obwohl die Zahl der Fahrzeuge, die verkauft werden, Schätzungen nach bis 2022 jährlich nur um 3 Prozent zulegen soll, erwartet Yole, dass die Zahl der Sensoren für diesen Einsatzbereich jährlich um 8 Prozent steigen und der Umsatz sogar um 14 Prozent jährlich. Sie führen dies auf die starke Zunahme von Sensoren für die Bildverarbeitung, Radar und LiDAR Systemen zurück, wobei die Sensoren für LiDAR-Sys-teme bis 2022 ein Volumen von 1,4 Mrd. USD erreichen sollen. Prognose für den Geschäftsverlauf 2018UmsatzDas Geschäftsjahr 2017 hat die First SensorGruppe sehr erfolgreich abgeschlossen. Die Umsatz-Guidance wurde mit 147,5 Mio. Euro um knapp 2 Prozent leicht übertroffen. Auch die EBIT-Marge konnte davon profitieren. Sie erreichte knapp 7,2 Prozent und lang damit etwas mehr als einen Prozentpunkt oberhalb der Guidance. Für das Geschäftsjahr 2018 erwarten wir, dass die Strategie für profitables Wachstum weiter ihre Wirkung entfaltet. Der Umsatz sollte zwischen 150 und 160 Mio. Euro erreichen. Diese Planung ist das Ergebnis eines Bottom-up-Prozesses, der anschließend einer intensiven Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung der Märkte, Produkte und Kunden unterzogen wurde und somit ein Real-Case-Szenario darstellt. Wachstum aus Akquisitionen ist nicht in der Planung enthalten. Durch die konsequente Umsetzung unserer Strategie wollen wir mittelfristig das Ziel jährlicher organischer Wachstumsraten von rund 10 Prozent erreichen. IndustrialAuch angesichts des positiven Konjunkturklimas in der Industrie erwarten wir in diesem Markt weiteres Wachstum. Nicht nur Industrie 4.0 ist hier ein wichtiger Treiber. Hier partizipieren wir beispielsweise durch den vermehrten Bedarf an LiDAR-Systemen, aber auch durch den Einsatz von Sensorik, die Verschleiß erkennt und so bedarfsgerechte Wartung ermöglicht. Als weiteres Beispiel seien unsere Lösungen genannt, die wir für intelligente Klimatechnik entwickelt haben. Sie sorgen für saubere Luft in Werkshallen, Verwaltungsgebäuden oder Verkehrseinrichtungen. In Zusammenarbeit mit Belüftungsspezialisten (Unternehmen aus dem Bereich Heizung, Lüftung und Klimatechnik, engl. HVAC) haben wir ein maßgeschneidertes Multisensorsystem entwickelt, das jetzt in Serie gefertigt und geliefert wird. MedicalNach einem Jahr der Konsolidierung, in erster Linie aufgrund von kundenbedingten Projektverzögerungen, erwarten wir im Geschäftsjahr 2018 im Zielmarkt Medical wieder Wachstum. Besonders der Einsatz von hochsensiblen und zuverlässigen Drucksensoren in Beatmungsgeräten verspricht eine steigende Nachfrage. Darüber hinaus kommen unsere Sensoren in bildgebenden Diagnosegeräten zum Einsatz, bei denen mehrere Projekte, die in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Kunden entwickelt wurden, nun die Marktreife erreichen. Da First Sensor häufig alleiniger Lieferant für die Lebensdauer der Modelle dieser Medizintechnikgeräte ist, partizipieren wir an dem Wachstum dieser Branche. MobilityDie Umsatzplanung 2018 beruht besonders auf einer wachsenden Nachfrage nach Sensoren und Sensorlösungen für die Automobilindustrie, insbesondere im Bereich LiDAR für den Einsatz beim (teil-)autonomen Fahren. Hier verfügt First Sensor über eine ausgezeichnete Positionierung durch ausgereifte Technologie und stabile, langjährige Kundenbeziehungen zu den führenden Herstellern und Zulieferern, nicht nur in Deutschland. Darüber hinaus sind Kameras ein wichtiger Baustein zur Einführung des teil- und vollautonomen Fahrens. Im Zusammenspiel mit LiDAR-Systemen und Radarsensoren behalten sie das Umfeld eines Fahrzeugs im Blick und tragen zu mehr Sicherheit und Komfort bei. Die Überführung der neuen Blue Next-Kamerafamilie in die Serienproduktion soll daher die Grundlage für weiteres Wachstum im Zielmarkt Mobility schaffen. Gleichzeitig bleibt die Drucksensorik eine wichtige Säule des Mobility-Geschäfts. ErgebnisDie EBIT-Marge soll im Geschäftsjahr 2018 7 bis 9 Prozent erreichen und sich damit gegenüber 2017 weiter verbessern, mindestens aber mit 2017 vergleichbar sein. Wir erwarten, dass wir unsere Effizienz und Produktivität weiter erhöhen und wir unserem mittelfristigen Ziel, einer EBIT-Marge von 10 Prozent, schrittweise näherkommen. scroll
Finanz- und VermögenslageFür das Geschäftsjahr 2018 haben wir Investitionen in der Größenordnung der Abschreibungen von zirka 10 Mio. Euro geplant. Ein Teil resultiert davon aus einer Verschiebung aus dem Vorjahr. Schwerpunkte der Investitionen werden die Produktionsanlagen sein, um die Kapazität zu erweitern, vorhandene Anlagen zu modernisieren und Effizienzsteigerungen zu realisieren. Zur Finanzierung der Investitionen wird in 2018 unter anderem auch ein Darlehen aus einem Digitalisierungs- und Innovationsprogramm der KfW in Höhe von 13,0 Mio. Euro mit einem Zinssatz von 1,15 Prozent p.a. und einer Laufzeit von 10 Jahren genutzt. Unter Annahme eines erneut soliden Free Cashflows werden die liquiden Mittel im Laufe des Jahres 2018 weiter leicht ansteigen. Die Nettoverschuldung wird sich entsprechend weiter reduzieren. Einen Teil dieser Liquidität werden wir nutzen, um zum Jahresende ein Schuldscheindarlehen aus 2013 über 12 Mio. Euro zu tilgen. Die geplante Geschäftsausweitung wird auch mit einem moderaten Aufbau des Vorratsvermögens einhergehen. Gleichzeitig erhöhen wir so unsere Lieferfähigkeit bei steigender Nachfrage und wir verbessern die Effizienz durch größere Losgrößen in der Produktion. GesamtaussageInsgesamt bieten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gute Voraussetzungen, um die Ziele für das Geschäftsjahr zu erreichen. Mit der strategischen Weichenstellung für profitables Wachstum und unseren Maßnahmen zur operativen Exzellenz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um das Geschäftsjahr 2018 erneut erfolgreich zu gestalten. Wir erwarten, dass der Umsatz auf bis zu 160 Mio. Euro steigen und die EBIT-Marge bis zu 9 Prozent erreichen kann. Das mittelfristige Ziel ist ein Umsatzwachstum von 10 Prozent pro Jahr und eine nachhaltige EBIT-Marge von 10 Prozent. Disclaimer: Dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der First Sensor AG enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung abweichen, wenn eine der genannten oder andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrundeliegenden Annahmen, auch bezüglich der erwarteten konjunkturellen Entwicklung, als unzutreffend erweisen. Chancen- und RisikoberichtChancen und Risiken in der folgenden Darstellung sind zu verstehen als Einflüsse oder Ereignisse, die dazu geeignet sind, dass die Zielsetzung des Managements bezüglich der kurz- und mittelfristigen Unternehmensentwicklung übertroffen oder unterschritten wird. Ziel des Chancenmanagements ist es daher, diese Opportunitäten frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen, während das Risikomanagement sicherstellt, dass Risiken nicht nur rechtzeitig erkannt werden, sondern zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um den Einfluss auf die Gesellschaft zu kontrollieren und zu minimieren. Die First Sensor AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Sie können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen. Der gewissenhafte Umgang mit Risiken ist deshalb elementarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Zur Sicherung des kurz- und langfristigen Unternehmenserfolgs bedarf es folglich eines lebendigen Risikobewusstseins, einer offenen Risikokultur und eines wirksamen Risikomanagementsystems. RisikomanagementsystemDas Risiko- und Compliance-Management ist für First Sensor ein integrierter Bestandteil der Unternehmensführung. Hierfür trägt der Vorstand der First Sensor AG die Verantwortung, während der Aufsichtsrat für die Überwachung der Wirksamkeit des Konzernrisikomanagementsystems verantwortlich ist. Das System wird vom Fachbereich Business Processes, Risk Management & Compliance in enger Zusammenarbeit mit dem Management der operativen Bereiche organisiert und gesteuert. In den Risikokonsolidierungskreis, der für das jeweilige Risiko-Reporting verantwortlich ist, sind alle Gesellschaften der First Sensor-Gruppe einbezogen. In 2017 wurde das Risikomanagementsystem einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Dazu wurden das Risiko- und das Compliance-Management stärker miteinander verzahnt und in ein gruppenweites Enterprise Risk Management (ERM) als permanenten Prozess überführt, das alle Standorte und Geschäftsbereiche erfasst, die Risiko- und Compliance-Situation kontinuierlich analysiert sowie die identifizierten Risiken bewertet, steuert und kontrolliert. Das ERM stellt so sicher, dass nicht nur die Unternehmensrisiken effektiv gesteuert werden, sondern auch die ethischen Grundsätze der Unternehmensführung (Verhaltenskodex) sowie die gesetzlichen Bestimmungen Leitlinien des Handelns sind. Ziele und StrategieDas Ziel des Risiko- und Compliance-Managements besteht darin, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf zuverlässig einzuschätzen und sie zu steuern und zu begrenzen. Gleichzeitig sollen Erfolgschancen gewahrt werden, soweit deren Risikogehalt ein angemessenes Maß nicht überschreitet. Auf dieser Basis werden durch angemessene Maßnahmen die Risiken passend zur Unternehmensstrategie der First Sensor-Gruppe gesteuert. Je nach Bewertung der Risiken werden unterschiedliche Strategien verfolgt. Risiken, die gravierende Nachteile für die Unternehmensentwicklung haben können oder sogar den Bestand gefährden würden, werden konsequent vermieden. Einige Risiken werden in ihrer Auswirkung begrenzt, indem beispielsweise bestimmte Maximalwerte vorgegeben werden. Wo möglich oder sinnvoll, werden Risiken ausgelagert, beispielsweise auf Versicherungen. Andere Risiken werden bewusst und kontrolliert eingegangen. Struktur und ProzesseDie Strukturen und Prozesse des Risikomanagements wurden im Geschäftsjahr 2017 konzernweit standardisiert, beispielsweise in der Rechnungslegung, im Vertrieb, in der Exportkontrolle und der Lagerhaltung. Die Grundlage bildet das neue sog. "First Sensor-Risikohaus" in Anlehnung an das Rahmenwerk COSO ERM mit seinen vier Säulen, welche die für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien abbilden und auch Compliance-Themen beinhalten: Das First Sensor-Risikohaus![]() Kernstück der Risikomanagement-Aktivitäten ist das Risk Assessment, also die Identifikation und Bewertung der Risiken. Potenzielle Risiken werden den vier Kategorien des First Sensor-Risikohauses zugeordnet. Innerhalb dieser Kategorien werden quartalsweise eine Vielzahl von Einzelrisiken betrachtet und bewertet, anschließend im Konzernfachbereich Business Processes, Risk Management & Compliance zu einer Gesamtrisikolage kumuliert und in einem strukturierten Prozess dokumentiert (Quartalsrisikobericht) und an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat kommuniziert. Diese Informationen fließen sodann in die regelmäßigen Geschäftsanalysen von Vorstand, Standort- und Geschäftsbereichsleitern ein und werden zur Ableitung von Maßnahmen herangezogen. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch das Interne Kontrollsystem (IKS), um die für First Sensor als relevant eingestuften operativen Risiken in den Geschäftsbereichen durch geeignete Kontrollaktivitäten aktiv zu beherrschen und die festgelegten Kontrollaktivitäten regelmäßig auf Angemessenheit und Effektivität zu überprüfen. Darüber hinaus wurden in 2017 die Steuerung der Produktion und die Qualitätssicherung durch spezifische Exzellenzprojekte optimiert. Im Bereich des Finanzmanagements wurden die konzernweiten Richtlinien präzisiert, unter anderem für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, für die Freigabe von Geschäftsvorgängen und für die Kalkulation von Herstell- und Selbstkosten. Basierend auf dem First Sensor Prozessmodell wurden außerdem einheitliche Key Performance Indicators (KPI) implementiert. RisikobewertungDie Bewertung von Risiken erfolgt anhand einer unternehmensspezifischen Bewertungsmatrix, die Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenzielle Schadenshöhen von Ereignissen betrachtet und daraus Prioritäten ableitet. scroll
Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die möglichen Auswirkungen werden jeweils auf einer Skala von null bis drei gewichtet und miteinander multipliziert. Ist der daraus errechnete Risikofaktor oberhalb der Schwelle von drei, werden Maßnahmen zur Steuerung des Risikos definiert und deren Umsetzung periodisch überwacht. Entsprechend werden die kumulierten Risiken als "gering", "mittel" oder "hoch" bewertet. Wesentliche RisikenWesentliche Risiken, über die wir nachfolgend berichten, definiert der Vorstand als solche, die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung voraussichtlich Einfluss auf die Erreichung der Unternehmensziele haben können und damit für den verständigen Adressaten entscheidungsrelevant sind. Risiken von untergeordneter Bedeutung werden nicht gesondert aufgeführt. Strategische RisikenDie strategischen Risiken umfassen makro-ökonomische Risiken, Risiken aus Märkten und Wettbewerb sowie Risiken aus Produkten und Technologien. Lediglich im Bereich der optischen Sensortechnologien wurden Risiken identifiziert, die eine Bedrohung für etablierte Produkte aus der Palette von First Sensor darstellen könnten. Diesem Risiko wird durch die aktive Steuerung des Produktportfolios und strategische Technologie-Roadmaps entgegengesteuert, die im Jahr 2017 vorangetrieben und aktualisiert wurden. Die strategischen Risiken werden insgesamt als "gering" eingestuft. Operative RisikenUnter operativen Risiken werden Vertriebsrisiken, Entwicklungs- und Technologierisiken, Produktions-, Qualitäts-, Einkaufs- und Lagerrisiken, IT-Risiken und Personalrisiken zusammengefasst. Während im Bereich der Entwicklungs- und Technologierisiken gut beherrschbare personelle und kapazitative Engpässe sowie Qualitätsthemen die Risikolage bestimmen, sind Risiken in der Produktion, in der IT und beim Personal vergleichsweise von höherer Bedeutung. So kann es beispielsweise aufgrund begrenzter Ressourcen und steigender Nachfrage von Bestandskunden zu längeren Lieferzeiten kommen, die nachgelagerte Prozesse negativ beeinflussen und zu Unzufriedenheit bei Kunden führen können. Diesem Risiko wird mit zahlreichen organisatorischen und personalpolitischen Maßnahmen an den betroffenen Standorten entgegengewirkt, darunter dem Einsatz von Lean-Management-Werkzeugen und der Ausweitung des Schichtbetriebs. Die Einführung eines neuen ERP-Systems zum Jahreswechsel an weiteren drei Standorten bindet nicht nur signifikante Ressourcen, sondern beinhaltet auch alle anderen typischen Risiken, die mit so einem gravierenden Eingriff in die Kernprozesse des Unternehmens verbunden sind. Vorkehrungen wie eine engmaschige Einbindung des Managements in der Projektsteuerung auf der einen Seite sowie ein vorangegangener Lageraufbau bestimmter (Vor-)Produkte und aktive Kundenkommunikation auf der anderen Seite sollten diese Risiken abmildern. Weiterhin ist die Unternehmensgruppe von den Auswirkungen des zunehmenden Facharbeitermangels betroffen, wodurch es schwieriger wird, im Rahmen der geplanten Zeiträume qualifizierte Fachkräfte für bestimmte Arbeitsbereiche zu gewinnen. Das wiederum kann zur Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter und einer damit verbundenen Unzufriedenheit führen. Diesen Risiken wird mit zahlreichen personalpolitischen Maßnahmen begegnet, wie zum Beispiel dem vermehrten Einsatz von Fremdpersonal und Führungskräftetrainings. Zu den Vertriebsrisiken gehört der Umstand, dass mit den drei größten Kunden 21,5 Prozent (VJ: 18,9 Prozent) des Konzernumsatzes erzielt werden; der größte Kunde repräsentiert 9,0 Prozent (VJ: 7,5 Prozent) des Umsatzes. Eine Veränderung ihres Bestellverhaltens oder ihr Wechsel zu einem anderen Lieferanten könnte deutliche Auswirkungen auf den Umsatz haben. Durch die langjährigen engen Beziehungen zu diesen Unternehmen und meist mehrjährige Liefervereinbarungen wird dieses Risiko kurzfristig für begrenzt gehalten. Gleichzeitig konzentriert sich der Vertrieb intensiv auf den Kundennutzen und einen engen Austausch, um das Risiko zu kontrollieren. Diese genannten Risiken werden als "hoch" bewertet, wenngleich mit fallender Tendenz. Finanzielle RisikenIn der Kategorie finanzielle Risiken werden Risiken aus dem Rechnungslegungsprozess und der Finanzberichterstattung, Liquiditäts- und Wechselkursrisiken, Working Capital Risiken sowie Versicherungs- und Haftungsrisiken zusammengefasst. Durch den Ausbau des Internen Kontrollsystems und die Professionalisierung der Prozesse zur Finanzberichterstattung hat sich das Risikoprofil hier in 2017 verringert. Auf Gruppenebene bestehen durch die soliden Bilanzrelationen und die komfortable Finanzmittelposition nur geringe Liquiditätsrisiken. Wechselkursrisiken, die nicht durch ,natural hedge' abgedeckt sind, werden in angemessenem Umfang und mit marktüblichen Instrumenten abgesichert. Die Auswahl dieser Instrumente erfolgt auf der Basis der prognostizierten ,net exposure' und der Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Hierbei können Irrtümer nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein sorgfältiges Working Capital Management und Absicherungen durch bilanzielle Maßnahmen einerseits und Versicherungen andererseits reduzieren die Risikolage. Nach Umsetzung verschiedener Verbesserungsmaßnahmen im Berichtsjahr im Bereich der Fremdwährungsrisiken werden die genannten Risiken als "gering" bewertet. Regulatorische RisikenRegulatorische Risiken umfassen politische und rechtliche Risiken sowie Risiken der Compliance. Letztere haben eine zunehmende Bedeutung. Das Compliance-Managementsystem ist daher integrierter Bestandteil des Enterprise Risk Managements bei First Sensor. Es trägt dazu bei, dass die verbindlichen Regeln im Unternehmen bekannt sind und Regelverstöße rechtzeitig erkannt werden. Hinweise zu Verstößen können auf Wunsch auch anonym über einen externen Ombudsmann gegeben werden. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden zwei Verdachtsfälle bekannt, von denen einer sich bestätigte und zu angemessenen Maßnahmen führte. Aufgrund des niederschwelligen Meldeverfahrens und der eindeutigen Vorgaben in der Compliance-Richtlinie werden diese Risiken als "gering" eingestuft. Sonstige RisikenFirst Sensor weist im Bereich der immateriellen Vermögenswerte aktivierte Eigenleistungen (5,1 Mio. Euro) sowie Firmenwerte in Höhe von 29,8 Mio. Euro aus. Durch regelmäßige sog. "Impairment Tests" (Einzelheiten dazu im Anhang) wird ihre Werthaltigkeit überprüft. Risiken bestehen hier in erster Linie darin, dass Entwicklungsprojekte nicht die Marktreife erreichen und damit die prognostizierten Erträge nicht erwirtschaftet werden. Bei einer deutlichen Abschwächung des wirtschaftlichen Umfelds erhöht sich das Risiko von Wertberichtigungen auf die Firmenwerte tendenziell. Für beides gibt es aktuell keine Anzeichen. Die sonstigen Risiken werden somit als "gering" eingeschätzt. Zusammengefasste RisikolageNach Einschätzung des Vorstands sind die Risiken, denen First Sensor zum Zeitpunkt der Berichterstellung und für die aktuelle Planungsperiode ausgesetzt ist, beherrschbar und der Fortbestand der Unternehmensgruppe ist in keiner Weise gefährdet. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. ChancenmanagementsystemEbenso wie die Risiken werden auch die Chancen im Konzern transparent aufbereitet und systematisch in die unternehmerischen Entscheidungen einbezogen. Sie repräsentieren künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. ChancenkategorienFirst Sensor unterscheidet Chancen danach, ob sie strategischer Natur sind oder in erster Linie zu einer positiven Zielabweichung bei den Umsätzen oder im Ergebnis beitragen können. Strategische ChancenMit der Konzentration auf die Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility hat sich First Sensor frühzeitig die Option gesichert, an den Wachstumschancen dieser Märkte zu partizipieren. Trends wie Industrie 4.0, die Miniaturisierung und Digitalisierung in der Medizintechnik oder das autonome Fahren können Treiber eines Wachstums sein, dessen Ausmaß das Unternehmen nicht unmittelbar beeinflussen kann. Durch die Fokussierung auf Schlüsselkunden und Schlüsselprodukte besteht außerdem die Chance, dass das Wachstum sich überproportional entwickelt. Dies kann geschehen, indem beispielsweise bestehende Kunden ein zunehmend größeres Produktportfolio von First Sensor beziehen oder die Nachfrage von umsatzstarken Kunden mit entsprechender Marktdurchdringung deutlich steigt. Umsatzrelevante ChancenUmsätze werden nach (Ziel-)Kunden und Produkten geplant. Der Kontakt zu neuen Kunden erfolgt in der Regel über den Vertrieb, aber auch Messen und das Internet führen häufig zu Kontakten mit neuen Interessenten für die Produkte und Lösungen von First Sensor. Entsprechende Anfragen (New Business Opportunities - NBO) werden im Bereich der Standardprodukte nach einem strukturierten Verfahren bewertet. Die Wahrscheinlichkeit des möglichen Umsatzbeitrags wird dabei über die verschiedenen Phasen von der Anfrage über das Angebot und den Test bis zur Liefervereinbarung kontinuierlich höher gewichtet. Im Bereich der kundenindividuellen Lösungen werden NBO frühzeitig hinsichtlich ihres Potenzials bewertet, um Ressourcen, beispielsweise in der Entwicklung, vorzuhalten, zu nutzen und bei Bedarf flexibel anzupassen. Die größte Unsicherheit in diesem Prozess ist die Abschätzung des Potenzials und der Zeitverlauf, bis relevante Umsatzbeiträge erzielt werden. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich die den Erwartungen zugrundeliegenden Annahmen als zu konservativ herausstellen. Chancen ergeben sich auch durch Produkte, die für bestimmte Anwendungen oder Zielmärkte entwickelt wurden, aber auch in anderen Kundenapplikationen oder Zielmärkten eingesetzt werden können. Darüber hinaus wird die Internationalisierung weiter vorangetrieben und die Präsenz in Märkten ausgeweitet, in denen First Sensor im Vergleich zum Heimatmarkt bisher geringere Umsätze erwirtschaftet hat. Das Unternehmen sieht in diesem Zusammenhang besonders in Nordamerika und Asien sowie ausgewählten europäischen Märkten wie Frankreich überproportionale Wachstumsmöglichkeiten und arbeitet daran, seine Marktpräsenz über organisches Wachstum und ausgewählte Kooperationen weiter zu vergrößern. Auch ein großer neuer Kunde kann möglicherweise ausreichen, dass die Planungen übertroffen werden. Und nicht zuletzt können strategische Maßnahmen dazu beitragen, das anorganische Wachstum zu beflügeln, vorausgesetzt die Zielunternehmen passen entlang der Strategie für profitables Wachstum zu den übergeordneten Unternehmenszielen. Ergebnisrelevante ChancenEs liegt in der Natur der Sache, dass eine ungeplante Erhöhung der Umsätze signifikanten Einfluss auf das Ergebnis hätte (Skaleneffekte). Daneben arbeitet First Sensor mit dem Ziel der operativen Exzellenz an der Optimierung einer Vielzahl von Prozessen und Strukturen, zum Beispiel der Reduktion der Lieferzeiten, der weiteren Optimierung der Fertigungsqualität und der IT-gestützten Professionalisierung des Projektmanagements. Sollten diese Projekte schneller als geplant Effekte zeigen oder sollte das Ausmaß der geplanten Optimierungen deutlich übertroffen werden, könnte sich die Ergebnisprognose als zu niedrig erweisen. Potenziale diesbezüglich bestehen nach wie vor auch in der Produktion, hier lassen sich noch Effizienzsteigerungen realisieren. Ebenso kann in der Beschaffung durch den strategischen Einkauf noch Margenpotenzial gehoben werden. Je nach Umfang der entsprechenden Effekte können diese zu einem überplanmäßigen Ergebnisanstieg führen. Zusammengefasste ChancenlageFirst Sensor ist gut positioniert, um mit den Produkten in den strategischen Zielmärkten die Chancen für die Unternehmensgruppe systematisch zu nutzen. Während das Unternehmen einerseits gezielt daran arbeitet, sich diese Chancen zu erschließen, ist es andererseits eher unwahrscheinlich, dass hier kurzfristige Erfolge verbucht werden können. Auch aus diesem Grund wird der quartalsweisen Berichterstattung an die Aktionäre große Bedeutung zugemessen, um sie an diesen Fortschritten zeitnah teilhaben zu lassen. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenDerivative Finanzinstrumente werden bei First Sensor ausschließlich zur Absicherung von Zins- und Wechselkursrisiken genutzt und unterliegen strengen internen Vorgaben. Die von First Sensor genutzten Derivate sind auf der einen Seite Fremdwährungsderivate, um Auswirkungen aus Zahlungsströmen in Fremdwährung, insbesondere in US-Dollar, durch Wechselkursveränderungen zu reduzieren. Nähere Einzelheiten sind dem Konzernanhang unter Ziffer 33 zu entnehmen. Auf der anderen Seite wurden zur Absicherung von Zinsrisiken im Zusammenhang mit den begebenen Schuldscheindarlehen Zinsswaps abgeschlossen. Detaillierte Informationen sind im Konzernanhang ebenfalls unter Ziffer 33 aufgeführt. Dem Ausfallrisiko der Finanzinstrumente wird dadurch begegnet, dass diese ausschließlich mit Kreditinstituten guter bis sehr guter Bonität abgeschlossen werden. Die Währungsrisiken, Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen werden regelmäßig an den Vorstand berichtet und einer Prüfung unterzogen. Im Geschäftsjahr 2017 hat First Sensor ihr Währungsrisikomanagement weiter professionalisiert. Zur effizienten und umsichtigen Steuerung von Wechselkursrisiken wurde die vorhandene Treasury-Richtlinie präzisiert und über das Konzernfinanzhandbuch allen Gesellschaften der Gruppe zur Verfügung gestellt. Sie definiert eindeutige Regeln, Zielquoten, Risikolimits und Freigabeprozeduren, nach denen Währungsrisiken ermittelt, aktualisiert und mit Finanzinstrumenten abgesichert werden dürfen. Rechnungslegungsbezogenes internes KontrollsystemDas Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) ist die Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Transparenz der Finanzberichterstattung. Um dieses Ziel zu erreichen, hat First Sensor geeignete Strukturen, Prozesse und Kontrollen implementiert. Sie sollen gewährleisten, dass die Ergebnisse des Rechnungslegungsprozesses frei von Fehlern sind und fristgerecht vorliegen. Sekundär dient das IKS auch der effizienten Geschäftsführung, der Sicherung der Vermögenswerte sowie der Verhinderung bzw. Aufdeckung von deliktischen Handlungen und Fehlern. In das IKS einbezogen sind entsprechend alle Konzerngesellschaften sowie operative Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses generieren. Das IKS wird vom Vorstand ausgestaltet und seine Wirksamkeit vom Aufsichtsrat überwacht. Es besteht aus verschiedenen Elementen, darunter einerseits Richtlinien und Verfahrensanweisungen wie dem Konzernfinanzhandbuch, dem Bilanzierungshandbuch oder der Freigabe- und Unterschriftenrichtlinie sowie ergänzenden, übergreifenden Verfahrensanweisungen wie z. B. der Intercompany-Richtlinie. Diese werden flankiert von Kontrollen, die an verschiedenen Punkten die abschlussrelevanten Daten prüfen und validieren. Dazu gehören monatlich erstellte, standardisierte Controllingberichte aller Konzerntöchter und -standorte, ergänzt um Plan-Ist-Abweichungsanalysen mit Handlungsempfehlungen durch die Corporate Controlling Einheit sowie monatliche Business Review Meetings zwischen den Standort- und Geschäftsbereichsverantwortlichen und dem Vorstand. Die Gesellschaften des Konzerns erstellen ihre Abschlüsse auf diesem Fundament dezentral und gemäß den lokalen gesetzlichen Anforderungen. Einheitliche Reportingstrukturen werden durch standardisierte Meldeformate, IT-Systeme sowie IT-unterstützte Konsolidierungsprozesse gewährleistet. Der Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen, IFRS-konformen Konzernrechnungslegung schafft zusammen mit dem konzernweit gültigen Abschlusskalender die Basis für den Abschlusserstellungsprozess. Wesentliche lokale Abschlüsse werden außerdem zum Geschäftsjahresende zunächst einer umfassenden internen Prüfung unterzogen, bevor sie für den Konzernabschluss freigegeben werden. Es werden im Rahmen der Konzernabschlusserstellung keine Aufgaben von externen Dienstleistern wahrgenommen. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit des Systems wurden die vorhandenen Richtlinien, Arbeits- und Verfahrensanweisungen des IKS im Geschäftsjahr 2017 weiter optimiert, darunter auch das Konzernfinanzhandbuch, welches den Rechnungslegungsprozess der Konzerngesellschaften auf eine einheitliche Grundlage stellt. Dadurch werden Risiken noch strukturierter gesteuert und die Effizienz sowie Transparenz des Finanzberichtswesens weiter erhöht. Durch die Implementierung von Kontrollen wird mit größtmöglicher Sicherheit gewährleistet, dass ein regelungskonformer (Konzern-) Abschluss erstellt wird. Auch diesbezüglich wurden im Jahr 2017 Verbesserungen eingeführt, darunter eine konzernweite Freigabe- und Unterschriftenrichtlinie mit verbindlichem 4-Augen-Prinzip bei allen rechtsverbindlichen Geschäften sowie ergänzenden Vorgaben je nach Art und Umfang des jeweiligen Vorgangs. Zusätzlich werden durch die Zuweisung von Rollen mit jeweils sachgerechter Kompetenz und durch die laufende, strukturierte Analyse ungewöhnlicher Vorgänge Vorkehrungen getroffen, die die Zuverlässigkeit des Rechnungslegungsprozesses erhöhen. Ergänzend werden monatlich stichprobenhafte Überprüfungen und Plausibilitätsanalysen auf Standort- und Konzernebene durchgeführt, ergänzt durch Compliance-Audits und interne Kontrollen. Der Zugriff durch die Zentrale auf alle Buchungssysteme und alle Bankkonten der Unternehmensgruppe ist außerdem jederzeit gewährleistet. Der Vorstand wird laufend über das Ergebnis dieser Kontrollen informiert. Im Rahmen der monatlichen Abweichungsanalysen mit den Geschäftseinheiten werden die erwarteten Ergebnisse der Rechnungslegung mit den tatsachlichen verglichen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Vorstand gegebenenfalls frühzeitig über Maßnahmen entscheiden kann, die den geplanten Geschäftserfolg absichern. Alle ergriffenen Maßnahmen und die laufende Weiterentwicklung und Anpassung des IKS tragen dazu bei, die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten. Allerdings können auch angemessene und funktionsfähig eingerichtete Systeme keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung der Risiken gewähren Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 289a bzw. § 315a HGB1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDie Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird im Abschnitt 11 des Anhangs dargestellt. Alle Aktien gewähren identische Rechte gemäß Aktiengesetz. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenVereinbarungen über Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. Es gelten ansonsten lediglich die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 136 Abs. 1 AktG sowie Handelsverbote gemäß Art. 19 Abs. 11 MAR, insbesondere für Mitglieder des Vorstands. 3. Direkte Beteiligungen am Grundkapital, die zehn Prozent überschreitenAngaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten, finden sich im Abschnitt 34 des Anhangs. 4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenEs sind keine Aktien mit Sonderrechten ausgestattet, insbesondere keine, die Kontrollbefugnisse verleihen. 5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausübenArbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind, üben ihre Stimmrechte unmittelbar aus. 6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der SatzungFür die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands (§§ 84, 85 AktG) und für die Änderung der Satzung (§ 179 AktG) gelten die gesetzlichen Vorschriften. 7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien und zum Rückkauf von AktienDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.379.150,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.075.830 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Ferner ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 23. Mai 2022 Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Nennbetrag von bis zu 90,0 Mio. Euro zu begeben und ihren Inhabern bis zu 3,8 Mio. Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von bis zu 19,0 Mio. Euro zu gewähren (Bedingtes Kapital 2017/II). Außerdem ist das Kapital bedingt erhöht für die Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstände und Führungskräfte. Einzelheiten zu den Optionsplänen finden sich in den Abschnitten 11 und 18 im Anhang. Der Vorstand ist ermächtigt, für die Gesellschaft eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. 8. Vereinbarungen der Gesellschaft unter der Bedingung eines KontrollwechselsEs gibt keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. 9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines ÜbernahmeangebotsIm Falle eines Kontrollwechsels bei der First Sensor AG hat jedes Vorstandsmitglied das Recht, sein Amt binnen eines Monats nach Kenntnisnahme vom Vollzug der Übernahme niederzulegen. In diesem Fall erhält das betroffene Vorstandsmitglied eine Entschädigung. Diese ist im Hinblick auf die Barkomponenten der Vergütung betraglich begrenzt. Sonstige ErklärungenDie Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB sind auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter www.first-sensor.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Der Konzernlagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung abweichen, wenn eine der genannten oder andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.
Berlin, den 15. März 2018 First Sensor AG Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender Dr. Mathias Gollwitzer, Finanzvorstand 4 Konzernjahresabschluss 2017Konzernbilanz (IFRS)AKTIVA scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Sonstiges Ergebnisscroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 (IFRS)scroll
scroll
scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 (IFRS)scroll
scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 (IFRS)scroll
5 Konzernanhang (IFRS)1. Darstellung der KonzernverhältnisseMutterunternehmenDas Mutterunternehmen ist die First Sensor AG mit Sitz in Berlin, Peter-Behrens-Straße 15, 12459 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin in der Abteilung B unter der Nummer HRB 69326. Die Aktien der First Sensor AG sind im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard unter der ISIN DE0007201907 notiert. Die First Sensor AG und ihre Tochterunternehmen, im Folgenden First Sensor als Konzernbezeichnung, sind im Bereich der Sensorherstellung sowie in der Mikrosystemtechnik tätig. Das Geschäft der Gesellschaft konzentriert sich im Wesentlichen auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von kundenspezifischen, optischen und nichtoptischen Halbleitersensoren und Sensorsystemen. Darüber hinaus entwickelt und fertigt First Sensor hochzuverlässige, kundenspezifische Hybridschaltungen und Produkte der Mikrosystemtechnik und des Advanced Packagings. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 15. März 2018 durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben. RechnungslegungsgrundsätzeDer Konzernabschluss der First Sensor wurde für das Jahr 2017 in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Das Geschäftsjahr der First Sensor AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die Aufgliederung dieser Posten ist im Anhang aufgeführt. In der Darstellung können Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenen Werten auftreten. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Die Bilanzstruktur wurde wie im Vorjahr nach absteigender Fristigkeit gegliedert. Im Geschäftsjahr 2017 wurden neue Standards, Veränderungen an bestehenden Standards sowie neue Interpretationen verabschiedet. Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die für den IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2017 erstmals verpflichtend anzuwenden sind:Änderungen von Standards (Amendments):
Neue Standards:
Neue Interpretationen:
Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die für den IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2017 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind:Änderungen von Standards (Amendments):
Neue Standards:
Neue Interpretationen:
*
EU-Endorsement noch nicht erfolgt. Zum Zeitpunkt der in der EU verpflichtenden Anwendung der neuen Standards und Interpretationen hat und wird die Gesellschaft diese berücksichtigen. Aus den Neuregelungen des IFRS 9 und des IFRS 15 werden keine signifikanten Auswirkungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erwartet. Die Neuregelungen des IFRS 16 werden dazu führen, dass sich die Aktiva und die Schulden erhöhen und sich die Eigenkapitalquote reduziert. In der Gesamtergebnisrechnung wird sich das EBITDA und auch das EBIT durch die Einführung von IFRS 16 erhöhen, da sich die bisherigen Leasingaufwendungen zukünftig auf Abschreibungen und Zinsaufwand verteilen werden. Eine detaillierte Quantifizierung dieser Auswirkungen wurde noch nicht vorgenommen; wir gehen jedoch nicht davon aus, dass die Verringerung der Eigenkapitalquote dazu führen wird, dass Vereinbarungen zur Mindesteigenkapitalquote, die im Rahmen von Kreditverträgen vereinbart wurden, nicht eingehalten werden. Für die Angabepflichten in den Notes ergeben sich Änderungen und Erweiterungen. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen getroffen und Schätzwerte verwendet worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die tatsächlichen Werte können zu einem späteren Zeitpunkt in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Entsprechende Änderungen würden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam. Alle Annahmen und Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Wertminderung der Firmenwerte und langfristigen VermögenswerteFirst Sensor testet jährlich die Werthaltigkeit der Firmenwerte und anderer langfristiger Vermögenswerte auf Grundlage der Vorschriften des IAS 36. Basis für den Werthaltigkeits-test ist der Vergleich zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes ("carrying amount") und dem erzielbaren Betrag, der aus dem Vermögenswert bzw. der Gruppe von Vermögenswerten oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erwirtschaftet werden kann. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Der erzielbare Betrag wurde mit Hilfe eines DCF-Verfahrens ermittelt. Grundlage für die Ermittlung des erzielbaren Betrags ist die Ertragsplanung für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit. Weiterhin wurde als Abzinsungsfaktor der WACC berücksichtigt, der die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten einer entsprechenden "Peer Group" widerspiegelt; die Mittelzuflüsse wurden in einer Detailplanungsphase bis 2020 und danach in einem "Terminal Value" geschätzt. Die Ertragsplanung beruht im Wesentlichen auf vergangenen Erfahrungen in Verbindung mit den Erwartungen des Managements hinsichtlich der Entwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit und des relevanten Marktes. Wesentliche langfristige Vermögenswerte, die jährlich auf Werthaltigkeit getestet werden, sind die in der First Sensor-Gruppe ausgewiesenen Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden. Aktienbasierte VergütungenFirst Sensor hat ausgewählten Mitarbeitern und Organmitgliedern aktienbasierte Vergütungen gewährt. Die Bewertung des Personalaufwandes für diese aktienbasierten Vergütungen enthält Schätzungen über die Erfüllung der mit diesen Optionen verbundenen Bedingungen sowie über Marktparameter. 2. KonsolidierungsgrundsätzeKonsolidierungskreisDer Konzernabschluss der Gruppe enthält die First Sensor AG und die von ihr beherrschten Unternehmen. Die Beherrschung resultiert daraus, dass die First Sensor AG direkt oder indirekt über 50 Prozent der Stimmrechte des gezeichneten Kapitals einer Gesellschaft hält und/oder die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens derart steuern kann, dass sie von dessen Aktivitäten profitiert. Von Dritten gehaltene Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minderheiten) werden gesondert in der Gesamtergebnisrechnung und innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ausgewiesen. Der Ausweis innerhalb des Eigenkapitals erfolgt getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Werden Anteile ohne beherrschenden Einfluss erworben, so werden die Buchwerte des Eigenkapitals der Anteilseigner des Mutterunternehmens und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss entsprechend angepasst. Jede Differenz zwischen der Anpassung des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der erhaltenen bzw. gezahlten Gegenleistung wird direkt im Eigenkapital erfasst und den Anteilseignern des Mutterunternehmens zugeordnet. Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt, sofern gegenüber den Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht. Die folgenden Unternehmen wurden als voll konsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen: scroll
KonsolidierungsmethodenDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen basieren auf einheitlichen Rechnungslegungsstandards, Berichtsperioden und Stichtagen, die mit denen des Mutterunternehmens übereinstimmen. Konzerninterne Salden sowie Transaktionen und daraus resultierende konzerninterne Gewinne sowie Dividenden zwischen konsolidierten Gesellschaften wurden in voller Höhe eliminiert. Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden zum großen Teil als Aufwand erfasst. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld darstellen, werden in Übereinstimmung mit IAS 39 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. WährungsumrechnungDie Berichtswährung der First Sensor-Gruppe ist EUR und entspricht der funktionalen Währung der Muttergesellschaft. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" nach der modifizierten Stichtagsmethode. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Fremdwährungstransaktionen sind bei der erstmaligen Erfassung mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs von der Fremdwährung in die funktionale Währung umzurechnen. Umrechnungsdifferenzen, die aus der Erfüllung von monetären Posten oder der Umrechnung von monetären Posten zu anderen Umrechnungskursen als dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung entstehen, sind als Aufwand oder Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Ausländische TochterunternehmenAlle ausländischen, in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen der First Sensor, werden als wirtschaftlich selbständige ausländische Einheiten angesehen, da sie in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig sind. Ihre funktionalen Währungen entsprechen der jeweiligen Landeswährung. Die Bilanzen der ausländischen Tochterunternehmen werden zum Stichtagskurs mit den im Folgenden dargestellten Kursen umgerechnet: scroll
Die Gewinn- und Verlustrechnungen werden zum monatlichen Durchschnittskurs umgerechnet. Die Währungsumrechnung erfolgt grundsätzlich erfolgsneutral, d.h. alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals in der Position Währungsausgleichsposten ausgewiesen. Liquide Mittel und FinanzmittelfondsLiquide Mittel umfassen Barmittel, Festgeldeinlagen mit Restlaufzeiten bis zu drei Monaten und Sichteinlagen. Der Finanzmittelfonds, der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesen wird, ist entsprechend der Zahlungsmitteldisposition der Gesellschaft definiert und ist mit den liquiden Mitteln identisch. Beschränkt verfügbare Mittel mit Restlaufzeiten über drei Monate werden unter den Sonstigen Vermögenswerten erfasst. Finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes werden diese mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden einbezogen. Die Bilanzierung der finanziellen Vermögenswerte aus dem üblichen Kauf und Verkauf erfolgt zum Handelstag. Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtung für Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Disagios und Agios bei Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes und der Transaktionskosten sind. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Finanzielle Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen oder Forderungen eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv messbar ist. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt. Ausbuchung / WertminderungFinanzielle Vermögenswerte oder ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes werden dann ausgebucht, wenn First Sensor die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte, aus denen der Vermögenswert besteht, verliert. Die Bilanzierung von Derivaten, die die Voraussetzungen des Hedge Accounting erfüllen, ist im Abschnitt Derivative Finanzinstrumente erläutert. First Sensor ermittelt am Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash Flows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes (d.h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Buchwert des Vermögenswertes ist entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos zu reduzieren. Der Verlustbetrag ist ergebniswirksam zu erfassen. First Sensor stellt zunächst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen. SaldierungFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden so saldiert, dass nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen wird. Dies geschieht erst dann, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Beizulegender ZeitwertDer beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Berichtsstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (von der Gegenpartie gebotener Geldkurs bei Long-Position bzw. Briefkurs bei Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderer Bewertungsmodelle. Bezüglich der Analyse der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten und weitere Einzelheiten dazu, wie Finanzinstrumente bewertet werden, wird auf den Abschnitt Derivative Finanzinstrumente verwiesen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen deren Buchwerten entsprechen. Das Nettoergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR -1.609 (VJ: TEUR -115). Das hohe negative Nettoergebnis im Berichtsjahr resultierte insbesondere aus der vorzeitigen Glattstellung von drei Devisenderivaten (TEUR 1.187) sowie eines Zinsswaps (TEUR 405); der hieraus resultierende Verlust in Höhe von insgesamt TEUR 1.592 wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter den Währungsverlusten erfasst. VorräteDie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die für die Herstellung von Vorräten bestimmt sind, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und nicht auf einen unter ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegenden Wert abgewertet, wenn die Fertigerzeugnisse, in die sie eingehen, voraussichtlich zu den Herstellungskosten oder darüber verkauft werden können. Dabei sind noch anfallende Verkaufskosten zu berücksichtigen. Wenn jedoch ein Preisrückgang für diese Stoffe darauf hindeutet, dass die Herstellungskosten der Fertigerzeugnisse über dem Nettoveräußerungswert liegen werden, werden die Stoffe auf den Nettoveräußerungswert abgewertet. Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sind zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkten Personalkosten, Materialkosten und den zurechenbaren Anteil der Produktionsgemeinkosten. Sie werden auf Basis einer Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung ermittelt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Veraltete Artikel und solche mit geringem Umschlag werden angemessen wertberichtigt. Im Rahmen von Gängigkeitstests und Reichweitenanalysen werden ermittelte Überkapazitäten wertmäßig korrigiert. SachanlagenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert. Bei Abgängen des Sachanlagevermögens werden die historischen Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein Gewinn oder Verlust aus dem Anlageabgang erfolgswirksam erfasst. Die Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der linearen Methode über folgende Nutzungsdauern vorgenommen: scroll
Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft, um eine Übereinstimmung des wirtschaftlichen Nutzens mit der Abschreibungsdauer zu gewährleisten. Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und ab Fertigstellung und Inbetriebnahme abgeschrieben. Die Herstellungskosten beinhalten die produktionsbezogenen Vollkosten. Darin enthalten sind Fertigungseinzelkosten und Fertigungsgemeinkosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlagen durch die erbrachten Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter verursacht wurden. Immaterielle VermögenswerteFirst Sensor aktiviert immaterielle Vermögenswerte,
Diese Vorgehensweise findet Anwendung, wenn ein immaterieller Vermögenswert extern erworben wird. Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen des IAS 38 in Höhe der angefallenen, direkt zurechenbaren Entwicklungskosten angesetzt. Gemeinkosten, die bei der Erzeugung des Vermögenswerts notwendigerweise anfallen und die dem Vermögenswert direkt zugeordnet werden können, werden ebenfalls aktiviert. Die Aktivierung der Kosten endet, wenn das Produkt fertiggestellt und allgemein freigegeben ist. Voraussetzung zur Aktivierung der Entwicklungskosten sind gemäß IAS 38.57 die folgenden sechs Anforderungen, die in den vorliegenden Fällen vollständig erfüllt sind:
Des Weiteren werden erworbene Entwicklungen (Fertigungs-Knowhow) als immaterielle Vermögenswerte angesetzt, sofern diese verlässlich bewertet werden können und Kontrolle über die Verwertung der Ergebnisse dieser Entwicklungsprojekte besteht. Abnutzbare immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nicht abnutzbare immaterielle Vermögenswerte (Firmenwerte) werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen erfasst. Nach IAS 38 werden abnutzbare immaterielle Vermögenswerte einheitlich über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft. (a) SoftwareSoftware wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bzw. vier Jahren linear abgeschrieben. (b) FirmenwertDer Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich aus dem Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns ergeben. Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird jährlich der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU), zu welcher der Firmenwert gehört, ermittelt. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Liegt der erzielbare Wert nur um 10 Prozent über dem Buchwert, wird über eine Sensitivitätsrechnung ein theoretisches Wertberichtigungspotential ermittelt. Hierzu wird sowohl das zugrunde gelegte Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) um 10 Prozent reduziert, als auch der risikolose Basiszinssatz um 1 Prozentpunkt angehoben und die Auswirkungen auf den aktivierten Firmenwert ermittelt. (c) Forschungs- und EntwicklungskostenAufwand aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wird in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der er entstanden ist, es sei denn die Voraussetzungen des IAS 38 können im Fall von Entwicklungsaufwendungen nachgewiesen werden. (d) EntwicklungenFirst Sensor hat im Rahmen eines Unternehmenserwerbs Entwicklungsleistungen erworben. Diese werden über 20 Jahre planmäßig abgeschrieben. Abschreibungen werden erstmals planmäßig vorgenommen, wenn die Vermarktung der Entwicklung beginnt. (e) MarkenIm Rahmen des Erwerbs der Sensortechnics-Gruppe wurden identifizierte Vermögenswerte in Form von Marken erworben. Die Marke Klay wird nicht planmäßig abgeschrieben, da keine definierte Nutzungsdauer existiert. Die Marken Sensortechnics und ELBAU wurden zum 31. Dezember 2015 vollständig wertberichtigt, da die beiden Markennamen durch die Konzentration auf die Dachmarke "First Sensor" nicht mehr verwendet werden. (f) KundenstammDurch den Erwerb der Sensortechnics-Gruppe wurden Kundenstämme erworben und als immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Die Abschreibung der Kundenstämme erfolgt planmäßig linear über eine erwartete Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren. (g) Wertminderung von langfristigen VermögenswertenSachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine mögliche Wertminderung immer dann geprüft, wenn auf Grund von Ereignissen oder Änderungen der äußeren Umstände Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der für den Vermögenswert am Abschlussstichtag erzielbare Wert dauerhaft unter seinem Buchwert liegt, oder wenn eine jährliche Überprüfung auf Wertminderung erforderlich ist (Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht genutzt werden). Sofern der Buchwert eines Vermögenswertes den niedrigeren beizulegenden Wert übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, eine Wertminderung erfasst. Der erzielbare Wert ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem durch einen Verkauf des Vermögenswertes in einer marktüblichen Transaktion zwischen sachverständigen Parteien erzielbaren Betrag. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der dauerhaften Nutzung eines Vermögenswertes und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu schätzen oder, falls dies nicht möglich ist, für die kleinste identifizierbare Cash generierende Einheit. RückstellungenRückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn
Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung dar, d.h. den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste. Langfristige Rückstellungen werden mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, sofern der Effekt hieraus wesentlich ist. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst. Als Eventualschulden werden im Anhang die Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Eventualschulden können auch aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil:
Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Die im Konzernabschluss der First Sensor ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten wurden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert. Bei der erstmaligen Erfassung einer finanziellen Verbindlichkeit wird diese mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden mit einbezogen. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie im Fall der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden nicht mehr ausgewiesen, wenn diese getilgt sind, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Leistungen an ArbeitnehmerBeitragsorientierte PläneEs bestehen für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer sowie leitende Mitarbeiter beitragsorientierte Pläne. Es handelt sich um Versorgungszusagen einer überbetrieblichen Unterstützungskasse. Die Gesellschaft zahlt festgelegte monatliche Beiträge an die Unterstützungskasse. Von dem Konzern aufgewendete Beiträge für beitragsorientierte Pläne werden in dem Jahr, auf das sie sich beziehen, ergebniswirksam verrechnet. Gleiches gilt für den Aufwand aus staatlichen Rentenversicherungen. AktienoptionenDurch Aktienoptionspläne ist die Möglichkeit geschaffen, ausgewählte Mitarbeiter, d.h. Vorstand, Geschäftsführungen und Mitarbeiter von First Sensor, mittel- und langfristig an dem künftigen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der in Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Anhang 27. Ergebnis je Aktie). PensionsrückstellungenMit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer wurden Pensionszahlungen vereinbart. Der Barwert der Pensionszusage wurde zurückgestellt. Die jährlichen Pensionszahlungen werden als Verbrauch der Rückstellung dargestellt. Die Berechnung erfolgt anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Konzernbilanz als abgegrenzte Investitionszuschüsse und -zulagen dargestellt. Dieser wird über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts in gleichen jährlichen Raten erfolgswirksam aufgelöst. UmsatzrealisierungUmsätze werden in Übereinstimmung mit IAS 18 realisiert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
In Übereinstimmung mit dem in IAS 18 beschriebenen Prinzip der Periodenabgrenzung werden Erträge und Aufwendungen, die sich auf dieselbe Transaktion oder dasselbe sonstige Ereignis beziehen, gleichzeitig erfasst. Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträge werden erfasst, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus der Transaktion verlässlich bestimmbar und während der Betriebsperiode zugeflossen ist. ZinserträgeZinsen werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswertes erfasst. SteuernSteuern vom Einkommen und ErtragDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verrechnet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird am Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang abgeschrieben, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, mit dem der latente Steueranspruch zumindest teilweise verrechnet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig sind. Zukünftige Steuersatzänderungen sind zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens gegeben sind. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn ein einklagbarer Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. LeasingverhältnisseDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasing-zahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Leasingzahlungen werden derart in Finanzaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Finanzaufwendungen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden die aktivierten Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben. Leasingzahlungen für Operating-Leasing-verhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsbeziehungenAusfall- und LiquiditätsrisikoFirst Sensor trägt dafür Sorge, dass genügend Zahlungsmittel und Kreditlinien zur Verfügung stehen, um die finanziellen Verpflichtungen zu jeder Zeit erfüllen zu können. Ausfallrisiken bzw. das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden mittels Verwendung von Kreditzusagen, Kreditlinien und Kontrollverfahren gesteuert. Sofern angemessen, beschafft sich das Unternehmen Sicherheiten in Form von Rechten an Wertpapieren oder vereinbart Rahmen-Kompensationsabkommen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz aktivierten Beträgen der finanziellen Vermögenswerte. WechselkursrisikoDa die Konzerngesellschaften überwiegend Geschäfte tätigen, die in EUR abgeschlossen sind, besteht kein erhebliches Wechselkursrisiko. Dennoch werden Materialeinkäufe auf Dollarbasis im Ausland getätigt. Hierfür werden entsprechende Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Fremdwährungsrisiken werden durch die selbstständige operative Tätigkeit der First Sensor Inc. und teilweise der First Sensor AG durch Fakturierungen in USD reduziert. Zinsrisiken und HedgingDas Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz. Diesem Risiko wird weitgehend durch die Aufnahme von Festzinsdarlehen oder im Fall von variablen Darlehen durch den Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten (Zinsswaps und/oder Zinscaps) entgegengewirkt. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sie werden als Vermögenswerte ausgewiesen, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung erfüllen, werden sofort erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswap- und Zinscap-Kontrakte wird unter Bezugnahme auf die Marktwerte ähnlicher Instrumente ermittelt. First Sensor nutzte zum 31. Dezember 2017 Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken ("Cashflow-Hedge"). Diese wurden, unter Berücksichtigung der strengen Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, wie folgt bilanziert: Der effektive Teil des Gewinns oder Verlustes aus einem Sicherungsinstrument wird direkt im Eigenkapital erfasst, während der ineffektive Teil sofort erfolgswirksam erfasst wird. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird. Resultiert eine Absicherung im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht-finanziellen Schuld, so werden die im Eigenkapital erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten im Zugangszeitpunkt des nicht-finanziellen Vermögenswerts bzw. der nicht-finanziellen Schuld. Wird mit dem Eintritt der vorgesehenen Transaktion oder der festen Verpflichtung nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, verbleiben die bislang im Eigenkapital erfassten Beträge solange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die vorgesehene Transaktion oder feste Verpflichtung eingetreten ist. Das Gleiche gilt, wenn festgestellt wird, dass das Sicherungsinstrument nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung erfüllt. 3. Immaterielle Vermögenswertescroll
scroll
scroll
scroll
Immaterielle Vermögenswerte waren zum Bilanzstichtag weder als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet noch anderweitig verfügungsbeschränkt. MarkenIm Rahmen des Erwerbs sämtlicher Geschäftsanteile an der Sensortechnics-Gruppe in 2011 wurden erworbene Marken wie folgt als immaterielle Vermögenswerte identifiziert. Es wird der Buchwert dem Vorjahreswert gegenübergestellt: scroll
Die Marke Klay Instruments wird nicht abgeschrieben. Die Marken Sensortechnics und ELBAU wurden zum 31. Dezember 2015 vollständig wertberichtigt, da die beiden Markennamen durch die Konzentration auf die Dachmarke "First Sensor" nicht mehr verwendet werden. KundenstammIm Rahmen des Erwerbs der Geschäftsanteile der Sensortechnics-Gruppe in 2011 wurden erworbene Kundenstämme als immaterielle Vermögenswerte identifiziert. In der Tabelle sind die Buchwerte aufgeführt. Die Kundenstämme werden linear über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag in 2017 belief sich auf TEUR 2.210 (VJ: TEUR 2.222). scroll
EntwicklungsleistungenDie im Rahmen des Unternehmenserwerbs der First Sensor Microelectronic Packaging GmbH bilanzierten Entwicklungsleistungen werden planmäßig über 20 Jahre ab dem Beginn ihrer Vermarktung abgeschrieben. Der in 2017 wirksame Abschreibungsbetrag belief sich auf TEUR 23 (VJ: TEUR 23). Der Restbuchwert zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 206. Im Rahmen des Erwerbs der First Sensor Technology GmbH wurden TEUR 672 immaterielle Vermögenswerte angesetzt, die von der Gesellschaft selbst erstellte Entwicklungen und Technologien betreffen. Der Restbuchwert wurde im Jahr 2017 planmäßig auf Null abgeschrieben. 4. Selbst erstellte immaterielle VermögenswerteIm Zusammenhang mit Entwicklungen für neue Produkte und Technologien werden bei First Sensor selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Hierbei wird von einer späteren Nutzung mit entsprechenden Rückflüssen ausgegangen. Zum Bilanzstichtag werden Buchwerte von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten von TEUR 5.107 (VJ: TEUR 4.903) ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden hierauf Abschreibungen von TEUR 748 (VJ: TEUR 542) gebildet. 5. Geschäfts- oder FirmenwertDie Firmenwerte zum 31. Dezember 2017 verteilen sich auf die folgenden Unternehmen: scroll
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte wurde der Nutzungswert der Einheit berechnet und dem Buchwert gegenüber gestellt. Liegt der Buchwert über dem Nutzungswert, so erfolgt eine Wertberichtigung. Der Nutzungswert ergibt sich aus den, mittels einer Peer-Group-Analyse, abgeleiteten WACC abgezinsten operativen Cashflows der Planungsperiode. Eine indikative Kontrolle wurde mit Hilfe des Ertragswertverfahrens durchgeführt. Als Parameter für den Impairment Test wurden die folgenden Basisannahmen getroffen: scroll
First Sensor Lewicki GmbHAus dem Erwerb aller Geschäftsanteile an der First Sensor Lewicki GmbH im Jahr 2000 weis First Sensor einen Geschäfts- und Firmenwert von TEUR 1.846 aus. Gemäß IAS 36 wurde zum 31. Dezember 2017 eine Überprüfung des Firmenwertes der Gesellschaft auf eine mögliche Wertminderung auf Basis des Nutzungswertes unter Berücksichtigung folgender Annahmen durchgeführt:
Aus dem Impairment Test ergab sich wie im Vorjahr keine Wertminderung zum Abschlussstichtag. Der Vorstand setzt bei seinen Annahmen hinsichtlich der Prognosen, die der Ermittlung des Nutzungswertes zu Grunde liegen, Erfahrungen der Vergangenheit als Grundlage an. First Sensor Technology GmbHFirst Sensor erwarb im Geschäftsjahr 2010 sämtliche Geschäftsanteile an der First Sensor Technology GmbH. Aus diesem Erwerb resultierte ein Geschäfts- und Firmenwert von TEUR 1.125. Gemäß IAS 36 wurde zum 31. Dezember 2017 eine Überprüfung des Firmenwertes der Gesellschaft auf eine mögliche Wertminderung auf Basis des Nutzungswertes unter Berücksichtigung folgender Annahmen durchgeführt:
Aus dem Impairment Test ergab sich wie im Vorjahr keine Wertminderung zum Abschlussstichtag. Der Vorstand setzt bei seinen Annahmen hinsichtlich der Prognosen, die der Ermittlung des Nutzungswertes zu Grunde liegen, Erfahrungen der Vergangenheit als Grundlage an. Sensortechnics-GruppeFirst Sensor erwarb im Geschäftsjahr 2011 sämtliche Geschäftsanteile an der Sensortechnics-Gruppe. Aus diesem Erwerb resultierte ein Firmenwert von TEUR 26.390. Gemäß IAS 36 wurde zum 31. Dezember 2017 eine Überprüfung des Firmenwertes der Sensortechnics-Gruppe auf eine mögliche Wertminderung auf Basis des Nutzungswerts unter Berücksichtigung folgender Annahmen durchgeführt:
Aus dem Impairment Test ergab sich wie im Vorjahr keine Wertminderung zum Abschlussstichtag. Der Vorstand setzt bei seinen Annahmen hinsichtlich der Prognosen, die der Ermittlung des Nutzungswertes zu Grunde liegen, Erfahrungen der Vergangenheit als Grundlage an. MEMSfab GmbHFirst Sensor erwarb im Geschäftsjahr 2011 sämtliche Geschäftsanteile an der MEMSfab GmbH. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27. Juni 2013 mit Nachtrag vom 30. Oktober 2013 wurde die Gesellschaft unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die First Sensor AG verschmolzen. Die Verschmelzung hat keinen Einfluss auf den Firmenwert von TEUR 455 (VJ: TEUR 455). Der Firmenwert resultiert im Wesentlichen aus den erwarteten Synergien aus dem Unternehmenserwerb, die sukzessive realisiert werden. Aus dem Impairment Test ergab sich wie im Vorjahr keine Wertminderung zum Abschlussstichtag. Der Vorstand setzt bei seinen Annahmen hinsichtlich der Prognosen, die der Ermittlung des Nutzungswertes zu Grunde liegen, Erfahrungen der Vergangenheit als Grundlage an. 6. Sachanlagenscroll
scroll
Sachanlagen im Buchwert von TEUR 1.954 (VJ: TEUR 2.740) waren zum Bilanzstichtag als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet oder anderweitig verfügungsbeschränkt. 7. Vorrätescroll
Die Wertminderung auf Vorräte wurde als Aufwand erfasst und beläuft sich im Berichtsjahr auf TEUR 737 (VJ: TEUR 587). Dieser Aufwand wurde für Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren in der Position Materialaufwand und für Unfertige und Fertige Erzeugnisse in den Bestandsveränderungen ausgewiesen. Sicherungsübereignete Vorräte bestanden zum Bilanzstichtag wie bereits im Vorjahr nicht. 8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30-90 Tagen. Zweifelhafte Forderungen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen von TEUR 157 (VJ: TEUR 152) wurden wertberichtigt. Dies entspricht einer Ausfallquote von 0,8 Prozent (VJ: 0,8 Prozent) Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar: scroll
Zum 31. Dezember 2017 stellt sich die Altersstruktur der Überfälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: scroll
9. Sonstige kurzfristige Vermögenswertescroll
10. Liquide Mittelscroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Teil mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Der beizulegende Zeitwert der liquiden Mittel beträgt TEUR 25.505 (VJ: TEUR 23.791). 11. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital, das in der Bilanz als gezeichnetes Kapital ausgewiesen wird, beträgt zum Bilanzstichtag 51.081.980,00 Euro (VJ: 51.041.980,00 Euro) und setzt sich aus 10.216.396 Stückaktien (VJ: 10.208.396 Stückaktien) mit einem rechnerischen Nennwert von 5,00 Euro pro Aktie zusammen. Das Grundkapital der First Sensor AG hat sich gegenüber dem Vorjahr um 40.000,00 Euro durch ausgeübte Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2009 erhöht. scroll
scroll
*
Aktienzahl in Tausend Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.379.150,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.075.830 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 5c) der Tagesordnung der Hauptversammlung zu entscheiden. Zum 31. Dezember 2017 besteht das Genehmigte Kapital 2015/I in Höhe von 25.379.150,00 Euro. Bedingtes KapitalDas bedingte Kapital der First Sensor AG ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scroll
Zum 31. Dezember 2017 betrug das bedingte Kapital insgesamt 23.363.585,00 Euro (VJ: 23.863.585,00 Euro). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten im Rahmen der jeweiligen Aktienoptionspläne aus dem Bedingten Kapital 2009/II, dem Bedingten Kapital 2013/I, dem Bedingten Kapital 2016/I und dem Bedingten Kapital 2016/II von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Dem Bedingten Kapital 2012 zugrunde liegende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen wurden bis zum Bilanzstichtag nicht begeben. Die bedingte Kapitalerhöhung 2017/II wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Entsprechende Schuldverschreibungen wurden bis zum Bilanzstichtag nicht begeben. Das Bedingte Kapital 2013/I wurde mit Beschluss auf der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 reduziert. 12. RücklagenDie Rücklagen entwickelten sich entsprechend den in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellten Werten. Die Positionen werden im Folgenden erläutert: a) Kapitalrücklage - AktienaufgeldDurch die Ausübung von 8.000 Bezugsrechten aus dem AOP 2009/II zu einem Ausübungspreis von 6,02 Euro respektive 7,20 Euro hat sich in 2017 die Kapitalrücklage um den über dem Nennwert pro Aktie (5,00 Euro) liegenden Ausübungspreis um insgesamt TEUR 16 erhöht. b) Kapitalrücklage - AktienoptionenDer sich aus laufenden Aktienoptionsprogrammen ergebende Aufwand von TEUR 140 (VJ: TEUR 102) wurde erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst sowie als Zuführung zu den Kapitalrücklagen bilanziert. c) NeubewertungsrücklageIn dieser Position wird der Teil des Gewinns oder Verlusts aus den Sicherungsinstrumenten zur Absicherung des Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wird. Darüber hinaus werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen in diesem Posten ausgewiesen. Die jeweiligen Steuereffekte werden ebenfalls hier erfasst. d) WährungsausgleichspostenIn der Konzernbilanz ist innerhalb des Eigenkapitals weiterhin eine Rücklage für Währungsausgleichsposten dargestellt. Diese Position dient der Erfassung von Differenzen auf Grund der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochterunternehmen. 13. PensionsrückstellungenMitarbeiter der Betriebsstätte München (FSM) haben Pensionszusagen erhalten. Für die Pensionspläne bilden die geleisteten Dienstjahre die Grundlage. Die Finanzierung der Versorgungszusagen erfolgt grundsätzlich durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen und der zur Deckung dieser Verpflichtungen notwendigen Aufwendungen erfolgt nach dem gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Verfahren. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sind bei dieser Umstellung ergebnisneutral gegen das Eigenkapital zu buchen. Die "Defined Benefit Obligation" hat sich wie folgt geändert: scroll
Die Pensionsrückstellungen sind aus der "Defined Benefit Obligation" wie folgt abzuleiten: scroll
Die Entwicklung der "Defined Benefit Obligation" und des Planvermögens ist aus folgender Übersicht ersichtlich: scroll
Der Pensionsaufwand ergibt sich wie folgt: scroll
Der Zinsaufwand wird separat im Finanzergebnis erfasst. Für das Geschäftsjahr 2018 werden - wie auch im Vorjahr - Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 26 erwartet. Den Berechnungen liegen die Richttafeln 2005 G von K. Heubeck sowie folgende Annahmen zugrunde: scroll
Eine Veränderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen (Zinssatz, Gehaltstrend, Rententrend) um 1 Prozentpunkt nach oben oder unten hätte jeweils eine Auswirkung von maximal TEUR 60 auf die "Defined Benefit Obligation". 14. Sonstige Rückstellungenscroll
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wurde für Produkte passiviert, die in den vergangenen zwei Jahren verkauft wurden. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellung zu Grunde liegenden Annahmen basieren auf dem garantiebehafteten Umsatz und den aktuell verfügbaren Informationen über Reklamationen, die innerhalb des zweijährigen Gewährleistungszeitraums liegen. Weiterhin wurden für laufende Reklamationen Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von TEUR 382 (VJ: TEUR 431) nach zu erwartender Inanspruchnahme gebildet. Es ist zu erwarten, dass diese Aufwendungen innerhalb des nächsten Geschäftsjahres anfallen werden. 15. FinanzverbindlichkeitenSchuldscheindarlehenFirst Sensor hat am 15. Dezember 2015 drei Schuldscheindarlehen von insgesamt 28,0 Mio. Euro platziert. Im Rahmen der Platzierung wurden von deutschen institutionellen Investoren Schuldscheine mit Laufzeiten von fünf Jahren (18,0 Mio. Euro, variabel verzinst und 7,0 Mio. Euro, fest verzinst) und sieben Jahren (3,0 Mio. Euro, fest verzinst) gezeichnet. Der Schuldschein mit variabler Verzinsung hat eine Verzinsung, die mit einer Marge auf den 6-Monats-EURIBOR berechnet wird. Als einzuhaltende Finanzkennzahlen ("Covenants") wurden für die Schuldscheine der Verschuldungsgrad und die Eigenkapitalquote festgelegt. Das seit 2013 bestehende fest verzinste Schuldscheindarlehen über 12,0 Mio. Euro hat eine Laufzeit bis zum 20. Dezember 2018. Die Covenants werden jährlich ermittelt. Das Zinsrisiko wird durch festgelegte Zinssätze bzw. durch den Abschluss marktüblicher Sicherungsmechanismen reduziert (siehe Abschnitt Derivative Finanzinstrumente). scroll
Leasing- und MietkaufverträgeDer Konzern hat für verschiedene technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasing- und Mietkaufverträge abgeschlossen. Die Leasingverträge sind ausschließlich als Operating-Lease ausgestaltet. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen können auf den Barwert wie folgt übergeleitet werden: scroll
scroll
Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen in Höhe von TEUR 888 (VJ: TEUR 931) erfasst. Davon wurden für Operating-Leasingverhältnisse TEUR 651 (VJ: TEUR 595) erfasst. Der Nettobuchwert der durch Leasing finanzierten und an den Leasinggeber verpfändeten Technischen Anlagen und Maschinen beträgt zum 31. Dezember 2017 TEUR 4.653 (VJ: TEUR 2.740). Im Geschäftsjahr gingen Leasinggegenstände mit einem Nettobuchwert von TEUR 2.885 zu (VJ: TEUR 354). SonstigesZum Bilanzstichtag 2017 verfügte First Sensor über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien von TEUR 11.050 (VJ: TEUR 13.250). 16. Sonstige langfristige VerbindlichkeitenDie sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abgegrenzte Investitionszuschüsse/-zulagen von TEUR 3.457 (VJ: TEUR 3.739). Diese betreffen Zuwendungen der öffentlichen Hand und wurden im Wesentlichen in Form von Investitionsförderungen für die neu errichteten Produktionsanlagen in Berlin gewährt. Die gewährten Investitionsförderungen sind an den Nachweis der durchgeführten Investitionsmaßnahmen sowie die zukünftige Einhaltung von Verbleibensvoraussetzungen der geförderten Vermögenswerte und die Schaffung von Arbeitsplätzen geknüpft. Darüber hinaus sind die negativen Marktwerte der Zinssicherungsinstrumente von TEUR 81 (VJ: TEUR 502) unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten erfasst. 17. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeitenscroll
Alle sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht verzinst. 18. Verpflichtungen aus Leistungen an ArbeitnehmerAktienoptionsplanDerzeit bestehen vier Aktienoptionspläne:
Hierin ist geregelt, dass die Gewährung von Optionen auf den Erwerb von Stammaktien an Mitglieder des Vorstands, an Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft möglich ist. scroll
*
angepasst durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 24. Mai 2017 Die Ausübung der Optionen erfolgt vorbehaltlich der nachfolgend genannten Bedingungen. AOP 2009Der Aktienoptionsplan AOP 2009 sah eine Ausgabe der Bezugsrechte innerhalb von drei Jahren vor. In dieser Zeit konnten maximal 290.000 Bezugsrechte in jährlichen Tranchen an alle Berechtigten zusammen aus dem Gesamtvolumen des Aktienoptionsplans ausgegeben werden. Im Geschäftsjahr 2009 wurden 160.000 Bezugsrechte (1. Tranche: 80.000, 2. Tranche: 80.000) und im Geschäftsjahr 2010 wurden 130.000 Bezugsrechte Mitarbeitern, leitenden Angestellten sowie dem Vorstand gewährt. Der Ausübungspreis entspricht dem durchschnittlichen Kurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der fünf Handelstage, die dem Ausgabebetrag des Bezugsrechts vorausgehen, mindestens aber dem auf eine Aktie der Gesellschaft entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals. Der durchschnittliche Kurs der zum 17. November 2009 ausgegebenen Bezugsrechte betrug 6,02 Euro, der zum 9. Dezember 2009 ausgegebenen Bezugsrechte betrug 5,80 Euro und der zum 25. August 2010 ausgegebenen Bezugsrechte 7,20 Euro. Die durch Ausübung der Bezugsrechte erworbenen Aktien haben volle Stimmrechte und Dividendenberechtigung. Voraussetzung für die Ausübung der Bezugsrechte ist, dass in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Ausübung ("Ausübungsfenster") die Ausübungshürde mindestens einmalig erreicht wurde. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an zehn aufeinander folgenden Handelstagen den Ausübungspreis um mindestens 30 Prozent übersteigt. Die Bezugsrechte dürfen nicht ausgeübt werden in den drei Wochen, die der Bekanntgabe von Quartalsergebnissen vorausgehen und nicht in der Zeit vom Geschäftsjahresende bis zur Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Ergebnisverwendung des vorangegangenen Geschäftsjahres beschließt und nicht in der Zeit von dem Tag, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug neuer Aktien oder von Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten im Bundesanzeiger veröffentlicht, bis zu dem Tag, an dem die Aktien der Gesellschaft erstmals an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen Börse "ex Bezugsrecht" notiert werden ("Sperrfristen"). Dies gilt auch dann, wenn sich in den Sperrfristen ein Ausübungsfenster öffnet. Im Übrigen müssen die Berechtigten die Einschränkungen beachten, die aus allgemeinen Rechtsvorschriften, wie z. B. dem Wertpapierhandelsgesetz (Insiderrecht) folgen. Die maximale Laufzeit (Wartefrist plus Ausübungszeitraum) einer Option liegt bei acht Jahren. AOP 2013Der Aktienoptionsplan AOP 2013 sah eine Ausgabe der Bezugsrechte innerhalb von drei Jahren vor. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 wurde das Optionsprogramm auf 91.000 Bezugsrechte gekürzt. Das Programm teilt sich in drei Gruppen von Bezugsberechtigten:
Während der drei Jahre der Ausgabemöglichkeit von Bezugsrechten aus dem Aktienoptionsplan 2013 konnten jährlich Bezugsrechte an die Berechtigten aus dem Gesamtvolumen ausgegeben werden. Die Bezugsrechte konnten nur jeweils während eines Zeitraums von der Bekanntgabe der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres durch den Vorstand bis zum Ende des Geschäftsjahres an die Bezugsberechtigten ausgegeben werden, frühestens jedoch nach Eintragung des Bedingten Kapitals 2013/I im Handelsregister. Die Bezugsrechte dürfen erst nach Ablauf einer Wartefrist ausgeübt werden. Diese Wartefrist beträgt mindestens vier Jahre ab der Gewährung. Die Ausübung kann in den fünf Jahren erfolgen, die auf den Ablauf der jeweiligen Wartefrist folgen. Bezugsrechte, die bis zum Ende dieser Periode nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatz- und entschädigungslos. Bezugsrechte dürfen nicht ausgeübt werden in den drei Wochen, die der Bekanntgabe von Quartalsergebnissen vorausgehen und nicht in der Zeit vom Geschäftsjahresende bis zur Veröffentlichung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft. Dies gilt auch, wenn sich in den Sperrfristen ein Ausübungsfenster öffnet. Der Ausübungspreis für die Bezugsrechte beträgt 15,00 Euro je Bezugsrecht. Innerhalb des Ausübungszeitraums können die Bezugsrechte nur dann ausgeübt werden, wenn in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen den Ausübungspreis von 15,00 Euro erreicht oder überschreitet. Die Optionsrechte sind außer im Todesfall des Bezugsberechtigten nicht übertragbar. Die weiteren Einzelheiten für die Gewährung von Bezugsrechten und die weiteren Ausübungsbedingungen werden durch den Aufsichtsrat festgesetzt, soweit die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind. Soweit Mitarbeiter der Gesellschaft betroffen sind oder es sich um die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen handelt, werden die weiteren Einzelheiten durch den Vorstand der Gesellschaft festgesetzt. Es wurden 185.208 Bezugsrechte an Vorstände ausgegeben. Durch das Ausscheiden der betroffenen Vorstandsmitglieder sind diese Bezugsrechte verfallen. Es wurden 118.000 Bezugsrechte an Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen und Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen gewährt. AOP 2016/IIDer Aktienoptionsplan 2016/II wurde von der Hauptversammlung am 4. Mai 2016 beschlossen. Er sieht vor, bis zu 520.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener in- und ausländicher Unternehmen der Gesellschaft und Führungskräfte der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2019 auszugeben. Soweit Aktienoptionen aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten innerhalb des Ermächtigungszeitraums verwirken, darf eine entsprechende Anzahl von Aktienoptionen erneut ausgegeben werden. Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen des Aktienoptionsplans 2016/II verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:
Bezugsrechte konnten erstmals im Geschäftsjahr 2016 ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Insgesamt haben die Bezugsrechte eine Laufzeit von jeweils sieben Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend verfallen sie ersatzlos. Nach Ablauf der Wartezeit können die Aktienoptionen dann ausgeübt werden, wenn in einem Zeitraum von 30 Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht war. Der Ausübungspreis entspricht jeweils dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie an den 30 aufeinander folgenden Börsentagen vor dem jeweiligen Ausgabetag der Optionen zuzüglich 20 Prozent. Für die im Geschäftsjahr 2017 und 2018 ausgegebenen bzw. auszugebenden Aktienoptionen beträgt der Ausübungspreis jedoch mindestens 15,00 Euro. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Ausübungspreis erreicht oder überschreitet. Der Ausübungspreis für die Bezugsrechte beträgt 12,00 Euro je Bezugsrecht. Die Ausübung der Bezugsrechte setzt neben dem Erreichen des Erfolgsziels zwingend voraus, dass der Berechtigte für je zehn gewährte Bezugsrechte eine Aktie der Gesellschaft spätestens sechs Monate nach dem Ausgabetag der jeweiligen Bezugsrechte erworben und diese ununterbrochen bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübung dieser Bezugsrechte im eigenen Namen gehalten hat. Erfolgt kein entsprechender Nachweis über den Erwerb von Aktien, können die Bezugsrechte nicht ausgeübt werden. Die Bezugsrechte sind vererblich, nicht aber übertragbar oder veräußerbar. Sie können nicht verpfändet werden. Zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2016/II wurde das Bedingte Kapital 2016/II in Höhe von 2.600.000,00 Euro geschaffen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 282.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 110.000 Bezugsrechte an den Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Option betrug 2,00 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 67.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 25.000 Bezugsrechte an den Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Optionen betrug 3,08 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Mo-dells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 11,73 Euro, Volatilität von 39,4 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Desweiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird. AOP 2017/IDer Aktienoptionsplan 2017/I wurde von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 beschlossen. Dieser sieht vor, bis zu 240.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands bis zum 31. Dezember 2019 auszugeben. Soweit Bezugsrechte aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten innerhalb des Ermächtigungszeitraums verwirken, darf eine entsprechende Anzahl von Aktienoptionen erneut ausgegeben werden. Bezugsrechte können zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2017 ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Insgesamt haben die Bezugsrechte eine Laufzeit von jeweils sieben Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend verfallen sie ersatzlos. Nach Ablauf der Wartezeit können die Bezugsrechte dann ausgeübt werden, wenn das Erfolgsziel erreicht ist. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an 30 aufeinander folgenden Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung den Ausübungspreis erreicht oder überschreitet. Der Ausübungspreis entspricht jeweils dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie an den 30 aufeinander folgenden Börsentagen vor dem jeweiligen Ausgabetag der Optionen zuzüglich 20 Prozent. Für die im Geschäftsjahr 2017 und 2018 ausgegebenen Aktienoptionen beträgt der Ausübungspreis jedoch mindestens 15,00 Euro. Die Ausübung der Bezugsrechte setzt neben dem Erreichen des Erfolgsziels zwingend voraus, dass der Berechtigte für je zehn gewährte Bezugsrechte eine Aktie der Gesellschaft spätestens sechs Monate nach dem Ausgabetag der jeweiligen Bezugsrechte erworben und diese ununterbrochen bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübung dieser Bezugsrechte im eigenen Namen gehalten hat. Erfolgt kein entsprechender Nachweis über den Erwerb von Aktien, können die Bezugsrechte nicht ausgeübt werden. Zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2017/I wurde das Bedingte Kapital 2017/I in Höhe von 1.200.000,00 Euro geschaffen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 80.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2017/I an den Vorstandsvorsitzenden der First Sensor AG gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Optionen betrug 4,16 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 14,14 Euro, Volatilität von 39,4 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Desweiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird. 19. Umsatzerlösescroll
Die Umsätze resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von kundenspezifischen Halbleitersensoren, Sensorsystemen sowie Entwicklungs- und Fertigungsdienstleistungen. Erlösschmälerungen sind im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 309 (VJ: TEUR 324) gewährt worden. 20. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
21. Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissenscroll
22. Aktivierte Eigenleistungenscroll
Die in 2017 aktivierten Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 2.507 (VJ: TEUR 1.423). Davon entfielen auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38 TEUR 1.435 (VJ: TEUR 1.320). Die übrigen aktivierten Kosten beziehen sich im Wesentlichen auf die Erweiterung des ERP-Systems sowie auf Maßnahmen im Rahmen der Erweiterung der Kapazitäten (Medienversorgung und Maschinen) und der Technologiefähigkeit am Fertigungsstandort in Berlin-Oberschöneweide. Die aufwandswirksam erfassten Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen in 2017 auf TEUR 8.578 (VJ: TEUR 8.839). 23. Materialaufwand, Aufwand für bezogene LeistungenDer Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
24. PersonalaufwandDer Personalaufwand gliedert sich in die folgenden Positionen: scroll
Der Personalaufwand beinhaltet TEUR 140 (VJ: TEUR 102) Aufwendungen für die Gewährung von Aktienoptionen. Darüber hinaus sind TEUR 33 (VJ: TEUR 32) für beitragsorientierte Versorgungspläne enthalten. 25. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten: scroll
26. Steuern vom Einkommen und ErtragDie wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die latenten Steuern resultieren zu TEUR -63 (VJ: TEUR 388) aus der Umkehr temporärer Differenzen. Die Überleitung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus ausgewiesenem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Konzernsteuersatz für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden setzen sich zum Bilanzstichtag vor der Saldierung wie folgt zusammen: scroll
scroll
Im Berichtsjahr wurden latente Steuern auf Ebene der einzelnen Gesellschaften wie im Vorjahr saldiert. Die Ertragsteuern umfassen die in den jeweiligen Ländern gezahlten oder zu zahlenden Ertragsteuern sowie latente Steuern. Die latenten Steuern auf die Marktwerte der Derivate von TEUR 16 (VJ: TEUR 151) sowie auf die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bei Pensionsrückstellungen von TEUR 0 (VJ: TEUR 2) betreffen latente Steuern, die außerhalb des Periodenergebnisses erfasst wurden. Die Ertragsteuern für 2016 und 2017 umfassen Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer, Solidaritätszuschlag und die entsprechenden ausländischen Steuern. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz auf ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne 15 Prozent. Des Weiteren wird ein Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer von 5,5 Prozent erhoben. Die Gewerbesteuer wurde in Abhängigkeit des Hebesatzes der zuständigen Gemeinde mit 11,55 Prozent bzw. 14,35 Prozent berechnet. Latente Steuern auf Verlustvorträge bei ausländischen Konzerngesellschaften wurden aus Vorsichtsgründen nicht gebildet. Die geschätzten steuerlichen Verlustvorträge für inländische Konzerngesellschaften verfallen nicht und betragen TEUR 0 (VJ: TEUR 1.816) bezüglich der Körperschaftsteuer und TEUR 0 (VJ: TEUR 0) bezüglich der Gewerbesteuer. 27. Ergebnis je AktieBei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Aktienoptionen mit Verwäs-serungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt. Nachfolgende Tabelle enthält die verwendeten Beträge bei der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie: scroll
28. Anmerkungen zur KapitalflussrechnungDie First Sensor weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 "Kapitalflussrechnung" nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird. Die Überleitung erfolgt ausgehend vom Ergebnis vor Steuern; Steuerzahlungen werden innerhalb des operativen Cashflows dargestellt, erhaltene Zinsen als Teil des Cashflows aus Investitionstätigkeit und gezahlte Zinsen als Teil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Die Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit sind nahezu ausschließlich durch Zahlungen bedingt; Währungskursveränderungen oder Zeitwertveränderungen sind von absolut untergeordneter Bedeutung. Der Finanzmittelfonds wird entsprechend der Zahlungsmitteldisposition der Gesellschaft definiert. Er beinhaltet Barmittel und Sichtguthaben bei Kreditinstituten: scroll
29. Anmerkungen zur EigenkapitalveränderungsrechnungDie Gesellschaft hat im Jahr 2017 keine Ausschüttungen geleistet (VJ: TEUR 0). 30. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle VerpflichtungenGerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden. Des Weiteren ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus der Anmietung von Büroräumen und Büroausstattung, aus dem Leasing von Anlagegütern, Pkw sowie Bürotechnik, Gebäudeleasing und aus Zuwendungen aus beitragsorientierten Pensionsplänen. Die Leasing verträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen drei und 20 Jahren und enthalten nur für ein Gebäudeleasing Verlängerungsoptionen bzw. eine Kaufoption. Dem Leasingnehmer wurden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt. Die sich daraus ergebenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Das Bestellobligo 2018 bezieht sich auf bestellte Anlagegüter und Vorratsvermögen. 31. SegmentberichterstattungFirst Sensor ist als integrierter Industriekonzern Anbieter von Sensorlösungen für eine Vielzahl von Branchen. Die einzelnen Tochterunternehmen der Gruppe unterscheiden sich in ihrer Position in der Wertschöpfungskette (Wafer, Komponente, Modul, System) bei der Herstellung der Sensorlösungen. Die jeweiligen spezifischen Kundenanforderungen legen fest, an welcher Stufe der Wertschöpfung die Leistungen abgerufen werden. Um eine konsequente Markt- und Kundenorientierung sicherzustellen, adressiert First Sensor mit seinen Sensorprodukten die drei Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. Diese sind jedoch keine Basis für die interne Steuerung sowie das interne Reporting. Der Umsatz verteilt sich auf diese Märkte wie folgt: scroll
Die Ergebnisse der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften werden monatlich ermittelt, aufbereitet und durch den Vorstand der Gesellschaft analysiert. Diese Geschäftseinheiten repräsentieren jedoch keine Segmente im Sinne des IFRS 8. Das langfristige Vermögen und die Investitionen in das langfristige Vermögen entfallen nahezu ausschließlich auf Deutschland und nur zu einem unwesentlichen Teil auf Europa und Nordamerika. scroll
scroll
scroll
32. Transaktionen zwischen nahe stehenden Unternehmen und PersonenTransaktionen mit Personen oder Gesellschaften, die von First Sensor beeinflusst werden können oder die First Sensor beeinflussen können, sind offen zu legen, sofern die entsprechenden Transaktionen nicht durch Einbeziehung von konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss bereits erfasst wurden. Die folgenden Transaktionen wurden mit Personen und Unternehmen, die als nahe stehende Personen oder Unternehmen zur First Sensor gehören, getätigt: VorstandDr. Dirk Rothweiler, Weimar (seit 1. Januar 2017) Dr. Mathias Gollwitzer, Berlin (seit 10. August 2015) Dr. Martin U. Schefter, Bonn (bis 16. Juni 2016) Die gezahlten Vergütungen für die Mitglieder des Vorstands sind der folgenden Darstellung zu entnehmen: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die gewährten Vorstandsvergütungen: scroll
Der für die Dauer von drei Jahren abgeschlossene Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden, Dr. Martin U. Schefter, begann am 17. Juni 2013 und endete am 16. Juni 2016. Der Vertrag sah vor, dass Dr. Schefter eine feste jährliche Vergütung von TEUR 300 sowie eine variable Zielkomponente von TEUR 150 erhält. Im Jahr des Ausscheidens sind diese Werte zeitanteilig gezahlt worden. Weiterhin erhielt er eine Entschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in Höhe von monatlich 12.500 Euro für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags. Die gewährten Aktienoptionen sind mit der Beendigung des Dienstvertrags verfallen. Mit Datum vom 10. August 2015 übernahm Dr. Mathias Gollwitzer die Position des Finanzvorstands. Er erhält eine feste jährliche Vergütung von TEUR 300 sowie eine variable Zielkomponente von TEUR 100. Im Berichtsjahr sind ihm aus dem Aktienoptionsprogramm AOP 2016/II Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 16,03 Euro ausgegeben worden. Dies waren insgesamt 25.000 Aktienoptionen, die zu je 3,08 Euro nach dem Black-Scholes-Modell bewertet wurden. Bei einem Kontrollwechsel hat er Anspruch auf eine Einmalzahlung von bis zu TEUR 700, falls er innerhalb von einem Monat nach dem Kontrollwechsel kündigt. Für die Dauer von 6 Monaten nach dem Ende seines Dienstvertrags unterliegt er einem Wettbewerbsverbot für das er eine monatliche, nachträgliche Entschädigung von 50 Prozent eines Zwölftels seines dann gültigen Festgehalts erhält. Mit Datum vom 01. Januar 2017 übernahm Dr. Dirk Rothweiler die Position des Vorstandsvorsitzenden. Er erhält eine feste jährliche Vergütung von TEUR 330 sowie eine variable Zielkomponente von TEUR 120. Im Berichtsjahr sind ihm aus dem Aktienoptionsprogramm AOP 2017/I Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 16,37 Euro ausgegeben worden. Dies waren insgesamt 80.000 Aktienoptionen, die zu je 4,16 Euro nach dem Black-Scholes-Modell bewertet wurden. Bei einem Kontrollwechsel hat er Anspruch auf eine Einmalzahlung von bis zu TEUR 700, falls er innerhalb von einem Monat nach dem Kontrollwechsel kündigt. Für die Dauer von 12 Monaten nach dem Ende seines Dienstvertrags unterliegt er einem Wettbewerbsverbot für das er eine monatliche, nachträgliche Entschädigung von 50 Prozent eines Zwölftels seines dann gültigen Festgehalts erhält. Die Nebenleistungen der Vorstandsverträge beinhalten geldwerte Vorteile für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen, Mietzuschüsse, Zuschüsse für Heimfahrten sowie Umzugskosten. Die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsverträge sind an die Erreichung von Unternehmenskennziffern gekoppelt. 40 Prozent des variablen Gehalts hängen von quantitativen Zielvorgaben und 60 Prozent von qualitativen Zielen ab. Die qualitativen Ziele sind individuell mit jedem Vorstandsmitglied gemeinsam mit dem Aufsichtsrat vereinbart worden. Im Berichtsjahr wurden variable Komponenten in Höhe von TEUR 301 (VJ: TEUR 134) zur Auszahlung gebracht, die bei den einjährigen variablen Vergütungen ausgewiesen sind. Mehrjährige Vergütungsbestandteile sind im Rahmen von Aktienoptionsplänen vereinbart worden. An ehemalige Mitglieder des Vorstands oder Geschäftsführer bzw. deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr keine Bezüge bezahlt. Zum 31. Dezember 2016 bestehen keine Aktienoptionen an ehemalige Vorstandsmitglieder. AufsichtsratDie Vergütung des Aufsichtsrats wird durch § 13 der Satzung geregelt sowie von der Hauptversammlung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung von TEUR 20 für jedes volle Jahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für den Vorsitzenden erhöht sich diese Vergütung auf TEUR 50, für seinen Stellvertreter auf TEUR 30. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer. Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf TEUR 112 (VJ: TEUR 100). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung und nehmen auch nicht am Aktienoptionsplan der Gesellschaft teil. Sonstige nahe stehende Personen und UnternehmenDer Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft hat eine Büroimmobilie an die Tochtergesellschaft zu marktüblichen Konditionen vermietet. Hierfür erhielt er TEUR 95 (VJ: TEUR 94). Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Transaktionen mit sonstigen nahe stehenden Personen oder Unternehmen getätigt. 33. FinanzrisikomanagementRisikomanagement für FinanzinstrumenteFirst Sensor veräußert seine Produkte und Dienstleistungen weltweit und tätigt die Materialbeschaffungen in einem internationalen Umfeld, wodurch Marktrisiken auf Grund von Änderungen der Wechselkurse entstehen. Des Weiteren finanziert sich die Gesellschaft zum Teil mit Darlehen, die an variable Zinsbedingungen geknüpft sind, woraus sich Zinsrisiken ergeben. Die Gesellschaft hat hierzu Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossen. Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit Materialeinkäufen werden teilweise durch den Abschluss von Fremdwährungsderivaten reduziert. Die wesentlichen Finanzinstrumente der Gesellschaft bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquiden Mitteln, Schuldscheindarlehen, in Anspruch genommenen Kontokorrentlinien und Geldmarktdarlehen. Ziel der finanziellen Verbindlichkeiten ist es, das operative Geschäft der Gesellschaft zu finanzieren. Die wesentlichen Risiken resultieren aus Ausfall-, Liquiditäts-, Wechselkurs-, Zins- und Zeitwertrisiken. Sonstige Preisrisiken aus Finanzinstrumenten sind nicht gegeben. Zur Sicherung gegen Zinsrisiken aus variablen Zinsvereinbarungen hat die Gesellschaft einen Zinscap sowie Zinsswap abgeschlossen. ZeitwertrisikosDer beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:
First Sensor schließt derivative Finanzinstrumente mit verschiedenen Finanzinstituten mit guter Bonität ab. Die abgeschlossenen Zinscaps und Zinsswaps werden unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Input-Parametern bewertet. Zu den am häufigsten angewandten Bewertungsverfahren gehören die Forward-Preis- und Swap-Modelle unter Verwendung von Barwertberechnungen. Die Modelle beziehen verschiedene Größen mit ein, wie z. B. Bonität der Geschäftspartner, Devisen-Kassa- und Termin-Kurse und Zinsstrukturkurven. Die Änderungen des Ausfallrisikos der Gegenseite hatten keine Auswirkungen auf die Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung und anderen zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzinstrumenten. Hierarchie beizulegender ZeitwerteDer Konzern verwendet die folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Zum 31. Dezember 2017 hat First Sensor bestimmte Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet und dabei Bewertungsverfahren der Stufe 2 angewandt. Bei diesen Verbindlichkeiten handelt es sich um mehrere Zinsswaps zur Absicherung des Zinsrisikos. Während der Berichtsperiode gab es keine Veränderungen der Methoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Derivative FinanzinstrumenteDie First Sensor-Gruppe benutzt Zinssicherungsinstrumente zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von variabel verzinsten Verbindlichkeiten sowie Fremdwährungsderivate zur Absicherung von Währungsrisiken. Die Marktwerte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Zinsabsicherungenscroll
scroll
Zwei Zinsswaps wurden zur Absicherung des Cashflows bestimmt und als wirksam eingestuft. Währungskursabsicherungen 2016scroll
scroll
In 2017 wurden die Währungskursabsicherungen beendet und keine neuen Verträge abgeschlossen. Die angegebenen beizulegenden Zeitwerte basieren auf den Marktwerten äquivalenter Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag (Stufe 2 in der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte). WährungssensitivitätDie inländischen Konzerngesellschaften tätigen Geschäfte, die überwiegend in Euro abgeschlossen werden. Daher bestehen nur in geringem Umfang Forderungen oder Verbindlichkeiten in Fremdwährungen. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des Euro um 10 Prozent gegenüber den wesentlichen Währungen hätte einen Ergebniseffekt von maximal 0,4 Mio. Euro (VJ: 0,3 Mio. Euro). Bei Erhöhungen bzw. Verminderungen des Euro gegenüber den relevanten Währungen um 10 Prozent würde sich aufgrund der Umrechnung der in fremden Währungen denominierten Abschlüsse der Tochtergesellschaften mittels der modifizierten Stichtagsmethode der Währungsausgleichsposten im Eigenkapital um maximal 0,4 Mio. Euro (VJ: 0,4 Mio. Euro) verringern bzw. erhöhen. ZinssensitivitätDas Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert aus verzinst angelegten liquiden Mitteln sowie aus variabel verzinsten Verbindlichkeiten, die nicht über Zinssicherungsinstrumente gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert sind. Da der weit überwiegende Teil der variabel verzinsten Verbindlichkeiten der First Sensor über Zinscaps oder Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert ist, bestehen nur in geringem Umfang Zinsänderungsrisiken. Eine Zinsveränderung um 100 Basispunkte würde einen Ergebniseffekt von maximal 0,1 Mio. Euro (VJ: 0,1 Mio. Euro) haben. Direkte Auswirkungen auf das Eigenkapital aus den in Sicherungsbeziehungen einbezogenen Zinssicherungsinstrumenten würden bei einer Erhöhung des Zinsniveaus um 15 Basispunkte bzw. einer Verringerung um 10 Basispunkte bei rund +/- 0,1 Mio. Euro liegen. LiquiditätsrisikoDer Konzern überwacht das Liquiditätsvolumen mittels eines automatisierten Reportingtools. Dieses Tool berücksichtigt täglich die liquiden Mittel, die Laufzeit der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. Zum 31. Dezember 2017 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungsverpflichtungen. scroll
scroll
KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Unternehmens ist die Sicherstellung eines hohen Bonitätsratings und einer guten Eigenkapitalquote, die zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value beiträgt. Mindesteigenkapitalquoten sind zum Teil in abgeschlossenen Kreditverträgen als Bedingung vereinbart worden. Die Eigenkapitalquote hat außerdem Einfluss auf das Bonitätsrating und stellt eine von mehreren Einflussgrößen dar, die die Höhe des Zinssatzes bestimmt. Das Bonitätsrating ist außerdem ein Entscheidungskriterium für Kunden bei der Berücksichtigung von Auftragsvergaben. Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der Eigenkapitalquote: scroll
Die im Rahmen der Darlehensverträge geforderten Finanzkennzahlen (Covenants) wurden durch die Gesellschaft im Berichtsjahr erfüllt. 34. Weitere Erläuterungen auf Grund von Vorschriften des HGBDie nachfolgenden Erläuterungen enthalten zusätzliche Informationen, die Pflichtbestandteile des Anhangs gemäß HGB sind. Vorstandscroll
Dr. Dirk Rothweiler zeichnet als Vorstandsvorsitzender für die Bereiche Richtlinien der Geschäftspolitik, Gesellschaftsrecht, Unternehmensstrategie, Unternehmenskommunikation, Führungskräfteentwicklung, M&A, Beteiligungen, Tochterfirmen, Sales und Marketing, Forschung & Entwicklung, Produktentwicklung, Fertigung, Marktanalyse und Marktentwicklung, Aktionärs- und Investorenbetreuung sowie Belange des Aufsichtsrats verantwortlich. Als Finanzvorstand ist Dr. Mathias Gollwitzer bestellt. Er ist verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Investor Relations, Planung, Controlling, Reporting, Personal, Recht, IT, Einkauf, Konzern-Risikomanagement, Internal Control und Compliance. Aufsichtsratscroll
Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGNach den uns übermittelten Stimmrechtsmitteilungen hielten zum 31. Dezember 2017 folgende Personen/Gesellschaften mehr als 3 Prozent der Aktien der First Sensor AG. Diese können dann von den aktuellen Stimmrechtsanteilen abweichen, wenn keine Meldeschwelle seit der letzten Meldung erreicht wurde und die Person oder Institution daher keine Verpflichtung zur Meldung hatte. scroll
scroll
MitarbeiterDie Mitarbeiterzahlen werden als Durchschnittswerte in Vollzeitäquivalenten (FTE) angegeben: scroll
Darüber hinaus waren durchschnittlich 31 Auszubildende (VJ: 29) beschäftigt. Honorare des Abschlussprüfersscroll
Die Prüfungsgebühren für die Abschlussprüfung umfassen die Prüfung des Einzelabschlusses der First Sensor AG nach HGB, des First Sensor Konzernabschlusses nach IFRS sowie der wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften der First Sensor AG nach HGB. Der Abschlussprüfer prüft den Einzelabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss durchgehend ab dem Prüfungszeitraum 2013. Verzicht auf Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGBDie nachfolgenden inländischen Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft haben die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichten deshalb auf die Offenlegung des Jahresabschlusses:
AusschüttungssperreIn der Bilanz des Einzelabschlusses der First Sensor AG werden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 2.375 (VJ: TEUR 2.137) ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen passive latente Steuern in Höhe von TEUR 736 (VJ: TEUR 332). Somit ergibt sich ein Betrag in Höhe von TEUR 1.639 (VJ: TEUR 1.805), der einer Ausschüttungssperre unterliegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (3,68 %) und der vergangenen sieben Jahre (2,8 %) beträgt TEUR 15 (VJ: TEUR 13) und ist gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ebenfalls ausschüttungsgesperrt. 35.Corporate GovernanceDie Gesellschaft hat die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 36.NachtragsberichtWesentliche Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind nicht bekannt.
Berlin, den 15. März 2018 First Sensor AG Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender Dr. Mathias Gollwitzer, Finanzvorstand 6 Weitere InformationenBestätigungsvermerkVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der First Sensor AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der First Sensor AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, den Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte dar: a. Das Risiko für den Abschluss Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz sechs Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von insgesamt EUR 29,8 Mio. aus. Dieses entspricht rund 18,7 Prozent der Bilanzsumme. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "2. Konsolidierungsgrundsätze", Unterabschnitt "Immaterielle Vermögenswerte / (b) Firmenwert" und "5. Geschäfts- und Firmenwert" des Konzernanhangs enthalten. Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, mindestens jährlich einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen. Im Rahmen dieser Prüfung werden von der Gesellschaft komplexe Bewertungsmodelle verwendet, die auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte. Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b. Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planungen, die den Wertminderungstests aller wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegen, plausibilisiert. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht. Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich mit der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt. Besonderes Augenmerk haben wir dabei auf solche wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte gelegt, bei denen der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nur leicht oberhalb des Buchwertes liegt. Darüber hinaus haben wir die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der Diskontierungszinsen sowie in Stichproben die rechnerische Richtigkeit geprüft. Die dem Werthaltigkeitstest der Geschäfts- und Firmenwerte zugrunde liegenden Annahmen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter liegen im Rahmen akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Im Anschluss an die Hauptversammlung wurden wir vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der First Sensor AG, Berlin, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Hans-Peter Möller.
Hannover, 15. März 2018 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Christian Fröhlich, Wirtschaftsprüfer Hans-Peter Möller, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid) gemäß §§ 297 Abs. 2 S. 4, 315 Abs. 1 S. 5 HGBWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, den 15. März 2018 First Sensor AG Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender Dr. Mathias Gollwitzer, Finanzvorstand |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||