![]() First Sensor AGBerlinKonzernabschluss zum 31. Dezember 2019AN UNSERE AKTIONÄREBericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren,im Berichtszeitraum hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich überwacht, beratend begleitet und seine Aktivitäten regelmäßig überprüft. Darüber hinaus war er unmittelbar und frühzeitig in alle Entscheidungen eng eingebunden, die eine strategische und grundlegende Bedeutung für das Unternehmen hatten. Alle relevanten Informationen in diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat umfassend und zeitnah erhalten. Im Verlauf des Geschäftsjahrs erläuterte der Vorstand sowohl schriftlich als auch mündlich den Stand der Umsetzung der Strategie und Planung, die aktuelle Geschäftslage, die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage regelmäßig, zeitnah und umfassend. Planabweichungen und Zieländerungen zum prognostizierten Geschäftsverlauf sowie daraus abgeleitete Maßnahmen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand übermittelt, erläutert und gemeinsam diskutiert. Das reguläre Reporting umfasste zudem Risikolage und -management sowie alle relevanten Themen zur Compliance. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden sieben Präsenzsitzungen und vier telefonisch abgehaltene Sitzungen durchgeführt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnahmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben an sieben Sitzungen vollzählig teilgenommen; das Aufsichtsratsmitglied Marc de Jong war bei der Sitzung im Februar nicht anwesend. Gegenstand aller Aufsichtsratssitzungen war die Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der First Sensor AG und des Konzerns, insbesondere die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Vermögenslage. Über die Strategie und deren Umsetzung sowie über wichtige Geschäftsvorfälle und das Risikomanagement des Unternehmens hat sich der Aufsichtsrat eingehend unterrichten lassen und darüber beraten. Ergänzend erhielt der Aufsichtsrat durch den Vorstand ein monatliches Reporting mit einer ausführlichen Darstellung der aktuellen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Risiken der First Sensor-Gruppe einschließlich Soll-Ist-Abweichungen und detaillierten Kommentierungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand außerdem mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Vorsitzenden des Vorstands zeitnah informiert. Die Themen im AufsichtsratIm Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 5. Februar 2019 stellte der Vorstand das am 1. Februar bereits im Rahmen der Regelpublizität veröffentlichte vorläufige Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 vor und erörterte dies intensiv mit dem Aufsichtsrat. Dann wurden die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die Prioritäten und Vorstandsziele für das Jahr 2019 diskutiert. Thema war auch die Erreichung der Ziele von Vorstand und Führungskräften für das Jahr 2018 und die damit in Verbindung stehende variable Vergütung. Zur Vorbereitung der Hauptversammlung erörterten Vorstand und Aufsichtsrat mögliche Tagesordnungspunkte, für die der Aufsichtsrat die Freigabe erteilte. Vertreter der vom Vorstand mandatierten Investmentbank Goldman Sachs stellten anschließend den Vorbereitungsstand und die nächsten Schritte für eine mögliche Veränderung der Aktionärsstruktur vor, die der Aufsichtsrat billigte. Außerdem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit verschiedenen Themen, darunter Rückfragen zur Risiko-, Compliance- und Qualitätsberichterstattung und der Genehmigung der Vorplanung für die Aufsichtsratssitzungen im Berichtszeitraum. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 12. März 2019 hat sich der Aufsichtsrat mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die First Sensor AG und den Konzern zum 31. Dezember 2018 sowie mit dem Geschäftsbericht 2018 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-Berichts und des Vergütungsberichts befasst. Der Aufsichtsrat folgte einstimmig dem Vorschlag des Vorstands, der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 pro Aktie vorzuschlagen und den verbleibenden Bilanzgewinn vorzutragen. Die Zielerreichung des Vorstands für das Jahr 2018 wurde finalisiert und die Vorstandsziele für 2019 auf Basis der vom Aufsichtsrat am 5. Dezember 2018 verabschiedeten Planung vereinbart. Der Vorstand informierte darüber hinaus über die aktuelle Geschäftsentwicklung. Vertreter von Goldman Sachs gaben ein telefonisches Update zu einer möglichen Veränderung der Aktionärsstruktur mit einem Überblick über die bisherigen Interessenten. Abschließend stellte der Vice President Distribution Business dem Aufsichtsrat den Unternehmensstandort in Puchheim mit Fokus auf dessen Produktspektrum vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats tauschten sich während der telefonisch abgehaltenen Sitzung am 22. März 2019 mit dem Vorstand zunächst zur aktuellen Geschäftsentwicklung aus. Im Anschluss diskutierten sie intensiv den Status und das weitere Vorgehen in Bezug auf eine mögliche Änderung der Aktionärsstruktur. Abschließend wurden Vorstandsangelegenheiten besprochen. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 2. Mai 2019, dem Vorabend der Hauptversammlung, berichtete der Vorstand zur aktuellen Geschäftsentwicklung. Des Weiteren bereiteten sich Vorstand und Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung vor und besprachen den Fortschritt der Gespräche zu der möglichen Veränderung der Aktionärsstruktur. Im Anschluss an die Hauptversammlung fand am 3. Mai 2019 eine konstituierende Sitzung des nach Durchführung eines Statusverfahrens der Drittelbeteiligung neu gewählten Aufsichtsrats statt. Dieser bestand bis zur Eintragung einer Satzungsänderung, die die Erweiterung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder beinhaltete, aus drei Mitgliedern, zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer. Dabei wurden Prof. Dr. Christoph Kutter zum neuen Vorsitzenden und Marc de Jong zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Mit Eintragung der Satzungsänderung am 9. Mai 2019 in das Handelsregister wurde der Aufsichtsrat gemäß des Beschlusses der Hauptversammlung auf sechs Mitglieder erweitert. Die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats kamen am 13. Mai 2019 telefonisch zur ersten Aufsichtsratssitzung zusammen, in der zunächst der Aufsichtsratsvorsitzende und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ihr Amt zur Verfügung stellten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wählten anschließend jeweils einstimmig Prof. Alfred Gossner zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und Prof. Christoph Kutter zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Im weiteren Verlauf der Sitzung informierten der Vorstandsvorsitzende sowie Vertreter der Investmentbank Goldman Sachs und ein Rechtsanwalt der Sozietät Görg den Aufsichtsrat über die weiteren Schritte zu einer Veränderung der Aktionärsstruktur. Daraufhin beriet der Aufsichtsrat über ein mögliches Business Combination Agreement als Basis für einen geplanten Zusammenschluss mit einem der Interessenten. Während einer telefonischen Aufsichtsratssitzung am 3. Juni 2019 stimmte der Aufsichtsrat dem zuvor ausführlich erörterten Business Combination Agreement zwischen der Gesellschaft und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG sowie der TE Connectivity Ltd. zu. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten am 17. Juli 2019 eine telefonische Aufsichtsratssitzung ab, um sich über den Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot von TE Connectivity abzustimmen. Der Entwurf der Stellungnahme wurde einstimmig verabschiedet. Die ordentliche Aufsichtsratssitzung am 8. August 2019 beschäftigte sich intensiv mit dem laufenden Geschäft, das sich durch die globale Konjunktureintrübung verhaltener als ursprünglich geplant entwickelte. Darüber hinaus besprachen die Aufsichtsräte Bestandsmanagement, Key Performance Indicators, Risikoberichterstattung, Compliance und Qualitätsmanagement. Weiteres Thema der Diskussion war der Status zum geplanten Zusammenschluss mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG. Die Mitglieder des Aufsichtsrats kamen am 9. Oktober 2019 zu einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung zusammen und ließen sich vom Vorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf sowie das Risiko-, Compliance- und Qualitätsmanagement informieren. In der Folge erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Planungsprozess sowie die Planungsprämissen für die Jahre 2020-2022, führte durch eine Analyse der Peer Groups und stellte die aktuellen Key Performance Indicators dar. Der Vice President Production war dazu eingeladen, das gruppenweite Bestandssenkungsprogramm vorzustellen. Zudem berichtete der Vorstand kurz über den Status bezüglich des geplanten Zusammenschlusses mit TE Connectivity. Im Rahmen dieser Sitzung beschloss der Aufsichtsrat außerdem jeweils einstimmig gemäß Vorlage die Befreiung beider Vorstände von §181 (2) BGB (Insichgeschäft) sowie die aktualisierte Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Während der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 3. Dezember 2019 ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand sowie den Vice President Sales & Marketing, Operations, Development, Mobility und Distribution Business ein Update zur Umsetzung der Unternehmensstrategie und der Mittelfristplanung geben. Die Aufsichtsräte bestätigten die Planung für das Geschäftsjahr 2020 und billigten die Mittelfristplanung. Weitere Gegenstände der Sitzung waren das Risiko-, Compliance- und Qualitätsmanagement sowie Angelegenheiten der Corporate Governance, insbesondere die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 AktG der First Sensor AG. Sie wurde im Anschluss auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Darüber hinaus besprachen die Aufsichtsräte den Status des geplanten Zusammenschlusses mit TE Connectivity. Ergänzend zu den Sitzungen fanden eine Vielzahl von Besprechungen zwischen dem Vorstand und Mitgliedern des Aufsichtsrats zu operativen und strategischen Fragestellungen statt. Besonders der mögliche Zusammenschlusses mit TE Connectivity wurde auch zwischen den Sitzungen unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand intensiv diskutiert und die entsprechenden Beschlüsse wurden vorbereitet. Die Arbeit des AufsichtsratsRegelmäßig erörtert der Aufsichtsrat die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, insbesondere die vom Aufsichtsrat verabschiedeten Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat. Gesonderte Ausschüsse wurden nicht gebildet. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften wurde der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, von der Hauptversammlung am 3. Mai 2019 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt. Zuvor hatte der Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Er bestimmte sodann die Prüfungsschwerpunkte und legte das Honorar fest. Der Aufsichtsrat hat außerdem die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie das Risikomanagementsystem des Unternehmens behandelt. Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Eine Effizienzprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrats wurde mit Hilfe eines standardisierten Prozesses der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, durchgeführt. Dies führte zu keinen Auffälligkeiten oder deutlichem Verbesserungsbedarf. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über genügend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Mandate. Sie hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich im Vorfeld der Sitzungen und im Plenum mit den seitens des Vorstands vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und sie zu diskutieren. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDer Abschlussprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die First Sensor AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, ist seit dem Geschäftsjahr 2013 Abschlussprüfer für die First Sensor AG und den Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Lutz Reichert und Herr Hans-Peter Möller seit dem Geschäftsjahr 2018 und der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer Herr Hans-Peter Möller seit dem Geschäftsjahr 2013. Der Jahresabschluss der First Sensor AG und der zusammengefasste Lagebericht für die First Sensor AG und den Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführt unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vorab an die Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt worden. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht sowie der Dividendenvorschlag wurde in der Sitzung am 19. März 2020 ausführlich behandelt. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Die Erörterung durch den Aufsichtsrat umfasste auch die in den zusammengefassten Lagebericht integrierten nichtfinanziellen Angaben für die First Sensor AG und den Konzern. Der CSR-Bericht selbst wurde keiner Prüfung durch Dritte unterzogen. Der Abschlussprüfer hat sich jedoch davon überzeugt, dass die Angaben hierzu vorliegen, und der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung überprüft. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2020 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Er ging in seinen Erläuterungen insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Der Bericht enthielt keine Hinweise auf wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der First Sensor AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss aufgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 172 AktG ist der Einzelabschluss der First Sensor AG dementsprechend festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 0.20 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Diesem Vorschlag hat der Aufsichtsrat zugestimmt. An dieser Stelle möchte ich mich - auch im Namen meiner Aufsichtsratskollegen - beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr tatkräftiges Engagement und ihre überdurchschnittlichen Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr bedanken und ihnen für die zukünftig anstehenden Projekte und Herausforderungen viel Erfolg wünschen. Ebenso bedanken wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen unserer Aktionärinnen und Aktionäre. Wir freuen uns, wenn Sie die First Sensor AG auf ihrem zukünftigen Weg weiter als Investor begleiten.
Berlin, den 19. März 2020 First Sensor AG Prof. Dr. Alfred Gossner, Vorsitzender des Aufsichtsrats KonzernlageberichtGrundlagen des KonzernsKonzernstruktur und GeschäftstätigkeitRechtliche KonzernstrukturDer First Sensor-Konzern (im Folgenden auch "First Sensor" oder "die Gruppe") besteht aus der Muttergesellschaft First Sensor AG mit Sitz in Berlin und neun Tochtergesellschaften, an denen die First Sensor AG sämtliche Anteile bzw. Mehrheitsanteile hält. Eine Übersicht findet sich im Anhang unter "Konsolidierungskreis". SegmenteFirst Sensor agiert als ein Unternehmen, das Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Sensorchips, Sensorkomponenten, Sensoren und Sensorsystemen leistet. Der Umsatz wird nach Zielmärkten (Industrial, Medical, Mobility) sowie geographisch nach Herkunft der Kunden (DACH-Region, übriges Europa, North-Amerika, Asien, Rest der Welt) klassifiziert. Auf dieser Basis wird die Entwicklung des Markts und der Branche mit der eigenen Positionierung verglichen, um Handlungen für die strategische Ausrichtung abzuleiten. Eine Abgrenzung der Märkte und Produkte im Sinne einer Segmentierung, die sich in internen Organisationsund Berichtsstrukturen widerspiegelt und nach der der Vorstand die Steuerung vornimmt, ist nicht gegeben. StandorteDie Gruppe verfügt insgesamt über neun Entwicklungs- bzw. Produktionsstandorte. Sie sind auf unterschiedliche Produkte und Stufen entlang der Sensorik-Wertschöpfungskette spezialisiert. Der Großteil der Entwicklungsarbeit sowie der Produktion findet in Deutschland statt. Standorte gibt es in Berlin (Oberschöneweide und Weißensee), Dresden (Albertstadt und Klotzsche), Oberdischingen und Puchheim. Hinzu kommen die internationalen Standorte Dwingeloo (Niederlande), Westlake Village (USA) und Montreal (Kanada). Weitere sechs Standorte agieren als Vertriebsgesellschaften in Paris (Frankreich), Shepshed (Großbritannien), Valkenswaard (Niederlande), Kopenhagen (Dänemark), Kungens Kurva (Schweden) und Mansfield (USA). In China befindet sich eine eigene Vertriebsorganisation im Aufbau. Die internationalen Vertriebsgesellschaften stellen die Nähe zu Kunden vor Ort sicher, um weitere Marktpotenziale zu erschließen. Produkte, Dienstleistungen und GeschäftsprozesseIm Wachstumsmarkt Sensorik entwickelt und fertigt First Sensor Standardprodukte und kundenspezifische Sensorlösungen für die stetig zunehmende Zahl an Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Entlang der Wertschöpfungskette zeichnet sich First Sensor durch zwei Kernkompetenzen aus: Zum einen besitzt die Gruppe Expertenwissen beim Detektieren von physikalischen Parametern mithilfe des Designs und der Produktion von Sensorchips auf Siliziumbasis. Zum anderen nutzt First Sensor Kenntnisse in der mikroelektronischen Aufbau- und Verbindungstechnik, um diese Chips mit dem besten "form factor" anwendungsgerecht weiterzuverarbeiten. Zusätzliches Wachstum entsteht durch Systemlösungen für neue Anwendungen in den Zielmärkten. Solche Sensorsysteme übernehmen nicht nur Messaufgaben, sondern reagieren intelligent auf Ergebnisse und kommunizieren mit anderen Systemen. Auf dieser Basis fokussiert sich First Sensor auf die Produktbereiche Photonics, Pressure und Advanced Electronics. In ihnen verfügt die Gruppe über ein umfangreiches Angebot eigenentwickelter, -produzierter und vertriebener Standardsensoren. Sie werden komplementiert durch weitere Sensoren und ergänzende Produkte von Partnerunternehmen. Durch die langjährige Expertise in der Sensorik ist First Sensor außerdem in der Lage, maßgeschneiderte Sensorlösungen anzubieten, die in den Produkten von Schlüsselkunden anwendungsspezifische Herausforderungen meistern. Darüber hinaus greift das Unternehmen auf eine Vielzahl an technischen Lösungen im Bereich der Aktuatorik und Embedded Software zurück, um bei Systemansätzen zu unterstützen. Deshalb ist die Produkt- und Technologieentwicklung ein wesentlicher Kernprozess. In der Gruppe sind die Prozesse von der Marktanalyse über die Kundenbetreuung so wieder Qualifizierung bis zum Vertragsabschluss in der eigenen Vertriebsorganisation zusammengefasst. In dieser greift ein auf Märkte und Applikationen spezialisiertes Key Account Management mit einer regional ausgerichteten Sales-Funktion ineinander. Das Key Account Management fokussiert sich auf den Vertrieb von kundenspezifischen Sensorlösungen. Die regionale Salesorganisation konzentriert sich auf den Vertrieb von Standardprodukten mit hohen Volumina, gewinnt aber auch potenzielle Lösungskunden. Die Vertriebsorganisation umfasst darüber hinaus die Fachbereiche Produktmanagement und Marketing. Sie wird durch ein weltweites Netzwerk von Handelspartnern in diversen Ländern unterstützt. AbsatzmärkteIm Wachstumsmarkt Sensorik fokussiert sich First Sensor auf kundenspezifische Sensorlösungen und Standardprodukte für eine stetig zunehmende Zahl an Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete das Unternehmen im Zielmarkt Industrial 86,6 Mio. Euro Umsatz (VJ: 80,4 Mio. Euro), das entspricht einem Umsatzanteil von 53,7 Prozent (VJ: 51,8 Prozent). Das vergleichsweise starke Wachstum resultiert überwiegend aus einer höheren Nachfrage nach Opto-Sensoren aus China. Im Zielmarkt Medical lagen die Umsätze bei 35,4 Mio. Euro (VJ: 34,6 Mio. Euro) bzw. 22,0 Prozent vom Gesamtumsatz (VJ: 22,3 Prozent). Vorwiegend aufgrund kundenseitiger Projektverschiebungen wurde eine stärkere Performance verhindert. Im Zielmarkt Mobility konnten 39,2 Mio. Euro Umsatz erzielt werden (VJ: 40,2 Mio. Euro), das enstpricht 24,3 Prozent vom Gesamtumsatz (VJ: 25,9 Mio. Euro). Diese Entwicklung befand sich im Einklang mit der verhalteneren allgemeinen Automobilindustrie. Der Ausbau der internationalen Präsenz schritt im vergangenen Geschäftsjahr weiter voran. So erwirtschaftete das Unternehmen in Nord-Amerika mit Schwerpunkt auf den USA 13,4 Prozent des Umsatzes. Auf Asien entfallen 15,8 Prozent der Umsatzanteile mit Schwerpunkt in China. 23,4 Prozent der Umsätze erwirtschaftete First Sensor in den nicht deutschsprachigen europäischen Ländern. Das größte Umsatzvolumen wurde im deutschsprachigen Raum realisiert. Der Anteil der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 46,8 Prozent. Externe EinflussfaktorenExterne Einflussfaktoren, die eine Veränderung im Nachfrageverhalten der Kunden begründen, sowie regulatorische Rahmenbedingungen sind im positiven wie im negativen Sinne von hoher Bedeutung für First Sensor. Durch die Konzentration auf die drei Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility partizipiert First Sensor an der dynamisch wachsenden Anzahl von Sensorapplikationen, die für neue Funktionalitäten sowie für Sicherheit, Komfort und Effizienz entwickelt werden. Beispielsweise tragen im Zielmarkt Mobility optische Sensoren und Kamerasysteme zum voranschreitenden Einsatz von Fahrerassistenzsystemen und (teil-)autonomen Funktionen bei. Für die Gestaltung einer emissionsarmen Mobilität werden darüber hinaus Drucksensoren in Plug-In-Hybrid oder Elektrofahrzeugen benötigt. Der technologische Fortschritt fördert die Nachfrage nach immer komplexeren Lösungen. So erhöht sich zum Beispiel kontinuierlich der Bedarf an Advanced Electronics und integrierten Lösungen. Damit zusammenhängend wächst der Einsatz intelligenter Sensorsysteme, die beispielsweise verschiedene Sensortypen kombinieren, Daten eigenständig auswerten und mit anderen Systemen Informationen austauschen. First Sensor ist durch die langjährige Erfahrung als Lösungsanbieter entlang der kompletten Wertschöpfungskette vom Sensorchip bis zum Multisensorsystem hervorragend aufgestellt. Das Unternehmen erweitert sein Produkt- und Technologieportfolio gezielt, um den eigenen Wertschöpfungsanteil durch Vorwärtsintegration weiter zu erhöhen. First Sensor konzentriert sich auf Absatzmärkte, die einem konjunkturellen Zyklus unterliegen. Er kann sich verstärkend oder dämpfend auf das Wachstum auswirken. Durch die Fokussierung auf verschiedene technologieorientierte Branchen sollten konjunkturelle Schwankungen in einzelnen Industrien jedoch nur begrenzten Einfluss auf das Geschäft als Ganzes nehmen. Ziele und StrategienStrategische Ausrichtung der GeschäftsfelderFirst Sensor verfolgt eine Strategie des profitablen Wachstums, die auf eine nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet ist. Über die fünf Säulen (1) Zielmärkte, (2) Schlüsselkunden und -produkte, (3) Vorwärtsintegration, (4) Internationalisierung und (5) operative Exzellenz arbeitet das Unternehmen daran, Skalen zu generieren und zu nutzen. Innerhalb der ersten Säule partizipiert das Unternehmen bereits heute am Wachstum der technologiegeprägten Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. Getrieben von Megatrends wie der Industrie 4.0, einer digitalen und miniaturisierten Medizintechnik und der Einführung einer neuen Mobilität mit teil- und vollautonomen, emissionsärmeren Fahrzeugen wächst die Bedeutung von Sensorik kontinuierlich. Von dieser Entwicklung wird First Sensor daher auch in Zukunft profitieren. Den Zielmarkt Industrial prägt neben dem Einsatz intelligenter Gebäudetechnik auch die Vernetzung von Produkten und Produktionsprozessen. Sensoren schaffen die Grundlage für die voranschreitende Digitalisierung im industriellen Umfeld und tragen dazu bei, Abläufe effizienter zu gestalten und mithilfe von optischen Anwendungen die Mensch-Maschine-Interaktion zu verbessern. Um den steigenden Bedarf zu decken, entwickelt und produziert First Sensor für Kunden maßgeschneiderte Lösungen und Standardprodukte auf Basis erprobter Technologieplattformen. Das Wachstum im Zielmarkt Medical befördern immer intelligentere und genauere Lösungen für Diagnostik und Therapie. Innovative bildgebende Verfahren ermöglichen einen hochauflösenden Blick in den menschlichen Organismus bei immer geringerer Strahlenbelastung. OP-Roboter unterstützen vermehrt präzise, minimalinvasive Eingriffe. Darüber hinaus ermöglicht die fortschreitende Miniaturisierung den mobilen Einsatz medizintechnischer Geräte. Zum Beispiel gehört der Einsatz von Beatmungsgeräten, die mit empfindlichen Standardsensoren und kundenspezifischen Entwicklungen ausgestattet sind, für Patienten auch zuhause längst zum Alltag. Parallel entsteht ein Wachstumsmarkt für E-Health-Anwendungen, der durch vernetzte Sensorik die kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustands ermöglicht. Fahrzeughersteller und -zulieferer arbeiten im Zielmarkt Mobility an einer grünen Mobilität, bei der Sensorik emissionsärmere und alternative Antriebe unterstützt. First Sensor ist durch die Lieferung mehrerer Millionen Einheiten bei führenden Automobilkonzernen und Tier-1-Lieferanten als verlässlicher Partner bekannt und wird bei den nächsten Schritten zu umweltfreundlichem Fahren eine immer bedeutsamere Rolle spielen. Wachstumstreiber ist darüber hinaus die Einführung (teil-)autonomer Fahrzeuge, denn fortschrittliche Assistenzsysteme versprechen mehr Komfort und Verkehrssicherheit durch den Einsatz vernetzter Sensorsysteme. In allen drei Zielmärkten konzentriert sich First Sensor auf Schlüsselkunden und Schlüsselprodukte als zweite strategische Säule für profitables Wachstum. Mit Schlüsselkunden sind Kunden gemeint, die hohe Stückzahlen abnehmen. Für sie entwickelt First Sensor maßgeschneiderte Lösungen und liefert über einen langen Zeitraum große Volumina. Einem hohen Aufwand für Kundengewinn und Entwicklungsarbeit stehen auf diese Weise attraktive "Economies of Scale" und mehrjährige Aufträge gegenüber. Die Zusammenarbeit schafft zudem die Basis für nachhaltige und vertrauensvolle Partnerschaften, aus denen mit deutlich geringerem Aufwand neue Projekte entwickelt werden. Auf Schlüsselprodukte aus dem Standardportfolio greifen wiederum kleinere Kunden oder Kunden mit einem niedrigeren Stückzahlbedarf zurück. Für sie ist die Entwicklung einer kundenspezifischen Lösung oftmals nicht effizient. Ein wichtiges Differenzierungsmerkmal von First Sensor gegenüber dem Wettbewerb ist jedoch, dass sich aus der Plattformstrategie des Unternehmens Modifikationen der Standardprodukte ableiten lassen. Mit der dritten Säule der Strategie für profitables Wachstum treibt First Sensor als Experte in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics die Vorwärtsintegration entlang der Wertschöpfungskette voran. Hintergrund ist der steigende Bedarf an komplexen Lösungen, die in Kundenapplikationen mehrere Funktionen verbinden. First Sensor stärkt die Position als Lösungsanbieter, indem Kernkompetenzen in Chip-Design und -Produktion sowie in der Aufbau- und Verbindungstechnik weiterentwickelt werden. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf den Auf- und Ausbau der Expertise in weiteren Verfahrenstechniken sowie in Software und Sensorik-Kommunikation. Zusätzlich spielt die Integration von Produkten Dritter, die für ein erfolgreiches Geschäft als Systemanbieter erforderlich sind, eine wichtige Rolle. Der Ausbau der Internationalisierung bildet die vierte Säule der Strategie für profitables Wachstum. Als Hersteller von Sensoren und Sensorsystemen "made in Germany" arbeitet First Sensor nicht nur daran, die starke Position im deutschsprachigen Raum auszubauen. Auch die internationale Präsenz mit Schwerpunkt Asien und Nordamerika wird gezielt erweitert, um weitere Absatzpotenziale zu erschließen. Ziel ist, in allen Vertriebsregionen mit neuen Standard- und Lösungskunden zusätzliches Wachstum zu realisieren. Die fünfte strategische Säule für profitables Wachstum bildet operative Exzellenz. Der gezielte Ausbau der Kapazitäten, zum Beispiel durch die Umstellung von 4- auf 6-Zoll-Siliziumwafer in der Halbleiterproduktion, steigert die Effizienz. Zusätzlich werden ausgewählte und qualifizierte Fertigungsdienstleister genutzt, um die Flexibilität zu erhöhen. Daneben liegt der Fokus auf einer zielkostenorientierten Entwicklung (Design to Cost), der Optimierung des Produktportfolios und der Schärfung von Kernprozessen. Neben der Einführung von SAP treibt die Gruppe weitere nachhaltige Maßnahmen zur Reduktion von Durchlaufzeiten, verbesserter Liefertreue und Qualität, automatisierten Fertigungsschritten oder Lean Management voran. Strategische FinanzierungsmaßnahmenZur Unterstützung des operativen Geschäfts setzt First Sensor im Einklang mit der Unternehmensstrategie auf eine ausgewogene Finanzierungsstruktur. Dazu zählt neben den Mitteln der Eigenfinanzierung aus dem operativen Geschäft bzw. dem Working-Capital Management auch eine fristenkongruente finanzielle Absicherung der Geschäftstätigkeit mit Fremdkapital. Aktuell bestehen neben einem Kfw-Darlehen in Höhe von 13 Mio. Euro drei im Jahre 2018 platzierte Schuldscheindarlehen über insgesamt 28,0 Mio. Euro. Einzelheiten hierzu finden sich im Anhang. Als börsennotierter Gesellschaft steht der First Sensor AG darüber hinaus die Möglichkeit offen, den Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen. Unternehmensinternes SteuerungssystemDer Vorstand besteht aus zwei Personen und verantwortet die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er wird vom Aufsichtsrat beraten und überwacht. Im Zuge der Festlegung der strategischen Ziele des Unternehmens werden die Interessen von Kunden, Mitarbeitern, Investoren und Lieferanten bestmöglich berücksichtigt. Aus den strategischen Zielen wird im Jahresrhythmus die Mittelfristplanung für einen Zeitraum von drei Jahren abgeleitet. Die daraus entstehende Detailplanung für das Folgejahr stimmt der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um. Die Mitarbeiter der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bilden das Managementteam, mit dem der Vorstand regelmäßig strategische und wesentliche operative Fragen erörtert, die aktuelle Geschäftsentwicklung analysiert und über den Umgang mit Chancen und Risiken berät. In diesem Kontext leitet der Vorstand das operative Geschäft der First Sensor-Gruppe und wird dabei im Einklang mit der Satzung, den Geschäftsordnungen und den gesetzlichen Vorschriften vom Aufsichtsrat überwacht. Die Steuerung der First Sensor-Unternehmensgruppe erfolgt in erster Linie durch die kontinuierliche Kontrolle der Zielerreichung hinsichtlich der Jahres- und Mittelfristplanung. Abweichungen sollen so frühzeitig erkannt werden, um zeitnah geeignete Maßnahmen einzuleiten. Zu diesem Zweck berichten die Ergebnisverantwortlichen dem Vorstand monatlich aus ihren Bereichen und erläutern die wirtschaftliche Lage anhand der Ist-Zahlen im Vergleich mit den Plan- und Vorjahreszahlen. Themen der Gespräche sind auch der Verlauf des Tagesgeschäfts und außergewöhnliche Geschäftsvorfälle. Verwendete SteuerungskennzahlenDie operativen Einheiten der First Sensor AG und ihre Tochtergesellschaften werden primär nach den Zielgrößen Umsatz und EBIT-Marge (EBIT = Ergebnis vor Zinsen und Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung) gesteuert. Auf Konzernebene werden zusätzlich EBITDA (= EBIT vor Abschreibungen) und ROCE (Return on Capital Employed) überwacht. Des Weiteren existiert eine Kontrolle der wichtigsten Kennziffern für das Working Capital (Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten), insbesondere DIH (Days Inventory Held), DSO (Days Sales Outstanding) und DPO (Days Payable Outstanding). Ergänzend dazu wird die geplante Pay-back-Periode der Investitionen mittels einer Wirtschaftlichkeitsrechnung kontrolliert. VergütungssystemeVergütungssystem des VorstandsDas Vergütungssystem des Vorstands der First Sensor AG fördert eine werteorientierte Unternehmensführung, die auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenserfolgs ausgerichtet ist. Dazu gehört eine marktkonforme Entlohnung und ein Anreizsystem, das auf die Erreichung anspruchsvoller, kurz- und mittelfristiger Ziele abstellt. Der Aufsichtsrat legt die Vergütung unter Berücksichtigung der Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistungen sowie der wirtschaftlichen Lage und des Erfolgs des Unternehmens fest. Die Elemente des Vergütungssystems umfassen einen fixen und einen variablen Bestandteil als Barkomponente, die Teilnahme an Aktienoptionsplänen und an einem Programm abhängig von der Aktienkursentwicklung und Dauer des Dienstverhältnisses als langfristige Incentivierung sowie Nebenleistungen. Der feste Bestandteil der jährlichen Barkomponente beträgt je nach vertraglicher Vereinbarung 50 bis 75 Prozent der Gesamtvergütung und wird in zwölf gleichen Teilen monatlich ausgezahlt. Der variable Bar-Vergütungsbestandteil ist an die Erreichung von bis zu fünf quantitativen und qualitativen Jahreszielen gekoppelt. Sie werden vom Aufsichtsrat mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbart. Im Falle von außerordentlichen, nicht vorhersehbaren Ereignissen kann dieser Vergütungsbestandteil vom Aufsichtsrat angepasst werden. Ein weiterer Teil der variablen Bar-Vergütung bemisst sich an der Dauer des Dienstverhältnisses sowie der Aktienkursentwicklung in dieser Zeit. Ergänzend nehmen die Mitglieder des Vorstands an zwei Aktienoptionsplänen (2016/II und 2017/I) teil, die durch die jeweiligen Hauptversammlungen als Anreizsystem mit langfristiger Wirkung beschlossen wurden. Weitere Einzelheiten zu den Aktienoptionsplänen finden sich auch in den Abschnitten 12 und 20 im Anhang und in den Tagesordnungen zu den Hauptversammlungen 2016 und 2017. Gemäß den Bedingungen für die Aktienoptionspläne hat der Aufsichtsrat im Jahr 2019 insgesamt 80.000 Bezugsrechte für Aktien an die Mitglieder des Vorstands ausgegeben. Im Vorjahr waren dies 105.000 Bezugsrechte, die an die Vorstände ausgegeben wurden. Neben dem Erreichen eines Erfolgsziels ist Bedingung für die Ausübung der Aktienoptionen, dass der Berechtigte spätestens sechs Monate nach dem Ausgabetag für je zehn gewährte Aktienoptionen eine Aktie der Gesellschaft erworben hat und bei der Ausübung noch hält. Des Weiteren haben die Mitglieder des Vorstands einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Nebenleistungen wie die Nutzung eines Firmenfahrzeugs und eines Laptops, einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei auswärtigem ersten Wohnsitz vorübergehende Zuschüsse zur Unterbringung in Berlin sowie den Ersatz von Auslagen. Die Gesellschaft hat darüber hinaus eine Risikolebensversicherung sowie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("D&O-Versicherung") mit angemessenem Selbstbehalt zugunsten der Vorstandsmitglieder abgeschlossen und entrichtet dafür die Prämie. Für den Fall eines Kontrollwechsels haben die Mitglieder des Vorstands individuell vereinbarte Ansprüche auf eine Einmalzahlung, sollten sie das Unternehmen nach der Übernahme verlassen. Diese Einmalzahlung übersteigt in ihrer Höhe nicht das Zweifache der jährlichen Vergütung. Die Begrenzung gilt nicht für die oben beschriebenen Aktienoptionspläne. Die individualisierte Übersicht über die im Geschäftsjahr 2019 gezahlte und gewährte Vorstandsvergütung findet sich im Abschnitt 34 des Anhangs. Vergütungssystem des AufsichtsratsDie Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer. Die Vergütung für die vier bzw. sechs Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 147 (VJ: TEUR 120). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung und nehmen auch nicht am Aktienoptionsplan der Gesellschaft teil. scroll
Forschung und EntwicklungInnovative Anwendungen auf Basis vielfältiger neuer Einsatzmöglichkeiten von Sensoren und Sensorsystemen sind die Treiber der Zielmärkte, in denen First Sensor aktiv ist. Aus diesem Grund hat die Entwicklung eine hohe Relevanz für den Erfolg der gesamten Unternehmensgruppe. Sie prägt die Umsetzung kundenspezifischer Lösungen und verantwortet den Produktentwicklungsprozess sowie den Bau von Prototypen. Außerdem bildet die Entwicklung die Grundlage für die Plattform- und Technologiestrategie von First Sensor. Als zentraler Geschäftsprozess fördert sie das künftige Wachstum des Unternehmens, indem sie die Schlüsseltechnologien in den beiden Kernkompetenzen Chip-Design sowie Aufbau- und Verbindungstechnik bereitstellt. Die gesamte Expertise der Unternehmensgruppe fasst der Bereich Entwicklung standortübergreifend in fünf Aufgabenfeldern zusammen. Halbleiterentwicklung und Design von Sensoren liegen in der Hand des Fachbereichs Design & Simulation. Der Fachbereich AVT & Prozessentwicklung verantwortet die Schritte von der Aufbau- und Verbindungstechnik bis zum Prototypenbau. Der Bereich Sensorelektronik entwirft Schaltungen, programmiert Mikrocontroller und konzipiert die Prüf- und Kalibriertechnik. Die Entwicklung komplexer Sensorsysteme fällt in die Zuständigkeit des Bereichs Software & Systeme. Er übernimmt die Konstruktion von Baugruppen und Systemen, integriert Sensoren und elektronische Schaltkreise und stellt die Software für Kommunikation, Verarbeitung und Interpretation von Daten zur Verfügung. Die Koordination der Fachbereiche innerhalb der Produktentwicklungsprojekte leistet das Projektmanagement, um die Einhaltung der definierten Projektziele sicherzustellen. Entsprechend des zentralen Stellenwerts der Entwicklung innerhalb des Unternehmens werden die Prozesse und Schnittstellen innerhalb des Bereichs kontinuierlich einer Überprüfung mit Blick auf mögliche Optimierungspotenziale unterzogen, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Vorgehen und SchwerpunkteUnabhängig davon, ob der Anstoß zu einem Entwicklungsprojekt von Kundenseite oder aus den eigenen Reihen kommt, verlaufen Entwicklungsaktivitäten von First Sensor entlang eines strukturierten Prozesses. Vor dem eigentlichen Start des Projekts steht zunächst die Prüfung des Business Cases. Dabei werden neben Zeitrahmen und Kosten auch die Potenziale des Projekts für First Sensor berücksichtigt. Im Regelfall lassen sich vor Beginn einer Entwicklung bereits Aspekte wie das voraussichtliche Produktionsvolumen und die Laufzeit der Produktion abschätzen, sodass die Entwicklung wichtige Indikationen für die mittelfristige Unternehmensplanung liefert. Wenn die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, folgt die Umsetzung des Projekts. Ein mehrstufiger Prozess regelt dabei die Organisation von der Konzepterstellung über die Fertigung von Prototypen bis zur Vorbereitung der Serienproduktion. Mithilfe vorab definierter Meilensteine und standardisierten Berichtserfordernissen stellt er sicher, dass sich die Ergebnisse des Entwicklungsprojekts auf jeder Stufe im Einklang mit dem gewünschten Ziel befinden und Abweichungen zeitnah erkannt, analysiert und bearbeitet werden. Die mittel- und kurzfristigen Entwicklungsaktivitäten bündelt First Sensor entlang der übergeordneten Unternehmensstrategie in einer Technologie- und Produkt-Roadmap. Diese stellt sicher, dass Projekte mit Schlüsselkunden bzw. mit hohen Umsatzvolumina Vorrang genießen. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt zum einen auf kundenspezifischen Sensorlösungen und damit auf der Entwicklung neuer Sensorchips, zum Beispiel für Avalanche-Photodioden oder für Druck- und Durchflusssensoren. Ergänzt werden diese durch innovative Signalelektronik sowie Aufbau- und Verbindungstechnologien, um physikalische Parameter besonders genau und verlässlich zu detektieren. Aufgrund der kontinuierlich komplexer werdenden Anforderungen an den Einsatz von Sensorik liegt ein anderer Schwerpunkt auf der Entwicklung von Sensorsystemen. Sie sollen Daten messen und auch interpretieren, mit anderen Systemen kommunizieren, wenig Platz und Energie beanspruchen und zuverlässig arbeiten. Das Augenmerk von First Sensor richtet sich auf die Fusion von LiDAR- und Kameramodulen, den Ausbau der Software-Kompetenz zur Detektion von Gaseigenschaften und die Entwicklung von Multisensorsystemen für das Condition Monitoring. Darüber hinaus geht es je nach Applikation darum, dass Produkte den besten "form factor" aufweisen, also zum Beispiel besonders robust sind. Kunden erwarten darüber hinaus Innovationen, die in drei bis fünf Jahren noch "state of the art" und gleichzeitig preislich wettbewerbsfähig sind. KooperationenFirst Sensor verfolgt den Ansatz, Innovationsprozesse zu öffnen und strategische Kooperationen mit starken Industriepartnern und Forschungseinrichtungen einzugehen, um anspruchsvollen Kunden technisch exzellente Lösungen anzubieten und kurze Entwicklungszeiten zu gewährleisten. Im Rahmen gemeinsamer Projekte und der Abstimmung von Roadmaps in ausgewählten Bereichen profitiert jeder Partner von dem Austausch der Expertise und kann die jeweiligen Kernkompetenzen einbringen. Durch regelmäßigen engen Kontakt mit Forschungsinstituten trägt die Entwicklung darüber hinaus dazu bei, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in nutzbare Innovationen überführt werden. Neben der Erarbeitung neuer Sensorlösungen fokussiert die Entwicklung auch auf die Optimierung von bestehenden Produkten und Produktionsprozessen. Zu diesem Zweck baut First Sensor die technologischen Kernkompetenzen in der Chip-Entwicklung und in der mikroelektronischen Aufbau- und Verbindungstechnik kontinuierlich aus und setzt auf stabile Kooperationen mit wichtigen Lieferanten. Mit dem Ziel, Spezialwissen hinzuzuziehen oder die Kostenstruktur zu flexibilisieren, bezieht First Sensor zudem Entwicklungsleistungen von Dritten wie Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft. Ihre wirtschaftliche Größenordnung ist jedoch von untergeordneter Bedeutung. Eine eigene über die bestehenden Kooperationen hinausgehende Forschung findet in der Gruppe nicht statt. F&E-KennzahlenDer jährliche F&E-Aufwand wird mit einem Budget hinterlegt. Projektkosten werden im Rahmen von Innenaufträgen erfasst und fließen als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung. Kosten für kundenindividuelle Projekte werden separat erfasst und weiterbelastet oder über die Laufzeit der Produkte amortisiert, sofern dies so vereinbart wurde. Ebenfalls getrennt erfasst werden strategische Entwicklungsprojekte; diese Entwicklungsleistungen werden aktiviert, sofern die Kriterien nach IAS 38 erfüllt sind. scroll
Der Aufwand für F&E betrug im Geschäftsjahr 2019 10,2 Mio. Euro. Die F&E-Quote im Verhältnis zum Umsatz betrug 6,3 Prozent. Mit 101 Beschäftigten (FTEs) sind 11,5 Prozent der Mitarbeiter in der Entwicklung beschäftigt, im letzten Jahr waren es 12,5 Prozent. Die Differenz resultiert aus dem Personalaufbau in anderen Bereichen der Gruppe. Einstellungen in der Entwicklung wurden vor allem mit Blick auf den Ausbau der System- und Softwarekompetenz im Rahmen der Vorwärtsintegration vorgenommen. F&E-ErgebnisseDie Entwicklungsarbeit konzentrierte sich im vergangenen Geschäftsjahr vor allem auf Produkte und Technologien in Photonics und MEMS/Pressure. Im Bereich Photonics richtete sich der Fokus auf Imager-Lösungen, Kameras und LiDAR-Sensorik. Imager-Lösungen beschreiben Produkte für eine ganze Bandbreite von Anwendungen. Zu ihnen zählt im medizinischen Bereich neben bildgebenden Verfahren für CT- und PET-Scanner auch die Endoskopie. Im industriellen Umfeld werden Imagerlösungen in der Inspektion, in-line Kontrolle und zur Erdbeobachtung eingesetzt. Dabei liegt der Fokus auf mechanisch hochgenauen Modulen bildgebender Sensoren - sowohl für stark miniaturisierte Endoskope wie auch für Lösungen mit sehr großen Imager-Chips oder Matrizen aus vielen kleinen Sensoren. Zum Einsatz kommen Materialien und Technologien, die auch unter schwierigen Umweltbedingungen zuverlässig höchste Leistung zeigen. Zusätzlich zu Imagerlösungen wurden von First Sensor Kameras mit Automotive-Zulassungen weiterentwickelt. Diese sind vorqualifizert und können schnell und flexibel für Anwendungen wie Abbiegeassistenz für LKWs, 360°-Umfeldüberwachung für Spezialfahrzeuge oder PKW sowie für autonome Fahrzeuge verwendet werden. Ergänzt werden sie durch eine eigens entwickelte, ASIL-konforme Embedded Control Unit, die die Signale mehrerer Kameras verarbeitet oder sie mit weiteren Sensoren verbindet. Neben Kameras finden auch optische Sensoren für LiDAR Anwendung in Fahrerassistenzsystemen und autonom fahrenden Fahrzeugen aller Art. Dabei konzentriert sich First Sensor auf die Entwicklung von Lösungen, die in Sachen Zuverlässigkeit, Leistung und Kostenstruktur den hohen Ansprüchen der Automobilbranche genügen, wovon auch die industriellen Anwendungen profitieren. Im Bereich MEMS/Pressure wurden die präzisen Sensorchips des Unternehmens weiterentwickelt und die digital kompensierten Sensoren durch neueste Signalkonditionierer verbessert. First Sensor ist in diesem Rahmen in der Lage, mit den drei Technologien Micro-Flow, piezoresisitiv und sensEdge einen großen Druckbereich von wenigen Pascal bis hin zu einigen hundert Bar komplett abzudecken. Kundenspezifische Entwicklungen mit höchster Genauigkeit und Langzeitstabilität ermöglichen optimale Lösungen auch für schwierige Einsatzbedingungen. In Hybridfahrzeugen oder der Abgasreinigung ist so zum Beispiel die Funktionalität von OEM-Drucksensoren in aggressiven Medien sichergestellt. Darüber hinaus entwickelt First Sensor Druck- und Durchflusssensoren für medizintechnische Anwendungen wie Beatmung und Anästhesie, wo die Produkte nur durch das Zusammenspiel von präziser Halbleitertechnologie, zuverlässiger Materialwissenschaft sowie Aufbau- und Verbindungstechnik die hohen Ansprüche erfüllen. Für den Einsatz im industriellen Umfeld treibt First Sensor außerdem die elektronische Intelligenz und Kommunikationstechnologie voran, um Industrietransmitter für die Fabrik von morgen schon heute anbieten zu können. Für die Identifikation und Detektion von Gasgemischen hat das Unternehmen zudem ein patentiertes Multi-Sensorsystem vorgestellt. Es ermöglicht die gleichzeitige Erfassung mehrerer physikalischer Größen und ist mit einer speziell entwickelten Algorithmik und unterschiedlichen Sensorchips aus der eigenen Halbleiterfertigung ausgestattet. Entwicklungsprojekte wie die genannten Beispiele tragen üblicherweise innerhalb von 6 bis 24 Monaten zu Umsätzen der Unternehmensgruppe bei. Patente und Gebrauchsmuster werden nur selektiv angemeldet. Dabei wird zunächst geprüft, ob der Nutzen einer Anmeldung die Risiken einer Offenlegung übersteigt, ob eine strategische Notwendigkeit besteht oder ob aus Wettbewerbsgründen eine Anmeldung notwendig ist. Patente werden im Anschluss jährlich einer Bewertung unterzogen. Wenn sich die Marktsituationen oder die strategische Ausrichtung des Unternehmens geändert haben oder wenn sich die Werthaltigkeit nicht mehr nachweisen lässt, wird entschieden, bestimmte Patente auslaufen zu lassen. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenEntwicklungen der GesamtwirtschaftDie Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft hat im Jahr 2019 merklich nachgelassen. Zu diesem Schluss kommt der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem jüngsten Gutachten. Dies gilt sowohl für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch für die Schwellenländer. Ursächlich sei in erster Linie der rückläufige Welthandel, der auch das verarbeitende Gewerbe belastet hat. Der Anstieg der Weltproduktion beträgt für 2019 daher nur noch 3,0 Prozent. Im Euro-Raum hat sich das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2019 auf 1,2 Prozent verlangsamt. Insbesondere die Investitionen und Exporte entwickelten sich schwächer. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Zentralbank (EZB) im vergangenen Jahr ihre bereits expansive Geldpolitik weiter gelockert. Deutschland ist von der globalen Wachstumsverlangsamung, insbesondere in der Industrie, besonders betroffen. Für das Jahr 2019 hat der Sachverständigenrat die Schätzungen für die Zuwachsrate des BIP unterjährig mehrfach abgesenkt und ging zuletzt von nur noch 0,5 Prozent aus. Als Folge gibt es auf dem Arbeitsmarkt erste Anzeichen für eine Abschwächung. Der kräftige Beschäftigungsaufbau der vergangenen Jahre scheint zu einem vorläufigen Ende gekommen zu sein. Die Experten gehen derzeit jedoch nicht von einer breiten gesamtwirtschaftlichen Rezession aus. Entwicklungen des SensormarktesTeile der Elektroindustrie, darunter die Halbleiterindustrie, registrierten seit Ende 2017 eine zyklische Schwächephase. Das globale Zentrum dieser Industrie liegt in Asien, woher mehr als zwei Drittel der weltweiten Exporte kommen. Stark exportabhängige Industriezweige wie die Automobil- und Maschinenbauer spürten diese Belastung im abgelaufenen Jahr. Der Rückgang ihrer Umsätze sorgte daher für eine sich eintrübende Aussicht in den Zulieferindustrien, zu denen auch die Sensorik und Messtechnik zählt. Zuletzt deuteten wichtige Indikatoren im Bereich der Halbleiterindustrie allerdings auf eine gewisse Bodenbildung hin. Laut Branchenverband AMA zeigte sich eine Absatzschwäche besonders in den drei wichtigsten Abnehmerbranchen: Automobil, Maschinenbau und Elektrotechnik. Er rechnet deshalb für 2019 mit einem unterdurchschnittlichen Umsatzwachstum. Gleichzeitig gehen die Experten im Einklang mit internationalen Branchenstudien weiterhin von einem Weltmarkt-Potenzial der Sensorik und Messtechnik von 70-120 Mrd. US$ aus. 40 Prozent der Sensorsysteme aus deutscher Produktion werden direkt exportiert. Unter Berücksichtigung des indirekten Exports (Maschinen, Anlagen und Produkte mit Sensorsystemen) liegt die tatsächliche Exportquote deutscher Messsysteme bei mehr als 70 Prozent. Entwicklung der ZielmärkteIndustrialIn vielen Ländern hat sich das Wirtschaftswachstum im Vergleich zu den Jahren 2016 und 2017 verlangsamt, vor allem aufgrund der schwächeren Entwicklung in der Industrie. Unter den G7-Staaten ist der Wachstumsrückgang in Deutschland bezogen auf die Industrieproduktion am stärksten ausgeprägt. Für 2019 rechnet der Branchenverband VDMA mit einem Produktionsrückgang von 2 Prozent. Als Grund wird ein zyklischer Abschwung gesehen, der besonders die Halbleiter- und die Automobilindustrie betrifft. Daneben belasten die Handelskonflikte und die damit verbundene Sorge um die Integrität der internationalen Wertschöpfungsketten. Belastend wirken darüber hinaus der technologische Wandel und Regulierungen für den Klima- und Umweltschutz. Sie führen zu Zurückhaltung bei Ausrüstungsinvestitionen und damit zu einer geringeren Nachfrage bei Maschinen- und Anlagenbauern. MedicalDer Bundesverband BVMed berichtete, dass sich die Stimmung in der mittelständisch geprägten Medizintechnik-Branche in Deutschland seit Herbst 2019 deutlich eingetrübt hat. Die Umsatzsteigerung im Inland ist mit nur noch 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4,2 Prozent) stark rückläufig. Ein stabilisierender Faktor bleibt der Export mit einem Umsatzplus von 5,8 Prozent. Nach Automobil, Maschinenbau und Elektrotechnik ist die Medizintechnik der wichtigste Absatzmarkt für Sensorik und Messtechnik. Diese zeigte sich 2019 zwar weniger anfällig als andere Branchen, konnte die insgesamt negativen Effekte aber nur etwas abfedern. MobilityIm Gesamtjahr 2019 wurde insgesamt ein Absatzrückgang in den großen Automärkten USA, Europa und China verzeichnet. Zwar lagen die Autoverkäufe in den USA und im Euro-Raum immer noch über dem langjährigen Durchschnitt, aber im weltweit größten Automarkt China ging die Anzahl der verkauften Autos um knapp 3 Prozent zurück. An dieser Entwicklung hatte neben neuen Abgasvorschriften, beendeten Steuererleichterungen für Autokäufe und rückläufigen Subventionen für E-Autos auch eine eingetrübte Verbraucherstimmung einen Anteil. In Europa belastete die höhere politische Unsicherheit, etwa im Zusammenhang mit den Handelskonflikten sowie neue Regulierungen beim Klima- und Umweltschutz, unter anderem durch verschärfte CO2-Flottenstandards und die Entwicklung alternativer Antriebstechniken. Der Branchenverband VDA geht für 2019 von einem Exportrückgang um 12 Prozent aus. Die Automobilindustrie befindet sich in einem strukturellen Wandel, der sich in punktuellen Standortschließungen, dem Abbau von Mitarbeitern und Kurzarbeit auswirkt. Dieser Wandel hat nicht nur Spuren bei den Automobilherstellern hinterlassen, sondern auch in der Zulieferindustrie. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageDie Lage des KonzernsFirst Sensor verfolgt eine Strategie des profitablen Wachstums, die auf eine nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet ist. Über die fünf Säulen Zielmärkte, Schlüsselkunden und - produkte, Vorwärtsintegration, Internationalisierung und operative Exzellenz arbeitet das Unternehmen daran, Skalen zu generieren und zu nutzen. Die Umsetzung dieser Strategie ist 2019 planmäßig vorangeschritten. In den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility konnte das Unternehmen seine Präsenz erfolgreich erweitern. Die Zahl der Schlüsselkunden (> 1 Mio. Euro Umsatz) wurde weiter ausgebaut und die Pipeline der Schlüsselprodukte in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics durch eine gezielte Steuerung des Portfolios vergrößert. Auch im Bereich der Vorwärtsintegration gab es Fortschritte, beispielsweise bei den Kameras und Embedded Control Units: Hier entstand ein komplettes ADAS-System einschließlich Software. Die Internationalisierung zeigt greifbare Resultate mit deutlichen Wachstumsraten in Asien und Nordamerika. Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen bilden schließlich die Grundlage, um das geplante Wachstum mit einer deutlich verbesserten Profitabilität zu verbinden. Geschäftsverlauf 2019 und Vergleich mit der prognostizierten EntwicklungDer Umsatz der First Sensor-Gruppe erreichte im Geschäftsjahr 2019 161,3 Mio. Euro (VJ: 155,1 Mio. Euro). Das entspricht einem Wachstum von 3,9 Prozent. Damit wurde in einem im Jahresverlauf zunehmend schwierigeren konjunkturellen Umfeld wie zuletzt erwartet der untere Rand der Umsatzguidance von 160 bis 170 Mio. Euro erreicht. Besonders positiv entwickelte sich wie geplant der Umsatzanteil aus dem Geschäft in Asien und Nordamerika. Aufgrund der Absatzprobleme der Automobilindustrie blieb hingegen der Umsatz im Zielmarkt Mobility hinter den Erwartungen zurück. Die operative Profitabilität, bereinigt um die Effekte aus der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls. Die bereinigte EBIT-Marge erreichte 8,4 Prozent (VJ: 7,9 Prozent) und lag damit nur knapp unter der ursprünglichen Guidance von 8,5 bis 9,5 Prozent. Ursächlich hierfür war das Ausbleiben von Skaleneffekten, die mit einem stärkeren Umsatzwachstum verbunden gewesen wären. Insgesamt ist die Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 dennoch als zufriedenstellend zu bezeichnen, da es First Sensor gelungen ist, sich trotz der Belastungen durch das konjunkturelle Umfeld besser als andere Unternehmen des Sektors zu entwickeln und die Umsatz- und Ergebnisziele am unteren Rand der Guidance zu erreichen. Zielwerte der Steuerungskennzahlen für das Geschäftsjahr 2019Für das Geschäftsjahr 2019 wurde ein Konzernumsatz zwischen 160 und 170 Mio. Euro erwartet. Für die operative EBIT-Marge wurde ein Bereich zwischen 8,5 und 9,5 Prozent erwartet. Diese Ziele wurden am 21. März 2019 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung des Halbjahresberichts am 14. August 2019 wurde die Umsatzerwartung am unteren Rand der Spanne präzisiert. Vergleich von Ziel- und Ist-Werten 2019Die folgende Tabelle stellt jeweils den erreichten Vorjahreswert, die Guidance sowie den erreichten Wert im abgelaufenen Geschäftsjahr dar: scroll
Die bremsenden Wirkungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds hatten sich bereits im ersten Halbjahr abgezeichnet, sodass sich die Umsatz- und Ergebniserwartung auf den unteren Rand der Guidance richtete. ErtragslageUmsatzentwicklungIm Geschäftsjahr 2019 erreichte der Umsatz in der First Sensor-Gruppe 161,3 Mio. Euro (VJ: 155,1 Mio. Euro). Das Wachstum um 6,2 Mio. Euro oder 3,9 Prozent ist nahezu ausschließlich auf eine stark wachsende Nachfrage nach Sensoren und Sensorlösungen im Zielmarkt Industrial (+7,8 Prozent) zurückzuführen, während sich der Absatz in den Zielmärkten Medical (+2,5 Prozent) und Mobility (-2,4 Prozent) weniger dynamisch entwickelte. Somit konnte sich First Sensor im Geschäftsjahr 2019 nicht vollständig von dem konjunkturellen Umfeld, insbesondere der schwächeren Automobilkonjunktur, abkoppeln. Die folgende Darstellung zeigt den Verlauf des Konzernumsatzes der letzten fünf Jahre: ![]() scroll
![]() Der Umsatz im Zielmarkt Industrial wuchs um 6,2 Mio. Euro auf 86,6 Mio. Euro (VJ: 80,4 Mio. Euro). Mit diesem Anstieg um 7,8 Prozent war Industrial im Geschäftsjahr 2019 der Wachstumstreiber für die Unternehmensgruppe. Maßgeblichen Anteil daran hatte die steigende Nachfrage nach optischen Sensoren und Sensorsystemen aus Asien. Insgesamt entfallen 53,7 Prozent des Gesamtumsatzes auf den Zielmarkt Industrial (VJ: 51,8 Prozent). Moderater fiel das Wachstum im Zielmarkt Medical aus. Hier stiegen die Umsätze um 2,5 Prozent auf 35,4 Mio. Euro (VJ: 34,6 Mio. Euro). Damit entfallen auf den Zielmarkt Medical 22,0 Prozent des Gesamtumsatzes (VJ: 22,3 Prozent). Aufgrund kundenseitiger Verschiebungen von Projekten blieb der Geschäftsverlauf leicht hinter den Erwartungen zurück. Positiv entwickelte sich hingegen der Bedarf der Schlüsselkunden in diesem Zielmarkt. Sie nutzen überwiegend Pressure- und Photonics -Produkte für ihre Applikationen. Der Zielmarkt Mobility entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 im Einklang mit der schwächeren Automobilindustrie besonders im zweiten Halbjahr zurückhaltender und verzeichnete einen Umsatzrückgang um 1,0 Mio. Euro oder 2,4 Prozent. Mit 39,2 Mio. Euro Umsatz (VJ: 40,2 Mio. Euro) repräsentiert der Zielmarkt Mobility derzeit 24,3 Prozent des Gesamtumsatzes (VJ: 25,9 Prozent). Die regionale Verteilung der Umsätze zeigt ein starkes Wachstum in Nordamerika und Asien (12,7 bzw. 30,9 Prozent). Im Gegensatz dazu waren die Umsätze in der DACH-Region und im restlichen Europa leicht rückläufig (-1,2 bzw. -2,5 Prozent). Hier zeigten sich erste Spuren der verhaltenen konjunkturellen Entwicklung. scroll
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Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein ![]() In den wichtigsten sieben Ländern werden rund 80 Prozent der gesamten Umsätze erwirtschaftet. Deutschland hatte einen leichten Rückgang um 1,1 Prozent zu verzeichnen. Hier hatten zwei Großkunden im Laufe des Jahres ihr Bestellverhalten der konjunkturellen Entwicklung angepasst, was zu diesem leichten Umsatzrückgang führte. Sehr erfolgreich entwickelte sich hingegen das Geschäft in China, wo der Umsatz mit optischen Sensoren für Schlüsselkunden aus dem Zielmarkt Industrial erfolgreich ausgebaut wurde. Das Wachstum in Nordamerika war auf Projekte in allen drei Zielmärkten zurückzuführen. scroll
AuftragslageZum Jahresende 2019 waren leichte Rückgänge beim Auftragseingang und Auftragsbestand zu verzeichnen. Der Auftragseingang verringerte sich im Gesamtjahr auf 156,2 Mio. Euro, das entspricht einem Minus um 2,2 Prozent. Der Auftragsbestand am Jahresende belief sich auf 92,9 Mio. Euro, das entspricht einem Rückgang um 4,8 Prozent. Besonders in der ersten Jahreshälfte wurden in einem konjunkturell anspruchsvolleren Umfeld vermehrt Bestellungen vorübergehend aufgeschoben, während der Umsatz noch auf einem guten Niveau lag und sich der Auftragsbestand dementsprechend verringerte. Die Book-to-Bill-Ratio sank daher leicht unter 1. scroll
Ergebnis *Im Geschäftsjahr 2019 erreichte der Umsatz in der First Sensor-Gruppe 161,3 Mio. Euro (VJ: 155,1 Mio. Euro). Bei nahezu unveränderten sonstigen betrieblichen Erträgen verringerte sich der Anstieg des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 4 Mio. Euro auf nur noch 0,5 Mio. Euro. Die aktivierten Eigenleistungen stiegen um 1,7 Mio. Euro auf 3,6 Mio. Euro. Hier spiegeln sich die intensivierten Entwicklungsleistungen für verschiedene Schlüsselprodukte wider. Die Gesamtleistung (ohne sonstige betriebliche Erträge) stieg um 2,4 Prozent auf 165,4 Mio. Euro (VJ: 161,6 Mio. Euro). Trotz des Anstiegs der Gesamtleistung reduzierte sich der Materialaufwand um 0,8 Mio. Euro auf 75,3 Mio. Euro (VJ: 76,1 Mio. Euro). Daraus resultiert eine Materialquote von 45,5 Prozent (VJ: 47,1 Prozent). Daraus ergibt sich eine Rohmarge bezogen auf die Gesamtleistung von 54,5 Prozent (VJ: 52,9 Prozent). Die Verbesserung der Profitabilität setzte sich auch auf den anderen Ebenen des Ergebnisses fort. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich bereinigt auf 15,6 Mio. Euro (VJ: 17,8 Mio. Euro). Dieser Rückgang resultiert überwiegend aus der Erstanwendung von IFRS 16, während sich die Abschreibungen entsprechend erhöhten. Durch turnusgemäße Gehaltserhöhungen und die erfolgreiche Besetzung vakanter Stellen erhöhte sich der bereinigte Personalaufwand auf 52,5 Mio. Euro (VJ: 49,0 Mio. Euro). Das bereinigte Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) stieg auf 24,6 Mio. Euro (VJ: 21,3 Mio. Euro). Die bereinigte EBITDA-Marge verbesserte sich damit gegenüber dem Vorjahr deutlich von 13,7 auf 15,3 Prozent. Die Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und aus Purchase Price Allocation (PPA) stiegen im Geschäftsjahr 2019 auf 11,1 Mio. Euro (VJ: 9,0 Mio. Euro), überwiegend als Folge der Erstanwendung von IFRS 16 sowie der erhöhten Investitionstätigkeit der letzten Jahre. Bereinigt um die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ergibt sich ein bereinigtes EBITA in Höhe von 15,7 Mio. Euro (VJ: 14,5 Mio. Euro), das entspricht einer bereinigten EBITA-Marge von 9,7 Prozent (VJ: 9,3 Prozent). Folglich verbesserte sich auch das bereinigte Betriebsergebnis (EBIT). Es erreichte 13,5 Mio. Euro (VJ: 12,2 Mio. Euro) und stieg damit um 10,1 Prozent. Die bereinigte EBIT-Marge erreichte 8,4 Prozent für das Gesamtjahr (VJ: 7,9 Prozent). Damit wurde auf der operativen Ebene die ursprünglich angestrebte Zielspanne der EBIT-Marge von 8,5 bis 9,5 Prozent trotz des ungünstigeren Marktumfelds knapp erreicht. Das Finanz- und Währungsergebnis veränderte sich gegenüber dem Vorjahr kaum, so dass im Geschäftsjahr 2019 bereinigt ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 11,9 Mio. Euro (VJ: 10,4 Mio. Euro) erzielt wurde. Der bereinigte Konzernjahresüberschuss belief sich auf 10,9 Mio. Euro (VJ: 7,5 Mio. Euro), das entspricht einem bereinigten Ergebnis je im Umlauf befindlicher Aktie von 1,08 Euro (VJ: 0,72 Euro). Losgelöst vom operativen Geschäftsverlauf haben Sonderaufwendungen in Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2019 belastet. Die professionelle Vorbereitung und Durchführung des Zusammenschlusses lag im Interesse der Gesellschaft, ihrer Kunden und Lieferanten, der Mitarbeiter und nicht zuletzt der Aktionäre, sodass bereits frühzeitig entschieden wurde, hier entsprechende Unterstützung zu nutzen und den Prozess konstruktiv zu begleiten. So führten Transaktionskosten und -rückstellungen im Berichtszeitraum zu einem zusätzlichen Personalaufwand von 3,7 Mio. Euro sowie zu zusätzlichen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 4,7 Mio. Euro. Unter dem Einfluss dieser Sondereffekte ging das EBITDA auf 16,2 Mio. Euro (VJ: 21,3 Mio. Euro) zurück. Das entspricht einer EBITDA-Marge von 10,0 Prozent (VJ: 13,7 Prozent). Entsprechend resultiert daraus ein Betriebsergebnis (EBIT) von 5,1 Mio. Euro (VJ: 12,2 Mio. Euro) mit einer EBIT-Marge von 3,1 Prozent (VJ: 7,9 Prozent). Per 31.12.2019 beträgt das Periodenergebnis nach Sondereffekten 2,5 Mio. Euro (VJ: 7,5 Mio. Euro). Daraus ergibt sich ein Ergebnis je im Umlauf befindlicher Aktie von 0,26 Euro (VJ: 0,72 Euro). Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro (VJ: 0,20 Euro) je im Umlauf befindlicher Aktie vor schlagen. Dieses würde bei 10.269.396 in Umlauf befindlichen Aktien einer Ausschüttungssumme in Höhe von 2.054 TEUR entsprechen. Überleitung Konzern-EBITscroll
Finanz- und VermögenslageGrundsätze und Ziele des FinanzmanagementsZiel des Finanzmanagements von First Sensor ist es, die notwendige Liquidität für die Produktionsprozesse, das Wachstums und die Investitionen jederzeit sicherzustellen. Die Steuerung erfolgt zentral durch die First Sensor AG. Sie umfasst primär die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dem Risiko steigender Zinsen begegnet die Gesellschaft mit dem Einsatz von Zinsswaps auf variabel verzinsliche Darlehen. Fremdwährungsrisiken durch Materialeinkäufe und Fremdleistungsbezug, vorwiegend in USD und insbesondere in Asien, begegnet First Sensor durch die bevorzugte Vereinbarung von Kundenzahlungen in USD (natural hedge) und durch Ausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften in USD. Eine konzernweite Finanz-Risikomanagement-Richtlinie dient der rechtzeitigen Erkennung von Währungs- und Zinsrisiken und regelt die zulässigen Sicherungsinstrumente. Zum Stichtag 31.12.2019 ergaben die ermittelten Risikolimits und Wesentlichkeitsgrenzen keinen kurzfristigen Handlungsbedarf zum Abschluss von Sicherungsgeschäften. KapitalstrukturZum Stichtag 31.12.2019 betrug das Konzerneigenkapital 89,9 Mio. Euro (VJ: 88,8 Mio. Euro). Bezogen auf die Bilanzsumme von 179,7 Mio. Euro errechnet sich daraus eine Eigenkapitalquote von 50,0 Prozent (VJ: 52,7 Prozent). Der Rückgang resultiert in erster Linie aus der Erstanwendung von IFRS 16 und der sich daraus ergebenden Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten auf 55,5 Mio. Euro (VJ: 48,0 Mio. Euro). Ein Teilbetrag von 28,0 Mio. Euro der Finanzverbindlichkeiten resultiert aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen mit Fälligkeiten in den Jahren 2020 und 2022. First Sensor hat im Jahr 2015 drei Schuldscheindarlehen über insgesamt 28,0 Mio. Euro platziert: zwei Tranchen - eine zu 7,0 und eine zu 18,0 Mio. Euro - mit einer Laufzeit von 5 Jahren und eine Tranche zu 3,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Außerdem nutzt First Sensor ein KfW-Darlehen in Höhe von 13,0 Mio. Euro. Diese Finanzierungsstruktur ermöglicht es, in den nächsten Jahren überschüssige Liquidität wahlweise für Investitionen in das Wachstum des Unternehmens oder für die Tilgung einzusetzen. In Verbindung mit dem KfW-Darlehen und den Schuldscheindarlehen ist die Einhaltung von Covenants jeweils zum Jahresende vereinbart worden. Zum 31.12.2019 erfüllt First Sensor alle geforderten Finanzkennzahlen. scroll
Die Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten als Folge der Erstanwendung von IFRS 16 hat dazu geführt, dass sich die Nettoverschuldung 2019 um 19,3 Prozent auf 23,2 Mio. Euro erhöht hat (VJ: 19,5 Mio. Euro). Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu Eigenkapital (Gearing) beträgt zum Bilanzstichtag deshalb nun 25,8 Prozent (VJ: 21,9 Prozent). scroll
Zum 31.12.2019 verfügte First Sensor außerdem über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 4,4 Mio. Euro (VJ: 4,5 Mio. Euro). Zum Ende des Geschäftsjahres belief sich der durchschnittliche volumengewichtete Fremdkapitalzinssatz auf rund 2,5 Prozent. 2019 gab es keine Beschränkungen bei der Verfügbarkeit der gewährten Darlehen. Die langjährigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Banken haben sich erneut als stabil erwiesen. Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass First Sensor in der Lage sein wird, das geplante Wachstum aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu finanzieren. Eine Inanspruchnahme des Kapitalmarkts ist in absehbarer Zeit nicht geplant. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden von First Sensor nicht eingesetzt. InvestitionenDie Investitionen im Bereich der immateriellen Vermögenswerte betrugen 3,7 Mio. Euro (VJ: 2,0 Mio. Euro) und lagen damit im langjährigen normalen Bereich. Ein wesentlicher Bestandteil war die Aktivierung von Entwicklungsleistungen, die in Zusammenhang mit dem Ausbau von Schlüsselprodukten erfolgreich vorangetrieben wurden. Im Bereich der Sachanlagen wurden 8,1 Mio. Euro investiert, damit lagen die Investitionen hier annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (7,8 Mio. Euro). Sie betrafen vor allem neue Maschinen und Anlagen zur Kapazitätsausweitung und zur Prozessstabilisierung bzw. -verbesserung an den Standorten Berlin und Dresden. Die Abschreibungen erhöhten sich einerseits aufgrund der höheren Investitionstätigkeit der letzten Jahre und andererseits als Folge der Aktivierungen im Zusammenhang mit IFRS 16. Sie beliefen sich im Konzern auf 11,1 Mio. Euro (VJ: 9,0 Mio. Euro). scroll
Die folgenden Grafiken zeigen die Höhe der Investitionen und Abschreibungen der letzten fünf Jahre. Investitionen![]() Abschreibungen![]() LiquiditätDer operative Cashflow verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich und stieg um 28,3 Prozent auf 20,4 Mio. Euro (VJ: 15,9 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit stieg auf 11,6 Mio. Euro (VJ: 9,7 Mio. Euro). Die Investitionen 2019 betrafen überwiegend aktivierte Entwicklungsleistungen sowie neue Maschinen und Anlagen zur Kapazitätsausweitung. Der Free Cashflow als Saldo aus dem operativen Cashflow und dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit entwickelte sich ebenfalls sehr positiv und betrug 8,9 Mio. Euro (VJ: 6,3 Mio. Euro). scroll
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf -5,2 Mio. Euro (VJ: -3,4 Mio. Euro) und beinhaltet unter anderem die Dividendenausschüttung in Höhe von 2,0 Mio. Euro (VJ: 1,6 Mio. Euro). Die liquiden Mittel stiegen im Geschäftsjahr 2019 von 28,5 Mio. Euro auf 32,3 Mio. Euro. Aus Sicht des Vorstands ist die Liquiditätsausstattung des Konzerns damit unverändert komfortabel. Auch im Jahr 2020 ist First Sensor somit in der Lage, die Zahlungsverpflichtungen aus dem operativen Geschäft und die Tilgung der Fremdfinanzierung jederzeit zu erfüllen. Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von First Sensor wird in der folgenden Tabelle die Liquidität in Form von Liquiditätsgraden aufgeführt. Zur Berechnung der Liquidität ersten Grades werden die liquiden Mittel ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt. Im zweiten Grad werden die kurzfristigen Forderungen hinzugerechnet und im dritten Grad werden die Vorräte mit einbezogen. Die Veränderungen resultieren in erster Linie aus den gestiegenen Verbindlichkeiten als Folge der Erstanwendung von IFRS 16. scroll
VermögenslageDie Bilanzsumme stieg im Geschäftsjahr 2019 auf 179,7 Mio. Euro (VJ: 168,4 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote verringerte sich leicht auf 50,0 Prozent (VJ: 52,7 Prozent). Der Rückgang resultiert in erster Linie aus der Bilanzverlängerung infolge der Erstanwendung von IFRS 16 und der sich daraus ergebenden Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten auf 55,5 Mio. Euro (VJ: 48,0 Mio. Euro). AktivaDie langfristigen Vermögenswerte stiegen um 9,5 Mio. Euro auf 95,4 Mio. Euro (VJ: 85,9 Mio. Euro). 7,5 Mio. Euro dieses Anstiegs resultieren aus der Aktivierung von Nutzungsrechten im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16. Die Höhe der Geschäfts- und Firmenwerte (29,8 Mio. Euro) blieb unverändert. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände überstiegen im Geschäftsjahr 2019 die Investitionen um 0,7 Mio. Euro. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich leicht von 82,5 auf 84,3 Mio. Euro. Die Vorräte stiegen um 3,5 Mio. Euro und die liquiden Mittel um 3,7 Mio. Euro, während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch konsequentes Forderungsmanagement und die Nutzung von Factoring zum Stichtag um 5,4 Mio. Euro niedriger waren. Aktiva![]() PassivaAuf der Passivseite stieg das Eigenkapital um 1,1 Mio. Euro auf 89,9 Mio. Euro (VJ: 88,8 Mio. Euro). Das gezeichnete Kapital erhöhte sich um 0,5 Prozent durch die Ausgabe von 47.000 Aktien im Rahmen der Aktienoptionspläne. Der Bilanzgewinn war aufgrund des Jahresergebnisses 2019 um 634 TEUR niedriger und belief sich auf 17,5 Mio. Euro (VJ: 18,1 Mio. Euro). Im Bereich der lang- und kurzfristigen Schulden kam es aufgrund der Fristigkeiten zu einer Verschiebung. Dadurch sanken die langfristigen Schulden um 18,7 Mio. Euro auf 32,6 Mio. Euro (VJ: 51,3 Mio. Euro), während die kurzfristigen Schulden um 28,9 Mio. Euro auf 57,2 Mio. Euro (VJ: 28,3 Mio. Euro) stiegen. Dieser Anstieg ist darüber hinaus ebenfalls durch die Erstanwendung von IFRS 16 und die Passivierung der Leasingverpflichtungen beeinflusst. Bezüglich der Fälligkeit zweier Schuldscheindarlehen im Dezember 2020 ist geplant, maximal diesen Betrag in gleicher Höhe refinanzieren, vorbehaltlich einer anderen Entscheidung nach dem Abschluss der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG. Das Working Capital belief sich am 31.12.2019 auf 39,2 Mio. Euro (VJ: 37,3 Mio. Euro). Hier wirkte sich der leichte Anstieg der Vorräte bei gleichzeitigem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. Das Capital employed erhöhte sich auf 149,6 Mio. Euro (VJ: 123,1 Mio. Euro), dieser Anstieg ist ebenfalls ganz überwiegend auf die Erstanwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Aufgrund dieses Anstiegs verringerte sich das ROCE (Return on Capital employed) auf 2,6 Prozent (VJ: 9,9 Prozent). Passiva![]() Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der First Sensor AG (HGB)Im Gegensatz zum Konzernabschluss wird der Jahresabschluss der First Sensor AG nicht nach den International Financial Reporting Standards, sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Der Lagebericht der First Sensor AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht umfasst grundsätzlich auch alle gesetzlich verpflichtenden Bestandteile für die First Sensor AG. Ergänzend zur Berichterstattung über den First Sensor-Konzern wird daher im Folgenden die Entwicklung der First Sensor AG erläutert. Ertragslage der First Sensor AGGegenüber dem Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse um 5,6 Prozent oder 4,5 Mio. Euro auf 85,9 Mio. Euro (VJ: 81,4 Mio. Euro). Dieser Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass erstmals Umlagen für zentrale Funktionen der Unternehmensgruppe auf die Tochtergesellschaften (2,1 Mio. Euro) umgelegt wurden. Während die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen im Vorjahr noch um 2,6 Mio. Euro aufgebaut wurden, reduzierten sie sich im Berichtszeitraum um 0,2 Mio. Euro. Die aktivierten Eigenleistungen stiegen auf 1,4 Mio. Euro (VJ: 0,7 Mio. Euro). Dies spiegelt die Ausweitung der Entwicklungsaktivitäten für einige Schlüsselprodukte wider. Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich um 0,4 Mio. Euro auf 1,8 Mio. Euro), während sich die anderen Positionen nur unwesentlich änderten. Die Gesamtleistung (ohne die sonstigen betrieblichen Erträge) stieg um 2,3 Mio. Euro auf 87,1 Mio. Euro (VJ: 84,8 Mio. Euro). Das entspricht einem Zuwachs von 2,7 Prozent. Durch den Bestandsabbau an fertigen und unfertigen Erzeugnissen reduzierten sich die Materialkosten um 4,6 Prozent auf 38,2 Mio. Euro (VJ: 40,1 Mio. Euro). Der Rohertrag stieg auf 48,9 Mio. Euro (VJ: 44,7 Mio. Euro), sodass die Rohertragsmarge nun 56,1 Prozent beträgt (VJ: 52,7 Prozent). Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund von Sondereffekten im Zusammenhang mit der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, durch die üblichen Gehaltssteigerungen und durch den erfolgreichen Personalaufbau auf 32,4 Mio. Euro (VJ: 27,2 Mio. Euro). Das entspricht einer vorübergehenden Personalaufwandsquote von 37,2 Prozent (VJ: 32,1 Prozent). Die Abschreibungen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 6,2 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 17,0 Mio. Euro (VJ: 12,1 Mio. Euro) stiegen ebenfalls überwiegend aufgrund der Sondereffekte in Zusammenhang mit der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG. Sie führten letztlich dazu, dass sich das operative Ergebnis (EBIT) auf -5,0 Mio. Euro belief (VJ: 1,3 Mio. Euro). Es bestehen Gewinnabführungsverträge mit der First Sensor Microelectronic Packaging GmbH und der First Sensor Lewicki GmbH. Aus den Gewinnabführungsverträgen resultierten Erträge in Höhe von 5,3 Mio. Euro (VJ: 6,5 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden durch Ausschüttungen von Tochterunternehmen Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro (VJ: 2,7 Mio. Euro) vereinnahmt. Aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen und Aufwendungen resultierte saldiert ein Betrag von -0,8 Mio. Euro (VJ: -1,2 Mio. Euro). Das Vorsteuerergebnis reduzierte sich entsprechend gegenüber dem Vorjahr auf 2,0 Mio. € (VJ: 9,3 Mio. Euro). Die Steuerquote belief sich auf 26,8 Prozent (VJ 26,3 Prozent). Für das Geschäftsjahr 2019 weist die First Sensor AG einen Jahresüberschuss von 1,5 Mio. Euro (VJ: 6,8 Mio. Euro) sowie einen Bilanzgewinn in Höhe von 8,7 Mio (VJ: 9,3 Mio. Euro) aus. An diesem Ergebnis sollen auch die Aktionäre partizipieren: Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro (VJ: 0,20 Euro) je im Umlauf befindlicher Aktie vorschlagen. Dies würde bei 10.269.396 in Umlauf befindlichen Aktien einer Ausschüttungssumme in Höhe von 2.054 TEUR entsprechen. Gewinn- und Verlustrechnung der First Sensor AG (HGB)scroll
Finanz- und Vermögenslage der First Sensor AGAktivascroll
Zum Stichtag 31.12.2019 stieg die Bilanzsumme um 1,3 Prozent auf 146,9 Mio. Euro (VJ: 145,0 Mio. Euro). Auf der Aktivseite reduzierten sich im Anlagevermögen die Geschäfts- und Firmenwerte aufgrund planmäßiger Abschreibungen weiter, während die Anteile an verbundenen Unternehmen um 5,0 Mio. Euro auf 38,6 Mio. Euro stiegen als Folge der Stärkung der Kapitalrücklagen in drei Tochtergesellschaften. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich um 1,5 Mio. Euro auf 31,3 Mio. Euro als Ergebnis der Investitionen zur Optimierung der Prozesse und Effizienz. Veränderungen im Umlaufvermögen betrafen in erster Linie einen Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 2,0 Mio. Euro auf 5,4 Mio. Euro und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 2,3 Mio. Euro auf 6,8 Mio. Euro. Dem gegenüber stiegen die liquiden Mittel um 0,6 Mio. Euro auf 19,1 Mio. Euro. PASSIVAscroll
Auf der Passivseite veränderte sich das Eigenkapital der First Sensor AG nur unwesentlich und belief sich am Bilanzstichtag auf 82,2 Mio. Euro (VJ: 82,1 Mio. Euro). Ebenso stabil blieb die Eigenkapitalquote mit 56,0 Prozent (VJ: 56,6 Prozent). Auf Beschluss der Hauptversammlung 2019 wurde ein Teilbetrag des Bilanzgewinns 2018 in Höhe von 2,0 Mio. Euro zur Ausschüttung einer Dividende verwendet. Der Restbetrag in Höhe von 7,2 Mio. Euro wurde in den Gewinnvortrag eingestellt. Die Erhöhung der Rückstellungen um 4,8 Mio. Euro auf 11,4 Mio. Euro steht in Zusammenhang mit der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG. Im Gegenzug reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nach dem entsprechenden Anstieg im Vorjahr zum Stichtag wieder um 3,2 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro. Der operative Cashflow stieg auf 13,9 Mio. Euro (VJ: 12,7 Mio. Euro). Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit stieg bedingt durch die Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften auf -10,8 Mio. Euro (VJ: -5,3 Mio. Euro). Der Free Cashflow reduzierte sich auf 3,1 Mio. Euro (VJ: 7,4 Mio. Euro). Die liquiden Mittel stiegen auf 19,1 Mio. Euro (VJ: 18,5 Mio. Euro). Chancen und RisikenDie Geschäftsentwicklung der First Sensor AG unterliegt aufgrund der Rolle im Konzern den gleichen Risiken und Chancen wie die Gruppe. Insofern wird auf die Erläuterungen auf Konzernebene im Chancen- und Risikobericht verwiesen. AusblickAufgrund des ungünstigeren Marktumfeldes konnte die Umsatzprognose des Vorjahres (zwischen 85 und 90 Mio. Euro) mit 85,9 Mio. Euro knapp erreicht werden. Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet der Vorstand basierend auf der Unternehmensplanung und unter Berücksichtigung bisher erkennbarer Effekte aus COVID-19 einen Umsatz zwischen 75 und 85 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2019 konnte, entgegen der Prognose des Vorjahres, kein positives operatives Ergebnis erreicht werden. Für das Jahr 2020 wird aufgrund von COVID-19 ein niedriges negatives Ergebnis erwartet. MitarbeiterZum Jahresende beschäftigte die First Sensor AG 477 Mitarbeiter (FTE - Full Time equivalent) (VJ: 469). Die Verteilung der Mitarbeiter auf die Einheiten ist der folgenden Darstellung zu entnehmen: scroll
GesamtaussageIm Geschäftsjahr 2019 stieg der Umsatz der First Sensor-Gruppe auf 161,3 Mio. Euro, das entspricht einem Wachstum um 3,9 Prozent. Damit wurde in einem im Jahresverlauf zunehmend schwierigeren konjunkturellen Umfeld wie zuletzt erwartet der untere Rand der Umsatzguidance von 160 bis 170 Mio. Euro erreicht. Besonders positiv entwickelte sich wie geplant der Umsatzanteil aus dem Geschäft in Asien und Nordamerika. Aufgrund der Absatzprobleme der Automobilindustrie blieb hingegen der Umsatz im Zielmarkt Mobility hinter den Erwartungen zurück. Die operative Profitabilität, bereinigt um die Effekte aus der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, entwickelte sich angesichts der marktbedingt geringeren Umsatzdynamik nicht ganz zufriedenstellend. Die bereinigte EBIT-Marge erreichte 8,4 Prozent und lag damit knapp unter dem ursprünglichen Zielkorridor von 8,5 bis 9,5 Prozent. Ursächlich hierfür war das Ausbleiben von Skaleneffekten, die mit einem stärkeren Umsatzwachstum verbunden gewesen wären. Insgesamt ist die Entwicklung im Geschäftsjahr dennoch als zufriedenstellend zu bezeichnen, da es First Sensor gelang, sich trotz der Belastungen durch das konjunkturelle Umfeld besser als andere Unternehmen im Sektor zu entwickeln. Entwicklung nichtfinanzieller LeistungsindikatorenDie Nichtfinanzielle Berichtserstattung findet sich als zusammenhängender, separater Berichtsteil (CSR-Bericht) in dem Geschäftsbericht 2019. MitarbeiterZum Stichtag 31. Dezember 2019 waren in der First Sensor-Gruppe insgesamt 892 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (FTE - Full Time Equivalent) beschäftigt (VJ: 863 FTE). Das entspricht einem Plus von 2,2 Prozent. Die neuen Stellen wurden zur Sicherung des weiteren Wachstums vor allem in Bereichen Produktion und Entwicklung besetzt. Zusätzlich waren bei First Sensor am Bilanzstichtag 30 Auszubildende beschäftigt (VJ: 32). Um Schwankungen in der Auslastung zu begegnen und um offene Stellen vorübergehend zu besetzen, arbeitet First Sensor mit Leiharbeitsfirmen zusammen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 betrug die Anzahl der Leiharbeitnehmer 23 (VJ: 67). 43,6 Prozent der Zeitarbeitskräfte wurden 2019 in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Durch turnusgemäße Gehaltserhöhungen und die erfolgreiche Besetzung vakanter Stellen stieg der Personalaufwand im Berichtsjahr auf 56,2 Mio. Euro (VJ: 49,0 Mio. Euro). scroll
Die Altersstruktur der Beschäftigten zeigt sich stabil. Rund die Hälfte der Beschäftigten ist unter 40 Jahren. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des daraus resultierenden, sich absehbar verstärkenden Fachkräftemangels ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs durch eine eigene Ausbildung qualifizierter Mitarbeiter ein wichtiger Bestandteil der Personalstrategie. Ziel ist es, auf der Grundlage einer langfristigen Personalplanung den Bedarf an Nachwuchskräften auch durch eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Ausbildung in den eigenen Reihen zu decken. First Sensor bildet Mikrotechnologen (19), Industriekaufleute (7), Fachkräfte für Lagerlogistik (1), Mechatroniker (2) und Fachinformatiker (1) aus. Am Jahresende 2019 waren somit insgesamt 30 Auszubildende im Unternehmen beschäftigt (VJ: 32). Der Personalentwicklungsbedarf im Unternehmen wird einmal jährlich im Rahmen der Budgetplanung mit der Analyse des Fortbildungsbedarfs erhoben. Im Geschäftsjahr 2019 wurden auf Basis dieser Analyse 466 TEUR (VJ: 382 TEUR) in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter investiert. Der Krankenstand ist im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht gestiegen. Er betrug knapp 6,3 Prozent (VJ: 5,8 Prozent) und war stark von einer Grippewelle geprägt. Daher wurden neue Maßnahmen wie das kostenfreie Angebot von Obst, Grippeschutzimpfungen, Zusatzbekleidung gegen Kälte für gewerbliche Mitarbeiter und Handdesinfektion eingeleitet. Daneben wurden die bewährten Maßnahmen wie die Durchführung von Gesundheitstagen und Gesundheitschecks, die Förderung von Teamsportaktivitäten oder die Bereitstellung von Mitarbeiter-Fahrrädern fortgesetzt. Der Anteil weiblicher Beschäftigter blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant und betrug zum Stichtag 35,5 Prozent (VJ: 36,1 Prozent). Diese Quote ist für ein Technologieunternehmen vergleichsweise hoch. Durch ein "Global Grading System" wird eine leistungs- und marktgerechte Entlohnung entsprechend der jeweiligen Bedeutung der Position erreicht, unabhängig vom Geschlecht der Stelleninhaber. Mit 35,3 Prozent (VJ: 35,9 Prozent) verfügen etwas weniger Beschäftigte im Unternehmen über einen akademischen Abschluss als im Vorjahr, bedingt durch den Aufbau an Produktionsmitarbeitern. QualitätsmanagementDie Prozesse des Qualitätsmanagements wurden im vergangenen Jahr mit HSE-Themen unter einer einheitlichen Führung zusammengefasst. Der neu entstandene Fachbereich "Corporate QHSE" kümmert sich nun standortübergreifend um integrierte Denk- und Arbeitsweisen und steuert die weitere Angleichung der lokalen Prozesse. Dazu veröffentlicht er Richtlinien, stellt Software-Tools bereit und fördert und organisiert den Transfer von Wissen. Ziel ist es, innerhalb der First Sensor-Gruppe mit einheitlichen und kosteneffizienten Abläufen sowohl in den Bereichen Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung als auch im HSE-Management zu arbeiten und das einheitliche Auftreten gegenüber Kunden und Lieferanten nach außen zu verstärken. Auf diese Weise stellt sich das Qualitäts- und HSE-Management den weiter wachsenden Kundenanforderungen für robuste Prozesse und hohe Produktqualität und unterstützt die strategische Ausrichtung der Gruppe und den Wachstumskurs. Im Bereich des Qualitätsmanagements wurde eine Richtlinie zum Umgang mit Kundenbeanstandungen veröffentlicht. Diese definiert unter anderem die konsequente Erhebung und Analyse einheitlicher Kennzahlen. Auf Basis dieser Kennzahlen konnte die Produktqualität im vergangenen Jahr weiter verbessert werden und dadurch Kosten gesenkt werden. Zudem war es möglich, die Bearbeitung von Beanstandungen zu beschleunigen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Qualitätsmanagement und Einkauf, um die Prozesse im Bereich Lieferantenmanagement weiter optimieren zu können. Dabei spielten die beiden Themen Risikomanagement und Kennzahlen eine besondere Rolle. Zur Begrenzung von Risiken wurden verstärkt Audits bei Lieferanten durchgeführt und Qualitätssicherungsvereinbarungen verhandelt. Die Kennzahlen zur Lieferantenperformance nach einheitlichen Kriterien werden nun für die meisten Standorte monatlich zentral bereitgestellt und lassen sich standortübergreifend auswerten. Mit der Neuaufstellung des HSE-Managements konnten die Schwerpunkte neu gesetzt und Aktivitäten auch in diesem Bereich verstärkt einheitlich gestartet werden. Für mehrere Standorte wurde ein einheitliches datenbankbasiertes Rechtskataster geschaffen, welches die Rechtspflichten für Vorgesetzte und Mitarbeiter transparent macht und die Umsetzung sicherstellt. Der Ausbau für weitere Standorte wurde vorbereitet. Außerdem wurde ein einheitliches System zur Durchführung von systematischen und lückenlosen Gefährdungsbeurteilungen zum Schutz von Mitarbeitern und Umwelt aufgebaut und zu einem großen Anteil in der Praxis umgesetzt. Bei allen Aktivitäten konnte die Nutzung der bereits in den Vorjahren eingeführten HSE-Software sehr erfolgreich weitergeführt werden. Alle Standorte konnten die Audits der bestehenden Qualitäts- und Umweltzertifizierungen trotz weiter gestiegener Anforderungen erfolgreich bestehen. Zurzeit sind bei First Sensor die folgenden Zertifizierungen auditiert: scroll
NachtragsberichtWesentliche Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind nicht bekannt. Nach Vollzug des am 8. Juli 2019 veröffentlichten Übernahmeangebots hält die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von TE Connectivity Ltd. (TE), seit dem 12. März 2020 insgesamt 71,87 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der First Sensor AG. Als Vorbereitung für den Zusammenschluss des Geschäfts kündigte TE bereits am 10. Dezember 2019 an, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen zu wollen. Einhergehend mit dem Vollzug der Transaktion hat Dr. Mathias Gollwitzer sein Amt als Finanzvorstand der First Sensor AG mit Ablauf des 12. März 2020 vereinbarungsgemäß niedergelegt. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Marcus Resch benannt. Ebenfalls einhergehend mit Vollzug der Transaktion werden vier Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der First Sensor AG ihre Ämter zum 30. April 2020 niederlegen. An ihre Stelle sollen gerichtlich bestellte Mitglieder des Aufsichtsrats treten, die dann im Rahmen der am 26. Mai 2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung den Aktionären zur Wahl vorgeschlagen werden. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognoseberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie Dynamik der Weltwirtschaft hat sich im Jahresverlauf 2019 weiter verringert. Die Experten des IfW schätzen, dass der Anstieg der Weltproduktion 2019 auf 3,0 Prozent zurückgegangen ist und damit auf die niedrigste Rate seit der Großen Rezession 2009. Für das Jahr 2020 erwarten sie, dass die Zuwachsrate mit 3,1 Prozent nur unwesentlich höher ausfällt. Bremsende Effekte sind entsprechend ihrer Analyse die bisher noch recht robuste US-Konjunktur, die an Fahrt verliert, und die Verlangsamung der Expansion der chinesischen Wirtschaft. Risiken für die zukünftige Entwicklung sehen sie in den Rahmenbedingungen für den internationalen Handel, die sich weiter spürbar verschlechtern und damit das Investitionsklima zusätzlich belasten. Dieses Abwärtsrisiko ist umso größer, je länger sich die Schwäche der Industrie auf die übrige Wirtschaft auswirkt. Der Ausblick für die Konjunktur im Euro-Raum hat sich zwar seit dem Sommer 2019 nicht mehr weiter eingetrübt, eine Aufhellung der wirtschaftlichen Perspektiven ist jedoch dennoch nicht abzusehen. Für das Jahr 2020 rechnet das IfW mit einer Zuwachsrate von 1,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Vergleich zum Vorjahr. Während die deutsche Wirtschaftsleistung in den zurückliegenden drei Jahrzehnten jährlich durchschnittlich um 1,4 Prozent wuchs, lag die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts für das Jahr 2019 mit 0,6 Prozent konjunkturell bedingt deutlich darunter. Die Experten des Kieler IfW erwarten ähnlich geringe Wachstumsperspektiven in den bevorstehenden 2020er Jahren. Die wichtigsten Absatzmärkte von First Sensor werden sich 2020 voraussichtlich sehr verhalten entwickeln. So gehen die Experten davon aus, dass die konjunkturelle Dynamik in den USA weiter nachlässt und das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts nach 2,3 Prozent im Jahr 2019 in diesem Jahr auf 1,5 Prozent zurückgehen wird. Das Expansionstempo in Asien stabilisiert sich: Nach 5,6 Prozent im Jahr 2019 wird für das laufende Geschäftsjahr ein Plus von 5,8 Prozent erwartet. Dabei wächst China (5,6 Prozent) nach wie vor deutlich stärker als Südkorea (2,4 Prozent) und Japan (0,8 Prozent). Das Risiko für eine schwächere Entwicklung in China und die stark mit China verflochtenen Märkte weltweit ist seit dem Ausbruch der neuen Infektionskrankheit COVID-19 allerdings deutlich gewachsen. Die Wirtschaftsleistung im Euroraum nimmt mit 1,2 Prozent im Jahr 2020 voraussichtlich weiter leicht zu. Im deutschsprachigen Raum sollte die Schweiz mit 1,2 Prozent ein größeres Wachstum als Deutschland (0,7 Prozent) und Österreich (1,0 Prozent) verzeichnen. Darüber hinaus belastet die neue Infektionskrankheit COVID-19 in den ersten Monaten des aktuellen Jahres weltweit die wirtschaftliche Entwicklung. Ihre Auswirkungen können die Experten zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht zuverlässig abschätzen, es ist jedoch davon auszugehen, dass sie ihre Prognosen im Jahresverlauf nach unten korrigieren werden. Entwicklung des SensormarktesFür den Sensormarkt wird auch 2020 und in den Folgejahren eine Fortsetzung des Wachstumstrends erwartet. So geht der ZVEI im Jahr 2020 im Bereich Messtechnik und Prozessautomatisierung von einem weltweiten Wachstum von fünf Prozent aus. Das Wachstum im Welt-Elektromarkt soll vor allem durch asiatische Märkte getrieben werden, in Europa rechnet die Prognose des ZVEI mit einen zweiprozentigen Wachstum. Der deutsche Elektromarkt soll um etwa ein Prozent wachsen. Das Marktforschungsinstitut Allied Market Research prognostiziert für den MEMS-Sensormarkt bis 2026 eine jährliche Wachstumsrate von 10,4 Prozent und einen Gesamtmarktumfang von 60,6 Millionen US-Dollar im Jahr 2026. Größtes Wachstum wird bei den optischen Sensoren erwartet. Als Treiber dieser Entwicklung identifizieren die Experten den steigenden Bedarf für Miniaturisierung in einer Vielzahl elektronischer Geräte wie Smartphones, Wearables und medizinischer Instrumente sowie die Zunahme an Anwendungen in den Bereichen Internet der Dinge und Automation. Die Weiterentwicklung autonomer Fahrzeuge verspricht zusätzliche Impulse. McKinsey & Company, Inc. geht im Automotive-Elektronikmarkt zwischen 2020 und 2030 von einem Wachstum des Sensor-Segments von acht Prozent aus, was vor allem Fortschritten im Bereich des autonomen Fahrens und Technologien wie LiDAR zugeschrieben wird. Die Marktforscher erwarten hier eine signifikante Weiterentwicklung in der Software- und Elektronikarchitektur im Fahrzeug hin zu softwaredefinierten Funktionen, die eine zunehmende Standardisierung von Sensoren und weiteren Komponenten zufolge haben soll. Auch der Sensormarkt wird sich den wirtschaftlichen Folgen der Infektionskrankheit COVID-19 nicht entziehen können. Zuverlässige Zahlen zu den Auswirkungen liegen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor. Entwicklung der ZielmärkteIndustrialDie Expansion der Industrieproduktion verlor ab dem Jahreswechsel 2017/18 zunehmend an Schwung und ist nach den Zahlen des CPB World Trade Monitor im Verlauf des Jahres 2019 vollständig zum Stillstand gekommen. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften schrumpfte die industrielle Erzeugung zuletzt sogar, während sie in den Schwellenländern noch leicht stieg, vor allem weil die Produktion in China trotz einer deutlichen Verlangsamung noch aufwärts gerichtet war. Für die kommenden zwei Jahre rechnet das IfW damit, dass die Expansion des Bruttoinlandsprodukts etwas hinter dem Wachstum der Produktionskapazitäten zurückbleiben. Mit einer erheblichen Unterauslastung ist ihrer Ansicht nach angesichts des immer noch hohen Niveaus der gesamtwirtschaftlichen Kapazitätsauslastung aber nicht zu rechnen. MedicalTrotz der konjunkturellen Abschwächung der Weltwirtschaft sowie der bekannten globalen Handelshemmnisse (Handelszölle, Brexit) wird die Medizintechnik-Branche ein Wachstumsmarkt bleiben. Dazu tragen unter anderem Faktoren wie der demografische Wandel in den Industrieländern bei - so werden die Menschen älter und der Bedarf an Gesundheitsleistungen wird sich weiter erhöhen. Ferner steigen in den Schwellenländern die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung der Menschen kontinuierlich weiter an. So prognostizieren beispielsweise die Marktforscher von EvaluateMedTech ein jährliches Wachstum des globalen Medizintechnik-Marktes von 5,6 Prozent bis 2024. MobilityLaut des Verbandes der deutschen Automobilindustrie (VDA) sank die inländische PKW-Produktion zum Stand November 2019 um 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit setzt sich die 2018 begonnene Entwicklung abgeschwächt weiter fort. Global sanken die PKW-Exporte um 13 Prozent im selben Zeitraum noch stärker. Hier spielen die anhaltenden weltweiten Handelskonflikte und strengere Emissionsvorgaben eine große Rolle und werden den Markt auch im kommenden Jahr beeinflussen. Schließlich steht weiterhin die Drohung der Vereinigten Staaten im Raum, Strafzölle auf Autos und Autoteile aus der EU zu erheben. Eine Entscheidung über die Zölle wurde im November abermals um sechs Monate verschoben; ihre Einführung würde allerdings insbesondere die deutsche Wirtschaft empfindlich treffen. Auch die Zielmärkte werden sich den wirtschaftlichen Folgen der Infektionskrankheit COVID-19 nicht entziehen können. Zuverlässige Zahlen zu den Auswirkungen liegen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor. Prognose für den Geschäftsverlauf 2020UmsatzIm Geschäftsjahr 2019 erzielte die First Sensor-Gruppe einen Umsatz von 161,3 Mio. Euro und lag damit wie zuletzt erwartet am unteren Rand des Korridors der Guidance (160 bis 170 Mio. Euro). Auch die Profitabilität konnte weiter gesteigert werden und lag mit einer um Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG bereinigten EBIT-Marge von 8,4 Prozent nur knapp unterhalb des erwarteten Bereichs (8,5 bis 9,5 Prozent). Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet First Sensor, dass die Strategie für profitables Wachstum weiter ihre Wirkung entfaltet. Neue kundenspezifische Lösungen für Schlüsselkunden werden nach der Bemusterung im Rahmen des langfristig angelegten Projektgeschäfts in die Serie überführt und Standardprodukte in ein größeres Volumen gebracht. Durch organisatorische Veränderungen wurde zudem das Geschäft in Asien und Nordamerika gestärkt, was bereits im Jahr 2019 zu sichtbaren Umsatzeffekten führte. Aus heutiger Sicht wird sich dieses Wachstum in den nächsten Jahren fortsetzen, weil der Vertrieb in diesen Regionen gezielt weiter ausgebaut wird. Dennoch kann das Unternehmen sich nicht vollständig dem konjunkturellen Umfeld entziehen. In den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2020 zeichnet sich bereits ab, dass die neuartige Infektionskrankheit COVID-19 erheblichen Einfluss auf die Weltwirtschaft haben wird. Unter Berücksichtigung dieser Umstände hat der Vorstand entschieden, für das neue Geschäftsjahr eine entsprechend zurückhaltende Prognose zu veröffentlichen. Für 2020 erwartet First Sensor unter Berücksichtigung der aktuell bekannten Maßnahmen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft einen Umsatz zwischen 145 und 155 Mio. Euro. IndustrialLaut Research and Market soll der Markt für Industriesensoren im Zeitraum 2019 bis 2024 eine CAGR von 7 Prozent erreichen. Dieses Wachstum ist vor allem auf das zunehmende Interesse der Schwellenländer am industriellen IoT-Markt zurückzuführen. Losgelöst von dieser mittelfristigen Perspektive trübte sich bereits im Jahresverlauf 2019 die Marktlage in wichtigen Abnehmerbranchen der industriellen Sensorik ein und zeigte sich auch in Deutschland zuletzt mit rückläufigen Auftragseingängen bei noch leicht steigenden Umsätzen. Besonders die Absatzschwäche in den etablierten exportorientierten Abnehmerbranchen Maschinenbau und Elektrotechnik trug zu sinkenden Wachstumsraten für Sensorikprodukte bei. Davon relativ unbeeindruckt zeigt sich bisher die Nachfrage aus der Luft- und Raumfahrt. Auch der zunehmende Einsatz von vorausschauender Wartung (predictive maintenance) und Fernüberwachung (remote monitoring) bietet signifikante Wachstumschancen für den Markt der industriellen Sensoren. Zusätzlich spielt die digitale intelligente Umgebung in Fabriken eine größere Rolle, um teilautomatisierte Anlagen in vollautomatische umzuwandeln und ihre Leistungen zu verbessern. Dieser Übergang zu einer höheren Verbindungsebene in automatisierten Maschinen dürfte die Nachfrage nach optischen und Druck-Sensoren auch in den nächsten Jahren positiv beeinflussen. Neben diesen Einsatzbereichen steigt auch der Bedarf an Sensoren für intelligente Beleuchtungs- und Lüftungssysteme. Sie ermöglichen ein Maximum an Komfort bei gleichzeitiger Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen. Vor dem Hintergrund der längeren Produktzyklen in diesen Wirtschaftszweigen arbeitet First Sensor schon seit Jahren an vielfältigen Projekten etwa mit optischen Sensoren und Kameras, die nun in die Serienphase übergehen. Zusammen mit weiter intakten Trends wie dem der digitalen Umfelderfassung sowie der autonomen Navigation von Logistikfahrzeugen mithilfe von Kameras und LiDAR-Systemen und der Prozesskontrolle mittels Hochdrucktransmittern ergeben sich im Jahr 2020 vorbehaltlich der wirtschaftlichen Konsequenzen von COVID-19 gute Wachstumschancen für First Sensor im industriellen Bereich. MedicalDie Medizintechnik-Branche zeichnet sich weiterhin durch ihre hohe Innovationskraft aus. Prägende Einflussfaktoren in der Medizintechnik-Branche sind unter anderem die zunehmende Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Immer mehr operative Eingriffe werden mithilfe von roboterassistierenden OP-Systemen durchgeführt. Das maschinelle Lernen ermöglicht eine präzisiere Auswertung von Bilddaten. Der Trend zu Home-Care Medizingeräten ist ebenfalls ungebrochen. Hier sollen Patienten in ihrer häuslichen vertrauten Umgebung schneller genesen, bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Gesundheitssysteme. Für First Sensor als Hersteller von hochwertigen Sensoren und Sensorlösungen eröffnen sich hier enorme Wachstumspotentiale. Zusammen mit unseren Kunden erarbeiten unsere Experten Best-in-Class Sensorlösungen, um die Wettbewerbs- und Innovationskraft unserer Kunden zu unterstützen. Während zwei Serienprojekte planmäßig auslaufen werden, haben verschiedene andere Kunden bereits höheren Bedarf für das nächste Jahr angemeldet. So wird im Bereich optische Diagnostik sowie Endoskopie mit bestehenden Kunden an weiteren Projekten gearbeitet und ergänzend werden neue Kunden entwickelt. Nach einem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2018 und einer beginnenden Konsolidierungsphase im Jahr 2019 erwartet First Sensor für das Geschäftsjahr 2020 daher mindestens eine stabile Umsatzentwicklung. MobilityAufgrund der anhaltenden geopolitischen Konflikte sowie strengeren Emissionsvorgaben steht die Automobilwirtschaft auch im Jahr 2020 vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Megatrends Autonomes Fahren, ADAS (advanced driver assistance systems) und Grüne Mobilität wirken für den Sensormarkt jedoch teilweise kompensierend. So erwartet das Marktforschungsunternehmen Yole Developpement zwischen 2017 und 2023 einen Anstieg des Marktvolumens auf fast 8 Mrd. USD im Bereich Kamera, 1,4 Mrd. USD im Bereich LiDAR und 1,6 Mrd. USD im Bereich Drucksensorik, die auch bei neuen Antriebstechniken oder CO2-neutralen Klimaanlagen eine wichtige Rolle spielt. Insbesondere die schnelle Durchdringung des Marktes mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen führt zu stark wachsenden Stückzahlen besonders bei Drucksensoren für entsprechenden Applikationen. Als weiterer technologischer Treiber zeichnet sich die Brennstoffzellentechnologie mit Wasserstoff ab. Fahrerunterstützende Systeme finden zudem nicht nur im PKW-Bereich vermehrt Einsatz, sondern auch bei Off-Highway Maschinen und Nutzfahrzeugen wie LKWs und Bussen. Treiber sind hier neben Sicherheitsaspekten auch Wirtschaftlichkeitsvorteile für die Logistikindustrie. Gleichzeitig zeichnet sich eine langsamere Durchdringung des Marktes mit der LiDAR Technologien ab als ursprünglich erwartet. First Sensor ist im Zielmarkt Mobility verglichen mit dem Vorjahr mit einem höheren Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2020 gestartet. Vorbehaltlich der wirtschaftlichen Konsequenzen von COVID-19 ist es das Ziel, auf Basis der Rahmenverträge im Bereich der Drucksensorik sowie neuer LiDAR- und Kamera-Projektanläufe im Bereich Photonik im laufenden Geschäftsjahr wieder ein Wachstum zu zeigen. ErgebnisAufgrund des durch erwartete Effekte aus COVID-19 niedriger ausgewiesenen Umsatzniveaus wird dementsprechend eine bereinigte EBIT-Marge - also vor Aufwendungen für die Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG - von 3,0 bis 6,0 Prozent erwartet. Umsatz- und Ergebniserwartungen basieren auf einem Wechselkurs EUR/USD von 1,13 bis 1,14. scroll
Finanz- und VermögenslageFür das Geschäftsjahr 2020 sind erneut Investitionen in einer Größenordnung zwischen 8 und 10 Mio. Euro geplant. Neben der Kapazitätserweiterung, der ein Drittel des Investitionsvolumens gilt, unter anderem durch die Umstellung der Fertigung auf 6"-Wafer, werden Ersatzinvestitionen zur Modernisierung von Maschinen und Anlagen vorgenommen, die die Effizienz verbessern und die Produktivität stärken. Diese Investitionen stehen ebenfalls für ein Drittel des Volumens. Diese Investitionstätigkeiten stehen unter dem Vorbehalt der Auswirkungen von COVID-19. Die Finanzierung erfolgt aus dem Cashflow oder in geeigneten Fällen über Mietkauf. Aufgrund des erwarteten Geschäftsverlauf wird ein weiterer, moderater Aufbau der Vorräte erfolgen. Das Working Capital soll gegenüber dem Vorjahr stabil bleiben. Da der Free Cashflow 2019 aufgrund von Sondereffekten positiv beeinflusst war, wird er im Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich niedriger ausfallen. Die Nettoverschuldung sollte sich 2020 nicht nennenswert verändern. GesamtaussageFirst Sensor verfolgt eine Strategie des profitablen Wachstums, die auf eine nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet ist. Zusammen mit den Maßnahmen zur operativen Exzellenz wurden die Voraussetzungen geschaffen, um das Geschäftsjahr 2020 erneut erfolgreich zu gestalten. Gleichzeitig gilt es, die Auswirkungen der weltweit gedämpften Konjunkturerwartungen sowie der weiterhin ungelösten geopolitischen Herausforderungen sowie einen möglichen Einfluss der neuartigen Infektionskrankheit COVID-19 auf das Unternehmen abzuschätzen. Unter diesen Umständen hat der Vorstand entschieden, für das Geschäftsjahr 2020 eine zurückhaltende Prognose zu veröffentlichen und erwartet einen Umsatz zwischen 145 bis 155 Mio. Euro. Auf diesem Umsatzniveau wird erwartet, dass die bereinigte EBIT-Marge zwischen 3,0 und 6,0 Prozent erreicht. Unverändert sind die mittelfristigen Perspektiven für die Unternehmensgruppe positiv. Die erfolgreiche Umsetzung der Strategie wird sich weiterhin in deutlichen Wachstumsraten beim Umsatz und Ergebnis zeigen, sobald die derzeitigen makroökonomischen Entwicklungen nicht mehr belasten. Chancen- und RisikoberichtChancen und Risiken sind in der folgenden Darstellung zu verstehen als Einflüsse oder Ereignisse, die dazu geeignet sind, dass die Zielsetzung des Managements bezüglich der kurz- und mittelfristigen Unternehmensentwicklung übertroffen oder unterschritten wird. Ziel des Chancenmanagements ist es, solche Opportunitäten frühzeitig zu erkennen und gezielt zu verfolgen. Das Risikomanagement hingegen soll sicherstellen, dass Risiken nicht nur rechtzeitig erkannt, sondern zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um den Einfluss auf das Unternehmen zu kontrollieren und ggf. zu minimieren. RisikomanagementsystemDie First Sensor AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Sie können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen. Der gewissenhafte Umgang mit Risiken ist deshalb elementarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Zur Sicherung des kurz- und langfristigen Unternehmenserfolgs bedarf es folglich eines lebendigen Risikobewusstseins, einer offenen Risikokultur und eines wirksamen Risikomanagementsystems. Das Riskomanagementsystem ist bei First Sensor mit dem Compliance-Management eng verzahnt und integrierter Bestandteil der Unternehmensführung. Unter Nutzung des vom Vorstand verantworteten Enterprise Risk Management (ERM) Systems werden regelmäßig die Risiko- und Compliance-Situation analysiert sowie die identifizierten Risiken bewertet, gesteuert und kontrolliert. Das ERM wird vom Fachbereich Business Processes, Risk Management & Compliance in enger Zusammenarbeit mit dem Management der operativen Bereiche geführt. Hierin sind alle Gesellschaften, Standorte und Geschäftsbereiche einbezogen. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig in einem strukturierten Prozess über die Risikolage des Unternehmens informiert und überwacht in diesem Rahmen die Wirksamkeit des ERM-Systems. Das ERM der First Sensor unterstützt nicht nur die effektive Erfassung und Steuerung von Unternehmensrisiken, sondern auch die Umsetzung und Einhaltung der ethischen Grundsätze der Unternehmensführung (Verhaltenskodex) sowie der gesetzlichen Bestimmungen, die Leitlinien des Handelns der Unternehmensgruppe sind. Dazu gehört auch ein Lieferantenkodex, der gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern die Erwartung formuliert, ihr Handeln ebenfalls an den Grundsätzen des Verhaltenskodex auszurichten. First Sensor plant, die Einhaltung des Lieferantenkodex im Rahmen von Lieferantenaudits zu evaluieren. Ziele und StrategieWichtigstes Ziel des Risiko- und Compliance-Managements ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf zuverlässig einzuschätzen, sie zu steuern und soweit möglich sinnvoll zu begrenzen. Gleichzeitig sollen Erfolgschancen gewahrt werden, soweit deren Risikogehalt ein angemessenes Maß nicht überschreitet. Auf dieser Basis werden durch angemessene Maßnahmen die Risiken im Einklang mit der Unternehmensstrategie der First Sensor-Gruppe gesteuert. Je nach Bewertung der Risiken werden unterschiedliche Strategien verfolgt. Risiken, die gravierende Nachteile für die Unternehmensentwicklung haben können oder sogar den Bestand gefährden würden, werden weitestmöglich vollständig und konsequent vermieden. Weniger bedeutende Risiken werden in ihrer Auswirkung begrenzt. Hierfür werden beispielsweise bestimmte Maximalwerte vorgegeben, regelmäßig und systematisch Kontrollen durchgeführt und/oder es wird auf konsequente Funktionstrennung geachtet. Wo möglich oder sinnvoll, werden Risiken ausgelagert, beispielsweise auf Versicherungen oder Zulieferer. Andere Risiken werden bewusst und kontrolliert eingegangen. Struktur und ProzesseDie Strukturen und Prozesse des ERM sind konzernweit standardisiert. Die Grundlage bildet das sog. "First Sensor-Risikohaus" in Anlehnung an das Rahmenwerk COSO ERM mit seinen vier Säulen, welche die für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien abbilden und auch Compliance-Themen beinhalten: Das First Sensor-Risikohaus:![]() Entlang dieser Risikokategorien erfolgt das quartalsweise Risk Assessment, also die Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken, denen sich das Unternehmen ausgesetzt sieht. Dies erfolgt dezentral und wird über entsprechende einheitliche Berichtsformate dokumentiert. Hierfür wird innerhalb der Risikokategorien eine Vielzahl von Risikotypen durch jeden Berichtenden betrachtet und bewertet. Die auf dieser Basis entstehenden Einzelberichte werden anschließend im Konzernfachbereich Business Processes, Risk Management & Compliance validiert und zu einer Gesamtrisikolage der Unternehmensgruppe konsolidiert. Das Ergebnis dieses strukturierten Prozesses mündet in den Quartalsrisikobericht, der in schriftlicher Form an Vorstand und Aufsichtsrat kommuniziert wird. Diese Informationen fließen sodann in die regelmäßigen Geschäftsanalysen von Vorstand, Standort- und Geschäftsbereichsleitern ein und werden zur Ableitung von Maßnahmen herangezogen. Um die für First Sensor als relevant eingestuften Risiken durch geeignete Kontrollaktivitäten aktiv zu begrenzen und die festgelegten Kontrollaktivitäten regelmäßig auf Angemessenheit und Effektivität zu überprüfen, wird das ERM mit einem Internen Kontrollsystem (IKS) ergänzt. Der Umfang und die Wirksamkeit des Systems werden regelmäßig überwacht und, wo notwendig, durch neue Kontrollaktivitäten erweitert, z. B. in der Form von Richtlinien oder Prozessanweisungen. So wurden im vergangenen Jahr beispielsweise neue Regelungen erlassen, um Risiken in den Bereichen Kundenbonität und Forderungsmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie im Patentschutz stärker zu begrenzen oder aktiver zu steuern. Zudem hat First Sensor im Jahr 2019 das Risikoberichtswesen um ein robustes Chancenreporting ergänzt. Die Chancenlage der Unternehmensgruppe wird damit ebenfalls in einem systematischen Prozess quartalsweise parallel zur Risikolage erhoben. RisikobewertungDie Bewertung von Risiken erfolgt anhand einer unternehmensspezifischen Bewertungsmatrix, die Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenzielle Schadenshöhen von möglichen Ereignissen betrachtet und daraus Prioritäten ableitet. scroll
Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die möglichen Auswirkungen werden jeweils auf einer Rating-Skala von null bis drei gewichtet und miteinander multipliziert. Ist der daraus errechnete Risikofaktor oberhalb der Wesentlichkeits-Schwelle von drei, werden Maßnahmen zur Steuerung des Risikos definiert und deren Umsetzung periodisch überwacht. Entsprechend werden die kumulierten Risiken in die Kategorien "gering", "mittel" oder "hoch" eingestuft. Wesentliche RisikenWesentliche Risiken (mit einem Risikofaktor von drei und mehr), über die nachfolgend berichtet wird, definiert der Vorstand als solche, die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung voraussichtlich Einfluss auf die Erreichung der Unternehmensziele haben können und damit für den verständigen Adressaten entscheidungsrelevant sind. Risiken von untergeordneter Bedeutung werden nicht gesondert aufgeführt. Strategische RisikenDie strategischen Risiken umfassen makroökonomische Risiken, Risiken aus Märkten und Wettbewerb sowie bestimmte Risiken aus Produkten und Technologien. Die makroökonomischen Risiken schätzt First Sensor derzeit als hoch ein. Insbesondere die bestehenden handels- und geopolitischen Unsicherheiten haben das Potenzial, die Wachstumsdynamik in für das Unternehmen wichtigen Märkten im Jahresverlauf weiter abzuschwächen. Zusätzlich belastet die neuartige Infektionskrankheit COVID-19 zum Jahresbeginn die wirtschaftliche Entwicklung, zunächst überwiegend in China. First Sensor erwartet daher mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass sich das Bestellverhalten relevanter Kunden eher zurückhaltend entwickeln wird und hat dies in seinen Prognosen - soweit absehbar - berücksichtigt. In diesem Zusammenhang betrachtet First Sensor die Höhe der Unternehmensverschuldung in zahlreichen großen Volkswirtschaften bei gleichzeitig begrenztem Spielraum der Zentralbanken als weiteren makroökonomischen Risikofaktor. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Vielzahl der Einflussfaktoren als auch der derzeitigen Volatilität wesentlicher handelspolitischer Entscheidungen eine kurzfristige Veränderung der Lage eintreten kann. Die grundsätzlichen Auswirkungen dieser Risiken auf den Geschäftsverlauf sind daher momentan nur schwerlich einzuschätzen. Aufgrund seiner Strategie für profitables Wachstum, welches auf wachstumsstarken Schlüsselkunden in zukunftsträchtigen und von Megatrends angetriebenen Märkten Industrial, Medical und Mobility beruht, sieht First Sensor dem Geschäftsjahr 2020 verhalten optimistisch entgegen, kann sich jedoch von ungünstigen Rahmenbedingungen nicht vollständig abkoppeln. Mit Blick auf die Märkte und den Wettbewerb besteht aufgrund der makroökonomischen Weltlage einerseits und der technologischen Komplexität im Bereich des autonomen Fahrens andererseits das zunehmende Risiko, dass sich die Wachstumspotenziale im LiDAR-Markt für Automotive-Kunden langsamer realisieren lassen als in der bisherigen Planung avisiert. Im Bereich der Risiken aus Produkten und Technologien registriert das Unternehmen einen zunehmenden Wettbewerbsdruck. Allerdings sind lediglich im Bereich der optischen Sensorik Risiken zu verzeichnen, die eine strategische Bedrohung für etablierte Produkte aus dem Angebot von First Sensor darstellen könnten. Diesen Risiken wird vor allem durch die aktive Steuerung des Produktportfolios und strategische Technologie-Roadmaps entgegengesteuert, die regelmäßig aktualisiert werden. Die strategischen Risiken werden insgesamt als "hoch" eingestuft.. Operative RisikenUnter operativen Risiken werden Vertriebsrisiken, Entwicklungs- und Technologierisiken, Produktions-, Qualitäts-, Einkaufs- und Lagerrisiken, IT-Risiken und Personalrisiken zusammengefasst. Im Entwicklungs- und Technologiebereich ergeben sich aus der Umstellung der Chipproduktion am Standort Oberschöneweide von 4" auf 6"-Wafer potenzielle Risiken für Qualität und Lieferfähigkeit, denen das Unternehmen mit einer selektiven Bevorratung kritischer Rohmaterialien und ausgewählter Produkte als auch einer engen Nachverfolgung der entsprechenden Projekte durch das Managementteam begegnet. Die Gruppe der Entwicklungs- und Technologierisiken wird daher mit "mittel" bewertet. Die Personalrisiken, denen sich das Unternehmen gegenüber sieht, werden ebenfalls mit "mittel" bewertet. Der Wettbewerb um Personal bleibt grundsätzlich intensiv und verstärkt punktuell bestehende Risiken. Vor diesem Hintergrund arbeitet First Sensor mithilfe verschiedener Ansätze weiterhin beständig an der Steigerung der Attraktivität und Bekanntheit als Arbeitgeber, darunter Führungskräftetrainings, umsichtige Gehaltsanpassungen, eine aktive Tarifpolitik und gezieltes Employer Branding. Bei den Einkaufs- und Lagerrisiken dominierte zum Jahresbeginn 2019 noch ein Anstieg der Beschaffungszeiten in bestimmten Teilekategorien und der bedarfsorientierte Ausbau von Sicherheitsbeständen kritischer Teile. Zur Jahresmitte 2019 hatte sich die Situation deutlich entspannt und im zweiten Halbjahr rückten zunehmend hohe Materialbestände als Risiko in den Fokus, die in der zweiten Jahreshälfte bedingt durch das sich mit der wirtschaftlichen Eintrübung verändernde Bestellverhalten einiger Schlüsselkunden stärker als geplant angewachsen waren. Um dem unmittelbar entgegen zu wirken, wurde im Juni ein unternehmensweites Projekt zur Bestandsreduktion aufgesetzt, das nach wie vor andauert. Die Einschätzung, welche Auswirkungen die neuartige Infektionskrankheit COVID-19 im weiteren Jahresverlauf auf die Lieferketten haben kann, bleibt schwierig. Einkaufs- und Lagerrisiken werden entsprechend mit "mittel" bewertet. IT-Risiken hingegen sind konzernweit von untergeordneter Bedeutung. Im Bereich der Vertriebsrisiken sieht sich First Sensor weiterhin größeren Herausforderungen gegenüber, die zum Teil von den vorab genannten Risiken beeinflusst werden und erhöhte Aufmerksamkeit verlangen. Das wesentliche Vertriebsrisiko ist eine rückläufige Bestellentwicklung wesentlicher Kunden in Folge der Eintrübung des allgemeinen Wirtschaftsklimas, die sich durch die neuartige Infektionskrankheit COVID-19 nochmals verstärken könnte. Ebenfalls als sehr relevant eingeschätzt wird das Risiko, dass sich Projekte rund um das autonome Fahren wie LiDAR- und Kamera-Anwendungen vor Hintergrund des schwächelnden Automotive-Markts verschieben können. Sie stellen aber unverändert attraktive Wachstumschancen dar. Auch der Umstand, dass mit den drei größten Kunden 18,9 Prozent (VJ: 20,8 Prozent) des Konzernumsatzes erzielt wird, ist vor diesem Hintergrund ein Vertriebs- und Umsatzrisiko; der größte Kunde repräsentiert 8,2 Prozent (VJ: 9,5 Prozent) des Umsatzes. Eine Veränderung ihres Bestellverhaltens oder ihr Wechsel zu einem anderen Lieferanten kann grundsätzlich deutliche Auswirkungen auf den Umsatz haben. Allgemein wird das Risiko aufgrund langjähriger enger Beziehungen zu den wichtigsten Kunden und meist mehrjähriger Liefervereinbarungen für begrenzt gehalten. Darüber hinaus werden im Rahmen des Risikomanagements die wesentlichen Marktentwicklungen überwacht und über den Vertrieb ein enger Austausch mit den Kunden gepflegt, um entsprechende Risiken so weit wie möglich steuern zu können. Aus diesen Gründen wie auch aufgrund seiner breiten Aufstellung geht das Unternehmen davon aus, dass z. B. die aktuellen Absatzentwicklungen im Mobility-Sektor keine größere Auswirkungen auf den prognostizierten Gesamtumsatz der Gruppe im Geschäftsjahr 2020 haben werden. Diese Vertriebsrisiken werden dennoch insgesamt als "hoch" eingeschätzt. Die Produktionsrisiken konnten im Jahresverlauf auf "gering" zurückgestuft werden und zeigen die Erfolge des Unternehmens im Bereich Operative Exzellenz. So konnten durch eine Optimierung des in 2018 neu eingeführten ERP-Systems und zahlreicher Prozesse bisherige Risiken im Bereich Lieferfähigkeit deutlich reduziert werden. Auch die Qualitätsentwicklung hat sich an vielen Standorten weiter verbessert. Zudem ermöglicht es das Outsourcing ausgewählter Prozesse, auf Nachfragespitzen flexibler zu reagieren. Getrübt wird das Bild lediglich durch die bereits genannte Umstellung der Chipproduktion am Standort Oberschöneweide von 4" auf 6"-Wafer, die mit erhöhten Risiken für Qualität und Lieferfähigkeit einher geht. Diese genannten Risiken werden insgesamt als "mittel bis hoch" bewertet. Finanzbezogene RisikenIn der Kategorie finanzbezogene Risiken werden Risiken aus dem Rechnungslegungsprozess und der Finanzberichterstattung, Liquiditäts- und Wechselkursrisiken, Working Capital Risiken sowie Versicherungs- und Haftungsrisiken zusammengefasst. Derivative Finanzinstrumente werden bei First Sensor ausschließlich zur Absicherung von Zins- und Wechselkursrisiken genutzt und unterliegen strengen internen Vorgaben. Im Geschäftsjahr 2019 bestanden zur Absicherung von Zinsrisiken im Zusammenhang mit den begebenen Schuldscheindarlehen Zinsswaps. Detaillierte Informationen sind im Konzernanhang ebenfalls unter Ziffer 35 aufgeführt. Dem Ausfallrisiko der Finanzinstrumente wird dadurch begegnet, dass diese ausschließlich mit Kreditinstituten guter bis sehr guter Bonität abgeschlossen werden. Die Währungsrisiken, Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen werden regelmäßig an den Vorstand berichtet und einer Prüfung unterzogen. Im Bereich der immateriellen Vermögenswerte weist First Sensor selbst erstellte immaterielle Entwicklungsleistungen von 8,2 Mio. Euro sowie Firmenwerte in Höhe von 29,8 Mio. Euro aus. Durch regelmäßige sog. "Impairment Tests" (Einzelheiten vgl. Anhang) wird ihre Werthaltigkeit überprüft. Risiken bestehen bei den aktivierten Eigenleistungen in erster Linie darin, dass Entwicklungsprojekte nicht die Marktreife erreichen und damit die prognostizierten Erträge nicht erwirtschaftet werden könnten. Mit einer weiteren Abkühlung der wirtschaftlichen Dynamik kann dieses Risiko steigen. Weiterhin erhöht sich bei einer deutlichen Abschwächung des wirtschaftlichen Umfelds und/oder signifikanten Erhöhungen des Referenzzinses tendenziell das Risiko von Wertberichtigungen auf die Firmenwerte. Der Vorstand hat dies bei der Formulierung der Umsatzprognose und der Guidance für das Jahr 2020 so weit wie möglich berücksichtigt. Ein signifikantes Risiko für Wertberichtungen besteht in diesem Zusammenhang nach Ansicht des Vorstands derzeit nicht. Durch den Ausbau des internen Kontrollsystems hat sich das Risikoprofil bei den finanzbezogenen Risiken in 2019 insgesamt weiter verringert. Auf Gruppenebene bestehen durch die soliden Bilanzrelationen und die komfortable Finanzmittelausstattung nur geringe Liquiditätsrisiken. Wechselkursrisiken, die sich nicht ohnehin durch "natural hedge" ausgleichen, werden in angemessenem Umfang und mit marktüblichen Instrumenten abgesichert. Die Auswahl dieser Instrumente erfolgt auf der Basis des prognostizierten "net exposure" und der Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Hierbei können Irrtümer nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein sorgfältiges Working Capital Management und Absicherungen durch bilanzielle Maßnahmen reduzieren die Risikolage. Neben der Einführung des Factorings Ende 2018 trugen dazu im vergangenen Jahr auch die Vereinheitlichung der Bonitätsprüfung und des Forderungsmanagements bei, die beide mit neuen Richtlinien und Prozessen unterlegt wurden. Die genannten Risiken werden daher weiterhin als "gering" bewertet. Rechnungslegungsbezogenes internes KontrollsystemZiel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems als Teilbereich des allgemeinen IKS der First Sensor AG ist die Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Transparenz der Finanzberichterstattung. Um dieses Ziel zu erreichen, hat First Sensor geeignete Strukturen, Prozesse und Kontrollen implementiert. Sie sollen gewährleisten, dass die Ergebnisse des Rechnungslegungsprozesses frei von Fehlern sind und fristgerecht vorliegen. Sekundär dient das IKS auch der effizienten Geschäftsführung, der Sicherung der Vermögenswerte sowie der Verhinderung bzw. Aufdeckung von deliktischen Handlungen und Fehlern. In das IKS einbezogen sind entsprechend alle Konzerngesellschaften sowie operative Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses generieren. Das rechnungslegungsbezogene IKS wird vom Vorstand ausgestaltet und seine Wirksamkeit vom Aufsichtsrat überwacht. Es besteht aus verschiedenen Elementen, darunter Richtlinien und Verfahrensanweisungen wie dem Konzernfinanzhandbuch, dem Bilanzierungshandbuch, der Richtlinie zum Finanzrisikomanagement oder der Freigabe- und Unterschriftenrichtlinie, die auch das Vier-Augen-Prinzip festschreibt. Diese werden ergänzt durch weitere, übergreifende Verfahrensanweisungen zu Themen wie der Ermittlung von Herstellkosten oder Intercompany-Verrechnungen. Kontrollen flankieren diese Bestandteile des IKS, indem sie an verschiedenen Punkten die abschlussrelevanten Daten prüfen und validieren. Durch die Implementierung dieser Kontrollen wird mit größtmöglicher Sicherheit gewährleistet, dass ein regelungskonformer (Konzern-) Abschluss erstellt wird. Dazu gehören monatlich erstellte, standardisierte Controllingberichte aller Konzernunternehmen und -standorte, ergänzt um Plan-Ist-Abweichungsanalysen mit Handlungsempfehlungen durch das Corporate Controlling sowie monatliche Business Review Meetings zwischen den Standort- und Geschäftsbereichsverantwortlichen und dem Vorstand. Die Gesellschaften des Konzerns erstellen ihre Abschlüsse auf diesem Fundament dezentral und gemäß den lokalen gesetzlichen Anforderungen. Einheitliche Reportingstrukturen werden durch standardisierte Meldeformate, IT-Systeme sowie IT-unterstützte Konsolidierungsprozesse gewährleistet. Der Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen, IFRS-konformen Konzernrechnungslegung schafft zusammen mit dem konzernweit gültigen Abschlusskalender die Basis für den Abschlusserstellungsprozess. Wesentliche lokale Abschlüsse werden außerdem zum Geschäftsjahresende zunächst einer umfassenden internen Prüfung unterzogen, bevor sie für den Konzernabschluss freigegeben werden. Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung werden keine wesentlichen Aufgaben von externen Dienstleistern wahrgenommen. Ergänzend werden monatlich stichprobenhafte Überprüfungen und Plausibilitätsanalysen auf Standort- und Konzernebene durchgeführt, flankiert durch Compliance-Audits. Der Zugriff durch die Zentrale auf alle Buchungssysteme und alle Bankkonten der Unternehmensgruppe ist außerdem jederzeit gewährleistet. Zur Kontrolle des Bestands an liquiden Mitteln wurde außerdem eine Cash Tracking Tabelle für alle Konten der Konzerngesellschaften eingerichtet. Der Vorstand wird laufend über das Ergebnis dieser Kontrollen informiert. Im Rahmen der monatlichen Abweichungsanalysen mit den Geschäftseinheiten werden die erwarteten Ergebnisse der Rechnungslegung mit den tatsächlichen verglichen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Vorstand gegebenenfalls frühzeitig über Maßnahmen entscheiden kann, die den geplanten Geschäftserfolg absichern. Die laufende Weiterentwicklung und Anpassung des rechnungslegungsbezogenen IKS tragen dazu bei, die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten und auch weiterhin zu verbessern. Vor diesem Hintergrund hat die First Sensor AG mit Unterstützung der Firma Deloitte den Prozess des Konzernabschlusses untersucht und Maßnahmen implementiert, um mit dem Jahr 2019 einen "Fast Close" der Jahresabschlussarbeiten und eine weitere Optimierung der Datenqualität zu erreichen. Trotz dieser Bestrebungen des Unternehmens können auch angemessene und funktionsfähig eingerichtete Systeme keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung der Risiken gewähren. Regulatorische RisikenRegulatorische Risiken umfassen politische und rechtliche Risiken sowie Compliance-bezogene Risiken. Zu den politischen Risiken gehören die bereits ausgeführten geopolitischen und handelsbezogenen Konflikte, vor allem zwischen den USA und China als auch Europa sowie zwischen Großbritannien und der EU. Auch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten haben das Potenzial, im Falle einer Eskalation wirtschaftlich relevante Auswirkungen zu entfalten. Compliance-bezogene Risiken werden bei First Sensor neben der Risikoberichterstattung auch durch das Compliance-Managementsystem identifiziert und gesteuert. Das Compliance-Managementsystem ist daher integrierter Bestandteil des Enterprise Risk Managements bei First Sensor. Es trägt dazu bei, dass die verbindlichen Regeln im Unternehmen bekannt sind und Regelverstöße rechtzeitig erkannt werden. Hinweise zu Risiken und Verstößen können - auf Wunsch auch anonym - über einen externen Ombudsmann (Vertrauensanwalt) gegeben werden. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde ein Fall gemeldet, der zu angemessenen Maßnahmen führte. Darüber hinaus wurde gegen eine deutsche Tochtergesellschaft der First Sensor AG im Jahr 2019 ein Bußgeld in Höhe von 15.000 EUR aufgrund einer Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung nach §130 OWiG verhängt. Der Sachverhalt wurde gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt eigeninitiativ angezeigt und zur Aufklärung gebracht. Es wurden organisatorische Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung auszuschließen. Andere Sanktionen im Zusammenhang mit Gesetzesverstößen oder Verstößen gegen Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich wurden nicht verhängt. In den USA hat die dortige Unternehmenstochter First Sensor Inc. im Sommer 2019 Kontakt mit dem zuständigen Bureau of Industry and Security (BIS) des US Department of Commerce aufgenommen. Ziel des Kontakts ist es, einen Sachverhalt aus dem Jahr 2011 hinsichtlich der Compliance mit den US-Export Administration Regulations bewerten zu lassen. In diesem Zusammenhang besteht ein geringes Risiko, dass der Sachverhalt als Fehlverhalten der First Sensor Inc. eingestuft und mit einer Geldbuße belegt wird, deren mögliche Größenordnung derzeit allerdings noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden kann. Aus den o. g. Gründen werden diese Risiken als "mittel" eingestuft. Zusammengefasste RisikolageNach Einschätzung des Vorstands sind die Risiken, denen First Sensor zum Zeitpunkt der Berichterstellung und für die aktuelle Planungsperiode ausgesetzt ist, beherrschbar. Darüber hinausgehend bleiben die gegenwärtigen handels- und finanzpolitischen Unsicherheiten sowie ökonomischen Risiken und deren potenzielle Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe sowie die möglichen Auswirkungen der neuartigen Infektionskrankheit COVID-19 Gegenstand engerer Beobachtungen. Es ist nicht auszuschließen, dass sie signifikante Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf 2020 und in den Folgejahren haben werden. Diese Risiken wurden daher vom Vorstand eingehend reflektiert und, soweit abschätzbar, bei der Formulierung der Guidance für das Jahr 2020 in an gemessener Form berücksichtigt. In jedem Fall sieht der Vorstand den Fortbestand der Unternehmensgruppe in keiner Weise als gefährdet an. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. ChancenmanagementsystemEbenso wie die Risiken werden auch die Chancen im Konzern systematisch identifiziert, transparent dokumentiert und in unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Sie repräsentieren mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. First Sensor unterscheidet Chancen wie Risiken danach, ob sie strategischer, operativer, finanzbezogener oder regulatorischer Natur sind. Strategische ChancenDer vom Management des Unternehmens verfolgte Zusammenschluss mit TE Connectivity kann der Strategie für profitables Wachstum zusätzliche Impulse für Umsatz und Ergebnis geben. Dazu gehört nicht nur die Einbindung in das Vertriebsnetzwerk der TE-Gruppe, sondern auch die weitgehende Komplementarität der Produktportfolien beider Unternehmen, insbesonderen im Bereich Photonics und Kameras sowie Niedrigdrucksensorik. Auch bei der Personalgewinnung und Mitarbeiterbindung würde der Zusammenschluss für First Sensor neue Perspektiven als zukünftiger Teil eines weltweit präsenten, starken Partners eröffnen. Operative ChancenFirst Sensor agiert in wachsenden Märkten, in denen neue Technologien und die Digitalisierung derzeit eine neue Ära für Industrie, Medizintechnik und Automobilwirtschaft einleiten. Dabei eröffnen sich neue Anwendungsfelder wie beispielsweise Predictive Maintenance, E-Health oder Autonomes Fahren, die schneller als erwartet signifikante Marktvolumina erreichen und somit zu zusätzlichen Umsätzen führen könnten. Dies gilt auch für den Einsatz von Avalanche Photodioden für LiDAR-Anwendungen in der Industrie und im Automotive-Bereich, für die First Sensor Marktführer ist. Auch bei kameraunterstützten ADAS- und Surround-View-Systemen sieht das Unternehmen relevante Wachstumschancen und vielversprechende, beginnende Partnerschaften. Zudem eröffnen Innovationen und strategische Partnerschaften mit wachstumsorientierten Kunden im Applikationsfeld bildgebende Sensorik erweiterte Umsatzchancen, insbesondere in der Medizintechnik. Für viele Kunden bestehen Rahmenverträge über eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren, in denen Abnahmemengen garantiert werden, gleichzeitig aber auch Abnahmevarianzen definiert sind. Da positive Abnahmevarianzen nicht in die operative Planung einfließen, können sich hieraus Chancen für zusätzliche Umsatzbeiträge ergeben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es First Sensor zudem gelungen, eine Vielzahl neuer Geschäftsmöglichkeiten für die Entwicklung und Produktion kundenspezifischer Lösungen anzubahnen, für die die Bemusterung bereits begonnen hat oder in Kürze beginnen wird. Ein Bemusterungsprozess beinhaltet verschiedene Phasen, die Gesamtdauer variiert jedoch. Bemusterungsprozesse, die früher als geplant mit einer Beauftragung abgeschlossen werden, können daher bereits im laufenden Jahr zu Umsatzbeiträgen führen. First Sensor arbeitet auch weiter daran, Produktionsprozesse unter dem Stichwort "operative Exzellenz" zu optimieren. Dazu gehören neben der Einführung der 6"-Waferfertigung sowie eines Manufacturing Execution Systems (MES) auch gezielte Investitionen in neue Anlagen und eine höhere Automatisierung im Bereich der Chipfertigung sowie der Aufbau- und Verbindungstechnik. Sollten einzelne Maßnahmen schneller als geplant realisiert werden, könnte dies zu einer Erhöhung der monatlichen Produktionsmengen und somit zu mehr Umsatz führen. Gleiches gilt für ungeplant höhere Umsätze mit wesentlichen Kunden, die aufgrund von Skaleneffekten stets auch einen positiven Einfluss auf die Profitabilität hätten. Finanzbezogene ChancenDurch verschiedene Maßnahmen und die Vereinheitlichung von Prozessen, zum Beispiel in den Bereichen Bonitätsprüfung und Forderungsmanagement als auch hinsichtlich des Bestandsmanagements, eröffnen sich für First Sensor zusätzliche Hebel, um das Working Capital Management weiter verbessern. Regulatorische ChancenDurch die Beilegung der aktuellen handels- und geopolitischen Konflikte können sich weitere noch ungeplante Vertriebschancen ergeben, wenn Unsicherheiten bei Zöllen und Marktzugängen ausgeräumt werden. Zu nennen sind insbesondere die amerikanisch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen als auch die der EU zu den Vereinigten Staaten und zum Vereinigten Königreich. Zusammengefasste ChancenlageFirst Sensor ist gut positioniert, um mit ihren Produkten und internen Maßnahmen die Chancen in den strategischen Zielmärkten für die Unternehmensgruppe systematisch zu nutzen. Während das Unternehmen einerseits gezielt daran arbeitet, sich diese Chancen zu erschließen, ist es andererseits eher unwahrscheinlich, dass hier kurzfristige Erfolge verbucht werden können. Um unsere Aktionäre an diesen Fortschritten transparent und zeitnah teilhaben zu lassen, wird der quartalsweisen Berichterstattung große Bedeutung zugemessen. Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 289a bzw. § 315a HGB1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDie Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird im Abschnitt [12] des Anhangs dargestellt. Alle Aktien gewähren identische Rechte gemäß Aktiengesetz. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenVereinbarungen über Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. Es gelten ansonsten lediglich die gesetzlichen Vorschriften gemäß §136 Abs. 1 AktG sowie Handelsverbote gemäß Art. 19 Abs. 11 MAR, insbesondere für Mitglieder des Vorstands. 3. Direkte Beteiligungen am Grundkapital, die zehn Prozent überschreitenAngaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten, finden sich im Abschnitt [36] im Anhang. 4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenEs sind keine Aktien mit Sonderrechten ausgestattet, insbesondere keine, die Kontrollbefugnisse verleihen. 5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausübenArbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind, üben ihre Stimmrechte unmittelbar aus. 6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der SatzungFür die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands (§§ 84, 85 AktG) und für die Änderung der Satzung (§ 179 AktG) gelten die gesetzlichen Vorschriften. 7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien und zum Rückkauf von AktienDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.379.150,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.075.830 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Ferner ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 23. Mai 2022 Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Nennbetrag von bis zu 90,0 Mio. Euro zu begeben und ihren Inhabern bis zu 3,8 Mio. Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von bis zu 19,0 Mio. Euro zu gewähren. Außerdem ist das Kapital bedingt erhöht für die Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstände und Führungskräfte. Einzelheiten zu den Optionsplänen finden sich im Abschnitt [20] im Anhang. Der Vorstand ist ermächtigt, für die Gesellschaft eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. 8. Vereinbarungen der Gesellschaft unter der Bedingung eines KontrollwechselsDas Vorstandsmitglied Dr. Mathias Gollwitzer hat in Bezug auf seinen Dienstvertrag einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen, der unter der aufschiebenden Bedingung eines Kontrollwechsels steht. Außerdem hat die Gesellschaft mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG ein sog. "Business Combination Agreement" über den Zusammenschluss nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG abgeschlossen. Das Business Combination Agreement ist zwar unbedingt abgeschlossen, einige Regelungen entfalten ihre Wirkung jedoch erst mit dem Kontrollwechsel infolge des Übernahmeangebots. In einigen wesentlichen Kreditverträgen der First Sensor AG steht den Kreditgebern im Falle eines Kontrollwechsels ein Kündigungsrecht zu. Als Ersatz für eventuell entfallende Bankfinanzierungen hat sich die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG jedoch verpflichtet, eventuelle Kreditkündigungen bis zu EUR 35 Millionen auszugleichen. Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. 9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines ÜbernahmeangebotsIm Falle eines Kontrollwechsels bei der First Sensor AG ist jeweils ein Maximalbetrag in Form einer Barkomponente an die Vorstandsmitglieder vorgesehen, falls das entsprechende Mitglied innerhalb von drei Monaten nach dem Kontrollwechsel kündigt bzw. der Dienstvertrag aufgrund des Aufhebungsvertrages beendet wird. Sonstige ErläuterungenDie Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB sind auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter www.first-sensor.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 AktG beschlossen. Bis zum 10. Oktober 2020 soll im Vorstand und im Aufsichtsrat der First Sensor AG eine Frauenquote von jeweils 0% erreicht werden. Dieser Zielvorgabe wurde im Geschäftsjahr 2019 entsprochen. Der Konzernlagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung abweichen, wenn eine der genannten oder andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.
Berlin, den 19. März 2020 First Sensor AG Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender Marcus Resch Finanzvorstand KonzernbilanzKonzernjahresabschlussAktiva (IFRS) scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Sonstiges Ergebnisscroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS)scroll
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Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS)scroll
Konzernanhang1. Darstellung der KonzernverhältnisseMutterunternehmenDas Mutterunternehmen ist die First Sensor AG mit Sitz in Berlin, Peter-Behrens-Straße 15, 12459 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin in der Abteilung B unter der Nummer HRB 69326. Die First Sensor AG ist im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard unter der ISIN DE0007201907 notiert. Die First Sensor AG und ihre Tochterunternehmen, im Folgenden First Sensor als Konzernbezeichnung, sind im Bereich der Sensorherstellung sowie in der Mikrosystemtechnik tätig. Das Geschäft der Gesellschaft konzentriert sich im Wesentlichen auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von kundenspezifischen, optischen und nichtoptischen Halbleitersensoren und Sensorsystemen. Darüber hinaus entwickelt und fertigt First Sensor hochzuverlässige, kundenspezifische Hybridschaltungen und Produkte der Mikrosystemtechnik und des Advanced Packagings. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 19. März 2020 durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben. RechnungslegungsgrundsätzeDer Konzernabschluss der First Sensor wurde für das Jahr 2019 in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Das Geschäftsjahr der First Sensor AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die Aufgliederung dieser Posten ist im Anhang aufgeführt. In der Darstellung können Rundungsdifferenzen zu den mathematisch exakt ergebenen Werten auftreten. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Die Bilanzstruktur wurde wie im Vorjahr nach absteigender Fristigkeit gegliedert. Im Geschäftsjahr 2019 wurden neue Standards, Veränderungen an bestehenden Standards sowie neue Interpretationen verabschiedet. Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die für den IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2019 erstmals verpflichtend anzuwenden sind:Änderungen von Standards (Amendments):
Neue Standards:
Neue Interpretationen:
Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die für den IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind:Änderungen von Standards (Amendments):
Neue Standards:
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EU-Endorsement noch nicht erfolgt. Zum Zeitpunkt der in der EU verpflichtenden Anwendung der neuen Standards und Interpretationen hat und wird die Gesellschaft diese berücksichtigen. Die Gesellschaft hat infolge der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 seine Rechnungslegungsmethode geändert. Hierbei wurde die rückwirkende Anwendung der neuen Regelungen mit Erfassung der kumulierten Anpassungen in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 gewählt. Aus der Umsetzung des IFRS 16 ergaben sich zum 1. Januar 2019 zusätzliche immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 8.948 sowie zusätzliche Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 9.625. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 677 wurde nach Berücksichtigung der darauf entfallenden latenten Steuern mit dem Bilanzgewinn zum 1. Januar 2019 verrechnet. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 im Jahr 2019 haben sich im Jahr 2019 die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 1.948 reduziert und die Abschreibungen um TEUR 1.526 sowie die Zinsaufwendungen um TEUR 399 erhöht. Andere signifikante Auswirkungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung haben sich nicht ergeben und werden nicht erwartet. Für die Angabepflichten in den Notes ergeben sich Änderungen und Erweiterungen. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei SchätzungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen getroffen und Schätzwerte verwendet worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die tatsächlichen Werte können zu einem späteren Zeitpunkt in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Entsprechende Änderungen würden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam. Alle Annahmen und Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Wertminderung der Firmenwerte und langfristigen VermögenswerteFirst Sensor testet jährlich die Werthaltigkeit der Firmenwerte und anderer langfristiger Vermögenswerte auf Grundlage der Vorschriften des IAS 36. Basis für den Werthaltigkeitstest ist der Vergleich zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes ("carrying amount") und dem erzielbaren Betrag, der aus dem Vermögenswert bzw. der Gruppe von Vermögenswerten oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erwirtschaftet werden kann. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Der erzielbare Betrag wurde mit Hilfe eines DCF-Verfahrens ermittelt. Grundlage für die Ermittlung des erzielbaren Betrags ist die Ertragsplanung für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit. Weiterhin wurde als Abzinsungsfaktor der WACC berücksichtigt, der die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten einer entsprechenden "Peer Group" widerspiegelt; die Mittelzuflüsse wurden in einer Detailplanungsphase bis 2022 und danach in einem "Terminal Value" geschätzt. Die Ertragsplanung beruht im Wesentlichen auf vergangenen Erfahrungen in Verbindung mit den Erwartungen des Managements hinsichtlich der Entwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit und des relevanten Marktes. Wesentliche langfristige Vermögenswerte, die jährlich auf Werthaltigkeit getestet werden, sind die in der First Sensor-Gruppe ausgewiesenen Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden. Aktienbasierte VergütungenFirst Sensor hat ausgewählten Mitarbeitern und Organmitgliedern aktienbasierte Vergütungen gewährt. Die Bewertung des Personalaufwandes für diese aktienbasierten Vergütungen enthält Schätzungen über die Erfüllung der mit diesen Optionen verbundenen Bedingungen sowie über Marktparameter. 2. KonsolidierungsgrundsätzeKonsolidierungskreisDer Konzernabschluss der Gruppe enthält die First Sensor AG und die von ihr beherrschten Unternehmen. Die Beherrschung resultiert daraus, dass die First Sensor AG direkt oder indirekt über 50 Prozent der Stimmrechte des gezeichneten Kapitals einer Gesellschaft hält und/oder die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens derart steuern kann, dass sie von dessen Aktivitäten profitiert. Von Dritten gehaltene Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minderheiten) werden gesondert in der Gesamtergebnisrechnung und innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ausgewiesen. Der Ausweis innerhalb des Eigenkapitals erfolgt getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Werden Anteile ohne beherrschenden Einfluss erworben, so werden die Buchwerte des Eigenkapitals der Anteilseigner des Mutterunternehmens und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss entsprechend angepasst. Jede Differenz zwischen der Anpassung des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der erhaltenen bzw. gezahlten Gegenleistung wird direkt im Eigenkapital erfasst und den Anteilseignern des Mutterunternehmens zugeordnet. Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt, sofern gegenüber den Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht. Die folgenden Unternehmen wurden als voll konsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen: scroll
Die Liquidation der First Sensor Singapore (FSG) Pte. Ltd. wurde im Jahr 2019 beendet. Die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister von Singapur ist erfolgt. KonsolidierungsmethodenDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen basieren auf einheitlichen Rechnungslegungsstandards, Berichtsperioden und Stichtagen, die mit denen des Mutterunternehmens übereinstimmen. Konzerninterne Salden sowie Transaktionen und daraus resultierende konzerninterne Gewinne sowie Dividenden zwischen konsolidierten Gesellschaften wurden in voller Höhe eliminiert. Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden zum großen Teil als Aufwand erfasst. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld darstellen, werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. WährungsumrechnungDie Berichtswährung der First Sensor-Gruppe ist EUR und entspricht der funktionalen Währung der Muttergesellschaft. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" nach der modifizierten Stichtagsmethode. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft. Fremdwährungstransaktionen sind bei der erstmaligen Erfassung mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs von der Fremdwährung in die funktionale Währung umzurechnen. Umrechnungsdifferenzen, die aus der Erfüllung von monetären Posten oder der Umrechnung von monetären Posten zu anderen Umrechnungskursen als dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung entstehen, sind als Aufwand oder Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Ausländische TochterunternehmenAlle ausländischen, in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen der First Sensor, werden als wirtschaftlich selbständige ausländische Einheiten angesehen, da sie in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig sind. Ihre funktionalen Währungen entsprechen der jeweiligen Landeswährung. Die Bilanzen der ausländischen Tochterunternehmen werden zum Stichtagskurs mit den im Folgenden dargestellten Kursen umgerechnet: scroll
Die Gewinn- und Verlustrechnungen werden zum monatlichen Durchschnittskurs umgerechnet. Die Währungsumrechnung erfolgt grundsätzlich erfolgsneutral, d.h. alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals in der Position Währungsausgleichsposten ausgewiesen. Liquide Mittel und FinanzmittelfondsLiquide Mittel umfassen Barmittel, Festgeldeinlagen mit Restlaufzeiten bis zu drei Monaten und Sichteinlagen. Der Finanzmittelfonds, der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesen wird, ist entsprechend der Zahlungsmitteldisposition der Gesellschaft definiert und ist mit den liquiden Mitteln identisch. Beschränkt verfügbare Mittel mit Restlaufzeiten über drei Monate werden unter den Sonstigen Vermögenswerten erfasst. Finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes werden diese mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden einbezogen. Die Bilanzierung der finanziellen Vermögenswerte aus dem üblichen Kauf und Verkauf erfolgt zum Handelstag. Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtung für Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Disagios und Agios bei Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes und der Transaktionskosten sind. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Finanzielle Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen oder Forderungen eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv messbar ist. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt. Ausbuchung / WertminderungFinanzielle Vermögenswerte oder ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes werden dann ausgebucht, wenn First Sensor die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte, aus denen der Vermögenswert besteht, verliert. Die Bilanzierung von Derivaten, die die Voraussetzungen des Hedge Accounting erfüllen, ist im Abschnitt Derivative Finanzinstrumente erläutert. First Sensor ermittelt am Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash Flows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes (d.h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Buchwert des Vermögenswertes ist entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos zu reduzieren. Der Verlustbetrag ist ergebniswirksam zu erfassen. First Sensor stellt zunächst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen. SaldierungFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden so saldiert, dass nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen wird. Dies geschieht erst dann, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Beizulegender ZeitwertDer beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Berichtsstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei Long-Position und Briefkurs bei Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderer Bewertungsmodelle. Bezüglich der Analyse der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten und weitere Einzelheiten dazu, wie Finanzinstrumente bewertet werden, wird auf den Abschnitt Derivative Finanzinstrumente verwiesen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen deren Buchwerten entsprechen. Das Nettoergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR -295 (i.Vj. TEUR -184). VorräteDie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die für die Herstellung von Vorräten bestimmt sind, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und nicht auf einen unter ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegenden Wert abgewertet, wenn die Fertigerzeugnisse, in die sie eingehen, voraussichtlich zu den Herstellungskosten oder darüber verkauft werden können. Dabei sind noch anfallende Verkaufskosten zu berücksichtigen. Wenn jedoch ein Preisrückgang für diese Stoffe darauf hindeutet, dass die Herstellungskosten der Fertigerzeugnisse über dem Nettoveräußerungswert liegen werden, werden die Stoffe auf den Nettoveräußerungswert abgewertet. Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sind zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkten Personalkosten, Materialkosten und den zurechenbaren Anteil der Produktionsgemeinkosten. Sie werden auf Basis einer Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung ermittelt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Veraltete Artikel und solche mit geringem Umschlag werden angemessen wertberichtigt. Im Rahmen von Gängigkeitstests und Reichweitenanalysen werden ermittelte Überkapazitäten wertmäßig korrigiert. SachanlagenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert. Bei Abgängen des Sachanlagevermögens werden die historischen Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein Gewinn oder Verlust aus dem Anlageabgang erfolgswirksam erfasst. Die Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der linearen Methode über folgende Nutzungsdauern vorgenommen: scroll
Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft, um eine Übereinstimmung des wirtschaftlichen Nutzens mit der Abschreibungsdauer zu gewährleisten. Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und ab Fertigstellung und Inbetriebnahme abgeschrieben. Die Herstellungskosten beinhalten die produktionsbezogenen Vollkosten. Darin enthalten sind Fertigungseinzelkosten und Fertigungsgemeinkosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlagen durch die erbrachten Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter verursacht wurden. Immaterielle VermögenswerteFirst Sensor aktiviert immaterielle Vermögenswerte,
Diese Vorgehensweise findet Anwendung, wenn ein immaterieller Vermögenswert extern erworben wird. Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen des IAS 38 in Höhe der angefallenen, direkt zurechenbaren Entwicklungskosten angesetzt. Gemeinkosten, die bei der Erzeugung des Vermögenswerts notwendigerweise anfallen und die dem Vermögenswert direkt zugeordnet werden können, werden ebenfalls aktiviert. Die Aktivierung der Kosten endet, wenn das Produkt fertiggestellt und allgemein freigegeben ist. Voraussetzung zur Aktivierung der Entwicklungskosten sind gemäß IAS 38.57 die folgenden sechs Anforderungen, die in den vorliegenden Fällen vollständig erfüllt sind:
Des Weiteren werden erworbene Entwicklungen (Fertigungs-Knowhow) als immaterielle Vermögenswerte angesetzt, sofern diese verlässlich bewertet werden können und Kontrolle über die Verwertung der Ergebnisse dieser Entwicklungsprojekte besteht. Abnutzbare immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nicht abnutzbare immaterielle Vermögenswerte (Firmenwerte) werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen erfasst. Nach IAS 38 werden abnutzbare immaterielle Vermögenswerte einheitlich über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft. (a) SoftwareSoftware wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bzw. fünf Jahren linear abgeschrieben. (b) FirmenwertDer Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich aus dem Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns ergeben. Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird jährlich der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU), zu welcher der Firmenwert gehört, ermittelt. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Liegt der erzielbare Wert nur um 10 Prozent über dem Buchwert, wird über eine Sensitivitätsrechnung ein theoretisches Wertberichtigungspotential ermittelt. Hierzu werden sowohl das zugrunde gelegte Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) um 10 Prozent reduziert als auch der risikolose Basiszinssatz um 1 Prozentpunkt angehoben und die Auswirkungen auf den aktivierten Firmenwert ermittelt. (c) Forschungs- und EntwicklungskostenAufwand aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wird in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der er entstanden ist, es sei denn die Voraussetzungen des IAS 38 können im Fall von Entwicklungsaufwendungen nachgewiesen werden. (d) EntwicklungenFirst Sensor hat im Rahmen eines Unternehmenserwerbs Entwicklungsleistungen erworben. Diese werden über 20 Jahre planmäßig abgeschrieben. Abschreibungen werden planmäßig vorgenommen, wenn die Vermarktung der Entwicklung beginnt. (e) MarkenIm Rahmen des Erwerbs der Sensortechnics-Gruppe wurden identifizierte Vermögenswerte in Form von Marken erworben. Die Marke Klay wird nicht planmäßig abgeschrieben, da keine definierte Nutzungsdauer existiert. Die Marken Sensortechnics und ELBAU wurden zum 31. Dezember 2015 vollständig wertberichtigt, da die beiden Markennamen durch die Konzentrierung auf die Dachmarke "First Sensor" nicht mehr verwendet werden. (f) KundenstammDurch den Erwerb der Sensortechnics-Gruppe wurden Kundenstämme erworben und als immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Die Abschreibung der Kundenstämme erfolgt planmäßig linear über eine erwartete Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren. (g) Wertminderung von langfristigen VermögenswertenSachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine mögliche Wertminderung immer dann geprüft, wenn auf Grund von Ereignissen oder Änderungen der äußeren Umstände Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der für den Vermögenswert am Abschlussstichtag erzielbare Wert dauerhaft unter seinem Buchwert liegt, oder wenn eine jährliche Überprüfung auf Wertminderung erforderlich ist (Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht genutzt werden). Sofern der Buchwert eines Vermögenswertes den niedrigeren beizulegenden Wert übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, eine Wertminderung erfasst. Der erzielbare Wert ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem durch einen Verkauf des Vermögenswertes in einer marktüblichen Transaktion zwischen sachverständigen Parteien erzielbaren Betrag. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der dauerhaften Nutzung eines Vermögenswertes und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu schätzen oder, falls dies nicht möglich ist, für die kleinste identifizierbare Cash-generierende Einheit. RückstellungenRückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn
Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung dar, d.h. den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste. Langfristige Rückstellungen werden mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, sofern der Effekt hieraus wesentlich ist. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst. Als Eventualschulden werden im Anhang die Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Eventualschulden können auch aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil:
Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Die im Konzernabschluss der First Sensor ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten wurden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert. Bei der erstmaligen Erfassung einer finanziellen Verbindlichkeit werden diese mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden mit einbezogen. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie im Fall der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden nicht mehr ausgewiesen, wenn diese getilgt sind, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Leistungen an ArbeitnehmerBeitragsorientierte PläneEs bestehen für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer sowie leitende Mitarbeiter beitragsorientierte Pläne. Es handelt sich um Versorgungszusagen einer überbetrieblichen Unterstützungskasse. Die Gesellschaft zahlt festgelegte monatliche Beiträge an die Unterstützungskasse. Von dem Konzern aufgewendete Beiträge für beitragsorientierte Pläne werden in dem Jahr, auf das sie sich beziehen, ergebniswirksam verrechnet. Gleiches gilt für den Aufwand aus staatlichen Rentenversicherungen. AktienoptionenDurch einen Aktienoptionsplan ist die Möglichkeit geschaffen, ausgewählte Mitarbeiter, d.h. Vorstand, Geschäftsführungen und Mitarbeiter von First Sensor, mittel- und langfristig an dem künftigen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der in Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Anhang 29. Ergebnis je Aktie). PensionsrückstellungenMit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer wurden Pensionszahlungen vereinbart. Der Barwert der Pensionszusage wurde zurückgestellt. Die jährlichen Pensionszahlungen werden als Verbrauch der Rückstellung dargestellt. Die Berechnung erfolgt anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Konzernbilanz als abgegrenzte Investitionszuschüsse und -zulagen dargestellt. Dieser wird über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts in gleichen jährlichen Raten erfolgswirksam aufgelöst. UmsatzrealisierungUmsätze werden in Übereinstimmung mit dem Fünf-Schritte-An-satz (five-step-approach) des IFRS 15 realisiert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
IIn Übereinstimmung mit dem in IFRS 15 beschriebenen Prinzip der Periodenabgrenzung werden Erträge und Aufwendungen, die sich auf dieselbe Transaktion oder dasselbe sonstige Ereignis beziehen, gleichzeitig erfasst. Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträge werden erfasst, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus der Transaktion verlässlich bestimmbar und während der Betriebsperiode zugeflossen ist. ZinserträgeZinsen werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswertes erfasst. SteuernSteuern vom Einkommen und ErtragDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verrechnet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird am Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang abgeschrieben, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, mit dem der latente Steueranspruch zumindest teilweise verrechnet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig sind. Zukünftige Steuersatzänderungen sind zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens gegeben sind. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn ein einklagbarer Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. LeasingverhältnisseGemäß dem neuen Leasingstandard IFRS 16 werden alle vertraglichen Vereinbarungen, in denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, danach beurteilt, ob ein Vermögenswert eindeutig identifizierbar ist, der Konzern innerhalb der Laufzeit im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen erhält sowie über das Recht verfügt, über den Vermögenswert entscheiden zu können. Bei der Beurteilung dieser Verträge wird von den Vereinfachnungsmöglichkeiten für das Kurzzeit-Leasing (short- term-lease mit Laufzeit kleiner als ein Jahr) sowie für betraglich kleine Leasingverhältnisse (small-ticket-lease bei Wertansätzen unter USD 5.000) Gebrauch gemacht. Von der Möglichkeit einer Portfoliobildung ähnlicher Verträge wird nicht Gebrauch gemacht. Für den erstmaligen Ansatz der bis dahin nicht bilanzierten operativen Leasingverpflichtungen wird die modifiziert rückwirkende Methode des Standards gewählt. Die Nutzungsrechte am jeweiligen Leasingobjekt werden in den immateriallen Vermögenswerten aktiviert und über die Dauer der Verträge linear abgeschrieben. Die Nutzungsrechte weisen Laufzeiten zwischen dreizehn Monaten bis zu 41 Jahren auf. Die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der zukünftigen festen Leasingzahlungen. Zur Abzinsung werden dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Zinssätzes verwendet. Für Verträge ohne eigenen Zinssatz wird ein Konzern Grenzfremdkapitalzinssatz in Abhängigkeit der Laufzeit der Verträge verwendet; diese Grenzfinanzierungszinssätze liegen zwischen 1,39 % und 2,79 %. Desweiteren werden hinreichend feststehende Zahlungen für Verlängerungs- und Kaufoptionen sowie variable Zahlungen in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit einbezogen. Die Leasingverbindlichkeit wird unter den kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten passiviert. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwertes um die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit (unter Anwendung der Effektivzinsmethode) und durch Reduzierung des Buchwerts um die geleisteten Leasingzahlungen. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsbeziehungenAusfall- und LiquiditätsrisikoFirst Sensor trägt dafür Sorge, dass genügend Zahlungsmittel und Kreditlinien zur Verfügung stehen, um die finanziellen Verpflichtungen zu jeder Zeit erfüllen zu können. Ausfallrisiken bzw. das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden mittels Verwendung von Kreditzusagen, Kreditlinien und Kontrollverfahren gesteuert. Sofern angemessen, beschafft sich das Unternehmen Sicherheiten in Form von Rechten an Wertpapieren oder vereinbart Rahmen-Kompensationsabkommen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz aktivierten Beträgen der finanziellen Vermögenswerte. WechselkursrisikoDa die Konzerngesellschaften überwiegend Geschäfte tätigen, die in EUR abgeschlossen sind, besteht kein erhebliches Wechselkursrisiko. Dennoch werden Materialeinkäufe auf Dollarbasis im Ausland getätigt. Hierfür werden, sofern wirtschaftlich geboten, entsprechende Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Fremdwährungsrisiken werden durch die selbstständige operative Tätigkeit der First Sensor Inc. und teilweise der First Sensor AG durch Fakturierungen in USD reduziert. Zinsrisiken und HedgingDas Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz. Diesem Risiko wird weitgehend durch die Aufnahme von Festzinsdarlehen oder im Fall von variablen Darlehen durch den Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten (Zinsswaps) entgegengewirkt. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sie werden als Vermögenswerte ausgewiesen, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung erfüllen, werden sofort erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswap-Kontrakte wird unter Bezugnahme auf die Marktwerte ähnlicher Instrumente ermittelt. First Sensor nutzte zum 31. Dezember 2019 Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken ("Cashflow-Hedge"). Diese wurden, unter Berücksichtigung der strengen Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, wie folgt bilanziert: Der effektive Teil des Gewinns oder Verlustes aus einem Sicherungsinstrument wird direkt im Eigenkapital erfasst, während der ineffektive Teil sofort erfolgswirksam erfasst wird. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird. Resultiert eine Absicherung im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht-finanziellen Schuld, so werden die im Eigenkapital erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten im Zugangszeitpunkt des nicht-finanziellen Vermögenswerts bzw. der nicht-finanziellen Schuld. Wird mit dem Eintritt der vorgesehenen Transaktion oder der festen Verpflichtung nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, verbleiben die bislang im Eigenkapital erfassten Beträge solange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die vorgesehene Transaktion oder feste Verpflichtung eingetreten ist. Das Gleiche gilt, wenn festgestellt wird, dass das Sicherungsinstrument nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung erfüllt. 3. Immaterielle Vermögenswertescroll
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Immaterielle Vermögenswerte waren zum Bilanzstichtag weder als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet noch anderweitig verfügungsbeschränkt. MarkenIm Rahmen des Erwerbs sämtlicher Geschäftsanteile an der Sensortechnics-Gruppe in 2011 wurden erworbene Marken wie folgt als immaterielle Vermögenswerte identifiziert. Es wird der Buchwert dem Vorjahreswert gegenübergestellt: scroll
Die Marke Klay Instruments wird nicht abgeschrieben. Die Marken Sensortechnics und ELBAU wurden zum 31. Dezember 2015 vollständig wertberichtigt, da die beiden Markennamen durch die Konzentrierung auf die Dachmarke "First Sensor" nicht mehr verwendet werden. KundenstammIm Rahmen des Erwerbs der Geschäftsanteile der Sensortechnics-Gruppe in 2011 wurden erworbene Kundenstämme als immaterielle Vermögenswerte identifiziert. In der Tabelle sind die Buchwerte aufgeführt. Die Kundenstämme werden linear über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag in 2019 belief sich auf TEUR 2.177 (i.Vj. TEUR 2.177). scroll
EntwicklungsleistungenDie im Rahmen des Unternehmenserwerbs der First Sensor Microelectronic Packaging GmbH bilanzierten Entwicklungsleistungen werden planmäßig über 20 Jahre mit dem Beginn ihrer Vermarktung abgeschrieben. Der in 2019 wirksame Abschreibungsbetrag belief sich auf TEUR 23 (i.Vj. TEUR 23). Der Restbuchwert zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 160. 4. Selbst erstellte immaterielle VermögenswerteIm Zusammenhang mit Entwicklungen für neue Produkte und Technologien werden bei First Sensor selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Hierbei wird von einer späteren Nutzung mit entsprechenden Rückflüssen ausgegangen. Zum Bilanzstichtag werden Buchwerte von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten von TEUR 8.244 (i.Vj. TEUR 6.121) ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden hierauf Abschreibungen von TEUR 605 (i.Vj. TEUR 460) vorgenommen. 5. Geschäfts- oder FirmenwertDie Firmenwerte zum 31. Dezember 2019 verteilen sich auf die folgenden Unternehmen: scroll
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte wurde der Nutzungswert der Einheit berechnet und dem Buchwert gegenüber gestellt. Liegt der Buchwert über dem Nutzungswert, so erfolgt eine Wertberichtigung. Der Nutzungswert ergibt sich aus der Abzinsung der operativen Cashflows der Planungsperiode mit dem mittels einer Peer-Group-Analyse abgeleiteten WACC. Eine indikative Kontrolle wurde mit Hilfe des Ertragswertverfahrens durchgeführt. Als Parameter für den Impairment Test wurden die folgenden Basisannahmen getroffen: scroll
First Sensor Lewicki GmbHAus dem Erwerb aller Geschäftsanteile an der First Sensor Lewicki GmbH im Jahr 2000 weist First Sensor einen Geschäfts- und Firmenwert von TEUR 1.846 aus. Gemäß IAS 36 wurde zum 31. Dezember 2019 eine Überprüfung des Firmenwertes der Gesellschaft auf eine mögliche Wertminderung auf Basis des Nutzungswertes unter Berücksichtigung folgender Annahmen durchgeführt:
Aus dem Impairment Test ergab sich wie im Vorjahr keine Wertminderung zum Abschlussstichtag. Der Vorstand setzt bei seinen Annahmen hinsichtlich der Prognosen, die der Ermittlung des Nutzungswertes zu Grunde liegen, Erfahrungen der Vergangenheit als Grundlage an. First Sensor Technology GmbH / Sensortechnics-Gruppe / MEMSfab GmbHFirst Sensor erwarb im Geschäftsjahr 2010 sämtliche Geschäftsanteile an der First Sensor Technology GmbH. Aus diesem Erwerb resultierte ein Geschäfts- und Firmenwert von TEUR 1.125. Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24. August 2015 wurde die First Sensor Technology GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2015 durch Übertragung des Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes gemäß § 2 UmwG auf die First Sensor AG verschmolzen. Im Jahr 2011 erwarb First Sensor sämtliche Geschäftsanteile an der Sensortechnics-Gruppe. Aus diesem Erwerb resultierte ein Firmenwert von TEUR 26.390. Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juni 2012 wurden die Sensortechnics GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2012 und aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17. April 2013 die Elbau Elektronik Bauelemente GmbH Berlin rückwirkend zum 1. Januar 2013, jeweils durch Übertragung des Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes gemäß § 2 UmwG, auf die First Sensor AG verschmolzen. Im Geschäftsjahr 2011 erwarb First Sensor sämtliche Geschäftsanteile an der MEMSfab GmbH. Aus diesem Erwerb resultierte ein Firmenwert von TEUR 455. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27. Juni 2013 mit Nachtrag vom 30. Oktober 2013 wurde die Gesellschaft unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die First Sensor AG verschmolzen. Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Impairmenttest dahingehend geändert, dass die aus den Erwerben der First Sensor Technology GmbH, der Sensortechnics-Gruppe sowie der MEMSfab GmbH stammenden Geschäfts- oder Firmenwerte, die seit mehreren Jahren durchgehend in der First Sensor AG aufgegangen sind, einem einheitlichen Wertminderungstest unterzogen werden, der die First Sensor AG als zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) zugrunde legt. Hintergrund ist, dass spätestens seit den jeweiligen Verschmelzungen auf die First Sensor AG der Wertschöpfungsprozess innerhalb der First Sensor AG zunehmend nicht mehr isoliert in den einzelnen Einheiten, sondern über diese einzelnen Einheiten hinweg erfolgt. So sind der Entwicklungs- und Produktionsprozess mittlerweile so gesteuert, dass in den einzelnen Einheiten bestimmte, nicht mehr isoliert zu betrachtende Wertschöpfungen stattfinden. Auch organisatorisch werden Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Einheiten seit der Einführung des neuen ERP-Systems SAP zum 1. Januar 2018 nicht mehr isoliert als Teilprozesse innerhalb der jeweiligen Einheiten, sondern als ein übergreifender laufender Produktionsprozess abgebildet und geführt. Die identifizierten Zahlungsströme innerhalb der Einheiten können somit nicht mehr als weitestgehend unabhängig von den anderen Einheiten angesehen werden. Aus der Neustrukturierung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird kein wesentlicher Einfluss auf die Wertminderungstests angenommen, da bereits im Rahmen der Wertminderungstests der Vorjahre Reallokationen interner Aufwendungen und Erträge vorgenommen wurden, die zukünftig unterbleiben können. Die Überprüfung der Firmenwerte der Gesellschaft auf eine mögliche Wertminderung wurde auf Basis des Nutzungswertes unter Berücksichtigung folgender Annahmen durchgeführt:
Aus dem Impairment Test ergab sich wie im Vorjahr keine Wertminderung zum Abschlussstichtag. Der Vorstand setzt bei seinen Annahmen hinsichtlich der Prognosen, die der Ermittlung des Nutzungswertes zu Grunde liegen, Erfahrungen der Vergangenheit als Grundlage an. 6. Nutzungsrechte (IFRS 16)scroll
Bei der Ermittlung der Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden wurde eine im Jahr 2022 mögliche Kaufoption für ein Objekt in Dresden in Höhe von TEUR 3.732 berücksichtigt. 7. Sachanlagenscroll
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Sachanlagen im Buchwert von TEUR 9.588 (i.Vj. TEUR 14.015) waren zum Bilanzstichtag als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet oder anderweitig verfügungsbeschränkt. 8. Vorrätescroll
Die Wertminderung auf Vorräte wurde als Aufwand erfasst und beläuft sich im Berichtsjahr auf TEUR 782 (i.Vj. TEUR 731). Dieser Aufwand wurde für Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren in der Position Materialaufwand und für Unfertige und Fertige Erzeugnisse in den Bestandsveränderungen ausgewiesen. Sicherungsübereignete Vorräte bestanden zum Bilanzstichtag wie bereits im Vorjahr nicht. 9. Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30-90 Tagen. Zweifelhafte Forderungen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen von TEUR 173 (i.Vj. TEUR 132) wurden wertberichtigt. Dies entspricht einer Ausfallquote von 1,4 Prozent (i.Vj. 0,7 Prozent). Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar: scroll
Zum 31. Dezember 2019 stellt sich die Altersstruktur der Überfälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: Altersstruktur der Überfälligkeitenscroll
Im Jahr 2019 wurde die Gliederung der Altersstruktur der Forderungen umgestellt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen war ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht möglich. Die mehr als 101 Tage überfälligen Forderungen enthalten strittige Forderungen (TEUR 434) sowie Forderungen, denen Belastungsanzeigen von Kunden, die nicht akzeptiert wurden, gegenüber stehen (TEUR 295). Es wird gleichwohl damit gerechnet, diese Forderungen zu realisieren. 10. Sonstige kurzfristige Vermögenswertescroll
11. Liquide Mittelscroll
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Teil mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Der beizulegende Zeitwert der liquiden Mittel beträgt TEUR 32.260 (i.Vj. TEUR 28.534). 12. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital, das in der Bilanz als gezeichnetes Kapital ausgewiesen wird, beträgt zum Bilanzstichtag 51.346.980,00 Euro (i.Vj. 51.111.980,00 Euro) und setzt sich aus 10.269.396 Stückaktien (i.Vj. 10.222.396 Stückaktien) mit einem rechnerischen Nennwert von 5,00 Euro pro Aktie zusammen. Das Grundkapital der First Sensor AG hat sich gegenüber dem Vorjahr um 235.000,00 Euro durch ausgeübte Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2013 erhöht. scroll
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Aktienzahl in Tausend Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.379.150,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.075.830 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 5c) der Tagesordnung der Hauptversammlung zu entscheiden. Zum 31. Dezember 2019 besteht ein Genehmigtes Kapital 2015/I in Höhe von 25.379.150,00 Euro. Bedingtes KapitalDas bedingte Kapital der First Sensor AG ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scroll
Das bedingte Kapital 2009/II ist im Berichtsjahr ausgelaufen. Zum 31. Dezember 2019 betrug das bedingte Kapital insgesamt EUR 22.990.000,00 (VJ: EUR 23.333.585,00). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten im Rahmen der jeweiligen Aktienoptionspläne aus dem Bedingten Kapital 2013/I, dem Bedingten Kapital 2016/II und dem Bedingten Kapital 2017/I von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Die bedingte Kapitalerhöhung 2017/II wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Entsprechende Schuldverschreibungen wurden bis zum Bilanzstichtag nicht begeben. 13. RücklagenDie Rücklagen entwickelten sich entsprechend den in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellten Werten. Die Positionen werden im Folgenden erläutert: a) Kapitalrücklage - AktienaufgeldDurch die Ausübung von 47.000 Bezugsrechten aus dem AOP 2013 zu einem Ausübungspreis von 15,00 Euro hat sich in 2019 die Kapitalrücklage um den über dem Nennwert pro Aktie (5,00 Euro) liegenden Ausübungspreis um insgesamt TEUR 470 erhöht. b) Kapitalrücklage - AktienoptionenDer sich aus laufenden Aktienoptionsprogrammen ergebende Aufwand von TEUR 496 (i.Vj. TEUR 311) wurde erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst sowie als Zuführung zu den Kapitalrücklagen bilanziert. c) NeubewertungsrücklageIn dieser Position wird der Teil des Gewinns oder Verlusts aus den Sicherungsinstrumenten zur Absicherung des Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wird. Darüber hinaus werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen in diesem Posten ausgewiesen. Die jeweiligen Steuereffekte werden ebenfalls hier erfasst. d) WährungsausgleichspostenIn der Konzernbilanz ist innerhalb des Eigenkapitals weiterhin eine Rücklage für Währungsausgleichsposten dargestellt. Diese Position dient der Erfassung von Differenzen auf Grund der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochterunternehmen. 14. PensionsrückstellungenMitarbeiter der Betriebsstätte München (FSM) haben Pensionszusagen erhalten. Für die Pensionspläne bilden die geleisteten Dienstjahre die Grundlage. Die Finanzierung der Versorgungszusagen erfolgt grundsätzlich durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen und der zur Deckung dieser Verpflichtungen notwendigen Aufwendungen erfolgt nach dem gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Verfahren. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sind bei dieser Umstellung ergebnisneutral gegen das Eigenkapital zu buchen. Die "Defined Benefit Obligation" hat sich wie folgt geändert: scroll
Die Pensionsrückstellungen sind aus der "Defined Benefit Obligation" wie folgt abzuleiten: scroll
Die Entwicklung der Defined Benefit Obligation und des Planvermögens ist aus folgender Übersicht ersichtlich: scroll
Der Pensionsaufwand ergibt sich wie folgt: scroll
Der Zinsaufwand wird separat im Finanzergebnis erfasst. Für das folgende Geschäftsjahr werden - wie auch im Vorjahr - Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 26 erwartet. Den Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck sowie folgende Annahmen zugrunde: scroll
Eine Veränderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen (Zinssatz, Gehaltstrend, Rententrend) um 1 Prozentpunkt nach oben oder unten hätte jeweils eine Auswirkung von maximal TEUR 60 auf die Defined Benefit Obligation. 15. Sonstige Rückstellungenscroll
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wurde für Produkte passiviert, die in den vergangenen zwei Jahren verkauft wurden. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellung zu Grunde liegenden Annahmen basieren auf dem garantiebehafteten Umsatz und den aktuell verfügbaren Informationen über Reklamationen, die innerhalb des zweijährigen Gewährleistungszeitraums liegen. 16. Finanzverbindlichkeitenscroll
Vereinbarungsgemäß wurde das in 2017 aufgenommene KfW-Darlehen im November 2018 in Höhe von 13,0 Mio. Euro durch die First Sensor AG abgerufen. Das Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Festzinssatz von 1,15% p.a. wird ab 31. März 2020 vierteljährlich getilgt. Als Sicherheiten dient eine Raumsicherungsübereignung von Maschinen und Anlagen am Standort Berlin-Weissensee. Mithafter sind die First Sensor Microelectronic Packaging GmbH sowie die First Sensor Lewicki GmbH. SchuldscheindarlehenFirst Sensor hat am 15. Dezember 2015 drei Schuldscheindarlehen von insgesamt 28,0 Mio. Euro platziert. Im Rahmen der Platzierung wurden von deutschen institutionellen Investoren Schuldscheine mit Laufzeiten von fünf Jahren (18,0 Mio. Euro, variabel verzinst und 7,0 Mio. Euro, fest verzinst) und sieben Jahren (3,0 Mio. Euro, fest verzinst) gezeichnet. Der Schuldschein mit variabler Verzinsung hat eine Verzinsung, die mit einer Marge auf den 6-Monats-EURIBOR berechnet wird. Als Finanzrelationen wurden für die platzierten Schuldscheine der Verschuldungsgrad und die Eigenkapitalquote festgelegt. Die seit 2016 bestehenden variabel und fest verzinsten Schuldscheindarlehen über 18,0 und 7,0 Mio. Euro werden am 17. Dezember 2020 fällig und wurden daher von den langfristigen in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegegliedert. Die Finanzkennzahlen werden jährlich ermittelt. Das Zinsrisiko wird durch festgelegte Zinssätze bzw. durch den Abschluss marktüblicher Sicherungsmechanismen reduziert (siehe Abschnitt Derivative Finanzinstrumente). SonstigesZum Bilanzstichtag 2019 verfügte First Sensor über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien von TEUR 4.400 (i.Vj. TEUR .4.500). 17. LeasingverbindlichkeitenZum 1. Januar 2019 wurden unter den Bilanzpositionen langfristige und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten im Zuge der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten i.H.v. TEUR 9.625 erfasst. Die hier erfassten Leasingverträge wurden in den vergangenen Berichtsjahren als operatives Leasing außerbilanziell gezeigt. Sie beeinhalten Leasingverträge mit einer Laufzeit von dreizehn Monaten bis zu 41 Jahren. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 ergeben sich langfristige Leasingverbindlichkeiten (Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten) i.H.v. TEUR 6.530 und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (Fälligkeit von bis zu zwölf Monaten) i.H.v. TEUR 1.597. scroll
Die Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 beliefen sich auf TEUR 399. 18. Sonstige langfristige VerbindlichkeitenDie sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abgegrenzte Investitionszuschüsse/-zulagen von TEUR 2.976 (i.Vj. TEUR 3.203). Diese betreffen Zuwendungen der öffentlichen Hand und wurden im Wesentlichen in Form von Investitionsförderungen für die neu errichteten Produktionsanlagen in Berlin gewährt. Die gewährten Investitionsförderungen sind an den Nachweis der durchgeführten Investitionsmaßnahmen sowie die zukünftige Einhaltung von Verbleibensvoraussetzungen der geförderten Vermögenswerte und die Schaffung von Arbeitsplätzen geknüpft. Darüber hinaus sind die negativen Marktwerte der Zinssicherungsinstrumente von TEUR 504 (i.Vj. TEUR 309) unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten erfasst. 19. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeitenscroll
Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegen Personal sowie der übrigen Verbindlichkeiten steht im Zusammenhang mit der Übernahme durch TE Connectivity. Alle sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind nicht verzinst. 20. Verpflichtungen aus Leistungen an ArbeitnehmerAktienoptionsplanDerzeit bestehen drei Aktienoptionspläne:
Hierin ist geregelt, dass die Gewährung von Optionen auf den Erwerb von Stammaktien an Mitglieder des Vorstands, an Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft möglich ist. scroll
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angepasst durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2017 Die Ausübung der Optionen erfolgt vorbehaltlich der nachfolgend genannten Bedingungen. AOP 2013Der Aktienoptionsplan AOP 2013 hat eine Laufzeit von drei Jahren. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2017 wurde das Optionsprogramm auf 91.000 Optionen gekürzt. Das Programm teilt sich in drei Gruppen von Bezugsberechtigten:
Während der Laufzeit des Aktienoptionsplans 2013 können jährlich Bezugsrechte an die Berechtigten aus dem Gesamtvolumen ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können nur jeweils während eines Zeitraums von der Bekanntgabe der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres durch den Vorstand bis zum Ende des Geschäftsjahres an die Bezugsberechtigten ausgegeben werden, frühestens jedoch nach Eintragung des Bedingten Kapitals 2013/I im Handelsregister. Die Bezugsrechte dürfen erst nach Ablauf einer Wartefrist ausgeübt werden. Diese Wartefrist beträgt mindestens vier Jahre ab der Gewährung. Die Ausübung kann in den fünf Jahren erfolgen, die auf den Ablauf der jeweiligen Wartefrist folgen. Optionen, die bis zum Ende dieser Laufzeit nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatz- und entschädigungslos. Bezugsrechte dürfen nicht ausgeübt werden in den drei Wochen, die der Bekanntgabe von Quartalsergebnissen vorausgehen und nicht in der Zeit vom Geschäftsjahresende bis zur Veröffentlichung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft. Dies gilt auch, wenn sich in den Sperrfristen ein Ausübungsfenster öffnet. Der Ausübungspreis für die Bezugsrechte beträgt 15,00 Euro je Bezugsrecht. Innerhalb des Ausübungszeitraums können die Bezugsrechte nur dann ausgeübt werden, wenn in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen den Ausübungspreis von 15,00 Euro erreicht oder überschreitet. Die Optionsrechte sind außer im Todesfall des Bezugsberechtigten nicht übertragbar. Die weiteren Einzelheiten für die Gewährung von Optionen und die weiteren Ausübungsbedingungen werden durch den Aufsichtsrat festgesetzt, soweit die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind. Soweit Mitarbeiter der Gesellschaft betroffen sind oder es sich um die Gewährung von Optionen an Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen handelt, werden die weiteren Einzelheiten durch den Vorstand der Gesellschaft festgesetzt. Bisher wurden 185.208 Bezugsrechte an Vorstände ausgegeben. Nach dem Ausscheiden der Vorstände sind die an diese ausgegebenen Bezugsrechte verfallen. Darüber hinaus wurden 118.000 Bezugsrechte an Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen und Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen gewährt. AOP 2016/IIDer Aktienoptionsplan 2016/II wurde auf der Hauptversammlung am 4. Mai 2016 beschlossen. Dieser sieht vor, bis zu 520.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener in- und ausländicher Unternehmen der Gesellschaft und Führungskräfte der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2019 auszugeben. Soweit Bezugsrechte aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten innerhalb des Ermächtigungszeitraums verwirken, darf eine entsprechende Anzahl von Bezugsrechten erneut ausgegeben werden. Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte des Aktienoptionsplans 2016/II verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:
Bezugsrechte konnten erstmals im Geschäftsjahr 2016 ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Insgesamt haben die Bezugsrechte eine Laufzeit von jeweils sieben Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend verfallen sie ersatzlos. Nach Ablauf der Wartefrist können die Bezugsrechte dann ausgeübt werden, wenn in einem Zeitraum von 30 Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht war. Der Ausübungspreis entspricht jeweils dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie an den 30 aufeinander folgenden Börsentagen vor dem jeweiligen Ausgabetag der Optionen zuzüglich 20 Prozent. Für die im Geschäftsjahr 2017 und 2018 ausgegebenen Bezugsrechte beträgt der Ausübungspreis jedoch mindestens 15,00 Euro. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Ausübungspreis erreicht oder überschreitet. Der Ausübungspreis für die Bezugsrechte beträgt 12,00 Euro je Bezugsrecht. Die Ausübung der Bezugsrechte setzt neben dem Erreichen des Erfolgsziels zwingend voraus, dass der Berechtigte für je zehn gewährte Bezugsrechte eine Aktie der Gesellschaft spätestens sechs Monate nach dem Ausgabetag der jeweiligen Bezugsrechte erworben und diese ununterbrochen bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübung dieser Bezugsrechte im eigenen Namen gehalten hat. Erfolgt kein entsprechender Nachweis über den Erwerb von Aktien, können die Bezugsrechte nicht ausgeübt werden. Die Bezugsrechte sind vererblich, nicht aber übertragbar oder veräußerbar. Sie können nicht verpfändet werden. Zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2016/II wurde das Bedingte Kapital 2016/II in Höhe von 2.600.000,00 Euro geschaffen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 290.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 110.000 Bezugsrechte an den Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Option betrug 2,00 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 78.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 25.000 Bezugsrechte an den Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Optionen betrug 3,08 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 11,73 Euro, Volatilität von 39,4 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Desweiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 101.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 25.000 Bezugsrechte an den Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Optionen betrug 7,91 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 25,20 Euro, Volatilität von 44,32 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Desweiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird. AOP 2017/IDer Aktienoptionsplan 2017/I wurde auf der Hauptversammlung am 27. Mai 2017 beschlossen. Dieser sieht vor, bis zu 240.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands bis zum 31. Dezember 2019 auszugeben. Soweit Bezugsrechte aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten innerhalb des Ermächtigungszeitraums verwirken, darf eine entsprechende Anzahl von Bezugsrechten erneut ausgegeben werden. Bezugsrechte konnten erstmals im Geschäftsjahr 2017 ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Insgesamt haben die Bezugsrechte eine Laufzeit von jeweils sieben Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend verfallen sie ersatzlos. Nach Ablauf der Wartefrist können die Bezugsrechte dann ausgeübt werden, wenn das Erfolgsziel erreicht ist. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an 30 aufeinander folgenden Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung den Ausübungspreis erreicht oder überschreitet. Der Ausübungspreis entspricht jeweils dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie an den 30 aufeinander folgenden Börsentagen vor dem jeweiligen Ausgabetag der Optionen zuzüglich 20 Prozent. Für die im Geschäftsjahr 2017 und 2018 ausgegebenen Bezugsrechte beträgt der Ausübungspreis jedoch mindestens 15,00 Euro. Die Ausübung der Bezugsrechte setzt neben dem Erreichen des Erfolgsziels zwingend voraus, dass der Berechtigte für je zehn gewährte Bezugsrechte eine Aktie der Gesellschaft spätestens sechs Monate nach dem Ausgabetag der jeweiligen Bezugsrechte erworben und diese ununterbrochen bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübung dieser Bezugsrechte im eigenen Namen gehalten hat. Erfolgt kein entsprechender Nachweis über den Erwerb von Aktien, können die Bezugsrechte nicht ausgeübt werden. Zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2017/I wurde das Bedingte Kapital 2017/I in Höhe von 1.200.000,00 Euro geschaffen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 80.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2017/I an den Vorstandsvorsitzenden der First Sensor AG gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Optionen betrug 4,16 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 14,14 Euro, Volatilität von 39,4 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Desweiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 80.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2017/I an den Vorstandsvorsitzenden der First Sensor AG gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Optionen betrug 7,91 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 25,20 Euro, Volatilität von 44,32 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Desweiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 80.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2017/I an den Vorstandsvorsitzenden der First Sensor AG gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Optionen betrug 4,99 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Ausübungspreis 23,59 Euro, Aktienkurs am Gewährungstag von 20,40 Euro, Volatilität von 37,0 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Eine Fluktuation wurde nicht unterstellt. 21. Umsatzerlösescroll
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Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein Die Umsätze resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von kundenspezifischen Halbleitersensoren, Sensorsystemen sowie Entwicklungs- und Fertigungsdienstleistungen. Erlösschmälerungen sind im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 243 (i.Vj. TEUR 92) gewährt worden. 22. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
23. Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissenscroll
24. Aktivierte Eigenleistungenscroll
Die in 2019 aktivierten Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 3.632 (i.Vj. TEUR 1.965). Davon entfielen auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38 TEUR 2.741 (i.Vj. TEUR 1.630). Die übrigen aktivierten Kosten beziehen sich im Wesentlichen auf Maßnahmen im Rahmen der Erweiterung der Kapazitäten (Medienversorgung und Maschinen) und der Technologiefähigkeit an den Fertigungsstandorten Berlin-Oberschöneweide und Berlin-Weissensee. Die aufwandswirksam erfassten Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen in 2019 TEUR 10.213 (i.Vj. TEUR 10.171). 25. Materialaufwand, Aufwand für bezogene LeistungenDer Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
26. PersonalaufwandDer Personalaufwand gliedert sich in die folgenden Positionen: scroll
Der Personalaufwand beinhaltet TEUR 496 (i.Vj. TEUR 311) Aufwendungen für die Gewährung von Aktienoptionen. Darüber hinaus sind TEUR 0 (i.Vj. TEUR 12) für beitragsorientierte Versorgungspläne enthalten. 27. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten: scroll
Die Erhöhung der Rechts- und Beratungskosten ist auf zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit unter einem Jahr in Höhe von TEUR 98 sowie Leasingaufwendungen für Vermögenswerte von geringem Wert in Höhe von TEUR 22. 28. Steuern vom Einkommen und ErtragDie wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die latenten Steuern resultieren zu TEUR -5 (i.Vj. TEUR -447) aus der Umkehr temporärer Differenzen. Zum 1. Januar 2019 wurden im Rahmen der erstmaligen Berücksichtigung von IFRS 16 aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 203 erfasst. Die Überleitung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus ausgewiesenem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Konzernsteuersatz für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden setzen sich zum Bilanzstichtag vor der Saldierung wie folgt zusammen: scroll
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Im Berichtsjahr wurden latente Steuern auf Ebene der einzelnen Gesellschaften wie im Vorjahr saldiert. Die Ertragsteuern umfassen die in den jeweiligen Ländern gezahlten oder zu zahlenden Ertragsteuern sowie latente Steuern. Die latenten Steuern auf die Marktwerte der im Rahmen des Hedge Accounting berücksichtigten Derivate von TEUR 6 (i.Vj. TEUR 8) sowie auf die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bei Pensionsrückstellungen von TEUR 17 (i.Vj. TEUR 5) betreffen latente Steuern, die außerhalb des Periodenergebnisses erfasst wurden. Die Ertragsteuern für 2018 und 2019 umfassen Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer, Solidaritätszuschlag und die entsprechenden ausländischen Steuern. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz auf ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne 15 Prozent. Des Weiteren wird ein Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer von 5,5 Prozent erhoben. Die Gewerbesteuer wurde in Abhängigkeit des Hebesatzes der zuständigen Gemeinde mit 11,55 Prozent bzw. 14,35 Prozent berechnet. Latente Steuern auf Verlustvorträge bei ausländischen Konzerngesellschaften wurden aus Vorsichtsgründen nicht gebildet. Steuerliche Verlustvorträge für inländische Konzerngesellschaften bestehen wie im Vorjahr nicht. 29. Ergebnis je AktieBei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Bezugsrechte mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt. Nachfolgende Tabelle enthält die verwendeten Beträge bei der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie: scroll
30. Anmerkungen zur KapitalflussrechnungDie First Sensor weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 "Kapitalflussrechnung" nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird. Die Überleitung erfolgt ausgehend vom Ergebnis vor Steuern; Steuerzahlungen werden innerhalb des operativen Cashflows dargestellt, erhaltene Zinsen als Teil des Cashflows aus Investitionstätigkeit und gezahlte Zinsen als Teil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Die Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit sind nahezu ausschließlich durch Zahlungen bedingt; Währungskursveränderungen oder Zeitwertveränderungen sind von untergeordneter Bedeutung. Der Finanzmittelfonds wird entsprechend der Zahlungsmitteldisposition der Gesellschaft definiert. Er beinhaltet Barmittel und Sichtguthaben bei Kreditinstituten: scroll
31. Anmerkungen zur EigenkapitalveränderungsrechnungDie Gesellschaft hat im Jahr 2019 Ausschüttungen i.H.v. von 2.044 TEUR an die Aktionäre geleistet (i.Vj. TEUR 1.635). 32. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle VerpflichtungenGerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden. Des Weiteren ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus der Anmietung von Büroräumen und Büroausstattung, aus dem Leasing von Anlagegütern, Pkw sowie Bürotechnik, Erbpachtverbindlichkeiten, Gebäudeleasing und aus Zuwendungen aus beitragsorientierten Pensionsplänen. Alle Miet- und Leasingverpflichtungen werden seit dem 1. Januar 2019 grundsätzlich nach dem neuen Standard IFRS 16 bewertet und im immateriellen Vermögen bzw. als Leasingverbindlichkeiten bilanziert. Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbleibenden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit unter einem Jahr sowie Leasingaufwendungen für Vermögenswerte von geringem Wert belaufen sich auf 0,1 Mio. EUR im Berichtsjahr. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Das Bestellobligo 2019 bezieht sich auf bestellte Anlagegüter und Vorratsvermögen. Die Gesellschaft führt seit zwei Jahren einen Aktivprozess gegen einen Kunden auf Zahlung eines Ausgleichsanspruch sowie Schadensersatz (Streitwert ca. EUR 2,9 Mio.) durch mehrere Instanzen. Aktuell bereitet die Gesellschaft aufgrund eines ablehnenden Urteils des OLG München eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH vor. Im Falle der Abweisung entstünden der Gesellschaft Gerichtskosten und Anwaltskosten in Höhe von ca. EUR 0,25 Mio. Der Nichtzulassungsbeschwerde werden seitens des Vorstands positive Erfolgsaussichten eingeräumt. 33. SegmentberichterstattungFirst Sensor ist als integrierter Industriekonzern Anbieter von Sensorlösungen für eine Vielzahl von Branchen. Die einzelnen Tochterunternehmen der Gruppe unterscheiden sich in ihrer Position in der Wertschöpfungskette (Wafer, Komponente, Modul, System) bei der Herstellung der Sensorlösungen. Die jeweiligen spezifischen Kundenanforderungen legen fest, an welcher Stufe der Wertschöpfung die Leistungen abgerufen werden. First Sensor agiert als ein einheitliches Unternehmen, das Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Sensorchips, Sensorkomponenten, Sensoren und Sensorsystemen umfasst. Der Umsatz wird nach Zielmärkten (Industrial, Medical, Mobility) sowie geographisch nach Herkunft der Kunden (DACH-Region, Europe, North America, Asia) überwacht. Um eine konsequente Markt- und Kundenorientierung sicherzustellen, adressiert First Sensor mit seinen Sensorprodukten die drei Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. Diese sind jedoch keine Basis für die interne Steuerung sowie das interne Reporting. Der Umsatz verteilt sich auf diese Märkte wie folgt: scroll
Die Ergebnisse der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften werden monatlich ermittelt, aufbereitet und durch den Vorstand der Gesellschaft analysiert. Diese Geschäftseinheiten repräsentieren jedoch keine Segmente im Sinne des IFRS 8. Das langfristige Vermögen und die Investitionen in das langfristige Vermögen entfallen nahezu ausschließlich auf Deutschland und nur zu einem unwesentlichen Teil auf Europa und Nordamerika. scroll
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In den Investitionen 2019 ist der Zugang zu den immateriellen Vermögensgegenständen aus der Erstanwendung des IFRS 16 i.H.v. TEUR 8.948 (TEUR 0) enthalten. scroll
34. Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen und PersonenTransaktionen mit Personen oder Gesellschaften, die von First Sensor beeinflusst werden können oder die First Sensor beeinflussen können, sind offen zu legen, sofern die entsprechenden Transaktionen nicht durch Einbeziehung von konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss bereits erfasst wurden. Die folgenden Transaktionen wurden mit Personen und Unternehmen, die als nahestehende Personen oder Unternehmen zur First Sensor gehören, getätigt: Vorstand
Die gezahlten Vergütungen für die Mitglieder des Vorstands sind der folgenden Darstellung zu entnehmen: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die gewährten Vorstandsvergütungen: scroll
Mit Datum vom 10. August 2015 übernahm Dr. Mathias Gollwitzer die Position des Finanzvorstands. Sein Dienstverhältnis wurde am 10. August 2018 um weitere 4 Jahre verlängert. Er erhält eine feste jährliche Vergütung von TEUR 330, eine variable Zielkomponente von TEUR 120 sowie eine von der Entwicklung des Aktienkurses der First Sensor AG abhängige Tantieme in Höhe von TEUR 341. Im Berichtsjahr sind ihm keine Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm AOP 2016/II oder weiteren Programmen angedient worden. Herr Dr. Mathias Gollwitzer hat in Bezug auf seinen Dienstvertrag und den Kontrollwechsel einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Mit Datum vom 1. Januar 2017 übernahm Dr. Dirk Rothweiler die Position des Vorstandsvorsitzenden. Er erhält eine feste jährliche Vergütung von TEUR 330 sowie eine variable Zielkomponente von TEUR 120. Im Berichtsjahr sind ihm aus dem Aktienoptionsprogramm AOP 2017/I Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 23,59 Euro ausgegeben worden. Dies waren insgesamt 80.000 Aktienoptionen, die zu je 4,99 Euro nach dem Black-Scholes-Modell bewertet wurden. Bei einem Kontrollwechsel hat er Anspruch auf eine Einmalzahlung von bis zu TEUR 700, falls er innerhalb von drei Monaten nach dem Kontrollwechsel kündigt. Für die Dauer von 6 Monaten nach dem Ende seines Dienstvertrags unterliegt er einem Wettbewerbsverbot, für das er eine monatliche, nachträgliche Entschädigung von 50 Prozent eines Zwölftels seines dann gültigen Festgehalts erhält. Die Nebenleistungen der Vorstandsverträge beinhalten geldwerte Vorteile für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen, Firmenwagenausgleichsbeträge und Verpflegungspauschalen. Die einjährigen variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsverträge sind an die Erreichung von Unternehmenskennziffern gekoppelt. 70 Prozent des variablen Gehalts hängen von quantitativen Zielvorgaben und 30 Prozent von qualitativen Zielen ab. Die qualitativen Ziele sind individuell mit jedem Vorstandsmitglied gemeinsam mit dem Aufsichtsrat vereinbart worden. Der Bonus II ist an die Entwicklung des Aktienkurses der First Sensor AG geknüpft. Im Berichtsjahr wurden variable Komponenten in Höhe von TEUR 754 (i.Vj. TEUR 288) zur Auszahlung gebracht, die bei den einjährigen variablen Vergütungen ausgewiesen sind. Mehrjährige Vergütungsbestandteile sind im Rahmen von Aktienoptionsplänen vereinbart worden. In 2019 entstanden mit der Übernahme durch die TE Connectivity Aufwendungen für die beiden Vorstände in Höhe von insgesamt TEUR 3.384. Hiervon sind TEUR 2.943 auf die Dotierung entsprechender Rückstellungen zurückzuführen. Von diesen Rückstellungen entfallen für Dr. Mathias Gollwitzer TEUR 2.793 auf die Ablösung von Stock Options (TEUR 2.093) und auf eine Abstandszahlung im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel (TEUR 700) sowie für Dr. Dirk Rothweiler TEUR 150 auf einen Bonus für das Projektmanagement. An ehemalige Mitglieder des Vorstands oder Geschäftsführer bzw. deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr keine Bezüge bezahlt. Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine Bezugsrechte an ehemalige Vorstandsmitglieder. AufsichtsratDie Vergütung des Aufsichtsrats wird durch § 13 der Satzung geregelt sowie von der Hauptversammlung festgelegt. Die Aufsichtsratsvergütung wurde gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 neu geregelt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung von TEUR 20 für jedes volle Jahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für den Vorsitzenden erhöht sich diese Vergütung auf TEUR 50, für seinen Stellvertreter erhöht sich die Vergütung auf TEUR 30. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer. Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 147 (i.Vj. TEUR 120). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung und nehmen auch nicht am Aktienoptionsplan der Gesellschaft teil. Sonstige nahe stehende Personen und UnternehmenDer Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft hat eine Büroimmobilie an die Tochtergesellschaft zu marktüblichen Konditionen vermietet. Hierfür erhielt er TEUR 98 (i.Vj. TEUR 96). Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Transaktionen mit sonstigen nahe stehenden Personen oder Unternehmen getätigt. 35. FinanzrisikomanagementRisikomanagement für FinanzinstrumenteFirst Sensor veräußert seine Produkte und Dienstleistungen weltweit und tätigt die Materialbeschaffungen in einem internationalen Umfeld, wodurch Marktrisiken auf Grund von Änderungen der Wechselkurse entstehen. Des Weiteren finanziert sich die Gesellschaft zum Teil mit Darlehen, die an variable Zinsbedingungen geknüpft sind, woraus sich Zinsrisiken ergeben. Die Gesellschaft hat hierzu Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossen. Fremdwährungsrisiken werden bei Bedarf durch den Abschluss von Devisentermingeschäften im Zusammenhang mit Materialeinkäufen reduziert. Die wesentlichen Finanzinstrumente der Gesellschaft bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquiden Mitteln, Schuldscheindarlehen, in Anspruch genommenen Kontokorrentlinien und Bankdarlehen. Ziel der finanziellen Verbindlichkeiten ist es, das operative Geschäft der Gesellschaft zu finanzieren. Die wesentlichen Risiken resultieren aus Ausfall-, Liquiditäts-, Wechselkurs-, Zins- und Zeitwertrisiken. Sonstige Preisrisiken aus Finanzinstrumenten sind nicht gegeben. Zur Sicherung gegen Zinsrisiken aus variablen Zinsvereinbarungen hat die Gesellschaft Zinsswaps abgeschlossen. ZeitwertrisikoDer beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:
First Sensor schließt derivative Finanzinstrumente mit verschiedenen Finanzinstituten mit guter Bonität ab. Die abgeschlossenen Zinsswaps werden unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Input-Parametern bewertet. Zu den am häufigsten angewandten Bewertungsverfahren gehören die Forward-Preis- und Swap-Modelle unter Verwendung von Barwertberechnungen. Die Modelle beziehen verschiedene Größen mit ein, wie z. B. Bonität der Geschäftspartner, Devisen-Kassa- und Termin-Kurse und Zinsstrukturkurven. Die Änderungen des Ausfallrisikos der Gegenseite hatten keine Auswirkungen auf die Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung und anderen zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzinstrumenten. Hierarchie beizulegender ZeitwerteDer Konzern verwendet die folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
Zum 31. Dezember 2019 hat First Sensor bestimmte Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet und dabei Bewertungsverfahren der Stufe 2 angewandt. Bei diesen Verbindlichkeiten handelt es sich um mehrere Zinsswaps zur Absicherung des Zinsrisikos. Während der Berichtsperiode gab es keine Veränderungen der Methoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Derivative FinanzinstrumenteDie First Sensor-Gruppe benutzt Zinsswaps zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von variabel verzinsten Verbindlichkeiten sowie Devisentermingeschäften zur Absicherung von Währungsrisiken. Die Marktwerte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Zinsabsicherungenscroll
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In 2019 wurden keine Verträge für Währungskursabsicherungen abgeschlossen. WährungssensitivitätDie inländischen Konzerngesellschaften tätigen Geschäfte, die überwiegend in Euro abgeschlossen werden. Daher bestehen nur in geringem Umfang Forderungen oder Verbindlichkeiten in Fremdwährungen. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des Euro um 10 Prozent gegenüber den wesentlichen Währungen hätte einen Ergebniseffekt von maximal 0,4 Mio. Euro (i.Vj. 0,4 Mio. Euro). Bei Erhöhungen bzw. Verminderungen des Euro gegenüber den relevanten Währungen um 10 Prozent würde sich aufgrund der Umrechnung der in fremden Währungen denominierten Abschlüsse der Tochtergesellschaften mittels der modifizierten Stichtagsmethode der Währungsausgleichsposten im Eigenkapital um maximal 0,4 Mio. Euro (i.Vj. 0,4 Mio. Euro) verringern bzw. erhöhen. ZinssensitivitätDas Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert aus verzinst angelegten liquiden Mitteln sowie aus variabel verzinsten Verbindlichkeiten, die nicht über Zinssicherungsinstrumente gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert sind. Da der weit überwiegende Teil der variabel verzinsten Verbindlichkeiten der First Sensor über Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert ist, bestehen nur in geringem Umfang Zinsänderungsrisiken. Eine Zinsveränderung um 100 Basispunkte würde einen Ergebniseffekt von maximal 0,1 Mio. Euro (i.Vj. 0,1 Mio. Euro) haben. Direkte Auswirkungen auf das Eigenkapital aus den in Sicherungsbeziehungen einbezogenen Zinssicherungsinstrumenten würden bei einer Erhöhung des Zinsniveaus um 15 Basispunkte bzw. einer Verringerung um 10 Basispunkte bei rund +/- 0,1 Mio. Euro liegen. LiquiditätsrisikoDer Konzern überwacht das Liquiditätsvolumen mittels eines automatisierten Reportingtools. Dieses Tool berücksichtigt täglich die liquiden Mittel, die Laufzeit der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. Zum 31. Dezember 2019 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungsverpflichtungen. scroll
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KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Unternehmens ist die Sicherstellung eines hohen Bonitätsratings und einer guten Eigenkapitalquote, die zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value beiträgt. Mindesteigenkapitalquoten sind zum Teil in abgeschlossenen Kreditverträgen als Bedingung vereinbart worden. Die Eigenkapitalquote hat außerdem Einfluss auf das Bonitätsrating und stellt eine von mehreren Einflussgrößen dar, die die Höhe des zu zahlenden Zinsniveaus bestimmt. Das Bonitätsrating ist außerdem ein Entscheidungskriterium für Kunden bei der Berücksichtigung von Auftragsvergaben. Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der Eigenkapitalquote: scroll
Die im Rahmen der Darlehensverträge geforderten Finanzkennzahlen (Covenants) wurden durch die Gesellschaft im Berichtsjahr erfüllt. 36. Weitere Erläuterungen auf Grund von Vorschriften des HGBDie nachfolgenden Erläuterungen enthalten zusätzliche Informationen, die Pflichtbestandteile des Anhangs gemäß HGB sind. Vorstandscroll
Dr. Dirk Rothweiler zeichnet als Vorstandsvorsitzender für die Bereiche Richtlinien der Geschäftspolitik, Gesellschaftsrecht, Unternehmensstrategie, Unternehmenskommunikation, M&A, Beteiligungen, Tochterfirmen, Sales und Marketing, Forschung & Entwicklung, Produktentwicklung, Fertigung, Marktanalyse und Marktentwicklung sowie Belange des Aufsichtsrats verantwortlich. Als Finanzvorstand ist Dr. Mathias Gollwitzer bestellt. Er ist verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Investor Relations, Planung, Controlling, Reporting, Personal, Recht, IT, Konzern-Risikomanagement, Internal Control und Compliance. Aufsichtsratscroll
Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGNach den uns übermittelten Stimmrechtsmitteilungen hielten zum 31. Dezember 2019 folgende Personen/Gesellschaften mehr als 3 Prozent der Aktien der First Sensor AG. Diese können dann von den aktuellen Stimmrechtsanteilen abweichen, wenn keine Meldeschwelle seit der letzten Meldung erreicht wurde und die Person oder Institution daher keine Verpflichtung zur Meldung hatte: scroll
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MitarbeiterDie Mitarbeiterzahlen werden als Durchschnittswerte in Vollzeitäquivalenten (FTE) angegeben: scroll
Darüber hinaus waren durchschnittlich 28 Auszubildende (i.Vj. 28) beschäftigt. Honorare des Abschlussprüfersscroll
Die Prüfungsgebühren für die Abschlussprüfung umfassen die Prüfung des Einzelabschlusses der First Sensor AG nach HGB, des First Sensor-Konzernabschlusses nach IFRS sowie der wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften der First Sensor AG nach HGB. Der Abschlussprüfer prüft den Einzelabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss durchgehend ab dem Prüfungszeitraum 2013. Verzicht auf Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGBDie nachfolgenden inländischen Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft haben die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichten deshalb auf die Offenlegung des Jahresabschlusses:
AusschüttungssperreIn der Bilanz des Einzelabschlusses der First Sensor AG werden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 3.174 (VJ: TEUR 2.482) ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen passive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.008 (VJ: TEUR 774). Somit ergibt sich ein Betrag in Höhe von TEUR 2.166 (VJ: TEUR 1.708), der einer Ausschüttungssperre unterliegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (2,71 %) und der vergangenen sieben Jahre (1,97 %) beträgt TEUR 11 (VJ: TEUR 15) und ist gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ebenfalls ausschüttungsgesperrt. 37. Corporate GovernanceDie Gesellschaft hat die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 38. NachtragsberichtWesentliche Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind nicht bekannt. Nach Vollzug des am 8. Juli 2019 veröffentlichten Übernahmeangebots hält die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von TE Connectivity Ltd. (TE), seit dem 12. März 2020 insgesamt 71,87 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der First Sensor AG. Als Vorbereitung für den Zusammenschluss des Geschäfts kündigte TE bereits am 10. Dezember 2019 an, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen zu wollen. Einhergehend mit dem Vollzug der Transaktion hat Dr. Mathias Gollwitzer sein Amt als Finanzvorstand der First Sensor AG mit Ablauf des 13. März 2020 vereinbarungsgemäß niedergelegt. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Marcus Resch benannt. Ebenfalls einhergehend mit Vollzug der Transaktion werden vier Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der First Sensor AG ihre Ämter zum 30. April 2020 niederlegen. An ihre Stelle sollen gerichtlich bestellte Mitglieder des Aufsichtsrats treten, die dann im Rahmen der am 26. Mai 2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung den Aktionären zur Wahl vorgeschlagen werden. Bezüglich der potentiellen Auswirkungen der neuen Infektionskrankheit COVID-19 verweisen wir auf den Lagebericht, Abschnitt "Prognosebericht" und "Chancen- und Risikobericht".
Berlin, den 19. März 2020 First Sensor AG Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender Marcus Resch Finanzvorstand Weitere InformationenBestätigungsvermerkVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des KonzernsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der First Sensor AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der First Sensor AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben, mit Ausnahme der folgenden, unwesentlichen Nichtprüfungsleistungen, wodurch keine Gefährdung unserer Unabhängigkeit eingetreten ist:
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, den Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte, dar: a) Das Risiko für den Abschluss Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz sechs Geschäfts- oder Firmenwerte (Vorjahr sechs) mit einem Buchwert von insgesamt EUR 29,8 Mio. (Vorjahr EUR 29,8 Mio.) aus. Dieses entspricht rund 16,6 % (Vorjahr 17,7 %) der Bilanzsumme. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "2. Konsolidierungsgrundsätze", Unterabschnitt "Immaterielle Vermögenswerte / (b) Firmenwert" und "5. Geschäfts- und Firmenwert" des Konzernanhangs enthalten. Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, mindestens jährlich einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen. Im Rahmen dieser Prüfung werden von der Gesellschaft komplexe Bewertungsmodelle verwendet, die auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte. Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planungen, die den Wertminderungstests aller wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegen, plausibilisiert. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht. Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich mit der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt. Besonderes Augenmerk haben wir dabei auf solche wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte gelegt, bei denen der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nur leicht oberhalb des Buchwertes liegt. Darüber hinaus haben wir die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der Diskontierungszinsen sowie in Stichproben die rechnerische Richtigkeit geprüft. Die dem Werthaltigkeitstest der Geschäfts- und Firmenwerte zugrunde liegenden Annahmen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter liegen im Rahmen akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 3. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Im Anschluss an die Hauptversammlung wurden wir vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der First Sensor AG, Berlin, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Hans-Peter Möller.
Hannover, 19. März 2020 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Lutz Reichert, Wirtschaftsprüfer Hans-Peter Möller, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid) gemäß §§ 297 Abs. 2 S. 4, 315 Abs. 1 S. 5 HGBWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, den 19. März 2020 First Sensor AG Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender Marcus Resch Finanzvorstand First Sensor AG Investor RelationsPETER-BEHRENS-STR. 15, 12459 BERLIN, T +49 30 639923-760, F + 49 30 639923-719 IR@FIRST-SENSOR.COM, WWW.FIRST-SENSOR.COM/DE/INVESTOR-RELATIONS |
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