First Sensor AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die First Sensor AG, Berlin:

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der First Sensor AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft.

Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der First Sensor AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthaltene nichtfinanzielle Erklärung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben, mit Ausnahme der folgenden, unwesentlichen Nichtprüfungsleistungen, wodurch keine Gefährdung unserer Unabhängigkeit eingetreten ist:

gerichtliche Vertretung in zwei Fällen

Erstellung eines Antrages auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte

2. Werthaltigkeitstest der Anteile an verbundenen Unternehmen

Zu 1. Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Das Risiko für den Abschluss

Zum Abschlussstichtag weist die Bilanz zwei Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von insgesamt EUR 15,9 Mio. (Vorjahr EUR 18,1 Mio.) aus. Dieses entspricht rund 10,8 % (Vorjahr 12,5 %) der Bilanzsumme.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "3. Anlagevermögen" des Anhangs enthalten.

Die Bewertung der Geschäfts- und Firmenwerte richtet sich nach den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, und dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Im Rahmen der Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte werden von der Gesellschaft komplexe Bewertungsmodelle verwendet, die auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte. Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planungen, die den Wertminderungstests aller wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegen, plausibilisiert. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht.

Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich mit der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt.

Darüber hinaus haben wir die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der Diskontierungszinsen sowie in Stichproben rechnerische Richtigkeit geprüft.

Die dem Werthaltigkeitstest der Geschäfts- und Firmenwerte zugrunde liegenden Annahmen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter liegen im Rahmen akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen.

Zu 2. Werthaltigkeitstest der Anteile an verbundenen Unternehmen

a) Das Risiko für den Abschluss

Zum Abschlussstichtag weist die Bilanz Anteile an neun Tochtergesellschaften (Vorjahr zehn) mit einem Buchwert von insgesamt EUR 38,6 Mio. (Vorjahr EUR 33,5 Mio.) aus. Dieses entspricht rund 26,3 % (Vorjahr 23,1 %) der Bilanzsumme.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Abschnitten "2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "3. Anlagevermögen" und "4. Angaben zum Anteilsbesitz" des Anhangs enthalten.

Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Zum Abschlussstichtag wurde seitens der Gesellschaft eine Überprüfung der Werthaltigkeit der wesentlichen Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Zur Ermittlung der beizulegenden Werte wurde mithilfe des Ertragswertverfahrens der Eigenkapitalwert des verbundenen Unternehmens ermittelt und dieser dem Beteiligungsbuchwert gegenübergestellt. Dieses Verfahren basiert wesentlich auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen verbundenen Unternehmens sowie den daraus resultierenden Ertragserwartungen. Das Ergebnis der Wertminderungstests unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte. Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planungen, die den Wertminderungstests der wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegen, plausibilisiert. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht.

Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich mit der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt.

Besonderes Augenmerk haben wir dabei auf solche wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen gelegt, bei denen der ermittelte Ertragswert nur leicht oberhalb des Buchwertes liegt.

Darüber hinaus haben wir die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der Diskontierungszinsen sowie in Stichproben die rechnerische Richtigkeit geprüft.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht geeignet, die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen zu prüfen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthaltene nichtfinanzielle Erklärung,

die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird,

den Bericht des Aufsichtsrats,

den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk und

die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Im Anschluss an die Hauptversammlung wurden wir vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der First Sensor AG, Berlin, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Hans-Peter Möller.

 

Hannover, 19. März 2020

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Lutz Reichert, Wirtschaftsprüfer

Hans-Peter Möller, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2019

der First Sensor AG, Berlin

Aktiva

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Stand am 31.12.2019
EUR
Stand am 31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.600.233 3.746.480
2. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände 3.174.337 2.482.097
3. Geschäfts- oder Firmenwert 15.905.988 18.063.167
4. Geleistete Anzahlungen 432.527 778.972
23.113.085 25.070.715
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.492.060 11.034.233
2. Technische Anlagen und Maschinen 13.537.488 13.067.095
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.164.446 1.307.693
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.079.887 4.370.372
31.273.881 29.779.394
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 38.575.138 33.532.904
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.274.082 6.488.466
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 9.903.189 9.724.682
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 3.275.158 3.352.395
4. Geleistete Anzahlungen auf Bestellungen 54.993 130.350
20.507.422 19.695.894
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.443.071 7.410.886
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.812.657 9.074.717
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.659.158 1.477.886
13.914.886 17.963.488
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.085.957 18.514.381
C. Rechnungsabgrenzungsposten 404.639 414.772
146.875.007 144.971.547

Passiva

Stand am 31.12.2019
EUR
Stand am 31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 51.346.980 51.111.980
II. Kapitalrücklage 21.155.944 20.685.944
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 1.003.683 1.003.683
IV. Bilanzgewinn 8.698.610 9.281.767
82.205.217 82.083.374
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 2.880.919 3.068.067
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 237.207 244.409
2. Steuerrückstellungen 438.944 2.410.117
3. Sonstige Rückstellungen 10.700.721 3.933.945
11.376.872 6.588.471
D. Verbindlichkeiten
1. Schuldscheindarlehen 28.000.000 28.000.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.256.410 13.842.799
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 205.176 260.312
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.974.215 6.144.888
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 309.106 383.715
6. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern EUR 599.535 (i.Vj. EUR 340.848)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 35.532 (i.Vj. EUR 23.020)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 3.457.922,58 (i.Vj. EUR 2.041.412) 4.658.846 3.825.596
49.403.753 52.457.309
E. Passive latente Steuern 1.008.246 774.326
146.875.007 144.971.547

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

der First Sensor AG, Berlin

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2019
EUR
2018
EUR
1. Umsatzerlöse 85.948.144 81.414.613
2. Minderung (i.Vj. Erhöhung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -205.686 2.615.433
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.351.828 737.987
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.827.524 2.216.847
88.921.811 86.984.880
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -29.199.564 -32.260.236
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -9.042.288 -7.829.323
-38.241.852 -40.089.559
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -27.840.932 -23.050.446
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
davon für Altersversorgung EUR 276.861 (i.Vj. EUR 250.885) -4.582.51 1 -4.173.831
-32.423.442 -27.224.277
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -6.220.929 -6.176.162
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -17.013.312 -12.161.622
-4.977.725 1.333.260
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 5.305.814 6.500.794
10. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 2.539.525 (i.Vj. EUR 2.740.670) 2.539.525 2.740.670
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 72.917 (i.Vj. EUR 98.913) 78.370 106.649
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0 (i.Vj. EUR 0) -915.665 -1.296.027
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -536.006 -2.478.317
14. Ergebnis nach Steuern 1.494.313 6.907.030
15. Sonstige Steuern -32.991 -52.808
16. Jahresüberschuss 1.461.322 6.854.222
17. Gewinnvortrag 7.237.288 2.427.545
18. Bilanzgewinn 8.698.610 9.281.767

Konzernlagebericht

Konzernlagebericht: Dieser Bericht fasst den Bericht über die Lage der Gesellschaft und den Bericht über die Lage des Konzerns der First Sensor AG zusammen.

Grundlagen des Konzerns

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Rechtliche Konzernstruktur

Der First Sensor-Konzern (im Folgenden auch "First Sensor" oder "die Gruppe") besteht aus der Muttergesellschaft First Sensor AG mit Sitz in Berlin und neun Tochtergesellschaften, an denen die First Sensor AG sämtliche Anteile bzw. Mehrheitsanteile hält. Eine Übersicht findet sich im Anhang unter "Konsolidierungskreis".

Segmente

First Sensor agiert als ein Unternehmen, das Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Sensorchips, Sensorkomponenten, Sensoren und Sensorsystemen leistet. Der Umsatz wird nach Zielmärkten (Industrial, Medical, Mobility) sowie geographisch nach Herkunft der Kunden (DACH-Region, übriges Europa, North-Amerika, Asien, Rest der Welt) klassifiziert. Auf dieser Basis wird die Entwicklung des Markts und der Branche mit der eigenen Positionierung verglichen, um Handlungen für die strategische Ausrichtung abzuleiten. Eine Abgrenzung der Märkte und Produkte im Sinne einer Segmentierung, die sich in internen Organisationsund Berichtsstrukturen widerspiegelt und nach der der Vorstand die Steuerung vornimmt, ist nicht gegeben.

Standorte

Die Gruppe verfügt insgesamt über neun Entwicklungs- bzw. Produktionsstandorte. Sie sind auf unterschiedliche Produkte und Stufen entlang der Sensorik-Wertschöpfungskette spezialisiert. Der Großteil der Entwicklungsarbeit sowie der Produktion findet in Deutschland statt. Standorte gibt es in Berlin (Oberschöneweide und Weißensee), Dresden (Albertstadt und Klotzsche), Oberdischingen und Puchheim. Hinzu kommen die internationalen Standorte Dwingeloo (Niederlande), Westlake Village (USA) und Montreal (Kanada). Weitere sechs Standorte agieren als Vertriebsgesellschaften in Paris (Frankreich), Shepshed (Großbritannien), Valkenswaard (Niederlande), Kopenhagen (Dänemark), Kungens Kurva (Schweden) und Mansfield (USA). In China befindet sich eine eigene Vertriebsorganisation im Aufbau. Die internationalen Vertriebsgesellschaften stellen die Nähe zu Kunden vor Ort sicher, um weitere Marktpotenziale zu erschließen.

Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse

Im Wachstumsmarkt Sensorik entwickelt und fertigt First Sensor Standardprodukte und kundenspezifische Sensorlösungen für die stetig zunehmende Zahl an Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility.

Entlang der Wertschöpfungskette zeichnet sich First Sensor durch zwei Kernkompetenzen aus: Zum einen besitzt die Gruppe Expertenwissen beim Detektieren von physikalischen Parametern mithilfe des Designs und der Produktion von Sensorchips auf Siliziumbasis. Zum anderen nutzt First Sensor Kenntnisse in der mikroelektronischen Aufbau- und Verbindungstechnik, um diese Chips mit dem besten "form factor" anwendungsgerecht weiterzuverarbeiten. Zusätzliches Wachstum entsteht durch Systemlösungen für neue Anwendungen in den Zielmärkten. Solche Sensorsysteme übernehmen nicht nur Messaufgaben, sondern reagieren intelligent auf Ergebnisse und kommunizieren mit anderen Systemen.

Auf dieser Basis fokussiert sich First Sensor auf die Produktbereiche Photonics, Pressure und Advanced Electronics. In ihnen verfügt die Gruppe über ein umfangreiches Angebot eigenentwickelter, -produzierter und vertriebener Standardsensoren. Sie werden komplementiert durch weitere Sensoren und ergänzende Produkte von Partnerunternehmen. Durch die langjährige Expertise in der Sensorik ist First Sensor außerdem in der Lage, maßgeschneiderte Sensorlösungen anzubieten, die in den Produkten von Schlüsselkunden anwendungsspezifische Herausforderungen meistern. Darüber hinaus greift das Unternehmen auf eine Vielzahl an technischen Lösungen im Bereich der Aktuatorik und Embedded Software zurück, um bei Systemansätzen zu unterstützen. Deshalb ist die Produkt- und Technologieentwicklung ein wesentlicher Kernprozess.

In der Gruppe sind die Prozesse von der Marktanalyse über die Kundenbetreuung so wieder Qualifizierung bis zum Vertragsabschluss in der eigenen Vertriebsorganisation zusammengefasst. In dieser greift ein auf Märkte und Applikationen spezialisiertes Key Account Management mit einer regional ausgerichteten Sales-Funktion ineinander. Das Key Account Management fokussiert sich auf den Vertrieb von kundenspezifischen Sensorlösungen. Die regionale Salesorganisation konzentriert sich auf den Vertrieb von Standardprodukten mit hohen Volumina, gewinnt aber auch potenzielle Lösungskunden. Die Vertriebsorganisation umfasst darüber hinaus die Fachbereiche Produktmanagement und Marketing. Sie wird durch ein weltweites Netzwerk von Handelspartnern in diversen Ländern unterstützt.

Absatzmärkte

Im Wachstumsmarkt Sensorik fokussiert sich First Sensor auf kundenspezifische Sensorlösungen und Standardprodukte für eine stetig zunehmende Zahl an Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete das Unternehmen im Zielmarkt Industrial 86,6 Mio. Euro Umsatz (VJ: 80,4 Mio. Euro), das entspricht einem Umsatzanteil von 53,7 Prozent (VJ: 51,8 Prozent). Das vergleichsweise starke Wachstum resultiert überwiegend aus einer höheren Nachfrage nach Opto-Sensoren aus China. Im Zielmarkt Medical lagen die Umsätze bei 35,4 Mio. Euro (VJ: 34,6 Mio. Euro) bzw. 22,0 Prozent vom Gesamtumsatz (VJ: 22,3 Prozent). Vorwiegend aufgrund kundenseitiger Projektverschiebungen wurde eine stärkere Performance verhindert. Im Zielmarkt Mobility konnten 39,2 Mio. Euro Umsatz erzielt werden (VJ: 40,2 Mio. Euro), das enstpricht 24,3 Prozent vom Gesamtumsatz (VJ: 25,9 Mio. Euro). Diese Entwicklung befand sich im Einklang mit der verhalteneren allgemeinen Automobilindustrie.

Der Ausbau der internationalen Präsenz schritt im vergangenen Geschäftsjahr weiter voran. So erwirtschaftete das Unternehmen in Nord-Amerika mit Schwerpunkt auf den USA 13,4 Prozent des Umsatzes. Auf Asien entfallen 15,8 Prozent der Umsatzanteile mit Schwerpunkt in China. 23,4 Prozent der Umsätze erwirtschaftete First Sensor in den nicht deutschsprachigen europäischen Ländern. Das größte Umsatzvolumen wurde im deutschsprachigen Raum realisiert. Der Anteil der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 46,8 Prozent.

Externe Einflussfaktoren

Externe Einflussfaktoren, die eine Veränderung im Nachfrageverhalten der Kunden begründen, sowie regulatorische Rahmenbedingungen sind im positiven wie im negativen Sinne von hoher Bedeutung für First Sensor.

Durch die Konzentration auf die drei Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility partizipiert First Sensor an der dynamisch wachsenden Anzahl von Sensorapplikationen, die für neue Funktionalitäten sowie für Sicherheit, Komfort und Effizienz entwickelt werden. Beispielsweise tragen im Zielmarkt Mobility optische Sensoren und Kamerasysteme zum voranschreitenden Einsatz von Fahrerassistenzsystemen und (teil-)autonomen Funktionen bei. Für die Gestaltung einer emissionsarmen Mobilität werden darüber hinaus Drucksensoren in Plug-In-Hybrid oder Elektrofahrzeugen benötigt.

Der technologische Fortschritt fördert die Nachfrage nach immer komplexeren Lösungen. So erhöht sich zum Beispiel kontinuierlich der Bedarf an Advanced Electronics und integrierten Lösungen. Damit zusammenhängend wächst der Einsatz intelligenter Sensorsysteme, die beispielsweise verschiedene Sensortypen kombinieren, Daten eigenständig auswerten und mit anderen Systemen Informationen austauschen. First Sensor ist durch die langjährige Erfahrung als Lösungsanbieter entlang der kompletten Wertschöpfungskette vom Sensorchip bis zum Multisensorsystem hervorragend aufgestellt. Das Unternehmen erweitert sein Produkt- und Technologieportfolio gezielt, um den eigenen Wertschöpfungsanteil durch Vorwärtsintegration weiter zu erhöhen.

First Sensor konzentriert sich auf Absatzmärkte, die einem konjunkturellen Zyklus unterliegen. Er kann sich verstärkend oder dämpfend auf das Wachstum auswirken. Durch die Fokussierung auf verschiedene technologieorientierte Branchen sollten konjunkturelle Schwankungen in einzelnen Industrien jedoch nur begrenzten Einfluss auf das Geschäft als Ganzes nehmen.

Ziele und Strategien

Strategische Ausrichtung der Geschäftsfelder

First Sensor verfolgt eine Strategie des profitablen Wachstums, die auf eine nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet ist. Über die fünf Säulen (1) Zielmärkte, (2) Schlüsselkunden und -produkte, (3) Vorwärtsintegration, (4) Internationalisierung und (5) operative Exzellenz arbeitet das Unternehmen daran, Skalen zu generieren und zu nutzen.

Innerhalb der ersten Säule partizipiert das Unternehmen bereits heute am Wachstum der technologiegeprägten Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. Getrieben von Megatrends wie der Industrie 4.0, einer digitalen und miniaturisierten Medizintechnik und der Einführung einer neuen Mobilität mit teil- und vollautonomen, emissionsärmeren Fahrzeugen wächst die Bedeutung von Sensorik kontinuierlich. Von dieser Entwicklung wird First Sensor daher auch in Zukunft profitieren.

Den Zielmarkt Industrial prägt neben dem Einsatz intelligenter Gebäudetechnik auch die Vernetzung von Produkten und Produktionsprozessen. Sensoren schaffen die Grundlage für die voranschreitende Digitalisierung im industriellen Umfeld und tragen dazu bei, Abläufe effizienter zu gestalten und mithilfe von optischen Anwendungen die Mensch-Maschine-Interaktion zu verbessern. Um den steigenden Bedarf zu decken, entwickelt und produziert First Sensor für Kunden maßgeschneiderte Lösungen und Standardprodukte auf Basis erprobter Technologieplattformen.

Das Wachstum im Zielmarkt Medical befördern immer intelligentere und genauere Lösungen für Diagnostik und Therapie. Innovative bildgebende Verfahren ermöglichen einen hochauflösenden Blick in den menschlichen Organismus bei immer geringerer Strahlenbelastung. OP-Roboter unterstützen vermehrt präzise, minimalinvasive Eingriffe. Darüber hinaus ermöglicht die fortschreitende Miniaturisierung den mobilen Einsatz medizintechnischer Geräte. Zum Beispiel gehört der Einsatz von Beatmungsgeräten, die mit empfindlichen Standardsensoren und kundenspezifischen Entwicklungen ausgestattet sind, für Patienten auch zuhause längst zum Alltag. Parallel entsteht ein Wachstumsmarkt für E-Health-Anwendungen, der durch vernetzte Sensorik die kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustands ermöglicht.

Fahrzeughersteller und -zulieferer arbeiten im Zielmarkt Mobility an einer grünen Mobilität, bei der Sensorik emissionsärmere und alternative Antriebe unterstützt. First Sensor ist durch die Lieferung mehrerer Millionen Einheiten bei führenden Automobilkonzernen und Tier-1-Lieferanten als verlässlicher Partner bekannt und wird bei den nächsten Schritten zu umweltfreundlichem Fahren eine immer bedeutsamere Rolle spielen. Wachstumstreiber ist darüber hinaus die Einführung (teil-)autonomer Fahrzeuge, denn fortschrittliche Assistenzsysteme versprechen mehr Komfort und Verkehrssicherheit durch den Einsatz vernetzter Sensorsysteme. In allen drei Zielmärkten konzentriert sich First Sensor auf Schlüsselkunden und Schlüsselprodukte als zweite strategische Säule für profitables Wachstum. Mit Schlüsselkunden sind Kunden gemeint, die hohe Stückzahlen abnehmen. Für sie entwickelt First Sensor maßgeschneiderte Lösungen und liefert über einen langen Zeitraum große Volumina. Einem hohen Aufwand für Kundengewinn und Entwicklungsarbeit stehen auf diese Weise attraktive "Economies of Scale" und mehrjährige Aufträge gegenüber. Die Zusammenarbeit schafft zudem die Basis für nachhaltige und vertrauensvolle Partnerschaften, aus denen mit deutlich geringerem Aufwand neue Projekte entwickelt werden. Auf Schlüsselprodukte aus dem Standardportfolio greifen wiederum kleinere Kunden oder Kunden mit einem niedrigeren Stückzahlbedarf zurück. Für sie ist die Entwicklung einer kundenspezifischen Lösung oftmals nicht effizient. Ein wichtiges Differenzierungsmerkmal von First Sensor gegenüber dem Wettbewerb ist jedoch, dass sich aus der Plattformstrategie des Unternehmens Modifikationen der Standardprodukte ableiten lassen.

Mit der dritten Säule der Strategie für profitables Wachstum treibt First Sensor als Experte in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics die Vorwärtsintegration entlang der Wertschöpfungskette voran. Hintergrund ist der steigende Bedarf an komplexen Lösungen, die in Kundenapplikationen mehrere Funktionen verbinden. First Sensor stärkt die Position als Lösungsanbieter, indem Kernkompetenzen in Chip-Design und -Produktion sowie in der Aufbau- und Verbindungstechnik weiterentwickelt werden. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf den Auf- und Ausbau der Expertise in weiteren Verfahrenstechniken sowie in Software und Sensorik-Kommunikation. Zusätzlich spielt die Integration von Produkten Dritter, die für ein erfolgreiches Geschäft als Systemanbieter erforderlich sind, eine wichtige Rolle.

Der Ausbau der Internationalisierung bildet die vierte Säule der Strategie für profitables Wachstum. Als Hersteller von Sensoren und Sensorsystemen "made in Germany" arbeitet First Sensor nicht nur daran, die starke Position im deutschsprachigen Raum auszubauen. Auch die internationale Präsenz mit Schwerpunkt Asien und Nordamerika wird gezielt erweitert, um weitere Absatzpotenziale zu erschließen. Ziel ist, in allen Vertriebsregionen mit neuen Standard- und Lösungskunden zusätzliches Wachstum zu realisieren.

Die fünfte strategische Säule für profitables Wachstum bildet operative Exzellenz. Der gezielte Ausbau der Kapazitäten, zum Beispiel durch die Umstellung von 4- auf 6-Zoll-Siliziumwafer in der Halbleiterproduktion, steigert die Effizienz. Zusätzlich werden ausgewählte und qualifizierte Fertigungsdienstleister genutzt, um die Flexibilität zu erhöhen. Daneben liegt der Fokus auf einer zielkostenorientierten Entwicklung (Design to Cost), der Optimierung des Produktportfolios und der Schärfung von Kernprozessen. Neben der Einführung von SAP treibt die Gruppe weitere nachhaltige Maßnahmen zur Reduktion von Durchlaufzeiten, verbesserter Liefertreue und Qualität, automatisierten Fertigungsschritten oder Lean Management voran.

Strategische Finanzierungsmaßnahmen

Zur Unterstützung des operativen Geschäfts setzt First Sensor im Einklang mit der Unternehmensstrategie auf eine ausgewogene Finanzierungsstruktur. Dazu zählt neben den Mitteln der Eigenfinanzierung aus dem operativen Geschäft bzw. dem Working-Capital Management auch eine fristenkongruente finanzielle Absicherung der Geschäftstätigkeit mit Fremdkapital. Aktuell bestehen neben einem Kfw-Darlehen in Höhe von 13 Mio. Euro drei im Jahre 2018 platzierte Schuldscheindarlehen über insgesamt 28,0 Mio. Euro. Einzelheiten hierzu finden sich im Anhang.

Als börsennotierter Gesellschaft steht der First Sensor AG darüber hinaus die Möglichkeit offen, den Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen.

Unternehmensinternes Steuerungssystem

Der Vorstand besteht aus zwei Personen und verantwortet die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er wird vom Aufsichtsrat beraten und überwacht. Im Zuge der Festlegung der strategischen Ziele des Unternehmens werden die Interessen von Kunden, Mitarbeitern, Investoren und Lieferanten bestmöglich berücksichtigt. Aus den strategischen Zielen wird im Jahresrhythmus die Mittelfristplanung für einen Zeitraum von drei Jahren abgeleitet. Die daraus entstehende Detailplanung für das Folgejahr stimmt der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab und setzt diese um.

Die Mitarbeiter der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bilden das Managementteam, mit dem der Vorstand regelmäßig strategische und wesentliche operative Fragen erörtert, die aktuelle Geschäftsentwicklung analysiert und über den Umgang mit Chancen und Risiken berät. In diesem Kontext leitet der Vorstand das operative Geschäft der First Sensor-Gruppe und wird dabei im Einklang mit der Satzung, den Geschäftsordnungen und den gesetzlichen Vorschriften vom Aufsichtsrat überwacht.

Die Steuerung der First Sensor-Unternehmensgruppe erfolgt in erster Linie durch die kontinuierliche Kontrolle der Zielerreichung hinsichtlich der Jahres- und Mittelfristplanung. Abweichungen sollen so frühzeitig erkannt werden, um zeitnah geeignete Maßnahmen einzuleiten. Zu diesem Zweck berichten die Ergebnisverantwortlichen dem Vorstand monatlich aus ihren Bereichen und erläutern die wirtschaftliche Lage anhand der Ist-Zahlen im Vergleich mit den Plan- und Vorjahreszahlen. Themen der Gespräche sind auch der Verlauf des Tagesgeschäfts und außergewöhnliche Geschäftsvorfälle.

Verwendete Steuerungskennzahlen

Die operativen Einheiten der First Sensor AG und ihre Tochtergesellschaften werden primär nach den Zielgrößen Umsatz und EBIT-Marge (EBIT = Ergebnis vor Zinsen und Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung) gesteuert. Auf Konzernebene werden zusätzlich EBITDA (= EBIT vor Abschreibungen) und ROCE (Return on Capital Employed) überwacht. Des Weiteren existiert eine Kontrolle der wichtigsten Kennziffern für das Working Capital (Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten), insbesondere DIH (Days Inventory Held), DSO (Days Sales Outstanding) und DPO (Days Payable Outstanding). Ergänzend dazu wird die geplante Pay-back-Periode der Investitionen mittels einer Wirtschaftlichkeitsrechnung kontrolliert.

Vergütungssysteme

Vergütungssystem des Vorstands

Das Vergütungssystem des Vorstands der First Sensor AG fördert eine werteorientierte Unternehmensführung, die auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenserfolgs ausgerichtet ist. Dazu gehört eine marktkonforme Entlohnung und ein Anreizsystem, das auf die Erreichung anspruchsvoller, kurz- und mittelfristiger Ziele abstellt. Der Aufsichtsrat legt die Vergütung unter Berücksichtigung der Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistungen sowie der wirtschaftlichen Lage und des Erfolgs des Unternehmens fest. Die Elemente des Vergütungssystems umfassen einen fixen und einen variablen Bestandteil als Barkomponente, die Teilnahme an Aktienoptionsplänen und an einem Programm abhängig von der Aktienkursentwicklung und Dauer des Dienstverhältnisses als langfristige Incentivierung sowie Nebenleistungen.

Der feste Bestandteil der jährlichen Barkomponente beträgt je nach vertraglicher Vereinbarung 50 bis 75 Prozent der Gesamtvergütung und wird in zwölf gleichen Teilen monatlich ausgezahlt. Der variable Bar-Vergütungsbestandteil ist an die Erreichung von bis zu fünf quantitativen und qualitativen Jahreszielen gekoppelt. Sie werden vom Aufsichtsrat mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbart. Im Falle von außerordentlichen, nicht vorhersehbaren Ereignissen kann dieser Vergütungsbestandteil vom Aufsichtsrat angepasst werden. Ein weiterer Teil der variablen Bar-Vergütung bemisst sich an der Dauer des Dienstverhältnisses sowie der Aktienkursentwicklung in dieser Zeit.

Ergänzend nehmen die Mitglieder des Vorstands an zwei Aktienoptionsplänen (2016/II und 2017/I) teil, die durch die jeweiligen Hauptversammlungen als Anreizsystem mit langfristiger Wirkung beschlossen wurden. Weitere Einzelheiten zu den Aktienoptionsplänen finden sich auch in den Abschnitten 12 und 20 im Anhang und in den Tagesordnungen zu den Hauptversammlungen 2016 und 2017.

Gemäß den Bedingungen für die Aktienoptionspläne hat der Aufsichtsrat im Jahr 2019 insgesamt 80.000 Bezugsrechte für Aktien an die Mitglieder des Vorstands ausgegeben. Im Vorjahr waren dies 105.000 Bezugsrechte, die an die Vorstände ausgegeben wurden. Neben dem Erreichen eines Erfolgsziels ist Bedingung für die Ausübung der Aktienoptionen, dass der Berechtigte spätestens sechs Monate nach dem Ausgabetag für je zehn gewährte Aktienoptionen eine Aktie der Gesellschaft erworben hat und bei der Ausübung noch hält.

Des Weiteren haben die Mitglieder des Vorstands einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Nebenleistungen wie die Nutzung eines Firmenfahrzeugs und eines Laptops, einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei auswärtigem ersten Wohnsitz vorübergehende Zuschüsse zur Unterbringung in Berlin sowie den Ersatz von Auslagen. Die Gesellschaft hat darüber hinaus eine Risikolebensversicherung sowie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("D&O-Versicherung") mit angemessenem Selbstbehalt zugunsten der Vorstandsmitglieder abgeschlossen und entrichtet dafür die Prämie.

Für den Fall eines Kontrollwechsels haben die Mitglieder des Vorstands individuell vereinbarte Ansprüche auf eine Einmalzahlung, sollten sie das Unternehmen nach der Übernahme verlassen. Diese Einmalzahlung übersteigt in ihrer Höhe nicht das Zweifache der jährlichen Vergütung. Die Begrenzung gilt nicht für die oben beschriebenen Aktienoptionspläne.

Die individualisierte Übersicht über die im Geschäftsjahr 2019 gezahlte und gewährte Vorstandsvergütung findet sich im Abschnitt 34 des Anhangs.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer. Die Vergütung für die vier bzw. sechs Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 147 (VJ: TEUR 120). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung und nehmen auch nicht am Aktienoptionsplan der Gesellschaft teil.

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in TEUR 2018 2019
Prof. Dr. Alfred Gossner (Vors.) 50 50
Götz Gollan (Stellv. Vors.) 30 10
Prof. Dr. Christoph Kutter 20 20
Marc de Jong 20 20
Guido Prehn - 20
Tilo Vollprecht (Arbeitnehmervertr.) - 13,4
Olga Wolfenberg (Arbeitnehmervertr.) - 13,4
Gesamt 120 146,8

Forschung und Entwicklung

Innovative Anwendungen auf Basis vielfältiger neuer Einsatzmöglichkeiten von Sensoren und Sensorsystemen sind die Treiber der Zielmärkte, in denen First Sensor aktiv ist. Aus diesem Grund hat die Entwicklung eine hohe Relevanz für den Erfolg der gesamten Unternehmensgruppe. Sie prägt die Umsetzung kundenspezifischer Lösungen und verantwortet den Produktentwicklungsprozess sowie den Bau von Prototypen. Außerdem bildet die Entwicklung die Grundlage für die Plattform- und Technologiestrategie von First Sensor. Als zentraler Geschäftsprozess fördert sie das künftige Wachstum des Unternehmens, indem sie die Schlüsseltechnologien in den beiden Kernkompetenzen Chip-Design sowie Aufbau- und Verbindungstechnik bereitstellt.

Die gesamte Expertise der Unternehmensgruppe fasst der Bereich Entwicklung standortübergreifend in fünf Aufgabenfeldern zusammen. Halbleiterentwicklung und Design von Sensoren liegen in der Hand des Fachbereichs Design & Simulation. Der Fachbereich AVT & Prozessentwicklung verantwortet die Schritte von der Aufbau- und Verbindungstechnik bis zum Prototypenbau. Der Bereich Sensorelektronik entwirft Schaltungen, programmiert Mikrocontroller und konzipiert die Prüf- und Kalibriertechnik. Die Entwicklung komplexer Sensorsysteme fällt in die Zuständigkeit des Bereichs Software & Systeme. Er übernimmt die Konstruktion von Baugruppen und Systemen, integriert Sensoren und elektronische Schaltkreise und stellt die Software für Kommunikation, Verarbeitung und Interpretation von Daten zur Verfügung. Die Koordination der Fachbereiche innerhalb der Produktentwicklungsprojekte leistet das Projektmanagement, um die Einhaltung der definierten Projektziele sicherzustellen. Entsprechend des zentralen Stellenwerts der Entwicklung innerhalb des Unternehmens werden die Prozesse und Schnittstellen innerhalb des Bereichs kontinuierlich einer Überprüfung mit Blick auf mögliche Optimierungspotenziale unterzogen, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Vorgehen und Schwerpunkte

Unabhängig davon, ob der Anstoß zu einem Entwicklungsprojekt von Kundenseite oder aus den eigenen Reihen kommt, verlaufen Entwicklungsaktivitäten von First Sensor entlang eines strukturierten Prozesses. Vor dem eigentlichen Start des Projekts steht zunächst die Prüfung des Business Cases. Dabei werden neben Zeitrahmen und Kosten auch die Potenziale des Projekts für First Sensor berücksichtigt. Im Regelfall lassen sich vor Beginn einer Entwicklung bereits Aspekte wie das voraussichtliche Produktionsvolumen und die Laufzeit der Produktion abschätzen, sodass die Entwicklung wichtige Indikationen für die mittelfristige Unternehmensplanung liefert. Wenn die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, folgt die Umsetzung des Projekts. Ein mehrstufiger Prozess regelt dabei die Organisation von der Konzepterstellung über die Fertigung von Prototypen bis zur Vorbereitung der Serienproduktion. Mithilfe vorab definierter Meilensteine und standardisierten Berichtserfordernissen stellt er sicher, dass sich die Ergebnisse des Entwicklungsprojekts auf jeder Stufe im Einklang mit dem gewünschten Ziel befinden und Abweichungen zeitnah erkannt, analysiert und bearbeitet werden.

Die mittel- und kurzfristigen Entwicklungsaktivitäten bündelt First Sensor entlang der übergeordneten Unternehmensstrategie in einer Technologie- und Produkt-Roadmap. Diese stellt sicher, dass Projekte mit Schlüsselkunden bzw. mit hohen Umsatzvolumina Vorrang genießen. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt zum einen auf kundenspezifischen Sensorlösungen und damit auf der Entwicklung neuer Sensorchips, zum Beispiel für Avalanche-Photodioden oder für Druck- und Durchflusssensoren. Ergänzt werden diese durch innovative Signalelektronik sowie Aufbau- und Verbindungstechnologien, um physikalische Parameter besonders genau und verlässlich zu detektieren. Aufgrund der kontinuierlich komplexer werdenden Anforderungen an den Einsatz von Sensorik liegt ein anderer Schwerpunkt auf der Entwicklung von Sensorsystemen. Sie sollen Daten messen und auch interpretieren, mit anderen Systemen kommunizieren, wenig Platz und Energie beanspruchen und zuverlässig arbeiten. Das Augenmerk von First Sensor richtet sich auf die Fusion von LiDAR- und Kameramodulen, den Ausbau der Software-Kompetenz zur Detektion von Gaseigenschaften und die Entwicklung von Multisensorsystemen für das Condition Monitoring. Darüber hinaus geht es je nach Applikation darum, dass Produkte den besten "form factor" aufweisen, also zum Beispiel besonders robust sind. Kunden erwarten darüber hinaus Innovationen, die in drei bis fünf Jahren noch "state of the art" und gleichzeitig preislich wettbewerbsfähig sind.

Kooperationen

First Sensor verfolgt den Ansatz, Innovationsprozesse zu öffnen und strategische Kooperationen mit starken Industriepartnern und Forschungseinrichtungen einzugehen, um anspruchsvollen Kunden technisch exzellente Lösungen anzubieten und kurze Entwicklungszeiten zu gewährleisten. Im Rahmen gemeinsamer Projekte und der Abstimmung von Roadmaps in ausgewählten Bereichen profitiert jeder Partner von dem Austausch der Expertise und kann die jeweiligen Kernkompetenzen einbringen. Durch regelmäßigen engen Kontakt mit Forschungsinstituten trägt die Entwicklung darüber hinaus dazu bei, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in nutzbare Innovationen überführt werden.

Neben der Erarbeitung neuer Sensorlösungen fokussiert die Entwicklung auch auf die Optimierung von bestehenden Produkten und Produktionsprozessen. Zu diesem Zweck baut First Sensor die technologischen Kernkompetenzen in der Chip-Entwicklung und in der mikroelektronischen Aufbau- und Verbindungstechnik kontinuierlich aus und setzt auf stabile Kooperationen mit wichtigen Lieferanten. Mit dem Ziel, Spezialwissen hinzuzuziehen oder die Kostenstruktur zu flexibilisieren, bezieht First Sensor zudem Entwicklungsleistungen von Dritten wie Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft. Ihre wirtschaftliche Größenordnung ist jedoch von untergeordneter Bedeutung.

Eine eigene über die bestehenden Kooperationen hinausgehende Forschung findet in der Gruppe nicht statt.

F&E-Kennzahlen

Der jährliche F&E-Aufwand wird mit einem Budget hinterlegt. Projektkosten werden im Rahmen von Innenaufträgen erfasst und fließen als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung. Kosten für kundenindividuelle Projekte werden separat erfasst und weiterbelastet oder über die Laufzeit der Produkte amortisiert, sofern dies so vereinbart wurde. Ebenfalls getrennt erfasst werden strategische Entwicklungsprojekte; diese Entwicklungsleistungen werden aktiviert, sofern die Kriterien nach IAS 38 erfüllt sind.

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in TEUR, wenn nicht anders angegeben 2018 2019
F&E-Aufwand 10.171 10.213
F&E-Quote in % 6,6 6,3
Neue Aktivierung von Entwicklungsleistungen 1.642 2.896
Buchwerte der Aktivierungen 6.121 8.244
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen 460 605
Anzahl Mitarbeiter F&E (FTE) 104 101
Anzahl Patente und Lizenzen 43 39

Der Aufwand für F&E betrug im Geschäftsjahr 2019 10,2 Mio. Euro. Die F&E-Quote im Verhältnis zum Umsatz betrug 6,3 Prozent. Mit 101 Beschäftigten (FTEs) sind 11,5 Prozent der Mitarbeiter in der Entwicklung beschäftigt, im letzten Jahr waren es 12,5 Prozent. Die Differenz resultiert aus dem Personalaufbau in anderen Bereichen der Gruppe. Einstellungen in der Entwicklung wurden vor allem mit Blick auf den Ausbau der System- und Softwarekompetenz im Rahmen der Vorwärtsintegration vorgenommen.

F&E-Ergebnisse

Die Entwicklungsarbeit konzentrierte sich im vergangenen Geschäftsjahr vor allem auf Produkte und Technologien in Photonics und MEMS/Pressure. Im Bereich Photonics richtete sich der Fokus auf Imager-Lösungen, Kameras und LiDAR-Sensorik. Imager-Lösungen beschreiben Produkte für eine ganze Bandbreite von Anwendungen. Zu ihnen zählt im medizinischen Bereich neben bildgebenden Verfahren für CT- und PET-Scanner auch die Endoskopie. Im industriellen Umfeld werden Imagerlösungen in der Inspektion, in-line Kontrolle und zur Erdbeobachtung eingesetzt. Dabei liegt der Fokus auf mechanisch hochgenauen Modulen bildgebender Sensoren - sowohl für stark miniaturisierte Endoskope wie auch für Lösungen mit sehr großen Imager-Chips oder Matrizen aus vielen kleinen Sensoren. Zum Einsatz kommen Materialien und Technologien, die auch unter schwierigen Umweltbedingungen zuverlässig höchste Leistung zeigen. Zusätzlich zu Imagerlösungen wurden von First Sensor Kameras mit Automotive-Zulassungen weiterentwickelt. Diese sind vorqualifizert und können schnell und flexibel für Anwendungen wie Abbiegeassistenz für LKWs, 360°-Umfeldüberwachung für Spezialfahrzeuge oder PKW sowie für autonome Fahrzeuge verwendet werden. Ergänzt werden sie durch eine eigens entwickelte, ASIL-konforme Embedded Control Unit, die die Signale mehrerer Kameras verarbeitet oder sie mit weiteren Sensoren verbindet. Neben Kameras finden auch optische Sensoren für LiDAR Anwendung in Fahrerassistenzsystemen und autonom fahrenden Fahrzeugen aller Art. Dabei konzentriert sich First Sensor auf die Entwicklung von Lösungen, die in Sachen Zuverlässigkeit, Leistung und Kostenstruktur den hohen Ansprüchen der Automobilbranche genügen, wovon auch die industriellen Anwendungen profitieren.

Im Bereich MEMS/Pressure wurden die präzisen Sensorchips des Unternehmens weiterentwickelt und die digital kompensierten Sensoren durch neueste Signalkonditionierer verbessert. First Sensor ist in diesem Rahmen in der Lage, mit den drei Technologien Micro-Flow, piezoresisitiv und sensEdge einen großen Druckbereich von wenigen Pascal bis hin zu einigen hundert Bar komplett abzudecken. Kundenspezifische Entwicklungen mit höchster Genauigkeit und Langzeitstabilität ermöglichen optimale Lösungen auch für schwierige Einsatzbedingungen. In Hybridfahrzeugen oder der Abgasreinigung ist so zum Beispiel die Funktionalität von OEM-Drucksensoren in aggressiven Medien sichergestellt. Darüber hinaus entwickelt First Sensor Druck- und Durchflusssensoren für medizintechnische Anwendungen wie Beatmung und Anästhesie, wo die Produkte nur durch das Zusammenspiel von präziser Halbleitertechnologie, zuverlässiger Materialwissenschaft sowie Aufbau- und Verbindungstechnik die hohen Ansprüche erfüllen. Für den Einsatz im industriellen Umfeld treibt First Sensor außerdem die elektronische Intelligenz und Kommunikationstechnologie voran, um Industrietransmitter für die Fabrik von morgen schon heute anbieten zu können. Für die Identifikation und Detektion von Gasgemischen hat das Unternehmen zudem ein patentiertes Multi-Sensorsystem vorgestellt. Es ermöglicht die gleichzeitige Erfassung mehrerer physikalischer Größen und ist mit einer speziell entwickelten Algorithmik und unterschiedlichen Sensorchips aus der eigenen Halbleiterfertigung ausgestattet.

Entwicklungsprojekte wie die genannten Beispiele tragen üblicherweise innerhalb von 6 bis 24 Monaten zu Umsätzen der Unternehmensgruppe bei. Patente und Gebrauchsmuster werden nur selektiv angemeldet. Dabei wird zunächst geprüft, ob der Nutzen einer Anmeldung die Risiken einer Offenlegung übersteigt, ob eine strategische Notwendigkeit besteht oder ob aus Wettbewerbsgründen eine Anmeldung notwendig ist. Patente werden im Anschluss jährlich einer Bewertung unterzogen. Wenn sich die Marktsituationen oder die strategische Ausrichtung des Unternehmens geändert haben oder wenn sich die Werthaltigkeit nicht mehr nachweisen lässt, wird entschieden, bestimmte Patente auslaufen zu lassen.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Entwicklungen der Gesamtwirtschaft

Die Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft hat im Jahr 2019 merklich nachgelassen. Zu diesem Schluss kommt der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem jüngsten Gutachten. Dies gilt sowohl für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch für die Schwellenländer. Ursächlich sei in erster Linie der rückläufige Welthandel, der auch das verarbeitende Gewerbe belastet hat. Der Anstieg der Weltproduktion beträgt für 2019 daher nur noch 3,0 Prozent.

Im Euro-Raum hat sich das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2019 auf 1,2 Prozent verlangsamt. Insbesondere die Investitionen und Exporte entwickelten sich schwächer. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Zentralbank (EZB) im vergangenen Jahr ihre bereits expansive Geldpolitik weiter gelockert.

Deutschland ist von der globalen Wachstumsverlangsamung, insbesondere in der Industrie, besonders betroffen. Für das Jahr 2019 hat der Sachverständigenrat die Schätzungen für die Zuwachsrate des BIP unterjährig mehrfach abgesenkt und ging zuletzt von nur noch 0,5 Prozent aus. Als Folge gibt es auf dem Arbeitsmarkt erste Anzeichen für eine Abschwächung. Der kräftige Beschäftigungsaufbau der vergangenen Jahre scheint zu einem vorläufigen Ende gekommen zu sein. Die Experten gehen derzeit jedoch nicht von einer breiten gesamtwirtschaftlichen Rezession aus.

Entwicklungen des Sensormarktes

Teile der Elektroindustrie, darunter die Halbleiterindustrie, registrierten seit Ende 2017 eine zyklische Schwächephase. Das globale Zentrum dieser Industrie liegt in Asien, woher mehr als zwei Drittel der weltweiten Exporte kommen. Stark exportabhängige Industriezweige wie die Automobil- und Maschinenbauer spürten diese Belastung im abgelaufenen Jahr. Der Rückgang ihrer Umsätze sorgte daher für eine sich eintrübende Aussicht in den Zulieferindustrien, zu denen auch die Sensorik und Messtechnik zählt. Zuletzt deuteten wichtige Indikatoren im Bereich der Halbleiterindustrie allerdings auf eine gewisse Bodenbildung hin.

Laut Branchenverband AMA zeigte sich eine Absatzschwäche besonders in den drei wichtigsten Abnehmerbranchen: Automobil, Maschinenbau und Elektrotechnik. Er rechnet deshalb für 2019 mit einem unterdurchschnittlichen Umsatzwachstum. Gleichzeitig gehen die Experten im Einklang mit internationalen Branchenstudien weiterhin von einem Weltmarkt-Potenzial der Sensorik und Messtechnik von 70-120 Mrd. US$ aus. 40 Prozent der Sensorsysteme aus deutscher Produktion werden direkt exportiert. Unter Berücksichtigung des indirekten Exports (Maschinen, Anlagen und Produkte mit Sensorsystemen) liegt die tatsächliche Exportquote deutscher Messsysteme bei mehr als 70 Prozent.

Entwicklung der Zielmärkte

Industrial

In vielen Ländern hat sich das Wirtschaftswachstum im Vergleich zu den Jahren 2016 und 2017 verlangsamt, vor allem aufgrund der schwächeren Entwicklung in der Industrie. Unter den G7-Staaten ist der Wachstumsrückgang in Deutschland bezogen auf die Industrieproduktion am stärksten ausgeprägt. Für 2019 rechnet der Branchenverband VDMA mit einem Produktionsrückgang von 2 Prozent. Als Grund wird ein zyklischer Abschwung gesehen, der besonders die Halbleiter- und die Automobilindustrie betrifft. Daneben belasten die Handelskonflikte und die damit verbundene Sorge um die Integrität der internationalen Wertschöpfungsketten. Belastend wirken darüber hinaus der technologische Wandel und Regulierungen für den Klima- und Umweltschutz. Sie führen zu Zurückhaltung bei Ausrüstungsinvestitionen und damit zu einer geringeren Nachfrage bei Maschinen- und Anlagenbauern.

Medical

Der Bundesverband BVMed berichtete, dass sich die Stimmung in der mittelständisch geprägten Medizintechnik-Branche in Deutschland seit Herbst 2019 deutlich eingetrübt hat. Die Umsatzsteigerung im Inland ist mit nur noch 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4,2 Prozent) stark rückläufig. Ein stabilisierender Faktor bleibt der Export mit einem Umsatzplus von 5,8 Prozent. Nach Automobil, Maschinenbau und Elektrotechnik ist die Medizintechnik der wichtigste Absatzmarkt für Sensorik und Messtechnik. Diese zeigte sich 2019 zwar weniger anfällig als andere Branchen, konnte die insgesamt negativen Effekte aber nur etwas abfedern.

Mobility

Im Gesamtjahr 2019 wurde insgesamt ein Absatzrückgang in den großen Automärkten USA, Europa und China verzeichnet. Zwar lagen die Autoverkäufe in den USA und im Euro-Raum immer noch über dem langjährigen Durchschnitt, aber im weltweit größten Automarkt China ging die Anzahl der verkauften Autos um knapp 3 Prozent zurück. An dieser Entwicklung hatte neben neuen Abgasvorschriften, beendeten Steuererleichterungen für Autokäufe und rückläufigen Subventionen für E-Autos auch eine eingetrübte Verbraucherstimmung einen Anteil. In Europa belastete die höhere politische Unsicherheit, etwa im Zusammenhang mit den Handelskonflikten sowie neue Regulierungen beim Klima- und Umweltschutz, unter anderem durch verschärfte CO2-Flottenstandards und die Entwicklung alternativer Antriebstechniken. Der Branchenverband VDA geht für 2019 von einem Exportrückgang um 12 Prozent aus. Die Automobilindustrie befindet sich in einem strukturellen Wandel, der sich in punktuellen Standortschließungen, dem Abbau von Mitarbeitern und Kurzarbeit auswirkt. Dieser Wandel hat nicht nur Spuren bei den Automobilherstellern hinterlassen, sondern auch in der Zulieferindustrie.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Die Lage des Konzerns

First Sensor verfolgt eine Strategie des profitablen Wachstums, die auf eine nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet ist. Über die fünf Säulen Zielmärkte, Schlüsselkunden und - produkte, Vorwärtsintegration, Internationalisierung und operative Exzellenz arbeitet das Unternehmen daran, Skalen zu generieren und zu nutzen. Die Umsetzung dieser Strategie ist 2019 planmäßig vorangeschritten. In den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility konnte das Unternehmen seine Präsenz erfolgreich erweitern. Die Zahl der Schlüsselkunden (> 1 Mio. Euro Umsatz) wurde weiter ausgebaut und die Pipeline der Schlüsselprodukte in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics durch eine gezielte Steuerung des Portfolios vergrößert. Auch im Bereich der Vorwärtsintegration gab es Fortschritte, beispielsweise bei den Kameras und Embedded Control Units: Hier entstand ein komplettes ADAS-System einschließlich Software. Die Internationalisierung zeigt greifbare Resultate mit deutlichen Wachstumsraten in Asien und Nordamerika. Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen bilden schließlich die Grundlage, um das geplante Wachstum mit einer deutlich verbesserten Profitabilität zu verbinden.

Geschäftsverlauf 2019 und Vergleich mit der prognostizierten Entwicklung

Der Umsatz der First Sensor-Gruppe erreichte im Geschäftsjahr 2019 161,3 Mio. Euro (VJ: 155,1 Mio. Euro). Das entspricht einem Wachstum von 3,9 Prozent. Damit wurde in einem im Jahresverlauf zunehmend schwierigeren konjunkturellen Umfeld wie zuletzt erwartet der untere Rand der Umsatzguidance von 160 bis 170 Mio. Euro erreicht. Besonders positiv entwickelte sich wie geplant der Umsatzanteil aus dem Geschäft in Asien und Nordamerika. Aufgrund der Absatzprobleme der Automobilindustrie blieb hingegen der Umsatz im Zielmarkt Mobility hinter den Erwartungen zurück.

Die operative Profitabilität, bereinigt um die Effekte aus der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls. Die bereinigte EBIT-Marge erreichte 8,4 Prozent (VJ: 7,9 Prozent) und lag damit nur knapp unter der ursprünglichen Guidance von 8,5 bis 9,5 Prozent. Ursächlich hierfür war das Ausbleiben von Skaleneffekten, die mit einem stärkeren Umsatzwachstum verbunden gewesen wären.

Insgesamt ist die Entwicklung im Geschäftsjahr 2019 dennoch als zufriedenstellend zu bezeichnen, da es First Sensor gelungen ist, sich trotz der Belastungen durch das konjunkturelle Umfeld besser als andere Unternehmen des Sektors zu entwickeln und die Umsatz- und Ergebnisziele am unteren Rand der Guidance zu erreichen.

Zielwerte der Steuerungskennzahlen für das Geschäftsjahr 2019

Für das Geschäftsjahr 2019 wurde ein Konzernumsatz zwischen 160 und 170 Mio. Euro erwartet. Für die operative EBIT-Marge wurde ein Bereich zwischen 8,5 und 9,5 Prozent erwartet. Diese Ziele wurden am 21. März 2019 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung des Halbjahresberichts am 14. August 2019 wurde die Umsatzerwartung am unteren Rand der Spanne präzisiert.

Vergleich von Ziel- und Ist-Werten 2019

Die folgende Tabelle stellt jeweils den erreichten Vorjahreswert, die Guidance sowie den erreichten Wert im abgelaufenen Geschäftsjahr dar:

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2018 Guidance 2019 2019
Umsatz in Mio. Euro 155,1 160-170 161,3
EBIT-Marge in % (bereinigt) 7,9 8,5-9,5 8,4

Die bremsenden Wirkungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds hatten sich bereits im ersten Halbjahr abgezeichnet, sodass sich die Umsatz- und Ergebniserwartung auf den unteren Rand der Guidance richtete.

Ertragslage

Umsatzentwicklung

Im Geschäftsjahr 2019 erreichte der Umsatz in der First Sensor-Gruppe 161,3 Mio. Euro (VJ: 155,1 Mio. Euro). Das Wachstum um 6,2 Mio. Euro oder 3,9 Prozent ist nahezu ausschließlich auf eine stark wachsende Nachfrage nach Sensoren und Sensorlösungen im Zielmarkt Industrial (+7,8 Prozent) zurückzuführen, während sich der Absatz in den Zielmärkten Medical (+2,5 Prozent) und Mobility (-2,4 Prozent) weniger dynamisch entwickelte. Somit konnte sich First Sensor im Geschäftsjahr 2019 nicht vollständig von dem konjunkturellen Umfeld, insbesondere der schwächeren Automobilkonjunktur, abkoppeln.

Die folgende Darstellung zeigt den Verlauf des Konzernumsatzes der letzten fünf Jahre:

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in TEUR 2018 2019 ∆ absolut in %
Industrial 80.387 86.628 6.241 7,8
Medical 34.559 35.417 858 2,5
Mobility 40.202 39.230 -972 -2,4
Gesamt 155.148 161.275 6.127 3,9

Der Umsatz im Zielmarkt Industrial wuchs um 6,2 Mio. Euro auf 86,6 Mio. Euro (VJ: 80,4 Mio. Euro). Mit diesem Anstieg um 7,8 Prozent war Industrial im Geschäftsjahr 2019 der Wachstumstreiber für die Unternehmensgruppe. Maßgeblichen Anteil daran hatte die steigende Nachfrage nach optischen Sensoren und Sensorsystemen aus Asien. Insgesamt entfallen 53,7 Prozent des Gesamtumsatzes auf den Zielmarkt Industrial (VJ: 51,8 Prozent).

Moderater fiel das Wachstum im Zielmarkt Medical aus. Hier stiegen die Umsätze um 2,5 Prozent auf 35,4 Mio. Euro (VJ: 34,6 Mio. Euro). Damit entfallen auf den Zielmarkt Medical 22,0 Prozent des Gesamtumsatzes (VJ: 22,3 Prozent). Aufgrund kundenseitiger Verschiebungen von Projekten blieb der Geschäftsverlauf leicht hinter den Erwartungen zurück. Positiv entwickelte sich hingegen der Bedarf der Schlüsselkunden in diesem Zielmarkt. Sie nutzen überwiegend Pressure- und Photonics -Produkte für ihre Applikationen.

Der Zielmarkt Mobility entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 im Einklang mit der schwächeren Automobilindustrie besonders im zweiten Halbjahr zurückhaltender und verzeichnete einen Umsatzrückgang um 1,0 Mio. Euro oder 2,4 Prozent. Mit 39,2 Mio. Euro Umsatz (VJ: 40,2 Mio. Euro) repräsentiert der Zielmarkt Mobility derzeit 24,3 Prozent des Gesamtumsatzes (VJ: 25,9 Prozent).

Die regionale Verteilung der Umsätze zeigt ein starkes Wachstum in Nordamerika und Asien (12,7 bzw. 30,9 Prozent). Im Gegensatz dazu waren die Umsätze in der DACH-Region und im restlichen Europa leicht rückläufig (-1,2 bzw. -2,5 Prozent). Hier zeigten sich erste Spuren der verhaltenen konjunkturellen Entwicklung.

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in TEUR 2018 2019 ∆ absolut in %
DACH * 76.378 75.414 -964 -1,3%
Übriges Europa 38.790 37.807 -983 -2,5%
Nordamerika 19.244 21.686 2.442 12,7%
Asien 19.416 25.410 5.994 30,9%
Rest der Welt 1.20 958 -362 -27,4%
Gesamt 155.148 161.275 6.127 3,9%

* Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein

In den wichtigsten sieben Ländern werden rund 80 Prozent der gesamten Umsätze erwirtschaftet. Deutschland hatte einen leichten Rückgang um 1,1 Prozent zu verzeichnen. Hier hatten zwei Großkunden im Laufe des Jahres ihr Bestellverhalten der konjunkturellen Entwicklung angepasst, was zu diesem leichten Umsatzrückgang führte. Sehr erfolgreich entwickelte sich hingegen das Geschäft in China, wo der Umsatz mit optischen Sensoren für Schlüsselkunden aus dem Zielmarkt Industrial erfolgreich ausgebaut wurde. Das Wachstum in Nordamerika war auf Projekte in allen drei Zielmärkten zurückzuführen.

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in TEUR 2018 2019 ∆ absolut in %
Deutschland 63.228 62.505 -723 -1,1%
China 13.561 19.689 6.128 45,2%
USA 14.622 16.091 1.469 10,0%
Ungarn 9.390 9.343 -47 0,5%
Schweiz 9.142 7.759 -1.383 -15,1%
Großbritannien 7.089 7.628 539 7,6%
Niederlande 6.011 5.937 -74 -1,2%

Auftragslage

Zum Jahresende 2019 waren leichte Rückgänge beim Auftragseingang und Auftragsbestand zu verzeichnen. Der Auftragseingang verringerte sich im Gesamtjahr auf 156,2 Mio. Euro, das entspricht einem Minus um 2,2 Prozent. Der Auftragsbestand am Jahresende belief sich auf 92,9 Mio. Euro, das entspricht einem Rückgang um 4,8 Prozent. Besonders in der ersten Jahreshälfte wurden in einem konjunkturell anspruchsvolleren Umfeld vermehrt Bestellungen vorübergehend aufgeschoben, während der Umsatz noch auf einem guten Niveau lag und sich der Auftragsbestand dementsprechend verringerte. Die Book-to-Bill-Ratio sank daher leicht unter 1.

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in TEUR 2018 2019 ∆ absolut in %
Umsatz 155.148 161.275 6.127 3,9%
Auftragseingang 159.634 156.196 -3.438 -2,2%
Auftragsbestand 97.619 92.913 -4.706 -4,8%
Book-to-Bill-Ratio 1,03 0,97 0,06 -

Ergebnis *

Im Geschäftsjahr 2019 erreichte der Umsatz in der First Sensor-Gruppe 161,3 Mio. Euro (VJ: 155,1 Mio. Euro). Bei nahezu unveränderten sonstigen betrieblichen Erträgen verringerte sich der Anstieg des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 4 Mio. Euro auf nur noch 0,5 Mio. Euro. Die aktivierten Eigenleistungen stiegen um 1,7 Mio. Euro auf 3,6 Mio. Euro. Hier spiegeln sich die intensivierten Entwicklungsleistungen für verschiedene Schlüsselprodukte wider. Die Gesamtleistung (ohne sonstige betriebliche Erträge) stieg um 2,4 Prozent auf 165,4 Mio. Euro (VJ: 161,6 Mio. Euro).

Trotz des Anstiegs der Gesamtleistung reduzierte sich der Materialaufwand um 0,8 Mio. Euro auf 75,3 Mio. Euro (VJ: 76,1 Mio. Euro). Daraus resultiert eine Materialquote von 45,5 Prozent (VJ: 47,1 Prozent). Daraus ergibt sich eine Rohmarge bezogen auf die Gesamtleistung von 54,5 Prozent (VJ: 52,9 Prozent).

Die Verbesserung der Profitabilität setzte sich auch auf den anderen Ebenen des Ergebnisses fort. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich bereinigt auf 15,6 Mio. Euro (VJ: 17,8 Mio. Euro). Dieser Rückgang resultiert überwiegend aus der Erstanwendung von IFRS 16, während sich die Abschreibungen entsprechend erhöhten. Durch turnusgemäße Gehaltserhöhungen und die erfolgreiche Besetzung vakanter Stellen erhöhte sich der bereinigte Personalaufwand auf 52,5 Mio. Euro (VJ: 49,0 Mio. Euro). Das bereinigte Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) stieg auf 24,6 Mio. Euro (VJ: 21,3 Mio. Euro). Die bereinigte EBITDA-Marge verbesserte sich damit gegenüber dem Vorjahr deutlich von 13,7 auf 15,3 Prozent.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und aus Purchase Price Allocation (PPA) stiegen im Geschäftsjahr 2019 auf 11,1 Mio. Euro (VJ: 9,0 Mio. Euro), überwiegend als Folge der Erstanwendung von IFRS 16 sowie der erhöhten Investitionstätigkeit der letzten Jahre. Bereinigt um die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ergibt sich ein bereinigtes EBITA in Höhe von 15,7 Mio. Euro (VJ: 14,5 Mio. Euro), das entspricht einer bereinigten EBITA-Marge von 9,7 Prozent (VJ: 9,3 Prozent).

Folglich verbesserte sich auch das bereinigte Betriebsergebnis (EBIT). Es erreichte 13,5 Mio. Euro (VJ: 12,2 Mio. Euro) und stieg damit um 10,1 Prozent. Die bereinigte EBIT-Marge erreichte 8,4 Prozent für das Gesamtjahr (VJ: 7,9 Prozent). Damit wurde auf der operativen Ebene die ursprünglich angestrebte Zielspanne der EBIT-Marge von 8,5 bis 9,5 Prozent trotz des ungünstigeren Marktumfelds knapp erreicht.

Das Finanz- und Währungsergebnis veränderte sich gegenüber dem Vorjahr kaum, so dass im Geschäftsjahr 2019 bereinigt ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 11,9 Mio. Euro (VJ: 10,4 Mio. Euro) erzielt wurde. Der bereinigte Konzernjahresüberschuss belief sich auf 10,9 Mio. Euro (VJ: 7,5 Mio. Euro), das entspricht einem bereinigten Ergebnis je im Umlauf befindlicher Aktie von 1,08 Euro (VJ: 0,72 Euro).

Losgelöst vom operativen Geschäftsverlauf haben Sonderaufwendungen in Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2019 belastet. Die professionelle Vorbereitung und Durchführung des Zusammenschlusses lag im Interesse der Gesellschaft, ihrer Kunden und Lieferanten, der Mitarbeiter und nicht zuletzt der Aktionäre, sodass bereits frühzeitig entschieden wurde, hier entsprechende Unterstützung zu nutzen und den Prozess konstruktiv zu begleiten. So führten Transaktionskosten und -rückstellungen im Berichtszeitraum zu einem zusätzlichen Personalaufwand von 3,7 Mio. Euro sowie zu zusätzlichen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 4,7 Mio. Euro. Unter dem Einfluss dieser Sondereffekte ging das EBITDA auf 16,2 Mio. Euro (VJ: 21,3 Mio. Euro) zurück. Das entspricht einer EBITDA-Marge von 10,0 Prozent (VJ: 13,7 Prozent). Entsprechend resultiert daraus ein Betriebsergebnis (EBIT) von 5,1 Mio. Euro (VJ: 12,2 Mio. Euro) mit einer EBIT-Marge von 3,1 Prozent (VJ: 7,9 Prozent). Per 31.12.2019 beträgt das Periodenergebnis nach Sondereffekten 2,5 Mio. Euro (VJ: 7,5 Mio. Euro). Daraus ergibt sich ein Ergebnis je im Umlauf befindlicher Aktie von 0,26 Euro (VJ: 0,72 Euro).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro (VJ: 0,20 Euro) je im Umlauf befindlicher Aktie vor schlagen. Dieses würde bei 10.269.396 in Umlauf befindlichen Aktien einer Ausschüttungssumme in Höhe von 2.054 TEUR entsprechen.

* Die nachfolgende Ergebnisbetrachtung erfolgt nach IFRS sowie zusätzlich bereinigt um Transaktionskosten und -rückstellungen in Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG (siehe auch Darstellung auf Seite 46).

Überleitung Konzern-EBIT

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in TEUR 2018 (IFRS) Marge von Umsatz 2019 (IFRS) Marge von Umsatz 2019 bereinigt Marge von Umsatz
Umsatzerlöse 155.148 - 161.275 - 161.275 -
Sonstige betriebliche Erträge 2.590 - 2.598 - 2.598 -
Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 4.471 - 483 - 483 -
Andere aktivierte Eigenleistungen 1.965 - 3.632 - 3.632 -
Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen -76.095 - -75.293 - -75.293 -
Rohergebnis 88.078 - 92.696 - 92.696 -
Personalaufwand -49.049 - -56.182 - -52.519 -
Sonstige betriebliche Aufwendungen -17.774 - -20.315 - -15.566 -
Operatives Ergebnis (EBITDA) 21.255 13,7% 16.199 10,0% 24.611 15,3%
Abschreibungen -6.825 - -8.939 - -8.939 -
Operatives Ergebnis vor Firmenwertabschreibung (EBITA) 14.430 9,3% 7.260 4,5% 15.672 9,7%
PPA-Abschreibungen -2.200 - -2.200 - -2.200 -
Betriebsergebnis (EBIT) 12.230 7,9% 5.060 3,1% 13.472 8,4%

Finanz- und Vermögenslage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Ziel des Finanzmanagements von First Sensor ist es, die notwendige Liquidität für die Produktionsprozesse, das Wachstums und die Investitionen jederzeit sicherzustellen. Die Steuerung erfolgt zentral durch die First Sensor AG. Sie umfasst primär die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken.

Dem Risiko steigender Zinsen begegnet die Gesellschaft mit dem Einsatz von Zinsswaps auf variabel verzinsliche Darlehen. Fremdwährungsrisiken durch Materialeinkäufe und Fremdleistungsbezug, vorwiegend in USD und insbesondere in Asien, begegnet First Sensor durch die bevorzugte Vereinbarung von Kundenzahlungen in USD (natural hedge) und durch Ausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften in USD.

Eine konzernweite Finanz-Risikomanagement-Richtlinie dient der rechtzeitigen Erkennung von Währungs- und Zinsrisiken und regelt die zulässigen Sicherungsinstrumente. Zum Stichtag 31.12.2019 ergaben die ermittelten Risikolimits und Wesentlichkeitsgrenzen keinen kurzfristigen Handlungsbedarf zum Abschluss von Sicherungsgeschäften.

Kapitalstruktur

Zum Stichtag 31.12.2019 betrug das Konzerneigenkapital 89,9 Mio. Euro (VJ: 88,8 Mio. Euro). Bezogen auf die Bilanzsumme von 179,7 Mio. Euro errechnet sich daraus eine Eigenkapitalquote von 50,0 Prozent (VJ: 52,7 Prozent). Der Rückgang resultiert in erster Linie aus der Erstanwendung von IFRS 16 und der sich daraus ergebenden Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten auf 55,5 Mio. Euro (VJ: 48,0 Mio. Euro).

Ein Teilbetrag von 28,0 Mio. Euro der Finanzverbindlichkeiten resultiert aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen mit Fälligkeiten in den Jahren 2020 und 2022. First Sensor hat im Jahr 2015 drei Schuldscheindarlehen über insgesamt 28,0 Mio. Euro platziert: zwei Tranchen - eine zu 7,0 und eine zu 18,0 Mio. Euro - mit einer Laufzeit von 5 Jahren und eine Tranche zu 3,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Außerdem nutzt First Sensor ein KfW-Darlehen in Höhe von 13,0 Mio. Euro. Diese Finanzierungsstruktur ermöglicht es, in den nächsten Jahren überschüssige Liquidität wahlweise für Investitionen in das Wachstum des Unternehmens oder für die Tilgung einzusetzen.

In Verbindung mit dem KfW-Darlehen und den Schuldscheindarlehen ist die Einhaltung von Covenants jeweils zum Jahresende vereinbart worden. Zum 31.12.2019 erfüllt First Sensor alle geforderten Finanzkennzahlen.

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in TEUR 2018 2019
Verschuldungsgrad, Nettoverschuldung zu EBITDA 0,92 1,06
Zinsdeckungsgrad, EBITDA zu Zinsaufwand 13,2 13,4
Eigenmittelquote 45% 44 %

Die Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten als Folge der Erstanwendung von IFRS 16 hat dazu geführt, dass sich die Nettoverschuldung 2019 um 19,3 Prozent auf 23,2 Mio. Euro erhöht hat (VJ: 19,5 Mio. Euro). Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu Eigenkapital (Gearing) beträgt zum Bilanzstichtag deshalb nun 25,8 Prozent (VJ: 21,9 Prozent).

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in TEUR 2018 2019 ∆ absolut in %
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) 44.111 25.581 -18.530 -42,0%
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) 3.891 29.897 26.006 668,4%
Liquide Mittel 28.534 32.260 3.726 13,1%
Nettoverschuldung 19.468 23.218 3.750 19,3%

Zum 31.12.2019 verfügte First Sensor außerdem über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 4,4 Mio. Euro (VJ: 4,5 Mio. Euro). Zum Ende des Geschäftsjahres belief sich der durchschnittliche volumengewichtete Fremdkapitalzinssatz auf rund 2,5 Prozent.

2019 gab es keine Beschränkungen bei der Verfügbarkeit der gewährten Darlehen. Die langjährigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Banken haben sich erneut als stabil erwiesen. Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass First Sensor in der Lage sein wird, das geplante Wachstum aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu finanzieren. Eine Inanspruchnahme des Kapitalmarkts ist in absehbarer Zeit nicht geplant.

Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden von First Sensor nicht eingesetzt.

Investitionen

Die Investitionen im Bereich der immateriellen Vermögenswerte betrugen 3,7 Mio. Euro (VJ: 2,0 Mio. Euro) und lagen damit im langjährigen normalen Bereich. Ein wesentlicher Bestandteil war die Aktivierung von Entwicklungsleistungen, die in Zusammenhang mit dem Ausbau von Schlüsselprodukten erfolgreich vorangetrieben wurden. Im Bereich der Sachanlagen wurden 8,1 Mio. Euro investiert, damit lagen die Investitionen hier annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (7,8 Mio. Euro). Sie betrafen vor allem neue Maschinen und Anlagen zur Kapazitätsausweitung und zur Prozessstabilisierung bzw. -verbesserung an den Standorten Berlin und Dresden.

Die Abschreibungen erhöhten sich einerseits aufgrund der höheren Investitionstätigkeit der letzten Jahre und andererseits als Folge der Aktivierungen im Zusammenhang mit IFRS 16. Sie beliefen sich im Konzern auf 11,1 Mio. Euro (VJ: 9,0 Mio. Euro).

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in TEUR 2018 2019 ∆ absolut in %
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 1.997 3.741 1.744 87,3%
- davon aus IFRS 16 Miet- und Leasingverhältnissen (nicht zahlungswirksam) 0 44 44 -
Investitionen in Sachanlagen 7.802 8.107 305 3,9%
Investitionen 9.799 11.848 2.049 20,9%
Verkauf von Sachanlagevermögen und Beteiligungen 91 613 522 573,6%
Sonstige Effekte 37 -400 -437 -1.181,1%
Cashflow aus Investitionstätigkeit -9.671 -11.564 1.893 19,6%
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 3.555 5.434 1.879 52,9%
- davon aus IFRS 16 Miet- und Leasingverhältnissen 0 1.526 1.526 -
Abschreibungen auf Sachanlagen 5.470 5.705 235 4,3%
Abschreibungen 9.025 11.139 2.114 23,4%

Die folgenden Grafiken zeigen die Höhe der Investitionen und Abschreibungen der letzten fünf Jahre.

Liquidität

Der operative Cashflow verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich und stieg um 28,3 Prozent auf 20,4 Mio. Euro (VJ: 15,9 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit stieg auf 11,6 Mio. Euro (VJ: 9,7 Mio. Euro). Die Investitionen 2019 betrafen überwiegend aktivierte Entwicklungsleistungen sowie neue Maschinen und Anlagen zur Kapazitätsausweitung. Der Free Cashflow als Saldo aus dem operativen Cashflow und dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit entwickelte sich ebenfalls sehr positiv und betrug 8,9 Mio. Euro (VJ: 6,3 Mio. Euro).

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in TEUR 2018 2019 ∆ absolut in %
Operativer Cashflow 15.923 20.429 4.506 28,3%
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -9.671 -11.564 -1.893 19,6%
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -3.409 -5.217 -1.808 53,0%
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 2.843 3.648 805 28,3%
Währungsdifferenzen 186 78 -108 -58,1%
Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres 25.505 28.534 3.029 11,9%
Liquide Mittel zum Ende des Geschäftsjahres 28.534 32.260 3.726 13,1%
Free-Cashflow 6.252 8.865 2.613 41,8%

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf -5,2 Mio. Euro (VJ: -3,4 Mio. Euro) und beinhaltet unter anderem die Dividendenausschüttung in Höhe von 2,0 Mio. Euro (VJ: 1,6 Mio. Euro). Die liquiden Mittel stiegen im Geschäftsjahr 2019 von 28,5 Mio. Euro auf 32,3 Mio. Euro. Aus Sicht des Vorstands ist die Liquiditätsausstattung des Konzerns damit unverändert komfortabel. Auch im Jahr 2020 ist First Sensor somit in der Lage, die Zahlungsverpflichtungen aus dem operativen Geschäft und die Tilgung der Fremdfinanzierung jederzeit zu erfüllen.

Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von First Sensor wird in der folgenden Tabelle die Liquidität in Form von Liquiditätsgraden aufgeführt. Zur Berechnung der Liquidität ersten Grades werden die liquiden Mittel ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt. Im zweiten Grad werden die kurzfristigen Forderungen hinzugerechnet und im dritten Grad werden die Vorräte mit einbezogen.

Die Veränderungen resultieren in erster Linie aus den gestiegenen Verbindlichkeiten als Folge der Erstanwendung von IFRS 16.

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in TEUR 2018 2019 ∆ PP
Liquidität ersten Grades 115,5 57,7 -57,8
Liquidität zweiten Grades 203,6 86,7 -116,9
Liquidität dritten Grades 333,9 150,6 -18,3

Vermögenslage

Die Bilanzsumme stieg im Geschäftsjahr 2019 auf 179,7 Mio. Euro (VJ: 168,4 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote verringerte sich leicht auf 50,0 Prozent (VJ: 52,7 Prozent). Der Rückgang resultiert in erster Linie aus der Bilanzverlängerung infolge der Erstanwendung von IFRS 16 und der sich daraus ergebenden Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten auf 55,5 Mio. Euro (VJ: 48,0 Mio. Euro).

Aktiva

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 9,5 Mio. Euro auf 95,4 Mio. Euro (VJ: 85,9 Mio. Euro). 7,5 Mio. Euro dieses Anstiegs resultieren aus der Aktivierung von Nutzungsrechten im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16. Die Höhe der Geschäfts- und Firmenwerte (29,8 Mio. Euro) blieb unverändert. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände überstiegen im Geschäftsjahr 2019 die Investitionen um 0,7 Mio. Euro.

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich leicht von 82,5 auf 84,3 Mio. Euro. Die Vorräte stiegen um 3,5 Mio. Euro und die liquiden Mittel um 3,7 Mio. Euro, während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch konsequentes Forderungsmanagement und die Nutzung von Factoring zum Stichtag um 5,4 Mio. Euro niedriger waren.

Passiva

Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um 1,1 Mio. Euro auf 89,9 Mio. Euro (VJ: 88,8 Mio. Euro). Das gezeichnete Kapital erhöhte sich um 0,5 Prozent durch die Ausgabe von 47.000 Aktien im Rahmen der Aktienoptionspläne. Der Bilanzgewinn war aufgrund des Jahresergebnisses 2019 um 634 TEUR niedriger und belief sich auf 17,5 Mio. Euro (VJ: 18,1 Mio. Euro).

Im Bereich der lang- und kurzfristigen Schulden kam es aufgrund der Fristigkeiten zu einer Verschiebung.

Dadurch sanken die langfristigen Schulden um 18,7 Mio. Euro auf 32,6 Mio. Euro (VJ: 51,3 Mio. Euro), während die kurzfristigen Schulden um 28,9 Mio. Euro auf 57,2 Mio. Euro (VJ: 28,3 Mio. Euro) stiegen. Dieser Anstieg ist darüber hinaus ebenfalls durch die Erstanwendung von IFRS 16 und die Passivierung der Leasingverpflichtungen beeinflusst.

Bezüglich der Fälligkeit zweier Schuldscheindarlehen im Dezember 2020 ist geplant, maximal diesen Betrag in gleicher Höhe refinanzieren, vorbehaltlich einer anderen Entscheidung nach dem Abschluss der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG. Das Working Capital belief sich am 31.12.2019 auf 39,2 Mio. Euro (VJ: 37,3 Mio. Euro). Hier wirkte sich der leichte Anstieg der Vorräte bei gleichzeitigem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. Das Capital employed erhöhte sich auf 149,6 Mio. Euro (VJ: 123,1 Mio. Euro), dieser Anstieg ist ebenfalls ganz überwiegend auf die Erstanwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Aufgrund dieses Anstiegs verringerte sich das ROCE (Return on Capital employed) auf 2,6 Prozent (VJ: 9,9 Prozent).

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der First Sensor AG (HGB)

Im Gegensatz zum Konzernabschluss wird der Jahresabschluss der First Sensor AG nicht nach den International Financial Reporting Standards, sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Der Lagebericht der First Sensor AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht umfasst grundsätzlich auch alle gesetzlich verpflichtenden Bestandteile für die First Sensor AG. Ergänzend zur Berichterstattung über den First Sensor-Konzern wird daher im Folgenden die Entwicklung der First Sensor AG erläutert.

Ertragslage der First Sensor AG

Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse um 5,6 Prozent oder 4,5 Mio. Euro auf 85,9 Mio. Euro (VJ: 81,4 Mio. Euro). Dieser Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass erstmals Umlagen für zentrale Funktionen der Unternehmensgruppe auf die Tochtergesellschaften (2,1 Mio. Euro) umgelegt wurden. Während die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen im Vorjahr noch um 2,6 Mio. Euro aufgebaut wurden, reduzierten sie sich im Berichtszeitraum um 0,2 Mio. Euro.

Die aktivierten Eigenleistungen stiegen auf 1,4 Mio. Euro (VJ: 0,7 Mio. Euro). Dies spiegelt die Ausweitung der Entwicklungsaktivitäten für einige Schlüsselprodukte wider. Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich um 0,4 Mio. Euro auf 1,8 Mio. Euro), während sich die anderen Positionen nur unwesentlich änderten. Die Gesamtleistung (ohne die sonstigen betrieblichen Erträge) stieg um 2,3 Mio. Euro auf 87,1 Mio. Euro (VJ: 84,8 Mio. Euro). Das entspricht einem Zuwachs von 2,7 Prozent.

Durch den Bestandsabbau an fertigen und unfertigen Erzeugnissen reduzierten sich die Materialkosten um 4,6 Prozent auf 38,2 Mio. Euro (VJ: 40,1 Mio. Euro). Der Rohertrag stieg auf 48,9 Mio. Euro (VJ: 44,7 Mio. Euro), sodass die Rohertragsmarge nun 56,1 Prozent beträgt (VJ: 52,7 Prozent). Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund von Sondereffekten im Zusammenhang mit der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, durch die üblichen Gehaltssteigerungen und durch den erfolgreichen Personalaufbau auf 32,4 Mio. Euro (VJ: 27,2 Mio. Euro). Das entspricht einer vorübergehenden Personalaufwandsquote von 37,2 Prozent (VJ: 32,1 Prozent).

Die Abschreibungen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 6,2 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 17,0 Mio. Euro (VJ: 12,1 Mio. Euro) stiegen ebenfalls überwiegend aufgrund der Sondereffekte in Zusammenhang mit der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG. Sie führten letztlich dazu, dass sich das operative Ergebnis (EBIT) auf -5,0 Mio. Euro belief (VJ: 1,3 Mio. Euro).

Es bestehen Gewinnabführungsverträge mit der First Sensor Microelectronic Packaging GmbH und der First Sensor Lewicki GmbH. Aus den Gewinnabführungsverträgen resultierten Erträge in Höhe von 5,3 Mio. Euro (VJ: 6,5 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden durch Ausschüttungen von Tochterunternehmen Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro (VJ: 2,7 Mio. Euro) vereinnahmt. Aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen und Aufwendungen resultierte saldiert ein Betrag von -0,8 Mio. Euro (VJ: -1,2 Mio. Euro). Das Vorsteuerergebnis reduzierte sich entsprechend gegenüber dem Vorjahr auf 2,0 Mio. € (VJ: 9,3 Mio. Euro). Die Steuerquote belief sich auf 26,8 Prozent (VJ 26,3 Prozent).

Für das Geschäftsjahr 2019 weist die First Sensor AG einen Jahresüberschuss von 1,5 Mio. Euro (VJ: 6,8 Mio. Euro) sowie einen Bilanzgewinn in Höhe von 8,7 Mio (VJ: 9,3 Mio. Euro) aus. An diesem Ergebnis sollen auch die Aktionäre partizipieren: Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro (VJ: 0,20 Euro) je im Umlauf befindlicher Aktie vorschlagen. Dies würde bei 10.269.396 in Umlauf befindlichen Aktien einer Ausschüttungssumme in Höhe von 2.054 TEUR entsprechen.

Gewinn- und Verlustrechnung der First Sensor AG (HGB)

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in TEUR 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2019 ∆ absolut in %
Umsatz 81.415 85.948 4.533 5,6%
Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.615 -206 -2.821 -107,9%
Andere aktivierte Eigenleistungen 738 1.352 614 83,2%
Gesamtleistung 84.768 87.094 2.326 2,7%
Sonstige betriebliche Erträge 2.217 1.828 -389 -17,6%
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -32.260 -29.200 3.061 -9,5%
Aufwendungen für bezogene Leistungen -7.830 -9.042 -1.212 15,5%
-40.090 -38.241 1.848 -4,6%
Löhne und Gehälter -23.050 -27.841 -4.791 20,8%
Soziale Abgaben -4.174 -4.582 -408 9,8%
-27.224 -32.423 -5.199 19,1%
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen -6.176 -6.221 -45 0,7%
Abschreibungen auf Umlaufvermögen 0 0 0 0,0%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.162 -17.013 -4.851 39,9%
Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) 1.333 -4.976 -6.309 473,3 %
Erträge aus Gewinnabführungen 6.501 5.306 -1.195 -18,4%
Erträge aus Beteiligungen 2.741 2.540 -201 -7,3%
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 107 77 -30 -28,0%
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.296 -916 380 -29,3%
8.052 7.007 -1.045 -13,0%
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9.385 2.031 -7.354 -78,4%
Steuern vom Einkommen und Ertrag -2.478 -536 1.942 -78,4%
Sonstige Steuern -53 -33 20 -37,7%
Jahresüberschuss 6.854 1.462 -5.392 -78,7%
Verlust-/ Gewinnvortrag 4.062 9.281 5.219 128,5%
Gewinnverwendung/Gewinnausschüttung -1.635 -2.044 -409 25,0%
Bilanzgewinn 9.282 8.699 -583 -6,3%

Finanz- und Vermögenslage der First Sensor AG

Aktiva

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in TEUR 2018 2019 ∆ absolut in %
Immaterielle Vermögensgegenstände 3.746 3.600 -146 -3,9%
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände 2.482 3.174 692 27,9%
Geschäfts- oder Firmenwert 18.063 15.906 -2.157 -11,9%
Geleistete Anzahlungen 779 433 -346 -44,5%
Sachanlagen 29.779 31.274 1.495 5,0%
Anteile an verbundenen Unternehmen 33.533 38.575 5.042 15,0%
Anlagevermögen 88.382 92.962 4.580 5,2%
Vorräte 19.696 20.507 811 4,1%
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.411 5.443 -1.968 -26,6%
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.075 6.813 -2.262 -24,9%
Sonstige Vermögensgegenstände 1.479 1.659 180 12,2%
Liquide Mittel 18.514 19.086 572 3,1%
Umlaufvermögen 56.176 53.508 -2.668 -4,7%
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 415 405 -10 -2,5%
AKTIVA 144.972 146.875 1.903 1,3%

Zum Stichtag 31.12.2019 stieg die Bilanzsumme um 1,3 Prozent auf 146,9 Mio. Euro (VJ: 145,0 Mio. Euro).

Auf der Aktivseite reduzierten sich im Anlagevermögen die Geschäfts- und Firmenwerte aufgrund planmäßiger Abschreibungen weiter, während die Anteile an verbundenen Unternehmen um 5,0 Mio. Euro auf 38,6 Mio. Euro stiegen als Folge der Stärkung der Kapitalrücklagen in drei Tochtergesellschaften. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich um 1,5 Mio. Euro auf 31,3 Mio. Euro als Ergebnis der Investitionen zur Optimierung der Prozesse und Effizienz. Veränderungen im Umlaufvermögen betrafen in erster Linie einen Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 2,0 Mio. Euro auf 5,4 Mio. Euro und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 2,3 Mio. Euro auf 6,8 Mio. Euro. Dem gegenüber stiegen die liquiden Mittel um 0,6 Mio. Euro auf 19,1 Mio. Euro.

PASSIVA

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in TEUR 2018 2019 ∆ absolut in %
Gezeichnetes Kapital 51.112 51.347 235 0,5%
Kapitalrücklage 20.686 21.156 470 2,3%
Gewinnrücklagen 1.004 1.004 -0 0,0%
Bilanzgewinn 9.282 8.699 -583 -6,3%
Eigenkapital 82.084 82.205 121 0,1%
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 3.068 2.881 -187 -6,1%
Rückstellungen 6.588 11.377 4.789 72,7%
Schuldscheindarlehen 28.000 28.000 0 0,0%
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.843 13.256 -587 -4,2%
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 260 205 -55 -21,1%
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.145 2.974 -3.171 -51,6%
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 384 309 -75 -19,5%
Sonstige Verbindlichkeiten 3.826 4.659 833 21,8%
Passive latente Steuern 774 1.008 234 30,2%
PASSIVA 144.972 146.875 1.903 1,3%

Auf der Passivseite veränderte sich das Eigenkapital der First Sensor AG nur unwesentlich und belief sich am Bilanzstichtag auf 82,2 Mio. Euro (VJ: 82,1 Mio. Euro). Ebenso stabil blieb die Eigenkapitalquote mit 56,0 Prozent (VJ: 56,6 Prozent).

Auf Beschluss der Hauptversammlung 2019 wurde ein Teilbetrag des Bilanzgewinns 2018 in Höhe von 2,0 Mio. Euro zur Ausschüttung einer Dividende verwendet. Der Restbetrag in Höhe von 7,2 Mio. Euro wurde in den Gewinnvortrag eingestellt.

Die Erhöhung der Rückstellungen um 4,8 Mio. Euro auf 11,4 Mio. Euro steht in Zusammenhang mit der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG. Im Gegenzug reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nach dem entsprechenden Anstieg im Vorjahr zum Stichtag wieder um 3,2 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro.

Der operative Cashflow stieg auf 13,9 Mio. Euro (VJ: 12,7 Mio. Euro). Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit stieg bedingt durch die Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften auf -10,8 Mio. Euro (VJ: -5,3 Mio. Euro). Der Free Cashflow reduzierte sich auf 3,1 Mio. Euro (VJ: 7,4 Mio. Euro). Die liquiden Mittel stiegen auf 19,1 Mio. Euro (VJ: 18,5 Mio. Euro).

Chancen und Risiken

Die Geschäftsentwicklung der First Sensor AG unterliegt aufgrund der Rolle im Konzern den gleichen Risiken und Chancen wie die Gruppe. Insofern wird auf die Erläuterungen auf Konzernebene im Chancen- und Risikobericht verwiesen.

Ausblick

Aufgrund des ungünstigeren Marktumfeldes konnte die Umsatzprognose des Vorjahres (zwischen 85 und 90 Mio. Euro) mit 85,9 Mio. Euro knapp erreicht werden. Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet der Vorstand basierend auf der Unternehmensplanung und unter Berücksichtigung bisher erkennbarer Effekte aus COVID-19 einen Umsatz zwischen 75 und 85 Mio. Euro.

Im Geschäftsjahr 2019 konnte, entgegen der Prognose des Vorjahres, kein positives operatives Ergebnis erreicht werden. Für das Jahr 2020 wird aufgrund von COVID-19 ein niedriges negatives Ergebnis erwartet.

Mitarbeiter

Zum Jahresende beschäftigte die First Sensor AG 477 Mitarbeiter (FTE - Full Time equivalent) (VJ: 469). Die Verteilung der Mitarbeiter auf die Einheiten ist der folgenden Darstellung zu entnehmen:

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Mitarbeiter (FTE) 2018 2019 ∆ absolut in %
Berlin-Oberschöneweide 220 233 13 5,9
Niederlassung München 74 72 -2 -2,7
Niederlassung Berlin-Weißensee 174 172 -2 -1,1
Betriebsstätte Chemnitz 1 0 -1 -100
Total 469 477 8 1,7

Gesamtaussage

Im Geschäftsjahr 2019 stieg der Umsatz der First Sensor-Gruppe auf 161,3 Mio. Euro, das entspricht einem Wachstum um 3,9 Prozent. Damit wurde in einem im Jahresverlauf zunehmend schwierigeren konjunkturellen Umfeld wie zuletzt erwartet der untere Rand der Umsatzguidance von 160 bis 170 Mio. Euro erreicht. Besonders positiv entwickelte sich wie geplant der Umsatzanteil aus dem Geschäft in Asien und Nordamerika. Aufgrund der Absatzprobleme der Automobilindustrie blieb hingegen der Umsatz im Zielmarkt Mobility hinter den Erwartungen zurück.

Die operative Profitabilität, bereinigt um die Effekte aus der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, entwickelte sich angesichts der marktbedingt geringeren Umsatzdynamik nicht ganz zufriedenstellend. Die bereinigte EBIT-Marge erreichte 8,4 Prozent und lag damit knapp unter dem ursprünglichen Zielkorridor von 8,5 bis 9,5 Prozent. Ursächlich hierfür war das Ausbleiben von Skaleneffekten, die mit einem stärkeren Umsatzwachstum verbunden gewesen wären.

Insgesamt ist die Entwicklung im Geschäftsjahr dennoch als zufriedenstellend zu bezeichnen, da es First Sensor gelang, sich trotz der Belastungen durch das konjunkturelle Umfeld besser als andere Unternehmen im Sektor zu entwickeln.

Entwicklung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren

Die Nichtfinanzielle Berichtserstattung findet sich als zusammenhängender, separater Berichtsteil (CSR-Bericht) in dem Geschäftsbericht 2019.

Mitarbeiter

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren in der First Sensor-Gruppe insgesamt 892 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (FTE - Full Time Equivalent) beschäftigt (VJ: 863 FTE). Das entspricht einem Plus von 2,2 Prozent. Die neuen Stellen wurden zur Sicherung des weiteren Wachstums vor allem in Bereichen Produktion und Entwicklung besetzt. Zusätzlich waren bei First Sensor am Bilanzstichtag 30 Auszubildende beschäftigt (VJ: 32).

Um Schwankungen in der Auslastung zu begegnen und um offene Stellen vorübergehend zu besetzen, arbeitet First Sensor mit Leiharbeitsfirmen zusammen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 betrug die Anzahl der Leiharbeitnehmer 23 (VJ: 67). 43,6 Prozent der Zeitarbeitskräfte wurden 2019 in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen.

Durch turnusgemäße Gehaltserhöhungen und die erfolgreiche Besetzung vakanter Stellen stieg der Personalaufwand im Berichtsjahr auf 56,2 Mio. Euro (VJ: 49,0 Mio. Euro).

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Anteil der Mitarbeiter
in %
2018 2019
Alter unter 30 Jahre 15 16
Alter zwischen 31 und 40 Jahren 33 32
Alter zwischen 41 und 50 Jahren 21 20
Über 51 Jahre 31 32
Gesamt 100 100

Die Altersstruktur der Beschäftigten zeigt sich stabil. Rund die Hälfte der Beschäftigten ist unter 40 Jahren. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des daraus resultierenden, sich absehbar verstärkenden Fachkräftemangels ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs durch eine eigene Ausbildung qualifizierter Mitarbeiter ein wichtiger Bestandteil der Personalstrategie. Ziel ist es, auf der Grundlage einer langfristigen Personalplanung den Bedarf an Nachwuchskräften auch durch eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Ausbildung in den eigenen Reihen zu decken. First Sensor bildet Mikrotechnologen (19), Industriekaufleute (7), Fachkräfte für Lagerlogistik (1), Mechatroniker (2) und Fachinformatiker (1) aus. Am Jahresende 2019 waren somit insgesamt 30 Auszubildende im Unternehmen beschäftigt (VJ: 32).

Der Personalentwicklungsbedarf im Unternehmen wird einmal jährlich im Rahmen der Budgetplanung mit der Analyse des Fortbildungsbedarfs erhoben. Im Geschäftsjahr 2019 wurden auf Basis dieser Analyse 466 TEUR (VJ: 382 TEUR) in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter investiert.

Der Krankenstand ist im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht gestiegen. Er betrug knapp 6,3 Prozent (VJ: 5,8 Prozent) und war stark von einer Grippewelle geprägt. Daher wurden neue Maßnahmen wie das kostenfreie Angebot von Obst, Grippeschutzimpfungen, Zusatzbekleidung gegen Kälte für gewerbliche Mitarbeiter und Handdesinfektion eingeleitet. Daneben wurden die bewährten Maßnahmen wie die Durchführung von Gesundheitstagen und Gesundheitschecks, die Förderung von Teamsportaktivitäten oder die Bereitstellung von Mitarbeiter-Fahrrädern fortgesetzt.

Der Anteil weiblicher Beschäftigter blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant und betrug zum Stichtag 35,5 Prozent (VJ: 36,1 Prozent). Diese Quote ist für ein Technologieunternehmen vergleichsweise hoch. Durch ein "Global Grading System" wird eine leistungs- und marktgerechte Entlohnung entsprechend der jeweiligen Bedeutung der Position erreicht, unabhängig vom Geschlecht der Stelleninhaber.

Mit 35,3 Prozent (VJ: 35,9 Prozent) verfügen etwas weniger Beschäftigte im Unternehmen über einen akademischen Abschluss als im Vorjahr, bedingt durch den Aufbau an Produktionsmitarbeitern.

Qualitätsmanagement

Die Prozesse des Qualitätsmanagements wurden im vergangenen Jahr mit HSE-Themen unter einer einheitlichen Führung zusammengefasst. Der neu entstandene Fachbereich "Corporate QHSE" kümmert sich nun standortübergreifend um integrierte Denk- und Arbeitsweisen und steuert die weitere Angleichung der lokalen Prozesse. Dazu veröffentlicht er Richtlinien, stellt Software-Tools bereit und fördert und organisiert den Transfer von Wissen. Ziel ist es, innerhalb der First Sensor-Gruppe mit einheitlichen und kosteneffizienten Abläufen sowohl in den Bereichen Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung als auch im HSE-Management zu arbeiten und das einheitliche Auftreten gegenüber Kunden und Lieferanten nach außen zu verstärken. Auf diese Weise stellt sich das Qualitäts- und HSE-Management den weiter wachsenden Kundenanforderungen für robuste Prozesse und hohe Produktqualität und unterstützt die strategische Ausrichtung der Gruppe und den Wachstumskurs.

Im Bereich des Qualitätsmanagements wurde eine Richtlinie zum Umgang mit Kundenbeanstandungen veröffentlicht. Diese definiert unter anderem die konsequente Erhebung und Analyse einheitlicher Kennzahlen. Auf Basis dieser Kennzahlen konnte die Produktqualität im vergangenen Jahr weiter verbessert werden und dadurch Kosten gesenkt werden. Zudem war es möglich, die Bearbeitung von Beanstandungen zu beschleunigen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Qualitätsmanagement und Einkauf, um die Prozesse im Bereich Lieferantenmanagement weiter optimieren zu können. Dabei spielten die beiden Themen Risikomanagement und Kennzahlen eine besondere Rolle. Zur Begrenzung von Risiken wurden verstärkt Audits bei Lieferanten durchgeführt und Qualitätssicherungsvereinbarungen verhandelt. Die Kennzahlen zur Lieferantenperformance nach einheitlichen Kriterien werden nun für die meisten Standorte monatlich zentral bereitgestellt und lassen sich standortübergreifend auswerten.

Mit der Neuaufstellung des HSE-Managements konnten die Schwerpunkte neu gesetzt und Aktivitäten auch in diesem Bereich verstärkt einheitlich gestartet werden. Für mehrere Standorte wurde ein einheitliches datenbankbasiertes Rechtskataster geschaffen, welches die Rechtspflichten für Vorgesetzte und Mitarbeiter transparent macht und die Umsetzung sicherstellt. Der Ausbau für weitere Standorte wurde vorbereitet. Außerdem wurde ein einheitliches System zur Durchführung von systematischen und lückenlosen Gefährdungsbeurteilungen zum Schutz von Mitarbeitern und Umwelt aufgebaut und zu einem großen Anteil in der Praxis umgesetzt. Bei allen Aktivitäten konnte die Nutzung der bereits in den Vorjahren eingeführten HSE-Software sehr erfolgreich weitergeführt werden.

Alle Standorte konnten die Audits der bestehenden Qualitäts- und Umweltzertifizierungen trotz weiter gestiegener Anforderungen erfolgreich bestehen.

Zurzeit sind bei First Sensor die folgenden Zertifizierungen auditiert:

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- IATF 16949 Qualitätsmanagementsystem für die Automobilindustrie
- DIN EN ISO 13485 Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte
- DIN EN 9100 Qualitätsmanagementsystem für Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie
- DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem
- DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsystem

Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind nicht bekannt.

Nach Vollzug des am 8. Juli 2019 veröffentlichten Übernahmeangebots hält die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von TE Connectivity Ltd. (TE), seit dem 12. März 2020 insgesamt 71,87 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der First Sensor AG. Als Vorbereitung für den Zusammenschluss des Geschäfts kündigte TE bereits am 10. Dezember 2019 an, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen zu wollen.

Einhergehend mit dem Vollzug der Transaktion hat Dr. Mathias Gollwitzer sein Amt als Finanzvorstand der First Sensor AG mit Ablauf des 12. März 2020 vereinbarungsgemäß niedergelegt. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Marcus Resch benannt.

Ebenfalls einhergehend mit Vollzug der Transaktion werden vier Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der First Sensor AG ihre Ämter zum 30. April 2020 niederlegen. An ihre Stelle sollen gerichtlich bestellte Mitglieder des Aufsichtsrats treten, die dann im Rahmen der am 26. Mai 2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung den Aktionären zur Wahl vorgeschlagen werden.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Dynamik der Weltwirtschaft hat sich im Jahresverlauf 2019 weiter verringert. Die Experten des IfW schätzen, dass der Anstieg der Weltproduktion 2019 auf 3,0 Prozent zurückgegangen ist und damit auf die niedrigste Rate seit der Großen Rezession 2009. Für das Jahr 2020 erwarten sie, dass die Zuwachsrate mit 3,1 Prozent nur unwesentlich höher ausfällt. Bremsende Effekte sind entsprechend ihrer Analyse die bisher noch recht robuste US-Konjunktur, die an Fahrt verliert, und die Verlangsamung der Expansion der chinesischen Wirtschaft. Risiken für die zukünftige Entwicklung sehen sie in den Rahmenbedingungen für den internationalen Handel, die sich weiter spürbar verschlechtern und damit das Investitionsklima zusätzlich belasten. Dieses Abwärtsrisiko ist umso größer, je länger sich die Schwäche der Industrie auf die übrige Wirtschaft auswirkt.

Der Ausblick für die Konjunktur im Euro-Raum hat sich zwar seit dem Sommer 2019 nicht mehr weiter eingetrübt, eine Aufhellung der wirtschaftlichen Perspektiven ist jedoch dennoch nicht abzusehen. Für das Jahr 2020 rechnet das IfW mit einer Zuwachsrate von 1,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Vergleich zum Vorjahr.

Während die deutsche Wirtschaftsleistung in den zurückliegenden drei Jahrzehnten jährlich durchschnittlich um 1,4 Prozent wuchs, lag die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts für das Jahr 2019 mit 0,6 Prozent konjunkturell bedingt deutlich darunter.

Die Experten des Kieler IfW erwarten ähnlich geringe Wachstumsperspektiven in den bevorstehenden 2020er Jahren.

Die wichtigsten Absatzmärkte von First Sensor werden sich 2020 voraussichtlich sehr verhalten entwickeln. So gehen die Experten davon aus, dass die konjunkturelle Dynamik in den USA weiter nachlässt und das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts nach 2,3 Prozent im Jahr 2019 in diesem Jahr auf 1,5 Prozent zurückgehen wird. Das Expansionstempo in Asien stabilisiert sich: Nach 5,6 Prozent im Jahr 2019 wird für das laufende Geschäftsjahr ein Plus von 5,8 Prozent erwartet. Dabei wächst China (5,6 Prozent) nach wie vor deutlich stärker als Südkorea (2,4 Prozent) und Japan (0,8 Prozent). Das Risiko für eine schwächere Entwicklung in China und die stark mit China verflochtenen Märkte weltweit ist seit dem Ausbruch der neuen Infektionskrankheit COVID-19 allerdings deutlich gewachsen. Die Wirtschaftsleistung im Euroraum nimmt mit 1,2 Prozent im Jahr 2020 voraussichtlich weiter leicht zu. Im deutschsprachigen Raum sollte die Schweiz mit 1,2 Prozent ein größeres Wachstum als Deutschland (0,7 Prozent) und Österreich (1,0 Prozent) verzeichnen.

Darüber hinaus belastet die neue Infektionskrankheit COVID-19 in den ersten Monaten des aktuellen Jahres weltweit die wirtschaftliche Entwicklung. Ihre Auswirkungen können die Experten zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht zuverlässig abschätzen, es ist jedoch davon auszugehen, dass sie ihre Prognosen im Jahresverlauf nach unten korrigieren werden.

Entwicklung des Sensormarktes

Für den Sensormarkt wird auch 2020 und in den Folgejahren eine Fortsetzung des Wachstumstrends erwartet. So geht der ZVEI im Jahr 2020 im Bereich Messtechnik und Prozessautomatisierung von einem weltweiten Wachstum von fünf Prozent aus. Das Wachstum im Welt-Elektromarkt soll vor allem durch asiatische Märkte getrieben werden, in Europa rechnet die Prognose des ZVEI mit einen zweiprozentigen Wachstum. Der deutsche Elektromarkt soll um etwa ein Prozent wachsen.

Das Marktforschungsinstitut Allied Market Research prognostiziert für den MEMS-Sensormarkt bis 2026 eine jährliche Wachstumsrate von 10,4 Prozent und einen Gesamtmarktumfang von 60,6 Millionen US-Dollar im Jahr 2026. Größtes Wachstum wird bei den optischen Sensoren erwartet. Als Treiber dieser Entwicklung identifizieren die Experten den steigenden Bedarf für Miniaturisierung in einer Vielzahl elektronischer Geräte wie Smartphones, Wearables und medizinischer Instrumente sowie die Zunahme an Anwendungen in den Bereichen Internet der Dinge und Automation. Die Weiterentwicklung autonomer Fahrzeuge verspricht zusätzliche Impulse.

McKinsey & Company, Inc. geht im Automotive-Elektronikmarkt zwischen 2020 und 2030 von einem Wachstum des Sensor-Segments von acht Prozent aus, was vor allem Fortschritten im Bereich des autonomen Fahrens und Technologien wie LiDAR zugeschrieben wird. Die Marktforscher erwarten hier eine signifikante Weiterentwicklung in der Software- und Elektronikarchitektur im Fahrzeug hin zu softwaredefinierten Funktionen, die eine zunehmende Standardisierung von Sensoren und weiteren Komponenten zufolge haben soll.

Auch der Sensormarkt wird sich den wirtschaftlichen Folgen der Infektionskrankheit COVID-19 nicht entziehen können. Zuverlässige Zahlen zu den Auswirkungen liegen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor.

Entwicklung der Zielmärkte

Industrial

Die Expansion der Industrieproduktion verlor ab dem Jahreswechsel 2017/18 zunehmend an Schwung und ist nach den Zahlen des CPB World Trade Monitor im Verlauf des Jahres 2019 vollständig zum Stillstand gekommen. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften schrumpfte die industrielle Erzeugung zuletzt sogar, während sie in den Schwellenländern noch leicht stieg, vor allem weil die Produktion in China trotz einer deutlichen Verlangsamung noch aufwärts gerichtet war. Für die kommenden zwei Jahre rechnet das IfW damit, dass die Expansion des Bruttoinlandsprodukts etwas hinter dem Wachstum der Produktionskapazitäten zurückbleiben. Mit einer erheblichen Unterauslastung ist ihrer Ansicht nach angesichts des immer noch hohen Niveaus der gesamtwirtschaftlichen Kapazitätsauslastung aber nicht zu rechnen.

Medical

Trotz der konjunkturellen Abschwächung der Weltwirtschaft sowie der bekannten globalen Handelshemmnisse (Handelszölle, Brexit) wird die Medizintechnik-Branche ein Wachstumsmarkt bleiben. Dazu tragen unter anderem Faktoren wie der demografische Wandel in den Industrieländern bei - so werden die Menschen älter und der Bedarf an Gesundheitsleistungen wird sich weiter erhöhen. Ferner steigen in den Schwellenländern die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung der Menschen kontinuierlich weiter an. So prognostizieren beispielsweise die Marktforscher von EvaluateMedTech ein jährliches Wachstum des globalen Medizintechnik-Marktes von 5,6 Prozent bis 2024.

Mobility

Laut des Verbandes der deutschen Automobilindustrie (VDA) sank die inländische PKW-Produktion zum Stand November 2019 um 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit setzt sich die 2018 begonnene Entwicklung abgeschwächt weiter fort.

Global sanken die PKW-Exporte um 13 Prozent im selben Zeitraum noch stärker. Hier spielen die anhaltenden weltweiten Handelskonflikte und strengere Emissionsvorgaben eine große Rolle und werden den Markt auch im kommenden Jahr beeinflussen. Schließlich steht weiterhin die Drohung der Vereinigten Staaten im Raum, Strafzölle auf Autos und Autoteile aus der EU zu erheben. Eine Entscheidung über die Zölle wurde im November abermals um sechs Monate verschoben; ihre Einführung würde allerdings insbesondere die deutsche Wirtschaft empfindlich treffen.

Auch die Zielmärkte werden sich den wirtschaftlichen Folgen der Infektionskrankheit COVID-19 nicht entziehen können. Zuverlässige Zahlen zu den Auswirkungen liegen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor.

Prognose für den Geschäftsverlauf 2020

Umsatz

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die First Sensor-Gruppe einen Umsatz von 161,3 Mio. Euro und lag damit wie zuletzt erwartet am unteren Rand des Korridors der Guidance (160 bis 170 Mio. Euro). Auch die Profitabilität konnte weiter gesteigert werden und lag mit einer um Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG bereinigten EBIT-Marge von 8,4 Prozent nur knapp unterhalb des erwarteten Bereichs (8,5 bis 9,5 Prozent).

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet First Sensor, dass die Strategie für profitables Wachstum weiter ihre Wirkung entfaltet. Neue kundenspezifische Lösungen für Schlüsselkunden werden nach der Bemusterung im Rahmen des langfristig angelegten Projektgeschäfts in die Serie überführt und Standardprodukte in ein größeres Volumen gebracht. Durch organisatorische Veränderungen wurde zudem das Geschäft in Asien und Nordamerika gestärkt, was bereits im Jahr 2019 zu sichtbaren Umsatzeffekten führte. Aus heutiger Sicht wird sich dieses Wachstum in den nächsten Jahren fortsetzen, weil der Vertrieb in diesen Regionen gezielt weiter ausgebaut wird. Dennoch kann das Unternehmen sich nicht vollständig dem konjunkturellen Umfeld entziehen. In den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2020 zeichnet sich bereits ab, dass die neuartige Infektionskrankheit COVID-19 erheblichen Einfluss auf die Weltwirtschaft haben wird. Unter Berücksichtigung dieser Umstände hat der Vorstand entschieden, für das neue Geschäftsjahr eine entsprechend zurückhaltende Prognose zu veröffentlichen. Für 2020 erwartet First Sensor unter Berücksichtigung der aktuell bekannten Maßnahmen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft einen Umsatz zwischen 145 und 155 Mio. Euro.

Industrial

Laut Research and Market soll der Markt für Industriesensoren im Zeitraum 2019 bis 2024 eine CAGR von 7 Prozent erreichen. Dieses Wachstum ist vor allem auf das zunehmende Interesse der Schwellenländer am industriellen IoT-Markt zurückzuführen. Losgelöst von dieser mittelfristigen Perspektive trübte sich bereits im Jahresverlauf 2019 die Marktlage in wichtigen Abnehmerbranchen der industriellen Sensorik ein und zeigte sich auch in Deutschland zuletzt mit rückläufigen Auftragseingängen bei noch leicht steigenden Umsätzen. Besonders die Absatzschwäche in den etablierten exportorientierten Abnehmerbranchen Maschinenbau und Elektrotechnik trug zu sinkenden Wachstumsraten für Sensorikprodukte bei.

Davon relativ unbeeindruckt zeigt sich bisher die Nachfrage aus der Luft- und Raumfahrt. Auch der zunehmende Einsatz von vorausschauender Wartung (predictive maintenance) und Fernüberwachung (remote monitoring) bietet signifikante Wachstumschancen für den Markt der industriellen Sensoren. Zusätzlich spielt die digitale intelligente Umgebung in Fabriken eine größere Rolle, um teilautomatisierte Anlagen in vollautomatische umzuwandeln und ihre Leistungen zu verbessern. Dieser Übergang zu einer höheren Verbindungsebene in automatisierten Maschinen dürfte die Nachfrage nach optischen und Druck-Sensoren auch in den nächsten Jahren positiv beeinflussen. Neben diesen Einsatzbereichen steigt auch der Bedarf an Sensoren für intelligente Beleuchtungs- und Lüftungssysteme. Sie ermöglichen ein Maximum an Komfort bei gleichzeitiger Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen. Vor dem Hintergrund der längeren Produktzyklen in diesen Wirtschaftszweigen arbeitet First Sensor schon seit Jahren an vielfältigen Projekten etwa mit optischen Sensoren und Kameras, die nun in die Serienphase übergehen. Zusammen mit weiter intakten Trends wie dem der digitalen Umfelderfassung sowie der autonomen Navigation von Logistikfahrzeugen mithilfe von Kameras und LiDAR-Systemen und der Prozesskontrolle mittels Hochdrucktransmittern ergeben sich im Jahr 2020 vorbehaltlich der wirtschaftlichen Konsequenzen von COVID-19 gute Wachstumschancen für First Sensor im industriellen Bereich.

Medical

Die Medizintechnik-Branche zeichnet sich weiterhin durch ihre hohe Innovationskraft aus. Prägende Einflussfaktoren in der Medizintechnik-Branche sind unter anderem die zunehmende Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Immer mehr operative Eingriffe werden mithilfe von roboterassistierenden OP-Systemen durchgeführt. Das maschinelle Lernen ermöglicht eine präzisiere Auswertung von Bilddaten. Der Trend zu Home-Care Medizingeräten ist ebenfalls ungebrochen. Hier sollen Patienten in ihrer häuslichen vertrauten Umgebung schneller genesen, bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Gesundheitssysteme.

Für First Sensor als Hersteller von hochwertigen Sensoren und Sensorlösungen eröffnen sich hier enorme Wachstumspotentiale. Zusammen mit unseren Kunden erarbeiten unsere Experten Best-in-Class Sensorlösungen, um die Wettbewerbs- und Innovationskraft unserer Kunden zu unterstützen. Während zwei Serienprojekte planmäßig auslaufen werden, haben verschiedene andere Kunden bereits höheren Bedarf für das nächste Jahr angemeldet. So wird im Bereich optische Diagnostik sowie Endoskopie mit bestehenden Kunden an weiteren Projekten gearbeitet und ergänzend werden neue Kunden entwickelt. Nach einem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2018 und einer beginnenden Konsolidierungsphase im Jahr 2019 erwartet First Sensor für das Geschäftsjahr 2020 daher mindestens eine stabile Umsatzentwicklung.

Mobility

Aufgrund der anhaltenden geopolitischen Konflikte sowie strengeren Emissionsvorgaben steht die Automobilwirtschaft auch im Jahr 2020 vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Megatrends Autonomes Fahren, ADAS (advanced driver assistance systems) und Grüne Mobilität wirken für den Sensormarkt jedoch teilweise kompensierend. So erwartet das Marktforschungsunternehmen Yole Développement zwischen 2017 und 2023 einen Anstieg des Marktvolumens auf fast 8 Mrd. USD im Bereich Kamera, 1,4 Mrd. USD im Bereich LiDAR und 1,6 Mrd. USD im Bereich Drucksensorik, die auch bei neuen Antriebstechniken oder CO2-neutralen Klimaanlagen eine wichtige Rolle spielt.

Insbesondere die schnelle Durchdringung des Marktes mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen führt zu stark wachsenden Stückzahlen besonders bei Drucksensoren für entsprechenden Applikationen. Als weiterer technologischer Treiber zeichnet sich die Brennstoffzellentechnologie mit Wasserstoff ab.

Fahrerunterstützende Systeme finden zudem nicht nur im PKW-Bereich vermehrt Einsatz, sondern auch bei Off-Highway Maschinen und Nutzfahrzeugen wie LKWs und Bussen. Treiber sind hier neben Sicherheitsaspekten auch Wirtschaftlichkeitsvorteile für die Logistikindustrie. Gleichzeitig zeichnet sich eine langsamere Durchdringung des Marktes mit der LiDAR Technologien ab als ursprünglich erwartet.

First Sensor ist im Zielmarkt Mobility verglichen mit dem Vorjahr mit einem höheren Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2020 gestartet. Vorbehaltlich der wirtschaftlichen Konsequenzen von COVID-19 ist es das Ziel, auf Basis der Rahmenverträge im Bereich der Drucksensorik sowie neuer LiDAR- und Kamera-Projektanläufe im Bereich Photonik im laufenden Geschäftsjahr wieder ein Wachstum zu zeigen.

Ergebnis

Aufgrund des durch erwartete Effekte aus COVID-19 niedriger ausgewiesenen Umsatzniveaus wird dementsprechend eine bereinigte EBIT-Marge - also vor Aufwendungen für die Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG - von 3,0 bis 6,0 Prozent erwartet. Umsatz- und Ergebniserwartungen basieren auf einem Wechselkurs EUR/USD von 1,13 bis 1,14.

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Guidance
Geschäftsjahr 2019 und Guidance 2020 2019 2020
Umsatz in Mio. Euro 161,3 145 - 155
EBIT-Marge in % (bereinigt) 8,4 3,0 - 6,0

Finanz- und Vermögenslage

Für das Geschäftsjahr 2020 sind erneut Investitionen in einer Größenordnung zwischen 8 und 10 Mio. Euro geplant. Neben der Kapazitätserweiterung, der ein Drittel des Investitionsvolumens gilt, unter anderem durch die Umstellung der Fertigung auf 6"-Wafer, werden Ersatzinvestitionen zur Modernisierung von Maschinen und Anlagen vorgenommen, die die Effizienz verbessern und die Produktivität stärken. Diese Investitionen stehen ebenfalls für ein Drittel des Volumens. Diese Investitionstätigkeiten stehen unter dem Vorbehalt der Auswirkungen von COVID-19. Die Finanzierung erfolgt aus dem Cashflow oder in geeigneten Fällen über Mietkauf. Aufgrund des erwarteten Geschäftsverlauf wird ein weiterer, moderater Aufbau der Vorräte erfolgen. Das Working Capital soll gegenüber dem Vorjahr stabil bleiben. Da der Free Cashflow 2019 aufgrund von Sondereffekten positiv beeinflusst war, wird er im Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich niedriger ausfallen. Die Nettoverschuldung sollte sich 2020 nicht nennenswert verändern.

Gesamtaussage

First Sensor verfolgt eine Strategie des profitablen Wachstums, die auf eine nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet ist. Zusammen mit den Maßnahmen zur operativen Exzellenz wurden die Voraussetzungen geschaffen, um das Geschäftsjahr 2020 erneut erfolgreich zu gestalten. Gleichzeitig gilt es, die Auswirkungen der weltweit gedämpften Konjunkturerwartungen sowie der weiterhin ungelösten geopolitischen Herausforderungen sowie einen möglichen Einfluss der neuartigen Infektionskrankheit COVID-19 auf das Unternehmen abzuschätzen. Unter diesen Umständen hat der Vorstand entschieden, für das Geschäftsjahr 2020 eine zurückhaltende Prognose zu veröffentlichen und erwartet einen Umsatz zwischen 145 bis 155 Mio. Euro. Auf diesem Umsatzniveau wird erwartet, dass die bereinigte EBIT-Marge zwischen 3,0 und 6,0 Prozent erreicht. Unverändert sind die mittelfristigen Perspektiven für die Unternehmensgruppe positiv. Die erfolgreiche Umsetzung der Strategie wird sich weiterhin in deutlichen Wachstumsraten beim Umsatz und Ergebnis zeigen, sobald die derzeitigen makroökonomischen Entwicklungen nicht mehr belasten.

Chancen- und Risikobericht

Chancen und Risiken sind in der folgenden Darstellung zu verstehen als Einflüsse oder Ereignisse, die dazu geeignet sind, dass die Zielsetzung des Managements bezüglich der kurz- und mittelfristigen Unternehmensentwicklung übertroffen oder unterschritten wird. Ziel des Chancenmanagements ist es, solche Opportunitäten frühzeitig zu erkennen und gezielt zu verfolgen. Das Risikomanagement hingegen soll sicherstellen, dass Risiken nicht nur rechtzeitig erkannt, sondern zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um den Einfluss auf das Unternehmen zu kontrollieren und ggf. zu minimieren.

Risikomanagementsystem

Die First Sensor AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Sie können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen. Der gewissenhafte Umgang mit Risiken ist deshalb elementarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Zur Sicherung des kurz- und langfristigen Unternehmenserfolgs bedarf es folglich eines lebendigen Risikobewusstseins, einer offenen Risikokultur und eines wirksamen Risikomanagementsystems.

Das Riskomanagementsystem ist bei First Sensor mit dem Compliance-Management eng verzahnt und integrierter Bestandteil der Unternehmensführung. Unter Nutzung des vom Vorstand verantworteten Enterprise Risk Management (ERM) Systems werden regelmäßig die Risiko- und Compliance-Situation analysiert sowie die identifizierten Risiken bewertet, gesteuert und kontrolliert. Das ERM wird vom Fachbereich Business Processes, Risk Management & Compliance in enger Zusammenarbeit mit dem Management der operativen Bereiche geführt. Hierin sind alle Gesellschaften, Standorte und Geschäftsbereiche einbezogen. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig in einem strukturierten Prozess über die Risikolage des Unternehmens informiert und überwacht in diesem Rahmen die Wirksamkeit des ERM-Systems. Das ERM der First Sensor unterstützt nicht nur die effektive Erfassung und Steuerung von Unternehmensrisiken, sondern auch die Umsetzung und Einhaltung der ethischen Grundsätze der Unternehmensführung (Verhaltenskodex) sowie der gesetzlichen Bestimmungen, die Leitlinien des Handelns der Unternehmensgruppe sind. Dazu gehört auch ein Lieferantenkodex, der gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern die Erwartung formuliert, ihr Handeln ebenfalls an den Grundsätzen des Verhaltenskodex auszurichten. First Sensor plant, die Einhaltung des Lieferantenkodex im Rahmen von Lieferantenaudits zu evaluieren.

Ziele und Strategie

Wichtigstes Ziel des Risiko- und Compliance-Managements ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf zuverlässig einzuschätzen, sie zu steuern und soweit möglich sinnvoll zu begrenzen. Gleichzeitig sollen Erfolgschancen gewahrt werden, soweit deren Risikogehalt ein angemessenes Maß nicht überschreitet. Auf dieser Basis werden durch angemessene Maßnahmen die Risiken im Einklang mit der Unternehmensstrategie der First Sensor-Gruppe gesteuert.

Je nach Bewertung der Risiken werden unterschiedliche Strategien verfolgt. Risiken, die gravierende Nachteile für die Unternehmensentwicklung haben können oder sogar den Bestand gefährden würden, werden weitestmöglich vollständig und konsequent vermieden. Weniger bedeutende Risiken werden in ihrer Auswirkung begrenzt. Hierfür werden beispielsweise bestimmte Maximalwerte vorgegeben, regelmäßig und systematisch Kontrollen durchgeführt und/oder es wird auf konsequente Funktionstrennung geachtet. Wo möglich oder sinnvoll, werden Risiken ausgelagert, beispielsweise auf Versicherungen oder Zulieferer. Andere Risiken werden bewusst und kontrolliert eingegangen.

Struktur und Prozesse

Die Strukturen und Prozesse des ERM sind konzernweit standardisiert. Die Grundlage bildet das sog. "First Sensor-Risikohaus" in Anlehnung an das Rahmenwerk COSO ERM mit seinen vier Säulen, welche die für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien abbilden und auch Compliance-Themen beinhalten:

Das First Sensor-Risikohaus:

Entlang dieser Risikokategorien erfolgt das quartalsweise Risk Assessment, also die Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken, denen sich das Unternehmen ausgesetzt sieht. Dies erfolgt dezentral und wird über entsprechende einheitliche Berichtsformate dokumentiert. Hierfür wird innerhalb der Risikokategorien eine Vielzahl von Risikotypen durch jeden Berichtenden betrachtet und bewertet. Die auf dieser Basis entstehenden Einzelberichte werden anschließend im Konzernfachbereich Business Processes, Risk Management & Compliance validiert und zu einer Gesamtrisikolage der Unternehmensgruppe konsolidiert. Das Ergebnis dieses strukturierten Prozesses mündet in den Quartalsrisikobericht, der in schriftlicher Form an Vorstand und Aufsichtsrat kommuniziert wird. Diese Informationen fließen sodann in die regelmäßigen Geschäftsanalysen von Vorstand, Standort- und Geschäftsbereichsleitern ein und werden zur Ableitung von Maßnahmen herangezogen.

Um die für First Sensor als relevant eingestuften Risiken durch geeignete Kontrollaktivitäten aktiv zu begrenzen und die festgelegten Kontrollaktivitäten regelmäßig auf Angemessenheit und Effektivität zu überprüfen, wird das ERM mit einem Internen Kontrollsystem (IKS) ergänzt. Der Umfang und die Wirksamkeit des Systems werden regelmäßig überwacht und, wo notwendig, durch neue Kontrollaktivitäten erweitert, z. B. in der Form von Richtlinien oder Prozessanweisungen. So wurden im vergangenen Jahr beispielsweise neue Regelungen erlassen, um Risiken in den Bereichen Kundenbonität und Forderungsmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie im Patentschutz stärker zu begrenzen oder aktiver zu steuern.

Zudem hat First Sensor im Jahr 2019 das Risikoberichtswesen um ein robustes Chancenreporting ergänzt. Die Chancenlage der Unternehmensgruppe wird damit ebenfalls in einem systematischen Prozess quartalsweise parallel zur Risikolage erhoben.

Risikobewertung

Die Bewertung von Risiken erfolgt anhand einer unternehmensspezifischen Bewertungsmatrix, die Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenzielle Schadenshöhen von möglichen Ereignissen betrachtet und daraus Prioritäten ableitet.

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Eintrittswahrscheinlichkeit Rating Potenzielle Schadenshöhe je Ereignis Rating
Sehr unwahrscheinlich 0 Keine 0
Unwahrscheinlich, aber vorhanden 1 <500 TEUR 1
Wahrscheinlich, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden 2 >500 TEUR <2 Mio. Euro/und/oder Erreichung strategischer Ziele ist gefährdet 2
Sehr wahrscheinlich, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden 3 >2 Mio. Euro/und/oder Erreichung strategischer Ziele ist gefährdet und/oder Verstöße gegen Recht und Regularien 3

Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die möglichen Auswirkungen werden jeweils auf einer Rating-Skala von null bis drei gewichtet und miteinander multipliziert. Ist der daraus errechnete Risikofaktor oberhalb der Wesentlichkeits-Schwelle von drei, werden Maßnahmen zur Steuerung des Risikos definiert und deren Umsetzung periodisch überwacht. Entsprechend werden die kumulierten Risiken in die Kategorien "gering", "mittel" oder "hoch" eingestuft.

Wesentliche Risiken

Wesentliche Risiken (mit einem Risikofaktor von drei und mehr), über die nachfolgend berichtet wird, definiert der Vorstand als solche, die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung voraussichtlich Einfluss auf die Erreichung der Unternehmensziele haben können und damit für den verständigen Adressaten entscheidungsrelevant sind. Risiken von untergeordneter Bedeutung werden nicht gesondert aufgeführt.

Strategische Risiken

Die strategischen Risiken umfassen makroökonomische Risiken, Risiken aus Märkten und Wettbewerb sowie bestimmte Risiken aus Produkten und Technologien.

Die makroökonomischen Risiken schätzt First Sensor derzeit als hoch ein. Insbesondere die bestehenden handels- und geopolitischen Unsicherheiten haben das Potenzial, die Wachstumsdynamik in für das Unternehmen wichtigen Märkten im Jahresverlauf weiter abzuschwächen. Zusätzlich belastet die neuartige Infektionskrankheit COVID-19 zum Jahresbeginn die wirtschaftliche Entwicklung, zunächst überwiegend in China. First Sensor erwartet daher mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass sich das Bestellverhalten relevanter Kunden eher zurückhaltend entwickeln wird und hat dies in seinen Prognosen - soweit absehbar - berücksichtigt. In diesem Zusammenhang betrachtet First Sensor die Höhe der Unternehmensverschuldung in zahlreichen großen Volkswirtschaften bei gleichzeitig begrenztem Spielraum der Zentralbanken als weiteren makroökonomischen Risikofaktor. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Vielzahl der Einflussfaktoren als auch der derzeitigen Volatilität wesentlicher handelspolitischer Entscheidungen eine kurzfristige Veränderung der Lage eintreten kann. Die grundsätzlichen Auswirkungen dieser Risiken auf den Geschäftsverlauf sind daher momentan nur schwerlich einzuschätzen. Aufgrund seiner Strategie für profitables Wachstum, welches auf wachstumsstarken Schlüsselkunden in zukunftsträchtigen und von Megatrends angetriebenen Märkten Industrial, Medical und Mobility beruht, sieht First Sensor dem Geschäftsjahr 2020 verhalten optimistisch entgegen, kann sich jedoch von ungünstigen Rahmenbedingungen nicht vollständig abkoppeln.

Mit Blick auf die Märkte und den Wettbewerb besteht aufgrund der makroökonomischen Weltlage einerseits und der technologischen Komplexität im Bereich des autonomen Fahrens andererseits das zunehmende Risiko, dass sich die Wachstumspotenziale im LiDAR-Markt für Automotive-Kunden langsamer realisieren lassen als in der bisherigen Planung avisiert. Im Bereich der Risiken aus Produkten und Technologien registriert das Unternehmen einen zunehmenden Wettbewerbsdruck. Allerdings sind lediglich im Bereich der optischen Sensorik Risiken zu verzeichnen, die eine strategische Bedrohung für etablierte Produkte aus dem Angebot von First Sensor darstellen könnten. Diesen Risiken wird vor allem durch die aktive Steuerung des Produktportfolios und strategische Technologie-Roadmaps entgegengesteuert, die regelmäßig aktualisiert werden.

Die strategischen Risiken werden insgesamt als "hoch" eingestuft..

Operative Risiken

Unter operativen Risiken werden Vertriebsrisiken, Entwicklungs- und Technologierisiken, Produktions-, Qualitäts-, Einkaufs- und Lagerrisiken, IT-Risiken und Personalrisiken zusammengefasst.

Im Entwicklungs- und Technologiebereich ergeben sich aus der Umstellung der Chipproduktion am Standort Oberschöneweide von 4'' auf 6"-Wafer potenzielle Risiken für Qualität und Lieferfähigkeit, denen das Unternehmen mit einer selektiven Bevorratung kritischer Rohmaterialien und ausgewählter Produkte als auch einer engen Nachverfolgung der entsprechenden Projekte durch das Managementteam begegnet. Die Gruppe der Entwicklungs- und Technologierisiken wird daher mit "mittel" bewertet.

Die Personalrisiken, denen sich das Unternehmen gegenüber sieht, werden ebenfalls mit "mittel" bewertet. Der Wettbewerb um Personal bleibt grundsätzlich intensiv und verstärkt punktuell bestehende Risiken. Vor diesem Hintergrund arbeitet First Sensor mithilfe verschiedener Ansätze weiterhin beständig an der Steigerung der Attraktivität und Bekanntheit als Arbeitgeber, darunter Führungskräftetrainings, umsichtige Gehaltsanpassungen, eine aktive Tarifpolitik und gezieltes Employer Branding.

Bei den Einkaufs- und Lagerrisiken dominierte zum Jahresbeginn 2019 noch ein Anstieg der Beschaffungszeiten in bestimmten Teilekategorien und der bedarfsorientierte Ausbau von Sicherheitsbeständen kritischer Teile. Zur Jahresmitte 2019 hatte sich die Situation deutlich entspannt und im zweiten Halbjahr rückten zunehmend hohe Materialbestände als Risiko in den Fokus, die in der zweiten Jahreshälfte bedingt durch das sich mit der wirtschaftlichen Eintrübung verändernde Bestellverhalten einiger Schlüsselkunden stärker als geplant angewachsen waren. Um dem unmittelbar entgegen zu wirken, wurde im Juni ein unternehmensweites Projekt zur Bestandsreduktion aufgesetzt, das nach wie vor andauert. Die Einschätzung, welche Auswirkungen die neuartige Infektionskrankheit COVID-19 im weiteren Jahresverlauf auf die Lieferketten haben kann, bleibt schwierig. Einkaufs- und Lagerrisiken werden entsprechend mit "mittel" bewertet. IT-Risiken hingegen sind konzernweit von untergeordneter Bedeutung.

Im Bereich der Vertriebsrisiken sieht sich First Sensor weiterhin größeren Herausforderungen gegenüber, die zum Teil von den vorab genannten Risiken beeinflusst werden und erhöhte Aufmerksamkeit verlangen.

Das wesentliche Vertriebsrisiko ist eine rückläufige Bestellentwicklung wesentlicher Kunden in Folge der Eintrübung des allgemeinen Wirtschaftsklimas, die sich durch die neuartige Infektionskrakheit COVID-19 nochmals verstärken könnte. Ebenfalls als sehr relevant eingeschätzt wird das Risiko, dass sich Projekte rund um das autonome Fahren wie LiDAR- und Kamera-Anwendungen vor Hintergrund des schwächelnden Automotive-Markts verschieben können. Sie stellen aber unverändert attraktive Wachstumschancen dar. Auch der Umstand, dass mit den drei größten Kunden 18,9 Prozent (VJ: 20,8 Prozent) des Konzernumsatzes erzielt wird, ist vor diesem Hintergrund ein Vertriebs- und Umsatzrisiko; der größte Kunde repräsentiert 8,2 Prozent (VJ: 9,5 Prozent) des Umsatzes. Eine Veränderung ihres Bestellverhaltens oder ihr Wechsel zu einem anderen Lieferanten kann grundsätzlich deutliche Auswirkungen auf den Umsatz haben. Allgemein wird das Risiko aufgrund langjähriger enger Beziehungen zu den wichtigsten Kunden und meist mehrjähriger Liefervereinbarungen für begrenzt gehalten. Darüber hinaus werden im Rahmen des Risikomanagements die wesentlichen Marktentwicklungen überwacht und über den Vertrieb ein enger Austausch mit den Kunden gepflegt, um entsprechende Risiken so weit wie möglich steuern zu können. Aus diesen Gründen wie auch aufgrund seiner breiten Aufstellung geht das Unternehmen davon aus, dass z. B. die aktuellen Absatzentwicklungen im Mobility-Sektor keine größere Auswirkungen auf den prognostizierten Gesamtumsatz der Gruppe im Geschäftsjahr 2020 haben werden. Diese Vertriebsrisiken werden dennoch insgesamt als "hoch" eingeschätzt.

Die Produktionsrisiken konnten im Jahresverlauf auf "gering" zurückgestuft werden und zeigen die Erfolge des Unternehmens im Bereich Operative Exzellenz. So konnten durch eine Optimierung des in 2018 neu eingeführten ERP-Systems und zahlreicher Prozesse bisherige Risiken im Bereich Lieferfähigkeit deutlich reduziert werden. Auch die Qualitätsentwicklung hat sich an vielen Standorten weiter verbessert. Zudem ermöglicht es das Outsourcing ausgewählter Prozesse, auf Nachfragespitzen flexibler zu reagieren. Getrübt wird das Bild lediglich durch die bereits genannte Umstellung der Chipproduktion am Standort Oberschöneweide von 4'' auf 6''-Wafer, die mit erhöhten Risiken für Qualität und Lieferfähigkeit einher geht.

Diese genannten Risiken werden insgesamt als "mittel bis hoch" bewertet.

Finanzbezogene Risiken

In der Kategorie finanzbezogene Risiken werden Risiken aus dem Rechnungslegungsprozess und der Finanzberichterstattung, Liquiditäts- und Wechselkursrisiken, Working Capital Risiken sowie Versicherungs- und Haftungsrisiken zusammengefasst.

Derivative Finanzinstrumente werden bei First Sensor ausschließlich zur Absicherung von Zins- und Wechselkursrisiken genutzt und unterliegen strengen internen Vorgaben. Im Geschäftsjahr 2019 bestanden zur Absicherung von Zinsrisiken im Zusammenhang mit den begebenen Schuldscheindarlehen Zinsswaps. Detaillierte Informationen sind im Konzernanhang ebenfalls unter Ziffer 35 aufgeführt. Dem Ausfallrisiko der Finanzinstrumente wird dadurch begegnet, dass diese ausschließlich mit Kreditinstituten guter bis sehr guter Bonität abgeschlossen werden. Die Währungsrisiken, Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen werden regelmäßig an den Vorstand berichtet und einer Prüfung unterzogen.

Im Bereich der immateriellen Vermögenswerte weist First Sensor selbst erstellte immaterielle Entwicklungsleistungen von 8,2 Mio. Euro sowie Firmenwerte in Höhe von 29,8 Mio. Euro aus. Durch regelmäßige sog. "Impairment Tests" (Einzelheiten vgl. Anhang) wird ihre Werthaltigkeit überprüft. Risiken bestehen bei den aktivierten Eigenleistungen in erster Linie darin, dass Entwicklungsprojekte nicht die Marktreife erreichen und damit die prognostizierten Erträge nicht erwirtschaftet werden könnten. Mit einer weiteren Abkühlung der wirtschaftlichen Dynamik kann dieses Risiko steigen. Weiterhin erhöht sich bei einer deutlichen Abschwächung des wirtschaftlichen Umfelds und/oder signifikanten Erhöhungen des Referenzzinses tendenziell das Risiko von Wertberichtigungen auf die Firmenwerte. Der Vorstand hat dies bei der Formulierung der Umsatzprognose und der Guidance für das Jahr 2020 so weit wie möglich berücksichtigt. Ein signifikantes Risiko für Wertberichtungen besteht in diesem Zusammenhang nach Ansicht des Vorstands derzeit nicht.

Durch den Ausbau des internen Kontrollsystems hat sich das Risikoprofil bei den finanzbezogenen Risiken in 2019 insgesamt weiter verringert. Auf Gruppenebene bestehen durch die soliden Bilanzrelationen und die komfortable Finanzmittelausstattung nur geringe Liquiditätsrisiken. Wechselkursrisiken, die sich nicht ohnehin durch "natural hedge" ausgleichen, werden in angemessenem Umfang und mit marktüblichen Instrumenten abgesichert. Die Auswahl dieser Instrumente erfolgt auf der Basis des prognostizierten "net exposure" und der Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Hierbei können Irrtümer nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein sorgfältiges Working Capital Management und Absicherungen durch bilanzielle Maßnahmen reduzieren die Risikolage. Neben der Einführung des Factorings Ende 2018 trugen dazu im vergangenen Jahr auch die Vereinheitlichung der Bonitätsprüfung und des Forderungsmanagements bei, die beide mit neuen Richtlinien und Prozessen unterlegt wurden.

Die genannten Risiken werden daher weiterhin als "gering" bewertet.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems als Teilbereich des allgemeinen IKS der First Sensor AG ist die Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Transparenz der Finanzberichterstattung. Um dieses Ziel zu erreichen, hat First Sensor geeignete Strukturen, Prozesse und Kontrollen implementiert. Sie sollen gewährleisten, dass die Ergebnisse des Rechnungslegungsprozesses frei von Fehlern sind und fristgerecht vorliegen. Sekundär dient das IKS auch der effizienten Geschäftsführung, der Sicherung der Vermögenswerte sowie der Verhinderung bzw. Aufdeckung von deliktischen Handlungen und Fehlern. In das IKS einbezogen sind entsprechend alle Konzerngesellschaften sowie operative Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses generieren.

Das rechnungslegungsbezogene IKS wird vom Vorstand ausgestaltet und seine Wirksamkeit vom Aufsichtsrat überwacht. Es besteht aus verschiedenen Elementen, darunter Richtlinien und Verfahrensanweisungen wie dem Konzernfinanzhandbuch, dem Bilanzierungshandbuch, der Richtlinie zum Finanzrisikomanagement oder der Freigabe- und Unterschriftenrichtlinie, die auch das Vier-Augen-Prinzip festschreibt. Diese werden ergänzt durch weitere, übergreifende Verfahrensanweisungen zu Themen wie der Ermittlung von Herstellkosten oder Intercompany-Verrechnungen. Kontrollen flankieren diese Bestandteile des IKS, indem sie an verschiedenen Punkten die abschlussrelevanten Daten prüfen und validieren. Durch die Implementierung dieser Kontrollen wird mit größtmöglicher Sicherheit gewährleistet, dass ein regelungskonformer (Konzern-) Abschluss erstellt wird. Dazu gehören monatlich erstellte, standardisierte Controllingberichte aller Konzernunternehmen und -standorte, ergänzt um Plan-Ist-Abweichungsanalysen mit Handlungsempfehlungen durch das Corporate Controlling sowie monatliche Business Review Meetings zwischen den Standort- und Geschäftsbereichsverantwortlichen und dem Vorstand. Die Gesellschaften des Konzerns erstellen ihre Abschlüsse auf diesem Fundament dezentral und gemäß den lokalen gesetzlichen Anforderungen. Einheitliche Reportingstrukturen werden durch standardisierte Meldeformate, IT-Systeme sowie IT-unterstützte Konsolidierungsprozesse gewährleistet. Der Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen, IFRS-konformen Konzernrechnungslegung schafft zusammen mit dem konzernweit gültigen Abschlusskalender die Basis für den Abschlusserstellungsprozess. Wesentliche lokale Abschlüsse werden außerdem zum Geschäftsjahresende zunächst einer umfassenden internen Prüfung unterzogen, bevor sie für den Konzernabschluss freigegeben werden. Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung werden keine wesentlichen Aufgaben von externen Dienstleistern wahrgenommen. Ergänzend werden monatlich stichprobenhafte Überprüfungen und Plausibilitätsanalysen auf Standort- und Konzernebene durchgeführt, flankiert durch Compliance-Audits. Der Zugriff durch die Zentrale auf alle Buchungssysteme und alle Bankkonten der Unternehmensgruppe ist außerdem jederzeit gewährleistet. Zur Kontrolle des Bestands an liquiden Mitteln wurde außerdem eine Cash Tracking Tabelle für alle Konten der Konzerngesellschaften eingerichtet. Der Vorstand wird laufend über das Ergebnis dieser Kontrollen informiert. Im Rahmen der monatlichen Abweichungsanalysen mit den Geschäftseinheiten werden die erwarteten Ergebnisse der Rechnungslegung mit den tatsächlichen verglichen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Vorstand gegebenenfalls frühzeitig über Maßnahmen entscheiden kann, die den geplanten Geschäftserfolg absichern.

Die laufende Weiterentwicklung und Anpassung des rechnungslegungsbezogenen IKS tragen dazu bei, die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten und auch weiterhin zu verbessern. Vor diesem Hintergrund hat die First Sensor AG mit Unterstützung der Firma Deloitte den Prozess des Konzernabschlusses untersucht und Maßnahmen implementiert, um mit dem Jahr 2019 einen "Fast Close" der Jahresabschlussarbeiten und eine weitere Optimierung der Datenqualität zu erreichen. Trotz dieser Bestrebungen des Unternehmens können auch angemessene und funktionsfähig eingerichtete Systeme keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung der Risiken gewähren.

Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken umfassen politische und rechtliche Risiken sowie Compliance-bezogene Risiken. Zu den politischen Risiken gehören die bereits ausgeführten geopolitischen und handelsbezogenen Konflikte, vor allem zwischen den USA und China als auch Europa sowie zwischen Großbritannien und der EU. Auch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten haben das Potenzial, im Falle einer Eskalation wirtschaftlich relevante Auswirkungen zu entfalten.

Compliance-bezogene Risiken werden bei First Sensor neben der Risikoberichterstattung auch durch das Compliance-Managementsystem identifiziert und gesteuert. Das Compliance-Managementsystem ist daher integrierter Bestandteil des Enterprise Risk Managements bei First Sensor. Es trägt dazu bei, dass die verbindlichen Regeln im Unternehmen bekannt sind und Regelverstöße rechtzeitig erkannt werden. Hinweise zu Risiken und Verstößen können - auf Wunsch auch anonym - über einen externen Ombudsmann (Vertrauensanwalt) gegeben werden. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde ein Fall gemeldet, der zu angemessenen Maßnahmen führte. Darüber hinaus wurde gegen eine deutsche Tochtergesellschaft der First Sensor AG im Jahr 2019 ein Bußgeld in Höhe von 15.000 EUR aufgrund einer Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung nach §130 OWiG verhängt. Der Sachverhalt wurde gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt eigeninitiativ angezeigt und zur Aufklärung gebracht. Es wurden organisatorische Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung auszuschließen. Andere Sanktionen im Zusammenhang mit Gesetzesverstößen oder Verstößen gegen Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich wurden nicht verhängt. In den USA hat die dortige Unternehmenstochter First Sensor Inc. im Sommer 2019 Kontakt mit dem zuständigen Bureau of Industry and Security (BIS) des US Department of Commerce aufgenommen. Ziel des Kontakts ist es, einen Sachverhalt aus dem Jahr 2011 hinsichtlich der Compliance mit den US-Export Administration Regulations bewerten zu lassen. In diesem Zusammenhang besteht ein geringes Risiko, dass der Sachverhalt als Fehlverhalten der First Sensor Inc. eingestuft und mit einer Geldbuße belegt wird, deren mögliche Größenordnung derzeit allerdings noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden kann. Aus den o. g. Gründen werden diese Risiken als "mittel" eingestuft.

Zusammengefasste Risikolage

Nach Einschätzung des Vorstands sind die Risiken, denen First Sensor zum Zeitpunkt der Berichterstellung und für die aktuelle Planungsperiode ausgesetzt ist, beherrschbar. Darüber hinausgehend bleiben die gegenwärtigen handels- und finanzpolitischen Unsicherheiten sowie ökonomischen Risiken und deren potenzielle Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe sowie die möglichen Auswirkungen der neuartigen Infektionskrankheit COVID-19 Gegenstand engerer Beobachtungen. Es ist nicht auszuschließen, dass sie signifikante Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf 2020 und in den Folgejahren haben werden. Diese Risiken wurden daher vom Vorstand eingehend reflektiert und, soweit abschätzbar, bei der Formulierung der Guidance für das Jahr 2020 in angemessener Form berücksichtigt. In jedem Fall sieht der Vorstand den Fortbestand der Unternehmensgruppe in keiner Weise als gefährdet an. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Chancenmanagementsystem

Ebenso wie die Risiken werden auch die Chancen im Konzern systematisch identifiziert, transparent dokumentiert und in unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Sie repräsentieren mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. First Sensor unterscheidet Chancen wie Risiken danach, ob sie strategischer, operativer, finanzbezogener oder regulatorischer Natur sind.

Strategische Chancen

Der vom Management des Unternehmens verfolgte Zusammenschluss mit TE Connectivity kann der Strategie für profitables Wachstum zusätzliche Impulse für Umsatz und Ergebnis geben. Dazu gehört nicht nur die Einbindung in das Vertriebsnetzwerk der TE-Gruppe, sondern auch die weitgehende Komplementarität der Produktportfolien beider Unternehmen, insbesonderen im Bereich Photonics und Kameras sowie Niedrigdrucksensorik. Auch bei der Personalgewinnung und Mitarbeiterbindung würde der Zusammenschluss für First Sensor neue Perspektiven als zukünftiger Teil eines weltweit präsenten, starken Partners eröffnen.

Operative Chancen

First Sensor agiert in wachsenden Märkten, in denen neue Technologien und die Digitalisierung derzeit eine neue Ära für Industrie, Medizintechnik und Automobilwirtschaft einleiten. Dabei eröffnen sich neue Anwendungsfelder wie beispielsweise Predictive Maintenance, E-Health oder Autonomes Fahren, die schneller als erwartet signifikante Marktvolumina erreichen und somit zu zusätzlichen Umsätzen führen könnten. Dies gilt auch für den Einsatz von Avalanche Photodioden für LiDAR-Anwendungen in der Industrie und im Automotive-Bereich, für die First Sensor Marktführer ist. Auch bei kameraunterstützten ADAS- und Surround-View-Systemen sieht das Unternehmen relevante Wachstumschancen und vielversprechende, beginnende Partnerschaften. Zudem eröffnen Innovationen und strategische Partnerschaften mit wachstumsorientierten Kunden im Applikationsfeld bildgebende Sensorik erweiterte Umsatzchancen, insbesondere in der Medizintechnik.

Für viele Kunden bestehen Rahmenverträge über eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren, in denen Abnahmemengen garantiert werden, gleichzeitig aber auch Abnahmevarianzen definiert sind. Da positive Abnahmevarianzen nicht in die operative Planung einfließen, können sich hieraus Chancen für zusätzliche Umsatzbeiträge ergeben.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es First Sensor zudem gelungen, eine Vielzahl neuer Geschäftsmöglichkeiten für die Entwicklung und Produktion kundenspezifischer Lösungen anzubahnen, für die die Bemusterung bereits begonnen hat oder in Kürze beginnen wird. Ein Bemusterungsprozess beinhaltet verschiedene Phasen, die Gesamtdauer variiert jedoch. Bemusterungsprozesse, die früher als geplant mit einer Beauftragung abgeschlossen werden, können daher bereits im laufenden Jahr zu Umsatzbeiträgen führen.

First Sensor arbeitet auch weiter daran, Produktionsprozesse unter dem Stichwort "operative Exzellenz" zu optimieren. Dazu gehören neben der Einführung der 6''-Waferfertigung sowie eines Manufacturing Execution Systems (MES) auch gezielte Investitionen in neue Anlagen und eine höhere Automatisierung im Bereich der Chipfertigung sowie der Aufbau- und Verbindungstechnik. Sollten einzelne Maßnahmen schneller als geplant realisiert werden, könnte dies zu einer Erhöhung der monatlichen Produktionsmengen und somit zu mehr Umsatz führen. Gleiches gilt für ungeplant höhere Umsätze mit wesentlichen Kunden, die aufgrund von Skaleneffekten stets auch einen positiven Einfluss auf die Profitabilität hätten.

Finanzbezogene Chancen

Durch verschiedene Maßnahmen und die Vereinheitlichung von Prozessen, zum Beispiel in den Bereichen Bonitätsprüfung und Forderungsmanagement als auch hinsichtlich des Bestandsmanagements, eröffnen sich für First Sensor zusätzliche Hebel, um das Working Capital Management weiter verbessern.

Regulatorische Chancen

Durch die Beilegung der aktuellen handels- und geopolitischen Konflikte können sich weitere noch ungeplante Vertriebschancen ergeben, wenn Unsicherheiten bei Zöllen und Marktzugängen ausgeräumt werden. Zu nennen sind insbesondere die amerikanisch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen als auch die der EU zu den Vereinigten Staaten und zum Vereinigten Königreich.

Zusammengefasste Chancenlage

First Sensor ist gut positioniert, um mit ihren Produkten und internen Maßnahmen die Chancen in den strategischen Zielmärkten für die Unternehmensgruppe systematisch zu nutzen. Während das Unternehmen einerseits gezielt daran arbeitet, sich diese Chancen zu erschließen, ist es andererseits eher unwahrscheinlich, dass hier kurzfristige Erfolge verbucht werden können. Um unsere Aktionäre an diesen Fortschritten transparent und zeitnah teilhaben zu lassen, wird der quartalsweisen Berichterstattung große Bedeutung zugemessen.

Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 289a bzw. § 315a HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird im Abschnitt [12] des Anhangs dargestellt. Alle Aktien gewähren identische Rechte gemäß Aktiengesetz.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. Es gelten ansonsten lediglich die gesetzlicher Vorschriften gemäß §136 Abs. 1 AktG sowie Handelsverbote gemäß Art. 19 Abs. 11 MAR, insbesondere für Mitglieder des Vorstands.

3. Direkte Beteiligungen am Grundkapital, die zehn Prozent überschreiten

Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten, finden sich im Abschnitt [36] im Anhang.

4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Es sind keine Aktien mit Sonderrechten ausgestattet, insbesondere keine, die Kontrollbefugnisse verleihen.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind, üben ihre Stimmrechte unmittelbar aus.

6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung

Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands (§§ 84, 85 AktG) und für die Änderung der Satzung (§ 179 AktG) gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien und zum Rückkauf von Aktien

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.379.150,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.075.830 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).

Ferner ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 23. Mai 2022 Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Nennbetrag von bis zu 90,0 Mio. Euro zu begeben und ihren Inhabern bis zu 3,8 Mio. Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von bis zu 19,0 Mio. Euro zu gewähren.

Außerdem ist das Kapital bedingt erhöht für die Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstände und Führungskräfte. Einzelheiten zu den Optionsplänen finden sich im Abschnitt [20] im Anhang.

Der Vorstand ist ermächtigt, für die Gesellschaft eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

8. Vereinbarungen der Gesellschaft unter der Bedingung eines Kontrollwechsels

Das Vorstandsmitglied Dr. Mathias Gollwitzer hat in Bezug auf seinen Dienstvertrag einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen, der unter der aufschiebenden Bedingung eines Kontrollwechsels steht. Außerdem hat die Gesellschaft mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG ein sog. "Business Combination Agreement" über den Zusammenschluss nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG abgeschlossen. Das Business Combination Agreement ist zwar unbedingt abgeschlossen, einige Regelungen entfalten ihre Wirkung jedoch erst mit dem Kontrollwechsel infolge des Übernahmeangebots. In einigen wesentlichen Kreditverträgen der First Sensor AG steht den Kreditgebern im Falle eines Kontrollwechsels ein Kündigungsrecht zu. Als Ersatz für eventuell entfallende Bankfinanzierungen hat sich die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG jedoch verpflichtet, eventuelle Kreditkündigungen bis zu EUR 35 Millionen auszugleichen.

Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines Übernahmeangebots

Im Falle eines Kontrollwechsels bei der First Sensor AG ist jeweils ein Maximalbetrag in Form einer Barkomponente an die Vorstandsmitglieder vorgesehen, falls das entsprechende Mitglied innerhalb von drei Monaten nach dem Kontrollwechsel kündigt bzw. der Dienstvertrag aufgrund des Aufhebungsvertrages beendet wird.

Sonstige Erläuterungen

Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB sind auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter www.first-sensor.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 AktG beschlossen. Bis zum 10. Oktober 2020 soll im Vorstand und im Aufsichtsrat der First Sensor AG eine Frauenquote von jeweils 0% erreicht werden. Dieser Zielvorgabe wurde im Geschäftsjahr 2019 entsprochen.

Der Konzernlagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung abweichen, wenn eine der genannten oder andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.

 

Berlin, den 19. März 2020

First Sensor AG

Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender

Marcus Resch Finanzvorstand

ANHANG

DER FIRST SENSOR AG, BERLIN (HGB)

ERLÄUTERUNGEN ZUM EINZELABSCHLUSS

(alle Beträge in TEUR, sofern nicht anders angegeben)

1. Allgemeines

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Die First Sensor AG (FIS) ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Sie ist unter der Nummer HRB 69326 B im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Die größenabhängigen Befreiungen des § 293 HGB hinsichtlich der Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses gelten nicht, da die Aktien der FIS im Prime Standard Segment der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind. Es gelten daher die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von 800 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 410 Euro bis 1.000 Euro wurde bis einschließlich 2014 ein Sammelposten gebildet, welcher über 5 Jahre abgeschrieben wird. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Fremdbezüge werden aktiviert.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Ermittlung der beizulegenden Werte basiert auf den für die jeweiligen Unternehmen vorliegenden Planungen. Den in die Planungen einfließenden Werten liegen Schätzungen und Annahmen zu Grunde, die von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen könnten. Die Unternehmensbewertung wurde nach dem so genannten DCF-Verfahren vorgenommen. Dabei wurde der Barwert des Flow to Equity aus zwei Wachstumsphasen ermittelt. Für die Phase 1 wurden Detailplanungen über die kommenden drei Jahre zu Grunde gelegt und mit einem Zinssatz diskontiert. Für die Wachstumsphase 2 wurde eine ewige Rente zu Grunde gelegt. Das unterstellte Wachstum beträgt hier 1,00 Prozent. Der Diskontierungsfaktor beträgt einheitlich 8,95 Prozent (VJ: 8,70 Prozent). Dieser Zins wurde unter Berücksichtigung eines Basiszinssatzes von 0,2 Prozent (VJ: 1,0 Prozent), einer Marktrisikoprämie von 7,00 Prozent (VJ: 7,00 Prozent) sowie einem Beta-Faktor von 1,25 (VJ: 1,1) ermittelt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Bestehen die hierfür einschlägigen Gründe an einem späteren Bilanzstichtag nicht mehr, wird der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der fortgeführten Anschaffungskosten zugeschrieben.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkten Personalkosten, Materialkosten und den zurechenbaren Anteil der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Veraltete Artikel und solche mit geringem Umschlag werden angemessen wertberichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Auf Fremdwährungen lautende Vermögensgegenstände und Schulden werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Bei Vermögensgegenständen und Schulden mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr erfolgt die Umrechnung ohne Beachtung des Anschaffungskosten- bzw. Realisations- und Imparitätsprinzips.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Der in der Bilanz ausgewiesene Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen betrifft gewährte Fördermittel, die passivisch abgegrenzt werden. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter.

Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsverfahren ermittelt. Der zum Bilanzstichtag verwendete laufzeitkongruente Rechnungszinssatz beträgt 2,71 Prozent. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 1,80 Prozent bei den Renten ausgegangen. Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes werden im Finanzergebnis gezeigt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive latente Steuern werden für unterschiedliche Bewertungsansätze zwischen der Handels- und der Steuerbilanz gebildet.

Es werden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet, soweit sich Wertänderungen bzw. Zahlungsströme von Vermögensgegenständen, Schulden, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen einerseits und von Finanzinstrumenten andererseits ausgleichen.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind teilweise Annahmen getroffen und Schätzwerte verwandt worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögensgegenstände und Schulden, der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die tatsächlichen Werte können zu einem späteren Zeitpunkt in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

3. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Aus der Verschmelzung der Sensortechnics GmbH im Jahr 2011 und der Elbau GmbH im Jahr 2013 resultiert ein Firmenwert. Der Firmenwert beinhaltet im Wesentlichen spezifisches Knowhow der Mitarbeiter, das langfristig nutzbar ist; daher erfolgt die Abschreibung über einen Zeitraum von 15 Jahren.

Im Berichtsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 895 aktiviert. Insgesamt betrugen die Kosten für Forschung und Entwicklung im Berichtsjahr 5,2 Mio. Euro (VJ: 5,1 Mio. Euro).

Die Gesellschaft hält Wertpapiere, die ausschließlich der Deckung der Gehaltsansprüche eines Mitarbeiters dienen. Zur Deckung der entstandenen Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Mitarbeiter wird in gleicher Höhe wie der Wert der Wertpapiere eine Rückstellung gebildet (TEUR 188). Die Wertpapiere sind an den Mitarbeiter verpfändet. Der Aktivposten wurde mit dem zugehörigen Passivposten verrechnet (Bilanzverkürzung).

4. Angaben zum Anteilsbesitz

Die Gesellschaft ist unmittelbar Mutterunternehmen für folgende Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB sind:

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in TEUR Beteiligung
%
Eigenkapital Ergebnis
Inland
First Sensor Microelectronic Packaging GmbH, Dresden (Ergebnis nach Gewinnabführung) 100 9.178 0
First Sensor Mobility GmbH, Dresden 85 9.038 780
First Sensor Lewicki GmbH, Oberdischingen (Ergebnis nach Gewinnabführung) 100 3.292 0
Ausland
First Sensor Inc., Westlake Village, Kalifornien, USA 100 3.357 666
Klay Instruments BV, Dwingeloo, Niederlande 100 2.428 1.442
First Sensor Technics Ltd., Shepshed, England 100 384 182
First Sensor France, Paris, Frankreich 100 568 18
First Sensor Corp., Montreal, Kanada 100 -1.557 378
First Sensor Scandinavia AB, Kungens Kurva, Schweden 51 292 123

5. Vorräte

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.488 7.274
Unfertige Erzeugnisse 9.725 9.903
Fertige Erzeugnisse 3.352 3.275
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 130 55
Gesamt 19.695 20507

Zur weiteren Verbesserung der Lieferfähigkeit bei weiterhin steigenden Umsätzen wurden die Vorräte erhöht.

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.443 (VJ: TEUR 7.411) haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Stichtag bestanden Wertberichtigungen von TEUR 83 auf überfällige Rechnungen und Rechnungsausfälle. Der am 28. November 2018 zwischen Smart Fact S.A. als Käuferin und First Sensor AG, First Sensor Lewicki GmbH, First Sensor Microelectronic Packaging GmbH sowie First Sensor Mobility GmbH als Verkäuferinnen geschlossene Forderungskaufvertrag (stilles Factoring) wurde auch in 2019 umgesetzt.

7. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen der First Sensor AG sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2019
First Sensor Microelectronic Packaging GmbH, Dresden (EAV) 3.600 1.892
First Sensor Lewicki GmbH, Oberdischingen (EAV) 3.574 3.668
First Sensor Inc., USA 291 299
First Sensor Mobility GmbH, Dresden 411 639
First Sensor France, Frankreich 1.158 7
Klay Instruments BV, Niederlande 5 22
First Sensor Technics Ltd., England 31 31
First Sensor Corp., Kanada 5 255
Gesamt 9.075 6813

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus den Ergebnisabführungsverträgen (EAV), Darlehensverträgen sowie zu einem geringen Teil aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr im Verbundbereich.

Von diesen Forderungen haben TEUR 0 (VJ: TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und weniger als fünf Jahren.

8. Sonstige Vermögensgegenstände

Die Gliederung der sonstigen Vermögensgegenstände ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Davon sind TEUR 0 (VJ: TEUR 19) mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr enthalten:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2019
Steuererstattungsansprüche 1 627
Investitionszulagen 2 2
Rückdeckungsversicherungen 144 148
Vorsteuer 551 67
Factoring (Sicherheitseinbehalt) 248 470
Sonstige 532 345
Gesamt 1.478 1.659

9. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel bestehen aus Barmitteln und Sichtguthaben bei Kreditinstituten von TEU R 19.086 (VJ: TEUR 18.514).

10. Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 405 (VJ: TEUR 415) besteht im Wesentlichen aus Versicherungsaufwendungen, Wartungskosten, Gebühren, aktivierten Disagios aus aufgenommenen Krediten und Abgrenzungen von Nebenkosten aus der Aufnahme des Schuldscheindarlehens, die über die Laufzeit abgegrenzt werden.

11. Aktive latente Steuern

Die latenten Steuern werden saldiert dargestellt. Der passive Saldo beträgt TEUR 1.008 (VJ: TEUR 774). Der Passivüberhang resultiert aus angesetzten aktiven latenten Steuern für Pensionsrückstellungen (TEUR 18; VJ: TEUR 17) und Jubiläumsrückstellungen (TEUR 12; VJ: TEUR 12) und aus passiven latenten Steuern für die Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen (TEUR 979; VJ: TEUR 744) sowie der stillen Reserve durch die Verschmelzung der Elbau (TEUR 59; VJ: TEUR 59). Durch die laufenden Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände werden die latenten Steuern entsprechend aufgelöst. Aus latenten Steuern resultiert in der GuV Position "Steuern vom Einkommen und Ertrag" ein Aufwand in Höhe von TEUR 234.

12. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 EUR 51.346.980 (VJ: EUR 51.11.980) und setzt sich aus 10.269.396 Stückaktien (VJ: 10.222.396 Stückaktien) im rechnerischen Nennwert von 5,00 Euro zusammen. Das gezeichnete Kapital der First Sensor AG hat sich durch ausgeübte Aktienoptionen im Berichtsjahr um 47.000 Aktien erhöht. Dies entspricht einer Kapitalerhöhung von EUR 235.000.

13. Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das gezeichnete Kapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 25.379.150,00 durch Ausgabe von bis zu 5.075.830 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 5c) der Tagesordnung der Hauptversammlung 2015 zu entscheiden.

Zum 31. Dezember 2019 besteht das Genehmigte Kapital 2015/I in Höhe von EUR 25.379.150,00.

14. Kapitalrücklage

Die Entwicklung der Kapitalrücklage ist im Folgenden dargestellt:

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in TEUR 2018 2019
1. Januar 20.626 20.686
Ausübung Aktienoptionen 60 470
31. Dezember 20.686 21.156

Die Kapitalrücklage kann in einer Höhe von bis zu 10 Prozent des gezeichneten Kapitals verwendet werden:

zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann;

zum Ausgleich eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann.

Der Anteil der Kapitalrücklage, der 10 Prozent des gezeichneten Kapitals übersteigt, darf verwendet werden:

zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist;

zum Ausgleich eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist;

zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den §§ 207 bis 220 AktG.

15. Bedingtes Kapital

Das bedingte Kapital der First Sensor AG ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2019
Bedingtes Kapital 2009/II 109 0
Bedingtes Kapital 2013/I 425 190
Bedingtes Kapital 2016/II 2.600 2.600
Bedingtes Kapital 2017/I 1.200 1.200
Bedingtes Kapital 2017/II 19.000 19.000
Gesamt 23.334 22990

Das bedingte Kapital 2009/II ist im Jahr 2019 ausgelaufen. Zum 31. Dezember 2019 betrug das verbleibende bedingte Kapital insgesamt EUR 22.990.000,00 (VJ: EUR 23.333.585,00). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten im Rahmen der jeweiligen Aktienoptionspläne dem Bedingten Kapital 2013/I, dem Bedingten Kapital 2016/II und dem Bedingten Kapital 2017/I von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Die bedingte Kapitalerhöhung 2017/II wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Entsprechende Schuldverschreibungen wurden bis zum Bilanzstichtag nicht begeben.

16. Ausschüttungssperre

In der Bilanz des Einzelabschlusses der First Sensor AG werden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 3.174 (VJ: TEUR 2.482) ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen passive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.008 (VJ: TEUR 774). Somit ergibt sich ein Betrag in Höhe von TEUR 2.166 (VJ: TEUR 1.708), der einer Ausschüttungssperre unterliegt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (2,71 %) und der vergangenen sieben Jahre (1,97 %) beträgt TEUR 11 (VJ: TEUR 15) und ist gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ebenfalls ausschüttungsgesperrt.

17. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen

Die Investitionszuschüsse für die Erweiterung der Betriebsstätte sowie die Investitionszulagen werden als Sonderposten abgegrenzt und entsprechend dem Abschreibungsverlauf der geförderten Vermögensgegenstände aufgelöst. Im Berichtsjahr wurden TEUR 2.881 (VJ: TEUR 3.068) abgegrenzt.

18. Sonstige Rückstellungen

Durch die Umstellung des Buchhaltungssystems von bisher vier auf nun eine gemeinsame Buchhaltungssoftware kam es zum Jahresbeginn zu Umgliederungen bei der Zuordnung der Rückstellungen.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 10.701 (VJ: TEUR 3.934) gliedern sich entsprechend dem folgenden Rückstellungsspiegel:

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in TEUR 31.12.2018 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2019
Personenbezogene Rückstellungen 2.362 -2.135 -73 4.860 5.014
Rückstellungen für Gewährleistung 330 -86 -200 210 255
Rückstellungen für Jahresabschlussprüfung 140 -111 0 138 167
Sonstige Rückstellungen 1.102 -871 -171 5.206 5.265
Gesamt 3.934 -3.203 -444 10.413 10.701

Die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen steht im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus der Übernahme durch die TE Connectivity.

19. Verbindlichkeiten

Die Gliederung und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt:

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Zum 31. Dezember 2018 (in TEUR) 31.12.2018 bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre >5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.843 586 6.757 6.500
Schuldscheindarlehen 28.000 0 28.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.145 6.145 0 0
Erhaltene Anzahlungen 260 260 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 384 384 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3.825 2.042 1.783 0
Gesamt 52.457 9.417 36.540 6.500
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Zum 31. Dezember 2019 (in TEUR) 31.12.2019 bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre >5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.256 1.885 5.171 6.200
Schuldscheindarlehen 28.000 25.000 3.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.974 2.974 0 0
Erhaltene Anzahlungen 205 205 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 309 309 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.660 3.458 1.202 0
Gesamt 49.404 33.831 9.373 6.200

Für aufgenommene Investitionsdarlehen (ursprüngliches Kreditvolumen TEUR 7.000) wurden Grundschulden auf das Grundstück der First Sensor AG eingetragen sowie Sicherungsübereignungen an Maschinen begeben. Vereinbarungsgemäß wurde das in 2017 aufgenommene KfW-Darlehen im November 2018 in Höhe von 13,0 Mio. Euro durch die First Sensor AG abgerufen. Das Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Festzinssatz von 1,15% p.a. wird ab 31.03.2020 vierteljährlich getilgt. Als Sicherheiten dient eine Raumsicherungsübereignung von Maschinen und Anlagen am Standort Berlin-Weissensee. Mithafter sind die First Sensor Microelectronic Packaging GmbH sowie die First Sensor Lewicki GmbH.

20. Schuldscheindarlehen

First Sensor hat am 15. Dezember 2015 drei Schuldscheindarlehen von insgesamt 28,0 Mio. Euro platziert. Mit den zugeflossenen liquiden Mitteln wurde das im Dezember 2013 platzierte variabel verzinste Schuldscheindarlehen über 19,0 Mio. Euro vorzeitig abgelöst, um die günstige Zinssituation für die Gesellschaft auszunutzen und um Liquidität für das Wachstum zu sichern.

Im Rahmen der Platzierung wurden von deutschen institutionellen Investoren Schuldscheine mit Laufzeiten von fünf Jahren (18,0 Mio. Euro, variabel verzinst, und 7,0 Mio. Euro, fest verzinst) und sieben Jahren (3,0 Mio. Euro, fest verzinst) gezeichnet. Der Schuldschein mit variabler Verzinsung hat eine Verzinsung, die mit einer Marge auf den 6-Monats-EURIBOR berechnet wird. Als Finanzrelationen wurden für die platzierten Schuldscheine der Verschuldungsgrad und die Eigenkapitalquote festgelegt.

Die Finanzkennzahlen werden jährlich ermittelt. Das Zinsrisiko wird durch festgelegte Zinssätze bzw. durch den Abschluss marktüblicher Sicherungsmechanismen reduziert. Zum 31. Dezember 2019 wurden alle Finanzkennzahlen eingehalten.

21. Derivative Finanzinstrumente

Der Konzern benutzt Zinssicherungsinstrumente zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus den variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten.

Zinsabsicherungen

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in TEUR Fälligkeit Absicherung Zinssatz
Zinsswap I (3145170UK) 31.12.2020 3M EURIBOR 3,83 %
Zinsswap II (3467328UK) 31.12.2020 3M EURIBOR 2,17 %
Zinsswap/Zinscap (50W8OY5GN4FRA2017040600000002 53109305 21.12.2022 6M EURIBOR + Cap 0,27 %
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in TEUR Nominal 2018 Nominal 2019 Marktwert 2018
Zinsswap I (3145170UK) 418 209 -20
Zinsswap II (3467328UK) 205 103 -6
Zinsswap/Zinscap (50W8OY5GN4FRA2017040600000002 53109305 18.000 18.000 -284
18.623 18.312 -310
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in TEUR Marktwert 2019
Zinsswap I (3145170UK) -5
Zinsswap II (3467328UK) -2
Zinsswap/Zinscap (50W8OY5GN4FRA2017040600000002 53109305 -497
-504

Währungskursabsicherung 2019

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Verträge zur Währungskursabsicherung abgeschlossen.

Die Zinssicherungsinstrumente dienen der Absicherung von Risiken aus der variabel verzinsten Tranche des Schuldscheindarlehens. Die Zahlungsströme aus der variablen Verzinsung gleichen sich bei den Grund- und Sicherungsgeschäften aus.

Die angegebenen Zeitwerte werden mittels marktüblicher finanzmathematischer Modelle zum Bilanzstichtag ermittelt.

22. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

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in TEUR 31.12.2018 31.12.2019
Steuerverbindlichkeiten 341 598
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 23 36
Sonstige Verbindlichkeiten 3.462 4.025
Gesamt 3.826 4.659

Im Berichtsjahr wurden Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften aus Mietkaufverträgen TEUR 1.785 (Vj. TEUR 2.371) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

23. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

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in TEUR 2020 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen 366 570 0
Bestellobligo 11.000 110 0
Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverträgen 253 326 0
Verbindlichkeiten aus Erbpachtvertrag 22 88 792
Gesamt 11.641 1.094 792

Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2020 und 2024. Das Bestellobligo resultiert vorwiegend aus Investitionen und Materialbestellungen für die Produktion. Weitere Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht.

Die Gesellschaft führt seit zwei Jahren einen Aktivprozess gegen einen Kunden auf Zahlung eines Ausgleichsanspruch sowie Schadensersatz (Streitwert ca. EUR 2,9 Mio.) durch mehrere Instanzen. Aktuell bereitet die Gesellschaft aufgrund eines ablehnenden Urteils des OLG München eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH vor. Im Falle der Abweisung entstünden der Gesellschaft Gerichtskosten und Anwaltskosten in Höhe von ca. EUR 0,25 Mio. Der Nichtzulassungsbeschwerde werden seitens des Vorstands positive Erfolgsaussichten eingeräumt.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

24. Umsatzerlöse

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 hat die First Sensor AG einen Umsatz von TEUR 85.948 (VJ: TEUR 81.415) erzielt. Die Umsatzerlöse gliedern sich folgendermaßen in Umsätze mit Drittkunden und mit verbundenen Unternehmen.

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in TEUR 2018 2019
Drittkunden 76.220 79.758
First Sensor Corp. 4 9
First Sensor Inc. 2.453 2.796
Klay Instruments B.V. 124 308
First Sensor Microelectronic Packaging GmbH 630 1.480
First Sensor Mobility GmbH 1.960 1.359
First Sensor Lewicki GmbH 24 238
Gesamt 81.415 85948

Die regionale Aufteilung ergibt sich aus folgender Tabelle:

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in TEUR 2018 2019
Deutschland 52.141 55.306
Europäische Union 12.939 13.425
Ausland 16.335 17.217
Gesamt 81.415 85.948

25. Aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen von TEUR 1.352 (VJ: TEUR 738) entfallen überwiegend auf die Integration und Modernisierung der Produktionsstätten, auf die Entwicklung von neuen Produktfamilien sowie auf die Implementierung von SAP an den Standorten in Berlin und in Puchheim.

26. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge teilen sich auf die folgenden Sachverhalte auf.

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in TEUR 2018 2019
Auflösung von Rückstellungen 311 444
Währungsgewinne 529 446
Umsatzsteuerliche Sachbezüge 322 295
Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen 210 187
Versicherungsentschädigungen 302 247
Sonstige 543 209
Gesamt 2.217 1.828

27. Personalaufwand

Im Berichtsjahr beträgt der Personalaufwand TEUR 32.423 (VJ: TEUR 27.224). Darin enthalten sind Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung von TEUR 4.583 (VJ: TEUR 4.174).

28. Abschreibungen

Die Abschreibungen gliedern sich folgendermaßen:

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in TEUR 2018 2019
Immaterielle Vermögensgegenstände -703 -865
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände -238 -203
Abschreibungen auf den Firmenwert -2.157 -2.157
Geleistete Anzahlungen 0 -44
Sachanlagen -3.078 -2.952
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen -6.176 -6.221
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 0 0
Gesamt -6.176 -6.221

29. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen teilen sich in die folgenden Kostenarten auf:

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in TEUR 2018 2019
Werbe- und Vertriebskosten -2.828 -3.045
Mieten und Raumkosten -1.079 -676
Instandhaltungsaufwendungen -1.086 -1.244
Währungsverluste -538 -246
Rechts- und Beratungskosten -522 -5.314
Kfz-Kosten -585 -544
Gewährleistung -373 -213
Reise- und Bewirtungskosten -717 -712
Kosten der Warenabgabe -339 -323
Investor Relations -246 -311
Personalbeschaffung -423 -263
Versicherungen -228 -275
Periodenfremde Aufwendungen -207 -551
Hauptversammlung -75 -146
Sonstige -2.916 -3.150
Gesamt -12.162 -17.013

Die Erhöhung der Rechts- und Beratungskosten ist auf zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG zurückzuführen.

30. Erträge aus Gewinnabführungen und Beteiligungen

Es bestehen mit der First Sensor Microelectronic Packaging GmbH und mit der First Sensor Lewicki GmbH Gewinnabführungsverträge. Aus den Gewinnabführungsverträgen resultierte ein Ergebnis in Höhe von TEUR 5.306 (VJ: TEUR 6.501).

Aus der Ausschüttung zweier Tochterunternehmen wurde darüber hinaus ein Beteiligungsertrag in Höhe von TEUR 2.540 (VJ: TEUR 2.741) generiert.

31. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge / Zuschreibung auf Finanzanlagen

Die Zinserträge i.H. von TEUR 78 (VJ: TEUR 107) wurden zum überwiegenden Teil aus Zinsen für Darlehen an Tochterunternehmen erzielt.

32. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Im Berichtsjahr wurden Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.H. von TEUR 916 (VJ: TEUR 1.296) für Darlehen zur Finanzierung des Anlagevermögens sowie der Schuldscheine in der GuV erfasst.

33. Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss von TEUR 1.461 verbleibt im Bilanzgewinn.

An diesem Ergebnis sollen auch die Aktionäre partizipieren. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden der Hauptversammlung daher die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro je im Umlauf befindlicher Aktie vorschlagen. Dieses entspricht bei 10.269.396 in Umlauf befindlichen Aktien einer Ausschüttungssumme in Höhe von 2,1 Mio. Euro oder 140,5 Prozent des Jahresüberschusses.

WEITERE ANGABEN

Vorstand

Dr. Dirk Rothweiler, Weimar (seit 1. Januar 2017)

Dr. Mathias Gollwitzer, Berlin (seit 10. August 2015, verlängert am 10. August 2018)

Die gezahlten Vergütungen für die Mitglieder des Vorstands sind der folgenden Darstellung zu entnehmen:

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in TEUR Dr. Mathias Gollwitzer Dr. Dirk Rothweiler
Funktion Finanzvorstand Vorstandsvorsitzender
Dienstantritt 10. August 2015 1. Januar 2017
Dienstaustritt
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2018 2019 2018 2019
Festvergütung 312 330 330 330
Nebenleistungen 16 16 20 13
Summe 328 346 350 343
Einjährige variable Vergütung 131 198 157 115
Mehrjährige variable Vergütung
Bonus II 0 341 0 0
Abfindung 0 0 0 0
Wettbewerbsentschädigung 0 0 0 0
Sonderbonus Projektmanagement 0 100 0 0
Summe 131 639 157 115
Versorgungsaufwand 0 5 0 5
Gesamtvergütung 459 990 507 463

Die folgende Tabelle zeigt die gewährten Vorstandsvergütungen:

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in TEUR Dr. Mathias Gollwitzer Dr. Dirk Rothweiler
Funktion Finanzvorstand Vorstandsvorsitzender
Dienstantritt 10. August 2015 1. Januar 2017
Dienstaustritt
2018 2019 2018 2019
Festvergütung 312 330 330 330
Nebenleistungen 16 16 20 16
Summe 328 346 350 346
Einjährige variable Vergütung 108 198 120 235
Mehrjährige variable Vergütung
AOP 2016/II (endet am 31.12.2019) 198 0 0 0
AOP 2017/I (endet am 31.12.2019) 0 0 633 399
Bonus II 0 341 0 0
Abfindung 0 2.793 0 0
Wettbewerbsentschädigung 0 0 0 0
Sonderbonus Projektmanagement 0 100 0 150
Summe 306 3.432 753 784
Versorgungsaufwand 0 5 0 5
Gesamtvergütung 634 3.783 1.103 1.135

Mit Datum vom 10. August 2015 übernahm Dr. Mathias Gollwitzer die Position des Finanzvorstands. Sein Dienstverhältnis wurde am 10. August 2018 um weitere 4 Jahre verlängert. Er erhält eine feste jährliche Vergütung von TEUR 330, eine variable Zielkomponente von TEUR 120 sowie eine von der Entwicklung des Aktienkurses der First Sensor AG abhängige Tantieme in Höhe von TEUR 341. Im Berichtsjahr sind ihm keine Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm AOP 2016/II oder weiteren Programmen angedient worden. Herr Dr. Mathias Gollwitzer hat in Bezug auf seinen Dienstvertrag und den Kontrollwechsel einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen.

Mit Datum vom 1. Januar 2017 übernahm Dr. Dirk Rothweiler die Position des Vorstandsvorsitzenden. Er erhält eine feste jährliche Vergütung von TEUR 330 sowie eine variable Zielkomponente von TEUR 120. Im Berichtsjahr sind ihm aus dem Aktienoptionsprogramm AOP 2017/I Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 23,59 Euro ausgegeben worden. Dies waren insgesamt 80.000 Aktienoptionen, die zu je 4,99 Euro nach dem Black-Scholes-Modell bewertet wurden. Bei einem Kontrollwechsel hat er Anspruch auf eine Einmalzahlung von bis zu TEUR 700, falls er innerhalb von drei Monaten nach dem Kontrollwechsel kündigt. Für die Dauer von 6 Monaten nach dem Ende seines Dienstvertrags unterliegt er einem Wettbewerbsverbot, für das er eine monatliche, nachträgliche Entschädigung von 50 Prozent eines Zwölftels seines dann gültigen Festgehalts erhält.

Die Nebenleistungen der Vorstandsverträge beinhalten geldwerte Vorteile für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen, Firmenwagenausgleichsbeträge und Verpflegungspauschalen.

Die einjährige variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsverträge sind an die Erreichung von Unternehmenskennziffern gekoppelt. 70 Prozent des variablen Gehalts hängen von quantitativen Zielvorgaben und 30 Prozent von qualitativen Zielen ab. Die qualitativen Ziele sind individuell mit jedem Vorstandsmitglied gemeinsam mit dem Aufsichtsrat vereinbart worden. Der Bonus II ist an die Entwicklung des Aktienkurses der First Sensor AG geknüpft.

Im Berichtsjahr wurden variable Komponenten in Höhe von TEUR 754 (i.Vj. TEUR 288) zur Auszahlung gebracht, die bei den einjährigen variablen Vergütungen ausgewiesen sind. Mehrjährige Vergütungsbestandteile sind im Rahmen von Aktienoptionsplänen vereinbart worden.

In 2019 entstanden mit der Übernahme durch die TE Connectivity Aufwendungen für die beiden Vorstände in Höhe von insgesamt TEUR 3.384. Hiervon sind TEUR 2.943 auf die Dotierung entsprechender Rückstellungen zurückzuführen. Von diesen Rückstellungen entfallen für Dr. Mathias Gollwitzer TEUR 2.793 auf die Ablösung von Stock Options (TEUR 2.093) und auf eine Abstandszahlung im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel (TEUR 700) sowie für Dr. Dirk Rothweiler TEUR 150 auf einen Bonus für das Projektmanagement.

An ehemalige Mitglieder des Vorstands oder Geschäftsführer bzw. deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr keine Bezüge bezahlt. Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine Bezugsrechte an ehemalige Vorstandsmitglieder.

Aufsichtsrat

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Name/ Tätigkeitsbezeichnung Position im Aufsichtsrat Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Prof. Dr. Alfred Gossner Präsident Munich Business School Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 11. September 2012 Neuwahl am 24.05.2017 keine keine
Götz Gollan Vorstand der equinet Bank AG, Frankfurt am Main (bis 31. August 2018) Vorstand der Nanogate SE, Quierschied-Göttelborn (seit 1. September 2018) Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 11. September 2012 (Mitglied seit 17. Juni 2010) Ausgeschieden am 03. Mai 2019 Keine keine
Marc deJong CEO LM Wind Power A/S, Kolding, Dänemark Mitglied des Aufsichtsrats seit 23. Mai 2014 Keine Technische Universität Eindhoven, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats)
CEO InnoMarket B.V. Eindhoven, Niederlande
Prof. Dr. Christoph Kutter Direktor der Fraunhofer EMFT, München Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 03. Mai 2019 (Mitglied seit 24. Mai 2017) Keine VDI/VDE Innovation+Technik GmbH, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrates)
Guido Prehn Partner der DPE Deutsche Private Equity GmbH Mitglied des Aufsichtsrats seit 03. Mai 2019 Keine keine
Tilo Vollprecht (Arbeitnehmervertreter) Mitglied des Aufsichtsrats seit 03. Mai 2019 Keine keine
Olga Wolfenberg (Arbeitnehmervertreter) Mitglied des Aufsichtsrats seit 03. Mai 2019 Keine keine

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch § 13 der Satzung geregelt sowie von der Hauptversammlung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung von TEUR 20 für jedes volle Jahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für den Vorsitzenden erhöht sich diese Vergütung auf TEUR 50, für seinen Stellvertreter auf TEUR 30. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart.

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer.

Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 147 (VJ: TEUR 120). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung und nehmen auch nicht am Aktienoptionsplan der Gesellschaft teil.

Sonstige Beziehungen zu den Organen

Der Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft hat eine Büroimmobilie an die Tochtergesellschaft zu marktüblichen Konditionen vermietet. Hierfür erhielt er TEUR 98 (VJ: TEUR 96).

Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Personen oder Unternehmen getätigt.

Haftungsverhältnisse sowie Vorschüsse oder Kredite zugunsten von Vorständen oder Aufsichtsratsmitgliedern bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Mitarbeiter

Durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter in vollzeitäquivalenter Anzahl (FTE):

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2018 2019
Angestellte 455 513
Auszubildende 18 23
Gesamt 473 536

Konzernverhältnisse

Die Gesellschaft erstellt einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht in Übereinstimmung mit § 315a HGB nach IFRS (International Financial Reporting Standards).

Prüfungsgebühren

Für das Geschäftsjahr 2019 wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, folgende Honorare im First Sensor Konzern berechnet:

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In TEUR 2019
Jahresabschlussprüfung 137
Sonstige Beratungsleistungen 16
Gesamt 153

Die Prüfungsgebühren für die Abschlussprüfung umfassen die Prüfung des Einzelabschlusses der First Sensor AG nach HGB, des First Sensor Konzernabschlusses nach IFRS sowie der wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften der First Sensor AG nach HGB. Der Abschlussprüfer prüft den Einzelabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss durchgehend ab dem Prüfungszeitraum 2013.

Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind nicht bekannt.

Nach Vollzug des am 8. Juli 2019 veröffentlichten Übernahmeangebots hält die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von TE Connectivity Ltd. (TE), seit dem 12. März 2020 insgesamt 71,87 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der First Sensor AG. Als Vorbereitung für den Zusammenschluss des Geschäfts kündigte TE bereits am 10. Dezember 2019 an, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen zu wollen.

Einhergehend mit dem Vollzug der Transaktion hat Dr. Mathias Gollwitzer sein Amt als Finanzvorstand der First Sensor AG mit Ablauf des 13. März 2020 vereinbarungsgemäß niedergelegt. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Marcus Resch benannt.

Ebenfalls einhergehend mit Vollzug der Transaktion werden vier Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der First Sensor AG ihre Ämter zum 30. April 2020 niederlegen. An ihre Stelle sollen gerichtlich bestellte Mitglieder des Aufsichtsrats treten, die dann im Rahmen der am 26. Mai 2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung den Aktionären zur Wahl vorgeschlagen werden.

Bezüglich der potentiellen Auswirkungen der neuen Infektionskrankheit COVID-19 verweisen wir auf den Lagebericht, Abschnitt 4.1. "Prognosebericht" und 4.2. "Chancen- und Risikobericht".

Erklärung gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG abgegeben und auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Nach den uns übermittelten Stimmrechtsmitteilungen hielten zum 31. Dezember 2019 folgende Personen/Gesellschaften mehr als 3 Prozent der Aktien der First Sensor AG. Diese können dann von den aktuellen Stimmrechtsanteilen abweichen, wenn keine Meldeschwelle seit der letzten Meldung erreicht wurde und die Person oder Institution daher keine Verpflichtung zur Meldung hatte:

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Meldepflichtiger Name/Firma Wohnort/Sitz Datum der Mitteilung Datum der Schwellenberührung Datum der Veröffentlichung Schwellenwert erreicht bzw. über-/unterschritten Höhe des Stimmrechsanteils zum Zeitpunkt der Mitteilung
%
DPE Deutsche Private Equity B.V. Aktionär: FS Technology Holding S.à.r.l. Amsterdam, Niederlande 09.04.2019 04.04.2019 09.04.2019 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten 40,08
John Addis Aktionär FourWorld Capital anagement LUC Wilmington, Delaware, USA 27.11.2019 20.11.2019 06.12.2019 3%, 5% überschritten 5,32
Teslin Capital Management BV Fonds: Midlin NV Maarsbergen, Niederlande 05.06.2018 21.03.2016 06.06.2018 3%, 5% überschritten 5,03
Teslin Capital Management BV Fonds: Gerlin NV Maarsbergen Niederlande 25.06.2018 21.06.2018 28.06.2018 3%, 5% überschritten 5,01
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Meldepflichtiger Name/Firma Höhe des Stimmrechtsanteils Zeitpunkt der Mitteilung Stimmrechte Zurechnung gemäß
DPE Deutsche Private Equity B.V. Aktionär: FS Technology Holding S.à.r.l. 4.097.136 § 34 WpHG
John Addis Aktionär FourWorld Capital Management LUC 546.388 § 34 WpHG
Teslin Capital Management BV Fonds: Midlin NV 511.548 § 34 WpHG
Teslin Capital Management BV Fonds: Gerlin NV 512.278 § 34 WpHG

 

Berlin, 1819. März 2020

First Sensor AG

Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender

Marcus Resch Finanzvorstand

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (BILANZEID)

Gemäß §§ 264 Abs. 2 S. 3, 289 Abs. 1S. 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Berlin, den 19.03.2020

First Sensor AG

Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender

Marcus Resch Finanzvorstand

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der First Sensor AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG erklären, dass seit der letzten Entsprechenserklärung vom 12. März 2019 den Empfehlungen des Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017) entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird, mit den folgenden Abweichungen:

- Nach Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex soll in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ein Selbstbehalt vereinbart werden.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist kein Selbstbehalt vorgesehen, da nach Ansicht der Gesellschaft qualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat leichter gewonnen werden können, wenn kein Selbstbehalt vereinbart wird.

- Nach Ziffer 4.2.3 Abs. 2 des Kodex sollen die variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen; eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.

Eine Komponente der variablen Vorstandsvergütung ist die Gewährung von Aktienoptionen. Die entsprechenden Aktienoptionspläne, welche die Hauptversammlungen 2016 und 2017 beschlossen haben, sind in erster Linie auf die nachhaltig erfolgreiche Entwicklung des Aktienkurses ausgerichtet und erfordern zusätzlich ein substanzielles eigenes Investment der Vorstandsmitglieder. Eine Höchstgrenze ist in den jeweiligen Aktienoptionsprogrammen nicht vorgesehen.

Eine andere Komponente der variablen Vorstandsvergütung bei der Gesellschaft besteht in Form von Boni. Dabei ist der Bonus vom Erreichen von Zielen, welche der Aufsichtsrat jeweils jährlich festlegt, abhängig. Eine betraglich konkrete Höchstgrenze für diese variable Vorstandsvergütung gibt es zwar nicht, jedoch ist die Bonushöhe auf 200 Prozent des festgelegten Zielbetrags der variablen Vorstandsvergütung beschränkt. Der darin liegende Anreiz, Ziele im Interesse der Gesellschaft nicht nur zu erreichen, sondern zu übertreffen, liegt im Interesse aller Stakeholder, insbesondere der Aktionäre. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat in Sonderfällen bei einer Zielerreichung, die unabhängig von den Leistungen des Vorstands erfolgt, eine Begrenzung auf 125 Prozent des Zielbetrags festlegen.

- Nach Ziffer 4.2.3 Abs. 4 des Kodex sollen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap).

Da die Mitglieder des Vorstands im Falle der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit nicht den bereits erworbenen Anspruch auf ihren variablen Vergütungsanteil aus den Aktienoptionsprogrammen verlieren, der auch nach ihrem Ausscheiden noch steigen kann, ist der Abfindungs-Cap wertmäßig nicht auf zwei Jahresvergütungen festgelegt. Wenn das Vorstandsmitglied anstelle einer Fortführung des Aktienoptionsprogramms die Zahlung einer Abfindung bevorzugt, kann der Aufsichtsrat darüber im freien Ermessen entscheiden.

- Nach Ziffer 4.2.3 Abs. 5 des Kodex sollen Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.

Die aktuellen Anstellungsverträge der Vorstandsmitgliedersehen zwar eine Höchstgrenze für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels vor, jedoch nicht für die Abgeltung der ihnen zugeteilten Aktienoptionen. Andernfalls würden die Werte aus den gewährten Aktienoptionen, in denen sich auch die bereits erzielten Erfolge widerspiegeln, nicht bzw. nicht in voller Höhe vergütet werden.

- Nach Ziffer 5.1.2 Abs. 1 des Kodex soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.

Eine langfristige Nachfolgeplanung liegt derzeit nicht vor. Angesichts der Altersstruktur der Mitglieder des Vorstands wird hierfür kein Bedarf gesehen.

- Nach Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 des Kodex soll der Aufsichtsrat verschiedene Ausschüsse bilden.

Bis zu der Eintragung der durch die Hauptversammlung am 3. Mai 2019 beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister am 13. Mai 2019 bestand der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern. Die Bildung von Ausschüssen war unter diesen Umständen nicht sinnvoll und zweckmäßig. Nach der Satzungsänderung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen vier Vertreter der Anteilseigner und zwei Vertreter der Arbeitnehmer sind. Auch in dieser Konstellation wurden keine Ausschüsse gebildet, insbesondere kein Prüfungsausschuss und kein Nominierungsausschuss. Die effiziente und effektive Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats ist bei der Gesellschaft auch ohne die Bildung von Ausschüssen sichergestellt.

- Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex soll der Aufsichtsrat eine Altersgrenze für seine Mitglieder und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festlegen.

Der Aufsichtsrat hat diese Grenzen bisher nicht festgelegt, da aufgrund der Altersstruktur der Mitglieder und der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Beschränkung nicht im Interesse der Gesellschaft scheint.

 

Berlin, den 3. Dezember 2019

First Sensor AG

Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender

Dr. Mathias Gollwitzer Finanzvorstand

Prof. Dr. Alfred Gossner Vorsitzender des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Berichtszeitraum hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich überwacht, beratend begleitet und seine Aktivitäten regelmäßig überprüft. Darüber hinaus war er unmittelbar und frühzeitig in alle Entscheidungen eng eingebunden, die eine strategische und grundlegende Bedeutung für das Unternehmen hatten. Alle relevanten Informationen in diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat umfassend und zeitnah erhalten. Im Verlauf des Geschäftsjahrs erläuterte der Vorstand sowohl schriftlich als auch mündlich den Stand der Umsetzung der Strategie und Planung, die aktuelle Geschäftslage, die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage regelmäßig, zeitnah und umfassend. Planabweichungen und Zieländerungen zum prognostizierten Geschäftsverlauf sowie daraus abgeleitete Maßnahmen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand übermittelt, erläutert und gemeinsam diskutiert. Das reguläre Reporting umfasste zudem Risikolage und -management sowie alle relevanten Themen zur Compliance.

Im vergangenen Geschäftsjahr wurden sieben Präsenzsitzungen und vier telefonisch abgehaltene Sitzungen durchgeführt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnahmen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben an sieben Sitzungen vollzählig teilgenommen; das Aufsichtsratsmitglied Marc de Jong war bei der Sitzung im Februar nicht anwesend. Gegenstand aller Aufsichtsratssitzungen war die Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der First Sensor AG und des Konzerns, insbesondere die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Vermögenslage. Über die Strategie und deren Umsetzung sowie über wichtige Geschäftsvorfälle und das Risikomanagement des Unternehmens hat sich der Aufsichtsrat eingehend unterrichten lassen und darüber beraten. Ergänzend erhielt der Aufsichtsrat durch den Vorstand ein monatliches Reporting mit einer ausführlichen Darstellung der aktuellen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Risiken der First Sensor-Gruppe einschließlich Soll-Ist-Abweichungen und detaillierten Kommentierungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand außerdem mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Vorsitzenden des Vorstands zeitnah informiert.

Die Themen im Aufsichtsrat

Im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 5. Februar 2019 stellte der Vorstand das am 1. Februar bereits im Rahmen der Regelpublizität veröffentlichte vorläufige Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 vor und erörterte dies intensiv mit dem Aufsichtsrat. Dann wurden die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die Prioritäten und Vorstandsziele für das Jahr 2019 diskutiert. Thema war auch die Erreichung der Ziele von Vorstand und Führungskräften für das Jahr 2018 und die damit in Verbindung stehende variable Vergütung. Zur Vorbereitung der Hauptversammlung erörterten Vorstand und Aufsichtsrat mögliche Tagesordnungspunkte, für die der Aufsichtsrat die Freigabe erteilte. Vertreter der vom Vorstand mandatierten Investmentbank Goldman Sachs stellten anschließend den Vorbereitungsstand und die nächsten Schritte für eine mögliche Veränderung der Aktionärsstruktur vor, die der Aufsichtsrat billigte. Außerdem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit verschiedenen Themen, darunter Rückfragen zur Risiko-, Compliance- und Qualitätsberichterstattung und der Genehmigung der Vorplanung für die Aufsichtsratssitzungen im Berichtszeitraum.

In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 12. März 2019 hat sich der Aufsichtsrat mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die First Sensor AG und den Konzern zum 31. Dezember 2018 sowie mit dem Geschäftsbericht 2018 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-Berichts und des Vergütungsberichts befasst. Der Aufsichtsrat folgte einstimmig dem Vorschlag des Vorstands, der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 pro Aktie vorzuschlagen und den verbleibenden Bilanzgewinn vorzutragen. Die Zielerreichung des Vorstands für das Jahr 2018 wurde finalisiert und die Vorstandsziele für 2019 auf Basis der vom Aufsichtsrat am 5. Dezember 2018 verabschiedeten Planung vereinbart. Der Vorstand informierte darüber hinaus über die aktuelle Geschäftsentwicklung. Vertreter von Goldman Sachs gaben ein telefonisches Update zu einer möglichen Veränderung der Aktionärsstruktur mit einem Überblick über die bisherigen Interessenten. Abschließend stellte der Vice President Distribution Business dem Aufsichtsrat den Unternehmensstandort in Puchheim mit Fokus auf dessen Produktspektrum vor.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats tauschten sich während der telefonisch abgehaltenen Sitzung am 22. März 2019 mit dem Vorstand zunächst zur aktuellen Geschäftsentwicklung aus. Im Anschluss diskutierten sie intensiv den Status und das weitere Vorgehen in Bezug auf eine mögliche Änderung der Aktionärsstruktur. Abschließend wurden Vorstandsangelegenheiten besprochen.

In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 2. Mai 2019, dem Vorabend der Hauptversammlung, berichtete der Vorstand zur aktuellen Geschäftsentwicklung. Des Weiteren bereiteten sich Vorstand und Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung vor und besprachen den Fortschritt der Gespräche zu der möglichen Veränderung der Aktionärsstruktur.

Im Anschluss an die Hauptversammlung fand am 3. Mai 2019 eine konstituierende Sitzung des nach Durchführung eines Statusverfahrens der Drittelbeteiligung neu gewählten Aufsichtsrats statt. Dieser bestand bis zur Eintragung einer Satzungsänderung, die die Erweiterung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder beinhaltete, aus drei Mitgliedern, zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer. Dabei wurden Prof. Dr. Christoph Kutter zum neuen Vorsitzenden und Marc de Jong zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Mit Eintragung der Satzungsänderung am 9. Mai 2019 in das Handelsregister wurde der Aufsichtsrat gemäß des Beschlusses der Hauptversammlung auf sechs Mitglieder erweitert. Die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats kamen am 13. Mai 2019 telefonisch zur ersten Aufsichtsratssitzung zusammen, in der zunächst der Aufsichtsratsvorsitzende und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ihr Amt zur Verfügung stellten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wählten anschließend jeweils einstimmig Prof. Alfred Gossner zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und Prof. Christoph Kutter zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Im weiteren Verlauf der Sitzung informierten der Vorstandsvorsitzende sowie Vertreter der Investmentbank Goldman Sachs und ein Rechtsanwalt der Sozietät Görg den Aufsichtsrat über die weiteren Schritte zu einer Veränderung der Aktionärsstruktur. Daraufhin beriet der Aufsichtsrat über ein mögliches Business Combination Agreement als Basis für einen geplanten Zusammenschluss mit einem der Interessenten.

Während einer telefonischen Aufsichtsratssitzung am 3. Juni 2019 stimmte der Aufsichtsrat dem zuvor ausführlich erörterten Business Combination Agreement zwischen der Gesellschaft und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG sowie der TE Connectivity Ltd. zu.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten am 17. Juli 2019 eine telefonische Aufsichtsratssitzung ab, um sich über den Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot von TE Connectivity abzustimmen. Der Entwurf der Stellungnahme wurde einstimmig verabschiedet.

Die ordentliche Aufsichtsratssitzung am 8. August 2019 beschäftigte sich intensiv mit dem laufenden Geschäft, das sich durch die globale Konjunktureintrübung verhaltener als ursprünglich geplant entwickelte. Darüber hinaus besprachen die Aufsichtsräte Bestandsmanagement, Key Performance Indicators, Risikoberichterstattung, Compliance und Qualitätsmanagement. Weiteres Thema der Diskussion war der Status zum geplanten Zusammenschluss mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats kamen am 9. Oktober 2019 zu einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung zusammen und ließen sich vom Vorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf sowie das Risiko-, Compliance- und Qualitätsmanagement informieren. In der Folge erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Planungsprozess sowie die Planungsprämissen für die Jahre 2020-2022, führte durch eine Analyse der Peer Groups und stellte die aktuellen Key Performance Indicators dar. Der Vice President Production war dazu eingeladen, das gruppenweite Bestandssenkungsprogramm vorzustellen. Zudem berichtete der Vorstand kurz über den Status bezüglich des geplanten Zusammenschlusses mit TE Connectivity. Im Rahmen dieser Sitzung beschloss der Aufsichtsrat außerdem jeweils einstimmig gemäß Vorlage die Befreiung beider Vorstände von §181 (2) BGB (Insichgeschäft) sowie die aktualisierte Geschäftsordnung des Aufsichtsrats.

Während der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 3. Dezember 2019 ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand sowie den Vice President Sales & Marketing, Operations, Development, Mobility und Distribution Business ein Update zur Umsetzung der Unternehmensstrategie und der Mittelfristplanung geben. Die Aufsichtsräte bestätigten die Planung für das Geschäftsjahr 2020 und billigten die Mittelfristplanung. Weitere Gegenstände der Sitzung waren das Risiko-, Compliance- und Qualitätsmanagement sowie Angelegenheiten der Corporate Governance, insbesondere die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 AktG der First Sensor AG. Sie wurde im Anschluss auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Darüber hinaus besprachen die Aufsichtsräte den Status des geplanten Zusammenschlusses mit TE Connectivity.

Ergänzend zu den Sitzungen fanden eine Vielzahl von Besprechungen zwischen dem Vorstand und Mitgliedern des Aufsichtsrats zu operativen und strategischen Fragestellungen statt. Besonders der mögliche Zusammenschlusses mit TE Connectivity wurde auch zwischen den Sitzungen unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand intensiv diskutiert und die entsprechenden Beschlüsse wurden vorbereitet.

Die Arbeit des Aufsichtsrats

Regelmäßig erörtert der Aufsichtsrat die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, insbesondere die vom Aufsichtsrat verabschiedeten Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat. Gesonderte Ausschüsse wurden nicht gebildet. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften wurde der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, von der Hauptversammlung am 3. Mai 2019 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt. Zuvor hatte der Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Er bestimmte sodann die Prüfungsschwerpunkte und legte das Honorar fest. Der Aufsichtsrat hat außerdem die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie das Risikomanagementsystem des Unternehmens behandelt. Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Eine Effizienzprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrats wurde mit Hilfe eines standardisierten Prozesses der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, durchgeführt. Dies führte zu keinen Auffälligkeiten oder deutlichem Verbesserungsbedarf.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über genügend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Mandate. Sie hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich im Vorfeld der Sitzungen und im Plenum mit den seitens des Vorstands vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und sie zu diskutieren.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Abschlussprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die First Sensor AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, ist seit dem Geschäftsjahr 2013 Abschlussprüfer für die First Sensor AG und den Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Lutz Reichert und Herr Hans-Peter Möller seit dem Geschäftsjahr 2018 und der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer Herr Hans-Peter Möller seit dem Geschäftsjahr 2013. Der Jahresabschluss der First Sensor AG und der zusammengefasste Lagebericht für die First Sensor AG und den Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und gemäß den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführt unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vorab an die Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt worden. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht sowie der Dividendenvorschlag wurde in der Sitzung am 19. März 2020 ausführlich behandelt. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Die Erörterung durch den Aufsichtsrat umfasste auch die in den zusammengefassten Lagebericht integrierten nichtfinanziellen Angaben für die First Sensor AG und den Konzern. Der CSR-Bericht selbst wurde keiner Prüfung durch Dritte unterzogen. Der Abschlussprüfer hat sich jedoch davon überzeugt, dass die Angaben hierzu vorliegen, und der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung überprüft.

Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2020 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Er ging in seinen Erläuterungen insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Der Bericht enthielt keine Hinweise auf wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der First Sensor AG und des Konzerns sowie das Risikomanagementsystem erläutert. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss aufgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Gemäß § 172 AktG ist der Einzelabschluss der First Sensor AG dementsprechend festgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 0.20 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Diesem Vorschlag hat der Aufsichtsrat zugestimmt.

An dieser Stelle möchte ich mich - auch im Namen meiner Aufsichtsratskollegen - beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr tatkräftiges Engagement und ihre überdurchschnittlichen Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr bedanken und ihnen für die zukünftig anstehenden Projekte und Herausforderungen viel Erfolg wünschen.

Ebenso bedanken wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen unserer Aktionärinnen und Aktionäre. Wir freuen uns, wenn Sie die First Sensor AG auf ihrem zukünftigen Weg weiter als Investor begleiten.

 

Berlin, den 19. März 2020

First Sensor AG

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Alfred Gossner

Bericht zur Entgelttransparenz - Anlage zum Lagebericht

Entsprechend der Anforderungen des § 21 Entgelttransparenzgesetz wird nachfolgend zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit bei der First Sensor AG ("First Sensor") berichtet.

1. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgerechtigkeit für Frauen und Männer

Das Vergütungssystem von First Sensor ist anforderungs- und leistungsorientiert und erfüllt die Anforderungen an Marktgerechtigkeit, Fairness und Transparenz. Insbesondere die Transparenz und die klare Struktur des Vergütungssystems, welches systemseitig mittels eines Algorithmus abgesichert ist, sorgen für Nachvollziehbarkeit und damit für eine geschlechterneutrale Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vergütungskomponenten sind betrieblich geregelt. Die jeweiligen Betriebsvereinbarungen und weitere Details, etwa zu den Rollenprofilen, sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Intranet verfügbar.

a) Vergütungssystem bei der First Sensor AG

Dem Vergütungssystem liegen folgende Prinzipien zugrunde:

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Bewerberinnen und Bewerber sollen sich auf möglichst gleiche Maßstäbe innerhalb der First Sensor AG und auf dem Markt verlassen können (Marktgerechtigkeit).

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Funktion eingruppiert (Stellenbewertung/Grading). Welche Funktion welchem Level zugeordnet wird, ergibt sich aus der Komplexität der Tätigkeiten und Anforderungen der jeweiligen Funktion, die im Rollenprofil dokumentiert ist. Somit wird gleiche bzw. gleichwertige Arbeit einheitlich vergütet. (Fairness).

Erforderliche Kompetenzen und individuelle Leistung sind einheitlich Grundlage für die Vergütung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig vom Geschlecht. Die Vergütungskomponenten sind betrieblich geregelt. Die jeweiligen Betriebsvereinbarungen und weitere Details, etwa zu den Rollenprofilen, sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Intranet verfügbar (Transparenz).

Grundvergütung: Die Höhe der Vergütung wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Eintritt in die First Sensor AG vor allem unter Berücksichtigung der Qualifikation sowie der relevanten Berufserfahrung und der damit zu erwartenden Leistung innerhalb eines Bandes festgelegt. Eine Anpassung der Grundvergütung ist insbesondere abhängig vom persönlichen Gesamterfolgsbeitrag und dem jeweiligen Marktvergleich sowie dem Ergebnis des Jahresdialogs (vgl. Abschnitt c) 2.). Damit ist der persönliche Erfolgsbeitrag unmittelbar vergütungsrelevant und bestimmt die Höhe der Vergütungsanpassung.

Variable Vergütung: Durch die Orientierung an den Unternehmenszielen soll Willkür und Unschärfe bei der Beurteilung der Zielerreichung vermieden und der Fokus auf die wertschätzende Beurteilung von Einzelleistungen gelegt werden. Eine leistungs- und ergebnisorientierte Vergütungsentwicklung sowie variable Vergütungselemente setzen positive Anreize (Leistungsorientierung).

Im Jahr 2019 wurden in einem AG-Standort 3 Anfragen zur Auskunft gemäß Entgelttransparenzgesetz bearbeitet. Dieser Auskunftsanspruch besteht im Hinblick auf das Entgelt für eine vergleichbare Tätigkeit, die von mindestens sechs Personen einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts ausgeübt wird. In allen Fällen wurde keine Unregelmäßigkeit festgestellt.

b) Stellenstruktur (Grading)

Bei der First Sensor AG wurde im November 2014 eine Betriebsvereinbarung über die Stellenstruktur, -systematik und -bewertung (Grading) geschlossen.

Hierbei wurden die verschiedenen Funktionen unterhalb der Ebene des Vorstands nach den Kriterien Fachkenntnisse, Geschäftskenntnisse, Führung, Problemlösung, Art der Einflussnahme, Einflussbereich sowie Kommunikation bewertet und sogenannten "Grades" zugeordnet. Hinter jedem Grade liegt ein Gehaltsband. Gehaltsbänder entstehen durch eine festgelegte prozentuale Spreizung ausgehend von der marktüblichen Vergütung der jeweiligen Stelle innerhalb der Branche und der Region. Welche Funktion welchem Grade zugeordnet wird, ergibt sich aus der Komplexität der Tätigkeiten und Anforderungen der jeweiligen Funktion, die im Rollenprofil (Ankerstelle) dokumentiert ist.

Die Unternehmen des Konzerns sind nicht tarifgebunden. Allerdings wurden seit 2018 Verhandlungen mit einer Gewerkschaft aufgenommen. Im Zuge der Verhandlungen mit der Gewerkschaft wurde bereits für die AG-Standorte beschlossen, dass das aktuell bestehende Grading-System durch die ERA-Methodik (Eingruppierung) abgelöst wird. Eine finale Umsetzung ist für 2020 geplant.

Es ist festzuhalten, dass sowohl die Bandzuordnungskriterien als auch die neu einzuführende ERA-Systematik und entsprechend das First Sensor Vergütungssystem stellentypenbezogen und damit im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes ebenso geschlechtsneutral sind.

Das bedeutet, dass eine mögliche, bereits im Vergütungssystem angelegte Geschlechterdiskriminierung bei der First Sensor AG ausgeschlossen ist.

c) Weitere Maßnahmen zur Förderung der Entgeltgerechtigkeit

Neben den vorgenannten, rein entgeltbezogenen Maßnahmen bietet First Sensor weitere Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und damit zu mehr Entgeltgerechtigkeit beitragen.

1) Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

First Sensor bietet unterschiedliche Formate an, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Hierzu zählten im Geschäftsjahr 2019 folgende Maßnahmen:

Gleitzeitregelung: Die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeit dient der Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens einerseits und dem Bestreben nach mehr Eigenverantwortlichkeit und Zeitsouveränität für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter andererseits. Hierzu steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein flexibles Arbeitszeitkonto zur Verfügung. Dabei wird unterschieden, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktion in Wechselschicht arbeiten (hierzu gehören alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im temporären Schichteinsatz) oder im Standardmodell (tagsüber) arbeiten und damit dem Verwaltungsbereich zugeordnet sind.

Teilzeitlösungen: First Sensor bietet vielfältige individuell-flexible Arbeitszeitlösungen. Hierzu gehören Vollzeit- und Teilzeitarbeit mit flexiblen oder festen Arbeitszeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte. Außerdem bietet das Unternehmen Möglichkeiten zur Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Im Einzelfall können auch befristete Vollzeit- und Teilzeitarbeit und temporäre unbezahlte Freistellungen vereinbart werden.

Statistische Angaben gemäß § 21 Absatz 2 Entgelttransparenzgesetz (Stichtag 31. Dezember 2019)

Der Anteil weiblicher Mitarbeiter in Führungspositionen ist zahlenmäßig noch unterrepräsentiert und lag insgesamt bei 26,8% Prozent. In den höher dotierten Führungspositionen (ab Bereichsleiter Ebene) lag der Anteil bei 13,8 Prozent, im Management-Bereich unterhalb des Vorstands bei 33,3 Prozent.

Diese Quoten sind für First Sensor als Arbeitgeber leider nur bedingt beeinflussbar. Auf vakante Führungspositionen bewerben sich regelmäßig weniger Frauen, als dies wünschenswert wäre. Gruppenweit liegt der Anteil an weiblichen Mitarbeitern bei First Sensor bei 35,5%.

Für die nicht leitenden Angestellten der First Sensor AG werden den Anforderungen des § 21 Absatz 2 Entgelttransparenzgesetz entsprechend folgende statistische Angaben gemacht (Köpfe):

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Anzahl (Gesamt) Anzahl (Vollzeit) Anzahl (Teilzeit) Quote (Gesamt) Quote (Vollzeit) Quote (Teilzeit)
Männer 331 302 29 63,2% 67,3% 38,7%
Frauen 193 147 46 36,8% 32,7% 61,3%

Diese Angaben beziehen sich auf den 31. Dezember des Geschäftsjahrs 2019 jeweils ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich zum Stichtag in Elternzeit befanden.

2) Jahresdialog

Wichtige Bausteine für den Erfolg von First Sensor sind der Beitrag jedes Einzelnen, die Zusammenarbeit im Team und der respektvolle Umgang miteinander. Eine wesentliche Führungsaufgabe ist es dabei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die an sie gestellten Erwartungen zu vermitteln und mit einer nachvollziehbaren Rückmeldung zu Leistung und Verhalten ihren Erfolgsbeitrag fair anzuerkennen. Hierzu wird der kontinuierliche Dialog auf Augenhöhe zwischen Führungskraft und Mitarbeiter gefördert. Dabei tragen Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam Verantwortung für das Gelingen des Dialogs.

Die Beurteilung des Erfolgsbeitrags von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Führungskräften erfolgt anhand von Beurteilungskriterien, die für eine erfolgreiche Aufgaben- beziehungsweise Zielerfüllung maßgeblich sind. Basis für die Bewertung des persönlichen Erfolgsbeitrags sind die Aufgaben gemäß Rollenprofil. Zusätzlich können individuelle Ziele beziehungsweise Aufgabenschwerpunkte zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskraft vereinbart werden.

Im Zuge der ergebnis- und leistungsorientierten Entgeltpolitik der First Sensor bildet das Ergebnis des Jahresdialogs zudem einen weiteren Baustein für die Gehaltsentwicklung.