First Sensor Lewicki GmbHOberdischingenBefreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGBProtokoll der Gesellschafterversammlung der First Sensor Lewicki GmbH (FSL)mit Sitz in Oberdischingen, HRB 490173 ("Gesellschaft") vom 14.02.2023scrollen
I.BeteiligungsverhältnisseFirst Sensor AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 69326 B ("Gesellschafter"), ist die alleinige Gesellschafterin der First Sensor Lewicki GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 490173 ("Gesellschaft"). II.GesellschafterbeschlussDer Gesellschafter hält unter Verzicht auf alle sich aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft oder anderweitig ergebenden Form- und Fristbestimmungen für die Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen eine Gesellschafterversammlungder Gesellschaft ab und beschließt mit allen Stimmen was folgt: 1. Die alleinige Gesellschafterin beschließt auf die Erstellung des Lageberichtes und des Anhangs der Gesellschaft im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 zu verzichten. 2. Auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 im
elektronischen Bundesanzeiger wird, mit Hinweis auf die
befreiende Wirkung der Veröffentlichung des
Konzernabschlusses der First Sensor AG, verzichtet.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Die Gesellschafterin verzichtet auf ihr Recht zur
Anfechtung der vorstehenden Beschlüsse.
Die Gesellschafterversammlung ist beendet.
Berlin, 14.02.2023 Dirk Schäfer, Vorstand Robin Maly, Vorstand Die Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 (3) HGB erfordert wie bekannt neben dem Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter ab dem Geschäftsjahr 2016 zusätzlich eine Erklärung, dass ein EAV für das Folgejahr besteht. Dieses ist lt. § 264 (3) Nr. 5 HGB im Bundesanzeiger offenzulegen. Eine handelsregisterliche Veröffentlichung entspricht nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. |
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