FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bonn

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

 

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung  von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2015 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

 

 

Der Vorstand