FORIS AG

Bonn

Befreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

FORATIS AG, Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn, als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

 

Der Vorstand

Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum
Abschlussstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten des
Tochterunternehmens (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)

Übernahme der Verpflichtungen/​Erklärung zur Einstandspflicht

Die FORIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit gegenüber der FORATIS AG, Bonn, gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der FORATIS AG bis zum Abschlussstichtag 31.12.2021 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die FORIS AG erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die FORATIS AG in der Weise finanziell auszustatten, dass die FORATIS AG stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

 

Bonn, den 28.03.2022

Der Vorstand

FORIS Gründungs GmbH, Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn, als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Darüber hinaus besteht zwischen der FORATIS AG, Bonn, als Organträgerin und der FORIS Gründungs GmbH, Bonn, als Organgesellschaft ebenfalls besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

 

Die Geschäftsführung

Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum
Abschlussstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten des
Tochterunternehmens (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)

Übernahme der Verpflichtungen/​Erklärung zur Einstandspflicht

Die FORATIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit gegenüber der FORIS Gründungs GmbH, Bonn, gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der FORIS Gründungs GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2021 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die FORATIS AG erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die FORIS Gründungs GmbH in der Weise finanziell auszustatten, dass die FORIS Gründungs GmbH stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

 

Bonn, den 28.03.2022

Der Vorstand

FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn, als Organträgerin und der FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

 

Der Vorstand

Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum
Abschlussstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten des
Tochterunternehmens (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)

Übernahme der Verpflichtungen/​Erklärung zur Einstandspflicht

Die FORIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit gegenüber der FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn, gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der FORIS Vermögensverwaltungs AG bis zum Abschlussstichtag 31.12.2021 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die FORIS AG erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die FORIS Vermögensverwaltungs AG in der Weise finanziell auszustatten, dass die FORIS Vermögensverwaltungs AG stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

 

Bonn, den 28.03.2022

Der Vorstand

GO AHEAD GmbH, Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn, als Organträgerin und der GO AHEAD GmbH, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

 

Die Geschäftsführung

Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum
Abschlussstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten des
Tochterunternehmens (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)

Übernahme der Verpflichtungen/​Erklärung zur Einstandspflicht

Die FORIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit gegenüber der GO AHEAD GmbH, Bonn, gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der GO AHEAD GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2021 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die FORIS AG erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die GO AHEAD GmbH in der Weise finanziell auszustatten, dass die GO AHEAD GmbH stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

 

Bonn, den 28.03.2022

Der Vorstand

lavend GmbH, Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn, als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Darüber hinaus besteht zwischen der FORATIS AG, Bonn, als Organträgerin und der FORIS-Service GmbH, als Organgesellschaft ebenfalls ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

 

Die Geschäftsführung

Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum
Abschlussstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten des
Tochterunternehmens (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)

Übernahme der Verpflichtungen/​Erklärung zur Einstandspflicht

Die FORATIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit gegenüber der lavend GmbH, Bonn, gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der FORIS-Service GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2021 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die FORATIS AG erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die lavend GmbH in der Weise finanziell auszustatten, dass die lavend GmbH stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.

 

Bonn, den 28.03.2022

Der Vorstand