FORIS AG
Bonn
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum
Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
FORATIS AG, Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264
Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum
31.12.2024
Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss
gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von
der Offenlegung des Jahresabschlusses 2024 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS
AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS
AG, Bonn, als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn,
als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag.
Erklärung zur Einstandspflicht
für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen
Verbindlichkeiten des Tochterunternehmens (§ 264 Abs.
3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur
Einstandspflicht
Die FORIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit
gegenüber der FORATIS AG, Bonn, gemäß
§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis
bereit, für die von der FORATIS AG bis zum
Abschlussstichtag 31.12.2024 eingegangenen Verpflichtungen
im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die FORIS AG
erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit,
die FORATIS AG in der Weise finanziell auszustatten, dass
die FORATIS AG stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen
gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß
nachzukommen.
Bonn, den 27.03.2025
Der
Vorstand
FORIS Gründungs GmbH, Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264
Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum
31.12.2024
Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss
gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von
der Offenlegung des Jahresabschlusses 2024 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS
AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS
AG, Bonn, als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn,
als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag. Darüber hinaus besteht
zwischen der FORATIS AG, Bonn, als Organträgerin und
der FORIS Gründungs GmbH, Bonn, als Organgesellschaft
ebenfalls besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag.
Erklärung zur Einstandspflicht
für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen
Verbindlichkeiten des Tochterunternehmens (§ 264 Abs.
3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur
Einstandspflicht
Die FORATIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit
gegenüber der FORIS Gründungs GmbH, Bonn,
gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im
Innenverhältnis bereit, für die von der FORIS
Gründungs GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2024
eingegangenen Verpflichtungen im folgenden
Geschäftsjahr einzustehen. Die FORATIS AG erklärt
sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die FORIS
Gründungs GmbH in der Weise finanziell auszustatten,
dass die FORIS Gründungs GmbH stets in der Lage ist,
ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern
fristgemäß nachzukommen.
Bonn, den 27.03.2025
Der
Vorstand
FORIS-Service GmbH, Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264
Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum
31.12.2024
Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss
gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von
der Offenlegung des Jahresabschlusses 2024 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS
AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS
AG, Bonn, als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn,
als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag. Darüber hinaus besteht
zwischen der FORATIS AG, Bonn, als Organträgerin und
der FORIS-Service GmbH, als Organgesellschaft ebenfalls ein
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
Erklärung zur Einstandspflicht
für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen
Verbindlichkeiten des Tochterunternehmens (§ 264 Abs.
3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur
Einstandspflicht
Die FORATIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit
gegenüber der FORIS-Service GmbH, Bonn,
gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im
Innenverhältnis bereit, für die von der
FORIS-Service GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2024
eingegangenen Verpflichtungen im folgenden
Geschäftsjahr einzustehen. Die FORATIS AG erklärt
sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die
FORIS-Service GmbH in der Weise finanziell auszustatten,
dass die FORIS-Service GmbH stets in der Lage ist, ihren
Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern
fristgemäß nachzukommen.
Bonn, den 27.03.2025
Der
Vorstand
FORIS Vermögensverwaltungs AG,
Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264
Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum
31.12.2024
Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss
gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von
der Offenlegung des Jahresabschlusses 2024 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS
AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS
AG, Bonn, als Organträgerin und der FORIS
Vermögensverwaltungs AG, Bonn, als Organgesellschaft
besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag.
Erklärung zur Einstandspflicht
für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen
Verbindlichkeiten des Tochterunternehmens (§ 264 Abs.
3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur
Einstandspflicht
Die FORIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit
gegenüber der FORIS Vermögensverwaltungs AG,
Bonn, gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB
im Innenverhältnis bereit, für die von der FORIS
Vermögensverwaltungs AG bis zum Abschlussstichtag
31.12.2024 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden
Geschäftsjahr einzustehen. Die FORIS AG erklärt
sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die FORIS
Vermögensverwaltungs AG in der Weise finanziell
auszustatten, dass die FORIS Vermögensverwaltungs AG
stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber
ihren Gläubigern fristgemäß
nachzukommen.
Bonn, den 27.03.2025
Der
Vorstand
GO AHEAD GmbH, Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264
Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum
31.12.2024
Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss
gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von
der Offenlegung des Jahresabschlusses 2024 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS
AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS
AG, Bonn, als Organträgerin und der GO AHEAD GmbH,
Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag.
Erklärung zur Einstandspflicht
für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen
Verbindlichkeiten des Tochterunternehmens (§ 264 Abs.
3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur
Einstandspflicht
Die FORIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit
gegenüber der GO AHEAD GmbH, Bonn, gemäß
§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis
bereit, für die von der GO AHEAD GmbH bis zum
Abschlussstichtag 31.12.2024 eingegangenen Verpflichtungen
im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die FORIS AG
erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit,
die GO AHEAD GmbH in der Weise finanziell auszustatten,
dass die GO AHEAD GmbH stets in der Lage ist, ihren
Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern
fristgemäß nachzukommen.
Bonn, den 27.03.2025
Der
Vorstand
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