FORIS AG
Bonn
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
FORATIS AG
Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung
von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn,
als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrag.
Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten
des Tochterunternehmens (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur Einstandspflicht
Die FORIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit gegenüber der FORATIS AG, Bonn, gemäß § 264
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der FORATIS AG bis
zum Abschlussstichtag 31.12.2025 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr
einzustehen. Die FORIS AG erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit, die FORATIS
AG in der Weise finanziell auszustatten, dass die FORATIS AG stets in der Lage ist,
ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.
Bonn, den 16.03.2026
Der Vorstand
FORIS Gründungs GmbH
Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung
von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn,
als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrag. Darüber hinaus besteht zwischen der FORATIS AG, Bonn,
als Organträgerin und der FORIS Gründungs GmbH, Bonn, als Organgesellschaft ebenfalls
besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten
des Tochterunternehmens (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur Einstandspflicht
Die FORATIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit gegenüber der FORIS Gründungs GmbH, Bonn,
gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der FORIS
Gründungs GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2025 eingegangenen Verpflichtungen
im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die FORATIS AG erklärt sich insoweit im Innenverhältnis
bereit, die FORIS Gründungs GmbH in der Weise finanziell auszustatten, dass die FORIS
Gründungs GmbH stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern
fristgemäß nachzukommen.
Bonn, den 16.03.2026
Der Vorstand
FORIS Vermögensverwaltungs AG
Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung
von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn,
als Organträgerin und der FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn, als Organgesellschaft
besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten
des Tochterunternehmens (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur Einstandspflicht
Die FORIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit gegenüber der FORIS Vermögensverwaltungs
AG, Bonn, gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von
der FORIS Vermögensverwaltungs AG bis zum Abschlussstichtag 31.12.2025 eingegangenen
Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen. Die FORIS AG erklärt sich
insoweit im Innenverhältnis bereit, die FORIS Vermögensverwaltungs AG in der Weise
finanziell auszustatten, dass die FORIS Vermögensverwaltungs AG stets in der Lage
ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.
Bonn, den 16.03.2026
Der Vorstand
GO AHEAD GmbH
Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung
von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn,
als Organträgerin und der GO AHEAD GmbH, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrag.
Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten
des Tochterunternehmens (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur Einstandspflicht
Die FORIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit gegenüber der GO AHEAD GmbH, Bonn, gemäß
§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der GO AHEAD
GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2025 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden
Geschäftsjahr einzustehen. Die FORIS AG erklärt sich insoweit im Innenverhältnis bereit,
die GO AHEAD GmbH in der Weise finanziell auszustatten, dass die GO AHEAD GmbH stets
in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen.
Bonn, den 16.03.2026
Der Vorstand
FORIS-Service GmbH
Bonn
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung
von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn,
als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrag. Darüber hinaus besteht zwischen der FORATIS AG, Bonn,
als Organträgerin und der FORIS-Service GmbH, als Organgesellschaft ebenfalls ein
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
Erklärung zur Einstandspflicht für die bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verbindlichkeiten
des Tochterunternehmens (§ 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
Übernahme der Verpflichtungen/Erklärung zur Einstandspflicht
Die FORATIS AG, Bonn, erklärt sich hiermit gegenüber der FORIS-Service GmbH, Bonn,
gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB im Innenverhältnis bereit, für die von der FORIS-Service
GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2025 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden
Geschäftsjahr einzustehen. Die FORATIS AG erklärt sich insoweit im Innenverhältnis
bereit, die FORIS-Service GmbH in der Weise finanziell auszustatten, dass die FORIS-Service
GmbH stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß
nachzukommen.
Bonn, den 16.03.2026
Der Vorstand
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