![]() FORTEC Elektronik AktiengesellschaftGermering (vormals: Landsberg am Lech)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019KONZERN-BILANZ 30.06.19FORTEC Elektronik AktiengesellschaftAKTIVA / TOTAL ASSETS scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 01.07.2018 - 30.06.2019FORTEC Elektronik AktiengesellschaftGewinn und Verlustscroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2018/2019FORTEC Elektronik Aktiengesellschaftscroll
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Konzern-Kapitalflussrechnung zum 30.06.2019FORTEC Elektronik Aktiengesellschaftscroll
Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr 2018/20191. Allgemeine AngabenDie FORTEC Elektronik AG, Germering, Deutschland (im Folgenden "FORTEC AG"), erstellt in Anwendung von § 315 e HGB als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committe (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union zum 30.06.2019 anzuwenden sind. Grundlage hierfür ist die sich aus § 315 e Abs. 1 HGB in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards ergebende Verpflichtung. Es wurden alle zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Standards berücksichtigt. Daneben werden über die Abgabepflichten nach IFRS hinaus alle nach § 315 e Abs. 1 HGB geforderten Angaben und Erläuterungen veröffentlicht, die das deutsche Handelsrecht im Falle eines nach IFRS zu erstellenden Konzernabschlusses zusätzlich verlangt. Der Konzernabschluss stimmt mit den IFRS-Vorschriften überein. Der Konzern bietet im Segment Stromversorgung die komplette Produktpalette bei Netzteilen und DC/DC-Wandlern an. Im Segment Datenvisualisierungssysteme mit den Produktbereichen Display Technology und Embedded Computer Technology reicht die Tätigkeit von Standardkits über begleitende Dienstleistungen und eigenentwickelten Produktlösungen bis zu kompletten Industriemonitoren. Hauptgeschäftsanschrift des Mutterunternehmens ist Augsburger Str. 2b, 82110 Germering. Der Sitz der Gesellschaft wurde am 26.03.2019 von Landsberg am Lech nach Germering verlegt. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht München unter der HRB 247748 geführt. Der Konzernabschluss der FORTEC AG wurde gerundet in Euro erstellt, insofern können geringfügige, nicht wesentliche Rundungsdifferenzen entstehen. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Sofern in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst werden, werden sie im Anhang aufgegliedert und erläutert. Neue RechnungslegungsvorschriftenDas IASB bzw. das IFRIC haben die nachfolgend aufgeführten Standards, Interpretationen und Änderungen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2018/2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung dieser Neuregelungen ist nicht erfolgt. Im Geschäftsjahr waren folgende Standards bzw. Änderungen von Standards endorsed, die erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden waren: scroll
Jährliche Verbesserung IFRS (2014-2016) (veröffentlicht im Februar 2018); Anwendung für Geschäftsjahre ab 01.01.2018 (Endorsement Februar 2018). Folgende vom IASB veröffentlichte Standards waren im Geschäftsjahr noch nicht anzuwenden: scroll
Jährliche Verbesserung IFRS (2015-2017); Anwendung für Geschäftsjahre ab 01. Januar 2019 scroll
Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards; Anwendung für Geschäftsjahre ab 01.Januar 2022 2. Bilanzierungs- und wesentliche BewertungsgrundsätzeEinzeln erworbene Immaterielle Vermögenswerte (ohne Goodwill) sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen, bewertet (Anschaffungskostenmodell IAS 16.30) und über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wurde bei Software mit 3-5 Jahren, bei Gebäuden mit 10-20 Jahren, bei Fahrzeugen mit 3-6 Jahren, bei Werkzeugen mit 2-4 Jahren, bei der Büroeinrichtung mit 3-5 Jahren und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 4-10 Jahren angesetzt. Reparaturkosten werden als Aufwand verrechnet. Zum Bilanzstichtag war der erzielbare Ertrag für die Gegenstände des Sachanlagevermögens nicht unter ihren Buchwert gesunken. Als Abschreibungsmethode kommt ausschließlich die lineare Abschreibung zur Anwendung. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Die Buchwerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf etwaige objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung hin überprüft. Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird. Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte sind Beteiligungen. Soweit für diese Gesellschaften kein aktiver Markt existiert und sich Fair Values nicht mit vertretbarem Aufwand verlässlich ermitteln lassen, werden sie mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten gezeigt. Soweit Hinweise auf niedrigere Fair Values bestehen, werden diese angesetzt. Es besteht derzeit keine Absicht, diese finanziellen Vermögenswerte zu veräußern. Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Bei Preisänderungen werden die Mischpreise entsprechend verändert. Es kommt damit die Durchschnittsmethode zur Anwendung. Sofern der Nettoveräußerungswert unter die Anschaffungskosten sinken, werden der niedrigere Nettoveräußerungswert der Bewertung zu Grunde gelegt. Finanzierungskosten sind nicht aktiviert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Steuerforderungen und die sonstigen Vermögenswerte werden zum Nominalbetrag angesetzt. Notwendige Wertberichtigungen wurden aktiv abgesetzt. Einzeln abgrenzbare Debitorenrisiken wurden dabei separat beurteilt. Die Bewertung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfolgt zum Nennwert. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten eingestuft, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass sie überwiegend durch Veräußerung oder Ausschüttung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Im Allgemeinen werden diese Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet - mit der Ausnahme, dass den Vorräten, finanziellen Vermögenswerten, latenten Steueransprüchen, Vermögenswerten im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die weiterhin gemäß den sonstigen Rechnungslegungsmethoden des Konzerns bewertet werden, kein Verlust zugeordnet wird. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte oder zur Ausschüttung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben und jedes nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungsunternehmen wird nicht mehr nach der Equity-Methode bilanziert, sobald sie als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten eingestuft sind. Rückstellungen werden unter Beachtung des Grundsatzes der bestmöglichen Schätzung gemäß IAS 37 mit den Beträgen gebildet, mit denen die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch genommen wird. Eventuell erforderliche Abzinsungen wurden vorgenommen. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Fair Value angesetzt. Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Ansätzen in der Konzern-Bilanz und den steuerlichen Werten gebildet. Es wurde eine zukünftige durchschnittliche Ertragsteuerbelastung (KSt, SolZ und GewSt) zwischen 19 % und 28 % in Abhängigkeit der steuerlichen Bestimmungen des Herkunftslandes zugrunde gelegt (VJ: 29,0 %). Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Wechselkurs in Euro umgerechnet. Am Bilanzstichtag vorhandene monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährungen werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Umrechnungskurs in Euro umgerechnet. Die Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerntochtergesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der Auslandsgesellschaften ist jeweils die Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Vermögenswerte und Schulden werden deshalb zum am Bilanzstichtag gültigen Stichtagskurs, Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet (modifizierte Stichtagskursmethode). Erträge werden - unabhängig vom Zahlungszeitpunkt - berücksichtigt, wenn die Leistung erbracht ist. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung bewertet. Zinserträge werden zeitproportional erfasst. Erlöse aus Verträgen mit Kunden: Der Konzern hat IFRS 15 erstmalig zum 01.07.2018 angewendet. Hieraus ergaben sich keine bilanziellen Auswirkungen. Im Geschäftsjahr angefallene Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst, da die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht vorliegen. Die Gliederungsvorschriften werden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristig ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden grundsätzlich als langfristig gemäß IAS 1.56 dargestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf die Höhe des Buchwertes der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. In Einzelfällen können die tatsächlichen Werte von den getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden erfolgswirksam berücksichtigt, sobald bessere Informationen zur Verfügung stehen. Annahmen und SchätzunsicherheitenDie Schätzunsicherheiten beziehen sich im Wesentlichen auf Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, von denen ein nicht unwesentliches Risiko in den kommenden Geschäftsjahren ausgehen kann. Diese sind in den nachstehenden Positionen enthalten.
Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern, soweit wie möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. IFRS 9 FinanzinstrumenteDie Konzern Folgeänderungen zu IFRS 9 (Finanzinstrumente) wurden auf das Geschäftsjahr 2017/2018 angewendet. Sie werden im Tz.16 dieses Anhangs dargestellt. Es haben sich keine bilanziellen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 zum 01.07.2018 ergeben. Nähere Erläuterungen siehe Tz.16. 3. KonsolidierungskreisIn diesen Konzernabschluss werden neben dem Mutterunternehmen folgende Tochterunternehmen einbezogen: scroll
Die FORTEC AG hält an diesen Gesellschaften jeweils 100 % der Anteile, hat unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte inne und übt somit Beherrschung i.S.d. IFRS 10.6 aus. Es werden ferner folgende 100%- Tochterunternehmen der Display Technology Ltd. In die Konsolidierung einbezogen.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt. Die Einzelabschlüsse der wesentlichen und für den Konzern bedeutsamen Tochterunternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt und wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die wichtigsten Kennzahlen nach IFRS der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vor Konsolidierung) ergeben sich zum 30.06.2019 aus folgender Tabelle: scroll
1)
Die BlumSV GmbH befindet sich seit 28.11.2017 in Liquidation. Bilanzstichtag ist der
27.11. Damit wurden alle wesentlichen Tochterunternehmen konsolidiert. Die Eigenkapitalien und Kapitalanteile aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: scroll
Die FORTEC AG hält ferner zum Bilanzstichtag 36,6 % (VJ: 36,6 %) des Stammkapitals der Advantec Electronics B.V., Oudenbosch (NL). Die Gesellschaft stellt kein Tochterunternehmen im Sinne des IFRS 10.7 dar, da kein Beherrschungsverhältnis vorliegt. Die Advantec Electronics B.V. ist kein assoziiertes Unternehmen gemäß IAS 28.2 i.V.m. IAS 28, da der Indikatorenkatalog des IAS 28.6 nicht einschlägig ist. Bei Anteilen an Unternehmen zwischen 20 % und 50 % der Stimmrechte wird zwar grundsätzlich davon ausgegangen, dass es sich um assoziierte Unternehmen handelt, es sei denn, die Vermutung des maßgeblichen Einflusses ist widerlegt. Von Letzterem gehen wir bei dem betroffenen Unternehmen aus, weil keinerlei Gremienzugehörigkeit besteht, wir nicht an dessen wichtigen Entscheidungsprozessen teilnehmen, keine wesentlichen Geschäftsvorfälle zwischen uns und dem Unternehmen bestehen, kein Austausch von Führungspersonal stattfindet und keine bedeutenden technischen Informationen bereitgestellt werden. Daher unterbleibt eine Konsolidierung des Unternehmens. Die Advantec Electronics B.V. weist zum Bilanzstichtag 31.12.2018 ein Eigenkapital in Höhe von TEuro 276 (VJ: TEuro 243) aus. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2018 betrug TEuro 114 (VJ: TEuro 63). Die AUTRONIC Steuer- und Regeltechnik GmbH hält 100 % an der tschechischen ALLTRONIC elektronické stavební skupiny a komponenty s.r.o., Dysina. Die Apollo Display Technologies Corp. hält 100 % an der Apollo Ronkonkoma Inc. Diese beiden Gesellschaften Alltronic und Apollo Ronkonkoma werden wegen untergeordneter Bedeutung gem. IAS 1.15 und 1.30 für den Konzern nicht konsolidiert. Dies betrifft sowohl die qualitativen Faktoren (z.B. besonderes Risiko) wie auch die Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die ALLTRONIC elektronické stavební skupiny a komponenty s.r.o. weist zum Bilanzstichtag 30.06.2019 ein Eigenkapital in Höhe von TEuro 311 (VJ: TEuro 247) aus. Das Jahresergebnis des letzten Geschäftsjahres betrug TEuro 57 (VJ: TEuro -65). Erwerb von TochterunternehmenZum 28.09.2018 (Erwerbszeitpunkt) erwarb der Konzern 100% der Anteile und Stimmrechte an folgenden Unternehmen:
Aktiva und Passiva der zwei Gesellschaften wurden zum 31.12.2018 auf die bereits in UK ansässige Display Technology Ltd. übertragen. Dadurch wird das operative Geschäft der drei Gesellschaften zusammengefasst. Der Konzern erwartet Kostensenkungen aufgrund von Skaleneffekten und einen besseren Marktzutritt aufgrund der größeren Einheit. In den drei Monaten (ab Erwerbszeitpunkt), in denen das operative Geschäft zu konsolidieren ist, trug der Erwerb der Display Solutions Ltd. mit einem Umsatz von TEuro 1.009 bei. Der entsprechende Gewinn in dieser Periode betrug aufgrund der darin enthaltenen Erträge aus dem Verkauf der immateriellen und materiellen Vermögenswerte zum 31.12.2018 TEuro 924. Der Erwerb der Components Bureau Ltd. trug in den drei Monaten, in denen das operative Geschäft zu konsolidieren ist, mit einem Umsatz in Höhe von TEuro 889 bei. Der entsprechende Gewinn in dieser Periode betrug aufgrund der darin enthaltenen Erträge aus dem Verkauf der immateriellen und materiellen Vermögenswerte zum 31.12.2018 TEuro 303. Die Umsätze für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019, die bei der Display Technology Ltd. erzielt wurden, können aufgrund von existierenden Überschneidungen nicht quantifiziert werden. Hätten die Erwerbe zum 01.07.2018 stattgefunden, hätten die Konzernumsätze TEuro 90.291 und das Konzernergebnis für das Jahr TEuro 5.982 betragen. Bei der Ermittlung dieser Beträge (ganzjährige Konzernzugehörigkeit) hat das Management angenommen, dass die vorläufig ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. Juli 2018 gültig gewesen wären. Übertragene Gegenleistung GegenleistungenNachstehend sind die zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte jeder Hauptgruppe von Gegenleistungen zusammengefasst. scroll
Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene SchuldenNachstehend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst. scroll
Der Geschäfts- oder Firmenwert infolge des Erwerbs wurde wie folgt erfasst: scroll
Die verwendeten Bewertungstechniken zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der erworbenen wesentlichen Vermögenswerte waren wie folgt: scroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen fällige Bruttobeträge der vertraglichen Forderungen in Höhe TEuro 1.610. Bedingte GegenleistungDer Konzern ist verpflichtet, dem verkaufenden Anteilseigner in 1,5 Jahren eine zusätzliche Gegenleistung zu zahlen. Eine Zahlung wird dann fällig, wenn das durchschnittliche Ergebnis der Jahre 2018-2020 vor Steuern und Zinsen einen gewissen Betrag übersteigt. Dabei werden die Ergebnisse der drei UK Gesellschaften Display Technology Ltd., Display Solutions Ltd. und Components Bureau Ltd. gemeinsam betrachtet. Der beizulegende Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und zum Bilanzstichtag der bedingten Gegenleistung beträgt TEuro 343 für die Display Solutions Ltd. und TEuro 229 für die Components Bureau Ltd. Beim Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von TEuro 111 für Beratungskosten und Stempelgebühr angefallen. Die Anschaffungsnebenkosten sind in den Rechtsund Beratungskosten sowie sonstigen Steuern erfasst. Wenn innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt neue Informationen über Tatsachen und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Berichtigungen der vorstehenden Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten, wird die Bilanzierung des Unternehmenserwerb angepasst. Seit der erstmaligen Bilanzierung zum Halbjahr, welche noch vorläufig war, haben sich folgenden Positionen geändert: Kaufpreis, Kaufpreisallokation; somit hat sich der Goodwill um TEuro 18 verändert. 4. KonsolidierungsgrundsätzeEntsprechend der gesetzlichen Vorschriften werden die Abschlüsse der einzelnen Unternehmen zur Einbeziehung in den Konzernabschluss einheitlich nach den für die FORTEC AG geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt bzw. für die Konsolidierung an diese Grundsätze angepasst. Gleichartige Posten wurden zusammengefasst. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert; im Zuge der Erfolgskonsolidierung werden die Innenumsätze und konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. 5. UnternehmenszusammenschlüsseDer Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode gem. IFRS 3, sobald der Konzern die Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird unmittelbar in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst. Beim Erwerb der Blum Stromversorgungen GmbH entfiel der Unterschiedsbetrag gänzlich auf den Goodwill, da die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Buchwerten übereinstimmten. Bei der Emtron electronic GmbH entfiel der Unterschiedsbetrag auf stille Reserven im Anlagevermögen, auf anrechenbare Körperschaftsteuer und auf den Goodwill. Bei der ALTRAC AG waren im Rahmen des Erwerbs stille Reserven im Anlagevermögen sowie im Goodwill auszuweisen. Beim Erwerb des Teilkonzerns der Data Display entfiel der Unterschiedsbetrag auf den Goodwill und auf stille Reserven im Waren- bzw. Auftragsbestand. Beim Erwerb der Display Solutions Ltd. entfiel der Unterschiedsbetrag auf den Goodwill sowie auf stille Reserven im Auftragsbestand. Beim Erwerb der Components Bureau Ltd. entfiel der Unterschiedsbetrag auf den Goodwill und auf stille Reserven im Auftragsbestand sowie Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträge sind - soweit sie nicht auf stille Reserven entfallen - als Goodwill (Tz. 6) im Anlagevermögen ausgewiesen. Der Goodwill wird als Vermögenswert erfasst und jährlich auf eine Wertminderung hin überprüft (Impairment Test). Jede Wertminderung wird sofort erfolgswirksam erfasst. Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden andere bedingte Gegenleistungen mit dem beizulegenden Zeitwert zu jedem Abschlussstichtag bewertet und spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder Verlust erfasst Erläuterungen zu den einzelnen BilanzpositionenDie Konzern-Bilanz ist in Anwendung von IAS 1 nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Entsprechend IAS 1.56 werden die latenten Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen. 6. Goodwill / erworbene FirmenwerteDer Goodwill ist, wie im Vorjahr, den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zuzuweisen, die in Form der beiden Segmente "Datenvisualisierungssysteme" und "Stromversorgungen" für das Geschäftsjahr 2018/2019 identifiziert sind (Tz. 30). Der Buchwert des Goodwills für Stromversorgungen verändert sich von TEuro 2.532 auf TEuro 3.123. Darin enthalten ist ein Goodwill für die Components Bureau Ltd. in Höhe von in Höhe von TEuro 495. Die Wechselkursdifferenz in Höhe von TEuro 93 wird erfolgsneutral ins Eigenkapital eingestellt. Das Segment erzielt im Geschäftsjahr ein Jahresergebnis in Höhe von TEuro 810 (VJ: TEuro .1.217). Der Buchwert des Goodwills für Datenvisualisierungssysteme in Höhe von TEuro 2.559 ist auf TEuro 3.501 gestiegen. Darin enthalten ist der Goodwill für die Display Solutions Ltd. in Höhe von TEuro 941. Die Wechselkursdifferenz in Höhe von TEuro 6 wird erfolgsneutral ins Eigenkapital eingestellt. Im Geschäftsjahr ist in diesem Segment ein Jahresüberschuss in Höhe von TEuro 4.878 (VJ: TEuro 3.099) erzielt worden. Anstelle einer planmäßigen Abschreibung des sich bei der Kapitalkonsolidierung ergebenden Goodwills wird ein eventuell sich ergebender niedriger Wert ausschließlich auf Basis eines Impairment Tests gemäß IAS 36 i.V.m. IFRS 3 ermittelt. Der jährliche Werthaltigkeitstest erfolgt bei Bedarf, spätestens jedoch am Ende des vierten Quartals des Geschäftsjahres auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Stromversorgung und Datenvisualisierungssysteme. Der Werthaltigkeitstest für die Firmenwerte wurde zum 30. Juni 2019 durchgeführt. Nach IAS 36.10 (a) wurde der Buchwert dem erzielbaren Betrag in Form des Nutzungswertes der ZGE gegenübergestellt. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Stromversorgung sowie für das Segment Datenvisualisierungssysteme wurde der Nutzungswert anhand des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens überprüft. Die Prognoserechnung wurde auf der Basis der durch die Unternehmensleitung der Gesellschaft erstellten Planungen für die nächsten fünf Jahre ermittelt. Für den Zeitraum nach dem fünften Planungsjahr wird ein Endwert (Terminal Value) unter Fortschreibung des letzten Planungsjahres ermittelt. Die Planungen beruhen auf den Erfahrungen und den Geschäftsergebnissen der Vergangenheit sowie der bestmöglichen Schätzung der zukünftigen Entwicklung einzelner Einflussfaktoren. Die währungspolitischen Einflüsse auf den Umsatz werden nach unserer Einschätzung in den Folgejahren wieder ausgeglichen. Es wird eine Wachstumsrate zwischen 0% und 3% (im Vorjahr 0%) berücksichtigt. Die Bruttomarge wird im Rahmen der ewigen Rente um 2 Prozentpunkte reduziert; die Geschäftskosten um 2 % erhöht. Es wird ein Zinssatz in Höhe von 5 % vor Steuern (VJ: 8 % vor Steuern) zur Abzinsung und somit zur Ermittlung des Nutzungswertes verwendet. Das Management ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen eintretende Änderung dazu führen könnte, dass der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Ein Impairment zum Ende des Geschäftsjahres ist nicht vorzunehmen. Der Goodwill hat sich wie folgt entwickelt: scroll
7. Immaterielle Vermögenswerte und SachanlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens zu historischen Anschaffungskosten und die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Konzern-Bruttoanlagenspiegel. Immaterielle Vermögenswerte (aktivierungsfähige selbst geschaffene Vermögenswerte liegen nicht vor) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei scroll
Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Geringwertige Vermögenswerte werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte sowie die Sachanlagen werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter Posten 6 Abschreibungen ausgewiesen. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Jeder Gewinn oder Verlust aus Anlagenabgängen wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Im Konzern-Bruttoanlagespiegel ist eine zusätzliche Spalte für Währungsumrechnungsdifferenzen ausgewiesen. Darin werden die Differenzen im Anlagevermögen der ALTRAC AG sowie der ausländischen Tochterunternehmen der Apollo Display Technologies Corp./USA und Display Technology Ltd./UK erfasst, die sich auf Grund der Umrechnung des Abschlusses dieser wirtschaftlich selbständigen ausländischen Teileinheiten zu unterschiedlichen Kursen an den Bilanzstichtagen ergeben. Die Zugänge aus der Erstkonsolidierung der Display Solutions Ltd. sowie der Components Bureau Ltd. wurde in einer eigenen Spalte ausgewiesen. Aufgrund der Verlegung des operativen Geschäftes und des Sitzes der Data Display Technology Ltd. nach Huntingdon an den Standort der erworbenen Gesellschaften wurde das Grundstück und Gebäude am Standort Chatham zum Verkauf ausgeschrieben. Die Umgliederung in die kurzfristigen Vermögensgegenstände "asset held for sale" ist in einer separaten Spalte ausgewiesen. 8. Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte setzen sich am 30.06.2019 wie folgt zusammen: scroll
Die Beteiligungen umfassen den 36,6 %-Anteil (VJ: 36,6 %) an der Advantec Electronics B.V., Oudenbosch (NL), in Höhe von nominal TEuro 46 sowie den unveränderten 100 %-Anteil (über AUTRONIC) an der Alltronic spol s.r.o. mit TEuro 49 (VJ: TEuro 49). Der Zeitwert am Bilanzstichtag entspricht im Wesentlichen den Buchwerten. Der Ausweis der Anteile an der Alltronic erfolgt im Konzern als finanzieller Vermögenswert nach IFRS 9. Die finanziellen Vermögenswerte werden als "FVOCI - Eigenkapitalinvestments" nach IFRS 9 klassifiziert. Wertänderungen gegenüber dem Vorjahresausweis werden erfolgsneutral gemäß IFRS 9.4.1.4, 5.7.5 im OCI erfasst. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn- oder Verlust erfasst. Zum Bilanzstichtag war eine Veränderung des Beteiligungswertes nicht zu dotieren. Ein Beteiligungsertrag wurde in Höhe von TEUR 35 vereinnahmt. Konzern-Bruttoanlagespiegel (in Euro)scroll
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9. Langfristige ForderungenEs handelt sich um die bezahlten Mietkautionen für die FORTEC-Büros in Landsberg und Wien (TEuro 9), des Büros der Apollo in den USA (TEuro 23) sowie der Data Display Solution in Hörselberg-Hainich (TEuro 43). 10. VorräteDas Vorratsvermögen setzt sich am 30.06.2019 wie folgt zusammen: scroll
Waren/Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Dabei wird von gewichteten Durchschnittspreisen ausgegangen. Soweit erforderlich wurde eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert - der dem Nettoveräußerungswert entspricht - vorgenommen. Allen erkennbaren Risiken wurde durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Die fertigen/unfertigen Erzeugnisse werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Dabei werden die direkt zuordenbaren Kosten (wie Fertigungslöhne und Materialkosten) sowie fixe und variable Produktionsgemeinkosten (Fertigungs- und Materialgemeinkosten) berücksichtigt. Kosten im Sinne des IAS 2.16 werden nicht einbezogen. Angaben zur Wertminderung siehe Tz. 24 Materialaufwand. 11. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Steuerforderungen und sonstige VermögenswerteDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte gliedern sich am 30.06.2019 wie folgt auf: scroll
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein Modell der "erwarteten Kreditverluste" ("ECL") ersetzt. Das neue Wertminderungsmodell ist u.a. auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, anzuwenden. Nach IFRS 9 werden Kreditverluste früher als nach IAS 39 erfasst. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelt der Konzern die erwarteten Kreditverluste auf Basis der historischen Ausfallquoten der letzten drei Jahre. Dafür wird eine gewichtete durchschnittliche Verlustrate in Abhängigkeit der jeweiligen Überfälligkeit ermittelt. Für Vermögenswerte im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells des IFRS 9 wird die Wertminderung unwahrscheinlich steigen und volatiler werden. Der Konzern hat ermittelt, dass sich die zusätzlichen Wertminderungsaufwendungen aus der Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 zum 1. Juli 2018 wie folgt zusammensetzen: Ausfallquoten per 30.06.2018 in %scroll
Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30.06.2018scroll
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Wertminderungen zum 30.06.2018scroll
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Für das Geschäftsjahr 2018/2019 ergibt sich folgende Berechnung: Ausfallquoten zum 30.06.2019 in %scroll
Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30.06.2019scroll
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Wertminderungen zum 30.06.2019scroll
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Der Konzern hat sich entschlossen, auf Grund der Wesentlichkeit diese Anpassung nicht vorzunehmen. Zum 30.06.2018 bestehen weitere Wertminderungen in Höhe von TEuro 184 für Forderungen aus Lieferungen und aufgrund Leistungen, die sich nicht auf die berechnete Ausfallquote ausgewirkt haben. scroll
Die hier ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögenswerte im Konzern bestehen im Wesentlichen aus aktiver Rechnungsabgrenzung in Höhe von TEuro 253 (VJ: TEuro 223). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehensforderungen stellen Finanzinstrumente nach IFRS 9 dar und werden in die Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten" klassifiziert, da sie in einem Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen gehalten werden. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. 12. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich am 30.06.2019 wie folgt zusammen: scroll
Die Guthaben bei Kreditinstituten, die auf US-Dollar, Schweizer Franken und Britische Pfund lauten, wurden im Konzernabschluss mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag im Konzernabschluss bewertet. Bankguthaben auf andere Fremdwährungen waren nicht vorhanden. Die Veränderung der Zahlungsmittel korrespondiert mit den unter Tz. 32. ausgewiesenen Ausführungen. Der ausgewiesene Wert der liquiden Mittel entspricht dem Marktwert. Über alle Zahlungsmittel kann ohne Einschränkung verfügt werden. Gem. IFRS 9 werden diese Vermögenswerte in die Kategorie "fortgeführte Anschaffungskosten" eingeordnet. Es ergaben sich keine Bewertungsunterschiede zwischen IAS 39 und IFRS 9. 13. Zur Veräußerung gehaltene VermögenswerteIm Dezember 2018 wurde die Verlagerung des Sitzes und des operativen Geschäftes der Display Technology Ltd. nach Huntingdon beschlossen. Das firmeneigene Grundstück und Gebäude wurden zum Verkauf ausgeschrieben. Die Bewertung erfolgt gem. IFRS 5 zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hierdurch waren keine Wertminderungen bei Umklassifizierung zu erfassen. Am 30.06.2019 ist dieser langfristige Vermögenswert zum Buchwert in Höhe von TEuro 253 (VJ: TEuro 0) in der Konzernbilanz in einem separaten Posten ausgewiesen. Der Vermögenswert gehört zum Segment Datenvisualisierung. 14. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der FORTEC Elektronik AG beträgt am Bilanzstichtag Euro 3.250.436 (VJ 2.954.943). Die Aktien der Gesellschaft sind eingeteilt in 3.250.436 (VJ: 2.954.943) nennwertlose Stückaktien (Wertpapierkennnummer 577410/ISIN DE 0005774103) mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,00. Mit der Hauptversammlung vom 15. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu Euro 1.477.471,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.477.471 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (i) für Spitzenbeträge; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; (iii) bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, sofern der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Es wurden 295.493 Inhaberaktien neu ausgegeben. Nach Erhöhung des Grundkapitals um 10% auf 3.250.436 Euro, eingetragen ins Handelsregister am 11.07.2018, verbleibt noch ein genehmigtes Kapital in Höhe von 1.181.978 Euro. 15. EigenkapitalDas den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbare Eigenkapital im Konzern entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt: scroll
Die Kapitalrücklage entwickelte sich ab dem 1. Juli 1998 in Höhe von TEuro 256 zuzüglich Agio in 1999 von TEuro 5.233 abzüglich Umwandlungen der Kapitalrücklage und Erhöhungen aus Ausübung von bedingtem Kapital auf TEuro 8.689. Im Geschäftsjahr 2018/2019 erhöhte sich die Kapitalrücklage aufgrund der Ausgabe neuer Aktien (Agio) um TEuro 5.792 auf TEuro 14.481. Die Währungsumrechnungsrücklage (OCI) umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften sowie Umrechnungsdifferenzen aus der Kapitalkonsolidierung. Die Gewinnrücklage weist die kumulierten Gewinne aus. Die Gesellschaft verfolgt seit jeher die strikte Maßgabe, das Geschäft auf Basis einer hohen Eigenkapitalfinanzierung aufzubauen und strebt dabei bilanzielle Eigenkapitalquoten von >= 50% nach Dividendenausschüttungen an. Dabei werden in die Definition von Eigenkapital, wie in den Vorjahren, keine hybriden Formen von Eigenkapital einbezogen. Gemäß der Ad Hoc Mitteilung vom 02. Juli 2018 wurde die im Juni angekündigte Bar-Kapitalerhöhung platziert. Es wurden 295.493 Inhaberaktien neu mit einem Mittelzufluss von 6,08 Mio. Euro vor Transaktionskosten ausgegeben. Das Grundkapital ist somit um 10% auf 3.250.436 Euro gestiegen. Auf die nach IAS 1.10 c verpflichtend aufzustellende Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Bestandteil dieses Konzernabschlusses ist, wird hingewiesen. 16. Finanzinstrumente - Erstmalige Erfassung und FolgebewertungIFRS 9 legt die Anforderung für den Ansatz und die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, und finanziellen Schulden fest. Der Standard war erstmalig für Abschlüsse für Geschäftsjahre, die ab dem 01.01.2018 beginnen anzuwenden. Die Änderungen der Rechnungslegungsmethoden aufgrund der Anwendung des IFRS 9 wurden, außer in den nachstehenden Fällen, rückwirkend angewendet: Der Konzern hat von der Befreiung Gebrauch gemacht, Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden hinsichtlich der Änderungen der Klassifizierung und Bewertung (einschließlich der Wertminderung) nicht anzupassen. Differenzen zwischen den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten aufgrund der Anwendung des IFRS 9 werden grundsätzlich in den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen zum 30.06.2018 erfasst. Die Bewertung hat ergeben, dass zwar geringfügige Differenzen in Höhe von TEUR 0,5 zu erfassen wären, der Konzern aber aus Wesentlichkeit auf diese Anpassung verzichtet hat. Die nachstehenden Beurteilungen sind auf Grundlage der Tatsachen und Umstände vorgenommen worden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bestanden:
a) Finanzielle VermögenswerteErstmalige Erfassung und BewertungIFRS 9 ersetzt die bisherigen Kategorien des IAS 39 und sieht für finanzielle Vermögenswerte folgende drei Kategorien zur Klassifizierung vor:
IFRS 9 eliminiert die drei bisherigen Kategorien des IAS 39: bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbar. Der Konzern legte die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionen berücksichtigt, die direkt dem Erwerb der Vermögenswerte zuzurechnen sind. Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns umfassen Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Eigenkapitalinvestments. FolgebewertungDer Konzern macht die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte von deren Klassifizierung abhängig: Finanzielle Vermögenswerte zu FVtPLDer Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten AnschaffungskostenForderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, die nach IAS 39 als Kredite und Forderungen klassifiziert wurden, werden nun zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert. Kredite und Forderungen sind nicht-derivative Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fair value bewertet. Die Verluste aus einer Wertminderung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter Finanzaufwendungen erfasst. EigenkapitalinvestmentsDie als Eigenkapitalinvestments gehaltenen Vermögenswerte stellen Investitionen dar, die der Konzern aus strategischen Gründen langfristig halten will. In Übereinstimmung mit IFRS 9 hat der Konzern diese Beteiligungen zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung als FVOCI designiert. Im Gegensatz zu IAS 39 wird die kumulierte Rücklage aus Zeitwertänderungen im Zusammenhang mit diesen Investitionen niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nach der erstmaligen Bewertung werden Eigenkapitalinvestments in den folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert fortbewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDer Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Bestehen objektive Hinweise, dass eine Wertminderung vorliegt, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert des erwartenden künftigen Cash flows. b) Finanzielle VerbindlichkeitenIFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein Modell der "erwarteten Kreditverluste" ("ECL"). Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, auf Vertragsvermögenswerte und zum FVOCI bewerte Schuldinstrumente anzuwenden, nicht jedoch auf als Finanzanlagen gehaltene Eigenkapitalinvestments. Nach IFRS 9 werden Kreditverluste früher als nach IAS 39 erfasst. Der Konzern hat allerdings ermittelt, dass die zusätzlichen Wertminderungsaufwendungen aus der Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 aus Wesentlichkeitsgründen zum 30.06.2018 nicht erfasst werden. Erstmalige Erfassung und BewertungIFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten weitgehend bei. IFRS 9 sieht für finanzielle Verbindlichkeiten folgende Klassifizierungen vor: Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. FolgebewertungDer Konzern macht die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten von deren Klassifizierung abhängig. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle VerbindlichkeitenDer Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft. Kredite und VerbindlichkeitenDarlehen und Verbindlichkeiten sind nicht-derivative Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Verbindlichkeiten im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten und abzüglich etwaiger Werterhöhungen bewertet. c) Auswirkungen des Übergangs von IAS 39 auf IFRS 9scroll
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d) Finanzinstrumente - beizulegender Zeitwert und RisikomanagementDie nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Die Finanzinstrumente betreffen im Einzelnen gemäß IFRS 7.6 ff folgende aus der Bilanz abzuleitende Werte: scroll
Von den in der Konzern-Bilanz unter "Sonstige Vermögenswerte" ausgewiesenen TEuro 585 (VJ: TEuro 354) sind Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEuro 255 (VJ: TEuro 223) nicht als Finanzinstrumente qualifiziert. Dabei steht dem Buchwert gemäß IFRS 7.8 der beizulegende Fair value gegenüber: scroll
Alle Positionen sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Passiva setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Von den in der Konzern-Bilanz unter "Sonstigen Verbindlichkeiten" ausgewiesenen TEuro 2.769 (VJ: TEuro 2.801) sind Rückstellungen aus den Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von TEuro 1.207 (VJ: TEuro 1.218) nicht als Finanzinstrumente qualifiziert. Alle Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Gegenüberstellung von Buchwert und Fair value führt zu keinen Änderungen: scroll
Die fälligen Verbindlichkeiten sind zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung im Rahmen des eingeräumten Zahlungszieles beglichen (IFRS 7.39). Die Auswirkungen auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung gemäß IFRS 7.20 setzen sich wie folgt zusammen: scroll
AusfallrisikoDer Konzern prüft grundsätzlich bei Neukunden sowie im jährlichen Rhythmus die Kreditwürdigkeit der Kundenbeziehung über einen Warenkreditversicherer. Nicht versicherte Beziehungen werden individuell eingeschätzt und über Bankgarantien, anderweitige Absicherungen oder Vorkasse eingegangen. Forderungsbestände werden fortlaufend überwacht und bekannte Risiken über Wertberichtigungen abgebildet. Darüber hinaus gibt es aus der laufenden Geschäftstätigkeit keine signifikanten Ausfallrisiken. LiquiditätsrisikoDurch einen Mix von Kontokorrentkreditlinien, Bankdarlehen und Finanzierungsleasing soll dem Konzern ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt werden. Basis für die Entscheidung über die Finanzierungsstrategie sind ein konzernweites Cashmanagement und entsprechende Planungen zum Finanzbedarf. Ein Liquiditätsrisiko besteht gemäß IFRS 7.39 a für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag in voller Höhe. Zum Bilanzerstellungszeitpunkt sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bereits getilgt und das Liquiditätsrisiko nicht mehr vorhanden. Sowohl das Ausfall- als auch das Liquiditätsrisiko können das operative Geschäft belasten, jedoch zu keiner existenzgefährdenden Bedrohung werden. FremdwährungsrisikoEin wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit im Konzern wird in US-Dollar abgewickelt. Des Weiteren werden Geschäfte in GBP und JPY getätigt. Hierfür bestehen Wechselkursrisiken in der Geschäftsabwicklung, wenn Geschäfte in einer anderen als der funktionalen Währung der Landesgesellschaft abgewickelt werden. 17. RückstellungenDie Rückstellungen im Konzern setzen sich am 30. Juni 2019 wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend IAS 37 unter Berücksichtigung aller erkennbaren Verpflichtungen mit ihrem wahrscheinlichen Erfüllungswert gebildet. Erforderliche Abzinsungen werden mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen widerspiegelt. Die langfristigen Rückstellungen enthalten die zurückgestellten Beträge (Jahre 2 - 10) für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie für Verpflichtungen aus Gewährleistungen. Die restlichen Rückstellungen sind kurzfristiger Art (Laufzeit: <1 Jahr). Mit Erstattungen ist nicht zu rechnen. Die kurzfristigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistung, die sowohl der Höhe als auch dem Zeitpunkt nach mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Auszahlung kommen. Für den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen für Gewährleistung sind die Schätzungen aus den Erfahrungen der Vergangenheit angewandt worden. Für ein Risiko aus der Inanspruchnahme für Zollverpflichtungen wurden bei der FORTEC AG Einzelgarantierückstellungen in Höhe von TEuro 100 gebildet. In den Zuführungen zu den langfristigen Rückstellungen ist ein Zinsanteil in Höhe von TEuro 3 enthalten. 18. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten setzen sich am 30.06.2019 wie folgt zusammen: scroll
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Steuerverbindlichkeiten betreffen Steuern des laufenden Jahres in Höhe von TEuro 627 (VJ: TEuro 1.359), davon Ertragsteuer TEuro 432 (VJ: TEuro 943), Umsatzsteuer TEuro 16 (VJ: TEuro 117) und Lohnsteuer TEuro 178 (VJ: TEuro 295). TEuro 511 (VJ: TEuro 334) betreffen Ertragsteuernachzahlungen für Vorjahre und entsprechen den abgegebenen Steuererklärungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind sog. abgegrenzte Schulden ("Accruals") in Höhe von TEuro 1.612 (VJ: TEuro 1.775) enthalten, die nach HGB den Begriff der "Rückstellungen" erfüllen, aber nach IFRS als Verbindlichkeit auszuweisen sind. Diese beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Personal in Höhe von TEuro 1.207 (VJ: TEuro 1.218) sowie Abschlusskosten in Höhe von TEuro 172 (VJ: TEuro 226). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind in Höhe von TEuro 0 (VJ: TEuro 0) enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahre betragen TEuro 4.694 (VJ: TEuro 2.917). Diese Restlaufzeiten > 1 Jahr betreffen ausschließlich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit unter 1 Jahr. 19. Latente SteuernDie Abgrenzung latenter Steuern erfolgt nach dem "temporary - differences - concept" des IAS 12 auf zeitlich begrenzte Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und den entsprechenden Ansätzen in der Bilanz nach IFRS. Für die Ermittlung der latenten Steuern wurden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach Lage der am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Bei der Bildung der latenten Steuern wurde die durchschnittliche Ertragsteuerbelastung (KSt, SolZ und GewSt) auf 29% (VJ: 29 %) veranschlagt. Bei der Berechnung der latenten Steuern für Gewinne der ALTRAC AG (Schweiz) wurde eine Ertragsteuerbelastung in Höhe von 16 % (VJ: 16 %) zu Grunde gelegt. Bei der Berechnung der latenten Steuern für Gewinne der Display Technology Ltd (UK) wurde eine Ertragsteuerbelastung in Höhe von 19 % (VJ: 19 %) zu Grunde gelegt. Bei der Berechnung der latenten Steuern für Gewinne der Apollo Corp. (US) wurde eine Ertragsteuerbelastung in Höhe von 22 % (VJ: 22 %) zu Grunde gelegt. Steuerlatenzen auf Grund von Bewertungsunterschieden entstanden bei folgenden Bilanzposten: scroll
Zum 30.06.2019 bestehen bislang nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEuro 379. 20. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird gem. IFRIC 4 auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Dabei findet eine Einschätzung statt, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt. Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen mit folgender Laufzeitenverteilung: scroll
Von der Gesamtverpflichtung entfällt auf die Distec GmbH TEuro 2.792 (VJ: TEuro 904), auf die Data Display Solution GmbH & Co.KG ein Anteil von TEuro 1.117 (VJ: TEuro 1.240), auf die FORTEC AG TEuro 423 (VJ: TEuro 483), auf die Apollo Corp. TEuro 326 (VJ: 478), auf die AUTRONIC GmbH TEuro 340 (VJ: TEuro 434) sowie auf die ALTRAC AG TEuro 118 (VJ: TEuro 182), auf die Components Bureau Ltd. TEuro 333 (VJ: TEuro 0). Bei den Leasingverhältnissen handelt es sich im Rahmen von Kfz-Leasing um Operating-Leasing. Die künftigen Zahlungsverpflichtungen aus unkündbaren Leasingverhältnissen betragen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr TEuro 121 (VJ: TEuro 99) und mit einer Laufzeit zwischen 1 und 5 Jahren TEuro 222 (VJ: TEuro 121). Zahlungsverpflichtungen mit einer Laufzeit von über 5 Jahren bestehen in Höhe von TEuro 767 (VJ: TEuro 511) IFRS 16 LeasingverhältnisseDer Konzern ist verpflichtet, IFRS 16 Leasingverhältnisse für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2019 anzuwenden. Der Konzern hat die geschätzten Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss, wie unten dargestellt, beurteilt. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung dieses Standards können hiervon abweichen, da die neuen Rechnungslegungsmethoden bis zur Veröffentlichung des ersten Konzernabschlusses nach dem Erstanwendungszeitpunkt Änderungen unterliegen können und der Konzern Tests noch nicht abgeschlossen hat. IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht, das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Vereinfachungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten) und Leasingverhältnisse von geringem Wert (Anschaffungswert l< EUR 5.000). IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse-Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Konzern wird IFRS 16 erstmalig zum 01.07.2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode anwenden. Der kumulative Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 wird daher als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte der Gewinnrücklagen zum 01.07.2019 erfasst. Vergleichsinformationen werden nicht angepasst. Der Konzern beabsichtigt, die Vereinfachungsregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwenden wird, die vor dem 01.07.2019 abgeschlossen worden sind und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind. Für Leasingverträge deren Restlaufzeit innerhalb von 12 Monaten ab Datum der Erstanwendung endet und auf Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte, wird die in diesem Standard vorgesehene Befreiung angewendet. Basierend auf den derzeit verfügbaren Informationen schätzt der Konzern, dass er für seine Operating-Leasingverhältnisse neue Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Höhe von ca 7,1 Mio. EUR zum 01.07.2019 ansetzen wird. Die Art der Aufwendungen wird sich ändern, da der Konzern nun Abschreibungen für Nutzungsrecht (right-of-use assets) sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ansetzt. Erläuterungen zur GesamtergebnisrechnungSämtliche Angaben beziehen sich auf fortgeführte Geschäftsbereiche. Aufgegebene Geschäftsbereiche bestehen weder im laufenden Geschäftsjahr noch im Vorjahr. 21. UmsatzerlöseAus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 auf die Erlöse aus den Verträgen mit Kunden des Konzerns gab es keine bilanziellen Auswirkungen. Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. Der Konzern klassifiziert seine Umsatzerlöse nach den zwei Segmenten Stromversorgung und Datenvisualisierung. Während im Segment Stromversorgung die komplette Produktpalette für Netzteile und DC/DC-Wandler angeboten wird, umfassen die Umsätze der Datenvisualisierung die Produktbereiche Display Technology und Embedded Computer Technology. Umsatzerlöse werden abzüglich Erlösschmälerungen und Preisnachlässen wie Rabatte, Skonti, Boni und zurückgewährter Entgelte bzw. Retouren erfasst. Grundsätzlich erfolgt der Konzern-Ausweis gemäß IFRS 15. Der Konzernumsatz beträgt TEuro 88.310 (VJ: TEuro 79.571). Aufgegliedert nach geographischen Segmenten ergibt sich folgendes: scroll
22. Bestandsveränderung unfertige/fertige ErzeugnisseEs handelt sich um die Bestandsveränderung von unfertigen/fertigen Erzeugnissen der Distec GmbH in Höhe von TEuro +217 (VJ: TEuro +405), der FORTEC AG in Höhe von TEuro -45 (VJ: TEuro +243), der ROTEC technology GmbH in Höhe von TEuro -160 (VJ: TEuro -161), der AUTRONIC Steuer- und Regeltechnik GmbH in Höhe von TEuro -85 (VJ: TEuro -82), der Display Technology Ltd in Höhe von TEuro +29 (VJ: TEuro -25) und der Apollo Technologies Corp. in Höhe von TEuro -25 (VJ: TEuro 0). 23. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt auf: scroll
In den sonstigen ordentlichen Erträgen sind insbesondere Erträge aus der Auflösung von Einzelgarantierückstellungen in Höhe von TEuro 331 sowie Schadenersatz in Höhe von TEuro 18 (VJ: TEuro 22) enthalten. 24. MaterialaufwandDie Aufwendungen für den Material-/Wareneinkauf betrugen im Geschäftsjahr TEuro 60.183 (VJ: TEuro 54.646). Materialaufwand in Höhe von TEuro 7.481 (VJ: TEuro 7.680), der innerhalb des Konzerns anfiel, wurde eliminiert. Die Wertminderungen der Vorräte, die in der Periode als Aufwand erfasst sind, betragen TEuro 700 (VJ: TEuro 214). 25. PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
26. AbschreibungenDie Abschreibungen des Geschäftsjahres gliedern sich wie folgt auf: scroll
27. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt auf: scroll
In den Kosten der Warenabgabe sind Zuführungen zu den Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von TEuro 122 (VJ: TEuro 586) enthalten. Unter den sonstigen Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind Aufwendungen aus Umrechnungsdifferenzen von Währungskursen in Höhe von TEuro 730 (VJ: TEuro 825) enthalten. Die Aufwendungen aus Umrechnungsdifferenzen betreffen den im jeweiligen Geschäftsjahr realisierten Aufwand bei Zahlung. Im Geschäftsjahr sind für Produktentwicklung und Weiterentwicklung von Produktionstechnologien Mio. Euro 2,2 (VJ: Mio. Euro 1,5) im Aufwand erfasst. 28. ZinsergebnisDas Zinsergebnis setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von TEuro 10 (VJ: TEuro 9) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von TEuro 70 (VJ: TEuro 62) zusammen. 29. Steuern vom Einkommen und ErtragAusgewiesen werden im Konzernabschluss Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer sowie Ertragsteuern der Schweiz, Großbritannien und USA mit den am Bilanzstichtag jeweils gültigen Steuersätzen. Die Ertragsteuerbelastung beträgt im Konzern 23,38 % (VJ: 27,98 %) und umfasst die Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung. Nach ihrer Herkunft gliedern sich die Ertragsteuern wie folgt (in TEuro): scroll
Der tatsächliche Steueraufwand im FORTEC-Konzern von TEuro 1.736 (VJ: TEuro 1.677) liegt um TEuro 418 (VJ: TEuro 61) unter dem theoretischen Steueraufwand, der sich aus der Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerkonzernergebnis ergibt. Die Überleitung des theoretisch erwarteten Steueraufwandes auf den tatsächlich in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Steueraufwand ist nachfolgend dargestellt (in TEuro): scroll
30. SegmentberichterstattungDer Konzern ist in den Bereichen Datenvisualisierungssysteme und Stromversorgungen tätig. Beide Segmente sind innerhalb des Konzerns weitgehend selbständig und werden separat geführt. Die Kunden- und Kostenstrukturen führen zu folgender Aufteilung gem. IFRS 8: scroll
Im Umsatz des Segments Stromversorgungen sind Erlöse aus Fertigungsdienstleistungen in Höhe von TEuro 875 (VJ: TEuro 1.600) enthalten. Die Bewertungsgrundlagen bzw. Rechnungslegungsgrundlagen für die Segmente entsprechen den Bewertungsgrundlagen bzw. Rechnungslegungsgrundlagen des Unternehmens bzw. des Konzerns. Im Ergebnis des Segments Datenvisualisierung sind TEuro 349 aus Auflösung von Rückstellungen für Einzelgarantien enthalten, die im Vorjahr gebildet wurden. Das Finanzergebnis setzt sich aus Finanzerträgen in Höhe von TEuro 45 (VJ: TEuro 9) sowie Finanzaufwendungen in Höhe von TEuro 70 (VJ: TEuro 62) zusammen. Das Beteiligungsergebnis ist aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ersichtlich. 31. WährungsumrechnungenIn das Eigenkapital wurden insgesamt TEuro 213 (VJ: TEuro -343) Währungsumrechnungsdifferenzen eingestellt. Sie haben sich wie folgt entwickelt (in Euro): scroll
Die Zuführung resultiert im Wesentlichen aus der Fortentwicklung der Währungsumrechnung aus dem Ansatz des Firmenwerts der ALTRAC AG zum Stichtagskurs sowie aus den Umrechnungen des Eigenkapitals der ausländischen Tochtergesellschaften Apollo Corp. (US), ALTRAC AG (CH) und Display Technology Ltd. (UK). In der Gesamtergebnisrechnung wurden TEuro -64 (VJ: TEuro 6) aus Währungsumrechnungen erfolgswirksam (Erträge abzgl. Aufwendungen) erfasst. 32. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen dem Cashflow aus dem operativen Bereich (indirekte Methode), aus dem Investitionsbereich und aus dem Finanzierungsbereich (jeweils direkte Methode). Der Finanzmittelfonds (Liquide Mittel) umfasst den Kassenbestand und die Bankguthaben. Die Zusammensetzung von Kassenbestand und Bankguthaben ist unter Tz. 12) dargestellt. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen. Der Cashflow aus dem operativen Bereich in Höhe von TEuro 3.958 (VJ: TEuro 3.474) enthält Zinsausgaben in Höhe von TEuro 67 (VJ: Euro 45). Der Cashflow aus dem Investitionsbereich enthält Zinseinnahmen in Höhe von TEuro 6 (VJ: TEuro 3). Im Vorjahr wurden die Zinseinnahmen noch unter der Position Zunahme/Abnahme sonstiger Forderungen ausgewiesen. Im Cashflow aus dem operativen Bereich sind Zahlungen für Ertragsteuern in Höhe von TEuro 2.450 (VJ: TEuro 1.843) enthalten. Der Erwerb der neuen Tochterunternehmen wurde mit liquiden Mitteln finanziert. Vom Kaufpreis sind bis zum 30.6.2019 TEuro 2.297 bezahlt worden. Die Differenz zu den in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen TEuro 2.156 sind die erworbenen liquiden Mittel. Weitere Erläuterungen zum Erwerb der Tochterunternehmen (IFRS 3) und somit auch deren Einfluss auf die Darstellung der Kapitalflussrechnung (Die Beträge der nach Hauptgruppen gegliederten Vermögenswerte und Schulden über die Beherrschung erlangt wurde) sind unter Tz. 3 gemacht. Dem Konzern wurden Kreditlinien in Höhe von TEuro 8.000 eingeräumt. Kurzfristig können Kreditlinien in Höhe von TEuro 7.650 in Anspruch genommen werden. (IAS 7.50b). 33. KapitalmanagementZiel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Märkte und Gläubiger zu wahren. Ziel der Kapialsteuerung ist es, die Geschäftstätigkeit auf Basis einer hohen Eigenkapitalfinanzierung sicherzustellen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufe vornehmen sowie neue Aktien ausgeben. Der Konzern überwacht das Kapital mit Hilfe eines Verhältnisses von Netto-Finanzschulden zur Summe aus Eigenkapital und Nettofinanzschulden (Kapitalsteuerungskennziffer). Die Nettofinanzschulden umfassen alle Schulden gemäß Bilanz abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das Eigenkapital umfasst das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital. scroll
34. AufsichtsratMitglieder des Aufsichtsrats sind während des Geschäftsjahres: scroll
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen im Berichtsjahr Euro 45.000,00. Der Vorsitzende ist noch in folgenden Kontrollgremien vertreten: VBH Deutschland GmbH, Korntal - Münchingen Montanhydraulik GmbH, Holzwickede Der Stellvertreter ist noch in folgendem Kontrollgremium vertreten: Value-Holdings AG, Augsburg 35. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenGeschäfte mit sonstigen nahestehenden Personen ergeben sich wie folgt: scroll
36. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des ManagementsFür die Geschäftsführer der in- und ausländischen Tochter- bzw. Enkelgesellschaften und den Vorstand der FORTEC AG sowie die schweizer Mitglieder des Verwaltungsrats der ALTRAC AG fielen Personalkosten in folgender Höhe an: scroll
Die Gesamtbezüge des Vorstands der FORTEC AG betragen TEuro 867 (VJ: TEuro: 628), darin sind erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von TEuro 250 (VJ: TEuro 220) enthalten. Eine individualisierte Darstellung der Vergütungen des Vorstands ist nicht erforderlich, da die Hauptversammlung vom 16. Februar 2017 beschlossen hat, dass die Offenlegung gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a) Satz 5 - 8 HGB für eine Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung unterbleiben kann (§ 314 Abs. 2 S. 2 i.V.rm. § 286 Abs. 5 HGB). 37. Honorar des AbschlussprüfersFür die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses, Metropol Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Mannheim, sind folgende Honorare als Aufwand im Geschäftsjahr 2018/2019 erfasst worden: scroll
Die Honorare für Abschlussprüfungen umfassen die Honorare für die Prüfung des Konzernabschlusses sowie für die Prüfung des Abschlusses der FORTEC Elektronik AG. 38. Sonstige AngabenIm Konzern sind im Geschäftsjahr durchschnittlich 219 (VJ: 203) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 4 Aushilfen (VJ: 4). Im Geschäftsjahr hatte die FORTEC AG folgende Vorstände: scroll
Zwischen dem Abschlussstichtag 30. Juni 2019 und dem Tag, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wird, sind keine Ereignisse eingetreten, die auf die Notwendigkeit einer Korrektur der Vermögenswerte und Schulden hinweisen. Gemäß Ad Hoc Mitteilung vom 02.07.2018 wurde die im Juni angekündigte Bar-Kapitalerhöhung platziert. Es wurden 295.493 Inhaberaktien neu mit einem Mittelzufluss von 6,08 Mio. Euro vor Transaktionskosten ausgegeben, die zum Bilanzstichtag voll einbezahlt sind. Das Grundkapital ist somit um 10 % auf 3.250.436 Euro gestiegen. Die neuen Aktien waren ab dem 01. Juli 2017 gewinnberechtigt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG geforderte Erklärung zur Anwendung des Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären dauerhaft über Internet unter: www.fortecag.de mit Datum vom September 2018 zugänglich gemacht (§§ 285 Nr. 16 bzw. 314 (1) Nr. 8 HGB). Der Vorstand schlägt eine Dividende in Höhe von insgesamt Euro 2.275.305,20 (VJ: Euro 1.950.261,60) vor. Ausschüttungsberechtigt sind insgesamt 3.250.436 Stückaktien mit jeweils Euro 0,70 (VJ: Euro 0,60) je Aktie. Das Ergebnis pro Aktie beträgt Euro 1,75 (VJ: Euro 1,33). Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde eine Meldung gemäß § 26 WpHG (meldepflichtige Wertpapierkäufe) veröffentlicht. Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft folgende Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht: scroll
39. Freigabe zur VeröffentlichungDer Konzernabschluss wurde am 06.09.2019 erstellt und zur Veröffentlichung vom Vorstand freigegeben.
Germering, den 06.09.2019 FORTEC Elektronik AG Sandra Maile, Vorstandssprecherin Bernhard Staller, Vorstand Jörg Traum, Vorstand Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/19Grundlagen des UnternehmensFORTEC als Konzern hat sich in den letzten Jahren sukzessiv vom Handelsunternehmen zum Systemzulieferer für Gerätehersteller von industriellen High-Tech-Produkten gewandelt und ist heute ein Teil in der internationalen Wertschöpfungskette. Als Bindeglied zwischen verschiedenen Produktionsstätten von international tätigen Lieferanten, insbesondere aus Fernost und europäischen sowie amerikanischen Kunden besetzt FORTEC eine interessante Wachstumsnische und entwickelt sich hierin unter anderem durch eigene Soft- und Hardware-Entwicklungen und den Ausbau eigener Produktionsdienstleistungen permanent zum Anbieter kundenspezifischer Produktlösungen für den industriellen Einsatz weiter. Zielkunden sind Unternehmen mit langfristiger Positionierung vor allem in den wachstumsstarken Bereichen Industrieautomation, Informationstechnologien, Sicherheitstechnik, Medizintechnik und Automotive. Interessante Nischenmärkte wie Railway & Transportation stehen ebenso im Fokus. Grundlage des Erfolgs der FORTEC ist eine Vielzahl von langjährigen Kundenbeziehungen. Die Vertriebsaktivitäten zielen darauf ab, strategische Partnerschaften mit Top-Kunden einzugehen, die jeweils in ihrem Marktsegment zu den Marktführern gehören, als auch Kunden mit kleinerem und mittlerem Auftragsvolumen. Aufgrund zunehmender Komplexität werden aus Aufträgen immer häufiger langfristige Projekte und wir als Lieferant langfristiger, strategischer Partner unserer Kunden. Seit nun 35 Jahren haben wir mit unserem in mehreren Zyklen erprobten Geschäftsmodell immer überdurchschnittliche Erträge erwirtschaftet. Mit der erhöhten Aktivität im Design kompletter (Sub-)Systeme, basierend auf eigenen Technologien, machen wir uns in einem globalen Umfeld unabhängiger und wettbewerbsfähiger. Der Konzern besetzt zwei sehr attraktive Segmente der hochwertigen Elektronik. In den Bereichen industrielle Stromversorgungen (Power Supplies) und Datenvisualisierung (Display Technology) gehört FORTEC zu den Marktführern im deutschsprachigen Raum. Darüber hinaus besitzt FORTEC über seine Tochtergesellschaften im angloamerikanischen Bereich eine deutliche Marktstellung. Im Produktbereich Stromversorgung deckt FORTEC die komplette Produktpalette bei Netzteilen und DC/DC-Wandlern ab, ausgehend von Standardprodukten aus Fernost über in Deutschland modifizierte Seriengeräte bis hin zu kundenspezifischen Entwicklungen für Nischenmärkte bei der Tochtergesellschaft Autronic. Die erfolgreiche Tochtergesellschaft Emtron konzentriert sich im Gegensatz zu FORTEC auf das reine Distributionsgeschäft im Segment Power Supplies. Die Lagerverfügbarkeit der richtigen Produkte ist hierbei die Grundlage für den Erfolg. Mit dem Neubau in Riedstadt wurde der Grundstein für weiteres Wachstum gelegt. Der Vertrieb in England und USA soll über die dortigen Auslandsgesellschaften konsequent ausgebaut werden. Mit der Verknüpfung der Produktbereiche Display Technology und Embedded Computer Technology zu einem Datenvisualisierungssystem bietet FORTEC auch hier komplexe Lösungen für einen innovativen Markt. Die Kompetenzbereiche reichen von der Auslieferung von systemgeprüften Standardkits, über begleitende Dienstleistungen im Bereich der Hard- und Software beim Verkauf von Standardgeräten z.B. für professionelle Anzeigesysteme für Industrie oder Digital Signage sowie Komplettmonitoren und enden mit kundenspezifischen Entwicklungen und Produktlösungen der Tochterfirmen Distec und Rotec. Über die besonders erfolgreiche Distec hat die FORTEC Gruppe zudem Zugriff auf eigenentwickelte TFT Controller- und Ansteuerlösungen, sowie auf die neueste Generation der Optical Bonding Technologie. In Deutschland haben wir mehrere Regionalbüros zur lokalen Betreuung der Kunden. Daneben haben wir ein Vertriebsbüro in Österreich. In der Schweiz sind wir mit unserer 100%igen Vertriebstochter ALTRAC vertreten. Daneben sind wir mit einer Beteiligung an der niederländischen Handelsfirma Advantec Electronics in den Beneluxstaaten, sowie über die Auslandstochtergesellschaften Display Technology in England und der gut aufgestellten Apollo Display Technologies in USA sowie über Alltronic, eine Tochtergesellschaft der Autronic in der Tschechischen Republik, vertreten. Projekt- und kundenbezogene Entwicklung in Verbindung mit einem starken Marketing und Vertrieb ist unsere Kompetenz. Unsere Strategie ist darauf ausgelegt mit dem bestehenden, verbesserten oder erweiterten Produktportfolio durch ständig steigende eigene Wertschöpfung eine stabile Marge zu erzielen, die nach Abzug der Kosten eine attraktive Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals ergeben muss. WirtschaftsberichtDie weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind zunehmend von Spannungen geopolitscher Art geprägt. Auch die aktuelle Wirtschaftslage in der Eurozone befindet sich insgesamt im Umfeld eines diskutablen, insgesamt jedoch immer noch grundsätzlich positiven Konjunkturverlaufes. In Deutschland konnte der seit 2017 bestehende Aufwärtstrend, nicht gehalten werden. Seit Anfang 2019 ist eine Verlangsamung der Dynamik eingetreten. Die schwierige Einschätzung der konjunkturellen Lage bleibt bestehen. Diese ist insbesondere auf eine Verunsicherung in Bezug auf die Entwicklung der US- und chinesischen Politik, den weiterhin anstehenden Brexit sowie unsichere Entwicklungen in vereinzelten EU-Staaten zurückzuführen. Im Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2018/2019 konnte der Umsatz dank einer Vielzahl von neuen Produkten und Projekten bei der FORTEC von 79,6 Mio. Euro auf 88,3 Mio. Euro gesteigert werden. Damit konnte das Geschäftsjahr mit dem Umsatz wie im mittleren einstelligen Prozentbereich prognostiziert, geschlossen werden. Das organische Wachstum lag bei rund 4 %, die neuen UK-Gesellschaften trugen mit einem Umsatz von rund 5,8 Mio. Euro bei. Somit konnte insgesamt eine Umsatzsteigerung von 11 % erzielt werden. Das Segment Datenvisualisierung trägt mit 55,4 Mio. Euro (VJ: 50,9 Mio. Euro) und das Segment Stromversorgungen mit 32,9 Mio. Euro (VJ: 28,7 Mio. Euro) zum Konzernumsatz bei. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind insbesondere durch Auflösung von Rückstellungen für Einzelgarantien im Segment Datenvisualisierung von 1,2 auf 1,5 Mio. Euro gestiegen. Durch die Weiterentwicklung vom Produkt- zum Lösungsanbieter mit höherer Wertschöpfung konnte die Rohmarge unter Berücksichtigung der unfertigen Erzeugnisse von 31,7 % im Vorjahr auf 31,8 % im Geschäftsjahr 2018/2019 erhöht werden. Die Wareneinsatzquote verringerte sich leicht von 68,3 % in 2017/2018 auf 68,2 % in 2018/2019. Allgemeine Gehaltsanpassungen und der angekündigte strategische Ausbau des Vertriebs als Basis für weiteres Wachstum führten zu einer Erhöhung der Personalkosten von 12,4 Mio. Euro auf 14,1 Mio. Euro. Die Personalkostenquote erhöhte sich dadurch von 15,6 % auf 15,9 %. Die Abschreibungen des Anlagevermögens haben sich investitionsbedingt um 84 TEuro auf 682 TEuro (VJ: 598 TEuro) erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 7,4 Mio. Euro konstant geblieben und betrugen relativ zum Umsatz 8,3 % (VJ: 9,3 %). Durch die bereits aufgeführten Faktoren liegt das EBIT-Ergebnis als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator in Höhe von 7,4 Mio. Euro über dem Vorjahreswert von 6,0 Mio. Euro und nur geringfügig unter dem prognostizierten Wert. Die EBIT-Marge, basierend auf den Umsatzerlösen, verbesserte sich nochmals von 7,6 % auf 8,4 %. Der Konzern - Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2018/2019 erhöhte sich aufgrund einer besseren Steuerquote auf 5,7 Mio. Euro (VJ: 4,3 Mio. Euro). Die Umsatzrendite nach Steuern erhöhte sich von 5,4 % auf 6,4 %. Das Verhältnis der beiden Segmente ist ähnlich dem des Vorjahres: das Segment Datenvisualisierung trägt nunmehr mit 62,7 % (VJ: 63,9 %) zum Gesamtumsatz bei. Aufgrund eines besseren Rohertrages erhöht sich der Anteil des Segmentes Datenvisualisierung nochmals mit TEuro 6.129 auf 82,3 % (VJ: TEuro 4.344 mit 72,2 %) des Konzernbetriebsergebnisses. Das Segment Stromversorgung trägt mit 37,3 % (VJ: 36,1 %) zum Gesamtumsatz bei und erzielt ein Betriebsergebnis in Höhe von TEuro 1.321 (VJ: TEuro 1.673), was einem Anteil von 17,7 % (VJ: 27,8 %) des Konzernbetriebsergebnisses entspricht. Während sich die Umsatzrendite (EBIT) des Segments Datenvisualisierung erheblich von 8,5 % auf 11,1 % erhöhte, sank die Umsatzrendite im Segment Stromversorgung aufgrund vertrieblicher Investitionen in Personal von 5,8 % auf 4,0 %. Das Ergebnis pro Aktie erhöhte sich damit von 1,33 Euro auf 1,75 Euro. Daher wird der kommenden Hauptversammlung eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,70 Euro pro Aktie (VJ: 0,60 Euro pro Aktie) vorgeschlagen. Auf der Aktivseite betragen bei einer Bilanzsumme von 57,4 Mio. Euro (VJ: 44,8 Mio. Euro) die langfristigen Vermögenswerte 13,1 Mio. Euro (VJ: 8,6 Mio. Euro). Hiervon ist mit 6,6 Mio. Euro (VJ: 5,1 Mio. Euro) der Goodwill aus den akquirierten Tochtergesellschaften die größte Position. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, finanzielle Vermögenswerte und langfristige Forderungen erhöhten sich insbesondere durch den Neubau in Riedstadt, das dem Segment Power zuzuordnen ist und die erstmalige Konsolidierung der in 2018 erworbenen Gesellschaften auf nunmehr 6,1 Mio. Euro (VJ: 3,3 Mio. Euro). Bei den kurzfristigen Vermögenswerten stellt mit einem Wert von 24,1 Mio. Euro (VJ: 20,0 Mio. Euro) das Vorratsvermögen mit 41,9 % (VJ: 44,7 %) der Bilanzsumme die größte Einzelposition dar. Davon entfallen auf das Segment Datenvisualisierung 12,9 Mio. Euro (VJ: 11,6 Mio. Euro), und auf das Segment Power Supplies 11,2 Mio. Euro (VJ: 8,4 Mio. Euro). Die zweitgrößte Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 8,0 Mio. Euro konnte um 0,9 Mio Euro gegenüber dem Vorjahr abgebaut weden. Bei Beendigung der Bilanzerstellung sind diese im Wesentlichen beglichen. Der Barmittelbestand ist auf 9,4 Mio. Euro (VJ: 5,4 Mio. Euro) gestiegen. Die finanzielle Lage der Gesellschaft ist nach wie vor hervorragend und überzeugt auch gegenüber Gesellschaften mit ähnlichem Geschäftsmodell mit einer überdurchschnittlich hohen Eigenkapitalquote von 69,9 % (VJ: 67,2 %). Mit 40,1 Mio. Euro (VJ: 30,1 Mio. Euro) ist die Gesellschaft ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet und kann aus heutiger Sicht gegebenenfalls auch sinnvolle Akquisitionen durchführen. Die Gesellschaft hat erstmalig am 1.1.2016 ein langfristiges Darlehen für die Übernahme der zweiten Tranche der Data Display GmbH über 5 Mio. Euro aufgenommen. Zum Bilanzstichtag betrug hierfür die Restverbindlichkeit 3,13 Mio. Euro. Zur Finanzierung des Neubaus des Tochterunternehmens Emtron wurde ein Baufinanzierungsdarlehen in Höhe von 2.94 Mio Euro aufgenommen. Zum 30.06.2019 bestanden hierfür Verbindlichkeiten in Höhe von 2,94 Mio Euro. Der Cashflow aus dem operativen Bereich im Geschäftsjahr 2018/19 erhöhte sich von 3,5 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro. Der Cashflow aus dem Investitionsbereich in Höhe von -5,7 Mio. Euro (VJ: - 1,4 Mio. Euro) ergibt sich aus dem Neubau in Riedstadt und weiteren Investitionen in Anlagen und Maschinen. Der positive Cashflow aus dem Finanzierungsbereich in Höhe von 5,8 Mio Euro (VJ: -2,4 Mio. Euro) resultiert insbesondere aus der im Juli 2018 durchgeführten Kapitalerhöhung. Insgesamt verzeichnete der Konzern einen um 4,0 Mio. Euro höheren Finanzmittelbestand. Für das Unternehmen sind nicht finanzielle Leistungsindikatoren, wie z.B. unsere Mitarbeiter-, sowie langjährige Lieferanten- und Kundenbeziehungen, wichtige Erfolgsfaktoren. Wir haben viele langjährige Mitarbeiter, die wir in ihrer Eigenverantwortlichkeit und ihrem Leistungswillen unterstützen. Unser bislang über Jahrzehnte stabiles Geschäft verdanken wir einer lange andauernden engen Zusammenarbeit mit ausgewählten Lieferanten. Davon profitieren viele langjährige Kunden, denen wir wiederum unseren Geschäftserfolg verdanken. Dem ökologischen Gedanken der Nachhaltigkeit fühlt sich das Unternehmen in seinem operativen Handeln verpflichtet. Zum Teil ist das Umweltmanagement im Managementhandbuch mit integriert. Forschung und EntwicklungWir sind neben der klassischen Produktentwicklung (z.B. Video-Konverter und Netzwerk IoT-Produkten) auch in der Weiterentwicklung von Produktionstechnologien mit einem jährlichen Aufwand von ca. 2,2 Mio , vor allem im Tochterunternehmen Distec, tätig. Es steht dabei insbesondere die Vakuum-Technologie als neueste Generation der Optical-Bonding Technologien im Fokus. PrognoseberichtDie nachfolgenden Ausführungen zum künftigen Geschäftsverlauf und den wesentlichen Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung von Markt und Branche basieren auf unseren Einschätzungen, die wir gegenwärtig nach den uns vorliegenden Informationen als realistisch ansehen. Verschiedene bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die prognostizierten Entwicklungen weder in ihrer Tendenz noch in ihrem Ausmaß tatsächlich eintreten. Die globale Konjunkturlage ist zunehmend von Unsicherheiten geopolitischer Art geprägt. Die aktuellen Handelsspannungen schlagen sich in reduzierten Wachstumsprognosen für die Weltwirtschaft nieder. Die europäische Konjunktur verliert laut IFO Konjunkturprognose an Dynamik. Unterschiedliche Konjunkturprognosen sagen für Deutschland eine Seitwärtsbewegung voraus, die wir in unserer Planung für das Geschäftsjahr 2019/2020 eher vorsichtig optimistisch einfließen lassen. Auf mögliche negative Auswirkungen aus dem Verlauf der Brexitverhandlungen in UK können wir mit einer Anpassung des Logistikkonzepts reagieren. Insgesamt rechnen wir in der unternehmensspezifischen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr nur mit einem leichten operativen organischen Umsatzwachstum. Durch bereits im Vorjahr eingeleitete Maßnahmen planen wir ebenso vorsichtig optimistisch im laufenden Geschäftsjahr erneut mit einer leichten Verbesserung des operativen EBIT. Sondereffekte wie zum Beispiel aus dem Verkauf von Immobilien werden hierbei nicht berücksichtigt. Dieser Ausblick betrifft sowohl den Bereich Stromversorgungen, wie auch den Bereich Datenvisualisierung. Unsere Vision treibt uns weiter an: In der Verknüpfung von Power Supplies, Displaytechnik und Embedded Computer Technologie zu einem kompletten Subsystem sieht die FORTEC-Gruppe langfristig ihr Wachstumspotenzial. Ziel ist es das Unternehmen als kompetenten Lösungsanbieter am nationalen Markt zu positionieren und die Internationalisierung voranzutreiben. Wir werden weiterhin am Digitalisierungstrend partizipieren. Gemeinsam mit unseren Lieferanten und unseren eigenen Entwicklungsabteilungen erarbeiten wir leistungsfähige und kostengünstige Standard- und kundenspezifische Lösungen für Industrie 4.0 und IoT (Internet of Things) Anwendungen. Risiko- und ChancenberichtDie nachfolgend aufgeführten Risiken, unterteilt in Risikokategorien, können unser Unternehmen als Ganzes (Gesamtrisiko), unsere finanzielle Situation (Risiken aus dem Finanzbereich) und unsere Ergebnisse (ertragsorientierte Risiken) beeinflussen. Weitere systembedingte Risiken sind das Personalrisiko und das technische Risiko. Den nachfolgend aufgeführten Risiken sind wir permanent ausgesetzt. Bilanzielle Risiken, soweit sie bei Bilanzerstellung erkennbar waren, wurden durch entsprechende Abschreibungen und Rückstellungen berücksichtigt. Eine quantifizierte Einschätzung ergibt sich im Konzernanhang (Tz. 17). Die Bewertung der Risiken erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum Bilanzstichtag, kann im Einzelfall jedoch nicht ausreichend sein. Die wesentlichen versicherbaren Elementarrisiken sind durch einen umfassenden Versicherungsschutz abgedeckt. Dieser wird jährlich überprüft, im Einzelfall kann er jedoch nicht ausreichend sein. Potenzielle Risiken, die wir eingehen müssen, um am Markt zu bestehen, sind für beide Segmente gleichermaßen das Vertriebs-, Produkt- und Marktrisiko, sowie die Abhängigkeit von Vorlieferanten. Ein sehr großes, nicht zu unterschätzendes aber systembedingtes Risiko birgt die enge Zusammenarbeit mit nur wenigen strategischen Partnern im Produktbereich. Da vor allem der Erfolg mit asiatischen Lieferanten oftmals auf eine langjährige, persönliche Bindung zwischen den Entscheidern insbesondere im Segment Power Supplies zurückzuführen ist, kann eine personelle Veränderung, sei es durch das Ausscheiden des oder der Entscheider aus den Unternehmen oder durch eine Veränderung im Gesellschafterkreis der Unternehmen, zum Verlust bestehender Geschäftsverbindungen führen. Der Markt der professionellen Elektronik ist seit Jahrzehnten geprägt durch einen ständigen Rückgang der Marktpreise bei gleichbleibenden Leistungsdaten bzw. durch ein überdurchschnittliches Mehr an technischer Leistung bei konstantem Marktpreis. Auch wenn wir in der Vergangenheit stets mit diesem Risiko umgehen konnten, ist nicht garantiert, dass durch Marktpreisrisiken nicht zukünftige Verluste entstehen können. Ein erhebliches ertragsorientiertes Risiko liegt in der Disposition des Lagers. Fehldispositionen können trotz eines mehrstufigen Beschaffungsprozesses zu erheblichen Verlusten führen. Durch lange Lieferzeiten geprägte Lieferverfügbarkeit erfordert eine besondere Sorgfalt in der Beschaffung. Das Risiko, unverkäufliche Ware am Lager zu haben, beruht jedoch nicht allein auf einer falschen Einschätzung des zukünftigen Bedarfs, sondern ist auch abhängig von einer unterschiedlichen Auffassung von Qualitätsstandards zwischen Kunden und Produzenten, vor allem wie die Beschaffenheit der Ware namentlich aus dem asiatischen Raum zu sein hat, sowie von EU-Richtlinien und Verordnungen bezüglich der Inhaltsstoffe und Verwendung der Ware. Die Produkthaftung wird unter anderem durch Änderungen im Kaufrecht zu einem zunehmend bedeutenderen Risiko für die Gesellschaft als noch vor wenigen Jahren. Die sorgfältige Auswahl der Lieferanten und die Überwachung der Bewertungen minimieren das Risiko. Bei Täuschungen und kriminellen Handlungen der Vorlieferanten haften jedoch wir als Importeur gegenüber dem Kunden. Ein stets wachsendes Risiko liegt in den Kundenanforderungen, die über den bisherigen Gewährleistungszeitraum und den üblichen Standard eines Liefervertrags hinausgehen. Es hat sich in den letzten Jahren hier sukzessive ein Anspruchsdenken bei den Abnehmern entwickelt, das deutlich zu Lasten des Lieferanten geht. Sich aus dem Liefervertrag ergebende Forderungen können erheblich über dem Warenwert liegen. Zunehmende Rechtsstreitigkeiten mit entsprechendem Risiko sind die Folge. Um Ausfallrisiken zu vermeiden, werden Bonitätsprüfungen durchgeführt und Kundenforderungen über eine Warenkreditversicherung abgesichert. Unser Erfolg am Markt hängt weiter sehr stark von dem umfassenden Wissen und der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiter ab (Personalrisiko). Eine Mitarbeiterveränderung in großem Maße oder von einzelnen Schlüsselpersonen kann den bisherigen Erfolg gefährden. Die Rekrutierung von neuen Mitarbeitern vor dem Hintergrund eines deutlich spürbaren Fachkräftemangels und der Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber in einem regionalen Umfeld von Vollbeschäftigung stellt eine besondere Herausforderung dar und erfordert neue, kreative Lösungen. Eine Veränderung des Kundenverhaltens, langfristig nicht mehr in Mitteleuropa zu produzieren und auf Lieferanten vor Ort zurückzugreifen, stellt unser Geschäftsmodell als Lieferant technisch anspruchsvoller Produkte in Frage. Denselben Effekt hätte ein geändertes Verhalten unserer Vorlieferanten, zukünftig über das Internet direkt an industrielle Kunden zu verkaufen und ihre Produkte nicht mehr ausschließlich über die etablierten Vertriebskanäle zu vertreiben. Negativ könnte sich für uns auch ein zu erwartender Konzentrationsprozess auf der Lieferantenseite auswirken, der im Extremfall die Kündigung des Lieferverhältnisses zur Folge haben könnte. Der gleiche Effekt kann eintreten, wenn der Rückgang der Handelsmarge aufgrund der für alle Kunden verfügbaren Wettbewerbsinformation über das Internet unter unseren Kosten liegt, die im Wesentlichen durch Personalkosten, wie sie im deutschsprachigen Raum üblich sind, beeinflusst werden. Das technische Risiko liegt in der gesamten EDV-Vernetzung des Konzerns. Ein möglicher Ausfall oder eine ernsthafte Störung im Computersystem kann der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen. Ein Missbrauch durch Externe oder Interne, trotz Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere durch Diebstahl von Informationen oder durch ungenügende Datenschutzvorkehrungen, kann im Extremfall das Unternehmen gefährden. Durch die begonnene Implementierung eines firmeninternen MPLS-Netzes und der damit einhergehenden Reduzierung der externen Schnittstellen wird das Risiko minimiert. Fremdwährungsrisiken werden soweit als möglich durch Geschäftsabläufe in einheitlicher Währung vermieden. Dennoch können sich Veränderungen vor allem der Dollar- und Yen-Parität und Schwankungen des Britischen Pfundes sowie des Schweizer Frankens gegenüber Euro, Dollar und Yen, negativ auf unsere Gesellschaft auswirken. Die bisherige Wachstumsstrategie der Gesellschaft beinhaltete sowohl organisches Wachstum als auch Firmenzukäufe. Bei Firmenzukäufen wird der über dem "Net Asset Value" liegende Wert als Goodwill bilanziert und jährlich auf die Werthaltigkeit überprüft. Erfüllen sich die Erwartungen für die zugekaufte Gesellschaft nicht bzw. kann aufgrund von konjunkturellen Unsicherheiten nicht mit einem wie ursprünglich geplanten positiven Cashflow gerechnet werden, sind Abwertungen in der nach IFRS aufgestellten Konzernbilanz die Folge. Durch die Tochtergesellschaften in England und den USA ergeben sich weitere Risiken. Umfangreiche Fertigungskapazitäten vor allem im Segment der Datenvisualisierung erhöhen aufgrund des Fixkostenblocks das Risiko, nicht flexibel auf Marktgegebenheiten reagieren zu können. Die Aufzählung der Risiken ist nicht abschließend, es können zusätzlich Risiken auftreten, die wir derzeit noch nicht kennen oder für nicht bedeutend erachten. Die Gesamtrisikoposition des Konzerns ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Risiken, die den Fortbestand des Konzerns als Ganzes aktuell gefährden, sind aus heutiger Perspektive nicht zu erkennen. Neben den Risiken ergeben sich folgende Chancen, die in Form eines Chancenmanagements in das Managementhandbuch integriert wurden, welches jährlich im Rahmen des Management Reviews aktualisiert wird, um den Konzern kontinuierlich weiter zu entwickeln. Neue Marktchancen werden im Vorstand ermittelt, analysiert und gemeinsam mit dem Aufsichtsrat im Rahmen der strategischen Ausrichtung weiter entwickelt. Außerhalb des deutschsprachigen Raums ergreifen wir durch Tochtergesellschaften in England und den USA weitere Marktchancen. Produktchancen ergeben sich für FORTEC als Technologieunternehmen ebenfalls durch eigene Produkte und Produktionsdienstleistungen im Bereich der Ansteuerungen von Displays, Touchlösungen mit dem Optical Bonding Verfahren und hochwertige Industriemonitoren aufgrund des aktuellen Digitalisierungstrend; vor allem durch die sich rasant weiterentwickelnde Industrie 4.0, also der Vernetzung von industriellen Anwendungen. Diese vierte industrielle Revolution mit dem Szenario einer durchrationalisierten Fabrik wird vor allem in Zentraleuropa einen enormen Produktivitätsgewinn bringen. Wir als Zulieferer der Investitionsgüterindustrie könnten hier über Jahre davon profitieren. Konkrete Chancen werden unter anderem durch den Außendienst identifiziert oder durch das Produktmarketing initiiert und in regelmäßigem Austausch mit der Geschäftsleitung bewertet. Die Ergebnisse werden gegebenenfalls in Roadmaps aufgenommen und in neuen Projekten realisiert, die Geld und Ressourcen binden und damit wiederum ein potenzielles Risiko darstellen. Im Segment Power Supplies (industrielle Stromversorgungen) besitzen wir die Know-How-Führerschaft in der Applikation, der Problemlösung und dem technischen Service. Im Segment Datenvisualisierung (Displaytechnik, Embedded Computer Technologie) sind die Wachstumstreiber unser Technologie-Knowhow für komplette und funktionsgetestete Subsysteme. Auch wenn dies für die Zukunft nicht garantiert werden kann, so sind wir doch zuversichtlich, dass wir mit unserem erweiterten Mix aus Distribution, Development, Production & Solutions für ein langfristiges, nachhaltiges Wachstum richtig aufgestellt sind. RisikomanagementDas Risikomanagement ist integraler Bestandteil des Managementsystems und ermöglicht dabei, Risiken zu erkennen und sie so weit wie möglich in ihren Auswirkungen zu begrenzen. Das Risikomanagement des FORTEC-Konzerns stellt sicher, dass die sich im täglichen Geschäftsablauf ergebenden bekannten oder neu auftretenden Risiken transparent und damit steuerbar werden. Ziel des Risikomanagment ist es, dass Risiken von Mitarbeitern und Entscheidungsträgern vor dem Entstehen von Schäden erkannt werden und eigenverantwortlich oder in Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern rechtzeitig sachdienliche Lösungen erarbeitet werden können. Deshalb sind entsprechende Prozesse und Verfahrensanweisungen in die QMH-Prozesslandschaft eingebunden und für jeden abrufbar. Risikomanagement ist eine fortwährende Aufgabe. Es ist daher notwendig, bei allen Mitarbeitern und speziell bei den Entscheidungsträgern ein Bewusstsein für die im Unternehmen bestehenden Risiken zu schaffen. Hierzu werden das Risikomanagement und das dazu entwickelte Rechtskataster in das Managementhandbuch integriert, jährlich definiert und die Wirksamkeit in internen Audits überprüft. Gemäß der von der Geschäftsführung bzw. bei technischen Risiken von den Qualitätsmanagementbeauftragten der einzelnen FORTEC Gesellschaften vorgenommenen Risikoanalysen (Risiko- und Chancen-Matrix) werden entsprechende Risikomaßnahmen getroffen und Verantwortliche für die Umsetzung benannt. Durch eine Risikoberichterstattung im Zusammenhang mit den Quartalsreports wird sichergestellt, dass sich die Geschäftsführung regelmäßig ein Gesamtbild der Risikolage verschaffen kann, wobei die Geschäftsleitung jedoch jederzeit durch interne Strukturen über wesentliche Risiken informiert ist. Das interne Kontroll- und Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist integraler Bestandteil aller Prozesse des FORTEC-Konzerns und basiert auf einem systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung. Die Verantwortung für die Gestaltung des Kontroll- und Risikomanagements liegt beim Vorstand. Aktive Monitoringkontrollen durch den Vorstand unterstützen das Erkennen, die Beurteilung und die Bearbeitung der Risiken in den einzelnen Geschäftsfeldern der AG und bei den Tochtergesellschaften. Erkenntnisse hierzu, insbesondere zur Ablauforganisation, finden Niederschlag im aktuellen QM-Handbuch. Im Rahmen des Kontroll- und Risikomanagements ermöglichen monatliche Auswertungen der AG und der Tochtergesellschaften Abweichungen bei den Planzahlen im Auftragseingang, beim Auftragsbestand, beim Lagerbestand sowie bei Umsatz, Rohmarge und Kosten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Eine Liquiditätsplanung wird auf Wochenbasis erstellt, die Werthaltigkeit der Forderungen, insbesondere der Debitoren, wird regelmäßig überprüft. Die erworbenen Firmenwerte werden einmal jährlich durch einen sog. Impairment Test auf ihre Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden, die Inventur durch Richtlinien ordnungsgemäß durchgeführt wird, Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Es ist sichergestellt, dass die Buchungsunterlagen auch durch Funktionstrennungen und Kontrollprozesse verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung stellen. Der Abschlussprüfer und sonstige Prüfer, z. B. der steuerliche Betriebsprüfer, der Zollprüfer und die Prüfer der Sozialversicherungen sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das Kontrollumfeld einbezogen. Insbesondere die Prüfung des Konzernabschlusses durch den Konzernabschlussprüfer bildet eine wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenZu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen: Giro- und Anlagekonten, Lieferantenkredite, sowie Forderungen oder Ähnliches. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen und bonitätsstarken Kundenstamm, der zudem bei Warenlieferungen an unterhalb von im DAX 30-Index notierten Gesellschaften in der Regel ab einer Forderungssumme von Euro 10.000 über eine Warenkreditversicherung abgesichert ist. Forderungsausfälle sind nicht in einer Größenordnung zu erwarten, die zu einer Gefährdung des Konzerns führen könnten. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ein langfristiges Bankdarlehen wurde mit einem günstigen Zinssatz in Anspruch genommen. Es stehen auf Konzernebene Kredite in Höhe von 8 Mio. Euro zur Verfügung, die jedoch im Moment nicht in Anspruch genommen werden. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Mögliche Preisänderungsrisiken, die in einem potenziellen Verlust aufgrund von nachteiligen Veränderungen des Marktpreises oder preisbeeinflussender Parameter bestehen, werden durch Vertragsverhandlungen minimiert. Zur Absicherung des Liquiditätsrisikos wird regelmäßig ein Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Bestehende Währungsrisiken werden überwacht. Bei Bedarf werden entsprechende Instrumente zur Risikominimierung ausgewertet und eingesetzt. Gesamtbetrachtung der Risiko- und ChancensituationAus der Sicht der Geschäftsleitung eines Technologieunternehmens sehen wir in Abwägung von Risiken und Chancen ein Überwiegen der Chancen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. Auch wenn die unternehmerischen Risiken ständig steigen, die Anforderungen an Produkte permanent höher und die Produktlebenszyklen immer kürzer werden, sind wir der Meinung, dass vor allem durch den Digitalisierungstrend im Zusammenhang mit Industrie 4.0 als Teilmenge vom Internet of Things (IoT) sich unser Marktumfeld für beide Segmente insgesamt positiv verändern kann. Weitere Angaben nach § 315 Abs. 2 und 4 HGBDas Mutterunternehmen hat mit Datum vom 26.03.2019 seinen Sitz von Landsberg nach Germering verlegt. Die Anzahl der Aktien beträgt zum 30.6.2019 3.250.436 Stück mit einem Nennwert von 1 Euro. Es besteht derzeit weder bedingtes Kapital noch ein Aktienrückkaufprogramm. Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus stimmberechtigten, auf den Inhaber bezogenen Stammaktien. Es gibt weder Stimmrechtsbeschränkungen, noch Einschränkungen beim Übertragen der Aktien. Die Hauptversammlung vom 15.02.2018 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 1.477.471,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.477.471 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (i) für Spitzenbeträge; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; (iii) bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, sofern der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Das genehmigte Kapital vom 15. Februar 2018 (genehmigtes Kapital 2018/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung zum Bilanzstichtag Euro 1.187.978,00. Bestellung und Abberufung des Vorstands erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 84, 85 AktG.). Das Vergütungssystem der Gesellschaft für die Vorstände beinhaltet fixe und variable Gehaltsbestandteile. Die Tantiemen hängen allein vom erzielten EBIT, bzw. vom Jahresüberschuss ab. Die Hauptversammlung vom 16. Februar 2017 hat beschlossen, dass die gemäß § 314 Nr. 6a Satz 5-9 HGB verlangten Angaben im Geschäftsbericht unterbleiben können. Bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots können zudem die für das Unternehmen essentiellen Lieferantenverträge von den Vertragslieferanten gekündigt werden. Diese Gefahr besteht insbesondere, wenn der Vertragslieferant den Einstieg eines Wettbewerbers befürchten muss. Satzungsänderungen bedürfen einer Stimmenmehrheit von 75% der Hauptversammlung. Weitere Angaben nach § 315 a Abs. 1 S.2 HGB sind im Konzernanhang gemacht. Schlusserklärung zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht), § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG:Die Gesellschaft hat sich entschlossen, erstmalig einen Abhängigkeitsbericht zu erstellen, da der Hauptaktionär mit einer Minderheitsbeteiligung aufgrund der Hauptversammlungspräsenz in den vergangenen Jahren zumeist eine Hauptversammlungsmehrheit repräsentierte. Dadurch kann ein Abhängigkeitsverhältnis unserer Gesellschaft gegenüber § 17 Abs. 1 AktG begründet sein. Dies vorausgeschickt gibt der Vorstand folgende Schlusserklärung ab: Bei der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft haben in Beziehung zu dem herrschenden oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr keine berichtspflichtigen Vorgänge vorgelegen. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315 d i.V.m. § 289 f HGBVorstand und Aufsichtsrat der FORTEC konnten nach pflichtgemäßer Prüfung die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgeben, die den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.fortecag.de) mit Datum vom September 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat dauerhaft zugänglich gemacht ist. Verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der FORTEC Elektronik AG (FORTEC). Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß § 289 f Abs. 1 Nr.2 HGB über die Unternehmensführung. Für die FORTEC wird die Unternehmensführung neben den rechtlichen Anforderungen und internen Verfahrensanweisungen durch ein hohes Maß an Selbstverantwortung und ethischer Handlungsweise eines jeden Mitarbeiters geprägt. Arbeitsweise und Zusammensetzung von Verwaltungsorganen und Ausschüssen gemäß § 289f Abs.2 Nr.3 HGBFührungs- und Unternehmensstruktur: Entsprechend ihrer Rechtsform hat die FORTEC Elektronik AG eine in Aufsichtsrat und Vorstand zweigeteilte Verantwortungsstruktur. Als drittes Organ fungiert die Hauptversammlung. Alle drei Organe sind den Interessen der Aktionäre und des Unternehmens verpflichtet. Der Vorstand ist ein an das Unternehmensinteresse gebundenes Leitungsorgan. Er führt die Geschäfte nach Gesetz, Satzung und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Im Rahmen seiner Verantwortlichkeit ist der Vorstand zuständig für die Aufstellung der Quartals-, Jahres- und Konzernabschlüsse sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen. Ferner hat der Vorstand für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen und unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Er wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Wesentliche Beschlüsse des Vorstands bedürfen der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle für die FORTEC-Gruppe wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Der Vorstand besteht aus drei Personen. Der Aufsichtsrat umfasst drei Mitglieder, von denen zwei als Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und ein Arbeitnehmervertreter nach dem Drittelbeteiligungsgesetz entsandt werden. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung erörtert der Aufsichtsrat regelmäßig. Er prüft Quartalsberichte, stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Die reguläre Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet in der Hauptversammlung 2020, die über das Geschäftsjahr 2018/19 beschließt. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018/2019 keine Ausschüsse gebildet. Er trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 zu vier ordentlichen Präsenzsitzungen und zwei Sitzungen in Form einer Telefonkonferenz zusammen. Dabei beriet er unter anderem über den Jahresabschluss 2017/2018 der FORTEC-Gruppe, die Ausschüttungspolitik, die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Durchführung der Kapitalerhöhung, die Planungen für 2018/2019 und die Akquisition der UK-Gesellschaften. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand unter anderem über den Stand der IT-Projekte, des Neubauprojektes und der geplanten Personalentwicklung unterrichten. Er hat sich außerdem mit dem Risikomanagementsystem und insbesondere mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung teil und berichtete über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017/18. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Im Geschäftsjahr 2018/19 bestanden keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern. Berater- und sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. Gemäß § 111 Abs.5 AktG will der Aufsichtsrat eine Frauenquote in Höhe von 30 % bis spätestens 2020 erreichen. Der festgelegte weibliche Anteil in Höhe von 25 % im Vorstand ist bereits erreicht. Gemäß § 76 Abs.4 AktG ist der für die zweite Leitungsebene festgelegte Anteil in Höhe von 25 % ebenfalls erreicht. Die Unternehmensführung der FORTEC als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und mit Einschränkungen durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Die Deutsche Bundesregierung hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Der Kodex in seiner Fassung vom 07. Februar 2017 stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel der verabschiedeten Leitlinien ist, die in Deutschland geltenden Regeln transparent zu machen, um so das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Unternehmensleitung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex, der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 9. Mai 2019 in einer neuen Fassung beschlossen wurde, ist noch nicht beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht. Germering, 06. September 2019 Versicherung der gesetzlichen Vertreter:Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Germering, den 06. September 2019 FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Sandra Maile, Sprecherin des Vorstands Bernhard Staller, Vorstand Jörg Traum, Vorstand Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, GermeringVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, Germering, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. Juni 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie den Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern-Lagebericht der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzern-Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen sowie ergänzenden Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige PrüfungssachverhalteBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend berichten wir über die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: 1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte aufgrund deren größenmäßiger Bedeutung in der Bilanz des Konzerns. 2) Vollständigkeit und Bewertung/Werthaltigkeit der Vorräte aufgrund der Bedeutung dieser Bilanzposition sowie der Veränderung der vorratsbezogenen Abläufe. Geprüft wurden die Vorräte mengenmäßig durch Teilnahme an der Inventur, wertmäßig durch Einsichtnahme in entsprechende Dokumente. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: Sachverhalt und Darstellung des Risikos für den Konzernabschluss Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Schlussfolgerungen und weitere Informationen 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder FirmenwerteIm Konzernabschluss der FORTEC Elektronik AG werden unter dem Bilanzposten "Goodwill/erworbene Firmenwerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 6,6 Mio. Euro mit 11,5 % der Konzernbilanzsumme (VJ: 5,1 Mio. Euro und 11,4 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist in den beiden Segmenten Stromversorgung und Datenvisualisierungssysteme angesiedelt und ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den zwei Geschäftseinheiten Stromversorgung mit 3,1 Mio. Euro (VJ: 2,5 Mio. Euro) und Datenvisualisierungssysteme mit 3,5 Mio. Euro (VJ: 2,6 Mio. Euro) zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr, dem Werthaltigkeitstest (Impairment) unterzogen. Im Rahmen dieses Impairment Tests wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit dem jeweiligen erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertung ist grundsätzlich der Barwert der künftigen Zahlungsströme, die auf den Planungsrechnungen der Tochterunternehmen basieren, denen, die durch die gesetzlichen Vertreter genehmigten Finanzplänen, zu Grunde liegen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig. Der mögliche Ermessensspielraum ist mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet und birgt das Risiko einer inkorrekten Bewertung. Insbesondere vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Bilanzposition war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Bei unserer Prüfung haben wir beurteilt, ob die zugrundeliegenden Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Impairment Test darstellen. Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem anhand der zugrundliegenden Planungsrechnungen und Finanzrechnungen überzeugt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns mit dem verwendeten Diskontierungszinssatz und den herangezogenen Parametern beschäftigt sowie das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die strategischen Geschäftseinheiten (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Es sind keine Argumente erkennbar, die gegen die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sprechen, so dass aus der Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte keine Anhaltspunkte für Beanstandungen erkennbar sind. Die Gesellschaft erläutert die Vorgehensweise zum Impairment Test unter Tz. 6 bzw. Tz 29 des Konzern-Anhangs. 2. Verifizierung der Vollständigkeit und Bewertung/Werthaltigkeit der VorräteIm Konzernabschluss der FORTEC wird in der Konzern-Bilanz Vorratsvermögen in Höhe von 24,1 Mio. Euro, 41,9 % der Konzernbilanzsumme (VJ: 20,0 Mio. Euro; 44,7 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Diese betragsmäßig bedeutsame Position unterliegt trotz einer Bewertungsstetigkeit einer volatilen Bestandsführung und somit dem Risiko der Falschbewertung. Wir haben unter Kenntnis des Businessmodells die von den Teilbereichen und dem Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Verifizierung und Werthaltigkeit der Vorräte beurteilt. Konkrete Prüfungshandlungen der Teilbereichsprüfer waren u.a.:
Außerdem wurden durch Rücksprache und Erläuterung mit den Teilbereichsprüfern konzernweit konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, um dem in diesem Prüfungsfeld gelegenen Abwertungsbedarf adäquat Rechnung zu tragen. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind. Die von den gesetzlichen Vertretern vorgegebenen Vorgehensweisen sind begründet und dokumentiert, so dass aus der Erfassung und Bewertung der Vorräte keine Anhaltspunkte für Beanstandungen erkennbar sind. Zu den angewandten Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Konzern-Anhang (Tz. 10). Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sowie die Aufsichtsorgane sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Bericht des Vorstands, die Erklärung zum Corporate Governance Kodex, die Erklärung zur Unternehmensführung und die Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht umfassen nicht die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab. Unsere Verantwortung im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses besteht darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prüfung gewonnenen Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernabschluss und den Konzern-LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Sie sind außerdem dafür verantwortlich, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist, ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzern-Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsorgan erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen:Übrige Angaben gem. Art. 10 EU-APrVO:Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Februar 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt und am 26. März 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 als Konzernabschlussprüfer der FORTEC Elektronik AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Gertrud K. Deffner, Lahr.
Lahr, 16. September 2019 Metropol Audit GmbH Gertrud K. Deffner, Wirtschaftsprüferin ANLAGE ZUM BESTÄTIGUNGSVERMERK:NICHT INHALTLICH GEPRÜFTE BESTANDTEILE DES KONZERN-LAGEBERICHTSFolgenden Bestandteil des Konzern-Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
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