FORTEC Elektronik AktiengesellschaftGermering (vormals: Landsberg am Lech)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019BILANZAKTIVA scroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.07.2018 bis 30.06.2019scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2018/2019der FORTEC Elektronik AktiengesellschaftA) Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/2019 ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 3 HGB in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes in Euro aufgestellt. Der Sitz der Gesellschaft wurde am 26.03.2019 von Landsberg am Lech nach Germering verlegt. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht München unter der HRB 247748 geführt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet jeweils am 30. Juni eines Jahres. Die Aufstellung eines Abschlusses in Übereinstimmung mit dem HGB erfordert Schätzungen und Annahmen, die einen direkten Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten sowie auf Erlöse und Aufwendungen haben können. Die tatsächlichen Ergebnisse können, obwohl die Schätzungen und Annahmen nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen wurden, von den Erwartungen abweichen. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten aus Gründen der Klarheit zusammengefasst wurden, sind sie im Anhang erläutert. B) Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Das Anlagevermögen wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei scroll
Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Währungsdifferenzen werden stichtagsbezogen berücksichtigt. Mögliche Ausfallrisiken werden im Bedarfsfall durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung wurde entsprechend dem anerkannten Erfahrungssatz der Finanzverwaltung der nicht einzelwertberichtigten Forderungen zur Abgeltung des allgemeinen Ausfallrisikos gebildet. Der Ansatz der übrigen Aktivposten erfolgte grundsätzlich zu Nominalwerten. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Umrechnung von Bankguthaben sowie Forderungen in fremder Währung erfolgt mit dem Durchschnittskurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Durchschnittskurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. Weitere Währungsumrechnungen wurden am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs vorgenommen. § 256 a HGB wurde entsprechend beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. C) Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen1. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens zu historischen Anschaffungskosten und die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die FORTEC Elektronik AG ergeben sich aus dem beigefügtem Bruttoanlagespiegel. Die verbundenen Unternehmen, deren Anteil mit einem Buchwert von Euro 15.830.124,46 (VJ: Euro 16.330.124,46) ausgewiesen ist, erwirtschafteten im Geschäftsjahr folgende Zahlen: scroll
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der letzte vorliegende Jahresabschluss der
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1)
Im Vorjahr Gewinnabführungsvertrag Dem beizulegenden Wert der Beteiligung Altrac AG wurde die Bewertung des Barwertes der künftigen Zahlungsströme, die auf Planungsrechnungen basieren, zugrunde gelegt. Die Diskontierung erfolgt aufgrund eines modifizierten fristadäquaten Basiszinssatz. Im Anlagevermögen ist u.a. am 30.06.2019 eine Beteiligung ausgewiesen: a) Advantec Electronics B.V.. Oudenbosch (NL) in Höhe von nominal Euro 46.104,13. Die Gesellschaft hält seit 2010 36,6 % der Anteile. Aus beiliegendem Bruttoanlagespiegel ergibt sich die Entwicklung des Anlagevermögens. scroll
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2. VorräteDas Vorratsvermögen wird mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte zu gewichteten Durchschnittspreisen - soweit erforderlich wurde eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die erkennbaren Risiken wurden mit angemessenen Abschlägen berücksichtigt. Im Wirtschaftsjahr waren halbfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von 198 (VJ: TEuro 242) auszuweisen, die zu Herstellungskosten mit Materialeinzelkosten und angemessenen Fertigungskosten anzusetzen waren. 3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Durch Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Es bestehen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEuro 6.412 (VJ: TEuro 8.516). Davon betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEuro 648 (VJ: TEuro 726). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEuro 9 (VJ: TEuro 9) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. 4. RechnungsabgrenzungspostenEs sind vorausbezahlte Lizenzen und abgegrenzte sonstige Beiträge ausgewiesen TEuro 44 (VJ: TEuro 47). 5. Latente SteuernAktive latente Steuern kommen aus der Verschmelzung mit der Data Display GmbH und wurden mit einem Steuersatz von 15,83 % entsprechend dem Wahlrecht (§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB) für steuerliche Verlustvorträge angesetzt, soweit eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird. 6. EigenkapitalDas Grundkapital der FORTEC Elektronik AG beträgt am Bilanzstichtag Euro 3.250.436.00 (VJ: Euro 2.954.943,00). Die Aktien der Gesellschaft sind eingeteilt in 3.250.436 nennwertlose Stückaktien (Wertpapierkennnummer 577410/ISIN DE 0005774103) mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,00. Die Kapitalrücklage erhöhte sich durch das Agio aus der Kapitalerhöhung um TEuro 5.792. Mit der Hauptversammlung vom 15. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu Euro 1.477.471,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.477.471 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (i) für Spitzenbeträge; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; (iii) bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, sofern der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Das genehmigte Kapital vom 15. Februar 2018 (genehmigtes Kapital 2018/1) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung zum Bilanzstichtag Euro 1.181.978,00. 7. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen: scroll
8. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Der Verbindlichkeitenspiegel fasst die Beträge wie folgt zusammen: scroll
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind TEuro 155 (VJ: Euro TEuro 54) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. 9. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie FORTEC Elektronik AG ist Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von TEuro 426 (VJ: TEuro 483) eingegangen; davon mehr als 1 Jahr TEuro 250 (VJ: TEuro 333). D) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich in Umsätze Stromversorgung TEuro 5.429 (VJ: TEuro 4.832) und Datenvisualisierung TEuro 15.809 (VJ: TEuro 14.781). 2. Erträge aufgrund eines GewinnabführungsvertragesMit der DISTEC GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen bestand im Vorjahr als Rechtsnachfolgerin der Data Display GmbH gemäß der Verschmelzung zum 01. Juli 2017 ein Gewinnabführungsvertrag. Die Eintragung im Handelsregister der DISTEC GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen erfolgte am 10.01.2001. Der Gewinnabführungsvertrag wurde zum 30.06.2018 gekündigt. 3. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Wesentlichen Erträge aus Sachbezügen, aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEuro 16 (VJ: TEuro 96), aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 91 Teuro (VJ: TEuro 2), sowie Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von TEuro 100 (VJ: TEuro 266). 4. ZinsergebnisGegenüber den verbundenen Unternehmen wurden Zinserträge in Höhe von TEuro 69 (VJ: TEuro 57) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von TEuro 28 (VJ: TEuro 47) realisiert. 5. Sonstige AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten: scroll
Die Aufwendungen sind entstanden durch Währungsumrechnungen von Warenein- und Warenverkäufen in Dollar. 6. Außerplanmäßige AbschreibungenAbschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB in Höhe von TEuro 500 auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgten auf den Beteiligungsansatz ALTRAC AG. Grundlage war die Prognoserechnung nach dem Discounted Cash-Flow-Verfahren. 7. VorstandZum Bilanzstichtag sind folgende Vorstände im Handelsregister eingetragen: scroll
Frau Sandra Maile ist Geschäftsführerin der Autronic Steuer- und Regeltechnik GmbH. Herr Bernhard Staller ist Geschäftsführer der DISTEC GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen, Herr Jörg Traum ist Geschäftsführer der Emtron GmbH Nauheim. Die Gesamtbezüge betragen TEuro 867 (VJ: TEuro 628), darin sind erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von TEuro 250 (VJ: Euro 220) enthalten. Die Angabe bzgl. der persönlichen Aufgliederung der Bezüge nach § 285 Nr. 9 a S. 3 HGB unterbleibt gem. § 286 Abs. 5 HGB in Verbindung mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Februar 2017. 8. AufsichtsratMitglieder des Aufsichtsrats sind im Geschäftsjahr: scroll
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen im Berichtsjahr Euro 45.000,00. Herr Winfried Tillmann ist außerdem Mitglied in folgenden Kontrollgremien: VBH Deutschland GmbH, Korntal Münchingen Montanhydraulik GmbH, Holzwickede Der Stellvertreter ist außerdem noch Mitglied in folgenden Kontrollgremien: Value-Holdings AG, Augsburg 9. Honorar des AbschlussprüfersFür die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers, Metropol Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mannheim, sind Prüfungsgebühren in Höhe von TEuro 62 (VJ: TEuro 62) und sonstige Leistungen in Höhe von TEuro 0 (VJ: TEuro 0) als Aufwand erfasst. E) Sonstige Angaben1. ArbeitnehmerDie FORTEC Elektronik AG hat im Geschäftsjahr durchschnittlich 40 (VJ: 33) Arbeitnehmer beschäftigt; davon leitende Angestellte 3 (VJ: 3). 2. Governance KodexDer Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Datum vom September 2018 die nach § 161 AktG geforderte Erklärung zur Anwendung des Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären dauerhaft unter www.fortecag.de zugänglich gemacht. (§ 285 Nr. 16 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB). 3. HaftungsverhältnisseDie FORTEC Elektronik AG ist Mithaftungsverpflichtungen (Gesamtschuldnerische Mithaftung) im Rahmen eines gesamten Konzernfinanzierungskonzepts bei der Commerzbank über insgesamt 5,0 Mio. Euro für einen Kreditrahmen der Gesellschaft / der Tochtergesellschaft DISTEC GmbH eingegangen. Derzeit werden von diesem Rahmen GBP 314.000 (TEuro 350) als Aval für die Display Technology Ltd. über die FORTEC Elektronik AG ausgenutzt. Das Aval dient der Absicherung eines Aufschubkontos bei den Zollbehörden (HM Revenue and Customs). Das Aufschubkonto valutiert zum 30.06.2019 mit GBP 60.111,58 (67 TEuro). Die FORTEC Elektronik AG hat eine Patronatserklärung gegenüber der Emtron GmbH für einen Darlehensvertrag in Höhe von 3 Mio. Euro abgegeben, den die Tochtergesellschaft Emtron electronic GmbH für den Bau einer Gewerbeimmobilie abgeschlossen hat. Davon sind am Bilanzstichtag 2.944 TEuro valutiert. Weiterhin hat die FORTEC Elektronik AG einen Schuldbeitritt gegenüber der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH für einen ca. 10-jährigen Mietvertrag erklärt, den die Tochtergesellschaft Data Display Solution GmbH & Co. KG abgeschlossen hat. Die finanzielle Verpflichtung aus dem Mietvertrag beträgt TEuro 146 pro Jahr und TEuro 1.117 für die Restmietdauer. Die FORTEC Elektronik AG hat zugunsten der Tochtergesellschaft Display Technology Ltd. eine Garantie in Höhe von GBP 150.000 (TEuro 167) an die Commerzbank Payment Services abgegeben. Davon sind am Bilanzstichtag 0 EUR valutiert. Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Bonität der Vertragspartner derzeit ausgeschlossen. 4. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt eine Dividende in Höhe von insgesamt Euro 0,70 pro Aktie vor. Dies entspricht Euro 2.275.305,20 (VJ: Euro 1.950.261.601). Ausschüttungsberechtigt sind insgesamt 3.250.436. Ausschüttungsgesperrt ist ein Betrag in Höhe von Euro 60.000,00 aus der Aktivierung von latenten Steuern. 5. Derivative und andere FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 6. Meldepflichten gemäß §160 AktGFolgende Meldungen wurden der Gesellschaft in den vergangenen Geschäftsjahren übermittelt: scroll
Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde eine Meldung gemäß 26 WpHG (meldepflichtige Wertpapierkäufe) veröffentlicht. 7. Ad-hoc-MitteilungenIm Geschäftsjahr wurden drei Ad-hoc Mitteilungen veröffentlicht: 1) 02.07.2018: "Die FORTEC Elektronik AG hat die am 27.06.2018 angekündigte Kapitalerhöhung erfolgreich platziert." 2) 28.09.2018: Akquisition im Segment Datenvisualisierung: FORTEC übernimmt Display Solutions Ltd & Components Bureau Ltd. 3) 26.06.2019: Änderung im Aufsichtsrat: Herr Winfried Tillmann Vorsitzender des Aufsichtsrats hat sein Amt zum 31.08.2019 niedergelegt." 8. KonzernobergesellschaftDie FORTEC Elektronik AG ist Konzernobergesellschaft der unter Punkt C 1 angegebenen verbundenen Unternehmen und erstellt einen Konzernabschluss zum 30.06.2019 nach den Vorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) für den größten Konzern kreis.
Germering, 10.08.2019 FORTEC Elektronik AG Frau Sandra Maile Sprecherin des Vorstandes Herr Bernhard Staller, Vorstand Herr Jörg Traum, Vorstand Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019der FORTEC Elektronik AktiengesellschaftGrundlagen des UnternehmensFORTEC ist in zwei sehr attraktiven Segmenten der hochwertigen Elektronik tätig: Power Supplies und Display Technology (Display & Embedded). In diesen Bereichen hat FORTEC im deutschsprachigen Raum eine marktführende Position. Seit der Gründung im Jahre 1984 konnte FORTEC jedes Geschäftsjahr mit Gewinn abschließen. Im Produktbereich Power Supplies deckt FORTEC die komplette Produktpalette bei Netzteilen und DC/DC Wandlern ab - ausgehend von Standardprodukten aus Fernost über in Deutschland modifizierte Seriengeräte bis hin zu kundenspezifischen Entwicklungen der Tochtergesellschaft Autronic für Nischenmärkte. Mit der Verknüpfung der Produktbereiche Displays und Embedded Computer zu einem Datenvisualisierungssystem besetzt FORTEC seit langem einen sehr attraktiven Nischenmarkt. Die Verknüpfung beginnt mit der Auslieferung von systemgeprüften Standardkits, geht über begleitende Dienstleistung im Bereich Hard- und Software beim Verkauf von Standardgeräten und endet mit kundenspezifischen Entwicklungen der Tochterfirmen Distec, Rotec und Autronic. Über die 100%-ige Tochtergesellschaft Distec GmbH hat die FORTEC zudem Zugriff auf eigenentwickelte TFT Controller- und Ansteuerlösungen, sowie auf die neueste Generation der Optical Bonding Technologie. Professionelle Anzeigesysteme für Industrie und Digital Signage sowie Industriemonitore ergänzen zudem ideal das bestehende Produktportfolio von FORTEC. Zielkunden aller Gesellschaften sind Produzenten im Bereich der Industrieautomation, der Medizintechnik und der elektronischen Informationsmedien sowie Ausrüster der Bahn- und Sicherheitstechnik. Damit deckt FORTEC in seinem Leistungsportfolio die Bereiche Gesundheit, Information, Sicherheit und Mobilität sowie Auf- und Ausbau industrieller Fertigungen ab, die heute als die Megatrends mit weltweitem langfristigem Nachfragewachstum dargestellt werden. Die Beherrschung der Technologie in Verbindung mit einem professionellen Vertrieb vor Ort ist unsere Kompetenz. Gewachsene Beziehungen zu zahlreichen innovativen und namenhaften Kunden sind Grundlage unseres Erfolgs. Das Projektgeschäft mit langjähriger Kundenbindung steht bei uns im Vordergrund. Die Kompetenz im Bereich Fertigung wird zudem durch die drei 100 % -igen deutschen Tochtergesellschaften Distec, Rotec und Autronic sowie deren tschechische Tochtergesellschaft Alltronic s.r.o. und in den USA durch Apollo Display Technologies ergänzt. Im Ausland bestehen in England mit der Display Technology und in der Schweiz mit der Altrac zwei 100 %-ige Vertriebstochtergesellschaften. Über eine Beteiligung von 36,6% an der niederländischen Handelsfirma Advantec Electronics ist FORTEC in den Beneluxstaaten vertreten. Die erfolgreiche Tochtergesellschaft Emtron konzentriert sich im Gegensatz zu FORTEC auf das reine Distributionsgeschäft im Segment Power Supplies. Der Vertrieb in England und USA soll über die Auslandsgesellschaften konsequent erweitert werden. Unsere Strategie ist zum einen darauf ausgelegt, mit dem bestehenden Produktportfolio durch ständig steigende eigene Wertschöpfung eine Marge zu erzielen. Zum anderen versuchen wir durch komplexere Lösungen (Systemlösungen) eine höhere Wertschöpfung zu realisieren. WirtschaftsberichtDie weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind zunehmend von Spannungen geopolitscher Art geprägt. Auch die aktuelle Wirtschaftslage in der Eurozone befindet sich insgesamt im Umfeld eines diskutablen, insgesamt jedoch immer noch grundsätzlich positiven Konjunkturverlaufes. In Deutschland konnte der seit 2017 bestehende Aufwärtstrend, nicht gehalten werden. Seit Anfang 2019 ist eine Verlangsamung der Dynamik eingetreten. Die schwierige Einschätzung der konjunkturellen Lage bleibt bestehen. Diese ist insbesondere auf eine Verunsicherung in Bezug auf die Entwicklung der US- und chinesischen Politik, den weiterhin anstehenden Brexit sowie unsichere Entwicklungen in vereinzelten EU-Staaten zurückzuführen. Im Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2018/2019 konnten wir, wie im Vorjahr prognostiziert, den Umsatz um 3,7 % (756 Teuro) von 20,5 Mio. Euro auf 21,2 Mio. Euro leicht steigern. Beim Materialaufwand ist der Druck auf die Marge vor allem beim reinen Handelsgeschäft weiterhin vorhanden. Als finanzieller Leistungsindikator gilt die Rohmarge, die aufgrund der erhöhten Produktkomplexität deutlich von 24,0 % im Vorjahr auf 25,7% gestiegen ist. Die absolute Marge ist damit von 5,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 5,4 Mio. Euro gestiegen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 349 TEuro (VJ: 3,6 Mio. Euro) sind im Vorjahr Erträge aus dem Verschmelzungsgewinn mit der Data Display GmbH in Höhe von 3,3 Mio. Euro enthalten. Die Personalkostenquote erhöhte sich aufgrund der angekündigten Teamerweiterung im Segment Power Supplies, einer konzerninternen Umstrukturierung, aber auch einer allgemeinen Gehaltsanpassung auf 16,3% (VJ: 12,8%). Die Personalkosten sind absolut betrachtet mit 3,5 Mio. Euro (VJ: 2,7 Mio. Euro) um 775 TEuro gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter Berücksichtigung der Abschreibungen sanken von 2,4 Mio. Euro im Vorjahr auf nunmehr 1,9 Mio. Euro. Der Grund liegt in den aktuell deutlich niedrigeren Beratungs- und Dienstleistungskosten gegenüber Vorjahr. Das EBIT (ohne Beteiligungsergebnis) als weiterer finanzieller Leistungsindikator lag mit 448 TEuro um 102 TEuro wie im Vorjahr prognostiziert leicht über dem Vorjahresvergleichswert von 346 TEuro. Im Beteiligungsergebnis des Vorjahres in Höhe von 9,0 Mio. Euro sind Beteiligungserträge in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. Euro von den Tochtergesellschaften Emtron, Rotec, sowie Apollo und der niederländischen Beteiligung Advantec Electronics enthalten. Ebenso wirkt im Vorjahr ein Gewinnabführungsvertrag mit der Distec GmbH und daraus resultierenden Erträgen in Höhe von 2,8 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr sind Beteiligungserträge in Höhe 1.257 TEuro ausgewiesen. Die Umsatzrendite auf EBIT Basis (ohne Beteiligungsergebnis) ist von 1,7% auf 2,1% gestiegen. Der Jahresüberschuss betrug im Berichtsjahr 1,4 Mio. Euro, (VJ: 8,2 Mio. Euro aufgrund der oben geschilderten a.o. Effekte). Die finanzielle Lage kann weiter als komfortabel bezeichnet werden: Auf der Aktivseite sind Finanzanlagen inkl. Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit insgesamt 18,2 Mio. Euro (VJ: 16,4 Mio. Euro) bilanziert. Weitere größere Bilanzpositionen sind das Vorräte mit 4,1 Mio. Euro (VJ: 3,8 Mio. Euro) und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 1,5 Mio. Euro (VJ: 2,6 Mio. Euro). Deutlich reduziert wurden die Forderungen geg. verbundene Unternehmen in Höhe von 6,4 Mio. Euro (VJ: 8,5 Mio. Euro). Die flüssigen Mittel haben sich von 1,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 4,0 Mio. Euro erhöht. Die Gesellschaft hat eine Eigenkapitalquote von 77,9 % (VJ: 67,1 %). Der Grund liegt u.a. auch in der durchgeführten Kapitalerhöhung. Die Verbindlichkeiten wurden von 9,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 6,8 Mio. Euro reduziert. Der Bankkredit in Höhe von ursprünglich 5,0 Mio. Euro, der bis zum 30.12.2022 läuft, valutiert zum Bilanzstichtag mit 3,1 Mio. Euro Für das Unternehmen stellen nicht finanzielle Leistungsindikatoren,, vor allem die Mitarbeiter, sowie jahrelange Lieferanten- und Kundenbeziehungen einen besonderen Wert dar. Wir haben viele langjährige Mitarbeiter, die wir in ihrer Eigenverantwortlichkeit und ihrem Leistungswillen unterstützen. Unser bislang über Jahrzehnte stabiles Geschäft verdanken wir einer langen andauernden engen Zusammenarbeit mit ausgewählten Lieferanten. Davon profitieren viele langjährige, aber auch neue Kunden, denen wir wiederum unseren Geschäftserfolg verdanken. Dem ökologischen Gedanken der Nachhaltigkeit fühlt sich das Unternehmen in seinem operativen Handeln verpflichtet. PrognoseberichtDie globale Konjunkturlage ist zunehmend von Unsicherheiten geopolitischer Art geprägt. Die aktuellen Handelsspannungen schlagen sich in reduzierten Wachstumsprognosen für die Weltwirtschaft nieder. Die europäische Konjunktur verliert laut IFO Konjunkturprognose an Dynamik. Die IFO-Wirtschaftsdaten für Deutschland sagen eine Seitwärtsbewegung voraus, die wir in unserer Planung für das Geschäftsjahr 2019/2020 eher vorsichtig optimistisch einschätzen. Dadurch rechnen wir in der unternehmensspezifischen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr nur mit einem leichten Umsatzwachstum. Durch bereits im Vorjahr eingeleitete Maßnahmen planen wir ebenso vorsichtig optimistisch im laufenden Geschäftsjahr erneut mit einer leichten Verbesserung des EBIT. Risiko- und ChancenberichtDie nachfolgend aufgeführten Risiken können unser Unternehmen als Ganzes, unsere finanzielle Situation und unsere Ergebnisse beeinflussen. Den nachfolgend aufgeführten Risiken sind wir permanent ausgesetzt. Die Aufzählung der Risiken ist nicht abschließend, es können zusätzlich Risiken auftreten, die wir derzeit noch nicht kennen oder für nicht bedeutend erachten. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens aktuell gefährden, sind nicht zu erkennen. Bilanzielle Risiken, soweit sie bei Bilanzerstellung erkennbar waren, wurden durch entsprechende Abschreibungen und Rückstellungen berücksichtigt. Die Bewertung der Risiken erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum Bilanzstichtag, kann im Einzelfall jedoch nicht ausreichend sein. Zu den bei der FORTEC bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (insbesondere Lieferantenkredite), Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitgehend über Kreditversicherung abgesichert. Durch ein Forderungsmanagement werden die Zahlungsfristen überwacht und das Ausfallrisiko reduziert. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Es stehen auf Konzernebene Kredite in Höhe von 8 Mio. Euro zur Verfügung, die jedoch im Moment nicht in Anspruch genommen werden. Elementarrisiken werden durch einen umfassenden Versicherungsschutz abgedeckt. Dieser wird jährlich überprüft, im Einzelfall kann er jedoch nicht ausreichend sein. Potenzielle Risiken, die wir eingehen müssen um am Markt zu bestehen, sind das Vertriebs-Produkt- und Marktrisiko, sowie die Abhängigkeit von Vorlieferanten. Ein sehr großes, aber systembedingtes unternehmensspezifisches Risiko birgt die nach wie vor enge Zusammenarbeit mit nur wenigen strategischen Partnern im Produktbereich. Da vor allem der Erfolg mit asiatischen Lieferanten oftmals auf eine langjährige persönliche Bindung zwischen den Entscheidern zurückzuführen ist, kann eine personelle Veränderung, sei es durch das Ausscheiden des oder der Entscheider aus den Unternehmen oder durch eine Veränderung im Gesellschafterkreis der Unternehmen zum Verlust bestehender Geschäftsverbindungen führen. Ein erhebliches Risiko liegt in der Disposition des Lagers. Fehldispositionen können trotz eines mehrstufigen Beschaffungsprozesses zu erheblichen Verlusten führen. Die durch lange Lieferzeiten geprägte Lieferverfügbarkeit erfordert eine besondere Sorgfalt in der Beschaffung. Das Risiko, unverkäufliche Ware am Lager zu haben, beruht jedoch nicht allein auf einer falschen Einschätzung des zukünftigen Bedarfs, sondern ist auch abhängig von einer unterschiedlichen Auffassung von Qualitätsstandards zwischen Kunden und Produzenten, vor allem wie die Beschaffenheit der Ware namentlich aus dem asiatischen Raum zu sein hat, sowie von politischen Vorgaben der EU bezüglich der Inhaltsstoffe und Verwendung der Ware. Die Produkthaftung wird unter anderem durch Änderungen im Kaufrecht zu einem zunehmend bedeutenderen Risiko für die Gesellschaft. Die sorgfältige Auswahl der Lieferanten und die Überwachung der Bewertungen minimieren das Risiko. Bei unterschiedlicher Auffassung über Qualitätsstandards, Täuschungen und kriminellen Handlungen der Vorlieferanten haften jedoch wir als Importeur gegenüber dem Kunden. Ein stets wachsendes Risiko liegt in den Kundenanforderungen, die über den bisherigen Gewährleistungszeitraum und den üblichen Standard eines Liefervertrags hinausgehen. Es hat sich in den letzten Jahren hier sukzessive ein Anspruchsdenken bei den Abnehmern entwickelt, das deutlich zu Lasten des Lieferanten geht. Aus dem Liefervertrag resultierende Forderungen können erheblich über dem Warenwert liegen. Zunehmende Rechtsstreitigkeiten mit entsprechendem Risiko sind die Folge. Um Ausfallsrisiken zu vermeiden, werden Bonitätsprüfungen durchgeführt und Kunden über eine Warenkreditversicherung abgesichert. Der Erfolg am Markt hängt weiter sehr stark von dem umfassenden Wissen und der langjährigen Erfahrung der Mitarbeiter ab. Eine Mitarbeiterveränderung in großem Maße oder von einzelnen Schlüsselpositionen kann den bisherigen Erfolg gefährden. Die Rekrutierung von neuen Mitarbeitern vor dem Hintergrund eines deutlich spürbaren Fachkräftemangels und die Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber in einem regionalen Umfeld von Vollbeschäftigung stellen eine besondere Herausforderung dar und erfordern neue, kreative Lösungen. Eine Veränderung des Kundenverhaltens, langfristig nicht mehr in Mitteleuropa zu produzieren und auf Lieferanten vor Ort zurückzugreifen, stellt unser Geschäftsmodell als Lieferant technisch anspruchsvoller Produkte in Frage. Denselben Effekt hätte ein geändertes Verhalten unserer Vorlieferanten zukünftig über das Internet direkt an industrielle Kunden zu verkaufen und nicht mehr ausschließlich über die etablierten Vertriebskanäle ihre Produkte zu vertreiben. Negativ könnte sich für uns auch ein zu erwartender Konzentrationsprozess auf der Lieferantenseite auswirken, der im Extremfall die Kündigung des Lieferverhältnisses zur Folge haben könnte. Der gleiche Effekt kann eintreten, wenn der Rückgang der Handelsmarge aufgrund der für alle Kunden verfügbaren Wettbewerbsinformation über das Internet unter unseren Kosten liegt, die im Wesentlichen beeinflusst sind durch Personalkosten wie sie im deutschsprachigen Raum üblich sind. Durch die gesamte EDV-Vernetzung des Unternehmens kann ein Ausfall oder eine ernsthafte Störung im Computersystem der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen. Ein Missbrauch durch Externe oder Interne, trotz Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere durch Diebstahl von Informationen oder durch ungenügende Datenschutzvorkehrungen, kann im Extremfall das Unternehmen gefährden. Wie alles was im Wandel ist, so birgt auch Industrie 4.0 systembedingt ein Risiko. Eine Fehleinschätzung dieses Technologiesprungs bei FORTEC mit Investitionen in falsche Produkte und Märkte kann gravierende Folgen nach sich ziehen. Andererseits kann FORTEC bei Missachtung dieses Trends mit bisheriger Technologie sehr schnell nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Fremdwährungsrisiken werden soweit als möglich durch Geschäftsabläufe in einheitlicher Währung vermieden. Dennoch können sich Veränderungen vor allem der Dollar und Yen Parität negativ auf unsere Gesellschaft auswirken. Die bisherige Wachstumsstrategie der Gesellschaft beinhaltete sowohl organisches Wachstum als auch Firmenzukäufe. Aufgrund einer vorsichtigen Ertragsplanung sehen wir derzeit eine Notwendigkeit, Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz der Altrac AG in der Bilanz vorzunehmen. Dies kann auch für zukünftige Perioden nicht ausgeschlossen werden. Neben den Risiken ergeben sich auch ständig neue Chancen. Marktchancen werden unter anderem durch den Außendienst identifiziert oder durch das Produktmarketing initiiert und in regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsleitung bewertet. Die Ergebnisse werden gegebenenfalls in Roadmaps aufgenommen und in neuen Projekten realisiert. Produktchancen ergeben sich für die FORTEC als Technologieunternehmen im laufenden Digitalisierungstrend, vor allem durch die sich rasant weiterentwickelnde Industrie 4.0, also der Vernetzung von industriellen Anwendungen in der Kommunikationstechnologie. Diese vierte industrielle Revolution mit dem Szenario einer durchrationalisierten Fabrik wird vor allem in Zentraleuropa einen enormen Produktivitätsgewinn bringen. Wir als Zulieferer der Investitionsgüterindustrie könnten hier über Jahre profitieren. Gemeinsam mit unseren Lieferanten und den Entwicklungsabteilungen unserer Tochtergesellschaften wollen wir leistungsfähige und kostengünstige Standard- und kundenspezifische Lösungen für Industrie 4.0 und loT Anwendungen anbieten. Aufbauend auf eine fundierte Bewertung der Produkt- und Marktchancen werden von der Geschäftsleitung entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Chancen getroffen, die Geld und Ressourcen binden und damit wiederum ein potenzielles Risiko darstellen. Weitere Chancen könnten sich durch eine Bündelung der Vertriebsaktivitäten ergeben, deshalb wird ein Verpachtungsmodell des operativen Geschäftes an Tochtergesellschaften, die im gleichen Segment tätig sind, überprüft. RisikomanagementDas Risikomanagement stellt sicher, dass die sich im täglichen Geschäftsablauf ergebenden bekannten oder neu auftretenden Risiken transparent und damit steuerbar werden. Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil des Managementsystems und ermöglicht dabei Risiken zu erkennen und so weit wie möglich in ihren Auswirkungen zu begrenzen. Risikomanagement ist eine fortwährende Aufgabe Es ist daher notwendig, bei allen Mitarbeitern und speziell bei den Entscheidungsträgern ein Bewusstsein für die im Unternehmen bestehenden Risiken zu schaffen. Deshalb sind entsprechende Prozesse und Verfahrensanweisungen in die QMH-Prozesslandschaft eingebunden und für jeden abrufbar. Gemäß der von der Geschäftsführung vorgenommenen Risikoanalyse (Risiko- und Chancen-Matrix) wurden entsprechende Risikomaßnahmen getroffen und Verantwortliche für die Umsetzung benannt. Durch eine kontinuierliche Risikoberichterstattung wird sichergestellt, dass sich die Geschäftsführung regelmäßig ein Gesamtbild der Risikolage verschaffen kann, wobei die Geschäftsleitung jedoch jederzeit das aktuelle Risiko kennen muss. Hierbei hilft die formale Implementierung des Risikomanagementsystems. Wichtiger ist aber, dass durch die permanente Sensibilisierung der Mitarbeiter für potenzielle Risiken neben der Erkennung des Risikos dessen zeitnahe Bearbeitung gewährleistet wird. Ziel des Risikomanagementsystems ist es, dass die Risiken von den Mitarbeitern und den Entscheidungsträgern vor dem Entstehen von Schäden für das Unternehmen erkannt werden und von den Mitarbeitern eigenverantwortlich oder in Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern rechtzeitig eine sachdienliche Lösung herbeigeführt wird. Das interne Kontroll- und Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist integraler Bestandteil aller Prozesse des FORTEC-Konzerns und basiert auf einem systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und Risikosteuerung. Die Verantwortung für die Gestaltung des Kontroll- und Risikomanagements liegt beim Vorstand. Aktive Monitoringkontrollen durch den Vorstand unterstützen das Erkennen, die Beurteilung und die Bearbeitung der Risiken in den einzelnen Geschäftsfeldern der AG und bei den Tochtergesellschaften. Erkenntnisse hierzu, insbesondere zur Ablauforganisation im laufenden Geschäftsjahr fanden Niederschlag im derzeit gültigen QM-Handbuch. Im Rahmen des Kontroll- und Risikomanagements ermöglichen monatliche Auswertungen der AG und der Tochtergesellschaften Abweichungen bei den Planzahlen im Auftragseingang, beim Auftragsbestand, beim Lagerbestand sowie bei Umsatz, Rohmarge und Kosten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Die Werthaltigkeit der Forderungen, insbesondere der Debitoren wird regelmäßig überprüft. Die Werthaltigkeit der Beteiligungen wird einmal jährlich bzw. bei Bedarf durch einen sog. Impairmenttest im Rahmen des Konzernabschlusses überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden, die Inventur ordnungsgemäß durchgeführt wird, Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Es ist sichergestellt, dass die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung stellen. Der Abschlussprüfer und sonstige Prüfer, z. B. der steuerliche Betriebsprüfer, der Zollprüfer und die Prüfer der Sozialversicherungen sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das Kontrollumfeld einbezogen. Insbesondere die Prüfung des Konzernabschlusses durch den Konzernabschlussprüfer bildet eine wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme in Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Gesamtbetrachtung der Risiko- und ChancensituationAus der Sicht der Geschäftsleitung eines Technologieunternehmens sehen wir in Abwägung von Risiko- und Chance ein Überwiegen der Chancen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. Auch wenn die unternehmerischen Risiken ständig steigen, die Anforderungen an Produkte permanent höher und die Produktlebenszyklen immer kürzer werden, sind wir der Meinung, dass vor allem durch Industrie 4.0 als Teilmenge von Internet der Dinge (loT) sich unser Marktumfeld insgesamt positiv verändern wird. Interne Forschungs- und Entwicklungskosten sind nicht angefallen. Weitere Angaben nach § 289 a HGBDas Vergütungssystem der Gesellschaft für die Vorstände beinhaltet fixe Gehaltsbestandteile und ergebnisabhängige Tantiemen. Die Hauptversammlung vom 16.02.2017 hat beschlossen, dass die gemäß § 285 Nr. 9 a Satz 5-8 HGB verlangten Angaben im Geschäftsbericht unterbleiben können. Bestellung und Abberufung des Vorstands erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 84, 85 AktG). Entschädigungsvereinbarungen im Fall eines Kontrollwechsels bzw. eines Übernahmeangebots sind mit dem Vorstand nicht getroffen. Bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots können jedoch die für das Unternehmen essentiellen Lieferantenverträge von den Vertragslieferanten gekündigt werden. Diese Gefahr besteht insbesondere, wenn der Vertragslieferant den Einstieg eines Wettbewerbers befürchten muss. Die Anzahl der Aktien beträgt 3.250.436 Stück mit einem Nennwert von 1 Euro. Gemäß der Ad Hoc Mitteilung vom 02.07.2018 wurde die im Juni angekündigte Bar-Kapitalerhöhung platziert. Es besteht derzeit kein Aktienrückkaufprogramm. Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus stimmberechtigten, auf den Inhaber bezogenen Stammaktien. Es gibt weder Stimmrechtsbeschränkungen, noch Einschränkungen beim Übertragen der Aktien. Mit der Hauptversammlung vom 15. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu Euro 1.477.471,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.477.471 auf den Inhaber lautenden Stuckaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (i) für Spitzenbeträge; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; (iii) bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, sofern der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Das genehmigte Kapital vom 15. Februar 2018 (genehmigtes Kapital 2018/1) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung zum Bilanzstichtag Euro 1.187.978,00. Satzungsänderungen bedürfen einer Stimmenmehrheit von 75% der Hauptversammlung. Bezüglich der Angaben gemäß § 289 II wird auf den Anhang verwiesen. Die Gesellschaft hat mit Datum vom 26.03.2019 ihren Sitz von Landsberg nach Germering verlegt. Schlusserklärung zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht), § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG:Die Gesellschaft hat sich entschlossen, erstmalig einen Abhängigkeitsbericht zu erstellen, da der Hauptaktionär mit einer Minderheitsbeteiligung aufgrund der Hauptversammlungspräsenz in den vergangenen Jahren zumeist eine Hauptversammlungsmehrheit repräsentierte. Dadurch kann ein Abhängigkeitsverhältnis unserer Gesellschaft gegenüber § 17 Abs. 1 AktG begründet sein. Dies vorausgeschickt gibt der Vorstand folgende Schlusserklärung ab: Bei der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft haben in Beziehung zu dem herrschenden oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr keine berichtspflichtigen Vorgänge Vorgelegen. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGBVorstand und Aufsichtsrat der FORTEC haben nach pflichtgemäßer Prüfung die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgeben, die in der Version vom September 2018 den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.fortecaq.de) dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der FORTEC Elektronik AG (FORTEC). Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß § 289 f Abs. 1Nr.2 HGB über die Unternehmensführung. Für die FORTEC wird die Unternehmensführung neben den rechtlichen Anforderungen und internen Verfahrensanweisungen durch ein hohes Maß an Selbstverantwortung und ethischer Handlungsweise eines jeden Mitarbeiters geprägt. Die Unternehmensführung der FORTEC als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und mit Einschränkungen durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Die deutsche Bundesregierung hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Der Kodex in seiner Fassung vom 07. Februar 2017 stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel der verabschiedeten Leitlinien ist, die in Deutschland geltenden Regeln transparent zu machen, um so das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Unternehmensleitung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex, der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 9. Mai 2019 in einer neuen Fassung beschlossen wurde, ist noch nicht beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht. Arbeitsweise und Zusammensetzung von Verwaltungsorganen und Ausschüssen gemäß S 289f Abs.2 Nr.3 HGBFührungs- und Unternehmensstruktur: Entsprechend ihrer Rechtsform hat die FORTEC Elektronik AG eine in Aufsichtsrat und Vorstand zweigeteilte Verantwortungsstruktur. Als drittes Organ fungiert die Hauptversammlung. Alle drei Organe sind den Interessen der Aktionäre und des Unternehmens verpflichtet. Der Vorstand ist ein an das Unternehmensinteresse gebundenes Leitungsorgan. Er führt die Geschäfte nach Gesetz, Satzung und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Im Rahmen seiner Verantwortlichkeit ist der Vorstand zuständig für die Aufstellung der Quartals-, Jahres- und Konzernabschlüsse sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen. Ferner hat der Vorstand für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen und unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Er wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Wesentliche Beschlüsse des Vorstands bedürfen der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle für die FORTEC-Gruppe wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Der Vorstand besteht aus drei Personen. Der Aufsichtsrat umfasst drei Mitglieder, von denen zwei als Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und ein Arbeitnehmervertreter nach dem Drittelbeteiligungsgesetz entsandt werden. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung erörtert der Aufsichtsrat regelmäßig. Er prüft Quartalsberichte, stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Die reguläre Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet in der Hauptversammlung 2020, die über das Geschäftsjahr 2018/19 beschließt. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018/2019 keine Ausschüsse gebildet. Er trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 zu vier ordentlichen Präsenzsitzungen und zwei Sitzungen in Form einer Telefonkonferenz zusammen. Dabei beriet er unter anderem über den Jahresabschluss 2017/2018 der FORTEC-Gruppe, die Ausschüttungspolitik, die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Durchführung der Kapitalerhöhung, die Planungen für 2018/2019 und die Akquisition der UK-Gesellschaften. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand unter anderem über den Stand der IT-Projekte, des Neubauprojektes und der geplanten Personalentwicklung unterrichten. Er hat sich außerdem mit dem Risikomanagementsystem und insbesondere mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung teil und berichtete über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017/18. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Im Geschäftsjahr 2018/19 bestanden keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern. Berater- und sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. Gemäß § 111 Abs.5 AktG will der Aufsichtsrat eine Frauenquote in Höhe von 30 % bis spätestens 2020 erreichen. Der festgelegte weibliche Anteil in Höhe von 25 % im Vorstand ist bereits erreicht. Gemäß § 76 Abs.4 AktG ist der für die zweite Leitungsebene festgelegte Anteil in Höhe von 25 % ebenfalls erreicht. Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat der FORTEC Elektronik AG setzte sich während des Geschäftsjahres 2018/2019 - wie folgt zusammen: Winfried Tillmann (Vorsitzender) Michael Höfer (stellvertretender Vorsitzender) Volker Gräbner (Arbeitnehmervertreter) Am 26.06.2019 hat die Gesellschaft folgende Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht: Die FORTEC Elektronik AG gibt bekannt, dass Herr Winfried Tillmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats der FORTEC Elektronik AG, sein Amt aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 31.08.2019 niedergelegt hat. Aktionäre und Hauptversammlung: Die Anzahl der Aktien beträgt zum Bilanzstichtag 3.250.436 Stück mit einem Nennwert von 1 Euro. Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus stimmberechtigten, auf den Inhaber bezogenen Stammaktien. Es gibt weder Stimmrechtsbeschränkungen, noch Einschränkungen beim Übertragen der Aktien. Von der Gesamtzahl an FORTEC Aktien von 3.250.436 Stück hat die TRM Beteiligungsgesellschaft am Meldestichtag 27. August 2012, 24:00 Uhr MESZ 928.111 FORTEC-Aktien besessen. Dies entspricht einem Anteil von 30,69 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der FORTEC Elektronik AG. Die Aktionäre der FORTEC Elektronik AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft aus. Sie findet innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt. Ein Katalog der von der Hauptversammlung zu entscheidenden Fälle ergibt sich aus der Satzung und § 119 AktG (u.a. Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Wahl der Abschlussprüfer, Änderung der Satzung, Kapitalmaßnahmen). Bei der Abstimmung gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Dritte, ausüben lassen. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht, die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend informiert. Diese Berichte und Informationen wurden auch auf der Website der FORTEC Elektronik AG zur Verfügung gestellt.
Germering v 30. August 2019 Sandra Maile Sprecherin des Vorstands Bernhard Staller, Vorstand Jörg Traum, Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der FORTEC Elektronik AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Germering, 30. August 2019 Sandra Maile Sprecherin des Vorstands Bernhard Staller, Vorstand Jörg Traum, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, Germering Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, Germering, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. F) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab: Nachfolgend berichten wir über die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: 1. Werthaltigkeit des Finanzanlagevermögens aufgrund dessen größenmäßiger Bedeutung in der Bilanz der Gesellschaft. 2. Vollständigkeit und Bewertung/Werthaltigkeit der Vorräte aufgrund der Bedeutung dieser Bilanzposition. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir, wie folgt, strukturiert: Sachverhalt und Darstellung des Risikos für den Jahresabschluss Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Schlussfolgerungen und weitere Informationen a) Werthaltigkeit des FinanzanlagevermögensSachverhalt und Darstellung des Risikos für den JahresabschlussIn der Bilanz der FORTEC AG ist das Finanzanlagevermögen mit 18,23 Mio. Euro (50,2 % der Bilanzsumme) gegenüber dem Vorjahr um 1,85 Mio. Euro gestiegen. Diese Position weist Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 15,83 Mio. Euro und 2,35 Mio. Euro Ausleihungen an verbundene Unternehmen aus. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an diese Unternehmen stellen im Jahresabschluss der FORTEC AG einen wesentlichen Teil der Vermögensgegenstände dar. Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Buchwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an diese Unternehmen werden mindestens jährlich zum 30. Juni auf voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen hin überprüft. Diese Überprüfung basiert für die wesentlichen Anteilsrechte auf einem Bewertungsmodell nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Die Überprüfung der Werthaltigkeit basiert auf Annahmen, die sich aus der Unternehmensplanung ableiten und die von erwarteten zukünftigen Markt- und Wirtschaftsbedingungen beeinflusst werden. Der beizulegende Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dabei insbesondere von den zukünftigen Zahlungsströmen in der Planung dieser Unternehmen sowie den angenommenen Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Die Festlegung dieser Parameter obliegt den gesetzlichen Vertretern und ist ermessensabhängig. Es besteht das Risiko, dass Änderungen dieser Ermessensentscheidungen wesentliche Veränderungen in den Werthaltigkeitstests der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen nach sich ziehen. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseWir haben uns im Rahmen unserer Prüfungshandlungen mit dem von der Gesellschaft etablierten Prozess sowie den damit zusammenhängenden Kontrollen zur Durchführung von Werthaltigkeitstests im Hinblick auf deren Eignung, potenziellen Abschreibungsbedarf zu ermitteln, befasst. In diesem Rahmen haben wir die wesentlichen Planungsannahmen für die jeweiligen verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Der Fokus wurde dabei auf die Beurteilung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme in den Planungen der wesentlichen verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie auf die verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumsraten gesetzt. Wir haben festgestellt, dass die Annahmen im Zusammenhang mit der Planung hinreichend dokumentiert sind, und mit unseren Erwartungen übereinstimmen. Schlussfolgerungen und weitere InformationenWir konnten uns davon überzeugen, dass aus der Bewertung des Finanzanlagevermögens keine Anhaltspunkte für Beanstandungen erkennbar sind. Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen im Finanzanlagevermögen sind in dem Abschnitt "C". des Anhangs enthalten. b) Vollständigkeit und Bewertung/Werthaltigkeit der VorräteSachverhalt und Darstellung des Risikos für den JahresabschlussIn der Bilanz der FORTEC AG wird das Vorratsvermögen von 4,1 Mio. Euro, (11,1 % der Bilanzsumme) (VJ: 3,8 Mio. Euro; 11,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Diese betragsmäßig bedeutsame Position unterliegt einer volatilen Bestandsführung, die im Rahmen der Bewertungsstetigkeit zum Bilanzstichtag bewertet wird. Das Risiko liegt in der vollständigen körperlichen Erfassung des Bestandes zum Bilanzstichtag sowie dessen korrekter Bewertung. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseWir haben uns im Rahmen der Teilnahme an der Inventur einen Überblick über den Aufnahmeprozess von der Erstellung der Inventuranweisung bis zur Überprüfung der Differenzen verschafft. Konkrete Prüfungshandlungen waren u.a.:
Wir konnten uns davon überzeugen, dass aus der Erfassung und Bewertung der Vorräte keine Anhaltspunkte für Beanstandungen erkennbar sind. Zu den angewandten Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben unter Abschnitt C im Anhang. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sowie die Aufsichtsorgane sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Bericht des Vorstands, die Erklärung zum Corporate Governance Kodex, die Erklärung zur Unternehmensführung und die Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht umfassen nicht die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab. Unsere Verantwortung im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses besteht darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss und zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung gewonnenen Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss, unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gem. Art. 10 EU-APrVO:Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Februar 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 26. März 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 als Abschlussprüfer der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Dipl.-Kffr. Gertrud K. Deffner, Lahr.
Lahr, den 10. September 2019 Metropol Audit GmbH Gertrud K. Deffner, Wirtschaftsprüferin |
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