FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft

Germering

Jahresabschluss zum 30.06.2020

BILANZ zum 30. Juni 2020

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 124.810,08 145.275,06
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 104.403,33 102.552,19
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.255.644,77 15.830.124,46
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.497.751,64 2.353.661,82
3. Beteiligungen 46.105,13 46.105,13
16.799.501,54 18.229.891,41
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 283.750,48
2. fertige Erzeugnisse und Waren 0,00 3.770.371,47
3. geleistete Anzahlungen 0,00 615,11
4. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 3.826,14
0,00 4.050.910,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.704,13 1.454.905,03
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.970.315,32 6.411.920,40
3. sonstige Vermögensgegenstände 2.124.328,27 1.863.688.70
11.097.347,72 9.730.514,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.482.058,57 3.983.448,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 73.798,23 43.627,33
D. Aktive latente Steuern 57.000,00 60.000,00
32.738.919,47 36.346.219,39

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.250.436,00 3.250.436,00
II. Kapitalrücklage 13.619.186,39 13.619.186,39
III. Gewinnrücklagen
1. andere Gewinnrücklagen 1.300.000,00 1.300.000,00
IV. Bilanzgewinn 9.978.527,29 10.156.962,29
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 249.392,07 327.010,72
2. sonstige Rückstellungen 669.500,00 866.300,00
918.892,07 1.193.310,72
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.083.324,00 3.132.806,49
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84.688,99 1.112.685,07
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.463.234,03 2.411.552,01
4. sonstige Verbindlichkeiten 40.630.70 169.280,42
3.671.877,72 6.826.323,99
32.738.919,47 36.346.219,39

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.07.2019 bis 30.06.2020

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 19.605.951,70 21.238.456,83
2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 198.037,34 32.410,82
3. Erhöhung des Bestands in Arbeit befindlicher Aufträge 0,00 12.261,45-
4. Gesamtleistung 19.407.914,36 21.193.784,56
5. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens 229.703,80 0,00
b) Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen 14.022,51 12.519,52
c) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 56.980,18 16.022,18
d) übrige sonstige betriebliche Erträge 340.764,14 320.287,86
641.470,63 348.829,56
6. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 14.550.011,21 15.752.010,72
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.516.470,35 3.034.531,63
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 321.397,09 392.985,20
2.837.867,44 3.427.516,83
8. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 154.312,79 134.403,21
Übertrag 2.507.193,55 2.228.683,36
9. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Raumkosten 292.414,80 165.857,79
b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 147.841,05 137.528,50
c) Reparaturen und Instandhaltungen 335.999,36 294.189,65
d) Fahrzeugkosten 100.187,39 130.255,39
e) Werbe- und Reisekosten 110.331,16 168.427,23
f) Kosten der Warenabgabe 64.667,34 78.160,87
g) verschiedene betriebliche Kosten 794.008,96 674.684,38
h) Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 226,93 0,00
i) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen 8.910,12 11.697,84
j) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 126.159,40 119.422,15
1.980.746,51 1.780.223,80
10. Erträge aus Beteiligungen 2.206.369,82 1.257.481,77
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 34.878,95 31.419,67
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 61.000,04 74.726,66
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 508.958,28 509.152,87
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 51.050,58 68.722,41
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 168.908,79 131.830,86-
16. Ergebnis nach Steuern 2.099.778,20 1.366.043,24
Übertrag 2.099.778,20 1.366.043,24
17. sonstige Steuern 2.908,00 2.718,77
18. Jahresüberschuss 2.096.870,20 1.363.324,47
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 7.881.657,09 8.793.637,82
20. Bilanzgewinn 9.978.527,29 10.156.962,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2019/2020

der FORTEC Elektronik AG

A) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 3 HGB in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes in Euro aufgestellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 82110 Germering und wird beim Amtsgericht München unter der HRB 247748 geführt.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet jeweils am 30. Juni eines Jahres.

Die Aufstellung eines Abschlusses in Übereinstimmung mit dem HGB erfordert Schätzungen und Annahmen, die einen direkten Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten sowie auf Erlöse und Aufwendungen haben können.

Der Bewertung der Posten des Jahresabschlusses liegt auch unter Berücksichtigung der Covid-19 Auswirkungen das Going-Concern-Prinzip zugrunde.

Die tatsächlichen Ergebnisse können, obwohl die Schätzungen und Annahmen nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen wurden, von den Erwartungen abweichen.

Die Gesellschaft hat mit Datum zum 31.03.2020 ihr operatives Geschäft an die Teilbereiche DISTEC GmbH und EMTRON GmbH verpachtet.

B) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Das Anlagevermögen wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei

Software 3-5 Jahre
Fahrzeugen 3-6 Jahre
Werkzeugen 2-4 Jahre
Büroeinrichtung 3-5 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 4-10 Jahre

Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder zum am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken werden im Bedarfsfall durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt

Der Ansatz der übrigen Aktivposten erfolgte grundsätzlich zu Nominalwerten.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Umrechnung von Bankguthaben sowie Forderungen sowie bei den Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

§ 256 a HGB wurde entsprechend beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden dabei zum besseren Einblick in die Ertragslage weiter untergliedert.

C) Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zu historischen Anschaffungskosten und die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die FORTEC Elektronik AG ergeben sich aus dem beigefügtem Bruttoanlagespiegel.

Die verbundenen Unternehmen, deren Anteil mit einem Buchwert von Euro 15.755.643,77 (VJ: Euro 15.830.124,46) ausgewiesen ist, erwirtschafteten im Geschäftsjahr folgende Zahlen:

Name und Sitz Anteil am Kapital
in %
Geschäftsjahr bilanzielles Eigenkapital
Euro
Jahresergebnis
Euro
AUTRONIC Steuer- und Regeltechnik 100 2019/2020 1.204.880 37.257
GmbH Sachsenheim 2018/2019 1.167.624 189.208
ATLRAC AG 100 2019/2020 2.546.771 35.447
Würenlos / Schweiz 2018/2019 2.408.166 -40.393
ROTEC Technology GmbH 100 2019/2020 292.405 65.097
Muggensturm 2018/2019 977.308 581.686
EMTRON electronic GmbH 100 2019/2020 8.765.041 625.179
Riedstadt-Wolfskehlen 2018/2019 8.139.860 876.556
DISTEC GmbH 100 2019/2020 5.083.635 1.969.236
Germering 2018/2019 3.547.717 2.470.683
DISPLAY Technology Ltd. 100 2019/2020 1.975.334 438.474
Huntingdon / Großbritannien 2018/2019 1.580.798 251.218
APOLLO Display Technologies Corp. 100 2019/2020 3.863.614 823.862
Ronkonkoma / USA 2018/2019 3.879.936 768.402
DATA Display Solution KG 100 2019/2020 -884.023 33.999
Hörselberg-Hainich 2018/2019 -918.022 49.421
DATA Display Solution Verw. GmbH 100 2019/2020 71.876 4.461
Hörselberg-Hainich 2018/2019 67.415 4.440

Dem unter den Anschaffungskosten liegenden am Abschlussstichtag beizulegenden Wert der Beteiligung ALTRAC AG wurde die Bewertung des Barwertes der künftigen Zahlungsströme, die auf Planungsrechnungen basieren, zugrunde gelegt und auf diesen angeschrieben. Die Diskontierung erfolgt aufgrund eines modifizierten fristadäquaten Basiszinssatzes.

Im Anlagevermögen ist u.a. am 30.06.2020 eine Beteiligung ausgewiesen:

a) Advantec Electronics B.V., Oudenbosch (NL) in Höhe von nominal Euro 46.104,13. Die Gesellschaft hält seit 2010 36,6 % der Anteile. Das Eigenkapital zum 31.12.2019 beträgt Euro 252.265; das Ergebnis der Gesellschaft für das Geschäftsjahr beträgt Euro 71.374.

Aus beiliegendem Bruttoanlagespiegel ergibt sich die Entwicklung des Anlagevermögens.

Bruttoanlagenspiegel Bruttoanlagenspiegel
Anschaffungskosten Abschreibungen
01.7.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
30.06.2020
EUR
01.7.2019
EUR
Zugänge
EUR
I. Imm. Vermögensgegenstände
Software 672.274,57 50.352,29 -35.376,04 687.250,82 542.260,36 57.880,53
Internetauftritt 69.577,00 0,00 0,00 69.577,00 54.765,32 13.672,33
Lizenzen 10.481,94 2.925,60 -2.200,00 11.207,54 10.032,77 1.424,37
Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme 752.333,51 53.277,89 -37.576,04 768.035,36 607.058,45 72.977,23
Il. Sachanlagen
Techn. Anlagen und Maschinen
Techn. Anlagen und Maschinen 50.241,33 0,00 -41.445,37 8.796,46 50.241,33 0,00
Zwischensumme 50.241,33 0,00 -41.445,37 8.796,46 50.241,83 0,00
Andere Anlagen, BGA
PKW 84.623,16 0,00 -68.448,31 16.174,85 75.137,44 7.156,42
Büro/ EDV 316.910,53 8.884,54 -52.464,01 273.331,06 255.823,32 39.967,99
BGA 116.017,18 0,00 -92.335,72 23.681,46 105.871,75 2.566,86
Werkzeuge 24.494,72 0,00 -24.494,72 0,00 22.821,15 576,29
Betriebsausstattung 548,95 0,00 -548,95 0,00 512,36 36,59
sonstige BGA 63.699,69 47.877,00 -29.099,13 82.477,56 57.240,83 4.208,01
Labor/ Messgeräte R&D 52.558,33 0,00 -52.558,33 0,00 52.558,33 0,00
Büroeinrichtung 101.249,53 22.603,35 -82.698,82 41.154,06 98.896,21 1.291,83
Mietereinbauten 9.984,26 0,00 -9.984,26 0,00 9.415,39 182,85
GWG 38.172,75 20.827,71 -39.811,51 19.188,95 27.430,13 25.348,72
Zwischensumme 808.259,10 100.192,60 -452.443,76 456.007,94 705.706,91 81.335,56
Sachanlagen Zwischensumme 1.610.834,44 153.470,49 -531.465,17 1.232.839,76 1,363.007,19 154,312,79
III. Finanzanlagen
Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Anteile an VU 24.959.698,73 0,00 -74.479,69 24.885.219,04 9.129.574,27 500.000,00
Ausleihungen an VU 2.816.422,26 0,00 -846.951,90 1.969.470,36 462.760,44 8.958,28
Beteiligungen 92.279,90 0,00 0,00 92.279,90 46.174,77 0,00
Wertpapiere 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme 27.868.400,89 0,00 -921.431,59 26.946.969,30 9.638.509,48 508.958,28
29.479.235,33 153.470,49 -1.452.896,76 28.179.809,06 11.001.516,67 663.271,07
Bruttoanlagenspiegel Bruttoanlagenspiegel
Abschreibungen Buchwerte
Abgänge
EUR
30.6.2020
EUR
30.06.2020
EUR
01.07.2019
EUR
I. Imm. Vermögensgegenstände
Software -34.610,40 565.530,49 121.720,33 130.014,21
Internetauftritt 0,00 68.437,65 1.139,35 14.811,68
Lizenzen -2.200,00 9.257,14 1.950,40 449,17
Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme -36.810,40 643.225,28 124.810,08 145.275,06
Il. Sachanlagen
Techn. Anlagen und Maschinen
Techn. Anlagen und Maschinen -41.445,37 8.796,46 0,00 0,00
Zwischensumme -41.445,37 8.796,46 0,00 0,00
Andere Anlagen, BGA
PKW -67.467,10 14.826,76 1.348,09 9.485,72
Büro/ EDV -46.944,81 248.846,50 24.484,56 61.087,21
BGA -84.757,15 23.681,46 0,00 10.145,43
Werkzeuge -23.397,44 0,00 0,00 1.673,57
Betriebsausstattung -548,95 0,00 0,00 36,59
sonstige BGA -29.099,13 32.349,71 50.127,85 6.458,86
Labor/ Messgeräte R&D -52.558,33 0,00 0,00 0,00
Büroeinrichtung -82.698,82 17.489,22 23.664,34 2.353,32
Mietereinbauten -9.598,24 0,00 0,00 568,87
GWG -38.367,89 14.410,96 4.777,99 10.742,62
Zwischensumme -435.437,86 351.604,61 104.403,33 102.552,19
Sachanlagen Zwischensumme -513.693,63 1.003.626,35 229.213,41 247.827,25
III. Finanzanlagen
Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Anteile an VU 0,00 9.629.574,27 15.255.644,77 15.830.124,46
Ausleihungen an VU 0,00 471.718,72 1.497.751,64 2.353.661,82
Beteiligungen 0,00 46.174,77 46.105,13 46.105,13
Wertpapiere 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme 0,00 10.147.467,76 16.799.501,54 18.229.891,41
-513.693,63 11.151.094,11 17.028.714,95 18.477.718,66

2. Vorräte

Das Vorratsvermögen wurde aufgrund der Umstrukturierung zum 31. März 2020 komplett an die Teilbereiche veräußert. Im Vorjahr war ein Wert in Höhe von TEuro 4.051 anzusetzen; mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten. Die Bewertung erfolgte zu gewichteten Durchschnittspreisen - soweit erforderlich wurde eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Es bestehen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEuro 8.970 (VJ: TEuro 6.412). Davon betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEuro 2.779 (VJ: TEuro 215).

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEuro 9 (VJ: TEuro 9) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Es sind vorausbezahlte Lizenzen und abgegrenzte sonstige Beiträge ausgewiesen TEuro 74 (VJ: TEuro 44).

5. Latente Steuern

Aktive latente Steuern betreffen nach § 15a EstG verrechenbare Verluste als Kommanditistin bei der Data Display Solution GmbH & Co. KG und wurden mit einem Steuersatz von 15,83 % entsprechend dem Wahlrecht (§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB) für steuerliche Verlustvorträge angesetzt, soweit eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird.

6. Eigenkapital

Das Grundkapital der FORTEC Elektronik AG beträgt am Bilanzstichtag Euro 3.250.436.00 (VJ: Euro 3.250.436.00). Die Aktien der Gesellschaft sind eingeteilt in 3.250.436 nennwertlose Stückaktien (Wertpapierkennnummer 577410/ISIN DE 0005774103) mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,00.

Die Kapitalrücklage bleibt unverändert bei Euro 13.619.186,39.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Februar 2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu Euro 1.477.471,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.477.471 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).

Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (i) für Spitzenbeträge; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; (iii) bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, sofern der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet.

Das genehmigte Kapital vom 15. Februar 2018 (genehmigtes Kapital 2018/1) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung zum Bilanzstichtag Euro 1.181.978,00.

7. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:

Personalbereich TEuro 314 (VJ: TEuro 503)
Jahresabschluss- und Prüfungskosten TEuro 130 (VJ: TEuro 91)
Gewährleistungsverpflichtungen TEuro 102 (VJ: TEuro 104)
Zollverpflichtungen TEuro 0 (VJ: TEuro 100)

8. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Der Verbindlichkeitenspiegel fasst die Beträge wie folgt zusammen:

< 1 Jahr >5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.083.324 € 1.041.670 € 0 €
VJ 3.132.806 € 1.041.670 € 0 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84.689 € 84.689 € 0 €
VJ 1.112.685 € 1.112.685 € 0 €
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.463.234 € 1.463.234 € 0 €
VJ 2.411.552 € 2.411.552 € 0 €
Sonstige Verbindlichkeiten 40.631 € 40.631 € 0 €
VJ 169.280 € 169.280 € 0 €
davon aus Steuern 31.144 € 31.144 € 0 €
VJ 135.198 € 135.198 € 0 €
davon aus Sozialversicherung 1.914 € 1.914 € 0 €
VJ 8.458 € 8.458 € 0 €
3.671.878 € 3.578.542 € 0 €
VJ 6.826.323 € 4.735.187 € 0 €

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind TEuro 128 (VJ: TEuro 155) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die FORTEC Elektronik AG ist Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von TEuro 80 (VJ: TEuro 426) eingegangen; mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr TEuro 23 (VJ: TEuro 250).

D) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich in Umsätze Stromversorgung TEuro 4.530 (VJ: TEuro 5.429.) und Datenvisualisierung TEuro 15.078 (VJ: TEuro 15.809).

Das operative Geschäft wurde mit Wirkung ab 01. April 2020 verpachtet. Der Geschäftsbereich Datenvisualisierung wurde an die DISTEC GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen und der Geschäftsbereich Power Supply an die EMTRON electronic GmbH verpachtet. Den Betriebspachtverträgen in der Fassung vom 19. Dezember 2019 wurde in der Hauptversammlung mit Beschluss vom 06. Februar 2020 zugestimmt.

Die Bestandsveränderung entspricht wegen der Umstellung auf die Betriebsverpachtung nicht zur Bilanz.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Wesentlichen Erträge aus der Liquidation der Blum Stromversorgungen GmbH i.L. in Höhe von TEuro 167, Erträge aus Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen, Erträge aus Anlagenabgang in Höhe von TEuro 62, Sachbezügen, aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEuro 57 (VJ: TEuro 16), sowie Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von TEuro 96 (VJ: TEuro 100).

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten:

Aufwendungen aus Kursdifferenzen TEuro 126 (VJ: TEuro 119)

Die Aufwendungen sind entstanden durch Währungsumrechnungen von Warenein- und Warenverkäufen in Dollar.

4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Gegenüber den verbundenen Unternehmen wurden Zinserträge in Höhe von TEuro 60 (VJ: TEuro 69) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von TEuro 20 (VJ: TEuro 28) realisiert. Der Zinsertrag aus Gewährleistungen beträgt TEuro 1 (VJ: TEuro 1).

5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. §253 Abs. 3S. 5 HGB in Höhe von TEuro 500 auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert erfolgten wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung auf den Beteiligungsansatz ALTRAC AG. Grundlage war die Prognoserechnung nach dem Discounted Cash-Flow-Verfahren.

E) Sonstige Angaben

1. Vorstand

Zum Bilanzstichtag sind folgende Vorstände im Handelsregister eingetragen:

Frau Sandra Maile Vorstand (CEO Vorstandssprecherin)
Herr Bernhard Staller Vorstand (COO Display Technology & Embedded)
Herr Jörg Traum Vorstand (COO Power Supplies)

Herr Jörg Traum ist mit Eintragung in das Handelsregister vom 14. Juli 2020 als Vorstand ausgeschieden.

Frau Sandra Maile ist Geschäftsführerin der Autronic Steuer- und Regeltechnik GmbH. Herr Bernhard Staller ist Geschäftsführer der DISTEC GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen, Herr Jörg Traum ist Geschäftsführer der EMTRON GmbH Riedstadt-Wolfskehlen.

Die Gesamtbezüge betragen TEuro 788 (VJ: TEuro 867), darin sind erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von TEuro 230 (VJ: Euro 250) enthalten.

Die Angabe bzgl. der persönlichen Aufgliederung der Bezüge nach § 285 Nr. 9a S. 3 HGB unterbleibt gem. § 286 Abs. 5 HGB in Verbindung mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Februar 2017.

2. Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats wechselten im Geschäftsjahr:

Winfried Tillmann, Vorsitzender Schwerte, Wirtschaftsprüfer
bis 31. Augugst 2019
Christoph Schubert, Vorsitzender Dortmund, Wirtschaftsprüfer
ab 01. September 2019
Michael Höfer, Stellvertreter Steingaden, Portfoliomanager
bis 06. Februar 2020
Dr. Andreas Bastin, Stellvertreter Hamm, Dr. Ing. Maschinenbau
ab 06. Februar 2020
Volker Gräbner Hamburg, Arbeitnehmervertreter
bis 06. Februar 2020
Christina Sicheneder Grafrath, Arbeitnehmervertreterin
ab 06. Februar 2020

Herr Winfried Tillmann war noch in folgenden Kontrollgremien vertreten:

VBH Deutschland GmbH, Korntal - Münchingen

Montanhydraulik GmbH, Holzwickede

Herr Michael Höfer war noch in folgendem Kontrollgremium vertreten:

Value-Holdings AG, Augsburg

Herr Christoph Schubert ist außerdem Mitglied in folgenden Kontrollgremien:

Müller - Die lila Logistik AG, Besigheim

Kath. St. Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH, Dortmund

Cardiac Research Gesellschaft für medizin-biotechnologische Forschung mbH, Dortmund

Herr Dr. Andreas Bastin ist außerdem noch Mitglied in folgenden Kontrollgremien:

Montanhydraulik GmbH, Holzwickede

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen im Berichtsjahr TEuro 56 (VJ: TEuro 45).

3. Honorar des Abschlussprüfers

Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers, Metropol Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mannheim, sind Prüfungsgebühren in Höhe von TEuro 60 (VJ: TEuro 62) und sonstige Leistungen in Höhe von TEuro 9 (VJ: TEuro 0) als Aufwand erfasst.

4. Arbeitnehmer

Die FORTEC Elektronik AG hat im Geschäftsjahr durchschnittlich 32 (VJ: 40) Arbeitnehmer beschäftigt; davon leitende Angestellte 3 (VJ: 3).

5. Governance Kodex

Der Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Datum vom Oktober 2019 die nach § 161 AktG geforderte Erklärung zur Anwendung des Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären dauerhaft (https://www.fortecag.de/investor-relations/organe/corporate-governance/) zugänglich gemacht. (§ 285 Nr. 16 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB).

6. Haftungsverhältnisse

Die FORTEC Elektronik AG ist Mithaftungsverpflichtungen (Gesamtschuldnerische Mithaftung) im Rahmen eines gesamten Konzernfinanzierungskonzepts bei der Commerzbank über insgesamt 5,0 Mio. Euro für einen Kreditrahmen der Gesellschaft / der Tochtergesellschaft DISTEC GmbH eingegangen. Derzeit werden von diesem Rahmen GBP 314.000 (TEuro 350) als Aval für die Display Technology Ltd. über die FORTEC Elektronik AG genutzt. Dieses Aval dient der Absicherung eines Aufschubkontos bei den Zollbehörden (HM Revenue and Customs). Das Aufschubkonto valutiert zum 30. Juni 2020 mit GBP 79.711,57 (TEuro 87). Die FORTEC Elektronik AG hat gegenüber der EMTRON GmbH für einen Darlehensvertrag eine Patronatserklärung in Höhe von 3 Mio. Euro abgegeben, den die Tochtergesellschaft EMTRON Electronic GmbH für den Bau einer Gewerbeimmobilie abgeschlossen hat. Davon sind am Bilanzstichtag TEuro 2.611 valutiert.

Weiterhin hat die FORTEC Elektronik AG einen Schuldbeitritt gegenüber der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH für einen ca. 10-jährigen Mietvertrag erklärt, den die Tochtergesellschaft Data Display Solution GmbH & Co. KG abgeschlossen hat. Die finanzielle Verpflichtung aus dem Mietvertrag beträgt TEuro 149 pro Jahr und TEuro 968 für die Restmietdauer.

Die FORTEC Elektronik AG hat zugunsten der Tochtergesellschaft Display Technology Ltd. eine Garantie in Höhe von GBP 150.000 (TEuro 164) an die Commerzbank Payment Services abgegeben. Davon sind am Bilanzstichtag 0 EUR valutiert.

Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Bonität der Vertragspartner derzeit ausgeschlossen.

7. Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt eine Dividende in Höhe von insgesamt Euro 0,60 pro Aktie vor. Dies entspricht 1.950.261,60 Euro (VJ: 2.275.305,20 Euro). Ausschüttungsberechtigt sind insgesamt 3.250.436 Aktien. Ausschüttungsgesperrt ist ein Betrag in Höhe von Euro 57.000,00 aus der Aktivierung von latenten Steuern. Der übersteigende Betrag in Höhe von 146.608,60 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

8. Derivative und andere Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

9. Meldepflichten gemäß § 160 AktG

Folgende Meldungen wurden der Gesellschaft in den vergangenen Geschäftsjahren übermittelt:

Meldepflichtige Gesellschaft Stichtag der Meldung Stimmrechtsanteil am Stichtag Berührung der Meldeschwellen
TRM Beteiligungsgesellschaft mbH 31.08.2012 31,41% 3%; 5%; 10%; 15%; 20%; 25%; 30%; 30%
Scherzer Co KG 09.11.2012 3,05 % 3%
10.01.2013 5,07 % 5%
26.02.2013 2,82 % 5 %; 3 %
Scherzer & Co. AG 18.07.2013 3,38 % 3%
20.02.2014 2,18 % 3%
KR Fonds Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) 13.10.2016 4,41 % 3%
GS&P Kapitalanlagegesellschaft Luxemburg 17.07.2018 3,077 % 3%
GS&P Kapitalanlagegesellschaft Luxemburg 26.07.2018 2,93 % 3%

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde keine Meldung gemäß 26 WpHG (meldepflichtige Wertpapierkäufe) veröffentlicht.

10. Ad-hoc-Mitteilung

Im Geschäftsjahr wurden drei Ad-hoc Mitteilungen veröffentlicht:

1) 08.11.2019:

FORTEC Elektronik AG: Erstes Quartal im Geschäftsjahr 2019/2020 relativ schwächer als Vorjahr und vorsorgliche Anpassung der Prognose.

2) 11.12.2019:

FORTEC Elektronik AG: Bündelung des operativen Geschäfts und Abschluss von zwei Betriebspachtverträgen.

3) 20.05.2020:

FORTEC Elektronik AG: Geschäftsjahr 2019/2020 schwächer als Vorjahr und Anpassung der Prognose

11. Konzernobergesellschaft

Die FORTEC Elektronik AG ist Konzernobergesellschaft der unter Punkt C 1 angegebenen verbundenen Unternehmen und erstellt einen Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 nach den Vorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) für den größten Konzernkreis.

 

Germering, 10. August 2020

FORTEC Elektronik AG

Sandra Maile, Vorstandssprecherin

Bernhard Staller, Vorstand

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020

der FORTEC Elektronik AG

Grundlagen des Unternehmens

FORTEC war in zwei sehr attraktiven Segmenten der hochwertigen Elektronik tätig: Power Supplies und Datenvisualisierung (Display & Embedded) und besetzt in diesen Bereichen eine marktführende Position im deutschsprachigen Raum.

Zum 1. April 2020 wurde das operative Geschäft an zwei Tochtergesellschaften verpachtet. Das gesamte Display- & Embedded Portfolio wurde von der Tochtergesellschaft Distec GmbH und das Portfolio der Stromversorgungen von der Emtron electronic GmbH übernommen. Die FORTEC AG ist nun als Holding für die Steuerung der verbundenen Unternehmen, die Strategie des Konzerns und wesentliche Teile der Administration zuständig.

Im Produktbereich Power Supplies deckt FORTEC die komplette Produktpalette bei Netzteilen und DC/DC Wandlern über die Emtron electronic GmbH mit Standardprodukten, die aus Fernost stammen, über in Deutschland modifizierte Seriengeräte ab. Die Autronic beschäftigt sich mit kundenspezifischen Entwicklungen für Nischenmärkte.

Die 100%-ige Tochtergesellschaft Distec GmbH, vertreibt im Bereich Datenvisualisierung als ideale Ergänzung zum Produktportfolio der FORTEC professionelle Anzeigesysteme für Industrie und Digital Signage sowie Industriemonitore. Durch die Distec GmbH kann die FORTEC Gruppe eigenentwickelte TFT Controller- und Ansteuerlösungen, sowie die neueste Generation der Optical Bonding Technologie anbieten.

Mit der Verknüpfung der Produktbereiche Displays und Embedded Computer zu einem Datenvisualisierungssystem besetzt FORTEC seit langem einen sehr attraktiven Markt. Die Verknüpfung beginnt mit der Auslieferung von systemgeprüften Standardkits, geht weiter über begleitende Dienstleistungen im Bereich Hard- und Software beim Verkauf von Standardgeräten und endet mit kundenspezifischen Entwicklungen.

Zielkunden aller Gesellschaften sind Produzenten im Bereich der Industrieautomation, der Medizintechnik und der elektronischen Informationsmedien sowie Ausrüster der Bahn- und Sicherheitstechnik. Damit deckt FORTEC in ihrem Leistungsportfolio die Bereiche Gesundheit, Information, Sicherheit und Mobilität sowie Auf- und Ausbau industrieller Fertigungen ab, die heute als die Megatrends mit weltweitem langfristigem Nachfragewachstum dargestellt werden.

Die Beherrschung der Technologie in Verbindung mit einem professionellen Vertrieb vor Ort ist unsere Kompetenz. Gewachsene Beziehungen zu zahlreichen innovativen und namenhaften Kunden sind Grundlage unseres Erfolgs. Das Projektgeschäft mit langjähriger Kundenbindung steht bei uns im Vordergrund.

Die Kompetenz im Bereich Fertigung liegt bei den drei 100 %-igen deutschen Tochtergesellschaften Distec, Rotec und Autronic sowie deren tschechische Tochtergesellschaft Alltronic s.r.o. und in den USA durch Apollo Display Technologies. Der Betrieb der ROTEC technology GmbH wird zum 30. Juni 2020 eingestellt und der Standort Raststatt geschlossen.

Im Ausland bestehen in England mit der Display Technology und in der Schweiz mit der Altrac zwei 100 %-ige Vertriebstochtergesellschaften. Über eine Beteiligung von 36,6% an der niederländischen Handelsfirma Advantec Electronics ist FORTEC in den Beneluxstaaten vertreten.

Die erfolgreiche Tochtergesellschaft Emtron konzentriert sich auf das reine Distributionsgeschäft im Segment Power Supplies. Der Vertrieb in England und USA soll über die Auslandsgesellschaften konsequent erweitert werden.

Die FORTEC als Holding wird sich auf das Beteiligungsmanagement und die Weiterentwicklung einheitlicher, konzernweiter Prozesse zur Hebung von Synergien konzentrieren.

Wirtschaftsbericht

Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind zunehmend von Spannungen geopolitscher Art geprägt und seit Anfang 2020 vom Ausbruch der COVID-19-Pandemie nahezu weltweit beherrscht.

Auch die aktuelle Wirtschaftslage in der Eurozone ist durch die Pandemie stark beeinflusst. In Deutschland ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenüber dem 4. Quartal um 2,2 % gesunken. Das 2. Quartal 2020 war gegenüber dem 1. Quartal 2020 nochmals um 9,7 % schwächer. Dies war der stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen für Deutschland im Jahr 1970. Er fiel noch deutlich stärker aus als während der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 (-4,7 % im 1. Quartal 2009). Investitionen in Ausrüstungen sind deshalb massiv eingebrochen.

Die Verunsicherung in Bezug auf die Entwicklung der US- und chinesischen Politik und den weiterhin noch offenen Brexit-Verhandlungen besteht zwar weiterhin, wird aber von den Auswirkungen der Pandemie überlagert.

Ertragslage

Im Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2019/2020 konnte, anders als im Vorjahr prognostiziert, der Umsatz nicht gesteigert werden. Der Umsatz reduzierte sich bedingt durch die Verpachtung des operativen Geschäfts zum 31. März 2020 an die Tochterunternehmen um 1.633 TEuro auf 19,6 Mio. Euro.

Beim Materialaufwand ist der Druck auf die Marge, vor allem beim reinen Handelsgeschäft weiterhin vorhanden. Als finanzieller Leistungsindikator gilt die Rohmarge, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen durch die COVID-19-Pandemie nur leicht von 25,7 % im Vorjahr auf 25,0% gesunken, ist. Die absolute Marge ist damit von 5,4 Mio. Euro im Vorjahr auf 4,9 Mio. Euro gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Erträge ohne Währungsumrechnung betragen 532 TEuro (VJ: 157 TEuro). Der Anstieg resultiert aus dem Anlagenverkauf an Distec und Emtron im Rahmen der Verpachtung und einem Liquidationsgewinn der Tochtergesellschaft Blum.

Die Personalkostenquote ging durch die Verpachtung des operativen Geschäfts im 4. Quartal von 16,2 % auf 14,6 % zurück. Die Personalkosten absolut betrachtet, gingen mit 2,8 Mio. Euro (VJ: 3,4 Mio. Euro) um 590 TEuro zurück.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter Berücksichtigung der Abschreibungen stiegen von 1,7 Mio. Euro im Vorjahr auf 2,0 Mio. Euro. Gründe hierfür sind höhere Raumkosten durch die Anmietung weiterer Flächen in Germering sowie Mietverpflichtungen für eine Teilfläche am aufgegebenen Standort Landsberg am Lech.

Das EBIT (ohne Beteiligungsergebnis) als wichtigster finanzieller Leistungsindikator lag mit 526 TEuro sogar um 78 TEuro über dem Vorjahreswert von 448 TEuro. Die Umsatzrendite auf EBIT Basis ist von 2,1 % auf 2,7 % gestiegen. Dies ist ein Erfolg, der nicht branchenüblich und damit unbedingt erwähnenswert ist.

Im Beteiligungsergebnis in Höhe von 1,7 Mio. Euro (VJ: 0,8 Mio. Euro) sind die deutlich gestiegenen Erträge unserer Tochtergesellschaften Rotec, Distec sowie Apollo und der niederländischen Beteiligung Advantec Electronics in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. Euro, enthalten. Die Beteiligung an der Altrac wurde nochmals um 0,5 Mio. Euro abgeschrieben.

Der Jahresüberschuss war im Berichtsjahr trotz der erwähnten weltweiten Krise erfreulicherweise deutlich positiv mit 2,1 Mio. Euro (VJ: 1,4 Mio. Euro).

Vermögenslage

Die finanzielle Lage kann weiter als komfortabel bezeichnet werden:

Auf der Aktivseite sind Finanzanlagen inkl. Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit insgesamt 16,8 Mio. Euro (VJ: 18,2 Mio. Euro) bilanziert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund des Übergangs des operativen Geschäftes von 1,5 Mio. Euro auf 3 TEuro gesunken. Deutlich gestiegen sind aufgrund der Veräußerung der Waren im Zusammenhang mit dem Verpachtungsmodell die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen auf 9,0 Mio. Euro (VJ: 6,4 Mio. Euro). Die Bilanzposition Vorräte entfällt seit 1. April 2020 durch die Verpachtung des operativen Bereichs an Tochtergesellschaften.

Die flüssigen Mittel haben sich von 4,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 4,5 Mio. Euro erhöht.

Finanz- und Liguiditätslage

Die Gesellschaft hat eine Eigenkapitalquote von 86,0 % (VJ: 77,9 %). Der Bankkredit in Höhe von ursprünglich 5,0 Mio. Euro, der bis zum 30.12.2022 läuft, valutiert zum Bilanzstichtag mit 2,1 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten reduzierten sich aufgrund des Verpachtungsmodells von 1,1 Mio. Euro auf 85 TEuro. Das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.

Für das Unternehmen stellen nicht finanzielle Leistungsindikatoren, vor allem die Mitarbeiter, sowie jahrelange Lieferanten- und Kundenbeziehungen einen besonderen Wert dar.

Wir haben viele langjährige Mitarbeiter, die wir in ihrer Eigenverantwortlichkeit und ihrem Leistungswillen unterstützen.

Dem ökologischen Gedanken der Nachhaltigkeit fühlt sich das Unternehmen in seinem operativen Handeln verpflichtet.

Prognosebericht

Laut Ifo Konjunkturprognose haben die COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung die deutsche Wirtschaft in die tiefste Rezession ihrer Nachkriegsgeschichte gestürzt. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland in 2020 wird aus heutiger Sicht um insgesamt 6,7 % niedriger sein als im Vorjahr.

Die FORTEC als Holding wird vor allem konzerninterne Dienstleistungen erbringen, deren Höhe auf Vorjahreswerten basiert. Das EBIT als finanzieller Leistungsindikator wird deshalb für das Geschäftsjahr 2020/2021 auf Vorjahresniveau geplant. Zusätzlich hängt das Ergebnis künftig von den Beteiligungserträgen der Tochtergesellschaften ab, deren Prognosen jedoch vom weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie beeinflusst sein werden.

Risiko- und Chancenbericht

Die nachfolgend aufgeführten Risiken können unser Unternehmen als Ganzes, unsere finanzielle Situation und unsere Ergebnisse beeinflussen. Den nachfolgend aufgeführten Risiken sind wir permanent ausgesetzt. Die Aufzählung der Risiken ist nicht abschließend, es können zusätzlich Risiken auftreten, die wir derzeit noch nicht kennen oder für nicht bedeutend erachten.

Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens aktuell gefährden, sind nicht zu erkennen.

Bilanzielle Risiken, soweit sie bei Bilanzerstellung erkennbar waren, wurden durch entsprechende Abschreibungen und Rückstellungen berücksichtigt. Die Bewertung der Risiken erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum Bilanzstichtag, kann im Einzelfall jedoch nicht ausreichend sein.

Zu den bei der FORTEC bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitgehend über Kreditversicherung abgesichert. Durch ein Forderungsmanagement werden die Zahlungsfristen überwacht und das Ausfallrisiko reduziert. Es stehen auf Konzernebene Kreditlinien in Höhe von 8 Mio. Euro zur Verfügung, die jedoch im Moment nur in geringer Höhe durch die Display Technology in Anspruch genommen werden.

Elementarrisiken werden durch einen umfassenden Versicherungsschutz abgedeckt. Durch die jährliche Überprüfung wird das Risiko als gering eingeschätzt, im Einzelfall kann der Versicherungsschutz jedoch nicht ausreichend sein.

Potenzielle Risiken, die wir eingehen müssen um am Markt zu bestehen, sind das Vertriebs-Produkt- und Marktrisiko, und insbesondere das Risiko aus dem Beteiligungsmanagement.

Der Erfolg am Markt hängt weiter sehr stark von dem umfassenden Wissen und der langjährigen Erfahrung der Mitarbeiter ab sowie aktuell in besonderem Maße von der Gesundheit der Mitarbeiter. Eine Mitarbeiterveränderung in großem Maße oder von einzelnen Schlüsselpositionen kann den bisherigen Erfolg gefährden. Die Rekrutierung von neuen Mitarbeitern vor dem Hintergrund eines deutlich spürbaren Fachkräftemangels und die Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber in einem regionalen Umfeld von Vollbeschäftigung stellen eine besondere Herausforderung dar. Durch kreative Lösungen wie z.B. eine neue, moderne Arbeitsumgebung und individuelle Arbeitsmodelle reduziert sich das Risiko.

Durch die gesamte EDV-Vernetzung des Unternehmens kann ein Ausfall oder eine ernsthafte Störung im Computersystem der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen. Durch den Einsatz von aktuellen modernen Sicherheitsvorkehrungen mit externen Partnern und permanentem Monitoring wirken wir möglichen Schadensfällen entgegen. Ein Missbrauch durch Externe oder Interne, trotz Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere durch Diebstahl von Informationen oder durch ungenügende Datenschutzvorkehrungen, kann im Extremfall nicht ausgeschlossen werden.

Fremdwährungsrisiken ergeben sich im Rahmen des Beteiligungsmanagements nur aus den Verrechnungen der Leistungen an die internationalen Tochterunternehmen, die jedoch vernachlässigbar sind.

Die bisherige Wachstumsstrategie der Gesellschaft beinhaltete sowohl organisches Wachstum als auch Firmenzukäufe. Aufgrund einer vorsichtigen Ertragsplanung sehen wir derzeit die Notwendigkeit, Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz der Altrac AG in der Bilanz vorzunehmen. Dies kann auch für zukünftige Perioden nicht ausgeschlossen werden.

Neben den Risiken ergeben sich auch ständig neue Chancen.

Durch den Fokus auf die Holdingaufgaben, kann die FORTEC Synergieeffekte im zentralen Management von Infrastrukturaufgaben und Verwaltungsaufgaben entwickeln. Sie kann im Rahmen des Beteiligungsmanagement bei der Entwicklung von zentralen Ertragschancen, beim Umgang mit weltweiten Umwelteinflüssen wie z.B. der derzeitigen COVID-Pandemie sowie der Bereitstellung der konzernweiten Liquidität unterstützen.

Durch ein gezieltes Beteiligungsmanagement liegen Chancen in einem möglichen Zukauf von weiteren strategischen Beteiligungen.

Risikomanagement

Das Risikomanagement wird durch die Veränderung des Geschäftsbetriebs überarbeitet. Es stellt sicher, dass die sich im täglichen Geschäftsablauf ergebenden bekannten oder neu auftretenden Risiken transparent und damit steuerbar werden. Hierzu werden auch Vorgaben an die Tochterunternehmen gemacht.

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil des Managementsystems und ermöglicht dabei Risiken zu erkennen und so weit wie möglich in ihren Auswirkungen zu begrenzen. Risikomanagement ist eine fortwährende Aufgabe Es ist daher notwendig, bei allen Mitarbeitern und speziell bei den Entscheidungsträgern ein Bewusstsein für die im Unternehmen bestehenden Risiken zu schaffen. Deshalb sind entsprechende Prozesse und Verfahrensanweisungen in die QMH-Prozesslandschaft eingebunden und für jeden abrufbar.

Gemäß der vom Vorstand vorgenommenen Risikoanalyse (Risiko- und Chancen-Matrix) wurden entsprechende Risikomaßnahmen getroffen und Verantwortliche für die Umsetzung benannt.

Durch eine kontinuierliche Risikoberichterstattung insbesondere der rechtlich selbständigen Konzerngesellschaften wird sichergestellt, dass sich der Vorstand regelmäßig ein Gesamtbild der Risikolage der Beteiligungen verschaffen kann, wobei die Geschäftsleitung jedoch jederzeit das aktuelle Risiko kennen muss, z.B. durch ein Adhoc-Reporting. Hierbei hilft die formale Implementierung des Risikomanagementsystems. Unser Fokus liegt aber auch darauf, dass durch die permanente Sensibilisierung der Mitarbeiter für potenzielle Risiken neben der Erkennung des Risikos dessen zeitnahe Bearbeitung gewährleistet wird.

Ziel des Risikomanagementsystems ist es, dass die Risiken von den Mitarbeitern und den Entscheidungsträgern vor dem Entstehen von Schäden für das Unternehmen erkannt werden und von den Mitarbeitern eigenverantwortlich oder in Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern rechtzeitig eine sachdienliche Lösung herbeigeführt wird. Mitarbeiter werden durch Schulungen zusätzlich sensibilisiert.

Das interne Kontroll- und Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist integraler Bestandteil aller Prozesse des FORTEC-Konzerns und basiert auf einem systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und Risikosteuerung. Die Verantwortung für die Gestaltung des Kontroll- und Risikomanagements liegt beim Vorstand. Aktive Monitoringkontrollen durch den Vorstand unterstützen das Erkennen, die Beurteilung und die Bearbeitung der Risiken in den einzelnen Geschäftsfeldern der AG und bei den Tochtergesellschaften.

Erkenntnisse hierzu, insbesondere zur Ablauforganisation im laufenden Geschäftsjahr fanden Niederschlag im derzeit gültigen QM-Handbuch.

Im Rahmen des Kontroll- und Risikomanagements aus den Beteiligungen ermöglichen monatliche Auswertungen der AG und der Tochtergesellschaften Abweichungen bei den Planzahlen im Auftragseingang, beim Auftragsbestand, beim Lagerbestand sowie bei Umsatz, Rohmarge und Kosten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Die Laufzeit der Forderungen, insbesondere der Debitoren, wird regelmäßig überprüft.

Die Werthaltigkeit der Beteiligungen wird einmal jährlich bzw. bei Bedarf durch einen Impairmenttest im Rahmen des Konzernabschlusses überprüft und gegebenenfalls korrigiert.

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden, die Inventur ordnungsgemäß durchgeführt wird und Vermögensgegenstände als auch Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden.

Es ist sichergestellt, dass die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung stellen.

Der Abschlussprüfer und sonstige Prüfer, z. B. der steuerliche Betriebsprüfer, der Zollprüfer und die Prüfer der Sozialversicherungen sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das Kontrollumfeld einbezogen. Insbesondere die Prüfung des Konzernabschlusses durch den Konzernabschlussprüfer bildet eine wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme in Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.

Gesamtbetrachtung der Risiko- und Chancensituation

Aus der Sicht der Geschäftsleitung einer Managementholding sehen wir in Abwägung von Risiko- und Chance ein Überwiegen der Chancen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft.

Auch wenn die unternehmerischen Risiken für die Tochterunternehmen ständig steigen, werden die unterstützenden Prozesse der FORTEC für die Tochterunternehmen, deren immer höher werdenden Anforderungen an Produkte und Projekte und mit den immer kürzer werdenden Produktlebenszyklen, positiv beeinflussen.

Weitere Angaben nach § 289 a HGB

Das Vergütungssystem der Gesellschaft für die Vorstände beinhaltet fixe Gehaltsbestandteile und ergebnisabhängige Tantiemen. Die Hauptversammlung vom 16. Februar 2017 hat beschlossen, dass die gemäß § 285 Nr. 9a Satz 5-8 HGB verlangten Angaben im Geschäftsbericht unterbleiben können. Bestellung und Abberufung des Vorstands erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 84, 85AktG). Entschädigungsvereinbarungen im Fall eines Kontrollwechsels bzw. eines Übernahmeangebots sind mit dem Vorstand nicht getroffen. Bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots können jedoch die für das Unternehmen essentiellen Lieferantenverträge von den Vertragslieferanten gekündigt werden. Diese Gefahr besteht insbesondere, wenn der Vertragslieferant den Einstieg eines Wettbewerbers befürchten muss.

Die Anzahl der Aktien beträgt 3.250.436 Stück mit einem Nennwert von 1 Euro. Es besteht derzeit kein Aktienrückkaufprogramm.

Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus stimmberechtigten, auf den Inhaber bezogenen Stammaktien. Es gibt weder Stimmrechtsbeschränkungen noch Einschränkungen beim Übertragen der Aktien.

Mit der Hauptversammlung vom 15. Februar 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu Euro 1.477.471 durch ein - oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.477.471 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Barzahlung und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).

Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (i) für Spitzenbeträge; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; (iii) bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, sofern der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet.

Das genehmigte Kapital vom 15. Februar 2018 (genehmigtes Kapital 2018/1) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung zum Bilanzstichtag Euro 1.187.978.

Satzungsänderungen bedürfen einer Stimmenmehrheit von 75% der Hauptversammlung. Bezüglich der Angaben gemäß § 289 Abs. 2 S. 2 HGB wird auf den Anhang verwiesen.

Schlusserklärung zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht), § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG:

Die Gesellschaft hat sich entschlossen, erneut einen Abhängigkeitsbericht zu erstellen, da der Hauptaktionär mit einer Minderheitsbeteiligung aufgrund der Hauptversammlungspräsenz in den vergangenen Jahren zumeist eine Hauptversammlungsmehrheit repräsentierte. Dadurch kann ein Abhängigkeitsverhältnis unserer Gesellschaft gegenüber § 17 Abs. 1 AktG begründet sein. Dies vorausgeschickt gibt der Vorstand folgende Schlusserklärung ab:

Bei der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft haben in Beziehung zu dem herrschenden oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr keine berichtspflichtigen Vorgänge vorgelegen.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Vorstand und Aufsichtsrat der FORTEC haben nach pflichtgemäßer Prüfung die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgeben, die in der Version vom Oktober 2019 den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (https://www.fortecag.de/investor-relations/organe/corporate-governance) dauerhaft zur Verfügung gestellt wird.

Verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der FORTEC Elektronik AG (FORTEC). Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß § 289 f Abs.1 Nr.2 HGB über die Unternehmensführung.

Für die FORTEC wird die Unternehmensführung neben den rechtlichen Anforderungen und internen Verfahrensanweisungen durch ein hohes Maß an Selbstverantwortung und ethischer Handlungsweise eines jeden Mitarbeiters geprägt.

Die Unternehmensführung der FORTEC als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und mit Einschränkungen durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Der Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 wurde am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel der verabschiedeten Leitlinien ist, die in Deutschland geltenden Regeln transparent zu machen, um so das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Unternehmensleitung deutscher Gesellschaften zu stärken.

Arbeitsweise und Zusammensetzung von Verwaltungsorganen und Ausschüssen gemäß § 289f Abs.2 Nr.3 HGB

Führungs- und Unternehmensstruktur: Entsprechend ihrer Rechtsform hat die FORTEC Elektronik AG eine in Aufsichtsrat und Vorstand zweigeteilte Verantwortungsstruktur. Als drittes Organ fungiert die Hauptversammlung. Alle drei Organe sind den Interessen der Aktionäre und des Unternehmens verpflichtet.

Der Vorstand ist ein an das Unternehmensinteresse gebundenes Leitungsorgan. Er führt die Geschäfte nach Gesetz, Satzung und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung.

Im Rahmen seiner Verantwortlichkeit ist der Vorstand zuständig für die Aufstellung der Quartals-, Jahres- und Konzernabschlüsse sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen. Ferner hat der Vorstand für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen und unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Er wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin.

Wesentliche Beschlüsse des Vorstands bedürfen der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle für die FORTEC Group wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements.

Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

Der Vorstand besteht bis zum Ende des Geschäftsjahres aus drei Personen. Jörg Traum, Mitglied des Vorstands seit 2012, hat sein Vorstandsamt nicht verlängert. Demnach besteht der Vorstand ab 1. Juli 2020, mit Eintragung ins Handelsregister vom 14. Juli 2020 aus zwei Personen.

Der Aufsichtsrat umfasst drei Mitglieder, von denen zwei als Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und ein Arbeitnehmervertreter nach dem Drittelbeteiligungsgesetz entsandt werden. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung erörtert der Aufsichtsrat regelmäßig. Er prüft Quartalsberichte, stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Die reguläre Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet in der Hauptversammlung 2025, die über das Geschäftsjahr 2023/24 beschließt.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019/2020 keine Ausschüsse gebildet. Er trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/2020 zu vier ordentlichen Präsenzsitzungen und zwei Sitzungen in Form von Telefon- bzw. Videokonferenzen zusammen. Dabei beriet er unter anderem über den Jahresabschluss 2018/2019 der FORTEC-Gruppe, die Ausschüttungspolitik, die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Verpachtung des operativen Geschäfts der FORTEC und die Planungen für 2019/2020.

Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand unter anderem über den Stand der IT-Projekte und der geplanten Personalentwicklung unterrichten. Er hat sich außerdem mit dem Risikomanagementsystem und insbesondere mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst.

Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung teil und berichtete über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018/19.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Im Geschäftsjahr 2019/20 bestanden keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern. Berater- und sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.

Gemäß § 111 Abs. 5 AktG erreicht der Aufsichtsrat in Geschäftsjahr 2019/2020 eine Frauenquote in Höhe von 33 %. Der festgelegte weibliche Anteil in Höhe von 30 % im Vorstand ist bereits erreicht. Gemäß § 76 Abs.4 AktG ist der für die zweite Leitungsebene festgelegte Anteil in Höhe von 25 % ebenfalls erreicht.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat der FORTEC Elektronik AG setzte sich während des Geschäftsjahres 2019/2020 - wie folgt zusammen:

Winfried Tillmann (Vorsitzender) bis 31. August 2019

Christoph Schubert (Vorsitzender) ab 1. September 2019

Michael Höfer (stellvertretender Vorsitzender bis 6. Februar 2020

Dr. Andreas Bastin (stellvertretender Vorsitzender) ab 6. Februar 2020

Volker Gräbner (Arbeitnehmervertreter) bis 6. Februar 2020

Christina Sicheneder (Arbeitnehmervertreterin) ab 6. Februar 2020

Aktionäre und Hauptversammlung: Die Anzahl der Aktien beträgt zum Bilanzstichtag 3.250.436 Stück mit einem Nennwert von 1 Euro. Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus stimmberechtigten, auf den Inhaber bezogenen Stammaktien. Es gibt weder Stimmrechtsbeschränkungen noch Einschränkungen beim Übertragen der Aktien.

Von der Gesamtzahl an FORTEC Aktien von 3.250.436 Stück besaß die TRM Beteiligungsgesellschaft am Meldestichtag 27. August 2012, 24:00 Uhr MESZ 928.111 FORTEC-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 31,41% des Grundkapitals und der Stimmrechte der FORTEC Elektronik AG.

Die Aktionäre der FORTEC Elektronik AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft aus.

Sie findet innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt. Ein Katalog der von der Hauptversammlung zu entscheidenden Fälle ergibt sich aus der Satzung und § 119 AktG (u.a. Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Wahl der Abschlussprüfer, Änderung der Satzung, Kapitalmaßnahmen).

Bei der Abstimmung gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, wiez. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Dritte, ausüben lassen.

Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht, die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend informiert. Diese Berichte und Informationen wurden auch auf der Website der FORTEC Elektronik AG zur Verfügung gestellt.

 

Germering, 25. August 2020

Sandra Maile, Vorstandsvorsitzende

Bernhard Staller, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der FORTEC Elektronik AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Germering, 25. August 2020

Sandra Maile, Vorstandsvorsitzende

Bernhard Staller, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, Germering

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, Germering, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FORTEC Elektronik Aktiengesellschafft für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. F) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab:

Nachfolgend berichten wir über die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Werthaltigkeit des Finanzanlagevermögens aufgrund dessen größenmäßiger Bedeutung in der Bilanz der Gesellschaft.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir, wie folgt, strukturiert:

Sachverhalt und Darstellung des Risikos für den Jahresabschluss

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Schlussfolgerungen und weitere Informationen

a) Werthaltigkeit des Finanzanlagevermögens

Sachverhalt und Darstellung des Risikos für den Jahresabschluss

In der Bilanz der FORTEC AG ist das Finanzanlagevermögen mit 16,8 Mio. Euro (51,3 % der Bilanzsumme) gegenüber dem Vorjahr um 1,43 Mio. Euro gesunken. Diese Position weist Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 15,26 Mio. Euro und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 1,5 Mio. Euro aus.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an diese Unternehmen stellen im Jahresabschluss der FORTEC AG einen wesentlichen Teil der Vermögensgegenstände dar.

Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Buchwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an diese Unternehmen werden mindestens jährlich zum 30. Juni auf voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen hin überprüft.

Diese Überprüfung basiert für die wesentlichen Anteilsrechte auf einem Bewertungsmodell nach dem Discounted Cashflow-Verfahren.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit basiert auf Annahmen, die sich aus der Unternehmensplanung ableiten und die von erwarteten zukünftigen Markt- und Wirtschaftsbedingungen beeinflusst werden. Der beizulegende Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dabei insbesondere von den zukünftigen Zahlungsströmen in der Planung dieser Unternehmen sowie den angenommenen Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Die Festlegung dieser Parameter obliegt den gesetzlichen Vertretern und ist ermessensabhängig. Es besteht das Risiko, dass Änderungen dieser Ermessensentscheidungen wesentliche Veränderungen in den Werthaltigkeitstests der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen nach sich ziehen.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben uns im Rahmen unserer Prüfungshandlungen mit dem von der Gesellschaft etablierten Prozess sowie den damit zusammenhängenden Kontrollen zur Durchführung von Werthaltigkeitstests im Hinblick auf deren Eignung, potenziellen Abschreibungsbedarf zu ermitteln, befasst. In diesem Rahmen haben wir die wesentlichen Planungsannahmen für die jeweiligen verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Der Fokus wurde dabei auf die Beurteilung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme in den Planungen der wesentlichen verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie auf die verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumsraten gesetzt. Wir haben festgestellt, dass die Annahmen im Zusammenhang mit der Planung hinreichend dokumentiert sind und mit unseren Erwartungen übereinstimmen.

Schlussfolgerungen und weitere Informationen

Wir konnten uns davon überzeugen, dass aus der Bewertung des Finanzanlagevermögens keine Anhaltspunkte für Beanstandungen erkennbar sind.

Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen im Finanzanlagevermögen sind in dem Abschnitt "C" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sowie die Aufsichtsorgane sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Bericht des Vorstands, die Erklärung zum Corporate Governance Kodex, die Erklärung zur Unternehmensführung und die Versicherung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht umfassen nicht die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Unsere Verantwortung im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses besteht darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss und zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung gewonnenen Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss, unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss oder im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab.

Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gem. Art. 10 EU-APrVO:

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 26. Mai 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 als Abschlussprüfer der FORTEC Elektronik AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Dipl.-Kffr. Gertrud K. Deffner, Lahr.

 

Lahr, den 1. September 2020

Metropol Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Gertrud K. Deffner, Wirtschaftsprüferin

ANLAGE ZUM BESTÄTIGUNGSVERMERK:

NICHT INHALTLICH GEPRÜFTE BESTANDTEILE DES LAGEBERICHTS

Folgenden Bestandteil des Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:

die im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB