Media | 7 June 2013 16:42
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P R E S S E M I T T E I L U N G
Neues E-Government-Gesetz bringt immense Erweiterung der De-Mail-Einsatzfelder
Birkenwerder, 07. Juni 2013 – Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das neue E-Government-Gesetz verabschiedet – und damit die möglichen Einsatzszenarien für die De-Mail deutlich erweitert. Das Gesetz legt zum Beispiel fest, dass jede Bundesbehörde entweder De-Mail oder ein anderes, sicheres Verfahren einsetzen muss – und definiert damit einen rechtsverbindlichen, digitalen und sicheren Kanal zwischen Behörden, Bürgern und Unternehmen. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zum Ersatz der Schriftform durch andere, hinreichend sichere technische Verfahren wie die De-Mail.
Vom Mietvertrag bis zur schriftlichen Kündigung
Auch viele andere Vorgänge, die bisher der Schriftformerfordernis unterlagen, können jetzt digital erledigt werden: So zum Beispiel schriftliche Kündigungen, Versicherungsabschlüsse und die Unterschrift unter dem Mietvertrag. Im behördlichen Kontext bildet das E-Government-Gesetz unter anderem die rechtliche Grundlage für digitale Abwicklungen im Urkundenwesen.
Weniger Bürokratie in der Verwaltung
‘Die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes durch den Bundesrat ist aus unserer Sicht ein deutlich positives Signal’, erklärt Szymanski weiter. ‘Sie bedeutet vor allen Dingen einen großen Schritt in Sachen Verwaltungsmodernisierung und hilft Kommunen und Behörden dabei, ihre Bürokratie zu minimieren.’ Mit dem De-Mail-Gateway für Unternehmen und Behörden und dem De-Mail-Portal für Privatkunden bietet FP ein umfangreiches Angebot für jeden Versender. Unternehmen sowie Behörden benötigen die einfache Implementierung eines De-Mail-Gateways. Dieses wird als Software in die bestehende IT-Infrastruktur der Kunden integriert, individuelle Anpassungen sind dabei möglich. Behörden bietet FP zudem den Vorteil einer automatischen Einbindung von EGVP, so dass sie ihre Gerichtskommunikation ebenfalls per De-Mail abwickeln können. Das De-Mail-Gateway von FP ist mandantenfähig, es kann also mehrere Mandanten gleichzeitig abwickeln. FP steht seinen Kunden beim Einstieg in die De-Mail-Nutzung beratend zur Seite. Weitere Informationen unter www.de-mail-business.de . Privatpersonen nutzen das webbasierte De-Mail-Portal. Über die Website www.fp-demail.de registrieren sich Kunden lediglich einmal – dann erhalten sie nach dem Ident-Verfahren ihre eigene De-Mail-Adresse und können direkt De-Mails versenden und empfangen. Kontakt
Francotyp-Postalia Holding AG
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| 215516 07.06.2013 |