![]() Francotyp-Postalia Holding AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024GESCHÄFTSBERICHT 2024Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,mit diesem Bericht informieren wir Sie wie gewohnt über den Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024. Gleichzeitig möchten wir mit Ihnen in die Zukunft von FP blicken und erläutern, wie es gelingen kann, FP zukunftsfähig aufzustellen. Ein wesentliches Ereignis des letzten Geschäftsjahres war die Veräußerung unserer Tochtergesellschaft freesort GmbH. Sie repräsentierte den Geschäftsbereich Mail Services und trug im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz in Höhe von 66,8 Mio. Euro bei. Als Folge des Verkaufs haben wir die Ziele für das Geschäftsjahr 2024 angepasst. Erwartet wurde nunmehr ein Umsatzrückgang um bis zu 7 Prozent im Vergleich zum adjustierten Vorjahreswert von 175,6 Mio. Euro. In Bezug auf das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) wurde erwartet, dass es bis zu 17 Prozent unter dem adjustierten EBITDA des Vorjahres von 27,6 Mio. Euro liegt. Das Ergebnis lag im Rahmen der Prognose: Der Umsatz sank um 3,6 Prozent auf 169,3 Mio. Euro und das EBITDA verzeichnete einen Rückgang um 8,6 Prozent auf 25,3 Mio. Euro. Mit Blick auf diese Zahlen kann man das Geschäftsjahr insgesamt als zufriedenstellend bezeichnen. Mit 141,8 Mio. Euro Umsatz ist der Geschäftsbereich Mailing & Shipping Solutions weiterhin der deutlich größere der beiden Geschäftsbereiche von FP. Hier zeigt sich der Rückgang des allgemeinen Briefmarktes und Störungen der Lieferkette mit einem Umsatzminus von 5,3 Mio. Euro. Der Geschäftsbereich Digital Business Solutions trug 27,4 Mio. Euro zum Gesamtumsatz bei, von denen 11,8 Mio. Euro reine Portoumsätze sind. Zusammenfassend können wir feststellen, dass sich der Geschäftsverlauf wie erwartet entwickelte. Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir den Transformationsprozess von FP vorangetrieben. Mit dem Ausbau der digitalen Produktbereiche soll zunächst das Ziel erreicht werden, das zukünftig voraussichtlich weiter rückläufige Geschäft mit Frankiermaschinen zu kompensieren. Dazu wurde ein Projektsteuerungsrahmen aufgebaut, der auf die entscheidenden Werttreiber (Key Value Drivers) wirkt und eine zentrale Steuerung und Umsetzung der Transformation ermöglicht. Einige Projekte wurden 2024 erfolgreich abgeschlossen, einige werden in 2025 fortgesetzt. Und auch für 2025 wurden neue Projekte initiiert, die für die positive Entwicklung der jeweiligen Geschäftsbereiche wichtig sind. Das Geschäftsmodell bietet eine solide Grundlage für die geplante Transformation. Während im Geschäft mit Frankiermaschinen das Hauptaugenmerk auf der Stabilisierung der Topline, der Verbesserung der Kostenstruktur und einer nachhaltigeren Produktpalette durch verstärkte Verwendung recycelter Bauteile und generalüberholter Maschinen liegt (circular economy) liegt, ist der Fokus im Digitalbereich auf Wachstum. Hier sehen wir erste Erfolge durch die Weiterentwicklung der rein digitalen Produkte und des Vertriebs. Der Transformation entgegen stehen verschiedene Risiken. Insbesondere könnten Zölle in den USA das Ergebnis des wichtigsten Einzelmarktes von FP belasten. In einigen europäischen, insbesondere skandinavischen Ländern (in diesem Fall Dänemark) wird die Digitalisierung massiv vorangetrieben, dass sogar die PostDanmark eine komplette Einstellung des Briefversands angekündigt hat. Unser besonderer Dank gilt an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem Engagement und ihrer Identifikation mit den gemeinsamen Zielen den Fortschritt von FP möglich machen. Auch das Team ist ist in einer Transformationsphase und wird gut aufgestellt, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern. Wir würden uns freuen, wenn Sie und auf diesem Weg weiter begleiten und freuen uns auf den gemeinsamen Dialog mit Ihnen.
Ihr Vorstand Friedrich G. Conzen, CEO Bericht des Aufsichtsratsder Francotyp-Postalia Holding AG (FP-Konzern)Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Geschäftspartner,der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beratend begleitet. Der Vorstand ist seinen Informations- und Berichtspflichten in vollem Umfang nachgekommen. Er hat uns regelmäßig, zeitnah und ausführlich in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung einschließlich der Entwicklung vereinbarter ESG-Kennzahlen. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Der Aufsichtsrat war insbesondere in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Zielen des Unternehmens, der Risikosituation, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. In diesem Zuge wurden dem Aufsichtsrat auch kritische operative Themen zur Beratung vorgelegt. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands aufgrund von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt. Sitzungen des AufsichtsratsIm Berichtsjahr fanden zwölf Sitzungen des Aufsichtsrats statt, die teilweise in Präsenz und bedarfsorientiert auch als Video- bzw. Telefonkonferenzen abgehalten wurden. Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen waren die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Francotyp-Postalia Holding AG und des Konzerns sowie die Finanz- und Ertragslage. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat im Vorfeld der Veräußerung der freesort GmbH intensiv mit den Chancen und Risiken dieser Transaktion beschäftigt und ihr schließlich zugestimmt. Ein weiteres Thema der Sitzungen war die beabsichtigte Einführung einer neuen ERP/CRM-Software. Dieses Projekt wurde im September 2024 im Interesse einer ressourcenschonenden Optimierung der Prozess- und IT-Landschaft beendet. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2023 samt zusammengefasstem Lagebericht, einschließlich der separaten nichtfinanziellen Erklärung sowie der zusammengefassten Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Unternehmensführung. Die Quartalsmitteilungen und der Halbjahresbericht wurden vor ihrer jeweiligen Veröffentlichung ausführlich mit dem Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich auch mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie mit Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und dessen Weiterentwicklung, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie des Compliance Managements und der Entwicklung der strategischen Compliance-Maßnahmen des FP-Konzerns befasst. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit den Prüfungsergebnissen, den Prüfungsprozessen und der Prüfungsplanung der Internen Revision für das Geschäftsjahr 2024 auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat auch eigene Aufträge an die interne Revision erteilt und sich so von der Angemessenheit und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems überzeugt. Ein weiteres Schwerpunktthema war der aktuelle Umsetzungsstand der laufenden KVD-Projekte. Darüber hinaus lag der Fokus auf der Corporate Governance sowie dem Internen Kontrollsystem (IKS) und dem Thema Compliance. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat die Vorbereitung der Hauptversammlung am 25. Juni 2024. Der Aufsichtsrat stimmte den Entscheidungen des Vorstands zur Durchführung als Präsenzveranstaltung zu. Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat die Unternehmens- und Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2024. Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand den Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024 erstellt und wird diesen der Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorlegen. Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand im Geschäftsjahr 2024 nach Prüfung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner gültigen Fassung die Abgabe und Veröffentlichung der Entsprechenserklärung beschlossen. Die aktuelle, zum 17. Januar 2025 abgegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ist auf der Website des FP-Konzerns abrufbar. Darüber hinaus berichten Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance beim FP-Konzern. Im Berichtsjahr hat es keine zustimmungs- oder veröffentlichungspflichtigen Geschäfte mit nahestehenden Personen gegeben. Ebenfalls traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat offenzulegen gewesen wären. Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 100 Prozent. Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen; regelmäßig tagte der Aufsichtsrat zeitweise auch ohne den Vorstand. Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen Technologien, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Zur gezielten Weiterbildung wird bei Bedarf an Informationsveranstaltungen teilgenommen. Aufgrund der durch die Satzung festgelegten Anzahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. In Übereinstimmung mit § 107 Abs. 4 AktG ist der Aufsichtsrat zugleich der Prüfungsausschuss. Prüfung von Jahres- und KonzernabschlussEntsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, von der Hauptversammlung am 25. Juni 2024 gewählt. Der Aufsichtsrat erteilte den Prüfungsauftrag an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und legte dessen Honorar fest. Zuvor prüfte und bewertete er die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers sowie die vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen und befasste sich mit der Überprüfung der Qualität der Abschlussprüfung. Während der Prüfung stand der Aufsichtsrat in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit den Abschlussprüfern. Der Konzernabschluss der Francotyp-Postalia Holding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und der Lagebericht des FP-Konzerns, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, wurden gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. BDO hat den vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und den Lagebericht der Francotyp-Postalia Holding AG, der mit dem Lagebericht des FP-Konzerns zusammengefasst ist, geprüft. Sowohl der Konzernabschluss als auch der zusammengefasste Lagebericht erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der BDO AG. Als für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer unterzeichnen seit dem Geschäftsjahr 2024 Silvia Sartori und Martin Behrendt. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführt unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA). Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die Abschlussunterlagen und der Prüfungsbericht zum Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. April 2025 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und insbesondere über die im jeweiligen Bestätigungsvermerk beschriebenen von ihm ausgewählten besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen. Er informierte ferner über seine Erkenntnisse aus dem Prüfungsverlauf und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach der Prüfung und umfassenden Diskussion des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand hat den Konzernabschluss aufgestellt. Der Aufsichtsrat hat am 24. April 2025 den Konzernabschluss gebilligt. Gleiches gilt für die nichtfinanzielle Erklärung. Der Abschlussprüfer hat außerdem auftragsgemäß den gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten Vergütungsbericht nach § 162 AktG einer Prüfung unterzogen. Nach seiner Beurteilung sind im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Die Dividendenpolitik der Francotyp-Postalia Holding AG hat grundsätzlich unverändert Bestand. Das Ziel ist es, die Aktionäre an einer positiven Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen. Aufgrund der laufenden Transformation hat der Vorstand dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 erneut keine Dividende auszuschütten und den Bilanzgewinn der Francotyp-Postalia Holding AG in Höhe von 45,2 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat sich diesem Vorschlag angeschlossen. Personelle Veränderungen im Vorstand und AufsichtsratAuf der Hauptversammlung im Juni 2023 wurde Johannes Boot zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Er repräsentierte damit die neue Großaktionärin Olive Tree Invest GmbH und übernahm am 6. Februar 2024 den Vorsitz des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat dankten Dr. Alexander Granderath, der seit 2020 den Vorsitz innehatte. Auf der Hauptversammlung am 25. Juni 2024 wurden drei Mitglieder des Aufsichtsrats neu gewählt, nachdem Johannes Boot, Klaus Röhrig und Dr. Alexander Granderath zum Ende der Hauptversammlung ihre Ämter niedergelegt hatten. Der neue Aufsichtsrat setzte sich in der Folge aus Dr. Dirk Markus (Vorsitzender), Dr. Martin Schoefer (stv. Vorsitzender) und Paul Owsianowski zusammen. Herr Owsianowski hat sein Mandat zum 21. März 2025 niedergelegt. Die Gesellschaft hat die gerichtliche Bestellung von Dr. Frank Hübner-von Wittich zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats veranlasst, die am 10. April 2025 erfolgte. Zum 1. März 2024 hatte der Aufsichtsrat Friedrich G. Conzen zum Mitglied des Vorstands und gleichzeitig zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Herr Conzen folgte auf Carsten Lind, der zeitgleich aus dem Vorstand ausschied. Der Aufsichtsrat der Francotyp-Postalia Holding AG hat sich am 24. September 2024 mit Ralf Spielberger im gegenseitigen Einvernehmen über die vorzeitige Beendigung der Bestellung als Finanzvorstand verständigt. Die Gesellschaft bedankte sich bei Herrn Spielberger für die geleistete Arbeit und wünschte ihm für den weiteren Weg persönlich alles Gute. Friedrich G. Conzen führt das Unternehmen seither als Alleinvorstand. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der Francotyp-Postalia Holding AG und aller Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Berlin, 24. April 2025 Für den Aufsichtsrat Dr. Dirk Markus, Vorsitzender Die AktieFP-Aktie mit schwachem KursverlaufDie FP-Aktie, die zu den Nebenwerten zählt, startete mit einem Kurs von 2,88 Euro in das Börsenjahr 2024, was zugleich dem Jahreshöchststand entspricht. In der Folgezeit gab der Kurs über das Jahr nach und verzeichnete Kursrückgänge. Im Dezember markierte das Papier auf Xetra intraday sein Jahrestief bei 2,08 Euro. Die FP-Aktie beendete das Jahr mit einem Stand von 2,22 Euro. Das entspricht auf Jahressicht einem Minus von rund 22 % im Vergleich zum Jahresendstand 2023. Die Papiere der beiden börsennotierten Wettbewerber aus Europa und den USA entwickelten sich unterschiedlich. Während der US-Titel deutliche Kursgewinne auf Jahressicht erzielen konnte, verzeichnete der europäische Titel ebenfalls Kursverluste. Auf Jahressicht hat sich die Peer Group somit uneinheitlich entwickelt. FP befindet sich weiter in einem Transformationsprozess und viele Investoren agieren noch zurückhaltend. Trotz des Kursrückgangs war der Handel mit FP-Aktien lebhafter. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Handelsvolumen der FP-Aktie auf täglich durchschnittlich 5.554 Aktien auf der Xetra-Plattform (Vorjahr: 4.045). Der Höchstwert wurde am 20. Dezember mit 71.462 gehandelten Stücken an einem Handelstag erreicht. Auf Tradegate wurden im Durchschnitt täglich 4.125 Aktien gehandelt (Vorjahr: 3.732). Aktienanalyst empfiehlt FP-Aktie zum KaufDie FP-Aktie wurde im Jahr 2024 durchgängig von GSC Research, die durch FP beauftragt wurde, mit Analysen begleitet. Das Analystenhaus empfiehlt die Aktie zum Kauf mit einem Kursziel von 5,80 Euro. Im Vergleich zum aktuellen Kurs wird das hohe Kurspotenzial der Aktie weiter bestätigt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Ende des Geschäftsjahres unverändert 16.301.456 Stück. Das Unternehmen hielt zum Jahresende insgesamt 677.603 Aktien bzw. 4,16 % selbst. Die institutionellen Anleger stammen im Wesentlichen aus Deutschland und Luxemburg. Ende 2024 lagen von folgenden Investoren Mitteilungen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG vor: MITTEILUNGEN GEMÄß § 40 ABS. 1 WPHG (STAND: 31. MÄRZ 2025)scrollen
Am 31. Dezember 2024 befanden sich 60,2 % der Aktien im Streubesitz. Demnach ergibt sich zum 31.12.2024 folgende Aktionärsstruktur:AKTIONÄRSSTRUKTUR (IN %)![]() FP-HauptversammlungEinmal pro Jahr ermöglicht die Hauptversammlung allen Eigentümern des FP-Konzerns einen direkten Dialog mit dem Management des Unternehmens. Die ordentliche Hauptversammlung von FP fand im Jahr 2024 erneut als Präsenzveranstaltung statt. Bei der Hauptversammlung am 25. Juni 2024 in Berlin waren 51,7 % (Vorjahr: 44,3 %) des stimmberechtigten Aktienkapitals vertreten. Den Tagesordnungspunkten wurde überwiegend mit großer Mehrheit zugestimmt. Dr. Dirk Markus, Paul Owsianowski und Dr. Martin Schoefer wurden mit jeweils mehr als 88% der Stimmen zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 gewählt. Johannes Boot, Klaus Röhrig sowie Dr. Alexander Granderath, deren reguläre Amtszeit jeweils mit der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 geendet hätte, hatten ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats zum Ablauf der Hauptversammlung niedergelegt. Aus diesem Grund waren drei neue Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat wählte anschließend Dr. Dirk Markus zu seinem Vorsitzenden. Die Hauptversammlung stimmte außerdem der Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien von bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Grundkapitals zu. Darüber hinaus wurden der Vergütungsbericht sowie das neue Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gebilligt. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt, dem Vorstand hingegen nicht. Investorengespräche als TagesgeschäftIm Geschäftsjahr 2023 hat der FP-Konzern seine IR-Aktivitäten weiter gepflegt. Wie bereits in Vorjahren fanden Investorengespräche physisch, digital oder telefonisch statt. Den Kapitalmarktteilnehmern wurde ein offener, transparenter und regelmäßiger Austausch mit dem FP-Konzern ermöglicht. Der Vorstand und das Investor Relations-Team von FP haben Einzelgespräche und Investorenkonferenzen genutzt, um das Unternehmen zu präsentieren. Das Team nahm am 25. November 2024 am jährlich stattfindenden Deutschen Eigenkapitalforum (EKF) in Frankfurt teil. Auf der unternehmenseigenen Homepage (www.fp-francotyp.com) finden Besucher und Kapitalmarktteilnehmer alle relevanten Informationen. Dort stehen neben den Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichten auch die Quartalsmitteilungen, Finanzpräsentationen und Pressemitteilungen über den FP-Konzern bereit. Alle aktuellen Entwicklungen, wie beispielsweise Stimmrechtsmitteilungen oder Directors' Dealings, sind dort ebenfalls zu finden. KENNZAHLEN ZUR FP-AKTIEscrollen
ENTWICKLUNG DER FRANCOTYP-POSTALIA AKTIE (01.01.2024-31.12.2024)![]() VERGÜTUNGSBERICHTder Francotyp-Postalia Holding AG für das Geschäftsjahr 2024Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können. Im nachfolgenden Vergütungsbericht, der gemeinsam durch den Vorstand und den Aufsichtsrat nach den gesetzlichen Regelungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellt wurde, werden die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Francotyp-Postalia Holding AG im Geschäftsjahr 2024 dargestellt und erläutert. Da noch relevant für die ersten Monate des Geschäftsjahres, wird auch das auf der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 beschlossene Vergütungssystem (Vergütungssystem 2021) für den Vorstand und das auf der Hauptversammlung am 15. Juni 2022 beschlossene Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in seinen Grundzügen dargestellt. Das aktualisierte Vergütungssystem für den Vorstand, das von der Hauptversammlung am 25. Juni 2024 beschlossen wurde, wird ebenfalls dargestellt (Vergütungssystem 2024). Der Vergütungsbericht wurde vom Wirtschaftsprüfer gemäß § 162 Abs. 3 AktG formell geprüft Der Vermerk zur Prüfung ist diesem Bericht beigefügt. Ziel dieses Berichtes soll es sein, den Zusammenhang zwischen der übergeordneten Unternehmensstrategie und der Ausgestaltung des Vergütungssystems deutlich zu machen und gleichzeitig die konkrete Wirkungsweise des Vergütungssystems - das Pay for Performance - nachvollziehbar zu machen. Dieser Bericht soll der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zur Billigung vorgelegt werden. 1. Vergütungssystem des Vorstands (2021)Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die VorstandsmitgliederDas System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der Francotyp-Postalia Holding AG wurde vom Aufsichtsrat - unter Zuhilfenahme fachlicher externer Unterstützung - in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1,87a Abs. 1 AktG am 27. April 2021 beschlossen und von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 97,4 Prozent des vertretenen Kapitals gebilligt. Der Vergütungsbericht zum Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Hauptversammlung 2024 mit einer Mehrheit von 89,3 Prozent des vertretenen Kapitals gebilligt. Es bestand daher kein Anlass, die Berichterstattung oder die Anwendung des Vergütungssystems zu hinterfragen bzw. Anpassungen vorzunehmen. Das Vergütungssystem entsprach den Anforderungen des Aktiengesetzes, insbesondere den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), und orientierte sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022. Zusammenfassung wesentlicher Aspekte des Geschäftsjahrs 2024 aus Sicht der VergütungDer Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2024 hatte keinen Einfluss auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder, da keine individuellen Ziele für die kurzfristige Incentivierung vereinbart wurden. Da sich die Geschäftsentwicklung der letzten Jahre nicht auf den Kursverlauf der FP-Aktie ausgewirkt hat, wurde kein Vorteil aus den langfristigen Incentivierungen (LTI 1), die an die Kursentwicklung gekoppelt sind, erzielt. Der auf Nachhaltigkeitsziele abgestellte LTI 2 wird während der Laufzeit nicht unterjährig überprüft; lediglich für Carsten Lind wurde im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden eine Schlussabrechnung vorgenommen. Die Ausgestaltung der Incentivierung setzte nach Ansicht des Aufsichtsrats auf ein ausgewogenes Gewicht zwischen kurzfristigen, jährlichen Erfolgen und der mehrjährigen nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft. Über die erste Komponente des LTI, virtuelle Aktienoptionen, die frühestens nach vier Jahren ausgeübt werden können, kann das Vorstandsmitglied an der Steigerung des Aktienkurses partizipieren. Die zweite Komponente des LTI bezog sich auf Nachhaltigkeitskriterien und berücksichtigte damit die wachsende Bedeutung von Environment, Social and Governance ("ESG")-Kriterien bei der Unternehmensführung. Anwendung des Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2024Seit der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat wird das jeweils aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand von der Gesellschaft beim Neuabschluss und bei Verlängerungen von Vorstandsdienstverträgen berücksichtigt. Das Vergütungssystem fand keine Anwendung auf die Vergütung des Vorstandsmitglieds Carsten Lind, da sein Vertrag vor der Beschlussfassung über das Vergütungssystem abgeschlossen wurde. Sofern Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 162 AktG im Geschäftsjahr 2024 einzelne Vergütungen gewährt wurden, die in früheren Geschäftsjahren unter dem seinerzeit geltenden Vergütungssystem zugesagt worden waren, werden diese ebenfalls dargestellt und erläutert. Das Vergütungssystem für Vorstände der Francotyp-Postalia Holding AG wird gemäß § 120a AktG durch den Aufsichtsrat überprüft, insbesondere im Rahmen von Vertragsverhandlungen mit bestehenden oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG - vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist. Es soll eine regelmäßige Überprüfung stattfinden, wobei eine kalendarische Festlegung nicht erfolgte. Angaben zu den VergütungsbestandteilenDie folgende Darstellung bezieht sich auf das durch die Hauptversammlung 2021 gebilligte Vergütungssystem des Vorstands (Vergütungssystem 2021). Sofern die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 von diesen Erläuterungen abweicht, wird dies bei der individuellen Darstellung der konkreten Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr erläutert. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Indem die Vergütung sowohl an die kurzfristige als auch an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gekoppelt ist, soll eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung unterstützt werden. Durch die Wahl geeigneter Leistungskriterien werden gleichzeitig wichtige Anreize für die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung der Gruppe gesetzt. Als erfolgsunabhängige Festvergütung erhalten die Mitglieder des Vorstands ein Jahresfixgehalt in zwölf gleichen monatlichen Raten. Dies stellt gemäß Auffassung des Aufsichtsrates ein sicheres und planbares Einkommen dar. Zusätzlich erhalten sie Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, beispielsweise einen Dienstwagen und Versicherungsprämien. Die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile setzen sich aus der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term-Incentive, "STI") und der langfristigen variablen Vergütung (Long Term Incentive, "LTI") zusammen. Die kurzfristige Komponente hat einen Bemessungszeitraum von einem Jahr und steht im Zusammenhang mit zwei bis vier Kennzahlen auf der Basis des vom Aufsichtsrat gebilligten Budgets des jeweiligen Geschäftsjahres. Die langfristige Komponente (LTI) besteht aus zwei Bestandteilen und hat einen Bemessungszeitraum von vier Jahren, um eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Die erste Komponente des LTI sind virtuelle Aktienoptionen, die dem Vorstandsmitglied zu einem Basispreis zugeteilt werden und die mit einem prozentualen Anteil selbst erworbener und gehaltener Aktien verbunden sein können. Die virtuellen Aktienoptionen können frühestens nach vier Jahren ausgeübt werden (Vesting), sodass das Vorstandsmitglied entsprechend über die Differenz zwischen Basispreis und Ausübungspreis an der Steigerung des Aktienkurses partizipiert. Die zweite Komponente des LTI bezieht sich auf zwei gleichwertig vereinbarte Nachhaltigkeitskriterien. Die Erfüllung dieser Komponente wird in bar vergütet. Das erste Kriterium ist die erfolgreiche Aufrechterhaltung bzw. Re-Zertifizierung von fünf ISO-Zertifizierungen über den gesamten Zeitraum. Das zweite Kriterium ist die Reduktion der CO 2 -Emissionen um bestimmte Zielwerte, im Vergleich zu Beginn und Ende des Bonuszeitraums, die vertraglich vereinbart wurden. Die Mitglieder des Vorstands erhalten auf diese zweite LTI-Komponente Abschlagszahlungen, die nach dem Bemessungszeitraum verrechnet werden. Der Aufsichtsrat legt für die Vorstandsmitglieder die konkrete Zielvergütung sowie die Leistungskriterien für die im Vergütungssystem vorgesehenen variablen Vergütungsbestandteile für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr fest. Mindestens 80 Prozent der geplanten Zielgrößen müssen erreicht werden, um einen Anspruch auf die vereinbarten Bonuskomponenten zu haben. Eine Zielerreichung von 120 Prozent bildet die Obergrenze (Cap). Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung übersteigt den Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung an der Zielgesamtvergütung. GESAMTÜBERSICHT VERGÜTUNGSBESTANDTEILEscrollen
Festsetzung der ZielvergütungZIELGESAMTVERGÜTUNG![]() Der Anteil der erfolgsunabhängigen Vergütung soll gemäß des Vergütungssystems 2021 ca. 30-50 Prozent der Zielgesamtvergütung ausmachen. Die Festvergütung trägt ca. 26-48 Prozent zur Zielgesamtvergütung bei und die regulären Nebenleistungen im Normalfall ca. 2-4 Prozent. Die erfolgsabhängige Vergütung soll insgesamt ca. 50-70 Prozent der Zielgesamtvergütung ausmachen, womit unmittelbar dem Pay-for-Performance-Ansatz Rechnung getragen wird. Der Anteil des Zielbetrags des STI an der Zielgesamtvergütung beläuft sich dabei auf etwa 15-20 Prozent, während rund 30-55 Prozent der Zielgesamtvergütung auf den Zielbetrag des LTI entfallen. Hiermit wird sichergestellt, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil übersteigt, der sich aus kurzfristig orientierten Zielen ergibt. 2. Vergütungssystem des Vorstands (2024)Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die VorstandsmitgliederDas System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der Francotyp-Postalia Holding AG wurde vom Aufsichtsrat - unter Zuhilfenahme fachlicher externer Unterstützung - in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1,87a Abs. 1 AktG beschlossen und von der Hauptversammlung am 16. Juni 2024 mit einer Mehrheit von 88,2 Prozent des vertretenen Kapitals gebilligt. Das Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes, insbesondere den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), und orientierte sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022. Angaben zu den VergütungsbestandteilenDie folgende Darstellung bezieht sich auf das durch die Hauptversammlung 2024 gebilligte Vergütungssystem (Vergütungssystem 2024) des Vorstands. Sofern die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 von diesen Erläuterungen abweicht, wird dies bei der individuellen Darstellung der konkreten Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr erläutert. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Indem die Vergütung sowohl an die kurzfristige als auch an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gekoppelt ist, soll eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung unterstützt werden. Durch die Wahl geeigneter Leistungskriterien werden gleichzeitig wichtige Anreize für die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung der Gruppe gesetzt. Als erfolgsunabhängige Festvergütung erhalten die Mitglieder des Vorstands ein Jahresfixgehalt in zwölf gleichen monatlichen Raten. Dies stellt gemäß Auffassung des Aufsichtsrates ein sicheres und planbares Einkommen dar. Zusätzlich können sie einmalig oder wiederholt Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, beispielsweise einen Dienstwagen und Versicherungsprämien, erhalten. Die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile setzen sich aus der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term-Incentive, "STI") und der langfristigen variablen Vergütung (Long Term Incentive, "LTI") zusammen. Die Höhe der erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile bestimmt sich anhand der vom Aufsichtsrat festgelegten finanziellen und nicht-finanziellen Ziele. Die kurzfristige Komponente hat einen Bemessungszeitraum von einem Jahr und ihre Bemessungsfaktoren sollen finanzielle und nicht-finanzielle Ziele umfassen. Die Bemessungsfaktoren sowie deren Gewichtung werden jährlich spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats des jeweiligen Geschäftsjahres zwischen Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied neu vereinbart. Die langfristige Komponente (LTI) besteht aus Phantom Shares, die zu mindestens 80 Prozent die Entwicklung des Total Shareholder Returns als finanzielles Erfolgsziel und zu bis zu 20 Prozent die Erfüllung eines oder mehrerer festzusetzender ESG-Ziele als nichtfinanzielles Erfolgsziel abbilden. Die Phantom Shares werden dem Vorstandsmitglied zu einem Basispreis zugeteilt und können mit einem Anteil selbst erworbener und gehaltener Aktien verbunden sein. Die Wartefrist zur Ausübung wird im Dienstvertrag festgelegt und beträgt in der Regel vier Jahre. Bis zu 20 Prozent des Auszahlungsbetrags je Phantom Share (brutto) berechnen sich nach dem Grad der Erreichung der festgesetzten ESG-Ziele. Der Aufsichtsrat legt für die Vorstandsmitglieder die konkrete Zielvergütung fest. Mindestens 80 Prozent der geplanten Zielgrößen müssen erreicht werden, um einen Anspruch auf die vereinbarten Bonuskomponenten zu haben. Eine Zielerreichung von 120 Prozent bildet die Obergrenze (Cap). Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung übersteigt den Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung an der Zielgesamtvergütung. Der Anteil der erfolgsunabhängigen Vergütung soll gemäß des Vergütungssystems 2024 ca. 30-40 Prozent der Zielgesamtvergütung ausmachen. Die erfolgsabhängige Vergütung soll insgesamt ca. 60-70 Prozent der Zielgesamtvergütung ausmachen, womit unmittelbar dem Pay-for-Performance-Ansatz Rechnung getragen wird. Der Anteil des Zielbetrags des STI an der Zielgesamtvergütung beläuft sich dabei auf etwa 5-15 Prozent, während rund 45-65 Prozent der Zielgesamtvergütung auf den Zielbetrag des LTI entfallen. Hiermit wird sichergestellt, dass die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil übersteigt, der sich aus kurzfristig orientierten Zielen ergibt. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus berechtigt, den Vorstandsmitgliedern zusätzlich zu den genannten Vergütungsbestandteilen eine Ermessenstantieme zu gewähren. Eine Ermessenstantieme kann insbesondere durch den Aufsichtsrat beschlossen werden, um besondere Leistungen des Vorstands zu vergüten Die vorgesehene Zielvergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 und den jeweiligen Anteil der Vergütungskomponenten an der Gesamtvergütung zeigt die folgende Tabelle: ZIELVERGÜTUNG DES VORSTANDSscrollen
Die dargestellte Zielvergütung entspricht der vertraglich vorgesehenen Vergütung für die planmäßige Laufzeit der jeweiligen Vorstandsverträge. Bei der Festlegung der Zielvergütung wurde eine 100-prozentige Zielerreichung der variablen Vergütungsbestandteile zugrunde gelegt. Die aktuellen Mitglieder des Vorstands haben keine Versorgungszusagen erhalten. Angaben zu Aktien und AktienoptionenDie Mitglieder des Vorstands erhalten keine Vergütungskomponenten in Form von Aktien oder Optionen auf Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG. Die langfristige variable Vergütung des Vorstands steht über Phantom Shares im Zusammenhang mit der Aktienkursentwicklung der Francotyp-Postalia Holding AG. Als Bestandteil der Vergütungskomponente LTI 1 bestand für Herrn Lind und Herrn Spielberger die Verpflichtung, 8 Prozent der zugeteilten virtuellen Aktienoptionen als Aktien der Gesellschaft zu erwerben und ab dem Erwerb für 4 Jahre zu halten (Share Ownership Guidelines). Beide sind im Geschäftsjahr 2024 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Herr Conzen hat keine Aktien des Unternehmens erworben. Angaben zur Rückforderung variabler VergütungsbestandteileDie Vergütung der Vorstandsmitglieder stellt sicher, dass besondere Leistungen gemäß Auffassung des Aufsichtsrats angemessen honoriert werden und Zielverfehlungen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. Darüber hinaus sieht der Dienstvertrag des aktuellen Vorstandsmitglieds vor, dass der Aufsichtsrat im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Dienstpflichten während des für die variable Vergütung maßgeblichen Bemessungszeitraums - also beim STI während des jeweiligen Geschäftsjahres und beim LTI während des vierjährigen Bemessungszeitraums - den Auszahlungsbetrag um bis zu 100 Prozent kürzen kann. Wird der Malus-Tatbestand erst nachträglich bekannt, kann der Aufsichtsrat auch einen bereits ausgezahlten variablen Vergütungsbestandteil ganz oder teilweise zurückfordern, sofern der Auszahlungszeitpunkt weniger als drei Jahre zurückliegt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine variablen Vergütungsbestandteile zurückgefordert oder einbehalten. Angaben zu Abweichungen vom Vergütungssystem im Geschäftsjahr 2024Die Gesellschaft hatte mit Carsten Lind einen Dienstvertrag geschlossen, bevor das Vergütungssystem 2021 beschlossen wurde. Es fand folglich nicht in jeder Hinsicht Anwendung auf diesen Vertrag. Ferner hat die Gesellschaft mit Friedrich Conzen einen Dienstvertrag geschlossen, bevor das Vergütungssystem 2024 beschlossen wurde. Es fand folglich nicht in jeder Hinsicht Anwendung auf diesen Vertrag. Angaben zur Umsetzung des Beschlusses der HauptversammlungDas Vergütungssystem für den Vorstand wird beim Neuabschluss und bei Verlängerungen von Vorstandsdienstverträgen, welche mit der Gesellschaft abgeschlossen werden, berücksichtigt. Auf die Vergütung von Carsten Lind fand das Vergütungssystem 2021 daher noch keine vollständige Anwendung und auf die Vergütung von Friedrich Conzen fand das Vergütungssystem 2024 noch keine vollständige Anwendung. Gewährte und geschuldete VergütungDie den jeweiligen Vorständen der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung stellt sich für die einzelnen Komponenten wie folgt dar. Da die gewährte und geschuldete Vergütung nicht immer mit einer Zahlung in dem jeweiligen Geschäftsjahr einhergeht, wird der STI für das Geschäftsjahr berichtet, indem die der Vergütung zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht wurde. Der LTI 1, also die virtuellen Aktienoptionen bzw. Phantom Shares werden im Jahr der Ausgabe mit einem rein rechnerischen Wert aus der Anzahl der ausgegebenen virtuellen Optionen multipliziert mit dem beizulegenden Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt angegeben. Der LTI 2 wird mit den jährlichen Abschlagszahlungen berichtet, und nach Erreichen des vierjährigen Bonuszeitraums wird die Differenz über die tatsächliche Zielerreichung abzüglich der bereits geleisteten Abschlagszahlungen berichtet. VERGÜTUNG DES VORSTANDS (GEWÄHRT UND GESCHULDET)scrollen
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Angaben zur Einhaltung der MaximalvergütungDer Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG im Vergütungssystem 2024 eine Maximalvergütung festgelegt, welche den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung (Festvergütung + Nebenleistungen + Auszahlung aus STI + Auszahlung aus LTI) beschränkt. Laut Vergütungssystem 2024 beläuft sie sich für den Vorstandsvorsitzenden auf 4.000.000,- Euro brutto und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf je 2.000.000,- Euro brutto. Die Maximalvergütung wurde bei den Vorstandsmitgliedern Carsten Lind und Ralf Spielberger im Geschäftsjahr 2024 eingehalten. Die Überprüfung der Einhaltung der Maximalvergütung ist nicht möglich, wenn sie noch vom Zufluss variabler Vergütungsbestandteile in zukünftigen Jahren abhängt. Über die Einhaltung der Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2024 kann deshalb für Friedrich Conzen noch nicht berichtet werden; die vertraglich vereinbarte Maximalvergütung beläuft sich auf 2.500.000,- Euro. Erläuterungen zu den variablen VergütungsbestandteilenI. Friedrich Conzen, AlleinvorstandDer Dienstvertrag von Herrn Conzen sieht einen Jahresbonus (STI) vor, der sich additiv auf zwei bis vier Kennzahlen des vom Aufsichtsrat genehmigten Budgets bezieht. Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt der Jahresbonus 35.000 Euro. Voraussetzung für den Jahresbonus ist eine Zielerreichung von mehr als 80 Prozent, der Höchstbetrag (Cap) ist eine 120prozentige Zielerreichung. Für das Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat mit Herrn Conzen keine Ziele vereinbart. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung gab es keine Vereinbarung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat über die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2024. Die Auszahlung der anteiligen Jahresboni für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt in dem Monat, der auf die Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Jahresabschluss folgt und ist folglich in die Tabelle als "gewährt" eingeflossen. Herrn Conzen wurden als LTI, erste Komponente, zu Beginn des vierjährigen Bonuszeitraums am 1. März 2024 insgesamt 300.000 virtuelle Aktienoptionen zu einem Basispreis von 3,50 Euro zugeteilt. Als Voraussetzung für diese Zuteilung der virtuellen Aktienoptionen hat Herr Conzen allerdings binnen eines Monats nach dem Zuteilungsdatum 8 Prozent der Anzahl der ihm zugeteilten virtuellen Aktienoptionen als echte Aktien zu erwerben und für eine Dauer von vier Jahren ab Erwerb bzw. - falls die Aktien bereits am Zuteilungsdatum gehalten werden - ab dem Zuteilungsdatum (Sperrfrist) zu halten. Herr Conzen hat keine Aktien erworben. Jeweils ein Viertel der virtuellen Aktienoptionen wird nach 12, 24, 36 und 48 Monaten unverfallbar. In Abhängigkeit vom Ausübungspreis, der keine Mindesthürde erfüllen muss, und dem Zeitpunkt der Ausübungserklärung ist eine Feststellung der Höhe des LTI erst später möglich. Der Betrag ist auf 15 Euro je virtueller Aktienoption begrenzt (Cap). Die virtuellen Aktienoptionen wurden im Geschäftsjahr 2024 nicht zugeteilt, folglich wurde kein beizulegender Zeitwert (fair value at grant) ermittelt. Des Weiteren wurden mit Herrn Conzen als LTI, zweite Komponente, Nachhaltigkeitsziele vereinbart. Diese ESG-Kriterien beziehen sich zur Hälfte auf die erfolgreiche Re-Zertifizierung von fünf ISO-Zertifizierungen und zur Hälfte auf die Reduktion der CO 2 -Emissionen. Auf die vereinbarten LTI-Ziele dieser zweiten Komponente (ESG) erhält Herr Conzen jährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 5.000 Euro, die am Ende des Bemessungszeitraums von vier Jahren verrechnet werden. Voraussetzung ist eine Zielerreichung von mehr als 80 Prozent. Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt dieser LTI 50.000 Euro. Der maximale Auszahlungsbetrag aus der Nachhaltigkeitskomponente 2 ist insgesamt auf 120% des Zielwerts begrenzt. Die Auszahlung erfolgt in dem Monat, nachdem der Bonuszeitraum abgelaufen ist und die Erreichung der vereinbarten Ziele ermittelt werden konnte, voraussichtlich also im Geschäftsjahr 2028. Insgesamt hat der Aufsichtsrat also die Vergütung sowohl an die kurzfristige als auch an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gekoppelt, so dass sie eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung unterstützt. Durch die Auswahl von geeigneten Leistungskriterien wurden nach Auffassung des Aufsichtsrates gleichzeitig wichtige Anreize für die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung der Gruppe gesetzt. Durch die Verknüpfung des LTI 1 mit der Entwicklung des Aktienkurses ist außerdem eine hohe Übereinstimmung des Interesses mit dem der Aktionäre gegeben. II. Ralf Spielberger, Finanzvorstand bis 24. September 2024Der Aufsichtsrat hat mit Herrn Spielberger keine Ziele für den Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2024 vereinbart. In der Aufhebungsvereinbarung zwischen dem Aufsichtsrat und Herrn Spielberger wurde einvernehmlich festgehalten, dass für das Geschäftsjahr 2024 kein Jahresbonus geschuldet wird. Herrn Spielberger wurden als LTI, erste Komponente, zu Beginn des vierjährigen Bonuszeitraums am 1. Oktober 2022 insgesamt 240.000 virtuelle Aktienoptionen zu einem Basispreis von 3,10 Euro zugeteilt. Jeweils ein Viertel der virtuellen Aktienoptionen wird nach 12, 24, 36 und 48 Monaten unverfallbar. In Abhängigkeit vom Ausübungspreis, der keine Mindesthürde erfüllen muss, und dem Zeitpunkt der Ausübungserklärung ist eine Feststellung der Höhe des LTI erst später möglich. Der Betrag ist auf 15 Euro je virtueller Aktienoption begrenzt (Cap). Gemäß Aufhebungsvereinbarung wird der LTI bis zum Beendigungsdatum ordnungsgemäß abgerechnet. Herr Spielberger erhielt hieraus keine Zahlung. Die Aktienoptionen wurden im Geschäftsjahr 2022 zu einem beizulegenden Zeitwert (fair value at grant) in Höhe von 197 TEUR zugeteilt. Die Neubewertung gem. IFRS 2.30 zum Abschlussstichtag ergab einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 0 TEUR. Die entsprechende Rückstellung wurde im Jahresabschluss 2024 erfolgswirksam aufgelöst. Des Weiteren wurden mit Herrn Spielberger Nachhaltigkeitsziele vereinbart. In der Aufhebungsvereinbarung wurde einvernehmlich festgehalten, dass diese variable Vergütung nicht, auch nicht zeitanteilig, geschuldet wurde. Der Aufsichtsrat hat also die Vergütung sowohl an die kurzfristige als auch an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gekoppelt, so dass sie eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung unterstützt. Durch die nach Auffassung des Aufsichtsrates getroffene Auswahl geeigneter Leistungskriterien wurden gleichzeitig wichtige Anreize für die Umsetzung der Unternehmensstrategie der Gruppe gesetzt. Durch die Verknüpfung des LTI 1 mit der Entwicklung des Aktienkurses ist außerdem eine hohe Übereinstimmung des Interesses mit dem der Aktionäre gegeben. III. Carsten Lind, Vorsitzender des Vorstands bis 29. Februar 2024Der Aufsichtsrat hat mit Herrn Lind keine Ziele für den Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2024 vereinbart. In der Aufhebungsvereinbarung wurde vereinbart, dass Herr Lind für das Geschäftsjahr 2024 einen ratierlichen Jahresbonus von 25.000 Euro erhält. Herrn Lind wurden als LTI, erste Komponente, zu Beginn des vierjährigen Bonuszeitraums am 1. Juni 2020 insgesamt 350.000 virtuelle Aktienoptionen zu einem Basispreis von 3,60 Euro zugeteilt. Jeweils ein Viertel der virtuellen Aktienoptionen wird nach 12, 24, 36 und 48 Monaten unverfallbar. In Abhängigkeit vom Ausübungspreis, der keine Mindesthürde erfüllen muss, und dem Zeitpunkt der Ausübungserklärung wäre eine Feststellung der Höhe des LTI erst später möglich. Der Betrag war auf 15 Euro je virtueller Aktienoption begrenzt (Cap). Die Aktienoptionen wurden im Geschäftsjahr 2020 zu einem beizulegenden Zeitwert (fair value at grant) in Höhe von 221 TEUR zugeteilt. Die Neubewertung gem. IFRS 2.30 zum Abschlussstichtag ergab einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 23 TEUR. Die Bewertungsänderung wurde erfolgswirksam erfasst. Gleichzeitig wurde im Jahresabschluss 2024 die entsprechende Rückstellung in Höhe von 85 TEUR erfolgswirksam aufgelöst. In der Aufhebungsvereinbarung wurde einvernehmlich vereinbart, dass auch das vierte Viertel der virtuellen Aktienoptionen ab dem 1. Juni 2024 unverfallbar und ausübbar geworden ist. Des Weiteren wurden mit Herrn Lind Nachhaltigkeitsziele vereinbart. Diese ESG-Kriterien beziehen sich zur Hälfte auf die erfolgreiche Re-Zertifizierung von fünf ISO-Zertifizierungen und zur Hälfte auf die Reduktion der CO 2 -Emissionen. Auf die vereinbarten LTI-Ziele dieser zweiten Komponente (ESG) erhält Herr Lind jährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 40.000 Euro, die am Ende des Bemessungszeitraums von vier Jahren verrechnet werden. Voraussetzung ist eine Zielerreichung von mehr als 80 Prozent. Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt dieser LTI 280.000 Euro. Das Cap (120-prozentige Zielerreichung) liegt bei einem Bonusbetrag von 560.000 Euro. In der Aufhebungsvereinbarung wurde festgehalten, dass die Zielerreichung dieser Vergütungskomponente 120 Prozent beträgt und deshalb unter Anrechnung der bisherigen Abschlagszahlungen noch 439.167 Euro ausgezahlt werden. Der Aufsichtsrat hat also die Vergütung sowohl an die kurzfristige als auch an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gekoppelt, so dass sie eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung unterstützt. Durch die nach Auffassung des Aufsichtsrates getroffene Auswahl geeigneter Leistungskriterien wurden gleichzeitig wichtige Anreize für die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung der Gruppe gesetzt. Durch die Verknüpfung des LTI 1 mit der Entwicklung des Aktienkurses ist außerdem eine hohe Übereinstimmung des Interesses mit dem der Aktionäre gegeben. Erläuterung der Angaben zu ausgeschiedenen Mitgliedern des VorstandesIm Geschäftsjahr 2024 wurden an ehemalige Mitglieder des Vorstands Rentenzahlungen in Höhe von 77 TEUR (im Vorjahr 64 TEUR) gewährt. Leistungszusagen von DrittenDie Mitglieder des Vorstands haben keine Leistungszusagen von Dritten erhalten, weder konzernintern noch konzernextern, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglieder der Francotyp-Postalia Holding AG stehen. Leistungen im Fall der vorzeitigen BeendigungDer Dienstvertrag endet im Falle des Widerrufs der Bestellung durch die Gesellschaft unter Berücksichtigung einer Auslauffrist von drei Monaten zum Monatsende, gerechnet ab Zugang des Widerrufs des Vorstandsmitglieds. Beruht der Widerruf der Bestellung zum Vorstand auf einem wichtigen Grund, der nicht zugleich ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB für die fristlose Kündigung des Dienstvertrages ist, so endet der Dienstvertrag erst mit Ablauf einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ab Zugang des Widerrufs beim Vorstandsmitglied. In diesem Fall des Widerrufs hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine pauschale, am Tage der rechtlichen Beendigung fällige Abfindung in Höhe von 75% seiner letzten Jahresvergütung bestehend aus Festgehalt und Jahresbonus, jedoch ohne Langfristbonus und ohne sonstige Entgeltkomponenten seines Dienstvertrags, maximal insgesamt jedoch in Höhe der Festvergütungsansprüche für die restliche Vertragslaufzeit. Im Falle einer sonstigen vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages ohne wichtigen Grund nach § 626 BGB können die Parteien gesonderte Regelungen treffen; dabei dürfen Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert einer wie vorstehend berechneten Jahresvergütung nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten. Für die Berechnung des Abfindungsanspruchs und des Abfindungs-Gaps ist auf die Gesamtvergütung (d.h. die Gesamtbezüge i. S. d. § 285 Nr. 9 a) HGB) des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres abzustellen; vor Ablauf des ersten Geschäftsjahres wird auf das laufende Geschäftsjahr (pro-rata) abgestellt. Erfolgt ein Widerruf der Bestellung gemäß § 84 Abs. 3 AktG im zeitlichen Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel (sog. Change-of-Control) auf Betreiben eines neuen Mehrheitsgesellschafters und beruht der Widerruf nicht auf einem wichtigen Grund gemäß § 626 BGB, so erhöht sich der Abfindungsanspruch auf den Betrag der Jahresgesamtvergütung (d.h. die Gesamtbezüge i. S. d. § 285 Nr. 9 a) HGB) des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres, maximal jedoch auf die Höhe der Vergütungsansprüche für die restliche Vertragslaufzeit. Der Aufsichtsrat kann festlegen, dass ein Vorstandsmitglied, dass aufgrund einer schwerwiegenden Pflichtverletzung aus seinem Dienstverhältnis ausscheidet ("Bad-Leaver-Situation"), auch die unverfallbaren sowie die bereits zur Ausübung fälligen virtuellen Aktienoptionen nicht mehr ausüben kann. Sämtliche virtuelle Aktienoptionen verfallen dann ersatzlos. Sollte zukünftig ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit einem Mitglied des Vorstands vereinbart werden, würde die Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet werden. Leistungen im Fall der regulären BeendigungFür den Fall der regulären Beendigung eines Vorstandsvertrags wurden keine separaten Regelungen vorgesehen und keine diesbezüglichen Vereinbarungen getroffen. Insbesondere wurden keine Leistungen der Gesellschaft für eine Altersversorgung zugesagt. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025 aus VergütungssichtDer Aufsichtsrat hat keine Anpassungen der Vergütungshöhen oder Änderungen im Vergütungssystem beschlossen. 3. Vergütungssystem des AufsichtsratsBeschlussfassung über das Vergütungssystems für die Mitglieder des AufsichtsratsÜber die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschließt die Hauptversammlung. Die Vergütung ist in § 17 der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat überprüfen die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig. Kommen sie zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung notwendig ist, schlagen sie sie der Hauptversammlung vor. Die letzte Änderung des Vergütungssystems wurde auf der Hauptversammlung 2022 mit einer Mehrheit von 99,69 Prozent des vertretenen Kapitals beschlossen. Ausgestaltung und Anwendung des Vergütungssystems für den AufsichtsratDas Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in der Satzung geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht aus einer Grundvergütung sowie Zuschlägen, die für die Übernahme bestimmter Funktionen angesichts des damit zusätzlichen Arbeitsaufwands gewährt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung von 40.000 Euro (VJ: 40.000 Euro) für jedes volle Geschäftsjahr in diesem Amt. Für den Vorsitzenden beträgt die feste Vergütung 200 Prozent (VJ: 200 Prozent) der Vergütung der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Der stellvertretende Vorsitzende erhält wie im Vorjahr keinen Zuschlag auf die Grundvergütung. Aufgrund des damit regelmäßig verbundenen erhöhten Vorbereitungs- und Arbeitsaufwands und entsprechend der Empfehlung G.17 DCGK erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats je Mitgliedschaft in einem Ausschuss eine zusätzliche jährliche Vergütung von 10 Prozent der Grundvergütung sofern ein solcher in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens zweimal getagt hat. Derzeit hat der Aufsichtsrat angesichts seiner Zahl von drei Mitgliedern keine Ausschüsse eingerichtet. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben oder jeweils den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats nicht während eines vollen Geschäftsjahres innegehabt haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Die Vergütung wird im letzten Monat des jeweiligen Geschäftsjahrs ausgezahlt. Die Gesellschaft stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessen Umfang zur Verfügung und entrichtet die hierfür fälligen Prämien. Außerdem erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer. Eine variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, ist für die Aufsichtsratsmitglieder nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat kann damit seine Entscheidungen zum Wohle der Gesellschaft und damit an einer langfristigen Geschäftsstrategie und einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten, ohne dabei anderweitige Motive zu verfolgen. Aufgrund der besonderen Art der Aufsichtsratsvergütung, welche sich wegen des aufsichtsrechtlichen Charakters grundlegend von der Tätigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Gesellschaft unterscheidet, erfolgt kein sogenannter vertikaler Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung. Die Hauptversammlung wird zukünftig mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschließen. Der Aufsichtsrat wird daher künftig mindestens alle vier Jahre eine Analyse seiner Vergütung vornehmen, um der Hauptversammlung gemeinsam mit dem Vorstand einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Im Geschäftsjahr 2024 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen Aspekten wie in dem neu gefassten § 17 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere keine Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden darüber hinaus weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. Individualisierte Offenlegung der Vergütung des AufsichtsratsDie folgende Tabelle stellt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr nach § 162 AktG dar, wobei die Vergütung dem Geschäftsjahr zugerechnet wird, in dem die zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist ("erdienungsorientierte Sichtweise"): VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS (GEWÄHRT UND GESCHULDET)scrollen
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und ErtragsentwicklungDie folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dar. Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den Personalaufwand für Löhne und Gehälter, für Nebenleistungen, für Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung sowie für jegliche dem Geschäftsjahr zuzurechnenden kurzfristig variablen Vergütungsbestandteile. So entspricht auch die Vergütung der Arbeitnehmer - im Einklang mit der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats - im Grundsatz der gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Für die Vergütung der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende und Aushilfen) wurde auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der Gruppe in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt. scrollen
Die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder stellen auf die gewährte und geschuldete Vergütung ab.
Berlin, den 24. April 2025 Friedrich Conzen, CEO Dr. Dirk Markus, Vorsitzender des Aufsichtsrats Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktGAn die Francotyp-Postalia Holding AG, Berlin, PrüfungsurteilWir haben den Vergütungsbericht der Francotyp-Postalia Holding AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten. Verantwortung des Vorstands und des AufsichtsratsDer Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben. Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft. Umgang mit etwaigen irreführenden DarstellungenIm Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Berlin, den 24. April 2025 BDO
AG
gez. Sartori, Wirtschaftsprüferin gez. Behrendt, Wirtschaftsprüfer ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHTder Francotyp-Postalia Holding AG für das Geschäftsjahr 2024Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können. Soweit im Lagebericht prozentuale Veränderungen angegeben sind, berechnen sich diese aus den ungerundeten Zahlen. 1 Grundlagen der Gesellschaft und des Konzerns1.1 Allgemeine InformationDie Francotyp-Postalia Holding AG mit Sitz in Berlin (nachfolgend "FP Holding", "Gesellschaft", "Mutterunternehmen" bzw. "Muttergesellschaft") ist eingetragen im Handelsregister Charlottenburg des Amtsgerichts in Berlin (Registernummer: HRB 169096 B). Die Geschäftsadresse der Francotyp-Postalia Holding AG ist in der Prenzlauer Promenade 28, 13089 Berlin, Deutschland. Die Francotyp-Postalia Holding AG ist die Muttergesellschaft von unmittelbar und mittelbar gehaltenen Tochtergesellschaften (nachfolgend auch als "FP-Konzern", "FP", "Francotyp-Postalia" bzw. "das Unternehmen" bezeichnet). Die Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG sind zum Handel im Prime Standard (reguliertes Marktsegment mit zusätzlichen Folgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht des FP-Konzerns mit dem Lagebericht der Francotyp-Postalia Holding AG zusammen. Er sollte im Kontext mit dem Konzernabschluss und dem Jahresabschluss einschließlich der Anhangangaben gelesen werden. Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss basieren auf einer Reihe von Annahmen sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die detaillierter im Konzernanhang sowie im Anhang dargestellt sind. Der Konzernabschluss wurde nach den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Jahresabschluss der Francotyp-Postalia Holding AG wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellt. Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über das Geschäft, die finanzielle Entwicklung und die Erträge. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Sie sind mit einer Vielzahl von Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Die Francotyp-Postalia Holding AG übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren. Der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 wird in Euro (EUR), der funktionalen Währung der Francotyp-Postalia Holding AG, aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, werden alle Werte kaufmännisch auf Millionen Euro (Mio. Euro) mit einer Dezimalstelle gerundet, so dass Rundungsdifferenzen auftreten können. Die dargestellten Prozentangaben berechnen sich aus den ungerundeten Zahlen. Der zusammengefasste Lagebericht ist für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 aufgestellt. 1.2 GeschäftstätigkeitDer FP-Konzern entwickelt, produziert und vertreibt Produkte und Lösungen, die das Büro- und Arbeitsleben leichter machen. Neben Lösungen zur effizienten Postverarbeitung sind dies digitale Lösungen für Kommunikations- und Geschäftsprozesse von Geschäftskunden. Das Unternehmen unterteilte seine Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2024 in zwei Geschäftsbereiche: (1) Mailing & Shipping Solutions, (2) Digital Business Solutions. Der Geschäftsbereich Mail Services, der die Abholung, Sortierung und Auslieferung von Briefsendungen an Postdienstleister umfasste, wurde mit der Veräußerung der Tochtergesellschaft freesort GmbH zum 30. September 2024 aufgegeben. FP ist in 15 Ländern mit eigenen Tochtergesellschaften präsent und mit einem Händlernetz in vielen weiteren Ländern vertreten. Die Muttergesellschaft nimmt im Wesentlichen die Aufgaben einer klassischen Management-Holding wahr. Da sie selbst kein operatives Geschäft ausübt, ist die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft im Wesentlichen abhängig von den Ergebnisbeiträgen der Tochtergesellschaften. 1.2.1 GeschäftsbereicheMailing & Shipping SolutionsIm Geschäftsbereich Mailing & Shipping Solutions (MSO) entwickelt der FP-Konzern Frankiersysteme. FP produziert und verkauft oder vermietet diese und bietet Kunden darüber hinaus ein umfassendes Produkt-, Dienstleistungs- und Serviceangebot. Dazu gehört auch die Abwicklung und Abrechnung von Porto, das die Kunden über die Frankiermaschinen verbrauchen. Für Kunden in diesem Geschäftsbereich bietet FP nicht nur Frankiermaschinen und verwandte Hardware, sondern auch anderen Bürobedarf sowie Lösungen aus dem digitalen Produktspektrum. Einen wesentlichen Anteil repräsentieren wiederkehrende Erlöse, unter anderem aus dem Verkauf von Verbrauchsmaterialien und aus Servicedienstleistungen. Umsätze und Ergebnisse mit digitalen Lösungen und Produkten werden dem Geschäftsbereich Digital Business Solutions zugeordnet. Digital Business SolutionsDer Geschäftsbereich Digital Business Solutions (DBS) umfasst alle digitalen Aktivitäten, mit denen FP sein Geschäftsmodell wachstumsorientiert erweitert. Hierzu zählt im Bereich Document Workflow Management das Input- und Outputmanagement, mit dem Kunden effizient ihren Postein- und -ausgang managen können. Im Inputmanagement werden eingehende physische und digitale Dokumente erfasst, nach kundenspezifischen Kriterien analysiert, ausgewertet und anschließend dem Daten- oder Dokumentensystem des Kunden in elektronischer Form zugeführt. Im Outputmanagement übernimmt FP die digitale Aufbereitung von Dokumenten, deren Druck, das Kuvertieren, das Frankieren sowie die Übergabe an Zustelldienste oder die Zustellung in digitaler Form. Der Bereich Business Process Management & Automation umfasst die Produkte und Lösungen für effiziente und automatisierte Prozess-Workflows der Kunden. Hierzu zählen neben der digitalen Signaturlösung FP Sign auch die Lösungen für den elektronischen Rechtsverkehr. Der Bereich Shipping- & Logistics umfasst sowohl die FP-Parcel-Shipping-Software für den Paketversand als auch die FP-TRAXsuite-Softwarelösungen für das Paketeingangsmanagement, das Asset-Tracking und interne Logistik. Umsätze und Ergebnisse digitaler Lösungen wie z. B. FP Parcel Shipping, die über den Vertriebskanal MSO vertrieben werden, werden im Geschäftsbereich Digital Business Solutions ausgewiesen. 1.2.2 Wesentliche Absatzmärkte und WettbewerbspositionIm Geschäftsbereich Mailing & Shipping Solutions ist der FP-Konzern mit seinen Frankiersystemen weltweit in wichtigen Märkten vertreten, darunter Deutschland, USA, Großbritannien und Frankreich. Der Geschäftsbereich repräsentierte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatzanteil von 84,6 Prozent. Auf Basis von rund 215.000 installierten Frankiersystemen ist der FP-Konzern weltweit der drittgrößte Anbieter. In Deutschland, Österreich, Skandinavien und Italien ist das Unternehmen Marktführer. Der weltweite Vertrieb erfolgt über Tochtergesellschaften in den zwei Regionen Nordamerika und Europa sowie über ein internationales Händlernetzwerk. In vielen Märkten sinkt das Briefvolumen als Folge der Digitalisierung und der FP-Konzern beobachtete auch im Geschäftsjahr 2024 einen anhaltenden Trend hin zu kleineren Frankiersystemen. Auf dieses Marktsegment konzentriert sich der FP-Konzern traditionell. Er verfügt mit den Modellen der PostBase-Plattform über Frankiersysteme insbesondere für kleinere und mittlere Briefaufkommen. Im Geschäftsbereich Digital Business Solutions liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten derzeit noch in Deutschland. Im Bereich Input- sowie Outputmanagement arbeitet das Unternehmen in einem fragmentierten Wettbewerbsumfeld. Für das Outputmanagement verfügt der FP-Konzern über ein eigenes Druck- und Scanzentrum in Berlin. Im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs ist FP nur in Deutschland aktiv und ist einer der wenigen zertifizierten Anbieter im Markt. Mit der Signaturlösung FP Sign adressiert FP einen stark wachsenden Markt mit einigen großen Wettbewerbern. FP verfolgt neben der Markterschließung in Deutschland auch an einem Rollout in andere Länder, z.B. nach Großbritannien und in die skandinavischen Länder. Mit der Lösung FP Parcel Shipping ist FP in dem wachstumsstarken Paketmarkt aktiv. Die Anwendung wird derzeit in den USA, Norwegen, den Niederlanden und Großbritannien angeboten. FP TRAXsuite konzentriert sich auf eingehende Paketsendungen und die interne Logistik. Die Lösung wird aktuell in 10 Ländern angeboten (darunter Skandinavien, USA, Deutschland, Italien, Österreich, Großbritannien und die Niederlande). Der Markt von Anbietern ähnlicher Lösungen ist stark fragmentiert. FP hat sich auf einen Anwendungsbereich spezialisiert, in dem der Wettbewerb weniger intensiv ist. 1.3 Strategie und ZieleStrategische Zielsetzung - Nachhaltiges Wachstum und verbesserte ProfitabilitätDie Transformation des FP-Konzerns mit dem Ziel, nachhaltige Werte für Kunden und Aktionäre zu schaffen, hat auch das Geschäftsjahr 2024 geprägt. Mit der Einführung des Key-Value-Driver Frameworks wurde der Transformationsansatz darauf ausgerichtet, die Werttreiber in den einzelnen Geschäftsbereichen und auf Konzernebene zu identifizieren und mit gezielten Maßnahmen voranzutreiben. Damit werden die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und verbesserte Profitabilität geschaffen. Im Geschäftsbereich Mailing & Shipping Solutions liegt der Schwerpunkt darauf, dem rückläufigen Markttrend entgegenzuwirken, die Umsätze zu stabilisieren und durch Effizienzsteigerungen zusätzlichen Cash zu generieren. Die Marktbearbeitungsstrategie wird verstärkt auf die Kundenbindung und die Vermarktung von nachhaltigen Produkten (mit recycelten Bauteilen oder generalüberholten Maschinen) ausgerichtet. Daneben wird durch eine dual-source Strategie die Flexibilität bei der Lieferfähigkeit erhöht. Eine Harmonisierung der Vertriebs- und Serviceprozesse wird ebenso zur Effizienzsteigerung beitragen wie die Verschlankung von Strukturen. Im Geschäftsbereich Digital Business Solutions, aktuell noch mit geringen Umsatz- und Ergebnisbeiträgen, liegt der Fokus auf Wachstum. Die Lösungen im Bereich elektronische Signaturen, elektronischer Rechtsverkehr und Shipping&Logistics werden in einem dynamischen Marktumfeld sukzessive mit weiteren Funktionalitäten und Integrationen ausgebaut. Mit der Digital Commerce Plattform wird die Skalierung der Lösungen auch international ermöglicht. Verstärkt wird dies durch den Ausbau der internationalen Vertriebsaktivitäten und der Nutzung der Vertriebskanäle im Bereich Mailing & Shipping Solutions. Eine weitere zentrale Zielsetzung ist die Reduzierung der Komplexität, sowohl in den Strukturen wie auch in den Prozessen im gesamten FP-Konzern. Die radikale Vereinfachung und Ausrichtung auf operative Exzellenz wird nach Erwartung des Managements entsprechende Ressourcen freisetzen und zu Einsparungen führen. FP - TRANSFORMATIONSANSATZ![]() Umsetzung der StrategieMit der Einführung des Key-Value-Driver Frameworks wurde die Transformation 2024 im Rahmen von 25 Projekten vorangetrieben. Die zentrale Steuerung der Projekte durch das Managementteam mit der Unterstützung des Execution Offices ermöglicht eine kohärente Ausrichtung auf die definierten Ziele. Auf Konzernebene wurde die Zahl der Tochtergesellschaften um sieben verringert und dadurch die Komplexität deutlich reduziert. Mir der Verkleinerung des Vorstand wurde zudem eine neue Governance-Struktur vereinbart und eine Plattform mit dem engeren Managementteam geschaffen, um Entscheidungen und deren Umsetzung zu beschleunigen. Mit der Veräußerung der Tochtergesellschaft freesort GmbH und der Aufgabe des Geschäftsbereichs Mail Service kann die Transformation in den beiden Geschäftsbereichen Mailing & Shipping Solutions und Digital Business Solutions fokussierter vorangebracht werden. Im Geschäftsbereich Mailing & Shipping Solutions wurde das Frankiermaschinenportfolio sowohl mit Blick auf neue postalische Anforderungen als auch mit Blick auf eine nachhaltigere Produktpalette weiterentwickelt. Neben der verstärkten Verwendung recycelter Bauteile und generalüberholter Maschinen (circular economy) wurden die Modelle der PostBase-Plattform komponentenweise überarbeit und mit dem Einsatz alternativer Komponenten die zukünftige Lieferfähigkeit und Qualität sichergestellt. Die Vertriebs- und Marketingaktivitäten werden stärker an best-practice Beispielen ausgerichtet und optimiert. Der Ausbau als Vertriebskanal für die digitalen Lösungen wird zukünftig forciert. Im Geschäftsberich Digital Business Solutions stand die kundenorientierte Weiterentwicklung der digitalen Lösungen wie FP Sign, FP Parcel Shipping, FP TRAXsuite und dem elektronischen Rechtsverkehr im Fokus, um die Attraktivität für Kunden zu steigern als Voraussetzung für weiteres Wachstum. Dabei geht es einerseits um die Ergänzung neuer Funktionalitäten, wie z.B. die Integration der Posteingangsdigitalisierung in die Portallösung TransactMail oder Single-Sign-On bei FP TRAXSuite. Andererseits soll der Ausbau des Partnervertriebs durch die Integration z.B. von FP Sign in weitere Drittsysteme und Plattformen vorangetrieben werden. Die Digital Commerce Plattform wurde als ein wesentlicher Baustein für das Wachstum weiter ausgebaut. Mit den zentralen Elementen Self-Onboarding, automatisierte Abrechnung und Self-Service stellt sie die Voraussetzung für die Skalierbarkeit der digitalen Lösungen dar. Durch die Einbettung der Aktivitäten in das Key-Value-Driver Framework wird die Transformation und Umsetzung der Unternehmensstrategie mit der zentralen Steuerung über die wesentlichen Einfluss- und Erfolgsfaktoren beschleunigt. Das Ziel ist es, FP langfristig auf nachhaltiges Wachstum und steigende Profitabilität auszurichten. 1.4 Organisation1.4.1 Konzernstruktur und StandorteDie rechtliche Konzernstruktur zum 31. Dezember 2024 wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: KONZERNSTRUKTUR![]() Berlin ist der Hauptsitz des FP-Konzerns. In Berlin sind zentrale Unternehmensbereiche wie Finanzen, Corporate Development, Personal, Einkauf, IT und die Konzernsteuerung angesiedelt. Die Entwicklung der Frankierlösungen für den Geschäftsbereich MSO ist am Hauptsitz in Berlin angesiedelt. Die DBS-Lösungen werden in Deutschland, Estland und Schweden entwickelt. In 2024 wurde mit der Verschmelzung und Liquidation von Tochterunternehmen die Zielsetzung einer Verschlankung der Konzernstruktur erreicht. Die rechtliche Konzernstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert: Die Gesellschaft FP Shared Services Europe GmbH, Hennigsdorf, Deutschland, wurde am 18.3.2024 auf die Francotyp-Postalia GmbH, Berlin, Deutschland, mit wirtschaftlicher Wirkung vom 1.1.2024 verschmolzen. Die HEFTER Systemform GmbH, Prien, Deutschland, wurde am 21.6.2024 auf die Francotyp-Postalia Vertrieb und Service GmbH, Berlin, Deutschland, mit wirtschaftlicher Wirkung vom 1.1.2024 verschmolzen. Die FP Digital Business Solutions Ltd., Dartford, Großbritannien, wurde am 1.10.2024 liquidiert. Die Azolver DBS Aps, Herlev, Dänemark, wurde am 14.10.2024 liquidiert. Die FP Direct Ltd., Dartford, Großbritannien, wurde am 26.11.2024 liquidiert. Die Azolver DBS Norge AS, Lorenskog, Norwegen, wurde am 23.12.2024 liquidiert. Die freesort GmbH, Langenfeld, Deutschland, wurde zum 30.9.2024 veräußert. Seit 2012 stellt der FP-Konzern seine Frankiersysteme ausschließlich in der Produktion im brandenburgischen Wittenberge in Deutschland her. FP hat Tochtergesellschaften in den USA, Deutschland, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Österreich, Schweden, der Schweiz, Norwegen, Dänemark, Finnland und Estland. Der Vertrieb erfolgt zudem über ein Händlernetzwerk für den Vertrieb der Frankier- und Kuvertiersysteme. In dem Konzernabschluss 2024 der FP-Gruppe sind neben der Francotyp-Postalia Holding AG sieben (im Vorjahr zehn) inländische und 18 (im Vorjahr 20) ausländische Tochterunternehmen einbezogen. UNSERE STANDORTE WELTWEIT![]() 1.4.2 Leitung und KontrolleZum Stichtag besteht der Vorstand aus einem Mitglied. Er trägt die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Unternehmensinteresse. Ein dreiköpfiger Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und berät diesen. Einzelheiten zu der Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 finden sich im Bericht des Aufsichtsrats. 1 Weitere InformationenWeitere Informationen zur Unternehmensführung und -überwachung, einschließlich der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung 2 für die Francotyp-Postalia Holding AG und den FP-Konzern (§§ 289 f, 315 d HGB) und ebenso unter https://www.fp-francotyp.com/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung/ 3 ). Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG sowie das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 S.1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß §113 Abs. 3 AktG werden unter https://www.fp-francotyp.com/corporate-governance/verguetung-der-organe/ öffentlich zugänglich gemacht 4.
2 Die Erklärung zur
Unternehmensführung ist nicht Bestandteil der
Abschlussprüfung durch BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
1.5 Steuerung1.5.1 SteuerungssystemSTEUERUNGSSYSTEM![]()
1) Umfasst drei Jahre, wird jährlich im
Budgetprozess angepasst, ggf. auch unterjährig.
Die Steuerung des FP-Konzerns erfolgt durch die Francotyp-Postalia Holding AG. Der Vorstand entwickelt die Konzernstrategie und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab. Die Umsetzung der Strategie wird durch ein konzernweites Reportingsystem zu den verschiedenen Schwerpunktthemen sichergestellt. Der Austausch in regelmäßigen Sitzungen gewährleistet, dass die vereinbarte Zielerreichung laufend überprüft wird und, falls nötig, frühzeitig Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können. Die für die Transformation wichtigen Projekte werden zentral in einem Projektrahmen gesteuert und fokussieren sich auf die Key Value Driver (KVD). Der Konzern mit Tochtergesellschaften in verschiedenen Industrieländern und einem weltweiten Händlernetzwerk unterteilte 2024 seine Geschäftstätigkeit in zwei Geschäftsbereiche: scrollen
1.5.2 Finanzielle LeistungsindikatorenDie Steuerung des Konzerns erfolgt im Wesentlichen über die folgenden bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren: scrollen
Als weitere Steuerungsgröße wird der Free Cashflow verwendet, der zukünftig ein stärkeres Gewicht erhalten wird. Damit stellt der FP-Konzern sicher, dass Entscheidungen das Spannungsfeld zwischen Wachstum und Profitabilität ausreichend berücksichtigen. Der Umsatz dient der Messung des Erfolgs am Markt. Mit dem Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) misst der Konzern die operative Leistungskraft und den Erfolg der einzelnen Geschäftseinheiten. Die bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren für den Jahresabschluss der FP Holding sind: scrollen
Im Beteiligungsergebnis sind neben den Erträgen aus Beteiligungen die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen und Aufwendungen aus Verlustübernahme enthalten. Ergebnis vor Steuern entspricht dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie sonstigen Steuern. 1.5.3 Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenNeben finanziellen Leistungsindikatoren nutzt der FP-Konzern auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Unternehmens. Im Zentrum steht die Qualität des Leistungsspektrums, gemessen an einem Qualitäts- und einem Verbesserungsindikator. Der Qualitätsindikator misst die Veränderung der Produktqualität im Bereich der Frankiermaschinen auf der Basis der jährlichen Serviceeinsätze im Verhältnis zum durchschnittlichen gewichteten Maschinenbestand. Ein niedrigerer Wert indiziert einen relativen Rückgang der Serviceeinsätze und damit eine Verbesserung der Qualität. Dabei werden auch laufende Veränderungen wie die Einführung neuer oder die Optimierung bestehender Produkte berücksichtigt. Diese Kennzahl wurde zunächst nur in Deutschland erhoben und vergleichend auf die internationalen Tochtergesellschaften angewandt, um beispielsweise bei der Kostenkalkulation zu unterstützen. Seit dem Jahr 2020 wird diese Kennzahl PQI - Deutschland genannt und durch die Kennzahl PQI - International ergänzt. Der Product Quality Indicator - International setzt sich ebenfalls aus dem durchschnittlichen Maschinenbestand und den jährlichen Serviceeinsätzen zusammen. Jedoch werden mit ihm die Daten aus Belgien, Deutschland, Italien, Kanada, den Niederlanden, Österreich, Schweden und den USA vereint betrachtet. Dabei handelt es sich um die Länder, die den FP-Konzern mit Daten zu Serviceeinsätzen bei der Identifikation von Verbesserungsmöglichkeiten unterstützen. Da sich der Wert des PQI - International anders berechnet als der des PQI - Deutschland, lassen sich die beiden Kennzahlen nicht miteinander vergleichen. Beide PQIs betrachten (seit 2019) nur Produkte, die aktuell in Wittenberge produziert werden. Der PQI-Wert-Deutschland, der verschlüsselt die Anzahl der Technikereinsätze je Maschine angibt, stieg leicht an auf 10,6 (Vorjahr 9,8). Der leichte Anstieg ist auf die Neueinführung von Modellen zurückzuführen, die in der Anfangsphase zu erhöhtem Technikereinsatz führen. Der PQI - International verbesserte sich im Geschäftsjahr 2024 auf 34,5 (Vorjahr 38,1), vor allem bedingt durch Prozessoptimierung in Belgien und den Niederlanden. Auch der Verbesserungsindikator (nf IQ) erfasst die Qualität der FP-Produkte und hier insbesondere die Qualität neuer Frankiersysteme. Er basierte bisher auf dem Teileaufwand für Nachbesserungen an ausgelieferten Maschinen und misst das Verhältnis der Teilekosten aus Gewährleistungen zum Gesamtumsatz mit Frankiermaschinen. Ein niedrigerer Wert indiziert einen relativen Rückgang der Teilekosten aus Gewährleistung und damit eine Verbesserung der Qualität. Der FP-Konzern erfasst die notwendigen Daten monatlich, wobei eine Analyse der vergangenen Jahre zeigt, dass der Indikator bei der Neueinführung einer neuen Generation von Frankiersystemen zunächst tendenziell ansteigt. In 2024 lag der Wert mit 0,68 leicht über dem Vorjahreswert (0,64). Der FP-Konzern verwendet diese nichtfinanziellen Leistungsindikatoren intern regelmäßig auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Beide nichtfinanziellen Kennzahlen messen die nachhaltige Steigerung der Produkt- und Service-Qualität. Verbesserungen beider Indikatoren dienen der Kundenzufriedenheit und dadurch dem ökonomischen Erfolg des Unternehmens. Zugleich wird auf diesem Wege auch ein schonenderer Einsatz von Ressourcen erreicht. Neben den Qualitätsindikatoren finden weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Berücksichtigung, u.a. bei der Vergütung des Vorstands (z.B. jährliche ISO-Zertifizierungen und Reduktion der CO 2 -Emissionen). Diese Leistungsindikatoren werden in der nichtfinanziellen Erklärung dargestellt. Im Hinblick auf die nichtfinanziellen Informationen und die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird auf die Ausführungen im nichtfinanziellen Konzernbericht der Francotyp-Postalia Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften, einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung (§§ 289b, 315b HGB), im Internet unter https://www.fp-francotyp.com/reporting-centre/ verwiesen. 5 ) 1.6 Forschung und Entwicklung1.6.1 Darstellung und Erläuterung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten1.6.1.1 Ausrichtung und ZieleFür FP als Technologieunternehmen ist Innovation von elementarer Bedeutung und bildet die Basis für den zukünftigen Geschäftserfolg. Zentrales Ziel der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten ist die Umsetzung der Unternehmensstrategie. Sie ist darauf gerichtet, den Ausbau der digitalen Lösungen voranzutreiben und so das zukünftige Wachstum zu ermöglichen. Mit dem fortschreitenden Transformationsprozess verschiebt sich daher der Schwerpunkt der Forschung- und Entwicklungsaktivitäten stärker hin zu Produkten und Lösungen für die digitalen Geschäftsfelder, die mittelfristig ein höheres Wachstumspotenzial versprechen. Der Fokus liegt auf der kundenzentrierten Produktentwicklung von innovativen Lösungen, Produkten und Dienstleistungen. Grundlagenforschung, die keinen primär ökonomischen Zweck verfolgt, steht nicht im Mittelpunkt der Aktivitäten. Die Verantwortung für die Forschung und Entwicklung liegt bei den jeweiligen Geschäftsbereichen, so dass eine fokussierte und effiziente Ausrichtung der Aktivitäten gewährleistet ist. Daher werden im Folgenden auch die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nach Geschäftsbereichen erläutert. 1.6.1.2 Methoden und KernkompetenzenDie Kernkompetenzen der verschiedenen Entwicklungsteams unterscheiden sich entsprechend den jeweiligen Produkten und Lösungen, die im Fokus stehen. Im Bereich Mailing & Shipping Solutions steht der sichere Transfer von Geldströmen im Mittelpunkt. Die Infrastruktur muss die höchsten sicherheitstechnischen Anforderungen der Postunternehmen weltweit erfüllen. Eine der Kernkompetenzen ist hierbei die Entwicklung und Programmierung von Embedded System Software für kryptographische Sicherheitsmodule. Diese Sicherheitsmodule ermöglichen die sichere Verwaltung und Abrechnung der Portogutgaben in den Frankiermaschinen. Ergänzt wird dies durch Know-how bei den Middleware-Komponenten zur Geräte- und Kundenverwaltung oder zur sicheren Anbindung von kommerziellen Backend- oder Shopsystemen. Im Geschäftsbereich Digital Business Solutions stehen überwiegend Softwarekompetenzen im Mittelpunkt, die für die Entwicklung von Software-as-a-Service Lösungen relevant sind. Neben den entsprechenden Programmiersprachen liegen die Kompetenzen in der Umsetzung cloudbasierter Lösungen und der API-Integration. Bei den Lösungen zur sicheren elektronischen Kommunikation und digitalen Signaturen wird dies durch entsprechendes Know-how zu Verschlüsselungstechnologien, Sicherheitsprotokollen und -standards ergänzt. 1.6.1.3 AktivitätenIm Einzelnen gab es 2024 die folgenden Schwerpunktaktivitäten: Mailing & Shipping SolutionsDie Entwicklungsaktivitäten konzentrierten sich im Bereich Mailing & Shipping Solutions auf die Weiterentwicklung des Frankiermaschinenportfolios und der postalischen Infrastruktur. Der Betrieb der postalischen Infrastruktur wurde durch neue Hardware und Virtualisierung inklusive Betriebssystemen und Datenbanken modernisiert. FP hat die Verfügbarkeit seiner Produkte und Verbrauchsmittel durch gezielte Modifikationen und den Einsatz von alternativen Komponenten und umfassenden Qualitätsmaßnahmen verlängert. Diverse Modelle der PostBase-Plattform wurden komponentenweise überarbeitet, alternative Lösungen entwickelt und neue Bauteile qualifiziert, so dass auch zukünftig die Lieferfähigkeit, Qualität und moderne Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden können. die neue Features, Qualitätsverbesserungen und die Integration neuer Postvorschriften werden über Releaseversionen den Kunden remote zur Verfügung gestellt. Digital Business SolutionsIm Geschäftsbereich Digital Business Solutions steht bei den digitalen Lösungen wie FP Sign, FP Parcel Shipping, FP TRAX-suite und dem elektronischen Rechtsverkehr die kontinuierliche kundenorientierte Weiterentwicklung der Lösungen im Vordergrund. Dabei geht es einerseits um die Ergänzung neuer Funktionalitäten, wie z.B. die Integration der Posteingangsdigitalisierung in die Portallösung TransactMail oder Single-Sign-On bei FP TRAXSuite. Andererseits soll der Ausbau des Partnervertriebs durch die Integration z.B. von FP Sign in weitere Drittsysteme und Plattformen vorangetrieben werden. Mit der Entwicklung der Digital Commerce Plattform wurde die Basis für die Software-as-a-Service Lösungen für Self-Onboarding, entsprechende Abrechnungssysteme (subscription & billing) sowie Single-Sign-On geschaffen. 1.6.2 Quantitative Angaben zur Forschung- und EntwicklungENTWICKLUNGSKOSTEN (IN MIO. EUR)![]() 1.6.2.1 EntwicklungskostenDie Entwicklungskosten betrugen im Berichtsjahr 9,8 Mio. Euro nach 11,4 Mio. Euro im Vorjahr. Das entspricht einem Rückgang um 14,1 %. Die F&E-Quote sank von 6,5 % im Vorjahr auf 5,8 % im Berichtsjahr. Die Entwicklungskosten sanken in beiden Geschäftsbereichen erwartungsgemäß aufgrund eines relativ hohen Vergleichswertes im Vorjahr. Im Bereich Mailing & Shipping Solutions sanken die Entwicklungskosten um 10,2 % auf 5,7 Mio. Euro, die F&E-Quote belief sich auf 4,0 % im Verhältnis zum Umsatz des Geschäftsbereichs. Im Bereich Digital Business Solutions sanken die Entwicklungskosten um 19,0 % auf 4,1 Mio. Euro und die F&E Quote erreichte 14,9 % im Verhältnis zum Umsatz des Geschäftsbereichs. Die Aktivierung der Entwicklungskosten sank von 2,7 Mio. Euro im Vorjahr auf 1,5 Mio. Euro im Berichtsjahr. Die Aktivierungen entfallen vor allem auf die Entwicklung der Frankiermaschinen (1,0 Mio. Euro) sowie im geringeren Umfang für die digitalen Lösungen (0,5 Mio. Euro). Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten beliefen sich auf 2,9 Mio. Euro nach 3,1 Mio. Euro im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang um 8,7 %. Außerdem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten bereits abgeschlossener und noch nicht fertiggestellter MSO-Projekte in Höhe von 2,6 Mio. Euro vorgenommen. Die gesamten Abschreibungen im Geschäftsjahr 2024 umfassen damit 5,5 Mio. Euro. 1.6.2.2 Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Forschung und EntwicklungEnde 2024 waren in den Bereichen Forschung und Entwicklung des FP-Konzerns (einschließlich Tochtergesellschaften) 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest angestellt (im Vorjahr 96) und verteilen sich zu etwa gleichen Teilen auf die Geschäftsbereiche MSO und DBS; dies entspricht 11,8 % (Vorjahr 10,8 %) der gesamten Konzernbelegschaft. In beiden Bereichen werden bei Bedarf zusätzliche, externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter temporär eingesetzt. 1.6.3 AusblickDie Entwicklung wurde im Rahmen des Transformationsprozesses neu ausgerichtet. Mit dem Aufbau und der in 2025 angestrebten Erweiterung der Kapazitäten im digitalen Bereich wird weiterhin daran gearbeitet, dass die Produkte und Lösungen zuverlässig die Erwartungen des jeweiligen Marktes erfüllen und die mit dem Entwicklungsaufwand korrespondierenden Umsatzerwartungen realisiert werden. 2 Wirtschaftliche RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie Entwicklung des BIP verlief in den für den FP-Konzern vor allem relevanten Industriestaaten unterschiedlich. In den USA, dem hinsichtlich Kundenanzahl und Umsatz größten FP-Auslandsmarkt, war 2024 ein solider Anstieg der wirtschaftlichen Aktivität in Höhe von 2,8% zu beobachten. Die Wirtschaft in den Euro-Staaten entwickelte sich mit einem Wachstum von 0,8% nur leicht positiv, wobei das Wirtschaftswachstum in Deutschland wie im Vorjahr negativ war (-0,2%). 6 Für den Export des FP-Konzerns in die USA, aber auch in andere Märkte, spielt das Wechselkursverhältnis zwischen Euro und US-Dollar eine wichtige Rolle. Im Jahresverlauf 2024 verlor der Euro gegenüber dem US-Dollar unter Schwankungen an Wert; zum Jahresende am 31. Dezember 2024 lag der Kurs bei 1,04 US-Dollar und damit rund 6 % unter dem Vorjahresschlusskurs. Beim für den FP-Konzern ebenfalls wichtigen Britischen Pfund blieb der Wechselkurs mit einem Schlusskurs von 0,83 Pfund unter dem Niveau von 0,87 Pfund Ende 2023 und damit 5 % unter dem Niveau ein Jahr zuvor. Im Vergleich zum Kanadischen Dollar legte der Euro in 2024 leicht zu (+2 %). Ebenso erfolgte ein Anstieg im Vergleich zur Norwegischen Krone (+ 5 %) und zur Schwedischen Krone (+ 4 %). Gegenüber der Dänischen Krone blieb der Euro hingegen nahezu unverändert (+/- 0 %). Ein schwächerer Euro-Kurs wirkt sich positiv auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des FP-Konzerns aus, insofern Teile des Umsatzes in diesen Währungen erlöst und auf Konzernebene in Euro umgerechnet werden. Für den umsatzstärksten Geschäftsbereich Mailing & Shipping Solutions des FP-Konzerns ist die Entwicklung des Briefvolumens von besonderer Bedeutung. Laut Statistik der International Post Corporation 7 sank das Briefvolumen in den größten 53 Ländern um 8,6% (6,8% im Vorjahr). Der seit Jahren rückläufige Trend setzt sich damit weiter fort. In den für FP besonders relevanten Märkten USA, Großbritannien, Frankreich und Niederlande war der Rückgang des Briefvolumens 2024 ähnlich wie im Vorjahr bei 8-10 %. In Deutschland wird ein Rückgang von ca. 8 % erwartet. 8 Das Paketvolumen stieg in den 53 größten Ländern in 2023 um 6,8 %. 9 Konkrete Zahlen für 2024 liegen noch nicht vor. In Deutschland stieg das Paketvolumen in 2023 Schätzungen zufolge leicht auf 4,2 Mrd. Sendungen, für die nächsten Jahre wird ein Wachstum von 3 % prognostiziert. 10 Ein dynamisches Wachstum wird für den Markt der digitalen Signaturen 11 erwartet. 2023 lag das weltweite Umsatzvolumen laut Studien bei rund 6,1 Mrd. US-$. Für 2030 liegt die Schätzung bei ca. 70 Mrd. US-$.
6 IMF World Economic Outlook update January 2025
3 Lage des KonzernsIm Folgenden wurden die Vorjahreswerte in der Konzerngesamtergebnisrechnung angepasst, um die Veräußerung der Tochtergesellschaft freesort GmbH zu berücksichtigen. Dabei wird der Beitrag der freesort GmbH als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt. 3.1 Ertragslage des KonzernsDie Entwicklung wesentlicher Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung war wie folgt:scrollen
3.1.1 UmsatzentwicklungIm Geschäftsjahr 2024 erzielte der FP-Konzern einen Umsatz von 169,3 Mio. Euro im Vergleich zu 175,6 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum (währungsbereinigt 169,1 Mio. Euro), das entspricht einem Rückgang um 3,6 % im Vorjahresvergleich. Diese Geschäftsentwicklung entspricht nicht der ursprünglichen Prognose für das Geschäftsjahr. Der Vorstand erwartete zunächst für das Geschäftsjahr 2024 für den Konzern einen Umsatz auf Vorjahresniveau oder leicht darunter. Im Zusammenhang mit der Veräußerung der freesort GmbH hat die Francotyp-Postalia Holding AG ihre Prognose am 30. September 2024 für das Geschäftsjahr 2024 angepasst. Nunmehr wurde ein Umsatz erwartet, der bis zu 32 % unter dem berichteten Vorjahresumsatz von 241,8 Mio. Euro bzw. bis zu 7 % unter dem um den freesort-Anteil angepassten Vorjahresumsatz von 175,6 Mio. Euro liegt. Der Umsatzrückgang liegt im Rahmen der Erwartungen und resultiert aus der rückläufigen Entwicklung bei den vom Briefvolumen abhängigen Bereichen Frankieren und Document Workflow Management. Es zeigt weiterhin die Notwendigkeit des Transformationsprozesses, um mittel- bis langfristig die Auswirkungen sinkender Briefvolumina und damit einhergehend einen Rückgang des Frankiermaschinengeschäfts zu kompensieren. Mit 141,8 Mio. Euro realisierte das Unternehmen im größten Geschäftsbereich Mailing & Shipping Solutions im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz, der 3,6 % unter dem Vorjahresniveau von 147,1 Mio. Euro lag. Der Umsatz aus Produktverkäufen entwickelte sich positiv und stieg um 3,7 %, während die Umsätze im After-Sales-Geschäft aus Service und Verbrauchsmaterial rückläufig gegenüber dem Vorjahr waren (Service -8,9 %; Verbrauchsmaterial -3,8 %). Das Umfeld bleibt angesichts weltweit rückläufiger Briefvolumina herausfordernd. Der Umsatz im Geschäftsbereich Digital Business Solutions verzeichnete im Berichtszeitraum mit 27,4 Mio. Euro insgesamt einen leichten Umsatzrückgang um 2,4 % gegenüber dem Vorjahr (28,1 Mio. Euro). In diesem Umsatz sind 11,8 Mio. Euro Portoumsatz enthalten (im Vojahr 12,7 Mio. Euro). Der Rückgang resultiert maßgeblich aus dem Bereich Document Workflow Management, der erneut vom rückläufigen Briefvolumen betroffen war. Allerdings konnte der in der ersten Jahreshälfte noch stärkere Rückgang durch die Anbindung neuer Kunden im weiteren Jahresverlauf bereits teilweise kompensiert werden. Die SaaS-basierten Lösungen (SaaS = Software-as-a-Service) verzeichneten demgegenüber ein Wachstum von 13,2 % auf 9,6 Mio. Euro. Besonders die kontinuierliche Entwicklung neuer Funktionalitäten in allen digitalen Lösungen und die flexiblen Anpassungsmöglichkeiten an Kundenbedürfnisse machen die Produkte für Kunden attraktiv und zeigen das damit verbundene Potential. Der Geschäftsbereich Mail Services rund um die Abholung, Frankierung und Konsolidierung von Geschäftspost wurde mit dem Verkauf der freesort zum 30. September 2024 aufgegeben (für weitere Erläuterungen siehe Anhangangabe 18 Aufgegebener Geschäftsbereich). Größter ausländischer Markt des FP-Konzerns blieben auch im Geschäftsjahr 2024 die USA. Dort erhöhte sich der Umsatz um 3,9 % von 59,0 Mio. Euro auf 61,3 Mio. Euro. Ein wesentlicher Treiber hierfür sind die verschärften postalischen Anforderungen in den USA. Dadurch kommt es zu einer Dezertifizierung von älteren Frankiersystemen, die für FP als kleinerem Marktteilnehmer in den USA Potential für die Gewinnung von Wettbewerbskunden bietet. Die negativen Wechselkurseffekte über alle Fremdwährungen (USD, CAD, GBP, NOR und SEK) summierten sich im Berichtsjahr auf insgesamt 0,2 Mio. Euro bezogen auf den Gesamtumsatz (im Vorjahr negative Wechselkurseffekte in Höhe von 4,1 Mio. Euro). Die Umsatzentwicklung (in Mio. Euro) war wie folgt (Vorjahreswerte angepasst um den Verkauf der freesort GmbH): UMSATZ NACH GESCHÄFTSBEREICHEN (IN MIO. EUR)![]() UMSATZENTWICKLUNG REGIONEN (IN MIO. EUR)![]() UMSATZERLÖSE NACH PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGENscrollen
Die Erlöse aus Produktverkäufen stiegen im Geschäftsjahr um 3,7 % auf 37,0 Mio. Euro vor allem durch den Anstieg in den USA. Im After-Sales-Geschäft waren vor allem bedingt durch das rückläufige Briefvolumen geringere Umsätze sowohl beim Verbrauchsmaterial (-3,8 %) wie auch im Bereich Service (-8,9%) zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse aus dem Leasinggeschäft sanken ebenfalls im Geschäftsjahr um 7,0 % im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum. 3.1.2 Aktivierte EigenleistungenDie aktivierten Eigenleistungen verzeichneten im Geschäftsjahr 2024 einen Rückgang um 36,5 % auf 5,4 Mio. Euro (Vorjahr 8,5 Mio. Euro). Die in den aktivierten Eigenleistungen enthaltenen Entwicklungskosten verminderten sich gegenüber 2023 um 1,2 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro (-43,3 %). Im Berichtsjahr wurden Entwicklungskosten für die Produktentwicklung im Frankierbereich in Höhe von 1,0 Mio. Euro und im digitalen Geschäftsbereich in Höhe von 0,5 Mio. Euro aktiviert. Der Anteil der enthaltenen Zugänge an vermieteten Erzeugnissen - als fester Bestandteil des Kerngeschäfts im Geschäftsbereich Mailing & Shipping Solutions - verringerte sich im Berichtsjahr um 1,9 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. 3.1.3 Sonstige betriebliche ErträgeDie Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtsjahr von 2,3 Mio. Euro auf 3,1 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Auflösung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Lieferantenverträgen in Höhe von 1,2 Mio. Euro und auf geringere Ausbuchungen von Verbindlichkeiten in Höhe von 0,2 Mio. Euro zurückzuführen. 3.1.4 MaterialaufwandIm Geschäftsjahr 2024 verminderte sich der Materialaufwand des FP-Konzerns um 4,5 % auf 54,5 Mio. Euro gegenüber 57,0 Mio. Euro im Vorjahr. Die Minderung korrespondiert im Wesentlichen mit dem Rückgang der Umsatzerlöse, Preisänderungen spielten dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Die Aufwendungen für Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe verringerten sich im Berichtsjahr auf 39,0 Mio. Euro im Vergleich zu 40,4 Mio. Euro im Vorjahr. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen verminderten sich ebenfalls auf 15,5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresniveau in Höhe von 16,6 Mio. Euro. Die Materialaufwandsquote, der Materialaufwand im Verhältnis zum Umsatz, lag im Berichtsjahr bei 32,2 % (im Vorjahr 32,5 %). 3.1.5 PersonalaufwandDer Personalaufwand verminderte sich im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 5,0 % auf 58,6 Mio. Euro (im Vorjahr 61,7 Mio. Euro), überwiegend infolge der Reduktion der Anzahl der Beschäftigten. Zum Jahresende 2024 betrug die Anzahl der Beschäftigten 787 gegenüber 862 zum Jahresende 2023; der Vorjahreswert wurde aufgrund der Veräußerung der freesort GmbH angepasst. Die Personalaufwandsquote, der Personalaufwand im Verhältnis zum Umsatz, verminderte sich im Geschäftsjahr 2024 auf 34,6 % gegenüber 35,1 % im Vorjahr. 3.1.6 Aufwendungen aus Wertminderungen und Erträge aus Wertaufholungen auf Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Verringerung der Aufwendungen aus Wertminderungen auf 1,1 Mio. Euro (im Vorjahr 2,5 Mio. Euro) resultiert hauptsächlich sowohl aus höheren Auflösungen von Einzelwertberichtigungen bei gleichzeitig geringeren Abschreibungen. 3.1.7 Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2024 um 3,2 % von 36,3 Mio. Euro auf 37,4 Mio. Euro. Das Unternehmen erzielte Einsparungen durch weniger Personalleasing in Höhe von 0,9 Mio. Euro und geringeren IT-Kosten von 0,4 Mio. Euro. Im Herbst 2024 hat FP final entschieden, das Projekt zur Einführung eines weltweit einheitlichen ERP/CRM-Systems einzustellen. Weitere Aufwandsminderungen gegenüber dem Vorjahr wurden bei diversen Kosten wie Marketing, Reisekosten und KFZ etc. um 0,7 Mio. Euro erreicht. Im Vorjahr war die Zuführung zur Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Lieferantenverträgen in Höhe von 1,3 Mio. Euro enthalten. Insgesamt sanken die Aufwendungen um 3,6 Mio. Euro, während im Vorjahr der Einmaleffekt aus der Auflösung eines erheblichen Anteils der Restrukturierungsrückstellung in Höhe von 4,8 Mio. Euro gegenläufig wirkte. 3.1.8 EBITDAIm Geschäftsjahr 2024 erzielte der FP-Konzern ein EBITDA von 25,3 Mio. Euro gegenüber 27,6 Mio. Euro im Vorjahr. Die EBITDA-Marge des FP-Konzerns verringerte sich auf 14,9 % nach 15,7 % im Vorjahr. Diese Veränderung ist durch gegenläufige Faktoren beeinflusst. Den negativen Effekten aus dem Umsatzrückgang in Höhe von 6,2 Mio. Euro und den gesunkenen aktivierten Eigenleistungen um 3,1 Mio. Euro stehen positive Effekte aus den Kostenminderungen beim Material- und Personalaufwand in Höhe von insgesamt 5,6 Mio. Euro und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 1,2 Mio. Euro gegenüber. 3.1.9 Abschreibungen und WertminderungenIm Geschäftsjahr 2024 erhöhten sich die Abschreibungen und Wertminderungen gegenüber dem Vorjahr um 14,7 % von 16,8 Mio. Euro auf 19,3 Mio. Euro. Dies resultiert in erster Linie aus den außerplanmäßigen Wertberichtigungen auf aktivierte Entwicklungskosten bereits abgeschlossener und noch nicht fertiggestellter MSO-Projekte in Höhe von 2,6 Mio. Euro, auf Kundenlisten im Frankierbereich in Höhe von 1,5 Mio. Euro sowie auf Firmenwerte in Höhe von 0,2 Mio. Euro. Als gegenläufige Effekte wirkten geringere Abschreibungen auf andere immaterielle Vermögenswerte (-0,9 Mio. Euro) sowie auf das Sachanlagevermögen (-0,7 Mio. Euro) und auf Nutzungsrechte (-0,3 Mio. Euro). 3.1.10 ZinsergebnisDer Anstieg des Zinsergebnisses im Geschäftsjahr 2024 um 0,5 Mio. Euro auf 1,1 Mio. Euro resultierte hauptsächlich aus Zinserträgen aus Steuerrückerstattungen in den USA sowie geringeren Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten als Folge des Abbaus der Finanzverbindlichkeiten. 3.1.11 Sonstiges FinanzergebnisDer FP-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2024 ein sonstiges Finanzergebnis in Höhe von 1,1 Mio. Euro (im Vorjahr -0,6 Mio. Euro). Die Entwicklung im sonstigen Finanzergebnis beruht maßgeblich auf Wechselkurseffekten aus Fremdwährungsumrechnungen, insbesondere der stichtagsbezogenen Bewertung von Bilanzposten, sowie auf Aufwendungen und Erträge aus den Entwicklungen von Währungssicherungen. 3.1.12 ErtragsteuernDie Erträge aus Ertragsteuern betragen im Geschäftsjahr 2024 2,0 Mio. Euro (im Vorjahr Aufwendungen 2,0 Mio. Euro). Dies entspricht einer Steuerquote von 15,8 % (im Vorjahr -16,2 %). Die Steuerquote wird in 2024 durch das laufende Ergebnis und insbesondere durch den erhöhten Ansatz von latenten Steuern auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen bestimmt. 3.1.13 KonzernergebnisDas Konzernergebnis verbesserte sich trotz des Umsatzrückgangs im Geschäftsjahr 2024 auf 14,6 Mio. Euro deutlich im Vergleich zu 10,4 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Das Konzernergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern beträgt 10,1 Mio. Euro im Vergleich zu 8,6 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Das Konzernergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs nach Steuern liegt bei 4,4 Mio. Euro im Vergleich zu 1,8 Mio. Euro in der Vorjahresperiode. Darin enthalten ist ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 3,9 Mio. Euro durch den Verkauf der freesort und der Ergebnisbeitrag der freesort in Höhe von 0,5 Mio. Euro. Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich auf 0,93 Euro im Vergleich zu 0,67 EUR im Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie für die fortzuführenden Geschäftsbereiche verbessert sich auf 0,65 Euro im Vergleich zu 0,55 Euro im Vorjahr. 3.1.14 Zusammenfassung der Ergebnisse pro SegmentDie Segmente berichten nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE PRO SEGMENTscrollen
1) Umsatzerlöse mit externen Dritten und
EBITDA nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften
3.2 Finanzlage des Konzerns3.2.1 Grundsätze und Ziele des FinanzmanagementsZentrales Ziel des Finanzmanagements ist es, finanzielle Risiken zu vermeiden und die finanzielle Flexibilität des FP-Konzerns zu sichern. Der FP-Konzern erreicht dieses Ziel durch den Einsatz verschiedener Finanzierungsinstrumente. Bei deren Auswahl werden die Flexibilität, die Art der Kreditauflagen, das bestehende Fälligkeitsprofil und die Kosten der Finanzierung berücksichtigt. Die längerfristige Liquiditätsprognose erfolgt auf Basis der operativen Planung. Grundsätzlich stammt ein wesentlicher Teil der Liquidität des FP-Konzerns aus der operativen Geschäftstätigkeit der Segmente mit dem daraus resultierenden Mittelzufluss. Ergänzend nutzt das Unternehmen Kredite von Finanzinstituten und Finanzierungsleasing. 3.2.2 Dividendenberechtigter Bilanzgewinn und DividendeAuch im Rahmen der Umsetzung der aktuellen Strategie hat die Dividendenpolitik des FP-Konzerns grundsätzlich Bestand. Das Unternehmen legt den Fokus derzeit aber auf die Sicherstellung und den Ausbau der vorhandenen Konzernliquidität, um die strategischen und operativen Ziele des FP-Konzerns nachhaltig abzusichern. Aufgrund des Transformationsprozesses von FP und der Sicherung der nachhaltigen Profitabilität hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 erneut vorzuschlagen, keine Dividende auszuschütten. 3.2.3 FinanzierungsanalyseFINANZVERBINDLICHKEITEN (IN MIO. EURO)![]()
1) Umsatzerlöse mit externen Dritten und
EBITDA nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften
Zum Beginn des Geschäftsjahres stand dem FP-Konzern ein Kreditvolumen bis zu 67,5 Mio. Euro, davon 22,5 Mio. Euro als Fälligkeitskredit zur Verfügung. Ab Ende Februar 2024 standen dem FP-Konzern nach dem modifizierten Kreditvertrag bis zu 55 Mio. Euro, davon 14 Mio. Euro als Fälligkeitskredit zur Verfügung. Nach einer Rückzahlung von 4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024, stehen dem FP-Konzern aktuell bis zu 51 Mio. Euro, davon 10 Mio. Euro als Fälligkeitskredit zur Verfügung. Der FP-Konzern hat den seit 2016 bestehenden Konsortialkreditvertrag mit dem bewährten Bankenkonsortium bestehend aus der Landesbank Baden-Württemberg als Facility Agent sowie der Deutschen Bank AG und der UniCredit Bank GmbH mit Wirkung zum 26. Februar 2024 verlängert. Die Verbindlichkeiten aus dem Konsortialdarlehensvertrag sind durch ein Garantenkonzept besichert, demgemäß die größten zehn Gesellschaften des FP-Konzern Garanten zum Vertrag sind. Die Garanten stehen mit ihren Vermögenswerten für mögliche Zahlungsausfälle/Liquiditätsschwierigkeiten der FP Holding AG als Darlehensnehmerin ein. Der Kreditvertrag dient weiterhin der Finanzierungssicherheit für Akquisitionen. Insgesamt bildet der Konsortialdarlehensvertrag eine zukunftsweisende Grundlage für die finanzielle Stabilität und Flexibilität des FP-Konzerns. Der FP-Konzern hat darüber hinaus außerhalb des Konsortialdarlehens Avalkredite in Höhe von 1,4 Mio. Euro in Anspruch genommen. Im Berichtsjahr hatte der FP-Konzern somit Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 10,1 Mio. Euro (im Vorjahr 22,5 Mio. Euro) sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 8,3 Mio. Euro (im Vorjahr 11,0 Mio. Euro). Der Rückgang der Leasingverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus den Kosteneinsparungen durch Verschlankung der Strukturen (z.B. Mietverträge, Fahrzeuge). Der Rückgang der Finanzverbindlichkeiten beruht hauptsächlich auf einer Tilgung des Konsortialkreditvertrags in Höhe von 12,5 Mio. Euro. 3.2.4 InvestitionsanalyseINVESTITIONEN (IN MIO. EUR)![]() Der FP-Konzern investierte im Geschäftsjahr 2024 gezielt in sein Geschäft und hierbei sowohl in Frankiersysteme für Mietmärkte und damit in den Ausbau der Marktposition im Geschäftsbereich MSO als auch in neue Produkte und Lösungen im Geschäftsbereich DBS. Ebenso wurde in die Produktion und andere Kern- und Unterstützungsprozesse investiert. Das Unternehmen hat sich erneut auf die Kostenkontrolle und das Liquiditätsmanagement konzentriert. Die Investitionen im Gesamtjahr 2024 lagen mit einem Plus von 0,7 Mio. Euro bedingt durch Einzahlungen aus der Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs Mail Services deutlich unter dem Vorjahresniveau von -14,5 Mio. Euro. Die Auszahlungen resultierten aus Auszahlungen für aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro, Auszahlungen für Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,3 Mio. Euro und Auszahlungen auf Investitionen in Sachanlagen (ohne vermietete Erzeugnisse) in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Die Investitionen in vermietete Erzeugnisse verminderten sich im Geschäftsjahr 2024 insgesamt auf 5,6 Mio. Euro (im Vorjahr 9,1 Mio. Euro). Diesen Auszahlungen in einer Gesamhöhte von 8,5 Mio. Euro standen Einzahlungen aus der Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs abzgl. veräußerter liquider Mittel in Höhe von 9,1 Mio. Euro gegenüber. 3.2.5 LiquiditätsanalyseLIQUIDITÄTSANALYSE (IN MIO. EUR)scrollen
Der FP-Konzern hat sich auch im Geschäftsjahr 2024 erfolgreich auf die Kostenkontrolle und das Liquiditätsmanagement konzentriert. Mit 23,5 Mio. Euro lag der operative Cashflow im Jahr 2024 nur leicht unter dem Vorjahresniveau (im Vorjahr 23,6 Mio. Euro). Hauptsächlich trug das solide Konzernergebnis bei. Positiv wirkten zudem die Veränderung der zahlungswirksamen Zinsen (+0,6 Mio. Euro) und Steuern (+2,9 Mio. Euro) im Zusammenhang mit Steuerrückerstattungen der amerikanischen Tochtergesellschaft im Zuge des Verständigungsverfahrens (MAP). Gegenteilig wirkte u.a. die Abnahme der Vorräte (-1,9 Mio. Euro). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr 2024 stark verändert. Der positive Wert des Cashflows aus Investitionstätigkeit in Höhe von 0,7 Mio. Euro gegenüber -14,5 Mio. Euro im Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den Einzahlungen aus der Veräußerung des aufgegebenen Geschäftsbereichs abzgl. veräußerter liquider Mittel in Höhe von 9,1 Mio. Euro. Bezüglich weiterer Veränderung wird auf den Abschnitt 4.2.4 Investitionsanalyse verwiesen. Aufgrund des verbesserten Cashflows aus Investitionstätigkeit erhöhte sich der Free Cashflow im Geschäftsjahr 2024 auf 24,2 Mio. Euro (im Vorjahr 9,1 Mio. Euro). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2024 enthält Auszahlungen zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 12,5 Mio. Euro (im Vorjahr 7,5 Mio. Euro) sowie Auszahlungen aufgrund der Verlängerung des Konsortialdarlehens in Höhe von 0,4 Mio. Euro. Die Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten lagen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert bei 4,5 Mio. Euro. Gemäß Konsortialdarlehensvertrag ist der FP-Konzern verpflichtet, zwei definierte Finanzkennzahlen (Financial Covenants) einzuhalten: ![]() ![]() Vereinbarungsgemäß werden nach einem vereinfachten Verfahren Einmaleffekte für die Berechnung der Covenants (teilweise) bereinigt. Sämtliche Kreditbedingungen wurden im Berichtsjahr durchgängig an den vereinbarten Stichtagen eingehalten. Der FP-Konzern konnte im Geschäftsjahr 2024 seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen. 3.3 Vermögenslage des KonzernsBILANZSTRUKTURGRAFIK (IN MIO. EUR)![]() Die Bilanzsumme des FP-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2024 um 9,2 Mio. Euro im Wesentlichen durch die Effekte aus der Veräußerung der freesort GmbH verringert. Die langfristigen Vermögenswerte verminderten sich um 4,5 Mio. Euro auf 74,0 Mio. Euro. 3.3.1 Lang- und kurzfristige VermögenswerteLANG- UND KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTEscrollen
Die Verminderung der immateriellen Vermögenswerte von 17,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 11,2 Mio. Euro im Berichtsjahr resultiert daraus, dass die Abschreibungen mit 8,2 Mio. Euro die Investitionen überstiegen. Die gestiegenen Abschreibungen resultieren im Wesentlichen aus den außerplanmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten bei MSO-Projekten in Höhe von 2,6 Mio. Euro sowie auf Posten Kundenbeziehungen und Geschäfts- oder Firmenwerte im Frankierbereich in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Im Berichtsjahr sind Zugänge unter dem Posten eigenerstellte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,3 Mio. Euro aktiviert worden. Die Zugänge noch nicht abgeschlossener Entwicklungsprojekte wurden in Höhe von 1,2 Mio. Euro erfasst. Die Verminderung der Sachanlagen um 1,3 Mio. Euro resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang bei technischen Anlagen und Maschinen um 0,8 Mio. Euro durch den Abgang der freesort. Die Nutzungsrechte verminderten sich um 2,8 Mio. Euro bedingt durch den Abgang der freesort und planmäßige Abschreibungen. Die Erhöhung der latenten Steuern um 4,8 Mio. Euro resultiert im Wesentlichen aus dem Ansatz der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge sowie temporärer Differenzen. Die kurzfristigen Vermögenswerte verminderten sich von 97,6 Mio. Euro um 4,7 Mio. Euro auf 92,9 Mio. Euro. Die Verminderung des Vorratsvermögens um 1,9 Mio. Euro ist vor allem durch den Rückgang bei den fertigen Erzeugnisse und Handelswaren um 2,2 Mio. Euro bedingt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 3,6 Mio. Euro auf 16,6 Mio. Euro, im Wesentlichen bedingt durch den Abgang der freesort. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sanken ebenfalls im Wesentlichen bedingt durch den Abgang der freesort auf 9,5 Mio. Euro. Im Bereich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente steht ein Rückgang der verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel (Teleportogelder) in Höhe von 1,4 Mio. Euro einer Erhöhung der frei verfügbaren Mittel von 7,1 Mio. Euro gegenüber. 3.3.2 EigenkapitalZum 31. Dezember 2024 betrug das Grundkapital der Francotyp-Postalia Holding AG unverändert 16,3 Mio. Euro, eingeteilt in 16.301.456 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Zum 31. Dezember 2024 hielt das Unternehmen 677.603 eigene Aktien (im Vorjahr: 677.603) bzw. 4,16 % am Grundkapital (im Vorjahr: 4,16 %). FP hatte im Zeitraum von November 2022 bis November 2023 ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt. Das Eigenkapital des Konzerns hat sich von 34,4 Mio. Euro um 16,2 Mio. Euro auf 50,5 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg ist hauptsächlich auf das positive Konzernergebnis der Berichtsperiode in Höhe von 14,6 Mio. Euro zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote stieg von 19,5% auf 30,2% im Geschäftsjahr 2024. 3.3.3 Lang und kurzfristige SchuldenLANG- UND KURZFRISTIGE SCHULDENscrollen
Die langfristigen Schulden reduzierten sich deutlich von 49,8 Mio. Euro um 15,7 Mio. Euro auf 34,1 Mio. Euro. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Tilgung des Konsortialdarlehens in Höhe von 12,5 Mio. Euro und daraus folgend einer Reduktion der Finanzverbindlichkeiten auf 15,2 Mio. Euro. Die kurzfristigen Schulden verminderten sich von 92,0 Mio. Euro um 9,7 Mio. Euro auf 82,3 Mio. Euro. Dies resultiert insbesondere aus der Verminderung der sonstigen Rückstellungen um 3,9 Mio. Euro für Restrukturierung. Zudem verminderten sich die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 3,4 Mio. Euro hauptsächlich bedingt durch den Abgang der freesort und gesunkene Teleportogelder. Eine ergänzende Kennziffer für die Kapitalstruktur des FP-Konzerns ist der Nettoverschuldungsgrad. Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis von Nettoverschuldung und Eigenkapital und wird laufend überprüft. Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Finanzmittel. Zu den Finanzverbindlichkeiten zählen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Leasingverbindlichkeiten. In die Finanzmittel werden die liquiden Mittel abzüglich verfügungsbeschränkter flüssiger Mittel (Portoguthaben, die vom FP-Konzern verwaltet werden) einbezogen. Diese Darstellung gilt sowohl im Hinblick auf die Bestimmung des Nettoverschuldungsgrades als Steuerungsgröße für die Kapitalstruktur des FP-Konzerns als auch in Bezug auf den Ausweis in der Kapitalflussrechnung. Aufgrund der Kredittilgung, des erzielten Konzernergebnisses sowie den Maßnahmen zur Kostenkontrolle und zum Liquiditätsmanagement sowie den Effekten aus der Veräußerung der freesort verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 die Nettoverschuldung des FP-Konzerns von 14,4 Mio. Euro auf einen Wert von -8,0 Mio. Euro (Netto-Cash-Position). Das bedeutet, dass das Unternehmen mehr liquide Mittel als Schulden hat. 3.3.4 LeasingDer FP-Konzern betreibt als Leasinggeber sowohl Operating Leasing als auch Finanzierungsleasing. Diese Geschäftsmodelle beeinflussen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Im Anlagevermögen sind zum 31. Dezember 2024 unter dem Posten "Vermietete Erzeugnisse" Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von 22,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 22,3 Mio. Euro) bilanziert, die im Wesentlichen im Rahmen von Operating Leasingvereinbarungen an Kunden vermietet werden. Die Finanzierungsleasingvereinbarungen mit Kunden finden sich unter "Forderungen aus Finanzierungsleasing" und belaufen sich zum Bilanzstichtag im langfristigen und kurzfristigen Bereich in Summe auf 25,0 Mio. Euro (im Vorjahr: 23,0 Mio. Euro). 3.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des KonzernsDas Geschäftsjahr 2024 verlief nicht wie ursprünglich geplant. Der Vorstand erwartete zunächst für das Geschäftsjahr 2024 für den Konzern einen Umsatz und EBITDA auf Vorjahresniveau oder leicht darunter. Im Zusammenhang mit der Veräußerung der freesort GmbH hat die Francotyp-Postalia Holding AG ihre Prognose am 30. September 2024 für das Geschäftsjahr 2024 angepasst. Nunmehr wurde ein Umsatz erwartet, der bis zu 32 % unter dem berichteten Vorjahresumsatz von 241,8 Mio. Euro bzw. bis zu 7 % unter dem um den freesort-Anteil angepassten Vorjahresumsatz von 175,6 Mio. Euro liegt. In Bezug auf das EBITDA wurde erwartet, dass es bis zu 26 % unter dem berichteten EBITDA des Vorjahres von 31,0 Mio. Euro bzw. bis zu 17 % unter dem adjustierten EBITDA des Vorjahres von 27,6 Mio. Euro liegt. Der Umsatz erreichte 169,3 Mio. Euro und lag damit um 3,6 % unter dem angepassten Vorjahresniveau (währungsbereinigt 169,1 Mio. Euro). Das EBITDA erreichte 25,3 Mio. Euro (währungbereinigt: 25,0 Mio. Euro) und lag damit 8,6 % unter dem angepassten Vorjahresniveau (27,6 Mio. Euro). Trotz des herausfordernden Marktumfelds im Frankiergeschäft zeigte FP eine vergleichsweise solide Geschäftsentwicklung und arbeitete weiter am Transformationsprogramm. Die wichtigsten Themen treibt das Unternehmen in einem Key Value Driver-Framework (KVD) voran. In mehreren Projekten wird daran gearbeitet, die Komplexität im Gesamtkonzern zu reduzieren, die Effizienz im Geschäftsbereich Mailing & Shipping Solutions zu steigern und das Wachstum im Geschäftsbereich Digital Business Solutions voranzubringen. Mit dem Verkauf der freesort GmbH fokussiert sich der FP-Konzern auf die Geschäftsbereiche Mailing & Shipping Solutions sowie Digital Business Solutions mit dem Ziel, die Transformation des FP Konzerns weiter voranzutreiben. Insgesamt hat FP die angepassten Ziele für das Gesamtjahr erreicht. Angesichts der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an der freesort GmbH hatte die Francotyp-Postalia Holding AG ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2024 am 30. September 2024 angepasst. Unter Berücksichtigung der Darstellung des Geschäftsbereichs als aufgegebener Geschäftsbereich wurde der Beitrag der freesort GmbH zum Konzernumsatz und EBITDA für das Geschäftsjahr 2024 eliminiert. Der Vorstand beurteilt den Verlauf der Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 deshalb insgesamt als zufriedenstellend. 3.5 Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf des KonzernsNachfolgende Tabelle zeigt den Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf mit Blick auf die finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren des FP-Konzerns. VERGLEICH DES TATSÄCHLICHEN MIT DEM PROGNOSTIZIERTEN GESCHÄFTSVERLAUF 2024scrollen
1) Bei gleichbleibenden Wechselkursen für
Fremdwährungen.
4 Lage der GesellschaftDer Jahresabschluss der FP Holding wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS). Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Diese betreffen vor allem immaterielle Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Finanzinstrumente, Leasinggeschäfte und latente Steuern. 4.1 Ertragslage der Gesellschaftscrollen
4.1.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse sind im Berichtsjahr aufgrund reduzierter Umlagen im Konzernverbund leicht um 0,1 Mio. Euro gesunken. 4.1.2 Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge sind im Geschäftsjahr um 4,6 Mio. Euro gestiegen aufgrund des enthaltenen Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft freesort GmbH. Weiterhin sind wie im Vorjahr im periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. 4.1.3 MaterialaufwandDie Verringerung des Materialaufwandes aus bezogenen Leistungen im Berichtsjahr resultiert im Wesentlichen aus gegenüber dem Vorjahr verringerten weiterbelasteten übrigen Personalkosten. 4.1.4 PersonalaufwandDer leichte Anstieg im Personalaufwand um 0,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 ist im Wesentlichen auf gestiegene Abfindungszahlungen zurückzuführen. 4.1.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen sowie AbschreibungenHierin enthalten sind im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen aus Konzernumlagen. Der Gesamtbetrag der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Berichtsjahr um 0,5 Mio. Euro gesunken. Dies ist im Wesentlichen verursacht durch die im Vorjahr enthaltene Wertberichtigung einer Forderung gegen eine Tochtergesellschaft in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Die Rechts- und Beratungskosten sind im Gegenzug um 1,1 Mio. Euro gestiegen, während die Konzernumlage um 0,3 Mio. Euro zurückgegangen sind. 4.1.6 BeteiligungsergebnisDer deutliche Rückgang des Beteiligungsergebnisses von 30,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 4,8 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 beruht im Wesentlichen auf einer Periodenverschiebung aufgrund einer nachträglichen Anpassung der Transferpreise für das Wirtschaftsjahr 2022 im Berichtsjahr 2023. 4.1.7 ZinsergebnisDie Zinsaufwendungen sind mit 1,9 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. Euro gesunken; sie resultieren primär aus der Verzinsung des Bankkredits, der im Vergleich zum Vorjahr weiter reduziert wurde. Darüber hinaus verringerte sich der Zinsaufwand verbundener Unternehmen um 0,1 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR. Die Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus Ausleihungen sowie kurzfristigen Darlehen an verbundene Unternehmen. 4.1.8 Steuern vom Einkommen und ErtragDer Aufwand aus Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 0,5 Mio. Euro resultiert sowohl aus den laufenden Steuern für das Berichtsjahr sowie aus Steueraufwand für Vorjahre. 4.1.9 JahresergebnisIm Wesentlichen aufgrund des im Vorjahr deutlich gestiegenen Beteiligungsergebnisses erzielte die FP Holding im Geschäftsjahr 2024 einen reduzierten Jahresüberschuss von 4,2 Mio. Euro (im Vorjahr Jahresüberschuss in Höhe von 24,5 Mio. Euro). 4.2 Finanzlage der GesellschaftLIQUIDITÄTSANALYSE (IN MIO. EUR)scrollen
Der Rückgang des Cashflows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2024 resultiert im Wesentlichen aus den gesunkenen Forderungen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2024 enthält Einzahlungen aus dem Verkauf der Anteile an freesort GmbH in Höhe von 12,1 Mio. Euro. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2024 enthält Auszahlungen zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 12,5 Mio. Euro sowie Auszahlungen aufgrund der Verlängerung des Konsortialdarlehens in Höhe von 0,4 Mio. Euro. Zum 31. Dezember 2024 verfügte die FP Holding über freie Kreditlinien in Höhe von 41,0 Mio. Euro (im Vorjahr 45 Mio. Euro). Die FP Holding konnte im Geschäftsjahr 2024 zu jedem Zeitpunkt ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. 4.3 Vermögenslage der GesellschaftVERKÜRZTE BILANZ DER FP HOLDING (IN MIO.EUR)scrollen
4.3.1 AnlagevermögenDer Rückgang des Anlagevermögens im Berichtsjahr um 7,7 Mio. Euro lag im Wesentlichen am Abgang der Anteile aus verbundenen Unternehmen im Rahmen des Verkaufs der Tochtergesellschaft freesort GmbH. 4.3.2 UmlaufvermögenDer Rückgang des Umlaufvermögens im Berichtsjahr um 3,5 Mio. Euro resultiert insbesondere aus dem Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 10,3 Mio. Euro, bedingt durch gesunkene Forderungen aus Gewinnabführungen. Gegenläufig haben sich die Guthaben bei Kreditinstituten um 5,9 Mio. Euro erhöht und die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um 0,8 Mio. Euro. 4.3.3 EigenkapitalDas Eigenkapital erhöhte sich im Geschäftsjahr 2024 aufgrund des positiven Jahresergebnisses in Höhe von 4,2 Mio. Euro um insgesamt 4,2 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote der FP Holding stieg im Berichtsjahr von 72,2 % auf 82,1 %. 4.3.4 RückstellungenDie Rückstellungen sind im Geschäftsjahr 2024 insgesamt um 0,9 Mio. Euro gestiegen. Dies beruht im Wesentlichen auf dem Anstieg sonstiger Rückstellungen von 2,7 Mio. Euro um 0,4 Mio. Euro auf 3,1 Mio. Euro aufgrund gestiegener Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie auf dem Anstieg der Steuerrückstellungen von 1,7 Mio. Euro um 0,5 Mio. Euro auf 2,2 Mio. Euro. 4.3.5 VerbindlichkeitenDie Abnahme der Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 16,0 Mio. Euro auf 15,3 Mio. Euro beruht im Wesentlichen auf einer Verminderung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 3,5 Mio. Euro sowie gesunkener Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 12,5 Mio. Euro. 4.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der GesellschaftDas Geschäftsjahr 2024 war neben den operativen Einflüssen im Wesentlichen durch die Effekte aus dem Verkauf der freesort GmbH geprägt sowie durch die Normalisierung des Beteiligungsergebnisses nach der erfolgten Korrektur der Transferpreise im Vorjahr. Die Finanzlage war darüber hinaus durch die Tilgung von Bankkrediten beeinflusst. Im Hinblick auf die operative Lage beurteilt der Vorstand den Verlauf der Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr insgesamt als zufriedenstellend. 4.5 Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf der FP HoldingDie Prognose sah für die FP Holding für das Geschäftsjahr 2024 aufgrund des Sondereffektes im Geschäftsjahr 2023 einen deutlichen Rückgang und damit eine Normalisierung des Beteiligungsergebnisses und des Ergebnisses vor Steuern vor. Insgesamt ist die Prognose eingetreten. Tatsächlich erzielte die FP Holding im Geschäftsjahr 2024 ein Beteiligungsergebnis in Höhe von 4,8 Mio. Euro (Vorjahr: 30,8 Mio. Euro). Damit lag das Ergebnis im Rahmen der Prognose und spiegelte die erwartete Rückkehr zu einem normalisierten Niveau wider. Das Ergebnis vor Steuern belief sich im Berichtsjahr auf 4,7 Mio. Euro (Vorjahr: 25,1 Mio. Euro) und fiel somit - wie prognostiziert - deutlich geringer aus als im Vorjahr. 5 Risiko- und ChancenberichtChancen und Risiken in der folgenden Darstellung sind zu verstehen als Einflüsse oder Ereignisse, die geeignet sind, dass die Zielsetzung des Managements bezüglich der kurz- und mittelfristigen Unternehmensentwicklung übertroffen oder unterschritten wird. Ziel des Chancenmanagements ist es, solche Opportunitäten frühzeitig zu erkennen und gezielt zu verfolgen. Das Risikomanagement hingegen soll sicherstellen, dass Risiken nicht nur rechtzeitig erkannt, sondern zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um den Einfluss auf das Unternehmen zu kontrollieren und ggf. zu minimieren. 5.1 Risiko- und ChancenmanagementsystemDie Francotyp-Postalia Holding AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Die Gesamtverantwortung für das Risiko- und Chancenmanagementsystem des FP-Konzerns liegt beim Vorstand. Das Risiko- und Chancenmanagement ist mit dem Compliance-Management eng verzahnt und integrierter Bestandteil der Unternehmensführung. Der Vorstand hat darüber hinaus mit Blick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage ein internes Kontrollsystem eingerichtet. Dem Vorstand sind keine Tatsachen bekannt, dass das interne Kontrollsystem in wesentlichen Belangen nicht angemessen oder nicht wirksam ist unter Berücksichtigung, dass korrektive Maßnahmen für bekannte Sachverhalte eingeleitet worden sind. 12
12 Nicht Bestandteil der Abschlussprüfung
durch BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Im Rahmen des Risikomanagements wird die Risiko- und Compliance-Situation regelmäßig analysiert und die identifizierten Risiken bewertet, gesteuert und kontrolliert. Dieses System dient nicht nur der Früherkennung potentiell bestandsgefährdender Risiken. Der Chancenerkennung dienen unter anderem detaillierte Markt- und Wettbewerbsanalysen und Prognoseszenarien sowie die intensive Auseinandersetzung mit relevanten Wert- und Kostentreibern. Ziele und StrategieWichtigstes Ziel des Risiko- und Compliance-Managements ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf zuverlässig einzuschätzen, sie zu steuern und, soweit möglich, sinnvoll zu begrenzen. Gleichzeitig sollen Erfolgschancen gewahrt werden, soweit deren Risikogehalt ein angemessenes Maß nicht überschreitet. Auf dieser Basis werden die Risiken durch angemessene Maßnahmen im Einklang mit der Unternehmensstrategie gesteuert. Je nach Bewertung der Risiken werden unterschiedliche Strategien verfolgt. Risiken, die gravierende Nachteile für die Unternehmensentwicklung haben können oder sogar den Bestand gefährden würden, werden weitestmöglich und konsequent vermieden. Weniger bedeutende Risiken werden in ihrer Auswirkung begrenzt. Hierfür werden beispielsweise bestimmte Maximalwerte vorgegeben, regelmäßig und systematisch Kontrollen durchgeführt und/oder es wird auf konsequente Funktionstrennung geachtet. Wo möglich oder sinnvoll, werden Risiken ausgelagert, beispielsweise auf Versicherungen oder Zulieferer. Risiken, die untrennbar mit den geschäftlichen Aktivitäten verbunden sind, werden bewusst und kontrolliert eingegangen. Die Risikostrategie des FP-Konzerns sieht vor, im Geschäftsbereich Mailing & Shipping Solutions zwar innovativ, aber dennoch risikoavers zu agieren, während in dem seine Zukunftsvision tragenden Geschäftsbereich Digital Business Solution investiert wird. Strukturen und ProzesseDie Strukturen und Prozesse des Risikomanagements sind konzernweit standardisiert und werden durch die Nutzung einer Risikomanagementsoftware unterstützt. Die bestehende Risikoberichterstattung basiert auf einem Risikokatalog, der in mehrere Risikobereiche unterteilt ist. Die Risikoverantwortlichen (Risk Owner) in den Tochtergesellschaften und die Bereichsleiter der Zentralabteilungen sind in dieses Frühwarnsystem eingebunden und melden halbjährlich neu erkannte, bestehende sowie beseitigte Risiken. Des Weiteren erfolgt eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Risikomanagementbeauftragten und die Unternehmensleitung bei Identifizierung wesentlicher bzw. kritischer Risiken oder bei wesentlichen Veränderungen bereits identifizierter Risiken. Das interne Risikomanagement aggregiert sämtliche Risiken, die im Rahmen des Risikobewertungsprozesses identifiziert wurden, mittels einer Monte-Carlo-Simulation, um das Gesamtrisikopotential der FP-Gruppe zu ermitteln. Die entsprechenden Ergebnisse werden analysiert und dem Vorstand berichtet. Der Vorstand beurteilt die Risikosituation regelmäßig und berücksichtigt bei seiner Entscheidungsfindung das Verhältnis zwischen der aggregierten Risikoposition der FP-Gruppe sowie der Risikotragfähigkeit. Im Rahmen der Abschlussprüfung wird das Risikofrüherkennungssystem vom Abschlussprüfer evaluiert, um zu beurteilen, dass das System geeignet ist, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit alle potenziell den Bestand des Unternehmens gefährdenden Risiken rechtzeitig zu erfassen, zu bewerten und zu kommunizieren. Im Rahmen der Risikoberichterstattung werden sowohl das Brutto- als auch das Nettorisiko von den jeweiligen Berichtseinheiten angegeben. Das Bruttorisiko beschreibt das maximale Verlustpotenzial ohne Berücksichtigung von Sicherungs- und Risikominderungsmaßnahmen. Nach Gegensteuerungsmaßnahmen ergibt sich das residuale Risiko in Form des Nettorisikos. Um zu ermitteln, welche Risiken einen bestandsgefährdenden Charakter haben, werden sie gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres Schadensausmaßes klassifiziert. Um die relevanten Risiken durch geeignete Steuerungsmaßnahmen aktiv zu begrenzen und die festgelegten Kontrollaktivitäten regelmäßig auf Angemessenheit und Wirksamkeit zu überprüfen, wird das Risikomanagement von einem Internen Kontrollsystem (IKS) ergänzt. Der Umfang und die Wirksamkeit des Systems werden regelmäßig überwacht. So erfolgen in regelmäßigen Abständen interne Kontrollen der Rechnungslegung der Konzerngesellschaften sowie dezentrale Compliance-Audits. Wo notwendig, wird das System durch neue Steuerungsmaßnahmen erweitert, z. B. in Form von Richtlinien oder Prozessanweisungen. Die Verantwortung für das IKS trägt der Vorstand. Er beurteilt, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Systems. Compliance-ManagementsystemDer Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Fragen der Compliance sind regelmäßig Gegenstand der Beratung zwischen dem Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand. Die Unternehmenskultur des FP-Konzerns ist von Vertrauen und gegenseitigem Respekt sowie dem Willen zur strikten Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen geprägt. Dennoch sind Rechtsverstöße durch individuelles Fehlverhalten nie ganz auszuschließen. Beschäftigte und Dritte haben die Möglichkeit, anonym Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen an den Compliance Officer zu melden. Dieser prüft die Hinweise sorgfältig und veranlasst geeignete Maßnahmen zur Abhilfe festgestellter Verstöße. Dem Unternehmen ist sehr daran gelegen, das Risiko von Compliance-Verstößen zu minimieren, Fehlverhalten aufzudecken und konsequent zu verfolgen. Regeln und Grundsätze sind, wie auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Insiderinformationen, im Verhaltenskodex festgeschrieben. Allen Mitarbeitern dient er zur Orientierung für ein integres Verhalten im Geschäftsverkehr. Führungskräfte und Mitarbeiter werden zum Verhaltenskodex geschult. In Zweifelsfällen können und sollen sie jederzeit den Compliance Officer konsultieren. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDas rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) ist integraler Bestandteil des umfassenden unternehmensweiten Kontroll- und Risikomanagementsystems. Sein Ziel ist die Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Transparenz der Finanzberichterstattung. Um dieses Ziel zu erreichen, hat FP entsprechende Strukturen, Prozesse und Kontrollen implementiert. Sie sollen gewährleisten, dass die Ergebnisse des Rechnungslegungsprozesses frei von wesentlichen Fehlern sind und fristgerecht vorliegen. Das rechnungslegungsbezogene IKS des FP-Konzerns stützt sich überwiegend auf prozessintegrierte, organisatorische Sicherungsmaßnahmen, wie beispielsweise Funktionstrennung mit entsprechenden Zugriffsbeschränkungen im IT-Bereich oder Zahlungsrichtlinien. Prozessintegrierte Kontrollen vermindern die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Fehlern bzw. unterstützen das Aufdecken von aufgetretenen Fehlern. Das rechnungslegungsbezogene IKS wird vom Vorstand ausgestaltet und seine Wirksamkeit vom Aufsichtsrat überwacht. Die Francotyp-Postalia Holding AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss des FP-Konzerns auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften. Beide Prozesse werden durch ein stringentes internes Kontrollsystem überwacht, das sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert. Die bereichsübergreifenden Schlüsselfunktionen werden zentral gesteuert, während die Gesellschaften des Konzerns ihre Abschlüsse teilweise dezentral und gemäß den lokalen gesetzlichen Anforderungen erstellen. Wesentliche Regelungen und Instrumentarien bei der Erstellung des Konzernabschlusses sind: scrollen
Durch die Verpflichtung aller Tochtergesellschaften, ihre Geschäftszahlen monatlich bzw. quartalsweise in einem jeweils standardisierten Reporting-Format an die Francotyp-Postalia Holding AG zu berichten, werden unterjährige Soll-Ist-Abweichungen zeitnah erkannt, um kurzfristig darauf reagieren zu können. Risikomanagementsystem im Hinblick auf FinanzinstrumenteDer FP-Konzern verfügt über ein zentrales Finanzmanagement, wobei die FP Holding den Konzernfinanzbedarf koordiniert, die Liquidität sichert und die Währungs-, Zins- und Liquiditätsrisiken konzernweit überwacht und steuert. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, finanzwirtschaftliche Risiken aus Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen durch finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Derivative Finanzinstrumente werden dabei ausschließlich zum Zweck der Sicherung von Grundgeschäften genutzt. Währungsbedingte Risiken resultieren aus den internationalen Aktivitäten des Konzerns, insbesondere in den USA, Kanada, Großbritannien und Skandinavien. Die FP Holding identifiziert diese Risiken in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Konzerngesellschaften und steuert sie mit geeigneten Maßnahmen, zum Beispiel dem Abschluss von Devisentermingeschäften. Zinsrisiken resultieren aus den mittel- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die Liquiditätsplanung dient dazu, Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen und konzernweit systematisch zu minimieren. Der Liquiditätssteuerung und -überwachung dient ein monatlich rollierender Liquiditäts-Forecast. Für weitere Informationen zu Risiken aus Finanzinstrumenten, darunter Währungs- und Zinsrisiken, sowie den entsprechenden Sicherungsaktivitäten verweisen wir auf Kapitel 6.1.2. dieses Risikoberichts sowie auf die Angaben im Konzernanhang in Abschnitt IV. Textziffer (32) Finanzinstrumente. RisikobewertungDas zentrale Risikomanagement gewährleistet die Implementierung einer einheitlichen Risikostrategie und Methodik der Identifikation, Analyse und Bewertung von Chancen und Risiken sowie die anschließende Risikobehandlung. 5.2 Risikomatrix des FP-KonzernsErläuterung der Klassen von Eintrittswahrscheinlichkeit und SchadenshöheDie Bewertung von Risiken erfolgt anhand einer unternehmensspezifischen Bewertungsmatrix, die Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenzielle Schadenshöhen von möglichen Ereignissen betrachtet und daraus Prioritäten ableitet. Die Risikomatrix wurde im Geschäftsjahr 2024 grundlegend überarbeitet und mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Einklang gebracht. Die Vorjahreswerte der Risikoanalyse wurden der neuen Bewertungsmatrix entsprechend zugeordnet. Die Bewertung des Schadenspotentials orientiert sich an der Auswirkung eines Risikoeintritts auf das budgetierte Konzern-EBITDA. Die Schadensklassen sind unterschiedlich groß. Die Klassengrenzen bilden differenziert ab, ob bei Eintritt des Risikos der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. BEWERTUNGSMATRIX![]() Der FP-Konzern verwendet zur Risikoklassifizierung ein vierstufiges Ampelsystem (grün, gelb, orange, rot). Es findet die folgende Nomenklatur Anwendung: RISIKOKLASSIFIZIERUNGscrollen
Der Ampel-Logik folgend erhalten rote und orange Risiken eine besonders hohe Aufmerksamkeit im Risikomanagement; sie werden als wesentlich betrachtet, rote gar als bestandsgefährdend. Auch gelbe und grüne Risiken werden aktiv weiter reduziert, wo dies wirtschaftlich sinnvoll ist, d.h. die Kosten der weiteren Risikoreduktion die Absenkung des Schadenserwartungswerts voraussichtlich nicht übersteigen. 5.3 Risiken des FP-KonzernsBerichtete RisikenIm Folgenden werden für FP als relevant identifizierte Risiken berichtet. Bei der Einschätzung zum Schadenspotential wird auf die Auswirkungen auf das für 2025 budgetierte EBITDA Bezug genommen. Die Bewertung erfolgt "netto", d.h. unter Berücksichtigung bereits implementierter risikoreduzierender Maßnahmen. Wenn nicht explizit genannt, treffen die Risiken für alle unsere Geschäftsbereiche bzw. Segmente zu. Die Bewertungen der Vorperiode wurden entsprechend der neuen Matrix neu berechnet und entsprechend dargestellt, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. 5.3.1 Marktbezogene RisikenGesamtwirtschaftliche RisikenAufgrund der aktuellen geopolitischen Lage ist der FP-Konzern verschiedenen Risiken in Bezug auf das gesamtwirtschaftliche Umfeld ausgesetzt. So beeinflussen die Rahmenbedingungen beispielsweise die Kunden, die teilweise eine Verschlechterung ihrer Geschäfte, ihrer Cashflows und ihrer Finanzierungsmöglichkeiten zu verzeichnen haben. Infolgedessen verschieben oder stornierten Kunden ihre Investitionsabsichten. Zulieferer sind in einer ähnlichen Situation, was dazu führen kann, dass sie Aufträge nicht erfüllen oder die vereinbarten Service- und Qualitätsstandards nicht einhalten. Wenn sich die konjunkturellen Bedingungen im Geschäftsjahr 2025, insbesondere auch unter dem Eindruck der geopolitischen Spannungen, weiter verschlechtern, kann dies die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erheblich beeinträchtigen, auch durch zusätzliche Wertminderungsaufwendungen auf Geschäfts- und Firmenwerte oder andere Vermögenswerte. Wettbewerbsumfeldscrollen
Die Branche der Frankiermaschinenhersteller hat sich in den letzten Jahren zunehmend konzentriert und globalisiert, und die Hauptwettbewerber von FP verfügen nach unserer Ansicht über erhebliche finanzielle Ressourcen und technologische Fähigkeiten. In einigen Bereichen konkurrieren diese Wettbewerber in erster Linie über den Preis. Sie könnten spezielle Marktgegebenheiten nutzen, ihren Marktanteil auszuweiten oder das Händlernetzwerk von FP anzugreifen. Es ist nicht garantiert, dass FP immer in der Lage sein wird, sich erfolgreich gegen Wettbewerber zu behaupten. Ein verstärkter Wettbewerb kann zu geringeren Gewinnspannen oder dem Verlust von Marktanteilen führen, was die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage wesentlich nachteilig beeinflussen könnte. Änderungen des Kundenbedarfs aufgrund der digitalen Transformationscrollen
Als Folge der Digitalisierung sinken seit vielen Jahren die Volumina der Briefpost in den meisten Märkten um 5 bis 10 % p.a. und die Wettbewerbsintensität steigt. Diese rückläufige Entwicklung im Kerngeschäft kann sich belastend auf den Umsatz und damit das EBITDA auswirken. FP hat durch das fortlaufende Transformationsprogramm das Geschäftsmodell stärker auf digitale Produkte ausgerichtet, die zumindest mittelfristig dazu beitragen sollen, einen Rückgang im Geschäft mit Frankiermaschinen zu kompensieren. 5.3.2 Operationelle RisikenUmsetzung strategischer und operativer Projekte und Maßnahmenscrollen
Um die Strukturen von FP auf die Veränderungen im Geschäftsmodell anzupassen, werden Prozesse neu definiert und organisatorisch und technologisch neu ausgerichtet. Diese Projekte und Maßnahmen können das Tagesgeschäft belasten, sie können zeitlich und budgetär den geplanten Rahmen verlassen. Planverfehlungen könnten sich ebenso im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes auswirken. Ebenso könnte es im Rahmen von F&E-Aktivitäten zu Fehlentwicklungen kommen, die entsprechende Abschreibungsaufwendungen nach sich ziehen könnten. Die Entscheidungen, sowohl auf technologischer wie auf personeller Ebene, haben zwar dazu beigetragen, das Risiko zu senken. Dennoch sind einige komplexe Projekte zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht abgeschlossen. Beschaffungs- und Qualitätsrisikenscrollen
FP bezieht Komponenten für die Produktpalette von Dritten. Aufgrund der geopolitischen Entwicklungen hat sich die Verfügbarkeit von Schlüsselkomponenten im Verlauf der letzten Jahre weiter zugespitzt. Lieferzeiten sind in verschiedenen Bereichen deutlich länger geworden, die Beschaffungspreise sind auch aufgrund der erhöhten Rohstoff- und Energiekosten teilweise deutlich gestiegen. Ursächlich hierfür sind auch die allgemeinen Störungen in den Lieferketten, die z.B. im Bereich von Halbleitern zahlreiche Sektoren der Industrie betreffen. Die Risiken resultieren aktuell ebenfalls aus Unsicherheiten hinsichtlich der Preisstabilität und der verfügbaren Liefermengen. Zudem sind Störungen der Supply Chain in Produktion oder Logistik möglich. Sie betreffen auch Produkte wie Toner, Spezialpapiere und Spezialwerkzeuge. Teilweise ist es nicht möglich, schnell und unkompliziert auf andere Lieferanten umzustellen. Diese Risiken betreffen daher nicht nur Komponenten der Frankiermaschinen, sondern auch Verbrauchsmaterialien. Zusätzlich können Qualitätsprobleme in Vorprozessen oder Vorprodukten des FP-Konzerns oder in der Supply Chain zu Störungen im Ablauf führen, die Mehrkosten verursachen und letztlich auch einen Reputations- und Umsatzverlust zur Folge haben können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit konnte durch diverse Maßnahmen verringert werden. Der strategische Einkauf von FP sichert die Verfügbarkeit des Bedarfs in enger Abstimmung mit der Produktion und der Entwicklungsabteilung und in angemessenem Umfang ab. Dazu gehören neben dem Aufbau von Pufferbeständen auch vertragliche Verpflichtungen der Lieferanten, ein Monitoring ihrer finanziellen Stabilität, die Analyse von Alternativherstellern sowie des voraussichtlichen Zeitaufwands, diese zu qualifizieren. Allgemeine Risiken im Bereich Human Resourcesscrollen
Durch die Transformation von FP hat sich in verschiedenen Bereichen das Profil der benötigten Arbeitskräfte verändert. Es erweist sich teilweise als schwierig, diese auf einem angespannten Fachkräftemarkt zu vertretbaren Konditionen zu rekrutieren. Bleiben Schlüsselpositionen länger unbesetzt, kann sich dies negativ auf die Umsetzung verschiedener Projekte, nicht nur in der IT, auswirken. Veränderungen im beruflichen Umfeld können bei den Beschäftigten Unsicherheit auslösen. Damit verbunden ist das Risiko eines Motivationsverlusts, der sich negativ auf die Produktivität auswirken kann. Außerdem kann es dazu führen, dass Mitarbeiter, deren Erfahrung und Know-how wertvoll für das Unternehmen sind, FP verlassen. FP bemüht sich, klar und frühzeitig zu kommunizieren, welche Veränderungen konkret geplant sind, um so den Mitarbeitern Planungssicherheit zu geben. Zudem konnten wesentliche Schlüsselpositionen besetzt und durch diverse Prozessoptimierungen der Wissenstransfer gefördert werden. Risiken aus Regulierung, Recht und Compliancescrollen
FP entwickelt digitale Produkte, um das Geschäftsmodell gezielt auszubauen. Es ist trotz gründlicher Prüfungen nicht auszuschließen, dass die neuen Produkte Schutzrechte Dritter berühren oder verletzen. Zudem ist FP potenziellen Haftungsrisiken ausgesetzt, die sich aus Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und regulatorische Anforderungen ergeben können. Das implementierte Compliance-Management-System hilft, mögliche Regelverstöße frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. IT-Risikenscrollen
Als Dienstleister für IT-Leistungen und aufgrund der IT-gestützten Geschäftsprozesse ist FP IT-Risiken wie Systemausfällen, mangelnder Datensicherheit (und damit verbundenem Datenverlust), Cyberangriffen, der Einstellung von Updates externer Softwareanbieter etc. ausgesetzt. Um dem entgegenzutreten, hat FP ein umfangreichen IT-Risikomanagement implementiert. Mit dem Ziel, die IT-Risiken zu reduzieren, wurden außerdem umfangreiche Sicherheitssysteme implementiert, die Mitarbeiter/innen werden standardmäßig geschult und die IT-Landschaft regelmäßig durch interne und externe Audits einer Prüfung unterzogen. Dennoch ist aufgrund der aktuellen Lage nicht auszuschließen, dass es zu Cyberangriffen auf die IT-Landschaft des FP-Konzerns kommen kann und es aufgrund von Systemausfällen zu Umsatzeinbußen kommen kann. Dies führt zu der aktuellen Risikoeinschätzung. 5.3.3 FinanzrisikenChange of Control-Risikenscrollen
Der FP-Konzern nutzt Kreditfazilitäten zur Unternehmensfinanzierung, die zum Jahresende 2024 mit 10,0 Mio. Euro in Anspruch genommen sind. Die aktuellen Bedingungen des Konsortialkredits enthalten eine Change-of-Control-Klausel. Danach haben die kreditgebenden Banken das Recht, alle ausstehenden Inanspruchnahmen der syndizierten Kreditfazilität zu kündigen, sobald ein Aktionär einen Anteil von 30 % der Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG überschreitet. Financial Covenants-Risikenscrollen
FP hat mit seinen Konsortialkreditgebern, wie allgemein üblich, Finanzkennzahlen (Financial Covenants) und Grenzwerte für diese vereinbart, bei deren Über- bzw. Unterschreiten der Kredit fällig gestellt werden kann. Auf der Basis einer verbesserten Profitabilität und eines gezielten Net Debt Managements über das Forderungsmanagement, Cash-Management, einer optimierten Liquiditätsplanung und einem konstruktiven Dialog mit den Kreditgebern bleibt die Bewertung des Vorjahres weiterhin bestehen. Steuerliche Risikenscrollen
Mit der voranschreitenden Neuausrichtung des FP-Konzerns sind diverse steuerliche Risiken verbunden, beispielsweise aus einer versehentlichen Fehlanwendung des Steuerrechts oder aus einer späteren abweichenden Bewertung durch die Finanzbehörden. So haben beispielsweise die dokumentationspflichtigen Intercompany-Beziehungen zugenommen. Werden Leistungen nicht richtig bepreist und nicht zutreffend dokumentiert, kann dies zu späteren Gewinnanpassungen in Verbindung mit den entsprechenden Steuerfolgen führen. Der Zeithorizont für die Eintrittswahrscheinlichkeit beträgt hier aufgrund der Fristen und Abläufe bis zu 10 Jahre. FP begegnet diesem Risiko unter anderem mit einer engen Verzahnung der Prozesse von Controlling/Group Accounting und Group Tax zur Sicherstellung der Transparenz bei neuen oder modifizierten Intercompany-Sachverhalten und einer Verstärkung der internen Kontrollen, auch unter Zuhilfenahme von externen Beratern bzw. der Vor-Abstimmung mit den Finanzbehörden (verbindliche Auskunft). So werden die Intercompany-Beziehungen einer regelmäßigen retrograden Bewertung und Anpassung unterzogen, um steuerlichen Anforderungen zu genügen sowie die Dokumentationen mit externen Partner aktualisiert. LiquiditätsrisikoUnter dem Liquiditätsrisiko versteht FP das Risiko, dass der FP-Konzern zahlungsunfähig wird. FP unterzieht die Liquiditätslage des Konzerns laufend Stresstests. Hierbei werden verschiedene Szenarien durchgespielt. In diesen Szenarien ergibt sich für FP - ebenso wie im Vorjahr - bis zum Jahresende 2025 auch ohne die Aufnahme zusätzlicher Kreditmittel kein Liquiditätsengpass. Aufgrund der positiven Entwicklung des Liquiditätsbedarfs bzw. der Reduzierung der Nettoverschuldung wird das Risiko im Vergleich zum Vorjahr weiter heruntergestuft. Zur Beurteilung des Risikos verweisen wir auf den Anhangabschnitt 32 Finanzinstrumente, Abs. 4 Liquiditätsrisiken im Konzernanhang. Risiken aus FinanzinstrumentenFP nutzt Finanzinstrumente ausschließlich zu Sicherungszwecken. Insoweit resultieren aus der Verwendung von Finanzinstrumenten für FP keine Risiken, da stets Gegenpositionen mit gegenläufigen Wertentwicklungen existieren. FP kann Risiken aus Wechselkursveränderungen über Finanzinstrumente absichern. Dies betrifft u.a. Risiken aus Umsätzen in USD, GBP und CAD. Daneben bestehen Zinsrisiken aus der Inanspruchnahme von Krediten sowie im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Pensionen und Leasingsachverhalten. Ebenso bestehen Marktpreisrisiken aus dem Einkauf von aus Kunststoff-Commodities gefertigten Teilen, deren Lieferanten gestiegene Rohstoffpreise an FP weitergeben könnten und dürften. 5.3.4 Risiken im Zusammenhang mit geopolitischen EntwicklungenZum Zeitpunkt der Berichterstellung sind die Folgen der russischen Invasion in der Ukraine sowie dem Gaza-Konflikt besser einzuschätzen als die Folgen der Handlungen der neuen US-Regierung, die in den ersten Regierungwochen eine Reihe von Zöllen ankündigte, einsetzte und teilweise verschob. Die Konsequenzen für die Weltwirtschaft sind erst teilweise greifbar geworden. Die Entwicklung wird weiter sorgfältig in den Geschäftsbereichen beobachtet und in der Risikobetrachtung berücksichtigt. In der Vergangenheit haben sich konjunkturelle Veränderungen nur eingeschränkt auf die Geschäftsentwicklung des FP-Konzerns ausgewirkt. Es ist derzeit jedoch nicht auszuschließen, dass dies zukünftig anders sein könnte. 5.3.5 Sonstige RisikenDas Risikoassessment hat in den Bereichen scrollen
keine signifikanten Risikopotenziale identifiziert, über die in diesem Bericht zu informieren wäre. 5.3.6 Gesamtaussage zur Risikosituation des KonzernsZusammenfassend stellt nachfolgende tabellarische Übersicht die Risikosituation des FP-Konzerns zum Bilanzstichtag sowie die Entwicklung der Risiken gegenüber dem Vorjahr dar. Die folgenden zwölf Risiken sind aus heutiger Sicht berichtenswerte Risiken des FP-Konzerns: ÜBERBLICK ÜBER DIE RISIKEN DES FP-KONZERNSscrollen
1) Die Eintrittswahrscheinlichkeit bezieht sich
auf einen Zeithorizont von 12 Monaten.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich die strategischen und operativen Risiken insgesamt nur unwesentlich verändert. Von steigender bzw. erhöhter Relevanz sind Risiken im Bereich der Beschaffung und der IT. Die bereits angespannte Lage in den Lieferketten kann sich im Zuge der geopolitischen Verwerfungen weiter verschärfen. IT-Risiken wie insbesondere Cyberangriffe nehmen weltweit zu. Diese wesentlichen Risiken können den Geschäftserfolg und den Transformationsprozess beeinträchtigen. Darüber hinaus ist der FP-Konzern zum Zeitpunkt der Berichterstellung und für die aktuelle Planungsperiode einer Vielzahl von weiteren Risiken ausgesetzt. Die auf einer Monte-Carlo-Simulation basierende Risikoaggregation ergab, dass das Gesamtrisiko die Risikotragfähigkeit der FP-Gruppe mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 95 % nicht überschreitet. Nach Einschätzung des Vorstands sind die Risiken folglich beherrschbar und der Vorstand sieht den Fortbestand der Unternehmensgruppe im Planungszeitraum mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht als gefährdet an. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. 5.4 Chancen des FP-KonzernsWesentliche Chancen, über die nachfolgend berichtet wird, definiert der Vorstand als solche möglichen künftigen Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen wesentlichen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Strategische ChancenAus verschiedenen Gründen geht der FP-Konzern aktuell von einem insgesamt schrumpfenden Briefvolumen und folglich auch schrumpfenden Markt im Bereich der Frankiermaschinen aus. Dieses Szenario könnte sich punktuell als zu defensiv herausstellen, denn in vielen Bereichen ist die Briefpost nach wie vor der bevorzugte Weg, um vertrauliche oder verbindliche Dokumente auszutauschen. Durch die Konzentration auf Frankiermaschinen für kleinere Briefvolumina könnte ein rückläufiges Briefvolumen sich für die FP-Produktpalette sogar als vorteilhaft erweisen, da sie größere Maschinen substituieren kann und damit Wettbewerbsvorteile hat. Darüber hinaus verfügt FP in verschiedenen Ländern noch nicht über eine große installierte Basis und könnte hier die Präsenz noch deutlich ausbauen. Ein Bestandteil der Wachstumsstrategie ist es, geeignete Optionen zu nutzen, um Unternehmen oder Technologien zu akquirieren und so die digitalen Geschäftsfelder auszubauen. Sollten entsprechende Akquisitionsziele schneller als erwartet identifiziert und übernommen werden, könnte dies dazu führen, dass die geplante Geschäftsentwicklung übertroffen wird. Die Erschließung der digitalen Geschäftsfelder wird mit Hochdruck vorangetrieben. Sollten sich in diesem Bereich Geschäftschancen eröffnen, die die Erwartungen deutlich übertreffen oder die deutlich schneller als erwartet zu realisieren sind, könnte dies ebenfalls zu einer positiven Abweichung bezüglich der Prognosen führen. Operative ChancenDas digitale Lösungsspektrum der FP-Gruppe wurde laufend optimiert und aktualisiert. Sollte die Internationalisierung dieser Lösungen und ihre Vermarktung schneller vorankommen als geplant, können sich hieraus zusätzliche Cross- und Up-sell-Möglichkeiten in allen Geschäftsbereichen ergeben. Dies gilt auch insbesondere für die Integration in weitere Drittsysteme wie z.B. ERP/CRM-Systeme auf internationaler Ebene. Im Bereich Mailing & Shipping Solutions ebenso wie bei den Lösungen für den Paketversand können veränderte Anforderungen der Postgesellschaften sowie regulatorische Entscheidungen zusätzliche Potenziale eröffnen. Gesamtaussage zur ChancensituationDer FP-Konzern ist gut positioniert, um mit seinen Produkten und Lösungen sowie den internen Maßnahmen die Chancen in den zukünftigen Märkten für die Unternehmensgruppe systematisch zu nutzen. Während das Unternehmen einerseits gezielt daran arbeitet, sich diese Chancen zu erschließen, ist es andererseits eher unwahrscheinlich, dass hier kurzfristige unerwartete Erfolge verbucht werden können. 5.5 Risiken und Chancen der GesellschaftDie Geschäftsentwicklung der FP Holding unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des FP-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen partizipiert die FP Holding grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die Risiken und Chancen sind im »Risiko- und Chancenbericht« dargestellt. Aus den Beziehungen zu den Beteiligungen können zusätzlich aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Finanzierungen) Belastungen resultieren. 6 PrognoseberichtDie Prognose der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen basiert auf Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) und des deutschen Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Sachverständigenrat). Das Unternehmen weist darauf hin, dass die in die Zukunft gerichteten Aussagen auf Annahmen und Schätzungen beruhen. Die künftigen tatsächlichen Entwicklungen und tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Annahmen und Schätzungen erheblich abweichen. 6.1 Erwartete Gesamt- und branchenwirtschaftliche RahmenbedingungenDas konjunkturelle Umfeld beeinflusst die künftige Branchenentwicklung und damit auch den künftigen Geschäftsverlauf des FP-Konzerns. Der Internationale Währungsfonds (IWF) 13 hat seine Prognose für das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das Jahr 2025 zu Beginn des Jahres auf 3,3 % geschätzt. Für die für FP relevantesten Volkswirtschaften hat der IWF seine Prognose für das Wachstum des realen BIP teilweise leicht angehoben, die Wachstumsaussichten sind aber weiterhin eher moderat (USA 2,7 %; Großbritannien 1,6 %; Frankreich 0,8 %). Der Sachverständigenrat 14 zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet für 2025 in Deutschland nur mit einem geringfügigen Wachstum von 0,4 %. Die deutsche Wirtschaft profitierte unter anderem weniger vom Wachstum der Weltwirtschaft als in der Vergangenheit. Die Europäische Zentralbank (EZB) 15 hat den Leitzins für den Euroraum 2024 mehrmals gesenkt. Im März 2025 fiel der Zinssatz für die Einlagefazilität - der Zinssatz, mit dem der EZB-Rat den geldpolitischen Kurs steuert - zuletzt um 0,25 Prozentpunkte auf 2,5 %. Zeitgleich senkten die Notenbank ihre Erwartungen an das künftige Wirtschaftswachstum im Euroraum für 2025 auf 0,9 % (bisher 1,1 %). Die US-Notenbank Fed 16 hat ihren Leitzins 2024 ebenfalls mehrmals reduziert. Im Dezember 2024 wurde der Leitzins um 0,25 Prozentpunkte in einer Spanne von 4,25 bis 4,50 % angepasst. Angesichts der Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheiten signalisierte die Notenbank in ihrer Januarsitzung 2025 die Bereitschaft, die Zinsen vorerst stabil zu halten. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung wurden seitens der neuen US-Regierung bereits verschiedene Zölle angedroht, verhängt und wieder verschoben. Die möglichen Auswirkungen auf diesen für FP wichtigen Absatzmarkt lassen sich noch nicht zuverlässig abschätzen.
13 IWF, World Economic Outlook Update, Januar
2025
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2025/01/17/world-economic-outlook-update-january-2025
6.2 Erwartete Geschäftsentwicklung des FP-KonzernsDie Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 wird einerseits durch die dargestellten schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und andererseits durch die ergriffenen Maßnahmen, um die Geschäftsentwicklung weiter zu verbessern, determiniert. In den Geschäfts- und Produktbereichen, die vom Briefvolumen abhängig sind, wie Mailing & Shipping Solutions und im Bereich Digital Business Solutions das Input- und Outputmanagement, wirkt sich vor allem das weiter rückläufige Briefvolumen aus. scrollen
Die Prognosesicherheit ist insbesondere durch die zollpolitischen Maßnahmen der neuen US-Regierung beeinträchtigt; sie können zu gravierenden Verwerfungen der Weltwirtschaft führen, die auch FP treffen würden. Vor allem die unmittelbaren Wirkungen in dem für FP größten Markt, den USA sind aktuell nur sehr schwer abzuschätzen. Der Vorstand erwartet daher für das Geschäftsjahr 2025 für den Konzern einen Umsatz zwischen 165 und 175 Mio. Euro. Das EBITDA wird zwischen 20 und 27 Mio. Euro erwartet. Die erwartete Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2025 steht grundsätzlich unter der Prämisse gleichbleibender Wechselkurse. Bei den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird sowohl für den PQI - Deutschland (Qualitätsindikator) als auch für den PQI - International (Qualitätsindikator) aufgrund der Neueinführung von Frankiermaschinenmodellen eine leichte Verschlechterung gegenüber dem Vorjahreswert erwartet. Für das Geschäftsjahr 2025 wird daher auch eine leichte Verschlechterung des Verbesserungsindikators nf IQ und damit ein Wert leicht über dem Vorjahresniveau erwartet. Auch dieser Wert wird durch die neue Produkteinführung beeinflusst. 6.3 Prognosebericht der GesellschaftAufgrund der Verflechtungen der FP Holding mit den Konzerngesellschaften verweisen wir auf unsere Aussagen im Prognosebericht des Konzernlageberichts, die insbesondere auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft widerspiegeln. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 trägt den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit den genannten Rahmenbedingungen Rechnung. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die FP Holding einen deutlichen Anstieg des Beteiligungsergebnisses (im niedrigen dreistelligen Prozentbereich) und des Ergebnisses vor Steuern (im mittleren zweistelligen Prozentbereich). Dies resultiert im Wesentlichen aus der erwarteten verbesserten Ergebnisabführung der Francotyp-Postalia GmbH. 7 Übernahmerelevante Angaben7.1 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDie Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird im Abschnitt (27) des Konzernanhangs dargestellt. Alle Aktien gewähren identische Rechte gemäß Aktiengesetz. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffenJede Aktie berechtigt zur Abgabe einer Stimme in der Hauptversammlung. Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung der Aktien betreffen, bestehen nicht. 3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreitenAngaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten, finden sich im Abschnitt (40) im Konzernanhang. 4. Aktien mit SonderrechtenDie Francotyp-Postalia Holding AG hat keine Aktien mit Sonderrechten ausgegeben. 5. Stimmrechtskontrolle bei ArbeitnehmerbeteiligungEs existieren keine Stimmrechtskontrollen. 6. Gesetzliche Bestimmung der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der SatzungGemäß Ziffer 6 Abs. 2 der Satzung der Francotyp-Postalia Holding AG erfolgen die Bestimmung der Anzahl der Vorstandsmitglieder, deren Bestellung sowie der Widerruf ihrer Bestellung durch den Aufsichtsrat. Nach Ziffer 6 Abs. 3 der Satzung kann der Aufsichtsrat einem Aufsichtsratsausschuss den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder übertragen. Für Änderungen der Satzung gelten die gesetzlichen Vorschriften, d.h. sie bedürfen eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat gemäß Ziffer 15 Abs. 2 der Satzung Satzungsänderungen vornehmen, die nur die Fassung betreffen. 7. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien zurückzukaufenDie Hauptversammlung hat die Gesellschaft am 25. Juni 2024 ermächtigt, bis zum 24. Juni 2029 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran, angeboten und auf diese übertragen werden, sofern der Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt und sofern der für die eigenen Aktien zu erbringende Gegenwert nicht unangemessen niedrig ist. Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bareinlagen ausgegeben werden, um die Aktien der Gesellschaft an einer ausländischen Börse einzuführen, an denen die Aktien bisher nicht zum Handel zugelassen sind. Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis, zu dem die Aktien veräußert werden, den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Die eigenen Aktien können vom Aufsichtsrat dazu verwendet werden, Mitgliedern des Vorstands anstelle der von der Gesellschaft geschuldeten Barvergütung eigene Aktien anzubieten. Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats dazu verwendet werden, Bezugsrechte, die unter dem Aktienoptionsplan 2015 (Tagesordnungspunkt 11 der Hauptversammlung vom 11. Juni 2015) der Gesellschaft ordnungsgemäß ausgegeben und ausgeübt wurden, zu bedienen. Darüber hinaus wird auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss der FP Holding AG hinsichtlich des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verwiesen. 8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft und des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und Entschädigungsvereinbarung der Gesellschaft und des Mutterunternehmens für den Fall eines ÜbernahmeangebotsEine wesentliche Vereinbarung der Konzernmuttergesellschaft Francotyp-Postalia Holding AG, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht, ist der aktuelle Konsortialdarlehensvertrag, der ein Kündigungsrecht im Fall von "Change of Control" vorsieht. Sollte dieser Fall eintreten, müsste FP möglicherweise neue Finanzierungsvereinbarungen zu schlechteren Konditionen abschließen. Weitere Vereinbarungen wurden weder mit Dritten noch mit Tochterunternehmen getroffen. 9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines ÜbernahmeangebotsMit dem Vorstandsmitglied besteht eine Vereinbarung für den Fall eines Kontrollwechsels.
Berlin, 24. April 2025 Der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG Friedrich G. Conzen, CEO KONZERNABSCHLUSSder Francotyp-Postalia Holding AG für das Geschäftsjahr 2024Konzern-Gesamtergebnisrechnungscrollen
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024scrollen
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVA scrollen
1) In den Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten sind Portoguthaben, die vom
FP-Konzern verwaltet werden, in Höhe von TEUR 17.994
(Im Vorjahr TEUR 19.380) enthalten. Für weitere
Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 26.
PASSIVAscrollen
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024scrollen
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024scrollen
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KONZERNANHANGder Francotyp-Postalia Holding AG für das Geschäftsjahr 2024I. Grundlagen(1) Allgemeine AngabenDie Francotyp-Postalia Holding AG mit Sitz in Berlin (nachfolgend auch "FP Holding", "Gesellschaft", "Mutterunternehmen" oder "Muttergesellschaft" genannt), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 169096 B eingetragen. Der Sitz der Francotyp-Postalia Holding AG ist in der Prenzlauer Promenade 28, 13089 Berlin, Deutschland. Die Francotyp-Postalia Holding AG ist die Muttergesellschaft von unmittelbar und mittelbar gehaltenen Tochtergesellschaften (nachfolgend auch als "FP-Konzern", "FP-Gruppe", "FP", "FrancotypPostalia" oder "das Unternehmen" bezeichnet). Die Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG sind zum Handel im Prime Standard (reguliertes Marktsegment mit zusätzlichen Folgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des international agierenden FP-Konzerns liegt bei Produkten und Dienstleistungen zur effizienten Postverarbeitung und digitalen Lösungen für Unternehmen und Behörden. Der Geschäftsbereich zur Konsolidierung von Geschäftspost wurde im Geschäftsjahr 2024 aufgegeben. Der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG hat den Konzernabschluss am 24. April 2025 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt. (2) Grundlagen der RechnungslegungAllgemeine InformationenDie Francotyp-Postalia Holding AG fungiert als Konzernobergesellschaft, unter der die FP-Gruppe konsolidiert wird. Die Geschäftsjahre entsprechen für sämtliche Konzerngesellschaften dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der FP Holding zum 31. Dezember 2024 werden beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht und veröffentlicht. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - so weit nicht anders dargestellt - zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit grundsätzlich in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Durch kaufmännische Rundungen von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. ÜbereinstimmungserklärungDie FP Holding hat ihren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die bei der Aufstellung dieses Konzernabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden konsistent in allen dargestellten Zeiträumen angewandt. Sie werden in der Anhangangabe 7 erläutert. Darüber hinaus hat der Konzern im Geschäftsjahr 2024 die in Anhangangabe 3 dargestellten IFRS-Standards und IFRS-Interpretationen erstmalig angewendet. (3) Anwendung neuer und überarbeiteter IFRS-VorschriftenErstmalig angewendete IFRS-Standards und IFRS-InterpretationenDer Konzern hat im Geschäftsjahr 2024 die folgenden neuen oder überarbeiteten IFRS-Standards und IFRS-Interpretationen, welche durch die EU bereits verabschiedet wurden und die für am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahre verbindlich anzuwenden sind, erstmals angewandt: scrollen
Diese neuen oder überarbeiteten IFRS-Standards und IFRS-Interpretationen hatten keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Nicht verpflichtend anzuwendende IFRS-Standards und IFRS-InterpretationenDie folgenden neuen und überarbeiteten IFRS-Standards und IFRS-Interpretationen, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren oder noch nicht von der Europäischen Union übernommen wurden, werden nicht vorzeitig angewandt. Der Konzern beabsichtigt diese Standards anzuwenden, wenn sie in der EU erstmals verpflichtend anzuwenden sind. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Im Hinblick auf IFRS 18 prüft der FP-Konzern derzeit diesen Standard und die Auswirkungen, die dieser auf die Abschlussangaben haben könnte. scrollen
(4) KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der FP Holding und ihrer direkt und indirekt beherrschten Tochterunternehmen. Die FP Holding beherrscht ein Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus dem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Endet die Möglichkeit der Beherrschung, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. In den Konzernabschluss 2024 der FP-Gruppe sind neben der Francotyp-Postalia Holding AG sieben (im Vorjahr zehn) inländische und 19 (im Vorjahr 20) ausländische Tochterunternehmen einbezogen (siehe nachfolgende Tabelle). ANTEILSBESITZLISTE NACH § 313 HGB1)scrollen
1) Für die FP Produktionsgesellschaft mbH,
Francotyp-Postalia GmbH, die Francotyp-Postalia Vertrieb
und Service GmbH, die FP InovoLabs GmbH, die FP Digital
Business Solutions GmbH sowie die FP NeoMonitor GmbH, wurde
beschlossen, die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs.
3 HGB i.V.m. § 325 vollumfänglich in Anspruch zu
nehmen. Die genannten Gesellschaften sind zugleich auch von
der Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts 2024
gemäß § 264 Abs. 3 HGB i.V.m. § 289
HGB bzw. § 264b HGB befreit. Die entsprechenden
Beschlüsse wurden beim Betreiber des Bundesanzeigers
elektronisch eingereicht, die jeweilige Bekanntmachung
wurde veranlasst.
Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2024Der Konsolidierungskreis hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert: Die Gesellschaft FP Shared Service Europe GmbH, Hennigsdorf, wurde am 18.03.2024 mit Wirkung zum 1.1.2024 auf die Gesellschaft Francotyp-Postalia GmbH, Berlin verschmolzen. Die Gesellschaft Hefter Systemform GmbH, Prien a. Chiemsee, wurde am 21.06.2024 mit Wirkung zum 1.1.2024 auf die Gesellschaft Francotyp-Postalia Vertrieb und Service GmbH, Berlin verschmolzen. Die Gesellschaft freesort GmbH, Langenfeld, wurde zum 30.09.2024 veräußert. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 18 Aufgegebener Geschäftsbereich. Die Gesellschaft Azolver Digital Business Solution ApS, Herlev, Dänemark, wurde zum 14.10.2024 liquidiert. Die Gesellschaft FP Direct Ltd., Dartford, Großbritannien, wurde am 26.11.2024 liquidiert. Die Gesellschaft FP Digital Business Solutions Ltd., Dartford, Großbritannien, wurde am 1.10.2024 liquidiert. Die Gesellschaft Azolver Digital Business Solution Norge AS, Lorenskog, Norwegen, wurde zum 23.12.2024 liquidiert. Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2023Im Vorjahr hat der FP-Konzern folgende Veränderungen am Konsolidierungskreis vorgenommen: scrollen
Detaillierte Informationen zu den Veränderungen können dem Geschäftsbericht 2023 entnommen werden. (5) KonsolidierungsgrundsätzeDie Kapitalkonsolidierung erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Unternehmenszusammenschlüsse werden nach IFRS 3 unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben werden, werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Die Anschaffungskosten der Beteiligungen werden sodann gegen das neu bewertete, anteilige Eigenkapital verrechnet. Darüber hinausgehende Beträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. (6) WährungsumrechnungDie funktionale Währung der FP Holding ist der Euro (EUR). Fremdwährungsgeschäfte werden jeweils mit dem Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses angesetzt. Umrechnungsdifferenzen werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgswirksam erfasst und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die zum FP-Konzern gehörenden ausländischen Gesellschaften sind selbständige Teileinheiten und stellen ihre Jahresabschlüsse jeweils in Landeswährung auf. Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung werden Vermögenswerte und Schulden der nicht in Euro bilanzierenden Tochterunternehmen mit dem Stichtagskurs, das Eigenkapital mit dem historischen Kurs und die Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen, die sich aus unterschiedlichen Umrechnungskursen für Bilanzposten und für Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ergeben, werden ins sonstige Ergebnis gebucht. Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam aufgelöst. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten, die Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe darstellen, werden auf Konzernebene nach IAS 21 im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Falle einer späteren Veräußerung der jeweiligen Nettoinvestition bzw. der Tilgung der Darlehen werden die betreffenden Eigenkapitalbeträge über das Periodenergebnis gebucht. scrollen
(7) Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBei der Aufstellung des Konzernabschlusses 2024 ging der Vorstand von der Unternehmensfortführung sämtlicher in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften aus. UmsatzerlöseDer FP-Konzern erfasst Umsatzerlöse nach IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden und nach IFRS 16 als Leasinggeber im Rahmen der Übertragung von Nutzungsrechten. Für die Erfassung von Umsatzerlösen als Leasinggeber siehe die Erläuterungen zu Leasingverhältnissen. Umsatzerlöse nach IFRS 15Verträge, die nicht die Übertragung eines Nutzungsrechts enthaltenDer FP-Konzern erwirtschaftet Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden in den Segmenten Mailing & Shipping Solutions sowie Digital Business Solutions. Umsatzerlöse werden in Übereinstimmung mit IFRS 15 erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über die Güter und Leistungen erlangt hat, die der FP-Konzern verpflichtet ist, zu erbringen. Die Kontrolle wird entweder zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum übertragen. Der FP-Konzern erbringt Verkaufs- und Serviceleistungen. Die Verkäufe betreffen im Wesentlichen den Verkauf von Frankier- und Kuvertiermaschinen sowie Verbrauchsmaterial. Die Serviceleistungen betreffen Kundendienst und Teleportoleistungen bezüglich verkaufter oder verleaster Frankier- oder Kuvertiermaschinen sowie Software-Dienstleistungen für Unternehmen und Behörden. Servicedienstleistungen können jeweils einzeln bestellt werden oder durch Serviceverträge mit fester Laufzeit. Serviceverträge haben grundsätzlich originäre Laufzeiten von 12 Monaten und verlängern sich, wenn der Kunde nicht fristgerecht kündigt. Innerhalb der Serviceverträge können verschiedene Serviceleistungen, wie z.B. Kundendienste, Portoaufladung oder Aktualisierung der Portotabellen, enthalten sein. Bei dem Verkauf einzelner Serviceleistung handelt es sich um eigenständige Leistungsverpflichtungen. Der Umsatz für Verkäufe sowie einzeln bestellte Serviceleistungen wird mit Lieferung bzw. Erbringung der Leistung erfasst. Der Umsatz für Serviceleistungen aus Serviceverträgen mit fester Laufzeit wird gleichmäßig über die Laufzeit der Vereinbarung erfasst. Die gleichmäßige Erfassung über die Laufzeit dieser Verträge spiegelt die gleichmäßige Bereitstellung der Leistungen unmittelbar wider und ist daher eine angemessene Abbildung der Umsatzerfassung über einen Zeitraum. Je nach Zahlungsvereinbarung leisten Kunden Vorauszahlungen für Servicezeiträume der Folgemonate. Insoweit werden Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Grundsätzlich liegen damit Leistungserbringung und Zahlungseingang maximal wenige Monate auseinander. Daher erfolgt keine Anpassung des Transaktionspreises um den Zeitwert des Geldes. Soweit der FP-Konzern Vorleistungen erbringt, werden Vertragsvermögenswerte angesetzt. Der Höhe nach ergibt sich der Umsatz aus vertraglich festgelegten Fixpreisen abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten. Die Allokation des Transaktionspreises auf verschiedene Leistungsverpflichtungen eines Vertrages erfolgt nach dem Verhältnis der Einzelveräußerungspreise. Bei der Bestimmung der Einzelveräußerungspreise zum Zwecke der Allokation auf Leistungsverpflichtungen greift der FP-Konzern auf beobachtbare Preise sowie auf Schätzungen zurück. Hierbei ist Ermessen notwendig. Bei der Schätzung berücksichtigt FP einerseits Marktdaten und andererseits Kosteninformationen. Es gelten Zahlungsziele von im Mittel 30 Tagen. Die Gewährleistung umfasst grundsätzlich die Zusicherung der Fehlerfreiheit über die gesetzliche Laufzeit. Verträge, die die Übertragung eines Nutzungsrechts enthaltenLeistungsverpflichtungen, die nach IFRS 15 zu bilanzieren sind, treten im FP-Konzern auch in Leasingverträgen auf, die den Kunden Nutzungsrechte an Frankier- oder Kuvertiermaschinen einräumen. Die Bilanzierung der in diesen Verträgen enthaltenen Komponente Nutzungsrecht und der Komponenten, die kein Nutzungsrecht darstellen, erfolgt getrennt. Das Nutzungsrecht wird nach IFRS 16 bilanziert, während die anderen Komponenten in den Anwendungsbereich von IFRS 15 fallen. Die Aufteilung der Gegenleistung des Gesamtvertrages auf die enthaltenen Komponenten und Leistungsverpflichtungen erfolgt auch hier im Verhältnis der Einzelveräußerungspreise. Sonstige betriebliche ErträgeDie Erfassung von sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt dann, wenn die Leistung erbracht bzw. die Waren oder Erzeugnisse geliefert worden sind, d.h. der Gefahrenübergang auf den Abnehmer stattgefunden hat. Zinserträge und ZinsaufwendungenZinserträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Konzern zufließt und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinsaufwendungen werden unter Berücksichtigung etwaiger Transaktionskosten und Disagien nach der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst. Geschäfts- oder FirmenwertDie Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen. Zudem wird immer dann, wenn es einen Anhaltspunkt gibt, dass die Zahlungsmittel generierende Einheit wertgemindert sein könnte, ein Wertminderungstest durchgeführt. Die Werthaltigkeitstests werden auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Immaterielle VermögenswerteDie Werthaltigkeit entgeltlich erworbener immaterieller Vermögenswerte wird nach IAS 36 überprüft. Grundsätzlich wird der höhere Wert aus Nutzungswert und beizulegender Zeitwert herangezogen. Hierbei wird der Barwert der Cashflows, die allein auf den zu bewertenden Vermögenswert zurückzuführen sind, ermittelt. Der Diskontierungszinssatz für die Cashflows basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (sog. weighted average cost of capital - WACC) nach Steuern. Die Bewertung von im Rahmen von Kaufpreisallokationen aktivierten Kundenbeziehungen erfolgt durch einen ertragsorientierten Ansatz, wobei der Wert der Kundenbeziehungen durch Diskontierung der aus ihnen resultierenden Cashflows dargestellt wird. Von den durch Kundenbeziehungen erwarteten Umsätzen werden die mit der Umsatzerbringung verbundenen Kosten in Abzug gebracht. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, sofern die Herstellung dieser Produkte technisch soweit realisiert werden kann, dass diese genutzt oder verkauft werden können, der Konzern die Absicht hat, den Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, der FP-Konzern fähig ist, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen bzw. zu verkaufen, die Art des Nutzenzuflusses nachgewiesen werden kann, die technischen und finanziellen Ressourcen zur Fertigstellung zur Verfügung stehen und die während der Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich bewertet werden können. Die Entwicklungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten. Erhaltene Zuschüsse zu Entwicklungskosten werden aktivisch abgesetzt. Fremdkapitalkosten, die direkt einem Entwicklungsprojekt, das ein qualifizierter Vermögenswert im Sinne von IAS 23 ist, zugeordnet werden können, werden für den Zeitraum der Herstellung als Teil der Herstellungskosten aktiviert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit aktivierten Entwicklungskosten angesetzt. Der Betrag der aktivierbaren Fremdkapitalkosten wird aus dem gewogenen Durchschnitt der Fremdkapitalkosten für die von Fremdkapitalgebern gewährten Kredite ermittelt. Aktivierte Entwicklungskosten werden mit Beginn der kommerziellen Fertigung der entsprechenden Produkte linear über die Zeit ihres erwarteten Nutzens abgeschrieben. Für in der Entwicklungsphase befindliche immaterielle Vermögenswerte wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für fertiggestellte immaterielle Vermögenswerte wird ein Werthaltigkeitstest bei Vorliegen von Anzeichen für eine mögliche Wertminderung durchgeführt. Nicht mehr werthaltige aktivierte Entwicklungen werden außerplanmäßig abgeschrieben. Den planmäßigen, linearen Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte liegen wie auch im Vorjahr im Wesentlichen folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zu Grunde. scrollen
SachanlagenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten den Anschaffungspreis, die Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Finanzierungskosten für den Zeitraum der Herstellung werden einbezogen, soweit qualifizierte Vermögenswerte vorliegen. Kosten für Wartung und Reparatur von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden als Aufwand verrechnet. Aufbereitungskosten von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden nach den Kriterien des IAS 16.12ff. als nachträgliche Herstellungskosten erfasst, wenn durch diese Kosten der zukünftige Nutzen der Sachanlage erhöht wird (IAS 16.10). Auf Gegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßige lineare Abschreibungen verrechnet. Wenn vermietete Erzeugnisse verkauft werden, werden Umsatz und Materialaufwand in Höhe des Restbuchwertes erfasst. Wenn andere Sachanlagen stillgelegt, verkauft oder aufgegeben werden, wird der Gewinn oder Verlust aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Den planmäßigen, linearen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen folgende Nutzungsdauern zu Grunde. scrollen
Wertminderungen auf Sachanlagen werden nach IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag, d.h. der höhere Wert aus Nutzungswert des betroffenen Vermögenswertes und beizulegender Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten, unter den Buchwert gesunken ist. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Der Abgleich zwischen erzielbarem Betrag und Buchwert wird dann ebenfalls auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorgenommen. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. VorräteBei der Bewertung der Vorräte wurde von Bewertungsvereinfachungsmethoden in Form von Durchschnittspreisbewertungen Gebrauch gemacht. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren enthalten den Anschaffungspreis und die Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse beinhalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch dem Produktionsprozess zuzurechnende Gemeinkosten einschließlich angemessener Abschreibungen auf Fertigungsanlagen unter der Annahme einer Normalauslastung. Finanzierungskosten für den Zeitraum der Herstellung werden nicht einbezogen, weil qualifizierte Vermögenswerte nicht vorliegen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der noch notwendigen Fertigstellungskosten sowie der Veräußerungskosten. Wertminderungen des Vorratsvermögens werden im Materialaufwand gezeigt. TeleportogelderTeleporto ist ein System zur Abwicklung und Abrechnung des Portos, das Kunden über Frankiermaschinen verbrauchen. Die Bilanzierung der von Kunden eingenommenen Teleportogelder richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen mit den Postbehörden sowie den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen der Länder. Sofern FP weder in den Zahlungsfluss zwischen Nutzern und Postbehörden involviert ist noch ausreichende Rechte im Sinne des wirtschaftlichen Eigentums bestehen, erfolgt kein Ausweis der entsprechenden Beträge in der Konzernbilanz. Besteht hingegen wirtschaftliches Eigentum an den Teleportogeldern mit Zugriffsbeschränkungen, erfolgt der Ausweis als Guthaben bei Kreditinstituten mit Zugriffsbeschränkungen, verbunden mit einer entsprechenden Verbindlichkeit. Bei uneingeschränktem Zugriff auf das Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt lediglich der Ausweis einer Verbindlichkeit aus Teleportogeldern. Der überwiegende Teil der Teleportogelder im FP-Konzern fällt in die Kategorie, bei der FP weder in den Zahlungsfluss zwischen Nutzern und Postbehörden involviert ist noch ausreichende Rechte im Sinne des wirtschaftlichen Eigentums bestehen, sodass kein Ausweis der entsprechenden Beträge in der Konzernbilanz erfolgt. FinanzinstrumenteFinanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Hierzu gehören einerseits originäre Finanzinstrumente wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und -verbindlichkeiten. Andererseits gehören hierzu auch derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen bzw. Zinsen eingesetzt werden. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden ab dem Zeitpunkt in der Konzernbilanz berücksichtigt, zu welchem der Konzern Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Finanzielle VermögenswerteKlassifizierungDer FP-Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein: scrollen
Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die finanziellen Vermögenswerte gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme. Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente. Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist dies abhängig davon, ob sich der Konzern zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes unwiderruflich dafür entschieden hat, die Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Der Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert. Dies überprüft das Management zu jedem Stichtag. AnsatzEin marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d.h. zu dem Tag, an der sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat. BewertungBeim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich - im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden als Aufwand erfasst. Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, wenn ermittelt wird, ob ihre Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen. Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung des Vermögenswerts und den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswerts. In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 wurden alle Schuldinstrumente des Konzerns zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, und - zusammen mit den Fremdwährungsgewinnen und -verlusten - unter den sonstigen Finanzerträgen/ sonstigen Finanzaufwendungen ausgewiesen. Der Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der Folge erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Dividenden aus solchen Instrumenten werden im Finanzergebnis erfasst, wenn der Anspruch des FP-Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen begründet wird. WertminderungDer FP-Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit den Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (expected credit losses) nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen: Stufe 1: Erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate. Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst. Stufe 2: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - keine beeinträchtigte Bonität. Wenn ein finanzieller Vermögenswert nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts bemessen werden. Stufe 3: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - bonitätsbeeinträchtigt Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigen. Für Schuldinstrumente, die nicht Forderungen aus Finanzdienstleistungen sind, wird eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos maßgeblich anhand von Überfälligkeitsinformationen oder Ausfallwahrscheinlichkeiten festgestellt. Erwartete Kreditverluste werden unter Zugrundelegung der folgenden Faktoren berechnet: scrollen
Erwartete Kreditverluste werden berechnet als wahrscheinlichkeitsgewichteter Barwert aller Zahlungsausfälle über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts. Die Schätzung dieser Risikoparameter bezieht sämtliche öffentlich zur Verfügung stehenden relevanten Informationen mit ein. Neben historischen und aktuellen Informationen über Verluste werden ebenfalls angemessene und belastbare zukunftsgerichtete Informationen über Faktoren einbezogen. Diese Informationen umfassen makroökonomische Faktoren (z.B. Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Arbeitslosenquote) und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet werden. Die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste werden ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen erfasst. Zu weiteren Einzelheiten siehe Anhangangabe 24. Eine Wertberichtigung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Einzelbasis wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeiträge nicht vollständig einbringlich sind (z.B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder erhebliche Zahlungsverzögerungen beim Schuldner). Wertminderungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie liquide Mittel sind für den Konzern von unwesentlicher Bedeutung. AusbuchungEin finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass er ganz oder teilweise realisierbar ist, z.B. nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen. Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Betriebsergebnis als Wertminderungsaufwendungen, netto, dargestellt. In Folgeperioden erzielte, früher bereits abgeschriebene Beträge, werden im gleichen Posten erfasst. Derivate und SicherungsbeziehungenDer wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow Hedges designiert sind, wird in der Rücklage für Cashflow-Hedges als Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Der Gewinn oder Verlust, der den als Sicherungskosten bestimmten Anteil betrifft, wird im sonstigen Ergebnis in der Rücklage für die Kosten der Absicherung als Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Das Volumen des tatsächlich abgesicherten Grundgeschäfts stimmt mit dem Volumen des entsprechenden Sicherungsinstruments überein. Die Sicherungsquote beträgt daher 100 %. Ineffektivitäten können im Rahmen der designierten Sicherungsbeziehungen aus zeitlichen Verschiebungen der abgesicherten Grundgeschäfte sowie Auswirkungen des Kreditausfallrisikos auf den beizulegenden Zeitwert der Sicherungsinstrumente entstehen. In der Gesamtergebnisrechnung werden etwaige Ineffektivitäten in der Position "Sonstiges Finanzergebnis" erfasst. Wenn Optionen zur Absicherung erwarteter Transaktionen eingesetzt werden, designiert der FP Konzern nur den inneren Wert der Optionen als Sicherungsinstrument. Gewinne oder Verluste aus dem wirksamen Teil der Änderung des inneren Werts der Optionen werden in der Rücklage für Cashflow Hedges als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Änderungen des Zeitwerts von Optionen, die sich auf das gesicherte Grundgeschäft beziehen, werden im sonstigen Ergebnis in der Rücklage für die Kosten der Absicherung als Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Werden Termingeschäfte zur Absicherung erwarteter Transaktionen eingesetzt, designiert der FP-Konzern grundsätzlich nur die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Termingeschäfts aus der Kassakomponente als Sicherungsinstrument. Die Kassakomponente wird anhand der maßgeblichen Kassa-Wechselkurse ermittelt. Die Differenz zwischen dem vertraglich festgelegten Terminkurs und dem Kassa-Wechselkurs wird als Terminkomponente definiert und - sofern wesentlich - abgezinst. Gewinne und Verluste aus dem wirksamen Teil der Änderung der Kassakomponente des Termingeschäfts werden in der Rücklage für Cashflow-Hedges als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Änderung der Terminkomponente des Sicherungsinstruments, die sich auf das gesicherte Grundgeschäft bezieht, wird im sonstigen Ergebnis in der Rücklage für die Kosten der Absicherung als Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Im Eigenkapital erfasste kumulierte Beträge werden in den Perioden umgegliedert, in denen das gesicherte Grundgeschäft Auswirkungen auf den Gewinn oder Verlust hat. In der Gesamtergebnisrechnung wird die Umgliederung in der Position des sonstigen Ergebnisses "Absicherung von Zahlungsströmen - Umgegliedert in den Gewinn oder Verlust" bzw. in der Position "Umsatzerlöse" erfasst. Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, verkauft oder beendet wird oder die Sicherungsbeziehung nicht länger die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt, verbleiben etwaige zu diesem Zeitpunkt kumulierte abgegrenzte Sicherungsgewinne oder -verluste und die abgegrenzten Sicherungskosten im Eigenkapital, bis die erwartete Transaktion eintritt. Wenn der Eintritt der Transaktion nicht mehr erwartet wird, werden die kumulierten Sicherungsgewinne und -verluste und die abgegrenzten Sicherungskosten, die im Eigenkapital ausgewiesen wurden, unmittelbar in das Finanzergebnis umgegliedert. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden in die folgenden Kategorien unterteilt: scrollen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert unter Einbeziehung der direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Darlehen werden im Konzern stets zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Für die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten wird die Effektivzinsmethode zugrunde gelegt. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Unter den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden auch die Verbindlichkeiten aus Derivatgeschäften gezeigt. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der Leasingraten ausgewiesen. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital entspricht der Anzahl der ausgegebenen Aktien. In der Kapitalrücklage wird der Betrag von Zuzahlungen in das Eigenkapital ausgewiesen, die Anteilseigner geleistet haben. Kosten, die direkt der Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des früheren Börsengangs der FP Holding angefallen waren, werden gemindert um die damit verbundenen Ertragsteuervorteile vom Eigenkapital abgezogen. Die Stock-Options-Rücklage weist im Personalaufwand erfasste Beträge aus den Aktienoptionsprogrammen 2010 und 2015 aus. Maßgabe hierbei ist der beizulegende Zeitwert der voraussichtlich ausübbaren Aktienoptionen, der periodisch verteilt wird. Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese direkt vom Eigenkapital abgezogen. Der Wert der eigenen Anteile wird offen vom Eigenkapital abgesetzt. Der Kauf, Verkauf sowie die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen berühren nicht das Konzernergebnis. RückstellungenRückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) auf der Basis versicherungsmathematischer Grundsätze gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Abschlussstichtag bestehenden Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Diese im Austausch für erbrachte Arbeitsleistungen erdienten Versorgungsleistungen werden mit dem am Periodenende zugrunde liegenden Zinssatz diskontiert. Von diesem Anwartschaftsbarwert der Versorgungsverpflichtungen wird das Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die als Rückstellung anzusetzende Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen. Für die Ermittlung der Nettoschuld werden für jeden Abschlussstichtag versicherungsmathematische Gutachten von qualifizierten Gutachtern zugrunde gelegt. Der Zinssatz wird auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am jeweiligen Stichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt werden. Für die Auswahl der zugrunde liegenden Anleihen werden die Währungen und Laufzeiten berücksichtigt, die den Währungen und voraussichtlichen Fristigkeiten der zu erfüllenden Versorgungsverpflichtungen entsprechen. Pensionspläne, die der FP-Konzern über Versicherungsverträge durchführt, werden als leistungsorientierte Pläne bilanziert, soweit die erdienten Ansprüche nicht durch die Versicherungsbeiträge gedeckt sind. Beiträge im Rahmen von beitragsorientierten Plänen sind Aufwendungen der Periode, in der die betreffenden Leistungen erbracht werden. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden gewährt, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird oder wenn ein Mitarbeiter gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er nachweislich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden oder wenn er nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Rückstellungen für Altersteilzeit werden mit den jeweiligen Barwerten der Erfüllungsrückstände und Aufstockungsbeträge (ratierliche Ansammlung im Erdienungszeitraum) bewertet und mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögen in der Form einer zur Rückdeckung von Altersteilzeitzusagen eingesetzten Versicherung saldiert. Der Konzern passiviert eine Rückstellung für Gewinnbeteiligungen und Boni in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt. Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung des Managements hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtung des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt. Bilanzierung von Leasingverhältnissen, bei denen Francotyp-Postalia als Leasinggeber auftrittDer FP-Konzern vermietet Frankier- und Kuvertiermaschinen im Segment Mailing, Shipping & Office Solutions. Die Leasingverträge haben grundsätzlich feste Laufzeiten von im Regelfall zwischen 2 und 6 Jahren. Soweit die Kunden nicht rechtzeitig kündigen, verlängern sich die Leasingverträge in der Regel für ein Jahr automatisch. Die Leasingverträge können neben der Übertragung des Nutzungsrechts auch Servicekomponenten enthalten. Die in den Leasingverträgen enthaltenen Leasingkomponenten werden nach IFRS 16 bilanziert. Die Bilanzierung der Servicekomponenten erfolgt nach IFRS 15. Die Aufteilung der Gegenleistung des Gesamtvertrages auf die enthaltenen Komponenten und Leistungsverpflichtungen erfolgt gemäß IFRS 15 im Verhältnis der Einzelveräußerungspreise. Nach IFRS 16 ist ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing oder Operating Leasing zu klassifizieren. Ein Finanzierungsleasing liegt vor, wenn die wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer übergehen. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die Anhangangabe 8 "Klassifizierung von Leasingverhältnissen, bei denen Francotyp-Postalia als Leasinggeber auftritt". Für Leasingverhältnisse, die als Finanzierungsleasing klassifiziert werden, wird zu Vertragsbeginn eine Forderung und Umsatz in Höhe des Barwerts der Mindestleasingzahlungen erfasst. Die in der Folge zugehenden Leasingraten werden in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgeteilt. Der Tilgungsanteil vermindert ergebnisneutral den Forderungsbestand. Der Zinsanteil wird erfolgswirksam vereinnahmt. Es wird der dem jeweiligen Leasing innewohnende Zinssatz verwendet. Für Operating-Leasingverträge werden die dem Vertrag zu Grunde liegenden Maschinen als vermietete Erzeugnisse unter den langfristigen Vermögenswerten im Sachanlagevermögen und die Leasingraten als Umsatz ausgewiesen. Je nach Zahlungsvereinbarung leisten Kunden Vorauszahlungen für Leasingzeiträume der Folgemonate. Soweit sie nicht Umsatz des Geschäftsjahres darstellen, werden sie als Verbindlichkeiten aus abgegrenzten Zahlungen ausgewiesen. Der FP-Konzern bezahlt Provisionen an Händler für die Vermittlung von Leasingverträgen. Die für einen Vertrag gezahlte Provision kann auf unterschiedlichen Komponenten im Anwendungsbereich von IFRS 16 als auch von IFRS 15 liegen. Dementsprechend werden die Provisionen wie folgt aufgeteilt: scrollen
Bilanzierung von Leasingverhältnissen, bei denen Francotyp-Postalia als Leasingnehmer auftrittGemäß IFRS 16 erfasst der FP-Konzern die Leasingverhältnisse, in denen er Leasingnehmer ist, in der Bilanz. Danach wird auf der Aktivseite ein Nutzungsrecht und auf der Passivseite eine Leasingverbindlichkeit (unter Finanzverbindlichkeiten) angesetzt. Die Zugangsbewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten, die dem Barwert der Leasingverbindlichkeit zuzüglich eventueller anfänglicher direkter Kosten, Zahlungen vor Laufzeitbeginn und geschätzter Rückbauverpflichtungen sowie abzüglich eventueller Anreizzahlungen des Leasinggebers an den Konzern entsprechen. In der Folge wird das Nutzungsrecht um planmäßige (und ggf. außerplanmäßige) Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Sofern das Eigentum an dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswert am Ende der Leasinglaufzeit auf den FP-Konzern übergeht, wird das Nutzungsrecht linear über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben. Im Falle von Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit erfolgt auch eine entsprechende Anpassung des Nutzungsrechts. Die Leasingverbindlichkeit wird bei Zugang mit dem Barwert der Leasingzahlungen passiviert. In der Folgebilanzierung wird sie unter Anwendung des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns aufgezinst sowie um die Zahlung der Leasingrate vermindert. Leasingverträge mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten sowie Verträge mit einem wertmäßig geringen Volumen werden nicht in der Bilanz angesetzt, sondern die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Das Gleiche gilt für Leasingverträge von immateriellen Vermögenswerten. (8) Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert bei verschiedenen Posten, dass für Ansatz, Bewertung und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Die wesentlichen Ermessensspielräume und Schätzungen resultieren aus den folgenden Sachverhalten: UmsatzerlöseBilanzierung von Umsatzerlösen für BriefportoIm Segment DBS erwirbt FP im Auftrag ihrer Kunden Briefporto bei der Deutschen Post sowie bei alternativen Zustelldienstleistern. Dieses Porto wird im Rahmen eines integrierten Produktionsprozesses - bestehend aus Drucken, Kuvertieren, Frankieren und der Übergabe der Sendungen an den jeweiligen Zustelldienstleister - auf die Briefpost aufgebracht. Die Erbringung dieser Leistungen erfolgt auf Basis vertraglicher Vereinbarungen mit den Kunden gemäß IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Im Einklang mit IFRS 15 wird der gesamte Produktionsprozess als Leistungsbündel (als eine einzige Leistungsverpflichtung) betrachtet. FP übernimmt im Rahmen dieses Prozesses die Verantwortung für die vollständige Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung gegenüber dem Kunden, einschließlich der Beschaffung und Umsetzung des Portos. Vor diesem Hintergrund erfolgt der Ausweis der Umsatzerlöse sowie der korrespondierenden Materialaufwendungen (Portoaufwendungen) brutto in der Gewinn- und Verlustrechnung. Eine Saldierung der Erlöse und Aufwendungen im Sinne der Prinzipal-Agent-Regelung gemäß IFRS 15.B34 ff. wird nicht vorgenommen. Die Einschätzung, dass FP in Bezug auf die gesamte Leistung als Prinzipal agiert, stützt sich insbesondere auf die Tatsache, dass FP die Kontrolle über die Gesamtleistung vor der Übertragung an den Kunden besitzt und für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung gegenüber dem Kunden verantwortlich ist. Allokation der Transaktionspreise nach IFRS auf LeistungsverpflichtungenHinsichtlich der Anwendung von Ermessen im Rahmen der Allokation der Transaktionspreise wird auf die Erläuterungen zu den Umsatzerlösen in Anhangangabe 7 verwiesen. Klassifizierung von Leasingverhältnissen, bei denen Francotyp-Postalia als Leasinggeber auftrittEine Klassifizierung als Finanzierungsleasing liegt im FP-Konzern u.a. dann vor, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses dem überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst (Nutzungsdauertest) oder der Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen im Wesentlichen mindestens dem beizulegenden Zeitwert des Leasingvermögenswertes entspricht (Barwertkriterium). Der FP-Konzern hat den "überwiegenden Teil" mit 75 % und "im Wesentlichen" mit 90 % ausgelegt. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit berücksichtigt der FP-Konzern die Wahrscheinlichkeit von automatischen Verlängerungen der Verträge. Die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit beruht auf statischen Erfahrungswerten, die länderindividual erhoben werden. Aktive latente SteuernAktive latente Steuern werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen der IFRS-Konzernbilanz in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass diese zukünftig durch positives zu versteuerndes Ergebnis tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftigen zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Steuerforderungen und -verbindlichkeitenDie Beurteilung und Bewertung von Steuerforderungen und -verbindlichkeiten ist aufgrund der Komplexität von Rechtsvorschriften und einer unterschiedlichen Praxis der zuständigen Finanzverwaltungen, insbesondere im Kontext grenzüberschreitender Transaktionen, in erheblichem Maße mit Ermessenseinschätzungen des Managements verbunden. Die Bilanzierung eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einer Steuerrisikoposition erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12, wenn eine Zahlung oder eine Erstattung bezüglich der Rechtsunsicherheit wahrscheinlich ist. Die Bewertung der unsicheren Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt gemäß IFRIC 23 mit dem wahrscheinlichsten Wert. Wesentliche Annahmen im Rahmen der Schätzungen und Quellen für Schätzunsicherheiten sindWertberichtigungenDer Konzern bemisst die erwarteten Kreditverluste für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand der über die Laufzeit insgesamt erwarteten Kreditverluste. EntwicklungskostenSchätzungen sind erforderlich, wenn ein Entwicklungsprojekt bestimmte Meilensteine in einem bestehenden Projekt erreicht. Für Zwecke der Beurteilung der Werthaltigkeit der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen über die Höhe der aus Vermögenswerten zu erwartenden Cashflows, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von zu erwartenden zukünftigen Cashflows, die die Vermögenswerte generieren. Geschäfts- oder FirmenwertZur Feststellung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs des Geschäfts- oder Firmenwerts ist es erforderlich, den Nutzungswert bzw. den beizulegenden Zeitwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu ermitteln. Die Ermittlung bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung. Der erzielbare Betrag aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem Geschäfts- und Firmenwert wird auf Basis des zugehörigen Nutzungswertes abgeleitet. Sofern dieser bereits über dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit liegt, wurde auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten verzichtet. Der Nutzungswert wird auf Basis diskontierter Cashflows ermittelt. Grundlage sind Cashflow-Prognosen, die auf den Finanzplänen des Managements beruhen. Die hierbei berücksichtigten Werte für diese Annahmen beruhen auf externen Untersuchungen zum Postmarkt (u.a. erwartete Portoerhöhungen durch die Deutsche Post AG) und auf Erfahrungswerten des Managements. Die Finanzplanungen bestehen grundsätzlich aus Erfolgsplanung, Bilanz und Kapitalflussrechnung und werden für die ersten drei Jahre detailliert auf Basis der Absatzplanung abgeleitet und unter pauschalierten Annahmen für die beiden folgenden Planjahre weiterentwickelt. Nach dem fünften Planjahr wird jeweils von einer ewigen Rente ausgegangen. Die Diskontierungssätze wurden gemäß den Vorgaben des IAS 36 unter Berücksichtigung einer Wachstumsrate für die Cashflows nach Ende des fünfjährigen Planungszeitraums abgeleitet. Die Diskontierungssätze basieren auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital - WACC). Die Ableitung des erzielbaren Betrags basiert zunächst auf einer Diskontierung der Cashflows mit den Kapitalkosten nach Steuern. Im Anschluss werden die Kapitalkosten vor Steuern iterativ ermittelt. Bei den Grundannahmen, die der Berechnung des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu Grunde liegen, bestehen Schätzungsunsicherheiten mit Auswirkungen auf das EBIT und damit der zu diskontierenden Cashflows bzw. des Diskontierungssatzes. Die angesetzten Bruttogewinnmargen basieren auf den aktuell realisierbaren Werten und den Erfahrungen des Managements. Für die Ermittlung des Diskontierungssatzes werden Annahmen zu den einzelnen Bestandteilen des WACC sowie der nachhaltigen Wachstumsrate getroffen. Als Folge der Ermessensausübung im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wurden im Berichtsjahr Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie immaterielle Vermögenswerte vorgenommen. Pensionen und Leistungen nach Beendigung von ArbeitsverhältnissenDie versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Zinssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. RückstellungenDie Bestimmung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen, Gewährleistungen, Rechtsstreitigkeiten und Restrukturierungen ist in erheblichem Maß mit Einschätzungen des Managements verbunden. Aufwendungen für Gewährleistungen fallen im Zusammenhang mit Nachbesserungen an. Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, weshalb sie mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind. Die Schätzung voraussichtlicher Aufwendungen beinhaltet auch die zu erwartenden Prozesskosten. Der FP Konzern beurteilt den jeweiligen Stand des Verfahrens regelmäßig auch unter Einbeziehung unternehmensexterner Anwälte. Für Restrukturierungsmaßnahmen werden die erwarteten direkten Aufwendungen zurückgestellt. Den erwarteten internen und externen Kosten im Zusammenhang mit den noch offenen Betriebsprüfungszyklen der FP-Gruppengesellschaften bzw. Rechtsbehelfsverfahren im Nachgang zu Betriebsprüfungen im In- und Ausland wird durch Passivierung entsprechender Rückstellungen, welche die Komplexität der Sachverhalte u.a. im grenzüberschreitenden Kontext berücksichtigen, Rechnung getragen. Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteEine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet: scrollen
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in der Anhangangabe 32 enthalten. II. SegmentberichterstattungIm Geschäftsjahr 2024 wurde zur Identifizierung der berichtspflichtigen Segmente eine Kombination der Faktoren aus Organisationsstruktur sowie Unterschiede zwischen Produkten und Dienstleistungen herangezogen, deren Finanzinformaionen dem Vorstand (Chief operating decisionmaker) regelmäig zur Überprüfung in Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Reccurcen vorgelegt werden. Der Konzern war bis zum Verkauf der Freesort GmbH im September 2024, basierend auf der Unterteilung für Zwecke der internen Steuerung, in die drei Segmente Mailing & Shipping Solutions (MSO), Mail Services (MS) und Digital Business Solutions (DBS) aufgeteilt. Durch den Verkauf der Freesort GmbH entfällt das Segment Mail Services und findet keine Darstellung mehr in der Segmentberichterstttung. Das Segment Mailing & Shipping Solutions fokussiert sich weitestgehend auf das Frankiermaschinengeschäft. In diesem Segment entwickelt der FP-Konzern Frankiersysteme. FP produziert und verkauft oder vermietet diese und bietet Kunden darüber hinaus ein umfassendes Produkt-, Dienstleistungs- und Serviceangebot. Für Kunden in diesem Segment bietet FP nicht nur Frankiermaschinen und verwandte Hardware an, sondern auch anderen Bürobedarf sowie Lösungen aus dem digitalen Produktspektrum. Generierte Umsätze und Ergebnisse von Geselschaften, welche dem MSO-Segment zugeordnet sind, mit digitalen Lösungen und Produkten werden dem Segment Digital Business Solutions zugeordnet. Das Segment Digital Business Solutions umfasst alle digitalen Aktivitäten, mit denen FP sein Geschäftsmodell wachstumsorientiert erweitert. Hierzu zählt im Bereich Document Workflow Management das Input- und Outputmanagement, mit dem Kunden effizient ihren Postein- und -ausgang managen können. Der Bereich Business Process Management & Automation umfasst die Produkte und Lösungen für effiziente und automatisierte Prozess-Workflows der Kunden. Der Bereich Shipping & Logistics umfasst sowohl die SaaS-basierte Parcel Shipping Software für den Paketversand als auch Softwarelösungen für das Paketeingangsmanagement, das Asset-Tracking und interne Logistik. Umsätze und Ergebnisse digitaler Lösungen wie z. B. Parcel Shipping, die über den Vertriebskanal MSO vertrieben werden, werden im Segment Digital Business Solutions ausgewiesen. Während die Umsätze und Materialaufwendungen der Tochtergesellschaft Francotyp-Postalia GmbH dem Segment Mailing & Shipping Solutions zugeordnet werden, werden übrige Erträge und Aufwendungen dieser Gesellschaft keinem Segment zugeordnet. Die Umsatzerlöse mit externen Dritten des Segmentes Digital Business Solutions enthalten die konzerninterne weiterberechneten Rabatte der Deutschen Post AG. SEGMENTINFORMATIONEN 2024scrollen
SEGMENTINFORMATIONEN 2023scrollen
ÜBERLEITUNG DER UMSATZERLÖSEscrollen
ÜBERLEITUNG DES SEGMENT-EBITDA ZUM KONZERN-EBTscrollen
UMSATZ NACH REGIONENscrollen
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE1) NACH REGIONENscrollen
III. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung(9) UmsatzerlöseDie folgenden Tabellen zeigen die Umsatzerlöse disaggregiert nach Leistungsarten. Es werden sowohl die Umsatzerlöse im Anwendungsbereich von IFRS 15 als auch IFRS 16 dargestellt. Zudem enthalten die Tabellen die Überleitung zu den Umsätzen der Segmentberichterstattung. scrollen
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In der Überleitung vom IFRS-Umsatz zum Segment-Umsatz ergibt sich eine Minderung des Segment-Umsatzes um TEUR - 306 (im Vorjahr Erhöhung um TEUR 1.108). Der Effekt betrifft im Wesentlichen die Umsatzerlöse aus Leasing- und Serviceverträgen nach IFRS 15 & 16 im Bereich MSO in Höhe von TEUR 913 (im Vorjahr TEUR 1.961). Gegenläufig wirkten (i) ein IFRS 15 bedingter Ausweiß von digitalem Umsatz im MSO Segment TEUR - 1.396; (im Vorjahr TEUR - 849), sowie (ii) Währungseffekte aus Hedge Accounting in Höhe von TEUR 223 (im Vorjahr TEUR 334). Keinem Segment waren Umsätze in Höhe von TEUR -45 (im Vorjahr TEUR -338) zugeordnet. Aufgrund der Allokation der Transaktionspreise nach IFRS 15 bzw. der Gegenleistungen nach IFRS 16 in Verbindung mit IFRS 15 ergeben sich unter IFRS zwischen den einzelnen Leistungsarten Verschiebungen, die in der Überleitung zum Segment-Umsatz eliminiert werden. scrollen
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Die folgende Tabelle zeigt die Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten. Diese werden in der Bilanz unter den sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerten bzw. den sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. scrollen
Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren aus abrechnungsbedingten Vorauszahlungen auf künftige Serviceleistungen in Folgemonaten. Da die originären Laufzeiten der Serviceverträge im FP-Konzern grundsätzlich nicht mehr als ein Jahr betragen, macht FP von der Erleichterungsvorschrift nach IFRS 15.121(a) Gebrauch. Der Transaktionspreis, der auf Leistungsverpflichtungen eines Vertrags entfällt, die zum Stichtag noch nicht erfüllt sind, wird daher nicht angegeben. Im Vorjahr unter den kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Beträge wurden im Berichtsjahr 2024 in voller Höhe realisiert. (10) Aktivierte Eigenleistungenscrollen
Die aktivierten Entwicklungskosten beinhalten im Wesentlichen die Entwicklung neuer Produkte im Geschäftsbereich MSO (TEUR 1.021; im Vorjahr TEUR 1.737) und im Geschäftsbereich DBS (TEUR 466; im Vorjahr TEUR 937). Aktivierte Eigenleistungen auf Mietmaschinen betreffen selbsterstellte vermietete Erzeugnisse. (11) Sonstige betriebliche Erträgescrollen
Die Ausbuchung von Verbindlichkeiten betrifft im Wesentlichen verjährte Teleportoverpflichtungen in Höhe von TEUR 480 (im Vorjahr TEUR 573) sowie Ausbuchungen von sonstigen vertraglichen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 165 (im Vorjahr TEUR 226). Die periodenfremden Erträge resultieren überwiegend aus Rechnungsgutschriften. Die übrigen Erträge resultieren überwiegend aus der Auflösung der Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Lieferantenverträgen in Höhe von TEUR 1.214. (12) Materialaufwandscrollen
(13) Personalaufwandscrollen
Der Personalaufwand reduzierte sich im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 5,0 % auf TEUR 58.591 (im Vorjahr TEUR 61.657). Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter, exklusive freesort GmbH, fiel von 893 im Geschäftsjahr 2023 auf 816 im Berichtsjahr. Die Personalaufwandsquote, der Personalaufwand im Verhältnis zum Umsatz, sank im Geschäftsjahr 2024 leicht auf 34,6 % gegenüber 35,1 % im Vorjahr. Die Reduktion ist hauptsächlich auf die geringere Mitarbeiterzahl zurückzuführen, bedingt durch die Fortsetzung des Transformationsprozesses. (14) Aufwendungen aus Wertminderungen abzgl. Erträge aus Wertaufholungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiges Umlaufvermögenscrollen
Der Aufwand aus der Bildung von Wertberichtigungen im Berichtsjahr beruht im Wesentlichen auf der Bewertung von Einzelausfallrisiken. Weiterhin wurden im Berichtsjahr aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 10 (im Vorjahr TEUR 478) aufgelöst. Es handelt sich dabei um aktive Rechnungsabgrenzungen für Lizenzen, die im operativen Geschäft des Konzerns nicht vollumfänglich genutzt werden konnten. (15) Sonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
Die Position EDV-Fremdleistungen und Lizenzen enthält Aufwendungen für externe Unterstützung für den Support und Pflege aller im Betrieb befindlichen Systeme, externe Unterstützung bei der Implementierung des neuen ERP-Systems sowie Lizenzkosten. Der Rückgang der Aufwendungen für EDV-Fremdleistungen und Lizenzen ist im Wesentlichen auf die Einstellung des Projekts zur Einführung eines weltweit einheitlichen ERP/CRM-Systems zurückzuführen. Die Rechts- und Beratungskosten beziehen sich im Wesentlichen auf Rechtsberatung und Managementberatung. Die Aufwendungen für personalbezogene Kosten in Höhe von TEUR 1.820 (im Vorjahr TEUR -1.686) enthalten im Vorjahr die erfolgswirksame Auflösung der Restrukturierungsrückstellung in Höhe von TEUR 4.833. Die Aufwendungen aus der Bildung von Rückstellungen resultierte im Vorjahr aus der Zuführung für Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Lieferantenverträgen in Höhe von TEUR 1.349. (16) Zinsergebnis und Sonstiges Finanzergebnisscrollen
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten im Geschäftsjahr 2024 Erträge aus Erstattungen im Zusammenhang mit Steuerrückerstattungen der amerikanischen Tochtergesellschaft (TEUR 632) im Zuge des Verständigungsverfahrens (Mutual Agreement Procedure). Der Anstieg im Zinsergebnis resultiert weiterhin aus dem geringeren Zinsaufwand gegenüber Banken aufgrund der gesunkenen Konsortialdarlehenssumme. Die sonstigen Finanzerträge und sonstigen Finanzaufwendungen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Fremdwährungsumrechnungen, insbesondere der stichtagsbezogenen Bewertung von Bilanzposten. Des Weiteren sind darin Aufwendungen aus Währungssicherung Single Derivaten in Höhe von TEUR 25 (im Vorjahr TEUR 970) enthalten. Im Vorjahr waren darin zudem Erträge in Höhe von TEUR 1.123 aus der Marktbewertung der Devisenswaps enthalten. (17) Ertragsteuernscrollen
Bei der Bewertung der latenten Steuern wurden die am Abschlussstichtag gültigen bzw. beschlossenen geänderten Steuersätze und Steuervorschriften herangezogen. Für die deutschen Tochtergesellschaften wurden zusammengefasste Ertragsteuersätze aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer berücksichtigt. Die deutschen Steuersätze bewegten sich leicht verändert zum Vorjahr aufgrund der erwarteten Gewerbesteuerzerlegung in einer Spanne zwischen 29,63 % bis 30,28 % (Vorjahr: 29,13 % bis 30,24 %). Bei den ausländischen Gesellschaften wurden länderspezifische Steuersätze von 20,00 % bis 26,60 % (im Vorjahr 20,00 % bis 26,60 %) ermittelt. Aus den Steuersatzanpassungen ergaben sich nur unwesentliche Abweichungen auf die latenten Steuern. scrollen
(18) Aufgegebener GeschäftsbereichDer FP-Konzern hat am 30. September 2024 einen Anteilskaufvertrag mit einem österreichischen Investor über die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an der freesort GmbH, Langenfeld, geschlossen. Damit wurde das gesamte Segment Mail Services verkauft. Der Vorstand hatte sich 2024 zur Veräußerung dieses Segments entschieden, nachdem eine strategische Entscheidung getroffen worden war, sich verstärkt auf die Geschäftsbereiche Mailing & Shipping Solutions sowie Digital Business Solutions zu fokussieren mit dem Ziel, die Transformation des FP-Konzerns weiter voranzutreiben. Mit dem Verkauf am 30. September 2024 ging die Beherrschung über die freesort GmbH an den Erwerber Max Ventures Management GmbH, Guntramsdorf, Österreich, über. Nach dem Verkauf wurde das Segment Mail Services als aufgegebener Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5 eingestuft. Die aktuellen sowie die Vorjahreszahlen der Konzerngesamtergebnisrechnung wurden entsprechend angepasst, um den aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert von den fortzuführenden Geschäftsbereichen darzustellen. Der Konzern hat nach der Veräußerung weiterhin Dienstleistungen an die freesort GmbH erbracht. Konzerninterne Transaktionen wurden vollständig aus den konsolidierten finanziellen Ergebnissen eliminiert. Die Eliminierungen wurden den fortzuführenden Geschäftsbereichen und dem aufgegebenen Geschäftsbereich in einer Art und Weise zugeordnet, die die Fortführung dieser Transaktionen nach der Veräußerung berücksichtigt. Zu diesem Zweck hat der Vorstand den vor der Veräußerung entstandenen Umsatz (und diesbezügliche Kosten, abzüglich nicht realisierter Gewinne) aus Transaktionen mit fortzuführenden Geschäftsbereichen im Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs eliminiert. Da auch nach der Veräußerung weiterhin Dienstleistungen an die freesort GmbH erbracht werden, sind die vor dem Verkauf erbrachten Leistungen weiterhin bei den fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst. Das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs, das in den Jahresabschluss einbezogen wurde, stellt sich wie folgt dar: GEWINN AUS DEM AUFGEGEBENEN GESCHÄFTSBEREICHscrollen
Der Gewinn aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich von TEUR 4.430 (im Vorjahr TEUR 1.803) sowie der Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen ist vollständig den Anteilseignern des Konzerns zuzurechnen. CASHFLOWS AUS DEM AUFGEGEBENEN GESCHÄFTSBEREICHscrollen
Aus dem Verkauf der freesort GmbH resultierte ein Gewinn in Höhe von TEUR 3.912. Dieser ergab sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös von TEUR 12.162 und dem Buchwert des Nettovermögens der freesort in Höhe von TEUR 8.182 sowie dem Abgang der Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 68. AUSWIRKUNGEN DER VERÄUßERUNG AUF DIE BILANZPOSTEN DES KONZERNSscrollen
(19) Ergebnis je AktieZum 31. Dezember 2024 hielt der Konzern 677.603 (im Vorjahr 677.603) eigene Aktien. Dies entspricht 4,2 % (im Vorjahr 4,2 %) des Grundkapitals. scrollen
IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz(20) Immaterielle VermögenswerteDie Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist in den folgenden Tabellen dargestellt. ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE 2024scrollen
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ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE 2023scrollen
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Die Zugänge zu den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten sowie den noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsprojekten und Anzahlungen betrugen insgesamt TEUR 1.488 (im Vorjahr TEUR 2.674). Im Berichtsjahr wurde eine planmäßige Abschreibung auf selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2.851 erfasst (im Vorjahr TEUR 3.122). Außerdem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten bereits abgeschlossener und noch nicht fertiggestellter MSO-Projekte in Höhe von TEUR 2.607 vorgenommen. In den Abschreibungen des Postens Kundenbeziehungen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.450 (im Vorjahr TEUR 185). enthalten. Diese sind geboten für Kundenbeziehungen von drei Tochtergesellschaften im Segment Mailing & Shipping Solutions als Folgeeffekt aus der Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte (siehe unten: Geschäfts- oder Firmenwerte). In den Zugängen der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Kundenbeziehungen von insgesamt TEUR 264 (im Vorjahr TEUR 419) ist hauptsächlich der Erwerb von Software und Lizenzen enthalten. Hinsichtlich der Änderung des Konsolidierungskreises verweisen wir auf die Angabe 18 Aufgegebener Geschäftsbereich des Konzernanhanges für das Geschäftsjahr 2024. Geschäfts- oder FirmenwerteDer Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 4.248 (im Vorjahr TEUR 4.320) entfällt mit TEUR 2.643 (im Vorjahr TEUR 2.643) auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit IAB als Teilbereich der FP Digital Business Solutions GmbH (Segment Digital Business Solutions), mit TEUR 1.401 (im Vorjahr TEUR 1.317) auf die PostageInk.com LLC (Zahlungsmittelgenerierende Einheit Francotyp-Postalia Inc. im Segment Mailing & Shipping Solutions) sowie mit TEUR 204 (im Vorjahr TEUR 360) auf die Gruppe (mehrere Einheiten ohne signifikanten Geschäfts- oder Firmenwert) der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der operativen Azolver-Gesellschaften im Segment Mailing & Shipping Solutions. Aufgrund des Impairment-Tests nach IAS 36 erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 156 auf drei Einheiten der Azolvergesellschaften. Die weiteren geringfügigen Änderungen zum Vorjahr resultieren aus Kursdifferenzen. Die folgenden Tabellen zeigen die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des erzielbaren Betrags verwendet wurden: 2024scrollen
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Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen, u.a. hinsichtlich der erwarteten Geschäftsentwicklung und regulatorischer Rahmenbedingungen. Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die zum 31.12.2024 noch Goodwill tragen, ergibt eine vernünftigerweise für möglich gehaltene Sensitivierung der Parameter Zinssatz, Wachstumsrate und EBIT kein Übersteigen des erzielbaren Betrags über den Buchwert der CGU. Entwicklungskostenscrollen
Die Entwicklungskosten sind in beiden Geschäftsbereichen im Geschäftsjahr gesunken. Im Bereich Mailing & Shipping Solutions sanken die Entwicklungskosten um 0,3 Prozentpunkte, die F&E-Quote belief sich auf 4,0 % im Verhältnis zum Umsatz des Geschäftsbereichs. Im Bereich Digital Business Solutions sanken die Entwicklungskosten um 3 Prozentpunkte und die F&E -Quote erreichte 15 % im Verhältnis zum Umsatz des Geschäftsbereichs. In der Berichtsperiode wurden TEUR 72 (im Vorjahr TEUR 95) Fremdkapitalkosten aktiviert. Dabei kam ein durchschnittlicher Finanzierungskostensatz von 5,28 % (im Vorjahr 5,14 %) zur Anwendung. (21) SachanlagenDie Entwicklung der Sachanlagen wird in den folgenden Tabellen dargestellt. ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN 2024scrollen
ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN 2023scrollen
Die dargestellten Zugänge der vermieteten Erzeugnisse von insgesamt TEUR 5.568 (im Vorjahr TEUR 9.094) enthalten vermietete Frankiermaschinen sowie aktivierte Vertragserlangungskosten und beziehen sich auf das Segment Mailing & Shipping Solutions. Hinsichtlich der Änderung des Konsolidierungskreises verweisen wir auf die Angabe 18 Aufgegebener Geschäftsbereich des Konzernanhanges für das Geschäftsjahr 2024. In den Herstellungskosten des Anlagevermögens sind in der Berichtsperiode aktivierte Eigenleistungen in Höhe von TEUR 5.385 erfasst worden (im Vorjahr TEUR 8.548). (22) Forderungen aus Finanzierungsleasing (FP als Leasinggeber)Die Nettoinvestitionen in die Leasingverhältnisse betragen zum 31. Dezember 2024 TEUR 24.974 (im Vorjahr 22.974). Die Veränderung in Höhe von TEUR 2.000 setzt sich wie folgt zusammen: VERÄNDERUNG DER NETTOINVESTITIONEN IN DIE LEASINGVERHÄLTNISSEscrollen
Die Erhöhung der Forderungen aus Finanzierungsleasing beruht auf folgenden zwei Effekten: scrollen
Der Verkaufserlös aus Finanzierungsleasingverträgen (selling profit) beträgt im Berichtsjahr TEUR 8.432 (im Vorjahr TEUR 8.463). Der Rückgang resultiert insgesamt aus einem Anstieg der Umsätze aus Finanzierungsleasing in den USA der jedoch durch rückläufige Entwicklungen in Großbritannien, Kanada und Schweden überkompensiert wurde. Die Zinserträge aus der Aufzinsung der Forderungen aus Finanzierungsleasing betragen im Berichtsjahr TEUR 2.339 (im Vorjahr TEUR 2.383). Die Verminderung um TEUR 44 im Berichtsjahr resultiert aus der veränderten Alterstruktur der im Bestand befindlichen Finance-Lease-Verträge. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fälligkeiten der Zahlungen aus den zum 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 bestehenden Finanzierungsleasingverträgen mit FP als Leasinggeber. Angegeben werden die vertraglich vereinbarten Zahlungen, soweit sie auf die Leasingkomponenten zu allokieren sind. scrollen
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Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der Zahlungen aus den zum 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 bestehenden Operating Leasingverträgen mit FP als Leasinggeber. Angegeben werden die vertraglich vereinbarten Zahlungen ohne Abtrennung eventueller Anteile für Nichtleasingkomponenten. Die Trennung nach Leasing- und Nichtleasingkomponenten erfolgt in der jeweiligen Periode der Umsatzerfassung. scrollen
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(23) Vorrätescrollen
1) Anpassung der Vergleichsperiode aufgrund der
Umstellung auf Bruttodarstellung
Die Wertminderungen auf das Vorratsvermögen betragen TEUR 3.729 (im Vorjahr TEUR 3.666) und wurden zum Zeitpunkt der Wertminderung in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter der Position "Materialaufwand" ausgewiesen. Der Verbrauch der Vorräte hat die Konzern-Gesamtergebnisrechnung in der Berichtsperiode in Höhe von TEUR 38.858 (im Vorjahr TEUR 40.424) beeinflusst. (24) Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscrollen
WERTBERICHTIGUNGENscrollen
ERWARTETE KREDITVERLUSTEscrollen
WertberichtigungenDer Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu bemessen. Demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der FP-Konzern bei Ausfall von Forderungen aus Finanzierungsleasing die verleasten Maschinen zurück. Die Marktpreise der Vermögenswerte abzüglich Rückführungskosten übersteigen die ausgefallenen Forderungen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über fünf Jahre und den entsprechenden historischen Ausfällen. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Der Konzern hat das Bruttoinlandsprodukt und die Arbeitslosenquote der Länder, in denen er Produkte und Dienstleistungen verkauft, als relevanteste Faktoren identifiziert und passt die historischen Verlustquoten aufgrund der erwarteten Veränderungen bei diesen Faktoren an. Auf dieser Grundlage wurde die Wertberichtigung im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 wie folgt ermittelt. scrollen
(25) Sonstige Vermögenswertescrollen
Die Vertragserlangungskosten enthalten Provisionen an Händler für den Abschluss von Verträgen mit Kunden, die Nichtleasingkomponenten in den Mehrkomponenten-Leasingverträgen betreffen. Die Kosten werden über die Laufzeit der entsprechenden Leasingverträge gleichmäßig im Aufwand erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 wurden TEUR 522 auf Vertragserlangungskosten amortisiert (im Vorjahr TEUR 717). Die übrigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten Kautionen in Höhe von TEUR 404 (im Vorjahr TEUR 846) sowie Forderungen aus Teleportogeldern in Höhe von TEUR 362 (im Vorjahr TEUR 345). Abgegrenzte Zahlungen umfassen im Wesentlichen Vorauszahlungen für Softwarelizenzen, Pensionsverpflichtungen, Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Konsortialdarlehen sowie Zinsen. (26) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalentescrollen
Von den Guthaben bei Kreditinstituten unterliegen TEUR 17.994 (im Vorjahr TEUR 19.380) einer eingeschränkten Verfügbarkeit. Es handelt sich dabei um von Kunden eingenommene Teleportogelder, die von den Kunden jederzeit abgerufen werden können. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein korrespondierender Betrag als Verbindlichkeiten aus Teleportogeldern in Höhe von TEUR 17.650 (im Vorjahr TEUR 18.959) enthalten. Die folgende Übersicht stellt die Verteilung der Teleportogelder nach wirtschaftlichem Eigentum und bilanziellem Ausweis dar: scrollen
Bei uneingeschränktem Zugriff auf das Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt lediglich der Ausweis einer Verbindlichkeit aus Teleportogeldern. Diese betrug im Geschäftsjahr 2024 TEUR 13.643 (im Vorjahr TEUR 13.520). (27) EigenkapitalDie Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 16.301.456 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag und mit anteiliger Berechtigung am Gewinn der Gesellschaft. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft und dem Inhaber der Aktie jeweils eine Dividendenberechtigung. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Eigene AktienDer Vorstand wurde auf der Hauptversammlung am 11. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Die Ermächtigung galt bis zum 10. Juni 2020. Der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 9. Oktober 2017 auf Grundlage des o.g. Ermächtigungsbeschlusses die Durchführung eines Programms zum Rückkauf von Aktien der Gesellschaft beschlossen (»Aktienrückkaufprogramm 2017«). Der Erwerb erfolgte zu dem Zweck, die erworbenen Aktien zur Bedienung von Bezugsrechten einzusetzen, die unter Aktienoptionsplänen ausgegeben wurden oder werden. Das Rückkaufprogramm startete am 13. Oktober 2017 und lief bis zum 12. Januar 2018. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG vom 10. November 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr gemäß den §§71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Die Ermächtigung wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG vom 25. Juni 2024 mit Wirkung zum Ablauf des 25. Juni 2024 aufgehoben. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG vom 25. Juni 2024 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr gemäß den §§71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 24. Juni 2029. Der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 28. Oktober 2022 beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. November 2020 erteilten Ermächtigung ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen (»Aktienrückkaufprogramm 2022«). Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 sollen über die Börse bis zu insgesamt 557.680 eigene Aktien (dies entspricht bis zu ca. 3,4 % des zum Zeitpunkt des Beschlusses bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal 2,0 Mio. Euro zurückgekauft werden, um sie zu allen nach den aktienrechtlichen Regelungen zulässigen Zwecken zu verwenden. Insgesamt wurden bis zum Bilanzstichtag aus den beiden zuvor genannten Aktienrückkaufprogrammen 818.703 eigene Aktien erworben. Davon wurden zur Bedienung von Stock Options in 2017 1.100 sowie zur Bedienung von Stock Options in 2020 140.000 Aktien eingesetzt. Zum 31. Dezember 2024 hält die Francotyp-Postalia Holding AG somit 677.603 eigene Aktien (im Vorjahr 677.603). Das entspricht 4,2 % (im Vorjahr 4,2 %) des Grundkapitals. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält Beträge nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HGB. Die Kapitalrücklage besteht mit TEUR 34.296 unverändert fort. KAPITALGENEHMIGUNGEN FÜR GENEHMIGTES UND BEDINGTES KAPITALscrollen
Bedingtes Kapital 2010 / IAm 11. Juni 2015 hat die Hauptversammlung die Anpassung des Bedingten Kapitals 2010 / I beschlossen. Das Bedingte Kapital wurde von EUR 1.045.000 um EUR 388.500 auf EUR 656.500 gemindert, da der Aktienoptionsplan 2010 um 388.500 Optionen auf 656.500 Optionen gekürzt wurde. Ziffer 4 Absatz 5 der Satzung zum Bedingten Kapital 2010 wurde wie folgt geändert: "Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 656.500 Euro bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 656.500 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien." Bedingtes Kapital 2015 / IIAm 11. Juni 2015 hat die Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 959.500 durch Ausgabe von bis zu 959.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die bis zum 10. Juni 2020 aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. Juni 2015 gemäß dem Aktienoptionsplan 2015 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. SchuldverschreibungenDer Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. November 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. November 2025 einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilbeträgen, Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (zusammen im Folgenden "Inhaber") der jeweiligen Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf den Erwerb von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 6.464.000 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren und entsprechende Options- oder Wandlungspflichten zu begründen. Die Schuldverschreibungen sowie die Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten dürfen mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren oder ohne Laufzeitbegrenzung begeben werden. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann insgesamt oder teilweise auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen. Die einzelnen Emissionen können in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen. Genehmigtes Kapital 2020 / IDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. November 2020 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. November 2025 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu EUR 8.150.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020 / I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Gemäß § 186 Abs. 5 AktG können die neuen Aktien auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem Konsortium aus Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, einmalig oder mehrmalig mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Das Genehmigte Kapital 2020/I dient dem Erhalt der bisherigen Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung, da das der Verwaltung zur Verfügung stehende genehmigte Kapital gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 11. Juni 2015 (Genehmigtes Kapital 2015/I) am 10. Juni 2020 auslief. Es dient der Verbreiterung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft und soll der Verwaltung die Möglichkeit geben, angemessen auf künftige Entwicklungen reagieren zu können. Bedingtes Kapital 2020 / IDas Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. November 2020 um bis zu EUR 6.464.000 durch Ausgabe von bis zu 6.464.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Aktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020 / I). Das bedingte Kapital 2020/I dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die bis zum 9. November 2025 von der Gesellschaft oder durch ein unmittelbares oder mittelbares Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne des §18 AktG begeben werden. Sie wird nur insoweit durchgeführt, als von Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Options- oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Juni 2015 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen (Bedingtes Kapital 2015/I) wurde vorsorglich aufgehoben. Aktienoptionsplan 2015Der Aktienoptionsplan 2015 sieht vor, an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und an Führungskräfte der FP Gruppe Bezugsrechte auszugeben, die die Inhaber dazu berechtigen, insgesamt maximal 959.000 Aktien gegen Zahlung des Ausübungspreises zu beziehen. Die Gesellschaft kann wahlweise zur Bedienung der Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2015 anstelle neuer Aktien eigene Aktien einsetzen, soweit dies von einem gesonderten Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung gedeckt ist. Zweck des Aktienoptionsplans ist gemäß Ziffer 1.3 des Aktienoptionsplans "die nachhaltige Verknüpfung der Interessen der Unternehmensführung und der Führungskräfte mit den Interessen der Aktionäre an der langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes." Jede einzelne Aktienoption berechtigt gemäß Ziffer 2.2 des Aktienoptionsplans zum Erwerb einer Aktie der Francotyp-Postalia Holding AG. Am Abschlussstichtag bestehen daraus nicht ausgeübte Bezugsrechte wie folgt: scrollen
Für die Ausübung der Optionen müssen folgende in dem Aktienoptionsplan 2015 genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:scrollen
In der nachfolgenden Übersicht sind die beizulegenden Zeitwerte der Optionen der einzelnen Tranchen für Aktienoptionsplan 2015 sowie die zugrundeliegenden Bewertungskriterien dargestellt. Die Bewertung erfolgte mit Hilfe eines Black-Scholes-Optionspreismodells, da ein öffentlicher Handel von Optionen auf Francotyp-Postalia-Aktien mit gleichen Ausstattungsmerkmalen nicht existiert. scrollen
1) Der Ausübungspreis einer Option
entspricht dem durchschnittlichen Börsenkurs
(Schlusskurs) der Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft
im elektronischen Xetra-Handel der Deutsche Börse AG
in Frankfurt am Main oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem an den letzten 90 Kalendertagen vor
Gewährung des Bezugsrechts, mindestens aber der auf
eine Aktie entfallende Anteil am Grundkapital. Bei
Optionsausübung ist der Ausübungspreis je Aktie
von dem jeweiligen Optionsinhaber zu entrichten. Für
Mitglieder des Vorstands der Francotyp-Postalia Holding AG
gibt es eine Begrenzung. Punkt 9 des Aktienoptionsplans
bestimmt: "Für den Vorstand muss der Aufsichtsrat eine
maximale Jahresgesamtvergütung (Kappungsgrenze) nach
Maßgabe von Ziffer 4.2.3 des Corporate Governance
Kodex vorsehen. Die entsprechende Vereinbarung erfolgt in
einer Ergänzungsvereinbarung zum Dienstvertrag der
Vorstandsmitglieder vor Zuteilung der Optionen."
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Sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr wurden - aus dem Aktienoptionsplan resultierend - keine Aufwendungen erfasst. Sonstiges ErgebnisUnterschiedsbetrag aus der WährungsumrechnungIm Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung werden die Effekte aus der Währungsumrechnung ausländischer Abschlüsse erfasst. Im Berichtsjahr betrug der Effekt TEUR 1.383 (im Vorjahr TEUR -509). Unterschiedsbetrag aus der Anpassung IAS 19Der Unterschiedsbetrag aus der Anpassung IAS 19 betrifft die Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Die Änderung des Postens im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 382 (im Vorjahr TEUR 165) ist im Wesentlichen auf versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus der Veränderung der Diskontierungszinssätze zurückzuführen. Rücklage für Cashflow-HedgesDie Rücklage für Cashflow-Hedges umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld. Demnach enthält die Rücklage für Cashflow Hedges im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als auch Veränderungen des inneren Wertes von FX-Optionen und beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR -377 (im Vorjahr TEUR -227). Rücklage für Kosten der AbsicherungDie Rücklage für Kosten der Absicherung zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, das sich auf das Forward-Element eines Devisentermingeschäfts bzw. auf den Zeitwert eines Optionsgeschäfts bezieht. Diese werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und ähnlich wie die Gewinne und Verluste in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften bilanziert. Die Rücklage für Kosten der Absicherung umfasst im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen der Terminkomponente von Devisentermingeschäften als auch Veränderungen des Zeitwertes der FX-Optionen und beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR -20 (im Vorjahr TEUR 112). Ausschüttung einer DividendeIn den Berichtsjahren 2024 und 2023 erfolgte keine Dividendenausschüttung. (28) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenFür die betriebliche Altersversorgung von Mitarbeitern in Deutschland sowie in Österreich, Frankreich, Niederland, Italien und Schweiz bestehen teilweise leistungsorientierte Versorgungszusagen. Gemäß einer die inländischen Gesellschaften betreffenden Betriebsvereinbarung vom 9. Juli 1996 gehören alle Mitarbeiter zum Kreis der Begünstigten, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 1995 begonnen hat. Die Versorgungsleistungen in Form von Pensionen, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung werden den Mitarbeitern nach Vollendung von zehn anrechnungsfähigen Dienstjahren gewährt. Die Höhe der Versorgungszusagen basiert auf Beschäftigungsdauer und Beschäftigungsentgelt der Mitarbeiter. Weiterhin haben auch übertarifliche Angestellte nach Maßgabe der "Richtlinien für die Zahlung von Ruhegehalt an übertarifliche Angestellte" in der Fassung vom Januar 1986 einen Anspruch auf Pensionen, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung. Die Begünstigten müssen bereits vor dem 1.1.1994 im Anstellungsverhältnis gewesen sein und mindestens zehn Dienstjahre vollendet haben. Die Höhe der Versorgungszusagen orientiert sich an Beschäftigungsdauer und Beschäftigungsentgelt der Mitarbeiter. Sterbegeldverpflichtungen gegenüber den Hinterbliebenen von Mitarbeitern bestehen auf der Grundlage der Manteltarifverträge für Angestellte und Mitarbeiter sowie der Betriebsvereinbarung vom 30. Dezember 1975. Die Leistungen sind abhängig von Beschäftigungsdauer und Beschäftigungsentgelt und werden als Festbetrag gewährt. Darüber hinaus besteht bei den europäischen Tochtergesellschaften zum Teil die rechtliche Verpflichtung, Versorgungspläne einzurichten. Diese Pläne sehen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Einmalzahlung vor. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach Beschäftigungsdauer und Beschäftigungsentgelt der Mitarbeiter. In den Niederlanden besteht ein leistungsorientierter Plan, bei dem die auf die Jahre entfallenden Verpflichtungszuwächse durch den jährlichen Kauf von Versicherungen erfüllt werden. In der Azolver Schweiz AG besteht die gesetzliche Verpflichtung zur betrieblichen Altersvorsorge durch betriebliche Pensionskassen. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Versorgungszusagen bestehen insbesondere versicherungsmathematische Risiken wie das Langlebigkeitsrisiko oder Zinsänderungsrisiken. Es wird von folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen ausgegangen, die bei der Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Versorgungsverpflichtung zum Stichtag zugrunde liegen: scrollen
Die biometrischen Rechnungsgrundlagen, wie Sterblichkeit und Invalidität, basieren für die Pensionen in Deutschland auf den erneuerten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, die zur Bewertung von betrieblichen Versorgungsverpflichtungen allgemein anerkannt sind. In Italien und Österreich wird analog verfahren. Für den leistungsorientierten Pensionsplan in den Niederlanden wurden die Richttafeln der Dutch Actuarial Society's (AG 2024) verwendet. In der Schweiz basieren die biometrischen Rechnungsgrundlagen auf Datenbanken der BVG Sammelstiftung Swiss Life. RÜCKSTELLUNG FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHEN VERPFLICHTUNGEN UND ANWARTSCHAFTSBARWERT DER VERSORGUNGSVERPFLICHTUNG IN TEURscrollen
ANWARTSCHAFTSBARWERT DER VERSORGUNGSVERPFLICHTUNGscrollen
Sämtliche Versorgungszusagen sind unverfallbar. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 11,8 Jahre (im Vorjahr 11,9 Jahre). FÄLLIGKEIT DER NICHT DISKONTIERTEN VERSORGUNGSVERPFLICHTUNGENscrollen
In der nachfolgenden Tabelle wird der Effekt der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen auf den Anwartschaftsbarwert der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 dargestellt: SENSITIVITÄTSANALYSE ZUM 31.12.2024scrollen
Die Sensitivitätsanalyse wurde für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2024 berechneten Anwartschaftsbarwert der Versorgungsverpflichtung separat aufzuzeigen. (29) Steueransprüche und -schuldenAuf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfallen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern: scrollen
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Die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge beruhen auf der Erwartung, dass die Verlustvorträge mit künftigen zu versteuernden Ergebnissen verrechnet werden können. Die den nicht aktivierten latenten Steuern zugrunde liegenden Verlustvorträge betragen TEUR 1.464 (im Vorjahr TEUR 19.476). Aufgrund der positiven Gewinnerwartung in den relevanten Einheiten wurden im Geschäftsjahr auf alle anderen Verlustvorträge sowie die temporären Differenzen latente Steuern angesetzt. Insgesamt bestehen im Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 11.342 (im Vorjahr TEUR 16.379), vortragsfähige Gewerbeverluste in Höhe von TEUR 12.999 (im Vorjahr TEUR 16.940) und ausländische steuerliche Verluste in Höhe von TEUR 8.459 (im Vorjahr TEUR 9.015). Zum Bilanzstichtag bestehen passive latente Steuern auf Outside Basis Differences in Höhe von TEUR 199 (im Vorjahr TEUR 87), welche aus temporären Differenzen in Höhe von TEUR 671 (im Vorjahr TEUR 292) resultieren, welche nicht gesondert bilanziert wurden, da die Voraussetzungen nach IAS 12.39 vorliegen. Gegen die im Rahmen der Betriebsprüfung für die Jahre 2009-2012 vorgenommenen signifikanten Verrechnungspreiskorrekturen für Warenlieferungen der Organgesellschaft Francotyp-Postalia GmbH an deren ausländische Vertriebsgesellschaften in den USA wurden internationale Verständigungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durchgeführt. Im Januar 2021 hat das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt, das eine Einigung im beantragten Verständigungsverfahren nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen gefunden wurde, welche im Wesentlichen dem gestellten Antrag entspricht. Hieraus entstanden Steuererstattungsansprüche auf Ebene der Francotyp-Postalia Inc. Sowohl aus den internationalen Verständigungen erwartete Erstattungsansprüche im In- und Ausland als auch aus Überzahlungen von tatsächlichen Steuern sind im Vorjahr kurzfristige Steuerforderungen in Höhe von TEUR 4.328 entstanden. Im Januar 2024 wurden die Steuererstattungsansprüche aus dem Verständigungsverfahren in Höhe von TEUR 3.239 an die Francotyp-Postalia Inc. ausgezahlt. Im Geschäftsjahr bestehen somit noch kurzfristige Steuerforderungen in Höhe von TEUR 1.620, die im Wesentlichen aus noch nicht abgeführter Kapitalertragsteuer (TEUR 1.102) der FP Holding AG stammen. Bei der Bewertung der Steuerforderung im Rahmen des Ermessens des Managements wurde das zum Bilanzstichtag wahrscheinlichste Ergebnis der Realisierung der Forderung der Schätzung zugrunde gelegt. (30) Sonstige Rückstellungenscrollen
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Die Rückstellungen im Personalbereich enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abfindungen, Jubiläumsrückstellungen, Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (ATZ) sowie Prämien und Tantiemen. Die Restrukturierungsrückstellung betrifft neben Maßnahmen in Deutschland auch sämtliche Tochtergesellschaften im In- und Ausland und beinhaltet Kosten für Vertragsbeendigungen und Beratungskosten. Die Maßnahmen wurden den betroffenen Mitarbeitern bzw. der zuständigen Arbeitnehmervertretung mitgeteilt. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde im Geschäftsjahr 2021 begonnen und in Folgejahren fortgeführt. Die geschätzten Kosten basierten auf den Bedingungen der entsprechenden Verträge. Zudem wurden für die Wertbestimmung wahrscheinlichkeitsgewichtete Annahmen insbesondere im Bereich der Ermittlung der Personalaufwendungen und der geschätzten Annahmequoten unterstellt. Die Rückstellung für Drohverluste in Höhe von TEUR 142 (im Vorjahr TEUR 1.389) basiert auf schwebenden Beschaffungsgeschäften. Es handelt sich um Abnahmeverpflichtungen, bei denen teilweise eine eingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeit der Güter und Dienstleistungen besteht. In den übrigen Rückstellungen sind unter anderem Risiken für sonstige Steuern und Zinsen aus Betriebsprüfungen, ausstehende Aufsichtsratsvergütungen sowie Archivierungskosten berücksichtigt. Für die Verpflichtungen aus Altersteilzeit in Höhe von TEUR 10 (im Vorjahr TEUR 26) wird von folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen ausgegangen: scrollen
Für die Jubiläumsrückstellungen in Höhe von TEUR 144 (im Vorjahr TEUR 163) wird von folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen ausgegangen: scrollen
Die biometrischen Rechnungsgrundlagen, wie Sterblichkeit und Invalidität, basieren für die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sowie für die Jubiläumsrückstellungen in Deutschland auf den aktualisierten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und in Österreich auf den aktualisierten Richttafeln Pagler & Pagler (AVÖ 2018 P). Die Rückstellungen für Prozesskosten beziehen sich im Wesentlichen auf erwartete Kosten anhängiger Rechtsstreitigkeiten. Rückstellungen für Gewährleistungen werden für veräußerte Produkte auf Basis der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit gebildet. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.434 (im Vorjahr TEU 5.974) betreffen im Wesentlichen die Rückstellungen für Drohverluste in Höhe von TEUR 1.214 (im Vorjahr TEUR 0), deren zugrunde liegende Risiken im Geschäftsjahr entfallen sind. Die Restlaufzeiten der sonstigen Rückstellungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. scrollen
(31) Verbindlichkeitenscrollen
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Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 9.932 (im Vorjahr TEUR 22.496) bestehen TEUR 9.932 (im Vorjahr TEUR 22.489) gegenüber einem internationalen Bankenkonsortium. Für weitere Informationen siehe Anhangangabe 32 4. Liquiditätsrisiken sowie Anhangangabe 33 für Sicherheiten. Gemäß dem am 31. Dezember 2024 bestehenden Konsortialdarlehensvertrag ist für die einzelnen Darlehen ein an den EURIBOR gekoppelter Zins festgelegt. Aufgrund der Erhöhung der 3-Monats-EURIBOR- bzw. 6-Monats-EURIBOR-Sätze wurde im Geschäftsjahr 2024 eine Zinssicherung über 36 Monate abgeschlossen. Die Verbindlichkeiten aus Teleporto betreffen treuhänderisch verwaltete Kundengelder. Für weitere Informationen siehe Anhangangabe 7. Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen die aus Zahlungseingängen abgegrenzten Umsatzerlöse nach IFRS 15. Die abgegrenzten Zahlungen beinhalten hauptsächlich die aus Zahlungseingängen abgegrenzten Umsatzerlöse nach IFRS 16. Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die kreditorischen Debitoren. (32) FinanzinstrumenteKlassen von FinanzinstrumentenDie nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Finanzinstrumente, welche im Konzernabschluss enthalten sind, sowie deren Bewertungskategorie nach IFRS 9. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITENscrollen
1) AC - Amortized cost (zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet), FV - Fair Value (zum
beizulegenden Zeitwert bewertet)
Der Großteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig), der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten und der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (kurzfristig) hat kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte dieser Finanzinstrumente näherungsweise ihren beizulegenden Zeitwerten zum Abschlussstichtag. Der Buchwert der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der langfristigen Finanzverbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, entspricht annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert, da diese variabel verzinst sind oder es seit dem erstmaligen Ansatz dieser Finanzinstrumente keine wesentlichen Änderungen in den anwendbaren Bewertungsparametern gab. Die nachstehende Tabelle enthält Informationen zur Bewertung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. scrollen
Zum Ende der Berichtsperiode wird überprüft, ob Umgruppierungen zwischen den Bewertungshierarchien vorzunehmen sind. In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 wurden keine Umgruppierungen vorgenommen. In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 wurden keine Finanzinstrumente in die Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie eingeordnet. RisikomanagementIm Rahmen der operativen Tätigkeit ist der FP-Konzern im Finanzbereich Kredit-, Liquiditäts- sowie Marktrisiken ausgesetzt. Die Marktrisiken betreffen insbesondere Zinsänderungs- und Währungskursrisiken. Das übergeordnete Risikomanagementsystem des Konzerns berücksichtigt die Unvorhersehbarkeit der Finanzmärkte und ist darauf ausgerichtet, negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns zu minimieren. Zur Erreichung dieses Zieles bedient sich der Konzern bestimmter Finanzinstrumente. Zu weiteren Informationen hinsichtlich qualitativer Angaben zum Risikomanagement und zu den Finanzrisiken verweisen wir auf den Risikobericht im Konzernlagebericht. Weitere wesentliche Risikokonzentrationen in Bezug auf die Finanzinstrumente sind nicht erkennbar. Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung und die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind durch konzerninterne Regelungen festgelegt. Hierzu gehört eine Funktionstrennung zwischen Erfassung und Kontrolle der Finanzinstrumente. Die Währungs-, Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken des FP-Konzerns werden zentral gesteuert. 1. FremdwährungsrisikenAufgrund seiner internationalen Ausrichtung ist der FP-Konzern im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Fremdwährungsrisiken resultieren aus Bilanzposten und aus schwebenden Geschäften in Fremdwährungen sowie aus allen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen in Fremdwährungen. Um diese Risiken zu begrenzen, werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. TranslationsrisikenIm Berichtsjahr wurden im Finanzergebnis Erträge aus Währungsumrechnungen und -sicherungen in Höhe von TEUR 1.194 (im Vorjahr TEUR 1.479) sowie Aufwendungen in Höhe von TEUR 207(im Vorjahr TEUR 1.748) erfasst. TransaktionsrisikenDer Konzern reduziert das Risiko, indem es Geschäftstransaktionen (Verkäufe und Zukäufe von Produkten und Dienstleistungen sowie Investitions- und Finanzierungsaktivitäten) hauptsächlich in der jeweiligen funktionalen Währung abrechnet. Außerdem wird ein Teil des Fremdwährungsrisikos dadurch ausgeglichen, dass Güter, Rohstoffe und Dienstleistungen in der entsprechenden Fremdwährung beschafft werden. Den operativen Einheiten ist es untersagt, aus spekulativen Gründen Finanzmittel in Fremdwährungen aufzunehmen und/ oder anzulegen. Konzerninterne Finanzierungen oder Investitionen werden bevorzugt in der jeweiligen funktionalen Währung durchgeführt. Die Unternehmensfinanzierung wird von der FP Holding organisiert und durchgeführt. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern und des Konzerneigenkapitals in Abhängigkeit von möglichen Änderungen von für die FP-Gruppe relevanten Wechselkursen (GBP, USD, CAD, SEK) ceteris paribus. Als Bezugsgröße für die ermittelten Sensitivitäten wurden die in den jeweiligen Währungen ungesicherten Geschäfte (Nettorisikoposition) sowie die bestehenden derivativen Finanzinstrumente und die Net Investments nach IAS 21 verwendet. scrollen
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NETTORISIKOPOSITION IN SEKscrollen
Der Konzern nutzt Devisentermingeschäfte und Fremdwährungs-Optionen um die Fremdwährungsrisiken aus den künftig erwarteten Zahlungseingängen in US-Dollar (USD), Canada-Dollar (CAD) sowie Britischen Pfund (GBP) abzusichern. Gemäß der Richtlinie des Konzerns müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen der Termingeschäfte und Optionen mit den gesicherten Grundgeschäften übereinstimmen. Der FP-Konzern erfasst die gesamten Änderungen (einschließlich der Terminkomponente als Sicherungskosten) des beizulegenden Zeitwerts von Devisenterminkontrakten und Fremdwährungs-Optionen im Eigenkapital. Gemäß IFRS 9 werden Änderungen der Terminkomponente von Devisentermingeschäften und des Zeitwerts von Optionen, die sich auf die gesicherten Grundgeschäfte beziehen, in der Rücklage für die Kosten der Absicherung abgegrenzt. Zur Minimierung von Ergebnisschwankungen wurden Sicherungsgeschäfte zusammen mit den jeweiligen Grundgeschäften zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in eine Sicherungseinheit unter Berücksichtigung der Regelungen des IFRS 9 eingebracht. ÜBERSICHT DER SICHERUNGSBEZIEHUNGEN MIT HEDGE ACCOUNTING ZUM 31.12.2024scrollen
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ÜBERSICHT DER SICHERUNGSBEZIEHUNGEN MIT HEDGE ACCOUNTING ZUM 31.12.2023scrollen
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Der FP-Konzern erwartet aus der operativen Geschäftstätigkeit der US-amerikanischen Tochtergesellschaft Cashflows in US-Dollar im Jahr 2024 in Höhe von TUSD 30.000 (im Vorjahr TUSD 34.700). In Höhe von TUSD 7.800 (im Vorjahr TUSD 15.600) wurden per Ende Dezember 2024 Devisentermingeschäfte und FX-Optionsgeschäfte mit fester Fälligkeit abgeschlossen. Der FP-Konzern erwartet aus der operativen Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft in Großbritannien Cashflows in GBP im Jahr 2024 in Höhe von TGBP 2.400 (im Vorjahr TGBP 3.600). In Höhe von TGBP 1.200 (im Vorjahr TGBP 960) wurden per Ende Dezember 2024 FX-Optionsgeschäfte mit fester Fälligkeit abgeschlossen. Der FP-Konzern erwartet aus der operativen Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft in Kanada Cashflows in CAD im Jahr 2024 in Höhe von TCAD 3.600 (im Vorjahr TCAD 3.120). Per Ende Dezember 2024 wurden Devisentermingeschäfte Höhe von TCAD 1.800 (im Vorjahr TCAD 900) mit fester Fälligkeit abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Währungssicherungen ergeben sich die folgenden Nettorisikopositionen. NETTORISIKOPOSITION ZUM 31.12.2024scrollen
NETTORISIKOPOSITION ZUM 31.12.2023scrollen
2. ZinsrisikenDas Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der FP-Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz. Der Finanzbereich des Konzerns steuert die Zinsrisiken mit dem Ziel, das Zinsergebnis des Konzerns zu optimieren sowie das gesamte Zinsänderungsrisiko zu minimieren. Der Finanzierungsbedarf von Unternehmen des FP-Konzerns wird über konzerninterne Darlehen bzw. konzerninterne Verrechnungskonten gedeckt. Der im Juni 2016 abgeschlossene, im Februar 2024 modifizierte Kreditvertrag sieht eine Verzinsung auf Basis eines variablen Referenzzinssatzes (3-Monats-EURIBOR oder 6-Monats-EURIBOR) zzgl. einer Kreditmarge vor. Aufgrund der Marktzinsentwicklung seit 2022 wurden Zinssicherungsgeschäfte - Interest Rate-Swaps - zur Absicherung der zukünftigen Zinskosten des in Anspruch genommenen Kredits abgeschlossen. Der FP-Konzern erfasst die gesamten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Interest Rate Swaps (IRS) im Eigenkapital. Zur Minimierung von Ergebnisschwankungen wurden Sicherungsgeschäfte zusammen mit den jeweiligen Grundgeschäften zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in eine Sicherungseinheit unter Berücksichtigung der Regelungen des IFRS 9 eingebracht. ÜBERSICHT DER SICHERUNGSBEZIEHUNGEN MIT HEDGE ACCOUNTING ZUM 31.12.2024scrollen
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Die Sicherungsbeziehungen mit Hedge Accounting haben eine Fälligkeit zum 26.02.2027. Variabel verzinsliche Finanzinstrumente bestehen ausschließlich in Form der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern und des kumulierten übrigen Eigenkapitals gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderung der Zinssätze. Alle anderen Variablen bleiben konstant. Als Bezugsgröße für die Sensitivität wurde der Darlehensbestand zum Jahresende verwendet. scrollen
3. AusfallrisikenDie bilanzierte Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt das maximale Ausfallrisiko für den Fall wieder, dass Kontrahenten ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Für alle den originären Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Minimierung der Ausfallrisiken in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt werden, Kreditauskünfte/ Referenzen eingeholt werden oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung (etwa Betrachtung des Zahlungsverhaltens) zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Francotyp-Postalia besteht bei Kauf ein Eigentumsvorbehalt an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen. Befindet sich bei einer Vermietung einer Maschine ein Kunde in Zahlungsverzug oder verweigert ein Mieter trotz Fristsetzung die Durchführung des Mietvertrags, so ist der Kunde neben der Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet, den Mietgegenstand an Francotyp-Postalia bei Vertragskündigung zurückzugeben. Das Ausfallrisiko des FP-Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt das Management auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (wie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente und derivative Finanzinstrumente) entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem jeweils ausgewiesenen Buchwert. Die FP-Gruppe schließt derivative Finanzinstrumente unter Netting-Vereinbarungen ab. Im Allgemeinen werden bei diesen Vereinbarungen die geschuldeten Beträge aus allen Transaktionen der jeweiligen Vertragspartner an einem jeweiligen einzelnen Tag innerhalb einer Währung miteinander verrechnet und von einem Vertragspartner zum anderen Vertragspartner als Summe gezahlt. In speziellen Umständen, zum Beispiel bei Eintritt eines Kreditereignisses wie einem Zahlungsausfall, werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet und ein Gesamtbetrag durch Verrechnung aller Transaktionen ermittelt, der als Gesamtbetrag zahlbar ist. Diese Vereinbarungen erfüllen nicht die Kriterien für das Verrechnen der Transaktionen in der Bilanz. Dies ist der Fall, da Francotyp-Postalia keine rechtlichen Mittel hat, diese Transaktionen im Normalfall miteinander zu verrechnen. Eine Verrechnung ist rechtlich nur möglich im Falle eines zukünftigen Ereignisses wie Zahlungsausfall bei Verbindlichkeiten oder ähnlichem. Die folgenden Tabellen stellen die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die einer solchen Vereinbarung unterliegen. 31.12.2024scrollen
31.12.2023scrollen
4. LiquiditätsrisikenDie Liquiditätsrisiken des Konzerns bestehen darin, dass möglicherweise finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen werden kann (etwa die erwartete Tilgung von Finanzschulden, Bezahlung von Zulieferern oder die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Finanzierungsleasing). Der FP-Konzern begrenzt diese Risiken durch ein Working-Capital- sowie Cash-Management. Den Liquiditätsrisiken wird mit einer Liquiditätsvorschau für den gesamten Konzern begegnet. Ergänzend zu den oben genannten Instrumenten der Liquiditätssicherung verfolgt der FP-Konzern kontinuierlich die sich an den Finanzmärkten bietenden Finanzierungsmöglichkeiten. Zentrales Ziel dabei ist, die finanzielle Flexibilität des Konzerns zu sichern und Finanzierungsrisiken zu begrenzen. Zur Finanzierung nutzt der FP-Konzern in erster Linie den Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit sowie bestehende bzw. unterjährig angepasste Kreditvereinbarungen mit Finanzinstituten und Finanzierungsleasingvereinbarungen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde der seit 2016 bestehende Konsortialdarlehensvertrag angepasst. Die Verringerung der Gesamtkreditlinie von TEUR 67.500 auf TEUR 55.000 ist aus Kosten-/Nutzengründen erfolgt. Mit Wirkung zum 26. Februar 2024 wurde der Konsortialkreditvertrag um drei Jahre bis Februar 2027 mit dem bewährten Bankenkonsortium bestehend aus der Landesbank Baden-Württemberg als Facility Agent sowie der Deutschen Bank AG und der UniCredit Bank GmbH prolongiert. Damit stehen der Gesellschaft TEUR 51.000 (unter Berücksichtigung der in 2024 erfolgten Rückzahlung von TEUR 4.000) bis zum Februar 2027 zur Verfügung. Die Verbindlichkeiten aus dem Konsortialdarlehensvertrag sind durch ein Garantenkonzept besichert, demgemäß die größten neun Gesellschaften des FP-Konzern Garanten zum Vertrag sind. Die Garanten stehen mit ihren Vermögenswerten für mögliche Zahlungsausfälle/Liquiditätsschwierigkeiten der FP Holding AG als Darlehensnehmerin ein. Zum 31. Dezember 2024 verfügt der FP-Konzern über ungenutzte Kreditlinien in Höhe von TEUR 41.000 (im Vorjahr TEUR 45.000). Der FP-Konzern ist gemäß des neuen Konsortialdarlehensvertrags verpflichtet, zwei definierte Finanzkennzahlen (Financial Covenants) einzuhalten: ![]() ![]() Gemäß der bestehenden Change of Control Klausel des Konsortialdarlehensvertrages liegt ein Kontrollwechsel vor, wenn eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Personen direkt oder indirekt über 30 % der Stimmrechte oder Aktien an der Francotyp-Postalia Holding AG halten. Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels und nach schriftlichem Verlangen eines Kreditgebers werden sämtliche Kredite (Inkl. anfallender Zinsen) in Bezug auf den Kreditgeber innerhalb von 30 Tagen zur Rückzahlung fällig. Der Kreditvertrag dient weiterhin der Finanzierungssicherheit für Akquisitionen. Zudem hat der FP-Konzern zukünftig unternehmerische Freiräume zur Eingehung weiterer finanzieller Verpflichtungen. Durch den Konsortialdarlehensvertrag hat der FP-Konzern insgesamt eine deutliche finanzielle Stabilität und Flexibilität. Sämtliche Kreditbedingungen wurden im Berichtsjahr durchgängig eingehalten. Der FP-Konzern konnte zu jedem Zeitpunkt seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Der FP-Konzern hat darüber hinaus außerhalb des Konsortialdarlehens Avalkredite in Höhe von 1,4 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten stammen hauptsächlich aus der Finanzierung von in den fortgeführten Aktivitäten genutzten operativen Vermögenswerten (etwa Sachanlagen) und aus Investitionen innerhalb des Working Capital (zum Beispiel Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Der Konzern berücksichtigt diese Vermögenswerte bei der effektiven Steuerung des gesamten Liquiditätsrisikos. Die folgenden Tabellen zeigen die undiskontierten, vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten. Dies umfasst u.a. die aus dem Konsortialdarlehensvertrag resultierenden Cashflows einschließlich geschätzter Zinszahlungen sowie die Zahlungen aus den bestehenden derivativen Finanzinstrumenten mit negativem Zeitwert. Neben dem genannten Konsortialdarlehen in Höhe von TEUR 9.932 (im Vorjahr TEUR 22.489) bestanden im Geschäftsjahr keine weiteren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (im Vorjahr TEUR 7). FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN PER 31.12.2024scrollen
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN PER 31.12.2023scrollen
Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten nach BewertungskategorieNETTOERGEBNIS IFRS 9scrollen
1) Fair Value Änderungen
KapitalsteuerungMaßgeblich für die Kapitalsteuerung des Konzerns ist die Kapitalstruktur. Die Steuerungsgröße für die Kapitalstruktur ist der Nettoverschuldungsgrad. Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis der Netto-Schulden zum Eigenkapital. Der Nettoverschuldungsgrad wird fortlaufend überwacht. scrollen
Mit der Kapitalsteuerung wird ein möglichst hohes Bonitätsrating angestrebt. Zudem soll der Going Concern sichergestellt werden. Durch die Erhöhung des Eigenkapitals um 35,4 % konnte der FP-Konzern den Nettoverschuldungsgrad weiter senken. Im Berichtsjahr 2024 wurden keine Änderungen an den Zielen, Richtlinien und Verfahren für die Kapitalsteuerung vorgenommen. Finanzielle SteuerungsgrößenDie Steuerung des Konzerns erfolgt im Wesentlichen über die folgenden finanziellen Kennzahlen: Umsatz, EBITDA. (33) SicherheitenDie Bürgschaftsverpflichtungen betragen im Geschäftsjahr TEUR 250 (im Vorjahr TEUR 250) und beinhalten Mietbürgschaften für Maschinen und Portogebühren. Alle gegenwärtigen, bedingten und künftigen Forderungen der Finanzierungsparteien des Konsortialdarlehensvertrages aus oder im Zusammenhang mit diesem Darlehensvertrag, einer Abzweiglinienvereinbarung oder den weiteren Finanzierungsdokumenten sind in Form von Garantien besichert. Jeder Garant garantiert selbständig und unabhängig gegenüber den Finanzierungsparteien unwiderruflich und unbedingt die Zahlung aller nach dem Darlehensvertrag oder einem anderen Finanzierungsdokument von den Darlehensnehmern geschuldete Beträge, sofern diese nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe beglichen werden. Die Garanten verpflichteten sich, jede Zahlung unter dieser Garantie frei von Abzügen oder Einbehalten zu leisten. Garanten zum Stichtag sind neben der Darlehensnehmerin FP Holding auch die Francotyp-Postalia GmbH, die Francotyp-Postalia Vertrieb und Service GmbH, die FP Produktionsgesellschaft mbH, die FP Digital Business Solutions GmbH, die Francotyp-Postalia Inc. (USA), die Francotyp-Postalia Canada Inc. (Kanada), die Francotyp-Postalia Ltd. (UK) sowie die Azolver Svenska AB. Per 31. Dezember 2024 beträgt der in Anspruch genommene Kredit TEUR 10.000 (im Vorjahr TEUR 22.500). Erhaltene Sicherheiten haben einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 1.816 (im Vorjahr TEUR 1.821) und stehen dem FP-Konzern im Berichtsjahr ausschließlich kurzfristig zur Verfügung (unverändert zum Vorjahr). Die Sicherheiten bestehen im Wesentlichen aus Mietkautionsbürgschaften und Bürgschaften für Warenlieferungen und Dienstleistungen. (34) Sonstige finanzielle VerpflichtungenNOMINALWERTE DER SONSTIGEN FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGEN ZUM 31.12.2024scrollen
NOMINALWERTE DER SONSTIGEN FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGEN ZUM 31.12.2023scrollen
Die Verpflichtungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen zum 31. Dezember 2024 betreffen: (i) Verpflichtungen aus kurzfristigen Verträgen oder Verträgen mit wertmäßig geringem Volumen, die aufgrund der Ausübung von Wahlrechten des IFRS 16 nicht in der Bilanz angesetzt worden sind. (ii) Verpflichtungen für Vertragsbestandteile mit Dienstleistungscharakter. Das Entgelt, das auf diese Leistungen entfällt, wird nicht als Teil des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit erfasst. Insoweit bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen. Die Bestellobligos betreffen überwiegend den Erwerb von Materialien und sonstigen Dienstleistungen. Der Rückgang des Bestellobligo um TEUR 4.513 erklärt sich durch den neu eingführten refurbishment Prozess. Durch die umweltfreundliche und kostensparende Verwendung von Teilen gebrauchter Frankiermaschien konnte ein signifikanter Rückgang an notwendiegn Neubestellung erreicht werden. (35) Angaben zu Leasingverhältnissen für den FP-Konzern als LeasingnehmerAls Leasingnehmer tritt der Konzern hauptsächlich bei der Anmietung von Immobilien (Büro- und Lagerflächen), aber auch von Kraftfahrzeugen, Maschinen und sonstiger Betriebs- und Geschäftsausstattung auf. Die Konditionen der Leasingverträge sind gerade bei den Immobilienmietverträgen, die den wesentlichen Teil des Leasings im Konzern ausmachen, sehr unterschiedlich. Das gilt sowohl für die Laufzeit als auch für die Vereinbarung von Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen und die Preisgestaltung. Zu Leasingverhältnissen, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist, lassen sich folgende Angaben machen. Nutzungsrechte und LeasingverbindlichkeitenDer Bilanzausweis der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen erfolgt in dem separaten Posten "Nutzungsrechte" in den "Langfristigen Vermögenswerten". Die bilanzierten Nutzungsrechte entwickelten sich wie folgt: NUTZUNGSRECHTEscrollen
Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Bilanz unter den "Langfristigen Schulden" wie auch unter den "Kurzfristigen Schulden" innerhalb der Position "Finanzverbindlichkeiten" ausgewiesen und haben zum Abschlussstichtag die folgenden Fälligkeiten. FÄLLIGKEITEN DER LEASINGVERBINDLICHKEITENscrollen
Aufwendungen und Erträge aus LeasingverhältnissenIn der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind die folgenden Beträge aus Leasingverhältnissen erfasst:AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE AUS LEASING scrollen
Zahlungen aus LeasingverhältnissenIm Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt Zahlungen in Höhe von TEUR 4.467 (im Vorjahr TEUR 4.546) für Leasingverhältnisse getätigt. (36) EventualforderungenEventualforderungenIm Geschäftsjahr 2017 wurde über Unregelmäßigkeiten bei der internen Erfassung und Abrechnung von Briefmengen berichtet. In dem unter engen zeitlichen Vorgaben stehenden Konsolidierungsgeschäft hat der FP-Konzern festgestellt, dass er durch Pflichtverletzungen einzelner Personen finanziell geschädigt wurde. In der Folge hat FP im Rahmen von derzeit noch laufenden Kündigungsschutzprozessen am 14. Februar 2018 Schadenersatzansprüche gegen Mitarbeitende in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro geltend gemacht. Die Vertrauensschadenversicherung wurde über die Verletzungshandlungen und den entstandenen Schaden informiert. Im Fall der Durchsetzung der Ansprüche könnte sich dies einmalig positiv auf die Ertrags- und Finanzlage des Konzerns auswirken und dazu führen, dass FP die Prognose für 2025 bzw. die mittelfristigen Ziele übertreffen kann. V. Sonstige Angaben(37) Erläuterungen zur KapitalflussrechnungIn die Finanzmittel des FP-Konzerns werden liquide Mittel abzüglich verfügungsbeschränkter flüssiger Mittel (Portoguthaben, die vom FP-Konzern verwaltet werden) einbezogen. scrollen
Die Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit hat sich wie folgt entwickelt:scrollen
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(38) MitarbeiterDURCHSCHNITTLICHE ANZAHL DER MITARBEITER JE LANDscrollen
DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL DER MITARBEITER JE SEGMENTscrollen
DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL DER MITARBEITER NACH GESCHLECHTscrollen
DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL DER MITARBEITER AUFGETEILT NACH GRUPPENscrollen
Die Angaben zu den Mitarbeiterzahlen erfolgen nach § 314 HGB als Jahresdurchschnitt. In 2024 sind die Mitarbeiter der veräußerten Gesellschaft freesort zeitanteilig berücksichtigt. Die Zuordnung der Mitarbeiter zu den Segmenten erfolgt nach "legal entities". In einigen Fällen arbeiten Mitarbeiter an DBS-Aktivitäten, sind aber bei MSO-Gesellschaften angestellt. Diese Personalkosten werden intern weiterverrechnet. In den Angaben zu den Führungskräften sind die erste und zweite Führungsebene unter dem Vorstand einbezogen. (39) Vorstand und Aufsichtsrat (Zusatzangaben nach HGB)Dem Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG nach stellen sich die Positionen und Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder entsprechend dem aktuell geltenden Geschäftsverteilungsplan gemäß der nachfolgenden Tabelle dar: scrollen
Folgende Übersicht zeigt die Mitglieder des Aufsichtsrats der Francotyp-Postalia Holding AG mit ihren Tätigkeiten außerhalb der Gesellschaft und mit sonstigen Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsratsmandaten bzw. Mandaten bei vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. scrollen
(40) Aktionärsstruktur (Zusatzangaben nach HGB)Die Francotyp-Postalia Holding AG hat von ihren Anteilseignern gemäß § 33 Abs. 1 WpHG folgende Mitteilungen erhalten und gemäß § 40 Abs. 1 WpHG und § 41 WpHG veröffentlicht: scrollen
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Ferner bestehen noch folgende bedeutende Stimmrechte zum 31. Dezember 2024: scrollen
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Die Francotyp-Postalia Holding AG hat im Geschäftsjahr 2024 von ihren Organmitgliedern gemäß Art. 19 Abs. 1 MAR keine Mitteilungen bezüglich der Aktie mit der ISIN DE000FPH9000 erhalten und veröffentlicht. Die Francotyp-Postalia Holding AG hat im Geschäftsjahr 2024 keine Änderungen der Gesamtstimmrechte gemäß § 41 WpHG veröffentlicht. In Vorjahren gab es folgende Änderungen: scrollen
(41) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNahestehende Unternehmen und Personen sind Gesellschafter mit maßgeblichem Einfluss auf den FP-Konzern, nicht konsolidierte Tochtergesellschaften und Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des Konzerns haben. Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des Konzerns umfassen sämtliche Personen in Schlüsselpositionen und deren nahestehende Familienangehörige. Innerhalb des FP-Konzerns trifft dies auf die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Francotyp-Postalia Holding AG zu. Transaktionen mit Gesellschaftern mit maßgeblichem EinflussMit Wirkung zum 25. April 2023 ist die Olive Tree Invest GmbH, Grünwald, Deutschland mit 25,34 % (bzw. 26,44 % unter Berücksichtigung der im Umlauf befindlichen Aktien) der Stimmrechte die neue Gesellschafterin mit maßgeblichem Einfluss geworden. Hinter der Olive Tree Invest GmbH steht die LOTUS FamilyInvest AG, Innsbruck, Österreich. Es wird auf die Angaben im Abschnitt 8 im zusammengefassten Lagebericht (Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten) verwiesen. Der Erwerb der Aktien im Geschäftsjahr 2023 durch die Olive Tree Invest GmbH sind in Angabe 40 Aktionärsstruktur dargestellt. In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 wurden keine anderen Transaktionen mit der Olive Tree Invest GmbH durchgeführt. Transaktionen mit Personen in SchlüsselpositionenDie Erwerbe der Aktien in den Geschäftsjahren 2024 und 2023 durch Personen in Schlüsselpositionen sind in Angabe 40 Aktionärsstruktur erläutert. Vergütung der Personen in SchlüsselpositionenDie Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß IAS 24.17 stellt sich wie folgt dar: scrollen
Am Stichtag bestanden gegenüber Vorstandsmitgliedern Rückstellungen aus anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich und ähnliche Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 64 (im Vorjahr TEUR 257). Die Gesamtvergütung für die aktiven Mitglieder des Vorstands gemäß § 314(1) Nr.6 HGB betrug im Berichtsjahr TEUR 872 (im Vorjahr TEUR 806), davon Abfindungen TEUR 300 (im Vorjahr TEUR 0), für ehemalige Mitglieder der Vorstandes TEUR 256 (im Vorjahr TEUR 64). Die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Abschläge auf Langfristboni belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf TEUR 32 (im Vorjahr TEUR 156). Im Geschäftsjahr 2024 wurden an Mitglieder des Vorstandes Zahlungen auf langfristige variable Vergütung in Höhe von TEUR 467 (im Vorjahr TEUR 68) ausgezahlt. Die Abschlagszahlungen für langfristige Vergütungsbestandteile werden am Ende des Bemessungszeitraumes auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung verrechnet. Zum Stichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern des Vorstandes. Die Bezüge des Aufsichtsrates der Muttergesellschaft für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und den Tochtergesellschaften beliefen sich auf TEUR 160 (im Vorjahr TEUR 160). Von den im Geschäftsjahr 2015 und 2016 gewährten Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2015 entfielen auf den Vorstand insgesamt 180.000 Optionen. Eine Option berechtigt zum Bezug einer nennwertlosen Inhaberaktie (Stückaktie) der Francotyp-Postalia Holding AG. Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Optionen aus dem Aktienoptionsplan 2015 gewährt. Die Möglichkeit der Ausübung der gewährten Optionen begann im Geschäftsjahr 2019 (Ausgabe 2015) bzw. 2020 (Ausgabe 2016) und endet im Geschäftsjahr 2024 (Ausgabe 2015) bzw. 2025 (Ausgabe 2016). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern der Francotyp-Postalia Holding AG sind zum 31. Dezember 2024 TEUR 1.740 zurückgestellt (im Vorjahr TEUR 1.460). Den Rückstellungen wurden im Berichtsjahr 2024 TEUR 45 (im Vorjahr TEUR 48) zugeführt. Davon entfallen TEUR 0 auf Service Cost und TEUR 45 auf Interest Cost. Virtuelle Aktien und AktienoptionenIm Rahmen von individuellen Vorstandszusagen wurden im Geschäftsjahr keine weiteren virtuellen Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG an die aktiven Vorstandsmitglieder gewährt. Im Geschäftsjahr 2024 sind 120.000 virtuelle Optionen verfallen, da das Dienstverhältnis vorzeitig beendet wurde. Bei Ausübung werden die Optionsrechte durch Barvergütung erfüllt (Cash Settlement). Voraussetzung für die volle Zuteilung ist ein Eigeninvestment. Die Vorstandsmitglieder haben demnach Aktien der Francotyp-Postalia Holding AG Aktien in Höhe von 8 % bzw. 15 % der Anzahl der ihnen zugeteilten virtuellen Aktien zu erwerben und für die Dauer von vier Jahren ab dem jeweiligen Erwerb zu halten (Sperrfrist"). Die Ausübung kann durch die Vorstandsmitglieder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Ablauf der Sperrfrist binnen weiterer vier Jahre erfolgen. Für den Ausübungspreis maßgeblich ist das arithmetische Mittel der Aktienkurse der letzten 90 Handelstage zum Zeitpunkt der Ausübung. Die Werthaltigkeit der Optionsrechte richtet sich nach der Kursentwicklung zwischen der Gewährung und der Ausübung. Die Optionsrechte sind werthaltig, wenn der Ausübungspreis gegenüber dem Basispreis bei der Gewährung der Optionsrechte um mindestens 10 % gestiegen ist (absolute Hürde). Ist diese Hürde nicht erreicht, verfällt das damit verbundene Recht. Der Wert der Optionsrechte ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Basispreis, multipliziert mit der Stückzahl der virtuellen Aktien der jeweiligen Tranche. Der Wert ist auf TEUR 300 je Tranche begrenzt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der gewährten Gegenleistung aus virtuellen Aktienoptionsrechten erfolgt anhand des Black-Scholes Optionspreismodells. Der Bewertung liegt eine erwartete vierjährige Haltedauer zugrunde. Korrespondierend hierzu werden die bewertungsrelevanten Parameter (risikofreier Zinssatz, Volatilität) aus Kapitalmarktdaten über einen Vierjahreszeitraum abgeleitet. Der Ausübungspreis ergibt sich als arithmetisches Mittel der Xetra-Tagesschlusskurse der letzten 90 Handelstage vor Zuteilungsdatum. Vertragliche Besonderheiten wie Ausübungshürde und Auszahlungskappung wurde durch eine Kombination dreier Teil-Optionen Rechnung getragen. Zum Stichtag 31.Dezember 2024 wurde der beizulegende Zeitwert aller in den Jahren 2018 bis 2022 an Vorstandsmitglieder gewährten virtuellen Anteile anhand des Black- Scholes Optionspreismodells ermittelt. Im Ergebnis wurde die entsprechende Rückstellung in Höhe von TEUR 193 erfolgswirksam aufgelöst. Zuteilungszeitpunktscrollen
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Zum 31. Dezember 2024 wurden TEUR 2 (im Vorjahr TEUR 68) als Personalaufwand erfasst mit Gegenbuchung in den Rückstellungen. (42) AbschlussprüferhonorarDie Hauptversammlung hat, basierend auf einer Empfehlung des Aufsichtsrats, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 gewählt. Der vorjährige Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die davor in dieser Funktion tätig war, wurde durch diesen Beschluss abgelöst. Das angegeben Vorjahreshonorar wurde an den vorherigen Abschlussprüfer geleistet. Das für Dienstleistungen des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird in der folgenden Tabelle dargestellt. scrollen
Andere Bestätigungsleistungen betreffen im Wesentlichen vereinbarte Untersuchungshandlungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Debt Covenants sowie der ESG-Berichterstattung. Die ermittelten Angaben umfassen nur die rechtlich selbständige Einheit des bestellten Abschlussprüfers. Alle anderen Bestätigungsleistungen wurden vom Aufsichtsrat gebilligt. (43) Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagHerr Owsianowski hat sein Mandat im Aufsichtsrat zum 21. März 2025 niedergelegt. Die Gesellschaft hat daraufhin die gerichtliche Bestellung von Dr. Frank Hübner-von Wittich als neues Mitglied des Aufsichtsrats veranlasst, die am 10. April 2025 erfolgte. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung wurden seitens der neuen US-Administration bereits verschiedene Zölle angedroht, verhängt und wieder verschoben. Die möglichen Auswirkungen auf diesem für FP wichtigen Absatzmarkt lassen sich noch nicht abschätzen. Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2024 sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die eine nennenswerte Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage des FP-Konzerns gehabt hätten. (44) Corporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat der Francotyp-Postalia Holding AG haben eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG abgegeben und diese Erklärung auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.fp-francotyp.com/Entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht.
Berlin, 24. April 2025 Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG Friedrich G. Conzen, CEO VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERder Francotyp-Postalia Holding AG für die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FP-Konzern vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Francotyp-Postalia Holding AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass jeweils ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 24. April 2025 Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG Friedrich G. Conzen, CEO Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Francotyp-Postalia Holding AG, Berlin Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Francotyp-Postalia Holding AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der Francotyp-Postalia Holding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben den folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist: UMSATZREALISIERUNG NACH IFRS 15 UND IFRS 16SachverhaltIm Konzernabschluss der Francotyp-Postalia Holding AG werden insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von EUR 169,3 Mio. ausgewiesen. Die Erlöse entfallen mit EUR 128,0 Mio. auf den Verkauf von Frankiermaschinen und Verbrauchsmaterial, mit zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung, sowie auf Serviceverträge, die zeitraumbezogen realisiert werden. Diese Erlöse werden nach IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, realisiert. Des Weiteren generierte der Konzern im Geschäftsjahr EUR 41,3 Mio. Erlöse als Leasinggeber nach IFRS 16, Leasingverhältnisse. Bei der bilanziellen Behandlung von Leasingverträgen wird ein Nutzungsdauer- und ein Barwerttest durchgeführt, der die Klassifizierung als Operating-Leasingverhältnis oder Finanzierungsleasing determiniert. Diese Klassifizierung basiert auf Parametern sowie Annahmen. Diese umfassen u.a. den anzuwenden Zinssatz, Schätzungen im Hinblick auf die Vertragsdauer sowie den Restwert am Ende der Leasingdauer. Diese Ermessensentscheidungen im Rahmen des Barwerttests haben wesentlichen Einfluss auf den Zeitpunkt der Erlösrealisierung nach IFRS 16. Im Segment DBS erbringt der Konzern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion von Postsendungen und der Einlieferung dieser bei Postdienstleistern (Outputmanagement). Das für diese Dienstleistungen verwendete Porto in Höhe von EUR 11,8 Mio. wird in voller Höhe als Umsatzerlös (brutto) ausgewiesen. Dieser Ausweis basiert auf der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter, dass die Gesellschaft in Bezug auf die gesamte Leistung als Prinzipal agiert. Die Angaben der Francotyp-Postalia Holding AG zu der Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten I. (7) "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze", I. (8) "Ermessensentscheidungen" sowie III. (10) "Umsatzerlöse" des Konzernanhangs enthalten. Aufgrund der hohen Bedeutung der Umsatzerlöse für die Beurteilung der Ertragslage des Francotyp-Postalia Holding AG Konzerns, der Vielzahl der Transaktionen, der unterschiedlichen Erlösströme sowie der für die Bilanzierung notwendigen Ermessensentscheidungen stellt die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 und IFRS 16 einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Prüferische Reaktion und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir zunächst ein Verständnis der von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Umsatzrealisierung erlangt. Dabei haben wir für Dienstleistungen im Segment DBS ein besonderes Augenmerk auf die Einordnung der Stellung des Konzerns als Prinzipal oder Agent gelegt und die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen, dass der Konzern in Bezug auf die gesamte Leistung als Prinzipal agiert. Im Rahmen einer Aufbauprüfung haben wir die Angemessenheit und Implementierung der relevanten internen Kontrollen zur Sicherstellung einer sachgerechten Umsatzrealisierung im Einklang mit den Regelungen von IFRS 15 und IFRS 16 beurteilt. Bei der Prüfung der Umsatzerlöse nach IFRS 15 haben wir mittels aussagebezogener Prüfungshandlungen im Segment DBS für eine risikoorientierte Auswahl an Umsatzerlösen und im Segment MSO für eine Stichprobe von Elementen Nachweise zur Existenz der Umsatzerlöse erlangt, um zu beurteilen, ob den erfassten Umsatzerlösen eine entsprechende Erfüllung der Leistungsverpflichtung zugrunde lag. Für diese Stichprobe haben wir auch die Abgrenzung zwischen zeitpunkt-(für Hardware) und zeitraumbezogener (für Serviceverträge) Umsatzrealisierung gewürdigt. Darüber hinaus haben wir für ausgewählte Transaktionen um den Bilanzstichtag die korrekte Periodenabgrenzung durch Einsichtnahme von Lieferscheinen oder sonstigen Nachweisen für die Leistungserbringung geprüft. Für die Leasinggeberbilanzierung nach IFRS 16 haben wir neben der Beurteilung der Angemessenheit und Implementierung relevanter interner Kontrollen im Rahmen der Aufbauprüfung auch Funktionsprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus haben wir die Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf den Nutzungsdauer- und den Barwerttest zur Klassifizierung der Leasingverhältnisse gewürdigt und die Nachvollziehbarkeit und Konsistenz der getroffenen Annahmen beurteilt. Darüber hinaus haben wir unter anderem die beim Barwerttest angesetzten Einzelveräußerungspreise verplausibilisiert und die angesetzten Leasingraten nachvollzogen. Des Weiteren haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen zur Existenz der Leasingverträge durchgeführt. Zu diesem Zweck haben wir einzelfallabhängig Verträge und Lieferscheine eingesehen bzw. Nachweise über den Zeitpunkt der technischen Registrierung der Maschine eingeholt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die Umsatzrealisierung sachgerecht erfolgt ist. Wir konnten uns von der Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft getroffenen Annahmen sowie der Vollständigkeit und Genauigkeit, der aus der Umsatzrealisation resultierenden bilanzierten Salden überzeugen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "Francotyp_KAuKLB_2024-12-31_de.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer der Francotyp-Postalia Holding AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Martin Behrendt.
Berlin, den 24. April 2025 BDO
AG
Sartori, Wirtschaftsprüferin Behrendt, Wirtschaftsprüfer FinanzkalenderFINANZKALENDERscrollen
Da wir Terminverschiebungen nicht ausschließen können, empfehlen wir Ihnen, den aktuellen Stand kurzfristig unter http://www.fp-francotyp.com im Bereich Finanzkalender abzufragen. ImpressumRedaktion und KontaktFrancotyp-Postalia Holding AG Investor Relations Prenzlauer Promenade 28 13089 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 220 660 410 E-Mail: ir@francotyp.com Internet: www.fp-francotyp.com Nachhaltigkeitsbericht in Form einer nichtfinanziellen ErklärungNachhaltigkeit ist in unserem Unternehmen seit Langem auf vielen Ebenen verankert. Nachhaltig zu wachsen ist Teil unserer Verantwortung als weltweit agierender Konzern: gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gegenüber unseren Kunden und Lieferanten, gegenüber unseren Anteilseignern, gegenüber unserer sozialen und natürlichen Umwelt. Indem wir wachsen, bleiben wir in der Lage, dieser Verantwortung immer besser gerecht zu werden. Unser gesonderter nichtfinanzieller Bericht beschreibt, wie wir diese Verantwortung wahrnehmen. Er steht auf unserer Internetseite unter dem Link https://www.fp-francotyp.com/reporting-centre/ bereit. Zukunftsbezogene AussagenDieser Geschäftsbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Francotyp-Postalia Holding AG beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU sowie Veränderungen in der Branche gehören. Die Francotyp-Postalia Holding AG übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden. Es ist von der Francotyp-Postalia Holding AG weder beabsichtigt, noch übernimmt die Francotyp-Postalia Holding AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen. Der Geschäftsbericht liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor und steht in beiden Sprachen im Internet unter www.fp-francotyp.com) zum Download bereit. Bei Abweichungen hat die deutsche Fassung des Geschäftsberichts Vorrang gegenüber der englischen Übersetzung. MehrjahresübersichtWERTE GEMÄSS KONZERNABSCHLUSS (IN MIO. EUR)scrollen
1) Vergleichswerte in 2023 angepasst
KennzahlenWERTE GEMÄSS KONZERNABSCHLUSS (IN MIO. EUR)scrollen
(40) Aktionärsstruktur (Zusatzangaben nach HGB) Prenzlauer Promenade 28, 13089 Berlin Tel: +49 (0) 30 220 660 410 • Mail: ir@francotyp.com |
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