Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Frankfurt am Main
Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 1. Juni 2011 hat beschlossen,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von € 119.925.087,59 zur Ausschüttung
einer Dividende im Betrag von € 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht
insgesamt einem Betrag in Höhe von € 114.797.778,75 zu verwenden und den verbleibenden
Betrag in Höhe von € 5.127.308,84 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 2. Juni 2011 über die Clearstream Banking
AG durch die depotführenden Kreditinstitute grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer
sowie des auf die Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlages in Höhe
von 5,5% (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer. Zahlstelle für die Dividende
ist die Deutsche Bank AG.
Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als
abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen
Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu
einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ohne Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des
Solidaritätszuschlages auf die Kapitalertragsteuer bei inländischen Aktionären, die
bei ihrem depotführenden Kreditinstitut eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des
für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise
für Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Kreditinstitut einen „Freistellungsauftrag“
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt haben, soweit der hierin angeführte
Betrag der Freistellung nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht
ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur
Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2015 beim
Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.
Frankfurt am Main, im Juni 2011
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Der Vorstand
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