Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Frankfurt am Main
ISIN DE 0005773303
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am
Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr
in der
Jahrhunderthalle Frankfurt
, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben
der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 21. März 2014
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen
Beschluss zu fassen.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite
www.hauptversammlung.fraport.de
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von EUR 115.373.630,00 zur Ausschüttung
einer Dividende im Betrag von EUR 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von
EUR 115.270.048,75 zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 103.581,25 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5.
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Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
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6.
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Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Aufsichtsratsmitglied Stefan H. Lauer hat sein Mandat als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 niedergelegt
und ist zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Beschluss vom 10. Februar 2014 hat das Amtsgericht Frankfurt
am Main Herrn Karl Ulrich Garnadt als Nachfolger für Herrn Stefan H. Lauer zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Vor dem Hintergrund
seiner zum 1. Mai 2014 anstehenden Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG mit der Ressortverantwortlichkeit
‘Lufthansa Passage’ hat Herr Garnadt sein Aufsichtsratsmandat bei der Fraport AG mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung
am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
Auch das Aufsichtsratsmitglied Jörg-Uwe Hahn hat sein Mandat als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung
am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr.
3 Mitbestimmungsgesetz sowie nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer
zusammen.
Im Hinblick auf die Amtsniederlegungen von Herrn Karl Ulrich Garnadt und Herrn Jörg-Uwe Hahn schlägt der Aufsichtsrat – gemäß
der Empfehlung des Nominierungsausschusses – vor, folgende Personen für die jeweils verbleibende Amtszeit, d.h. in beiden
Fällen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
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Herrn
Peter Gerber
, Personalvorstand der Passagiersparte der Deutschen Lufthansa AG und designierter Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa
Cargo AG (ab 1. Mai 2014), wohnhaft in Butzbach;
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Herrn
Frank-Peter Kaufmann
, Mitglied des Hessischen Landtags und Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss sowie Vorsitzender des Unterausschusses
für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung im Hessischen Landtag, wohnhaft in Dietzenbach.
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Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die
Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den Aufsichtsratskandidaten
Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten
Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen
Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:
Herr
Peter Gerber
:
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a)
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Lufthansa CityLine GmbH, Köln
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b)
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Albatros Versicherungsdienste GmbH, Köln
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Herr
Frank-Peter Kaufmann
:
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b)
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Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH, Eltville.
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Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Herr Peter Gerber ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung noch Personalvorstand der Deutschen Lufthansa
AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2014 soll er zum Vorsitzenden des Vorstands der Lufthansa Cargo AG, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft
der Deutschen Lufthansa AG, bestellt werden. Aus Gründen der Vollständigkeit werden nachfolgend die geschäftlichen Beziehungen
der Fraport AG sowohl zur Deutschen Lufthansa AG als auch zur Lufthansa Cargo AG als Teil der Lufthansa-Gruppe dargestellt.
Die Lufthansa-Gruppe ist – als einer der weltweit größten zivilen Luftfahrtkonzerne – Hauptkunde der Fraport AG. Sowohl mit
der Deutschen Lufthansa AG als auch mit der Lufthansa Cargo AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche Beziehungen
mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen einschließlich Frachtflugzeugen
sowie der Nutzung von Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung.
Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG, ihren Partnern der Star Alliance sowie mit der Lufthansa Cargo AG
tragen in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns bei. Die wesentlichen Umsätze werden dabei in den Segmenten Aviation
und Ground Handling sowie Retail & Real Estate generiert.
Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und größtes Drehkreuz der Deutschen Lufthansa AG sowie der wichtigste
Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am Flughafen Frankfurt hat die Lufthansa Cargo AG den größten Anteil am Frachtumschlag.
Die Fraport AG ist daher der wichtigste Flughafenbetreiber für die Lufthansa-Gruppe.
Herr Frank-Peter Kaufmann ist Mitglied des Hessischen Landtags und Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss sowie Vorsitzender
des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung im Hessischen Landtag. Das Land Hessen hält direkt mehr
als 10% der stimmberechtigten Aktien der Fraport AG und ist damit ein wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär
im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher Corporate Governance Kodex.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im
Internet unter
www.hauptversammlung.fraport.de
zur Verfügung.
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7.
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Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung zu zustimmungsbedürftigen Geschäften
§ 11 der Satzung führt in Abs. 4 bestimmte Geschäfte auf, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die Satzungsregelung
zu zustimmungsbedürftigen Geschäften soll künftig allgemeiner gehalten sein und insbesondere keine festen Wertgrenzen mehr
enthalten. Letzteres wird in Zukunft vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands näher geregelt, um auf sich ändernde
wirtschaftliche Verhältnisse schneller und flexibler durch entsprechende Anpassung der Zustimmungsvorbehalte in der Geschäftsordnung
reagieren zu können. Daher soll ein neuer Satz 1 in § 11 Abs. 4 der Satzung eingeführt werden, der darauf verweist, dass der
Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftige Geschäfte und Maßnahmen sowie Betragsgrenzen festlegt,
ab deren Überschreiten der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der bisherige § 11 Abs. 4 Satz 1 der Satzung
wird unter Streichung des dritten Spiegelstrichs zu § 11 Abs. 4 Satz 2. Im Übrigen bleibt § 11 der Satzung unverändert.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:
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a)
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§ 11 Abs. 4 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
‘Der Aufsichtsrat legt in der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen sowie eventuelle
Wertgrenzen fest, ab deren Überschreiten der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Abgesehen von den gesetzlich
vorgeschriebenen und den in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegten Fällen bedarf der Vorstand der Zustimmung des
Aufsichtsrats für:
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Geschäfte und Maßnahmen, die die Unternehmensstruktur oder die Unternehmensstrategie wesentlich ändern oder die zu einer wesentlichen
Änderung der Unternehmensentwicklung führen,
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Geschäfte und Maßnahmen, die die betriebliche Altersversorgung oder sonstige Zusatzversorgungen der Arbeitnehmer wesentlich
ändern.’
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Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.hauptversammlung.fraport.de
zugänglich.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die genannte Internetadresse
können auch die zu Beginn der Hauptversammlung gehaltenen Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden
verfolgt werden. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 92.293.404 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien
gewähren je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 92.293.404. Von den 92.293.404 Stückaktien werden zum
Zeitpunkt der Einberufung 77.365 Aktien von der Fraport AG selbst gehalten (eigene Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange
sie von der Fraport AG gehalten werden, keine Stimmrechte.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123
Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft unter dieser
Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Telefax: +49 69 12012-86045
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 9. Mai 2014 (0.00 Uhr – sogenannter ‘Nachweisstichtag’) beziehen.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2014 (24.00 Uhr) zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger
Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt,
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien
nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einem Dritten ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen
nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz
3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis
(z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis kann auch per Post an die Adresse
Fraport AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax an +49 89 309037-4675
übermittelt werden.
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis per E-Mail an fraportAG-HV2014@computershare.de
zu übersenden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis Mittwoch, 28. Mai 2014 (Tag des Posteingangs),
zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Fax oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis
(z. B. das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandt und kann postalisch unter der Adresse Fraport AG, HV-Projektbüro (VV1), 60547 Frankfurt am Main, per Fax (+49 69
690-25201) oder per E-Mail (HV-Projektbuero@fraport.de) angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.fraport.de
heruntergeladen werden.
Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch über ein Internet-gestütztes Vollmachtssystem
der Gesellschaft erteilt werden. Nähere Einzelheiten zum Internet-gestützten Vollmachtssystem der Gesellschaft erhalten die
Aktionäre im Internet unter
www.hauptversammlung.fraport.de.
Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung,
auf der sich ein Formular befindet, das zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet
werden kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei
der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in
jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten
Verfahren elektronisch über das Internet-gestützte Vollmachtssystem der Gesellschaft erteilt werden.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in
der Eintrittskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen
sind auch im Internet unter
www.hauptversammlung.fraport.de
einsehbar.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen
(dies entspricht 50.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 27. Februar
2014, 0.00 Uhr) Inhaber der Aktien sind.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf
des 29. April 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu
verwenden:
Vorstand der Fraport AG
z. Hd. HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse
www.hauptversammlung.fraport.de
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge
zur Wahl des Abschlussprüfers und den Wahlen zum Aufsichtsrat übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich
an die folgende Adresse zu richten:
Fraport AG
HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 690-25201
E-Mail: HV-Projektbuero@fraport.de
Bis spätestens zum Ablauf des 15. Mai 2014 (24.00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs
und – bei Anträgen – der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.fraport.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen
der Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.fraport.de.
Frankfurt am Main, im April 2014
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Der Vorstand
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