![]() Fraport AG Frankfurt Airport Services WorldwideFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017Jahresabschluss der Einzelgesellschaft nach HGB für 2017Fraport AG Frankfurt Airport Services WorldwideAn unsere AktionäreBrief des VorstandsvorsitzendenSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,im zurückliegenden Geschäftsjahr hat Ihr Unternehmen ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Mit über 64,5 Millionen Passagieren wuchs Ihr Flughafen Frankfurt um mehr als sechs Prozent auf ein neues Rekordniveau. Auch an allen Beteiligungsflughäfen haben wir deutlich mehr Fluggäste begrüßt als im Jahr zuvor. Mit dem Zuschlag für die beiden brasilianischen Flughäfen sowie der erfolgreichen Übernahme der 14 griechischen Flughäfen im zurückliegenden Jahr konnten wir zugleich unser internationales Portfolio weiter ausbauen. Damit sind wir hinsichtlich des Ziels, den Ergebnisanteil unseres internationalen Geschäfts kontinuierlich zu erhöhen, gut vorwärts gekommen. Gleichzeitig stellt uns das Wachstum am Frankfurter Flughafen vor die Herausforderung, die dafür notwendigen Kapazitäten rechtzeitig zu schaffen. In den Terminals 1 und 2 arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnern intensiv an prozess- und kapazitätsverbessernden Maßnahmen. Im Vordergrund stehen hier die Sicherheitskontrollen sowie die Ein- und Ausreisen zur Bewältigung des steigenden Passagieraufkommens in den Spitzenzeiten. Schauen wir auf die nochmals gestiegene Zufriedenheit unserer Kunden - 85% unserer Passagiere gaben an, mit dem Reisevorgang insgesamt zufrieden zu sein -, so zeigen sich sicher auch in diesem neuen Rekordwert die hervorragende Leistung sowie das große Engagement unserer Flughafenbeschäftigten und Partner. Neue Kapazitäten für zusätzliche 14 Millionen Passagiere schaffen wir in Frankfurt insbesondere mit dem Bau des Terminals 3, das im Jahr 2023 mit den Flugsteigen H und J in Betrieb gehen soll. Hier schreitet der Bau planmäßig voran. Damit wir dem zu erwartenden Passagierwachstum gerecht werden sowie unseren Kunden noch bessere und passgenauere Services anbieten können, wird der Bau des Flugsteigs G mit einer jährlichen Kapazität von vier bis fünf Millionen Passagieren nun vorgezogen zusätzlich realisiert. Den Bauantrag für den Flugsteig G haben wir im vergangenen Jahr gestellt. Mit den Bauarbeiten soll im zweiten Halbjahr 2018 gestartet werden. Sie sehen, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir sind trotz des aktuell robusten Verkehrswachstums in Frankfurt für zukünftige Verkehre gut aufgestellt. Die Kapazität bedarfsorientiert zu entwickeln und gleichzeitig die Kundenzufriedenheit auf einem hohen Niveau zu entwickeln -diesen Aufgaben stellen wir uns in Frankfurt wie auch international an unseren Flughäfen. Nach der Übernahme der griechischen Flughäfen haben wir zum Beispiel sofort damit begonnen, wichtige Modernisierungsmaßnahmen sowie effiziente Prozessabläufe umzusetzen, um das Reiseerlebnis unserer Gäste aus aller Welt spürbar zu verbessern. In einem nächsten Schritt stehen die Erweiterungen und Neubauten von Terminalanlagen, einschließlich attraktiver Service- und Shopping-Angebote an. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich gut gemanagte Flughäfen als wahre Wirtschaftsmotoren in ihren jeweiligen Regionen erweisen. Das beste Beispiel dafür ist unser Flughafen in Lima. Als einer der erfolgreichsten Flughäfen in unserem Portfolio hat der "Jorge Chávez International Airport" durchgehend hohe Wachstumsraten und ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit erzielt sowie zahlreiche Auszeichnungen dafür erhalten. Aus diesem Grund werden wir an dem Flughafen eine weitere Start- und Landebahn bauen sowie ein neues Passagierterminal errichten. Nur so können wir dem wachsenden Verkehrsaufkommen in Lima gerecht werden und das Angebot und die Services für die Passagiere weiterhin auf hohem Niveau stetig verbessern. Dass sich Wachstum und Verantwortung nicht ausschließen, zeigt auch unser Einsatz bei den Themen "Aktiver Schallschutz und Lärmminderung". Diese haben unverändert hohe Priorität. Im zurückliegenden Jahr haben wir in Frankfurt gemeinsam mit unseren Partnern, wie der Deutschen Flugsicherung, der Deutschen Lufthansa und weiteren Akteuren aus Politik und Wirtschaft unsere internationale Vorreiterrolle beim Schallschutz weiter ausgebaut. Frankfurt ist nun der erste Hub-Flughafen weltweit, der auf allen Landebahnen mit modernster Navigationstechnik ausgerüstet ist und ein Anflugverfahren unterstützt, das eine Lärmreduktion im lärmintensiven Bereich des Anflugs zulässt. Mit diesen und weiteren Maßnahmen stellen wir uns bewusst der Verantwortung unseres unternehmerischen Handelns. Analog zum Wachstum der Verkehrszahlen war das Geschäftsjahr 2017 für Fraport auch finanziell sehr erfolgreich. Unsere gesetzten Ziele haben wir erreicht und die positive Entwicklung der letzten Jahre konsequent fortgesetzt. Ihr Unternehmen erwirtschaftete auf Konzern-Ebene ein EBITDA von 1.003 Millionen Euro und ein EBIT in Höhe von 643 Millionen Euro. Das Konzern-Ergebnis belief sich auf knapp 360 Millionen Euro. Zur positiven finanziellen Entwicklung haben insbesondere auch Lima und Fraport Greece beigetragen, die zusammen ein EBITDA von über 237 Millionen Euro erzielten. Auch der Kurs der Fraport-Aktie hat im Vorjahr mehrfach ein Allzeithoch erreicht und schloss am Jahresende deutlich im Plus bei 91,86 Euro. An der positiven Entwicklung sollen Sie, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, teilhaben. Für das Geschäftsjahr 2017 werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung daher vorschlagen, die im letzten Jahr erhöhte Dividende auf diesem Niveau zu halten und wiederum 1,50 Euro je Aktie auszuschütten. Auch die Beschäftigten der Fraport AG erhalten eine Erfolgsbeteiligung und partizipieren so an der guten Entwicklung des Unternehmens. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich, auch im Namen meiner Vorstandskollegin und -kollegen, bei unseren mittlerweile mehr als 24.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konzernweit herzlich. Ihrem Einsatz und ihrer Leistung ist es zu verdanken, dass wir trotz aller Herausforderungen solch ein positives Ergebnis erzielt haben. Nach erfreulichen Zuwächsen in 2017 erwarten wir für das Geschäftsjahr 2018 ein weiterhin starkes Wachstum. Am Standort Frankfurt rechnen wir mit einem Passagieraufkommen in einer Bandbreite von etwa 67 bis etwa 68,5 Millionen. An unseren internationalen Flughäfen gehen wir von einer insgesamt positiven Entwicklung aus. Vor allem die Flughäfen in Antalya, Lima und Xi'an sollten eine erneut hohe Dynamik aufweisen. Für die beiden brasilianischen Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre rechnen wir ebenso wie bei den 14 griechischen Flughäfen mit einem Wachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich. Hinsichtlich der Entwicklung unserer wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren erwarten wir ein Konzern-EBITDA zwischen etwa 1.080 bis und circa 1.110 Millionen Euro und ein Konzern-EBIT zwischen circa 690 und rund 720 Millionen Euro. Das Konzern-Ergebnis prognostizieren wir zwischen rund 400 und rund 430 Millionen Euro. Der Finanzausblick für das Geschäftsjahr 2018 beinhaltet auch die zwei brasilianischen Flughäfen "Pinto Martins" von Fortaleza und "Salgado Filho" von Porto Alegre. Mit der Übernahme dieser Flughäfen am 2. Januar dieses Jahres haben wir eine weitere wichtige Etappe beim Ausbau unseres internationalen Geschäfts erreicht. Die dortigen Flughäfen konnten im Jahr 2017 insgesamt knapp 14 Millionen Passagiere begrüßen, ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 4,4 Prozent. Mit unserer Expertise werden wir beide Flughäfen auch im Interesse des Landes deutlich weiterentwickeln. Für unsere Kunden, ob Fluggesellschaften oder Passagiere, werden wir dabei die Terminalkapazitäten erweitern und verbesserte Prozesse und Services sowie ein attraktives Einzelhandels- und Food & Beverage-Angebot umsetzen. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir haben in den vergangenen Jahren richtige Weichenstellungen vorgenommen, um Ihr Unternehmen erfolgreich und nachhaltig im internationalen Wettbewerb zu positionieren. Für Ihr Vertrauen, das Sie uns hierbei entgegengebracht haben, danke ich Ihnen herzlich. Nun wünsche ich Ihnen viel Freude beim Lesen des Geschäftsberichts 2017 und würde mich freuen, Sie auf der diesjährigen Hauptversammlung am 29. Mai 2018 in der Jahrhunderthalle in Frankfurt am Main begrüßen zu dürfen. Auf eine Neuerung in diesem Geschäftsbericht möchte ich Sie an dieser Stelle noch hinweisen. Gemäß des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes ist die Veröffentlichung des sogenannten "Zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts" ab dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtend. Sie finden diesen Bericht und weitere Informationen darüber im Kapitel "An unsere Aktionäre".
Ihr Stefan Schulte Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,Der Aufsichtsrat nahm während des Geschäftsjahres 2017 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr und überwachte fortlaufend die Geschäftsführung des Unternehmens. Er ließ sich vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung und Unternehmensplanung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle schriftlich und mündlich unterrichten und beriet mit dem Vorstand hierüber. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung wurden dem Aufsichtsrat dabei im Einzelnen erläutert. Der Aufsichtsrat hat die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge auf Basis der Vorstandsberichte intensiv erörtert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt und unterrichtete ihn über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage sowie wesentliche Geschäftsvorfälle. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Soweit nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich, gab der Aufsichtsrat zu den entsprechenden Vorschlägen des Vorstands -nach gründlicher eigener Prüfung und Beratung -sein Votum ab. Im Berichtszeitraum trat der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Sitzungen, einer Strategieklausur und zwei Sondersitzungen zusammen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Schwerpunkte der Beratung im AufsichtsratDie Geschäftsentwicklung des Fraport-Konzerns und seiner Konzern-Gesellschaften, mit besonderem Schwerpunkt auf der Verkehrs- und Erlösentwicklung am Flughafen Frankfurt sowie der Geschäftsentwicklung wesentlicher Fluggesellschaften für den Standort Frankfurt, waren Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat. Fortlaufend begleitet hat der Aufsichtsrat auch den Fortschritt des Ausbaus im Süden des Flughafen-Geländes. Erörtert wurden insbesondere die Entwicklungen, Chancen und Risiken in den einzelnen Ausbauprogrammen sowie die dort jeweils anstehenden Maßnahmen und Entscheidungen. Ferner hat sich der Aufsichtsrat mit der erwarteten Verkehrsentwicklung und der daraus resultierenden vorgezogenen Realisierung des Flugsteigs G befasst. Neben dieser Regelberichterstattung wurden insbesondere folgende Themen intensiv beraten:
Darüber hinaus traf der Aufsichtsrat konkrete Entscheidungen unter anderem zu den folgenden Themen:
Im Rahmen seiner Strategieklausur Mitte September 2017 hat sich der Aufsichtsrat zunächst vertieft mit der Entwicklung der internationalen Beteiligungen befasst. Zukunftsgewandt wurden sodann Trends und Innovationen sowie deren Relevanz für Fraport eruiert. Das Schwerpunktthema war jedoch die Betrachtung der Marktentwicklungen und der strategischen Ausrichtung am Standort Frankfurt. Hierbei wurden insbesondere auch der durch einen Impulsvortrag verdeutlichte Blickwinkel des Hauptkunden Lufthansa betrachtet und die sich daraus ergebenden Herausforderungen diskutiert. Arbeit der AusschüsseDer Aufsichtsrat setzte die bewährte Arbeit mit den zur Steigerung der Effizienz und zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen gebildeten Ausschüssen fort. In einzelnen geeigneten Fällen sind im gesetzlichen Rahmen Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen worden. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten regelmäßig in der folgenden Aufsichtsratssitzung an das Plenum des Aufsichtsrats über die Arbeit der Ausschüsse. Die Zusammensetzung und Aufgaben der einzelnen Ausschüsse können dem Kapitel "Gemeinsame Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" sowie der Konzern-Homepage unter www.fraport.de/corporategovernance entnommen werden. Der Finanz- und Prüfungsausschuss trat im Berichtszeitraum sechsmal zusammen und beschäftigte sich dabei mit der Erörterung wesentlicher Geschäftsvorfälle, dem Jahres- und Konzern-Abschluss, den Lageberichten sowie dem Vorschlag an die Hauptversammlung zur Gewinnverwendung beziehungsweise der Dividendenhöhe. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten nahmen oftmals Vertreter des Abschlussprüfers an den Sitzungen teil. Der Finanz- und Prüfungsausschuss bereitete die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte des Aufsichtsrats im Rahmen der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 vor. Der Halbjahresfinanzbericht sowie die übrigen Quartalsmitteilungen wurden vor ihrer Veröffentlichung ausführlich erörtert. Stellung genommen wurde auch zum Wirtschaftsplan 2018 der Fraport AG (Aufstellung nach HGB) und dem Konzern-Plan 2018 (Aufstellung nach IFRS). Ferner hat sich der Ausschuss mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer befasst und dem Plenum einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 unterbreitet. In diesem Zusammenhang wurde die Unabhängigkeitserklärung der Abschlussprüfer gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK) eingeholt, die Qualifikation des Prüfers überwacht und über dessen Vergütung beraten. Behandelt wurde ferner die Vergabe von Aufträgen für nicht prüfungsbezogene Dienstleistungen an den Abschlussprüfer. Nach dem für das Geschäftsjahr 2013 turnusmäßig vorgenommenen Wechsel des Jahresabschlussprüfers wurde dem Plenum erneut vorgeschlagen, der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer vorzuschlagen. Auch bezüglich der Prüfung der CSR-Berichterstattung lautete die Empfehlung des Ausschusses zugunsten dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Weitere Schwerpunkte der Beratungen waren das Asset- und Liability-Management sowie die regelmäßigen Ergänzungsberichte gemäß § 90 AktG zum Konzern-Abschluss beziehungsweise zu den Konzern-Zwischenmitteilungen und zum Halbjahresbericht. Vertieft befasste sich der Ausschuss zudem mit dem Risikomanagement, dem Internen Kontroll-System, dem Internen Revisions-System sowie dem Compliance-Management-System und stellte eine entsprechende Information des Aufsichtsrats sicher. Die Schwerpunkte der Beratung des Beteiligungs- und Investitionsausschusses lagen im Geschäftsjahr 2017 erneut auf der wirtschaftlichen Fortentwicklung des Beteiligungsgeschäfts und auf dem Gebiet des Investitionswesens mit besonderem Fokus auf den Ausbau am Standort Frankfurt. Im Rahmen von vier regulären Sitzungen und einer Sondersitzung befasste sich der Ausschuss unter anderem intensiv mit der Vorbereitung der Aufsichtsratsbeschlüsse zur Angebotsabgabe in Brasilien, zum Verkauf des Areals auf dem Gelände Gateway Gardens - sowie hinsichtlich der Bewerbung -um einen Beratungs- und Betreibervertrag am Flughafen Newark. Des Weiteren standen regelmäßig sowohl die weltweit als auch die am Standort Frankfurt bestehenden Beteiligungen im Fokus der Aufmerksamkeit, wobei Mitglieder des Aufsichtsrats und des Ausschusses die Gelegenheit nutzten, sich Ende August 2017 vor Ort ein Bild hinsichtlich der Entwicklung an dem slowenischen Beteiligungsflughafen in Ljubljana zu machen. Schlussendlich begleitete der Ausschuss die Investitionen am Standort Frankfurt und behandelte die Investitionsplanung im Rahmen des Wirtschaftsplans 2018 intensiv. Der Personalausschuss befasste sich in seinen vier Sitzungen im Geschäftsjahr 2017 regelmäßig mit der Personalsituation im Konzern. Schwerpunkte der Diskussion bildeten neben aktuellen Tarifthemen auch die Reaktion auf das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die geplanten Maßnahmen in der Führungskräfteentwicklung und die Entwicklung von Entsendungen und Rückkehrern. Darüber hinaus waren ein Programm zum Personalstrukturwandel sowie das Gesundheitsmanagement mit besonderem Fokus auf die Entwicklung der betrieblichen Krankenquote Gegenstand der Erörterung. Der Präsidialausschuss trat im Berichtszeitraum zweimal zusammen. Er behandelte die im Geschäftsjahr 2017 angefallenen Vorstandsangelegenheiten und Vergütungsfragen. In diesem Zusammenhang bereitete er auch die erneute Bestellung von Frau Giesen zum Mitglied des Vorstands für weitere fünf Jahre vor. Vor dem Hintergrund, dass es keine Veränderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gab, trat der zur Vorbereitung der Neuwahl von Anteilseignervertretern gebildete Nominierungsausschuss im Geschäftsjahr 2017 nicht zusammen. Auch die Einberufung des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes zu bildenden Vermittlungsausschusses war im Geschäftsjahr 2017 nicht erforderlich. Corporate Governance und EntsprechenserklärungenVorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im vergangenen Jahr mit der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK) befasst. Vor dem Hintergrund, dass die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex am 7. Februar 2017 -nachdem im Vorjahr keine Änderungen vorgenommen worden waren -einige wenige materielle Anpassungen des DCGK beschlossen sowie Gesetzesänderungen im Kodex nachvollzogen hat, wurde der Fraport-Kodex am 26. Juni 2017 entsprechend angepasst. Im Ergebnis blieb es auf Grundlage der entsprechenden Beschlussfassung des Aufsichtsrats vom 18. September 2015 bei dem Verzicht auf eine Umsetzung der Empfehlung zur Festlegung einer unternehmensspezifischen Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. In der Folge war erneut die entsprechende Abweichung im Rahmen der Entsprechenserklärung 2017 zu erklären und zu begründen. Der Aufsichtsrat hat seine regelmäßige Effizienzüberprüfung im Jahr 2017 im Wege der Selbstevaluierung anhand eines internen Fragebogens durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Dezember-Sitzung vertieft diskutiert. Ein konkreter Handlungsbedarf wurde aus diesen nicht abgeleitet. Weitere Einzelheiten zur Corporate Governance sowie der Wortlaut der aktuellen, vom Vorstand und Aufsichtsrat am 11. Dezember 2017 abgegebenen, Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG befinden sich im Kapitel "Gemeinsame Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht" ab Seite 16. Der Fraport-Kodex, die aktuelle sowie die Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre sind ebenfalls auf der Konzern-Homepage unter www.fraport.de/corporategovernance dauerhaft zugänglich gemacht. Interessenkonflikte und deren BehandlungIm Geschäftsjahr 2017 kam es zu keinen Interessenkonflikten. Jahres- und Konzern-AbschlussDie PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der Fraport AG und den Konzern-Abschluss zum 31. Dezember 2017 sowie den Lagebericht der Fraport AG und den Konzern-Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Prüfungsauftrag wurde -entsprechend der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 23. Mai 2017 -durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und die Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses erteilt. Der Einzelabschluss und der Lagebericht wurden nach den Regelungen des HGB für große Kapitalgesellschaften, der Konzern-Abschluss und der Konzern-Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Zudem fanden die ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Erstellung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts Anwendung. Der Einzelabschluss und Lagebericht sowie der Konzern-Abschluss und Konzern-Lagebericht wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Konzern-Abschluss und der Konzern-Lagebericht erfüllen die Bedingungen für eine Befreiung von der Aufstellung eines Konzern-Abschlusses nach deutschem Recht. Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Risikofrüherkennungs-System besteht, welches es ermöglicht, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind vom Vorstand unverzüglich an den Aufsichtsrat versandt worden. Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich intensiv mit diesen Unterlagen beschäftigt; der Aufsichtsrat hat sie auch selbst geprüft. Die Prüfungsberichte der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Abschlussunterlagen lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. März 2018 in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete und für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung stand, umfassend behandelt. Die Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses hat in der Sitzung einen ausführlichen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzern-Abschlusses im Ausschuss erstattet. Einen Schwerpunkt dieser Berichterstattung bildeten die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (sogenannte Key Audit Matters). Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Finanz- und Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 1,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, stimmte der Aufsichtsrat zu. Der nach § 312 AktG vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen der Fraport AG zu verbundenen Unternehmen hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Bericht enthält an seinem Schluss folgende Erklärung des Vorstands, die auch in den Lagebericht aufgenommen ist: "Der Vorstand erklärt, dass nach den Umständen, die uns jeweils in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, die Fraport AG bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Im Berichtsjahr wurden Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main und mit ihnen verbundenen Unternehmen nicht getroffen oder unterlassen." Der Abschlussprüfer hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Abschlussprüfer hat an der Besprechung des Aufsichtsrats am 15. März 2018 über den Bericht hinsichtlich der Beziehungen zu verbundenen Unternehmen teilgenommen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach eigener Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem Urteil des Abschlussprüfers zu und hat keine Einwendung gegen die am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen abgegebene und in den Lagebericht aufgenommene Erklärung des Vorstands. Prüfung der nichtfinanziellen BerichterstattungIm Zuge der Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes oblag dem Aufsichtsrat zudem erstmals die inhaltliche Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Zur Vorbereitung der Prüfung wurde der Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit einer freiwilligen Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts mit begrenzter Sicherheit beauftragt. Im Rahmen der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. März 2018 berichtete der Abschlussprüfer, neben den Ergebnissen seiner Prüfung der Finanzberichterstattung, auch über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts und stand diesbezüglich für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Im Ergebnis gelangte der Aufsichtsrat zu dem positiven Prüfungsergebnis, dass der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht den handelsrechtlichen Anforderungen entspricht. PersonaliaDie Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat blieb in 2017 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Mit Blick auf das erfolgreiche Geschäftsjahr 2017 dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für das gezeigte Engagement.
Frankfurt am Main, 15. März 2018 Karlheinz Weimar, Vorsitzender des Aufsichtsrats Gemeinsame Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance BerichtDer Vorstand der Fraport AG berichtet im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB und §289f HGB in Verbindung mit § 289f HGB -zugleich für den Aufsichtsrat - über die gemäß § 289f HGB angabepflichtigen Inhalte sowohl für die Fraport AG als auch für den Fraport-Konzern (Fraport AG und vollkonsolidierte Konzern-Gesellschaften, nachfolgend: Fraport), um eine auf den Konzern bezogene Gesamtaussage zu den Grundsätzen der Unternehmensführung zu ermöglichen. Darüber hinaus berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Rahmen eines Corporate Governance Berichts jährlich über die Corporate Governance und veröffentlichen diesen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Erklärung zur Unternehmensführung. Der Begriff "Corporate Governance" steht bei Fraport für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung und -kontrolle. Ziele der Corporate Governance sind bei Fraport die langfristige Wertschaffung und die Schaffung und Stärkung von Vertrauen bei Investoren, Kunden, Beschäftigten und in der Öffentlichkeit. Gute Corporate Governance besitzt bei Fraport daher höchsten Stellenwert. In diesem Kontext ist eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ebenso wichtig wie die Achtung von Aktionärsinteressen sowie eine offene und transparente Unternehmenskommunikation. Fraport begleitet die nationalen und internationalen Entwicklungen in diesem Bereich und prüft regelmäßig den eigenen Unternehmenskodex, den Fraport-Corporate-Governance-Kodex, im Zusammenhang mit neuen gesetzlichen Vorgaben sowie weiterentwickelten nationalen und internationalen Standards und passt diesen bedarfsorientiert an. Gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB wurden die folgenden Angaben nach § 289f Absatz 2 und 5 HGB sowie §315d HGB nur insoweit in die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer einbezogen, als geprüft wurde, ob diese überhaupt gemacht wurden. Entsprechenserklärung nach § 161 AktGBei der Fraport AG als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland richtet sich die Corporate Governance vor allem nach dem deutschen Aktienrecht, dem Kapitalmarktrecht sowie den Anregungen und Empfehlungen des DCGK. Eine Verpflichtung zur Umsetzung der Anregungen und Empfehlungen des DCGK besteht nicht. Vorstand und Aufsichtsrat sind jedoch gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung abzugeben und hinsichtlich etwaiger Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK zu informieren und diese zu begründen. Entsprechenserklärung zum DCGK vom 11. Dezember 2017Vorstand und Aufsichtsrat haben zuletzt am 11. Dezember 2017 folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben: "Die letzte jährliche Entsprechenserklärung erfolgte am 12. Dezember 2016. Seitdem hat die Fraport AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 5. Mai 2015 ("DCGK 2015") und vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") entsprochen mit Ausnahme der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 DCGK 2015 beziehungsweise Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 2 DCGK 2017 bezüglich der Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Mit Ausnahme dieser Empfehlung wird die Fraport AG den in der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017 enthaltenen Empfehlungen auch künftig entsprechen. Begründung: Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 DCGK 2015 enthielt und Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 2 DCGK 2017 enthält unter anderem die Empfehlung, eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat der Fraport AG erachtet eine solche Grenze für die Dauer der Zugehörigkeit als nicht sachgerecht. Vielmehr ist bei der Zusammensetzung eines funktionsfähigen und effektiven Aufsichtsratsgremiums auf eine Mischung aus erfahrenen und neu in das Gremium gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zu achten. Eine starre Höchstdauer läuft dem zuwider, da der Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen komplett oder nahezu komplett neu zu besetzen wäre. Gerade die von einer solchen Regelung betroffenen langjährigen Aufsichtsratsmitglieder verfügen aber über vertiefte Kenntnisse der Gesellschaft, die sie zu deren Nutzen bei der Überwachung und Beratung des Vorstands einbringen können. Angesichts ihrer zeitlich begrenzten Tätigkeit verlieren langjährige Aufsichtsratsmitglieder auch weder ihre Unabhängigkeit noch ihre Offenheit gegenüber neuen Ideen. Es wäre daher nicht im Interesse der Fraport AG, wenn Personen mit besonderer Kontroll- und Beratungskompetenz aufgrund einer festen Zugehörigkeitsdauer aus dem Aufsichtsrat ausscheiden müssten. Zudem kann eine fixe Höchstdauer der Zugehörigkeit der vom DCGK geforderten Vielfalt bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats zuwiderlaufen, die ihren Ausdruck auch in der unterschiedlichen Zugehörigkeitsdauer zum Gremium und der damit verbundenen Erfahrung der Mitglieder findet." Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionären unverzüglich auf der Konzern-Homepage unter www.fraport.de/corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht. Anregungen des DCGKDie Fraport AG erfüllt freiwillig auch die Anregungen des DCGK, lediglich mit folgenden Abweichungen: Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (Ziffer 2.3.3 DCGK). Insbesondere aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des Persönlichkeitsrechts hat sich die Fraport AG auf die Internet-Übertragung der Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden zu Beginn der Hauptversammlung 2017 beschränkt. Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern (Ziffer 5.1.2 Absatz 2 DCGK). Alle Vorstandsmitglieder wurden bereits bei ihrer Erstbestellung für fünf Jahre bestellt. Die Fraport AG dokumentiert auf diesem Weg ihre Bereitschaft zu einer langfristigen Zusammenarbeit. Zudem ist eine Erstbestellung für fünf Jahre nach wie vor gängige Praxis für beruflich erfahrene Personen und entspricht damit der Erwartung vieler potenzieller Vorstandsmitglieder. Angaben zu weiteren UnternehmensführungspraktikenÜber die gesetzlichen Vorschriften hinaus finden bei Fraport folgende Unternehmensführungspraktiken Anwendung: Eigener Corporate Governance KodexDer Aufsichtsrat der Fraport AG hat eigene Corporate Governance-Grundsätze für das Unternehmen verabschiedet. Der Fraport-Corporate-Governance-Kodex beschreibt die wesentlichen Grundsätze für die Leitung und Überwachung der Gesellschaft sowie der verantwortungsvollen Unternehmensführung, denen sich Fraport verpflichtet hat. Darüber hinaus stellt er die konkrete Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK bei Fraport dar und verdeutlicht die wesentlichen Rechte der Aktionäre. Der Fraport-Corporate-Governance-Kodex ist eng an den DCGK angelehnt und wird regelmäßig im Licht neuer gesetzlicher Vorgaben sowie weiterentwickelter nationaler und internationaler Standards überprüft und gegebenenfalls angepasst (zuletzt am 26. Juni 2017). Der Fraport-Corporate-Governance-Kodex kann auf der Konzern-Homepage unter www.fraport.de/corporate-governance abgerufen werden. ComplianceUnter dem Begriff "Compliance" versteht Fraport das Einhalten von Gesetzen und internen Regeln. Fraport entwickelte 2003 eine wertebasierte Compliance, die in einem Compliance-Management-System (CMS) fortgeführt wird. Schwerpunkte des CMS liegen bei der Prävention, der Aufdeckung von Non-Compliance und bei der Reaktion auf Verstöße. Bei der Ausgestaltung des CMS orientiert sich Fraport an dem Prüfungsstandard IDW PS 980. Zusätzlich zu einer internen Vertrauensperson und einer externen Ombudsfrau bietet Fraport seit 2009 ein elektronisches Hinweisgebersystem (BKMS(r)-System) an. So können Hinweise auf schwerwiegende Rechtsverstöße über verschiedene Meldewege die Compliance-Abteilung erreichen, die in einem zentralen Case Management die Hinweise bearbeitet und aufklärt. 2016 wurde der Bereich Compliance organisatorisch der Rechtsabteilung der Fraport AG zugeordnet. Der Chief Compliance Officer ist seither der Leiter des Zentralbereichs "Rechtsangelegenheiten und Compliance". Schwerpunkte der Compliance-Prävention sind eine konzernweite Compliance-Risikoanalyse, zahlreiche Kommunikationsmaßnahmen und eine Vielzahl von Schulungen, die entweder über Präsenzveranstaltungen oder per E-Learning durchgeführt werden. In den nationalen und internationalen Konzern-Gesellschaften wurden in den vergangenen Jahren die wesentlichen Mindestanforderungen des CMS durch die Geschäftsführung umgesetzt. Zusätzlich hat Fraport im vergangenen Geschäftsjahr die interne Richtlinie für Insider und Ad-hoc-Publizität aktualisiert. Die neue, an die Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung angepasste Richtlinie definiert unter anderem den Begriff der Insiderinformation. Die Richtlinie schreibt auch den Umgang mit Insiderinformationen bis zur Offenlegung vor. Zur Bekanntgabe der Neuerungen hat Fraport die Richtlinie intern veröffentlicht und Schulungen in den oberen Management-Ebenen durchgeführt. Durch einen Verhaltenskodex verschafft Fraport darüber hinaus seiner eingegangenen Selbstverpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Regelwerke -wie den Prinzipien des UN Global Compact, den OECD-Leitsätzen und den ILO- Kernarbeitsnormen -eine unternehmensweite Verankerung. Den Kern dieser Selbstverpflichtung bildet die Fraport-Policy. Verhaltensstandards konkretisieren die wertebasierte Compliance der Fraport AG und unterstützen die Mitarbeiter bei der Befolgung der bestehenden Gesetze und unternehmensinternen Regelungen. Der im Geschäftsjahr 2016 aktualisierte Lieferantenkodex beschreibt die Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit der Fraport AG mit Auftragnehmern, Lieferanten und Dienstleistern. Diese sind verpflichtet, die jeweils geltenden nationalen Gesetze und die relevanten international anerkannten Normen, Leitsätze und Prinzipien, wie sie auch im Verhaltenskodex festgehalten sind, einzuhalten. Außerdem sind die Geschäftspartner verpflichtet, auf eine konsequente Verbreitung und Beachtung dieser Standards auch bei allen weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen hinzuwirken. Soziales und ökologisches EngagementDie Fraport AG unterstützt als aktiver Partner für die Region sportliche, soziale und kulturelle Vereine und Institutionen. Darüber hinaus sieht sich die Fraport AG von jeher in besonderem Maße dazu verpflichtet, einen Beitrag zur Minderung der Fluglärmbelastung am Standort Frankfurt zu leisten und sieht sich ebenfalls in der Verantwortung, die vom Flughafen-Betrieb ausgehenden ökologischen Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Hierzu zählen schwerpunktmäßig der Schutz des Klimas und der Natur sowie der sorgsame Umgang mit Ressourcen. An den Konzern-Flughäfen werden die Lärm- und Umweltschutzmaßnahmen entsprechend der lokalen Anforderungen gesteuert und umgesetzt. Vor dem Hintergrund wachsender Herausforderungen, wie der internationalen Konkurrenz in der Luftverkehrsbranche sowie den Qualitätsansprüchen der Kunden bei stetiger Ertragsorientierung, ist es das Ziel, die persönlichen und fachlichen Kompetenzen der Beschäftigten zu fördern. So gewährleistet Fraport die hohe konzernweite Qualität der Leistungen. Weitere Informationen sind dem Bericht "2017 Kompakt" zu entnehmen sowie auf der Konzern-Homepage unter www.fraport.de/verantwortung verfügbar. Struktur und Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratEine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung und Kontrollstruktur ist für Fraport die zentrale Grundlage zur Schaffung von Werten und Vertrauen. Entsprechend gesetzlicher Vorschriften unterliegt die Fraport AG dabei dem "dualen Führungssystem", das durch eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungs- und Kontrollorgan erreicht wird (Two-Tier-Board). Der Vorstand leitet die Fraport AG, der Aufsichtsrat überwacht ihn. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Die Struktur der Leitungs- und Kontrollorgane stellt sich bei der Fraport AG wie folgt dar: VorstandDer Vorstand der Fraport AG besteht seit dem 1. September 2014 aus den vier Mitgliedern: Dr. Stefan Schulte (Vorsitzender), Anke Giesen, Michael Müller und Dr. Matthias Zieschang. Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte des Unternehmens. Er ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die gesellschaftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Grundlage seiner Arbeit ist darüber hinaus eine Geschäftsordnung, die vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Dieser Geschäftsordnung ist als Anlage auch der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands beigefügt, in welcher die Ressortzuständigkeiten geregelt sind. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat auf dieser Grundlage regelmäßig, zeitnah und umfassend über sämtliche relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Der Vorstand bedarf darüber hinaus für einige Angelegenheiten der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats, insbesondere zu investitions- oder beteiligungsbezogenen Maßnahmen oberhalb einer Wertgrenze von 10 Mio €, soweit diese nicht in einem Wirtschaftsplan vorgesehen sind, dem der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Die Dauer der Bestellung der Vorstandsmitglieder ist langfristig orientiert und beträgt -wie bereits ausgeführt -in der Regel fünf Jahre. Die Vergütung der Vorstände besteht aus fixen und erfolgsabhängigen Bestandteilen. Eine detaillierte Aufstellung der Vergütung ist im Vergütungsbericht des Konzern-Lageberichts angegeben. Der Vorstand tagt in der Regel wöchentlich und ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilnimmt. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend. AufsichtsratDer Aufsichtsrat der Fraport AG überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Er ist paritätisch aus Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer zusammengesetzt und besteht aus 20 Mitgliedern. Die zehn Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung, die zehn Arbeitnehmervertreter entsprechend den Maßgaben des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) von den Beschäftigten für fünf Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und ist demnach beschlussfähig, wenn -auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Einberufung -mindestens die Hälfte seiner Mitglieder persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe an der Beschlussfassung teilnimmt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt. Bei Stimmengleichheit steht dem Aufsichtsratsvorsitzenden, der aus dem Kreis der Anteilseignervertreter kommt, eine zweite Stimme zu. Darüber hinaus regelt die Geschäftsordnung insbesondere das Einsetzen und die Befugnisse von Ausschüssen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat tagt in der Regel viermal jährlich (2017: siebenmal) und überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Im Bericht des Aufsichtsrats resümiert er jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres. Eine detaillierte Aufstellung seiner Vergütung ist im Vergütungsbericht des Konzern-Lageberichts angegeben. Der Aufsichtsrat setzte sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung wie folgt zusammen: Zusammensetzung des Aufsichtsratsscroll
Ausschüsse des AufsichtsratsAuf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und Regelungen seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat Ausschüsse gebildet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufgaben, die Regelanzahl an Sitzungen, die tatsächliche Anzahl an Sitzungen im vergangenen Geschäftsjahr, die planmäßige Anzahl an Mitgliedern sowie die tatsächlichen Mitglieder zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung. Ausschüsse des Aufsichtsratsscroll
Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der Fraport AG nehmen ihre Rechte während der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Mitsprache- und Stimmrecht aus. Die Aktionäre werden im Vorfeld der Versammlung rechtzeitig über den Geschäftsverlauf im vergangenen Jahr und die Prognosen des Unternehmens durch die Lageberichterstattung informiert. Unterjährig erhalten die Aktionäre durch die Zwischenberichterstattung sowie weitere Publikationen des Unternehmens auf der Konzern-Homepage umfassend und zeitnah Informationen über die aktuelle Geschäftsentwicklung. Die Hauptversammlung findet jährlich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt und entscheidet über sämtliche ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben wie Gewinnverwendung, Wahl und Entlastung der Aufsichtsrats- sowie Entlastung der Vorstandsmitglieder, Wahl des Abschlussprüfers, Änderung der Satzung der Gesellschaft sowie weitere Aufgaben. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht entweder selbst ausüben oder eine dritte Person zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Jede Aktie gewährt bei den Abstimmungen eine Stimme. Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des VorstandsAm 1. Mai 2015 ist das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" in Kraft getreten. Danach sind für den Frauenanteil im Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil und Fristen für die Erreichung dieser Ziele festzulegen. Grundsätzlich ist danach auch eine Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat erforderlich. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn für den Aufsichtsrat -wie bei der Fraport AG -bereits die feste Geschlechterquote gilt. Zielgrößen für den VorstandNach § 111 Abs. 5 AktG und Ziffer 5.1.2 Absatz 1 DCGK legt der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand Zielgrößen fest. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Sitzung vom 18. September 2015 eine Zielgröße von 25 % für den Frauenanteil im Vorstand der Fraport AG festgelegt. Diese Zielgröße sollte bis zum 30. Juni 2017 erreicht sein. Da der derzeitige Vorstand aus einem weiblichen und drei männlichen Mitgliedern besteht, war diese Zielgröße bereits schon vorher und ist auch weiterhin erreicht. Zielgrößen für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des VorstandsNach § 76 Abs. 4 AktG und Ziffer 4.1.5 DCGK legt der Vorstand für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. Für die Fraport AG hat der Vorstand zum Jahreswechsel 2016/2017 eine Zielgröße von 30,0 % Frauenanteil für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ("direct reports") und eine Zielgröße von 30,0 % Frauenanteil für die darunterliegende Führungsebene ("direct reports" gegenüber erster Führungsebene) per 31. Dezember 2021 festgelegt. Ende 2017 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 24,0 % und in der zweiten Führungsebene bei 28,0 %. Geschlechterquote im AufsichtsratNach dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" ist bei ab dem 1. Januar 2016 erforderlich werdenden Neuwahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat der Fraport AG die gesetzliche Geschlechterquote mit einem Mindestanteil von mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern im Aufsichtsrat zu erfüllen (§ 96 Absatz 2 AktG, Ziffer 5.4.1 Absatz 3 DCGK). Der Aufsichtsrat hat insoweit im Rahmen seiner Sitzung vom 18. September 2015 beschlossen, dass diese Quoten von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen sind. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus drei weiblichen und sieben männlichen Anteilseignervertretern sowie einem weiblichen und neun männlichen Arbeitnehmervertretern. Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats; Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat hat am 27. Juni 2016 gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK und § 289f Absatz 2 HGB konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium verabschiedet. Hierin ist die Zielsetzung für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium (einschließlich des Diversitätskonzepts) wie folgt formuliert: "Ziel ist es, den Aufsichtsrat so zu besetzen, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung der Geschäftsführung des Unternehmens durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Dabei ist zu beachten, dass der Aufsichtsrat als Kollektivorgan in seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügt. Es kann in diesem Zusammenhang nicht erwartet werden, dass jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied alle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in vollem Umfang aufweist, jedoch soll für jeden Aspekt der Aufsichtsratstätigkeit mindestens ein Aufsichtsratsmitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, sodass die umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen durch die Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder abgebildet werden. Diese sollten unter anderem ein Verständnis des relevanten Marktumfelds, finanzwirtschaftliche und kaufmännische Erfahrung sowie die regionale Verankerung umfassen. Daneben sind von jedem Aufsichtsratsmitglied bestimmte unverzichtbare allgemeine Kenntnisse und Erfahrungen zu verlangen, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der Geschäfte sowie der Risikostruktur eines international agierenden Unternehmens wie der Fraport AG angemessen sind. Unter Wahrung der vom Aufsichtsrat in Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Fraport-Kodex festgelegten Altersgrenze sollen Kandidaten vorgeschlagen werden, die durch ihre Integrität, Leistungsbereitschaft, zeitliche Verfügbarkeit und Persönlichkeit in der Lage sind, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen der Fraport AG in der Öffentlichkeit zu wahren. Bei den Wahlvorschlägen ist auch auf Vielfalt (Diversity) zu achten und eine Berücksichtigung von Frauen und Männern entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Dem Aufsichtsrat sollen zudem mindestens drei unabhängige Mitglieder angehören." Zum Stand der Umsetzung ist zu sagen, dass der derzeitige Aufsichtsrat mit dem breiten Spektrum wirtschaftlicher, politischer und unternehmensinterner Expertise seiner Mitglieder bereits heute über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt. Dem Aufsichtsrat gehört zudem sowohl eine ausreichende Zahl von Mitgliedern an, die über internationale Erfahrung verfügen, als auch eine hinreichende Anzahl mit starker regionaler Verankerung dank ihrer kommunalen und landespolitischen Mandate. Mit Blick auf die weitere Diversity hatte der Aufsichtsrat zudem bereits im Geschäftsjahr das festgelegte Ziel für seine Zusammensetzung hinsichtlich des Frauenanteils wie folgt aktualisiert: "Der Aufsichtsrat setzt sich zu mindestens 30 % aus Frauen und zu 30 % aus Männern zusammen, wobei diese Quote von der Seite der Anteilseignervertreter und der Seite der Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen ist." Wie bereits ausgeführt, besteht der Aufsichtsrat derzeit noch aus drei weiblichen und sieben männlichen Anteilseignervertretern sowie einem weiblichen und neun männlichen Arbeitnehmervertretern. Hinsichtlich des Ziels, dass dem Gremium mindestens drei im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK unabhängige Anteilseignervertreter angehören sollen, kann bereits heute festgestellt werden, dass dem Aufsichtsrat mit Frau Kathrin Dahnke, Frau Dr. Margarete Haase und Frau Prof. Dr.-Ing. Katja Windt drei unabhängige Anteilseignervertreterinnen angehören und somit das Ziel erreicht ist. Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden auch in Zukunft bei den Wahlvorschlägen von Aufsichtsratskandidaten gegenüber der Hauptversammlung die dargestellte Zielsetzung für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats angemessen berücksichtigen. Darüber hinaus werden sie sich entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Absatz 5 DCGK zukünftig bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Bei der Zusammensetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat auch auf die Vielfalt (Diversity) im Vorstand (Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 2 DCGK). Darüber hinaus verfolgt der Aufsichtsrat hinsichtlich des Vorstands -vor dem Hintergrund der ausgewiesenen Qualifikation und langjährigen vertraglichen Bindungen der derzeitigen Vorstandsmitglieder -derzeit noch kein ausformuliertes Diversitätskonzept. Weitere AngabenVergütung von Vorstand und AufsichtsratDie Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Offenlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgen in einem gesonderten Vergütungsbericht. Dieser ist in Übereinstimmung mit § 314 Absatz 1 Nr. 6 HGB und § 315a Absatz 2 HGB, Ziffer 4.2.5 und Ziffer 5.4.6 Absatz 3 DCGK Bestandteil des Konzern-Lageberichts. Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft (Directors' Dealings)Gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sind Führungspersonen (Directors) und mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Fraport AG oder sich hierauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 € übersteigt. Die Mitteilungen hierüber werden unverzüglich von der Fraport AG veröffentlicht. Anteilsbesitz der OrganeDer Gesamtaktienbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder liegt unterhalb von 1 % der von der Fraport AG insgesamt ausgegebenen Aktien. Risiko- und ChancenmanagementCorporate Governance bedeutet für Fraport auch, einen verantwortungsvollen Umgang mit Unternehmensrisiken und -chancen. Aus diesem Grund hat Fraport ein umfassendes konzernweites Risiko- und Chancenmanagement-System eingeführt. Die Struktur des Risiko- und Chancenmanagement-Systems sowie ein Bericht über wesentliche Risiken und unternehmerische Chancen werden durch den Vorstand im Lagebericht zum Geschäftsjahr eingehend dargestellt. Unterjährige Veränderungen wesentlicher Risiken oder die Erschließung wesentlicher Chancen werden je nach Bedeutung für das Unternehmen entweder per Ad-hoc-Mitteilung oder im Rahmen der unterjährigen Finanzberichterstattung beziehungsweise der Quartalsmitteilungen veröffentlicht. Das Risikofrüherkennungs-System ist zudem Bestandteil der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung wird gemäß § 107 Absatz 3 AktG durch den Aufsichtsrat überwacht. Für Fraport übernimmt dies der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Fraport AG. Rechnungslegung und AbschlussprüfungFraport erstellt seinen Konzern-Abschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Nach § 315 HGB wird ein Konzern-Lagebericht erstellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Fraport AG werden nach den Vorschriften des HGB erstellt. Nähere Angaben zu den Grundsätzen der Bilanzierung liefern die Anhänge der jeweiligen Abschlüsse. Der Jahres- und der Konzern-Abschluss werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht. Der Jahres- und Konzern-Abschluss sowie der Lage- und Konzern-Lagebericht von Fraport werden entsprechend § 316 HGB durch einen Abschlussprüfer geprüft. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung war dies im Geschäftsjahr 2017 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC"), die Fraport damit im fünften aufeinanderfolgenden Jahr prüft. Die nach Ziffer 7.2.1. Absatz 1 DCGK erforderliche Unabhängigkeitserklärung zur Vorbereitung der Wahl wurde von PwC abgegeben. Die Durchführung der Abschlussprüfung erfolgt nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass er den Aufsichtsrat der Fraport AG über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sofort unterrichtet, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll unverzüglich auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren beziehungsweise im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Der Abschlussprüfer hat unterjährig auch an den Beratungen des Finanz- und Prüfungsausschusses zu den Konzern- Zwischenabschlüssen und den Beratungen des Aufsichtsrats der Fraport AG über den Jahres- und Konzern-Abschluss teilgenommen. Offenlegung der Gemeinsamen Erklärung zur Unternehmensführung und des Corporate Governance BerichtsDie Gemeinsame Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht hat der Vorstand am 16. März 2018 unter www.fraport.de/corporategovernance offengelegt. Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller BerichtDarstellung des GeschäftsmodellsDer Fraport-Konzern zählt mit dem Flughafen Frankfurt und seinen internationalen Beteiligungen zu den weltweit führenden Flughafen-Betreibergesellschaften. Das Spektrum des Konzerns umfasst sämtliche Leistungen des Flug- und Terminalbetriebs sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Wesentlich für die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns ist der Passagierverkehr an allen Konzern-Flughäfen. Im Gegensatz zu zeitlich befristeten Konzessionsmodellen besitzt und betreibt die Muttergesellschaft des Fraport-Konzerns, die Fraport AG, den Flughafen Frankfurt als Eigentümerin zeitlich unbefristet. Die seit 2001 börsengelistete Fraport AG ist mit mehr als 10.200 Beschäftigten zugleich die größte Einzelgesellschaft des über 20.600 Mitarbeiter umfassenden Konzerns. Inklusive des Standorts Frankfurt war Fraport zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzern-Abschlusses mittels Konzern-Gesellschaften an 29 Flughäfen aktiv. Nähere Informationen zum Geschäftsmodell, der Wettbewerbsposition sowie der Struktur sind im Konzern-Lagebericht im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" ab Seite 46 sowie im Lagebericht der Fraport AG im Kapitel "Grundlagen der Fraport AG" zu finden. Über diesen BerichtIn diesem zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß dem CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz werden die Aktivitäten des Fraport-Konzerns (Fraport AG und alle vollkonsolidierten Konzern-Gesellschaften, nachfolgend: "Fraport") sowie der Fraport-Muttergesellschaft (nachfolgend: "Fraport AG") beschrieben. Es ist kenntlich gemacht, ob sich die Erläuterungen auf den Fraport-Konzern oder auf die Fraport AG beziehen. Ableitung der WesentlichkeitIm Geschäftsjahr 2017 hat Fraport mit der Umsetzung der -auf Basis des in den Jahren 2015/2016 implementierten Leitbilds -weiterentwickelten Konzern-Strategie begonnen. Das Leitbild beinhaltet die Konzern-Ziele "Wachstum in Frankfurt und international", "Serviceorientierter Flughafen-Betreiber", "Wirtschaftlich erfolgreich durch optimale Zusammenarbeit", "Lernende Organisation" sowie "Fairness und Anerkennung für Partner und Nachbarn". Die Vision, Fraport als Europas besten Flughafenbetreiber zu etablieren und zugleich weltweit Maßstäbe zu setzen, bildet die Grundlage der Konzern-Strategie. Der Vorstand hat -abgeleitet von diesen Unternehmenszielen -sechs bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gemäß § 315 Absatz 3 HGB in Verbindung mit § 289 Absatz 3 HGB definiert. Diese sind: Globalzufriedenheit der Passagiere und Gepäck-Konnektivität, Mitarbeiterzufriedenheit, Frauen in Führungspositionen, Krankenquote und CO2 -Emission. Diese Leistungsindikatoren sind ebenfalls im Konzern-Lagebericht in den Kapiteln "Steuerung", "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" und "Geschäftsausblick" ab Seite 58 sowie in den gleichnamigen Kapiteln des Lageberichts der Fraport AG nachzulesen. Die Wesentlichkeitsmatrix nach den Vorgaben des von Fraport genutzten Rahmenwerks der Global Reporting Initiative ist das Ergebnis eines systematischen Austauschs mit internen und externen Stakeholdern. Zunächst wurden die relevanten Handlungsfelder unter Fokussierung auf Themen, die mit Zielen und messbaren Leistungsindikatoren hinterlegt werden können, identifiziert. Das Fraport-Management und Vertreter der wichtigsten Stakeholder (Analysten, Anteilseigner, Arbeitnehmervertreter, Beschäftigte, Fluggesellschaften, Flughafenanwohner, Geschäftspartner, NGOs, Passagiere, Politik und Behörden, Stiftungen, Verbände, Wissenschaft) bestätigten in einer Online-Befragung die Relevanz von zehn Handlungsfeldern für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Beide Gruppen wurden außerdem gebeten, eine Priorisierung der Handlungsfelder vorzunehmen. Wie der Begriff Handlungsfeld ausdrückt, besteht bei den als am wichtigsten bewerteten Themen der größte Handlungsbedarf. Die Matrix wurde 2017 zuletzt auf ihre Aktualität überprüft und vom Vorstand bestätigt. Wesentlichkeitsmatrix![]() Der Umfang der offenlegungspflichtigen nichtfinanziellen Aspekte richtet sich gemäß § 289c Absatz 3 HGB nach einer zweistufigen Wesentlichkeitsbeurteilung. Wesentlich ist, was sowohl für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage von Fraport als auch für das Verständnis der Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte relevant ist. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten handelsrechtlichen Anforderungen wurden die gemäß der Wesentlichkeitsmatrix identifizierten wesentlichen Handlungsfelder wie folgt den gemäß § 289c Absatz 2 HGB berichtspflichtigen nichtfinanziellen Aspekten zugeordnet: Der Aspekt "Arbeitnehmerbelange" entspricht in der Wesentlichkeitsmatrix der Dimension "Beschäftigte" und ist untergliedert in die Sachverhalte "Attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber" sowie "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz". Der Aspekt "Sozialbelange" entspricht der Dimension "Gesellschaft" mit den Sachverhalten "Wertschöpfung und Engagement in der Region" sowie "Schallschutz", der Aspekt "Umweltbelange" entspricht der Dimension "Umwelt" mit den Sachverhalten "Klimaschutz" und "Natur- und Ressourcenschutz". Die nicht in der Wesentlichkeitsmatrix nach GRI enthaltenen Aspekte "Achtung der Menschenrechte" sowie "Bekämpfung von Korruption und Bestechung" wurden nicht in die Stakeholderbefragung einbezogen, da sie das Fundament der Geschäftstätigkeit von Fraport bilden. Insofern stellen sie dennoch wesentliche Aspekte im Sinne des HGB dar und werden deshalb im Folgenden berichtet. Über diese berichtspflichtigen nichtfinanziellen Aspekte hinaus hat Fraport zudem die "Kundenzufriedenheit und Produktqualität" als einen zusätzlichen Aspekt identifiziert. Das aspektübergreifende Thema "Lieferkette und Beschaffung" stellt keinen eigenen Aspekt dar, sondern behandelt in einem separaten Kapitel alle berichtspflichtigen Angaben im Zusammenhang mit den nichtfinanziellen Aspekten. Die finanziellen Belange sind nicht unmittelbarer Bestandteil dieses Berichts, jedoch dem Konzern-Lagebericht im Kapitel "Wirtschaftsbericht" ab Seite 75 sowie dem gleichnamigen Kapitel des Lageberichts der Fraport AG zu entnehmen Das betrifft die Handlungsfelder "Wirtschaftlichkeit", "Wachstum und Entwicklung im Konzern", "Ideen und Innovationen" sowie "Wertschöpfung". Verwendung von RahmenwerkenDer zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht orientiert sich an den Anforderungen der Global Reporting Initiative (GRI) 4.0. Die Wesentlichkeitsanalyse sowie die Texte zu den Aspekten "Achtung der Menschenrechte", "Bekämpfung von Korruption und Bestechung", "Kundenzufriedenheit und Produktqualität", "Arbeitnehmer-", "Umwelt-" und "Sozialbelange" wurden unter Bezugnahme auf die Vorgaben der GRI erstellt. Der GRI-Bericht des Fraport-Konzerns zum Geschäftsjahr 2017 ist unter www.fraport.de/verantwortung ab 3. Mai 2018 verfügbar. Verweise auf Angaben außerhalb des Konzern-Lageberichts beziehungsweise Konzern-Abschlusses sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil dieses zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Identifikation von RisikenFraport definiert Risiken im Zusammenhang mit dem zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht, als künftige Entwicklungen beziehungsweise Ereignisse, die die nichtfinanziellen Aspekte negativ beeinflussen können. Die Risikobewertung erfolgt konservativ, das heißt, es wird die für Fraport ungünstigste Schadensentwicklung eingeschätzt. Dabei wird zwischen Bruttobewertung und Nettobewertung unterschieden. Das Bruttorisiko stellt dabei die größtmögliche negative Auswirkung vor risikomindernden Maßnahmen dar. Das Nettorisiko stellt die erwartete verbleibende Auswirkung nach Einleitung beziehungsweise Umsetzung risikomindernder Maßnahmen dar. Die Risikoeinschätzung in diesem Bericht spiegelt das Nettorisiko wider. Zur Identifikation dieser Risiken wurde das im Konzern-Lagebericht beziehungsweise im Lagebericht der Fraport AG im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" beschriebene Risikomanagementsystem erweitert und mit einer entsprechenden Analyse der Risiken, die mögliche negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben oder haben werden, verknüpft. Für das Geschäftsjahr 2017 ergeben sich für den Fraport-Konzern und die Fraport AG im Zusammenhang mit den nichtfinanziellen Aspekten, über die im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" des Konzerns auf Seite 105 sowie der Fraport AG auf Seite 44 aufgeführten wesentlichen Risiken hinaus, keine weiteren berichtspflichtigen Risiken, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind. Geschäftsmodellspezifische Betrachtung der Lieferkette und BeschaffungIm Unterschied zu produzierenden Unternehmen hat Fraport keinen Managementfokus auf der Lieferkette, sondern auf der Qualität der angebotenen Dienstleistungen und der Funktionalität der dafür notwendigen Infrastruktur. Unabhängig hiervon ist die sorgfältige Auswahl von Geschäftspartnern und Lieferanten von wesentlicher Bedeutung. Die Konzern-Gesellschaften verfügen jeweils über ein eigenes Beschaffungsmanagement. In Deutschland verpflichtet die Fraport AG Geschäftspartner und Lieferanten im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit ihrem Lieferantenkodex, Recht und Gesetz einzuhalten. Im Lieferantenkodex sind der korrekte Umgang mit Beschäftigten, unter anderem die Einhaltung der Menschrechte, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Integrität im Geschäftsverkehr, beispielsweise das Verbot von Korruption und Bestechung, enthalten. Ein Verstoß hiergegen kann zur Kündigung der Geschäftsbeziehung führen. Ebenso drohen bei Kartellverstößen und schweren Verfehlungen eine Vertragsstrafe und ein pauschalierter Schadensersatzanspruch. Geschäftspartner und Lieferanten müssen sich auch verpflichten, diese Grundsätze bei ihren eigenen Lieferanten nachzuhalten. Die Fraport AG verpflichtet sich grundsätzlich zur konsequenten Ausrichtung ihres Einkaufs von Produkten und Dienstleistungen an Nachhaltigkeitskriterien. Darüber hinaus hat das Unternehmen 2016 als eines der ersten im Bundesland Hessen eine vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz initiierte Zielvereinbarung unterzeichnet. Dabei werden neben ökonomischen auch soziale und ökologische Kriterien in die Kaufentscheidungen einbezogen. Die Fraport AG hat eine heterogene Bedarfsstruktur. Sie reicht von Architektenleistungen über die Erstellung kompletter Gebäude und deren Instandsetzung, vom Büromaterial über IT-Leistungen bis hin zu Flugzeugschleppern. Über 68 % (rund 663 Mio €) des Auftragsvolumens der Fraport AG von rund 972 Mio € gingen 2017 an Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Im Jahr 2017 verfügte die Fraport AG über rund 2.950 aktive Lieferanten und Dienstleister. Rund 98 % des Auftragsvolumens wurde an Lieferanten und Dienstleister mit Sitz in Deutschland, etwa 1 % innerhalb der EU und circa 1 % in den USA und der Schweiz vergeben. Da in diesen Ländern vergleichbare Rechtsnormen existieren, insbesondere bezogen auf die Achtung von Menschenrechten (siehe Seite 29) sowie hinsichtlich der Bekämpfung von Korruption und Bestechung (siehe Seite 30), gilt die erste Stufe der Lieferkette der Fraport AG als unkritisch. Obwohl die Beauftragungen von Geschäftspartnern und Lieferanten mit Sitz außerhalb der oben genannten Länder im Verhältnis zum gesamten Auftragsvolumen prozentual mit weniger als einem Prozent unwesentlich scheint, erfordern insbesondere Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten aus Risikoländern, den sogenannten "Primary Impact Countries" (gemäß Aufstellung FTSE4Good Index) eine besondere Sorgfalt. Aus diesem Grund stellt ein wesentlicher Bestandteil eines monatlichen Regelreportings des Zentralbereichs "Zentraler Einkauf und Bauvergabe" die Untersuchung der ersten Stufe der Lieferkette nach dem Herkunftsland der Auftragnehmer dar. Sofern Verträge über Warengruppen ausgeschrieben und vergeben werden sollen, die Lieferanten oder Dienstleister aus Risikoländern einschließen, erfolgt auftragswertabhängig eine Prüfung der möglichen Auftragnehmer. Dies gilt beispielsweise auch für die Bestellung von Dienstbekleidung. Hier wird zyklisch geprüft, in welchen Ländern die Produktionsstätten liegen. Werden Geschäftsbeziehungen zu einem Lieferanten aus einem dieser Länder aufgenommen, erfolgt vorher eine ausgiebige Sanktionslistenprüfung. Sanktionslisten sind offizielle Verzeichnisse, in denen Personen, Gruppen oder Organisationen aufgeführt werden, für die wirtschaftliche oder rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden. Sollte es hier zu Auffälligkeiten kommen, sind weitere Prüfungen vorgesehen, die bis zum Entzug der Beauftragung führen können. Für den Ausbau Süd, insbesondere des Terminals 3 in Frankfurt, wurde aufgrund der Projektgröße und -komplexität ein separater Beschaffungsprozess über die Konzern-Gesellschaft Fraport Ausbau Süd festgelegt. Bauunternehmen werden im Rahmen dieses Beschaffungsprozesses bereits mit der Abgabe eines Angebots verpflichtet, sämtliche Vorgaben aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Mindestlohngesetz einzuhalten, Beiträge zu den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifparteien zu leisten und auch nur solche Nachunternehmer oder sonstige Dritte zu beschäftigen, die diesen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus ist der Fraport-Lieferantenkodex Vertragsbestandteil. Im Rahmen der Beschaffungen für den Bau des Terminals 3 wurde ein Due-Diligence-Prüfungsprozess definiert, der seitdem auftragswertabhängig durchgeführt wird. Dieser umfasst neben der obligatorischen Sanktionslistenprüfung und der Unternehmensauskunft auch eine umfangreiche Internetrecherche zu potenziellen Geschäftspartnern vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehungen. Die nach Auftragsvolumen vier größten Lieferanten der Fraport AG sind Dienstleistungsunternehmen, an denen die Fraport AG beteiligt ist. Diese sind die Konzern-Gesellschaften FraSec, FraGround, FraCareServices und GCS. Hierbei handelt es sich unter anderem um Bodenverkehrsdienst-, Sicherheits-, Reinigungs- und IT-Leistungen. Als vollkonsolidierte Konzern-Gesellschaften müssen sie den Verhaltenskodex für Mitarbeiter übernehmen und sind zudem zur Einhaltung der Konzern-Richtlinie zum Compliance Management System (CMS) verpflichtet. Teil dieser Richtlinie ist die Anweisung, den Lieferantenkodex zum Teil der AGB zu machen und zu verwenden, soweit dies nach dem nationalen Recht für die Konzern-Gesellschaften möglich ist. Ist eine Integration in die AGB nicht oder nur unter Modifikation des Lieferantenkodexes möglich, informiert die lokale Geschäftsführung den mit Compliance befassten Bereich der Fraport AG. Die Arbeitsgemeinschaft Baugrube T3 als fünftgrößter Lieferant gehört nicht zum Fraport-Konzern und wird von der Konzern-Gesellschaft Fraport Ausbau Süd beauftragt. Sie unterliegt den zuvor beschriebenen Vergabebedingungen. Auch die internationalen Konzern-Gesellschaften sind zur Einhaltung der Konzern-Richtlinie zum CMS mit allen Bestandteilen verpflichtet. Das betrifft insbesondere große Bauvorhaben wie den Terminal-Neubau am Flughafen Lima. Dort ist die Einhaltung des Fraport-Lieferantenkodexes zwingender Bestandteil der Ausschreibung für den Generalunternehmer. Zusammenhänge mit dem AbschlussDie berichtspflichtigen Zusammenhänge mit dem Konzern-Lagebericht und dem Konzern-Abschluss sowie dem Lagebericht der Fraport AG und dem Jahresabschluss der Fraport AG werden am Ende der jeweiligen nichtfinanziellen Aspekte erläutert. Freiwillige externe PrüfungDer zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht wurde einer betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Prüfungssicherheit durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen. Der uneingeschränkte Vermerk ist der Seite 42 zu entnehmen. Achtung der MenschenrechteDer Fraport-Konzern hat sich der Einhaltung der wichtigsten, international anerkannten Verhaltenskodizes -den Prinzipien des UN Global Compacts, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (ILO) -verpflichtet. Entsprechend der Werte im Fraport-Verhaltenskodex will Fraport sozial, ökonomisch und ökologisch zukunftsfähig wirtschaften. Diese Verantwortung ist im Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter definiert. Die gleichen Werte sind im Fraport-Lieferantenkodex enthalten. Von seinen Lieferanten und Dienstleistern erwartet Fraport, dass sie dieselben Standards einhalten. Fraport lehnt jegliche Form von Zwangs- oder Kinderarbeit ab. Unter anderem wird innerhalb des Konzerns die Einhaltung des Mindestalters für die Zulassung zur Beschäftigung im Einklang mit den jeweiligen nationalen Bestimmungen gewährleistet. Allen Beschäftigten stehen über die internen Informationsportale der Verhaltenskodex und die Konzern-Richtlinie zum Compliance-Management-System (CMS) zur Verfügung. Im Zuge der halbjährlichen Compliance-Berichterstattung wird der Vorstand über die Aktivitäten des mit Compliance befassten Bereichs der Fraport AG und den Stand der Maßnahmen informiert. Ein wichtiges Instrument zur Vorbeugung beziehungsweise Aufdeckung von Verstößen ist das zertifizierte elektronische Hinweisgebersystem (BKMS(r)-System). Darüber hinaus hat Fraport eine externe Rechtsanwältin als Ombudsfrau für alle Beschäftigten des Konzerns sowie Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern beauftragt. Ihre Aufgabe ist die Entgegennahme, rechtliche Prüfung und Weiterleitung von Hinweisen über unternehmensschädigendes rechtswidriges Verhalten. Außerdem steht den Mitarbeitern in Deutschland eine interne Vertrauensperson zur Verfügung. Im Rahmen großer Finanzierungsprojekte werden zum Beispiel Regelungen zur Arbeitszeit und Beschwerdemechanismen, die zum Teil auch von Fremdkapitalgebern verlangt werden, implementiert. Der "Environmental and Social Action Plan" (ESAP), der die Einführung einer "Human Resource Policy", eines Management- und eines Monitoringsystems fordert, ist beispielsweise eine Voraussetzung für die Finanzierung von Fraport Greece (siehe auch Konzern-Lagebericht im Kapitel "Hinweis zur Berichterstattung"). Der Geltungsbereich erstreckt sich nicht allein auf die eigenen Beschäftigten, sondern auch auf Lieferanten und Nachunternehmer. Ein weiterer Bestandteil des ESAP ist die Regelung der Konditionen für die Beschäftigten entlang der Lieferkette, um beispielsweise zu verhindern, dass Lieferanten Flüchtlinge unter unangemessenen Arbeitsbedingungen beschäftigen. Fraport unterstützt nach Möglichkeit die Polizei bei der Verfolgung und Bekämpfung von internationalem Menschenhandel, zum Beispiel am Flughafen Frankfurt, durch die Aushändigung von Videomaterial in bestimmten begründeten Fällen. Vor dem Austausch von Daten werden die jeweiligen Datenschutzbeauftragten um entsprechende Prüfung und Zustimmung gebeten. Darüber hinaus wurden in Kooperation mit der Bundespolizei und dem Zoll technische Sicherheitssysteme installiert. Ein Beispiel dafür sind Ausweissperren, die die kurzfristige wiederholte Nutzung eines Ausweises an Türen verhindern. Wo möglich, werden Mitarbeiterübergänge zwischen Schengen- und Non-Schengen-Bereichen in unmittelbarer Nähe zu einer Grenzkontrollstelle installiert. Darüber hinaus gibt es in der Flughafenbenutzungsordnung sowie der Ausweisordnung klare Richtlinien für alle Ausweisinhaber sowie Regelungen bei Missbrauch bis hin zum Entzug von Ausweisen oder Zutrittsberechtigungen. Über die zuvor genannten organisatorischen Konzepte zur Identifikation und Meldung von Auffälligkeiten ist sichergestellt, dass der Vorstand unmittelbare Kenntnis über Fälle von Menschenrechtsverletzungen erlangt. Im Berichtszeitraum erfolgten bei der Fraport AG und den Konzern-Gesellschaften keine Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten, die durch formale, organisatorische Beschwerdemechanismen eingereicht wurden. Bekämpfung von Korruption und BestechungDie Grundlage der Gewährleistung rechts- und regelkonformen Verhaltens im Fraport-Konzern sowie der Fraport AG ist die Unternehmenskultur, wie sie insbesondere im Verhaltenskodex für Mitarbeiter niedergelegt wurde. Der für alle Beschäftigten weltweit geltende Verhaltenskodex berücksichtigt die Antikorruptionskonventionen der Vereinten Nationen und basiert auf den zehn Prinzipien des Global Compact, den OECD-Leitsätzen und den ILO-Kernarbeitsnormen. Der Kodex behandelt unter anderem die Themen Korruptionsprävention und Kartellrecht. Der Vorstand bekennt sich ausdrücklich zu diesen Grundsätzen und dem "Nulltoleranzprinzip", insbesondere gegenüber Korruption und Verstößen gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Dieser Verhaltenskodex ist wesentlicher Bestandteil des Compliance-Management-Systems (CMS) für die Konzern-Gesellschaften sowie des CMS der Fraport AG. Ein wichtiger Teil des CMS ist die umfassende Analyse der Compliance-Risiken. Ein Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Antikorruption sowie Kartell- und Wettbewerbsrecht. Die wertebasierte Unternehmenskultur ist die Grundlage der beständigen Fortentwicklung des CMS. Das CMS ist präventiv ausgerichtet und soll die Fraport-Beschäftigten dazu anhalten, Compliance-Risiken und -Verstöße frühzeitig bewusst wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren. Für die Fraport AG hat sich der Vorstand ausdrücklich zur Einhaltung dieser wertebasierten Compliance verpflichtet. Damit und mit dem konzernweit geltenden Verhaltenskodex sowie diversen Kommunikationsmaßnahmen unterstützt er die Verantwortung von Geschäftsführungen und ihrer Führungskräfte auch im Konzern bei der kontinuierlichen Umsetzung der Compliance-Ziele. Verhaltensstandards konkretisieren die wertebasierte Compliance der Fraport AG und unterstützen die Mitarbeiter bei der Befolgung der bestehenden Gesetze und unternehmensinternen Regelungen. Um dem Vorwurf der Bestechung vorzubeugen, ist hierin verständlich und anhand von Beispielen beschrieben, in welcher Form die Annahme oder Hingabe von Geschenken, Zuwendungen und Einladungen akzeptabel ist. Im Strategischen Geschäftsbereich Akquisitionen und Beteiligungen der Fraport AG besteht eine Compliance-Due Diligence als Regelprozess, sodass wesentliche Compliance-Aspekte -wie zum Beispiel die Geschäftspartnerprüfung zu Themen wie Korruption, Preisabsprachen und Betrug -bei jedem Investitionsvorhaben und bei Consultingleistungen berücksichtigt werden. Durch die Verpflichtung zur Übernahme der Konzern-Richtlinie zum CMS für alle vollkonsolidierten Konzern-Gesellschaften ist zudem sichergestellt, dass die Fraport-Standards für das CMS in den betroffenen Konzern-Gesellschaften umgesetzt werden. Der Vorstand wird durch eine halbjährliche Compliance-Berichterstattung über die Aktivitäten des mit Compliance befassten Bereichs der Fraport AG und den Stand der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung informiert. Allen Beschäftigten stehen über die internen Informationsportale der Verhaltenskodex und die Compliance-Richtlinien zur Verfügung. Ein wichtiges Instrument zur Vorbeugung beziehungsweise Aufdeckung von Verstößen ist das zertifizierte elektronische Hinweisgebersystem (BKMS(r)-System) zur Meldung von unternehmensschädigendem Verhalten. Darüber hinaus hat Fraport eine externe Rechtsanwältin als Ombudsfrau beauftragt. Sie steht allen Beschäftigten des Fraport-Konzerns sowie Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern als vertrauensvolle Ansprechpartnerin zur Verfügung, die ebenfalls Hinweise zu Korruptionssachverhalten entgegennimmt. Außerdem gibt es für die Mitarbeiter in Deutschland eine interne Vertrauensperson. Bei den ausländischen Konzern-Gesellschaften hat Fraport gemäß dem CPI (Corruption Perceptions Index, Korruptionswahrnehmungsindex) von Transparency International präventive Korruptionsmaßnahmen vorgenommen. Dabei steht zunächst die Compliance-Risikoanalyse im Vordergrund, deren wichtigster Bestandteil die Korruptionsrisiken sind. Daneben sind Risiken aus Betrug und Wettbewerbsrecht Bestandteil der Analyse. Auf dieser Grundlage werden von den Konzern-Gesellschaften Maßnahmen zur Korruptionsprävention abgeleitet. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, Geschäftspartnerprüfungen und die Dokumentation von Compliance-relevanten Prozessen. Im Rahmen großer Finanzierungsprojekte werden in Konzern-Gesellschaften unter anderem Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung implementiert, zum Teil als Vorgabe von Fremdkapitalgebern. Das ist beispielsweise auch im "Environmental and Social Action Plan", als Voraussetzung für die Finanzierung von Fraport Greece der Fall. Sein Geltungsbereich erstreckt sich nicht allein auf die eigenen Beschäftigten, sondern auch auf Lieferanten und Nachunternehmer. Über die zuvor genannten organisatorischen Konzepte zur Identifikation und Meldung von Auffälligkeiten ist sichergestellt, dass der Vorstand unmittelbare Kenntnis über Fälle von Korruption und Bestechung erlangt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde kein Vertrag mit einem Geschäftspartner wegen Korruptionsvorwürfen beendet. Kundenzufriedenheit und ProduktqualitätDer Kunde steht für Fraport an erster Stelle. Das drückt auch das Leitbild "Gute Reise! Wir sorgen dafür" aus. Es ist Ziel der Konzern-Strategie, sich als Europas bester Flughafen-Betreiber zu etablieren und zugleich weltweit Maßstäbe zu setzen. Dadurch werden die langfristige Entwicklung des Unternehmenswerts und die Wettbewerbsfähigkeit gesichert. Das Ziel ist, die Hauptkunden, also Fluggäste, Fluggesellschaften, Fracht-Community und Retail-Konzessionäre, durch attraktive Angebote und besten Service zu überzeugen. Um die Prozesse an den Sicherheits- und Passkontrollen effizient zu gestalten und ein hohes Fluggastaufkommen zeitgerecht zu bewältigen, arbeitet Fraport insbesondere mit der Bundespolizei eng zusammen. Die Zufriedenheit der Fluggäste gilt als Hauptindikator für alle Kunden, daher ist diese das wichtigste Kriterium für die Servicequalität. Die Globalzufriedenheit beschreibt die Zufriedenheit der Passagiere mit den angebotenen Leistungen und dem Service am Flughafen Frankfurt insgesamt. Fraport hat sich zum Ziel gesetzt, die Zufriedenheit der Kunden zu halten und weiter zu steigern. Trotz der voraussichtlichen temporären Überlastung der Terminalinfrastruktur durch das Verkehrswachstum in den nächsten Jahren strebt die Fraport AG einen Zielwert von mindestens 80 % an. Mit der Inbetriebnahme des Flugsteigs G soll die Zufriedenheit der Passagiere ab 2021 mindestens 82,5 % betragen. Ab 2025 und mit der Kapazitätserweiterung durch das Terminal 3 hat sich die Fraport AG einen Wert von 85 % als Ziel gesetzt. In Frankfurt wird die Zufriedenheit der Passagiere vor allem durch Befragungen erhoben. Die Globalzufriedenheit der Passagiere am Standort Frankfurt lag 2017 mit 85 % um 3 Prozentpunkte über dem Niveau des Vorjahres (im Vorjahr: 82 %) und setzte eine neue historische Bestmarke. Dabei wurde in allen vier Quartalen der Wert von 85 % erreicht (im Vorjahr: Q1 81 %, Q2 82 %, Q3 83 % und Q4 82 %). Zahlreiche Service- und Infrastrukturmaßnahmen wirken sich auch auf einzelne Zufriedenheitskriterien sehr positiv aus: So bewerteten zum Beispiel mehr als drei von vier Befragten die Möglichkeiten zum Zeitvertreib bis zum Abflug als sehr gut beziehungsweise gut. Mit 85 % zufriedenen Passagieren bei der Bewertung der Sauberkeit des Terminals konnte sich der Flughafen Frankfurt zudem bei einem für die Kunden sehr wichtigen Thema deutlich verbessern. Die strategische Relevanz der Globalzufriedenheit wird zudem durch die Berücksichtigung als Bestandteil der Vorstandsvergütung deutlich (siehe auch Konzern-Lagebericht und Lagebericht der Fraport AG jeweils im Kapitel "Vergütungsbericht" ab Seite 67). Auch bei den internationalen Beteiligungen steht die Zufriedenheit der Passagiere im Fokus. Die vollkonsolidierten Konzern-Flughäfen, die über Konzessionsverträge betrieben werden (siehe auch Konzern-Lagebericht im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" ab Seite 46), sind vertraglich zur Erhebung der Passagierzufriedenheit verpflichtet. Um bei steigenden Verkehrszahlen die Servicequalität zu sichern und den steigenden Anforderungen von Passagieren und Airlines gerecht zu werden, plant Fraport beispielweise für den Flughafen Lima den Bau eines neuen Terminals sowie einer zweiten Start- und Landebahn. Die Zufriedenheit der Passagiere wird an den unterschiedlichen Standorten mit verschiedenen Kennzahlen gemessen (siehe auch Konzern-Lagebericht im Kapitel "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" ab Seite 95). Soweit sinnvoll, soll diese Erhebungssystematik mittelfristig vereinheitlicht werden. Im Konzern-Portfolio steht der Flughafen Frankfurt als passagierstärkster Standort besonders im Fokus, daher wird im Folgenden auf das dort umgesetzte Servicequalitätsmanagement eingegangen. "Great to have you here!" heißt das 2010 gestartete Serviceprogramm, mit dem es gelungen ist, die Zufriedenheit der Fluggäste am Flughafen Frankfurt signifikant zu steigern. Anfang 2014 wurde das Serviceprogramm weiterentwickelt mit dem Ziel, den Passagieren einen noch besseren und passgenaueren Service anzubieten. In fünf Teilprogrammen werden vor allem die Orientierung und Wegeführung, das Ambiente und der Komfort sowie das Angebot an Entspannungs-, Arbeits- und Entertainment-Möglichkeiten in den Terminals deutlich verbessert. Parallel dazu werden Beschäftigte in einem separaten Programm systematisch im direkten Passagierkontakt geschult, um die Gastfreundschaft und Serviceorientierung am Flughafen Frankfurt weiter zu verbessern. Seit 2016 tauschen sich zudem unter anderem die Deutsche Lufthansa, die in Frankfurt tätigen Sicherheitsunternehmen, Retail-Konzessionäre und die Deutsche Bahn im Gremium "Service Quality Committee" rund um die Themen Service, Gastfreundschaft und Kundenzufriedenheit direkt aus. Als erster wichtiger Meilenstein wurden die sogenannten "Service-Leitlinien für FRA" definiert und verabschiedet. Darin bekräftigen die Partner ihren Wunsch und ihre gemeinsame Verantwortung, den Standort Frankfurt zu stärken und hinsichtlich der Servicequalität und vertrauensvollen Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Das Ziel ist, dass die gemeinsamen Passagiere, Kunden und Gäste den Flughafen Frankfurt in guter Erinnerung behalten sowie die Verbesserung der Gesamtzufriedenheit, der Weiterempfehlungsbereitschaft, der Zufriedenheit mit der Gastfreundschaft und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls. Der Vorstand der Fraport AG wird quartalsweise mit einem Reporting über die wichtigsten Passagierzufriedenheits-Kennzahlen informiert und an Entscheidungsprozessen beteiligt. Darüber hinaus werden vom Vorstand für die wichtigsten Kriterien der Passagierzufriedenheit jährlich Zielwerte verabschiedet, die für alle betreffenden Unternehmensbereiche und teilweise für Dienstleister maßgeblich sind. Maßnahmen zur Verbesserung werden vorrangig über das Serviceprogramm "Great to have you here!", Schulungen für Mitarbeiter sowie weitere Infrastrukturprojekte abgebildet. Einen großen Einfluss auf die Kundenzufriedenheit haben die zuverlässige Verladung des Reisegepäcks bei Abflügen und die schnelle Gepäckausgabe bei ankommenden Flügen. Die Kennzahl Gepäck-Konnektivität gibt Auskunft über die am Flughafen Frankfurt zeitgerecht verladenen Gepäckstücke im Verhältnis zum gesamten Abfluggepäck in Prozent. Dabei zeugt eine hohe Konnektivität von der guten Qualität der Gepäckprozesse, eine Hauptaufgabe der Bodenverkehrsdienste. Dies ist besonders wichtig, da Frankfurt als Hub-Flughafen mit einem Umsteigeanteil von mehr als 55 % einen hohen Anteil an Transfergepäck zu bewältigen hat. Ziel ist es, langfristig eine Gepäck-Konnektivität von mehr als 98,5 % zu erreichen. Seit 2012 ist diese Kennzahl auf hohem Niveau stabil. Die Gepäck-Konnektivität betrug im vergangenen Geschäftsjahr am Flughafen Frankfurt 98,5 % und lag damit knapp auf dem Zielwert, jedoch um 0,2 Prozentpunkte schlechter als im Vorjahr. Insbesondere die nicht immer gute Pünktlichkeit der Flüge, die Wettereinflüsse und eine IT-Störung im Dezember, hatten einen Einfluss auf die zeitgerechte Gepäckverladung. Um zukünftig auch bei steigender Anzahl der Gepäckstücke die Konnektivität auf dem bereits hohen Niveau zu stabilisieren, arbeitet Fraport kontinuierlich an Optimierungsmaßnahmen, die im Rahmen regelmäßiger Performance-Gespräche eng mit den Fluggesellschaften abgestimmt werden. Der Vorstand wird monatlich über die Entwicklung der Gepäck-Konnektivität informiert. Die Bereichsleiter erhalten täglich Informationen, so dass kurzfristig bei einer Verschlechterung Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um die Qualität wieder herzustellen. Zweimal im Jahr spricht die Fraport AG in einem Ausschuss mit allen Airlines über die Nutzung der Infrastruktur und stellt bei Bedarf Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor. Die Deutsche Lufthansa als Hauptkunde am Flughafen Frankfurt erhält darüber hinaus im Rahmen einer Vereinbarung ein monatliches Reporting. Als weitere Bausteine zur Messung und Steigerung der Kundenzufriedenheit beziehungsweise Servicequalität am Flughafen Frankfurt, werden unter anderem Qualitätsaudits der Unternehmensberatung Skytrax herangezogen. Im jährlich erscheinenden Ranking der Top-100-Flughäfen weltweit belegte der Flughafen Frankfurt auf Basis von Online-Befragungen der Passagiere im Jahr 2017 den zehnten Platz. Noch im Jahr 2007 wurde der Flughafen Frankfurt auf Platz 94 gelistet. Weiterführende Details sind dem Konzern-Lagebericht sowie dem Lagebericht der Fraport AG in den Kapiteln "Steuerung" ab Seite 58 und "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" ab Seite 95 zu entnehmen. Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatorenscroll
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Zielwert ab 2021: 82,5 %, ab 2025: 85 % ArbeitnehmerbelangeDie Fraport AG hat eine lange Tradition als sozial und partnerschaftlich orientiertes Unternehmen. Konzernweit wird das Ziel verfolgt, an allen Standorten und in allen Bereichen im Wettbewerb zu bestehen und so Arbeitsplätze mit fairen und gerechten Arbeitsbedingungen zu sichern. Das umfasst angemessene Löhne und Gehälter, aber auch Leistungen darüber hinaus. Fraport bietet eine hohe Arbeitsplatzsicherheit, gute Arbeitsbedingungen auf der Basis von Tarifverträgen, berufliche und persönliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten und eine ausgeprägte Unternehmensethik. Das Dach für alle Selbstverpflichtungen und themenspezifischen Kodizes des Konzerns bildet die Fraport-Policy. Im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung hat Fraport sich zur Einhaltung international anerkannter Verhaltensstandards -wie sie in den Prinzipien des UN Global Compact, der OECD-Leitsätze und der ILO-Kernarbeitsnormen aufgeführt sind -verpflichtet. Um sie noch stärker im Unternehmen zu verankern, hat Fraport Anfang 2013 einen eigenen Verhaltenskodex veröffentlicht, der Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser grundlegenden Prinzipien verpflichtet. Im Fraport-Konzern sind über 20.600 Mitarbeiter beschäftigt. Vor dem Hintergrund wachsender Herausforderungen, wie der zunehmenden internationalen Konkurrenz in der Luftverkehrsbranche sowie den steigenden Ansprüchen der Passagiere und Fluggesellschaften bei stetiger Ertragsorientierung, ist es das Ziel, die Personalstruktur so zu gestalten, dass diesem Wettbewerbsdruck standgehalten werden kann. Die persönlichen und fachlichen Kompetenzen der Beschäftigten werden konzernweit durch Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. So kann Fraport die hohe Qualität der Leistungen gewährleisten. Um personalintensive Geschäftsfelder im Konzern zu halten sowie die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, richtete sich die Fraport AG im Geschäftsjahr 2016 mit einem attraktiven, freiwilligen Programm zum Personalstrukturwandel an ihre Mitarbeiter. Das Programm wurde initiiert, um den absehbaren und notwendigen Personalstrukturwandel zu unterstützen und die Kostenstruktur der Personalaufwendungen insgesamt zu verbessern. Im Fokus des Programms standen dabei insbesondere die operativen Bereiche am Flughafen Frankfurt, allen voran die personalintensiven Bodenverkehrsdienste. Beschäftigte konnten sich auf freiwilliger Basis für angebotene Optionen wie Altersteilzeit, frühzeitiger Renteneintritt, Teilzeitmodelle oder Austritt mit Abfindung entscheiden. Gleichzeitig wurden unter Nutzung der Konzern-Strukturen neue Arbeitsplätze mit marktgerechter Vergütung und individuellen Entwicklungschancen, vor allem auch in den Konzern-Gesellschaften, geschaffen. So trägt Fraport dem fundamentalen Wandel und dem erhöhten Wettbewerbsdruck in der Luftverkehrsindustrie Rechnung. Für das gesamte Maßnahmenpaket wurden zum 31. Dezember 2016 Rückstellungen in Höhe von 37,7 Mio € gebildet. Davon wurden 19,8 Mio € im Geschäftsjahr 2017 in Anspruch genommen und aufgrund einzelner Verschiebungen innerhalb der Maßnahmenpakete 9,4 Mio € Rückstellungen gebildet. Bei der Fraport AG wurden für das Maßnahmenpaket in 2016 44,0 Mio € zurückgestellt, von denen im Geschäftsjahr 2017 19,8 Mio € verbraucht wurden. Aufgrund der Verschiebungen einzelner Maßnahmen wurden Rückstellungen in Höhe von 2,6 Mio € in 2017 gebildet. Somit bestanden zum 31. Dezember 2017 im Fraport-Konzern Rückstellungen in Höhe von 27,3 Mio € und in der Fraport AG in Höhe von 26,8 Mio € (siehe Konzern-Lagebericht im Kapitel "Wirtschaftsbericht" ab Seite 75 und Konzern-Anhang Tz. 39 sowie Anhang der Fraport AG Tz. 9). Der grundsätzlichen Bedeutung der Personalstrategie wird durch die drei bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Mitarbeiterzufriedenheit, Frauen in Führungspositionen und Krankenquote Rechnung getragen. Der zuständige Vorstand Arbeitsdirektor wird über quartalsweise stattfindende Sitzungen mit den Personalverantwortlichen der Konzern-Gesellschaften am Standort Frankfurt über die Entwicklung dieser Kennzahlen informiert. Attraktiver und verantwortungsvoller ArbeitgeberFraport hat sich als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber gute Arbeitsbedingungen und eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit zum Ziel gesetzt. Die Kennzahl wird jährlich durch eine Befragung der Beschäftigten der Fraport AG sowie der Konzern-Gesellschaften erhoben. Alle personalintensiven Konzern-Gesellschaften in Frankfurt sowie die Konzern-Gesellschaften Fraport Slovenija und Twin Star nahmen an der Befragung in 2017 teil. Zukünftig soll die Befragung auf alle weiteren wesentlichen Konzern-Gesellschaften ausgeweitet werden. Die strategische Relevanz der Konzern-Mitarbeiterzufriedenheit wird zudem durch die Berücksichtigung als Bestandteil der Vorstandsvergütung deutlich (siehe auch Konzern-Lagebericht im Kapitel "Vergütungsbericht" ab Seite 67). Die Kennzahl errechnet sich aus neun Zufriedenheitsaspekten und zeigt in den Detailauswertungen mögliche Verbesserungspotenziale auf. Fraport strebt konzernweit eine Stabilisierung und langfristig kontinuierliche Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit von besser als 3,0 an (Indexwert analog Schulnotensystem). Die Durchschnittsnote der Zufriedenheit der Mitarbeiter des Fraport-Konzerns lag im Geschäftsjahr 2017 bei 2,87 und damit leicht unter dem Wert des Vorjahres von 2,91. In der Fraport AG soll der Wert besser als der Vorjahreswert sein. 2017 wurde ein Wert von 2,88 (Vorjahr: 2,90) erreicht. Herausforderungen wie zum Beispiel die an vielen Flughafenstandorten spürbaren Auswirkungen des demografischen Wandels und der höheren Belastung vor allem der operativen Beschäftigten durch das Verkehrswachstum begegnet Fraport mit verstärkter Rekrutierung in diesem Bereich. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber respektiert und fördert Fraport persönliche Unterschiedlichkeit und legt Wert darauf, dass sich dies im Umgang miteinander widerspiegelt. Vielfalt (Diversity) ist für Fraport ein wichtiges Ziel, das der Konzern im Rahmen seines Diversity-Managements systematisch angeht. Bereits 2007 hat Fraport sich zur "Charta der Vielfalt", einer Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen, bekannt. In der Konzern-Betriebsvereinbarung "Partnerschaftliches Verhalten, Vielfalt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz" wurden Grundsätze wie Diskriminierungsfreiheit und Chancengleichheit festgelegt. Die Betriebsvereinbarung verankert neben expliziten Definitionen von Werten konkrete innerbetriebliche Regelungen und Strukturen. Organisatorisch ist Diversity als Stabsstelle mit entsprechenden Ressourcen dem Vorstand Arbeitsdirektor zugeordnet. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Fraport AG bei der Förderung von Frauen für Führungspositionen der Ebenen 1 und 2 unterhalb des Vorstands sowie der jeweiligen Geschäftsführungen der deutschen Konzern-Gesellschaften. In der Berichterstattung werden Führungskräfte, die an den Vorstand berichten, der Ebene 1 zugeordnet. Führungskräfte, die an diese erste Führungsebene berichten, werden der Ebene 2 zugeordnet. In Bezug auf die Konzern-Gesellschaften in Deutschland erfolgt eine Zuordnung der Führungsebenen auf Basis vergleichbarer Funktionen bei der Fraport AG. Dies entspricht auch der Zielsetzung des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst". Das Ziel ist, bis 2021 den Anteil von Frauen in Führungspositionen in Deutschland über beide Ebenen auf 30 % zu steigern. Fraport respektiert die nationalen Gesetzgebungen und will den ausländischen Konzern-Gesellschaften keine Quoten nach deutschem Recht auferlegen. 2017 lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen in Deutschland bei 28,0 % (Vorjahr: 30,5 %). Im Geschäftsjahr 2017 lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Fraport AG bei 27,1 % (Vorjahr: 29,2 %). Der leichte Rückgang der Quoten ist auf organisatorische Veränderungen sowie zum 31. Dezember 2017 vakante Führungspositionen, die zuvor von Frauen besetzt waren, zurückzuführen. Maßnahmen dafür sind unter anderem Programme, bei denen erfahrene Führungskräfte aus dem Unternehmen Frauen mit besonderem Potenzial als Mentoren zur Seite stehen. Sie unterstützen sie beispielsweise beim Aufbau ihres Netzwerks und ihrer Positionierung im Konzern. In diesem Kontext sind auch Dialogveranstaltungen mit Vorstandsmitgliedern vorgesehen. Zudem werden bei Stellenausschreibungen geeignete Kandidatinnen parallel zur Ausschreibung aktiv angesprochen. Dabei soll es grundsätzlich möglich sein, Führungsfunktionen zumindest temporär in reduzierter Arbeitszeit anzubieten. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollen verstärkt die Ergebnisse der unternehmenseigenen Potenzial-Assessment-Center und Entwicklungsgespräche für die bereichsinterne und bereichsübergreifende Positionierung genutzt werden. Dazu gehört auch, den geeigneten Kandidatinnen systematische Entwicklungs- und Karrierewege aufzuzeigen. Gesundheits- und ArbeitsschutzDie Gesundheit, Leistungsfähigkeit und damit die Produktivität der Beschäftigten langfristig zu erhalten, steht seit jeher im Fokus des betrieblichen Gesundheitsmanagements des Fraport-Konzerns. Mit seinem präventiven Charakter trägt Fraport zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei und beugt arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vor. Die Mitarbeiter werden regelmäßig über gesunderhaltende Maßnahmen und Verhaltensweisen informiert und ihre Arbeitsplätze im operativen und im administrativen Bereich ergonomisch gestaltet. Das mehrfach ausgezeichnete betriebliche Gesundheitsmanagement der Fraport AG initiiert vielfältige gesundheitsfördernde Aktionen und Maßnahmen mit verschiedenen Schwerpunkten. 2017 wurde beispielsweise durch die Kooperation mit Fitnessstudios ein wohnortnahes Training für die Beschäftigten ermöglicht. Wer regelmäßig trainiert, wird mit einem Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag belohnt. Für 2018 sind für alle Beschäftigten in Deutschland die Überreichung einer "Fitbox" mit Anregungen zur Stärkung der eigenen Gesundheit, eine Dankesaktion für Beschäftigte ohne Fehlzeiten sowie die Erweiterung der betrieblichen Krankenzusatzversicherung geplant. Organisatorisch ist das Gesundheitsmanagement als Stabsstelle mit entsprechenden Ressourcen dem Vorstand Arbeitsdirektor zugeordnet. Die Auswirkungen des demografischen Wandels im Konzern und der Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters der Beschäftigten tragen unter anderem zu einer kontinuierlichen linearen Zunahme der Erkrankungen bei. Hohe Fehlzeiten, insbesondere in den operativ tätigen Geschäftsbereichen und Konzern-Gesellschaften in Deutschland, sind aber nicht nur durch Gesundheitsthemen, Arbeitsbelastung und Alterseffekte erklärbar. Es zeigt sich, dass sich die Fehlzeiten in operativen Bereichen an Feiertagen enorm reduzieren, was auf motivationsbedingte Ausfälle schließen lässt, da diese Arbeitstage durch besondere Zuschläge vergütet werden. Als Gegenmaßnahme hierzu ist 2017 konzernweit eine Kommunikationskampagne aufgesetzt worden. Für Führungskräfte wurden neue Auswertungsmöglichkeiten der Krankenstände sowie Schulungen -auch in Bezug auf das Arbeitsrecht -erarbeitet und durchgeführt. Gespräche in den einzelnen Teams werden folgen, um gruppen-beziehungsweise einzelfallbezogene Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Die Effektivität der Maßnahmen evaluiert Fraport unter anderem mit der kontinuierlichen Analyse der Krankenquote. Die Berechnung ohne Berücksichtigung von Fehlzeiten außerhalb der Entgeltfortzahlung (sogenannte Langzeitkranke) spiegelt vor allem die Entwicklung der kurz- und mittelfristigen Erkrankungen wider. Im Fokus steht die Begrenzung oder Umkehr der wegen unter anderem saisonal- und altersbedingten Fehlzeiten grundsätzlich steigenden Tendenz der Krankenquote. Ziel ist eine maximale Quote von 7,2 % bis 2025 im Konzern als auch in der Fraport AG. 2017 betrug die Krankenquote im Konzern 7,5 % (im Vorjahr 7,9 %) Insbesondere in der Fraport AG und den personalstarken Konzern-Gesellschaften FraSec sowie FraGround verbesserte sich die Krankenquote. In den Konzern-Gesellschaften Fraport Slovenija und FraCareServices verschlechterte sich die Krankenquote hingegen leicht. In der Fraport AG verbesserte sich die Krankenquote von 7,7 % auf 7,6 %. Insbesondere im personalstarken Sicherheitsbereich verringerte sich die Krankenquote deutlich, wohingegen sie sich im Strategischen Geschäftsbereich Bodenverkehrsdienste leicht verschlechterte. Gute Präventionskultur bedeutet, dass neben dem Gesundheitsmanagement auch der Arbeitsschutz systematisch in die Prozesse und Strukturen des Unternehmens integriert ist. Unfallvermeidung hat nicht nur das Ziel der persönlichen Unversehrtheit, sondern ist auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten von großer Bedeutung, beispielweise wenn Abfertigungsgeräte beschädigt werden. Die Stärkung der Eigenverantwortung aller Mitarbeiter sowie im Besonderen der Führungskräfte hat oberste Priorität. Umfangreiche Maßnahmen zur Gewährleistung hoher Arbeitssicherheitsstandards sind unter anderem beim Umgang mit Gefahrstoffen, bei den Abfertigungsprozessen der Bodenverkehrsdienste, in der Instandhaltung, im innerbetrieblichen Transport und Verkehr sowie bei Baumaßnahmen im infrastrukturellen Bereich erforderlich. Für Mitarbeiter mit fahrerischen Tätigkeiten werden Fahrsicherheitstrainings angeboten. Für Führungskräfte gibt es spezielle Arbeitsschutzseminare beispielsweise zur "Übertragung von Unternehmerpflichten". Gezielte und zeitlich befristete Aktionen und Projekte sollen vor allem die Beschäftigten in den operativen Bereichen für sicheres Verhalten sensibilisieren. So steht unter anderem im Jahr 2018 das Projekt "Achtsam durch '18" bei den Bodenverkehrsdiensten der Fraport AG auf der Agenda. Fraport hat gemäß Arbeitssicherheitsgesetz eine Stabsstelle Arbeitsschutz beim Vorstand Arbeitsdirektor implementiert, die die Bereiche in der Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes berät und unterstützt. Die für die Konzern-Gesellschaften wesentlichen Grundlagen sind im Arbeitsschutzmanagementhandbuch enthalten. Sie sind eigenverantwortlich durch die Geschäftsführer umzusetzen. Für die Fraport AG sind diese Vorgaben in einem eigenen Handbuch beschrieben. Die Effektivität der Arbeitssicherheitsmaßnahmen misst Fraport unter anderem anhand der Anzahl der Arbeitsunfälle. Ziel ist, die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle pro Jahr stetig zu senken und bis zum Jahr 2020 im Konzern eine "1.000-Mann-Quote" (Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Verhältnis zu 1.000 Beschäftigten) mit einem Wert unter 25 zu erreichen. Während die Gesamtunfälle deutlich rückläufig waren (-136 Unfälle), ereigneten sich im Berichtsjahr 554 meldepflichtige Arbeitsunfälle, was einer Steigerung um 34 meldepflichtige Arbeitsunfälle entspricht (im Vorjahr: 520). Bezogen auf die Konzern-Gesamtbeschäftigten ergab sich eine 1.000-Mann-Quote von 25,5 (im Vorjahr 24,3). Das Ziel für die 1.000-Mann-Quote der Fraport AG ist ein Wert von unter 20. Sie betrug 2017 22,8 (im Vorjahr 21,9, aufgrund von Nachmeldungen können sich Änderungen an den berichteten Vorjahreswerten ergeben). Insbesondere im Strategischen Geschäftsbereich Bodenverkehrsdienste ereigneten sich zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 witterungsbedingt mehr Unfälle als im Vorjahr. Weiterführende Details sind dem Konzern-Lagebericht sowie dem Lagebericht der Fraport AG in den Kapiteln "Steuerung" ab Seite 58 und "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" ab Seite 95 zu entnehmen. Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatorenscroll
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Beinhaltet die Fraport AG sowie 12 Konzern-Gesellschaften
am Standort Frankfurt sowie die Konzern-Gesellschaften Twin Star und
Fraport Slovenija. SozialbelangeFlughäfen sind bedeutende Wirtschaftsstandorte und tragen direkt wie indirekt zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wertschöpfung bei. So ist der Flughafen Frankfurt mit fast 81.000 direkt Beschäftigten (Stand 31. Dezember 2015) die größte lokale Arbeitsstätte Deutschlands. Die Erhebung gewährt einen Einblick, welchen Branchen die Arbeitsplätze am Standort angehören. Demnach arbeiten zwei Drittel der erfassten Beschäftigten bei einer Luftverkehrsgesellschaft, operativ im Flughafenbetrieb oder im Speditions- und Transportgewerbe. Weitere Branchen sind Behörden und Institutionen, Catering, Sicherheitsdienste, Personaldienstleistungen, Beratungen und Consulting, Hotels und Gaststätten, Fracht-Handling, Reinigungsbetriebe sowie der Einzelhandel. Wachstumspotenzial besteht vor allem bei Unternehmen, die Sicherheitsdienstleistungen anbieten, und bei Behörden. Davon profitieren auch die Menschen, die in der Metropolregion rund um den Flughafen wohnen. Sie haben nicht nur den Vorteil einer kurzen Anreise zum Flughafen, viele von ihnen arbeiten auch in einem Unternehmen, das von der Nähe zum Flughafen profitiert. SchallschutzFlughäfen, die in der Nähe von Ballungsräumen liegen, bedeuten eine Belastung für viele Anwohner. An den Konzern-Flughäfen werden die Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der nationalen Regelungen zum Lärmschutz sowie gegebenenfalls auf der Grundlage weitergehender lokaler Regelungen umgesetzt. Sie folgen der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und haben gegebenenfalls entsprechend eigene Monitoringsysteme implementiert. Am Standort Frankfurt sieht sich die Fraport AG in der Verantwortung für Zehntausende Arbeitsplätze und ist damit ein wesentlicher Treiber der wirtschaftlichen Prosperität der gesamten Rhein-Main-Region. Dies geht einher mit der Lärmbelastung der Flughafenanwohner, weshalb die Fraport AG in zwei Gremien mit der vom Fluglärm betroffenen Region, den Vertretern der Landesregierung und weiteren Mitgliedern der Luftverkehrswirtschaft zusammenarbeitet: Die Fluglärmkommission (FLK) ist ein gesetzlich installiertes Gremium zur Beratung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL), der Deutschen Flugsicherung und des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung. Die FLK berät die oben genannten Stellen zu Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen durch Flugzeugabgase. Kernaufgabe des Forums Flughafen und Region (FFR), das der Hessischen Staatskanzlei zugeordnet ist, ist der Dialog zwischen der Region und der Luftverkehrswirtschaft sowie die Erörterung der Auswirkungen des Luftverkehrs mit besonderem Bezug auf den Flughafen Frankfurt und die Region Rhein-Main. Zum FFR gehört unter anderem die Expertengruppe "Aktiver Schallschutz", die über Maßnahmen berät, die dazu beitragen können, den Fluglärm und die Betroffenheit im Flughafenumfeld zu reduzieren. Fraport will an seinem Hauptstandort weiter wachsen und dieses Wachstum so lärmarm wie möglich gestalten. Daraus leitet sich für die Fraport AG ab, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus permanent auf Maßnahmen zur Minderung der Fluglärmbelastung hinzuwirken. Die Entwicklung der Fluglärmbelastung im Flughafenumfeld unterliegt einem kontinuierlichen Monitoring. Die Messauswertungen und die Ergebnisse von flächendeckenden Simulationsrechnungen werden regelmäßig an die Aufsichtsbehörde und die FLK berichtet sowie auch öffentlich auf der Konzern-Homepage kommuniziert. Gemeinden, auf deren Gebiet sich Fraport-Fluglärmmessstellen befinden, erhalten auf Wunsch weitere detaillierte Auswertungen. Das Fraport Noise Monitoring "FRA.NoM" bildet die kontinuierlich gemessenen Pegelwerte an den stationären Messanlagen ab und kennzeichnet die Fluggeräusche der letzten drei Monate. Zeitgleich werden die An- und Abflüge am Flughafen Frankfurt angezeigt. Mit dem ebenfalls online verfügbaren Informationssystem zum Fluglärmgeschehen "FRA.Map" können Anwohner und Interessierte auf einer interaktiven Karte Informationen für ihren jeweiligen Stand-beziehungsweise Wohnort abrufen. Außerdem zeigt das System die Anspruchsgebiete für Schallschutzmaßnahmen beziehungsweise Entschädigungszahlungen. Bei den Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung ist grundsätzlich zwischen aktivem und passivem Schallschutz zu differenzieren. Beim aktiven Schallschutz wird der Lärm direkt an der Quelle beziehungsweise durch lärmmindernde Betriebskonzepte und Startbeziehungsweise Landeverfahren reduziert. Ein Beispiel dafür ist die Inbetriebnahme der Navigationseinrichtung "Ground Based Augmentation System" (GBAS). Gemeinsam mit den Projektpartnern Deutsche Flugsicherung (DFS) und Deutsche Lufthansa erhofft sich die Fraport AG von GBAS einen Beitrag zu mehr Effizienz und zu weiteren lärmmindernden Anflugverfahren. Ein wichtiges Ziel war die Entwicklung GBAS-basierter Anflüge mit 3,2 Grad Anflugwinkel für alle Landebahnen. Die Fraport AG unterstützt die Nutzung der GBAS-Technologie durch die Airlines mit speziellen Förderungen im Rahmen der geltenden Entgeltordnung. Ziel ist es, die Nutzungsquote von GBAS weiter zu steigern. Auch die Weiterentwicklung des lärmabhängigen Entgeltsystems dient dem aktiven Schallschutz, indem der Einsatz lärmarmen Fluggeräts durch vergleichsweise günstigere Entgeltsätze honoriert wird. Seit Mai 2016 wird bei Betriebsrichtung West, der Hauptbetriebsrichtung des Flughafens, nachts das sogenannte Lärmpausenmodell angewendet. Das bedeutet, dass am frühen Morgen (5 bis 6 Uhr) und am späten Abend (22 bis 23 Uhr) einzelne Start- und Landebahnen wechselweise nicht genutzt werden. Bei Betriebsrichtung Ost kommt das Verfahren "DROps Early Morning" (Dedicated Runway Operations) zur Anwendung. Durch die wechselnde Nutzung der Start-beziehungsweise Landebahnen in den vergleichsweise verkehrsschwachen Nachtrandstunden soll die nächtliche Ruhephase lokal um eine Stunde verlängert werden. Das Lärmpausenmodell wird von den Beteiligten auf freiwilliger Basis angewendet. Es kommt vor, dass das Verfahren aufgrund infrastrukturbedingter Erfordernisse oder auch wetterbedingt zeitweilig nicht konsequent angewendet werden kann. Mit steigendem Verkehrsaufkommen in den Nachtrandstunden muss die weitere Anwendbarkeit grundsätzlich überprüft und das Modell erforderlichenfalls überarbeitet werden. Über die Fortführung des Modells wird rechtzeitig vor jeder Sommersaison gemeinsam zwischen den beteiligten Institutionen und Unternehmen eine Abstimmung herbeigeführt. Als weitere, in 2017 neu eingeführte freiwillige Maßnahme, wurde ein Bündnis für eine Lärmobergrenze abgestimmt. Sie soll dazu beitragen, dass die Lärmbelastung am Tag am Flughafen Frankfurt trotz Bewegungswachstums nicht so stark ansteigt, wie es nach dem Planfeststellungsbeschluss zulässig wäre. Auf der Basis der Verkehrsmenge und Verkehrsstruktur der Planfeststellung für den sogenannten Ausbaufall ergeben sich Lärmkonturen mit Dauerschallpegeln von 55 dB(A) und 60 dB(A). Diese Konturen wurden pauschal um 1,8 dB(A) reduziert. Die Gesamtflächen innerhalb der jeweils verkleinerten Konturen definieren die Lärmobergrenze. Wenn diese überschritten werden, sind die Fraport AG und die Fluggesellschaften angehalten, Maßnahmen zur Lärmreduktion zu prüfen. Bei einer wiederholten Überschreitung steht es allen Beteiligten frei, Maßnahmen außerhalb des Bündnisses zu ergreifen. Maßnahmen zum passiven Schallschutz haben das Ziel, durch bauliche Anpassungen den Lärmpegel im Gebäudeinnern zu mindern. Rund um den Flughafen Frankfurt hat die Fraport AG umfangreiche gesetzliche Verpflichtungen für Maßnahmen in rund 86.000 Haushalten. Ihre Anspruchsberechtigung ist über einen Lärmschutzbereich definiert, der von der hessischen Landesregierung nach den strengsten Regeln des Fluglärmgesetzes festgelegt wurde. Diese Ansprüche werden von der Fraport AG in vollem Umfang erfüllt. Hierbei wurden bauliche Schallschutzmaßnahmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zeitlich vorgezogen. Im Februar 2012 hat die Landesregierung mit der Erklärung "Gemeinsam für die Region - Allianz für Lärmschutz 2012" den betroffenen Anwohnern im Flughafenumfeld weitere, über den bisherigen Umfang hinausgehende Leistungen, zugesagt. Dafür wurde im selben Jahr ein Regionalfonds mit 265-270 Mio € eingerichtet. Die Mittel werden im Wesentlichen durch das Land Hessen und durch die Fraport AG gestellt, und können sowohl für private Haushalte als auch für schutzwürdige öffentliche Einrichtungen, zum Beispiel Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser, genutzt werden. Durch den Regionalfonds können rund 17.300 Haushalte in der Flughafenregion zusätzliche Unterstützung für passiven Schallschutz erhalten. Die Antragsfrist für Mittel aus dem Fonds ist am 31. Dezember 2017 abgelaufen. In der direkten Nachbarschaft des Flughafens Frankfurt sind in der Vergangenheit wiederholt Schäden an Dächern aufgetreten, bei denen Wirbelschleppen von landenden Flugzeugen als Ursache nicht ausgeschlossen werden konnten. Daraufhin hat das HMWEVL am 10. Mai 2013 und am 26. Mai 2014 Planergänzungsbeschlüsse erlassen. Sie regeln die Anforderungen an die Sicherung der Dacheindeckungen von Gebäuden gegen wirbelschleppenbedingte Windböen und klären deren Voraussetzungen. In den Beschlüssen hat das HMWEVL ein Gebiet mit rund 6.000 Gebäuden als Anspruchsgebiet festgelegt. Das Geschäftsjahr 2017 eingerechnet, wurden rund 3.200 Anträge auf Dachsicherung (Wirbelschleppen-Vorsorge) gestellt und bei bislang rund 2.570 Objekten vollständig abgeschlossen. Über die Maßnahmenprogramme zum Schallschutz und zur Dachsicherung wird regelmäßig an den Vorstand Controlling und Finanzen berichtet. Darüber hinaus wird bei Bedarf über einzelne Sachverhalte dem Vorstand Operations direkt berichtet. Im Bereich des Passiven Schallschutzes und der Wirbelschleppen-Vorsorge bestanden bei der Fraport AG zum Bilanzstichtag 2017 Rückstellungen in Höhe von 63,4 Mio € (siehe auch Konzern-Anhang, Tz. 39 sowie Anhang der Fraport AG Tz. 30). Um die Anwohner bei der Ermittlung ihrer Ansprüche und der Antragstellung zu unterstützen, unterhält Fraport ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot auf der Konzern-Homepage. Gesellschaftliches Engagement in der RegionDer Flughafen Frankfurt ist im Konzern der Standort mit der weitaus größten Verkehrsmenge und gleichzeitig der Sitz der Unternehmenszentrale. Gesellschaftliche Verantwortung ist für Fraport ein seit Jahren gepflegter Unternehmensgrundsatz, daher unterstützt die Fraport AG besonders in der Region Rhein-Main seit Langem zahlreiche Vereine und Institutionen. Für ihr gesellschaftliches, kulturelles und soziales Engagement richtet sich die Fraport AG nach dem Förderkonzept "Aktiv für die Region". Es dient in erster Linie der Vereinsförderung und der Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Region rund um den Flughafen Frankfurt. Alle Aktivitäten sind in einer eigenen Abteilung gebündelt. Organisatorisch ist der verantwortliche Zentralbereich dem Vorstandsvorsitzenden zugeordnet. Der sogenannte "Nachbarschaftsrahmen" bezeichnet die geografische Grenze für die Förderaktivitäten. Das Gebiet richtet sich nach Kreis- und Landesgrenzen unter Berücksichtigung der wichtigsten An- und Abflugrouten. Ändern sich diese, wird auch der Nachbarschaftsrahmen angepasst, zuletzt, als die Landebahn Nordwest in Betrieb genommen wurde. Mit der Erweiterung wurde weiteren Städten und Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Spendenschwerpunkte sind die Förderung von sozialen und karitativen Einrichtungen und davon explizit solche, die Maßnahmen aus den Bereichen Bildung, soziale Gleichstellung, Gesundheit und der Integration von gesellschaftlichen Randgruppen, beinhalten. Darüber hinaus können sich Mitarbeiter als Paten für ihren Verein um eine Spende bewerben. Das Sport-Sponsoring umfasst in der Region Rhein-Main sowohl den Breiten- als auch den Profisport. Bekannte Namen sind die FRAPORT SKYLINERS oder Eintracht Frankfurt, mit denen die Fraport AG langfristige Verträge geschlossen hat. Im Bereich Basketball sponsert Fraport nicht nur das Bundesliga-Team, sondern unterstützt auch mit Spenden das Projekt "Basketball macht Schule". Bei der Eintracht wird ebenfalls sowohl der Verein gefördert als auch die Eintracht AG mit der angegliederten Fußballschule gesponsert. In den Bereichen Kultur und Bildung engagiert sich Fraport unter anderem für das Rheingau-Musikfestival. Zudem gibt es langfristige Partnerschaften mit den Frankfurter Kultureinrichtungen Städel Museum, Schirn Kunsthalle und Liebieghaus Skulpturensammlung. Insgesamt hat Fraport im Jahr 2017 über 1.540 Projekte verschiedener Vereine und Einrichtungen durch Spenden und Sponsoring-Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5,3 Mio € unterstützt. Mit der Stiftung ProRegion unterstützt Fraport seit 1999 finanziell die Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ins Berufsleben. Die Stiftung bezuschusst zum einen die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze oder die Sicherung vorhandener Ausbildungskapazitäten in der Region, zum anderen die Verbesserung der Ausbildungsinfrastruktur. Dazu gehört auch die Förderung von Projekten und Einrichtungen, die zur Verbesserung der Ausbildungs-beziehungsweise Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beitragen. Als einer der größten Arbeitgeber in Hessen setzt Fraport darüber hinaus einen Schwerpunkt bei der gesellschaftlichen Aufgabe, junge Flüchtlinge bei der beruflichen Qualifikation und Integration zu unterstützen. Natur- und Umweltschutzprojekte, Forschung und Umweltbildung fördert Fraport seit 1997 mit dem Umweltfonds. Sein bekanntestes Projekt ist der Regionalpark RheinMain, der sich zwischen Rüdesheim, Wetterau, dem Kinzigtal und dem Hessischen Ried erstreckt. Darüber hinaus engagiert sich Fraport in der "Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain", an der sich 150 Unternehmen beteiligen. Ein Resultat der Zusammenarbeit ist das Kompetenzzentrum House of Logistics and Mobility (HOLM) am Flughafen Frankfurt. Auch an einzelnen Standorten der internationalen Konzern-Gesellschaften profitieren die flughafennahen Regionen von Spenden und Sponsoring-Aktivitäten, die von jedem Unternehmen eigenverantwortlich umgesetzt werden, sowie der wirtschaftlichen Leistung. Die ansässigen Unternehmen und deren Wertschöpfung sowie auch der Konsum der Mitarbeiter tragen direkt und indirekt zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Regionen bei (siehe auch Konzern-Lagebericht im Kapitel "Gesellschaft" ab Seite 100). UmweltbelangeDer Betrieb eines Flughafens und der Luftverkehr haben vielfältige Auswirkungen auf die Umwelt. Fraport sieht sich in der Verantwortung, die davon ausgehenden ökologischen Anforderungen angemessen zu berücksichtigen, und erwartet das auch von seinen Lieferanten und Dienstleistern. Die Umweltpolitik aus dem Jahr 2008 verpflichtet alle Konzern-Gesellschaften zu einem nachhaltigen, schonenden und vorsorgenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und der Umwelt sowie zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistungen. Hierzu sind in der Fraport AG als auch in allen vollkonsolidierten Konzern-Gesellschaften, die aufgrund ihres Portfolios als "grundsätzlich umweltrelevant" eingestuft werden müssen, Umweltmanagementsysteme installiert. Diese sind, fast ausnahmslos, nach der einschlägigen Norm ISO 14001 oder sogar nach der europäischen EMAS-Verordnung zertifiziert. Gesellschaften, die neu in den Konzern aufgenommen werden und noch kein solches System besitzen, werden bereits im Zuge der Akquise verpflichtet, zukünftig ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Aufgabe der Umweltmanagementsysteme ist es, den betrieblichen Umweltschutz innerhalb des jeweiligen Unternehmens systematisch zu organisieren, zu steuern und zu überwachen. Darüber hinaus unterstützen sie die operativ Verantwortlichen und das Management hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben und der Verbesserung der Umweltleistung. Die Funktionsfähigkeit und Wirkung der Umweltmanagementsysteme wird durch externe Zertifizierer (ISO 14001) beziehungsweise Umweltgutachter (EMAS) laufend überprüft und testiert. Teil der Umweltpolitik ist die Selbstverpflichtung, jährlich über die Umweltaktivitäten und -leistungen zu berichten (www.fraport.de/verantwortung: Publikationen). Zu diesem Zweck berichten die Konzern-Gesellschaften einmal jährlich einen umfassenden Katalog von standardisierten Umweltkennzahlen und Projekten sowie damit einhergehende Verbesserungen an die Fraport AG, wo diese für die Berichterstattung zusammengeführt werden. In den Umweltmanagementsystemen werden alle Umweltaspekte, wie beispielsweise Energieverbrauch, CO2 -Emission, Luftschadstoffe, Auswirkungen auf die Biodiversität, Wasserverbrauch und Abfall abgedeckt. Als Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse nach GRI wurden die Themen Klimaschutz sowie Natur- und Ressourcenschutz als wesentliche Handlungsfelder bestimmt. KlimaschutzDie Managementaktivitäten der Fraport AG betreffen überwiegend die Emission in ihrer direkten Verantwortung, aber auch solche, an deren Entstehung sie nur mittelbar beteiligt ist und die sie nur indirekt beeinflussen kann. Angelehnt an den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung, will die Fraport AG die CO2 -Emission am Flughafen Frankfurt bis zum Jahr 2030 auf 80.000 t senken. Gegenüber der Emission im Basisjahr des internationalen Klimaschutzabkommens (1990) entspricht dies einer Minderung um 65 %. Im vergangenen Geschäftsjahr betrug die CO2 -Emission der Fraport AG rund 190.065 Tonnen CO2 und damit 9,2 % weniger als im Vorjahr. Für den Konzern insgesamt (einschließlich Frankfurt) hat der Vorstand als Klimaschutzziel die Reduktion auf 125.000 Tonnen CO2 bis 2030 beschlossen. Falls erforderlich, wird das Ziel bei Änderungen im Fraport-Flughafenportfolio angepasst. Das Ziel basiert auf den bei der internationalen Klimaschutzkonferenz in Paris vereinbarten nationalen Minderungsraten. 2017 betrug die Emission der vollkonsolidierten Konzern-Gesellschaften 209.668 Tonnen CO2 . Ein Weg zum erfolgreichen CO2 -Management besteht in der Teilnahme an der Airport Carbon Accreditation des ACI (Airports Council International), bei deren Entwicklung Fraport einen wesentlichen Beitrag leistete. Sie hat sich seit 2010 zum weltweiten Standard für CO2 -Reporting und -Management an Flughäfen entwickelt. Die Beteiligung auf Level 2 ("Reduction") oder höher erfordert die Nachweise sowohl eines CO2 -Reduktionsziels, eines CO2 -Managements gemäß internationaler Anforderungen als auch von jährlichen Emissionsminderungen, die extern gutachterlich überprüft werden. Der Flughafen Frankfurt hat bereits 2012 das Level 3 ("Optimisation") erreicht. Der Flughafen Ljubljana hat 2015 Level 2 erlangt und strebt mittelfristig Level 3+ ("Neutrality") an. Die Flughäfen Lima, Varna und Burgas nehmen ebenso wie die Flughäfen von Fraport Greece und Fraport Brasil zurzeit nicht teil. Flughäfen, die einen anderen Managementansatz wählen, müssen ihre CO2 -Bilanzen ebenfalls extern prüfen und testieren lassen. Zur Darstellung, Analyse und Steuerung des Energieverbrauchs am Standort Frankfurt setzt Fraport seit 2013 mit dem CO2 - und Energieverbrauchs-Controlling ein eigenes Kontrollinstrument ein. Es schafft Transparenz über Verbrauch und Verbraucher, hilft die Energieeffizienz zu verbessern und Energiekosten zu senken. Zugleich erlaubt es, zu jeder Zeit qualifizierte Aussagen zur aktuellen CO2 -Emission am Flughafen Frankfurt zu treffen, und eventuelle Fehlentwicklungen bezüglich der strategischen CO2 -Ziele für den Flughafen Frankfurt frühzeitig zu erkennen. Als Datenbasis dienen die nach Gebäuden, Anlagen oder Equipment differenziert erfassten monatlichen Energieverbräuche des Unternehmens. Dabei werden alle Energieträger wie Strom, Fernkälte, Fernwärme, Gas sowie Kraft- und Brennstoffe berücksichtigt. Seit 2014 werden in einem eigenen Gremium, dem sogenannten Energiezirkel, dessen Vorsitz der Vorstand Controlling und Finanzen innehat, und das an den Gesamtvorstand berichtet, alle Entscheidungen hinsichtlich des Energiemanagements der Fraport AG am Flughafen Frankfurt vorbereitet. Diese betreffen hauptsächlich die Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude, Anlagen und Prozesse. Für den Fuhrpark und für die Geräte der Flugzeugabfertigung prüfen die Fachabteilungen die Möglichkeiten des Einsatzes alternativer Antriebe, insbesondere Strom, als Ersatz für Benzin und Diesel. Seit 2006 beteiligt sich die Fraport AG am Carbon Disclosure Project (CDP), das Unternehmen und deren Strategien im Hinblick auf den Klimawandel und das CO2 -Reporting analysiert. Das CDP verwaltet die weltweit größte Datenbank zu diesem Thema, die von Investoren, aber auch politischen Entscheidungsträgern genutzt wird. Ein Scoring bewertet die Transparenz und die Aktivitäten der Unternehmen. 2017 hat die Fraport AG das Level C ("Awareness") erreicht. Dies bescheinigt eine transparente Berichterstattung und das Bewusstsein des Unternehmens über seinen Einfluss auf den Klimawandel. Natur- und RessourcenschutzAls Verkehrsknotenpunkte sind Flughäfen Orte intensiver Ressourcennutzung. Ziel ist es, sämtliche umweltrelevanten vollkonsolidierten Konzern-Gesellschaften mit einem zertifizierten Umweltmanagementsystem auszustatten. Dieses dient dazu, die Prozesse und Aktivitäten des Konzerns möglichst umweltschonend auszuführen. Zum Ende des vergangenen Geschäftsjahres waren 89,3 % der vollkonsolidierten umweltrelevanten Konzern-Gesellschaften mit einem solchen System ausgestattet. Die langjährige Erfahrung der Mitarbeiter der Fraport AG im Umweltmanagement kommt allen Konzern-Flughäfen zugute, zum Beispiel in Form von Schulungen und fachlicher Unterstützung, auch vor Ort. Der Flughafen Frankfurt zählt mit einer Fläche von rund 22 Quadratkilometern zu den kompaktesten Großflughäfen der Welt. Von diesem Terrain ist etwa die Hälfte unbefestigt. Die größte, zusammenhängende und offene Fläche befindet sich im Bereich der Start- und Landebahnen. Unter Naturschutzaspekten ist dieses extensiv gepflegte Dauergrünland ein hochwertiger Lebensraum, in dem viele seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten beheimatet sind. Für manche Arten, zum Beispiel die Feldlerche, stellt der Flughafen Frankfurt mittlerweile ein überregional bedeutendes Rückzugs- und Schutzareal dar. Aufgabe der Abteilung Wildlife Control, Forst und Biotop ist es, diese Wertigkeit zu erhalten und weiterhin zu steigern, sofern flugbetriebliche Belange dies zulassen. Zur Erfolgskontrolle findet ein intensives Monitoring statt. Wo es möglich ist, erweitert die Fraport AG die Grünflächen. So wird beispielsweise bei den Neubauten in der CargoCity Süd vermehrt mit ökologischer Dachbegrünung geplant. Im nahen und weiteren Umfeld des Flughafens werden als gesetzliche Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss rund 2.300 Hektar Flächen naturschutzfachlich aufgewertet. Es werden hochwertige Lebensbereiche, wie Laubwälder, Streuobstwiesen, Feuchtwiesen und Magerstandorte, entwickelt. Der Ausgleich für den Ausbau Süd, insbesondere des Terminals 3, ist in diesem umfangreichen Maßnahmenpaket bereits enthalten. Auf freiwilliger Basis unterstützt die Fraport AG darüber hinaus Projekte zum Erhalt und zur Förderung von Ökosystemen und der Artenvielfalt im Rhein-Main-Gebiet mit Mitteln des Umweltfonds. Im Bereich des Umweltschutzes bestanden zum Bilanzstichtag 2017 bei der Fraport AG Rückstellungen in Höhe von 39,3 Mio € sowie bei einer Konzern-Gesellschaft Rückstellungen in Höhe von 0,9 Mio € (siehe auch Konzern-Anhang Tz. 39 sowie Anhang der Fraport AG Tz. 30). Weiterführende Details sind dem Konzern-Lagebericht sowie dem Lagebericht der Fraport AG in den Kapiteln "Steuerung" ab Seite 58, "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" ab Seite 95 sowie "Umwelt" ab Seite 99 zu entnehmen. Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatorenscroll
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit von nichtfinanziellen InformationenAn die Fraport AG, Frankfurt am MainWir haben den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB der Fraport AG, Frankfurt, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 (im Folgenden der "nichtfinanzielle Bericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Angaben ist. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen -insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) -an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben in dem nichtfinanziellen Bericht abzugeben. Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die im nichtfinanziellen Bericht verwiesen wird. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Verwendungszweck des VermerksWir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Frankfurt, den 28. Februar 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH Thomas Noll, Wirtschaftsprüfer ppa. Nicolette Behncke, Wirtschaftsprüfer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017Grundlagen der Fraport AGGeschäftsmodellFolgender Abschnitt liefert einen Überblick über das grundlegende Geschäftsmodell der Fraport AG sowie die finanziell bedeutendsten Unternehmensstandorte und deren Wettbewerbspositionen. Eine international führende Flughafen-BetreibergesellschaftDie Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (kurz: Fraport AG) zählt mit ihrem internationalen Portfolio zu den weltweit führenden Flughafen-Betreibergesellschaften. Die Fraport AG erbringt dabei sämtliche Leistungen des Flughafen- und Terminalbetriebs sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Die Fraport AG erbringt zudem Planungs- sowie Beratungsleistungen und ist operativ wie administrativ tätig. Die Stärke der Fraport AG basiert auf dem integrierten Geschäftsmodell im Flughafenmanagement, das ein umfassendes Know-how bei allen Flughafendienstleistungen garantiert. Hauptstandort ist der Flughafen Frankfurt, einer der größten Passagier- und Fracht-Flughäfen der Welt. Wesentlich für die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Unternehmens ist der Passagierverkehr, der sich auf einen Großteil der erbrachten Unternehmensleistungen auswirkt. Wesentliche StandorteBeteiligungen der Fraport AG an Flughäfen weltweitscroll
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Verlängerungsoption. Zusätzlich zu den oben genannten Flughafen betreibt Fraport über die Konzern-Unternehmen Fraport USA Retail- und Einzelhandelsflächen an den Flughäfen Baltimore, Cleveland sowie Pittsburgh. Vorbehaltlich einer noch ausstehenden Genehmigung wird Fraport USA im ersten Halbjahr 2018 auch das Retail-Flächenmanagement im JetBlue Airways Terminal 5 am JFK Airport, New York, übernehmen. Der Vertrag am Flughafen Boston endete zum 31. Oktober 2017 (siehe auch Kapitel "Wesentliche Ereignisse" ab Seite 28). Externe EinflussfaktorenZu den wesentlichen externen Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell der Fraport AG, in Deutschland wie im Ausland, zählen neben wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Faktoren auch Störereignisse. Diese Einflussfaktoren können sich sowohl auf das Passagier- als auch das Cargoaufkommen an den Konzern-Flughäfen auswirken und haben so einen direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Wirtschaftswachstum begünstigt Geschäftsreisen und fördert ebenso den Wohlstand einer Gesellschaft, der Grundvoraussetzung für die private Reisetätigkeit ist. Über die vergangenen 15 Jahre wuchsen Weltwirtschaft und Weltpassagieraufkommen sehr ähnlich: durchschnittlich um 3,8 % beziehungsweise 3,9 % pro Jahr. Eng verknüpft mit der wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch mit den Zinspolitiken der Zentralbanken und dem internationalen Devisenhandel sind die Währungskurse. Diese wiederum haben Einfluss auf die Attraktivität von Tourismus-Zielen, die Reiseströme sowie das Kaufverhalten der Passagiere. Besonders für touristische Standorte wie Griechenland, Varna und Burgas sowie Antalya, die einen geringen originären Verkehr aufweisen, ist diese Entwicklung von großer Bedeutung. Dementgegen sind für die beiden Standorte in Brasilien, die zu mehr als 90 % vom inländischen Flugverkehr geprägt sind, überproportional die lokalen Gegebenheiten und Risiken maßgeblich. Ein weiterer wesentlicher Einfluss auf die Reisehäufigkeit im Luftverkehr geht vom Kerosin- und damit vom Rohölpreis aus. Ein hoher Rohölpreis spiegelt sich üblicherweise in einer Erhöhung der Ticketpreise wider. Das dämpft die Luftverkehrsnachfrage. Die Politik beeinflusst die Geschäfte der Fraport AG auf verschiedenen Ebenen. Auf regionalpolitischer Ebene wirken sich Betriebseinschränkungen, wie zum Beispiel Nachtflugverbote, negativ auf das Airline-Angebot und damit indirekt auch negativ auf das Passagier- und Cargo-Aufkommen aus. Umgekehrt gilt, dass die Aufhebung von Einschränkungen einen positiven Einfluss hat. Ähnliches lässt sich auf nationaler Ebene beobachten: Die Einführung besonderer Abgaben, wie der Luftverkehrsteuer in Deutschland, wirkt dämpfend auf die Luftverkehrsnachfrage und stellt einen im europäischen Vergleich wettbewerbsverzerrenden Faktor dar. Die internationale Politik kann mit der Liberalisierung von Luftverkehrsrechten kurzfristig neue Märkte für den Luftverkehr öffnen oder bereits bestehende Märkte vergrößern. Allerdings können durch die Politik auch Sanktionen wie Reisebeschränkungen erlassen werden, die Märkte wieder abschotten, wie auch die Sanktionen im Rahmen der Spannungen zwischen Russland und der Türkei im Geschäftsjahr 2016 gezeigt haben. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) ist ebenfalls ein Faktor, der sich auf den Luftverkehr -je nach Ergebnis der Austrittsverhandlungen unterschiedlich stark -auswirken kann: Geänderte Einreisebestimmungen und Luftverkehrsrechte sowie Einfluss auf den Wechselkurs des britischen Pfunds zum Euro sind Ausprägungen hiervon. Zu den Störereignissen, die wesentlichen Einfluss auf das Passagieraufkommen haben, gehören unter anderem Streiks und Witterungsverhältnisse. Ihr Vorkommen und ihr Ausmaß können von Jahr zu Jahr stark schwanken und sind nicht prognostizierbar. Im deutlich streikgeprägten Geschäftsjahr 2016 war am Frankfurter Flughafen pro Streiktag ein Ausfall von etwa 43.000 Passagieren zu verzeichnen, bei neun Streiktagen waren es rund 387.000 Passagiere. 2017 dagegen gab es am Flughafen Frankfurt oder den weiteren Konzern-Standorten keine wesentlichen Streiks. 2017 waren von witterungsbedingten Flugausfällen 228.000 Passagiere betroffen, wohingegen es im Vorjahr nur 86.000 Passagiere waren. Zudem können Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen oder Vulkanausbrüche, den weltweiten Luftverkehr negativ beeinflussen. Auch terroristische Anschläge in Europa, sowie weltweit, zeigen einen negativen Effekt auf das Passagieraufkommen in Frankfurt und an den Konzern-Standorten. Je nach Häufigkeit und Intensität der Anschläge wird darüber in internationalen Medien unterschiedlich berichtet. So ergeben sich Rückgänge unterschiedlichen Ausmaßes in den verschiedenen Märkten des einfliegenden Verkehrs, die allerdings erfahrungsgemäß zeitlich begrenzt sind. Wettbewerbsposition am Standort FrankfurtDer Flughafen Frankfurt war im vergangenen Geschäftsjahr mit 64,5 Mio Passagieren nach London-Heathrow (78,0 Mio), ParisCharles de Gaulle (69,5 Mio) und Amsterdam-Schiphol (68,5 Mio) der viertgrößte Passagierflughafen Europas, vor dem Flughafen Istanbul-Atatürk (63,9 Mio). In Deutschland war der Flughafen Frankfurt mit deutlichem Abstand der größte Passagierflughafen vor München, der im Geschäftsjahr 2017 44,6 Mio Passagiere zählte. Bezogen auf seinen Cargo- (Luftfracht- und Luftpost-) Umschlag von 2,1 Mio Tonnen war Frankfurt weiterhin der größte Flughafen Europas vor Paris-Charles de Gaulle und Amsterdam-Schiphol. In Deutschland war der Flughafen Leipzig/Halle der nächstgrößte Wettbewerber, der 1,1 Mio Tonnen Cargo zählte. Im interkontinentalen Vergleich zählt der Flughafen Frankfurt zu den größten Passagier- und Cargo-Flughäfen der Welt. Hinsichtlich seiner Wettbewerbssituation steht der Flughafen Frankfurt einerseits in Konkurrenz um Originärpassagiere mit Flughäfen in seinem Einzugsgebiet und andererseits aufgrund seiner Funktion als internationaler Transferflughafen in Konkurrenz um nationale und internationale Transferpassagiere. Hauptkunde am Standort Frankfurt ist unverändert die Deutsche Lufthansa, die im Geschäftsjahr 2017 einen Passagieranteil von mehr als 60 % in Frankfurt besaß. Die größten Wettbewerber um Transferpassagiere sind vor allem die Hub-Flughäfen London-Heathrow, Paris-Charles de Gaulle, Istanbul-Atatürk, Amsterdam-Schiphol und München, die ebenfalls in jeweils unterschiedlichem Maße durch ihre ansässigen Hauptkunden British Airways, Air France und KLM, Turkish Airlines und Deutsche Lufthansa dominiert sind. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen vieler Fluggesellschaften und Flughäfen aus der Region des Persischen Golfs steht der Standort Frankfurt vermehrt auch im interkontinentalen Wettbewerb mit diesen Standorten, derzeit insbesondere mit Dubai. Zum Erhalt und zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition tragen insbesondere die Ausbau- und Modernisierungsprogramme am Standort Frankfurt bei. Die bereits fertiggestellte Landebahn Nordwest oder auch der Flugsteig A-Plus sowie insbesondere das Terminal 3, das im Jahr 2023 in Betrieb gehen soll, sichern langfristig die Flughafenkapazitäten und das erforderliche Spektrum der angebotenen Infrastruktur, um den Standort dauerhaft erfolgreich im Wettbewerb zu positionieren. Zudem gewinnt der Low-Cost-Verkehr am Flughafen Frankfurt an Bedeutung. Die Fraport AG trägt der stark wachsenden Passagiernachfrage mit dem vorgezogenen Bau des Flugsteigs G aus dem zweiten Bauabschnitt des Terminals 3 Rechnung. Mit seinem Bau soll noch im zweiten Halbjahr 2018 begonnen werden. Positiv auf die Wettbewerbsposition wirkt sich ebenfalls der verstärkte Kundenfokus aus. Die laufende Weiterentwicklung der sogenannten CargoCity Nord und CargoCity Süd unterstützt zusätzlich die Wettbewerbsposition im Cargo-Segment. Wettbewerbspositionen außerhalb des Standorts FrankfurtAnders als am Standort Frankfurt stellen sich die Wettbewerbssituationen an den stark touristisch geprägten Standorten Griechenland, Antalya, Türkei, sowie in Varna und Burgas, beide Bulgarien, dar. Wesentliche Treiber der Verkehrs- und Geschäftsentwicklungen der Standorte sind die Charterverkehre touristischer Anbieter ohne signifikante Konzentration auf einzelne Fluggesellschaften. Die Entwicklungen der Standorte hängen im besonderen Maß von der Attraktivität der jeweiligen Regionen in Bezug auf Sicherheit, Qualität und Preisniveau sowie von Einreisebestimmungen ab. Im März 2017 hat Fraport bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für die beiden Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre erhalten. Am 2. Januar 2018 haben die Konzern-Unternehmen Fortaleza und Porto Alegre den operativen Betrieb übernommen. In den ersten fünf Jahren erwartet Fraport Investitionen in die Flughafen-Infrastrukturen in Höhe von rund 700 Mio €. Beide Flughäfen weisen eine ähnliche Verkehrsstruktur mit über 90 % Inlandsverkehr auf und sind im Wesentlichen durch Originärverkehre geprägt. Vor allem der im Norden Brasiliens gelegene Flughafen Fortaleza bietet durch die geografisch günstige Lage zu Nordamerika und Europa sowie die wirtschaftlich noch relativ unterentwickelte Region überdurchschnittliche Wachstumspotenziale. Auch der im südlichen Teil des Landes gelegene Flughafen Porto Alegre bietet solides Wachstumspotenzial, allerdings auf einem niedrigeren Niveau. Der Flughafen Fortaleza war mit gut 5,9 Mio Passagieren im vergangenen Geschäftsjahr der zwölftgrößte Flughafen in Brasilien. Die größte Fluggesellschaft am Standort ist die brasilianische TAM mit 36 %, gefolgt von GOL mit 31 % sowie Avianca mit 13 % Marktanteil. Wesentliche Investitionen werden in die Modernisierung und Erweiterung des Terminals getätigt. Der Flughafen Porto Alegre ist mit circa 8,0 Mio Passagieren der neungrößte des Landes. Größte Airline am Standort ist GOL mit 33 %, gefolgt von TAM mit 27 % und Azul mit 26 % Marktanteil. Investitionsschwerpunkte werden neben der Modernisierung und Erweiterung der beiden Terminals sowie Vorfeldpositionen auch die Verlängerung der Start- und Landebahn sein. Der Standort Ljubljana ist der Hauptstadt- und zugleich mit rund 1,7 Mio Passagieren der größte Flughafen Sloweniens. Seine weitere Entwicklung steht daher maßgeblich im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und touristischen Prosperität des Landes sowie der Entwicklung angrenzender Regionen und deren Flughäfen, wie beispielsweise Zagreb in Kroatien oder Triest in Italien. Wesentlicher Kunde in Ljubljana ist die Fluggesellschaft Adria Airways, die rund 60 % des Passagierverkehrs bedient. Darüber hinaus werden diverse Destinationen unter anderem über Low-Cost-Verkehre bedient, welche in den letzten Jahren am Standort Ljubljana deutliche Marktanteilsgewinne verzeichnen konnten. Zur Erhöhung der Servicequalität des Flughafens und zur Verbesserung der operativen Abläufe sind kurz- und langfristige Investitionen notwendig. Die größte Investition in diesem Zusammenhang stellt die Erweiterung des Terminals dar. Die 14 griechischen Regionalflughäfen werden seit 11. April 2017 von Fraport Greece betrieben. Hierzu zählen die Flughäfen in Kerkyra (Korfu), Chania (Kreta), Kefalonia, Kavala, Aktio/Prevezka, Thessaloniki, Zakynthos, Mykonos, Skiathos, Santorin (Thira), Kos, Mytilini (Lesbos), Rhodos sowie Samos. Mit knapp 27,6 Mio Passagieren im Geschäftsjahr 2017, und einem Wachstum von 10,3 % gegenüber Vorjahr, profitierten die Standorte in hohem Maße von der Attraktivität Griechenlands als Tourismusdestination, sicherlich aber auch von der Veränderung des Tourismusverkehrs in die Türkei. Der hohe Anteil der internationalen Reisenden von 75 % zeigt die Bedeutung Griechenlands als Feriendestination. Mit rund 23 % stellen Passagiere aus Großbritannien die stärkste Passagiergruppe dar. Aegean Airlines/Olympic Air ist, gemessen an den Passagierzahlen, die größte Fluggesellschaft an den 14 Flughäfen mit einem Passagieranteil von rund 21 %, gefolgt von Ryanair mit rund 13 % Passagieranteil. Die 40-jährigen Konzessionen sehen ein Investitionsvolumen in die Flughafen-Infrastrukturen in den ersten vier Jahren von rund 400 Mio € vor. Der größte Teil fließt in ein umfangreiches Ausbau- und Erweiterungsprogramm. An den Standorten werden unter anderem fünf neue Terminals gebaut und sechs bestehende erweitert. Der Standort Lima in Peru profitiert unverändert von der verhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Wachstumsrate des Landes sowie von einer weiterhin zunehmenden touristischen Nachfrage. Darüber hinaus profitiert der Flughafen von der guten geografischen Lage, die insbesondere für den Umsteigeverkehr zwischen Süd- und Nordamerika attraktiv ist. Der Flughafen Jorge Chávez ist Perus bedeutendster Flughafen und zählte mit gut 20,6 Mio Passagieren im vergangenen Geschäftsjahr erneut zu den zehn größten Flughäfen Südamerikas. Hauptkunde des Standorts ist die zur LATAM-Gruppe gehörende Fluggesellschaft LAN Peru, die mehr als die Hälfte der Passagiere des Flughafens befördert. Aufgrund des Passagierwachstums stoßen die Kapazitäten des Standorts Lima an ihre Grenzen. Im Oktober 2017 wurde daher mit der Ausschreibung für den Bau eines neuen Terminals, einer neuen Start- und Landebahn inklusive Vorfeldern und Taxiways sowie weiterer peripherer Infrastruktur begonnen. Der Vertragsabschluss und Beginn der Bauarbeiten sind für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen. Der Ausbau des Flughafens mit geplanten Investitionen von rund 1,5 Mrd US-$ ist notwendig, um die für das erwartete Verkehrswachstum adäquate Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können und die Wettbewerbsposition in Südamerika weiter zu stärken. Die Fertigstellung der zweiten Start- und Landebahn ist für 2021, die Fertigstellung des Terminals für 2024 geplant. Die Schwarzmeer-Flughäfen in Burgas und Varna waren mit knapp 3,0 Mio beziehungsweise etwa 2,0 Mio Passagieren nach Sofia die zweit- und drittgrößten Passagierflughäfen Bulgariens. Wesentliche Passagiergruppen der Standorte waren Fluggäste aus Deutschland (gut 19 %), Russland (etwa 18 %) und Großbritannien (circa 12 %). Durch die Terminal-Inbetriebnahmen im Geschäftsjahr 2013 bieten beide touristischen Standorte zunächst ausreichend Kapazität, um das mittelfristig erwartete Wachstum der Regionen bedienen zu können. Zudem sehen die Planungen sukzessive Erweiterungsmaßnahmen vor, wie beispielsweise den Ausbau des Abflugbereichs am Flughafen Burgas, der bis zum Jahr 2021 abgeschlossen sein soll. Mit rund 26,3 Mio Passagieren war der Flughafen in Antalya im vergangenen Geschäftsjahr nach den Flughäfen Atatürk und Sabiha Gökçen in Istanbul der drittgrößte Passagierflughafen der Türkei und einer der wesentlichen touristischen Flughäfen der Mittelmeerregion. Größte Passagiergruppen waren Reisende aus Russland und Deutschland mit Anteilen von rund 39 % beziehungsweise 22 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist es insbesondere bei den Passagieren aus Russland nach Beendigung der russischen Sanktionen gegen touristische Charterverkehre zu deutlichen Aufholeffekten gekommen, da in 2017 weitere Sanktionen seitens der russischen Regierung ausblieben. Die Zahl der Passagiere aus Westeuropa lag allerdings aufgrund der teilweise angespannten Lage in der Türkei unter Vorjahresniveau. Die Entwicklung des Verkehrs in Antalya ist weiterhin mit Unsicherheiten behaftet. Verpflichtende Investitionen in die Flughafeninfrastruktur sind nicht mehr zu tätigen. Der Flughafen Xi'an war im vergangenen Geschäftsjahr der achtgrößte Flughafen in China und beförderte rund 41,9 Mio Fluggäste. Der Standort ist im Wesentlichen durch einen hohen Anteil am originären Verkehr geprägt. Am Standort entwickeln sich mehrere Fluggesellschaften mit Wachstumsraten im zweistelligen Bereich sehr dynamisch. Dabei ist die China Eastern Airlines mit knapp 30 % Marktanteil die größte Passagier-Fluggesellschaft. Weiteres Potenzial bietet dem Flughafen der Transfermarkt, der bislang nur gering ausgeprägt ist. Wegen der hohen Wachstumsperspektiven des Standorts werden in den nächsten Jahren weitere Ausbaumaßnahmen vorgenommen. Weitere Informationen zur Geschäftsentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr sind dem Kapitel "Wirtschaftsbericht" ab Seite 25 zu entnehmen. StrukturVeränderungen gegenüber dem VorjahrVerglichen mit dem Vorjahr haben sich im Geschäftsjahr 2017 keine grundlegenden Änderungen an der rechtlichen und organisatorischen Struktur ergeben. Wesentliche Anteilserhöhungen oder -reduzierungen haben nicht stattgefunden. Eine detaillierte Übersicht der Anteilsverhältnisse ist im Anhang in Tz. 47 dargestellt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde die Frankfurt Airport Retail GmbH & Co. KG gegründet. Das Joint Venture zwischen der Fraport AG und dem Unternehmen Gebr. Heinemann betreibt alle Heinemann Duty Free & Travel Value Shops und Concept Stores am Standort Frankfurt. Ziel ist es, den Passagieren ein komfortables Einkaufserlebnis zu bieten und durch Verknüpfung der Fachkompetenz beider Geschäftspartner die Ertragskraft zu optimieren. Zum 11. April 2017 wurde der operative Betrieb der 14 griechischen Regionalflughäfen übernommen. Die Laufzeit der Konzessionen beträgt 40 Jahre. Damit verpflichtet sich Fraport Greece, in die Flughafeninfrastruktur zu investieren und die Flughäfen durch optimierte Prozesse und Einsatz von spezifischem Know-how weiter zu entwickeln (siehe auch Kapitel "Wesentliche Ereignisse" ab Seite 28). Anfang Juni 2017 hat die Fraport AG im Zusammenhang mit dem Management und Betrieb der Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre in Brasilien sämtliche Anteile an zwei dafür gegründeten Gesellschaften Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Porto Alegre und Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Fortaleza übernommen. Die neugegründeten Gesellschaften waren im Geschäftsjahr 2017 operativ noch nicht tätig. Die operative Übernahme des Betriebs der Gesellschaften erfolgte am 2. Januar 2018. Seit 1. Juli 2017 arbeitet die Fraport AG zusammen mit den Konzern-Unternehmen FRA Vorfeldkontrolle und FraGround im Gemeinschaftsbetrieb. Diese Neuaufstellung -insbesondere die gemeinsame Steuerung der wesentlichen personellen und sozialen Angelegenheiten -gewährleistet durch engere Abstimmung der Prozesse und verbesserte Zusammenarbeit aller Beteiligten die Qualität der Bodenabfertigung. Mit dieser Regelung der arbeitsorganisatorischen Kooperation endeten die Arbeitnehmerüberlassung und der Einsatz von Fremdpersonal des Konzern-Unternehmens FraGround bei der Fraport AG. Der von der Fraport AG an das Konzern-Unternehmen FraGround zu erstattende Anteil der gemeinsam erbrachten Leistungen wird fortan als Fremdleistung im Gemeinschaftsbetrieb bei der Fraport AG abgebildet. Zum Portfolio gehören die Gepäck-, Fracht- und Flugzeugabfertigung sowie der Passagier-, Gepäck- und Frachttransport. Die Abbildung der Check-in- und VIP-Prozesse wie auch der technischen Dienstleistungen runden die Produktpalette ab. Zum 1. Januar 2018 wurde der Strategische Geschäftsbereich "Airport Security Management" vollständig in den Strategischen Geschäftsbereich "Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit" der Fraport AG integriert. Durch die Zusammenführung der beiden Strategischen Geschäftsbereiche werden Schnittstellen reduziert und die Verantwortlichkeiten sinnvoll konzentriert. Dies wird sich mittelfristig positiv auf die Effizienz und Qualität der Leistungserbringung auswirken. Des Weiteren ermöglicht die Zusammenführung einen verbesserten Kundenfokus und eine übergeordnete Steuerung aller Aktivitäten innerhalb der Terminals in Frankfurt aus einer Hand. Rechtliche StrukturIm Gegensatz zu zeitlich befristeten Flughafen-Betreibermodellen besitzt und betreibt die Muttergesellschaft des Fraport-Konzerns, die Fraport AG, den Frankfurter Flughafen als Eigentümerin zeitlich unbefristet. Die seit 2001 börsengelistete Fraport AG ist mit knapp 10.200 Beschäftigten zugleich die größte Einzelgesellschaft des Konzerns. Sie hält direkt oder indirekt die Anteile an den weiteren Konzern-Unternehmen (Unternehmen gemäß § 313 Absatz 2 HGB) und hat ihren Firmensitz in Frankfurt am Main. Inklusive des Standorts Frankfurt war die Fraport AG zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses mittels Konzern-Unternehmen an 29 Flughäfen aktiv. Zu den bedeutendsten Unternehmen zählten dabei die Konzern-Unternehmen Lima (Konzessionsvertrag zum Betrieb des Flughafens Lima bis 2041 mit Verlängerungsoption), Fraport Greece A & B (Konzessionsverträge zum Betrieb von 14 Regionalflughäfen bis 2057), Fortaleza und Porto Alegre (Konzessionsverträge zum Betrieb des Flughafens Fortaleza bis 2047 sowie des Flughafens Porto Alegre bis 2042), Antalya (Konzessionsvertrag zum Betrieb der Terminals bis 2024), Twin Star (Konzessionsvertrag zum Betrieb der Flughäfen in Varna und Burgas bis 2041), Fraport USA (Verträge zum zeitlich befristeten Vertrieb von Retail-/Einzelhandelsflächen an den Flughäfen Baltimore, Cleveland sowie Pittsburgh), Fraport Slovenija (Recht zur Nutzung des Flughafens in Ljubljana bis 2054) und Xi'an (Kapitalanteil an der Betreibergesellschaft des Flughafens in Xi'an). Organisatorische StrukturAls Leitungsorgan trägt der Vorstand die strategische und operative Verantwortung des Unternehmens. Der Vorstand setzte sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses aus den vier Mitgliedern Dr. Stefan Schulte (Vorsitz), Anke Giesen (Vorstand Operations), Michael Müller (Vorstand Arbeitsdirektor) und Dr. Matthias Zieschang (Vorstand Controlling und Finanzen) zusammen. Eine detaillierte Beschreibung der Struktur und Arbeitsweisen des Leitungs- und Kontrollorgans ist in der "Gemeinsamen Erklärung zur Unternehmensführung" dargestellt. Die jährlich aktualisierte Gemeinsame Erklärung zur Unternehmensführung ist nicht Bestandteil der Jahresabschlussprüfung durch den Abschlussprüfer und dem gleichnamigen Kapitel des Geschäftsberichts zu entnehmen. Zur Steuerung der Fraport AG hat der Vorstand diese in Strategische Geschäftsbereiche, Servicebereiche und Zentralbereiche gegliedert. Während die Unternehmensbereiche ausschließlich am Standort Frankfurt tätig sind, erwirtschaften die Beteiligungen (Konzern-Unternehmen) der Fraport AG auch maßgebliche Ergebnisse außerhalb von Frankfurt. Die Organisation der Fraport AG zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses stellte sich wie folgt dar: OrganisationsstrukturStrategische GeschäftsbereicheAkquisitionen und Beteiligungen Bodenverkehrsdienste Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit Handels- und Vermietungsmanagement ServicebereicheInformations- und Kommunikationsdienstleistungen Integriertes Facility Management Projekt Ausbau Süd Zentrales Infrastrukturmanagement ZentralbereicheControlling Finanzen und Investor Relations Interne Revision Personal Führungskräfte In-/Ausland Personalserviceleistungen Rechnungswesen Rechtsangelegenheiten und Compliance Unternehmensentwicklung, Umwelt und Nachhaltigkeit Unternehmenskommunikation Zentraler Einkauf und Bauvergabe StrategieDer Vorstand steuert die Fraport AG nach den Zielen des Konzern-Leitbilds, die er in die Konzern-Strategie überführt hat. Eine Strategie isoliert, für die Fraport AG, ist nicht vorhanden. Nähere Informationen sind dem Geschäftsbericht 2017 im Kapitel "Strategie" zu entnehmen. SteuerungIm Kapitel Steuerung werden die bedeutsamsten Kennzahlen erläutert, durch die der Vorstand vorrangig die ergriffenen unternehmerischen Maßnahmen messbar macht und bewertet. Dabei unterscheidet der Vorstand zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Veränderungen gegenüber dem VorjahrDie nichtfinanziellen Leistungsindikatoren hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2017 einer Prüfung unterzogen. So werden ab dem Geschäftsjahr 2018 die Pünktlichkeitsquote, die Anlagenverfügbarkeitsquote sowie die 1.000-Mann-Quote nicht mehr als nichtfinanzieller Leistungsindikator definiert. Gleichwohl werden im Lagebericht 2017 die Entwicklung sowie der Vergleich zur gegebenen Prognose des Lageberichts 2016 dieser Kennzahlen im Kapitel "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" ab Seite 38 dargestellt. Als bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wurden ab der Lageberichterstattung 2017 die Quote der Frauen in Führungspositionen (1. und 2. Ebene), die Krankenquote sowie die CO2 -Emission definiert und in die Berichterstattung sowie den Prognosebericht aufgenommen. Nähere Informationen beinhalten die entsprechenden Abschnitte des folgenden Kapitels. Finanzielle LeistungsindikatorenDie wachstumsorientierte Entwicklung finanzieller Leistungsindikatoren ist für die Fraport AG maßgeblich für den langfristigen Unternehmenserfolg. Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren verwendet die Fraport AG vor allem Kennzahlen der Ertragslage sowie der Vermögens- und -Finanzlage. Im Einklang mit der langfristig orientierten Unternehmensausrichtung steuert und bewertet der Vorstand die Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren ebenfalls unter Berücksichtigung der langfristig prognostizierten Marktentwicklungen. In diesem Kontext kann es durch strategische Maßnahmen -beispielsweise die Umsetzung größerer Investitionsprojekte oder den Ausbau des internationalen Geschäfts -auch zu einer kurz- bis mittelfristigen Belastung der finanziellen Leistungsindikatoren kommen, solange langfristig eine positive Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unterstellt wird und die Maßnahmen nicht mit unverhältnismäßig hohen Risiken für das Unternehmen behaftet sind. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren und ihre Bedeutung für die Fraport AG sind im Folgenden dargestellt. Die Beschreibung ihrer Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr ist in den Kapiteln "Ertragslage" sowie "Vermögens- und Finanzlage" ab Seite 34 zu finden. Diesbezügliche Prognosewerte für das Geschäftsjahr 2018 sind im Kapitel "Geschäftsausblick" ab Seite 63 enthalten. Kennzahlen der ErtragslageDie Ertragslage umfasst die Darstellung und Erläuterung maßgeblicher Ergebnisbestandteile und -kennzahlen. Während die Ertragslage im Rahmen der turnusgemäßen Berichterstattung vergangenheitsorientiert über die Geschäftsentwicklung berichtet und in der Prognoseberichterstattung prognostiziert wird, werden für interne planerische Zwecke auch regelmäßig Ertragsprognosen für langfristige Zeiträume erstellt. Die hieraus resultierenden Informationen sind für den Vorstand wesentlich für die langfristige Steuerung des Unternehmens. Die für die Fraport AG bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse - als wesentlicher Bestandteil der Gesamtleistung, das EBITDA (betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen), das EBIT (betriebliches Ergebnis), das EBT und der Jahresüberschuss. Berechnung bedeutsamster finanzieller Leistungsindikatoren![]() Das EBITDA ist Bestandteil der Vorstandsvergütung und unterstreicht die Relevanz dieser finanziellen Kennzahlen als Steuerungselement (siehe auch Kapitel "Vergütungsbericht" ab Seite 16; Definitionen zur Berechnung der Finanzkennzahlen sind dem Glossar auf Seite 115 zu entnehmen). Kennzahlen der Vermögens- und FinanzlageDas Ergebnis der strategisch ergriffenen Maßnahmen und der operativen Geschäftstätigkeit der Fraport AG bildet sich neben der Ertragslage auch in der Vermögens- und Finanzlage ab. Für die Fraport AG sind dabei insbesondere die Entwicklungen des Eigenkapitals, der Eigenkapitalquote, der Liquidität beziehungsweise der Netto-Finanzschulden, der Gearing Ratio, des Operativen Cash Flows und des Free Cash Flows von wesentlicher Bedeutung. Die Höhe des Eigenkapitals beziehungsweise der Eigenkapitalquote stellt für die Fraport AG die Grundlage der aktuellen und zukünftigen Geschäftstätigkeit dar. So ist beispielsweise zur Finanzierung großer strategischer Projekte eine solide Eigenkapitalbasis unerlässlich. In diesem Zusammenhang stand auch der Börsengang des Unternehmens im Geschäftsjahr 2001, der zu einer maßgeblichen Erhöhung des Eigenkapitals um rund 900 Mio € führte und die wesentliche Basis zur Finanzierung des Ausbaus am Standort Frankfurt sowie des internationalen Geschäfts bildete. Neben dem Eigenkapital dienen dem Vorstand insbesondere die Liquidität beziehungsweise die Netto-Finanzschulden und die Gearing Ratio als bedeutsamste finanzielle Kennzahlen zur Bewertung der Finanzlage. Die Gearing Ratio gibt den Verschuldungsgrad der Fraport AG an und variiert grundsätzlich je nachdem, in welcher Phase eines Investitionszyklus sich die Gesellschaft befindet. So steigt die Gearing Ratio gewöhnlich in Zeiten hoher Investitionstätigkeit und sinkt, wenn das Unternehmen weniger investiert. Im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm am Standort Frankfurt hat der Vorstand definiert, dass die Gearing Ratio einen Wert von circa 140 % nicht nachhaltig übersteigen soll. Zusätzlich zur Gearing Ratio nutzt der Vorstand den Operativen und den Free Cash Flow als wichtige Leistungsindikatoren zur Beurteilung der Finanzkraft der Fraport AG. Der Free Cash Flow gibt Aufschluss darüber, wie viele finanzielle Mittel dem Unternehmen aus der operativen Geschäftstätigkeit einer Periode nach Abzug der operativen Investitionstätigkeit zur Verfügung stehen. Diese freien Mittel können wiederum thesauriert werden, um die Liquidität des Unternehmens zu erhöhen und diesem als finanzielles Polster für zukünftige Investitionen zur Verfügung zu stehen beziehungsweise den Verschuldungsgrad (die Gearing Ratio) zu verringern und/oder den Aktionären als Dividende ausgeschüttet zu werden (Definitionen zur Berechnung der Finanzkennzahlen sind im "Glossar" auf Seite 115 zu finden). Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenZusätzlich zu den Kennzahlen der finanziellen Entwicklung misst sich die Fraport AG an der Entwicklung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren, die ebenfalls für den langfristigen Unternehmenserfolg wesentlich sind. Zu diesen bedeutsamsten Leistungsindikatoren zählen beispielsweise die durch die Passagiere wahrgenommene Servicequalität am Flughafen Frankfurt, die Krankenquote und die CO2 -Emission. Für eine bessere Steuerung hat der Vorstand die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren den Kategorien "Kundenzufriedenheit und Produktqualität", "Attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber", "Gesundheits- und Arbeitsschutz" sowie "Klimaschutz" zugeordnet. Die im Sinne des DRS 20 in der Fassung des DRÄS 8 bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und ihre Relevanz für die Fraport AG sind im Folgenden dargestellt. Die Beschreibung ihrer Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr ist im Kapitel "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" ab Seite 38 beschrieben. Diesbezügliche Prognosewerte für das Geschäftsjahr 2018 sind im Kapitel "Geschäftsausblick" ab Seite 63 enthalten. Weitere Informationen zum Thema "Corporate Social Responsibility" sind der Unternehmens-Homepage unter www.fraport.de/verantwortung sowie dem Kapitel "Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht" des Geschäftsberichts 2017 zu entnehmen. Beide Berichterstattungen sind kein Bestandteil dieses Lageberichts sowie der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer. Kundenzufriedenheit und ProduktqualitätDie Qualität der erbrachten Leistungen und die damit einhergehende Zufriedenheit der Kunden sind für die Fraport AG entscheidende Wettbewerbsfaktoren und von großer Bedeutung für den langfristigen Geschäftserfolg. Klares Ziel ist, die Steigerung der eigenen Qualität und eine Kundenzufriedenheit auf hohem Niveau. Zur Messung und Steuerung nutzt die Fraport AG eine Vielzahl von Leistungsindikatoren. Zu den bedeutsamsten Indikatoren zählen am Standort Frankfurt die Globalzufriedenheit der Passagiere sowie die Gepäck-Konnektivität. Die Globalzufriedenheit beschreibt die generelle Zufriedenheit der Passagiere mit der Reiseprozesskette und dem Service am Flughafen Frankfurt. Trotz der voraussichtlichen temporären Überlastung der Terminalinfrastruktur durch das Verkehrswachstum in den nächsten Jahren strebt die Fraport AG als Zielwert für die Globalzufriedenheit einen Wert von mindestens 80 % an. Mit der Inbetriebnahme des Flugsteigs G soll die Zufriedenheit der Passagiere ab 2021 mindestens 82,5 % betragen. Ab 2025 und mit der Kapazitätserweiterung durch das Terminal 3 hat sich die Fraport AG einen Wert von 85 % als Ziel gesetzt. In Frankfurt wird die Zufriedenheit der Passagiere vor allem durch Befragungen erhoben. Die Steuerungsrelevanz der Passagierzufriedenheit wird zudem durch die Berücksichtigung als Bestandteil der Vorstandsvergütung deutlich (siehe auch Kapitel "Vergütungsbericht" ab Seite 16). Die Gepäck-Konnektivität gibt Auskunft über die am Flughafen Frankfurt zeitgerecht verladenen Gepäckstücke im Verhältnis zum gesamten Abfluggepäck in Prozent. Die Gepäck-Konnektivität misst unter anderem die Performance des Flughafens im Rahmen seiner Funktion als Hub mit einem Umsteigeanteil von mehr als 55 % und dem damit verbundenen hohen Anteil an Transfergepäck. Mit wachsendem Gepäckaufkommen steigt zudem die Herausforderung, möglichst wenige Gepäckstücke fehlzuleiten. Dabei zeugt eine hohe Konnektivität von der guten Qualität der Gepäckprozesse. Ziel ist es, langfristig eine Gepäck-Konnektivität von mehr als 98,5 % zu erreichen. Die Pünktlichkeitsquote gibt an, wie viele Flüge pünktlich in Frankfurt gestartet und gelandet sind, wobei ein Flug gemäß International Air Transport Association (IATA) nach 15 Minuten als verspätet gilt. Die Verfügbarkeit von Mobilitätsanlagen in Terminals ist insbesondere für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität wichtig. Die Fraport AG erhebt diese Verfügbarkeit am Standort Frankfurt mittels der Anlagenverfügbarkeitsquote. Sowohl die Pünktlichkeitsquote als auch die Anlagenverfügbarkeitsquote werden zukünftig nicht weiter als nichtfinanzieller Leistungsindikator berichtet. Beide operative Kennzahlen sind von untergeordneter Bedeutung beziehungsweise im Falle der Pünktlichkeitsquote nur sehr begrenzt von der Fraport AG steuerbar. Gleichwohl werden für 2017 die Entwicklung sowie der Vergleich zur gegebenen Prognose 2016 dieser Kennzahlen im Kapitel "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" ab Seite 38 dargestellt. Attraktiver und verantwortungsvoller ArbeitgeberEbenso wie die Kundenzufriedenheit und Produktqualität ist die Attraktivität und Verantwortung als Arbeitgeber für die Fraport AG ein zentraler Aspekt zur langfristigen Sicherung des Geschäftserfolgs. Unter Attraktivität versteht das Unternehmen die Schaffung guter Arbeitsbedingungen zur Gewinnung und Bindung engagierter und qualifizierter Mitarbeiter. Um ihre Attraktivität und Verantwortung als Arbeitgeberin messbar zu machen und steuern zu können, nutzt die Fraport AG verschiedene Leistungsindikatoren, wie die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die Quote der Frauen in Führungspositionen. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist ein zentrales Instrument zur Messung der Stimmung unter den Mitarbeitern. Die Fraport AG ist überzeugt, dass zufriedene Mitarbeiter eine höhere Kundenbindung und bessere Leistungen erzielen. Die Kennzahl wird jährlich durch eine Befragung der Beschäftigten der Fraport AG erhoben. Die Relevanz der Mitarbeiterzufriedenheit wird zudem durch die Berücksichtigung als Bestandteil der Vorstandsvergütung deutlich (siehe auch Kapitel "Vergütungsbericht" ab Seite 16). Die Kennzahl errechnet sich aus neun Zufriedenheitsaspekten und zeigt in den Detailauswertungen mögliche Verbesserungspotenziale auf. Der Vorstand strebt grundsätzlich eine Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit gegenüber dem jeweiligen Vorjahreswert an (Indexwert analog Schulnotensystem). Herausforderungen, wie zum Beispiel die spürbaren Auswirkungen des demografischen Wandels und der höheren Belastung -vor allem der operativen Beschäftigten -durch das Verkehrswachstum, begegnet die Fraport AG mit verstärkter Rekrutierung in diesem Bereich. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber respektiert und fördert die Fraport AG persönliche Unterschiedlichkeit und legt Wert darauf, dass sich dies im Umgang miteinander widerspiegelt. Vielfalt (Diversity) ist für die Fraport AG ein wichtiges Ziel, das das Unternehmen im Rahmen seines Diversity-Managements systematisch angeht. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Fraport AG bei der Förderung von Frauen für Führungspositionen der Ebenen 1 und 2 unterhalb des Vorstands. In der Berichterstattung werden Führungskräfte, die an den Vorstand berichten, der Ebene 1 zugeordnet. Führungskräfte, die an diese erste Führungsebene berichten, werden der Ebene 2 zugeordnet. Dies entspricht auch der Zielsetzung des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst". Das Ziel ist, bis 2021 den Anteil von Frauen in Führungspositionen über beide Ebenen auf 30 % zu steigern. Gesundheits- und ArbeitsschutzDurch ein präventives Gesundheitsmanagement trägt die Fraport AG als verantwortungsvolle Arbeitgeberin zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei und beugt arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vor. Die Effektivität der Maßnahmen des Gesundheitsmanagements evaluiert die Fraport AG unter anderem mit der Erhebung der Krankenquote. Die Berechnung ohne Berücksichtigung von Fehlzeiten außerhalb der Entgeltfortzahlung (sogenannte Langzeitkranke) spiegelt vor allem die Entwicklung der kurz- und mittelfristigen Erkrankungen wider. Die Auswirkungen des demografischen Wandels im Unternehmen und der Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters der Beschäftigten tragen unter anderem zu einer kontinuierlichen linearen Zunahme der Erkrankungen bei. Die Begrenzung oder Umkehr der wegen unter anderem saisonal- und altersbedingten Fehlzeiten grundsätzlich steigenden Tendenz der Krankenquote steht im Fokus. Ziel ist eine maximale Quote von 7,2 % bis 2025. Die Effektivität der Arbeitssicherheitsmaßnahmen misst die Fraport AG unter anderem anhand der Anzahl der Arbeitsunfälle und daraus abgeleitet der 1.000-Mann-Quote. Der Vorstand hat in 2017 entschieden, sich auf die Krankenquote als nichtfinanziellen Leistungsindikator zu fokussieren. Die 1.000-Mann-Quote wird daher zukünftig nicht weiter als nichtfinanzieller Leistungsindikator berichtet. Gleichwohl werden für 2017 abschließend die Entwicklung sowie der Vergleich zur gegebenen Prognose 2016 dieser Kennzahl im Kapitel "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" ab Seite 38 dargestellt. Ab 2018 wird das Thema "Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung" im Kapitel "Beschäftigte" berichtet. KlimaschutzDer Betrieb eines Flughafens und der Luftverkehr haben Auswirkungen auf die Umwelt. Die Fraport AG sieht sich in der Verantwortung, die davon ausgehenden ökologischen Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Bestandteil der Unternehmens-Umweltpolitik sind der nachhaltige, schonende und vorsorgende Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen. Hierzu ist in der Fraport AG ein Umweltmanagementsystem installiert. Als bedeutsamste Kennzahl zur Messung der Umweltauswirkungen hat der Vorstand die CO2 -Emission bestimmt. Ziel ist es, die CO2 -Emission, welche die Fraport AG unmittelbar oder mittelbar verantwortet, bis zum Jahr 2030 auf 80.000 t zu senken. FinanzmanagementZentrale Ziele des Finanzmanagements der Fraport AG sind die Liquiditätssicherung, die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken, die Erzielung einer angemessenen Rentabilität und die Sicherung der Flexibilität. Der Sicherung der Liquidität gilt dabei oberste Priorität. Diese wird grundsätzlich, aufbauend auf einer angemessenen Eigenkapitalausstattung, sowohl durch die Innenfinanzierung - über den operativen Cash Flow - als auch durch die Außenfinanzierung -mittels Fremdkapital -sichergestellt. Im Folgenden wird dargestellt, wie das Finanzmanagement in der Fraport AG umgesetzt wird. Zur Sicherstellung der Liquidität im Rahmen des Finanzmanagements verfolgt die Fraport AG das Ziel einer ausgewogenen Finanzierung aus bilateralen Krediten, Anleihen (Kapitalmarkt), Kreditmitteln von Förderkreditinstituten und Schuldscheindarlehen. Die wesentlichen in der nahen Zukunft anstehenden Finanzierungsmaßnahmen in der Fraport AG resultieren vor allem aus der Refinanzierung bestehender Finanzierungsfälligkeiten, aus dem Kapitalbedarf insbesondere für die Investitionen in das Terminal 3 am Standort Frankfurt sowie aus möglichen weiteren Akquisitionen im Ausland. Die Auswahl der geeigneten Finanzierungsinstrumente erfolgt dabei opportunistisch, das heißt, abhängig von der Preisattraktivität, der jeweiligen Verfügbarkeit dieser Finanzierungsmittel sowie der Höhe des Finanzierungsvolumens immer unter Beachtung und Einhaltung eines ausgewogenen Finanzierungsmixes. Einhergehend mit der Langfristigkeit der Investitionen erfolgt auch die Finanzierung dieser Projekte überwiegend langfristig. Kreditaufnahmen können im Einklang mit der Finanzrichtlinie sowohl mit einem fixen als auch einem variablen Zinssatz aufgenommen werden. Zur Reduzierung von Zinsrisiken aus variablen Kreditaufnahmen können grundsätzlich Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen werden. Darüber hinaus hält die Fraport AG zur Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit von Finanzierungsquellen eine strategische Liquiditätsreserve vor. Der mittel- und langfristige Anlagehorizont entspricht dabei weitestgehend der langfristigen Mittelabflusserwartung. Zur Deckung kurzfristig erwarteter Auszahlungen nutzt die Fraport AG die operative Liquidität und hält Termingeldanlagen sowie liquide Wertpapiere mit kurzer Restlaufzeit. Ausfallrisiken im Zuge der Liquiditätsvorhaltung begrenzt die Fraport AG mit einer breit diversifizierten Mittelanlage. Basierend auf dieser Strategie hat es innerhalb des Asset Managements in den vergangenen Geschäftsjahren weder Ausfälle noch Verluste gegeben. Zur Verbesserung der Rentabilität wird innerhalb des Assets Managements zum Großteil in Unternehmensanleihen mit Rating -in selektiven Fällen aber auch ohne Rating -investiert. Ein Großteil der Anlagen bezieht sich dabei auf börsennotierte Unternehmensanleihen und Commercial Paper, Termingeldanlagen bei Banken sowie Schuldscheindarlehen. Sämtliche Anlagen sind fungibel beziehungsweise können jederzeit kurzfristig liquidiert werden. Rechtliche AngabenAls börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland unterliegt die Fraport AG einer Vielzahl gesetzlich vorgeschriebener Angabepflichten. Wichtige Berichtspflichten, die sich hieraus für den vorliegenden Lagebericht ergeben, sind im Folgenden aufgeführt. Übernahmerechtliche AngabenDas Grundkapital der Fraport AG beträgt 924.687.040 €. Es ist in 92.468.704 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Gesellschaft hält eigene Aktien (77.365 Stück), die bilanziell vom Grundkapital abgesetzt werden. Das zum 31. Dezember 2017 in der Handelsbilanz ausgewiesene und um die eigenen Aktien verminderte gezeichnete Kapital beträgt 923.913.390 € (92.391.339 Stückaktien). Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Nähere Informationen betreffend des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 2 AktG sind dem Anhang Tz. 28 zu entnehmen. Aufgrund des zwischen dem Land Hessen und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH geschlossenen Konsortialvertrags vom 18./23. April 2001, mit Ergänzung vom 2. Dezember 2014, betrug der gemäß § 22 Absatz 2 WpHG zusammengerechnete Stimmrechtsanteil der beiden Gesellschafter an der Fraport AG zum 31. Dezember 2017 51,34 %. Davon entfielen auf das Land Hessen 31,31 % und auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH 20,03 %. Der Stimmrechtsanteil der Stadt Frankfurt am Main an der Fraport AG besteht mittelbar über das Tochterunternehmen Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH. Gemäß der letzten offiziellen Meldungen nach WpHG oder den eigenen Angaben der Aktionäre waren weitere Stimmrechte an der Fraport AG wie folgt zuzuordnen (Stand jeweils 31. Dezember 2017): Deutsche Lufthansa AG 8,44 %, Lazard Asset Management LLC 5,05 % und BlackRock Inc. 3,12 %. Die relativen Anteile wurden an die aktuelle Gesamtzahl der Aktien zum Bilanzstichtag angepasst und können daher von der Höhe zum Meldezeitpunkt beziehungsweise den eigenen Angaben der Anteilseigner abweichen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes (§§ 84, 85 AktG). Nach § 179 Absatz 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 11 Absatz 3 der Satzung ist der Aufsichtsrat zu Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen bedarf es zur Änderung der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der nach § 18 Absatz 1 der Satzung grundsätzlich mit Vorliegen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zustande kommt. Sofern ausnahmsweise nach gesetzlichen Vorschriften eine höhere Kapitalmehrheit erforderlich ist (wie bei Änderung des satzungsmäßigen Gegenstands des Unternehmens, § 179 Absatz 2 Satz 2 AktG, oder bei Schaffung eines bedingten Kapitals, § 193 Absatz 1 Satz 1 AktG), bedarf der Hauptversammlungsbeschluss einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Auf der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 wurde unter Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals ein neues genehmigtes Kapital von 3,5 Mio € beschlossen, das zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Fraport AG und der von ihr beherrschten Unternehmen genutzt werden kann (siehe auch Anhang Tz. 27). Der Vorstand ist nunmehr ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 22. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3,5 Mio € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. In 2017 wurden aus dem genehmigten Kapital 342.850 € für die Ausgabe von Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms verwendet. Nach einer Prüfung der betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Verfahrens wird ab dem Geschäftsjahr 2018 darauf verzichtet, die Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer über die Nutzung des genehmigten Kapitals zu realisieren. Zukünftig sollen die dafür benötigten Aktien durch das Unternehmen am Markt erworben werden. AbhängigkeitsberichtAufgrund der Beteiligungen des Landes Hessen in Höhe von 31,31 % (im Vorjahr: 31,32 %) und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH in Höhe von 20,03 % (im Vorjahr: 20,00 %) und des zwischen diesen Gesellschaftern geschlossenen Konsortialvertrags vom 18./23. April 2001, mit Ergänzung vom 2. Dezember 2014, ist die Fraport AG ein abhängiges Unternehmen der öffentlichen Hand. Ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag besteht nicht. Der Vorstand der Fraport AG erstellt daher gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Am Ende des Berichts hat der Vorstand folgende Erklärung abgegeben: "Der Vorstand erklärt, dass nach den Umständen, die uns jeweils in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, die Fraport AG bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Im Berichtsjahr wurden Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main und mit ihnen verbundenen Unternehmen nicht getroffen oder unterlassen." Gemeinsame Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-BerichtDer Vorstand der Fraport AG berichtet im Rahmen einer Gemeinsamen Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB -zugleich für den Aufsichtsrat - über die gemäß § 289f HGB angabepflichtigen Inhalte sowohl für die Fraport AG als auch für den Fraport-Konzern. Darüber hinaus berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK) im Rahmen eines Corporate Governance-Berichts jährlich über die Corporate Governance und veröffentlichen diesen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Erklärung zur Unternehmensführung. Die Gemeinsame Erklärung zur Unternehmensführung sowie der Corporate Governance-Bericht sind im Kapitel "An unsere Aktionäre" des Geschäftsberichts und auf der Konzern-Homepage unter www.fraport.de/corporategovernance veröffentlicht. Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller BerichtDie Anforderungen an die Berichterstattung nichtfinanzieller Informationen im Zuge des CSR-RUG werden gemäß § 289b Absatz 3 HGB in Verbindung mit 315b Absatz 3 Satz 2 HGB und § 298 Absatz 2 Satz 1 HGB in der Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts umgesetzt. Gemäß § 298 Absatz 2 Satz 3 HGB ist kenntlich gemacht, welche Angaben sich auf den Fraport-Konzern und welche sich lediglich auf die Fraport AG beziehen. Die Offenlegung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts erfolgt gemäß § 289b Absatz 3 Nr. 2a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB. Der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht, der kein Bestandteil dieses Lageberichts sowie der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer ist, ist dem gleichnamigen Kapitel des Geschäftsberichts zu entnehmen sowie auf der Konzern-Homepage unter www.fraport.de/verantwortung abrufbar. Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagement-SystemsDie Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gemäß § 289 Absatz 4 HGB ist dem Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" ab Seite 44 des vorliegenden Berichts zu entnehmen. Angaben gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)Die Fraport AG betreibt ein eigenes Energieversorgungsnetz und hatte Mitte 2011 den Antrag auf den Status "geschlossenes Verteilernetz" gestellt, welches mit erheblichen Erleichterungen im Vergleich zu Netzen der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Gemäß den Vorgaben des § 6b EnWG besteht für die Fraport AG die Verpflichtung, separate Tätigkeitsabschlüsse zu erstellen. Die Regelungen wurden im Einklang mit den Anforderungen der Bundesnetzagentur im Jahresabschluss 2017 angewendet. VergütungsberichtDer nachfolgende Vergütungsbericht stellt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der Fraport AG dar. Er fasst zusammen, welche Grundsätze für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands Anwendung finden, und erläutert Struktur und Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der Mitglieder des Aufsichtsrats. Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2017VergütungssystemDie Festlegung der Vorstandsvergütung erfolgt durch den Aufsichtsrat auf Vorschlag des Präsidialausschusses und wird regelmäßig überprüft. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Fraport AG soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und der Lage der Gesellschaft stehen und auf eine langfristig orientierte, transparente und nachhaltige Unternehmensführung ausgerichtet sein.
Um den Anforderungen des DCGK zu entsprechen, wurde mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 mit jedem Vorstandsmitglied eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe der vorgenannten jeweiligen Vergütungskomponenten festgelegt. Diese beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 2,3 Mio € und für die übrigen Vorstandsmitglieder 1,65 Mio €. Diese Höchstgrenze bezieht sich auf die Summe der Zahlungen, die aus den Auslobungen in einem Geschäftsjahr resultieren und gilt auch für Vergütungsbestandteile für frühere Geschäftsjahre, die noch nicht vollständig zur Auszahlung gelangt waren beziehungsweise sind. Relevant ist dies noch für das Geschäftsjahr 2013. Neben den vorstehend genannten Vergütungsbestandteilen haben die Mitglieder des Vorstands Dotierungen zu den Pensionszusagen erhalten. Die Altersversorgungszusagen stehen grundsätzlich, auch bei leistungsorientierten Dotierungen, in einem festen Verhältnis zu dem jeweiligen festen Jahresbruttogehalt und unterliegen damit implizit Höchstgrenzen. Weitere Angaben zu den Pensionszusagen für Vorstandsmitglieder sind dem Anhang unter Tz. 30 zu entnehmen. Erfolgsunabhängige KomponentenWährend der Laufzeit des geschlossenen Dienstvertrags (in der Regel fünf Jahre) wird den Vorstandsmitgliedern über die vereinbarte Laufzeit grundsätzlich ein gleichbleibendes festes Jahresgehalt (Fixum) gezahlt. Die Höhe des festen Jahresgehalts wird regelmäßig auf ihre Angemessenheit geprüft. Mit den festen Jahresbezügen ist auch eine etwaige Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds für Gesellschaften abgegolten, an denen die Fraport AG mittelbar und unmittelbar mehr als 25 % der Anteile hält (sogenannte gesellschaftsgebundene Mandate). Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sach- und sonstige Bezüge (Nebenleistungen). Als Sachbezüge werden insbesondere die dem Lohnsteuerabzug unterworfenen geldwerten Vorteile aus der privaten Inanspruchnahme der Dienstwagen mit Fahrer gewährt. Diese Sachbezüge stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu, die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Zudem erhalten die Vorstandsmitglieder bei freiwilliger gesetzlicher Rentenversicherung die Hälfte des Gesamtbeitrags beziehungsweise bei nicht freiwilliger Rentenversicherung die Hälfte des bei gesetzlicher Rentenversicherung zu zahlenden Gesamtbeitrags erstattet. Für die Beiträge zur freiwillig gesetzlichen beziehungsweise privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhält jedes Vorstandsmitglied im Rahmen der gesetzlichen Regelung einen steuerfreien Arbeitgeber-Zuschuss. Erfolgsabhängige KomponentenOhne langfristige Anreizwirkung (Tantieme)Die Tantieme knüpft an das EBITDA und den ROFRA des Fraport-Konzerns für das jeweilige Geschäftsjahr an. EBITDA bezeichnet das operative Konzern-Ergebnis, ROFRA die Verzinsung auf das eingesetzte Vermögen, das heißt, die Gesamtkapitalrendite ("Return on Fraport-Assets"). Beide Kennzahlen (EBITDA und ROFRA) sind betriebswirtschaftlich anerkannte Parameter zur Messung des Unternehmenserfolgs. Die konkrete Tantieme für ein Vorstandsmitglied errechnet sich, indem das EBITDA und der ROFRA, jeweils abzüglich eines Sockelbetrags, mit einem für jedes Vorstandsmitglied vertraglich festgelegten Multiplikator multipliziert und die vorgenannten Ergebnisgrößen addiert werden. Der Betrag der Tantieme für ein Geschäftsjahr ist auf 175 % der für das Jahr 2009 gezahlten -beziehungsweise im Fall der unterjährigen Bestellung oder Vertragsänderung in 2009 auf den Ganzjahresbetrag hochgerechneten - Tantieme begrenzt. Für die ab 2012 bestellten Vorstandsmitglieder ist der Höchstbetrag der Tantieme für ein Geschäftsjahr auf 140 % der sich pro forma für das Geschäftsjahr 2011 errechneten Tantieme begrenzt. Gemäß der in 2016 beziehungsweise 2017 verlängerten Dienstverträge wurden die Höchstbeträge der Tantieme für Herrn Dr. Zieschang ab 1. April 2017 auf 785,0 Tsd €, für Herrn Müller ab 1. Oktober 2017 auf 714,0 Tsd € und für Frau Giesen ab 1. Januar 2018 ebenfalls auf 714,0 Tsd € erhöht. 50 % der erwarteten Tantieme werden bereits während des Geschäftsjahres in Form von monatlichen Abschlagszahlungen ausgezahlt. Im Übrigen werden Tantiemezahlungen innerhalb eines Monats nach Billigung des jeweiligen Konzern-Abschlusses für das relevante Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat fällig. 50 % der ermittelten Tantieme stehen unter einem Rückzahlungsvorbehalt. Erreichen EBITDA und ROFRA für das erste Folgejahr im Durchschnitt nicht mindestens 70 % der entsprechenden Kennzahlen für das relevante Geschäftsjahr, muss das Vorstandsmitglied 30 % der Tantieme an die Fraport AG zurückzahlen. Bei einer entsprechenden Abweichung im zweiten Folgejahr gegenüber dem relevanten Geschäftsjahr beträgt der zurückzuzahlende Anteil der Tantieme 20 %. Eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung besteht für jedes Folgejahr gesondert und ist für jedes Folgejahr separat zu prüfen. Ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass eine Verschlechterung der relevanten Geschäftszahlen auf Ursachen außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorstands beruht, kann er unter Berücksichtigung der Leistungen des Vorstandsmitglieds nach billigem Ermessen eine Tantieme gewähren beziehungsweise von einer Rückzahlung ganz oder teilweise absehen. Ist ein Vorstandsmitglied nicht für ein volles Geschäftsjahr im Amt, wird die Tantieme zeitanteilig gekürzt. Mit langfristiger Anreizwirkung(Long-Term Strategy Award, LSA)Mit dem LSA wird ein zusätzlicher langfristig angelegter Anreiz geschaffen, die Interessen der wesentlichen Interessengruppen (Stakeholder) der Fraport AG, nämlich der Arbeitnehmer, Kunden und Aktionäre, angemessen und dauerhaft zu berücksichtigen. Im Rahmen des LSA wird jedem Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr ein Betrag in Aussicht gestellt. Nach Ablauf von drei Geschäftsjahren (dem relevanten Geschäftsjahr und den beiden Folgegeschäftsjahren) wird festgestellt, in welchem Umfang die Ziele erreicht worden sind, und dementsprechend der Geldbetrag ermittelt, der tatsächlich zur Auszahlung kommt. Der ausgezahlte Betrag kann den in Aussicht gestellten Betrag über- oder unterschreiten; er ist jedoch auf 125 % dieses Betrags beschränkt. Erfolgsziele sind die Kundenzufriedenheit, die nachhaltige Mitarbeiterentwicklung und die Aktienperformance. Alle drei Erfolgsziele sind im LSA gleich gewichtet. Für den Vorstandsvorsitzenden wurde wie im Vorjahr für den Performancezeitraum 2017 bis 2019 mit Auszahlung 2020 ein Betrag von 120 Tsd €, für die restlichen Vorstandsmitglieder jeweils ein Betrag von 90 Tsd € in Aussicht gestellt. Die Kundenzufriedenheit wird jährlich mit einem bereits etablierten Bemessungssystem ermittelt, und zwar für die Airlines, das Immobilien-Management, die Retail-Immobilien und die Passagiere. Die Zielerreichung wird festgestellt, indem der jeweils relevante Messwert (dabei handelt es sich um eine in Prozentpunkten ausgedrückte Zahl) zu Beginn des Drei-Jahres-Zeitraums mit dem Durchschnitt über diesen Zeitraum verglichen wird. Bei einer Zielübererfüllung beziehungsweise Zielverfehlung um je volle zwei Prozentpunkte wird der für die Kundenzufriedenheit ausgezahlte Betrag erhöht beziehungsweise gemindert. Die nachhaltige Mitarbeiterentwicklung knüpft sowohl an der Mitarbeiterzufriedenheit als auch an der Entwicklung des Personalstands an. Die Entscheidung des Aufsichtsrats über den Grad der Zielerreichung orientiert sich an den Ergebnissen des Mitarbeiterzufriedenheitsbarometers (einer jährlich unter den Mitarbeitern des Fraport-Konzerns durchgeführten Umfrage) und an der verantwortungsbewussten Entwicklung des Personalbestands unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Konzerns. Für das Erfolgsziel Aktienperformance wird im relevanten Drei-Jahres-Zeitraum die Kursentwicklung der Fraport-Aktie mit der gemittelten Entwicklung des MDAX und eines Aktienkorbs verglichen, der die Aktien der Betreibergesellschaften der Flughäfen Paris, Zürich und Wien umfasst. Auch beim Erfolgsziel Aktienperformance ergibt sich der auszuzahlende Geldbetrag, indem der zu Beginn des Drei-Jahres-Zeitraums ermittelte Vergleichswert der tatsächlichen Entwicklung gegenübergestellt wird und positive beziehungsweise negative Abweichungen den in Aussicht gestellten Geldbetrag erhöhen oder vermindern. Der Anspruch auf die LSA-Zahlung entsteht mit der Billigung des Konzern-Abschlusses für das letzte Geschäftsjahr des Performance-Zeitraums durch den Aufsichtsrat. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds aus den Diensten der Fraport AG vor dem Ende eines bereits begonnenen Drei-Jahres-Zeitraums wird der Grad der Zielerreichung auch für dieses Vorstandsmitglied erst nach Ende des Drei-Jahres-Zeitraums ermittelt. Der tatsächlich ermittelte Geldbetrag für einen vollen Zeitraum wird sodann zeitanteilig gekürzt. Ein Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags für zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Dienstverhältnisses noch nicht abgelaufene Drei-Jahres-Zeiträume besteht nicht, wenn das Dienstverhältnis aufgrund besonderer Umstände beendet wird, die in der Person des Vorstandsmitglieds liegen (Beendigung auf eigenen Wunsch des Vorstandsmitglieds, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt, Beendigung aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 626 BGB in der Person des Vorstandsmitglieds) oder das Vorstandsmitglied bei Fortbestand seines Dienstvertrags aus wichtigem Grund im Sinne des § 84 Absatz 3 AktG von seinem Amt abberufen wird. Tritt ein Vorstandsmitglied im laufenden Geschäftsjahr in die Dienste der Gesellschaft ein, so entscheidet der Aufsichtsrat darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem gekürzten Betrag das Vorstandsmitglied für das laufende Geschäftsjahr an dem LSA-Programm teilnimmt. Long-Term Incentive Programm (LTIP)Beim LTIP handelt es sich um ein virtuelles Aktienoptionsprogramm. Den Mitgliedern des Vorstands der Fraport AG wird in jedem Geschäftsjahr eine im Dienstvertrag vereinbarte Anzahl virtueller Aktien, sogenannte "Performance-Shares", unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Erreichung im Voraus definierter Erfolgsziele in Aussicht gestellt (die sogenannte "Ziel-Tranche"). Nach Ablauf von vier Geschäftsjahren -dem "Performance-Zeitraum" -wird für diese Erfolgsziele der Grad der Zielerreichung festgestellt und die diesem Grad entsprechende Anzahl der dem Vorstandsmitglied tatsächlich zuzuteilenden Performance-Shares, die sogenannte "Ist-Tranche", ermittelt. Die Höhe der Ist-Tranche kann die Höhe der Ziel-Tranche über- oder unterschreiten, sie ist jedoch auf 150 % der Ziel-Tranche begrenzt. Für die Ableitung der Ist-Tranche aus der Ziel-Tranche sind die beiden Erfolgsziele "Earnings per Share" (EPS) und "Rang Total Shareholder Return MDAX" maßgeblich, wobei das Erfolgsziel EPS mit 70 % und das Erfolgsziel Rang Total Shareholder Return MDAX mit 30 % gewichtet wird. Für das Geschäftsjahr 2017 wurden als Ziel-Tranche an Dr. Stefan Schulte 9.000 Performance-Shares und an die übrigen Vorstandsmitglieder 6.850 Performance-Shares zugeteilt. Um den Grad der Zielerreichung für das Erfolgsziel EPS festzustellen, wird das gewichtete durchschnittliche Plan-EPS im Performance-Zeitraum auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auslobung gültigen strategischen Entwicklungsplanung mit dem tatsächlichen erreichten durchschnittlichen EPS im Performance-Zeitraum verglichen, wobei für die Beurteilung der Zielerreichung das Plan-EPS für das erste Geschäftsjahr mit 40 %, für das zweite Geschäftsjahr mit 30 %, für das dritte Geschäftsjahr mit 20 % und für das vierte Geschäftsjahr mit 10 % berücksichtigt wird. Bei einer Zielerreichung von 100 % über den Performance-Zeitraum entspricht die Ist-Tranche der Ziel-Tranche. Abweichungen des tatsächlichen EPS vom Plan-EPS führen zu einer Anpassung der Anzahl der zugeteilten Performance-Shares. Liegt das tatsächliche EPS um mehr als 25 Prozentpunkte unter dem Ziel-EPS, werden für das Erfolgsziel EPS keine Performance-Shares ausgegeben. Unterschreitet das Ist-EPS das Plan-EPS um 25 Prozentpunkte, beträgt die Ist-Tranche 50 % der Ziel-Tranche. Überschreitet das Ist-EPS das Plan-EPS um 25 Prozentpunkte, beträgt die Ist-Tranche 150 % der Ziel-Tranche. Zwischenwerte können entsprechend einem linearen Verlauf festgestellt werden. Eine Überschreitung um mehr als 25 Prozentpunkte wird nicht honoriert. Der Grad der Zielerreichung für das Erfolgsziel Rang Total Shareholder Return MDAX wird ermittelt, indem festgestellt wird, welchen gewichteten durchschnittlichen Rang die Fraport AG unter allen MDAX-Unternehmen im Hinblick auf den Total Shareholder Return (Aktienkursentwicklung und Dividenden) bezogen auf den Performance-Zeitraum einnimmt. Wie beim Erfolgsziel EPS werden die vier relevanten Geschäftsjahre absteigend gewichtet. Die Ist-Tranche entspricht der Ziel-Tranche, wenn die Fraport AG im Performance-Zeitraum gewichtet durchschnittlich Platz 25 beim Total Shareholder Return MDAX einnimmt. Für jeden Platz besser oder schlechter als Platz 25 erhöht oder vermindert sich die Ist-Tranche um 2,5 Prozentpunkte. Belegt die Fraport AG eine schlechtere Platzierung als Platz 45, werden für das Erfolgsziel Rang Total Shareholder Return MDAX keine Performance-Aktien ausgegeben; erreicht die Fraport AG einen besseren Platz als Platz 5, erfolgt keine weitere Erhöhung der Zahl der ausgegebenen Performance-Aktien gegenüber Platz 5. Der maßgebliche Börsenkurs zur Ermittlung der LTIP-Zahlung entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem XETRA-ersetzenden vergleichbaren Handelssystem an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main an den ersten 30 Börsenhandelstagen, die unmittelbar auf den letzten Tag des Performance-Zeitraums folgen. Für die in 2013 und in früheren Geschäftsjahren ausgegebenen Performance Shares ist der maßgebliche Börsenkurs zur Ermittlung der LTIP-Zahlung auf 60 € je Performance Share begrenzt. Für alle ab dem Geschäftsjahr 2014 ausgelobten Performance Shares ist die LTIP-Zahlung auf 150 % des Produkts aus den Performance Shares der Ziel-Tranche multipliziert mit dem "Relevanten Börsenkurs zum Ausgabezeitpunkt" begrenzt. Der "Relevante Börsenkurs zum Ausgabezeitpunkt" entspricht hierbei dem gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem XETRA ersetzenden vergleichbaren Handelssystem an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main im Monat Januar des Geschäftsjahres, in dem der jeweilige Performance-Zeitraum beginnt. Der Anspruch auf die LTIP-Zahlung entsteht mit der Billigung des Konzern-Abschlusses für das letzte Geschäftsjahr des Performance-Zeitraums durch den Aufsichtsrat. Darüber hinaus wurden für alle nach dem 31. Dezember 2013 ausgelobten LTIP Performance Share-Tranchen Höchstbeträge der Auszahlung festgelegt, die bei Dr. Schulte maximal 810,0 Tsd € und bei den anderen Mitgliedern des Vorstands maximal 616,5 Tsd € je Performance Share-Tranche betragen. Die Regelungen für Ansprüche ausgeschiedener Vorstandsmitglieder beim LTIP entsprechen weitgehend denen des LSA. Ferner hat ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied keinen Anspruch auf eine Ziel-Tranche, für die der Performance-Zeitraum zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Dienstverhältnisses noch nicht mindestens zwölf Monate angedauert hat. Die periodengerechte Verteilung des beizulegenden Zeitwerts des LTIP führte im Geschäftsjahr 2017 zu folgendem Aufwand: Dr. Stefan Schulte 1.066,0 Tsd € (im Vorjahr: 529,7 Tsd €), Anke Giesen 811,3 Tsd € (im Vorjahr: 341,1 Tsd €), Michael Müller 669,0 Tsd € (im Vorjahr: 304,5 Tsd €), Peter Schmitz 0,0 Tsd € (im Vorjahr: 51,2 Tsd €), Dr. Matthias Zieschang 811,3 Tsd € (im Vorjahr: 410,3 Tsd €). Weitere Angaben zu anteilsbasierten Vergütungen mittels LTIP sind im Anhang unter Tz. 38 aufgeführt. Vergütung des Vorstands 2017In den nachstehenden Tabellen sind die jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährten Zuwendungen, Zuflüsse und der Versorgungsaufwand nach Maßgabe der Empfehlungen der Ziffer 4.2.5 Absatz 3 des DCGK individuell dargestellt: Vergütung des Vorstands (Zuwendungsbetrachtung)scroll
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1)
Die Nebenleistungen variieren je nach den
persönlichen Verhältnissen, es gibt kein festgelegtes Minimum beziehungsweise
Maximum. Vergütung des Vorstands (Zuflussbetrachtung)scroll
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1)
Es erfolgte eine Anrechnung der Vergütung
in 2017 für die Aufsichtsratstätigkeit Flughafen Hannover-Langenhagen
auf die Tantiemezahlung von Herrn Dr. Zieschang in Höhe von 2.380,00
€ für das Geschäftsjahr 2017. PensionsverpflichtungenDie Pensionsverpflichtungen für die aktiven Vorstände stellen sich wie folgt dar: Pensionsverpflichtungenscroll
Sonstige VereinbarungenJedes Vorstandsmitglied hat sich verpflichtet, über den Zeitraum des jeweiligen Dienstvertrags Aktien der Fraport AG in einem Gegenwert, bezogen auf die kumulierten Anschaffungskosten, von mindestens einem halben festen Jahresbruttogehalt (Fixum) zu erwerben und zu halten. Bereits bestehende Bestände von Aktien der Fraport AG werden dabei berücksichtigt. Bei einer kürzeren Laufzeit des Dienstvertrags als fünf Jahre reduziert sich diese Verpflichtung entsprechend. Kommt es zur Wiederbestellung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, erhöht sich der Gegenwert des Aktienbestands auf mindestens ein volles Jahresbruttogehalt. Mit jedem Vorstandsmitglied wurde ein sogenanntes Wettbewerbsverbot für die Dauer von zwei Jahren vereinbart. Für diesen Zeitraum wird eine angemessene Entschädigung im Sinne des § 90a HGB in Höhe eines festen Jahresbruttogehalts gewährt. Die Zahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen. Die Entschädigung wird grundsätzlich auf ein von der Fraport AG geschuldetes Ruhegehalt angerechnet, soweit die Entschädigung zusammen mit dem Ruhegehalt und anderweitig erzielten Einkünften 100 % des zuletzt bezogenen Fixums übersteigen. Des Weiteren erhielt Herr Schmitz im Geschäftsjahr 2017 für die LTIP-Tranche 2013 eine Auszahlung in Höhe von 159,5 Tsd € und für die LSA-Tranche 2014 einen Auszahlungsbetrag in Höhe von 10 Tsd €. Sonstige LeistungenAls sonstige Leistungen erhalten die Vorstandsmitglieder die Möglichkeit der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs mit Fahrer, die Möglichkeit der privaten Nutzung der dienstlichen mobilen Endgeräte, eine D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt nach § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG, eine Unfallversicherung sowie das lebenslange Recht, den VIP-Service der Fraport AG in Anspruch zu nehmen und einen Parkplatz am Flughafen Frankfurt zu benutzen. Aufwendungen bei Dienstreisen und sonstige geschäftliche Aufwendungen werden gemäß den bei der Fraport AG allgemein angewandten Bestimmungen erstattet. Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Fraport AG geregelt. Sie ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält demnach eine feste, am Ende des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 22,5 Tsd € pro vollem Geschäftsjahr, der Vorsitzende und der Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses das Doppelte, der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Vorsitzenden der weiteren Ausschüsse jeweils das Anderthalbfache dieses Betrags. Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche, feste Vergütung in Höhe von 5 Tsd € pro Ausschuss und vollem Geschäftsjahr. Diese zusätzliche Vergütung wird für höchstens zwei Ausschussmitgliedschaften gezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die während des laufenden Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat eintreten oder aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. Entsprechendes gilt bei Veränderungen der Mitgliedschaft in Ausschüssen. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für jede Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und an Sitzungen eines Ausschusses, dessen Mitglied es ist, ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils 800 €. Darüber hinaus werden anfallende Auslagen erstattet (siehe auch Anhang Tz. 46). Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergab sich für das Geschäftsjahr 2017 folgende Vergütung: Bezüge des Aufsichtsrats 2017scroll
Vergütung des Beraterkreises im Geschäftsjahr 2017Für die Mitgliedschaft im Beraterkreis wird eine Vergütung in Höhe von 2.500,00 € für jedes Jahr der Mitgliedschaft und von 2.000,00 € pro Sitzungsteilnahme gewährt, der Vorsitzende erhält das Doppelte. Reisekosten werden davon unabhängig erstattet. WirtschaftsberichtGesamtaussage des VorstandsIm vergangenen Geschäftsjahr wurde am Flughafen Frankfurt mit rund 64,5 Mio Reisenden ein neuer Passagierrekord aufgestellt. Die Steigerung um 6,1 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Angebotserhöhungen der Fluggesellschaften aufgrund der guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie dem Markteintritt von Low-Cost-Carriern in Frankfurt zurückzuführen. Im Cargo-Bereich spiegelte sich die starke Entwicklung der Weltkonjunktur im Geschäftsjahr 2017 in einem Anstieg um 3,8 % auf rund 2,2 Mio Tonnen wider. Die Flughafen-Beteiligungen der Fraport AG zeigten eine einheitlich positive Entwicklung. Finanziell wies die Fraport AG in 2017 eine insgesamt positive Entwicklung aus. Ursächlich für das Umsatzwachstum waren insbesondere am Flughafen Frankfurt die positive Passagierentwicklung sowie höhere Flughafen- und Bodenverkehrsdienstentgelte. Zusätzliche Erlöse resultierten verkehrsmengenbedingt aus dem Parkierungsgeschäft sowie aus der Erbringung von Sicherheitsleistungen. Während der Umsatz um 2,8 % auf 2.113,9 Mio € wuchs, verringerte sich das EBITDA im Vorjahresvergleich aufgrund der im Vorjahr erhaltenen Entschädigungszahlung aus dem Manila-Projekt sowie des Veräußerungsgewinns aus dem Anteilsverkauf an der Thalita Trading Ltd. um 22,0 % auf 660,0 Mio €. Im Finanzergebnis führten vor allem höhere Erträge aus Beteiligungen zu einer positiven Entwicklung. Der Jahresüberschuss belief sich auf 274,3 Mio €. Der Free Cash Flow lag im vergangenen Geschäftsjahr bei 447,8 Mio € und überstieg den Vorjahreswert deutlich um 103,3 Mio €. Aufgrund der sehr guten Verkehrsentwicklung in Frankfurt und an den Beteiligungsflughäfen bezeichnet der Vorstand die operative Entwicklung der Fraport AG im Geschäftsjahr 2017 als insgesamt positiv. Gesamtwirtschaftliche, rechtliche und branchenspezifische RahmenbedingungenEntwicklung der gesamtwirtschaftlichen RahmenbedingungenDie globale Konjunktur verzeichnete im Jahr 2017 erneut ein Wachstum, das sich deutlich über den Erwartungen zu Beginn des vergangenen Jahres bewegte. Auch die Wachstumsrate des Welthandels stieg mit 4,7 % über den zuvor erwarteten Wert. Bruttoinlandsprodukt (BIP)/Welthandel1)scroll
Die Weltwirtschaft befindet sich seit 2010 in einem Aufschwung, der mittlerweile die meisten Volkswirtschaften erfasst hat. Wesentlicher Treiber der positiven Entwicklung in 2017 war die Industrieproduktion sowohl in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch in den Schwellenländern. Unterstützend hat dazu beigetragen, dass eine Vielzahl von Risiken im Verlauf des Jahres an Bedeutung verloren haben. So ist der seit Langem befürchtete Wachstumseinbruch in China ausgeblieben und die inländische Nachfrage erwies sich als robust. In Europa führte das Brexit-Votum zwar zu einer Verlangsamung der konjunkturellen Entwicklung im Vereinigten Königreich, eine übergreifende Rezession auf wichtige britische Handelspartner blieb jedoch bisher aus. Bei den politischen Wahlen in den Niederlanden, Frankreich und Deutschland haben die europakritischen Parteien weniger an Stimmen gewonnen als befürchtet, was auch zukünftig zur Stabilität der Europäischen Union beitragen wird. Die weltweite Geldpolitik ist insgesamt noch expansiv ausgerichtet und die Zinsen im Euroraum verharren weiterhin auf niedrigem Niveau. Insgesamt stiegen die Erwartungen von Unternehmen und Verbrauchern so stärker an als prognostiziert und die weltkonjunkturelle Dynamik konnte sich verfestigen. Im selben Zeitraum gewann auch der weltweite Warenhandel an Schwung. Neben der Eurozone lieferte Deutschland die mit Abstand größte positive Überraschung bei der Wirtschaftsentwicklung. Durch einen beschleunigten Anstieg der Beschäftigung erhöhte sich der Konsum stärker als erwartet. Dadurch stieg unter anderem die Reisetätigkeit, was sich im Vorjahresvergleich in hohen Passagierzahlen -auch am Flughafen Frankfurt -niederschlug. Niedrige Zinsen, sehr gute Unternehmens- und Verbraucherstimmungen sowie ein im langjährigen Vergleich nach wie vor niedriger Ölpreis sorgen für eine hohe Nachfrage an Flugreisen in den für den Flughafen Frankfurt wichtigsten Volumenmärkten wie Europa, den USA oder China. Die zuletzt dynamischer wachsende Weltkonjunktur und der wiedererstarkte Welthandel haben der deutschen auf den Export gerichteten Wirtschaft zusätzliche Impulse verliehen. Der deutsche Export verbesserte sich dadurch -trotz der nachfragedämpfenden Wirkung der Aufwertung des Euro gegenüber den meisten anderen Währungen -seit dem Ende des Jahres 2016 deutlich. In der Folge ergab sich eine hohe Luftfrachtnachfrage in Frankfurt. Die kurzfristigen Zinsen sind im Euroraum im zurückliegenden Jahr weiter gesunken. So lag der durchschnittliche 6-Monats-Euribor im negativen Bereich bei - 0,26 % (im Vorjahr: - 0,17 %). Im langfristigen Bereich stieg der durchschnittliche 10-Jahres-Euro-Swap von 0,53 % auf 0,81 %. Die Fraport AG profitierte von der Zinslage insbesondere im Bereich der kurzfristigen Geldaufnahmen und konnte darüber hinaus, trotz des leichten Anstiegs der immer noch auf einem niedrigen Niveau liegenden Langfristzinsen, Darlehen zu attraktiven Konditionen aufnehmen. Rohölpreis und bedeutende Währungskurse 2017![]() Entwicklung der rechtlichen RahmenbedingungenIm vergangenen Geschäftsjahr haben sich keine Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, die wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Fraport AG hatten. Entwicklung der branchenspezifischen RahmenbedingungenFür das Geschäftsjahr 2017 meldete der Airports Council International (ACI) ein vorläufiges weltweites Passagierwachstum von 6,4 %. Das Luftfrachtaufkommen legte um 7,9 % zu. Beim Passagieraufkommen erreichten die europäischen Flughäfen mit 8.5 % ein überdurchschnittliches Wachstum. Auch bei der Luftfracht entwickelten sich die Flughäfen in Europa mit +8,7 % über dem Gesamtmarkt. Das Passagieraufkommen an den deutschen Verkehrsflughäfen wuchs um 5,2 %. Die Cargo-Tonnage steigerte sich um 6,7 %. Passagier- und Frachtentwicklung nach Regionenscroll
Quelle: ACI PaxFlash and FreightFlash (ACI, 14. Februar 2018), ADV für Deutschland, dabei Cargo statt Luftfracht (ADV, 5. Februar 2018). Wesentliche EreignisseFraport AG erhält Zuschlag für die brasilianischen Flughäfen Fortaleza und Porto AlegreAm 16. März 2017 erhielt die Fraport AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für die Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre. Mit einem Gebot in Höhe von 1.505,7 Mio Reais für den Flughafen Fortaleza und 382,0 Mio Reais für den Flughafen Porto Alegre hat sich die Fraport AG damit erfolgreich gegen internationale Konkurrenz durchgesetzt. Ein Teil der gebotenen Konzessionsabgabe (715,5 Mio Reais, inflationiert 718,7 Mio Reais -rund 181 Mio €) war am 28. Juli 2017 -dem Tag der Unterzeichnung der Konzessionsverträge -zu zahlen. Darüber hinaus sind über die Laufzeit der Konzessionen weitere Mindestkonzessionszahlungen von insgesamt 1.172,2 Mio Reais (mit einer inflationsbedingten Anpassung; zum 31. Dezember 2017 rund 295 Mio €, abhängig von der zukünftigen Währungskursentwicklung) zu leisten. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten der Konzessionen muss die Fraport AG jährlich eine fünfprozentige Umsatzabgabe entrichten. Die Laufzeiten für die beiden Konzessionsverträge liegen bei 30 Jahren für Fortaleza und bei 25 Jahren für Porto Alegre. Die Konzern-Unternehmen Fortaleza und Porto Alegre sind jeweils mit einem Anteil von 100 % alleinige Inhaberinnen der Konzessionen für die beiden Flughäfen. Derzeit erwartet die Fraport AG in den ersten fünf Jahren -abhängig von der Währungskursentwicklung - Investitionen in die Flughafen-Infrastrukturen von rund 700 Mio €. Die Fraport AG hat am 2. Januar 2018 den operativen Betrieb der Flughäfen übernommen. Die finanziellen Auswirkungen auf die prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fraport AG 2018 sind im Kapitel "Geschäftsausblick" ab Seite 63 beschrieben. Low-Cost-Verkehr wächst verstärkt am Flughafen FrankfurtSeit Beginn des Sommerflugplans 2017 wächst der Anteil des Low-Cost-Verkehrs am Flughafen Frankfurt. Neben der bereits seit Juni 2016 in Frankfurt vertretenen WOW Air begrüßte die Fraport AG seit Ende März 2017 nun auch die irische Fluggesellschaft Ryanair sowie seit Ende Mai die ungarische Airline Wizz Air. Fraport Greece übernimmt operativen Betrieb der 14 griechischen RegionalflughäfenFraport Greece hat am 11. April 2017 den operativen Betrieb der 14 griechischen Regionalflughäfen übernommen. Die Fraport AG und ihr Partner haben zu diesem Zeitpunkt die anfängliche Einmalgebühr in Höhe von 1.234 Mio € an den staatlichen griechischen Privatisierungsfonds HRADF (Hellenic Republic Asset Development Fund) überwiesen. Die finanziellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fraport AG sind im Kapitel "Wirtschaftsbericht" ab Seite 25 dargestellt. Fraport USA-Konzession in Boston endete zum 31. Oktober 2017Das Konzern-Unternehmen Fraport USA hat am 13. April 2017 die Ausschreibung zum Betrieb der Gastronomie- sowie Retail-Flächen aller vier Terminals am Boston Logan International Airport verloren. Damit endete zum 31. Oktober 2017 die Konzession am Flughafen Boston. Finanzierung der Terminalbetriebskonzession in AntalyaDie Verhandlungen zwischen der Betreibergesellschaft der Terminalbetriebskonzession in Antalya und den Banken zur operativen Nutzung der für die Konzessionszahlung vorgesehenen Liquidität zur Aussetzung der Kreditklauseln (Waiver Letter, siehe Quartalsmitteilung Q1 2017, Seite 6) konnten im Mai 2017 abgeschlossen werden. Der zwischenzeitlich bestehende technische Vertragsbruch wurde dadurch rückwirkend geheilt, ohne dass die finanzierenden Banken die ausstehenden Netto-Darlehensforderungen fällig gestellt haben. Die Betreibergesellschaft konnte im August 2017 eine neue Finanzierung abschließen. Die bis dahin bestehende Finanzierung wurde in diesem Zuge abgelöst und die berichteten Risiken sind entfallen (siehe Jahresabschluss der Fraport AG 2016, Seite 47). Vereinbarung zur Kostenentlastung und für mehr Wachstum zwischen Lufthansa und FraportDurch die am 5. Juli 2017 seitens der Deutschen Lufthansa AG und der Fraport AG unterzeichnete Vereinbarung zur Kostenentlastung und für mehr Wachstum am Standort Frankfurt sollen Potenziale zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung konsequent gemeinschaftlich genutzt werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Frankfurt zu sichern, sieht die Fraport AG für das Geschäftsjahr 2018 von einer Erhöhung der Flughafen-Entgelte ab. Die bestehende Entgeltordnung - und damit auch das Incentive-Programm -hat somit weiterhin Gültigkeit. Konzessionsverlängerung am Standort LimaAm 25. Juli 2017 hat das Konzern-Unternehmen Lima ein neues Addendum zum Konzessionsvertrag mit dem peruanischen Staat unterzeichnet. Mit Unterzeichnung des Addendums wurde der Gesellschaft das zum Flughafenausbau benötigte Land übergeben. Damit einher geht unter anderem die Verpflichtung, bis Ende 2021 eine neue Start- und Landebahn und bis 2024 ein neues Passagierterminal fertigzustellen. Für die Erweiterung des Flughafens werden voraussichtlich Investitionen von rund 1,5 Mrd US-$ getätigt. In einer separaten Vereinbarung mit dem peruanischen Staat wurde zudem die Konzession um weitere zehn Jahre, bis 2041 (mit Verlängerungsoption), verlängert. Fraport AG reicht Bauantrag für Flugsteig G einDie Fraport AG hat am 16. August 2017 den Bauantrag für die Errichtung des neuen Flugsteigs G beim zuständigen Bauamt der Stadt Frankfurt am Main eingereicht. Mit dem vorgezogenen Bau des Flugsteigs G reagiert die Fraport AG auf das Passagierwachstum. Der Flugsteig war ursprünglich als zweiter Bauabschnitt von Terminal 3 geplant, wird aber nun vorgezogen realisiert und in Betrieb genommen. Der neue Flugsteig wird in die Hub-Funktionalität des Frankfurter Flughafens voll eingebunden. Flugsteig G bietet in der ersten Bauphase eine jährliche Kapazität von 4 bis 5 Mio Fluggäste. Für den Bau rechnet die Fraport AG mit Investitionen von bis zu 200 Mio € für die erste Bauphase. Geplanter Baubeginn für den neuen Flugsteig ist im zweiten Halbjahr 2018. Weitere Ereignisse, die sich wesentlich auf die Geschäftsentwicklung der Fraport AG ausgewirkt haben oder sich auswirken werden, haben im vergangenen Geschäftsjahr nicht stattgefunden. GeschäftsverlaufEntwicklung am Standort FrankfurtIm Jahr 2017 wurde mit rund 64,5 Mio Passagieren ein neuer Passagierrekord aufgestellt. Das Vorjahresaufkommen wurde um mehr als 3,7 Mio Fluggäste beziehungsweise 6,1 % übertroffen. Dabei kam es im Gegensatz zu den Vorjahren nicht zu nennenswerten streikbedingten Ausfällen. Ohne witterungsbedingte Ausfälle und unter Berücksichtigung des Schalttags im Vorjahr ergäbe sich eine Wachstumsrate von 6,8 %. Von dem Rekordjahr der globalen Luftverkehrsbranche konnte damit auch der Flughafen Frankfurt profitieren. In zehn Monaten des vergangenen Jahres wurden jeweils neue Spitzenwerte beim Passagierverkehr erreicht. Der Monat Juli erzielte mit fast 6,4 Mio Passagieren einen neuen historischen Monatshöchstwert. Dabei trieben vor allem touristisch geprägte Destinationen das Wachstum, das höher ausfiel als zu Beginn des vergangenen Geschäftsjahres erwartet. Als Wachstumsträger stand der Europaverkehr (+7,4 %) im Vordergrund, gefolgt vom Interkontinentalverkehr (+4,9 %) und dem Inlandsverkehr (+4,5 %). Die süd- und südosteuropäischen Länder profitierten einerseits von der Schwäche der Türkei und andererseits von deutlichen - und teilweise vorgezogenen - Angebotsaufstockungen insbesondere im Low-Cost-Segment. Im Interkontinentalverkehr erzielten, neben Afrika, die Verkehrsregionen Nah- und Fernost ein signifikantes Wachstum. Anders als im Vorjahr sorgten China, Indien, Japan und Südkorea für eine weitere Passagiersteigerung. Gleichzeitig erholte sich die Nachfrage nach Urlaubsreisen in Richtung Nordafrika mit zweistelligen Zuwachsraten. Im touristischen Marktsegment konnte einzig die Karibik aufgrund begrenzter Bettenkapazitäten nicht zulegen. Im Inland legten die Verkehre mit mittleren und kleineren Flughäfen am stärksten zu. Im vierten Quartal zeigte sich der Verkehr von und nach Berlin aufgrund des Marktaustritts der Air Berlin jedoch rückläufig. Das Cargo-Aufkommen stieg 2017 um 3,8 % auf rund 2,2 Mio Tonnen an. Der wirtschaftliche Aufschwung sorgte für eine hohe Luftfrachtnachfrage. Ähnlich wie die Wirtschaftsprognosen verbesserten sich auch die Cargo-Aussichten im Laufe des Jahres. Insbesondere der Volumenmarkt Nordamerika entwickelte sich positiv: Nach einem Rückgang der Tonnage im Vorjahr konnte 2017 wieder ein dynamisches Wachstum auf Atlantikflügen verzeichnet werden. Das Jahr 2017 verzeichnete eine Trendwende bei der Entwicklung der Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt. Mit rund 476 Tsd Starts und Landungen wurde nach Jahren des Rückgangs erstmals wieder ein deutliches Wachstum von 2,7 % erreicht. Für Rückenwind sorgte unter anderem der Wegfall streikbedingter Ausfälle. Insgesamt reagierten die Fluggesellschaften auf die steigende Nachfrage mit einem Angebotsausbau. Der Eintritt von Low-Cost-Carriern in den Frankfurter Markt sorgte zusätzlich für Wachstum. Die Höchststartgewichte stiegen zwar ebenfalls um 1,3 % auf circa 30,1 Mio Tonnen, konnten mit der Entwicklung der Flugbewegungen jedoch nicht Schritt halten, da die Airlines eher auf leichteres Fluggerät setzten. Entwicklung außerhalb des Standorts FrankfurtAm Flughafen Ljubljana lag die Passagierzahl im Geschäftsjahr 2017 um 19,8 % über dem Vorjahreszeitraum bei rund 1,7 Mio. Das Wachstum wurde einerseits durch den Eintritt neuer Fluggesellschaften, andererseits durch eine deutlich gestiegene Auslastung der Adria Airways begründet. Während mehr Fluggäste auf Verbindungen nach London Gatwick, Amsterdam und Istanbul verzeichnet wurden, verringerte sich das Aufkommen auf Verbindungen von und nach Frankfurt sowie Belgrad. Der Flughafen Lima verzeichnete im Geschäftsjahr 2017 erneut einen starken Passagierzuwachs um 9,3 % auf über 20,6 Mio. Sowohl der inländische (+8,8 %) als auch der internationale Verkehr (+10,0 %) wuchsen im Berichtszeitraum. Der Cargo-Umschlag lag mit rund 284 Tsd Tonnen leicht unter dem Vorjahresniveau (-1,4 %). Fraport Greece begrüßte im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt circa 27,6 Mio Passagiere (+10,3 %). Das hohe Wachstum resultierte vor allem aus dem starken ausländischen Tourismusverkehr sowie dem Anstieg der Low-Cost- und Pauschalreisenden. Zudem weitete Fraport Greece die Betriebsstunden der Flughäfen deutlich aus, was die Anzahl der verfügbaren Slots erhöhte. Die Flughäfen im bulgarischen Varna und Burgas hatten im Berichtszeitraum rund 5,0 Mio Passagiere und damit 8,4 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Vor allem Reisende aus Großbritannien, Polen und Deutschland, aber auch ein starker Inlandsverkehr, trugen zum Verkehrswachstum bei. Dementgegen zeigte sich das Aufkommen russischer Passagiere, vor allem infolge des wieder zunehmenden Verkehrs zwischen Russland und der Türkei, rückläufig. Im Geschäftsjahr 2017 bedeuteten am Flughafen Antalya rund 26,3 Mio Passagiere eine Steigerung um 38,5 %. Während die Zahl der Passagiere im innertürkischen Verkehr um 5,0 % auf gut 7,3 Mio anstieg, erhöhte sich die Zahl internationaler Fluggäste deutlich um 57,8 % auf rund 19,0 Mio. Ursächlich für das Passagierwachstum waren im Wesentlichen Urlaubsreisende aus Russland, die im Vorjahresberichtszeitraum aufgrund der Sanktionen seitens Russlands ausblieben. Reisende aus Deutschland waren aufgrund der geopolitischen Lage um 11,5 % rückläufig. Knapp 5,9 Mio Passagiere bedeuteten im Geschäftsjahr 2017 für den Standort Hannover eine Erhöhung um 8,5 %. Das Wachstum war vor allem auf die Aufnahme neuer Verbindungen durch Wizz Air und Norwegian sowie auf eine insgesamt höhere Auslastung des Fluggeräts zurückzuführen. Zudem konnte die negative Entwicklung von Air Berlin durch ein Wachstum von Eurowings nahezu kompensiert werden. Auch der Verkehr in die Türkei entwickelte sich deutlich besser als erwartet. Mit über 16,1 Mio Reisenden verzeichnete der Flughafen St. Petersburg im Berichtszeitraum eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 21,6 %. Während sich der internationale Verkehr aufgrund der wirtschaftlichen Erholung Russlands sowie der Wiederaufnahme des Charterverkehrs in die Türkei deutlich um 29,0 % erhöhte, stieg der nationale Verkehr ebenfalls deutlich um 17,4 %. Eine anhaltend dynamische Entwicklung verzeichnete der Flughafen Xi'an, dessen Passagieraufkommen sich um 13,1 % auf etwa 41,9 Mio erhöhte. Der volumenstarke Inlandsverkehr stieg um 13,8 % auf circa 39,9 Mio Passagiere, während sich der internationale Verkehr um 2,1 % auf rund 2,0 Mio Passagiere nur leicht erhöhte. Der im Vergleich geringe Anstieg im internationalen Verkehr resultierte aus zwischenzeitlichen Änderungen im politischen Umfeld Chinas, unter anderem mit Südkorea und Japan. Vergleich zur prognostizierten Entwicklungscroll
ErtragslageUmsatz- und ErgebnisentwicklungIm Geschäftsjahr 2017 erzielte die Fraport AG Umsatzerlöse von 2.113,9 Mio € und damit 56,8 Mio € mehr als im Vorjahr (+2,8 %). Ursächlich für das Umsatzwachstum waren insbesondere am Flughafen Frankfurt die positive Passagierentwicklung sowie höhere Flughafen- und Bodenverkehrsdienstentgelte. Zusätzliche Erlöse resultierten verkehrsmengenbedingt aus dem Parkierungsgeschäft sowie aus der Erbringung von Sicherheitsleistungen. Positive Effekte kamen zudem aus dem Retailgeschäft. Wie in Vorjahren erzielte die Fraport AG auch im vergangenen Geschäftsjahr einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse (mehr als ein Drittel) mit einem Kunden am Standort Frankfurt. Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Erträge resultierte aus der im Vorjahr erhaltenen Entschädigungszahlung aus dem Manila-Projekt in Höhe von 241,2 Mio € sowie des im Vorjahr erzielten Veräußerungsgewinns aus dem Anteilsverkauf an der Thalita Trading Ltd. von 35,9 Mio €, die die sonstigen betrieblichen Erträge 2016 deutlich erhöhten. Trotz der positiven Umsatzentwicklung und stabiler anderer aktivierter Eigenleistungen reduzierte sich daher die Gesamtleistung im Berichtsjahr um 229,6 Mio € auf 2.174,4 Mio € (- 9,6 %). Aufwandseitig verringerten sich die Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen im zurückliegenden Geschäftsjahr. Während die geringere Zuführung zur Rückstellung zum Personalstrukturwandel in Höhe von 39,4 Mio € positive Auswirkungen auf den Personalaufwand hatte, wirkten Tarifvereinbarungen für Beschäftigte der Fraport AG aufwandserhöhend. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 13,5 %. Diese waren im Geschäftsjahr 2016 insbesondere durch die entstandene Rückzahlungsverpflichtung der bereits erhaltenen GKA-Zahlung im Zusammenhang mit der Entschädigungszahlung aus dem Manila-Projekt in Höhe von 42,4 Mio € negativ beeinflusst. Dem gegenüber erhöhten unter anderem Gutachter- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgewinn der brasilianischen Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre den sonstigen betrieblichen Aufwand. Der Materialaufwand stieg im Berichtszeitraum vor allem aufgrund höherer nicht aktivierbarer Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionen sowie eines höheren Verbrauchs von Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffen um 15,3 Mio € auf 629,6 Mio € (+2,5 %). In Summe erwirtschaftete die Fraport AG im vergangenen Geschäftsjahr ein EBITDA in Höhe von 660,0 Mio €. Aufgrund der im Vorjahresvergleich geringeren sonstigen betrieblichen Erträge entsprach dies einer Reduzierung um 185,7 Mio € beziehungsweise 22,0 %. Die EBITDA-Marge (EBITDA/Umsatz) sank von 41,1 % auf 31,2 % (-9,9 Prozentpunkte). Leicht gesunkene Abschreibungen von 298,7 Mio € (-1,5 %) führten zu einem EBIT von 361,3 Mio € und somit zu einer Abnahme um 181,1 Mio € (-33,4 %). Das Finanzergebnis verbesserte sich deutlich von - 59,4 Mio € auf 14,4 Mio €. Dies ist im Wesentlichen auf das deutlich verbesserte Beteiligungsergebnis zurückzuführen. Insbesondere der höhere Ergebnisbeitrag der Konzern-Unternehmen Malta und Fraport Slovenija trugen dazu bei. Einen weiteren positiven Effekt hatte der Wegfall von außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen im Zusammenhang mit der im Vorjahr gebuchten Wertberichtigung des Beteiligungsbuchwerts des Konzern-Unternehmens FraSec von 27,5 Mio €. Das sonstige Finanzergebnis erhöhte sich vor allem aufgrund höherer Erträge aus Finanzanlagen um 7,2 Mio € auf 20,3 Mio € (+55,0 %). Das EBT lag bei 375,7 Mio € (-107,3 Mio €). Bei einer Steuerquote von 27,0 % (im Vorjahr 30,8 %) verringerte sich der Jahresüberschuss der Fraport AG spürbar um 59,7 Mio € auf 274,3 Mio € (-17,9 %). Von dem Jahresüberschuss stellte der Vorstand 135,6 Mio € als Bilanzgewinn und 138,7 Mio € in die anderen Gewinnrücklagen ein. Entwicklung der wesentlichen Konzern-Unternehmen außerhalb von FrankfurtDie Fraport AG hält direkte und indirekte Beteiligungen im In- und Ausland. Die Geschäftstätigkeiten derjenigen Konzern-Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb von Frankfurt haben, werden im Wesentlichen durch den Strategischen Geschäftsbereich "Akquisitionen und Beteiligungen" gesteuert. Nachfolgend sind die Geschäftszahlen der wesentlichen Konzern-Unternehmen außerhalb von Frankfurt vor Konsolidierung dargestellt (Werte nach IFRS). Entwicklung der wesentlichen Konzern-Unternehmen außerhalb von Frankfurtscroll
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Umsatz bereinigt um IFRIC 12: Lima 2017:
306,9 Mio € (2016: 285,7 Mio €); Fraport Greece 2017: 211,8 Mio €. Im Geschäftsjahr 2017 erwirtschaftete das Konzern-Unternehmen Fraport USA Umsatzerlöse in Höhe von 61,8 Mio €, die trotz Verkehrssteigerungen an allen Standorten währungsbedingt um 1,1 Mio € unter dem Vorjahr liegen. Ein EBITDA in Höhe von 13,0 Mio € sowie insgesamt um 0,7 Mio € geringere Abschreibungen führten zu einem EBIT in Höhe von -1,6 Mio €. Negative Steuereffekte führten im Vorjahresvergleich zu einem Ergebnis von -3,6 Mio €. Bei deutlich gestiegenen Passagierzahlen wies das Konzern-Unternehmen Fraport Slovenija im vergangenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse von 41,7 Mio €, ein EBITDA von 15,6 Mio €, ein EBIT von 5,9 Mio € sowie ein Ergebnis von 5,3 Mio € aus. Die seit dem 11. April 2017 operativ übernommenen 14 griechischen Regionalflughäfen, zusammengefasst als Fraport Greece, steuerten -getrieben durch die starke Passagierentwicklung -einen Umsatz von 234,9 Mio € und ein EBITDA und EBIT von 117,4 Mio € beziehungsweise 84,9 Mio € bei. Trotz der Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Einmalzahlung sowie der Aufzinsung der Konzessionsverbindlichkeit lag das Ergebnis des Konzern-Unternehmens im positiven Bereich bei 13,5 Mio €. Begünstigt durch die starke Verkehrsentwicklung realisierte das Konzern-Unternehmen Lima in 2017 ein deutliches Umsatz-, EBITDA-, EBIT- und Ergebniswachstum mit Zuwächsen von 19,9 Mio €, 9,2 Mio €, 10,6 Mio € beziehungsweise 0,9 Mio €. Das Konzern-Unternehmen Twin Star erwirtschaftete im vergangenen Geschäftsjahr ein Umsatzwachstum von 3,7 Mio € auf 67,5 Mio €. Aufgrund von Einmaleffekten aus dem Vorjahr (Rückstellungsauflösung) sowie höheren Personalaufwendungen verringerten sich das EBTIDA und EBIT jeweils um 1,2 Mio € sowie das Ergebnis um 0,5 Mio €. Bedingt durch die deutlich gestiegene Passagiermenge im internationalen Verkehr kam es in dem At-Equity bewerteten Konzern-Unternehmen Antalya in 2017 zu einem starken Anstieg der Ergebniszahlen. Das Ergebnis lag in Höhe von 31,4 Mio € um 63,6 Mio € über dem Wert des Vorjahres. Die gute Verkehrsentwicklung des Konzern-Unternehmens Hannover wirkte sich positiv auf den Umsatz aus (+6,0 %). Höhere Sachaufwendungen reduzierten das EBITDA und EBIT. Das Ergebnis der 30%-igen Beteiligung lag bei 2,3 Mio €. Das Konzern-Unternehmen Pulkovo/Thalita wies im Berichtsjahr aufgrund des Passagierwachstums eine Umsatzsteigerung von 194,0 Mio € auf 258,2 Mio € aus (+33,1 %). Auch die Werte des EBITDA und EBIT lagen mit 39,5 % beziehungsweise 50,3 % deutlich über denen des Vorjahres. Das Ergebnis verschlechterte sich von -0,8 Mio € auf -29,9 Mio € aufgrund von negativen Währungskurseffekten in 2017. Die positive Verkehrsentwicklung des Konzern-Unternehmens Xi'an führte in 2017 zu einer Umsatzsteigerung von 8,3 %. Das EBITDA verschlechterte sich im Vorjahresvergleich aufgrund eines überproportionalen Anstiegs der Aufwendungen. In Höhe von 37,3 Mio € erreichte das Ergebnis einen Zuwachs von 6,9 Mio € (+22,7 %). Gegenläufig zu der guten Verkehrsentwicklung wirkte sich die Umrechnung der chinesischen Währung in € ergebnisbelastend aus. Vergleich zur prognostizierten Entwicklungscroll
Aufwandsseitig kam es unter anderem im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgewinn der brasilianischen Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre zu erhöhten Gutachter- und Beratungskosten im Strategischen Geschäftsbereich Akquisitionen und Beteiligungen. Daher lagen das EBITDA und das EBIT in 2017 leicht unter den prognostizierten Werten. Die weiteren Kennzahlen entwickelten sich innerhalb der Prognose. Vermögens- und FinanzlageVermögens- und Kapitalstruktur BilanzstrukturDie Bilanzsumme der Fraport AG lag zum Ende des Geschäftsjahres 2017 bei 8.030,6 Mio € und damit deutlich über dem Niveau des Vorjahres (+ 412,9 Mio €). Während sich das Anlagevermögen um 9,0 % auf 7.505,7 Mio € erhöhte (+619,1 Mio €), reduzierte sich das Umlaufvermögen von 622,8 Mio € auf 439,5 Mio € (-29,4 %). Hauptgrund für den Anstieg des Anlagevermögens waren insbesondere gestiegene Finanzanlagen in Verbindung mit den Kapitaleinzahlungen in die brasilianischen Konzern-Unternehmen sowie die Gesellschafterdarlehen im Zusammenhang mit Fraport Greece. Das Umlaufvermögen reduzierte sich im Wesentlichen in Folge des verminderten Kassenbestands und Guthabens bei Kreditinstituten sowie aufgrund des Abgangs von Wertpapieren. Das Eigenkapital nahm zum Bilanzstichtag 2017 vor allem durch Einstellungen in die Gewinnrücklagen um 4,6 % von 2.991,7 Mio € auf 3.129,9 Mio € zu. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital abzüglich des zur Ausschüttung vorgesehenen Betrags) nahm korrespondierend leicht von 37,5 % auf 37,2 % ab. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich aufgrund der Aufnahme neuer Darlehen sowie des Anstiegs der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 312,0 Mio € auf 4.349,3 Mio € und lagen somit deutlich über dem Vorjahreswert (+7,7%). Einzelheiten zu den Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen sind dem Anhang ab Seite 82 zu entnehmen. Die Liquidität, bestehend aus liquiden Mitteln und frei handelbaren Wertpapieren, reduzierte sich zum 31. Dezember 2017 im Wesentlichen durch die Mittelabflüsse im Zusammenhang mit den Akquisitionen in Griechenland und Brasilien um 283,3 Mio € auf 486,5 Mio € (im Vorjahr: 769,9 Mio €). Dem gegenüber standen höhere kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten von 3.739,5 Mio € (im Vorjahr: 3.493,7 Mio €). Hieraus ergaben sich um 529,1 Mio € höhere Netto-Finanzschulden von 3.253,0 Mio € (im Vorjahr: 2.723,9 Mio €) und eine Gearing Ratio von 108,8 % (im Vorjahr: 95,5 %), die insbesondere aufgrund der gestiegenen Netto-Finanzschulden um 13,2 Prozentpunkte zunahm. Zugänge zum AnlagevermögenIm Geschäftsjahr 2017 lagen die Zugänge zum Anlagevermögen bei 1.094,5 Mio € (im Vorjahr: 332,8 Mio €). Von diesem Betrag entfielen 263,7 Mio € auf Sachanlagen (im Vorjahr: 245,9 Mio €), 824,1 Mio € auf Finanzanlagen (im Vorjahr: 81,9 Mio €) sowie 6,7 Mio € auf immaterielle Vermögensgegenstände (im Vorjahr: 5,0 Mio €). Aus der Aktivierung von Bauzeitzinsen resultierten Zugänge in Höhe von 14,5 Mio € (im Vorjahr: 16,9 Mio €). Schwerpunkte der Zugänge zum Sachanlagevermögen bildeten Modernisierungsmaßnahmen und Investitionen in das Projekt Ausbau Süd in Höhe von rund 101,6 Mio € im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Terminal 3. Im Bereich der Finanzanlagen wurde im Wesentlichen in verbundene Unternehmen investiert. Die Investitionen in verbundene Unternehmen betrafen insbesondere die Kapitaleinzahlungen in die brasilianischen Konzern-Unternehmen. Außerdem erhöhten sich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Diese betrafen im Wesentlichen die Gesellschafterdarlehen im Zusammenhang mit Fraport Greece. Kapitalflussrechnungscroll
In Höhe von 620,6 Mio € lag der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit (Operativer Cash Flow) im vergangenen Geschäftsjahr um 70,2 Mio € über dem Vorjahreswert (+12,8 %). Grund für den Anstieg war die positive operative Entwicklung. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit ohne Geld- und Wertpapieranlagen lag in Höhe von 266,3 Mio € um 16,2 Mio € über dem Wert des Geschäftsjahres 2016. Dieser annähernd konstante Mittelabfluss führte bei der positiven Entwicklung des Operativen Cash Flows zu einem deutlich höheren Free Cash Flow von 447,8 Mio € (im Vorjahr: 344,5 Mio €). Einschließlich der Mittelab- und -zuflüsse aus Finanzanlagen verzeichnete die Fraport AG im vergangenen Geschäftsjahr einen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von 806,2 Mio € (im Vorjahr: Mittelzufluss von 46,7 Mio €). Hierin enthalten waren insbesondere die Investitionen in Finanzanlagen und Ausleihungen im Zusammenhang mit Fraport Greece sowie höhere Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagevermögen im Zusammenhang mit den Konzern-Unternehmen Fortaleza und Porto Alegre. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit lag bei 9,6 Mio € und damit spürbar unter dem Vorjahreswert von 447,5 Mio €. Wesentlicher Grund für die Abnahme waren die Neuaufnahmen von Finanzkrediten in 2017. Der Finanzmittelfonds belief sich daher zum Ende des Geschäftsjahres 2017 auf -208,9 Mio €, eine Abnahme um 195,2 Mio € gegenüber 2016. Der Finanzmittelbestand enthielt dabei auch Termingelder mit Laufzeiten unter drei Monaten, die keinen Wertschwankungsrisiken unterliegen und jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Aus der Bilanz lässt sich der Finanzmittelfonds durch den Abzug des Cash-Poolings der Verbindlichkeiten in Höhe von 250,4 Mio € vom Kassenbestand und dem Guthaben bei Kreditinstituten von 104,8 Mio € herleiten. FinanzierungsanalyseUnverändert verfolgte das Finanzmanagement der Fraport AG in 2017 eine ausgewogene Mittelbeschaffung über den Operativen Cash Flow und eine breit aufgestellte Fremdfinanzierungsbasis mit einem ausgewogenen Fälligkeitenprofil. Zum Bilanzstichtag zeigte sich ein ausgewogener Finanzierungsmix, bestehend aus: bilateralen Krediten (28,1 %), Anleihen (25,6 %), Kreditmitteln durch Förderkreditinstitute (18,6 %) sowie Schuldscheindarlehen (27,7 %). Zur Reduzierung der Zinsrisiken aus variabel verzinsten Kreditaufnahmen wurden in der Vergangenheit teilweise Zinssicherungsgeschäfte geschlossen. Das sich hierauf beziehende Nominalvolumen betrug zum Jahresende 550 Mio € und hat sich damit um 205 Mio € verringert (-27,0 %). In Summe wiesen die Finanzverbindlichkeiten eine verbleibende durchschnittliche Restlaufzeit von 4,4 Jahren bei einer durchschnittlichen Zinsbindungsdauer von 4,0 Jahren nach Absicherung aus. Unter Berücksichtigung der Zinssicherungsgeschäfte lag der variable Anteil der Bruttoverschuldung der Fraport AG bei annähernd 20,5 %, der fixe Anteil bei rund 79,5 % (variabler Anteil im Vorjahr: annähernd 23 %, fixer Anteil: rund 77 %). Der Fremdkapitalkostensatz nach Zinssicherungsmaßnahmen betrug rund 2,8 % (im Vorjahr: 3,1 %). Die wesentlichen Ausstattungsmerkmale hinsichtlich der Art, Fälligkeit sowie Zinsstruktur der Finanzierungsinstrumente der Fraport AG sind folgender Tabelle zu entnehmen: Fremdkapitalstrukturscroll
Die vertraglichen Vereinbarungen der Finanzschulden der Fraport AG beinhalten mit einer Negativverpflichtung ("Negative Pledge") und einer Gleichrangerklärung ("Pari Passu") zwei übliche Kreditklauseln. Lediglich bei den Fördermittel-Darlehen bestehen unter anderem allgemein gängige Kreditklauseln bezüglich Änderungen in der Gesellschafterstruktur und der Beherrschung der Gesellschaft (sogenannte Change of Control Klausel). Sofern sich daraus bei Eintritt nachweislich die Bonität der Fraport AG verschlechtert, haben die Darlehensgeber ab einer bestimmten Schwelle das Recht, die Darlehen vorzeitig fällig zu stellen. Das Fälligkeitenprofil der Finanzverschuldung der Fraport AG wies zum Bilanzstichtag folgende Tilgungsstruktur aus. Fälligkeitenprofil zum 31. Dezember 2017![]() LiquiditätsanalyseDie Strategie zur breiten Diversifizierung von Anlagen in Unternehmensanleihen wurde im Geschäftsjahr 2017 fortgeführt. Die wesentlichen Merkmale der Anlageinstrumente der Fraport AG hinsichtlich der Art, Restlaufzeit und Verzinsung sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Anlagestruktur der Fraport AGscroll
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Aufgrund von Rundungen können sich Abweichungen
bei der Aufsummierung ergeben. Die Industrie-Schuldscheindarlehen und -Anleihen verteilten sich zum 31. Dezember 2017 auf folgende Industriezweige (Marktwerte: 278,1 Mio €): Verteilung der Industrieanlagen![]() Die Ratings sämtlicher Anlagen im Asset-Management sind der Grafik zu entnehmen: Ratingstruktur der Anlagen![]() Zum Bilanzstichtag befanden sich neben gerateten (99,0 %) auch nicht geratete Assets (1,0 %) im Portfolio. Die Kosten der Liquiditätshaltung (Cost of Carry), die nach dem Schichtenbilanzprinzip ermittelt werden, wiesen zum 31. Dezember 2017 einen Wert von -0,33 % (rund -1,6 Mio €) aus. Zum Bilanzstichtag 2017 standen der Fraport AG freie Kreditlinien in Höhe von 553,4 Mio € zur Verfügung (im Vorjahr: 580,4 Mio €). Bedeutung außerbilanzieller Finanzinstrumente für die FinanzlageZur Finanzierung ihrer Aktivitäten fokussiert sich die Fraport AG auf die im Abschnitt "Finanzierungsanalyse" dargestellten Produkte. Außerbilanzielle Finanzinstrumente sind im Finanzierungsmix der Fraport AG ohne wesentliche Bedeutung. RatingVor dem Hintergrund des uneingeschränkten Zugangs zum Kapitalmarkt zu attraktiven Preisen, der sehr guten Liquiditätsausstattung sowie dem komfortablen Bestand an freien zugesagten Kreditlinien, war der Bedarf eines externen Ratings bisher nicht gegeben. Vergleich zur prognostizierten Entwicklungscroll
Die gute operative Entwicklung führte im Vergleich zur gegebenen Prognose 2016 zu einer deutlichen Verbesserung des Free Cash Flows. Die Entwicklung der weiteren Kennzahlen lag innerhalb der Prognose 2016. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenKundenzufriedenheit und ProduktqualitätGlobalzufriedenheitDie Globalzufriedenheit der Passagiere am Standort Frankfurt lag 2017 mit 85 % um drei Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres (im Vorjahr: 82 %). Dabei wurde in allen vier Quartalen der Wert von 85 % erreicht (im Vorjahr: Q1 81 %, Q2 82 %, Q3 83 % und Q4 82 %). Zahlreiche Service- und Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Serviceprogramms "Great to have you here!" wirkten sich auch auf einzelne Zufriedenheitskriterien sehr positiv aus. Positiv wurden unter anderem die Möglichkeiten zum Zeitvertreib bis zum Abflug bewertet. Insbesondere die Bewertung der Sauberkeit der Terminals verbesserte sich deutlich. Gepäck-KonnektivitätDie Gepäck-Konnektivität betrug im vergangenen Geschäftsjahr am Standort Frankfurt 98,5 % und lag damit um 0,2 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres. Insbesondere verspätete Flüge, schlechte Wetterverhältnisse und eine IT-Störung im Dezember 2017 hatten einen negativen Einfluss auf die zeitgerechte Gepäckverladung. Im ersten Quartal 2017 (98,8 % gegenüber 99,1 % im ersten Quartal 2016) sank die Konnektivität um 0,3 Prozentpunkte. Im zweiten und dritten Quartal 2017 blieben die Werte nahezu konstant bei 98,6 % beziehungsweise 98,4 % (Q2 2016: 98,7 % und Q3 2016: 98,5 %). Auch im vierten Quartal lag der Wert mit 98,2 % um 0,4 Prozentpunkte unterhalb des Vorjahresquartals (98,6 %). PünktlichkeitsquoteDie Pünktlichkeit der Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt lag mit einem Wert von 74,1 % unter dem Vorjahreswert (2016: 79,5 %). Neben vermehrt ungünstigen Witterungseinflüssen über das Jahr verteilt, wurde die Pünktlichkeitsquote unter anderem durch eingeflogene Verspätungen und in der Verantwortung der Fluggesellschaften liegende Gründe negativ beeinflusst, die in der gegebenen Prognose 2016 nicht beinhaltet waren. Das erste Quartal des Jahres wies mit 80,5 % eine relativ hohe Pünktlichkeit aus (Q1 2016: 83,4 %). Im zweiten und dritten Quartal lag die Pünktlichkeit in Summe unter der Vorjahresquote (Q2: 75,3 %, Q3: 68,5 %; im Vorjahr Q2: 77,8 %, Q3: 78,1 %). Auch im letzten Quartal fiel die Pünktlichkeit mit 73,3 % gegenüber dem Vorjahr mit 79,3 % ab. AnlagenverfügbarkeitsquoteDie Verfügbarkeitsquote der Terminalanlagen lag im Gesamtjahr 2017 bei 97,1 % (im Vorjahr: 96,7 %). Mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 92,6 % wirkten sich 2017 im Wesentlichen Sperrungen durch diverse Bautätigkeiten negativ auf die Verfügbarkeit der Skyline-Bahn aus. Ohne Baustellen hätte die Verfügbarkeit bei 99,8 % gelegen. Attraktiver und verantwortungsvoller ArbeitgeberMitarbeiterzufriedenheitDie Durchschnittsnote der Zufriedenheit der Mitarbeiter der Fraport AG lag im vergangenen Geschäftsjahr bei 2,88 und damit leicht über dem Wert des Vorjahres von 2,90. Unter den übergeordneten Fragegebieten weist die Frage nach der "Arbeitsplatzsicherheit" die deutlichste Steigerung aus (von 3,03 auf 2,79). Die Rücklaufquote lag mit 62 % ebenfalls über dem Wert des Vorjahres von 56 %. Frauen in FührungspositionenIm Geschäftsjahr 2017 lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei 27,1 % (Vorjahr: 29,2 %). Der leichte Rückgang der Quote ist auf organisatorische Veränderungen sowie zum 31. Dezember 2017 vakante Führungspositionen, die zuvor von Frauen besetzt waren, zurückzuführen. Gesundheits- und ArbeitsschutzKrankenquoteIm Geschäftsjahr 2017 verbesserte sich die Krankenquote von 7,7 % auf 7,6 %. Insbesondere im personalstarken Bereich der Flughafensicherheit verringerte sich die Krankenquote deutlich, wohingegen sie sich im Strategischen Geschäftsbereich Bodenverkehrsdienste leicht verschlechterte. 1.000-Mann-QuoteWährend die Gesamtunfälle deutlich rückläufig waren, ereigneten sich im Berichtsjahr 249 meldepflichtige Arbeitsunfälle, was einer Steigerung um drei meldepflichtige Arbeitsunfälle entsprach (im Vorjahr: 246). Insbesondere im Strategischen Geschäftsbereich Bodenverkehrsdienste ereigneten sich zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 witterungsbedingt mehr Unfälle. Somit ergab sich, bezogen auf die Gesamtbeschäftigten, eine 1.000-Mann-Quote von 22,8 (im Vorjahr: 21,9; aufgrund von Nachmeldungen können sich Änderungen an den berichteten Vorjahreswerten ergeben). KlimaschutzCO2-EmissionIm vergangenen Geschäftsjahr betrug die CO2 -Emission 190.065 Tonnen CO2 und damit 9,2 % weniger als im Vorjahr (im Vorjahr: 209.257 CO2 ). Die Emissionsminderung ist sowohl auf Energieeinsparungen aus den laufenden Programmen zur Verbesserung der Energieeffizienz als auch auf Verbesserungen der ökologischen Qualität der bezogenen Energiearten, der sogenannten Emissionsfaktoren, zurückzuführen. Vergleich zur prognostizierten Entwicklungscroll
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Aufnahme als nichtfinanzieller Leistungsindikator
zum Gesamtjahr 2017, erstmalige Prognose für 2018. Die Erläuterungen zu den Abweichungen im Vergleich zur gegebenen Prognose 2016 bei der Gepäck-Konnektivität, Pünktlichkeitsquote sowie 1.000-Mann-Quote sind dem vorangegangenen Kapitel "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" zu entnehmen. Die weiteren nichtfinanziellen Leistungsindikatoren entwickelten sich innerhalb der Prognosen. BeschäftigteDie durchschnittliche Beschäftigtenzahl der Fraport AG, ohne Auszubildende und Freigestellte, reduzierte sich im vergangenen Geschäftsjahr um 283 Mitarbeiter auf 10.204 Beschäftigte (-2,7 %). Grund für die Reduzierung war vor allem eine erhöhte Fluktuation im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2016 initiierten Programm zum Personalstrukturwandel. In den fünf Strategischen Geschäftsbereichen der Fraport AG waren im Jahresdurchschnitt 7.283 Beschäftigte tätig (im Vorjahr: 7.510 Beschäftigte). Im Strategischen Geschäftsbereich "Bodenverkehrsdienste" ging die Zahl der Beschäftigten -vornehmlich aufgrund des Programms zum Personalstrukturwandel -um 175 Beschäftigte zurück. In den Strategischen Geschäftsbereichen "Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit" (+175 Beschäftigte) und "Airport Security Management" (-238 Beschäftigte) kam es im Wesentlichen organisationsbedingt zu Veränderungen im Personalstand. Die Anzahl der Beschäftigten im Bereich "Handels- und Vermietungsmanagement" lag nahezu auf Vorjahresniveau (+7 Beschäftigte). Im Strategischen Geschäftsbereich "Akquisitionen und Beteiligungen" waren im Geschäftsjahr 2017 durchschnittlich 70 Personen beschäftigt. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten lag bei 19,2 % (im Vorjahr: 19,1%). Der Anteil von Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung lag bei 12,8 % (im Vorjahr: 12,4 %). Die Quote ausländischer Beschäftigter lag (ohne deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund), wie auch im Vorjahr, unverändert bei 15,0 %. Die durchschnittliche Zahl der Auszubildenden erhöhte sich leicht auf 279 (im Vorjahr: 276). Die Fluktuationsquote erreichte einen Wert von 3,7 % (im Vorjahr: 2,3 %). Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigtenscroll
Forschung und EntwicklungBei der Fraport AG ist die Förderung von Innovationen sowohl in den Unternehmenszielen als auch in den Führungsgrundsätzen fest verankert. Ziel ist es, durch die Einführung neuer Techniken und die ständige Optimierung komplexer Prozesse den unterschiedlichen Kundenwünschen zu entsprechen und dennoch betriebswirtschaftlichen Erfordernissen gerecht zu werden. Als Dienstleistungsunternehmen betreibt die Fraport AG keine Forschung und Entwicklung im engeren Sinne. Gleichwohl werden jedoch im geringen Umfang Entwicklungskosten von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten, wie Software, aktiviert. Dies betrifft im Wesentlichen Software im Zusammenhang mit dem Betrieb der Gepäckförderanlage am Flughafen Frankfurt, die im Servicebereich "Informations- und Kommunikationsdienstleistungen" entwickelt wird (siehe auch Anhang Tz. 4 und Tz. 20). Zudem hat sich die Fraport AG, um alle Potenziale zu nutzen, zweigleisig aufgestellt: Das Ideenmanagement bündelt die Kreativität der Beschäftigten, während im Innovationsmanagement gezielt Projekte mit externen Partnern entwickelt werden (siehe auch Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" ab Seite 44). Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurde ein "Ideen-Tag" durch das Ideenmanagement ausgerichtet. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 466 Ideen eingereicht und 64 Ideen umgesetzt (im Vorjahr: 654 Ideen, 39 Umsetzungen). Im Innovationsmanagement vernetzt sich die Fraport AG gezielt mit Unternehmen der eigenen Wertschöpfungskette sowie mit "Best Practice"-Unternehmen anderer Branchen. Der Mehrwert liegt in der koordinierten Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen. Das Ziel ist, zukunftsweisende Logistikprojekte und technische Entwicklungen zu unterstützen und die Attraktivität des Standorts Frankfurt weiter zu steigern. Im Herbst 2017 wurde erstmals eine vierwöchige Testfahrt eines autonom fahrenden Shuttles zur Mitarbeiterbeförderung erfolgreich durchgeführt. Zudem wurden insbesondere im Bereich der Passagierinformation Neuerungen aus der Robotik sowie der künstlichen Intelligenz zur weiteren Verwendung geprüft (siehe auch Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" ab Seite 44). UmweltAn ihren Flughafen-Standorten bedient die Fraport AG die Mobilitätsbedürfnisse der jeweiligen Regionen und Länder. Gleichzeitig ist der Flugbetrieb stets mit direkten und indirekten Belastungen der Anwohner und Umwelt verbunden. In diesem Spannungsfeld stellt sich die Fraport AG ihrer unternehmerischen Verantwortung. Soweit dies realisierbar ist, zielt die Fraport AG darauf, die Belastungen aus dem Flughafenbetrieb auf die Umwelt zu reduzieren. Die Maßnahmen, die die Fraport AG dabei anstößt und umsetzt, sind breit gefächert. Das Unternehmen bündelt in diesem Zusammenhang wichtige Themen und verfolgt die ergriffenen Maßnahmen durch Zielvorgaben und deren Erreichungsgrade. Zu diesen Themen zählen unter anderem der Klima- sowie der Natur- und Ressourcenschutz. Die Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes werden insbesondere durch den CO2 -Ausstoß des Unternehmens gemessen (siehe auch Kapitel "Steuerung" ab Seite 10 und "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" ab Seite 38). Hinsichtlich des Natur- und Ressourcenschutzes hat sich die Fraport AG unter anderem zum Ziel gesetzt, sämtliche umweltrelevanten Konzern-Unternehmen mit einer Beteiligungsquote von mehr als 50 % mit einem zertifizierten Umweltmanagementsystem auszustatten. Klima-, Natur- und RessourcenschutzDie Managementaktivitäten der Fraport AG betreffen überwiegend die Emission in ihrer direkten Verantwortung, aber auch solche, an deren Entstehung sie nur mittelbar beteiligt ist und die sie nur indirekt beeinflussen kann. Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs betreffen am Flughafen Frankfurt hauptsächlich die Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude, Anlagen und Prozesse. Dazu gehört auch die Optimierung der 80 km langen Gepäckförderanlage. Für den Fuhrpark und für die Geräte der Flugzeugabfertigung prüfen die Fachabteilungen die Möglichkeiten des Einsatzes alternativer Antriebe, insbesondere Strom, als Ersatz für Benzin und Diesel. Als Verkehrsknotenpunkte sind Flughäfen Orte intensiver Ressourcennutzung. Umweltmanagementsysteme dienen dazu, die Prozesse und Aktivitäten des Konzerns möglichst umweltschonend auszuführen. Zum Ende des vergangenen Geschäftsjahres waren 89,3 % der vollkonsolidierten umweltrelevanten Konzern-Unternehmen mit einem solchen System ausgestattet. GesellschaftSchallschutzAm Standort Frankfurt wird zwischen aktivem und passivem Schallschutz unterschieden. Beim aktiven Schallschutz wird der Lärm direkt an der Quelle beziehungsweise durch lärmmindernde Betriebskonzepte und Startbeziehungsweise Landeverfahren reduziert. Ein Beispiel dafür ist die Navigationseinrichtung "Ground Based Augmentation System" (GBAS), die mehr Effizienz und weitere lärmmindernde Anflugverfahren ermöglichen soll. Ziel ist es, die Nutzungsquote von GBAS weiter zu steigern. Auch die Weiterentwicklung des lärmabhängigen Entgeltsystems dient dem aktiven Schallschutz, indem der Einsatz lärmarmen Fluggeräts durch vergleichsweise günstigere Entgeltsätze honoriert wird. Seit Mai 2016 wird bei Betriebsrichtung West nachts das sogenannte Lärmpausenmodell angewendet. Das bedeutet, dass am frühen Morgen (5 bis 6 Uhr) und am späten Abend (22 bis 23 Uhr) einzelne Start- und Landebahnen wechselweise nicht genutzt werden. Bei Betriebsrichtung Ost kommt das Verfahren "DROps Early Morning" (Dedicated Runway Operations) zur Anwendung. Durch die wechselnde Nutzung der Start-beziehungsweise Landebahnen in den vergleichsweise verkehrsschwachen Nachtrandstunden soll die nächtliche Ruhephase lokal um eine Stunde verlängert werden. Als weitere, in 2017 neu eingeführte freiwillige Maßnahme, wurde ein Bündnis für eine Lärmobergrenze abgestimmt. Sie soll dazu beitragen, dass die Lärmbelastung am Tag am Flughafen Frankfurt trotz Bewegungswachstums nicht so stark ansteigt, wie es nach dem Planfeststellungsbeschluss zulässig wäre. Wenn die Grenze überschritten wird, sind die Fraport AG und die Fluggesellschaften angehalten, Maßnahmen zur Lärmreduktion zu prüfen. Bei einer wiederholten Überschreitung steht es allen Beteiligten frei, Maßnahmen außerhalb des Bündnisses zu ergreifen. Maßnahmen zum passiven Schallschutz haben das Ziel, durch bauliche Anpassungen den Lärmpegel im Gebäudeinnern zu mindern. Rund um den Flughafen Frankfurt hat die Fraport AG gesetzliche Verpflichtungen für Maßnahmen in rund 86.000 Haushalten. In der direkten Nachbarschaft des Flughafens Frankfurt sind in der Vergangenheit wiederholt Schäden an Dächern aufgetreten, bei denen Wirbelschleppen von landenden Flugzeugen als Ursache nicht ausgeschlossen werden konnten. Daraufhin hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10. Mai 2013 und am 26. Mai 2014 Planergänzungsbeschlüsse erlassen. Sie regeln die Anforderungen an die Sicherung der Dacheindeckungen von Gebäuden gegen wirbelschleppenbedingte Windböen und klären deren Voraussetzungen. In den Beschlüssen wurde ein Gebiet mit rund 6.000 Gebäuden als Anspruchsgebiet festgelegt. Weitere Informationen zum ökologischen und gesellschaftlichen Engagement der Fraport AG sind dem Kapitel "Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht" im Geschäftsbericht 2017, das kein Bestandteil dieses Lageberichts sowie der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer ist, sowie der Unternehmens-Homepage unter www.fraport.de zu entnehmen. Aktie und Investor RelationsAktienentwicklung 2017Die deutschen Aktienmärkte zeigten im Gesamtjahr 2017 eine deutlich positive Entwicklung. Der deutsche Leitindex DAX schloss im Berichtszeitraum bei 12.918 Punkten und damit 12,5 % über dem Schlusskurs des Geschäftsjahres 2016. Der MDAX erzielte ebenfalls einen starken Anstieg um 18,1 % auf 26.201 Punkte. Die positive Entwicklung der beiden Indizes startete zu Beginn des Jahres. Bereits im ersten Quartal 2017 gewannen der DAX und MDAX 7,2 % beziehungsweise 7,7 %. Die Rally an der deutschen Börse setzte sich im zweiten Quartal 2017 fort. Vor allem das freundliche konjunkturelle Umfeld in Europa sowie die robuste Entwicklung des deutschen Binnen- und Exportmarkts, führten zu einer weiteren Verbesserung der Grundstimmung. Auch die unverändert niedrigen Leitzinsen im Euroraum sowie die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten unterstützten den positiven Trend. Auch im dritten Quartal wiesen die beiden Indizes positive Wachstumsraten aus. Der DAX konnte in diesem Zeitraum um 4,1 % zulegen, der MDAX um 6,3 %. Im vierten Quartal flachte die Entwicklung leicht ab. Der DAX schloss zum Ende des Jahres bei 12.918 Punkten und damit um 12,5 % über dem Vorjahr. Der MDAX gewann 18,1 % und beendete das Jahr bei 26.201 Punkten. Innerhalb des positiven Marktumfelds entwickelte sich die Fraport-Aktie mit einem Schlusskurs von 91,86 € (im Vorjahr: 56,17 €) deutlich über dem Niveau der deutschen Leitindizes. Nach einem Kursanstieg von 18,1 % im ersten Quartal des vergangenen Geschäftsjahres stieg der Aktienkurs im zweiten Quartal erneut um 16,5 % auf 77,30 € deutlich und notierte im dritten Quartal bei 80,34 € (+3,9 %). Zum Ende des Jahres 2017 markierte der Aktienkurs mit 91,86 € ein neues Allzeithoch. Kumuliert lag der Anstieg der Aktie im Geschäftsjahr 2017 bei 35,69 € (+63,5 %) beziehungsweise unter Berücksichtigung der Dividendenzahlung in Höhe von 1,50 € je Aktie bei 37,19 € (+66,2 %). Haupttreiber der guten Aktienperformance waren insbesondere die gestiegene Passagierentwicklung und -erwartung am Standort Frankfurt wie auch die konzernweit positive Verkehrsentwicklung. Positiv aufgenommen wurden auch das Wachstum des internationalen Geschäfts mit der gelungenen Übernahme der griechischen Regionalflughäfen, dem Gewinn der Konzessionen für die beiden brasilianischen Flughäfen und die deutlich erholte Entwicklung in Antalya, was letztlich zu angehobenen Analysteneinschätzungen führte. Die Marktkapitalisierung der Fraport-Aktie lag zum Jahresschluss bei 8,5 Mrd € (im Vorjahr: 5,2 Mrd €). Die Aktie belefte damit, gemessen an der Marktkapitalisierung den 15. Rang der 50 MDAX-Aktien (im Vorjahr: Rang 23). Gemessen am gehandelten Börsenumsatz (XETRA-Handel) lag die Fraport-Aktie auf dem 14. Rang der MDAX-Titel (im Vorjahr: Rang 30). Mit durchschnittlich 173.015 täglich gehandelten Aktien lag das Handelsvolumen der Aktie in 2017 nahezu auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 173.666). Die Aktien der weiteren börsengelisteten europäischen Flughäfen wiesen folgende Entwicklungen aus: Aéroports de Paris +56,4 %, Flughafen Wien +40,2 %, AENA +30,0 % und Flughafen Zürich +7,8 %. Entwicklung der AktionärsstrukturIm vergangenen Geschäftsjahr wurden der Fraport AG folgende Änderungen an der Aktionärsstruktur berichtet: Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 WphGscroll
1)
Sämtliche Stimmrechte werden nach § 22 WpHG
zugerechnet. Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 20171)![]() Dividende für das Geschäftsjahr 2017 (Gewinnverwendungsvorschlag)Die Fraport AG verfolgt eine kontinuierliche Dividendenpolitik. Ziel ist, die Aktionäre angemessen und langfristig orientiert an der Geschäftsentwicklung zu beteiligen. In diesem Zusammenhang strebt der Vorstand an, etwa 40 bis 60 % des Gewinnanteils der Gesellschafter der Fraport AG am Konzern-Ergebnis auszuschütten, wobei die Dividende je Aktie mindestens auf dem Vorjahresniveau liegt. Für das Geschäftsjahr 2017 beabsichtigt der Vorstand, der Hauptversammlung eine im Vorjahresvergleich unveränderte Dividende von 1,50 € je Aktie vorzuschlagen. Bezogen auf den Aktienschlusskurs 2017 von 91,86 € ergäbe sich hieraus eine Dividendenrendite von 1,6 % (im Vorjahr: 2,7 %). Der hierfür vorgesehene Bilanzgewinn von 138,7 Mio € (im Vorjahr: 138,7 Mio €) würde damit -bezogen auf den Gewinnanteil der Gesellschafter der Fraport AG am Konzern-Ergebnis von 330,2 Mio € -einer Ausschüttungsquote von 42,0 % entsprechen (im Vorjahr: 36,9 %). Investor Relations (IR)Eine zeitnahe, konsistente und transparente Kommunikation mit Investoren und Analysten besitzt für die IR-Arbeit der Fraport AG höchste Priorität. Dabei pflegt das IR-Team den persönlichen Kontakt mit bestehenden und potenziellen Investoren im Rahmen sogenannter Roadshows, Kapitalmarktkonferenzen sowie in Terminen am Hauptsitz des Unternehmens am Flughafen Frankfurt. Auch im vergangenen Geschäftsjahr fanden gezielt Einzel- sowie Gruppentermine und Präsentationen mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem Finanzvorstand des Unternehmens statt. Zentrales Thema der Gespräche war in 2017 die aktuelle sowie zukünftige Verkehrsentwicklung am Standort Frankfurt mit der Entwicklung des Hauptkunden sowie der Low-Cost-Fluggesellschaften. Die Integration der 14 griechischen Regionalflughäfen, die deutliche Verkehrserholung am Flughafen Antalya und der Gewinn der Konzessionen für die beiden Flughäfen in Brasilien, standen ebenfalls im Fokus. Außerdem wurden am Standort Frankfurt insbesondere das Retail-Geschäft, die Entwicklung der Flughafen-Entgelte und der notwendige Kapazitätsausbau durch das Terminal 3 und den dortigen Flugsteig G thematisiert. Ganzjährig stand das IR-Team telefonisch unter +49 (0)69 690-74842 oder per E-Mail unter investor.relations@fraport.de zum direkten Austausch zur Verfügung. Die Telefonkonferenzen für Analysten zu den Finanzpublikationen, die Hauptversammlung im Mai 2017 und die Bereitstellung aktueller Informationen auf der IR-Homepage unter www.meet-ir.de rundeten das Leistungsspektrum der IR-Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr ab. HauptversammlungAuf der vergangenen Hauptversammlung, am 23. Mai 2017, erhielt die Fraport AG von ihren Aktionären eine deutliche Mehrheit zu sämtlichen Tagesordnungspunkten. Vom stimmberechtigten Grundkapital waren 80.601.425 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmen vertreten (87,20 % vom Grundkapital). Die ausführlichen Stimmergebnisse sowie weitere Informationen rund um die Hauptversammlung sind auf der Unternehmens-Homepage unter www.fraport.de in der Rubrik Investor Relations veröffentlicht. Die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 wird am 29. Mai 2018 in der Jahrhunderthalle in Frankfurt stattfinden. Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach dem Bilanzstichtag haben keine wesentlichen Ereignisse für die Fraport AG stattgefunden. Risiko- und ChancenberichtDie Fraport AG hat ein umfassendes Risiko- und Chancenmanagement-System eingerichtet, das es der Fraport AG ermöglicht, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und durch geeignete Maßnahmen zu steuern und zu begrenzen sowie Chancen wahrzunehmen. Damit wird erreicht, dass potenzielle Risiken, die die Fraport AG gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. Unter Risiko versteht die Fraport AG künftige Entwicklungen beziehungsweise Ereignisse, die das Erreichen der operativen Planungen und strategischen Ziele negativ beeinflussen können. Als Chancen werden künftige Entwicklungen beziehungsweise Ereignisse gesehen, die zu einer positiven Planungs- oder strategischen Zielabweichung führen können. Risikostrategie und -zieleBei der Fraport AG wird im Rahmen des integrierten Strategie- und Planungsprozesses stets darauf geachtet, dass die mit den Chancen verbundenen Risiken in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Sichergestellt wird dies durch ein umfassendes Risiko- und Chancenmanagement, welches gewährleistet, dass Risiken und Chancen frühzeitig identifiziert, einheitlich bewertet, gesteuert, überwacht und durch eine systematische Berichterstattung transparent kommuniziert werden. Aus dieser Zielsetzung leiten sich die folgenden Grundsätze ab: 1. Bereits im Rahmen der strategischen Planungsprozesse und mit Erstellung des langfristigen Geschäftsplans erfolgt ein Abgleich mit der Chancen- und Risikostrategie, der sich aus der beabsichtigten Geschäftsentwicklung ergibt. Dadurch vermeidet die Fraport AG Risiken, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem originären Geschäftszweck stehen. 2. Das zentrale Risikomanagement verantwortet die Umsetzung und Weiterentwicklung des Risikomanagement-Systems und verknüpft dieses mit dem Chancenmanagement-Prozess. 3. Risiko- und Chancenmanagement sind Kernaufgabe der jeweils für ihre Geschäftsprozesse verantwortlichen Geschäfts-, Service- und Zentralbereiche; dies beinhaltet, dass wesentliche Risiken durch geeignete Maßnahmen gesteuert und auf ein akzeptables Maß reduziert sowie Chancen aktiv wahrgenommen werden. 4. Durch einheitliche und umfassende Prozesse erfolgen eine frühzeitige Identifikation, einheitliche Bewertung, zentrale Steuerung und Überwachung sowie eine systematische und transparente Berichterstattung aller wesentlichen Risiken und Chancen. 5. Alle Beschäftigten sind dazu aufgefordert, sich in ihrem Aufgabenbereich aktiv am Risiko- und Chancenmanagement zu beteiligen. Das Risikomanagement-System![]() Der Vorstand der Fraport AG trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagement-System, durch das ein umfassendes und einheitliches Management sämtlicher wesentlicher Risiken sichergestellt wird. In diesem Zusammenhang hat er mit Aufstellung des Entwicklungsplans (EWP) auch die Risikostrategie und -ziele für die Fraport AG verabschiedet. Der Vorstand ernennt den Chief Risk Officer und die Mitglieder des Risikomanagement-Ausschusses (RMA), genehmigt die Geschäftsordnung des RMA und ist Adressat des für das Unternehmen relevanten quartalsweisen Berichtswesens und der ad hoc-Meldungen im Risikomanagement-System. Der RMA ist das ranghöchste Gremium des Risikomanagement-Systems unterhalb der Vorstandsebene und ist mit leitenden Mitarbeitern der operativen und unterstützenden Unternehmensbereiche besetzt. Die Geschäftsführung des RMA wird durch die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontroll-System wahrgenommen. Die Geschäftsführung des RMA ist für die Organisation, Pflege und die Weiterentwicklung des Risikomanagement- und Internen Kontroll-Systems (IKS) sowie die regelmäßige Aktualisierung und Umsetzung der Risikomanagement- und IKS-Richtlinie in der Fraport AG verantwortlich. Der RMA erstattet im Anschluss an seine Sitzungen vierteljährlich Bericht an den Vorstand. Das Risikomanagement-System ist schriftlich in einer Richtlinie für die Fraport AG dokumentiert und eng mit dem zentralen Internen Kontroll-System zu einem integrierten System verzahnt. Es folgt dem Rahmenwerk "COSO II" (Committee of the Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) und deckt Risiken in den Bereichen Strategie, operatives Geschäft, Finanzberichterstattung und Compliance ab. Die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontroll-System legt im Rahmen eines jährlich durchzuführenden risikoorientierten Scoping-Verfahrens fest, welche Konzern-Unternehmen in den standardisierten IKS-Prozess einzubeziehen sind. In diesem Prozess werden auf Basis einer jährlich aktualisierten Analyse interne Risiken entlang der wesentlichen Geschäftsprozesse erfasst, durch geeignete Kontrollaktivitäten mitigiert beziehungsweise auf ein angemessenes Niveau reduziert. Auf der Grundlage einer jährlichen Selbstbeurteilung der verantwortlichen Bereiche und Konzern-Unternehmen (sogenanntes Control Self Assessment) wird die Wirksamkeit der wesentlichen Prozesskontrollen beurteilt und das Ergebnis dieser Effektivitätsprüfung im Anschluss an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Durch die Verknüpfung des Risikomanagement-Systems mit dem IKS ist eine umfassendere Transparenz über die im Unternehmen vorhandenen, wesentlichen Risiken geschaffen sowie ein geschlossener "Risiko-Workflow" etabliert. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente der internen Überwachungssysteme. Die interne Revision ist mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem der Fraport AG eingebunden. Die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) hat das Risikofrüherkennungs-System der Fraport AG im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich der aktienrechtlichen Anforderungen untersucht. Es erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, die an ein solches System gestellt werden. Der Aufsichtsrat der Fraport AG hat die Aufgabe, die Wirksamkeit des Internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems gemäß § 107 Absatz 3 AktG zu überwachen, wobei diese Zuständigkeit federführend vom Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wahrgenommen wird. Den Risikotransfer durch den Abschluss von Versicherungen steuert das Konzern-Unternehmen Airport Assekuranz VermittlungsGmbH. Das Risikomanagement-System der Fraport AG umfasst lediglich Risiken. Eine Chancenabfrage erfolgt quartalsweise im Rahmen der RMA-Sitzung. Risikomanagement-ProzessDer Risikomanagement-Prozess umfasst die nachfolgenden Schritte. Zur Unterstützung des gesamten Prozesses setzt die Fraport AG eine integrierte Risikomanagement-Softwarelösung ein. 1) Identifikation und Meldung von RisikenDie Identifikation von Risiken erfolgt mittels unterschiedlicher Instrumente in erster Linie durch die operativen Geschäfts-, Service- und Zentralbereiche der Fraport AG sowie der Konzern-Unternehmen. Die eingesetzten Methoden der Risikoermittlung reichen von Markt- und Wettbewerbsanalysen über die Auswertung von Kundenbefragungen, Informationen über Lieferanten sowie Institutionen bis zur Verfolgung von Risikoindikatoren aus dem regulatorischen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld. Die Bereichsleitungen tragen die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der im Risikomanagement verarbeiteten Informationen ihrer Bereiche. Sie sind verpflichtet, Risikobereiche kontinuierlich zu beobachten, zu steuern und alle Risiken ihres Bereichs und ihrer integrierten Beteiligungen quartalsweise an die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontroll-System zu berichten. Neu identifizierte wesentliche Risiken sind im Rahmen der ad hoc-Berichterstattung außerhalb der turnusmäßigen quartalsweisen Berichterstattung umgehend zu melden. 2) Bewertung von RisikenDie systematische Risikobewertung bestimmt das Ausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit der identifizierten Risiken und ermöglicht eine Einschätzung, in welchem Umfang die einzelnen Risiken die Unternehmensziele und -strategie der Fraport AG gefährden können, beziehungsweise welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Charakter haben. Hierzu findet durch die verantwortlichen Geschäfts-, Service- und Zentralbereiche (= Risikoverantwortliche) eine Bestimmung der finanziellen Auswirkung (quantitative Bewertung beziehungsweise -wenn dies nicht möglich ist - Eingruppierung in die jeweilige Schadensstufe) und der Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Auswirkung statt. Als Bezugsgrundlage dient jeweils der vorwärtsrollierende 24-Monats-Zeitraum. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Risikoverantwortlichen die Risiken nur aus einer kurzfristigen Perspektive betrachten und bewerten; insbesondere mögliche infrastrukturelle Risiken werden entsprechend ihrer längerfristigen Auswirkungen beobachtet. Bei der Bewertung wird die potenzielle Auswirkung (= Schadensstufe) in vier Kategorien "klein", "mittel", "hoch" und "sehr hoch" unterteilt. Die Schadensstufe wird danach bewertet, wie die Risiken auf die relevante Erfassungsgröße (EBIT, Finanzergebnis oder Liquidität) wirken. Außerdem fließen in die Betrachtung qualitative Faktoren (mediale Berichterstattung/Aufmerksamkeit, Auswirkungen auf Stakeholder) ein, die für die Reputation der Fraport AG bedeutend werden könnten und die Risiken mit determinieren. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für einzelne Risiken wird gleichermaßen in vier Kategorien "unwahrscheinlich", "möglich", "wahrscheinlich" und "höchstwahrscheinlich" eingeteilt. Aus der Kombination von Schadensstufe und Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich die Risikostufe ("gering", "moderat", "bedeutend" und "wesentlich"). Die Risikobewertung erfolgt konservativ, das heißt, es wird die für die Fraport AG ungünstigste Schadensentwicklung eingeschätzt. Dabei wird zwischen Bruttobewertung und Nettobewertung unterschieden. Das Bruttorisiko stellt dabei die größtmögliche negative (finanzielle) Auswirkung vor risikomindernden Maßnahmen dar. Das Nettorisiko stellt die erwartete verbleibende (finanzielle) Auswirkung nach Einleitung beziehungsweise Umsetzung risikomindernder Maßnahmen dar. Die Risikoeinschätzung in diesem Bericht spiegelt nur das Nettorisiko wider. 3) RisikosteuerungDie Risikoverantwortlichen haben die Aufgabe, geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung/-steuerung zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus müssen allgemeine Strategien zum Umgang mit den identifizierten Risiken erarbeitet werden. Zu diesen Strategien zählen Risikovermeidung, Risikoverringerung mit dem Ziel, die (finanzielle) Auswirkung beziehungsweise die Eintrittswahrscheinlichkeit zu minimieren, Risikotransfer auf einen Dritten (zum Beispiel durch Abschluss von Versicherungen) oder die Risikoakzeptanz. Die Entscheidung über die Umsetzung der entsprechenden Strategie und/oder Maßnahmenpläne berücksichtigt auch die Kosten in Verbindung mit der Effektivität möglicher risikomindernder Maßnahmen. Die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontroll-System arbeitet dabei eng mit den Risikoverantwortlichen zusammen, um den Fortschritt risikomindernder Maßnahmen zu überwachen und deren Wirksamkeit zu beurteilen. 4) Risikoaggregation und -berichterstattungZiel des integrierten Risikomanagement ist es, eine transparente Darstellung der Risikosituation der Fraport AG zu gewährleisten. Die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontroll-System konsolidiert und aggregiert bei Bedarf dazu die quartalsweisen Risikomeldungen aus den Bereichen und Konzern-Unternehmen und stellt diese dem RMA zur Bewertung der Risikosituation mittels einer "Risk Map" zur Verfügung. An den Vorstand werden Risiken dann gemeldet, wenn sie nach dem systematischen und unternehmensweit einheitlichen Bewertungsmaßstab auf Basis ihrer Nettobewertung als "bedeutend" oder "wesentlich" eingestuft werden. Im Falle von wesentlichen Änderungen bei zuvor gemeldeten Risiken beziehungsweise neu identifizierten "wesentlichen" Risiken erfolgt eine Berichterstattung auch außerhalb der regulären Quartalsmeldung als Ad-hoc-Berichterstattung. Zweimal jährlich erfolgt die Berichterstattung der "bedeutenden" ("orangefarbenen") und "wesentlichen" ("roten") Risiken einschließlich ihrer Veränderungen durch den Vorstand im Aufsichtsrat mit Schwerpunkt im Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Die nachfolgende Darstellung zeigt die Adressaten der Risikoberichterstattung in Abhängigkeit von der Nettobewertung der Risiken: Berichtsmatrix![]() Durch den beschriebenen Prozess ist die Früherkennung von den Fortbestand der Fraport AG gefährdenden Entwicklungen gewährleistet. Integraler Bestandteil des Risikomanagement-Systems der Fraport AG ist auch die Überwachung der finanzwirtschaftlichen Risiken, mit dem die Abbildung von Finanzinstrumenten insgesamt und insbesondere auch von Sicherungsgeschäften in der Rechnungslegung überwacht und gesteuert wird. Dieser Prozess ist unter den finanzwirtschaftlichen Risiken ("Risikobericht") beschrieben. Bei der Fraport AG stellt dieser Prozess einen Teilbereich des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontroll-Systems dar. Weiterentwicklung des Risikomanagement-Systems im Jahr 2017Um die Nutzerfreundlichkeit der Risikomanagement-Software zu erhöhen sowie das Gesamtsystem zu optimieren, wurde ein Workflow-gestütztes System zur Risikoneuanlage und -aktualisierung eingeführt. Ferner wurden die internen Risikoberichte übersichtlicher gestaltet, indem unter anderem ein neues Feld "Trend" eingeführt wurde, damit auf einen Blick erkennbar ist, wie sich das Risiko gegenüber der letzten Risikoabfrage verändert hat. Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontroll-System gemäß § 289 Absatz 4 HGBDie Fraport AG versteht das interne Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Fraport AG als Prozess, der in das unternehmensweit geltende interne Kontroll- und Risikomanagement-System eingebettet ist. Die Rechnungslegung der Fraport AG erfolgt auf Einzelabschlussebene nach den deutschen handels- und aktienrechtlichen Vorschriften. Zur Sicherstellung einer einheitlichen und ordnungsmäßigen Bilanzierung hat die Fraport AG eine HGB-Bilanzierungsrichtlinie entwickelt. Die Rechnungslegung bei der Fraport AG erfolgt, soweit möglich, dezentral durch Nebenbuchhaltungen (Kreditoren, Debitoren, Anlagenbuchhaltung, Treasury, Buchhaltungen der dezentralen Fachbereiche). Die Hauptbuchhaltung/Bilanzierung erstellt im Rahmen der Abschlussarbeiten Hauptbuch-Abschlussbuchungen, die nicht dezentral vorgenommen werden können. Darüber hinaus führt die Hauptbuchhaltung im Rahmen der Abschlussarbeiten interne Kontrollen für wesentliche dezentrale Rechnungslegungsprozesse durch. Wesentliche operative Prozesse der Nebenbuchhaltungen und der Hauptbuchhaltung sind zur Sicherstellung standardisierter Abläufe dokumentiert (unter anderem Richtlinien, Prozessbeschreibungen, Handbücher und Leitfäden). Die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Nebenbuchprozesse wird durch die verantwortlichen Bereiche im Rahmen einer internen Vollständigkeitserklärung bestätigt. Bei der Fraport AG wird für die Rechnungslegung das System SAP/R3 eingesetzt. Soweit möglich, werden rechnungslegungsbezogene interne Kontrollen systemseitig in SAP/R3 durchgeführt. Manuelle Anwendungs- und Überwachungskontrollen werden sowohl im Rahmen der operativen Rechnungslegungsprozesse in den Nebenbuchhaltungen als auch durch die Hauptbuchhaltung im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführt. Sowohl systemseitig als auch personell und organisatorisch ist eine Funktionstrennung der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen gewährleistet. Der Vergabe und Verwaltung von Zugriffsberechtigungen zu rechnungslegungsrelevanten Systemen liegt ein SAP-Berechtigungskonzept zugrunde. Die im Rahmen der Rechnungslegung durchgeführten Kontrollen haben zum Ziel, Vollständigkeit, Richtigkeit, Bestand, Eigentum und Ausweis der im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses erfassten Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sicherzustellen. Im Rahmen der Abschlussarbeiten der Hauptbuchhaltung werden überwiegend manuelle, nachgelagerte Überwachungskontrollen durchgeführt, mit dem Ziel, Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Nebenbuchhaltungen erfassten Posten sicherzustellen. Zur Erreichung der beschriebenen Kontrollziele im Rahmen der Durchführung von Abschlussbuchungen sind systemseitige, präventive Kontrollen sowie ein Vier-Augen-Prinzip als nachgelagerte Kontrolle implementiert. Um die Vollständigkeit der Abschlüsse zu gewährleisten, ist bei der Fraport AG ein Vertragsmanagement-Prozess installiert, im Rahmen dessen erfasste Verträge bilanziell gewürdigt werden, um eine vollständige und sachgerechte Abbildung bilanziell relevanter Sachverhalte in der Rechnungslegung sicherzustellen. Darüber hinaus ist der Leiter der Abteilung Konzern-Bilanzierung Mitglied im RMA. Dadurch ist durch die organisatorische Zuordnung des Risikomanagement-Systems der Fraport AG zur Bilanzierung grundsätzlich gewährleistet, dass im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses identifizierte Sachverhalte bilanziell gewürdigt und gegebenenfalls in der Rechnungslegung erfasst werden. Sowohl der Vertragsmanagement- als auch der Risikomanagement-Prozess sind in einer gesonderten Richtlinie geregelt. Risiken im Zusammenhang mit der Abbildung von Finanzinstrumenten, insbesondere auch von Sicherungsgeschäften, werden in der Rechnungslegung im Rahmen eines implementierten Prozesses überwacht. Der Abschlussprozess der Fraport AG ist detailliert in einem Ablaufplan beschrieben, der die einzelnen Prozessschritte mit Termin und Verantwortlichkeit enthält. Der Prozessfortschritt und Terminplan werden systemunterstützt durch die Hauptbuchhaltung überwacht. Die wesentlichen Schritte im Abschlussprozess sind der Abschluss der Nebenbücher, der im debitorischen Rechnungslegungsprozess auch die Bewertung von Forderungen, das heißt, die Bildung von Wertberichtigungen, beinhaltet. In der Anlagenbuchhaltung beinhaltet das abgeschlossene Nebenbuch durchgeführte planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen. Das Treasury ist neben den dort durchgeführten operativen Nebenbuchprozessen (inklusive Cash Pooling) für die Bereitstellung erforderlicher Informationen zur Abbildung der Finanzinstrumente im Hauptbuch verantwortlich. Nach Abschluss der Nebenbücher werden in der Hauptbuchhaltung/Bilanzierung der Fraport AG die erforderlichen Abschlussbuchungen durchgeführt, was auch die Durchführung von nachgelagerten, manuellen Überwachungskontrollen beinhaltet. Im Wesentlichen betrifft dies die Bereiche sonstige Rückstellungen, Pensions- und Personalrückstellungen, Finanzanlagen und -instrumente, Eigenkapital sowie die Aufwands- und Erlösabgrenzungen. Die Ermittlung und Buchung der Ertragsteuern sowie die Durchführung diesbezüglicher manueller Anwendungs- und Überwachungskontrollen erfolgt durch die Steuerabteilung. Bei der Bewertung von Rückstellungen, im Wesentlichen Pensions- und Personalrückstellungen, werden im Rahmen des Jahresabschlussprozesses regelmäßig externe Dienstleister eingesetzt. Die Erstellung des Anhangs erfolgt im Rahmen des Abschlussprozesses durch die Hauptbuchhaltung/Bilanzierung. Soweit erforderlich, erfolgt nach Erstellung des Anhangs eine nachgelagerte Kontrolle der Angaben im Anhang durch zentrale beziehungsweise dezentrale Fachabteilungen. Für die Erstellung des Lageberichts ist grundsätzlich der Zentralbereich Finanzen und Investor Relations verantwortlich. Dieser konsolidiert die von den Fachbereichen gelieferten Informationen. Eine nachgelagerte Kontrolle der konsolidierten Informationen erfolgt wiederum durch die Fachabteilungen. Wesentliche Teilprozesse des Rechnungslegungsprozesses, sowie die darin enthaltenen internen Kontrollen, sind planmäßig Gegenstand der Prüfung durch die Interne Revision. GeschäftsrisikenIm Folgenden werden die Risiken erläutert, die wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit beziehungsweise auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder die Reputation der Fraport AG haben könnten. Sie werden in der nachfolgenden Beschreibung teilweise stärker aggregiert, als sie zur internen Steuerung verwendet werden; die Aufgliederung erfolgt jedoch nach den gleichen Risikokategorien (strategische Risiken, operative Risiken, finanzwirtschaftliche Risiken und Compliance Risiken), die auch in dem internen Risikomanagement-Berichtssystem verwendet werden. Wenn nicht anders angegeben, betreffen die beschriebenen Risiken in unterschiedlichem Ausmaß sämtliche Unternehmensbereiche. In der folgenden Übersichtstabelle werden die Veränderungen der Risiken zum Vorjahr kurz dargestellt. Im Anschluss daran findet sich eine ausführliche Beschreibung der Risiken. Risikoübersichtscroll
Risiko Strategische Risiken Gesamtwirtschaftliche Risiken Markt-, Wettbewerbs- und regulatorische Risiken Entwässerung des Parallelbahnensystems Risiken im Zusammenhang mit dem Flughafen-Ausbau Finanzwirtschaftliche Risiken Zinsrisiken (kumuliert) Währungskursrisiken Kreditrisiken Sonstige Preisrisiken Rechtliche und Compliance-Risiken Compliance-Verstöße Operative Risiken Risiken aus Investitionsprojekten Risiken aus Unternehmensbeteiligungen und Projekten Ausbau Lima Politische Entwicklung Russland Personalrisiken Zusatzversorgung ZVK Erfolgsbeteiligung 2016 Risiken durch außergewöhnliche Störfälle IT-Risiken
1)
Es wird auf die Angabe der Eintrittswahrscheinlichkeit
verzichtet, um den Ausgang des Verfahrens nicht zu beeinflussen.1) ↑ gegenüber Vorjahr gestiegen → unverändert gegenüber Vorjahr ↓ gegenüber Vorjahr gesunken Strategische RisikenGesamtwirtschaftliche RisikenFür das Jahr 2018 wird eine weitere Expansion der Weltwirtschaft erwartet (siehe auch Kapitel "Geschäftsausblick" ab Seite 63). Trotzdem bestehen unverändert Risiken, die sich aus den wirtschafts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen ergeben können. Der zyklische Aufwärtstrend in Europa könnte durch ein erneutes Aufflackern der europäischen Schuldenkrise, Schwächungen der EU und des Euroraums durch divergierende Interessen der Mitgliedsländer oder auch in Folge neuer Regierungskonstellationen gebremst oder gestoppt werden. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des beabsichtigten Ausscheidens Großbritanniens (Brexit) bleiben zu beobachten. Die globale Wirtschaftsentwicklung könnte von den vorgenannten Faktoren ebenso negativ betroffen sein, wie protektionistische Tendenzen zwischen großen Wirtschaftsräumen und wirtschaftliche oder geopolitische Krisen negative Konsequenzen auf das Wachstum haben können. Solche Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die globale und regionale Luftverkehrsentwicklung haben und sich damit auch ungünstig auf die Fraport AG auswirken. Die derzeit bestehenden Risiken in China (Strukturwandel), Nahost (geopolitische Spannungen) und Russland (anhaltende Sanktionen) wie auch in verschiedenen Schwellenländern könnten Dämpfungen auf die Weltwirtschaft und in der Folge auf die exportorientierte deutsche Wirtschaft haben, mit Wirkung auch auf das Flughafen-Geschäft der Fraport AG. Gleichfalls dämpfend auf die Wirtschaftsentwicklung würden Rohöl-Preisschocks durch eine sich verstärkende instabile geopolitische Lage in Nahost wirken. Kerosinpreissteigerungen in der Folge würden zusätzlich die Nachfrage- und damit letztlich auch die Angebotsentwicklung beeinträchtigen. Eine weitere Ausweitung der Krisen in Syrien und in der Ukraine könnte den alten Ost-West-Konflikt erneut aufleben lassen. Folgen wären eine globale Verunsicherung sowie spürbare Handelshemmnisse mit wachstumsbremsenden Effekten. Die Zahl der globalen Handelshemmnisse ist seit 2008, trotz gegenteiliger Absichtserklärungen auf G20-Gipfeln, ununterbrochen gewachsen. Wahlergebnisse zeigen, dass die "My nation first"-Politik nicht nur in den USA an Bedeutung gewinnt. Entsprechend könnte eine Trendumkehr hin zu weniger Handelshemmnissen auf sich warten lassen, was wiederum den Welthandel dämpfen könnte. Wenn es aus den vorgenannten Gründen zu Entwicklungsbeeinträchtigungen im Luftverkehr käme, könnte dies negative Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fraport AG haben. Daher beobachtet die Fraport AG die Angebots- und Nachfrageentwicklung des Luftverkehrs weiterhin eng, um bei Bedarf im Rahmen der Möglichkeiten Gegenmaßnahmen einzuleiten. Im Personalbereich verfügt die Fraport AG über Vereinbarungen mit der Arbeitnehmervertretung (wie zum Beispiel Anordnung zum Abbau von Zeitkonten), um in gewissem Umfang bei Verkehrseinbrüchen gegensteuernd eingreifen zu können. Weiterhin können strukturelle Veränderungen im Geschäftsreiseverkehr (zum Beispiel weitere Reduzierung von Dienstreisen) direkten oder indirekten Einfluss auf das Geschäft der Fraport AG haben. Währungskursschwankungen, Arbeitslosigkeit und Änderungen im Konsumverhalten, soweit sie das Kaufverhalten von Passagieren beeinflussen, können die Ertragsentwicklung der Fraport AG darüber hinaus auch im Retail-Geschäft erheblich verändern. Die von der Fraport AG derzeit vermieteten Gebäude und Flächen werden überwiegend von Fluggesellschaften oder von Unternehmen genutzt, deren Geschäft in hohem Maße von der Luftverkehrsentwicklung am Flughafen Frankfurt abhängt. Insoweit besteht für diesen Teil des Immobiliengeschäfts keine direkte Abhängigkeit von der allgemeinen Entwicklung des Immobilienmarkts. Aufgrund der beschriebenen Lage schätzt die Fraport AG insgesamt die potenzielle Schadensstufe der gesamtwirtschaftlichen Faktoren als "sehr hoch" ein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich negative gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in derartigem Maße auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fraport AG auswirken könnten, wird als "möglich" eingeschätzt. Markt-, Wettbewerbs- und regulatorische RisikenDer Erfolg eines internationalen Flughafens ist neben einem attraktiven Infrastrukturangebot abhängig von seiner Airline-Kundenstruktur und dem damit verbundenen weltweiten und dichten Streckennetzwerk, der Flottenstruktur und dem Tarifangebot durch die Fluggesellschaften. Gedämpfte globale Wirtschaftsentwicklung und zunehmender Wettbewerbsdruck in allen Verkehrsbereichen haben in der Vergangenheit zu Konsolidierungen und teils auch zu Insolvenzen bei Fluggesellschaften geführt, die auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden können. Änderungen in den Allianz-Systemen und die kontinuierliche Expansion des Low-Cost-Verkehrs verändern die Kunden- und Angebotsstruktur, teils auch verbunden mit der Umorientierung des Angebots auf andere Flughafen-Standorte. Im Zuge dieser Marktveränderungen kann es auch zu Streiks der betroffenen Arbeitnehmer kommen, die dem Flughafen Frankfurt durch Flugausfälle oder Ausfälle im Zubringerverkehr schaden können. Darüber hinaus kann die Entstehung neuer beziehungsweise die Weiterentwicklung bestehender Hub-Systeme im Nahen und Mittleren Osten zu einer Verschiebung der weltweiten Umsteigerströme, hervorgerufen durch massive Angebotsausweitungen, zum Nachteil für den Standort Frankfurt (und somit für die Fraport AG) führen. Auch innerhalb Europas können durch den Ausbau von Wettbewerbs-Hubs oder durch veränderte Schwerpunktsetzungen der Airlines Abzugseffekte im Umsteigerverkehr entstehen. Neue Flugzeugmuster wie die B737 MAX oder A321neo LR, mit Reichweiten um 7.000 km, ermöglichen Direktverkehre von/zu kleineren Flughäfen, auch interkontinental. Diese könnten Umsteigerverkehre über traditionelle Hubs wie Frankfurt verringern. Weiterhin besteht aufgrund des zunehmenden Markt- und Wettbewerbsdrucks das potenzielle Risiko, dass zukünftige Kapitalkosten aus den geplanten Investitionen eventuell nur eingeschränkt in die erzielbaren Entgelte eingepreist werden können. Politische und regulatorische Entscheidungen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene greifen in Form von Steuern, Gebühren und Auflagen, wie zum Beispiel der Luftverkehrsteuer, des EU-Emissionshandels, der CO2 -Regulierung, Lärmschutzauflagen und Nachtflugverboten einseitig in den Markt und damit in den Wettbewerb ein. Es besteht somit die Gefahr, dass die Luftverkehrsgesellschaften mittelfristig bei sich verstärkenden Einschränkungen Alternativstandorte und Routen außerhalb Frankfurts nutzen. Nicht ausgeschlossen werden können auch Risiken, die eher mittel- bis langfristig in Form einer Schwächung der Wettbewerbsstärke europäischer Fluggesellschaften und in der Folge europäischer Flughäfen bestehen. Wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, können terroristische Anschläge und das Entstehen von Krisenherden, wie in der Ukraine, Syrien oder der Türkei auch für die Passagierströme zu betroffenen Zielen enorm schädlich sein. In der Folge kam es in der Vergangenheit zu einer Reisezurückhaltung im Outgoing-aber auch im Incoming-Tourismus in Deutschland, unter der Frankfurt als Hub temporär besonders litt. Dies gilt ebenso für die Regionen, in denen die Beteiligungsflughäfen der Fraport AG liegen beziehungsweise ihre Hauptzielgebiete haben. Weitere Anschläge scheinen möglich und könnten die Reisezurückhaltung erneuern. Darüber hinaus können eingeschränkte Überflugmöglichkeiten über Krisenherde oder Flugverbote zwischen Staaten zu weiteren Angebotseinschränkungen führen. Mit einer kontinuierlichen Marktbeobachtung zur rechtzeitigen Erkennung von potenziellen Veränderungen mit negativen Folgen für das Geschäft, aber auch einer ausgewogenen bedarfsorientierten Ausbauplanung, begegnet die Fraport AG diesen Risiken. Angesichts des dynamischen Marktumfelds schätzt die Fraport AG die potenzielle Auswirkung (Schadensstufe) dieser Risiken als "sehr hoch" und die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" ein. Für 2018 erwartet der Vorstand ein Passagieraufkommen in einer Bandbreite von etwa 67 Mio bis etwa 68,5 Mio. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Startbahn West sowie dem bestehenden, parallelen Start- und Landebahnensystem könnten in Abhängigkeit von Untersuchungsergebnissen aufgrund zu erwartender behördlicher Anordnungen Investitionen von bis zu 300 Mio € in qualifizierte Entwässerungssysteme für das Parallelbahnensystem erforderlich werden. Für den Bereich der Startbahn West wurde am 18. August 2014 eine wasserrechtliche Anordnung erlassen. Für den Teil der Startbahn West südlich des Tunnels ist eine qualifizierte Entwässerung umzusetzen. Für den nördlichen Teil ist es aufgrund von im Winter 2015/2016 gemessenen Enteisungsmitteln, beziehungsweise deren Abbauprodukten und einer vorliegenden Anhörung zu einer wasserrechtlichen Anordnung wahrscheinlich, dass eine qualifizierte Entwässerung erforderlich wird. Zur Entwässerung des Parallelbahnensystems sind in den vorliegenden Anordnungen keine Auflagen zur Realisierung einer qualifizierten Entwässerung enthalten. Grundsätzlich besteht jedoch das Risiko, dass die obere Wasserbehörde bei Nachweisen von Enteisungsmitteln im Grundwasser auch in Bezug auf das Parallelbahnensystem die Forderung nach einer qualifizierten Entwässerung erhebt und eine entsprechende wasserrechtliche Anordnung erlässt. Die Schadensstufe wird als "sehr hoch", die Risikostufe als "wesentlich" und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos als "möglich" eingeschätzt. Risiken im Zusammenhang mit dem Flughafen-AusbauMit Revisionsentscheidung vom 4. April 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Musterverfahren die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses und damit des Flughafen-Ausbaus im Wesentlichen bestätigt. Soweit es die Nachtflugregelung beanstandet hatte, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL), als zuständige Planfeststellungsbehörde, mit Beschluss vom 29. Mai 2012 den Planfeststellungsbeschluss dahingehend angepasst, dass zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Flüge mehr zugelassen sind und in den beiden Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr das Kontingent auf jahresdurchschnittlich 133 Bewegungen festgesetzt. Es besteht das Risiko, dass das bestehende Nachtflugverbot die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Standorts Frankfurt langfristig negativ beeinflusst. Eine weitere Schwächung der Wettbewerbssituation des Frankfurter Flughafens könnte sich ergeben, wenn die in der politischen Diskussion teilweise geforderten zusätzlichen Einschränkungen des Flugbetriebs tatsächlich juristisch verbindlich umgesetzt würden, was -je nach Ausgestaltung -erhebliche Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen sowie die Verkehrsstrukturen am Standort Frankfurt hätte. Hier ist jedoch zu bedenken, dass diese Einschränkungen (zum Beispiel erweitertes Nachtflugverbot, Lärmobergrenzen) juristisch hohe Hürden zu überwinden hätten. Das Risiko einer von Amts wegen auferlegten, juristisch verbindlichen Lärmobergrenze ist auf absehbare Zeit durch das am 7. November 2017 verkündete freiwillige Bündnis für eine Lärmobergrenze deutlich minimiert worden. Der Planfeststellungsbeschluss und die Flughafengenehmigung bleiben von diesem Bündnis unberührt. Beteiligt an dem Bündnis sind das Land Hessen (HMWEVL), Luftverkehrsgesellschaften, die Fluglärmkommission, das Forum Flughafen und Region und die Fraport AG. Erst bei einer -auf absehbare Zeit nicht erwarteten -zweimaligen, signifikanten Überschreitung der Lärmobergrenze in aufeinanderfolgenden Jahren behält sich unter anderem das HMWEVL außerhalb des Bündnisses Maßnahmen, zum Beispiel. zur Lärmreduzierung vor. Je nach Ausgestaltung und Umsetzung solcher etwaigen Maßnahmen könnte die Fraport AG hiergegen Rechtsbehelfe einlegen. Rechtlich flankiert wird die etwaige spätere Einführung einer behördlich verfügten Lärmobergrenze voraussichtlich durch die geplante Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP). Das HMWEVL hat indes zugesagt, auf den entsprechenden landesplanerischen Grundsatz nur dann zurückzugreifen, wenn die Zielsetzungen des freiwilligen Bündnisses für eine Lärmobergrenze nicht eingehalten werden. Der Entwurf eines geänderten LEP sieht zudem eine Verschärfung der Anforderungen an die Nachtruhe vor. Hier ist jedoch zunächst abzuwarten, ob die seitens der Luftverkehrswirtschaft im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragene Kritik berücksichtigt wird. Zudem hat das HMWEVL in der Begründung des LEP-Entwurfs ausgeführt, dass die derzeitigen Nachtflugbeschränkungen dem Schutzgedanken der Nachtruhe bereits Rechnung trügen, sodass insoweit weitere Nachtflugbeschränkungen nicht unmittelbar bevorstehen dürften. Mit den zuvor genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist der ordentliche Rechtsweg in den Musterverfahren abgeschlossen. Gleichwohl sind unter anderem angesichts eines etwaigen Gangs zum Europäischen Gerichtshof und/oder Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie der noch ausstehenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in den mittlerweile fortgeführten Nichtmusterverfahren juristische Restrisiken bezüglich des Flughafen-Ausbaus weiterhin nicht völlig auszuschließen. Diesen Risiken begegnet die Fraport AG durch eine umfassende rechtliche und fachliche Begleitung der Verfahren. Mittlerweile hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof erstinstanzlich auch die letzte, erstinstanzlich noch anhängig gewesene, Klage in den Nichtmusterverfahren abgewiesen. Hierdurch sind die Risiken im Zusammenhang mit dem Ausbau nochmals deutlich reduziert. Zudem engagiert die Fraport AG sich im Bereich des aktiven Schallschutzes und der Lärmforschung, um das Risiko weiter zu reduzieren. Das Gesamtvolumen der bislang in den Flughafen-Ausbau getätigten Investitionen ist aufgrund der voranschreitenden Bau- und Vergabetätigkeit zum 31. Dezember 2017 auf circa 2.622 Mio € gestiegen. Angesichts der bereits eingeleiteten und bevorstehenden Maßnahmen (zum Beispiel umfangreiches Dachsicherungsprogramm, insbesondere in den Gemeinden Raunheim sowie Flörsheim) und der Bewertung der rechtlichen Situation, schätzt die Fraport AG die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens als "unwahrscheinlich" ein. Sollte sich allerdings das Risiko realisieren, wären die finanziellen Auswirkungen (Schadensstufe) des Risikos "sehr hoch" und mit einem hohen Reputationsschaden für die Fraport AG verbunden, da mit einer umfangreichen nationalen und begrenzten europäischen Medienberichterstattung zu rechnen wäre. Finanzwirtschaftliche Risiken"Risikobericht" nach § 315 Absatz 2 Nr. 1 HGBHinsichtlich seiner Bilanzposten und geplanten Transaktionen unterliegt die Fraport AG insbesondere Kreditrisiken sowie Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen, Währungskursen und sonstigen Preisrisiken. Zins- und Währungsrisiken begegnet die Fraport AG durch die Bildung von natürlich geschlossenen Positionen, bei denen sich die Werte oder die Zahlungsströme originärer Finanzinstrumente zeitlich und betragsmäßig ausgleichen, beziehungsweise über die Absicherung des Geschäfts durch derivative Finanzinstrumente. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen für den Einsatz von Derivaten sind in einer internen Richtlinie verbindlich geregelt. Voraussetzung für den Einsatz von Derivaten ist das Bestehen eines abzusichernden Risikos. Derivate werden nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken verwendet. Zur Überprüfung der Risikopositionen werden regelmäßig Simulationsrechnungen unter Verwendung verschiedener Worst-Case- und Marktszenarien durch das Risikocontrolling vorgenommen. Über die Ergebnisse wird der Finanzvorstand regelmäßig informiert. Für das effiziente Marktrisikomanagement ist das Treasury der Fraport AG verantwortlich. Gesteuert werden grundsätzlich nur Risiken, die einen Einfluss auf den Cash Flow des Unternehmens haben. Offene Derivate-Positionen können sich allenfalls im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften ergeben, bei denen das dazugehörige Grundgeschäft entfällt oder entgegen der Planung nicht zustande kommt. Zinsrisiken resultieren insbesondere aus dem mit Investitionen einhergehenden Kapitalbedarf sowie bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten und Vermögenswerten. Die Fraport AG schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als "unwahrscheinlich", die mögliche potenzielle Auswirkung (Schadensstufe) als "mittel" ein. Im Rahmen der Zinsrisikomanagementpolitik wurden für einen Großteil der Finanzverschuldung Zinsderivate beziehungsweise Finanzierungen mit Festzinsvereinbarungen abgeschlossen, um das Zinsänderungsrisiko zu begrenzen. Mit dem Eingehen der Zinssicherungspositionen besteht dennoch das Risiko, dass sich bei Absinken des Marktzinsniveaus ein negativer Marktwert der Zinssicherungsinstrumente ergibt. Diese Veränderungen können sich je nach Klassifizierung des Derivats erfolgswirksam innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung oder auch im Eigenkapital auswirken. Die Fraport AG schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos als "unwahrscheinlich", die mögliche potenzielle Auswirkung (Schadensstufe) als "mittel" ein. Währungskursrisiken bestehen vor allem aus Finanzierungen in Fremdwährung und aus geplanten Umsätzen, die nicht durch währungskongruente Ausgaben in derselben Währung gedeckt sind. Diesen wird, sofern erforderlich, entweder durch fortlaufenden Verkauf dieser Währung oder durch den Abschluss von Devisentermingeschäften entgegengetreten. Aufgrund der erfolgten beziehungsweise vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen schätzt die Fraport AG die Eintrittswahrscheinlichkeit von Währungsrisiken als "unwahrscheinlich", ihre möglichen finanziellen Auswirkungen (Schadensstufe) als "mittel" ein. Kreditrisiken für die Fraport AG ergeben sich zum einen aus originären Finanzinstrumenten. Solche Risiken entstehen zum Beispiel beim Kauf von Wertpapieren im Rahmen des Asset Managements und umfassen das Ausfallrisiko des Emittenten. Zum anderen entstehen Kreditrisiken im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten, die einen positiven Marktwert haben und das Risiko beinhalten, dass der Kontrahent die für die Fraport AG vorteilhaften Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Diesem Risiko wird dadurch begegnet, dass der Erwerb von Finanzanlagen und Abschlüsse von Derivaten grundsätzlich nur bei Emittenten und Kontrahenten mit Bonität von mindestens "BBB-" erfolgen. Sofern es während der Haltedauer der Anlage oder der Laufzeit des Derivats zu einer Bonitätsherabstufung in den Bereich schlechter als "BBB-" kommt, wird unter Berücksichtigung der verbleibenden Restlaufzeit im Einzelfall eine Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Finanzanlage oder dem Derivat getroffen. Ferner sind auch Investments in Anleihen ohne Rating in einzelnen Fällen in eng definierten Grenzen möglich. Die Emittentenbeziehungsweise Emissionsratings der Kontrahenten werden regelmäßig überprüft. Darüber hinaus wird die laufende Berichterstattung bezüglich der Kontrahenten verfolgt. Des Weiteren werden Limit-Obergrenzen fortlaufend zu der Bonitätsentwicklung angepasst und gegebenenfalls reduziert sowie die Finanzanlagen unter Risikogesichtspunkten weiter diversifiziert. Die Fraport AG stuft unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Maßnahmen die potenziellen finanziellen Auswirkungen (Schadensstufe) von Kreditrisiken als "klein" und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten als "unwahrscheinlich" ein. Sonstige Preisrisiken resultieren aus der Marktbewertung der Finanzanlagen. Dies hat zunächst aber keinen Einfluss auf den Cash Flow. Bei Anlagen mit fester Laufzeit ist davon auszugehen, dass eventuelle Marktschwankungen nur temporär sind und sich automatisch zum Laufzeitende der Produkte ausgleichen, da eine Rückzahlung in Höhe des vollen nominellen Anlagebetrags vorgenommen wird. Auch ohne besondere Maßnahmen schätzt die Fraport AG die Eintrittswahrscheinlichkeit sonstiger Preisrisiken als "unwahrscheinlich", die Schadensstufe als "mittel" ein. Hinsichtlich weiterer Angaben zur Art der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten und dem Ausmaß der Risiken aus offenen Risikopositionen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten wird auf die Tz. 40 des Anhangs verwiesen. Sonstige finanzwirtschaftliche RisikenAus der aktuellen Situation auf den Finanzmärkten sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Lage, insbesondere die Liquiditätssituation und die zukünftige mögliche Kreditvergabepraxis der Banken, können sich Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fraport AG ergeben. Als Gegensteuerungsmaßnahme verfolgt die Fraport AG unverändert eine Strategie der "Vorratsfinanzierung" und sichert damit die Mittelbeschaffung, zum Beispiel für anstehende Investitionen und Tilgungen. Die Mittel aus dieser strategischen Liquiditätsreserve stehen unverändert zur Verfügung. Rechtliche Risiken und Compliance-RisikenAls international operierendes Unternehmen unterliegt die Fraport AG einer Vielzahl von nationalen und internationalen Gesetzes- und Regelwerken sowie deren Änderungen, durch die der künftige Geschäftserfolg der Fraport AG negativ beeinflusst werden könnte. Von wesentlicher Bedeutung sind neben den branchenspezifischen Bestimmungen des Luftverkehrsrechts, des Planungs- und Umweltrechts und sicherheitsrelevanten Bestimmungen die allgemeinen Regelungen des Kapitalmarktrechts, Kartellrechts, Datenschutzrechts und des Arbeitsrechts. Die Rechtsabteilungen der Fraport AG und deren Konzern-Unternehmen begleiten die rechtlichen Entwicklungen einschließlich der einschlägigen Rechtsprechung, informieren die betroffenen Geschäftsbereiche über Änderungen und wirken dabei mit, sich etwaig ergebende Risiken zu begrenzen. Ferner besteht das Risiko, dass Organe und/oder Mitarbeiter gegen Gesetze, interne Richtlinien oder von der Fraport AG anerkannte Standards guter Unternehmensführung verstoßen. Dazu zählen auch das Risiko von Betrug, Falschdarstellung oder Manipulation von Finanzdaten beziehungsweise Bestechung und Korruption, mit der Folge, dass die Fraport AG Vermögens- und/ oder Reputationsschäden erleidet. Durch den Auf- und Ausbau einer Compliance-Organisation, verabschiedet in der Richtlinie zum Compliance Management System, sowie die Implementierung eines Compliance-Programms unter anderem durch den für alle Mitarbeiter verbindlichen Verhaltenskodex, deren risikoorientierte Schulung sowie die permanente Fortentwicklung des zentralen IKS, wirkt die Fraport AG diesen potenziellen Risiken proaktiv entgegen. Zusätzlich hat die Fraport AG verschiedene Hinweisgebersysteme im Einsatz, an die sich Mitarbeiter, aber auch Externe vertrauensvoll und anonym wenden können. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Prüfung der geltenden Richtlinien auf Aktualität und Angemessenheit. Alle vom Vorstand verabschiedeten Richtlinien sind für alle Mitarbeiter frei über das Intranet zugänglich. Ferner dokumentiert die Fraport AG wichtige Geschäftsprozesse, um Transparenz zu schaffen, und fördert die Umsetzung geeigneter Kontrollmechanismen. Angesichts der zuvor beschriebenen effektiven Compliance-Strukturen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Compliance-Verstoßes mit einer "hohen" potenziellen Auswirkung (Schadensstufe) als "unwahrscheinlich" eingestuft. Sonstige rechtliche RisikenSteuerliche Risiken mit Auswirkungen auf die Steuerpositionen in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung können sich für die Fraport AG aus Änderungen steuerlicher Vorschriften sowie Rechtsprechung und unterschiedlicher Auslegung existierender steuerlicher Vorschriften ergeben. So besteht im Zusammenhang mit noch offenen steuerlichen Außenprüfungen das Risiko von Steuernachzahlungen, das auf Basis von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen gegebenenfalls bilanziell in Steuerrückstellungen abgebildet wird. Zur Minimierung von steuerlichen Risiken sind in der Steuerabteilung interne Kontrollen eingerichtet, um potenzielle steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen sowie erkannte Risiken prüfen und bewerten zu können. Maßnahmen zur Risikominimierung werden von der Steuerabteilung mit den verantwortlichen Bereichen beziehungsweise Konzern-Unternehmen abgestimmt. Operative RisikenRisiken aus InvestitionsprojektenDie Fraport AG führt ihre Bauinvestitionen in zwei getrennten Programmen: FRA-Nord für die Projekte im Infrastrukturbestand sowie Ausbau für die kapazitätserweiternden beziehungsweise kapazitätsschaffenden Projekte. Die Investitionsplanung der Fraport AG deckt einen Zeitraum von zehn Jahren ab und unterliegt dabei diversen Risiken. So können zum Beispiel Baukostensteigerungen, Lieferantenausfälle, Veränderungen in der Planung oder witterungsbedingte zeitliche Verzögerungen zu Mehrkosten führen. Langlaufende Investitionsprojekte, wie zum Beispiel der Ausbau Süd, unterliegen darüber hinaus Risiken in Bezug auf externe Einflüsse aus Öffentlichkeit, Umwelt, Politik, Krisen oder Kunden-/Marktentwicklungen, Technologiewechsel, Regeln der Technik oder sonstige rechtliche Anforderungen. Um diesen potenziellen Risiken angemessen begegnen zu können, werden Monitoring-Maßnahmen durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass frühzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Hierzu erfolgen unter anderem eine aktive Marktbearbeitung sowie ein konsequentes Änderungsmanagement, um möglichen Kostensteigerungen zu begegnen. Die potenzielle Schadenshöhe aus den Investitionsprojekten beträgt netto rund 400 Mio € (Schadensstufe: "sehr hoch"). Unter Berücksichtigung der projektbezogenen Monitoring-Maßnahmen wird die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos als "möglich" eingeschätzt. Risiken aus Unternehmensbeteiligungen und ProjektenDie Unternehmensbeteiligungen und Flughafen-Betreiberprojekte unterliegen, wie die Fraport AG am Standort Frankfurt selbst, grundsätzlich allgemeinen volkswirtschaftlichen und unternehmensspezifischen Risiken sowie branchenspezifischen Marktrisiken. Einzelne ausländische Standorte bergen darüber hinaus allgemeine politische Risiken. Im Grundsatz können die Engagements der Fraport AG außerhalb des Standorts Frankfurt zum einen in kapitalintensive Investitionen, wie den Erwerb langfristiger Konzessionen oder den Erwerb von Anteilen an Flughäfen und zum anderen in Geschäftsmodelle mit keinem oder nur geringem Kapitaleinsatz, wie den Abschluss von Dienstleistungsverträgen (Managementverträgen), unterschieden werden. Die Fraport AG agiert hierbei auch in Ländern, wie beispielsweise Brasilien, China, Russland und der Türkei, die für Investoren grundsätzlich höhere Risiken bergen können, als dies für Investitionen in Deutschland der Fall ist. Zu diesen Risiken gehören typischerweise Länder-, Markt- und Währungsrisiken, die zu einer deutlichen Beeinträchtigung der zukünftigen Ertragsaussichten bis hin zu einem Totalverlust des Engagements führen könnten. Sowohl aus bieterstrategischen als auch aus risikominimierenden Gründen arbeitet die Fraport AG hierbei oft mit einem lokalen Partner zusammen, der über Erfahrungen hinsichtlich der jeweiligen landestypischen Bestimmungen und Gepflogenheiten verfügt. Im Rahmen größerer Investitionen setzt die Fraport AG in Abhängigkeit von den Projektbedingungen häufig Projektfinanzierungen ein, die keinen oder nur einen limitierten Rückgriff auf die Fraport AG als Kapitalgeberin zulassen. Diese, auch als Non- oder Limited-Recourse bezeichneten Projektfinanzierungen, werden zur Risikoreduzierung eingesetzt. Hiervon unabhängig, unterliegen das gezeichnete Eigenkapital der jeweiligen Projektgesellschaft und die von der Fraport AG ausgereichten Gesellschafterdarlehen einem Ausfallrisiko. Die Fraport AG bedient sich zur Minimierung von letztgenannten Ausfallrisiken, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, Investitionsschutzversicherungen. Risiken im Zusammenhang mit den bestehenden Flughafen-Betreiberprojekten, die in der Regel lange Laufzeiten vorweisen, ergeben sich insbesondere aus der Einschätzung der zukünftigen Luftverkehrsentwicklung und des Konsumverhaltens der Passagiere. Ein mögliches Ausbleiben des Wachstums und/oder ein möglicherweise rückläufiger Luftverkehr können die Ertragsentwicklung der Konzessionsgesellschaften wesentlich nachteilig beeinflussen, woraus sich folglich "wesentliche" Risiken für die Projektfinanzierung beziehungsweise das investierte Kapital ergäben. Ebenso können Risiken durch unvorhergesehene behördliche Eingriffe in die Tarif-, Steuer- und Abgabenstruktur der Flughäfen zum Nachteil der Flughafen-Betreiber entstehen. Dies impliziert ferner Risiken, wie zeitliche Verzögerungen im Zusammenhang mit dem in der Regel vertraglich festgelegten Aufbau und der Weiterentwicklung von Flughafen-Infrastruktur innerhalb verbindlich festgelegter Zeiträume. Für den von Lima Airport Partners (LAP) betriebenen Flughafen Jorge Chavez in Lima, Peru, bestehen derzeit hinsichtlich des geplanten Ausbaus des Flughafens verschiedene Unsicherheiten. Aufgrund der Größe und der Komplexität des Projekts kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Abweichungen der geplanten Kosten kommen könnte. Im Oktober 2017 wurde die Ausschreibung zur Beauftragung eines Generalunternehmers (EPC-Vertrag) initiiert, in dem der Vertragspartner einen Großteil der üblichen Baurisiken übernehmen soll. Ein Abschluss des Vertrags ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen. Neben üblichen Baurisiken können auch weiterhin Risiken aus umweltrechtlichen, sozialen und anderen Rahmenbedingungen nicht ausgeschlossen werden. Im Falle eines Eintritts handelt es sich mutmaßlich um ein wesentliches Risiko. An dem Beteiligungsflughafen in Antalya entwickelten sich die Passagierzahlen in 2017 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt positiv. Dennoch könnte die Situation in der Türkei eine -zum Stichtag gleichwohl unwahrscheinlich erscheinende - Verschlechterung der Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungssituation nach sich ziehen. Aufgrund des mitunter bestehenden Spannungsverhältnisses zwischen Russland, den USA und Europa, ergeben sich für das Engagement in St. Petersburg weiterhin Unsicherheiten. So hätten direkte Maßnahmen, die gegen ausländische Investoren ergriffen werden könnten, für die Fraport AG zumindest kurzfristig eine Schwächung der Beteiligung in St. Petersburg zur Folge. Dieses "unwahrscheinliche" Risiko hätte für die Fraport AG potenziell eine "sehr hohe" Schadensstufe zur Folge. Aufgrund bestehender Verträge zwischen der Fraport AG, ihren Konzern-Unternehmen und verschiedenen Auftraggebern, bestehen seitens der Fraport AG verpflichtende Garantien beziehungsweise Bürgschaften. Die Ziehung solcher Sicherheiten seitens der Auftragnehmer wird in Abhängigkeit von den Gegebenheiten des jeweiligen Projekts als "möglich" eingestuft. Bei Eintritt eines solchen Risikos muss momentan mit einer bis zu "mittleren" Schadenshöhe gerechnet werden. PersonalrisikenDie Fraport AG möchte auch weiterhin das Wachstum im Weltluftverkehr zur Schaffung zukunftsfähiger und attraktiver Arbeitsplätze an allen Unternehmensstandorten nutzen. Die Fraport AG ist sich dabei bewusst, dass im Zuge des demografischen Wandels, insbesondere am Standort Frankfurt, der Wettbewerb um gute Fach- und Führungskräfte zunehmen wird. Dies betrifft sowohl die Akquise neuer Fach- und Führungskräfte als auch das Halten bestehender Mitarbeiter. Um diesem Risiko angemessen begegnen zu können, hat die Fraport AG Maßnahmen in den Feldern "Qualifikation", "Engagement" und "Arbeitszufriedenheit" ergriffen. Im Feld "Qualifikation" werden flughafenspezifische und fachübergreifende Qualifikations- und Entwicklungsprogramme für Fach- und Führungskräfte, Traineeprogramme sowie kurz- und mittelfristige Einsätze an den ausländischen Standorten angeboten. Im Feld "Engagement" bietet die Fraport AG attraktive betriebliche Leistungen, die materielle Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmenserfolg sowie konkrete Maßnahmen zur guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Im Feld "Arbeitszufriedenheit" spielt die Schulung und Sensibilisierung der Führungskräfte zur Reduzierung und Minimierung von Arbeits- und Gesundheitsrisiken eine hervorgehobene Rolle. Zudem wird jährlich eine Mitarbeiterbefragung als Vollerhebung in allen personalstarken Konzern-Unternehmen durchgeführt. Diese liefert der Fraport AG wichtige Erkenntnisse über Verbesserungsmöglichkeiten auf allen Ebenen des betrieblichen Miteinanders. Gleichzeitig richtete sich die Fraport AG mit einem attraktiven, freiwilligen Programm zum Personalstrukturwandel an seine Beschäftigten. Im Fokus standen dabei insbesondere die operativen Bereiche, allen voran die personalintensiven Bodenverkehrsdienste am Standort Frankfurt. Für langjährige Beschäftigte wurden Optionen wie Altersteilzeit, frühzeitiger Renteneintritt, Teilzeitmodelle oder Austritt mit Abfindung angeboten. Das Programm wurde initiiert, um den Personalstrukturwandel zu unterstützen und die Kostenstruktur der Personalaufwendungen insgesamt zu verbessern, insbesondere auch in den personalintensiven Geschäftsfeldern. Aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen werden die potenziellen Auswirkungen (Schadensstufe) des Risikos als "klein" und die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" eingeschätzt. Aufgrund der tarifvertraglichen Verpflichtung zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung ist die Fraport AG Mitglied der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden (ZVK). Diese ist derzeit -wie die gesetzliche Rentenversicherung - als Solidarmodell ausgestaltet. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung hat die ZVK das Problem, dass die laufenden Umlagen zur Finanzierung der Leistungen auf Dauer nicht ausreichen. Es wird deshalb bereits jetzt zusätzlich zu den Umlagen ein sogenanntes "Sanierungsgeld" erhoben. Ferner sieht das Solidarmodell der ZVK vor, dass ausscheidendes Personal durch neue Umlagezahler besetzt wird. Geht der Bedarf an Arbeitsleistung zurück, sinkt zusätzlich zur demografischen Entwicklung die Anzahl der Beschäftigten, für die Umlagen und Sanierungsgelder entrichtet werden. Dadurch wächst die Deckungslücke in der betrieblichen Altersversorgung kontinuierlich an. Insofern lässt sich nicht ausschließen, dass die ZVK zum Ausgleich der wachsenden Deckungslücke weitere Ausgleichsbeträge erheben könnte. Die Tarifvertragsparteien haben die Problematik zwischenzeitlich ebenfalls aufgegriffen und im aktuellen Tarifabschluss für die Jahre 2016 und 2017 Gegensteuerungsmaßnahmen vereinbart. So wurden ab Mitte 2016 sowohl die Arbeitgeberumlage als auch die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung in gleicher Höhe um 0,2 steigend auf 0,4 Prozentpunkte angehoben. Ziel ist es, damit dem steigenden Finanzierungsbedarf der betrieblichen Altersversorgung zu begegnen. Angesichts der hohen Komplexität des Themas und ungeklärter rechtlicher Fragen ist eine präzise Schätzung der potenziellen finanziellen Auswirkung (Schadensstufe) derzeit nicht möglich; die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als "möglich" eingeschätzt. Sollte sich das Risiko jedoch realisieren, wäre die Auswirkung "sehr hoch". Zwischen dem Betriebsrat der Fraport AG und dem Vorstand des Unternehmens besteht seit April 2017 Dissens bezüglich der Ermittlung der Budgethöhe für die Erfolgsbeteiligung 2016 an die Belegschaft. Hintergrund ist, dass bei der Berechnung für das Jahr 2016 Sondereffekte, die keinen direkten Bezug zum Geschäftsjahr 2016 am Standort Frankfurt hatten, korrigierend berücksichtigt wurden. Explizit auf das Thema "Manila" bezogen, erfolgte dies auch deshalb, da 2002 auch die außerordentliche Abschreibung des Manila-Engagements keinerlei Nachteile für die Beschäftigten entfaltet hatte. Der Betriebsrat der Fraport AG hat diesbezüglich ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht Frankfurt a. M. eingeleitet. Das Arbeitsgericht hat am 8. Februar 2018 die Anträge des Betriebsrats zurückgewiesen. Da der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist, besteht die Möglichkeit, dass eine zweite Instanz eine anders lautende Entscheidung trifft, was zu einer Realisierung des Risikos führen würde und eine "wesentliche" negative Auswirkung zur Folge hätte. Risiken durch außergewöhnliche StörfälleDer Geschäftsbetrieb in Frankfurt und an den übrigen Konzern-Unternehmen kann durch lokale Ereignisse wie Unfälle, Anschläge mit terroristischem Hintergrund, Brände oder technische Störungen sowie Ereignisse, die den Betrieb des nationalen und internationalen Luftverkehrs (wie Naturkatastrophen, Extremwetterlagen, kriegerische Auseinandersetzungen und Epidemien) beeinflussen, beeinträchtigt werden. Die Fraport AG hat eine Reihe von Vorkehrungen getroffen, um solche negativen Auswirkungen zu minimieren beziehungsweise ihnen entgegenzuwirken. Um die zentrale IT-Infrastruktur und die kritischen Betriebssysteme vor erheblichen negativen Auswirkungen zu schützen, haben die Fraport AG und die anderen Beteiligungs-Flughäfen Pläne für die Aufrechterhaltung kritischer Geschäfts- und Betriebsprozesse (Business Continuity und Notfallstäbe) sowie die Wiederherstellung der IT-Dienste entwickelt. Ferner ist in Frankfurt ein zentraler Krisenstab eingerichtet, der bei Notfällen die flughafenweite Koordination aller notwendigen Prozesse durchführt. Um diese Pläne und Maßnahmen auf ihre Angemessenheit zu verifizieren und kontinuierlich zu verbessern, werden regelmäßig Ausfallszenarien nachgestellt und Übungen durchgeführt. Zusätzlich zu diesen vorbeugenden Maßnahmen deckt der Versicherungsschutz der Fraport AG die üblicherweise bei Flughafen-Unternehmen versicherbaren Risiken ab. Er umfasst insbesondere Schadensereignisse, die den Verlust oder die Beschädigung von Sachwerten einschließlich der daraus resultierenden Betriebsunterbrechung zur Folge haben, sowie die gesetzliche Haftpflicht der Fraport AG aus allen betrieblichen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Frankfurt sowie allen betriebs- und branchenüblichen beziehungsweise notwendigen und im Betrieb bestehenden Zusatzrisiken. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei regelmäßig auch auf die in den Sparten der Sach- und Haftpflichtversicherungen versicherbaren Schäden durch Terrorismus. Für etwaige durch Unfall verursachte Umweltschäden besteht sowohl für die Fraport AG als auch für die Konzern-Unternehmen mit einer Beteiligungsquote von mehr als 50 % im Inland Versicherungsschutz für gesetzliche sowie auch öffentlich-rechtliche Ansprüche. Ausländische Konzern-Unternehmen decken die beschriebenen Risiken grundsätzlich mittels separater lokaler Versicherungspolicen ab. Sollte eines der beschriebenen Risiken eintreten, könnte dieses je nach Schwere -trotz eines möglichen Versicherungsschutzes - "sehr hohe" finanzielle Auswirkungen (Schadensstufe) haben. Diese Einschätzung berücksichtigt die weitreichenden Folgen, die zum Beispiel Naturkatastrophen oder Anschläge mit terroristischem Hintergrund für das Fraport AG-Geschäft haben könnten. Da solche außergewöhnlichen Störfälle eher selten sind, schätzt die Fraport AG die Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" ein. IT-RisikenAlle wichtigen Geschäfts- und Betriebsabläufe der Fraport AG werden durch IT-Systeme und -Komponenten unterstützt. Ein schwerwiegender Systemausfall oder ein wesentlicher Datenverlust könnte zu gravierenden Betriebsunterbrechungen und Sicherheitsrisiken führen. Daneben könnten Viren- und Hacker-Angriffe zu Systemstörungen und schließlich zum Verlust von geschäftskritischen und/oder vertraulichen Daten führen. Um diesen Risiken zu begegnen, sind die unternehmenskritischen IT-Systeme grundsätzlich redundant ausgelegt und optional in räumlich getrennten Standorten untergebracht. Restrisiken, resultierend aus Architektur und Betrieb der IT-Einrichtungen, sind naturgemäß nicht gänzlich auszuschließen. Grundsätzlich existiert durch ständig neue technologische Entwicklungen und die weltweit konkret gewachsene und weiter wachsende Gefahr von Cyberattacken ein latentes Risikopotenzial für IT-Systeme. Mit einem aktiven und vorbeugenden IT-Sicherheitsmanagement, das insbesondere die unternehmenskritischen IT-Systeme der Fraport AG sowie deren Verfügbarkeit in den Fokus stellt, trägt die Fraport AG dieser Situation Rechnung. In der IT-Security-Policy und den IT-Sicherheitsrichtlinien werden die Anforderungen an die IT-Sicherheit unternehmensweit vorgegeben und deren Einhaltung wird überprüft. Darüber hinaus wird die Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen sichergestellt. Ferner werden Restrisiken aus auftretenden Schadensfällen, soweit wirtschaftlich sinnvoll, durch die allgemeine Sach-, Terror- und Betriebsunterbrechungsversicherung sowie eine spezielle IT-Versicherung abgefangen. Die IT-Systeme haben eine große Bedeutung für alle Geschäfts- und Betriebsprozesse der Fraport AG. Trotz der eingerichteten vorbeugenden und proaktiven Maßnahmen werden die potenziellen Auswirkungen (Schadensstufe) eines IT-Ausfalls für mehrere Stunden in mindestens einem Szenario als "hoch" eingeschätzt, die zugehörige Eintrittswahrscheinlichkeit wird als "unwahrscheinlich" eingestuft. Ebenso wird aufgrund der in der näheren Vergangenheit öffentlich bekannt gewordenen Fälle von Cyberattacken gegen andere große Firmen auch dieses Risiko bewertet. Trotz aller getroffenen Schutzmaßnahmen wird die Wahrscheinlichkeit als "möglich" eingestuft und der Reputationsschaden als "hoch" eingestuft. ChancenberichtDas Chancenmanagement-SystemDas Chancenmanagement der Fraport AG hat zum Ziel, Chancen frühestmöglich zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen anzustoßen, damit Chancen wahrgenommen werden und zu geschäftlichem Erfolg führen. Hierbei sollen sowohl Chancen für bestehende Geschäfte als auch Chancen aus neuen Geschäftsfeldern beurteilt werden. Die Erkennung und Erhebung von Chancen erfolgt durch die operativen und die unterstützenden Bereiche ganzjährig im Rahmen der operativen Steuerung des Unternehmens und im Rahmen des jährlich revolvierenden mittelfristigen Planungsprozesses. Während das kurzfristige Ergebnis-Monitoring auf Chancen abzielt, die hauptsächlich das laufende Geschäftsjahr betreffen, stehen im mittelfristigen Planungsprozess Chancen im Fokus, die für die Fraport AG von strategischer Bedeutung sind. Im Rahmen des Planungsprozesses wertet die Fraport AG Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie Umfeld-Szenarien aus und befasst sich mit der Ausrichtung der Produkt- und Dienstleistungsportfolios, den Kostentreibern sowie den kritischen Erfolgsfaktoren der Branche. Darüber hinaus beobachtet die Fraport AG die erkennbaren Trends bei ihren Wettbewerbern, Kunden -zum Beispiel den Fluggesellschaften, Passagieren und Mietern -aber auch in branchenfremden Geschäften, die Auswirkungen auf den Luftverkehr im Allgemeinen und den Betrieb von Flughäfen im Besonderen haben. Die Fraport AG strebt an, die wertschaffenden, bereits betriebenen Geschäftsfelder weiterzuentwickeln und auszubauen. Darüber hinaus investiert die Fraport AG in Geschäftsfelder und Geschäftsideen, in denen das Unternehmen eine ausreichende Kompetenz aufbauen kann, um diese langfristig wertschaffend zu betreiben. Neben dem Chancenmanagement durch die Strategischen Geschäftsbereiche und die Zentralbereiche des Unternehmens nutzt die Fraport AG auch die Expertise der gesamten Belegschaft. Mit einer Vielfalt von Instrumenten zielt die Fraport AG darauf ab, Chancen zu identifizieren, die die Beschäftigten entwickeln. Hierzu zählen neben dem klassischen Ideenmanagement das Aufsetzen von Smart Data und Innovations-Labs, die Durchführung von Innovationswettbewerben als auch die kontinuierliche Weiterentwicklung verschiedener Plattformen zum Wissensaustausch (siehe auch Kapitel "Forschung und Entwicklung" ab Seite 40). Grundsätzlich strebt die Fraport AG ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken an, wobei es das Ziel ist, durch die Analyse und Nutzung neuer Marktpotenziale und -chancen den Mehrwert für die Kunden und Aktionäre der Fraport AG zu steigern. Sofern es wahrscheinlich ist, dass die Chancen eintreten, sind diese bereits in die Prognose 2018 beziehungsweise die mittelfristige Planung aufgenommen worden. Der nachfolgende Abschnitt konzentriert sich deshalb auf künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die Fraport AG positiven Abweichung vom Ausblick und der mittelfristigen Planung führen können. Wenn nicht anders angegeben, betreffen die beschriebenen Chancen in unterschiedlichem Ausmaß sämtliche Unternehmensbereiche. Gesamtwirtschaftliche ChancenWie die Erfahrungen mit den Wachstumszyklen zeigen, belasten vorübergehende Marktturbulenzen die Aufwärtsentwicklung des Weltluftverkehrs im Allgemeinen nur zeitweise. Es kann durch Turbulenzen auf der einen Seite dazu kommen, dass das Aufkommen erst nach einem längeren Zeitraum als erwartet ein bestimmtes Niveau erreicht. Auf der anderen Seite sind aber auch Nachholeffekte mit beschleunigtem Wachstum nach Krisenzeiten denkbar. Nach wie vor besteht eine enge Korrelation zwischen Wirtschafts- und Luftverkehrswachstum, sodass Aufschwung- und Erholungsphasen in der Wirtschaft für ein Wachstum des Luftverkehrs sorgen. 2017 wuchs die Weltwirtschaft insgesamt dynamischer als 2016, für 2018 rechnen Wirtschaftsforschungsinstitute mit einer Fortsetzung des Wachstums. Die für den Hub-Betrieb in Frankfurt besonders wichtigen Wirtschaftsräume USA und Europa werden 2018 moderat wachsen. Die Maßnahmen der neuen US-Regierung haben stimulierende (Steuersenkungen) wie auch möglicherweise bremsende Effekte (Handelsbeschränkungen, Begrenzung der Immigration). Die Wirtschaft im Euroland nähert sich der Vollauslastung. Europäische Stimmungsindikatoren deuten darauf hin, dass sich der wirtschaftliche Aufschwung verbreitern könnte: In den vier großen Volkswirtschaften des Eurolands ist die Stimmung bei den Unternehmen und den Haushalten gut. Der Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) wird zwar das Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren dämpfen, könnte aber durch das abgewertete britische Pfund den England-Tourismus ankurbeln. Auch ist eine Verlagerung von Transferverkehr von Großbritannien nach Frankfurt denkbar, sollten Teile von Großbritanniens Verkehrsrechten wegfallen. Wichtige Vorlaufindikatoren des Welthandels, wie die Einkaufsmanagerindizes, stiegen 2017 auf 6-Jahreshochs. Das könnte Handelswachstum signalisieren, was sich positiv auf die umgeschlagene Cargo-Menge auswirken kann. Durch die hohe regionale Diversifizierung der deutschen Exporte ist die deutsche Wirtschaft darüber hinaus widerstandsfähig gegenüber negativen Entwicklungen auf einzelnen Zielmärkten, was zur Robustheit der hiesigen Luftfracht beiträgt. Hier muss sich die Fraport AG natürlich permanent dem Wettbewerb der Frachtflughäfen in Zentraleuropa stellen. Die seit Herbst 2014 im langjährigen Vergleich günstigen Rohölpreise entlasten die internationale und nationale Wirtschaft, darunter auch die Luftverkehrsbranche und die Konsumentenhaushalte, und begünstigen das Reiseverhalten. Ein dauerhaft schwacher Euro kann europäische Waren international verbilligen und so einen positiven Impuls für die Exportwirtschaft setzen, wovon der Flughafen Frankfurt als Umschlagplatz besonders profitieren könnte. Durch die konjunkturellen Rahmenbedingungen in Verbindung mit einer verbesserten Finanzlage könnten die etablierten Airlines die Konsolidierung in der Luftverkehrsbranche schneller zum Abschluss bringen, Streckenreduzierungen zurücknehmen, neue Airline-Angebote schaffen und die aktuellen Verkehrsprognosen übertreffen. Für 2018 geht die IATA von einem weltweiten Passagierwachstum von 6,0 % aus, bezogen auf die verkauften Passagierkilometer (RPK). Für Europa nimmt sie eine Zuwachsrate von 6,0 % an. Diese Wachstumsraten zeugen von einer dynamischen Entwicklung der Luftverkehrswirtschaft. Im langjährigen Mittel liegt das jährliche Wachstum der weltweit geflogenen Passagierkilometer über dem Wirtschaftswachstum, sodass für 2018 ebenfalls die Chance eines deutlich wachsenden Luftverkehrs gegeben ist. Auch für Frankfurt erwartet der Vorstand für das Jahr 2018 ein Passagieraufkommen in einer Bandbreite von etwa 67 Mio bis etwa 68,5 Mio. Der globale Luftverkehr bietet die zentrale infrastrukturelle Basis für die inzwischen stark internationalisierte Weltwirtschaft. Unterstützt wird dies durch die Entwicklung in verschiedenen Entwicklungs- und Schwellenländern mit anhaltend günstigen Wachstumsperspektiven. Hier trägt der Anstieg des Lebensstandards überproportional zum Wachstum des Luftverkehrs bei, auch deshalb, weil eine landseitige Verkehrsinfrastruktur größtenteils nicht gut entwickelt ist. Im Vergleich zu Mitteleuropa und Nordamerika wurde die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern durch die Finanz- und Wirtschaftskrise weit weniger beeinträchtigt. Als international operierende und in nahezu allen Teilen der Welt vertretene Flughafen-Betreiberin kann die Fraport AG durch Beteiligungen Nutzen aus diesen regional unterschiedlichen Wachstumspotenzialen ziehen und geopolitische Risiken ausbalancieren. Auch in Zukunft wird die Fraport AG im internationalen Geschäft selektiv und erfolgsorientiert expandieren. Gewisse Sättigungstendenzen in der Luftverkehrsnachfrage westlicher Länder, die auch den Standort Frankfurt betreffen, können damit kompensiert werden. Unternehmensstrategische ChancenPolitische RahmenbedingungenDer Wegfall wettbewerbsverzerrender ordnungspolitischer Maßnahmen, wie zum Beispiel der Luftverkehrsteuer, oder eine Übernahme von Kosten der Passagierkontrollen durch die öffentliche Hand könnten sich verkehrssteigernd auswirken. Weiterentwickelte Konzern-StrategieMit dem Ende 2015 eingeführten Konzern-Leitbild verfolgt die Fraport AG die Weiterentwicklung des Unternehmens vom Infrastrukturanbieter zum serviceorientierten Flughafen-Betreiber an der Spitze Europas. Die mit der Umsetzung des Leitbilds verbundenen strategischen Zielsetzungen (siehe auch Kapitel "Strategie" im Geschäftsbericht) tragen dem Bestreben der Fraport AG, vorhandene Wachstumspotenziale nachhaltig zu erschließen, umfassend Rechnung. Darüber hinaus soll das Leitbild einen kulturellen Wandel bei den Beschäftigten fördern -hin zu mehr Kundenorientierung, Zusammenarbeit und Kostenbewusstsein. Es eröffnet damit erhebliche Chancen für die erfolgreiche wirtschaftliche Weiterentwicklung des Unternehmens in den kommenden Jahren. Aus der Umsetzung der weiterentwickelten Konzern-Strategie leiten sich folgende wesentlichen Wachstumsmotoren für die Fraport AG ab: Wachstum des Luftverkehrs am Standort FRADurch die Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest konnte die Fraport AG am Standort Frankfurt in den vergangenen Jahren ausreichende luftseitige Kapazitäten als Grundlage für eine dynamische Verkehrsentwicklung schaffen. Auch auf der Landseite will die Fraport AG die Attraktivität des Standorts Frankfurt für Netzwerk-Carrier sichern und weiter erhöhen. Als Grundlage dafür wird die Infrastruktur des Flughafens weiter an die Bedürfnisse der Kunden angepasst. Mit den Bereichen A und B (West) wurde für die Deutsche Lufthansa und ihre Star-Alliance-Partner bereits ein hochwertiges Premiumprodukt geschaffen. Dieses wird die Fraport AG in enger Abstimmung mit den Airlines bedarfsgerecht fortentwickeln, um dem Anspruch als führender Hub-Flughafen in Europa weiterhin gerecht zu werden. Um auch künftig in Frankfurt für den wachsenden Luftverkehr ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu haben, realisiert die Fraport AG das Terminal 3. Mit den Flugsteigen H und J wird eine zusätzliche Kapazität von bis zu 14 Mio Passagieren pro Jahr geschaffen. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 geplant. Vorgezogen hierzu soll der Flugsteig G realisiert werden. Mit seinem Bau soll noch im zweiten Halbjahr 2018 begonnen werden. Wachstum des Retailing- und Multichannel-GeschäftsZentrale Elemente für die Steigerung der Retail-Erlöse stellen nach wie vor die Erweiterung und Modernisierung der Einzelhandels-, Gastronomie- und Serviceflächen in den Terminals, insbesondere auf der Luftseite, dar. Der Fokus liegt dabei mittelfristig auf der Umsetzung innovativer Shop-Konzepte auf dafür geeigneten Bestandsflächen. Unterstützt wird die Entwicklung durch kulturspezifische verkaufsfördernde Maßnahmen und eine stärker individualisierte Kundenansprache, insbesondere von Passagieren mit besonders hoher Kaufkraft. Vor diesem Hintergrund analysiert die Fraport AG intensiv das Kaufverhalten der Passagiere. Ebenso beobachtet die Fraport AG generelle Trends im Retail-Bereich, um hieraus frühzeitig Möglichkeiten für zukünftige neue Geschäftschancen des Unternehmens abzuleiten. Dazu zählt auch das Geschäftsfeld Multichannel. Unter Einbindung seiner Partner betreibt die Fraport AG ein zielgruppenspezifisches, individualisiertes Marketing auf allen relevanten Kanälen. Mit der Online-Handelsplattform wurde eine digitale Plattform für das Angebot und den Verkauf von Waren und Dienstleistungen geschaffen, unterstützt durch weitere digitale Instrumente am Flughafen und auf den mobilen Endgeräten der Passagiere. Über das Frankfurt Airport Rewards Programm wird eine persönliche Bindung zum Kunden aufgebaut. Auf Basis der gewonnenen Daten lassen sich maßgeschneiderte Angebote für die Reisenden erstellen. Ziel ist es, dem Kunden entlang seiner gesamten Reisekette ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Shopping- und Serviceangebot zu bieten und damit die Kundenzufriedenheit zu steigern. Dazu zählt auch die kontinuierliche Prüfung digitaler Technologien zur Entwicklung neuer Produkte, Services und der Optimierung von Flughafenprozessen. Wachstum außerhalb des Standorts FrankfurtBeträchtliches Wachstum realisiert die Fraport AG im internationalen Geschäft durch die Erschließung neuer Absatzmärkte, sowohl durch die Weiterentwicklung und den Ausbau bestehender Standorte als auch durch die Akquisition neuer Beteiligungen. Dabei zielt die Fraport AG darauf, ihre Expertise global zu vermarkten und an der Attraktivität neuer Absatzmärkte zu partizipieren. Inklusive des Standorts Frankfurt war die Fraport AG zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses mittels Konzern-Unternehmen an 29 Flughäfen aktiv. Anfang 2018 übernahmen die Konzern-Unternehmen Fortaleza und Porto Alegre den operativen Betrieb der beiden Flughäfen. Die Konzessionslaufzeiten für den Betrieb dieser Flughäfen beträgt 30 beziehungsweise 25 Jahre. Über dieses Portfolio hinaus hält die Fraport AG alle Anteile an dem US-amerikanischen Konzern-Unternehmen Fraport USA. Die Gesellschaft vermarktet kommerzielle Flächen im Rahmen von Masterkonzessionen an den nordamerikanischen Flughäfen Baltimore, Pittsburgh und Cleveland. Vorbehaltlich einer noch ausstehenden Genehmigung wird Fraport USA im ersten Halbjahr 2018 auch das Retail-Flächenmanagement im Terminal 5 JFK Airport, New York, übernehmen (siehe auch Kapitel "Geschäftsausblick" ab Seite 63). Das internationale Bestandsportfolio der Fraport AG weist konstante Wachstumsraten oberhalb des weltweiten Luftverkehrswachstums auf. Um von diesem Wachstum dauerhaft zu profitieren, entwickelt die Fraport AG die bestehenden Standorte durch Ausbau- und Qualitätsmaßnahmen kontinuierlich weiter. Chancen in Verbindung mit organisatorischen und prozessbezogenen VerbesserungenEine kontinuierliche Optimierung wesentlicher Geschäftsprozesse sowie eine stetige Kostenkontrolle sind von essenzieller Bedeutung, um eine stabile Profitabilität und Kapitalrendite zu gewährleisten. Die Fraport AG ist der Meinung, dass die Möglichkeiten zur weiteren Optimierung der Kostenstrukturen innerhalb des Unternehmens noch nicht voll ausgeschöpft sind. Es gehört zu den Aufgaben der Unternehmensführung, kontinuierlich die Organisation daraufhin zu untersuchen, wie diese effektiver und effizienter gestaltet werden kann. Hierbei werden im Einzelfall Projekte (zum Beispiel Lean Management Initiative) initiiert, die die erkannten Optimierungspotenziale heben sollen. Durch diesen kontinuierlichen Prozess soll es gelingen, zusätzliche Ergebnispotenziale über die Planung hinaus zu heben. Chancen für eine Verbesserung der Prozesse ergeben sich nicht nur innerhalb der Fraport AG, sondern auch in der Zusammenarbeit mit den Kunden und Lieferanten. Daher ist die Fraport AG bestrebt, auch an diesen Schnittstellen regelmäßig die Prozesse zu überprüfen und weitere Potenziale zu heben, die sich positiv auf das Unternehmensergebnis und die gelieferte Qualität auswirken. Die Fraport AG ist kontinuierlich bestrebt, organisatorische und prozessbezogene Verbesserungen zu realisieren. Daher hat die Fraport AG auch im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Fokus darauf gelegt, hier zusätzliche Impulse zu setzen, so auch im Rahmen eines prozessorientierten Qualitätsmanagements, um unter anderem die Prozessorientierung im Unternehmen weiter zu verankern und zu stärken. Dabei gilt es, die besonderen Herausforderungen eines integrierten Geschäftsmodells im Unternehmen sowie die gesellschaftliche und regionalpolitische Bedeutung des Unternehmens zu berücksichtigen. Auch in der sich rasant entwickelnden Technologie des "Autonomen Fahrens" sieht die Fraport AG vielfältige Möglichkeiten, Potenziale zu nutzen. In den Bereichen der Personalbeförderung auf dem Betriebsgelände, aber auch bei Containertransporten und im Winterdienst, wurden Projekte mit Industriepartnern konzipiert und Testläufe im Laufe des vergangenen Jahres realisiert. Aufbauend auf den Ergebnissen findet im laufenden Jahr eine Vertiefung und Weiterentwicklung dieser Aktivitäten statt. Das "Autonome Fahren" kann längerfristig Möglichkeiten schaffen, die Personaldisposition kurzfristiger und effizienter zu gestalten. Aber auch gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem zunehmenden Mangel an Busfahrern kann so begegnet werden. Finanzwirtschaftliche ChancenGünstige Veränderungen auf den FinanzmärktenGünstige Wechselkurs- und Zinsentwicklungen können sich positiv auf das Finanzergebnis des Unternehmens auswirken. Dementsprechend können Währungseffekte aus der Umrechnung von Ergebnissen die nicht auf Euro lauten, in die funktionale Währung der Fraport AG (Euro), die Finanzergebnisse positiv beeinflussen. Die Fraport AG geht insgesamt davon aus, dass sie von vorteilhaften Entwicklungen auf den Finanzmärkten profitieren kann. Gesamtbeurteilung der Risiken und Chancen durch die UnternehmensleitungDie Fraport AG konsolidiert und aggregiert alle von den verschiedenen Unternehmensbereichen und Konzern-Unternehmen gemeldeten Risiken und Chancen, die im Rahmen des vierteljährlich stattfindenden Risikobewertungsprozesses berichtet werden. Darüber hinaus werden die Risiken und Chancen des Unternehmens regelmäßig auf Vorstandsebene und im Rahmen der turnusmäßigen Planungsprozesse erörtert und beurteilt. Sie haben sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Nach Einschätzung des Vorstands weisen die vorstehend beschriebenen Risiken unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten und ihrer potenziellen finanziellen Auswirkungen sowie angesichts der stabilen Bilanzstruktur und der erwarteten Geschäftsentwicklung weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit einen bestandsgefährdenden Charakter auf. Der Vorstand ist nach wie vor überzeugt, dass die Ertragskraft des Unternehmens eine solide Grundlage für die künftige Geschäftsentwicklung bildet und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt, um Chancen, die sich dem Unternehmen bieten, effektiv zu verfolgen und zu nutzen. PrognoseberichtGesamtaussage des VorstandsFinanz- und Wirtschaftsinstitute rechnen für das Geschäftsjahr 2018 weiterhin mit einer Expansion der Weltwirtschaft, die sich positiv auf die Entwicklung des Luftverkehrs im Allgemeinen sowie auf den Standort Frankfurt und Flughäfen mit Beteiligungen der Fraport AG auswirken wird. Entsprechend prognostiziert der Vorstand insgesamt eine positive operative Entwicklung des Unternehmens. Unsicherheiten resultieren unverändert aus politischen Krisen und terroristischen Anschlägen, die Auswirkungen auf den Luftverkehr an den Beteiligungsflughäfen haben können (siehe auch Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" ab Seite 44). Für Frankfurt erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 ein Passagieraufkommen in einer Bandbreite von etwa 67 Mio bis etwa 68,5 Mio. Das Incentivierungsprogramm für Passagierwachstum wird das Angebot der Fluggesellschaften und Frequenzverdichtungen fördern. Die schwer prognostizierbare Entwicklung des Konsolidierungsprozesses unter den Airlines sowie Unsicherheiten im Zusammenhang etwaiger Streiks können zu Abweichungen der Prognose führen. Über das erwartete Verkehrswachstum hinaus rechnet der Vorstand mit höheren Flughafenentgelten, Erlösen aus Sicherheitsdienstleistungen, Parkierungs- und Retail-Umsätzen sowie Bodenverkehrs- und Infrastrukturentgelten. Währungskursschwankungen, die sich auf die Kaufkraft der Passagiere auswirken, können darüber hinaus positive wie negative Effekte bewirken. Für die Beteiligungsflughäfen außerhalb von Frankfurt prognostiziert der Vorstand eine positive Verkehrsentwicklung im Geschäftsjahr 2018. Dennoch erwartet der Vorstand -aufgrund einer rückläufigen Dividendenausschüttung des Konzern-Unternehmens Malta -geringere Erträge aus Beteiligungen. Den Jahresüberschuss erwartet der Vorstand -trotz einer leichten Verschlechterung des Finanzergebnisses -bei rund 300 Mio € und damit über dem Niveau des Geschäftsjahres 2017. Hinsichtlich der Vermögens- und Finanzlage erwartet der Vorstand einen positiven, aber aufgrund der deutlich höheren geplanten Investitionen in Sachanlagen, rückläufigen Free Cash Flow in 2018. Der verbleibende Free Cash Flow wird die Netto-Finanzschulden und die Gearing Ratio leicht verbessern. Der Vorstand bewertet daher die finanzielle Situation der Fraport AG im Prognosezeitraum als stabil. Wesentliche Risiken für den Fortbestand der Gesellschaft sind für den Vorstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht erkennbar (siehe auch Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" ab Seite 44). Abgesehen von der operativen Übernahme der brasilianischen Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre zum 2. Januar 2018 sind keine weiteren wesentlichen Akquisitionen oder Unternehmensverkäufe sowie Anteilserhöhungen und -reduzierungen im Prognosezeitraum enthalten. GeschäftsausblickHinweis zur BerichterstattungDie Annahmen des Geschäftsausblicks gehen davon aus, dass die nationalen und internationalen Volkswirtschaften und der Luftverkehr nicht durch externe Schocks, wie Terroranschläge, Kriege, Epidemien, Naturkatastrophen oder erneute Turbulenzen auf den Finanzmärkten, beeinträchtigt werden. Die Aussagen zur erwarteten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage berücksichtigen ferner die zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 in Deutschland anzuwendenden Rechnungslegungsstandards. Aus Anpassungen der Rechnungslegungsstandards werden keine wesentlichen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage resultieren. Risiken und Chancen, die nicht Bestandteil des Geschäftsausblicks sind, und zu deutlich negativen oder positiven Abweichungen der prognostizierten Entwicklungen führen können, sind im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" ab Seite 44 enthalten. Prognostizierte Grundlagen der Fraport AG 2018Entwicklung der StrukturDurch die Betriebsübernahme der brasilianischen Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre im Januar 2018 ist ein neuer wesentlicher Standort entstanden ("Brasilien"). Der Standort wird sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fraport AG auswirken. Die Auswirkungen sind in diesem Kapitel nachfolgend dargestellt. Darüber hinaus erwartet der Vorstand im Geschäftsjahr 2018 keine Änderungen an der Unternehmensstruktur, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken werden. Zum 1. Januar 2018 wurde der Strategische Geschäftsbereich "Airport Security Management" vollständig in den Strategischen Geschäftsbereich "Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit" der Fraport AG integriert (siehe auch Kapitel "Struktur" ab Seite 8). Entwicklung der SteuerungVerglichen mit dem Geschäftsjahr 2017 erwartet der Vorstand in 2018 keine wesentlichen Änderungen an den finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die zur Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Wie bereits in die Berichterstattung 2017 aufgenommen, werden ab dem Geschäftsjahr 2018 die Globalzufriedenheit der Passagiere, die Gepäck-Konnektivität, die Mitarbeiterzufriedenheit, die Quote der Frauen in Führungspositionen, die Krankenquote sowie die CO2 -Emission als die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren berichtet. Prognostizierte gesamtwirtschaftliche, rechtliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen 2018Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen RahmenbedingungenDas weltwirtschaftliche Umfeld bleibt mit Risiken behaftet, von denen aber viele im Laufe des Jahres 2017 an Bedeutung verloren haben. Folglich rechnen Finanz- und Wirtschaftsinstitute für das Geschäftsjahr 2018 weiterhin mit einer Expansion der Weltwirtschaft. Nach einem Wirtschaftswachstum von etwa 3,6 % in 2017 wird für Geschäftsjahr 2018 ein Plus von 3,7 % bis 3,8 % erwartet. Der Welthandel wird nach vorliegenden Prognosen um bis zu 4,2 % ansteigen. Wachstum bei Wirtschaft und Handel sorgt im Allgemeinen für positive Impulse beim Passagier- und Cargoaufkommen. Die expansive Geldpolitik der US-amerikanischen Notenbank kommt langsam zum Ende. Im Euroraum hingegen gibt es wenig Anzeichen, dass die Europäische Zentralbankihre lockere Geldpolitik beendet und die niedrigen Leitzinsen anhebt. Folglich wird trotz starker Wirtschaftsdaten aus dem Euroraum -bezogen auf den Wechselkurs des € zum US-$ -ein weiterer leichter Abwertungstrend angenommen. Der Ölpreis hat das tiefste Tal durchschritten und zeigt Aufwärtstendenzen. Die Einigung zur Fördermengenbegrenzung seitens der OPEC und Russlands stützt den Preis. Allerdings steigt durch die Fracking-Methode die US-Ölförderung, sodass ein möglicher Preisanstieg begrenzt sein dürfte. Insgesamt sorgt der im langjährigen Vergleich immer noch verhältnismäßig niedrige Ölpreis für geringere Treibstoffkosten der Fluggesellschaften, was Ticketpreise günstig hält und so einen positiven Treiber der Passagiernachfrage darstellt. In 2018 werden sich voraussichtlich die für Frankfurt wichtigen Märkte positiv entwickeln. Die USA sollten ein BIP-Wachstum von etwa 2,7 % aufweisen. Während für Japan eine nur moderate Entwicklung angenommen wird, werden für die Schwellenländer, allen voran China, Zuwachsraten erwartet, die weiterhin deutlich über den Steigerungen der Industrieländer liegen werden. Im Euroraum hat sich der Aufschwung gefestigt. Nach 2,3 % Wachstum in 2017 wird für das Geschäftsjahr 2018 ein Anstieg der Wirtschaftsleistung von 2,1 % prognostiziert. Für Deutschland gehen viele Prognosen von einem Wachstum auf dem Niveau des abgelaufenen Jahres aus (2017: +2,2 %). Die Binnennachfrage und die Exporte werden den fortgesetzten Aufschwung fördern. Der private Konsum sollte, getrieben von steigenden Effektivlöhnen, zunehmenden Transfereinkommen und steigender Beschäftigung, kräftiger wachsen als der öffentliche Konsum. Für die Länder mit wesentlichen Konzern-Standorten werden folgende Wachstumsraten erwartet: Slowenien +4,3 %, Brasilien +2,3 %, Peru +4,1 %, Griechenland +2,8 %, Bulgarien +2,8 %, Türkei +3,0 %, Russland +1,1 % und China +6,5 %. Quelle: IWF (Oktober 2017, Januar 2018), Deutsche Bank Research (Dezember 2017), DekaBank (Januar 2018), Statistisches Bundesamt (Januar 2018), ifo Institut (Dezember 2017). Entwicklung der rechtlichen RahmenbedingungenZum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses waren für den Vorstand keine Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2018 ersichtlich, die wesentliche Auswirkungen auf die Fraport AG haben werden. Entwicklung der branchenspezifischen RahmenbedingungenBasierend auf der erwarteten Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Fluggesellschaften geht die IATA für 2018 von einem weltweiten Passagierwachstum, bezogen auf die verkauften Passagierkilometer (RPK), von 6,0 % aus. Regional nimmt IATA folgende Zuwachsraten an (ebenfalls auf Basis RPK): Europa: 6,0 %, Nordamerika: 3,5 %, Asien/Pazifik: 7,0 %, Lateinamerika: 8,0 %, Nahost: 7,0 % und Afrika: 8,0 %. Für die weltweite Frachtentwicklung wird ein Plus von 4,3 % angenommen. Bezüglich der globalen Passagierzahl geht ACI für 2018 von einem Wachstum von 5,7 % aus. Bezogen auf die deutschen Flughäfen prognostiziert die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) -trotz der anhaltenden Konsolidierung der Fluggesellschaften -einen soliden Passagierzuwachs von 4,2 %. Im Cargo-Bereich erwartet die ADV einen Anstieg von 5,1 %. Die starke ökonomische Entwicklung lässt das Passagieraufkommen stärker als die angebotene Kapazität wachsen. Die Fluggesellschaften, die von der Konsolidierung profitieren, können an Finanzkraft dazugewinnen, wodurch auch die Kapitalgeber Wertzuwachs generieren können. Zwar fällt der Return On Invested Capital (ROIC) der Airline-Industrie wohl unter das Rekordniveau von 2016, bleibt aber über den Kapitalkosten. Die positiven Aussichten lassen die Fluggesellschaften in größerem Maße Fluggerät bestellen. Neue Flugzeuge sind effizienter und verbrauchen weniger Kerosin pro Flug, wodurch Flugpreise weiter sinken können. Das kurbelt das Passagierwachstum an, wovon auch der Flughafen Frankfurt profitiert. Der Eintritt neuer Wettbewerber in das Hub-Geschäft kann in Zukunft dafür sorgen, dass es auf bestimmten Strecken einen verstärkten Konkurrenzkampf um Umsteige-Passagiere gibt. Insbesondere der neue Flughafen in Istanbul kann durch günstige Verkehrsrechte für türkische Fluggesellschaften in Deutschland Umsteiger aus Europa -so auch Frankfurt -nach Südostasien abziehen. Der Flughafen dürfte Ende 2018 oder in 2019 eröffnet werden. Aufgrund des allgemeinen Passagierwachstums, das für die nächsten Jahre prognostiziert ist, werden solche Abzugseffekte jedoch wahrscheinlich überkompensiert werden. In den Prognosen zum Verkehrswachstum in Frankfurt sind diese Effekte berücksichtigt. Quelle: IATA "Economic Performance of the Airline Industry" (Dezember 2017), ADV-Prognose (Dezember 2017). Prognostizierter Geschäftsverlauf 2018Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen, der aktuell schwer prognostizierbaren Entwicklung des Konsolidierungsprozesses unter den Airlines und weiterhin der Unsicherheiten im Zusammenhang etwaiger Streiks, erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 am Standort Frankfurt ein Passagieraufkommen in einer Bandbreite von etwa 67 Mio bis etwa 68,5 Mio. Die gute wirtschaftliche Lage und die Konsumfreude der Kunden sorgen für eine anhaltend hohe Nachfrage, was sich bei den für die Unternehmensprognose genutzten Buchungsindikatoren bereits zeigt. Das Incentivierungsprogramm für Passagierwachstum in Frankfurt fördert das Angebot der Fluggesellschaften, und es kommt -wie schon in veröffentlichten Flugplänen und den Reservierungssystemen zu erkennen -zu Angebotsaufstockungen und Frequenzverdichtungen. Allerdings resultieren unverändert Unsicherheiten aus politischen Krisen sowie dem kurzfristigen Yield- und Kapazitätsmanagement der Fluggesellschaften. Bezogen auf die umgeschlagene Cargo-Tonnage rechnet der Vorstand im Geschäftsjahr 2018 mit einer leichten Steigerung von rund 1 % gegenüber 2017. Ursächlich hierfür ist das Wachstum sowohl der Weltwirtschaft als auch des Welthandels. Für die beiden brasilianischen Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre rechnet der Vorstand für 2018 jeweils mit einem Wachstum der Passagiermenge im mittleren bis oberen einstelligen Prozentbereich. Für die Standorte Ljubljana und Hannover prognostiziert der Vorstand einen leichten Verkehrsanstieg im einstelligen Prozentbereich. Basierend auf den positiven Wirtschaftsannahmen und touristischen Prognosen wird für das Geschäftsjahr 2018 am Flughafen Lima von einem deutlichen Wachstum im hohen einstelligen Prozentbereich ausgegangen. Für die 14 griechischen Regionalflughäfen erwartet der Vorstand in 2018 eine Zunahme des Passagieraufkommens von etwa 5 %. Die Flughäfen in Varna und Burgas werden sich ebenfalls positiv entwickeln, wenn auch mit einer im Vorjahresvergleich leicht geringeren Wachstumsrate. Der Vorstand rechnet für die beiden bulgarischen Flughäfen in 2018 mit einem Wachstum im einstelligen Prozentbereich. Dieses ist primär getrieben durch einen stärkeren Low-Cost-Verkehr. Auch für den Flughafen Antalya wird im Vergleich zu 2017 mit einem Wachstum im niedrigen zweistelligen Prozentbereich gerechnet. Für 2018 wird erwartet, dass dabei die touristische Nachfrage sowohl aus Russland als auch aus Westeuropa im Vergleich zum Vorjahr ansteigt, sofern es zu keinen neuen negativen politischen oder terroristischen Entwicklungen in der Türkei kommt. Aufgrund der positiven Entwicklung der wirtschaftlichen und politischen Lage Russlands geht der Vorstand davon aus, dass sich der positive Trend des letzten Jahres fortsetzt und der Passagierverkehr am Flughafen St. Petersburg im Jahr 2018 im niedrigen zweistelligen Bereich wachsen wird. Der positive Trend der vergangenen Jahre wird sich auch am Standort Xi'an fortsetzen. Hier rechnet der Vorstand mit einem Wachstum im hohen einstelligen Prozentbereich für 2018. Prognostizierte Ertragslage 2018Das erwartete Passagierwachstum am Standort Frankfurt wird sich positiv auf die Umsatzentwicklung der Fraport AG in 2018 auswirken. Dabei werden sich vor allem die Flughafenentgelte, Erlöse aus Sicherheitsdienstleistungen, Parkierungs- und Retailumsätze sowie die Bodenverkehrs- und Infrastrukturentgelte erhöhen. Der Vorstand rechnet im Geschäftsjahr 2018 mit einem Umsatzanstieg von insgesamt bis zu etwa 3 %. Aufwandsseitig geht der Vorstand vor allem von einem verkehrsmengenbedingt steigenden Materialaufwand aus. Die unterproportional zum Umsatz verlaufende Aufwandsentwicklung wird zu einem Anstieg des EBITDA auf bis zu etwa 700 Mio € führen. Bei nahezu konstant erwarteten Abschreibungen wird das EBIT bei bis zu etwa 400 Mio € prognostiziert. Im Finanzergebnis erwartet der Vorstand insbesondere rückläufige Erträge aus Beteiligungen aufgrund der geringeren Dividendenausschüttung des Konzern-Unternehmens Malta. In Abhängigkeit von der Zinsentwicklung im Geschäftsjahr 2018 geht der Vorstand von einer leichten Verschlechterung des Finanzergebnisses gegenüber 2017 aus. Je nach Verschlechterung des Finanzergebnisses rechnet der Vorstand mit einer leichten bis deutlichen Verbesserung des EBT sowie des Jahresüberschusses. Für das EBT wird mit einem Wert von bis zu etwa 400 Mio € und für den Jahresüberschuss von bis zu etwa 300 Mio € gerechnet. Die Dividende je Aktie beabsichtigt der Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 zu erhöhen. Prognostizierte Vermögens- und Finanzlage 2018In 2018 erwartet der Vorstand Investitionen in Sachanlagen, die deutlich über dem Niveau des Vorjahres liegen. Grund für den Anstieg wird insbesondere die voranschreitende Bautätigkeit von Terminal 3 sein. Vorbehaltlich von Änderungen des Working Capitals erwartet der Vorstand den Operativen Cash Flow, in Anlehnung an die positiv prognostizierte operative Verkehrs- und Ergebnisentwicklung, über dem Wert des Vorjahres. Aufgrund der deutlich steigend angenommenen Investitionstätigkeit geht der Vorstand von einem spürbaren Rückgang des Free Cash Flow gegenüber 2017 aus, der aber weiter im positiven Bereich liegen sollte. Der verbleibende Free Cash Flow wird unter anderem zur Bedienung fälliger Finanzschulden verwendet und die Netto-Finanzschulden sowie die Gearing Ratio leicht verbessern. Die planmäßige Tilgung von Krediten sowie die geplante Dividendenausschüttung werden zu einem spürbaren Rückgang der Liquidität im Geschäftsjahr 2018 führen. Dabei berücksichtigt der Vorstand keinen Anstieg der Liquidität aus möglichen Refinanzierungsmaßnahmen. Das Eigenkapital wird zum Bilanzstichtag 2018 merklich über dem Wert zum Bilanzstichtag 2017 erwartet. In Abhängigkeit möglicher Refinanzierungsmaßnahmen wird die Eigenkapitalquote entsprechend über dem Niveau des Bilanzstichtags 2017 prognostiziert. Bei Über-beziehungsweise Unterschreiten der Bandbreite des Passagierausblicks von etwa 67 Mio bis etwa 68,5 Mio Passagieren können die prognostizierten Werte der Ertrags- sowie Vermögens- und Finanzlage auch leicht abweichen. Prognostizierte nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 2018In der Kategorie "Kundenzufriedenheit und Produktqualität" erwartet der Vorstand am Standort Frankfurt weiterhin eine Globalzufriedenheit der Passagiere von mindestens 80 %. Für die Gepäck-Konnektivität erwartet der Vorstand einen Wert besser als 98,5 %. In der Kategorie "Attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber" strebt der Vorstand in 2018 an, die Mitarbeiterzufriedenheit im Vergleich zu 2017 zu verbessern. Zusätzlich erwartet der Vorstand eine leichte Erhöhung der Quote der Frauen in Führungspositionen. In der Kategorie "Gesundheits- und Arbeitsschutz" strebt der Vorstand eine Stabilisierung der Krankenquote an. Für die Kategorie "Klimaschutz" rechnet der Vorstand mit einer moderaten Verringerung der CO2 -Emission, da die laufenden Energieeffizienzprogramme fortgeführt werden und auch bei einzelnen Emissionsfaktoren eine moderate Verbesserung erwartet wird.
Frankfurt am Main, den 28. Februar 2018 Fraport AG Der Vorstand Dr. Schulte Giesen Müller Dr. Zieschang Soweit es sich nicht um historische Feststellungen, sondern um zukunftsbezogene Aussagen handelt, basieren diese Aussagen auf einer Reihe von Annahmen über zukünftige Ereignisse und unterliegen einer Reihe von Unwägbarkeiten und anderen Faktoren, von denen viele außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide liegen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Aussagen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören nicht ausschließlich, aber unter anderem, die Wettbewerbskräfte in liberalisierten Märkten, regulatorische Änderungen, der Erfolg der Geschäftstätigkeit sowie wesentlich ungünstigere wirtschaftliche Rahmenbedingungen auf den Märkten, auf denen die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide und ihre Beteiligungsunternehmen tätig sind. Der Leser wird darauf hingewiesen, diesen zukunftsbezogenen Aussagen keine unangemessen hohe Zuverlässigkeit beizumessen. Anlage zum Lageberichtder Fraport AG gem. §§ 264, 289 HGBBericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gem. § 21 EntgTranspG (sog. Entgeltbericht)Fraport weiß die Vielfalt seiner Beschäftigten zu schätzen und betrachtet eine auf Chancengleichheit ausgerichtete Personalpolitik als einen wichtigen Erfolgsfaktor. Dementsprechend lehnt Fraport jede unmittelbare oder mittelbare Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechtes ab. Fraport hat sich im Rahmen des Projektes Logib-D (Lohngleichheit im Betrieb Deutschland) freiwillig einem Entgelt - Check unterzogen, wonach die bereinigte Entgeltlücke bei 2,1% (Kalenderjahr 2013) lag. In Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes kann Fraport für das Jahr 2016 auf zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie auf Maßnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer verweisen. 2016 bot Fraport verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Arbeitsbereichen und Hierarchieebenen an. Einerseits standen bewährte und bedarfsorientierte weiterentwickelte Angebote für alle Beschäftigten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zur Verfügung. Dies waren im Wesentlichen eine Vielfalt von Kinderbetreuungsangeboten, Unterstützung bei pflegebedürftigen Angehörigen sowie Möglichkeiten der Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung. Ein regelmäßiger Austausch und Input erfolgte hierzu in und aus dem unternehmensweiten Netzwerk "Erfolgsfaktor Familie". Andererseits orientierten sich die Angebote zur Personal- und Führungskräfteentwicklung an der Maßgabe, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen auf allen Führungsebenen zu gewährleisten. Neben der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Erhöhung des Anteils Frauen in Führungspositionen fanden auch 2016 individuelle Mentoring-, Coaching- und Beratungsprogramme für Frauen statt. Zudem hat Fraport im Jahr 2016 die weiterentwickelte Betriebsvereinbarung "Diversity, Chancengleichheit und partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz" abgeschlossen, deren Ziel es ist, mögliche Diskriminierungen bereits im Ansatz zu vermeiden und Chancengleichheit sicherzustellen. Fraport hielt auch 2016 unverändert an verschiedenen Rahmenbedingungen zur Herstellung der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer fest. Als grundlegende Entgeltregelung im tariflichen Bereich brachte Fraport den TVöD-F sowie die diesen ergänzenden bzw. ersetzenden firmenbezogene Verbandstarifverträge zur Anwendung, die ebenfalls das Arbeitsbewertungsverfahren regeln. Im außertariflichen Bereich wurden die Gehaltsbänder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt und es kam mit der sogenannten "strata - Methodik" ein transparentes, ausschließlich an den unterschiedlichen Wertigkeiten der unternehmenseigenen Funktionen orientiertes Arbeitsbewertungsverfahren zum Einsatz. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten inklusive der Anzahl der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (ohne Freigestellte) lag insgesamt bei 10.762; hiervon waren 8.755 Beschäftigte männlichen Geschlechts und 2.007 Beschäftigte weiblichen Geschlechts. Von den Beschäftigten männlichen Geschlechts arbeiteten durchschnittlich 8.067 Beschäftigte in Vollzeit und 688 Beschäftigte in Teilzeit. Von den Beschäftigten weiblichen Geschlechts arbeiteten durchschnittlich 1.237 Beschäftigte in Vollzeit und 770 Beschäftigte in Teilzeit. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017der Fraport AGGewinn- und Verlustrechnungscroll
EBITDA: EBIT + Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen BilanzAktiva scroll
Anhang zum Jahresabschluss 2017Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss1 Grundlagen für die Aufstellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (Fraport AG) mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 7042, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Satzung der Fraport AG aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird unverändert das Gesamtkostenverfahren angewandt. 2 BilanzstichtagDer Abschlussstichtag der Fraport AG ist der 31. Dezember 2017. 3 WährungsumrechnungVermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr werden zum Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls oder mit dem niedrigeren beziehungsweise bei Verbindlichkeiten mit dem höheren Kurs am Bilanzstichtag angesetzt. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet und damit auch unrealisierte Gewinne ergebniswirksam erfasst. 4 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeIm Folgenden werden die im Jahresabschluss der Fraport AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert angewendet. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Rahmen der BilRUG-Anpassungen im Vorjahr um die Position "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Mit der Gliederungserweiterung wird eine verbesserte Darstellung der Ertragslage verfolgt. Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich nutzungsbedingter planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2, 2a und 3 HGB enthalten Einzelkosten für Material und Fertigung, angemessene Gemeinkosten und angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, sowie Zinsen für Fremdkapital. Die Fraport AG hat vom Wahlrecht gemäß § 255 Absatz 3 HGB Gebrauch gemacht und aktiviert Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Die Ansatzkriterien wurden in Anlehnung an die Internationalen Rechnungslegungsnormen (IAS 23 Fremdkapitalkosten) festgelegt. Bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalzinsen wurden in Abhängigkeit von der jeweiligen Projektfinanzierung Zinssätze zwischen 3,35 und 3,64 % (im Vorjahr zwischen 4,43 und 4,76 %) verwendet. Im Geschäftsjahr wurden Zinsen in Höhe von 14,5 Mio € (im Vorjahr: 16,9 Mio €) aktiviert. Diese betrafen geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Die Fraport AG hat das Wahlrecht gemäß § 248 Absatz 2 Satz 1 HGB in Anspruch genommen und aktiviert selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und weist diese gesondert aus. Diese betrafen ausschließlich Software. Interne Ingenieur-, Planungs- und Bauleitungsleistungen sowie Einkaufsleistungen und Leistungen kaufmännischer Projektleiter, die im Rahmen der Herstellung von Bauten und Anlagen anfallen, werden mit den geleisteten Stunden des Mitarbeiters mit einem um 9 % (im Vorjahr: 13 %) gekürzten Vollkostensatz angesetzt und aktiviert. Ausgenommen von der Kürzung waren Leistungen der Abteilungen "Projekt Ausbau Süd" für das geplante Terminal 3 sowie dessen Anbindung mit einem neuen Passagier-Transport-System, da keine nicht aktivierungsfähigen Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten vorlagen. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear, und soweit möglich degressiv, auf der Grundlage des mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) abgestimmten Abschreibungsplans vorgenommen. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden Nutzungsdauern vorgenommen: Planmäßige Abschreibungenscroll
Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert bis zu 410 € werden im Zugangsjahr direkt als Aufwand erfasst. Geringwertige Anlagegüter von 410 bis 3.000 € werden über fünf Jahre mit jeweils 20 % abgeschrieben, die Abgangsbuchung erfolgt nach fünf Jahren. Das Ergebnis des laufenden Jahres wird durch in Vorjahren handelsrechtlich in Anspruch genommene erhöhte Abschreibungen aufgrund steuerlicher Vorschriften mit rund 1,4 Mio € entlastet. Zuschreibungen für in Vorjahren erfolgte außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der ursprüngliche Abschreibungsgrund entfallen ist. Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Sonderposten passiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände ratierlich ertragswirksam aufgelöst. FinanzanlagenDie Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der in- und ausländischen Finanzanlagen wurden zum 31. Dezember 2017 Berechnungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Beteiligungen mit einem Buchwert von mehr als 2,5 Mio € durchgeführt. Hierbei wurden die Beteiligungsbuchwerte zuzüglich der Buchwerte der Ausleihungen als Vergleichswert zugrunde gelegt und den erzielbaren Erträgen gegenübergestellt. Basierend auf den durchgeführten Bewertungen war zum Stichtag keine Erfassung von außerplanmäßigen Abschreibungen notwendig. Weiterhin werden zinslose langfristige Darlehen auf den Barwert abgezinst. Zuschreibungen für in Vorjahren erfolgte Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der ursprüngliche Abschreibungsgrund entfallen ist. Gewinnanteile aus Personenhandelsgesellschaften werden grundsätzlich phasengleich vereinnahmt, sofern dem gesellschaftsvertraglich nichts entgegensteht. Wertpapiere und sonstige Ausleihungen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen, werden in den Finanzanlagen ausgewiesen. Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr erfolgt aufgrund der Zweckbestimmung keine Umgliederung in das Umlaufvermögen. Zur Insolvenzsicherung der Pensionsrückstellungen für aktive Vorstände und zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Zeitkontenmodellen (Lebensarbeitszeitkonten und Zeitwertkonten) sowie Altersteilzeitansprüchen der Mitarbeiter der Fraport AG wurden Wertpapiere des Anlagevermögens erworben. Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zum Abschlussstichtag erfolgt eine Verrechnung mit den korrespondierenden Rückstellungen. Übersteigt der Aktivwert die Verpflichtung, wird der übersteigende Betrag gesondert unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Werden Wertpapiere mit einem Agio oder Disagio erworben, wird das auf die jeweilige Periode entfallende anteilige Agio beziehungsweise Disagio als Anschaffungskostenminderung beziehungsweise als zusätzliche Anschaffungskosten erfasst. VorräteDie Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Einstandskosten ermittelt. Falls erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Absatz 4 Satz 2 HGB vorgenommen. Bestandsrisiken aus überhöhter Lagerdauer werden durch Abwertungen berücksichtigt. Erweist sich eine frühere Abwertung als nicht mehr erforderlich, werden Wertaufholungen bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenForderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen erfasst. Diese betreffen im Wesentlichen strittige Forderungen aus der Erbringung von Sicherheitsleistungen im Auftrag des Bundes. Diese werden zwischenzeitlich im Rahmen eines Klageverfahrens geltend gemacht. Des Weiteren werden bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen pauschale Wertberichtigungen unter Verwendung festgelegter Abwertungssätze vorgenommen. Die Ermittlung erfolgt anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit im Rahmen einer Altersstruktur-Analyse sowie durch Portfoliobildung von Kundengruppen mit gleichartigen Ausfallrisikomerkmalen. Zur Insolvenzsicherung der Pensionsrückstellungen für aktive und inaktive Vorstände wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die Bewertung erfolgt nach dem von der Versicherung gemeldeten Aktivwert. Zum Abschlussstichtag erfolgt eine Verrechnung mit den korrespondierenden Pensionsrückstellungen. Übersteigt der Aktivwert die Pensionsverpflichtung, wird der übersteigende Betrag gesondert unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Wertpapiere des UmlaufvermögensWertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind gemäß § 253 Absatz 1 und 2 Satz 2 HGB unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens und eines Zinssatzes von 3,68 % (im Vorjahr: 4,01 %) ermittelt worden. Die Ermittlung des Zinssatzes erfolgte gemäß der in 2016 geänderten Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) unter Verwendung eines 10-Jahresdurchschnittszinssatzes. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB, der sich zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ergibt, betrug im laufenden Geschäftsjahr 4,0 Mio €. Es wurde eine Rentenentwicklung von 1,0 bis 2,25 % p. a. (im Vorjahr: 1,0 bis 2,25 % p. a.) unterstellt. Für die Sterblichkeitsrate wurden die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewendet. Das verwendete Anwartschaftsbarwertverfahren entspricht der "Projected Unit Credit Method" gemäß IAS 19 (International Accounting Standards). Bei den Berechnungen wurde für die aktiven Vorstandsmitglieder wie im Vorjahr keine Gehaltsentwicklung und Fluktuation unterstellt. Für die ehemaligen Vorstandsmitglieder gilt für das Ruhegehalt grundsätzlich die Bemessung nach der jeweils gültigen Fassung des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen. Bei der Dynamisierung der anrechenbaren Bezüge von außertariflichen und leitenden Mitarbeitern wurden 2 % (im Vorjahr: 5 %) in der Berechnung berücksichtigt. SteuerrückstellungenSteuerrückstellungen werden für noch nicht veranlagte Körperschaft-, Gewerbesteuer und ausländische Steuern sowie für Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen gebildet. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Diese sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung erkennbarer Risiken und ungewisser Verpflichtungen notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Absatz 2 HGB abgezinst. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der von der Deutschen Bundesbank im Geschäftsjahr bekannt gegebenen fristenkongruenten Zinssätze zwischen 1,26 und 2,95 % (im Vorjahr: zwischen 1,59 und 3,36 %). Die Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläumszuwendungen erfolgt gemäß § 253 Absatz 1 und 2 HGB unter Anwendung versicherungsmathematischer Methoden. Die Abzinsung für Altersteilzeit erfolgt mit 1,43 bzw. 1,73 % (im Vorjahr: 1,81 %) und für Jubiläumszuwendungen mit 2,80 % (im Vorjahr: 3,24 %). Bei der Bewertung der Altersteilzeitrückstellung wurde ein Gehaltstrend von 1,99 bis 2,3 % (im Vorjahr: 1,98 bis 2,3 %) angenommen. In die Rückstellung für Altersteilzeit wurden im laufenden Geschäftsjahr geregelte, laufende und im Rahmen des "Zukunftsvertrags Plus" (siehe auch Tz. 9) potenzielle Anspruchsberechtigte einbezogen. Der Wert der Rückstellungen für Verpflichtungen im Zusammenhang mit tarifvertraglichen Regelungen über Zeitwertkonten bestimmt sich grundsätzlich nach dem beizulegenden Zeitwert der für die Mitarbeiter angelegten und zwecks treuhänderischer Verwaltung zur Insolvenzsicherung abgetretenen Wertpapiere. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Bei Ratenkäufen entspricht der Erfüllungsbetrag dem Barwert der noch zu zahlenden Raten. Die Abzinsung erfolgt im Geschäftsjahr auf Basis der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen fristenkongruenten Zinssätze zwischen 3,13 und 3,92 % (im Vorjahr: 3,13 und 3,92 %). Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag aktiviert und über die Laufzeit der Verbindlichkeiten linear abgeschrieben. Derivative FinanzinstrumenteDie derivativen Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung bestehender und zukünftiger Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Soweit Zahlungen zum Anschaffungszeitpunkt geleistet beziehungsweise empfangen wurden, werden die Sicherungsgeschäfte als sonstige Vermögensgegenstände beziehungsweise sonstige Verbindlichkeiten bilanziert. Soweit möglich, werden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet, das heißt, Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gemeinsam betrachtet. Marktwertveränderungen von in Bewertungseinheiten designierten Derivaten werden nicht berücksichtigt ("Einfrierungsmethode"). Derivative Finanzinstrumente, für die keine Bewertungseinheiten mit einem Grundgeschäft gebildet werden können, oder keine Grundgeschäfte bestehen, werden einzeln bewertet und negative Marktwertänderungen in Form von Drohverlustrückstellungen erfolgswirksam erfasst. Gewinne aus positiven Marktwerten werden nicht realisiert. Die Bewertung der derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken erfolgt unter Anwendung der Discounted-Cash-Flow-Methode. Für die gebildeten Bewertungseinheiten wird die prospektive Effektivität anhand der Critical Terms der jeweiligen Geschäfte sichergestellt. Als Critical Terms sind definiert:
Des Weiteren wird für jede gebildete Bewertungseinheit eine Sensitivitätsanalyse zur Sicherstellung der prospektiven Effektivität durchgeführt. Die Messung der retrospektiven Effektivität erfolgt nach der Dollar-Offset-Methode und wird in regelmäßigen Abständen vorgenommen. Bei Bestehen von Ineffektivitäten werden diese erfolgswirksam erfasst. Latente SteuernAktive sowie passive latente Steuern gemäß § 274 Absatz 1 Satz 3 HGB werden unverrechnet ausgewiesen. Die Bewertung der Steuerlatenzen erfolgt unter Verwendung eines kombinierten Ertragsteuersatzes von unverändert rund 31 %. Sonstige SteuernDie Sonstigen Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. SonstigesDie Fraport AG betreibt ein eigenes Energieversorgungsnetz und hatte Mitte 2011 den Antrag auf den Status "Geschlossenes Verteilernetz" gestellt, das mit erheblichen Erleichterungen im Vergleich zu Netzen der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Gemäß den Vorgaben des § 6b EnWG besteht für die Fraport AG die Verpflichtung, separate Tätigkeitsabschlüsse zu erstellen. Die Regelungen wurden im Einklang mit den Anforderungen der Bundesnetzagentur im Jahresabschluss 2017 angewendet. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung und BilanzErläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung5 UmsatzerlöseUmsatzerlösescroll
Die Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr nahezu vollständig im Inland erzielt. 6 Andere aktivierte EigenleistungenAndere aktivierte Eigenleistungenscroll
Die anderen aktivierten Eigenleistungen setzten sich aus Ingenieur- , Planungs- und Bauleitungsleistungen, Einkaufsleistungen von Fraport-Mitarbeitern und Leistungen kaufmännischer Projektleiter sowie sonstigen Werkleistungen zusammen. Die aktivierten Eigenleistungen fielen insbesondere für das Ausbauprogramm sowie für die Erweiterung, den Umbau und die Modernisierung der Abfertigungsgebäude an. 7 Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträgescroll
Die Auflösungen von Rückstellungen betrafen insbesondere kurzfristige Rückstellungen für Rabatte und Rückerstattungen sowie den Personalbereich. Die Zuschreibungen von Finanzanlagen betrafen eine Zuschreibung der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH aufgrund eines geänderten Marktwerts. Die finanzielle Kompensation aus dem Anteilsverkauf betraf eine vertraglich vereinbarte Zahlung unseres Mitgesellschafters an die Fraport Regional Airports of Greece A und B S.A. aufgrund der Veräußerung von jeweils 10 % seiner Kapitalanteile an einen anderen Investor. Im Vorjahr hat die PIATCO Entschädigungszahlungen für das Terminal-Projekt in Manila erhalten. Aus diesen Zahlungen hat die PIATCO ihrerseits in der ersten Oktoberhälfte 2016 Entschädigungszahlungen an die Fraport AG in Höhe von rund 270 Mio US-$ (241,2 Mio €) geleistet. Weiterhin wurde zwischen PIATCO und der Fraport AG ein wechselseitiger Verzicht auf weitere Ansprüche vereinbart. Von dem zugeflossenen Betrag hat die Fraport AG der Bundesregierung für die im Geschäftsjahr 2008 erhaltene Zahlung im Zusammenhang mit einer Bundesgarantie für Kapitalanlagen im Ausland (GKA), Rückzahlungen von voraussichtlich 42,4 Mio € zu leisten, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurden. Der periodenfremde Anteil an den sonstigen betrieblichen Erträgen betrug 14,3 Mio € (im Vorjahr: 259,6 Mio €). Die periodenfremden Erträge ergaben sich insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen. 8 MaterialaufwandMaterialaufwandscroll
9 Personalaufwand und Anzahl der MitarbeiterPersonalaufwand und Anzahl der Mitarbeiterscroll
Im Vorjahr initiierte die Fraport AG ein unternehmensweites Programm zur Entwicklung der Personalstruktur, "Zukunftsvertrag Plus (ZV Plus)". Mit finanziellen Anreizen unterstützt die Fraport AG ältere Beschäftigte, die früher in den Ruhestand gehen oder auch solche, die das Unternehmen verlassen möchten. Für das gesamte Maßnahmenpaket wurden im Vorjahr Personal betreffende Rückstellungen von 44 Mio € gebildet. Bezüglich der Entwicklung der Rückstellungen ZV Plus wird auf Tz. 30 verwiesen. Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende und Freigestellte) betrug: scroll
10 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenAbschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagenscroll
Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr ausschließlich planmäßige Abschreibungen vorgenommen. 11 Sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Soweit die Fraport AG als Gesellschafter einer Personengesellschaft eine Sonderbilanz zu bilden hat und dies zu einer Erhöhung des Gewerbesteuerertrags und der Gewerbesteuerbelastung der Personengesellschaft führt, leistet die Fraport AG in Höhe der gewerbesteuerlichen Mehrbelastung einen Ertragszuschuss an die Personengesellschaft. Korrespondierend kommt es zu einer annähernd identischen Minderung der Gewerbesteuerbelastung der Fraport AG. Der periodenfremde Anteil an den sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrug 6,6 Mio € (im Vorjahr: 51,0 Mio €) und ergab sich im laufenden Geschäftsjahr insbesondere aus Verlusten aus dem Abgang von Sachanlagen. Die Fraport AG macht hinsichtlich der Angaben des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzern-Anhang der Fraport AG zum 31. Dezember 2017. Wesentliche durch den Abschlussprüfer für die Fraport AG erbrachte sonstige Bestätigungsleistungen betreffen die betriebswirtschaftliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts und die Durchführung eines Private-Investor-Tests. Bezüglich der Aufwendungen im Vorjahr im Zusammenhang mit einer Bundesgarantie für Kapitalanlagen im Ausland (GKA) wird auf Tz. 7 verwiesen. 12 Erträge aus BeteiligungenErträge aus Beteiligungenscroll
Die Ausschüttung der Fraport Malta Ltd. betraf thesaurierte Gewinne aus Vorjahren. 13 Erträge aus GewinnabführungenDie Fraport AG hat mit ihren 100%-igen Tochtergesellschaften Airport Assekuranz Vermittlungs-GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg, Energy Air GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, FRA - Vorfeldkontrolle GmbH mit Sitz in Kelsterbach, Fraport Ausbau Süd GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Fraport Casa GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg, Fraport Passenger Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, FraGround Fraport Ground Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main sowie mit ihren (indirekt über die Tochtergesellschaft Fraport Beteiligungs-Holding GmbH gehaltenen) Enkelgesellschaften Flughafen-Kanalreinigungsgesellschaft mbH mit Sitz in Kelsterbach und Frankfurter Kanalreinigungsgesellschaft mbH mit Sitz in Kelsterbach Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen. Die Gewinne der Organgesellschaften wurden an die Fraport AG abgeführt. Erträge aus Gewinnabführungenscroll
14 ZinsergebnisZinsergebnisscroll
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthielten mit 10,7 Mio € (im Vorjahr: 6,1 Mio €) Erträge im Zusammenhang mit der Aufzinsung der zum Barwert aktivierten aufschiebend bedingten Forderung zur Refinanzierung der Maßnahmenprogramme zum passiven Schallschutz und Wirbelschleppen (siehe auch Tz. 30). Im Geschäftsjahr 2017 wurden Zinsen für Fremdkapital (Bauzeitzinsen) in Höhe von 14,5 Mio € (im Vorjahr: 16,9 Mio €) als Herstellungskosten aktiviert (siehe auch Tz. 4). Zusammensetzung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungenscroll
15 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des UmlaufvermögensAbschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögensscroll
Im Vorjahr wurde der Beteiligungsbuchwert der FraSec Fraport Security Services GmbH aufgrund einer erwarteten dauerhaften Wertminderung in Höhe von 27,5 Mio € außerplanmäßig abgeschrieben. Grund für die außerplanmäßige Abschreibung war eine im Vergleich zu den Vorjahren gesunkene langfristige Ergebniserwartung der Gesellschaft (siehe auch Tz. 19). 16 Sonstiges FinanzergebnisSonstiges Finanzergebnisscroll
Die wesentlichen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens ergaben sich aus an Fraport Greece ausgereichten Darlehen sowie aus Zinszahlungen aus den im Rahmen des Finanzanlagen-Managements getätigten Geldanlagen. Im Geschäftsjahr 2017 sind Gewinne aus Zinssicherungsgeschäften (Swaps) in Höhe von 7,4 Mio € und Verluste in Höhe von 8,3 Mio € entstanden (im Vorjahr: Gewinne in Höhe von 11,2 Mio € sowie Verluste in Höhe von 6,0 Mio €). Die Buchverluste haben sich aus der zum Stichtag vorgenommenen Marktbewertung ergeben. Die Verluste erhöhen die aus dem Vorjahr bestehende Drohverlustrückstellung auf 24,4 Mio € im Geschäftsjahr. Die Swaps wurden im Rahmen der Zinssicherungsstrategie fortlaufend abgeschlossen, um das zum Zeitpunkt des Abschlusses bestehende Zinsniveau für geplante, variabel verzinsliche Kreditaufnahmen zu sichern. Im Fall einer Glattstellung der Derivate beziehungsweise bei Nichteintreten des geplanten Finanzmittelbedarfs würden die bis dahin aufgelaufenen Drohverluste realisiert (siehe auch Tz. 40). 17 Steuern vom Einkommen und vom ErtragSteuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Aufwendungen aus der Zunahme passiver Steuerlatenzen in Höhe von 1,9 Mio € (im Vorjahr: 2,1 Mio €) sowie Aufwendungen aus der Abnahme aktiver Steuerlatenzen in Höhe von 9,6 Mio € (im Vorjahr: Erträge aus der Zunahme aktiver Steuerlatenzen 13,2 Mio €) erfasst. Diese betrafen im Wesentlichen temporäre Differenzen im Bereich des Sachanlagevermögens und der Rückstellungen. 18 Jahresüberschuss und ErgebnisverwendungJahresüberschuss und Ergebnisverwendungscroll
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 138,7 Mio € auszuschütten, dies sind 1,50 € je Aktie. Erläuterungen zur Bilanz19 AnlagevermögenAnlagespiegel (Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2017)scroll
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Immaterielle VermögensgegenständeDie Zugänge in Höhe von 6,7 Mio € und die Umbuchungen von Anlagen im Bau, in Höhe von 4,2 Mio €, betrafen insbesondere Software zur Steuerung betriebswirtschaftlicher, administrativer und operativer Prozesse. Als Dienstleistungsunternehmen betreibt die Fraport AG keine Forschung und Entwicklung im engeren Sinne. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 11,3 Mio € betrafen planmäßige Abschreibungen (siehe auch Tz. 10). SachanlagenDie Zugänge in das Sachanlagevermögen betrugen 263,7 Mio €. Schwerpunkte bildeten wie im Vorjahr Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sowie Vorbereitungen für das Terminal 3. Aus den Abgängen wurden im Geschäftsjahr Buchgewinne in Höhe von 1,2 Mio € sowie Buchverluste in Höhe von 5,8 Mio € realisiert (siehe auch Tz. 7 und 11). Die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 287,4 Mio € betrafen ausschließlich planmäßige Abschreibungen (siehe auch Tz. 10). FinanzanlagenDie Zugänge zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 442,1 Mio € resultierten im Wesentlichen aus Kapitaleinzahlungen in die neu gegründeten Gesellschaften Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Fortaleza in Höhe von 151,5 Mio € sowie Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Porto Alegre in Höhe von 133,2 Mio €. Im März 2017 hatte die Fraport AG bei einem öffentlichen Bieterverfahren der brasilianischen Regierung zur Flughafen-Privatisierung den Zuschlag für die beiden Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre erhalten und am 2. Januar 2018 in Betrieb genommen. Weitere Zugänge durch Kapitalerhöhungen betrafen mit 82,3 Mio € die Fraport Regional Airports of Greece B S.A. und mit 47,8 Mio € die Fraport Regional Airports of Greece A S.A. Die Gesellschaften betreiben seit dem 11. April 2017 14 griechische Regional-Flughäfen sowie mit 25,6 Mio € die Fraport Malta Investment. Die Abgänge von Anteilen an verbundene Unternehmen betrafen im Wesentlichen eine Kapitalrückzahlung der Fraport Malta Ltd. in Höhe von 30 Mio €. Die Zugänge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 340,6 Mio € betrafen Gesellschafterdarlehen an die Fraport Regional Airports of Greece A S.A. in Höhe von 131,6 Mio € sowie an die Fraport Regional Airports of Greece B S.A. in Höhe von 209,0 Mio €. Die Abgänge aus Ausleihungen an verbundenen Unternehmen betrafen im Wesentlichen das Gesellschafterdarlehen an die Fraport Real Estate 162 163 GmbH, das durch die Fraport Malta Ltd. abgelöst wurde. Die Zuschreibungen der Beteiligungen beruhen im Wesentlichen auf einer Zuschreibung der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH aufgrund eines geänderten Marktwertes. Die Zugänge zu den Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 40,1 Mio € betrafen Geldanlagen in fest- und variabel verzinsliche Anleihen. Zum Bilanzstichtag sowie im Vorjahr waren in den Wertpapieren des Anlagevermögens keine verzinslichen Wertpapiere enthalten, deren Buchwerte über den beizulegenden Zeitwerten lagen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalteten Fondsanteile, welche ausschließlich zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Zeitkontenmodellen und Altersteilzeitansprüchen der Mitarbeiter der Fraport AG sowie zur Insolvenzsicherung der Pensionsrückstellungen für aktive Vorstände erworben wurden. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte eine Aufstockung der Fondsanteile in Höhe von 1,6 Mio €. Die Anschaffungskosten betrugen nunmehr 55,6 Mio €. Diese Wertpapiere werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet (57,1 Mio €) und in gleicher Höhe mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet (siehe auch Tz. 4, 27 und 30). Die Abgänge bei den sonstigen Ausleihungen in Höhe von 7,7 Mio € betrafen im Wesentlichen Verkäufe von Geldanlagen in Schuldscheindarlehen. 20 VorräteVorrätescroll
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalteten im Wesentlichen Ersatzteile für Technische Anlagen und Maschinen, Ersatzteile für Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Enteisungsmittel für die Enteisung des Start- und Landebahnensystems. 21 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hatten wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 22 Andere Forderungen und sonstige VermögensgegenständeAndere Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierten im Wesentlichen mit 33,1 Mio € aus dem Leistungsverkehr (im Vorjahr: 37,1 Mio €) sowie mit 17,8 Mio € aus Gewinnansprüchen (im Vorjahr: 10,2 Mio €). Forderungen aus dem Leistungsverkehr wurden nicht mit Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr verrechnet. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultierten im Wesentlichen mit 9,1 Mio € aus dem Leistungsverkehr (im Vorjahr: 2,5 Mio €) sowie mit 8,5 Mio € aus kurzfristigen Darlehen. Es erfolgte keine Verrechnung mit den Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr. Bei dem sonstigen Vermögensgegenstand "Passiver Schallschutz/Wirbelschleppen" handelt es sich um eine aufschiebend bedingte Forderung. Diese ergab sich aus der infolge der Genehmigung von Schallschutzentgelten resultierenden Refinanzierung von passiven Schallschutzaufwendungen durch die Luftverkehrsgesellschaften. Im Geschäftsjahr wurden Schallschutzentgelte von 12,2 Mio € vereinnahmt. Die Aufzinsung der Forderungen betrug 3,9 Mio €. Die korrespondierenden Rückstellungen sind unter Tz. 30 erläutert. Gemäß § 37 Absatz 4 KStG n. F. war das Körperschaftsteuerguthaben der Fraport AG letztmals zum 31. Dezember 2006 festzustellen. Die Fraport AG hat nach § 37 Absatz 5 KStG n. F. innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen Anspruch auf Auszahlung ihres Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen. Der Auszahlungsanspruch entstand grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember 2006 und ist unverzinslich. Die Auszahlung erfolgte erstmals im Jahr 2008 und seitdem jeweils am 30. September eines jeden Jahres. Im laufenden Geschäftsjahr erfolgte die letzte Auszahlung in Höhe von 5,3 Mio €. Bei den Zinsforderungen handelte es sich um Zinsabgrenzungen für Termingelder, Darlehen sowie abgeschlossene Zinssicherungsgeschäfte. 23 WertpapiereWertpapierescroll
Im Geschäftsjahr sind kurzfristige Wertpapiere in Höhe von 35,0 Mio € planmäßig abgegangen. 24 Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenKassenbestand und Guthaben bei Kreditinstitutenscroll
Die kurzfristigen Tages- und Termingelder betrafen ausschließlich Anlagen in € und in USD. Die sonstigen Guthaben betrafen im Wesentlichen Guthaben auf Girokonten. 25 Aktive RechnungsabgrenzungspostenAktive Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Baukostenzuschüsse oder zuschussähnliche Abgrenzungsbeträge werden überwiegend an Dritte für die Errichtung von Anlagen nach speziellen Anforderungen der Fraport AG vergeben. Die sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalteten ein Disagio für die im Geschäftsjahr 2009 platzierten Anleihen in Höhe von 1,5 Mio € (im Vorjahr: 1,7 Mio €) (siehe auch Tz. 31). 26 Aktive latente SteuernDie aktiven latenten Steuern in Höhe von 55,8 Mio € (im Vorjahr: 63,8 Mio €) betrafen temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen der Rückstellungen. Der Ermittlung der Steuerlatenzen lag ein Ertragsteuersatz von rund 31 % zugrunde. Zum Bilanzstichtag bestanden weder Verlust-noch Zinsvorträge und somit auch keine latenten Steuern auf diese. 27 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungWertpapiere des Anlagevermögens, die ausschließlich zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Zeitkontenmodellen und Altersteilzeitansprüchen der Mitarbeiter der Fraport AG erworben wurden, wurden mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Der die Rückstellungen übersteigende Betrag in Höhe von 9,3 Mio € (im Vorjahr: 11,8 Mio €) wurde unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen (siehe auch Tz. 4, 19 und 30). Der Wert der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung in Höhe von 22,1 Mio € (im Vorjahr: 21,5 Mio €) sowie der erworbenen Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 1,1 Mio € (im Vorjahr: 0,8 Mio €) für die Reduzierung versicherungsmathematischer Risiken und zur Insolvenzsicherung der Pensionsverpflichtungen für die aktiven und inaktiven Vorstände wurde mit der korrespondierenden Pensionsrückstellung verrechnet. Der die Pensionsverpflichtung in Höhe von 20,5 Mio € übersteigende Betrag in Höhe von 2,7 Mio € (im Vorjahr: 3,5 Mio €) wurde unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen (siehe auch Tz. 4 und 30). 28 EigenkapitalEntwicklung des Eigenkapitalsscroll
Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital stieg im Geschäftsjahr 2017 um 343 Tsd € aufgrund der teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals nach Kapitalerhöhung gegen Bareinlage für die Ausgabe von Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms (MAP). Durch die Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes müssen seit 1. Januar 2010 die in mehreren Tranchen in 2002 im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt werden. Somit setzte sich das gezeichnete Kapital, nach offener Verrechnung der eigenen Anteile (77.365 Stück), aus 92.391.339 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 10,00 € zusammen. Entwicklung der im Umlauf befindlichen und der eigenen Aktien nach § 160 AktGscroll
Die neu geschaffenen Aktien im Rahmen des MAP wurden im Juni 2017 zu einem Preis von 71,27 € an die Mitarbeiter weitergegeben. Genehmigtes KapitalDer Vorstand war nach §§ 202 ff. AktG durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2013 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. Mai 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig um insgesamt bis zu 3,5 Mio € zu erhöhen, das zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Fraport AG und der von ihr beherrschten Unternehmen genutzt werden konnte. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre konnte ausgeschlossen werden. In 2017 wurden aus dem genehmigten Kapital 342.850 € für die Ausgabe von Aktien im Rahmen des MAP verwendet. Auf der Hauptversammlung vom 23. Mai 2017 wurde unter Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals ein neues genehmigtes Kapital von 3,5 Mio € beschlossen. Der Vorstand ist nunmehr ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 22. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig um insgesamt bis zu 3,5 Mio € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Zum 31. Dezember 2017 verbleibt somit ein genehmigtes Kapital von 3,5 Mio €, das zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Fraport AG und der von ihr beherrschten Unternehmen genutzt werden kann. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. KapitalrücklageDie Erhöhung der Kapitalrücklage um 2,1 Mio € resultierte aus dem übersteigenden Ausgabebetrag (61,27 € je Aktie) der im Rahmen des MAP neu ausgegebenen Aktien (insgesamt 34.285 Aktien). GewinnrücklagenAufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 wurden 28,5 Mio € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Weiterhin wurden vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2017 135,6 Mio € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. BilanzgewinnDie vorgeschlagene Dividende beträgt 1,50 € je Aktie (im Vorjahr: 1,50 € je Aktie). Auf Tz. 18 wird verwiesen. AusschüttungssperreDer gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag, der sich aus dem Unterschied zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ergibt, betrug im laufenden Geschäftsjahr 4,0 Mio €. Der gemäß § 268 Absatz 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag in Höhe von 49,8 Mio € (im Vorjahr: 59,2 Mio €) setzte sich wie folgt zusammen:
Die Ausschüttungssperre in Höhe von insgesamt 53,8 Mio € griff allerdings insofern nicht, als ausreichend freie Rücklagen vorhanden waren. 29 Sonderposten für Investitionszuschüsse zum AnlagevermögenSonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögenscroll
Der Posten beinhaltete insbesondere Investitionszuschüsse für von der Fraport AG erbrachte Zusatzleistungen im Terminal 1, die den Nutzern weiterberechnet werden. Die Zuschüsse werden entsprechend der Restnutzungsdauer der betreffenden Anlagegegenstände ertragsmäßig linear vereinnahmt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. 30 RückstellungenRückstellungenscroll
Rückstellungen für Pensionenscroll
Die Pensionsverpflichtungen enthielten Pensionszusagen an aktive und ehemalige Vorstände und deren Hinterbliebene. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht grundsätzlich, wenn das Vorstandsmitglied während der Dauer des Vertrags dauernd dienstunfähig wird oder während der Laufzeit oder mit Ablauf des Vertrags aus dem aktiven Dienst der Gesellschaft ausscheiden sollte. Im Falle des Ablebens eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Hinterbliebenenversorgung. Diese beträgt für die Witwe 60 % des Ruhegehalts, versorgungsberechtigte Kinder erhalten eine Versorgung von je 12 %. Wird kein Witwengeld gezahlt, erhalten die Kinder je 20 % des Ruhegehalts. Auf die bei Ausscheiden anfallenden Ruhegehälter werden Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit sowie Versorgungsbezüge aus früheren und gegebenenfalls späteren Dienstverhältnissen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres insoweit angerechnet, als ohne eine Anrechnung die Summe aus diesen Bezügen und dem Ruhegehalt insgesamt 75 % des Fixgehalts (für den Fall der Beendigung beziehungsweise Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses auf Wunsch der Fraport AG 100 % des Fixgehalts) überschreitet. Mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres werden die Ruhegehälter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des ehemaligen Vorstandsmitglieds und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angepasst. Die Anpassungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Das Ruhegehalt eines Vorstandsmitglieds bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage, wobei der prozentuale Anteil mit der Bestelldauer des Vorstandmitglieds steigt, jährlich um 2,0 % bis auf maximal 75 %. Dr. Schulte hat zum 31. Dezember 2017 einen prozentualen Anspruch von 64 % seines festen Jahresbruttogehalts. Dr. Zieschang hat zum 31. Dezember 2017 einen prozentualen Anspruch von 48 % seines festen Jahresbruttogehalts. Für den Fall der Dienstunfähigkeit beträgt der Versorgungssatz für Dr. Schulte und Dr. Zieschang jeweils mindestens 55 % des jeweiligen festen Jahresbruttogehalts beziehungsweise der vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage. Bei den ab 2012 bestellten Vorstandsmitgliedern sind die Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie eine Versorgung bei dauernder Dienstunfähigkeit zusätzlich in einem gesonderten Versorgungsvertrag geregelt. Dieser sieht vor, dass nach Eintritt eines Versorgungsfalls ein einmaliges Versorgungskapital oder ein lebenslanges Ruhegehalt gezahlt wird. Das Versorgungskapital baut sich auf, indem die Fraport AG jährlich 40 % des gewährten festen Jahresbruttogehalts auf einem Versorgungskonto gutschreibt. Das am Ende des Vorjahres angesammelte Versorgungskapital verzinst sich jährlich entsprechend mit dem für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz der Fraport AG zum Ende des Vorjahres verwendeten Zinssatzes gemäß § 253 Absatz 2 HGB, mindestens mit 3 % und höchstens mit 6 %. Bei Zahlung eines lebenslangen Ruhegehalts wird dieses jährlich zum 1. Januar um 1 % erhöht. Eine weitergehende Anpassung findet nicht statt. Beträgt beim Eintritt des Versorgungsfalls wegen dauernder Dienstunfähigkeit das erreichte Versorgungskapital weniger als 600 Tsd €, wird es von der Fraport AG auf diese Summe aufgestockt. Für den Fall dauernder Dienstunfähigkeit innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Vorstandstätigkeit können die Vorstandsmitglieder den Beginn der Ruhegehaltszahlungen auf maximal fünf Jahre seit Beginn des Dienstverhältnisses verschieben. Bis zum aufgeschobenen Beginn der Ruhegehaltszahlungen erhalten sie eine monatliche Rente von 2,5 Tsd €. Das Risiko der Rentenzahlung in der Aufstockungsphase und der Zahlungen für die Aufstockung wurde durch den Abschluss einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung rückgedeckt. Auf das gewährte Ruhegehalt werden alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus nicht selbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit bis zum Ende des Monats, in dem das Vorstandsmitglied das 62. Lebensjahr vollendet, in voller Höhe angerechnet. Für die ab 2012 bestellten Vorstandsmitglieder erhalten die Hinterbliebenen folgende Hinterbliebenenversorgung: Ohne vorangegangenen Versorgungsfall beträgt diese für die Witwe beziehungsweise den Witwer das bisher erreichte Versorgungskapital. Ist keine anspruchsberechtigte Witwe beziehungsweise kein Witwer vorhanden, erhält jede Halbwaise 10 % und jede Vollwaise 25 % des bisher erreichten Versorgungskapitals als Einmalzahlung. Beträgt das bis zum Ableben erreichte Versorgungskapital weniger als 600 Tsd €, wird es von Fraport auf diese Summe aufgestockt. Das Zahlungsrisiko der Aufstockung wurde durch den Abschluss einer entsprechenden Risiko-Lebensversicherung rückgedeckt. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Ruhegehalt haben die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 10 % und Vollwaisen jeweils 25 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Sind keine der vorgenannten Hinterbliebenen vorhanden, erhalten die Erbberechtigten ein einmaliges Sterbegeld in Höhe von 8 Tsd €. Des Weiteren wurde mit jedem Vorstandsmitglied ein sogenanntes Wettbewerbsverbot für die Dauer von zwei Jahren vereinbart. Für diesen Zeitraum wird eine angemessene Entschädigung im Sinne des § 90a HGB in Höhe einer Jahresbruttovergütung (Fixum) gewährt. Die Zahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen. Die Entschädigung wird grundsätzlich auf ein von der Fraport AG geschuldetes Ruhegehalt angerechnet, soweit die Entschädigung zusammen mit dem Ruhegehalt und anderweitig erzielten Einkünften 100 % des zuletzt bezogenen Fixums übersteigt. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Der Anspruch der ehemaligen Vorstandsmitglieder auf Ruhegehaltszahlungen bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage. Die sonstigen Pensionszusagen beinhalten im Wesentlichen arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen für leitende Angestellte und außertarifliche Mitarbeiter sowie arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen. Zur Reduzierung versicherungsmathematischer Risiken und zur Insolvenzsicherung der Pensionsverpflichtungen für aktive und inaktive Vorstände besteht eine Rückdeckungsversicherung. Die Anschaffungskosten betrugen zum 31. Dezember 2017 18,1 Mio € (im Vorjahr 18,0 Mio €). Der von der Versicherung gemeldete Aktivwert betrug zum Abschlussstichtag 22,1 Mio € (im Vorjahr: 21,5 Mio €). Davon wurden 20,5 Mio € (im Vorjahr: 18,7 Mio €) mit der korrespondierenden Pensionsrückstellung verrechnet. Der die Pensionsverpflichtung übersteigende Betrag in Höhe von 2,7 Mio € (im Vorjahr: 3,5 Mio €) wurde unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr Pensionsverpflichtungen der Fraport AG mit den zur Insolvenzsicherung dieser Verpflichtungen erworbenen Wertpapieren in Höhe von 1,1 Mio € (im Vorjahr: 0,8 Mio €) verrechnet (siehe auch Tz. 4 und 19). Erträge aus der Versicherung in Höhe von 0,6 Mio € wurden mit dem Personalaufwand verrechnet (im Vorjahr: 0,7 Mio €). Auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Vereinbarung (Altersvorsorge-TV-Kommunal - [ATV-K]) hat die Fraport AG ihre Arbeitnehmer zur Gewährung einer leistungsorientierten Betriebsrente bei der Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (ZVK) pflichtversichert. Die Beträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der Umlagesatz der ZVK Wiesbaden beläuft sich auf 6,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (im Vorjahr: 6,6 %); hiervon übernimmt der Arbeitgeber 6,0 % (im Vorjahr: 5,9 %), die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,8 % (im Vorjahr: 0,7 %). Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung (ZVKS) vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld von 2,3 % vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten (in der Regel AT-Beschäftigte und leitende Angestellte) wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über dem tariflich festgesetzten Grenzwert gemäß § 38 ATV-K liegt, eine zusätzliche Umlage von 9 % gezahlt. Die umlagepflichtigen Entgelte betrugen 484,8 Mio €. Bei den über die ZVK durchgeführten Verpflichtungen handelt es sich um mittelbare Pensionsverpflichtungen, für die gemäß Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellungen gebildet wurden. SteuerrückstellungenSteuerrückstellungen in Höhe von 101,0 Mio € (im Vorjahr: 110,6 Mio €) wurden für noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer sowie für Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen gebildet. Sonstige Rückstellungenscroll
Die personalbezogenen Rückstellungen betrafen zu einem großen Teil getroffene Regelungen der Altersteilzeit, Anreizsysteme für die Beschäftigten der Fraport AG sowie Ansprüche aus Zeitguthaben. Im Geschäftsjahr wurden die Rückstellungen für Zeitkontenmodelle und Altersteilzeitansprüche der Mitarbeiter der Fraport AG mit den zur Insolvenzsicherung dieser Verpflichtungen erworbenen Wertpapieren und Versicherungen in Höhe von 51,1 Mio € (im Vorjahr: 54,9 Mio €) verrechnet (siehe auch Tz. 4 und 19). In Höhe von 0,7 Mio € wurden die Erträge aus den Wertpapieren mit dem Personalaufwand verrechnet (im Vorjahr: 0,6 Mio €). Im Vorjahr initiierte die Fraport AG ein unternehmensweites Programm zur Entwicklung der Personalstruktur, "Zukunftsvertrag Plus (ZV Plus)". Mit finanziellen Anreizen unterstützt die Fraport AG ältere Beschäftigte, die früher in den Ruhestand gehen oder auch solche, die das Unternehmen verlassen möchten. Folgende Optionen wurden angeboten:
Für das gesamte Maßnahmenpaket wurden im Vorjahr für Abfindungen und Altersteilzeitaufstockungen nach Abzinsung aufgrund der Langfristigkeit insbesondere des Altersteilzeitmodells, Rückstellungen in Höhe von 44 Mio € gebildet. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Einzelverträge mit Mitarbeitern mit einem Volumen von rund 39 Mio € abgeschlossen, wovon bis zum Jahresende 19,8 Mio € zur Auszahlung gelangt sind. Der Abschluss weiterer einzelvertraglicher Regelungen ist für das Folgejahr vorgesehen. Die Zuführung der Rückstellung ZV Plus in Höhe von 2,6 Mio € ergab sich aufgrund einer gegenüber den ursprünglichen Annahmen veränderten Inanspruchnahme der angebotenen Optionen. Die Rückstellung "Passiver Schallschutz" beinhaltet Verpflichtungen zur Erstattung von passiven Schallschutzaufwendungen von Eigentümern privat und gewerblich genutzter Grundstücke. Die Verpflichtungen resultieren aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 in Verbindung mit dem in 2012 ergangenen Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) sowie dem Planergänzungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) vom 30. April 2013. Umweltschutzrückstellungen wurden insbesondere für voraussichtliche Sanierungskosten für die Beseitigung von Verunreinigungen des Grundwassers auf dem Flughafen-Gelände, für Umweltbelastungen im Südbereich des Flughafens sowie Asbestschäden in Gebäuden gebildet. Weitere Rückstellungen wurden für die Förderung von Umweltprojekten eingestellt. Die Rückstellung für derivative Finanzinstrumente in Höhe von 24,4 Mio € wurde für Verluste aus Zinssicherungsgeschäften gebildet (im Vorjahr: 32,5 Mio €; siehe auch Tz. 40). In 2009 wurden die für den Ausbau erforderlichen Rodungsarbeiten im Süden des Flughafens sowie im Bereich der Landebahn Nordwest abgeschlossen, woraus sich für die Fraport AG die Verpflichtung ergab, ökologische Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Für diese langfristigen Verpflichtungen wurden Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten zum Barwert passiviert. Korrespondierend dazu wurden die Verpflichtungen im Anlagevermögen aktiviert. Die Verpflichtungen werden bis zum Zahlungszeitpunkt aufgezinst. Aufgrund einer im Geschäftsjahr aktualisierten Kostenschätzung der noch zu erbringenden Leistungen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen wurde die Rückstellung ergebnisneutral um 2,6 Mio € aufgelöst. Korrespondierend dazu wurden die Herstellungskosten im Anlagevermögen vermindert. Bei dem Wirbelschleppen-Vorsorge-Programm handelt es sich um die vorsorgliche Sicherung von Dächern in den definierten Anspruchsgebieten zum Schutz vor Schäden an der Dacheindeckung infolge wirbelschleppenbedingter Windböen. Die Rückstellungen resultieren aus den diesbezüglichen Planergänzungsbeschlüssen vom 10. Mai 2013 und vom 26. Mai 2014. Die übrigen Rückstellungen wurden insbesondere für Rabatte, Rückerstattungen, ausstehende Lieferantenrechnungen, Schadensfälle und andere Sachverhalte gebildet. 31 AnleihenAnleihenscroll
Zur weiteren Aufstockung der Vorratsfinanzierung wurde in 2009 eine Anleihe mit einem Volumen von 800 Mio € platziert. Die Anleihe wurde mit einem Kupon von 5,25 % p. a. ausgestattet und hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Der Ausgabekurs betrug 99,832 %. Ferner wurde im Geschäftsjahr 2009 eine weitere Anleihe im Rahmen einer Privatplatzierung in Höhe von 150 Mio € ausgegeben. Diese Anleihe wurde mit einem Kupon von 5,875 % p. a. ausgestattet und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Der Ausgabekurs betrug 98,566 %. 32 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenVerbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutenscroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden insbesondere zur Sicherung der Finanzierung des Investitionsbedarfs der Fraport AG aufgenommen. Im Geschäftsjahr wurden Darlehen in Höhe von 272,5 Mio € planmäßig getilgt. Weiterhin wurden Darlehen in Höhe von 515 Mio € aufgenommen. 33 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
34 Andere VerbindlichkeitenAndere Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalteten im Wesentlichen mit 240,2 Mio € "Cash-Pool"-Verbind-lichkeiten (im Vorjahr: 236,5 Mio €) sowie mit 125,6 Mio € Finanzverbindlichkeiten (im Vorjahr 100 Mio €). Darüber hinaus waren mit 30,7 Mio € Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr enthalten (im Vorjahr: 35,8 Mio €). Eine Verrechnung dieser Verbindlichkeiten mit den Forderungen aus dem Leistungsverkehr wurde nicht vorgenommen. Die "Cash-Pool"-Verbindlichkeiten betrafen im Wesentlichen "Cash-Pool"-Guthaben der Airport Assekuranz Vermittlungs-GmbH in Höhe von 165,6 Mio €. Die Finanzverbindlichkeiten resultierten aus der kurzfristigen Termingeldanlage von verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalteten im Wesentlichen mit 10,3 Mio € "Cash-Pool"-Verbindlichkeiten (im Vorjahr: 6,1 Mio €) sowie mit 14,4 Mio € Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr (im Vorjahr: 4,0 Mio €). Eine Verrechnung dieser Verbindlichkeiten mit den Forderungen aus dem Leistungsverkehr erfolgte nicht. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalteten Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 7,8 Mio € (im Vorjahr: 10,1 Mio €) im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen der Fraport AG, der Energy Air GmbH und der Mainova AG. Die Vereinbarung regelt die Versorgung des Frankfurter Flughafens mit Kälte einschließlich der Bereitstellung und Unterhaltung der für die Kältelieferung erforderlichen Anlagen. Bei der Vereinbarung handelt es sich um Spezialleasing. Das wirtschaftliche Eigentum wurde der Fraport AG zugeordnet, die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden bilanziert. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des als Finanzierungsleasing klassifizierten Leasingverhältnisses zwischen der Fraport AG und der operational services GmbH & Co. KG über die Bereitstellung sowie den Betrieb des Netzwerks am Frankfurter Flughafen zum 31. Dezember 2017 bestanden zum Bilanzstichtag in diesem Zusammenhang keine Leasingverbindlichkeiten mehr (im Vorjahr: 10,3 Mio €). Vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018 besteht lediglich noch der Serviceanteil des Vertrags. In dieser Zeit ist die Fraport AG selbst Eigentümerin der bisherigen Leasingassets. Im Zuge der Beendigung des Leasingvertrags hat die Fraport AG das Netzwerk und die Server zum Zeitwert erworben. Weiterhin beinhaltete der Posten Verbindlichkeiten in Höhe von 15,7 Mio € (im Vorjahr: 15,7 Mio €) für die jährlich vorzunehmenden Zinszahlungen für die in 2009 platzierten Anleihen (siehe auch Tz. 31). Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. 35 Passive RechnungsabgrenzungspostenPassive Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um erhaltene Erschließungskostenbeiträge zur Erschließung von Flächen, die die Fraport AG für die späteren Nutzer durchgeführt hat. 36 Passive latente SteuernZum Bilanzstichtag wurden passive latente Steuern in Höhe von 25,2 Mio € (im Vorjahr: 23,2 Mio €) auf temporäre bilanzielle Unterschiede zwischen der Handels- und Steuerbilanz bilanziert. Diese betrafen im Wesentlichen Bewertungsunterschiede der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens. Ergänzende Angaben37 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisseZum 31. Dezember 2017 bestanden folgende Haftungsverhältnisse: scroll
Die Gründe für den Abschluss der bestehenden Haftungsverhältnisse resultieren aus den jeweiligen Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit den nationalen sowie internationalen Beteiligungsprojekten. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und des fortlaufenden Monitorings der Liquiditätssituation der Projekte ist das Risiko einer Inanspruchnahme nach Einschätzung der Fraport AG als äußerst gering anzusehen. Eine Passivierung der Haftungsverhältnisse erscheint somit als nicht geboten. Im Folgenden werden die wesentlichen Gewährleistungsverträge beziehungsweise Vertragserfüllungsgarantien erläutert. Im Zusammenhang mit der Dienstleistungskonzession für 14 griechische Flughäfen bestehen verschiedene Vertragserfüllungsgarantien in Höhe von insgesamt 110,1 Mio €. Zwischen der GMR Holdings Private Ltd., der Fraport AG und der ICICI Bank Ltd. wurde eine Vertragserfüllungsgarantie im Zusammenhang mit der Modernisierung, dem Ausbau und dem Betrieb des Flughafens in Neu Delhi, Indien, in Höhe von 39,2 Mio € (3.000 Mio INR) abgeschlossen, die jedoch eine Rückhaftung der Fraport AG ausschließt. Sollte der Vertragspartner GMR Holdings Private Ltd. seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist es -aufgrund der Tatsache, dass die Fraport AG Vertragspartei ist -nicht ausgeschlossen, dass die Fraport AG in Anspruch genommen werden kann. Im Zusammenhang mit dem Terminal-Betrieb am Flughafen Antalya, Türkei, hat die Fraport AG für die Beteiligung an der Konzessionsgesellschaft eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 37,5 Mio € (im Vorjahr 35,6 Mio €) übernommen. Weiterhin besteht im Zusammenhang mit dem Engagement eine Garantie in Höhe von 13,1 Mio € (im Vorjahr 15,0 Mio €). Des Weiteren besteht eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 9,3 Mio € (11,2 Mio US-$), die im Rahmen des Betriebs am Flughafen Lima, Peru, abgeschlossen wurde. Die Höhe der Garantie wird regelmäßig angepasst und ist abhängig von den bereits erfüllten Investitionsverpflichtungen der Tochtergesellschaft in Lima. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Flughäfen in Varna und Burgas hat die Fraport AG für ihre Tochtergesellschaft Fraport Twin Star Airport Management AD, Bulgarien, eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 4,5 Mio € übernommen. Im Rahmen von Management-Verträgen mit der General Authority of Civil Aviation, Saudi-Arabien, für die Flughäfen Riad und Jeddah, hat die Fraport AG Vertragserfüllungsgarantien in Höhe von insgesamt 9,2 Mio € (41,4 Mio SAR) übernommen. Die Managementverträge sind zum 13. Juni 2014 ausgelaufen. Die vollständige Haftungsentlassung stand zum Stichtag noch aus. In den Vertragserfüllungsgarantien ist weiterhin eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Airport Authority Hong Kong im Zusammenhang mit dem Beteiligungsprojekt Tradeport Hong Kong Ltd. in Höhe von 4,3 Mio € (5,2 Mio US-$) enthalten. Die sonstigen Haftungsverhältnisse beinhalten eine Haftung der Fraport AG für Mietzahlungen der Lufthansa Cargo Aktiengesellschaft an die ACC Animal Cargo Center Frankfurt GmbH im Falle der Ausübung eines Sonderkündigungsrechts der Lufthansa Cargo Aktiengesellschaft in Höhe von 9,7 Mio €. Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Miet- und Leasingverträge werden zur Sicherung der betrieblich notwendigen Kapazitäten und zur Realisierung wirtschaftlicher Vorteile abgeschlossen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen (109,5 Mio €) enthalten im Wesentlichen Kapitaleinzahlungsverpflichtungen in Höhe von 66,1 Mio € im Zusammenhang mit den griechischen Gesellschaften und gewährte Kreditlinien in Höhe von 31,8 Mio € an verbundene Unternehmen. 38 Aktienbasierte VergütungLong-Term Incentive ProgrammMit Wirkung vom 1. Januar 2010 wurde das Long-Term Incentive Programm (LTIP) für den Vorstand und die Führungskräfte eingeführt. In Abhängigkeit von bestimmten Erfolgszielen wird jährlich eine bestimmte Stückzahl an virtuellen Aktien (sogenannte Performance-Shares) zugeteilt. Die Zielerreichung wird über vier Jahre ermittelt (Performance-Zeitraum), die Auszahlung erfolgt in bar unmittelbar am Ende des Performance-Zeitraums von vier Jahren. Die Anzahl der tatsächlich zugeteilten virtuellen Aktien hängt vom Grad der Zielerreichung zweier Erfolgsziele ab:
Die Höhe der Ist-Tranche ist auf 150 % der Ziel-Tranche (ausgelobte virtuelle Aktien) begrenzt, einschließlich eines etwaigen Wertzuwachses aus der Aktienkursentwicklung. Für alle ab dem Geschäftsjahr 2014 ausgelobten Performance Shares ist die LTIP-Zahlung auf 150 % des Produkts aus den Performance Shares der Ziel-Tranche multipliziert mit dem "Relevanten Börsenkurs zum Ausgabezeitpunkt" begrenzt. Der "Relevante Börsenkurs zum Ausgabezeitpunkt" entspricht hierbei dem gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel oder einem XETRA ersetzenden vergleichbaren Handelssystem an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main im Monat Januar des Geschäftsjahres, in dem der jeweilige Performance-Zeitraum beginnt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 47.525 virtuelle Aktien ausgegeben. Zum 31. Dezember 2017 wird eine Rückstellung für das LTIP in Höhe von 8,9 Mio € (im Vorjahr: 7,1 Mio €) ausgewiesen. Der im Geschäftsjahr 2017 erfasste Aufwand betrug 5,4 Mio € (im Vorjahr: 3,0 Mio €). Davon entfallen 3,5 Mio € (im Vorjahr: 1,6 Mio €) auf Vorstände und 1,9 Mio € (im Vorjahr: 1,4 Mio €) auf die leitenden Angestellten der Fraport AG. Entwicklung der Fair Values der virtuellen Aktien für den Vorstand und die leitenden Mitarbeiterscroll
Zum 1. Januar der Jahre 2014 bis 2017 wurden dem Vorstand und den leitenden Mitarbeitern im Fraport-Konzern jeweils eine Tranche zugesagt. Die Tranchen für den Vorstand und für die leitenden Mitarbeiter unterscheiden sich bei der Berechnung des Zielerreichungsgrads für die Erfolgsziele in der Gewichtung der einzelnen Jahre des Performance-Zeitraums. Rahmenbedingungen der virtuellen AktienDie virtuellen Aktien der Tranche 2017 wurden am 1. Januar 2017 ausgegeben. Die Laufzeit beträgt vier Jahre bis zum 31. Dezember 2020. Die Höhe der Auszahlung je virtueller Aktie entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Fraport-Aktie im XETRA-Handel an den ersten 30 Börsenhandelstagen, die unmittelbar auf den letzten Tag des Performance-Zeitraums folgen. Der Anspruch auf die LTIP-Zahlung entsteht mit der Billigung des Konzern-Abschlusses für das letzte Geschäftsjahr des Performance-Zeitraums durch den Aufsichtsrat. Die Zahlung erfolgt dann binnen eines Monats. Die Bewertung der virtuellen Aktien erfolgt auf Basis des Fair Values je Aktie einer Tranche. Für die Ermittlung des Fair Values kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Fraport-Aktie durchgeführt, um entsprechend der Erfolgsziele die relevante Zahlung zu bestimmen. Die Berechnung des Fair Values der in den Geschäftsjahren 2014 bis 2017 zu bewertenden virtuellen Aktien erfolgte auf Basis der folgenden Annahmen: Zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt wurde mit einem kontinuierlichen Zero-Zinssatz gerechnet. Die Zinssätze wurden aus Zinsstrukturen für Bundesanleihen mit einer Laufzeit von ein bis zehn Jahren berechnet. Für zukünftige Dividendenzahlungen werden als Berechnungsbasis die öffentlich verfügbaren Schätzungen von insgesamt zehn Banken verwendet. Aus diesen Schätzungen werden arithmetische Mittel für die Dividenden ermittelt. Für die Berechnung wird die historische Volatilität herangezogen. Die Ermittlung erfolgt auf Basis von täglichen XETRA-Schlusskursen für die Fraport AG. Als Zeitfenster für die Ermittlung der Volatilität wird die Restlaufzeit des LTIP zugrunde gelegt. 39 Angaben über das Bestehen von Beteiligungen gemäß WertpapierhandelsgesetzIm Geschäftsjahr 2017 sind der Fraport AG folgende Mitteilungen nach § 21 Absatz 1 WpHG zugegangen: BlackRock, Inc, Wilmington, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20. Dezember 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, Deutschland am 20. Dezember 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,03 % (das entspricht 2.803.570 Stimmrechten) betragen hat. BlackRock, Inc, Wilmington, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. Dezember 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, Deutschland am 21. Dezember 2017 3,12 % (das entspricht 2.888.516 Stimmrechten) betragen hat. Die Aktionärsstruktur der Fraport AG stellte sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar: Der gemäß § 22 Absatz 2 WpHG zusammengerechnete Stimmrechtsanteil des Landes Hessen und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH an der Fraport AG betrug zum 31. Dezember 2017 51,34 %. Davon entfielen auf das Land Hessen 31,31 % und auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH 20,03 %. Der Stimmrechtsanteil der Stadt Frankfurt am Main an der Fraport AG besteht mittelbar über das Tochterunternehmen Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH. Gemäß der letzten offiziellen Meldung nach WpHG oder den eigenen Angaben der Aktionäre waren weitere Stimmrechte an der Fraport AG wie folgt zuzuordnen (Stand jeweils 31. Dezember 2017): Deutsche Lufthansa AG 8,44 %, Lazard Asset Management LLC 5,05 % und BlackRock, Inc. 3,12 %. Die relativen Anteile wurden an die aktuelle Gesamtzahl der Aktien zum Bilanzstichtag angepasst und können daher von der Höhe des Meldezeitpunkts beziehungsweise den eigenen Angaben der Anteilseigner abweichen. Für die verbleibenden 32,05 % liegen keine Meldungen vor (Free Float). 40 Derivative FinanzinstrumenteZum Bilanzstichtag bestanden folgende derivative Finanzpositionen: Derivative Finanzinstrumentescroll
Zum Abschlussstichtag bestanden 17 Zinsswaps, die in Vorjahren abgeschlossen wurden, um bestehende variabel verzinsliche Kreditaufnahmen zu sichern. Zu einem Zinsswap wurde eine Option verkauft, um Finanzierungskosten zu senken. Der Wert wurde in dem Marktwert des Zinsswaps berücksichtigt. 14 der bestehenden Zinsswaps wurden für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten abgeschlossen. Bei den gebildeten Bewertungseinheiten handelte es sich um Microhedges. Für acht dieser Zinsswaps bestehen zum Bilanzstichtag Drohverlustrückstellungen aus vergangenen Marktbewertungen in Höhe von 5,3 Mio €. Die Zinsswaps mit Stillhalterpositionen der Fraport AG wurden nicht in die Bewertungseinheiten einbezogen und bei den Drohverlustrückstellungen berücksichtigt. Diese werden über die Laufzeit des jeweiligen Grundgeschäfts planmäßig aufgelöst (siehe auch Tz. 16). Bei drei Zinsswaps handelte es sich um freistehende Derivate, für die kein passendes Grundgeschäft abgeschlossen wurde und insofern auch die Bildung von Bewertungseinheiten nicht möglich war. Für diese Swaps bestanden zum Bilanzstichtag Drohverlustrückstellungen in Höhe des negativen Marktwerts von 19,1 Mio €. Im Folgenden wird dargestellt, in welchem Zeitraum sich die Zahlungsströme der gebildeten Bewertungseinheiten voraussichtlich ausgleichen werden und in welchem Umfang Zins- und Währungsrisiken abgesichert wurden. Details zu Zins- und Währungsswapsscroll
Für weitere Angaben zur Bildung von Bewertungseinheiten und Absicherung von finanzwirtschaftlichen Risiken wird auf den Lagebericht verwiesen. 41 Befreiung nach § 264 Absatz 3 HGBFolgende deutsche Tochter-beziehungsweise Enkelgesellschaften nehmen für das Geschäftsjahr 2017 die Erleichterungen des § 264 Absatz 3 HGB vollständig in Anspruch:
Die Tochtergesellschaften Energy Air GmbH und FraGround Fraport Ground Services GmbH nehmen für das Geschäftsjahr 2017 die Erleichterungen des § 264 Absatz 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch. 42 Ereignisse nach dem BilanzstichtagNach dem Bilanzstichtag haben keine weiteren wesentlichen Ereignisse für die Fraport AG stattgefunden. 43 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fraport AG gemäß § 161 AktGAm 11. Dezember 2017 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Fraport AG die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Unternehmens-Homepage www.fraport.de/corporategovernance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. 44 Angaben zu Vorstand, Aufsichtsrat und BeraterkreisVergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017Die Grundzüge des Vergütungssystems und die individualisierte Angabe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts. Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug 5.956,2 Tsd € (im Vorjahr: 5.805,6 Tsd €) zuzüglich Dienstzeitaufwand für Pensionen in Höhe von 1.158,3 Tsd € (im Vorjahr: 1.089,5 Tsd €). Im Rahmen des Long-Term Strategy Award (LSA) wird jedem Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr -erstmals in 2010 für das Geschäftsjahr 2013 -ein Betrag in Aussicht gestellt. Nach Ablauf von drei Geschäftsjahren (dem relevanten Geschäftsjahr und den beiden Folgegeschäftsjahren) wird festgestellt, in welchem Umfang die Ziele erreicht worden sind und dementsprechend der Geldbetrag ermittelt, der tatsächlich zur Auszahlung kommt. Der ausgezahlte Betrag kann den in Aussicht gestellten Betrag über- oder unterschreiten; er ist jedoch auf 125 % dieses Betrags beschränkt. Erfolgsziele sind die Kundenzufriedenheit, die nachhaltige Mitarbeiterentwicklung und die Aktienperformance. Alle drei Erfolgsziele sind im LSA gleich gewichtet. Die Gesamtverpflichtung im Rahmen des LSA beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 924 Tsd € (im Vorjahr: 535 Tsd €). Die Fair Values des LSA für Herrn Dr. Schulte betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 für die Tranche 2015 149,9 Tsd € (im Vorjahr: 106,6 Tsd €), für die Tranche 2016 132,5 Tsd € (im Vorjahr: 103,8 Tsd €) und für die Tranche 2017 137,0 Tsd €. Für Frau Giesen, Herrn Müller und Herrn Dr. Zieschang betrugen die Fair Values des LSA zum 31. Dezember 2017 jeweils für die Tranche 2015 112,8 Tsd € (im Vorjahr: 75,8 Tsd €), für die Tranche 2016 99,4 Tsd € (im Vorjahr: 72,8 Tsd €) und für die Tranche 2017 102,5 Tsd €. Der Vorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2017 kurzfristige Vergütungsbestandteile in Höhe von 2.653,7 Tsd € (im Vorjahr: 2.430,5 Tsd €). Außerdem wurden langfristige Vergütungsbestandteile im Rahmen des LTIP- und LSA-Programms mit einem Ausgabezeitwert von 1.456,3 Tsd € (LTIP-Tranche 2017) sowie 390,0 Tsd € (LSA-Tranche 2017) zugeteilt (im Vorjahr für die LTIP-Tranche 2016: 1.504,2 Tsd €, LSA-Tranche 2016: 390,0 Tsd €). Alle aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2017 insgesamt mit 894 Tsd € vergütet (im Vorjahr: 902 Tsd €). Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährt. Ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten 1.638 Tsd € (im Vorjahr: 1.612 Tsd €). Die Pensionsverpflichtungen gegenüber den aktiven Vorständen betrugen zum Bilanzstichtag 9.667 Tsd € (im Vorjahr: 8.079 Tsd €) und gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen 20.206 Tsd € (im Vorjahr: 20.104 Tsd €). Die Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Anhang Tz. 45 und Tz. 46 aufgeführt. Vergütung des Beraterkreises im Geschäftsjahr 2017Im Geschäftsjahr 2017 betrug die Vergütung des Beraterkreises insgesamt 104,0 Tsd € (im Vorjahr: 109,3 Tsd €). Mitteilungen gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fraport AG sind gemäß Artikel 19 MAR verpflichtet, Geschäfte mit Aktien der Fraport AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen. Dies gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person gemäß Artikel 19 MAR in einer engen Beziehung stehen. Diese Geschäfte hat die Fraport AG gemäß der Frist nach Artikel 19 MAR veröffentlicht. 45 VorstandMandate des Vorstandsscroll
46 AufsichtsratMandate des Aufsichtsratsscroll
47 Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a und b HGBAufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a und b HGBscroll
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in Klammern: mittelbare Anteile, Berechnung
gemäß § 16 Absatz 4 AktG.
Frankfurt am Main, den 28. Februar 2018 Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Der Vorstand Dr. Schulte Giesen Müller Dr. Zieschang Weitere InformationenVersicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 28. Februar 2018 Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Der Vorstand Dr. Schulte Giesen Müller Dr. Zieschang Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Bewertung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens 2 Sonstige Rückstellungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Bewertung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens:1 Im Jahresabschluss der Fraport AG werden immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von insgesamt € 5.146,7 Mio (64,1 % der Bilanzsumme) sowie Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von € 1.215,4 Mio (15,1 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen betrugen im Geschäftsjahr 2017 € 298,7 Mio. Die Höhe der Abschreibungen wird vor allem durch Annahmen zu den voraussichtlichen Nutzungsdauern der Anlagen beeinflusst. Die Festlegung der Nutzungsdauern und die jährliche Beurteilung deren Angemessenheit sind mit Schätzungsunsicherheiten behaftet, so dass sich hieraus wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Buchwerte der langfristigen Vermögensgegenstände und damit auch auf das Eigenkapital der Gesellschaft ergeben können. Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen an der Terminal- und der weiteren Flughafeninfrastruktur tätigt die Gesellschaft in bedeutendem Umfang Ausgaben für die Erneuerung und die Instandhaltung. Während als Investitionen einzustufende Maßnahmen weitestgehend bis auf als Aufwand zu erfassende Anteile aktiviert und damit im Wege der Abschreibung über mehrere Jahre aufwandswirksam werden, werden Instandhaltungsmaßnahmen im laufenden Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Wegen des bedeutenden Umfangs des Anlagevermögens der Gesellschaft kommt der Abgrenzung zwischen Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie der Ermittlung von Aufwandsanteilen bei Modernisierungsmaßnahmen und deren richtiger Abbildung im Jahresabschluss eine besondere Bedeutung zu. Bei Maßnahmen, die die bestehende Infrastruktur betreffen, bestehen Ermessenspielräume hinsichtlich dieser Abgrenzung und der damit verbunden wesentlichen Auswirkung auf das Jahresergebnis der Gesellschaft. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten des jeweiligen zu bewertenden Unternehmens. Auf Basis der durchgeführten Bewertungen sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf. Die Ergebnisse dieser Bewertungen sind in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Fraport AG waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben wir unter anderem die von der Fraport AG eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Investitionsgenehmigung und in der Anlagenwirtschaft, die die ordnungsgemäße Erfassung der getätigten Investitionen und Einhaltung der Vorgaben zur Bilanzierung nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sicherstellen, beurteilt. Gegenstand dieser Prozesse ist auch die Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand. Diese Beurteilung umfasste auch die inhaltliche Würdigung der erstellten Projektbeschreibungen und daraus abgeleiteten Bewertungen unter anderem hinsichtlich Aktivierungsanteilen und Nutzungsdauern. Durch die Durchsicht der zuvor genannten Unterlagen in Stichproben haben wir nachvollzogen, dass die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde liegenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern innerhalb einer Bandbreite vertretbarer Schätzwerte liegen. Im Rahmen unserer Prüfung der Finanzanlagen haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sachgerecht mittels Discounted-Cash-Flow Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Planung der Gesellschaften haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Langfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Fachbereichen diskutiert und nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der auf diese Weise ermittelten beizulegenden Werte haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozesse und angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht vorzunehmen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Immaterielle Vermögensgegenständen und Sachanlagen sowie Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind in den Abschnitten 4 und 19 des Anhangs enthalten. 2 Sonstige Rückstellungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1 Die Fraport AG ist als weltweit tätige Flughafenbetreiberin verschiedenen Risiken ausgesetzt. Darüber hinaus führt die Fraport AG gerichtliche und außergerichtliche Verfahren gegen Behörden sowie anderen Beteiligten. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (€ 122,1 Mio) sind Forderungen enthalten, bei denen Risiken aus Rechtstreitigkeiten mittels Einzelwertberichtigung berücksichtigt sind. Für Rechtsstreitigkeiten und Rechts-, Umwelt- und Rückerstattungsrisiken sowie Verpflichtungen aus Personalmaßnahmen hat die Fraport AG in ihrem Jahresabschluss Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von € 375,0 Mio gebildet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen erfasst. Die Bemessung der Einzelwertberichtigungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird insbesondere durch die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Ausfälle sowie der Einschätzung zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten bestimmt. Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet. Dem Ansatz und der Bewertung der Rückstellungen liegen Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Höhe dieser betragsmäßig wesentlichen Posten waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns das Vorgehen der Gesellschaft zur Erfassung von Rechts-, Umwelt- und Rückerstattungsrisiken sowie Risiken des Personalbereichs, zur Einschätzung hinsichtlich einer gegenwärtigen Verpflichtung der Gesellschaft bzw. des Wertberichtigungsbedarfs von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der bilanziellen Abbildung nachvollzogen und auf Angemessenheit beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Fehlerrisiko in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Jahresergebnis der Gesellschaft haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze beurteilt. Unter anderem haben wir hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung von Verpflichtungen und Risiken die vorliegenden Verträge und Kostenschätzungen gewürdigt. Zudem haben wir im Rahmen unserer Prüfung unter anderem Gespräche mit der internen Rechtsabteilung der Gesellschaft geführt, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen geführt haben, erläutern zu lassen. Zum Bilanzstichtag haben wir darüber hinaus externe Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt. Diese stützen die von den gesetzlichen Vertretern getroffene Risikoeinschätzung. Wir haben die Darstellung der Rechtsstreitigkeiten und die damit einhergehende Risikovorsorge im Jahresabschluss nachvollzogen. Damit einhergehend haben wir auch die Stetigkeit und Konsistenz der angewendeten Berechnungsmethoden gewürdigt und die zugrunde liegenden Unterlagen eingesehen. Darauf aufbauend haben wir unter anderem die Rückstellungsberechnung bzw. die Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Darstellung in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang nachvollzogen. Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Forderungen und Rückstellungen zu rechtfertigen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen und Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den Abschnitten 4 und 30 des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGWir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Stromnetz"-bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind -geprüft. Nach unserer Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Noll.
Frankfurt am Main, den 28. Februar 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH Thomas Noll, Wirtschaftsprüfer ppa. Christoph Meyer, Wirtschaftsprüfer |
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