Fresenius Medical Care AGHof an der SaaleZwischenbericht nach IFRS Q1/2024Die Zukunft der Nierenbehandlung gestaltenZwischenlageberichtIn dem vorliegenden Bericht beziehen sich die Begriffe
"FME AG", "die Gesellschaft", "der Konzern", "wir", "uns"
oder "unser" in Abhängigkeit vom Kontext auf die
Fresenius Medical Care AG oder auf die Fresenius Medical
Care AG und deren Tochtergesellschaften auf konsolidierter
Basis. Die folgende Darstellung und Analyse des
Zwischenlageberichts der Gesellschaft und ihrer
Tochtergesellschaften sollte in Verbindung mit unserem
ungeprüften Konzernzwischenabschluss und dem
zugehörigen Konzernanhang gelesen werden, die sich an
anderer Stelle dieses Berichts befinden. Zudem sollten in
diesem Zusammenhang auch die enthaltenen Angaben und
Erläuterungen im Konzernabschluss und im
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023 gemäß
§ 315 HGB und dem Deutschen Rechnungslegungsstandard
Nr. 20 (Bestandteil des Geschäftsberichts 2023)
berücksichtigt werden. Die Angaben im folgenden
Zwischenlagebericht sind ungeprüft.
Die Bezeichnung "Care Enablement" bezieht sich auf das
Geschäftssegment Care Enablement, das im Wesentlichen
mit dem Vertrieb von Produkten und Anlagen beschäftigt
ist und Forschung und Entwicklung, Produktion, Logistik,
Vermarktung und Vertrieb sowie unterstützende
Funktionen wie Regulierungs- und Qualitätsmanagement
beinhaltet. Die Bezeichnung "Care Delivery" bezieht sich
auf das Geschäftssegment Care Delivery, das sich in
erster Linie mit der Erbringung von
Gesundheitsdienstleistungen für die Behandlung von
chronischem Nierenversagen (Chronic Kidney Disease, CKD),
terminaler Niereninsuffizienz (End-Stage Renal Disease,
ESRD) und anderen extrakorporalen Therapien
beschäftigt, einschließlich wert- und
risikobasierter Versorgungsprogramme. Care Delivery umfasst
auch das Geschäft mit pharmazeutischen Produkten und
das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten
Beteiligungen im Zusammenhang mit dem Verkauf bestimmter
Medikamente zur Behandlung von chronischem Nierenversagen
von Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd.
(VFMCRP), die in unseren Kliniken für die
Gesundheitsversorgung unserer Patient*innen eingesetzt
werden. Die Geschäftssegmente ergeben sich aus der
Art, wie die Gesellschaft nach der Zuständigkeit
für Produkte und Dienstleistungen ihre Geschäfte
steuert und die Ressourcen allokiert, und sind auf die
Finanzinformationen abgestimmt, die der verantwortlichen
Unternehmensinstanz vierteljährlich vorgelegt werden.
Unser Global Medical Office, das zur Aufgabe hat,
medizinische Behandlungen und klinische Prozesse im
Unternehmen zu optimieren und sowohl Care Delivery als auch
Care Enablement unterstützt, wird zentral verwaltet
und sein Gewinn oder Verlust werden den Segmenten
zugewiesen. In ähnlicher Weise ordnen wir Kosten zu,
die in erster Linie als Gemeinkosten der Konzernzentrale
anzusehen sind, einschließlich Buchhaltungs- und
Finanzkosten sowie bestimmter Personal-, Rechts- und
IT-Kosten, da wir der Ansicht sind, dass diese Kosten den
Segmenten zurechenbar sind und bei der Allokation von
Ressourcen für Care Delivery und Care Enablement
verwendet werden. Diese Kosten werden zu budgetierten
Beträgen allokiert, wobei die Differenz zwischen
budgetierten und tatsächlichen Werten in den
Zentralbereichen erfasst wird. Bestimmte Kosten, die sich
hauptsächlich auf Aktionärsaktivitäten,
Managementaktivitäten, die globale interne Revision
und die Neubewertung von bestimmten Investitionen beziehen,
werden jedoch nicht einem Segment zugeordnet, sondern als
Konzernkosten ausgewiesen. Diese Aktivitäten
erfüllen nicht die Voraussetzungen für den
Ausweis als Geschäftssegment gemäß IFRS 8,
Geschäftssegmente und werden auch separat als
Zentralbereiche ausgewiesen (Zentralbereiche). Finanzierung
ist eine zentrale Aufgabe, die nicht dem Einfluss der
Geschäftssegmente unterliegt. Daher gehen
Zinsaufwendungen für die Finanzierung nicht in die
Zielgröße für ein Geschäftssegment
ein. Darüber hinaus gehen Steueraufwendungen nicht in
die Zielgröße für ein Geschäftssegment
ein, da diese nicht im Entscheidungsbereich der
Geschäftssegmente liegen. Für weitere
Informationen zu unseren Geschäftssegmenten siehe
Anmerkung 12 im Konzernanhang.
Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft am 14. Juli 2023 haben die Aktionäre der
Gesellschaft dem Vorschlag zugestimmt, die Rechtsform der
Gesellschaft von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
(KGaA) in eine Aktiengesellschaft (AG) zu ändern
(Rechtsformwechsel). Mit Wirksamwerden des
Rechtsformwechsels, das mit Eintragung des
Rechtsformwechsels in das zuständige Handelsregister
am 30. November 2023 eintrat, ist die vorherige
persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft
aus der Gesellschaft ausgeschieden, die Fresenius SE &
Co. KGaA (Fresenius SE) beherrscht die Gesellschaft nicht
mehr (im Sinne von IFRS 10, Konzernabschlüsse) und die
Gesellschaft schied aus dem Konsolidierungskreis der
Fresenius SE aus.
Die Bezeichnung "zu konstanten Wechselkursen" bedeutet,
dass wir die Umsatzerlöse, das operative Ergebnis, das
Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der
FME AG entfällt) und andere Positionen der laufenden
Berichtsperiode mit dem Durchschnittskurs des Vorjahres
umrechnen, um, wie im Kapitel "Wirtschaftsbericht" in
Abschnitt II. "Erläuterung von Kennzahlen - Nicht-IFRS
®-Kennzahlen" beschrieben, einen
Periodenvergleich ohne den Einfluss von
Wechselkursschwankungen der Umrechnung zu ermöglichen.
Zukunftsbezogene AussagenDieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen.
In diesem Bericht wird mit der Verwendung der Worte
"Ausblick", "erwartet", "geht davon aus", "beabsichtigt",
"plant", "ist der Überzeugung", "strebt an",
"schätzt", "Ausrichtung", "Ziel" und ähnlicher
Ausdrücke beabsichtigt, zukunftsbezogene Aussagen
kenntlich zu machen. Obwohl wir davon überzeugt sind,
dass die in solchen zukunftsbezogenen Aussagen
widergespiegelten Annahmen und Erwartungen plausibel sind,
unterliegen zukunftsbezogene Aussagen naturgemäß
Risiken und Unsicherheiten, von denen viele nicht genau
vorhergesagt werden können und einige
möglicherweise überhaupt nicht vorhergesehen
werden können. Darüber hinaus sind spätere
Ereignisse und tatsächliche Ergebnisse, finanzieller
und anderer Art, in der Vergangenheit anders ausgefallen
und können in der Zukunft wesentlich von den
zukunftsbezogenen Aussagen, die an anderer Stelle in diesem
Bericht dargestellt oder in Betracht gezogen werden,
abweichen. Diese zukunftsbezogenen Aussagen wurden auf der
Grundlage von aktuellen Annahmen und Einschätzungen
formuliert, die wir nach bestem Wissen getroffen haben.
Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen
naturgemäß Risiken, Ungewissheiten, Annahmen und
anderen Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich
unserer Finanzlage und unserer Profitabilität
wesentlich sowohl positiv als auch negativ von denjenigen
Ergebnissen abweichen können, die in diesen Aussagen
ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben
werden. Des Weiteren können sich in die Zukunft
gerichtete Schätzungen und Voraussagen, die auf
Gutachten oder Informationen Dritter basieren, als
unrichtig herausstellen. Daher können wir keine
Zusicherungen hinsichtlich der zukünftigen Richtigkeit
der in diesem Bericht dargestellten Meinungen oder
hinsichtlich des tatsächlichen Eintretens der hier
beschriebenen Entwicklungen machen. Auch sind unsere
zukünftigen Ergebnisse, selbst wenn sie den hier
dargestellten Erwartungen entsprechen sollten, nicht
notwendigerweise indikativ für unsere Leistung in
zukünftigen Geschäftsjahren.
Zu den Risiken, Ungewissheiten, Annahmen und anderen
Faktoren, einschließlich der damit verbundenen
Kosten, welche unsere tatsächlichen Ergebnisse von den
geschätzten abweichen lassen könnten,
gehören insbesondere:
scrollen
Wichtige Faktoren, die zu derartigen Abweichungen
beitragen können, sind im Kapitel
"Wirtschaftsbericht", Abschnitt I. "Gesamtwirtschaftliche
und branchenbezogene Rahmenbedingungen", in Anmerkung 10 im
Konzernanhang sowie im Geschäftsbericht 2023 in
Anmerkung 25 im Konzernanhang und im Kapitel "Risiko- und
Chancenbericht", Abschnitt "Risiken" des
Konzernlageberichts beschrieben. Weitere Informationen zu
unseren Bemühungen, verschiedene Umwelt-, Sozial- und
Governance-Themen anzugehen, finden Sie in unserem
nichtfinanziellen Konzernbericht unter
www.freseniusmedicalcare.com/de/investoren/ueberblick-investoren/.
Durch den Verweis auf unseren nichtfinanziellen
Konzernbericht und die Bereitstellung dieser
Website-Adresse in diesem Bericht beabsichtigen wir jedoch
nicht, Inhalte aus unserem nichtfinanziellen Konzernbericht
oder Informationen auf unserer Website in diesen Bericht
aufzunehmen, und, soweit nicht ausdrücklich hierin
angegeben, sind Informationen in unserem nichtfinanziellen
Konzernbericht und auf unserer Website nicht als
Bestandteil dieses Berichts zu betrachten.
Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt
darüber hinaus weiteren Risiken und Unsicherheiten,
die wir in den regelmäßig veröffentlichten
Berichten darstellen. Veränderungen in jedem dieser
Bereiche könnten dazu führen, dass unsere
Ergebnisse wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die
wir oder andere vorhergesagt haben oder vorhersagen werden.
Die tatsächlich angewandten
Rechnungslegungsgrundsätze, die Beurteilungen im
Rahmen der Auswahl und Anwendung dieser Grundsätze
sowie die Sensitivität der berichteten Ergebnisse in
Bezug auf Änderungen in den
Rechnungslegungsgrundsätzen, Annahmen und
Schätzungen stellen zusätzliche Faktoren dar, in
deren Kontext der vorliegende Konzernzwischenabschluss und
die im Folgenden unter III. "Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage" dargestellten Ausführungen zu
betrachten sind. Eine Erläuterung unserer wesentlichen
Bilanzierungsgrundsätze ist im Geschäftsbericht
2023 in Anmerkung 2 im Konzernanhang zu finden.
Aufgrund von Rundung geben Zahlen und Prozentsätze,
die in diesem oder anderen Berichten dargestellt werden,
die absoluten Zahlen eventuell nicht präzise wieder.
Einige Zahlen (einschließlich Prozentsätze) in
diesem Bericht wurden kaufmännisch gerundet. In
einigen Fällen summieren sich solche gerundeten Zahlen
und Prozentsätze möglicherweise nicht zu 100%
oder zu den in diesem Bericht enthaltenen Summen oder
Zwischensummen. Darüber hinaus können Summen und
Zwischensummen in Tabellen aufgrund von kaufmännischen
Rundungen geringfügig von den in diesem Bericht
enthaltenen ungerundeten Zahlen abweichen. Ein Bindestrich
(-) zeigt an, dass für eine bestimmte Position im
betreffenden Geschäftsjahr oder Zeitraum keine Daten
gemeldet wurden, während eine Null (0) verwendet wird,
wenn der relevante Wert gerundet Null beträgt.
WirtschaftsberichtI. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenÜberblickWir sind weltweit führender Anbieter von Produkten
und Dienstleistungen für Menschen mit
Nierenerkrankungen (auf Basis der veröffentlichten
Umsatzerlöse und der Anzahl der behandelten
Patient*innen). Wir bieten Dialyse und damit verbundene
Dienstleistungen für Menschen mit Nierenerkrankungen
sowie andere Gesundheitsdienstleistungen an. Wir
entwickeln, produzieren und vertreiben zudem eine breite
Palette an Gesundheitsprodukten. Unsere Gesundheitsprodukte
umfassen Hämodialysegeräte, Cycler für die
Peritonealdialyse, Dialysatoren, Lösungen für die
Peritonealdialyse, Konzentrate, Lösungen sowie
Granulate für die Hämodialyse,
Blutschlauchsysteme, Medikamente zur Behandlung von
chronischem Nierenversagen, Wasseraufbereitungsanlagen und
Produkte für akutes Herz-Lungen-Versagen sowie
für die Apherese-Therapie. Wir versorgen
Dialysekliniken, die wir besitzen, betreiben oder leiten,
mit einer breiten Produktpalette und verkaufen zudem
Dialyseprodukte an andere Dialysedienstleister. Wir
verkaufen unsere Gesundheitsprodukte an Kunden in rund 140
Ländern und setzen sie auch bei unseren eigenen
Gesundheitsdienstleistungen ein. Unser Dialysegeschäft
ist folglich vertikal integriert. Unsere anderen
Gesundheitsdienstleistungen beinhalten wert- und
risikobasierte Versorgungsprogramme, die Distribution
verschreibungspflichtiger Arzneimittel,
Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der
Gefäßchirurgie sowie Dienstleistungen in
ambulanten Operationszentren, nephrologische
Dienstleistungen durch niedergelassenes ärztliches
Fachpersonal und ambulante Behandlungen. Wir schätzen,
dass die Bereitstellung von Dialysedienstleistungen und der
Vertrieb von Dialyseprodukten einen weltweiten Markt von
etwa 81 MRD € im Geschäftsjahr 2023 darstellte.
Der Zuwachs von Dialysepatient*innen wird durch Faktoren
wie die demographischen Veränderungen und die
steigende Lebenserwartung sowie den Mangel an
Spenderorganen für Nierentransplantationen verursacht.
Darüber hinaus tragen ein steigendes Aufkommen von
Niereninsuffizienz und Diabetes, Bluthochdruck und anderen
Krankheiten, welche häufig zu einem chronischen
Nierenversagen führen, zu einem steigenden
Patientenaufkommen bei. Auch eine bessere Behandlung und
eine höhere Überlebensrate der von diesen
Erkrankungen betroffenen Patient*innen, Verbesserungen bei
der Behandlungsqualität, neue Medikamente und
Produkttechnologien, durch die das Leben der Behandelten
verlängert wird, und die sich verbessernden
Lebensstandards in den Entwicklungsländern, durch die
lebensrettende Dialysebehandlungen verfügbar werden,
haben einen Einfluss auf das Patientenwachstum. Zudem
engagieren wir uns in verschiedenen Bereichen der Forschung
zu therapeutischen Gesundheitsprodukten.
Als globales Unternehmen für
Gesundheitsdienstleistungen und -produkte stehen wir vor
der Herausforderung, den Bedürfnissen einer
großen Bandbreite an Interessengruppen wie
Patient*innen, Kunden, Versicherern, Aufsichtsbehörden
und Gesetzgebern in vielen unterschiedlichen
wirtschaftlichen Umfeldern und Gesundheitssystemen gerecht
zu werden. Im Allgemeinen kommen staatlich finanzierte
Programme (in manchen Ländern in Kooperation mit
privaten Versicherern) für bestimmte an ihre
Bürger erbrachte Gesundheitsleistungen und
-dienstleistungen auf. Nicht alle Gesundheitssysteme decken
die Zahlungen für Dialysebehandlungen ab. Daher
beeinflussen die Erstattungssysteme sowie das Umfeld
für die Verordnung von Zusatzdienstleistungen
verschiedener Länder unser Geschäft erheblich.
Unser Geschäft ist Konjunkturzyklen in relativ
geringem Maße unterworfen. Dadurch unterscheiden wir
uns beispielsweise von Konsumgüterherstellern, die
einer eher zyklischen Produktnachfrage unterliegen.
Beeinflusst wird unser Geschäft vielmehr von staatlich
festgelegten Vergütungssystemen und
Erstattungssätzen. Die Dialyse ist eine
lebensnotwendige medizinische Dienstleistung, deren Kosten
deshalb in der Regel vom zuständigen Gesundheitssystem
getragen werden.
Wesentliche Erstattungsentwicklungen in den USAEin Großteil der von uns erbrachten
Gesundheitsdienstleistungen wird von staatlichen
Institutionen bezahlt. Etwa 26% der Umsatzerlöse des
Konzerns im 1. Quartal 2024 resultierten aus den
Erstattungen von staatlich finanzierten
US-Gesundheitsprogrammen wie Medicare und Medicaid, deren
Erstattungssätze durch die CMS festgelegt werden.
Gesetzesänderungen können die
Erstattungssätze für einen erheblichen Teil
unserer Dienstleistungen betreffen. Beeinflusst wurde die
Stabilität der Erstattungssätze in den USA durch
(i) ein Pauschalvergütungssystem für
Patient*innen mit terminaler Niereninsuffizienz (PVS), (ii)
die pauschalen Ausgabenkürzungen des US-Haushalts
bezüglich der Zahlungen an Medicare-Dienstleister, im
Folgenden die "Kürzungen des US-Haushalts" (vom 1. Mai
2020 bis 31. März 2022 im Rahmen der Bemühungen
der US-Regierung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
vorübergehend ausgesetzt, anschließend wurde vom
1. April bis zum 30. Juni 2022 eine Kürzung in
Höhe von 1% wirksam und am 1. Juli 2022 trat die volle
Kürzung von 2% wieder in Kraft) und (iii) die
stufenweise Kürzung des PVS-Erstattungssatzes zur
Berücksichtigung der gesunkenen Verordnungen
bestimmter Medikamente und Biopharmazeutika für
Dialysebehandlungen durch das "American Taxpayer Relief Act
of 2012-Gesetz" (ATRA) einschließlich der
späteren Änderungen durch das "Protecting Access
to Medicare Act of 2014-Gesetz" (PAMA). Nachstehend werden
diese und weitere Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung
ausführlicher dargestellt:
scrollen
Derzeit bestehen beträchtliche Unsicherheiten
hinsichtlich möglicher zukünftiger
Änderungen der Regulierung des Gesundheitswesens, auch
in Bezug auf die Regulierung der Erstattung für
Dialysedienstleistungen. Infolge des Drucks zur Senkung der
Gesundheitskosten sind die staatlichen
Erstattungssätze in den USA in der Vergangenheit nur
in begrenztem Umfang gestiegen, und es wird erwartet, dass
dies auch weiterhin der Fall sein wird. Ein erheblicher
Rückgang der Erstattungen im Rahmen von Medicare,
privaten Versicherungen oder Medicare-Advantage-Plänen
oder beim Zugang von Patient*innen zu
Versicherungsplänen privater Versicherer oder
Medicare-Advantage-Plänen könnte jedoch
wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unser
Geschäft mit Gesundheitsdienstleistungen und, da die
Nachfrage nach Dialyseprodukten von der Medicare-Erstattung
beeinflusst wird, auf unser Produktgeschäft haben.
Soweit Erhöhungen der Betriebskosten, die von der
Inflation betroffen sind, wie zum Beispiel Lohn- und
Beschaffungskosten, nicht vollständig durch eine
entsprechende Erhöhung der Erstattungssätze
ausgeglichen würden, hätte dies nachteilige
Auswirkungen auf unser Geschäft und unsere
Ertragslage. Darüber hinaus wird das jüngste
Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache
Marietta es den Gesundheitsplänen erleichtern, die
Leistungen für Medicare-berechtigte Patient*innen mit
terminaler Niereninsuffizienz so zu gestalten, dass private
Krankenversicherungen für Personen mit terminaler
Niereninsuffizienz vergleichsweise unattraktiver und
Medicare vergleichsweise attraktiver werden. Das
Marietta-Urteil könnte auch dazu führen, dass
bestimmte betriebliche Gesundheitspläne die Leistungen
für die Dialyse reduzieren, was, je nach Anzahl der
betroffenen Patient*innen, wesentliche und nachteilige
Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Finanz- und
Ertragslage haben könnte. Im Dezember 2023 brachte
eine parteiübergreifende Gruppe von sechs Mitgliedern
des Repräsentantenhauses erneut das "Restore
Protections for Dialysis Patients Act-Gesetz" (H.R. 6860)
ein, das sich mit der Marietta-Entscheidung befasst. Der
Gesetzentwurf enthält aktualisierte Formulierungen,
die das Verständnis des Medicare-Zusatzzahler-Gesetzes
(Medicare Secondary Payer Act) vor der
Marietta-Entscheidung wiederherstellen und sicherstellen
würden, dass Patient*innen nicht aufgrund ihrer
Dialysebedürftigkeit diskriminiert werden können.
Da die Erstattungssätze von Medicare und Medicaid in
der Regel geringer sind als die Erstattungssätze, die
von privaten Versicherern gezahlt werden, könnte eine
Verlagerung von privat versicherten Patient*innen zu
Medicare und Medicaid im Jahr 2024 und darüber hinaus
wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere
Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage haben. Es kann
nicht garantiert werden, dass dieser Vorschlag oder ein
anderes Gesetz bezüglich der Marietta-Entscheidung
verabschiedet werden. Weitergehende Informationen zu
aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten sind im Kapitel
"Risiko- und Chancenbericht", Abschnitt
"Gesundheitsreformen" im Konzernlagebericht des
Geschäftsberichts 2023 enthalten.
Zusätzliche Informationen sind außerdem im
Kapitel "Risiko- und Chancenbericht", Abschnitt "Risiken"
im Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2023
enthalten.
Prämien-HilfsprogrammDas Betreiben wohltätiger
Prämien-Hilfsprogramme, wie das des American Kidney
Fund (AKF), hat in den vergangenen Jahren zunehmende
Aufmerksamkeit der CMS und der Versicherungsaufsicht und
Gesetzgeber auf Bundesstaatenebene erhalten. Das Ergebnis
dessen könnte ein regulatorischer Rechtsrahmen sein,
der sich vom derzeitigen Rahmen unterscheidet oder von
Bundesstaat zu Bundesstaat variiert. Auch wenn die CMS oder
staatliche Regierungsbehörden und Gesetzgeber keine
Maßnahmen ergreifen, um den Zugang der Patient*innen
zu Prämien-Hilfsprogrammen einzuschränken,
könnten Versicherer wahrscheinlich ihre
Bemühungen fortsetzen, Prämienzahlungen durch
Prämien-Hilfsprogramme an unsere Patient*innen
einzuschränken. Sollte dies in einem für unsere
US-Geschäftstätigkeit wesentlichen Bereich oder
Umfang gelingen, hätte dies wesentliche nachteilige
Auswirkungen auf unser Geschäft und unsere
Ertragslage.
Mit AB290 wurde in Kalifornien (USA) eine solche
Verordnung erlassen. Nach der Verabschiedung haben wir
zusammen mit anderen Anbietern und dem AKF die
Gültigkeit des Gesetzes gerichtlich angefochten. Jane
Doe, et al. v. Xavier Becerra, et al., 8:19-cv-02105, U.S.
District Court for the Central District of California,
Southern Division. Im Dezember 2019 erließ das
Gericht eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der
Umsetzung des Gesetzes. Am 9. Januar 2024 erließ das
Gericht ein Urteil im Schnellverfahren, in dem es unter
anderem die Bestimmungen bestätigte, die die
Erstattung an Anbieter, die an den AKF spenden,
einschränken, wenn sich diese Erstattung auf
Dienstleistungen für Patient*innen bezieht, die vom
AKF unterstützt werden. Das Gericht hat noch kein
endgültiges Urteil in dieser Sache erlassen.
"Executive Order" für neue ErstattungsmodelleAm 10. Juli 2019 wurde in den USA eine Verordnung
(Executive Order) zur Förderung der Nierengesundheit
unterzeichnet. Die Verordnung sieht unter anderem die
Entwicklung neuer Medicare-Erstattungsmodelle durch den
U.S.-Gesundheitsminister vor, welche eine frühere
Erkennung und Behandlung von Nierenerkrankungen sowie den
Ausbau von Heimdialysebehandlungen und Transplantationen
fördern sollen. Eines dieser Modelle, das ETC-Modell,
ist ein verpflichtendes Modell, das finanzielle Anreize
für Heimdialysebehandlung und Nierentransplantationen
schafft. Die Regelung für dieses Modell, die am 29.
September 2020 finalisiert wurde, sieht für das Modell
eine Laufzeit bis Juni 2027 vor, mit Start im Januar 2021.
Im Rahmen des Modells werden für einen Zeitraum von
sechseinhalb Jahren sowohl positive wie negative
Anpassungen von durch ärztliches Fachpersonal und
Dialyseeinrichtungen beantragten Erstattungen für
bestimmte Medicare-Heimdialysebehandlungen vorgenommen. Die
Teilnehmer an diesem Modell basieren auf einer
zufälligen Auswahl von 30% der Versorgungsgebiete der
Krankenhäuser. Zum 31. März 2024 gehören 977
unserer US-Dialyseeinrichtungen (etwa 35% unserer
US-Dialyseeinrichtungen) zur zufälligen Auswahl der
Versorgungsgebiete der Krankenhäuser und befinden sich
damit in den Bereichen, die für die Teilnahme an dem
Modell ausgewählt wurden. Ab Januar 2021 werden
für die ersten drei Jahre des Modells
ausschließlich Zuschlagszahlungen für
Heimdialysebehandlungen (Home Dialysis Payment Adjustment -
HDPA) geleistet. Diese verringern sich von anfänglich
3% im ersten HDPA-Zahlungsjahr auf 2% im zweiten
HDPA-Zahlungsjahr sowie 1% im letzten HDPA-Zahlungsjahr.
Zudem beinhaltet das Modell ab Juli 2022 eine
leistungsabhängige Erstattungsanpassung (Performance
Payment Adjustment - PPA). Die PPA-Zahlungen ergeben sich
aus einer kombinierten Berechnung aus Heimdialyse-
(Heimdialyse, Selbstdialyse und nächtliche
stationäre Dialyse) und Transplantationsquoten
(Lebendspender-Transplantationen und Warteliste für
Transplantate) auf der Grundlage der historischen Leistung
eines Teilnehmers beziehungsweise von zunehmend gewichteten
Vergleichsdaten aus geographisch ähnlichen Gebieten.
Die CMS verwenden bei der PPA-Bewertung einen zweistufigen
Ansatz zur Schichtung von Teilnehmern mit einem hohen
Anteil an Leistungsempfängern, die doppelt
anspruchsberechtigt, sowohl für Medicare als auch
für Medicaid, oder Bezieher von
Niedrigeinkommenssubventionen sind. Mögliche
PPA-Zahlungen erhöhen sich im Zeitablauf und werden im
ersten PPA-Erstattungsjahr (beginnend ab Juli 2022)
zwischen (5%) und 4% für ärztliches Fachpersonal
und Einrichtungen betragen und im letzten
PPA-Erstattungsjahr (endend im Juni 2027) auf zwischen (9%)
und 8% für ärztliches Fachpersonal sowie auf
zwischen (10%) und 8% für Einrichtungen steigen.
Am 31. Oktober 2022 finalisierten die CMS Verbesserungen
des ETC-Modells. Diese beinhalten unter anderem eine
Änderung zur Verbesserung der Bewertungsmethodik und
eine Änderung der Anforderungen in Bezug auf die
Flexibilität bei der Erbringung und Abrechnung von
Patientenschulungsleistungen für Nierenerkrankungen im
Rahmen des ETC-Modells. Die CMS haben zudem ihre Absicht
erörtert, Leistungsdaten auf Teilnehmerebene zu
veröffentlichen. Diese Änderungen führten
nicht zu zusätzlichen geschätzten Einsparungen
für das Medicare-Programm. Zum jetzigen Zeitpunkt
haben unsere Erstattungsanpassungen im Rahmen des
ETC-Modells zu einer positiven Nettoanpassung geführt.
Gemäß der Verordnung kündigte der
Gesundheitsminister zudem die freiwilligen
Erstattungsmodelle "Kidney Care First" (KCF) und CKCC
("graduated", "professional" und "global"), die auf dem
bestehenden UV-Modell aufbauen sollen, an. Diese
freiwilligen Modelle schaffen finanzielle Anreize für
Gesundheitsdienstleister, die Versorgung von
Medicare-Leistungsempfängern mit chronischen
Nierenerkrankungen der Stufen 4 und 5 oder mit chronischem
Nierenversagen zu koordinieren, den Dialysebeginn
hinauszuzögern, und Anreize für
Nierentransplantationen zu bieten. Bei den freiwilligen
Modellen können Gesundheitsdienstleister durch die
Bildung einer sogenannten Kidney Care Entity (KCE)
unterschiedliche finanzielle Risikoumfänge eingehen.
Zwei Optionen, das "global" und das "Professional"
CKCC-Modell, erlauben es Gesundheitsdienstleistern im
Bereich der Nierengesundheit, ein Risiko sowohl positiver
als auch negativer finanzieller Abweichungen einzugehen.
Eine dritte Option, das "graduated" CKCC-Modell, ist auf
die Annahme potenzieller positiver Abweichungen
beschränkt, steht KCEs, denen große
Dialyseorganisationen wie die Gesellschaft angehören,
jedoch nicht zur Verfügung. Im Rahmen des "global"
Modells trägt die KCE das Risiko für 100% der
Gesamtversorgungskosten von Medicare-Teil-A- und
B-Leistungen für entsprechende
Leistungsempfänger. Im "professional" Modell
übernimmt die KCE das Risiko für 50% dieser
Gesamtkosten. Die Anträge für die freiwilligen
Modelle wurden im Januar 2020 eingereicht. Wir haben 25
CKCC-Anträge zur Teilnahme am "professional" Modell
eingereicht und waren in vier weiteren CKCC-Anträgen
von Nephrologen vertreten. Alle 29 KCE-Anträge wurden
im Juni 2020 angenommen. Von den 29 angenommenen
Anträgen haben 28 KCEs beschlossen, an der am 15.
Oktober 2020 gestarteten Implementierungsphase
teilzunehmen, welche eine Anlaufphase bot, in der die KCE
keinem finanziellen Risiko ausgesetzt ist. Wir haben am 1.
Januar 2022 mit der Teilnahme am ersten Leistungsjahr des
CKCC-Modells begonnen; ab diesem Zeitpunkt übernimmt
jedes teilnehmende Unternehmen das finanzielle Risiko. Von
den 28 KCEs, die innerhalb der Umsetzungsfrist teilnahmen,
haben wir 20 KCEs im ersten Leistungsjahr
weitergeführt. Das CKCC-Modell wird voraussichtlich
bis 2026 in Kraft bleiben. Für das zweite
Leistungsjahr im CKCC-Modell haben wir 4 zusätzliche
CKCC-Anträge eingereicht (3 im Rahmen der Option
"professional" und ein Antrag im Rahmen der Option
"global") und waren auch in einem weiteren CKCC-Antrag
vertreten, der von Nephrologen im Rahmen der Option
"global" eingereicht wurde. Alle 5 Anträge wurden
angenommen, wenngleich wir den CMS mitgeteilt haben, dass
wir einen dieser Anträge nicht weiterverfolgen werden.
Diese neu akzeptierten KCEs übernahmen ab dem 1.
Januar 2023 ein finanzielles Risiko. Stand März 2024
waren etwa 58.000 Patientinnen auf KCEs ausgerichtet, an
denen wir beteiligt waren.
KonzernstrukturFür eine Beschreibung unserer Struktur,
insbesondere in Bezug auf unsere Geschäftssegmente,
siehe unsere obigen Erläuterungen sowie Anmerkung 12
im Konzernanhang.
II. Erläuterung von KennzahlenNicht-IFRS-KennzahlenBestimmte der nachfolgend dargestellten finanziellen
Kenngrößen und andere in diesem Bericht
verwendete finanzielle Informationen sowie
Erläuterungen und Analysen enthalten
Kenngrößen, die nicht gemäß IFRS
®-Rechnungslegungsstandards definiert sind
(Nicht-IFRS-Kennzahlen). Wir halten diese Informationen,
neben vergleichbaren finanziellen
IFRS-Rechnungslegungsstandards-Kenngrößen,
für unsere Investoren für nützlich, da sie
eine Grundlage für die Messung unserer Leistung,
Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der
erfolgsabhängigen Vergütung, der Einhaltung von
Auflagen und verbesserten Transparenz sowie
Vergleichbarkeit unserer Ergebnisse darstellen. Diese
Nicht-IFRS-Kennzahlen sollen nicht als Ersatz für nach
IFRS-Rechnungslegungsstandards dargestellte
Finanzinformationen betrachtet oder interpretiert werden.
Konstante Wechselkurse (Nicht-IFRS-Kennzahl)Unsere Darstellung von manchen in diesem Bericht
verwendeten finanziellen Kenngrößen, etwa die
Entwicklung der Umsatzerlöse, des operativen
Ergebnisses und des Konzernergebnisses (Ergebnis, das auf
die Anteilseigner der FME AG entfällt), wird durch die
Entwicklung der Wechselkurse beeinflusst. In unseren
Veröffentlichungen berechnen und präsentieren wir
diese Finanzkennzahlen sowohl nach
IFRS-Rechnungslegungsstandards als auch zu konstanten
Wechselkursen, um die Entwicklung dieser
Kenngrößen und anderer Positionen ohne
periodische Wechselkursschwankungen darzustellen.
Gemäß IFRS-Rechnungslegungsstandards werden die
in lokaler (das heißt Nicht-Euro-)Währung
generierten Beträge zum Durchschnittskurs der
jeweiligen Berichtsperiode in Euro umgerechnet. Nach der
Umrechnung zu konstanten Wechselkursen berechnen wir dann
die Veränderung in Prozent aus den Beträgen der
laufenden Periode zu Wechselkursen des Vorjahres im
Vergleich zu den Beträgen des Vorjahres. Dieser
Prozentsatz ist eine Nicht-IFRS-Finanzkennzahl, die sich
auf die Änderung als einen Prozentsatz zu konstanten
Wechselkursen bezieht. Die währungsbereinigten
Finanzkennzahlen werden mit dem Begriff "zu konstanten
Wechselkursen" kenntlich gemacht.
Die bedeutsamsten finanziellen Kenngrößen
werden sowohl gemäß
IFRS-Rechnungslegungsstandards als auch zu konstanten
Wechselkursen dargestellt. Jeder dieser Indikatoren, die zu
konstanten Wechselkursen dargestellt werden, wird als
Nicht-IFRS-Kennzahl betrachtet. Im Rahmen der
Vorstandsvergütung werden diese Kenngrößen
auch mit den bei der Festlegung der Vergütungsziele
mit Anreizwirkung verwendeten Wechselkursen bewertet.
Wir sind der Ansicht, dass Kennzahlen zu konstanten
Wechselkursen für Investoren, Kreditgeber und andere
Gläubiger von Nutzen sind, da diese Informationen
ihnen ermöglichen, den Einfluss von
Wechselkursschwankungen auf unsere Umsatzerlöse, unser
operatives Ergebnis, das Konzernergebnis und auf andere
Positionen im Periodenvergleich zu beurteilen. Darüber
hinaus wird für unsere Vergütungspläne mit
langfristiger Anreizwirkung die Erreichung bestimmter
Zielvorgaben anhand des zu konstanten Wechselkursen
ermittelten Wachstums der Umsatzerlöse und des
Konzernergebnisses gemessen. Wir verwenden die Entwicklung
zu konstanten Wechselkursen im Periodenvergleich dennoch
nur als Maß für den Einfluss von
Wechselkursschwankungen bei der Umrechnung fremder
Währung in Euro. Wir bewerten unsere Ergebnisse und
Leistungen immer unter Einbeziehung:
1. der Entwicklung der Werte für die
Umsatzerlöse, das operative Ergebnis, das
Konzernergebnis und andere Positionen gemäß
IFRS-Rechnungslegungsstandards gegenüber dem
Vergleichszeitraum sowie
2. der Entwicklung der entsprechend ermittelten Werte zu
konstanten Wechselkursen.
Wir empfehlen den Leser*innen des Berichts, diese
Kennzahlen nicht isoliert zu betrachten, sondern im
Zusammenhang mit den Veränderungen der
Umsatzerlöse, des operativen Ergebnisses, des
Konzernergebnisses und anderer Positionen, die
gemäß IFRS-Rechnungslegungsstandards ermittelt
wurden, zu würdigen. Wir stellen die jeweilige
Wachstumsrate der entsprechenden Nicht-IFRS-Kennzahlen der
jeweiligen Wachstumsrate von
IFRS-Rechnungslegungsstandards-Kennzahlen wie
Umsatzerlöse, operatives Ergebnis, Konzernergebnis und
andere Positionen gegenüber. Da die Überleitung
der Nicht-IFRS-Finanzkennzahlen zu den gemäß
IFRS-Rechnungslegungsstandards ermittelten Finanzkennzahlen
im Abschnitt III. "Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage" enthalten ist, sind wir der Meinung,
dass eine separate Überleitungsrechnung keinen
zusätzlichen Nutzen bieten würde.
Kenngrößen auf Basis des AusblicksDie bedeutsamsten finanziellen Kenngrößen
werden im Rahmen der Steuerung des Unternehmens,
einschließlich der Erstellung des Ausblicks, zu
konstanten Wechselkursen ohne Sondereffekte herangezogen.
Somit ist der Vorstand der Meinung, dass die bedeutsamsten
finanziellen Kenngrößen in der externen
Berichterstattung zudem auch zu konstanten Wechselkursen
ohne Sondereffekte dargestellt werden sollten, um die
Transparenz und die Vergleichbarkeit unserer Angaben zu
erhöhen. Sondereffekte sind Effekte, die in ihrer Art
ungewöhnlich sind und die zum Zeitpunkt der Erstellung
des Ausblicks nicht vorhersehbar waren beziehungsweise
deren Umfang oder Auswirkungen nicht vorhersehbar waren.
Bei der Darstellung der erwarteten
Geschäftsentwicklung in unserem Ausblick werden
Sondereffekte daher nicht berücksichtigt. Die
Darstellung unserer Ergebnisse ohne Sondereffekte
gewährleistet die Vergleichbarkeit der dargestellten
Zahlen mit den finanziellen Zielen der Gesellschaft, die
ohne Sondereffekte definiert wurden.
Im 1. Quartal 2024 und 2023 haben wir die Aufwendungen
für das Programm FME25, die Neubewertungen von
Humacyte, die Rechtsformwechsel-Kosten sowie die
Auswirkungen der Optimierung des Bestandsportfolios
(jeweils unten definiert) als Sondereffekte identifiziert,
deren Ausschluss aus den dargestellten Kennzahlen den
Leser*innen weitere für die Beurteilung unserer
operativen Entwicklung nützliche Zusatzinformationen
bietet. Diese Ergebnisse zu konstanten Wechselkursen auf
Basis des Ausblicks werden im Rahmen der Erläuterung
zur Ertragslage ebenso wie Überleitungen der
Kenngrößen für den Konzernabschluss
gemäß IFRS-Rechnungslegungsstandards auf die
Kenngrößen zu konstanten Wechselkursen auf Basis
des Ausblicks dargestellt. Diese Ergebnisse zu konstanten
Wechselkursen auf Basis des Ausblicks sind lediglich als
Ergänzung zu unseren dargestellten Ergebnissen
gemäß IFRS-Rechnungslegungsstandards zu
betrachten.
Rendite auf das investierte Kapital (Nicht-IFRS-Kennzahl)Die Rendite auf das investierte Kapital (Return on
Invested Capital, ROIC) bezieht das operative Ergebnis der
letzten zwölf Monate nach angepassten Ertragsteuern
(Net Operating Profit After Tax, NOPAT) auf das
durchschnittlich investierte Kapital der letzten fünf
Quartalsstichtage, jeweils angepasst um in den letzten
zwölf Monaten getätigte Akquisitionen und
Desinvestitionen, deren Kaufpreis eine Schwelle von 50 MIO
€ übersteigt, im Einklang mit den jeweiligen
Anpassungen, die wie unten beschrieben bei der Ermittlung
des angepassten EBITDA (Earnings before Interest, Taxes,
Depreciation and Amortization - Ergebnis vor Zinsen,
Ertragsteuern und Abschreibungen) vorgenommen wurden (siehe
"Netto-Verschuldungsgrad (Nicht-IFRS-Kennzahl)").
Darüber hinaus bereinigen wir den ROIC um die
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Optimierung des
Bestandsportfolios, um die Vergleichbarkeit der
Finanzzahlen, die bestimmten Leistungszielen für die
Vorstandsvergütung zugrunde liegen, mit der operativen
Leistung der Gesellschaft zu erhöhen und die
tatsächliche Leistung der Vorstandsmitglieder
angemessen zu würdigen. Der ROIC gibt Auskunft
darüber, wie effizient wir mit dem zur Verfügung
stehenden Kapital arbeiten beziehungsweise wie effizient
der Kapitaleinsatz für Investitionsvorhaben ist.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Überleitung
des durchschnittlich investierten Kapitals ausgehend von
der Summe der Vermögenswerte, die wir als
vergleichbarste
IFRS-Rechnungslegungsstandards-Finanzkennzahl ansehen,
sowie die Ermittlung des ROIC:
Überleitung des durchschnittlich investierten Kapitals und des ROIC (Nicht-IFRS-Kennzahl, nicht bereinigt)scrollen
Anpassungen des durchschnittlich investierten Kapitals und des ROICscrollen
Überleitung des durchschnittlich investierten Kapitals und des ROIC (Nicht-IFRS-Kennzahl)scrollen
Anpassungen des durchschnittlich investierten Kapitals und des ROIC (ohne die Kosten im Zusammenhang mit der Optimierung des Bestandsportfolios)scrollen
Überleitung des durchschnittlich investierten Kapitals und des ROIC (Nicht-IFRS-Kennzahl, ohne die Kosten im Zusammenhang mit der Optimierung des Bestandsportfolios)scrollen
Überleitung des durchschnittlich investierten Kapitals und des ROIC (Nicht-IFRS-Kennzahl, nicht bereinigt)scrollen
Anpassungen des durchschnittlich investierten Kapitals und des ROICscrollen
Überleitung des durchschnittlich investierten Kapitals und des ROIC (Nicht-IFRS-Kennzahl)scrollen
(1) Enthält Beträge im Zusammenhang
mit Vermögenswerten und zugehörigen
Verbindlichkeiten, die als zur Veräußerung
gehalten klassifiziert werden (siehe Anmerkung 2 im
Konzernanhang).
Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit in % der UmsatzerlöseUnsere Konzern-Kapitalflussrechnung ermöglicht
einen Einblick, auf welche Weise wir Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente (Cash Flow) erwirtschaftet
und wie wir diese verwendet haben. In Verbindung mit
unseren übrigen Hauptbestandteilen des
Konzernzwischenabschlusses liefert die
Konzern-Kapitalflussrechnung Informationen, die helfen, die
Änderungen unseres Reinvermögens und unserer
Finanzstruktur (einschließlich Liquidität und
Solvenz) bewerten zu können. Anhand des Cash Flows aus
betrieblicher Geschäftstätigkeit kann beurteilt
werden, ob ein Unternehmen die finanziellen Mittel
eigenständig erwirtschaften kann, die zur Finanzierung
von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen benötigt
werden. Der Cash Flow aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit wird durch die
Rentabilität unseres Geschäfts und die
Entwicklung des Nettoumlaufvermögens, insbesondere des
Forderungsbestands, beeinflusst. Aus der Kennzahl Cash Flow
aus betrieblicher Geschäftstätigkeit in Prozent
der Umsatzerlöse lässt sich erkennen, wie viel
Prozent der Umsatzerlöse in Form von finanziellen
Mitteln zur Verfügung stehen. Diese Kennzahl ist ein
Indikator für die operative Finanzierungskraft unseres
Konzerns.
Free Cash Flow in % der Umsatzerlöse (Nicht-IFRS-Kennzahl)Der Free Cash Flow (den wir als Cash Flow aus
betrieblicher Geschäftstätigkeit nach
Investitionen in Sachanlagen und aktivierten
Entwicklungskosten, vor Akquisitionen und Beteiligungen
definieren) ist der frei verfügbare Cash Flow,
einschließlich des Cash Flows, der gewissen
Restriktionen des Verwendungszwecks unterliegen mag. Der
Free Cash Flow in Prozent der Umsatzerlöse ist ein
Indikator, wie viel Prozent der Umsatzerlöse für
Akquisitionen und Beteiligungen, für die Dividenden an
die Aktionäre, für die Schuldentilgung und
Verringerung der Fremdfinanzierung oder für
Aktienrückkäufe zur Verfügung stehen.
Die Darstellung der Cash Flow bezogenen finanziellen
Leistungsindikatoren im 1. Quartal 2024 und 2023 und eine
Überleitung des Free Cash Flows beziehungsweise des
Free Cash Flows in Prozent der Umsatzerlöse zum Cash
Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit
beziehungsweise zum Cash Flow aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit in Prozent der
Umsatzerlöse sind im Abschnitt III. "Ertrags-, Finanz-
und Vermögenslage - Finanzlage -
Liquiditätsquellen" zu finden.
Netto-Verschuldungsgrad (Nicht-IFRS-Kennzahl)Der Netto-Verschuldungsgrad ist ein finanzieller
Leistungsindikator für das Kapitalmanagement.
Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen abzüglich der flüssigen
Mittel (Netto-Verschuldung beziehungsweise Net Debt) und
EBITDA werden zueinander ins Verhältnis gesetzt, um so
den Netto-Verschuldungsgrad zu bestimmen. Dabei wird das
EBITDA um folgende Sachverhalte angepasst:
scrollen
i. der Aufwendungen für das Programm FME25,
ii. der Auswirkungen der Neubewertung unseres Anteils an
Humacyte, Inc. und von Forderungen im Zusammenhang mit
Lizenzgebühren, auf die wir aufgrund von
Verkäufen von Humacyte, Inc. in den USA Anspruch haben
(Neubewertungen von Humacyte),
iii. bestimmter Aufwendungen im Zusammenhang mit dem
Rechtsformwechsel, vor allem in Bezug auf die erforderliche
Umregistrierung unserer Produkte, Transaktionskosten (zum
Beispiel Aufwendungen für externe Berater und die
Durchführung einer außerordentlichen
Hauptversammlung) und Aufwendungen im Zusammenhang mit der
Einrichtung von einzelnen Verwaltungsfunktionen, die
für das Management bestimmter Dienstleistungen
erforderlich sind, die in der Vergangenheit auf der Ebene
des Fresenius SE-Konzerns ausgeführt und an die
Gesellschaft belastet werden (Rechtsformwechsel-Kosten),
sowie
iv. der Auswirkungen aus strategischen
Veräußerungen, die bei der Überprüfung
unseres Geschäftsportfolios identifiziert werden,
hauptsächlich aufgrund des Ausstiegs aus nicht
nachhaltigen Märkten und
Nicht-Kerngeschäftsbestandteilen sowie der Einstellung
bestimmter Forschungs- und Entwicklungsprogramme, um eine
gezieltere Kapitalallokation auf Bereiche in unserem
Kerngeschäft zu ermöglichen, von denen ein
höheres profitables Wachstum erwartet wird
(Optimierung des Bestandsportfolios). Im 1. Quartal 2024
sind diese Auswirkungen hauptsächlich auf
Wertminderungsverluste aus der Bewertung von zur
Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
zurückzuführen (siehe Anmerkung 2 im
Konzernanhang).
Das Verhältnis ist ein Indikator dafür, wie
lange es dauert, die Netto-Verschuldung aus eigenen Mitteln
zu tilgen. Nach unserer Auffassung liefert der
Netto-Verschuldungsgrad, ergänzend zur absoluten
Höhe unserer Verschuldung, alternative Informationen,
die der Vorstand der persönlich haftenden
Gesellschafterin als nützlich erachtet, um zu
beurteilen, ob wir in der Lage sind, unseren
Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wir haben eine starke
Marktposition in globalen, wachsenden und
größtenteils nichtzyklischen Märkten. Zudem
verfügen die meisten Kunden über eine hohe
Kreditqualität, da die Dialysebranche durch stabile
Cash Flows gekennzeichnet ist. Wir sind der Meinung, dass
wir dadurch mit einem angemessenen Anteil an Fremdkapital
arbeiten können.
Für unsere selbst gesetzte Zielspanne und für
die Berechnung des Netto-Verschuldungsgrads zum 31.
März 2024 und 31. Dezember 2023 siehe im Abschnitt
III. "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage - Finanzlage
- Liquiditätsquellen".
III. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageWesentliche EreignisseDie folgenden Sachverhalte stellen bemerkenswerte
Auswirkungen oder Trends in unserem Geschäft und/oder
unserer Branche im 1. Quartal 2024 dar:
Optimierung des BestandsportfoliosWie oben dargestellt überprüfen wir derzeit
unser Geschäftsportfolio, insbesondere im Hinblick auf
den Ausstieg aus nicht nachhaltigen Märkten und
Nicht-Kerngeschäftsbestandteilen sowie die Einstellung
bestimmter Forschungs- und Entwicklungsprogramme, um eine
stringente Kapitalallokation auf Bereiche in unserem
Kerngeschäft zu ermöglichen, von denen ein
höheres profitables Wachstum erwartet wird. Im 1.
Quartal 2024 umfassen die Auswirkungen der Optimierung des
Bestandsportfolios hauptsächlich die Bestandteile, die
oben in Punkt iv. unter "Netto-Verschuldungsgrad
(Nicht-IFRS-Kennzahl)" beschrieben sind (siehe Anmerkung 2
im Konzernanhang).
Die Auswirkungen der Optimierung des Bestandsportfolios
resultierten in einem negativen Effekt auf das operative
Ergebnis; der Effekt beläuft sich auf 143 MIO €
im 1. Quartal 2024 (im 1. Quartal 2023: 84 MIO €).
Programm FME25Die Aufwendungen für das Programm FME25 wirkten
sich negativ auf das operative Ergebnis aus; der Effekt
beläuft sich auf 28 MIO € im 1. Quartal 2024 (1.
Quartal 2023: 26 MIO €). Die wiederkehrenden
Einsparungen aus dem Programm FME25 beliefen sich im 1.
Quartal 2024 auf 112 MIO € (1. Quartal 2023: 60 MIO
€).
In der nachstehenden Erläuterung unserer Ergebnisse
für das 1. Quartal 2024 im Vergleich zum 1. Quartal
2023 werden die Auswirkungen der Kosten und Einsparungen
aus dem Programm FME25 netto dargestellt.
Änderungen im VorstandAm 13. März 2024 gaben wir die Ernennung von
Jörg Häring zu unserem neuen globalen Leiter
für die Rechtsabteilung, den Compliance- und
Personalbereich bekannt. Herr Häring wird mit Wirkung
zum 1. Juni 2024 als Mitglied des Vorstands zu uns wechseln
und zusätzlich die Rolle des Arbeitsdirektors
übernehmen. Derzeit ist er Mitglied des Management
Committee, Chief Legal & Assurance Officer und
Generalsekretär bei der spanischen Ölgesellschaft
Compañía Española de Petróleos
(CEPSA) und global verantwortlich für die Bereiche
Recht, Unternehmensrevision, Risiko und Compliance. Zuvor
war er mehr als 20 Jahre für den Siemens-Konzern
tätig, davon fast 13 Jahre als Chefjustiziar (General
Counsel), mit einem breiten Spektrum an zahlreichen
regionalen und branchenspezifischen Verantwortlichkeiten.
Bevor er 2002 zu Siemens kam, war Herr Häring bei der
Anwaltskanzlei Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton mit
Sitz in Frankfurt und Brüssel tätig. Er hat einen
Doktortitel in Rechtswissenschaften und einen Abschluss in
Wirtschaftswissenschaften von der Universität
Tübingen (Deutschland) und wurde am Landgericht
München II als Rechtsanwalt zugelassen.
Verzögerungen bei der Bearbeitung von ForderungenAm 21. Februar 2024 wurde einer unserer externen
Dienstleister Opfer eines Cyberangriffs, der zur
Abschaltung seiner Systeme führte (externer
Cyber-Vorfall). Wir haben mit dieser Drittpartei einen
Vertrag über eine Reihe von finanziellen
Abrechnungsdienstleistungen abgeschlossen und waren seit
Anfang März 2024 nicht in der Lage, bei bestimmten
Kostenträgern Forderungen geltend zu machen, obwohl
wir Vorauszahlungen erhalten haben, die von den CMS und dem
Drittanbieter im Zusammenhang mit der verzögerten
Bearbeitung von Forderungen zur Verfügung gestellt
wurden. Der externe Cyber-Vorfall führte im 1. Quartal
2024 insgesamt zu einer negativen Auswirkung auf die
Mittelzuflüsse aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit in Höhe von 58 MIO
€. Wir haben kurzfristig alternative Anbieter mit der
Abrechnung beauftragt, die oben genannten Vorauszahlungen
erhalten und die Kreditaufnahme erhöht, um die
Auswirkungen auf den Cash Flow insgesamt auszugleichen.
Für weitere Informationen siehe unten "Cash Flow aus
Finanzierungstätigkeit" und Anmerkung 1 im
Konzernanhang.
Andere TrendsWir sind weiterhin mit signifikanten Herausforderungen
auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere in den USA,
konfrontiert, die zu Personalengpässen, erhöhten
Fluktuationsraten, die nach wie vor über dem Niveau
vor der Pandemie liegen, und deutlich höheren Kosten
führten. Zwar gibt es Anzeichen für eine
Stabilisierung des Arbeitsmarkts, doch werden diese
Herausforderungen voraussichtlich auch im Jahr 2024
anhalten, auch wenn wir Investitionen in unsere
Beschäftigten tätigen. Außerdem sank die
Anzahl der Behandlungen im 1. Quartal 2024 insgesamt im
Vergleich zum 1. Quartal 2023, im Wesentlichen da sich die
Veräußerungen im Zusammenhang mit der
Optimierung des Bestandsportfolios und dem Programm FME25
negativ auf die Gesamtbehandlungszahlen auswirkten.
Speziell in den USA wurden die Behandlungsvolumina durch
die Kündigung weniger profitabler Verträge in der
Akutversorgung negativ beeinflusst, was im 1. Quartal 2024
zu einem Rückgang des organischen Behandlungswachstums
(wie unten definiert) um 0,4% beitrug, zusätzlich zu
den oben genannten Auswirkungen der
Veräußerungen, wie in den Erläuterungen zu
unseren konsolidierten Umsatzerlösen und operativen
Segmentergebnissen sowie in den Tabellen unter
"Bedeutsamste finanzielle Kenngrößen" unten
angegeben.
Die Auswirkungen der Optimierung des Bestandsportfolios
und die Aufwendungen für das Programm FME25 werden als
Sondereffekte behandelt.
Die folgenden Abschnitte fassen unsere konsolidierte
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie die
Steuerungsgrößen nach Berichtssegment und
Zentralbereichen für die angegebenen Zeiträume
zusammen. Wir haben die Informationen in der gleichen Art
und Weise und auf der gleichen Basis aufbereitet, wie unser
Management intern finanzielle Informationen zur
Unterstützung operativer Entscheidungen und zur
Beurteilung der Leistung der Unternehmensführung
verarbeitet.
ErtragslageDie Umsatzerlöse und das operative Ergebnis, die in
Ländern außerhalb der Eurozone erwirtschaftet
werden, unterliegen Währungsschwankungen. Da ein
erheblicher Teil unserer Geschäftstätigkeit auf
unser US-Geschäft entfällt, kann die Entwicklung
des Euro gegenüber dem US-Dollar einen wesentlichen
Einfluss auf unsere Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage haben und Wechselkurseffekte und
Währungsumrechnungseffekte sind in der nachstehenden
Erörterung unserer bedeutsamsten finanziellen
Kenngrößen und wichtigen finanziellen
Leistungsindikatoren enthalten.
1. Quartal 2024 im Vergleich zum 1. Quartal 2023Ertragslagescrollen
Bedeutsamste finanzielle KenngrößenDie folgenden Erläuterungen beziehen sich auf
unsere beiden Geschäfts- und Berichtssegmente und auf
die Zielgrößen, welche wir der Steuerung der
Segmente zugrunde legen. Für weitere Informationen
siehe Anmerkung 12 im Konzernanhang.
Umsatzerlösescrollen
scrollen
(1) Für weitere Informationen zu konstanten
Wechselkursen siehe vorstehenden Abschnitt II.
"Erläuterung von Kennzahlen - Nicht-IFRS-Kennzahlen".
KonzernDie Umsatzerlöse blieben im Vergleich zum 1.
Quartal 2023 relativ stabil, da organisches Wachstum sowohl
in Care Delivery als auch in Care Enablement von einem
Effekt aus geschlossenen oder verkauften
Geschäftsbereichen und einem negativen
Währungsumrechnungseffekt ausgeglichen wurde.
Care DeliveryDer Anstieg der Umsatzerlöse in Care Delivery im
Vergleich zum 1. Quartal 2023 ergab sich aus organischem
Wachstum. Gegenläufig wirkten ein Effekt aus
geschlossenen oder verkauften Geschäftsbereichen und
ein negativer Währungsumrechnungseffekt. Zum 31.
März 2024 sank die Anzahl der Patient*innen, die in
Kliniken behandelt wurden, die wir besitzen oder betreiben,
in Care Delivery im Vergleich zum 31. März 2023, im
Wesentlichen aufgrund von Veräußerungen in
Verbindung mit der Optimierung des Bestandsportfolios. Die
Anzahl der Dialysebehandlungen im Segment Care Delivery
sank im Vergleich zum 1. Quartal 2023, im Wesentlichen
aufgrund von Klinikverkäufen und -schließungen
(hauptsächlich im Zusammenhang mit der Optimierung des
Bestandsportfolios). Gegenläufig wirkte ein Anstieg
der Behandlungstage. Im 1. Quartal 2024 eröffneten wir
6 Dialysekliniken und konsolidierten oder verkauften 69
Kliniken.
U.S.In den USA war der Anstieg der Umsatzerlöse auf
organisches Wachstum zurückzuführen, das durch
einen günstigen Effekt aus unseren wert- und
risikobasierten Versorgungsprogrammen unterstützt
wurde. Gegenläufig wirkten ein negativer
Währungsumrechnungseffekt und ein Effekt aus
geschlossenen oder verkauften Geschäftsbereichen. Der
günstige Effekt aus den wert- und risikobasierten
Versorgungsprogrammen beinhaltete in erster Linie
Beträge aus den im 2. Quartal 2023 abgeschlossenen
Verträgen sowie auf Mitgliederwachstum und
Einsparungen, die in bestimmten Programmen erzielt wurden.
Das organische Wachstum in den USA wurde im Jahr 2024 durch
gestiegene Erstattungssätze und einen vorteilhaften
Kostenträger-Mix weiter gestärkt. In den USA
blieb die Anzahl der Patient*innen, die in Dialysekliniken
behandelt wurden, die wir besitzen oder betreiben, mit
205.610 relativ stabil (31. März 2023: 206.197). Die
Anzahl der Behandlungen sank im 1. Quartal 2024 leicht auf
7.630.349 im Vergleich zu 7.709.803 im 1. Quartal 2023, im
Wesentlichen aufgrund einer Begrenzung des organischen
Behandlungswachstums durch die Kündigung weniger
profitabler Verträge in der Akutversorgung sowie von
Kapazitätsengpässen in einigen
Ballungsräumen. In den USA besaßen oder
betrieben wir zum 31. März 2024 2.617 Dialysekliniken
(31. März 2023: 2.636). Im 1. Quartal 2024
eröffneten wir 6 Dialysekliniken und konsolidierten,
schlossen oder verkauften 4 Kliniken.
InternationalIn unserem Geschäft außerhalb der USA
(International) war der Rückgang der Umsatzerlöse
auf einen Effekt aus geschlossenen oder verkauften
Geschäftsbereichen und einen negativen
Währungsumrechnungseffekt zurückzuführen.
Gegenläufig wirkten organisches Wachstum und ein
Anstieg der Behandlungstage. In den Dialysekliniken, die
wir in International besitzen oder betreiben, wurden
119.274 Patient*innen behandelt, was einem Rückgang
von 13% (31. März 2023: 136.870) entspricht. Die
Anzahl der Behandlungen in International verringerte sich
im 1. Quartal 2024 um 9% auf 4.647.301 im Vergleich zu
5.133.771 im 1. Quartal 2023, was auf Klinikverkäufe
und -schließungen (hauptsächlich im Zusammenhang
mit der Optimierung des Bestandsportfolios)
zurückzuführen war, die teilweise durch einen
Anstieg der Behandlungstage und organisches
Behandlungswachstum ausgeglichen wurden. International
besaßen oder betrieben wir zum 31. März 2024
1.245 Dialysekliniken (31. März 2023: 1.424). Im 1.
Quartal 2024 konsolidierten, schlossen oder verkauften 65
Kliniken.
Care EnablementDie Umsatzerlöse in Care Enablement sanken im
Vergleich zum 1. Quartal 2023 im Wesentlichen aufgrund
eines negativen Währungsumrechnungseffekts und eines
geringeren Absatzes von Produkten für akutes
Herz-Lungen-Versagen (überwiegend in China).
Gegenläufig wirkten ein höheres Absatzvolumen von
Einwegprodukten für die Zentrumsdialyse sowie ein
Anstieg der durchschnittlichen Verkaufspreise für
unsere Produkte.
Operatives Ergebnisscrollen
KonzernDer Rückgang unseres operativen Ergebnisses war
weitgehend auf einen negativen Effekt aus der Optimierung
des Bestandsportfolios, höheren Personalaufwand,
inflationsbedingte Kostensteigerungen und den Wegfall der
Geschäftsergebnisse der zuvor im Rahmen der
Optimierung des Bestandsportfolios veräußerten
Geschäftsbereiche im Jahr 2024
zurückzuführen. Gegenläufig wirkten ein
günstiger Effekt aus Geschäftswachstum,
Nettoeinsparungen aus dem Programm FME25 und ein positiver
Effekt aus den wert- und risikobasierten
Versorgungsprogrammen.
Weitere Informationen zu den spezifischen Treibern
unserer Segmentergebnisse sind im Folgenden
aufgeführt:
Care DeliveryDas operative Ergebnis in Care Delivery verringerte sich
im Wesentlichen aufgrund eines negativen Effekts aus der
Optimierung des Bestandsportfolios, höheren
Personalaufwands, inflationsbedingter Kostensteigerungen
und des Wegfalls der Geschäftsergebnisse der zuvor im
Rahmen der Optimierung des Bestandsportfolios
veräußerten Geschäftsbereiche im Jahr 2024.
Gegenläufig wirkten ein günstiger Effekt aus
Geschäftswachstum, ein positiver Effekt aus den wert-
und risikobasierten Versorgungsprogrammen und
Nettoeinsparungen aus dem Programm FME25.
Care EnablementIm 1. Quartal 2024 verzeichnete Care Enablement einen
Gewinn im Rahmen des operativen Ergebnisses im Vergleich zu
einem Verlust im 1. Quartal 2023. Dies war im Wesentlichen
auf den Wegfall der negativen Auswirkungen der Optimierung
des Bestandsportfolios im Vorjahr, Nettoeinsparungen aus
dem Programm FME25 und einen günstigen Effekt aus
Geschäftswachstum (aufgrund von Preiseffekten)
zurückzuführen. Gegenläufig wirkten
inflationsbedingte Kostensteigerungen und ungünstige
Wechselkurseffekte.
Wichtige finanzielle Leistungsindikatoren und andere Faktoren, die zum Konzernergebnis beitragenDie Umsatzkosten blieben im Vergleich zum 1. Quartal
2023 relativ stabil, da ein positiver
Währungsumrechnungseffekt, der Wegfall der
Geschäftsergebnisse der zuvor im Rahmen der
Optimierung des Bestandsportfolios veräußerten
Geschäftsbereiche im Jahr 2024, Nettoeinsparungen aus
dem Programm FME25 und geringere Kosten im Zusammenhang mit
Geschäftswachstum (hauptsächlich aufgrund
geringerer Mengen) von einem negativen Effekt aus den wert-
und risikobasierten Versorgungsprogrammen und
inflationsbedingten Kostensteigerungen ausgeglichen wurden.
Die Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sanken
im 1. Quartal 2024 im Vergleich zum 1. Quartal 2023 im
Wesentlichen aufgrund von geringeren Kosten im Zusammenhang
mit Geschäftswachstum und Nettoeinsparungen aus dem
Programm FME25. Gegenläufig wirkten höhere Kosten
im Zusammenhang mit bestimmten globalen Funktionen.
Der Rückgang der Forschungs- und Entwicklungskosten
war weitestgehend auf geringere Kosten im Zusammenhang mit
Aktivitäten auf dem Gebiet der regenerativen Medizin
und Produkten für die extrakorporale Herz- und
Lungenunterstützung zurückzuführen.
Der Anstieg des Ergebnisses assoziierter Unternehmen war
im Wesentlichen auf höhere Erträge von VFMCRP
zurückzuführen.
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen
Erträge war im Wesentlichen auf geringere Erträge
im Zusammenhang mit zuvor veräußerten
Geschäftsbereiche und geringere Wechselkursgewinne
zurückzuführen. Gegenläufig wirkte ein
günstiger Effekt aus den wert- und risikobasierten
Versorgungsprogrammen.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
beruhte im Wesentlichen auf den Auswirkungen der
Optimierung des Bestandsportfolios. Gegenläufig
wirkten geringere Wechselkursverluste.
Der Netto-Zinsaufwand stieg um 7% von 83 MIO € auf
88 MIO €. Der Anstieg entstand im Wesentlichen aus
Refinanzierungsaktivitäten (einschließlich
Zinserhöhungen bei mehreren Instrumenten) und
geringeren Zinserträgen aus Forderungen im
Zusammenhang mit Lizenzgebühren, auf die wir aufgrund
von Verkäufen von Humacyte, Inc. in den USA Anspruch
haben.
Der effektive Steuersatz blieb mit 25,0% im 1. Quartal
2024 im Vergleich zum 1. Quartal 2023 stabil, da ein
negativer Effekt aus der Optimierung des Bestandsportfolios
durch geringere Steuerrückstellungen im Zusammenhang
mit Änderungen der Steuergesetze ausgeglichen wurde.
Das auf nicht beherrschende Anteile entfallende Ergebnis
im 1. Quartal 2024 blieb im Vergleich zum 1. Quartal 2023
relativ stabil.
Der Rückgang des Konzernergebnisses (Ergebnis, das
auf die Anteilseigner der FME AG entfällt) war der
Gesamteffekt der zuvor erläuterten Positionen.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ging im 1.
Quartal 2024 im Vergleich zum 1. Quartal 2023 zurück,
im Wesentlichen aufgrund des zuvor beschriebenen
Rückgangs des Konzernergebnisses. Die Zahl der
durchschnittlich im Berichtszeitraum ausstehenden Aktien
blieb zum 31. März 2024 mit 293,4 MIO (31. März
2023: 293,4 MIO) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stabil.
Zum 31. März 2024 beschäftigten wir 117.128
Personen (auf Basis der Gesamtbeschäftigtenzahl) (31.
März 2023: 125.231). Dieser Rückgang in Höhe
von 6% beruhte im Wesentlichen auf der
Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche im
Zusammenhang mit der Optimierung des Bestandsportfolios
sowie den Auswirkungen aus dem Programm FME25.
Operative Entwicklung auf Basis des Ausblicks für den KonzernDie bedeutsamsten finanziellen Kenngrößen
werden im Rahmen der Steuerung des Unternehmens,
einschließlich der Erstellung des Ausblicks, zu
konstanten Wechselkursen ohne Sondereffekte herangezogen.
Somit ist der Vorstand der Meinung, dass die bedeutsamsten
finanziellen Kenngrößen in der externen
Berichterstattung zudem auch zu konstanten Wechselkursen
ohne Sondereffekte dargestellt werden sollten, um die
Transparenz und die Vergleichbarkeit unserer Angaben zu
erhöhen.
Wir sind der Ansicht, dass die folgenden Ergebnisse auf
Basis des Ausblicks nur in Verbindung mit den oben
dargestellten Ergebnissen analysiert werden sollten. Im 1.
Quartal 2024 und 2023 haben wir die Aufwendungen für
das Programm FME25, die Neubewertungen von Humacyte, die
Rechtsformwechsel-Kosten sowie die Auswirkungen der
Optimierung des Bestandsportfolios als Sondereffekte
identifiziert, deren Ausschluss aus den dargestellten
Kennzahlen den Leser*innen weitere für die Beurteilung
unserer operativen Entwicklung im Vergleich zu den
finanziellen Zielen nützliche Zusatzinformationen
bietet. Um die Vergleichbarkeit des Ausblicks für 2024
zu gewährleisten, wurde die Vorjahresbasis zudem um
die Auswirkungen der in 2023 abgeschlossenen
Veräußerungen auf die
Geschäftstätigkeit und den Tricare-Vergleich im
4. Quartal 2023 entsprechend angepasst.
Zum Zweck der Vergleichbarkeit mit unseren im Ausblick
dargestellten finanziellen Zielen zeigt die folgende
Tabelle eine Überleitung der Leistungsindikatoren
für den Konzernzwischenabschluss gemäß
IFRS-Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU
angewendet werden, auf die Leistungsindikatoren auf Basis
des Ausblicks. Diese Ergebnisse auf Basis des Ausblicks
sind lediglich als Ergänzung zu unseren dargestellten
Ergebnissen gemäß IFRS-Rechnungslegungsstandards
zu betrachten.
Operative Entwicklung auf Basis des Ausblicks für den Konzernscrollen
scrollen
Operative Entwicklung auf Basis des Ausblicks für den Konzernscrollen
scrollen
(1) Auf Basis des Ausblicks bezieht sich auf den
Ausblick 2024, damit erfolgt die Darstellung zu konstanten
Wechselkursen sowie ohne Sondereffekte, die Auswirkungen
der in 2023 abgeschlossenen Veräußerungen auf
die Geschäftstätigkeit und den Tricare-Vergleich
im 4. Quartal 2023. Für weitere Informationen zu
konstanten Wechselkursen siehe vorstehenden Abschnitt II.
"Erläuterung von Kennzahlen - Nicht-IFRS-Kennzahlen".
FinanzlageLiquiditätsquellenWesentliche Quellen der Liquidität sind der Cash
Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit,
kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, die Erlöse aus
der Ausgabe langfristiger Verbindlichkeiten sowie
Desinvestitionen. Wir benötigen diese Liquidität
vornehmlich zur Finanzierung des
Netto-Umlaufvermögens, des Programms FME25 sowie von
Akquisitionen und für den Betrieb der Kliniken,
für die Entwicklung eigenständiger
Dialysekliniken und anderer Gesundheitseinrichtungen, zur
Anschaffung von Ausrüstung für bestehende oder
neue Dialysekliniken und Produktionsstätten. Weiterhin
benötigen wir sie zur Rückzahlung von
Finanzverbindlichkeiten und für
Dividendenausschüttungen (siehe hierzu die Abschnitte
"Cash Flow aus Investitionstätigkeit" und "Cash Flow
aus Finanzierungstätigkeit") und zur Erfüllung
von Verpflichtungen aus Put-Optionen gegenüber
Inhabern von Minderheitsanteilen an unseren
Tochtergesellschaften.
Zum 31. März 2024 betrug unser finanzieller
Spielraum aus nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien
etwa 3,3 MRD €, einschließlich 2,0 MRD €
aus der syndizierten Kreditlinie, die wir als
zusätzliche Liquiditäts-Absicherung für
allgemeine Unternehmenszwecke halten (siehe Anmerkung 8 im
Konzernanhang).
In unserem langfristigen Kapitalmanagement orientieren
wir uns in erster Linie am Netto-Verschuldungsgrad, einer
Nicht-IFRS-Kennzahl (siehe hierzu den Abschnitt II.
"Erläuterung von Kennzahlen - Nicht-IFRS-Kennzahlen -
Netto-Verschuldungsgrad (Nicht-IFRS-Kennzahl)"). Unser
selbst gesetztes Ziel für den Netto-Verschuldungsgrad
liegt bei 3,0 bis 3,5x, was vom Management als der
Gesellschaft angemessen angesehen wird. Die nachfolgende
Tabelle zeigt die Überleitung der Netto-Verschuldung
und des angepassten EBITDA sowie die Berechnung des
Netto-Verschuldungsgrads zum 31. März 2024 und 31.
Dezember 2023.
Überleitung angepasstes EBITDA und Netto-Verschuldungsgrad zur am ehesten vergleichbaren IFRS®-Kennzahlscrollen
(1) Beinhaltet Finanzverbindlichkeiten sowie
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie
Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen, die in den Verbindlichkeiten in
direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung
gehaltenen Vermögenswerten enthalten sind.
Zum 31. März 2024 verfügten wir über
flüssige Mittel in Höhe von 1.148 MIO € (31.
Dezember 2023: 1.403 MIO €).
Der Free Cash Flow (Cash Flow aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit nach Investitionen in
Sachanlagen und aktivierten Entwicklungskosten, vor
Akquisitionen und Beteiligungen) ist eine
Nicht-IFRS-Kennzahl, der zum Cash Flow aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit, der am ehesten vergleichbaren
IFRS-Rechnungslegungsstandards-Kennzahl, übergeleitet
wird. Weitere Erläuterungen sind im Abschnitt II.
"Erläuterung von Kennzahlen - Nicht-IFRS-Kennzahlen -
Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit in
% der Umsatzerlöse" und "- Free Cash Flow in % der
Umsatzerlöse (Nicht-IFRS-Kennzahl)" zu finden.
Die folgende Tabelle zeigt die Cash Flow bezogenen
finanziellen Leistungsindikatoren im 1. Quartal 2024 und
2023 und eine Überleitung des Free Cash Flow
beziehungsweise des Free Cash Flow in Prozent der
Umsatzerlöse zum Cash Flow aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit beziehungsweise zum Cash Flow
aus betrieblicher Geschäftstätigkeit in Prozent
der Umsatzerlöse:
Cash Flow bezogene finanzielle Leistungsindikatorenscrollen
Cash Flow aus betrieblicher GeschäftstätigkeitDer Cash Flow aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit wird durch die
Rentabilität unseres Geschäfts, die Entwicklung
unseres Netto-Umlaufvermögens, insbesondere des
Vorratsbestands und des Forderungsbestands, sowie durch
Mittelabflüsse aufgrund verschiedener nachstehend
erläuterter Einzelsachverhalte beeinflusst. Der
Rückgang des Cash Flows aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit in Prozent der
Umsatzerlöse im Vergleich zum 1. Quartal 2023 ergab
sich im Wesentlichen aus den Auswirkungen des externen
Cyber-Vorfalls, einschließlich einer Zunahme der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger
Forderungen gegen konzernfremde Dritte. Dies wurde
teilweise durch Vorauszahlungen der CMS, die Anbietern zur
Verfügung gestellt wurden, bei denen es im
Zusammenhang mit dem Vorfall zu Unterbrechungen bei der
Geltendmachung von Ansprüchen kam, sowie durch eine
zinslose Vorauszahlung, die sie direkt von dem betreffenden
Drittanbieter erhielten, ausgeglichen.
Die Rentabilität unseres Geschäfts hängt
wesentlich von den Erstattungssätzen für unsere
Dienstleistungen ab. Im 1. Quartal 2024 erzielten wir etwa
79% unserer Umsatzerlöse mit
Gesundheitsdienstleistungen, von denen ein erheblicher
Anteil entweder von staatlichen Gesundheitsorganisationen
oder von privaten Versicherern erstattet wird. Im 1.
Quartal 2024 entfielen etwa 26% der Umsatzerlöse des
Konzerns auf Erstattungen durch staatliche
US-Gesundheitsprogramme wie Medicare und Medicaid.
Gesetzesänderungen könnten sowohl die
Medicare-Erstattungssätze für einen erheblichen
Teil unserer Dienstleistungen als auch den Umfang der
Medicare-Leistungen betreffen. Eine Senkung der
Erstattungssätze oder eine Verringerung des
Leistungsumfangs könnte wesentliche negative
Auswirkungen auf unser Geschäft und unsere Finanz- und
Ertragslage haben und damit auf unsere Fähigkeit, Cash
Flow zu generieren. Siehe die obigen Abschnitte
"Zukunftsbezogene Aussagen" und I. "Gesamtwirtschaftliche
und branchenbezogene Rahmenbedingungen".
Wir beabsichtigen, unseren gegenwärtigen Bedarf an
flüssigen Mitteln und Finanzierungen auch weiterhin
aus dem Cash Flow aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit, Ausgaben im Rahmen unseres
Commercial Paper Programms (siehe Anmerkung 7 im
Konzernanhang) sowie der Nutzung unseres
Forderungsverkaufsprogramms (siehe Anmerkung 8 im
Konzernanhang) und von bilateralen Kreditlinien zu
bestreiten. Wir gehen davon aus, dass uns ungeachtet der
Beendigung dieser Fazilität unter den oben genannten
Fazilitäten und Instrumenten angemessene
Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen werden.
Zudem steht unsere syndizierte Kreditlinie als
zusätzliche Liquiditätsabsicherung zur
Verfügung. Zusätzlich gehen wir davon aus, die
für Akquisitionen oder für sonstige Zwecke
benötigten Mittel durch die Inanspruchnahme
langfristiger Finanzierungen sichern zu können, etwa
durch die Ausgabe von Anleihen (siehe unten "Cash Flow aus
Finanzierungstätigkeit").
Der Cash Flow aus betrieblicher
Geschäftstätigkeit hängt auch von der
Einziehung der Forderungen ab. Kommerzielle Kunden und
staatliche Einrichtungen haben im Allgemeinen
unterschiedliche Zahlungszyklen. Eine Verlängerung
dieser Zahlungszyklen könnte einen wesentlichen
negativen Effekt auf unsere Fähigkeit haben, Cash Flow
zu generieren. Des Weiteren könnten wir bei der
Durchsetzung und Einziehung der Forderungen aufgrund der
Rechtssysteme und der wirtschaftlichen Lage in einigen
Ländern auf Schwierigkeiten stoßen. Die
Forderungslaufzeiten (Days Sales Outstanding, DSO)
(Nicht-IFRS-Kennzahl) bezogen auf den Forderungsbestand
nach Wertberichtigungen zum 31. März 2024 betrugen
etwa 76 Tage (31. Dezember 2023: 67 Tage).
Zur Berechnung der DSO nach Segmenten werden die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Forderungen gegen konzernfremde Dritte
(einschließlich Forderungen im Zusammenhang mit zur
Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten)
abzüglich Vertragsverbindlichkeiten des Segments mit
dem Durchschnittskurs der Berichtsperiode in Euro
umgerechnet und durch die durchschnittlichen
Tagesumsätze dieses Segments der vorangegangenen
zwölf Monate, einschließlich Umsatzsteuer, -
ebenfalls zum Durchschnittskurs der Berichtsperiode in Euro
umgerechnet - dividiert. Um die Vergleichbarkeit der in der
Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
enthaltenen Positionen zu gewährleisten, wurden die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Forderungen gegen konzernfremde Dritte
(einschließlich Forderungen im Zusammenhang mit zur
Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten)
sowie die Vertragsverbindlichkeiten zum 31. März 2024
um einen Rückgang in Höhe von 7,2 MIO €
beziehungsweise 0,4 MIO € bereinigt (31. Dezember
2023: um einen Anstieg um 65 MIO € beziehungsweise 2
MIO €), was den Auswirkungen der
Währungsumrechnung auf diese Positionen entspricht.
Darüber hinaus wurden die Tagesumsätze für
die zwölf Monate bis zum 31. März 2024
beziehungsweise 31. Dezember 2023 um Effekte in Höhe
von (0,5) MIO € und (0,4) MIO € aus in der
Berichtsperiode getätigten Akquisitionen und
Desinvestitionen, deren Kaufpreis eine Schwelle von 50 MIO
€ übersteigt, angepasst, um die Konsistenz mit
den jeweiligen Anpassungen bei der Ermittlung des
angepassten EBITDA (siehe Abschnitt II. "Erläuterung
von Kennzahlen - Nicht-IFRS-Kennzahlen -
Netto-Verschuldungsgrad (Nicht-IFRS-Kennzahl)" zu
erhöhen; zudem wurden die Tagesumsätze für
die zwölf Monate bis zum 31. März 2024
beziehungsweise 31. Dezember 2023 zur Einbeziehung der
Umsatzsteuer in Höhe von 0,8 MIO € und 0,9 MIO
€ angepasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der
Forderungslaufzeiten nach Segmenten:
Entwicklung der Forderungslaufzeitenscrollen
Da wir einen Großteil unserer Erstattungen von
staatlichen Gesundheitsorganisationen und privaten
Versicherern erhalten, gehen wir davon aus, dass die
meisten unserer Forderungen einbringlich sind.
Informationen zum Risiko von Rechtsstreitigkeiten sowie
zu laufenden und künftigen steuerlichen
Betriebsprüfungen finden Sie in Anmerkung 10 im
Konzernanhang.
Cash Flow aus InvestitionstätigkeitFür die Investitionstätigkeit verwendeten wir
im 1. Quartal 2024 Mittel in Höhe von netto 68 MIO
€ (im 1. Quartal 2023: 163 MIO €). Die folgende
Tabelle zeigt einen Aufriss unserer
Investitionstätigkeit im 1. Quartal 2024 und 2023:
Cash Flow aus Investitionstätigkeitscrollen
Der größte Teil der Investitionen in
Sachanlagen im 1. Quartal 2024 entfiel auf die
Instandhaltung bestehender Kliniken und Zentren, die
Ausrüstung neuer Kliniken und Zentren, die Ausweitung
der Produktionskapazitäten, auf Dialysegeräte,
die an unsere Kunden vermietet wurden, auf
aktivierungsfähige Entwicklungskosten, die
Instandhaltung der Fertigungsanlagen und auf
IT-Implementierungskosten. Die Investitionen in Sachanlagen
und aktivierte Entwicklungskosten in Prozent der
Umsatzerlöse lagen im 1. Quartal 2024 und 2023 bei
etwa 3%.
Veräußerungen im 1. Quartal 2024 entfielen
hauptsächlich auf die Veräußerung von
Eigenkapital- (einschließlich der
Veräußerungen im Rahmen unseres Programms zur
Optimierung des Bestandsportfolios) und
Fremdkapitalinstrumenten.
Die übrigen Investitionen im 1. Quartal 2023
entfielen hauptsächlich auf den Erwerb von
Fremdkapitalinstrumenten. Veräußerungen im 1.
Quartal 2023 entfielen hauptsächlich auf die
Veräußerung von Fremd- und
Eigenkapitalinstrumenten.
Für das Geschäftsjahr 2024 planen wir
Investitionen in Sachanlagen und aktivierte
Entwicklungskosten in Höhe von etwa 0,8 MRD €
sowie die Ausgaben für Akquisitionen und Beteiligungen
zu begrenzen, während wir uns auf das organische
Wachstum unseres Geschäfts konzentrieren. Unsere
voraussichtlichen Investitionsausgaben werden von der
Notwendigkeit bestimmt, uns gut zu positionieren, um
Wachstumschancen zu nutzen sowie das Qualitätsniveau
und die Patientenerfahrung aufrechtzuerhalten. Darüber
hinaus planen wir beschleunigte Investitionen in neue
Produktionsanlagen sowie in Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten für ein stärker
globalisiertes Produktportfolio.
Cash Flow aus FinanzierungstätigkeitIm 1. Quartal 2024 verwendeten wir für die
Finanzierungstätigkeit 290 MIO €, wohingegen der
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit im 1. Quartal
2023 2 MIO € betrug.
Im 1. Quartal 2024 wurden Mittel hauptsächlich
für die Rückzahlung kurzfristiger
Finanzverbindlichkeiten (einschließlich von Aufnahmen
im Rahmen des Commercial Paper Programms), die
Rückzahlung von Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen (einschließlich
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
gegenüber nahestehenden Unternehmen) und
Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile
verwendet. Dies wurde teilweise durch Aufnahmen im Rahmen
des Forderungsverkaufsprogramms ausgeglichen.
Im 1. Quartal 2023 wurden Mittel hauptsächlich
durch die Inanspruchnahme des Forderungsverkaufsprogramms
und die Aufnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten
(einschließlich von Aufnahmen im Rahmen des
Commercial Paper Programms und kurzfristiger
Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehende
Unternehmen) bereitgestellt. Dies wurde teilweise durch die
Rückzahlung von Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen (einschließlich
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
gegenüber nahestehenden Unternehmen),
Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile und die
Rückzahlung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten
(einschließlich von Aufnahmen im Rahmen des
Commercial Paper Programms und kurzfristiger
Finanzverbindlichkeiten gegenüber nahestehende
Unternehmen) ausgeglichen. Für weitere Informationen
siehe Anmerkung 8 im Konzernanhang.
VermögenslageDie Konzern-Bilanzsumme stieg um 1% von 33,9 MRD €
zum 31. Dezember 2023 auf 34,3 MRD € zum 31. März
2024. Dieser Anstieg enthält einen positiven Effekt
aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1%. Ohne
den Effekt aus der Währungsumrechnung blieb die
Konzern-Bilanzsumme in Höhe von 33,8 MRD €
relativ stabil (31. Dezember 2023: 33,9 MRD €).
Während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstigen Forderungen gegen konzernfremde Dritte
angestiegen sind, verringerten sich die flüssigen
Mittel, jeweils infolge des externen Cyber-Vorfalls und der
saisonalen Schwankungen in der Rechnungsstellung.
Darüber hinaus wurde ein Anstieg der im Zusammenhang
mit der Optimierung des Bestandsportfolios als zur
Veräußerung gehalten klassifizierten
Vermögenswerte durch einen Rückgang der
Beträge ausgeglichen, die zuvor als Firmenwert in
unserer Konzern-Bilanz ausgewiesen waren.
Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der
Bilanzsumme stieg auf 27% zum 31. März 2024 im
Vergleich zu 26% zum 31. Dezember 2023, im Wesentlichen
durch die Umgliederung bestimmter Vermögenswerte von
lang- zu kurzfristigen Vermögenswerten infolge der
Klassifizierung als zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte und durch die Veränderungen der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen
Forderungen gegen konzernfremde Dritte und der
flüssigen Mittel, wie oben beschrieben. Die
Eigenkapitalquote in Höhe von 44% zum 31. März
2024 blieb unverändert im Vergleich zum 31. Dezember
2023. Der ROIC stieg leicht von 2,8% zum 31. Dezember 2023
auf 3,0% zum 31. März 2024. Der ROIC ohne
Berücksichtigung der Kosten im Zusammenhang mit der
Optimierung des Bestandsportfolios stieg auf 3,9% zum 31.
März 2024. Bei der Berechnung des ROIC ist in der
Position "Investiertes Kapital" der Firmenwert die
maßgebliche Einflussgröße. Der
durchschnittliche Gesamtkapitalkostensatz (WACC),
einschließlich gewichteter Risikoaufschläge
für Länderrisiken, betrug 8,0%. Für weitere
Informationen zum ROIC, siehe das obige Kapitel II.
"Erläuterung von Kennzahlen - Nicht-IFRS-Kennzahlen -
Rendite auf das investierte Kapital (Nicht-IFRS-Kennzahl)".
Gesamtaussage der UnternehmensleitungDas erste Quartal 2024 zeigt, dass wir unsere Strategie
wie geplant umsetzen. Beide Segmente konnten ihre Margen im
Vergleich zum Vorjahr steigern. Insbesondere für Care
Enablement war das erste Quartal 2024 ein Wendepunkt.
Unsere Bemühungen zur Transformation, höhere
Verkaufspreise und weitere Einsparungen aus dem Programm
FME25 führten zu einer soliden Margenverbesserung. Wir
setzen weiter zügig unsere Strategie zur
Portfoliooptimierung um. Das Phasing unseres operativen
Ergebnisses im ersten Quartal 2024 war etwas günstiger
als geplant und wir bestätigen unseren Finanzausblick
für das Gesamtjahr 2024.
NachtragsberichtWir verweisen auf unsere Ausführungen in Anmerkung
13 im Konzernanhang.
PrognoseberichtDer Vorstand steuert unser Unternehmen anhand von
strategischen und operativen Vorgaben sowie verschiedenen
finanziellen Kenngrößen, die auf Basis der
IFRS-Rechnungslegungsstandards in Euro ermittelt werden,
sowie anderen Kenngrößen, wie im Kapitel
"Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Steuerungssystem" im
Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2023
beschrieben.
Wir bestätigen den Ausblick 2024. Der Ausblick 2024
beruht auf den im Kapitel "Prognosebericht" im
Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2023
genannten Annahmen, basiert auf konstanten Wechselkursen
und berücksichtigt keine Sondereffekte. Sondereffekte
umfassen die Aufwendungen für das Programm FME25, die
Neubewertungen von Humacyte, die Rechtsformwechsel-Kosten,
die Auswirkungen der Optimierung des Bestandsportfolios
sowie andere Effekte, die in ihrer Art ungewöhnlich
sind und die zum Zeitpunkt der Erstellung des Ausblicks
nicht vorhersehbar waren beziehungsweise deren Umfang oder
Auswirkungen nicht vorhersehbar waren.
Die Wachstumsraten basieren auf den Ergebnissen 2023
ohne Sondereffekte. Um die Vergleichbarkeit des Ausblicks
für 2024 zu gewährleisten, wurde die
Vorjahresbasis zudem um den Tricare-Vergleich und die
Auswirkungen der in 2023 abgeschlossenen
Veräußerungen auf die
Geschäftstätigkeit angepasst.
Ausblick für die bedeutsamsten finanziellen Kenngrößen 2024scrollen
Risiko- und ChancenberichtRisikoberichtInformationen zu unseren Risiken sind in den Anmerkungen
10 und 11 im Konzernanhang sowie im Zwischenlagebericht
unter den Abschnitten "Zukunftsbezogene Aussagen" und
"Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen" dargestellt. Für weitere
Informationen kann das Kapitel "Risiko- und Chancenbericht"
auf Seite 73-91 im Konzernlagebericht des
Geschäftsberichts 2023 eingesehen werden.
ChancenberichtIm 1. Quartal 2024 haben sich im Vergleich zu den in
unserem Geschäftsbericht 2023 unter dem Abschnitt
"Risiko- und Chancenbericht" auf Seite 92-96 im
Konzernlagebericht veröffentlichten Informationen
keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Corporate GovernanceDer Vorstand und der Aufsichtsrat der FME AG haben die
nach § 161 AktG vorgeschriebene
Entsprechenserklärung abgegeben. Die Gesellschaft hat
die Erklärung auf ihrer Internetseite dauerhaft
öffentlich zugänglich gemacht:
KonzernzwischenabschlussKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung (ungeprüft)Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler
Bestandteil des ungeprüften und verkürzten
Konzernzwischenabschlusses.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung (ungeprüft)Konzern-Gesamtergebnisrechnungscrollen
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler
Bestandteil des ungeprüften und verkürzten
Konzernzwischenabschlusses.
Konzern-Bilanz (ungeprüft)Konzern-Bilanzscrollen
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler
Bestandteil des ungeprüften und verkürzten
Konzernzwischenabschlusses.
Konzern-Kapitalflussrechnung (ungeprüft)Konzern-Kapitalflussrechnungscrollen
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler
Bestandteil des ungeprüften und verkürzten
Konzernzwischenabschlusses.
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (ungeprüft)Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscrollen
scrollen
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scrollen
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler
Bestandteil des ungeprüften und verkürzten
Konzernzwischenabschlusses.
Konzernanhang (ungeprüft)1. Die Gesellschaft und Grundlage der DarstellungDie GesellschaftDie Fresenius Medical Care AG ist eine deutsche
Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz in Hof (Saale),
Deutschland, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Hof unter HRB 6841,
geschäftsansässig Else-Kröner-Str. 1, 61352
Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland (FME AG oder die
Gesellschaft). Die Gesellschaft ist der weltweit
führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen
für Menschen mit Nierenerkrankungen (auf Basis der
veröffentlichten Umsatzerlöse und der Anzahl der
behandelten Patient*innen). Die Gesellschaft bietet Dialyse
und damit verbundene Dienstleistungen für Menschen mit
Nierenerkrankungen sowie andere Gesundheitsdienstleistungen
an. Die Gesellschaft entwickelt, produziert und vertreibt
zudem eine breite Palette an Gesundheitsprodukten. Die
Gesundheitsprodukte der Gesellschaft umfassen
Hämodialysegeräte, Cycler für die
Peritonealdialyse, Dialysatoren, Lösungen für die
Peritonealdialyse, Konzentrate, Lösungen sowie
Granulate für die Hämodialyse,
Blutschlauchsysteme, Medikamente zur Behandlung von
chronischem Nierenversagen, Wasseraufbereitungsanlagen und
Produkte für akutes Herz-Lungen-Versagen sowie
für die Apherese-Therapie. Die Gesellschaft versorgt
Dialysekliniken, die sie besitzt, betreibt oder leitet, mit
einer weiten Produktpalette und verkauft zudem
Dialyseprodukte an andere Dialysedienstleister. Die anderen
Gesundheitsdienstleistungen der Gesellschaft beinhalten
wert- und risikobasierte Versorgungsprogramme, die
Distribution verschreibungspflichtiger Arzneimittel,
Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der
Gefäßchirurgie sowie Dienstleistungen in
ambulanten Operationszentren, nephrologische
Dienstleistungen durch niedergelassenes ärztliches
Fachpersonal und ambulante Behandlungen.
Im vorliegenden ungeprüften Konzernanhang beziehen
sich die Begriffe FME AG oder die Gesellschaft in
Abhängigkeit vom Kontext auf die Fresenius Medical
Care AG oder auf die Fresenius Medical Care AG und deren
Tochtergesellschaften auf konsolidierter Basis. Die
Begriffe Fresenius SE und Fresenius SE & Co. KGaA
beziehen sich auf die Fresenius SE & Co. KGaA. Der
Begriff Vorstand bezieht sich auf die Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft während sich der Begriff
Aufsichtsrat auf die Mitglieder des Aufsichtsrates der
Gesellschaft bezieht.
Die Bezeichnung "Care Enablement" bezieht sich auf das
Geschäftssegment Care Enablement und die Bezeichnung
"Care Delivery" bezieht sich auf das Geschäftssegment
Care Delivery. Für weitere Informationen zu den
Geschäfts- und Berichtssegmenten der Gesellschaft
siehe Anmerkung 12.
Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft am 14. Juli 2023 haben die Aktionäre der
Gesellschaft dem Vorschlag zugestimmt, die Rechtsform der
Gesellschaft von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
(KGaA) in eine AG zu ändern (Rechtsformwechsel). Mit
Wirksamwerden des Rechtsformwechsels, das mit Eintragung
des Rechtsformwechsels in das zuständige
Handelsregister am 30. November 2023 eintrat, ist die
vorherige persönlich haftende Gesellschafterin der
Gesellschaft aus der Gesellschaft ausgeschieden, die
Fresenius SE beherrscht die Gesellschaft nicht mehr (im
Sinne von IFRS 10, Konzernabschlüsse) und die
Gesellschaft schied aus dem Konsolidierungskreis der
Fresenius SE aus. Die Fresenius SE hat weiterhin
maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft.
Grundlage der DarstellungDie Gesellschaft erfüllt als
kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen mit Sitz in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ihre
Pflicht, den Konzernabschluss nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS), den IFRS
®-Rechnungslegungsstandards, wie sie in der
EU anzuwenden sind, unter Anwendung von § 315e
Handelsgesetzbuch (HGB), unter Heranziehung des Euro als
Berichts- und funktionale Währung, aufzustellen und zu
veröffentlichen.
Der Zwischenbericht entspricht den Vorschriften des
International Accounting Standard IAS 34, Interim Financial
Reporting und enthält einen verkürzten Abschluss,
da er ausgewählte erläuternde Anmerkungen und
nicht alle Anmerkungen enthält, die in einem
vollständigen Abschluss erforderlich wären. Die
primären Abschlussbestandteile werden jedoch in einem
Format, das mit dem des Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2023 (Bestandteil des Geschäftsberichts 2023)
gemäß IAS 1 übereinstimmt, dargestellt.
Weiterhin erstellt die Gesellschaft einen
Konzernzwischenabschluss nach
IFRS-Rechnungslegungsstandards, wie sie vom International
Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht
wurden, der als Bestandteil des Form 6-K bei der
US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission
- SEC) eingereicht wird.
Der in diesem Bericht dargelegte
Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2024 sowie
für das 1. Quartal 2024 und 2023 ist ungeprüft
und sollte im Zusammenhang mit dem nach
IFRS-Rechnungslegungsstandards erstellten Konzernabschluss
gemäß § 315e HGB zum 31. Dezember 2023
(Bestandteil des Geschäftsberichts 2023) gelesen
werden. Die Erstellung des Konzernzwischenabschlusses nach
IFRS-Rechnungslegungsstandards macht Schätzungen und
Annahmen durch die Unternehmensleitung erforderlich, die
die Höhe der Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualforderungen und
-Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie die Höhe
der Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums
beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können
von diesen Schätzungen abweichen. Der
Konzernzwischenabschluss gibt alle Anpassungen wieder, die
nach Ansicht der Unternehmensleitung für eine
sachgerechte Darstellung der Ergebnisse für die
aufgeführten Zeiträume erforderlich sind. Dabei
handelt es sich in allen Fällen um normale,
wiederkehrende Anpassungen.
Am 21. Februar 2024 wurde einer der externen
Dienstleister der Gesellschaft Opfer eines Cyberangriffs,
der zur Abschaltung seiner Systeme führte. Da diese
Drittpartei der Gesellschaft eine Reihe von finanziellen
Abrechnungsdienstleistungen zur Verfügung stellt,
führte der Cyberangriff auf ihre Systeme zu bestimmten
Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft, da
die Gesellschaft während des 1. Quartals 2024 nicht in
der Lage war, die erhaltenen flüssigen Mittel ihren
Forderungen zuzuordnen oder Ansprüche bei bestimmten
Kostenträgern geltend zu machen. Infolgedessen wurden
erhaltene flüssige Mittel in Höhe von 240.505 US$
(222.463 €), die noch nicht direkt den
Kundenforderungen zugeordnet wurden, als Gegenposition zu
den Forderungen verbucht. Darüber hinaus stiegen die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Forderungen gegen konzernfremde Dritte um ca. 294.677 US$
(272.571 €) aufgrund der bereits erwähnten
fehlenden Möglichkeit, Ansprüche geltend zu
machen. Da dieser Cyberangriff die gesamte
Gesundheitsbranche betraf, stellten die U.S. Centers for
Medicare & Medicaid Services (CMS) bestimmte
beschleunigte Zahlungen an Anbieter zur Verfügung, bei
denen es im Zusammenhang mit dem Vorfall zu Unterbrechungen
bei der Einreichung von Forderungen kam. Die Gesellschaft
erhielt Vorauszahlungen in Höhe von 175.214 US$
(162.070 €), die als Vertragsverbindlichkeiten in der
Position Rückstellungen und sonstige kurzfristige
Verbindlichkeiten erfasst wurden. Darüber hinaus
erklärte sich der externe Dienstleister bereit, eine
zinslose Vorauszahlung in Höhe von 56.907 US$ (52.638
€) an die Gesellschaft zu gewähren, die kurz nach
Wiederaufnahme der Zahlungsabwicklung zurückgezahlt
werden muss. Dementsprechend ist diese Zahlung in der
Konzern-Bilanz zum 31. März 2024 in der Position
sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
ausgewiesen. Infolge des Anstiegs der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und der oben genannten
Verbindlichkeiten führte der Vorfall zu einem
Rückgang der flüssigen Mittel um 62.841 US$
(58.127 €) zum 31. März 2024.
Wie in Anmerkung 2 des Konzernanhangs im
Geschäftsbericht der Gesellschaft aus dem Jahr 2023
dargelegt, werden wesentliche Ermessensentscheidungen und
Schätzungen vorgenommen, insbesondere in Bezug auf
Umsatzrealisierung, Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen gegen konzernfremde
Dritte sowie erwartete Kreditverluste. Die Gesellschaft hat
die zur Schätzung der expliziten und impliziten
Preiszugeständnisse verwendeten Parameter zum 31.
März 2024 aktualisiert. Die Änderungen der Inputs
im Zusammenhang mit dem Anstieg der erhaltenen Barmittel,
die noch nicht direkt den Kundenforderungen zugeordnet
wurden, und der Forderungen mit einem Alter von drei
Monaten oder weniger, die sich aus dem Ausfall der
Abrechnungsstelle ergaben, basieren auf den besten
Informationen, die der Gesellschaft zur Verfügung
stehen, und führten nicht zu einer wesentlichen
Änderung der Schätzung der expliziten und
impliziten Preiszugeständnisse durch die Gesellschaft.
Im Fall des oben erwähnten Drittanbieters hat die
Gesellschaft kurzfristig alternative Optionen für
Abrechnungsstellen in Anspruch genommen.
Aufgrund der Inflationsentwicklung im Libanon und in der
Türkei wendet die Gesellschaft in ihren dort
operierenden Tochtergesellschaften IAS 29, Rechnungslegung
in Hochinflationsländern, (IAS 29) an. In der
folgenden Tabelle sind das Datum der erstmaligen Anwendung
von IAS 29 und die spezifischen Inputs aufgeführt, die
zur Berechnung des Gewinns oder Verlusts aus der
Nettoposition der monetären Posten auf
länderspezifischer Basis für das 1. Quartal 2024
verwendet werden. Die laufenden Umrechnungseffekte aus der
Hyperinflationsbilanzierung und deren Effekte auf
Vergleichsbeträge werden im Konzernzwischenabschluss
der Gesellschaft im Übrigen Comprehensive Income
(Loss) erfasst. Die sich daraus ergebenden Gewinne oder
Verluste aus der Nettoposition der monetären Posten
werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der
Gesellschaft in den sonstigen betrieblichen Erträgen
beziehungsweise sonstigen betrieblichen Aufwendungen und in
der Konzern-Kapitalflussrechnung der Gesellschaft in den
sonstigen kurzfristigen und langfristigen
Vermögenswerten ausgewiesen.
Inputs zur Berechnung des Gewinns oder Verlusts aus der Nettoposition der monetären Postenscrollen
Der effektive Steuersatz von 25,0% für das 1.
Quartal 2024 (25,0% für das 1. Quartal 2023) ermittelt
sich auf Grundlage der besten Schätzung des
gewichteten durchschnittlichen jährlichen
Ertragssteuersatzes, der für das Gesamtjahr erwartet
und auf das Ergebnis vor Ertragsteuern des
Zwischenabschlusses angewendet wird. Aufgrund des Umfangs
der Umsatzerlöse der Gesellschaft fällt diese in
den Anwendungsbereich des Inclusive Framework on Base
Erosion Profit Shifting (BEPS) Global Anti-Base Erosion
Model Rules (GloBE) der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Globale
Mindestbesteuerung (zweite Säule). Die Gesetzgebung
wurde am 15. Dezember 2023 in Deutschland, dem Land, in dem
die Gesellschaft ansässig ist, verabschiedet und trat
am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Gesellschaft wendet die
Ausnahmeregelung an, keine latenten Steuern im Zusammenhang
mit den Ertragssteuern der zweiten Säule zu erfassen
oder auszuweisen. Der Ertragsteueraufwand im Zusammenhang
mit den Ertragsteuern der zweiten Säule ist in der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft in der
Position Ertragsteueraufwand ausgewiesen.
Aus dem operativen Ergebnis für das 1. Quartal 2024
kann nicht notwendigerweise auf das operative Ergebnis
für das zum 31. Dezember 2024 endende
Geschäftsjahr geschlossen werden.
Der Firmenwert zum 31. März 2024 betrug 14.675.530
€ (31. Dezember 2023: 14.650.008 €), davon
entfielen 12.571.036 € (31. Dezember 2023: 12.573.423
€) auf Care Delivery und 2.104.494 € (31.
Dezember 2023: 2.076.585 €) auf Care Enablement.
Im 1. Quartal 2024 sank die Marktkapitalisierung der
Gesellschaft zum 31. März 2024 um 6% auf 10.460.189
€ (31. Dezember 2023: 11.137.975 €) und bleibt
unterhalb des Eigenkapitals der Anteilseigner der FME AG,
welches zum 31. März 2024 um 2% auf 13.907.356 €
im Vergleich von 13.620.261 € zum 31. Dezember 2023
anstieg.
In Anbetracht dessen, dass der Buchwert des
Nettovermögens die Marktkapitalisierung der
Gesellschaft übersteigt, eines anhaltend höheren
Zinsniveaus und anhaltender Unsicherheit im
makroökonomischen Umfeld, hat die Gesellschaft die
Auswirkungen auf den Impairment Test zum 31. Dezember 2023
überprüft. Darüber hinaus wurde im Jahr 2023
eine Studie zu Glucagon-like Peptide 1
(GLP-1)-Rezeptoragonisten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit
bei der Behandlung von chronischem Nierenversagen bei
Diabetikern vorzeitig beendet, da die Studie bestimmte
vorgegebene klinische Endpunkte erreicht hatte. Obwohl
derzeit einschließlich der im Jahr 2024
veröffentlichten High-Level-Daten nur begrenzte
Informationen verfügbar sind, könnte die
Fähigkeit, das Fortschreiten von chronischem
Nierenversagen oder terminaler Niereninsuffizienz zu
verzögern und die kardiovaskuläre Mortalität
durch die Anwendung dieser und anderer Arzneimittel oder
Behandlungsmethoden zu verbessern, in Zukunft Auswirkungen
auf unsere Patientenpopulation haben und wurde bei der
Überprüfung der Wertminderung des Firmenwerts
berücksichtigt. Die Gesellschaft verglich im 1.
Quartal 2024 die Buchwerte ihrer Gruppen von CGUs, Care
Delivery und Care Enablement, mit dem Nutzungswert der
jeweiligen Gruppe von CGUs, wobei die Free Cash Flows der
bei der Werthaltigkeitsprüfung berücksichtigten
Gruppen von CGUs zum 31. Dezember 2023 herangezogen wurden.
Die Gesellschaft hat ihre Prognosen für die Free Cash
Flows anhand der Ergebnisse der letzten verfügbaren
Bewertungen aktualisiert. Die Cash-Flow-Prognosen wurden
aktualisiert, um sowohl die Auswirkungen von
Veräußerungen und der Klassifizierung bestimmter
Einheiten als zur Veräußerung gehalten im 1.
Quartal 2024 (siehe Anmerkung 2) als auch der laufenden
Initiativen widerzuspiegeln, ohne Berücksichtigung von
Wachstum und Verbesserungen durch Initiativen im
Zusammenhang mit der Umgestaltung der Betriebsstruktur der
Gesellschaft und Maßnahmen zur Erzielung von
Kosteneinsparungen (Programm FME25), die zum 31. März
2024 noch nicht angelaufen waren.
Die folgende Tabelle zeigt die Hauptannahmen der
Berechnung der Nutzungswerte, die auf der Grundlage der zum
31. März 2024 und 31. Dezember 2023
durchgeführten Impairment Tests dargestellt werden.
Hauptannahmenscrollen
Für eine detaillierte Beschreibung der
Vorgehensweise beim Impairment Test siehe Anmerkungen 1 g)
und 2 a) im Konzernanhang im Geschäftsbericht 2023.
Zum 31. März 2024 wurde der Impairment Test für
unsere Geschäftssegmente (Care Delivery und Care
Enablement) durchgeführt. Die Bewertung ergab keinen
Hinweis auf eine Wertminderung zum 31. März 2024. Das
Management beobachtet die Situation weiterhin.
Zum 31. März 2024 überstieg der erzielbare
Betrag der Gruppe von CGUs Care Delivery den Buchwert um
4.918.691 € (31. Dezember 2023: 4.740.257 €). Der
erzielbare Betrag für die Gruppe von CGUs Care
Enablement überstieg den Buchwert um 3.454.949 €
(31. Dezember 2023: 3.285.391 €). Die folgende Tabelle
zeigt die entsprechenden Beträge, um die sich die
Hauptannahmen individuell ändern müssten, damit
der erzielbare Betrag dem Buchwert entspricht:
Sensitivitätsanalyse (1)scrollen
Am 7. Mai 2024 genehmigte der Vorstand die
Veröffentlichung des Konzernzwischenabschlusses der
Gesellschaft.
Neue VerlautbarungenNeu angewendete RechnungslegungsverlautbarungenIm 1. Quartal 2024 wurden die
IFRS-Rechnungslegungsstandards zugrunde gelegt, die
für die Zwischenberichterstattungen anzuwenden sind,
die am 1. Januar 2024 beginnen. Im 1. Quartal 2024 gab es
keine neu angewendeten Rechnungslegungsverlautbarungen, die
sich wesentlich auf die Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft auswirken.
Noch nicht angewendete neue RechnungslegungsverlautbarungenDas IASB hat den folgenden für die Gesellschaft
relevanten neuen Standard herausgegeben:
IFRS 18, Darstellung und Angaben im AbschlussAm 9. April 2024 veröffentlichte das IASB IFRS 18,
Darstellung und Angaben im Abschluss (IFRS 18). IFRS 18
zielt darauf ab, die Übermittlung von Informationen in
Abschlüssen zu verbessern, um Investoren eine
vergleichbarere Grundlage für die Analyse der Leistung
von Unternehmen zu geben. Der Standard führt drei Sets
von neuen Anforderungen ein: neue Kategorien und
Zwischensummen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung,
Angaben zu vom Management definierten Leistungskennzahlen
und Leitlinien für die Aggregation und Disaggregation
bestimmter Informationen. Die Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung wird in drei neu definierte Kategorien
(betrieblicher Bereich, Investitions- und
Finanzierungsbereich) unterteilt und enthält zwei neu
definierte Zwischensummen (Betriebsergebnis und Ergebnis
vor Finanzierung und Ertragsteuern). Vom Management
definierte Leistungskennzahlen sind Zwischensummen von
Erträgen und Aufwendungen, die in der externen
Kommunikation außerhalb des Konzernabschlusses
verwendet werden und die Sicht des Managements auf
bestimmte Aspekte der Unternehmensleistung vermitteln.
Solche Kennzahlen müssen klar und verständlich in
einer eigenständigen Anhangangabe beschrieben werden,
in der erklärt wird, wie die Kennzahl berechnet wird,
warum sie nützlich ist, eine Überleitung zu der
am direktesten vergleichbaren Zwischensumme, die zuvor
erläutert wurde, die Auswirkung der Steuern vom
Einkommen und Ertrag und der nicht beherrschenden Anteile
auf jede Position und wie die Auswirkung der Steuern vom
Einkommen und Ertrag ermittelt wurde. Schließlich
müssen die Unternehmen die Positionen
aufschlüsseln, wenn diese Informationen wesentlich
sind, und die Bezeichnung "Sonstiges" in den
Konzernabschlüssen vermeiden. Bestimmte
zusätzliche Angaben zu Abschreibungen, Wertminderungen
und anderen Aufwandskategorien können erforderlich
sein. IFRS 18 ist für Geschäftsjahre anzuwenden,
die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Eine
frühere Anwendung ist zulässig. Es wird erwartet,
dass sich der Standard nach seiner Umsetzung auf die
Darstellung der Positionen im Konzernabschluss und die
Anhangangaben der Gesellschaft auswirken wird, während
der Standard die Art und Weise, wie die Gesellschaft
Positionen in ihrem Konzernabschluss erfasst oder bewertet,
voraussichtlich nicht verändern wird.
Keine weiteren vom IASB veröffentlichten neuen
Verlautbarungen haben nach Einschätzung der
Gesellschaft einen wesentlichen Einfluss auf den
Konzernabschluss der Gesellschaft.
2. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte VeräußerungsgruppenZum 31. März 2024 beschloss das Management der
Gesellschaft im Zusammenhang mit seinem Programm zur
Optimierung des Bestandsportfolios (wie unten definiert)
einen Plan für folgende Veräußerungen, die
aktuell jeweils im Segment Care Delivery der Gesellschaft
enthalten sind:
scrollen
Transaktionen, die zum Zeitpunkt dieses Berichts noch
nicht abgeschlossen waren, bedürfen noch
behördlicher Genehmigungen, werden aber
voraussichtlich innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der
Klassifizierung als zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte abgeschlossen sein. Für die
vereinbarten Veräußerungen wurde unmittelbar vor
der Klassifizierung dieser Veräußerungen als zur
Veräußerung gehalten Wertminderungsaufwand
erfasst, der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten ist
(für weitere Informationen siehe Anmerkung 3). Die
Buchwerte der Vermögenswerte in der
Veräußerungsgruppe für die geplante
Veräußerung der Einrichtungen in Guatemala,
Curaçao, Peru, Türkei (vor der
Veräußerung am 5. April 2024, wie oben
beschrieben), Brasilien, Kolumbien und Ecuador werden zum
beizulegenden Zeitwert abzüglich der
Veräußerungskosten erfasst. Der der Gesellschaft
und ihren Anteilseignern zuzurechnende beizulegende
Zeitwert beträgt insgesamt 237.590 € für
diese Transaktion, wurde für die nicht wiederkehrende
Bewertung unter Verwendung des vorläufigen Kaufpreises
bestimmt und als Level 3 der Fair Value Hierarchie
eingeordnet. Die Veräußerungen des
Kliniknetzwerks der Gesellschaft im südlichen Afrika
und Cura führten nicht zu einem Wertminderungsaufwand
und die Vermögenswerte werden zu ihrem Buchwert
ausgewiesen. Zum 31. März 2024 und 31. Dezember 2023
wurden die folgenden Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten als zur Veräußerung gehalten
klassifiziert:
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Veräußerungsgruppenscrollen
Zum 31. März 2024 beliefen sich die im übrigen
Comprehensive Income erfassten kumulierten
Währungsumrechnungsverluste im Zusammenhang mit den
Veräußerungsgruppen auf 150.518 €.
3. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnunga) UmsatzerlöseDie Gesellschaft hat die nachstehenden
Finanzinformationen des Vorjahres angepasst, um
zusätzliche Verträge einzubeziehen, die im Laufe
des Geschäftsjahres 2023 identifiziert wurden und
für die bestimmte Angaben gemäß IFRS 17
erforderlich waren.
Die Gesellschaft hat in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung im 1. Quartal 2024 und 2023 folgende
Umsatzerlöse ausgewiesen:
Umsatzerlösescrollen
Die folgende Tabelle stellt eine Aufgliederung von
Umsatzerlösen nach Kategorien für das 1. Quartal
2024 und 2023 dar:
Aufgliederung von Umsatzerlösen nach Kategorienscrollen
(1) Für weitere Informationen zu den
Segmentumsätzen siehe Anmerkung 12.
b) Vertriebs- und allgemeine VerwaltungskostenDie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesenen Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten
umfassen sowohl die Vertriebskosten als auch die
allgemeinen Verwaltungskosten. Vertriebskosten fallen in
den Bereichen Verkauf, Marketing und Lagerhaltung der
Gesellschaft an und sind nicht der Produktion oder
Forschung und Entwicklung zuzuordnen. Die allgemeinen
Verwaltungskosten fallen in der Verwaltungsfunktion der
Gesellschaft an und sind nicht dem Vertrieb, der Produktion
oder der Forschung und Entwicklung zuzuordnen.
Die folgende Tabelle zeigt die Vertriebs- und
allgemeinen Verwaltungskosten der Gesellschaft für das
1. Quartal 2024 und 2023:
Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskostenscrollen
c) Forschungs- und EntwicklungsaufwendungenIn den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im 1.
Quartal 2024 in Höhe von 47.801 € (im 1. Quartal
2023: 55.760 €) sind Forschungs- und nicht
aktivierungsfähige Entwicklungskosten enthalten.
d) Sonstige betriebliche Erträge und AufwendungenDie folgende Tabelle stellt eine Überleitung der
Beträge in den sonstigen betrieblichen Erträgen
und Aufwendungen für das 1. Quartal 2024 und 2023 dar:
Sonstige betriebliche Erträgescrollen
Sonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
In der Position "Aufwendungen aus strategischen
Transaktionen und Programmen" innerhalb der sonstigen
betrieblichen Aufwendungen sind die geplanten
Veräußerungen (einschließlich der damit
verbundenen Wertminderungen) bestimmter
Geschäftsbereiche im Zusammenhang mit strategischen
Programmen wie der Optimierung des Bestandsportfolios
(unten definiert) und dem Programm FME25 enthalten.
Für weitere Informationen zu den geplanten
Veräußerungen und den damit verbundenen
Wertminderungen siehe Anmerkung 2. In Übereinstimmung
mit der Vorgehensweise der Gesellschaft, Wertminderungen in
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auszuweisen,
werden diese Aufwendungen, die sich auf die Umsatzkosten,
die Vertriebs- und Verwaltungskosten oder die Forschungs-
und Entwicklungskosten beziehen, in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die "Aufwendungen
aus strategischen Transaktionen und Programmen" bestehen
hauptsächlich aus:
scrollen
Die Aufwendungen aus strategischen Transaktionen und
Programmen setzten sich im 1. Quartal 2024 und 2023 wie
folgt zusammen:
Aufwendungen aus strategischen Transaktionen und Programmenscrollen
(1) Hauptsächlich Forschungs- und
Entwicklungsaufwendungen.
Für weitere Informationen zu als zur
Veräußerung gehalten klassifizierte
Veräußerungsgruppen siehe Anmerkung 2.
e) Ergebnis je AktieDie folgende Tabelle stellt eine Überleitung der
Zähler und Nenner für die Ermittlung des
unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je
Aktie für das 1. Quartal 2024 und 2023 dar:
Überleitung Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert)scrollen
4. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenDie Fresenius SE ist mit einer Beteiligung von 32,2% der
Anteile der Gesellschaft zum 31. März 2024 deren
größte Anteilseignerin. Die Else
Kröner-Fresenius-Stiftung ist die alleinige
Anteilseignerin der Fresenius Management SE,
persönlich haftende Gesellschafterin der Fresenius SE,
und hat die alleinige Befugnis, den Aufsichtsrat der
Fresenius Management SE zu wählen. Die Gesellschaft
hat verschiedene Vereinbarungen in Bezug auf den Kauf und
Verkauf von Dienstleistungen und Produkten mit der
Fresenius SE, Tochtergesellschaften der Fresenius SE und
mit assoziierten Unternehmen der Gesellschaft geschlossen.
Diese Vereinbarungen werden im Abschnitt a) beschrieben. Im
Abschnitt b) werden die Leasingverhältnisse mit der
Fresenius SE und deren Tochtergesellschaften
erläutert. Die Konditionen für Forderungen
beziehungsweise Verbindlichkeiten aus diesem Kauf und
Verkauf von Produkten, Leasingverhältnissen sowie
diesen Dienstleistungsvereinbarungen entsprechen
grundsätzlich den gewöhnlichen
Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit Dritten und
die Gesellschaft ist davon überzeugt, dass diese
Vereinbarungen marktübliche Bedingungen widerspiegeln.
Die Gesellschaft weist die wirtschaftliche Angemessenheit
ihrer Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und
Gesellschaften mithilfe verschiedener Methoden nach. Die
Konditionen für Darlehen und Anleihen mit bestimmten
assoziierten Unternehmen, wie in dem folgenden Abschnitt c)
beschrieben, werden zum Zeitpunkt, an dem die Transaktion
geschlossen wurde, festgelegt und entsprechen dem aktuellen
Marktzinssatz zum Zeitpunkt der Transaktion. Im Abschnitt
d) werden die Beziehungen der Gesellschaft zu Personen und
Unternehmen in einer Schlüsselposition im Management
erläutert.
a) Dienstleistungsvereinbarungen und ProdukteVor dem Rechtsformwechsel hatte die Gesellschaft mit der
Fresenius SE und einigen Tochtergesellschaften der
Fresenius SE (zusammen Fresenius SE-Gesellschaften)
Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen. Sie umfassen
unter anderem Verwaltungsdienstleistungen,
Management-Informationsdienstleistungen, Lohn- und
Gehaltsabrechnung, Versicherungen, IT-Dienstleistungen und
Steuer- und Finanzdienstleistungen. Die oben genannten
Vereinbarungen hatten in der Regel eine Laufzeit von einem
bis fünf Jahren und wurden im Bedarfsfall bei
jeweiliger Fälligkeit neu verhandelt.
Im Zusammenhang mit und nach dem Rechtsformwechsel
schloss die Gesellschaft mit den Fresenius
SE-Gesellschaften übergangsweise
Dienstleistungsverträge ab, um Dienstleistungen zu
erhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf: Verwaltungs- und
Gebäudemanagementdienstleistungen, Verwaltung von
Sozialleistungen, Versicherungsgeschäft,
Informationstechnologie, geistiges Eigentum und bestimmte
Treasury-Dienstleistungen. Diese Verträge mit
nahestehenden Unternehmen und Personen wurden in der Regel
für einen Übergangszeitraum von einigen Monaten
bis zu 2 Jahren abgeschlossen (in einigen Fällen mit
Verlängerungsoptionen). Darüber hinaus hat die
Gesellschaft verschiedene Dienstleistungsverträge mit
Gesellschaften der Fresenius SE abgeschlossen, um
Dienstleistungen zu erbringen, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf Dienstleistungen im Bereich der
Anlagenbuchhaltung sowie IT- und kommunikationsbezogene
Dienstleistungen für einen Zeitraum von bis zu einem
Jahr.
Für ein assoziiertes Unternehmen führt die
Gesellschaft administrative Tätigkeiten aus.
Die Gesellschaft verkauft auch Produkte an die Fresenius
SE und deren Tochtergesellschaften und bezieht Produkte bei
Tochtergesellschaften der Fresenius SE und assoziierten
Unternehmen. Im Zusammenhang mit und nach dem
Rechtsformwechsel hat die Gesellschaft in begrenztem Umfang
gemeinsame Beschaffungsverträge mit Gesellschaften der
Fresenius SE über den Bezug von Produkten von Dritten
abgeschlossen.
Im Dezember 2010 gründete die Gesellschaft mit
Galenica Ltd. (jetzt bekannt als CSL Vifor) das
pharmazeutische Unternehmen Vifor Fresenius Medical Care
Renal Pharma Ltd., ein assoziiertes Unternehmen, an dem die
Gesellschaft 45% der Anteile hält. Die Gesellschaft
hat exklusive Liefervereinbarungen über den Einkauf
von bestimmten Pharmazeutika sowie bestimmte exklusive
Vertriebsvereinbarungen mit Vifor Fresenius Medical Care
Renal Pharma Ltd. abgeschlossen.
Es folgt eine Übersicht der oben dargestellten
Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen,
einschließlich der daraus resultierenden Forderungen
und Verbindlichkeiten:
Dienstleistungsvereinbarungen und Produkte mit nahestehenden Unternehmenscrollen
scrollen
(1) Zusätzlich zu den oben dargestellten
Verbindlichkeiten beliefen sich die Rückstellungen
für Dienstleistungsvereinbarungen mit nahestehenden
Unternehmen zum 31. März 2024 auf 15.754 € (31.
Dezember 2023: 5.172 €).
b) MietverträgeZusätzlich zu den oben angeführten
Dienstleistungsvereinbarungen und Produkten mit
nahestehenden Unternehmen hat die Gesellschaft
Mietverträge für Immobilien mit der Fresenius SE
und deren Tochtergesellschaften abgeschlossen, die
vorwiegend die Konzernzentrale in Bad Homburg v. d.
Höhe (Deutschland) und die Produktionsstandorte
Schweinfurt und St. Wendel (Deutschland) beinhalten. Die
Mietverträge haben Laufzeiten bis zum Ende des Jahres
2032.
Es folgt eine Übersicht der oben dargestellten
Leasingverhältnisse mit nahestehenden Unternehmen.
Mietverträge mit nahestehenden Unternehmenscrollen
scrollen
c) FinanzierungZum 31. März 2024 hatte die Gesellschaft
ausstehende Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem
Cash Pooling Programm mit einigen ihrer assoziierten
Unternehmen in Höhe von 26.651 € (31. Dezember
2023: 26.875 €). Die Verzinsung für diese Cash
Management Transaktionen wurden täglich angepasst und
basierten für die entsprechende Währung auf den
jeweiligen Referenzsätzen, mit einer Untergrenze von
Null, für täglich fällige Geldeinlagen.
d) Personen und Unternehmen in einer Schlüsselposition im ManagementAufgrund der bisherigen Rechtsform der Gesellschaft als
KGaA bis zum Wirksamwerden des Rechtsformwechsels
bekleidete die Fresenius Medical Care Management AG
(Management AG) als frühere persönlich haftende
Gesellschafterin (persönlich haftende
Gesellschafterin) eine Schlüsselposition im Management
der Gesellschaft. Daneben standen die Mitglieder des
Vorstands der Management AG und des Aufsichtsrats als
Inhaber von Schlüsselpositionen im Management sowie
deren enge Familienangehörige der Gesellschaft nahe.
Mit Wirksamwerden des Rechtsformwechsels ist die
persönlich haftende Gesellschafterin aus der
Gesellschaft ausgeschieden und hat keinen Anspruch mehr auf
Erstattung der Vergütung ihrer Organmitglieder (mit
Ausnahme etwaiger ausstehender Beträge für
Tätigkeiten vor dem Wirksamwerden des
Rechtsformwechsels, wie nachstehend dargestellt). Die
Mitglieder des Aufsichtsrats und des neu geschaffenen
Vorstands als Personen in einer Schlüsselposition im
Management, sowie deren nahe Angehörige gelten als
nahestehende Personen der Gesellschaft. Ebenfalls mit
Wirksamwerden des Rechtsformwechsels sind die bestehenden
Dienstverträge zwischen der persönlich haftenden
Gesellschafterin und den Mitgliedern des Vorstands der
Management AG auf die FME AG übergegangen. Die vor dem
Rechtsformwechsel aufgelegten Long Term Incentive
Pläne der Management AG für die ehemaligen
Mitglieder des Vorstands der Management AG wurden
entsprechend vom Aufsichtsrat der FME AG als
Vergütungspläne der Gesellschaft übernommen.
Für weitere Informationen zum Rechtsformwechsel siehe
Anmerkung 1.
Vor dem Rechtsformwechsel sah die Satzung der
Gesellschaft vor, dass der Management AG als
persönlich haftende Gesellschafterin alle Aufwendungen
im Zusammenhang mit der
Geschäftsführungstätigkeit
einschließlich der Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats und des Vorstands der Management AG erstattet
werden. Für ihre
Geschäftsführungstätigkeit erhielt die
Management AG im 1. Quartal 2023 7.675 €. Zum 31.
März 2024 hatte die Gesellschaft keine Forderungen
gegen die Management AG und keine Verbindlichkeiten
gegenüber der Management AG. Zum 31. Dezember 2023
hatte die Gesellschaft Forderungen gegen die Management AG
in Höhe von 89.723 € und Verbindlichkeiten
gegenüber der Management AG in Höhe von 3.141
€.
5. VersicherungsverträgeDie folgende Tabelle enthält eine Überleitung
der Portfolios an Versicherungs- und
Rückversicherungsverträgen der Gesellschaft, die
die Veränderungen der Forderungen (Verbindlichkeiten)
aus Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen
zum 31. März 2024 und zum 31. Dezember 2023
gemäß IFRS 17 zeigt. Diese Forderungen werden in
der Konzern-Bilanz innerhalb der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen gegen
konzernfremde Dritte ausgewiesen.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgenscrollen
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgenscrollen
6. VorräteZum 31. März 2024 und zum 31. Dezember 2023 setzten
sich die Vorräte wie folgt zusammen:
Vorrätescrollen
7. Kurzfristige FinanzverbindlichkeitenZum 31. März 2024 und zum 31. Dezember 2023 setzten
sich die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten wie folgt
zusammen:
Kurzfristige Finanzverbindlichkeitenscrollen
Die Gesellschaft und einige Tochtergesellschaften
verfügen über ein Cash Management System mit
einem währungsübergreifenden Notional Pooling.
Hierbei werden sowohl Euro als auch
Fremdwährungsbeträge innerhalb des Cash Pools
gegeneinander aufgerechnet, ohne physisch auf ein Cash Pool
Konto transferiert zu werden. Der Cash Pool dient hierbei
der effizienten Verwendung von Mitteln innerhalb des
Konzerns. Die Voraussetzungen für eine Saldierung
innerhalb dieses Cash Management Systems wurden
erfüllt. Zum 31. März 2024 saldierte die
Gesellschaft 116.956 € (31. Dezember 2023: 126.836
€) flüssige Mittel mit kurzfristigen Darlehen.
Vor Saldierung betrugen die flüssigen Mittel zum 31.
März 2024 1.265.217 € (31. Dezember 2023:
1.530.328 €) und die kurzfristigen
Finanzverbindlichkeiten 226.093 € (31. Dezember 2023:
583.740 €).
Commercial Paper ProgrammDie Gesellschaft verfügt über ein Commercial
Paper Programm, in dessen Rahmen kurzfristige Schuldtitel
von bis zu 1.500.000 € ausgegeben werden können.
Zum 31. März 2024 hatte die Gesellschaft Commercial
Paper in Höhe von 86.000 € (31. Dezember 2023:
400.000 €) begeben.
8. Langfristige FinanzverbindlichkeitenZum 31. März 2024 und zum 31. Dezember 2023 setzten
sich die langfristigen Finanzverbindlichkeiten wie folgt
zusammen:
Langfristige Finanzverbindlichkeitenscrollen
ForderungsverkaufsprogrammDie Gesellschaft verfügt über ein
Forderungsverkaufsprogramm mit einem maximal abrufbaren
Betrag in Höhe von 900.000 US$ (768.049 € zum
Zeitpunkt der Ausführung) und einer Laufzeit bis zum
11. August 2024.
Die folgende Tabelle zeigt die zur Verfügung
stehenden Fazilitäten und die Inanspruchnahmen aus dem
Forderungsverkaufsprogramm zum 31. März 2024 und zum
31. Dezember 2023:
Forderungsverkaufsprogramm - Verfügbare und in Anspruch genommene Fazilitätenscrollen
scrollen
(1) Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von
Forderungen, die die vertraglichen Bestimmungen
erfüllen.
Weiterhin nutzte die Gesellschaft im Rahmen des
Forderungsverkaufsprogramms zum 31. März 2024 Letters
of Credit in Höhe von 28.332 US$ beziehungsweise
26.207 € (31. Dezember 2023: 28.332 US$
beziehungsweise 25.640 €). Die Letters of Credit sind
nicht in den oben genannten Inanspruchnahmen zu diesen
Zeitpunkten enthalten, reduzieren jedoch die zur
Verfügung stehenden Beträge des
Forderungsverkaufsprogramms entsprechend.
Syndizierte KreditlinieDie Gesellschaft hat im Juli 2021 eine syndizierte
revolvierende Kreditlinie mit Nachhaltigkeitskomponente in
Höhe von 2.000.000 € abgeschlossen (syndizierte
Kreditlinie), die als zusätzliche
Liquiditäts-Absicherung für allgemeine
Unternehmenszwecke dient und zum 31. März 2024 nicht
in Anspruch genommen war. Am 2. Juni 2023 wurde die
syndizierte Kreditlinie um ein weiteres Jahr bis zum 1.
Juli 2028 verlängert, wobei das Volumen der
Kreditfazilität im letzten Jahr 1.918.367 €
beträgt.
9. KapitalmanagementZum 31. März 2024 betrug die Eigenkapitalquote
44,1% (31. Dezember 2023: 43,7%), und das Verhältnis
der Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen (einschließlich
Beträge in direktem Zusammenhang mit zur
Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten) zur
Bilanzsumme belief sich auf 35,5% (31. Dezember 2023:
35,9%).
Ein wichtiger finanzieller Leistungsindikator auf
Konzernebene ist der Netto-Verschuldungsgrad, der sich aus
dem Net Debt/EBITDA-Verhältnis berechnet.
Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen abzüglich der flüssigen
Mittel (Netto-Verschuldung oder Net Debt) und EBITDA werden
zueinander ins Verhältnis gesetzt, um so den
Netto-Verschuldungsgrad zu bestimmen. Dabei wird das EBITDA
um in den letzten zwölf Monaten getätigte
Akquisitionen und Desinvestitionen, deren Kaufpreis die in
der syndizierten Kreditlinie festgelegte
Größenordnung von 50.000 € übersteigt,
sowie um nicht zahlungswirksame Aufwendungen,
Wertminderungen und Sondereffekte, einschließlich
scrollen
angepasst. Das selbst gesetzte Ziel für den
Netto-Verschuldungsgrad liegt bei 3,0 bis 3,5x, was vom
Management als der Gesellschaft angemessen angesehen wird.
Der Netto-Verschuldungsgrad betrug zum 31. März 2024
3,2 (31. Dezember 2023: 3,2). Damit lag der
Netto-Verschuldungsgrad im Rahmen des selbst gesetzten
Ziels. Zu Zielen des Kapitalmanagements und weiteren
Informationen wird auf den im Geschäftsbericht 2023
enthaltenen Konzernabschluss verwiesen.
Die Finanzierungsstruktur und das Geschäftsmodell
der Gesellschaft spiegeln sich in ihrem Rating wider. Die
Gesellschaft wird von Standard & Poor's, Moody's und
Fitch mit Investment-Grade bewertet.
Die aktuellen Unternehmensratings und Ausblicke der
Ratingagenturen für die Gesellschaft sind in der
nachstehenden Tabelle aufgeführt:
Kreditrating (1)scrollen
10. Verpflichtungen und EventualverbindlichkeitenRechtliche und behördliche AngelegenheitenDie Gesellschaft ist regelmäßig in Klagen,
Rechtsstreitigkeiten, behördliche und
steuerbehördliche Prüfungen, Ermittlungen und
sonstige Rechtsangelegenheiten involviert, die sich
größtenteils aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit der Erbringung von
Dienstleistungen und Lieferung von Produkten im
Gesundheitswesen ergeben. Im Folgenden werden solche
rechtlichen Angelegenheiten beschrieben, die die
Gesellschaft derzeit als wesentlich oder beachtenswert
erachtet. Die Gesellschaft bildet ihre Rückstellungen
für Rechtsstreitigkeiten für bestimmte
Gerichtsverfahren und regulatorische Angelegenheiten,
soweit die Gesellschaft feststellt, dass ein
ungünstiger Ausgang wahrscheinlich ist und die
Höhe des Verlusts vernünftig geschätzt
werden kann. Für die übrigen, im Folgenden
beschriebenen Angelegenheiten erachtet die Gesellschaft den
Schadenseintritt als unwahrscheinlich und/ oder kann den
Schaden oder den Rahmen des möglichen Schadens
vernünftigerweise nicht zum jetzigen Zeitpunkt
abschätzen. Der genaue Ausgang von
Rechtsstreitigkeiten und anderen Rechtsangelegenheiten kann
stets nur schwer vorhergesagt werden, und es können
sich Resultate ergeben, die von der Einschätzung der
Gesellschaft abweichen. Die Gesellschaft ist
überzeugt, stichhaltige Einwände gegen die in
anhängigen Rechtsangelegenheiten geltend gemachten
Ansprüche oder Vorwürfe zu besitzen und wird sich
vehement verteidigen. Dennoch ist es möglich, dass die
Entscheidung einer oder mehrerer derzeit anhängiger
oder drohender rechtlicher Angelegenheiten wesentliche
nachteilige Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie auf
ihre Finanz- und Ertragslage haben könnte.
Die Gesellschaft hat seit dem Jahr 2012 bestimmte
Mitteilungen erhalten, die das Vorliegen von
Verhaltensweisen in Ländern außerhalb der
Vereinigten Staaten behaupten, die gegen den U.S. Foreign
Corrupt Practices Act (FCPA) oder andere
Anti-Korruptionsgesetze verstoßen könnten. Die
Gesellschaft führte unter Mitwirkung von externen
Anwälten Untersuchungen durch und hat, in einem
fortwährenden Dialog, die Securities and Exchange
Commission (SEC) sowie das United States Department of
Justice (DOJ) über diese Untersuchungen informiert.
Das DOJ und die SEC führten ebenfalls eigene
Untersuchungen durch, bei denen die Gesellschaft kooperiert
hat.
Im Laufe dieses Dialoges hat die Gesellschaft Verhalten
ermittelt und an das DOJ und die SEC berichtet, welches zur
Folge hatte, dass das DOJ und die SEC die Verhängung
von Geldstrafen, einschließlich der Abschöpfung
von Gewinnen, und andere Abhilfemaßnahmen gegen die
Gesellschaft anstrebten. Die Gesellschaft hat
bezüglich dieses Verhaltens Abhilfemaßnahmen
ergriffen. Dieses Verhalten drehte sich im Wesentlichen um
das Produktgeschäft der Gesellschaft in Ländern
außerhalb der Vereinigten Staaten. Zu den
Abhilfemaßnahmen der Gesellschaft gehörte die
Trennung von den Beschäftigten, die für das oben
genannte Verhalten verantwortlich sind. Am 29. März
2019 ist die Gesellschaft ein Non-Prosecution-Agreement
(NPA) mit dem DOJ sowie eine separate Vereinbarung mit der
SEC (SEC Order) eingegangen mit dem Ziel, vollständig
und abschließend die aus der Untersuchung
resultierenden Vorwürfe der US Regierung gegen die
Gesellschaft beizulegen. Dies umfasste Bestimmungen
für Strafzahlungen und Gewinnabschöpfung, die
Verpflichtung zur Selbstberichterstattung und die
Beiziehung eines unabhängigen Compliance-Monitors,
dessen Zertifizierung der Umsetzung eines wirksamen
Compliance-Programms zur Korruptionsbekämpfung durch
die Gesellschaft im Januar 2023 abgeschlossen wurde. Das
DOJ und die SEC nahmen die Zertifizierung des Monitors an
und das NPA und die SEC-Order sind am 1. März 2023
beziehungsweise 29. März 2023 ausgelaufen.
Im Jahr 2015 berichtete die Gesellschaft selbst der
deutschen Staatsanwaltschaft im Bundesland Hessen über
bestimmtes Verhalten in der Vergangenheit mit einem
potenziellen Bezug zu Deutschland und kooperiert weiterhin
mit Regierungsbehörden in Deutschland bei deren
Prüfung des Verhaltens, welches die Untersuchungen der
Gesellschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten
veranlasst hat. Im September 2023 eröffnete die
hessische Staatsanwaltschaft ein selbständiges
Einziehungsverfahren gegen eine deutsche
Tochtergesellschaft der Gesellschaft im Zusammenhang mit
dem oben genannten Verhalten in Westafrika.
Seit 2012 hat die Gesellschaft weitere bedeutende
Investitionen in ihre Compliance- und Finanzkontrollen
sowie in ihre Compliance-, Rechts- und Finanzorganisationen
getätigt und die Gesellschaft arbeitet weiter an der
Umsetzung ihres Compliance-Programms in Verbindung mit der
Vereinbarung mit dem DOJ und der SEC. Die Gesellschaft
reagiert weiterhin auf verschiedenen Ebenen auf
Überprüfungsfragen im Nachgang zur
FCPA-Untersuchung. Die Gesellschaft bekennt sich auch
weiterhin vollumfänglich zur Einhaltung des FCPA und
anderer anwendbarer Anti-Korruptionsgesetze.
Schadenersatzverfahren wegen Personenschäden und
damit zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten im
Zusammenhang mit dem Säurekonzentrat von Fresenius
Medical Care Holdings, Inc. (FMCH), das als Granuflo
® oder Naturalyte
® bezeichnet wird, traten erstmals im Jahr
2012 auf. Die Versicherer von FMCH stimmten dem Vergleich
aus 2017 im Schadenersatzverfahren wegen
Personenschäden zu und haben, unter wechselseitigem
Rechtsvorbehalt, 220.000 US$ (179.284 €) der
Vergleichssumme in Höhe von 250.000 US$ (203.732
€) bereitgestellt. FMCH entstand für die
Durchführung des Vergleichs Netto-Aufwendungen in
Höhe von insgesamt 60.000 US$ (48.896 €), welche
einen Beitrag in Höhe von 30.000 US$ (24.448 €)
zum Schadensersatzvergleich zuzüglich 30.000 US$
(24.448 €) für unversicherte Gebühren und
Kosten umfassten. Nach dem Vergleich leiteten die zur
AIG-Gruppe gehörenden Versicherer von FMCH einen
Rechtsstreit gegen FMCH ein, um von FMCH für ihre
Aufwendungen in Höhe von 220.000 US$ (179.284 €)
entschädigt zu werden, und FMCH leitete ein Verfahren
gegen die AIG-Gruppe ein, um die von FMCH getragenen
Verteidigungs- und Entschädigungskosten
zurückzuerhalten. National Union Fire Insurance gegen
Fresenius Medical Care, 2016 Index Nr. 653108 (Supreme
Court of New York for New York County).
Im weiteren Verlauf des Rechtsstreits präzisierten
die Parteien ihre Positionen, so dass AIG die
Rückerstattung von etwa 60.000 US$ (48.896 €)
ihres Vergleichsbetrags und FMCH 108.000 US$ (88.012
€) an Verteidigungsgebühren und Kosten forderte.
Die Parteien stellten mehrere Anträge und
Gegenanträge auf ein Urteil im beschleunigten
Verfahren. Am 12. Januar 2023 entschied das Gericht
über diese Anträge. Unter anderem wies das
Gericht sowohl die Argumente von FMCH für die
Erstattung von Verteidigungskosten als auch die Argumente
von AIG für die Erstattung von Vergleichszahlungen
weitgehend zurück. Allerdings wies das Gericht die
Anträge beider Parteien in einem Punkt ab und trennte
diesen zur weiteren Verhandlung vor Gericht ab. Die
Parteien haben sich in dieser Angelegenheit auf einen
Vergleich geeinigt und der Rechtsstreit wurde
rechtskräftig eingestellt.
Im August 2014 erhielt FMCH eine Vorlageverfügung
der US-Bundesanwaltschaft (United States Attorney's Office
-USAO) des District of Maryland, mit der Informationen zu
vertraglichen Vereinbarungen von FMCH mit
Krankenhäusern und ärztlichem Fachpersonal
bezüglich des Managements von stationären
Akutdialyse-Dienstleistungen abgefragt werden.
Anschließend hat die USAO Ermittlungen
durchgeführt, bei denen FMCH kooperiert hat, und
abgelehnt, in dieser Angelegenheit einzuschreiten. Nachdem
der United States District Court of Maryland eine
sogenannte Qui-Tam-Beschwerde eines Beschwerdeführers
aus dem Jahr 2014 entsiegelte, die Anlass zu der
Untersuchung gab, stellte der Beschwerdeführer die
Beschwerde zu und verfolgte die Angelegenheit alleine
weiter, indem er eine geänderte Klage einreichte,
gegen die FMCH aus mehreren Gründen Schritte auf
Abweisung eingeleitet hat. Am 5. Oktober 2021 übertrug
der District Court of Maryland auf Antrag von FMCH den Fall
an das US-Bezirksgericht für Massachusetts. Flanagan
gegen Fresenius Medical Care Holdings, Inc., 1:21-cv-11627
(Flanagan). Am 5. Dezember 2022 gab der District Court von
Massachusetts dem Antrag von FMCH statt und wies den Fall
ab. Der Kläger hat Berufung eingelegt.
Am 19. Oktober 2023 wurde einer Tochtergesellschaft der
Gesellschaft eine Beschwerde zugestellt, in der behauptet
wird, dass einem Mitarbeiter als Vergeltungsmaßnahme
gekündigt wurde, weil er Bedenken geäußert
hatte, die denen in dem Flanagan-Rechtsstreit
ähnelten. Rowe v. Fresenius Medical Care Holdings,
Inc. et al, 3:23-cv-00331, United States District Court for
the Eastern District of Tennessee. FMCH wird sich in diesem
Rechtsstreit verteidigen.
Im Jahr 2014 reichten zwei New Yorker Ärzte eine
versiegelte qui-tam-Klage beim United States District Court
for the Eastern District of New York (Brooklyn) ein, in der
sie Verstöße gegen den False Claims Act (Gesetz
gegen betrügerische Zahlungsanforderungen) im
Zusammenhang mit dem Geschäftszweig Vascular Access
von FMCH geltend machten. Wie bereits bekannt gegeben, hat
der Staatsanwalt der Vereinigten Staaten für den
östlichen Bezirk von New York (Brooklyn) am 6. Oktober
2015 Vorladungen an FMCH gerichtet, die darauf hindeuten,
dass seine Ermittlungen nun im Zusammenhang mit der Klage
der beiden Kläger stehen.
FMCH kooperierte bei der Untersuchung in Brooklyn, die
getrennt von den 2015 in Connecticut, Florida und Rhode
Island abgeschlossenen Vergleichen zu den Vorwürfen
gegen American Access Care LLC (AAC) nach der
Übernahme von AAC durch FMCH im Jahr 2011 betrachtet
wurde.
Am 12. Juli 2022, nachdem das Gericht die Anträge
der USAO auf Erneuerung der Versiegelung der Beschwerde der
Kläger abgelehnt hatte, reichte die USAO eine
Beschwerde als Streithelfer ein. United States ex rel. Pepe
and Sherman v. Fresenius Vascular Care, Inc. et al,
1:14-cv-3505. Am 3. Oktober 2023 reichten die Bundesstaaten
New York, New Jersey und Georgia eine gemeinsame Beschwerde
als Streithelfer ein. In der Klage der Vereinigten Staaten,
dreier Bundesstaaten sowie der Beschwerdeführer wird
behauptet, dass die Beklagten staatliche Zahlungen für
medizinisch nicht notwendige Operationen in Rechnung
gestellt und erhalten haben. FMCH wird sich gegen die
Vorwürfe, die in diesem jetzt laufenden Verfahren
erhoben werden, verteidigen.
Am 18. November 2016 erhielt FMCH eine
Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der
US-Bundesanwaltschaft für den Eastern District of New
York (Brooklyn), mit der Unterlagen und Informationen
bezüglich der Geschäftstätigkeit der im
Oktober 2013 von der FMCH erworbenen Shiel Medical
Laboratory, Inc. (Shiel) angefragt wurden. FMCH informierte
die USAO, dass es aufgrund der Verkaufsbedingungen im
Rahmen der Übernahme von Shiel im Jahr 2013 nicht
für das Verhalten von Shiel vor dem Zeitpunkt der
Übernahme verantwortlich sei. Am 12. Dezember 2017
verkaufte FMCH bestimmte Geschäftsbereiche von Shiel
an Quest Diagnostics. Dennoch kooperierte FMCH bei der
Ermittlung der USAO in Brooklyn.
Am 14. Juni 2022 lehnte die Brooklyn USAO es ab, zwei
Anzeigen beizutreten, die den Ermittlungen zugrunde lagen.
Die Kläger führen auf eigene Kosten einen
Rechtsstreit gegen Geschäftseinheiten von Shiel und
FMCH und behaupten, dass die Beklagten die staatlichen
Kostenträger zu Unrecht veranlasst haben, für
Labortests zu zahlen, die falsch oder nicht
ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, und
dass sie Vergeltungsmaßnahmen gegen die Kläger
ergriffen haben, weil diese gegen das angebliche
Fehlverhalten Einspruch erhoben haben. Relator v. Shiel
Medical Laboratory, 1:16-cv-01090 (E.D.N.Y. 2016); Relator
v. Shiel Holdings, 1:17-cv-02732 (E.D.N.Y. 2017). FMCH wird
sich gegen Anschuldigungen, die sich gegen von FMCH
kontrollierte Unternehmen richten, verteidigen.
Im Februar 2022 erhielt die Gesellschaft ein
förmliches Auskunftsersuchen des Hessischen
Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
(HBDI). Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf bestimmte
Datenverarbeitungsfunktionen einiger
Peritonealdialysegeräte der Gesellschaft. Die
Gesellschaft ist bestrebt, dem Ersuchen des HBDI nach
bestem Wissen nachzukommen und mit ihm zu kooperieren, und
arbeitet daran, die entsprechenden Informationen
bereitzustellen. Darüber hinaus verpflichtet sich die
Gesellschaft, die Privatsphäre der Patient*innen
gemäß den geltenden Gesetzen und den Standards
zum Schutz der Privatsphäre zu wahren und zu
schützen sowie die Geräte unter
Berücksichtigung der technischen, rechtlichen und
datenschutzrechtlichen Anforderungen kontinuierlich zu
verbessern.
Am 20. März beziehungsweise 12. April 2022 reichte
ein Anwalt, der von 2013 bis 2016 als Chefsyndikus für
das nordamerikanische Geschäft der Gesellschaft
tätig war, eine Beschwerde bei der Occupational Safety
and Health Administration (OSHA) gemäß dem
Sarbanes-Oxley Act von 2002 (SOX) und anderen
Anti-Vergeltungsgesetzen sowie eine Zivilklage in Suffolk
County, Massachusetts, ein, um eine Entschädigung
für angeblich für ihn nachteilige
Personalentscheidungen zu erhalten. OSHA Case No.
1-076-22-049; Kott v. National Medical Care, Inc., Case No.
22-802 (Superior Court, Suffolk County, Massachusetts). Am
30. August 2023 stellte der OSHA-Untersuchungsbeauftragte
fest, dass es keinen hinreichenden Grund für die
Annahme gibt, dass die Beklagten/ Beschwerdegegner gegen
den SOX verstoßen haben. Der
Kläger/Beschwerdeführer hat gegen diese
Feststellung Berufung eingelegt. Im Februar 2024 erzielte
die Gesellschaft eine grundsätzliche Einigung
über die Beilegung sowohl des Verfahrens vor dem
Gericht in Massachusetts als auch des OSHA-Verfahrens,
vorbehaltlich der Finalisierung der endgültigen
Vergleichsunterlagen. Daraufhin schlossen die Parteien eine
verbindliche Vergleichsvereinbarung. Sowohl das
OSHA-Verfahren als auch der Rechtsstreit vor dem
einzelstaatlichen Gericht wurden rechtskräftig
eingestellt.
Am 3. Januar 2023 erhielt die FMCH eine
Vorlageverfügung des Generalstaatsanwalts für den
District of Columbia, die sich auf die Aktivitäten der
American Kidney Foundation (AKF) bezog und mit
kartellrechtlichen Bedenken, einschließlich der
Marktaufteilung im District of Columbia, begründet
wurde. Die Beziehung zwischen FMCH und der AKF war
Gegenstand einer früheren Untersuchung durch
US-Behörden und eines Rechtsstreits mit United
Healthcare, die beigelegt worden sind. FMCH kooperiert bei
den District of Columbia-Ermittlungen.
Am 10. August 2023 reichten Vifor Fresenius Medical Care
Renal Pharma Ltd. und Vifor Fresenius Medical Care Renal
Pharma France S.A.S. (zusammen VFMCRP) (siehe Anmerkung 4)
eine Klage wegen Patentverletzung gegen Aurobindo Pharma
Ltd. und Aurobindo Pharma USA, Inc. (zusammen Aurobindo)
beim U.S. District Court for the District of Delaware ein
(Fall 1:23-cv-00877-MN). Die Patentverletzungsklage ist
eine Reaktion auf die Einreichung eines abgekürzten
neuen Arzneimittelantrags (Abbreviated New Drug
Applications, ANDA) durch Aurobindo bei der
US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA)
für generische Versionen von Velphoro
®. Velphoro
® ist durch Patente geschützt, die in
der Liste der zugelassenen Arzneimittel mit therapeutischer
Äquivalenzbewertung der FDA, auch bekannt als Orange
Book, aufgeführt sind. Die Klage wurde innerhalb der
45-Tage-Frist eingereicht, die im Rahmen des Drug Price
Competition and Patent Term Restoration Act (Public Law
98-417), informell bekannt als Hatch-Waxman Act, vorgesehen
ist, und löste eine Aussetzung der FDA-Zulassung des
ANDA für 30 Monate aus. Der Fall wurde zwischen den
Parteien beigelegt, so dass das Gerichtsverfahren am 3.
Januar 2024 beendet wurde.
Vier Kläger haben zwei Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklagen gegen den auf der
außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am 14. Juli 2023 gefassten Beschluss über den
Rechtsformwechsel erhoben. Auf der Grundlage der von den
Klägern gestellten Anträge ist unklar, ob eine
dieser Klagen daneben auch gegen die Beschlussfassung der
außerordentlichen Hauptversammlung über die Wahl
der Mitglieder des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care
AG gerichtet ist. Aufgrund dieser Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklagen konnte der Rechtsformwechsel nicht
sofort in das Handelsregister eingetragen und wirksam
werden. Diese Eintragungssperre wurde durch
Freigabeentscheidungen des für das Freigabeverfahren
zuständigen Gerichts vom 25. Oktober 2023 und vom 28.
November 2023 überwunden, welches in allen Punkten
zugunsten der Gesellschaft entschied. Damit konnte der
Rechtsformwechsel der Gesellschaft in das Handelsregister
eingetragen werden und wurde damit zum 30. November 2023
wirksam. Ungeachtet der Freigabeentscheidungen und der
Wirksamkeit des Rechtsformwechsels werden die Verfahren
über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
fortgesetzt. Die Verfahren über die Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklagen können in der ersten Instanz ein
bis mehrere Jahre bis zur Entscheidung dauern und jeweils
ein bis mehrere weitere Jahre in der zweiten Instanz beim
Berufungsgericht und in der dritten Instanz beim
Bundesgerichtshof, wenn eine Revision zum Bundesgerichtshof
zugelassen ist. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
können auch jederzeit durch eine Einigung mit den
Klägern beigelegt werden. Allerdings wird der
Rechtsformwechsel im Rahmen dieser Verfahren nicht
rückgängig gemacht, selbst wenn eine oder mehrere
Klagen erfolgreich sein sollten. Stattdessen würden
sich die Ansprüche der Kläger auf Schadensersatz
beschränken, der nach Ansicht der Gesellschaft
wahrscheinlich keinen nennenswerten Wert hätte.
Am 5. April 2024 erhielt Fresenius Medical Care
Holdings, Inc. zwei zivilrechtliche
Ermittlungsaufforderungen (civil investigative demands,
CIDs) von der U.S. Federal Trade Commission (FTC), in denen
diese angibt, dass sie untersucht, ob FMCH, neben anderen
Unternehmen der Branche, ein unlauteres oder
ausschließendes Verhalten in Verletzung von Abschnitt
5 des FTC-Gesetzes bei der Übernahme von
Dienstleistungen leitender Ärzte oder der Erbringung
von Dialysedienstleistungen an den Tag gelegt hat. In den
CIDs wird angegeben, dass diese sich auf den Zeitraum vom
1. Januar 2016 bis heute beziehen, und es werden im
Allgemeinen Informationen im Zusammenhang mit den
Dialysedienstleistungen von FMCH angefordert,
einschließlich Informationen über
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, wie
beispielsweise Wettbewerbsverbote mit Ärzten. Die
Gesellschaft kooperiert bei der Untersuchung.
Die Gesellschaft ist im normalen Geschäftsverlauf
Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsverfahren und
Ermittlungen oder kann von solchen bedroht werden. Die
Gesellschaft analysiert regelmäßig entsprechende
Informationen einschließlich, sofern zutreffend, ihre
Verteidigungsmaßnahmen und ihren Versicherungsschutz,
und bildet die erforderlichen Rückstellungen für
wesentliche aus solchen Verfahren resultierende
Verbindlichkeiten.
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
unterliegt, wie die anderer Gesundheitsdienstleister,
Krankenversicherer und Lieferanten, strengen staatlichen
Regulierungen und Kontrollen. Die Gesellschaft muss
Vorschriften und Auflagen einhalten, die sich auf die
Sicherheit und Wirksamkeit medizinischer Produkte, auf das
Marketing und den Vertrieb solcher Produkte, den Betrieb
von Produktionsanlagen, Laboren, Dialysekliniken und
anderen Gesundheitseinrichtungen sowie auf den Umwelt- und
Arbeitsschutz beziehen. Im Hinblick auf Entwicklung,
Herstellung, Marketing und Vertrieb medizinischer Produkte
kann die Gesellschaft bei Nichtbeachtung der
einschlägigen Vorschriften zum Gegenstand erheblicher
nachteiliger regulatorischer Maßnahmen der FDA und
vergleichbarer Behörden außerhalb der USA
werden. Derartige regulatorische Maßnahmen
können Warning Letters oder andere Mitteilungen der
FDA und/oder vergleichbarer ausländischer
Behörden umfassen, wodurch die Gesellschaft gezwungen
werden könnte, erhebliche Zeit und Ressourcen
aufzuwenden, um geeignete Korrekturmaßnahmen zu
implementieren. Falls die Gesellschaft im Hinblick auf die
in Warning Letters oder anderen Mitteilungen adressierten
Punkte nicht zur Zufriedenheit der FDA und/oder
vergleichbarer ausländischer Behörden für
Abhilfe sorgt, können diese Behörden weitere
Maßnahmen einleiten, einschließlich
Produktrückrufe, Vertriebsverbote für Produkte
oder Verbote des Betriebs von Produktionsstätten,
Zivilstrafen, Beschlagnahmungen von Produkten der
Gesellschaft und/oder Strafverfolgung. FMCH hat
Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit einem Warning
Letter der FDA aus dem Jahr 2011 abgeschlossen und wartet
auf Bestätigung, ob diese Angelegenheit damit
abgeschlossen ist. FMCH hat auf ein zweites Warnschreiben
vom Dezember 2023 geantwortet und informiert die FDA
weiterhin über die laufenden Abhilfemaßnahmen im
Rahmen dieses Schreibens. Die Gesellschaft muss ebenfalls
die US-Bundesgesetze über das Verbot illegaler
Provisionen (Anti-Kickback Statute), gegen
betrügerische Zahlungsanforderungen an staatliche
Einrichtungen (False Claims Act), das Stark Law, das Gesetz
über zivilrechtliche Geldstrafen (Civil Monetary
Penalties Law) sowie Vorschriften gegen Korruption im
Ausland (Foreign Corrupt Practices Act) und andere
US-Bundes- und Staatsgesetze gegen Betrug und Missbrauch
einhalten. In Deutschland, wo Kapitalgesellschaften als
solche nicht dem Strafrecht unterliegen, muss die
Geschäftsleitung eines Unternehmens sicherstellen,
dass der Geschäftsbetrieb nicht gegen die
Antikorruptionsbestimmungen des Strafgesetzbuchs
(§§ 331 ff.) verstößt;
Verstöße von Einzelpersonen, die eine
geschäftliche Tätigkeit ausüben, werden
strafrechtlich verfolgt und können zu Geldbußen
und/oder Anordnungen zur Gewinnabschöpfung
führen. Die zu beachtenden Gesetze und Regulierungen
können geändert werden oder Kontrollbehörden
oder Gerichte können die Vorschriften oder
geschäftliche Tätigkeiten anders auslegen als die
Gesellschaft. In den USA hat die Durchsetzung der
Vorschriften für die amerikanische Bundesregierung und
für einige Bundesstaaten eine hohe Priorität
erlangt. Außerdem ermuntern die Bestimmungen des
False Claims Act, die dem Anzeigenden eine Beteiligung an
den verhängten Bußgeldern zusichern, private
Kläger, Whistleblower-Aktionen einzuleiten. Angesichts
dieses von Regulierungen geprägten Umfeldes sind die
geschäftlichen Aktivitäten und Praktiken der
Gesellschaft Gegenstand intensiver Überprüfungen
durch Regulierungsbehörden und Dritte sowie von
Untersuchungsverlangen, Vorlageverfügungen, anderen
Anfragen, Rechtsansprüchen und Gerichtsverfahren, die
sich auf die Einhaltung der relevanten Gesetze und
Regulierungen beziehen. Die Gesellschaft wird nicht in
jedem Falle von vornherein wissen, dass Untersuchungen oder
Aktionen gegen sie angelaufen sind; das gilt insbesondere
für Whistleblower-Aktionen, die von den Gerichten
zunächst vertraulich behandelt werden.
Die Gesellschaft betreibt eine große Anzahl von
Betriebsstätten, hat Umgang mit persönlichen
Daten von Patient*innen und Versicherten in allen Teilen
der USA und in anderen Ländern und arbeitet mit
Geschäftspartnern zusammen, die sie bei der
Ausübung ihrer Tätigkeiten im Gesundheitswesen
unterstützen. In einem derart weit ausgebreiteten,
globalen System kann es schwierig sein, das
wünschenswerte Maß an Aufsicht und Kontrolle
über Tausende von Beschäftigten sicherzustellen,
die bei einer Vielzahl von verbundenen Unternehmen und bei
Geschäftspartnern beschäftigt sind. Die
Gesellschaft ist sich der Tatsache bewusst, dass sich die
Gesetze, Vorschriften und Auslegungsrichtlinien zum
Datenschutz weiterentwickeln, ebenso wie potenzielle
Prozess- und Durchsetzungsrisiken, und sie
überprüft ihre Prozesse kontinuierlich, um sich
an diese Veränderungen anzupassen. Gelegentlich
können die Gesellschaft oder ihre
Geschäftspartner Verstöße gegen
Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften unter dem
Health Insurance Portability and Accountability Act
(HIPAA), der Datenschutzgrundverordnung der EU oder
weiterer ähnlicher Gesetze (Datenschutzgesetze)
feststellen, etwa durch unzulässige Nutzung, Zugang
oder Zugänglichmachen ungesicherter persönlicher
Daten oder wenn die Gesellschaft oder ihre
Geschäftspartner es versäumen, in ihren Systemen
und Geräten die erforderlichen administrativen,
technischen oder physischen Schutzmaßnahmen zu
implementieren; oder durch Datenschutzverletzungen, die zu
unzulässiger Nutzung, Zugang oder
Zugänglichmachen von personenbezogenen Daten (personal
identifying information) von Beschäftigten,
Patient*innen und Versicherten führen. In solchen
Fällen sind die Gesellschaft und ihre
Geschäftspartner entschlossen, in Übereinstimmung
mit anwendbaren Meldepflichten und/oder
Informationspflichten für Vorfälle zu handeln und
geeignete Abhilfe- und Korrekturmaßnahmen zu
ergreifen. Zu den Meldepflichten der Gesellschaft
gehören auch neue Vorschriften der SEC, die seit
Dezember 2023 vorschreiben, dass die Gesellschaft das
Auftreten wesentlicher Cybersicherheitsvorfälle in
einem Bericht als Form 6-K melden muss. Eine solche Meldung
könnte einen Rechtsstreit auslösen, der sich aus
dem Vorfall ergibt. Im Jahr 2023 hat die Gesellschaft eine
Verletzung der Informationssicherheit in einem an die SEC
übermittelten Formular 6-K öffentlich bekannt
gegeben. Am 29. September 2023 stellte Cardiovascular
Consultants, Ltd. (CCL), eine ehemalige Tochtergesellschaft
der Gesellschaft mit Sitz in den USA, fest, dass einige
ihrer Computersysteme in den USA von einem
Sicherheitsvorfall betroffen waren. Daraufhin stellte
Fresenius Vascular Care, Inc. d/b/a Azura Vascular Care
(Azura), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der
Gesellschaft in den USA, fest, dass einige ihrer Dateien
von demselben Sicherheitsvorfall betroffen waren. Im
Zusammenhang mit diesem Vorfall sind drei mutmaßliche
Sammelklagen anhängig: eine gegen CCL vor einem
Gericht in Arizona und zwei gegen Azura vor einem
Bundesgericht in Pennsylvania. Ursprünglich wurden
vier mutmaßliche Sammelklagen auf Bundesebene gegen
CCL in Arizona eingereicht, aber alle vier Fälle
wurden einvernehmlich abgewiesen und mit dem
anhängigen Verfahren vor dem einzelstaatlichen Gericht
zusammengelegt. In den Klagen wird behauptet, dass CCL und
Azura verschiedene Pflichten im Zusammenhang mit dem Schutz
vertraulicher Patientendaten verletzt haben, und es werden
Unterlassungsansprüche geltend gemacht, die CCL und
Azura zur Einführung verschiedener
Datenschutzverfahren verpflichten, sowie ein nicht
näher bezifferter Schadenersatz. Keine der Klagen
wurde als Sammelklage zugelassen. Gemäß der
Vereinbarung über den Verkauf von CCL behält die
Gesellschaft die Verantwortung für die Verteidigung
gegen diese Fälle.
Bei der Führung, dem Management und der Kontrolle
ihrer Beschäftigten verlässt sich die
Gesellschaft auf ihre Führungsstruktur, ihre
Ressourcen in den Bereichen Regulatory und Recht sowie auf
das wirksame Funktionieren ihres Compliance-Programms.
Trotzdem kommt es gelegentlich vor, dass die Gesellschaft
feststellen muss, dass ihre Beschäftigten oder
Vertreter absichtlich, sorglos oder versehentlich die
Gesellschaftsrichtlinien missachten oder gegen das Gesetz
verstoßen. In solchen Fällen wird die
Gesellschaft angemessene Korrektur- und/oder
Disziplinarmaßnahmen ergreifen. Dieses Verhalten
jener Beschäftigter kann zur Haftung der Gesellschaft
und ihrer Tochtergesellschaften führen, unter anderem
nach der Anti-Kickback Statute, dem Stark Law, dem False
Claims Act, den Datenschutzgesetzen, dem Health Information
Technology for Economic and Clinical Health Act sowie dem
FCPA oder anderen Rechtsvorschriften und vergleichbaren
Gesetzen auf Ebene der Bundesstaaten und in anderen
Ländern.
Es werden auch Prozesse gegen ärztliches
Fachpersonal, Krankenhäuser und andere Akteure des
Gesundheitswesens wegen der Verletzung von Berufspflichten,
Behandlungsfehlern, Produkthaftung,
Mitarbeiterentschädigungs- und ähnlicher
Ansprüche angestrengt, von denen viele zu hohen
Schadensersatzforderungen und zu erheblichen Anwaltskosten
führen. Gegen die Gesellschaft sind auf Grund der Art
ihres Geschäfts solche Prozesse geführt worden
und werden gegenwärtig geführt, und es ist damit
zu rechnen, dass auch in Zukunft solche Verfahren
angestrengt werden. Obwohl die Gesellschaft in angemessenem
Umfang versichert ist, kann sie nicht garantieren, dass die
Obergrenzen des Versicherungsschutzes immer ausreichend
sein werden oder dass alle geltend gemachten Ansprüche
durch die Versicherungen abgedeckt sind. Ein erfolgreich
durchgesetzter Schadensersatzanspruch gegen die
Gesellschaft oder gegen irgendeine ihrer
Tochtergesellschaften, der den Versicherungsschutz
übersteigt, könnte eine wesentliche nachteilige
Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft sowie auf ihre Finanz- und Ertragslage haben.
Jeder Schadensersatzanspruch, unabhängig von seiner
Begründetheit oder dem Ausgang eines möglichen
Verfahrens, kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf
den Ruf und die Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft haben.
Gegen die Gesellschaft sind auch
Schadensersatzansprüche geltend gemacht und Klage
erhoben worden, die sich auf angebliche
Patentrechtsverletzungen oder von der Gesellschaft
erworbene oder veräußerte Unternehmen beziehen.
Diese Ansprüche und Verfahren beziehen sich sowohl auf
den Geschäftsbetrieb als auch auf Akquisitionen oder
Veräußerungen. Die Gesellschaft hat eigene
Ansprüche geltend gemacht, sofern dies angebracht war.
Eine erfolgreiche Klage gegen die Gesellschaft oder eine
ihrer Tochtergesellschaften könnte wesentliche
nachteilige Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie auf
ihre Finanz- und Ertragslage haben. Jeder
Schadensersatzanspruch, unabhängig von seiner
Begründetheit oder dem Ausgang eines möglichen
Verfahrens, kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf
den Ruf und die Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft unterliegt im gewöhnlichen
Geschäftsverlauf derzeit und in der Zukunft
steuerlichen Betriebsprüfungen in den USA, in
Deutschland sowie in weiteren Ländern. Die
Steuerbehörden nehmen routinemäßige
Anpassungen der Steuererklärungen vor und erkennen
geltend gemachte Steuerabzüge nicht an. Sofern
angemessen, fechtet die Gesellschaft diese Anpassungen und
Nichtanerkennungen an und macht eigene Rechtsansprüche
geltend. Eine erfolgreiche Klage im Zusammenhang mit
Steuerrechtsstreitigkeiten gegen die Gesellschaft oder eine
ihrer Tochtergesellschaften könnte wesentliche
nachteilige Auswirkungen auf die
Geschäftsfähigkeit sowie auf die Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft haben.
Die deutschen Finanzbehörden haben eine
Umqualifizierung der in den Jahren 2006 bis 2013 erhaltenen
Dividenden im Zusammenhang mit Vorzugsaktien in voll
steuerpflichtige Zinszahlungen vorgenommen, was zu
zusätzlichen Steuerzahlungen im mittleren
zweistelligen Millionenbereich führen könnte.
Darüber hinaus haben die deutschen Steuerbehörden
die Steuererklärungen der Gesellschaft beanstandet und
die Auffassung vertreten, dass die Einkünfte einer der
Finanzgesellschaften der Gesellschaft für die Jahre ab
2017 der Hinzurechnungsbesteuerung (German Controlled
Foreign Corporation Taxation) unterliegen sollten, was zu
möglichen zusätzlichen Steuerzahlungen im sehr
niedrigen dreistelligen Millionenbereich führen
könnte. In beiden Fällen wird die Gesellschaft
alle geeigneten rechtlichen Schritte nutzen, um ihre
Position zu verteidigen.
Die Gesellschaft unterliegt in bestimmten
Leasingverträgen, hauptsächlich Verträge
über Immobilien, bei denen sie der Leasingnehmer ist,
Restwertgarantien in Höhe von 938.228 US$ (867.842
€). Zum 31. März 2024 überstieg der
geschätzte Marktwert der zugrundeliegenden geleasten
Vermögenswerte die Restwertgarantien, so dass die
Gesellschaft keinem Risiko im Zusammenhang mit diesen
Garantien ausgesetzt war.
Über die oben genannten Eventualverbindlichkeiten
hinaus ist der gegenwärtige geschätzte Umfang der
sonstigen bekannten einzelnen Eventualverbindlichkeiten der
Gesellschaft unbedeutend.
11. FinanzinstrumenteDie folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und
beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente der
Gesellschaft zum 31. März 2024 und zum 31. Dezember
2023:
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der Finanzinstrumentescrollen
scrollen
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der Finanzinstrumentescrollen
scrollen
(1) Zum 31. März 2024 und 31. Dezember 2023
beinhalten die sonstigen finanziellen Vermögenswerte
im Wesentlichen Leasingforderungen, Mietkautionen,
Garantien, Sicherungseinlagen, Forderungen gegen Dritte aus
dem Verkauf von Beteiligungen, Forderungen aus
Lieferantenrabatten und Schuldscheinforderungen.
Darüber hinaus enthalten die sonstigen finanziellen
Vermögenswerte im Jahr 2024 Forderungen aus
Lizenzgebühren aus einer der Beteiligungen der
Gesellschaft.
Derivative und nicht derivative Finanzinstrumente werden
entsprechend der im Folgenden beschriebenen, dreistufigen
Fair Value Hierarchie aufgeteilt. Die Aufgliederung erfolgt
basierend auf den Daten, die für die Ermittlung des
beizulegenden Zeitwerts herangezogen werden. Level 1
umfasst quotierte Marktpreise für gleichartige
Finanzinstrumente an aktiven Märkten. Level 2
beinhaltet die Nutzung von Bewertungsmodellen (d. h.
Mark-to-Model) mit Inputfaktoren, zu denen alle am Markt
direkt oder indirekt beobachtbaren Preisdaten zugeordnet
werden, die nicht quotierte Marktpreise in aktiven
Märkten darstellen. Level 3 beinhaltet die Nutzung von
Bewertungsmodellen (d. h. Mark-to-Model) mit Inputfaktoren,
zu denen alle nicht-beobachtbaren Werte gehören,
für die keine oder nur wenige Marktdaten zur
Verfügung stehen und die deshalb die Entwicklung von
unternehmenseigenen Angaben erforderlich machen. Es wird
kein beizulegender Zeitwert für Finanzinstrumente
angegeben, sofern der Buchwert, aufgrund der kurzen
Laufzeit dieser Instrumente eine angemessene Schätzung
des beizulegenden Zeitwerts darstellt. Dies gilt für
flüssige Mittel, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden, Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen gegen
konzernfremde Dritte, Forderungen gegen nahestehende
Unternehmen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie
für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber konzernfremden Dritten, Verbindlichkeiten
gegenüber nahestehenden Unternehmen, kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige
finanzielle Verbindlichkeiten. Zum 31. März 2024
beziehungsweise 31. Dezember 2023 wurden keine Transfers
zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value Hierarchie
vorgenommen. Die Gesellschaft nimmt Umgruppierungen
grundsätzlich am Ende der Berichtsperiode vor.
Derivative FinanzinstrumenteZur Steuerung der Zins- und Währungsrisiken tritt
die Gesellschaft im Rahmen der durch das Management
festgelegten Limite in verschiedene
Sicherungsgeschäfte mit Banken mit einem hohen Rating
(im Allgemeinen Investment-Grade-Status) ein. Die
Gesellschaft tätigt überwiegend
Devisentermingeschäfte. In gewissen Fällen
schließt die Gesellschaft Derivate ab, für die
kein Hedge Accounting angewandt wird, die jedoch zur
Absicherung von wirtschaftlichen Risiken genutzt werden
(economic hedges). Die Gesellschaft verwendet
Finanzinstrumente nicht für spekulative Zwecke.
Nicht-derivative FinanzinstrumenteIm Folgenden werden die wesentlichen Methoden und
Annahmen hinsichtlich der Klassifizierung und Bewertung von
nicht-derivativen Finanzinstrumenten erläutert.
Die Gesellschaft hat das Geschäftsmodell sowie das
Zahlungsstromkriterium der finanziellen Vermögenswerte
analysiert. Der Großteil der nicht-derivativen
finanziellen Vermögenswerte wird zur Vereinnahmung von
vertraglichen Cash Flows gehalten. Die Vertragsbedingungen
der finanziellen Vermögenswerte lassen den
Rückschluss zu, dass es sich bei den Cash Flows
ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen
handelt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Forderungen gegen konzernfremde Dritte
(einschließlich Forderungen im Zusammenhang mit dem
Forderungsverkaufsprogramm, siehe Anmerkung 8), Forderungen
gegen nahestehende Unternehmen und sonstige finanzielle
Vermögenswerte werden folglich zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet.
Flüssige Mittel enthalten Barmittel und
kurzfristige Finanzinvestitionen. Barmittel werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die
kurzfristigen Finanzinvestitionen sind äußerst
liquide und können leicht in einen festgelegten
Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden. Kurzfristige
Finanzinvestitionen werden erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet. Das Risiko von Wertschwankungen ist
unwesentlich.
Eigenkapitalinstrumente werden nicht zu Handelszwecken
gehalten. Beim erstmaligen Ansatz hat die Gesellschaft von
dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Änderungen des
beizulegenden Zeitwerts ausgewählter strategischer
Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral im Übrigen
Comprehensive Income (OCI) zu erfassen. Beizulegende
Zeitwerte von Eigenkapitalinstrumenten, die auf einem
aktiven Markt gehandelt werden, basieren auf den
Kursnotierungen zum Bilanzstichtag. Falls erforderlich,
zieht die Gesellschaft externe Unternehmen für die
Fair Value Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten, die als
Level 3 der Fair Value Hierarchie eingestuft sind, hinzu.
Die externe Bewertung verwendet ein Discounted-Cash Flow
Modell, das auf signifikanten, nicht beobachtbaren
Einflussfaktoren wie zum Beispiel beteiligungsspezifischen,
erwarteten Finanzdaten und einem gewichteten
durchschnittlichen Kapitalkostensatz, der die aktuelle
Markteinschätzung widerspiegelt sowie auf einer ewigen
Wachstumsrate beruht.
Der Großteil der Fremdkapitalinstrumente wird in
einem Geschäftsmodell gehalten, dessen Zielsetzung die
Vereinnahmung der vertraglich festgelegten Cash Flows und
der Verkauf von Instrumenten ist. Die marktüblichen
Anleihen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu
Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs-
und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag
darstellen. Folglich werden diese finanziellen
Vermögenswerte als erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert im OCI klassifiziert. Ein kleiner Teil der
Fremdkapitalinstrumente führt nicht zu Cash Flows, die
ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen
darstellen. Die Bewertung erfolgt daher erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert. Grundsätzlich wird die
Mehrheit dieser Fremdkapitalinstrumente auf einem aktiven
Markt gehandelt.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten werden
erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in
der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der wesentlichen
langfristigen Finanzverbindlichkeiten werden anhand
vorhandener Marktinformationen ermittelt.
Finanzverbindlichkeiten, für die Kursnotierungen
verfügbar sind, werden mit diesen Kursnotierungen
bewertet. Der beizulegende Zeitwert der anderen
langfristigen Finanzverbindlichkeiten ergibt sich als
Barwert der entsprechenden zukünftigen Cash Flows.
Für die Ermittlung dieser Barwerte werden die am
Bilanzstichtag gültigen Zinssätze und
Kreditmargen der Gesellschaft berücksichtigt.
Ausstehende variable Kaufpreiszahlungen werden mit dem
beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Schätzungen der
jeweiligen beizulegenden Zeitwerte basieren auf den
vertraglich festgelegten Einflussfaktoren, die die
künftigen Zahlungen bedingen, sowie der
Erwartungshaltung, die die Gesellschaft für diese
Werte hat. Die Gesellschaft beurteilt die
Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf die Erreichung der
festgelegten Zielgrößen und dessen Zeitpunkt.
Die getroffenen Annahmen werden in regelmäßigen
Abständen überprüft.
Verbindlichkeiten aus Put-Optionen werden zu dem Barwert
des Ausübungspreises der Option angesetzt. Der
Ausübungspreis der Option basiert auf beizulegenden
Zeitwerten und kann in bestimmten, begrenzten Fällen
einen festen Mindestpreis enthalten. Zur Schätzung
dieser beizulegenden Zeitwerte setzt die Gesellschaft den
höheren Wert aus Netto-Buchwert der Verbindlichkeit
und Gewinnmultiplikatoren an, wobei die
Gewinnmultiplikatoren auf historischen Gewinnen, dem
Entwicklungsstadium des zugrunde liegenden Geschäftes
und anderen Faktoren beruhen. Die Gesellschaft beauftragt
gelegentlich ein externes Unternehmen zur
Unterstützung bei der Bewertung von bestimmten
Put-Optionen. Die externe Bewertung unterstützt die
Gesellschaft bei der Schätzung der beizulegenden
Zeitwerte mittels einer Kombination aus Discounted-Cash
Flow und Gewinn- und/oder Umsatzmultiplikatoren. Unter
diesen begrenzten Umständen, unter denen die
Put-Option einen festen Basispreis enthalten könnte,
kann das externe Unternehmen die Gesellschaft bei der
Bewertung unterstützen, indem sie eine
Monte-Carlo-Simulationsanalyse durchführt, um den
Ausübungspreis zu simulieren. Die Verbindlichkeiten
aus Put-Optionen werden zu einem Diskontierungssatz vor
Steuern abgezinst. Dieser spiegelt die Marktbewertung des
Zinseffektes und das spezifische Risiko der Verbindlichkeit
wider. In Abhängigkeit von den Marktgegebenheiten
können die geschätzten beizulegenden Zeitwerte
der Verbindlichkeiten aus Put-Optionen schwanken und die
Discounted-Cash Flows und Gewinn- und/oder
Umsatzmultiplikatoren der finalen Kaufpreisverpflichtungen
für die Verbindlichkeit erheblich von den derzeitigen
Schätzungen abweichen. Zur Analyse der Auswirkungen
von Änderungen nicht beobachtbarer Inputfaktoren auf
die Marktbewertung von Verbindlichkeiten aus Put-Optionen
unterstellt die Gesellschaft einen Anstieg der Gewinne
(beziehungsweise gegebenenfalls des Unternehmenswerts) um
10% gegenüber der tatsächlich verwendeten
Schätzung am Berichtsstichtag. Die daraus folgende
Erhöhung der Marktbewertung um 99.149 € wird zu
der Summe der Verbindlichkeiten und zu dem
Konzern-Eigenkapital ins Verhältnis gesetzt. Diese
Analyse ergibt, dass ein Anstieg der relevanten Gewinne
(beziehungsweise gegebenenfalls des Unternehmenswerts) um
10% einen Einfluss auf die Summe der Verbindlichkeiten und
das Konzern-Eigenkapital von jeweils weniger als 1%
hätte.
Die folgende Tabelle enthält eine Überleitung
der in Level 3 eingestuften Finanzinstrumente zum 31.
März 2024 und zum 31. Dezember 2023:
Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der in Level 3 eingestuften Finanzinstrumentescrollen
scrollen
(1) Forderungen aus Lizenzgebühren aus
einer der Beteiligungen der Gesellschaft wurden früher
als nichtfinanzieller Vermögenswert ausgewiesen und
zum 31. März 2024 bereinigt.
12. Informationen zu den Segmenten und ZentralbereichenDie Geschäftssegmente der Gesellschaft ergeben sich
aus der Art, wie die Gesellschaft nach der
Zuständigkeit für Produkte und Dienstleistungen
ihre Geschäfte steuert und die Ressourcen allokiert,
und sind auf die Finanzinformationen abgestimmt, die der
verantwortlichen Unternehmensinstanz vierteljährlich
vorgelegt werden. Das Segment Care Enablement ist im
Wesentlichen mit dem Vertrieb von Produkten und Anlagen,
einschließlich Forschung und Entwicklung, Produktion,
Logistik, Vermarktung und Vertrieb sowie
unterstützende Funktionen wie Regulierungs- und
Qualitätsmanagement beschäftigt. Das Segment Care
Delivery ist in erster Linie mit der Erbringung von
Gesundheitsdienstleistungen für die Behandlung von
chronischem Nierenversagen, terminaler Niereninsuffizienz
und anderen extrakorporalen Therapien beschäftigt,
einschließlich wert- und risikobasierter
Versorgungsprogramme. Care Delivery umfasst auch das
Geschäft mit pharmazeutischen Produkten und das
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten
Beteiligungen im Zusammenhang mit dem Verkauf bestimmter
Medikamente zur Behandlung von chronischem Nierenversagen
von Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd., die in
den Kliniken der Gesellschaft für die
Gesundheitsversorgung ihrer Patient*innen eingesetzt
werden.
Das Global Medical Office der Gesellschaft, das zur
Aufgabe hat, medizinische Behandlungen und klinische
Prozesse im Unternehmen zu optimieren und sowohl Care
Delivery als auch Care Enablement unterstützt, wird
zentral verwaltet und seine Gewinne und Verluste werden den
Segmenten zugewiesen. Ebenso ordnet die Gesellschaft Kosten
zu, die in erster Linie als Gemeinkosten der
Konzernzentrale anzusehen sind, einschließlich
Buchhaltungs- und Finanzkosten sowie bestimmter Personal-,
Rechts- und IT-Kosten, da die Gesellschaft der Ansicht ist,
dass diese Kosten den Segmenten zurechenbar sind und bei
der Allokation von Ressourcen für Care Delivery und
Care Enablement verwendet werden. Diese Kosten werden zu
budgetierten Beträgen allokiert, wobei die Differenz
zwischen budgetierten und tatsächlichen Werten in den
Zentralbereichen erfasst wird. Bestimmte Kosten, die sich
hauptsächlich auf Aktionärsaktivitäten,
Managementaktivitäten, die globale interne Revision
und die Neubewertung von bestimmten Investitionen beziehen,
werden jedoch nicht einem Segment zugeordnet, sondern als
Konzernkosten ausgewiesen. Diese Aktivitäten
erfüllen nicht die Voraussetzungen für den
Ausweis als Geschäftssegment gemäß IFRS 8,
Geschäftssegmente und werden separat als
Zentralbereiche ausgewiesen (Zentralbereiche). Finanzierung
ist eine zentrale Aufgabe, die nicht dem Einfluss der
Geschäftssegmente unterliegt. Daher gehen
Zinsaufwendungen für die Finanzierung nicht in die
Zielgröße für ein Geschäftssegment
ein. Darüber hinaus gehen Steueraufwendungen nicht in
die Zielgröße für ein Geschäftssegment
ein, da diese nicht im Entscheidungsbereich der
Geschäftssegmente liegen.
Die Zielgrößen, an denen die
Geschäftssegmente vom Vorstand der persönlich
haftenden Gesellschafterin gemessen werden, sind so
gewählt, dass diese alle Erträge und Aufwendungen
beinhalten, die im Entscheidungsbereich der
Geschäftssegmente liegen. Der Vorstand der
persönlich haftenden Gesellschafterin ist davon
überzeugt, dass die dafür am besten geeigneten
Kennzahlen die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis
sind. Die Gesellschaft transferiert Produkte zwischen den
Geschäftssegmenten zum beizulegenden Zeitwert. Die
damit verbundenen internen Umsätze und Aufwendungen
sowie ein verbleibender intern erwirtschafteter Gewinn oder
Verlust für die Produkttransfers werden zunächst
innerhalb der Geschäftssegmente erfasst, im Rahmen der
Konsolidierung auf Konzernebene eliminiert und in der
Position "Eliminierungen zwischen den Segmenten"
ausgewiesen. Investitionen in die Produktion erfolgen unter
Berücksichtigung der erwarteten Nachfrage durch die
Geschäftssegmente und konsolidierter
Rentabilitätsüberlegungen.
Angaben über die Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft im 1. Quartal 2024 und 2023 nach Segmenten und
Zentralbereichen enthält die folgende Tabelle:
Informationen zu den Segmenten und Zentralbereichenscrollen
13. Wesentliche Ereignisse seit Ende des 1. Quartals 2024Im April 2024 unterzeichnete die Gesellschaft mehrere
virtuelle Stromabnahmeverträge (vPPAs) mit Wind- und
Solarenergie-Projektentwicklern in Deutschland und den USA
mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren. Die deutschen
vPPA-Verträge wurden mit zwei Entwicklern für
eine erwartete jährliche Gesamtstromproduktion von 124
GWh unterzeichnet, was etwa 75% des derzeitigen
Stromverbrauchs der Gesellschaft in der EU entspricht. Der
vPPA-Vertrag für die USA wurde mit einem
Projektentwickler abgeschlossen. Die prognostizierte
jährliche Stromproduktion beläuft sich auf 458
GWh/Jahr, was etwa 60% des derzeitigen Stromverbrauchs der
Gesellschaft in den USA entspricht. Die Wind- und
Solarparks sollen 2024 und 2025 in Betrieb genommen werden.
Alle Verträge sind als Verträge ohne physische
Lieferung des erzeugten Stroms konzipiert und sehen die
Lieferung von Energieattribut-Zertifikaten vor, die in den
USA und Deutschland gemeinhin als Zertifikate für
erneuerbare Energien beziehungsweise Herkunftsnachweise
bekannt sind. Alle Verträge werden als physische
Basisverträge für den Kauf der Zertifikate und
als trennbare eingebettete Stromswaps analysiert, wobei ein
fester Preis für den erzeugten Strom gezahlt und ein
variabler Spot-Energiepreis in den jeweiligen Regionen
erhalten wird. Die Basisverträge erfüllen die
Kriterien des Eigenverbrauchs gemäß IFRS 9,
Finanzinstrumente (IFRS 9). Die in den vPPAs eingebetteten
Derivate werden separat erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert erfasst. Aufgrund des volatilen Charakters solcher
Instrumente, die als spekulativ angesehen werden
können, ist es schwierig, genau vorherzusagen, welche
Auswirkungen die Volatilität der nicht beobachtbaren
Parameter, wie zum Beispiel Änderungen der erwarteten
Energiepreise oder Produktionsmengen, auf die Bewertung
solcher Instrumente in der Zukunft haben könnte. Die
geschätzten beizulegenden Zeitwerte dieser derivativen
Instrumente können von Quartal zu Quartal erheblich
schwanken, und der Preis, zu dem diese Derivate
letztendlich abgerechnet werden, kann je nach
Marktbedingungen erheblich von den aktuellen
Schätzungen der Gesellschaft abweichen.
Seit Ende des 1. Quartals 2024 sind keine weiteren
wesentlichen Ereignisse eingetreten, die die ausgewiesenen
Kennzahlen und Geschäftsergebnisse in irgendeiner Form
nennenswert beeinflussen. Abgesehen von der Bekanntmachung
der Gesellschaft vom 13. März 2024 über die
Ernennung von Jörg Häring zum neuen Mitglied des
Vorstands für Recht, Compliance und Personal und zum
Arbeitsdirektor, jeweils zum 1. Juni 2024, sind derzeit
keine wesentlichen Veränderungen in der Struktur,
Verwaltung oder Rechtsform der Gesellschaft oder im
Personalbereich vorgesehen.
Prüferische DurchsichtDer Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2024 und
der Zwischenlagebericht für das 1. Quartal 2024 wurden
weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht
durch den Abschlussprüfer unterzogen.
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