Ad-hoc | 23 November 1999 00:38
Ad hoc-Service: Fresenius AG
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Vergleichszahlung der Tochtergesellschaft Fresenius Medical Care
hat keinen Einfluß auf das Konzern-Ergebnis der Fresenius AG
Fresenius Medical Care und die US-Regierung haben eine vorläufige
Vereinbarung getroffen über die Untersuchung von
Geschäftspraktiken der National Medical Care, Inc. (NMC) durch
das OIG (Office of the Inspector General of the US Department of
Health and Human Services), die sich auf die Zeit vor der
Übernahme von NMC und der Gründung von Fresenius Medical Care
bezog. Derzeit wird über die abschließende Vereinbarung
verhandelt.
Der durch die Vereinbarung entstandene außerordentliche Aufwand
bei Fresenius Medical Care wird das Konzern-Ergebnis der
Fresenius AG nicht beeinflussen. Gründe hierfür sind
Rückstellungen sowie der erstmalige Ansatz im Saldo aktiver
latenter Steuern in der Bilanz als aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten.
Fresenius Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Bad Homburg v.d.H., 22. November 1999
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