![]() Fresenius SE & Co. KGaABad Homburg v. d. HöheKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzern-LageberichtFresenius leistete während der Covid-19-Pandemie weltweit viele wichtige Beiträge zur hochwertigen und bezahlbaren medizinischen Versorgung. Damit stehen wir an der Seite unserer Patientinnen und Patienten - und werden unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Fresenius hat sich im Jahr 2020 wirtschaftlich robust und widerstandsfähig gezeigt. GRUNDLAGEN DES KONZERNS GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern in der Rechtsform einer SE & Co. KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien). Wir bieten Produkte und Dienstleistungen für die Dialyse, das Krankenhaus und die ambulante medizinische Versorgung an. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Trägerschaft von Krankenhäusern. Zudem realisieren wir weltweit Projekte und erbringen Dienstleistungen für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen. ![]() Geführt von der Fresenius SE & Co. KGaA als operativ tätiger Muttergesellschaft betreiben vier rechtlich selbstständige Unternehmensbereiche (Segmente) das operative Geschäft. Sie sind in Regionen organisiert und dezentral aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Änderung des Geschäftsmodells des Konzerns.
Fresenius unterhält ein internationales Vertriebsnetz und betreibt mehr als 90 Produktionsstätten. Die größten davon befinden sich in den USA, in China, Japan, Deutschland und Schweden. WESENTLICHE ABSATZMÄRKTE UND WETTBEWERBSPOSITION Fresenius ist in mehr als 90 Ländern mit Tochtergesellschaften aktiv. Hauptabsatzmärkte sind Europa mit 44 % und Nordamerika mit 41 % des Umsatzes. Fresenius Medical Care ist der weltweite Marktführer sowohl bei Dialysedienstleistungen - mit einem Marktanteil von etwa 9 %, gemessen an der Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten - als auch bei Dialyseprodukten mit einem weltweiten Marktanteil von rund 35%. Fresenius Kabi zählt in großen Teilen seines Produktportfolios zu den führenden Unternehmen in Europa und hält in den Wachstumsmärkten Asien-Pazifik und Lateinamerika bedeutende Marktanteile. In den USA ist Fresenius Kabi einer der führenden Anbieter generischer I.V.-Arzneimittel. Weitere Informationen zur Marktstellung von Fresenius Kabi enthält die Marktbeschreibung auf Seite 57 f. Fresenius Helios ist Europas führender privater Krankenhausbetreiber. Helios Deutschland und Helios Spanien sind in ihren jeweiligen Heimatmärkten die größten privaten Krankenhausbetreiber. Fresenius Vamed ist ein weltweit tätiges Unternehmen, das keine unmittelbaren Wettbewerber hat, die ein vergleichbar umfassendes Portfolio von Projekten, Dienstleistungen und Gesamtbetriebsführungen über den gesamten Lebenszyklus von Gesundheitseinrichtungen abdecken. In Zentraleuropa zählt das Unternehmen zu den führenden privaten Anbietern von Rehabilitationsleistungen. Insofern verfügt Fresenius Vamed über ein Alleinstellungsmerkmal. Je nach Geschäftsbereich konkurriert das Unternehmen daher mit international tätigen Konzernen und Konsortien ebenso wie mit lokalen Anbietern. EXTERNE EINFLUSSFAKTOREN Die Covid-19-Pandemie hat einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Fresenius-Konzerns. Unsere besondere Verantwortung als Teil des Gesundheitssystems haben wir auch unter den schwierigen Umständen der Covid-19-Pandemie gezeigt. Mit unseren Produkten, Dienstleistungen und Therapien haben wir weltweit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie geleistet. Trotz teilweiser staatlicher Kompensationen hatte Covid-19 insbesondere aufgrund behördlich verordneter Einschränkungen in vielen wichtigen Märkten des Konzerns insgesamt einen negativen Effekt auf die Geschäftsjahreszahlen 2020. Trotzdem ist Fresenius wirtschaftlich robust durch die Covid-19-Pandemie gekommen. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die Geschäftsentwicklung unseres Unternehmens vergleichsweise stabil und weitgehend unabhängig von Wirtschaftszyklen ist. Die Diversifikation in vier Unternehmensbereiche und unsere globale Ausrichtung verleihen dem Konzern zusätzliche Stabilität. Über unsere Märkte berichten wir auf den Seiten 55 ff. Über den Einfluss der Covid-19-Pandemie auf den Geschäftsverlauf bzw. auf geänderte Vergütungspraktiken im Krankenhausgeschäft berichten wir auf den Seiten 58 ff. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das operative Geschäft des Fresenius-Konzerns blieben 2020 im Wesentlichen unverändert. Schwankende Währungsrelationen, vor allem zwischen Euro und US-Dollar, führen zu Währungsumrechnungseffekten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz. Der Euro lag im Jahresdurchschnitt mit 1,14 US-Dollar über dem Niveau des Vorjahres von 1,12. Dies wirkte sich negativ auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 aus. Zudem ergaben sich im Geschäftsjahr 2020 negative Währungsumrechnungseffekte aus der Abwertung lateinamerikanischer Währungen, insbesondere des argentinischen Peso und des brasilianischen Real gegenüber dem Euro. Aufgrund des gesamtwirtschaftlichen Abschwungs in mehreren Staaten der Region Lateinamerika und des daraus resultierenden Anstiegs der Risikoprämien erfolgte eine Wertminderung (Impairment), die den Firmenwert und die Markennamen im Segment Lateinamerika von Fresenius Medical Care betrifft. Insbesondere aufgrund der veränderten Stichtagsrelation von 1,12 US-Dollar zum 31. Dezember 2019 auf 1,23 US-Dollar zum 31. Dezember 2020 fiel die Bilanzsumme um 1 % (stieg währungsbereinigt: 5 %). Der Fresenius-Konzern war im Berichtsjahr in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert, die sich aus seiner Geschäftstätigkeit ergeben. Obwohl sich deren Ausgang nicht vorhersagen lässt, erwarten wir aus den anhängigen Verfahren keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Weitere Angaben zu rechtlichen Angelegenheiten finden Sie auf den Seiten 278 bis 286 im Konzern-Anhang. Wir beobachten und bewerten länderspezifische, politische, rechtliche und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgfältig hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit. Dies gilt auch für die möglichen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, die sich aus dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ergeben. Wir erwarten daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf unser Geschäft. LEITUNG UND KONTROLLE Die Rechtsform der KGaA sieht folgende Organe der Gesellschaft vor: die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und die persönlich haftende Gesellschafterin, die Fresenius Management SE. An der Fresenius Management SE hält die Else Kröner-Fresenius-Stiftung 100%. Die KGaA hat ein duales Führungssystem, in dem Leitung und Kontrolle strikt voneinander getrennt sind. Die persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch ihren Vorstand, führt die Geschäfte der KGaA und vertritt diese gegenüber Dritten. Der Vorstand besteht grundsätzlich aus sieben Mitgliedern. Entsprechend der Geschäftsordnung des Vorstands sind diese Mitglieder für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche selbst, für die Geschäftsleitung des Konzerns jedoch gemeinsam verantwortlich. Neben der Fresenius SE & Co. KGaA hat die Fresenius Management SE einen eigenen Aufsichtsrat. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat der Fresenius Management SE regelmäßig Bericht zu erstatten, insbesondere über Geschäftspolitik und Strategien. Des Weiteren berichtet er pflichtgemäß über die Rentabilität des Geschäfts, den laufenden Geschäftsbetrieb und alle sonstigen Geschäfte, die für die Rentabilität und Liquidität von erheblicher Bedeutung sein können. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE berät und überwacht zudem den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er darf grundsätzlich keine Geschäftsführungsfunktion ausüben. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht jedoch vor, dass dieser bestimmte Geschäfte nicht ohne Zustimmung des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE vornehmen darf. Laut Artikel 39 der SE-Verordnung bestellt der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE den Vorstand und beruft ihn ab. Nach der Satzung der Fresenius Management SE kann er auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA berät und überwacht die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin, prüft und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss und nimmt die sonstigen durch Gesetz und Satzung ihm zugewiesenen Aufgaben wahr. Er ist in Strategie und Planung eingebunden sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen. Dem Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA gehören jeweils sechs Vertreter der Anteilseigner und der Belegschaft an. Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats der Fresenius SE& Co. KGaA schlägt Vertreter der Anteilseigner vor. Er orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Wahl selbst erfolgt durch die Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA. Der Europäische Betriebsrat wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA. Der Aufsichtsrat tritt mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr zusammen. Er bildet aus seinem Kreis zwei ständige Ausschüsse: den Prüfungsausschuss mit fünf und den Nominierungsausschuss mit drei Mitgliedern. Alle sind auf Seite 322 des Konzernabschlusses aufgeführt. Die Arbeitsweisen der Ausschüsse des Aufsichtsrats werden in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB auf den Seiten 189f. des Geschäftsberichts erläutert. Diese Erklärung findet sich auch auf der Website www.fresenius.de/corporate-governance. Die Seiten 198 ff. des Geschäftsberichts behandeln das Vergütungssystem. Dort weisen wir individuell aus, welche Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat der Fresenius Management SE sowie der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA erhalten. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Konzern-Lageberichts. KAPITALIEN, AKTIONÄRE, SATZUNGSBESTIMMUNGEN Das Grundkapital der Fresenius SE& Co. KGaA bestand zum 31. Dezember 2020 aus 557.540.909 Stammaktien (31. Dezember 2019: 557.379.979). Die Fresenius-Aktien sind Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Auf jede Stückaktie entfällt ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00 €. Die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre regelt das Aktiengesetz. Die Fresenius Management SE als persönlich haftende Gesellschafterin ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA ermächtigt, das Grundkapital der Fresenius SE & Co. KGaA bis zum 17. Mai 2023 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu 125 Mio € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionärinnen und Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. In bestimmten Fällen kann das Bezugsrecht jedoch ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bestehen laut Satzung vom 28. August 2020 folgende Bedingte Kapitalien:
Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 17. Mai 2023 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden. Sie ist darüber hinaus ermächtigt, beim Erwerb eigener Aktien Eigenkapitalderivate mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts einzusetzen. Zum 31. Dezember 2020 hat sie von diesen Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht. Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad Homburg, Deutschland, als größter Aktionär hat der Gesellschaft am 22. Dezember 2020 mitgeteilt, dass sie 148.685.702 Stammaktien der Fresenius SE & Co. KGaA hält. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 26,7 % zum 31. Dezember 2020. Änderungen der Satzung erfolgen gemäß § 278 Abs. 3 und § 179 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 17 Abs.3 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen, bedürfen Satzungsänderungen der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Gemäß § 285 Abs.2 Satz 1 AktG bedürfen Satzungsänderungen darüber hinaus der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Fresenius Management SE. Die Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA befugt den Aufsichtsrat, die Satzung, soweit es ihre Fassung betrifft, ohne Beschluss der Hauptversammlung zu ändern. Ein Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots hätte unter Umständen Auswirkungen auf unsere wesentlichen langfristigen Finanzierungsverträge, die marktübliche Change-of-Control-Klauseln enthalten. Diesen Klauseln zufolge können Gläubiger bei Eintritt eines Kontrollwechsels die vorzeitige Rückzahlung der ausstehenden Beträge verlangen. Bei einem Großteil unserer Finanzierungen - insbesondere bei den an den Kapitalmärkten platzierten Anleihen - muss der Kontrollwechsel allerdings mit der Zurückziehung oder einer Herabstufung des Ratings der Gesellschaft oder der entsprechenden Finanzierungsinstrumente verbunden sein. STRATEGIE UND ZIELE Der demografische Wandel stellt unsere Gesellschaft vor grundlegende Herausforderungen. Die Menschen weltweit leben nicht nur länger, auch das Tempo der Bevölkerungsalterung nimmt deutlich zu. So stehen Länder auf der ganzen Welt vor großen Herausforderungen in Bezug auf ihre Sozial- und Gesundheitssysteme. Mit zunehmender Alterung der weltweiten Bevölkerung werden auch chronisch kranke und schwer kranke Patientinnen und Patienten zu einer großen globalen Herausforderung im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens. 1Ein längeres Leben bietet aber auch Chancen für Menschen und Gesellschaft. Inwieweit diese Chancen genutzt werden können, hängt stark von einem Faktor ab: der Gesundheit. Unser Ziel ist es, die Position von Fresenius als ein global führender Anbieter von Produkten, Dienstleistungen und Therapien für schwer und chronisch kranke Menschen auszubauen. Im Einklang mit unserem Unternehmenszweck „Forward thinking healthcare to improve the quality of life of patients" entwickelt Fresenius innovative, bezahlbare und profitable Lösungen für die Megatrends Gesundheit und Demografie. Unsere Mission ist es, immer bessere Medizin und bessere Gesundheitsdienstleistungen für immer mehr Menschen zu bieten. Jede unternehmerische Entscheidung von Fresenius orientiert sich am Wohl der Patientinnen und Patienten. Ihre Lebensqualität steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Gleichzeitig wollen wir profitabel wachsen und unser Kapital effizient einsetzen. Wir haben uns klare Mittelfristziele gesteckt. Diese sehen vor, dass basierend auf den Finanzkennzahlen 2019 das durchschnittliche jährliche (CAGR) organische Umsatzwachstum für den Zeitraum 2020 bis 2023 in einer Bandbreite von 4 bis 7 % liegen soll. Das Konzernergebnis 2, 3soll im Zeitraum 2020 bis 2023 organisch mit einem CAGR in einer Bandbreite von 5 bis 9% wachsen. Wir erwarten, dass kleine und mittlere Akquisitionen den CAGR für den Konzernumsatz und das Konzernergebnis zusätzlich um jeweils etwa 1 Prozentpunkt erhöhen werden. Wirtschaftlicher Erfolg ist für Fresenius jedoch kein Selbstzweck, sondern ermöglicht es uns, weiterhin in bessere Medizin zu investieren. Unserer besonderen Verantwortung als Teil des Gesundheitssystems werden wir auch unter den schwierigen Umständen der aktuellen Covid-19-Pandemie gerecht. Mit unseren Produkten, Dienstleistungen und Therapien haben wir weltweit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie geleistet. So haben beispielsweise unsere Dialysekliniken und Krankenhäuser umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um eine möglichst durchgängig reibungslose Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Bei Arzneimitteln, die im Rahmen von Covid-19-Behandlungen eingesetzt werden, haben wir uns selbst verpflichtet, die Preise stabil zu halten - trotz einer deutlich gestiegenen Nachfrage. Eine Anpassung unserer Strategie und Ziele aufgrund der Covid-19-Pandemie ist aus unserer Sicht nicht erforderlich. Vielmehr sehen wir uns dank unserer robusten wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2020 in unserer Strategie bestätigt. Die Umsetzung einiger strategischer Ziele, wie der weitere Ausbau digitaler Angebote, wird durch Covid-19 sogar beschleunigt. So war es beispielsweise eine besondere Sorge von Patientinnen und Patienten, sich während der Pandemie im Krankenhaus zu infizieren. Durch vielseitige digitale Lösungen für Patientinnen und Patienten konnten wir diese und weitere Sorgen adressieren (siehe auch gesonderter Nichtfinanzieller Konzernbericht 4auf den Seiten 113 ff.).
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WHO 2018: „Aging and health" UNSERE STRATEGISCHE AUSRICHTUNG Fresenius hält ein diversifiziertes Portfolio von Geschäftsbereichen in der Gesundheitsversorgung. Mit unseren vier Unternehmensbereichen konzentrieren wir uns auf eine definierte Anzahl von Gesundheitsfeldern. Wir entwickeln unsere Unternehmensbereiche kontinuierlich weiter und streben führende Positionen in den jeweiligen Gesundheitsmärkten und -segmenten an. Fresenius hat strategische Prioritäten definiert, um sein Ziel zu erreichen, die Position des Unternehmens als weltweit führender Anbieter von Produkten, Dienstleistungen und Therapien für schwer und chronisch kranke Patientinnen und Patienten zu stärken:
![]() UNSERE KERNKOMPETENZEN QUALITÄT Alle Geschäftsfelder tragen insgesamt zur Steigerung von Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung bei. Für Fresenius Medical Care bedeutet Gesundheit der Patientinnen und Patienten sowie Produktsicherheit, dass ein sicheres Umfeld in den Kliniken geschaffen wird. Die Qualität und Sicherheit der Produkte und Dienstleistungen betrachtet Fresenius Medical Care als Basis des Unternehmenserfolgs. Die Unternehmensphilosophie von Fresenius Kabi „Caring for Life" formuliert den Anspruch des Unternehmens, die Lebensqualität seiner Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Qualität und Sicherheit der Produkte und Dienstleistungen ist daher für Fresenius Kabi von herausragender Bedeutung. Die Krankenhäuser von Fresenius Helios zeichnen sich durch einen hohen Anspruch an Behandlungsqualität, Hygienestandards, Patientensicherheit und Qualität der Pflege aus. Fresenius Vamed richtet Qualitätsprozesse nach klar definierten und allgemein etablierten Standards aus. INNOVATION Fresenius hat das Ziel, die starke Position im Technologiebereich, die Kompetenz und Qualität in der Behandlung von Patientinnen und Patienten und die kosteneffektiven Herstellungsprozesse weiter auszubauen. Wir wollen Produkte und Systeme entwickeln, die sicherer und anwendungsfreundlicher sind und sich den Bedürfnissen der Menschen individuell anpassen lassen. Mit noch wirksameren Produkten und Behandlungsmethoden wollen wir weiterhin unserem Anspruch gerecht werden, Spitzenmedizin für schwer und chronisch Kranke anzubieten. Hierbei spielt die Digitalisierung eine zunehmend wichtige Rolle - sei es in Gesundheitseinrichtungen oder in der Produktion. Sie treibt innovative Technologien und Behandlungskonzepte voran und kann zur Lösung zahlreicher Herausforderungen im Gesundheitswesen beitragen (siehe auch gesonderter Nichtfinanzieller Konzernbericht Seite 125 ff.). Bei Fresenius Medical Care wollen wir uns darauf konzentrieren, mithilfe einer gesamtheitlichen Nierentherapie chronisch und schwer kranken Patientinnen und Patienten eine lebenswerte Zukunft zu bieten. Im Jahr 2020 konnte Fresenius Medical Care seine Position in der Akutdialyse stärken. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat Novalung®, ein Herz- und Lungenunterstützungssystem zur Behandlung von akutem Lungen- und Herz-Lungen-Versagen, zugelassen. Fresenius Medical Care ist auch bestrebt, kontinuierlich neue wertschöpfende Technologien und Ansätze zu identifizieren, z. B. durch Fresenius Medical Care Ventures. Fresenius Kabi konzentriert seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf Produkte für die Therapie und Versorgung von kritisch und chronisch kranken Patientinnen und Patienten. Mit unseren Produkten wollen wir den medizinischen Fortschritt in der Akut- und Post-Akut-Versorgung unterstützen und die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten verbessern. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass immer mehr Menschen weltweit Zugang zu qualitativ hochwertigen und modernen Therapien erhalten. Unsere Entwicklungskompetenz umfasst alle relevanten Komponenten wie Arzneimittelrohstoffe, pharmazeutische Formulierungen, Primärverpackungen, medizinische Technologien für die Applikation von Arzneimitteln und Infusionen sowie die Produktionstechnologie. Im Bereich der Biosimilars haben wir uns auf die Entwicklung von Produkten zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen und Onkologie spezialisiert, um noch mehr Patientinnen und Patienten bezahlbare Therapien zugänglich zu machen. Alle Entwicklungsprojekte konnten wir im Berichtsjahr erfolgreich weiterführen. Obwohl einige Aktivitäten - wie die Zusammenarbeit mit internen und externen Stakeholdern - aufgrund der Covid-19-Pandemie nur virtuell stattfinden konnten, kam es zu keinen relevanten Verzögerungen in unseren Entwicklungsprojekten. Fresenius Helios fördert den Wissensaustausch innerhalb des internationalen Krankenhausnetzwerks und nutzt Innovationen, um die besten Gesundheitsdienstleistungen und Therapien für Patientinnen und Patienten zu entwickeln. Um die Digitalisierung umfassend voranzutreiben, fokussiert sich das Unternehmen auf den weiteren Ausbau der IT-Infrastruktur in den Krankenhäusern und das Online-Patientenportal, das unsere Patientinnen und Patienten vor, während und nach ihrem Krankenhausaufenthalt begleitet. Helios hat sich in Deutschland das Ziel gesetzt, bis Ende 2022 in der digitalen Patientenakte zusätzliche medizinische Daten wie die Pflegedokumentation und die Medikation für alle Kliniken zur Verfügung zu stellen und das Online-Patientenportal für alle Kliniken einzuführen (siehe auch gesonderter Nichtfinanzieller Konzernbericht Seite 125 ff.). Ferner fokussiert sich Fresenius Helios auf Gesundheits-Apps für chronisch kranke Patientinnen und Patienten. Aufgrund der Covid-19-Pandemie werden zunehmend telemedizinische Anwendungen nachgefragt. Ziel ist es, diesen Service in den Gesundheitseinrichtungen von Fresenius Helios weiter auszubauen. So können bereits heute alle Gesundheitsreinrichtungen von Helios Beratungsgespräche über Video technisch einrichten. Einige der Krankenhäuser bieten solche Videokonsultationen bereits regelmäßig an (siehe gesonderter Nichtfinanzieller Konzernbericht Seite 127 ff.). Darüber hinaus treibt Fresenius Helios Initiativen im Bereich der Arbeitsmedizin für Angestellte von Unternehmen sowie Präventionsprogramme voran. Fresenius Vamed strebt an, weitere Projekte zur integrierten Gesundheitsversorgung zu realisieren und Gesundheitssysteme somit noch wirksamer zu unterstützen. Darüber hinaus tragen modernste Standards in der Errichtung von Gesundheitseinrichtungen, neue Konzepte der Betriebsführung durch Anwendung innovativer Technologien und Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung sowie zur Entlastung der medizinischen Fachkräfte bei. STEIGERUNG DER PROFITABILITÄT Unser Ziel ist es, die Profitabilität und Kapitaleffizienz des Konzerns kontinuierlich zu erhöhen. So sehen unsere finanziellen Mittelfristziele vor, dass wir über die nächsten Jahre das Konzernergebnis 1, 2 stärker als den Umsatz steigern (siehe Seite 85). Um die Kosten zu senken, werden wir insbesondere die Effizienz in der Produktion steigern, Skaleneffekte nutzen, unsere Marketing- und Vertriebsinfrastruktur besser auslasten und die Kosten strenger kontrollieren. Ferner fördern wir die konzerninterne Zusammenarbeit und identifizieren kontinuierlich Maßnahmen, die unser Portfolio optimieren und Fresenius noch effizienter machen. Im Verwaltungsbereich konnten zentrale Prozesse unter Einsatz digitaler Technologien beschleunigt und effizienter gestaltet werden. Unser Fokus auf den operativen Cashflow mit einem effizienten Working-Capital-Management soll den Investitionsspielraum von Fresenius erweitern und die Bilanzrelationen verbessern. Darüber hinaus wollen wir die gewichteten Kapitalkosten (WACC) optimieren. Dazu setzen wir gezielt auf einen ausgewogenen Mix aus Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen. Unter aktuellen Kapitalmarktverhältnissen optimieren wir unsere Kapitalkosten, wenn die Kennziffer Netto-Finanzverbindlichkeiten/EBITDA 3 zwischen 3,0x und 3,5x liegt. AUSBAU DER WELTWEITEN PRÄSENZ Ziel von Fresenius ist es, seine Stellung als ein international führender Anbieter von Produkten, Dienstleistungen und Therapien für den Gesundheitssektor langfristig zu sichern und auszubauen. Darum und um unser Geschäft geografisch zu erweitern, planen wir, nicht nur organisch zu wachsen, sondern auch selektiv kleine bis mittlere Akquisitionen zu tätigen. Diese sollen unser bestehendes Portfolio ergänzen. Wir sind stets auf der Suche nach neuen, attraktiven Wachstumschancen sowohl in Entwicklungs- als auch in Schwellenländern. Unser Ziel ist es, unsere Aktivitäten in diesen Regionen zu verstärken und sukzessive weitere Produkte aus unserem Portfolio in diese Märkte einzuführen. In der Dialyse ist Fresenius Medical Care weltweit führend. Insbesondere in den USA hat das Unternehmen eine starke Marktstellung inne. Zukünftige Chancen in der Dialyse ergeben sich aus dem weiteren Ausbau von Dialysedienstleistungen und -produkten weltweit. Fresenius Kabi ist in Europa und in Lateinamerika führend in der Infusionstherapie. In der Ernährungstherapie ist Fresenius Kabi in Europa sowie in den wichtigsten Ländern der Region Asien-Pazifik (inklusive China) Marktführer; in Lateinamerika zählt das Unternehmen zu den drei stärksten Anbietern von klinischer Ernährung. Im Bereich I.V.-Arzneimittel gehört Fresenius Kabi zu den führenden Unternehmen im US-amerikanischen Markt. Im Produktsegment Biosimilars hat Fresenius Kabi in 2019 mit dem ersten Biosimilars-Produkt Idacio die Einführung in Europa begonnen. Im Berichtsjahr wurde Idacio in mehreren Ländern Europas eingeführt und hat Marktzulassungen für einzelne Länder in Lateinamerika und Asien-Pazifik, Israel sowie in Kanada erhalten. Im Bereich der Transfusionstechnologie gehört das Unternehmen zu den führenden Anbietern. Fresenius Kabi plant, Produkte aus der bestehenden Palette neben den USA vor allem in seinen weiteren Wachstumsmärkten einzuführen. In den Bereichen I.V.-Arzneimittel, Infusions- und Ernährungstherapien, Biosimilars sowie Medizintechnik/Transfusionstechnologie will Fresenius Kabi seine Marktanteile mit neuen Produkten erweitern. Fresenius Helios ist mit 89 Krankenhäusern nahezu flächendeckend in Deutschland vertreten. Dadurch kann das Unternehmen neue Versorgungsmodelle entwickeln. Um von dem Trend zur ambulanten Behandlung zu profitieren, baut Helios Deutschland ambulante Angebote aus. Für Helios Spanien ergeben sich Wachstumspotenziale aus der Erweiterung und dem Neubau von Krankenhäusern sowie der weiteren Konsolidierung im stark fragmentierten privaten Krankenhausmarkt Spaniens. Helios nutzt Chancen, die sich aus der Realisierung länderübergreifender Synergien ergeben, beispielsweise durch die Zusammenarbeit im Einkauf und bei Labordienstleistungen. Ferner schafft der grenzüberschreitende Erfahrungs- und Wissensaustausch Voraussetzungen für die weitere Internationalisierung unseres Krankenhausgeschäfts. Fresenius Vamed plant, seine Position als weltweit tätiger Spezialist im Bereich Projekte und Dienstleistungen für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen weiter auszubauen. In Zentraleuropa zählt das Unternehmen zu den führenden Anbietern von Rehabilitationsleistungen. Fresenius Vamed vertieft die Zusammenarbeit mit Fresenius Helios, etwa bei technischen Dienstleistungen oder im Einkauf, wo beide Unternehmen bei ausgewählten Produkten kooperieren. Angaben zu Marktpositionen gemäß eigenen Erhebungen
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Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt BESCHÄFTIGTE Das Engagement unserer mehr als 311.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit ist der Schlüssel zum Erfolg und zum nachhaltigen Wachstum von Fresenius. Wir glauben fest an eine Kultur der Vielfalt, denn wir sind überzeugt, dass unterschiedliche Perspektiven, Meinungen, Erfahrungen und Werte es Fresenius ermöglichen, als globales Gesundheitsunternehmen weiter erfolgreich zu wachsen. Um die anstehenden Herausforderungen zu meistern und das Wachstum unseres Unternehmens voranzutreiben, ist es entscheidend, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Wir nehmen regelmäßig an Recruiting-Events und Karrieremessen teil, um neue Talente zu gewinnen, und laden unser Management ein, zukünftige Beschäftigte beim „Meet the Board" zu treffen. Wir versuchen nicht nur, neue Talente zu gewinnen, sondern wir wollen auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten, an uns binden und weiterentwickeln. Um unseren Bedarf an hoch qualifizierten Beschäftigten langfristig zu decken, haben wir eine Vielzahl flexibler Arbeitszeitmodelle und Anreizprogramme aufgelegt. Darüber hinaus bieten wir unseren Beschäftigten Möglichkeiten, ihre Karriere in einem internationalen und dynamischen Umfeld zu entwickeln. UNTERNEHMENSSTEUERUNG Der Vorstand trifft die operativen und strategischen Managemententscheidungen auf Grundlage unserer konzernweit verwendeten Leistungsindikatoren für Wachstum, Profitabilität, Liquidität, Kapitaleffizienz und Kapitalmanagement. Die für uns bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind nachfolgend erläutert und im Finanzglossar auf den Seiten 326 bis 328 definiert. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 haben sich keine Veränderungen der finanziellen Leistungsindikatoren ergeben. Aufgrund von Covid-19 ergaben sich ebenfalls keine Veränderungen der finanziellen Leistungsindikatoren des Fresenius-Konzerns. Die Zielgrößen für die finanziellen Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2021 des Konzerns und der Unternehmensbereiche sind dem Prognosebericht auf den Seiten 85 f. zu entnehmen. FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN ![]() WACHSTUM Im Rahmen unserer Wachstumsstrategie ist die währungsbereinigte Umsatzentwicklung auf Konzernebene und in den Unternehmensbereichen, insbesondere das organische Umsatzwachstum, von zentraler Bedeutung. Fresenius hat sich mittelfristige Wachstumsziele gesetzt. Basierend auf den Finanzkennzahlen 2019, soll das durchschnittliche jährliche organische Konzern-Umsatzwachstum (CAGR) für den Zeitraum 2020 bis 2023 in einer Bandbreite von 4 bis 7 % liegen. Fresenius erwartet, dass kleine und mittlere Akquisitionen den CAGR zusätzlich um etwa 1 Prozentpunkt erhöhen werden (siehe Prognosebericht, Seite 85). PROFITABILITÄT Die Ertragskraft der Segmente messen wir mit dem Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) und dem währungsbereinigten EBIT-Wachstum. Auf der Ebene des Konzerns verwenden wir hierzu primär das Konzernergebnis bzw. das währungsbereinigte Wachstum des Konzernergebnisses. Um die operative Leistung über mehrere Perioden hinweg besser vergleichen zu können, werden die Ergebnisgrößen gegebenenfalls um Sondereinflüsse bereinigt. Fresenius hat sich mittelfristige Wachstumsziele gesetzt. Basierend auf den Finanzkennzahlen 2019, soll das durchschnittliche jährliche organische Konzern-Ergebniswachstum 1, 2(CAGR) für den Zeitraum 2020 bis 2023 in einer Bandbreite von 5 bis 9% liegen. Fresenius erwartet, dass kleine und mittlere Akquisitionen den CAGR zusätzlich um etwa 1 Prozentpunkt erhöhen werden (siehe Prognosebericht, Seite 85).
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Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt LIQUIDITÄT Als wesentliche Liquiditätskennzahl verwenden wir auf Konzernebene die Cashflow-Marge (siehe Prognosebericht, Seite 86 f.). Um die Beiträge unserer Unternehmensbereiche zum operativen Cashflow weiter zu analysieren und zu optimieren, nutzen wir ferner die ergänzenden Kennzahlen DSO 1 (Days Sales Outstanding/Forderungslaufzeit) und SOI 1(Scope of Inventory/Vorratsreichweite). Sie zeigen den Forderungs- bzw. Vorratsbestand im Verhältnis zum Umsatz bzw. zu den Kosten der umgesetzten Leistungen des vergangenen Berichtszeitraums. Nähere Informationen zu unserem Cash-Management-System finden Sie im Risikobericht auf den Seiten 98 ff. KAPITALEFFIZIENZ Mit dem Kapital, das Aktionärinnen und Aktionäre und Fremdkapitalgebende uns zur Verfügung stellen, wirtschaften wir so profitabel und effizient wie möglich. Um dies zu steuern, ermitteln wir vorrangig die Kapitalrendite (Return on Invested Capital, ROIC)2 und die Rendite des betriebsnotwendigen Vermögens (Return on Operating Assets, ROOA) 2(siehe Prognosebericht, Seite 87). Eine Übersicht der Renditekennzahlen nach Unternehmensbereichen finden Sie im Konzern-Lagebericht auf Seite 79. KAPITALMANAGEMENT Als zentrale Messgröße zur Steuerung der Kapitalstruktur verwenden wir den Quotienten aus den Netto-Finanzverbindlichkeiten und dem EBITDA. Diese Kennzahl zeigt an, inwieweit ein Unternehmen in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Unsere Unternehmensbereiche halten in der Regel führende Positionen in wachsenden, größtenteils nichtzyklischen Märkten. Sie generieren überwiegend stabile, planbare Cashflows, da unsere Kunden mehrheitlich über eine hohe Kreditqualität verfügen. Daher kann sich Fresenius nach Einschätzung des Managements stärker über Fremdkapital finanzieren als Unternehmen anderer Branchen. Der selbstgesetzte Zielkorridor für den Verschuldungsgrad liegt bei 3,0 x bis 3,5 x. INVESTITIONS- UND AKQUISITIONSPROZESS Investitionen und Akquisitionen tätigen wir nach einem detaillierten Abstimmungs- und Evaluierungsprozess. Ausgehend von entsprechenden Investitionsanträgen, legt der Vorstand zunächst das Budget sowie die Schwerpunkte für Investitionen des Konzerns fest. Im nächsten Schritt analysieren die jeweiligen Unternehmensbereiche und der konzerninterne Ausschuss AIC (Acquisition & Investment Council) die vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen. Dabei berücksichtigen sie die Gesamtstrategie, das Gesamtbudget sowie die Renditeanforderungen und -potenziale. Die Investitionsprojekte bewerten wir auf Basis allgemein gängiger Verfahren, insbesondere der internen Zinsfuß- und der Kapitalwertmethode. Im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses werden Chancen und Risiken, die mit dem potenziellen Akquisitionsobjekt einhergehen, analysiert und bewertet. Dies umfasst neben der Überprüfung des Geschäftsmodells, der Finanzkennzahlen und steuerlicher Sachverhalte sowie der sich daraus ergebenden Unternehmensbewertung auch die umfassende Analyse des Markt- und Wettbewerbsumfelds, von regulatorischen Rahmenbedingungen sowie von rechtlichen Aspekten. Ferner impliziert die Prüfung diverse Sachverhalte zu den Themenkomplexen Compliance, Produktion, Forschung und Entwicklung, Qualität, Informationstechnik sowie Personal und Umwelt. Je nach Investitionsvolumen erfordert ein Projekt die Genehmigung des Vorstandsgremiums oder der Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmensbereichs, des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE. Weitere Details zu unseren Steuerungskennzahlen finden Sie auch in unserem interaktiven Kennzahlentool 3auf unserer Website unter https://www.fresenius.de/kennzahlentool.
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Gehört nicht zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren KONZERN 1
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Wachstumsraten basieren auf den Annahmen der jeweiligen Jahresprognosen und sind bereinigt
um Sondereinflüsse und gegebenenfalls um sonstige Effekte, die das zugrunde liegende
Wachstum beeinflussen (Anpassungen an neue Rechnungslegungsstandards, Akquisitionen/Desinvestitionen,
Akquisitionskosten oder Kosteneinsparprogramme) FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Neue Produkte und Verfahren zu entwickeln und Therapien zu verbessern gehört zu den festen Bestandteilen unserer Wachstumsstrategie. Wir richten unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf die Kernkompetenzen in folgenden Bereichen aus:
Neben neuen Produkten entwickeln und optimieren wir vor allem Therapien, Behandlungsverfahren und Dienstleistungen. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie hatten im Berichtsjahr keinen wesentlichen Einfluss auf unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Aufwendungen 1für Forschung und Entwicklung betrugen im Berichtsjahr 748 Mio € (2019: 677 Mio €). Dies entspricht 7,2 % unseres Produktumsatzes (2019: 6,8 %). Forschungsleistungen Dritter nimmt im Wesentlichen Fresenius Kabi in Anspruch, insbesondere im Bereich Biosimilars. Details hierzu finden Sie in der Segmentberichterstattung auf der Seite 248. Am 31. Dezember 2020 beschäftigten die Forschungs- und Entwicklungsbereiche 3.565 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2019: 3.412). Davon waren 1.262 für Fresenius Medical Care (2019: 1.200) und 2.288 für Fresenius Kabi (2019: 2.200) tätig. Unsere Hauptentwicklungsstandorte liegen in Europa, den USA und Indien. Produktionsnahe Entwicklungstätigkeiten finden auch in China statt. FRESENIUS MEDICAL CARE Unser Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Patientinnen und Patienten und die Ergebnisse ihrer Behandlung kontinuierlich zu verbessern. Zu diesem Zweck arbeiten wir nicht nur an neuen Produkten, die kurz vor der Markteinführung stehen, sondern auch an einem umfangreichen Portfolio von Innovationsprojekten. Diese konzentrieren sich auf Technologien in unserem Kerngeschäft sowie auf verwandte Bereiche von strategischem Interesse. Wir wollen innovative, wettbewerbsfähige Produkte anbieten und unseren Fokus auf die Entwicklungsländer verstärken. Zusätzlich zu den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb unseres Unternehmens arbeiten wir mit externen Partnern zusammen, mit dem Ziel, ein umfassendes Innovations- und Technologienetzwerk aufzubauen. Zu diesen Partnern gehören zahlreiche akademische Einrichtungen, wie zum Beispiel Forschungsinstitute an renommierten Universitäten in den USA. Eine weitere Einrichtung ist das Renal Research Institute (RRI) in New York. Diese Tochtergesellschaft von Fresenius Medical Care North America ist eine anerkannte Einrichtung auf dem Gebiet der klinischen Forschung zu allen Aspekten des chronischen Nierenversagens. Gemeinsam arbeiten wir an grundlegenden Fragen der Nierenersatztherapie. Zunehmend arbeiten wir auch mit Start-up-Unternehmen zusammen, um Innovationen zu fördern und den Zugang zu den neuesten Technologien zu ermöglichen.
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Vor Umbewertungen
von bedingten Biosimilars-Kaufpreisverbindlichkeiten ![]() KENNZAHLEN FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
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Vor Umbewertungen von bedingten Biosimilars-Kaufpreisverbindlichkeiten
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2020, 2019 und 2018 vor Umbewertungen von bedingten Biosimilars-Kaufpreisverbindlichkeiten Die Covid-19-Pandemie hatte keinen wesentlichen Einfluss auf unsere F & E-Aktivitäten. Im Berichtsjahr haben wir unsere Forschungs- und Entwicklungsarbeit fortgeführt. Unser Optiflux Enexa F500 mit Endexo-Technologie ist ein neuer Dialysator, der auf eine Heparin-freie Behandlung von Patientinnen und Patienten ausgelegt ist. Endexo ist ein oberflächenmodifizierendes Polymer, das dem Dialysator bei der Produktion beigefügt wird, wodurch die Wahrscheinlichkeit der Blutgerinnung reduziert wird. Der Optiflux Enexa F500 hat das 510(k)-Zulassungsverfahren der US-Gesundheitsbehörde FDA erfolgreich durchlaufen und damit eine große Hürde auf dem Weg zur Markteinführung genommen. Er befindet sich momentan in der letzten Entwicklungsphase und wird dann in den USA vermarktet. Für viele Patientinnen und Patienten ist die Peritonealdialyse die Dialysebehandlung der Wahl und die schonendste Option in den ersten Jahren der Nierenersatztherapie. Das neue automatisierte Peritonealdialyse-(APD-)Therapiesystem SILENCIA®, das im Jahr 2021 auf den Markt kommen soll, verspricht eine hochwertige, kostengünstige Dialyse und ist insbesondere für den Einsatz in Schwellenländern geeignet. Das robuste, funktionelle Design des Cyclers gewährleistet eine schnelle Einrichtung und einfache Bedienung. Er ermöglicht eine geräuscharme und zuverlässige Behandlung in der Nacht, während die Patientinnen und Patienten schlafen. FRESENIUS KABI Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Fresenius Kabi konzentrieren sich auf Produkte für die Therapie und Versorgung kritisch und chronisch Kranker. Mit unseren Produkten wollen wir dazu beitragen, den medizinischen Fortschritt in der Akut- und Folgeversorgung zu fördern und die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Gleichzeitig möchten wir mit unseren Produkten ermöglichen, dass weltweit immer mehr Menschen Zugang zu hochwertigen und modernen Therapien erhalten. Unsere Entwicklungskompetenz umfasst alle relevanten Komponenten: den Arzneimittelrohstoff, die Arzneimittelformulierung, das Primärbehältnis, das medizintechnische Produkt zur Verabreichung von Arzneimitteln und Infusionen sowie die Herstellungstechnologie. Im Bereich Biosimilars haben wir uns auf die Entwicklung von Produkten in den Bereichen Autoimmunerkrankungen und Onkologie spezialisiert. Unsere Entwicklungsprojekte konnten wir im Berichtsjahr erfolgreich fortsetzen. Wenngleich die Covid-19-Pandemie dazu geführt hat, dass beispielsweise die Zusammenarbeit mit internen und externen Schnittstellen nur virtuell erfolgen konnte, gab es keine relevanten Verzögerungen bei unseren Entwicklungsprojekten. Im Bereich generische I.V.-Arzneimittel arbeiten wir kontinuierlich an dem Ausbau unseres Produktangebots. Dabei kommt es uns vor allem darauf an, neue generische Produkte zeitnah zum Patentablauf der Originalpräparate auf den Markt zu bringen. So haben wir im Berichtsjahr die erste generische Version des Antimykotikums Micafungin in den USA gemäß einer Patentvereinbarung mit dem Originalpräparate-Hersteller eingeführt. Darüber hinaus arbeiten wir an einer stetigen Verbesserung von bereits auf dem Markt befindlichen I.V.-Arzneimitteln. So entwickeln wir beispielsweise neue Formulierungen und Darreichungsformen sowie Primärverpackungen. Im Jahr 2020 haben wir an mehr als 100 Generikaprojekten gearbeitet. Wir konzentrieren uns dabei u.a. auf komplexe Formulierungen, beispielsweise auf Wirkstoffe in liposomalen 1 Lösungen, und Produktverbesserungen, die sowohl dem medizinischen Personal als auch Patientinnen und Patienten einen Zusatznutzen bringen. So entwickeln wir gebrauchsfertige Produkte, die besonders anwendungsfreundlich sind und dazu beitragen, Anwendungsfehler im medizinischen Alltag zu vermeiden. Dies sind z.B. Fertiglösungen in unseren free-flex-Infusionsbeuteln sowie vorgefüllte Spritzen. Arzneimittel in Fertigspritzen sind im Vergleich zur traditionellen Verabreichung einfacher und sicherer anzuwenden. Im Berichtsjahr haben wir mehrere Produkte in vorgefüllten Spritzen eingeführt. Dazu zählt beispielsweise das Neuroleptikum Haloperidol Lactat, das wir in den USA auf den Markt gebracht haben. Im Bereich Biosimilars verfügen wir über eine Pipeline von Molekülen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien, die auf Autoimmunerkrankungen und Onkologie ausgerichtet ist. Ein Biosimilar ist ein biologisches Produkt, das einem anderen zugelassenen biologischen Produkt, das als „Referenzprodukt" bezeichnet wird, sehr ähnlich ist. Das Biosimilar-Produkt entspricht in Bezug auf Wirksamkeit und Sicherheit dem Referenzprodukt. Für unsere Biosimilars-Produkte wenden wir bei der Entwicklung und Herstellung dieselben hohen Qualitätsstandards an, die für das Referenzprodukt erforderlich sind. Mit unseren Biosimilars bieten wir weltweit mehr Patientinnen und Patienten Zugang zu erschwinglichen und lebensrettenden Medikamenten. Im Berichtsjahr haben wir unsere Entwicklungsarbeit in den Bereichen Autoimmunerkrankungen und Onkologie fortgeführt. Eigens für diese Arbeit haben wir im September 2019 ein hochmodernes Forschungs- und Entwicklungszentrum in Eysins in der Schweiz eröffnet. Unser erstes Biosimilar Idacio, ein adalimumab 1-Biosimilar, das bei chronisch entzündlichen Erkrankungen wie rheumatoider Arthritis, Morbus Crohn und Psoriasis (Hauterkrankung) eingesetzt werden kann, konnten wir bereits 2019 in zahlreichen europäischen Ländern auf den Markt bringen. Im Berichtsjahr haben wir an weiteren Zulassungen für Idacio gearbeitet. So haben wir 2020 die Marktzulassung in einzelnen Ländern in Lateinamerika und Asien-Pazifik sowie in Israel und Kanada erhalten und die Markteinführungen vorbereitet. Die klinische Entwicklung von MSB 11455, einem Biosimilar-Kandidaten für pegfilgrastim2, wurde erfolgreich abgeschlossen und die Anträge zur Marktzulassung werden derzeit von der europäischen Gesundheitsbehörde EMA und der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA auf Genehmigung für die Markteinführung geprüft. MSB 11455 ist ein Molekül, das das Wachstum bestimmter weißer Blutkörperchen anregt. Diese Blutkörperchen sind essenziell für die Bekämpfung von Infektionen, die eine häufig auftretende Nebenwirkung bei Krebspatientinnen und -patienten sind, die eine Chemotherapie erhalten. MSB 11456 3ist ein Biosimilar-Kandidat zu tocilizumab, das bei rheumatoider Arthritis eingesetzt wird. Die mit gesunden freiwilligen Probanden durchgeführte klinische Studie mit MSB 11456 erreichte im Jahr 2019 ihren primären Endpunkt und zeigte Bioäquivalenz bei allen pharmakokinetischen Parametern. Die zentrale klinische Studie (Pivot-Studie) zur Sicherheit und Wirksamkeit bei Patientinnen und Patienten mit rheumatoider Arthritis wurde im Jahr 2020 in mehreren Ländern gestartet. Klinische Ernährung dient der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die keine oder nicht genügend reguläre Nahrung zu sich nehmen können. Dies betrifft beispielsweise Patientinnen und Patienten auf Intensivstationen, schwer und chronisch Kranke sowie Mangelernährte. Wird klinische Ernährung indikationsgerecht und frühzeitig eingesetzt, können Mangelernährung und deren Konsequenzen vermieden werden. Im Produktsegment Parenterale Ernährung legen wir die Schwerpunkte im Bereich Forschung und Entwicklung auf Produkte, die maßgeblich zur Verbesserung der klinischen Behandlung und des Ernährungszustands von Patientinnen und Patienten beitragen, sowie auf Behältnisse wie beispielsweise unsere Mehrkammerbeutel, die im medizinischen Alltag sicherer und einfacher anwendbar sind. Begleitend zu unserer eigenen Entwicklung unterstützt Fresenius Kabi auch externe Entwicklungsprojekte, die dazu beitragen, die Ernährungsversorgung von kritisch kranken Patientinnen und Patienten zu verbessern. Im Jahr 2019 haben wir das Förderprogramm „Jumpstart" gestartet. Damit unterstützen wir die Forschungsarbeit junger Wissenschaftler zum Thema parenterale Ernährungsversorgung von kritisch Kranken und ermöglichen ihnen, einen Forschungspreis zur Unterstützung ihrer Arbeit zu erhalten. Eine unabhängige Jury, bestehend aus weltweit renommierten Wissenschaftlern im Bereich der klinischen Ernährung, ist verantwortlich für die Auswahl der Stipendiaten. Im Berichtsjahr haben wir das Förderprogramm fortgeführt und einen weiteren Forschungspreis ausgeschrieben, dessen Verleihung im Jahr 2021 erfolgen wird. Im Jahr 2020 haben wir die Entwicklungsarbeit an parenteralen Produkten fortgeführt. Wir konzentrieren uns dabei auf Formulierungen, die auf die Bedürfnisse einzelner Patientengruppen ausgerichtet sind. Neben unseren globalen Entwicklungsprojekten arbeiten wir auch an Produkten zur parenteralen Ernährung für spezifische Märkte wie die USA, China und Europa. Ein Schwerpunkt ist dabei der Einsatz von Fischöl in parenteraler Ernährung. Fischölhaltige parenterale Ernährung hat eine Vielzahl von positiven Auswirkungen auf wichtige biologische Funktionen einschließlich der Modulation der Immun- und Entzündungsreaktion. Der Einsatz von Fischöl in parenteralen Ernährungsprodukten trägt dazu bei, dass sich klinische Ergebnisse wie Infektionsraten, Sepsisraten oder die Aufenthaltsdauer auf der Intensivstation und generell im Krankenhaus verbessern können. Dies wurde im Berichtsjahr von einem internationalen Gremium führender Experten für klinische Ernährung, Fettstoffwechsel und Pharmakologie im Rahmen einer Konsensempfehlung bestätigt; die Empfehlung beinhaltet Handlungsanweisungen für die Verwendung von fischölhaltigen Lipidemulsionen in der klinischen Praxis. Im Bereich Enterale Ernährung konzentrieren wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf Produktkonzepte, die die Therapietreue und damit den Therapieerfolg unterstützen.
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Idacio ist ein Biosimilar von Humira®und wurde noch nicht von allen Gesundheitsbehörden
zugelassen. Humira® (adalimumab) ist eine eingetragene Marke von AbbVie Biotechnology
Ltd. Hierzu zählt beispielsweise, dass wir Produkte mit einer großen Vielfalt an Geschmacksrichtungen entwickeln, um den Anwendern Variationen anzubieten und sie damit bestmöglich zu unterstützen, die notwendige Ernährungstherapie durchzuführen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Entwicklung von Produkten mit erhöhter Nährstoffkonzentration. Dadurch vereinfachen wir für den Anwender die Einnahme der notwendigen Menge an Nährstoffen in geringen Volumina. Neben globalen Produktentwicklungen arbeiten wir an Produktentwicklungen für spezifische Markterfordernisse. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei um Produkte für Märkte mit großem Wachstumspotenzial in Asien, insbesondere für China. Im Bereich der Infusionslösungen arbeiten wir kontinuierlich an neuen Primärbehältnissen und bereits eingeführten Behältnissen mit dem Ziel, die Effizienz und Sicherheit im Krankenhausalltag zu erhöhen und die Anwendung zu erleichtern. So haben wir im Berichtsjahr die Weiterentwicklung unseres Infusionsbeutels freeflex+ mit nadelfreiem Injektionsanschluss fortgeführt. Ziel ist es, mit diesem Produkt dazu beizutragen, das Risiko möglicher Verletzungen im klinischen Alltag zu reduzieren. Des Weiteren arbeiten wir kontinuierlich an der Erweiterung unseres Produktangebots, das wir global einführen wollen, sowie an Produkten, die wir für die weitere Erschließung des US-amerikanischen Marktes vorsehen. Im Bereich Medizintechnische Produkte liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Neuprodukten sowie auf der Weiterentwicklung unseres bestehenden Portfolios. Insbesondere im Bereich der Infusionstechnologie können neue Softwareanbindungen zur Vereinfachung der täglichen Arbeit in Krankenhäusern beitragen. Im Berichtsjahr haben wir beispielsweise die Entwicklung an der Vigilant Software Suite fortgeführt und die internationalen Markteinführungen unterstützt; dies umfasste, dass wir die Übertragung der Software und aller technischen Dokumente in die jeweilige Landessprache vorgenommen sowie lokale regulatorische Arbeiten und die Begleitung der Installation der Geräte in Krankenhäusern ausgeführt haben. Die Vigilant Software Suite ermöglicht, alle Softwarelösungen, die in unserem Infusionspumpensystem Agilia Connect in Krankenhäusern genutzt werden, in einem Therapieinformationssystem zu vereinen und damit mehr Daten- und Lizenzsicherheit zu schaffen. Ferner haben wir im Berichtsjahr die Entwicklungsarbeit an einem neuen Infusionsmanagementsystem fortgeführt. Dieses System ist mit einer modernen Bediensystematik ausgestattet und wird neue Therapie- und Behandlungsverfahren auf der Intensivstation und im Operationsraum ermöglichen. In der Transfusionstechnologie arbeiten wir in der Forschung und Entwicklung intensiv an Produkten für den Einsatz im Bereich der Zelltherapie. Hierbei liegt unser Schwerpunkt auf Produktentwicklungen zum automatisierten Waschen und Aufkonzentrieren von Zellkonzentraten. Diese Produkte werden in der CAR-T-Zell 1- und ähnlichen Zelltherapien eingesetzt. Im Jahr 2020 lag unser Fokus auf der Fertigstellung des Zellverarbeitungsgeräts CUE 1 . Dieses Gerät wurde speziell für kleinere Füllmengen und Endanwendungen im Zelltherapiebereich entwickelt und wird unser bereits im Markt erhältliches Zellverarbeitungsgerät LOVO 1 ergänzen. Wir werden mit der Einführung von CUE im Jahr 2021 beginnen. Im Bereich der extrakorporalen Photopherese (ECP) konzentrieren wir uns weiterhin auf die Einführung des Amicus Blue-Systems und der dazugehörigen Lichtbox Phelix in Europa sowie auf die weitere Entwicklung eines Anwendungsverfahren bei der ECP, bei dem nur ein Gefäßzugang erforderlich ist. Bei diesem Therapieverfahren werden bestimmte Blutzellen außerhalb des Körpers einer Behandlung mit ultraviolettem Licht (Phototherapie) unterzogen. Dieses Verfahren wird für die Behandlung verschiedener immunologischer Erkrankungen eingesetzt, u.a., um bösartige Immunzellen (Lymphozyten) außerhalb des Körpers abzutöten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Geräte- und der dazugehörigen Datenverwaltungssoftware. Hierzu gehören die transfusionstechnischen Geräte für Plasma (Aurora/Aurora Xi), Blutverarbeitung (CompoMat G5 Plus) und Blutplättchen (Amicus/ AmiCORE).
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Weitere Informationen finden Sie im Glossar auf Seite 325. BESCHÄFTIGTE Das Wissen, die Erfahrung und der engagierte Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidend für unseren Erfolg. Darum pflegt Fresenius eine Kultur der Vielfalt. Erst das Zusammenspiel unterschiedlicher Sichtweisen, Meinungen, kultureller Prägungen, Erfahrungen und Werte ermöglicht es uns, unsere Potenziale als global agierendes Unternehmen erfolgreich auszuschöpfen. Die Zahl der Beschäftigten stieg im Jahr 2020 um rund 6% auf 311.269. Der Personalaufwand im Fresenius-Konzern belief sich 2020 auf 15.128 Mio € (2019: 14.355 Mio €) oder 41,7 % des Umsatzes (2019: 40,5 %). Der Personalaufwand liegt damit über dem Vorjahresniveau. Der Personalaufwand pro Mitarbeiter/-in, gemessen an der Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, betrug 49,5 Tsd € (2019: 49,5 Tsd €), währungsbereinigt lag er bei 50,3 Tsd €. In Deutschland haben Fresenius-Konzerngesellschaften Tarifverträge mit der IG BCE, dem Marburger Bund sowie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geschlossen. An den tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen hat sich im Berichtszeitraum strukturell nichts Wesentliches geändert. PERSONALAUFWAND
PERSONALMANAGEMENT Wir passen unsere Personalinstrumente ständig neuen Anforderungen an. Diese ergeben sich aus der demografischen Entwicklung, dem Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft, dem Fachkräftemangel und dem Wunsch der Beschäftigten, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen. So ermöglichen wir beispielsweise eine flexible Arbeitszeitgestaltung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 133 ff. im gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht. GEWINNUNG NEUER MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER SOWIE PERSONALENTWICKLUNG Um unseren Bedarf an qualifizierten Fachkräften langfristig zu sichern und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, setzen wir auf digitales Personalmarketing, richten eigene Karriereveranstaltungen aus und nehmen regelmäßig an Karrieremessen teil. Darüber hinaus versuchen wir, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit attraktiven Entwicklungsangeboten dauerhaft an unser Unternehmen zu binden. Die Konzepte und Maßnahmen, um Personal zu gewinnen und zu fördern, richten sich nach den Marktanforderungen der jeweiligen Segmente. Sie werden daher bereichsspezifisch abgestimmt, entwickelt und realisiert. Bewerberinnen und Bewerber wählen wir allein nach ihrer Qualifikation und Erfahrung aus. Wir haben den Anspruch, dass bei vergleichbarer Eignung Männer und Frauen bei Fresenius die gleichen Karrierechancen haben. Der Anteil an Mitarbeiterinnen im Fresenius-Konzern lag zum 31. Dezember 2020 bei 68 %. Gemessen an der Zahl aller am Long-Term Incentive Plan 2018 (LTIP 2018) partizipierenden Beschäftigten lag die Frauenquote bei den oberen Führungskräften bei rund 32 %. Für den Anteil weiblicher und männlicher Mitarbeiter am Führungspersonal sieht das Gesetz bestimmte Zielgrößen vor. ![]() ANZAHL DER BESCHÄFTIGTEN
Detaillierte Informationen dazu enthält die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB auf unserer Website unter www.fresenius.de/ corporate-governance. Unser mehrfach ausgezeichnetes Karriereportal finden Sie auf www.karriere.fresenius.de. Weitere Informationen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern finden Sie im gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht auf den Seiten 133 ff. in diesem Geschäftsbericht. VERÄNDERUNGEN IN AUFSICHTSRAT UND VORSTAND Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE hat einstimmig beschlossen, dass Wolfgang Kirsch (65) den Vorsitz des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE übernehmen soll. Wolfgang Kirsch wird sich zur Hauptversammlung im Mai 2021 auch zur Wahl in den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA stellen. Wolfgang Kirsch folgt in diesen beiden Funktionen Dr. Gerd Krick (82), der sich zum Ablauf der Wahlperiode nicht mehr zur Wiederwahl stellt und daher mit dem Ende der Hauptversammlung im Mai 2021 regulär aus beiden Kontrollgremien ausscheiden wird. Dr. Gerd Krick soll in Würdigung und Anerkennung seines jahrzehntelangen verdienstvollen Wirkens für Fresenius zum Ehrenvorsitzenden beider Aufsichtsräte ernannt werden. Ebenfalls zur Hauptversammlung im Mai 2021 wird sich Michael Sen (51) zur Wahl in die Aufsichtsräte der Fresenius Management SE und der Fresenius SE & Co. KGaA stellen mit dem Ziel, den Vorsitz im Prüfungsausschuss zu übernehmen. Klaus-Peter Müller (76) wird turnusmäßig aus den Gremien ausscheiden. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE einstimmig beschlossen, Stephan Sturm (57) für weitere fünf Jahre als Vorstandsvorsitzenden von Fresenius zu bestellen. Stephan Sturm übt diese Funktion seit dem 1. Juli 2016 aus. Zuvor war er elfeinhalb Jahre Finanzvorstand des Unternehmens. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE hat beschlossen, Dr. Sebastian Biedenkopf (56) zum 1. Dezember 2020 als neuen Vorstand von Fresenius für Recht, Compliance und Personal sowie Arbeitsdirektor zu bestellen. Er folgt in dieser Funktion auf Dr. Jürgen Götz, der zum 30. Juni 2020 auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Die Lebensläufe der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder finden Sie auf unserer Website unter https://www.fresenius.de/unternehmensfuehrung. BESCHAFFUNG Im Jahr 2020 betrugen die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 9.111 Mio € (2019: 9.073 Mio €). Für unsere Profitabilität ist eine effiziente Wertschöpfungskette entscheidend. Stetige Einsparbemühungen der Kostenträger im Gesundheitswesen und Preisdruck auf den Absatzmärkten prägen unser Umfeld. Die vier Unternehmensbereiche des Fresenius-Konzerns steuern die Beschaffungsprozesse daher über zentrale Koordinationsstellen. Diese bündeln gleichartige Bedarfe, schließen weltweit Rahmenverträge ab, beobachten fortwährend die Markt- und Preisentwicklung und gewährleisten die Sicherheit und Qualität der Materialien. ![]()
Weitere Informationen zur Lieferkette finden Sie im Chancen- und Risikobericht auf Seite 96 und im gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht auf den Seiten 166 ff. dieses Geschäftsberichts. QUALITÄTSMANAGEMENT Die Qualität unserer Produkte, Dienstleistungen und Therapien ist Voraussetzung für eine optimale medizinische Versorgung. Zum Wohl der Patientinnen und Patienten und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen wir daher an alle Prozessabläufe höchste Qualitäts- und Sicherheitsmaßstäbe an. Unser Qualitätsmanagement verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
Weitere Informationen zum Qualitätsmanagement von Fresenius finden Sie im Chancen- und Risikobericht auf den Seiten 95f. und im gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht auf Seite 108 dieses Geschäftsberichts. NACHHALTIGKEIT Wir orientieren unser Handeln an langfristigen Zielen und gewährleisten so, dass unsere Arbeit den Bedürfnissen von Patientinnen, Patienten, Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern sowie Aktionärinnen und Aktionären und Geschäftspartnern gerecht wird. Unsere Verantwortung als Gesundheitskonzern reicht jedoch über unser operatives Geschäft hinaus. Es ist selbstverständlich für uns, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Maßnahmen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz, die Arbeits- und Anlagensicherheit sowie die Produktverantwortung und die Logistik stetig zu verbessern. Weitere Informationen zu Nachhaltigkeit und Verantwortung bei Fresenius bietet Ihnen der gesonderte Nichtfinanzielle Konzernbericht auf den Seiten 109 ff. dieses Geschäftsberichts. WIRTSCHAFTSBERICHT BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Der Gesundheitssektor zählt zu den weltweit bedeutendsten Wirtschaftszweigen und weist nach unserer Überzeugung hervorragende Wachstumschancen auf. Wesentliche Wachstumsfaktoren sind
Zusätzliche Wachstumstreiber in den Schwellenländern sind
Mit den Ausgaben für die Gesundheitsversorgung nimmt auch deren Anteil am Volkseinkommen stetig zu. Insgesamt gaben die OECD-Länder im Jahr 2019 durchschnittlich 8,8% ihres BIP oder 4.224 US$ pro Kopf für Gesundheitsleistungen aus. Die höchsten Ausgaben pro Kopf verzeichneten wie in den Vorjahren die USA (11.072 US$). Deutschland belegt mit 6.646 US$ den vierten Rang im OECD-Ländervergleich. Die OECD-Länder haben ihre Gesundheitsausgaben im Jahr 2019 im Durchschnitt zu 74 % aus öffentlichen Mitteln finanziert. In Deutschland lag dieser Anteil bei 85 %. Die Lebenserwartung hat sich in den meisten OECD-Staaten in den letzten Jahrzehnten weiter erhöht. Im Jahr 2018 lag sie bei durchschnittlich 80,7 Jahren. Die Gründe dafür sind bessere Lebensbedingungen, eine intensivere Gesundheitsvorsorge sowie Fortschritte bei der medizinischen Versorgung. Um die stetig steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen zu begrenzen, überprüfen die Kostenträger zunehmend die Versorgungsstrukturen und identifizieren Einsparpotenziale. Doch mit Rationalisierungen allein lässt sich der Kostenanstieg nicht kompensieren. Daher sollen marktwirtschaftliche Elemente verstärkt Anreize schaffen, im Gesundheitswesen kosten- und qualitätsbewusst zu handeln. Speziell durch eine verbesserte Versorgungsqualität lassen sich die Behandlungskosten insgesamt reduzieren. Darüber hinaus gewinnen Vorsorgeprogramme ebenso an Bedeutung wie innovative Vergütungsmodelle, die an die Behandlungsqualität geknüpft sind. Darüber hinaus kann eine zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen zur verbesserten Kosteneffizienz und Versorgung von Patientinnen und Patienten beitragen. Unsere wichtigsten Märkte haben sich wie folgt entwickelt: DER DIALYSEMARKT Der weltweite Markt für Dialyseprodukte und -dienstleistungen hatte im Jahr 2020 ein Volumen von etwa 82 Mrd €. Weltweit wurden im Jahr 2020 etwa 4,5 Millionen Patientinnen und Patienten mit chronischem Nierenversagen behandelt. Davon erhielten rund 3,7 Millionen eine Dialysebehandlung, rund 823.000 lebten mit einer Spenderniere. Etwa 89 % der Patientinnen und Patienten wurden mittels der Hämodialyse- und 11 % mittels der Peritonealdialysebehandlung versorgt. Wachstumstreiber ist im Wesentlichen die steigende Zahl von Menschen, die an Diabetes und Bluthochdruck leiden - Erkrankungen, die dem chronischen Nierenversagen häufig vorausgehen. ANTEIL DER GESUNDHEITSAUSGABEN AM BIP
Quelle: Aktuell verfügbare Daten aus OECD-Gesundheitsdaten 2020; Marktdaten zum Dialysemarkt basieren auf eigenen Erhebungen, Datenbasis für China 2016 Die Zahl der Dialysepatientinnen und -patienten ist im Jahr 2020 um etwa 3 % gestiegen. Während die Pandemie die grundsätzliche Entwicklung der Anzahl an neuen Dialysepatienten nicht nachhaltig beeinflusst hat, nahm die Übersterblichkeit von Dialysepatienten in den USA und EMEA zu. Die Prävalenzrate, also die relative Zahl der wegen terminaler Niereninsuffizienz behandelten Menschen pro Million Einwohner, fällt regional sehr unterschiedlich aus. Gründe hierfür sind zum einen Unterschiede in der Altersstruktur und bei den Risikofaktoren, die eine Nierenerkrankung auslösen können, sowie genetische Dispositionen und kulturelle Unterschiede, etwa in der Ernährung. Zum anderen ist der Zugang zu Dialysebehandlungen in vielen Ländern weiterhin begrenzt. Dadurch werden viele Menschen mit terminaler Niereninsuffizienz nicht behandelt und folglich auch nicht in der Prävalenzkalkulation erfasst. Dialysedienstleistungen Der weltweite Markt für Dialysedienstleistungen (einschließlich Dialysemedikamenten) lag im Jahr 2020 bei circa 67 Mrd €. Fresenius Medical Care behandelte im Berichtsjahr rund 9% aller Dialysepatientinnen und -patienten weltweit. Mit 4.092 Dialysekliniken und mehr als 346.000 Dialysepatientinnen und -patienten in rund 50 Ländern betreibt das Unternehmen das mit Abstand größte Kliniknetzwerk zur Behandlung von Dialysepatientinnen und -Patienten. In den USA hat Fresenius Medical Care im Jahr 2020 etwa 38 % der Dialysepatientinnen und -patienten behandelt. Der US-Markt für Dialysedienstleistungen ist bereits stark konsolidiert. Außerhalb der USA ist der Markt dagegen wesentlich stärker fragmentiert. Hier steht Fresenius Medical Care insbesondere im Wettbewerb mit Klinikketten, unabhängigen Einzelkliniken und solchen, die Krankenhäusern angegliedert sind. Die Vergütungssysteme weisen erhebliche Unterschiede auf. Sie variieren nicht nur von Land zu Land, sondern oft sogar innerhalb eines Landes. In den USA stellen die staatlichen Gesundheitsfürsorgeprogramme Centers for Medicare and Medicaid Services (CMS) die medizinische Versorgung für die große Mehrheit der US-amerikanischen Dialysepatientinnen und -patienten sicher. Um die Versorgung von Patienten auch während der Covid-19-Pandemie fortführen zu können, hat Fresenius Medical Care eine Reihe von Maßnahmen sowohl operativer als auch finanzieller Art umgesetzt. Dazu gehören die Aufrechterhaltung eines angemessenen Personalbestands, der Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Belegschaft durch erweiterte Protokolle für persönliche Schutzausrüstung sowie Ausgaben zur Bereitstellung von gesonderten Behandlungskapazitäten für Dialysepatienten, bei denen Covid-19 vermutet oder bestätigt wurde. Fresenius Medical Care North America kooperiert mit Da Vita Inc. und anderen Dialyseanbietern. Ziel ist es, die Nierentherapie in den USA zu unterstützen, indem Isolierungskapazitäten für Dialysepatienten angeboten werden, die Covid-19- positiv sind oder sein können. Indem wir unsere Effizienzmaßnahmen weiter vorangetrieben und stattliche Unterstützung, insbesondere in den USA, erhalten haben, konnten wir die finanziellen Effekte, die in 2020 durch Covid-19 hervorgerufen wurden, kompensieren. Dialyseprodukte Der weltweite Markt für Dialyseprodukte hatte im Jahr 2020 ein Volumen von rund 15 Mrd €. Fresenius Medical Care ist mit einem Marktanteil von 35 % der weltweit führende Anbieter. Bei Hämodialyseprodukten hält Fresenius Medical Care einen weltweiten Marktanteil von 40 % und ist damit das führende Unternehmen. Bei Produkten für die Peritonealdialyse hat Fresenius Medical Care einen Anteil von etwa 16%. Schwere Covid-19-Fälle führen häufig zu akutem Nierenversagen, was die weltweite Nachfrage nach den für die Durchführung der Akutdialyse erforderlichen Dialyselösungen erheblich gesteigert hat. Im Jahr 2020 beschleunigte Fresenius Medical Care die Arbeiten an der neuen Produktionslinie im Werk St. Wendel als Reaktion auf die höhere Covid-19-bedingte Nachfrage. So konnte Fresenius Medical Care diese neue Linie bereits einige Monate früher als geplant in Betrieb nehmen. Gesamtheitliche Nierentherapie, intensivmedizinische Lösungsansätze und unterstützende Geschäftsaktivitäten Bis 2025 wollen wir mit unserer Strategie einen Schritt weitergehen und die nächste Stufe erreichen, um unserem Ziel, chronisch und schwer kranken Patientinnen und Patienten eine gesamtheitliche Nierentherapie zu bieten, näher zu kommen. Mit unseren innovativen und qualitativ hochwertigen Produkten und Dienstleistungen wollen wir nachhaltige Lösungen zu verlässlichen Kosten anbieten. Um dies zu erreichen, werden wir uns auf drei Schlüsselbereiche konzentrieren: gesamtheitliche Nierentherapie, intensivmedizinische Lösungsansätze und unterstützende Geschäftsaktivitäten. Fresenius Medical are strebt an, neue Modelle zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Nierenerkrankungen zu schaffen. Dafür nutzen wir digitale Tools, die unsere Geschäftsaktivitäten gerade im Hinblick auf personalisierte Dialyse und innovative therapeutische Ansätze voranbringen. Darüber hinaus will Fresenius Medical are mehr Patientinnen und Patienten die ganzheitliche Heimdialyse ermöglichen. Mit wertbasierten Versorgungsmodellen können wir bezahlbaren medizinischen Mehrwert schaffen. Unser Ziel ist es dabei, nachhaltige Partnerschaften mit Kostenträgern weltweit aufzubauen, um den Übergang von der Einzelleistungsvergütung zu einem ergebnisorientierten Vergütungssystem zu schaffen. Ferner tätigt Fresenius Medical Care Ventures GmbH strategische Investitionen in Start-up-Unternehmen, um Zugang zu neuen Technologien in unseren Kern- und Ergänzungsgeschäften sowie zu neuen Therapieansätzen zu erhalten. Die Anzahl an Patientinnen und Patienten, die zur Behandlung von akutem Nierenversagen eine kontinuierliche Nierenersatztherapie benötigen, wird bis 2030 auf etwa 1,6 Millionen pro Jahr ansteigen. In den nächsten Jahren werden wir daher verstärkt auf unsere Kompetenz in den intensivmedizinischen Lösungsansätzen setzen. Unsere Expertise im Bereich der extrakorporalen Blutbehandlung bei akutem Nierenversagen hilft uns auch beim Umgang mit akutem Herz- und Lungenversagen. Wir arbeiten außerdem an innovativen Lösungen für den Fall des Multiorganversagens, um vom wachsenden Intensivmedizinmarkt zu profitieren. Unterstützende Geschäftsaktivitäten sind notwendig, um medizinischen Mehrwert bei gleichzeitigen Kosteneinsparungen zu schaffen. Hier haben wir bereits wichtige Meilensteine erreicht und viele Einblicke gewonnen, wie wir Patientinnen und Patienten noch effizienter begleiten können. Durch unser Netzwerk von Partnerschaften sowie Investitionen und Akquisitionen werden wir unsere Kernkompetenzen weiterhin optimal einsetzen. Eine vernünftige Schätzung des Marktvolumens der gesamtheitlichen Nierentherapie, intensivmedizinische Lösungsansätze und unterstützende Geschäftsaktivitäten ist aufgrund der großen Zahl unterschiedlicher Dienstleistungen nicht möglich. Das Spektrum unserer wertbasierten Leistungen kann je nach Land und Region variieren, abhängig vom jeweiligen Erstattungssystem oder von den Marktspezifikationen. DER MARKT FÜR GENERISCHE I.V.-ARZNEIMITTEL, BIOTECHNOLOGISCHE ARZNEIMITTEL, ERNÄHRUNGS- UND INFUSIONSTHERAPIEN SOWIE MEDIZINTECHNISCHE PRODUKTE/TRANSFUSIONSTECHNOLOGIE 1 Der weltweite Markt für generische I.V.-Arzneimittel, biotechnologische Arzneimittel, Ernährungs- und Infusionstherapien sowie medizintechnische Produkte/Transfusionstechnologie lag im Jahr 2020 bei rund 105 Mrd €. Davon entfielen rund 38 Mrd € 2auf den globalen Markt für generische I.V.-Arzneimittel. Durch gezielte Investitionen und die Vergrößerung des Portfolios u.a. in den Bereichen komplexe Formulierungen, Peptide und vorgefüllte Spritzen konnte Fresenius Kabi zusätzliche Segmente im weltweiten adressierbaren Markt erschließen. Der weltweite Markt für generische I.V.-Arzneimittel blieb auf einem stabilen Niveau und passte sich entsprechend der veränderten Nachfrage während der Covid-19-Pandemie an. Wettbewerber von Fresenius Kabi im Markt für generische I.V.-Arzneimittel sind u. a. Pfizer, Sanofi, Sandoz, Viatris und Hikma. Der von Fresenius Kabi adressierte Markt der biotechnologischen Originalpräparate aus den Therapiegebieten Onkologie und Autoimmunerkrankungen wuchs im Jahr 2020 um rund 6% auf rund 46 Mrd €. Der weltweite Markt für klinische Ernährung lag im Jahr 2020 bei rund 10 Mrd €. In Europa wuchs der Markt um rund 3%. In den Schwellenregionen waren höhere Wachstumsraten zu verzeichnen. Dabei verzeichnete der Markt für klinische Ernährung in Lateinamerika ein Wachstum von rund 10 %. Ein ähnlich starkes Wachstum von rund 9 % wurde in der Region Asien-Pazifik erzielt. Der afrikanische Markt für klinische Ernährung wuchs um rund 7 %.
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Marktdaten basieren auf eigenen Erhebungen und beziehen sich auf die für Fresenius
Kabi relevanten Märkte. Sie unterliegen jährlichen Schwankungen, u.a. aufgrund von
Veränderungen der Währungsrelationen und von Patentabläufen der Originalpräparate
im Markt der I.V.-Arzneimittel. Wachstumspotenzial für klinische Ernährung ergibt sich weltweit, weil Ernährungstherapien oft in noch nicht ausreichendem Maße bei der Patientenversorgung eingesetzt werden, obwohl Studien ihren medizinischen und ökonomischen Nutzen belegen. So lassen sich beispielsweise durch die Gabe von klinischer Ernährung bei krankheits- und altersbedingter Mangelernährung Krankenhauskosten einsparen - aufgrund kürzerer Liegezeiten. Im Markt für klinische Ernährung ist Fresenius Kabi einer der führenden Anbieter weltweit. Im Produktsegment parenterale Ernährung ist Fresenius Kabi weltweit Marktführer, im Produktsegment enterale Ernährung zählt das Unternehmen zu den führenden Unternehmen in Europa, Lateinamerika und China. Wettbewerber im Markt für parenterale Ernährung sind u.a. Baxter, B. Braun, JW Pharma und Kelun Pharma. Im Markt für enterale Ernährung konkurriert Fresenius Kabi u.a. mit Abbott, Nestlé und Danone. Der Markt für Infusionstherapien lag im Jahr 2020 weltweit mit rund 5 Mrd € leicht unter Vorjahresniveau. Durch verschobene oder abgesagte Operationen aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie der verringerten Nachfrage nach Blutvolumenersatzstoffen in Asien-Pazifik verzeichnete der Gesamtmarkt im Jahr 2020 einen leichten Rückgang. Dies konnte nicht vollständig durch die steigende Produktnachfrage in Lateinamerika und Afrika kompensiert werden. In Europa und den USA blieb der Markt für Infusionstherapien stabil. Fresenius Kabi ist im Markt für Infusionstherapien das führende Unternehmen in Europa und Lateinamerika. Wettbewerber im Markt für Infusionstherapien sind u. a. B. Braun und Baxter. Der Markt für medizintechnische Produkte lag im Jahr 2020 bei rund 4 Mrd € und wuchs im Berichtsjahr um rund 5%. Wachstumstreiber im Markt für medizintechnische Produkte sind insbesondere Informationstechnologielösungen, die deren Anwendung sicherer machen und die Effizienz der Therapie erhöhen. Im Markt für medizintechnische Produkte zählt Fresenius Kabi weltweit zu den führenden Anbietern. Wettbewerber im Markt für medizinische Produkte sind u.a. Baxter, B. Braun sowie Becton, Dickinson and Company und ICU Medical. Der Markt für Transfusionstechnologie lag im Jahr 2020 mit rund 3 Mrd € nahezu auf Vorjahresniveau. Auch in diesem Produktsegment gab es aufgrund der Covid-19-Pandemie Auswirkungen auf die Nachfrage im Markt. Die Verschiebung von Operationen hatte einen negativen Einfluss auf den Bedarf an Blutbeuteln und Autotransfusionsbehandlungen. Die deutliche Abnahme an Blut- und Plasmaspenden hat sich ebenfalls negativ auf die Nachfrage nach Blutbeuteln und vor allem Plasmaeinmalartikeln ausgewirkt. Einen leicht positiven Einfluss hatte die Pandemie auf die Nachfrage nach Rekonvaleszent-Plasma. Eine mögliche Therapieoption für einige Covid-19-Patientinnen und -Patienten basiert auf der Verwendung von Plasma (Blutbestandteil) von genesenen Patientinnen und Patienten. Dieses Verfahren wird durch Geräte unseres Portfolios wie Aurora und Alyx ermöglicht. In der Transfusionstechnologie ist Fresenius Kabi weltweit eines der führenden Unternehmen. Zu den Wettbewerbern im Markt für Transfusionstechnologie gehören u. a. Haemonetics, Macopharma und Terumo. DER KRANKENHAUSMARKT 1 Das Marktvolumen für Akutkrankenhäuser in Deutschland umfasste 2018, gemessen an den Bruttogesamtkosten, rund 105 Mrd € 2. Davon entfielen etwa 61 % auf Personal- und 38 % auf Sachkosten, die sich jeweils um rund 4 % erhöhten. Die Fallzahlen im Akutkrankenhausmarkt lagen im Jahr 2018 ungefähr auf Vorjahresniveau. Helios Deutschland ist mit einem Umsatzanteil von rund 6,0 % 3 das führende Unternehmen im deutschen Markt für Akutkrankenhäuser. Die Kliniken des Unternehmens konkurrieren vorwiegend mit Einzelkrankenhäusern oder lokalen und regionalen Klinikverbünden. Private Wettbewerber sind im Wesentlichen Asklepios Kliniken, Rhön-Klinikum und Sana Kliniken. Die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Rund 47 % der Krankenhäuser erwarten für das Jahr 2020 einen Jahresfehlbetrag. 24 % rechnen mit einem ausgeglichenen Ergebnis und nur 29 % gehen von einen Jahresüberschuss aus. Im Jahr 2019 verzeichneten noch etwa 46 % der Kliniken einen Jahresüberschuss und rund 44 % einen Jahresfehlbetrag. Ausschlaggebend für die sich weiter verschlechternde wirtschaftliche Lage im Jahr 2020 waren insbesondere die Covid-19-bedingten Erlösverluste.
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Jeweils aktueller Stand der verfügbaren Daten bezieht sich auf das Jahr 2018, da keine
neueren Daten veröffentlicht wurden: Statistisches Bundesamt, Daten für 2018; Deutsches
Krankenhaus Institut (DKI), Krankenhaus Barometer 2020 Zu der wirtschaftlich und finanziell oft schwierigen Situation kommt ein enormer Investitionsbedarf. Er ergibt sich aus dem medizinischen und technologischen Fortschritt, erhöhten Qualitätsanforderungen und notwendigen Modernisierungen sowie Investitionen in die Digitalisierung. Darüber hinaus konnten die Bundesländer ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen, in den letzten Jahren nicht ausreichend nachkommen. Die Folge ist ein kontinuierlich wachsender Investitionsstau. Das Deutsche Krankenhaus Institut (DKI) 1schätzt, dass sich der jährliche Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser auf mindestens 6,5 Mrd € beläuft. Das ist mehr als das Doppelte des Fördervolumens der Länder. Für den Anstieg in der Vergütung von Krankenhausleistungen ist der sogenannte Veränderungswert maßgeblich. Er dient zur Kompensation steigender Kosten im Krankenhausmarkt, insbesondere der Personal- und Sachkosten. Der Veränderungswert wird jährlich für das Folgejahr neu festgelegt. Für das Jahr 2020 lag er bei 3,66 % (2019: 2,65 %). Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die Krankenhäuser in Deutschland im Frühjahr 2020 aufgefordert, planbare Operationen und Neuaufnahmen auszusetzen, um Kapazitäten für Covid-19-Patienten vorzuhalten. Dies hatte Einnahmeausfälle und Mehrkosten zur Folge. Um die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen, verabschiedete der Bundestag im März 2020 das Gesetz zur wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser, den sogenannten Krankenhaus- Rettungsschirm. Das Gesetz sah u.a. eine Kompensationspauschale in Höhe von 560 € für jedes freigehaltene Bett pro Belegungstag sowie einen Zuschuss für jede neu geschaffene Intensiv-Behandlungseinheit zur künstlichen Beatmung vor. Pflegekosten sowie Mehrkosten für Schutzausrüstung wurden ebenfalls pauschal finanziert. An die Stelle der einheitlichen Kompensation je freigehaltenes Bett trat im Juli 2020 eine differenzierte Pauschale, die sich stärker an den tatsächlichen Erlösverlusten der einzelnen Häuser orientierte. Die Pauschale variierte zwischen 360 und 760€. Die Regelungen des Krankenhaus-Rettungsschirms galten bis zum 30. September 2020. Quelle: Statistisches Bundesamt, Daten für 2018 Eine Anschlussregelung trat mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft. Entscheidend für die Finanzhilfen waren nun die lokalen Infektionsraten und die Auslastung der Stationen in den Krankenhäusern. Diese Regelung endet am 28. Februar 2021. Ein Referentenentwurf sieht jedoch vor, die bestehenden Maßnahmen unverändert bis 11. April 2021 zu verlängern. Das KHZG sieht zudem Ausgleichszahlungen vor, die Covid-19-bedingte Erlösausfälle und Mehrkosten abmildern sollen. Referenzgröße für diese Ausfälle sind die krankenhausindividuellen Erlöse aus 2019. Die genaue Ausgestaltung erfolgte zum 31. Dezember 2020. ![]() KENNZAHLEN ZUR STATIONÄREN VERSORGUNG IN DEUTSCHLAND
Quelle: Statistisches Bundesamt, Daten für 2018
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Deutsches Krankenhaus Institut (DKI), Krankenhausbarometer 2020 Zudem können die Krankenhäuser pro Fall Zuschläge aushandeln, die jene durch Covid-19 verursachten Mehrkosten ausgleichen sollen, die bislang durch andere Ausgleichszahlungen nicht berücksichtigt sind. Weitere Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser in Deutschland sind derzeit nicht geplant. Darüber hinaus zielt das Krankenhauszukunftsgesetz auf die weitere Modernisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser in Deutschland ab. So sollen z. B. bundesweite Standards eingeführt werden, um eine stärkere Vernetzung im Gesundheitswesen zu ermöglichen und die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Gefördert werden ferner Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und digitale Infrastruktur, z. B. in Patientenportale, die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie in sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Um den Krankenhäusern in der Covid-19-Pandemie mehr Flexibilität beim Personaleinsatz zu ermöglichen, wurden die seit 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen für die pflegesensitiven Stationen Geriatrie, Intensivmedizin, Kardiologie, Unfallchirurgie, Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Frührehabilitation und Neurologie-Schlaganfalleinheit für 2020 in Teilen ausgesetzt. Infolge des Pflegepersonalstärkungsgesetzes werden seit 2020 die Pflegepersonalkosten für die patientennahe Krankenpflege in den Krankenhäusern aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über separate Pflegebudgets nach dem Selbstkostendeckungsprinzip von den Krankenkassen voll erstattet. Diese Regelung blieb durch die Covid-19-Pandemie unberührt. In Spanien hatte der private Krankenhausmarkt im Jahr 2019 ein Volumen von rund 16 Mrd €. 1 Helios Spanien ist mit einem Umsatzanteil von rund 13% das führende Unternehmen im privaten Krankenhausmarkt. Wettbewerber sind eine Vielzahl privat geführter Einzelkliniken oder kleinere Ketten, u.a. HM Hospitales, Hospiten, Vithas, Ribera Salud, Hospitales Sanitas und HLA. Wachstumschancen für private Betreiber eröffnen sich insbesondere durch die steigende Anzahl privat versicherter Patientinnen und Patienten. Private Zusatzversicherungen sind in Spanien, verglichen mit anderen Ländern, verhältnismäßig preiswert. Sie sind die Voraussetzung dafür, Leistungen privater Krankenhäuser in Anspruch nehmen zu können. Zur Attraktivität privater Kliniken tragen u.a. die vergleichsweise geringen Wartezeiten für geplante Behandlungen und der direkte Zugang zu medizinischen Spezialisten bei. Weiteres Potenzial ergibt sich daraus, dass private Krankenhausbetreiber ihre Netzwerke durch Klinikneugründungen und ambulante Versorgungszentren erweitern können. Darüber hinaus bietet der spanische Markt aufgrund seiner starken Fragmentierung auch Konsolidierungspotenzial. Angesichts hoher Covid-19-Infektionszahlen und überlasteter Krankenhäuser wurde in Spanien erstmals von März bis Ende Juni 2020 der nationale Notstand ausgerufen. Soweit medizinisch vertretbar, wurden elektive Behandlungen landesweit untersagt, um Bettenkapazitäten für Covid-19-Patienten zu schaffen. Über die Sommermonate besserte sich die Situation und elektive Behandlungen wurden wieder durchgeführt, teilweise verbunden mit Nachholeffekten, die sich während des Notstands aufgebaut hatten. Nachdem die Infektionszahlen jedoch ein weiteres Mal anstiegen, wurde im Oktober 2020 erneut der nationale Notstand verhängt. Die Verantwortung für die Gesundheitspolitik wurde diesmal weitgehend an die 17 autonomen Regionen delegiert. Keine von ihnen hat ein erneutes Verbot elektiver Behandlungen erlassen. Im Juni 2020 bewilligte die spanische Zentralregierung einen Sonderfonds, um die autonomen Regionen bei der Finanzierung der Pandemiekosten zu unterstützen. Insgesamt stellte sie dafür rund 16 Mrd € an nicht rückzahlbaren Zuschüssen bereit. Davon kamen rund 9 Mrd€ den regionalen Gesundheitssystemen zugute, insbesondere zur finanziellen Unterstützung für gestiegene Kosten und für weitere Folgen der Covid-19-Pandemie. Die Entscheidung über die Mittelverwendung war den einzelnen Regionen vorbehalten. Die Gelder konnten somit entsprechend den lokalen Erfordernissen und Gesundheitsplänen eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang konnten die regionalen Gesundheitsbehörden private Krankenhäuser dahin gehend unterstützen, indem sie ihnen Patientinnen und Patienten zuwiesen oder sie für andere erbrachte Dienstleistungen vergüteten. Ein besonderes Programm zur Kompensation für freigehaltene Krankenhausbetten wurde nicht aufgesetzt. Ausgleichszahlungen für den erhöhten Aufwand bei der Behandlung von Covid-19-Patienten konnten private Krankenhausbetreiber mit den privaten Krankenversicherungen sowie den entsprechenden staatlichen Behörden bilateral aushandeln. DER MARKT FÜR PROJEKTE UND DIENSTLEISTUNGEN FÜR KRANKENHÄUSER UND ANDERE GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN Der weltweite Markt für Projekte und Dienstleistungen für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen war im Jahr 2020 stark geprägt von der Covid-19-Pandemie. So war der Markt für Projekte für Krankenhäuser gekennzeichnet von Verzögerungen, Verschiebungen sowie Stornierungen. Diese gingen mit allgemeinen Verzögerungen bei der Projektausführung einher, nicht zuletzt aufgrund von Covid-19-verursachten Reise- und Quarantänebeschränkungen sowie Einschränkungen in der Lieferkette. Ferner führte die Covid-19-Pandemie im Dienstleistungsgeschäft zu gesundheitsbehördlich angeordneten Kapazitätseinschränkungen bei gleichzeitig geringerer Nachfrage nach Rehabilitationsleistungen, bedingt durch verschobene elektive Operationen. Der weltweite Markt für Projekte und Dienstleistungen für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen ist stark fragmentiert. Daher ist keine Angabe zu seinem Gesamtvolumen möglich. Er weist erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern auf und ist in hohem Maße geprägt von der jeweiligen staatlichen Gesundheitspolitik, dem Grad der Regulierung und Privatisierung sowie von wirtschaftlichen, demografischen und politischen Gegebenheiten. In den etablierten Gesundheitsmärkten, in denen der Kostendruck zunimmt, sind Gesundheitseinrichtungen vor allem aufgefordert, ihre Effizienz zu steigern. Gefragt sind insbesondere eine nachhaltige Planung und energieeffiziente Errichtung, optimierte Betriebsabläufe in den Einrichtungen sowie die Übernahme medizintechnischer Dienstleistungen durch externe Spezialisten. Dies ermöglicht es den Krankenhäusern, sich auf ihre Kernkompetenz zu konzentrieren, die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten. Während Fresenius Vamed weltweit Dienstleistungen für Gesundheitseinrichtungen erbringt, ist das Unternehmen in Zentraleuropa als ein führender Post-Akut-Anbieter aktiv, speziell in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Tschechien. In den aufstrebenden Märkten hingegen ist Fresenius Vamed bestrebt, die Infrastruktur des Gesundheitswesens weiterzuentwickeln und die medizinische Versorgung zu verbessern. Das Unternehmen hat keine Wettbewerber, die ein vergleichbar umfassendes Portfolio von Projekten, Dienstleistungen und Gesamtbetriebsführungen über den gesamten Lebenszyklus von Gesundheitseinrichtungen abdecken. Insofern verfügt Fresenius Vamed über ein Alleinstellungsmerkmal. Je nach Geschäftsbereich konkurriert das Unternehmen daher mit international tätigen Konzernen und Konsortien ebenso wie mit lokalen Anbietern. ÜBERBLICK ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF EINSCHÄTZUNG DES VORSTANDS ZUR AUSWIRKUNG DER GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN UND BRANCHENSPEZIFISCHEN ENTWICKLUNG AUF DEN GESCHÄFTSVERLAUF VON FRESENIUS SOWIE BEURTEILUNG DER GESCHÄFTSENTWICKLUNG DURCH DEN VORSTAND UND WESENTLICHE EREIGNISSE FÜR DEN GESCHÄFTSVERLAUF Unsere besondere Verantwortung als Teil des Gesundheitssystems haben wir auch unter den schwierigen Umständen der aktuellen Covid-19-Pandemie gezeigt. Mit unseren Produkten, Dienstleistungen und Therapien haben wir weltweit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie geleistet. So haben beispielsweise unsere Dialysekliniken und Krankenhäuser umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um eine möglichst durchgängig reibungslose Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Trotz teilweiser staatlicher Kompensationen hatte die Covid-19-Pandemie insbesondere aufgrund behördlich verordneter Einschränkungen in vielen wichtigen Märkten des Konzerns insgesamt einen negativen Effekt auf die Geschäftsjahreszahlen 2020. Die rückläufige weltweite Konjunktur hat sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt nur unwesentlich auf unsere Branche ausgewirkt. Fresenius hat sich nach Überzeugung des Vorstands angesichts der enormen Herausforderungen des Geschäftsjahres 2020 sowie unserer wesentlichen Beiträge zur Bekämpfung und Eindämmung der Covid-19-Pandemie als stabil und widerstandsfähig bewiesen. Davon haben vor allem unsere Patientinnen und Patienten profitiert, die wir trotz der anhaltenden und teils erheblichen Einschränkungen zuverlässig weiter versorgen konnten. Die an die Auswirkungen von Covid-19 angepassten Konzernumsatz- und Ergebnisziele für das Geschäftsjahr 2020 haben wir erreicht. Insofern war nach Überzeugung des Vorstands 2020 ein aus finanzieller Perspektive erfolgreiches Geschäftsjahr für den Fresenius-Konzern. Fresenius Medical Care steigerte den Umsatz währungsbereinigt um 5% auf 17.859 Mio € (2019: 17.477 Mio €). Das auf die Anteilseigner der Fresenius Medical Care AG& Co. KGaA entfallende Jahresergebnis 1stieg um 10% (stieg währungsbereinigt um 12 %) auf 1.359 Mio € (2019: 1.236 Mio €). Fresenius Kabi erreichte ein organisches Umsatzwachstum von 4%. Der EBIT1 fiel um 9% (währungsbereinigt: 6%) auf 1.095 Mio € (2019: 1.205 Mio €). Das organische Wachstum von Fresenius Helios betrug 4 %. Der EBIT von Fresenius Helios lag mit 1.025 Mio € (2019: 1.025 Mio €) auf Vorjahresniveau (währungsbereinigt: 0 %). Die organische Umsatzentwicklung von Fresenius Vamed betrug -8 %. Der EBIT fiel um 78 % (79% 2) auf 29 Mio € (2019: 134 Mio €). VERGLEICH DES TATSÄCHLICHEN MIT DEM PROGNOSTIZIERTEN GESCHÄFTSVERLAUF Unsere Annahme hat sich bestätigt, dass die Nachfrage nach unseren Produkten, Dienstleistungen und Therapien im Jahr 2020 weiterhin stark bleiben würde. Die Covid- 19-Pandemie hatte jedoch Auswirkungen auf einzelne Produktkategorien und Dienstleistungen. Die jeweiligen Effekte können Sie den Erläuterungen zur Ertragslage ab Seite 64 entnehmen. Die Übersicht auf Seite 63 zeigt, wie sich der Ausblick für den Konzern und die Unternehmensbereiche 2020 entwickelt hat. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2020 im Februar 2020 waren die Effekte aus der Covid-19-Pandemie nicht berücksichtigt. Eine verlässliche Bewertung und Quantifizierung positiver und negativer Effekte war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Daher blieb die ursprüngliche Prognose ohne Effekte aus der Covid-19-Pandemie bis zur Veröffentlichung der Halbjahresergebnisse bestehen. Die im Juli 2020 veröffentlichte angepasste Prognose beinhaltete die für das Gesamtjahr erwarteten Covid-19-Effekte. Unseren Konzernumsatz- und Konzernergebnisausblick1,3 inklusive erwarteter Covid-19-Effekte haben wir erreicht. Die ursprüngliche Prognose ohne geschätzte Covid-19-Effekte hätten wir für den Konzernumsatz und das Konzernergebnis 3ebenfalls erreicht. Der Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2020 währungsbereinigt um 5 % und lag damit am oberen Ende der prognostizierten Bandbreite von 3 bis 6 %. Ohne geschätzte Covid-19-Effekte4 hätte der Fresenius-Konzern im Geschäftsjahr ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 7 bis 8 % erzielt und damit das obere Ende der ursprünglichen Prognose erreicht. Das währungsbereinigte Konzernergebnis 3 vor Sondereinflüssen fiel im Geschäftsjahr 2020 um 3 % und lag damit innerhalb der prognostizierten Bandbreite von -4 bis +1 %. Ohne geschätzte Covid-19-Effekte4 hätte der Fresenius-Konzern ein währungsbereinigtes Konzernergebniswachstum3 vor Sondereinflüssen von 2 bis 6 % erzielt und damit die ursprüngliche Prognose erreicht. Wir haben 2.398 Mio € in Sachanlagen investiert (2019: 2.463 Mio €). Gemessen am Konzernumsatz lagen die Sachanlageinvestitionen mit 6,6 % unter dem Vorjahreswert von 7,0 %. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie führten zu temporären Verzögerungen bei einigen Projekten. Insgesamt konnte der Fresenius-Konzern seine Investitionsprogramme weitestgehend weiterführen und die angestrebte Bandbreite von 6 bis 7 % vom Umsatz erreichen. Der operative Cashflow betrug 6.549 Mio € und lag aufgrund erheblicher Vorauszahlungen für Medicare-Patienten im Rahmen des CARES-Act und Steuerstundungen in Nordamerika deutlich über dem Vorjahreswert (2019: 4.263 Mio €). Auch ohne diese Covid-19-bedingten Sondereffekte lag der operative Cashflow über dem Vorjahreswert. Die Cashflow-Marge betrug 18,1 % (2019: 12,0 %) und lag damti über unserer Erwartung. Wir hatten in Aussicht gestellt, eine Cashflow-Marge zwischen 12 und 14% zu erreichen. Die Kennziffer Netto-Finanzverbindlichkeiten/EBITDA verbesserte sich auf 3,44 5 (31. Dezember 2019: 3,61 5) und lag damit im Rahmen unserer Erwartungen. Die Verbesserung des Verschuldungsgrades ist zurückzuführen auf die hervorragende Cashflow-Entwicklung, die die belastenden Covid-19-Effekte auf das EBITDA mehr als ausgleichen konnte.
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Vor Sondereinflüssen Details zu den Sondereinflüssen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71. Der ROIC betrug 6,5 %1 (2019: 6,7 %1), der ROOA 7,3 % 1(2019: 7,6 %1). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf ein höheres durchschnittliches betriebsnotwendiges Vermögen bzw. investiertes Kapital (für ROIC) zurückzuführen. Geschätzte Covid-19-Effekte 2020 Der Fresenius-Konzern war von Auswirkungen der Covid-19-Pandemie betroffen. In einem Umfeld mit direkten, aber auch vielen indirekten Auswirkungen von Covid-19 ist es nicht möglich genaue Angaben zu den finanziellen Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu machen. Dies gilt insbesondere für die Auswirkungen von Einnahmeausfällen und den damit verbundenen Profitabilitätsminderungen. Daher zeigt die unten aufgeführte Tabelle bestmögliche Schätzungen des Managements.
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Pro-forma-Akquisitionen/Desinvestitionen; vor Sondereinflüssen Details zu den Sondereinflüssen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71. ZIELERREICHUNG DES KONZERNS 2020
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Vor Sondereinflüssen, exklusive Covid-19-Effekte GESCHÄTZTE COVID-19-EFFEKTE 2020
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Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE ERTRAGSLAGE Umsatz Der Konzernumsatz stieg um 2 % (währungsbereinigt: 5%) auf 36.277 Mio € (2019: 35.409 Mio €). Die Grafik auf Seite 65 zeigt die Einflüsse auf das Umsatzwachstum. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie hatten einen negativen Effekt1 von geschätzten 2 bis 3 %-Punkten auf das währungsbereinigte Umsatzwachstum. Im Einzelnen stellen sich Covid-19-Effekte auf den Umsatz der Unternehmensbereiche 2 wie folgt dar:
UMSATZ NACH REGIONEN
UMSATZ NACH UNTERNEHMENSBEREICHEN
Die Umsätze in den USA und Europa waren negativ beeinflusst durch weniger elektive Behandlungen aufgrund von Covid-19. In beiden Regionen schwächte sich der außerordentliche Nachfrageschub nach wichtigen Medikamenten und medizintechnischen Geräten für die Behandlung von Covid-19-Patienten bereits Anfang des 2. Quartals ab und konnte insofern die gedämpfte Nachfrage nach Medikamenten für elektive Behandlungen nicht vollständig ausgleichen. In Nordamerika belasteten Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Produkten aufgrund temporärer Produktionseinschränkungen den Umsatz zusätzlich. In Asien-Pazifik hat Fresenius Kabi bereits Anfang des Jahres negative Effekte aufgrund von Covid-19 verzeichnet. Dem folgte eine schrittweise Erholung des China-Geschäfts getrieben durch eine steigende Anzahl elektiver Behandlungen. Die Umsatzerlöse in China blieben jedoch auf Gesamtjahresbasis in etwa auf dem Vorjahresniveau.
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Eine Übersicht zu den Covid-19-Effekten können Sie der Seite 63 entnehmen. Geschätzte Covid-19-Effekte hatten insgesamt einen leicht negativen Einfluss auf das Umsatzwachstum von Fresenius Kabi. - Fresenius Helios steigerte den Umsatz um 6 % (7 % 1) auf 9.818 Mio € (2019: 9.234 Mio €). Das organische Umsatzwachstum betrug 4%. Der Umsatz von Fresenius Helios war im Jahr 2020 durch freigehaltene Bettenkapazitäten und verschobene elektive Behandlungen aufgrund von Covid-19 negativ beeinflusst. Covid-19-Effekte hatten insgesamt einen leicht negativen Einfluss auf die organische Umsatzentwicklung im Jahr 2020. Der Umsatz von Helios Deutschland stieg um 7 % auf 6.340 Mio € (2019: 5.940 Mio €). Das organische Umsatzwachstum von 6 % war durch reguläre Preiserhöhungen bei den Fallpauschalen (DRG) in Deutschland sowie einen positiven Case-Mix positiv beeinflusst. Darüber hinaus verzeichnete Fresenius Helios ein starkes Fallzahlenwachstum in den Monaten Januar bis Februar 2020. Bei Helios Deutschland konnte das Gesetz zur wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser, das bis zum 30. September 2020 in Kraft war, einen Großteil der negativen Effekte der ersten drei Quartale abmildern. Im 4. Quartal trat eine Folgeregelung in Kraft, die sich an engeren Kriterien als zuvor bei der Vergabe der Finanzhilfen orientierte. Insgesamt hatten Covid-19-Effekte einen leicht negativen Einfluss auf das organische Umsatzwachstum bei Helios Deutschland im Jahr 2020. Der Umsatz von Helios Spanien stieg im Wesentlichen aufgrund der Ausweitung der Marktpräsenz in Kolumbien mit getätigten Akquisitionen von 3 Krankenhäusern um 6 % (organisch: 2 %) auf 3.475 Mio € (2019: 3.292 Mio €). Bei Helios Spanien wirkten Covid-19-Effekte deutlich negativ auf die organische Umsatzentwicklung des Jahres 2020. Entgangene elektive Behandlungen sowie freigehaltene Bettenkapazitäten im Rahmen staatlich angeordneter Maßnahmen führten insbesondere im 1. Halbjahr zu deutlich negativen Umsatzeffekten. Im 3. und 4. Quartal stieg das organische Wachstum getrieben durch eine starke Erholung der Anzahl der elektiven Behandlungen sowie durch einen Anstieg bei den ambulanten Behandlungen deutlich an. Ein mit Deutschland vergleichbarer Rettungsschirm für Krankenhäuser mit entsprechenden Kompensationsregelungen existiert in Spanien nicht. - Bei Fresenius Vamed fiel der Umsatz um 6% (-6% 1) auf 2.068 Mio € (2019: 2.206 Mio €). Im Projektgeschäft fiel der Umsatz um 22 % auf 633 Mio € (2019: 807 Mio €). Im Projektgeschäft kam es aufgrund von Reiseeinschränkungen, eingeschränkten Lieferketten, unterbrochenen Projektabwicklungen und verordneten Baustellenstopps zu deutlichen Verzögerungen und teilweisen Stornierungen, die sich insbesondere im 2. Halbjahr auch auf die Umsatzentwicklung niederschlugen. Im Dienstleistungsgeschäft stieg der Umsatz um 3% auf 1.435 Mio € (2019: 1.399 Mio €). Das Dienstleistungsgeschäft von Fresenius Vamed war im Geschäftsjahr 2020 durch Covid-19 aufgrund einer Unterauslastung der Post-Akut-Kapazitäten basierend auf der geringeren Anzahl von Zuweisungen aus Akut-Krankenhäusern negativ beeinflusst. Darüber hinaus erfolgten die Behandlungen von Rehabilitationspatientinnen und -patienten aufgrund behördlich angeordneter Beschränkungen nur mit Kapazitätsobergrenzen. Staatliche Kompensationszahlungen konnten die daraus resultierenden negativen Effekte nur in geringem Umfang abmildern. Das Geschäft mit technischen Dienstleistungen zeigte sich hingegen robust. ![]() AUFTRAGSEINGANG/-BESTAND FRESENIUS VAMED
Insgesamt hatten geschätzte Covid-19-Effekte einen sehr deutlich negativen Einfluss auf die Umsatzentwicklung von Fresenius Vamed. Der Auftragseingang im Projektgeschäft fiel Covid-19-bedingt auf 1.010 Mio € (2019: 1.314 Mio €). Der Auftragsbestand stieg um 7 % auf 3.055 Mio € (31. Dezember 2019: 2.865 Mio €). Fresenius Vamed ist der einzige Unternehmensbereich innerhalb des Fresenius-Konzerns, dessen Geschäft wesentlich von Auftragseingang und Auftragsbestand bestimmt wird. Darüber hinaus ergaben sich im Konzern im Jahr 2020 keine weiteren wesentlichen Effekte aus der Veränderung des Sortimentsmix und keine wesentlichen Preiseinflüsse. Währungsumrechnungseffekte hatten einen negativen Einfluss von 3 %. Sie ergaben sich insbesondere aus der Abwertung des US-Dollars sowie verschiedener lateinamerikanischer Währungen, hier im Wesentlichen des brasilianischen Real und des argentinischen Peso, gegenüber dem Euro. Ergebnisstruktur Das Konzernergebnis 1vor Sondereinflüssen im Geschäftsjahr 2020 fiel um 4% (währungsbereinigt: -3 %) auf 1.796 Mio € (2019: 1.879 Mio €). Covid-19 hatte einen geschätzten Effekt von -5 bis -9 % - Punkten auf das Konzernergebniswachstum. Das Ergebnis je Aktie 1vor Sondereinflüssen fiel um 4% (währungsbereinigt: -3 %) auf 3,22€ (2019: 3,37 €). Die durchschnittliche Anzahl der Aktien belief sich auf 557,5 Millionen Stück. Das berichtete Konzernergebnis 1 fiel um 9% (währungsbereinigt um -8%) auf 1.707 Mio € (2019: 1.883 Mio €). Belastend wirkte eine Wertminderung des Firmenwerts und der Markennamen bei Fresenius Medical Care Lateinamerika. Die Wertminderung war auf den gesamtwirtschaftlichen Abschwung in mehreren Staaten der Region und den daraus resultierenden Anstieg der Risikoprämien zurückzuführen. Belastend wirkten ebenfalls die Bewertungsänderung (Aufwertung) der Biosimilars-Kaufpreisverbindlichkeiten, die auf die höheren Erfolgsaussichten einzelner Projekte zurückzuführen ist. Das berichtete Ergebnis je Aktie 1 fiel um 9 % (währungsbereinigt um -8%) auf 3,06 € (2019: 3,38 €). Inflationseffekte hatten keine signifikante Auswirkung auf unsere Ertragslage. Der Konzern-EBITDA vor Sondereinflüssen blieb mit 7.132 Mio € (2019: 7.104 Mio €) nahezu unverändert zum Vorjahr (stieg währungsbereinigt: 2 %). Der berichtete Konzern-EBITDA betrug 7.100 Mio € (2019: 7.083 Mio €). Der Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen fiel um 2 % (währungsbereinigt: 0 %) auf 4.612 Mio € (2019: 4.688 Mio €). Der berichtete Konzern-EBIT fiel um 5 % (währungsbereinigt: -3 %) auf 4.385 Mio € (2019: 4.631 Mio €).
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Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt Details zu den Sondereinflüssen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71. KONZERN-RENDITEKENNZAHLEN
Details zu den Sondereinflüssen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71. Der EBIT der Unternehmensbereiche entwickelte sich wie folgt: Die folgende Darstellung der Ergebnisentwicklung der Geschäftsfelder erfolgt vor Sondereinflüssen. Die Sondereinflüsse werden im Segment Konzern Corporate/Sonstiges ausgewiesen. - Der EBIT 2bei Fresenius Medical Care stieg währungsbereinigt um 8 % auf 2.499 Mio € (2019: 2.356 Mio €). Der Anstieg beruhte im Wesentlichen auf den Vorjahreseffekten aus der Anpassung der Umsatzrealisierung für rechtlich strittige Forderungen in 2019 sowie auf durch Covid-19 eingesparten Meeting- und Reisekosten im Segment Nordamerika. Gegenläufig wurde der EBIT durch Mehrkosten - insbesondere in Nordamerika - für die Einrichtung von auf Covid-19-Patienten spezialisierte Dialysekliniken, für organisatorische Änderungen in den vorhandenen Dialysekliniken, zusätzliche Personalaufwendungen sowie Mehrkosten in der Produktion zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Sicherung der Produktionstätigkeit belastet. Diese Aufwendungen wurden jedoch im Wesentlichen durch das US-Erstattungsprogramm gemäß dem CARES-Act abgedeckt. Gleichzeitig verzeichnete Fresenius Medical Care eine höhere Sterblichkeitsrate bei Patienten, die auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen ist. Insgesamt war das Ergebnis von Fresenius Medical Care von den Auswirkungen von Covid-19 unwesentlich betroffen. Die EBIT-Marge1 stieg auf 14,0 % (2019 1: 13,5 %). Der berichtete EBIT stieg währungsbereinigt um 4% auf 2.304 Mio € (2019: 2.270 Mio €), die EBIT-Marge betrug 12,9 % (2019: 13,0 %). - Der EBIT 1 bei Fresenius Kabi fiel um 9% (währungsbereinigt: -6 %) auf 1.095 Mio € (20191: 1.205 Mio €). Der Rückgang ist zurückzuführen auf eine geringere Nachfrage und die damit einhergehende Unterauslastung von Produktionskapazitäten in den USA, verbunden mit vereinzelten Lieferschwierigkeiten aufgrund temporärer Produktionseinschränkungen, gestiegenen Kosten im Zusammenhang mit Covid-19, wettbewerbsbedingtem Preisdruck, einem negativen Effekt aufgrund der Insolvenz eines Kunden sowie geplante Kosten in Verbindung mit der Einführung von Fresenius Kabi's erstem Biosimilar-Produkts im U.S.-Markt. Aufgrund einer geringeren aktienbasierten Vergütung infolge der aktuellen Kapitalmarktsituation, niedrigerer Verwaltungskosten, bedingt durch reduzierte Reisetätigkeit, sowie verschobener Projekte hatten die geschätzten Covid-19-Effekte einen unwesentlichen Einfluss auf die EBIT-Entwick- lung. Die EBIT-Marge1 betrug 15,7 % (2019: 17,4 %). - Der EBIT bei Fresenius Helios lag mit 1.025 Mio € (2019: 1.025 Mio €) auf Vorjahresniveau (währungsbereinigt 0 %). Die EBIT-Marge betrug 10,4 % (2019: 11,1 %).
Details zu den Sondereinflüssen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (KURZFASSUNG)
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Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt Der EBIT von Helios Deutschland stieg um 4% auf 602 Mio € (2019: 577 Mio €). Die EBIT-Marge betrug 9,5% (2019: 9,7 %). Durch die umfassenden Regelungen zu den Freihaltepauschalen hatten Covid-19-Effekte insgesamt einen unwesentlichen Einfluss auf die EBIT-Entwicklung im Geschäftsjahr 2020. Der EBIT von Helios Spanien fiel um 5% (währungsbereinigt: -5 %) auf 420 Mio € (2019: 443 Mio €). Die EBIT-Marge fiel auf 12,1 % (2019: 13,5 %). Covid-19-Effekte hatten einen sehr deutlich negativen Einfluss auf die EBIT-Entwicklung aufgrund entgangener oder verschobener elektiver Behandlungen bei gleichzeitig höheren Kosten für umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. - Der EBIT bei Fresenius Vamed fiel um 78 % (währungsbereinigt um 79 %) auf 29 Mio € (2019: 134 Mio €). Die EBIT-Marge lag bei 1,4% (2019: 6,1 %). Kapazitäten in den Rehabilitationskliniken blieben ungenutzt, da die Zuweisungen aus den Akut-Krankenhäusern deutlich niedriger ausfielen und behördliche Einschränkungen bis hin zu Schließungen von Einrichtungen veranlasst wurden. Im Projektgeschäft fielen zusätzliche Kosten aufgrund von Projektverschiebungen an. Geschätzte Covid-19-Effekte hatten daher einen sehr deutlich negativen Einfluss auf die EBIT-Entwicklung. Entwicklung weiterer wesentlicher Positionen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Das Bruttoergebnis vom Konzernumsatz blieb mit 10.316 Mio € (2019: 10.348 Mio €) nahezu unverändert zum Vorjahr (stieg um währungsbereinigt: 2 %). Die Bruttoergebnismarge fiel auf 28,4 % (2019: 29,2 %). Die Umsatzkosten nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 4% auf 25.961 Mio € zu (2019: 25.061 Mio €). Der Anteil der Umsatzkosten am Konzernumsatz stieg auf 71,6 % (2019: 70,8 %). Die Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten umfassen hauptsächlich Personal kosten, Vertriebskosten und Abschreibungen. Inklusive sonstiger betrieblicher Erträge und Aufwendungen stiegen sie um 2% auf -5.211 Mio € (2019: -5.101 Mio €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Personalkosten infolge der Zunahme der Beschäftigtenzahl zurückzuführen. Der Anteil der Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten am Konzernumsatz blieb mit 14,4 % auf Vorjahresniveau (2019: 14,4 %). Der Aufwand für Forschung und Entwicklung stieg um 16 % auf 751 Mio € (2019: 645 Mio €). Der Anstieg resultiert aus höheren Aufwendungen bei Fresenius Medical Care und Fresenius Kabi. Abschreibungen beliefen sich auf 2.520 Mio € 1 (2019: 2.416 Mio € 1 ). Die Abschreibungsquote betrug 6,9 % 1 (2019: 6,8 % 1). Der Personalaufwand im Konzern stieg auf 15.128 Mio € (2019: 14.355 Mio €). Die Personalkostenquote lag bei 41,7% (2019: 40,5 %). Das Finanzergebnis des Konzerns vor Sondereinflüssen belief sich auf -654 Mio € (2019: -714 Mio €) im Wesentlichen aufgrund von Einsparungen durch erfolgreiche Refinanzierungsaktivitäten und niedrigeren Zinssätzen. Das berichtete Finanzergebnis des Konzerns betrug -659 Mio € (2019: -719 Mio €). Die Konzern-Steuerquote vor Sondereinflüssen belief sich auf 23,1 % (2019: 23,3 %) und lag damit im Rahmen der Erwartungen. Die berichtete Konzern-Steuerquote belief sich auf 24,2 % (2019: 22,6 %). Der auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinn vor Sondereinflüssen belief sich auf -1.248 Mio € (2019: -1.170 Mio €). Davon entfielen 96 % auf nicht beherrschende Anteile an der Fresenius Medical Care. Details zu den Sondereinflüssen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71. ÜBERLEITUNGSRECHNUNG FRESENIUS-KONZERN
ÜBERLEITUNGSRECHNUNG AUF DAS KONZERNERGEBNIS Um die zugrunde liegende operative Geschäftsentwicklung vergleichbar mit der für das Geschäftsjahr 2020 gegebenen Prognose darzustellen, werden die Kennzahlen vor Sondereinflüssen dargestellt. Das Konzernergebnis 2020 enthält Sondereinflüsse aus Wertminderung des Firmenwerts bei Fresenius Medical Care in Lateinamerika sowie Umbewertungen von bedingten Biosimilars-Kaufpreisverbindlichkeiten. Das Konzernergebnis 2019 enthält Sondereinflüsse aus transaktionsbezogenen Aufwendungen (u.a. NxStage-Akquisition), Umbewertungen von bedingten Biosimilars-Kaufpreisverbindlichkeiten, Gewinne/Verluste im Zusammenhang mit der Veräußerung im Versorgungsmanagement bei Fresenius Medical Care (FMC) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kostenoptimierungsprogramm bei FMC. Die in den Überleitungsrechnungen dargestellten Sondereinflüsse sind jeweils im Segment Konzern/Sonstiges ausgewiesen. ÜBERLEITUNGSRECHNUNG FRESENIUS-KONZERN
Die in den Überleitungsrechnungen dargestellten Sondereinflüsse sind jeweils im Segment Konzern/Sonstiges ausgewiesen.
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Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt ÜBERLEITUNGSRECHNUNG UNTERNEHMENSBEREICHE FRESENIUS MEDICAL CARE
FRESENIUS KABI
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Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA entfällt FINANZLAGE Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Die Finanzierungsstrategie des Fresenius-Konzerns hat folgende wesentliche Ziele:
Finanzielle Flexibilität zu sichern hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie des Fresenius-Konzerns. Dies gewährleisten wir durch eine Vielzahl von Finanzierungsinstrumenten, bei deren Auswahl Kriterien wie Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität bei der Inanspruchnahme, Kreditauflagen, Kapitalkosten und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt werden. Diese Strategie hat sich auch in volatilen Zeiten insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19-bedingten Unsicherheiten am Kapitalmarkt als verlässlich erwiesen. Das Fälligkeitsprofil des Konzerns weist eine breite Streuung auf mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente berücksichtigen wir auch, in welchen Währungen unsere Erträge und Cashflows erwirtschaftet werden, und stellen diesen gezielt passende Fremdkapitalstrukturen in den entsprechenden Währungen gegenüber. Die wesentlichen Fremdfinanzierungsinstrumente des Konzerns sind in der nebenstehenden Grafik dargestellt. Wir haben einen angemessenen Finanzierungsspielraum mit freien Kreditlinien aus syndizierten oder bilateral mit Banken vereinbarten Krediten. Darüber hinaus verfügen die Fresenius SE & Co. KGaA und die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA über Commercial-Paper-Programme. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bietet zudem das Fresenius Medical Care-Forderungsverkaufsprogramm. Ein weiteres wesentliches Ziel der Finanzierungsstrategie des Fresenius-Konzerns ist es, die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten zu optimieren. Dazu setzen wir ganz gezielt einen ausgewogenen Mix aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen ein. Aufgrund der Diversifikation des Unternehmens innerhalb des Gesundheitssektors und der starken Marktpositionen der Unternehmensbereiche in globalen, wachsenden und nichtzyklischen Märkten können wir planbare und nachhaltige Cashflows erwirtschaften. Diese erlauben einen deutlichen Anteil an Fremdkapital. Zur langfristigen Sicherung des Wachstums ziehen wir in Ausnahmefällen, etwa zur Finanzierung einer großen Akquisition, auch eine Kapitalerhöhung in Erwägung. Entsprechend der Konzernstruktur erfolgen die Finanzierungen separat für Fresenius Medical Care und für den übrigen Fresenius-Konzern. Es gibt keine gemeinsamen Finanzierungen und keine gegenseitigen Garantien. Die Unternehmensbereiche Fresenius Kabi, Fresenius Helios und Fresenius Vamed werden hauptsächlich durch die Fresenius SE & Co. KGaA finanziert, um strukturelle Nachrangigkeit zu vermeiden. Rating des Unternehmens Die führenden Rating-Agenturen Moody's, Standards Poor's und Fitch bewerten und überprüfen regelmäßig die Kreditwürdigkeit von Fresenius. Alle drei Rating-Agenturen bewerten Fresenius mit Investment-Grade-Status. Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine Rating-Änderungen. RATING DER FRESENIUS SE & CO. KGAA
![]() Finanzierung Fresenius deckt den Finanzierungsbedarf durch eine Kombination aus operativen Cashflows, die in den Unternehmensbereichen erwirtschaftet werden, und durch die Aufnahme von kurz-, mittel- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Wichtige Instrumente neben Bankfinanzierungen sind Anleihen, Schuldscheindarlehen, Wandelanleihen, Commercial-Paper-Programme und ein Forderungsverkaufsprogramm. Zudem enthält unser Finanzierungsmix Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Die Fresenius SE & Co. KGaA und die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA verfügen über Anleihe-Emissionsprogramme (Debt Issuance Programme), in deren Rahmen jeweils Anleihen bis zu 10 Mrd € mit unterschiedlichen Währungen und Laufzeiten ausgegeben werden können. Die Finanzierungsaktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten im Wesentlichen zur Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten, zur Optimierung der Finanzierungskosten und des Fälligkeitsprofils sowie zur Ausweitung des finanziellen Spielraums.
Weitere Details sind im Konzern-Anhang auf Seiten 267 ff. dargestellt. Darüber hinaus sind die syndizierten Kreditvereinbarungen, Schuldscheindarlehen sowie eine eigenkapitalneutrale Wandelanleihe Bestandteile der langfristigen Unternehmensfinanzierung. Die revolvierenden Kreditlinien der syndizierten Kreditvereinbarungen dienen der Liquiditätssicherung und waren zum 31. Dezember 2020 ungenutzt. Für die kurzfristige Finanzierung stehen der Fresenius SE&Co. KGaA und der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Commercial-Paper-Programme zur Verfügung, in deren Rahmen jeweils Schuldtitel bis zu 1,0 Mrd € ausgegeben werden können. Am 31. Dezember 2020 war das Commercial-Paper-Programm der Fresenius SE & Co. KGaA in Höhe von 30 Mio€ genutzt. Unter dem Commercial-Paper-Programm der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA bestanden Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 20 Mio €. Außerdem haben wir aufgrund der allgemeinen Covid-19-Unsicherheiten in Bezug auf eine angemessene Liquiditätsausstattung unsere bestätigten bilateralen Kreditlinien bei Banken erhöht. Diese zusätzlichen Kreditlinien waren zum 31. Dezember 2020 nahezu ungenutzt. Detaillierte Informationen zur Finanzierung des Fresenius-Konzerns finahmen im Jahr 2021 geben wir auf Seiten 86 f. im Prognosebericht. ![]() FÜNFJAHRESÜBERSICHT FINANZLAGE
Bedeutung außerbilanzieller Finanzierungsinstrumente für die Finanz- und Vermögenslage Fresenius ist nicht an außerbilanziellen Geschäften beteiligt, die sich gegenwärtig oder zukünftig aller Wahrscheinlichkeit nach in wesentlicher Weise auf die Finanzlage, die Ertragslage, Liquidität, Investitionsausgaben, das Vermögen oder die Kapitalausstattung auswirken werden. Liquiditätsanalyse Wesentliche Quellen der Liquidität sind grundsätzlich Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit und Mittelzuflüsse aus Finanzierungstätigkeit, d.h. die Aufnahme von kurz-, mittel- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit werden beeinflusst durch die Rentabilität des Geschäfts von Fresenius und durch das Nettoumlaufvermögen (Working Capital), insbesondere durch den Forderungsbestand. Mittelzuflüsse aus Finanzierungstätigkeit werden durch die Nutzung verschiedener kurzfristiger Finanzierungsinstrumente generiert. Dazu begeben wir Commercial Paper und nehmen bilaterale Bankkreditlinien in Anspruch. Zudem kann Fresenius Medical Care kurzfristig Forderungen im Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms veräußern. Mittel- und langfristige Finanzierungen werden überwiegend durch die syndizierten Kreditvereinbarungen der Fresenius SE & Co. KGaA und der Fresenius Medical Care sowie durch Anleihen, Schuldscheindarlehen und eigenkapitalneutrale Wandelanleihen und Leasing bereitgestellt. Fresenius ist davon überzeugt, dass die bestehenden Kreditfazilitäten, Zuflüsse aus weiteren Fremdkapitalfinanzierungen sowie Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus sonstigen kurzfristigen Finanzierungsquellen zur Deckung des vorhersehbaren Liquiditätsbedarfs des Konzerns ausreichen werden. Dividende Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, die Dividende zum 28. Mal in Folge zu erhöhen: Für das Geschäftsjahr 2020 soll eine Dividende von 0,88 € (2019: 0,84 €) je Aktie an die Aktionärinnen und Aktionäre gezahlt werden. Dies entspricht einer Steigerung von 5%. Trotz des herausfordernden Geschäftsjahres soll damit die Dividendenkontinuität gewahrt werden. Die Ausschüttungssumme erhöht sich ebenfalls um rund 5% auf 491 Mio € (2019: 468 Mio €). Cashflow-Analyse Der operative Konzern-Cashflow stieg um 54 % auf 6.549 Mio € (2019: 4.263 Mio €). Die Cashflow-Marge stieg auf 18,1 % (2019: 12,0 %). Die hervorragende Cashflow-Entwicklung ist im Wesentlichen zurückzuführen auf Unterstützungsleistungen der US-Regierung und Vorauszahlungen im Rahmen des Coronavirus Aid, Relief and Economic Security Act (CARES-Gesetzes) bei Fresenius Medical Care in den USA sowie auf die verkürzten Zahlungsziele im Rahmen des Gesetzes zur wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser in Deutschland bei Fresenius Helios. ![]() KAPITALFLUSSRECHNUNG (KURZFASSUNG)
Die ausführliche Kapitalflussrechnung ist im Konzernabschluss dargestellt. Der operative Cashflow überstieg den Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit vor Akquisitionen, wobei die Auszahlungen für Investitionen 2.406 Mio € und die Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 40 Mio € betrugen (2019: 2.459 Mio € bzw. 26 Mio €). Der Cashflow vor Akquisitionen und Dividenden belief sich auf 4.183 Mio € (2019: 1.830 Mio €). Hieraus konnten wir die Dividenden des Konzerns in Höhe von 1.060 Mio € finanzieren. Der Dividendenbetrag ermittelt sich wie folgt: Dividende an die Aktionäre der Fresenius SE & Co. KGaA in Höhe von 468 Mio €, Dividende der Fresenius Medical Care an deren Aktionäre in Höhe von 351 Mio € sowie Dividende an Dritte in Höhe von 354 Mio € (im Wesentlichen Fresenius Medical Care betreffend). Dagegen steht die Dividende in Höhe von 113 Mio €, die die Fresenius SE & Co. KGaA als Aktionärin von Fresenius Medical Care erhalten hat. Der Mittelabfluss für Akquisitionen betrug 645 Mio € im Wesentlich für Akquisitionen bei Fresenius Medical Care und Fresenius Helios. Der Cashflow nach Akquisitionen und Dividenden betrug 2.478 Mio € (2019: -1.545 Mio €). Insgesamt betrug der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -2.057 Mio € (2019 Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit: 468 Mio €). Die flüssigen Mittel stiegen um 183 Mio € auf 1.837 Mio € am 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019: 1.654 Mio €). Währungsumrechnungseffekte wirkten sich mit 238 Mio € negativ (2019: positiv mit 22 Mio €) auf den Kassenbestand aus. Das Working Capital fiel um 8% auf 8.104 Mio €. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf erhaltene Anzahlungen von MediCare bei Fresenius Medical Care und Steuerstundungen in Nordamerika infolge COVID-19 zurückzuführen. Akquisitionen und Investitionen Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie führten zu temporären Verzögerungen bei einigen Projekten. Insgesamt konnte der Fresenius-Konzern seine Investitionsprogramme jedoch weitestgehend weiterführen. Im Jahr 2020 hat der Fresenius-Konzern 3.300 Mio € (2019: 5.086 Mio €) für Investitionen und Akquisitionen bereitgestellt. Die Investitionen in Sachanlagen fielen auf 2.398 Mio € (2019: 2.463 Mio €). Sie betrugen 6,6 % vom berichteten Umsatz (2019: 7,0 %) und unterschritten die Abschreibungen 1in Höhe von 2.520 Mio €. Die für Akquisitionen eingesetzten Mittel betrugen 902 Mio € (2019: 2.623 Mio €). Von der Gesamtinvestitionssumme im Jahr 2020 entfielen demnach 73 % auf Sachanlagen und 27 % auf Akquisitionen. INVESTITIONEN / AKQUISITIONEN NACH UNTERNEHMENSBEREICHEN
![]() Investitionen Akquisitionen Operativer Cashflow Abschreibungen
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Abschreibungen vor Sondereinflüssen; 2016-2018 ohne IFRS 16 Details zu den Sondereinflüssen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71. Die Mittelabflüsse für Akquisitionen betrafen im Wesentlichen folgende Unternehmensbereiche:
Akquisitionen bei Fresenius Helios Im Februar hat Fresenius Helios die Übernahme von Clinica de la Mujer in Bogotä bekannt gegeben und baut damit die Präsenz im privaten Krankenhausmarkt in Kolumbien weiter aus. Clinica de la Mujer verfügt über rund 80 Betten und fünf Operationssäle und erzielte im Jahr 2019 einen Umsatz von umgerechnet rund 20 Mio €. Die Schwerpunkte des breiten Angebots medizinischer Dienstleistungen liegen in den Bereichen Gynäkologie, Pädiatrie und Geburtshilfe. Die Transaktion wurde im August 2020 abgeschlossen. Im Mai hat Fresenius Helios den Erwerb des Malteser Krankenhauses „Seliger Gerhard" in Bonn („MKHB") bekannt gegeben. Das Krankenhaus der Schwerpunktversorgung verfügt über 400 Betten und erzielte im Jahr 2019 einen Umsatz von rund 66 Mio €. Das MKHB bietet ein diversifiziertes Leistungsspektrum mit Schwerpunkten in allgemeiner Chirurgie, Pneumologie sowie Onkologie einschließlich Palliativmedizin. Es verfügt über zertifizierte Prostata-, Darm- sowie Lungenkrebszentren. Das MKHB ergänzt sich mit dem Helios-Klinikum im benachbarten Siegburg, dessen medizinische Schwerpunkte auf der Herz- und Gefäßmedizin sowie der Onkologie liegen. Im August hat Fresenius Helios den Erwerb dreier Krankenhäuser und vier angeschlossener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in Duisburg und Krefeld bekannt gegeben. Die Einrichtungen des Malteser-Ordens verfügen über insgesamt 870 Betten und erzielten im Jahr 2019 einen Umsatz von rund 160 Mio €. Die Schwerpunkte des Malteser-Klinikums Duisburg liegen in den Bereichen der allgemeinen Chirurgie, inneren Medizin, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie Geriatrie. Über besondere Expertise verfügt die Klinik in der Hämato-Onkologie. Im Malteser-Krankenhaus Krefeld wird ein umfangreiches medizinisches Leistungsportfolio mit Fokus in den Bereichen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, allgemeine Chirurgie und innere Medizin angeboten. Beide Malteser-Transaktionen wurden im November 2020 abgeschlossen. Im Dezember hat Fresenius Helios den Erwerb der Eugin-Gruppe, eines der führenden internationalen Anbieter von Reproduktionsmedizin, bekannt gegeben. Das Netzwerk der Eugin-Gruppe umfasst 31 Kliniken und 34 weitere Standorte in neun Ländern auf drei Kontinenten. Das Unternehmen bietet ein breites Spektrum modernster Dienstleistungen auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin an. Die bedeutendsten Märkte für die Eugin-Gruppe sind derzeit die USA, Spanien, Brasilien, Italien und Schweden. Daneben betreibt das Unternehmen auch Kliniken in Dänemark, Argentinien, Kolumbien und Lettland. Mit der Übernahme der Eugin-Gruppe wird Fresenius Helios zu einem führenden Anbieter in diesem dynamisch wachsenden Markt und schafft eine starke Basis für weiteres Wachstum. Fresenius Helios erwirbt die Eugin-Gruppe zu einer Bewertung von 430 Mio €, einschließlich rund 80 Mio € an Minderheitsbeteiligungen und übernommenen Finanzverbindlichkeiten. Die Übernahme steht u.a. unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Kartellbehörden. Der Abschluss wird im 1. Halbjahr 2021 erwartet. ![]() AKQUISITIONEN UND INVESTITIONEN
Wir haben folgende wesentliche Sachanlageinvestitionen durchgeführt:
Für die Fortführung bereits laufender großer Investitionsvorhaben zum Bilanzstichtag werden im Jahr 2021 Sachanlageinvestitionen in Höhe von 507 Mio € erfolgen. Hierbei handelt es sich um Investitionsverpflichtungen im Wesentlichen für Krankenhäuser bei Fresenius Helios sowie um Investitionsmittel für den Ausbau und die Optimierung von Produktionsanlagen bei Fresenius Medical Care und Fresenius Kabi. Die Finanzierung dieser Projekte soll aus dem operativen Cashflow erfolgen. Investitionsprogramm Fresenius Kabi In den USA hat Fresenius Kabi sein umfangreiches Investitionsprogramm an den Herstellungsstandorten fortgeführt. Ziel ist es, u.a. den Grad der Modernisierung und Automatisierung weiter zu erhöhen und damit wesentlich zur kontinuierlichen Effizienzsteigerung und zur weiteren Erhöhung unserer Qualitätsstandards in diesen Werken beizutragen. Im Berichtsjahr haben wir mit unserem Investitionsprogramm Fortschritte gemacht und weiter daran gearbeitet, unsere Werke mit modernsten Technologien zur Herstellung von pharmazeutischen Produkten auszustatten; so konnten wir an unserem Standort in Grand Island die Inbetriebnahme einer Abfüllungslinie für Antiinfektiva starten. Fresenius Kabi wird sein Investitionsprogramm in den USA auch in den nächsten Jahren fortführen. Aufgrund der Nachfrage nach enteralen Produkten in China bauen wir unsere Produktionskapazitäten vor Ort aus. Im Berichtsjahr haben wir die Arbeiten an einem neuen Produktionsgebäude auf unserem Campus in Wuxi fortgeführt. Dort werden wir zukünftig enterale Ernährungsprodukte herstellen, die den Status Foods for Special Medical Purposes, also Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, haben. Gleichzeitig erweitert Fresenius Kabi seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für enterale Ernährung am Standort Wuxi. Im Berichtsjahr haben wir mit dem Ausbau unseres Produktions- und Logistikstandorts in Graz, Österreich, begonnen. Das Werk produziert sterile Arzneimittel und hat sich auf komplexe Prozessanforderungen und innovative Technologien spezialisiert. Das Produktportfolio umfasst intravenös verabreichte Arzneimittel sowie großvolumige Produkte zur parenteralen Ernährung. Mit einer Investitionshöhe von rund 110 Mio € werden wir diesen Standort in den nächsten Jahren weiter ausbauen. VERMÖGENSLAGE Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme des Konzerns fiel um 1 % (stieg währungsbereinigt um 5 %) auf 66.646 Mio € (31. Dezember 2019: 67.006 Mio €). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Währungsumrechnungseffekte zurückzuführen, die den Anstieg durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeiten überlagern. Die Inflationsentwicklung hatte im Berichtsjahr keine signifikanten Auswirkungen auf die Vermögenslage von Fresenius. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen um 3 % (währungsbereinigt: 10 %) auf 15.772 Mio € (31. Dezember 2019: 15.264 Mio €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen nahmen um 3 % auf 6.937 Mio € ab (31. Dezember 2019: 7.176 Mio €). Die durchschnittliche Forderungslaufzeit lag mit 71 Tagen unter dem Vorjahresniveau von 75 Tagen. Die Vorräte sind um 9 % auf 3.945 Mio € gestiegen (31. Dezember 2019: 3.633 Mio €). Die Vorratsreichweite betrug 62 Tage (31. Dezember 2019: 63 Tage). Der Anteil der Vorräte an der Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahresstichtag auf 5,9 % gestiegen (31. Dezember 2019: 5,4 %). Die langfristigen Vermögenswerte fielen um 2 % (stiegen währungsbereinigt um 3 %) auf 50.874 Mio € (31. Dezember 2019: 51.742 Mio €). Dem Anstieg durch Akquisitionen sowie neue Nutzungsrechte aus Leasingverträgen standen im Wesentlichen negative Währungseffekte sowie Abschreibungen gegenüber. Die Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 30.335 Mio € (31. Dezember 2019: 31.606 Mio €) haben sich mit Ausnahme der abgeschriebenen Firmenwerte von Fresenius Medical Care in Lateinamerika als werthaltig erwiesen. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Währungsumrechnungseffekte zurückzuführen. Der Zugang zum Firmenwert aus Akquisitionen im Geschäftsjahr 2020 betrug 548 Mio €. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten 256 ff. im Konzern-Anhang. Das Eigenkapital fiel um 2 % (stieg währungsbereinigt um 6 %) auf 26.023 Mio € (31. Dezember 2019: 26.580 Mio €). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Währungsumrechnungseffekte zurückzuführen. Das Konzernergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt, erhöhte das Eigenkapital um 1.707 Mio €. Die Eigenkapitalquote betrug 39,0 % (31. Dezember 2019: 39,7 %). Die Passivseite der Konzern-Bilanz zeigt eine solide Finanzierungsstruktur: Das Eigenkapital des Konzerns einschließlich nicht beherrschender Anteile deckt die langfristigen Vermögenswerte zu 51 % (31. Dezember 2019: 51 %). Eigenkapital einschließlich nicht beherrschende Anteile und langfristige Verbindlichkeiten decken die gesamten langfristigen Vermögenswerte und 65 % der Vorräte ab. Die langfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns stiegen um 3 % (währungsbereinigt: 6 %) auf 27.407 Mio € (31. Dezember 2019: 26.490 Mio €). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Konzerns fielen um 5% (währungsbereinigt: -1 %) auf 13.216 Mio € (31. Dezember 2019: 13.936 Mio €). Es bestehen im Konzern keine sonstigen Rückstellungen, die als Einzelsachverhalt von wesentlicher Bedeutung sind. Die sonstigen Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus Rückstellungen für Selbstversicherungsprogramme, für Personalaufwendungen, für Garantien und Reklamationen sowie für Prozess- und sonstige Rechtsrisiken. Die Finanzverbindlichkeiten des Konzerns fielen um 5% (währungsbereinigt: -2 %) auf 25.913 Mio € (31. Dezember 2019: 27.258 Mio €). Der Anteil an der Bilanzsumme lag bei 39% (31. Dezember 2019: 41 %). Von den Finanzverbindlichkeiten sind rund 32 % in US-Dollar aufgenommen. Das Volumen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug 3.670 Mio € (31. Dezember 2019: 5.508 Mio €); bei den Fälligkeiten von über einem Jahr handelte es sich um einen Betrag von 22.243 Mio € (31. Dezember 2019: 21.750 Mio €). FÜNFJAHRESÜBERSICHT VERMÖGENSLAGE
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Einschließlich nicht beherrschender Anteile Die Netto-Finanzverbindlichkeiten des Konzerns verringerten sich aufgrund der hervorragenden Cashflow-Entwicklung um 6 % (währungsbereinigt: -4 %) auf 24.076 Mio € (31. Dezember 2019: 25.604 Mio €). Das Verhältnis der Netto-Finanzverbindlichkeiten zum Eigenkapital einschließlich nicht beherrschender Anteile (Gearing) beträgt 93% (31. Dezember 2019: 96 %). Die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern 1(Eigenkapital der Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA) fiel auf 10,6 % (31. Dezember 2019: 11,2 %). Die Gesamtkapitalrentabilität nach Steuern und vor nicht beherrschenden Anteilen1 blieb mit 4,6 % auf Vorjahresniveau (2019: 4,6%). Der ROIC fiel auf 6,5 % 2(2019: 6,7 % 2), der ROOA fiel auf 7,3 % 2 (2019: 7,6 % 2). Geschätzte Covid-19-Effekte hatten einen negativen Einfluss von 30 Basispunkten auf den ROIC sowie 40 Basispunkte auf den ROOA. Bei der Berechnung des ROIC wirkt sich in der Position „Investiertes Kapital" der Firmenwert in Höhe von 26,6 Mrd € als maßgebliche Einflussgröße aus. Hierbei ist zu berücksichtigen: Rund 66 % des Firmenwerts entfallen auf die strategisch bedeutsamen Akquisitionen von
Diese haben die Marktstellung des Fresenius-Konzerns erheblich gestärkt.
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Vor Sondereinflüssen Details zu den Sondereinflüssen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71. FÜNFJAHRESÜBERSICHT FINANZIERUNGSKENNZAHLEN
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Vor Sondereinflüssen Details zu den Sondereinflüssen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71. ROIC UND ROOA NACH UNTERNEHMENSBEREICHEN
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Pro-forma-Akquisitionen Die im Jahr 2020 erwirtschaftete Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROIC) des Fresenius-Konzerns übersteigt unsere Kapitalkosten. Dabei betrug der durchschnittliche Gesamtkapitalkostensatz (WACC - Weighted Average Cost of Capital) für Fresenius Medical Care 5,08 %, für die übrigen Unternehmensbereiche 5,40 %. Devisen- und Zinskontrakte Zum 31. Dezember 2020 betrug das Nominalvolumen aller Devisenkontrakte 3.230 Mio € mit einem beizulegenden Zeitwert von -70 Mio €. Das Nominalvolumen der Zinssicherungskontrakte belief sich auf 1 Mio € mit einem beizulegenden Zeitwert von -43 Tsd €. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Risikobericht auf den Seiten 98f. sowie im Konzern-Anhang auf den Seiten 298 bis 299. - Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage - Prognosebericht GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE Bei den aktuellen Belastungen und Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie wird es nach Einschätzung des Vorstands erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu Erleichterungen kommen. Diese Annahme ist mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Die Ergebnisentwicklung wird daher voraussichtlich auch im laufenden Jahr stark von Covid-19-Effekten beeinflusst sein. Insbesondere die deutlich erhöhte Sterblichkeit von Dialysepatienten aufgrund von Covid-19 dürfte die Geschäftszahlen von Fresenius Medical Care und damit auch das Wachstum des Konzernergebnisses von Fresenius maßgeblich belasten. Die beschleunigten Auswirkungen der durch Covid-19 verursachten Übersterblichkeit bestehen auch im Jahr 2021 fort. Fresenius Medical Care erwartet dementsprechend einen signifikanten nachteiligen Annualisierungseffekt auf die Anzahl der durchgeführten Dialysebehandlungen. Trotz der Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie beurteilt der Vorstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzern-Lageberichts die Geschäftsaussichten des Fresenius-Konzerns weiterhin als positiv. Nach wie vor sehen wir weltweit eine stetig wachsende Nachfrage nach unseren Produkten, Dienstleistungen und Therapien. PROGNOSEBERICHT Einige der im Konzern-Lagebericht enthaltenen Angaben, einschließlich der Aussagen zu künftigen Umsätzen, Kosten und Investitionsausgaben sowie zu möglichen Veränderungen in der Branche oder zu Wettbewerbsbedingungen und zur Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese wurden auf der Grundlage von Erwartungen und Einschätzungen des Vorstands über künftige, den Konzern möglicherweise betreffende Ereignisse und auf Basis unserer Mittelfristplanung formuliert. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken, Ungewissheiten, Annahmen und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität von Fresenius wesentlich von denjenigen abweichen - in positiver wie in negativer Hinsicht -, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Chancen- und Risikobericht auf den Seiten 88ff. GESAMTAUSSAGE UND MITTELFRISTIGER AUSBLICK Trotz der Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie schätzt der Vorstand die Aussichten des Fresenius-Konzerns für die kommenden Jahre aufgrund der weltweit steigenden Nachfrage nach unseren Produkten, Dienstleistungen und Therapien als positiv ein. Einige Trends, wie beispielsweise die Digitalisierung des Gesundheitswesens werden durch die Covid-19-Pandemie sogar beschleunigt und wir sehen uns als Konzern hervorragend aufgestellt um davon in den nächsten Jahren zu profitieren. Wir arbeiten fortwährend daran, unsere Kosten zu optimieren, unsere Kapazitäten anzupassen, unseren Produktmix zu verbessern sowie unser Produkt- und Dienstleistungsgeschäft auszubauen. (Weitere Informationen siehe Kosteneffizienzprogramm auf Seite 86) Ferner planen wir, unser Biosimilars-Produktportfolio zu erweitern. Wir erwarten, dass diese Aktivitäten in den kommenden Jahren zu Ergebnissteigerungen führen werden. Gute Wachstumschancen für Fresenius ergeben sich vor allem aus folgenden Faktoren: - Stetiges Wachstum der Märkte, in denen wir tätig sind: Fresenius sieht weiterhin sehr gute Chancen, vom steigenden Bedarf an Gesundheitsversorgung zu profitieren. Dieser ergibt sich aus dem zunehmenden Altersdurchschnitt der Bevölkerung, die medizinisch umfassender versorgt werden muss, aus dem technischen Fortschritt sowie aus der noch unzureichenden Versorgung in den Entwicklungs- und Schwellenländern. So bieten sich uns in den Regionen Asien-Pazifik, Lateinamerika und Afrika überdurchschnittliche Wachstumschancen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden sich dort mit der Zeit verbessern. Damit entwickeln sich Gesundheitssysteme mit entsprechenden Vergütungsstrukturen weiter. Daher werden wir in den genannten Regionen unsere Aktivitäten verstärken und sukzessive weitere Produkte aus unserem Portfolio einführen. - Ausweitung der regionalen Präsenz: Vor allem in den stark wachsenden Märkten der Regionen Asien-Pazifik, Lateinamerika und Afrika können wir unsere Marktposition stärken. Mittelfristig bieten sich in diesen Regionen ausgezeichnete Wachstumschancen. Dies gilt zum einen für Fresenius Kabi bei Infusions- und Ernährungstherapien, I.V.-Arzneimitteln sowie in der Medizintechnik, zum anderen für Fresenius Medical Care auf dem Gebiet der Dialyse. Wir setzen weiter darauf, zusätzliche Produkte und Therapien aus unserem Portfolio in Ländern einzuführen, in denen wir noch kein umfassendes Sortiment anbieten oder noch nicht vertreten sind. Fresenius Helios sieht gute Chancen für weiteres internationales Wachstum, u.a. in Lateinamerika. Dort ist Helios Spanien bereits in Kolumbien und Peru vertreten. - Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts: Für Fresenius Medical Care ergeben sich erhebliche Wachstumschancen im Bereich der Dialysebehandlung, sobald sich ein Land für private Dialyseanbieter öffnet oder die Zusammenarbeit öffentlicher und privater Anbieter zulässt, etwa in Public-Private-Partnerships. Ob und in welcher Form Privatunternehmen Dialysebehandlungen anbieten können, hängt vom Gesundheitssystem und von den rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes ab. Fresenius Helios ist nahezu flächendeckend in Deutschland und Spanien vertreten. Dadurch ergeben sich Chancen, integrierte Versorgungskonzepte zu entwickeln und anzubieten. Zudem baut Helios Deutschland ambulante Angebote aus. Durch Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Helios Deutschland und Helios Spanien soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter verbessert werden. Wachstumschancen in Spanien ergeben sich aus der Erweiterung und dem Neubau von Krankenhäusern sowie weiterem Konsolidierungspotenzial im stark fragmentierten privaten Krankenhausmarkt in Spanien. Darüber hinaus bietet die enge Verzahnung von Helios Spaniens Einrichtungen für betriebliches Gesundheitsmanagement mit den eigenen Krankenhäusern zusätzliche Wachstumschancen. Ferner nutzt Fresenius Helios die Möglichkeiten, sich über Akquisitionen in Lateinamerika ergebende Wachstumspotenziale im privaten Krankenhausmarkt auszuschöpfen. Fresenius Vamed treibt den Ausbau der High-End-Dienstleistungen, wie die Bewirtschaftung der Medizintechnik, die Sterilgut-Dienstleistungen, die Betriebstechnik sowie die IT-Entwicklung voran. - Ausbau des Produktgeschäfts: Wachstumschancen bieten sich bei Fresenius Medical Care durch den künftigen Ausbau des Kerngeschäfts mit Dialyseprodukten. Bei Fresenius Kabi planen wir u. a., das Produktgeschäft mit I.V.-Arzneimitteln auszubauen. Wir arbeiten daran, neue generische Produkte auf den Markt zu bringen, sobald die Patente von Originalpräparaten auslaufen. Darüber hinaus entwickelt Fresenius Kabi neue Formulierungen bereits patentfreier I.V.-Arzneimittel sowie gebrauchsfertige Produkte, die besonders anwenderfreundlich und sicher sind. Dazu gehören z.B. Fertiglösungen in unseren freeflex-Infusionsbeuteln sowie vorgefüllte Spritzen. Ferner planen wir, unser Produktportfolio von Biosimilars zu erweitern. - Digitalisierung und Entwicklung innovativer Produkte und Therapien: Dies eröffnet uns Chancen, unsere Marktposition in den Regionen weiter auszubauen. Neben Innovationskraft, Qualität und Verlässlichkeit spielt die einfache Anwendung unserer Produkte und Therapien eine entscheidende Rolle. Daraus ergeben sich Wachstumschancen für Fresenius Medical Care. Fresenius Kabi entwickelt u. a. neue Darreichungsformen für die eigenen Produkte. Im Bereich Biosimilars haben wir uns auf die Entwicklung von Produkten im Bereich Autoimmunerkrankungen und Onkologie spezialisiert und verfügen über eine Pipeline von Molekülen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien. Helios Deutschland und Spanien sowie Fresenius Vamed entwickeln innovative Geschäftsfelder wie beispielsweise digitale Angebote. - Selektive Akquisitionen: Ein gutes organisches Wachstum ist die Basis unseres Geschäfts. Daneben wollen wir auch künftig über kleine bis mittlere Akquisitionen wachsen, mit denen wir unsere Produktpalette und die regionale Präsenz ausbauen. Wir erwarten, dass kleine und mittlere Akquisitionen den CAGR für den Konzernumsatz und das Konzernergebnis mittelfristig zusätzlich um jeweils etwa 1 Prozentpunkt erhöhen werden. Darüber hinaus nehmen wir Chancen wahr, die sich aus Kostenmanagement und Effizienzsteigerungen im operativen Geschäft ergeben. Wir optimieren beispielsweise Geschäftsprozesse, produzieren noch kosteneffizienter und verbessern kontinuierlich den Einkauf. Ferner können wir im Verwaltungsbereich zentrale Prozesse unter Einsatz digitaler Technologien beschleunigen und effizienter gestalten. Die Prognose berücksichtigt alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannten Ereignisse, die unsere Geschäftsentwicklung im Jahr 2021 und darüber hinaus beeinflussen könnten. Wesentliche Risiken erläutern wir im Risikobericht. Wie in der Vergangenheit setzen wir alles daran, unsere Ziele zu erreichen und - wenn möglich - zu übertreffen. KÜNFTIGE ABSATZMÄRKTE Wir erwarten, dass sich die Konsolidierung der Wettbewerber in unseren Märkten fortsetzt, insbesondere in Europa, in der Region Asien-Pazifik und in Lateinamerika. Wir werden daher auch künftig neue Absatzmärkte erschließen können, indem wir sowohl unsere regionale Präsenz als auch unser Produktprogramm ausbauen. Fresenius Medical Care erschließt neue Absatzmärkte, insbesondere in Schwellenländern, durch die sukzessive regionale Ausdehnung des Produkt- und Dienstleistungsspektrums. Mit den anstehenden Investitionen in zukünftigen Wachstumsmärkten im Produkt- sowie im Servicegeschäft ist Fresenius Medical Care bestrebt, seine Geschäftsaktivitäten auf weiteres nachhaltiges, profitables Wachstum auszurichten. Fresenius Kabi plant, bestehende Produkte in den USA einzuführen und die Produktpalette vor allem in den schnell wachsenden Regionen Asien-Pazifik und Lateinamerika zu komplettieren. In den Bereichen I.V.-Arzneimittel sowie Medizintechnik für Infusions- und Ernährungstherapien will Fresenius Kabi seine Marktanteile mit neuen Produkten erweitern. Im Biosimilars-Bereich entwickeln wir weitere Produkte mit den Schwerpunkten Autoimmunerkrankungen und Onkologie, die über die nächsten Jahre zur Marktreife geführt werden sollen. Fresenius Helios kann dank der nahezu flächendeckenden Präsenz in Deutschland neue Versorgungsmodelle entwickeln. Zudem baut Helios Deutschland ambulante Angebote aus. Wachstumschancen eröffnen sich für Helios Spanien durch die steigende Anzahl privat Versicherter. Fresenius Helios sieht darüber hinaus gute Chancen für weiteres internationales Wachstum, u.a. in Lateinamerika. Fresenius Vamed erwartet, dass sowohl das Projekt- als auch das Dienstleistungsgeschäft durch den Bedarf an Lebenszyklus- und PPP-Projekten weiterwachsen wird. Ferner will das Unternehmen seine Position über Folgeaufträge mit bestehenden Kunden ausbauen und neue Zielmärkte erschließen. Darüber hinaus plant Fresenius Vamed, seine führende Position als Post-Akut-Anbieter in Zentraleuropa weiter zu stärken. GESUNDHEITSSEKTOR UND MÄRKTE Der Gesundheitssektor gilt als weitgehend unabhängig von konjunkturellen Schwankungen. Die Nachfrage insbesondere nach lebensrettenden und lebenserhaltenden Produkten und Dienstleistungen wird ungeachtet der Covid-19-Pandemie und der Übersterblichkeit bei Dialysepatientinnen und -Patienten weitersteigen, da sie medizinisch notwendig sind und die Gesellschaft zunehmend altert. Darüber hinaus dürften der medizinische Fortschritt und die große Zahl schwer oder nicht heilbarer Erkrankungen zu weiterem Wachstum beitragen. In den Schwellenländern steigt der Bedarf an einer breiteren medizinischen Basisversorgung ebenso wie die Nachfrage nach hochwertigen Therapien. Dazu kommt: Je höher das Pro-Kopf-Einkommen und damit die Ansprüche an einen modernen Lebensstil steigen, desto häufiger treten Zivilisationskrankheiten auf. Andererseits ist zu erwarten, dass staatliche Finanzierungsengpässe einen höheren Preisdruck erzeugen und so das Umsatzwachstum der im Gesundheitsmarkt tätigen Unternehmen verringern könnten. In einigen Ländern führt die angespannte Haushaltslage zu erheblichen Finanzierungsproblemen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Insbesondere in den Industrieländern dürfte der Spardruck zunehmen, da die Gesundheitsausgaben einen Großteil ihrer Staatshaushalte ausmachen. Für Unternehmen im Gesundheitssektor wird es daher immer wichtiger, den Nutzen für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen, die Behandlungsqualität zu verbessern und präventive Therapien anzubieten. Darüber hinaus werden jene Produkte und Therapien an Bedeutung gewinnen, die nicht nur medizinisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll sind. DER DIALYSEMARKT Für 2021 erwarten wir, dass der globale Dialysemarkt währungsbereinigt in einer Spanne von 1 bis 4% wächst. Die Zahl der Dialysepatientinnen und -patienten wird 2021 weltweit voraussichtlich und in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen der weltweiten Covid-19-Pandemie um etwa 3 % zunehmen. Die zum Teil erheblichen regionalen Unterschiede dürften bestehen bleiben: Angesichts der bereits relativ hohen Prävalenz in den USA, Japan sowie Mittel- und Westeuropa rechnen wir dort mit einem unterdurchschnittlichen Anstieg der Zahl von Patientinnen und Patienten. In Schwellenländern erwarten wir, dass die Zuwachsraten noch deutlich höher liegen. Es wird erwartet, dass die durch die Covid-19-Pandemie verursachte Übersterblichkeit von Dialysepatienten auch im Jahr 2021 fortbesteht und einen signifikanten Einfluss auf die Anzahl der Dialysebehandlungen und zusätzliche auf Covid-19-bezogene Kosten hat. Die weitere Entwicklung hängt wesentlich von der von der Geschwindigkeit der Impfungen und der Akzeptanz der Impfangebote durch Patienten weltweit ab. Fresenius Medical Care erwartet dementsprechend einen signifikanten nachteiligen Annualisierungseffekt auf die Anzahl der durchgeführten Dialysebehandlungen. Insgesamt tragen vor allem die alternde Gesellschaft und die steigende Zahl von Menschen mit Diabetes und Bluthochdruck dazu bei, dass der Dialysemarkt weiter wächst. Diese Erkrankungen gehen dem terminalen Nierenversagen häufig voraus. Zudem steigt die Lebenserwartung von Dialysepatientinnen und -patienten, da sich Behandlungsqualität und Lebensstandard auch in den Entwicklungsländern stetig verbessern. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten 55ff. des Konzern-Lageberichts. Quelle: eigene Erhebung DER MARKT FÜR GENERISCHE I.V.-ARZNEIMITTEL, BIOTECHNOLOGISCHE ARZNEIMITTEL, ERNÄHRUNGS- UND INFUSIONSTHERAPIEN SOWIE MEDIZINTECHNISCHE PRODUKTE UND TRANSFUSIONSTECHNOLOGIE 1 Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir, dass die Entwicklung unserer Märkte unter dem Einfluss des weiteren Covid-19-Pandemie-Verlaufs steht. Produkte, die zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten eingesetzt werden, könnten eine weitere erhöhte Nachfrage erfahren, gleichzeitig könnten mögliche weitere Verschiebungen von elektiven Operationen das Marktwachstum leicht dämpfen. Der Markt für generische I.V.-Arzneimittel soll im Jahr 2021 weltweit um 5 bis 7% wachsen. Gesundheitsökonomisch betrachtet dürfte die Nachfrage nach generischen I.V.-Arzneimitteln weiter steigen, da sie deutlich preisgünstiger sind als Originalpräparate. Das Wachstum wird weiterhin angetrieben von Originalpräparaten, deren Patentschutz abläuft, sowie von patentfreien Originalpräparaten, die durch Alleinstellungsmerkmale preisstabil angeboten werden. Es wird erwartet, dass die Erholung des Covid-19-bedingten Marktrückgangs im Jahr 2020 ein weiterer Wachstumstreiber im Jahr 2021 sein wird. Gegenläufig wirken sich Preissenkungen bei Originalpräparaten nach Patentablauf wie auch bei bereits eingeführten Generika aus. Es wird prognostiziert, dass der für Fresenius Kabi relevante Markt für biotechnologische Arzneimittel im Jahr 2021 voraussichtlich um 5 bis 7 % auf Basis von verkauften Einheiten und um 0 bis 2 % bezogen auf die Umsatzerlöse wachsen wird. Wir erwarten, dass der Markt für klinische Ernährung 2021 um rund 2 bis 4% wachsen wird. Die Wachstumsaussichten werden davon unterstützt, dass das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer frühzeitigen klinischen Ernährung steigt und sich dies auch in den neuesten Leitlinien widerspiegelt. Darüber hinaus steigt die Praxis von obligatorischen Screenings auf Mangelernährung 2. Wir sehen zusätzliches Potenzial in dem weiterhin bestehenden hohen Anteil an mangelernährten Menschen, die noch keinen Zugang zu Ernährungstherapien haben. Erhebliches Potenzial eröffnen uns nach wie vor die Regionen Asien-Pazifik, Lateinamerika und Afrika mit Wachstumsraten bis zu 6 bis 8% in einzelnen Ländern. Der Markt für Infusionstherapien in Europa wird 2021 unserer Einschätzung nach ungefähr auf oder leicht über dem Vorjahresniveau liegen. Während der Markt für Blutvolumenersatzstoffe relativ stabil bleiben dürfte, wird für das Geschäft mit Standardlösungen im Jahr 2021 ein leichtes Wachstum erwartet. Außerhalb Europas erwarten wir ebenfalls, dass sich der Markt der Infusionstherapien ungefähr 0 bis 2% über dem Vorjahresniveau bewegt, wobei die Region Lateinamerika ein mittleres einstelliges Wachstum aufweisen dürfte. Im Jahr 2021 sollten der Markt für medizintechnische Produkte und der Markt für Transfusionstechnologie in der Größenordnung von 1 bis 3% wachsen. DER KRANKENHAUSMARKT 3 Die Zahl der Krankenhausbehandlungen ist in Deutschland im Jahr 2018 ungefähr auf dem Vorjahresniveau geblieben. Wir gehen davon aus, dass es zukünftig insbesondere aufgrund einer zunehmenden Leistungserbringung im ambulanten Bereich tendenziell zu einer Stagnation bzw. einem Rückgang von stationären Krankenhausbehandlungen kommen wird. Für den Anstieg in der Vergütung von Krankenhausleistungen ist in Deutschland der sogenannte Veränderungswert maßgebend. Er wurde für 2021 auf 2,53 % festgesetzt. Zudem sieht das Krankenhausfinanzierungssystem verschiedene Zu- und Abschläge für Akutkrankenhäuser vor. Für Mehrleistungen, die vorab mit den Krankenkassen vereinbart wurden, kommt der sogenannte Fixkostendegressionsabschlag von bis zu 35 % zur Anwendung. Dessen genaue Höhe handeln die Krankenhäuser mit den Krankenkassen aus. Um bei der Vergütung zukünftig die medizinische Ergebnisqualität berücksichtigen zu können, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss Qualitätsindikatoren. Die Festlegung der Höhe der Vergütung sowie die nähere Ausgestaltung werden in einem Gesamtkonzept erarbeitet. Wir erwarten hieraus keine negativen Auswirkungen, da sich die Helios-Gruppe konsequent auf Qualität ausrichtet, medizinische Ergebnisse transparent macht und daher gut auf eine qualitätsorientierte Vergütung vorbereitet ist. Die Zukunftserwartungen fallen bei den deutschen Krankenhäusern unterschiedlich aus: Nach dem Krankenhaus Barometer 2020 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) erwartet nur ein Viertel (24 %) der Häuser für das Jahr 2021 eine Verbesserung, 40 % der Kliniken rechnen damit, dass sich ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert.
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Marktdaten beziehen sich auf die für Fresenius Kabi relevanten Märkte. Sie unterliegen
zudem jährlichen Schwankungen, u. a. aufgrund von Veränderungen der Währungsrelationen
und von Patentabläufen der Originalpräparate im Markt der I.V.-Arzneimittel. Steigerungsraten
beziehen sich auf den Marktgesamtwert (Preis x Volumen). Abhängig vom weiteren Verlauf
der Covid-19-Pandemie im Jahr 2021 kann es zu Veränderungen des Marktwachstums einzelner
Produktsegmente kommen. Quelle: eigene Erhebung Durch die Covid-19-Pandemie könnte sich die Ertragslage der Krankenhäuser weiter verschlechtern, da die im Jahr 2020 initiierten Stützungsmaßnahmen im Jahr 2021 voraussichtlich größtenteils wieder entfallen und die grundsätzlichen Herausforderungen im deutschen Krankenhausmarkt unverändert bestehen bleiben. Neben den unzureichenden Einnahmen aus dem laufenden Geschäft wächst der Bedarf an Investitionen weiter, während die Fördermittel sinken. Krankenhäuser können diese Lücke nur bedingt aus eigener Kraft schließen. Um dem wirtschaftlichen Druck zu begegnen, erwartet das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), dass sich künftig mehr Kliniken zu Verbünden zusammenschließen und ihre Leistungen stärker bündeln werden. Die Verbundkliniken profitieren von Synergieeffekten, u.a. von der Möglichkeit, Kostenvorteile zu erzielen, etwa im Einkauf. Das RWI erwartet, dass die Covid-19-Pandemie den Trend zu mehr Zusammenarbeit weiter beschleunigen wird. Zentral für die Zukunftsfähigkeit eines Krankenhauses wird zunehmend der Grad der Digitalisierung sein. Durch Vernetzung und den Einsatz digitaler Lösungen eröffnen sich neue Möglichkeiten, Prozesse effizienter und sicherer zu gestalten und somit neue Wege in der Patientenversorgung zu beschreiten. Um die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen voranzutreiben, wird 2021 die digitale Patientenakte (ePA) verbindlich eingeführt. Dadurch entsteht auch für die Krankenhäuser die Verpflichtung, sich an die Telematikinfrastruktur (TI), die den Datenaustausch unter den Akteuren im Gesundheitswesen vereinheitlichen und vereinfachen soll, anschließen zu lassen. Krankenhäuser müssen dann patientenbezogene Daten digital vorhalten bzw. über die Akte verfügbar machen. Infolge des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) werden ab 2020 entlastende Maßnahmen für die Pflege in einem bestimmten Umfang finanziell gefördert werden. Darüber hinaus gelten 2021 die im Jahr 2020 Covid-19-bedingt in Teilen ausgesetzten Regelungen der verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen wieder. Diese sind verbindlich für die pflegesensitiven Krankenhausbereiche Geriatrie, Intensivmedizin, Kardiologie, Unfallchirurgie, Herzchirurgie, Neurologie, Neurologie/Schlaganfalleinheit und neurologische Frührehabilitation. Verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen könnten auch in weiteren Bereichen des Krankenhauses eingeführt werden. Einen Zeitplan für die Umsetzung gibt es derzeit jedoch nicht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) haben im Dezember 2020 eine neue Vereinbarung zur Abgrenzung von Pflegepersonalkosten für 2021 geschlossen („Pflegepersonalabgrenzungsvereinbarung"). Die neue Vereinbarung sieht eine engere Abgrenzung (Auslegung) von Pflegepersonalkosten vor. Diese werden seit 2020 aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und stattdessen über separate Pflegebudgets nach dem Selbstkostendeckungsprinzip von den Krankenkassen finanziert. Helios Deutschland wird entsprechende Maßnahmen prüfen, um die Folgen für Patienten, Beschäftigte und die wirtschaftliche Situation möglichst zu begrenzen. Insgesamt erwarten wir, dass diese Regelung einen negativen Effekt auf die Ertragslage hat. Der private Krankenhausmarkt in Spanien wird nach unseren Erwartungen im Jahr 2021 um 2 bis 3 % wachsen. Die weiterhin steigende Anzahl privat Versicherter sollte den privaten Betreibern auch zukünftig Wachstumschancen eröffnen. Wichtige Kennzahlen, beispielsweise landesweite Gesundheitsausgaben und Bettendichte, lassen weiteres Marktentwicklungspotenzial des spanischen Gesundheitssystems im Vergleich zu anderen EU-Ländern erkennen. Daraus ergeben sich auch Möglichkeiten für Klinikneugründungen. Daneben bietet der stark fragmentierte spanische private Krankenhausmarkt weiteres Konsolidierungspotenzial. Die Covid-19-Pandemie hat die grundsätzlichen Mechanismen im privaten Krankenhausmarkt in Spanien und die Wachstumsmöglichkeiten für private Krankenhausbetreiber nicht verändert. Sie hat die wichtige Rolle der privaten Krankenhausbetreiber offensichtlich gemacht, die das spanische Gesundheitssystem unterstützen und ergänzen. Auch lässt sich festhalten, dass die Digitalisierung durch die Covid-19-Pandemie weiter an Bedeutung gewonnen hat. DER MARKT FÜR PROJEKTE UND DIENSTLEISTUNGEN FÜR KRANKENHÄUSER UND ANDERE GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN Für 2021 erwarten wir weltweit einen leicht wachsenden Bedarf an Projekten und Dienstleistungen für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen, abhängig vom weiteren Verlauf der Covid-19-Pandemie. In den etablierten Gesundheitsmärkten Zentraleuropas rechnen wir mit einer weiterhin steigenden Nachfrage. Gründe dafür sind die demografische Entwicklung sowie ein auch durch die Covid-19-Pandemie sichtbar gewordener Investitions- und Modernisierungsbedarf bei öffentlichen Gesundheitseinrichtungen. Gefragt sind vor allem Dienstleistungen, d. h. die Wartung und Instandhaltung der Medizin- und Krankenhaustechnik, das Facility-Management, die technische oder die Gesamtbetriebsführung sowie die Optimierung infrastruktureller Prozesse, insbesondere im Rahmen von Public-Private-Partnership-Modellen. Zusätzliche Wachstumschancen ergeben sich daraus, dass öffentliche Einrichtungen nichtmedizinische Leistungen aufgrund eines zunehmenden Effizienzdrucks verstärkt an private Dienstleister auslagern. Darüber hinaus wird eine Ausweitung des Angebots an Post-Akut-Leistungen in Europa erwartet. In den aufstrebenden Märkten rechnen wir mit einer insgesamt dynamischen Entwicklung. So wächst z.B. in Afrika, Lateinamerika und Südostasien die Nachfrage nach einer effizienten und bedarfsgerechten medizinischen Grundversorgung. In anderen Märkten, etwa in China und im Nahen Osten, gilt es, die bestehende Infrastruktur weiterzuentwickeln sowie neue Versorgungs-, Forschungs- und Ausbildungsstrukturen zu schaffen. Weitere Chancen ergeben sich aus der fortschreitenden Digitalisierung. Deren Möglichkeiten gilt es konsequent zu nutzen, etwa bei der Etablierung und dem Betrieb „virtueller Krankenhäuser". Diese können einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, modernste Technologie und medizinisches Know-how zu adäquaten Kosten verfügbar zu machen. Damit einher geht die Vernetzung zwischen Gesundheitssystemen mit unterschiedlich ausgeprägtem Entwicklungsstand, um breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern. KONZERNUMSATZ UND KONZERNERGEBNIS Basierend auf den positiven Beiträgen aus den Maßnahmen zur Umsatzsteigerung und Kostensenkung sowie dem Biosimilars-Geschäft von Fresenius Kabi erwartet Fresenius eine Beschleunigung des Konzern-Ergebniswachstums innerhalb des Planungszeitraums bis zum Jahr 2023. Vor diesem Hintergrund bestätigt das Unternehmen trotz der anhaltenden Herausforderungen durch Covid-19 seine vor Ausbruch der Pandemie formulierten mittelfristigen Wachstumsziele: Fresenius erwartet für den Zeitraum 2020 bis 2023 unverändert ein organisches durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum (CAGR) in einer Bandbreite von 4 bis 7%. Das Konzernergebnis 1,2 soll im Zeitraum von 2020 bis 2023 organisch mit einem CAGR in einer Bandbreite von 5 bis 9% wachsen. Kleine und mittlere Akquisitionen sollen den CAGR für den Konzernumsatz und das Konzernergebnis zusätzlich um jeweils etwa einen Prozentpunkt erhöhen.
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Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE& Co. KGaA entfällt. MITTELFRISTZIELE DES KONZERNS
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Vor Sondereinflüssen Fresenius rechnet auch im laufenden Jahr mit belastenden Effekten durch die Covid-19-Pandemie. Voraussichtlich wird es erst in der zweiten Jahreshälfte zu einer spürbaren Verbesserung der Rahmenbedingungen in den wesentlichen Märkten von Fresenius kommen. Dies ist jedoch stark von der voranschreitenden Durchimpfung der Bevölkerung abhängig. Diese Annahmen sind mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Fresenius beobachtet und analysiert weiterhin sehr aufmerksam die weitere Entwicklung der Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen, einschließlich der behördlich verordnete Einschränkungen in vielen wichtigen Märkten des Konzerns. Der Konzernausblick für das Gesamtjahr 2021 berücksichtigt keine Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit wesentlichem und unmittelbarem Einfluss auf den Gesundheitssektor ohne eine angemessene Kompensation. ZIELE DES KONZERNS 2021
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Vor Sondereinflüssen, inklusive erwarteter Covid-19-Effekte UMSATZ UND ERGEBNIS DER UNTERNEHMENSBEREICHE Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir in den Unternehmensbereichen die in der nebenstehenden Tabelle aufgezeigte Umsatz- und Ergebnisentwicklung. AUFWENDUNGEN Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir, dass sich der Anteil der Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten am Konzernumsatz gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 nicht wesentlich verändern wird (2020: 13,7%). EFFIZIENZ- UND KOSTENSENKUNGSMASSNAHMEN Wegen der Einflüsse von Covid-19 werden sich die ursprünglichen Erwartungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 nicht erfüllen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der anhaltenden Unwägbarkeiten plant Fresenius die Umsetzung konzernweiter strategischer Initiativen, um die Erreichung der vor der Pandemie ausgegebenen und erneut bestätigten Mittelfristziele zu sichern, sowie nachhaltig die Profitabilität zu steigern. Dabei geht es um Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und nachhaltigen Senkung der Kostenbasis, den Ausbau künftiger Wachstumsfelder sowie Optimierungen des Portfolios. Sie sollen zu Kosteneinsparungen von jährlich mindestens 100 Mio € nach Steuern und Minderheitenanteilen bis zum Jahr 2023 führen mit der Möglichkeit, in den Folgejahren noch höhere Einsparungen zu erzielen. Das Unternehmen rechnet mit erheblichen Aufwendungen, um diese nachhaltigen Effizienzsteigerungen erreichen zu können. Diese dürften sich in den Jahren 2021 bis 2023 in der Größenordnung von durchschnittlich 100 Mio€ p.a. nach Steuern und Anteilen Dritter bewegen und als Sondereinflüsse klassifiziert werden. ZIELE DER UNTERNEHMENSBEREICHE 2021
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Vor Sondereinflüssen, inklusive erwarteter Covid-19-Effekte LIQUIDITÄT UND KAPITALMANAGEMENT Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir eine operative Cashflow-Marge zwischen 10 und 12%. Diese Bandbreite liegt unterhalb der Marge des Geschäftsjahres 2020, da im Jahr 2021 die Rückzahlung der in 2020 erhaltenen Vorauszahlungen im Rahmen des CARES-Gesetzes in den USA bei Fresenius Medical Care erwartet wird. Darüber hinaus verfügen wir über einen angemessenen Finanzierungsspielraum mit umfangreichen freien Kreditlinien aus syndizierten oder bilateral mit Banken vereinbarten Krediten. Die Finanzierungsaktivitäten im Jahr 2021 sind im Wesentlichen auf die Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten ausgerichtet, die in den Jahren 2021 und 2022 fällig werden. Dabei wurde ein Großteil der 2021er Fälligkeiten bereits im Jahr 2020 durch Anleiheemissionen vorfinanziert. Ohne weitere Akquisitionen erwarten wir eine leichte Zunahme der Verschuldung, so dass die Kennziffer Netto-Finanzverbindlichkeiten/EBITDA 1zum Jahresende 2021 voraussichtlich um das obere Ende des selbst gesetzten Zielkorridors von 3,0 x bis 3,5 x liegen wird. INVESTITIONEN Wir planen, im Geschäftsjahr 2021 rund 6 % des Umsatzes in Sachanlagen zu investieren. Rund 45 % der vorgesehenen Investitionen entfallen auf Fresenius Medical Care, rund 23 % auf Fresenius Kabi und rund 26 % auf Fresenius Helios. Bei Fresenius Medical Care sollen die Investitionen im Wesentlichen in die Erweiterung der Produktionskapazitäten, in die Kostenoptimierung der Produktion sowie in die Einrichtung neuer Dialysekliniken fließen. Fresenius Kabi wird im Wesentlichen in den Ausbau und den Erhalt der Produktionsstandorte sowie in die Einführung neuer Fertigungstechnologien investieren. Fresenius Helios investiert primär in den Neubau und die Modernisierung sowie die Ausstattung bestehender und neu erworbener Kliniken. Mit einem Anteil von rund 65 % ist Europa im Planungszeitraum regionaler Investitionsschwerpunkt. Rund 26 % der Investitionen sind in Nordamerika und rund 9 % in Asien, Lateinamerika und Afrika vorgesehen. Rund 35 % der Gesamtsumme sind für Investitionen in Deutschland vorgesehen. Wir gehen davon aus, dass die Rendite auf das betriebsnotwendige Vermögen (ROOA) um 50 bis 100 Basispunkte unter dem Niveau des Jahres 2020 (2020: 7,3 %) und die Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) um 40 bis 70 Basispunkte unter dem Niveau des Jahres 2020 (2020: 6,5 %) liegen wird. KAPITALSTRUKTUR Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir, dass sich die Eigenkapitalquote gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 nicht wesentlich verändern wird (2020: 39 %). Ferner erwarten wir, dass die Finanzverbindlichkeiten bezogen auf die Bilanzsumme gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 in etwa gleich bleiben werden (2020: 39 %). DIVIDENDE In den letzten 27 Jahren hat Fresenius die Dividenden stets erhöht. Unsere Dividendenpolitik zielt darauf ab, die Dividenden in Einklang mit dem Ergebnis je Aktie (vor Sondereinflüssen) zu steigern. Die Ausschüttungsquote soll in der Bandbreite von etwa 20 bis 25 % gehalten werden. Fresenius strebt auch für das Geschäftsjahr 2021 eine Erhöhung der Dividende an. - Chancen- und Risikobericht CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Das Gesundheitswesen bietet vielfältige und nachhaltige Wachstumschancen, die wir auch künftig gezielt nutzen werden. Dabei ist der Fresenius-Konzern infolge der Komplexität und Dynamik seiner Geschäfte einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Diese sind zwangsläufige Folgen unternehmerischen Handelns, denn Chancen kann nur nutzen, wer bereit ist, Risiken einzugehen. Als Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für schwer und chronisch kranke Menschen sind wir weitgehend unabhängig von Wirtschaftszyklen. Die Diversifikation in vier Unternehmensbereiche, die in unterschiedlichen Segmenten des Gesundheitswesens aktiv sind, und die globale Ausrichtung des Konzerns vermindern unser Risikoprofil weiter. Langjährige Erfahrung sowie regelmäßig führende Positionen in unseren Märkten bilden zudem eine solide Basis, um Chancen und Risiken realistisch einschätzen zu können. CHANCENMANAGEMENT Wir sehen das Chancenmanagement als fortwährende unternehmerische Aufgabe. Um langfristig erfolgreich zu sein, sichern und verbessern wir Bestehendes und schaffen Neues. Organisation und Management des Fresenius-Konzerns sind dezentral und regional strukturiert. Dadurch können wir Trends, Anforderungen und Chancen der oftmals fragmentierten Märkte erkennen und analysieren sowie unser Handeln danach ausrichten. Um neue Potenziale zu erschließen, diskutieren wir kontinuierlich mit Forschergruppen und wissenschaftlichen Institutionen. Zudem beobachten wir intensiv unsere Märkte und den Wettbewerb. Unsere Unternehmensbereiche tauschen zielgerichtet Erfahrungen aus, um so zusätzliche Chancen und Synergien zu identifizieren und zu nutzen. Chancen stellen wir im Prognosebericht ab Seite 80 dar. RISIKOMANAGEMENT FRESENIUS-RISIKOMANAGEMENTSYSTEM Auch das Management von Risiken ist eine fortwährende Aufgabe. Die Fähigkeit, Risiken zu erfassen, zu kontrollieren und zu steuern, ist ein wichtiges Element solider Unternehmensführung. Das Fresenius-Risikomanagementsystem ist eng mit der Unternehmensstrategie verknüpft. Chancen werden im Risikomanagementsystem nicht erfasst. Wir beobachten ständig den Markt und halten enge Kontakte zu Kunden, Lieferanten und Behörden, um Veränderungen unseres Umfelds frühzeitig erkennen und darauf reagieren zu können. Die Risikosituation wird regelmäßig in standardisierter Form erfasst und mit bestehenden Vorgaben verglichen. Sollten sich relevante Veränderungen des Risikoprofils und neue Risiken zwischen den regelmäßigen Berichtszyklen ergeben, werden diese im Rahmen der Ad-hoc-Berichterstattung erfasst und bewertet. So können wir rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen, sollten sich negative Entwicklungen abzeichnen. Die Verantwortlichkeiten für Prozessablauf und Prozesskontrolle sind wie folgt festgelegt:
Das Risikomanagementsystem wird sowohl auf Konzernebene als auch in den Unternehmensbereichen durch das Risikocontrolling sowie ein Managementinformationssystem unterstützt. Auf Basis detaillierter Monats- und Quartalsberichte identifizieren und analysieren wir Abweichungen der tatsächlichen von der geplanten Geschäftsentwicklung. Darüber hinaus umfasst das Risikomanagementsystem ein Kontrollsystem aus organisatorischen Sicherungsmaßnahmen sowie internen Kontrollen und Prüfungen. Mit ihrer Hilfe erkennen wir frühzeitig wesentliche Risiken, um ihnen gegensteuern zu können. Die Wirksamkeit unseres Risikomanagementsystems wird regelmäßig vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, vom Vorstand und von der Internen Revision (Konzernbereich Internal Audit) überprüft. Erkenntnisse daraus fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems ein, damit wir Veränderungen in unserem Umfeld frühzeitig begegnen können. Dieses System hat sich bislang bewährt. Auch das Kontrollsystem wird von Vorstand und Interner Revision regelmäßig überprüft. Des Weiteren beurteilt der Abschlussprüfer, ob das vom Vorstand eingerichtete Überwachungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Aus der Abschlussprüfung resultierende Erkenntnisse in Bezug auf interne Kontrollen der Finanzberichterstattung und das Risikofrüherkennungssystem werden bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung ebenso berücksichtigt. Fresenius hat die Organisation und die Systeme zur Identifikation, Beurteilung und Kontrolle von Risiken sowie zur Entwicklung von Gegenmaßnahmen funktionsfähig eingerichtet und angemessen ausgestaltet. Eine absolute Sicherheit, Risiken in vollem Umfang identifizieren und steuern zu können, kann es jedoch nicht geben. INTERNE KONTROLLEN DER FINANZBERICHTERSTATTUNG Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und internen Kontrollen stellt Fresenius die Verlässlichkeit der Rechnungslegungsprozesse und die Korrektheit der Finanzberichterstattung sicher. Dies schließt die Erstellung eines regelkonformen Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie eines Lageberichts und Konzern-Lageberichts ein. Insbesondere sichert unser in der Regel vierstufiger Berichtsprozess eine intensive Erörterung und Kontrolle der Finanzergebnisse. Auf jeder Ebene, nämlich
werden Finanzdaten und Kennzahlen berichtet, erörtert und monatlich mit den Vorjahreszahlen, den Budgetwerten und der aktuellen Hochrechnung verglichen. Dabei werden alle Sachverhalte, Annahmen und Schätzungen, die eine relevante Auswirkung auf die extern berichteten Konzern- und Segmentzahlen haben, intensiv mit der Abteilung besprochen, die die Konzernabschlüsse erstellt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erörtert diese Vorgänge quartalsweise. ![]() Kontrollmechanismen, z. B. systemtechnische und manuelle Abstimmungen, stellen eine zuverlässige Finanzberichterstattung ebenso sicher wie die zutreffende Erfassung von Transaktionen in der Buchhaltung. Der von den Konzerngesellschaften zu berichtende Inhalt und Umfang wird zentral vorgegeben und regelmäßig an Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften angepasst. Die Konsolidierungsvorschläge erfolgen IT-gestützt. In diesem Zusammenhang findet u.a. ein umfangreicher Abgleich konzerninterner Salden statt. Um Missbrauch zu vermeiden, achten wir darauf, Funktionen systematisch zu trennen. Überwachungen und Bewertungen des Managements tragen zusätzlich dazu bei, dass Risiken mit direktem Einfluss auf die Finanzberichterstattung identifiziert werden und Kontrollen zur Risikominimierung eingerichtet sind. Darüber hinaus verfolgen wir Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften intensiv und schulen die mit der Finanzberichterstattung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig und umfassend. Bei Bedarf greifen wir auf externe Experten zurück, z. B. auf Gutachter. Bei der Erstellung der Abschlüsse sind unterstützend die Abteilungen Treasury, Steuern, Controlling und Recht eingebunden. Die für die Erstellung der Konzernabschlüsse zuständige Abteilung verifiziert dabei ein weiteres Mal die bereitgestellten Informationen. Fresenius Medical Care unterliegt zudem dem Kontrollumfeld des Abschnitts 404 des Sarbanes-Oxley Act. RISIKOFELDER GESAMTWIRTSCHAFTLICHES RISIKO UND RISIKEN AUFGRUND WIRTSCHAFTLICHER RAHMENBEDINGUNGEN Aus der globalen Wirtschaftsentwicklung ergibt sich trotz der Covid-19-Pandemie aus heutiger Sicht kein bestandsgefährdendes Risiko für den Fresenius-Konzern. Wir gehen davon aus, dass sich die globale Wirtschaft mit der erfolgreichen Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wieder erholen wird. Dies erwarten wir je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens für das Geschäftsjahr 2021. Von allgemeinen Konjunkturschwankungen ist Fresenius nur in geringem Maße betroffen. Wir erwarten, dass die Nachfrage nach unseren lebensrettenden und lebenserhaltenden Produkten und Dienstleistungen weiterhin wächst. Zudem strebt Fresenius eine ausgewogene Verteilung des Geschäfts in den wichtigsten Regionen der Welt und zwischen etablierten und Schwellenländern an. Die Risikosituation unserer Unternehmensbereiche hängt insbesondere von der Entwicklung der für sie relevanten Märkte ab. Daher beobachten und bewerten wir auch die länderspezifischen politischen, rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sorgfältig, insbesondere im gegenwärtigen makroökonomischen Umfeld. Dies gilt beispielsweise für unsere Forderungsbestände in Staaten, die aufgrund ihrer Verschuldung Haushaltsprobleme haben. Dies gilt außerdem für Initiativen von Regierungen zu möglichen Änderungen an den momentan existierenden Gesundheitsversorgungsprogrammen. Dies gilt auch für die möglichen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, die sich aus dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ergeben. Wir erwarten daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf unser Geschäft. Und dies gilt besonders für aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER COVID-19-PANDEMIE Die rasche weltweite Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und die zu deren Eindämmung ergriffenen Maßnahmen haben zu einer wesentlichen Verschlechterung der Bedingungen für die Weltwirtschaft geführt und die Finanzmärkte wurden erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Diese Entwicklung wirkte sich auch nachteilig auf unser Geschäft und Betriebsergebnis im Geschäftsjahr 2020 aus. Wir erwarten weitere negative Effekte auf unser Geschäft und Betriebsergebnis im Geschäftsjahr 2021, insbesondere im 1. Halbjahr 2021. Die Covid-19-Pandemie kann zudem weiterhin negative Auswirkungen auf unsere Finanzlage, Liquidität und die Werthaltigkeit unserer Vermögenswerte inklusive der Firmenwerte haben. Die Pandemie birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit unserer Patienten sowie für unsere Versorgungsketten, unsere Produktion, den Verkauf unserer Produkte und die Erbringung unserer Dienstleistungen. Negative Auswirkungen auf unser Geschäft könnten z. B. durch eine weiter anhaltende oder noch höhere Übersterblichkeit unserer Dialysepatientinnen und -patienten, durch Einschränkungen der Geschäftstätigkeit unserer Lieferanten, Kunden und von uns selbst, einschließlich unseres Personals, verursacht werden, die durch behördliche Vorgaben, Anordnungen und Auflagen auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene entstehen. Auch die Nichtverfügbarkeit kritischer Arbeitskräfte, erhöhte Kosten, zum Beispiel durch die Schutzmaßnahmen in unseren Kliniken und Produktionen, sowie eine wesentliche Umlenkung der öffentlichen Gesundheitsmittel von unseren Produkten und Dienstleistungen hin zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie könnten sich negativ auf unser Geschäft auswirken. Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie haben die US- und bundesstaatlichen Regierungen weitreichende, befristete Maßnahmen ergriffen, die das regulatorische und rechtliche Umfeld beeinflusst haben. Zu diesen Maßnahmen gehören vorübergehende Ausnahmen und Änderungen bestimmter Gesetze, Verordnungen sowie staatlicher Erstattungs- und Finanzierungsprogramme. So wurde der „Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security Act" (CARES-Gesetz) verabschiedet, um negative finanzielle Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, unter anderem auf den Gesundheitssektor, abzufedern. Zusätzliche Mittel, die im Rahmen des CARES-Gesetzes bereitgestellt werden, sowie andere Covid-19-bezogene Hilfsgelder bieten unserem Geschäft in den USA eine gewisse finanzielle Unterstützung. Durch diese Maßnahmen lassen sich potenzielle Verluste und gestiegene Kosten jedoch nicht vollständig ausgleichen. Und obwohl viele dieser Maßnahmen nur für die Dauer des öffentlichen Gesundheitsnotstands gelten, ist es möglich, dass einige dieser temporären Maßnahmen zu langfristigen Änderungen führen, die das Geschäft sowie die Finanz- und Ertragslage von insbesondere Fresenius Medical Care in einer Weise beeinflussen könnten, die derzeit nicht quantifizierbar oder vorhersehbar ist. Fresenius Medical Care verzeichnet außerdem aufgrund der Covid-19-Pandemie eine erhöhte Sterblichkeit unter Dialyse-Patientinnen und Dialyse-Patienten. Bereits im Laufe des Jahres 2020 hatte das Unternehmen über die Folgen von Covid-19 mit teils schweren Krankheitsverläufen bei Dialysepatienten berichtet. Diese Entwicklung hat sich im November und Dezember des vergangenen Jahres insbesondere in Nordamerika und EMEA (Europa, Mittlerer Osten und Afrika) signifikant beschleunigt und zu einer Übersterblichkeit von circa 10.000 Patientinnen und Patienten im Vergleich zum Niveau vor Beginn der Pandemie geführt. Die beschleunigten Auswirkungen der durch Covid-19 verursachten Übersterblichkeit bestehen auch im Jahr 2021 fort. Dementsprechend erwarten wir einen signifikanten nachteiligen Annualisierungseffekt auf die Anzahl der durchgeführten Dialysebehandlungen. Darüber hinaus wird sich dies auf die Auslastung der Klinikinfrastruktur und nachgelagert auch auf unterstützende Geschäftsaktivitäten auswirken. Dies kann sich negativ auf die Umsatz- und Ertragszahlen von Fresenius Medical Care auswirken. So erwartet Fresenius Medical Care auf Basis der im Moment verfügbaren Informationen und Analysen für das Geschäftsjahr 2021 für das Konzernergebnis von Fresenius Medical Care ohne Berücksichtigung etwaiger Restrukturierungsmaßnahmen einen Rückgang von bis zu 25%. Die Covid-19-Pandemie hatte je nach aktueller Pandemieentwicklung erhebliche Auswirkungen auf unsere Krankenhäuser in Deutschland und Spanien. Spanien war während der ersten Covid-19-Welle von März bis Mai 2020 stark betroffen. Der nationale Notstand wurde am 14. März 2020 in Kraft gesetzt und Krankenhäuser durften den normalen Betrieb nicht mehr durchführen. In Deutschland verlief die erste Welle zwar milder, aber die Corona-Verordnung verbot den Krankenhäusern, elektive Fälle zu versorgen. Diese regulatorischen Maßnahmen in beiden Ländern hatten einen eheblichen negativen Einfluss auf unsere Ertragslage. Bei Helios Deutschland konnte dies durch das Rettungspaket und die Covid-19-Erstattungen in Deutschland weitestgehend ausgeglichen werden. Darüber hinaus haben die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie verschiedene zusätzliche Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Krankenhauswesen. So hat z. B. der zum Infektionsschutz erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Krankenhausbetten die Bettenkapazität in unseren Kliniken reduziert. Außerdem haben Reisebeschränkungen einen erheblichen negativen Effekt auf die Anzahl internationaler (Privat-) Patientinnen und Patienten in Deutschland und Spanien. In Spanien führen die schwächere Wirtschaftslage und die daraus resultierende hohe Arbeitslosigkeit zudem zu weniger privat versicherten Patientinnen und Patienten. Dies kann sich weiterhin negativ auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Wir erwarten, dass die negativen Effekte der Covid-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2021, insbesondere im 1. Halbjahr 2021 anhalten werden. Dies wird sich negativ auf unser Krankenhausgeschäft auswirken, sofern es in Deutschland und Spanien keine weitere ausreichenden Erstattung geben wird. Auch bei Fresenius Vamed kam und kommt es aufgrund der Covid-19-Pandemie im Projektgeschäft durch die Reiseeinschränkungen, eingeschränkte Lieferketten, gestörte Projektabwicklungen und verordnete Baustellenstopps zu deutlichen Verzögerungen und Mehrkosten. Die beschriebenen Auswirkungen auf alle Unternehmensbereiche des Fresenius Konzerns werden sich noch verschärfen, je länger die Covid-19-Pandemie und die zu deren Eindämmung erforderlichen Maßnahmen andauern. Insbesondere erhöhen die neu auftretenden Varianten des Virus die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Pandemie. Unsere besondere Verantwortung als Teil des Gesundheitssystems haben wir auch unter den schwierigen Umständen der aktuellen Covid-19-Pandemie gezeigt. So haben beispielsweise unsere Dialysekliniken und Krankenhäuser umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um eine möglichst durchgängig reibungslose Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Fresenius Kabi hat auf den weltweit deutlich gestiegenen Bedarf an wichtigen Arzneimitteln und Infusionstechnologie für die Behandlung von Covid-19-Patienten reagiert, insbesondere bei Medikamenten zur Sedierung wie Propofol, Schmerzmitteln und Infusionspumpen. So haben wir die Versorgung mit allen geeigneten Produktionskapazitäten, die für diese wichtigen Produkte bestimmt sind, maximiert. BRANCHENRISIKO Von wesentlicher Bedeutung für den Fresenius-Konzern sind Risiken, die sich aus Veränderungen im Gesundheitsmarkt ergeben. Dabei handelt es sich vor allem um die Finanzierung der Gesundheitssysteme sowie die entsprechenden Erstattungssysteme und die Entwicklung neuer Produkte und Therapien. Finanzierung der Gesundheitssysteme und Erstattungssysteme In unserem weitgehend reglementierten Geschäftsumfeld können sich Gesetzesänderungen, auch in Bezug auf Kostenerstattungen, einschneidend auf unseren Geschäftserfolg auswirken. Nationale Versicherungssysteme sind sehr unterschiedlich finanziert. So basieren die Gesundheitssysteme in Europa und in den britischen Commonwealth-Staaten im Allgemeinen auf einem von zwei Finanzierungsmodellen: dem System mit einem obligatorischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag sowie dem überwiegend steuerfinanzierten System. Im asiatisch-pazifischen Raum befindet sich die universelle Gesundheitsversorgung („Universal Health Care") in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung, so dass sich die Erstattungsmechanismen von Land zu Land (und sogar von Provinz zu Provinz und Stadt zu Stadt) erheblich unterscheiden können. In Lateinamerika werden die Gesundheitssysteme von öffentlichen oder privaten Kostenträgern oder einer Kombination aus beidem finanziert. Aufgrund des hohen Anteils des US-Markts am Konzernumsatz können vor allem Änderungen im staatlichen Erstattungssystem, z. B. Erstattungen für Dialysebehandlungen, unser Geschäft erheblich beeinflussen. So erzielte Fresenius Medical Care im Jahr 2020 rund 32 % der weltweiten Umsätze durch Erstattungen der staatlichen Gesundheitsversorgungsprogramme Centers of Medicare and Medicaid Services (CMS) in den USA. Medicare und Medicaid ändern ihre Erstattungsmethodik und Finanzierung von Zeit zu Zeit bedingt durch Änderungen in der Gesetzgebung, bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und in der Politik. Ein Rückgang der Erstattungsraten oder der erstatteten Leistungen könnte zu einer erheblichen Reduzierung des Umsatzes und des operativen Ergebnisses führen. Basierend auf dem „Budget Control Act" von 2011 erfolgt die Erstattung der Dialysebehandlung durch Medicare im Rahmen eines Pauschalvergütungssystems (PVS), das bestimmte Produkte sowie Dienstleistungen in einem Erstattungssatz bündelt. Aufgrund des Drucks, Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren, sind die Steigerungen der staatlichen Erstattungssätze in den USA begrenzt. Im Rahmen des PVS nehmen unsere Dialysekliniken in den USA am Qualitätsverbesserungsprogramm (QVP) teil. Hierbei können Leistungskürzungen der Medicare-Erstattungen basierend auf den Vorjahresleistungen um bis zu 2% vorgenommen werden, sobald in den Kliniken die Qualitätsmaßstäbe des QVP nicht eingehalten werden. Die zugrunde liegenden Qualitätsmaßstäbe werden durch die CMS jährlich überarbeitet, erweitert und angepasst. Sollte es Fresenius Medical Care in größerem Ausmaß nicht gelingen, die Mindestanforderungen des QVP zu erfüllen, könnte dies eine wesentliche negative Auswirkung auf unser Geschäft, die Finanzlage und das operative Ergebnis haben. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde die 2 %ige Leistungskürzung vom 1. Mai 2020 bis zum 31. März 2021 vorübergehend ausgesetzt. Des Weiteren nimmt Fresenius Medical Care an verschiedenen wertorientierten Vergütungsprogrammen teil, im Rahmen derer wir eine festgelegte Vergütung zur Abdeckung aller oder einer definierten Menge der Behandlungskosten für eine festgelegte Anzahl an Patientinnen und Patienten erhalten: - Beim „Comprehensive ESRD Care Model" der CMS können Dialyseanbieter und Ärztinnen und Ärzte sogenannte ESRD Seamless Care Organizations (ESCOs) bilden. Ziel ist es, die Gesundheit von Patienten mit chronischem Nierenversagen zu verbessern und dabei gleichzeitig die Kosten der CMS zu senken. ESCOs, die die Mindestqualitätsanforderungen des Programms erreichen und Senkungen der Behandlungskosten für die CMS oberhalb bestimmter Schwellenwerte realisieren, erhalten einen Teil der Kosteneinsparungen zurück. ESCOs sind jedoch auch verpflichtet sich am Risiko von Kostensteigerungen zu beteiligen und CMS einen Teil dieser Steigerungen zu erstatten. - Am 1. Januar 2021 startete das sogenannte Behandlungsoptionsmodell für Patienten mit chronischem Nierenversagen („ESRD Treatment Choices Model" - ETC-Modell). Dies ist ein verpflichtendes Modell, das finanzielle Anreize für Heimdialysebehandlungen und Transplantationen setzt. Dafür ist eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2026 vorgesehen. Das ETC-Modell besteht aus zwei Teilerstattungsprogrammen: Zum einen enthält es Erhöhungen des dreijährigen Erstattungsausgleichs für Heimdialysebehandlungen, zum anderen einen leistungsabhängigen Erstattungsausgleich für alle Dialyseansprüche. Das Modell wendet sowohl positive als auch negative Zahlungsanpassungen auf von Ärzten und Dialyseeinrichtungen eingereichte Anträge für Dialysepatienten an. Es gilt für Dialyseeinrichtungen und Ärzte in bestimmten zufällig ausgewählten geografischen Regionen. Etwa 35 % der US-Dialysekliniken von Fresenius Medical Care nehmen daran teil. - Freiwillige Medicare-Erstattungsmodelle, wie das „Comprehensive Kidney Care Contracting" (CKCC), sollen finanzielle Anreize für Gesundheitsdienstleister im Bereich der chronischen Nierenerkrankungen und der Transplantation bieten. Gesundheitsdienstleister können dabei finanzielle Risiken unterschiedlichen Ausmaßes eingehen, indem sie eine sogenannte „Kidney Care Entity"(KCE) bilden. Diese übernimmt die Verantwortung für die Gesamtkosten und die Qualität der Versorgung von Medicare-Patienten mit chronischem Nierenversagen im Stadium 4 und 5 sowie von Medicare-Patienten im Endstadium der Nierenerkrankung. - Des Weiteren hat Fresenius Medical Care Vereinbarungen über Pro-Kopf-Erstattungen (sogenannte sub-capitations) sowie risikobasierte und wertbasierte Vereinbarungen mit bestimmten Versicherern abgeschlossen, in deren Rahmen wir Gesundheitsversorgungsleistungen an Privat- und Medicare-Advantage-Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz erbringen. Diese Vereinbarungen sehen die Festlegung eines Grundbetrags je Patienten/-in und Monat vor. Erbringen wir die Komplettversorgung zu Kosten unterhalb des Grundbetrags, behalten wir den Unterschiedsbetrag ein. Übersteigen die Kosten der Komplettversorgung jedoch den Grundbetrag, können wir zur Zahlung der Abweichung an den Versicherer verpflichtet werden. Eine inadäquate Preisgestaltung der Produkte oder eine ungeeignete Kostenschätzung des Dienstleistungsangebots für Versorgungsempfänger sowie ein ineffektives Management der Kosten kann unsere Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erheblich beeinträchtigen. Fresenius Medical Care hat die Auswirkungen des PVS und der weiteren vorstehend aufgeführten Vergütungsmodelle auf unser Geschäft mit zwei umfassenden Maßnahmen begrenzt: - Erstens arbeitet Fresenius Medical Care mit Klinikleitungen und behandelnden Ärztinnen und Ärzten zusammen, um Möglichkeiten der Effizienzsteigerungen im Sinne des QVP sowie guter klinischer Praxis zu erarbeiten, und handelt Kosteneinsparungen beim Arzneimittelkauf aus. - Zweitens führt Fresenius Medical Care mit dem Ziel, Effizienzsteigerungen und verbesserte Behandlungserfolge für die Patientinnen und Patienten zu erreichen, neue Initiativen ein, um die Versorgung bei Dialysebeginn zu verbessern, den Anteil der Heimdialyse zu steigern und weitere Kosteneinsparungen in den Kliniken zu generieren. Die vorherige US-Regierung hatte die Absicht zur Durchführung signifikanter Änderungen an momentan existierenden Gesundheitsversorgungsprogrammen angekündigt, einschließlich neuer Vergütungsmodelle, welche die frühere Erkennung und Behandlung von Nierenerkrankungen sowie die Stärkung von Heimdialyse und Transplantationen fördern sollen. Auch wenn die Bemühungen zur Abschaffung oder Ersetzung des „Affordable Care Act" (ACA) nicht erfolgreich waren und die aktuelle U.S. Administration ihre Absicht verkündet hat, ACA fortzuführen und auszubauen, wird aktuell die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes geprüft. Darüber hinaus sind auch Varianten zur Umstrukturierung des Medicare-Programms in ein beitragsorientiertes „Premium Support"-Modell und die Umwandlung der Medicaid-Finanzierung in „Block Grants" oder eine Pro-Kopf-Vereinbarung, die größere Flexibilität für die Staaten bedeuten könnte, in Erwägung gezogen. Die US-Regierung gab bereits 2017 ihre Entscheidung bekannt, Zuschüsse an Krankenkassen in Form sogenannter „Cost-sharing Reduction Payments" (CSR) einzustellen, mit denen Auslagen von Amerikanerinnen und Amerikanern mit niedrigem Einkommen bezahlt werden. Einige private Versicherer haben erklärt, dass sie viel höhere Prämien benötigen werden und sich von den im Rahmen des Affordable Care Act geschaffenen Versicherungsbörsen zurückziehen könnten, sollten die Subventionen abgeschafft werden. Es ist nicht vorhersehbar, wie dazu laufende Rechtsstreitigkeiten entschieden werden. Infolgedessen könnten erhebliche Erhöhungen der Versicherungsprämien und eine Verringerung der Verfügbarkeit von Versicherungen durch solche Börsen die Zahl der privat versicherten Patientinnen und Patienten der Fresenius Medical Care verringern und diese Patientinnen und Patienten auf Medicare und Medicaid verlagern. Da Erstattungen von Medicare und Medicaid im Allgemeinen niedriger sind als die Erstattungen privater Versicherer, könnte eine Verlagerung privat Versicherter zu Medicare und Medicaid einen erheblichen negativen Effekt auf das operative Ergebnis von Fresenius Medical Care haben. Weitere Anforderungen an Dialyseklinken und Änderungen hinsichtlich der Erstattungen von staatlichen Stellen und privaten Versicherern für unser gesamtes Produkt- und Dienstleistungsangebot in den USA könnten erhebliche negative Auswirkungen auf unser Geschäft und unser operatives Ergebnis haben. So könnten die auf bundesstaatlicher Ebene initiierten Volksabstimmungen weitere Regulierungen der Personalanforderungen für Kliniken, staatliche Inspektionsanforderungen sowie eine Kappung der Margen privater Versicherer zur Folge haben. Derartige weitere Regulierungen auf bundesstaatlicher Ebene würden den Aufwand, Dialysekliniken zu betreiben, erhöhen und zusätzliche Kosten verursachen. Dies könnte wesentliche negative Auswirkungen auf unser Geschäft in den betroffenen Bundesstaaten nach sich ziehen. Ein Teil der Dialysebehandlungen in den USA wird durch private Krankenversicherungen und sogenannte Managed-Care-Organisationen erstattet, wobei diese Erstattungen generell höher sind als die Erstattungen durch das staatliche Gesundheitsprogramm. Infolgedessen tragen die Zahlungen von privaten Kostenträgern einen wesentlichen Teil zum Gewinn von Fresenius Medical Care bei. So erzielte Fresenius Medical Care im Segment Nordamerika im Geschäftsjahr 2020 rund 36 % des Umsatzes aus Gesundheitsdienstleistungen mit privaten Krankenversicherungen. Falls es diesen Versicherungsträgern in den USA gelingt, eine Senkung der Erstattungssätze durchzusetzen, oder der Anteil der Erstattungen durch private Krankenversicherungen sinkt, könnte dies die Umsatzerlöse für Produkte und Dienstleistungen sowie das operative Ergebnis von Fresenius Medical Care wesentlich verringern. Sollten außerdem die Bemühungen erfolgreich sein, Prämien aus karitativer Unterstützung zu beschränken oder abzuschaffen, könnte ein Teil der Patientinnen und Patienten der Fresenius Medical Care, die derzeit über privaten Versicherungsschutz verfügen, zu staatlich finanzierten Erstattungsprogrammen übergehen, die uns niedrigere Sätze für unsere Leistungen zurückerstatten. Änderungen hinsichtlich der Erstattungen von staatlichen Stellen und privaten Versicherern für unser gesamtes Produkt- und Dienstleistungsangebot in den USA könnten erhebliche negative Auswirkungen auf unser Geschäft und unser operatives Ergebnis haben. Ähnliches gilt für den Krankenhausmarkt in Deutschland. Das DRG-System (Diagnosis Related Groups) soll die Effizienz in den Krankenhäusern steigern und die Aufwendungen im Gesundheitssystem reduzieren. Die Belegung in den Kliniken erfolgt in erheblichem Umfang durch gesetzliche Krankenkassen und Rentenversicherungsträger. Der Fortbestand der Verträge mit diesen Institutionen beeinflusst daher den Erfolg von Helios Deutschland. Wir beobachten intensiv die gesetzgeberischen Aktivitäten und Planungen und arbeiten mit den staatlichen Gesundheitsorganisationen zusammen. So werden infolge des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) ab 2020 die Pflegekosten aus den Fallpauschalen (DRG) herausgerechnet; stattdessen werden die Kosten für die patientennahe Krankenpflege über separate Pflegebudgets von den Krankenkassen voll erstattet. Bereits 2019 wurde jede zusätzliche bzw. aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Ab 2021 werden die Einschlusskriterien des Pflegebudgets geändert. Die Zuordnung von Pflegekräften zum Pflegebudget wird an die aktuellen Definitionen von „Pflegefachkraft" und „Pflegehelfer"/„sonstige Berufe" in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) angepasst. Für das Pflegebudget 2021 werden die Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen berücksichtigt. Helios Deutschland prüft entsprechende Maßnahmen, um die Folgen für Patienten, Beschäftigte und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens möglichst zu begrenzen. Auf dem deutschen Markt beobachtet Helios Deutschland einen generellen Trend zur ambulanten Behandlung, der zu einem geringeren Fallzahlwachstum bei den stationären Behandlungen führen könnte. Um diesem Trend Rechnung zu tragen, baut Helios Deutschland ambulante Angebote in einer eigenen Sparte aus. Sollte es Helios Deutschland nicht gelingen, sein Geschäftsmodell durch geeignete Maßnahmen nachhaltig anzupassen, könnte dies zu einem Rückgang der Fallzahlen führen und wesentliche negative Auswirkungen auf unser Geschäft und unser operatives Ergebnis haben. Unsere private Klinikkette Quirönsalud in Spanien betreibt Krankenhäuser u.a. über PPP-Verträge (Public-Private-Partnership). Diese sind Teil des öffentlichen Gesundheitssystems in Spanien. Somit ist dem Unternehmen Verantwortung für die gesetzlich versicherten Bürgerinnen und Bürger Spaniens in bestimmten Bereichen der Gesundheitsversorgung übertragen worden. Dafür erhält Quirónsalud eine Vergütung in Form einer Pro-Kopf-Pau- schale oder ein Entgelt für die jeweilige erbrachte Leistung. Sollte Quirönsalud die Konzession verlieren, Krankenhäuser mit PPP-Verträgen zu betreiben, oder bei Neuverhandlungen mit öffentlichen oder privaten Versicherungen schlechtere Bedingungen erzielen bzw. sollten die Krankenhäuser nicht in der Lage sein, niedrigere Erstattungssätze durch Kosteneinsparungen auszugleichen, kann dies eine wesentliche negative Auswirkung auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Einsparungen bei der Erstattung von Gesundheitsleistungen können sich ebenso negativ auf die Verkaufspreise von Produkten von Fresenius Kabi auswirken. Änderungen der Gesetzgebung, der Erstattungspraxis und der Gesundheitsversorgungsprogramme könnten den Umfang der Erstattungen für Dienstleistungen, den Umfang des Versicherungsschutzes und das Produktgeschäft beeinflussen. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Insgesamt wollen wir solchen möglichen regulatorischen Risiken über Leistungssteigerungen und Kostenreduktionen entgegenwirken. Entwicklung neuer Produkte und Therapien Die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen oder die Entwicklung überlegener Technologien durch Wettbewerber könnten unsere Produkte und Dienstleistungen weniger wettbewerbsfähig oder gar überflüssig machen und damit ihren Absatz, die Preise der Produkte und den Umfang der Dienstleistungen wesentlich nachteilig beeinflussen. Dies trifft auch auf die Einführung von Generika oder patentierten Medikamenten durch Wettbewerber zu, was Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis haben könnte. Kooperationen mit Ärztinnen, Ärzten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen es uns, wichtige technologische Innovationen aufzugreifen und zu fördern. So sind wir stets über aktuelle Entwicklungen alternativer Behandlungsmethoden informiert, sodass wir unsere unternehmerische Strategie bewerten und gegebenenfalls anpassen können. RISIKEN DES OPERATIVEN GESCHÄFTS Das operative Geschäft von Fresenius ist weltweit einer Vielzahl von Risiken und umfassender staatlicher Regulierung ausgesetzt. Diese betreffen u.a. die folgenden Bereiche:
Sollte Fresenius gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen, kann dies vielfältige Folgen nach sich ziehen: Insbesondere Geldstrafen, erhöhte Aufwendungen zur Erfüllung behördlicher Auflagen, der Ausschluss aus staatlichen Kostenerstattungsprogrammen oder die vollständige oder teilweise Untersagung der Geschäftstätigkeit könnten die Reputation des Unternehmens sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Wesentliche Risiken des operativen Geschäfts für den Fresenius-Konzern werden in den folgenden Abschnitten beschrieben. Produktion, Produkte und Dienstleistungen Die Einhaltung von Produktspezifikationen und Produktionsvorschriften stellen wir durch unsere Qualitätsmanagementsysteme sicher. Diese sind u.a. gemäß den international anerkannten Qualitätsnormen ISO 9001 sowie ISO 13485 strukturiert und berücksichtigen relevante internationale und nationale Regularien. Wir setzen sie mithilfe von internen Richtlinien wie Qualitätshandbüchern und Verfahrensanweisungen um und überprüfen deren Einhaltung regelmäßig durch interne und externe Audits an Produktionsstandorten, in Vertriebsgesellschaften und Dialysekliniken. Dies umfasst alle Anforderungen und Vorschriften von der Leitung und Verwaltung über die Produktherstellung und die klinischen Dienstleistungen bis hin zur Patientenzufriedenheit. Unsere Produktionsstätten erfüllen die Anforderungen zu Good Manufacturing Practice ihrer jeweiligen Absatzmärkte. Sie werden von lokalen Gesundheitsbehörden wie beispielsweise der U.S. Food and Drug Administration (FDA) oder der European Medicines Agency (EMA) und anderen Behörden überprüft. Stellt eine Behörde dabei Mängel fest, ergreift Fresenius umgehend umfassende und geeignete Korrekturmaßnahmen, so etwa im Rahmen der Prüfungen in unserer Produktionsstätte Melrose Park in den USA im Geschäftsjahr 2020. Die Nichteinhaltung von Anforderungen der Aufsichtsbehörden in unseren Produktionsstätten oder bei unseren Lieferanten könnte regulatorische Maßnahmen zur Folge haben, u.a. Warning Letters, Produktrückrufe, Produktionsunterbrechungen, Geldstrafen oder Verzögerungen bei der Zulassung neuer Produkte. Jede dieser Maßnahmen könnte unsere Reputation schädigen sowie unsere Fähigkeit beeinträchtigen, Umsatz zu generieren, und erhebliche Kosten verursachen. Weltweit verantwortliche Sicherheitsbeauftragte reagieren unverzüglich, sobald Fresenius Kenntnis von einem qualitätsrelevanten Ereignis erlangt. Sie initiieren und koordinieren notwendige Maßnahmen weltweit, z. B. Produktrückrufe. Mit dem Frühwarnsystem evaluiert Fresenius qualitätsrelevante Informationen aus verschiedenen Risikofeldern, um frühzeitig Risiken zu identifizieren und Vorsorge- oder Gegenmaßnahmen einzuleiten. Fresenius Kabi nutzt dafür zum Beispiel Datenbanken, in denen Reklamationen und Nebenwirkungen erfasst werden, interne und externe Audits sowie Kennzahlen, die der internen Steuerung und Optimierung der Qualitätsprozesse dienen. Auf diese Weise können Sicherheitsprofile der Produkte weltweit erstellt und bewertet werden. Als risikominimierende Maßnahme werden z. B. Produktrückrufe in Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde initiiert; gleichzeitig wird die Ursache für den Rückruf genau analysiert. Gegebenenfalls werden korrigierende Maßnahmen eingeleitet, um die Umstände, die zum Rückruf geführt haben, in Zukunft zu vermeiden. Außerdem können Änderungen von Anforderungen und Vorschriften durch Aufsichtsbehörden, die z. B. unsere Produktionsprozesse betreffen, in einer Übergangszeit zu geringeren Produktionsmengen führen oder die Produktion gefährden. Darüber hinaus könnte die Produktion beeinträchtigt werden durch z. B. Naturkatastrophen, Störungen in der Infrastruktur, regulatorische Rahmenbedingungen, Lieferunterbrechungen, etwa bei Rohstoffen, oder technisches Versagen. Um diese Risiken zu minimieren, werden z. B. Vorräte angelegt, um kurzfristige Probleme überbrücken zu können. Möglichen Risiken bei der Inbetriebnahme neuer Produktionsstätten oder neuer Technologien begegnen wir, indem wir Projekte sorgfältig planen und ihren Fortschritt regelmäßig analysieren und überprüfen. In unseren Krankenhäusern, Fachkliniken und Dialysekliniken erbringen wir medizinische Leistungen, die grundsätzlich Risiken unterliegen. So bergen Störungen im Prozessablauf, z. B. auch aufgrund von Naturkatastrophen oder technischem Versagen, Risiken für Patientinnen und Patienten und die Klinik. Daneben bestehen Betriebsrisiken, etwa durch Hygienemängel. Diesen Risiken begegnen wir, indem wir Abläufe strukturiert organisieren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich schulen und unsere Arbeitsweise an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausrichten. Durch ein strukturiertes Hygienemanagement bei Fresenius Helios beispielsweise sollen Infektionen innerhalb des Krankenhauses vermieden und deren Ausbreitung schnellstmöglich verhindert werden. Darüber hinaus arbeiten wir im Rahmen unserer Qualitätsmanagementsysteme kontinuierlich daran, die Behandlung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Risiken der Leistungserfüllung, die mit dem Projektgeschäft von Fresenius Vamed verbunden sind, begegnen wir mit professioneller Projektsteuerung, kompetentem Projektmanagement und einem ausgereiften, der jeweiligen Geschäftstätigkeit angepassten System zur Erkennung, Bewertung und Minimierung dieser Risiken. Dies umfasst zum einen organisatorische Maßnahmen: So gelten schon bei der Erstellung eines Angebots Standards für die Risikokalkulation. Noch vor Auftragsannahme werden Risiken eingeschätzt und anschließend im Rahmen des Projektcontrollings fortlaufend aktualisiert. Um möglichen Ausfallrisiken vorzubeugen, besteht das System zum anderen aus finanztechnischen Maßnahmen wie Bonitätsprüfungen und in der Regel aus Sicherungen durch Vorauszahlungen, Akkreditive und besicherte Kredite. Weitere Informationen zu unserem Qualitätsmanagement finden Sie im gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht ab Seite 121. Beschaffung Im Beschaffungssektor entstehen mögliche Risiken hauptsächlich aus Preissteigerungen oder der mangelnden Verfügbarkeit von Rohstoffen und Gütern. Dem begegnen wir mit einer entsprechenden Auswahl und Kooperation mit unseren Lieferanten, mit längerfristigen Rahmenverträgen in bestimmten Einkaufssegmenten sowie mit der Bündelung der zu beschaffenden Mengen im Konzern. Ein weiteres Risiko besteht in mangelnder Qualität fremdbezogener Rohstoffe, Halbfertigprodukte und Bauteile. Dem begegnen wir im Wesentlichen mit präzisen Qualitätsanforderungen an unsere Lieferanten. Hierzu gehören ein strukturierter Qualifizierungsprozess, der Audits, Dokumenten- und Vorabmusterprüfungen umfasst, sowie regelmäßige Qualitätskontrollen der Anlieferungen. Wir beziehen ausschließlich qualitativ hochwertige Produkte, deren Sicherheit und Eignung erwiesen ist, von qualifizierten Lieferanten, die unseren Spezifikationen und Anforderungen entsprechen. Weitere Informationen zu unseren Lieferketten finden Sie im gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht ab Seite 166 ff. Wettbewerb Ein verschärfter Wettbewerb, u.a. auch ausgelöst durch den erfolgten Wiedereintritt von Wettbewerbern insbesondere in den US-Markt für generische I.V.-Arzneimittel nach Produktionseinschränkungen, kann sich weiterhin wesentlich nachteilig auf die Preisgestaltung und den Verkauf unserer Produkte und Dienstleistungen auswirken. Die Einführung von Generika oder patentierten Medikamenten durch Wettbewerber könnte Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis unserer Produkte haben. Insgesamt ist der Gesundheitssektor durch Preisdruck (u.a. bei Tendergeschäften), Wettbewerb und Kosteneinsparungen gekennzeichnet. Dies könnte geringere Umsätze zur Folge haben und sich nachteilig auf unser Geschäft sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken. In den USA verkauft Fresenius Kabi nahezu alle injizierbaren pharmazeutischen Produkte mittels Vereinbarungen mit Einkaufskooperationen, sogenannten „Group Purchasing Organizations" (GPOs) und Distributoren. Die GPOs haben auch mit anderen Herstellern Verträge abgeschlossen. Der Bieterprozess ist sehr wettbewerbsintensiv. Sollte es Fresenius Kabi nicht gelingen, die bestehenden Verträge zu erfüllen und aufrechtzuerhalten oder sollten neue Verträge zu schlechteren Konditionen geschlossen werden, könnte dies negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage haben. Ähnliche Entwicklungen hinsichtlich des Preisdrucks im Tendergeschäft sowie des zunehmenden Wettbewerbs und der Preissenkungen beeinflussen unser Geschäft in allen wichtigen Märkten in Asien. In China wurden zwei Produkte von Fresenius Kabi in die Verhandlungsrunde der „National Reimbursement Drug List" (NRDL) aufgenommen, deren Ergebnisse ab Januar 2020 wirksam werden und erwartungsgemäß zu einem stärkeren Preisrückgang führen werden. Wir erwarten außerdem, dass neue Verhandlungsrunden durch das „National Volume Based Procurement" (NVBP) für ausgewählte hochvolumige Produkte durchgeführt werden. Darauf wird wahrscheinlich das neue Preismodell basieren (zusätzlich zu den Ausschreibungen auf Provinzebene), um die Kosten im Gesundheitswesen in einem stetig wachsenden Volumenmarkt weiter einzudämmen. Diese Entwicklung könnte eine negative Auswirkung auf unsere Umsätze und die Finanz- und Ertragslage haben, sollte es Fresenius Kabi nicht gelingen durch zum Beispiel Kosteneinsparungen und Effizienzgewinnen in der Produktion diese Preissenkungen auszugleichen. Überweisungen von Ärztinnen und Ärzten Unsere Krankenhäuser, Fachkliniken und Dialysekliniken sind darauf angewiesen, dass Patientinnen und Patienten sie für ihre medizinische Behandlung auswählen. Zu einem großen Teil vertrauen Patientinnen und Patienten dabei auf die Empfehlung ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihres behandelnden Arztes. Diese geben ihre Empfehlungen auf Basis verschiedener Faktoren, u. a. der Qualität der medizinischen Behandlung und der Kompetenz des Klinikpersonals sowie der Erreichbarkeit einer Klinik und der Verfügbarkeit von Behandlungsterminen. Sollte es uns nicht gelingen, diese Kriterien zu erfüllen, könnten Ärztinnen und Ärzte weniger oder keine Patientinnen und Patienten mehr an unsere Kliniken empfehlen. Fresenius Helios könnte darüber hinaus weniger Überweisungen von Arztpraxen erhalten, weil diese das ambulante Angebot von Fresenius Helios zunehmend als Konkurrenz wahrnehmen oder kleinere Fachkliniken mit bestimmtem medizinischem Fokus bei ihrer Wahl nicht mehr berücksichtigen. Dies könnte geringere Umsätze zur Folge haben und sich nachteilig auf unser Geschäft sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken. Zahlungsausfälle Um das Risiko von Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfällen zu begrenzen, bewerten wir in der Regel die Kreditwürdigkeit von Neukunden. Zudem führen wir kontinuierlich Nachfolgebewertungen und Prüfungen der Kreditlimits durch. Wir überwachen Außenstände bestehender Kunden und bewerten das Ausfallrisiko der Forderungen. Dies gilt insbesondere in Ländern mit Haushaltsproblemen und Ländern, die politischen Risiken ausgesetzt sind. Durch Maßnahmen wie z. B. Factoring haben wir auch im Jahr 2020 an unserem Forderungsbestand gearbeitet. Personal Dem potenziellen Mangel an qualifiziertem Personal wirkt Fresenius durch geeignete Maßnahmen im Employer Branding und bei der Rekrutierung, Bindung und Weiterentwicklung von Fachkräften entgegen. Zur Steigerung der Bekanntheit und Attraktivität der Fresenius-Gruppe setzen wir im Employer Branding auf einen Mix aus Hochschulmarketing, eigenen Event-Formaten (z. B. durch Ausrichtung des Fresenius-Karrieretages „Meet the Board" mit Beteiligung des Vorstands) und digitalem Employer Branding (z. B. durch den Ausbau unserer Karriere-Website und Social-Media-Kanäle). Um eine nachhaltige Versorgung mit Fachkräften sicherzustellen, bieten wir z.B. zielgruppenspezifische Programme für akademische Nachwuchskräfte mit anschließenden Bindungsprogrammen sowie umfangreiche Ausbildungsprogramme für Schülerinnen und Schüler. Mit über 5.900 Auszubildenden und dual Studierenden zählt Fresenius zu den größten Ausbildungsbetrieben in Deutschland. Fresenius bietet bundesweit 46 Ausbildungsberufe und 25 duale Studiengängen an. Das Angebot an Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen wurde bundesweit weiter ausgebaut. Erstmalig wurden u.a. die Studiengänge bzw. Studienrichtungen Management in der Medizin, Medizintechnikmanagement und Wirtschaftsinformatik, sowie Data Science in Kooperation mit der Technischen Hochschule Mittelhessen bzw. mit der dualen Hochschule Baden-Württemberg angeboten. Auf der Karriere-Website und an den jeweiligen Ausbildungsstandorten wird durch verschiedene Marketingaktivitäten und Berufsorientierungsangebote (z.B. Berufsorientierungs-App Aivy, Berufsinformationstage, Nacht der Ausbildung, Schulpraktika) auf das Ausbildungsplatzangebot aufmerksam gemacht. Im Oktober fand zum ersten Mal eine virtuelle Ausbildungsmesse statt, die in die Karriere-Website eingebunden ist. Dieses Messeformat wird zukünftig regelmäßig angeboten werden. Zudem bieten wir akademischen Nachwuchskräften die Möglichkeit, vor oder während des Studiums im Rahmen eines Praktikums, einer Werkstudententätigkeit oder von Abschlussarbeiten erste praktische Erfahrungen zu sammeln und Kontakte innerhalb des Unternehmens zu knüpfen. Je nach ihrer Kunden- und Marktstruktur verfolgen unsere Unternehmensbereiche unterschiedliche Konzepte und Maßnahmen zur Personalentwicklung. Wir stärken die Bindung an unser Unternehmen, indem wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Entwicklungsmöglichkeiten und Sozialleistungen sowie variable Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle anbieten. Darüber hinaus fördern wir die internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Dem generellen Mangel an Klinikfachpersonal begegnen wir mit zielgruppenspezifischen Maßnahmen. So wollen wir qualifiziertes und motiviertes Fachpersonal gewinnen und den hohen Qualitätsstandard in der Behandlung sichern. Für den deutschen Krankenhausmarkt gilt seit 1. Januar 2019 außerdem die „Verordnung zur Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen in Krankenhäusern" (Pflegepersonaluntergrenzenverordnung - PpUGV). Diese legt Mindestbesetzungen mit Pflegepersonal in bestimmten Bereichen des Krankenhauses fest. Weitere geplante gesetzliche Regelungen zu Personaluntergrenzen in weiteren bettenführenden Klinikabteilungen können den Wettbewerb um qualifiziertes Pflegepersonal noch weiter verstärken. Deshalb arbeitet Helios Deutschland intensiv an zusätzlichen Maßnahmen, um als Arbeitgeber für Pflegepersonal besonders attraktiv zu sein. Dazu gehören die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. durch Kinderbetreuungsangebote an den Klinikstandorten oder die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit), attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie Karrierechancen. Derzeit ist auch der spanische Krankenhausmarkt von einem Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal geprägt. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und dem damit einhergehenden zusätzlichen Bedarf an Pflegekräften, haben die öffentlichen Krankenhäuser mehr Pflegekräfte zu attraktiveren Konditionen als bisher eingestellt. Quirönsalud führt verschiedene Maßnahmen durch, wie z. B. Online-Kampagnen und weitere Maßnahmen des Employer Brandings, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Des Weiteren sollen z. B. die langfristige Zusicherung des Arbeitsplatzes und attraktive Arbeitsbedingungen helfen, auch die bestehenden Mitarbeiter zu binden. Weitere Informationen zu unseren Maßnahmen zur Gewinnung, Entwicklung und Bindung von qualifiziertem Personal sind in unserem gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht ab Seite 133 ff. enthalten. FINANZRISIKEN Währungs- und Zinsrisiken Aus unserer internationalen Ausrichtung ergeben sich vielfältige Fremdwährungsrisiken. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit setzt uns darüber hinaus verschiedenen Zinsänderungsrisiken aus. Um diese Risiken zu begrenzen, setzen wir u.a. derivative Finanzinstrumente ein. Wir beschränken uns auf marktgängige, außerbörslich gehandelte Instrumente und nutzen sie ausschließlich zur Sicherung von Grundgeschäften, nicht aber zu Handels- oder Spekulationszwecken. Der wesentliche Teil der Transaktionen erfolgt über Banken mit hohem Rating. Weitere Informationen zum Management des Währungsrisikos und des Zinsrisikos finden Sie im Konzernanhang auf Seite 298 ff. Unser Währungsmanagement basiert auf einer vom Vorstand verabschiedeten Richtlinie. Sie legt Ziele, Organisation und Ablauf der Risikomanagementprozesse fest. Insbesondere definiert sie, wer für die Ermittlung von Währungsrisiken, den Abschluss von Sicherungsgeschäften und die regelmäßige Berichterstattung über das Risikomanagement verantwortlich ist. Die Verantwortlichkeiten entsprechen den Entscheidungsstrukturen in den übrigen Geschäftsprozessen des Konzerns. Entscheidungen über den Einsatz derivativer Finanzinstrumente im Zinsmanagement fallen grundsätzlich in enger Abstimmung mit dem Vorstand. Bis auf vereinzelte devisenrechtlich bedingte Ausnahmen werden die Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten unter Kontrolle der zentralen Treasury-Abteilung des Fresenius-Konzerns getätigt. Sie unterliegen strenger interner Aufsicht. So ist sichergestellt, dass der Vorstand über alle wesentlichen Risiken und über die bestehenden Sicherungsgeschäfte stets umfassend informiert ist. Grundsätzlich ist Fresenius gegen Währungs- und Zinsrisiken in hohem Maße gesichert: Von den Finanzverbindlichkeiten des Konzerns zum 31. Dezember 2020 waren rund 78 % durch Festsatzfinanzierungen bzw. durch Zinssicherungen gegen einen Zinsanstieg geschützt. Somit unterlagen rund 22 % einem Zinsänderungsrisiko. Eine Sensitivitätsanalyse zeigt: Wenn die für Fresenius relevanten Referenzzinsen um 0,5 Prozentpunkte steigen, beeinflusst dies das Konzernergebnis um rund 1 %. Fresenius unterliegt als weltweit tätiger Konzern in hohem Maße Währungsumrechnungseffekten aufgrund sich ändernder Währungsrelationen. Angesichts des starken US-Geschäfts spielt dabei das Verhältnis zwischen US-Dollar und Euro eine besondere Rolle. Währungsumrechnungsrisiken werden nicht gesichert. Eine Sensitivitätsanalyse zeigt, dass eine Veränderung des US-Dollars zum Euro von 1 Cent einen jährlichen Effekt von etwa 115 Mio € auf den Konzernumsatz, von rund 20 Mio € auf den EBIT und von rund 6 Mio € auf das Konzernergebnis hätte. Als global agierendes Unternehmen verfügen wir über Produktionskapazitäten in allen wesentlichen Währungsräumen. In den Servicegeschäften decken sich unsere Umsatz- und unsere Kostenbasis in hohem Maße. Mit einem Cashflow-at-Risk-Modell schätzen wir die Transaktionsrisiken in fremder Währung ab und quantifizieren sie. Diese Analyse basiert dabei auf den mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintretenden Fremdwährungszahlungsströmen der nächsten zwölf Monate abzüglich der erfolgten Absicherungen. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Cash- flow-at-Risk des Fresenius-Konzerns 77 Mio. €, d. h., mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% wird ein möglicher Verlust aus den Fremdwährungszahlungsströmen der nächsten zwölf Monate nicht höher als 77 M io.€ ausfallen. Weitere Informationen zu den Finanzrisiken sind im Konzern-Anhang auf den Seiten 298 ff. enthalten. Werthaltigkeit von Vermögenswerten Finanzwirtschaftliche Risiken, die aus Akquisitionen und Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte resultieren könnten, prüfen wir unter Einbeziehung externer Beratungsunternehmen sorgfältig und detailliert. Die immateriellen Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte, Produktrechte, Markennamen und Managementverträge tragen einen wesentlichen Teil zu der Bilanzsumme des Fresenius-Konzerns bei. Die Werthaltigkeit der in der Konzern-Bilanz enthaltenen Firmenwerte sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer stellen wir in jährlichen Impairment-Tests fest. Im Jahr 2020 kam es bei Fresenius Medical Care Lateinamerika zu einer Wertminderung der Firmenwerte von 195 Mio. € Bei einer wesentlichen Verschlechterung unserer Zukunftsaussichten oder der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann ein zusätzlicher Abschreibungsbedarf entstehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten 233 ff. im Konzern-Anhang. Steuern und Abgaben Als weltweit tätiger Konzern unterliegt Fresenius zahlreichen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Risiken, die sich daraus ergeben, werden fortlaufend identifiziert und bewertet. In den Gesellschaften des Fresenius-Konzerns finden regelmäßige steuerliche Betriebsprüfungen statt. Änderungen bei den steuerlichen Regelungen, Anpassungen, die sich aus den Betriebsprüfungen ergeben, sowie zusätzliche Zölle, Einfuhrabgaben und Handelshemmnisse können zu höheren Steuer- und Abgabenzahlungen führen. So könnte basierend auf dem Wahlkampfprogramm des neuen U.S.-Präsidenten Joseph Biden eine Erhöhung der Steuersätze für Unternehmen um 4 % bis 7 % in den USA umgesetzt werden. Verschuldung und Liquidität Zum 31. Dezember 2020 betrugen die Finanzverbindlichkeiten inklusive der Leasingverträge gemäß IFRS 16 des Fresenius-Konzerns 25.913 Mio €. Die Verschuldung könnte die Fähigkeit zur Zahlung von Dividenden, die Refinanzierung und die Einhaltung von Kreditklauseln oder die Umsetzung der Geschäftsstrategie beeinträchtigen. Sollten sich das Rating von Fresenius oder die Konditionen an den maßgeblichen Finanzmärkten wesentlich verschlechtern, könnten sich Finanzierungsrisiken für Fresenius ergeben. Diese Risiken reduzieren wir durch einen hohen Anteil an mittel- und langfristigen Finanzierungen mit einem ausgewogenen Fälligkeitsprofil. Einige unserer wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen enthalten Auflagen, die uns zur Einhaltung bestimmter finanzieller Kennzahlen sowie weiterer finanzieller Kriterien verpflichten. Die Nichteinhaltung dieser Auflagen könnte zu einer Verpflichtung zur vorzeitigen Rückzahlung der entsprechenden Finanzverbindlichkeiten führen. Diesem Risiko begegnen wir, indem wir die relevanten Kennzahlen bei unserer Konzernplanung berücksichtigen und ihre Entwicklung kontinuierlich überwachen. So sind wir in der Lage, frühzeitig gegenzusteuern. Über Konditionen und Fälligkeiten informieren wir im Konzern-Anhang auf Seite 262 sowie im Konzern-Lagebericht auf Seite 73. Inflationsrisiken Als international tätiges Unternehmen ist Fresenius unterschiedlichen Inflationsraten und Preisentwicklungen ausgesetzt. So sind wir auch in Hochinflationsländern, wie Argentinien und Libanon, tätig. Aufgrund der Inflationsentwicklung in Argentinien und im Libanon wenden unsere dort operierenden Tochtergesellschaften IAS 29, Rechnungslegung in Hochinflationsländern, an. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG UND DER ZULASSUNG VON PRODUKTEN Bei der Entwicklung neuer Produkte und Therapien besteht grundsätzlich das Risiko, dass Ziele nicht oder verspätet erreicht werden. Dies gilt insbesondere auch für unsere Biosimilars-Produkte von Fresenius Kabi. Die Entwicklung von Biosimilars-Produkten birgt zusätzliche Risiken, wie z. B. erhebliche Entwicklungskosten und die sich noch entwickelnden gesetzlichen Vorschriften und Zulassungsprozesse. Bis zur Zulassung eines Produkts sind kostenintensive und umfangreiche präklinische Prüfungen und klinische Studien notwendig. Es besteht auch das Risiko, dass Behörden eine Zulassung nicht oder nur verzögert erteilen oder eine bestehende Zulassung aussetzen oder widerrufen. Zudem besteht die Gefahr, dass mögliche Nebenwirkungen eines Produkts erst nach dessen Zulassung bzw. Registrierung entdeckt werden, sodass es ganz oder teilweise vom Markt genommen werden muss. Eine solche Rücknahme kann freiwillig erfolgen oder auch durch rechtliche oder behördliche Schritte begründet sein. So wurden im Jahr 2019 nach Rückmeldung der Europäischen Arzneimittel-Agentur European Medicines Agency (EMA)Risikominimierungsmaßnahmen für die hydroxyethylstärkehaltigen (HES) Produkte von Fresenius Kabi initiiert (kontrollierte Abgabe von hydroxyethylstärkehaltigen (HES) Arzneimitteln an akkreditierte Krankenhäuser, Schulungen und Briefe an Angehörige der Gesundheitsberufe sowie Warnhinweise auf der Verpackung). Basierend auf den Ergebnissen einer Studie, die die Routineanwendung von HES in akkreditierten Kliniken untersucht, wird die Effektivität der Maßnahmen bewertet werden. Vergleichbare Maßnahmen könnten auch von Behörden in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten ergriffen werden. So werden derzeit zwei behördenbeauflagte Studien durchgeführt, die die Langzeitsicherheit und die Wirksamkeit von unseren HES-Produkten in chirurgischen und Trauma-Patienten untersucht. Sobald die Ergebnisse dieser Studien vorliegen, werden diese von den europäischen Behörden bewertet. Da wir Produkte für unterschiedliche Produktsegmente entwickeln, sind diese Risiken im Fresenius-Konzern breit gestreut. Wir begegnen ihnen, indem wir Entwicklungstrends kontinuierlich analysieren und evaluieren sowie die Projektfortschritte überprüfen. Zugleich überwachen wir die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für die klinische und chemisch pharmazeutische Forschung und Entwicklung. Bei I.V.-Arzneimitteln ist es darüber hinaus entscheidend, dass rechtzeitig und stetig neue Produkte eingeführt werden. Daher überwachen wir die Entwicklung neuer Produkte anhand detaillierter Projektpläne und orientieren uns strikt an Erfolgsfristen. So können wir Gegenmaßnahmen ergreifen, falls wir die geplanten Ziele infrage stellen müssen. Sowohl Fresenius Medical Care als auch Fresenius Kabi sind typischen Patentrisiken ausgesetzt. Dazu gehört ein unzureichender Schutz der von uns entwickelten Technologien und Produkte durch Patente. Wettbewerber könnten dadurch unsere Produkte kopieren, ohne vergleichbare Entwicklungskosten tragen zu müssen. RISIKEN AUS AKQUISITIONEN Die Übernahme und Integration von Unternehmen bergen Risiken, die sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Fresenius auswirken können. Vollzugsbedingungen, wie z. B. die kartellrechtliche Freigabe, die Erfüllung von Zusicherungen und Gewährleistungen und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, sind oft Teil solcher Übernahmeprozesse. Eine Nichterfüllung dieser Vollzugsbedingungen durch eine Transaktionspartei könnte zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien oder mit Dritten und so zu Ansprüchen gegen Fresenius führen. Die Strukturen eines erworbenen Unternehmens müssen integriert, rechtliche und vertragliche Fragen gelöst und das Marketing, der Service für Patientinnen und Patienten sowie logistische Abläufe vereinheitlicht werden. Dabei besteht das Risiko, wesentliche Führungskräfte zu verlieren. Auch der Geschäftsablauf sowie die Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könnten in Mitleidenschaft gezogen oder Change-of-Control-Klauseln in Anspruch genommen werden. Der Integrationsprozess erweist sich möglicherweise als schwieriger oder kostet mehr Zeit und Mittel als erwartet. In der Geschäftstätigkeit neu erworbener Gesellschaften könnten Risiken auftreten, die Fresenius nicht erkannt oder als nicht wesentlich erachtet hat. Vorteile, die Fresenius sich von dem Erwerb versprochen hat, treffen möglicherweise nicht oder nicht im erwarteten Maße ein. Künftige Akquisitionen könnten eine Herausforderung für die Finanzierung und das Management unseres Geschäfts darstellen. Ferner kann der Erwerb von Unternehmen zur Folge haben, dass Fresenius gegenüber Dritten direkt oder mittelbar in Haftung genommen wird oder Ansprüche gegenüber Dritten sich als nicht durchsetzbar erweisen. Risiken aus Akquisitionen begegnen wir mit einer strukturierten und detaillierten Due Diligence vor der Akquisitionsentscheidung und mit detaillierten Integrationsplänen sowie mit einem dezidierten Integrations- und Projektmanagement danach. So können wir bei Abweichungen von der erwarteten Entwicklung frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen. RISIKEN BEI DER NUTZUNG VON INFORMATIONSTECHNOLOGIE Mit dem kontinuierlichen Wachstum und der zunehmenden Internationalisierung von Fresenius werden die Abläufe im Unternehmen komplexer. Entsprechend erhöht sich die Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie von IT-Systemen, mit denen Abläufe strukturiert und zunehmend überregional harmonisiert werden können. Ein Ausfall dieser IT-Systeme könnte vorübergehend zum Erliegen weiter Teile unseres Geschäfts führen und somit hohe Schäden verursachen. Durch die vermehrte Integration von IT-Systemen, die Integration digitaler Komponenten und Anwendungen in medizintechnische Produkte und Dienstleistungen sowie die Nutzung neuer Technologien, wie u.a. Cloud-Computing, innerhalb unserer Geschäftsprozesse, besteht die Möglichkeit, dass durch Cyber-Vorfälle die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit in unseren internen und externen Systeme beeinträchtig werden kann. Durch den Verlust sensibler Daten oder die Nichteinhaltung datenschutzbezogener Gesetze, Bestimmungen und Standards könnte unsere Stellung im Wettbewerb, unsere Reputation sowie das gesamte Unternehmen Schaden nehmen. Ferner könnten gegen Fresenius oder eine der Konzerngesellschaften erhebliche Geldbußen im Falle eines Datenschutzverstoßes verhängt werden. Zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben haben wir umfassende Datenschutz-Management-Systeme implementiert, die die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen zum Schutz personenbezogener Daten vorsehen. Technologische Innovationen versprechen zudem neue Therapieansätze bei der Behandlung von Krankheiten. Nicht zuletzt bieten IT-Anwendungen und digitale Komponenten das Potenzial, medizinisches Personal zu entlasten und die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten. Auch Fresenius erschließt mit digitalen Produktlösungen neue Märkte. Gleichzeitig berücksichtigen wir im Zuge der Digitalisierung die damit verbundenen Risiken. Um Cyber-Risiken zu minimieren, haben wir Sicherheitsarchitekturen und -konzepte implementiert, die präventive und aufklärende Maßnahmen umfassen. Cyber-Bedrohungen können wir u.a. durch Überwachungsmechanismen in unseren Netzwerken als auch auf unseren Endgeräten, wie Desktops, Servern und mobilen Geräten erkennen. Die Sicherheit von Anwendungen, die sensible Patienten- oder personenbezogene Daten verarbeiten, wird regelmäßig durch sogenannte Penetrationstests überprüft, die gezielte Angriffe simulieren. Kritische Systeme, wie zentrale Kommunikationssysteme oder klinische Informationssysteme, unterliegen speziellen Schutzkonzepten, die z. B. den Ausfall eines Systems aufwiegen können. 2017 hat der Vorstand der Fresenius Management SE den Ansatz Cybersecurity Approach, Roadmap and Execution (CARE) verabschiedet. Seit 2018 dient CARE als ganzheitliches Cybersecurity-Programm, das neben der Organisation besteht und die Cybersecurity-Initiativen bündelt. Im Mittelpunkt steht die Stärkung unserer Widerstandsfähigkeit zum Schutz vor und zur Abwehr von Cyber-Angriffen. Grundsätzlich orientieren wir uns dabei an international anerkannten Standards für Informationssicherheit, z. B. der ISO/IEC 27000 Reihe, ISO/IEC 62443, KRITIS oder dem NIST Cybersecurity Framework. Die zentrale IT-Infrastruktur, sowie kritische Infrastrukturen im medizinischen Bereich verfügen beispielsweise über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001. Unser Cybersecurity-Ansatz, Risiken zu bewerten und Systeme und Produkte entsprechend zu schützen, ist konzernübergreifend: Die Konzern-Richtlinie Cybersecurity definiert Kernrisiken, Maßnahmen und Prinzipien, nach denen wir unser Handeln ausrichten. Die bestehende Cyber-Governance-Struktur hat sich bewährt: Die Leitung der Konzernfunktion Group Cybersecurity hat den Vorsitz des Cybersecurity Boards, dem alle Cybersecurity-Verantwortlichen der Unternehmensbereiche angehören. Das Gremium definiert konzernübergreifend risikobasierte Maßnahmen sowie Sicherheitsanforderungen und ermöglicht den konzernweiten Austausch von Wissen und Best Practices. Wir investieren auch zukünftig im Bereich Cybersecurity und bauen hier unsere Kapazitäten aus, um unsere Resilienz gegen Gefahren durch Cyber-Angriffe auf unsere Systeme sowie digitalen Produkte und Services zu verbessern. Zu Beginn des Berichtsjahres haben wir im Rahmen der Umsetzung der neuen Cybersecurity-Richtlinie zahlreiche Rollen und Verantwortlichkeiten neu geregelt. Darüber wurde im Mai 2020 das Group Cybersecurity Office (GCSO) als die zentrale Organisation für die Steuerung von Cybersecurity der Fresenius SE & Co. KGaA etabliert. Weitere Informationen über unsere Cybersecurity-Strategie, -Organisation und -Maßnahmen sind in unserem gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht auf den Seiten 129 ff. enthalten. Unser Cybersecurity-Management wird in regelmäßigen Abständen durch die Interne Revision überprüft. Zusätzlich sind diverse Zertifizierungsbehörden wie die US- amerikanische Food and Drug Administration (FDA) oder der deutsche TÜV sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in die Prüfprozesse unseres Cybersecurity-Managements eingebunden. Fresenius wurde im 2. Quartal 2020 Ziel eines vorsätzlichen Cyber-Angriffs. Dabei ist es Cyber-Kriminellen gelungen, einige IT-Systeme bei Fresenius mit einer Schadsoftware zu infizieren und darauf befindliche Daten zu verschlüsseln. Dieser Vorfall führte zu vorübergehenden Unterbrechungen im IT-Netzwerk und den IT-gestützten internen Abläufen. Als Vorsichtsmaßnahme nach dem für solche Fälle erarbeiteten Sicherheitsprotokoll wurden Schritte eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Die Situation konnte binnen weniger Tage unter Kontrolle gebracht und weitere Beeinträchtigungen verhindert werden. Im Zusammenhang mit diesem Angriff wurden bei Fresenius Medical Care Patientendaten aus Dialysezentren in Serbien gestohlen und unbefugt veröffentlicht. Das Unternehmen hat gegen die unbekannten Täter umgehend Strafanzeige erstattet und die Datenschutzverletzung den zuständigen Datenschutzbehörden gemeldet. Das Unternehmen arbeitet mit diesen Behörden vollumfänglich zusammen. Darüber hinaus hat Fresenius Medical Care die Patientinnen und Patienten informiert, die von dem Datendiebstahl und deren illegalen Veröffentlichung betroffen waren bzw. betroffen sein könnten. Interne und externe Fachleute arbeiten kontinuierlich daran, weitere Angriffe, Datendiebstähle oder illegale Veröffentlichungen von Daten zu verhindern. Die Schadenshöhen von Cyber-Vorfällen werden quantitativ bewertet. Bei dem Cybersecurity-Vorfall von Fresenius Medical Care haben wir keine signifikante Schadenshöhe ermittelt. COMPLIANCE- UND RECHTSRISIKEN Compliance-Risiken Die Geschäftstätigkeit von Fresenius unterliegt in nahezu allen Ländern umfassenden staatlichen Regulierungen und Kontrollen. Darüber hinaus hat Fresenius weitere allgemein anwendbare Rechtsvorschriften zu beachten, die sich von Land zu Land unterscheiden. Sollte Fresenius gegen diese Gesetze oder Vorschriften verstoßen, kann dies vielfältige Rechtsfolgen und Reputationsschäden nach sich ziehen. Wir müssen insbesondere Vorschriften und Auflagen zur Sicherheit und Wirksamkeit medizinischer Produkte und Dienstleistungen einhalten. Weiterhin stellt Korruption über alle Unternehmensbereiche hinweg einen Kernrisikobereich dar. Darüber hinaus sind Kartellrecht, Datenschutz, Geldwäsche, Sanktionen und und die Einhaltung von Menschenrechten weitere wesentliche Risikobereiche. Deshalb legen wir besonderen Wert auf die strikte Umsetzung unserer Compliance-Programme und Richtlinien. Sie helfen uns, den eigenen Erwartungen wie auch denen unserer Partner zu entsprechen und unsere Geschäftsaktivitäten an anerkannten Standards sowie lokalen Gesetzen und Verordnungen auszurichten. Bei Fresenius sind in jedem Unternehmensbereich risikoorientierte Compliance-Management-Systeme implementiert. Diese Systeme berücksichtigen die Märkte, in denen der jeweilige Unternehmensbereich tätig ist und sind auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmensbereichs zugeschnitten. Außerdem werden Compliance-Risiken bei Fresenius mithilfe standardisierter Methoden beurteilt. Für jeden Unternehmensbereich wurde ein Chief Compliance Officer benannt, der für die Entwicklung, Implementierung und Überwachung des Compliance-Management-Systems des jeweiligen Unternehmensbereichs zuständig ist und dieses nachhält. Die Unternehmensbereiche haben im Einklang mit ihrer Organisations- und Geschäftsstruktur Compliance-Verantwortlichkeiten etabliert. Die Corporate-Compliance-Abteilung der Fresenius SE & Co. KGaA unterstützt die Compliance-Verantwortlichen der Unternehmensbereiche mit standardisierten Instrumenten, Prozessen und Methoden und berichtet an den Chief Compliance Officer der Fresenius SE & Co. KGaA. Mit unseren Compliance-Programmen setzen wir verbindliche Vorgaben für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir gehen davon aus, dass wir ausreichend Vorsorge dafür getroffen haben, dass die nationalen und internationalen Regeln beachtet und eingehalten werden. Dennoch kann auch bei einem umfassenden Compliance-Programm ein individuelles Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter oder Vertragspartner nicht ausgeschlossen werden, das dem Unternehmen Schaden zufügen könnte. Weitere Informationen zu unseren Compliance-Management-Systemen sind im gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht auf den Seiten 153ff. enthalten. Datenschutz Die Geschäftstätigkeit von Fresenius unterliegt zudem datenschutzrechtlichen regulatorischen Anforderungen. Dies beinhaltet die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wie auch die Einhaltung weiterer landesspezifischer Datenschutzregelungen. Verstöße gegen diese Vorschriften oder die DS-GVO können hohe Bußgelder als auch Reputationsschäden und Vertrauensverlust zur Folge haben. Kernelement des Datenschutzes ist die an diesen regulatorischen Vorgaben ausgerichtete, sichere und rechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Dies umfasst neben Patientendaten auch die personenbezogenen Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Vertragspartnern und sonstigen Personen. Risikobereiche stellen dabei u.a. die Einhaltung der Datenschutz-Grundsätze, der Informationspflichten, der Rechte der Betroffenen, der Vorschriften zur Risikoanalyse, der Dokumentation der Datenverarbeitungstätigkeiten wie auch die Gewährleistung der sicheren Datenverarbeitung, inklusive der Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei (inter-) nationalen Datentransfers, dar. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hat Fresenius umfassende Datenschutz-Management-Systeme implementiert, die die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen zum Schutz personenbezogener Daten vorsehen. Die Fresenius SE & Co. KGaA sowie alle Unternehmensbereiche unterhalten Datenschutzorganisationen im Einklang mit ihren Organisations- und Geschäftsstrukturen. Dazu gehören unabhängige Datenschutzbeauftragte, die an das jeweilige Management der Gesellschaft berichten. Auch der durch die zunehmende Internationalisierung geschaffene Abhängigkeit von Datenschutz und IT-Sicherheit bzw. Cybersecurity wird durch die Datenschutzorganisationen dadurch Rechnung getragen, dass eine möglichst ineinandergreifende Zusammenarbeit mit den entsprechenden Abteilungen implementiert wurde. Die Unternehmensbereiche haben, orientiert an ihren Organisations- und Geschäftsstrukturen, Prozesse und Standards implementiert, mit denen auch interne Vorgaben zur sicheren und angemessenen Verarbeitung personenbezogener Daten gesetzt werden. Ferner umfassen die einzelnen Datenschutz-Management-Systeme auch entsprechende Kontrollmaßnahmen, um die Einhaltung der regulatorischen und internen Vorgaben angemessen prüfen zu können. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzorganisationen sowie Datenschutz-Management-Systemen sind im gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht auf den Seiten 159 ff. enthalten. Rechtsrisiken Risiken, die sich im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder behördlichen Verfahren ergeben, werden innerhalb des Konzerns fortlaufend identifiziert, bewertet und - gegebenenfalls ab einer jeweils geltenden Wesentlichkeitsgrenze - berichtet. Unternehmen in der Gesundheitsbranche sind regelmäßig Ansprüchen oder Klagen wegen Sorgfaltspflichtverletzungen, Produkthaftung, Verletzung ihrer Gewährleistungspflichten, Patentverletzungen, Behandlungsfehlern und anderen Ansprüchen ausgesetzt. Diese können hohe Schadenersatzforderungen und erhebliche Kosten für die Rechtsverteidigung mit sich bringen, unabhängig davon, ob letztlich ein Anspruch besteht. Dies betrifft insbesondere Streitigkeiten und Verfahren in den USA, wo Rechtsverteidigungskosten und Schadensersatzsansprüche außergewöhnlich hoch ausfallen können. Gegen Fresenius entschiedene Rechtsstreitigkeiten oder behördliche Verfahren können ferner dazu führen, dass sich Risiken dieser Art zukünftig nicht oder nicht mehr zu angemessenen Bedingungen versichern lassen. Der Fresenius-Konzern ist in verschiedene Rechtsstreitigkeiten und behördliche Verfahren involviert, die sich aus seiner Geschäftstätigkeit ergeben. Obwohl sich deren Ausgang nicht immer verlässlich vorhersagen lässt, erwarten wir derzeit aus den anhängigen Streitigkeiten und Verfahren in der Regel keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Solche Rechtsstreitigkeiten und behördliche Verfahren, die möglicherweise eine wesentliche negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Fresenius haben können, sind auf den Seiten 278 bis 286 im Konzern-Anhang beschrieben. SONSTIGE RISIKEN Aus unserer internationalen Ausrichtung heraus ergeben sich außerdem folgende Risiken, die negative Auswirkungen auf unser Geschäft und damit die Finanz- und Ertragslage haben könnten:
Genauere Ausführungen zum Umweltmanagement bei Fresenius sowie zu Hilfen bei Naturkatastrophen und anderen Krisen sind im gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht ab Seite 168 ff. enthalten. Risiken aus Steuerungs- und Controllingsystemen stufen wir auf Basis unserer etablierten Risikomanagement- und Controllingprozesse für Fresenius als nicht wesentlich ein. VERSICHERUNGEN Im Rahmen der Risikosteuerung nutzt Fresenius die Möglichkeit, bestimmte Risiken an externe Versicherer zu transferieren. Dabei ist die Fresenius Versicherungsvermittlungs-GmbH die als konzerneigener Versicherungsmakler organisierte Versicherungsabteilung des Fresenius-Konzerns und stellt für große Teile des Konzerns den angemessenen Versicherungsschutz sicher. Andere Teilkonzerne sorgen durch eigene Abteilungen für ausreichenden Versicherungsschutz. Ziel ist es, die Mitarbeiter/innen und die Vermögenswerte des Unternehmens im Zuge des Risikomanagementprozesses und mittels Besorgung eines risikogerechten Versicherungsschutzes gegen mögliche Gefahren zu schützen. Dazu kaufen wir adäquate Deckungssummen unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ein. So verfügt Fresenius z. B. über Allgefahrenversicherungen gegen Sachschäden und Ertragsausfälle beispielsweise aufgrund von Feuer, Sturm, Wasser, Erdbeben und anderen Naturgefahren, Produkthaftungsversicherungen, Probanden- und Patientenversicherung im Rahmen klinischer Studien, Krankenhaushaftpflichtversicherungen, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung sowie eine Directors-and-Officers-Versicherung. BEURTEILUNG DER GESAMTRISIKOSITUATION Für die Einschätzung der Gesamtrisikoposition des Fresenius Konzerns ist das etablierte Risikomanagementsystem grundlegend. Dieses wird vom Management regelmäßig überprüft. Risiken für Fresenius ergeben sich aus Faktoren, die wir nicht unmittelbar beeinflussen können. Hierzu gehört etwa die allgemeine Konjunkturentwicklung, die wir regelmäßig analysieren. Dazu kommen von uns unmittelbar beeinflussbare Risiken, zumeist operativer Art, die wir möglichst frühzeitig antizipieren und gegen die wir, falls notwendig, Maßnahmen einleiten. Daher sind derzeit für die zukünftige Entwicklung von Fresenius keine Risiken erkennbar, die zu einer dauerhaften und wesentlichen negativen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fresenius-Konzerns führen könnten. Organisatorisch haben wir alle Voraussetzungen geschaffen, um frühzeitig über mögliche Risikosituationen informiert zu sein und um entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. RISIKEN MIT AUSWIRKUNGEN AUF DEN 1-JAHRES-PROGNOSEZEITRAUM Wesentliche Risiken, die innerhalb des einjährigen Prognosezeitraums zu Abweichungen von der erwarteten Unternehmensentwicklung führen können, zeigt die nebenstehende Übersicht. Zur Klassifizierung der Risiken werden neben quantitativen Faktoren vor allen Dingen qualitative Einschätzungen herangezogen. Die Skalen zur Klassifizierung der potenziellen Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit sind in den beiden Abbildungen unterhalb der Risikomatrix dargestellt. Die Klassifizierung der Eintrittswahrscheinlichkeit wurde im Vergleich zum Vorjahr leicht angepasst und orientiert sich an internen Bewertungen und an der Rechnungslegung, wobei bei einer Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses von über 50 % die Bildung entsprechender Rückstellungen zu prüfen ist. Im Vergleich zum Vorjahr wurden aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie die Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzielle Auswirkung einer Pandemie von mittel auf hoch erhöht. Außerdem wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit für Risiken der Informationstechnologie und im Zusammenhang mit Cybersicherheit wegen der Erfahrung stark zunehmender Cyberangriffe von mittel auf hoch erhöht. Darüber hinaus wurde die Eintrittswahrscheinlichkeit für Risiken im Zusammenhang mit der Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen auf Basis aktueller Entwicklungen, einschließlich der Anforderungen von Gesundheitsbehörden, von niedrig auf mittel erhöht. Ansonsten haben sich bei der Eingruppierung und den potenziellen Auswirkungen der Risiken keine Änderungen ergeben.
![]() AUSWIRKUNGEN AUF UNSER MITTELFRISTZIEL Grundsätzlich können alle im Risikobericht erläuterten Risikofelder und Risiken zu Abweichungen von unserem mittelfristigen Ziel führen. Von besonderer Bedeutung sehen wir dabei:
Corporate Governance Erklärung zur Unternehmensführung | Weitere Angaben zur Corporate Governance VERGÜTUNGSBERICHT Der Vergütungsbericht fasst die wesentlichen Elemente des Systems zur Vergütung des Vorstands der Fresenius Management SE als persönlich haftender Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA zusammen und erläutert in diesem Zusammenhang vor allem die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung. Darüber hinaus werden in dem Vergütungsbericht auch die Grundsätze und die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts des Einzelabschlusses und des Konzern-Lageberichts der Fresenius SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2020 und wurde nach Maßgabe der Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs erstellt. VERGÜTUNG DES VORSTANDS Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE zuständig. Der Aufsichtsrat wird dabei von einem Personalausschuss unterstützt, dem auch die Aufgaben eines Vergütungsausschusses obliegen. Der Personalausschuss der Fresenius Management SE setzte sich aus den Herren Dr.Gerd Krick, Dr. Dieter Schenk und Michael Diekmann zusammen. Die Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA hat das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin am 18. Mai 2018 mit einer Zustimmungsquote von rund 63 % gebilligt. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2020 die Weiterentwicklung des bestehenden Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands beschlossen. Hierdurch soll den Bestimmungen des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 entsprochen werden. Das überarbeitete System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands soll der ordentlichen Hauptversammlung 2021 nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie zur Billigung vorgelegt werden. Zielsetzung des gegenwärtigen, im Geschäftsjahr 2020 anwendbaren Vergütungssystems ist es, die Mitglieder des Vorstands an der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens entsprechend ihren Aufgaben und Leistungen sowie den Erfolgen bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds angemessen teilhaben zu lassen. Die Vergütung des Vorstands ist in ihrer Gesamtheit leistungsorientiert und darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Sie setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Des Weiteren bestehen für die Mitglieder des Vorstands Pensionszusagen. VERGÜTUNGSBESTANDTEILE
Herr Dr. Jürgen Götz ist mit Wirkung zum 30. Juni 2020, dem Ende seiner Bestellperiode als Mitglied des Vorstands, aus dem Vorstand der Fresenius Management SE ausgeschieden. Er erhielt für das Geschäftsjahr zeitanteilig die erfolgsunabhängige Vergütung sowie die kurzfristige erfolgsbezogene Vergütung. Ihm wurden infolge seines Ausscheidens für das Geschäftsjahr 2020 keine Performance Shares nach dem Long Term Incentive Plan 2018 gewährt. Die Teilnahmebedingungen des Aktienoptionsplans 2013 sehen bei einem einvernehmlichen Ausscheiden vor, dass Teilnehmer innerhalb von 60 Kalendertagen (gegebenenfalls zuzüglich Ausübungssperrfristen) nach ihrem Ausscheiden Aktienoptionen ausüben können, sofern deren Wartefrist abgelaufen und das Erfolgsziel erreicht ist. Von dieser Möglichkeit hat Herr Dr. Jürgen Götz Gebrauch gemacht und nach seinem Ausscheiden 45.000 Aktienoptionen ausgeübt. Nicht ausgeübte Aktienoptionen, Performance Shares sowie Phantom Stocks verfielen infolge seines Ausscheidens ersatzlos, da deren planmäßige Wartefrist noch nicht abgelaufen war bzw. der Ausübungspreis nicht erreicht wurde. Herrn Dr.Jürgen Götz' dienstvertragliche Pensionszusage bleibt von seinem Ausscheiden unberührt. Die Ausgestaltung der einzelnen Bestandteile der Vergütung des Vorstands folgt den nachstehenden Kriterien: ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG
Die Festvergütung wurde im Geschäftsjahr 2020 grundsätzlich in monatlichen Raten ausbezahlt. Soweit Herr Rice Powell die Grundvergütung, als Teil seiner festen Vergütungsbestandteile, von Fresenius Medical Care North America erhielt, erfolgte die Auszahlung in 26 Raten. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen erhalten. Diese bestanden im Wesentlichen aus Versicherungsleistungen, der Privatnutzung eines Firmen-Pkw, Sonderzahlungen wie Wohnkostenzuschüssen und Gebührenerstattungen, Schulgeld, der Übernahme von Kosten für den Betrieb von Einbruchmeldeanlagen sowie Zuschüssen zur Renten- und Krankenversicherung. Die erfolgsbezogene Vergütung wird für das Geschäftsjahr 2020 in Form einer kurzfristig ausgerichteten Barzahlungskomponente (einjährige variable Vergütung) und in Form von Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (Performance Shares, verschobene Zahlungen der einjährigen variablen Vergütung) gewährt. Die Höhe der jeweiligen einjährigen variablen Vergütung ist davon abhängig, dass bestimmte am Konzernergebnis des Fresenius-Konzerns bzw. der relevanten Unternehmensbereiche orientierte Zielparameter erreicht werden. Im Fall der Vorstandsmitglieder mit funktionaler Verantwortlichkeit für den Gesamtkonzern -das sind Herr Stephan Sturm, Frau Rachel Empey, Herr Dr.Jürgen Götz 1 und Herr Dr. Sebastian Biedenkopf 2- leitet sich die Höhe der einjährigen variablen Vergütung vollständig vom jeweiligen Konzernjahresüberschuss der Fresenius SE & Co. KGaA (nach Abzug von Minderheitsanteilen) ab. Bei den Herren Mats Henriksson und Dr. Francesco De Meo hängt die Höhe der einjährigen variablen Vergütung rund hälftig von der Entwicklung des Konzernjahresüberschusses der Fresenius SE & Co. KGaA sowie im Übrigen von der Entwicklung des Jahresüberschusses des Unternehmensbereichs (jeweils nach Abzug von Minderheitsanteilen) ab, für den das jeweilige Vorstandsmitglied zuständig ist. Die einjährige variable Vergütung von Herrn Dr. Ernst Wastler richtet sich rund hälftig nach dem Konzernjahresüberschuss der Fresenius SE & Co. KGaA (nach Abzug von Minderheitsanteilen) sowie nach dem Konzernjahresergebnis vor Steuern und außerordentlichen Erträgen/Aufwendungen der VAMED-Gruppe. Für die einjährigen variablen Vergütungen existieren keine Zielwerte bzw. vergleichbaren Werte für Vorstandsmitglieder, die ihre Vergütung von der Fresenius Management SE erhalten. Die einjährige variable Vergütung wird anhand von Bonuskurven ermittelt, die für mehrere Jahre gelten. Herr Rice Powell erhält seine Vergütung ausschließlich von Fresenius Medical Care nach Maßgabe des mit Wirkung zum 1. Januar 2020 im Einklang mit den Bestimmungen des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie geänderten Vergütungssystems der Fresenius Medical Care. Die Vorstandsverträge sehen keine Ermessenstantieme vor. Für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 stellt sich die Höhe der Barvergütung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE& Co. KGaA wie folgt dar:
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Die Vergütung von Herrn Rice Powell trägt ausschließlich die Fresenius Medical Care,
an der die Fresenius SE & Co. KGaA einen Anteil von rund 32,23 % hält. Wegen der Vorstandsmitgliedschaft
bei der Fresenius Management SE ist die Vergütung auch in den Vergütungsbericht des
Fresenius-Konzerns aufzunehmen. Die direkt ausgezahlte einjährige variable Vergütung, ohne die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung an Herrn Rice Powell, beträgt für das Geschäftsjahr 2020 6.614 Tsd €. Dies entspricht 97 % der gesamten einjährigen variablen Vergütung. Der verbleibende Teil in Höhe von 183 Tsd € wurde in eine Komponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage umgewandelt und die Auszahlung um zwei Jahre verschoben. Um zu gewährleisten, dass das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist, sieht das Vergütungssystem vor, dass der Anteil der langfristig orientierten variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßig mindestens die Hälfte der dem jeweiligen Vorstandsmitglied insgesamt eingeräumten variablen Vergütungsbestandteile ausmacht. Zur Sicherstellung dieser Mindestrelation zugunsten der langfristig orientierten variablen Vergütungsbestandteile ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Aufsichtsrat bestimmen kann, dass die grundsätzlich jährlich zu zahlende einjährige variable Vergütung (anteilig) in eine auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage basierende variable Vergütungskomponente, die auch etwaigen negativen Entwicklungen innerhalb des Bemessungszeitraums Rechnung trägt, umgewandelt wird. Dies geschieht in der Weise, dass die Fälligkeit der an sich jährlich erdienten einjährigen variablen Vergütung nach dem Ermessen des Aufsichtsrats anteilig oder vollständig um zwei Jahre verschoben wird. Dabei wird gleichzeitig sichergestellt, dass eine Auszahlung an das Vorstandsmitglied auch nach Ablauf dieses mehrjährigen Zeitraums nur dann erfolgt, wenn (i) keine nachträgliche Berichtigung des für die Bemessung der einjährigen variablen Vergütung maßgeblichen (um Sondereffekte bereinigten) Konzernjahresüberschusses (nach Abzug von Minderheitsanteilen) der Fresenius SE & Co. KGaA bzw. des Jahresüberschusses des relevanten Unternehmensbereichs außerhalb einer betragsmäßigen Toleranzbreite von 10% erfolgt und (ii) der (um Sondereffekte bereinigte) Konzernjahresüberschuss der Fresenius SE & Co. KGaA bzw. des Jahresüberschusses des relevanten Unternehmensbereichs in den beiden relevanten Folgejahren die (um Sondereffekte bereinigten) Konzernjahresüberschüsse (nach Abzug von Minderheitsanteilen) der jeweiligen vorangegangenen Geschäftsjahre betragsmäßig nicht wesentlich unterschreitet. Im Fall einer lediglich geringfügigen bzw. teilweisen Verfehlung der vorgenannten Auszahlungsvoraussetzungen kann der Aufsichtsrat eine entsprechende anteilige Auszahlung des umgewandelten Teils der einjährigen variablen Vergütung beschließen. Eine Verzinsung des umgewandelten Anspruchs auf einjährige variable Vergütung von der erstmaligen Entstehung bis zu ihrer effektiven Auszahlung findet nicht statt. Auf diese Weise kann die einjährige variable Vergütung anteilig oder vollständig in einen echten auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage basierenden variablen Vergütungsbestandteil umgewandelt werden, der etwaige negative Entwicklungen während des relevanten Bemessungszeitraums berücksichtigt. Als weitere Komponente mit langfristiger Anreizwirkung wurden im Geschäftsjahr 2020 Performance Shares aus dem für die Fresenius SE &Co. KGaA aufgelegten Long Term Incentive Plan 2018 (LTIP 2018) bzw. für Herrn Rice Powell aus dem Fresenius Medical Care Management Board Long Term Incentive Plan 2020 (MB LTIP 2020) der Fresenius Medical Care AG& Co. KGaA gewährt. Auf Basis des LTIP 2018 wurden sowohl Vorstandsmitgliedern als auch sonstigen Führungskräften Performance Shares gewährt. In Übereinstimmung mit der aktienrechtlichen Kompetenzordnung erfolgten Zuteilungen an Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat der Fresenius Management SE und an sonstige Führungskräfte durch den Vorstand. Die Anzahl der zuzuteilenden Performance Shares für Vorstandsmitglieder wurde durch den Aufsichtsrat nach dessen pflichtgemäßem Ermessen auf Basis eines Zuteilungswerts festgelegt, wobei die zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierenden Vorstandsmitglieder, mit Ausnahme des Vorsitzenden des Vorstands, der in etwa die doppelte Anzahl von Performance Shares erhielt, und Herrn Dr.Sebastian Biedenkopf, dem für das Geschäftsjahr 2020 keine Performance Shares gewährt wurden, grundsätzlich dieselbe Anzahl von Performance Shares erhielten. Herrn Dr.Jürgen Götz wurden infolge seines Ausscheidens aus dem Vorstand der Fresenius Management SE mit Wirkung zum 30. Juni 2020 für das Geschäftsjahr keine Performance Shares gewährt. Die Erdienung der Performance Shares, die unter dem LTIP 2018 gewährt wurden, ist an mehrere Bedingungen wie den Ablauf eines vierjährigen Bemessungszeitraums, das Nichtvorliegen eines Compliance-Verstoßes, das Erreichen oder Überschreiten zweier Erfolgsziele sowie das Fortbestehen des Dienst- respektive Anstellungsverhältnisses geknüpft. Die Anzahl der Performance Shares kann sich über den Bemessungszeitraum bis zur Erdienung in Abhängigkeit vom Grad der Erreichung der ambitionierten Erfolgsziele nach oben oder unten verändern, wobei sowohl der vollständige Verlust aller gewährten Performance Shares als auch maximal eine Verdopplung der Anzahl möglich ist. Die beiden Erfolgsziele sind zum einen die Wachstumsrate des bereinigten Konzernergebnisses (mit Währungsbereinigung) und zum anderen der relative Total Shareholder Return auf Grundlage des Index STOXX Europe 600 Health Care. Für einen Auszahlungsanspruch muss mindestens eines der beiden Erfolgsziele über den vierjährigen Bemessungszeitraum erreicht oder übertroffen werden. Für das Erfolgsziel „Wachstumsrate Konzernergebnis" ist eine 100 %-Zielerreichung gegeben, wenn diese über den vierjährigen Bemessungszeitraum durchschnittlich mindestens bei 8 % p. a. liegt. Unterschreitet oder entspricht die Wachstumsrate nur 5 % p. a., beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Liegt die Wachstumsrate zwischen 5 % p. a. und 8 % p. a., beträgt der Zielerreichungsgrad zwischen 0 % und 100 %, während bei einer Wachstumsrate zwischen 8 % p. a. und 20 % p. a. der Zielerreichungsgrad zwischen 100 % und 200 % beträgt. Zwischenwerte werden im Wege der linearen Interpolation errechnet. Der Zielerreichungsgrad zwischen dem Schwellenwert von 5% p. a. und der Begrenzung von 20% p. a. ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. ![]() Für das Erfolgsziel „Total Shareholder Return" ist eine 100 %-Zielerreichung vorgesehen, wenn der Total Shareholder Return von Fresenius im Vergleich zum Total Shareholder Return der übrigen Unternehmen des Index STOXX Europe 600 Health Care über den vierjährigen Bemessungszeitraum am Median innerhalb der Vergleichsunternehmen, also im Rang genau in der Mitte (50. Perzentil), liegt. Entspricht der Rang dem 25. Perzentil oder liegt er darunter, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Bei einem Rang zwischen dem 25. und dem 50. Perzentil beträgt der Zielerreichungsgrad zwischen 0 % und 100 % und bei einem Rang zwischen dem 50. und dem 75. Perzentil zwischen 100 % und 200 %. Zwischenwerte werden auch hier im Wege der linearen Interpolation errechnet. Der Zielerreichungsgrad zwischen dem Schwellenwert am 25. Perzentil und der Begrenzung am 75. Perzentil ist in der nebenstehenden Grafik dargestellt. Total Shareholder Return bezeichnet die prozentuale Veränderung des Börsenkurses innerhalb des Bemessungszeitraums unter Einbezug reinvestierter Dividenden und sämtlicher Kapitalmaßnahmen, wobei Kapitalmaßnahmen bei der Berechnung auf die vierte Nachkommastelle zu runden sind. ![]() Für die Berechnung des Grads der Gesamtzielerreichung wird der Zielerreichungsgrad der beiden Erfolgsziele zu gleichen Teilen gewichtet. Die Gesamtzahl der auf den Planteilnehmer entfallenden erdienten Performance Shares errechnet sich durch Multiplikation der Anzahl der zugeteilten Performance Shares mit der Gesamtzielerreichung. Die vier Jahre nach Zuteilung erdienten Performance Shares werden in bar ausbezahlt. Die Höhe der Barauszahlung richtet sich nach der Anzahl der erdienten Performance Shares multipliziert mit dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Fresenius SE& Co. KGaA während eines Zeitraums von 60 Börsenhandelstagen vor Ablauf des Erdienungszeitraums zuzüglich der Summe der zwischen dem Zuteilungstag und dem Erdienungstag von der Fresenius SE & Co. KGaA gezahlten Dividenden je Aktie. Dabei ist der mögliche Auszahlungsanspruch eines Vorstandsmitglieds begrenzt auf einen Wert von maximal 250 % des Zuteilungswerts (Cap). Im Fall eines Compliance-Verstoßes ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Anzahl der von einem Vorstandsmitglied erdienten Performance Shares nach pflichtgemäßem Ermessen bis auf null zu reduzieren. Ferner besteht gemäß den Planbedingungen seitens der Gesellschaft ein vollständiger oder teilweiser Rückzahlungsanspruch, wenn es im Zeitraum von drei Jahren nach Auszahlung zu einem Compliance-Verstoß gekommen ist. Bei einem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds verfallen grundsätzlich die Performance Shares. Bis Ende des Geschäftsjahres 2017 wurden als weitere Komponente mit langfristiger Anreizwirkung Leistungen aus dem LTIP 2013 der Fresenius SE & Co. KGaA gewährt. Daraus ist im Geschäftsjahr 2020 noch ein Zufluss erfolgt. Ein solcher kann auch künftig noch erfolgen. Die Leistungen bestanden zum einen aus einer aktienbasierten Vergütung mit Barausgleich (Phantom Stocks) und zum anderen aus Aktienoptionen auf Basis des Aktienoptionsplans 2013 der Fresenius SE&Co. KGaA. Auf Basis des LTIP 2013 wurden sowohl Vorstandsmitgliedern als auch sonstigen Führungskräften Aktienoptionen und Phantom Stocks gewährt. In Übereinstimmung mit der aktienrechtlichen Kompetenzordnung erfolgten Zuteilungen an Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat der Fresenius Management SE und an sonstige Führungskräfte durch den Vorstand. Die Anzahl der zuzuteilenden Aktienoptionen und Phantom Stocks für Vorstandsmitglieder wurde durch den Aufsichtsrat nach dessen pflichtgemäßem Ermessen festgelegt, wobei alle Vorstandsmitglieder, mit Ausnahme des Vorsitzenden des Vorstands, der jeweils die doppelte Anzahl von Aktienoptionen und Phantom Stocks erhielt, grundsätzlich dieselbe Anzahl von Aktienoptionen und Phantom Stocks erhielten. Im Zeitpunkt der Zuteilung konnten die Teilnehmer des LTIP 2013 wählen, ob sie Aktienoptionen zu Phantom Stocks im Verhältnis 75 : 25 oder 50 : 50 erhalten wollten. Die Ausübung der Aktienoptionen und der Phantom Stocks, die unter dem LTIP 2013 der Fresenius SE & Co. KGaA gewährt wurden, ist an mehrere Bedingungen wie den Ablauf einer vierjährigen Wartezeit, die Beachtung von Ausübungssperrfristen, das Erreichen des definierten Erfolgsziels sowie das Fortbestehen des Dienst- respektive Anstellungsverhältnisses geknüpft. Die ausübbaren Aktienoptionen können innerhalb von vier Jahren ausgeübt werden. Die ausübbaren Phantom Stocks werden am 1. März des Jahres, das dem Ende der Wartezeit folgt, ausbezahlt. Die Höhe der Barauszahlung nach Maßgabe des Phantom Stock Plans 2013 richtet sich nach dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Fresenius SE& Co. KGaA in den drei Monaten vor dem Ausübungstag. Das Erfolgsziel ist jeweils erreicht, wenn innerhalb der Wartezeit das bereinigte Konzernergebnis der Gesellschaft (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Gesellschaft entfällt) währungsbereinigt um mindestens 8 % pro Jahr im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr gestiegen ist. Das Erfolgsziel ist auch erreicht, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des bereinigten Konzernergebnisses der Gesellschaft in den vier Jahren der Wartezeit währungsbereinigt mindestens 8 % beträgt. Sollte hinsichtlich eines Vergleichszeitraums oder mehrerer der vier Vergleichszeiträume innerhalb der Wartezeit weder das bereinigte Konzernergebnis der Gesellschaft währungsbereinigt um mindestens 8 % pro Jahr im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr gestiegen sein, noch die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des bereinigten Konzernergebnisses der Gesellschaft währungsbereinigt in den vier Jahren der Wartezeit mindestens 8 % betragen haben, verfallen die jeweils ausgegebenen Aktienoptionen und Phantom Stocks in dem anteiligen Umfang, wie das Erfolgsziel innerhalb der Wartezeit nicht erreicht worden ist, d.h. um ein Viertel, um zwei Viertel, um drei Viertel oder vollständig. Bei einem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds verfallen grundsätzlich die Aktienoptionen und Phantom Stocks. Die Grundzüge des LTIP 2018 und des LTIP 2013 der Fresenius SE& Co. KGaA sowie des Management Board Long Term Incentive Plan 2019 (MB LTIP 2019) und des MB LTIP 2020 der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA werden in Anmerkung 36 des Konzern-Anhangs, Aktienbasierte Vergütungspläne, näher dargestellt. Den seinerzeitigen Mitgliedern des Vorstands mit Ausnahme von Frau Rachel Empey und Herrn Rice Powell wurde bis einschließlich des Geschäftsjahres 2017 zudem ein Anspruch auf eine weitere aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich (weitere Phantom Stocks) im Gegenwert von 100 Tsd € je Vorstandsmitglied gewährt. Für diese gelten in Bezug auf Erfolgsziel und Wartezeit dieselben Anforderungen wie für die Phantom Stocks, die unter dem LTIP 2013 gewährt wurden. Für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 sind die Anzahl und der Wert der gewährten Performance Shares sowie der Wert der verschobenen erfolgsbezogenen Vergütung in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. KOMPONENTEN MIT LANGFRISTIGER ANREIZWIRKUNG
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Die Werte umfassen alle Performance Shares einschließlich Performance Shares sowie
Share Based Awards der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, die in den Jahren 2020
und 2019 ausgegeben wurden. Die für 2020 angegebenen Werte entsprechen dem Zeitwert (Fair Value) der Performance Shares zum Zeitpunkt ihrer Zuteilung, somit einem Wert in Höhe von 41,98 € pro Performance Share der Fresenius SE&Co. KGaA und einem Wert in Höhe von 72,17 US$ pro Performance Share der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (2019: 45,36 € pro Performance Share der Fresenius SE & Co. KGaA; 69,71 US$ pro Performance Share der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA). Am Ende des Geschäftsjahres 2020 hielten die Mitglieder des Vorstands insgesamt 467.335 Performance Shares (2019: 331.849) sowie 43.150 Phantom Stocks (2019: 138.385) der Fresenius SE & Co. KGaA und 97.213 Performance Shares (2019: 92.700) der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA. Ferner hielten sie insgesamt 890.156 Aktienoptionen (2019: 1.434.375) der Fresenius SE & Co. KGaA und 224.100 Aktienoptionen (2019: 256.781) der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA. Die Entwicklung und der Stand der Aktienoptionen des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
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Herr Rice Powell hält Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2011 der Fresenius
Medical Care AG & Co. KGaA. Die Höhe der Gesamtvergütung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA stellt sich für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 damit wie folgt dar:
Der Anspruch auf Barauszahlung einer aktienbasierten Vergütung (Performance Shares und Phantom Stocks) entsteht erst nach Ablauf eines vierjährigen Erdienungszeitraums. Ebenso können Aktienoptionen erst nach einer Wartezeit von vier Jahren ausgeübt werden. Ihr Wert wird auf die vier Jahre verteilt und als Aufwand im jeweiligen Geschäftsjahr berücksichtigt. Der auf die Geschäftsjahre 2020 und 2019 entfallende Aufwand und Ertrag ist in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesen. Bei Herrn Dr. Jürgen Götz beinhalten die Werte für das Jahr 2020 Anpassungen des Aufwands der vergangenen Jahre für die Aktienoptionen, Phantom Stocks und Performance Shares, die aufgrund seines Ausscheidens verfallen sind. AUFWAND/ERTRAG FÜR KOMPONENTEN MIT LANGFRISTIGER ANREIZWIRKUNG
Die kurzfristige erfolgsbezogene Vergütung ist der Höhe nach begrenzt. Für Aktienoptionen, Phantom Stocks und Performance Shares gibt es eine vertraglich geregelte Begrenzungsmöglichkeit. Dadurch kann vor allem solchen außerordentlichen Entwicklungen angemessen Rechnung getragen werden, die in keinem relevanten Zusammenhang mit den Leistungen des Vorstands stehen. Hinsichtlich der den Vorstandsmitgliedern ab dem Geschäftsjahr 2018 gewährten Vergütung sehen die Vorstandsverträge mit der Fresenius Management SE für jeden einzelnen variablen Vergütungsteil und somit auch für die Vergütung insgesamt betragsmäßige Höchstgrenzen (Caps) vor. Ferner enthalten sie einen Zufluss-Cap in Höhe von 6.000 Tsd € für Frau Rachel Empey und die Herren Dr. Francesco De Meo, Dr. Jürgen Götz (Vorstandsmitglied bis zum 30. Juni 2020), Mats Henriksson sowie Dr. Ernst Wastler bzw. 9.000 Tsd € für Herrn Stephan Sturm. Die Vergütung von Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf (Vorstand seit dem 1. Dezember 2020) richtet sich ab dem 1. Januar 2021 nach dem überarbeiteten System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands. Für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurden die Herrn Dr.Sebastian Biedenkopf gewährten Vergütungsbestandteile vertraglich fest vereinbart. Hinsichtlich der Herrn Rice Powell gewährten Vergütung sieht das mit Wirkung zum 1. Januar 2020 geänderte Vergütungssystem der Fresenius Medical Care eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung (Maximalvergütung) in Höhe von 12.000 Tsd € (bzw. 13.434 Tsd US$) vor. Die Höhe der Festvergütung und die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder nach Maßgabe des Vergütungssystems wurde bzw. wird unter besonderer Berücksichtigung relevanter Vergleichswerte anderer DAX-Unternehmen und ähnlicher Gesellschaften vergleichbarer Größe und Leistung aus dem relevanten Industriesektor bemessen. ZUSAGEN AN MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DEN FALL DER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT Für die Vorstandsmitglieder Stephan Sturm, Dr. Francesco De Meo und Rachel Empey bestehen individuelle Pensionszusagen auf der Grundlage ihrer Anstellungsverträge mit der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE&Co. KGaA. Für das zum 30. Juni 2020 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Jürgen Götz besteht eine individuelle Pensionszusage auf der Grundlage seines beendeten Anstellungsvertrags mit der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA. Das Vorstandsmitglied Dr. Ernst Wastler hat eine Pensionszusage der VAMED Aktiengesellschaft, Wien; für die Verpflichtungen hieraus hat die Fresenius SE& Co. KGaA eine Garantie abgegeben. Das Vorstandsmitglied Mats Henriksson hat eine Versorgungszusage der Fresenius Kabi AG. Dem Vorstandsmitglied Rice Powell wurde eine einzelvertragliche Versorgungszusage der Fresenius Medical Care Management AG erteilt. Er hat ferner unverfallbare Ansprüche aus der Teilnahme an Pensionsplänen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fresenius Medical Care North America erworben und nahm im Geschäftsjahr 2020 am US-basierten 401(k) Savings Plan teil. Dieser Plan ermöglicht es generell Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den USA, einen Teil ihrer Bruttovergütung in Programme zur Ruhestandsversorgung zu investieren. Das Vorstandsmitglied Dr.Sebastian Biedenkopf hat keine Pensionszusage. Hinsichtlich der Pensionszusagen für zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierende Vorstandsmitglieder bestanden im Fresenius-Konzern zum 31. Dezember 2020 Pensionsverpflichtungen in Höhe von 46.446 Tsd € (2019: 46.870 Tsd €). Die Zuführung zur Pensionsrückstellung betrug im Geschäftsjahr 2020 -424 Tsd € (2019: 9.988 Tsd €). Die Pensionsverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Der Stand des Erfüllungsbetrags der Pensionsverpflichtung nach HGB beträgt zum 31. Dezember 2020 insgesamt 38.558 Tsd € (Vorjahr: 36.720 Tsd €). Davon entfallen auf Herrn Stephan Sturm 7.291 Tsd €, auf Dr. Francesco De Meo 3.071 Tsd €, auf Frau Rachel Empey 873 Tsd €, auf Herrn Dr. Jürgen Götz 3.449 Tsd €, auf Herrn Mats Henriksson 5.444 Tsd €, auf Herrn Rice Powell 12.791 Tsd € und auf Herrn Dr.Ernst Wastler 5.639 Tsd €. Keine Pensionsverpflichtungen entfallen im Geschäftsjahr und im Vorjahr auf Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf. Die Pensionszusagen sehen jeweils ab dem endgültigen Ausscheiden aus der aktiven Erwerbstätigkeit, frühestens jedoch ab Vollendung des 63. bzw. 65. (Herr Rice Powell) Lebensjahres oder ab dem Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, ein von der Höhe der letzten Festvergütung abhängiges Ruhegehalt und eine Hinterbliebenenversorgung vor. Das Ruhegehalt beträgt mindestens 30 % der letzten Festvergütung und erhöht sich für jedes volle Dienstjahr als Vorstandsmitglied ab Beginn der Pensionszusage um 1,5 Prozentpunkte, wobei maximal 45 % erreicht werden können. Laufende Ruhegehälter erhöhen sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§ 16 BetrAVG). Spätere Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit des Vorstandsmitglieds sind mit 30 % ihres Bruttobetrags auf die Pension wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit anzurechnen. Im Fall des Todes eines der Vorstandsmitglieder erhält der hinterbliebene Ehegatte eine Pension in Höhe von 60% des sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden Pensionsanspruchs. Ferner erhalten leibliche Kinder des verstorbenen Vorstandsmitglieds bzw. im Einzelfall vom verstorbenen Vorstandsmitglied als Kind angenommene leibliche Kinder des Ehegatten bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, eine Waisenpension in Höhe von 20 % des sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden Pensionsanspruchs. Alle Hinterbliebenenpensionen erreichen zusammen jedoch höchstens 90% des Pensionsanspruchs des Vorstandsmitglieds. Scheiden die Vorstandsmitglieder vor Vollendung des 63. bzw. 65. (Herr Rice Powell) Lebensjahres als Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE (bzw. Herr Rice Powell als Mitglied des Vorstands der Fresenius Medical Care Management AG) auf andere Weise als durch Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus, bleiben die Anwartschaften auf die vorgenannten Versorgungsleistungen erhalten, jedoch vermindert sich die bei Eintritt eines Versorgungsfalls zu zahlende Pension im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit als Vorstandsmitglied zur möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 63. bzw. 65. (Herr Rice Powell) Lebensjahres. Die Pensionszusage von Dr.Ernst Wastler sieht die Gewährung von Normalpension, Berufsunfähigkeitspension sowie Witwen- und Waisenpension vor. Die Normalpension wird frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres gewährt. Die Pensionsleistungen betragen pro Dienstjahr 1,2 % bezogen auf die letzte Festvergütung, wobei maximal 40 % erreicht werden können. Die Witwenpension (60%) und die Waisenpensionen (je 20%) erreichen zusammen maximal den zum Zeitpunkt des Todes bestehenden Pensionsanspruch von Herrn Dr. Ernst Wastler. Von Dritten geleistete Pensionen, Ruhe- oder Versorgungsbezüge werden auf die Pensionsleistung angerechnet, soweit sich angerechnete Dienstzeiten überschneiden. Das Vorstandsmitglied Mats Henriksson hat ausschließlich eine Versorgungszusage von der Fresenius Kabi AG aus der Zeit seiner vorherigen Tätigkeit als einfaches Mitglied des Vorstands der Fresenius Kabi AG. Diese Versorgungszusage blieb durch den Dienstvertrag mit der Fresenius Management SE, beginnend am 1. Januar 2013, unberührt. Sie basiert auf der Versorgungsordnung der Fresenius-Unternehmen und sieht die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten vor. Eine Anrechnung anderer Einkünfte oder Versorgungsbezüge ist nicht vorgesehen. Die Witwenrente beträgt 60% der zum Todeszeitpunkt zu gewährenden Invaliden- bzw. Altersrente; die Waisenrente beträgt 10% (Halbwaisen) bzw. 20 % (Waisen) der zum Todeszeitpunkt zu gewährenden Invaliden- bzw. Altersrente. Die Ansprüche der Hinterbliebenen sind insgesamt auf 100% der Rentenansprüche von Herrn Mats Henriksson begrenzt. Für alle Vorstandsmitglieder wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Sofern dieses zur Anwendung kommt, erhalten die Vorstände für die Dauer von maximal zwei Jahren für jedes Jahr der sie jeweils betreffenden Geltung des Wettbewerbsverbots eine Karenzentschädigung, die grundsätzlich die Hälfte der Summe aus der zuletzt bezogenen Festvergütung und des Mindestbetrags des Bonus beträgt. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine ausdrücklichen Regelungen für den Fall eines „Change of Control". Zahlungen bei einer vorzeitigen Beendigung einer Vorstandstätigkeit sind einschließlich Nebenleistungen auf zwei Jahresvergütungen, maximal jedoch auf die Restlaufzeit des betreffenden Dienstvertrags, begrenzt (Abfindungs-Cap). Besteht ein vom betreffenden Vorstandsmitglied zu vertretender wichtiger Grund für die Beendigung des Dienstvertrags, erfolgen keine Abfindungszahlungen. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps werden die Gesamtbezüge im Sinne des §285 Nr.9a HGB des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie die voraussichtlichen Gesamtbezüge für das Geschäftsjahr, in dem die Beendigung erfolgt, herangezogen (wobei für die Berechnung der relevanten Jahresvergütung von Herrn Rice Powell lediglich die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile herangezogen werden). Herrn Dr. Ernst Wastler steht im Fall der Beendigung seiner Tätigkeit ein Abfertigungsanspruch aufgrund vertraglicher Abreden mit der VAMED Aktiengesellschaft zu. Die Abfertigung sieht einen Zahlungsanspruch vor, der von der Dauer der Dienstzeit abhängig ist und sich maximal auf ein Jahresbruttoentgelt (im Sinne des §23 des österreichischen Angestelltengesetzes) beläuft. Hinsichtlich des Abfertigungsanspruchs von Herrn Dr. Ernst Wastler besteht zum 31. Dezember des Geschäftsjahres eine Abfertigungsrückstellung in Höhe von 1.283 Tsd € (IFRS DBO (Defined Benefit Obligation)). SONSTIGES Alle Vorstandsmitglieder haben einzelvertragliche Zusagen zur Fortzahlung ihrer Bezüge im Krankheitsfall für maximal zwölf Monate erhalten, wobei ab sechs Monaten krankheitsbedingtem Ausfall gegebenenfalls Versicherungsleistungen zur Anrechnung gebracht werden. Im Fall des Versterbens eines Vorstandsmitglieds werden den Hinterbliebenen nach dem Monat des Versterbens noch drei Monatsbezüge ausbezahlt, längstens jedoch bis zum Ende des jeweiligen Anstellungsvertrags. Im Geschäftsjahr 2020 wurden an die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE keine Darlehen oder Vorschusszahlungen auf zukünftige Vergütungsbestandteile gewährt. Die Fresenius SE & Co. KGaA hat sich verpflichtet, die Mitglieder des Vorstands von Ansprüchen, die gegen sie aufgrund ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft und deren konzernverbundene Unternehmen erhoben werden, soweit solche Ansprüche über ihre Verantwortlichkeit nach deutschem Recht hinausgehen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen freizustellen. Zur Absicherung derartiger Verpflichtungen hat die Gesellschaft eine Directors & Officers-Versicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen, der den aktienrechtlichen Vorgaben entspricht. Die Freistellung gilt für die Zeit, in der das jeweilige Mitglied des Vorstands amtiert, sowie für Ansprüche in diesem Zusammenhang nach jeweiliger Beendigung der Vorstandstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2020 sind im Rahmen von Pensionszusagen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder 1.147 Tsd € (2019: 1.154 Tsd €) gezahlt worden. Für diesen Personenkreis besteht eine Pensionsverpflichtung von 23.867 Tsd € (2019: 24.863 Tsd €). An Herrn Dr. Ben Lipps wurden im Jahr 2019 aufgrund eines anstelle einer Pensionsregelung abgeschlossenen Beratervertrags mit der Fresenius Medical Care Management AG 568 Tsd € gezahlt. Ebenfalls im Jahr 2019 wurde eine Ergänzung des Vertrags vorgenommen, die eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.129 Tsd € für die restliche Laufzeit des Vertrags bis 2021 vorsah. Diese Zahlung wurde auch im Jahr 2019 geleistet. Damit sind sämtliche Zahlungen für von ihm zu erbringende Leistungen unter dem Beratervertrag abgegolten. An Herrn Dr.Jürgen Götz wurde im Geschäftsjahr aufgrund des nach seinem Ausscheiden zum 30. Juni 2020 anwendbaren nachvertraglichen Wettbewerbsverbots eine Karenzentschädigung für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 303 Tsd € gezahlt. ÜBERARBEITUNG DES SYSTEMS ZUR VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS Der Aufsichtsrat legt großen Wert auf eine gute Corporate Governance - auch im Bereich der Vorstandsvergütung. Hierzu gehört u.a. die Sicherstellung eines effektiven und marktgerechten Anreizsystems. Daher hat sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 intensiv mit dem System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin befasst, fortlaufend und eng die Weiterentwicklung der Standards guter Corporate Governance verfolgt sowie geeignete Maßnahmen zur Anpassung der bestehenden Vergütungsregelungen identifiziert. Auf der Grundlage intensiver Diskussionen - auch mit externen Stakeholdern - und der Bestimmungen des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie und der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wurde das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin umfassend überarbeitet. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die Änderungen des Vergütungssystems wesentlich dazu beitragen, weitere Anreize zu schaffen, die langfristige strategische Geschäftsausrichtung unter Berücksichtigung des geänderten Regelungsumfelds noch stärker in Einklang mit den sich verändernden Interessen der Aktionäre der Gesellschaft zu bringen. Darüber hinaus wurde die grundlegende Systematik des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands angepasst, die Komplexität verringert sowie der Leistungsbezug der variablen Vergütung gestärkt. Das Bekenntnis der Gesellschaft zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (auch „Environmental, Social, Governance-ESG") wird durch die Einführung von ebensolchen Erfolgszielen in der Vorstandsvergütung verstärkt. Die garantierte Auszahlung aus der kurzfristigen variablen Vergütung wird abgeschafft, um den Leistungsbezug des Vergütungssystems noch weiter zu stärken und damit einem zentralen Kritikpunkt unserer Aktionäre in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Die kurzfristige variable Vergütung wird vollständig variabilisiert, wodurch das neue Vergütungssystem durch einen hohen Anteil an variabler Vergütung in signifikantem Maße am Unternehmenserfolg ausgerichtet ist. Zukünftig werden auch in der kurzfristigen variablen Vergütung Malus- und Clawback-Klauseln analog zum LTIP 2018 implementiert. Darüber hinaus sieht das neue Vergütungssystem verpflichtende Aktienhaltevorschriften vor, die den Aktienbezug und eine Ownership Culture weiter stärken. Die Möglichkeit zur Zahlung einer diskretionären Sonderzahlung (Ermessenstantieme) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Außerdem wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) von der Grundvergütung entkoppelt; für neu zu bestellende Vorstandsmitglieder wird sie als Beitragszusage ausgestaltet. Ferner wird für jedes Vorstandsmitglied eine Maximalvergütung festgesetzt, die alle Vergütungsbestandteile umfasst. Das umfassend überarbeitete System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin soll der Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Mai 2021 nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie zur Billigung vorgelegt werden und gilt ab dem Geschäftsjahr 2021. TABELLEN ZUM WERT DER GEWÄHRTEN ZUWENDUNGEN UND ZUM ZUFLUSS Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 sah vor, dass im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied bestimmte Informationen zu den für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen sowie dem Zufluss und dem Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr dargestellt werden sollen. Für diese Informationen sollten die dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der genannten Fassung als Anlage beigefügten Mustertabellen verwendet werden. Die nachfolgenden Tabellen enthalten Angaben sowohl zum Wert der gewährten Zuwendungen als auch zum Zufluss. Sie folgen der Struktur und den Vorgaben der Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, um eine bestmögliche Vergleichbarkeit mit den Vorjahresangaben zu ermöglichen. Die Tabelle zum Zufluss weist zusätzlich den Zufluss für das Berichtsjahr, d.h. ohne mehrjährige variable Vergütung/Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, aus. Dies dient der Verdeutlichung, welcher Zufluss der Tätigkeit in dem jeweiligen Berichtsjahr zuzuordnen ist und welcher Zufluss sich aus Vergütungskomponenten ergibt, die in vorangegangenen-gegebenenfalls sogar mehreren- Berichtsjahren gewährt wurden. Durch die Differenzierung wird auch die Vergleichbarkeit der jeweiligen Vergütungsentwicklung erhöht.
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Für die einjährigen variablen Vergütungen existieren keine Zielwerte bzw. vergleichbaren
Werte für Vorstandsmitglieder, die ihre Vergütung von der Fresenius Management SE
erhalten. Die einjährige variable Vergütung wird anhand von Bonuskurven ermittelt,
die für mehrere Jahre gelten. Daher ist bei den Werten für die Jahre 2020 und 2019
der Zufluss aus der einjährigen variablen Vergütung angegeben.
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Für die einjährigen variablen Vergütungen existieren keine Zielwerte bzw. vergleichbaren
Werte für Vorstandsmitglieder, die ihre Vergütung von der Fresenius Management SE
erhalten. Die einjährige variable Vergütung wird anhand von Bonuskurven ermittelt,
die für mehrere Jahre gelten. Daher ist bei den Werten für die Jahre 2020 und 2019
der Zufluss aus der einjährigen variablen Vergütung angegeben.
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Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Beträge mit denen des Geschäftsjahres
ist zu beachten, dass die vertraglich in US-Dollar vereinbarten Vergütungsleistungen
für Herrn Rice Powell Wechselkursschwankungen unterliegen können. Die Planbedingungen
des Share Based Awards sowie des Long Term Incentive Program 2011 begründen stets
Ansprüche auf einen Zufluss in Euro. Die Umrechnung der US-Dollar-Beträge erfolgte
grundsätzlich mit dem Durchschnittskurs für das betreffende Kalenderjahr; die Umrechnung
der US-Dollar-Beträge für den LTIP 2016 erfolgte mit dem Schlusskurs des Tages der
jeweiligen Erdienung. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in dem für die Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr maßgeblichen § 13 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA geregelt. Als feste Vergütung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr einen nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbaren Betrag von jährlich 150 Tsd €. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält außerdem für jedes volle Geschäftsjahr eine variable erfolgsorientierte Vergütung, die sich nach der jeweiligen durchschnittlichen Wachstumsrate des Konzernergebnisses für das Vergütungsjahr und die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre (3-Jahres-Durchschnittswachstum des Konzernergebnisses) richtet. Die Ermittlung des Betrags dieser variablen Vergütung erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Formel:
Ein Anspruch auf Gewährung der variablen Vergütung entsteht erst ab Erreichen eines 3-Jahres-Durchschnittswachstums des Konzernergebnisses größer 0 %. Bei Erreichen der vorstehend beschriebenen fünf prozentualen Korridore werden die variablen Vergütungsbeträge jeweils in voller Höhe erdient, d.h., es findet innerhalb dieser Korridore keine Interpolation statt. Maßgeblich ist jeweils das Konzernergebnis, das in dem der Hauptversammlung vorgelegten Konzernjahresabschluss ausgewiesen ist. Diese variable Vergütung ist auf einen Höchstbetrag von 150 Tsd € p. a. begrenzt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt bei entsprechender Zielerreichung grundsätzlich jährlich, und zwar jeweils am Ende des Kalenderquartals, in das die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft fällt. Beschließt die Hauptversammlung eine höhere Vergütung, so gilt diese. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, seine Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds. Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats erhält ein Mitglied eine zusätzliche feste Vergütung von 20 Tsd €, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das Doppelte. Umfasst ein Geschäftsjahr nicht ein volles Kalenderjahr oder gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des Geschäftsjahres an, ist die Vergütung zeitanteilig zu zahlen. Dies gilt entsprechend für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden die in Ausübung ihres Amtes entstandenen Auslagen erstattet, zu denen auch die anfallende Umsatzsteuer gehört. Die Fresenius SE&Co. KGaA stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Management SE ist und für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der Fresenius Management SE Vergütungen erhält, werden die Vergütungen für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA auf die Hälfte reduziert. Das Gleiche gilt hinsichtlich der zusätzlichen Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Fresenius SE& Co. KGaA, soweit er gleichzeitig Vorsitzender im Aufsichtsrat der Fresenius Management SE ist. Für seine Stellvertreter gilt dies entsprechend, soweit diese gleichzeitig Stellvertreter des Vorsitzenden im Aufsichtsrat der Fresenius Management SE sind. Soweit ein Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der Fresenius SE & Co. KGaA gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE ist, erhält er für seine Tätigkeit als Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden der Fresenius SE & Co. KGaA insoweit keine zusätzliche Vergütung. Die Vergütung des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE wird gemäß §7 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA an die Fresenius SE &Co. KGaA weiterbelastet. Zusätzlich wurden für Herrn Dr. Gerd Krick in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der Fresenius Management SE die Kosten für den Betrieb einer Einbruchmeldeanlage in Höhe von 1,0 Tsd € übernommen. Für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 stellte sich die Höhe der Vergütung einschließlich der Vergütung für Ausschusstätigkeit für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA und der Fresenius Management SE (ohne Auslagen und Erstattungen) wie folgt dar:
ANPASSUNG DER VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll im Einklang mit den Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 angepasst werden. Die Vergütung des Aufsichtsrats soll auf eine reine Festvergütung umgestellt werden und keine variablen Vergütungsanteile mehr enthalten. Es ist beabsichtigt, der ordentlichen Hauptversammlung 2021 das angepasste Vergütungssystem vorzulegen. DIRECTORS & OFFICERS-VERSICHERUNG Die Fresenius SE & Co. KGaA hat eine Directors & Officers-Versicherung für den Vorstand und den Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA und den Aufsichtsrat der Fresenius SE& Co. KGaA sowie für alle Organe der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland abgeschlossen. Die Versicherung sieht für den Vorstand einen Selbstbehalt vor, der den aktienrechtlichen Vorgaben entspricht. Die bestehende Directors & Officers-Versicherung ist weltweit gültig und hat eine Laufzeit bis Ende Juni 2021. Die Versicherung deckt die Rechtskosten der Verteidigung eines Organs bei Inanspruchnahme und gegebenenfalls den zu leistenden Schadenersatz im Rahmen der bestehenden Deckungssummen. Weitere Angaben Gremien - Glossar | Quellenverzeichnis | Impressum | Finanzkalender | Fresenius-Aktie/ADR | Kontakt GLOSSAR Begriffe aus dem Finanzwesen 1 Cashflow Wirtschaftliche Messgröße, die den Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode darstellt. Operativer Cashflow Der operative Cashflow ist eine wirtschaftliche Messgröße, die den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit darstellt. Er errechnet sich aus Jahresüberschuss abzüglich nichtzahlungswirksamer Erträge und zuzüglich nicht zahlungswirksamer Aufwendungen. Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist eine wirtschaftliche Messgröße, die Auszahlungen für den Erwerb von Anlagevermögen und Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagevermögen gegenüberstellt. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist eine wirtschaftliche Messgröße, die aufzeigt, wie die Investitionen der Berichtsperiode finanziert wurden. Er errechnet sich aus Eigenkapitalzuführungen zuzüglich Einzahlungen aus der Ausübung von Aktienoptionen abzüglich Dividendenzahlungen zuzüglich Zuführung durch Fremdkapitalgeber (Kredite, Anleihen etc.) abzüglich Tilgungszahlungen für Kredite, Anleihen oder ähnliche Fremdkapitalinstrumente. Zudem berücksichtigt der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Veränderungen sonstiger nicht beherrschender Anteile sowie Einzahlungen und Auszahlungen aus der Kurssicherung von Konzerndarlehen in Fremdwährungen. Cashflow vor Akquisitionen und Dividenden Fresenius verwendet als Free-Cashflow-Messgröße den Cashflow vor Akquisitionen und Dividenden. Der Cashflow vor Akquisitionen und Dividenden errechnet sich aus dem operativen Cashflow abzüglich der Netto-Investitionen (Erwerb von Sachanlagen abzüglich Erlösen aus dem Verkauf von Sachanlagen). CSR (Corporate Social Responsibility) CSR bezeichnet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Ihr Handeln kann ökonomische, soziale und Umweltzustände überall auf der Welt beeinflussen. EBIT (Earnings before Interest and Taxes) Der EBIT ist das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern. Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlagevermögen sind im EBIT enthalten. Der EBIT errechnet sich aus Umsatzerlösen abzüglich der Positionen Umsatzkosten, Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. EBIT-Marge Die EBIT-Marge ermittelt sich aus dem EBIT im Verhältnis zum Umsatz. EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) Der EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen. Der EBITDA errechnet sich aus dem EBIT zuzüglich erfolgswirksamer Abschreibungen und abzüglich erfolgswirksamer Wertaufholungen bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. EBITDA-Marge Die EBITDA-Marge errechnet sich aus dem EBITDA im Verhältnis zum Umsatz. Forderungslaufzeit (Days Sales Outstanding, DSO) Kennzahl, die angibt, nach wie vielen Tagen eine Forderung im Durchschnitt beglichen wird. Nach Bereinigungen Um die operative Leistung über mehrere Perioden hinweg besser vergleichen zu können, werden die Umsatz- und Ergebnisgrößen gegebenenfalls zusätzlich um Bereinigungen angepasst und entsprechend mit „nach Bereinigungen" gekennzeichnet. Eine Überleitungsrechnung ist im jeweiligen Quartalsfinanzbericht bzw. Geschäftsbericht gesondert ausgewiesen und zeigt auf, wie sich die Bereinigungen zusammensetzen.
1
Bestandteil des Konzern-Lageberichts Begriffe aus dem Finanzwesen 1 Netto-Finanzverbindlichkeiten/EBITDA Die Kennzahl Netto-Finanzverbindlichkeiten/ EBITDA gibt darüber Aufschluss, inwieweit Fresenius in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Netto-Finanzverbindlichkeiten und EBITDA werden jeweils zu durchschnittlichen Wechselkursen der vergangenen zwölf Monate berechnet. Berechnung Netto-Finanzverbindlichkeiten: Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten + Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen + Kurzfristig fälliger Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus aktivierten Leasingverträgen + Kurzfristig fälliger Teil der Anleihen + Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus aktivierten Leasingverträgen, abzüglich des kurzfristig fälligen Teils + Anleihen, abzüglich des kurzfristig fälligen Teils + Wandelanleihen = Finanzverbindlichkeiten - Flüssige Mittel = Netto-Finanzverbindlichkeiten NOPAT (Net Operating Profit After Taxes) Er errechnet sich aus dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen operativen Ergebnis (EBIT) abzüglich Ertragsteuern. Organisches Wachstum Bezeichnet den Teil des Wachstums eines Unternehmens, der aus eigener Kraft heraus erfolgt und nicht aus Akquisitionen, Desinvestitionen oder Währungsumrechnungseffekten. ROE (Return on Equity) Rentabilität des Eigenkapitals. Zeigt die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals an. Errechnet aus: (Gewinn/Eigenkapital) x 100 ROIC (Return on Invested Capital) Rentabilität des investierten Kapitals. Errechnet aus: (EBIT-Steuern): investiertes Kapital Investiertes Kapital = Bilanzsumme+kumulierte Goodwill-Abschreibung - aktive latente Steuern - flüssige Mittel - Lieferantenverbindlichkeiten - Rückstellungen (ohne Pensionsrückstellungen) - sonstige nicht verzinsliche Verbindlichkeiten. ROOA (Return on Operating Assets) Rentabilität des betriebsnotwendigen Vermögens. Die Rentabilität des betriebsnotwendigen Vermögens (ROOA) ist definiert als Quotient aus dem EBIT und dem durchschnittlichen betriebsnotwendigen Vermögen. Das betriebsnotwendige Vermögen ermittelt sich aus der Bilanzsumme abzüglich der aktiven latenten Steuern, der Lieferantenverbindlichkeiten, der zweckgebundenen Finanzmittel sowie der erhaltenen Anzahlungen und zugesagten Fördermittel. Vorratsreichweite (Scope of Inventory, SO I) Kennzahl, die die durchschnittliche Zeitspanne in Tagen zwischen dem Wareneingang der Vorräte bis zum Abverkauf der fertiggestellten Produkte angibt. Errechnet aus: (Vorräte/Umsatzkosten) x 365 Tage Vor Sondereinflüssen Um die operative Leistung über mehrere Perioden hinweg besser vergleichen zu können, werden die Ergebnisgrößen gegebenenfalls zusätzlich um Sondereinflüsse bereinigt und entsprechend mit „vor Sondereinflüssen" gekennzeichnet. Eine Überleitungsrechnung ist im jeweiligen Quartalsfinanzbericht bzw. Geschäftsbericht gesondert ausgewiesen und zeigt auf, wie sich die Sondereinflüsse zusammensetzen. Währungsbereinigungen Währungsbereinigungen bei Erträgen und Aufwendungen werden mithilfe der jeweiligen Durchschnittskurse bzw. bei Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Mittelkurs am jeweiligen Bilanzstichtag des Vorjahres errechnet. Working Capital Umlaufvermögen (inklusive Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) - Rückstellungen - Lieferantenverbindlichkeiten - Übrige Verbindlichkeiten - Passiver Rechnungsabgrenzungsposten.
1
Bestandteil des Konzern-Lageberichts ÜBERLEITUNG DES DURCHSCHNITTLICH INVESTIERTEN KAPITALS UND DES ROIC
1
Enthalten sind langfristige Rückstellungen und ausstehende Kaufpreiszahlungen für
Akquisitionen, nicht enthalten sind Pensionsrückstellungen und nicht beherrschende
Anteile mit Put-Optionen. Details zu den Sondereinflüssen und Bereinigungen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71.
1
Bestandteil des Konzern-Lageberichts ÜBERLEITUNG DES DURCHSCHNITTLICHEN BETRIEBSNOTWENDIGEN
1
Beinhaltet Anpassungen für in der Berichtsperiode getätigte Akquisitionen, deren Kaufpreis
eine bestimmte Größenordnung übersteigt (2020: -612 Mio. €, 2019: 424 Mio. €). Details zu den Sondereinflüssen und Bereinigungen finden Sie in den Überleitungsrechnungen auf den Seiten 69 bis 71. INHALTSVERZEICHNIS KONZERNABSCHLUSSKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung Konzern-Gesamtergebnisrechnung Konzern-Bilanz Konzern-Kapitalflussrechnung Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Konzern-Segmentberichterstattung Konzern-Anhang Allgemeine Erläuterungen Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur Konzern-Bilanz Sonstige Erläuterungen Zusätzliche Erläuterungen nach dem Handelsgesetzbuch Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Der nachfolgende Konzern-Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
Der nachfolgende Konzern-Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. KONZERN-BILANZAKTIVA
PASSIVA
Der nachfolgende Konzern-Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ZU ZAHLUNGSVORGÄNGEN, DIE IM MITTELZUFLUSS AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT ENTHALTEN SIND
Der nachfolgende Konzern-Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
Der nachfolgende Konzern-Anhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
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Vor Wertminderung auf Firmenwert bei FMC Lateinamerika Die Konzern-Segmentberichterstattung nach Unternehmensbereichen ist integraler Bestandteil des Konzern-Anhangs. KONZERN-SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
KONZERN-SEGMENTBERICHTERSTATTUNGNACH REGIONEN
Die Konzern-Segmentberichterstattung nach Regionen ist integraler Bestandteil des Konzern-Anhangs. INHALTSVERZEICHNIS KONZERN-ANHANGAllgemeine Erläuterungen 1. Grundlagen I.Konzernstruktur II.Grundlage der Darstellung III.Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs und Bewertungsgrundsätze IV.Kriische Rechnungslegungsgrundsätze 2. Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzanlagen Erläuterungen zur KonzernGewinn und Verlustrechnung 3. Sondereinflüsse 4. Umsatz 5. Materialaufwand 6. Personalaufwand 7. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 8. Allgemeine Verwaltungskosten 9. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 10. Zinsergebnis 11. Steuern 12. Nicht beherrschende Anteile 13. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie 14. Ergebnis je Aktie Erläuterungen zur KonzernBilanz 15. Flüssige Mittel 16. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 17. Vorräte 18. Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte 19. Sachanlagen 20. Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte 21. Rückstellungen 22. Sonstige Verbindlichkeiten 23. Finanzverbindlichkeiten 24. Anleihen 25. Wandelanleihen 26. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 27. Nicht beherrschende Anteile 28. Eigenkapital der Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA 29. Other Comprehensive Income (Loss) Sonstige Erläuterungen 30. Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten 31. Leasing 32. Finanzinstrumente 33. Informationen zum Kapitalmanagement 34. Zusätzliche Informationen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 35. Erläuterungen zur Konzern-Segmentberichterstattung 36. Aktienbasierte Vergütungspläne 37. Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen und Unternehmen 38. Wesentliche Ereignisse seit Ende des Geschäftsjahres Zusätzliche Erläuterungen nach dem Handelsgesetzbuch 39. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat 40. Honorar des Abschlussprüfers 41 Corporate Governance 42. Gewinnverwendungsvorschlag ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN 1. GRUNDLAGEN I. KONZERNSTRUKTUR Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern mit Produkten und Dienstleistungen für die Dialyse, das Krankenhaus und die ambulante medizinische Versorgung. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Trägerschaft von Krankenhäusern. Zudem realisiert der Fresenius-Konzern weltweit Projekte und erbringt Dienstleistungen für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen. Neben den Tätigkeiten der Muttergesellschaft Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. H., Deutschland, verteilten sich die operativen Aktivitäten im Geschäftsjahr 2020 auf folgende rechtlich eigenständige Unternehmensbereiche:
Fresenius Medical Care bietet Dienstleistungen und Produkte für Menschen mit chronischem Nierenversagen an. Zum 31. Dezember 2020 wurden in den 4.092 Dialysekliniken des Unternehmens 346.553 Patientinnen und Patienten behandelt. Zu den wichtigsten Produktgruppen zählen Dialysatoren und Dialysegeräte. Darüber hinaus erbringt Fresenius Medical Care dialysebezogene Dienstleistungen. Fresenius Kabi ist spezialisiert auf intravenös zu verabreichende generische Arzneimittel (I.V.-Arzneimittel), Biosimilars-Produkte mit den Schwerpunkten Autoimmunerkrankungen und Onkologie, klinische Ernährung sowie Infusionstherapien. Ferner bietet das Unternehmen medizintechnische Geräte sowie Produkte für die Transfusionstechnologie an. Fresenius Helios ist Europas führender privater Krankenhausbetreiber. Zum Unternehmen gehören Helios Deutschland und Helios Spanien (Quirónsalud). Ende 2020 betrieb Helios Deutschland 89 Krankenhäuser, rund 131 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und 6 Präventionszentren. Zu Quirónsalud gehörten zum Ende des Geschäftsjahres 48 Krankenhäuser, 70 ambulante Gesundheitszentren sowie rund 300 Einrichtungen für betriebliches Gesundheitsmanagement in Spanien. Daneben ist Quirónsalud mit 7 Krankenhäusern sowie als Anbieter medizinischer Diagnostik in Lateinamerika aktiv. Fresenius Vamed realisiert Projekte und erbringt Dienstleistungen für Krankenhäuser sowie andere Gesundheitseinrichtungen in aller Welt und ist ein führender Post-Akut-Anbieter in Zentraleuropa. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte Wertschöpfungskette: von der Entwicklung, Planung und schlüsselfertigen Errichtung über die Instandhaltung bis zum technischen Management und zur Gesamtbetriebsführung. Das Angebot richtet sich an unterschiedliche Bereiche der Gesundheitsversorgung, sei es Prävention, Akutversorgung, Rehabilitation oder Pflege. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 betrug der Anteil der Fresenius SE & Co. KGaA am gezeichneten Kapital der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (FMC-AG & Co. KGaA) 32,23 %. Die persönlich haftende Gesellschafterin der FMC-AG & Co. KGaA, die Fresenius Medical Care Management AG, ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Fresenius SE & Co. KGaA. Dadurch verfügt die Fresenius SE & Co. KGaA über Rechte, die ihr die Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten und damit der Ergebnisse der FMC-AG & Co. KGaA verleihen. Dies sind Tätigkeiten, die die Rendite der FMC-AG & Co. KGaA wesentlich beeinflussen. Daher wird die FMC-AG & Co. KGaA zu 100 % im Fresenius-Konzernabschluss konsolidiert. Die Beteiligungen an den Leitungsgesellschaften der Unternehmensbereiche Fresenius Kabi (Fresenius Kabi AG) sowie Fresenius Helios und Fresenius Vamed (gehalten über die Fresenius ProServe GmbH) betrugen zum 31. Dezember 2020 unverändert 100 %. Über die Fresenius ProServe GmbH ist die Fresenius SE & Co. KGaA zu 100 % an der HELIOS Kliniken GmbH und der Helios Healthcare Spain S.L. (Quirónsalud) sowie zu 77 % an der VAMED Aktiengesellschaft beteiligt. Daneben hält die Fresenius SE & Co. KGaA Beteiligungen an Gesellschaften, die die Holdingfunktionen hinsichtlich Immobilien, Finanzierung und Versicherung wahrnehmen, sowie an der Fresenius Netcare GmbH, die konzerninterne Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik anbietet. Die Berichtswährung und funktionale Währung des Fresenius-Konzerns ist der Euro. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung der Beträge überwiegend in Millionen Euro. Beträge, die aufgrund der vorzunehmenden Rundungen unter 1 Mio € fallen, werden mit gekennzeichnet. II. GRUNDLAGE DER DARSTELLUNG Die Fresenius SE & Co. KGaA erfüllt als kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) die Pflicht, den Konzernabschluss nach den „International Financial Reporting Standards“ (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, unter Anwendung von § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) aufzustellen und zu veröffentlichen. Der Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA ist zum 31. Dezember 2020 nach den am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des „International Accounting Standards Board“ (IASB) und den verbindlichen Interpretationen des „IFRS Interpretations Committee“ (IFRS IC), wie sie vom IASB veröffentlicht wurden und wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, aufgestellt worden und wird veröffentlicht. Zur Verbesserung der Lesbarkeit sind verschiedene Positionen der Konzern-Bilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese sind im Konzern-Anhang gesondert angegeben, um den Adressaten des Konzernabschlusses weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus enthält der Konzern-Anhang bestimmte Angaben gemäß § 315e Abs. 1 HGB. Gemäß § 315e HGB i. V m. § 315 HGB ist der Konzernabschluss nach IFRS um einen Konzern-Lagebericht ergänzt worden. Die Konzern-Bilanz enthält die nach „International Accounting Standard“ (IAS) 1, Presentation of Financial Statements, geforderten Angaben und ist gemäß Rechnungslegungsinterpretation 1 (RIC 1, Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1) nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten gegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA ist die Fresenius Management SE, welche einen eigenen Konzernabschluss aufstellt. Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung ist die alleinige Anteilseignerin der Fresenius Management SE. Die Vertreter der Anteilseignerin wählen in der Hauptversammlung der Fresenius Management SE deren Aufsichtsrat. Der Vorstand der Fresenius Management SE hat den Konzernabschluss am 22. Februar 2021 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu billigen. III. ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE a) Konsolidierungsgrundsätze Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Unternehmenserwerbe werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen, neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Dabei werden die Vermögenswerte und Schulden sowie nicht beherrschende Anteile mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag zwischen den Beteiligungsbuchwerten wird als Firmenwert aktiviert und mindestens einmal jährlich einer Prüfung auf Werthaltigkeit unterzogen. Alle konzerninternen Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegenseitig aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen in das Anlage- und das Vorratsvermögen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Auf temporäre Differenzen, die aus Konsolidierungsvorgängen resultieren, werden latente Steueransprüche und Steuerschulden gebildet. Nicht beherrschende Anteile werden als Ausgleichsposten für Anteile konzernfremder Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen Kapital angesetzt. Im Rahmen der Erstkonsolidierung erfolgt deren Ansatz zum Marktwert. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die den konzernfremden Gesellschaftern zustehenden Gewinne und Verluste separat ausgewiesen. Der Fresenius-Konzern schreibt Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile. Dies betrifft hauptsächlich Dialysekliniken, an denen Nephrologen oder Nephrologen-Vereinigungen beteiligt sind, im Segment Fresenius Medical Care. Die Put-Optionen sind üblicherweise zeitlich unbegrenzt gültig und bei Ausübung der Put-Optionen findet ein Barausgleich statt. Soweit der Fresenius-Konzern als Stillhalter im Rahmen bestehender Put-Optionen, die von konzernfremden Gesellschaftern gehalten werden, zum Rückkauf dieser verpflichtet werden kann, ist die Verbindlichkeit aus Put-Optionen in Höhe des Barwerts des Rückzahlungsbetrags am Bilanzstichtag in den langfristigen Rückstellungen und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten bzw. den kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst. Der Fresenius-Konzern wendet in Einklang mit IAS 8.10 (IAS 8, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler) die Present-Access-Methode an. Entsprechend der Present-Access-Methode werden die Anteile konzernfremder Gesellschafter weiterhin im Eigenkapital als nicht beherrschende Anteile ausgewiesen. Die erstmalige Erfassung der Verbindlichkeit aus Put-Optionen sowie deren Folgebewertung erfolgt erfolgsneutral über das Eigenkapital. b) Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der Fresenius SE & Co. KGaA alle wesentlichen Unternehmen gemäß IFRS 10 einbezogen, über die die Fresenius SE & Co. KGaA Beherrschung ausübt. Die Fresenius SE & Co. KGaA beherrscht ein Unternehmen, sofern sie die Verfügungsgewalt über das Unternehmen hat. Das heißt, die Fresenius SE & Co. KGaA verfügt über bestehende Rechte, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens verleihen. Dies sind Tätigkeiten, die die Rendite des Unternehmens wesentlich beeinflussen. Darüber hinaus ist die Fresenius SE & Co. KGaA schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Unternehmen ausgesetzt oder besitzt Anrechte auf diese. Des Weiteren hat sie die Fähigkeit, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Als assoziierte Unternehmen gelten in der Regel Gesell-schaften, bei denen die Fresenius SE & Co. KGaA direkt oder indirekt mehr als 20 % und weniger als 50 % der Stimmrechtsanteile hält und die Möglichkeit besteht, einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Während die Beteiligung an Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd. einen großen Anteil der assoziierten Unternehmen ausmacht, gibt es keine assoziierten Unternehmen, die jeweils für den Fresenius-Konzern wesentlich sind. Die Bilanzierung von assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Equity-Methode. Nicht als assoziierte Unternehmen eingestufte Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Fresenius Vamed engagiert sich für einen begrenzten längerfristigen Zeitraum in eigens für diesen Zweck gegründeten Projektgesellschaften zur Errichtung und zum Betrieb von Thermen. Bei diesen Projektgesellschaften übt Fresenius Vamed keinen beherrschenden Einfluss aus, weshalb sie nicht konsolidiert werden. Die Projektgesellschaften erwirtschafteten im Jahr 2020 rund 85 Mio € Umsatz (2019: 129 Mio €). Sie finanzieren sich im Wesentlichen durch Fremdkapital, Genussrechte und Investitionszuschüsse. Der Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Verbindung mit diesen Projektgesellschaften ist unwesentlich. Fresenius Vamed leistete an diese Gesellschaften neben den vertraglich vereinbarten keine weiteren Zahlungen. Aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen ist aus heutiger Sicht aus diesen Projektgesellschaften kein nennenswertes Verlustrisiko erkennbar. Der Konzernabschluss umfasste im Jahr 2020 neben der Fresenius SE & Co. KGaA 2.856 (2019: 2.747) vollkonsolidierte Unternehmen. Nach der Equity-Methode wurden 71 (2019: 53) Gesellschaften bilanziert. Wesentliche Veränderungen des Konsolidierungskreises ergaben sich im Jahr 2020 außer den in Anmerkung 2, Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzanlagen, genannten nicht. Die vollständige Aufstellung des Anteilbesitzes der Fresenius SE & Co. KGaA mit Sitz in 61352 Bad Homburg v. d. H., Else-Kröner-Straße 1, Deutschland, und eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht in Bad Homburg v. d. H. unter der Nummer B11852, wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und beim Unternehmensregister hinterlegt sowie auf der Internetseite der Fresenius SE & Co. KGaA (www.fresenius.de/finanzberichte-und-praesentationen) veröffentlicht. Folgende vollkonsolidierte deutsche Konzerngesellschaften werden für das Geschäftsjahr 2020 von der Befreiungsvorschrift der §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB Gebrauch machen:
c) Ausweis Der Ausweis der Vorjahresangaben zu bestimmten Positionen wurde dem Ausweis im aktuellen Jahr angepasst. Im Unternehmensbereich Fresenius Medical Care wurden in der Konzern-Bilanz langfristige Rückstellungen und sonstige langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 52 Mio € zum 31. Dezember 2019 in die kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Ferner wurden im Unternehmensbereich Fresenius Medical Care in den Angaben für das Jahr 2019 bestimmte Anpassungen an die Darstellung des laufenden Jahres vorgenommen hinsichtlich der Klassifizierung von Vorräten, bezüglich der Kategorisierung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie der Darstellung von Put-Optionen. d) Rechnungslegung in Hochinflationsländern Aufgrund der Inflation in Argentinien und im Libanon wenden die dort operierenden Tochtergesellschaften des Fresenius-Konzerns IAS 29, Financial Reporting in Hyperinflationary Economies, an. Für das Geschäftsjahr 2020 ergab sich aus der Anwendung von IAS 29 ein Effekt auf das Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt) in Höhe von -14 Mio € (2019: -12 Mio €). e) Grundsätze der Umsatzrealisierung Die Umsatzrealisierung erfolgt gemäß IFRS 15, Revenue from Contracts with Customers. Die Umsätze aus Dienstleistungen und Produktlieferungen werden gemäß den üblichen Vertragsvereinbarungen mit Kunden, Patienten und beteiligten Dritten fakturiert. Für Gesundheitsdienstleistungen basiert der Transaktionspreis auf Listenpreisen, Erstattungsvereinbarungen oder staatlichen Regulierungen. Diese Erstattungsvereinbarungen werden in der Regel mit Dritten wie US Medicare, US Medicaid und deutschen Krankenkassen oder Versicherungsgesellschaften vereinbart. Vertraglich vereinbarte Abzüge aus Preisnachlässen oder Rabatten werden berücksichtigt, um die zu erwartenden Erstattungsbeträge zu berechnen. Diese ermitteln sich auf der Grundlage von historischen Erfahrungswerten. Für Dienstleistungen, die für Patienten erbracht werden, bei denen die Einbringlichkeit des Rechnungsbetrags oder ein Teil des Rechnungsbetrags zum Zeitpunkt der Leistungserbringung als unsicher eingeschätzt wird, kommt der Fresenius-Konzern zu dem Schluss, dass die Gegenleistung variabel ist (implizite Preiszugeständnisse) und erfasst die Differenz zwischen den Rechnungsbeträgen und den geschätzten Beträgen, die als einbringlich angesehen werden, als Kürzung der Umsatzerlöse aus Gesundheitsdienstleistungen. Implizite Preiszugeständnisse umfassen solche Posten wie fällige Beträge von Patienten ohne ausreichenden Versicherungsschutz, Patientenzuzahlungen sowie abzugsfähige Beträge von Patienten mit Krankenversicherungsschutz. Der Fresenius-Konzern ermittelt implizite Preiszugeständnisse vor allem auf Basis vergangener Erfahrungen. Umsätze aus Dienstleistungen werden in der Regel zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Dienstleistung erfüllt ist. Zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde zur Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen verpflichtet. Umsatzerlöse aus Produktlieferungen werden erfasst, sobald der Kunde die Kontrolle über das Produkt erlangt; entweder nach der Übertragung des Besitzes an den Kunden, nach Installation und Bereitstellung der erforderlichen technischen Einweisungen beim Kunden oder zu einem anderen Zeitpunkt, der die Kontrolle eindeutig definiert. Ein Teil der Umsatzerlöse resultiert aus Verträgen mit Kunden, die einerseits das Recht gewähren, Medizingeräte zu nutzen (Leasing) und andererseits dem Kunden Verbrauchsmaterial und Dienstleistungen zur Verfügung stellen. In diesem Fall wird der Transaktionspreis gemäß IFRS 15 aufgeteilt und die Umsatzerlöse werden separat für die Leasingkomponente gemäß IFRS 16 und für die Nichtleasingkomponenten gemäß IFRS 15 erfasst. Im Unternehmensbereich Fresenius Vamed werden die Leistungsverpflichtungen aus langfristigen Fertigungsaufträgen über einen Zeitraum erfüllt. Die Umsatzrealisierung erfolgt nach dem Fertigstellungsgrad. Der Fertigstellungsgrad wird dabei entweder auf Basis des Verhältnisses der bereits angefallenen Kosten zum geschätzten gesamten Kostenvolumen des Vertrags, der vertraglich vereinbarten Meilensteine oder des Leistungsfortschritts bestimmt, je nachdem welche Methode für die Schätzung des Fortschritts der Leistungserfüllung besser geeignet ist. IFRS 15 ist nicht auf Leasingverträge und Versicherungsverträge anzuwenden. Daher sind Umsätze aus Leasingkomponenten und aus Versicherungsverträgen separat nach IFRS 16 bzw. IFRS 4 zu ermitteln. Der Umsatz wird abzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen. f) Zuwendungen der öffentlichen Hand Der Fresenius-Konzern erhält im Wesentlichen für Krankenhäuser in Deutschland staatliche Fördermittel zur Finanzierung von Gebäuden und medizinischer Ausstattung. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur dann bilanziell erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendung für Vermögenswerte wird bei Gewährung zunächst passiviert und im Zeitpunkt der tatsächlichen Verwendung (Anschaffung eines Anlagegutes) mit den Anschaffungskosten des Gutes verrechnet. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden in der Periode als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen, in der die zugehörigen Aufwendungen erfasst wurden. g) Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Entwicklung ist die technische und kommerzielle Umsetzung von Forschungsergebnissen und findet vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. Die Forschungs- und Entwicklungsphase endet bei pharmazeutischen Produkten üblicherweise mit der Zulassung durch die zuständigen Behörden am Markt des jeweiligen Landes. In der Regel wird ein neues pharmazeutisches Produkt zuerst an einem der etablierten Märkte zugelassen. Als etablierte Märkte gelten Europa, die USA, China und Japan. Forschungskosten werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Der Teil der Entwicklungskosten, für den die Voraussetzungen zur Aktivierung als immaterielle Vermögenswerte vollständig erfüllt sind, wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt (siehe Anmerkung 1.III. n., Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer). h) Wertminderungen Der Fresenius-Konzern prüft die Buchwerte seines Sachanlagevermögens, seiner immateriellen Vermögenswerte und seiner Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen sowie seiner sonstigen langfristigen Vermögenswerte auf Werthaltigkeit, wenn Ereignisse oder Veränderungen darauf hindeuten, dass der Buchwert höher ist als der erzielbare Betrag. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der dem Verkauf direkt zuordenbaren Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert. Der Nettoveräußerungserlös ergibt sich aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der dem Verkauf direkt zuordenbaren Kosten. Der Nutzungswert ist die Summe der diskontierten erwarteten zukünftigen Cashflows der betreffenden Vermögenswerte. Können diesen Vermögenswerten keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse zugeordnet werden, werden die Wertminderungen anhand der entsprechenden sogenannten kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash generating units) geprüft. Bei Fortfall der Gründe für die Wertminderung und Änderungen der Schätzung des Betrags wird eine entsprechende Zuschreibung bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme von Wertminderungen auf Firmenwerte, vorgenommen. Vermögenswerte, die zum Verkauf bestimmt sind, werden mit dem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung bilanziert. Für diese Vermögenswerte werden keine weiteren planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. i) Aktivierte Zinsen Der Fresenius-Konzern aktiviert Zinsen, sofern sie dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten zuzuordnen sind. In den Geschäftsjahren 2020 bzw. 2019 wurden Zinsen in Höhe von jeweils 12 Mio €, basierend auf einem durchschnittlichen Zinssatz von 2,57 % bzw. 3,08 %, aktiviert. j) Ertragsteuern Laufende Ertragsteuern werden auf Basis des zum Bilanzstichtag aktuellen Ergebnisses des Geschäftsjahres und den derzeitig geltenden Steuervorschriften in den einzelnen Ländern ermittelt. Erwartete und gezahlte zusätzliche Steueraufwendungen und Steuererträge für Vorjahre werden ebenfalls berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden für zukünftige Auswirkungen ermittelt, die sich aus den temporären Differenzen zwischen den im Konzernabschluss zugrunde gelegten Werten für die Aktiva und Passiva und den steuerlich angesetzten Werten ergeben. Außerdem werden latente Steuern auf bestimmte ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern enthalten auch Forderungen auf Steuerminderungen, die sich aus der wahrscheinlich erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge ergeben. Die Werthaltigkeit latenter Steueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen bzw. deren Nutzbarkeit wird aufgrund der Ergebnisplanung des Fresenius-Konzerns sowie konkret umsetzbarer Steuerstrategien beurteilt. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze verwendet, die am Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Eine Änderung des Steuersatzes für aktive und passive latente Steuern wird in dem Berichtszeitraum erfasst, in welchem die neuen Steuergesetze verabschiedet worden sind bzw. im Wesentlichen verabschiedet worden sind. Die Effekte aus der Anpassung werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Die Erfassung der Effekte aus der Anpassung der latenten Steuern erfolgt hingegen erfolgsneutral, sofern der die temporäre Differenz verursachende Sachverhalt ebenfalls erfolgsneutral erfasst worden ist. Die Werthaltigkeit des Buchwerts eines latenten Steueranspruchs wird an jedem Bilanzstichtag überprüft. Grundlage für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung des Managements, in welchem Umfang aktive latente Steuern wahrscheinlich realisiert werden. Die Realisierung aktiver latenter Steuern hängt von der Erzielung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden ab, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Hierbei werden die erwartete Umkehrung bestehender passiver latenter Steuern sowie die künftigen steuerpflichtigen Gewinne berücksichtigt. Ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass ein ausreichend zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch, entweder zum Teil oder insgesamt, zu nutzen, wird der Buchwert des latenten Steueranspruchs in diesem Umfang bilanziert. Der Fresenius-Konzern erfasst Steueransprüche und -schulden aus mit Unsicherheiten behafteten Steuerpositionen, soweit es wahrscheinlich ist, dass die Steuer erstattet werden wird bzw. gezahlt werden muss. Zinsen und sonstige Zuschläge im Zusammenhang mit Ertragsteuerverpflichtungen, inklusive aus mit Unsicherheiten behafteten Steuerpositionen, entsprechen in Nordamerika und Deutschland nicht der Definition einer Ertragsteuer und werden gemäß IAS 37 bilanziert. In allen weiteren Ländern sind Zinsen und sonstige Zuschläge im Zusammenhang mit Ertragsteuerverpflichtungen entsprechend den geltenden Steuervorschriften in den einzelnen Ländern entweder gemäß IAS 37 oder als Ertragsteuer gemäß IAS 12 zu erfassen. Der Fresenius-Konzern unterliegt derzeit und in der Zukunft steuerlichen Betriebsprüfungen in den USA, in Deutschland sowie in weiteren Ländern. Unterschiedliche Auslegungen von Steuergesetzen können zu zusätzlichen Steuerzahlungen oder Steuererstattungen für Vorjahre führen. Zur Bestimmung von Ertragsteuerrückstellungen oder -forderungen aufgrund der mit Unsicherheit behafteten Steuerfestsetzungen trifft das Management Annahmen basierend auf den jeweils gültigen Steuergesetzen der entsprechenden Länder und deren Auslegung. Die Annahmen werden in der Periode angepasst, in der genügend Beweise vor liegen, die es rechtfertigen, die bisherigen Annahmen zu ändern. k) Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus dem Konzernergebnis geteilt durch den gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Anzahl von Stammaktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie enthält die Auswirkung aller Optionsrechte, indem sie behandelt werden, als hätten sich die entsprechenden Aktien während des Geschäftsjahres im Umlauf befunden. Die durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten auszugleichenden Ansprüche im Rahmen der Fresenius- bzw. Fresenius Medical Care-Aktienoptionspläne können zu einem Verwässerungseffekt führen. l) Vorräte In den Vorräten sind diejenigen Vermögenswerte ausgewiesen, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse), die sich in der Herstellung für den Verkauf befinden (unfertige Erzeugnisse) oder die im Rahmen der Herstellung oder Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Die Bewertung der Vorräte erfolgt entweder zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (ermittelt nach der Durchschnittskosten- bzw. Fifo-Methode) oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. m) Sachanlagevermögen Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst. Kosten für den Ersatz von Komponenten oder für Generalüberholungen von Sachanlagen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Fresenius-Konzern zufließt und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte vorgenommen, die für Gebäude und Einbauten zwischen 3 und 50 Jahren (im gewogenen Durchschnitt 16 Jahre) und für technische Anlagen und Maschinen zwischen 2 und 15 Jahren (im gewogenen Durchschnitt 11 Jahre) liegt. n) Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer Im Fresenius-Konzern werden immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer, wie z. B. Patente, Produkt- und Vertriebsrechte, Kundenbeziehungen, Verträge über Wettbewerbsverzichte, Technologie sowie Lizenzen zur Fertigung, Distribution und zum Verkauf von Arzneimitteln getrennt vom Firmenwert bilanziert und über die jeweilige Restnutzungsdauer linear auf ihren Restwert abgeschrieben und auf Werthaltigkeit hin überprüft (siehe Anmerkung 1. III. h, Wertminderungen). Patientenbeziehungen hingegen werden aufgrund fehlender vertraglicher Bindungen nicht als separater Vermögenswert angesetzt, sondern sind Bestandteil des Firmenwerts. Die Nutzungsdauer für Patente, Produkt- und Vertriebsrechte liegt zwischen 5 und 20 Jahren, die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt 13 Jahre. Kundenbeziehungen haben eine Nutzungsdauer zwischen 10 und 30 Jahren, die durchschnittliche Nutzungsdauer liegt bei 18 Jahren. Verträge über Wettbewerbsverzichte mit einer bestimmten Nutzungsdauer haben eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 25 Jahren und eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 8 Jahren. Für Technologie liegt die bestimmte Nutzungsdauer bei 15 Jahren. Lizenzen zur Fertigung, Distribution und zum Verkauf von Arzneimitteln werden abgeschrieben auf Basis des vertraglich festgelegten Lizenzzeitraums. Alle anderen immateriellen Vermögenswerte werden über ihre jeweilige geschätzte Nutzungsdauer zwischen 3 und 15 Jahren abgeschrieben. Dauerhafte Wertminderungen werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Bei Fortfall der Gründe für die Wertminderungen und Änderungen der Schätzungen des Betrags werden entsprechende Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Entwicklungskosten werden als Herstellungskosten aktiviert, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Bei Fresenius Medical Care richtet sich der Aktivierungszeitpunkt von Entwicklungskosten der Dialysegeräte nach der technischen Einsatzfähigkeit dieser Maschinen. Die aktivierten Entwicklungskosten haben eine Nutzungsdauer zwischen 5 und 20 Jahren, die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre. Bei Fresenius Kabi werden Entwicklungskosten ab dem Zeitpunkt aktiviert, ab dem eine Registrierung als sehr wahrscheinlich angesehen wird. Dies ist überwiegend der Fall, wenn bereits eine Zulassung in einem etablierten Markt existiert. Die planmäßigen linearen Abschreibungen erfolgen auf Basis der erwarteten Nutzungsdauer. Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich Zuschreibungen für Entwicklungsaktivitäten aus Zulassungsprojekten, die im Rahmen der Akquisition von Fresenius Kabi USA, Inc. erworben wurden (siehe Anmerkung 7, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen). o) Firmenwerte sowie immaterielle Vermögens- werte mit unbestimmter Nutzungsdauer Der Fresenius-Konzern identifizierte immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, weil es aufgrund einer Analyse aller relevanten Faktoren keine vorhersehbare Begrenzung der Periode gibt, in der die Vermögenswerte voraussichtlich Netto-Cashflows für den Konzern generieren werden. Die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, wie z. B. Markennamen, erfolgt getrennt vom Firmenwert. Diese werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Ergibt sich nach abgeschlossener Kaufpreisallokation ein negativer Unterschiedsbetrag, ist dieser nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort ergebniswirksam zu erfassen. Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich und unterjährig bei Eintritt bestimmter Ereignisse auf Werthaltigkeit hin überprüft (Impairment Test). Zur jährlichen Durchführung des Impairment Tests von Firmenwerten hat der Fresenius-Konzern einzelne sogenannte kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash generating units - CGUs) festgelegt und den Buchwert jeder CGU durch Zuordnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich vorhandener Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte, bestimmt. Eine CGU wird in der Regel eine Ebene unter der Segmentebene nach Regionen oder Art der Geschäftstätigkeit festgelegt. In den Segmenten Fresenius Medical Care und Fresenius Kabi wurden jeweils vier CGUs ermittelt (Europa, Fresenius Medical Care: EMEA), Lateinamerika, Asien-Pazifik und Nordamerika). Das Segment Fresenius Helios besteht entsprechend der regionalen Organisationsstruktur aus zwei CGUs, Deutschland und Spanien. Das Segment Fresenius Vamed setzt sich aus zwei CGUs zusammen (Projekt- und Servicegeschäft). Mindestens einmal jährlich wird der Nutzungswert jeder CGU mit deren Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag einer CGU wird unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens als Nutzungswert ermittelt, basierend auf den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen (Cashflows) der CGU. Falls der Nutzungswert der CGU niedriger als der Buchwert ist und der beilzulegende Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung nicht höher als der Nutzungwertgeschätz wird, wird die Differenz beim Firmenwert der CGU als Wertminderung berücksichtigt. Um die Werthaltigkeit von abgrenzbaren immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer zu beurteilen, vergleicht der Fresenius-Konzern die erzielbaren Beträge dieser immateriellen Vermögenswerte mit ihren Buchwerten. Der erzielbare Betrag eines immateriellen Vermögenswerts wird unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens oder - sofern angemessen - anderer Methoden ermittelt. Die Werthaltigkeit der in der Konzern-Bilanz enthaltenen Firmenwerte und der sonstigen abgrenzbaren immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer war mit Ausnahme der Wertminderung des Firmenwerts und der Markennamen der CGU Fresenius Medical Care Lateinamerika in Höhe von 195 Mio € gegeben. Weitere Wertminderungen auf Firmenwerte waren daher im Geschäftsjahr 2020 nicht erforderlich. In 2019 waren keine Wertminderungen erforderlich. p) Leasing Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, die das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum gegen eine Gegenleistung überträgt. Der Fresenius-Konzern hat sich entschieden die Vor-schriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie auf Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte anzuwenden. Diese Leasingverhältnisse sind vom Bilanzansatz ausgenommen und deren Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Aufwand erfasst. IFRS 16 wird nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden mit dem Barwert der folgenden Zahlungen angesetzt:
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, abgezinst, sofern dieser bestimmbar ist. Anderenfalls erfolgt die Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Die Folgebewertung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Darüber hinaus werden Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen im Falle von Neubewertungen oder Änderungen von Leasingverhältnissen angepasst. In Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch nicht getrennt von den Leasingkomponenten ausgewiesene Nichtleasingkomponenten enthalten, wird keine Trennung vorgenommen. Jede Leasingkomponente wird zusammen mit den dazugehörigen übrigen Leistungskomponenten als ein Leasingverhältnis abgebildet. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden linear über den kürzeren Zeitraum aus Vertragslaufzeit des Leasingvertrags und Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Im Falle eines Eigentumsübergangs am Ende der Vertragslaufzeit oder einer hinreichend sicher eingeschätzten Ausübung einer Kaufoption werden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen linear über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Daneben werden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen durch etwaige Wertminderungen verringert sowie durch bestimmte Anpassungen geändert. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden entsprechend der konzernspezifischen Einteilung von Sachanlagen in nachfolgende Klassen eingeteilt:
Neben den aufgeführten Nutzungsrechten werden geleistete Anzahlungen auf Nutzungsrechte separat ausgewiesen. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen werden in der Konzern-Bilanz gesondert von Sachanlagen und anderen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. q) Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind alle Verträge, die einen finanziellen Vermögenswert bei der einen Gesellschaft und eine finan-zielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft begründen. Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert. Darüber hinaus macht der Fresenius-Konzern keinen Gebrauch von der Möglichkeit, finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair Value Option). Für ausgewählte Eigenkapitalinstrumente, die nicht zum Verkauf gehalten werden, macht der Fresenius-Konzern von dem Wahlrecht Gebrauch, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Die Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt auf Basis der von IFRS 9, Financial Instruments, vorgesehenen Analyse der Geschäftsmodellbedingungen und der Zah-lungsstrombedingungen. Folgende Kategorien sind für den Fresenius-Konzern relevant: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte. In Anmerkung 32, Finanzinstrumente, ist die Überleitung der Kategorien auf die Positionen der Konzern-Bilanz in tabellarischer Form dargestellt. Flüssige Mittel Flüssige Mittel enthalten Barmittel und kurzfristige Anlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die kurzfristigen Anlagen sind äußerst liquide und können leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden. Das Risiko von Wertschwankungen ist unwesentlich. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen werden zu Nominalwerten abzüglich der Kreditverluste, die über die Gesamtlaufzeit erwartet werden, angesetzt. Wertberichtigungen Die Erfassung von Wertminderungen gemäß IFRS 9 basiert auf erwarteten Ausfällen (expected credit loss model - ECL). Der Fresenius-Konzern erfasst Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, aktive Vertragsposten, Leasingforderungen sowie für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente. Der Fresenius-Konzern erfasst Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen) hauptsächlich für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und flüssige Mittel. Die erwarteten Kreditverluste werden zum jeweiligen Bilanzstichtag angepasst, um Änderungen im Kreditrisiko seit der erstmaligen Erfassung des jeweiligen Instruments zu berücksichtigen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst der Fresenius-Konzern entsprechend dem vereinfachten Verfahren Kreditverluste, die über die Gesamtlaufzeit erwartet werden. Für die flüssigen Mittel erfasst der Fresenius-Konzern zu erwartende Kreditverluste gemäß dem 12-Monats-ECL. Wegen ihrer kurzfristigen Fälligkeit entspricht dies der Gesamtlaufzeit-ECL. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird mittels verfügbarer qualitativer und quantitativer Informationen berechnet. Aufgrund der von Ratingagenturen durchgeführten Unternehmensratings stuft der Fresenius-Konzern das Kontrahentenrisiko für flüssige Mittel als gering ein. Der Fresenius Konzern erwartet keine wesentlichen Kreditverluste für Finanzinstrumente, die gemäß dem allgemeinen Ansatz bewertet werden. Für die Ermittlung der Wertminderungen werden kreditoren- und finanzinstrumentspezifische Analysen durchgeführt. Neben historischen Ausfallraten werden die aktuelle finanzielle Stabilität und zukunftsgerichtete wirtschaftliche Gegebenheiten ebenfalls einbezogen. Vermögenswerte, deren erwartete Kreditverluste nicht individuell ermittelt werden, werden geographischen Regionen zugeordnet. Die Ermittlung der Wertberichtigung erfolgt auf Basis von regionalen makroökonomischen Faktoren wie Credit Default Swaps oder Scoring-Modellen. Bei objektiven Hinweisen, dass erwartete zukünftige Zuflüsse beeinträchtigt sind, wird ein finanzieller Vermögenswert als wertgemindert (mit beeinträchtigter Bonität) eingestuft. In der Regel ist dies spätestens nach 360 Tagen Überfälligkeit der Fall. Beim Ausfall eines Kontrahenten werden alle Vermögenswerte gegen diesen Kontrahenten als wertgemindert eingestuft. Die Definition von Ausfall basiert auf dem handelsüblichen Zahlungsverhalten in den jeweiligen Geschäften und geographischen Regionen. Verbindlichkeiten aus Put-Optionen Der Fresenius-Konzern kann als Stillhalter im Rahmen bestehender Put-Optionen, die von konzernfremden Gesellschaftern gehalten werden, zum Rückkauf dieser verpflichtet werden. Verbindlichkeiten aus Put-Optionen werden zu dem Barwert des Ausübungspreises der Option angesetzt, es sei denn, der Eintritt der Ausübungsbedingungen wird als nahezu ausgeschlossen erachtet. Bei Ausübung dieser Put-Optionen innerhalb eines festgelegten Zeitraums wäre der Fresenius-Konzern dazu verpflichtet, sämtliche oder Teile der nicht beherrschenden Anteile zum geschätzten Marktwert im Zeitpunkt der Ausübung zu erwerben. Zur Schätzung der Marktwerte der Verbindlichkeiten aus Put-Optionen setzt der Fresenius-Konzern den höheren Wert aus Netto-Buchwert und Gewinnmultiplikatoren an, wobei die Gewinnmultiplikatoren auf historischen Gewinnen, dem Entwicklungsstadium des zugrunde liegenden Geschäftes und anderen Faktoren beruhen. Der Fresenius-Konzern beauftragt gelegentlich externe Unternehmen zur Bewertung der Put-Optionen. Die externe Bewertung schätzt die Marktwerte mittels einer Kombination aus Discounted Cashflows und Gewinn- und / oder Umsatzmultiplikatoren. Sofern zutreffend, werden die Verpflichtungen zu einem Diskontierungssatz vor Steuern abgezinst. Dieser spiegelt die Marktbewertung des Zinseffektes und das spezifische Risiko der Verbindlichkeit wider. In Abhängigkeit von den Marktgegebenheiten können die geschätzten Marktwerte der Put-Optionen schwanken und die Discounted Cashflows und Gewinn- und / oder Umsatzmultiplikatoren der finalen Kaufpreisverpflichtungen der Put-Optionen erheblich von den derzeitigen Schätzungen abweichen. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente, im Wesentlichen Devisenterminkontrakte und Zinsswaps, werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Marktwert in der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Der effektive Teil der Marktwertänderungen der als Cashflow Hedges klassifizierten Derivate wird bis zum Realisationszeitpunkt des gesicherten Grundgeschäfts erfolgsneutral im Eigenkapital (kumuliertes Other Comprehensive Income (Loss)) ausgewiesen (siehe Anmerkung 32, Finanzinstrumente). Der ineffektive Teil von Cashflow Hedges wird in der laufenden Periode unter Anwendung der Spot-Rate-Methode ergebniswirksam gebucht. Die Marktwertveränderungen der Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung, also Derivate, für die kein Hedge-Accounting angewendet wird, werden periodengerecht ergebniswirksam erfasst. Eingebettete Derivate, die eine finanzielle Verbindlichkeit als Basisvertrag enthalten, werden vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, sofern ihre wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind. Diese eingebetteten Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Marktwertänderungen werden erfolgswirksam erfasst. r) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Bilanzstichtag mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, mit Ausnahme von bedingten Gegenleistungen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen, Verbindlichkeiten aus Put-Optionen sowie derivativen finanziellen Verbindlichkeiten. s) Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsstreitigkeiten Der Fresenius-Konzern ist im normalen Geschäftsverlauf Partei bzw. potenziell betroffen von Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsverfahren und Ermittlungen hinsichtlich verschiedenster Aspekte seiner Geschäftstätigkeit. Der Fresenius-Konzern analysiert regelmäßig entsprechende Informationen und bildet die erforderlichen Rückstellungen für möglicherweise aus solchen Verfahren resultierende Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit diesen Rechtsstreitigkeiten. Für diese Analysen nutzt der Fresenius-Konzern sowohl seine interne Rechtsabteilung als auch externe Ressourcen. Die Bildung einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit eines für den Fresenius-Konzern nachteiligen Ausgangs und der Möglichkeit, einen Verlustbetrag zuverlässig schätzen zu können. Die Erhebung einer Klage oder die formelle Geltendmachung eines Anspruchs, bzw. die Bekanntgabe einer solchen Klage oder der Geltendmachung eines Anspruchs, bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung zu bilden ist. t) Rückstellungen Die Rückstellungen für Steuern und sonstige Verpflichtungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung resultierend aus einem Ereignis der Vergangenheit gegenüber Dritten besteht, die künftige Zahlung wahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen für Garantien und Reklamationen werden anhand von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt. Die Steuerrückstellungen enthalten neben der Berechnung für das laufende Jahr auch Verpflichtungen für frühere Jahre. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. u) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß IAS 19 (revised 2011), Employee Benefits, nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method), wobei auch zukünftige Lohn-, Gehalts- und Rententrends berücksichtigt werden. Der Bewertungsstichtag des Fresenius-Konzerns zur Bestimmung eines Fehlbetrags oder einer Vermögensüberdeckung ist für alle Pläne der 31. Dezember. Der Fresenius-Konzern bestimmt den Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch Multiplikation der Pensionsrückstellung zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung am Periodenbeginn zugrunde liegenden Zinssatz. Die Pensionsrückstellung ergibt sich aus der Pensionsverpflichtung abzüglich des Marktwerts des Planvermögens. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung. Des Weiteren enthält sie den Unterschiedsbetrag zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und der zu Periodenbeginn zum Errechnen des Nettozinsaufwandes verwendeten Rendite. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Obergrenze (Asset Ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde. Sämtliche Neubewertungseffekte erfasst der Fresenius-Konzern unmittelbar im kumulierten Other Comprehensive Income (Loss). Sie dürfen in den Folgeperioden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden. Die Komponenten des Nettopensionsaufwands werden im Gewinn und Verlust der Periode berücksichtigt. v) Kosten der Fremdkapitalaufnahme Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallen, werden in der Konzern-Bilanz als direkter Abzug vom Buchwert der entsprechenden Finanzverbindlichkeit ausgewiesen. Die Aufwendungen werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Finanzverbindlichkeiten ergebniswirksam verteilt. w) Aktienbasierte Vergütungspläne Der Fresenius-Konzern bilanziert seine aktienbasierten Vergütungspläne gemäß IFRS 2, Share-based Payments. Der Gesamtwert der an die Vorstandsmitglieder und leitende Mitarbeiter des Fresenius-Konzerns ausgegebenen Aktienoptionen zum Ausgabetag wurde mithilfe eines finanzmathematischen Modells bestimmt und wird über die Sperrfrist der Aktienoptionspläne ergebniswirksam verteilt. Die Bewertung der an die Vorstandsmitglieder und Führungskräfte des Fresenius-Konzerns (mit Ausnahme der Fresenius Medical Care) ausgegebenen Phantom Stocks bzw. der an die Vorstandsmitglieder und Führungskräfte des Fresenius-Konzerns ausgegebenen Performance Shares, die durch Barzahlung beglichen werden, erfolgt zum jeweiligen Bewertungsstichtag mithilfe der Monte-Carlo-Simulation, Die entsprechende Verbindlichkeit wird basierend auf dem Wert der Phantom Stocks bzw. Performance Shares zum jeweiligen Bilanzstichtag über den Erdienungszeitraum der Phantom- Stock- bzw. Performance- Share-Programme ratierlich gebildet. Die Bewertung der an die Vorstandsmitglieder und Führungskräfte der Fresenius Medical Care ausgegebenen Phantom Stocks, die durch Barzahlung beglichen werden, erfolgt zum jeweiligen Bewertungsstichtag mithilfe des Binomialmodells. Die entsprechende Verbindlichkeit wird basierend auf dem Wert der Phantom Stocks zum jeweiligen Bilanzstichtag über den Erdienungszeitraum der Phantom-Stock-Programme ratierlich gebildet. x) Selbstversicherungsprogramme Über das Versicherungsprogramm für Berufs-, Produkt- und allgemeine Haftpflichtrisiken sowie für Pkw-Schäden, Arbeitnehmer-Entschädigungsansprüche und Entschädigungsansprüche für ärztliche Behandlungsfehler trägt die in den USA ansässige größte Tochtergesellschaft der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (FMC-AG & Co. KGaA) die Risiken hinsichtlich Berufshaftpflichtrisiken teilweise selbst. Die Absicherung aller anderen eingetretenen Schadensfälle übernimmt die FMC-AG & Co. KGaA bis zu einer festgesetzten Schadenshöhe selbst. Wird diese überschritten, treten andere externe Versicherungen ein. Die im Geschäftsjahr bilanzierten Verbindlichkeiten stellen Schätzungen von zukünftigen Zahlungen für die gemeldeten sowie für die bereits entstandenen, aber noch nicht gemeldeten Schadensfälle dar. Die Schätzungen basieren auf historischen Erfahrungen und dem gegenwärtigen Anspruchsverhalten. Diese Erfahrungen beziehen sowohl die Anspruchshäufigkeit (Anzahl) als auch die Anspruchshöhe (Kosten) ein und werden zur Schätzung der bilanzierten Beträge mit Erwartungen hinsichtlich einzelner Ansprüche kombiniert. y) Fremdwährungsumrechnung Die Berichtswährung und funktionale Währung ist der Euro. Grundsätzlich werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der ausländischen Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Stichtagskursen umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zu Durchschnittskursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital (kumuliertes Other Comprehensive Income (Loss)) erfasst. Außerdem werden Umrechnungsdifferenzen von bestimmten konzerninternen Fremdwährungsdarlehen, die als langfristige Anlage betrachtet werden, ebenfalls als Währungsumrechnungsdifferenz im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen und anderen konzerninternen Fremd-Währungsdarlehen, sofern sie nicht Eigenkapitalcharakter haben, werden als sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020 resultierten aus dieser Umrechnung nur unwesentliche Verluste. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen haben sich wie folgt entwickelt:
z) Fair-Value-Hierarchie Die dreistufige Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13, Fair Value Measurement, gliedert die zum Marktwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten basierend auf den Daten, die für die Marktwertermittlung herangezogen werden. Level 1 umfasst demnach beobachtbare Daten, wie quotierte Marktpreise auf aktiven Märkten. Level 2 werden alle am Markt direkt oder indirekt beobachtbaren Preisdaten zugeordnet, die nicht quotierte Marktpreise in aktiven Märkten darstellen. Dafür werden anerkannte finanzmathematische Modelle angewendet. Level 3 stellen alle nicht-beobachtbaren Werte dar, für die keine oder nur wenige Marktdaten zur Verfügung stehen und die deshalb die Entwicklung von unternehmenseigenen Annahmen erforderlich machen. Die dreistufige Fair-Value-Hierarchie findet Anwendung in Anmerkung 32, Finanzinstrumente. aa) Verwendung von Schätzungen Die Erstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS macht Schätzungen und Annahmen durch die Unternehmenslei-tung erforderlich, die die Höhe der Aktiva und Passiva, die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie die Höhe der Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und Ermessensentscheidungen sind insbesondere bei den Positionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, aktive latente Steuern und Pensionsrückstellungen sowie bei Verbindlichkeiten aus Put-Optionen, ausstehenden bedingten Kaufpreiszahlungen für Akquisitionen, Eigenkapitalinstrumenten und bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Firmenwerten erforderlich. bb) Forderungsmanagement Die Gesellschaften des Fresenius-Konzerns führen laufend Überprüfungen der finanziellen Lage ihrer Kunden durch und verlangen von diesen bei der Lieferung von Produkten und der Erbringung von Serviceleistungen üblicherweise keine Sicherheiten. Jeweils etwa 16 % der erwirtschafteten Umsätze des Fresenius-Konzerns in den Jahren 2020 und 2019 unterlagen den Regularien der staatlichen Gesundheitsprogramme in den USA, Medicare und Medicaid, die von US-Regierungsbehörden verwaltet werden. cc) Neu angewendete Verlautbarungen Im Geschäftsjahr 2020 wurden die IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde gelegt, die verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am 1. Januar 2020 beginnen. Für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gab es keine neuen umgesetzten Rechnungslegungsvorschriften, die einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss des Fresenius-Konzerns hatten. dd) Noch nicht angewendete neue Verlautbarungen Das „International Accounting Standards Board“ (IASB) hat die folgenden für den Fresenius-Konzern relevanten neuen Standards herausgegeben, die frühestens für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2021 anzuwenden ist: IAS 1 Im Januar 2020 veröffentlichte das IASB Amendments to IAS 1,Classification of Liabilities as Current and Non-current. Die Änderungen stellen klar, unter welchen Umständen Verbindlichkeiten mit einem ungewissen Erfüllungstag als kurz- oder langfristig klassifiziert werden. Die Änderungen erläutern unter anderem, dass die Klassifizierung von den Rechten, die zum Bilanzstichtag gelten, abhängt und definiert, unter welchen Umständen Verbindlichkeiten mit flüssigen Mitteln, anderen wirtschaftlichen Ressourcen oder Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden können. Am 15. Juli 2020 hat das IASB den Anwendungszeitpunkt um ein Jahr verschoben, um Unternehmen mehr Zeit für die Implementierung aller Klassifizierungsänderungen aufgrund der Änderungen an IAS 1 zu geben. Die Änderungen an IAS 1 sind nun für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Fresenius-Konzern untersucht zurzeit die Auswirkungen der Änderungen an IAS 1 auf den Konzernabschluss. IFRS 17 Im Mai 2017 verabschiedete das IASB IFRS 17, Insurance Contracts. IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Anhangangaben für die Ausgabe von Versicherungsverträgen. IFRS 17 ersetzt IFRS 4, Insurance Contracts, welcher 2004 als vorübergehend gültiger Standard erlassen wurde. Dieser ließ eine Übernahme der angewendeten nationalen Bilanzierungsvorschriften für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach IFRS zu. Die unterschiedlich angewendeten Vorschriften für Versicherungsverträge führten zu einer mangelnden Vergleichbarkeit zwischen den berichtenden Unternehmen. IFRS 17 beseitigt diese unterschiedliche Auslegung in der Praxis und erfordert die einheitliche Bemessung aller Versicherungsverträge zum aktuellen Zeitwert. Durch die regelmäßige Aktualisierung der Versicherungswerte wird erwartet, den Abschlussadressaten nützlichere Informationen zu liefern. Am 25. Juni 2020 hat das IASB Änderungen an IFRS 17 veröffentlicht. Unter anderem wurde der Erstanwendungszeitpunkt auf Geschäftsjahre verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern auch IFRS 9, Financial Instruments, und IFRS 15, Revenue from Contracts with Customers, zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet werden. Der Fresenius-Konzern untersucht zurzeit die Auswirkung von IFRS 17 auf den Konzernabschluss. Die Anerkennungen des IFRS 17 und der Änderungen an IAS 1 durch die EU-Kommission stehen noch aus. Nach Einschätzung des Fresenius-Konzerns gibt es keine weiteren noch nicht wirksamen IFRS-Standards oder Interpretationen, von denen ein wesentlicher Einfluss auf den Konzernabschluss erwartet werden würde. IV KRITISCHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE Die folgenden Rechnungslegungsgrundsätze und -themen sind nach Meinung des Managements des Fresenius-Konzerns kritisch für den Konzernabschluss im gegenwärtigen ökonomischen Umfeld. Die Einflüsse und Beurteilungen sowie die Ungewissheiten, die auf sie einwirken, sind ebenfalls wesentlich für das Verständnis der jetzigen und künftigen operativen Ergebnisse des Fresenius-Konzerns. a) Werthaltigkeit von Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer Die Firmenwerte sowie die sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, die nicht der planmäßigen Abschreibung unterliegen, tragen einen wesentlichen Teil zur Bilanzsumme des Fresenius-Konzerns bei. Zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019 belief sich deren Buchwert auf 26.825 Mio € bzw. 27.983 Mio €. Dies entsprach 40 % bzw. 42 % der Bilanzsumme. Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf einen erforderlichen Abschreibungsbedarf hin untersucht (Impairment Test) oder wenn Ereignisse eintreten oder Veränderungen darauf hindeuten, dass die Buchwerte dieser Vermögenswerte nicht mehr realisiert werden können. Um eventuelle Wertminderungen dieser Vermögenswerte zu ermitteln, werden die erzielbaren Beträge in Form von Nutzungswerten der Cash Generating Units (CGUs) mit deren Buchwerten und beilzulegenden Zeitwerten abzüglich Kosten der Veräußerung verglichen. Der Nutzungswert der CGUs wird durch Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens unter Einbeziehung der spezifischen gewichteten Gesamtkapitalkosten (Weighted-Average Cost of Capital - WACC) bestimmt. Zur Ermittlung der diskontierten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse wird eine Vielzahl von Annahmen getroffen. Diese betreffen insbesondere zukünftige Erstattungssätze und Verkaufspreise, die Anzahl der Behandlungen, Absatzmengen und Kosten. Zur Bestimmung der Zahlungsmittelzuflüsse werden in allen CGUs das genehmigte Budget der nächsten drei Jahre sowie Projektionen für die Jahre vier bis zehn und entsprechende Wachstumsraten für alle nachfolgenden Jahre zugrunde gelegt. Projektionen von bis zu zehn Jahren sind aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit und durch den weitgehend gleichförmigen und konjunkturunabhängigen Verlauf des Geschäfts des Fresenius-Konzerns möglich. Das durchschnittliche Wachstum der Umsatzerlöse der CGUs für den zehnjährigen Planungszeltraum liegt mit Ausnahme der CGUs in Asien-Pazifik zwischen 3 % und 7 %. Das durchschnittliche Wachstum in Asien-Pazifik liegt bei Fresenius Medical Care im mittleren einstelligen Bereich bzw. bei Fresenius Kabi im niedrigen zweistelligen Bereich. Ein wesentlicher Teil des Firmenwerts ist den CGUs von Fresenius Medical Care und Fresenius Kabi in Nordamerika (Buchwerte der Firmenwerte am 31. Dezember 2020: 10.909 Mio € bzw. 3.918 Mio €) und den CGUs von Fresenius Helios in Deutschland und Spanien (Buchwerte der Firmenwerte am 31. Dezember 2020: 4.576 Mio € bzw. 3.702 Mio €) zugeordnet. In diesen CGUs wird auch ein wesentlicher Teil des operativen Ergebnisses erzielt. Das durchschnittliche Wachstum der operativen Ergebnisse bei diesen CGUs für den zehnjährigen Planungszeitraum liegt im niedrigen bis mittleren einstelligen Bereich. Die Wachstumsraten für den Zeitraum nach zehn Jahren liegen bei Fresenius Medical Care zwischen 1 % und 4 %, bei Fresenius Kabi bei 3 %, bei Fresenius Helios bei 1 % (Deutschland) und 1,5 % (Spanien) sowie bei Fresenius Vamed bei 1 %. Die Wachstumsraten der beiden wesentlichen CGUs von Fresenius Medical Care und Fresenius Kabi in Nordamerika betrugen 1 % bzw. 3 %. Der Abzinsungsfaktor ermittelt sich aus dem WACC der jeweiligen CGU. Im Jahr 2020 basierte der WACC der Fresenius Medical Care auf einer Basisrate von 5,08 % und der WACC im Segment Fresenius Kabi auf einer Basisrate von 5,40 %. Diese Basisrate wird für jede CGU um die jeweiligen länderspezifischen Risikozuschläge sowie, sofern angemessen, um die erhöhten Risiken aus den Cashflows kürzlich erfolgter wesentlicher Akquisitionen bis zu ihrer entsprechenden Integration in Form eines Zuschlages angepasst. Im Jahr 2020 lagen die WACCs (nach Steuern) für die CGUs der Fresenius Medical Care zwischen 5,08 % und 20,13 % und für die CGUs der Fresenius Kabi zwischen 5,98 % und 8,39 %. In der CGU Fresenius Helios (Deutschland) und dem Segment Fresenius Vamed lag der WACC (nach Steuern) bei 5,40 %, länderspezifische Anpassungen waren nicht erforderlich. In der CGU Fresenius Helios (Spanien) lag der WACC (nach Steuern) bei 6,67 %. Für die beiden wesentlichen CGUs von Fresenius Medical Care und Fresenius Kabi in Nordamerika betrugen die WACCs (nach Steuern) 5,08 % bzw. 6,31 %. Falls der Nutzungswert der CGU niedriger als der Buchwert ist und der beilzulegende Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung nicht höher als der Nutzungwert geschätz wird, wird die Differenz beim Firmenwert der CGU als Wertminderung berücksichtigt. Im Jahr 2020 wurde aufgrund des jährlichen Werthaltigkeitstests des Firmenwerts für die CGU Fresenius Medical Care Lateinamerika eine Wertminderung des Firmenwerts und der Markennamen in Höhe von 195 Mio € erfasst, um den Buchwert des Firmenwerts und der Markennamen abzuschreiben. Die Wertminderung war auf den gesamtwirtschaftlichen Abschwung in mehreren Staaten in Lateinamerika und den daraus resultierenden Anstieg der Risikoprämien zurückzuführen. Ein Anstieg des WACC (nach Steuern) um 0,5 Prozentpunkte hätte im Geschäftsjahr 2020 in keiner der übrigen CGUs des Fresenius-Konzerns zu einem Wertberichtigungsbedarf geführt. Bei der CGU Fresenius Kabi Lateinamerika (Buchwert der Firmenwerte zum 31. Dezember 2020: 120 Mio €) hätte bei einem weiteren Anstieg des WACC (nach Steuern) um 1,17 Prozentpunkte der Nutzungswert dem Buchwert entsprochen. Bei der CGU Fresenius Medical Care EMEA (Buchwert der Firmenwerte zum 31.Dezember 2020: 1.329 Mio €) hätte bei einem weiteren Anstieg des WACC (nach Steuern) um 0,64 Prozentpunkte der Nutzungswert dem Buchwert entsprochen. Bei der CGU Fresenius Kabi Lateinamerika hätte bei einer pro Jahr um 1,35 Prozentpunkte niedrigeren EBIT-Marge, bei der CGU Fresenius Medical Care EMEA bei einer pro Jahr um 1,16 Prozentpunkte niedrigeren EBIT-Marge der Nutzungswert dem Buchwert entsprochen. Ein länger anhaltender Abschwung im Gesundheitswesen mit einem niedrigeren als erwarteten Anstieg der Erstattungsraten und Preise und / oder mit höheren als erwarteten Kosten für die Erbringung der Gesundheitsdienstleistungen sowie für die Herstellung und den Vertrieb von Gesundheitsprodukten oder eine erhöhte Sterblichkeit von Patienten mit chronischem Nierenversagen, die auf die Covid-19-Pandemie zurückgeführt werden kann, könnte die Schätzungen des Fresenius-Konzerns der zukünftigen Cashflows bestimmter Länder oder Segmente negativ beeinflussen Weiterhin könnten Veränderungen im makroökonomischen Umfeld den Abzinsungssatz beeinflussen. Die mögliche Folge wäre, dass die künftigen operativen Ergebnisse des Fresenius-Konzerns in wesentlichem Umfang negativ durch zusätzliche Wertminderungen auf Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer beeinflusst werden könnten. b) Rechtliche Eventualverbindlichkeiten Der Fresenius-Konzern ist in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben. Der Ausgang dieser Rechtsangelegenheiten könnte einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fresenius-Konzerns haben. Zu Einzelheiten wird auf Anmerkung 30, Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten, verwiesen. Der Fresenius-Konzern analysiert regelmäßig entsprechende Informationen und bildet die erforderlichen Rückstellungen für möglicherweise aus solchen Verfahren resultierende Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit diesen Rechtsstreitigkeiten. Für diese Analysen nutzt der Fresenius-Konzern sowohl seine interne Rechtsabteilung als auch externe Ressourcen. Die Bildung einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit eines für den Fresenius-Konzern nachteiligen Ausgangs und der Möglichkeit, einen Verlustbetrag zuverlässig schätzen zu können. Die Erhebung einer Klage oder die formelle Geltendmachung eines Anspruchs, bzw. die Bekanntgabe einer solchen Klage oder der Geltendmachung eines Anspruchs, bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung zu bilden ist. c) Wertberichtigungen für erwartete Forderungsverluste Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind eine wesentliche Bilanzposition, und die Wertberichtigungen für erwartete Forderungsverluste bedürfen einer umfangreichen Schätzung und Beurteilung durch das lokale Management. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigungen betrugen 6.937 Mio € bzw. 7.176 Mio € im Jahr 2020 bzw. 2019. Rund 45 % bzw. 48 % stammen aus dem Unternehmensbereich Fresenius Medical Care und hier im Wesentlichen aus dem Bereich der Dialysedienstleistungen in Nordamerika. Die größten Schuldner oder Schuldnergruppen an den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfielen zum 31. Dezember 2020 mit 14 % auf die US Medicare-und Medicaid-Gesundheitsprogramme, mit 6 % auf private Versicherungen in den USA sowie mit 18 % auf die Gesundheitsbehörde der Region Madrid. Darüber hinaus existieren aufgrund der internationalen und heterogenen Kundenstruktur im Fresenius-Konzern keinerlei Risikokonzentrationen in nennenswertem Ausmaß. Die Wertberichtigungen für erwartete Forderungsverluste betrugen 401 Mio € bzw. 351 Mio € zum 31. Dezember 2020 bzw. zum 31. Dezember 2019. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Betrag uneinbringlich sein könnte. Eine Forderung gilt als uneinbringlich und wird ausgebucht, wenn nach einer angemessenen Überprüfung durch das lokale Management alle Bemühungen, eine Forderung einzuziehen, erschöpft sind, einschließlich der Einschaltung von Inkassobüros (falls erforderlich und zulässig). Das Entstehen eines Forderungsrückstandes und Schwierigkeiten beim Einzug von Forderungen könnten eine Anhebung der Schätzung des Wertberichtigungsbedarfs für erwartete Forderungsverluste erfordern. Solche zusätzlichen Aufwendungen für uneinbringliche Forderungen könnten die künftigen operativen Ergebnisse in wesentlichem Umfang negativ beeinflussen. d) Selbstversicherungsprogramme Über das Versicherungsprogramm für Berufs-, Produkt-und allgemeine Haftpflichtrisiken sowie für Pkw-Schäden, Arbeitnehmer-Entschädigungsansprüche und Entschädigungsansprüche für ärztliche Behandlungsfehler trägt die in den USA ansässige größte Tochtergesellschaft der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA die Risiken hinsichtlich Berufshaftpflichtrisiken teilweise selbst. Zu weiteren Details über die Rechnungslegungsgrundsätze für Selbstversicherungsprogramme siehe Anmerkung 1. III. x, Selbstversicherungsprogramme. 2. AKQUISITIONEN, DESINVESTITIONEN UND FINANZANLAGEN AKQUISITIONEN, DESINVESTITIONEN UND FINANZANLAGEN Der Fresenius-Konzern hat Akquisitionen, Investitionen in Finanzanlagen und Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 902 Mio € im Jahr 2020 bzw. 2.623 Mio € im Jahr 2019 getätigt. Hiervon wurden im Jahr 2020 Kaufpreiszahlungen in Höhe von insgesamt 720 Mio € in bar geleistet und finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 182 Mio € übernommen. Es gab keine individuell wesentlichen Transaktionen während des Geschäftsjahres 2020. Fresenius Medical Care Im Jahr 2020 tätigte Fresenius Medical Care Akquisitionsausgaben in Höhe von 407 Mio €, die im Wesentlichen auf den Erwerb von Dialysekliniken entfielen. Im Jahr 2019 tätigte Fresenius Medical Care Akquisitionsausgaben in Höhe von 2.297 Mio €, die im Wesentlichen auf den Erwerb von NxStage Medical, Inc. entfielen. Akquisition von NxStage Medical, Inc., USA Am 21. Februar 2019 hat Fresenius Medical Care alle ausstehenden Aktien von NxStage zu einem Preis von 30,00 US$ je Stammaktie erworben. Der Gesamtkaufpreis des Erwerbs belief sich auf 1.976 Mio US$ (1.741 Mio € zum Erwerbsstichtag), abzüglich erworbener Barmittel. NxStage ist ein führendes Medizintechnikunternehmen, das innovative medizintechnische Produkte für die Heimdialyse und die Intensivmedizin entwickelt, produziert und vermarktet. NxStage wird seit 21. Februar 2019 konsolidiert. Die Transaktion wurde als Unternehmenserwerb bilanziert. Die folgende Tabelle enthält die finalen Marktwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Akquisition.
Die zum Erwerbszeitpunkt im Rahmen der Akquisition erworbenen immateriellen Vermögenswerte (primär Technologien) haben eine gewichtete durchschnittliche Nutzungsdauer von 13 Jahren. Im Rahmen der NxStage Akquisition entstand ein Firmenwert in Höhe von 1.202 Mio US$ (1.058 Mio €). Die Ergebnisse von NxStage werden seit dem 21. Februar 2019 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Fresenius-Konzerns berücksichtigt. Konkret hat NxStage 294 Mio US$ (263 Mio €) zum Umsatz und -31 Mio US$ (-28 Mio €) zum operativen Ergebnis (EBIT) des Jahres 2019 des Fresenius-Konzerns beigetragen. In diesem operativen Verlust sind keine Synergien enthalten, die bei Tochtergesellschaften außerhalb von NxStage seit Vollzug der Akquisition aufgetreten sein könnten. Fresenius Kabi Im Jahr 2020 tätigte Fresenius Kabi Akquisitionsausgaben in Höhe von 31 Mio €, die im Wesentlichen auf im Rahmen der Akquisition bereits eingeplante Meilenstein-Zahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Biosimilars-Geschäfts entfielen. Im Jahr 2019 tätigte Fresenius Kabi Akquisitionsausgaben in Höhe von 86 Mio €, die im Wesentlichen auf im Rahmen der Akquisition bereits eingeplante Meilenstein-Zahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Biosimilars-Geschäfts entfielen. Fresenius Helios Im Jahr 2020 tätigte Fresenius Helios Akquisitionsausgaben in Höhe von 459 Mio €, die im Wesentlichen auf die Übernahme von Centro Médico Imbanaco S.A. in Kolumbien entfielen. Ferner wurden in Kolumbien die Clínica del Prado S.A. und die Clínica de la Mujer S.A.S. übernommen. In Deutschland wurden Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren des Malteser-Ordens sowie die Digitale Gesundheits Gruppe GmbH erworben. Im Jahr 2019 tätigte Fresenius Helios Akquisitionsausgaben in Höhe von 211 Mio €, die im Wesentlichen die Übernahme der Clínica Las Vegas, S.A., der Clínica Medellín, S.A. und CediMed, eines Anbieters medizinischer Diagnostik in Kolumbien, sowie auf den Erwerb der Mitteldeutsches Institut für Arbeitsmedizin GmbH und medizinischer Versorgungszentren in Deutschland entfielen. Fresenius Vamed Im Jahr 2020 tätigte Fresenius Vamed Akquisitionsausgaben in Höhe von 6 Mio €. Im Jahr 2019 tätigte Fresenius Vamed Akquisitionsausgaben in Höhe von 29 Mio €, die im Wesentlichen auf den Erwerb eines Sterilgut-Dienstleistungsunternehmens in Großbritannien und die Anteilserhöhung an einer Rehabilitationsklinik in Österreich entfielen. AUSWIRKUNGEN VON AKQUISITIONEN AUF DEN ABSCHLUSS DES FRESENIUS-KONZERNS Die Akquisitionen des Geschäftsjahres 2020 wurden gemäß der Erwerbsmethode bilanziert und infolgedessen ab dem Erwerbszeitpunkt konsolidiert. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Akquisitionskosten und dem Marktwert des Nettovermögens betrug 844 Mio € bzw. 2.704 Mio € im Jahr 2020 bzw. 2019. Berichtigungen im Bewertungszeitraum aus Akquisitionen des Vorjahres hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020. Die Kaufpreisaufteilung wurde noch nicht für alle Akquisitionen des laufenden Jahres abgeschlossen. Auf Basis der vorläufigen Kaufpreisaufteilung wurden 548 Mio € als Firmenwerte und 296 Mio € als sonstige immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Von diesen Firmenwerten entfallen 254 Mio € auf die Akquisitionen von Fresenius Medical Care, 290 Mio € auf die von Fresenius Helios und 4 Mio € auf die von Fresenius Vamed. Der Firmenwert ist ein Vermögenswert, der den künftigen wirtschaftlichen Nutzen anderer bei dem Unternehmenserwerb übernommener Vermögenswerte darstellt, die nicht einzeln identifiziert und getrennt erfasst werden können. Der Firmenwert entsteht grundsätzlich durch die Wertdifferenz des Marktwerts erwarteter zukünftiger Cashflows. Die im Geschäftsjahr 2020 durchgeführten bzw. erstmalig für ein volles Geschäftsjahr einbezogenen Akquisitionen leisteten zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung den folgenden Beitrag:
Die Akquisitionen haben die Bilanzsumme des Fresenius-Konzerns um 849 Mio € erhöht. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 3. SONDEREINFLÜSSE Das Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt) des Jahres 2020 in Höhe von 1.707 Mio € enthält Sondereinflüsse im Zusammenhang mit einer Wertminderung auf den Firmenwert bei Fresenius Medical Care Lateinamerika und Umbewertungen der bedingten Biosimilars-Kaufpreisverbindlichkeiten. Die Sondereinflüsse wirkten sich auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2020 wie folgt aus:
Das Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt) des Jahres 2019 in Höhe von 1.883 Mio € enthielt Sondereinflüsse im Zusammenhang mit dem Erwerb von NxStage und dem Kostenoptimierungsprogramm der Fresenius Medical Care. Ferner sind im Konzernergebnis Sondereinflüsse im Zusammenhang mit Veräußerungen im Versorgungsmanagement, Umbewertungen der bedingten Biosimilars-Kaufpreisverbindlichkeiten sowie der gekündigten Übernahmevereinbarung mit Akorn, Inc. enthalten. Die Sondereinflüsse wirkten sich auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2019 wie folgt aus:
4. UMSATZ Der Umsatz gliederte sich in folgende Tätigkeiten:
Die sonstigen Umsätze bestehen aus Umsätzen aus Versicherungs- und Leasingverträgen. Zum 31. Dezember 2020 hatte der Fresenius-Konzern Leistungsverpflichtungen, die nicht erfüllt oder teilweise erfüllt waren und deren Erfüllung und Erfassung im Umsatz für die kommenden Jahren erwartet wird.
Die Gliederung des Umsatzes nach Segmenten und Regionen ist aus der Segmentberichterstattung auf den Seiten 226 bis 227 ersichtlich. 5. MATERIALAUFWAND Der in den Umsatzkosten enthaltene Materialaufwand gliederte sich in Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie in Aufwendungen für bezogene Leistungen:
6. PERSONALAUFWAND In den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, allgemeinen Verwaltungskosten sowie den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen war im Jahr 2020 bzw. 2019 Personalaufwand in Höhe von 15.128 Mio € bzw. 14.355 Mio € enthalten. Der Personalaufwand gliederte sich wie folgt:
Im Jahresdurchschnitt verteilten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fresenius-Konzern auf die folgenden Funktionsbereiche:
7. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN In den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 751 Mio € (2019: 645 Mio €) waren neben den Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten auch planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 20 Mio € (2019: 17 Mio €) enthalten. Ferner waren im Jahr 2020 in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Zuschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 7 Mio € (2019: Zuschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 20 Mio € und außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 5 Mio €) enthalten. Diese betrafen Entwicklungsaktivitäten aus Zulassungsprojekten, die im Rahmen der Akquisition von Fresenius Kabi USA, Inc. erworben wurden. Die in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen enthaltenen Aufwendungen für die Weiterentwicklung des Biosimilars-Geschäfts betrugen im Jahr 2020 159 Mio € (2019: 91 Mio €). 8. ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN Die allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 4.373 Mio € (2019: 4.386 Mio €) betrafen Aufwendungen der Verwaltung, die weder der Forschung und Entwicklung noch der Produktion oder dem Vertrieb zugeordnet werden können. 9. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen enthielten im Wesentlichen Währungskursgewinne und -verluste, Erträge aus der At-Equity-Beteiligung mit Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd. und aus anderen Bewertungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden sowie aus Rückstellungsauflösungen. 10. ZINSERGEBNIS Das Zinsergebnis in Höhe von -659 Mio € (2019: -719 Mio € setzte sich aus Zinsaufwendungen in Höhe von 752 Mio € (2019: 881 Mio €) und Zinserträgen in Höhe von 93 Mio € (2019: 162 Mio €) zusammen. Der wesentliche Teil der Zinsaufwendungen resultierte aus den Finanzverbindlichkeiten des Fresenius-Konzerns, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind (siehe Anmerkung 32, Finanzinstrumente). Zudem entfielen 205 Mio € auf Leasingverbindlichkeiten. Der wesentliche Teil der Zinserträge resultierte aus der Bewertung der in die Wandelanleihen eingebetteten Derivate der Fresenius SE & Co. KGaA (siehe Anmerkung 25, Wandelanleihen), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie Darlehen an verbundene Unternehmen. 11. STEUERN ERTRAGSTEUERN Das Ergebnis vor Ertragsteuern war den folgenden geographischen Regionen zuzuordnen:
Die Steueraufwendungen bzw. -erträge für die Jahre 2020 und 2019 setzten sich wie folgt zusammen:
Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand zum ausgewiesenen Steueraufwand dargestellt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands erfolgt durch Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes (einschließlich Solidaritätszuschlag) zuzüglich des effektiven Gewerbesteuersatzes auf das Ergebnis vor Ertragsteuern. Der daraus resultierende kombinierte Ertragsteuersatz betrug 30,8 % bzw. 30,6 % für die Geschäftsjahre 2020 und 2019.
LATENTE STEUERN Der steuerliche Effekt aus temporären Differenzen und Verlustvorträgen, die zu aktiven und passiven latenten Steuern führen, ergab sich zum 31. Dezember wie folgt:
In der Konzern-Bilanz werden die aktiven und passiven latenten Steuern saldiert wie folgt ausgewiesen:
Zum 31. Dezember 2020 verfügt Fresenius Medical Care über weitere, in ausländischen Tochtergesellschaften thesaurierte Gewinne in Höhe von etwa 9 Mrd €, auf die keine passiven latenten Steuern gebildet wurden, weil diese Gewinne auf unbestimmte Zeit investiert bleiben sollen. VERLUSTVORTRÄGE Das Auslaufen der Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:
Die verbleibenden Verluste von 1.127 Mio € sind im Wesentlichen unbegrenzt vortragsfähig. Im Gesamtbetrag der bestehenden Verlustvorträge zum 31. Dezember 2020 ist ein Anteil von 1.014 Mio € (2019: 1.023 Mio €) enthalten, der voraussichtlich nicht realisiert werden kann. Aktive latente Steuern wurden bezüglich dieser Verlustvorträge nicht angesetzt. Ausgehend von dem steuerpflichtigen Gewinn früherer Jahre und dem zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Gewinn hält es der Fresenius-Konzern für wahrscheinlich, dass die Vorteile aus den zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen aktiven latenten Steuern abzüglich der Wertberichtigung genutzt werden können. 12. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE Die nicht beherrschenden Anteile am Ergebnis nach Ertragsteuern im Fresenius-Konzern stellten sich zum 31. Dezember wie folgt dar:
Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA leistete im Geschäftsjahr 2020 Dividendenzahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter in Höhe von 238 Mio € (2019: 244 Mio €). 13. AUSWIRKUNGEN DER COVID-19-PANDEMIE Der Abschluss des Fresenius-Konzerns wurde durch Covid-19 beeinflusst, hauptsächlich in Form von Umsatzeinbußen und zusätzlichen Kosten für den Schutz seiner Patienten und Mitarbeiter, zur Sicherung seiner Produktionstätigkeit und des Klinikbetriebs sowie für zusätzliche Fracht- und Logistikkosten Verschiedene Regierungen haben in Regionen, in denen Fresenius tätig ist, wirtschaftliche Hilfsprogramme bereitgestellt, um den Folgen der Pandemie für Unternehmen entgegenzuwirken und Gesundheitsdienstleister und Patienten zu unterstützen. Die damit verbundenen Erstattungszahlungen und Fördermittel, die Fresenius erhalten hat, wurden in Übereinstimmung mit den in den lokalen Gesetzen und Vorschriften festgelegten Bedingungen und Bestimmungen bilanziert. Im Folgenden werden die wichtigsten Programme mit Auswirkungen auf das Geschäft des Fresenius-Konzerns in Deutschland und den Vereinigten Staaten beschrieben: In Deutschland haben die Krankenhäuser des Fresenius-Konzerns Erstattungen und Zuwendungen insbesondere gemäß dem Gesetz zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz) sowie entsprechender Anschlussregelungen erhalten. Danach werden hauptsächlich Krankenhäuser für die Erhöhung ihrer Kapazitäten und damit verbundene Patientendienstleistungen durch die Verschiebung von Wahlbehandlungen, die Bereitstellung zusätzlicher Intensivbetten für die Behandlung von Covid-19-Patienten sowie höherer Behandlungskosten entschädigt. Da die zusätzlichen Erstattungen für Krankenhausdienstleistungen durch den teilweise staatlich refinanzierten Gesundheitsfonds gezahlt werden, erfasst der Fresenius-Konzern solche Einnahmen in Übereinstimmung mit seinen bestehenden Richtlinien zur Umsatzrealisierung für Krankenhausdienstleistungen (IFRS 15, Revenue from Contracts with Customers). Insgesamt erhielten die deutschen Krankenhäuser des Fresenius-Konzerns im Geschäftsjahr 2020 Erstattungen und Zuwendungen in Höhe von 742 Mio €, die in Höhe von 697 Mio € in den Umsatzerlösen und in Höhe von 45 Mio € als Zuwendungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurden. In den USA hat Fresenius Medical Care North America Zahlungen gemäß dem CARES-Gesetz („Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security Act“) in Höhe von 249 Mio € erhalten und davon 229 Mio € in Übereinstimmung mit IAS 20, Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung hauptsächlich in den Umsatzkosten und den Rest in den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten erfasst. Zusätzlich erhielt der Fresenius-Konzern in den USA Vorauszahlungen im Rahmen des CMS-Programms für beschleunigte und vorgezogene Zahlungen („Accelerated and Advance Payment program“), die in Übereinstimmung mit IFRS 15 bei Erhalt als Vertragsverbindlichkeit erfasst und bei Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen als Umsatzerlöse verbucht werden. Der Fresenius-Konzern hat zum 31. Dezember 2020 unter den kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten eine entsprechende Vertragsverbindlichkeit in Höhe von 852 Mio € ausgewiesen. Zusätzlich zu den oben genannten Programmen erhielt der Fresenius-Konzern im Rahmen verschiedener anderer Programme von mehreren Regierungen weltweit Zuschüsse und andere Erstattungen in Höhe von 52 Mio €. In Spanien war Quirónsalud insbesondere von dem Notstand betroffen, den die spanische Regierung am 14. März 2020 ausgerufenen hatte. Die Umsetzung des Notstands erfolgt durch die jeweiligen regionalen Gesundheitsbehörden auf Basis der entsprechenden regionalen Gesetze und Vorgaben sowie auch durch private Krankenversicherungen. Dies betrifft zunächst die Höhe der Erstattungsleistungen für die Behandlung von Covid-19-Patienten, die im Laufe des Berichtsjahres weitestgehend vereinbart wurden. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung von Erstattungen für weitere Eingriffe im Zuge des Notstands, insbesondere des Freihaltens von Bettkapazitäten, noch nicht in allen Regionen abgeschlossen. In Ermangelung einer umfassenden, nationalen Regelung ist jedoch absehbar, dass diese Erstattungsleistungen insgesamt nur einen Teil der ausgefallenen Umsätze von Quirónsalud decken werden. Alle aus Zuschüssen erhaltenen Gelder erfüllen die jeweiligen Bedingungen. Der Fresenius-Konzern ist verpflichtet und verpflichtet sich, alle Anforderungen zu erfüllen, die in den Finanzierungsvereinbarungen für Zuschüsse festgelegt sind. Zusätzlich zu den vorgenannten zusätzlichen Vergütungen und Erstattungen, die in verschiedenen Ländern angefallen sind, war der Fresenius-Konzern von den Auswirkungen von Covid-19 auf die Weltwirtschaft und die Finanzmärkte betroffen sowie durch Effekte im Zusammenhang mit Lockdowns. Gleichzeitig entstanden dem Fresenius-Konzern in bestimmten Bereichen geringere Kosten, zum Beispiel für Vergütungspläne mit Anreizwirkung und Reisen. Der Fresenius-Konzern ist gut aufgestellt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und verfügt über ausreichend Liquidität zur Sicherung der normalen Geschäftstätigkeit. 14. ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie mit und ohne Verwässerungseffekt durch ausgegebene Aktienoptionen stellte sich wie folgt dar:
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ 15. FLÜSSIGE MITTEL Zum 31. Dezember setzten sich die flüssigen Mittel wie folgt zusammen:
Zum 31. Dezember 2020 bzw. 2019 waren in den flüssigen Mitteln zweckgebundene Mittel in Höhe von 121 Mio € bzw. 111 Mio € enthalten. Der Fresenius-Konzern verfügt über ein Cash Management System mit einem währungsübergreifenden Notional Pooling. Die Voraussetzungen für eine Saldierung innerhalb dieses Cash Management Systems wurden erfüllt. Zum 31. Dezember 2020 saldierte der Fresenius-Konzern 1.006 Mio € (31. Dezember 2019: 177 Mio €) Bankguthaben mit Bankverbindlichkeiten. Davon betrafen 998 Mio € Fresenius Medical Care. 16. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN Zum 31. Dezember setzten sich die Forderungen aus Liefe-rungen und Leistungen und sonstige Forderungen wie folgt zusammen:
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen (vor Wertberichtigungen) beziehen sich zum 31. Dezember 2020 7.248 Mio € auf Verträge mit Kunden im Sinne des IFRS 15. Darauf entfallen 400 Mio € Wertberichtigungen für erwartete Forderungsverluste. Weitere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, netto, beziehen sich auf den sonstigen Umsatz. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen haben eine Fristigkeit von unter einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen mit einer Fristigkeit von über einem Jahr in Höhe von 38 Mio € (2019: 25 Mio €) sind in der Bilanzposition sonstige langfristige Vermögenswerte enthalten. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr:
Weitere Wertberichtigungen für Kreditverluste sind in den sonstigen kurz- bzw. langfristigen Vermögenswerten enthalten (siehe Anmerkung 18, Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte). Insgesamt hatte der Fresenius-Konzern zum 31. Dezember 2020 Wertberichtigungen in Höhe von 423 Mio € (2019: 374 Mio €). Im Folgenden werden die Kreditrisikoeinstufung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie deren Wertberichtigungen dargestellt:
17. VORRÄTE Zum 31. Dezember setzten sich die Vorräte wie folgt zusammen:
In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 gab es unwesentliche Zuschreibungen auf Vorräte. Die Gesellschaften des Fresenius-Konzerns haben sich verpflichtet, zu festgelegten Bedingungen Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren im Wert von etwa 937 Mio € zu kaufen, von denen zum 31. Dezember 2020 für Käufe im Geschäftsjahr 2021 554 Mio € vorgesehen waren. Die Laufzeit dieser Vereinbarungen beträgt ein bis zehn Jahre. 18. SONSTIGE KURZ- UND LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Zum 31. Dezember setzten sich die sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerte wie folgt zusammen:
Die At-Equity-Beteiligungen betrafen im Wesentlichen Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd., ein assoziiertes Unternehmen von Fresenius Medical Care. Die sich im Jahr 2020 aus der Equity-Beteiligung ergebenden Erträge in Höhe von 94 Mio € (2019: 74 Mio €) waren in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Position sonstige betriebliche Erträge enthalten. Die Forderungen nach dem deutschen Krankenhausrecht umfassten Ansprüche der Fresenius Helios auf Auszahlung von zweckgebundenen Fördermitteln, die durch bereits vorliegende Bescheide der entsprechenden Förderinstitutionen fest zugesagt sind. Ausgleichsforderungen nach dem deutschen Krankenhausrecht entfallen auf Erlösausgleiche für erbrachte Krankenhausleistungen. Vertragsvermögenswerte resultierten hauptsächlich aus langfristigen Fertigungsaufträgen, deren Umsatz über einen Zeitraum erfasst wurde. Diese enthielten zum 31. Dezember 2020 Wertberichtigungen in Höhe von 0,1 Mio € (2019: 0,2 Mio €). Darüber hinaus wurden auf sonstige langfristige Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2020 keine Abschreibungen (2019: 1 Mio €) vorgenommen. 19. SACHANLAGEN Zum 31. Dezember setzten sich die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen des Sachanlagevermögens wie folgt zusammen: ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
ABSCHREIBUNGEN
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
ABSCHREIBUNGEN
BUCHWERTE
Die Abschreibungen auf Sachanlagen betrugen 1.282 Mio € bzw. 1.230 Mio € im Geschäftsjahr 2020 bzw. 2019. Sie sind in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, allgemeinen Verwaltungskosten und in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend der Nutzung des Vermögenswerts enthalten. LEASING In der Position technische Anlagen und Maschinen waren zum 31. Dezember 2020 bzw. 2019 Beträge in Höhe von 884 Mio € bzw. 911 Mio € für Medizingeräte enthalten, die Fresenius Medical Care und Fresenius Kabi an Krankenhäuser, Patienten und im Rahmen von Operate-Leasingverträgen an Ärzte vermieteten. Zur Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen wird auf Anmerkung 31, Leasing, verwiesen. 20. FIRMENWERTE UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Zum 31. Dezember setzten sich die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte wie folgt zusammen: ANSCHAFFUNGSKOSTEN
ABSCHREIBUNGEN
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
ABSCHREIBUNGEN
BUCHWERTE
Die Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte beliefen sich auf 554 Mio € im Geschäftsjahr 2020 bzw. auf 327 Mio € im Geschäftsjahr 2019. Sie sind in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, allgemeinen Verwaltungskosten und in den Forschungs-und Entwicklungsaufwendungen entsprechend der Nutzung des Vermögenswerts enthalten. In den Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte ist im Geschäftsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von 195 Mio € enthalten, der eine Wertminderung des Firmenwerts und der Markennamen der Cash generating unit (CGU) Fresenius Medical Care Lateinamerika betrifft. Diese ist in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten. Die Unterscheidung in planmäßig abzuschreibende und nicht planmäßig abzuschreibende immaterielle Vermögenswerte ergibt folgende Darstellung: PLANMÄSSIG ABZUSCHREIBENDE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Die aktivierten Entwicklungskosten bei Fresenius Medical Care beliefen sich auf 32 Mio € zum 31. Dezember 2020 bzw. 37 Mio € zum 31. Dezember 2019. Die aktivierten Entwicklungskosten werden planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von acht Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 5 Mio € (2019: 3 Mio €). Bei Fresenius Kabi beliefen sich die aktivierten Entwicklungskosten auf 646 Mio € zum 31. Dezember 2020 bzw. auf 628 Mio € zum 31. Dezember 2019. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten die planmäßigen linearen Abschreibungen auf Basis einer Nutzungsdauer von 5 bis 20 Jahren und betrugen 15 Mio €(2019: 14 Mio €). Ferner wurden im Geschäftsjahr 2020 Zuschreibungen in Höhe von 7 Mio € (2019: Zuschreibungen in Höhe von 20 Mio € und außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 5 Mio €) vorgenommen (siehe Anmerkung 7, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen). Diese sind in den vorherigen Tabellen zu den Abschreibungen in der Spalte Zugänge enthalten. NICHT PLANMÄSSIG ABZUSCHREIBENDE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Der Buchwert der Firmenwerte hat sich wie folgt entwickelt:
Die Verringerung der Firmenwerte ist vorwiegend auf Währungsumrechnungsdifferenzen und die Wertminderung auf den Firmenwert bei Fresenius Medical Care Lateinamerika zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019 betrugen die Buchwerte der sonstigen nicht planmäßig abzuschreibenden immateriellen Vermögenswerte 210 Mio € bzw. 230 Mio € für Fresenius Medical Care und jeweils 16 Mio € für Fresenius Kabi. 21. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen setzten sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Rückstellungen für Personalaufwand umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für aktienbasierte Vergütungspläne, Abfindungen und Jubiläen. Zu Rückstellungen für Selbstversicherungsprogramme wird auf Anmerkung 1. III. x, Selbstversicherungsprogramme, verwiesen. Zu Prozess- und sonstigen Rechtsrisiken wird auf Anmerkung 30, Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten, verwiesen. 22. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN Die sonstigen Verbindlichkeiten setzten sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten nach dem deutschen Krankenhausrecht umfassen bereits erhaltene zweckgebundene Fördermittel der Fresenius Helios, die noch nicht entsprechend verwendet wurden und daher als Verbindlichkeit gegenüber den Förderinstitutionen auszuweisen sind. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen und Verkäufe von Dialysegeräten. In diesen Fällen wird der Umsatz erst nach der Installation des Geräts und der Bereitstellung der erforderlichen technischen Anweisungen erfasst. Eine Forderung entsteht jedoch bereits, wenn die Maschine geliefert oder in Rechnung gestellt wird. In den finanziellen Personalverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungen enthalten. Der Fresenius-Konzern kann als Stillhalter im Rahmen bestehender Put-Optionen dazu verpflichtet werden, die Anteile, die konzernfremde Gesellschafter an einigen seiner Tochtergesellschaften halten, zu erwerben. Bei Ausübung dieser Put-Optionen innerhalb eines festgelegten Zeitraums wäre der Fresenius-Konzern dazu verpflichtet, sämtliche oder Teile der nicht beherrschenden Anteile zum geschätzten beizulegende Zeitwert im Zeitpunkt der Ausübung zu erwerben. In den ausstehenden bedingten Kaufpreiszahlungen für Akquisitionen sind zum 31. Dezember 2020 486 Mio € (2019: 476 Mio €) für den Erwerb des Biosimilars-Geschäfts enthalten. 23. FINANZVERBINDLICHKEITEN KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN Zum 31. Dezember setzten sich die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen:
Die sonstigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Darlehen, die einzelne Konzerngesellschaften im Rahmen von Kreditvereinbarungen bei Geschäftsbanken aufgenommen haben. Im Durchschnitt wurden die Darlehen zum 31. Dezember 2020 bzw. 2019 mit 2,25 % bzw. 1,15 % verzinst. LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN Zum 31. Dezember setzten sich die langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich Finanzierungskosten wie folgt zusammen:
Fresenius Medical Care-Kreditvereinbarung Am 30. Oktober 2012 schloss die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (FMC-AG & Co. KGaA) eine syndizierte Kreditvereinbarung (Fresenius Medical Care-Kreditvereinbarung 2012) in Höhe von ursprünglich 3.850 Mio US$ und einer Laufzeit von fünf Jahren ab. In den Jahren 2014 und 2017 wurden verschiedene Vertragsanpassungen der Fresenius Medical Care-Kreditvereinbarung vorgenommen. Diese bezogen sich u. a. auf die Höhe und Zusammensetzung der verfügbaren Tranchen. Zudem wurden die Laufzeiten verlängert. Die folgenden Tabellen zeigen die zur Verfügung stehenden Fazilitäten und die Inanspruchnahmen aus der Fresenius Medical Care-Kreditvereinbarung zum 31. Dezember:
Die variable Verzinsung der Kreditlinien erfolgt auf Basis von EURIBOR / LIBOR zuzüglich einer bestimmten Marge. Die jeweilige Marge ist variabel and hängt vom Netto-Verschuldungsgrad der Fresenius Medical Care ab. Dieser wird als Verhältnis der konsolidierten Finanzverbindlichkeiten abzüglich der flüssigen Mittel zum konsolidierten EBITDA (gemäß Definition der Kreditvereinbarung) ermittelt. Zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019 betrug der gewichtete Durchschnittszinssatz der ausstehenden US-Dollar-Tranchen der Fresenius Medical Care-Kreditvereinbarung 1,21 % bzw. 3,24 %. Die ausstehenden Euro-Tranchen hatten zum 31. Dezember 2020 bzw. zum 31. Dezember 2019 einen gewichteten Durchschnittszinssatz in Höhe von 0,88 % bzw. 0,93 %. Die Fresenius Medical Care-Kreditvereinbarung enthält Unterlassungs- und Leistungsverpflichtungen in Bezug auf die FMC-AG & Co. KGaA und ihre Tochterunternehmen. Die Beschränkungen durch diese Vertragsklauseln betreffen unter bestimmten Umständen die Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten und die Gewährung von Sicherungsrechten. Die FMC-AG & Co. KGaA ist außerdem zur Einhaltung eines maximalen Verschuldungsgrads (Verhältnis der Netto-Finanzverbindlichkeiten zum EBITDA) verpflichtet. Das Darlehen der FMC-AG & Co. KGaA in Höhe von 400 Mio €, das ursprünglich am 30. Juli 2020 fällig geworden wäre, wurde am 29. Mai 2020 vorzeitig zurückgeführt. Zum 31. Dezember 2020 haben die FMC-AG & Co. KGaA und ihre Tochterunternehmen alle in der Fresenius Medical Care-Kreditvereinbarung festgelegten Verpflichtungen erfüllt. Fresenius-Kreditvereinbarung Am 20. Dezember 2012 schlossen die Fresenius SE & Co. KGaA und verschiedene Tochtergesellschaften eine syndizierte Kreditvereinbarung (Kreditvereinbarung 2013) mit verzögerter Ziehung in Höhe von ursprünglich 1.300 Mio US$ und 1.250 Mio € ab. Die Kreditvereinbarung wurde seit der Auszahlung im Juni 2013 um verschiedene Tranchen erweitert. Des Weiteren wurden sowohl planmäßige Tilgungen als auch freiwillige vorzeitige Rückzahlungen vorgenommen. Im August 2017 wurde die Kreditvereinbarung refinanziert und durch neue Tranchen in Gesamthöhe von rund 3.800 Mio € ersetzt. Die folgenden Tabellen zeigen die zur Verfügung stehenden Fazilitäten und die Inanspruchnahmen aus der Fresenius-Kreditvereinbarung zum 31. Dezember:
Die variable Verzinsung der Kreditlinien erfolgt auf Basis von EURIBOR / LIBOR zuzüglich einer bestimmten Marge. Die jeweilige Marge ist variabel und hängt vom Verschuldungsgrad der Fresenius SE & Co. KGaA und ihrer Tochtergesellschaften ab. Dieser wird gemäß den Definitionen der Fresenius-Kreditvereinbarung ermittelt. Die Fresenius-Kreditvereinbarung enthält übliche Unterlassungs- und Leistungsverpflichtungen. Die Beschränkungen durch diese Vertragsklauseln betreffen unter bestimmten Umständen die Gewährung von Sicherungsrechten und die Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten. Die Fresenius-Kreditvereinbarung verpflichtet die Fresenius SE & Co. KGaA und ihre Tochtergesellschaften außerdem zur Einhaltung eines maximalen Verschuldungsgrads. Das Euro denominierte Darlehen in Höhe von 750 Mio €, das am 28. September 2021 fällig wird, wurde in der Konzern-Bilanz unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten als kurzfristig fälliger Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2020 hat der Fresenius-Konzern alle in der Fresenius-Kreditvereinbarung festgelegten Verpflichtungen erfüllt Schuldscheindarlehen Zum 31. Dezember setzten sich die Schuldscheindarlehen des Fresenius-Konzerns abzüglich Finanzierungskosten wie folgt zusammen:
Die variable Tranche in Höhe von 308,5 Mio US$ der ur-sprünglich am 10. März 2021 fälligen Schuldscheindarlehen der Fresenius US Finance II, Inc. in Höhe von 342 Mio US$ wurde am 10. Dezember 2020 vorzeitig zurückgezahlt. Die restlichen am 10. März 2021 fällig werdenden Schuldscheindarlehen in Höhe von 33 Mio US$ wurden in der Konzern-Bilanz unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten als kurzfristig fälliger Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die am 2. April 2020 fällig gewordenen festverzinslichen Schuldscheindarlehen der Fresenius SE & Co. KGaA in Höhe von 106 Mio € wurden planmäßig zurückgezahlt. Die vor dem Jahr 2019 begebenen Schuldscheindarlehen der Fresenius SE & Co. KGaA werden unter bestimmten Bedingungen von der Fresenius Kabi AG und der Fresenius ProServe GmbH garantiert. Die Schuldscheindarlehen der Fresenius US Finance II, Inc. werden von der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Kabi AG und der Fresenius Pro-Serve GmbH garantiert. Zum 31. Dezember 2020 hat der Fresenius-Konzern die Verpflichtungen aus den Bedingungen der Schuldscheindarlehen erfüllt. Forderungsverkaufsprogramm der Fresenius Medical Care Die von der Fresenius Medical Care abgeschlossene Rahmenvereinbarung über Forderungsverkäufe (das Forderungsverkaufsprogramm) wurde am 20. Dezember 2018 auf ein Gesamtvolumen von 900 Mio US$ (786 Mio €) erhöht und bis zum 20. Dezember 2021 verlängert. Zum 31. Dezember 2020 bestanden keine Verbindlichkeiten aus dem Forderungsverkaufsprogramm (2019: 427 Mio US$ (380 Mio €)). In den angegebenen Beträgen sind die Finanzierungskosten nicht berücksichtigt. Fresenius Medical Care hatte zum 31. Dezember 2020 im Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms Letters of Credit in Höhe von 13 Mio US$ (10 Mio €) (2019: 23 Mio US$ (21 Mio €)) genutzt. Die Letters of Credit waren nicht in den oben genannten Inanspruchnahmen zum 31. Dezember 2020 enthalten, reduzieren jedoch die zur Verfügung stehenden Beträge des Forderungsverkaufsprogramms entsprechend. Im Rahmen dieses Programms werden zunächst bestimmte Forderungen an die NMC Funding Corp. (NMC Funding), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Fresenius Medical Care, verkauft. Die NMC Funding tritt anschließend in gewissem Umfang Eigentumsrechte aus diesen Forderungen anteilig an bestimmte Bankinvestoren (und ihre verbundenen Unternehmen) ab. Gemäß den vertraglichen Bestimmungen des Forderungsverkaufsprogramms behält NMC Funding die Rechte an den zugrunde liegenden Cashflows der übertragenen Forderungen. Die Zinsen werden am Ende jeder Tranchenperiode an die Bankinvestoren überwiesen, jedoch werden die Tilgungen kontinuierlich reinvestiert, um zusätzliche Anteile an Forderungen zu erwerben. Darüber hinaus behält NMC Funding erhebliche Risiken und Chancen in den Forderungen ein, da die zugewiesene prozentuale Eigentumsbeteiligung Fresenius Medical Care verpflichtet, das Erstverlustrisiko in diesen Forderungen zu behalten. Ferner behält sich Fresenius Medical Care das Recht vor, jederzeit alle an die Banken übertragenen Eigentumsrechte zurückzufordern. Folglich verbleiben die Forderungen in der Konzern-Bilanz und die Erlöse aus der Abtretung werden als langfristige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die NMC Funding zahlt den Bankinvestoren Zinsen, die auf der Grundlage des Zinses für Geldmarktpapiere (commercial paper rate) für die jeweils gewählten Tranchen ermittelt werden. Zum 31. Dezember 2019 lag der durchschnittliche Zinssatz bei 1,98 %. Refinanzierungskosten einschließlich Rechtskosten und Bankgebühren werden über die Laufzeit des Forderungsverkaufsprogramms abgeschrieben. KREDITLINIEN UND SONSTIGE LIQUIDITÄTSQUELLEN Neben den zuvor beschriebenen Verbindlichkeiten stehen dem Fresenius-Konzern weitere Kreditfazilitäten zur Verfügung, die zum Stichtag nicht oder nur teilweise genutzt waren. Der zusätzlich verfügbare Finanzierungsspielraum aus freien Kreditlinien betrug am 31. Dezember 2020 rund 5,6 Mrd €. Davon entfielen auf syndizierte Kreditlinien 2,8 Mrd €. Dieser Betrag umfasst die ungenutzten Mittel der Fresenius Medical Care-Kreditvereinbarung in Höhe von 1,3 Mrd € und die ungenutzten Mittel aus der Fresenius-Kreditvereinbarung in Höhe von 1,5 Mrd €. Des Weiteren bestanden bestätigte und unbestätigte bilaterale Kreditlinien in Höhe von rund 2,7 Mrd €, die einzelne Konzerngesellschaften mit Geschäftsbanken vereinbart haben. Sie werden für allgemeine Geschäftszwecke verwendet und sind in der Regel unbesichert. Neben diesen Kreditfazilitäten verfügt die Fresenius SE & Co. KGaA außerdem über ein Commercial-Paper-Programm, in dessen Rahmen kurzfristige Schuldtitel von bis zu 1.000 Mio € ausgegeben werden können. Am 31. Dezember 2020 war das Commercial-Paper-Programm der Fresenius SE & Co. KGaA mit 30 Mio € genutzt. Fresenius Medical Care kann ebenfalls im Rahmen eines Commercial-Paper-Programms kurzfristige Schuldtitel von bis zu 1.000 Mio € ausgeben. Am 31. Dezember 2020 war das Commercial-Paper-Programm der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA mit 20 Mio € genutzt. Darüber hinaus bestehen weitere Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Fresenius Medical Care Forderungsverkaufsprogramms mit einem maximalen Volumen von 900 Mio US$ (733 Mio €), das zum 31. Dezember 2020 mit 13 Mio US$ (10 Mio €) in Anspruch genommen wurde. 24. ANLEIHEN Die Fresenius SE & Co. KGaA und die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA verfügen über Emissionsprogramme (Debt Issuance Programme), in deren Rahmen von jeweils 10 Mrd € Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten begeben werden können. Die Finanzierungsaktivitäten im abgelaufenen Geschäftsjahr dienten im Wesentlichen allgemeinen Geschäftszwecken, inklusive der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten. Zum 31. Dezember setzten sich die Anleihen des Fresenius-Konzerns abzüglich Finanzierungskosten wie folgt zusammen:
FRESENIUS SE & CO. KGAA Am 28. September 2020 hat die Fresenius SE & Co. KGaA Anleihen im Gesamtvolumen von 1.000 Mio € begeben. Sie bestehen aus zwei Tranchen mit Laufzeiten von sechs Jahren und zwölf Jahren und vier Monaten. Am 8. April 2020 hat die Fresenius SE & Co. KGaA eine Anleihe im Volumen von 750 Mio € begeben. Die Anleihe hat eine Laufzeit von siebeneinhalb Jahren. Am 15. Januar 2020 hat die Fresenius SE & Co. KGaA eine Anleihe im Volumen von 750 Mio € begeben. Die Anleihe hat eine Laufzeit von acht Jahren. Die am 15. Juli 2020 fällig gewordene Anleihe der Fresenius SE & Co. KGaA in Höhe von 500 Mio € wurde planmäßig zurückgeführt. Die am 1. Februar 2021 fällig gewordenen Anleihen der Fresenius SE & Co. KGaA in Höhe von 450 Mio € sowie der Fresenius US Finance II, Inc. in Höhe von 300 Mio US $ werden in der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020 unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten als kurzfristig fälliger Teil der Anleihen ausgewiesen. Diese wurden bei Fälligkeit zurückgezahlt. Alle Anleihen der Fresenius US Finance II, Inc. und der Fresenius Finance Ireland PLC werden von der Fresenius SE & Co. KGaA garantiert. Die vor dem Jahr 2019 begebenen Anleihen können vor ihrer Fälligkeit zu einem Rückzahlungskurs von 100 % zuzüglich aufgelaufener Zinsen und einer in den Anleihebedingungen festgelegten Prämie unter Einhaltung bestimmter Fristen von den Emittenten zurückgekauft werden. Die Gläubiger der Fresenius-Anleihen haben das Recht, einen Rückkauf der Anleihe durch die Emittenten zu 101 % des Nennwerts zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu fordern, wenn es nach einem Kontrollwechsel zu einer Herabstufung des Ratings der jeweiligen Anleihe kommt. Die Fresenius SE & Co. KGaA ist zum Schutz der Anleihegläubiger der vor dem Jahr 2017 begebenen Anleihen verschiedene Verpflichtungen eingegangen, die in gewissem Umfang den Handlungsspielraum der Fresenius SE & Co. KGaA und ihrer Tochtergesellschaften (außer Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (FMC-AG & Co. KGaA) und deren Tochtergesellschaften) im Hinblick auf die Aufnahme weiterer Verschuldung, die Belastung oder Veräußerung von Vermögenswerten, das Eingehen von Sale-and-lease-back-Transaktionen sowie Zusammenschlüsse und Verschmelzungen mit anderen Gesellschaften einschränken. Einige dieser Auflagen wurden automatisch ausgesetzt, da das Rating der jeweiligen Anleihe einen sogenannten Investment Grade Status erreicht hat. Der Fresenius-Konzern befand sich zum 31. Dezember 2020 in Übereinstimmung mit seinen diesbezüglichen Verpflichtungen. FRESENIUS MEDICAL CARE AG & CO. KGAA Am 16. September 2020 hat die Fresenius Medical Care US Finance III, Inc. eine Anleihe im Volumen von 1.000 Mio US$ begeben. Die Anleihe hat eine Laufzeit von zehn Jahren und fünf Monaten. Am 29. Mai 2020 hat die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Anleihen im Gesamtvolumen von 1.250 Mio € begeben. Sie bestehen aus zwei Tranchen mit Laufzeiten von sechs und zehn Jahren. Die Anleihe der Fresenius Medical Care US Finance II, Inc. in Höhe von 500 Mio US $, die ursprünglich am 15. Oktober 2020 fällig geworden wäre, wurde am 17. Juli 2020 vorzeitig zurückgeführt. Die am 15. Februar 2021 fällig gewordenen Anleihen der FMC Finance VII S.A. in Höhe von 300 Mio € und der Fresenius Medical Care US Finance, Inc. in Höhe von 650 Mio US $ werden in der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020 unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten als kurzfristig fälliger Teil der Anleihen ausgewiesen. Diese wurden bei Fälligkeit zurückgezahlt. Die Anleihen der Fresenius Medical Care US Finance, Inc., der Fresenius Medical Care US Finance II, Inc., der Fresenius Medical Care US Finance III, Inc. und der FMC Finance VII S.A. (hundertprozentige Tochtergesellschaften der FMC-AG & Co. KGaA) werden durch die Gesellschaften FMC-AG & Co. KGaA und Fresenius Medical Care Holdings, Inc. gesamtschuldnerisch garantiert. Die Emittenten der vor dem Jahr 2018 sowie der von Fresenius Medical Care US Finance III, Inc. seit 2019 begebenen Anleihen haben jederzeit das Recht, die Anleihen zu 100 % des Nennwerts zuzüglich aufgelaufener Zinsen und bestimmten in den Anleihebedingungen festgelegten Aufschlägen zurückzukaufen. Die Gläubiger der Fresenius Medical Care-Anleihen haben das Recht, einen Rückkauf der jeweiligen Anleihe durch den jeweiligen Emittenten zu 101 % des Nennwerts zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu fordern, wenn es nach einem Kontrollwechsel der FMC-AG & Co. KGaA zu einer Herabstufung des Ratings der jeweiligen Anleihen kommt. Die FMC-AG & Co. KGaA ist zum Schutz der Anleihegläubiger der vor dem Jahr 2018 begebenen Anleihen verschiedene Verpflichtungen eingegangen, die unter bestimmten Umständen den Spielraum der FMC-AG & Co. KGaA und ihrer Tochtergesellschaften im Hinblick auf die Aufnahme weiterer Verschuldung, die Belastung oder Veräußerung von Vermögenswerten, das Eingehen von Sale-and-lease-back-Transaktionen sowie Zusammenschlüsse und Verschmelzungen mit anderen Gesellschaften einschränken. Einige dieser Auflagen wurden automatisch ausgesetzt, da das Rating der jeweiligen Anleihen einen sogenannten Investment Grade Status erreicht hat. Zum 31. Dezember 2020 haben die FMC-AG & Co. KGaA und ihre Tochterunternehmen alle Verpflichtungen aus den Anleihebedingungen erfüllt. 25. WANDELANLEIHEN Zum 31. Dezember setzten sich die Wandelanleihen des Fresenius-Konzerns abzüglich Finanzierungskosten wie folgt zusammen:
Zum 31. Dezember 2020 hatte das in die Wandelanleihe eingebettete Derivat der Fresenius SE & Co. KGaA einen Marktwert in Höhe von 117 Tsd €. Die Fresenius SE & Co. KGaA hat zur Absicherung zukünftiger Marktwertschwankungen dieses Derivats Aktienoptionen (Call Optionen) erworben, deren Marktwert dem des eingebetteten Derivats entspricht. Mögliche Wandlungen erfolgen immer durch Barausgleich. Über den Wandlungspreis hinausgehende Kurssteigerungen der Fresenius-Aktie würden durch die korrespondierenden Wertsteigerungen der Call Optionen ausgeglichen. Die am 31. Januar 2020 fällig gewordene Wandelanleihe der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA in Höhe von 400 Mio € wurde bei Fälligkeit zurückgezahlt. Es gab keine Wandlungen. 26. PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN GRUNDLAGEN Der Fresenius-Konzern hat Pensionsverpflichtungen und bildet Pensionsrückstellungen für laufende und zukünftige Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fresenius-Konzerns. Je nach rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Gegebenheit eines Landes bestehen dabei unterschiedliche Systeme der Alterssicherung. Der Fresenius-Konzern unterhält zwei Arten von Versorgungssystemen. Dies sind zum einen leistungs- und zum anderen beitragsorientierte Versorgungspläne. Die Höhe der Pensionsleistungen hängt bei leistungsorientierten Versorgungsplänen grundsätzlich von der gesamten bzw. einem Teil der Beschäftigungsdauer sowie dem letzten Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. In beitragsorientierten Versorgungsplänen werden die Pensionsleistungen durch die Höhe der Beiträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Arbeitgeber sowie der Erträge aus dem Planvermögen festgelegt. Die Beiträge können durch gesetzliche Höchstbeträge begrenzt sein. Im Falle des Ausscheidens einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters ist der Fresenius-Konzern bei leistungsorientierten Pensionsplänen verpflichtet, die zugesagten Leistungen an den ehemaligen Beschäftigten zu zahlen, wenn diese fällig werden. Leistungsorientierte Versorgungspläne können rückstellungs- oder fondsfinanziert sein. Fondsfinanzierte Versorgungspläne bestehen im Fresenius-Konzern im Wesentlichen in den USA, in Norwegen, in Großbritannien, in den Niederlanden, in der Schweiz und in Österreich. Rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne bestehen in Deutschland und Frankreich. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen wird auf Basis versicherungsmathematischer Annahmen berechnet, wodurch Schätzungen erforderlich werden. Die Annahmen zur Lebenserwartung, der Abzinsungsfaktor sowie die künftigen Gehalts-und Leistungsniveaus beeinflussen als wesentliche Parameter die Höhe der Pensionsverpflichtung. Im Rahmen der fondsfinanzierten Pläne des Fresenius-Konzerns werden Vermögenswerte für die Erbringung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen gehalten. Der erwartete Ertrag aus diesem Planvermögen wird in der entsprechenden Periode als Ertrag erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen, wenn sich die tatsächlichen Werte der Parameter eines Jahres von den versicherungsmathematischen Annahmen für dieses Jahr unterscheiden sowie bei Abweichungen zwischen tatsächlichem und erwartetem Barwert der Versorgungszusage und des Ertrags auf das Planvermögen. Die Pensionsrückstellungen einer Gesellschaft werden durch diese versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste beeinflusst. Des Weiteren werden die Pensionsrückstellungen durch verschiedene Risiken beeinflusst. Diesen Risiken ist der Fresenius-Konzern im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ausgesetzt. Neben allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinsänderungsrisiko ist der Fresenius-Konzern dem Kapitalmarkt- bzw. Anlagerisiko ausgesetzt. Die Pensionsverpflichtungen des Fresenius-Konzerns werden bei einem fondsfinanzierten Versorgungsplan mit dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögen saldiert (Fehlbetrag oder Vermögensüberdeckung). Übersteigt die Pensionsverpflichtung den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens, so wird eine Pensionsrückstellung in der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Übersteigt das Planvermögen die Verpflichtung aus der Pensionszusage und hat das Unternehmen einen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Fonds, so wird in der Konzern-Bilanz ein Aktivposten unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen zahlt der Fresenius-Konzern während der Dienstzeit eines Beschäftigten durch den Beschäftigten festgelegte Beiträge an einen unabhängigen Dritten. Durch diese Beiträge sind alle Verpflichtungen des Fresenius-Konzerns abgegolten. Scheidet der Beschäftigte aus dem Unternehmen aus, so behält er den Anspruch auf seine geleisteten Beiträge und den unverfallbaren Anteil der vom Unternehmen geleisteten Beiträge. Der Fresenius-Konzern unterhält einen wesentlichen beitragsorientierten Versorgungsplan für Beschäftigte in den USA. LEISTUNGSORIENTIERTE PENSIONSPLÄNE Die Pensionsverpflichtungen (Defined benefit obligation - DBO) des Fresenius-Konzerns zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 2.086 Mio € (2019: 2.132 Mio €) waren mit 522 Mio € (2019: 626 Mio €) durch Fondsvermögen gedeckt und mit 1.564 Mio € (2019: 1.506 Mio €) rückstellungsfinanziert. Zusätzlich sind in den Pensionsrückstellungen Pensionszusagen anderer Tochtergesellschaften der Fresenius Medical Care in Höhe von 44 Mio € (2019: 39 Mio €) enthalten. Der kurzfristige Teil der Pensionsrückstellungen in Höhe von 26 Mio € (2019: 25 Mio €) wird in der Konzern-Bilanz unter den kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der langfristige Teil der Rückstellungen in Höhe von 1.582 Mio € (2019: 1.520 Mio €) wird als Pensionsrückstellung ausgewiesen. Der größte Teil der Pensionsrückstellungen entfällt auf Deutschland. Zum 31. Dezember 2020 wurden 83 % der Pensionsrückstellungen in Deutschland gebildet, weitere 14 % verteilen sich überwiegend auf das übrige Europa und Nordamerika. Von den Bezugsberechtigten waren 48 % in Nordamerika, 37 % in Deutschland und der Rest im übrigen Europa bzw. auf anderen Kontinenten beschäftigt. Die Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.608 Mio € beruhen zu 74 % auf der „Versorgungsordnung der Fresenius-Unternehmen“ von 2016 (Pensionsplan 2016), die, mit Ausnahme von Fresenius Helios und Fresenius Vamed für die meisten deutschen Gesellschaften für Eintritte bis einschließlich 31. Dezember 2019 galt. Für Eintritte ab 1. Januar 2020 gilt für diese Gesellschaften ein neuer beitragsorientierter Plan. Die übrigen Pensionsrückstellungen entfallen auf individuelle Versorgungspläne von deutschen Gesellschaften des Unternehmensbereichs Fresenius Helios und von ausländischen Gesellschaften des Fresenius-Konzerns. Die Pensionszahlungen hängen generell von der Beschäftigungsdauer und der Vergütung des Beschäftigten bei Eintritt des Versorgungsfalles ab. Wie in Deutschland üblich, sind die dortigen Pensionszusagen der Gesellschaften des Fresenius-Konzerns unmittelbare Versorgungszusagen. Für den deutschen Pensionsplan 2016 besteht kein gesondertes Pensionsvermögen. Für die Beschäftigten der Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH), einer Tochtergesellschaft der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, in den USA bestehen ein leistungsorientierter Pensionsplan sowie ergänzende Pensionspläne für leitende Beschäftigte, die im 1. Quartal 2002 gekürzt wurden. Durch diese Plankürzung werden im Wesentlichen alle gemäß den Plänen anspruchsberechtigten Beschäftigten keine zusätzlichen Versorgungsansprüche für zukünftige Leistungen mehr erhalten. Die FMCH hat alle Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft aus den unverfallbaren und eingefrorenen Pensionsansprüchen der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Plankürzung beibehalten. Jedes Jahr führt FMCH dem Pensionsplan, der die US-amerikanischen Angestellten abdeckt, mindestens den Betrag zu, der sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Employee Retirement Income Security Act of 1974 in seiner ergänzten Form) ergibt. Im Geschäftsjahr 2020 sahen die gesetzlichen Vorschriften keine Mindestzuführung für den leistungsorientierten Pensionsplan vor. Im Jahr 2020 wurden freiwillige Zuführungen in Höhe von 10 Mio € getätigt. Die erwarteten Zuführungen für das Jahr 2021 betragen 1 Mio €. Die Kontrolle und Verwaltung des leistungsorientierten Pensionsplans in den USA hat Fresenius Medical Care einem Verwaltungskomitee übertragen. Dieses Komitee verfügt über die Befugnis, das Vermögen des Fonds nach eigenem Ermessen zu verwalten sowie bestimmte Änderungen des Versorgungsplans genehmigen und verabschieden zu können. Der Vorstand von National Medical Care, Inc., ein Tochterunternehmen der Fresenius Medical Care, behält sich das Recht vor, alle wesentlichen Planänderungen, wie zum Beispiel Planauflösungen, Modifizierungen oder Auflösungen der künftigen Pensionsrückstellungen sowie Zusammenschlüsse mit anderen Versorgungsplänen, zu genehmigen oder umzusetzen. Zusätzlich zu den beschriebenen Zusagen werden von anderen Tochtergesellschaften der Fresenius Medical Care außerhalb der USA, Deutschland und Frankreich gesonderte Zusagen auf Altersrente gewährt. Die Pensionsrückstellung für diese Zusagen beträgt zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019 44 Mio € bzw. 39 Mio €. Die kurzfristige Pensionsrückstellung anderer Tochtergesellschaften in Höhe von 4 Mio € (2019: 4 Mio €) wird in der Konzern-Bilanz unter den kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der langfristige Teil der Rückstellungen in Höhe von 40 Mio € (2019: 35 Mio €) wird als Pensionsrückstellung ausgewiesen. Der Fresenius-Konzern hat Pensionsverpflichtungen in Höhe von 661 Mio € aus Pensionsplänen, die entweder voll ständig oder teilweise durch ein gesondertes Pensionvermögen gedeckt werden. Pensionsverpflichtungen aus Pensionsplänen ohne Fondsvermögen belaufen sich auf 1.425 Mio €. Im Folgenden werden die Veränderung der Pensionsverpflichtungen, die Veränderung des Planvermögens, der Fehlbetrag oder die Vermögensüberdeckung der Versorgungspläne und die Pensionsrückstellung dargestellt. Die Rentenzahlungen in der Veränderung der Pensionsverpflichtungen beinhalten Zahlungen sowohl aus den fondsfinanzierten als auch aus den rückstellungsfinanzierten Versorgungsplänen. Dagegen beinhalten die Rentenzahlungen in der Veränderung des Planvermögens lediglich die Zahlungen, die über Pensionsfonds geleistet werden. Die Pensionsrückstellung stellte sich wie folgt dar:
Das Planvermögen wird weder im Fresenius-Konzern noch in verbundenen Unternehmen des Fresenius-Konzerns investiert. Zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 überstieg in keinem Pensionsplan der Marktwert des Planvermögens die Pensionsverpflichtungen. Des Weiteren ergaben sich zum Jahresende 2020 und 2019 keine Auswirkungen auf die Begrenzung des Vermögenswerts für die Leistungszusage (Asset Ceiling). Die Zinssätze der einzelnen Pläne basieren auf den Renditen von Portfolios aus Fremdkapitalinstrumenten mit hohem Rating und Laufzeiten, die den Zeithorizont der Pensionsverpflichtung widerspiegeln. Der Zinssatz des Fresenius-Konzerns ergibt sich aus dem mit den Pensionsverpflichtungen der einzelnen Pläne gewichteten Durchschnitt dieser Zinssätze. Den errechneten Pensionsverpflichtungen liegen folgende gewichtete durchschnittliche Annahmen zum 31. Dezember zugrunde:
Die versicherungsmathematischen Verluste, die im Geschäftsjahr zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwerts der Versorgungszusagen führten, ergeben sich im Wesentlichen aus der der versicherungsmathematischen Berechnung zugrundeliegenden Änderung der Abzinsungssätze sowie der Änderung der Annahmen zu Inflation und Mortalitäten. Versicherungsmathematische Verluste bestanden in Höhe von insgesamt 887 Mio € (2019: 935 Mio €). Sensitivitätsanalyse Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um 0,5 %-Punkte hätte auf die Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2020 folgende Auswirkungen:
Den Sensitivitätsberechnungen liegt die durchschnittliche Laufzeit der zum 31. Dezember 2020 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Parameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2020 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. In der Sensitivitätsanalyse für die Gehaltsdynamik und den Rententrend ist der US-amerikanische Plan nicht enthalten, da dieser eingefroren ist und die Veränderungen der beiden versicherungsmathematischen Annahmen deshalb keinen Einfluss auf die Pensionsverpflichtung haben. Sonstige Erläuterungen Der Pensionsaufwand aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 114 Mio € (2019: 91 Mio €) setzte sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Der Pensionsaufwand wird den Umsatzkosten, den Vertriebskosten, allgemeinen Verwaltungskosten oder den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen als Personalaufwand zugeordnet. Dies ist davon abhängig, in welchem Bereich der Bezugsberechtigte beschäftigt ist. Dem errechneten Pensionsaufwand liegen folgende gewichtete durchschnittliche Annahmen zum 31. Dezember zugrunde:
Die folgende Tabelle zeigt die in den nächsten zehn Jahren erwarteten Rentenzahlungen:
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung belief sich zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 auf jeweils 19 Jahre. Die Marktwerte des Planvermögens, gegliedert nach Kategorien, beliefen sich auf:
1
Diese Kategorie beinhaltet hauptsächlich kostengünstige, nicht aktiv gemanagte eigenkapitalbasierte
Index-Fonds, die den S & P 500, S & P 400, Russell 2000, MSCI Emerging Markets Index
und Morgan Stanley International EAFE Index nachbilden. Im Folgenden werden die wesentlichen Methoden und Werte, die zur Ermittlung der Marktwerte des Planvermögens zugrunde lagen, erläutert: Die Marktwerte der Index-Fonds basieren auf Marktpreisen. Sonstige Eigenkapitalpapiere werden zu ihrem Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. Staatsanleihen werden sowohl zu quotierten Marktpreisen (Level 1) als auch zu direkt oder indirekt beobachtbaren Marktpreisen (Level 2) bewertet. Die Marktwerte der Unternehmensanleihen und der sonstigen Anleihen basieren auf Marktpreisen zum Bilanzstichtag. Flüssige Mittel werden zu ihrem Nominalwert angesetzt, der dem Marktwert entspricht. US Treasury Geldmarktfonds sowie andere Geldmarkt- und Investmentfonds werden zu ihrem Marktpreis bewertet. Investmentpolitik und Strategie für das Planvermögen in den USA Der Fresenius-Konzern überprüft regelmäßig die Annahme über die erwartete langfristige Rendite des Planvermögens. Im Rahmen dieser Überprüfung wird eine Bandbreite für die erwartete langfristige Rendite des gesamten Planvermögens ermittelt, indem erwartete zukünftige Renditen für jede Klasse von Vermögenswerten mit dem Anteil der jeweiligen Klasse am gesamten Planvermögen gewichtet werden. Die ermittelte Renditebandbreite basiert sowohl auf aktuelle ökonomische Rahmendaten berücksichtigenden Prognosen langfristiger Renditen als auch auf historischen Marktdaten über vergangene Renditen, Korrelationen und Volatilitäten der einzelnen Klassen von Vermögenswerten. Ziel der globalen Investitionsstrategie des US-amerikanischen Pensionsplans ist es, etwa 99 % der Vermögenswerte in Investments mit langfristigem Wachstum und Ertrag zu binden und etwa 1 % in flüssige Mittel. Der Ertrag aus Investments und die flüssigen Mittel sollen kurzfristig für die Rentenzahlungen verfügbar sein. Die Investments unterliegen der Investitionspolitik für das Planvermögen und schließen breit diversifizierte Fonds oder auf Performance-Indizes ausgelegte Fonds ein. Die Investitionspolitik für das Planvermögen strebt eine Verteilung der Vermögenswerte zu rund 26 % auf Aktien und 74 % auf festverzinsliche Wertpapiere an und berücksichtigt, dass es einen zeitlichen Horizont für investierte Mittel von mehr als fünf Jahren geben wird. Das gesamte Portfolio wird an einem Index gemessen, der die Benchmark der jeweiligen Anlagekategorien sowie die angestrebte Verteilung der Vermögenswerte widerspiegelt. Entsprechend der Investitionspolitik darf nicht in Aktien der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA oder anderer nahe stehender Unternehmen investiert werden. Die Maßstäbe für die Entwicklung der separaten Anlagekategorien beinhalten: S & P 500 Index, S & P 400 Mid-Cap Index, Russell 2000 Index, MSCI EAFE Index, MSCI Emerging Markets Index, Barclays Capital Long-Corporate Bond Index, Bloomberg Barclays US Corporate High Yield Index und Bloomberg Barclays US High Yield Fallen Angel 3 % Capped Index. Die folgende Tabelle beschreibt die Aufteilung für alle fondsfinanzierten Pläne des Fresenius-Konzerns:
Die erwarteten Zuführungen zum Planvermögen für das Geschäftsjahr 2021 belaufen sich auf 15 Mio €. BEITRAGSORIENTIERTE PENSIONSPLÄNE Der Gesamtaufwand aus beitragsorientierten Plänen im Fresenius-Konzern betrug im Jahr 2020 187 Mio € (2019: 166 Mio €). Davon entfielen 100 Mio € auf Beiträge, die der Fresenius-Konzern für Beschäftigte von Fresenius Helios an mehrere öffentliche Zusatzversorgungskassen geleistet hat. Darin enthalten sind 23 Mio € für Sanierungsgelder, die Deckungslücken aus früheren Umstellungen auf ein kapitalgedecktes System ausgleichen sollen. Weitere 65 Mio € entfielen auf Beiträge für den US-amerikanischen Plan, an dem die Beschäftigten der Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) teilnehmen können. Aufgrund tarifvertraglicher Regelungen leistet der Fresenius-Konzern für eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten von Fresenius Helios Beiträge an die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) und an andere öffentliche Zusatzversorgungskassen (nachfolgend zusammen ZVK ÖD) zur Ergänzung der gesetzlichen Renten. Da in solchen ZVK ÖDs Beschäftigte einer Vielzahl von Mitgliedsunternehmen versichert sind, handelt es sich um sogenannte Multi-Employer Plans (gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber). Die Altersversorgungsleistungen über die ZVK ÖDs sind nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne zu werten, da die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die satzungsmäßigen Leistungen haben, und zwar unabhängig von den tatsächlich geleisteten Beiträgen. Das dem Unternehmen zuzurechnende Kassenvermögen zur Bewertung und Berechnung einer möglichen Deckungslücke ist von den betroffenen Einrichtungen nicht zu erhalten. Aufgrund des Fehlens der erforderlichen Informationen über die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen ist eine Rückstellungsbildung nach IAS 19 daher nicht zulässig. Die Verpflichtung ist gemäß IAS 19.34a als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren. Die Beiträge werden hauptsächlich im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben und basieren auf einem Hebesatz auf Teile des Bruttoentgeltes. Die Beitragszahlungen werden in den Umsatzkosten, den Vertriebskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten jeweils als Personalaufwand erfasst und betrugen im Jahr 2020 100 Mio € (2019: 94 Mio €). Davon waren 57 Mio € (2019: 51 Mio €) Zahlungen an die Rheinische Zusatzversorgungskasse, an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und an die Zusatzversorgungskasse Wiesbaden. Die zu erwartenden Beitragszahlungen für das Geschäftsjahr 2021 betragen einschließlich Sanierungsgelder 106 Mio €. Die Beschäftigten der FMCH können bis zu 75 % ihres Gehalts im Rahmen des US-amerikanischen Plans anlegen. Dabei gilt für Beschäftigte im Alter von unter 50 Jahren ein jährlicher Maximalbetrag von 19.500 US$ und für Beschäftigte ab einem Alter von 50 Jahren ein jährlicher Maximalbetrag von 26.000 US$. Fresenius Medical Care zahlt 50 % des Mitarbeiterbeitrags ein, allerdings maximal 3 % des Gehalts des betreffenden Beschäftigten. Im Geschäftsjahr 2020 betrug der Gesamtaufwand aus diesem beitragsorientierten Plan der Fresenius Medical Care 65 Mio € (2019: 53 Mio €). 27. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE Die nicht beherrschenden Anteile im Fresenius-Konzern zum 31. Dezember stellten sich wie folgt dar:
Hinsichtlich weiterer Finanzinformationen zu Fresenius Medical Care wird auf die Konzern-Segmentberichterstattung auf den Seiten 226 bis 227 verwiesen. Die nicht beherrschenden Anteile veränderten sich wie folgt:
28. EIGENKAPITAL DER ANTEILSEIGNER DER FRESENIUS SE & CO. KGAA GEZEICHNETES KAPITAL Entwicklung des Gezeichneten Kapitals Zum 1. Januar 2020 bestand das Gezeichnete Kapital der Fresenius SE & Co. KGaA aus 557.379.979 Inhaber-Stammaktien. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 160.930 Aktienoptionen ausgeübt. Das Gezeichnete Kapital der Fresenius SE & Co. KGaA bestand danach zum 31. Dezember 2020 aus 557.540.909 Inhaber-Stammaktien. Die Aktien sind als Stückaktien ohne Nennwert ausgegeben. Der anteilige Betrag am Gezeichneten Kapital beträgt 1,00 € je Aktie. GENEHMIGTES KAPITAL Die Fresenius SE & Co. KGaA verfügt aktuell über ein satzungsgemäßes Genehmigtes Kapital in Höhe von nominal 125.000.000 €. Die Fresenius Management SE ist als persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Mai 2023, das Grundkapital (Gezeichnetes Kapital) der Fresenius SE & Co. KGaA durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien gegen Bareinlagen und / oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu 125.000.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Gezeichnete Kapital erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in definierten Fällen auszuschließen (u. a. zum Ausgleich von Spitzenbeträgen). Bei Bareinlagen ist dies nur zulässig, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch die persönlich haftende Gesellschafterin nicht wesentlich unterschreitet. Des Weiteren darf bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der anteilige Betrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Gezeichneten Kapitals nicht überschreiten. Ein Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA ermöglichen oder zu ihm verpflichten, ist während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu dessen Ausnutzung anzurechnen. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen kann das Bezugsrecht beim Erwerb eines Unternehmens, von Teilen eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen ausgeschlossen werden. Von den Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugs-rechts kann die Fresenius Management SE nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 10 % des Gezeichneten Kapitals nicht überschreitet. Ein Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA ermöglichen oder zu ihm verpflichten, ist während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu dessen Ausnutzung anzurechnen. BEDINGTES KAPITAL Zur Bedienung des aktuell noch laufenden Aktienoptionsplans 2013 der Fresenius SE & Co. KGaA besteht das Bedingte Kapital IV (siehe Anmerkung 36, Aktienbasierte Vergütungspläne). Des Weiteren besteht die als Bedingtes Kapital III geführte Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen. Das Bedingte Kapital hat sich wie folgt entwickelt:
Zum 31. Dezember 2020 setzte sich das Bedingte Kapital wie folgt zusammen:
KAPITALRÜCKLAGE Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien und der Ausübung von Aktienoptionen. GEWINNRÜCKLAGE In der Gewinnrücklage sind die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen enthalten, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. DIVIDENDEN Nach deutschem Aktienrecht (AktG) ist der Bilanzgewinn, wie er sich aus dem nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA ergibt, Grundlage für die Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre. Im August 2020 wurde auf der Hauptversammlung eine Dividende von 0,84 € je Inhaber-Stammaktie, entsprechend einer Gesamtausschüttung von 468 Mio €, beschlossen und anschließend ausgezahlt. ERWERB EIGENER ANTEILE DER FRESENIUS MEDICAL CARE Fresenius Medical Care erwarb im Geschäftsjahr 2020 5.687.473 eigene Stammaktien für einen Betrag in Höhe von 366 Mio €. Am 1. April 2020 schloss Fresenius Medical Care das laufende Aktienrückkaufprogramm ab. 29. OTHER COMPREHENSIVE INCOME (LOSS) Im Other Comprehensive Income (Loss) sind die Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften sowie die Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung von Finanzinstrumenten und die erfolgsneutrale Veränderung aus der Pensionsbewertung nach Steuern ausgewiesen. Folgende Änderungen ergaben sich im Other Comprehensive Income (Loss) für das Jahr 2020 bzw. 2019:
SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN 30. VERPFLICHTUNGEN UND EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Zum 31. Dezember 2020 bestanden Restinvestitionsverpflichtungen aus Kaufverträgen für Krankenhäuser in projektierter Höhe von bis zu 124 Mio € bis zum Jahr 2024, wovon 66 Mio € auf das Jahr 2021 entfallen. Über die oben genannten Eventualverbindlichkeiten hinaus ist der gegenwärtige geschätzte Umfang der sonstigen bekannten einzelnen Eventualverbindlichkeiten des Fresenius-Konzerns unbedeutend. RECHTLICHE UND BEHÖRDLICHE ANGELEGENHEITEN Der Fresenius-Konzern ist regelmäßig in Klagen, Rechtsstreitigkeiten, behördliche und steuerbehördliche Prüfungen, Ermittlungen und sonstige Rechtsangelegenheiten involviert, die sich größtenteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Erbringung von Dienstleistungen und Lieferung von Produkten im Gesundheitswesen ergeben. Im Folgenden werden solche rechtlichen Angelegenheiten beschrieben, die der Fresenius-Konzern derzeit als wesentlich oder beachtenswert erachtet. Der Fresenius-Konzern bildet seine Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten für bestimmte Gerichtsverfahren und regulatorische Angelegenheiten, soweit der Fresenius-Konzern feststellt, dass ein ungünstiger Ausgang wahrscheinlich ist und die Höhe des Verlusts vernünftig geschätzt werden kann. Für die übrigen im Folgenden beschriebenen Angelegenheiten erachtet der Fresenius-Konzern die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts als gering und / oder kann den Schaden oder den Rahmen des möglichen Schadens vernünftigerweise nicht zum jetzigen Zeitpunkt abschätzen. Der genaue Ausgang von Rechtsstreitigkeiten und anderen Rechtsangelegenheiten kann stets nur schwer vorhergesagt werden, und es können sich Resultate ergeben, die von der Einschätzung des Fresenius-Konzerns abweichen. Der Fresenius-Konzern ist überzeugt, stichhaltige Einwände gegen die in anhängigen Rechtsangelegenheiten geltend gemachten Ansprüche oder Vorwürfe zu besitzen und wird sich vehement verteidigen. Dennoch ist es möglich, dass die Entscheidung einer oder mehrerer derzeit anhängiger oder drohender rechtlicher Angelegenheiten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Fresenius-Konzerns sowie auf dessen Finanz- und Ertragslage haben könnte. Schadensersatzklage Akorn, Inc. Am 24. April 2017 hat Fresenius bekannt gegeben, dass Fresenius Kabi mit Akorn, Inc. (Akorn), einem US-amerikanischen Hersteller und Anbieter verschreibungspflichtiger und rezeptfreier Arzneimittel, eine Fusionsvereinbarung abgeschlossen hat. Fresenius Kabi bot 34 US$ je Akorn-Aktie und damit einen Kaufpreis von insgesamt 4,3 Mrd US$ zuzüglich der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion vorhandenen Netto-Finanzverbindlichkeiten. Fresenius hat, unter Einbeziehung externer Sachverständiger, eine unabhängige Untersuchung zu angeblichen Verstößen gegen FDA-Vorgaben zur Datenintegrität in der Produktentwicklung von Akorn durchgeführt. Fresenius hat am 22. April 2018 beschlossen, die Übernahmevereinbarung mit Akorn zu kündigen, weil Akorn mehrere Vollzugsvoraussetzungen nicht erfüllt hatte. Der Entscheidung lagen unter anderen schwerwiegende Verstöße gegen FDA-Vorgaben zur Datenintegrität bei Akorn zugrunde, die während der von Fresenius eingeleiteten, unabhängigen Untersuchung gefunden wurden. Fresenius hat Akorn angeboten, diese Entscheidung aufzuschieben, um Akorn weitere Gelegenheit zu geben, die eigene Prüfung abzuschließen und Fresenius zusätzliche relevante Informationen bereitzustellen. Akorn hat dieses Angebot abgelehnt. Akorn hat erklärt, dass man der Position von Fresenius widerspricht und beabsichtigt, die Übernahmevereinbarung durchzusetzen. Eine entsprechende Klage wurde am 23. April 2018 eingereicht. Fresenius hat am 30. April 2018 eine Gegenklage eingereicht. Die Gerichtsverhandlung vor dem zuständigen Gericht, dem Court of Chancery of the State of Delaware, fand vom 9. bis 13. Juli 2018 sowie am 23. August 2018 statt. Das Gericht hat am 1. Oktober 2018 die Klage von Akom gegen Fresenius auf Vollzug der Übernahmevereinbarung vom April 2017 abgewiesen. Akorn hat am 18. Oktober 2018 gegen dieses Urteil Rechtsmittel beim höchsten Gericht des Bundesstaates Delaware, dem Delaware Supreme Court, eingelegt. Der Delaware Supreme Court hat am 7. Dezember 2018 die Entscheidung der ersten Instanz zugunsten von Fresenius auch in zweiter und letzter Instanz bestätigt. Fresenius hat Akorn auf Schadensersatz wegen vergeblich aufgewendeter Akquisitionskosten verklagt. Das Verfahren ist vor dem Delaware Court of Chancery in den USA anhängig, wurde jedoch ausgesetzt, nachdem Akorn Konkurs nach Chapter 11 angemeldet hat. In Akorns Konkursplan wird der Anspruch von Fresenius Kabi - zusammen mit denjenigen der Aktionäre der Gesellschaft - als nachrangig zu den Ansprüchen allgemein unbesicherter Gläubiger eingestuft. Der von Fresenius Kabi gegen diese Klassifizierung eingelegte Einspruch war nicht erfolgreich. Auf Basis des Konkursplans wie er vom Gericht genehmigt wurde besteht deshalb nur die Aussicht auf eine geringe oder gar keine Befriedigung von Ansprüchen der allgemein unbesicherten Gläubiger. Dies kann zur Folge haben, dass Fresenius Kabi trotz eines zusprechenden Urteils im Schadensersatzprozess lediglich eine geringe Quote bei der Anspruchsbefriedigung erhält oder mit dem Anspruch voll-ständig ausfällt. Für den Fall, dass sich in einem weiteren Verlauf des Konkursverfahrens neue Befriedigungsmöglichkeiten für allgemein unbesicherte Gläubiger ergeben, hat sich Fresenius Kabi alle Rechte betreffend der Eingruppierung ihres Anspruchs vorbehalten. Interne Untersuchung / FCPA Compliance Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (FMC-AG & Co. KGaA) hat seit dem Jahr 2012 bestimmte Mitteilungen erhalten, die das Vorliegen von Verhaltensweisen in Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten behaupten, die gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) oder andere Anti-Korruptionsgesetze verstoßen könnten. Die FMC-AG & Co. KGaA führte unter Mitwirkung von externen Anwälten Untersuchungen durch und hat, in einem fortwährenden Dialog, die Securities and Exchange Commission (SEC) sowie das United States Department of Justice (DOJ) über diese Untersuchungen informiert. Das DOJ und die SEC führten ebenfalls eigene Untersuchungen durch, bei denen die FMC-AG & Co. KGaA kooperiert hat. Im Laufe dieses Dialoges hat die FMC-AG & Co. KGaA Verhalten ermittelt und an das DOJ und die SEC berichtet, welches zur Folge hatte, dass das DOJ und die SEC die Verhängung von Geldstrafen, einschließlich der Herausgabe von Gewinnen, und andere Abhilfemaßnahmen gegen die FMC-AG & Co. KGaA anstrebten. Die FMC-AG & Co. KGaA hat bezüglich dieses Verhaltens Abhilfemaßnahmen ergriffen. Dieses Verhalten drehte sich im Wesentlichen um das Produktgeschäft der FMC-AG & Co. KGaA in Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten. Am 29. März 2019 ist die FMC-AG & Co. KGaA ein “Non-Prosecution-Agreement“ (NPA) mit dem DOJ sowie eine separate Vereinbarung mit der SEC eingegangen mit dem Ziel, vollständig und abschließend die aus der Untersuchung resultierenden Vorwürfe der US-Regierung gegen die FMC-AG & Co. KGaA beizulegen. Die Laufzeiten beider Vereinbarungen begannen am 2. August 2019. Das NPA mit dem DOJ soll am 2. August 2022 enden und die Aufhebung der SEC-Verfügung ist für den 30. November 2022 terminiert. Im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen zahlte die FMC-AG & Co. KGaA Strafen und Gewinnabschöpfung in einer Gesamthöhe von ungefähr 232 Mio US$ (206 Mio €) an das DOJ und die SEC. Der gesamte an DOJ und SEC gezahlte Betrag war durch Rückstellungen gedeckt, die die FMC-AG & Co. KGaA in den Jahren 2017 und 2018 vorgenommen und im Jahr 2018 bekannt gegeben hat. Als Teil der Beilegung stimmte die FMC-AG & Co. KGaA bestimmten Selbstberichtsverpflichtungen und der Einsetzung eines unabhängigen Compliance Monitors zu. Aufgrund der Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie kam es zu gewissen Verzögerungen beim Programm zur Optimierung der Compliance in Zusammenarbeit mit dem Monitor, aber die FMC-AG & Co. KGaA arbeitet darauf hin, dass alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit dem DOJ und der SEC im Jahr 2022 abgeschlossen werden. Im Jahre 2015 berichtete die FMC-AG & Co. KGaA selbst der deutschen Staatsanwaltschaft über Verhalten mit einem potenziellen Bezug zu Deutschland und kooperiert weiterhin mit Regierungsbehörden in Deutschland bei deren Prüfung des Verhaltens, welches die Untersuchungen der FMC-AG & Co. KGaA und der Regierung der Vereinigten Staaten veranlasst hat. Seit 2012 hat die FMC-AG & Co. KGaA weitere bedeutende Investitionen in ihre Compliance- und Finanzkontrollen sowie in ihre Compliance-, Rechts- und Finanzorganisationen getätigt und wird dies auch weiterhin tun. Zu den Abhilfemaßnahmen der FMC-AG & Co. KGaA gehörte die Trennung von den Mitarbeitern, die für das oben genannte Verhalten verantwortlich sind. Die FMC-AG & Co. KGaA ist auf verschiedenen Ebenen mit Überprüfungsfragen im Nachgang zur FCPA-Untersuchung befasst. Die FMC-AG & Co. KGaA bekennt sich weiterhin vollumfänglich zur Einhaltung des FCPA und anderer anwendbarer Anti-Korruptionsgesetze. Am 30. Oktober 2020 reichte die Hauptbehörde für Sozialversicherungs- und Gesundheitsfürsorge in Mexiko eine Zivilklage bei dem United States District Court für den District of Massachusetts (Boston) ein, in der sie zivilrechtliche Ansprüche wegen Betrugs gegen die FMC-AG & Co. KGaA und FMCH geltend macht; 2020 Civ. 11927-IT (E. D. Mass.). Die Vorwürfe der Klage stützen sich auf die Beilegung der FMC-AG & Co. KGaA unter dem FCPA. Die Klage wurde FMCH zugestellt. FMCH verteidigt sich gegen die Klage, indem sie zunächst die Abweisung der Klage aufgrund des unzulässigen Gerichtsstands und der fehlenden Zuständigkeit beantragt. Der FMC-AG & Co. KGaA ist die Klage nicht zugestellt worden. Produkthaftungsverfahren Klagen wegen Personenschäden und damit zusammenhängende Klagen, einschließlich Klagen von bestimmten staatlichen Regierungsbehörden, im Zusammenhang mit dem Säurekonzentratprodukt von Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH), genannt Granuflo® oder Naturalyte®, wurden erstmals in 2012 erhoben. Die Angelegenheiten, die nach den für FMCH günstigen Gerichtsentscheidungen und Beilegung - darunter vor allem der Vergleich in dem im November 2017 abgeschlossenen, mehrere Distrikte einschließenden, Bundesrechtsstreit über Personenschäden - verbleiben, stellen kein wesentliches Risiko dar. Dementsprechend wurde die spezifische Berichterstattung über diese Angelegenheiten eingestellt. Die Versicherer von FMCH stimmten dem Vergleich im Schadenersatzverfahren wegen Personenschäden zu und haben, unter wechselseitigem Rechtsvorbehalt, 220 Mio US$ (179 Mio €) für den Vergleichsfonds bereitgestellt. FMCH hat für die Durchführung des Vergleichs Rückstellungen für Nettoaufwendungen in Höhe von 60 Mio US$ (49 Mio €) einschließlich Rechtskosten und sonstiger erwarteter Kosten gebildet. Nach dem Vergleich haben die Versicherer von FMCH in der AIG-Gruppe Klage gegen FMCH eingereicht, mit der sie eine Entschädigung durch FMCH für ihre Vorleistung in Höhe von 220 Mio US$ (179 Mio €) anstreben. Ferner leitete FMCH eine Klage gegen die AIG-Gruppe ein, um Verteidigungs- und Entschädigungskosten, die FMCH getragen hatte, zurückzuerlangen. (National Union Fire Insurance v. Fresenius Medical Care, 2016 Index No. 653108 (Supreme Court of New York for New York County)). Die Sachverhaltsaufklärung (Discovery) ist weitgehend abgeschlossen. Die AIG-Gruppe gab einige ihrer Deckungsansprüche auf und reichte Expertenberichte zu den Schäden ein, in denen sie behauptete, dass sie 60 Mio US$ (49 Mio €) zurückerhalten sollte, wenn AIG bei allen verbleibenden Ansprüchen obsiegt. FMCH bestreitet alle Ansprüche von AIG und reichte Expertenberichte ein, die das Recht von FMCH auf Rückforderung von 108 Mio US$ (88 Mio €) gegenüber AIG, zusätzlich zu den bereits finanzierten 220 Mio US$ (179 Mio €), unterstützen. Ein Verhandlungstermin wurde in dieser Angelegenheit nicht festgelegt. Vorlageverfügung „Maryland“ Im August 2014 erhielt Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) eine Vorlageverfügung der U.S. Bundesanwaltschaft (United States Attomey’s Office - USAO) des District of Maryland, die Informationen zu vertraglichen Vereinbarungen von FMCH mit Krankenhäusern und Ärzten, einschließlich Verträgen bezüglich des Managements von stationären Akutdialyse-Dienstleistungen abfragt. Am 27. August 2020, nachdem der USAO es abgelehnt hatte, die Angelegenheit durch Einschreiten weiterzuverfolgen, entsiegelte der United States District Court für Maryland eine sogenannte „Qui Tam“-Beschwerde eines Beschwerdeführers aus dem Jahr 2014, die Anlass zur Untersuchung gab. United States ex rel. Martin Flanagan v. Fresenius Medical Care Holdings, Inc., 2014 Civ. 00665 (D. Maryland). Der Beschwerdeführer hat die Beschwerde zugestellt und der Rechtsstreit schreitet voran. Als Reaktion auf den Antrag von FMCH, die entsiegelte Beschwerde abzuweisen, reichte der Beschwerdeführer am 5. Februar 2021 eine geänderte Klage ein, in der er weitreichende Behauptungen über finanzielle Beziehungen zwischen FMCH und Nephrologen aufstellte. Zivilklage „Hawaii“ Im Juli 2015 hat der Generalstaatsanwalt für Hawaii eine Zivilklage nach dem False Claims Act des Bundesstaates Hawaii eingereicht, die den Vorwurf einer konspirativen Absprache enthält, nach der bestimmte Liberty Dialysis-Tochtergesellschaften von Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) der Hawaii Medicaid für die Verabreichung von Epogen® durch Liberty im Zeitraum von 2006 bis 2010, der vor dem Erwerb von Liberty durch FMCH liegt, zu viel berechnet hätten. Hawaii v. Liberty Dialysis - Hawaii, LLC et al., Case No, 15-1-1357-07 (Hawaii 1st Circuit). Der Bundesstaat behauptet, dass Liberty unrechtmäßig gehandelt habe, indem es auf die unrichtige und nicht autorisierte Abrechnungsanleitung vertraut habe, die Liberty von Xerox State Healthcare LLC erhalten habe, welche vom Bundesstaat Hawaii im relevanten Zeitraum mit der Administration des Erstattungswesens im Rahmen seines Medicaid-Programms beauftragt war. Nach Abschluss der Sachverhaltsaufklärung (Discovery) hat der Bundesstaat präzisiert, dass seine Forderungen auf Ausgleich von Überzahlungen in Höhe von 7,7 Mio US$ (6,3 Mio €) bezogen sind und sich auf etwa zwanzigtausend von Liberty eingereichte "Ansprüche" beziehen. Nachdem FMCH bezüglich Anträgen von Xerox, dieses zu verhindern, obsiegt hat, verfolgt FMCH gegen Xerox aufgrund von Rückgriffs- und Freistellungsansprüchen Dritt-Parteien-Klage. Die Klage des Bundesstaates nach dem False Claims Act wurde eingereicht, nachdem Liberty ein Verwaltungsverfahren dagegen angestrengt hatte, dass der Staat sich durch die Nichtzahlung fälliger laufender Verbindlichkeiten gegenüber Liberty für die behaupteten Überzahlungen schadlos hielt. Das zivilrechtliche und das Verwaltungsverfahren werden parallel geführt. Die Verhandlung im Zivilverfahren wurde aufgrund von Covid-19-bezogenen administrativen Problemen verschoben und für Januar 2022 neu angesetzt. Vorlageverfügungen „Colorado und New York“ Am 31. August 2015 erhielt Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der US-Bundesanwaltschaft des District of Colorado (Denver) mit Fragen zu Beteiligungen von FMCH an Dialyseklinik-Joint Ventures, an denen Ärzte beteiligt sind, und zum Management dieser Joint Ventures. FMCH kooperiert weiterhin in der Untersuchung des Denver United States Attorney’s Office (USAO), welche sich nunmehr auf Erwerbsvorgänge und Verkäufe von Minderheitsbeteiligungen an gegenwärtig bestehenden ambulanten Einrichtungen zwischen FMCH und Ärztegruppen konzentriert. Am 25. November 2015 erhielt FMCH eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der US-Bundesanwaltschaft des Eastern District of New York (Brooklyn), die ebenfalls die Beteiligung von FMCH an bestimmten Dialyseklinik-Joint Ventures in New York untersucht. Am 26. September 2018 hat es der Brooklyn USAO abgelehnt, aufgrund der in 2014 eingereichten versiegelten sogenannten Qui-Tam-Beschwerde, welche Ausgangspunkt der Untersuchung war, tätig zu werden. CKD Project LLC v. Fresenius Medical Care, 2014 Civ. 06646 (E.D.N.Y. November 12, 2014). Das Gericht hat die Versiegelung der Beschwerde aufgehoben und damit dem Beschwerdeführer die Möglichkeit gegeben, die Klage selbst zuzustellen und weiterzuverfolgen. Der Beschwerdeführer - eine Zweckgesellschaft, die von Anwaltskanzleien gegründet wurde, um Qui-Tam-Verfahren durchzuführen - hat seine Klage zugestellt und das Verfahren wird fortgeführt. Vorlageverfügung „Fresenius Vascular Care“ (AAC) Beginnend am 6. Oktober 2015 hat der United States Attorney (USAO) for the Eastern District of New York (Brooklyn), mittels unter dem False Claims Act erlassener Vorlageverfügungen, eine Untersuchung betreffend die kommerzielle Nutzung und Abrechnung der Tochtergesellschaft der Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) Azura Vascular Care für den Zeitraum beginnend mit dem Erwerb der American Access Care LLC (AAC) im Oktober 2011 durch FMCH durchgeführt. FMCH kooperiert in der Ermittlung des Brooklyn USAO. Der Brooklyn USAO hat darauf hingewiesen, dass seine Untersuchung landesweit durchgeführt wird und sich darauf konzentriert, ob bestimmte Zugangsverfahren, die in den Einrichtungen von Azura durchgeführt wurden, medizinisch nicht notwendig waren und ob bestimmte von Azura beschäftigte Arzthelferinnen und Arzthelfer den zulässigen Umfang ihrer Kompetenzen überschritten haben. Bezüglich der Vorwürfe gegen AAC, die in den Bezirken in Connecticut, Florida und Rhode Island im Hinblick auf Nutzung und Abrechnung erhoben wurden, wurde im Jahr 2015 eine Einigung erzielt. Vorlageverfügung „Texas (Dallas)“ Am 30. Juni 2016 erhielt Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der US-Bundesanwaltschaft des Northern District of Texas (Dallas), mit der Informationen über den Gebrauch und die Handhabung von Medikamenten einschließlich Velphoro® angefragt wurden. Die Untersuchung umfasst Da Vita, Amgen, Sanofi und andere Pharmahersteller und beinhaltet Untersuchungen dahingehend, ob bestimmte Ausgleichsleistungen zwischen Herstellern und den verkaufenden Apotheken unrechtmäßige Provisionszahlungen darstellten. Nach dem Verständnis von FMCH ist diese Untersuchung substanziell unabhängig von der 63,7 Mio US$ (54,8 Mio €)-Einigung von DaVita Rx, die am 14. Dezember 2017 in der Angelegenheit mit dem Titel United States ex rel. Gallian v. DaVita Rx, 2016 Civ. 0943 (N.D. Tex.) bekannt gegeben wurde. FMCH ist der Ansicht, dass diese Untersuchung in Bezug auf FMCH nicht länger aktiv ist und wird die Berichterstattung darüber einstellen, sofern keine wesentlichen Entwicklungen eintreten. Vorlageverfügung „New York“ (Shiel) Am 18. November 2016 erhielt Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der US-Bundesanwaltschaft für den Eastern District of New York (Brooklyn), mit der Unterlagen und Informationen bezüglich der Geschäftstätigkeit der im Oktober 2013 von der FMCH erworbenen Shiel Medical Laboratory, Inc. (Shiel) angefragt wurden. Im Rahmen der Kooperation mit der Untersuchung und der Vorbereitung der Antwort auf die Vorlageverfügung hat FMCH Falschausstellungen und Falschdarstellungen in Unterlagen, die von einem Shiel Vertriebsmitarbeiter eingereicht wurden identifiziert, die die Integrität bestimmter Rechnungen betreffen, die von Shiel für Labortests von Patienten in Kliniken für Langzeitbehandlungen eingereicht wurden. Am 21. Februar 2017 veranlasste FMCH die Kündigung des Mitarbeiters und informierte die US-Bundesanwaltschaft über die Kündigung und deren Begleitumstände. Es ist zu erwarten, dass aufgrund des Verhaltens des entlassenen Mitarbeiters Forderungen auf Erstattung von Überzahlungen und auf damit im Zusammenhang stehende Strafzahlungen nach den anwendbaren Gesetzen an FMCH gerichtet werden, allerdings kann der finanzielle Wert dieser Zahlungsforderungen noch nicht zuverlässig geschätzt werden. FMCH macht geltend, dass sie gemäß den Bestimmungen zum Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen der Akquisition von Shiel in 2013 nicht für das Fehlverhalten des gekündigten Mitarbeiters oder anderer Shiel-Mitarbeiter vor dem Datum der Übernahme verantwortlich ist. Der Brooklyn USAO (United States Attorney‘s Office) untersucht weiterhin eine Reihe von Fragestellungen im Zusammenhang mit Shiel, einschließlich der Vorwürfe ungerechtfertigter Zahlungen (sogenannte Kickbacks) an Ärzte und hat bekannt gegeben, dass der Untersuchung verschiedene versiegelte Qui-Tam-Beschwerden zugrunde liegen. Am 12. Dezember 2017 hat FMCH bestimmte Geschäftsbereiche von Shiel, die Gegenstand der Vorlageverfügung aus Brooklyn sind, einschließlich des an die US-Bundesanwaltschaft gemeldeten Fehlverhaltens, an Quest Diagnostics veräußert. Gemäß des Vertrags über den Verkauf an Quest Diagnostics behält FMCH die Verantwortung für die Beantwortung der Brooklyn-Untersuchung und für Verbindlichkeiten, die sich aus dem Verhalten nach der Übernahme von Shiel im Jahr 2013 und vor dem Verkauf von Shiel an Quest Diagnostics ergeben. FMCH kooperiert in der Untersuchung. Vorlageverfügung „American Kidney Fund“ / Rechtsstreit CMS Am 14. Dezember 2016 veröffentlichten die Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS), die das nationale Medicare Programm verwalten, eine vorübergehend abschließende Regelung (Interim Final Rule, IFR) mit der Bezeichnung „Medicare Program; Conditions for Coverage for End-Stage Renal Disease Facilities-Third Party Payment.” Die IFR hätte zu einer Änderung der Rahmenbedingungen für die Versicherungsdeckung gegenüber Dialyseanbietern wie Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) geführt und hätte Versicherer gewissermaßen in die Lage versetzt, Beitragszahlungen von oder für Patientinnen und Patienten, die Zuschüsse vom American Kidney Fund (AKF oder der Fund) für ihren privaten Krankenversicherungsschutz erhalten, abzulehnen. Die IFR hätte somit dazu führen können, dass diese Patientinnen und Patienten privaten Versicherungsschutz verloren hätten. Der Verlust des privaten Versicherungsschutzes dieser Patientinnen und Patienten hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage von FMCH haben können. Am 25. Januar 2017 hat ein Bundesbezirksgericht in Texas, das für eine von einer Interessengruppe von Patientinnen und Patienten und Dialysedienstleistern (darunter FMCH) angestrengte Klage zuständig ist, den CMS vorläufig untersagt, die IFR umzusetzen. Dialysis Patient Citizens v. Burwell, 2017 Civ. 0016 (E.D. Texas, Sherman Div.). Die einstweilige Verfügung basierte auf dem Versäumnis der CMS, bei der Verabschiedung der IFR ein angemessenes Bekanntmachungs- und Anhörungsverfahren befolgt zu haben. Die Verfügung bleibt solange in Kraft und das Gericht behält die Zuständigkeit über den Streit. Am 22. Juni 2017 beantragten die CMS eine Aussetzung des Verfahrens in dem Rechtsstreit vor dem Hintergrund ausstehender weiterer Gesetzgebung in Bezug auf die IFR. Die CMS ergänzten ihren Antrag dahingehend, dass sie beabsichtigen, einen Vermerk über einen Regulierungsvorschlag (Notice of Proposed Rulemaking) im Bundesregister (Federal Register) zu veröffentlichen und ansonsten ein Bekanntmachungs- und Anhörungsverfahren zu initiieren. Die Kläger in diesem Prozess, darunter FMCH, stimmten der Aussetzung zu, die vom Gericht am 27. Juni 2017 erlassen wurde. Am 3. Januar 2017 erhielt FMCH eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act der US-Bundesanwaltschaft für den District of Massachusetts, in der die Interaktionen und Beziehungen von FMCH mit dem AKF angefragt werden, einschließlich der Spendenbeiträge von FMCH an den Fund und den finanziellen Hilfen, die der Fund Patientinnen und Patienten für Versicherungsbeiträge gewährt. Danach hat FMCH bei der Untersuchung kooperiert. Der USAO hat es abgelehnt, in die sogenannte Qui-Tam-Beschwerde des Beschwerdeführers einzugreifen, die Anlass für die Vorladung war. Am 17. Juli 2020 hat der Beschwerdeführer eine „notice of dismissal“ eingereicht, ohne seine Beschwerde zuzustellen oder seine Anschuldigungen anderweitig zu verfolgen, und das Gericht hat den Fall geschlossen. Am 8. April 2019 leitete United Healthcare ein Schiedsverfahren gegen FMCH mit der Behauptung ein, dass FMCH durch den Verzicht auf Zuzahlungen und andere Maßnahmen Patientinnen und Patienten unrechtmäßig von der Kostenübernahme unter von der Regierung bezahlten Versicherungen, einschließlich Medicare, hin zu kommerziellen Versicherungen von United Healthcare, einschließlich „Affordable Care Act Exchange Plans“, „gelenkt“ habe. FMCH wies die Ansprüche von United zurück und bestritt sie. Am 16. September 2020 schlossen FMCH und United einen Vergleichsvertrag, der (1) bestimmte Änderungen der Verträge zwischen United und FMCH zur Regelung der Bedingungen für Dialysebehandlungen, die von FMCH für Begünstigte von United durchzuführen sind, und (2) die Einstellung des Schiedsgerichtsverfahrens vorsieht, wobei jede Partei ihre eigenen Kosten und Ausgaben zu tragen hat. In Anbetracht der anhaltenden Inaktivität der Bundesregierung sowie dem Fehlen von Änderungen in der Verwaltung und der Beilegung des Rechtsstreits mit United Healthcare ist FMCH der Ansicht, dass die zuvor berichteten Angelegenheiten im Zusammenhang mit Spendenbeiträgen kein wesentliches Risiko darstellen. Dementsprechend und in Ermangelung neuer wesentlicher Entwicklungen wird die FMCH die Berichterstattung über diese Angelegenheiten einstellen. Anfang Mai 2017 hat der United States Attorney for the Middle District of Tennessee (Nashville) identische Vorlageverfügungen unter dem False Claims Act an FMCH und zwei Tochtergesellschaften in Bezug auf das Pharma-Einzelhandelsgeschäft von FMCH erlassen. Im Rahmen der Untersuchungen soll Vorwürfen in Bezug auf unzulässige Anreize gegenüber Dialysepatientinnen und -patienten, die Verschreibung oral verabreichter Medikamente über den Apothekendienst von FMCH einzureichen, nachgegangen werden, sowie solchen der unsachgemäßen Abrechnung zurückgegebener Medikamente und anderen Vorwürfen die denen ähnlich sind, die der 63,7 Mio US$ (53,8 Mio €)-Einigung von Davita Rx, welche am 14. Dezember 2017 bekannt gegeben wurde (United States ex rel. Gallian v. DaVita Rx, 2016 Civ. 00943 (N.D. Tex.)), zugrunde lagen. FMCH kooperiert bei der Nashville Untersuchung. Patentklage Vifor Fresenius Medical Care (Delaware) Am 12 März 2018 haben Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd. und Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma France S.A.S. (zusammen VFMCRP) am U.S. District Court für den District of Delaware (Fall. 1:18-cv-00390-MN) eine Klage wegen Patentverletzung gegen Lupin Atlantis Holdings SA, Lupin Pharmaceuticals Inc. (zusammen Lupin) und Teva Pharmaceuticals USA, Inc. (Teva) eingereicht. Die Patentverletzungsklage ist eine Reaktion auf die von Lupin und Teva eingereichten Zulassungsanträge im Wege der „Abbreviated New Drug Applications“ (ANDA) bei der US-Gesundheitsbehörde (U.S. Food and Drug Admimstration - FDA) für Generika-Versionen von Velphoro®. Velphoro® ist geschützt durch Patente, die im FDA-Register „FDA’s Approved Drug Products with Therapeutic Equivalence Evaluations“, auch bekannt als „Orange Book“, eingetragen sind. Die Klage wurde innerhalb der von der Hach-Waxman-Gesetzgebung vorgeschriebenen 45-Tage-Periode eingereicht und bewirkte eine Unterbrechung der FDA- Zulassung für 30 Monate (genauer: bis 29. Juli 2020 für Lupins ANDA und 6. August 2020 für Tevas ANDA). Am 17. Dezember 2018, hat VFMCRP, als Reaktion auf einen anderen ANDA-Zulassungsantrag für eine generische Version von Velphoro®, eine Patentverletzungsklage gegen Annora Pharma Private Ltd., und Hetero Labs Ltd. (zusammen Annora) am U.S. District Court für den District of Delaware eingereicht. Der Fall wurde zwischen den Parteien beigelegt, wodurch das Gerichtsverfahren am 4. August 2020 beendet wurde. Am 26. Mai 2020 reichte VFMCRP eine weitere Klage wegen Patentverletzung gegen Lupin beim U.S. District Court for the District of Delaware ein (Fall Nr. 1:20-cv-00697-MN) als Antwort auf Lupins ANDA für eine generische Version von Velphoro® und auf der Grundlage eines neu im Orange Book gelisteten Patents. Am 6. Juli 2020 reichte VFMCRP eine zusätzliche Klage wegen Patentverletzung gegen Lupin und Teva beim U.S. District Court for the District of Delaware ein (Fall Nr. 1:20-cv-00911-MN) als Antwort auf die ANDA dieser Unternehmen für generische Versionen von Velphoro® und auf der Grundlage von zwei neu im Orange Book gelisteten Patenten. Alle Fälle, an denen Lupin als Beklagte beteiligt war, wurden zwischen den Parteien beigelegt, so dass die entsprechenden Gerichtsverfahren am 18. Dezember 2020 beendet wurden. Vorlageverfügung „Colorado (Denver)“ Am 17. Dezember 2018 wurde der Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) vom United States Attorney for the District of Colorado (Denver) eine Vorlageverfügung unter dem False Claims Act als Teil einer Untersuchung von Vorwürfen gegen Da Vita, Inc. zugestellt, die Geschäfte zwischen FMCH und Da Vita einschließt. Die gegenständlichen Geschäfte beinhalten Verkäufe und Käufe von Dialyse-Kliniken, dialysebezogenen Produkten und Medikamenten, einschließlich Dialysemaschinen und Dialysatoren, und Verträge für bestimmte administrative Dienstleistungen. FMCH kooperiert in der Untersuchung. Rechtsstreit Tricare-Programm Am 28. Juni 2019 reichten bestimmte Tochtergesellschaften der Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) eine Klage gegen die Vereinigten Staaten ein, mit dem Ziel, die Zahlung der ihnen vom US-Verteidigungsministerium im Rahmen des Tricare-Programms geschuldeten Gelder zu erreichen und zu verhindern, dass Tricare zuvor gezahlte Gelder einbehält, Bio-Medical Applications of Georgia, Inc., et al. v. United States, CA 19-947, United States Court of Federal Claims. Tricare gewährt die Erstattung für Dialysebehandlungen und andere medizinische Versorgungsleistungen, die gegenüber Mitgliedern der Streitkräfte, deren Angehörigen und Pensionären erbracht werden. Die Rechtsstreitigkeiten betreffen unveröffentlichte Verwaltungsklagen von Tricare-Administratoren, die die Höhe der Vergütung für Dialysebehandlungen, die den Tricare-Begünstigten gewährt wurden, auf der Grundlage einer Neufassung von Gebührenziffern (Automatisches Ersetzen durch eine Gebührenziffer, die für eine andere Dienstleistung als die von FMCH erbrachte gilt und für die sie ihren Antrag gestellt hat, sog. "Crosswalkings"), die seit vielen Jahren ohne Widerspruch in der Rechnungsstellung verwendet und befolgt wurden, reduzieren. Tricare-Administratoren haben die unveröffentlichte Verwaltungsaktion anerkannt und es abgelehnt, sie zu ändern oder aufzugeben. Am 8. Juli 2020 reichte die US-Regierung ihre Antwort ein (und bestätigte ihre Position). Die Parteien werden die Sachverhaltsaufklärung (Discovery) fortsetzen. Das Gericht hat noch keinen Termin für die Verhandlung in dieser Angelegenheit festgesetzt. FMCH hat eine Beschränkung der Umsätze vorgenommen, die ansonsten nach dem Tricare-Programm anerkannt würden. Diese Beschränkung reicht nach Ansicht von FMCH unter Betrachtung der derzeit bekannten Tatsachen für die Berücksichtigung der Risiken dieses Rechtsstreits aus. Dialysis Patients Citizens Rechtsstreit Am 22. Mai 2020 erließen die Centers for Medicare and Medicaid (CMS) eine abschließende Regelung (Final Rule), die mit Wirkung vom 1. Januar 2021 ambulante Dialyseeinrichtungen von den Zeit- und Entfernungsstandards ausnimmt, die gemäß den Angemessenheitsregeln für Netzwerke für Medicare Advantage-Plans gelten. Am 22. Juni 2020 reichte Dialysis Patient Citizens, eine gemeinnützige Patientenvertretungsorganisation, im Namen aller Dialysepatienten eine Klage ein, um diese Regelung anzufechten und am 13. Juli 2020 schloss sich Fresenius Medical Care Holdings, Inc. zusammen mit zwei weiteren Dialyseanbietern der Klage an. Dialysis Patient Citizens, et al. v. Alex Azar, et al., U.S.D.C. D.C, 1:20-cv-01664. Die Kläger begehrten, dass die Final Rule bezüglich ambulanter Dialyseeinrichtungen aufgegeben wird und dass es den CMS untersagt wird, diese Bestimmungen durchzusetzen. Am 19. Januar 2021 gab das Gericht dem Antrag des Beklagten statt, die Klage ohne Präjudizwirkung abzuweisen. Vorlageverfügung „Massachusetts ChoiceOne und Medspring“ Am 21. August 2020 wurde der Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) eine Vorladung der US-Staatsanwaltschaft für den Bezirk Massachusetts zugestellt, in der diese Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit Notfallversorgungszentren angefragt, die FMCH als Teil seiner ChoiceOne- und Medspring-Notfallversorgungsoperationen besaß, betrieb oder kontrollierte, bevor es 2018 diesen Geschäftszweig veräußerte und sich aus ihm zurückzog. Die Vorladung scheint im Zusammenhang mit einer laufenden Untersuchung zu stehen, bei der es um eine angebliche Hochcodierung in der Notfallversorgungsbranche geht, die zu bestimmten veröffentlichten Vergleichen im Rahmen des bundesstaatlichen False Claims Act geführt hat. FMCH kooperiert in der Untersuchung Vorlageverfügung „Nevada“ Im November 2014 hat die Fresenius Kabi Oncology Limited (FKOL) eine Vorlageverfügung des US-Justizministeriums, Bundesanwalt für den Bezirk Nevada, erhalten. Mit der Verfügung wurden Dokumente angefordert, die im Zusammenhang mit der im Januar 2013 von der US-Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) in der Produktionsstätte für Arzneimittelrohstoffe von FKOL in Kalyani, Indien, durchgeführten Untersuchung stehen. Die damalige Untersuchung hatte einen Warning Letter der FDA im Juli 2013 zur Folge. Mit der Vorlageverfügung führte das Justizministerium straf- und / oder zivilrechtliche Ermittlungen in diesem Zusammenhang durch und forderte Information aus der gesamten Fresenius Kabi Gruppe an. Fresenius Kabi kooperierte vollumfänglich mit den behördlichen Ermittlungen. Im Januar 2021 hat Fresenius Kabi mit dem Justizministerium eine abschließende Vereinbarung (Plea Agreement) geschlossen, wonach sich Fresenius Kabi zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 50 Mio US$ verpflichtet. Für die Zahlung kann auf eine bestehende Rückstellung zurückgegriffen werden. Die Vereinbarung bedarf noch finaler Zustimmung durch ein Gericht und schließt Maßnahmen ein, die eine Wiederholung der in 2013 festgestellten Verfehlungen zukünftig ausschließen sollen. Patentstreit Fresenius Kabi Frankreich Patentstreit zwischen Fresenius Kabi und Eli Lilly in Frankreich und anderen europäischen Ländern betreffend Eli Lillys Originator Arzneimittel Alimta® und Fresenius Kabis Generikum Pemetrexed, das in Frankreich und weiteren Ländern Europas verkauft wird. Das Gericht in Paris hat nunmehr ein Urteil zugunsten von Eli Lilly gefällt und die Patentverletzung durch Fresenius Kabi festgestellt. In der Entscheidung wird Fresenius Kabi Frankreich verurteilt, wegen Patentverletzung und unlauterem Wettbewerb, einschließlich entgangenen Verkäufen und Preisverfall, an Eli Lilly einen vorläufigen Schadensersatz in Höhe von 28 Mio € zu zahlen. Dieser Betrag ist durch eine vorhandene höhere Rückstellung abgedeckt. Die endgültige Höhe des Schadensersatzes sollen die Parteien auf Basis der von Fresenius Kabi mitzuteilenden tatsächlichen Verkaufszahlen im Verhandlungswege ermitteln. Dieser wird wahrscheinlich deutlich über der vom Gericht angeordneten vorläufigen Zahlung liegen. Fresenius Kabi France hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Allgemeine Risiken Der Fresenius-Konzern ist im normalen Geschäftsverlauf Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsverfahren und Ermittlungen hinsichtlich verschiedenster Aspekte seiner Geschäftstätigkeit. Der Fresenius-Konzern analysiert regelmäßig entsprechende Informationen einschließlich, sofern zutreffend, seine Verteidigungsmaßnahmen und seinen Versicherungsschutz, und bildet die erforderlichen Rückstellungen für wesentliche aus solchen Verfahren resultierende Verbindlichkeiten. Die Geschäftstätigkeit des Fresenius-Konzerns unterliegt, wie die anderer Gesundheitsdienstleister, Krankenversicherer und Lieferanten, strengen staatlichen Regulierungen und Kontrollen. Der Fresenius-Konzern muss Vorschriften und Auflagen einhalten, die sich auf die Sicherheit und Wirksamkeit medizinischer Produkte, auf das Marketing und den Vertrieb solcher Produkte, den Betrieb von Produktionsanlagen, Laboren, Krankenhäusern, Dialysekliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie auf den Umwelt- und Arbeitsschutz beziehen. Im Hinblick auf Entwicklung, Herstellung, Marketing und Vertrieb medizinischer Produkte kann der Fresenius-Konzern bei Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften zum Gegenstand erheblicher nachteiliger regulatorischer Maßnahmen der US-Gesundheitsbehörde (U.S. Food and Drug Administration - FDA) und vergleichbarer Behörden außerhalb der USA werden. Derartige regulatorische Maßnahmen können Warning Letters oder andere Mitteilungen der FDA und / oder vergleichbarer ausländischer Behörden umfassen, wodurch der Fresenius-Konzern gezwungen werden könnte, erhebliche Zeit und Ressourcen aufzuwenden, um geeignete Korrekturmaßnahmen zu implementieren. Falls der Fresenius-Konzern im Hinblick auf die in Warning Letters oder anderen Mitteilungen adressierten Punkte nicht zur Zufriedenheit der FDA und / oder vergleichbarer ausländischer Behörden für Abhilfe sorgt, können diese Behörden weitere Maßnahmen einleiten, einschließlich Produktrückrufe, Vertriebsverbote für Produkte oder Verbote des Betriebs von Produktionsstätten, Zivilstrafen, Beschlagnahmungen von Produkten des Fresenius-Konzerns und / oder Strafverfolgung. Fresenius Medical Care Holdings, Inc. befasst sich zurzeit mit Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit einem Warning Letter der FDA, Fresenius Kabi mit Abhilfemaßnahmen im Zusammenhang mit zwei Warning Letters der FDA. Der Fresenius-Konzern muss ebenfalls die US-Bundesgesetze über das Verbot illegaler Provisionen (Anti-Kickback Statute), gegen betrügerische Zahlungsanforderungen an staatliche Einrichtungen (False Claims Act), das Stark Law, das Gesetz über zivilrechtliche Geldstrafen (Civil Monetary Penalties Law) sowie Vorschriften gegen Korruption im Ausland (Foreign Corrupt Practices Act) und andere US-Bundes- und Staatsgesetze gegen Betrug und Missbrauch einhalten. Die zu beachtenden Gesetze und Regulierungen können geändert werden oder Kontrollbehörden oder Gerichte können die Vorschriften oder geschäftliche Tätigkeiten anders auslegen als der Fresenius-Konzern. In den USA hat die Durchsetzung der Vorschriften für die amerikanische Bundesregierung und für einige Bundesstaaten eine hohe Priorität erlangt. Außerdem ermuntern die Bestimmungen des False Claims Act (Gesetz gegen betrügerische Zahlungsanforderungen), die dem Anzeigenden eine Beteiligung an den verhängten Bußgeldern zusichern, private Kläger, Whistleblower-Aktionen einzuleiten. Angesichts dieses von Regulierungen geprägten Umfeldes sind die geschäftlichen Aktivitäten und Praktiken des Fresenius-Konzerns Gegenstand intensiver Überprüfungen durch Regulierungsbehörden und Dritte sowie von Untersuchungsverlangen, Vorlageverfügungen, anderen Anfragen, Rechtsansprüchen und Gerichtsverfahren, die sich auf die Einhaltung der relevanten Gesetze und Regulierungen beziehen. Der Fresenius-Konzern wird nicht in jedem Falle von vornherein wissen, dass Untersuchungen oder Aktionen gegen ihn angelaufen sind; das gilt insbesondere für Whistleblower-Aktionen, die von den Gerichten zunächst vertraulich behandelt werden. Der Fresenius-Konzern betreibt eine große Anzahl von Betriebsstätten, hat Umgang mit persönlichen Daten (PD) von Patientinnen und Patienten und Versicherten in allen Teilen der USA und in anderen Ländern und arbeitet mit Geschäftspartnern zusammen, die ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeiten im Gesundheitswesen unterstützen. In einem derart dezentralisierten System ist es häufig schwierig, das wünschenswerte Maß an Aufsicht und Kontrolle über Tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicherzustellen, die bei einer Vielzahl von Tochterunternehmen und bei Geschäftspartnern beschäftigt sind. Gelegentlich können der Fresenius-Konzern oder seine Geschäftspartner Verstöße gegen Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften unter dem Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA), der Datenschutzgrundverordnung der EU oder weiterer ähnlicher Gesetze (Datenschutzgesetze) feststellen, etwa durch unzulässige Nutzung, Zugang oder Zugänglichmachen ungesicherter PD oder wenn der Fresenius-Konzern oder seine Geschäftspartner es versäumen, in ihren Systemen und Geräten die erforderlichen administrativen, technischen oder physischen Schutzmaßnahmen zu implementieren; oder durch Datenschutzverletzungen, die zu unzulässiger Nutzung, Zugang oder Zugänglichmachen von personenbezogenen Daten (personal identifying information) von Angestellten, Patientinnen und Patienten und Versicherten führen. In solchen Fällen müssen der Fresenius-Konzern und seine Geschäftspartner in Übereinstimmung mit anwendbaren Meldepflichten handeln. Bei der Führung, dem Management und der Kontrolle seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlässt sich der Fresenius-Konzern auf seine Führungsstruktur, seine Ressourcen in den Bereichen Regulatory und Recht sowie auf das wirksame Funktionieren seines Compliance-Programms. Trotzdem kommt es gelegentlich vor, dass der Fresenius-Konzern feststellen muss, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Vertreterinnen und Vertreter absichtlich, sorglos oder versehentlich die Gesellschaftsrichtlinien missachten oder gegen das Gesetz verstoßen. Dieses Verhalten jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann zur Haftung des Fresenius-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften führen, u. a. nach dem Anti-Kickback Statute, dem Stark Law, dem False Claims Act, den Datenschutzgesetzen, dem Health Information Technology for Economic and Clinical Health Act sowie dem Foreign Corrupt Practices Act oder anderen Rechtsvorschriften und vergleichbaren Gesetzen auf Ebene der Bundesstaaten und in anderen Ländern geltend gemacht werden. Es werden zunehmend Prozesse gegen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und andere Akteure des Gesundheitswesens wegen der Verletzung von Berufspflichten, Behandlungsfehlern, Produkthaftung, Mitarbeiterentschädigungs- und ähnlicher Ansprüche angestrengt, von denen viele zu hohen Schadensersatzforderungen und zu erheblichen Anwaltskosten führen. Gegen den Fresenius-Konzern sind auf Grund der Art seines Geschäfts solche Prozesse geführt worden und werden gegenwärtig geführt, und es ist damit zu rechnen, dass auch in Zukunft solche Verfahren angestrengt werden. Obwohl der Fresenius-Konzern in angemessenem Umfang versichert ist, kann er nicht garantieren, dass die Obergrenzen des Versicherungsschutzes immer ausreichend sein werden oder dass alle geltend gemachten Ansprüche durch die Versicherungen abgedeckt sind. Ein erfolgreich durchgesetzter Schadensersatzanspruch gegen den Fresenius-Konzern oder gegen irgendeine seiner Tochtergesellschaften, der den Versicherungsschutz übersteigt, könnte eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit des Fresenius-Konzerns sowie auf seine Finanz- und Ertragslage haben. Jeder Schadensersatzanspruch, unabhängig von seiner Begründetheit oder dem Ausgang eines möglichen Verfahrens, kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Ruf und die Geschäftstätigkeit des Fresenius-Konzerns haben. Gegen den Fresenius-Konzern sind auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht und Klage erhoben worden, die sich auf angebliche Patentrechtsverletzungen oder von dem Fresenius-Konzern erworbene oder veräußerte Unternehmen beziehen. Diese Ansprüche und Verfahren können sich sowohl auf den Geschäftsbetrieb als auch auf das Akquisitions- oder Veräußerungsgeschäft beziehen. Der Fresenius-Konzern hat eigene Ansprüche geltend gemacht, sofern dies angebracht war. Eine erfolgreiche Klage gegen den Fresenius-Konzern oder eine seiner Tochtergesellschaften könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Fresenius-Konzerns sowie auf seine Finanz- und Ertragslage haben. Sämtliche Ansprüche, unabhängig von ihrem sachlichen Gehalt oder dem Ausgang eines möglichen Verfahrens, können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Ruf und die Geschäftstätigkeit des Fresenius-Konzerns haben. 31. LEASING Der Fresenius-Konzern mietet Grundstücke, Gebäude und Einbauten, technische Anlagen und Maschinen sowie IT- und Büroausstattungen im Rahmen verschiedener Miet- und Leasingverträge. LEASING IN DER KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG In der folgenden Tabelle werden die Effekte der Leasingverhältnisse auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Geschäftsjahre 2020 und 2019 dargestellt:
LEASING IN DER KONZERN-BILANZ Zum 31. Dezember setzten sich die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen wie folgt zusammen: ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Die im Geschäftsjahr 2020 vorgenommenen Umbuchungen erfolgten im Wesentlichen in das Sachanlagevermögen, da der Fresenius-Konzern bisher gemietete Gebäude und Anlagen von den Vermietern erworben hat. ABSCHREIBUNGEN
ANSCHAFFUNGSKOSTEN
ABSCHREIBUNGEN
BUCHWERTE
Die Abschreibungen und Wertminderungen der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen betrugen im Geschäftsjahr 2020 879 Mio € (2019: 894 Mio €) und sind in den Umsatzkosten, den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sowie den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen entsprechend der Nutzung der Vermögenswerte enthalten. Zum 31. Dezember 2020 setzten sich die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen aus 766 Mio € (2019: 793 Mio €) kurzfristigem Teil und 5.422 Mio € (2019: 5.646 Mio €) langfristigem Teil zusammen. Von den Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen entfielen im Jahr 2020 ca. 71 % auf Fresenius Medical Care, ca. 16 % auf Fresenius Helios, ca. 7 % auf Fresenius Vamed und ca. 6 % auf Fresenius Kabi. LEASING IN DER KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG Der gesamte Cash-Abfluss aus Leasingverhältnissen betrug im Geschäftsjahr 2020 1.212 Mio € (2019: 1.164 Mio €). In der Konzern-Kapitalflussrechnung wird die Zins-Komponente der bilanzierten Leasingverhältnisse im Mittelzufluss /-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit, die Tilgungs-Komponente im Mittelzufluss / - abfluss aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Die folgenden möglichen zukünftigen Mittelabflüsse wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen:
Mögliche zukünftige Mittelabflüsse aus der Ausübung von Optionen wurden nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, wenn die Ausübung der entsprechenden Option nicht als hinreichend sicher betrachtet wurde. Der wesentliche Teil der möglichen zukünftigen Mittelabflüsse aus Verlängerungsoptionen bezieht sich auf Immobilienleasingverträge für Dialysekliniken von Fresenius Medical Care in Nordamerika. Einzelne Leasingverträge können mehrere Verlängerungsoptionen enthalten. Der Fresenius-Konzern verwendet Verlängerungsoptionen, um eine größtmögliche betriebliche Flexibilität zu erhalten. Diese Verlängerungsoptionen sind ausschließlich durch den Fresenius-Konzern ausübbar. 32. FINANZINSTRUMENTE BEWERTUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Buchwerte von Finanzinstrumenten In den folgenden Tabellen werden die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Bilanzpositionen, gegliedert nach Kategorien, zum 31. Dezember dargestellt:
1
Es bestehen nur finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die gemäß IFRS 9
verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Im Geschäftsjahr 2020 waren keine wesentlichen Reklassifizierungen zwischen den Kategorien erforderlich.
1
Es bestehen nur finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die gemäß IFRS 9
verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte und die hierarchische Einstufung der beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember:
Im Folgenden werden die wesentlichen Methoden und Annahmen erläutert, die bei der Ermittlung der beiliegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten sowie bei der Klassifizierung entsprechend der dreistufigen Fair-Value-Hierarchie angewendet werden: In den flüssigen Mitteln sind kurzfristige Finanzinvestitionen enthalten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Vermögenswerte, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, basiert auf den Kursnotierungen zum Bilanzstichtag (Level 1). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Factoring-Verträgen werden anhand von beobachtbaren Marktinformationen ermittelt (Level 2). Der Großteil der in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Fremdkapitalistrumente sind Anleihen, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden und folglich mit deren beizulegenden Zeitwert angesetzt werden (Level 1). Dieser basiert auf der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Weitere Fremdkapitalinstrumente weisen Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten auf (Level 2). Die beizulegenden Zeitwerte von Eigenkapitalinstrumenten werden anhand von beobachtbaren Marktinformationen ermittelt (Level 2). Zudem werden Eigenkapitalinstrumente als Level 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft, für deren Bewertung gelegentlich externe Unternehmen beauftragt werden. Die externe Bewertung verwendet ein Discounted-Cashflow-Modell, das auf signifikanten, nicht beobachtbaren Einflussfaktoren wie zum Beispiel beteiligungsspezifischen, erwarteten Finanzdaten, einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz, der die aktuelle Markteinschätzung widerspiegelt, sowie auf einer ewigen Wachstumsrate beruht. Beizulegende Zeitwerte weiterer Eigenkapitalinstrumente, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, basieren auf den Kursnotierungen zum Bilanzstichtag (Level 1). Die beizulegenden Zeitwerte der wesentlichen langfristigen Finanzinstrumente werden anhand vorhandener Marktinformationen ermittelt. Finanzverbindlichkeiten, für die Kursnotierungen verfügbar sind, werden mit den zum Bilanzstichtag aktuellen Kursnotierungen bewertet (Level 1). Der beizulegende Zeitwert der anderen langfristigen Finanzverbindlichkeiten ergibt sich als Barwert der entsprechenden zukünftigen Zahlungsströme. Für die Ermittlung dieser Barwerte werden die am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze und Kreditmargen des Fresenius-Konzerns berücksichtigt (Level 2). Die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Put-Optionen erfolgt zu signifikanten nicht beobachtbaren Werten (Level 3). Gelegentlich beauftragt der Fresenius-Konzern dazu externe Unternehmen. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist in Anmerkung 1. III. q, Finanzinstrumente, beschrieben. Von den Verbindlichkeiten aus Put-Optionen entfielen zum 31. Dezember 2020 98 % auf Fresenius Medical Care. Ausstehende bedingte Kaufpreiszahlungen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Schätzungen der beizulegenden Zeitwerte basieren auf den vertraglich festgelegten Einflussfaktoren, die die künftigen Zahlungen bedingen sowie der Erwartungshaltung, die der Fresenius-Konzern für diese Werte hat (Level 3). Der Fresenius-Konzern beurteilt die Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf die Erreichung der festgelegten Zielgrößen und deren Zeitpunkt. Die getroffenen Annahmen werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Folgenden werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der in Level 3 eingestuften Finanzinstrumente im Geschäftsjahr 2020 dargestellt:
Die im Wesentlichen aus Zinsswaps und Devisentermingeschäften bestehenden Derivate werden wie folgt bewertet: Bei Zinsswaps erfolgt die Bewertung durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströme auf Basis der am Bilanzstichtag für die Restlaufzeit der Kontrakte geltenden Marktzinssätze. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften wird der kontrahierte Terminkurs mit dem Terminkurs des Bilanzstichtags für die Restlaufzeit des jeweiligen Kontraktes verglichen Der daraus resultierende Wert wird unter Berücksichtigung aktueller Marktzinssätze der entsprechenden Währung auf den Bilanzstichtag diskontiert. In die Ermittlung der beizuliegenden Zeitwerte der als Verbindlichkeiten bilanzierten Derivate wird das eigene Kreditrisiko einbezogen. Für die Bewertung der als Vermögenswerte bilanzierten Derivate wird das Kreditrisiko der Vertragspartner berücksichtigt. Das Kreditausfallrisiko von derivativen Finanzinstrumenten wird regelmäßig überwacht und analysiert. Darüber hinaus wird das Kreditausfallrisiko bei der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente im Fair Value je Einzelinstrument berücksichtigt. Die Berechnungsgrundlage der Ausfallwahrscheinlichkeiten bilden laufzeitadäquate Credit Default Swap Spreads je Kontrahent. Die Ermittlung des in der Bewertung berücksichtigten Kreditrisikos erfolgt basierend auf einer Multiplikation der laufzeitadäquaten Ausfallwahrscheinlichkeit mit den diskontierten zu erwartenden Cashflows des derivativen Finanzinstruments. Die Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung enthalten die in die Wandelanleihen eingebetteten Derivate sowie die Call Optionen zur Besicherung der Wandelanleihen. Der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate ermittelt sich aus der Differenz des Marktwerts der jeweiligen Wandelanleihe und einer Vergleichsanleihe ohne Wandlungsoption, diskontiert mit dem Marktzinssatz zum Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert der Call Optionen wird aus Kursnotierungen berechnet. Die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente basiert auf signifikanten sonstigen beobachtbaren Werten, diese werden daher entsprechend der Fair-Value-Hierarchiestufen als Level 2 eingestuft. Derivative Finanzinstrumente werden in jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bewertet, demzufolge entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwerten. BEIZULEGENDE ZEITWERTE DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE
Auch Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung, also Derivate, für die kein Hedge-Accounting angewendet wird, werden ausschließlich zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken eingesetzt und nicht für Spekulationszwecke abgeschlossen. Der kurzfristig fällige Teil der Derivate, der in der vorhergehenden Tabelle als Vermögenswert bzw. Verbindlichkeit gezeigt ist, wird in der Konzern-Bilanz unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten bzw. unter den kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der als Vermögenswert bzw. als Verbindlichkeit ausgewiesene langfristig fällige Teil ist in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten bzw. in den langfristigen Rückstellungen und sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten enthalten. Die in die Wandelanleihen eingebetteten Derivate und die Call Optionen zur Besicherung der Wandelanleihen sind in der Konzern-Bilanz in den sonstigen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten / Vermögenswerten ausgewiesen. Zur Reduzierung des Kreditrisikos aus derivativen Finanzinstrumenten hat der Fresenius-Konzern mit verschiedenen Bankpartnern Rahmenverträge für derivative Geschäfte abgeschlossen, aufgrund derer im Falle der Insolvenz des Geschäftspartners positive und negative Marktwerte miteinander verrechnet werden können. Das gilt für Transaktionen zwischen Vertragsparteien, bei denen sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungen und der Gesamtbetrag der Forderungen nicht ausgleichen. Im Insolvenzfall ist die Partei, die den größeren Betrag schuldet, verpflichtet, der anderen Partei den Differenzbetrag in Form einer Ausgleichszahlung zu begleichen. Eine Saldierung von derivativen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wurde in der Konzern-Bilanz nicht vorgenommen, da die abgeschlossenen Rahmenverträge für derivative Finanzinstrumente die Saldierungskriterien nach den International Financial Reporting Standards nicht erfüllen. Zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 bestanden derivative finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 16 Mio € und 11 Mio € sowie derivative finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 87 Mio € und 22 Mio €, denen Rahmenverträge zugrunde lagen. Saldiert ergäbe sich für die derivativen Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 ein aktivischer Betrag in Höhe von 7 Mio € und 6 Mio € sowie ein passivischer Betrag in Höhe von 78 Mio € und 17 Mio €. Die folgende Tabelle gibt an, in welchem Zeitraum der Cashflow aus derivativen Finanzinstrumenten voraussichtlich eintreten wird. CASHFLOW AUS DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN
Erfolgswirksame Effekte der Finanzinstrumente Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten betrafen Wertberichtigungen für erwartete Forderungsverluste in Höhe von 94 Mio € sowie Transaktionen in Fremdwährung in Höhe von -41 Mio €. Die Zinserträge in Höhe von 93 Mio € resultierten im Wesentlichen aus der Bewertung der in die Wandelanleihen eingebetteten Derivate der Fresenius SE & Co. KGaA, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie Darlehen an verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 752 Mio € resultierten im Wesentlichen aus den Finanzverbindlichkeiten des Fresenius-Konzerns, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind. Zudem entfielen 205 Mio € auf Leasingverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2020 erfasste der Fresenius-Konzern Gewinne aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, in Höhe von rund 46 Mio € in den sonstigen betrieblichen Erträgen. Aus der Bewertung ausstehender bedingter Kaufpreiszahlungen wurden Aufwendungen in Höhe von 35 Mio € ausgewiesen. Im kumulierten Other Comprehensive Income (Loss) angesetzte Erträge bzw. Aufwendungen aus Finanzinstrumenten betreffen als Cashflow Hedges designierte Derivate sowie Eigen- und Fremdkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Veränderungen der Cashflow Hedges im kumulierten Other Comprehensive Income (Loss) vor Steuern für das Jahr 2020 bzw. 2019 stellen sich wie folgt dar: EFFEKT DER DERIVATE AUF DAS KUMULIERTE OTHER COMPREHENSIVE INCOME (LOSS)
Der Fresenius-Konzern designiert ausschließlich die Kassakomponente der Devisentermingeschäfte als Sicherungsinstrument in Cashflow Hedges. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die als Cashflow Hedge designiert sind, werden innerhalb des Other Comprehensive Income (Loss) erfasst und kumuliert. Der effektive Anteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes bei der Kassakomponente von Devisentermingeschäften wird in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge Reserve) als separater Bestandteil im Other Comprehensive Income (Loss) erfasst. Die Terminkomponente der Devisentermingeschäfte wird in der Rücklage für Kosten der Absicherung (Costs of Hedging Reserve) separat im Other Comprehensive Income (Loss) ausgewiesen. Für alle Cashflow Hedges, mit Ausnahme von Absicherungen von Zahlungsströmen für das mit den erwarteten Ankäufen von nichtfinanziellen Vermögenswerten verbundene Fremdwährungsrisiko, werden die in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen ausgewiesenen Beträge als Umgliederungsbeträge in der gleichen Periode in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in der die erwarteten abgesicherten Cashflows den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Bei Absicherungen von Zahlungsströmen für das mit den erwarteten Ankäufen von nichtfinanziellen Vermögenswerten verbundene Fremdwährungsrisiko werden die in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen ausgewiesenen Beträge stattdessen direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Vermögenswertes bei seiner Erfassung einbezogen. Das gleiche Vorgehen gilt für die in der Rücklage für Kosten der Absicherung erfassten Beträge. EFFEKT DER DERIVATE AUF DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Den in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen aus Devisenkontrakten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung stehen in entsprechender Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Erträge aus den zugehörigen Grundgeschäften gegenüber. MARKTRISIKO Aus der internationalen Geschäftstätigkeit in zahlreichen Währungen ergeben sich für den Fresenius-Konzern Risiken aus Wechselkursschwankungen. Zur Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit emittiert der Fresenius-Konzern Anleihen und Geldmarktpapiere und vereinbart mit Banken im Wesentlichen langfristige Darlehen und Schuldscheindarlehen. Daraus können sich für den Fresenius-Konzern Zinsrisiken aus variabler Verzinsung und Kursrisiken für Bilanzpositionen mit fixer Verzinsung ergeben. Zur Steuerung der Zins- und Währungsrisiken tritt der Fresenius-Konzern im Rahmen der vom Vorstand festgelegten Limite in bestimmte Sicherungsgeschäfte mit Banken ein, die ein hohes Rating (im Allgemeinen Investment-Grade-Status) aufweisen. Der Fresenius-Konzern schließt derivative Finanzinstrumente nicht für spekulative Zwecke ab. Der Fresenius-Konzern stellt sicher, dass die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen mit den Zielen und der Strategie des Konzernrisikomanagements in Einklang steht und dass ein qualitativer und zukunftsorientierter Ansatz bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsgeschäfte zur Anwendung kommt. Der Fresenius-Konzern führt seine Aktivitäten auf dem Gebiet der derivativen Finanzinstrumente grundsätzlich unter Kontrolle einer zentralen Abteilung durch. Der Fresenius-Konzern hat dazu in Anlehnung an einschlägige Normen aus dem Bankenbereich Richtlinien für die Risikobeurteilung und die Kontrolle über den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten festgelegt. Diese Richtlinien regeln insbesondere eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten in Bezug auf Handel, Abwicklung, Buchhaltung und Kontrolle. Risikolimits werden kontinuierlich beobachtet und gegebenenfalls wird der Umfang der Sicherungsgeschäfte entsprechend angepasst. Zur Quantifizierung der Zins- und Währungsrisiken definiert der Fresenius-Konzern für die einzelnen Risikopositionen jeweils einen Richtwert (Benchmark) auf Basis erzielbarer bzw. tragfähiger Sicherungskurse. In Abhängigkeit von den jeweiligen Richtwerten werden dann Sicherungsstrategien vereinbart und in der Regel in Form von Mikro-Hedges umgesetzt. Der Fresenius-Konzern achtet bei der Risikoabsicherung auf den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie auf angemessene Absicherungsquoten der designierten Grundgeschäfte mit Zins- und Währungsrisiken. Dies wird durch die weitgehende Übereinstimmung der Kontraktspezifikationen der Zins- und Devisenkontrakte mit den Parametern der entsprechenden Risikopositionen sichergestellt. Das Jahresergebnis des Fresenius-Konzerns wurde daher nur unwesentlich durch die Ineffektivität von Sicherungsgeschäften beeinflusst. Grundsätzlich sind Kreditausfallrisiken sowie zeitliche Verschiebungen von Grundgeschäften mögliche Ineffektivitätsquellen. Management des Währungsrisikos Für die Finanzberichterstattung ist der Euro Berichtswährung. Daher beeinflussen Translationsrisiken aus der Änderung von Wechselkursen zwischen dem Euro und den lokalen Währungen, in denen die Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften erstellt werden, das im Konzernabschluss ausgewiesene Jahresergebnis und die Darstellung der finanziellen Lage. Daneben gibt es Transaktionsrisiken einzelner Konzerngesellschaften, die sich vor allem aus in fremder Währung fakturierten Einkäufen, Verkäufen, Projekten und Dienstleistungen sowie aus konzerninternen Verkäufen von Produkten an andere Konzerngesellschaften in verschiedenen Währungsräumen ergeben. Dadurch sind die Tochtergesellschaften von Wechselkursänderungen zwischen den Fakturierungswährungen und den Währungen betroffen, in denen diese ihre lokalen Geschäftstätigkeiten durchführen. Ausschließlich zur Sicherung der bestehenden oder zu erwartenden Transaktionsrisiken setzt der Fresenius-Konzern Devisentermingeschäfte und in unwesentlichem Umfang Devisenoptionen ein. Im Zusammenhang mit Darlehen in Fremdwährung tätigt der Fresenius-Konzern in der Regel Devisenswapgeschäfte. Dadurch wird sichergestellt, dass aus diesen Darlehen keine Wechselkursrisiken entstehen. Der Fresenius-Konzern designiert ausschließlich die Kassakomponente der Devisentermingeschäfte als Sicherungsinstrument in Cashflow Hedges und wendet eine Absicherungsquote auf die designierten Risiken von 1 : 1 an. Der beizulegende Zeitwert von als Cashflow Hedges bilanzierten Devisentermingeschäften zur Absicherung von Transaktionsrisiken aus dem operativen Geschäft betrug -1 Mio € (31. Dezember 2019: -3 Mio €) und im Zusammenhang mit Darlehen in Fremdwährung -6 Mio € (31. Dezember 2019: -3 Mio €). Zum 31. Dezember 2020 betrug das Nominalvolumen aller Devisengeschäfte 3.230 Mio € (31. Dezember 2019: 2.147 Mio €). Davon hatten 3.228 Mio € (31. Dezember 2019: 2.144 Mio €) eine Fälligkeit von unter zwölf Monaten. Der Fresenius-Konzern hatte zum 31. Dezember 2020 Devisenkontrakte mit einer maximalen Laufzeit von 14 Monaten im Bestand. Für die Abschätzung und Quantifizierung der Transaktionsrisiken in fremder Währung verwendet der Fresenius-Konzern ein Cashflow-at-Risk-Modell. Als Ausgangsbasis für die Analyse des Währungsrisikos dienen dabei die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintretenden Fremdwährungs-Zahlungsströme der nächsten zwölf Monate abzüglich aller getätigten Absicherungen. Im Cashflow-at-Risk-Ansatz werden die möglichen Währungsschwankungen dieser Netto-Risikopositionen als Wahrscheinlichkeitsverteilungen dargestellt, die auf historischen Volatilitäten und Korrelationen der letzten 250 Werktage basieren. Die Berechnung erfolgt mit einem Konfidenzniveau von 95 % und einer Haltedauer von bis zu einem Jahr. Im Zuge der Aggregation der Währungsrisiken ergeben sich risikomindernde Effekte durch Korrelationen zwischen den betrachteten Transaktionen, d. h. das Risiko des Gesamtportfolios ist grundsätzlich geringer als die Summe der jeweiligen Einzelrisiken. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Cashflow-at-Risk des Fresenius-Konzerns, basierend auf einem Netto-Exposure von 2.293 Mio €, 77 Mio €, d. h. mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % wird ein möglicher Verlust aus den geplanten Fremdwährungs-Zahlungsströmen der nächsten zwölf Monate nicht höher als 77 Mio € sein. Nachfolgend sind die durchschnittlichen Sicherungskurse und Nominalbeträge von Devisengeschäften für wesentliche Währungspaare zum 31. Dezember 2020 dargestellt:
Management des Zinsrisikos Die Zinsrisiken des Konzerns erwachsen im Wesentlichen aus den Geld- und Kapitalmarkttransaktionen des Fresenius-Konzerns zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit. Der Fresenius-Konzern setzt Zinsswaps und in geringem Umfang Zinsoptionen ein, um sich gegen das Risiko steigender Zinssätze abzusichern. Diese Zinsderivate sind ausschließlich als Cashflow Hedges designiert und werden abgeschlossen, um Zahlungen aus variabel verzinslichen langfristigen Finanzverbindlichkeiten in fixe Zinszahlungen umzuwandeln sowie im Hinblick auf die Aufnahme zukünftiger langfristiger Finanzverbindlichkeiten (Pre-Hedges). Der Euro denominierte Zinsswap hatte zum 31. Dezember 2020 ein Nominalvolumen von 1 Mio € (31. Dezember 2019: 2 Mio €). Der beizulegende Zeitwert betrug -43 Tsd € (31. Dezember 2019: -95 Tsd €). Der Euro Zinsswap wird in 2022 fällig und weist einen Zinssatz von 3,39 % aus. Die ursprünglich am 10. März 2021 fälligen US-Dollar denominierten Zinsswaps mit einem Nominalvolumen in Höhe von 200 Mio US$ (165 Mio € am 10. Dezember 2020) wurden am 10. Dezember 2020 glattgestellt. Dies steht im Einklang mit der vorzeitigen Tilgung des Grundgeschäfts. Die Pre-Hedges dienen zur Absicherung von Zinssätzen, die für die Aufnahme der zukünftigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten relevant werden, und die bis zum Zeitpunkt der Begebung dieser Finanzverbindlichkeiten ansteigen könnten. Diese Pre-Hedges werden zum Ausgabezeitpunkt der zugrunde liegenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten aufgelöst und der erfolgsneutral im kumulierten Other Comprehensive Income (Loss) erfasste Zahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Finanzverbindlichkeiten im Zinsaufwand berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019 betrug der im kumulierten Other Comprehensive Income (Loss) abgegrenzte Verlust aus Pre-Hedges nach Steuern 8 Mio € bzw. 11 Mio €. Die aus den Swap-Vereinbarungen resultierenden Zinsverbindlichkeiten und Zinsforderungen werden abgegrenzt und als Anpassung des Zinsaufwands zum jeweiligen Bilanzstichtag erfasst. In einzelnen Fällen können im Bereich der Zinssicherungsgeschäfte außerplanmäßige Tilgungen oder die Neuverhandlung von gesicherten Grundgeschäften zur Auflösung (De-Designation) der bis dahin bestehenden Sicherungsbeziehung führen. Die betroffenen Sicherungsgeschäfte werden ab diesem Zeitpunkt erfolgswirksam über die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bewertet. Zur Analyse der Auswirkungen von Änderungen der für Fresenius relevanten Referenzzinsen auf die Ertragslage des Konzerns wird der Anteil der Finanzverbindlichkeiten ermittelt, der originär zu variablen Sätzen verzinst wird und nicht durch den Einsatz von Zinsswaps oder Zinsoptionen gegen einen Anstieg der Referenzzinsen gesichert ist. Für den auf diese Weise ermittelten Teil der Finanzverbindlichkeiten wird unterstellt, dass die Referenzzinssätze am Berichtsstichtag jeweils einheitlich um 0,5 % höher gewesen wären als sie tatsächlich waren. Der daraus folgende zusätzliche jährliche Zinsaufwand wird zu dem Konzernergebnis ins Verhältnis gesetzt. Diese Analyse ergibt, dass ein Anstieg der für den Fresenius-Konzern relevanten Referenzzinssätze um 0,5 % einen Einfluss auf das Konzernergebnis von rund 0,8 % und auf das Eigenkapital der Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA einen Einfluss von weniger als 0,1 % hätte. KREDITRISIKO Der Fresenius-Konzern ist in Bezug auf Finanzinstrumente dem Risiko ausgesetzt, dass Vertragspartner ihre Leistungsverpflichtungen nicht erfüllen. Im Hinblick auf derivative Finanzinstrumente wird jedoch erwartet, dass die Vertragspartner ihren Verpflichtungen nachkommen, da es sich bei diesen um Banken handelt, die ein hohes Rating (im Allgemeinen Investment-Grade-Status) aufweisen. Das maximale Kreditrisiko aus Derivaten ergibt sich aus der Summe der Derivate mit einem zum Bilanzstichtag positiven Marktwert. Das maximale Kreditrisiko der Währungsderivate betrug 18 Mio € (31. Dezember 2019: 11 Mio €). Das Zinsderivat des Fresenius-Konzerns hatte am 31. Dezember 2020 kein Kreditrisiko. Am 31. Dezember 2019 betrug das maximale Kreditrisiko aus Zinsderivaten 1 Mio €. Das maximale Kreditrisiko aus nicht-derivativen Finanzinstrumenten entspricht dem Gesamtwert aller Forderungen. Das Management des Fresenius-Konzerns analysiert zur Kontrolle dieses Kreditrisikos die Altersstruktur der Forderungen. Zu Details im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Wertberichtigungen wird auf Anmerkung 16, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, verwiesen. LIQUIDITÄTSRISIKO Das Liquiditätsrisiko ist definiert als das Risiko, dass eine Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Mittels eines effektiven Working-Capital- und Cash-Managements sowie einer vorausschauenden Evaluierung von Refinanzierungsalternativen steuert das Management des Fresenius-Konzerns die Liquidität des Konzerns. Das Management des Fresenius-Konzerns ist davon überzeugt, dass die bestehenden Kreditfazilitäten sowie die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus sonstigen kurzfristigen und langfristigen Finanzierungsquellen zur Deckung des vorhersehbaren Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft ausreichen (siehe Anmerkung 23, Finanzverbindlichkeiten). Die folgende Tabelle zeigt die künftigen nicht-diskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungen (inklusive Zinsen) aus finanziellen Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten:
33. INFORMATIONEN ZUM KAPITALMANAGEMENT Der Fresenius-Konzern verfügt über ein solides Finanzprofil. Das Kapitalmanagement schließt sowohl Eigenkapital als auch Finanzverbindlichkeiten ein. Ein wesentliches Ziel des Kapitalmanagements des Fresenius-Konzerns ist es, die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten zu optimieren. Ferner wird ein ausgewogener Mix aus Eigen- und Fremdkapital angestrebt. Zur langfristigen Sicherung des Wachstums wird in Ausnahmefällen, etwa zur Finanzierung einer großen Akquisition, auch eine Kapitalerhöhung in Erwägung gezogen. Aufgrund der Diversifikation des Unternehmens innerhalb des Gesundheitssektors und der starken Marktpositionen der Unternehmensbereiche in globalen, wachsenden und nicht zyklischen Märkten werden planbare und nachhaltige Cashflows erwirtschaftet. Diese erlauben einen angemessenen Anteil an Fremdkapital. Zudem verfügen die Kunden des Fresenius-Konzerns im Allgemeinen über eine hohe Kreditqualität. Das Eigen- und Fremdkapital hat sich wie folgt entwickelt: EIGENKAPITAL
Die Fresenius SE & Co. KGaA unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Sie hat Verpflichtungen zur Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital im Zusammenhang mit Ausübungen von Aktienoptionen auf Basis des bestehenden Aktienoptionsplans 2013 (siehe Anmerkung 36, Aktienbasierte Vergütungspläne). FINANZ VERBINDLICHKEITEN
Die finanzielle Flexibilität zu sichern, hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie des Konzerns. Diese Flexibilität wird erreicht durch eine breite Auswahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation bei Laufzeiten, Investoren und Banken. Das Fälligkeitsprofil des Fresenius-Konzerns weist eine breite Streuung der Fälligkeiten mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Kapitalkosten, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt. Als eine zentrale finanzwirtschaftliche Zielgröße verwendet der Fresenius-Konzern den Verschuldungsgrad, gemessen an der Kennzahl Netto-Finanzverbindlichkeiten / EBITDA. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Verschuldungsgrad vor Sondereinflüssen 3,4. Die Finanzierungsstrategie des Fresenius-Konzerns spiegelt sich im Investment Grade Kreditrating wider. Der Fresenius-Konzern wird von den Rating-Agenturen Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch bewertet. Die folgende Tabelle zeigt das Unternehmensrating der Fresenius SE & Co. KGaA: RATING DER FRESENIUS SE & CO. KGAA
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Änderung der Rating-Einstufungen. 34. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Konzern-Kapitalflussrechnungen der Geschäftsjahre 2020 und 2019 des Fresenius-Konzerns sind auf den Seiten 222 und 223 dargestellt. Die in der Konzern-Kapitalflussrechnung und in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel umfassen alle Kassenbestände, Schecks, Wertpapiere und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind. Fresenius Helios verwendete im Geschäftsjahr 2020 für Investitionen in Sachanlagen Fördermittel in Höhe von 97 Mio € (2019: 115 Mio €), die in der Konzern-Kapitalflussrechnung in der Position Erwerb von Sachanlagen verrechnet wurden. Die Auszahlungen für Akquisitionen setzten sich wie folgt zusammen:
Die Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen und Finanzanlagen, netto, des Jahres 2020 betrafen in Höhe von 96 Mio € Investitionen in Wertpapiere im Unternehmensbereich Fresenius Medical Care. Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften betrugen 32 Mio € im Jahr 2020 (2019: 45 Mio €). Im Folgenden wird eine Überleitung der Finanzverbindlichkeiten zu dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 dargestellt:
35. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-SEGMENTBERICHTERSTATTUNG ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN Die Tabellen zur Konzern-Segmentberichterstattung als integraler Bestandteil des Konzern-Anhangs befinden sich auf den Seiten 226 bis 227. Die Segmentierung im Fresenius-Konzern mit den Unternehmensbereichen Fresenius Medical Care, Fresenius Kabi, Fresenius Helios und Fresenius Vamed folgt den internen Organisations- und Berichtsstrukturen (Management Approach) zum 31. Dezember 2020. Die Kennzahlen, die im Rahmen der Segmentberichterstattung dargestellt werden, entsprechen den Kennzahlen der internen Berichterstattung des Fresenius-Konzerns. Interne und externe Berichterstattung und Unternehmensrechnung korrespondieren; es werden die gleichen Kennzahlen und Definitionen verwendet. Verkäufe und Erlöse zwischen den Segmenten werden grundsätzlich zu Preisen erbracht, die auch mit Konzernfremden vereinbart würden. Verwaltungsleistungen werden über Dienstleistungsvereinbarungen abgerechnet. Grundlage für die Segmentierung ist die Rechnungslegungsvorschrift IFRS 8, Operating Segments, in der die Segmentberichterstattung in den Jahres- und Quartalsabschlüssen zu den operativen Geschäfts-, Produkt- und Dienstleistungsbereichen und Regionen geregelt ist. Die Segmentierung stellt sich somit wie folgt dar:
Die Spalte Corporate umfasst die Holdingfunktionen der Fresenius SE & Co. KGaA und die Fresenius Netcare GmbH, die Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie anbietet. Des Weiteren enthält Corporate die zwischen den Segmenten durchzuführenden Konsolidierungsmaßnahmen und Sondereinflüsse (siehe Anmerkung 3, Sondereinflüsse). Eine Erläuterung zu den einzelnen Unternehmensbereichen befindet sich auf der Seite 229 des Konzern-Anhangs. Die regionale Segmentierung berücksichtigt neben der kontinentalen Aufteilung auch die Homogenität der Märkte bezüglich Chancen und Risiken. Die Zuordnung zu den einzelnen Segmenten richtet sich nach dem Sitz der Kunden. ERLÄUTERUNG ZU DEN SEGMENTDATEN Die Zielgrößen, an denen die Segmente vom Vorstand gemessen werden, sind so gewählt, dass diese alle Erträge und Aufwendungen beinhalten, die im Entscheidungsbereich der Segmente liegen. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass der dafür am besten geeignete Maßstab das operative Ergebnis (EBIT) ist. Der Vorstand geht davon aus, dass neben dem operativen Ergebnis auch die Kenngröße Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) für Investoren hilfreich sein kann, um die Fähigkeit des Fresenius-Konzerns in Bezug auf die Erzielung von finanziellen Überschüssen und die Bedienung seiner finanziellen Verpflichtungen zu beurteilen. Die Kennzahl EBITDA ist außerdem die Basis für die Beurteilung der Einhaltung von vorgegebenen Kennzahlen im Rahmen der Kreditvereinbarungen des Fresenius-Konzerns (z. B. Fresenius Medical Care-Kreditvereinbarung oder Fresenius-Kreditvereinbarung). Die Abschreibungen beziehen sich auf die in dem jeweiligen Unternehmensbereich gebundenen Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer. Das Zinsergebnis umfasst Zinsaufwendungen und Zinserträge. Das Konzernergebnis ist definiert als das Ergebnis nach Ertragsteuern und nach nicht beherrschenden Anteilen. Der operative Cashflow ist der durch die gewöhnliche Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Mittelzufluss / -abfluss. Der Cashflow vor Akquisitionen und Dividenden errechnet sich aus dem operativen Cashflow abzüglich der Netto-Investitionen. Die Finanzverbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen, Wandelanleihen, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, Verbindlichkeiten aus ausstehenden Zahlungen für Akquisitionen sowie Konzernverbindlichkeiten. Die sonstigen operativen Verbindlichkeiten umfassen die Summe aus kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten, abzüglich Finanzverbindlichkeiten und abzüglich Verbindlichkeiten für latente Steuern. Die Investitionen beinhalten im Wesentlichen die Zugänge von Sachanlagen, inklusive nicht zahlungswirksamer Bestandteile. Bei den Akquisitionen handelt es sich sowohl um den Erwerb von Anteilen an rechtlich selbstständigen Unternehmen als auch um den Kauf von Unternehmensteilen und immateriellen Vermögenswerten (z. B. Lizenzen). Die hier dargestellten Kennzahlen geben die vertraglichen Kaufpreise wieder, die sich aus bar bezahlten Beträgen (abzüglich erworbener flüssiger Mittel), übernommenen Schulden sowie der Ausgabe von Aktienanteilen zusammensetzen. In die Kapitalflussrechnung hingegen fließen die in bar gezahlten Kaufpreisbestandteile abzüglich der erworbenen flüssigen Mittel ein. Die EBITDA-Marge errechnet sich aus dem EBITDA im Verhältnis zum Umsatz. Die EBIT-Marge ermittelt sich aus dem EBIT im Verhältnis zum Umsatz. Die Rentabilität des betriebsnotwendigen Vermögens (ROOA) ist definiert als Quotient aus dem EBIT und dem durchschnittlichen betriebsnotwendigen Vermögen. Das betriebsnotwendige Vermögen ermittelt sich aus der Bilanzsumme abzüglich der aktiven latenten Steuern, der Lieferantenverbindlichkeiten sowie der erhaltenen Anzahlungen und zugesagten Fördermittel. Des Weiteren werden die Kenngrößen „Abschreibungen in % vom Umsatz“ und „Operativer Cashflow in % vom Umsatz“ ausgewiesen. ABSTIMMUNG DER KENNZAHLEN ZUM KONSOLIDIERTEN ERGEBNIS
HERLEITUNG DER NETTO-FINANZ VERBINDLICHKEITEN AUS DER KONZERN-BILANZ
Die Netto-Finanzverbindlichkeiten ohne Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen betrugen zum 31. Dezember 2020 17.888 Mio €. Die regionale Aufteilung der langfristigen Aktiva stellt sich wie folgt dar:
In Deutschland wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Umsatz in Höhe von 8.059 Mio € erwirtschaftet (2019: 7.647 Mio €). In den USA betrug der Umsatz im Jahr 2020 zu aktuellen Währungskursen 14.540 Mio € (2019: 14.241 Mio €) und währungsbereinigt 14.835 Mio €. Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschafteten die Segmente Fresenius Medical Care 409 Mio €, Fresenius Kabi 3 Mio € und Fresenius Helios 12 Mio € sonstige Umsätze. Alle übrigen Umsätze ergeben sich aus den Umsätzen aus Verträgen mit Kunden. 36. AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGSPLÄNE PERSONALAUFWAND AUS DEN AKTIENBASIERTEN VERGÜTUNGSPLÄNEN DES FRESENIUS-KONZERNS Im Geschäftsjahr 2020 weist der Fresenius-Konzern für die seit dem Jahr 2016 ausgegebenen Aktienoptionen einen Ertrag in Höhe von 6 Mio € aus. Dieser Ertrag ergibt sich im Wesentlichen aufgrund der Zielverfehlung und dem daraus resultierenden Verfall von drei Viertel der im Jahr 2017 ausgegebenen Aktienoptionen. Im Geschäftsjahr 2019 hat der Fresenius-Konzern für die seit dem Jahr 2015 ausgegebenen Aktienoptionen 21 Mio € an Personalaufwand ausgewiesen. Für die leistungsorientierten Pläne berücksichtigt der Fresenius-Konzern Personalaufwand in den Perioden bis zur Unverfallbarkeit der Optionen. Dabei wird von den Marktwerten der zugrunde liegenden Aktienoptionen zum Zeitpunkt der Gewährung ausgegangen. Der Personalaufwand durch die Ausgabe von Instrumenten mit Barausgleich wird durch den beiliegenden Zeitwert zum jeweiligen Bewertungsstichtag und die Anzahl der ausgegebenen Phantom Stocks oder Performance Shares bestimmt und wird über die Wartezeit bzw. den Erdienungszeitraum verteilt. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Fresenius-Konzern Personalaufwand in Höhe von 31 Mio € (2019: 57 Mio €) für Instrumente mit Barausgleich berücksichtigt. Der Fresenius-Konzern weist für seine aktienbasierten Vergütungspläne zum 31. Dezember 2020 eine Rückstellung in Höhe von 83 Mio € aus (31. Dezember 2019: 153 Mio €). MARKTWERT DER AKTIENOPTIONEN Für die Schätzung der M arktwerte der nach den Aktienoptionsplänen der Fresenius SE & Co. KGaA und der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA gewährten Aktienoptionen wendet der Fresenius-Konzern ein Binomialmodell an. Optionspreismodelle verlangen die Berücksichtigung von sehr subjektiven Annahmen einschließlich der erwarteten Volatilität des Aktienkurses. Die Annahmen des Fresenius-Konzerns beruhen auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Marktentwicklungen und Erfahrungen anderer Gesellschaften ähnlicher Größe und vergleichbarer Industriezweige. Zur Berücksichtigung einer erwarteten frühzeitigen Ausübung wurde eine frühzeitige Ausübung der Optionen mit erfüllter Wartezeit angenommen, sobald der Aktienkurs eine Kursschwelle von 150 % des Ausübungspreises erreicht. Die Aktienoptionen des Fresenius-Konzerns haben Eigenschaften, die wesentlich von den Eigenschaften gehandelter Optionen abweichen. Änderungen subjektiver Annahmen können einen wesentlichen Effekt auf den Marktwert der Option haben. Die erwartete Volatilität ergibt sich aus der historischen Volatilität über die erwartete Laufzeit der Aktienoptionen. Die Volatilität wurde bei erstmaliger Berechnung des Fair Values der Aktienoptionen ermittelt und anschließend jährlich mit der Ausgabe einer neuen Tranche überprüft. AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGSPLÄNE DER FRESENIUS SE & CO. KGAA Beschreibung der gültigen aktienbasierten Vergütungspläne der Fresenius SE & Co. KGaA Zum 31. Dezember 2020 bestanden in der Fresenius SE & Co. KGaA zwei aktienbasierte Vergütungspläne: das Fresenius SE & Co. KGaA Long Term Incentive Program 2013 (LTIP 2013), das auf Aktienoptionen und Phantom Stocks basiert, und der ausschließlich auf Performance Shares basierende Long Term Incentive Plan 2018 (LTIP 2018). Derzeit können ausschließlich aus dem LTIP 2018 Performance Shares ausgegeben werden. LTIP 2018 Vorstand und Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin, Fresenius Management SE, haben am 12. April 2018 bzw. am 15. März 2018 den Long Term Incentive Plan 2018 (LTIP 2018) beschlossen. Der LTIP 2018 basiert ausschließlich auf virtuellen Aktien (Performance Shares). Die im Rahmen des Plans ausgegebenen Performance Shares sind nicht durch Eigenkapital hinterlegte, virtuelle Vergütungsinstrumente. Sie gewähren bei Erreichung der Erfolgsziele und dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Anspruch auf Barzahlung durch die Fresenius SE & Co. KGaA oder ein verbundenes Unternehmen. Der Plan steht sowohl für Vorstandsmitglieder (mit Ausnahme von Herrn Rice Powell, der seine Vergütung von der Fresenius Medical Care Management AG erhält) als auch für sonstige Führungskräfte zur Verfügung. Performance Shares können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren einmal pro Jahr zugeteilt werden. Die Zuteilung an die Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin, Fresenius Management SE, diejenige an die sonstigen Führungskräfte durch den Vorstand der Fresenius Management SE, jeweils auf Basis eines nach freiem Ermessen festgelegten Zuteilungswerts. Die Bestimmung des Zuteilungswerts erfolgt mit Rücksicht auf die individuelle Leistung und die Verantwortlichkeit des betroffenen Planteilnehmers. Unter Anwendung des Zuteilungswerts sowie des durchschnittlichen Börsenkurses der Fresenius Aktie im Zeitraum von 60 Börsenhandelstagen vor dem Tag der Zuteilung wird die Anzahl der zugeteilten Performance Shares berechnet. Diese Anzahl von Performance Shares kann sich über einen Bemessungszeitraum von vier Jahren in Abhängigkeit vom Grad der Erreichung der nachfolgend näher beschriebenen Erfolgsziele verändern. Dabei ist sowohl der vollständige Verlust aller gewährten Performance Shares als auch maximal eine Verdopplung der Anzahl möglich. Die sich im Anschluss an den vierjährigen Bemessungszeitraum auf der Grundlage der jeweiligen Zielerreichung ergebende Anzahl Performance Shares gilt vier Jahre nach dem Tag der jeweiligen Zuteilung als erdient. Die Anzahl der erdienten Performance Shares wird dann mit dem Durchschnittskurs der Aktie der Fresenius SE & Co. KGaA während eines Zeitraums von 60 Börsenhandelstagen vor Ablauf des Erdienungszeitraums zuzüglich der Summe der zwischen dem Zuteilungstag und dem Erdienungstag durch die Fresenius SE & Co. KGaA gezahlten Dividenden je Aktie der Fresenius SE & Co. KGaA multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag wird dem jeweiligen Planteilnehmer in bar ausbezahlt. Dabei ist der mögliche Auszahlungsanspruch eines Vorstandsmitglieds begrenzt auf einen Wert von maximal 250 % des Zuteilungswerts, der Anspruch aller sonstigen Planteilnehmer ist begrenzt auf einen Wert von maximal 400 %. Der LTIP 2018 ist mit zwei gleichgewichteten Erfolgszielen ausgestaltet: zum einen die Wachstumsrate des bereinigten Konzernergebnisses (mit Währungsbereinigung) und zum anderen der relative Total Shareholder Return auf Grundlage des Index STOXX Europe 600 Health Care. Für einen Auszahlungsanspruch muss mindestens eins der beiden Erfolgsziele über den vierjährigen Bemessungszeitraum erreicht oder übertroffen werden. Für das Erfolgsziel „Wachstumsrate Konzernergebnis“ ist eine 100 %-Zielerreichung gegeben, wenn diese über den vierjährigen Bemessungszeitraum mindestens bei 8 % liegt. Unterschreitet oder entspricht die Wachstumsrate nur 5 %, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Liegt die Wachstumsrate zwischen 5 % und 8 %, beträgt der Zielerreichungsgrad zwischen 0 % und 100 %, während bei einer Wachstumsrate zwischen 8 % und 20 % der Zielerreichungsgrad zwischen 100 % und 200 % beträgt. Zwischenwerte werden im Wege der linearen Interpolation errechnet. Das Konzernergebnis ist das im nach IFRS erstellten Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA ausgewiesene konsolidierte Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt) nach Bereinigung um außerordentliche Effekte. Die Festlegung des bereinigten Konzernergebnisses (mit Währungsbereinigung) und seiner Veränderungen gegenüber dem bereinigten Konzerbergebnis (ohne Währungsbereinigung) des vorausgehenden Konzerngeschäftsjahres werden jeweils vom Abschlussprüfer der Fresenius SE & Co. KGaA auf der Grundlage des geprüften Konzernabschlusses verbindlich verifiziert. Die Währungsbereinigung erfolgt, indem für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht die Berichtswährung (Euro) des Fresenius-Konzerns ist, die Posten der jeweils einbezogenen Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Durchschnittskursen des Konzerngeschäftsjahres umgerechnet werden, dessen Konzernabschluss dem Vergleich zugrunde liegt. Für das Erfolgsziel „Total Shareholder Return“ ist eine 100 %-Zielerreichung vorgesehen, wenn der Total Shareholder Return der Fresenius SE & Co. KGaA im Vergleich zu dem Total Shareholder Return der übrigen Unternehmen des Index STOXX Europe 600 Health Care über den vierjährigen Bemessungszeitraum am Median innerhalb der Vergleichsunternehmen, also im Rang genau in der Mitte (50. Perzentil), liegt. Entspricht der Rang dem 25. Perzentil oder liegt er darunter, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Bei einem Rang zwischen dem 25. und dem 50. Perzentil beträgt der Zielerreichungsgrad zwischen 0 % und 100 % und bei einem Rang zwischen dem 50. und dem 75. Perzentil zwischen 100 % und 200 %. Zwischenwerte werden auch hier im Wege der linearen Interpolation errechnet. Total Shareholder Return bezeichnet die prozentuale Veränderung des Börsenkurses innerhalb des Bemessungszeitraums unter Einbezug reinvestierter Dividenden und sämtlicher Kapitalmaßnahmen, wobei Kapitalmaßnahmen bei der Berechnung auf die vierte Nachkommastelle zu runden sind. Bei der Ermittlung der Rangwerte wird die Zusammensetzung des STOXX Europe 600 Health Care am Zuteilungstag verwendet. Zu Glättungszwecken wird als maßgeblicher Börsenkurs der durchschnittliche Börsenkurs im Zeitraum von 60 Börsenhandelstagen vor Beginn und Ende eines Bemessungszeitraums verwendet; maßgebliche Währung ist jeweils diejenige der Hauptbörse des Unternehmens, das am Zuteilungstag im STOXX Europe 600 Health Care gelistet war. Ein Zielerreichungsgrad von mehr als 200 % ist bei beiden Erfolgszielen nicht möglich. Für die Berechnung des Grads der Gesamtzielerreichung wird der Zielerreichungsgrad der beiden Erfolgsziele zu gleichen Teilen gewichtet. Die Gesamtzahl der auf den Planteilnehmer entfallenden erdienten Performance Shares errechnet sich durch Multiplikation der Anzahl der zugeteilten Performance Shares mit der Gesamtzielerreichung. Im Fall eines Compliance Verstoßes ist der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE berechtigt, die Anzahl der von einem Vorstandsmitglied erdienten Performance Shares nach pflichtgemäßem Ermessen bis auf Null zu reduzieren. Für die übrigen Planteilnehmer ist hierzu der Vorstand der Fresenius Management SE berechtigt. Ferner besteht seitens der Fresenius SE & Co. KGaA ein vollständiger oder teilweiser Rückzahlungsanspruch, wenn es im Zeitraum von drei Jahren nach Auszahlung zu einem Compliance Verstoß gekommen ist. LTIP 2013 Das LTIP 2013 umfasst den Fresenius SE & Co. KGaA Aktienoptionsplan 2013 (SOP 2013) sowie den Fresenius SE & Co. KGaA Phantom Stock Plan 2013 (PSP 2013) und verbindet die Ausgabe von Aktienoptionen mit der Ausgabe von Phantom Stocks. Nach Ausübung der Phantom Stocks steht den Begünstigten ein Anspruch auf Geldzahlung zu. Sowohl dem SOP 2013 als auch dem PSP 2013, die zusammen das LTIP 2013 bilden, liegt jeweils eine gesonderte Dokumentation zugrunde. SOP 2013 Nach Zustimmung durch die Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA am 17. Mai 2013 wurde die Fresenius Management SE ermächtigt, gemäß dem SOP 2013 bis zum 16. Mai 2018 ursprünglich bis zu 8,4 Millionen Bezugsrechte auf bis zu 8,4 Millionen auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Fresenius SE & Co. KGaA auszugeben. Von den ursprünglich bis zu 8,4 Millionen Optionen entfielen bis zu 1,6 Millionen Optionen auf die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE; bis zu 4,4 Millionen Optionen waren für die Mitglieder der Geschäftsführung direkt oder indirekt verbundener Unternehmen (mit Ausnahme der Fresenius Medical Care) bestimmt und bis zu 2,4 Millionen Optionen waren für Führungskräfte der Fresenius SE & Co. KGaA und ihrer verbundenen Unternehmen (mit Ausnahme der Fresenius Medical Care) bestimmt. Im Zusammenhang mit dem Aktiensplit im Jahr 2014 wurde das Gesamtvolumen der für die Ausgabe zur Verfügung stehenden, noch nicht gewährten Aktienoptionen im gleichen Verhältnis wie das Gezeichnete Kapital (Faktor 3) erhöht, soweit aus dem SOP 2013 noch keine Aktienoptionen ausgegeben worden waren. Gleiches gilt für die Teilmengen der Aktienoptionen, die auf die einzelnen Personengruppen entfallen. Für vor dem Wirksam werden des Aktiensplits 2014 ausgegebene und noch nicht ausgeübte Aktienoptionen wurde der Anspruch der Bezugsberechtigten, durch Ausübung der Option neue Aktien zu beziehen, in demselben Verhältnis wie das Gezeichnete Kapital erhöht (Faktor 3) und berechtigt nunmehr zum Bezug von drei Inhaber-Stammaktien der Fresenius SE & Co. KGaA. Der Ausübungspreis wurde in demselben Verhältnis herabgesetzt. Die Optionen wurden in fünf jährlichen Tranchen jeweils mit Wirkung zum letzten Montag im Juli oder ersten Montag im Dezember zugeteilt. Über die Zuteilung von Optionen an Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE hat deren Aufsichtsrat entschieden; für die übrigen Teilnehmer des SOP 2013 der Vorstand der Fresenius Management SE. Der Ausübungspreis einer Option entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurs (Schlusskurs) der nennbetragslosen Stammaktie der Fresenius SE & Co. KGaA im elektronischen Xetra Handel der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an den letzten 30 Kalendertagen vor dem jeweiligen Zuteilungstag. Die gewährten Optionen haben eine Laufzeit von acht Jahren, können jedoch erst nach einer vierjährigen Wartezeit ausgeübt werden. Zwingende Voraussetzung für die Ausübung von Optionen ist jeweils das Erreichen des jährlichen Erfolgsziels innerhalb der vierjährigen Wartezeit. Das Erfolgsziel ist jeweils erreicht, wenn innerhalb der Wartezeit entweder (i) das um außerordentliche Effekte bereinigte konsolidierte Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt) nach IFRS währungsbereinigt um mindestens 8 % pro Jahr im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr gestiegen ist oder (ii), sollte dies nicht der Fall sein, die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (Compounded Annual Growth Rate) des um außerordentliche Effekte bereinigten konsolidierten Konzernergebnisses (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt) nach IFRS währungsbereinigt in den vier Jahren der Wartezeit mindestens 8 % beträgt. Sollte das Erfolgsziel in den vier Jahren der Wartezeit weder für die einzelnen Jahre noch für die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate erreicht sein, verfallen die jeweils ausgegebenen Optionen in dem anteiligen Umfang, wie das Erfolgsziel innerhalb der Wartezeit nicht erreicht worden ist, d. h. um ein Viertel, um zwei Viertel, um drei Viertel oder vollständig. Für die Tranchen 2013 bis 2016 wurde in den Jahren 2013 bis 2019 das Erfolgsziel erreicht. Für die Tranche 2017 wurde das Erfolgsziel nur zu einem Viertel erreicht, daher sind im Geschäftsjahr 2020 drei Viertel der im Jahr 2017 ausgegebenen Aktienoptionen verfallen. Das bereinigte Konzernergebnis nach IFRS (einschließlich Währungsbereinigung) und seine Veränderungen gegenüber dem bereinigten Konzernergebnis nach IFRS (ohne Währungsbereinigung) des maßgeblichen Vergleichsjahres werden jeweils vom Abschlussprüfer der Fresenius SE & Co. KGaA auf der Grundlage des geprüften Konzernabschlusses verbindlich verifiziert. Bei den Ausübungen von Optionen hat die Fresenius SE & Co. KGaA das Recht, die Aktienoptionen durch eigene Aktien zu bedienen, anstatt durch Ausgabe von neuen Aktien das Kapital zu erhöhen. Nach Ablauf der Wartezeit können alle Optionen, sofern das Erfolgsziel erreicht wurde, zu jedem Zeitpunkt außerhalb der festgelegten Ausübungssperrfristen ausgeübt werden. Im Jahr 2017 wurden aus diesem Plan letztmalig Aktienoptionen ausgegeben. PSP 2013 Der PSP 2013 der Fresenius SE & Co. KGaA wurde im Mai 2013 zusammen mit dem SOP 2013 im Rahmen des LTIP 2013 eingeführt. Zuteilungen von Phantom Stocks können an jedem Zuteilungstag unter dem SOP 2013 gewährt werden. Die unter dem PSP 2013 zugeteilten Phantom Stocks können an Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE, Mitglieder der Geschäftsführung direkt oder indirekt verbundener Unternehmen (mit Ausnahme der Fresenius Medical Care) und Führungskräfte der Fresenius SE & Co. KGaA und ihrer verbundenen Unternehmen (mit Ausnahme der Fresenius Medical Care) gewährt werden. Den Inhabern von vor dem Wirksamwerden des Aktiensplits 2014 bereits zugeteilten Phantom Stocks wurde ein wirtschaftlicher Ausgleich gewährt in Form der nachträglichen Verdreifachung der vor dem Wirksam werden des Aktiensplits 2014 zugeteilten Anzahl von Phantom Stocks. Wie beim SOP 2013 hat über die Zuteilung von Phantom Stocks an die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE deren Aufsichtsrat entschieden; für die übrigen Teilnehmer des PSP 2013 der Vorstand der Fresenius Management SE. Die unter dem PSP 2013 zugeteilten Phantom Stocks berechtigen den Begünstigten zu einer Geldzahlung. Für jede zugeteilte Phantom Stock erhält der Begünstigte einen Betrag in Höhe des volumengewichteten Durchschnittskurses (Schlusskurs) der nennbetragslosen Stammaktie der Fresenius SE & Co. KGaA im elektronischen Xetra Handel der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der letzten drei Monate vor dem Ausübungstag des Phantom Stocks. Zwingende Voraussetzung für die Ausübung von Phantom Stocks ist jeweils das Erreichen des jährlichen Erfolgsziels innerhalb der vierjährigen Wartezeit. Das Erfolgsziel ist jeweils erreicht, wenn innerhalb der Wartezeit entweder (i) das um außerordentliche Effekte bereinigte konsolidierte Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt) nach IFRS währungsbereinigt um mindestens 8 % pro Jahr im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr gestiegen ist oder (ii), sollte dies nicht der Fall sein, die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (Compounded Annual Growth Rate) des um außerordentliche Effekte bereinigten konsolidierten Konzernergebnisses (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius SE & Co. KGaA entfällt) nach IFRS währungsbereinigt in den vier Jahren der Wartezeit mindestens 8 % beträgt. Sollte das Erfolgsziel in den vier Jahren der Wartezeit weder für die einzelnen Jahre noch für die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate erreicht sein, verfallen die jeweils ausgegebenen Phantom Stocks in dem anteiligen Umfang, wie das Erfolgsziel innerhalb der Wartezeit nicht erreicht worden ist, d. h. um ein Viertel, um zwei Viertel, um drei Viertel oder vollständig. Für die Tranchen 2013 bis 2016 wurde in den Jahren 2013 bis 2019 das Erfolgsziel erreicht. Für die Tranche 2017 wurde das Erfolgsziel nur zu einem Viertel erreicht, daher sind im Geschäftsjahr 2020 drei Viertel der im Jahr 2017 ausgegebenen Phantom Stocks verfallen. Das bereinigte Konzernergebnis nach IFRS (einschließlich Währungsbereinigung) und seine Veränderungen gegenüber dem bereinigten Konzernergebnis nach IFRS (ohne Währungsbereinigung) des maßgeblichen Vergleichsjahres werden jeweils vom Abschlussprüfer der Fresenius SE & Co. KGaA auf der Grundlage des geprüften Konzernabschlusses verbindlich verifiziert. Nach Ablauf der Wartezeit werden alle ausübbaren Phantom Stocks am 1. März des Jahres, das dem Ende der Wartezeit folgt (oder am darauf folgenden Bankarbeitstag), als vollständig ausgeübt angesehen und ausbezahlt. Die Rückstellung für die im Jahr 2016 ausgegebenen Phantom Stocks, die am 1. März 2021 ausgeübt und ausbezahlt werden, betrug am 31. Dezember 2020 7 Mio €. Die Rückstellung für die im Jahr 2015 ausgegebenen Phantom Stocks, die am 2. März 2020 ausgeübt und ausbezahlt wurden, betrug am 31. Dezember 2019 12 Mio €. Im Jahr 2017 wurden letztmalig Phantom Stocks ausgegeben. Transaktionen in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 Am 14. September 2020 gewährte die Fresenius SE & Co. KGaA 924.237 Performance Shares im Rahmen des LTIP 2018, die zum Zuteilungstag einem Gesamtmarktwert von 39 Mio € entsprachen. Dies beinhaltet 183.420 Perfor-mance Shares oder 8 Mio €, die an die Vorstandsmitglieder der Fresenius Management SE gewährt wurden. Der Marktwert je Performance Share zum Zeitpunkt der Gewährung war 41,98 €. Am 9. September 2019 gewährte die Fresenius SE & Co. KGaA 795.741 Performance Shares im Rahmen des LTIP 2018, die zum Zuteilungstag einem Gesamtmarktwert von 36 Mio € entsprachen. Dies beinhaltet 198.415 Performance Shares oder 9 Mio €, die an die Vorstandsmitglieder der Fresenius Management SE gewährt wurden. Der Marktwert je Performance Share zum Zeitpunkt der Gewährung war 45,36 €. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 160.930 Aktienoptionen ausgeübt. Der durchschnittliche Aktienkurs der Stammaktie zum Ausübungszeitpunkt betrug 40,63 €. Durch diese Ausübungen flossen der Fresenius SE & Co. KGaA flüssige Mittel in Höhe von 5 Mio € zu. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 1.154.825 Aktienoptionen ausgeübt. Der durchschnittliche Aktienkurs der Stammaktie zum Ausübungszeitpunkt betrug 48,23 €. Durch diese Ausübungen flossen der Fresenius SE & Co. KGaA flüssige Mittel in Höhe von 33 Mio € zu. Der Bestand an Aktienoptionen aus dem LTIP 2013 betrug 6.117.024 Stück zum 31. Dezember 2020, wovon 5.633.679 ausübbar waren. 890.156 entfielen auf die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE. Der Bestand an Phantom Stocks aus dem LTIP 2013 betrug 231.684 Stück, davon entfielen 35.464 auf die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE. Zum 31. Dezember 2020 hielten die M itglieder des Vorstands der Fresenius Management SE 467.335 Performance Shares. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fresenius SE & Co. KGaA hielten 1.684.235 Performance Shares aus dem LTIP 2018. Der Bestand an Aktienoptionen aus dem LTIP 2013 betrug 8.435.555 Stück zum 31. Dezember 2019, wovon 4.245.296 ausübbar waren. 1.434.375 entfielen auf die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE. Der Bestand an Phantom Stocks aus dem LTIP 2013 betrug 631.021 Stück, davon entfielen 114.762 auf die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE. Zum 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE 331.849 Performance Shares. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fresenius SE & Co. KGaA hielten 993.600 Performance Shares aus dem LTIP 2018. Die Transaktionen hinsichtlich der Aktienoptionen sind wie folgt zusammengefasst:
Die folgenden Tabellen zeigen Angaben bezüglich der ausstehenden und ausübbaren Aktienoptionen zum 31. Dezember:
Zum 31. Dezember 2020 betrug der kumulierte innere Wert der ausübbaren Optionen auf Stammaktien -84 Mio € (31. Dezember 2019: 16 Mio €). Am 31. Dezember 2020 bestand nach dem LTIP 2013 der Fresenius SE & Co. KGaA ein unrealisierter Personalaufwand in Höhe von 1 Mio € (31. Dezember 2019: 15 Mio €) für Aktienoptionen, die die Wartezeit noch nicht erfüllt haben. Es wird erwartet, dass dieser Aufwand über einen durchschnittlichen Zeitraum von 0,6 Jahren anfällt. AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGSPLÄNE DER FRESENIUS MEDICAL CARE AG & CO. KGAA Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (FMC-AG & Co. KGaA) hat zum 31. Dezember 2020 verschiedene aktienbasierte Vergütungspläne, die entweder die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten oder von Instrumenten mit Barausgleich vorsehen. Vergütungspläne mit langfristiger Anreizwirkung der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA während der Jahre 2016 bis 2020 (Performance Shares) Die Zuteilung von Aktienoptionen oder Phantom Stocks unter dem Vergütungsprogramm mit langfristiger Anreizwirkung der FMC-AG & Co. KGaA 2011 (Long Term Incentive Program 2011 - LTIP 2011) ist seit dem 11. Mai 2016 nicht mehr möglich. Des Weiteren ist seit dem 1. Januar 2019 eine Zuteilung von Performance Shares unter dem Vergütungsplan mit langfristiger Anreizwirkung der FMC-AG & Co. KGaA 2016 (Long Term Incentive Plan 2016 - LTIP 2016) nicht mehr möglich. Weiterhin ist seit dem 1. Januar 2020 eine Zuteilung von Performance Shares unter dem Fresenius Medical Care Management AG Management Board Long Term Incentive Plan 2019 (MB LTIP 2019) nicht mehr möglich. Um die Mitglieder des Vorstands, die Mitglieder des Vorstands verbundener Unternehmen sowie andere Führungskräfte im Interesse der Fresenius Medical Care auch weiterhin in angemessener Weise am langfristigen und nachhaltigen Erfolg von Fresenius Medical Care teilhaben zu lassen, wurden Nachfolgeprogramme eingeführt. Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care Management AG (FMC Management AG) mit Wirkung zum 1. Januar 2020 den Fresenius Medical Care Management AG Management Board Long Term Incentive Plan 2020 (MB LTIP 2020) gebilligt und eingeführt. Für die Mitglieder des Vorstandes verbundener Unternehmen sowie andere Führungskräfte hat der Vorstand der FMC Management AG mit Wirkung zum 1. Januar 2019 den FMC-AG & Co. KGaA Long Term Incentive Plan 2019 (LTIP 2019) gebilligt und eingeführt. Bei dem LTIP 2016, dem MB LTIP 2019, dem LTIP 2019 und dem MB LTIP 2020 handelt es sich jeweils um variable Vergütungsprogramme mit langfristiger Anreizwirkung, bei denen sogenannte Performance Shares zugeteilt wurden bzw. werden. Performance Shares sind nicht durch Eigenkapital hinterlegte, virtuelle Vergütungsinstrumente, die in Abhängigkeit von der Erreichung vordefinierter, nachstehend im Einzelnen beschriebener Erfolgsziele sowie von der Entwicklung des Kurses der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA Ansprüche auf Barzahlung vermitteln können. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über diese Vergütungsprogramme.
Für die Mitglieder des Vorstands legt der Aufsichtsrat der FMC Management AG nach pflichtgemäßem Ermessen mit Rücksicht auf die individuellen Verantwortlichkeiten und die Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder als Initialgröße für jede Gewährung an Vorstandsmitglieder einen sogenannten Zuteilungswert fest. Für die übrigen Planteilnehmer erfolgt diese Festlegung durch den Vorstand. Der Zuteilungswert wird in der Währung festgelegt, in der der jeweilige Planteilnehmer zum Zeitpunkt der Zuteilung sein Grundgehalt bezieht. Um die Anzahl der den einzelnen Planteilnehmern zugeteilten Performance Shares aus dem Zuteilungswert zu ermitteln, wird deren jeweiliger Zuteilungswert durch den beizulegenden Zeitwert einer Performance Share - unter Zugrundelegung des Durchschnittskurses der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA während des Zeitraums von 30 Kalendertagen vor der Zuteilung - zum Zeitpunkt der Zuteilung dividiert. Die Anzahl der zugeteilten Performance Shares kann sich über den dreijährigen Bemessungszeitraum in Abhängigkeit vom Grad der Erreichung der folgenden drei Erfolgsziele verändern: (i) Wachstum der Umsatzerlöse zu konstanten Wechselkursen (Wachstum der Umsatzerlöse, Revenue Growth), (ii) Wachstum des auf die Anteilseigner der FMC-AG & Co. KGaA entfallenden, zu konstanten Wechselkursen ermittelten Konzernergebnisses (Wachstum des Konzernergebnisses, Net Income Growth) sowie (in) Rendite auf das investierte Kapital (Return on Invested Capital (ROIC)). Ausschließlich für den LTIP 2019 kann die finale Zielerreichung für im Jahr 2019 zugeteilte Performance Shares abhängig von der Erreichung bestimmter Ziele in Zusammenhang mit der zweiten Phase des weltweiten Effizienzprogramms (GEP-II-Ziele) und in Zusammenhang mit dem Free Cash Flow (Free Cash Flow-Ziel) erhöht werden. Die Umsatzerlöse, das Konzernergebnis und der ROIC basieren auf den ausgewiesenen und geprüften Zahlen in Euro bei einem nach IFRS erstellten Konzernabschluss der FMC-AG & Co. KGaA unter Berücksichtigung der jeweiligen Planbedingungen. Das Wachstum der Umsatzerlöse, das Wachstum des Konzernergebnisses sowie die Erreichung der GEP-II-Ziele werden für die Zwecke des jeweils relevanten Plans währungsbereinigt bestimmt. Die für das Geschäftsjahr gültigen Erfolgsziele für im Geschäftsjahr unter dem MB LTIP 2020 und dem LTIP 2019 zugeteilte Performance Shares sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Wird ein Wachstum der Umsatzerlöse bzw. des Konzernergebnisses bzw. ein ROIC zwischen diesen Werten erreicht, wird der Grad der Zielerreichung linear zwischen diesen Werten interpoliert. Für in den Jahren 2016 bis 2019 zugeteilte Performance Shares ist für das Erfolgsziel Wachstum der Umsatzerlöse eine jährliche 100 %-Zielerreichung gegeben, wenn dieses für jedes einzelne Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums bei 7 % liegt; ein Wachstum der Umsatzerlöse von 0 % führt zu einer Zielerreichung von 0 %, die maximale Zielerreichung von 200 % ist bei einem Wachstum der Umsatzerlöse von mindestens 16 % gegeben. Wird ein Wachstum der Umsatzerlöse zwischen diesen Werten erreicht, wird der Grad der Zielerreichung linear zwischen diesen Werten interpoliert. Für in den Jahren 2016 bis 2019 zugeteilte Performance Shares ist eine jährliche 100 %-Zielerreichung für das Erfolgsziel Wachstum des Konzernergebnisses gegeben, wenn das Wachstum des Konzernergebnisses für jedes einzelne Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums bei 7 % liegt. Bei einem Wachstum des Konzernergebnisses von 0 % beträgt auch die Zielerreichung 0 %, die maximale Zielerreichung von 200 % wird bei einem Wachstum des Konzernergebnisses von mindestens 14 % erreicht. Zwischen diesen Werten wird der Grad der Zielerreichung linear interpoliert. Für den ROIC ist eine jährliche 100 %-Zielerreichung gegeben, wenn das für das jeweilige Jahr definierte ROIC-Ziel erreicht ist. Dieses beträgt für in den Jahren 2016 bis 2019 zugeteilte Performance Shares für das Jahr 2016 7,3 %, für das Jahr 2017 7,5 %, für das Jahr 2018 7,7 %, für das Jahr 2019 7,9 % und für das Jahr 2020 8,1 %. Eine Zielerreichung von 0 % ist gegeben, wenn das ROIC-Ziel in dem jeweiligen Jahr um 0,2 Prozentpunkte oder mehr unterschritten wird, während die maximale Zielerreichung von 200 % erreicht ist, wenn das ROIC-Ziel in dem jeweiligen Jahr um 0,2 Prozentpunkte oder mehr überschritten wird. Der Grad der Zielerreichung bei einem ROIC-Ergebnis zwischen diesen Werten wird linear interpoliert. Sofern für in den Jahren 2016 bis 2019 zugeteilte Performance Shares die Zielerreichung des jährlichen ROIC-Ziels im dritten Jahr eines Bemessungszeitraums höher ist als die Zielerreichung in jedem der beiden Vorjahre dieses Bemessungszeitraums oder dieser entspricht, gilt die ROIC-Zielerreichung des dritten Jahres für alle Jahre des jeweiligen Bemessungszeitraums. Für alle Pläne fließt der Grad der Zielerreichung für jedes der drei Erfolgsziele jährlich zu jeweils einem Drittel in die Berechnung des Grades der jährlichen Zielerreichung ein, die für jedes Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums errechnet wird. Der Grad der Gesamtzielerreichung während des dreijährigen Bemessungszeitraums bestimmt sich dann nach dem Mittel dieser drei durchschnittlichen jährlichen Zielerreichungen. Die Gesamtzielerreichung kann in einem Korridor zwischen 0 % und 200 % liegen. Für Performance Shares, die im Jahr 2019 unter dem LTIP 2019 zugeteilt wurden, wird der Grad der Gesamtzielerreichung um 20 Prozentpunkte erhöht, falls die Erreichung der GEP-II-Ziele 100 % beträgt. Die Gesamtzielerreichung für im Jahr 2019 unter dem LTIP 2019 zugeteilte Performance Shares wird ebenfalls um 20 Prozentpunkte erhöht, falls die Erreichung des Free Cash Flow-Ziels 200 % beträgt. Bei einer GEP-II-Zielerreichung zwischen 0 % und 100 % sowie einer Free Cash Flow-Zielerreichung zwischen 0 und 200% wird der Wert der Erhöhung der Gesamtzielerreichung linear interpoliert. Die Gesamtzielerreichung kann in jedem Fall maximal 200 % betragen. Die Anzahl der den Planteilnehmern zu Beginn des Bemessungszeitraums jeweils zugeteilten Performance Shares wird mit dem Grad der Gesamtzielerreichung multipliziert, um die endgültige Anzahl an Performance Shares zu ermitteln. Für den MB LTIP 2020 gilt die endgültige Anzahl an Performance Shares prinzipiell drei Jahre nach dem Tag der jeweiligen Zuteilung als erdient. Die Anzahl der solchermaßen erdienten Performance Shares wird dann mit dem Durchschnittskurs der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA während des Zeitraums von 30 Kalendertagen vor Ablauf dieses Erdienungszeitraums multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag, der auf 400 % des dem Planteilnehmer zugeteilten Zuteilungswerts begrenzt ist, wird (nach Steuern und Abgaben) an ein Kreditinstitut überwiesen, das ihn zum Kauf von Aktien der FMC-AG & Co. KGaA an der Börse verwendet. Die derart erworbenen Aktien unterliegen einer Haltedauer von mindestens einem Jahr. Für den LTIP 2019 gilt die endgültige Anzahl an Performance Shares prinzipiell drei Jahre nach dem Tag der jeweiligen Zuteilung als erdient. Die Anzahl der solchermaßen erdienten Performance Shares wird dann mit dem Durchschnittskurs der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA während des Zeitraums von 30 Kalendertagen vor Ablauf dieses Erdienungszeitraums multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag, der auf 400% des dem Planteilnehmer zugeteilten Zuteilungswertes begrenzt ist, wird den Planteilnehmern dann als Barvergütung ausbezahlt. Für den MB LTIP 2019 gilt die endgültige Anzahl an Performance Shares prinzipiell vier Jahre nach dem Tag der jeweiligen Zuteilung als erdient. Die Anzahl der solchermaßen erdienten Performance Shares wird dann mit dem Durchschnittskurs der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA während des Zeitraums von 30 Kalendertagen vor Ablauf dieses Erdienungszeitraums multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag wird den Planteilnehmern dann als Barvergütung ausbezahlt. Für den LTIP 2016 gilt die endgültige Anzahl an Performance Shares prinzipiell vier Jahre nach dem Tag der jeweiligen Zuteilung als erdient. Die Anzahl der solchermaßen erdienten Performance Shares wird dann mit dem Durchschnittskurs der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA während eines Zeitraums von 30 Kalendertagen vor Ablauf dieses Erdienungszeitraums multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag wird den Planteilnehmern dann als Barvergütung ausbezahlt. Vergütungsprogramm mit langfristiger Anreizwirkung der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA 2011 (Long Term Incentive Program 2011) (Aktienoptionen und Phantom Stocks) Durch Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung der FMC-AG & Co. KGaA wurde am 12. Mai 2011 der Aktienoptionsplan 2011 der FMC-AG & Co. KGaA geschaffen. Der Aktienoptionsplan 2011 bildet zusammen mit dem Phantom Stock Plan 2011, der durch Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats der FMC Management AG geschaffen wurde, das Long Term Incentive Program 2011 (LTIP 2011). Unter dem LTIP 2011 wurden den Teilnehmern Zuteilungen gewährt, die aus einer Kombination von Aktienoptionen und Phantom Stocks bestanden. Die letzte Gewährung im Rahmen des LTIP 2011 erfolgte im Dezember 2015. Die Zuteilungen unter dem LTIP 2011 unterlagen einer vierjährigen Wartezeit. Ausgeübt werden können die gewährten Zuteilungen nur dann, wenn die vordefinierten Erfolgsziele erreicht wurden. Im Zusammenhang mit der Einführung des Aktienoptionsplans 2011 wurde eine Kapitalerhöhung von bis zu 12 Mio € beschlossen, bedingt durch die Ausgabe von bis zu 12 Millionen nennwertloser Inhaber-Stammaktien mit einem Nominalwert von 1,00 € pro Aktie. Die unter dem LTIP 2011 gewährten Aktienoptionen haben eine Laufzeit von acht Jahren und können erstmalig nach einer Wartezeit von vier Jahren ausgeübt werden. Der Ausübungspreis der Aktienoptionen, die unter dem LTIP 2011 gewährt wurden, ist der Durchschnittskurs der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 30 Kalendertage unmittelbar vor dem Datum einer jeweiligen Gewährung. Bei Aktienoptionen, die unter dem LTIP 2011 an Bezugsberechtigte aus den USA gewährt werden, handelt es sich um nicht qualifizierte Aktienoptionen gemäß dem United States Internal Revenue Code (dem amerikanischen Bundessteuergesetz) in der angepassten Fassung von 1986. Bezugsberechtigte oder deren Erben können die unter dem LTIP 2011 gewährten Aktienoptionen nicht übertragen, verpfänden, abtreten oder anderweitig veräußern. Nach Ausübung der unter dem LTIP 2011 gewährten Phantom Stocks standen den Begünstigten Zahlungsansprüche gegen die FMC-AG & Co. KGaA in Euro zu. Die Zahlung pro Phantom Stock, die anstelle der Ausgabe einer Aktie vorgenommen wurde, basierte auf dem Kurs der Aktie der FMC-AG & Co. KGaA an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung. Die Phantom Stocks hatten eine Laufzeit von fünf Jahren und konnten erstmalig nach einer vierjährigen Wartezeit ausgeübt werden. Abweichend hiervon wurden Phantom Stocks von Teilnehmern, die dem US-Steuerrecht unterlagen, in jedem Fall im März des Jahres, das dem Ende der Wartezeit folgte, als ausgeübt angesehen. Transaktionen in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 gewährte die FMC-AG & Co. KGaA Zuteilungen unter dem MB LTIP 2020 von 159.607 Performance Shares. Der durchschnittliche gewichtete beizulegende Zeitwert je Performance Share am Bewertungsstichtag betrug 64,20 € mit einem Gesamtmarktwert von insgesamt 10 Mio €, der im Falle einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts neu bewertet wird. Der Gesamtmarktwert wird über den Erdienungszeitraum verteilt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 gewährte die FMC-AG & Co. KGaA Zuteilungen unter dem LTIP 2019 von 800.165 Performance Shares. Der durchschnittliche gewichtete beizulegende Zeitwert je Performance Share am Bewertungsstichtag betrug 64,06 € mit einem Gesamtmarktwert von insgesamt 51 Mio €, der im Falle einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts neu bewertet wird. Der Gesamtmarktwert wird über den Erdienungszeitraum verteilt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 gewährte die FMC-AG & Co. KGaA Zuteilungen unter dem MB LTIP 2019 von 114.999 Performance Shares. Der durchschnittliche gewichtete beizulegende Zeitwert je Performance Share am Bewertungsstichtag betrug 60,70 € mit einem Gesamtmarktwert von insgesamt 7 Mio €, der im Falle einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts neu bewertet wird. Der Gesamtmarktwert wird über den Erdienungszeitraum verteilt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 gewährte die FMC-AG & Co. KGaA Zuteilungen unter dem LTIP 2019 von 817.089 Performance Shares. Der durchschnittliche gewichtete beizulegende Zeitwert je Performance Share am Bewertungsstichtag betrug 62,16 € mit einem Gesamtmarktwert von insgesamt 51 Mio €, der im Falle einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts neu bewertet wird. Der Gesamtmarktwert wird über den Erdienungszeitraum verteilt. Im Geschäftsjahr 2020 flossen der FMC-AG & Co. KGaA 12 Mio € flüssige Mittel aus der Ausübung von Aktienoptionen zu. Der innere Wert der ausgeübten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2020 betrug 4 Mio €. Im Geschäftsjahr 2019 flossen der FMC-AG & Co. KGaA 17 Mio € flüssige Mittel aus der Ausübung von Aktienoptionen zu. Der innere Wert der ausgeübten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2019 betrug 5 Mio €. Zum 31. Dezember hielten die Mitglieder des Vorstands und die übrigen Planteilnehmer folgende Performance Shares aus den aktienbasierten Plänen:
Zusätzlich hielten die Mitglieder des Vorstands der FMC Management AG zum 31. Dezember 2020 465.308 Aktienoptionen (31. Dezember 2019: 452.989) und die übrigen Planteilnehmer 2.735.766 Aktienoptionen (31. Dezember 2019: 3.036.000) aus dem Aktienoptionsplan 2011. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen am 31. Dezember 2020 im Vergleich zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018:
1
Der durchschnittliche Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Optionen betrug
67,62 €. Die folgenden Tabellen zeigen jeweils Angaben bezüglich der ausstehenden und ausübbaren Aktienoptionen zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019:
37. GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT NAHE STEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN An die persönlich haftende Gesellschafterin Fresenius Management SE wurden im Jahr 2020 Zahlungen in Höhe von 12 Mio € für Vergütungen für Vorstände und Aufsichtsräte, Haftungsvergütungen und sonstigen Auslagenersatz geleistet (2019: 16 Mio €). Zum 31. Dezember 2020 bestanden gegenüber der Fresenius Management SE Verbindlichkeiten in Höhe von 41 Mio € (31. Dezember 2019: 43 Mio €), im Wesentlichen bestehend aus Pensionsverpflichtungen und Vorstandsvergütungen (siehe Seite 199 ff.). Die zuvor genannten Beträge sind Nettobeträge. Darüber hinaus wurde die jeweilige Umsatzsteuer gezahlt. An die Else Kröner-Fresenius-Stiftung wurde in den Jahren 2020 und 2019 die ihr gemäß ihrer Beteiligung am Stammkapital der Fresenius SE & Co. KGaA zustehende Dividende gezahlt. Fresenius Medical Care hat mit ihrem assoziierten Unternehmen Vifor Fresenius Medical Care Renal Pharma Ltd. exklusive Liefervereinbarungen über den Einkauf von bestimmten Pharmazeutika sowie bestimmte exklusive Vertriebsrechte abgeschlossen. Fresenius Medical Care hat sich in bestimmten, unwiderruflichen Einkaufsverträgen dazu verpflichtet, zu festgelegten Konditionen Pharmazeutika im Wert von etwa 302 Mio € zu kaufen, von denen zum 31. Dezember 2020 297 Mio € für das Geschäftsjahr 2021 vorgesehen sind. Die Laufzeit dieser Vereinbarungen beträgt bis zu vier Jahre. 38. WESENTLICHE EREIGNISSE SEIT ENDE DES GESCHÄFTSJAHRES Die Monate Januar und Februar 2021 waren weltweit durch eine regional unterschiedliche Entwicklung der Covid-19-Pandemie bei insgesamt weiter hohen Infektionszahlen, insbesondere auch in Europa und in den USA, sowie durch eine zunehmende Anzahl von Virus-Mutationen gekennzeichnet. Daher existieren gegenwärtig in verschiedenen Ländern, zum Beispiel sowohl in Spanien als auch in Deutschland, wieder deutliche Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens, um die Covid-19-Ausbreitung weiter einzudämmen. Die ersten Impfstoffe wurden zugelassen und mit den Impfungen wurde begonnen. Die weitere Entwicklung der weltweiten Situation und die Auswirkung auf Fresenius bleiben unsicher. Darüber hinaus haben sich seit Ende des Geschäftsjahres 2020 bis zum 22. Februar 2021 keine wesentlichen Änderungen im Branchenumfeld ergeben. Sonstige Vorgänge mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind seit Ende des Geschäftsjahres ebenfalls nicht eingetreten. ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN NACH DEM HANDELSGESETZBUCH 39. VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im geprüften Vergütungsbericht (siehe Seite 199 ff.), der Bestandteil des Konzern-Lageberichts ist, dargestellt. Die Vergütung des Vorstands ist in ihrer Gesamtheit leistungsorientiert und darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Sie setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Die Barvergütung des Vorstands belief sich für die Wahrnehmung seiner Aufgaben auf 15.017 Tsd € (2019: 15.468 Tsd €). Davon entfielen 6.669 Tsd € (2019: 6.166 Tsd €) auf eine erfolgsunabhängige Vergütung und 8.348 Tsd € (2019: 9.302 Tsd €) auf eine erfolgsbezogene Vergütung. Die Höhe der erfolgsbezogenen Vergütung ist abhängig von der Erreichung von Zielen im Hinblick auf das Konzernergebnis des Fresenius-Konzerns und der Unternehmensbereiche. Als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung erhielten die Mitglieder des Vorstands Performance Shares im Gegenwert von 9.870 Tsd €. Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug 25.070 Tsd € (2019: 26.872 Tsd €). Die Gesamtvergütung der Aufsichtsräte der Fresenius SE & Co. KGaA und der Fresenius Management SE und deren Ausschüsse belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 2.930 Tsd € (2019: 4.285 Tsd €). Davon entfielen 2.771 Tsd € (2019: 2.775 Tsd €) auf Festvergütung, 159 Tsd € (2019: 160 Tsd €) auf Vergütung für Ausschusstätigkeit und 0 Tsd € (2019: 1.350 Tsd €) auf variable Vergütung. Im Geschäftsjahr 2020 sind im Rahmen von Pensionszusagen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder 1.147 Tsd € (2019: 1.154 Tsd €) gezahlt worden. Für diesen Personenkreis besteht eine Pensionsverpflichtung von 23.867 Tsd € (2019: 24.863 Tsd €). In den Geschäftsjahren 2020 und 2019 wurden an die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE keine Darlehen oder Vorschusszahlungen auf zukünftige Vergütungsbestandteile gewährt. 40. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS Folgende Honorare wurden für den jeweiligen Abschlussprüfer - PricewaterhouseCoopers GmbH, Frankfurt am Main (PwC), für das Geschäftsjahr 2020 bzw. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (KPMG), für das Geschäftsjahr 2019 - und die jeweils mit diesen nahe stehenden Unternehmen im Aufwand erfasst:
Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Abschlussprüfer ist seit dem Jahr 2020 für die Prüfung des Konzernabschlusses zuständig. Die Steuerberatungsleistungen betrafen im Geschäftsjahr 2020 sowohl weltweit als auch in Deutschland allgemeine Steuerberatung. Die sonstigen Bestätigungsleistungen und die sonstigen Leistungen betrafen im Geschäftsjahr 2020 sowohl weltweit als auch in Deutschland im Wesentlichen prüferische Durchsichten von Quartalsabschlüssen, Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit Finanzierungen sowie Beratungsleistungen bezüglich Corporate Governance. 41. CORPORATE GOVERNANCEFür jedes in den Konzernabschluss einbezogene börsennotierte Unternehmen ist die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionärinnen und Aktionären über die Internetseite der Fresenius SE & Co. KGaA (www.fresenius.de/corporate-governance) bzw. der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (www.fresenius-medicalcare.com/de) zugänglich gemacht worden. 42. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDie persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2020 der Fresenius SE & Co. KGaA wie folgt zu verwenden:
Bad Homburg v. d. H., den 22. Februar 2021 Fresenius SE & Co. KGaA vertreten durch: Fresenius Management SE, die persönlich haftende Gesellschafterin Der Vorstand S. Sturm Dr. S. Biedenkopf Dr. F. De Meo R. Empey M. Henriksson R. Powell Dr. E. Wastler VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Ge-schäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-des Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Kon-zerns beschrieben sind.‘‘
Bad Homburg v. d. H., den 22. Februar 2021 Fresenius SE & Co. KGaA vertreten durch: Fresenius Management SE, die persönlich haftende Gesellschafterin Der Vorstand S. Sturm Dr. S. Biedenkopf Dr. F. De Meo R. Empey M. Henriksson R. Powell Dr. E. Wastler GREMIEN AUFSICHTSRAT FRESENIUS SE & CO. KGAA
Die Bestellung läuft bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2021. AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
VORSTAND FRESENIUS MANAGEMENT SE (persönlich haftende Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA)
AUFSICHTSRAT FRESENIUS MANAGEMENT SE (persönlich haftende Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA)
Die Bestellung läuft bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2021. Aufstellung des Anteilsbesitzes der Fresenius SE & Co. KGaA Bad Homburg v.d.H. zum 31. Dezember 2020 Inhaltsverzeichnis 1. Verbundene Unternehmen Inland 1.1 Fresenius Corporate 1.2 Fresenius Medical Care 1.3 Fresenius Kabi 1.4 Fresenius VAMED 1.5 Fresenius HELIOS 2. Verbundene Unternehmen konsolidiert Ausland 2.1 Fresenius Corporate 2.2 Fresenius Medical Care 2.3 Fresenius Kabi 2.4 Fresenius VAMED 2.5 Fresenius HELIOS 3. Verbundene Unternehmen nicht konsolidiert Ausland 3.1 Fresenius Corporate 3.2 Fresenius Medical Care 3.3 Fresenius Kabi 3.4 Fresenius VAMED 3.5 Fresenius HELIOS 4. Assoziierte Unternehmen 4.1 Fresenius Corporate 4.2 Fresenius Medical Care 4.3 Fresenius Kabi 4.4 Fresenius VAMED 4.5 Fresenius HELIOS Agenda
Aufstellung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zum 31. Dezember 2020 Verbundene Unternehmen Inland des Unternehmensbereiches Fresenius Corporate
Verbundene Unternehmen Inland des Unternehmensbereiches Fresenius Medical Care
Verbundene Unternehmen Inland des Unternehmensbereiches Fresenius Kabi
Verbundene Unternehmen Inland des Unternehmensbereiches Fresenius VAMED
Verbundene Unternehmen Inland des Unternehmensbereiches Fresenius HELIOS
Verbundene Unternehmen konsolidiert Ausland des Unternehmensbereiches Fresenius Corporate
Verbundene Unternehmen konsolidiert Ausland des Unternehmensbereiches Fresenius Medical Care
Verbundene Unternehmen konsolidiert Ausland des Unternehmensbereiches Fresenius Kabi
Verbundene Unternehmen konsolidiert Ausland des Unternehmensbereiches Fresenius VAMED
Verbundene Unternehmen konsolidiert Ausland des Unternehmensbereiches Fresenius HELIOS
Verbundene Unternehmen nicht konsolidiert Ausland des Unternehmensbereiches Fresenius Corporate
Verbundene Unternehmen nicht konsolidiert Ausland des Unternehmensbereiches Fresenius Medical Care
Verbundene Unternehmen nicht konsolidiert Ausland des Unternehmensbereiches Fresenius Kabi
Verbundene Unternehmen nicht konsolidiert Ausland des Unternehmensbereiches Fresenius VAMED
Verbundene Unternehmen nicht konsolidiert Ausland des Unternehmensbereiches Fresenius HELIOS
Assoziierte Unternehmen & sonstige Beteiligungen des Unternehmensbereiches Fresenius Medical Care
Assoziierte Unternehmen & sonstige Beteiligungen des Unternehmensbereiches Fresenius Kabi
Assoziierte Unternehmen & sonstige Beteiligungen des Unternehmensbereiches Fresenius VAMED
Assoziierte Unternehmen & sonstige Beteiligungen des Unternehmensbereiches Fresenius HELIOS
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzern-Lagebericht der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB. Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzern-Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzern- Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzern-Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB Prüfungsurteil Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei FSE_KGaA_KA_KLB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzern-Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. August 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Bernd Roese.
Frankfurt am Main, den 22. Februar 2021 PricewaterhouseCoopers GmbH Dr. Ulrich Störk, Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Roese, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Fresenius Management SE, bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Und er hat die Geschäftsführung im Rahmen seiner Verantwortung als Aufsichtsrat überwacht. ZUSAMMENWIRKEN VON GESCHÄFTSFÜHRUNG UND AUFSICHTSRAT Im Rahmen seiner Überwachungs- und Beratungstätigkeit ließ sich der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich berichten. Unterrichtet wurde er u. a. über:
Alle bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, je nach Zuständigkeit, im Prüfungsausschuss und im Plenum ausführlich besprochen. Auch die strategische Ausrichtung des Unternehmens hat der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Zuständigkeit Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA trat im Geschäftsjahr 2020 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen: im März, Mai, Oktober und Dezember. Vor den Sitzungen hatte der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin regelmäßig ausführliche Berichte und umfassende Beschlussvorlagen an die Mitglieder des Aufsichtsrats versandt. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat auf der Grundlage der Berichterstattungen des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen bedeutsame Entscheidungen eingehend mit diesem erörtert. Alle Angelegenheiten, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden ihm rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Er hat in allen Fällen seine Zustimmung erteilt. Dies geschah nach der Prüfung der jeweiligen Beschlussvorlagen und nach ausführlicher Beratung mit dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin. Über wichtige Geschäftsvorfälle wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen unterrichtet. Ferner hat der Vorstandsvorsitzende der persönlich haftenden Gesellschafterin den Aufsichtsratsvorsitzenden in Einzelgesprächen regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die anstehenden Entscheidungen informiert und diese mit ihm beraten. An sämtlichen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2020 haben alle jeweils amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA bzw. des jeweils betreffenden Ausschusses teilgenommen. Die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses ist auch auf der Website der Gesellschaft für alle Mitglieder individuell ausgewiesen. Die Angaben finden sich unter der Rubrik „Aufsichtsrat“. SCHWERPUNKTE DER AUFSICHTSRATSARBEIT Im Jahr 2020 lag der Schwerpunkt der Überwachungsund Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats in der Begleitung des operativen Geschäfts und der Investitionen der Unternehmensbereiche. Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit den folgenden Punkten:
Der Aufsichtsrat informierte sich außerdem sowohl im Prüfungsausschuss als auch im Plenum regelmäßig über Risikolage, Risikomanagement und Compliance im Konzern. In der Sitzung am 12. März 2020 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Prüfung und Billigung von Jahresabschluss, Konzernabschluss (IFRS) sowie Lagebericht und Konzern-Lagebericht der Fresenius SE & Co. KGaA. Auf der Grundlage eines ausführlichen Berichts des Prüfungsausschussvorsitzenden und der Darlegungen des Abschlussprüfers wurden die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019 erörtert. In derselben Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über den Gewinnverwendungsvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Fresenius Management SE, sowie über den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2019. Außerdem berichteten die jeweiligen Unternehmensbereiche im Detail über den Geschäftsverlauf der ersten beiden Monate des Geschäftsjahres. Der Fokus lag dabei auf Fresenius Medical Care. Ein weiterer Gegenstand der Beratungen war die Tagesordnung der Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA, die für den 20. Mai 2020 geplant war. Schließlich führte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung seine jährliche Effizienzprüfung durch. In seiner Sitzung am 20. Mai 2020 wählte der Aufsichtsrat Frau Grit Genster zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie zum Mitglied des Prüfungsausschusses. Zudem berichtete der Vorstand über den Geschäftsverlauf der Monate Januar bis April 2020. Dabei legte er den Fokus auf die Folgen der Covid-19-Pandemie. Ferner beriet der Aufsichtsrat die Durchführung der aufgrund der Covid-19-Pandemie verschobenen Hauptversammlung. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. Oktober 2020 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Geschäftsverlauf von Januar bis September 2020 im Detail erläutert. Den Schwerpunkt bildete dabei der Unternehmensbereich Fresenius Helios. Ferner wurde über die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex informiert. Schwerpunkt der Sitzung des Aufsichtsrats am 3. Dezember 2020 war zum einen der Geschäftsverlauf 2020. Zum anderen wurde die Planung für die Jahre 2021 bis 2023 für den Konzern sowie gesondert für alle vier Unternehmensbereiche vorgestellt und ausführlich diskutiert. Der Prüfungsausschussvorsitzende berichtete eingehend über den Stand der Vorbereitung des Jahresabschlusses. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Vorstandsvergütungssystem. Ferner wurde Beschluss über die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gefasst. CORPORATE GOVERNANCE Der Aufsichtsrat und der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin haben am 20. Dezember 2020 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie verfolgen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder persönliche Interessen, noch gewähren sie anderen Personen ungerechtfertigte Vorteile. Nebentätigkeiten oder Geschäfte der Organmitglieder mit dem Unternehmen sind dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen. Sie bedürfen dessen Genehmigung. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern hat es im zurückliegenden Geschäftsjahr nicht gegeben. Es finden regelmäßig getrennte Vorbesprechungen der Arbeitnehmervertreter und Beratungen im Kreis der Anteilseignervertreter statt. Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über den aktuellen Stand der Anforderungen an ihre Überwachungstätigkeit. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass seine Mitglieder fortlaufend qualifiziert, ihre Fachkenntnisse aktualisiert sowie ihre Urteilsfähigkeit und Erfahrung weiterentwickelt werden. Dabei werden sie von Fresenius angemessen unterstützt. So informieren Expertinnen und Experten aus den Fresenius-Fachbereichen und unternehmensexterne Sachkundige über maßgebliche Entwicklungen, z. B. über relevante Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über Änderungen in der Rechnungslegung und Prüfung nach IFRS. Zusätzlich findet auch eine Einführungsveranstaltung für neue Aufsichtsratsmitglieder statt („Onboarding“). Weitere Erläuterungen zur Corporate Governance bei Fresenius sind der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 184 bis 197 des Geschäftsberichts zu entnehmen. Die Angaben zu den nahestehenden Personen hat Fresenius auf der Seite 316 im Geschäftsbericht veröffentlicht. GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2020 geprüft. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht und der Prüfungsbericht des beauftragten Prüfers lagen jedem Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft rechtzeitig vor. In ihren Sitzungen am 15. und 16. März 2021 erörterten zunächst der Prüfungsausschuss und sodann der Aufsichtsrat alle Unterlagen eingehend. Der beauftragte Prüfer berichtete in beiden Sitzungen über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen. Den Prüfungsergebnissen des beauftragten Prüfers haben der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat zugestimmt. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung hatten der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. Der Aufsichtsrat billigte in seiner Sitzung am 16. März 2021 den von der persönlich haftenden Gesellschafterin vorgelegten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist auf den Seiten 106 bis 181 und das Prüfungsergebnis des beauftragten Prüfers auf Seite 182 f. des Geschäftsberichts veröffentlicht. ARBEIT DER AUSSCHÜSSE Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr zu drei Sitzungen zusammen. Darüber hinaus hielt er vier Telefonkonferenzen ab. Im Blickpunkt seiner Überwachungstätigkeit stand dabei die Vorprüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019. Auch hat er die Prüfungsberichte und die Prüfungsschwerpunkte mit dem Wirtschaftsprüfer erörtert. Außerdem befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Empfehlung an den Aufsichtsrat für den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020. Der Aufsichtsrat hat der ordentlichen Hauptversammlung 2020 vorgeschlagen, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 und zum Prüfer für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Sinne des § 115 Abs. 7 WpHG, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2021 erstellt werden, zu wählen. Dieser Vorschlag ging auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses zurück. Schließlich beschäftigte sich der Prüfungsausschuss eingehend mit folgenden Punkten:
Über die Arbeit des Prüfungsausschusses hat der Ausschussvorsitzende dem Aufsichtsrat regelmäßig in den jeweils folgenden Sitzungen berichtet. Durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gibt es – auch außerhalb der Sitzungen – einen regelmäßigen Dialog zwischen Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss einerseits sowie dem Abschlussprüfer andererseits. Der Nominierungsausschuss der Gesellschaft hat im Jahr 2020 nicht getagt. Der Gemeinsame Ausschuss ist zuständig für die Zustimmung zu bestimmten wesentlichen Transaktionen der Fresenius SE & Co. KGaA sowie bestimmten Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der Else Kröner-Fresenius- Stiftung. Im Jahr 2020 wurden keine Geschäfte getätigt, die seiner Zustimmung bedurften. Daher hat der Gemeinsame Ausschuss im Jahr 2020 nicht getagt. Einen Vermittlungsausschuss gibt es nicht, da der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA die Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE nicht bestellt. Weitere Informationen zu den Ausschüssen, ihrer Zusammensetzung und Arbeitsweise finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 184 bis 195 sowie auf Seite 328 f. des Geschäftsberichts. PERSONALIEN Herr Dr. Karl Schneider schied zum 31. Dezember 2019 aus dem Gemeinsamen Ausschuss aus. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde Herr Klaus-Peter Müller sein Nachfolger. Herr Niko Stumpfögger schied zum 30. April 2020 aus dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss aus. Frau Grit Genster wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2020 seine Nachfolgerin im Aufsichtsrat, mit Wirkung zum 20. Mai 2020 im Prüfungsausschuss. Herr Dr. Jürgen Götz schied zum 30. Juni 2020 aus dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Management SE aus. Mit Wirkung zum 1. Dezember wurde Herr Dr. Sebastian Biedenkopf zum Mitglied des Vorstands bestellt. Im Übrigen haben sich im Geschäftsjahr 2020 in der Besetzung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Management SE sowie des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA und seiner Ausschüsse keine Änderungen ergeben. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 geprüft. Dies erfolgte gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA vom 28. August 2020 und der anschließenden Beauftragung durch den Aufsichtsrat. Der Abschlussprüfer nahm an allen Sitzungen des Aufsichtsrats sowie an allen Sitzungen und Telefonkonferenzen des Prüfungsausschusses teil. Jahresabschluss, Lagebericht und Konzern-Lagebericht der Gesellschaft sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und der Konzernabschluss der Gesellschaft ist nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anwendbaren handelsrechtlichen Bestimmungen aufgestellt worden. Sie sind mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Jahresabschluss, Konzernabschluss, die Lageberichte und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft rechtzeitig vor. Der Abschlussprüfer berichtete in den Sitzungen am 15. und 16. März 2021 über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen. Er hat keine Schwächen des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess festgestellt. In diesen Sitzungen erörterten zunächst der Prüfungsausschuss und sodann der Aufsichtsrat alle vorgelegten Unterlagen sowie die vom Abschlussprüfer vorgetragenen Ergebnisse von dessen Prüfung eingehend. Den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers haben der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat zugestimmt. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung hatten der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft sowie gegen den Konzernabschluss und den Konzern-Lagebericht. Der Aufsichtsrat billigte in seiner Sitzung am 16. März 2021 die von der persönlich haftenden Gesellschafterin vorgelegten Abschlüsse und Lageberichte. Auch billigte er die darin enthaltenen Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung. Dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Leistungen.
Bad Homburg v. d. H., 16. März 2021 Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA Dr. Gerd Krick ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG.Der Aufsichtsrat und der Vorstand bekennen sich zu einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung, die auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet ist. Ihre wesentlichen Merkmale sind langfristige Strategien, eine solide Finanzpolitik, die Einhaltung rechtlicher und ethischer Geschäftsstandards sowie Transparenz in der Kommunikation. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA und der Vorstand der Fresenius Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA (nachfolgend: der Vorstand), berichten in dieser Erklärung gemäß § 289f und § 315d HGB über die Unternehmensführung sowie gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex (nachfolgend: der Kodex) über die Corporate Governance des Unternehmens. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Website unter www.fresenius.de/corporate-governance zugänglich. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG KONZERNLEITUNGS- UND ÜBERWACHUNGSSTRUKTUR UND ORGANE DER GESELLSCHAFT KONZERNLEITUNGS- UND ÜBERWACHUNGSSTRUKTUR Das Unternehmen hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Die gesetzlich vorgesehenen Organe sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und die persönlich haftende Gesellschafterin, die Fresenius Management SE. Im Berichtsjahr haben sich keine Änderungen in der Konzernleitungs- und Überwachungsstruktur ergeben. Über die Konzernstruktur informiert die Grafik auf der nächsten Seite. ![]() Die Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA, die neben den gesetzlichen Regelungen die Kompetenzen der Organe näher bestimmt, ist auf unserer Website unter www.fresenius.de/corporate-governance abrufbar. AKTIONÄRE Die Aktionärinnen und Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Stammaktie der Fresenius SE & Co. KGaA gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehr- oder Vorzugsstimmrechten gibt es nicht. Wir berichten über unsere Finanzmarktkommunikation im Kapitel „Fresenius-Aktie“ auf Seite 34. HAUPTVERSAMMLUNG Unsere virtuelle ordentliche Hauptversammlung fand am 28. August 2020 in Bad Homburg vor der Höhe statt. Es waren rund 73 % des Aktienkapitals vertreten. Die Hauptversammlung war ursprünglich für den 20. Mai 2020 terminiert worden und wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie verschoben. Fresenius nutzte damit zum Schutz der Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der mit der Organisation befassten Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und externen Partner die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, die Hauptversammlung virtuell durchzuführen. In der Hauptversammlung stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre mit mehr als 99 % der abgegebenen gültigen Stimmen für den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats, die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 um 5 % auf 0,84 € je Stammaktie zu erhöhen. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat wurden mit Mehrheiten von rund 99 % bzw. 85 % für das Jahr 2019 entlastet. Das Gesetz schließt die persönlich haftende Gesellschafterin und teilweise auch ihre Alleinaktionärin, die Else Kröner-Fresenius-Stiftung, bei bestimmten Beschlussgegenständen vom Stimmrecht aus. Dazu gehören die Wahl des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA, die Entlastungen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. So ist gewährleistet, dass die übrigen Anteilseigner über diese Punkte, die insbesondere die Kontrolle der Geschäftsführung betreffen, allein entscheiden können. Die Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie die Abstimmungsergebnisse sind auf unserer Website unter www.fresenius.de/hauptversammlung verfügbar. ARBEITSWEISEN VON GESCHÄFTSFÜHRUNG UND AUFSICHTSRAT Innerhalb der Fresenius SE & Co. KGaA sind die Kompetenzen wie folgt verteilt: Die Geschäftsführung obliegt dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA überwacht die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Persönlich haftende Gesellschafterin − Vorstand und Aufsichtsrat Die persönlich haftende Gesellschafterin − die Fresenius Management SE −, vertreten durch ihren Vorstand, leitet die Fresenius SE & Co. KGaA in eigener Verantwortung und führt deren Geschäfte. Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie, berät sie mit den Aufsichtsräten der Fresenius Management SE sowie der Fresenius SE & Co. KGaA und sorgt für ihre Umsetzung. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er dabei am Interesse der Fresenius SE & Co. KGaA aus. Der Vorstand ist der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die vom Aufsichtsrat der Fresenius Management erlassene Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt die nähere Ausgestaltung der Arbeit in diesem Gremium. Sie regelt insbesondere, für welche Ressorts die Vorstandsmitglieder jeweils zuständig sind, welche Angelegenheiten dem Gesamtvorstand vorbehalten und welche Beschlüsse von diesem zu fassen sind. Der Vorstand besteht grundsätzlich aus sieben Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Finanzvorstand, dem Vorstand für Recht, Compliance, Versicherungen und Personalwesen sowie Arbeitsdirektor, sowie den Vorstandsvorsitzenden bzw. Vorsitzenden der Geschäftsführung der vier Unternehmensbereiche. So ist gewährleistet, dass der Gesamtvorstand stets über wichtige Geschäftsvorgänge, Planungen, Entwicklungen und Maßnahmen innerhalb der Unternehmensbereiche informiert ist. Die Aufgabenverteilung sieht vor, dass der Vorstandsvorsitzende, neben der Koordination der vier Unternehmensbereiche, die allgemeine Geschäftspolitik sowie die Investitionspolitik überwacht. Das konzernübergreifende Thema Nachhaltigkeit ist gleichfalls bei ihm verankert. Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie im Nichtfinanziellen Konzernbericht auf den Seiten 109 ff. In den Zuständigkeitsbereich des Vorstandsmitglieds für Finanzen fallen neben dem Finanzressort und dem Konzerncontrolling auch die Konzernbereiche Internal Audit und Steuern. Weiterhin koordiniert es Maßnahmen im Bereich Cybersecurity. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind Mitglieder des Vorstands auch Vorsitzende von konzerninternen Beratungsgremien, wie z. B. dem Compliance Steering Committee oder dem Group Sustainability Board. Weitere Informationen zu diesen Gremien finden Sie auf den Seiten 109 ff. im Nichtfinanziellen Konzernbericht. Es sind keine Ausschüsse des Vorstands eingerichtet. Die Mitglieder des Vorstands sind im Geschäftsbericht auf Seite 329 aufgeführt. Mitglieder des Vorstands werden für eine Dauer von maximal fünf Jahren bestellt. Entsprechend der Empfehlung des Kodex erfolgen Erstbestellungen für drei Jahre. Zum 1. Dezember 2020 wurde Dr. Sebastian Biedenkopf zum Vorstand für Recht, Compliance, Versicherungen und Personalwesen sowie Arbeitsdirektor der Fresenius Management SE bestellt. Er folgt auf Dr. Jürgen Götz, der das Unternehmen zum 30. Juni 2020 verließ. Vom 1. Juli 2020 bis zum 30. November 2020 hatte Herr Stephan Sturm die Positionen des Vorstandsvorsitzenden und des Vorstands für Recht, Compliance, Versicherungen und Personalwesen sowie Arbeitsdirektor in Personalunion inne. Die Sitzungen des Vorstands werden jeweils bei Bedarf, mindestens aber einmal im Monat, vom Vorstandsvorsitzenden einberufen und von ihm geleitet. Ist er verhindert, obliegt diese Aufgabe dem Finanzvorstand, ist auch dieser verhindert, dem an Lebensjahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied. In der Regel finden Vorstandssitzungen jedoch zweimal im Monat statt. Der Sitzungsleiter bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung behandelt werden, sowie die Art der Abstimmungen. Der Vorstand beschließt in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Davon ausgenommen sind Angelegenheiten, in denen zwingende Rechtsvorschriften strengere Anforderungen stellen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag. Ist der Vorstandsvorsitzende verhindert oder enthält er sich der Stimme, so ist bei Stimmengleichheit der Beschlussvorschlag abgelehnt. Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt auch den mündlichen und schriftlichen Verkehr zwischen Vorstand und Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin bzw. zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA. Zudem legt sie fest, in welchen Fällen die Zustimmung des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin erforderlich ist. Als Europäische Gesellschaft (SE – Societas Europaea) verfügt die Fresenius Management SE über einen eigenen Aufsichtsrat. Er besteht aus sechs Mitgliedern. Vorsitzender ist Herr Dr. Gerd Krick. Dieser Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder der Fresenius Management SE und überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Bei Bedarf – beispielsweise bei der Beratung und Beschlussfassung zu Vorstandsangelegenheiten – tagt er ohne den Vorstand. Er hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE sind auf Seite 330 des Geschäftsberichts aufgeführt. Seit dem 1. Juli 2020 ist Herr Dr. Heinrich Hiesinger Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE. Er folgt auf Herrn Dr. Kurt Bock, der zum 30. Juni 2020 aus dem Aufsichtsrat des Fresenius Management SE ausschied. Die Vorstandsmitglieder werden durch den Aufsichtsrat der Fresenius Management SE bestellt. Dieser sorgt für eine langfristige Nachfolgeplanung. Grundlage dafür bilden Gespräche mit Vorstandsmitgliedern und Eindrücke von Führungskräften, die in den Sitzungen der Aufsichtsräte der Fresenius Management SE sowie der Fresenius SE & Co. KGaA präsentieren. Auf diese Weise kann sich der Aufsichtsrat ein Bild von potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern aus dem Unternehmen machen. Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA überwacht die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin Fresenius Management SE. Gegenstand der Überwachung sind die unternehmerischen Entscheidungen des Vorstands im Hinblick auf deren Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Aufsichtsrat prüft ferner den Jahresabschluss des Konzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Aufsichtsratstätigkeit ist die Arbeit in den Ausschüssen, welche nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen des Kodex gebildet werden. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin − der Fresenius Management SE − informiert den Aufsichtsrat kontinuierlich über die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensplanung und die Strategie. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA besteht aus zwölf Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind auf Seite 327 f. des Geschäftsberichts aufgeführt. Die Hälfte der Mitglieder wird von der Hauptversammlung gewählt. Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird im Unternehmensinteresse vorrangig auf die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur Wahrnehmung der Aufgaben abgestellt. Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Beratung seiner Vorschläge die von ihm gesetzten Ziele und strebt gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils an. Für die Wahlvorschläge der Vertretung der Anteilseigner wurde ein Nominierungsausschuss gebildet, der sich an den Vorgaben des Gesetzes und des Kodex orientiert. Die Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA wird durch den Europäischen Betriebsrat gewählt. Soweit Ersatzmitglieder benannt werden, rücken diese nach dem Ausscheiden vor dem Ablauf der Amtszeit eines Arbeitnehmervertreters oder einer Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat nach. Herr Niko Stumpfögger hat den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA zum 30. April 2020 verlassen. Zum 1. Mai 2020 wurde Frau Grit Genster als Ersatzmitglied entsandt, die zur stellvertretendenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wurde. Die gesetzlichen Regelungen schreiben für den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA eine Quote von jeweils mindestens 30 % Frauen und Männern vor. Diese gesetzlichen Quoten waren im Berichtsjahr erfüllt und sind dies auch weiterhin. Der Altersdurchschnitt im Aufsichtsrat betrug zum 31. Dezember 2020 rund 61 Jahre. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat beträgt im Durchschnitt mehr als fünf Jahre. Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, hat der Aufsichtsrat bislang keine Altersgrenze festgelegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Kodex enthält insoweit eine begründete Einschränkung. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im kommenden Jahr die Einführung einer Altersgrenze eingehend zu prüfen. Die Kompetenzen und Erfahrungen aller Aufsichtsratsmitglieder tragen dazu bei, dass ein ausgewogener Austausch innerhalb des Gremiums erfolgen kann. Im Jahr 2020 wurden die selbst gesetzten Ziele zur Zusammensetzung sowie die Anforderungen an das Kompetenzprofil erfüllt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 191 ff. des Geschäftsberichts. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA erfüllt seine Aufgaben nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA und der Geschäftsordnung. Sein Vorsitzender koordiniert die Arbeit, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und nimmt dessen Belange nach außen wahr. Der Aufsichtsrat soll einmal im Kalendervierteljahr und muss zweimal im Kalenderhalbjahr zusammentreten. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet, im Falle seiner Verhinderung durch einen von ihm benannten Sitzungsleiter. Er bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände und die Art der Abstimmung. Der Aufsichtsrat entscheidet mit einfacher Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend andere Mehrheiten vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden und bei dessen Nichtteilnahme die Stimme desjenigen Stellvertreters den Ausschlag, der die Anteilseigner vertritt. Es finden regelmäßig getrennte Vorsitzungen der Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat statt. Einzelheiten zu Wahl, Konstituierung und Amtszeit des Aufsichtsrats, zu dessen Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zu seinen Rechten und Pflichten regeln die Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA. Beide Dokumente sind auf unserer Website unter www.fresenius.de/corporate-governance abrufbar. Unabhängigkeit und Interessenkonflikte Nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA sind alle seine Mitglieder unabhängig. Damit gehört ihm auch eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dies gilt auch für die Herren Dr. Gerd Krick und Klaus-Peter Müller, die dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehören. Ihre jeweilige Amtsführung belegt die notwendige kritische Distanz, um die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin in jeder Hinsicht sachgerecht zu beraten und zu überwachen. Die persönlich haftende Gesellschafterin, handelnd durch den Vorstand, und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Die Organmitglieder verfolgen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder persönliche Interessen, noch gewähren sie anderen Personen ungerechtfertigte Vorteile. Nebentätigkeiten oder Geschäfte der Organmitglieder mit dem Unternehmen sind dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen und von diesem zu genehmigen. Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA berichtet der Hauptversammlung über etwaige Interessenkonflikte und deren Behandlung. Es hat im zurückliegenden Geschäftsjahr keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern gegeben. Die Angaben zu den nahestehenden Personen veröffentlicht Fresenius im Geschäftsbericht auf Seite 316. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den Aufsichtsrat Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über den aktuellen Stand der Anforderungen an ihre Überwachungstätigkeit. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass seine Mitglieder fortlaufend qualifiziert, ihre Fachkenntnisse aktualisiert sowie ihre Urteilsfähigkeit und Erfahrung weiterentwickelt werden. Dabei werden sie von Fresenius angemessen unterstützt. So informieren Expertinnen und Experten aus den Fresenius-Fachbereichen und unternehmensexterne Sachkundige laufend über maßgebliche Entwicklungen, z. B. über relevante Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und über Änderungen in der Rechnungslegung und Prüfung nach IFRS. Zusätzlich findet für neue Aufsichtsratsmitglieder eine Einführungsveranstaltung statt („Onboarding“). Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA sind auf den Seiten 327 f. des Geschäftsberichts aufgeführt. Auf den Seiten 29 f. berichtet der Aufsichtsrat über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit und der seiner Ausschüsse im Jahr 2020. Effizienzprüfung / Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA führt mindestens einmal im Jahr, zuletzt in seiner Sitzung im März 2020, eine Effizienzprüfung, bzw. eine Beurteilung durch, wie wirksam er insgesamt und seine Ausschüsse die Aufgaben erfüllen. Der Aufsichtsrat führt die Prüfung in einer offenen Diskussion im Plenum. Als Diskussionsgrundlage dient ein unternehmensspezifischer Fragebogen, der die für eine Selbsteinschätzung wesentlichen Aspekte abdeckt. Dies sind u. a. der Ablauf und die Strukturierung der Sitzungen, der Umfang der Vorlagen sowie der Informationsfluss. Die zuletzt durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass sowohl die Organisation als auch die Arbeit des Aufsichtsrats einschließlich seiner Ausschüsse als effizient und die Aufgabenerfüllung als wirksam eingeschätzt werden. Zusammenwirken von persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA Gute Unternehmensführung setzt eine vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat voraus. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Dazu ist eine offene Kommunikation unabdingbar. Das gemeinsame Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und dabei die Grundsätze der Corporate Governance und der Compliance zu wahren. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA stimmen sich insbesondere über die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab. Als Kontrollorgan benötigt der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA darüber hinaus umfassende Informationen über die Geschäftsentwicklung und Planung sowie über die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin hat diese Informationen auch im abgelaufenen Geschäftsjahr pflichtgemäß und in vollem Umfang zur Verfügung gestellt. Die Vertretung der Anteilseigner und der Arbeitnehmer können die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils gesondert, gegebenenfalls mit Mitgliedern des Vorstands, vorbereiten. So finden regelmäßig Vorbesprechungen der Arbeitnehmervertretung sowie Beratungen im Kreis der Vertretung der Anteilseigner statt. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig ohne Vorstand. ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DER AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA bildet aus dem Kreis seiner Mitglieder zwei ständige Ausschüsse: den Prüfungsausschuss mit fünf und den Nominierungsausschuss mit drei Mitgliedern. Die Mitglieder der Ausschüsse wurden für die Dauer ihrer Amtszeit im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA gewählt. Nach der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA wird nur die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss gesondert vergütet (§ 13 Abs. 5). Der Personalausschuss entfällt in der KGaA, da der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA weder für die Bestellung noch für die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin zuständig ist. Diese Personalkompetenz liegt vielmehr beim Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin. Die für den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA getroffenen Regelungen gelten entsprechend für die Ausschüsse. Sie führen bei Bedarf Sitzungen durch, die der jeweilige Ausschussvorsitzende einberuft. Dieser berichtet in der darauffolgenden Aufsichtsratssitzung über die Arbeit des jeweiligen Ausschusses. Die Geschäftsordnung der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA enthalten. Die Ausschüsse haben sich deshalb keine eigenen Geschäftsordnungen gegeben. Die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats sind auf Seite 328 des Geschäftsberichts aufgeführt. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss hat u. a. die Aufgaben, die Entscheidungen des Aufsichtsrats der Gesellschaft über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vorzubereiten und die Vorprüfung des Vorschlags für die Gewinnverwendung vorzunehmen. Er hat ferner die Quartalsberichte vor deren Veröffentlichung zu prüfen sowie – nach Beratung mit dem Vorstand – dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag (einschließlich der Honorarvereinbarung) zu erteilen, Prüfungsschwerpunkte festzulegen und die Berichtspflichten des Abschlussprüfers gegenüber dem Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA zu vereinbaren. Darüber hinaus hat er die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance zu überprüfen. Dem Prüfungsausschuss gehören Herr Klaus-Peter Müller (Vorsitzender), Frau Grit Genster (ab 1. Mai 2020), Herr Konrad Kölbl, Dr. Gerd Krick, Frau Hauke Stars und Herr Niko Stumpfögger (bis 30. April 2020) an. Herr Klaus-Peter Müller ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den in § 100 Abs. 5 AktG genannten Gebieten sowie besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich auch eingehend mit der Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin und die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main. Nominierungsausschuss Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Personen für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Besetzung der Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Gesellschaft vor. Dem Ausschuss gehören ausschließlich Personen an, die die Anteilseigner vertreten. Er orientiert sich bei seinen Wahlvorschlägen an den Vorgaben des Kodex. Dem Nominierungsausschuss gehören die Herren Dr. Gerd Krick (Vorsitzender), Michael Diekmann und Klaus-Peter Müller an. Vermittlungsausschuss Einen Vermittlungsausschuss gibt es bei der Fresenius SE & Co. KGaA nicht, da die Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes, die einen solchen Ausschuss vorsehen, für eine Kommanditgesellschaft auf Aktien nicht gelten und der Kodex einen solchen Ausschuss nicht fordert. Gemeinsamer Ausschuss Gemäß §§ 13a ff. der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaAhat der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA zusammen mit dem Aufsichtsrat der Fresenius Management SE einen Gemeinsamen Ausschuss gebildet. Für einzelne in § 13c Abs. 1 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA näher ausgeführte Angelegenheiten bedarf die persönlich haftende Gesellschafterin der Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses, soweit jeweils 40 % des Konzernumsatzes, der Konzernbilanzsumme und des Konzerngewinns von der Angelegenheit betroffen sind. Zu diesen Angelegenheiten zählen z. B. die Veräußerung und der Erwerb wesentlicher Beteiligungen und Unternehmensteile oder die Ausgliederung wesentlicher Unternehmensteile aus dem Vermögen der Fresenius SE & Co. KGaA oder einem in ihrem alleinigen Anteilsbesitz stehenden Unternehmen. Die Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses ist darüber hinaus erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte zwischen der Fresenius SE & Co. KGaA und mit ihr verbundenen Unternehmen einerseits und der Else Kröner-Fresenius-Stiftung andererseits. Dem Gemeinsamen Ausschuss gehörten die Herren Dr. Gerd Krick und Michael Diekmann an. Ferner sind die durch die persönlich haftende Gesellschafterin entsandten Herren Dr. Dieter Schenk (Vorsitzender) und Klaus-Peter Müller Mitglieder des Ausschusses. Der Gemeinsame Ausschuss hat im Berichtsjahr nicht getagt. ZIELE, KOMPETENZPROFIL UND DIVERSITÄTSKONZEPT Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Er hat ferner für sich und für den Vorstand der Fresenius Management SE ein Diversitätskonzept beschlossen. ZIELE FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS SOWIE KOMPETENZPROFIL FÜR DAS GESAMTGREMIUM Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei ist zwischen den Anforderungen an die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und den Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums zu unterscheiden. Anforderungen an die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder Die Aufsichtsratsmitglieder müssen sowohl fachlich als auch persönlich qualifiziert sein, um den Vorstand bei der Leitung eines weltweit tätigen Gesundheitskonzerns zu beraten und zu überwachen. Gute Unternehmensführung Jedes Aufsichtsratsmitglied soll über die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben gebotenen Kenntnisse guter Unternehmensführung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens verfügen. Dazu zählen Kenntnisse der Grundzüge der Bilanzierung, des Risikomanagements, interner Kontrollmechanismen sowie im Bereich Compliance. Branchenerfahrung und Internationalität Jedes Aufsichtsratsmitglied soll allgemeine Kenntnisse der Gesundheitsbranche sowie ein Grundverständnis für die internationale Tätigkeit von Fresenius mitbringen. Unabhängigkeit Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats und mindestens die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sollen unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Unabhängig in diesem Sinne ist, wer nicht in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die Eigentümerstruktur kann angemessene Berücksichtigung finden. Bei der Beurteilung der Unabhängigkeit schließt nach Ansicht des Aufsichtsrats weder eine mehr als zwei Jahre zurückliegende Mitgliedschaft im Vorstand noch die Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat für sich genommen eine Einstufung als unabhängig aus. Hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter wird davon ausgegangen, dass der Umstand der Arbeitnehmervertretung und eines Beschäftigungsverhältnisses die Unabhängigkeit ebenfalls nicht infrage stellt. Personen, die eine Organfunktion bei einem wesentlichen Wettbewerber von Fresenius ausüben oder an diesem unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 3 % des stimmberechtigten Kapitals beteiligt sind, sollen dem Aufsichtsrat nicht angehören. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied für ein anderes Unternehmen tätig ist, mit dem Fresenius in Geschäftsbeziehungen steht, wird diese Tätigkeit im Kapitel „Rechtsverhältnisse mit Organmitgliedern“ des Geschäftsberichts erläutert. Zeitliche Verfügbarkeit und Begrenzung der Mandatszahl Jedes Aufsichtsratsmitglied soll die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen können und die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Begrenzung der Mandatszahl einhalten. Bei der Annahme von vier Sitzungen im Jahr beträgt der zu erwartende Zeitaufwand neuer Mitglieder grundsätzlich ungefähr 12 bis 24 Tage im Jahr. Dies schließt die Vorund Nachbereitung der Aufsichtsratssitzungen, die Befassung mit den Berichten an den Aufsichtsrat, die Teilnahme an der Hauptversammlung und regelmäßige Fortbildung mit ein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Zeitaufwand auch abhängig ist von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren der Aufsichtsratsausschüsse. Altersgrenze und Zugehörigkeitsdauer Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, hat der Aufsichtsrat bislang keine Altersgrenze und keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer festgelegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex enthält insoweit eine begründete Einschränkung. Dem Aufsichtsrat sollen vielmehr auch Mitglieder mit langjähriger Erfahrung und damit in der Regel ältere Mitglieder angehören. Es kommt entscheidend auf das ausgewogene Verhältnis von Aufsichtsratsmitgliedern unterschiedlichen Alters und verschiedener Zugehörigkeitsdauer an. Gleichwohl beabsichtigt der Aufsichtsrat, im kommenden Jahr die Einführung einer Altersgrenze eingehend zu prüfen. Anforderungen an das Gesamtgremium Branchenerfahrung Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss mit dem Gesundheitssektor vertraut sein. Eine angemessene Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern soll über vertiefte Kenntnisse und / oder Erfahrungen in den für das Unternehmen wichtigen Arbeitsgebieten verfügen:
Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern mit Leitungserfahrung in der Gesundheitsbranche angehören. Finanzkenntnisse Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss über Finanzkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, verfügen. Mindestens ein Mitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Kenntnisse relevanter rechtlicher Fragestellungen sowie maßgeblicher regulatorischer und Compliance-Themen Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium soll mit den relevanten rechtlichen Fragestellungen sowie den maßgeblichen regulatorischen und Compliance-Themen vertraut sein. Erfahrung im Bereich Digitalisierung Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium soll über das gebotene Verständnis für die Anforderungen der Digitalisierung verfügen. Internationalität Fresenius ist in mehr als 100 Ländern tätig. Deshalb soll der Aufsichtsrat als Gesamtgremium Kenntnisse und Erfahrungen in den für Fresenius wichtigen Regionen haben. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Herkunft oder Geschäftserfahrung einen besonderen Bezug zu den für Fresenius maßgeblichen internationalen Märkten haben. Führungserfahrung Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die Erfahrung in der Führung oder Überwachung eines mittelgroßen oder großen Unternehmens haben. Vielfalt und angemessene Beteiligung von Frauen Der Aufsichtsrat soll auf möglichst unterschiedliche Spezialkenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zurückgreifen können. Deshalb soll bei seiner Zusammensetzung Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigt und bei der Vorbereitung der Wahlvorschläge darauf geachtet werden, dass sich die Profile der Kandidaten im Unternehmensinteresse sinnvoll ergänzen. Der Aufsichtsrat setzt sich zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Die Beteiligung von Frauen wird grundsätzlich als gemeinsame Verantwortung von Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite gesehen. Bei Nominierungen wird sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmerseite im Rahmen ihrer Möglichkeiten prüfen, ob der Frauenanteil mit geeigneten Kandidatinnen erhöht werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zuständigkeit für die Wahl der Arbeitnehmervertreter beim Europäischen Betriebsrat liegt. Deshalb kann der Aufsichtsrat keine Empfehlungen geben. Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine Änderung an den Zielen für die Zusammensetzung und dem Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Mit der aktuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats werden die benannten Ziele weiterhin erfüllt. Ferner entspricht die aktuelle Zusammensetzung dem beschlossenen Kompetenzprofil. Derzeit sind nach Ansicht des Aufsichtsrats alle Aufsichtsratsmitglieder unabhängig. DIVERSITÄTSKONZEPT Für den Vorstand der Fresenius Management SE und den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA besteht ein Diversitätskonzept. Dieses ist nachfolgend beschrieben. Dabei werden auch die Ziele des Diversitätskonzepts, die Art und Weise der Umsetzung und die im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse erläutert. Diversität ermöglicht Sichtweisen aus verschiedenen Blickwinkeln und vor dem Hintergrund unterschiedlicher Erfahrungen. Fresenius strebt Diversität im Vorstand der Fresenius Management SE und im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Ausbildung, beruflichen Hintergrund und internationale Erfahrung an. Alter Sowohl für die Tätigkeit des Vorstands der Fresenius Management SE als auch für die des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA ist eine Ausgewogenheit zwischen Erfahrung und neuen Denkansätzen wichtig. Deshalb soll sowohl im Vorstand der Fresenius Management SE als auch im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA eine ausgewogene Mischung aus erfahrenen und neu hinzugekommenen Mitgliedern bestehen. Auf diese Weise fließen nicht nur unterschiedliche Sichtweisen in die jeweilige Entscheidungs- findung ein, sondern es wird auch ein kontinuierlicher Wissenstransfer gefördert. Wir haben uns deshalb sowohl gegen eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder als auch gegen eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ausgesprochen. Geschlecht Fresenius hält eine Mischung von Frauen und Männern sowohl im Vorstand der Fresenius Management SE als auch im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA für wünschenswert. Der Aufsichtsrat setzt sich zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Bei Nominierungen werden sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmerseite im Rahmen ihrer Möglichkeiten prüfen, ob der Frauenanteil mit geeigneten Kandidatinnen erhöht werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zuständigkeit für die Wahl der Arbeitnehmervertreter beim Europäischen Betriebsrat liegt. Deshalb kann der Aufsichtsrat keine Empfehlung geben. Auch bei der Besetzung von Vorstandspositionen ist die Qualifikation das entscheidende Kriterium. Beruflicher Hintergrund Im Vorstand der Fresenius Management SE soll jeweils ein Mitglied über langjährige Erfahrungen auf den für das Unternehmen zentralen Arbeitsgebieten verfügen:
Ferner soll jeweils ein Mitglied über langjährige Erfahrung und Sachverstand im Finanzwesen bzw. im Bereich Corporate Governance, Recht und Compliance verfügen. Damit wird den besonderen Anforderungen eines kapitalmarktorientierten Unternehmens Rechnung getragen. Dem Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die Erfahrung in der Führung oder Überwachung eines mittelgroßen oder großen Unternehmens haben. Eine angemessene Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern soll Leitungserfahrung in der Gesundheitsbranche mitbringen. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Internationale Erfahrung Fresenius ist in mehr als 100 Ländern tätig. Vor diesem Hintergrund soll die Mehrzahl der Mitglieder des Vorstands der Fresenius Management SE durch Herkunft, Ausbildung oder berufliche Tätigkeit über internationale Erfahrung in zumindest einem der für Fresenius maßgeblichen Märkte verfügen. Eine angemessene Anzahl an Mitgliedern des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA soll ebenfalls aufgrund ihrer Herkunft oder Geschäftserfahrung einen besonderen Bezug zu den für Fresenius maßgeblichen internationalen Märkten haben. Umsetzung der Ziele Die Umsetzung der Ziele des Diversitätskonzepts wird im Hinblick auf die Besetzung des Vorstands der Fresenius Management SE bei zukünftigen Personalentscheidungen durch den Aufsichtsrat der Fresenius Management SE erfolgen. Das Diversitätskonzept wird Eingang finden in die Wahlvorschläge, die der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA an die Hauptversammlung der Fresenius SE & Co. KGaA richtet. Es soll nach Möglichkeit durch den Europäischen Betriebsrat bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA Berücksichtigung finden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde als Ersatzmitglied für Herrn Niko Stumpfögger Frau Grit Genster in den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA entsandt und zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde außerdem Herr Dr. Sebastian Biedenkopf in den Vorstand der Fresenius Management SE berufen. Darüber hinaus gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA sowie im Vorstand der Fresenius Management SE keine Änderungen in der Besetzung. Insgesamt werden die Ziele des Diversitätskonzepts weiterhin erfüllt. RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN Die persönlich haftende Gesellschafterin führt – vertreten durch den Vorstand – die Geschäfte des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmensleiters unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung des Vorstands sowie der Beschlüsse des Gesamtvorstands und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin. Die Grundregeln unserer Unternehmensführung, die teilweise über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen, finden sich im Fresenius-Verhaltenskodex. Er enthält die wesentlichen Grundsätze für das Verhalten im Unternehmen sowie gegenüber externen Partnern und der Öffentlichkeit. Der Fresenius- Verhaltenskodex ist auf unserer Website einsehbar unter www.fresenius.de/compliance. Alle Unternehmensbereiche von Fresenius haben zudem eigene Verhaltenskodizes implementiert. Diese spiegeln die Grundsätze des Fresenius-Verhaltenskodex wider und decken auch die Besonderheiten der jeweiligen Geschäftstätigkeit ab. COMPLIANCE-MANAGEMENT-SYSTEM Compliance bedeutet für uns mehr, als im Einklang mit Recht und Gesetz zu handeln. Compliance bedeutet, das Richtige zu tun. Das heißt: Wir halten sämtliche Regeln ein, gesetzliche Vorgaben ebenso wie interne Richtlinien, sowie freiwillige Selbstverpflichtungen und handeln im Einklang mit ethischen Grundsätzen. Regelkonformes Verhalten ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur und damit unserer täglichen Arbeit. Jeder unserer Unternehmensbereiche hat einen Chief Compliance Officer, bzw. ein Compliance-Komitee, mit der Entwicklung, Implementierung und Überwachung des Compliance-Management-Systems (CMS) des Unternehmensbereichs betraut. Die Unternehmensbereiche haben darüber hinaus ihren Organisations- und Geschäftsstrukturen entsprechende Compliance-Verantwortlichkeiten etabliert. Die jeweilige Compliance-Organisation unterstützt Führungskräfte und Beschäftigte bei der Umsetzung von Compliance- Prinzipien im Unternehmen. Mit unseren Compliance-Management-Systemen steuern wir die Umsetzung und Einhaltung der Regeln im Unternehmen. In allen Unternehmensbereichen und auf Ebene der Fresenius SE & Co. KGaA haben wir risikoorientierte Compliance- Management-Systeme implementiert. Diese umfassen drei Säulen: Vorbeugen, Erkennen und Reagieren. Unsere Compliance-Maßnahmen zielen in erster Linie darauf ab, durch aktives Vorbeugen Compliance-Verstöße zu verhindern. Diese Systeme berücksichtigen die spezifischen Anforderungen der Märkte, in denen die Unternehmensbereiche tätig sind. Zu den wesentlichen vorbeugenden Maßnahmen zählen eine umfassende Risikoerfassung und Risikobeurteilung, wirksame Richtlinien sowie angemessene und effektive Prozesse, regelmäßige Schulungen sowie eine kontinuierliche Beratung. Compliance-Risiken versuchen wir frühzeitig anhand objektiver Indikatoren zu erkennen. Daher haben wir Instrumente zur Risikofrüherkennung und interne Kontrollstrukturen, z. B. für Bargeldtransaktionen und Bankgeschäfte, implementiert und überprüfen diese Maßnahmen regelmäßig in Workshops und durch interne Audits. Wir nehmen bereits potentielles Fehlverhalten sehr ernst. Daher können sich Fresenius-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die Fehlverhalten vermuten, an ihren Vorgesetzten oder den zuständigen Compliance-Verantwortlichen wenden, oder potenzielle Compliance-Vorfälle auch anonym über Hinweisgebersysteme oder eigens dazu eingerichtete E-Mail-Adressen melden. Die meisten Hinweisgebersysteme stehen über die Website nicht nur Mitarbeitern, sondern auch Dritten, z. B. Kunden, Lieferanten und anderen Partnern, in lokalen Sprachen offen. Jedes gesetzeswidrige Handeln, jeder Regelverstoß schadet dem Einzelnen und Fresenius. Non-Compliance wird nicht geduldet. Stellen wir Verstöße fest, ergreifen wir die erforderlichen Maßnahmen, um sie abzustellen und eine Wiederholung zu verhindern. Wir nehmen alle Hinweise auch zum Anlass, unsere Unternehmensprozesse auf mögliche Verbesserungen zu überprüfen. Weitergehende Informationen zur Compliance sowie zu unserem Compliance-Management-System finden Sie im Nichtfinanziellen Konzernbericht auf den Seiten 154 ff. RISIKOMANAGEMENT- UND KONTROLLSYSTEM Wir betrachten den verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken als ein wesentliches Element guter Corporate Governance. Fresenius verfügt über ein systematisches Risikomanagement und Kontrollsystem, das den Vorstand in die Lage versetzt, Risiken und Markttendenzen frühzeitig zu erkennen und auf relevante Veränderungen des Risikoprofils unverzüglich zu reagieren. Es besteht aus folgenden Elementen:
Unser Risikomanagement und Kontrollsystem sowie effizient gestaltete Prozesse tragen zu dem bei, was uns wichtig ist – zum Wohl unserer Patientinnen und Patienten und damit zum Unternehmenserfolg. Das Risikofrüherkennungssystem ist Gegenstand der jährlichen Abschlussprüfung. So beurteilt der Abschlussprüfer, ob das vom Vorstand eingerichtete Überwachungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Das Risikomanagement- und Kontrollsystem wird außerdem regelmäßig vom Vorstand und von der Internen Revision überprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht zudem die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Weitere Informationen finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats auf Seite 32 im Geschäftsbericht 2020 sowie im Konzern-Lagebericht auf den Seiten 88 ff. Die Interne Revision als unabhängige Funktion unterstützt darüber hinaus den Vorstand außerhalb des operativen Tagesgeschäfts. Der Bereich beurteilt interne Prozesse aus einem objektiven Blickwinkel und mit der notwendigen Distanz. Ziel ist es, durch verbesserte interne Kontrollen, optimierte Geschäftsprozesse, Reduzierung von Kosten und Effizienzsteigerungen Mehrwert für Fresenius zu schaffen und dadurch Organisationsziele zu erreichen. Die Erkenntnisse aus den internen Prüfungen werden von den Unternehmensbereichen sowie der Compliance-Organisation genutzt, um die bestehenden präventiven Maßnahmen (z. B. zur Vermeidung von Korruption) stetig weiterzuentwickeln. Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA verfügt über ein eigenes Risikomanagement und Kontrollsystem. DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG Der Deutsche Corporate Governance Kodex soll die in Deutschland geltenden Regeln der Unternehmensleitung und -überwachung für Investoren transparenter machen. Der Grundsatz der nachhaltigen Wertsteigerung und die weitaus meisten im Kodex enthaltenen Vorgaben, Empfehlungen und Anregungen für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung sind bei Fresenius seit Jahren gelebter Unternehmensalltag. Umfangreiche Informationen zum Thema Corporate Governance finden Sie auf unserer Website unter www.fresenius.de/corporate-governance. Der Vorstand der Fresenius Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA haben die folgende nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung im Dezember 2020 abgegeben und auf der Website der Gesellschaft zugänglich gemacht: „Erklärung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, und des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, (nachfolgend: der Vorstand) und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2019 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex” (nachfolgend: der Kodex) in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie in der Fassung vom 16. Dezember 2019 seit deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 entsprochen wurde und den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 auch zukünftig entsprochen wird. Lediglich den folgenden Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie vom 16. Dezember 2019 wurde bzw. wird in der nachfolgend beschriebenen Weise nicht entsprochen:
Bad Homburg v. d. H., im Dezember 2020 Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, und Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA“ Diese und alle vorangegangenen Entsprechenserklärungen sind auf unserer Website unter www.fresenius.de/corporate-governance abrufbar. WEITERE ANGABEN ZUR CORPORATE GOVERNANCE VIELFALT (DIVERSITY) Im Rahmen der Besetzung von Führungspersonen achtet der Vorstand bei der Auswahl auf Vielfalt (Diversity). Bei Fresenius ist die Qualifikation für jede Personalauswahl – seien es Einstellungen oder Beförderungen – entscheidend. Dies bedeutet, dass Frauen und Männer bei vergleichbarer Eignung die gleichen Karrierechancen haben. Diesen Grundsatz wird Fresenius auch weiterhin konsequent befolgen – selbstverständlich unter Beachtung der sich aus dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ergebenden Verpflichtungen: Die gesetzlichen Regelungen schreiben für den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA eine Quote von jeweils mindestens 30 % Frauen und Männern vor. Im Jahr 2016 fanden turnusgemäß Aufsichtsratswahlen statt. Mit diesen Wahlen wurden die gesetzlichen Quoten erfüllt. Die gesetzlich vorgesehenen Zielgrößen für den Vorstand sind weder für die Fresenius Management SE noch für die Fresenius SE & Co. KGaA einschlägig. Die Fresenius SE & Co. KGaA hat aufgrund ihrer Rechtsform keinen Vorstand. Die Fresenius Management SE ist nicht börsennotiert und unterliegt auch nicht der Mitbestimmung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat der Vorstand für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Festlegungen getroffen: Die erste Führungsebene umfasst alle Senior Vice Presidents und Vice Presidents mit einem Anstellungsvertrag der Fresenius SE & Co. KGaA, die direkt an ein Mitglied des Vorstands berichten. Für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene wurde durch Beschluss des Vorstands mit Wirkung ab 1. Januar 2016 die Zielgröße 33,3 % mit einer Frist zum 31. Dezember 2020 festgelegt. Dieser Wert entspricht dem Anteil zum 31. Dezember 2015. Die zweite Führungsebene umfasst alle Vice Presidents mit einem Anstellungsvertrag der Fresenius SE & Co. KGaA, die direkt an ein Mitglied der ersten Führungsebene berichten. Für den Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene wurde durch Beschluss des Vorstands mit Wirkung ab 1. Januar 2016 die Zielgröße 37,5 % mit einer Frist zum 31. Dezember 2020 festgelegt. Dieser Wert entspricht dem Anteil zum 31. Dezember 2015. Die Umsetzungsfrist hinsichtlich der Zielsetzung für die erste und zweite Führungsebene endete am 31. Dezember 2020. Auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug der Frauenanteil zum Stichtag rund 23,1 %. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug der Frauenanteil zum Stichtag 20,0 %. Die festgelegten Zielgrößen wurden somit nicht erreicht. Diese Entwicklung der Frauenanteile auf der ersten und zweiten Ebene unterhalb des Vorstands ist insbesondere auf konzerninterne Wechsel und ungeplante Austritte sowie daraus resultierende organisatorische Veränderungen zurückzuführen. Die Anzahl der zu betrachtenden Führungspositionen ist bei der Fresenius SE & Co. KGaA gering, so dass sich einzelne personelle Veränderungen erheblich auf den prozentualen Frauenanteil auswirken können. Der Frauenanteil zum Stichtag 31. Dezember 2020 stellt eine Momentaufnahme dar: Tatsächlich schwanken die Werte auf beiden Führungsebenen von Jahr zu Jahr; u. a. ein Beleg dafür, dass Beförderungen und Einstellungen an dem Kriterium der Qualifikation und nicht am Geschlecht ausgerichtet werden. Aus Sicht des Vorstands ist die Gruppe der an den konzernweiten variablen Vergütungsprogrammen teilnehmenden Führungskräfte geeigneter, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu bestimmen: Die Frauenquote unter diesen Top-1.700-Führungskräften betrug zum 31. Dezember 2020 rund 32 %. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat der Vorstand erneut Zielgrößen für den Frauenanteil auf den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie Fristen für die Erreichung dieser Zielgrößen festgelegt. Für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene sowie den Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene wurde bei gleichbleibender Definition der Führungsebenen durch Beschluss des Vorstands mit Wirkung ab 1. Januar 2021 die Zielgröße von jeweils 30,0 % mit einer Frist zum 31. Dezember 2025 festgelegt. Weitere Informationen zu Vielfalt sowie zu unserem Personalmanagement und unserer Personalentwicklung finden Sie im Konzern-Lagebericht auf den Seiten 52 ff. und im Nichtfinanziellen Konzernbericht auf den Seiten 133 ff. INFORMATIONEN ÜBER DIRECTORS’ DEALINGS / EIGENGESCHÄFTE VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND AKTIENBESITZ IM GESCHÄFTSJAHR 2020 Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen haben gemäß Art. 19 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Fresenius SE & Co. KGaA oder damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden. Über die Eigengeschäfte von Führungskräften im Jahr 2020 informiert die Übersicht auf unserer Website unter www.fresenius.de/corporate-governance. Keines der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin oder der Aufsichtsratsmitglieder der Fresenius SE & Co. KGaA hält direkt oder indirekt mehr als 1 % der von Fresenius ausgegebenen Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente. Insgesamt halten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE sowie des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA Aktien oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente bzw. Aktienoptionen aus den Aktienoptionsplänen der Fresenius SE & Co. KGaA in Höhe von 0,26 % der zum 31. Dezember 2020 ausgegebenen Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA. Davon hält der Vorstand der Fresenius Management SE 0,24 %, der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE 0,01 % und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA 0,01 %. Da einige Personen Mitglieder beider Aufsichtsräte sind, kann die Summe der berichteten Einzelwerte höher sein als der tatsächliche Besitz von Aktien, sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten bzw. von Aktienoptionen aller Mitglieder der drei Gremien. Es lagen keine Mitteilungen vor, denen zufolge der Aktienbesitz von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern die jeweiligen im Wertpapierhandelsgesetz vorgesehenen Meldeschwellen erreicht, über- oder unterschritten hat. TRANSPARENZ UND KOMMUNIKATION Durch eine stetige Kommunikation mit der Öffentlichkeit erfüllt Fresenius sämtliche im Kodex enthaltenen Anforderungen an Transparenz. Damit wollen wir das uns entgegengebrachte Vertrauen rechtfertigen und vertiefen. Die Gleichbehandlung aller Adressaten ist uns besonders wichtig. Damit alle Marktteilnehmer zeitlich und inhaltlich denselben Informationsstand erhalten, stellen wir alle wichtigen Dokumentationen auf unserer Website www.fresenius.de bereit. Über unsere Investor Relations- Aktivitäten berichten wir ausführlich auf Seite 34 des Geschäftsberichts. RECHNUNGSLEGUNG UND KONZERNABSCHLUSS Als Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat Fresenius den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Anwendung von § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) zu erstellen und zu veröffentlichen. Der verantwortliche Abschlussprüfer Herr Dr. Bernd Roese , PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ist seit 2020 für die Prüfung des Konzernabschlusses zuständig. Die Abschlussprüfungs-VO (EU) Nr. 537 / 2014 hat eine Pflicht zur regelmäßigen externen Rotation des Abschlussprüfers bzw. Konzernabschlussprüfers eingeführt. Eine solche externe Rotation ist bei der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020 erfolgt. Die Pricewaterhouse- Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wurde als Prüfer für das Geschäftsjahr 2020 durch die ordentliche Hauptversammlung 2020 gewählt werden. |
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