FRIWO AG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
FRIWO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2010 in Ostbevern mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
16.03.2010 17:31
FRIWO AG
Ostbevern
Wertpapier-Kenn-Nr: 620 110
ISIN DE
0006201106
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
2010
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft
ein,
an der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG am Dienstag,
dem
27. April 2010, um 10.00 Uhr
im Landhotel Hof Beverland, Schlichtenfelde
21, 48346 Ostbevern,
teilzunehmen.
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Tagesordnung
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FRIWO
AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2009, des zusammengefassten Lageberichts für die FRIWO AG und den
Konzern für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009 sowie eines erläuternden Berichts zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009 Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GbR, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Rechtsanwälte, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
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Beschlussfassung über die Neufassung von § 20 (Recht zur
Teilnahme an der Hauptversammlung) Abs. 1 letzter Satz sowie Abs.
2 letzter Satz der Satzung
Es ist beabsichtigt, die Fristen
für die Anmeldung zur Hauptversammlung und zum Nachweis des Aktienbesitzes
an das durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG) eingeführte, neue Fristenregime anzupassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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a)
§ 20 Abs. 1 letzter Satz der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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‘Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung
hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der Hauptversammlung
zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.’
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b)
§ 20 Abs. 2 letzter Satz der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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‘Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
(21.) Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens
sechs (6) Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs
ist nicht mitzurechnen.’
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 20 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis
ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
FRIWO AG
c/o Deutsche Bank AG
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax 069/12012-86045
E-Mail WP.HV@Xchanging.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h.
auf den
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06. April 2010, 0.00 Uhr (sog. Nachweisstichtag),
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und muss der Gesellschaft bis spätestens am
unter der o.g. Adresse zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein. Die Anmeldung hat bis zum
20. April 2010
unter
oben genannter Adresse zu erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer sich fristgerecht
angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Insbesondere
haben Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für das gesetzliche
Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden
Institut in Verbindung zu setzen.
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Unterlagen
Die unter Tagesordnungspunkt 1 aufgeführten
Unterlagen können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
an am Sitz der
FRIWO AG
Von-Liebig-Straße 11
48346 Ostbevern
sowie im Internet unter www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch
kostenlos zugesandt und liegen außerdem während der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme aus.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt 20.020.000,00 EUR und ist eingeteilt in 7.700.000
Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
damit 7.700.000 Stück.
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Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die den
Nachweis des Anteilsbesitzes geführt und sich fristgerecht angemeldet
haben, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Vereinigung von Aktionären, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl, ausüben lassen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres
Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den von der Gesellschaft
benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern vertreten lassen
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß
§ 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche
den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung zugeschickt wird.
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung
oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedürfen
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
der Textform.
Sofern Vertreter von Aktionären gegenüber der Gesellschaft ihre
Bevollmächtigung nachzuweisen haben, also nicht der für Kreditinstitute,
geschäftsmäßig Handelnde und Vereinigungen von Aktionären geltenden
Ausnahmevorschrift des § 135 AktG unterfallen, kann der Nachweis über
die Bestellung eines Bevollmächtigten per Post an die Anschrift FRIWO
AG, c/o Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter Allee 10, 80637
München, per Telefax an die Telefax-Nummer
089/21027-298
und
auch durch Übersendung per E-Mail an die E-Mail-Adresse ‘
meldedaten@haubrok-ce.de
‘ erfolgen.
Der Nachweis sollte außer der Kopie der Vollmacht selbst bzw.
der Bestätigung, dass Vollmacht erteilt wurde, mindestens Angaben
über den Namen des Aktionärs und die Nummer der Eintrittskarte sowie
den Namen und den Wohnort des Vertreters enthalten.
Für die Erteilung oder den Widerruf der Bevollmächtigung gelten
die vorstehend genannten Bedingungen entsprechend.
Für die Bevollmächtigung und Stimmrechtsausübung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und diesen gleichgestellten Personen gelten
die speziellen Regelungen in § 135 AktG. Für die Bevollmächtigung
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die
nachstehenden Besonderheiten.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
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Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Als besonderen
Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben.
Die Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen
in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
wird jeder Eintrittskarte beigefügt. Die Vollmachten nebst Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind möglichst bis zum
26. April 2010
(bei der Gesellschaft eingehend) an die unter
Punkt V. Stimmrechtsvertretung genannte Adresse postalisch, per Telefax
oder E-Mail zu übersenden.
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Ergänzungsanträge nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre,
deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR des
Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können in gleicher Weise
wie gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand
zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum
Samstag,
den 27. März 2010, 24.00 Uhr,
in schriftlicher Form unter der
Adresse FRIWO AG, Vorstand, Von-Liebig-Straße 11, 48346 Ostbevern,
zugegangen sein.
Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
über das Ergänzungsverlangen halten.
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Informationen nach § 124a AktG
Die Internetseite
der FRIWO AG, über die die Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende
Erläuterungen zu den genannten Aktionärsrechten nach §§ 126 Abs. 1,
127, 122 Abs. 2 und 131 Abs. 1 AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:
www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html
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Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§
126, 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung zu Vorschlägen
von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
sowie Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und die
Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die nachstehende
Adresse zu richten.
FRIWO AG
Frau Britta Wolff
Von-Liebig-Straße 11
48346
Ostbevern
Telefax 02532/81-129
E-Mail ir@friwo.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht
nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht.
Bis spätestens
Montag, den 12. April 2010, 24.00 Uhr,
mit
Nachweis der Aktionärseigenschaft bei vorstehender Adresse eingegangene
und zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung –
wenn diese nicht mehr als 5.000 Zeichen beträgt – und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.friwo.de/de/friwoag/investorrelations/hauptversammlung.html
veröffentlicht.
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Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß
§ 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der FRIWO AG zu einem verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs.
3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere, soweit die Auskunft
auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben (7)
Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich
ist.
Ostbevern, im März 2010
FRIWO AG
Der Vorstand
16.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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