FRIWO AGOstbevernKonzernabschluss 2018 der FRIWO AGBericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der FRIWO AG berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Berichtszeitraum, insbesondere über seine Beratungen im Plenum, die Einhaltung des Corporate Governance Kodex, die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Abschlüsse der FRIWO AG und des Konzerns. Zusammenwirken von Vorstand und AufsichtsratDer Aufsichtsrat der FRIWO AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit größter Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Der Aufsichtsrat hat in seinen Präsenzsitzungen wie auch telefonisch, schriftlich oder in Textform im Umlaufverfahren die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzungen sowie zwischen diesen Terminen regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte zeitnah und umfassend über alle relevanten Aspekte der aktuellen Geschäftsentwicklung, über wesentliche Geschäftsvorfälle sowie über die Lage des Konzerns unterrichtet. Bedeutende Vorgänge, aber auch Abweichungen von Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und anhand der vorgelegten Unterlagen eingehend geprüft. Sitzungen des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2018 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Daneben fand eine konstituierende Sitzung statt, in welcher der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt wurden. Die ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats, die im März 2019 stattfand, behandelte vor allem Themen, die das Geschäftsjahr 2018 betrafen. Daneben hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 insgesamt sechs Beschlüsse durch schriftliche oder fernmündliche Stimmabgabe oder Stimmabgabe in Textform gefasst. In diesen Beschlüssen wurden die Entsprechenserklärung des Geschäftsjahrs 2018, der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit einem ausscheidenden Vorstandsmitglied, Personalentscheidungen sowie Anträge des Vorstands auf Erteilung einer Zustimmung des Aufsichtsrats zu vom Vorstand beabsichtigten Maßnahmen gemäß dem Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte behandelt. Schwerpunkte der TätigkeitDer Aufsichtsrat befasste sich in allen Beratungen mit der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie der Finanzlage der FRIWO AG und des Konzerns, verschiedenen Personalthemen, dem Risikomanagement, der Unternehmenscompliance sowie Fragen der Nachhaltigkeit. Daneben betrafen die Beratungen 2018 im besonderen Maße die internationalen Aktivitäten und die mittelfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie Möglichkeiten des externen Wachstums. Im Einzelnen wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats insbesondere die folgenden Themen erörtert: In seiner Sitzung im März 2018, an der auch die Abschlussprüfer teilnahmen, hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem von der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg (Rödl & Partner) jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahres- und Konzernabschluss 2017 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die FRIWO AG und den Konzern, dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns befasst und diese geprüft. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 wurde in dieser Sitzung einstimmig genehmigt. Intensiv diskutiert wurde auch die Lage des Unternehmens, unter anderem im Zusammenhang mit verschiedenen Entwicklungen auf Kundenseite sowie mit Fragen der Qualitätssicherung, und die künftige Ausrichtung der Produktentwicklung. Im Mai 2018 erörterte der Aufsichtsrat unter anderem die geschäftliche Entwicklung im 1. Quartal sowie die Erwartungen für das gesamte Geschäftsjahr. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der am Tag der Sitzung ebenfalls stattfindenden Hauptversammlung. Da in dieser Hauptversammlung eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt war, wählte der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Konstituierung außerdem seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Für beide Positionen erfolgte jeweils die Wiederwahl der bisherigen Amtsinhaber. In der September-Sitzung 2018 des Aufsichtsrats stand die intensive Diskussion über die Umsatz- und Ertragsentwicklung sowie außerdem über die Produktionsstrategie und die Organisation des Beschaffungswesens im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurden insbesondere Qualitäts- und Entwicklungsthemen diskutiert. Zudem wurden Corporate Governance- und CSR-Themen erörtert. So entschied sich der Aufsichtsrat nach entsprechender Beratung, für das Geschäftsjahr 2018 wie bereits im Vorjahr auf eine externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zu verzichten. Die Sitzung im Dezember 2018 beschäftigte sich in ihrem Schwerpunkt neben der Jahresplanung 2019 vor allem mit der mittelfristigen Strategie bis zum Jahr 2023. Auch die aktuelle Lage des Unternehmens wurde umfassend erörtert. Ein weiterer Gegenstand der Sitzung war der Stand aktueller Akquisitionsüberlegungen. Gemeinsam mit einem anwesenden Vertreter des Abschlussprüfers erörterte der Aufsichtsrat außerdem Themen der Abschlussprüfung 2018 und in diesem Zusammenhang unter anderem auch die Prüfungsschwerpunkte. Corporate GovernanceBei drei der insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen 2018 war der Aufsichtsrat vollständig vertreten, an den zwei weiteren Sitzungen konnte ein Aufsichtsratsmitglied jeweils nicht teilnehmen. An den Umlaufbeschlüssen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats vollzählig teilgenommen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine ausreichende Personenzahl des Gremiums als unabhängig einzustufen, da kein Mitglied des Aufsichtsrats in wesentlichen geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zu der Gesellschaft oder dem Vorstand steht - abgesehen von der Eigenschaft als Aktionär bzw. dem Näheverhältnis zu einem Aktionär der Gesellschaft. Gegenwärtig ist im Aufsichtsrat eine Frau vertreten. Im Aufsichtsrat sind umfassende Branchenkenntnisse vorhanden. Das Gremium ist international ausgerichtet; aufgrund der unterschiedlichen Werdegänge seiner Mitglieder ist der Aufsichtsrat durch eine hohe Vielfalt von auch international geprägten Erfahrungen und Fähigkeiten gekennzeichnet. Zukünftige Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat sollen auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fortentwicklungen im Rahmen der jeweils vorhandenen Möglichkeiten weiterhin sicherstellen, dass bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgenden Ziele erreicht werden:
Bei der Umsetzung zum "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil in seiner Besetzung wie auch in der Besetzung des Vorstands jeweils die formulierte Zielgröße, die dem aktuellen Status entspricht, erreicht. Diese Ziele gelten entsprechend einem im Jahr 2017 gefassten Aufsichtsratsbeschluss hinsichtlich der Zielsetzung für den Aufsichtsrat bis zum 10. Mai 2021 und hinsichtlich der Zielsetzung für den Vorstand bis zum 31. Dezember 2021. Der Aufsichtsrat hat sich für das Geschäftsjahr 2018 davon überzeugt, dass die FRIWO AG die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß ihrer Entsprechenserklärung von Februar 2018 erfüllt hat. Die aktuelle Entsprechenserklärung von Februar 2019 findet sich im Lagebericht des Geschäftsberichts sowie auch auf der Internetseite der Gesellschaft, wo sie der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht wurde und wird. Prüfung der nichtfinanziellen KonzernerklärungDer Aufsichtsrat hat gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG wiederum auch die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verpflichtende, den Lagebericht ergänzende nichtfinanzielle Konzernerklärung geprüft. Auf die Beauftragung einer darüber hinausgehenden externen Prüfung hat er wie schon im Vorjahr auch für die nichtfinanzielle Konzernerklärung zum Geschäftsjahr 2018 verzichtet. Nach eingehender Prüfung und Diskussion kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass Einwendungen gegen die vom Vorstand erstellte nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht zu erheben sind. Auf dieser Grundlage wurde die nichtfinanzielle Konzernerklärung vom Aufsichtsrat verabschiedet. Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2018Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 aufgestellte Jahresabschluss der FRIWO AG und der Konzernabschluss 2018 sowie der Lagebericht, der für die FRIWO AG und den Konzern zusammengefasst wurde, sind von Rödl & Partner geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Prüfung des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB ergab, dass der Vorstand die Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG in der geeigneten Form getroffen hat und das Risikoüberwachungssystem seine Aufgaben erfüllt. Die Abschlussunterlagen und die Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung des Konzernabschlusses lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat sich in der gemeinsamen Sitzung mit dem Abschlussprüfer ausführlich über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie die Prüfungsergebnisse unterrichten lassen und sich über die wesentlichen Sachverhalte des Jahresabschlusses der FRIWO AG sowie des Konzernabschlusses umfassend informiert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den für die FRIWO AG und den Konzern zusammengefassten Lagebericht geprüft. Das Ergebnis der Prüfung hat keinen Anlass zu Einwendungen ergeben. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung überein und hat in Anwesenheit des Abschlussprüfers den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat hat die Angaben im Lagebericht gemäß § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 HGB eingehend geprüft. Es werden sowohl zu den auf die Gesellschaft zutreffenden Punkten Angaben gemacht als auch negativ erklärt, wenn Angaben nicht möglich sind. Der Aufsichtsrat ist mit dem Lagebericht des Vorstands einverstanden. Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG zudem einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Rödl & Partner hat den Bericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Aufsichtsrat, der den Bericht ebenfalls geprüft hat, stimmt mit dem Ergebnis der Prüfung durch Rödl & Partner überein und erhebt gegen den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der am Schluss des Berichts vom Vorstand abgegebenen Erklärung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 2019 vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Einsatz und die Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Ostbevern, im März 2019 Richard G. Ramsauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats Organe der Gesellschaftscroll
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Zusammengefasster Lageberichtdes FRIWO-Konzerns und der FRIWO AGGrundlagen des KonzernsGeschäftsmodell und KonzernstrukturDie im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte FRIWO AG mit Sitz im westfälischen Ostbevern ist mit ihren Tochterunternehmen (insgesamt im Folgenden FRIWO) ein internationaler Systemanbieter von digital steuerbaren Stromversorgungs- und Antriebslösungen aus einer Hand. Die Produktpalette umfasst neben technologisch hochwertigen Ladegeräten, Akkupacks, Stromversorgungen und LED-Treibern auch intelligente Komponenten für elektrische Antriebe. Dabei werden sämtliche Bestandteile eines modernen Antriebsstranges geboten: Vom Display über Motorsteuerung und Antriebseinheit bis hin zur Steuerungssoftware. Mit seinen Produkten deckt das Unternehmen zahlreiche Anwendungen ab. So wird das Know-how von FRIWO im Bereich Ladetechnik vor allem von Kunden in den anspruchsvollen Märkten der Elektromobilität, der mobilen Werkzeuge und Rasenroboter geschätzt. Bei Stromversorgungen liegt der Fokus hauptsächlich auf Anwendungen in den Branchen Medizintechnik und Gesundheit, Industrieautomatisierung und Maschinenbau sowie hochwertige Konsumelektronik. LED-Treiber der Marke FRIWO finden sich sowohl in der professionellen Innenraumbeleuchtung als auch in witterungsbeständigen Außenbeleuchtungen. Die Komponenten für elektrische Antriebe werden vor allem im Bereich Elektromobilität eingesetzt, etwa in akkubetriebenen Rollern. In der Fertigung greift FRIWO auf einen bewährten Mix aus eigener Produktion und Zulieferern zurück. Am Unternehmenssitz in Ostbevern betreibt das Unternehmen eine eigene, sehr flexible Fertigungsstätte, die eng mit polnischen Zulieferern kooperiert. Zusätzlich verfügt FRIWO über eine hochmoderne Fertigung in einem Industriepark nahe Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) und bezieht Geräte von zwei ausgewählten Auftragsfertigern mit Produktionsstandorten in China und Vietnam. Neben den Fertigungsstätten für die Endgeräte zählen auch eine eigene Wandler- und Drosselproduktion sowie eine Kabelkonfektionierung in Vietnam zum Fertigungsnetzwerk. Hier werden wichtige Produktkomponenten für die Endgeräte von FRIWO selbst produziert. Seit der Erfindung des ersten Steckernetzgerätes der Welt im Jahr 1971 hat FRIWO mehr als eine Milliarde Stromversorgungen produziert und verfügt damit über ein branchenweit führendes technologisches Know-how. Die Marke FRIWO steht weltweit für Innovationskraft, Sicherheit, Qualität und Effizienz. Als Beleg hierfür ist das Unternehmen nach der DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagement), der DIN ISO 14001 (Umweltmanagement) und der DIN ISO 13485 (Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte) zertifiziert. Motivation, technisches Know-how und Begeisterung für das Produkt bilden die Grundlage des täglichen Handelns, verbunden mit einer familienbewussten Personalpolitik - so schafft FRIWO nachhaltige Werte für Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter. Zum FRIWO-Konzern gehören neben der FRIWO AG und deren Tochtergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH (beide mit Sitz in Ostbevern), aus der heraus im Wesentlichen das operative Geschäft mit Stromversorgungslösungen und Ladetechnik betrieben wird, eine Servicegesellschaft in China sowie eine Produktionsgesellschaft in Vietnam. Ende 2018 wurde mit der Emerge-Engineering GmbH, Kornwestheim, zudem ein Entwickler und Hersteller von Komponenten für elektrische Antriebe übernommen. Die FRIWO AG ist die Managementholding der Gruppe und für die Konzernstrategie, das Risikomanagement und die Investor Relations zuständig. Sie hält direkt oder indirekt sämtliche Anteile an den FRIWO-Gesellschaften. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FRIWO AG ist aufgrund der Struktur des Konzerns wesentlich durch die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaften geprägt. Der folgende Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns gibt insofern auch einen vollständigen Überblick über die Lage der FRIWO AG. Wichtige Ereignisse im BerichtszeitraumIm April 2018 schloss FRIWO die Forschungs- und Entwicklungs-Abteilung im chinesischen Shenzhen. Im Gegenzug wird am Unternehmensstandort in Vietnam eine neue Entwicklungsabteilung aufgebaut, sodass die Entwicklungsleistungen der FRIWO künftig in Ostbevern und in Vietnam erbracht werden. Hauptaufgabe der neuen Entwicklungsabteilung ist, die in Vietnam produzierten Großserienprodukte weiterzuentwickeln, um sie effizienter und preiswerter zu produzieren und zusätzliche, für die Kunden attraktive Produkteigenschaften einzubauen. Die Umstrukturierung stand im Zusammenhang mit der in den Vorjahren erfolgten Neuordnung der weltweiten Produktionsbasis von FRIWO. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2018 stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit zu, die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2017 von 25 Eurocent je Aktie im Vorjahr auf 40 Eurocent je Aktie zu erhöhen. Dies war die dritte Dividendenanhebung in Folge. Die Ausschüttungsquote erreichte damit 44 Prozent des Konzernergebnisses nach Steuern. Zudem wurde ein neues Genehmigtes Kapital über 10,01 Mio. Euro (entspricht 50 Prozent des aktuellen Grundkapitals) zur Durchführung von Bar- oder Sachkapitalerhöhungen beschlossen, nachdem die bisherige Ermächtigung ungenutzt ausgelaufen war. Am 11. Juli 2018 gab die FRIWO AG in einer Börsenpflichtmitteilung bekannt, dass die Geschäftsentwicklung in den ersten sechs Monaten des Berichtsjahres unter den Erwartungen gelegen habe. Gründe waren zum einen verstärkte Lieferengpässe bei bestimmten Bauteilen, die zu Verzögerungen bei der Abarbeitung von Aufträgen und zu entsprechenden Mehrkosten führten. Zum anderen hatten mehrere FRIWO-Kunden kurzfristig Projekte storniert oder verschoben. Vor diesem Hintergrund passte der Vorstand seine Erwartungen für die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Gesamtjahr 2018 an und ging nunmehr von einem Konzernumsatz in der Größenordnung von 125 Mio. Euro aus, statt von einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 141,3 Mio. Euro. Für das Konzern-EBIT, das zuvor in etwa proportional zum Umsatz steigen sollte, wurde ein Wert zwischen 6,5 Mio. Euro und 7,5 Mio. Euro erwartet. Zum 5. Oktober 2018 legte der Vorstand für Finanzen und Operations der FRIWO AG, Herr Martin Schimmelpfennig, sein Vorstandsmandat aus persönlichen Gründen nieder. CEO Rolf Schwirz übernahm die Aufgaben interimsweise. Am 19. Dezember 2018 gab die FRIWO AG den Erwerb aller Anteile an der Emerge-Engineering GmbH, Kornwestheim, einem Entwickler und Hersteller von Komponenten für elektrische Antriebe, bekannt. Mit der Übernahme vollzieht das Unternehmen den Schritt vom Produkt- zum Systemanbieter. Kunden und Partnern kann künftig ein Gesamtpaket aus Hard- und Software aus einer Hand angeboten werden, in Form digital steuerbarer, exakt aufeinander abgestimmter Stromversorgungs- und Antriebslösungen. Die Anwendungsmöglichkeiten der akquirierten Technologie gehen dabei weit über den Zielmarkt E-Mobility hinaus: Durch den Einsatz von individuell konfigurierbarer Software kann FRIWO künftig nahezu sämtliche Geräte und Systeme, welche über Akku und Elektroantrieb verfügen, mit neuen Features und Funktionen ausstatten. FRIWO erwartet aus dem Erwerb mittel- und langfristig deutlich positive Effekte mit Blick auf Umsatzzuwachs, Ertragslage und Wettbewerbsfähigkeit. SteuerungssystemeEine kennzahlenbasierte Steuerung hat im FRIWO-Konzern einen hohen Stellenwert. Zur finanziellen Steuerung des Konzerns wird ein in allen Gesellschaften einheitliches Reportingsystem genutzt, das als grundlegende Steuerungsparameter den Umsatz, das operative Ergebnis (definiert als Bruttoergebnis abzüglich Vertriebs- und Verwaltungskosten) sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT bzw. EBIT-Rendite) verwendet. Darüber hinaus ist das Erreichen eines angemessenen Zahlungsmittelüberschusses ein wichtiges Kriterium bei allen operativen Entscheidungen. Diese finanziellen Leistungsindikatoren werden ergänzt durch weitere quantifizierbare Kennzahlen, die allerdings keinen direkten finanziellen Ursprung haben (nichtfinanzielle Leistungsindikatoren). Hierbei handelt es sich um Kennzahlen, die als feste Bestandteile des regelmäßigen internen Reportings Aussagen zur operativen Performance ermöglichen und so den Entscheidungsträgern eine faktenbasierte Grundlage für operative Entscheidungen bieten. Zu diesen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zählen die Book-to-Bill Ratio (Verhältnis von Auftragseingang zum fakturierten Umsatz) als Kennzahl für das Geschäftswachstum, OTIF ("On Time and In Full") als Kennzahl zur Messung der Termintreue, Materialeinsparungen oder die Kapazitätsauslastung der Produktionspartner. Forschung und EntwicklungIm Geschäftsjahr 2018 hat der FRIWO-Konzern insgesamt 4,7 Mio. Euro (Vorjahr: 4,6 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Zum Bilanzstichtag waren weltweit 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktentwicklung beschäftigt (Vorjahresstichtag: 63). Die Produktentwicklung findet mittlerweile sowohl in Ostbevern als auch in Vietnam statt. In Ostbevern sank die Mitarbeiteranzahl um vier auf 41 Mitarbeiter. In Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) wurden 13 Mitarbeiter aufgebaut. Im Gegenzug hat FRIWO die Entwicklungsaktivitäten in Shenzhen (China) aufgrund der Neuausrichtung der Produktionsbasis eingestellt. Die beiden aktuellen Entwicklungsstandorte, die an den global verantwortlichen Chief Technology Officer berichten, nutzen Synergien und stimmen sich aufeinander ab. Die Bauteilverknappung auf dem Weltmarkt führte auch im Jahr 2018 zu einem stark erhöhten Arbeitsaufwand im Bereich Forschung und Entwicklung. Es war weiterhin notwendig, alternative Komponenten zu testen, qualifizieren und durch die Kunden freigeben zu lassen, um die Auftragsabarbeitung zu ermöglichen. Die mittlerweile etablierte FOX-Geräteplattform wurde im Berichtszeitraum durch neue Standard-Ladegeräte in den FOX-Gehäusen ergänzt. Die Plattform reicht inzwischen von 6 W bis 160 W. Moderne Gehäuse sind inzwischen für alle Gehäusegrößen konzipiert worden. Für den lichttechnischen Markt wurden LED-Treiber, die Anforderungen der Schutzklasse IP 65 erfüllen, für den Einsatz im Außenraum entwickelt. Auch die FRIWO-Drosseln wurden im Jahr 2018 weiter optimiert. Die Weiterentwicklung der Anwendungen bei E-Mobility stand im Berichtsjahr ebenfalls im Fokus. E-Bike-Lader, die hohe Leistungen auf kleinem Bauraum realisieren und gleichzeitig über den CAN-BUS, eine Datenschnittstelle über die Informationen zwischen Ladegerät und weiteren Steuergeräten ausgetauscht werden, kommunizieren, wurden kundenspezifisch entwickelt. Höhere Ladeströme aus gleichem Bauraum sind auch im Bereich der Power-Tools ein Trend, den FRIWO für Kunden umsetzt. So ist es 2018 gelungen, eine Leistung von 170 Watt in einem Bauraum zu realisieren, in dem früher ein 60-Watt-Ladegerät integriert war. Bei Hausinstallationen stellt FRIWO ein USB-Unterputzgerät mit 3A-Strom-versorgung zur Verfügung, das die Leistung auf Basis eines Smart-IC intelligent regeln kann und somit schnellladefähig ist. Zur Unterputzinstallation steht zudem ein Konzept für eine WLAN-gesteuerte Steckdose zur Verfügung. Im Jahr 2018 stieg der Anteil an smarten Ladegeräten und Netzteilen mit Microcontroller weiter an. Durch Softwarealgorithmen und digitale Kommunikation sind diese Geräte bereits sehr systemorientiert. Dies nutzen FRIWO-Kunden, aber auch das Unternehmen selbst dazu, vermehrt als Systemanbieter aufzutreten. Dieser Trend wurde 2018 insbesondere im Medizinbereich mit aufeinander abgestimmten Lösungen von Ladegerät und Battery-Pack ausgebaut. Systemgedanken werden auch bei Induktivladungen immer wichtiger. Hierzu hat FRIWO bei niedrigen Leistungen bereits kundenspezifisch ausgelegte Lösungen in der Serienproduktion. Aber auch Standards wie QI (induktiver Ladestandard) werden weiter vorangetrieben. Nicht nur die kontaktlose Ladungen, auch Wireless Communication spielt eine immer größere Rolle, so dass Wifi- und Bluetooth Low Energy-(BLE)-Technologien bereits in einige Konzepte eingeflossen sind und die Systemintegration weiter vorantreiben. Im Zuge einer intensivierten Kundenorientierung kann FRIWO günstige Standardlösungen anbieten, auf deren Basis auch kundenspezifische Lösungen abgeleitet werden können. Der dazu wichtige technische Kontakt kann dabei sowohl aus Ostbevern heraus geleistet werden oder auch aus den neuen Entwicklungskapazitäten des Konzerns in Vietnam. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie weltweite Wirtschaft entwickelte sich im Jahr 2018 positiv, verlor jedoch im Jahresverlauf an Schwung. Als wesentlichen Grund nannte der Internationale Währungsfonds (IWF) zunehmende politische Unsicherheiten etwa aufgrund der schwierigen Brexit-Verhandlungen oder des Handelskonflikts zwischen den großen Wirtschaftsmächten USA und China. Als weitere negative Einflussfaktoren werden weltweit höhere Handelsbarrieren sowie zunehmend schwierige konjunkturelle Rahmenbedingungen für Schwellen- und Entwicklungsländer durch verschärfte Finanzierungsmöglichkeiten oder höhere Ölpreise analysiert. Der IWF ging für das Berichtsjahr 2018 von einem globalen Wirtschaftswachstum von 3,7 Prozent und damit von einer Entwicklung in etwa auf dem Niveau des Vorjahres aus. Dabei nahm die chinesische Wirtschaft den Erwartungen zufolge um 6,6 Prozent zu nach 6,9 Prozent im Vorjahr. In den USA betrug das Wirtschaftswachstum 2,9 Prozent und lag damit über dem Vorjahreswert von 2,2 Prozent. Für die Eurozone wurde mit einer Zunahme der wirtschaftlichen Aktivität um 1,8 Prozent gerechnet nach 2,4 Prozent im Vorjahr. In Deutschland entwickelte sich die Konjunktur im Jahr 2018 ebenfalls mit vermindertem Tempo. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,5 Prozent nach 2,2 Prozent im Vorjahr. Insgesamt ist die deutsche Wirtschaft damit im neunten Jahr in Folge gewachsen. Getragen wurde die positive Entwicklung insbesondere durch private ebenso wie durch staatliche Konsumausgaben. Auch die Exporte entwickelten sich mit einem Plus von 2,4 Prozent (preisbereinigt) positiv, jedoch fiel der Zuwachs nicht mehr so hoch aus wie im Vorjahr (2017: preisbereinigt + 4,6 Prozent). Quellen:
Branchenspezifische RahmenbedingungenDer Weltmarkt für Stromversorgungen befindet sich weiterhin auf stabilem Wachstumskurs. Das Marktforschungsunternehmen Micro-Tech Consultants prognostiziert dem Gesamtmarkt für das Jahr 2022 ein Gesamtvolumen von 39,1 Mrd. US-Dollar, ausgehend von 33,9 Mrd. US-Dollar im Jahr 2017. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 2,9 Prozent. Da FRIWO als Hersteller von Ladegeräten und Akkupacks, Stromversorgungen und LED-Treibern unterschiedliche Branchen und Anwendungen bedient, ist die Entwicklung des Gesamtmarktes für das Unternehmen nur bedingt aussagekräftig. Relevanter für die künftige Entwicklung von FRIWO ist dagegen die Betrachtung einzelner Teilmärkte. Von hoher strategischer Bedeutung ist der Markt für medizinische Stromversorgungen, dem die Experten des Marktforschungsunternehmens Data Bridge Market Research starke Zuwächse prognostizieren: Für den Zeitraum von 2017 bis 2024 erwarten die Analysten ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 7,5 Prozent. Treibende Einflussfaktoren sind neben dem steten Fortschritt in der Medizintechnik vor allem auch die zunehmend bessere medizinische Versorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie der steigende Bedarf an mobilen Lösungen und Medizingeräten für den Hausgebrauch. Zudem ist für FRIWO auch die Entwicklung der Teilmärkte für Ladetechnik sehr bedeutsam. Das Know-how des Unternehmens wird seit geraumer Zeit vor allem von Kunden aus den Bereichen akkubetriebene Werkzeuge und Elektromobilität wertgeschätzt. Im Bereich der Elektrowerkzeuge sollen die akkubetriebenen Geräte auf Basis der immer besser werdenden Batterietechnik mit kürzeren Ladezyklen und längeren Laufzeiten zunehmenden Absatz finden. Das Marktforschungsunternehmen Goldstein Research etwa beziffert die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate für den Weltmarkt kabelloser Elektrowerkzeuge von 2016 bis 2024 auf 4,8 Prozent. Auch bei Gartenwerkzeugen erfreuen sich akkubetriebene Produkte zunehmender Beliebtheit. Ein Beispiel für die positive Entwicklung in diesem Sektor sind Rasenroboter, welche sich zu einem immer größer werdenden Umsatzträger für FRIWO-Ladetechnik entwickeln. Den autonomen Gartenwerkzeugen wird vom Marktforschungsunternehmen Technavio für den Zeitraum von 2018 bis 2022 ein starkes jährliches Wachstum von durchschnittlich 20,5 Prozent prognostiziert. Für den von FRIWO mit Ladetechnik belieferten Markt der E-Bikes wird ebenfalls eine positive Entwicklung erwartet. Die Marktexperten von Persistence Market Research rechnen für den Weltmarkt für E-Bike-Motoren im Zeitraum 2017 bis 2025 mit durchschnittlichen jährlichen Zuwachsraten von 6,3 Prozent. Da die Motoren den Fahrradherstellern in der Regel zusammen mit Bordcomputer, Batterie und Ladegerät als Gesamtsystem zugeliefert werden, dient diese Prognose auch als gute Indikation für die Entwicklung des Ladegeräte-Marktes in diesem Bereich. Der zum Großteil auf speziell abgestimmte Stromversorgungen angewiesene Markt für LED-Beleuchtungstechnik entwickelt sich äußerst vielversprechend: Ausgehend von einem Weltmarktvolumen von 4,3 Mrd. US-Dollar im Jahr 2015 rechnet Grand View Research bis 2024 mit einem Wachstum auf 14,2 Mrd. US-Dollar, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 14,2 Prozent entspricht. Quellen:
Allgemeiner GeschäftsverlaufDer FRIWO-Konzern hat 2018 ein solides Geschäftsjahr verzeichnet, auch wenn die ursprünglichen Umsatz- und Ergebniserwartungen nach dem ersten Halbjahr signifikant zurückgenommen werden mussten. Nach einem sehr guten Vorjahr mit einem Umsatz von 141,3 Mio. Euro erzielte der Konzern im Berichtsjahr einen Umsatz von 120,5 Mio. Euro, der damit um 14,7 Prozent unter dem Vorjahreswert und auch leicht unter dem zuletzt kommunizierten Zielwert von rund 125 Mio. Euro lag. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte 7,5 Mio. Euro und lag damit am oberen Ende der Zielspanne von 6,5 bis 7,5 Mio. Euro. Es ist das zweithöchste operative Ergebnis in der jüngeren Firmengeschichte, lag aber deutlich unter dem Vorjahreswert von 10,0 Mio. Euro (-24,8 Prozent). Umsatz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2018 waren durch Lieferengpässe bei wichtigen elektronischen Bauteilen auf den internationalen Beschaffungsmärkten sowie durch die kurzfristige Verschiebung oder Stornierung von Projekten bei mehreren Kunden beeinflusst. Der daraus resultierende Umsatzrückgang sowie Mehrkosten durch die Anpassung der Produktionskapazitäten in Asien an die Auftragslage sowie durch die Neuausrichtung der Produktion in Europa konnten nur zu einem kleinen Teil über Kostenreduzierungen kompensiert werden. Durch erfolgreiche Gegenmaßnahmen wie Vorratskäufe bei knappen Bauteilen und das Vorhalten von weltweiten Produktionskapazitäten konnte FRIWO jedoch ein starkes Schlussquartal erzielen. AuftragsentwicklungDer Auftragseingang des FRIWO-Konzerns lag 2018 um 14,5 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Die Book-to-Bill Ratio lag mit 0,93 auf dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 0,93). Regional entwickelte sich der Ordereingang heterogen: Das zweitgrößte Segment "Deutschland" lag mit einer Erhöhung von plus 1,7 Prozent knapp über dem Vorjahresniveau. Die Rückgänge in den beiden größten Segmenten "Übriges Europa" (minus 13.6 Prozent) und "Asien" (minus 69,2 Prozent) wurden, wie im Vorjahr auch, hauptsächlich durch die strategiekonform reduzierten Geschäfte mit niedrigmargigen Konsumentenprodukten getrieben. Der Auftragseingang im Segment "Rest der Welt" blieb mit minus 3,2 Prozent knapp unter dem Vorjahreswert. ErtragslageUmsatzentwicklungFRIWO konnte 2018 beim Konzernumsatz weder den sehr guten Vorjahreswert noch die ursprüngliche Umsatzerwartung mit einem leichten Wachstum erreichen. Gegenüber dem Vorjahr nahm der Umsatz um 14.7 Prozent ab und lag bei 120,5 Mio. Euro (Vorjahr 141,3 Mio. Euro). Damit lagen die Konzernerlöse auch leicht unter dem zuletzt prognostizierten Zielwert von rund 125 Mio. Euro. Im Umsatz enthalten ist eine Erlösminderung von 1,1 Mio. Euro aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15, bei dem eine zeitraumbezogene anstatt einer zeitpunktbezogenen Umsatzrealisierung zum Tragen kommt. Der Betrag errechnet sich im Wesentlichen aus der Veränderung der kundenspezifischen Fertigwaren im Vergleich zum Vorjahresstichtag. Währungsbereinigt, also zu Vorjahres-Wechselkursen lag der Konzernumsatz im Jahr 2018 bei 123,8 Mio. Euro (minus 12,4 Prozent zum Vorjahr). Den größten Umsatzrückgang verzeichnete FRIWO bei margenschwachen Produkten im Konsumentenbereich (minus 37,7 Prozent), in dem das Unternehmen sein Engagement ohnehin strategisch reduziert. Die Erlöse in den Bereichen Elektromobilität (minus 3,3 Prozent), Medizintechnik (plus 1,9 Prozent) und Industrieprodukte (minus 0,5 Prozent) lagen in etwa auf Vorjahresniveau. Leider konnte der Bereich Werkzeuge und Gartengeräte (minus 15,7 Prozent) das sehr hohe Niveau des Vorjahres nicht erreichen. Aufgrund des sehr heißen und trockenen Sommers wurden die Geräte zur Gartenbearbeitung von den Endkunden weniger nachgefragt. FRIWO hat 2018 den Fokus immer mehr auf den europäischen Markt gesetzt. Der Anteil am Gesamtumsatz stieg von 83,3 Prozent im Vorjahr auf 86,3 Prozent. Das Segment "Deutschland" verzeichnete ein Umsatzminus um 10,0 Prozent auf 51,1 Mio. Euro (Vorjahr: 56,8 Mio. Euro). Die Erlöse im Segment "Übriges Europa" (Europa ohne Deutschland) nahmen um 13,0 Prozent auf 53,0 Mio. Euro ab (Vorjahr: 60,9 Mio. Euro). Im Segment Asien reduzierten sich die Erlöse um 44,7 Prozent auf 9,9 Mio. Euro (Vorjahr: 18,0 Mio. Euro), vor allem aufgrund der Reduktion der Geschäfte mit niedrigmargigen Produkten. Hieraus ergab sich auch eine Reduktion der Verkäufe von Wandlern an asiatische Produktionspartner, bei denen diese Produkte hauptsächlich gefertigt wurden. In den übrigen Regionen erhöhte sich der Umsatz zum Vorjahr um 15,6 Prozent auf 6,5 Mio. Euro. Differenziert man den Konzernumsatz nach Produktionsland, so lagen die Erlöse aus europäischer Fertigung um 9,0 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der Anteil der Gesamterlöse, die in Europa produziert wurden, stieg aber von 44 Prozent im Vorjahr auf 47 Prozent. Mit 46 Prozent (Vorjahr: 45 Prozent) war der Anteil der Produktion aus Vietnam nahezu unverändert, wobei 90 Prozent dieses Volumens (Vorjahr: 78 Prozent) aus eigener Produktion stammten. Der Anteil Chinas am Gesamtumsatz nahm hingegen im Zuge der Neuordnung der Produktionsbasis weiter auf 6 Prozent ab (Vorjahr: 9 Prozent). ErtragsentwicklungIn einem starken Schlussquartal konnte der FRIWO-Konzern Ertrag und Profitabilität gegenüber den ersten drei Quartalen des Jahres deutlich steigern. Dennoch lagen Ertrag und Profitabilität im Gesamtjahr 2018 unter den ursprünglichen Erwartungen des Vorstandes, im Wesentlichen aufgrund des geringeren Umsatzes und der Mehrkosten auf der Beschaffungsseite und durch Strukturanpassungen. Das Bruttoergebnis sank 2018 von 22,2 Mio. Euro im Vorjahr um 20,5 Prozent auf 17,7 Mio. Euro. Die Bruttomarge vom Umsatz nahm von 15,7 Prozent auf 14,7 Prozent ab. Die Reduzierung resultierte im Wesentlichen aus den Mehrkosten durch die Anpassung der Produktionskapazitäten in Asien an die Auftragslage sowie durch die Neuausrichtung der Produktion in Europa. Der Rückgang konnte nur zu einem kleinen Teil über Kostenreduzierungen an den eigenen Produktionsstandorten kompensiert werden. Zudem wirkten sich die Mehraufwendungen für wichtige elektronische Bauteile, bei denen es Lieferengpässe auf den internationalen Beschaffungsmärkten gab, kostensteigernd aus. Die Erstanwendung von IFRS 15 hatte einen negativen Effekt auf das Bruttoergebnis von minus 0,2 Mio. Euro. Die Vertriebskosten stiegen 2018 leicht um 0,2 Mio. Euro auf 4,2 Mio. Euro. Dagegen zeigten die allgemeinen Verwaltungskosten einen Rückgang von 15,5 Prozent auf 6,6 Mio. Euro (2017: 7,8 Mio. Euro), im Wesentlichen bedingt durch die Reduzierung der variablen Vergütungskomponenten infolge des geringeren Jahresergebnisses. Das operative Ergebnis, also das Bruttoergebnis des Umsatzes abzüglich der Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten, verringerte sich von 10,4 Mio. Euro im Vorjahr um 3,6 Mio. Euro auf 6,8 Mio. Euro. Der Rückgang des Ergebnisses ist auf alle Regionen mit Ausnahme der "übrigen Regionen" zurückzuführen. Im Segment der sonstigen Geschäftsaktivitäten sanken die Kosten um 2,6 Mio. Euro auf 0,3 Mio. Euro. Hier finden sich die reduzierten Kosten der Holding wieder, die im Wesentlichen beeinflusst wurden die Reduzierung der variablen Vergütungskomponenten und einer konzerninternen Kostenverrechnung auf Budgetbasis. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen die Währungsaufwendungen und -erträge. Der Konzern erreichte 2018 ein Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 7,5 Mio. Euro nach 10,0 Mio. Euro im Vorjahr (minus 24,8 Prozent). Die Ertragsentwicklung lag signifikant unter den ursprünglichen Erwartungen des Vorstands. Am 11. Juli 2018, auf Basis der Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres, wurde deshalb die EBIT-Prognose einmal angepasst. Gleichwohl ist dies das zweithöchste EBIT in der jüngeren Unternehmensgeschichte. Die EBIT-Rendite (bezogen auf den Umsatz) nahm von 7,1 Prozent auf 6,2 Prozent ab. Das Finanzergebnis lag wie im Vorjahr bei minus 0,5 Mio. Euro. Die Inanspruchnahme der Finanzverbindlichkeiten konnte im Jahresverlauf reduziert werden, demgegenüber stieg der durchschnittliche Zinssatz gegenüber dem Vorjahr leicht an. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Mio. Euro auf 7,1 Mio. Euro. Nach Steuern betrug das Konzernergebnis 5,3 Mio. Euro nach einem Vorjahresergebnis von 7,0 Mio. Euro. Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von 0,69 Euro nach 0,91 Euro im Jahr 2017. FinanzlageKapitalstrukturDas Finanzmanagement des FRIWO-Konzerns ist maßgeblich auf die Steuerung der benötigten Liquidität sowie eine angemessene Kapitalausstattung des Unternehmens ausgerichtet. Der Konzern verfügt über mehrere kurzfristige Kreditlinien bei verschiedenen Banken. Darüber hinaus steht der Tochtergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH ein festverzinsliches langfristiges Darlehen von 5,0 Mio. Euro zur Verfügung, das im Jahr 2020 fällig ist. Im Jahr 2015 hatte die FRIWO Gerätebau GmbH eine zusätzliche Finanzierung in Form eines langfristigen Ratentilgungsdarlehens in Höhe von 4,0 Mio. US-Dollar mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen (Restschuld zum 31. Dezember 2018: 1,4 Mio. US-Dollar). Dieses Darlehen diente der langfristigen Finanzierung der ersten Produktionsstätte in Vietnam und wurde als Darlehen an die vietnamesische Gesellschaft weitergegeben. Als zusätzliche Finanzierung schloss die Tochtergesellschaft in Vietnam im Jahr 2016 eine sogenannte Working Capital-Kreditlinie in Höhe von 3 Mio. US-Dollar mit einer lokalen Bank ab. Diese konnte im Jahr 2017 um weitere 2,5 Mio. US-Dollar auf 5,5 Mio. US-Dollar erhöht werden. Darüber hinaus nahm die FRIWO Gerätebau GmbH zur Finanzierung der Akquisition der Wandler- und Drosselfertigung in Vietnam ein langfristiges Tilgungsdarlehen im Januar 2017 in Höhe von 3 Mio. Euro (Restschuld zum 31. Dezember 2018: 1,8 Mio. Euro) und einer Laufzeit von fünf Jahren auf. Die FRIWO Gerätebau GmbH verkauft einen Teil ihrer Forderungen in Form eines echten Factorings, bei dem das Ausfallrisiko von der Factoring-Gesellschaft getragen wird. Der Anteil der verkauften Forderungen am Forderungsbestand verringerte sich im Berichtszeitraum um 9 Prozentpunkte und lag zum Stichtag 31. Dezember 2018 bei rund 57 Prozent nach 66 Prozent im Jahr 2017. Der FRIWO-Konzern war auch im Geschäftsjahr 2018 durchgehend selbstständig finanziert und verfügte jederzeit über eine ausreichende Liquidität. InvestitionenIm Geschäftsjahr 2018 lagen die Investitionen des Konzerns mit 4,3 Mio. Euro deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (6,6 Mio. Euro). Davon wurden 1,6 Mio. Euro für den Erwerb der Emerge-Engineering GmbH und 2,7 Mio. EUR in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte verwendet. Die Investitionen bei den Sachanlagen flossen hauptsächlich in den Maschinenpark sowie in die Anschaffung von Werkzeugen und standen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung, Produktivitätssteigerung und Modernisierung der Anlagen. Aus geografischer Sicht entfielen die Sachanlagen mit 57 Prozent auf den Fertigungsstandort Vietnam, 42 Prozent auf Deutschland und 1 Prozent auf China. LiquiditätDie von den Banken zur Verfügung gestellten kurzfristigen Kreditlinien waren zum 31. Dezember 2018 nur zu einem Teil in Anspruch genommen. Dem Konzern standen zum Bilanzstichtag 9,4 Mio. Euro an freien Kreditmitteln zur Verfügung. Mit einem Teil der finanzierenden Banken sind branchenübliche Klauseln (Covenants) vereinbart, die bei wesentlichen Verschlechterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein Kündigungsrecht begründen können. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 wurden sämtliche Covenants eingehalten. Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 2,0 Mio. Euro nach einem Mittelzufluss von 12,3 Mio. Euro im Vorjahr und lag damit deutlich unter den Erwartungen des Vorstandes. Wesentliche Einflussfaktoren waren der Anstieg des Working Capital (inklusive der IFRS 15 Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten) um 3,5 Mio. Euro und Ertragsteuerzahlungen in Höhe von 1,7 Mio. Euro. Aus der Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss von 4,1 Mio. Euro (2017: Mittelabfluss von 6,1 Mio. Euro). Davon entfielen 1,2 Mio. Euro auf den Erwerb der Emerge-Engineering GmbH und 0,3 Mio. Euro auf eine Restzahlung für den Erwerb der Wandlerfertigung im Jahr 2017. Der Netto-Cashflow belief sich auf minus 2,1 Mio. Euro nach einem positiven Wert von 6,2 Mio. Euro im Vorjahr. Die Finanzierungstätigkeit führte zu einem Mittelabfluss von 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelabfluss von 1,8 Mio. Euro). Darin enthalten ist die Dividendenzahlung für das Jahr 2017 mit 3,1 Mio. Euro. Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2018 über Zahlungsmittel in Höhe von 2,4 Mio. Euro nach einem Finanzmittelbestand von 6,6 Mio. Euro zu Jahresbeginn. Im Berichtsjahr konnten die Gesellschaften des Konzerns ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen. Aus aktueller Sicht ist die Liquidität auch für das Jahr 2019 und die Folgejahre gesichert. VermögenslageDie Bilanzsumme des FRIWO-Konzerns per 31. Dezember 2018 belief sich auf 65,8 Mio. Euro und lag damit um 5,0 Mio. Euro bzw. 8,3 Prozent über dem Wert am gleichen Stichtag 2017 (60,8 Mio. Euro). Der Wert der langfristigen Vermögenswerte stieg von 15,3 Mio. Euro zum Jahresende 2017 auf 15,9 Mio. Euro (+ 4,1 Prozent). Darin enthalten sind immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1,6 Mio. Euro, die auf den Erwerb der Emerge-Engineering GmbH zurückzuführen sind. Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen in Summe auf 49,9 Mio. Euro (31. Dezember 2017: 45,5 Mio. Euro). Dabei sanken die Vorräte um 8,6 Prozent auf 27,8 Mio. Euro (31. Dezember 2017: 30,4 Mio. Euro). Ein wesentlicher Grund für die Reduzierung ist die Erstanwendung des IFRS 15 unter Berücksichtigung der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung; dies hatte eine Reduzierung des Vorratsbestands um 6,7 Mio. Euro zur Folge. Gegenläufig wirkte sich die Bevorratung mit wichtigen elektronischen Bauteilen aus, um Lieferengpässe zu vermeiden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen auf 8,4 Mio. Euro (Vorjahresstichtag: 6,0 Mio. Euro). Hier wirkte sich das erhöhte Geschäftsvolumen im starken vierten Quartal sowie eine geringe Factoringquote von 57 Prozent aus (Vorjahr: 66 Prozent). Durch die modifizierte retrospektive Methode ergeben sich aus der Erstanwendung des IFRS15 in 2018 erstmalig Vertragsvermögenswerte in Höhe von 7,7 Mio. Euro (Vorjahresstichtag: 0,0 Mio. Euro). Die Zahlungsmittel verringerten sich von 6,6 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro. Auf der Passivseite der Bilanz stieg das Eigenkapital des FRIWO-Konzerns durch den Konzerngewinn von 22,1 Mio. Euro per 31. Dezember 2017 um 3,3 Mio. Euro bzw. 15,0 Prozent auf 25,4 Mio. Euro per Ende 2018. Gegenläufig wirkte sich die im Berichtsjahr erfolgte Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2017 aus. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich entsprechend von 36,3 Prozent per 31. Dezember 2017 auf 38,6 Prozent zum Ende des Berichtsjahres und blieb damit auf einem sehr soliden Niveau. Die langfristigen Verbindlichkeiten sanken um 1,6 Mio. Euro auf 10,3 Mio. Euro zum Jahresende 2018. Größte Einzelposition sind weiterhin die Finanzverbindlichkeiten der FRIWO Gerätebau GmbH in Höhe von 6,7 Mio. Euro (Vorjahresstichtag: 8,0 Mio. Euro). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen im Stichtagsvergleich in Summe von 26,8 Mio. Euro per Ende 2017 um 3,3 Mio. Euro bzw. 12,5 Prozent auf 30,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018. Die Erhöhung ist vor allem auf den Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen (plus 4,0 Mio. Euro auf 16,2 Mio. Euro), bei dem sich das erhöhte Geschäftsvolumen sowie hohe Investitionen im vierten Quartal des Berichtsjahres auswirkten. Die nach IFRS 15 neu zu bilanzierenden Vertragsverbindlichkeiten wirkten sich mit 0,1 Mio. Euro (Vorjahresstichtag: 0,0 Mio. Euro) aus. Das Working Capital im Verhältnis zum Umsatz stieg im Berichtsjahr auf 23,0 Prozent nach 17,1 Prozent zum Vorjahrsende. Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten stiegen von 5,5 Mio. Euro auf 7,7 Mio. Euro. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten sanken um 0,7 Mio. Euro auf 5,1 Mio. Euro. Die Reduzierung resultierte im Wesentlichen aus der geringeren Bildung von Rückstellungen für variable erfolgsabhängige Personalvergütungen. Gerade vor dem Hintergrund des herausfordernden Wettbewerbsumfelds und der dynamischen Unternehmensentwicklung beurteilt der Vorstand die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt als solide und zufriedenstellend. Wirtschaftliche Lage der FRIWO AGDie FRIWO AG fungiert als Holding des FRIWO-Konzerns. Sie erzielt ihr Ergebnis im Einzelabschluss nach HGB-Rechnungslegung im Wesentlichen aus den vereinnahmten Gewinnen bzw. den übernommenen Verlusten der Tochtergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH, mit der ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag besteht. Darüber hinaus fallen bei der Holding eigene Aufwendungen an. Trotz eines deutlich verringerten Beteiligungsergebnisses in Höhe von 5,7 Mio. Euro (Vorjahr: 9,7 Mio. Euro) erzielte die FRIWO AG im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der erheblichen Einsparungen bei den Personalkosten ein positives Ergebnis vor Ertragsteuern von 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,4 Mio. Euro). Der Steueraufwand im Berichtsjahr betrug 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro). Der Jahresüberschuss erreichte 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,3 Mio. Euro). Der Bilanzgewinn des Vorjahres von 3,1 Mio. Euro wurde auf Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vollständig zur Zahlung einer Dividende mit einem Volumen von 3,1 Mio. Euro verwendet. Aus dem Jahresüberschuss 2018 wurden keine Einstellungen in die Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG vorgenommen. Damit weist die FRIWO AG für das Jahr 2018 einen Bilanzgewinn von 4,5 Mio. Euro aus. Die Beteiligung an der FRIWO Gerätebau GmbH ist der wesentliche Vermögensgegenstand der FRIWO AG. Diese Beteiligung wurde zum 31. Dezember 2018 unverändert mit ihren historischen Anschaffungskosten von 28,3 Mio. Euro ausgewiesen. Der Bewertung lag eine aktuelle Mehrjahres-Ergebnisplanung mittels des Discounted-Cashflow-Verfahrens zu Grunde, bei der Annahmen und Schätzungen über die künftige Umsatz- und Ergebnisentwicklung der FRIWO Gerätebau GmbH getroffen wurden. Die Bilanzsumme der FRIWO AG sank von 47,9 Mio. Euro per Ende 2017 auf 46,4 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote lag zum Bilanzstichtag mit 93,9 Prozent weiterhin auf einem sehr hohen Niveau (Vorjahresstichtag: 88,0 Prozent). Zusammenfassend war die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holding zum Ende des Berichtszeitraums unverändert zufriedenstellend. DividendenvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss der FRIWO AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 4,5 Mio. Euro wie folgt zu verwenden: scroll
Der verbleibende Betrag von 1,4 Mio. Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Dividendenvorschlag entspricht einem Anteil von 58 Prozent vom Konzernüberschuss und liegt damit leicht über der Zielspanne der langfristigen Dividendenpolitik der FRIWO AG, die eine Ausschüttungsquote von 30 bis 50 Prozent vorsieht. MitarbeiterEntwicklung der MitarbeiterzahlDer FRIWO-Konzern beschäftigte Ende 2018 weltweit 1.887 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 1.943). In Deutschland waren 259 Mitarbeiter in den Bereichen Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb und Verwaltung tätig (Vorjahresstichtag: 262). Dies entsprach zum Bilanzstichtag einem Anteil an der Konzernbelegschaft von 13,7 Prozent (Vorjahresstichtag: 13,5 Prozent). Im Ausland arbeiteten 1.628 Personen (Vorjahresstichtag: 1.681). Diese verteilten sich im Wesentlichen auf Vietnam mit 1.606 Mitarbeitern (Vorjahresstichtag: 1.640) und China mit 22 Mitarbeitern (Vorjahresstichtag: 41). Der Stellenabbau in Vietnam resultierte im Wesentlichen aus der Anpassung der Mitarbeiteranzahl an die Auftragslage. Der Rückgang der Mitarbeiterzahl in China ist hauptsächlich begründet durch die erfolgte Schließung der dortigen Entwicklungsabteilung. Förderung junger TalenteDie Ausbildung von jungen Menschen zählt ebenso zu den zentralen Aufgaben der FRIWO-Gruppe wie die Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte der Konzern 18 Auszubildende (Vorjahr: 17) in den verschiedenen Fachrichtungen wie Mechanik, Elektronik, IT oder im kaufmännischen Bereich. Zudem befanden sich fünf duale Studenten in der Ausbildung (2017: sechs). Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2018 erneut mehreren externen Studenten ermöglicht, ihre Bachelor- oder Masterarbeiten bei FRIWO zu schreiben. Alle Studenten wurden umfassend und praxisorientiert in die jeweiligen Aufgabengebiete eingearbeitet. FRIWO übernahm einen Teil dieser Absolventen im Anschluss in ein Arbeitsverhältnis. GesundheitsmanagementBetriebliches Gesundheitsmanagement wird in den Unternehmen heute zunehmend als wichtiger Faktor betrachtet, um durch Krankheit entstehende Kosten zu reduzieren. Deshalb ist das Gesundheitsmanagement auch für FRIWO eine zentrale Aufgabe. Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung von Fehlzeiten ergriffen, indem ein mitarbeiterorientierteres Fehlzeiten-Meldesystem implementiert wurde. Darüber hinaus lag der Fokus auf Gesundheits-Förderungsprogrammen, auf der Bezuschussung von Gesundheits-Förderungsmaßnahmen, auf einer besseren Gesundheitskommunikation oder dem Coaching für die Arbeitsbewältigung. PersonalentwicklungIm Jahr 2018 nahmen Mitarbeiter und Führungskräfte zum vierten Mal am Mitarbeitergespräch "FRIWO Dialog" teil. Das Konzept hat ein gegenseitig offenes und zugleich konstruktives Feedback zum Ziel, um die mit großem Potenzial behafteten Stellen auszubauen und die Mitarbeiter zu fördern und zu entwickeln. FortbildungDer wirtschaftliche Erfolg von FRIWO basiert nicht zuletzt auf dem Engagement und der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2018 führte FRIWO E-Learning Schulungen für Englisch in allen Unternehmensbereichen durch. ArbeitszeitgestaltungVor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der sich verändernden Sozialgesetzgebung zum Rentenniveau und Renteneintrittsalter hatte sich FRIWO entschlossen, in zukunftsorientierte Konzepte zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit zu investieren. Das im Berichtsjahr 2016 zu diesem Zweck eingeführte Langzeitkontenmodell wurde auch 2018 attraktiv bezuschusst. UmweltberichtFRIWO verpflichtet sich zum Schutz der Umwelt und zum Prinzip der Nachhaltigkeit an allen Produktionsstandorten. Mit dem integrierten weltweit gültigen Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 unterliegen die Produktionsprozesse in allen Wertschöpfungsstufen einer kontinuierlichen Überwachung und fortlaufenden Verbesserungen. Bereits im Jahr 2017 wurde FRIWO am Standort in Ostbevern gemäß der neuen Norm DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziert. Die Integration in andere Managementsysteme ist damit problemlos möglich. Umweltauswirkungen und -aspekte werden systematisch identifiziert und bewertet. Daraus resultierende Maßnahmen werden dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zugeführt und garantieren somit die Weiterentwicklung des Umweltmanagements. Im Jahr 2018 wurde auch am FRIWO Produktionsstandort in Vietnam das Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziert. Nach dem 2012 erlassenen U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") (Konfliktmineralienregelung unter der Sektion 1502, Dodd-Frank Wall Street Reform) müssen Unternehmen, die nach dem US-amerikanischen Gesetz über den Handel mit Wertpapieren berichtspflichtig sind, jährlich offenlegen, ob sogenannte "Konfliktmineralien", die für die Herstellung oder Funktion ihrer Produkte notwendig sind, aus der Demokratischen Republik (DR) Kongo oder ihren Nachbarstaaten stammen. Unter dem Begriff "Konfliktmineralien" versteht der Dodd-Frank Act die Rohstoffe Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, sofern ihre Gewinnung und der Handel mit diesen Rohstoffen zur Finanzierung bewaffneter Gruppen in der DR Kongo oder ihren Nachbarstaaten beitragen. FRIWO fühlt sich verpflichtet, die Vorschriften der Konfliktmineralienregelung einzuhalten und unterstützt das Ziel, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und die ökologische Verwüstung in den betroffenen Ländern zu beenden. FRIWO unterstützt deshalb ihre Kunden bei der Umsetzung ihrer Konfliktmineralienprogramme und fordert alle ihre Lieferanten auf, vollständige Konfliktmineralienberichte im Rahmen der EICC/GeSI "Conflict Minerals Report" Template bereitzustellen. Die europäische ErP-Richtlinie 2009/125/EG (Energy-related Products) definiert spezifische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Für Netzteile sind dies Grenzwerte für den Wirkungsgrad und die Standby-Verlustleistung in Abhängigkeit von der Ausgangsleistung. Seit dem 27. April 2011 müssen Netzteile die Anforderungen Stufe 2 der Verordnung EG Nr. 278/2009 erfüllen. Die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchender Produkte werden bis 2020 stufenweise verschärft. Aktuell übertreffen die FRIWO-Produkte die Anforderungen der ErP-Richtlinie. Das Energieministerium der USA, Department of Energy (DoE) definierte am 10. Februar 2014 im Protokoll zur Kennzeichnung der internationalen Effizienz (International Efficiency Marking Protocol) weitere Einsparungsstandards für externe Stromversorgungen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß 10 CFR Part 430 (DoE Part 3) hatte FRIWO bereits weit vor Inkrafttreten der Richtlinie am 10. Februar 2016 umgesetzt; das Unternehmen liegt bei seinen Produkten weit unter den spezifizierten Grenzwerten. Diese Richtlinie stellt deutlich strengere Anforderungen an den Wirkungsgrad und die Standby-Verluste von Stromversorgungen. Eine Anpassung der europäischen Grenzwerte an den US-Standard wird derzeit in den EU-Gremien diskutiert. Schon heute bietet FRIWO somit Geräte, welche mögliche künftige gesetzliche Anforderungen übertreffen. PrognoseberichtGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie weltweite Wirtschaft wird sich 2019 nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) zwar positiv, aber mit verringertem Tempo entwickeln. Wesentliche Gründe dafür seien anhaltende politische Unsicherheiten wie der Handelskonflikt zwischen den USA und China oder der unklare Verlauf des Brexit sowie allgemein höhere Handelsbarrieren. Zudem erwartet der IWF eine wirtschaftliche Verlangsamung in den Vereinigten Staaten sowie in mehreren Entwicklungs- und Schwellenländern. Der IWF prognostiziert in seinem Update vom Januar 2019 ein Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2019 von 3,5 Prozent (2018: 3,7 Prozent). In China wird eine gegenüber dem Vorjahr leicht geringere Zunahme von 6,2 Prozent erwartet (2018: 6,6 Prozent). Die Wirtschaft in den USA wird laut Währungsfonds um 2,5 Prozent zunehmen nach plus 2,9 Prozent im Vorjahr. In der Euro-Zone wird sich das Wirtschaftswachstum nach Einschätzung des IWF im Jahr 2019 geringfügig auf 1,6 Prozent reduzieren (2018: 2,0 Prozent), in Deutschland sogar auf nur noch plus 1,3 Prozent. Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) verweist auf Strukturprobleme, insbesondere in Italien und Frankreich, die nur zögerlich gelöst würden. Risiken resultierten dem Institut zufolge aus der Entscheidung der italienischen Regierung, den Konsens über die dem Euro zugrundeliegenden Stabilitätskriterien aufzukündigen. Auch schafften die politischen Proteste in Frankreich zu Beginn des Jahres Unsicherheiten über die Reformfähigkeit des Landes. Für Deutschland erwartete das IfW die Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2019 von 1,8 Prozent nach zuvor 2,0 Prozent. Angesichts der hohen Auslastung der Produktionskapazitäten könne die deutsche Industrie nicht mehr so dynamisch expandieren und werde anfälliger für Störungen, weil kaum noch Reserven bestehen, kurzfristige Planabweichungen aufzufangen, hieß es. So werde die expansive Bauwirtschaft mehr und mehr an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Quellen:
Unternehmensbezogene RahmenbedingungenDie künftige Entwicklung des FRIWO-Konzerns hängt zum einen von den allgemeinen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Zum anderen haben einige dem Geschäftsmodell von FRIWO immanente geschäftstypische Einflussfaktoren eine hohe Relevanz für die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung. Die im Folgenden nicht abschließend aufgezählten Faktoren sind für den Vorstand nur schwer einschätzbar und können teilweise nicht oder nur sehr eingeschränkt beeinflusst werden. Da FRIWO im Wesentlichen kundenspezifische Produkte herstellt, die Bestandteile der Endprodukte der FRIWO-Kunden werden, hängt der Unternehmenserfolg FRIWOs zu einem großen Teil vom Erfolg der Kunden ab. Auf den Erfolg des Absatzes der jeweiligen Kundenprodukte hat FRIWO keinen Einfluss. FRIWO erwirtschaftet einen wesentlichen Teil seiner Umsätze in US-Dollar, woraus grundsätzlich eine Abhängigkeit vom Wertverhältnis des Euro zum US-Dollar entsteht. Da die Volatilität des US-Dollar-Kurses nicht einschätzbar ist, sind Prognosen und darauf aufbauende Planungen und Sicherungsmaßnahmen mit entsprechend hohen Unsicherheiten behaftet. Zu den langfristig den Geschäftserfolg potenziell erheblich beeinflussenden externen Parametern zählen unverändert die Lohnkosten in Polen, China und Vietnam, bei denen FRIWO weitere Erhöhungen erwartet, sowie eine mögliche weitere Verknappung von wichtigen Elektronik-Komponenten sowie die Erhöhung der Marktpreise der eingesetzten Rohstoffe. Die genannten Faktoren könnten die geplante wirtschaftliche Entwicklung des FRIWO-Konzerns kurz-, mittel- und auch langfristig positiv wie negativ beeinflussen. Voraussichtliche GeschäftsentwicklungDer Vorstand ist überzeugt, dass der FRIWO-Konzern strategisch und operativ aussichtsreich aufgestellt ist, um seine Marktpositionen zu sichern und auszubauen. Ungeachtet dessen prüft der Vorstand - wie auch schon in den Vorjahren - kontinuierlich Möglichkeiten für strategische Zukäufe oder Partnerschaften. Im Jahr 2019 wird der FRIWO-Konzern die Erweiterung der Wertschöpfungskette weiter vorantreiben und sich schrittweise vom Produkt- zum Systemanbieter wandeln. Insofern ist das laufende Geschäftsjahr aus der Sicht des Vorstandes ein Jahr des Übergangs. Neben der Vertiefung der Wertschöpfung in den Produktionsstätten in Vietnam wird an der Optimierung der Kapazitätsverteilung in Europa und Asien gearbeitet, um die erwarteten weiteren Steigerungen der Lohnkosten in allen Fertigungsstandorten zu kompensieren. Der FRIWO-Konzern wird im Jahr 2019 seine Strategie fortsetzen, sich auf Zielbranchen und Märkte zu fokussieren, die komplexere Lösungen benötigen, bei denen das Unternehmen sein technologisches Know-how bestmöglich nutzen kann und bei denen sich Chancen auf Margenverbesserungen bieten. In diesem Zusammenhang wurde die Vertriebsorganisation im Jahr 2018 neu ausgerichtet, damit die Konzentration auf Zielkunden und Zielmärkte verstärkt umgesetzt werden kann. Unterstützt wird die Strategie durch den Erwerb der Anteile an der Emerge-Engineering GmbH zum Jahresende 2018. Damit kann die FRIWO-Gruppe nach und nach den Schritt vom Produkt- zum Systemanbieter vollziehen. Kunden und Partnern kann künftig ein nach Einschätzung von FRIWO einzigartiges Gesamtpaket aus Hard- und Software angeboten werden, nämlich digital steuerbare, exakt aufeinander abgestimmte Stromversorgungs- und Antriebslösungen aus einer Hand. Mit der erworbenen Technologie wird FRIWO nahezu sein gesamtes Produktportfolio stärken können. Langfristiges Ziel ist es, den FRIWO-Konzern auf einen nachhaltigen Wachstumstrend zu führen. Dabei ist jedoch der wachsende Anteil von Zweitlieferanten bei Hauptkunden, die generell hohe Wettbewerbsintensität im Power-Supply-Markt und der steigende Preisdruck in der Branche zu berücksichtigen. Auch haben sich im ersten Quartal 2019 die konjunkturellen Aussichten in Europa und nicht zuletzt in Deutschland noch einmal eingetrübt. In der Summe dieser Einflüsse geht der Vorstand auf der Basis gleichbleibender Währungsrelationen und bei einer Fortsetzung der guten Kundennachfrage von einem Konzernumsatz 2019 leicht unter dem Vorjahresniveau aus. Die Neuausrichtung der Vertriebsorganisation, die gezielte Ausrichtung des Kunden- und Produktportfolios auf Profitabilität und eine Erhöhung der Wertschöpfungstiefe sollen zu einer Verbesserung der Margen führen. Allerdings wirken sich die zu erwartenden Lohnsteigerungen in den Fertigungsstandorten gegenläufig aus. In Summe der Einflüsse, bereinigt um Wechselkurseffekte, sieht der Vorstand die Chance, im Jahr 2019 die bereits respektable EBIT-Rendite gegenüber dem Vorjahr stabil zu halten oder annähernd zu erreichen. Im Jahr 2019 ist mit einem Working Capital unter dem Vorjahresniveau und einer höheren Investitionstätigkeit in das Sachanlagevermögen gegenüber dem Vorjahr zu rechnen, nicht zuletzt durch den geplanten Auf- und Ausbau von Systemlösungen. Zudem plant FRIWO 2019 die Einführung einer neuen ERP-Software. Trotz der höheren Investitionen wird mit einem positiven operativen Cashflow über dem Vorjahresniveau gerechnet. Dieser Prognosebericht basiert auf den zum Abschlussstichtag bekannten Rahmenbedingungen und Daten sowie auf der grundlegenden Annahme, dass 2019 keine wesentliche Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für FRIWO relevanten Märkten eintreten wird. RisikoberichtRisikomanagementAls international agierendes Unternehmen ist FRIWO im Rahmen der Geschäftsaktivitäten einer Vielzahl von spezifischen Risiken ausgesetzt, die sich gegebenenfalls nachteilig auf die Geschäftsentwicklung sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von AG und Konzern auswirken können. Vor diesem Hintergrund ist ein professionelles und wirkungsvolles Risikomanagementsystem ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensführung und -steuerung. Das Risikomanagementsystem bei FRIWO ist darauf ausgerichtet, die potenziellen Risiken rechtzeitig zu erkennen, ihre Ursachen zu analysieren und die Risiken mit geeigneten Gegensteuerungsmaßnahmen im Vorfeld zu vermeiden oder im Fall ihres Eintretens zu minimieren. Das Risikomanagement stellt einen standardisierten fortwährenden Prozess dar, der ständig verbessert und verfeinert wird. Das System wird nicht zur Analyse und Bewertung von Chancen eingesetzt. Die systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken sowie die entsprechende Berichterstattung sind in einer Richtlinie niedergelegt, welche konzernweit die Grundlage für ein effizientes Risikomanagementsystem bildet. Die Risikobewertung wird dreimal im Jahr durch Einschätzung von Risikopotenzial (in Euro) und Eintrittswahrscheinlichkeit (in Prozent) von den zuständigen "Risk-Ownern" (dabei handelt es sich um Führungskräfte in allen wesentlichen Bereichen des Konzerns) vorgenommen. Risikomatrix![]() "Risk Controller" unterstützen sie dabei und stellen sicher, dass bei Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten Risiken an höhere Führungsebenen und an den Aufsichtsrat kommuniziert werden. Dabei ist die Risikoberichterstattung vollständig in die standardisierten Planungs- und Forecast-Prozesse integriert. Dieses System gewährleistet, dass alle identifizierten Risiken ihrer Wesentlichkeit entsprechend berücksichtigt werden. Durch die Einbeziehung aller relevanten Managementebenen wird im Unternehmen das Risikobewusstsein stetig geschärft. Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns haben können. Die folgende Übersicht enthält die derzeitige Einschätzung der unten beschriebenen Unternehmensrisiken. scroll
Weitere Informationen zu Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten und zum Finanzrisikomanagement sind dem Konzernanhang unter Ziffer 34 zu entnehmen. Auch Risiken, die dem Konzern derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens negativ beeinträchtigen. RisikoartenGesamtwirtschaftliche Risiken und spezifische Risiken des FRIWO-KonzernsEine in relevanten Teilmärkten geringere konjunkturelle Dynamik könnte sich belastend auf die Nachfrage in den von FRIWO bedienten Marktsegmenten auswirken. Dies hätte je nach Intensität und Dauer eine unmittelbare Auswirkung auf die finanzielle Lage des Konzerns. Die wachsende Bedeutung von Energieeffizienz und Verbraucherschutz führt unverändert zu stärkeren gesetzlichen Regulierungen. Ein Erfolgsfaktor für FRIWO ist daher die frühzeitige und zügige Erkennung und Umsetzung der relevanten technischen Anforderungen und Normen. Ferner bestehen länderspezifische Risiken an einzelnen FRIWO-Standorten oder an denen ihrer Lieferanten. Insbesondere ist das Risiko einer uneinheitlichen Auslegung und Anwendung von Rechtsquellen zu nennen, die speziell das Arbeitsrecht sowie Steuer- und Zollregelungen in China und Vietnam betreffen. Der eingeleitete Austritt Großbritanniens aus der EU könnte ein Risiko für FRIWO darstellen. Der so genannte BREXIT bringt - nach dem Verhandlungsstand zu Beginn des Jahres 2019 - den Ausstieg Großbritanniens aus dem Europäischen Binnenmarkt und das Ausscheiden aus der Zollunion mit sich. Davon wären sowohl die Exporte als auch die Importe zwischen EU und Großbritannien betroffen. Vor allem nach Großbritannien exportierte Güter könnten aufgrund der Abwertung des Britischen Pfunds sowie durch neu erhobene Zölle verteuert werden, welches zu sinkenden Umsätzen und Margen sowie zu einer Verringerung der Investitionen führen könnte. Denkbar wären auch weitere Handelsbarrieren wie neue Produktstandards, zum Beispiel bei der Approbation und der Verpackung. FRIWO generiert ca. sieben Prozent des Konzernumsatzes in Großbritannien. Eine anhaltende Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen und der Auftragsvergabe in Großbritannien könnte negative Auswirkung auf die Geschäftslage von FRIWO haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Risikopotenzial werden jedoch als gering erachtet. Beschaffungs-, Produktions- und PreisänderungsrisikenBei FRIWO bestehen Beschaffungs-, Produktions- sowie Mengen- und Auslastungsrisiken, die zu wirtschaftlichen Belastungen des Konzerns führen können. Bei der Fertigung von Produkten verarbeitet FRIWO auch Vorprodukte oder Komponenten anderer Hersteller, von denen einige eine Alleinstellung haben. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, arbeitet FRIWO mit diesen Lieferanten eng zusammen. Es kann unter Umständen nicht immer garantiert werden, dass eine quantitativ und/oder qualitativ ausreichende Produktions- bzw. Liefermenge gesichert ist, insbesondere, falls bei kritischen Komponenten einzelne Lieferanten genutzt werden. In diesem Fall könnten Liefer- und Versorgungsengpässe auftreten, die die Geschäftsentwicklung negativ beeinflussen würden. Durch die bereits seit Sommer 2017 spürbare Bauteilverknappung auf dem Weltmarkt, die sich 2018 verschärft hat, besteht weiterhin grundsätzlich das Risiko von höheren Beschaffungskosten. Auch Lieferverzögerungen bei der Belieferung der FRIWO-Kunden können nicht ausgeschlossen werden. FRIWO versucht, durch langfristiges Disponieren, die Verbreiterung der Herstellerbasis sowie die Verwendung von anderen Baugrößen und Ausführungen von Bauteilen diesem Risiko entgegenzuwirken. Auch die Preissteigerungen von Komponenten und Rohmaterialien aufgrund von Marktengpässen oder aus anderen Gründen können die wirtschaftliche Lage des FRIWO-Konzerns negativ beeinträchtigen. Es ist angesichts des unverändert intensiven Wettbewerbs im Markt für Stromversorgungen nicht gesichert, dass FRIWO eventuelle Preiserhöhungen an die Kunden ganz oder zumindest teilweise weitergeben kann. Einen Teil der Fertigprodukte bezieht FRIWO von externen Geschäftspartnern in Asien und Osteuropa. Es besteht das grundsätzliche Risiko, dass zumindest mittelfristig die Lieferbeziehungen zu einem der externen Lieferanten oder zu einem anderen Auftragsfertiger von FRIWO wegfallen, was sich - zumindest kurzfristig - negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken könnte. Um das Risiko zu reduzieren, hat FRIWO in den vergangenen Jahren den wesentlichen Teil des Fremdbezuges in die eigenen Fertigungsstätten in Vietnam und Ostbevern verlagert. Nach wie vor stellt die Dynamik der Lohnkostensteigerungen in Fertigungsstandorten Vietnam, Polen und China ein Risiko für FRIWO dar. Auch 2018 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in diesen Ländern signifikant erhöht. Dies führte für FRIWO zu Mehrkosten bei der eigenen Herstellung der Produkte und in Form erhöhter Einkaufspreise für extern hergestellte Fertiggeräte. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft regelmäßige Lohnerhöhungen an den Fertigungsstandorten zu bewältigen sein werden, die nicht durch Produktivitätssteigerungen kompensiert werden können. Hierbei ist nicht gesichert, dass FRIWO die daraus resultierenden Mehrkosten durch Anpassung der Verkaufspreise ohne Zeitverzug an die Kunden weitergeben kann. WettbewerbsrisikenDer FRIWO-Konzern hat ein breites Kunden- und Produktportfolio. Im Geschäftsjahr 2018 haben einzelne Kunden durch Aufbau eines Zweitlieferanten den Geschäftsumfang mit FRIWO in gewissem Umfang reduziert. FRIWO konnte durch entsprechende Maßnahmen wie der Gewinnung von Neukunden und der Erweiterung des Produktportfolios einer negativen Auswirkung auf Umsatz und Ergebnis entgegenwirken. Sollten weitere Kunden den Aufbau einer Mehrlieferanten-Strategie verstärkt vorantreiben, könnte sich dies negativ auf die Geschäftsentwicklung des FRIWO-Konzerns auswirken. WährungsrisikenDa FRIWO als global orientiertes Unternehmen einen wesentlichen Teil des Geschäftes in Fremdwährungen (insbesondere US-Dollar) abwickelt, entstehen im Konzern Transaktionsrisiken. Die Volatilität an den weltweiten Zins- und Währungsmärkten im Jahr 2018 war unter anderem geprägt durch die Zinspolitik der amerikanischen Notenbank (Fed), die kontinuierlich den Leitzinssatz in 2018 von 1,5 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben hat. Aufgrund der Unsicherheiten über die weitere Zinspolitik der Fed und auch der Europäischen Zentralbank (EZB) blieben Zins- und Währungsrisiken im Jahr 2018 von großer Relevanz. Fremdwährungsrisiken resultieren aus Bilanzpositionen in Fremdwährungen sowie künftigen Transaktionen, bei denen Einzahlungen und Auszahlungen in unterschiedlicher Währung geleistet werden. Das Fremdwährungsrisiko wird aus der Sicht der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Heimatwährung gegenüber allen Fremdwährungen betrachtet. Dabei ergibt sich zunächst zumindest teilweise eine natürliche Absicherung bei jenen Fremdwährungspositionen, die sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich in gleicher Währung auftreten. Darüber hinaus verbleibende Fremdwährungsrisiken werden bei FRIWO durch gezieltes Währungsmanagement verringert. Die Finanzierung der Gesellschaften erfolgt bevorzugt in der jeweiligen Heimatwährung oder weitestgehend auf währungsgesicherter Basis. Mittelaufnahmen oder Mittelanlagen in Fremdwährungen zu Spekulationszwecken sind im FRI-WO-Konzern nicht gestattet. Der Konzern unterhält eine Treasury-Funktion, die regelmäßig die bilanziellen Währungsrisiken erhebt und im Fall eines wesentlichen konsolidierten Risikos entsprechende Absicherungen durch Devisentermingeschäfte vornimmt. Risiken der Währungen USD (US-Dollar) und CNY (chinesischer Renminbi) sowie der Währungen USD (US-Dollar) und VND (Vietnamesische Dong) zueinander werden nicht abgesichert. Den Risiken aus künftigen Transaktionen begegnet FRIWO dadurch, dass Geschäfte bevorzugt in der Währung der entstandenen Herstellkosten abgeschlossen werden. Dennoch könnten aus veränderten Währungsrelationen, aus den zum größten Teil in US-Dollar fakturierten Transaktionen sowie aus der Umrechnung auf die Konzernwährung Euro Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entstehen. Da sich zwei operativ tätige FRIWO-Gesellschaften im asiatischen Raum befinden, ist der Konzern außer den beschriebenen Transaktionsrisiken auch den Einflüssen aus der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Gesellschaften in die Berichtswährung Euro des Konzernabschlusses ausgesetzt. LiquiditätsrisikenEinige europäische Staaten befinden sich nach wie vor in einer strukturellen Schuldenkrise, die die Finanzmärkte belastet. Allerdings konnte die Unsicherheit der Finanzmarktteilnehmer durch die langanhaltende expansive Geldmarktpolitik der EZB verringert werden. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass die Zuversicht an den Finanzmärkten wieder Unsicherheiten weicht und die Banken ihre Kreditvergabepolitik verändern. Dies würde zu erhöhten Finanzierungskosten für die Kreditnehmer führen und würde den finanziellen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränken. Bei einem Fortbestehen der restriktiven Kreditvergabepolitik der Kreditwirtschaft ist nicht ausgeschlossen, dass davon auch FRIWO betroffen wäre. Einzelne Kreditfazilitäten von FRIWO beinhalten branchenübliche Klauseln, die den Banken im Falle einer eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumen. Bei diesen sogenannten Covenants handelt es sich um Finanzkennzahlen, die Relationen der Vermögens- und Ertragslage darstellen, die sich aus der Bilanz und aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 wurden die für FRIWO relevanten Covenants eingehalten. Die Fortführung der langfristigen Finanzierung ist somit gewährleistet. Der Vorstand hat zudem keine Hinweise auf eine vorzeitige Fälligstellung. Die Einführung des IFRS 16 zum 01.01.2019 hat einen Einfluss auf die Berechnung der Covenants ohne eine wesentliche Auswirkung. Unabhängig davon prüft FRIWO permanent die Notwendigkeit einer Neufassung von Finanzierungsvereinbarungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Entwicklungen an den Kapital- und Finanzmärkten, um Zinsaufwendungen zu reduzieren. Die solide Kapitalausstattung des FRIWO-Konzerns bietet die notwendigen finanziellen Voraussetzungen, um auch künftig Wachstumspotenziale aktiv zu nutzen. ZinsrisikenDas Zinsrisiko des FRIWO-Konzerns resultiert hauptsächlich aus kurzfristigen Finanzschulden und aus drei langfristigen Darlehen. Bei zwei der langfristigen Darlehen wurde eine Festzinszahlung vereinbart. Das dritte langfristige Darlehen sowie die kurzfristigen Finanzschulden unterliegen dem Zinsänderungsrisiko. AusfallrisikenAusfallrisiken ergeben sich hauptsächlich aufgrund von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus vertraglichen finanziellen Verpflichtungen mit den Geschäftspartnern. FRIWO verzeichnete 2018 keine nennenswerten Forderungsausfälle. Jedoch können trotz großer Sorgfalt bei der Auswahl der Neukunden Forderungsausfälle grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Zur Steuerung des Kreditrisikos des zum Bilanzstichtag gegenüber den FRIWO-Kunden ausgewiesenen Forderungsbestands wird auf die Angabe unter Ziffer 22 und Ziffer 34 des Konzernanhangs verwiesen. RechtsrisikenFRIWO ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren ausgesetzt, beispielsweise in Bezug auf Lieferungen, Produkthaftung, Produktmängel oder Qualitätsprobleme. Derzeit sind aus diesen Bereichen keine Verfahren anhängig, die nach Auffassung des Vorstands wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben könnten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass künftige Rechtsstreitigkeiten und Verfahren negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des FRIWO-Konzerns haben könnten. PersonalrisikenFRIWO hat einen kontinuierlichen Bedarf an hochqualifizierten Fach- und Führungskräften. Eine nicht ausreichende Besetzung offener Stellen oder das Fehlen einer langfristigen Bindung von qualifizierten Mitarbeitern könnte die zukünftige Entwicklung des Konzerns beeinträchtigen. FRIWO versucht, durch gezielte Rekrutierung qualifizierter Fach- und Führungskräfte und einer frühzeitigen Nachfolgeplanung die Personalrisiken weitgehend zu reduzieren. IT-RisikenFRIWO ist aufgrund des hohen Vernetzungsgrads innerhalb der weltweiten Wertschöpfungskette in hohem Maße von der eingesetzten Informationstechnologie abhängig. Es bestehen Risiken durch unbefugten Zugriff auf sensible Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme infolge von Störungen. Den Risiken begegnet FRIWO durch umfangreiche Maßnahmen wie Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen, restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und redundante Auslegung der IT-Infrastrukturen. ChancenberichtDer weltweite Markt für Stromversorgungen bietet nach wie vor ein sehr attraktives Umfeld, das FRIWO in den kommenden Jahren gute Potenziale für nachhaltiges profitables Wachstum eröffnet. Chancen ergeben sich für den Konzern insbesondere aus der Fokussierung auf Marktsegmente, die von hohen technologischen Anforderungen gekennzeichnet sind und in denen die Kunden überdurchschnittliche technologische Kompetenz, wie FRIWO sie aufweist, honorieren. Strategisches Ziel ist, die Marktanteile in diesen Segmenten durch den weiteren Ausbau der technischen Kernkompetenzen zu erhöhen. Das Geschäftsmodell von FRIWO - insbesondere die Kombination von europäischem Ingenieurs-Knowhow und flexiblen Fertigungsmöglichkeiten in Europa und in Asien - stellt eine leistungsfähige und flexible Plattform für die erfolgreiche Bedienung dieser Märkte dar. Besonders hervorzuheben sind Wachstumschancen in den Teilmärkten für Elektromobilität, kabellose Elektrowerkzeuge und Gartengeräte sowie medizinische Stromversorgungen. Beschleunigt und verstärkt wird dieser Prozess durch den Erwerb der Emerge-Engineering GmbH, Kornwestheim. Emerge-Engineering entwickelt und produziert intelligente Komponenten für elektrische Antriebe im Bereich der Elektromobilität, deren Kennzeichen eine individuell an die Kundenbedürfnisse anpassbare Steuerungssoftware ist. Durch den Erwerb vollzieht FRIWO den Schritt zum Systemanbieter von digital steuerbaren Stromversorgungs- und Antriebslösungen. Die Anwendungsmöglichkeiten der akquirierten Technologie gehen dabei weit über den Zielmarkt E-Mobility hinaus: Durch den Einsatz von individuell konfigurierbarer Software kann FRIWO künftig nahezu sämtliche Geräte und Systeme, welche über Akku und Elektroantrieb verfügen, mit neuen Features und Funktionen ausstatten. FRIWO erwartet durch die Nutzung dieser einzigartigen Technologie von Emerge-Engineering die Schaffung einer besonderen Marktposition mit positiven Effekten mit Blick auf Umsatzzuwachs, Ertragslage und Wettbewerbsfähigkeit. In dem sehr dynamischen Marktumfeld der Elektronikindustrie haben Produktinnovationen auch künftig einen hohen Stellenwert. FRIWO arbeitet laufend durch intensive Forschung und Entwicklung am Ausbau der Kernkompetenzen, da dies ein wettbewerbsdifferenzierendes Kriterium und somit einen zentralen Erfolgsparameter für den Konzern darstellt. Im Fokus der technologischen Entwicklung werden auch künftig die Schnell-Ladetechnik für verkürzte Ladezyklen, High Power-Geräte im Leistungsbereich bis zu 1.000 Watt sowie kontaktlose (induktive) Lösungen sein. Dabei ist es das Ziel, neben kundenspezifischen Lösungen wieder verstärkt eigene Innovationen zu entwickeln, die Trends in den jeweiligen Zielmärkten setzen und damit ein hohes Vermarktungspotenzial bieten. Chancen für den FRIWO-Konzern könnten sich zudem in der Abwertung des Euro zum US-Dollar ergeben. Dies wäre dann der Fall, wenn 2019 durch eine unverändert sehr vorsichtige Politik der EZB im Euro-Raum weiterhin Negativzinsen herrschen würden und die US-Notenbank ihre bisherige Zinspolitik weiter verfolgen und die US-Leitzinsen weiter erhöhen würde. Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation des KonzernsDer Vorstand sieht FRIWO insgesamt gut gerüstet, die oben beschriebenen strategischen Chancen wahrzunehmen und im internationalen Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können. Zum heutigen Datum liegen dem Vorstand keine Hinweise für den konkreten Eintritt von Risiken vor, die den Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährden könnten. Die derzeitige Risikolage wird als beherrschbar angesehen. Die Gesamtchancen- und Gesamtrisikoposition hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Beschreibung des internen Kontroll- und RisikomanagementsystemsAls kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist die FRIWO AG gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns zu beschreiben. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist gesetzlich nicht definiert. FRIWO versteht das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als umfassendes System und lehnt sich an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261 Tz. 19 f.) und zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340, Tz. 4) an. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken aus unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind im Konzern folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Über eine klar definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die wesentlichen Geschäftsprozesse der Gruppe werden regelmäßig auf ihre Risikorelevanz in Bezug auf die Rechnungslegung überprüft. Alle als risikorelevant identifizierten Prozesse sind konzernweit in verbindlich anzuwendenden Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt. Diese werden mindestens einmal jährlich an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst. Bei den Rechnungslegungsprozessen erachtet FRIWO jene Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
Übernahmerechtliche AngabenNachfolgend werden die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB dargestellt. Die FRIWO AG ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) notiert sind, verpflichtet, in den Lage- und Konzernlagebericht die in §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB näher bezeichneten Angaben aufzunehmen. Sie sollen einen Dritten, der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehindernissen machen zu können. Das Grundkapital der FRIWO AG beträgt 20,02 Mio. Euro und ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberstückaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt somit ein Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von je 2,60 Euro. Die Zahl der ausgegebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2018 wie auch im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Dem Vorstand der FRIWO AG sind keinerlei Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend, bekannt. Nach Kenntnis der Gesellschaft bestanden zum 31. Dezember 2018 folgende direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte am Kapital der FRIWO AG: scroll
Bei den genannten Stimmrechtsanteilen handelt es sich um freiwillige Angaben der Aktionäre zum Stichtag 31. Dezember 2018. Bei diesen Stimmrechtsanteilen können sich nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberstückaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen. Die ausgegebenen Aktien gewähren keinerlei Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Den Arbeitnehmern der FRIWO AG steht keine Stimmrechtskontrolle zu. Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaberstückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 10,01 Mio. Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre für bestimmte Zwecke ausschließen. Die Ermächtigung hat Gültigkeit bis zum 14. Mai 2023. Der Vorstand hat von der Möglichkeit der Erhöhung des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2018 keinen Gebrauch gemacht. Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, namens der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 10. Mai 2021. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands, die in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstands haben, ist zulässig. Nach § 7 Abs. 2 erfolgen sowohl die Bestimmung der Anzahl als auch die Bestellung bzw. der Widerruf der Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat. Ebenso kann dieser ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weitere Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernennen. Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus einem Vorstandsmitglied, eine Bestellung von stellvertretenden Vorstandsmitgliedern ist bisher nicht erfolgt. Über Satzungsänderungen entscheidet gemäß §§ 119 Abs. 1 Ziff. 5, 179 AktG die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der FRIWO AG zu Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Es gibt keine wesentliche Vereinbarung der Gesellschaft, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht. Ebenso wenig bestehen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen wurden. Im Übrigen wird auf die Angaben im Vergütungsbericht verwiesen. Erklärung zur UnternehmensführungEntsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG: "Die Gesellschaft hat den am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) seit der letzten Entsprechenserklärung aus Februar 2018 mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch in Zukunft mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprechen: Die bestehende D & O Versicherung sieht für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft hat persönliche Verpflichtungserklärungen zur Tragung eines Selbstbehalts durch ihre Aufsichtsratsmitglieder eingeholt, auch wenn ansonsten Versicherungsschutz auf Grund einer durch die Gesellschaft abgeschlossenen D & O Versicherung bestehen sollte. Danach tragen Aufsichtsratsmitglieder, die der Gesellschaft oder Dritten durch ihre Aufsichtsratstätigkeit grob fahrlässig Schaden zufügen, alle in einem Jahr verursachten Schäden bis zur Höhe der Hälfte ihrer jeweiligen Jahresgesamtvergütung im Jahr der Schadensverursachung selbst. Zur Schadensbemessungsgrundlage zählen Rechts- und sonstige Verteidigungskosten nicht. Eine Einschränkung der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber Dritten ist damit nicht verbunden (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 3). Die Gesellschaft verzichtet aus Vereinfachungsgründen darauf, einen Corporate Governance Bericht zu erstellen (Kodex Ziffer 3.10). Daraus folgt, dass sie auch darauf verzichtet, über den Stand der Umsetzung hinsichtlich der Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner sowie deren Namen im Corporate Governance Bericht zu berichten. Auch konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme werden daher nicht gemacht (Kodex Ziffern 5.4.1, Abs. 4, Satz 2 und 3; 7.1.3). Der Vorstand der Gesellschaft besteht seit dem 5. Oktober 2018 lediglich aus einer Person und hat daher auch keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziffer 4.2.1, Satz 1). Allerdings beabsichtigt der Aufsichtsrat, demnächst wieder ein zweites Mitglied in den Vorstand zu berufen. Die zur Besetzung des Vorstands mit einer Person führende derzeitige Vakanz ist daher nicht dauerhaft. Die nur vorübergehende Besetzung des Vorstands mit lediglich einer Person hält die Gesellschaft mit Blick auf die Durchführung eines sorgfältigen Auswahlverfahrens zur Gewinnung eines geeigneten weiteren Vorstandsmitglieds für hinnehmbar. Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungskräfte bei angemessener und leistungsbezogener Vergütung zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig erweisen. Aus diesem Grund möchte sich die Gesellschaft bei der Gestaltung von Vorstandsverträgen größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und verzichtet (i) auf die Betrachtung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt (Kodex Ziffer 4.2.2, Absatz 2, Satz 3), (ii) auf die Festlegung betragsmäßiger Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6), (iii) auf eine Regelung, wonach variable Vergütungsbestandteile eine im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben müssen (Kodex Ziffer 4.2.3, Abs. 2) sowie auch (iv) auf die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 4 und 5). Aus dem gleichen Grund wird auch auf die Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands sowie Selbstbeschränkungen bei der Bestellung bzw. Wiederbestellung von Vorständen (Kodex Ziffer 5.1.2, Absatz 2) verzichtet. Die Gesellschaft verzichtet aus Effizienzgründen darauf, die Hauptversammlung separat über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands zu informieren. (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 6). Informationen zur Vorstandsvergütung finden sich im Geschäftsbericht. Die Hauptversammlung hat entsprechend den gesetzlich eröffneten Möglichkeiten im Jahr 2011 und nochmals im Jahr 2016 jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren beschlossen, dass eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt. Aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der Vorstände erfolgen daher im Vergütungsbericht keine individualisierten Angaben zu den den Vorständen gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen, zu Aufschlüsselung nach Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung sowie zur Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen (Kodex Ziffer 4.2.5). Auch insoweit finden sich alle gesetzlich erforderlichen Informationen zur Vorstandsvergütung im Geschäftsbericht. Eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG bietet aufgrund ihrer Größe und Komplexität dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, alle Themen ausführlich im Gesamtgremium zu diskutieren. Der Aufsichtsrat hat daher keine Ausschüsse gebildet (Kodex Ziffer 5.3). Zur Erhaltung der größtmöglichen Flexibilität bei Vorschlägen an die zuständigen Wahlgremien als auch aus Effizienzgründen verzichtet der Aufsichtsrat sowohl auf die Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder als auch auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 2). Ebenso verzichtet er auf die Beifügung von Lebensläufen bei Kandidatenvorschlägen und die Veröffentlichung dieser Informationen auf der Webseite des Unternehmens (Kodex Ziffer 5.4.1, Abs. 5). Aus denselben Gründen und unter Berücksichtigung der nach wie vor vorhandenen Rechtsunsicherheit, was unter Zugrundelegung von Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, konkret mit dieser Empfehlung offenzulegen wäre, verzichtet der Aufsichtsrat zudem auf die Offenlegung von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, Ziffer 5.4.2, Satz 2). Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen werden aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht individualisiert ausgewiesen (Kodex Ziffer 5.4.6, Absatz 3). Der Aufsichtsrat verzichtet auf eine ausdrückliche Effizienzprüfung (Kodex Ziffer 5.6). Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine "Politik der kurzen Wege" ist aus Sicht des Aufsichtsrats ein höchstes Maß an Effizienz gegeben. Um den Abstimmungsprozess so effizient wie möglich zu gestalten, wird der Halbjahresbericht vor seiner Veröffentlichung nicht mit dem Gesamtaufsichtsrat, sondern nur mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden erörtert (Kodex Ziffer 7.1.2)"
Ostbevern, im Februar 2019 Richard G. Ramsauer Vorsitzender des Aufsichtsrats Rolf Schwirz, Vorstand Angaben zu UnternehmenspraktikenUnternehmenspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden nicht angewandt Arbeitsweise des VorstandsDer Vorstand der FRIWO AG bestand bis zum Oktober 2018 aus zwei Mitgliedern und besteht derzeit aus einem Mitglied. Er ist das Leitungsorgan der Gesellschaft und des Konzerns. Er ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Der Vorstand bestand 2018 durchgängig aus männlichen Mitgliedern, womit der Anteil von Frauen im Vorstand bei 0 Prozent liegt. Der Aufsichtsrat hat insoweit im Dezember 2016 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen, für die Zusammensetzung des Vorstands grundsätzlich am seinerzeitigen Status der Vorstandszusammensetzung festzuhalten, also kein ausdrückliches Ziel für einen über 0 Prozent hinausgehenden Frauenanteil im Vorstand festzulegen. Zugleich hat der Aufsichtsrat allerdings ebenfalls beschlossen, sich bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern größtmöglichen Handlungsspielraum zu bewahren, um neue Mitglieder gerade auch unter Berücksichtigung aller Diversity-Aspekte und damit unabhängig vom Geschlecht auswählen zu können. Dieser Beschluss ist somit auch Grundlage für die künftige Zusammensetzung des Vorstands, dem perspektivisch wieder zwei Mitglieder angehören sollen. Zu den Vorstandsaufgaben gehören die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle der Geschäftsführungen der Tochterunternehmen. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern so tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Gleichwohl führen - sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden - die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt sich bei einem Mehrpersonengremium aus einem schriftlich fixierten Geschäftsverteilungsplan. Als Vorstandsvorsitzender wurde Herr Schwirz ernannt, der seit Oktober 2018 als Alleinvorstand fungiert. Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt die Details der Vorstandsarbeit. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Vorstandssitzungen finden bei Vorhandensein mehrerer Vorstandsmitglieder regelmäßig statt. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen. Der Vorstand arbeitet inhaltlich und zeitlich eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert das Kontrollgremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und deren Umsetzung, der Geschäftsplanung, der Geschäftsentwicklung und der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken und Compliance-Fragen. Wesentliche Entscheidungen sind im Rahmen eines Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden. Dem Vorstand obliegt zudem die Festlegung von Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands innerhalb der FRIWO AG. Da das operative Geschäft in den Tochtergesellschaften der FRIWO AG angesiedelt ist, existieren in der FRIWO AG keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands, so dass die Festlegung solcher Zielgrößen nicht möglich war. Arbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der FRIWO AG umfasst sechs Mitglieder. Er ist gemäß dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu zwei Dritteln mit Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer in einem von der Hauptversammlung unabhängigen Wahlverfahren von Arbeitnehmern gewählt. Die Amtsperiode der Aufsichtsräte beträgt fünf Jahre. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat liegt derzeit bei einem Sechstel, das weibliche Mitglied des Aufsichtsrats wurde von den Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gewählt. Die aktuelle Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Insofern hat sich der Aufsichtsrat, in Fortsetzung seiner bisherigen Beschlussfassung zum Ziel gesetzt, den aktuellen Status bis zum 10. Mai 2021 aufrechtzuerhalten. Unterjährig tritt der Aufsichtsrat regelmäßig mindestens viermal (zweimal pro Halbjahr) zusammen. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Aufsichtsrats festlegt. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert er die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie Fragen der Nachhaltigkeit und Compliance-Themen. Er verabschiedet die Jahresplanung sowie den Jahresabschluss der FRIWO AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und prüft die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft. In seinen Aufgabenbereich fällt darüber hinaus die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Wesentliche Vorstandsentscheidungen sind an seine Zustimmung gebunden. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht gibt gemäß § 289a Abs. 2 HGB und § 315a Abs. 2 HGB einen Überblick über die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft und des Konzerns. Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG vom 11. Mai 2016 unterbleiben Angaben zur individualisierten Vergütung einzelner Vorstandsmitglieder gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft. Zu den Einzelheiten der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG wird auf die Ziffer 37 des Konzernanhangs und auf Ziffer 14 des Anhangs der FRIWO AG verwiesen. VorstandsvergütungFür die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Er hat sicherzustellen, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstands sowie zur Lage des Unternehmens steht und sich in einem marktüblichen Rahmen bewegt. Die Vergütungsstruktur der FRIWO AG ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Möglichkeit, das Vorstandsvergütungssystem durch die Hauptversammlung billigen zu lassen, nutzt FRIWO derzeit nicht. Die Vergütung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer festen Vergütung, einem jährlichen variablen Teil und einem langfristigen variablen Teil (Long-Term Incentive - LTI). Die feste Vergütung wird monatlich in gleichen Teilen als Gehalt ausgezahlt. Der jährliche variable Teil ist von der Erreichung bestimmter finanzieller und qualitativer Ziele abhängig, die jährlich neu vereinbart werden. Die variable Vergütung sieht für eine außergewöhnliche Unternehmensentwicklung eine Begrenzung vor. Der langfristige variable Teil (LTI) schafft einen zusätzlichen Anreiz für den Vorstand, sich für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert. Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf jeden Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Bonusbank kommt im Folgejahr nur zur Auszahlung, wenn eine weitere Unternehmenswertsteigerung stattgefunden hat. Sollte der Unternehmenswert rückläufig sein, so wird dieser Verlust mit der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszugleichen. Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus eine Sondervergütung festsetzen. Er hat zudem die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Aktienoptionen zuzuteilen. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm. Eine Pensionsvereinbarung wird den aktiven Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Der Vorstandsvertrag enthält für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses keine Abfindungszusagen. Eine Ausgleichsverpflichtung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben. AufsichtsratsvergütungDie Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 18 der Satzung der FRIWO AG. Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenIn seinem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2018 hat der Vorstand die folgende Erklärung abgegeben: "Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen wurde die Gesellschaft nicht benachteiligt." Nichtfinanzielle KonzernerklärungDie FRIWO AG hat für das Geschäftsjahr 2018 gemäß § 315b, Abs. 1 HGB, eine zusammengefasste, nichtfinanzielle Konzernerklärung erstellt. Diese Erklärung schließt folgende Konzernunternehmen ein:
Auf die Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung durch den Abschlussprüfer hat die Gesellschaft verzichtet. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat sich FRIWO an den Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientiert, insbesondere bei der Beschreibung der Konzepte und der Darstellung verschiedener Key Performance-Indikatoren (KPIs). Dabei haben wir den Indikatorensatz nach den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) ausgewählt. Geschäftstätigkeit des FRIWO KonzernsDie FRIWO AG mit ihren Tochterunternehmen ist einer der führenden Hersteller hochwertiger Ladegeräte, Stromversorgungen, Akkupacks und LED-Treiber. Das Geschäftsmodell des FRIWO Konzerns ist ausführlich im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" beschrieben. Bestimmung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen und Risiken Nachhaltigkeitsverständnis von FRIWONachhaltige Entwicklung im Allgemeinen wurde 1987 durch eine Kommission der Vereinten Nationen definiert: "Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen heutiger Generationen Rechnung trägt, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden, ihren eigenen Bedürfnissen nachzukommen." Nachhaltigkeit im unternehmerischen Kontext wird als Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet und wurde 2011 von der Europäischen Kommission als "Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft" definiert. Nachhaltiges Wirtschaften heißt für FRIWO, alle Perspektiven der Nachhaltigkeit bei der Ausrichtung des unternehmerischen Handelns zu berücksichtigen. Als börsennotiertes Unternehmen strebt FRIWO ein profitables Wachstum an, welches die Inanspruchnahme von Ressourcen und negative Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert und dabei die Mitarbeiterbelange bestmöglich berücksichtigt. Der Fokus der strategischen Ausrichtung liegt dabei auf dem Vierklang aus Produkteffizienz, Umweltschutz, unternehmerischer Integrität sowie dem Schutz und der Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. FRIWOs ausführliches Nachhaltigkeitsverständnis wird unter folgender Adresse öffentlich zugänglich gemacht: http://www.friwo-ag.de/unternehmen/nachhaltigkeit/. Erstellungsprozess der nichtfinanziellen ErklärungZur Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat FRIWO im Berichtsjahr einen gesonderten internen Prozess aufgesetzt, um Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die gesetzlichen Anforderungen zu analysieren und zu bewerten. Aus diesem Prozess wurden Erkenntnisse über die wesentlichen CSR-Themen und deren Risikopotenzial für die Geschäftstätigkeit gewonnen. Aus den wesentlichen CSR-Themen wurden diejenigen in Handlungsfelder überführt, die für die Stakeholder der Gesellschaft sowie für Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und die Lage des FRIWO-Konzerns relevant sind. Bestandteil des Prozesses war zudem die Ermittlung und Analyse der für das Geschäftsjahr aus Konzernsicht wesentlichen Risiken in ihrer Verbindung zu den abgeleiteten Handlungsfeldern. Zudem berücksichtigt FRIWO Risikoszenarien hinsichtlich der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf nichtfinanzielle Aspekte. Bestimmung wesentlicher CSR-Themen und -HandlungsfelderDie Festlegung der für FRIWO wesentlichen Handlungsfelder erfolgte in einem mehrstufigen Prozess. Hierzu wurden zunächst relevante Stakeholdergruppen identifiziert und durch Experteninterviews deren Erwartungen an unternehmerische Verantwortung erhoben. Die daraus hervorgegangenen Impulse wurden auf ihre Geschäftsrelevanz für FRIWO überprüft und entsprechend kategorisiert. Hieraus ergab sich die Priorisierung der fünf übergeordneten Themen Unternehmensführung, Umwelt, Mitarbeiter, Produkt und Gesellschaft in einer Wesentlichkeitsmatrix. Dabei wurde ersichtlich, dass das Thema Gesellschaft sowohl für die Stakeholder als auch für die Geschäftstätigkeit von FRIWO von nachgelagerter Relevanz ist. Diese Einschätzung der wesentlichen CSR-Themen ist auch im abgeschlossenen Berichtsjahr aktuell. Die wesentlichen Themen Unternehmensführung, Umwelt, Mitarbeiter und Produkt wurden in die folgenden Handlungsfelder überführt, welche in den einzelnen Kapiteln ausführlich beschrieben werden. Dabei werden die Teilbereiche Produkteffizienz und Lieferkette, welche zum Thema Produkt gehören, in den Handlungsfeldern Umwelt und Menschenrechte behandelt. scroll
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Bei den nachgelagert relevanten Handlungsfeldern Soziales und Gemeinwesen sowie Menschenrechte liegt der Fokus der Berichterstattung auf den Maßnahmen. Beide Handlungsfelder beurteilt FRIWO als nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit und die Abbildung in dieser nichtfinanziellen Erklärung. In beiden Bereichen begründet sich diese Einschätzung daraus, dass die Themen nur eine geringe Relevanz für Stakeholder und Geschäftstätigkeit haben. Überdies ist die mögliche Einflussnahme von FRIWO auf die Gemeinschaften, in denen die Gruppe tätig ist, sowie auf die Menschen in den ausgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette begrenzt. Durch die Einhaltung der Gesetze und verschiedene Einzelmaßnahmen lassen sich negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit in diesen CSR-Bereichen im Wesentlichen ausschließen. Bei den Menschenrechten gewährleistet FRIWO überdies mit verschiedenen Aktivitäten, dass Menschenrechtsverstöße auch bei den Zulieferern im Allgemeinen ausgeschlossen werden können. Näheres ist hierzu im entsprechenden Kapitel ausgeführt. Bestimmung wesentlicher RisikenDie Geschäftstätigkeit des Konzerns soll positiv auf die oben genannten CSR-Themen einwirken und die verbundenen Risiken minimieren. Insbesondere in den wesentlichen Handlungsfeldern adressiert FRIWO Risiken systematisch und nachhaltig mit verschiedenen Steuerungsansätzen. Die Bestimmung der wesentlichen Risiken erfolgte durch einen mehrstufigen Prozess. Nach der Herleitung der CSR-Themen und darauffolgend möglicher Handlungsfelder wurden - unter Berücksichtigung von Geschäftsmodell, Produktsortiment und regionaler Aufstellung - mögliche Risiken ausgewählt, welche mit den Handlungsfeldern zusammenhängen. Der Austausch mit den Fachabteilungen führte schließlich zur finalen Beschreibung und ersten Bewertung der Risiken (Bruttobewertung). Unter Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken wurde eine erneute Bewertung vorgenommen, um das verbleibende Risiko (Nettobewertung) zu beurteilen. Im Ergebnis wurde festgestellt: Es bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben oder haben werden. Außerdem bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen von FRIWO oder den Produkten von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte haben oder haben werden. FRIWO NachhaltigkeitszieleZur Weiterentwicklung und Systematisierung der Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit entstand das folgende Nachhaltigkeitsprogramm. scroll
Tiefe der WertschöpfungsketteDie Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf die Lieferkette steigt durch die zunehmend internationale Ausrichtung des Unternehmens. Die Konzernmutter FRIWO AG sowie die FRIWO Gerätebau GmbH haben ihren Sitz in Deutschland. Darüber hinaus gehören zur FRIWO AG mittelbar die Unternehmen FRIWO Vietnam Co. Ltd. und FRIWO Power Solutions Technology (Shenzhen) Co. Ltd. Der Produktionsstandort in Vietnam und die Servicegesellschaft in China sind Tochterunternehmen der FRIWO Gerätebau GmbH. Insgesamt verwendet FRIWO im Wesentlichen elektronische Komponenten sodass kein direkter Einfluss auf die frühen Stufen der Lieferkette besteht. Die Ressourcen für die Produkte werden in den vorgelagerten Ebenen der Wertschöpfungskette verwendet. Durch die Integration der finalen Produktionsschritte in die unternehmensinterne Wertschöpfungskette kann FRIWO jedoch auf bestimmte Risiken im Produktionsprozess aktiv einwirken und diese im Wesentlichen ausschließen. Die vorgelagerten Schritte der Wertschöpfung werden indirekt durch regelmäßige Auditierungen der europäischen und asiatischen Zulieferer beeinflusst. Diese müssen ihre Sorgfaltspflichten auf Basis des FRIWO-Verhaltenskodex für Lieferanten einhalten. FRIWO übernimmt auch am Ende des Produktlebenszyklus Verantwortung und kommt den Pflichten aus dem GRS-Rücknahmesystem für Batterien sowie aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz nach. ProzessmanagementVerantwortungDie Entwicklung und Umsetzung von CSR ist bei FRIWO ein zentral gesteuerter Prozess, der durch die Abteilung Controlling koordiniert und überwacht wird. Das Controlling als gesamtverantwortliche Abteilung berichtet dabei direkt an den Vorstand und bildet zusammen mit diesem und der Vertretung für rechtliche Angelegenheiten den Steuerungskreis. Das Controlling informiert zudem die einzelnen Standorte über konzeptionelle Änderungen und Neuerungen. Unterstützt werden die Gesamtverantwortlichen durch Fachverantwortliche aus den jeweiligen CSR-Handlungsfeldern. Hier sind auch Verantwortliche aus Vietnam und China vertreten. WerteDie Marke FRIWO steht weltweit für Innovationskraft, Sicherheit, Qualität und Effizienz. Motivation, technologisches Know-how und Begeisterung bilden die Grundlage des täglichen Handelns, verbunden mit einer chancengerechten Personalpolitik. So schafft FRIWO nachhaltige Werte für Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre. Regeln und ProzesseFRIWO kommuniziert die Regeln und Prozesse zur Steuerung von Nachhaltigkeit durch ein unternehmensinternes, themenübergreifendes CSR-Handbuch, ein spezielles Umwelthandbuch und durch ein konzernweites CSR-Reportingsystem. KontrolleFRIWO wendet bei den wesentlichen Handlungsfeldern entsprechende Managementsysteme an und verfolgt Steuerungsansätze, welche durch die Erhebung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren kontrolliert werden. Diese Indikatoren finden sich am Ende des nichtfinanziellen Berichts in der Kennzahlenübersicht. Die Verantwortlichen unterrichten den Vorstand über die Ergebnisse der Steuerungsansätze quartalsweise bzw. ad hoc bei besonderen Anlässen. Wie im Nachhaltigkeitsprogramm beschrieben, wurde das Datenerfassungssystem für Nachhaltigkeitskennzahlen für alle Standorte ausgebaut und automatisiert, sodass eine Nachvollziehbarkeit der Nachhaltigkeitskennzahlen gewährleistet ist. AnreizsystemeNachhaltigkeitsziele spielen bei der Zielvereinbarung mit unseren Führungskräften keine Rolle. Allgemeine Informationen zur Vergütungspolitik können dem Vergütungsbericht des Geschäftsberichts entnommen werden. Beteiligung von AnspruchsgruppenFRIWO ist offen für den Austausch mit allen Stakeholdern. Die Gesellschaft analysiert regelmäßig zentrale Anspruchsgruppen und identifiziert deren Erwartungshaltung. Als relevante Stakeholder werden die Aktionäre ebenso wie Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sowie die Gemeinden, in denen der Konzern tätig ist, betrachtet. Für den Austausch mit den Stakeholdern gibt es aktuell noch keinen etablierten Prozess. Interessenten können ihre Anliegen an folgende E-Mail-Adresse senden: csr@friwo.com. UmweltbelangeUmweltschutz hat für FRIWO entlang der gesamten Wertschöpfungskette einen hohen Stellenwert. Als produzierendes Unternehmen wirkt der Konzern indirekt und direkt auf die Umwelt ein - unter anderem durch den Verbrauch von Ressourcen und die Verwendung umweltgefährdender Stoffe. Ziel ist, diese negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit zielgerichtet zu verringern, um die Umwelt zu schonen und den damit verbundenen Risiken für FRIWO zu begegnen. Deshalb werden die Maßnahmen auf die folgenden Aspekte konzentriert, die für FRIWO und die Anspruchsgruppen des Konzerns wesentlich sind. Wesentlichkeit ergibt sich hierbei aus der Relevanz für die Stakeholder und dem Grad der möglichen Einflussnahme. Zentraler Ansatzpunkt für FRIWO als weiterverarbeitendes Unternehmen ist die Entwicklung von innovativen, hocheffizienten und damit umweltschonenden Produkten. So leistet FRIWO mit seinem Kerngeschäft indirekt einen Beitrag zur Ressourcenschonung. Zur Herstellung der Fertigprodukte verwenden die Zulieferer potenziell umweltschädigende Chemikalien und andere Gefahrenstoffe. Selbstverständlich berücksichtigt FRIWO bei der Auswahl von Lieferanten, ob die zugelieferten Bauteile mit der REACH-Verordnung und der RoHS-Richtlinie in Einklang stehen. Bei diesem Auswahlprozess werden darüber hinaus auch Ergebnisse von Lieferantenaudits einbezogen. Auch im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit entstehen Abfälle, mit denen FRIWO gesetzeskonform umgeht. Ebenso kommt das Unternehmen seiner Verantwortung aus dem GRS-Rücknahmesystem für Batterien nach. So verringert FRIWO direkt und indirekt das Risiko der Verwendung kritischer Stoffe und der Verunreinigung der Umwelt. Bei den umwelt- und produktrelevanten Gesetzen ist für FRIWO beim Umweltschutz vor allem die Ökodesign-Richtlinie, die REACH-Verordnung und die RoHS-Richtlinie sowie die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) von Bedeutung. Produktseitig folgt FRIWO der Niederspannungsrichtlinie und überdies sogar den strengeren US-amerikanischen Energieeffizienz-Anforderungen für externe Stromversorgungen nach DOE Level VI. Diese formulieren die weltweit höchste Energie-Anforderungsstufe. Durch das Design und Stichprobentests in der Fertigung wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt. Zur Erfüllung gesetzlicher Vorgabe und zur kontinuierlichen Prozessverbesserung verfolgt FRIWO verschiedene Konzepte. Die Zertifizierung der umweltrelevanten Managementsysteme entsprechenden dem Ziel, die negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit soweit wie möglich zu reduzieren und die damit verbundenen Risiken für FRIWO zu minimieren. Mit dem Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 verfolgt FRI-WO an allen Produktionsstandorten einen übergreifenden Steuerungsansatz. Die Revision ISO 14001: 2015 wurde am Standort Ostbevern im September 2017 zertifiziert und am Standort in Vietnam im September 2018. Darüber hinaus wurde das Energiemanagement des Standorts Ostbevern im Jahr 2015 gemäß DIN EN ISO 16247 auditiert. Zu Beginn des Jahres 2019 wird das nächste Energieaudit gemäß DIN EN ISO 16247 durchgeführt. Zudem erfüllt FRIWO seit Dezember 2017 die DIN EN ISO 13485 das Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche des Produktlebenszyklus, die maßgeblich beeinflusst werden können. Das größte Wirkungspotenzial besteht darin, die Emissionen zu reduzieren, die in der Nutzungsphase der verkauften Stromversorgungen und Ladegeräte entstehen. Entsprechend fokussiert FRIWO sich darauf, nachhaltigere Produkte zu schaffen. Neben weiteren Maßnahmen und Entwicklungsschritten zur Steigerung der Energieeffizienz der Geräte wurden zu diesem Zwecke jüngst auch PVC-freie Leitungen entwickelt und für unsere Kunden als alternatives Angebot zu den herkömmlichen Leitungen in das Produktportfolio aufgenommen. Der Kunststoff PVC enthält in der Regel Phthalate, welche als Weichmacher eingesetzt werden, um spröde Leitungen zu vermeiden. Phthalate stehen allerdings im Verdacht, eine krebserregende Wirkung zu haben. Da sie beispielsweise über Hautkontakt und Speichel in den menschlichen Körper gelangen können, stellen sie vor allem in Verbindung mit strombetriebenem Kinderspielzeug eine Gefahr dar. Mit den PVC-freien Leitungen bietet FRIWO fortan eine willkommene Alternative, welche Kleinkindern auch beim eventuellen Kauen auf Leitungen mehr Sicherheit verschafft. Selbstredend verwendet FRIWO ansonsten ausschließlich PVC-haltige Leitungen, welche gemäß der Europäischen Chemikaliengesetzgebung (REACH) zertifiziert sind. Durch die Verwendung eines neuen Lötzinns in Ostbevern wird weniger an Leiterplatten nachgelötet, sodass weniger Ressourcen benötigt werden hinsichtlich des HB-Verbrauchs. Auch konnte so die Geruchsbelästigung durch Lötdämpfe verringert werden. Perspektivisch soll das Lötzinn am Produktionsstandort in Vietnam eingesetzt werden, dies ist für das kommende Geschäftsjahr geplant. Grundsätzlich strebt FRIWO die Verwendung einer ökologischen Verpackung mit niedriger Umweltbelastung an. Wo immer es geht, setzt das Unternehmen Pendel- oder Mehrwegverpackung ein. Ebenfalls wichtig sind Umweltauswirkungen, die im Zuge der Geschäftstätigkeit entstehen. FRIWO strebt eine Senkung unseres Energiebedarfs an, da dies mit der Reduktion von Emissionen und auch Produktionskosten einhergeht. Entsprechend sind auch für die kommenden Jahre am Standort Ostbevern einige Neuanschaffungen und Umrüstungen vorgesehen. So wurde im Berichtsjahr ein Elektroauto in den Fuhrpark aufgenommen, sodass Strecken rund um den Stammsitz in Ostbevern lokal emissionsfrei bewältigt werden können. So konnte bereits eine Senkung der Emissionen - wie in Nachhaltigkeitsprogramm vorgesehen - erreicht werden. FRIWO prüft natürlich weitere Möglichkeiten Emissionen zu reduzieren und forciert weitere Maßnahmen durch die Bildung eines Projektteams unter anderem zu diesem Thema. Im Zuge einer neuen Fertigungsstrategie wurde entschieden die Produktion in Ostbevern auszubauen und dafür eine Reduktion der Mengen bei unseren Produktionspartnern in Polen vorzunehmen. Dies bewirkt eine allgemeine Reduktion der CO2-Werte durch weniger Transportfahrten zwischen Deutschland und Polen. Darüber hinaus wurde ein Ausschuss gegründet, um die Möglichkeiten für eine nachhaltige Nutzung eines unbebauten Grundstücks am Produktionsstandort Ostbevern zu evaluieren. Es wird angestrebt eine Wildblumenwiese anzulegen. Diese soll ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt darstellen und sich präventiv gegen das derzeitige Insektensterben auswirken. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei FRIWO ist verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zum Umweltschutz. Die Umsetzung der umweltrelevanten Managementsysteme wird dezentral gesteuert und kontrolliert. In Ostbevern ist hierfür der Umweltbeauftragte zuständig, der jährlich den Vorstand informiert. In Vietnam verantwortet ebenfalls ein Umweltbeauftragter die Umweltbelange des Standorts und berichtet diese an den General Manager vor Ort. Überdies erarbeitet an jedem dieser produzierenden Standorte ein Umweltausschuss zwei Mal jährlich Vorschläge zur Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung. Im Ergebnis kam es im Berichtszeitraum weder zu Gesetzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Umweltbezug. ArbeitnehmerbelangeDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für die Entwicklung innovativer Produkte und den wirtschaftlichen Erfolg von FRIWO. Das Unternehmen hat direkten Einfluss auf die Arbeitsumgebung und Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter sowie auf deren Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden. Neben den Risiken für die Belegschaft adressiert FRIWO auch die Herausforderungen des demographischen Wandels in verschiedenen Handlungsbereichen, um auch dieses Risiko für die Geschäftstätigkeit zu minimieren. Das Engagement im Unternehmen kommt allen Mitarbeitern zugute. Dagegen hat FRIWO auf Arbeitnehmerbelange und die damit verbundenen Risiken entlang der Wertschöpfungskette lediglich einen eingeschränkten Einfluss. Deshalb werden die Maßnahmen bei Zulieferern auf wesentliche Themen beschränkt, die für die Anspruchsgruppen relevant und für FRIWO beeinflussbar sind. FRIWO achtet die Arbeitnehmerrechte und unterstützt insbesondere die Diskriminierungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter mit verschiedenen Maßnahmen. Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet das Unternehmen ein Arbeitsumfeld, das von Chancengleichheit geprägt ist. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist FRIWO ein besonderes Anliegen. Mit einem standortspezifischen Angebot aus Vorsorge- und Nachsorgemaßnahmen orientiert der Konzern an der Lebenswirklichkeit der Arbeitnehmer. Mit Maßnahmen zur Qualifizierung bereiten wir Mitarbeiter auf Herausforderungen der modernen Arbeitswelt vor. Dafür investiert FRIWO in die Aus- und Weiterbildung ebenso wie in die Nachwuchsförderung. Prinzipiell schaffen die nationalen Gesetzgebungen verpflichtende Rahmenbedingungen für das Handeln von FRIWO gegenüber den Arbeitnehmern. Die Einhaltung dieser mitarbeiterrelevanten Gesetze ist für FRIWO selbstverständlich. Die Erfüllung der gesetzlichen Arbeitgeberpflichten überwacht im Allgemeinen die jeweilige Personalabteilung. In Deutschland informiert sich diese regelmäßig in Seminaren des Arbeitgeberverbandes über neue Entwicklungen und wird dabei gegebenenfalls durch externe Anwälte unterstützt. Im Speziellen sorgen die Arbeitnehmervertretungen, etwa für Schwerbehinderte und Auszubildende, sowie der -Beauftragte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, für wirksamen Rechtsschutz der Mitarbeiter. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben verfolgt FRIWO standortspezifische Konzepte. Die Maßnahmen sind auf lokale Rahmenbedingungen abgestimmt, verfolgen standortübergreifend jedoch ein einheitliches Ziel: Die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und persönlicher Weiterentwicklung für alle Mitarbeiter. FRIWO gewährleistet allen Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld, in dem Arbeitnehmerrechte geachtet und gelebt werden. So besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensführung, dem Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Damit einher geht auch die Selbstverpflichtung zur Schaffung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Mitarbeiter von FRIWO werden nach ihrer Stellenbeschreibung entlohnt, egal welchem Geschlecht sie angehören. FRIWO gewährleistet allen Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld, in dem Arbeitnehmerrechte geachtet und gelebt werden. So besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensführung, dem Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Damit einher geht auch die Selbstverpflichtung zur Schaffung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Mitarbeiter von FRIWO werden nach ihrer Stellenbeschreibung entlohnt, egal welchem Geschlecht sie angehören. Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, gibt es am Standort Ostbevern einen Arbeitssicherheitsausschuss und in Ho-Chi-Minh-City einen Health and Safety Officer. Darüber hinaus bietet FRIWO ein aktives Gesundheitsmanagement an. Weitere Angebote zum vorsorglichen Gesundheitsschutz umfassen die Bezuschussung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie verbesserte Gesundheitskommunikation und das Arbeitsbewältigungscoaching. Die reibungslose Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einem Krankheitsfall wird mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement gesichert. Wegen der demographischen Entwicklung und der sich verändernden Sozialgesetzgebung zum Rentenniveau und zum Renteneintrittsalter hat sich FRIWO entschlossen, in Konzepte zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit zu investieren. Im Berichtsjahr 2016 wurde zu diesem Zweck ein Langzeitkontenmodell eingeführt. Alle unbefristet beschäftigten Mitarbeiter können dabei Überstunden, Resturlaubstage und Teile des Entgelts einbringen. Von den angesammelten Stunden können sie früher und ggf. abschlagsfrei in Rente gehen. Mit Qualifizierungsmaßnahmen werden die Mitarbeiter auf die ständig wachsenden Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorbereitet. Neben den Entwicklungen rund um Digitalisierung und Industrie 4.0 sollen diese Aktivitäten gleichsam die Herausforderungen des demographischen Wandels adressieren. Dabei zählen die Ausbildung von jungen Menschen und die Einstellung qualifizierter Mitarbeiter und deren Förderung zu den wichtigsten Maßnahmen. Mit dem Konzept "FRIWO Dialog" evaluiert das Unternehmen das Entwicklungspotenzial der Mitarbeiter. Diese konstruktiven, wechselseitigen Gespräche zwischen Mitarbeitern und Führungskräften wurden 2018 zum fünften Mal geführt und zeigen Förderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten auf. Teil der gelebten Feedbackkultur ist auch das betriebliche Vorschlagswesen von FRIWO. Überdies finden regelmäßige Qualitätsschulungen für die Gesamtbelegschaft und gesonderte Trainings für die Belegschaft in Vietnam statt. Alle Pflichtschulungen und Unterweisungen in Ostbevern werden mithilfe des Meldesystems HNC/Auditor festgehalten. Den Auszubildenden in Ostbevern wird ein regelmäßiger Betriebsunterricht angeboten, um sie optimal auf ihre Tätigkeit bei FRIWO vorzubereiten. FRIWO bietet allen Auszubildenden nach ihrem Abschluss ein befristetes Arbeitsverhältnis an. FRIWO geht zudem proaktiv auf zukünftige Mitarbeiter zu. In den einzelnen Landesgesellschaften verfolgt FRIWO dabei den regionalen Anforderungen entsprechende Ansätze. Für den deutschen Standort in Ostbevern bewährten sich Recruiting-Aktivitäten auf Ausbildungsmessen, in Schulen und über die Agentur für Arbeit sowie die Nutzung von sozialen Netzwerken. Die Personalabteilung in Ostbevern ist inhaltlich für die Ausgestaltung der Maßnahmen verantwortlich. Deren Umsetzung vor Ort stellt der nationale HR Manager sicher. Das Ergebnis aller Bemühungen ist ein stabiles, sicheres Arbeitsumfeld, welches die FRIWO-Mitarbeiter mitgestalten können. Dies zeigt sich zum einen in der grundsätzlich niedrigen Fluktuation. Überdies gab es in den vergangenen Jahren keine Beschwerden über Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. MenschenrechteEs gehört zum Selbstverständnis von FRIWO, Menschenrechte zu achten und Verstöße gegen diese nicht zu tolerieren. Die internationale Vernetzung mit Lieferanten und Geschäftspartnern sowie die Geschäftstätigkeit birgt jedoch das Risiko mittelbarer und unmittelbarer Menschenrechtsverstöße. Gemäß der Materialitäts- und Risikoanalyse ist das Thema Menschenrechte nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit und die Abbildung in dieser nichtfinanziellen Erklärung. Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und die Anwendung der FRIWO-spezifischen Einzelmaßnahmen können Menschenrechtsverletzungen im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Entsprechend dieser Einschätzung gibt es keine Due-Diligence-Prozesse. Dennoch sollen im Folgenden die Bemühungen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen kurz dargestellt werden. Unmittelbare Menschenrechtsverstöße können potenziell unternehmensintern auftreten. Der Vorstand versteht es als Teil seiner Sorgfaltspflicht, dieses Umfeld so zu gestalten, dass Toleranz und Gleichbehandlung für alle FRIWO-Mitarbeiter gewährleistet ist. Mittelbare Menschenrechtsverstöße können potenziell unternehmensextern, also in den Lieferketten bei Geschäftspartnern und Zulieferern auftreten. Sie können betreffen beispielsweise Kinderarbeit oder andere Verstöße betreffen, welche mit der Rohstoffgewinnung und Verarbeitung einhergehen. Die Geschäftstätigkeit von FRIWO hat indirekt Auswirkungen auf die Menschen entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette, da das Unternehmen Produktkomponenten weiterverarbeitet, die seltene Erden beinhalten. Einige dieser sogenannten Konfliktmineralien werden in politisch instabilen Regionen Afrikas gewonnen und stehen im Zusammenhang mit humanitären Missständen, Gewalt und ökologischer Verwüstung. FRIWO verurteilt diese von Menschrechtsverletzungen geprägten Zustände in den Herkunftsländern der belasteten Rohstoffe und fordert die Umsetzung von Konfliktmineralienprogrammen durch ihre wichtigen Zulieferer. Auf die Gewährleistung der Menschenrechte entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette hat FRIWO aber nur einen begrenzten Einfluss. FRIWO berücksichtigt selbstverständlich Gesetzgebungen, welche sich auf den Schutz der Menschenrechte beziehen. Auf nationaler Ebene garantiert das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unseren deutschen Mitarbeitern Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte. Aktuell verfolgt FRIWO verschiedene Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Die zentrale Maßnahme zur Begrenzung des Risikos von Menschenrechtsverstößen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist der Verhaltenskodex für Lieferanten. Mit der Bestätigung dieser Policy verpflichten sich die Zulieferer von FRIWO unter anderem zur Einhaltung der Gesetze, zur Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter und zur Unterlassung von Kinderarbeit. Ergänzt wird der Verhaltenskodex durch einen Fragebogen zu den Themen soziale Verantwortung, Logistik, Kooperation, Qualitätssicherung und Umweltmanagement, der - wie im Nachhaltigkeitsprogramm beschlossen - weiter ausgebaut wurde. Zudem soll sich im kommenden Geschäftsjahr nochmals mit der Vermittlung des Nachhaltigkeitsansatzes durch die Empfehlung des Global Compact als Orientierungsrahmen für Lieferanten, aber auch für FRIWO selbst, beschäftigt werden. Darüber hinaus findet eine regelmäßige Auditierung unserer Lieferanten von zeichnungsgebundenen Teilen statt. Ob ein Lieferant auditiert werden muss, richtet sich nach den Produkten und seinem Potenzial sowie nach dem Audit-Plan. Generell bemüht sich FRIWO um langjährige Beziehung zu Lieferanten, um gemeinsam deren Entwicklungspotenzial zu bemessen und auszuschöpfen. Der Vice President Global Procurement verantwortet zentral die Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette. Er koordiniert die Aktivitäten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dergestalt, dass keine wesentlichen Risiken für mittelbare und unmittelbare Menschenrechtsverletzungen verbleiben. Soziales/GemeinwesenFRIWO will das Gemeinwesen positiv beeinflussen. Im Vergleich zu den anderen Tätigkeitsfeldern wird das Engagement für die Gesellschaft allerdings als nachgelagert betrachtet, da dieses nur indirekt mit dem Kerngeschäft verknüpft ist. Gemäß der Materialitäts- und Risikoanalyse wird das Thema Soziales und Gemeinwesen als nicht wesentlich für die Abbildung in dieser nichtfinanziellen Erklärung erachtet. Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und durch einzelne Aktivitäten können Risiken im Allgemeinen ausgeschlossen werden, so dass Due-Diligence-Prozesse und übergreifende Konzepte nicht notwendig sind. Die ungeachtet dessen stattfindenden Aktivitäten beziehen sich ausschließlich auf den Standort Ostbevern: Der Vorstand schätzt die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützt sie bei ihrem Engagement. Beispielsweise werden Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt, damit sie sich bei Einsätzen der örtlichen freiwilligen Feuerwehr engagieren können. Darüber hinaus unterstützt FRIWO diverse gemeinnützige lokale Institutionen wie z.B. Das Lorenz-Werthmann Haus in Ostbevern. ComplianceFRIWO will seinen Stakeholdern ein verlässlicher, verantwortungsvoller Partner sein. Geschäftspartner und die Gemeinden in denen das Unternehmen tätig ist, erwarten jederzeit gesetzestreues Verhalten. Darüber hinaus bestehen Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirtschaftsrechts, welche FRIWO als global agierendes Unternehmen beachten muss. Vor allem in Ländern, in denen Korruption verbreitet ist, birgt die internationale Geschäftstätigkeit des Konzerns jedoch das Risiko von gesetzeswidrigen Geschäftspraktiken. Besonders die Geschäftsbereiche Unternehmensführung, Beschaffung und Vertrieb sind durch die direkte Verbindung zu den diffizilen Tätigkeiten der Angebotsverhandlung, Auftragsvergabe und -abrechnung möglicherweise dem Risiko solcher Verstöße ausgesetzt. So kann es sowohl unternehmensintern als auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Austausch mit Kunden, Lieferanten oder Behörden zu unredlichem Verhalten kommen. Um dem Selbstverständnis als verantwortungsvoller, integrer Geschäftspartner jederzeit gerecht zu werden sowie um Strafen und Reputationsschäden präventiv auszuschließen, konzentrieren wir die Maßnahmen auf die folgenden wesentlichen Bereiche: Eine politische Einflussnahme, die von den Mitarbeitern und Geschäftsleitern von FRIWO ausgeht oder auf FRIWO wirkt, ist inakzeptabel. Um eine derartige Beeinflussung wechselseitig auszuschließen, existieren Maßnahmen zur Korruptions- und Bestechungsprävention. Darüber hinaus ist das gesetzes- und richtlinienkonforme Verhalten von Mitarbeitern und Geschäftsleitern für die Geschäftstätigkeit essenziell. FRIWO beachtet landesspezifische Handelsrestriktionen sowie Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirtschaftsrechts. Die Einhaltung von Gesetzen mit Bezug zum Thema Integrität und Compliance ist für FRIWO selbstverständlich. Als verantwortungsvolles Unternehmen kommen wir selbstredend unserer Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht nach - sowohl intern also auch gegenüber dem Gesetzgeber und der Öffentlichkeit im Allgemeinen. Daher nimmt die Geschäftsführung von FRIWO die Verhinderung von Korruption, Bestechung und anderen unredlichen Geschäftspraktiken im Gesamtkonzern sehr ernst und verfolgt einen präventiven Ansatz. In den vorgelagerten Schritten der Wertschöpfungskette kann FRIWO Compliance- und Gesetzesverstöße nur indirekt adressieren und nicht vollständig ausschließen, allerdings auch nur begrenzt Einfluss nehmen. FRIWO wendet länderspezifische Verhaltenskodizes zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und standortübergreifenden Richtlinien zur internen Regulierung kritischer Themen an. Die Kodizes und Richtlinien sind Grundlage des Handelns der Mitarbeiter und den relevanten Adressaten jederzeit zugänglich. Generell sind die Führungskräfte dafür verantwortlich, ihren Mitarbeitern die Compliance-Regelungen zu vermitteln. Die Umsetzung der Vorgaben liegt bei jedem Mitarbeiter selbst. Ergänzend erfolgt für alle Bereiche, in denen Verpflichtungsgeschäfte eingegangen oder Risiken übernommen werden, eine konsequente Prüfung der Entscheidungen nach dem 4-Augen-Prinzip. FRIWO nimmt mit Blick auf geltende Rechtsvorschriften und Behördenauflagen interne Auditierungen vor. Darüber hinaus werden jährliche Kontrollen an den asiatischen Standorten durchgeführt, um die Einhaltung der Compliance-Regelungen sicherzustellen. Schließlich wird der Ansatz durch zwei Kontrollelemente revidiert: Zum einen koordiniert der Compliance-Verantwortliche standortübergreifend die Aktivitäten. Er ist verantwortlich für die Konsolidierung der standortspezifischen Informationen und die Umsetzung in diesem Bereich. Der Compliance-Verantwortliche erstattet dem Vorstand regelmäßig Bericht. Bei Außenwirtschaftsthemen hat FRIWO einen globalen externen Zollbeauftragten und intern einen Verantwortlichen für den Bereich Außenwirtschaft. Zum anderen können die Mitarbeiter von FRIWO dem Compliance-Beauftragten über die E-Mail-Adresse compliance@friwo.com vertraulich Hinweise zu Rechtsverletzungen melden und sich bei Fragen zum Verhaltenskodex beraten lassen. Allen Mitarbeitern und Außenstehenden steht neben den etablierten Meldekanälen zudem ein webbasiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Im Ergebnis kam es im Berichtszeitraum weder zu Gesetzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Bezug zu Bestechung, Korruption oder anderen unredlichen Geschäftspraktiken. Perspektivisch soll der Ansatz zum Umgang mit Compliance-Themen standortübergreifend vereinheitlicht werden. Überdies wurde im Jahr 2017 ein fortlaufendes Schulungsprogramm für Führungskräfte sowie Mitarbeiter der Abteilungen Vertrieb und Einkauf des FRIWO-Konzerns gestartet. Diese Qualifizierungsmaßnahmen wurden an allen Standorten bis Ende 2018, für alle definierten Mitarbeiter abgeschlossen und werden nun regelmäßig wiederholt. Kennzahlenübersichtscroll
Ostbevern, 28. Februar 2019 FRIWO AG Der Vorstand Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2018scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018scroll
Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2018scroll
Die sonstigen Rücklagen enthalten ausschließlich die Ergebnisse aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe. KonzernanhangInformationen zum Unternehmen (1)Die FRIWO AG ist mit ihren Tochtergesellschaften ein international tätiger Anbieter hochwertiger Lade- und Netzgeräte für verschiedene Märkte und Branchen. Die Anschrift lautet: FRIWO AG, Von-Liebig-Straße 11, 48346 Ostbevern. Sitz Ostbevern, Amtsgericht Münster, HRB 11727. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der FRIWO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, (VTC) stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die FRIWO AG einbezogen wird. Damit ist die Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen zur VTC und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen. Nach Auskunft der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG hielt deren Tochtergesellschaft, die Cardea Holding GmbH zum 31. Dezember 2018 85,37 Prozent der Aktien der FRIWO AG. Der Konzernabschluss der FRIWO AG wird in den Konzernabschluss der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Der Konzernabschluss der FRIWO AG wurde am 28. Februar 2019 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben (Tag der Freigabe zur Vorlage an den Aufsichtsrat durch den Vorstand). Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS (2)Die FRIWO AG nimmt mit ihren Eigenkapitaltiteln an einem geregelten Markt innerhalb der Europäischen Union teil. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Daneben werden die in § 315a HGB normierten Anforderungen beachtet. Grundlagen der Abschlusserstellung (3)Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge auf Tausend Euro (T Euro) gerundet angegeben. Wesentliche Beurteilungen durch FRIWO (4)Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die wesentlichen Beurteilungen betreffen die Werthaltigkeit von langfristigen Vermögenswerten (siehe Ziffer (20)), den Ansatz und die Höhe von Rückstellungen (siehe Ziffern (27) und (28)) sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerte (siehe Ziffer (20)). Konsolidierungsgrundsätze (5)Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Gesellschaften einschließlich der FRIWO AG entspricht dem Kalenderjahr. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Die Umsätze, Zwischenergebnisse sowie alle übrigen konzerninternen Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. Die Erstkonsolidierung erfolgt auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung der finanziellen und operativen Handlungen des erworbenen Unternehmens auf den FRIWO-Konzern übergeht. Die erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigt der Kaufpreis das neu bewertete Nettovermögen, entsteht ein zu aktivierender Geschäfts- oder Firmenwert. Ein etwaiger negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst. Die Erträge und Aufwendungen erworbener Unternehmen sind jeweils ab dem Kontrollerwerb im Konzernabschluss enthalten. Im Falle der Veräußerung sind Erträge und Aufwendungen bis zum Verlust der Kontrolle im Konzernabschluss enthalten. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (6)Der Konzernabschluss von FRIWO zum 31. Dezember 2018 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2018 verbindlich anzuwendenden Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee wurden ebenfalls angewendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden. Die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2018 erstmalig angewendet worden: FRS 9 FinanzinstrumenteIFRS 9 "Finanzinstrumente" ersetzt IAS 39, "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung". IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Bewertungskategorien nach IAS 39 und der neuen Bewertungskategorien nach IFRS 9 ist unter Ziffer (35) dargestellt. Hinsichtlich der Bewertung der vorhandenen Finanzinstrumente ergaben sich keine Änderungen. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. Im Hinblick auf die Wertberichtigungen von Schuldinstrumenten gab es bei FRIWO keine wesentliche Veränderung bei der Höhe der Wertberichtigungen, da FRIWO insbesondere kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hält (siehe Ziffer (25)). Entsprechend war keine Anpassung der Höhe der Wertberichtigungen in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 erforderlich. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen. FRIWO weist weder zum 31. Dezember 2018 noch zum entsprechenden Vorjahresstichtag Sicherungsinstrumente in der Bilanz aus. Auch bei den anderen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten haben sich durch die Erstanwendung von IFRS 9 keine Änderungen mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit KundenIFRS 15 "Erlöse aus Erträgen mit Kunden" ersetzt die Standards zur Umsatzrealisierung IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der neue Standard sieht ein fünfstufiges Modell für die Erfassung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden vor. Nach IFRS 15 sind diejenigen Beträge als Umsatzerlöse zu erfassen, die ein Unternehmen als Gegenleistung für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an einen Kunden zu erwarten hat. Erlöse werden erfasst, wenn (oder sobald) das Unternehmen seine Leistungsverpflichtung erfüllt hat und der Kunde Verfügungsmacht über Waren oder Dienstleistungen entweder über einen Zeitraum oder einen Zeitpunkt erlangt. Zum Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2018 wendet FRIWO die modifiziert retrospektive Methode an. Vor Anwendung des IFRS 15 wurden bei FRIWO die Umsätze aus dem Verkauf der Produkte zeitpunktbezogen realisiert. Durch die Anwendung des IFRS 15 werden die Umsätze aus dem Verkauf eines Teils der Produkte nun zeitraumbezogen erfasst, da für diesen Teil die Kriterien des IFRS 15 für die zeitraumbezogene Realisierung - Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit und Vorliegen eines Rechtsanspruchs auf Zahlung für die bereits erbrachte Leistung - erfüllt sind. Durch die zeitraumbezogene Realisierung werden die betroffenen Umsätze zeitlich vorgelagert realisiert, wodurch sich ein Umstellungseffekt aus dem Ansatz von Vertragsvermögenwerten und der Verringerung des Vorratsvermögens ergibt. Darüber hinaus ergaben sich geringe Umsatz- und Ergebnisverschiebungen aus der zeitlichen Erfassung von in Rechnung gestellten Entwicklungs- und Werkzeugkosten. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Auswirkungen des IFRS 15 auf die Bilanzposten des Konzernabschlusses zum 1. Januar 2018: scroll
Die weiteren ab dem 1. Januar 2018 anzuwendenden Änderungen und Interpretationen hatten keinen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns. IFRS 4 VersicherungsverträgeIm September 2016 hat der IASB Änderungen an IFRS 4 "Versicherungsverträge" veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, die Auswirkungen aus unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten von IFRS 9 und dem Nachfolgestandard zu IFRS 4 vor allem bei Unternehmen mit umfangreichen Versicherungsaktivitäten zu verringern. FRIWO ist hiervon nicht betroffen. IFRS 2 Anteilsbasierte VergütungIm Juni 2016 hat der IASB Änderungen an IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" veröffentlicht. Die Änderungen betreffen Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen. Bei FRIWO existieren keine anteilsbasierten Vergütungssysteme. IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte GegenleistungenIm Dezember 2016 hat der IASB IFRIC 22 "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen" veröffentlicht. Aufgrund von abweichenden Bilanzierungspraktiken im Hinblick auf IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" hat der IASB mit IFRIC 22 klargestellt, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist nach IFRIC 22 der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. Schuld erstmals erfasst wird. Die Klarstellung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO. IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienEbenfalls im Dezember 2016 hat der IASB eine Änderung an IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" veröffentlicht. Die Änderung dient der Klarstellung, in welchen Fällen die Klassifikation einer Immobilie als "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" beginnt bzw. endet, wenn sich die Immobilie noch im Bau oder in der Entwicklung befindet. FRIWO ist von diesen Regelungen nicht betroffen. Ab dem Geschäftsjahr 2019 hat FRIWO folgenden neuen IFRS Standard anzuwenden: IFRS 16 LeasingverhältnisseIm Januar 2016 hat der IASB den neuen Standard zur Leasingbilanzierung IFRS 16 "Leasingverhältnisse" verabschiedet. IFRS 16 ersetzt künftig IAS 17 und die dazugehörigen Interpretationen. Nach dem bisherigen IAS 17 wurde noch unterschieden zwischen bilanzwirksamen Finance Leases und bilanzunwirksamen Operating Leases. Diese Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Leasingarten fällt bei der Bilanzierung beim Leasingnehmer mit Inkrafttreten von IFRS 16 künftig weg. Sofern ein Vertrag als Leasingverhältnis klassifiziert wird, fällt er in den Anwendungsbereich dieses Standards und ist somit zu bilanzieren. Andernfalls handelt es sich um einen aufwandswirksamen Servicevertrag. Zukünftig werden bei FRIWO als Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse derart bilanziert, dass auf der Aktivseite das mit dem Leasingverhältnis einhergehende Nutzungsrecht als Vermögenswert (sog. "Right-of-Use-Asset") und auf der Passivseite die entsprechende abgezinste Leasingverbindlichkeit erfasst wird. Bezüglich der erstmaligen Anwendung hat sich FRIWO entschieden, die modifiziert retrospektive Methode anzuwenden. Somit erfolgt keine Anpassung der Vorjahreszahlen. Ferner wird FRIWO die Anwendungserleichterungen für Leasinggegenstände mit geringem Wert sowie für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten in Anspruch nehmen. Mit der Umstellung zum 1. Januar 2019 werden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten von voraussichtlich 2,2 Mio. Euro erstmalig in der Konzernbilanz erfasst werden. Hinsichtlich des Konzern-EBIT wird im Jahr 2019 eine nicht wesentliche Verbesserung erwartet. IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen BehandlungIm Juni 2017 hat der IASB IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" veröffentlicht. Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 "Ertragsteuern" regelt wie tatsächliche und latente Steuern zu berücksichtigen sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen. FRI-WO wird diese Regelungen bei der Steuerberechnung berücksichtigen. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO werden nicht erwartet. IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint VenturesIm Oktober 2017 hat der IASB Änderungen an IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" veröffentlicht. Die Änderungen stellen klar, dass IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt. FRIWO ist hiervon derzeitig nicht betroffen. IAS 19 Leistungen an ArbeitnehmerIm Februar 2018 hat der IASB Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" veröffentlicht. Nach IAS 19 sind die Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen auf Basis aktualisierter Annahmen zu bewerten. Die Änderung stellt klar, dass nach einem solchen Ereignis der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind. FRIWO wird diese Klarstellungen berücksichtigen. Improvements to IFRS 2015 - 2017Im Dezember 2017 veröffentlichte der IASB im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsverfahrens Änderungen an folgenden Standards:
Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. FRIWO wird diese Klarstellungen berücksichtigen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO erwartet. IFRS 9 FinanzinstrumenteDie im Oktober 2017 veröffentlichten Änderungen betreffen eine begrenzte Anpassung der für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten relevanten Beurteilungskriterien. FRIWO wird diese Anpassungen berücksichtigen. Ab dem Geschäftsjahr 2020 hat FRIWO die Änderung am folgenden IFRS Standard zu berücksichtigen IFRS 3 UnternehmenszusammenschüsseMit der im Oktober 2018 veröffentlichten Änderung reagierte der IASB auf Anwendungsfragen bezüglich der Identifikation von Geschäftsbetrieben im Sinne des IFRS 3. Die Unklarheiten werden durch eine angepasste Definition sowie zusätzliche Vorgaben und Beispiele adressiert. Ab dem Geschäftsjahr 2021 haben Versicherungsunternehmen den neuen Standard: IFRS 17 Versicherungsverträgezu berücksichtigen. Dieser Standard wurde im Mai 2017 vom IASB veröffentlicht und wird zukünftig IFRS 4 "Versicherungsverträge" ersetzen. FRIWO ist hiervon nicht betroffen. Währungsumrechnung (7)Die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Dies entspricht der Berichtswährung der FRIWO AG. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Die Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Die Bilanzen werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag und die Gewinn- und Verlustrechnungen mit Durchschnittskursen umgerechnet, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Die funktionale Währung der Gesellschaften im Ausland entspricht daher der jeweiligen Landeswährung. Die bei der Umrechnung entstehenden Währungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Währungsumrechnung liegen die folgenden Wechselkurse zu Grunde: scroll
Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (8)Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Umsatzerlöse (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Bei FRIWO ergibt sich die überwiegende Leistungsverpflichtung aus der Herstellung und Lieferung von Produkten. Dienstleistungen (Entwicklung und Werkzeugbereitstellung) sind als Leistungsverpflichtung nicht wesentlich. Die Erfassung der Erlöse erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter und Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Bei der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung von kundenspezifischen Produkten ohne alternative Nutzungsmöglichkeit und mit einem Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistung erfolgt die Umsatzermittlung auf Basis der angefallenen Herstellungskosten. Die Kosten der umgesetzten Leistungen umfassen die Herstellungskosten der verkauften Erzeugnisse sowie die Einstandskosten der verkauften Handelswaren. Die Kosten der selbsterstellten Erzeugnisse beinhalten gemäß IAS 2 "Vorräte" neben den direkt zurechenbaren Kosten wie den Materialkosten und den Fertigungslöhnen auch sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der fertigungsbezogenen Abschreibungen. Weiterhin werden unter dieser Position die produktbezogenen Entwicklungs- und Logistikkosten ausgewiesen. Die Entwicklungskosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Die Voraussetzungen für die Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38.57 werden nicht erfüllt. FRIWO schafft keine immateriellen Vermögenswerte, da sich die Entwicklungsarbeit im Wesentlichen darauf konzentriert, die bestehende Technologie zu optimieren und Produkte unter Nutzung der bestehenden Technologie an die individuellen Anforderungen der Kunden anzupassen. Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie auf etwaige steuerlich nutzbare Verlustvorträge berechnet. Die auf Grund dieser Unterschiede zukünftig wahrscheinlich eintretenden Steuerentlastungen bzw. -belastungen werden aktiviert bzw. passiviert. Sofern die den Steuerlatenzen zugrunde liegenden Be- oder Entlastungen ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst werden, erfolgt die Bildung bzw. Auflösung der latenten Steuern ebenfalls ergebnisneutral. Des Weiteren ergeben sich Steuerlatenzen aus Konsolidierungsmaßnahmen. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Für die inländischen Gesellschaften wurde ein Steuersatz von 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent) zu Grunde gelegt. Soweit die aktiven latenten Steuern den Betrag der passiven latenten Steuern übersteigen, erfolgt die Beurteilung der Werthaltigkeit unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Ergebnisentwicklung des betreffenden Konzernunternehmens. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Finanzinstrumente: Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden beim erstmaligen Ansatz sowie zur Folgebilanzierung als zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit oder ohne Recycling) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel. Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziell Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne oder Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte: Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen IFRS 9.3.2.3 ff erfüllt sind. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zu Grunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß den Vorschriften in IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für die immateriellen Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) beträgt drei bis sechs Jahre. Der Abschreibungszeitraum und die Methode werden in jeder Periode überprüft. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die immateriellen Vermögenswerte außerplanmäßig abgeschrieben. Bei Fortfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden gemäß ihrer sachlichen Zuordnung entweder in die Kosten der umgesetzten Leistungen oder in den Vertriebs- oder Verwaltungskosten ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Es werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird gemäß IAS 16 zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei selbsterstellten Anlagen enthalten die Herstellungskosten neben den Einzelkosten sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der produktionsbezogenen Abschreibungen. Fremdkapitalkosten werden in der Regel nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. Sind sie direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen, werden sie gemäß IAS 23 "Fremdkapitalkosten" aktiviert. Auf Gegenstände des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer verrechnet, sofern nicht aufgrund des tatsächlichen Nutzungsverlaufs Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde: scroll
Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß ihrer sachlichen Zuordnung entweder in den Kosten der umgesetzten Leistungen oder in den Vertriebs- oder Verwaltungskosten ausgewiesen. Komplexere Sachanlagen, die aus klar trennbaren Komponenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden für Zwecke der Abschreibungsermittlung in diese Komponenten aufgeteilt. Die Berechnung der Abschreibung erfolgt anhand der Nutzungsdauern der einzelnen Komponenten. Wartungs- und Reparaturkosten werden als Aufwand erfasst. Erhaltungsaufwendungen, die zur Erhöhung des künftigen Nutzenpotenzials eines Vermögenswertes führen, werden aktiviert. Wertminderung von langfristigen nicht finanziellen VermögenswertenDer Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag wird für jeden einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob eine in früheren Perioden erfasste Wertminderung, soweit diese sich nicht auf Geschäfts- oder Firmenwerte bezieht, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Die Vorräte werden gemäß IAS 2 "Vorräte" zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag unter Beachtung des Einzelbewertungsgrundsatzes angesetzt. Bei austauschbaren Gegenständen wird gemäß IAS 2.25 die Durchschnittsmethode angewendet. Die Herstellungskosten umfassen die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten sowie sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der produktionsbezogenen Abschreibungen. Zinsaufwendungen werden nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. VertragssaldenHat eine der Parteien des Vertrags ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird - abhängig zwischen der Leistungserbringung von FRIWO und der Zahlung des Kunden - ein Vertragsvermögenswert bzw. eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Vertragsvermögenwerte und -verbindlichkeiten werden als kurzfristig ausgewiesen, da sie innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus angefallen sind. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte werden entsprechend der Bewertungsmethode für Forderungen gebildet. Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten, welche regelmäßig dem Nominalwert entsprechen, bilanziert. Forderungen in fremder Währung sind gemäß IAS 21 zum Stichtagskurs umgerechnet. Differenzen aus dieser Umrechnung sind erfolgswirksam erfasst. Erkennbaren Risiken bei einzelnen Forderungen wird durch angemessene Einzelwertberichtigungen auf gesonderten Wertberichtigungskonten Rechnung getragen. Der Bilanzposten Zahlungsmittel umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen. Die Passivierung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt nach den Vorgaben des IAS 19. Die Pensionsverpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszusagen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Der Barwert der Verpflichtung (DBO) wird berechnet, indem die erwarteten künftigen Mittelabflüsse mit einem Zinssatz, basierend auf Zinssätzen von Industrieanleihen hoher Bonität, abgezinst werden. Die Zinsanteile der Veränderungen der Rückstellungen für Pensionen sind im Finanzergebnis und die übrigen Aufwendungen in den jeweils zutreffenden Positionen ausgewiesen. Die Sonstigen Rückstellungen sind nach IAS 37 bilanziert. Sie werden nur dann ausgewiesen, wenn das Unternehmen eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit einem Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, einhergeht und wenn der Betrag der Verpflichtung verlässlich ermittelt werden kann. Die bilanzierten Rückstellungen decken die Risiken im Konzernabschluss, die gegenüber Dritten bestehen, ausreichend ab. Die Bemessung erfolgte in der Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt, sofern der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen mit einer erwarteten Inanspruchnahme innerhalb eines Jahres sind unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen. Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Dabei auftretende Differenzen gegenüber dem Einbuchungskurs werden erfolgswirksam verrechnet. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierung sind bei FRIWO marktgerecht verzinst, so dass der Bilanzwert nahezu dem Zeitwert entspricht. Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen. Sie erfordert die Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Etwaige Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden dergestalt in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort aufwandswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Bei FRIWO haben in der laufenden Berichtsperiode sowie in der Vorperiode keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse vorgelegen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eventualverbindlichkeiten sind im Konzernabschluss solange nicht passiviert, bis eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Sie werden im Konzernanhang angegeben, sofern eine Inanspruchnahme nicht unwahrscheinlich ist. Als international tätiges Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern ist FRIWO einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Gewährleistung, Steuerrecht, zugesicherte Rechte aus Unternehmenstransaktionen und sonstige Rechtsstreitigkeiten gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, so dass aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen könnten, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und die wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft und seine Ergebnisse haben könnten. In den zum Bilanzstichtag anhängigen Rechtsverfahren sind nach Einschätzung des Vorstands keine Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu Lasten des Konzerns zu erwarten, die nicht bilanziert sind. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage des Unternehmens zum Bilanzstichtag liefern, werden in der Bilanz berücksichtigt. Wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden ausschließlich im Anhang angegeben. Konsolidierungskreis (9)In den Konzernabschluss sind neben der FRIWO AG alle inländischen und ausländischen Gesellschaften einbezogen, die durch die FRIWO AG aufgrund unmittelbarer oder mittelbarer Stimmrechtsmehrheit beherrscht werden. Beherrschung liegt nach IFRS 10 vor, wenn die FRIWO AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Im Geschäftsjahr wurde der Konsolidierungskreis um die zum 19. Dezember 2018 erworbene Emerge-Engineerung GmbH, Kornwestheim, Deutschland, erweitert (siehe Ziffer (20)). Der Konsolidierungskreis umfasst damit drei inländische und zwei ausländische Gesellschaften. Wir verweisen auf den in Ziffer (39) dargestellten Anteilsbesitz. Segmentberichterstattung des FRIWO-KonzernsSegmentberichterstattung (10)Ein Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden. Hauptentscheidungsträger der FRIWO-Gruppe ist demgemäß der Vorstand der FRIWO AG, der die zentrale Entscheidungskompetenz über wesentliche Ressourcenallokationen hat. Dem Vorstand stehen aus dem regelmäßigen internen Berichtswesen der Konzerngesellschaften diverse Auswertungen zur Verfügung, die jeweils die Ertragskraft des Unternehmens aus unterschiedlichen Sichten analysieren. Dabei spielt der regionale Aspekt in verschiedenen Ausprägungen eine sehr bedeutende Rolle. Insofern erachtet der Vorstand die regionale Differenzierung als das für den Segmentbericht gemäß IFRS 8 grundlegende Kriterium. Die Segmentierung erfolgt nach Umsätzen für die Regionen Deutschland, übriges Europa, Asien (ohne Japan) und Übrige. Die regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach Lieferadressen der Kunden. Die Sonstigen Geschäftsaktivitäten enthalten die Aufwendungen der Holding, die keinem regionalen Segment zuzuordnen sind. Segmentinformationenscroll
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Überleitung des Segmentergebnissesscroll
Geschäftstätigkeiten zwischen den Segmenten finden nicht statt. Die Segmente werden anhand des operativen Ergebnisses beurteilt. Dabei bleiben Finanzierungs- und Steuereffekte ebenso wie sonstige Erträge oder Aufwendungen unberücksichtigt. Da die interne Berichterstattung den Grundsätzen der IFRS-Bilanzierung folgt, ergeben sich keine Überleitungseffekte. Von dem langfristigen Anlagevermögen entfallen 53 % (Vorjahr: 53 %) der Buchwerte auf die inländischen Standorte sowie 46 % (Vorjahr: 44 %) auf unseren Fertigungsstandort in Vietnam. Der Rest betrifft die chinesische Tochtergesellschaft. Bei der Ermittlung der operativen Ergebnisse der Berichtssegmente werden die Abschreibungen asymmetrisch zu dieser Aufteilung den Segmenten gemäß des Beitrags den der einzelne Standort zum Umsatz des jeweiligen Segments leistet, zugeordnet. Die Erfassung der Umsatzerlöse 2018 erfolgte mit 97,8 Mio. Euro zeitraumbezogen und mit 22,7 Mio. Euro zeitpunktbezogen. Der Umsatz der FRIWO Gruppe verteilte sich 2018 mit 68,9 Mio. Euro auf die Produktgruppen Netzgeräte (Vorjahr: 80,1 Mio. Euro), mit 45,7 Mio. Euro auf Ladegeräte (Vorjahr: 50,6 Mio. Euro) und mit 5,9 Mio. Euro auf "Sonstige" (Vorjahr: 10,7 Mio. Euro). Auf einen Kunden, der in den geographischen Bereichen Deutschland, übriges Europa und Asien enthalten ist, entfiel im Berichtsjahr mit 23,0 Mio. Euro (Vorjahr: 26,6 Mio. Euro) 19,1 Prozent (Vorjahr: 18,8 Prozent) des Gesamtumsatzes. Auf einen weiteren Kunden entfielen im Berichtsjahr mit 13,2 Mio. Euro 11,0 Prozent (Vorjahr: 10,9 Mio. Euro 7,7 Prozent) des Gesamtumsatzes. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse (11)Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Regionen und Produktgruppen ist in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 aufgeführt. Vertriebskosten (12)Die Vertriebskosten enthalten neben den Personal- und Sachkosten der Vertriebsabteilungen die Kosten für Werbung und Provisionsaufwendungen. Allgemeine Verwaltungskosten (13)Hier werden die Personal- und Sachkosten der Verwaltung sowie die Kosten für externe Dienstleistungen ausgewiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge (14)scroll
Finanzergebnis (15)scroll
Die Verbesserung des Finanzergebnisses resultiert im Wesentlichen aus einer durchschnittlich niedrigeren Inanspruchnahme der Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr. Ertragsteuern (16)Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern werden nach IAS 12 berechnet und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die bilanzierten Steuerlatenzen betreffen folgende Bilanzposten: scroll
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Im Vorjahr stellten sich die Daten wie folgt dar: scroll
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Auf sämtliche temporäre Differenzen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 wurden wie im Vorjahr latente Steuern angesetzt. Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine steuerlich verwertbaren Verlustvorträge. Die Überleitung vom rechnerischen zum tatsächlichen Steueraufwand zeigt die folgende Tabelle: scroll
1)
Erwarteter Steueraufwand bei Steuersatz der
FRIWO AG von 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent) Ergebnis je Aktie (17)Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 "Ergebnis je Aktie" auf Basis des Konzernergebnisses ermittelt und beträgt für 2018 0,69 Euro (Vorjahr: 0,91 Euro). Die Aktienanzahl (7,7 Mio. Stückaktien) hat sich im Berichtsjahr sowie im Vorjahr nicht verändert. Da keine Finanzinstrumente ausstehen, die in Aktien umgetauscht werden können, entspricht das verwässerte Ergebnis dem unverwässerten Ergebnis. scroll
Sonstige Angaben zur ErfolgsrechnungForschungs- und Entwicklungskosten (18)Im Berichtsjahr sind Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 4,7 Mio. Euro erfasst worden (Vorjahr: 4,6 Mio. Euro). Die Kosten, die im Wesentlichen Aufwendungen für die projektbezogene Weiterentwicklung der Produktpalette darstellen, sind in den Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (19)In den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Vertriebskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten sind unter anderem die folgenden Aufwandsarten enthalten: Abschreibungenscroll
Materialaufwandscroll
Personalaufwandscroll
Anzahl der MitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt: scroll
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren im Konzern 1.887 (Vorjahr: 1.943) Mitarbeiter beschäftigt, davon 259 (Vorjahr: 262) im Inland. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen (20)a) Anlagespiegel des FRIWO-Konzerns für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 scroll
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Erwerb der Emerge-Engineering GmbHAm 19. Dezember 2018 hat die FRIWO Gerätebau GmbH 100,00 Prozent der Anteile an der Emerge-Engineering GmbH, Kornwestheim, erworben. Der Geschäftszweck der erworbenen Gesellschaft ist die Entwicklung und Herstellung technischer Komponenten sowie die Entwicklung von Softwarelösungen für elektrische Antriebe. Mit dem Zukauf entwickelt sich FRIWO von einem Produktanbieter von hochwertigen Stromversorgungs- und Ladegeräten zu einem Systemanbieter. Die individuell anpassbare Steuerungssoftware ermöglicht künftig neue Features und Funktionen für eine Vielzahl von Produkten der FRIWO. Der Wert der übertragenen Gegenleistung betrug 1.400 T Euro. Nachfolgend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenwerte zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst: scroll
Mit dem Erwerb ist der folgende Geschäfts- und Firmenwert entstanden: scroll
Überprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) mit einem Geschäfts- und Firmenwert auf WertminderungDie im Vorjahr als asset deal erworbene Transformatorenfabrik wurde in die FRIWO Vietnam integriert. Mit dem Erwerb ist ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 2,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018 entstanden. Die Transformatorenfabrik ist als zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) definiert und der gesamte Geschäfts- oder Firmenwert ist ihr zugeordnet worden. Da die funktionale Währung der ZGE der vietnamesische Dong ist, entstand zum Bilanzstichtag beim erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert eine währungsbedingte Abwertung von 0,2 Mio Euro, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurde. Daher beträgt der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwert zum Stichtag 2,3 Mio Euro. Für die Prüfung auf Wertminderung ermittelt FRIWO den erzielbaren Betrag der Einheit als Nutzungswert durch Diskontierung erwarteter Cashflows. Die Grundlagen für die Schätzung der Cashflows bilden unter anderem Marktbeobachtungen, sofern verfügbar Marktdaten, Plan-Ist-Abweichungen, Detailplanungen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit. Annahmen und Schätzungen beziehen sich insbesondere auf Kunden, absetzbare Mengen, erzielbare Preise, korrespondierende Kostenentwicklungen, die langfristige Wachstumsrate sowie den zur Diskontierung verwendeten Kapitalkostensatz. Es wurde eine durchschnittliche EBITDA- Wachstumsrate von 12,8 Prozent über einen Planungshorizont von 5 Jahren angenommen. Über den Planungshorizont hinaus wurde eine langfristige Wachstumsrate von 1 % angenommen. Zur Diskontierung der Cashflows wurde ein Abzinsungssatz von 7,15 Prozent verwendet. Diese Annahmen führen zu einem Nutzwert der deutlich über dem Buchwert der ZGE liegt, sodass kein Wertminderungsbedarf besteht. Impairment-TestFRIWO überprüft jährlich, ob Indikatoren für einen möglichen Impairmentbedarf auf das Anlagevermögen vorhanden sind. Auslöser für die Durchführung eines Impairment Tests im Rahmen der Bewertung des Anlagevermögens ist gem. IAS 36 das Vorliegen eines sog. Triggering Events. In den vorangegangen Jahren lagen keine Indikatoren vor, die einen Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anlagevermögens hätten haben können. Nach Betrachtung des Geschäftsverlaufes der FRIWO Gerätebau GmbH in 2018 sind ebenfalls keine Indikatoren zu finden, die Auslöser für die Durchführung eines Impairment Tests sein können. Vorräte (21)scroll
Zum 31. Dezember 2018 betrugen die Wertberichtigungen 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro). Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bilanzierten Vorräte betrug zum Ende des Berichtsjahres 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Im Berichtsjahr wurden den Wertberichtigungen 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) zugeführt. In die Ermittlung der absatzmarktbezogenen Wertberichtungen gehen neben den aktuellen Preisentwicklungen auf der Absatzseite auch Lagerreichweite, erwarteter Verbrauch und Gängigkeit zur Ermittlung der erzielbaren Erträge (,net realizable value') in die Bewertung ein. Dazu wurden Annahmen zu künftigen Umsatzerwartungen auf Produktebene getroffen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (22)scroll
FRIWO verkauft einen Teil der Forderungen in Form eines echten Factorings. Das heißt, die abgetretenen Forderungen stehen nicht mehr in der Bilanz von FRIWO, da überwiegend alle Chancen und Risiken, insbesondere das Delkredererisiko, an den Factor übergehen. FRIWO hat zudem nicht die Verfügungsgewalt laut IFRS 9.3.2.6 behalten, da der Factor die Fähigkeit hat und rechtlich in der Lage ist, die Forderung an einen Dritten zu verkaufen. Die FRIWO behält weder die vertraglichen Pflichten und Rechte, da die Verfügungsgewalt laut IFRS 9.3.2.6 an den Factor übergeht, noch erlangt sie neue Pflichten und Rechte aus der Übertragung bzw. dem Forderungsverkauf an den Factor. Ein sogenanntes anhaltendes Engagement nach IFRS 7 liegt somit nicht vor. Der Factor stellt den Kaufpreis zum überwiegenden Teil FRIWO als liquide Mittel zur Verfügung. Für den Zeitraum zwischen Kauf und Zahlungseingang erhält der Factor einen Zinssatz in Höhe eines Referenzzinssatzes zzgl. 1,2 % Zinsmarge. Die auf Basis der erwarteten Kreditverluste berechneten Wertberichtigungen auf Forderungen auf Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. Dezember 2018 144 T Euro. Bis zum Geschäftsjahr 2017 führte FRIWO für die nicht verkauften Forderungen Wertberichtigungen auf Basis identifizierter Einzelrisiken durch. Die Wertberichtigungen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt: scroll
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Überfälligkeiten der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: scroll
Es gibt keine Forderungen, die mehr als 360 Tage überfällig sind und nicht wertberichtigt wurden. Für den Bestand der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wurden keine Anzeichen identifiziert, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Vertragsvermögenswerte (23)Die Vertragsvermögenswerte werden vollständig innerhalb des nächsten Jahres realisiert bzw. erfüllt. Die Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte Produkte und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf. Sonstige Vermögenswerte (24)Sonstige finanzielle Vermögenswertescroll
Der Kaufpreiseinbehalt aus Factoring beläuft sich auf einen Betrag in Höhe eines Prozentsatzes auf den Wert der verkauften Bruttoforderung und dient der Absicherung des Factors gegenüber dem Factornehmer, um die üblichen Skonti- und Bonuszahlungen, die allgemeinen Gebühren sowie das Veritätsrisiko zu decken. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswertescroll
Zu den Stichtagen gab es keine Wertberichtigungen auf die sonstigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte. Zahlungsmittel (25)scroll
In den Guthaben bei Kreditinstituten ist in Höhe von 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 4,3 Mio. Euro) das Guthaben beim Factor für den noch nicht in Anspruch genommenen, aber jederzeit abrufbaren Teil des Kaufpreises der an den Factor abgetretenen Forderungen enthalten. Diese Definition der Zahlungsmittel wird auch in der Kapitalflussrechnung angewandt. Eigenkapital (26)Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage betreffen die FRIWO AG. Das Grundkapital der FRIWO AG in Höhe von 20.020 T Euro ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Damit repräsentiert jede Aktie einen Anteil am gezeichneten Kapital von 2,60 Euro. Die Zahl der ausgegebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2018 sowie im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Die Kapitalrücklage steht zur Verrechnung etwaiger zukünftiger Verluste und teilweise zur Erhöhung des Grundkapitals im Rahmen der Restriktionen des § 150 AktG zur Verfügung, jedoch nicht für Ausschüttungen. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Mai 2018 wurde der Vorstand der FRIWO AG ermächtigt, bis zum 14. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen und mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, um bis zu 10.010 T Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Kapitalrücklage betrifft die gesetzliche Mindestrücklage der FRIWO AG. Die Gewinnrücklagen enthalten die Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die Ergebnisse des Berichtsjahres und der Vorjahre, gekürzt um die in der Vergangenheit gezahlten Dividenden sowie die Teile des sonstigen Konzernergebnisses, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. In den sonstigen Rücklagen werden die kumulierten Ergebnisse der im sonstigen Konzernergebnis erfassten Eigenkapitalveränderungen ausgewiesen, die anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In ihrem handelsrechtlichen Einzelabschluss zum 31. Dezember 2018 weist die FRIWO AG einen Bilanzgewinn in Höhe von 4.532 T Euro (Vorjahr: 3.080 T Euro) aus. Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde zur Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft, somit insgesamt 3.080 Euro verwendet. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Berichtsjahres wiederum zur Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft, somit insgesamt 3.080 T Euro zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 1.452 T Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Aussagen zur Kapitalsteuerung finden sich im Abschnitt zum Finanzrisikomanagement (34). Rückstellungen für Pensionen (27)Bei den Verpflichtungen, die ausschließlich im Inland bestehen, handelt es sich größtenteils um dienstzeitbezogene Versorgungsleistungen auf der Grundlage von Festbeträgen. Daneben gibt es auch eine einkommens- und dienstzeitabhängige Zusage. Bei den Zusagen handelt es sich ausschließlich um Individualvereinbarungen. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen. Dazu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Der versicherungsmathematischen Berechnung liegen die folgenden Parameter zu Grunde: ein Abzinsungssatz von 1,75 Prozent (Vorjahr: 1,46 Prozent), ein Gehaltstrend von 2,25 Prozent (Vorjahr: 2,25 Prozent) und neben individuell vereinbarten Rentenanpassungen ein Rententrend von 1,5 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent). Hinsichtlich der Lebenserwartung wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Entwicklung der Pensionsverpflichtung wird durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. Der Dienstzeitaufwand und der Zinsaufwand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, die Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind Bestandteil des sonstigen Konzernergebnisses. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag entspricht dem jeweiligen Fehlbetrag des Plans, da kein Planvermögen existiert. Die im Folgejahr erwarteten Rentenzahlungen betragen 198 T Euro. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag 10 Jahre (Vorjahr: 10 Jahre). Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zu Grunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. FRIWO ist diesen versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgende Auswirkungen: scroll
Die Ermittlung der Effekte erfolgte unter Anwendung der gleichen Methoden wie für die Bewertung der Verpflichtung zum Jahresende. Dabei wurden die Effekte jeweils isoliert betrachtet, d.h. eventuell bestehende Abhängigkeiten zwischen den untersuchten Parametern blieben unberücksichtigt. Die Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rentenversicherung, definiert als beitragsorientierter Versorgungsplan, betrugen 1.352 T Euro (Vorjahr: 1.349 T Euro). Sonstige Rückstellungen (28)scroll
Die langfristigen Rückstellungen enthalten den langfristigen Anteil der variablen Vorstandsvergütung. Der im Vorjahr zugeführte Wert wurde im laufenden Geschäftsjahr ergebniswirksam aufgelöst, da die Voraussetzungen für eine Auszahlung nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus enthalten die langfristigen Rückstellungen die Jubiläumsverpflichtungen. Die langfristigen Rückstellungen wurden durch Abzinsung ermittelt. Die Erhöhung des abgezinsten Betrags während der Berichtsperiode aufgrund des Zeitablaufs betrug 4 T Euro (Vorjahr: 4 T Euro). Zur Abzinsung wurde ein laufzeitadäquater Zinssatz gewählt. Der Effekt aus der Zinssatzänderung war unwesentlich. Die Rückstellungen für Gewährleistungen dienen zur Deckung von Garantieverpflichtungen aufgrund von bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen. Die Drohverluste betreffen belastende Verträge, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Die FRIWO Gerätebau GmbH bietet ihren Mitarbeitern die Möglichkeit Lohn- und Gehaltsbestandteile in Langzeitkonten einzubringen. Der Wert der Rückstellungen aus den mitarbeiterfinanzierten Langzeitkonten bestimmt sich nach der Wertentwicklung des Aktivwerts der kongruenten Rückdeckungsversicherung. Der Ausweis erfolgt saldiert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (29)scroll
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Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten unterlagen wie im Vorjahr keiner Besicherung. Der gewichtete Durchschnittszinssatz für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lag 2018 bei 2,42 Prozent (Vorjahr 2,22 Prozent). Zum Jahresende stellen sich die Kreditlinien wie folgt dar: scroll
In den Kreditlinien ist ein langfristiges Darlehen über 5,0 Mio. Euro mit einer ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren, sowie ein langfristiges Ratentilgungsdarlehen mit einem Wert von 1,4 Mio. US-Dollar zur Finanzierung der Produktionsstätte in Vietnam enthalten. Als zusätzliche Finanzierung hat die Tochtergesellschaft in Vietnam eine sogenannte Working Capital-Kreditlinie in Höhe von 5,5 Mio. US-Dollar mit einer lokalen Bank abgeschlossen. Darüber hinaus hat die FRIWO Gerätebau GmbH zur Finanzierung der Akquisition der Transformatorenfabrik im Vorjahr ein Tilgungsdarlehen in Höhe von 3 Mio. Euro (Restschuld zum 31.12.18: 1,8 Mio. Euro) und einer Laufzeit von 5 Jahren aufgenommen. In zwei von drei Kreditverträgen der langfristigen Finanzierung wurden zwei Covenants vereinbart. Die erste Kreditklausel bezieht sich auf die Eigenkapitalquote und die zweite Klausel auf den dynamischen Verschuldungsgrad. Die Reduzierung der langfristigen Kreditverbindlichkeiten um 1,3 Mio. Euro ist mit +0,1 Mio. Euro und die Erhöhung der kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten um 2,2 Mio. Euro ist mit +0,0 Mio. Euro durch Wechselkursänderungen beeinflusst. Die restlichen Veränderungen sind zahlungswirksam. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (30)Zahlungsverpflichtungen werden unter Beachtung der Zahlungsfälligkeit als lang- oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig und sind insoweit als kurzfristig auszuweisen. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (31)scroll
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten (32)scroll
Weitere AnhangsangabenSonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse (33)Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Miet- und Leasingaufwendungen in Höhe von 1.194 T Euro (Vorjahr: 1.105 T Euro) erfolgswirksam erfasst. Die Miet- und Leasingverpflichtungen betreffen im Wesentlichen die Mietverträge über die Gebäude der vietnamesischen und chinesischen Tochtergesellschaft sowie Leasingverträge für Fuhrpark und Büroausstattung. Haftungsverhältnisse und EventualverbindlichkeitenDie FRIWO AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften sind nicht an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten. Finanzrisikomanagement und derivative Finanzinstrumente (34)KreditrisikoEs bestehen Forderungen gegen eine Vielzahl von Kunden. Darin enthalten sind regelmäßig hohe Einzelforderungen gegen Großkunden. Den aus dem Forderungsbestand resultierenden Kreditausfallrisiken wird durch ein systematisches Verfahren bei der Auswahl von Kunden, durch Analyse des Zahlungsverhaltens und Setzen angemessener Kreditlimits begegnet. Die Höhe des maximalen Ausfallrisikos wird durch die zum Bilanzstichtag angesetzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Sonstigen Vermögenswerte abgebildet. Die FRIWO-Gesellschaften verkaufen ihre Produkte ausschließlich an Kunden, die zuvor einer Bonitätsprüfung unterzogen wurden. LiquiditätsrisikoFRIWO führt regelmäßig eine Liquiditätsplanung für den Konzern durch, um einen etwaigen Liquiditätsengpass frühzeitig erkennen zu können. In das kurz- und mittelfristige Liquiditätsmanagement werden die Fälligkeiten der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sowie die Schätzungen des operativen Cashflows einbezogen. FRIWO steuert seine Liquidität, indem der Konzern ergänzend zum Zahlungsmittelzufluss aus dem operativen Geschäft in ausreichendem Umfang liquide Mittel vorhält und Kreditlinien bei Banken unterhält. Zusätzlich reduziert die Möglichkeit des Verkaufs von Forderungen das Liquiditätsrisiko des Konzerns. Die folgende Liquiditätsanalyse zeigt die Fälligkeiten der vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31. Dezember 2018 fixierten Zinssätze ermittelt. scroll
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Einige der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten branchenübliche Klauseln, die der Bank im Falle einer eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumen. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 wurden die für FRIWO relevanten Covenants eingehalten. Die Fortführung der langfristigen Finanzierungen ist somit gewährleistet; der Vorstand hat keine Hinweise auf eine vorzeitige Fälligstellung. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. WährungsrisikoAufgrund der internationalen Tätigkeiten ist FRIWO Währungsrisiken ausgesetzt. Hierbei ergibt sich zunächst eine natürliche Absicherung aufgrund der Fremdwährungspositionen, die sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich in gleicher Währung auftreten. Des Weiteren werden verbleibende Fremdwährungsrisiken durch gezieltes Währungsmanagement vermindert; aus diesem Grund schließt FRIWO unterjährig ggf. Devisentermingeschäfte ab und wendet hierbei kein sogenanntes Hedge Accounting an. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 lagen daher wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte vor. Aus den nicht gesicherten Positionen ergibt sich ein Restrisiko aus den möglichen Änderungen des Wechselkurses US-Dollar und HK-Dollar zum Euro. Das Ergebnis vor Steuern und das Eigenkapital weisen, vorbehaltlich etwaiger steuerlicher Effekte bzw. Steuerlatenzen, hinsichtlich dieses Risikos folgende Sensitivitäten auf: scroll
Der Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des US-Dollar gegenüber dem Euro ausgesetzt. Zum Stichtag betrug die USD-Nettoposition rd. 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 1,2 Mio. Euro). Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet auch die ausstehenden, auf fremde Währung lautenden monetären Positionen in US-Dollar und HK-Dollar. Berechnet wird der bilanzielle Effekt einer 5-prozentigen Abweichung der Fremdwährungskurse zum Euro am Stichtag. Die Auswirkung auf das Eigenkapital ist aufgrund der nicht vorhandenen Cashflow Hedges identisch mit den Auswirkungen auf das Ergebnis. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. ZinsänderungsrisikoDie FRIWO verfügt über ein festverzinsliches langfristiges Darlehen über 5,0 Mio. Euro mit einer ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren. Darüber hinaus hat die FRIWO Gerätebau GmbH im Vorjahr zur Finanzierung der Akquisition der Transformatorenfabrik ein langfristiges Tilgungsdarlehen in Höhe von 3 Mio. Euro (Restschuld zum 31. Dezember 2018: 1,8 Mio. Euro) und einer Laufzeit von 5 Jahren aufgenommen, welches ebenfalls festverzinslich ist. Das bestehende langfristige Ratentilgungsdarlehen mit einer ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren ist dagegen variabel verzinst. Die Zinsentwicklung am Markt wird fortlaufend beobachtet und analysiert. Zum 31. Dezember 2018 bestand keine Absicherung des Zinsrisikos durch entsprechende Zinsswaps. Aus den variabel verzinsten Vermögenswerten und Schulden ergibt sich ein Restrisiko bezüglich möglicher Zinsänderungen. Das Ergebnis vor Steuern und das Eigenkapital weisen, vorbehaltlich etwaiger steuerlicher Effekte bzw. Steuerlatenzen, hinsichtlich dieses Risikos folgende Sensitivitäten auf: scroll
Zur Ermittlung der Zinssensitivität wurde das Zinsergebnis aus den variabel verzinsten Vermögenswerten und Schulden dem durchschnittlichen Zinssatz von 2,91 Prozent (Vorjahr: 2,50 Prozent) des Geschäftsjahres gegenübergestellt. Anschließend wurde die Veränderung des Zinsergebnisses aufgrund einer Erhöhung/Verringerung des durchschnittlichen Prozentsatzes um 100 Basispunkte ermittelt. Die Auswirkung auf das Eigenkapital ist identisch mit der Auswirkung auf das Ergebnis. Derivative FinanzinstrumenteZum 31. Dezember 2018 waren wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte bei FRIWO abgeschlossen. KapitalsteuerungDer Konzern steuert seine Kapitalstruktur mit Blick auf die Gesamtkapitalrentabilität unter Berücksichtigung von Bonitätszielen. Damit soll sowohl den Interessen der Anteilseigner als auch der Kreditgeber entsprochen werden. Darüber hinaus wird neben den aktuellen individuellen Rahmenbedingungen wie geplante Dividenden und Investitionen auch die gesamtwirtschaftliche Lage in die Ermittlung der jeweiligen Zielkapitalstruktur einbezogen. Die Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag erfüllt die vertraglich vereinbarten Kreditklauseln zur Eigenkapitalquote. Sie ist auf einem soliden Niveau und dennoch strebt der Vorstand eine kontinuierliche Verbesserung der Eigenkapitalquote an. Das Verhältnis zwischen lang- und kurzfristigen Schulden entspricht der vom Vorstand angestrebten Relation. scroll
Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten (35)Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bewertungskategorien und die Bewertung der finanziellen Vermögenwerte und Verbindlichkeiten: Die ursprünglichen Bewertungskategorien nach IAS 39 zum 31. Dezember 2017 und die neuen Bewertungskategorien nach IFRS 9 zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 9 am 1. Januar 2018 mit den entsprechenden Buchwerten stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Buchwerte der Finanzinstrumente stellen zum Stichtag einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar, da diese im Wesentlichen kurzfristig sind bzw. sich aus der zeitlichen Nähe zwischen Einbuchungszeitpunkt und Bilanzstichtag keine nennenswerten Differenzen ergeben. Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich zum Stichtag wie folgt dar: scroll
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Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (36)Die Cardea Holding GmbH, Grünwald, ist mit Mehrheit an der FRIWO AG beteiligt. Die Cardea Holding GmbH und ihre Muttergesellschaft, die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, sowie deren Tochterunternehmen sind dadurch nahestehende Unternehmen zur FRIWO AG im Sinne des IAS 24. Im Berichtsjahr fanden wie im Vorjahr keine Geschäftsvorfälle zwischen der FRIWO AG und der Cardea Holding GmbH oder der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG statt. Lediglich zwischen einer Tochtergesellschaft der FRIWO AG und einer Tochtergesellschaft der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG wurden im Berichtsjahr Kosten in Höhe von 23 T Euro (Vorjahr: 12 T Euro) weiterbelastet. Vorstand und Aufsichtsrat werden als natürliche nahestehende Personen eingestuft. Zu Angaben zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf Ziffer (37) verwiesen. Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr fanden keine Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen statt. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands (37)Die fixe Vergütung je Aufsichtsratsmitglied beläuft sich auf 10 T Euro pro Jahr. Die variable Vergütung richtet sich nach der Höhe der beschlossenen Dividenden. Die Gesamthöhe der Aufsichtsratsvergütung ist auf das Dreifache des festen Betrags begrenzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Anderthalbfache. Ausschussmitglieder erhalten jeweils eine weitere Vergütung von 1.000 Euro. Davon ausgenommen sind der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter. Die fixe Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für das Geschäftsjahr 2018 75 T Euro (Vorjahr: 75 T Euro). Für das Geschäftsjahr 2017 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt eine variable Vergütung von 43 T Euro (Vorjahr: 21 T Euro). Hinsichtlich der Bezüge des Vorstands ist zu beachten, dass die ordentliche Hauptversammlung der FRIWO AG am 11. Mai 2016 beschlossen hat, dass Angaben im Hinblick auf eine individualisierte Vergütung gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 unterbleiben. Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 1.007 T Euro (Vorjahr: 2.561 T Euro), davon 1.007 T Euro fix (Vorjahr: 815 T Euro) und 0 T Euro variabel (Vorjahr: 1.746 T Euro). Von dem variablen Teil entfallen 0 T Euro (Vorjahr 1.155 T Euro) auf das Long-Term Incentive (LTI)-Programm. In dessen Rahmen wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert. Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf jeden Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Bonusbank kommt im Folgejahr nur zur Auszahlung, wenn der Unternehmenswert nicht rückläufig ist. Ist dies jedoch der Fall, so wird dieser Verlust mit der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszugleichen. Bis auf den auf die Bonusbank entfallenden Betrag der variablen Vergütung sind alle Vergütungsbestandteile kurzfristig fällig. Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten in 2018 Pensionsbezüge von 173 T Euro (Vorjahr: 169 T Euro). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind gemäß IAS 19 insgesamt 2.475 T Euro (Vorjahr: 2.533 T Euro) zurückgestellt. Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen sind den Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen nicht eingeräumt worden. Honorar des Abschlussprüfers (38)Die für das Geschäftsjahr 2018 berechneten Honorare und Auslagen des Abschlussprüfers, der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, umfassten die folgenden Leistungen: scroll
Anteilsbesitz (39)Die FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern ist durch Ergebnisabführungsvertrag mit der FRIWO AG verbunden und nimmt die Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. scroll
1)
vor Ergebnisabführung Angaben zur Corporate Governance-Erklärung (40)Die Erklärung nach § 161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und wird der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens unter: www.friwo-ag.de/corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (41)Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind bis zum Tag der Freigabe des Konzernabschlusses keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns eingetreten.
Ostbevern, 28. Februar 2019 FRIWO AG Der Vorstand Rolf Schwirz Versicherung der gesetzlichen Vertreter"Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind."
Ostbevern, 28. Februar 2019 Der Vorstand Rolf Schwirz Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FRIWO AG, Ostbevern Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der FRIWO AG, Ostbevern, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der FRIWO AG, Ostbevern, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Umsetzung der Einführung des IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen einschließlich der Angaben zur Erstanwendung kürzlich veröffentlichter Verlautbarungen verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitte "Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", sowie "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Zu Umsatzerlösen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitte "Segmentberichterstattung", sowie "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" und "Erläuterungen zur Bilanz". Das Risiko für den AbschlussDie Umsatzerlöse stellen einen wesentlichen Posten im Konzernabschluss dar und werden als wesentlicher Key Performance Indicator (KPI) zur Unternehmenssteuerung herangezogen. Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über kundenspezifische Produkte abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für kundenspezifische Produkte erfolgt gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in der Regel basierend auf dem zeitraumbezogenen Erlösrealisationsmodell. Die Bilanzierung von kundenspezifischen Verträgen ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Zudem stellt die erstmalige Anwendung von IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die neuen bilanzierungsrelevanten Kriterien eine besondere Komplexität dar. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungIm Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen der Umsatzrealisierung befasst. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von spezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen. Hinsichtlich der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 haben wir uns mit den von FRIWO durchgeführten Maßnahmen zur Implementierung des neuen Standards befasst. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse haben wir insbesondere aufgrund unseres Verständnisses des Geschäftsmodells und der Vertragsgestaltungen gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei kundenspezifischen Verträgen vorliegen. Unsere SchlussfolgerungenAus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsetzung der Einführung des IFRS 15 und der Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden ergeben. Werthaltigkeit der Firmenwerte im Konzernabschluss der FRIWO AGZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitt "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Angaben zu den Firmenwerten finden sich im Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz". Das Risiko für den AbschlussDer Konzern erwarb am 4. Januar 2017 eine Fertigungsfabrik für Wandler und Drosseln in Vietnam im Rahmen eines Asset Deals, aus dem Erwerb resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.531. Am 19. Dezember 2018 erwarb der Konzern die Anteile an der Emerge Engineering GmbH, Kornwestheim, aus dem Erwerb resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 66. Die Gesellschaft überprüft jährlich die Werthaltigkeit der Firmenwerte. Die Einschätzung der Werthaltigkeit der Firmenwerte und der CGU (Cash Generating Unit, zahlungsmittelgenerierende Einheit) beruht vor allem auf Einschätzungen und Beurteilungen der zukünftigen Ertragskraft der CGU im Sinne eines Discounted Cash Flows (DCF). Die Einschätzung der Werthaltigkeit ist in besonderem Maße ermessenbehaftet und hängt von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter ab. Es besteht das Risiko, dass Wertberichtigungen auf einen Firmenwert nicht in ausreichender Höhe gebildet wurden. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungDie gesetzlichen Vertreter haben durch auf ein Gutachten gestütztes sachgerechtes Bewertungsverfahren die ausgewiesenen Buchwerte nachgewiesen. Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Prüfung der Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit und Plausibilität der zugrundeliegenden Planungsannahmen sowie die Beurteilung der weiteren von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen. Wir haben die Vorgehensweise mit den bei der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen. Unsere SchlussfolgerungenAus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Vorgehensweise der FRIWO AG zur Werthaltigkeit der Firmenwerte ergeben. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 15. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Konzernabschlussprüfer der FRIWO AG, Ostbevern, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Schumacher.
Bielefeld, den 12. März 2019 Rödl & Partner GmbH Stramitzer, Wirtschaftsprüfer Schumacher, Wirtschaftsprüfer Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten LageberichtsFolgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind solche Angaben, die weder nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben, noch von DRS 20 gefordert sind.
(An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.) |
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