FRIWO Gerätebau GmbH

Ostbevern

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Die Gesellschafterversammlung der FRIWO Gerätebau GmbH hat beschlossen, dass die durch § 264 Abs. 3 HGB gewährten Erleichterungen für die Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschluss und Lagebericht von der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 in Anspruch genommen werden. Der Jahresabschluss der FRIWO Gerätebau GmbH wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens FRIWO AG, Ostbevern, einbezogen. Der Konzernabschluss der FRIWO AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die FRIWO AG ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages unmittelbar gemäß § 302 AktG zur Übernahme der Verluste der FRIWO Gerätebau GmbH verpflichtet.

Ostbevern, im November 2025

Die Geschäftsführung