FRIWO Gerätebau GmbHOstbevernBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025Die Gesellschafterversammlung der FRIWO Gerätebau GmbH hat beschlossen, dass die durch
§ 264 Abs. 3 HGB gewährten Erleichterungen für die Aufstellung und Offenlegung von
Jahresabschluss und Lagebericht von der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 in
Anspruch genommen werden. Der Jahresabschluss der FRIWO Gerätebau GmbH wird in den
Konzernabschluss des Mutterunternehmens FRIWO AG, Ostbevern, einbezogen. Der Konzernabschluss
der FRIWO AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die FRIWO AG ist aufgrund des
bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages unmittelbar gemäß § 302
AktG zur Übernahme der Verluste der FRIWO Gerätebau GmbH verpflichtet. Ostbevern, im November 2025 Die Geschäftsführung |