FUCHS PETROLUB AG
Mannheim
– Wertpapier-Kenn-Nummern 579040 und 579043 –
ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 11. Mai 2011, um 10.00 Uhr
im m:con – mannheim:congress GmbH (Rosengarten), Mozartsaal,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim
ein.
I.
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TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER FUCHS PETROLUB AG, MANNHEIM
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31.
Dezember 2010, der Lageberichte der FUCHS PETROLUB AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr
2010
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im Internet unter www.fuchs-oil.de/hv2011.html und in den Geschäftsräumen
am Sitz der FUCHS PETROLUB AG, Friesenheimer Straße 17, 68169 Mannheim eingesehen werden. Sie werden Aktionären auf Anfrage
auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 132.493.226,60
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,64 auf jede der derzeit 11.830.000 Stück dividendenberechtigten Stammaktien
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EUR
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31.231.200,00
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Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,70 auf jede der derzeit 11.830.000 Stück dividendenberechtigten Vorzugsaktien
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EUR
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31.941.000,00
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________________________________
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Zwischensumme
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EUR
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63.172.200,00
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Vortrag auf neue Rechnung
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EUR
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69.321.026,60
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________________________________
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Bilanzgewinn
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EUR
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132.493.226,60
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= = = = = = = = = = = = = = = = = = =
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Die Dividende ist am 12. Mai 2011 zahlbar.
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
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5.
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Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Herr Prof. Dr. Jürgen Strube und Herr Prof. Dr. Bernd Gottschalk haben ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung
zum Ablauf der Hauptversammlung am 11. Mai 2011 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz, §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz,
§ 9 Absatz 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Anteilseigner und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder
der Anteilseigner sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Gemäß § 9 Absatz 5 der Satzung besteht das Amt der neu gewählten
Aufsichtsratsmitglieder für den Rest der Amtsdauer der ausscheidenden Mitglieder, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, an Stelle von Herrn Prof. Dr. Jürgen Strube
und Herrn Prof. Dr. Bernd Gottschalk folgende Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Herrn Dr. Jürgen Hambrecht, Neustadt an der Weinstraße
Vorsitzender des Vorstands der BASF SE (bis 6. Mai 2011)
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
a)
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Daimler AG
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b)
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Lufthansa AG
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Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
2. Frau Ines Kolmsee, Tutzing
Vorsitzende des Vorstands der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Der Aufsichtsrat hat die Absicht, Herrn Dr. Jürgen Hambrecht nach seiner Wahl durch die Hauptversammlung zum Vorsitzenden
des Aufsichtsrats zu wählen.
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6.
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Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats
Gesetzliche Neuregelungen haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass der Aufgabenumfang für Aufsichtsräte deutlich gestiegen
ist. Die Aufsichtsratsvergütungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder bedürfen daher einer regelmäßigen Überprüfung und
gegebenenfalls auch einer Anpassung. Hierbei ist auch die Tätigkeit in den einzelnen Aufsichtsratsausschüssen angemessen zu
vergüten. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Nach Aktiengesetz
und Deutschem Corporate Governance Kodex hat sie der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie
der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens Rechnung zu tragen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben
einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten, wobei die erfolgsorientierte Vergütung auch auf den langfristigen
Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile haben sollte.
Im Zuge der Anpassung der einzelnen Vergütungselemente soll auch die Struktur der Aufsichtsratsvergütung insgesamt angepasst
werden. So soll zukünftig die Festvergütung mindestens 50% der Gesamtvergütung ausmachen, da die variable Vergütung auf maximal
die Höhe der festen Vergütung begrenzt wird. Auch die Vergütung der Tätigkeit in den Ausschüssen soll an die veränderte Gesetzeslage
angepasst werden. Da die Tätigkeit des Personalausschusses inzwischen nur noch Empfehlungscharakter gegenüber dem Aufsichtsratsplenum
besitzt und gleichzeitig die Anforderungen an die Arbeit des Prüfungsausschusses deutlich gestiegen sind, soll ein deutlicher
Unterschied zwischen Personal- und Prüfungsausschuss-Vergütung bestehen. Die Sitzungsgelder werden erhöht und damit an das
Niveau im MDAX-Segment angepasst.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen. § 15 der Satzung erhält folgende Fassung:
‘Aufsichtsratsvergütung (§ 15)
1.
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Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen
a)
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jährlich eine feste Vergütung in Höhe von Euro 30.000;
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b)
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jährlich eine am Erfolg des Unternehmens orientierte variable Vergütung, die Euro 33,33 je volle Euro 0,01 des im Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung ausgezahlt wird, ausgewiesenen Ergebnisses je Aktie (= Durchschnittswert aus
Stamm- und Vorzugsaktien, nachfolgend ‘earnings per share’ bzw. ‘EPS’) beträgt, welches das Mindest-EPS übersteigt.
Das Mindest-EPS beträgt für das Geschäftsjahr 2011 Euro 1,50 und erhöht sich in jedem folgenden Geschäftsjahr, beginnend mit
dem 1. Januar 2012, um jeweils Euro 0,09. Die variable Vergütung darf die feste Vergütung nicht übersteigen.
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2.
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Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Anderthalbfache der Vergütung
nach Absatz 1 lit. a) und b). Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört
haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit.
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3.
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Weiterhin erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von Euro 1.000 pro Aufsichtsratssitzung. Jedes Mitglied
der vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse erhält pro Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld von Euro 1.000.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Prüfungsausschuss angehören, erhalten eine weitere feste Vergütung von Euro 15.000.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Personalausschuss angehören, erhalten eine weitere feste Vergütung von Euro 5.000.
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4.
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Der Vorsitzende erhält jeweils das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Anderthalbfache der in Absatz 3 genannten
Beträge.
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5.
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Die Vergütung nach Absatz 1 lit. a) ist jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar, das Sitzungsgeld nach der jeweiligen
Aufsichtsrats- oder Ausschusssitzung, die Vergütung nach Absatz 1 lit. b) jeweils nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
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6.
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Daneben können die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Führungskräfte einbezogen werden, soweit eine solche
besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.’
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7.
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Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals (‘Aktiensplit’) und entsprechende Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Neueinteilung des Grundkapitals durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor. Im
Ergebnis führt diese Maßnahme zu einer Verringerung des rechnerischen Anteils der einzelnen Stückaktien am Grundkapital auf
Euro 1. Durch diese Maßnahme wird sich nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat die Attraktivität der FUCHS PETROLUB
Aktien insbesondere für Privatanleger weiter erhöhen. Als Folge der vorgeschlagenen Maßnahme erhält jeder Stamm- und jeder
Vorzugsaktionär unserer Gesellschaft anstelle einer Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 3 nunmehr
drei Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1. Der Aktiensplit macht Folgeänderungen in §
5 Absatz 3 (genehmigtes Kapital) und § 23 Absatz 1 (Verwendung des Bilanzgewinns) der Satzung erforderlich. Der nach Anpassung
auf jede Vorzugsaktie entfallende Vorzugsgewinnanteil und der auf jede Stammaktie entfallende Gewinnanteil werden verhältniswahrend
aufgerundet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
7.1
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Das Grundkapital der Gesellschaft wird neu eingeteilt. An die Stelle jeweils einer Stammstückaktie treten drei Stammstückaktien,
und an die Stelle jeweils einer Vorzugsstückaktie treten drei Vorzugsstückaktien (Aktiensplit im Verhältnis 1:3).
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7.2
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Zur Anpassung der Satzung an die vorgenannten Beschlüsse werden die folgenden Bestimmungen der Satzung neu gefasst:
7.2.1
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§ 5 Absatz 2 Satz 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
‘Das Grundkapital ist eingeteilt in 35.490.000 Stück Stammaktien und 35.490.000 Stück Vorzugsaktien.’
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7.2.2
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§ 5 Absatz 3 Satz 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
‘Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. Mai 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig
oder mehrmals um bis zu EUR 35.490.000 durch Ausgabe bis zu 35.490.000 neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien
gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (‘genehmigtes Kapital’).’
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7.2.3
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§ 15 Absatz 1 lit. b) der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
‘b) jährlich eine am Erfolg des Unternehmens orientierte variable Vergütung, die Euro 100 je volle Euro 0,01 des im Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung ausgezahlt wird, ausgewiesenen Ergebnisses je Aktie (= Durchschnittswert aus
Stamm- und Vorzugsaktien, nachfolgend ‘earnings per share’ bzw. ‘EPS’) beträgt, welches das Mindest-EPS übersteigt.
Das Mindest-EPS beträgt für das Geschäftsjahr 2011 Euro 0,50 und erhöht sich in jedem folgenden Geschäftsjahr, beginnend mit
dem 1. Januar 2012, um jeweils Euro 0,03. Die variable Vergütung darf die feste Vergütung nicht übersteigen.’
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7.2.4
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§ 23 Absatz 1 lit. b) und c) erhalten folgenden Wortlaut:
‘b) zur Zahlung eines Vorzugsgewinnanteils von Euro 0,05 je ein Stück Vorzugsaktie ohne Nennbetrag,
c) zur Zahlung eines ersten Gewinnanteils von Euro 0,03 je ein Stück Stammaktie ohne Nennbetrag,’
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8.
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Beschlussfassung über das Unterbleiben der individualisierten Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss
und zum Konzernjahresabschluss
Die §§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8, 314 Absatz 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuches sehen die individualisierte
Offenlegung der Vorstandsvergütungen und Vergütungsbestandteile im Jahres- und im Konzernabschluss vor. Diese Verpflichtung
besteht nicht, sofern die Hauptversammlung dies mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen
Kapitals beschließt. Ein solcher Beschluss kann für höchstens fünf Jahre gefasst werden. Die Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB
AG hat im Jahr 2006 einen entsprechenden Beschluss gefasst, so dass die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütungen
und Vergütungsbestandteile in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Geschäftsjahre 2006 bis 2010 unterblieb.
Vorstand und Aufsichtsrat der FUCHS PETROLUB AG sind weiterhin der Auffassung, dass eine Individualisierung zu stark in die
geschützte Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Die Vergütungen der Vorstände werden nach Überzeugung des Aufsichtsrats
jeweils maßvoll und in einer der Unternehmensentwicklung angemessenen Weise festgesetzt. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder
der Gesellschaft ist ausführlich im Lagebericht des Konzerns dargestellt, der im Geschäftsbericht 2010 veröffentlicht ist.
Dieser Geschäftsbericht kann in den Geschäftsräumen der FUCHS PETROLUB AG, Friesenheimer Str. 17, 68169 Mannheim, eingesehen
und im Internet unter www.fuchs-oil.de/gb2010.html eingesehen und heruntergeladen werden. Die Unterlagen werden den Aktionären
auf Anfrage auch zugesandt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die in § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 und § 314 Absatz 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben
unterbleiben für fünf Jahre.
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9.
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Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2011 bestellt.
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Ergänzende Angaben zu TOP 5 – Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Nach Ansicht des Aufsichtsrats der FUCHS PETROLUB AG erfüllen die beiden Kandidaten Dr. Jürgen Hambrecht und Frau Ines Kolmsee
alle erforderlichen fachlichen und persönlichen Kriterien, um die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international
tätigen Konzern wahrzunehmen und das Ansehen des FUCHS PETROLUB Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren und zu fördern. Insbesondere
erfüllen beide Kandidaten das Erfordernis der Vielfalt (Diversity). Dabei ist ‘Diversity’ als internationale (nicht im Sinne
einer bestimmten Staatsbürgerschaft, sondern einer prägenden Herkunft, Erziehung, Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit),
geschlechtliche und Alters-Vielfalt zu verstehen.
Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Dr. Jürgen Hambrecht
Dr. Jürgen Hambrecht wurde 1946 in Reutlingen geboren. Das Chemiestudium in Tübingen schloss er 1975 mit der Promotion in
Organischer Chemie ab. 1976 trat er in das Kunststofflaboratorium der BASF Aktiengesellschaft ein und war verantwortlich für
die Arbeitsgebiete Polystyrol, Styrolcopolymere und Polyphenylenether. 1985 wurde Dr. Hambrecht Leiter von Forschung und Einkauf
der BASF Lacke und Farben AG (heute BASF Coatings AG) in Münster. 1990 übernahm er den Unternehmensbereich Technische Kunststoffe.
Ab 1995 leitete er den Länderbereich Ostasien mit Sitz in Hongkong. 1997 wurde Dr. Jürgen Hambrecht zum Mitglied des Vorstandes
berufen. Seit 2003 war er Vorsitzender des Vorstands der BASF SE. Dieses Amt endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
der BASF SE am 6. Mai 2011.
Dr. Jürgen Hambrecht ist Mitglied im Aufsichtsrat der Daimler AG und der Deutschen Lufthansa AG.
Frau Ines Kolmsee
Frau Ines Kolmsee wurde 1970 in Hamburg geboren. Sie hat ein Studium an der TU Berlin (Deutschland) in Energie- und Verfahrenstechnik
sowie ein weiteres Studium an der Ecole des Mines de St. Etienne (Frankreich) mit der Erlangung zweier Diplome abgeschlossen.
Nach einer kürzeren Tätigkeit in der IT Industrie war sie für die Firma A. T. Kearney in der Unternehmensberatung tätig. An
der Business School INSEAD (Frankreich und Singapur) erwarb sie den Grad eines ‘Master of Business Administration’ (MBA).
Von 2001 bis 2003 war Frau Kolmsee für die Firma Ericsson im internationalen Großkundenvertrieb tätig. Von 2003 bis 2004 bekleidete
sie verschiedene Funktionen im Finanzbereich des ARQUES Konzerns.
Im Jahre 2004 wechselte sie in die operative Führung der damaligen SKW Stahl-Metallurgie Holding GmbH, aus der im Jahre 2006
die heutige SKW Stahl-Metallurgie Holding AG wurde. Im Mai 2006 wurde sie Alleinvorstand und im weiteren Verlauf des Jahres
Vorstandsvorsitzende der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG. Frau Ines Kolmsee ist dort für Strategie, Human Resources, Investor
und Public Relations, Legal, Interne Revision sowie Operations Americas verantwortlich.
II.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung; freie Verfügbarkeit der Aktien
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Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 70.980.000 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt
in 23.660.000 Stückaktien. Hiervon sind 11.830.000 Stück stimmberechtigte Stammaktien und 11.830.000 Stück stimmrechtslose
Vorzugsaktien. Ein Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung gewähren lediglich die 11.830.000 Stück Stammaktien.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind daher insgesamt 11.830.000 Stammaktien sowie 11.830.000 Vorzugsaktien
teilnahmeberechtigt und 11.830.000 Stammaktien stimmberechtigt.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
III.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts
nur diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes nach Maßgabe
von § 18 der Satzung spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des
4. Mai 2011
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse angemeldet haben.
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FUCHS PETROLUB AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
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Telefax: +49 (0)69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
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Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also ausgestellt
auf den
20. April 2011 (Nachweisstichtag)
, 0.00 Uhr, zu beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der den
(Stamm-)Aktienbesitz nachweist. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich
– neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre
für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der (Stamm-)Aktienbesitz zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von (Stamm-)Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
(Stamm-)Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine (Stamm-)Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen (Stamm-)Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Aktionäre werden gebeten, für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Kreditinstitut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung auszufüllen und an ihr depotführendes Kreditinstitut rechtzeitig gemäß dessen Vorgaben zurücksenden.
Das depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des
Aktienbesitzes bei der vorstehend bezeichneten, zentralen Anmeldestelle der FUCHS PETROLUB AG vornehmen, die die Anmeldung
und den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes an die Gesellschaft weiterleiten wird. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Wir bitten Sie, Verständnis dafür zu haben, dass wir aufgrund der erfahrungsgemäß großen Anzahl von Anmeldungen
zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur eine Eintrittskarte zuschicken können. Zugleich bitten wir Sie, ohne Ihr Recht
auf Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen, sich frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn Sie eine Teilnahme
an der Hauptversammlung ernsthaft beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
Die Eintrittskarte enthält auch ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht zur Stimmabgabe bei der Hauptversammlung.
IV.
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Stimmrechtsausübung und -vertretung in der Hauptversammlung
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Stimmberechtigt sind die Stammaktionäre, die teilnahmeberechtigt sind und durch den Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung zugleich
den Nachweis ihrer Stimmberechtigung erbracht haben.
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung
des Stimmrechts erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und als Stammaktionär Ihr Stimmrecht
selbst ausüben.
Stammaktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten.
Auch im Falle der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 oder 10 Aktiengesetz gleichgestellten
Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in §
135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen
wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der FUCHS PETROLUB AG an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
ir@fuchs-oil.de
Daneben können Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten der FUCHS PETROLUB AG auch unter der folgenden Faxnummer
übermittelt werden: 0049 (0)621-3802-7274.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft wie schon in den Vorjahren ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Sollen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der (Stamm-)Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen,
wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Weisung ist die Vollmacht ungültig und das Stimmrecht wird nicht ausgeübt. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder
dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht
unterstützen werden. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern (oder auch einem anderen Bevollmächtigten) eine Vollmacht erteilen möchten, können diese über das Internet
oder schriftlich (auch per Telefax) unter Verwendung des hierfür auf der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars erteilen. Für
Stammaktionäre steht ein Formular für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite www.fuchs-oil.de/hv2011.html
zum Download bereit. Nähere Einzelheiten zur Anmeldung und zur Vollmachtserteilung sind im Internet unter www.fuchs-oil.de/hv2011.html
einsehbar. Um die rechtzeitige Zusendung der Eintrittskarte zu ermöglichen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei
der Depotbank eingehen.
Im Falle der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung
sind Vollmacht und Weisungen schriftlich oder per Telefax an die nachfolgend genannte Anschrift zu übermitteln:
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GSI Gesellschaft für Softwareentwicklung und Informationstechniken mbH
Mainzer Straße 180
66121 Saarbrücken
Telefax: 0049 (0)681-92629 29
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Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Stammaktionäre
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder einen von ihm bevollmächtigten
Dritten am 11. Mai 2011 an der Zugangskontrolle zur Hauptversammlung gilt als Widerruf der an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen.
V.
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Übertragung und Informationen im Internet
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Die einleitenden Worte des Versammlungsleiters sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden am Tag der Hauptversammlung
ab ca. 10.00 Uhr in voller Länge live auf unserer Internetseite übertragen. Dort stehen außerdem im Anschluss an die Hauptversammlung
Auszüge aus der Rede des Vorstandsvorsitzenden und die Abstimmungsergebnisse zur Verfügung.
VI.
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Anträge, Wahlvorschläge, Anfragen und Auskunftsverlangen (Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126
Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 Aktiengesetz)
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Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals, das entspricht 1.183.000 Stückaktien, oder den anteiligen Betrag
von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht 166.667 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft (
Adresse: FUCHS PETROLUB AG, Vorstand, Friesenheimer Str. 17, 68169 Mannheim
) zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 10. April 2011, 24.00 Uhr. Später
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. § 142 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor der Hauptversammlung, d.h. mindestens seit dem 11. Februar 2011, 0:00 Uhr (MEZ), Inhaber der Aktien
sind.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.fuchs-oil.de/hv2011.html bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz
Gegenanträge
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht
mitzurechnen sind, also spätestens am Dienstag, 26. April 2011, 24.00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.fuchs-oil.de/hv2011.html
zugänglich gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz).
In § 126 Absatz 2 Aktiengesetz nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über
die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:
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FUCHS PETROLUB AG
Öffentlichkeitsarbeit
Friesenheimer Straße 17
68169 Mannheim
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Telefax: 0049 (0)621-3802-7274
E-Mail: ir@fuchs-oil.de
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Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge sind nur dann gestellt, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 Aktiengesetz)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Tagesordnungspunkt
5) und zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 9) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,
wobei der Tag des Zugangs und der Tage der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Dienstag, 26. April
2011, 24.00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die
Internetseite http://www.fuchs-oil.de/hv2011.html zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags
von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten
(vgl. § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124 Absatz 3 und § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz). Anders als Gegenanträge im Sinne
von § 126 Absatz 1 Aktiengesetz brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Nach § 127 Satz 1 in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge
nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
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FUCHS PETROLUB AG
Öffentlichkeitsarbeit
Friesenheimer Straße 17
68169 Mannheim
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Telefax: 0049 (0)621-3802-7274
E-Mail: ir@fuchs-oil.de
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Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Wahlvorschläge zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
Aktionäre werden gebeten, ihre im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags bestehende Aktionärseigenschaft
nachzuweisen.
Anfragen
Auch Aktionäre, die Anfragen zur ordentlichen Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese schriftlich an die vorgenannte
Adresse zu richten.
Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Absatz 1 Aktiengesetz)
Nach § 131 Absatz 1 Aktiengesetz ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl.
§ 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 Aktiengesetz). Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im
Rahmen der Aussprache zu stellen.
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach § 20 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitere Hinweise
Auf die nach §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz bestehenden Mitteilungspflichten und die in § 28 Wertpapierhandelsgesetz vorgesehene
Rechtsfolge des Ruhens der Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 Aktiengesetz
sind im Internet unter www.fuchs-oil.de/hv2011.html abrufbar.
VII.
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Veröffentlichungen auf der Internetseite
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Diese Einberufung der Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, der Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns, die zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fuchs-oil.de/hv2011.html zur Verfügung. Kopien der auf der Internetseite
veröffentlichten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt.
Die Einberufung ist am 30. März 2011 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden. Am selben Tag ist die Einberufung
Medien zur Veröffentlichung in der Europäischen Union i.S.d. § 121 Absatz 4a Aktiengesetz zugeleitet worden.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme
ausliegen.
Mannheim, im März 2011
FUCHS PETROLUB AG
Der Vorstand
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