Ad-hoc | 8 April 1999 19:35
Ad hoc-Service: Metallgesellschaft AG
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Kartellbehörden geben Metallgesellschaft grünes Licht
für die GEA-Integration
Frankfurt / Bochum, 8. April 1999 – Die Europäische
Kommission und die US-Kartellbehörde haben dem
Erwerb von 74,85 % der Stammaktien der GEA AG durch
die Metallgesellschaft AG zugestimmt. Damit ist der
Weg frei für die Integration der GEA AG in den
Metallgesellschaft-Konzern.
Im nächsten Schritt beabsichtigt die
Metallgesellschaft, einen Beherrschungsvertrag mit
der GEA AG abzuschließen. Nach Prüfung aller
rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkte hat
sich diese Vorgehensweise als zweckmäßigste erste
Stufe der Integration von GEA herausgestellt. Die
vorgesehene Verschmelzung wird zu einem späteren
Zeitpunkt stattfinden.
Der Beherrschungsvertrag erfordert die Zustimmung
der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.
Außenstehenden GEA-Aktionären soll im Rahmen des
Beherrschungsvertrags angeboten werden, ihre Stamm-
und Vorzugsaktien in Stammaktien der
Metallgesellschaft umzutauschen. Die Prüfung des
Umtauschverhältnisses durch unabhängige
Wirtschaftsprüfer wird Ende Juni 1999
abgeschlossen.
Die Hauptversammlung der GEA AG, die bisher für den
8. Juni 1999 terminiert war, wird aus diesem Grund
auf den 18. August 1999 verschoben. Damit wird der Kosten-
und Zeitaufwand für eine zweite Veranstaltung im
Interesse der Anteilseigner vermieden.
Die Aktionäre der Metallgesellschaft werden in
einer außerordentlichen Hauptversammlung am 20.
August 1999
über den Beherrschungsvertrag entscheiden.
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