Ad-hoc | 19 November 1999 08:17
Ad hoc-Service: Metallgesellschaft AG
Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
Ad-Hoc-Meldung der Metallgesellschaft AG, Frankfurt am Main,
gemäß Paragraf 15 WPHG
Die Metallgesellschaft AG, Frankfurt am Main, wird von ihrer
Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien gemäß Paragraf 71
Absatz 1 Nr. 8 AktG Gebrauch machen. Dies beschloss der
Vorstand des Unternehmens am heutigen Freitag, 19. November
1999. Die Ermächtigung geht zurück auf einen Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung der Metallgesellschaft vom 2.
April 1998. Die Ermächtigung wurde auf der ordentlichen
Hauptversammlung der Metallgesellschaft am 26. März 1999
verlängert und gilt nunmehr bis zum 25. September 2000.
In der am heutigen Freitag, 19. November 1999 stattfindenden
ordentlichen Aufsichtsrats-Sitzung der Metallgesellschaft
werden die vorläufigen Bilanzzahlen für das abgelaufene
Geschäftsjahr 1998/99 vorgelegt. Das Ergebnis vor Steuern wuchs
nach vorläufigen Berechnungen um 26% auf 480 Mio. DM (Vorjahr:
381 Mio. DM). Damit ist es zum fünften Mal in Folge gelungen,
den Gewinn im zweistelligen Prozentbereich zu steigern. Weitere
Einzelheiten wird die mg im Lauf des Tages in Form einer
Pressemeldung veröffentlichen.
Frankfurt am Main, 19. November 1999
Metallgesellschaft AG
Der Vorstand
Ende der Mitteilung