Ad-hoc | 19 July 2002 15:23
mg technologies AG
Amtsgericht weist Sonderprüfungsantrag Happels ab
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag des Aktionärs Dr. Otto Happel
auf Sonderprüfung, der sich insbesondere auf den Konzernabschluß 1999/2000 (30.
September) bezog, in vollem Umfang zurückgewiesen. Happel verfolge mit seinem
Antrag nicht schutzwürdige Interessen der Gesellschaft, sondern in unzulässiger
Weise eigennützige Interessen aufgrund enttäuschter Erwartungen bei der
Veräußerung seiner GEA-Beteiligung. Die Entscheidungsgründe enthalten keinerlei
Hinweise, dass auch nur der Verdacht der vom Antragsteller behaupteten
Pflichtverletzungen oder Unredlichkeiten des Vorstands besteht. Die mg hatte die
Vorwürfe Happels stets entschieden zurückgewiesen. Ihre Auffassung wurde durch
Stellungnahmen renommierter Gutachter bestätigt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.07.2002
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WKN: 660 200; ISIN: DE0006602006; Index: MDAX
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München;
Freiverkehr in Bremen, Hannover und Stuttgart; EUREX;
191523 Jul 02