Ad-hoc | 19 July 2002 15:23


mg technologies AG

Amtsgericht weist Sonderprüfungsantrag Happels ab Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ——————————————————————————– Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag des Aktionärs Dr. Otto Happel auf Sonderprüfung, der sich insbesondere auf den Konzernabschluß 1999/2000 (30. September) bezog, in vollem Umfang zurückgewiesen. Happel verfolge mit seinem Antrag nicht schutzwürdige Interessen der Gesellschaft, sondern in unzulässiger Weise eigennützige Interessen aufgrund enttäuschter Erwartungen bei der Veräußerung seiner GEA-Beteiligung. Die Entscheidungsgründe enthalten keinerlei Hinweise, dass auch nur der Verdacht der vom Antragsteller behaupteten Pflichtverletzungen oder Unredlichkeiten des Vorstands besteht. Die mg hatte die Vorwürfe Happels stets entschieden zurückgewiesen. Ihre Auffassung wurde durch Stellungnahmen renommierter Gutachter bestätigt. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 19.07.2002 ——————————————————————————– WKN: 660 200; ISIN: DE0006602006; Index: MDAX Notiert: Amtlicher Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München; Freiverkehr in Bremen, Hannover und Stuttgart; EUREX; 191523 Jul 02