GEA Group AktiengesellschaftDüsseldorfNiederschrift
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ordentliche Hauptversammlung |
der
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LL Plant Engineering AG, Ratingen |
ab und fasst folgende Beschlüsse:
| 1. |
Der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft wurde vorgelegt und erläutert. |
| 2. |
Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. |
| 3. |
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt. |
| 4. |
Die Gesellschaft wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung des Lageberichts und des Anhangs sowie der Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 befreit. Der Beschluss wird gemäß § 325 HGB offen gelegt. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft angegeben und im elektronischen Bundesanzeiger für die Gesellschaft unter Bezugnahme auf § 264 HGB und unter Angabe der GEA Group Aktiengesellschaft als Mutterunternehmen mitgeteilt. |
Düsseldorf, den 22. August 2012
GEA Group Aktiengesellschaft
Der Vorstand
LL Plant Engineering AG
Der Vorstand