![]() GEA Group AktiengesellschaftDüsseldorfJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013KonzernabschlussZusammengefasster KonzernlageberichtDer neue Deutsche Rechnungslegungs-Standard 20 (DRS 20) "Konzernlagebericht" wurde in diesem Geschäftsbericht erstmals angewendet. Dies führt zu verschiedenen Änderungen des Lageberichts im Vergleich zum Vorjahresbericht. Insbesondere haben sich die Struktur des Berichts, die Benennung verschiedener Kapitel sowie deren Reihenfolge verändert. Darüber hinaus fordert der DRS 20 auch zusätzliche Angaben, die entsprechend ergänzt wurden. Eine wesentliche Neuerung ist zum Beispiel, dass auf der Basis der Prognose des letzten Geschäftsberichtes nun ein Vergleich mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung für die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen vorgenommen wird. Des Weiteren wurden auch die neuen Anforderungen für den Risiko- und Chancenbericht gemäß dem neuen Standard umgesetzt. Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell des KonzernsZusammenfassung von Konzern- und Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft bei der LagedarstellungDie GEA Group Aktiengesellschaft übt die Leitungsfunktion im Konzern aus. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Organisation und StrukturGEA Group AktiengesellschaftOrganisatorisch ist die GEA Group ein nach Segmenten aufgebauter Konzern, an dessen Spitze die börsennotierte GEA Group Aktiengesellschaft steht. Sie nimmt wesentliche Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Dies sind die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten, Mergers & Acquisitions, das zentrale Finanzmanagement, das Konzerncontrolling, die Konzernrechnungslegung, der Bereich Investor und Public Relations sowie die interne Revision. Segmentierung des KonzernsDie GEA Group konzentriert sich als international agierender Technologiekonzern auf Prozesstechnik und Komponenten für anspruchsvolle und effiziente Produktionsverfahren in unterschiedlichen Endmärkten. Die GEA Group ist einer der größten Systemanbieter für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie sowie ein breites Spektrum von Prozessindustrien. Die Einheiten der GEA Group sind auf ihre jeweiligen Kerntechnologien spezialisiert und nehmen in ihren Absatzmärkten weltweit eine führende Position ein. Dabei fördert die GEA Group ihre ausgeprägte Innovationskultur und erneuert so immer wieder ihren Technologievorsprung. Sie setzt Profitabilität vor Volumen und steht für konsequentes Portfolio- sowie strenges Kostenmanagement. Ein aktives Risikomanagement, Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte sind bindende Vorgaben für jede Geschäftseinheit der GEA Group. Der Konzern gliederte sich zum Ende des Geschäftsjahrs 2013 in fünf Segmente, die den fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnet sind. Das Segment GEA Process Engineering wurde von Jürg Oleas, die Segmente GEA Food Solutions, GEA Mechanical Equipment und GEA Refrigeration Technologies wurden von Markus Hüllmann und das Segment GEA Farm Technologies wurde von Dr. Stephan Petri geführt. Das Segment GEA Heat Exchangers, das ebenfalls von Jürg Oleas verantwortet wurde, zählt nicht mehr zum Kerngeschäft des Konzerns. (vgl. Seite 15). Das Berichtssegment "Sonstige" umfasst neben der GEA Group Aktiengesellschaft die Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Es enthält im Wesentlichen interne Dienstleistungsgesellschaften. Da die Auswirkungen auf den Gesamtkonzern als unwesentlich einzuordnen sind, wird im Lagebericht auf diesen Bereich nur punktuell eingegangen. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends: 1. Kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung 2. zunehmende Mittelschicht 3. Wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln, Getränken und pharmazeutischen Produkten 4. Steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren Im Folgenden werden die den fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordneten Konzernsegmente näher dargestellt: Segment GEA Food SolutionsGEA Food Solutions ist ein Hersteller von Maschinen für die Vorbereitung, Marinierung, Weiterverarbeitung sowie das Schneiden und Verpacken von Fleisch, Geflügel, Fisch, Käse und anderen Nahrungsmitteln. Das Angebot des Segments reicht von Einzelmaschinen bis hin zu kompletten Produktionslinien. Segment GEA Farm TechnologiesGEA Farm Technologies ist einer der führenden Hersteller von integrierten Produktlösungen für eine rentable Milchproduktion und Nutztierhaltung. Die kombinierte Fachkompetenz aus den Bereichen Melken und Kühlen, automatische Fütterungssysteme, Gülletechnik sowie Stalleinrichtungen bietet modernen Landwirten heute ein Komplettangebot. Service- und Hygieneleistungen runden den Anspruch auf umfassende Systemlösungen für alle Betriebsgrößen ab. Die Vertriebsstrategie des Segments basiert auf einem weltweiten Netzwerk von Fachhändlern sowie Vertriebs- und Servicepartnern. Segment GEA Mechanical EquipmentSeparatoren, Dekanter, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren - hochwertige verfahrenstechnische Komponenten von GEA Mechanical Equipment und deren Einbindung in prozesstechnische Systeme sorgen weltweit in nahezu allen wichtigen Industriebereichen für perfekt funktionierende Prozesse und kostenoptimierte Produktionsabläufe. Gleichzeitig trägt GEA Mechanical Equipment dazu bei, Produktionskosten der Kunden zu senken und die Umwelt nachhaltig zu entlasten. Segment GEA Process EngineeringGEA Process Engineering ist auf die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittelindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie spezialisiert. Die Geschäftsfelder des Segments sind Flüssigkeitsverarbeitung, Konzentration, Trocknung, Pulververarbeitung und -behandlung sowie Emissionsschutz. In diesen Bereichen ist GEA Process Engineering als Markt- und Technologieführer anerkannt. Segment GEA Refrigeration TechnologiesGEA Refrigeration Technologies ist einer der Marktführer im Bereich industrieller Kältetechnik. Das Segment entwickelt, fertigt und installiert technische Lösungen und innovative Schlüsselkomponenten für seine Kunden. Um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, bietet GEA Refrigeration Technologies ein breites Angebot an Service- und Wartungsleistungen. Das Angebotsspektrum umfasst die Kernkomponenten Hubkolben- und Schraubenverdichter sowie Ventile, Kaltwassererzeuger, Eisgeneratoren und Gefriersysteme. Abgrenzung nicht fortgeführte GeschäftsbereicheSegment GEA Heat ExchangersDer Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 20. Juni 2013 beschlossen, sich aus dem Segment GEA Heat Exchangers zurückzuziehen. Dies ist das Ergebnis einer umfassenden technologischen und strategischen Überprüfung des Portfolios, welche die GEA im vergangenen Jahr angestoßen hatte. Ziel dieser Überprüfung war es, die Kerngeschäftsfelder mit dem größten Synergiepotenzial zu identifizieren. Sie sollen gezielt weiterentwickelt werden und die Basis für das nachhaltige profitable Wachstum der GEA Group sein. Das Segment GEA Heat Exchangers deckt zahlreiche Anwendungen und Einsatzbereiche von der Klimaanlage bis zum Kühlturm ab und verfügt somit über eines der breitesten Portfolios von Wärmetauschern weltweit. Für eine Vielzahl von Anwendungen stellt das Segment die besten Lösungen aus einer Hand bereit und unterstützt dabei die Planungen der Kunden. Das Segment repräsentiert 25 Prozent des Konzernumsatzes. Da insbesondere der Verkaufsprozess eingeleitet wurden, wird das Segment als nicht fortgeführter Geschäftsbereich ausgewiesen. Dies betrifft sämtliche Kennzahlen des Geschäftsjahrs 2013. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Daten des Geschäftsjahrs 2012 ebenfalls entsprechend angepasst. Von diesem Vorgehen im Lagebericht abweichend, folgt der Anhang den IFRS Rechnungslegungsvorschriften darin, Bilanzkennzahlen des Vorjahres nicht anzupassen. Übrige GesellschaftenWie in den Vorjahren umfassen die übrigen Gesellschaften im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche die aus dem veräußerten Großanlagenbau verbliebenen Risiken, die weitere Abwicklung des stillgelegten Geschäftsbetriebs der Ruhr-Zink sowie einzelne Rechtsstreitigkeiten. Engineering, Produktion und InvestitionDie Unternehmen der GEA Group entwickeln und produzieren überwiegend auftragsbezogen Komponenten, Maschinen, Systeme und Anlagen für ein breites Spektrum an Kundenindustrien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Das weltweite Engineering- und Fertigungsnetzwerk des Konzerns bietet den Kunden ein hohes Maß an individuellen Lösungen. Flexible Produktionskonzepte sorgen dabei für geringe Durchlaufzeiten, günstige Kosten und eine niedrige Kapitalbindung. Mit der Investition in Neubaumaßnahmen am Produktionsstandort Biedenkopf-Wallau (Deutschland) setzt die GEA ein weiteres deutliches Zeichen, dass sie in ihrer strategischen Ausrichtung verstärkt auf die Nahrungsmittelindustrie baut. Rund 10 Mio. EUR wird die GEA Group hier insgesamt für die umfangreichen Änderungen einsetzen. Die erste Bauphase läuft seit April 2013 und wird Ende 2014 abgeschlossen sein. Die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahmen ist für das Frühjahr 2015 geplant. Durch den Neubau, der einem Komplettabriss einiger Hallen folgte, verbessert GEA Food Solutions den kompletten Fertigungslauf am Standort wesentlich und nimmt durch ein neues Technologiezentrum für individuelle Produktvorführungen sowie für Schulungen und Seminare verstärkt den Kunden in den Fokus. Nach zweijähriger Bauzeit ist mit der neuen Fabrik des Segments GEA Mechanical Equipment in Oelde (Deutschland) der modernste Fertigungsstandort der Welt für Separatoren fertig gestellt worden. Dies war das größte Investitionsprojekt des Konzerns der letzten Jahre. Mittels aktueller Maschinentechnik, einem optimierten Energiemanagement sowie einer effizienten Infrastruktur werden hier nun Separatoren für die ganze Welt äußerst nachhaltig produziert. Die Realisierung der Maßnahme erfolgte bei laufendem Betrieb. Die Fabrik wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr vollständig in Betrieb genommen. Die Investitionen im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich auf rund 10 Mio. EUR. Weiterhin wurden wesentliche Investitionen im Segment GEA Mechanical Equipment in den Aufbau eines neuen Standortes in Wuqing (China) sowie den Ausbau der Kapazitäten des indischen Standorts Bengaluru (Indien) getätigt. Die Investitionen in diesen Bereichen beliefen sich auf rund 11 Mio. EUR in 2013. Insgesamt wurde im Rahmen des Global Production Concepts in den vergangenen Jahren über 110 Mio. EUR investiert. Im Segment GEA Refrigeration Technologies bestand ein Schwerpunkt des Jahres 2013 darin, Geschäftsabläufe zu synchronisieren und kontinuierlich zu verbessern (Lean Production). Hierfür wurde zum Beispiel in der niederländischen Kolbenverdichter-Fertigung in 's-Hertogenbosch die gesamte Fabrik umstrukturiert. BeschaffungDie GEA konzentriert sich weiterhin auf den strategischen Einkauf und die Bündelung von Bestellungen, um eine langfristige Preisstabilität und die Berechenbarkeit der Hauptlieferanten zu sichern. Dies erstreckt sich auch auf Sicherungsgeschäfte und die Risikostreuung, die dazu beigetragen haben, insbesondere bei der Beschaffung von Rohstoffen und Halbfertigprodukten Preisschwankungen zu reduzieren. Die Beschaffung innerhalb der GEA Group erfolgt Segment übergreifend, wobei Rohstoffe, Bauteile und Halbfertigprodukte sowie Dienstleistungen sowohl nach Regionen als auch nach Warengruppen gebündelt eingekauft werden. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2012 das GEA Procurement Council etabliert, das die strategischen Beschaffungsfunktionen aus den einzelnen Segmenten zusammenführt. Hier arbeiten jeweils auf bestimmte Rohstoffe spezialisierte Teams Segment übergreifend zusammen, um die Beschaffungssynergien innerhalb der GEA Group bestmöglich zu realisieren. Mit der Einführung eines neuen Einkaufs-Portals in 2013 wurden insbesondere die Verfügbarkeit von spezifischen Beschaffungsdaten sowie der Konzern übergreifende Informationsaustausch deutlich verbessert. Damit können die Einkäufer, Projektmanager und Ingenieure des Konzerns die für Ihre Projekte relevanten Informationen und Daten erheblich schneller zusammenstellen. Die GEA erweitert und intensiviert kontinuierlich ihre Beschaffungsaktivitäten in Schwellenländern. Zu diesem Zweck wurde eine zuverlässige Lieferantenbasis in diesen Ländern aufgebaut. Die Kostenvorteile dieser Märkte werden zunehmend genutzt. Im Jahr 2013 betrug das Einkaufsvolumen für die fortgeführten Geschäftsbereiche der GEA Group rund 2,1 Mrd. EUR. Die Preise für Rohstoffe sind im Jahr 2013 relativ stabil geblieben, die Preise für Edelstahl sind jedoch kontinuierlich gefallen. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Weiterbildung der Einkäufer. Überall auf der Welt nahmen Mitarbeiter aus den Beschaffungsbereichen der GEA an Best-in-Class-Schulungsprogrammen teil. Das im Geschäftsjahr 2012 eingeführte Konzern übergreifende allgemeine Ordnungssystem GEA Class, mit dem aussagekräftigere Beschaffungsdaten erhoben und ein einheitliches Beschaffungssystem für Materialien und Dienstleistungen ermöglicht werden, wurde im abgelaufenen Jahr im gesamten Konzern ausgerollt. Das System ermöglicht detaillierte Segment übergreifende Analysen von Beschaffungspreisen und -konditionen. Die Lösung beruht auf eCl@ss als internationalem Standard zum Austausch elektronischer Daten zwischen Lieferanten und Kunden. Er klassifiziert eine große Bandbreite an Produkten, Materialien und Dienstleistungen und wird in 77 Ländern eingesetzt. Dieses Standardsystem wurde dabei um einige noch fehlende Kategorien ergänzt und zu GEA Class als einem maßgeschneiderten und transparenten System zur einheitlichen Klassifizierung von Produkten und Lieferanten weiterentwickelt. SteuerungssystemInformationsgrundlagenDie Konzernberichterstattung erfolgt gestützt auf Standardanwendungen, die auf die Bedürfnisse der GEA Group angepasst und ständig weiterentwickelt werden. Für die Berichterstattung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden auf allen Ebenen des Konzerns Standardberichte verwendet, die auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen. Diese Standardberichte werden durch Sonderauswertungen, geschäftsspezifische und maßnahmenbezogene Analysen und Berichterstattungen ergänzt. Die Unternehmensplanung, die neben dem Budget noch zwei weitere Planjahre umfasst, erfolgt im gleichen Berichts- und Konsolidierungssystem wie die Berichterstattung über die Ist-Zahlen. Auch die Risikoberichterstattung wird auf der gleichen technischen Basis durchgeführt. Die regelmäßige Berichterstattung wird ergänzt durch Gremiensitzungen der Konzernführung, die einen persönlichen Informationsaustausch über strategische und operative Themen gewährleisten. Dazu findet jeden Monat eine Sitzung des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft statt sowie eine Sitzung des erweiterten Führungsgremiums, dem neben den Vorstandsmitgliedern auch die Leiter der Segmente angehören. Die Sitzungen des Konzernvorstands konzentrieren sich dabei auf übergreifende Konzernsachverhalte, während Entscheidungen, die die Segmente unmittelbar berühren, im Rahmen der Sitzungen des erweiterten Führungsgremiums vorbereitet und danach vom Konzernvorstand getroffen werden. Außerdem finden regelmäßige Sitzungen mit den einzelnen Segmenten statt, an denen neben dem operativ zuständigen Vorstandsmitglied und dem Finanzvorstand auch Führungskräfte der Segmente sowie ausgewählte Bereichsleiter der Konzernleitung teilnehmen. Bei diesen Sitzungen werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung des jeweiligen Segments detailliert erörtert. Das Ergebnis des Geschäftsjahrs sowie die Planung für die Folgejahre werden je Segment in Sondersitzungen behandelt. Wesentliche KennzahlenVorrangiges Ziel der GEA ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Im Mittelpunkt der operativen Steuerung stehen die entsprechenden Treiber, die unmittelbaren Einfluss auf die Wertschaffung haben. Der Fokus (vgl. Seite 88) richtet sich dabei auf Wachstum, operative Effizienz und Liquiditätsmanagement. Deshalb sind die bedeutsamsten Leistungsindikatoren der GEA Umsatz, Ergebnis sowie die Cash-Flow-Treiber-Marge. Dabei wird die Umsatzentwicklung organisch betrachtet, das heißt vor Akquisitions- und Währungseffekten. Hinsichtlich des Ergebnisses betrachtet die GEA das operative EBITDA. Operativ wird von der GEA als bereinigt um Effekte definiert, die aus der Neubewertung der durch Unternehmenserwerbe zugegangenen Vermögenswerte resultieren, sowie um in ihrer Art oder Höhe nicht wiederkehrende Aufwendungen. Diese Kennzahl wird für Zwecke der Ergebnisanalyse und -steuerung zusätzlich bereinigt um Akquisitions- und Währungseffekte. Als Cash-Flow-Treiber-Marge bezeichnet die GEA den Saldo aus dem EBITDA, der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals und dem Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (jeweils wie berichtet) im Verhältnis zum Umsatz. Darüber hinaus werden regelmäßig auch verschiedene andere Kennzahlen erhoben, um ein aussagefähiges Gesamtbild zu erhalten. Der Umsatz wird monatlich in seiner Verteilung nach Regionen und Kundenindustrien analysiert, um Markttrends möglichst frühzeitig aufzuspüren. Als Frühindikatoren wird in diesem Zusammenhang auch der GEA Demand Index (GDI - vgl. Seite 77) sowie der Auftragseingang ausgewertet. Um zeitnah auf Veränderungen reagieren zu können, wurden von den Segmenten auch regelmäßig Prognosen für die Quartale sowie das Gesamtjahr bezogen auf die wichtigen Leistungsindikatoren Umsatz und operatives EBITDA gemeldet. Darüber hinaus werden aber auch Prognosen für weitere Kennzahlen wie z. B. den Auftragseingang oder das EBIT in diesen Meldungen abgefragt. Um den notwendigen finanziellen Spielraum für die Realisierung strategischen Wachstums zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, wurde 2012 als wesentliche Steuerungskennzahl die Cash-Flow-Treiber-Marge eingeführt und auch im neuen Bonussystem für die oberen Führungskräfte verankert. Eine weitere Kennzahl, die zur Abbildung der operativen Wertschöpfung des Konzerns erhoben wird, ist der "ROCE" (Return on Capital Employed), die in Bezug auf das eingesetzte Kapital erzielte Rendite. Deshalb spiegelt sie sich sowohl in der regelmäßigen Berichterstattung als auch in der Bemessung der variablen Vergütung im Konzern wider. Um die Kennzahl ROCE weiter zu operationalisieren, werden die den ROCE treibenden Größen EBIT bzw. EBIT-Marge sowie Working Capital bzw. Working Capital im Verhältnis zum Umsatz laufend überwacht. Dabei werden in der Berechnung des Capital Employed Effekte aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die damalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 nicht berücksichtigt und die wesentlichen Kennzahlen seit 2011 zusätzlich auch bereinigt um Effekte aus Kaufpreisallokationen dargestellt. Investitionen als Bestandteil des eingesetzten Kapitals werden durch einen abgestuften Genehmigungsprozess gesteuert. Bei Investitions- und Portfolioentscheidungen ist die Differenz aus dem erwarteten ROCE und dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz ("WACC") ein wesentliches Entscheidungskriterium. In den für den Konzern ermittelten WACC fließen erstens Eigenkapitalkosten, basierend auf der Rendite einer risikolosen Alternativanlage zuzüglich einer Marktrisikoprämie und dem Betafaktor, sowie zweitens die tatsächlichen Fremdkapitalkosten und der bei der Abzinsung der Pensionsverbindlichkeiten verwendete Zinssatz ein. Steuerung des eingesetzten Kapitals (Capital Employed)Strategische Planung und Mittelfristplanung sind die wesentlichen Grundlagen für die Ressourcenallokation im Konzern. In ihrem Rahmen werden wichtige Entscheidungen über Kerntechnologien, Absatzmärkte und andere strategisch bedeutsame Stellgrößen vorbereitet. Bei Akquisitionen und Erweiterungsinvestitionen wird neben Renditekennzahlen vor allem ihre Bedeutung für die Erreichung der strategischen Ziele bewertet. Wirtschaftliches Entscheidungskriterium für Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen ist der Nettobarwert (Net Present Value). Als ergänzender Maßstab zur Beurteilung des Risikos aus sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Amortisationsdauer ermittelt. Ein weiteres wesentliches Element des Capital Employed ist das Working Capital. Die Steuerung des Working Capital beginnt bereits vor Auftragsannahme mit den angebotenen bzw. zu verhandelnden Zahlungsbedingungen. Projekt- und maßnahmenbezogene SteuerungNeben der generellen Steuerung mit Hilfe der beschriebenen Kennzahlen wurde zusätzlich für Kunden- und Investitionsprojekte ein individuelles Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren mit spezifischen Größenschwellen für die unterschiedlichen Hierarchieebenen institutionalisiert. Die Bewertung der Kundenprojekte erfolgt im Wesentlichen auf Basis der erwarteten Margen (Gross Margin und Vollkostenergebnis). Außerdem wird das kommerzielle und vertragsrechtliche Risikoprofil der Projekte unter besonderer Berücksichtigung des Cash-Flows ermittelt. Die Projektabwicklung wird darüber hinaus durch ein intensives Projektcontrolling nicht nur auf Ebene der operativen Einheiten, sondern in Abhängigkeit von gestuften Größenkriterien auch auf Segment- und Konzernebene in Form eines separaten Berichtswesens für Großaufträge begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse liefern in vielen Fällen Anregungen zur Verbesserung von internen Prozessen, die bei Folgeprojekten genutzt werden können. Auf Konzernebene konzentriert sich die Analyse auf Abweichungen zwischen dem vorkalkulierten und dem erwarteten bzw. realisierten Auftragsergebnis. ComplianceCompliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei der GEA Group eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Dazu wurde bereits vor Jahren eine Compliance Organisation aufgebaut. An der Spitze der konzernweiten Compliance Organisation steht der Chief Compliance Officer, der in dieser Funktion an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Bericht erstattet. Der Chief Compliance Officer wird durch den Corporate Compliance Officer unterstützt. Zusätzlich wurde für jedes Segment ein Segment Compliance Officer und für jede operative Gesellschaft ein Company Compliance Manager benannt. Darüber hinaus wurde 2010 ein Compliance Committee eingerichtet, welches den Chief Compliance Officer berät. Präsenzschulungen und webbasierte Schulungen der für Compliance zuständigen Konzern-Mitarbeiter runden das umfangreiche Compliance Programm der GEA Group ab. Weitere Informationen zum Thema Compliance entnehmen Sie bitte dem Corporate Governance Bericht (vgl. Seite 58 ff.). Einbezug des Vergütungssystems in die SteuerungDie Entwicklung der wesentlichen Werttreiber spiegelt sich auch in der Vergütung der Führungskräfte wider. Die Cash-Flow-Treiber-Marge und der ROCE bilden die Bemessungsgrundlage für die variablen auf den Unternehmenserfolg bezogenen Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus wird eine leistungsbezogene Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung persönlicher Ziele, von denen mindestens eines finanziell messbar sein soll, gezahlt. Für die Führungskräfte und den Vorstand bezieht sich eine weitere Vergütungskomponente auf die Kursentwicklung der GEA Aktie im Verhältnis zum Vergleichsindex STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE). Forschung und EntwicklungIm weltweiten Wettbewerb sind Ingenieurunternehmen wie die GEA vor allem durch die permanente Weiterentwicklung der eigenen Technologien und Prozesse langfristig erfolgreich. Daher beeinflusst die Innovationskultur den zukünftigen Geschäftserfolg eines Unternehmens in hohem Maße. Neben intensiver eigener Forschung und Entwicklung fördert das Unternehmen auch gemeinsame Forschungsprojekte mit seinen Kunden und Zulieferern. Forschung und Entwicklung erfolgen bei der GEA dezentral in den einzelnen Segmenten bzw. Geschäftseinheiten. Dies erleichtert auch eine direkte Zusammenarbeit mit den Kunden. Mögliche Nachteile einer dezentralen Organisation werden durch den weltweiten GEA internen Know-how-Austausch und die Zusammenarbeit der einzelnen Segmente vermieden. Insgesamt haben die Unternehmen der GEA Group inklusive GEA Heat Exchangers im abgelaufenen Geschäftsjahr 85 neue Patente angemeldet. Ausdruck der Innovationskultur der GEA sind auch das weltweit einheitliche Ideen- und Verbesserungsmanagement sowie die drei Segmente übergreifenden Innovationswettbewerbe. Bei dem seit Jahren erfolgreich durchgeführten GEA Innovation Contest werden laufende Entwicklungsprojekte vorgestellt, die innerhalb eines Jahres zur Marktreife gebracht werden können. Die Sieger auf Segmentebene präsentieren ihre Projekte an einem Tag im Rahmen der jährlichen internationalen Führungskräftetagung. Die drei Segmente, die gemessen an den Kriterien Marktchancen, Ergebnispotenzial, Realisierungschancen und Innovationsniveau die Erfolg versprechendsten Innovationsprojekte vorstellen, erhalten Preisgelder in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. EUR zur Stärkung der jeweiligen Entwicklungsbudgets. Sieger des Jahres 2013 war eine kompakte Maschine des Segments GEA Process Engineering zur Herstellung von Tabletten für die Pharmaindustrie. Sie zeichnet sich durch gleich vier Innovationen aus: bei der präzisen Dosierung der pulverförmigen Bestandteile, deren kontinuierlichem und sorgfältigem Mischen, der Online-Messung von Homogenität und Wirkstoffkonzentration dieses Gemischs und dem abschließenden Pressen der Tablette. Der zweitplatzierte Beitrag des Segments GEA Food Solutions verwendet ein neues Werkzeugmaterial, um das Thermoformen der Kunststoffverpackungen für Lebensmittel zu beschleunigen und qualitativ zu verbessern. GEA Mechanical Equipment erhöht die Bedienungsfreundlichkeit seiner Separatoren nochmals deutlich durch weiterentwickelte Informationstechnologie und erreichte damit den dritten Platz im Wettbewerb. Besonders bemerkenswert ist, dass im diesjährigen Wettbewerb drei der sechs Beiträge nicht versuchen, die Mechanik weiter zu optimieren, sondern sich stattdessen auf intelligente Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik konzentrieren. Beim GEA Development Contest geht es um die Förderung vielversprechender Produktideen, die sich in einem frühen Entwicklungsstadium befinden und bei denen noch bis zu 3 Jahre zur Markteinführung benötigt werden. Auch bei diesem Wettbewerb gibt es konzernweite Präsentationsrunden und gestaffelte Preisgelder. In 2013 ging der erste Preis an GEA Mechanical Equipment. Das Team dieses Segments hat ein Verfahren entwickelt, um die wertvollen Proteine im Rapssamen aus dem nach dem Pressen übrigbleibenden Rapspresskuchen zu isolieren - und zwar so schonend, dass die Proteine für die menschliche Ernährung geeignet sind, in jedem Fall aber für die Tiermast. Damit hat das Siegerteam ein Problem bei der Rapsverarbeitung gelöst: Der Rapspresskuchen kann wegen Bitterstoffen ungereinigt selbst an Rinder nur begrenzt verfüttert werden. Mit dem zweiten Platz wurde GEA Farm Technologies für ein neues, modulares und speziell für das vollautomatisierte Melkplatzmodul GEA Dairy ProQ entwickelte Servicekonzept ausgezeichnet. Es basiert auf einem nachhaltigen Geschäftsmodell mit langfristigen Serviceverträgen, welche über die gesamte Lebensdauer der Anlage laufen. Regelmäßige Wartungen durch GEA Techniker sind fest im Vertrag verankert. Ein weiteres Plus: Ein einzelner Melkplatz kann im Ganzen gegen ein bereits vormontiertes Ersatzmodul ausgetauscht werden - in gerade einmal 20 Minuten. GEA Refrigeration Technologies belegte den dritten Platz bei diesem Wettbewerb mit seinem neuen Kompaktschraubenkompressor für Anwendungen mit Ammoniak. Diese Neuentwicklung folgt zwei wesentlichen Markttrends: Zum einen der Nutzung von Ammoniak als natürlichem und damit umweltfreundlichem Kältemittel sowie zum anderen dem Trend zur Nutzung von Kompaktschraubenkompressoren. Die bahnbrechende Innovation besteht hierbei darin, einen Motor mit Ammoniak resistenten Kupferkomponenten zu entwickeln und diesen gleichzeitig in einen Kompaktschraubenkompressor mit höchster Effizienz sowohl bei Voll- als auch bei Teillast zu integrieren. Der dritte Konzern übergreifende Innovationswettbewerb, der GEA Investment Fund, richtet sich an sehr junge Produktideen. Diese führen vorzugsweise zu Projekten, die Segment übergreifend oder in Zusammenarbeit mit konzernfremden Unternehmen bzw. Organisationen durchgeführt werden. Die 14 Juroren vergaben für die Idee von GEA Process Engineering die meisten Fördermittel, gefolgt von GEA Food Solutions und GEA Farm Technologies. Die Ideen zielen meist darauf ab, den Produktionsprozess des Kunden noch besser zu verstehen und ihn z.B. mit Hilfe geeigneter Sensoren weiter zu perfektionieren - sei es im Hinblick zum Beispiel auf die Qualität des produzierten Nahrungsmittels oder im Hinblick auf den Verbrauch von Ressourcen wie Energie. Die Anregungen dafür können unter anderem direkt vom Kunden kommen, aus technischen Weiterentwicklungen zum Beispiel der Sensoren oder aus der Suche nach neuen Märkten für bestehende GEA Produkte. Die GEA hat auch im Jahr 2013 erfolgreich an externen Wettbewerben teilgenommen, die von Verbänden, von Kunden oder im Rahmen von Messen durchgeführt werden. Zum Beispiel wurden mit dem Apollo Milking System und dem MIone Automatic Milking System zwei Melksysteme von GEA Farm Technologies im Rahmen der World Dairy Expo, die unter dem Motto "The Center of the Dairy Universe" in den USA stattfand, mit Innovation Awards ausgezeichnet. Im Geschäftsjahr 2013 sanken die direkten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) um 10,6 Prozent auf 73,9 Mio. EUR nach 82,7 Mio. EUR im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. In diesen Zahlen sind auch in Höhe von 11,4 Mio. EUR (Vorjahr 11,8 Mio. EUR) zurückerstattete Aufwendungen, die in den Herstellkosten ausgewiesen werden, enthalten. Des Weiteren beinhalten die F&E Aufwendungen Abschreibungen in Höhe von 8,5 Mio. EUR (Vorjahr 7,5 Mio. EUR). Die F&E-Quote beträgt damit insgesamt 1,7 Prozent vom Umsatz nach 2,0 Prozent im Vorjahr. Die aktivierten Entwicklungsausgaben belaufen sich auf 0,5 Prozent vom Umsatz nach 0,6 Prozent im Vorjahr. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F&E)scroll
WirtschaftsberichtDie GEA im Geschäftsjahr 2013In der Prognose für das Geschäftsjahr 2013 wurde davon ausgegangen, dass die Nachfrage auf den Absatzmärkten der GEA wieder dem hohen Niveau von 2012 entsprechen wird. Entgegen dieser Annahme haben sich wichtige regionale Absatzmärkte schlechter entwickelt, als es noch Anfang 2013 prognostiziert wurde. So musste auch der Internationale Währungsfonds (IWF) im Laufe des Jahres seine Annahmen zwei Mal nach unten korrigieren. Während die Euro-Zone und China etwa auf dem Vorjahresniveau verharrten, lagen die volkswirtschaftlichen Wachstumsraten in dem für die GEA wichtigen Markt USA sowie in den Schwellenländern insgesamt deutlich unter den Werten von 2012 (vgl. IWF, Update World Economic Outlook, Januar 2014). Der Ausblick auf die Geschäftsentwicklung für 2013 wurde auf Basis der GEA inklusive des Segments GEA Heat Exchangers gegeben. Daher beinhalteten die nachfolgend dargestellten Kennzahlen jeweils auch dieses Segment. Die GEA hat die Prognose für das Geschäftsjahr 2013 im Geschäftsbericht 2012 unter der Voraussetzung gegeben, dass es zu keiner Abschwächung im Weltwirtschaftswachstum kommt. Wie die Zahlen des IWF zeigen, kam es jedoch im Laufe des Jahres zu einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums. Dennoch wurde mit 3,1 Prozent das vom Vorstand erwartete moderate organische Wachstum im Umsatzvolumen erreicht. Beim Ergebnis (EBITDA) wurden im letzten Geschäftsbericht rund 700 Mio. EUR angestrebt. Nennenswerte Einmalaufwendungen wurden zum damaligen Zeitpunkt nicht erwartet. Im Juni 2013 hat der Aufsichtsrat der Entscheidung des Vorstands zugestimmt, sich mittelfristig aus dem Segment GEA Heat Exchangers zurückzuziehen. Da auf dieser Basis wesentliche Einmalaufwendungen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich für dieses Strategie- und Portfolioprojekt absehbar waren, wurde die Prognose zum EBITDA im Halbjahresfinanzbericht entsprechend angepasst. Aufgrund der deutlichen Verschiebungen der Wechselkurse im Laufe des Jahres wurde im Quartalsfinanzbericht zum dritten Quartal ferner präzisiert, dass das prognostizierte Ergebnis auf konstanten Wechselkursen gegenüber 2012 basiert. Zum Jahresende betrug das EBITDA 660,1 Mio. EUR; bereinigt um Einmalaufwendungen in Höhe von 28,2 Mio. EUR belief sich das operative EBITDA auf 688,3 Mio. EUR. Adjustiert um Translationsverluste in Höhe von 12,9 Mio. EUR betrug das operative EBITDA zu konstanten Wechselkursen 701,2 Mio. EUR in 2013, womit die angepasste Prognose für diesen Leistungsindikator ebenfalls erreicht wurde. Hinsichtlich der Cash-Flow-Treiber wurde im Verhältnis zum Umsatz zunächst ein Niveau von mindestens 8,0 Prozent in 2013 angestrebt. Diese Erwartung wurde im Quartalsfinanzbericht zum dritten Quartal bereits auf mindestens 9,0 Prozent angehoben. Letztendlich wurde auch dieses Niveau mit 9,4 Prozent klar übertroffen. Bei der Entwicklung der einzelnen Segmente wurde für das Segment GEA Food Solutions eine deutliche Umsatzsteigerung sowie ein operativer Turnaround erwartet. Der Umsatz des Segments wurde im Geschäftsjahr gesteigert, und zwar um 5,3 Prozent. Ab dem zweiten Quartal wurde auf EBITDA-Ebene ein positives operatives Ergebnis ausgewiesen, welches für das Gesamtjahr bei 3,8 Mio. EUR lag. Für alle anderen Kernsegmente wurden jeweils stabile operative Ergebnis-Margen bei moderatem Volumenwachstum erwartet. Hier hat das Segment GEA Farm Technologies mit einem leichten organischen Umsatzrückgang um 0,4 Prozent und einer operativen EBITDA-Marge, die 21 Basispunkte unter dem Vorjahr lag, die Prognose nicht ganz erreichen können. Die Segmente GEA Process Engineering und GEA Refrigeration Technologies sind hingegen mit 7,5 bzw. 9,1 Prozent organischer Umsatzsteigerung mehr als moderat gewachsen. Bei der operativen EBITDA-Marge legte das Segment GEA Process Engineering mit einer Steigerung um 90 Basispunkte auf 11,3 Prozent deutlich zu. Die Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 18. April 2013 dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 unverändert eine Dividende in Höhe von 0,55 Euro je Aktie auszuschütten. Aufgrund der erhöhten Anzahl der ausgegebenen Aktien hat sich somit das Dividendenvolumen um 4,7 Prozent auf 106 Mio. EUR erhöht. Damit entsprach die Ausschüttung an die Aktionäre für 2012 erneut dem langfristigen Ziel von einem Drittel des Konzernergebnisses. Die Kennzahlen können im Einzelnen wie folgt übergeleitet werden: Umsatzscroll
EBITDAscroll
Cash-Flow-Treiber-Margescroll
*)
bei konstanten Wechselkursen und vor Kosten
für Portfolio- und Strategieprojekte Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie GEA als weltweit aktiver Maschinenbaukonzern sieht das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts bzw. Gross Domestic Product (GDP) und damit die diesbezüglichen Auswertungen des IWF als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung. Dabei soll das eigene Wachstum über dem der Weltwirtschaft liegen. Das GDP hat sich im abgelaufenen Jahr in weiten Teilen der Welt erneut äußerst schwach entwickelt. Der IWF hat in seinem Update zum "World Economic Outlook" (Januar 2014) für das Jahr 2013 abermals eine Verlangsamung des weltweiten Wirtschaftswachstums vorhergesagt. Demzufolge soll die Weltwirtschaft nach 5,2 Prozent in 2010, 3,9 Prozent in 2011 und 3,1 Prozent in 2012 in 2013 nur noch um 3,0 Prozent gewachsen sein. Neben vielen Wirtschaftsforschern sind sowohl der IWF als auch die GEA zu Beginn des Jahres 2013 noch von einem größeren Wachstum ausgegangen. So prognostizierte der IWF vor einem Jahr noch 3,5 Prozent Wachstum für die Weltwirtschaft, musste diese Erwartung über das Jahr jedoch wie beschrieben mehrfach revidieren. Wesentlicher Auslöser hierfür war eine weniger dynamische Entwicklung in den Schwellenländern. Im Einzelnen prognostizierte der IWF für die Industrieländer eine Wachstumsrate von 1,3 Prozent im Jahr 2013 nach 1,4 Prozent im Vorjahr. Die Eurozone konnte erst im Jahresverlauf die bisher längste Rezession in ihrer Geschichte überwinden. Nach einem Rückgang um 0,7 Prozent im Jahr 2012 soll die Wirtschaft in dieser Region auf das gesamte Berichtsjahr gesehen aber dennoch mit minus 0,4 Prozent rückläufig sein. In den Schwellenländern erwarten die Experten des IWF, dass sich das Wirtschaftswachstum von 4,9 Prozent im Vorjahr auf 4,7 Prozent in 2013 verlangsamte. GeschäftsverlaufDie Erläuterung des Geschäftsverlaufs erfolgt im Folgenden zunächst für die fortgeführten Geschäftsbereiche und damit für die 5 operativen Segmente des Konzerns. Da die GEA das Segment GEA Heat Exchangers nicht mehr zum Kerngeschäft zählt, wird die Entwicklung dieses Segments separat im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche dargestellt (vgl. Seite 45 ff.). Die im Lagebericht enthaltenen Quartalsinformationen stammen aus Quartalsabschlüssen, die keiner prüferischen Durchsicht gem. WpHG durch einen Wirtschaftsprüfer unterlagen. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Rundungsdifferenzen ergeben. AuftragseingangIm Gesamtjahr 2013 legte der Auftragseingang im Konzern mit 4.627,9 Mio. EUR (Vorjahr 4.425,4 Mio. EUR) um 4,6 Prozent zu. Der Zuwachs von 202,5 Mio. EUR ergab sich insbesondere im Bereich der größeren Aufträge mit einem Volumen über 15 Mio. EUR, deren Anteil am Gesamtvolumen von etwa 7 Prozent im Vorjahr auf rund 12 Prozent angestiegen ist. Auftragseingang der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR)![]() Portfolioveränderungen trugen 0,5 Prozent zur Steigerung des Auftragseingangs bei. Veränderungen der Wechselkurse haben ihn mit 2,7 Prozent belastet. Gegenüber 2012 ist der Auftragseingang damit organisch deutlich um 6,8 Prozent gewachsen. Besonders hervorzuheben ist dabei die Entwicklung der beiden Segmente GEA Mechanical Equipment und GEA Process Engineering, die erstmals die Marke von 1 Mrd. EUR bzw. 2 Mrd. EUR übertreffen konnten. Auftragseingangscroll
Der Nahrungsmittel- und Getränkebereich wuchs um knapp 9 Prozent und erhöhte damit seinen Anteil am Geschäft der GEA um 2,6 Prozentpunkte auf 74 Prozent. Berücksichtigt man auch das Segment GEA Heat Exchangers liegt der Anteil dieses Endmarkts bei 57 Prozent. Überproportionale Wachstumsraten wies in den Kernsegmenten die Kundenindustrie Milchverarbeitung aus. Regional konnte im Endmarkt Nahrungsmittel- und Getränke insbesondere Westeuropa mit plus 27 Prozent deutlich zulegen. Der Anstieg dieses Endmarkts erklärt auch im Geschäftsjahr 2013 die gesamte Steigerung des Auftragseingangs im Konzern. Auftragseingang nach Kundenindustrien (in %)![]() Als größte Einzelaufträge mit einem Auftragsvolumen von über 30 Mio. EUR konnten im Geschäftsjahr 2013 vom Segment GEA Process Engineering 7 Molkereiaufträge für Kunden in Deutschland, in den Niederlanden, in Dänemark, in Irland und in Neuseeland im Wert von zusammen 368 Mio. EUR gewonnen werden. In der Vergleichsperiode des Vorjahrs konnten zwei Großaufträge abgeschlossen werden, mit einem Volumen von über 115 Mio. EUR. Auftragseingang GEA Group 4.627,9 Mio. EUR (Vorjahr 4.425,4 Mio. EUR)nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Industrien)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt letzte 12 Monate)![]() AuftragsbestandDer Auftragsbestand hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2012 (1.829,9 Mio. EUR) deutlich um 185,6 Mio. EUR bzw. 10,1 Prozent auf 2.015,5 Mio. EUR erhöht. Dabei haben sich Wechselkursveränderungen mit minus 63,0 Mio. EUR ausgewirkt. Der Auftragsbestand repräsentiert bezogen auf den Auftragseingang des Geschäftsjahrs ein Volumen von 5,2 Monaten (Vorjahr 5,0 Monate). Diese Kennzahl hat sich insbesondere im Segment GEA Process Engineering, bedingt durch die große Zahl gewonnener Großprojekte, erhöht. Die Bandbreite der Segmente reicht dabei entsprechend der unterschiedlichen Art der Geschäfte von 1,7 Monaten im Segment GEA Farm Technologies bis zu 7,5 Monaten in Segment GEA Process Engineering. Auftragsbestandscroll
UmsatzGenerell gelten für den Umsatz die gleichen regionalen und branchenmäßigen Trends wie beim Auftragseingang, allerdings mit unterschiedlichen zeitlichen Verzögerungen. Der Umsatz erweist sich aber als weniger volatil als der Auftragseingang. Im Gesamtjahr 2013 legte der Umsatz im Konzern mit 4.320,0 Mio. EUR (Vorjahr 4.142,3 Mio. EUR) um 4,3 Prozent zu und lag dennoch um 6,7 Prozent unter dem Auftragseingang. Zu diesem Umsatzrekord haben Portfolioveränderungen 0,5 Prozent beigesteuert. Die Effekte aus Wechselkursveränderungen betrugen minus 2,7 Prozent. Organisch lag der Umsatz damit deutlich um 6,5 Prozent über dem Vorjahr. Mit GEA Mechanical Equipment, GEA Process Engineering und GEA Refrigeration Technologies realisierten gleich drei Segmente Umsätze auf Rekordniveau. Umsatz der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR)![]() Der Anteil des um 3,5 Prozent gestiegenen Servicegeschäfts reduzierte sich geringfügig auf 26,7 Prozent (Vorjahr 26,9 Prozent). Die Book-to-Bill-Ratio, also das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz, lag im Jahr 2013 mit 1,07 leicht über Vorjahresniveau. Umsatzscroll
Der Nahrungsmittel- und Getränkebereich wuchs um knapp 4 Prozent und bestätigte damit seinen Anteil am Geschäft der GEA von 72 Prozent. Berücksichtigt man auch das Segment GEA Heat Exchangers liegt der Anteil dieses Endmarkts bei 55 Prozent. Überproportionale Wachstumsraten wies in den Kernsegmenten die Kundenindustrie Flüssige Nahrungsmittel aus. Regional konnte im Endmarkt Nahrungsmittel- und Getränke insbesondere Westeuropa mit plus 14 Prozent deutlich zulegen. Die folgende Grafik zeigt die Verschiebungen in der Verteilung des Umsatzes zwischen 2013 und dem Vorjahr. Umsatz nach Kundenindustrien (in %)![]() Wachstumsregionen waren 2013 Westeuropa, der Nahe Osten und Asien/Pazifik. Die Anteile von Westeuropa und des Nahen Ostens haben sich um 1,8 bzw. 0,8 Prozentpunkte auf etwa 34 bzw. 5 Prozent erhöht. Dagegen sind die Anteile von Nordamerika und Osteuropa um 1,0 bzw. 1,3 Prozentpunkte auf 17 bzw. 9 Prozent gesunken. In den übrigen Regionen betrugen die positiven oder negativen Veränderungen der Umsatzanteile jeweils weniger als einen halben Prozentpunkt. Der Umsatzanteil von deutschen Kunden stieg wieder leicht von 8,2 Prozent auf 8,6 Prozent. Absatzstärkstes Land sind wie im Vorjahr die USA mit 15,9 Prozent (Vorjahr 16,7 Prozent). Umsatz GEA Group 4.320,0 Mio. EUR (Vorjahr 4.142,3 Mio. EUR)nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Industrien)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt letzte 12 Monate)![]() Segment GEA Food SolutionsDer Umsatz des Segments GEA Food Solutions lag 2013 bei 349,9 Mio. EUR und damit um 5,3 Prozent über dem Vorjahr (332,4 Mio. EUR). Bereinigt um Effekte aus Wechselkursveränderungen von minus 1,2 Prozent ist der Umsatz im Berichtsjahr organisch um 6,5 Prozent gewachsen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde im Servicegeschäft wieder das Niveau des Vorjahres erreicht. Sein Anteil am Umsatz des Segments erhöhte sich damit auf 40,2 Prozent nach 37,6 Prozent im Vorjahr. Der Vorjahreswert ist in der Bezugsgröße um die Schätzungsänderung in Höhe von 42,0 Mio. EUR bereinigt. Das Segment ist im Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke und hier ausschließlich in der Kundenindustrie Feste Nahrungsmittel tätig und hatte in 2013 seine Absatzschwerpunkte in Westeuropa (46 Prozent) sowie in Osteuropa, Nordamerika und Asien/Pazifik, deren Anteile zwischen 10 und 16 Prozent liegen. Umsatz GEA Food Solutions 349,9 Mio. EUR (Vorjahr 332,4 Mio. EUR)nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt letzte 12 Monate)![]() Segment GEA Farm TechnologiesIm Segment GEA Farm Technologies gelten beim Auftragseingang und beim Umsatz im Wesentlichen die gleichen Tendenzen, da der Auftragsbestand regelmäßig nur eine Reichweite von 6 bis 8 Wochen aufweist. Bereinigt um Effekte aus Wechselkursveränderungen von minus 3,1 Prozent und aus der Akquisition Milfos International Group, Neuseeland in Höhe von plus 3,0 Prozent betrug die organische Veränderung nach einem sehr guten Vorjahr im abgelaufenen Geschäftsjahr minus 0,4 Prozent. Der Servicebereich hat im Berichtsjahr einen Anteil am Gesamtumsatz von 40,7 Prozent (Vorjahr 41,1 Prozent). Das Segment ist fast ausschließlich in der Milchwirtschaft tätig und hatte in 2013 seine Umsatzschwerpunkte in Westeuropa (38 Prozent) und Nordamerika (33 Prozent). Wachstumsimpulse kamen aus Asien/Pazifik, das seinen Anteil um 3,5 Prozentpunkte auf knapp 11 Prozent steigern konnte. Umsatz GEA Farm Technologies 577,7 Mio. EUR (Vorjahr 580,9 Mio. EUR)nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt letzte 12 Monate)![]() Segment GEA Mechanical EquipmentDas Segment GEA Mechanical Equipment hat das bereits gute Vorjahresniveau noch einmal deutlich um 4,7 Prozent übertroffen und erreichte mit 977,8 Mio. EUR einen neuen Rekordwert. Bereinigt um Effekte aus Wechselkursveränderungen von minus 2,4 Prozent sowie um Akquisitionseffekte in Höhe von 0,6 Prozent betrug das organische Umsatzwachstum im abgelaufenen Geschäftsjahr erfreuliche 6,5 Prozent. Im Servicegeschäft wurde ein Wachstum von 5,5 Prozent erzielt. Der Anteil am Gesamtumsatz wurde somit leicht von 33,0 Prozent auf 33,2 Prozent gesteigert. Der wesentlichste Endmarkt dieses Segments ist mit 54 Prozent Nahrungsmittel und Getränke. Das Drittkundengeschäft ist in diesem Endmarkt stabil. Deutliche Wachstumsimpulse kamen aus konzerninternen Lieferungen an das Segment GEA Process Engineering. Weitere Wachstumsimpulse verzeichneten der Endmarkt Energie (plus 15 Prozent) sowie innerhalb des Endmarkts sonstige Industrien die Kundenindustrien Pharma (plus 46 Prozent) und Chemie (plus 36 Prozent). Wesentliche Wachstumsregionen waren Westeuropa und der Nahe Osten, die um 13 Prozent bzw. 43 Prozent gewachsen sind und ihre Umsatzanteile um 2,5 Prozentpunkte bzw. 1,7 Prozentpunkte steigern konnten. Umsatz GEA Mechanical Equipment 977,8 Mio. EUR (Vorjahr 933,9 Mio. EUR)nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Industrien, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt letzte 12 Monate)![]() Segment GEA Process EngineeringAuch das Segment GEA Process Engineering erzielte mit 1.798,0 Mio. EUR einen neuen Rekordwert. Bereinigt um Effekte aus Wechselkursveränderungen von minus 2,8 Prozent betrug das organische Wachstum im abgelaufenen Geschäftsjahr 7,5 Prozent, der zweitbeste Wert aller Segmente. Der Serviceanteil konnte dabei deutlich um 7,9 Prozent zulegen und erhöhte seinen Anteil am Gesamtumsatz auf 14,0 Prozent (Vorjahr 13,6 Prozent). Der Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke steigerte mit einer Wachstumsrate von über 8 Prozent seinen Anteil nochmal deutlich um 2,2 Prozentpunkte auf 71 Prozent. Regional konnte dieses Wachstum insbesondere in Westeuropa realisiert werden. Das starke Wachstum des Endmarkts Nahrungsmittel und Getränke in Westeuropa hat dazu beigetragen, dass diese Region ihren Anteil am Gesamtumsatz um 3,1 Prozentpunkte auf nunmehr über 28 Prozent steigern konnte. Auch die Kundenindustrie Klima und Umwelt legte kräftig um fast 13 Prozent zu. Die umsatzstärkste Region ist mit einem Anteil von etwa 35 Prozent unverändert Asien/Pazifik. Umsatz GEA Process Engineering 1.798,0 Mio. EUR (Vorjahr 1.716,3 Mio. EUR)nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Industrien, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt letzte 12 Monate)![]() Segment GEA Refrigeration TechnologiesDas höchste organische Wachstum aller Segmente erzielte mit 9,1 Prozent das Segment GEA Refrigeration Technologies und realisierte mit 736,6 Mio. EUR, trotz Belastungen aus Wechselkursveränderungen in Höhe von 3,1 Prozent, erstmals einen Umsatz über 700 Mio. EUR. Der Serviceumsatz wuchs um 3,6 Prozent, was einem Anteil am Gesamtumsatz von 27,1 Prozent entspricht. Die deutlichsten Wachstumsimpulse waren in den Kundenindustrien Öl und Gas (plus 42 Prozent), Klima und Umwelt (plus 28 Prozent) sowie bei den übrigen Industrien (plus 15 Prozent) zu verzeichnen. Alle Regionen konnten zum Umsatzwachstum des Segments beitragen. Das stärkste Wachstum war im Nahen Osten zu verzeichnen, wodurch der Anteil dieser Region um 2,4 Prozentpunkte auf 7 Prozent gesteigert werden konnte. Umsatz GEA Refrigeration Technologies 736,6 Mio. EUR (Vorjahr 694,8 Mio. EUR)nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Industrien, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt letzte 12 Monate)![]() LageErtragslageDie GEA hält unverändert an einer bewussten Auftragsselektion hinsichtlich Preisqualität und Vertragskonditionen fest, die sich in einem gestaffelten Genehmigungsprozess für größere Kundenprojekte widerspiegelt. Die Ergebniskennzahlen des Jahres 2013 wurden um Einmalaufwendungen in Höhe von 14,6 Mio. EUR bereinigt. Diese setzen sich zusammen aus 8,0 Mio. EUR hauptsächlich durch Beratungsaufwendungen für Strategieprojekte sowie der Tatsache, dass die bisher an GEA Heat Exchangers belastete Management Fee und Trademark Fee nunmehr gemäß IFRS auch von den fortgeführten Geschäftsbereichen zu tragen waren. Diese betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 6,6 Mio. EUR (Vorjahr 9,4 Mio. EUR; vgl. Seite 200 f.). Weitere Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Trennung vom Segment GEA Heat Exchangers werden im Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche ausgewiesen (vgl. Seite 45 ff.). Die erheblichen Einmaleffekte im Vorjahr entfallen mit 66,5 Mio. EUR im EBIT bzw. 63,4 Mio. EUR im EBITDA auf das Segment GEA Food Solutions sowie auf die beschriebene Zuordnung von Management Fee und Trademark Fee. Wenn im Folgenden von operativen Ergebnissen gesprochen wird, so bezieht sich dies zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus den Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden, und zum anderen auf die Bereinigung der Aufwendungen für die Strategieprojekte im Berichtsjahr, der Einmaleffekte im Segment GEA Food Solutions im Vorjahr sowie gemäß der IFRS bedingten Zuordnung von Management Fee und Trademark in beiden Jahren. Operative EBITDA-Marge zu Umsatz der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR)![]()
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vor Kaufpreisallokation und Restrukturierung Im Geschäftsjahr 2013 ist das EBITDA mit 515,2 Mio. EUR um 22,6 Prozent gestiegen, nach 420,1 Mio. EUR in der vergleichbaren Vorjahresperiode. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 11,9 Prozent und einem Anstieg um 178 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr (10,1 Prozent). Bereinigt um eine geringfügige ergebnismindernde Realisierung des Aufwertungsbetrags der Vorräte aus Kaufpreisallokationen sowie um die dargestellten Einmaleffekte in Höhe von 14,6 Mio. EUR wurde ein operatives EBITDA von 530,1 Mio. EUR erzielt. Dies lag um 35,6 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (494,4 Mio. EUR), welcher um Einmaleffekte in Höhe von 72,8 Mio. EUR bereinigt wurden. Die operative EBITDA-Marge konnte somit um weitere 33 Basispunkte auf 12,3 Prozent vom Umsatz verbessert werden. Die folgende Tabelle zeigt das operative EBITDA und die entsprechende EBITDA-Marge pro Segment: Operatives EBITDA/operative EBITDA-Marge1scroll
1)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und
Einmaleffekten (vgl. Seite 200 f.) Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom EBITDA vor Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (operatives EBITDA) über das EBIT vor Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (operatives EBIT) zum EBIT: Überleitung Operatives EBITDA über Operatives EBIT zum EBITscroll
1)
Zahlen angepasst aufgrund der erstmaligen
Einstufung eines Geschäftsbereichs als nicht fortgeführt (vgl. Seite
147 f.) und geänderter Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer
(vgl. Seite 118 f.) Die Überleitung vom EBITDA zum EBIT sieht wie folgt aus: Überleitung EBITDA zum EBITscroll
Die folgende Tabelle zeigt das operative EBIT sowie die entsprechende EBIT-Marge pro Segment: Operatives EBIT/operative EBIT-Marge1scroll
1)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und
Einmaleffekten (vgl. Seite 200 f.) Insgesamt ist im abgelaufenen Geschäftsjahr das EBIT um über 30 Prozent auf 419,6 Mio. EUR (Vorjahr 314,3 Mio. EUR) gestiegen. Die EBIT-Marge verbesserte sich entsprechend um 213 Basispunkte auf 9,7 Prozent (Vorjahr 7,6 Prozent). Das operative EBIT, also bereinigt um Effekte aus Kaufpreisallokationen in Höhe von 24,6 Mio. EUR (Vorjahr 35,6 Mio. EUR) sowie um Einmaleffekte von 14,6 Mio. EUR (Vorjahr 75,9 Mio. EUR), stieg um 7,8 Prozent auf 458,8 Mio. EUR (Vorjahr 425,8 Mio. EUR). Die operative EBIT-Marge verbesserte sich entsprechend um 34 Basispunkte auf 10,6 Prozent vom Umsatz. Segment GEA Food SolutionsDas Segment erzielte in 2013 ein operatives EBITDA von plus 3,8 Mio. EUR bzw. 1,1 Prozent vom Umsatz nach minus 6,0 Mio. EUR im Vorjahr. Damit konnte nach dem bereits verlustfreien 2. Quartal auch im 2. Halbjahr ein positives Ergebnis realisiert werden. Die operative Verbesserung gegenüber 2012 wurde insbesondere durch die Reduzierung der Mitarbeiterzahl sowie durch Kostensenkungen in den indirekten Bereichen, bei gleichzeitiger Erhöhung der Effizienz in den Fertigungs- und Lieferprozessen, erreicht. Segment GEA Farm TechnologiesIm Segment GEA Farm Technologies sank im Geschäftsjahr 2013 das operative EBITDA sowie die operative EBITDA-Marge um 1,5 Mio. EUR auf 56,9 Mio. EUR bzw. um 21 Basispunkte auf 9,9 Prozent. Dies ist im Wesentlichen auf das geringere Umsatzvolumen im ersten Halbjahr zurückzuführen. Im zweiten Halbjahr lagen das operative EBITDA und die entsprechende Marge bereits wieder über den Vorjahreswerten. Segment GEA Mechanical EquipmentDas Segment GEA Mechanical Equipment konnte sein operatives EBITDA auf 210,9 Mio. steigern (Vorjahr 205,3 Mio. EUR). Der leichte Rückgang der Marge um 41 Basispunkte auf nunmehr 21,6 Prozent ist hauptsächlich auf die im Berichtsjahr erfolgte Inbetriebnahme der neuen Fertigungsstätten in Oelde (Deutschland) und Wuqing (China) sowie auf einen geringeren Anteil des profitablen Geschäfts mit der Nahrungsmittelindustrie zurückzuführen. Segment GEA Process EngineeringDas Segment GEA Process Engineering konnte sein operatives EBITDA um 24,8 Mio. EUR bzw. etwa 14 Prozent auf 203,2 Mio. EUR (Vorjahr 178,4 Mio. EUR) steigern. Auch die bereits in den Vorjahren gute operative EBITDA-Marge konnte nochmals um 90 Basispunkte verbessert werden und erreichte für ein Engineering Unternehmen bemerkenswerte 11,3 Prozent. Getragen wurde diese Ergebnisentwicklung insbesondere durch ein positives Marktumfeld, welches eine weitere Fokussierung auf margenstarke Projekte ermöglichte sowie durch ein erfolgreiches Projektmanagement. Segment GEA Refrigeration TechnologiesDas operative EBITDA im Segment GEA Refrigeration Technologies stieg um rund 9 Prozent auf 71,0 Mio. EUR (Vorjahr 65,2 Mio. EUR). Auch die operative EBITDA-Marge konnte nochmals um 25 Basispunkte auf 9,6 Prozent, und damit auf einen Rekordwert gesteigert werden. Ausschlaggebend für die weitere Ergebnisverbesserung waren neben dem Volumenwachstum Kostenreduzierungen sowie Skaleneffekte in den Vertriebs- und Verwaltungskosten. Kennzahlen zur Ertragslagescroll
1)
Zahlen angepasst aufgrund der erstmaligen
Einstufung eines Geschäftsbereichs als nicht fortgeführt (vgl. Seite
147 f.) und geänderter Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer
(vgl. Seite 118 f.) Das Zinsergebnis im Gesamtjahr von minus 67,5 Mio. EUR (Vorjahr minus 87,2 Mio. EUR) enthält unter anderem 26,6 Mio. EUR (Vorjahr 45,0 Mio. EUR) für die Aufzinsung von Rückstellungen, davon 19,9 Mio. EUR (Vorjahr 24,2 Mio. EUR) für Verpflichtungen aus Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen. Alle anderen Komponenten des Zinsergebnisses haben folglich eine um 1,3 Mio. EUR gesunkene Ergebnisbelastung mit sich gebracht. Dies resultiert unter anderem aus den planmäßigen Tilgungen von Bankkrediten sowie aus dem gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Zinsniveau. Im Gesamtjahr 2013 lag das EBT mit 352,1 Mio. EUR (Vorjahr 227,1 Mio. EUR) um 125,0 Mio. EUR über dem Vorjahr. Die entsprechende EBT Marge konnte um 267 Basispunkte auf 8,2 Prozent verbessert werden. Der Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2013 von 70,1 Mio. EUR (Vorjahr 12,9 Mio. EUR) setzte sich aus effektiven Steuern von 70,4 Mio. EUR (Vorjahr 58,1 Mio. EUR) und latenten Steuern von minus 0,3 Mio. EUR (Vorjahr minus 45,2 Mio. EUR) zusammen. Nach einer sehr niedrigen Steuerquote in 2012 (5,7 Prozent), welche insbesondere aus einer umfangreichen Aktivierung von aktiven latenten Steuern auf inländische Verlustvorträge resultierte, bewegt sich die Steuerquote nun auf einem Niveau von 19,9 Prozent. Der wesentliche Grund für diese ebenfalls niedrige Steuerquote besteht in der zusätzlichen Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in den USA, da dort vor dem Hintergrund der sehr positiven Geschäftsentwicklung von einer erhöhten Nutzbarkeit der Verlustvorträge ausgegangen wird. Da die Voraussetzungen gemäß IFRS Rechnungslegungsvorschriften zum Jahresende 2013 erstmals erfüllt sind, wird das Segment GEA Heat Exchangers innerhalb der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche ausgewiesen. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit ist entsprechend der IFRS Vorschriften auch die Gewinn- und Verlustrechnung für das Vorjahr angepasst worden. Insgesamt weisen die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche ein Ergebnis in Höhe von 54,4 Mio. EUR aus (Vorjahr 100,9 Mio. EUR). Davon entfielen auf das Segment GEA Heat Exchangers 53,8 Mio. EUR nach 100,8 Mio. EUR im Vorjahr und somit auf die sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche 0,6 Mio. EUR (Vorjahr 0,1 Mio. EUR). Weitere Erläuterungen zum Geschäftsverlauf des Segments GEA Heat Exchangers werden im Kapitel "Entwicklung der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche" (vgl. Seite 45 ff.) gegeben. Im Gesamtjahr belief sich das Konzernergebnis auf 336,4 Mio. EUR (Vorjahr 315,2 Mio. EUR), wovon 336,0 Mio. EUR (Vorjahr 313,0 Mio. EUR) auf die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft entfallen. Bezogen auf die gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Prozent gestiegene durchschnittliche Anzahl an Aktien entspricht dies einem Ergebnis je Aktie von 1,75 EUR (Vorjahr 1,68 EUR). Im Zuge der Abwicklung des Spruchverfahrens hat sich die durchschnittliche Anzahl der GEA Aktien von 185.786.324 Stück im Geschäftsjahr 2012 auf 192.495.476 Stück im Jahr 2013 erhöht. Die Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft wird neben den Holdingkosten im engeren Sinne wesentlich durch das Beteiligungs- und das Zinsergebnis geprägt. Nähere Erläuterungen dazu werden im Abschnitt Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft (vgl. Seite 51 ff.) dargestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine im Vergleich zum Vorjahr von 0,55 EUR auf 0,60 EUR je Aktie erhöhte Dividende zu zahlen. Das entspricht dem nachhaltigen Ziel, rund ein Drittel des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuschütten. FinanzlageLiquiditätssicherung sowie zentrale Finanzierung sind seit dem Beginn der Krise an den Finanzmärkten im Jahr 2008 auch für die GEA Group von noch höherer Bedeutung. Die Finanzlage der GEA Group ist weiterhin stabil. Für die zukünftige Unternehmensentwicklung verfügt die GEA Group nach wie vor über ausreichende Finanzierungsspielräume. Zur Sicherung der langfristigen Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft im August 2013 eine neue syndizierte Kreditlinie in Form eines Club Deals in Höhe von 650 Mio. EUR abgeschlossen. Sie ersetzt die im Juni 2015 fällige Linie mit gleichem Volumen. Durch Margenverbesserungen sowie eine weitere Streckung der Fälligkeit konnte die Finanzierungsstruktur damit weiter optimiert werden. Barkreditlinien der GEA Group einschließlich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche und deren Beanspruchung setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: GEA Barkreditlinien inkl. nicht fortgeführte Geschäftsbereichescroll
Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement der GEA Group zuständig, um Finanzierungskosten weitest möglich zu reduzieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern sowie die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie der GEA Group verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind die wichtigste Liquiditätsquelle. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich soll externe Geldanlagen und -aufnahmen auf ein möglichst niedriges Niveau beschränken. Dazu hat die GEA Group in l3 Ländern Cash-Pooling-Kreise eingerichtet, um die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft auszugleichen. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der Konzernleitung aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Liquiditätsspitzen in einzelnen Ländern können aber oftmals aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht länderübergreifend abgebaut werden. Die Nettoverschuldung inklusive der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche zum 31. Dezember 20l2 (325,5 Mio. EUR) konnte deutlich um 147,0 Mio. EUR auf 178,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2013 abgebaut werden. Gegenüber dem 30. September 20l3 (5l5,9 Mio. EUR) ist sie damit sogar um 337,3 Mio. EUR gesunken. Übersicht Nettoliquidität inkl. nicht fortgeführte Geschäftsbereichescroll
Einschließlich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erhöhten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 2013 auf 795,8 Mio. EUR gegenüber 743,5 Mio. EUR zum Ende des Vorjahrs. Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken (263,8 Mio. EUR), aus der Anleihe (410,2 Mio. EUR, einschließlich aufgelaufener Zinsen) und der Schuldscheindarlehen (300,4 Mio. EUR, einschließlich aufgelaufener Zinsen) betrugen zum Stichtag insgesamt 974,3 Mio. EUR (Vorjahr 1.069,0 Mio. EUR). Detaillierte Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der Fremdfinanzierung finden sich im Anhang (Seite 140 ff. und 177 ff.). Der GEA Group (einschließlich des Segments GEA Heat Exchangers) standen zum Stichtag Avallinien im Wesentlichen für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen in Höhe von 1.886,4 Mio. EUR (31. Dezember 2012: 1.898,3 Mio. EUR) zur Verfügung, von denen 707,9 Mio. EUR (31. Dezember 2012: 749,8 Mio. EUR) genutzt waren. Neben dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögen nutzt die GEA auch nicht im wirtschaftlichen Eigentum befindliche Vermögenswerte. Im Wesentlichen handelt es sich um geleaste, gepachtete oder gemietete Güter (Operating Lease). Als außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzt die GEA Forderungsverkaufsprogramme. Die aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen resultierenden Verpflichtungen sind im Anhang unter Ziffer 8.2 (Seite 194 f.) erläutert. Working Capital Entwicklung (fortgeführte Geschäftsbereiche) (in Mio. EUR)![]() Das Working Capital der fortgeführten Geschäftsbereiche belief sich zum 31. Dezember 2013 auf 363,3 Mio. EUR und lag damit in etwa auf Vorjahresniveau (355,7 Mio. EUR). Ein deutlicher Anstieg war bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu verzeichnen, welcher durch gesenkte Vorräte und höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie höhere erhaltene Anzahlungen fast vollständig kompensiert wurde. Im Verhältnis zum Umsatz konnte damit zum Jahresende ein Wert von 8,4 Prozent (Vorjahr 8,6 Prozent) erreicht werden. Im Jahresdurchschnitt konnte diese Kennzahl deutlich von 12,7 Prozent auf 11,7 Prozent reduziert werden. Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Veränderung der Nettoverschuldung inklusive der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen: Veränderung der Nettoverschuldung inkl. nicht fortgeführte Geschäftsbereiche (in Mio. EUR)![]() Die Dividendenzahlungen der GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2013 erreichte mit 105,9 Mio. EUR nach 101,1 Mio. EUR im Vorjahr erneut ein Rekordniveau. Die Steigerung um 4 Prozent beruht bei einer unveränderten Dividende pro Aktie (0,55 EUR) auf der, bedingt durch die Abwicklung des Spruchverfahrens, gestiegenen Anzahl der Aktien. Dividendenzahlungen1 der letzten 5 Jahre und Dividendenvorschlag (in Mio. EUR)![]()
1)
Dividendenzahlungen jeweils für das vorhergehende
Geschäftsjahr Die Konzern-Kapitalflussrechnung kann wie folgt zusammengefasst werden: Übersicht Kapitalflussrechnungscroll
Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr 424,7 Mio. EUR und lag damit um 91,0 Mio. EUR über dem Vorjahr (333,6 Mio. EUR). Diese Zunahme resultierte im Wesentlichen aus dem um 95,1 Mio. EUR höheren EBITDA und aus der Veränderung von Rückstellungen (57,5 Mio. EUR). Gegenläufig war die Entwicklung des Working Capitals (minus 74,9 Mio. EUR). Das umsatzbedingt angestiegene Working Capital hat den Cash Flow belastet, während im Vorjahr noch ein Abbau zu verzeichnen war. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche verbesserte sich im Berichtsjahr von minus 176,5 Mio. EUR um 59,6 Mio. EUR auf minus 116,9 Mio. EUR. Ursachen dafür war insbesondere der um 61,3 Mio. EUR geringere Mittelabfluss aus Unternehmenserwerben. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche belief sich in 2013 auf minus 246,3 Mio. EUR im Vergleich zu plus 102,4 Mio. EUR in 2012. Diese Reduzierung um 348,6 Mio. EUR resultierte im Wesentlichen aus dem um 341,2 Mio. EUR geringeren Saldo aus Kreditaufnahmen und -tilgungen. Hintergrund dieser Entwicklung sind insbesondere Kreditaufnahmen in Höhe von 283,0 Mio. EUR im Vorjahr sowie Tilgungen in Höhe von 89,0 Mio. EUR im Berichtsjahr. Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen betrug im Berichtsjahr 20,4 Mio. EUR, wovon 101,2 Mio. EUR auf die laufende Geschäftstätigkeit und minus 75,7 Mio. EUR bzw. minus 5,1 Mio. EUR auf die Investitionstätigkeit bzw. auf die Finanzierungstätigkeit entfallen. Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen lag um 34,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (54,8 Mio. EUR). Von dieser Veränderung entfallen auf GEA Heat Exchangers minus 16,6 Mio. EUR sowie auf die sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche minus 17,7 Mio. EUR. Cash-Flow-TreiberDie nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch die Realisierung profitablen Wachstums ist vorrangiges Unternehmensziel der GEA Group. Um den notwendigen finanziellen Spielraum dafür zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, wurde im Geschäftsjahr 2012 als wesentliche Steuerungskennzahl die Cash-Flow-Treiber-Marge eingeführt und auch im Bonussystem des Managements verankert. Als Cash-Flow-Treiber-Marge bezeichnet die GEA den Saldo aus dem EBITDA, der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals und dem Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (jeweils wie berichtet) im Verhältnis zum Umsatz. Cash-Flow-Treiber/Cash-Flow-Treiber-Margescroll
Der Cash-Flow-Treiber wurde im Berichtsjahr von 207,2 Mio. EUR auf 413,8 Mio. EUR nahezu verdoppelt. Die entsprechende Cash-Flow-Treiber-Marge konnte damit von 5,0 Prozent um 458 Basispunkte auf 9,6 Prozent gesteigert werden. Zu dieser Verbesserung haben hauptsächlich das um 95,1 Mio. EUR höhere EBITDA sowie die im Berichtsjahr trotz höheren Umsatzvolumens erzielte Reduzierung des durchschnittlichen Working Capitals beigetragen. Dieses wurde in 2012 noch deutlich aufgebaut. Der Working Capital Effekt trug mit 106,7 Mio. EUR zur Verbesserung des Cash-Flow-Treibers bei. Cash-Flow-Treiber/Cash-Flow-Treiber-Marge (in Mio. EUR, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() VermögenslageKurzfassung Bilanzscroll
Die Bilanzsumme hat sich zum 31. Dezember 2013 im Vergleich zum 31. Dezember 2012 um 35,4 Mio. EUR bzw. 0,6 Prozent auf 6.464,6 Mio. EUR leicht erhöht. Diese Bilanzverlängerung ist auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie flüssige Mittel zurückzuführen. Gegenläufig war die Entwicklung bei den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten (assets held for sale), bei den Vorräten sowie den immateriellen Vermögensgegenständen. Das Verhältnis zwischen lang- und kurzfristigen Vermögensgegenständen hat sich leicht zu Gunsten der kurzfristigen Aktiva verschoben. Die Zunahme des Eigenkapitals um 148,8 Mio. EUR erklärt sich einerseits aus dem Konzernergebnis von 336,4 Mio. EUR sowie der Dividendenausschüttung in Höhe von 105,9 Mio. EUR andererseits. Effekte aus der Währungsumrechnung haben das Eigenkapital um 83,7 Mio. EUR vermindert. Die Eigenkapitalquote wurde damit gegenüber Ende 2012 (33,7 Prozent) um 2,1 Prozentpunkte auf 35,8 Prozent verbessert. Die langfristigen Schulden wurden um 74,2 Mio. EUR auf 1.855,9 Mio. EUR reduziert. Dafür sind im Wesentlichen der Verbrauch von langfristigen Rückstellungen sowie die laufzeitbedingte Umgliederung von Bankverbindlichkeiten in kurzfristige Verbindlichkeiten verantwortlich. Die kurzfristigen Schulden ohne die zur Veräußerung gehaltenen Schulden lagen zum Stichtag mit 1.673,2 Mio. EUR um 9,5 Mio. EUR über dem Wert am 31. Dezember 2012. Ursächlich dafür waren insbesondere höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Anzahlungen für Aufträge, die nach der Percentage-of-Completion Methode bilanziert werden. Dies konnte teilweise kompensiert werden durch im Berichtsjahr reduzierte Bankverbindlichkeiten. Diese kurzfristigen Bankverbindlichkeiten wurden einerseits durch die laufzeitbedingte Umgliederung (34,0 Mio EUR) erhöht, andererseits wurden sie durch die Rückzahlungen von Schuldscheindarlehen sowie die Tilgungen von Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau um insgesamt 89,0 Mio. EUR reduziert. Die Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung gehaltenen Schulden wurden im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um 48,7 Mio. EUR auf 619,9 Mio. EUR reduziert. Vergleich Vermögenslage 2013 zu 2012* (in Mio. EUR)![]() Entwicklung der nicht fortgeführten GeschäftsbereicheGEA Heat Exchangersscroll
GEA Heat Exchangers im Geschäftsjahr 2013Zu Beginn des Jahres wurden für das Segment GEA Heat Exchangers stagnierende Märkte und eine entsprechend weniger dynamische Umsatz- und Ergebnisentwicklung prognostiziert. Im Geschäftsjahr haben sich die Märkte wie erwartet entwickelt, wobei durch frühzeitig eingeleitete und weitgehend umgesetzte Maßnahmen die operative EBITDA-Marge trotz des eingetretenen Umsatzrückgangs sogar gesteigert werden konnte. AuftragseingangIm Geschäftsjahr 2013 erreichte der Auftragseingang im Segment GEA Heat Exchangers mit 1.500,3 Mio. EUR annähernd das Vorjahresniveau in Höhe von 1.509,8 Mio. EUR. Bereinigt um Effekte aus Wechselkursveränderungen von minus 2,1 Prozent betrug das organische Wachstum 1,4 Prozent. Als größter Einzelauftrag konnte in 2013 ein Projekt für eine Flüssiggasanlage in Russland mit einem Volumen von über 40 Mio. EUR gewonnen werden. Außerdem konnten Folgeaufträge für 2 Kraftwerksprojekte im Nahen Osten mit einem Gesamtauftragswert von knapp 60 Mio. EUR unterzeichnet werden. In der Vergleichsperiode des Vorjahrs wurde ein Großauftrag abgeschlossen, mit einem Volumen von knapp 40 Mio. EUR. AuftragsbestandDer Auftragsbestand hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2012 (933,3 Mio. EUR) um 128,2 Mio. EUR bzw. 13,7 Prozent auf 805,1 Mio. EUR reduziert. Der Auftragsbestand repräsentiert bezogen auf den Auftragseingang des Geschäftsjahrs ein Volumen von 6,4 Monaten (Vorjahr 7,4). UmsatzDer Umsatz des Segments GEA Heat Exchangers ging im Berichtsjahr um 7,4 Prozent auf 1.489,1 Mio. EUR (Vorjahr 1.608,8 Mio. EUR) zurück. Bereinigt um Effekte aus Wechselkursveränderungen von minus 2,2 Prozent betrug die organische Veränderungsrate im abgelaufenen Geschäftsjahr minus 5,3 Prozent. Zurückzuführen ist diese Entwicklung hauptsächlich auf den im Berichtsjahr geringeren Umsatz aus Großprojekten in Südafrika. Das Segment litt im Kraftwerksbereich unter der allgemeinen Marktschwäche sowie unter der Verschiebung von Großprojekten, sodass dessen Anteil auf 30 Prozent zurückging. Positiv war hingegen die Entwicklung bei der Kundenindustrie Öl und Gas, die ihren Anteil um 4,7 Prozentpunkte auf knapp 19 Prozent steigern konnte. Klima und Umwelt ist mit einem Anteil von 33 Prozent nunmehr die größte Kundenindustrie. Der Umsatz in Osteuropa konnte mit plus 35 Prozent deutlich gesteigert werden. Die schwächere Entwicklung in anderen Regionen, insbesondere in Afrika und Lateinamerika, konnte dadurch jedoch nicht kompensiert werden. Umsatz GEA Heat Exchangers 1.489,1 Mio. EUR (Vorjahr 1.608,8 Mio. EUR)nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Industrien, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt letzte 12 Monate)![]() ErtragslageDas operative EBITDA im Segment GEA Heat Exchangers sank um 5,5 Prozent von 167,5 Mio. EUR auf158,2 Mio. EUR im Berichtsjahr. Bedingt durch weiter verbesserte Strukturen und Geschäftsprozesse konnte die operative EBITDA-Marge trotz des geringeren Umsatzvolumens sogar um 21 Basispunkte auf 10,6 Prozent verbessert werden. Nicht im operativen EBITDA enthalten sind Aufwendungen in Höhe von 3,1 Mio. EUR im Wesentlichen verursacht durch die Vorbereitung des geplanten Verkaufs des Segments. Das operative EBIT betrug im Berichtsjahr 123,3 Mio. EUR nach 135,0 Mio. EUR im Vorjahr. Die entsprechende operative EBIT Marge lag nahezu unverändert bei 8,3 Prozent vom Umsatz. Hauptsächlich bedingt durch Einmaleffekte aus der Vorbereitung des geplanten Verkaufs sowie damit zusammenhängend eine von 26,7 Prozent auf 48,7 Prozent angestiegenen Steuerquote sank das Ergebnis nach Steuern auf 53,8 Mio. EUR, nach 100,8 Mio. EUR im Vorjahr. MitarbeiterDie Zahl der Mitarbeiter im Segment GEA Heat Exchangers lag zum 31. Dezember 2013 bei 7.201. Im Vergleich zum 31. Dezember 2012 (7.329 Mitarbeiter) wurde die Zahl der Beschäftigten damit um 128 reduziert. Veränderungen im Konsolidierungskreis haben die Mitarbeiterzahl um 29 erhöht. Der Mitarbeiterabbau beruht im Wesentlichen auf Kapazitätsanpassungen in Brasilien, Südafrika und England. Finanz- und VermögenslageDie Nettoliquidität einschließlich konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten konnte zum 31. Dezember 2013 um 122,2 Mio. EUR auf plus 48,3 Mio. EUR verbessert werden (Vorjahr minus 73,9 Mio. EUR). Wesentliche Treiber waren das erwirtschaftete EBITDA sowie finanzielle Verbindlichkeiten, welche im Zuge der Vorbereitung des geplanten Verkaufs bei der GEA Group verbleiben. Das Working Capital betrug zum Jahresende 173,2 Mio. EUR und lag damit um 9,7 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Im Verhältnis zum Umsatz konnte damit zum Jahresende ein Wert von 11,6 Prozent (Vorjahr 11,4 Prozent) erreicht werden. Im Jahresdurchschnitt betrug diese Kennzahl 14,5 Prozent (Vorjahr 14,2 Prozent). Der Cash-Flow-Treiber sank im Berichtjahr volumenbedingt von 150,6 Mio. EUR auf 137,3 Mio. EUR. Die entsprechende Cash-Flow-Treiber-Marge konnte mit 9,2 nahezu konstant gehalten werden. Die Bilanzsumme hat sich zum 31. Dezember 2013 im Vergleich zum 31. Dezember 2012 um 227,8 Mio. EUR bzw. 11,0 Prozent auf 1.838,3 Mio. EUR reduziert. Diese Bilanzverkürzung ist hauptsächlich auf reduzierte Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, geringere Vorräte und geringere liquide Mittel zurückzuführen. Das Verhältnis zwischen lang- und kurzfristigen Vermögensgegenständen hat sich nur geringfügig zu Gunsten der langfristigen Aktiva verschoben. Das Eigenkapital hat sich um 109,4 Mio. EUR auf 922,5 Mio. EUR zum 31. Dezember 2013 erhöht, was zum Einen durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss und zum Anderen auf Verschiebungen im Reinvermögen im Zuge der rechtlichen Umstrukturierungen zur Vorbereitung des geplanten Verkaufs zurückzuführen ist. Somit wurde die Eigenkapitalquote von 39,4 Prozent auf 50,2 Prozent deutlich verbessert. Eine weitere wesentliche Änderung bei den Passiva stellt die Erhöhung von Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen dar. Die langfristigen Schulden haben dadurch einen deutlich geringeren Anteil mit 4,9 Prozent nach 15,6 Prozent zum 31. Dezember 2012. Übrige GesellschaftenDie übrigen Gesellschaften im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche hatten auch im Geschäftsjahr 2013 keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis. Aus der Veräußerung der Lurgi waren, nach der im Geschäftsjahr 2012 mit dem Erwerber der Lurgi abgeschlossenen Vereinbarung, vor allem noch steuerliche Risiken aus der Transaktion verblieben. Diese Risiken haben sich im Geschäftsjahr 2013 weiter reduziert, so dass diesbezügliche Rückstellungen zu erheblichen Teilen aufgelöst werden konnten. Aus dem Auftragsportfolio der Lentjes, für das nach der Veräußerung noch Risiken bei der GEA Group verblieben sind, befinden sich noch einzelne Anlagen in der Gewährleistung, und es bestehen in Bezug auf zwei Anlagen noch Rechtsstreitigkeiten. Weiterhin befand sich ein Auftrag in Abwicklung, der nicht mit der Lentjes veräußert wurde. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2013 an den Kunden übergeben und befindet sich nunmehr in der Gewährleistungsphase. Der öffentlich-rechtliche Vertrag für die anstehende Sanierungsmaßnahme auf dem ehemaligen Ruhr Zink Grundstücksareal wurde Ende 2013 mit der Umweltbehörde (Kreis Recklinghausen) abgeschlossen. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird im Frühjahr 2014 begonnen. Nach derzeitigen Planungen wird die operative Sanierungsphase, mit dem Bauwerk "Dichtwandherstellung und Oberflächenversiegelung", bis Ende 2016 abgeschlossen sein. MitarbeiterDer Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren Einsatz und die produktive Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2013. Dieser Dank gilt insbesondere den Arbeitnehmervertretungen im In- und Ausland für ihre verantwortungsbewussten und konstruktiven Beiträge. Die Zahl der Mitarbeiter lag zum 31. Dezember 2013 bei 17.750 Beschäftigten (ohne das Segment GEA Heat Exchangers). Im Vergleich zum 31. Dezember 2012 (17.168 Mitarbeiter) stieg die Zahl der Beschäftigten damit um 582 Mitarbeiter, davon 84 in Deutschland sowie 267 in der Region Asien/Pazifik. Veränderungen im Konsolidierungskreis haben die Mitarbeiterzahl um 5 erhöht. Der Mitarbeiteraufbau im Konzern beruht im Wesentlichen auf dem starken Wachstum der Segmente GEA Mechanical Equipment und GEA Process Engineering. Mitarbeiter1 nach Segmentenscroll
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Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende
und ruhende Arbeitsverhältnisse Insgesamt sind die Anteile von Deutschland und dem übrigen Westeuropa um 0,6 Prozentpunkte bzw. 0,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, während die Wachstumsregion Asien/ Pazifik um 1,0 Prozentpunkte zugelegt hat. Mitarbeiter1 nach Regionenscroll
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Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende
und ruhende Arbeitsverhältnisse Zum 31. Dezember 2013 beschäftigte die GEA Group 516 Auszubildende im Vergleich zu 496 am gleichen Stichtag des Vorjahres. In Deutschland lag die Ausbildungsquote unverändert bei guten 6,9 Prozent, denn die GEA legt großen Wert auf eine erstklassige Ausbildung, welche als wichtige Investition in die Zukunft der Mitarbeiter und des Unternehmens betrachtet wird. Das Ausbildungsniveau liegt, wie schon in der Vergangenheit, über dem eigenen Bedarf. GEA Performance Share PlanDie GEA Group Aktiengesellschaft hat im Juli 2006 für die Führungskräfte der ersten beiden Vertragsstufen unterhalb des Vorstands ein langfristiges Vergütungsprogramm aufgelegt, das seit 2008 auf die dritte Vertragsstufe ausgedehnt wurde. Dabei mussten alle Teilnehmer wie in den Vorjahren ein Eigeninvestment in Höhe von 20 Prozent der zugeteilten Performance Shares leisten. Im Juli 2013 wurde für diese drei Managementebenen eine achte Tranche mit einer Beteiligungsquote von 66 Prozent aufgelegt. Das GEA Performance Share Programm läuft jeweils über drei Jahre. Die fünfte Tranche, die im Sommer 2010 aufgelegt worden war, kam mit einer Quote von 78,7 Prozent vom Zielwert zur Auszahlung. Dieser Wert ergab sich aus der relativen Entwicklung der GEA Aktie im dreijährigen Referenzzeitraum im Vergleich zu MDAX-Unternehmen. Performance ManagementFür Führungskräfte werden weltweit Leistungsbeurteilungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Mithilfe von standardisierten Verfahren werden die für das Unternehmen wichtigen Kompetenzen wie u. a. Leistungs- und Ergebnisorientierung, Durchsetzungsfähigkeit, Kommunikation, Führung, Verbindlichkeit, Einsatz von Management-Tools und Kreativität sowohl aus der Perspektive der Vorgesetzten als auch der Mitarbeiter beurteilt. Die Ergebnisse stellen dabei eine Grundlage für die Gestaltung von individuellen Entwicklungsplänen sowie der langfristigen Personal- und Nachfolgeplanung dar. Talent ManagementIm Geschäftsjahr 2013 wurde eine Talent Policy entwickelt. Entsprechend dieser wurde konzernweit ein Prozess eingeführt, bei dem Talente identifiziert und auf Talent Konferenzen besprochen werden. Die validierten Talente werden Talent Pools zugeordnet und erhalten eine zielgerichtete Förderung. Talent Management ProgrammeDas Entwicklungs-Assessment-Center "Professionals on Stage", welches zur Identifizierung von künftigen Führungskräften dient und sich weltweit an Mitarbeiter mit mindestens 7 Jahren Berufserfahrung wendet, wurde weiterentwickelt und um ein Modul mit Schwerpunkt auf kollegialer Beratung und Vernetzung ergänzt. In 2013 wurde bereits zum dritten Mal das Talentfindungs- und Talententwicklungsprogramm "First Professional Program" für High Potentials durchgeführt. In drei Modulen werden Nachwuchsführungskräfte, die seit mindestens 2 Jahren bei der GEA Group beschäftigt sind, gezielt in Hinblick auf ihre Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation, Konfliktlösung, Mitarbeiterführung und im Management von Veränderungsprozessen geschult. Das Segment übergreifende Traineeprogramm für Hochschulabsolventen "Move - GEA Graduate Program" trägt die Auszeichnung karriereförderndes und faires Traineeprogramm von der Absolventa GmbH, die ein Karriereportal speziell für junge Akademiker und Studenten betreibt. Sowohl in kaufmännischen als auch in technischen Bereichen werden die Trainees segmentübergreifend über einen Zeitraum von 18 Monaten in in- und ausländischen Unternehmen der GEA auf künftige Management-Aufgaben vorbereitet. GEA AcademyDie GEA Academy bietet das zentrale Weiterbildungs- und Trainingsprogramm für alle Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2013 bot die GEA Academy Trainings zu einer Vielzahl von Management- und Führungsthemen an und erweiterte das Angebot an Präsenztrainings um die Möglichkeit des online-gestützten Lernens in Form von E-learnings. Die Angebote sind wie schon in den Vorjahren in Kooperation mit einem international anerkannten Partner veranstaltet worden. Global Business ConsortiumDie GEA nimmt Teil am Global Business Consortium der London Business School, an der Top-Führungskräfte aus renommierten internationalen Unternehmen ihre strategische Kompetenz, unter anderem anhand von Fallstudien, weiter vertiefen können. Die Vorstände der beteiligten Unternehmen sind durch Vorträge und als Teilnehmer an Diskussionsrunden aktiv in den Programmablauf eingebunden. Berufsbegleitendes StudiumGEA setzt auf einen exzellent ausgebildeten Nachwuchs und bietet duale Studiengänge in Kooperation mit der Fachhochschule Osnabrück an. Diese dualen Ausbildungsgänge führen in sechs Semestern zu Bachelorabschlüssen in verschiedenen Fachbereichen. Führungskräfte bei der GEA haben die Möglichkeit, ein berufsbegleitendes MBA-Studium im internationalen Umfeld zu absolvieren. Diesbezüglich sind Kooperationen mit der Universität Mannheim, der London Business School, INSEAD und der Harvard University etabliert worden. Weitere Informationen können dem Bereich Karriere auf der Website www.gea.com entnommen werden. PersonalmarketingZur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität und zur ersten Kontaktaufnahme für Interessenten wurden im Internet das Karriereportal und der Corporate HR Blog weiter ausgebaut. Im Geschäftsjahr 2013 wurde das Arbeitgebersiegel "Fair Company", welches für eine faire Behandlung von Personen, die sich für ein Praktikum bewerben steht, aktualisiert. Außerdem hat sich die GEA auch im Jahr 2013 regelmäßig auf Hochschul- sowie Produktmessen präsentiert und Kooperationen mit Universitäten weiter ausgebaut. MitarbeiterbefragungIn 2013 führte GEA zum ersten Mal eine weltweite Mitarbeiterbefragung durch, um das Mitarbeiterengagement und die Zufriedenheit mit unterschiedlichen Aspekten des Arbeitslebens zu erfassen. Die Befragung erreichte insgesamt eine hervorragende Rücklaufquote von 88 Prozent. Anhand der Ergebnisse werden im Geschäftsjahr 2014 zielgerichtete Maßnahmen abgeleitet. Mitarbeitergetragenes Ideen- und VerbesserungsmanagementDie GEA Group fördert und nutzt die Kreativität und Innovationskraft jedes einzelnen Mitarbeiters durch das konzernweit einheitliche Ideen- und Verbesserungsmanagement "i2m" (Ideas & Improvement Management). I2m trägt dazu bei, die Wirtschaftlichkeit, Produkt- und Arbeitsqualität im Konzern sowie die Kundenzufriedenheit nachhaltig zu steigern. Neben individuellen Mitarbeiterideen werden auch Verbesserungsprojekte (GEA Improvement Projects - GIP) systematisch dokumentiert. Übernommene Unternehmen werden zeitnah in die Strukturen des Verbesserungssystems eingebunden. Für ihr Ideenmanagement wurde die GEA im Geschäftsjahr 2013 vom Deutschen Institut für Betriebswirtschaft (dib) mit der Auszeichnung Deutscher Ideen Preis 2013 in der Kategorie "Maschinen- und Anlagenbau, Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern" geehrt. Insgesamt wurden 2013 durch i2m etwa 13.700 Ideen von Mitarbeitern konzernweit eingereicht sowie zusätzlich rund 310 Verbesserungsprojekte (GIP) dokumentiert, von denen etwa 44 Prozent bereits in 2013 erfolgreich umgesetzt worden sind. Der Jahresnetto-Nutzen aus dem i2m Verbesserungssystem für die GEA Group betrug rund 20 Mio. EUR in 2013. Neben dem wirtschaftlichen Nutzen stärkt i2m auch die Unternehmenskultur durch aktive Einbeziehung der Mitarbeiter und motiviert sie zur Mitgestaltung ihres Unternehmens. Dieses Engagement wurde in 2013 mit Prämien für realisierte Ideen in Höhe von 1,1 Mio. EUR sowie mit Anerkennungs- und zahlreichen Sachprämien honoriert. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group AktiengesellschaftErgänzend zur Konzernberichterstattung wird im Folgenden die Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft (Konzernleitung) erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er wird hier in Kurzfassung dargestellt. Vermögenslage der GEA Group AG (HGB)scroll
Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 21,7 Mio. EUR gestiegen. Dabei wurden im Wesentlichen die Flüssigen Mittel um 69,5 Mio. EUR aufgebaut. Gegenläufig war die Entwicklung bei den Finanzanlagen, die um 54,3 Mio. EUR reduziert wurden. Bei den Passiven wurde das Eigenkapital um 97,4 Mio. EUR verbessert. Die Verbindlichkeiten wurden dagegen um 78,7 Mio. EUR reduziert. Innerhalb der Finanzanlagen sind die Ausleihungen an verbundene Unternehmen insbesondere durch Tilgungen um 69,3 Mio. EUR gesunken, während die Anteile an verbundenen Unternehmen im Wesentlichen durch konzerninterne Anteilserwerbe um 15,0 Mio. EUR angestiegen sind. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren insbesondere aus kurzfristigen Mittelaufnahmen von Tochterunternehmen im Rahmen des Konzern-Cash-Pooling. Die Zunahme der flüssigen Mittel um 69,5 Mio. EUR sowie der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 89,0 Mio. EUR resultieren aus dem Jahresüberschuss und dem damit verbundenen Geldmittelzufluss. Der Jahresüberschuss in Höhe von 203,2 Mio. EUR abzüglich der im Geschäftsjahr 2013 gezahlten Dividende in Höhe von 105,8 Mio. EUR führte zur Erhöhung des Eigenkapitals um 97,4 Mio. EUR auf 1.624,3 Mio. EUR. Der Anteil an der Bilanzsumme ist um 1,9 Prozentpunkte auf 34,7 Prozent gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind dagegen um 89,0 Mio. EUR gesunken. Dies resultiert aus der planmäßigen Tilgung des Schuldscheindarlehens in Höhe von 55,0 Mio. EUR sowie aus fälligen Teilrückzahlungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 34,0 Mio. EUR. Die übrigen Bilanzpositionen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt nur geringfügig verändert. Im Geschäftsjahr 2013 haben Vorstand und Aufsichtsrat 90,0 Mio. EUR den Gewinnrücklagen zugeführt. Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group AG (HGB)scroll
Der im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Mio. EUR gestiegene Personalaufwand ist im Wesentlichen auf die erhöhte Zuführung zu den sonstigen Personalrückstellungen zurückzuführen. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden die Währungskursgewinne und -verluste aus eigenen Sicherungsgeschäften und solchen für verbundene Unternehmen wie im Vorjahr brutto ausgewiesen. Der Saldo aus den entsprechenden Erträgen in Höhe von 78,0 Mio. EUR und Aufwendungen von 76,1 Mio. EUR ergibt einen Nettoertrag aus Kursgewinnen von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr Nettoertrag 8,1 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben den Währungskursgewinnen im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung der konzerninternen Management Fee und Trademark Fee an Tochtergesellschaften und aus Nebengeschäften sowie aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben den Währungskursverlusten vor allem Gutachten- und Beratungskosten sowie Fremdleistungen. Das Beteiligungsergebnis setzt sich im Wesentlichen aus Erträgen und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen sowie aus Erträgen aus der Wertaufholung auf Finanzanlagevermögen zusammen. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind hauptsächlich die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH, der GEA Heat Exchangers GmbH sowie der GEA Brewery Systems GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten insbesondere die übernommenen Verluste der mg Altersversorgung GmbH, der ZiAG Plant Engineering GmbH, der GEA Diessel GmbH sowie der GEA Refrigeration Technologies GmbH. Das Zinsergebnis ist um 3,7 Mio. EUR auf 8,9 Mio. EUR (Vorjahr 5,2 Mio. EUR) gestiegen. Dies resultiert unter anderem aus den planmäßigen Tilgungen von Bankkrediten sowie aus dem gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Zinsniveau. Der Aufwand aus der Aufzinsung der langfristigen sonstigen Rückstellungen beträgt wie im Vorjahr 1,9 Mio. EUR. scroll
Die Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des GEA Group Konzerns. Sie werden im Risiko- und Chancenbericht dargestellt. Aus den Beziehungen zu den Tochterunternehmen können außerdem Belastungen aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Finanzierungen) resultieren. Für die GEA Group Aktiengesellschaft wird als bedeutsamster Leistungsindikator der Jahresüberschuss (HGB) gesehen, um daraus eine Dividendenzahlung in Höhe von etwa einem Drittel des Konzerngewinns (IFRS) leisten zu können. Hier wird für das Geschäftsjahr 2014 das gleiche Niveau wie im Vorjahr erwartet. Aufgrund ihrer Verflechtungen mit dem Gesamtkonzern wird in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft auf das Kapitel Ausblick verwiesen (vgl. Seite 86 ff.). GewinnverwendungsvorschlagDer handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 203,2 Mio. EUR aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben aus diesem gemäß § 58 Absatz 2 Satz 1 AktG einen Betrag von 90,0 Mio. EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von 116,4 Mio. EUR eine gegenüber dem Vorjahr von 0,55 EUR auf 0,60 EUR angehobene Dividende je Aktie für die insgesamt 192.495.476 Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 0,9 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 22.12.2009, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. Erläuternde Angaben gem. § 289 Abs. 4, 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGBZusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkungen von RechtenDas gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2013 betrug 520.375.765,57 EUR und ist in 192.495.476 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind Stammaktien. Die mit diesen verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Die Teilnahme am GEA Performance Share Programm erfordert ein Eigeninvestment der Teilnehmer in GEA Aktien, die einer Haltepflicht von drei Jahren unterliegen. Bei Verstoß gegen diese Bedingung erlischt die Teilnahmeberechtigung. Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitenZum 31. Dezember 2013 bestand keine Beteiligung an der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet. Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über SatzungsänderungenDer Vorstand wird gemäß den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG bestellt und abberufen. Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft können Satzungsänderungen, soweit gesetzlich zulässig, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen gilt für Satzungsänderungen § 179 AktG. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von AktienGemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. April 2015 das Grundkapital um bis zu 72 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe eines Teilbetrags von 50 Mio. EUR das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. April 2014 das Grundkapital um bis zu 99 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist auf insgesamt höchstens 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I, II und III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. April 2010 um bis zu 48.659.656,71 EUR, eingeteilt in bis zu 18 Mio. Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 7 der Satzung). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. April 2010 bis zum 20. April 2015 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die GEA Group Aktiengesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zu gewähren, und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien bzw. Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital um bis zu 17.339.095,52 EUR, eingeteilt in bis zu 6.414.014 Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausweislich der Satzung der Gewährung einer Abfindung in Aktien der Gesellschaft an die außenstehenden Aktionäre der ehemaligen GEA AG, Bochum, nach Maßgabe des Vergleichs vom 30. Januar 2012 zwischen einerseits der Gesellschaft und andererseits den Antragstellern sowie den gemeinsamen Vertretern des anhängigen Spruchverfahrens vor dem Landgericht Dortmund mit dem Aktenzeichen 20 O 533/99, mit dem das Spruchverfahren in Bezug auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Metallgesellschaft AG (der heutigen GEA Group Aktiengesellschaft) und der GEA AG vom 29. Juni 1999 beendet und das bisherige Umtauschverhältnis erhöht wird. Mit Ausgabe der gemäß Vergleich letzten Aktientranche am 3. Dezember 2012 ist die Durchführung der Kapitalerhöhung abgeschlossen. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21. April 2010 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 20. April 2015. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden, insbesondere auch eingezogen, zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen verwendet, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen auf Dritte übertragen oder in anderer Weise veräußert werden. Die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung der Hauptversammlung des Jahres 2010 zum Aktienrückkauf sind in der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 11. März 2010, nachzulesen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehenBezogen auf die syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") in Höhe von 650 Mio. EUR können die einzelnen Kreditgeber im Falle eines Kontrollwechsels Neuziehungen ablehnen. Bereits laufende Ziehungen dürfen mit zwanzigtägiger Vorlaufzeit fällig gestellt und die entsprechende Linie gekündigt werden. Bei der Anleihe in Höhe von 400 Mio. EUR hat jeder Anleihegläubiger das Recht, die Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen, wenn ein Kontrollwechsel eintritt und es innerhalb von 90 Tagen nach dem Eintritt des Kontrollwechsels zu einer Absenkung des Ratings in ein Non-Investmentgrade-Kreditrating aufgrund des Kontrollwechsels kommt. Zur Ausübung dieses Rechts auf vorzeitige Rückzahlung muss der Anleihegläubiger innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen nach Veröffentlichung des Ereignisses durch die Emittentin eine entsprechende Ausübungserklärung einreichen. Bei den Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR sind die Darlehensgeber im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung ihrer Darlehensforderung einschließlich Zinsen bis zum Stichtag der vorzeitigen Rückzahlung zu verlangen. Der Stichtag wird durch die Darlehensnehmerin festgelegt. Er darf nicht weniger als 60 und nicht mehr als 90 Tage nach dem Zeitpunkt liegen, an dem die Darlehensnehmerin Kenntnis von dem Kontrollwechsel erlangt und dies den Darlehensgebern über die Zahlstelle mitgeteilt hat. Bezogen auf die Kreditverträge mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von derzeit 60 Mio. EUR und 42 Mio. EUR zum 31. Dezember 2013 ist die Darlehensnehmerin verpflichtet, auf schriftliches Verlangen der KfW spätestens am nächsten Zinszahlungstermin das Darlehen, zuzüglich angefallener Zinsen, zurückzuzahlen. Bei dem Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 150 Mio. EUR ist die Bank im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, das Darlehen zu kündigen und die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen. Die Darlehensnehmerin ist in diesem Fall verpflichtet, den Betrag zu dem von der Bank bezeichneten Datum zurückzuzahlen, welches nicht früher als 30 Tage nach dem Rückzahlungsverlangen liegen darf. Bei einem Kreditrahmenvertrag in Höhe von 265 Mio. EUR, der vorwiegend für die Ausstellung von Avalen für Tochtergesellschaften verwendet wird, hat der Kreditgeber im Falle eines anstehenden Kontrollwechsels das Recht, die Weiterführung des Vertrags zu veränderten Bedingungen zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird der Kreditrahmenvertrag mit sofortiger Wirkung fällig. In diesem Fall ist der Kreditgeber innerhalb zweier Monate aus Avalverpflichtungen zu befreien bzw. nach Wahl des Kreditnehmers eine Barhinterlegung in Höhe der offenen Avalverpflichtungen vorzunehmen. Kommt es zu einem Wechsel in der Unternehmenskontrolle, so verfallen alle Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Für die verfallenen Performance Shares erhalten die Führungskräfte, die an dem Programm teilgenommen haben, eine Entschädigungszahlung. Diese entspricht dem jeweils zugeteilten Zielwert. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Verträge und des GEA Performance Share Plans liegt insbesondere dann vor, wenn die Mehrheit der Stimmrechte oder der Kapitalanteile auf eine Person oder Personengruppe übergegangen ist. Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder ArbeitnehmernIm Falle eines Kontrollwechsels ist in den Vorstandsverträgen eine Regelung zur Berechnung der Tantieme enthalten. Einzelheiten dazu sind im Vergütungsbericht ab Seite 65 dargestellt. Weitere Entschädigungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern bestehen in Bezug auf Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessSiehe dazu im Lagebericht unter "Risikomanagementsystem" und "Internes Kontrollsystem" auf den Seiten 76 ff. Gesamtaussage zur GeschäftsentwicklungDie Nachfrage aus den Kundenmärkten der fortgeführten Geschäftsbereiche der GEA Group war im Geschäftsjahr 2013 unverändert stabil. Die GEA hat hier mit 4,6 Mrd. EUR bzw. 4,3 Mrd. EUR sowohl beim Auftragseingang als auch beim Umsatz erneut neue Rekordwerte erzielt. Diese Entwicklung wurde von nahezu allen Segmenten getragen. Das operative Ergebnis (EBITDA) der fortgeführten Geschäftsbereiche lag mit 530,1 Mio. EUR um 7,2 Prozent über dem Vorjahreswert. Dies entspricht einer operativen EBITDA-Marge von 12,3 Prozent. Damit ist die Profitabilität der GEA im Branchenvergleich weiterhin sehr hoch. Die Verschuldung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter abgebaut. Hinsichtlich der Cash-Flow-Treiber wurde im Verhältnis zum Umsatz mit 9,6 Prozent ebenfalls ein hervorragender Wert erreicht. Die GEA zeigt sich somit weiterhin in einer wirtschaftlich robusten Verfassung. Als wesentliche Veränderung des Kerngeschäfts ist zu nennen, dass im Juni 2013 beschlossen wurde, sich aus dem Segment GEA Heat Exchangers zurückzuziehen. Aufgrund des zwischenzeitlichen Fortschritts dieses Trennungsprozesses wurde das Segment im vierten Quartal in den Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umgegliedert. Für die Strategieprojekte des Konzerns und insbesondere für die Vorbereitung der beabsichtigten Trennung von GEA Heat Exchangers sind Einmalaufwendungen in Höhe von 28,2 Mio. EUR angefallen. Daneben gab es im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche wie erwartet keine weiteren Ergebnisbelastungen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle wesentlichen, zum Beginn des Geschäftsjahrs 2013 kommunizierten bzw. während des Geschäftsjahrs präzisierten Prognosen zu Umsatz, Ergebnis und Cash-Flow-Treiber erreicht wurden und der Jahresüberschuss (HGB) der GEA Group Aktiengesellschaft einen erhöhten Dividendenvorschlag ermöglicht hat. Damit ist die Geschäftsentwicklung der GEA im Jahr 2013 als günstig zu beurteilen. NachtragsberichtIm Januar 2014 hat der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft entschieden, mit Beginn des Geschäftsjahrs 2014 die operativen Segmente GEA Food Solutions und GEA Mechanical Equipment zusammenzuführen. Darüber hinaus gab es im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahrs 2013 und dem Aufstellungsstichtag des Geschäftsberichts keine Entwicklungen mit besonderer Bedeutung, die einen Einfluss auf die Ausführungen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns hätten. Corporate Governance Bericht inklusive Erklärung zur UnternehmensführungDie nach § 289a HGB abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Eine transparente, verantwortungsvolle und auf langfristige Wertsteigerung zielende Unternehmensführung und -kontrolle hat bei der GEA Group Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert. Dabei richten wir unser Handeln an den anerkannten Grundsätzen der Corporate Governance aus und setzen die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 10. Juni 2013) weitestgehend um. EntsprechenserklärungVorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 19. Dezember 2013 die nachstehend aufgeführte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht wurde: Die GEA Group Aktiengesellschaft entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 13. Mai 2013 mit folgender Ausnahme und wird ihnen auch in Zukunft mit dieser Ausnahme entsprechen: Die Vergütung der Vorstandsmitglieder weist derzeit nicht insgesamt und nicht hinsichtlich aller variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf (Nr. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK). Erläuterung: Wenn die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt, kann der Aufsichtsrat gemäß den Vorstandsverträgen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens eine Sondertantieme gewähren. Auf diese Sondertantieme besteht kein Anspruch der Vorstandsmitglieder. Die entsprechende Regelung in den Vorstandsverträgen dient allein als Ermächtigungsgrundlage für den Aufsichtsrat, um in außergewöhnlichen Situationen eine angemessene Ermessensentscheidung gemäß Gesetz und innerhalb der Grenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung treffen zu können. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist derzeit in den Vorstandsverträgen nicht ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Ein Eingriff in die bestehenden Verträge ist unseres Erachtens vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen restriktiven gesetzlichen und höchstrichterlichen Grenzen nicht gerechtfertigt. Eine entsprechende Anpassung der Vorstandsverträge wird im Rahmen von Wieder- oder Neubestellungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt werden. Seit der Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2012 entsprach die GEA Group Aktiengesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 15. Mai 2012 sowie, seit deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger, in der Fassung vom 13. Mai 2013 mit der vorstehend erläuterten Ausnahme in Bezug auf Nr. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK sowie der nachfolgend aufgeführten zeitlich begrenzten und mit der Aktualisierung der vorgenannten Entsprechenserklärung vom 20. Juni 2013 mitgeteilten Ausnahme: Für einen Übergangszeitraum bis zum 31. August 2013 nahm Herr Prof. Dr. Werner J. Bauer mehr als drei Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften bzw. in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen, wahr (Nr. 5.4.5 Satz 2 DCGK). Erläuterung: Die vorübergehende Abweichung von dieser Empfehlung ergab sich daraus, dass Herr Prof. Dr. Bauer, bis zum 31. August 2013 Generaldirektor und Mitglied des Executive Board der Nestlé AG, neben seinen ursprünglich für Nr. 5.4.5 Satz 2 DCGK als relevant betrachteten drei Mandaten bei der GEA Group Aktiengesellschaft, der Bertelsmann SE & Co. KGaA und der Galderma Pharma S.A. inzwischen weitere Mandate im Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat bei der Lonza Group AG und der Bertelsmann Management SE wahrnimmt. Da Herr Prof. Dr. Bauer zum 31. August 2013 aus dem Executive Board der Nestlé AG ausgeschieden ist, war die Abweichung zeitlich begrenzt. Vorstand und Aufsichtsrat sahen in dieser zeitlich begrenzten Abweichung von der Empfehlung keine Gefahr der Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung von Herrn Prof. Dr. Bauer als Mitglied des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft.
Düsseldorf, 19. Dezember 2013 Für den Aufsichtsrat Dr. Jürgen Heraeus Für den Vorstand Jürg Oleas Dr. Stephan Petri VerhaltenskodexVorstand und Aufsichtsrat haben einen Verhaltenskodex aufgestellt, der für die geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns die Beachtung sämtlicher Gesetze und hoher ethischer Standards vorschreibt. Der Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe der GEA Group. Er wird durch Richtlinien zu Einzelthemen ergänzt, insbesondere durch die Antikorruptionsrichtlinie. Schließlich wurden gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat Grundsätze sozialer Verantwortung ("Codes of Conduct") vereinbart, die ethische, soziale und rechtliche Standards festlegen, welche für alle Mitarbeiter der GEA Group bindend sind. Der Verhaltenskodex, die Antikorruptionsrichtlinie und weitere Informationen sind auf der Internetseite der GEA Group Aktiengesellschaft unter Investor Relations/Corporate Governance veröffentlicht. Compliance OrganisationCompliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei der GEA Group eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Dazu wurde bereits vor Jahren eine Compliance Organisation aufgebaut. An der Spitze der konzernweiten Compliance Organisation steht der Chief Compliance Officer, der in dieser Funktion an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Der Chief Compliance Officer wird durch den Corporate Compliance Officer unterstützt. Darüber hinaus wurde bereits im Jahre 2010 ein Compliance Committee eingerichtet, welches den Chief Compliance Officer berät. Zusätzlich wurde für jedes Segment ein Segment Compliance Officer und für jede operative Gesellschaft ein Company Compliance Manager benannt. Parallel hierzu hat die GEA im Jahre 2011 eine weltweite Exportkontrollorganisation aufgebaut, an deren Spitze wiederum der Chief Compliance Officer steht, der auf Konzernebene vom Corporate Export Control Officer und dem Chief Foreign Trade Officer unterstützt wird. Für jedes Segment wurde ein Segment Export Manager und für jede operative Einheit ein Company Export Manager bestellt. Die Mitglieder der Compliance Organisation treffen sich regelmäßig, um über neueste Entwicklungen und mögliche Auswirkungen bzw. Ergänzungen des Compliance Programms der GEA Group zu beraten. Regelmäßig werden Präsenz- und webbasierte Schulungen der für Compliance zuständigen Konzern-Mitarbeiter zu aktuellen Themen und Regelungen, die im Gesetz, dem Verhaltenskodex und ergänzenden Compliance Richtlinien der GEA Group enthalten sind, durchgeführt. Vor-Ort-Gespräche von Vertretern der Compliance Organisation mit lokalen Geschäftsführern zur Evaluierung von Best-Practices im Konzern sowie computerbasierte Compliance IT-Tools (z. B. zur regelmäßigen Identifizierung von Compliance Risiken) runden das umfangreiche Compliance Programm der GEA Group ab. Schließlich wird seit 2010 eine Organisation im Bereich Health, Safety & Environment (HSE) - Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz aufgebaut mit dem Ziel, konzernweit geltende Richtlinien, Programme und Verfahren auf diesem Gebiet zu entwickeln und umzusetzen. Verantwortungsvoller Umgang mit RisikenDie GEA Group Aktiengesellschaft ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Nachhaltiges Wachstum lässt sich allerdings nur erreichen, wenn neben den Chancen auch die Risiken unternehmerischen Handelns erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Ein effektives Kontroll- und Risikomanagementsystem gehört daher zu den Kernelementen der Corporate Governance bei der GEA Group Aktiengesellschaft. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten 75 ff. dieses Geschäftsberichts. Transparenz in Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie GEA Group Aktiengesellschaft verpflichtet sich zu einer transparenten Berichterstattung. Der Konzernabschluss und die Quartalsberichte der Gesellschaft werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Der Aufsichtsrat beauftragt den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung und der Compliance, stimmt mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte ab und beschließt über die Honorarvereinbarung. Dabei wird sichergestellt, dass die Arbeit des Abschlussprüfers nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt wird und dass der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Neben dem Konzern- und Jahresabschluss werden auch die Halbjahres- und Quartalsberichte vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Ausführliche BerichterstattungDie GEA Group Aktiengesellschaft kommuniziert offen, aktiv und ausführlich. Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die interessierte Öffentlichkeit werden von der GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig, zeitnah und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen informiert. Ein wichtiges Medium hierzu ist die Internetseite des Unternehmens. Dort findet man die Geschäfts- und Zwischenberichte, Pressemitteilungen, Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, den Finanzkalender sowie andere relevante Informationen in deutscher und englischer Sprache. Darüber hinaus werden regelmäßig Analysten- und Pressekonferenzen sowie Veranstaltungen für Investoren durchgeführt. Sämtliche Präsentationen dieser Veranstaltungen sind ebenfalls auf unserer Internetseite unter "Investor Relations" abrufbar. Directors' Dealings und Aktienbesitz von OrganmitgliedernMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß § 15a WpHG verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn die in einem Kalenderjahr getätigten Geschäfte die Grenze von 5.000 EUR erreichen oder überschreiten. Die der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013 gemeldeten vier Geschäfte sind auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Wertpapierorientiertes Vergütungsprogramm für leitende Mitarbeiter der GesellschaftMit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft für die Führungskräfte der ersten beiden Vertragsstufen unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges, am Aktienkurs orientiertes Vergütungsprogramm aufgelegt. Dieses Programm wurde im Geschäftsjahr 2008 auch auf die Führungskräfte der dritten Vertragsstufe ausgedehnt. Einzelheiten hierzu finden Sie auf Seite 49 f. und unter Ziffer 6.3.3 (vgl. Seite 174 f.) des Anhangs zum Konzernabschluss. Unternehmensführung und -kontrolle: Vorstand und AufsichtsratDer Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft, der aus vier Mitgliedern besteht, ist das Leitungsorgan des Konzerns. Der Aufsichtsrat - der aus zwölf Mitgliedern besteht, von denen jeweils die Hälfte Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmervertreter sind - bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. VorstandDer Vorstand führt das Unternehmen gesamtverantwortlich nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung sowie den geltenden Geschäftsordnungen und Konzernrichtlinien. Im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied das ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Arbeitsgebiet selbständig und unter eigener Verantwortung, wobei es den Gesamtvorstand laufend über die wesentlichen geschäftlichen Angelegenheiten unterrichtet. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite unterliegen der Beschlussfassung des Gesamtvorstands. Die Beschlüsse des Vorstands werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen oder, falls kein Vorstandsmitglied widerspricht, schriftlich, mündlich (auch telefonisch), durch Telefax oder sonstige gebräuchliche Kommunikationsmittel wie E-Mail gefasst. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagementsystems und der Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats durch den Vorstand unverzüglich unterrichtet. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung und Geschäftsordnungen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Weitere Informationen zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie auf den Seiten 12 und 220 dieses Geschäftsberichts. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Im Regelfall finden in jedem Kalenderjahr 5 Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnehmen, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in diesen Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und wenn die Mehrheit seiner Mitglieder nicht unverzüglich widerspricht, können Beschlüsse auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, in Textform übermittelte oder telefonische Stimmabgabe gefasst werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach der Einladung aller Mitglieder mindestens die Hälfte der Mitglieder persönlich, per Telefon- oder Videokonferenz oder durch schriftliche oder in Textform übermittelte Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG an der Beschlussfassung teilnehmen. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse beachten bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern neben einer ausgewogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation auch das Kriterium der Vielfalt (Diversity). Der Aufsichtsrat hat gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Dezember 2010 konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen (siehe Corporate Governance Bericht des Geschäftsjahrs 2010). Diese Ziele hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 grundsätzlich bestätigt und dabei insbesondere ein neues Ziel zur Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder ergänzt. Die aktuellen konkreten Ziele sind im Corporate-Governance-Bericht des Geschäftsjahrs 2012 aufgeführt. Danach sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats - unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation - insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. In diesem Zusammenhang achtet der Aufsichtsrat auch auf Branchenkenntnis, eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern, internationale Erfahrung sowie eine angemessene Berücksichtigung von Frauen. Im Hinblick auf das Wohl des Unternehmens soll das ausschlaggebende Kriterium für die Besetzung stets die fachliche und persönliche Eignung der Kandidatin bzw. des Kandidaten sein. Ausschüsse des AufsichtsratsDie Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das Präsidium und den Prüfungsausschuss. Daneben gibt es noch den gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss sowie den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Nominierungsausschuss. Das Präsidium, der Prüfungsausschuss und der Vermittlungsausschuss bestehen aus jeweils vier Mitgliedern und sind paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich Anteilseignervertreter sind. Das Präsidium und der Prüfungsausschuss treten jeweils im Regelfall zu vier Sitzungen im Kalenderjahr zusammen. Beschlüsse von Präsidium und Prüfungsausschuss werden in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand der jeweilige Vorsitzende eine zweite Stimme. Der Nominierungs- und der Vermittlungsausschuss treten nur bei Bedarf zusammen. Aufgabe des Präsidiums, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Ausschussvorsitzender angehört, ist unter anderem die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist das Präsidium insbesondere zuständig für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Vorstandsmitgliedern sowie die Nachfolgeplanung für den Vorstand. Entscheidungen über das Vergütungssystem des Vorstands, die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Bestellung und Abberufung sind dabei dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten. Der Prüfungsausschuss, dessen Vorsitzender über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt, ist vornehmlich zuständig für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Er überprüft außerdem sowohl die Einhaltung von wesentlichen Rechtsvorschriften und behördlichen Regelungen als auch der internen Richtlinien einschließlich des Verhaltenskodexes des GEA Group Konzerns (Compliance). Der Vermittlungsausschuss hat die ihm gemäß §§ 27, 31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Die Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Weitere Informationen über die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com sowie auf den Seiten 220 und 221 dieses Geschäftsberichts. Der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 216 ff. dieses Geschäftsberichts informiert darüber hinaus über weitere Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr 2013. VergütungsberichtVorstandsvergütungAllgemeinesDer Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus einer erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts. Im Geschäftsjahr 2013 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Fixe Bestandteile der Vergütung und NebenleistungenDie erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Das jährliche Fixum betrug bei Jürg Oleas im Berichtsjahr 1.250 T EUR. Bei Dr. Helmut Schmale betrug es 675 T EUR. Niels Graugaard, der nach der ordentlichen Hauptversammlung am 18. April 2013 nach Erreichen der Altersgrenze aus dem Vorstand ausgeschieden ist, erhielt als jährliches Fixum 642.735 EUR. Die Jahresfestgehälter von Dr. Stephan Petri und Markus Hüllmann, der dem Vorstand seit dem 1. April 2013 angehört, beliefen sich im Berichtsjahr auf jeweils 550 T EUR. Die Jahresfestgehälter von Niels Graugaard und Markus Hüllmann wurden für das Berichtsjahr zeitanteilig gezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Niels Graugaard und Markus Hüllmann - der Erstattung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung. Niels Graugaard wurden zudem die Kosten für Heimflüge an den Heimatwohnort erstattet. Variable Bestandteile der VergütungDarüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus drei Komponenten. Sie umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der drei Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die drei Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des jeweils mathematisch hergeleiteten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrages für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Jahr 2013 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen Zielerreichungsgrad von 94,9 Prozent festgestellt.1
1)
Bei der Angabe zum Zielerreichungsgrad handelt
es sich um einen gerundeten Wert Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten drei Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge") und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an.
Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Für die im Jahr 2013 gewährte variable Vergütung ergab sich ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 84,0 Prozent, wobei der tatsächlich im Berichtsjahr erreichte Zielerreichungsgrad für die CFTM 78,6 Prozent und für die ROCE-Kennzahl 106,8 Prozent betrug.2 Langfristige Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent (vorbehaltlich des Caps von 300 Prozent). Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als diejenige des TMI IE war. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im bzw. für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2013 bis 2015 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2016. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2013 für die Tranche 2013 182,9 Prozent und für die Tranche 2012 136,7 Prozent.3
3)
Bei den Angaben zu den Zielerreichungsgraden
handelt es sich jeweils um gerundete Werte. Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle: scroll
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In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist derzeit in den Vorstandsverträgen nicht ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Eine entsprechende Anpassung der Vorstandsverträge mit einer Kappung der Sondertantieme auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme wird aber im Rahmen von Wieder- oder Neubestellungen der Vorstandsmitglieder erfolgen. Altersversorgung und HinterbliebenenversorgungJürg OleasDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p.a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird ein Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahrs. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahrs aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahrs ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p.a.. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahres auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des jährlichen Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen. Dr. Helmut SchmaleDie dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird ein Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahrs. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahrs ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Dr. Helmut Schmale gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Niels GraugaardZugunsten von Niels Graugaard besteht keine Pensionszusage. Die Gesellschaft zahlte bis zur Beendigung des Vorstandsvertrages im April 2013 Niels Graugaard monatlich einen Betrag in Höhe von 12,5 Prozent seines monatlichen Festgehalts für Zwecke der Altersvorsorge. Zum weiteren Ausgleich für das Fehlen einer Pensionszusage erhielt Niels Graugaard im Berichtsjahr eine Einmalzahlung in Höhe von 890 T EUR. Niels Graugaard hatte zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wurde nicht gezahlt. Die Leistungen aus diesem Versorgungssystem wurden ihm systembedingt als einmaliger Kapitalbetrag in Höhe von 219.301 EUR zum Zeitpunkt seiner Pensionierung ausgezahlt. Dr. Stephan PetriDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Dr. Stephan Petri beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird eine Pension gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Stephan Petri vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit als Mitglied des Vorstandes zu der für das Erdienen des vollen Ruhegeldes erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahrs zahlbar ist. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Dr. Stephan Petri gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einem vergleichbaren berufsständischen Versorgungswerk gewährt. Dr. Stephan Petri hat zudem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Dr. Stephan Petri hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Dr. Stephan Petri entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Markus HüllmannDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Markus Hüllmann beträgt maximal 200 T EUR p.a. Gemäß der Zusage wird eine Pension gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Markus Hüllmann vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit als Mitglied des Vorstandes zu der für das Erdienen des vollen Ruhegeldes erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahrs zahlbar ist. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Markus Hüllmann gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Markus Hüllmann hat zudem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Markus Hüllmann hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Markus Hüllmann entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit PensionsverpflichtungenFür die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen gem. IFRS für die aktiven Vorstandsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle zum Ende des Geschäftsjahrs 2013 einzeln aufgeführt. Die entsprechenden Beträge setzen sich aus Dienstzeitaufwendungen ("Service Cost") und Zinsaufwendungen ("Interest Cost") zusammen. scroll
Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer HinterbliebenenEhemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten vom GEA Group Konzern im Geschäftsjahr 2013 Bezüge in Höhe von 5.129 T EUR (Vorjahr 5.039 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen waren im GEA Group Konzern zum 31. Dezember 2013 Pensionsrückstellungen von 61.715 T EUR (Vorjahr 63.389 T EUR) gebildet. Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die VergütungDem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für acht Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal zwei volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat der Vorstand ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Vergütung der Mitglieder des VorstandsGesamtbezüge 2013 und 2012Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Berichtsjahr 5.877.650 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.101.745 EUR eine variable Tantieme von 2.601.858 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2013 bzw. 1. April 2013 für Markus Hüllmann) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 175.475 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 94.757 EUR, bei Niels Graugaard 26.583 EUR, bei Dr. Stephan Petri 77.209 EUR und bei Markus Hüllmann 50.853 EUR, insgesamt also 424.877 EUR. Im Geschäftsjahr 2012 betrugen die gesamten Bezüge für die im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Vorstandsmitglieder 5.177.640 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 2.863.389 EUR eine variable Tantieme von 2.078.764 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (8. März 2012) und betrug im Geschäftsjahr 2012 bei Jürg Oleas 175.475 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 93.002 EUR, bei Niels Graugaard 88.447 EUR und bei Dr. Stephan Petri 45.039 EUR, insgesamt also 401.963 EUR. Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
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1)
Bei der langfristigen Aktienkurskomponente
erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen
Dreijahreszeitraum von 2013 bis 2015 gemessen wird. Die auf die langfristige
Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden
Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2013 bzw. 1. April
2013 für Markus Hüllmann) Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2013 und 2012Wie bereits im Geschäftsjahr 2012 erfolgte die aktienbasierte Vergütung für den Vorstand auch im Geschäftsjahr 2013 in Form der langfristigen Aktienkurskomponente. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. scroll
Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2010 und 2011In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Form von virtuellen Aktien. Das bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltende Vergütungssystem sah als erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil eine Tantieme vor, die lediglich zur Hälfte mit der ersten Gehaltsabrechnung nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das betreffende Geschäftsjahr ausgezahlt wurde ("kurzfristige Tantieme"). Die zweite Hälfte der Tantieme wurde dagegen in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt, deren Auszahlungswert nach Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren ermittelt wird ("langfristige Tantieme"). Eine ausführliche Erläuterung des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems enthält der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 (vgl. dort Seite 65 ff.), der über die Internetseite der Gesellschaft (www.gea.com) zugänglich ist. Der nachfolgenden Tabelle können Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus den langfristigen Tantiemen der Geschäftsjahre 2010 und 2011 entnommen werden. scroll
Der im IFRS-Konzernabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2013 für Jürg Oleas 1.383 T EUR (Vorjahr 335 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 745 T EUR (Vorjahr 180 T EUR), für Niels Graugaard 546 T EUR (Vorjahr 173 T EUR), für Dr. Stephan Petri 258 T EUR (Vorjahr 31 T EUR) und für Markus Hüllmann 151 T EUR. Weitergehende Angaben zu den gewährten virtuellen Aktien sowie zur langfristigen Aktienkurskomponente sind im Anhang unter Ziffer 6.3.3 (vgl. Seite 175 ff.) enthalten. Vergütungen für die Mitglieder des AufsichtsratsDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.168 T EUR (Vorjahr 1.152 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrages. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2013 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
Risiko- und ChancenberichtZielsetzung des Risiko- und ChancenmanagementsDie Ausschöpfung von Wachstums- und Ergebnispotenzialen ist davon abhängig, dass die GEA Group ihr sich bietende Chancen nutzt, was jedoch grundsätzlich mit unternehmerischen Risiken verbunden ist. Das Eingehen von kalkulierten Risiken gehört damit zur Konzernstrategie der GEA Group. Die Erreichung des Ziels einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts erfordert, dass nach Möglichkeit nur solche Risiken eingegangen werden, die kalkulierbar sind und denen höhere Chancen gegenüberstehen. Dies bedingt ein aktives Risiko- und Chancenmanagement, das unangemessene Risiken vermeidet, eingegangene Risiken überwacht und steuert sowie sicherstellt, dass Chancen rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Strategische Planung und Mittelfristplanung der GEA Group sind wesentliche Bestandteile der Steuerung von Chancen und Risiken. Im Rahmen dieser Prozesse werden Entscheidungen über Kerntechnologien und Absatzmärkte mit entsprechender Ressourcenallokation vorbereitet. Ziel ist Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte. Gleichzeitig können Entwicklungen, die den Fortbestand der GEA Group gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. Chancen und Risiken aus wesentlichen operativen Entscheidungen, z. B. über die Annahme von Aufträgen und die Durchführung von Investitionen, werden auf allen Konzernebenen in einem nach Wesentlichkeitskriterien gestuften Entscheidungsprozess durch Fachbereiche und Entscheidungsträger beurteilt und damit aktiv gesteuert. Gesamtaussage zur Risikolage und deren Veränderung im JahresvergleichDie identifizierten Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden Ergebnisbelastungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Wie im Vorjahr bietet die Struktur der GEA Group mit ihrer regionalen und branchenmäßigen Diversifizierung einen weitgehenden Schutz vor einer Bündelung einzelner Risiken zu einem bestandsgefährdenden Einzelrisiko. Darüber hinaus liegt weder auf Lieferanten- noch auf Kundenseite eine Abhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern vor. In Bezug auf die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche konnten die Risiken aus der Veräußerung des Großanlagenbaus durch eine Einigung mit dem Erwerber der Lurgi sowie durch weiteren Fortschritt in der Fertigstellung der Projekte der Lentjes reduziert werden. Bewertungsunsicherheiten bestehen weiterhin in Bezug auf einzelne Rechtsstreitigkeiten. Diese werden nachfolgend unter den rechtlichen Risiken näher erläutert. Insgesamt wurden keine Risiken für die GEA Group und die GEA Group Aktiengesellschaft identifiziert, die alleine oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Risiko- und ChancenmanagementsystemRisikomanagementsystemIn das Risikomanagementsystem der GEA Group sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Quartalsweise oder in Abhängigkeit von Größenkriterien ad-hoc erfolgende Risikomeldungen gewährleisten, dass die Entscheidungsträger auf Segment- und Konzernleitungsebene zeitnah über wesentliche existierende Risiken und mögliche Risiken der künftigen Entwicklung informiert werden. Die Grundprinzipien sowie der Ablaufprozess für ein ordnungsgemäßes Risikomanagement sind in einer konzernweit gültigen Risikorichtlinie dokumentiert. Die Richtlinie wird durch die Geschäftsbereiche entsprechend ihren Anforderungen regelmäßig weiter spezifiziert und ausgestaltet. In diesen Richtlinien sind auch verbindliche Vorgaben zur Risikoerfassung und -steuerung dokumentiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig durch die interne Revision überprüft. Risikomanagement-Instrumente wie die Risk Assessment and Advisory Committees (RAAC), werden durch ein Berichtswesen mit bewerteten Risikomeldungen, konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Sitzungen des Vorstands mit den Segmentleitern ergänzt, um die unterschiedlichen Risiken zu identifizieren und zu analysieren. Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäftes wird durch so genannte "Risk-Boards" auf Segment- und Konzernleitungsebene Rechnung getragen. Vor einer bindenden Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen von möglichen Aufträgen detailliert durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um die Hereinnahme nicht beherrschbarer Risiken zu vermeiden. Das Risikomanagementsystem setzt damit bereits vor der Entstehung von Risiken an, indem das Chancen-/Risikoprofil von Angeboten kritisch hinterfragt wird. Bei unangemessenem Chancen-/Risikoprofil wird ein Vertragsabschluss untersagt. Das Risikomanagementsystem dient nicht nur dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus auch alle Risiken, die die Ertragslage eines Segmentes oder des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten. Die Handhabung des Risikomanagementsystems wird auf allen Ebenen regelmäßig durch die interne Revision geprüft. Um auch unspezifische Risiken und Chancen über die bestehenden Systeme hinaus systematisch zu erfassen, wurden im Geschäftsjahr 2013 weitere Module im Risikomanagementsystem der GEA Group etabliert, die eine holistische Auswertung von Risiken ermöglichen. In einer gruppenweiten "Risk & Chance Scorecard" werden in iterativen Prozessschritten über alle Organisationseinheiten Informationen gesammelt und konsolidiert. Um dabei solche Risiken zu ermitteln, die bestandsgefährdenden Charakter für die GEA Group aufweisen können, sind alle Sachverhalte im Hinblick auf ihre finanzielle Wesentlichkeit, wobei hier eine Bruttobetrachtung, d.h. ohne Berücksichtigung eventuell risikomindernder Maßnahmen, erfolgt, und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit zu beurteilen. Darüber hinaus wird jedes Risiko in Hinblick auf seine Fristigkeit einzeln betrachtet. Hierbei wird zwischen unter und über einem Jahr unterschieden. Dabei gelten bei der Einordnung der Wesentlichkeit folgende Kriterien: Chancen und Risiken![]() scroll
Diese Einordnung erlaubt es sowohl Risiken als auch Chancen in ihrer Auswirkung auf die GEA Group zu klassifizieren. Dabei werden kurzfristig relevante Themen mit der Einschätzung Hoch ("H") im Hinblick auf Wesentlichkeit und Wahrscheinlichkeit zunächst als erhebliches Risiko bzw. erhebliche Chance eingeordnet. Darüber hinaus werden mit Hilfe des GEA Demand Index (kurz: GDI) bei den Marktexperten der GEA Group deren Einschätzungen zur erwarteten kurz- bis mittelfristigen Marktentwicklung erhoben. Der Index ermöglicht eine frühzeitige Indikation für positive oder negative Marktentwicklungen in den für die GEA Group relevanten Industrien und Regionen. Die im Rahmen der Risk & Chance Scorecard als auch mit Hilfe des GDI gewonnenen Erkenntnisse werden mit Hilfe weiterer interner als auch externer Informationen in einer Szenarien- und Sensitivitäts-Analyse, in der die Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung simuliert werden, verarbeitet (vgl. Seite 82). Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessen Vorsorge getroffen. Auf bestehende Risiken wird im Folgenden eingegangen. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen. Internes KontrollsystemDas interne Kontrollsystem (IKS) der GEA Group basierend auf dem Rahmenwerk COSO umfasst das Risikomanagementsystem (RMS) sowie zusätzlich weitere andere Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen (sonstiges IKS). Während das RMS die Risikoidentifizierung und Risikoklassifizierung zur Aufgabe hat, dienen die Bestandteile des sonstigen IKS im Wesentlichen der Vermeidung oder Minderung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen. Weiterer Bestandteil des IKS ist die interne Revision. Das RMS umfasst Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG sowie solche des sonstigen Risikomanagementsystems. Beim sonstigen IKS werden Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen mit bzw. ohne Rechnungslegungsbezug unterschieden. Bei der GEA Group werden als IKS im Hinblick auf die Rechnungslegung alle Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen verstanden, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Buchung der Geschäftsvorfälle für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen. Die Zielsetzung des installierten IKS ist die Gewährleistung einer verlässlichen Finanzberichterstattung, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe. In das IKS sind neben der GEA Group Aktiengesellschaft alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Folgende wichtige Grundsätze des IKS der GEA Group sind in allen betrieblichen Funktionsbereichen anzuwenden: klar definierte Verantwortungsbereiche, Funktionstrennungen in allen Aufgabenbereichen, duale Unterschriftenregelungen, Einhaltung von Richtlinien, Leitfäden und Verfahrensvorschriften (Handbücher), Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung, Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie die Durchführung von Schulungen, um einheitliche Vorgehensweisen im Konzern sicherzustellen. Wesentliche Maßnahmen und Regelungen mit Rechnungslegungsbezug zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung in allen Tochterunternehmen sind: Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien, ein einheitlicher Kontenplan, die Konsolidierungs- und Kalkulationsrichtlinien, die Freigabe von Buchungen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie von bestimmten Buchungen nur durch ausgewählte Personen. Zur Fehlervermeidung werden in allen wesentlichen Gesellschaften in der Rechnungslegung, im Controlling und im Finanzbereich der GEA Group standardisierte IT-Systeme eingesetzt. Alle Richtlinien und IT-Systeme werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen aktualisiert. Die Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze, Regelungen und Maßnahmen des IKS wird durch regelmäßige Prüfungen der internen Revision der GEA Group systematisch überwacht, die direkt an den Vorstand und regelmäßig an den Prüfungsausschuss berichtet. Die Ergebnisse ermöglichen die Beseitigung festgestellter Mängel in den geprüften Unternehmen sowie die permanente Weiterentwicklung des IKS im Konzern. Insgesamt ist das interne Kontrollsystem der GEA Group so eingerichtet, dass die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung gewährleistet ist. Rechtliche RisikenDa sich die Rechtsstreitigkeiten der GEA aus laufenden Gerichtsverfahren ergeben und durch die Veröffentlichung von Eintrittswahrscheinlichkeiten damit gerechnet werden muss, dass die Position des Konzerns in den Verhandlungen ernsthaft negativ beeinflusst werden könnte, wird von einer detaillierten Quantifizierung der rechtlichen Risiken abgesehen. Auseinandersetzung mit UnterlieferantIm Zusammenhang mit einem Großauftrag in Südafrika wurden im Vorjahr und im Berichtsjahr von einem Unterlieferanten außergerichtlich Ansprüche in erheblichem Umfang gegenüber der beauftragten GEA Gesellschaft geltend gemacht. Die GEA ist weiterhin der Auffassung, dass die behaupteten Mehrkosten bzw. Ansprüche entweder vom Unterlieferanten selbst zu tragen oder überhöht bzw. mangelhaft spezifiziert sind und im Übrigen - selbst wenn begründet - zum Großteil weitergereicht werden könnten. Im Geschäftsjahr haben sich auf der Baustelle weitere Verzögerungen ergeben, die jedoch nach Auffassung der GEA gleichfalls nicht von der GEA zu vertreten sind. Konkursverfahren Dörries Scharmann AGVor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich unter Berücksichtigung von möglichen Zinsen auf ca. 20 Mio. EUR belaufen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet. Nachdem der vom Gericht für Fragen des Eigenkapitalersatzes beauftragte Obergutachter die Auffassung der GEA Group Aktiengesellschaft vollumfänglich bestätigt hatte, hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 27. November 2012 einem Ablehnungsgesuch des Konkursverwalters gegen diesen Gutachter stattgegeben. Wie das Landgericht diesbezüglich weiter verfahren wird, ist derzeit offen. Die GEA Group Aktiengesellschaft wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen. AllgemeinesDarüber hinaus sind gegen Unternehmen der GEA Group aus früheren Unternehmensverkäufen und der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Verfahren oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche die GEA Group im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird. Leistungswirtschaftliche RisikenDie im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Risiken können in unterschiedlichsten Ausprägungen auftreten. Mithilfe der Elemente des GEA Risikomanagementsystem sollen sich konkretisierende Risiken bereits im Vorfeld erkannt werden, sodass die für den Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuwenden. Grundsätzlich werden mögliche leistungswirtschaftliche Risiken durch die Vermeidung von wesentlichen Abhängigkeiten sowie ausgewogene Zusammensetzung von fixen und flexiblen Kapazitäten minimiert. Die Absatzmärkte der GEA Group zeichnen sich durch eine differenzierte Produkt- und Kundenstruktur aus. Durch diese Differenzierung wirken sich Nachfrageschwankungen auf Teilmärkten nur in abgeschwächter Form auf die Gesamtnachfrage aus. Der Schwerpunkt besteht jedoch in der Nahrungsmittelindustrie. Ein wesentlicher Rückgang bei der Nachfrage von Lebensmitteln und Getränken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA. Die Wahrscheinlichkeit eines globalen Nachfragerückgangs schätzt GEA als gering ein. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Ein wesentlicher Teil des Geschäftsvolumens der GEA besteht aus Projekten, die von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden der GEA abhängen. Die Realisierung solcher Projekte könnte durch einen generellen Nachfragerückgang oder auch durch die Verknappung von Krediten erschwert werden. Aus dem gleichen Grund kann es auch zu Verschiebungen oder sogar Stornierungen von bestehenden Aufträgen kommen. Ein globaler Eintritt solcher Risiken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA. Die Wahrscheinlichkeit für einen globalen Eintritt solcher Risiken wird als gering eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der differenzierten Aufstellung der GEA wird dieses Risiko insgesamt als mittleres Risiko betrachtet. Länderspezifische Konfliktsituationen, aus denen sich Risiken für den Konzern entwickeln können, werden im Rahmen des Risikomanagements laufend beobachtet. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns werden jedoch nicht erwartet. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Auf der Absatzseite wird die Entwicklung des Preisniveaus stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Sollte sich der Auslastungsgrad in der Branche verringern, so könnte dies tendenziell auch zu erheblichen negativen Einflüssen auf das Preisniveau und infolgedessen die Finanz- und Ertragslage der GEA Group führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung wird die Wahrscheinlichkeit für ein solches Risiko als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Die GEA Group verarbeitet eine Vielzahl von Materialien wie Stahl, Kupfer, Aluminium und Titan. Die Einkaufspreise für diese Metalle können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Zur Sicherung der den Auftragskalkulationen zugrunde liegenden Beschaffungspreise werden langfristige Lieferverträge mit ausgewählten Lieferanten geschlossen. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Auf der Beschaffungsseite wird derzeit nicht mit einem Anstieg der Preise bei den wesentlichen Materialien gerechnet. Insgesamt wird das Risiko als mittleres Risiko eingestuft. Langfristige Aufträge im Bereich des Anlagenbaus bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäfts der GEA Group. Einige dieser Verträge gehen mit besonderen Risiken einher, da diese mit der Übernahme eines wesentlichen Teils der mit der Fertigstellung verbundenen Risiken des Projektes verbunden sind. Des Weiteren können mehrjährige Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projektes vorgesehen sein. Technische Probleme, Qualitätsprobleme bei Unterlieferanten und Terminüberschreitungen können hierbei zu Kostenüberschreitungen führen. Zur genauen Beobachtung von auftragsbezogenen Risiken besteht daher ein umfassendes Risikomanagementsystem auf Konzernleitungs- und Segmentebene, das bereits vor Abgabe von verbindlichen Angeboten ansetzt. Für sämtliche absehbare Risiken aus diesem Bereich wurden angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. In ihrer Gesamtheit wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Weiterhin werden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gesehen. Soweit eine Abschwächung der Konjunktur zu einer Reduzierung des Auftragseingangs unter das Niveau des letzten Geschäftsjahrs führt, könnte dies zu Ergebnisbelastungen durch Unterauslastung bzw. Kapazitätsanpassungsmaßnahmen führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung sowie der Aufstellung des Konzerns im Hinblick auf Flexibilität wird die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzuordnenden Risikos als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Nach dem Verkauf der ehemaligen Divisionen Lurgi und Lentjes sind gemäß vertraglicher Vereinbarung definierte Risiken im Zusammenhang mit ausgewählten Aufträgen im Konzern verblieben. Für den überwiegenden Teil dieser Aufträge der Lentjes ist die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen. Die übrigen Aufträge sind vorläufig an die Kunden übergeben und damit in der Gewährleistungszeit. Durch die abschließende Einigung mit dem Erwerber der Lurgi sind die Risiken aus den ausgewählten Aufträgen der Lurgi für die GEA Group im Wesentlichen abgeschlossen. Die verbleibenden Risiken hieraus werden insgesamt gering eingeschätzt. Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für die GEA Group ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dem Risiko, offene Positionen im Konzern nicht adäquat besetzen zu können oder kompetente Mitarbeiter zu verlieren, begegnet die GEA Group mit verschiedenen personalpolitischen Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, die GEA als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern zu fördern (vgl. Seite 48 ff.). Die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzustufendes Risiko wird als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Akquisitions- und IntegrationsrisikenAkquisitionen und konzerninterne Umwandlungen von Gesellschaften bringen Risiken aus der Integration von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten mit sich. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die mit der jeweiligen Maßnahme verfolgten Ziele nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitraum realisiert werden. Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Verwaltungs- und sonstige Kosten entstehen. Auch können Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzbedarf zur Folge haben und den Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsstruktur negativ beeinflussen. Diesen Risiken wird durch ein strukturiertes Integrationskonzept und die intensive Betreuung durch interne Experten sowie gezielte Schulungen entgegen gewirkt. Die Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage können erheblich sein. Die Wahrscheinlichkeit ist als mittel einzustufen. Insgesamt werden mögliche Risiken aus Akquisitionen und Integration als hoch eingestuft. UmweltschutzrisikenIn Bezug auf einige Grundstücke in unserem Portfolio bestehen vor allem aus früheren Geschäftsaktivitäten Altlasten- und Bergschädenrisiken. Diesen Risiken wird durch geeignete Maßnahmen sowie die Betreuung durch interne und externe Spezialisten begegnet. Für die Maßnahmen wurde auch in 2013 angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. In ihrer Gesamtheit wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Finanzwirtschaftliche RisikenGrundsätze finanzwirtschaftlichen RisikomanagementsUm die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Als weltweit tätiger Konzern ist die GEA Group im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. Eine Quantifizierung der finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns findet sich im Abschnitt 3 (Seite 140 ff.) im Konzernanhang. Die im Folgenden aufgeführten finanzwirtschaftlichen Risiken sind in der Bruttobetrachtung für die GEA grundsätzlich als erheblich als auch wahrscheinlich einzustufen. Infolgedessen werden diese Risiken insgesamt grundsätzlich als hoch klassifiziert. WährungsrisikenDie Internationalität der Geschäftstätigkeit der GEA Group bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Nach der konzerneinheitlichen Richtlinie für das zentral gesteuerte Devisenmanagement innerhalb der GEA Group besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende geplante Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotzdem können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen verbundenen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Finanzen der GEA Group anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Finanzen. ZinsrisikenAufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten der GEA Group erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das von dem zentralen Zinsmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der entsprechenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Finanzen abgeschlossen werden. KreditrisikenFinanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des im Zentralbereich Finanzen der GEA Group verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring, echter Forfaitierung sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht die GEA Group die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen, deren Kreditwürdigkeiten durch das zuvor beschriebene Kontrahentenlimit-System als sicher eingestuft und fortlaufend überwacht werden. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken entstehen für die GEA Group, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe des Zentralbereichs Finanzen. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert sowie Kreditlinien gesteuert. Die Mittel werden anschließend den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA Group zu optimieren, sind in einer zunehmenden Reihe von Ländern Cash-Pools eingerichtet. Um Liquiditätsrisiken zu verringern, setzt die GEA Group auch in der Zukunft unterschiedliche Finanzierungsinstrumente ein, sodass eine Diversifikation der Finanzierungsquellen erreicht und Fälligkeiten entzerrt werden. Quartalsweise werden die Auswirkungen möglicher Risikoszenarien auf die Liquiditätsentwicklung simuliert. Dabei werden alle Informationen des internen Risikomanagements sowie interne und externe Informationen zu möglichen Markt- und sonstigen externen Risiken berücksichtigt. Der Vorstand hat darauf basierend feste Regeln mit dem Aufsichtsrat vereinbart, in welchem Ausmaß liquide Mittel und langfristige Kreditlinien zur Deckung möglicher Liquiditätsrisiken vorzuhalten sind. Steuerliche RisikenDie jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der Sec. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet. Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund der verschärften Finanznot der öffentlichen Haushalte, des sich daraus ergebenden Reformdrucks sowie einer erkennbaren erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung. Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA haben. Der Eintritt wesentlicher Belastungen wird als eher unwahrscheinlich erachtet. ChancenGesamtaussage zu Chancen und deren Veränderung im JahresvergleichDie Endmärkte der GEA Group bieten vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Die systematische Auswertung interner als auch externer Informationen, um die Chancen rechtzeitig zu erkennen und die damit verbundenen Potenziale angemessen zu bewerten (vgl. Seite 76 f.), ist wesentliche Aufgabe des Chancen- und Risikomanagement Systems. Dahingehend werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die es uns ermöglichen, die Chancen in konkrete wirtschaftliche Erfolge umzuwandeln. Die identifizierten Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden zusätzlichen Ergebnispotenziale haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung liegen bestimmte Annahmen über die Entwicklung der im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Parameter zugrunde. Sollten sich diese Parameter in ihrer Gesamtheit positiver als angenommen entwickeln, können sich entsprechende Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA Group ergeben. Leistungswirtschaftliche ChancenDie GEA Group geht mit einem im Vergleich zum Vorjahr höheren Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2014. Weiteres Wachstum wird mittelfristig in den stark wachsenden Märkten in Asien erwartet. Die GEA Group wird ihre Präsenz in diesen Regionen weiter ausbauen und entsprechend an dem Wachstum dieser Märkte partizipieren. Soweit sich das erwartete moderate Wachstum der Weltwirtschaft realisiert, wird die GEA durch ihre weitere Fokussierung auf den Endmarkt Nahrungsmittel überproportional - insbesondere in Wachstumsmärkten - profitieren. Im Bereich der Nahrungsmittelprozesstechnik werden - neben der Wohlstandssteigerung und dem Trend zu qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln - die zu erwartende Erhöhung der Produktions- und Qualitätsstandards sowie innovative Prozessverbesserungen und Produktneuentwicklungen das Wachstum der GEA weiter fördern. Als wesentliche Grundsäule des Erfolgs der GEA wird ein tiefes Verständnis der Produktionsprozesse unserer Kunden gesehen. Zunehmende Knappheit erfordert immer effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Energien. Die steigenden Anforderungen der Endverbraucher erfordern höhere Qualitätsstandards in den Produktionsprozessen. Eine steigende Sensibilität im Umgang mit unserer Umwelt erfordert höhere Standards u.a. im Hinblick auf den Co2 -Ausstoß. Hieraus ergeben sich für die GEA Group zunehmend Chancen indem durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit in umweltschonende Technologien und Produktionsprozesse spezifische Lösungen angeboten werden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten leistungswirtschaftlichen Chancen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit wesentliche positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von der GEA insgesamt als mittel eingeschätzt. Chancen aus RechtsstreitigkeitenIn dem Verfahren gegen die amerikanische Flex-N-Gate Corp. hat das Schiedsgericht im Geschäftsjahr 2010 Flex-N-Gate zum Ersatz der Schäden verurteilt, die der GEA Group Aktiengesellschaft durch das Scheitern des Verkaufs der Dynamit Nobel Kunststoff-Gruppe an Flex-N-Gate im Herbst 2004 entstanden sind. Das OLG Frankfurt am Main hat 2011 den Schiedsspruch aufgehoben. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der GEA Group Aktiengesellschaft hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 2. Oktober 2012 als unzulässig verworfen. Die Gesellschaft hat hierauf entschieden, das Schiedsverfahren gegen Flex-N-Gate weiterzuführen und am 21. Dezember 2012 einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingereicht. PrognoseberichtDer Prognosebericht der GEA Group berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Festzuhalten ist, dass bei den Prognosen - insbesondere zu Umsatz, Ergebnis und Cash-Flow-Treiber-Marge - das Segment GEA Heat Exchangers nicht mehr berücksichtigt wird. Grund dafür ist die geplante Veräußerung des Unternehmensbereichs (vgl. Seite 15). Des Weiteren ist im prognostizierten operativen EBITDA auch kein Ergebniseffekt aus der geplanten Veräußerung enthalten. Bezüglich der Entwicklung des Segments GEA Heat Exchangers im Geschäftsjahr 2014 wird für die bedeutendsten Leistungsindikatoren erwartet, dass diese nicht deutlich von der Entwicklung des Konzerns abweichen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2014WeltwirtschaftWie unter den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht beschrieben (vgl. Seite 25), sieht die GEA als global aktiver Maschinenbaukonzern das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (GDP) und die dementsprechenden Prognosen des IWF als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung an. In Bezug auf die Entwicklung der Weltwirtschaft hat sich der IWF in seinem Update zum "Global Economic Outlook" (Januar 2014) seiner Schwesterorganisation Weltbank angeschlossen und entwirft ebenfalls ein recht optimistisches Bild für das Jahr 2014. Allerdings sieht er auch weitere Risiken. So wird sich das globale Wachstum des GDP nach den Prognosen des IWF von 3,0 Prozent in 2013 auf 3,7 Prozent beschleunigen. Dabei entwickeln sich Industrie- und Schwellenländer weiter auf unterschiedlichem Niveau. Während die Industrieländer mit einer von 1,3 auf 2,2 Prozent erhöhten Wachstumsrate rechnen können, legen die Schwellen- und Entwicklungsländer nach 4,7 Prozent im vergangenen Jahr nun voraussichtlich um 5,1 Prozent zu. Damit bestätigt der IWF im Wesentlichen seine Erwartungen aus dem letzten "Global Economic Outlook" (Oktober 2013). Für die positive Entwicklung sehen die Wirtschaftsexperten 3 Gründe: Erstens lässt der Druck zur Haushaltskonsolidierung in vielen Staaten nach. Zweitens erholt sich das Finanzsystem langsam. Und schließlich nimmt die allgemeine Unsicherheit ab. Unter den Industrieländern ist die Erholung in den USA laut IWF ausgeprägter als in Europa. Das Wachstum werde zunehmend solider, die private Konsumnachfrage sei lebhaft und die Wachstumsrate könne von 1,9 Prozent in 2013 auf 2,8 Prozent im laufenden Jahr steigen. Dies wiederum gebe der US-Notenbank Fed den nötigen Spielraum für einen Ausstieg aus der expansiven Geldpolitik. Doch damit rechnet der IWF erst im Jahr 2015. In Europa sieht der IWF eine geteilte Entwicklung. Großbritannien könne rund 2.4 Prozent Wachstum realisieren, Deutschland 1,6 Prozent, während Frankreich nur mit rund 0,9 Prozent Wachstum rechnen kann. Größere Probleme sehen die Wirtschaftsexperten im Süden Europas. Dort wachse zwar der Export, doch blieben der Zwang zur Haushaltskonsolidierung, die schwache Binnennachfrage sowie marode Banken und Unternehmen, die das Wachstum belasten. Den Schwellen- und Entwicklungsländern sagt der IWF wie beschrieben ein nach wie vor starkes Wachstum voraus, wenn auch nicht mehr so dynamisch wie in früheren Jahren. Diese Länder sollen zwar einerseits von der Erholung der Industrieländer profitieren, andererseits aber auch mit schwierigeren Finanzmärkten umgehen müssen, wenn die Fed ihre Geldpolitik wieder in normale Bahnen lenkt. NahrungsmittelindustrieDie Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) erwarten in ihrem "OECD-FAO Agricultural Outlook 2013", dass die globale Produktion der von dem Ausblick erfassten Agrarrohstoffe in den nächsten 10 Jahren jährlich um durchschnittlich 1,5 Prozent steigen wird. Auch für den Bereich der Getränke, also Säfte, Softdrinks bzw. Heißgetränke wie Kaffee und Tee prognostizieren die Marktforscher von Euromonitor eine weiter wachsende Nachfrage. Die Rohstoffpreise sind gemäß den Experten der OECD und FAO im historischen Vergleich derzeit als hoch einzuschätzen. Die Preise für Anbaukulturen sollten aufgrund der anziehenden Produktion zurückgehen, während die Fleischpreise durch niedrige Lagerbestände voraussichtlich hoch bleiben werden. Längerfristig wird erwartet, dass die Preise sowohl für tierische als auch für pflanzliche Erzeugnisse weiter steigen, wobei der Preisanstieg bei Fleisch, Fisch und Biokraftstoff den Projektionen zufolge stärker ausfallen soll. Infolge des Bevölkerungswachstums der Welt, höherer Einkommen, der Urbanisierung und sich verändernder Ernährungsgewohnheiten soll der Verbrauch aller von dem Ausblick erfassten Produkte in den Entwicklungsländern steigen. Am größten soll das Wachstum des Pro-Kopf-Verbrauchs in Osteuropa und Zentralasien sein, gefolgt von Lateinamerika und den anderen asiatischen Regionen. Rahmenbedingungen für die GEAFür das laufende Geschäftsjahr 2014 gehen die Planungen der GEA davon aus, dass die Nachfrage auf ihren Absatzmärkten moderat über dem hohen Niveau von 2013 liegen wird. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends: 1. Kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung 2. zunehmende Mittelschicht 3. Wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln, Getränken und pharmazeutischen Produkten 4. Steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass die Weltbevölkerung von derzeit etwas über 7 Mrd. Menschen in den nächsten Jahren jährlich um rund 80 Mio. Menschen ansteigt (vgl. World Population Prospects, 2012). Bis 2025 soll nach Schätzungen der UNO die Anzahl der Menschen auf fast 8,2 Mrd. steigen. Verbunden mit dieser Entwicklung ist auch eine zunehmende Urbanisierung, wie sie bereits in den letzten Jahrzenten beobachtet wurde. Das bedeutet, dass zukünftig mit der nahezu gleichen zur Verfügung stehenden Anbaufläche deutlich mehr Nahrungsmittel produziert werden müssen. Deshalb müssen die Verfahren und Produktionsprozesse deutlich effizienter werden, wofür innovative Prozesstechnik notwendig ist. Um die notwendige Versorgung von Ballungszentren sicher zu stellen bzw. den globalen Handel aufrecht zu erhalten, müssen auch immer mehr Nahrungsmittel haltbar und einfach transportierbar gemacht werden. Auch hierfür bieten nur modernste Technologien die notwendigen Kapazitäten, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Als weiterer Faktor wird mit einer wachsenden Mittelschicht die Anzahl der Menschen ansteigen, die sich veredelte Nahrungsmittel, Getränke und Milchprodukte leisten können. Das gilt ebenso für pharmazeutische Produkte, die ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein abdecken. Die GEA erwartet vor dem Hintergrund der in diesem Kapitel dargestellten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie sowie der Auswirkung der verschiedenen Megatrends auf ihre unmittelbaren Absatzmärkte einen steigenden Bedarf an hochwertigen Nahrungsmitteln und verbunden damit eine unverändert hohe Investitionstätigkeit der Nahrungsmittelindustrie. Des Weiteren wird von einem anhaltenden Interesse der Kunden an Prozessoptimierung hinsichtlich Effizienz, Produktivität, Energieeinsatz und Anlagenverfügbarkeit ausgegangen, die mit Technologien der GEA gewährleistet werden können. Bezüglich der Rohstoffpreisentwicklung geht die GEA davon aus, dass diese maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung in den USA, dem weiteren Wachstum in China sowie von der weltpolitischen Entwicklung beeinflusst wird. Die GEA geht nicht davon aus, dass die Projektfinanzierungen ihrer Kunden durch Unsicherheiten auf den Kapitalmärkten wesentlich beeinträchtigt werden. Der Anteil der Nahrungsmittelindustrie an der Absatzverteilung nach Abnehmerbranchen wird in 2014 voraussichtlich weiter auf dem derzeit hohen Niveau liegen. Auch regional erwartet die GEA, dass die derzeitige Umsatzverteilung sich in 2014 nicht signifikant zum abgelaufenen Geschäftsjahr verändern wird. Ausblick auf die GeschäftsentwicklungUnter der Voraussetzung, dass es zu keiner Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums kommt, auf Basis konstanter Wechselkurse zum Jahr 2013 und ohne Berücksichtigung von Akquisitionseinflüssen sowie Einmaleffekten streben wir im laufenden Geschäftsjahr die folgenden Entwicklungen bei unseren bedeutendsten Leistungsindikatoren an: UmsatzIn Bezug auf den Umsatz im Geschäftsjahr 2014 erwarten wir, dass die Segmente der GEA Group im Schnitt moderat wachsen - mit Ausnahme von insbesondere GEA Process Engineering, das aufgrund des sehr guten Auftragseingangs des Vorjahrs stärker wachsen wird als die übrigen Segmente. ErgebnisBeim operativen EBITDA erwarten wir in diesem Zeitraum 550 bis 590 Mio. EUR, nach 530 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2013. Zu dieser Ergebnissteigerung gegenüber dem Vorjahr werden alle Segmente der GEA Group beitragen. Unter operativ verstehen wir dabei, dass Ergebniskennzahlen bereinigt werden um Effekte, die aus der Neubewertung der durch Unternehmenserwerbe zugegangenen Vermögenswerte resultieren, sowie um in ihrer Art oder Höhe nicht wiederkehrende Aufwendungen. Cash-Flow-Treiber MargeHinsichtlich der Cash-Flow-Treiber, also dem Saldo aus EBITDA, Veränderung des Working Capitals und Investitionsvolumen, streben wir im Verhältnis zum Umsatz nach 9,6 Prozent im Berichtsjahr einen Wert zwischen 9,0 und 9,5 Prozent in 2014 an. Weitergehende ErwartungenAkquisitionenUnsere Strategie, Unternehmen zu erwerben, die für die GEA neue Märkte erschließen oder in bekannten Märkten die Angebotspalette der GEA gezielt ergänzen, bleibt unverändert gültig. Damit wollen wir unseren Kunden ein immer breiteres Leistungsspektrum aus einer Hand anbieten. Angesichts der Unsicherheiten auf den globalen Finanzmärkten werden wir jedoch ein besonderes Augenmerk auf die Finanzierbarkeit dieser Vorhaben mit dem Ziel einer stabilen Bonitätseinschätzung für GEA in den Kreditmärkten legen. DividendeVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, für 2013 eine auf 0,60 EUR je Aktie erhöhte Dividende zu zahlen. Damit hat sich das Dividendenvolumen um 9,1 Prozent auf 115,5 Mio. EUR erhöht. Dadurch entspricht die Ausschüttung an unsere Aktionäre für 2013 wieder rund einem Drittel des Konzernergebnisses. ZusammenfassungInsgesamt erwarten wir unter der Voraussetzung einer sich nicht abschwächenden Weltwirtschaft ein moderates organisches Wachstum des Gesamtkonzerns. Die weiter steigende Profitabilität verbunden mit der unveränderten Fokussierung auf die Generierung von Liquidität soll uns dabei helfen, den notwendigen finanziellen Spielraum für die Umsetzung unserer strategischen Wachstumsziele zu schaffen. Weiterhin halten wir an unserem langfristigen Ziel fest, rund ein Drittel des Konzernergebnisses als Dividendenzahlung auszuschütten.
Düsseldorf, 26. Februar 2014 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Markus Hüllmann Dr. Stephan Petri Konzernabschluss zum 31.12.2013Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013Aktiva scroll
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Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Vom 1. Januar - 31. Dezember 2013scroll
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Konzern-Gesamtergebnisrechnung Vom 1. Januar - 31. Dezember 2013scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung Vom 1. Januar - 31. Dezember 2013scroll
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Zahlen angepasst aufgrund der erstmaligen
Einstufung eines Geschäftsbereichs als nicht fortgeführt (vgl. Seite
147 f.) und geänderter Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer
(vgl. Seite 118 f.) Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2013scroll
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Zahlen angepasst aufgrund geänderter Bilanzierung
von Leistungen an Arbeitnehmer (vgl. Seite 118 f.) Konzernanhang1. Grundlagen der Berichterstattung1.1 Grundlagen der DarstellungGegenstand des vorliegenden Konzernabschlusses sind die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf/ Deutschland, und deren Tochterunternehmen, welche gemeinsam die GEA Group bilden. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind. Zusätzlich wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315a HGB beachtet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen - mit Ausnahme der Segmentberichterstattung - werden in T EUR angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem T EUR ergeben. Verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cash-Flow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt. Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat den vorliegenden Konzernabschluss am 26. Februar 2014 zur Veröffentlichung genehmigt. 1.2 Erstmals angewandte RechnungslegungsvorschriftenDie nachfolgend dargestellten Rechnungslegungsstandards werden in der GEA Group im Berichtsjahr erstmals angewendet: Die im Geschäftsjahr 2013 neu anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften haben - mit Ausnahme der unten dargestellten Auswirkungen aus der Erstanwendung des überarbeiteten IAS 19 - keine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die Erstanwendung des geänderten IAS 1 hat sich lediglich auf die Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung ausgewirkt. Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 13 wurden zusätzliche Angaben in den Konzernanhang aufgenommen. IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - veröffentlicht vom IASB im Juni 2011Der geänderte IAS 19 regelt die Erfassung der Auswirkung von Anpassungen der versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen neu. Demnach sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste unmittelbar im sonstigen Ergebnis und damit im Eigenkapital zu erfassen. Die bislang ebenso zulässige sofortige oder zeitverzögerte Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Korridoransatz ist nicht mehr zulässig. Nach der Umstellung der Bilanzierungsmethode im Geschäftsjahr 2011 hatte diese Änderung keinen Einfluss auf die GEA Group. Darüber hinaus ersetzt der überarbeitete IAS 19 den erwarteten Ertrag aus Planvermögen und den Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtung durch eine einheitliche Nettozinskomponente. Des Weiteren wird ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand nun vollständig in der Periode der zugehörigen Planänderung erfasst. Schließlich werden mit der Überarbeitung des IAS 19 die Voraussetzungen für den Ansatz von Verpflichtungen für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geändert und die Angabe- und Erläuterungspflichten unter anderem um die Darstellung der Grundzüge der Pensionspläne sowie möglicher Finanzierungsrisiken erweitert. Die Änderungen werden gemäß den Übergangsvorschriften des IAS 19 in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend angewendet. In den nachstehenden Tabellen sind die Auswirkungen der geänderten Bilanzierung von Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern auf die Bilanzen zu den jeweiligen Stichtagen 2012 sowie auf die Ergebnisgrößen 2012 für den Gesamtkonzern ersichtlich. Die Auswirkung auf das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen beträgt für das Geschäftsjahr 2012 0,00 EUR. Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen hat sich für das Geschäftsjahr 2012 um -0,01 EUR verändert. scroll
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Die untenstehenden Tabellen zeigen, welche Veränderungen sich für den Gesamtkonzern ergeben hätten, wenn im Geschäftsjahr 2013 noch der alte IAS 19 angewendet worden wäre. Die Auswirkung auf das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen würde für das Geschäftsjahr 2013 0,00 EUR betragen. Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen hätte sich für das Geschäftsjahr 2013 um 0,01 EUR verändert. scroll
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IFRS 13 "Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert" - veröffentlicht vom IASB im Mai 2011Der neue Standard legt fest, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist und erweitert die Angaben zum beizulegenden Zeitwert. Durch IFRS 13 wird ein Rahmen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in einem einzigen IFRS gebündelt. Die Vorschriften sind nicht auf Geschäftsvorfälle im Geltungsbereich von IFRS 2 ("Anteilsbasierte Vergütung"), IAS 17 ("Leasingverhältnisse") oder auf andere Bewertungsgrößen anzuwenden, die gemäß sonstiger Standards verlangt werden und dem beizulegenden Zeitwert ähnlich, jedoch nicht deckungsgleich sind, wie z. B. der Nettoveräußerungswert in IAS 2 ("Vorräte") oder der Nutzungswert in IAS 36 ("Wertminderung von Vermögenswerten"). Der Standard wurde in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften entsprechend erstmals prospektiv auf das Geschäftsjahr 2013 angewendet. Dementsprechend werden Vergleichsinformationen für das Vorjahr nicht angegeben. IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" - veröffentlicht vom IASB im Juni 2011Gemäß der Neuregelung des IAS 1 wird die Erfolgsgröße des "Sonstigen Konzernergebnisses" in Gewinne und Verluste unterteilt, die zu einem späteren Zeitpunkt als Aufwand bzw. Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden oder unmittelbar im Eigenkapital berücksichtigt bleiben. IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" und IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" - Ergänzungen zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden -veröffentlicht vom IASB im Dezember 2011Die Ergänzung zu IAS 32 präzisiert die Voraussetzungen, unter denen finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden gegeneinander aufzurechnen sind. Es wird zudem klargestellt, welche Verfahren mit Bruttoausgleich als Nettoausgleich im Sinne des Standards anzusehen sind. Einhergehend mit diesen Klarstellungen wurden auch die diesbezüglichen Angabepflichten im IFRS 7 angepasst. Änderungen an IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" - Angaben im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte - veröffentlicht vom IASB im Mai 2013Im Zuge der Einführung des IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" wurde in IAS 36 eine neue Pflichtangabe zum Goodwill-Impairment-Test eingeführt. Demnach war der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unabhängig davon anzugeben, ob tatsächlich eine Wertminderung vorgenommen wurde. Da diese Anhangangabe unbeabsichtigt eingeführt wurde, wird sie mit der Änderung aus Mai 2013 wieder gestrichen. Andererseits werden durch die Änderung des IAS 36 zusätzliche Angabepflichten für die Fälle eingeführt, in denen eine Wertminderung oder -aufholung erfolgt und der erzielbare Betrag auf Basis eines beizulegenden Zeitwerts ermittelt wird. Sammelstandard 2011 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB -veröffentlicht vom IASB im Mai 2012Der Sammelstandard wurde im letzten Jahr vom IASB im Rahmen seines Prozesses zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual Improvements Cycle) veröffentlicht. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt fünf Standards. IFRIC 20 "Abraumbeseitigungskosten während der Produktionsphase im Tagebergbau" -veröffentlicht vom IASB im Oktober 2011Die Interpretation regelt die Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten während der Produktionsphase im Tagebergbau. Die Interpretation stellt klar, unter welchen Voraussetzungen ein Vermögenswert für entsprechende Abraumbeseitigungsmaßnahmen anzusetzen ist und wie die Bewertung des Vermögenswerts zu erfolgen hat. 1.3 Noch nicht umgesetzte RechnungslegungsvorschriftenFür die Aufstellung des IFRS Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 waren die im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Soweit nicht anderweitig erwähnt, sind die neuen Standards und Interpretationen in das EU-Recht übernommen worden. Die GEA Group prüft derzeit die Auswirkungen der geänderten Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung festlegen. Die GEA Group geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der neuen Vorschriften bzw. der überarbeiteten Fassungen bestehender Vorschriften einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben wird. IFRS 9 "Finanzinstrumente" - Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten - veröffentlicht vom IASB im November 2009 sowie Mai 2010Die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 soll IAS 39 ersetzen. Finanzielle Vermögenswerte werden zukünftig nur noch in zwei Gruppen klassifiziert und bewertet: "zu fortgeführten Anschaffungskosten" und "zum Fair Value". Die Gruppe der finanziellen Vermögenswerte "zu fortgeführten Anschaffungskosten" besteht aus solchen finanziellen Vermögenswerten, die nur den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen und die zudem im Rahmen eines Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten dieser Vermögenswerte und die Vereinnahmung der mit ihnen verbundenen vertraglichen Zahlungsströme ist. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte bilden die Gruppe "zum Fair Value". Unter bestimmten Voraussetzungen kann für finanzielle Vermögenswerte der ersten Kategorie - wie bisher - eine Designation zur Kategorie zum Fair Value ("Fair Value Option") vorgenommen werden. Wertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "zum Fair Value" sind grundsätzlich im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Für bestimmte Eigenkapitalinstrumente jedoch kann vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen; Dividendenansprüche aus diesen Vermögenswerten sind jedoch im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Die Vorschriften für finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich aus IAS 39 übernommen. Der bedeutendste Unterschied betrifft die Erfassung von Wertänderungen von zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Zukünftig sind diese aufzuteilen: Der auf das eigene Kreditrisiko entfallende Teil ist im sonstigen Ergebnis zu erfassen, der verbleibende Teil der Wertänderung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen. IFRS 9 "Finanzinstrumente" und IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" - Änderungen des Zeitpunktes des Inkrafttretens und der Übergangsvorschriften - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2011Durch die Änderungen wurde die Möglichkeit geschaffen, auf die Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 zu verzichten. Bei Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften sind zusätzliche Anhangangaben nach IFRS 7 erforderlich, welche die Beurteilung der Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 9 ermöglichen sollen. Darüber hinaus wurde der Zeitpunkt der Erstanwendung des IFRS 9 - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen verschoben; eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 wurde mittlerweile durch weitere unten dargestellte Verlautbarungen nochmals verschoben. IFRS 9 "Finanzinstrumente", IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" und IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen - veröffentlicht vom IASB im November 2013Den Schwerpunkt der Änderungen bildet die Einführung eines neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9. Hierdurch soll eine engere Verknüpfung zwischen dem Risikomanagementsystem und der bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen erreicht werden. Das neue Modell eröffnet weitergehende Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen: So sind nun insbesondere Gruppen von Grundgeschäften, soweit sich die Grundgeschäfte einzeln für eine Designation qualifizieren, sowie Nettopositionen und Nettonullpositionen designierbar. Als Sicherungsinstrument ist grundsätzlich jedes Finanzinstrument geeignet, welches zum Fair Value bilanziert wird. In Bezug auf die Effektivität von Sicherungsbeziehungen werden neue Regelungen eingeführt, wobei auf eine Vorgabe von Bandbreiten für die Effektivitätsmessung verzichtet wird, so dass kein retrospektiver Effektivitätstest mehr durchzuführen ist. Der prospektive Effektivitätstest ist wie auch die Erfassung jeglicher Ineffektivität weiterhin erforderlich. Die Beendigung einer Sicherungsbeziehung ist nur möglich, wenn die hierfür definierten Voraussetzungen erfüllt sind; dies bedeutet, dass bei unveränderter Risikomanagementzielsetzung die Sicherungsbeziehungen zwingend fortzuführen sind. Hinsichtlich der Risikomanagementstrategie, der Auswirkungen des Risikomanagements auf künftige Zahlungsströme sowie der Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf den Abschluss sind erweiterte Anhangangaben zu machen. Daneben ist die erfolgsneutrale Bilanzierung eigener Ausfallrisiken für finanzielle Verbindlichkeiten der Fair Value Option im sonstigen Ergebnis nun isoliert möglich, d. h. ohne Anwendung der restlichen Anforderungen von IFRS 9. Sicherungsbeziehungen sind aufgrund des Übergangs von IAS 39 auf IFRS 9 nicht zu beenden, sofern die Voraussetzungen und qualitativen Merkmale weiterhin erfüllt sind. Die bestehenden Regelungen nach IAS 39 sind wahlweise auch unter IFRS 9 weiterhin anwendbar. Die Erstanwendung der neuen Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen folgt - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - den Regelungen zur erstmaligen Anwendung des IFRS 9. Im Rahmen der Veröffentlichung der neuen Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wurde auch der Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 gestrichen, der zuletzt auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, festgelegt worden war. Darüber hinaus hat das IASB in seiner Sitzung im November 2013 entschieden, dass eine verpflichtende Anwendung von IFRS 9 frühestens für Geschäftsjahre vorgesehen wird, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. IFRS 10 "Konzernabschlüsse", IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen", IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen", Folgeänderungen zu IAS 27 "Einzelabschlüsse" sowie IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen" - Überarbeitete Standards zur Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen sowie zu den entsprechenden Anhangangaben - veröffentlicht vom IASB im Mai 2011IFRS 10 "Konzernabschlüsse"Der neue Standard ersetzt die Konsolidierungsvorschriften des IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" und des SIC-12 "Konsolidierung - Zweckgesellschaften". Die Neuregelungen des IFRS 10 wirken sich auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises aus. Wie nach der derzeitigen Regelung des IAS 27 sind die Unternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen, die von dem Mutterunternehmen beherrscht werden. Die Definition von Beherrschung des IFRS 10 unterscheidet sich von derjenigen des IAS 27. Gem. IAS 27 ist Beherrschung definiert als die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines anderen Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Nach IFRS 10 ist der Tatbestand der Beherrschung erfüllt, wenn ein Unternehmen aufgrund seiner Beteiligung an einem anderen Unternehmen einerseits variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder andererseits über Rechte verfügt, variable Rückflüsse zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem es die Aktivitäten des anderen Unternehmens steuert. Die neue Beherrschungskonzeption ist auf alle Unternehmen einschließlich Zweckgesellschaften anzuwenden. Sie kann vor allem im Fall von potenziellen Stimmrechten, Treuhandverhältnissen sowie in Situationen, in denen substanzielle Stimmrechte gehalten werden, ohne aber die Mehrheit der Stimmrechte zu besitzen, zu abweichenden Beurteilungen führen. Aus den Neuregelungen werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet, da die GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig unmittelbar oder mittelbar über alle Stimmrechte an den konsolidierten Unternehmen verfügt. IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen"Der neue Standard ersetzt IAS 31 ("Anteile an Gemeinschaftsunternehmen") sowie SIC-13 ("Gemeinschaftlich geführte Unternehmen - Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen"). Anders als IAS 31 knüpft IFRS 11 die bilanzielle Abbildung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen nicht an die rechtliche Form der Vereinbarung, sondern an die Art der sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechte und Verpflichtungen. IFRS 11 differenziert zwischen gemeinschaftlichen Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen. Bei einer gemeinschaftlichen Tätigkeit handelt es sich um eine gemeinschaftliche Vereinbarung, die den gemeinschaftlich die Kontrolle ausübenden Unternehmen Rechte an den Vermögenswerten und Schulden aus der Vereinbarung überträgt. Dementsprechend bilanzieren diese Unternehmen wie bisher ihren Anteil an den jeweiligen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen. Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn die gemeinschaftliche Vereinbarung den gemeinschaftlich die Kontrolle ausübenden Unternehmen Rechte am Nettovermögen aus der Vereinbarung überträgt. Ihren Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen haben sie nunmehr verpflichtend nach der Equity-Methode abzubilden. Die bisher alternativ zulässige Abbildung mittels der Quotenkonsolidierung entfällt. Die GEA Group erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der neuen Regelungen. IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen"Der neue Standard regelt die Angabepflichten für sämtliche Arten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, einschließlich gemeinschaftlicher Vereinbarungen, assoziierter Unternehmen, strukturierter Unternehmen und außerbilanzieller Einheiten neu. Ziel ist es, dem Abschlussadressaten zu ermöglichen, die Art der jeweiligen Beteiligung an anderen Unternehmen, die damit verbundenen Risiken und die Auswirkungen dieser Beteiligungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu beurteilen. IAS 27 "Einzelabschlüsse"Die geänderte Fassung des IAS 27 enthält infolge der Veröffentlichung der neuen Verlautbarung IFRS 10 nur noch Regelungen zur Bilanzierung von Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in IFRS-Einzelabschlüssen. IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen"Der geänderte IAS 28 enthält Folgeänderungen, die sich aus der Veröffentlichung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 ergeben. Des Weiteren ist entsprechend dem geänderten IAS 28 eine Beteiligung oder ein Teil einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen als zur Veräußerung bestimmt zu bilanzieren, wenn die Kriterien des IFRS 5 erfüllt sind. Ein eventuell verbleibender Teil an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen muss bis zum Abgang des als zur Veräußerung bestimmt klassifizierten Teils nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die neuen Standards IFRS 10, 11 und 12 sowie die geänderten Standards IAS 27 und IAS 28 sind erstmals rückwirkend in der ersten Periode eines am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahrs anzuwenden. Dabei müssen die neuen Standards IFRS 10, 11, 12 sowie die geänderten Standards IAS 27 und IAS 28 jeweils zusammen angewendet werden. Innerhalb der EU müssen die neuen Standards IFRS 10, 11 und 12 sowie die geänderten Standards IAS 27 und IAS 28 - abweichend vom Erstanwendungszeitpunkt der Originalstandards - erstmals verpflichtend in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, angewendet werden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Im Juni 2012 hat das IASB Klarstellungen und Erleichterungen der Übergangsbestimmungen hinsichtlich der erstmaligen Anwendung der Standards IFRS 10, 11 und 12 veröffentlicht. Diese Änderungen sind - abweichend vom Erstanwendungszeitpunkt der Originalstandards - erstmals verpflichtend in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Im Oktober 2012 hat das IASB in IFRS 10 eine Begriffsdefinition für Investmentgesellschaften aufgenommen und für dieselben eine Ausnahme von der Pflicht zur Konsolidierung eingeführt. Die zugehörigen Folgeänderungen an IFRS 12 und IAS 27 (2011) führen zusätzliche Anhangangaben zu Investmentgesellschaften ein. Die Änderungen sind erstmals rückwirkend für am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. IFRS 14 "Regulatorische Abgrenzungsposten" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2014Derzeit finden sich in den IFRS keine Regelungen zur Bilanzierung von preisregulierten Absatzgeschäften. Sofern die Preisregulierung dazu führt, dass die Ausgaben im aktuellen Geschäftsjahr eine Auswirkung auf die Preise haben, die ein Unternehmen in künftigen Geschäftsjahren verlangen darf, können dem Unternehmen hieraus wirtschaftliche Vor- oder Nachteile entstehen. In einigen Ländern erlauben bzw. erfordern die nationalen Rechnungslegungsvorschriften die Aktivierung bzw. Abgrenzung von solchen wirtschaftlichen Vorteilen. Der neue Standard soll die Vergleichbarkeit der Abschlüsse solcher Unternehmen verbessern, die preisregulierte Absatzgeschäfte erbringen. IFRS 14 erlaubt dabei Unternehmen, welche die IFRS erstmalig anwenden, preisregulierte Absatzgeschäfte weiterhin in Übereinstimmung mit den vor der IFRS-Umstellung angewendeten Rechnungslegungsvorschriften abzubilden. Jedoch sind dann die Effekte aus der Aktivierung bzw. Abgrenzung von wirtschaftlichen Vorteilen gesondert auszuweisen. Da das IASB aktuell ein Projekt zur Bilanzierung preisregulierter Absatzgeschäfte durchführt, stellt IFRS 14 eine Übergangslösung dar. IFRS 14 ist - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - für IFRS-Erstanwendungen ab dem 1. Januar 2016 verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - Arbeitnehmerbeiträge -veröffentlicht vom IASB im November 2013Die Änderungen betreffen die Bestimmungen in Bezug auf Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind und stellen entsprechende Vorschriften zur Zuordnung solcher Beiträge zu den Dienstleistungsperioden klar. Zudem werden Erleichterungen für die Bilanzierung entsprechender Beiträge geschaffen, die von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals rückwirkend auf Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Änderungen an IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" - Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbeziehungen - veröffentlicht vom IASB im Juni 2013Durch die Änderungen des IAS 39 bleiben Derivate auch dann weiterhin als Sicherungsinstrumente in einer Sicherungsbeziehung designiert, wenn eine Novation des Sicherungsinstruments unter Einschaltung einer zentralen Gegenpartei erfolgt. Voraussetzung ist dabei, dass die Einschaltung einer zentralen Gegenpartei infolge rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen vorgenommen wird. Die Änderungen des IAS 39 sind erstmals rückwirkend auf am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Sammelstandard 2012 und Sammelstandard 2013 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2013Die Sammelstandards gehen auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual Improvements Cycle) zurück. Sie umfassen kleinere Änderungen an insgesamt sieben (Sammelstandard 2012) bzw. vier Standards (Sammelstandard 2013). Die Regelungen der beiden Sammelstandards sind - vorbehaltlich ihrer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - auf am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden wobei die Erstanwendung größtenteils prospektiv erfolgt. IFRIC 21 "Abgaben" - veröffentlicht vom IASB im Mai 2013Die neue Interpretation konkretisiert die allgemeinen Grundsätze des IAS 37 für die Bilanzierung von Verbindlichkeiten aufgrund zu entrichtender Abgaben. IFRIC 21 definiert Abgaben als einen Abfluss von Ressourcen, die von einer Regierungsinstanz erhoben werden. Die Leistungspflicht entsteht dabei durch einseitige Verpflichtung auf Grundlage der hoheitlichen Rechte der Regierungsinstanz. Leistungspflichten aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen einer Regierungsinstanz und einem Unternehmen, Geldstrafen und Sanktionen sowie Zahlungspflichten im Anwendungsbereich anderer Standards wie etwa IAS 12 "Ertragsteuern" unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des IFRIC 21. IFRIC 21 ist - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - rückwirkend für am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. 2. Grundsätze der Rechnungslegung2.1 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeKonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss der GEA Group werden alle wesentlichen Gesellschaften einbezogen, bei denen die GEA Group Aktiengesellschaft entweder direkt oder indirekt über die Stimmrechtsmehrheit verfügt oder anderweitig unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, zu dem die Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses auf den Konzern übergeht. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem der beherrschende Einfluss endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der gegenüber den Verkäufern eingegangenen Verbindlichkeiten sowie der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Transaktionszeitpunkt. Die mit dem Unternehmenserwerb übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von eventuell bestehenden nicht beherrschenden Gesellschaftern. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Der Teil der Anschaffungskosten, der den erworbenen Anteil an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens übersteigt, wird als Goodwill bilanziert. Sind die Kosten des Erwerbs auch nach einer erneuten Überprüfung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Nettovermögens geringer als dieses, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konzerninterne Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Sofern die konsolidierten Tochterunternehmen einen von dem Mutterunternehmen abweichenden Bilanzstichtag aufweisen, erfolgt die Einbeziehung auf Basis von Zwischenabschlüssen zum 31. Dezember 2013. Im Geschäftsjahr 2013 hat sich der Konsolidierungskreis des Gesamtkonzerns wie folgt geändert: scroll
Nicht in die Konsolidierung einbezogen werden 70 Tochterunternehmen (Vorjahr 74), da ihr Einfluss auch bei zusammengefasster Betrachtung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist. Auf konsolidierter Basis beträgt ihr Anteil am Umsatz des Gesamtkonzerns insgesamt 0,2 Prozent (Vorjahr 0,4 Prozent), ihr Ergebnis wie im Vorjahr 1,6 Prozent des ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern des Gesamtkonzerns und ihr Eigenkapital 1,4 Prozent (Vorjahr 1,8 Prozent) des Konzerneigenkapitals. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, da sich ihr beizulegender Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt. Eine vollständige Liste aller Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen befindet sich im Abschnitt 11.4. Anteile an assoziierten UnternehmenBeteiligungen an wesentlichen Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden nach der Equity-Methode mit dem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bewertet. Ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Als assoziierte Unternehmen gelten Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, bei denen die GEA Group unmittelbar oder mittelbar 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält. Der Konzernanteil am Gewinn oder Verlust assoziierter Unternehmen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und gesondert dargestellt. Der Konzernanteil direkt im Eigenkapital erfasster Aufwendungen und Erträge wird unmittelbar im sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens den Buchwert der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen, werden keine weiteren Verluste erfasst. Ein eventuell beim Erwerb entstehender Goodwill wird im Beteiligungsbuchwert erfasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen werden - sofern notwendig -angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag 2 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen at-equity bewertet (Vorjahr 2). Anteile an Joint VenturesEs wurde das Wahlrecht zur Bewertung der Anteile an Joint Ventures nach der Equity-Methode wahrgenommen. Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag 13 Beteiligungen an Joint Ventures (Vorjahr 12) bilanziert. WährungsumrechnungDie Konzernunternehmen stellen ihre Jahresabschlüsse auf Basis ihrer jeweiligen funktionalen Währung auf. Fremdwährungsgeschäfte der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Bilanzstichtag an den geltenden Wechselkurs angepasst. Die dabei entstehenden Währungsgewinne und -verluste aus diesen Posten werden grundsätzlich ergebniswirksam unter den sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Alle Abschlüsse der Gesellschaften, die eine von der Berichtswährung abweichende funktionale Währung haben, werden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses der GEA Group umgerechnet. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Unternehmen erfolgt mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode. Sofern diese Durchschnittskurse keine sinnvolle Approximation der tatsächlichen Transaktionskurse darstellen, erfolgt eine Umrechnung zu den jeweiligen Transaktionskursen. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Konzernergebnis erfasst und im Eigenkapital fortgeführt. Goodwills aus dem Erwerb ausländischer Tochtergesellschaften werden als Vermögenswerte dieser Unternehmen zum Stichtagskurs umgerechnet. SachanlagenDie Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie zuzüglich Wertaufholungen angesetzt. Aufwendungen für regelmäßige größere Wartungen werden über die Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögenswertes bzw. über den Zeitraum bis zur nächsten Wartung abgeschrieben. Der Wertansatz von Sachanlagevermögen wird überprüft, wenn dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts des Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag beurteilt ("Impairment"-Test). Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Betrag aus dem internen Nutzungswert oder dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Nettoveräußerungswert). Primäre Basis für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist der jeweils aktuelle örtliche Markt für Gebrauchtmaschinen bzw. Gewerbeimmobilien. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, erfolgt eine Abwertung. Zur Beurteilung der Wertminderung werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Stufe gruppiert, für die sich Zahlungsströme separat identifizieren lassen. Entfällt in der Folgezeit der Grund für eine Wertminderung, wird eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeschriebenen historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. LeasingAls Leasingtransaktionen gelten Vereinbarungen, die das Recht zur entgeltlichen Nutzung eines Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum einräumen. Leasingverträge werden als Finanzierungsleasingverträge bilanziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstands und damit das wirtschaftliche Eigentum dem Leasingnehmer zuzurechnen sind. Dementsprechend aktivieren die Unternehmen der GEA Group, die als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken tragen, die mit dem Gegenstand verbunden sind, das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schreiben das Leasingobjekt in den Folgeperioden über die Vertragslaufzeit oder die kürzere geschätzte Nutzungsdauer ab. Korrespondierend wird eine Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Die Zahlung an den Leasinggeber wird dabei in eine Zins- und Tilgungskomponente aufgeteilt, wobei die Zinskomponente als konstante Verzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen die GEA Group als Leasingnehmer auftritt, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesen Fällen werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen Unternehmen der GEA Group Leasinggeber sind und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Gegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt. Die in der Folgezeit anfallenden Zinserträge werden erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesem Fall verbleibt der zur Nutzung überlassene Gegenstand in der Bilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst. Verschiedene der einbezogenen Unternehmen haben in der Vergangenheit Sachanlagen veräußert und zurückgemietet ("Sale-and-lease-back"). In Abhängigkeit der Risikoverteilung führten die "Sale-and-lease-back"-Transaktionen zu einem Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnis. Im Fall eines Mietleasingverhältnisses erfolgte eine unmittelbare Realisierung des gesamten Gewinns, sofern der Verkauf des Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert abgewickelt wurde. Bei einem Verkauf über dem beizulegenden Zeitwert wurde die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem beizulegenden Zeitwert abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit realisiert. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienImmobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Bei Immobilien, die teilweise zur Erzielung von Mieteinnahmen und teilweise zum Zweck der Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, wird die gesamte Immobilie als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie eingestuft, wenn der Anteil der Eigennutzung unwesentlich ist. Dies wird bei einem Anteil von unter 10 Prozent angenommen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden linear zwischen 10 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung erfolgt analog zu der Vorgehensweise beim Sachanlagevermögen. GoodwillDer Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt. Die Werthaltigkeit des Goodwills wird mindestens einmal jährlich zum Geschäftsjahresende sowie bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit auf Ebene der Segmente überprüft. Hierbei wird der erzielbare Betrag eines Segments seinem Buchwert einschließlich des Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Für als "zur Veräußerung gehalten" klassifizierte Geschäftseinheiten ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Maßstab für die Werthaltigkeit. Übersteigt der Buchwert der Vermögenswerte der Segmente den erzielbaren Betrag, liegt in Höhe der Differenz eine Wertminderung vor, die ergebniswirksam zu erfassen ist. Ein Wertminderungsbetrag mindert zuerst den Buchwert des Goodwills. Ein den Goodwill übersteigender Betrag ist proportional zu den Buchwerten auf die nicht-finanziellen langfristigen Vermögenswerte zu verteilen. Der Nutzungswert der zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten wird jährlich zum Ende des Geschäftsjahrs nach dem "diskon-Cash-Flow"-Verfahren ermittelt. Die Schätzung eines Verkaufspreises ist für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten nur erforderlich, wenn der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt. Sonstige immaterielle VermögenswerteDie sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl selbst erstellte als auch erworbene Vermögenswerte. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte umfassen aktivierte Entwicklungsaufwendungen. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen neben vertragsbasierten Rechten vor allem Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen. Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen werden regelmäßig im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen erworben. Die selbst erstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes bestimmbar ist, wird dieser linear über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist, werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Der Wertansatz eines immateriellen Vermögenswertes wird überprüft, sofern dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, ist der Buchwert auf den erzielbaren Betrag abzuwerten. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe werden zuvor erfasste Wertminderungen zurückgenommen. Eine Rücknahme erfolgt dabei maximal bis zur Höhe der fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden jährlich außerdem dahin gehend untersucht, ob die Einschätzung hinsichtlich der Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer beibehalten werden kann. Eine Änderung auf eine bestimmte Nutzungsdauer wird prospektiv vorgenommen. Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, sonstige Wertpapiere, finanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie derivative Finanzinstrumente. Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen werden der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, da die Anteile an diesen Kapitalgesellschaften nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist bedingt durch die erhebliche Schwankungsbreite der Bemessungen des beizulegenden Zeitwertes, ohne dass die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen des beizulegenden Zeitwertes innerhalb der Schwankungsbreite zuverlässig bestimmt werden können. Ein zuverlässiger beizulegender Zeitwert kann nur im Rahmen von Veräußerungsverhandlungen ermittelt werden. Eine Veräußerungsabsicht für diese finanziellen Vermögenswerte besteht nicht. Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel, bei denen die Absicht besteht, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten, werden der Bewertungskategorie "bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen" zugeordnet und dementsprechend unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle übrigen Wertpapiere werden zum Zeitwert bewertet, wobei Wertschwankungen erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Die finanziellen Forderungen werden der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet und unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken sowie zur Risikominderung von Zinsschwankungen eingesetzt, die sich aus Finanzierungsgeschäften ergeben. Sie werden stets zum Zeitwert bilanziert. Stehen die derivativen Finanzinstrumente in keiner dokumentierten bilanziellen Sicherungsbeziehung, werden diese der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen" zugeordnet und die Zeitwertschwankungen erfolgswirksam erfasst. Sind die derivativen Finanzinstrumente in eine bilanzielle Sicherungsbeziehung zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen ("Cash-Flow-Hedge") eingebunden, werden die Zeitwertschwankungen im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eingebettete Finanzderivate werden bei Vorliegen qualifizierender Bedingungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung von den jeweiligen Basisverträgen getrennt. Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, sobald die GEA Group Zahlungsmittel erhalten hat oder ihr das Recht auf den Erhalt von Zahlungsströmen zusteht. Für den Fall eines marktüblichen Kaufs von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung. Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Einschluss von direkt dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten. Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte überprüft. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte sind wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintreten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme negativ verändert haben. Objektive Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder der Ausfall von Zahlungen sein. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (z. B. nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente), entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Finanzinstruments und dem Barwert der mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Zahlungsströme. Mit Ausnahme der Eigenkapitalinstrumente werden finanzielle Vermögenswerte bei Wegfall der Wertminderungsgründe bis zur Höhe der sich ohne Wertminderung ergebenden fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zugeschrieben. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting")Die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihres Abschlusses entweder als Absicherung von beizulegenden Zeitwertschwankungen von Vermögenswerten, Schulden oder von bindenden Vereinbarungen ("Fair-Value-Hedges") oder als Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden ("Cash-Flow-Hedges") designiert. Bei einer effektiven Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird nicht nur die Änderung des beizulegenden Zeitwertes des Derivates, sondern auch die des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst. Bei einer perfekten Sicherung gleichen sich die Zeitwertschwankungen aus. Werden Derivate zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen eingesetzt, wird der effektive Bestandteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der Derivate erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Bestandteil der Wertänderung wird als Gewinn oder Verlust ausgewiesen. Der im sonstigen Konzernergebnis erfasste Posten aus dem effektiven Bestandteil der Wertänderung wird gleichzeitig mit der Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgswirksam. Führt die Erfüllung des Grundgeschäfts zu dem Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswertes, so werden die zuvor im sonstigen Konzernergebnis abgegrenzten Wertänderungen mit den Anschaffungskosten des nicht-finanziellen Vermögenswertes verrechnet. Wird das Grundgeschäft abweichend von vorherigen Annahmen nicht durchgeführt, werden die zuvor erfolgsneutral erfassten Wertänderungen direkt erfolgswirksam aufgelöst. Um Risiken aus Fremdwährungs- und Zinsänderungen abzusichern, wendet der Konzern überwiegend "Cash-Flow-Hedges" an. Zusätzlich führt die GEA Group auch Sicherungsmaßnahmen gemäß den Grundsätzen der Risikorichtlinie durch, welche ökonomisch zur Sicherung bestehender Risiken beitragen, jedoch die strengen Anforderungen des IAS 39 an bilanzielle Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen. Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung von Währungsrisiken aus monetären Vermögenswerten und Schulden abgeschlossen werden, werden nicht zu einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zusammengeführt. Die ergebniswirksam erfassten Effekte aus der Umrechnung der Bilanzpositionen werden durch die ebenfalls ergebniswirksam zu erfassenden Zeitwertschwankungen der Devisentermingeschäfte weitgehend kompensiert. Die Vorschriften zur Sicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts durch einen "Fair-Value-Hedge" finden derzeit in der GEA Group keine Anwendung. Latente SteuernFür sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der jeweiligen nationalen Steuerbilanzen und den in den Konzernabschluss einfließenden IFRS-Bilanzen werden im Grundsatz aktivische und passivische latente Steuern gebildet. Daneben werden aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ansatz der aktivischen latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen erfolgt nur in dem Umfang, in dem zukünftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis wahrscheinlich ist. Latente Steuerschulden für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures werden nicht gebildet, solange eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. VorräteDie Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittskosten oder nach der "First in - First out" (Fifo)-Methode. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und Kosten des Vertriebs. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und sind in der Bilanz zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Finanzdienstleistungsunternehmen werden ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken im Wesentlichen auf das Finanzdienstleistungsunternehmen übertragen wurden. FertigungsaufträgeForderungen und Umsätze aus Fertigungsaufträgen werden entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst ("Percentage-of-Completion-Method"). Der Fertigstellungsgrad wird nach der "Cost-to-Cost-Method" ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten ergibt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten zuzüglich des anteiligen Gewinns entsprechend des erreichten Fertigstellungsgrads. Verluste aus Fertigungsaufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgt in dem Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Soweit die erhaltenen Teilabrechnungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne und erfassten Verluste am Stichtag übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den "sonstigen Verbindlichkeiten". Anzahlungen auf Fertigungsaufträge werden separat passivisch ausgewiesen. Sofern das Auftragsergebnis nicht zuverlässig geschätzt werden kann, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst ("Zero-Profit-Method"). Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst, wenn das Auftragsergebnis zuverlässig geschätzt werden kann. Zahlungen für Abweichungen im Gesamtauftrag, Nachforderungen ("Claims") sowie Prämien werden in die Auftragserlöse einbezogen, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Schulden und nicht fortgeführte GeschäftsbereicheDer Ansatz langfristiger Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten, die im Sinne des IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert wurden, erfolgt zum Buchwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" erfolgt, wenn der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Die entsprechenden Vermögenswerte sowie die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Schulden werden in der Bilanz gesondert als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und " zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesen. Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte bzw. die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Vermögenswerte und Schulden zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet. Danach erfolgt eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hierbei werden Veräußerungsgruppen als Ganzes bewertet. Da der Buchwert von zur Veräußerung gehaltenen abnutzbaren Vermögenswerten überwiegend durch den Verkauf und nicht durch die Nutzung derselben realisiert wird, endet die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Umklassifizierung. Wenn eine Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich darstellt, qualifiziert diese als nicht fortgeführter Geschäftsbereich. Die Ergebnisse der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden in der Gewinn- und Verlustrechnung separat als "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Zudem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Vorjahreswerte so angepasst, dass die Ergebnisse dieser Geschäftsbereiche auch gleichfalls im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche getrennt ausgewiesen; auch hier wird der Ausweis des Vorjahres entsprechend angepasst. Bei der Darstellung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden Umsätze und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen berücksichtigt, wenn diese nach dem Abgang eines nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Die Angaben im Anhang beziehen sich grundsätzlich auf die in den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Insoweit sich Angaben auf die GEA Group einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen, so wird dies entweder durch den Hinweis, dass es sich um Angaben zum Gesamtkonzern handelt, oder durch eine anderweitige Kommentierung gekennzeichnet. Gezeichnetes KapitalStammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Eigene Anteile werden von dem auf die Anteilseigner der GEA Group Aktiengesellschaft entfallenden Eigenkapital abgezogen. Verpflichtungen aus PensionsplänenDie Verpflichtungen aus Pensionsplänen betreffen Verpflichtungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit Method") ermittelt. Der Anwartschaftsbarwert dieser Verpflichtungen wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rentensteigerungen berechnet, da der bis zum Renteneintrittsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Bei den Ansprüchen aus gewährten Krankenrestkostenversicherungen fließen in die versicherungsmathematische Bewertung Trendannahmen für die Kosten der medizinischen Versorgung ein. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde. Um die Pensionsleistungen erbringen zu können, werden zum Teil finanzielle Vermögenswerte in langfristig ausgelegten Fonds außerhalb der GEA Group gehalten oder qualifizierte Versicherungspolicen abgeschlossen. Sofern die Leistungsansprüche durch solche externen Vermögenswerte (Planvermögen) gedeckt sind, wird deren beizulegender Zeitwert mit dem Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung saldiert. Der resultierende Saldo wird unter den langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern bzw. den übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (Nettobilanzbetrag). Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Nettobilanzbetrages werden im Jahr ihrer Entstehung im sonstigen Konzernergebnis erfasst und nach Berücksichtigung von Steuereffekten in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Dies gilt auch für die Erfassung des Unterschieds zwischen den tatsächlichen Erträgen und den auf Basis des Diskontierungsfaktors rechnerisch ermittelten Erträgen aus Planvermögen. Ein Aufwand aus der Aufzinsung des Nettobilanzbetrages wird in den Zinsaufwendungen erfasst, ein Ertrag in den Zinserträgen. Der laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Periode sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst. Sonstige Verpflichtungen gegenüber ArbeitnehmernUnter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden sonstige langfristige Leistungen sowie alle kurzfristig fälligen Leistungen erfasst. Bei den kurzfristigen Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen gegenüber Arbeitnehmern wird erwartet, dass diese spätestens 12 Monate nach Ende der erbrachten Leistung in voller Höhe abgegolten werden. Zu ihnen gehören unter anderem Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, bezahlter Urlaub sowie Erfolgsbeteiligungen. Sie werden zeitkongruent mit der vergüteten Arbeitsleistung aufwandswirksam. Am Bilanzstichtag wird der Teil des Aufwands, der die bereits geleisteten Zahlungen übersteigt, als abgegrenzte Schuld ausgewiesen. Sonstige langfristige Leistungen, wie z. B. Jubiläumszahlungen oder Altersteilzeitvereinbarungen, werden mit dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Insolvenzsicherung erdienter Altersteilzeitguthaben werden Wertpapiere an die Berechtigten verpfändet. Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird mit der korrespondierenden Verpflichtung saldiert. RückstellungenRückstellungen für ungewisse Verpflichtungen werden angesetzt, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der zukünftige Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags zuverlässig geschätzt werden kann. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird der Barwert des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Abzinsung erfolgt mit dem laufzeit- und währungsadäquaten Marktzinssatz. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand gezeigt. Bei der Bildung von Gewährleistungsrückstellungen wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Herstellungskosten berücksichtigt. In allen anderen Fällen erfolgt die Rückstellungsbildung zum Zeitpunkt der Abnahme des Produkts. Die Bemessung der Rückstellung basiert sowohl auf dem tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwand in der Vergangenheit als auch auf dem evaluierten Gesamtrisiko einer Anlage bzw. eines Produkts. Zusätzlich werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Garantiefall bekannt und ein Verlust wahrscheinlich wird. Rückgriffsforderungen gegen Zulieferer werden aktiviert, sofern deren Leistungen einer Garantie unterliegen und der Anspruch höchstwahrscheinlich durchgesetzt werden kann. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden angesetzt, wenn der aus dem Vertrag erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung notwendigen Kosten. Die notwendigen Kosten schließen auch die zur Vertragserfüllung notwendigen Gemeinkosten ein. FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten umfassen Anleihen, Bankverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten. Die Folgebilanzierung geschieht unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zugangsbewertung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing erfolgt zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Sonstige VerbindlichkeitenDer Ansatz und die Folgebewertung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt mit Ausnahme der Anzahlungen sowie des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen analog zu den Finanzverbindlichkeiten. Die Anzahlungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Hinsichtlich der Bewertung des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen wird auf die Ausführungen zu der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen verwiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verbindlichkeiten aus erhaltenen Gütern oder bereits erbrachten Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt sind, da nur eine geringe Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung besteht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei innerhalb eines Jahres fällig werdenden Verbindlichkeiten entspricht dieser dem Erfüllungsbetrag. ErtragsrealisierungUmsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Gütern verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden. Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Leistung ertragswirksam. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse. Erlöse aus Fertigungsaufträgen werden grundsätzlich nach der "Percentage-of-Completion"-Methode realisiert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten ("Cost-to-Cost-Method"). Die Auftragskosten umfassen Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Erstreckt sich die Abwicklung eines Fertigungsauftrags über einen längeren Zeitraum und erfolgt die Finanzierung des Auftrags weitgehend durch die GEA Group, umfassen die Auftragskosten auch direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten. Umgekehrt werden Erträge aus der Anlage von erhaltenen Anzahlungen auftragskostenmindernd berücksichtigt, wenn diese einen wesentlichen Einfluss auf das Auftragsergebnis haben. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Entsprechend der "Percentage-of-Completion"-Methode werden Fertigungsaufträge zum Stichtag in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Ausgewiesen werden die realisierten Umsatzerlöse in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Abzug der Teilabrechnungen. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar als Aufwand ausgewiesen. Zinserträge werden unter Beachtung des Effektivzinssatzes und der Höhe der Restforderung proportional über die Restlaufzeit in den Zinserträgen erfasst. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist. Erlöse aus Nutzungsentgelten werden unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Verträge periodengerecht erfasst. Aktienbasierte VergütungDie GEA Group verfügt über ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm, in dessen Rahmen ausgewählten Führungskräften sogenannte "Performance Shares" gewährt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Des Weiteren wurde in den Geschäftsjahren 2010 und 2011 ein Teil der von den Vorstandsmitgliedern erdienten Tantieme in virtuelle Aktien umgerechnet. Der Anspruch aus den virtuellen Aktien wird zum Bilanzstichtag mit dem aktuellen Aktienkurs bewertet. Im Geschäftsjahr 2012 wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder eine langfristige Aktienkurskomponente eingeführt. Die Auszahlung aus dieser Vergütungskomponente ist von der Performance der GEA Aktie relativ zu einem Vergleichsindex abhängig. Der Anspruch aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Rückstellung für aktienbasierte Vergütungsprogramme werden als Zinsaufwand bzw. -ertrag berücksichtigt (siehe Abschnitt 6.3.3). Darüber hinaus gewährt eine Gesellschaft im Konzern ihren Mitarbeitern über eine Treuhandgesellschaft Optionen auf Anteile der Gesellschaft. Der Aufwand dieser anteilsbasierten Vergütung wird im Ausgabezeitpunkt geschätzt und linear bis zum Ausübungszeitpunkt verteilt (siehe Abschnitt 6.1). Forschung und EntwicklungAufwendungen für Forschung werden unmittelbar aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügbar sind. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Aktivierte Entwicklungskosten eines noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerts werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Erforderliche Entwicklungskosten im Rahmen von Fertigungsaufträgen werden als Herstellungskosten aktiviert. Öffentliche ZuwendungenZuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Aufwandszuschüsse werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Ausgleich sie zugesprochen wurden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden von den Anschaffungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts abgesetzt. 2.2 Einschätzungen und ErmessensentscheidungenDie Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Ermessensentscheidungen durch den Vorstand getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktivischen und passivischen latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Faktoren, die eine negative Abweichung von getroffenen Einschätzungen verursachen können, können eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen. Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen, wie nachfolgend dargestellt, teilweise Ermessensentscheidungen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen. KonsolidierungskreisBei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises (siehe Abschnitt 2.1) wurde Ermessen ausgeübt. UnternehmenserwerbeAls Folge von Unternehmenserwerben werden Goodwills in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Ein grundlegendes Problem stellt dabei die Schätzung dieser Zeitwerte dar. Grundstücke und Gebäude werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet. Wenn immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, werden ihre beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen auf Basis der Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte sowie des Diskontierungszinssatzes getroffen hat. Der Ansatz von Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen basiert auf der aktuellen Planung. GoodwillDer Konzern untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt. Die zu diesem Zweck für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftssegmente ermittelten erzielbaren Beträge werden auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Den Berechnungen der Nutzungswerte liegen Annahmen des Managements zugrunde (siehe Abschnitt 5.3). SteuernDie GEA Group ist in einer Vielzahl von Ländern tätig und unterliegt damit verschiedenen Steuerhoheiten. Die Bestimmung der Steuerverbindlichkeiten erfordert eine Reihe von Einschätzungen des Managements. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unwägbarkeiten getroffen zu haben. Gleichwohl kann nicht zugesichert werden, dass der tatsächliche Ausgang der Unwägbarkeiten mit den angenommenen Einschätzungen übereinstimmt. Etwaige Abweichungen können sich in dem Jahr der Entscheidung auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten oder der latenten Steuern auswirken. Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der aktivischen latenten Steuern beurteilt das Management, in welchem Ausmaß eine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Ob die aktivischen latenten Steuern tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob zukünftig in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet werden kann, gegen welches die temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Hierfür betrachtet das Management die Zeitpunkte der Umkehrung der passivischen latenten Steuern sowie die zukünftig erwarteten steuerlichen Einkommen. Auf Grundlage des erwarteten zukünftigen steuerlichen Einkommens geht das Management von der Realisierbarkeit der aktivischen latenten Steuern aus. Die aktivischen latenten Steuern verringern sich, wenn sich die Schätzung der geplanten steuerlichen Einkommen mindert, sich die durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden Steuervorteile reduzieren oder der Umfang der künftigen Steuervorteile durch Gesetzesänderungen der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht beschränkt wird (siehe Abschnitt 7.7). Bewertung zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden sowie Klassifizierung von Geschäftsbereichen als nicht fortgeführtZur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. In die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten fließen dabei auch Annahmen des Managements ein. Zudem sind bei der Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" sowie der Einstufung von Aktivitäten als den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugehörig Einschätzungen des Managements erforderlich. Diese betreffen insbesondere die Fragen, ob der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Rückstellungen und EventualverbindlichkeitenÄnderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verpflichtung oder eines wirtschaftlichen Ressourcenabflusses können dazu führen, dass bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufte Sachverhalte als Rückstellung zu passivieren sind bzw. Rückstellungsbeträge sich ändern (siehe Abschnitt 6.2). Dies gilt insbesondere auch für Verpflichtungen im Umweltbereich. Verpflichtungen aus PensionsplänenDer Barwert der Pensionsverpflichtung hängt von versicherungsmathematischen Annahmen ab. Diese Annahmen umfassen Diskontierungszinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungsrate und Sterblichkeitsraten. Sie können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den künftigen tatsächlichen Entwicklungen abweichen und sich damit wesentlich auf die Höhe der Verpflichtung und die dazugehörigen Aufwendungen auswirken. Der Diskontierungssatz des Nettobilanzbetrages wird zum Ende eines jeden Jahres ermittelt. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Weitere wesentliche Annahmen bei Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten (siehe Abschnitt 6.3.1). FertigungsaufträgeDer Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nach der "Percentage-of-Completion"-Methode liegen Schätzungen des Managements bezüglich der im Zusammenhang mit den Fertigungsaufträgen anfallenden Auftragskosten zugrunde. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den geschätzten Kosten haben unmittelbar Auswirkung auf das realisierte Ergebnis aus Fertigungsaufträgen. Die operativen Einheiten überprüfen die Schätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an. RechtsstreitigkeitenUnternehmen der GEA Group sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse zu diesen Rechtsstreitigkeiten und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen ein Unternehmen der GEA Group bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko zu bilden ist (siehe Abschnitt 8.4). 3. FinanzrisikomanagementUm die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Risikomanagementsystem im Lagebericht verwiesen. Als weltweit tätiger Konzern ist die GEA Group im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. WährungsrisikenDie Internationalität der Geschäftstätigkeit der GEA Group bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Nach der Konzernrichtlinie besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der Sicherungspflicht können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Finanzen der GEA Group anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Finanzen. ZinsrisikenAufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten der GEA Group erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das vom zentralen Finanzmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Finanzen abgeschlossen werden. Alle Zinsderivate sind einzelnen Kreditaufnahmen zugeordnet. Die Sicherungsbeziehungen sind dokumentiert und werden als "Cash-Flow-Hedge" bilanziert. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Zinsaufwand aus den Kreditaufnahmen sowie aus den zugeordneten Derivaten stellt in Summe den fixierten Zinssatz der Sicherungsbeziehung dar. Zins-/Währungsswaps wurden im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmenserwerben in Kanada und Großbritannien eingesetzt. Ihre Bilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, sie stehen aber in keiner dokumentierten Sicherungsbeziehung zu den konzerninternen Grundgeschäften. Die Ergebniseffekte aus der Veränderung der Währungsparitäten seit Beginn der Laufzeit sowie die Ergebniseffekte aus den in diesem Zusammenhang bestehenden konzerninternen Forderungen stehen sich aufgrund unterschiedlicher Bewertungsgrundlagen (Terminkurs zu Kassakurs) nicht in gleicher Höhe gegenüber. Im Geschäftsjahr 2013 belief sich der Bewertungsunterschied auf -653 T EUR (Vorjahr 2.163 T EUR). WarenpreisrisikenDie GEA Group benötigt verschiedene Metalle wie Aluminium, Kupfer und Stahl, deren Einkaufspreise je nach Marktsituation erheblichen Schwankungen unterliegen können. Zur Sicherung des Warenpreisrisikos werden langfristige Lieferverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen. KreditrisikenFinanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des bei der GEA Group im Finanzmanagement verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht die GEA Group die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken entstehen für die GEA Group, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe der GEA Group. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert sowie Kreditlinien gesteuert. Die Mittel werden anschließend den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind dabei die wichtigste Liquiditätsquelle. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA Group zu optimieren, sind in 13 Ländern Cash-Pools eingerichtet. Hierdurch werden die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeglichen. Eigenständige Geldanlagen und -aufnahmen dieser Gesellschaften werden somit weitgehend vermieden. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die nicht diskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert: scroll
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In die vorstehende Tabelle werden alle zum 31. Dezember 2013 bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten einbezogen, soweit bereits Zahlungen vertraglich vereinbart sind. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten sind nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die jederzeit zurückgezahlt werden können, wird unterstellt, dass sie innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden. Den Auszahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 536.246 T EUR (Vorjahr 514.941 T EUR) stehen Einzahlungen aus denselben Instrumenten in Höhe von 518.477 T EUR (Vorjahr 488.582 T EUR) gegenüber. Zum 31. Dezember 2013 bestehen Barkreditlinien in Höhe von 1.740.182 T EUR (Vorjahr 1.845.745 T EUR), die in Höhe von 974.277 T EUR (Vorjahr 1.069.033 T EUR) ausgenutzt sind. Die Barkreditlinien setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im August 2013 hat die GEA Group Aktiengesellschaft eine neue syndizierte Kreditlinie in Form eines Club Deals in Höhe von 650 Mio. EUR abgeschlossen. Sie ersetzt die im Juni 2015 fällige Linie mit gleichem Volumen. Der Kredit hat eine Laufzeit von 5 Jahren und beinhaltet zusätzlich noch zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr bis insgesamt 2020. Zum 31. Dezember 2013 stehen dem Gesamtkonzern Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.886.355 T EUR (Vorjahr 1.898.285 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 707.924 T EUR (Vorjahr 749.782 T EUR) genutzt werden. In der Regel sind die Avale zahlbar auf erstes Anfordern. Wie bei diesem Auftragssicherungs- und Finanzierungsinstrument allgemein üblich, gibt es auch bei der GEA Group in den vergangenen Jahren nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Ziehungen von Avalen. Zum Jahresende sind 284 T EUR (Vorjahr 292 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 88.101 T EUR (Vorjahr 92.074 T EUR) Konzernavale zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lurgi AG an deren Kunden herausgelegt. Von den Bankavalen sind 284 T EUR (Vorjahr 292 T EUR) "zahlbar auf erstes Anfordern". Für den unwahrscheinlichen Fall des Zahlungsausfalls wurden seitens der Käufer der Lurgi-Gruppe zugunsten der GEA Group Aktiengesellschaft Bankavale als Rückbesicherung herausgelegt, die das Haftungsvolumen abdecken. Für die Lentjes GmbH sind 9.669 T EUR (Vorjahr 12.933 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 69.582 T EUR (Vorjahr 70.251 T EUR) Konzernavale zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lentjes GmbH an deren Kunden herausgelegt. Von den Bankavalen sind 3.265 T EUR (Vorjahr 3.765 EUR) "zahlbar auf erstes Anfordern". Die zukünftigen Auszahlungen aus den operativen Leasingverhältnissen werden separat unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen (siehe Abschnitt 8.2). FremdwährungssensitivitätsanalyseDie Gesellschaften der GEA Group sind immer dann einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung lauten als die jeweilige funktionale Währung einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind Fremdwährungsrisiken durch geeignete Instrumente abzusichern. Die Schwankungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich somit weitgehend über ihre Laufzeit aus. Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert aus den folgenden Geschäften:
Als relevante Risikovariablen für die Fremdwährungssensitivitätsanalyse finden die Währungspaare Berücksichtigung, bei denen ein wesentlicher Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung abgewickelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs der jeweiligen Fremdwährung von 10 Prozent gegenüber der jeweiligen Basiswährung aus Sicht des Gesamtkonzerns. scroll
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Bei dem Nominalvolumen handelt es sich um alle kontrahierten Fremdwährungszahlungsströme zum Bilanzstichtag umgerechnet in EUR zum Stichtagskurs. Die potenziellen Schwankungen des Jahresergebnisses resultieren primär aus Derivaten, die nicht in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen, aber im Rahmen der allgemeinen Sicherungsstrategie zur Vermeidung von Währungsrisiken eingesetzt werden. ZinssensitivitätsanalyseDie Zinssensitivitätsanalyse stellt die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine lineare Verschiebung der Zinskurven für alle Währungen um +100 bzw. -10 Basispunkte zum 31. Dezember 2013 und um +100 bzw. -100 Basispunkte zum 31. Dezember 2012. Die für die Sensitivitätsanalyse unterstellte Verschiebung der Zinskurven erfolgt relativ gesehen nach unten weniger stark als die Verschiebung nach oben. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus nahe der 0-Prozent-Marke wird hierdurch eine Verschiebung zu einem negativen Zinssatz vermieden. Für die simulierten Szenarien ergeben sich folgende Effekte: scroll
Der Berechnung liegt ein Nettovolumen von 475.411 T EUR (Vorjahr 557.674 T EUR) zugrunde. KapitalmanagementDas wichtigste finanzwirtschaftliche Ziel der GEA Group Aktiengesellschaft ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bei gleichzeitiger Wahrung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Deshalb hat die Verbesserung der Profitabilität und als Folge davon die Erhöhung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei allen unternehmerischen Entscheidungen Priorität. Daraus leitet sich auch die konsequente Fokussierung auf die Margenqualität der Aufträge ab. Auch externes Wachstum durch mögliche Akquisitionen wird unter dem Blickwinkel dieses Ziels bewertet. Bei der Verfolgung dieser unternehmerischen Ziele kommt dem Kapitalmanagement durch Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven eine sehr große Bedeutung zu. Es stellt damit nicht nur den dauerhaften Fortbestand der GEA Group sicher, sondern schafft auch die unternehmerische Flexibilität, um die gegenwärtigen Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln und strategische Optionen wahrnehmen zu können. Hierzu werden Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien permanent auf Basis von kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Liquiditätsentwicklung und der notwendigen Kreditaufnahmen gesteuert. Zur Optimierung der Kapitalkosten wird die Kapitalstruktur regelmäßig auf der Basis verschiedener Finanzkennzahlen überwacht. Wichtige Kennzahlen sind in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote und das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing). Die Nettoverschuldung für den Gesamtkonzern wird dabei wie folgt ermittelt: scroll
Die Nettoverschuldung konnte zum 31. Dezember 2013 im Vergleich zum Vorjahr von 325.509 T EUR um 146.958 T EUR auf 178.551 T EUR abgebaut werden. Weiterhin bewerten zwei internationale Ratingagenturen, Moody's und Fitch, die Fähigkeit der GEA Group Aktiengesellschaft, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Unverändert bewerten die beiden Agenturen die GEA Group wie folgt: scroll
Bei einem Investmentgrade-Rating in den Kategorien des "BBB"- Bereichs ergeben sich für die Finanzierung der GEA Group gute Chancen sowohl für Bankenfinanzierungen als auch für die direkte Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten. Die aktuellen Ratings reflektieren damit die gute Zahlungsfähigkeit der GEA Group und stellen den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten sicher. 4. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden sowie nicht fortgeführte GeschäftsbereicheSegment GEA Heat ExchangersAls Ergebnis einer umfassenden technologischen und strategischen Überprüfung der Geschäftsbereiche der GEA Group hat der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Juni 2013 beschlossen, sich aus dem Segment GEA Heat Exchangers (GEA HX) zurückzuziehen. Das Segment GEA HX verfügt über eines der breitesten Portfolios von Wärmetauschern weltweit und deckt zahlreiche Anwendungen und Einsatzbereiche von der Klimaanlage bis zum Kühlturm ab. Zwischen GEA HX und den weiteren Geschäftsbereichen des GEA Group-Portfolios bestehen jedoch nur begrenzte Synergiepotenziale, da sich die Geschäftsprofile voneinander unterscheiden. Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft geht davon aus, dass der Verkauf des Segments GEA HX im Geschäftsjahr 2014 vollzogen wird. Geplant ist eine Veräußerung des Segments als Ganzes in einer Transaktion. Da die Voraussetzungen gem. IFRS 5 zum Jahresende erstmals erfüllt sind, wurde das Segment GEA HX zu diesem Zeitpunkt den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnet. Damit werden die Aufwendungen und Erträge des Segments GEA HX in der Gewinn- und Verlustrechnung im "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Die Vorjahreswerte der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend angepasst. Die zu der Veräußerungsgruppe GEA HX gehörenden Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz zum 31. Dezember 2013 unter den Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesen. Aus der Bewertung der Veräußerungsgruppe GEA HX zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ergab sich kein Bedarf für eine Wertminderung. Die Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe GEA HX zum 31. Dezember 2013 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: scroll
Die Ergebnisse des als nicht fortgeführt klassifizierten Geschäftsbereichs GEA HX stellen sich wie folgt dar: scroll
Die zum 31. Dezember 2013 in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe GEA HX kumulativ im sonstigen Ergebnis erfassten Aufwendungen betragen 8.502 T EUR (Vorjahr Erträge 12.777 T EUR). Hiervon entfällt ein Betrag in Höhe von 4.933 T EUR (Vorjahr 5.504 T EUR) auf versicherungsmathematische Verluste. Sonstige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden sowie nicht fortgeführte GeschäftsbereicheZum 31. Dezember 2013 werden neben der Veräußerungsgruppe GEA HX weitere zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit einem Buchwert von 12.798 T EUR (Vorjahr 18.447 T EUR) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich in Höhe von 8.342 T EUR um eine in der Türkei gelegene nicht betriebsnotwendige Immobile. Da für diese Vermögenswerte keine weiteren Verwendungsmöglichkeiten bestehen, sollen sie veräußert werden. Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen neben dem Segment GEA HX die aus dem veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken, die weitere Abwicklung des stillgelegten Geschäftsbetriebs der Ruhr-Zink sowie einzelne Rechtstreitigkeiten aus der Aufgabe von Geschäftsbereichen in der Vergangenheit. Diese nicht fortgeführten Geschäftsbereiche haben mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 552 T EUR (Vorjahr 95 T EUR) keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis. Der auf die sonstigen Geschäftsbereiche entfallende Steuerertrag beläuft sich auf 3.504 T EUR. Im Vorjahr ergab sich ein Ertragssteueraufwand in Höhe von 311 T EUR. 5. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Aktiva5.1 SachanlagenDas Sachanlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Umgliederung von Sachanlagevermögen in "zur Veräußerung gehalten" entfällt in Höhe von 255.378 T EUR auf das den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnete Segment GEA Heat Exchangers. Die sonstigen Änderungen betreffen überwiegend Umgliederungen aus dem Posten Anlagen im Bau in andere Positionen des Sachanlagevermögens, in die als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und in die immateriellen Vermögenswerte. Das Sachanlagevermögen wird wie im Vorjahr linear unter Zugrundelegung der jeweiligen Restwerte sowie folgender Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll
Die zugrunde gelegten Restwerte und Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und, sofern notwendig, angepasst. Die Sachanlagen enthalten im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen gemietete Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung: scroll
Von dem Nettobuchwert der gemieteten Sachanlagen betreffen 29.799 T EUR (Vorjahr 38.219 T EUR) Gebäude. Die Leasingverträge über die Gebäude reichen über das Jahr 2030 hinaus. Eine Mietverlängerungsoption, eine Mietpreissteigerungsklausel sowie die Möglichkeit des Erwerbs sind in keinem Vertrag vorgesehen. Die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten sind unter den Finanzverbindlichkeiten erläutert (siehe Abschnitt 6.4). Der Buchwert von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die zur Sicherung von Kreditlinien dienen, beträgt zum Stichtag 4.202 T EUR (Vorjahr 6.266 T EUR). Bei den Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Grundstücke und Gebäude. 5.2 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDie folgende Tabelle stellt die Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dar: scroll
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 18.922 T EUR (Vorjahr 15.830 T EUR). Da die Ermittlung der Zeitwerte auf Grundlage von marktbasierten Vergleichspreisen beruht, die intern erhoben werden, sind die Zeitwerte der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Folgende Beträge werden im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: scroll
5.3 GoodwillDie folgende Tabelle zeigt die Zuordnung des Goodwills auf die Segmente sowie dessen Entwicklung: scroll
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Der in die Bilanzposition "zur Veräußerung gehalten" umgegliederte Goodwill in Höhe von 524.423 T EUR entfällt auf das Segment GEA Heat Exchangers, welches zum Jahresende den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnet wurde. Im zweiten Quartal 2013 wurde die Kaufpreisallokation für die am 19. November 2012 erworbene und dem Segment GEA Farm Technologies zugeordnete Milfos International Ltd., Hamilton (Neuseeland) unter geringfügigen Anpassungen abgeschlossen. WerthaltigkeitstestDie Werthaltigkeit des Goodwills wurde zum Geschäftsjahresende 2013 überprüft. Für die Durchführung dieses Werthaltigkeitstests werden die Segmente als zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert. Dementsprechend werden die erzielbaren Beträge der Segmente ihren Buchwerten einschließlich der ihnen zugeordneten Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag eines Segments wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mit Hilfe der "Discounted-Cash-Flow"-Methode bestimmt. Als Zahlungsströme gehen die operativen Nach-Steuer-Zahlungsströme aus der "bottom up" geplanten und vom Vorstand aufgestellten konsolidierten Mittelfristplanung (3 Planjahre) ein. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung für das Jahr 2014 genehmigt und für die Jahre 2015 und 2016 zur Kenntnis genommen. Für den darüber hinausgehenden Zeitraum werden ausgehend vom letzten Planjahr Zahlungsströme angenommen, die mit einer einheitlichen Wachstumsrate von 1,5 Prozent (Vorjahr 1,5 Prozent) extrapoliert werden. Die zugrunde gelegt Wachstumsrate liegt nicht über den langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten für die Märkte, in denen die Segmente tätig sind. Der Planung liegt die Annahme weiter stabil wachsender Absatzmärkte im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie zugrunde. Die Annahme basiert auf der Erwartung eines steigenden Bedarfs an veredelten Nahrungsmitteln. Von dieser unterstellten Entwicklung profitieren mit Ausnahme des zu den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Segments GEA Heat Exchangers, alle Segmente der GEA Group. Auch für die übrigen Kundenindustrien wird ein, im Vergleich zur Nahrungsmittelindustrie allerdings weniger starkes, Wachstum unterstellt. Für die Bereiche Energie und Marine wird hingegen mit rückläufigen Wachstumsraten gerechnet. Bei dem für die einzelnen Segmente geplanten Wachstum werden darüber hinaus auch die in der Vergangenheit erzielten Wachstumsraten berücksichtigt. Für das Segment GEA Food Solutions wird im Zeitraum der Mittelfristplanung, verglichen mit dem Berichtsjahr mit einer deutlichen Erhöhung der Umsatzerlöse sowie der Profitabilität gerechnet. Hinsichtlich der Rohstoffpreise wird unterstellt, dass etwaige Steigerungen durch höhere Absatzpreise kompensiert werden können. Zukünftige Unternehmensakquisitionen wurden in der Planung nicht berücksichtigt. Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von 2,75 Prozent (Vorjahr 2,25 Prozent) sowie auf einer Marktrisikoprämie von 5,75 Prozent (Vorjahr 6,25 Prozent). Darüber hinaus werden für die Segmente individuell aus der jeweiligen Peer-Group abgeleitete Beta-Faktoren, ein Fremdkapitalrisikozuschlag sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt. Zusätzlich werden segmentspezifische Steuersätze angesetzt. Die Zahlungsströme der einzelnen Segmente werden mit den folgenden Nach-Steuer-Zinssätzen diskontiert: scroll
Bei dem Segment GEA Food Solutions, dem ein Goodwill von 238.495 T EUR (Vorjahr 238.495 T EUR) zugeordnet ist, übersteigt der erzielbare Betrag den Buchwert des Nettovermögens des Segments um 25.753 T EUR (Vorjahr 82.302 T EUR). Eine Reduzierung der in der ewigen Rente mit 11,5 Prozent angesetzten EBIT-Marge um 0,61 Prozentpunkte, eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um mehr als 0,32 Prozentpunkte auf über 8,15 Prozent oder die Verwendung einer Wachstumsrate von weniger als 1,0 Prozent hätten dazu geführt, dass der erzielbare Betrag den Buchwert des Nettovermögens des Segments unterschritten hätte. 5.4 Sonstige immaterielle VermögenswerteDer Buchwert der immateriellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt: scroll
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Der Zugang bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten ist im Wesentlichen auf zwei Segmente zurückzuführen: Im Segment GEA Food Solutions betreffen die Zugänge die Aktivierung von selbsterstellter Software sowie von Entwicklungskosten. Die aktivierten Entwicklungskosten resultieren dabei aus einer Reihe von Weiterentwicklungen, insbesondere auf dem Gebiet des Formgebens und Injizierens von Nahrungsmitteln. Im Segment GEA Farm Technologies wurden Kosten für Entwicklungen im Bereich des automatisierten Melkens sowie im Bereich des Gesundheits- und Fertilitätsmanagements aktiviert. Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden wie im Vorjahr linear unter Zugrundelegung der folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll
Die Abschreibungen des Gesamtkonzerns auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von 47.163 T EUR (Vorjahr 45.460 T EUR) werden in den Herstellungskosten bzw. soweit sie auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallen im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen. Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 46.558 T EUR (Vorjahr 64.863 T EUR) werden wegen Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich um Gesellschafts- bzw. Produktnamen der erworbenen Gesellschaften. Diese sind als Marke in den jeweiligen Branchen etabliert und werden nach dem Erwerb auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer teilt sich wie folgt auf: scroll
Diese Marken werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Für diesen Zweck wird ihr interner Nutzungswert mit Hilfe des Lizenzpreisanalogieverfahrens ermittelt. Nach diesem Verfahren ergibt sich der Wert einer Marke aus zukünftigen Lizenzzahlungen, die die GEA Group aufbringen müsste, wenn sie die entsprechenden Marken von einem Dritten lizenzieren müsste. Hierzu werden die markenrelevanten Umsatzerlöse mit der geschätzten Lizenzrate multipliziert. Die markenrelevanten Umsatzerlöse leiten sich aus der vom Vorstand aufgestellten Mittelfristplanung ab. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung für das Jahr 2014 genehmigt und für die Jahre 2015 und 2016 zur Kenntnis genommen. Die unterstellten Lizenzraten entsprechen im Allgemeinen denen der Erstbewertung. Die so errechneten ersparten Zahlungen werden mit einem markenspezifischen Diskontierungszinssatz vor Steuern abgezinst. Der Wertermittlung liegen die folgenden Annahmen zugrunde: scroll
Der zum Jahresende durchgeführte Werthaltigkeitstest hat zu einer Abwertung in Höhe von 394 T EUR geführt. 5.5 Beteiligungen an at-equity bewerteten UnternehmenZum 31. Dezember 2013 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen mit einem Buchwert von 13.690 T EUR (Vorjahr 14.681 T EUR) ausgewiesen. Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Kennzahlen der nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten Unternehmen zum 31. Dezember 2013 dar. Die Angabe der Kennzahlen erfolgt zu 100 Prozent und basiert auf den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen. scroll
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Die anteilige Bilanzsumme sowie der Konzernanteil am Jahresergebnis sind im Verhältnis zur Konzern-Bilanzsumme und zum Konzernergebnis unwesentlich. Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen anteiligen Kennzahlen der nach der Equity-Methode bewerteten Joint Ventures dar: scroll
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5.6 Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Derivative FinanzinstrumenteDie derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen zu Abschnitt 6.8 dargestellt. Übrige finanzielle VermögenswerteZum Abschlussstichtag bestehen übrige finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von 102.765 T EUR (Vorjahr 166.101 T EUR). Die Aufteilung in lang- und kurzfristige Vermögenswerte gestaltet sich wie folgt: scroll
Die Forderungen gegen Finanzbehörden beinhalten überwiegend Umsatzsteuerforderungen. Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Rechnungsabgrenzungen in Höhe von insgesamt 24.852 T EUR (Vorjahr 26.957 T EUR). Die Fälligkeitsstruktur der übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzt sich wie folgt zusammen: scroll
5.7 VorräteDie Vorräte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: scroll
Der Betrag der Vorräte, die im Geschäftsjahr 2013 als Aufwand erfasst wurden, beträgt 2.652 Mio. EUR (Vorjahr 2.568 Mio. EUR). Im Berichtsjahr betrugen die Wertminderungen auf Vorräte 7.924 T EUR (Vorjahr 19.089 T EUR). Aufgrund gestiegener Marktpreise am Absatzmarkt wurden in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 2.098 T EUR (Vorjahr 2.436 T EUR) aufgeholt. Die Wertaufholungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. 5.8 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Forderungen in Höhe von 4.844 T EUR (Vorjahr 25.466 T EUR), die erst später als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Summe der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt insgesamt 42.142 T EUR (Vorjahr 66.535 T EUR). Das durchschnittliche Zahl ungsziel und die durchschnittlichen Forderungsaußenstände bewegen sich im marktüblichen Rahmen. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - mit Ausnahme gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen - setzt sich wie folgt zusammen: scroll
FertigungsaufträgeDie Fertigungsaufträge mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber Kunden setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die erhaltenen Anzahlungen auf Fertigungsaufträge belaufen sich zum 31. Dezember 2013 auf 29.489 T EUR (Vorjahr 37.128 T EUR). Die Sicherheitseinbehalte von Kunden betragen 12.946 T EUR (Vorjahr 32.750 T EUR). Es wurden im Berichtsjahr 2.103.347 T EUR (Vorjahr 1.982.545 T EUR) Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen erzielt. 5.9 ErtragsteuerforderungenDie Ertragsteuerforderungen betragen zum Stichtag 8.332 T EUR (Vorjahr 19.350 T EUR). Hiervon sind 8.332 T EUR (Vorjahr 19.331 T EUR) innerhalb eines Jahres fällig. Im Vorjahr wiesen Ertragsteuerforderungen in Höhe von 19 T EUR eine Fälligkeit von über einem Jahr auf. 5.10 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDer Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ermittelt sich zum Bilanzstichtag wie folgt: scroll
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Tagesgeldanlagen. Bei den beschränkt verfügbaren Mitteln handelt es sich um Festgelder sowie um hinterlegte Bankguthaben. Im Jahresverlauf lag der Zinssatz für kurzfristige Bankeinlagen im Euroraum zwischen marktüblichen 0,0 und 0,5 Prozent (Vorjahr zwischen 0,0 und 0,5 Prozent). Die durchschnittliche Verzinsung zum Jahresende lag bei 0,3 Prozent (Vorjahr 0,3 Prozent). 6. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Passiva6.1 EigenkapitalGezeichnetes KapitalIm Geschäftsjahr 2013 haben sich keine Änderungen des gezeichneten Kapitals ergeben. Im Vorjahr wurde das gezeichnete Kapital durch die Ausgabe von 8.687.631 auf den Inhaber lautenden Stückaktien um 23.486 T EUR erhöht. Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2013 520.376 T EUR (Vorjahr 520.376 T EUR). Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 192.495.476 (Vorjahr 192.495.476) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Genehmigtes Kapitalscroll
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen das Grundkapital zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe eines Teilbetrags von 50.000 T EUR das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bei dem Genehmigten Kapital III ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist auf insgesamt höchstens 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bedingtes Kapitalscroll
Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital um bis zu 17.339.095,52 EUR, eingeteilt in bis zu 6.414.014 Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausweislich der Satzung der Gewährung einer Abfindung in Aktien der Gesellschaft an die außenstehenden Aktionäre der ehemaligen GEA AG, Bochum, nach Maßgabe des Vergleichs vom 30. Januar 2012 zwischen einerseits der Gesellschaft und andererseits den Antragstellern sowie den gemeinsamen Vertretern des anhängigen Spruchverfahrens vor dem Landgericht Dortmund mit dem Aktenzeichen 20 O 533/99, mit dem das Spruchverfahren in Bezug auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ehemaligen Metallgesellschaft AG (der heutigen GEA Group Aktiengesellschaft) und der ehemaligen GEA AG vom 29. Juni 1999 beendet und das bisherige Umtauschverhältnis erhöht wird. Mit Ausgabe der gemäß Vergleich letzten Aktientranche am 3. Dezember 2012 ist die Durchführung der Kapitalerhöhung abgeschlossen. Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. April 2010 um bis zu 48.660 T EUR, eingeteilt in bis zu 18.000.000 Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. April 2010 bis zum 20. April 2015 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die GEA Group Aktiengesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zu gewähren, und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien bzw. Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2013 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält vor allem die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses der ehemaligen Metallgesellschaft AG und der ehemaligen GEA AG sowie Agien aus der Ausgabe von Aktien der ehemaligen Metallgesellschaft AG. Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr um 209 T EUR erhöht und beträgt 1.218.073 T EUR (Vorjahr 1.217.864 T EUR). Ursächlich für diesen Anstieg ist in Höhe von 230 T EUR die Veränderung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter. Die verbleibende Verminderung von 21 T EUR (Vorjahr Erhöhung 64 T EUR) betrifft die Verrechnung von Erträgen aus einem anteilsbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms in Südafrika, welches den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugehörig ist. Im Zusammenhang mit dem Ende 2007 erhaltenen Großauftrag "Medupi" hatte sich die GEA Group verpflichtet, bestimmte Bewertungskriterien des "Broad Based Black Economic Empowerment Act of 2003" zu erfüllen. Zur Erfüllung dieser Kriterien hat die GEA Group unter anderem ein Beteiligungsprogramm für die Mitarbeiter der südafrikanischen Gesellschaft aufgelegt. Die an die Mitarbeiter gewährten Anteile werden mittelbar über eine Treuhandgesellschaft gehalten, die wiederum Optionen auf diese Anteile an die Mitarbeiter ausgibt. Die Optionen sind nach einer fünfjährigen Haltefrist unverfallbar. Nach Ablauf der Haltefrist werden jedes Jahr 20 Prozent der Optionen ausgeübt. Der Ausübungspreis entspricht dem beizulegenden Zeitwert der Anteile zum Zeitpunkt der Zusage. Wenn die Mitarbeiter vor Ablauf der 5 Jahre das Unternehmen verlassen, verfallen die Optionen. Zum 31. Dezember 2012 standen 10.315 Optionen aus. Im Geschäftsjahr 2013 sind hiervon 3.505 Optionen verfallen. Gleichzeitig wurde eine zweite Tranche mit 3.150 Optionen allokiert, wovon im Geschäftsjahr 2013 75 Optionen verfallen sind. Damit stehen zum 31. Dezember 2013 noch 9.885 Optionen aus. Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen betrug zum Zeitpunkt der Zusage am 6. Mai 2009 36,69 EUR. Der beizulegende Zeitwert der Optionen wurde mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Unter Berücksichtigung einer erwarteten Fluktuation wurde im Geschäftsjahr 2013 ein Ertrag von 21 T EUR (Vorjahr Aufwand 64 T EUR) verrechnet. Gewinnrücklagen und KonzernergebnisDie Entwicklung der Gewinnrücklagen und des Konzernergebnisses ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen. In den Gewinnrücklagen sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten. Für die Gewinnausschüttung ist der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft maßgebend. Kumuliertes Sonstiges KonzernergebnisIm kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Hierzu zählen unrealisierte Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden finanziellen Vermögenswerten, der effektive Teil der Wertänderung der als "Cash-Flow-Hedge" designierten Derivate sowie Gewinne und Verluste aus Wechselkursdifferenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen. Anteile nicht beherrschender GesellschafterEs bestehen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Gesellschaften der GEA Group in Höhe von 2.667 T EUR (Vorjahr 2.552 T EUR). Die auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallende Veränderung des kumulierten sonstigen Konzernergebnisses beträgt insgesamt 167 T EUR. Dieser Betrag resultiert im Wesentlichen aus Unterschiedsbeträgen aus Währungsumrechnung, welche im Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 167 T EUR zur Veränderung des kumulierten Sonstigen Konzernergebnisses beigetragen haben. 6.2 RückstellungenDie Zusammensetzung der Rückstellungen sowie deren Entwicklung im Berichtsjahr 2013 sind in unten stehender Tabelle abgebildet: scroll
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Rückstellungen für Garantien und GewährleistungenDie Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen betreffen die Gewährleistungszusagen für Produkte und Anlagen. Die ihnen zugrunde liegenden Garantien oder Gewährleistungen werden branchenüblich im Zusammenhang mit bestimmten Leistungsparametern der Produkte bzw. Anlagen gewährt (z. B. Garantie der Ausbringungsmenge, Qualität des herzustellenden Produkts). Die Gewährleistungen haben in der Regel eine Vertragslaufzeit zwischen einem und zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Produkte bzw. Anlagen. In manchen Absatzländern gelten neben den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Gewährleistungen zusätzlich noch Produkthaftungsregelungen, die eine Haftung des Herstellers über die vertraglich festgelegte Gewährleistungsdauer hinaus bedingen können. Teilweise bestehen Rückgriffsansprüche in Form von Versicherungserstattungen oder Bürgschaften von Subunternehmern. Der Rückstellungshöhe liegt die beste Einschätzung der Geschäftsleitung zugrunde. Zum 31. Dezember 2013 sind Erstattungsansprüche gegenüber außenstehenden Dritten in Höhe von 433 T EUR (Vorjahr 355 T EUR) aktiviert. Die GEA Group erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen im kommenden Jahr zu begleichen. Rückstellungen für FinanzgarantienDie Rückstellungen für Finanzgarantien beinhalten die Verpflichtungen aus Freistellungserklärungen sowie Gewährleistungen und Zusicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmensaktivitäten. Die Veränderungen dieser Rückstellungen im Geschäftsjahr 2013 sind im Wesentlichen durch die Auflösung von Unsicherheiten in Bezug auf Risiken aus der Veräußerung des Großanlagenbaus bedingt. Für das Geschäftsjahr 2014 wird mit dem Abfluss von rund 60 Prozent der Rückstellungen für Finanzgarantien gerechnet. ProzessrisikenEs werden Rückstellungen für Risiken aus drohenden und bereits anhängigen Klagen gegen Gesellschaften der GEA Group gebildet, wenn ein ungünstiger Ausgang des Verfahrens als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird auf die Einschätzungen der das Unternehmen vertretenden Anwälte oder Rechtsexperten zurückgegriffen. Angesetzt werden die wahrscheinlichen Schadenersatz- und Sanktionsverpflichtungen. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Rückstellungen aus Prozessrisiken kann regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden. Nachlaufende KostenUnter dieser Position werden die Kosten für Restarbeiten ausgewiesen, die anfallen, nachdem ein Auftrag bereits abgerechnet und entsprechende Auftragsergebnisse realisiert wurden. Angesetzt wird die Höhe der erwarteten Kosten. Die Auszahlungen erfolgen fast vollständig innerhalb des Folgejahres. Umweltschutz, BergbauUnter dieser Position sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Reinigung von Grubenwasser aus früheren Bergbauaktivitäten, für die Reinigung sonstiger Grundwasserverunreinigungen sowie für die Beseitigung der Altlasten der Zinkproduktion der Ruhr-Zink, einschließlich damit verbundener Maßnahmen der Grundwassersicherung ausgewiesen. Die Höhe bzw. zeitliche Dauer der Verpflichtung zur Gruben- und Grundwasserreinigung ist aufgrund fehlender Präzedenzfälle teilweise juristisch unklar. Die Höhe der Verpflichtung wird beeinflusst durch die in Zusammenarbeit mit den Behörden und dem Land Nordrhein-Westfalen angestrebte juristische Klärung dieser Fragestellung. In Bezug auf die Beseitigung der Altlasten der Ruhr-Zink konnte im Geschäftsjahr 2013 ein öffentlichrechtlicher Vertrag abgeschlossen werden. Der Rückstellungshöhe liegt eine bestmögliche Schätzung zugrunde. Es wird damit gerechnet, dass ungefähr ein Drittel der erwarteten Mittelabflüsse innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgen werden. Die für die weiteren Rückstellungen erwarteten Erfüllungszeitpunkte sind im Wesentlichen abhängig von dem noch ausstehenden Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge. Die Verpflichtungen reichen voraussichtlich weit über das Jahr 2030 hinaus. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für diverse Einzelsachverhalte. Im Vorjahr enthielt dieser Posten unter anderem Rückstellungen für Rückzahlungen von Investitionszuschüssen in Höhe von 24.713 T EUR sowie für drohende Verluste in Höhe von 3.557 T EUR. Etwa 68 Prozent der sonstigen Rückstellungen werden voraussichtlich im Geschäftsjahr 2014 beglichen. 6.3 Verpflichtungen gegenüber ArbeitnehmernDie Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
6.3.1 Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und KrankenrestkostenversicherungenIm Folgenden werden die Daten zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen sowie den Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen - sofern möglich - zusammen angegeben und erläutert. Des Weiteren werden die Daten inklusive "zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden" dargestellt. Sofern eine Überleitung zu Posten des Abschlusses erforderlich ist, wird diese in einer separaten Zeile Umgliederung als "zur Veräußerung gehalten" gezeigt. Sämtliche Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2012 durch Aktuare bewertet. Leistungsorientierte PensionspläneIn der GEA Group werden für die Mitarbeiter unterschiedliche Versorgungsleistungen angeboten, vor allem leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen in Deutschland und im Ausland im Wesentlichen in den USA, der Schweiz und Großbritannien. Daneben bestehen in weiteren ausländischen Gesellschaften landestypische Pensionspläne, die teilweise durch Planvermögen gedeckt sind. Die Zusagen und Vermögensanlagen entsprechen den länderspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen. Die GEA Group sieht in der Erteilung von Pensionszusagen eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung und -beteiligung. Daher ist diese fest in das Vergütungskonzept eingebunden und soweit geeignet an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter gekoppelt. Die GEA Group beobachtet in diesem Zusammenhang die Entwicklung auf dem Personalmarkt und überprüft regelmäßig, ob die erteilten Zusagen markt- und sachgerecht sind. Nach der Einschätzung der GEA Group resultieren aus Pensionsverpflichtungen keine Risiken, die über das übliche Maß und die genannten allgemeinen Risiken hinausgehen. Pensionszusagen in DeutschlandIn Deutschland gewährt die GEA Group einer Vielzahl von Mitarbeitern eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. An neue Mitarbeiter werden in der Regel nur noch Zusagen erteilt, die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung vorsehen. In der allgemeinen Versorgung besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, an einer freiwilligen Entgeltumwandlung teilzunehmen, bei der ein vereinbarter laufender oder einmaliger Gehaltsverzicht zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrages vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet wird. Hierzu wurde im Jahr 2002 eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen, die im Jahr 2008 überarbeitet wurde. Führungskräfte erhalten Leistungen, die sich aus einem einkommensabhängigen arbeitgeberfinanzierten Grundbetrag, einer arbeitgeberfinanzierten Aufbau-Stufe und einer durch Gehaltsverzicht mit einem Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrages finanzierten Matching-Stufe zusammensetzen. Die jährlich zu bestimmenden zusätzlichen Leistungen aus der Aufbau- und der Matching-Stufe werden vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet. Diese Zusagen werden als gleichlautende Einzelzusagen erteilt. Bei beiden Zusagen werden die Leistungen nach Pensionierung mit 1 Prozent jährlich angepasst. Neben den aktuell offenen Zusagen bestehen unterschiedliche Alt-Zusagen in Unternehmen. Diese Zusagen wurden in der Regel für Neu-Eintritte geschlossen und für die zum Zeitpunkt der Schließung teilnehmenden Mitarbeiter unverändert beibehalten. Darunter fallen Zusagen nach dem Bochumer und Essener Verband wie auch durch deren Vorgänger-Unternehmen unabhängig erstellte Zusagen. Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert. Pensionszusagen im AuslandDie Pensionszusagen im Ausland bestehen im Wesentlichen in den USA, Großbritannien und der Schweiz. In den USA bestehen Pensionsverpflichtungen aus unterschiedlichen Pensionsplänen, die nacheinander bis zum 31. Dezember 2000 geschlossen wurden. Für Dienstzeiten nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Schließung werden keine Leistungen aus einem leistungsorientierten Pensionsplan mehr erdient. Die zum Zeitpunkt der Schließung des jeweiligen Planes erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Hinterbliebenenleistungen wurden auf Basis des pensionsfähigen Einkommens zum Schließungszeitpunkt festgeschrieben. Die Leistungen können als Renten- oder Kapitalzahlungen abgerufen werden. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Das Vermögen ist in einem externen Trust vom Unternehmen separiert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird jährlich eine etwaige Unterfinanzierung ermittelt und diese gegebenenfalls über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen. Die gesetzliche Grundlage zur Mindestdotierung wurde zuletzt im Jahr 2012 durch das "Moving Ahead for Progress in the 21st Century"-Gesetz ("MAP-21") geändert. In Großbritannien bestehen Pensionsverpflichtungen aus zwei landestypischen Pensionsplänen, von denen einer seit mehreren Jahren geschlossen ist und sich der Geltungsbereich ausschließlich auf ehemalige Mitarbeiter bezieht. Der zweite Plan ist für Neu-Eintritte geschlossen, bietet aber für die derzeit aktiven Teilnehmer unverändert Alters- und Hinterbliebenenleistungen auf Basis des pensionsfähigen Einkommens im Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses, an deren Finanzierung sich die Arbeitnehmer durch gehaltsabhängige Beiträge in das Planvermögen beteiligen. Die erreichten Anwartschaften und laufenden Leistungen in Großbritannien werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Inflation angepasst. Die Pensionsverpflichtungen beider Pläne sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Firmenpensionspläne alle drei Jahre bewertet und ein eventuelles Defizit ermittelt. Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Aktuars, der Art und der Umstände des jeweiligen Planes wird bei einer Unterfinanzierung vom Treuhänder ein Finanzierungsplan aufgestellt, der die Finanzierung des Defizits regelt. In der Schweiz bestehen Pensionsverpflichtungen aus der zweiten Säule der dortigen Alterssicherung, der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Durchführung erfolgt über von den Unternehmen unabhängige Stiftungen, zu der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einkommensabhängige Beiträge leisten. Die individuell angesparten Beiträge werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verzinst und bei Renteneintritt auf Basis festgelegter Verrentungstabellen in eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente umgerechnet. Die Anlage und Verwaltung der Vermögensmittel orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes zur beruflichen Vorsorge. Aufgrund wesentlicher gesetzlicher Vorgaben der Plangestaltung sind den Unternehmen nur wenige Variationsmöglichkeiten (z. B. Höhe der Mitarbeiterbeteiligung, Höhe der Beiträge nach Altersstufen) gegeben. Ein Stiftungsrat, bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, entscheidet über die Verteilung von Überschüssen oder Änderungen der Plangestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Pläne unterliegen dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG): Dieses regelt die von den Unternehmen zu erbringenden Mindestleistungen über die Definition von mindestens zu erbringenden Beiträgen und deren Verzinsung. Die hiervon betroffenen Unternehmen der GEA Group haben ihre Mitarbeiter bei der Sammelstiftung der AXA Winterthur versichert. Im Falle einer Unterdeckung der Verpflichtung kann es zu von allen Arbeitgebern zu leistenden Sanierungsbeiträgen kommen. Aktuell besteht keine Unterdeckung, die einen Sanierungsplan erfordert. KrankenrestkostenversicherungenNeben den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden bestimmten Mitarbeitern nach Eintritt in den Ruhestand Zuschüsse zur Krankenversicherung gewährt. Neue Zusagen für Zuschüsse zur Krankenversicherung werden nicht mehr erteilt. Nur noch einzelne Mitarbeiter mit einer solchen Zusage stehen im aktiven Dienstverhältnis. Die bestehenden Verpflichtungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Aufgrund des geringen Umfangs der Verpflichtungen sieht die GEA Group in diesen Zusagen kein besonderes Risiko. Die Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen in den USA wurden im Laufe des Jahres endgültig abgefunden. Somit bestehen außerhalb Deutschlands keine entsprechenden Verpflichtungen mehr. Rückstellungen und FinanzierungsstatusDer Anwartschaftsbarwert, das Planvermögen und die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Entwicklung des Nettobilanzbetrags der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen stellt sich für die Geschäftsjahre 2013 und 2012 wie folgt dar: scroll
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Nettobilanzbetrages auf Pläne mit und ohne Planvermögen: scroll
Eine Vermögensobergrenze gemäß IAS 19.64 (b) ist wie im Vorjahr nicht zu berücksichtigen. Erstattungsansprüche i. S. d. IAS 19.116 bestehen ebenfalls nicht. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft und Leistungsempfänger: scroll
PlanvermögenDas Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen setzt sich am jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
Die GEA Group hat sich insbesondere in Deutschland dazu entschieden, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen und Krankenrestkostenversicherungen zu nutzen und nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den USA, Großbritannien und der Schweiz ist hier ein großer Teil der Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen gedeckt. Die Anlage des Vermögens wird in der obenstehenden Tabelle dargestellt. Im In- und Ausland wird ein Teil des Vermögens von Versicherungsgesellschaften nach deren spezifischen Anlagevorschriften verwaltet. In Deutschland ist dies die vorherrschende Anlageform für Planvermögen. Daneben wird ein Teil des Fondsvermögens der inländischen Pensionspläne von Unterstützungskassen bzw. einer Stiftung verwaltet und ist im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere sowie Festgelder und nur zu einem geringeren Teil in Aktien investiert. Die vorgenommenen externen Investitionen sollen sichere Renditen sowie eine Substanzerhaltung gewährleisten, um laufende und künftige Pensionszahlungen finanzieren zu können. Es wird derzeit keine Veränderung dieser Anlagestrategie angestrebt. Die am Kapitalmarkt investierten Vermögenswerte sind dem generellen Kapitalmarkt- und Anlagerisiko ausgesetzt. Die GEA Group beobachtet die Entwicklungen der Märkte regelmäßig und hat entsprechende Anlagevorschriften entwickelt, die das Risiko und die Ertragserwartung angemessen abwägen. Dabei werden die jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2014 wird eine Zuführung in das Fondsvermögen der deutschen Pensionspläne von 436 T EUR und an die ausländischen Pläne von 5.565 T EUR erwartet. Im Berichtsjahr 2013 betrug der tatsächliche Ertrag des Fondsvermögens 8.324 T EUR (Vorjahr 13.902 T EUR). Versicherungsmathematische ParameterZum jeweiligen Bilanzstichtag wurden die folgenden gewichtet dargestellten versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen zugrunde gelegt. Diese Parameter werden jeweils als Annahmen zur Ermittlung der Nettopensionsaufwendungen im Folgejahr verwendet. scroll
Die versicherungsmathematischen Bewertungsfaktoren für deutsche Pläne werden von der GEA Group in Abstimmung mit dem versicherungsmathematischen Gutachter festgelegt. Im Ausland werden die entsprechenden Parameter unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten mit Unterstützung der jeweiligen lokalen Gutachter in Abstimmung mit dem globalen Gutachter und der GEA Group bestimmt. Der Rechnungszins wird mittels eines anerkannten Verfahrens auf Basis der zum Bilanzierungsstichtag feststellbaren Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrundeliegenden Verpflichtungen ermittelt. Für Länder, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurde für die Festsetzung stattdessen auf Zinssätze von Staatsanleihen zurückgegriffen. Alle anderen Annahmen entsprechen den langfristigen Erwartungen der GEA Group. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wird aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate berechnet. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, gleich der Inflation gesetzt. Darüber hinaus findet auch die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Gesellschaft Berücksichtigung. Soweit eine Rentenanpassung fest zugesagt ist, wird diese entsprechend berücksichtigt. Im Ausland wird die Rentenanpassung ebenfalls in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die angenommene Steigerungsrate für die inländischen Krankenrestkostenversicherungen bei den Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen entspricht der erwarteten Inflation sowie einer Steigerungsrate, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruht. Eine Veränderung der Steigerungsrate in der Zukunft wird aufgrund der Erfahrungswerte nicht erwartet. Für die Bewertung sämtlicher inländischer Pläne zum 31. Dezember 2013 werden wie im Vorjahr als Rechengrundlage die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck verwendet. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Altersrentners/ einer 65-jährigen Altersrentnerin zum Bilanzstichtag auf Basis dieser Rechengrundlage beträgt 18,89 Jahre/ 22,97 Jahre (Vorjahr 18,75 Jahre/ 22,83 Jahre). Für die Bewertung der ausländischen Pensionsverpflichtungen wurden jeweils länderspezifische Rechengrundlagen verwendet. Für den Rechnungszins sowie die Inflation, die als versicherungsmathematische Annahmen mit erheblichem Einfluss auf die Leistungsverpflichtungen der GEA Group identifiziert wurden, ergeben sich die unten dargestellten Sensitivitäten. Da die Lohn- und Gehaltssteigerungsrate, die Rentensteigerungsrate sowie die Steigerungsrate der Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen von der Inflation abgeleitet werden, wurde zur gemeinsamen Messung der Sensitivitäten dieser Parameter die Inflationssensitivität verwendet. Die Sensitivitäten wurden mit den gleichen Methoden wie die bilanzierten Rückstellungen berechnet. Die verwendeten Bandbreiten für die Berechnungen der Sensitivitäten der Parameter beruhen auf den bis zum nächsten Bilanzstichtag für möglich gehaltenen Änderungen auf Basis historischer Erfahrungen. Grenzen dieser Methoden können die Aussagefähigkeit historischer Erfahrungen für die Prognose künftiger Entwicklungen sowie die Vernachlässigung gleichzeitiger Änderungen mehrerer Parameter sein. scroll
Die Sensitivität aus einer Altersverjüngung von einem Jahr wirkt sich mit durchschnittlich rund 4 Prozent auf den Verpflichtungsbarwert aus. Künftige ZahlungsströmeFür die nächsten Jahre werden aus den deutschen und den ausländischen Plänen die folgenden Leistungszahlungen erwartet: scroll
Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen und Krankenrestkostenversicherungen beträgt: scroll
6.3.2 Beitragsorientierte PensionspläneVerschiedene Unternehmen - vor allem in den USA und in Skandinavien - unterhalten beitragsorientierte Versorgungssysteme, bei denen die Altersvorsorge über sog. "Defined Contribution"-Pläne durchgeführt wird. Bei diesen Plänen liegt die Verpflichtung nicht bei der GEA Group, sondern bei den jeweiligen Versorgungseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2013 wurden von den fortgeführten Geschäftsbereichen Beiträge in Höhe von insgesamt 17.347 T EUR (Vorjahr 19.462 T EUR) geleistet. An staatliche Rentenversicherungsträger wurden von den fortgeführten Geschäftsbereichen Beiträge in Höhe von 41.721 T EUR (Vorjahr 39.389 T EUR) gezahlt. Die Beiträge wurden zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung als Personalaufwand erfasst. Zwei gemeinschaftliche Pensionspläne mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden wurden als beitragsorientierte Pensionspläne bilanziert, da die jeweiligen Verwalter der Pläne den teilnehmenden Unternehmen keine ausreichenden Informationen hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung und des Planvermögens zur Verfügung stellen, um diese als leistungsorientierte Pensionspläne zu bilanzieren. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des ersten Planes hat keine Auswirkungen auf die Höhe der künftigen Beitragszahlungen. An diesen gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 Beiträge in Höhe von 2.255 T EUR (Vorjahr 2.135 T EUR) geleistet worden. Für das Geschäftsjahr 2014 werden Beiträge in ähnlicher Höhe erwartet. In den zweiten gemeinschaftlichen Pensionsplan sind rund 1,2 Mio. Anspruchsberechtigte involviert, von denen rund 600 zur GEA Group gehören. Das Vermögens-/Schuldenverhältnis dieses Plans muss mindestens 105 Prozent betragen. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des Planes führt nicht zu zusätzlichen Aus- oder Einzahlungen für die beteiligten Unternehmen. Bei einem Unterschreiten des Mindestdeckungsgrads können aber die von den beteiligten Unternehmen künftig zu leistenden Beiträge erhöht werden. An den gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 Beiträge in Höhe von 3.091 T EUR (Vorjahr 3.134 T EUR) geleistet worden. Für das Geschäftsjahr 2014 werden Beiträge in ähnlicher Höhe erwartet. 6.3.3 Aktienbasierte VergütungspläneDer Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr 2013 für den Gesamtkonzern beträgt insgesamt 8.240 T EUR (Vorjahr 3.135 T EUR). Von diesem Betrag entfallen 729 TEUR (Vorjahr 440 T EUR) auf GEA HX. Für aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (siehe Abschnitt 6.1) wurde im Gesamtkonzern ein Ertrag in Höhe von 21 T EUR (Vorjahr Aufwand 64 T EUR) erfasst, der vollständig auf den aufgegebenen Geschäftsbereich GEA HX entfällt. Der Buchwert der Schulden des Gesamtkonzerns aus aktienbasierter Vergütung beläuft sich zum 31. Dezember 2013 auf 12.408 T EUR (Vorjahr 8.529 T EUR). Hiervon entfällt ein Betrag in Höhe von 758 T EUR (Vorjahr 779 T EUR) auf die Veräußerungsgruppe GEA HX. Performance Share PlanMit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft erstmals für die Führungskräfte der ersten und zweiten Managementebene unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich handelt. Seit der am 1. Juli 2008 aufgelegten dritten Tranche des Programms können auch die Führungskräfte der dritten Managementebene teilnehmen. Am 1. Juli 2013 ist die achte Tranche aufgelegt worden. Ziel des "GEA Performance Share Plan" ist es, die Vergütung der Führungskräfte mit dem langfristigen Erfolg des Unternehmens zu verbinden und ihre Interessen auf die Interessen der Aktionäre auszurichten. Gemäß dem Plan erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Performance-Zeitraums eine Zusage auf eine definierte Anzahl an "Performance Shares". Die Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" ist abhängig von der jeweiligen Vertragsstufe der Teilnehmer. Voraussetzung für die Planteilnahme ist ein Eigeninvestment in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft in Höhe von 20 Prozent der zugeteilten "Performance Shares". Dieses Eigeninvestment muss anschließend für drei Jahre (Performance-Zeitraum) gehalten werden. Während des dreijährigen Performance-Zeitraums wird anhand des "Total Shareholder Return" (TSR) die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen des MDAX gemessen. Der TSR ist ein geeigneter Indikator, um die Leistung und Attraktivität verschiedener Unternehmen für Anleger vergleichen zu können. Der TSR misst in Prozent, welchen Ertrag ein Anleger mit einer Aktie über einen bestimmten Zeitraum insgesamt erzielt. Bei der Berechnung des TSR werden neben der Entwicklung des Aktienkurses auch Dividenden und Anpassungen wie zum Beispiel Aktiensplits berücksichtigt. Durch den Vergleich werden Kursentwicklungen aufgrund allgemeiner Marktschwankungen eliminiert und Effekte verschiedener Thesaurierungsstrategien vergleichbar gemacht. Die relative Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft bestimmt die Anzahl der endgültigen "Performance Shares" (0 - 300 Prozent). Nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums werden die "Performance Shares" ausgezahlt. Dabei bestimmt die Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zum MDAX, wie viele "Performance Shares" zugeteilt werden: Erreicht die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median, werden 50 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt, bei Erreichen des 3. Quartils 100 Prozent. Hat sich die Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den MDAX-Unternehmen am besten entwickelt, werden 300 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt. Zwischen diesen Werten wird interpoliert. Die Auszahlung entspricht der Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" eines Teilnehmers multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs über das letzte Quartal des dreijährigen Performance-Zeitraums. Nach Ablauf des Performance-Zeitraums können die Teilnehmer wieder frei über ihr geleistetes Eigeninvestment in Form von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft verfügen. Am 30. Juni 2013 lief die Tranche 2010 aus. Der TSR-Vergleich über den dreijährigen Performance-Zeitraum ergab eine Auszahlungsquote von 78,71 Prozent (Vorjahr Tranche 2009 87,95 Prozent). Die Auszahlung belief sich auf 4.381 T EUR (Vorjahr 6.387 T EUR). Von den Auszahlungen in 2013 betreffen 772 T EUR (Vorjahr 1.078 T EUR) das den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnete Segment GEA HX. Die Anzahl der "Performance Shares" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt: scroll
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Unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2013 von 23,36 EUR (Vorjahr 13,37 EUR) für die Tranche 2011, 19,91 EUR (Vorjahr 12,11 EUR) für die Tranche 2012 und 25,19 EUR für die Tranche 2013 sowie von 21,32 EUR (Vorjahr 19,71 EUR) für die Tranche 2010 (Vorjahr Tranche 2009) zum Auszahlungszeitpunkt ergibt sich insgesamt ein Aufwand für den Gesamtkonzern im Geschäftsjahr 2013 von 5.178 T EUR (Vorjahr 2.351 T EUR). Hiervon entfällt ein Betrag in Höhe von 750 T EUR (Vorjahr 376 T EUR) auf die Veräußerungsgruppe GEA HX. Der beizulegende Zeitwert der "Performance Shares" wird mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt: scroll
Da die Auszahlungsquote von der Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zum MDAX abhängt, werden zusätzlich die Volatilitäten aller im MDAX zusammengefassten Aktien sowie deren Korrelationen mit der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft ermittelt. Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelationen basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt. Virtuelle AktienIn den Geschäftsjahren 2010 und 2011 wurde die Tantiemeregelung der Vorstandsmitglieder um eine langfristige Anreizkomponente ergänzt. So war die Tantieme zur einen Hälfte mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung zahlbar und wurde zur anderen Hälfte in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgerechnet. Die Umrechnung erfolgte mit dem arithmetischen Mittelwert der täglichen Schlusskurse der Aktien der GEA Group im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den Börsenhandelstagen in dem Dreimonatszeitraum, der einen Monat vor dem Tag der entsprechenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahrs 2013 endete. Nach Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren seit der Umwandlung in virtuelle Aktien erfolgt die Ermittlung des Auszahlungswertes der virtuellen Aktien. Die Höhe der Auszahlung bestimmt sich nach dem arithmetischen Mittelwert der täglichen Schlusskurse der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den Börsenhandelstagen in dem Dreimonatszeitraum, der einen Monat vor dem Tag der entsprechenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahrs, in dem die Haltefrist ausläuft, endet. Dem so ermittelten Wert werden die während der Haltefrist je Aktie ausgeschütteten Dividenden zugerechnet. Der danach auszuzahlende Betrag wird auf einen Betrag in Höhe von 300 Prozent der jährlichen Basistantieme begrenzt. Die Haltefrist von drei Jahren wird bei Beendigung des Vorstandsvertrages auf ein Jahr ab dem Beendigungszeitpunkt reduziert. Da der Ausübungspreis gleich null ist und dieses aktienbasierte Vergütungsprogramm keinen Erdienungszeitraum beinhaltet, entspricht der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien dem Börsenkurs der GEA Group Aktiengesellschaft. Für die Tranche 2011 ergibt sich der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung durch die Anzahl der virtuellen Aktien, multipliziert mit dem jeweiligen Stichtagskurs zuzüglich während der Haltefrist gezahlter Dividenden. Für die Bewertung der Tranche 2010 wurde darüber hinaus berücksichtigt, dass ein Teil der Kurse des Dreimonatszeitraums der für den Auszahlungsbetrag relevanten Schlusskurse zum Bilanzstichtag bereits feststand. Die Anzahl der "Virtuellen Aktien" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt: scroll
Der für die Bewertung maßgebende Kurs beträgt für die für das Geschäftsjahr 2010 ausgegebenen virtuellen Aktien 35,49 EUR (Vorjahr 25,42 EUR) und für die für das Geschäftsjahr 2011 ausgegebenen virtuellen Aktien 35,70 EUR (Vorjahr 25,02 EUR). Im Geschäftsjahr 2013 wurde für die virtuellen Aktien ein Aufwand in Höhe von 1.453 T EUR (Vorjahr 442 T EUR) erfasst. Der Verpflichtungsbetrag beträgt zum 31. Dezember 2013 4.963 T EUR (Vorjahr 3.510 T EUR). Dieser Betrag wird innerhalb der langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern unter den Gratifikationen und Tantiemen ausgewiesen. Langfristige AktienkurskomponenteDie langfristige Aktienkurskomponente wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2012 eingeführt. Der Zeitraum für die Bemessung der Auszahlung aus der langfristigen Aktienkurskomponente ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre gehören. Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) über eine dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Ausgehend von einem Zielbetrag in Höhe von 1.188 T EUR (Vorjahr 573 T EUR) beträgt der Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente zum Bilanzstichtag 1.908 T EUR (Vorjahr 278 T EUR). Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt: scroll
Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelation basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt. 6.4 FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2013 setzen sich zusammen aus: scroll
Zum 31. Dezember 2013 setzt sich die Finanzierung der GEA Group im Wesentlichen wie folgt zusammen: scroll
AnleiheAm 14. April 2011 hat die GEA Group Aktiengesellschaft eine Anleihe in Höhe von 400.000 T EUR begeben. Die Schuldverschreibung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ist mit einem fixen Kupon von 4,25 Prozent ausgestattet. Die Schuldverschreibung ist nicht besichert. Die Schuldverschreibung ist an der Luxemburger Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt zugelassen. SchuldscheindarlehenDie GEA Group Aktiengesellschaft hat in 2012 Schuldscheindarlehen in Höhe eines Nominalvolumens von 300.000 T EUR platziert. Die ursprünglich im August 2013 fälligen Schuldscheindarlehen in Gesamthöhe von 128.000 T EUR wurden bis zum September 2017 in Höhe von 73.000 T EUR prolongiert. Darüber hinaus wurden zwei weitere Schuldscheindarlehen in Höhe von 137.000 T EUR und 90.000 T EUR mit einer Laufzeit bis zum September 2017 platziert. Im August 2013 sind 55.000 T EUR entsprechend der Fälligkeit zurückgezahlt worden. Damit beträgt das nominale Gesamtvolumen der Schuldscheindarlehen zum 31. Dezember 2013 300.000 T EUR. Ein Teilbetrag in Höhe von 210.000 T EUR verzinst sich mit 170 Basispunkten über dem jeweiligen 3M-Euribor. Das Schuldscheindarlehen in Höhe von 90.000 T EUR hat einen fixen Zinssatz von 2,725 Prozent. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Fristigkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar: scroll
Die in den nächsten 3 Jahren fällig werdenden Beträge entfallen im Wesentlichen auf die Tilgungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Bei dem nach 3 Jahren fälligen Betrag handelt es sich um den Kredit der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 150.000 T EUR. Dieser Kredit verzinst sich auf Basis des 3M-Euribor zuzüglich eines vom Rating der GEA Group abhängigen Aufschlags. Für einen Teilbetrag in Höhe von 50.000 T EUR wurde die gewogene Durchschnittsverzinsung mit zwei Zinsswaps für die gesamte Kreditlaufzeit auf 3,29 Prozent fixiert. Keine der in Anspruch genommenen Kreditlinien ist besichert. In den Kreditverträgen hat sich die GEA Group zur Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl verpflichtet. Die Einhaltung ist zu jedem Quartalsende zu überprüfen. Zum 31. Dezember 2013 war die Kennzahl erfüllt. Die Transaktionskosten für die zum Jahresende nicht genutzte syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") werden linear über die Laufzeit verteilt. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Euroraum in Abhängigkeit von Fristigkeit und Finanzierungszweck mit Zinssätzen zwischen 0,1 Prozent und 4,6 Prozent (Vorjahr zwischen 0,5 Prozent und 4,6 Prozent) verzinst. Darüber hinaus bestehen Fremdwährungsverbindlichkeiten in indischen Rupien und brasilianischen Real, die ebenfalls marktüblich in den jeweiligen Ländern mit rund 12,0 Prozent (Vorjahr 12,0 Prozent) sowie 13,0 Prozent (Vorjahr 12,0 Prozent) verzinst werden. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind insgesamt in Höhe von 22 T EUR (Vorjahr 83 T EUR) gesichert. Barkredit- und AvalkreditlinienZum 31. Dezember 2013 verfügt der Gesamtkonzern einschließlich der Schuldscheindarlehen sowie der syndizierten Kreditlinie über Barkreditlinien von 1.740.182 T EUR (Vorjahr 1.845.745 T EUR). Hiervon ungenutzt sind Barkreditlinien in Höhe von 765.905 T EUR (Vorjahr 776.712 T EUR) (siehe Abschnitt 3). Darüber hinaus stehen im Gesamtkonzern Avalkreditlinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.886.355 T EUR (Vorjahr 1.898.285 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 1.178.431 T EUR (Vorjahr 1.148.503 T EUR) ungenutzt sind. Verbindlichkeiten aus FinanzierungsleasingDie zeitliche Verteilung künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasingverträgen ist folgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing betreffen überwiegend Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen zum 31. Dezember 2013 aus Leasingverträgen über Grundstücke und Gebäude beträgt 35.447 T EUR (Vorjahr 40.043 T EUR). Da den Leasingverhältnissen konstante Zinssätze zugrunde liegen, können die beizulegenden Zeitwerte der Leasingverpflichtungen zinsbedingten Risiken unterliegen. Alle Leasingverhältnisse beinhalten vertraglich fest vereinbarte Raten. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind effektiv besichert, da die Rechte am Leasingobjekt bei Vertragsverletzungen auf den Leasinggeber zurückfallen. Derivative FinanzinstrumenteDie derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 6.8 dargestellt. 6.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 bestehen folgende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: scroll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 645.985 T EUR (Vorjahr 824.924 T EUR) innerhalb eines Jahres fällig. Der Restbetrag in Höhe von 544 T EUR (Vorjahr 14.219 T EUR) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 54.033 T EUR (Vorjahr 49.919 T EUR) gesichert. 6.6 ErtragsteuerverbindlichkeitenDie Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen laufende Steuern und bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 32.038 T EUR (Vorjahr 39.912 T EUR). 6.7 Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2013 wie folgt zusammen: scroll
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind in Höhe von 74.955 T EUR (Vorjahr 28.569 T EUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 20.786 T EUR (Vorjahr 9.379 T EUR) besichert. Der passivische Saldo der Fertigungsaufträge ergibt sich aus der Summe der Aufträge, bei denen die Teilabrechnungen die aktivierten Herstellungskosten zuzüglich der erfassten Auftragsgewinne bzw. -verluste übersteigen. 6.8 FinanzinstrumenteDie Zusammensetzung der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2013 nach Klassen im Sinne des IFRS 7 sowie nach Bewertungskategorien ist in den nachfolgenden Tabellen abgebildet. Sie enthalten auch finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie in bilanzielle Sicherungsbeziehungen eingebundene Derivate, die keiner der Bewertungskategorien nach IAS 39 angehören. scroll
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Die beizulegenden Zeitwerte für die unter den Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesenen Finanzinstrumente werden nicht separat angegeben, da ihre Buchwerte angemessene Näherungswerte für die beizulegenden Zeitwerte darstellen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die nachfolgend beschriebene Fair-Value Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden Eingangsdaten: Inputparameter der Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Inputparameter der Stufe 2: Marktpreisnotierungen, die direkt (als Preise) oder indirekt (als von Preisen abgeleitete) beobachtbare Eingangsdaten in die Bewertung einfließen und die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen. Inputparameter der Stufe 3: Eingangsdaten, die nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden in die dreistufige Fair-Value Hierarchie: scroll
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Während des Geschäftsjahrs 2013 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie. Der beizulegende Zeitwert der Anleihe wird auf Basis notierter Geldkurse an einem aktiven Markt ermittelt und ist daher der Stufe 1 zugeordnet. Der Zeitwert enthält die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate erfolgt auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Dementsprechend erfolgt eine Einordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts des Schuldscheindarlehens und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage der Zinsstrukturkurve unter Berücksichtigung von Credit Spreads. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen die beizulegenden Zeitwerte im Wesentlichen den Buchwerten, was auf die überwiegend kurzen Restlaufzeiten zurückzuführen ist. Den Finanzinstrumenten der Stufe 3 wurde eine vormals wertberichtigte Forderung aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG zugeordnet, deren beizulegender Zeitwert mittels einer Barwertberechnung auf Basis der vom Schuldner geplanten Zahlungen ermittelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2013: scroll
Da es sich beim Schuldner um den Betreiber einer Kupfermine handelt, werden die von ihm geplanten Zahlungen vom Kupferpreis beeinflusst. Zum Stichtag betragen die für dieses Finanzinstrument im Eigenkapital erfassten unrealisierten Gewinne 370 T EUR (Vorjahr 695 T EUR). Die GEA Group Aktiengesellschaft hat unter dem Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte mit den Banken Nettingvereinbarungen abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. In der nachstehenden Tabelle werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, für die aus Sicht des Gesamtkonzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen: scroll
Originäre finanzielle VermögenswerteFür die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Die der Bewertungskategorie "Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordneten Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es handelt sich dabei um Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen, deren beizulegende Zeitwerte nicht verlässlich bestimmt werden können. Originäre finanzielle VerbindlichkeitenFür die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei festverzinslichen Verbindlichkeiten ergibt sich der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Bei Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Derivative FinanzinstrumenteDer beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag errechnet sich auf Basis des Devisenkassakurses unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen entsprechend den jeweiligen Restlaufzeiten. Die Terminauf- und -abschläge werden aus den beobachtbaren Zinsdifferenzkurven zum Bilanzstichtag abgeleitet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei Devisenoptionen beruht auf anerkannten Bewertungsmodellen. Der beizulegende Zeitwert wird durch die Restlaufzeit, den aktuellen Wechselkurs, die Volatilität des Wechselkurses sowie durch die zugrunde liegenden Zinskurven beeinflusst. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps und Zinsoptionen werden auf Basis abgezinster, künftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Bei Zins-/Währungsswaps werden zusätzlich die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme erfolgen, einbezogen. Bei den Warentermingeschäften sowie -optionen resultiert der beizulegende Zeitwert aus der Bewertung derselben zu den Marktkonditionen des Bewertungsstichtags und entspricht damit ihrem Wert zum Geschäftsjahresende. Bei börsengehandelten Kontrakten ergeben sich die beizulegenden Zeitwerte aus dem Börsenkurs. Die Bewertungen werden sowohl intern als auch von externen Finanzinstituten zum Bilanzstichtag vorgenommen. Die GEA Group setzt derivative Finanzinstrumente ein, darunter Devisentermingeschäfte, Zinsswaps, Zins-/Währungsswaps und Warentermingeschäfte. Die derivativen Finanzinstrumente dienen der Absicherung von Fremdwährungs-, Zins- und Warenpreisrisiken für bestehende oder geplante Grundgeschäfte. Die folgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag dar. Das Nominalvolumen in Fremdwährung wird zum Stichtagskurs umgerechnet. scroll
Derivative Finanzinstrumente mit bilanzieller SicherungsbeziehungDie in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften sowie Zinsrisiken aus langfristigen Finanzierungen ("Cash-Flow-Hedges"). Für die Absicherung von Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten, Schulden oder von festen Verpflichtungen werden bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Fair-Value-Hedges") gebildet. Wie im Vorjahr bestehen zum 31. Dezember 2013 keine als "Fair-Value-Hedge" bilanzierten Sicherungsbeziehungen. Die Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher in einen effektiven und in einen nicht-effektiven Teil zerfällt. Der effektive Teil bzw. dessen Veränderung wird bis zur Bilanzwirksamkeit des gesicherten Grundgeschäfts direkt im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Teil wird erfolgswirksam behandelt. Zum Zeitpunkt, zu dem das gesicherte Grundgeschäft bilanzwirksam wird, wird der im Eigenkapital erfasste Effekt realisiert und die bilanzielle Sicherungsbeziehung aufgelöst. Bei einem Absatzgeschäft erfolgt die Realisierung des effektiven Teils gegen die Umsatzerlöse, bei einem Beschaffungsgeschäft werden die Anschaffungskosten entsprechend angepasst. In Bezug auf die Zinsderivate werden die im Eigenkapital erfassten Effekte gegen das Zinsergebnis aufgelöst. Zum 31. Dezember 2013 sind im Gesamtkonzern aus Währungs- und Zinsderivaten Gewinne in Höhe von 7.860 T EUR (Vorjahr 4.229 T EUR) und Verluste in Höhe von 7.168 T EUR (Vorjahr 7.420 T EUR) im Eigenkapital erfasst. Im Laufe des Geschäftsjahrs 2013 wurden aus Währungsderivaten aufgrund der eingetretenen Bilanzwirksamkeit der Grundgeschäfte 1.956 T EUR (Vorjahr 1.910 T EUR) ertragswirksam realisiert und 2.335 T EUR (Vorjahr -6.233 T EUR) mit den Anschaffungskosten für Vermögenswerte verrechnet. Die erfolgswirksam realisierten Beträge führten zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse in Höhe von 1.010 T EUR (Vorjahr 1.939 T EUR). Darüber hinaus wurden Gewinne in Höhe von 4.330 T EUR (Vorjahr 9.829 T EUR) und Verluste in Höhe von -4.061 T EUR (Vorjahr -9.858 T EUR) im Währungsergebnis erfasst. Aus Zinsderivaten wurden -826 T EUR (Vorjahr -45 T EUR) im Zinsergebnis realisiert. Aus den Hedge-Beziehungen ergaben sich wie im Vorjahr keine wesentlichen Ineffektivitäten. Im Folgejahr werden voraussichtlich 93 Prozent (Vorjahr 91 Prozent) der abgesicherten Zahlungsströme aus den zum Bilanzstichtag designierten Grundgeschäften fällig. Die übrigen 7 Prozent (Vorjahr 9 Prozent) werden bis zum Jahr 2017 (Vorjahr 2017) fällig. Sofern finanzielle Vermögenswerte abgesichert werden, werden die derivativen Finanzinstrumente in dem Zeitpunkt erfolgswirksam, in dem die Grundgeschäfte erfolgs- bzw. bilanzwirksam werden. Werden finanzielle Schulden aus Beschaffungsgeschäften abgesichert, werden die derivativen Finanzinstrumente erfolgswirksam, wenn die beschafften Leistungen erfolgswirksam werden. Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzielle SicherungsbeziehungLiegen die Voraussetzungen für die Bildung einer bilanziellen Sicherungsbeziehung nicht vor, wird die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst. Aufwendungen und ErträgeDie Bewertungseffekte aus Finanzinstrumenten sind überwiegend ergebniswirksam geworden. Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 dar: scroll
7. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2012 wurde aufgrund der erstmaligen Einstufung von GEA HX als aufgegebener Geschäftsbereich rückwirkend angepasst (siehe Abschnitt 4). 7.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
7.2 Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
7.3 Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Übrige AufwendungenDie übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Zuführungen zu Rückstellungen. 7.4 Darstellung ausgewählter Aufwendungen und Erträge nach KostenartenMaterialaufwandDer Materialaufwand, der in den Herstellungskosten erfasst wird, ist im Berichtsjahr um 22.985 T EUR gestiegen und belief sich auf 2.135.809 T EUR (Vorjahr 2.112.824 T EUR). Die Materialquote betrug 49,4 Prozent der Gesamtleistung und lag damit unter dem Vorjahrswert von 50,8 Prozent. PersonalaufwandDer Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2013 um 33.320 T EUR auf 1.177.675 T EUR (Vorjahr 1.144.355 T EUR). Beträge aus der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden nicht als Personalaufwand erfasst, sondern unter den Finanz- und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 968.273 T EUR (Vorjahr 933.738 T EUR) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung mit 209.402 T EUR (Vorjahr 210.625 T EUR) enthalten. Die Personalquote verringerte sich damit auf 27,3 Prozent der Gesamtleistung (Vorjahr 27,5 Prozent). Abschreibungen und WertminderungenIm Berichtsjahr wurden Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 95.317 T EUR (Vorjahr 105.298 T EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind überwiegend in den Herstellungskosten enthalten. Die Wertminderungen auf originäre finanzielle Vermögenswerte ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Berichtsjahr 280 T EUR (Vorjahr 693 T EUR). Hiervon entfielen 280 T EUR (Vorjahr 469 T EUR) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen auf Beteiligungen und Wertpapiere sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Vorräte wurden um 7.924 T EUR (Vorjahr 19.089 T EUR) wertberichtigt. Diese Wertminderungen sowie die übrigen Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. 7.5 Finanz- und ZinserträgeFinanzerträgeDie Finanzerträge setzen sich aus den Erträgen aus Gewinnabführungen sowie dem Beteiligungsergebnis der übrigen Beteiligungen zusammen: scroll
ZinserträgeDie Zinsen und ähnliche Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die folgende Tabelle zeigt Zinserträge aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinserträge aus Vermögenswerten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden: scroll
7.6 Finanz- und ZinsaufwendungenFinanzaufwendungenDie Finanzaufwendungen für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 958 T EUR (Vorjahr 953 T EUR) beinhalten Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte (ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) von 280 T EUR (Vorjahr 469 T EUR) sowie Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 678 T EUR (Vorjahr 484 T EUR). ZinsaufwendungenDie Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden: scroll
Falls einer Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten als Herstellungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird aufgrund der zentralen Finanzierungsfunktion der GEA Group der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns als Aktivierungssatz zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2013 beläuft sich dieser auf 3,5 Prozent (Vorjahr 3,8 Prozent). Herstellungskostenmindernd werden Zinserträge berücksichtigt, die auf erhaltene Anzahlungen und Teilabrechnungen erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2013 und im Vorjahr wurden keine wesentlichen Fremdkapitalkosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2013 wurden 1.297 T EUR (Vorjahr 1.282 T EUR) für Gebühren aufgewendet, die nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen wurden. 7.7 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern für die fortgeführten Geschäftsbereiche setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für deutsche Konzerngesellschaften maßgeblichen Steuersatzes von 29,85 Prozent (Vorjahr 29,60 Prozent). Er beinhaltet neben dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent (Vorjahr 15,00 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag von 0,825 Prozent (Vorjahr 0,825 Prozent) einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,02 Prozent (Vorjahr 13,77 Prozent). Die nachfolgende Überleitung leitet vom erwarteten Steuersatz auf den effektiven Steuersatz von 19,91 Prozent (Vorjahr 5,67 Prozent) über: scroll
Die Veränderung der Wertberichtigungen in Höhe von -37.689 T EUR (Vorjahr -69.816 T EUR) basiert im Wesentlichen auf einer Neueinschätzung der Werthaltigkeit der auf steuerliche Verlustvorträge in den USA aktivierten latenten Steuern. Die Effekte der Steuersatzänderungen in Höhe von -1.854 T EUR (Vorjahr -639 T EUR) resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus der Steuersatzänderung im Inland. Die Besteuerungsunterschiede im Ausland ergeben sich aus unterschiedlichen Steuersätzen im Ausland im Vergleich zu dem deutschen Steuersatz von 29,85 Prozent. Für ausländische Gesellschaften variieren die Steuersätze zwischen 1,00 Prozent (VAE) und 40,91 Prozent (USA). Die sonstigen Überleitungseffekte beinhalten unter anderem nicht anrechenbare Quellensteuern in Höhe von 3.861 T EUR und nicht abziehbare Steuern für Vorjahre in Höhe von 1.830 T EUR. Die aktiven und passiven latenten Steuern teilen sich im Berichtsjahr in ihrer Fristigkeit wie folgt auf: scroll
Zum 31. Dezember 2013 und 2012 setzen sich aktive und passive latente Steuern wie folgt zusammen: scroll
Die Verringerung der latenten Steuern um 34.319 T EUR entfällt in Höhe von 23.017 T EUR auf die Umgliederung latenter Steuern in die Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" sowie den Ausweis von GEA HX als nicht fortgeführter Geschäftsbereich. Die weiteren Bestandsveränderungen resultieren neben ergebniswirksamen Veränderungen in Höhe von 267 T EUR (Vorjahr 45.226 T EUR) im Wesentlichen aus im sonstigen Konzernergebnis erfassten Veränderungen in Höhe von -1.175 T EUR (Vorjahr 37.471 T EUR). Darüber hinaus wurden im Vorjahr latente Steuern in Höhe von -6.056 T EUR ergebnisneutral im Rahmen von Erstkonsolidierungen erfasst. Aufgrund der geplanten Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA HX wurden zum Bilanzstichtag passive latente Steuern in Höhe von 5.986 T EUR bilanziert. Der damit verbundene Steueraufwand wurde im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen. Der Nettobetrag der unter den Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesenen latenten Steuern auf temporäre Differenzen der Veräußerungsgruppe GEA HX beläuft sich zum 31. Dezember 2013 vor Wertberichtigung auf 15.311 T EUR. Auf die hierin enthaltenen aktiven latenten Steuern bestehen zum Bilanzstichtag Wertberichtigungen in Höhe von 278 T EUR. Die unter dem Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" ausgewiesenen aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge der Veräußerungsgruppe GEA HX belaufen sich zum 31. Dezember 2013 vor Wertberichtigung auf 23.678 T EUR. Die Höhe der Wertberichtigungen auf diese aktiven latenten Steuern beträgt zum Bilanzstichtag 19.015 T EUR. Auf voraussichtliche Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden zum 31. Dezember 2013 passive latente Steuern in Höhe von 1.272 T EUR angesetzt. Für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 348.647 T EUR (Vorjahr 350.432 T EUR) wurden zum 31. Dezember 2013 keine latenten Steuern gebildet, weil das Unternehmen deren Auflösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen erfolgen werden. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht auf Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Zum 31. Dezember 2013 hat die GEA Group aktive latente Steuern in Höhe von 277.313 T EUR (Vorjahr 280.528 T EUR) auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt: scroll
Die Minderung der aktiven latenten Steuern auf inländische Verlustvorträge beruht auf einer Aktualisierung, die sich aus dem Ausmaß der zukünftigen Nutzbarkeit ergibt. Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.550.352 T EUR (Vorjahr 1.819.019 T EUR) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.139.187 T EUR (Vorjahr 1.111.988 T EUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung nicht hinreichend sicher ist. Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die wesentlichen Verlustvorträge der ausländischen Gesellschaften verfallen voraussichtlich im Jahr 2029. 7.8 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt: scroll
Der gewogene Durchschnitt der ausgegeben Aktien hat sich in 2013 um 6.709 T Stück auf 192.495 T Stück (Vorjahr 185.786 T Stück) erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus einer im Jahr 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung (siehe Abschnitt 6.1). 7.9 ErgebnisverwendungDer handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 203.200 T EUR (Vorjahr 216.775 T EUR) aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 58 Absatz 2 AktG einen Betrag von 90.000 T EUR (Vorjahr 108.000 T EUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 3.176 T EUR (Vorjahr 273 T EUR) verbleibt ein Bilanzgewinn von 116.376 T EUR (Vorjahr 109.048 T EUR). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll
Die Dividendenzahlung entspricht der Zahlung einer Dividende von 60 Cent je Aktie bei insgesamt 192.495.476 Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien). Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. 8. Eventualverpflichtungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualforderungen und Rechtsstreitigkeiten8.1 EventualverpflichtungenDie GEA Group Aktiengesellschaft hat sowohl Bankavale als auch Konzernavale zugunsten von Auftraggebern oder Kreditgebern ausstellen lassen bzw. ausgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen des Gesamtkonzerns ist. scroll
Ein wesentlicher Teil der Bankavale und der überwiegende Teil der Konzernavale entfällt auf Lurgi und Lentjes (siehe Abschnitt 3). Die übrigen Avale bestehen vorwiegend gegenüber Kunden nicht konsolidierter Unternehmen sowie Banken. Die Begünstigten sind bei nicht vertragskonformer Erfüllung durch den Hauptschuldner berechtigt, die Avale in Anspruch zu nehmen. Dies kann bei vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, z. B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäßer Rückzahlung von Krediten, der Fall sein. In den Garantien sind Eventualverpflichtungen resultierend aus Joint Ventures in Höhe von 9.818 T EUR (Vorjahr 1.677 T EUR) enthalten; eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Alle durch die GEA Group Aktiengesellschaft in Auftrag gegebenen oder ausgestellten Avale erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen Hauptschuldners. Neben den Haftungsrisiken aus Bank- und Konzernavalen bestehen Risiken vor allem aus gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten (siehe Abschnitt 8.4), die zu Zahlungsmittelabflüssen führen können. 8.2 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Gesamtkonzerns zum 31. Dezember 2013 setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Miet-, Pacht- und LeasingverhältnisseDie Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen des Gesamtkonzerns belaufen sich auf 160.604 T EUR (Vorjahr 190.641 T EUR) und betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude und zu einem geringeren Teil technische Anlagen und Maschinen. Zum 31. Dezember 2013 entfallen 54.232 T EUR des Verpflichtungsbetrags auf das den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnete Segment GEA HX. Die Mietverträge laufen maximal bis in das Jahr 2031 (Vorjahr 2031). Die Auszahlungen verteilen sich dabei wie folgt auf die künftigen Geschäftsjahre: scroll
Im Geschäftsjahr 2013 beliefen sich die Aufwendungen des Gesamtkonzerns aus den Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen auf 88.361 T EUR (Vorjahr 79.356 T EUR). Hiervon entfielen 23.621 T EUR (Vorjahr 16.042 T EUR) auf variable Mieten, die im Wesentlichen auf Basis von Verbraucherpreisindizes angepasst werden. Aus Untermietverhältnissen resultierten für den Gesamtkonzern im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 2.011 T EUR (Vorjahr 4.545 T EUR). Aus diesen Untermietverhältnissen bestehen in den nächsten Jahren Ansprüche auf Mieteinnahmen in Höhe von 764 T EUR (Vorjahr 1.898 T EUR). Die Aufwendungen aus den Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen des den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordneten Segments GEA HX belaufen sich auf 24.470 T EUR, wovon 4.231 T EUR auf variable Mieten entfielen. Aus "Sale-and-lease-back"-Transaktionen von Gebäuden resultieren für den Gesamtkonzern zum Bilanzstichtag künftige Auszahlungen in Höhe von 29.124 T EUR (Vorjahr 32.350 T EUR). BestellobligoVon dem Bestellobligo entfallen 293.958 T EUR (Vorjahr 307.884 T EUR) auf Vorräte und 1.862 T EUR (Vorjahr 3.680 T EUR) auf Sachanlagen. Von dem Bestellobligo auf Vorräte entfallen 134.306 T EUR und von dem Bestellobligo auf Sachanlagen 1.279 T EUR auf das Segment GEA HX, welches den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnet ist. 8.3 EventualforderungenIn dem Verfahren gegen die amerikanische Flex-N-Gate Corp. hat das Schiedsgericht im Geschäftsjahr 2010 Flex-N-Gate zum Ersatz der Schäden verurteilt, die der GEA Group Aktiengesellschaft durch das Scheitern des Verkaufs der Dynamit Nobel Kunststoff-Gruppe an Flex-N-Gate im Herbst 2004 entstanden sind. Das OLG Frankfurt am Main hat 2011 den Schiedsspruch aufgehoben. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der GEA Group Aktiengesellschaft hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 2. Oktober 2012 als unzulässig verworfen. Die Gesellschaft hat hierauf entschieden, das Schiedsverfahren gegen Flex-N-Gate weiterzuführen und am 21. Dezember 2012 einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingereicht. 8.4 RechtsstreitigkeitenAuseinandersetzung mit UnterlieferantIm Zusammenhang mit einem Großauftrag in Südafrika wurden im Vorjahr und im Berichtsjahr von einem Unterlieferanten außergerichtlich Ansprüche in erheblichem Umfang gegenüber der beauftragten GEA Gesellschaft geltend gemacht. Die GEA ist weiterhin der Auffassung, dass die behaupteten Mehrkosten bzw. Ansprüche entweder vom Unterlieferanten selbst zu tragen oder überhöht bzw. mangelhaft spezifiziert sind und im Übrigen - selbst wenn begründet - zum Großteil an die Kunden der GEA weitergereicht werden könnten. Im Geschäftsjahr 2013 haben sich auf der Baustelle weitere Verzögerungen ergeben, die jedoch nach unserer Auffassung gleichfalls nicht von der GEA zu vertreten sind. Konkursverfahren der Dörries Scharmann AGVor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich unter Berücksichtigung von möglichen Zinsen auf ca. 20 Mio. EUR belaufen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet. Nachdem der vom Gericht für Fragen des Eigenkapitalersatzes beauftragte Obergutachter die Auffassung der GEA Group Aktiengesellschaft vollumfänglich bestätigt hatte, hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 27. November 2012 einem Ablehnungsgesuch des Konkursverwalters gegen diesen Gutachter stattgegeben. Wie das Landgericht diesbezüglich weiter verfahren wird, ist derzeit offen. Die GEA Group Aktiengesellschaft wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen. AllgemeinesDarüber hinaus sind gegen Unternehmen der GEA Group aus früheren Unternehmensverkäufen und der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Verfahren oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche die GEA Group im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen entstehen, welche gegebenenfalls die hierfür gebildete Vorsorge überschreiten. 9. Segmentberichterstattung9.1 Beschreibung der GeschäftssegmenteDie Geschäftsaktivitäten der GEA Group gliedern sich in die folgenden 7 Geschäftssegmente: Segment GEA Food Solutions (GEA FS)GEA Food Solutions ist ein Hersteller von Maschinen für die Vorbereitung, Marinierung, Weiterverarbeitung sowie das Schneiden und Verpacken von Fleisch, Geflügel, Fisch, Käse und anderen Nahrungsmitteln. Das Angebot des Segments reicht von Einzelmaschinen bis hin zu kompletten Produktionslinien. Segment GEA Farm Technologies (GEA FT)GEA Farm Technologies ist einer der führenden Hersteller von integrierten Produktlösungen für eine rentable Milchproduktion und Nutztierhaltung. Die kombinierte Fachkompetenz aus den Bereichen Melken und Kühlen, automatische Fütterungssysteme, Gülletechnik sowie Stalleinrichtungen bietet modernen Landwirten heute ein Komplettangebot. Service- und Hygiene-Leistungen runden den Anspruch auf umfassende Systemlösungen für alle Betriebsgrößen ab. Die Vertriebsstrategie des Segments basiert dabei auf einem weltweiten Netzwerk von Fachhändlern sowie Vertriebs- und Servicepartnern. Segment GEA Heat Exchangers (GEA HX)GEA Heat Exchangers deckt zahlreiche Anwendungen und Einsatzbereiche von der Klimaanlage bis zum Kühlturm ab und verfügt somit über das wahrscheinlich breiteste Portfolio von Wärmetauschern weltweit. Für eine Vielzahl von Anwendungen stellt das Segment die besten Lösungen aus einer Hand bereit und unterstützt dabei die Planungen der Kunden. Das Segment GEA Heat Exchangers wurde zum Ende des Geschäftsjahrs 2013 den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnet (vgl. Abschnitt 4). Segment GEA Mechanical Equipment (GEA ME)Separatoren, Dekanter, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren - hochwertige verfahrenstechnische Komponenten von GEA Mechanical Equipment und deren Einbindung in prozesstechnische Systeme sorgen weltweit in nahezu allen wichtigen Industriebereichen für perfekt funktionierende Prozesse und kostenoptimierte Produktionsabläufe. Gleichzeitig trägt GEA Mechanical Equipment dazu bei, Produktionskosten der Kunden zu senken und die Umwelt nachhaltig zu entlasten. Segment GEA Process Engineering (GEA PE)GEA Process Engineering ist auf die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittelindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie spezialisiert. Die Geschäftsfelder des Segments sind Flüssigkeitsverarbeitung, Konzentration, Trocknung, Pulververarbeitung und -behandlung sowie Emissionsschutz. In diesen Bereichen ist GEA Process Engineering als Markt- und Technologieführer anerkannt. Segment GEA Refrigeration Technologies (GEA RT)GEA Refrigeration Technologies ist einer der Marktführer im Bereich industrieller Kältetechnik. Das Segment entwickelt, fertigt und installiert technische Lösungen und innovative Schlüsselkomponenten für seine Kunden. Um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, bietet GEA Refrigeration Technologies ein breites Angebot an Service- und Wartungsleistungen. Das Angebotsspektrum umfasst die Kernkomponenten Hubkolben- und Schraubenverdichter sowie Ventile, Kaltwassererzeuger, Eisgeneratoren und Gefriersysteme. SonstigeDas Berichtssegment "Sonstige" umfasst die Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Es enthält neben der Holding und Servicegesellschaften noch Gesellschaften, die zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke, Pensionsverpflichtungen und verbliebene Bergbauverpflichtungen bilanzieren. 9.2 Darstellung in der SegmentberichterstattungIn der Segmentberichterstattung werden zunächst die Werte der den fortgeführten Geschäftsbereichen zugehörigen Segmente abgebildet, die nach Konsolidierung und Umgliederungen in der Spalte "GEA Group" zu den Größen in der Konzernbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aggregiert werden. Die Spalte "GEA HX" beinhaltet die Werte des den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordneten Segments GEA HX. Diese werden unter Berücksichtigung von Konsolidierungen und Umgliederungen in der Spalte "GEA Group inkl. GEA HX" zu den Konzernwerten für sämtliche Segmente zusammengeführt. scroll
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1)
den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
zugeordnet Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung der konzerninternen Umsätze sowie Zinsaufwendungen bzw. -erträge. Die Umsätze zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Preisen. scroll
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Die Rechnungslegungsgrundsätze für den Ansatz und die Bewertung des Segmentvermögens sind die gleichen, wie sie für den Konzern gelten und in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschrieben sind. Das Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente des Konzerns sind das "Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -aufholungen" (EBITDA), das "Ergebnis vor Zinsen und Steuern" (EBIT) sowie das "Ergebnis vor Steuern" (EBT), wie sie - ungeachtet von Umgliederungen in das Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden. Die Wertminderungen beinhalten alle Wertminderungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Das EBIT des Geschäftsjahrs 2013 wurde um Einmaleffekte in Höhe von 14,6 Mio. EUR bereinigt. Die Einmaleffekte setzen sich zusammen aus 8,0 Mio. EUR für Strategieprojekte, für die Aufwendungen hauptsächlich durch den Einsatz von Beratern verursacht wurden sowie der gem. IFRS 5 bedingten Zuordnung von Management Fee und Trademark Fee zu den fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von insgesamt 6,6 Mio. EUR. Darüber hinaus sind Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Trennung vom Segment GEA HX in Höhe von 20,2 Mio. EUR im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen angefallen. Das EBIT des Segments GEA Food Solutions enthielt im Geschäftsjahr 2012 Belastungen in Höhe von insgesamt 76,8 Mio. EUR, die nach Auffassung des Managements im kommenden Geschäftsjahr in Höhe dieses Betrags nicht mehr anfallen werden ("Einmaleffekte"). In diesen Einmaleffekten sind Abschreibungen aus Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen in Höhe von 10,3 Mio. EUR enthalten. Von den verbleibenden 66,5 Mio. EUR entfallen 35,8 Mio. EUR auf im ersten Quartal 2012 erfasste Schätzungsänderungen. Ferner sind in ihnen Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3,1 Mio. EUR und Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 8,6 Mio. EUR sowie Aufwendungen für Abfindungen in Höhe von 4,3 Mio. EUR und Personalaufwendungen für im Geschäftsjahr 2012 ausgeschiedene und nicht ersetzte Mitarbeiter in Höhe von 8,9 Mio. EUR enthalten. Alle übrigen Effekte betragen 5,9 Mio. EUR. Darüber hinaus wurde die gem. IFRS 5 bedingte Zuordnung von Management Fee und Trademark Fee zu den fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von insgesamt 9,4 Mio. EUR als Einmaleffekt erfasst. scroll
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Die Überleitung vom EBITDA zum EBIT zeigt die folgende Tabelle: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom Working Capital zur Bilanzsumme: scroll
9.3 Informationen nach geografischen RegionenBei der Darstellung der Informationen nach geografischen Regionen erfolgt die Zuordnung der Umsätze nach dem Verbringungsort der Leistung bzw. nach dem Sitz des Kunden. Die Zuordnung der Vermögenswerte wird nach dem jeweiligen Standort vorgenommen. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Gesamtkonzern. scroll
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Im Berichtsjahr entfielen 788,7 Mio. EUR (Vorjahr 789,1 Mio. EUR) der Umsatzerlöse auf die Vereinigten Staaten von Amerika und 622,6 Mio. EUR (Vorjahr 556,3 Mio. EUR) auf die Volksrepublik China. Zum Abschlussstichtag beliefen sich die Buchwerte des langfristigen Vermögens (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) in den Niederlanden auf 490,7 Mio. EUR (Vorjahr 494,8 Mio. EUR). Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist. 10. Sonstige Erläuterungen10.1 Erläuterungen zur KapitalflussrechnungIn den Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden im Wesentlichen die aggregierten Netto-Cash-Flows des Segments GEA HX gezeigt. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche enthält Auszahlungen in Höhe von 10.885 T EUR (Vorjahr 868 T EUR). Im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit werden Mittelabflüsse aus dem Verkauf nicht fortgeführter Geschäftsbereiche in Höhe von 48.007 T EUR (Vorjahr 40.626 T EUR) gezeigt. Diese Mittelabflüsse beziehen sich auf Auszahlungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftsbereichen in früheren Perioden stehen. Hiervon entfällt mit 25.153 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) der größte Teil auf die Rückzahlung eines erhaltenen Zuschusses sowie mit 20.852 T EUR (Vorjahr 40.611 T EUR) auf die ehemaligen Geschäftsbereiche Lurgi und Lentjes und resultiert fast ausschließlich aus projektbezogenen Freistellungen. 10.2 Zuschüsse der öffentlichen HandIm Berichtsjahr 2013 wurden erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 1.587 T EUR (Vorjahr 2.094 T EUR) vereinnahmt. Hierin enthalten ist ein Betrag in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 8 T EUR) für Zuwendungen aus Kurzarbeit. Die Zuwendungen wurden von den korrespondierenden Aufwendungen abgezogen. Zuwendungen für Vermögenswerte wurden in Höhe von 164 T EUR (Vorjahr 98 T EUR) von den Buchwerten der entsprechenden Vermögenswerte abgesetzt. Im Geschäftsjahr 2013 sind Aufwendungen in Höhe von 295 T EUR (Vorjahr 669 T EUR) für die mögliche Rückzahlung von erhaltenen Zuschüssen angefallen. 10.3 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen10.3.1 Transaktionen mit nahestehenden UnternehmenGeschäftsvorfälle zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und ihren konsolidierten Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Umsätze und Aufwendungen aus Transaktionen zwischen den fortgeführten und den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen wurden dann nicht eliminiert, wenn sie nach dem Abgang des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Bei den Transaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Joint Ventures handelt es sich überwiegend um reguläre Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen des Gesamtkonzerns mit diesen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Zum 31. Dezember 2013 bestanden im Gesamtkonzern folgende offene Posten aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen: scroll
Die Außenstände werden mit Banküberweisung beglichen und sind nicht besichert. 10.3.2 Vergütung des Vorstands und des AufsichtsratsVorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben im Geschäftsjahr 2013 insgesamt eine Vergütung in Höhe von 12.277 T EUR (Vorjahr 8.903 T EUR) erhalten. Diese setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: scroll
Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten eine Vergütung vom GEA Group Konzern in Höhe von 5.129 T EUR (Vorjahr 5.039 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen nach IFRS von 61.715 T EUR (Vorjahr 63.389 T EUR) gebildet. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 2013 1.168 T EUR (Vorjahr 1.152 T EUR). Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen. Sonstige Transaktionen von Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats oder ihnen nahe stehenden Personen und Unternehmen lagen in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht vor. 11. Zusätzliche Angaben gemäß § 315a HGB11.1 Erklärung zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben am 19. Dezember 2013 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 11.2 Anzahl der MitarbeiterDie Anzahl der Mitarbeiter stellt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar: scroll
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Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende
Mitarbeiterverhältnisse Zum Bilanzstichtag ergibt sich folgende Mitarbeiteranzahl: scroll
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Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende
Mitarbeiterverhältnisse 11.3 Prüfungs- und BeratungshonorareDas für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2013 berechnete weltweite Honorar teilt sich folgendermaßen auf: scroll
Das für das Geschäftsjahr 2013 aufgeführte Honorar für Abschlussprüfung entfällt in Höhe von 0,02 Mio. EUR auf die Prüfung des Konzernabschlusses 2012. 11.4 BeteiligungslisteDie folgende Liste führt alle Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen auf. Nicht dargestellt werden, mit Ausnahme von sonstigen Beteiligungen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB, Beteiligungen an Unternehmen, an denen die GEA Group weder einen beherrschenden noch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. scroll
11.5 Befreite Gesellschaften nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGBDie folgenden Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 und § 264b HGB von der Verpflichtung zur Beachtung der für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften geltenden ergänzenden Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften befreit: GEA 2H Water Technologies GmbH, Wettringe GEA Air Treatment GmbH, Herne GEA Air Treatment Production GmbH, Wurzen GEA AWP GmbH, Prenzlau GEA Bischoff GmbH, Essen GEA Bock GmbH, Frickenhausen GEA Brewery Systems GmbH, Kitzingen GEA Diessel GmbH, Hildesheim GEA Ecoflex GmbH, Sarstedt GEA Energietechnik Anlagen- und Betriebs-GmbH, Bochum GEA Energietechnik GmbH, Bochum GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG, Bochum GEA Farm Technologies GmbH, Bönen GEA Food Solutions Germany GmbH, Biedenkopf-Wallau GEA Food Solutions GmbH, Düsseldorf GEA Group Holding GmbH, Bochum GEA Heat Exchangers GmbH, Bochum GEA Industriebeteiligungen GmbH, Bochum GEA Insurance Broker GmbH, Frankfurt am Main GEA IT Services GmbH, Oelde GEA Küba GmbH, Baierbrunn GEA Luftkühler GmbH, Bochum GEA Lyophil GmbH, Hürth GEA Maschinenkühltechnik GmbH, Bochum GEA Mechanical Equipment GmbH, Oelde GEA Messo GmbH, Duisburg GEA NEMA Wärmetauscher GmbH, Netzschkau GEA NIRO GmbH, Müllheim GEA Real Estate GmbH, Frankfurt am Main GEA Refrigeration Germany GmbH, Berlin GEA Refrigeration Technologies GmbH, Bochum GEA Renzmann & Grünewald GmbH, Monzingen GEA TDS GmbH, Sarstedt GEA Tuchenhagen GmbH, Büchen GEA Westfalia Separator Deutschland GmbH, Oelde GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde GEA Wiegand GmbH, Ettlingen GEA WTT GmbH, Nobitz-Wilchwitz GEA Zweite Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG, Bochum LL Plant Engineering AG, Ratingen mg Altersversorgung GmbH, Bochum mg capital gmbh, Bochum mg vv Projektgesellschaft Hornpottweg GmbH, Frankfurt am Main Paul Pollrich GmbH, Herne ZiAG Plant Engineering GmbH, Frankfurt am Main
Düsseldorf, 26. Februar 2014 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Markus Hüllmann Dr. Stephan Petri Bestätigungsvermerk des KonzernabschlussprüfersWir haben den von der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernanhang, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzern-Eigenkapitalspiegel - sowie ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (Zusammengefasster Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Zusammengefasstem Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Zusammengefassten Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Zusammengefassten Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Zusammengefasste Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 26. Februar 2014 KPMG AG Guido Moesta, Wirtschaftsprüfer Dr. Markus Zeimes, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, 26. Februar 2014 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Markus Hüllmann Dr. Stephan Petri Bericht des AufsichtsratsAuch im Berichtsjahr nahm der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben mit großer Sorgfalt wahr. Er hat sich dabei intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit allen wesentlichen Sonderthemen befasst. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Grundlage dafür waren neben den Beratungen in den Sitzungen auch, dass der Vorstand seinen Informationsverpflichtungen nachgekommen ist und den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und/oder mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen, über den Gang der Geschäfte, die Planung, die Strategie und die Lage des Konzerns unterrichtet hat. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Er hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse und wesentlichen Diskussionsbeiträge der Ausschusssitzungen wurden von den Vorsitzenden des Präsidiums und des Prüfungsausschusses auf der jeweils nachfolgenden Sitzung des Aufsichtsrats berichtet und flossen so in die Meinungsbildung des Plenums ein. Darüber hinaus standen die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses in ständigem Kontakt mit dem Vorstand und informierten sich gegenseitig über wesentliche Vorgänge. Der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Vorstands berieten zwischen den Sitzungen regelmäßig Fragen der Strategie, des Standes der Desinvestition des Segments GEA Heat Exchangers, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Hierbei wurde der Aufsichtsratsvorsitzende auch laufend und unverzüglich über die Perspektiven der einzelnen Segmente und des Konzerns sowie über weitere wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen unterrichtet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand außerhalb der Sitzungen mit Mitgliedern des Vorstands, insbesondere dem Finanzvorstand im Kontakt, um sich über aktuelle Entwicklungen, die für die Arbeit des Prüfungsausschusses relevant sind, zu informieren und ggf. darüber zu beraten. Die Arbeitnehmervertreter haben regelmäßig in Vorgesprächen vor den Plenumssitzungen Themen der Tagesordnung beraten. Der Aufsichtsrat ließ sich regelmäßig und eingehend insbesondere über die Auftragseingangs-, Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns, seiner Segmente und der sonstigen Gesellschaften sowie die nicht fortgeführten Geschäftsaktivitäten unterrichten. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen anhand von Unterlagen erläutert. Die Zukunftsperspektiven und die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens und seiner Geschäftseinheiten sowie die Unternehmensplanung wurden - nach vorangegangener Behandlung in den Ausschüssen - ausführlich mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats sowie des die Aufsichtsratssitzungen vorbereitenden Präsidiums im Geschäftsjahr 2013 bildeten die Beratungen zum Fortgang des im Vorjahr eingeläuteten Strategie-Prozesses und hier insbesondere die in diesem Zusammenhang beschlossene Konzentration auf den Lebensmittelbereich sowie die beschlossene Desinvestition des Segments GEA Heat Exchangers. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben sich ebenfalls eingehend mit dem Risikomanagement- und internen Kontrollsystem der Gesellschaft beschäftigt. Der Aufsichtsrat gab nach umfassender Prüfung und Erörterung bzw. Vorbehandlung durch die Ausschüsse sein Votum zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstandes ab, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen bzw. den Regelungen der Geschäftsordnung erforderlich oder zweckmäßig war. Vor und zwischen den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand schriftlich oder in Textform über wesentliche Ereignisse. In begründeten Fällen, insbesondere bei Eilbedürftigkeit, wurden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratIm Berichtsjahr 2013 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen statt, davon eine per Telefonkonferenz. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren die Geschäfts- und Finanzlage sowie die Börsenkursentwicklung, die strategische Weiterentwicklung des Konzerns, die Desinvestition des Segments GEA Heat Exchangers und die Durchführung einer weltweiten Mitarbeiterbefragung.. In der Aufsichtsratssitzung am 5. Februar 2013, die als Telefonkonferenz durchgeführt wurde, waren die frühzeitige Kapitalmarktinformation sowie der Dividendenvorschlag die zentralen Agendapunkte. Die beiden Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 7. März 2013 waren die Feststellung und Verabschiedung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich der Ergebnisverwendung und der Tagesordnung für die Hauptversammlung im April 2013 sowie die Mandats- und Vertragsverlängerung von Herrn Jürg Oleas als Vorstandsvorsitzender bis zum 31. Dezember 2016. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung insbesondere mit der abschließenden Festlegung und Gewichtung der persönlichen Ziele der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 sowie mit der nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Am 17. April 2013 fand eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt, die sich ausschließlich mit dem Thema Strategie - und hier vor allem der Applikationsstrategie und dem Portfolio Review - befasste. Die Aufsichtsratssitzung am 18. April 2013 diente insbesondere der Vorbereitung der unmittelbar anschließend stattfindenden Hauptversammlung. Außerdem wurde der Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftslage unterrichtet. Bei der Sitzung am 20. Juni 2013 war die strategische Ausrichtung der GEA Group Aktiengesellschaft das Schwerpunktthema. Der Aufsichtsrat stimmte auf dieser Sitzung dem Beschluss des Vorstands zu, sich mittelfristig aus dem Segment GEA Heat Exchangers zurückzuziehen. Im Übrigen beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit aktuellen Rechtsstreitigkeiten. Am 24. September 2013 tagte der Aufsichtsrat bei der GEA Westfalia Separator in Oelde. Direkt vor der Sitzung besichtigte der Aufsichtsrat die neue Produktionshalle des Segments GEA Mechanical Equipment. Am Vortag besuchte der Aufsichtsrat das Hauptquartier des Segments GEA Farm Technologies in Bönen. Den Schwerpunkt der eigentlichen Aufsichtsratssitzung in Oelde bildete die Berichterstattung zum Fortschritt des Strategie-Prozesses. Darüber hinaus sprach der Aufsichtsrat ausführlich über die Fortentwicklung des Risikomanagement-Systems. In der Sitzung am 19. Dezember 2013 gab es zwei Themenschwerpunkte, namentlich die Verabschiedung des Budgets 2014, mit Vorschau auf die Mittelfristplanung sowie die Festlegung eines strategischen Zielbildes für die Weiterentwicklung des Konzerns. Wie in den Vorjahren standen in der Dezember-Sitzung auch aktuelle Entwicklungen der Corporate Governance im Fokus, einschließlich der Verabschiedung der Entsprechenserklärung 2013 zum Corporate Governance Kodex. Weitere Themen waren die Erreichung der Zielvorgaben der Vorstandsmitglieder, Vorstandziele für das Jahr 2014 sowie eine Vorschau auf die Ergebnisse der weltweiten Mitarbeiterbefragung. Arbeit der AusschüsseDas Präsidium trat fünfmal zusammen, hiervon eine Sondersitzung im Mai, die sich ausschließlich mit dem Thema Strategie beschäftigte. Themenschwerpunkte waren neben der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen insbesondere Beratungen zur Mandats- und Vertragsverlängerung von Herrn Jürg Oleas als Vorsitzender des Vorstands, die Verabschiedung der vorzeitigen Refinanzierung des Club Deals sowie Informationen über laufende Rechtsstreitigkeiten des Konzerns. Das Präsidium vertiefte aber vor allem die Diskussionen im Rahmen des Strategieprozesses und bereitete die entsprechenden Sitzungen des Plenums vor. Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) kam zu fünf Sitzungen zusammen. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorstandsvorsitzenden, des Finanzvorstands und des Arbeitsdirektors schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2012 sowie mit den Quartalsabschlüssen 2013. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit war ferner die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und Fragen der Wirksamkeit des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Er ließ sich über die Chancen und Risiken des Unternehmens einschließlich der aktuellen Rechtsstreitigkeiten des Konzerns berichten. Der Ausschuss wurde ausführlich über die Finanzplanung der GEA Group informiert. Die Abschlussprüfer erläuterten umfassend ihre Prüfungstätigkeit und den Prüfungsablauf. Zudem unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag hinsichtlich des Abschlussprüfers und befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung des Prüfungsablaufs einschließlich des Honorars sowie der erforderlichen Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers. Regelmäßiger Gegenstand der Sitzungen des Prüfungsausschusses war die Entwicklung des Segments GEA Food Solutions. Daneben beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit der Steuerstrategie der GEA Group und ließ sich ausführlich von der Konzernrevision sowie zu Compliance berichten. Der Nominierungsausschuss wurde im Berichtsjahr nicht einberufen. Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Aufsichtsratssitzung. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat beobachtet die Weiterentwicklung der Corporate Governance Standards fortlaufend. In seiner Sitzung am 19. Dezember 2013 hat er sich mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander gesetzt. Dabei hat er sich insbesondere mit den aktuellen Kodexänderungen beschäftigt. Anschließend haben Vorstand und Aufsichtsrat in dieser Sitzung eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind im Corporate Governance Bericht (Seite 58 ff.) aufgeführt. Jahresabschluss und Konzernabschluss 2013Der Jahresabschluss 2013 der GEA Group Aktiengesellschaft, der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der zusammengefasste Lagebericht, der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Konzernabschluss und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 26. Februar 2014 und in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 6. März 2014 in Gegenwart der Abschlussprüfer umfassend behandelt und geprüft. Die Abschlussprüfer berichteten über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie standen auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 6. März 2014 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2013, den Jahresabschluss 2013 der GEA Group Aktiengesellschaft sowie den zusammengefassten Konzernlagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen. Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und VorstandAm 1. April 2013 hat Herr Markus Hüllmann seine Tätigkeit als ordentliches Vorstandsmitglied der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen. Er trat damit die Nachfolge von Herrn Niels Graugaard an, der nach der Hauptversammlung, die am 18. April 2013 stattfand, in den Ruhestand getreten ist. Der Aufsichtsrat spricht den Geschäftsleitungen, Arbeitnehmervertretungen und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zum GEA Group Konzern gehörenden Unternehmen Dank und Anerkennung für ihr persönliches Engagement und die in einem schwierigen Umfeld geleistete Arbeit aus.
Düsseldorf, 6. März 2014 Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender des Aufsichtsrats Organe der Gesellschaft und ihre MandateVorstandJürg Oleas, Meerbusch/Hausen b. Brugg (Schweiz), CEO - Vorstandsvorsitzenderscroll
Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstandscroll
Markus Hüllmann, Rheda-Wiedenbrück, COO - Mitglied des Vorstands (seit 01.04.2013)scroll
Niels Graugaard, Düsseldorf, COO - Mitglied des Vorstands (bis 18.04.2013)scroll
Dr. Stephan Petri, Essen, Personal & Recht - Mitglied des Vorstandsscroll
AufsichtsratDr. Jürgen Heraeus, Maintal, Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbHscroll
Reinhold Siegers, Mönchengladbach, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der GEA Group AktiengesellschaftAhmad M.A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Office of the Managing Director, Kuwait Investment AuthorityProf. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestlé Deutschland AGscroll
Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group AktiengesellschaftRainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstandscroll
Klaus Hunger, Herne, Segmentgesamtbetriebsratsvorsitzender der GEA Heat Exchangers GmbHMichael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President Human Resources/Legal Affairs des Segments GEA Food SolutionsEva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Herne BochumKurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der GEA Westfalia Separator Group GmbHscroll
Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SEscroll
Jean Spence, Wilmette/IL, USA, Executive Vice President Research, Development & Quality Mondeléz InternationalAusschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2013)Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Klaus Hunger Präsidialausschuss (Präsidium)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Rainer Gröbel PrüfungsausschussHartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Dr. Jürgen Heraeus Kurt-Jürgen Löw Klaus Hunger NominierungsausschussDr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Prof. Dr. Ing. Werner Bauer
a)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten Kennzahlen im Quartalsvergleich1scroll
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1)
Zahlen angepasst aufgrund der erstmaligen
Einstufung eines Geschäftsbereichs als nicht fortgeführt (vgl. Seite
147 f.) und geänderter Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer
(vgl. Seite 118 f.) Jahresabschluss zum 31.12.2013Der zusammengefasste Konzernlagebericht ist im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten, der im Geschäftsbericht für 2013 auf den Seiten 13 - 89 abgedruckt ist. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft wird gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Organe der Gesellschaft und ihre MandateVorstandJürg Oleas, Meerbusch/Hausen b. Brugg (Schweiz), CEO - Vorstandsvorsitzenderscroll
Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstandscroll
Markus Hüllmann, Rheda-Wiedenbrück, COO - Mitglied des Vorstands (seit 01.04.2013)scroll
Niels Graugaard, Düsseldorf, COO - Mitglied des Vorstands (bis 18.04.2013)scroll
Dr. Stephan Petri, Essen, Personal & Recht - Mitglied des Vorstandsscroll
AufsichtsratDr. Jürgen Heraeus, Maintal, Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbHscroll
Reinhold Siegers, Mönchengladbach, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der GEA Group AktiengesellschaftAhmad M.A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Office of the Managing Director, Kuwait Investment AuthorityProf. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestlé Deutschland AGscroll
Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group AktiengesellschaftRainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstandscroll
Klaus Hunger, Herne, Segmentgesamtbetriebsratsvorsitzender der GEA Heat Exchangers GmbHMichael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President Human Resources/Legal Affairs des Segments GEA Food SolutionsEva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Herne BochumKurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der GEA Westfalia Separator Group GmbHscroll
Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SEscroll
Jean Spence, Wilmette/IL, USA, Executive Vice President Research, Development & Quality Mondeléz InternationalAusschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2013)Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Klaus Hunger Präsidialausschuss (Präsidium)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Rainer Gröbel PrüfungsausschussHartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Dr. Jürgen Heraeus Kurt-Jürgen Löw Klaus Hunger NominierungsausschussDr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Prof. Dr. Ing. Werner Bauer
a)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten JahresabschlussBilanz zum 31. Dezember 2013Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013scroll
Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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AnhangGrundsätzliche Ausführungen zum JahresabschlussDie GEA Group Aktiengesellschaft übt die Leitungsfunktion im Konzern aus. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Zur besseren Übersichtlichkeit werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die sonstigen Steuern werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögenImmaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig nach der linearen Methode über die nach betriebsindividuellen und Branchenerfahrungswerten geschätzten Nutzungsdauern abgeschrieben oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern abweichen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegt bei Gebäuden in der Regel eine Nutzungsdauer von 20 Jahren zugrunde. Bei anderen Anlagen und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen die Nutzungsdauern überwiegend zwischen drei und 15 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis zum Geschäftsjahr 2011 in einem Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2012 werden Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Finanzanlagen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden insbesondere durch Devisentermingeschäfte gesichert. In Einzelfällen werden Bewertungseinheiten zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften gebildet. Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungsansprüche, die zur Absicherung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen erfüllen, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und saldiert. Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Darüber hinaus wurde gemäß § 250 Abs. 3 HGB ein Rechnungsabgrenzungsposten für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag der am 21. April 2011 emittierten Anleihe gebildet. Rückstellungen, VerbindlichkeitenRückstellungen für Pensionsverpflichtungen sowie pensionsähnliche unmittelbare Verpflichtungen aus der Übernahme von Krankenkassenbeiträgen für Mitarbeiter nach Eintritt in den Ruhestand (entsprechend den jeweils geltenden Richtlinien) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung der Rückstellung erfolgte unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wurde vereinfachend der von der Deutschen Bundesbank für die letzten sieben Jahre im Oktober 2013 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 4,90 Prozent (Vorjahr 5,06 Prozent) verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Ferner wurden unverändert zum Vorjahr eine angenommene Lohn- und Gehaltssteigerung von 3,0 Prozent sowie eine angenommene Rentensteigerung von 1,0 bis 2,0 Prozent zugrunde gelegt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei der Bewertung der Rückstellung für Folgelasten des Bergbaus wurde eine Kostensteigerung von 1,0 Prozent p.a. berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betrugen die Zinssätze in 2013 je nach Restlaufzeit 3,34 bis 4,62 Prozent (Vorjahr 3,69 bis 5,11 Prozent). Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente SteuernLatente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen und an denen die GEA Group Aktiengesellschaft als Gesellschafterin mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Dabei werden nur Organgesellschaften berücksichtigt, von deren Zugehörigkeit zum Organkreis auch nach dem 31. Dezember 2013 ausgegangen wird. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der GEA Group Aktiengesellschaft von aktuell 29,85 Prozent (Vorjahr 29,60 Prozent). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Für das Geschäftsjahr 2013 ergab sich insgesamt eine aktive latente Steuer, die nicht bilanziert wurde. Bildung von BewertungseinheitenDerivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Die Sicherungs- und Grundgeschäfte werden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. FremdwährungsumrechnungFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet, sofern ihre Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung1. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Dort sind die Posten des Anlagevermögens gesondert ausgewiesen. Die Anteilsbesitzliste ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Abgänge im Sachanlagevermögen resultieren überwiegend aus der Veräußerung von Grundstücken mit Bauten. Die Zugänge und die Abgänge innerhalb der Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus konzerninternen Einlagen von fünf Beteiligungen, die zum Buchwert erfolgten. Darüber hinaus wurde eine ausländische Beteiligung konzernintern erworben. Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte, da diese durch die entsprechenden Ertragswerte nicht mehr gedeckt waren. Darüber hinaus erfolgten Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen, weil der Grund für die Abschreibung entfallen ist. Die Ausleihungen betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr, die der dauerhaften Finanzierung der Tochterunternehmen dienen. Die Zu- und Abgänge resultieren aus planmäßigen Rückzahlungen und der Herausgabe von neuen Darlehen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Mittelaufnahmen von Tochterunternehmen im Rahmen des Konzern-Cash-Pooling. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen eine Minengesellschaft in Kanada (9.184 T EUR, Vorjahr 10.369 T EUR), Forderungen gegen Finanzbehörden (8.659 T EUR, Vorjahr 8.108 T EUR), zwei zum Verkauf bestimmte Grundstücke mit Gebäuden (6.293 T EUR, Vorjahr 6.250 T EUR) sowie die Abgrenzung der Trademark Fee an verbundene Unternehmen für das 4. Quartal 2013 (2.603 T EUR, Vorjahr 4.201 T EUR). 3. RechnungsabgrenzungspostenDer aktivische Rechnungsabgrenzungsposten resultiert in Höhe von 3.101 T EUR (Vorjahr 3.694 T EUR) aus an Kreditinstitute geleisteten Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung von Barkrediten sowie der Bereitstellung von Barkreditlinien. Die Gebühren stellen eine Gegenleistung für die Bereitstellung dar. Darüber hinaus enthält der Rechnungsabgrenzungsposten weitere Abgrenzungen für sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 750 T EUR (Vorjahr 338 T EUR). Weiterhin enthält der Rechnungsabgrenzungsposten ein Disagio in Höhe von 1.280 T EUR (Vorjahr 1.835 T EUR), das aus der Ausgabe einer Anleihe in Höhe von 400.000 T EUR mit einer Laufzeit vom 21. April 2011 bis zum 21. April 2016 resultiert und ratierlich über die Laufzeit verteilt wird. 4. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2013 unverändert zum Vorjahr 520.375.765 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 192.495.476 (Vorjahr 192.495.476 Aktien) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Genehmigtes Kapitalscroll
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen das Grundkapital zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe eines Teilbetrags von 50.000 T EUR das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bei dem Genehmigten Kapital III ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist auf insgesamt höchstens 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bedingtes Kapitalscroll
Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital um bis zu EUR 17.339.095,52, eingeteilt in bis zu 6.414.014 Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausweislich der Satzung der Gewährung einer Abfindung in Aktien der Gesellschaft an die außenstehenden Aktionäre der ehemaligen GEA Aktiengesellschaft, Bochum, nach Maßgabe des Vergleichs vom 30. Januar 2012 zwischen einerseits der Gesellschaft und andererseits den Antragstellern sowie den gemeinsamen Vertretern des anhängigen Spruchverfahrens vor dem Landgericht Dortmund mit dem Aktenzeichen 20 O 533/99, mit dem das Spruchverfahren in Bezug auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ehemaligen Metallgesellschaft Aktiengesellschaft (der heutigen GEA Group Aktiengesellschaft) und der GEA Aktiengesellschaft vom 29. Juni 1999 beendet und das bisherige Umtauschverhältnis erhöht wird. Mit Ausgabe der gemäß Vergleich letzten Aktientranche am 3. Dezember 2012 ist die Durchführung der Kapitalerhöhung abgeschlossen. Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. April 2010 um bis zu 48.659.656,71 EUR, eingeteilt in bis zu 18.000.000 Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. April 2010 bis zum 20. April 2015 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die GEA Group Aktiengesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zu gewähren, und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien bzw. Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2013 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt unverändert 250.778.647 EUR. In der Kapitalrücklage sind keine anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten. Gewinnrücklagenscroll
Vorstand und Aufsichtsrat haben aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 203.200 T EUR (Vorjahr 216.775 T EUR) gemäß § 58 Abs. 2 AktG einen Betrag von 90.000 T EUR (Vorjahr 108.000 T EUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die Gewinnrücklagen betragen danach 736.699 T EUR (Vorjahr 646.699 T EUR). Eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG ist nicht zu bilden, da die Kapitalrücklage bereits den zehnten Teil des Grundkapitals überschreitet. BilanzgewinnAus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 109.048 T EUR wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. April 2013 ein Betrag von 105.872 T EUR an die Aktionäre ausgeschüttet und 3.176 T EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 5. Rückstellungenscroll
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rententrends sowie eines Rechnungszinsfußes in Höhe von 4,90 Prozent (Vorjahr 5,06 Prozent). Der Erfüllungsbetrag für Pensions- und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 92.856 T EUR (Vorjahr 90.564 T EUR) wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum 31. Dezember 2013 mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens von an die Versorgungsberechtigten verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 12.386 T EUR (Vorjahr 12.268 T EUR) saldiert ausgewiesen. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht wie im Vorjahr den Anschaffungskosten. Auf Grund von unterjährig geleisteten Steuervorauszahlungen war die Bildung von Rückstellungen für laufende Ertragsteuern zum Bilanzstichtag nicht notwendig. Der Anstieg der Rückstellungen für Personalaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der höheren Zuführung zu erfolgsabhängigen Bonusrückstellungen sowie aus Rückstellungsbeträgen, die planmäßig noch nicht zur Auszahlung gelangt sind (Mehrjahreskomponenten). Die in den Rückstellungen für Personalaufwendungen enthaltene Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 39 T EUR (Vorjahr 77 T EUR) wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit dem entsprechenden Deckungsvermögen in Form eines Wertpapierfonds saldiert ausgewiesen. Die Anschaffungskosten des Spezialfonds betragen 77 T EUR (Vorjahr 165 T EUR). Dessen beizulegender Zeitwert beträgt 74 T EUR (Vorjahr 162 T EUR). Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtung vor Verrechnung des Deckungsvermögens beträgt 113 T EUR (Vorjahr 239 T EUR). Der Rückgang der Rückstellungen für Rechtsberatungs- und Prozesskosten resultiert im Wesentlichen aus der Beendigung von Rechtsstreitigkeiten. Der überwiegende Anteil der Rückstellungen wurde im Geschäftsjahr 2013 in Anspruch genommen. Die Rückstellung für ausstehende Lieferantenrechnungen betrifft im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Beratungsleistungen für Strategieprojekte. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden im Zusammenhang mit Fremdwährungsrisiken gebildet. Im Geschäftsjahr 2013 wurden hierfür Rückstellungen in Höhe von 733 T EUR gebildet (Vorjahr 692 T EUR). Die im Geschäftsjahr 2011 gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften im Zusammenhang mit Zins-/Währungsrisiken werden über die Laufzeit des Grundgeschäfts bis 2018 planmäßig aufgelöst. Die Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien enthalten unter anderem Vorsorgen für Risiken der GEA Group Aktiengesellschaft aus Unternehmensverkäufen, die im Geschäftsjahr 2007 abgeschlossen wurden. 6. Verbindlichkeitenscroll
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Die Verbindlichkeiten aus Anleihen resultieren aus der Emission einer festverzinslichen Anleihe der GEA Group Aktiengesellschaft am 21. April 2011 mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Das Nominalvolumen der Anleihe beträgt 400,0 Mio. EUR, der Kupon beläuft sich auf 4,25 Prozent. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem 31. Dezember 2012 um 89,0 Mio. EUR auf 552,0 Mio. EUR gesunken. Dieser Rückgang resultiert aus der planmäßigen Tilgung eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 55,0 Mio. EUR sowie aus fälligen Teilrückzahlungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 34,0 Mio. EUR. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus dem Konzern-Cash-Pooling enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 15.130 T EUR (Vorjahr 15.569 T EUR) enthalten. 7. Außerbilanzielle GeschäfteZur Sicherung der Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit verschiedenen Kreditinstituten Rahmenvereinbarungen über Barkreditlinien in Höhe von 1.735,7 Mio. EUR (Vorjahr 1.830,4 Mio. EUR) abgeschlossen, die in Höhe von 60,2 Mio. EUR (Vorjahr 52,0 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen wurden. Die Barkreditlinien sichern den kurzfristigen Liquiditätsbedarf wie auch den Finanzierungsspielraum für Finanz- und Sachinvestitionen sowie Akquisitionen. Die vereinbarten - nicht an Konzerngesellschaften übertragenen - Barkreditlinien und ihre Ausnutzung sind in der folgenden Tabelle zusammen gefasst: scroll
Die vereinbarte Verzinsung für die ungenutzte Syndizierte Kreditlinie ist variabel und richtet sich nach dem Marktzinssatz zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme zuzüglich der vereinbarten Marge. Daher unterliegen diese zukünftigen Mittelaufnahmen grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko. Die bilateralen Kreditlinien setzen sich im Wesentlichen aus zwei mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau vereinbarten Tilgungskrediten sowie einem Darlehen mit der Europäischen Investitionsbank zusammen. Außerdem bestehen Rahmenvereinbarungen über Avalkreditlinien in Höhe von 1.699,7 Mio. EUR (Vorjahr 1.732,8 Mio. EUR), die in Höhe von 1.268,9 Mio. EUR (Vorjahr 1.380,0 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen worden sind, und überwiegend für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen genutzt werden. Die Avalkreditlinien dienen im Wesentlichen der Stellung von Sicherheiten seitens verbundener Unternehmen gegenüber Kunden zur Finanzierung und Abwicklung von Aufträgen. Bei Inanspruchnahme haftet die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit der jeweiligen Konzerngesellschaft. Zum Bilanzstichtag waren die Avalkreditlinien in Höhe von 618,6 Mio. EUR (Vorjahr 664,1 Mio. EUR) in Anspruch genommen, davon 599,2 Mio. EUR (Vorjahr 649,7 Mio. EUR) durch Konzerngesellschaften. Darüber hinaus stellt die GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig Avalurkunden (Konzernbürgschaften und -garantien) für verbundene Unternehmen aus, die den Avalbegünstigten eigene Rechte gegenüber der GEA Group Aktiengesellschaft einräumen, so dass diese unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen hieraus in Anspruch genommen werden kann. Die Konzernunternehmen nutzen auf diese Weise die Bonität der GEA Group Aktiengesellschaft, um ihren Kunden notwendige Haftungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Avalkreditlinien bei Banken werden durch diese Erklärungen nicht belastet. Weitere Angaben in Bezug auf die Konzernavale befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Die GEA Group Aktiengesellschaft verkauft unter einem Rahmenabkommen revolvierend an einen Finanzdienstleister Kundenforderungen, die ihre Tochterunternehmen an sie mit dinglicher Wirkung abgetreten haben. Durch den Verkauf erhält die GEA Group Aktiengesellschaft einen unmittelbaren Liquiditätszufluss, der zur Finanzierung des operativen Geschäfts eingesetzt werden kann. Mit dem Verkauf der Forderungen geht das Delkredererisiko auf den Finanzdienstleister über. Für die GEA Group Aktiengesellschaft entsteht nur dann ein Risiko, wenn die Dokumentation der überfälligen Forderungen nicht fristgerecht an den Finanzdienstleister übergeben wird. Zum 31. Dezember 2013 waren Forderungen in Höhe von 70,0 Mio. EUR (Vorjahr 73,1 Mio. EUR) verkauft. Weitere Angaben zu den Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. 8. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisseDie zum 31. Dezember 2013 bestehenden Verpflichtungen aus Konzernavalen in Höhe von 1.379,8 Mio. EUR (Vorjahr 1.464,6 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Gewährung von Avalen für Kundenaufträge sowie aus Verträgen im Rahmen von Fremdfinanzierungen von Tochterunternehmen. In diesen Konzernavalen sind ferner Kreditaufträge und Garantien gegenüber Banken in Höhe von 264,0 Mio. EUR (Vorjahr 318,3 Mio. EUR) für der GEA Group Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellten Kreditlinien enthalten, die zum Großteil an Tochterunternehmen unter jeweiliger gesamtschuldnerischer Haftung übertragen wurden. Zum 31. Dezember 2013 lag für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden Inanspruchnahme vor. Außerdem enthalten die Bürgschaften die gesamtschuldnerische Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten ausgewählter Tochtergesellschaften in den Niederlanden. Dieser Schuldbeitritt wurde erklärt, um diese Tochterunternehmen analog zu der Regelung des § 264 Abs. 3 HGB von lokalen Prüfungs- und Publizitätspflichten zu befreien. Zusätzlich besteht eine Verpflichtung gegenüber der mg Altersversorgung GmbH, diese Gesellschaft so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, die von ihr mit Schuldbeitritt übernommenen Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 52,7 Mio. EUR (Vorjahr 54,8 Mio. EUR) erfüllen zu können. Für diese Verpflichtungen haften die mg Altersversorgung GmbH und die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch. Da die mg Altersversorgung GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, zum 31. Dezember 2013 ausreichend mit Mitteln ausgestattet ist, um die Pensionsverpflichtungen erfüllen zu können, liegen der GEA Group Aktiengesellschaft keine Erkenntnisse über eine bevorstehende Inanspruchnahme aus dieser Haftungsfreistellung vor. Zum 31. Dezember 2013 bestanden keine Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen. Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Derivative FinanzinstrumenteIm Rahmen der Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken schließt die GEA Group Aktiengesellschaft für eigene Fremdwährungsgeschäfte sowie für Fremdwährungsgeschäfte der Konzerngesellschaften Devisentermingeschäfte, Optionen, Zinssicherungsgeschäfte und Zins- /Währungssicherungsgeschäfte mit Kreditinstituten ab. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Tochtergesellschaften abschließt, liegt diesen ein spiegelbildliches Sicherungsgeschäft zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und der betreffenden Tochtergesellschaft zugrunde. Folglich werden die Aufwendungen und Erträge aus diesen Sicherungsgeschäften durch die jeweiligen Tochtergesellschaften getragen. Die zu sichernden Fremdwährungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft umfassen Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten sowie fest kontrahierte Transaktionen in Fremdwährung. Für die Fremdwährungsgeschäfte wurden in Einzelfällen Bewertungseinheiten gebildet. Die Zinssicherungsgeschäfte wurden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von Bankdarlehen abgeschlossen. Zur Absicherung von Darlehen mit Konzerngesellschaften wurden Zins-/Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Bei diesen Geschäften besteht Währungs-, Betrags- und Fristenkongruenz, so dass im Rahmen einer kompensatorischen Bewertung hierfür in jedem Einzelfall Bewertungseinheiten gebildet wurden. Die bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten erfolgt, indem die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den abgesicherten Risiken nicht bilanziert werden (sog. "Einfrierungsmethode"). Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen ist dadurch sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils übereinstimmen (sog. "critical-terms-match Methode"). scroll
Für Risiken aus den währungsbezogenen Geschäften wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 733 T EUR gebildet (Vorjahr 692 T EUR). Währungsbezogene GeschäfteDie beizulegenden Zeitwerte werden aus Marktdaten bzw. finanzmathematischen Bewertungsmodellen abgeleitet. Die zur Berechnung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Swapsätze in den jeweiligen Währungen sowie die Zinsstruktur werden von einem anerkannten Dienstleister für Finanzinformationen bezogen. Die durch die Anwendung des Swapsatzes auf den Kurs des Fixings der Europäischen Zentralbank ermittelten Marktterminkurse werden mit den vereinbarten Terminkursen verglichen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Differenz zwischen vereinbartem Terminkurs und Marktterminkurs mit dem Nominalvolumen multipliziert und auf Basis der Zinsstruktur auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die währungsbezogenen Geschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 4 Jahren. Durch die Bildung von Bewertungseinheiten wurden Währungsrisiken im Volumen von 166.919 T EUR (Vorjahr 121.362 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Devisentermingeschäfte belief sich der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag auf -3.548 T EUR (Vorjahr -2.929 T EUR) für die eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 160 T EUR) bilanziert wurde. ZinssicherungsgeschäfteBei Zinsswaps erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch Abzinsung der künftig zu erwartenden Zahlungsströme. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Geschäfte geltenden Marktzinssätze zugrunde gelegt. Die Zinssicherungsgeschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 4 Jahren. Durch die gebildeten Bewertungseinheiten wurden Zinsänderungsrisiken im Volumen von T EUR 50.000 (Vorjahr 178.000 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Zinsswaps belief sich der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag auf -3.265 T EUR (Vorjahr -5.538 T EUR). Zum Bilanzstichtag wurden sie wie im Vorjahr nicht bilanziell abgebildet. Zins-/WährungsswapsDie Bewertung von Zins-/Währungsswaps zum beizulegenden Zeitwert erfolgt analog zur Zeitwertermittlung bei Zinsswaps durch die Abzinsung der aus den Kontrakten resultierenden zukünftigen Zahlungsströme. Dabei werden neben den zum Bilanzstichtag geltenden relevanten Marktzinssätzen auch die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährung, in denen die Zahlungsströme stattfinden, zugrunde gelegt. Die Zins- / Währungsswaps haben eine Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren. Durch die gebildeten Bewertungseinheiten wurden Zins-/Währungsrisiken im Volumen von 43.348 T EUR (Vorjahr 52.379 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Zins-/Währungsswaps belief sich der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag auf -5.210 T EUR (Vorjahr -9.819 T EUR). Zum 31. Dezember 2011 wurden diese Sicherungsgeschäfte nicht in Bewertungseinheiten einbezogen, Ihr beizulegender Zeitwert betrug zum 31. Dezember 2011 -11.222 T EUR, wofür eine Drohverlustrückstellung in gleicher Höhe bilanziert wurde. Seit dem 31. Dezember 2012 werden diese Sicherungsgeschäfte in Bewertungseinheiten einbezogen. Die für diese Geschäfte gebildete Drohverlustrückstellung wird auf Grund der Bildung der Bewertungseinheiten seit dem 31. Dezember 2012 über die Laufzeit des Grundgeschäfts bis 2018 planmäßig aufgelöst. Die hierfür bilanzierte Drohverlustrückstellung beträgt zum 31. Dezember 2013 noch 8.248 T EUR (Vorjahr 10.396 T EUR). 10. Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die Währungskursgewinne enthalten im Wesentlichen Währungsdifferenzen für eigene Sicherungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft sowie aus Geschäften für verbundene Unternehmen. Für jedes konzerninterne Sicherungsgeschäft wird ein entsprechendes Sicherungsgeschäft mit Kreditinstituten abgeschlossen. Die aus diesen Sicherungsgeschäften resultierenden Währungsdifferenzen werden brutto als Kursgewinn- bzw. Kursverlust ausgewiesen. In den Währungskursgewinnen sind in Anwendung von § 256a HGB unrealisierte Gewinne in Höhe von 371 T EUR (Vorjahr 177 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Erträge aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften resultieren im Wesentlichen aus der konzerninternen Management Fee und Trademark Fee. Die Erträge hieraus sind gegenüber dem Geschäftsjahr 2012 im Wesentlichen auf Grund von Rückerstattungen für das Vorjahr gesunken. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren überwiegend aus der Auflösung von übrigen sonstigen Rückstellungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 7.620 T EUR (Vorjahr 4.948 T EUR) enthalten. Davon resultieren 7.277 T EUR (Vorjahr 4.571 T EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen, 333 T EUR (Vorjahr 368 T EUR) aus dem Verkauf von Anlagevermögen sowie 10 T EUR (Vorjahr 9 T EUR) aus Kostenerstattungen für Vorjahre. 11. Personalaufwandscroll
Der im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 5.620 T EUR gestiegene Personalaufwand ist überwiegend auf höhere Zuführungen zu den sonstigen Personalrückstellungen zurückzuführen. 12. AbschreibungenDie Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von 1.544 T EUR (Vorjahr 1.571 T EUR) resultieren aus planmäßigen Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen. 13. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Zu den Währungskursverlusten verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Währungskursgewinnen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge. In den Währungskursverlusten sind gemäß § 256a HGB unrealisierte Verluste in Höhe von 824 T EUR (Vorjahr 410 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Der Anstieg der Gutachten- und Beratungsaufwendungen resultiert überwiegend aus Strategieprojekten des Geschäftsjahres 2013. Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten unter anderem Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, Aufwendungen aus dem konzerninternen Innovation Contest, Kosten für die Hauptversammlung und den Geschäftsbericht sowie weitere allgemeine Verwaltungskosten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 9.838 T EUR (Vorjahr 2 T EUR) enthalten. Diese resultieren in Höhe von 9.405 T EUR aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Rechtsstreitigkeiten und in Höhe von 428 T EUR aus Verlusten aus dem Abgang von Sachanlagevermögen. 14. Beteiligungsergebnisscroll
In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind im Wesentlichen die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH, der GEA Heat Exchangers GmbH sowie der GEA Brewery Systems GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten im Wesentlichen die übernommenen Verluste der mg Altersversorgung GmbH, der ZiAG Plant Engineering GmbH, der GEA Diessel GmbH sowie der GEA Refrigeration Technologies GmbH. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens enthalten Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von 264 T EUR (Vorjahr 781 T EUR). Die Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 1 T EUR (Vorjahr 2 T EUR) resultiert aus der Abschreibung von Wertpapieren, die zur Absicherung von Altersteilzeitverpflichtungen dienen. Sie werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechend den Regelungen von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Verpflichtungen saldiert. 15. Zinsergebnisscroll
Das Zinsergebnis ist gegenüber dem Vorjahr um 3.628 T EUR gestiegen. Dies resultiert einerseits aus der gesunkenen Nettoverschuldung der GEA Group Aktiengesellschaft und andererseits aus dem gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Zinsniveau. Bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und pensionsähnlichen Verpflichtungen handelt es sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit den Erträgen aus den entsprechenden Rückdeckungsversicherungen. Vermögenserträge von 400 T EUR (Vorjahr 477 T EUR) wurden mit Aufwendungen aus der Aufzinsung von 4.388 T EUR (Vorjahr 4.243 T EUR) verrechnet. 16. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen vor allem den laufenden Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2013, die Bildung von Rückstellungen für das Geschäftsjahr 2013 sowie die Anpassung der Rückstellungen für Vorjahre. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt bei der GEA Group Aktiengesellschaft und den Organtöchtern, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, mit dem kombinierten Ertragsteuersatz des deutschen steuerlichen Organkreises in Höhe von 29,85 Prozent (Vorjahr 29,60 Prozent). Aus temporären Differenzen resultierende aktive und passive latente Steuern werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft einbezogen, soweit sie auf eigene Bilanzposten sowie auf solche von Organgesellschaften entfallen. Dabei werden nur Organgesellschaften berücksichtigt, von deren Zugehörigkeit zum Organkreis auch nach dem 31. Dezember 2013 ausgegangen wird. Die aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen können den einzelnen Bilanzposten wie folgt zugeordnet werden: scroll
Bei der Bewertung der Verlustvorträge wurden werthaltige aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt ca. 120 Mio. EUR (Vorjahr ca. 152 Mio. EUR) ermittelt. Die sich nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ergebende Steuerentlastung wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wie im Vorjahr nicht aktiviert. Sonstige AngabenZahl der Mitarbeiterscroll
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Die GEA Group Aktiengesellschaft hat nur Angestellte. In den genannten Zahlen sind Vorstandsmitglieder, Auszubildende sowie ruhende Arbeitsverhältnisse nicht enthalten. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt. Honorare des AbschlussprüfersDie von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 berechneten Honorare gemäß § 285 Nr. 17 HGB betragen insgesamt 1.955 T EUR (Vorjahr 2.146 T EUR). Diese teilen sich wie folgt auf: scroll
KonzernabschlussDie GEA Group Aktiengesellschaft als Führungsgesellschaft des GEA Konzerns stellt den Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS auf. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft sowie der Konzernabschluss der GEA Group für das Geschäftsjahr 2013 werden jeweils mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden unter www.gea.com in der Rubrik "Investor Relations" zugänglich sein. Ferner können sie bei der GEA Group Aktiengesellschaft, Peter-Müller-Str. 12, 40468 Düsseldorf, Deutschland, angefordert werden. AktionärsstrukturGemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft ist das Grundkapital eingeteilt in 192.495.476 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. Die in den nachfolgenden Mitteilungen genannten Stimmrechtsanteile bzw. die genannte Anzahl stimmberechtigter Aktien oder Stimmen beziehen sich jeweils auf den Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Mitteilung. Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGVor Beginn des Berichtsjahres mitgeteilte BeteiligungenDas Kuwait Investment Office, London, Kuwait Investment Authority, State of Kuwait, hat mit Schreiben vom 3. April 2002 gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der State of Kuwait Investment Authority, Kuwait Investment Office, London, as Agent of the Government of the State of Kuwait am 1. April 2002 7,859 Prozent der Stimmrechte (15.170.102 Stimmen) an der mg technologies ag zustanden. Alleinige Inhaberin der vorbezeichneten Stimmrechte und Aktionärin ist The Government of the State of Kuwait, Kuwait, vertreten durch Kuwait Investment Authority, Kuwait Investment Office, London, as Agent. Die Hermes Administration Services Limited hat uns am 20. Oktober 2008 wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BT Pension Scheme Trustees Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tage 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). Sämtliche 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft wurden der BT Pension Scheme Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. 0,038 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 70.227 stimmberechtigte Aktien) wurden der BT Pension Scheme Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Der Stimmrechtsanteil der BriTel Fund Trustees Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tag 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). Sämtliche 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft wurden der BriTel Fund Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. 0,038 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 70.227 stimmberechtigte Aktien) wurden der BriTel Fund Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Der Stimmrechtsanteil der BriTel Fund Nominees Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tag 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). BriTel Fund Nominees Limited hielt direkt 0,038 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 70.227 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft. Weitere 3,057 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.625.147 stimmberechtigte Aktien) wurden gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. Der Stimmrechtsanteil der Hermes Fund Managers Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tag 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). Sämtliche 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft wurden der Hermes Fund Managers Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. Die Barclays Global Investors UK Holdings Ltd., London, England, hat uns am 01. Mai 2009 im Namen und im Auftrag der Barclays Global Investors NA nach §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Barclays Global Investors NA (nun firmierend unter BlackRock Institutional Trust Company, NA), San Francisco, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, am 29. April 2009 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,085 Prozent der Stimmrechte (d.h. 5.670.266 Aktien mit Stimmrechten) an der GEA Group Aktiengesellschaft betrug. Barclays Global Investors NA werden diese 3,085 Prozent der Stimmrechte (d.h. 5.670.266 Aktien mit Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt hat uns am 31. Mai 2010 wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil des Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, Stockholm, Schweden, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 27. Mai 2010 die Schwelle von 3 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,10 Prozent (5.700.000 Stimmrechte). Die Stimmrechte werden von Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, direkt gehalten. Während des Berichtsjahres mitgeteilte BeteiligungenBR Jersey International Holdings, L.P., St. Helier, Jersey, Channel Islands, hat uns am 17. Januar 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BR Jersey International Holdings L.P., St. Helier, Jersey, Channel Islands, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 11. Januar 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,98 % (5.727.590 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der BR Jersey International Holdings, L.P., gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. BlackRock International Holdings, Inc., New York, NY, USA, hat uns am 17. Januar 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BlackRock International Holdings, Inc., New York, NY, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 11. Januar 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,98 % (5.727.590 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der BlackRock International Holdings, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. BlackRock Advisors Holdings, Inc., New York, NY, USA, hat uns am 17. Januar 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Advisors Holdings, Inc., New York, NY, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 14. Januar 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,98 % (5.736.417 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der BlackRock Advisors Holdings, Inc., gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. AMUNDI S. A., Paris, Frankreich, hat uns am 18. März 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der AMUNDI S. A., Paris, Frankreich, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 15. März 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (5.765.163 Stimmrechte). AMUNDI S. A. hielt direkt 1,11 % der Stimmrechte (2.146.176) und 1,88 % der Stimmrechte (3.618.987) wurden AMUNDI S. A. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. FMR LLC, Boston, USA, hat uns am 07. Juni 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil FMR LLC, Boston, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 7. Juni 2013 die Schwelle von 3 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,006 % (5.787.350 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der FMR LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Schroders PLC, London, UK, hat uns am 08. Juli 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Schroders PLC, London, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 05. Juli 2013 die Schwelle von 3 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,05 % (5.883.461 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Schroders PLC gemäß § 22 Abs. 1 S. Nr. 6 in Verbindung mit S. 2 WpHG zugerechnet. Schroder Administration Limited, London, UK, hat uns am 08. Juli 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Schroder Administration Limited, London, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 05. Juli 2013 die Schwelle von 3 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,05 % (5.883.461 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Schroder Administration Limited gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit S. 2 WpHG zugerechnet. Mondrian Investment Partners Limited, London, UK, hat uns am 26. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Mondrian Investment Partners Limited, London, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 25. September 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (5.765.011 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Mondrian Investment Partners Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Atlantic Value General Partner Limited, London, UK, hat uns am 26. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Atlantic Value General Partner Limited, London, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 25. September 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (5.765.011 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Atlantic Value General Partner Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Atlantic Value Investment Partnership LP, Wilmington, Delaware, USA, hat uns am 26. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Atlantic Value Investment Partnership LP, Wilmington, Delaware, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 25. September 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (5.765.011 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Atlantic Value Investment Partnership LP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. MIPL Group Limited, London, UK, hat uns am 26. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der MIPL Group Limited, London, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 25. September 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (5.765.011 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der MIPL Group Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. MIPL Holdings Limited, London, UK, hat uns am 26. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der MIPL Holdings Limited Limited, London, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 25. September 2013 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (5.765.011 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der MIPL Holdings Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. BlackRock, Inc., New York, NY, USA, hat uns am 27. November 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BlackRock, Inc., New York, NY, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 21. November 2013 die Schwelle von 5 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,09 % (9.802.223 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der BlackRock, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Nach Ende des Berichtsjahres, aber vor Aufstellung des Jahresabschlusses mitgeteilte BeteiligungenBlackRock Financial Management, Inc., New York, NY, USA, hat uns am 9. Januar 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Financial Management, Inc., New York, NY, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 7. Januar 2014 die Schwelle von 5 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,005 % (9.634.152 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der BlackRock Financial Management, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, USA, hat uns am 9. Januar 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 7. Januar 2014 die Schwelle von 5 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,005 % (9.634.152 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der BlackRock Holdco 2, Inc., gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Schroder Investment Management Ltd, London, UK, hat uns am 20. Januar 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Schroder Investment Management Ltd, London, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 17. Januar 2014 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,94 % (5.660.346 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Schroder Investment Management Ltd gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Erklärung zum Corporate-Governance-KodexVorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 19. Dezember 2013 die im zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft wiedergegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Vorstand und AufsichtsratDie Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gesonderten Anlage genannt. VorstandsvergütungAllgemeinesDer Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus einer erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts. Im Geschäftsjahr 2013 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Fixe Bestandteile der Vergütung und NebenleistungenDie erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Das jährliche Fixum betrug bei Jürg Oleas im Berichtsjahr 1.250 T EUR. Bei Dr. Helmut Schmale betrug es 675 T EUR. Niels Graugaard, der nach der ordentlichen Hauptversammlung am 18. April 2013 nach Erreichen der Altersgrenze aus dem Vorstand ausgeschieden ist, erhielt als jährliches Fixum 642.735 EUR. Die Jahresfestgehälter von Dr. Stephan Petri und Markus Hüllmann, der dem Vorstand seit dem 1. April 2013 angehört, beliefen sich im Berichtsjahr auf jeweils 550 T EUR. Die Jahresfestgehälter von Niels Graugaard und Markus Hüllmann wurden für das Berichtsjahr zeitanteilig gezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Niels Graugaard und Markus Hüllmann - der Erstattung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung. Niels Graugaard wurden zudem die Kosten für Heimflüge an den Heimatwohnort erstattet. Variable Bestandteile der VergütungDarüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus drei Komponenten. Sie umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der drei Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die drei Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des jeweils mathematisch hergeleiteten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrages für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahres entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Jahr 2013 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen Zielerreichungsgrad von 94,9 Prozent festgestellt.1
1)
Bei der Angabe zum Zielerreichungsgrad handelt
es sich um einen gerundeten Wert Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten drei Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge") und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an.
Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Für die im Jahr 2013 gewährte variable Vergütung ergab sich ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 84,0 Prozent, wobei der tatsächlich im Berichtsjahr erreichte Zielerreichungsgrad für die CFTM 78,6 Prozent und für die ROCE-Kennzahl 106,8 Prozent betrug.2 Langfristige Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent (vorbehaltlich des Caps von 300 Prozent). Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als diejenige des TMI IE war. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im bzw. für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2013 bis 2015 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2016. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2013 für die Tranche 2013 182,9 Prozent und für die Tranche 2012 136,7 Prozent.3
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Bei den Angaben zu den Zielerreichungsgraden
handelt es sich jeweils um gerundete Werte. Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle: scroll
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In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist derzeit in den Vorstandsverträgen nicht ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Eine entsprechende Anpassung der Vorstandsverträge mit einer Kappung der Sondertantieme auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme wird aber im Rahmen von Wieder- oder Neubestellungen der Vorstandsmitglieder erfolgen. Altersversorgung und HinterbliebenenversorgungJürg OleasDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p.a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird ein Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahrs. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahrs aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahrs ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p.a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahres auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des jährlichen Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen. Dr. Helmut SchmaleDie dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird ein Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahrs. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahrs ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Dr. Helmut Schmale gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Niels GraugaardZugunsten von Niels Graugaard besteht keine Pensionszusage. Die Gesellschaft zahlte bis zur Beendigung des Vorstandsvertrages im April 2013 Niels Graugaard monatlich einen Betrag in Höhe von 12,5 Prozent seines monatlichen Festgehalts für Zwecke der Altersvorsorge. Zum weiteren Ausgleich für das Fehlen einer Pensionszusage erhielt Niels Graugaard im Berichtsjahr eine Einmalzahlung in Höhe von 890 T EUR. Niels Graugaard hatte zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wurde nicht gezahlt. Die Leistungen aus diesem Versorgungssystem wurden ihm systembedingt als einmaliger Kapitalbetrag in Höhe von 219.301 EUR zum Zeitpunkt seiner Pensionierung ausgezahlt. Dr. Stephan PetriDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Dr. Stephan Petri beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird eine Pension gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Stephan Petri vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit als Mitglied des Vorstandes zu der für das Erdienen des vollen Ruhegeldes erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahrs zahlbar ist. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Dr. Stephan Petri gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einem vergleichbaren berufsständischen Versorgungswerk gewährt. Dr. Stephan Petri hat zudem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Dr. Stephan Petri hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Dr. Stephan Petri entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Markus HüllmannDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Markus Hüllmann, beträgt maximal 200 T EUR p.a. Gemäß der Zusage wird eine Pension gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Markus Hüllmann vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit als Mitglied des Vorstandes zu der für das Erdienen des vollen Ruhegeldes erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahrs zahlbar ist. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Markus Hüllmann gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Markus Hüllmann hat zudem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Markus Hüllmann hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Markus Hüllmann entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit PensionsverpflichtungenFür die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. scroll
Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer HinterbliebenenEhemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von der GEA Group Aktiengesellschaft Bezüge in Höhe von 2.280 T EUR (Vorjahr 2.104 T EUR) und im GEA Group Konzern in Höhe von 5.129 T EUR (Vorjahr 5.039 T EUR). Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind bei der GEA Group Aktiengesellschaft Pensionsrückstellungen nach HGB von 27.570 T EUR (Vorjahr 27.038 T EUR) und im GEA Group Konzern von 50.796 T EUR (Vorjahr 50.960 T EUR) gebildet. Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die VergütungDem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für acht Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtziel-erreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal zwei volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat der Vorstand ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Vergütung der Mitglieder des VorstandsGesamtbezüge 2013 und 2012Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Berichtsjahr 5.877.650 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.101.745 EUR eine variable Tantieme von 2.601.858 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2013 bzw. 1. April 2013 für Markus Hüllmann) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 175.475 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 94.757 EUR, bei Niels Graugaard 26.583 EUR, bei Dr. Stephan Petri 77.209 EUR und bei Markus Hüllmann 50.853 EUR, insgesamt also 424.877 EUR. Im Geschäftsjahr 2012 betrugen die gesamten Bezüge für die im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Vorstandsmitglieder 5.177.640 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 2.863.389 EUR eine variable Tantieme von 2.078.764 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (8. März 2012) und betrug im Geschäftsjahr 2012 bei Jürg Oleas 175.475 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 93.002 EUR, bei Niels Graugaard 88.447 EUR und bei Dr. Stephan Petri 45.039 EUR, insgesamt also 401.963 EUR. Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
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1)
Bei der langfristigen Aktienkurskomponente
erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen
Dreijahreszeitraum von 2013 bis 2015 gemessen wird. Die auf die langfristige
Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden
Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2013 bzw. 1. April
2013 für Markus Hüllmann) Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2013 und 2012Wie bereits im Geschäftsjahr 2012 erfolgte die aktienbasierte Vergütung für den Vorstand auch im Geschäftsjahr 2013 in Form der langfristigen Aktienkurskomponente. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. scroll
Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2010 und 2011In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Form von virtuellen Aktien. Das bis zum Ende des Geschäftsjahres 2011 geltende Vergütungssystem sah als erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil eine Tantieme vor, die lediglich zur Hälfte mit der ersten Gehaltsabrechnung nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das betreffende Geschäftsjahr ausgezahlt wurde ("kurzfristige Tantieme"). Die zweite Hälfte der Tantieme wurde dagegen in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt, deren Auszahlungswert nach Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren ermittelt wird ("langfristige Tantieme"). Eine ausführliche Erläuterung des bis zum Ende des Geschäftsjahres 2011 geltenden Vergütungssystems enthält der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 (vgl. dort Seite 65 ff.), der über die Internetseite der Gesellschaft (www.gea.com) zugänglich ist. Der nachfolgenden Tabelle können Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus den langfristigen Tantiemen der Geschäftsjahre 2010 und 2011 entnommen werden. scroll
Der im Jahresabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2013 für Jürg Oleas 1.383 T EUR (Vorjahr 335 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 745 T EUR (Vorjahr 180 T EUR), für Niels Graugaard 546 T EUR (Vorjahr 173 T EUR), für Dr. Stephan Petri 258 T EUR (Vorjahr 31 T EUR) und für Markus Hüllmann 151 T EUR. Vergütungen für die Mitglieder des AufsichtsratsDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.168 T EUR (Vorjahr 1.152 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrages. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2013 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
GewinnverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 60 Cent je Aktie an die Aktionäre auszuschütten und damit den Bilanzgewinn in Höhe von 116.376.384,18 Euro wie folgt zu verwenden: scroll
Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.
Düsseldorf, 26. Februar 2014 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Markus Hüllmann Dr. Stephan Petri Anlage zum Anhang: Anteilsbesitzlistescroll
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Unmittelbare und mittelbare Anteile der GEA
Group Aktiengesellschaft bei ensprechender Berücksichtigung von §
16 Abs. 2 und 4 AktG; Anteile, die nicht unmittelbar von der GEA Group
Aktiengesellschaft, sondern von einem abhängigen Unternehmen im Sinne
des § 16 Abs. 4 AktG gehalten werden, gehen stets in Höhe des direkt
gehaltenen Anteils in die Berechnung ein Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (Zusammengefasster Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 26. Februar 2014 KPMG AG Guido Moesta, Wirtschaftsprüfer Dr. Markus Zeimes, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GEA Group Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft beschrieben sind.
Düsseldorf, 26. Februar 2014 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Markus Hüllmann Dr. Stephan Petri Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des BilanzgewinnsDie ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 16. April 2014 beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 116.376.384,18 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60 scroll
April 2014 GEA Group Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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