![]() GEA Group AktiengesellschaftDüsseldorfJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014KonzernabschlussZusammengefasster KonzernlageberichtGrundlagen des KonzernsGeschäftsmodell des KonzernsZusammenfassung von Konzern- und Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft bei der LagedarstellungDie GEA Group Aktiengesellschaft übt die Leitungsfunktion im Konzern aus. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Organisation und StrukturGEA Group AktiengesellschaftOrganisatorisch ist die GEA Group ein nach Segmenten aufgebauter Konzern, an dessen Spitze die börsennotierte GEA Group Aktiengesellschaft steht. Sie nimmt wesentliche Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Dies sind die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten, Mergers & Acquisitions, das zentrale Finanzmanagement sowie die interne Revision. Die Bereiche Konzerncontrolling und Konzernrechnungslegung wurden zum 1. Juli 2014 unter einer gemeinsamen Leitung enger verzahnt. Zum 1. September 2014 wurde der Bereich Investor und Public Relations in Investor Relations und Communication & Branding aufgeteilt. Segmentierung des KonzernsDie GEA Group konzentriert sich als international agierender Technologiekonzern auf Prozesstechnik und Komponenten für anspruchsvolle und effiziente Produktionsverfahren in unterschiedlichen Endmärkten. Die GEA Group ist einer der größten Systemanbieter für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie sowie für ein breites Spektrum von Prozessindustrien. Die Einheiten der GEA Group sind auf ihre jeweiligen Kerntechnologien spezialisiert und nehmen in ihren Absatzmärkten weltweit eine führende Position ein. Dabei fördert die GEA Group ihre ausgeprägte Innovationskultur und erneuert so immer wieder ihren Technologievorsprung. Sie setzt Profitabilität vor Volumen und steht für konsequentes Portfolio- sowie strenges Kostenmanagement. Ein aktives Risikomanagement, Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte sind bindende Vorgaben für jede Geschäftseinheit der GEA Group. scroll
Der Konzern gliederte sich zum Ende des Geschäftsjahrs 2014 in 4 Segmente, die den fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnet waren. Das Segment GEA Process Engineering wurde von Jürg Oleas, die Segmente GEA Mechanical Equipment und GEA Refrigeration Technologies wurden von Markus Hüllmann geführt. Das Segment GEA Farm Technologies wurde von Dr. Stephan Petri verantwortet. Wie bereits im Geschäftsbericht 2013 dargestellt, wurden die operativen Segmente GEA Food Solutions und GEA Mechanical Equipment mit Beginn des Geschäftsjahrs 2014 zusammengeführt und werden unter der Bezeichnung GEA Mechanical Equipment berichtet. Das ehemalige Segment GEA Heat Exchangers wurde im Geschäftsjahr 2014 erfolgreich veräußert (vgl. Seite 50 f.). Bis zum Vollzug (Closing) wurde dieser Geschäftsbereich ebenfalls von Jürg Oleas verantwortet. Das Berichtssegment "Sonstige" umfasst neben der GEA Group Aktiengesellschaft die Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Es enthält im Wesentlichen interne Dienstleistungsgesellschaften. Da die Auswirkungen auf den Gesamtkonzern als unwesentlich einzuordnen sind, wird im Lagebericht auf diesen Bereich nur punktuell eingegangen. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends: 1. Kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung 2. Zunehmende Mittelschicht 3. Wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken 4. Steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren. Im Folgenden werden die den fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordneten Konzernsegmente näher dargestellt: Segment GEA Farm TechnologiesGEA Farm Technologies ist einer der führenden Hersteller von integrierten Produktlösungen für eine rentable Milchproduktion und Nutztierhaltung. Die kombinierte Fachkompetenz aus den Bereichen Melken und Kühlen, automatische Fütterungssysteme, Gülletechnik sowie Stalleinrichtungen bietet der modernen Landwirtschaft ein Komplettangebot. Service- und Hygieneleistungen runden den Anspruch auf umfassende Systemlösungen für alle Betriebsgrößen ab. Die Vertriebsstrategie des Segments basiert auf einem weltweiten Netzwerk von Fachhändlern sowie Vertriebs- und Servicepartnern. Segment GEA Mechanical EquipmentSeparatoren, Dekanter, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren - hochwertige verfahrenstechnische Komponenten von GEA Mechanical Equipment sorgen weltweit in nahezu allen wichtigen Industriebereichen für perfekt funktionierende Prozesse und kostenoptimierte Produktionsabläufe. Prozesstechnik zur sekundären Lebensmittelverarbeitung und -verpackung erweitert das Produktspektrum, wobei das Angebot von Einzelmaschinen bis hin zu kompletten Produktionslinien reicht. Dabei trägt GEA Mechanical Equipment dazu bei, eine hohe Produktqualität sicherzustellen, die Produktionskosten der Kunden zu senken und die Umwelt nachhaltig zu entlasten. Segment GEA Process EngineeringGEA Process Engineering ist auf die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittelindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie spezialisiert. Die Geschäftsfelder des Segments sind Flüssigkeitsverarbeitung, Konzentration, Trocknung, Pulververarbeitung und -behandlung sowie Emissionsschutz. In diesen Bereichen ist GEA Process Engineering als Markt- und Technologieführer anerkannt. Segment GEA Refrigeration TechnologiesGEA Refrigeration Technologies ist einer der Marktführer im Bereich industrieller Kältetechnik. Das Segment entwickelt, fertigt und installiert technische Lösungen und innovative Schlüsselkomponenten für seine Kunden. Das Angebotsspektrum umfasst die Kernkomponenten Hubkolben- und Schraubenverdichter sowie Ventile, Kaltwassererzeuger, Eisgeneratoren und Gefriersysteme. Um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, bietet GEA Refrigeration Technologies ein breites Angebot an Service- und Wartungsleistungen. Abgrenzung nicht fortgeführte GeschäftsbereicheSegment GEA Heat ExchangersDer Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 20. Juni 2013 beschlossen, sich aus dem Segment GEA Heat Exchangers zurückzuziehen. Dieser Geschäftsbereich deckt zahlreiche Anwendungen und Einsatzbereiche von der Klimaanlage bis zum Kühlturm ab und verfügt somit über eines der breitesten Portfolios von Wärmetauschern weltweit. Für eine Vielzahl von Anwendungen stellt das Segment die besten Lösungen aus einer Hand bereit und unterstützt dabei die Planungen der Kunden. Aufgrund des umgehend eingeleiteten Verkaufsprozesses wurde das Segment bereits seit dem Geschäftsjahr 2013 als nicht fortgeführter Geschäftsbereich ausgewiesen. Am 16. April 2014 wurde eine Vereinbarung zum Verkauf des Segments an von Triton beratene Fonds geschlossen. Nach der Genehmigung der zuständigen Kartellbehörden wurde der Verkauf am 31. Oktober 2014 erfolgreich vollzogen. Übrige GesellschaftenDie übrigen Gesellschaften im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus dem veräußerten Großanlagenbau verbliebenen Risiken, die weitere Abwicklung des stillgelegten Geschäftsbetriebs der Ruhr-Zink sowie einzelne Rechtsstreitigkeiten. Engineering, Produktion und InvestitionDie Unternehmen der GEA Group entwickeln und produzieren überwiegend auftragsbezogen Komponenten, Maschinen, Systeme und Anlagen für ein breites Spektrum an Kundenindustrien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Das weltweite Engineering- und Fertigungsnetzwerk des Konzerns bietet den Kunden ein hohes Maß an individuellen Lösungen. Flexible Produktionskonzepte sorgen dabei für geringe Durchlaufzeiten, günstige Kosten und eine niedrige Kapitalbindung. Der mit Abstand größte Teil der Investitionen in Höhe von insgesamt 93,8 Mio. EUR (Vorjahr: 120,5 Mio. EUR) wird für Forschung und Entwicklung sowie für neue Produkte verwendet (41,7 Prozent). Für Ersatzinvestitionen werden 25,8 Prozent der Gesamtinvestitionen eingesetzt, gefolgt von Wachstums- und Rationalisierungsprojekten mit Anteilen von 12,3 Prozent bzw. 10,7 Prozent. Investitionstätigkeit nach Arten![]() Regional lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit insbesondere durch den hohen Anteil von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in Deutschland (57,8 Prozent) sowie im restlichen Westeuropa (26,3 Prozent). Investitionstätigkeit nach Regionen![]() BeschaffungDie GEA konzentriert sich weiterhin auf den strategischen Einkauf, die Standardisierung und die Bündelung von Bestellungen, um eine langfristige Preisstabilität und die Zuverlässigkeit der Hauptlieferanten zu sichern. Zur Sicherung des Warenpreisrisikos werden langfristige Lieferverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen, um das Risiko insbesondere bei der Beschaffung von Rohstoffen und Halbfertigprodukten in Bezug auf Preisschwankungen zu reduzieren. Die Beschaffung innerhalb der GEA Group erfolgt segmentübergreifend, wobei Rohstoffe, Bauteile und Halbfertigprodukte sowie Dienstleistungen sowohl nach Regionen als auch nach Warengruppen gebündelt eingekauft werden. Zu diesem Zweck wurde in den letzten Jahren das GEA Procurement Council etabliert, das die strategischen Beschaffungsfunktionen aus den einzelnen Segmenten zusammenführt. Hier arbeiten jeweils auf bestimmte Rohstoffe spezialisierte Teams segmentübergreifend zusammen, um die Beschaffungssynergien innerhalb der GEA Group bestmöglich zu realisieren. Durch die intensivere Arbeit des GEA Procurement Council war es der GEA möglich, Synergien im Bereich Beschaffung im abgelaufenen Geschäftsjahr noch stärker zu nutzen bzw. zu optimieren. Mit Instrumenten wie dem Einkaufs-Portal, das insbesondere die Verfügbarkeit von spezifischen Beschaffungsdaten sowie den konzernübergreifenden Informationsaustausch deutlich verbessert und damit Einkäufern, Projektmanagern und Ingenieuren relevante Informationen und Daten schneller zur Verfügung stellt, wurden erhebliche Optimierungspotenziale gehoben. Hierbei ging es im Einzelnen sowohl um Kosten- und Qualitätsverbesserungen als auch um wesentliche Vereinfachungen von verschiedenen Prozessen. Die GEA hat auch im Geschäftsjahr 2014 ihre Beschaffungsaktivitäten in Schwellenländern intensiviert, um die Kostenvorteile dieser Märkte bestmöglich zu nutzen. Im Jahr 2014 betrug das Einkaufsvolumen für die fortgeführten Geschäftsbereiche der GEA Group rund 2,2 Mrd. EUR. Die Preise für nahezu alle industriellen Rohstoffe sind im Jahr 2014 gesunken. Das gilt mit 7,2 Prozent insbesondere für den Energiebereich. Aber auch die Preise für Metalle sind im abgelaufenen Geschäftsjahr weltweit um rund 6,6 Prozent gefallen (vgl. Weltbank, Commodity Markets Outlook, Januar 2015). Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Weiterbildung der Einkäufer. Weltweit nahmen Mitarbeiter aus den Beschaffungsbereichen der GEA an Best-in-Class-Schulungsprogrammen teil. Das im Geschäftsjahr 2013 im gesamten Konzern ausgerollte konzernübergreifende allgemeine Ordnungssystem GEA Class, mit dem aussagekräftigere Beschaffungsdaten erhoben und ein einheitliches Beschaffungssystem für Materialien und Dienstleistungen ermöglicht werden, wurde von den Unternehmen der GEA Group aktiv genutzt. Das System ermöglicht detaillierte segmentübergreifende Analysen von Beschaffungspreisen und -konditionen. Die Lösung beruht auf eCl@ss als internationalem Standard zum Austausch elektronischer Daten zwischen Lieferanten und Kunden. Er klassifiziert eine große Bandbreite an Produkten, Materialien und Dienstleistungen und wird weltweit eingesetzt. Dieses Standardsystem wurde dabei um einige noch fehlende Kategorien ergänzt und zu GEA Class als einem maßgeschneiderten und transparenten System zur einheitlichen Klassifizierung von Produkten und Lieferanten weiterentwickelt. Unter den genannten Initiativen ist ein an mehreren weltweiten Standorten durchgeführtes Einkaufsprojekt des Segments GEA Refrigeration Technologies hervorzuheben. Dieses Projekt wurde bereits im Jahr 2013 mit dem Ziel gestartet, insgesamt die Effektivität der Einkaufsorganisation zu verbessern und auf diesem Wege signifikante Kosteneinsparungen zu erreichen. Durch die konsequente Anwendung einer Vielzahl von kommerziellen Hebeln auf sämtliche relevanten Warengruppen konnte das Einkaufsprojekt im Jahre 2014 nennenswert zur Verbesserung der Profitabilität des Segments GEA Refrigeration Technologies beitragen. Zukünftig können, in Zusammenarbeit mit den übrigen Segmenten der GEA, weitere funktionsübergreifende Kostensenkungsmaßnahmen zum Beispiel in den Warengruppen Montagedienstleistungen, Schaltanlagen oder auch Mess- und Regelungstechnik forciert werden. SteuerungssystemInformationsgrundlagenDie Konzernberichterstattung erfolgt gestützt auf Standardanwendungen, die auf die Bedürfnisse der GEA Group angepasst und ständig weiterentwickelt werden. Für die Berichterstattung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden auf allen Ebenen des Konzerns Standardberichte verwendet, die auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen. Diese Standardberichte werden durch Sonderauswertungen, geschäftsspezifische und maßnahmenbezogene Analysen und Berichterstattungen ergänzt. Die Unternehmensplanung, die neben dem Budget noch zwei weitere Planjahre umfasst, erfolgt im gleichen Berichts- und Konsolidierungssystem wie die Berichterstattung über die Ist-Zahlen. Auch die Risikoberichterstattung wird auf der gleichen technischen Basis durchgeführt. Die regelmäßige Berichterstattung wird ergänzt durch Gremiensitzungen der Konzernführung, die einen persönlichen Informationsaustausch über strategische und operative Themen gewährleisten. Dazu findet jeden Monat eine Sitzung des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft statt sowie eine Sitzung des erweiterten Führungsgremiums, dem neben den Vorstandsmitgliedern auch die Leiter der Segmente angehören. Die Sitzungen des Konzernvorstands konzentrieren sich dabei auf übergreifende Konzernsachverhalte, während Entscheidungen, die die Segmente unmittelbar berühren, im Rahmen der Sitzungen des erweiterten Führungsgremiums vorbereitet und danach vom Konzernvorstand getroffen werden. Außerdem finden regelmäßige Sitzungen mit den einzelnen Segmenten statt, an denen neben dem operativ zuständigen Vorstandsmitglied und dem Finanzvorstand auch Führungskräfte der Segmente sowie ausgewählte Bereichsleiter der Konzernleitung teilnehmen. Bei diesen Sitzungen werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung des jeweiligen Segments detailliert erörtert. Das Ergebnis des Geschäftsjahrs sowie die Planung für die Folgejahre werden je Segment in Sondersitzungen behandelt. Wesentliche KennzahlenVorrangiges Ziel der GEA ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Im Mittelpunkt der operativen Steuerung stehen die entsprechenden Treiber, die unmittelbaren Einfluss auf die Wertschaffung haben. Der Fokus (vgl. Seite 97) richtet sich dabei auf Wachstum, operative Effizienz und Liquiditätsmanagement. Deshalb sind die bedeutsamsten Leistungsindikatoren der GEA Umsatz, Ergebnis sowie die Cash-Flow-Treiber-Marge. Dabei wird die Umsatzentwicklung organisch betrachtet, das heißt vor Akquisitions- und Währungseffekten. Hinsichtlich des Ergebnisses betrachtet die GEA das operative EBITDA. Operativ wird von der GEA definiert als bereinigt um Effekte, die aus der Neubewertung der durch Unternehmenserwerbe zugegangenen Vermögenswerte resultieren, sowie um in ihrer Art oder Höhe nicht wiederkehrende Aufwendungen. Diese Kennzahl wird für Zwecke der Ergebnisanalyse und -steuerung zusätzlich bereinigt um Akquisitions- und Währungseffekte. Als Cash-Flow-Treiber-Marge bezeichnet die GEA den Saldo aus dem EBITDA, der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals und dem Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (jeweils wie berichtet) im Verhältnis zum Umsatz. Darüber hinaus werden regelmäßig auch verschiedene andere Kennzahlen erhoben, um ein aussagefähiges Gesamtbild zu erhalten. Der Umsatz wird monatlich in seiner Verteilung nach Regionen und Kundenindustrien analysiert, um Markttrends möglichst frühzeitig aufzuspüren. Als Frühindikatoren werden in diesem Zusammenhang auch der GEA Demand Index (GDI - vgl. Seite 84) sowie der Auftragseingang ausgewertet. Um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können, werden von den Segmenten auch regelmäßig Prognosen für die Quartale sowie das Gesamtjahr bezogen auf die wichtigen Leistungsindikatoren Umsatz und operatives EBITDA gemeldet. Darüber hinaus werden aber auch Prognosen für weitere Kennzahlen, wie zum Beispiel den Auftragseingang oder das EBIT, in diesen Meldungen abgefragt. Um den notwendigen finanziellen Spielraum für die Realisierung strategischen Wachstums zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, wurde 2012 als wesentliche Steuerungskennzahl die Cash-Flow-Treiber-Marge eingeführt und auch im Bonussystem für die oberen Führungskräfte verankert. Seit 2014 wird dieses System auch bei einem größeren Kreis an Mitarbeitern angewendet. Eine weitere Kennzahl, die zur Abbildung der operativen Wertschöpfung des Konzerns erhoben wird, ist der "ROCE" (Return on Capital Employed), berechnet als EBIT in Bezug auf das eingesetzte Kapital (Capital Employed). Deshalb spiegelt sie sich sowohl in der regelmäßigen Berichterstattung als auch in der Bemessung der variablen Vergütung im Konzern wider. Um die Kennzahl ROCE weiter zu operationalisieren, werden die den ROCE treibenden Größen EBIT bzw. EBIT-Marge sowie das als wesentlicher Treiber des Capital Employed anzusehende Working Capital bzw. Working Capital im Verhältnis zum Umsatz laufend überwacht. In der Berechnung des Capital Employed werden Effekte aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die damalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 nicht berücksichtigt. Bei Investitions- und Portfolioentscheidungen ist die Differenz aus dem erwarteten ROCE und dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz ("WACC") ein wesentliches Entscheidungskriterium. In den für den Konzern ermittelten WACC fließen erstens Eigenkapitalkosten, basierend auf der Rendite einer risikolosen Alternativanlage zuzüglich einer Marktrisikoprämie und dem Betafaktor, sowie zweitens die tatsächlichen Fremdkapitalkosten und der bei der Abzinsung der Pensionsverbindlichkeiten verwendete Zinssatz ein. Steuerung des eingesetzten Kapitals (Capital Employed)Strategische Planung und Mittelfristplanung sind die wesentlichen Grundlagen für die Ressourcenallokation im Konzern. In ihrem Rahmen werden wichtige Entscheidungen über Kerntechnologien, Absatzmärkte und andere strategisch bedeutsame Stellgrößen vorbereitet. Bei Akquisitionen und Erweiterungsinvestitionen wird neben Renditekennzahlen vor allem ihre Bedeutung für die Erreichung der strategischen Ziele bewertet. Wirtschaftliches Entscheidungskriterium für Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen ist der Nettobarwert (Net Present Value). Als ergänzender Maßstab zur Beurteilung des Risikos aus sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Amortisationsdauer ermittelt. Ein weiteres wesentliches Element des Capital Employed ist das Working Capital. Die Steuerung des Working Capital beginnt bereits vor Auftragsannahme mit den angebotenen bzw. zu verhandelnden Zahlungsbedingungen. Projekt- und maßnahmenbezogene SteuerungNeben der generellen Steuerung mit Hilfe der beschriebenen Kennzahlen wurde zusätzlich für Kunden- und Investitionsprojekte ein individuelles Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren mit spezifischen Größenschwellen für die unterschiedlichen Hierarchieebenen institutionalisiert. Die Bewertung der Kundenprojekte erfolgt im Wesentlichen auf Basis der erwarteten Margen (Gross Margin und Vollkostenergebnis). Außerdem wird das kommerzielle und vertragsrechtliche Risikoprofil der Projekte unter besonderer Berücksichtigung des Cash-Flows ermittelt. Die Projektabwicklung wird darüber hinaus durch ein intensives Projektcontrolling nicht nur auf Ebene der operativen Einheiten, sondern in Abhängigkeit von gestuften Größenkriterien auch auf Segment- und Konzernebene in Form eines separaten Berichtswesens für Großaufträge begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse liefern in vielen Fällen Anregungen zur Verbesserung von internen Prozessen, die bei Folgeprojekten genutzt werden können. Auf Konzernebene konzentriert sich die Analyse auf Abweichungen zwischen dem vorkalkulierten und dem erwarteten bzw. realisierten Auftragsergebnis. ComplianceCompliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei der GEA Group eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Dazu wurde bereits vor Jahren eine Compliance Organisation aufgebaut. An der Spitze der konzernweiten Compliance Organisation steht der Chief Compliance Officer, der in dieser Funktion an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Bericht erstattet. Der Chief Compliance Officer wird durch den Corporate Compliance Officer unterstützt. Zusätzlich wurde für jedes Segment ein Segment Compliance Officer und für jede operative Gesellschaft ein Company Compliance Manager benannt. Darüber hinaus wurde ein Compliance Committee eingerichtet, welches den Chief Compliance Officer berät. Präsenzschulungen und webbasierte Schulungen der für Compliance zuständigen Konzern-Mitarbeiter sowie das 2014 in der GEA Group weltweit eingeführte Integrity System, mit dem mögliche Compliance Verstöße oder Verstöße gegen die GEA Codes of Conduct - Grundsätze sozialer Verantwortung - gemeldet werden können, runden das umfangreiche Compliance Programm der GEA Group ab. Weitere Informationen zum Thema Compliance entnehmen Sie bitte dem Corporate Governance Bericht (vgl. Seite 61 ff.). Einbezug des Vergütungssystems in die SteuerungDie Entwicklung der wesentlichen Werttreiber spiegelt sich auch in der Vergütung der außertariflich bezahlten Mitarbeiter wider. Die Cash-Flow-Treiber-Marge und der ROCE bilden die Bemessungsgrundlage für die variablen auf den Unternehmenserfolg bezogenen Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus wird eine leistungsbezogene Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung persönlicher Ziele, von denen mindestens eines finanziell messbar sein soll, gezahlt. Eine weitere Vergütungskomponente bezieht sich auf die Kursentwicklung der GEA Aktie im Verhältnis zum Vergleichsindex STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE). Forschung und EntwicklungIm weltweiten Wettbewerb sind Ingenieurunternehmen wie die GEA vor allem durch die permanente Weiterentwicklung der eigenen Technologien und Prozesse langfristig erfolgreich. Daher beeinflusst die Innovationskultur den zukünftigen Geschäftserfolg eines Unternehmens in hohem Maße. Neben intensiver eigener Forschung und Entwicklung fördert das Unternehmen auch gemeinsame Forschungsprojekte mit seinen Kunden und Zulieferern. Die Ausrichtung der GEA auf das Thema Produktführerschaft wird dadurch gestützt, dass das Unternehmen fast 40 Prozent seiner Mitarbeiter in Ingenieurs- und ingenieursnahen Tätigkeiten beschäftigt. Mehr als 800 dieser Mitarbeiter können der Produktentwicklung zugeordnet werden. Als Ergebnis der Arbeit dieser Mitarbeiter haben die Unternehmen der GEA im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 109 (Vorjahr 77) neue Patentfamilien angemeldet. Ausdruck der Innovationskultur der GEA sind auch die verschiedenen Innovationswettbewerbe. Bei dem seit Jahren erfolgreich durchgeführten GEA Innovation Contest werden laufende Entwicklungsprojekte vorgestellt, die innerhalb eines Jahres zur Marktreife gebracht werden können. Die Sieger verschiedener Vorwettbewerbe präsentieren ihre Projekte an einem Tag im Rahmen der jährlichen internationalen Führungskräftetagung. Die 3 Sieger, die gemessen an den Kriterien Marktchancen, Ergebnispotenzial, Realisierungschancen und Innovationsniveau die Erfolg versprechendsten Innovationsprojekte vorstellen, erhalten Preisgelder in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. EUR zur Stärkung der jeweiligen Entwicklungsbudgets. Sieger des Jahres 2014 war eine Anlage zur Gefrierkonzentration. Diese ist für den Kunden wesentlich günstiger in Anschaffung und Betrieb, bei zudem halbiertem Platzbedarf. Erreicht wurde dies durch Umstellung von einem portionsweisen auf ein zum Patent angemeldetes kontinuierliches Verfahren: Fruchtsaft, Kaffee, Milch oder empfindliche Enzymlösungen werden abgekühlt, bis sich Eis bildet. Dabei wird im Kristallisator sichergestellt, dass größere Eiskristalle in optimaler Menge entstehen. Die dann folgende Waschsäule teilt diese Suspension in das Konzentrat und das Eis auf. Das Fruchtsaftkonzentrat kann günstiger und umweltschonender transportiert werden als der Fruchtsaft selber. Das Kaffeekonzentrat wird zu Pulverkaffee weiterverarbeitet, das Enzymkonzentrat wird zum Beispiel zur Produktion von Medikamenten eingesetzt. Die konkurrierenden Alternativen zur Gefrierkonzentration sind das Verdampfen des Wassers im Vakuum und die Umkehrosmose. Die dabei nur moderat höheren Temperaturen schädigen zwar zum Beispiel die Vitamine nur geringfügig. Mit dem Wasser gehen aber insbesondere bei der Vakuumeindampfung viele flüchtige Aromen verloren, die sich nicht alle zurückgewinnen lassen. Zweitplatzierter wurde GEA MultiDrum. Mit dieser Anlage lassen sich zum Beispiel Panaden im "Home-Made-Style" produzieren. Vorteile sind ein wesentlich höherer Automatisierungsgrad, weniger Mehlverbrauch, die Platzersparnis und eine höhere Qualität. Auf Platz 3 kam ein optimiertes und patentiertes Ventil für Homogenisatoren. Diese Ventile ermöglichen die Herstellung von Nanocellulose mit niedrigerem Druck bei höherer Durchflussleistung für ein breites industrielles Anwendungsspektrum. Beim GEA Development Contest geht es um die Förderung vielversprechender Produktideen, die sich in einem frühen Entwicklungsstadium befinden und bei denen noch bis zu 3 Jahre zur Markteinführung benötigt werden. Auch bei diesem Wettbewerb gibt es konzernweite Präsentationen und gestaffelte Preisgelder. In 2014 ging der erste Preis an einen vereinfachten biochemischen Prozess zur Produktion von Pharmazeutika. Der Prozess kommt mit wesentlich weniger Schritten aus, und zwar bei der Abtrennung der in der wässrigen Suspension gelösten Wirkstoffe von den unlöslichen Zellen, welche diese Wirkstoffe produziert haben. Der Kundennutzen liegt in einer höheren Ausfallsicherheit bei geringerem Platzbedarf. Weniger Anlagenkomponenten bedeuten zudem ein geringeres Investitionsvolumen für den Kunden und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit für GEA. Das gleiche Ziel - Prozessschritte zusammenzufassen - verfolgt der drittplatzierte Beitrag zur Abfüllung von Plastikflaschen. Den zweiten Platz erreichte ein einfach umzusetzender Ansatz zur Energieeinsparung beim Teillastbetrieb von Kompressoren. Im Rahmen des GEA Investment Fund werden neue Produktideen vorgestellt, die vorzugsweise GEA übergreifend oder in Zusammenarbeit mit konzernfremden Unternehmen bzw. Organisationen umgesetzt werden. Eine dieser Ideen zeigt einen Weg zur umweltfreundlichen und energiesparenden Entsorgung salzhaltiger Minenabwässer auf. Das Wasser wird sowohl durch Umkehrosmose als auch durch eine nachfolgende Gefrierkonzentration abgetrennt. Es ist dann so sauber, dass es keiner weiteren Reinigung bedarf. Ein Großteil der Salze kristallisiert so rein aus, dass sie als Wertstoff genutzt werden können. Die übrigen Reststoffe werden nach Niedrigtemperaturtrocknung in die Mine zurückgebracht. Die Segmente der GEA setzen zwar alle dafür nötigen Technologien bereits heute in der Lebensmittelproduktion ein, die Herausforderung besteht jedoch in einer drastischen Kapazitätserhöhung bei Senkung der Investitionskosten. Als Ergebnis der intensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeit wurde im letzten Geschäftsjahr auch eine große Anzahl neuer Produkte auf den Markt gebracht. Allein auf der Messe Chillventa stellte die GEA diverse neue Produkte vor. Eine Innovation ist ein Eisgenerator, welcher für hygienisches Scherbeneis in der Lebensmittelverarbeitung konzipiert wurde. Der Generator ist das erste Modell einer Premium-Serie, die auf eine neue, patentierte Technologie setzt. Daneben wurde der größte offene Verdichter mit einer bisher unerreichten Leistungsstärke und einem Hubvolumen von 553 m3 /h präsentiert. Dieser revolutioniert den kommerziellen und industriellen Kompressormarkt, weil er für beide Märkte einsetzbar ist. Des Weiteren durften die Besucher der Ausstellung einen Kaltwassererzeuger kennenlernen, der durch Langlebigkeit, Raumersparnis und geringen Stromverbrauch neue Maßstäbe setzt (vgl. Seite 119). Die GEA hat auch im Jahr 2014 erfolgreich an externen Wettbewerben teilgenommen, die von Verbänden, von Kunden oder im Rahmen von Messen durchgeführt werden. Zum Beispiel wurden die Software "DairyNet by GEA" und das Kuh-Kühlsystem "GEA Conductive Cooling" jeweils mit der Silbernen Innovationsmedaille der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) und der Auszeichnung "Neuheit des Jahres 2015" vom dlv (Deutscher Landwirtschaftsverlag) prämiert. Als weiteres Beispiel wurde das "NCharge™ Hygiene Production System" von GEA mit dem Dairy Herd Management Innovation Award im Rahmen der World Dairy Expo in den USA ausgezeichnet. Im Geschäftsjahr 2014 stiegen die direkten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) um 5,1 Prozent auf 77,7 Mio. EUR nach 73,9 Mio. EUR im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. In diesen Zahlen sind auch zurückerstattete Aufwendungen in Höhe von 9,6 Mio. EUR (Vorjahr 11,4 Mio. EUR) enthalten, die in den Herstellkosten ausgewiesen werden. Die F&E-Quote betrug damit unverändert 1,7 Prozent vom Umsatz. Nicht enthalten in diesen Werten ist jedoch ein Großteil der Entwicklungskosten für Prototypen von Prozessanlagen. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte betrugen im Berichtsjahr 11,7 Mio. EUR (Vorjahr 8,5 Mio. EUR). Die aktivierten Entwicklungsausgaben beliefen sich auf 0,7 Prozent vom Umsatz nach 0,5 Prozent im Vorjahr. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung summieren sich somit auf 96,1 Mio. EUR, nach 84,2 Mio. EUR im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung in Höhe von 14 Prozent. scroll
WirtschaftsberichtDie GEA im Geschäftsjahr 2014In der Prognose für das Geschäftsjahr 2014 wurde davon ausgegangen, dass die Nachfrage auf den Absatzmärkten der GEA moderat über dem bereits hohen Niveau von 2013 liegen wird. Entgegen dieser Annahme haben sich wichtige regionale Absatzmärkte schlechter entwickelt, als es noch Anfang 2014 prognostiziert wurde. So musste auch der Internationale Währungsfonds (IWF) im Laufe des Jahres seine Annahmen für das Wachstum der Weltwirtschaft im Rahmen des "World Economic Outlook" bzw. der Updates dieser Prognose dreimal nach unten korrigieren (April, Juli sowie Oktober), nachdem er seine Einschätzung für 2014 im Januar noch angehoben hatte (vgl. Seite 27 f.). Dabei haben sich sowohl die Industrieländer als auch die Schwellenländer - und damit alle für die GEA wichtigen Märkte - weniger dynamisch entwickelt, als zunächst prognostiziert wurde (vgl. IWF, Update World Economic Outlook, Januar 2015). Wachstumsprognose![]() Die GEA hat die Prognose für das Geschäftsjahr 2014 im letzten Geschäftsbericht unter der Voraussetzung gegeben, dass es zu keiner Abschwächung im Weltwirtschaftswachstum kommt, auf Basis konstanter Wechselkurse zum Jahr 2013 und ohne Berücksichtigung von Akquisitionseinflüssen sowie Einmaleffekten. Der IWF hatte im Januar 2014 ein Weltwirtschaftswachstum von 3,7 Prozent prognostiziert. Diese Prognose, die eine wesentliche Grundlage für die Wachstumsprognose der GEA war, wurde im Laufe des Jahres vom IWF in mehreren Schritten auf 3,3 Prozent (Oktober 2014) reduziert. Die vorläufigen Zahlen des IWF für 2014 bestätigen diesen Wert. Trotz des schwächer als erwartet ausgefallenen Weltwirtschaftswachstums konnte die GEA mit einem organischen Umsatzwachstum von 5,6 Prozent den langfristig angestrebten Korridor von 4 bis 6 Prozent erreichen. Die ursprüngliche Prognose hatte für das Geschäftsjahr 2014 hingegen nur ein moderates Umsatzwachstum vorausgesagt. Das Segment GEA Farm Technologies hat dabei unsere Wachstumserwartungen deutlich übertroffen. Das erwartete stärkere Wachstum im Segment GEA Process Engineering konnte nicht realisiert werden, da einige Großprojekte von Kundenseite erst später abgerufen wurden. Dennoch erzielte das Segment mit 1.852,1 Mio. EUR einen neuen Rekordwert beim Umsatz. Im Geschäftsbericht 2013 wurde ein operatives EBITDA zwischen 550 bis 590 Mio. EUR für 2014 prognostiziert. Mit einem Wert von 590,7 Mio. EUR wurde der angestrebte Zielkorridor sogar leicht übertroffen. Im operativen EBITDA sind bereits Belastungen aus der Veränderung von Wechselkursen von 5,4 Mio. EUR enthalten. Wie erwartet haben alle Segmente zur Ergebnissteigerung beigetragen. Hinsichtlich der Cash-Flow-Treiber-Marge wurde ein Niveau von 9,0 bis 9,5 Prozent für 2014 angestrebt. Diese Erwartung wurde mit realisierten 9,0 Prozent ebenfalls erfüllt. Bereinigt um Einmalaufwendungen in Höhe von 50,7 Mio. EUR hätte die Cash-Flow-Treiber-Marge 10,1 Prozent betragen. Die Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 16. April 2014 dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 eine von 0,55 Euro auf 0,60 Euro je Aktie erhöhte Dividende auszuschütten. Damit entsprach die Ausschüttung an die Aktionäre für 2013 dem damaligen Ziel von einem Drittel des Konzernergebnisses. Erreichte Ziele Geschäftsjahr 2014![]()
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auf Basis der im Januar 2015 angehobenen
Umsatzprognose Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie GEA als weltweit aktiver Maschinenbaukonzern sieht das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts bzw. Gross Domestic Product (GDP) und damit die diesbezüglichen Auswertungen des IWF als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung. Dabei soll das Wachstum der GEA über dem der Weltwirtschaft liegen. Das GDP hat sich im abgelaufenen Jahr ersten Schätzungen des IWF zufolge mit einer unveränderten Wachstumsrate von 3,3 Prozent zum Jahr 2013 entwickelt. Damit lag das Wachstum jedoch deutlich unter dem noch Anfang 2014 prognostizierten Zuwachs von 3,7 Prozent. Auf dieser Basis war auch die GEA zu Beginn des Jahres 2014 noch von einem größeren Wirtschaftswachstum ausgegangen. Hauptursache für das niedrigere Wachstum ist die hinter den Erwartungen zurückgebliebene Entwicklung der Weltwirtschaft im ersten Halbjahr 2014. Damals lasteten die schlechte Entwicklung der Konjunktur insbesondere in den USA und in wichtigen Schwellenländern, die andauernde Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine zusammen mit den damit verbundenen Sanktionen sowie die Lage im Nahen Osten schwerer auf der Weltwirtschaft als zuvor erwartet. Der im weiteren Jahresverlauf eingebrochene Ölpreis hat einerseits die wirtschaftliche Entwicklung zum Teil gestützt, andererseits hat er sich aber aufgrund von dramatischen Einnahmeausfällen in Erdöl exportierenden Ländern sowie deutlich reduzierter Investitionen auch negativ ausgewirkt. Im Einzelnen hat der IWF vorläufig für die Industrieländer eine Wachstumsrate von 1,8 Prozent im Jahr 2014 (Vorjahr 1,3 Prozent) ermittelt. Die Wirtschaft in der Eurozone legte nach vorheriger leichter Rezession, die bis 2013 (minus 0,5 Prozent) andauerte, im abgelaufenen Jahr wieder um 0,8 Prozent zu. Das Wachstum in den USA soll von 2,2 Prozent in 2013 auf 2,4 Prozent angestiegen sein. In Deutschland erwarten die Experten des Fonds nach 0,2 Prozent Wachstum in 2013 nun, dass das Wirtschaftswachstum bei 1,5 Prozent lag. In den Schwellenländern erwartet der IWF, dass sich das Wirtschaftswachstum von 4,7 Prozent im Vorjahr auf 4,4 Prozent in 2014 weiter verlangsamte. Hier spielte insbesondere die reduzierte Dynamik der Wirtschaft in Russland und China eine Rolle, da diese Staaten auch wichtige Impulse für ihre Nachbarländer geben. Das Wachstum in Russland verlangsamte sich von 1,3 Prozent auf 0,6 Prozent in 2014. In China betrug das Wirtschaftswachstum nach 7,8 Prozent in 2013 im abgelaufenen Jahr voraussichtlich nur noch 7,4 Prozent. Das wäre die geringste Wachstumsrate in China seit 24 Jahren. Aber auch in Lateinamerika soll sich die wirtschaftliche Entwicklung von 2,8 Prozent in 2013 auf 1,2 Prozent verringert haben. Wesentliche VeränderungenZusammenführung der Segmente GEA Food Solutions und GEA Mechanical EquipmentSeit 2014 gliedert sich der Konzern in noch 4 operative Segmente, da der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft im Januar 2014 entschieden hat, mit Beginn des Geschäftsjahres 2014 die Segmente GEA Food Solutions und GEA Mechanical Equipment zusammenzuführen. Auf dieser Basis wurden die beiden Segmente seit dem Bericht zum ersten Quartal 2014 als ein Segment unter der Bezeichnung GEA Mechanical Equipment berichtet. Die Vorjahreszahlen wurden an die neue Berichtsstruktur angepasst. Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers an TritonAm 16. April 2014 hat die GEA das Segment GEA Heat Exchangers an von Triton beratene Fonds verkauft. Nach Genehmigung der zuständigen Kartellbehörden wurde der Verkauf des Segments am 31. Oktober 2014 erfolgreich vollzogen. Der Verkauf basiert auf einem Unternehmenswert (Enterprise Value) von rund 1,3 Mrd. EUR. Zuvor hatte die GEA im Rahmen ihrer Konzernstrategie GEA 2020 entschieden, ihr Portfolio stärker zu fokussieren, um ihre Position als führender Systemanbieter für die Nahrungsmittelindustrie und andere anspruchsvolle Prozessindustrien weiter zu stärken. Aufgrund fehlender konzernübergreifender Synergiepotenziale hatte die GEA am 20. Juni 2013 ihre Entscheidung bekanntgegeben, sich von dem Segment komplett trennen zu wollen. Die Triton Fonds sind spezialisiert auf Investitionen in mittelständische Unternehmen in Nordeuropa. In dieser Region konzentriert sich Triton auf 3 Kernbereiche: Industrie, Dienstleistungen und Konsumgüter/Gesundheitswesen. Zum Zeitpunkt des Verkaufs im April 2014 befanden sich 25 Unternehmen mit einem Umsatz von insgesamt rund 13 Mrd. EUR und über 55.000 Mitarbeitern im Portfolio von Triton. Neue KonzernstrukturDer Vorstand der GEA hat am 20. August 2014 im Rahmen des Programms "Fit for 2020" eine neue Konzernstruktur beschlossen. Als Bestandteil der strategischen Neuausrichtung des Unternehmens soll dieses Programm durch eine optimierte Organisation die strukturelle Komplexität reduzieren, somit substanzielle Einsparungen ermöglichen und weiteres Wachstum fördern. ![]() Im Laufe des Jahres 2015 wird GEA die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den 2 neuen Geschäftsbereichen "Equipment" und "Solutions" bündeln und berichten. Die bisherigen Segmente werden in diesen beiden Geschäftsbereichen aufgehen. Die kundennahen Vertriebs- und Serviceaktivitäten sollen lokal in jeweils einer Organisation pro Land zusammengefasst werden. Mit der Zusammenlegung der derzeit noch zahlreichen Vertriebs- und Serviceeinheiten werden die lokalen Kompetenzen gestärkt, bestehende Synergiepotenziale noch besser realisiert und die Sichtbarkeit der einheitlichen Konzernmarke GEA im Markt erhöht. Die Verankerung der eigenständigen regionalen Perspektive in der Führung von Vertrieb und Service soll auch die systematische Erschließung neuer Wachstumsmärkte insbesondere in Schwellenländern beschleunigen. Verwaltungsfunktionen werden darüber hinaus künftig gestrafft, stärker standardisiert und deutlich zentraler gesteuert, was neben Kosteneinsparungen auch die Gewährleistung weltweit einheitlich hoher Prozessstandards verspricht. Das Global Corporate Center wird alle unterstützenden Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen, welche bisher noch überwiegend dezentral in den operativen Einheiten wahrgenommen werden, zentral führen. Regionale Shared Service Center werden die Durchführung standardisierter Verwaltungsvorgänge übernehmen und somit die operativen Einheiten entlasten. Im Rahmen von "Fit for 2020" sollen bis Ende 2017 Einsparungen von jährlich mindestens 100 Mio. EUR realisiert werden. Nach ersten Schätzungen dürften sich die cash-relevanten Einmalaufwendungen im selben Zeitraum auf circa den Betrag der vorgenannten jährlichen Einsparung belaufen. Ausgehend vom heutigen Geschäftsvolumen wird die Umsetzung voraussichtlich zu einem Abbau von weltweit rund 1.000 Mitarbeiterkapazitäten in den nächsten 2-3 Jahren führen. Aussagen über die exakte Größenordnung, den zeitlichen Ablauf und die betroffenen Standorte der Anpassungen werden erst nach Abschluss weiterer Analysen möglich sein. Nach dem Beschluss des Vorstands im August 2014 wurde umgehend eine entsprechende Projektorganisation aufgebaut. Erfahrene Führungskräfte aus unterschiedlichen Unternehmens- und Fachbereichen der GEA formierten sich in mehr als 20 Designteams, um Vorschläge für die strukturelle Ausprägung der neuen GEA zu erarbeiten. Ziel war es, bis Anfang 2015 die neue Organisationsstruktur der GEA im Detail auszuarbeiten, konzernweit standardisierte Prozesse zu beschreiben und Zuständigkeiten zu definieren. Diese Projektphase konnte Ende Januar 2015 abgeschlossen werden (vgl. Seite 60). AkquisitionenAm 14. September 2014 hat die GEA die kleinere dänische Gesellschaft Scan Vibro erworben, die innovative Pulvertransportsysteme für verschiedene Nahrungsmittelanwendungen mit besonderen Hygieneanforderungen herstellt. Des Weiteren hat die GEA am 6. Oktober 2014 das niederländische Unternehmen de Klokslag erworben, das zu den führenden europäischen Herstellern von Großanlagen für Schnittkäse zählt. Die Akquisition macht die GEA zu einem Komplettanbieter für Prozesslösungen in diesem wachsenden Bereich. Die GEA ist mit dem Produktportfolio von de Klokslag gut vertraut, da beide Unternehmen in den vergangenen Jahren mehrfach zusammengearbeitet haben. Der Kauf (Closing) wurde im Januar 2015 vollzogen, daher war de Klokslag nicht in den Konsolidierungskreis für das Geschäftsjahr 2014 aufzunehmen (vgl. Seite 60). Beide Unternehmen beschäftigen zusammen etwa 160 Mitarbeiter und erlösten in 2013 rund 40 Mio. EUR. GeschäftsverlaufDie Erläuterung des Geschäftsverlaufs erfolgt im Folgenden zunächst für die fortgeführten Geschäftsbereiche und damit für die 4 operativen Segmente des Konzerns. Die Entwicklung des Segments GEA Heat Exchangers wird separat im Kapitel der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche dargestellt (vgl. Seite 50 f.). Die im Lagebericht enthaltenen Quartalsinformationen stammen aus Quartalsabschlüssen, die keiner prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterlagen. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Rundungsdifferenzen ergeben. AuftragseingangIm Gesamtjahr 2014 sank der Auftragseingang im Konzern um 2,3 Prozent auf 4.519,6 Mio. EUR (Vorjahr 4.627,9 Mio. EUR). Bereinigt um Belastungen aus der Veränderung von Umrechnungskursen (1,0 Prozent) sowie um geringfügige Effekte aus Akquisitionen, betrug der organische Rückgang lediglich 1,4 Prozent. Dieser Rückgang von etwa 108 Mio. EUR ergab sich insbesondere bei den größeren Aufträgen mit einem Volumen über 5 Mio. EUR. Deutlich positiv hat sich in allen Segmenten hingegen das Basisgeschäft (Aufträge unter 1 Mio. EUR) entwickelt, mit einem Zuwachs von 7,8 Prozent für die GEA. Auftragseingang der letzten 5 Jahre![]() Hervorzuheben ist die Entwicklung der beiden Segmente GEA Farm Technologies und GEA Refrigeration Technologies, welche zweistellige organische Wachstumsraten realisieren konnten und damit jeweils ein neues Rekordniveau beim Auftragseingang erreichten. Der Auftragseingang im Segment GEA Refrigeration Technologies lag erstmals über 800 Mio. EUR. scroll
Der rückläufige Auftragseingang resultierte insbesondere aus den Kundenindustrien Milchverarbeitung und Getränke. Getragen von der sehr guten Entwicklung des Segments GEA Farm Technologies, ist der Anteil der Kundenindustrie Milchproduktion hingegen von unter 13 Prozent auf über 14 Prozent gestiegen. Innerhalb der sonstigen Kundenindustrien konnten die Industrien Öl & Gas sowie Stromerzeugung nicht wachsen. Mehr als kompensiert wurde diese Entwicklung von den Bereichen Umwelt und insbesondere Marine. Auftragseingang nach Kundenindustrien![]() Regional war der Rückgang des Auftragseingangs vor allem in Westeuropa sowie in Asien/Pazifik zu verzeichnen. Wachstumsregionen waren hingegen Nordamerika, Osteuropa und Afrika, mit zweistelligen Wachstumsraten in den beiden letztgenannten Regionen. Als größte Einzelaufträge mit einem Auftragsvolumen von über 30 Mio. EUR konnten vom Segment GEA Process Engineering 3 Molkereiaufträge für Kunden in Belgien, Polen und Neuseeland sowie ein Getränkeprojekt in Afrika im Wert von zusammen annähernd 225 Mio. EUR gewonnen werden. In der Vergleichsperiode des Vorjahrs konnten 7 Großaufträge abgeschlossen werden, mit einem Volumen von über 368 Mio. EUR. Auftragseingang GEA Group 4.519,6 Mio. EUR (Vorjahr 4.627,9 Mio. EUR) nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() AuftragsbestandDer Auftragsbestand hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2013 (2.015,5 Mio. EUR) insbesondere bedingt durch Wechselkursveränderungen in Höhe von 62,6 Mio. EUR leicht um 22,1 Mio. EUR auf 2.037,6 Mio. EUR erhöht. Der Auftragsbestand repräsentiert bezogen auf den Auftragseingang des Geschäftsjahrs ein Volumen von 5,4 Monaten (Vorjahr 5,2 Monate). Die Bandbreite der Segmente reicht dabei entsprechend der unterschiedlichen Art der Geschäfte von 1,6 Monaten im Segment GEA Farm Technologies bis zu 8,5 Monaten im Segment GEA Process Engineering. scroll
UmsatzGenerell gelten für den Umsatz die gleichen regionalen und branchenmäßigen Trends wie beim Auftragseingang, allerdings mit unterschiedlichen zeitlichen Verzögerungen. Der Umsatz erweist sich aber als weniger volatil als der Auftragseingang. Im Gesamtjahr 2014 legte der Umsatz im Konzern mit 4.515,7 Mio. EUR (Vorjahr 4.320,0 Mio. EUR) um 4,5 Prozent zu und lag auf dem Niveau des Auftragseingangs. Dieser erneute Umsatzrekord konnte trotz Belastungen aus Wechselkursveränderungen in Höhe von 1,1 Prozent realisiert werden. Akquisitionen hatten keinen nennenswerten Einfluss auf den Umsatz der GEA. Organisch lag der Umsatz damit um 5,6 Prozent über dem Vorjahr. Bemerkenswert ist dabei, dass alle Segmente mit Umsätzen auf Rekordniveau zu diesem Wachstum beitragen konnten. Auch zum von 26,7 Prozent auf 27,1 Prozent angestiegenen Umsatzanteil des Servicegeschäfts haben alle Segmente beigetragen. Das organische Wachstum dieses Bereichs betrug im Berichtsjahr 7,6 Prozent. Umsatz der letzten 5 Jahre![]() Die Book-to-Bill-Ratio, welche das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz widerspiegelt, lag im Jahr 2014 exakt bei 1,0. scroll
Das Umsatzwachstum der GEA resultiert weitestgehend aus dem Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke. Der Umsatzanteil dieses Endmarkts lag im Berichtsjahr bei 72 Prozent. Dabei konnten die Kundenindustrien Milchproduktion und Milchverarbeitung überproportional wachsen. Der Endmarkt Pharma/Chemie verzeichnete aufgrund der schwachen Entwicklung der Chemie einen Umsatzrückgang. Das Umsatzwachstum innerhalb der Sonstigen Industrien ist insbesondere auf die Kundenindustrien Öl & Gas sowie Marine zurückzuführen. Umsatz nach Kundenindustrien![]() Mit Abstand stärkste Wachstumsregion war in 2014 Westeuropa, gefolgt von Nordamerika, mit Wachstumsraten von 12,6 Prozent bzw. 6,1 Prozent. Mit Umsätzen unter dem Vorjahreswert schlossen die Regionen Naher Osten, Lateinamerika und Afrika das Geschäftsjahr 2014 ab. Der Umsatzanteil von Kunden in Deutschland stieg weiter von 8,5 Prozent auf 9,1 Prozent. Absatzstärkstes Land ist wie im Vorjahr die USA mit 15,9 Prozent (Vorjahr 15,7 Prozent) gefolgt von China mit 9,4 Prozent (Vorjahr 10,0 Prozent). Umsatz GEA Group 4.515,7 Mio. EUR (Vorjahr 4.320,0 Mio. EUR) nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() Segment GEA Farm TechnologiesIm Segment GEA Farm Technologies gelten beim Auftragseingang und beim Umsatz im Wesentlichen die gleichen Tendenzen, da der Auftragsbestand regelmäßig nur eine Reichweite von 6 bis 8 Wochen aufweist. Bereinigt um Effekte aus Wechselkursveränderungen von minus 2,9 Prozent betrug das organische Wachstum im abgelaufenen Geschäftsjahr hervorragende 15,5 Prozent. Dies ist der mit Abstand höchste Wert aller Segmente. Mit realisierten 650,0 Mio. EUR lag der Umsatz des Segments GEA Farm Technologies erstmals über 600 Mio. EUR. Der Servicebereich ist im Berichtsjahr - wie der Gesamtumsatz - sehr stark um 17,8 Prozent organisch gewachsen und hatte einen Anteil am Gesamtumsatz von 41,4 Prozent (Vorjahr 40,7 Prozent). Das Segment ist fast ausschließlich in der Milchwirtschaft tätig und hatte in 2014 seine Umsatzschwerpunkte in Westeuropa (38 Prozent) und Nordamerika (35 Prozent). Neben diesen Regionen waren in Lateinamerika und in Asien/Pazifik überproportionale Wachstumsraten zu verzeichnen. Umsatz GEA Farm Technologies 650,0 Mio. EUR (Vorjahr 577,7 Mio. EUR) nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() Segment GEA Mechanical EquipmentDas Segment GEA Mechanical Equipment realisierte mit 1.380,4 Mio. EUR einen neuen Rekordwert beim Umsatz, welcher um 4,0 Prozent über dem Vorjahr (1.327,8 Mio. EUR) lag. Bereinigt um Belastungen aus Wechselkursveränderungen von 0,7 Prozent betrug das organische Umsatzwachstum im abgelaufenen Geschäftsjahr 4,7 Prozent. Im Servicegeschäft wurde ein organisches Wachstum von 6,6 Prozent erzielt. Der Anteil am Segmentumsatz wurde somit von 35,1 Prozent auf 35,7 Prozent gesteigert. Der wesentliche Endmarkt dieses Segments ist mit 65 Prozent Nahrungsmittel und Getränke. Wachstumsimpulse kamen in diesem Markt weiterhin aus konzerninternen Lieferungen an das Segment GEA Process Engineering. Deutliches Wachstum konnten innerhalb der Sonstigen Industrien die Kundenindustrien Umwelt, Öl & Gas sowie Marine realisieren. Die wichtigsten Wachstumsregionen mit jeweils zweistelligen Wachstumsraten waren Osteuropa und Asien/Pazifik. Auch in Nordamerika wurde mit 6,4 Prozent ein überproportionales Wachstum realisiert. Rückläufig war hingegen die Umsatzentwicklung insbesondere im Nahen Osten. Umsatz GEA Mechanical Equipment 1.380,4 Mio. EUR (Vorjahr 1.327,8 Mio. EUR) nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Industrien, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() Segment GEA Process EngineeringAuch das Segment GEA Process Engineering erzielte mit 1.852,1 Mio. EUR einen neuen Rekordumsatz. Bereinigt um Effekte aus Wechselkursveränderungen von minus 0,4 Prozent sowie um geringfügige Akquisitionseffekte betrug das organische Wachstum im abgelaufenen Geschäftsjahr 3,4 Prozent. Der Serviceanteil konnte dabei erneut deutlich um 7,7 Prozent organisch zulegen und erhöhte seinen Anteil am Gesamtumsatz auf 14,6 Prozent (Vorjahr 14,0 Prozent). Der Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke steigerte mit einer Wachstumsrate von 4,9 Prozent seinen Umsatzanteil auf 72 Prozent. Rückläufig war hingegen die Entwicklung in der Kundenindustrie Pharma/ Chemie. Dies konnte überkompensiert werden durch Zuwächse der Kundenindustrie Öl & Gas. Mit Abstand der stärkste Wachstumstreiber war im Jahr 2014 Westeuropa, mit einem Anstieg von über 26 Prozent. Der Umsatzanteil dieser Region konnte auf knapp 35 Prozent gesteigert werden. Damit ist Westeuropa die umsatzstärkste Region, noch vor Asien/Pazifik mit einem Anteil von 33 Prozent. Umsatz GEA Process Engineering 1.852,1 Mio. EUR (Vorjahr 1.798,0 Mio. EUR) nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Industrien, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() Segment GEA Refrigeration TechnologiesDas Segment GEA Refrigeration Technologies realisiert mit 763,7 Mio. EUR ebenfalls eine neue Rekordmarke. Bereinigt um Belastungen aus Wechselkursveränderungen in Höhe von 1,7 Prozent betrug das organische Wachstum gute 5,4 Prozent. Der Serviceumsatz wuchs organisch deutlich überproportional um 8,1 Prozent, was seinen Anteil am Segmentumsatz auf 28,1 Prozent steigerte (Vorjahr 27,1 Prozent). Während die Umsätze des Endmarkts Nahrungsmittel und Getränke sowie der Sonstigen Industrien um 3,4 Prozent bzw. 7,2 Prozent gestiegen sind, war die Entwicklung der Kundenindustrie Pharma/ Chemie rückläufig. Wichtigste Wachstumsregionen waren Nordamerika und Westeuropa, mit Wachstumsraten von 27,4 Prozent bzw. 8,9 Prozent. Umsatz GEA Refrigeration Technologies 763,7 Mio. EUR (Vorjahr 736,6 Mio. EUR) nach Industrien (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Industrien, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() LageErtragslageDie GEA hält unverändert an einer bewussten Auftragsselektion hinsichtlich Preisqualität und Vertragskonditionen fest, die sich in einem gestaffelten Genehmigungsprozess für größere Kundenprojekte widerspiegelt. Im Gesamtjahr 2014 betrug die Gross Margin 32,1 Prozent, was einer Verbesserung gegenüber dem Vorjahr von 55 Basispunkten entspricht. Die operativen Ergebniskennzahlen des Jahres 2014 wurden um Einmalaufwendungen in Höhe von insgesamt 50,7 Mio. EUR bereinigt (Vorjahr 14,6 Mio. EUR). Diese setzen sich zusammen aus 36,4 Mio. EUR für Strategieprojekte (Vorjahr 8,0 Mio. EUR), 11,7 Mio. EUR für diverse Restrukturierungs- und Kapazitätsanpassungsmaßnahmen in den Segmenten (Vorjahr 0,0 Mio. EUR) sowie gegenläufigen Erträgen aus der Bewertung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR). Zudem sind die bisher an GEA Heat Exchangers belasteten Management Fee und Trademark Fee nunmehr gemäß IFRS von den fortgeführten Geschäftsbereichen einschließlich der Holding zu tragen. Diese betrugen im Geschäftsjahr 3,9 Mio. EUR (Vorjahr 6,6 Mio. EUR; vgl. Seite 213 f.). Weitere Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers werden im Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche ausgewiesen (vgl. Seite 50 f.). Wenn im Folgenden von operativen Ergebnissen gesprochen wird, so bezieht sich dies zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus den Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden. Zum anderen werden die dargestellten Einmaleffekte sowie die gemäß IFRS bedingte Zuordnung von Management Fee und Trademark Fee bereinigt. Im Geschäftsjahr 2014 ist das EBITDA mit 539,9 Mio. EUR um 4,8 Prozent gestiegen, nach 515,2 Mio. EUR in der vergleichbaren Vorjahresperiode. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 12,0 Prozent (Vorjahr 11,9 Prozent). Bereinigt um die dargestellten Einmaleffekte in Höhe von 50,7 Mio. EUR wurde ein operatives EBITDA von 590,7 Mio. EUR erzielt. Dies lag um 60,6 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (530,1 Mio. EUR), welcher um Einmaleffekte in Höhe von 14,6 Mio. EUR bereinigt wurde. Im operativen EBITDA sind Belastungen aus Wechselkursveränderungen in Höhe von 5,4 Mio. EUR bereits enthalten. Die operative EBITDA-Marge konnte somit um weitere gut 80 Basispunkte auf 13,1 Prozent vom Umsatz verbessert werden. Operative EBITDA-Marge zu Umsatz der letzten 5 Jahre![]() Segment GEA Farm TechnologiesDas Segment GEA Farm Technologies konnte im Geschäftsjahr 2014 das operative EBITDA um über 30 Prozent auf 74,5 Mio. EUR steigern (Vorjahr 56,9 Mio. EUR). Die operative EBITDA-Marge wurde um über 160 Basispunkte auf 11,5 Prozent verbessert. Der wesentliche Grund für diese hervorragende Ergebnisentwicklung ist die hohe Auslastung angesichts des Umsatzwachstums im Berichtsjahr. Segment GEA Mechanical EquipmentDas Segment GEA Mechanical Equipment steigerte sein operatives EBITDA von 214,7 Mio. EUR auf 231,6 Mio. EUR im Berichtsjahr. Auch die operative EBITDA-Marge konnte von 16,2 Prozent nochmals um 60 Basispunkte auf 16,8 Prozent verbessert werden. Dabei wurden Belastungen aus der Verschiebung des Produktmix insbesondere durch Volumeneffekte, durch Produktivitätssteigerungen sowie durch erfolgreich umgesetzte Einsparmaßnahmen beim sonstigen betrieblichen Aufwand mehr als kompensiert. Segment GEA Process EngineeringDas Segment GEA Process Engineering konnte sein operatives EBITDA sowie seine operative EBITDA-Marge noch weiter verbessern. Das operative EBITDA stieg von 203,2 Mio. EUR auf 220,6 Mio. EUR und die entsprechende Marge wurde um ebenfalls gut 60 Basispunkte auf für ein Engineering Unternehmen bemerkenswerte 11,9 Prozent gesteigert. Getragen wurde diese Ergebnisentwicklung insbesondere durch ein unverändert positives Marktumfeld mit margenstärkeren Projekten sowie durch den höheren Anteil des Servicegeschäfts. Des Weiteren wurden Maßnahmen zur Verbesserung in der Lieferkette, im Projektmanagement sowie bei den Einkaufskonditionen erfolgreich umgesetzt. Segment GEA Refrigeration TechnologiesDas Segment GEA Refrigeration Technologies steigerte das operative EBITDA um über 26 Prozent auf 89,7 Mio. EUR (Vorjahr 71,0 Mio. EUR). Mit einer operativen EBITDA-Marge in Höhe von 11,7 Prozent (Vorjahr 9,6 Prozent) erreichte das Segment einen neuen Rekordwert. Bei der operativen EBITDA-Marge wurde mit einer Verbesserung von 210 Basispunkten die größte Steigerung aller Segmente erzielt. Ausschlaggebend für die weitere Ergebnisverbesserung waren neben der höheren Auslastung insbesondere die Effizienzsteigerungen an Fertigungsstandorten, das deutlich überproportional gewachsene Servicegeschäft sowie vom Einkauf realisierte Einsparungen. Die folgende Tabelle zeigt das operative EBITDA und die entsprechende EBITDA-Marge pro Segment: scroll
1)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und
Einmaleffekten (vgl. Seite 212 f.) Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom EBITDA vor Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (operatives EBITDA) über das EBIT vor Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (operatives EBIT) zum EBIT: scroll
*)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und
Einmaleffekten (vgl. Seite 212 f.) Die Überleitung vom EBITDA zum EBIT sieht wie folgt aus: scroll
Die folgende Tabelle zeigt das operative EBIT sowie die entsprechende EBIT-Marge pro Segment: scroll
1)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und
Einmaleffekten (vgl. Seite 212 f.) Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug das EBIT 439,9 Mio. EUR, nach 419,6 Mio. EUR im Vorjahr. Die EBIT-Marge lag mit 9,7 Prozent auf Vorjahresniveau. Das operative EBIT, bereinigt um Effekte aus Kaufpreisallokationen in Höhe von 22,9 Mio. EUR (Vorjahr 24,6 Mio. EUR) sowie um Einmaleffekte, stieg um 11,9 Prozent auf 513,5 Mio. EUR (Vorjahr 458,8 Mio. EUR). Die operative EBIT-Marge verbesserte sich entsprechend um 75 Basispunkte auf 11,4 Prozent vom Umsatz. scroll
*)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und
Einmaleffekten (vgl. Seite 212 f.) Das Zinsergebnis lag im Gesamtjahr mit minus 66,0 Mio. EUR in etwa auf Vorjahresniveau (minus 67,5Mio. EUR). Dabei wurden Belastungen aus höheren Zinsaufwendungen für Bankverbindlichkeiten und Anleihen hauptsächlich durch geringere Provisionen und Gebühren sowie durch geringeren Zinsaufwand für die Abzinsung sonstiger Rückstellungen mehr als kompensiert. Im Gesamtjahr 2014 lag das EBT mit 373,8 Mio. EUR (Vorjahr 352,1 Mio. EUR) um 21,7 Mio. EUR über dem Vorjahr. Die entsprechende EBT-Marge konnte leicht auf 8,3 Prozent verbessert werden (Vorjahr 8,2 Prozent). Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche belief sich im Geschäftsjahr 2014 auf 34,6Mio. EUR (Vorjahr 54,4 Mio. EUR). Davon entfielen 32,8 Mio. EUR auf das Segment GEA Heat Exchangers (Vorjahr 53,8 Mio. EUR). Dabei ist zum einen zu beachten, dass dieses Segment im Berichtjahr nur noch für 10 Monate zur GEA gehörte. Zum anderen ist im Berichtsjahr das Abgangsergebnis des Verkaufs des Segments in Höhe von minus 41,8 Mio. EUR angefallen. Verbessert wurde das auf das Segment GEA Heat Exchangers entfallende Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche durch die Aussetzung der Abschreibung ab dem Zeitpunkt der Zuordnung zu den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen (30,0 Mio. EUR) sowie durch deutlich geringere Steuereffekte (27,4 Mio. EUR). Weitere Erläuterungen zum operativen Geschäftsverlauf des Segments GEA Heat Exchangers sowie zu den übrigen Gesellschaften werden im Kapitel "Entwicklung der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche" (vgl. Seite 50 f.) gegeben. Der Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2014 von 87,8 Mio. EUR (Vorjahr 70,1 Mio. EUR) setzte sich aus laufenden Steuern von 80,7 Mio. EUR (Vorjahr 70,4 Mio. EUR) und latenten Steuern von 7,1 Mio. EUR (Vorjahr minus 0,3 Mio. EUR) zusammen. Die Steuerquote betrug 23,5 Prozent (Vorjahr 19,9 Prozent). Im Geschäftsjahr 2014 belief sich das Konzernergebnis auf 320,6 Mio. EUR (Vorjahr 336,4 Mio. EUR), wovon 320,5 Mio. EUR (Vorjahr 336,0 Mio. EUR) auf die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft entfallen. Bezogen auf die gegenüber dem Vorjahr unveränderte durchschnittliche Anzahl an Aktien (192.495.476 Stück) entspricht dies einem Ergebnis je Aktie von 1,66 EUR (Vorjahr 1,75 EUR). Die Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft wird neben den Holdingkosten im engeren Sinne wesentlich durch das Beteiligungs- und das Zinsergebnis geprägt. Nähere Erläuterungen dazu werden im Abschnitt Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft (vgl. Seite 54 ff.) dargestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine im Vergleich zum Vorjahr von 0,60 EUR auf 0,70 EUR je Aktie erhöhte Dividende zu zahlen. Das entspricht dem am 13. Oktober 2014 anlässlich des Capital Markets Day kommunizierten Ziel, 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuschütten. FinanzlageDie Finanzlage der GEA hat sich insbesondere durch die Mittelzuflüsse aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers deutlich verbessert. Steuerung von Liquidität und zentrale Finanzierung bleiben aber weiterhin von hoher Bedeutung. Die Erlöse aus dem abgeschlossenen Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers wurden im Volumen von 406,8 Mio. EUR zur vorzeitigen Rückführung von Finanzverbindlichkeiten verwendet. Im Einzelnen wurden 2 Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von insgesamt 71,5 Mio. EUR getilgt. Zudem wurde die Anleihe in einem Volumen von 125,3 Mio. EUR zurückgekauft. Schuldscheindarlehen wurden in Höhe von 210,0 Mio. EUR vorzeitig zurückgezahlt. Des Weiteren wurde bei dem 2013 abgeschlossenen Club Deal die erste Verlängerungsoption gezogen, wodurch sich diese Linie um ein Jahr bis 2019 verlängert hat. Für diese Kreditlinie besteht noch eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Barkreditlinien der GEA und deren Beanspruchung setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement der GEA zuständig, um Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern sowie die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie der GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind die wichtigste Liquiditätsquelle. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich soll externe Geldanlagen und -aufnahmen auf ein möglichst niedriges Niveau beschränken. Dazu hat die GEA in 13 Ländern Cash-Pooling-Kreise eingerichtet, um die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zu Gunsten oder zu Lasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft auszugleichen. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der Konzernleitung aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Liquiditätsspitzen in einzelnen Ländern können aber oftmals aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht länderübergreifend abgebaut werden. Die Nettoverschuldung einschliesslich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche konnte zum 31. Dezember 2014 vollständig abgebaut werden. Insbesondere durch den Liquiditätszufluss aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers in Höhe von 1.059,3 Mio. EUR betrug die Nettoliquidität zum Jahresende 903,7 Mio. EUR. Gegenüber dem 31. Dezember 2013 (Nettoverschuldung: 178,6 Mio. EUR) bedeutet dies eine Veränderung von plus 1.082,3 Mio. EUR. scroll
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stiegen zum 31. Dezember 2014 auf 1.195,9 Mio. EUR, gegenüber 795,8 Mio. EUR zum Ende des Vorjahrs. Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken (156,4 Mio. EUR), aus der Anleihe (282,2 Mio. EUR, einschließlich aufgelaufener Zinsen) und der Schuldscheindarlehen (90,5 Mio. EUR, einschließlich aufgelaufener Zinsen) betrugen zum Stichtag insgesamt 529,1 Mio. EUR (Vorjahr 974,3 Mio. EUR). Detaillierte Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der Fremdfinanzierung finden sich im Anhang (Seite 150 ff. und 187 ff.). Der GEA standen zum Stichtag Avallinien im Wesentlichen für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen in Höhe von 1.732,3 Mio. EUR (31. Dezember 2013: 1.778,8 Mio. EUR - ohne GEA Heat Exchangers) zur Verfügung, von denen 462,1 Mio. EUR (31. Dezember 2013: 454,3 Mio. EUR - ohne GEA Heat Exchangers) genutzt waren. Neben dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögen nutzt die GEA auch nicht im wirtschaftlichen Eigentum befindliche Vermögenswerte. Im Wesentlichen handelt es sich um geleaste, gepachtete oder gemietete Güter (Operating Lease). Als außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzt die GEA Forderungsverkaufsprogramme. Die aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen resultierenden Verpflichtungen sind im Anhang unter Ziffer 8.2 (Seite 206) erläutert. Working Capital Entwicklung (fortgeführte Geschäftsbereiche)![]() Das Working Capital der fortgeführten Geschäftsbereiche belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 424,4 Mio. EUR und lag damit um 16,8 Prozent über dem Vorjahreswert (363,3 Mio. EUR). Dieser Anstieg ist insbesondere auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf ein geringeres Volumen der erhaltenen Anzahlungen zurückzuführen. Im Verhältnis zum Umsatz ist das durchschnittliche Working Capital von 11,7 Prozent auf 12,1 Prozent leicht angestiegen. Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Veränderung der Nettoverschuldung sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen: Veränderung der Nettoverschuldung inkl. nicht fortgeführte Geschäftsbereiche![]()
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Nach Auszahlungen für Transaktionskosten Die Dividendenzahlung der GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2014 erreichte mit 115,5 Mio. EUR nach 105,9 Mio. EUR im Vorjahr erneut ein Rekordniveau. Die Steigerung um 9,1 Prozent beruht, bei einer unveränderten Anzahl der Aktien, auf der von 0,55 EUR auf 0,60 EUR erhöhten Dividende pro Aktie. Dividendenzahlungen1 der letzten 5 Jahre und Dividendenvorschlag![]()
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Dividendenzahlungen jeweils für das vorhergehende
Geschäftsjahr Die Konzern-Kapitalflussrechnung kann wie folgt zusammengefasst werden: scroll
Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr 401,6 Mio. EUR und lag damit um 23,0 Mio. EUR unter dem Vorjahr (424,7 Mio. EUR). Höhere Liquiditätsabflüsse aus dem Anstieg des Working Capitals (minus 36,8 Mio. EUR) sowie durch gestiegene Steuerzahlungen (minus 18,9 Mio. EUR) konnten durch das um 24,7 Mio. EUR verbesserte EBITDA nicht vollständig kompensiert werden. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr minus 349,4 Mio. EUR (Vorjahr minus 116,9 Mio. EUR). Wesentlicher Hintergrund dieser Entwicklung waren Geldanlagen sowie der Kauf von Wertpapieren mit einem Volumen von insgesamt 237,0 Mio. EUR im Berichtsjahr. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche belief sich in 2014 auf minus 618,9 Mio. EUR im Vergleich zu minus 246,3 Mio. EUR in 2013. Hier spiegeln sich hauptsächlich die bereits dargestellten Tilgungen von Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, eines Schuldscheindarlehens sowie der anteilige Rückkauf der Anleihe mit einem Volumen von insgesamt 406,8 Mio. EUR wider. Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen betrug, im Wesentlichen bedingt durch den abgeschlossenen Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers, im Berichtsjahr 956,1 Mio. EUR, wovon 923,8 Mio. EUR auf die Investitionstätigkeit entfielen. Darin enthalten ist der Effekt aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers in Höhe von 1.059,3 Mio. EUR abzüglich der abgegangenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (79,2 Mio. EUR). Auf die laufende Geschäftstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit entfallen 37,1 Mio. EUR bzw. minus 4,9 Mio. EUR. Cash-Flow-TreiberDie nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch die Realisierung profitablen Wachstums ist vorrangiges Unternehmensziel der GEA. Um den notwendigen finanziellen Spielraum dafür zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, ist die Cash-Flow-Treiber-Marge eine wesentliche Steuerungskennzahl des Konzerns, die auch im Bonussystem verankert ist. Bei der Cash-Flow-Treiber-Marge handelt es sich um eine vereinfachte Cash-Flow-Größe (EBITDA abzüglich Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) sowie der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals) im Verhältnis zum Umsatz. scroll
Der Cash-Flow-Treiber betrug im Berichtsjahr 405,3 Mio. EUR, nach 413,8 Mio. EUR im Vorjahr. Die entsprechende Cash-Flow-Treiber-Marge belief sich auf 9,0 Prozent. Das im Vergleich zum Vorjahr um 24,7 Mio. EUR höhere EBITDA sowie das um 26,7 Mio. EUR geringere Investitionsvolumen konnten den Cash-Flow-Treiber deutlich verbessern. Dem gegenüber wurde das durchschnittliche Working Capital im Berichtsjahr insbesondere umsatzbedingt um 40,8 Mio. EUR aufgebaut, wohingegen im Vorjahr eine Reduzierung der entsprechenden Bilanzpositionen um etwa 19 Mio. EUR erzielt werden konnte. Vermögenslagescroll
Die Bilanzsumme hat sich zum 31. Dezember 2014 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 632,6 Mio. EUR bzw. 9,8 Prozent auf 5.832,0 Mio. EUR reduziert. Diese Bilanzverkürzung ist insbesondere auf den Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers zurückzuführen. Dadurch sind zum einen die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte (assets held for sale) deutlich gesunken. Zum anderen ist der Bestand an flüssigen Mitteln zum Bilanzstichtag angestiegen. Ebenfalls gestiegen sind die aktiven latenten Steuern. Das Verhältnis von lang- zu kurzfristigen Vermögensgegenständen hat sich deutlich zu Gunsten der langfristigen Aktiva verschoben, deren Anteil zum 31. Dezember 2014 bei 46,5 Prozent lag (Vorjahr 39,9 Prozent). Der Anstieg des Eigenkapitals um 211,5 Mio. EUR erklärt sich einerseits aus dem Konzernergebnis von 320,6 Mio. EUR sowie der Dividendenausschüttung in Höhe von 115,5 Mio. EUR andererseits. Effekte aus der Währungsumrechnung haben das Eigenkapital um 111,0 Mio. EUR erhöht, wohingegen die versicherungsmathematische Bewertung von Pensionsverpflichtungen das Eigenkapital um 95,5 Mio. EUR reduziert hat. Die Eigenkapitalquote wurde gegenüber Ende 2013 (35,8 Prozent) insbesondere aufgrund der Bilanzverkürzung um 7,5 Prozentpunkte auf 43,3 Prozent verbessert. Die langfristigen Schulden wurden um 297,5 Mio. EUR auf 1.558,4 Mio. EUR reduziert. Die Erlöse aus dem abgeschlossenen Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers wurden im Volumen von 406,8 Mio. EUR zur vorzeitigen Rückführung von Finanzverbindlichkeiten verwendet (vgl. Seite 44). Aufgrund der bereits im November 2014 erfolgten Kündigung des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur vorzeitigen Rückzahlung im Januar 2015, wurden 100,0 Mio. EUR von lang- in kurzfristige Verbindlichkeiten umgegliedert. Angestiegen sind hingegen die Pensionsrückstellungen. Die kurzfristigen Schulden ohne die zur Veräußerung gehaltenen Schulden lagen zum Stichtag mit 1.746,4 Mio. EUR um 73,3 Mio. EUR über dem Wert am 31. Dezember 2013. Ursächlich dafür waren insbesondere höhere Bankverbindlichkeiten. Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten wurden einerseits durch die Umgliederung des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank erhöht, andererseits wurden sie durch die planmäßige Tilgungen von Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 30,5 Mio. EUR reduziert. Zum Anstieg der kurzfristigen Schulden haben auch die sonstigen Finanzverbindlichkeiten beigetragen. Angestiegene Personalrückstellungen und reduzierte sonstige Rückstellungen führten im Saldo zu keiner wesentlichen Veränderung. Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung gehaltenen Schulden waren bedingt durch den Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers nicht mehr auszuweisen (Vorjahr 619,9 Mio. EUR). Vergleich Vermögenslage 2014 zu 2013 *![]() Entwicklung der nicht fortgeführten GeschäftsbereicheGEA Heat ExchangersAm 16. April 2014 hat die GEA das Segment GEA Heat Exchangers an von Triton beratene Fonds verkauft. Nach der Genehmigung durch die zuständigen Kartellbehörden wurde der Verkauf wie geplant am 31. Oktober abgeschlossen (Closing). Das von GEA Heat Exchangers nach diesem Stichtag bis zum Abschluss der Transaktion erzielte Ergebnis führte nicht zu einer Anpassung des Kaufpreises. Infolgedessen wirkte das von GEA Heat Exchangers nach dem 31. Dezember 2013 erzielte positive oder negative Ergebnis bei Abschluss der Transaktion wirtschaftlich zu Gunsten bzw. zu Ungunsten des Käufers, sodass der Verkauf mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2014 erfolgte. Der Verkauf basiert auf einem Unternehmenswert (Enterprise Value) von rund 1,3 Mrd. EUR zum Stichtag 31. Dezember 2013. Der Liquiditätszufluss für die GEA aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers betrug 1.059,3 Mio. EUR, dem Auszahlungen im Zusammenhang mit der Transaktion (29,2 Mio. EUR) sowie der Abgang von Nettoliquidität (79,2 Mio. EUR) gegenüberstanden. Das Abgangsergebnis der Transaktion in Höhe von minus 41,8 Mio. EUR (einschließlich des im dritten Quartal 2014 gebuchten Wertminderungsbedarfs von 22,4 Mio. EUR) wird im Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche ausgewiesen (vgl. Seite 43). GEA Heat Exchangers im Geschäftsjahr 2014Bis zum Vollzug des Verkaufs des Segments GEA Heat Exchangers am 31. Oktober stellte sich die wirtschaftliche Entwicklung dieses Segments wie folgt dar: scroll
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jeweils bis zum 31.10. AuftragseingangIn den ersten 10 Monaten des Geschäftsjahrs 2014 sank der Auftragseingang im Segment GEA Heat Exchangers um 5,4 Prozent auf 1.170,1 Mio. EUR (Vorjahr 1.237,5 Mio. EUR). Bereinigt um Effekte aus Wechselkursveränderungen von minus 1,7 Prozent betrug die organische Veränderung minus 3,7 Prozent. UmsatzDer Umsatz des Segments GEA Heat Exchangers sank in den ersten 10 Monaten um 3,5 Prozent auf 1.173,0 Mio. EUR (Vorjahr 1.215,4 Mio. EUR). Bereinigt um Effekte aus Wechselkursveränderungen von minus 1,7 Prozent betrug die organische Veränderung minus 1,8 Prozent. ErtragslageDas operative EBITDA des Segments GEA Heat Exchangers betrug in den ersten 10 Monaten 116,7 Mio. EUR, nach 120,7 Mio. EUR im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die operative EBITDA-Marge konnte leicht von 9,9 Prozent auf 10,0 Prozent verbessert werden. Das operative EBIT betrug bis Ende Oktober 88,8 Mio. EUR, nach 92,3 Mio. EUR im Vorjahr. Die entsprechende operative EBIT-Marge lag mit 7,6 Prozent auf Vorjahresniveau. Das von GEA Heat Exchangers nach dem 31. Dezember 2013 bis zum Abschluss der Transaktion erzielte Ergebnis führte nicht zu einer Anpassung des Kaufpreises. Das erzielte positive Ergebnis führt somit zu einer Erhöhung des Buchwerts der Veräußerungsgruppe. Dieser Buchwert wurde auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abgewertet. Der entsprechende Wertminderungsaufwand betrug 22,4 Mio. EUR und ist nicht im operativen Ergebnis enthalten. Die Veräußerungskosten beinhalten neben den erwarteten Transaktionskosten auch ausreichende Vorsorge für kaufvertragliche Gewährleistungen sowie für Verpflichtungen aus einer Risikoteilung bei Großprojekten. Hauptsächlich bedingt durch diesen Wertminderungsaufwand sank das EBIT und ebenfalls das Ergebnis nach Steuern in den ersten 10 Monaten um 25,6 Mio. EUR bzw. 28,5 Mio. EUR auf 62,8 Mio. EUR bzw. 35,8 Mio. EUR. MitarbeiterDie Zahl der Mitarbeiter im Segment GEA Heat Exchangers lag zum 31. Oktober 2014 bei 7.136. Im Vergleich zum 31. Oktober 2013 (7.253 Mitarbeiter) wurde die Zahl der Beschäftigten nochmal um 117 reduziert. Dieser Mitarbeiterabbau beruht hauptsächlich auf Kapazitätsanpassungen in England, Südafrika und China. Übrige GesellschaftenDie übrigen Gesellschaften im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche hatten auch im Geschäftsjahr 2014 keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis. Die Risiken aus der Veräußerung der Lentjes haben sich im Geschäftsjahr 2014 in der Gesamtsicht reduziert, sodass die diesbezüglichen Rückstellungen zum Teil aufgelöst werden konnten. Gleiches gilt für die Risiken aus dem Verkauf der Lurgi. Die Rückstellungen für aus dieser Transaktion verbliebene Risiken konnten vollständig aufgelöst werden. Rückstellungen für Risiken aus der Schließung der Ruhr-Zink Aktivitäten wurden im Berichtsjahr in Anspruch genommen. Die Ruhr-Zink GmbH hat im Dezember 2014 das ca. 130.000 m2 große Grundstück am ehemaligen Produktionsstandort in Datteln an die stadteigene Entwicklungsgesellschaft Datteln Süd mbH zum Preis von 0,3 Mio. EUR verkauft. Im Zuge des Verkaufs wurden gegen Zahlung eines Sanierungszuschusses in Höhe von 14,8 Mio. EUR Risiken an die Entwicklungsgesellschaft übertagen. MitarbeiterDer Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren Einsatz und die produktive Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2014. Dieser Dank gilt auch den Arbeitnehmervertretungen im In- und Ausland für ihre verantwortungsbewussten und konstruktiven Beiträge. Die Zahl der Mitarbeiter lag zum 31. Dezember 2014 bei 18.243 Beschäftigten. Im Vergleich zum 31. Dezember 2013 (17.750 Mitarbeiter) stieg die Zahl der Beschäftigten in allen Segmenten um insgesamt 493 Mitarbeiter. In Deutschland wuchs die Zahl der Beschäftigten um 98. Das höchste Wachstum war mit 241 Mitarbeitern in der Region Asien/Pazifik zu verzeichnen. Akquisitionen sowie sonstige Veränderungen im Konsolidierungskreis haben die Mitarbeiterzahl um 112 erhöht. scroll
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Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende
und ruhende Arbeitsverhältnisse Die Anteile von Deutschland und dem übrigen Westeuropa sind gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte bzw. 0,6 Prozentpunkte zurückgegangen, während die Regionen Asien/Pazifik sowie Nordamerika um 0,9 Prozentpunkte bzw. 0,3 Prozentpunkte zugelegt haben. scroll
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Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende
und ruhende Arbeitsverhältnisse Zum 31. Dezember 2014 beschäftigte die GEA 573 Auszubildende im Vergleich zu 516 am gleichen Stichtag des Vorjahres. In Deutschland lag die Ausbildungsquote bei 7,2 Prozent (Vorjahr 6,9 Prozent). Performance ManagementFür Führungskräfte werden weltweit Leistungsbeurteilungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Mit Hilfe von standardisierten Verfahren werden die für das Unternehmen wichtigen Kompetenzen wie u. a. Leistungs- und Ergebnisorientierung, Durchsetzungsfähigkeit, Kommunikation, Führung, Verbindlichkeit, Einsatz von Management-Tools und Kreativität von den Vorgesetzten beurteilt. Die Ergebnisse stellen dabei eine Grundlage für die Besprechung individueller Entwicklungsmaßnahmen sowie der langfristigen Personal- und Nachfolgeplanung dar. Talent Development ProgrammeDie GEA führt Talent Development Programme für Zielgruppen verschiedener Senioritätsniveaus durch. Die beiden Programme "First Professional Program" und "Professionals on Stage" dienen der Identifizierung und Entwicklung von Mitarbeitern mit Führungspotenzial. Hauptbestandteile sind dabei Entwicklungs-Assessment-Center, die Gestaltung von individuellen Entwicklungsplänen, sowie Lernmodule. Das segmentübergreifende Traineeprogramm für Hochschulabsolventen "Move - GEA Graduate Program" trägt die Auszeichnung karriereförderndes und faires Traineeprogramm von der Absolventa GmbH, die ein Karriereportal speziell für junge Akademiker und Studenten betreibt. Sowohl in kaufmännischen als auch in technischen Bereichen werden die Trainees segmentübergreifend über einen Zeitraum von 18 Monaten in in- und ausländischen Unternehmen der GEA auf künftige Management-Aufgaben vorbereitet. Die GEA nimmt Teil am Global Business Consortium der London Business School, an der Top-Führungskräfte aus renommierten internationalen Unternehmen ihre strategische Kompetenz, unter anderem anhand von Fallstudien, weiter vertiefen können. Die Vorstände der beteiligten Unternehmen sind durch Vorträge und als Teilnehmer an Diskussionsrunden aktiv in den Programmablauf eingebunden. GEA AcademyDie GEA Academy bündelt das zentrale Weiterbildungs- und Trainingsangebot für alle Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2014 bot die GEA Academy sowohl Präsenztrainings als auch online-gestützte E-Learnings zu verschiedenen Management- und Führungsthemen an. Die Angebote sind wie schon in den Vorjahren in Kooperation mit einem international anerkannten Partner veranstaltet worden. Berufsbegleitendes StudiumGEA setzt auf einen exzellent ausgebildeten Nachwuchs und bietet duale Studiengänge in Kooperation mit Fachhochschulen und Universitäten an. Diese dualen Ausbildungsgänge führen in 6 Semestern zu Bachelorabschlüssen in verschiedenen Fachbereichen. PersonalmarketingIm Internet wurden das Karriereportal und der Corporate HR Blog fortgeführt. Im Geschäftsjahr 2014 wurde das Arbeitgebersiegel "Fair Company" aktualisiert. Dieses Siegel steht für eine faire Behandlung von Personen, die sich für ein Praktikum bewerben. Außerdem hat sich die GEA auch im Jahr 2014 regelmäßig auf Hochschul- sowie Produktmessen präsentiert. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group AktiengesellschaftErgänzend zur Konzernberichterstattung wird im Folgenden die Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft (Konzernleitung) erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er wird hier in Kurzfassung dargestellt. scroll
Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 93,0 Mio. EUR gestiegen. Dabei wurden im Wesentlichen die Flüssigen Mittel um 635,4 Mio. EUR aufgebaut. Gegenläufig war die Entwicklung bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die um 434,0 Mio. EUR reduziert wurden. Hintergrund dieser Entwicklung ist insbesondere der im Berichtsjahr abgeschlossene Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Der Jahresüberschuss in Höhe von 140,7 Mio. EUR abzüglich der im Geschäftsjahr 2014 gezahlten Dividende in Höhe von 115,5 Mio. EUR führte zur Erhöhung des Eigenkapitals um 25,1 Mio. EUR auf 1.649,4 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote ist um 0,1 Prozentpunkte auf 34,6 Prozent gesunken. Für das Geschäftsjahr wurden 5,0 Mio. EUR den Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rückstellungen sind um 96,9 Mio. EUR angestiegen und auch die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich im Wesentlichen durch gestiegene Verlustübernahmen um 411,7 Mio. EUR erhöht. Die Erlöse aus dem abgeschlossenen Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers wurden im Volumen von 406,8 Mio. EUR zur vorzeitigen Rückführung von Finanzverbindlichkeiten verwendet. Im Einzelnen wurden 2 Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von insgesamt 71,5 Mio. EUR getilgt. Zudem wurde die Anleihe in einem Volumen von 125,3 Mio. EUR zurückgekauft. Schuldscheindarlehen wurden in Höhe von 210,0 Mio. EUR vorzeitig zurückgezahlt. Die übrigen Bilanzpositionen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt nur geringfügig verändert. scroll
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden die Währungskursgewinne und -verluste aus eigenen Sicherungsgeschäften und solchen für verbundene Unternehmen wie im Vorjahr brutto ausgewiesen. Der Saldo aus den entsprechenden Erträgen in Höhe von 100,1 Mio. EUR (Vorjahr 78,0 Mio. EUR) und Aufwendungen von 99,4 Mio. EUR (Vorjahr 76,1 Mio. EUR) ergibt einen Nettoertrag aus Kursgewinnen von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr Nettoertrag 1,9 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben den Währungskursgewinnen im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung der konzerninternen Management-Fee und Trademark-Fee an Tochtergesellschaften und aus Nebengeschäften sowie aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben den Währungskursverlusten vor allem Gutachten- und Beratungskosten sowie Fremdleistungen. Der Anstieg des sonstigen betrieblichen Aufwands um 87,9 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt "Fit for 2020" sowie aus dem abgeschlossenen Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Das Beteiligungsergebnis resultiert aus Erträgen und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind hauptsächlich die abgeführten Gewinne der GEA Heat Exchangers GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Niro GmbH sowie der GEA Refrigeration Germany GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten insbesondere die übernommenen Verluste der GEA Mechanical Equipment GmbH, der mg Altersversorgung GmbH, der LL Plant Engineering GmbH sowie der ZiAG Plant Engineering GmbH. Die Erträge aus Gewinnabführungen sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahmen waren durch den Verkauf von Beteiligungen des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers und die anschließende Bereinigung der gesellschaftsrechtlichen Struktur geprägt. Das Zinsergebnis ist um 8,6 Mio. EUR auf 0,3 Mio. EUR (Vorjahr 8,9 Mio. EUR) gesunken. Dies resultiert überwiegend aus dem anteiligen Rückkauf der Anleihe zu einem Kurs von 105,5 sowie aus dem Anstieg des Aufwands aus der Aufzinsung der langfristigen sonstigen Rückstellungen um 0,6 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR (Vorjahr 1,9 Mio. EUR). scroll
Die Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des GEA Konzerns. Sie werden im Risiko- und Chancenbericht dargestellt. Aus den Beziehungen zu den Tochterunternehmen können außerdem Belastungen aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Finanzierungen) resultieren. Für die GEA Group Aktiengesellschaft wird als bedeutsamster Leistungsindikator der Jahresüberschuss (HGB) gesehen, um daraus eine Dividendenzahlung in Höhe von 40 bis 50 Prozent des Konzerngewinns (IFRS) leisten zu können. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 fiel aufgrund des Verkaufs des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers und der damit verbundenen Umstrukturierung sowie der Aufwendungen für Strategieprojekte geringer aus als erwartet. Für das Geschäftsjahr 2015 wird ein leicht erhöhtes Niveau gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 erwartet. Aufgrund ihrer Verflechtungen mit dem Gesamtkonzern wird in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft auf das Kapitel Ausblick verwiesen (vgl. Seite 97 f.). GewinnverwendungsvorschlagDer handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 140,7 Mio. EUR aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben aus diesem gemäß § 58 Absatz 2 Satz 1 AktG einen Betrag von 5,0 Mio. EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von 136,5 Mio. EUR eine gegenüber dem Vorjahr von 0,60 EUR auf 0,70 EUR angehobene Dividende je Aktie für die insgesamt 192.495.476 Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 1,8 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. Erläuternde Angaben gem. § 289 Abs. 4, 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGBZusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkungen von RechtenDas gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2014 betrug 520.375.765,57 EUR und ist in 192.495.476 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind Stammaktien. Die mit diesen verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Die Teilnahme am GEA Performance Share Programm erfordert ein Eigeninvestment der Teilnehmer in GEA Aktien, die einer Haltepflicht von 3 Jahren unterliegen. Bei Verstoß gegen diese Bedingung erlischt die Teilnahmeberechtigung. Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitenZum 31. Dezember 2014 bestand keine Beteiligung an der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet. Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über SatzungsänderungenDer Vorstand wird gemäß den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG bestellt und abberufen. Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft können Satzungsänderungen, soweit gesetzlich zulässig, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen gilt für Satzungsänderungen § 179 AktG. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von AktienGemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. April 2015 das Grundkapital um bis zu 72 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe eines Teilbetrags von 50 Mio. EUR das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. April 2010 um bis zu 48.659.656,71 EUR, eingeteilt in bis zu 18 Mio. Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 5 der Satzung). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. April 2010 bis zum 20. April 2015 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die GEA Group Aktiengesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zu gewähren, und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien bzw. Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21. April 2010 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 20. April 2015. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden, insbesondere auch eingezogen, zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen verwendet, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen auf Dritte übertragen oder in anderer Weise veräußert werden. Die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung der Hauptversammlung des Jahres 2010 zum Aktienrückkauf sind in der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 11. März 2010, nachzulesen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenBezogen auf die syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") in Höhe von 650 Mio. EUR können die einzelnen Kreditgeber im Falle eines Kontrollwechsels Neuziehungen ablehnen. Bereits laufende Ziehungen dürfen mit zwanzigtägiger Vorlaufzeit fällig gestellt und die entsprechende Linie gekündigt werden. Bei der Anleihe in Höhe von ca. 275 Mio. EUR hat jeder Anleihegläubiger das Recht, die Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen, wenn ein Kontrollwechsel eintritt und es innerhalb von 90 Tagen nach dem Eintritt des Kontrollwechsels zu einer Absenkung des Ratings in ein Non-Investmentgrade-Kreditrating aufgrund des Kontrollwechsels kommt. Zur Ausübung dieses Rechts auf vorzeitige Rückzahlung muss der Anleihegläubiger innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen nach Veröffentlichung des Ereignisses durch die Emittentin eine entsprechende Ausübungserklärung einreichen. Bei den Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 90 Mio. EUR sind die Darlehensgeber im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung ihrer Darlehensforderung einschließlich Zinsen bis zum Stichtag der vorzeitigen Rückzahlung zu verlangen. Der Stichtag wird durch die Darlehensnehmerin festgelegt. Er darf nicht weniger als 60 und nicht mehr als 90 Tage nach dem Zeitpunkt liegen, an dem die Darlehensnehmerin Kenntnis von dem Kontrollwechsel erlangt und dies den Darlehensgebern über die Zahlstelle mitgeteilt hat. Bei dem Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 150 Mio. EUR zum 31. Dezember 2014 ist die Bank im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, das Darlehen zu kündigen und die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen. Die Darlehensnehmerin ist in diesem Fall verpflichtet, den Betrag zu dem von der Bank bezeichneten Datum zurückzuzahlen, welches nicht früher als 30 Tage nach dem Rückzahlungsverlangen liegen darf. Bei einem Kreditrahmenvertrag in Höhe von 260 Mio. EUR, der vorwiegend für die Ausstellung von Avalen für Tochtergesellschaften verwendet wird, hat der Kreditgeber im Falle eines anstehenden Kontrollwechsels das Recht, die Weiterführung des Vertrags zu veränderten Bedingungen zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird der Kreditrahmenvertrag mit sofortiger Wirkung fällig. In diesem Fall ist der Kreditgeber innerhalb zweier Monate aus Avalverpflichtungen zu befreien bzw. nach Wahl des Kreditnehmers eine Barhinterlegung in Höhe der offenen Avalverpflichtungen vorzunehmen. Kommt es zu einem Wechsel in der Unternehmenskontrolle, so verfallen alle Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Für die verfallenen Performance Shares erhalten die Führungskräfte, die an dem Programm teilgenommen haben, eine Entschädigungszahlung. Diese entspricht dem jeweils zugeteilten Zielwert. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Verträge und des GEA Performance Share Plans liegt insbesondere dann vor, wenn die Mehrheit der Stimmrechte oder der Kapitalanteile auf eine Person oder Personengruppe übergegangen ist. Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder ArbeitnehmernIm Falle eines Kontrollwechsels ist in den Vorstandsverträgen eine Regelung zur Berechnung der Tantieme enthalten. Einzelheiten dazu sind im Vergütungsbericht ab Seite 67 dargestellt. Weitere Entschädigungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern bestehen in Bezug auf Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessSiehe dazu im Lagebericht unter "Risikomanagementsystem" und "Internes Kontrollsystem" auf den Seiten 83 ff. Gesamtaussage zur GeschäftsentwicklungDie Nachfrage aus den Kundenmärkten der GEA war im Geschäftsjahr 2014 unverändert stabil. Beim Umsatz konnte die GEA trotz eines leicht rückläufigen Auftragseingangs sowie negativer Wechselkurseinflüsse mit über 4,5 Mrd. EUR erneut einen Höchstwert erzielen. Dabei haben alle Segmente mit Umsätzen auf Rekordniveau zu diesem Wachstum beigetragen. Das operative Ergebnis (EBITDA) lag mit 591 Mio. EUR um 11,4 Prozent über dem Vorjahreswert. Dies entspricht einer operativen EBITDA-Marge von 13,1 Prozent. Die Nettoverschuldung des Konzerns wurde im Laufe des Jahres insbesondere durch die aus dem abgeschlossenen Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers stammenden Erlöse von ca. 1 Mrd. EUR, aber auch durch den positiven Geschäftsverlauf in eine Nettoliquidität von 904 Mio. EUR umgewandelt. Im Berichtsjahr wurden Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 407 Mio. EUR vorzeitig getilgt. Hinsichtlich der Cash-Flow-Treiber wurde im Verhältnis zum Umsatz mit 9,0 Prozent ebenfalls ein sehr guter Wert erreicht. Die GEA zeigt sich somit weiterhin in einer wirtschaftlich robusten Verfassung. Bei den übrigen Gesellschaften im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche gab es wie erwartet insgesamt keine weiteren Ergebnisbelastungen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle wesentlichen, zum Beginn des Geschäftsjahrs 2014 kommunizierten Prognosen zu Umsatz, Ergebnis und Cash-Flow-Treiber erreicht bzw. übertroffen wurden und der Jahresüberschuss (HGB) der GEA Group Aktiengesellschaft einen erhöhten Dividendenvorschlag ermöglicht hat. Damit ist die Geschäftsentwicklung der GEA im Jahr 2014 als positiv zu beurteilen. NachtragsberichtNach Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden hat die GEA den Erwerb (Closing) des niederländischen Unternehmens de Klokslag am 2. Januar 2015 vollzogen. Im Januar 2015 hat die GEA 100,0 Mio. EUR des Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) vorzeitig getilgt. Im Projekt "Fit for 2020" wurde Ende Januar 2015 die "Blueprint Detailing Phase" abgeschlossen, in der die neue Organisationsstruktur der GEA im Detail ausgearbeitet, konzernweit standardisierte Prozesse beschrieben und Zuständigkeiten definiert wurden. Im direkten Anschluss wurde die "Implementation Preparation Phase" angegangen. In diesem Projektschritt werden nun alle Vorbereitungen zum Inkrafttreten der neuen Organisation, die für das zweite Quartal 2015 geplant ist, vorgenommen. Darüber hinaus gab es im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahrs 2014 und dem Aufstellungsstichtag des Geschäftsberichts keine Entwicklungen mit besonderer Bedeutung, die einen Einfluss auf die Ausführungen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns hätten. Corporate Governance Bericht inklusive Erklärung zur UnternehmensführungDie nach § 289a HGB abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Eine transparente, verantwortungsvolle und auf langfristige Wertsteigerung zielende Unternehmensführung und -kontrolle hat bei der GEA Group Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert. Dabei richten wir unser Handeln an den anerkannten Grundsätzen der Corporate Governance aus und setzen die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 30. September 2014) weitestgehend um. EntsprechenserklärungVorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 18. Dezember 2014 die nachstehend aufgeführte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht wurde: Die GEA Group Aktiengesellschaft entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 24. Juni 2014 mit folgender Ausnahme und wird ihnen auch in Zukunft mit dieser Ausnahme entsprechen: Die Vergütung der Vorstandsmitglieder weist derzeit nicht insgesamt und nicht hinsichtlich aller variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK). Erläuterung: Wenn die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt, kann der Aufsichtsrat gemäß den Vorstandsverträgen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens eine Sondertantieme gewähren. Auf diese Sondertantieme besteht kein Anspruch der Vorstandsmitglieder. Die entsprechende Regelung in den Vorstandsverträgen dient allein als Ermächtigungsgrundlage für den Aufsichtsrat, um in außergewöhnlichen Situationen eine angemessene Ermessensentscheidung gemäß Gesetz und innerhalb der Grenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung treffen zu können. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist derzeit in den Vorstandsverträgen nicht ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Ein Eingriff in die bestehenden Verträge ist unseres Erachtens vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen restriktiven gesetzlichen und höchstrichterlichen Grenzen nicht erforderlich. Eine entsprechende Anpassung der Vorstandsverträge wird im Rahmen von Wieder- oder Neubestellungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt werden. Seit der Entsprechenserklärung vom 19. Dezember 2013 entsprach die GEA Group Aktiengesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 13. Mai 2013 sowie, seit deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger, in der Fassung vom 24. Juni 2014 mit der vorstehend erläuterten Ausnahme in Bezug auf Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK.
Düsseldorf, 18. Dezember 2014 Für den Aufsichtsrat Dr. Jürgen Heraeus Für den Vorstand Jürg Oleas Dr. Stephan Petri VerhaltenskodexVorstand und Aufsichtsrat haben einen Verhaltenskodex aufgestellt, der für die geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns die Beachtung sämtlicher Gesetze und hoher ethischer Standards vorschreibt. Der Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe der GEA Group. Er wird durch Richtlinien zu Einzelthemen ergänzt, insbesondere durch die Antikorruptionsrichtlinie. Schließlich wurden gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat Grundsätze sozialer Verantwortung ("Codes of Conduct") vereinbart, die ethische, soziale und rechtliche Standards festlegen, welche für alle Mitarbeiter der GEA Group bindend sind. Auf Basis des Verhaltenskodex und der "Codes of Conduct" wurde für die Bereiche Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (Health, Safety & Environment - "HSE") im Januar 2014 eine weltweit gültige, einheitliche Politik veröffentlicht. Der Verhaltenskodex, die Antikorruptionsrichtlinie, die HSE Politik und weitere Informationen sind auf der Internetseite der GEA Group Aktiengesellschaft unter Investor Relations/Corporate Governance veröffentlicht. Compliance OrganisationCompliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei der GEA Group eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Dazu wurde bereits vor Jahren eine Compliance Organisation aufgebaut. An der Spitze der konzernweiten Compliance Organisation steht der Chief Compliance Officer, der in dieser Funktion an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Der Chief Compliance Officer wird durch den Corporate Compliance Officer unterstützt. Darüber hinaus wurde ein Compliance Committee eingerichtet, welches den Chief Compliance Officer berät. Zusätzlich wurde für jedes Segment ein Segment Compliance Officer und für jede operative Gesellschaft ein Company Compliance Manager benannt. Parallel hierzu hat die GEA eine weltweite Exportkontrollorganisation aufgebaut, an deren Spitze wiederum der Chief Compliance Officer steht, der auf Konzernebene vom Corporate Export Control Officer und dem Chief Foreign Trade Officer unterstützt wird. Für jedes Segment wurde ein Segment Export Manager und für jede operative Einheit ein Company Export Manager bestellt. Die Mitglieder der Compliance Organisation treffen sich regelmäßig, um über neueste Entwicklungen und mögliche Auswirkungen bzw. Ergänzungen des Compliance Programms der GEA Group zu beraten. Zuletzt wurde zum 1. Dezember 2014 in der GEA Group weltweit das sogenannte Integrity System eingeführt. Das Integrity System gibt den Mitarbeitern der GEA Group und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, über ein internetbasiertes System mögliche Compliance Verstöße oder Verstöße gegen die GEA Codes of Conduct - Grundsätze sozialer Verantwortung - zu melden. Ebenfalls regelmäßig werden Präsenz- und webbasierte Schulungen der für Compliance zuständigen Konzern-Mitarbeiter zu aktuellen Themen und Regelungen, die im Gesetz, dem Verhaltenskodex und ergänzenden Compliance Richtlinien der GEA Group enthalten sind, durchgeführt. Vor-Ort-Gespräche von Vertretern der Compliance Organisation mit lokalen Geschäftsführern zur Evaluierung von Best-Practices im Konzern sowie computerbasierte Compliance IT-Tools (z. B. zur regelmäßigen Identifizierung von Compliance Risiken) runden das umfangreiche Compliance Programm der GEA Group ab. Schließlich wurde eine Organisation im Bereich HSE mit dem Ziel aufgebaut, konzernweit geltende Richtlinien, Programme und Verfahren auf diesem Gebiet zu entwickeln und umzusetzen. Verantwortungsvoller Umgang mit RisikenDie GEA Group Aktiengesellschaft ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Nachhaltiges Wachstum lässt sich allerdings nur erreichen, wenn neben den Chancen auch die Risiken unternehmerischen Handelns erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Ein effektives Kontroll- und Risikomanagementsystem gehört daher zu den Kernelementen der Corporate Governance bei der GEA Group Aktiengesellschaft. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten 82 ff. dieses Geschäftsberichts. Transparenz in Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie GEA Group Aktiengesellschaft verpflichtet sich zu einer transparenten Berichterstattung. Der Konzernabschluss und die Quartalsberichte der Gesellschaft werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Der Aufsichtsrat beauftragt den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung und der Compliance, stimmt mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte ab und beschließt über die Honorarvereinbarung. Dabei wird sichergestellt, dass die Arbeit des Abschlussprüfers nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt wird und der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Neben dem Konzern- und Jahresabschluss werden auch die Halbjahres- und Quartalsberichte vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Ausführliche BerichterstattungDie GEA Group Aktiengesellschaft kommuniziert offen, aktiv und ausführlich. Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die interessierte Öffentlichkeit werden von der GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig, zeitnah und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen informiert. Ein wichtiges Medium hierzu ist die Internetseite des Unternehmens. Dort findet man die Geschäfts- und Zwischenberichte, Pressemitteilungen, Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, den Finanzkalender sowie andere relevante Informationen in deutscher und englischer Sprache. Darüber hinaus werden regelmäßig Analysten- und Pressekonferenzen sowie Veranstaltungen für Investoren durchgeführt. Sämtliche Präsentationen dieser Veranstaltungen sind ebenfalls auf unserer Internetseite unter "Investor Relations" abrufbar. Directors' Dealings und Aktienbesitz von OrganmitgliedernMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß § 15a WpHG verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn die in einem Kalenderjahr getätigten Geschäfte die Grenze von 5.000 EUR erreichen oder überschreiten. Die der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 gemeldeten 3 Geschäfte sind auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Wertpapierorientiertes Vergütungsprogramm für leitende Mitarbeiter der GesellschaftMit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft für die Führungskräfte der ersten beiden Vertragsstufen unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges, am Aktienkurs orientiertes Vergütungsprogramm aufgelegt. Dieses Programm wurde im Geschäftsjahr 2008 auch auf die Führungskräfte der dritten Vertragsstufe ausgedehnt. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Ziffer 6.3.4 (vgl. Seite 183 f.) des Anhangs zum Konzernabschluss. Unternehmensführung und -kontrolle: Vorstand und AufsichtsratDer Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft, der aus 4 Mitgliedern besteht, ist das Leitungsorgan des Konzerns. Der Aufsichtsrat - der aus zwölf Mitgliedern besteht, von denen jeweils die Hälfte Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmervertreter sind - bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. VorstandDer Vorstand führt das Unternehmen gesamtverantwortlich nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung sowie den geltenden Geschäftsordnungen und Konzernrichtlinien. Im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied das ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Arbeitsgebiet selbständig und unter eigener Verantwortung, wobei es den Gesamtvorstand laufend über die wesentlichen geschäftlichen Angelegenheiten unterrichtet. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite unterliegen der Beschlussfassung des Gesamtvorstands. Die Beschlüsse des Vorstands werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen oder, falls kein Vorstandsmitglied widerspricht, schriftlich, mündlich (auch telefonisch), durch Telefax oder sonstige gebräuchliche Kommunikationsmittel wie E-Mail gefasst. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagementsystems und der Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats durch den Vorstand unverzüglich unterrichtet. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung und Geschäftsordnungen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Weitere Informationen zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie auf den Seiten 14 und 228 dieses Geschäftsberichts. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Im Regelfall finden in jedem Kalenderjahr 6 Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnehmen, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in diesen Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und wenn die Mehrheit seiner Mitglieder nicht unverzüglich widerspricht, können Beschlüsse auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, in Textform übermittelte oder telefonische Stimmabgabe gefasst werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach der Einladung aller Mitglieder mindestens die Hälfte der Mitglieder persönlich, per Telefon- oder Videokonferenz oder durch schriftliche oder in Textform übermittelte Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG an der Beschlussfassung teilnimmt. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse beachten bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern neben einer ausgewogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation auch das Kriterium der Vielfalt (Diversity). Der Aufsichtsrat hat gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Dezember 2010 konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen (siehe Corporate Governance Bericht des Geschäftsjahrs 2010). Diese Ziele hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 grundsätzlich bestätigt und dabei insbesondere ein neues Ziel zur Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder ergänzt. Die aktuellen konkreten Ziele sind im Corporate-Governance-Bericht des Geschäftsjahrs 2012 aufgeführt. Danach sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats - unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation - insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. In diesem Zusammenhang achtet der Aufsichtsrat auch auf Branchenkenntnis, eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern, internationale Erfahrung sowie eine angemessene Berücksichtigung von Frauen. Im Hinblick auf das Wohl des Unternehmens soll das ausschlaggebende Kriterium für die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten stets die fachliche und persönliche Eignung der Kandidatin bzw. des Kandidaten sein. Der Aufsichtsrat setzt in der gegenwärtigen Zusammensetzung seine Ziele um. Durch die im November 2014 erfolgte Bestellung von Brigitte Krönchen als neue Vertreterin der Arbeitnehmerseite wächst die Zahl der weiblichen Mitglieder im Aufsichtsrat auf 3 und liegt damit über dem selbst gesteckten Mindestziel, 2 der Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen zu besetzen. Die Bestellung von Frau Krönchen erfolgte durch das Amtsgericht Düsseldorf auf den von Aufsichtsrat, Konzernbetriebsrat und IG Metall unterstützten Antrag des Vorstands. Ausschüsse des AufsichtsratsDie Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das Präsidium und den Prüfungsausschuss. Daneben gibt es noch den gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss sowie den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Nominierungsausschuss. Das Präsidium, der Prüfungsausschuss und der Vermittlungsausschuss bestehen aus jeweils 4 Mitgliedern und sind paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Der Nominierungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich Anteilseignervertreter sind. Das Präsidium und der Prüfungsausschuss treten jeweils im Regelfall zu 4 bzw. 5 Sitzungen im Kalenderjahr zusammen. Beschlüsse von Präsidium und Prüfungsausschuss werden in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand der jeweilige Vorsitzende eine zweite Stimme. Der Nominierungs- und der Vermittlungsausschuss treten nur bei Bedarf zusammen. Aufgabe des Präsidiums, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Ausschussvorsitzender angehört, ist unter anderem die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist das Präsidium insbesondere zuständig für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Vorstandsmitgliedern sowie die Nachfolgeplanung für den Vorstand. Entscheidungen über das Vergütungssystem des Vorstands, die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Bestellung und Abberufung sind dabei dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten. Der Prüfungsausschuss, dessen Vorsitzender über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt, ist vornehmlich zuständig für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Er überprüft außerdem sowohl die Einhaltung von wesentlichen Rechtsvorschriften und behördlichen Regelungen als auch der internen Richtlinien einschließlich des Verhaltenskodexes des GEA Group Konzerns (Compliance). Der Vermittlungsausschuss hat die ihm gemäß §§ 27, 31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Die Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Weitere Informationen über die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com sowie auf den Seiten 228 und 229 dieses Geschäftsberichts. Der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 10 ff. dieses Geschäftsberichts informiert darüber hinaus über weitere Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr 2014. VergütungsberichtVorstandsvergütungAllgemeinesDer Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Da die GEA Group den entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) folgt, enthält der Vergütungsbericht außerdem auch die Mustertabellen zur Vorstandsvergütung gem. DCGK (siehe S. 78 ff.). Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts. Im Geschäftsjahr 2014 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Fixe Bestandteile der Vergütung und NebenleistungenDie erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Das jährliche Fixum betrug bei Jürg Oleas im Berichtsjahr 1.250 T EUR. Bei Dr. Helmut Schmale betrug es 675 T EUR. Die Jahresfestgehälter von Dr. Stephan Petri und Markus Hüllmann beliefen sich im Berichtsjahr auf jeweils 550 T EUR. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Markus Hüllmann - der Erstattung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung. Variable Bestandteile der VergütungDarüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des jeweils mathematisch hergeleiteten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der organischen Umsatzentwicklung im Verhältnis zum weltweiten Wirtschaftswachstum. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Jahr 2014 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 129,2 Prozent (Vorjahr 94,9 Prozent) festgestellt.1 Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten 3 Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge") und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an.
1)
Bei der Angabe zum Zielerreichungsgrad handelt
es sich um einen gerundeten Wert.
Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgen, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 7,9 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 5,0 Prozent in 2012, von 9,6 Prozent in 2013 und von 9,0 Prozent in 2014 ergibt. In 2014 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 95,8 Prozent (Vorjahr 78,6 Prozent). Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 20,5 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 16,7 Prozent in 2012, von 22,1 Prozent in 2013 und von 22,6 Prozent in 2014 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2014 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 114,8 Prozent (Vorjahr 106,8 Prozent). Für die im Jahr 2014 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 109,9 Prozent (Vorjahr 84,0 Prozent).2 Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent (vorbehaltlich des Caps von 300 Prozent). Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als diejenige des TMI IE war. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im bzw. für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2014 bis 2016 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2017. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2014 für die Tranche 2014 98,7 Prozent, für die Tranche 2013 172,2 Prozent (Vorjahr 182,9 Prozent) und für die Tranche 2012 136,8 Prozent (Vorjahr 136,7 Prozent).3
2)
Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs-
bzw. zu den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete
Werte. Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle: scroll
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In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist in den derzeit gültigen Vorstandsverträgen nicht ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Eine entsprechende Anpassung der Vorstandsverträge mit einer Kappung der Sondertantieme auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme erfolgt aber im Rahmen von Wieder- oder Neubestellungen der Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsverträge für die ab dem 1. April 2015 bzw. dem 1. Juni 2015 beginnenden Amtsperioden von Dr. Helmut Schmale und Dr. Stephan Petri sehen eine entsprechende Begrenzung der Sondertantieme bereits vor. Altersversorgung und HinterbliebenenversorgungJürg OleasDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p.a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird ein Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p.a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahrs auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des jährlichen Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen. Dr. Helmut SchmaleDie dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird ein Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Dr. Helmut Schmale gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Dr. Stephan PetriDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Dr. Stephan Petri beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird eine Pension gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Stephan Petri vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit als Mitglied des Vorstands zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Dr. Stephan Petri gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einem vergleichbaren berufsständischen Versorgungswerk gewährt. Dr. Stephan Petri hat zudem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Dr. Stephan Petri hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Dr. Stephan Petri entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Markus HüllmannDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Markus Hüllmann beträgt maximal 200 T EUR p.a. Gemäß der Zusage wird eine Pension gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Markus Hüllmann vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit als Mitglied des Vorstands zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Markus Hüllmann gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Markus Hüllmann hat zudem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Markus Hüllmann hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Markus Hüllmann entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Eine Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit PensionsverpflichtungenFür die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen gem. IFRS für die aktiven Vorstandsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle zum Ende des Geschäftsjahrs 2014 einzeln aufgeführt. Die entsprechenden Beträge setzen sich aus Dienstzeitaufwendungen ("Service Cost") und Zinsaufwendungen ("Interest Cost") zusammen. scroll
Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer HinterbliebenenEhemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten vom GEA Group Konzern im Geschäftsjahr 2014 Bezüge in Höhe von 5.168 T EUR (Vorjahr 5.129 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden im GEA Group Konzern zum 31. Dezember 2014 Pensionsrückstellungen von 64.494 T EUR (Vorjahr 61.715 T EUR) gebildet. Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die VergütungDem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtziel-erreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat der Vorstand ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Vergütung der Mitglieder des VorstandsGesamtbezüge 2014 und 2013Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Berichtsjahr 6.579.456 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.025.000 EUR eine variable Tantieme von 3.415.286 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2014) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 215.275 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 116.249 EUR, bei Markus Hüllmann 94.721 EUR und bei Dr. Stephan Petri 94.721 EUR, insgesamt also 520.966 EUR. Im Geschäftsjahr 2013 betrugen die gesamten Bezüge für die im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstandsmitglieder 5.877.650 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.101.745 EUR eine variable Tantieme von 2.601.858 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2013 bzw. 1. April 2013 für Markus Hüllmann) und betrug im Geschäftsjahr 2013 bei Jürg Oleas 175.475 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 94.757 EUR, bei Niels Graugaard 26.583 EUR, bei Markus Hüllmann 50.853 EUR und bei Dr. Stephan Petri 77.209 EUR, insgesamt also 424.877 EUR. Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
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1)
Bei der langfristigen Aktienkurskomponente
erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen
Dreijahreszeitraum von 2014 bis 2016 gemessen wird. Die auf die langfristige
Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden
Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2014). Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2012 bis 2014In den Geschäftsjahren 2012 bis 2014 erfolgte die aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. scroll
Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2010 und 2011In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Form von virtuellen Aktien. Das bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltende Vergütungssystem sah als erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil eine Tantieme vor, die lediglich zur Hälfte mit der ersten Gehaltsabrechnung nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das betreffende Geschäftsjahr ausgezahlt wurde ("kurzfristige Tantieme"). Die zweite Hälfte der Tantieme wurde dagegen in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt, deren Auszahlungswert nach Ablauf einer Haltefrist von 3 Jahren ermittelt wird ("langfristige Tantieme"). Eine ausführliche Erläuterung des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems enthält der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 (vgl. dort Seite 65 ff.), der über die Internetseite der Gesellschaft (www.gea.com) zugänglich ist. Der nachfolgenden Tabelle können Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus den langfristigen Tantiemen der Geschäftsjahre 2010 und 2011 entnommen werden. Die langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahrs 2010 wurden im Berichtsjahr ausgezahlt. An Niels Graugaard wurde im Berichtsjahr außerdem auch die langfristige Tantieme des Geschäftsjahrs 2011 ausgezahlt. Aufgrund der Beendigung seines Vorstandsvertrags im April 2013 verkürzte sich die Haltefrist für die virtuellen Aktien der langfristigen Tantieme 2011 gemäß den vertraglichen Bestimmungen auf ein Jahr ab dem Beendigungszeitpunkt. scroll
Der im IFRS-Konzernabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2014 für Jürg Oleas 437 T EUR (Vorjahr 1.383 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 233 T EUR (Vorjahr 745 T EUR), für Niels Graugaard ein Ertrag in Höhe von 3 T EUR (Vorjahr Aufwand 546 T EUR), für Dr. Stephan Petri 137 T EUR (Vorjahr 258 T EUR) und für Markus Hüllmann 132 T EUR (Vorjahr 151 T EUR). Weitergehende Angaben zu den gewährten virtuellen Aktien sowie zur langfristigen Aktienkurskomponente sind im Anhang unter Ziffer 6.3.4 (vgl. Seite 183 ff.) enthalten. Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten VergütungenIm Geschäftsjahr 2014 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8.189.727 EUR (Vorjahr 11.078.091 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen) sowie im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung. Im Berichtsjahr kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 7.992.205 EUR (Vorjahr 5.063.483 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahres sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten. scroll
1)
Beendigung des Vorstandsvertrags im April
2013 Vorstandsvergütung gem. den Mustertabellen des DCGKMustertabelle 1 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (1. Spiegelstrich) DCGK "Wert der gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr" scroll
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1)
Die auf die langfristige Aktienkurskomponente
entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage
am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2013 war der
01.01.2013 (bzw. 01.04.2013 für Markus Hüllmann) und für die Tranche
2014 der 01.01.2014. scroll
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1)
Die auf die langfristige Aktienkurskomponente
entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage
am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2013 war der
01.01.2013 (bzw. 01.04.2013 für Markus Hüllmann) und für die Tranche
2014 der 01.01.2014. scroll
1)
Aufgrund des unterjährigen Ausscheidens von
Niels Graugaard im Jahr 2013 wurde bzgl. seiner variablen Vergütung
für das Geschäftsjahr 2013 vereinbart, dass für die individuelle Komponente
und die Mehrjahreskomponente jeweils der für das Geschäftsjahr 2012
festgelegte Betrag zeitanteilig ausgezahlt wird. Für die Bewertung
der langfristigen Aktienkurskomponente wurde der für das Geschäftsjahr
2012 geltende Zielbetrag zeitanteilig zugrunde gelegt Mustertabelle 2 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (2. Spiegelstrich) DCGK "Zufluss für das Berichtsjahr"scroll
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Vergütungen für die Mitglieder des AufsichtsratsDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.159 T EUR (Vorjahr 1.168 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2014 fanden 7 Sitzungen des Aufsichtsrats, 4 Sitzungen des Präsidialausschusses und 5 Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2014 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
Risiko- und ChancenberichtZielsetzung des Risiko- und ChancenmanagementsDie Ausschöpfung von Wachstums- und Ergebnispotenzialen ist davon abhängig, dass die GEA Group ihr sich bietende Chancen nutzt, was jedoch grundsätzlich mit unternehmerischen Risiken verbunden ist. Das Eingehen von kalkulierten Risiken gehört damit zur Konzernstrategie der GEA Group. Die Erreichung des Ziels einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts erfordert, dass nach Möglichkeit nur solche Risiken eingegangen werden, die kalkulierbar sind und denen höhere Chancen gegenüberstehen. Dies bedingt ein aktives Risiko- und Chancenmanagement, das unangemessene Risiken vermeidet, eingegangene Risiken überwacht und steuert sowie sicherstellt, dass Chancen rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Strategische Planung und Mittelfristplanung der GEA Group sind wesentliche Bestandteile der Steuerung von Chancen und Risiken. Im Rahmen dieser Prozesse werden Entscheidungen über Kerntechnologien und Absatzmärkte mit entsprechender Ressourcenallokation vorbereitet. Ziel ist Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte. Gleichzeitig können Entwicklungen, die den Fortbestand der GEA Group gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. Chancen und Risiken aus wesentlichen operativen Entscheidungen, z. B. über die Annahme von Aufträgen und die Durchführung von Investitionen, werden auf allen Konzernebenen in einem nach Wesentlichkeitskriterien gestuften Entscheidungsprozess durch Fachbereiche und Entscheidungsträger beurteilt und damit aktiv gesteuert. Gesamtaussage zur Risikolage und deren Veränderung im JahresvergleichDie identifizierten Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden Ergebnisbelastungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Wie in den Vorjahren bietet die Struktur der GEA Group mit ihrer regionalen und branchenmäßigen Diversifizierung einen weitgehenden Schutz vor einer Bündelung einzelner Risiken zu einem bestandsgefährdenden Einzelrisiko. Darüber hinaus liegt weder auf Lieferanten- noch auf Kundenseite eine Abhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern vor. In Bezug auf die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche konnten die Risiken aus der Veräußerung des Großanlagenbaus durch eine Einigung mit dem Erwerber der Lurgi sowie durch weiteren Fortschritt in der Fertigstellung der Projekte der Lentjes reduziert werden. Bewertungsunsicherheiten bestehen weiterhin in Bezug auf einzelne Rechtsstreitigkeiten. Diese werden nachfolgend unter den rechtlichen Risiken näher erläutert. Des Weiteren wurden Risiken aus den ehemaligen Aktivitäten der Ruhr-Zink GmbH an eine Entwicklungsgesellschaft der Stadt Datteln übertragen. Im Rahmen ihrer Konzernstrategie "GEA 2020" hatte die GEA entschieden, ihr Portfolio stärker zu fokussieren, um ihre Position als führender Systemanbieter für die Nahrungsmittelindustrie und andere anspruchsvolle Prozessindustrien weiter zu stärken. Als ein wesentlicher Schritt wurde in 2014 der Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers erfolgreich vollzogen. Insgesamt wurden keine Risiken für die GEA Group und die GEA Group Aktiengesellschaft identifiziert, die alleine oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Risiko- und ChancenmanagementsystemRisikomanagementsystemIn das Risikomanagementsystem der GEA Group sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Quartalsweise Risikomeldungen und in Abhängigkeit von Größenkriterien ad-hoc erfolgende Risikomeldungen sollen gewährleisten, dass die Entscheidungsträger auf Segment- und Konzernleitungsebene zeitnah über wesentliche existierende Risiken und mögliche Risiken der künftigen Entwicklung informiert werden. Die Grundprinzipien sowie der Ablaufprozess für ein ordnungsgemäßes Risikomanagement sind in einer konzernweit gültigen Risikorichtlinie dokumentiert. Die Richtlinie wird durch die Geschäftsbereiche entsprechend ihren Anforderungen regelmäßig weiter spezifiziert und ausgestaltet. In diesen Richtlinien sind auch verbindliche Vorgaben zur Risikoerfassung und -steuerung dokumentiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig durch die interne Revision überprüft. Risikomanagement-Instrumente wie die "Risk Assessment and Advisory Committees (RAAC)", werden durch ein Berichtswesen mit bewerteten Risikomeldungen, konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Sitzungen des Vorstands mit den Segmentleitern ergänzt, um die unterschiedlichen Risiken zu identifizieren und zu analysieren. Risikomanagementorganisation![]() Das Risikomanagement der GEA Group orientiert sich an der Managementhierarchie. Risiken werden, unter Berücksichtigung von vordefinierten Schwellenwerten, an die jeweils nächsthöhere Managementebene berichtet. Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäfts wird durch sogenannte "Risk-Boards" auf Segment- und Konzernleitungsebene Rechnung getragen. Vor einer bindenden Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen von möglichen Aufträgen detailliert durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um die Hereinnahme nicht beherrschbarer Risiken zu vermeiden. Das Risikomanagementsystem setzt damit bereits vor der Entstehung von Risiken an, indem das Chancen-/Risikoprofil von Angeboten kritisch hinterfragt wird. Bei unangemessenem Chancen-/Risikoprofil wird ein Vertragsabschluss untersagt. Das Risikomanagementsystem dient nicht nur dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus auch alle Risiken, die die Ertragslage eines Segments oder des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten. Um auch über die bestehenden Systeme hinaus Risiken und Chancen systematisch zu erfassen, wurden im Geschäftsjahr 2013 weitere Module im Risikomanagementsystem der GEA Group etabliert, die eine holistische Auswertung von Risiken ermöglichen. In einer gruppenweiten "Risk & Chance Scorecard" werden in iterativen Prozessschritten über alle Organisationseinheiten Informationen gesammelt und konsolidiert. Um dabei solche Risiken zu ermitteln, die bestandsgefährdenden Charakter für die GEA Group aufweisen können, sind alle Sachverhalte im Hinblick auf ihre finanzielle Wesentlichkeit, wobei hier eine Bruttobetrachtung, d.h. ohne Berücksichtigung eventuell risikomindernder Maßnahmen, erfolgt, und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit zu beurteilen. Darüber hinaus wird jedes Risiko in Hinblick auf seine Fristigkeit, unter und über einem Jahr, einzeln betrachtet. Bei der Einordnung der Wesentlichkeit gelten folgende Kriterien: Chancen und Risiken![]() scroll
Diese Einordnung erlaubt es sowohl Risiken als auch Chancen in ihrer Auswirkung auf die GEA Group zu klassifizieren. Dabei werden kurzfristig relevante Themen mit der Einschätzung Hoch ("H") im Hinblick auf Wesentlichkeit und Wahrscheinlichkeit zunächst als erhebliches Risiko bzw. erhebliche Chance eingeordnet. Darüber hinaus werden mit Hilfe des GEA Demand Index (kurz: GDI) die Einschätzungen von Marktexperten der GEA Group zur erwarteten kurz- bis mittelfristigen Marktentwicklung erhoben. Der Index ermöglicht eine frühzeitige Indikation für positive oder negative Marktentwicklungen in den für die GEA Group relevanten Industrien und Regionen. Die im Rahmen der Risk & Chance Scorecard als auch mit Hilfe des GDI gewonnenen Erkenntnisse werden mit Hilfe weiterer interner als auch externer Informationen in einer Szenarien- und Sensitivitäts-Analyse, in der die Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung simuliert werden, verarbeitet (vgl. Seite 90). Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessen Vorsorge getroffen. Auf bestehende Risiken wird im Folgenden eingegangen. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen. Internes KontrollsystemDas interne Kontrollsystem (IKS) der GEA Group basierend auf dem Rahmenwerk COSO umfasst das Risikomanagementsystem (RMS) sowie weitere Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen (sonstiges IKS). Während das RMS die Risikoidentifizierung und Risikoklassifizierung zur Aufgabe hat, dienen die Bestandteile des sonstigen IKS im Wesentlichen der Vermeidung oder Minderung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen. Weiterer Bestandteil des IKS ist die interne Revision. Das RMS umfasst Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG sowie solche des sonstigen Risikomanagementsystems. Beim sonstigen IKS werden Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen mit bzw. ohne Rechnungslegungsbezug unterschieden. Bei der GEA Group werden als IKS im Hinblick auf die Rechnungslegung alle Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen verstanden, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Buchung der Geschäftsvorfälle für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen. Die Zielsetzung des installierten IKS ist die Gewährleistung einer verlässlichen Finanzberichterstattung, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe. In das IKS sind neben der GEA Group Aktiengesellschaft alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Folgende wichtige Grundsätze des IKS der GEA Group sind in allen betrieblichen Funktionsbereichen anzuwenden: klar definierte Verantwortungsbereiche, Funktionstrennungen in allen Aufgabenbereichen, duale Unterschriftenregelungen, Einhaltung von Richtlinien, Leitfäden und Verfahrensvorschriften (Handbücher), Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung, Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie die Durchführung von Schulungen, um einheitliche Vorgehensweisen im Konzern sicherzustellen. Wesentliche Maßnahmen und Regelungen mit Rechnungslegungsbezug zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung in allen Tochterunternehmen sind: Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien, ein einheitlicher Kontenplan, die Konsolidierungs- und Kalkulationsrichtlinien, die Freigabe von Buchungen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie von bestimmten Buchungen nur durch ausgewählte Personen. Zur Fehlervermeidung werden in allen wesentlichen Gesellschaften in der Rechnungslegung, im Controlling und im Finanzbereich der GEA Group standardisierte IT-Systeme eingesetzt. Alle Richtlinien und IT-Systeme werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen aktualisiert. Die Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze, Regelungen und Maßnahmen des IKS wird durch regelmäßige Prüfungen der internen Revision der GEA Group systematisch überwacht, die direkt an den Vorstand und regelmäßig an den Prüfungsausschuss berichtet. Die Ergebnisse ermöglichen die Beseitigung festgestellter Mängel in den geprüften Unternehmen sowie die permanente Weiterentwicklung des IKS im Konzern. Insgesamt zielt das IKS auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können. Rechtliche RisikenDa die Veröffentlichung konkreter Eintrittswahrscheinlichkeiten die Position des Konzerns in laufenden Gerichtsverfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ernsthaft beeinträchtigen könnte, wird von einer detaillierten Quantifizierung der rechtlichen Risiken abgesehen. Konkursverfahren Dörries Scharmann AGVor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich unter Berücksichtigung von möglichen Zinsen auf ca. 20 Mio. EUR belaufen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet. Nachdem der vom Gericht für Fragen des Eigenkapitalersatzes beauftragte Obergutachter die Auffassung der GEA Group Aktiengesellschaft vollumfänglich bestätigt hatte, hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 27. November 2012 einem Ablehnungsgesuch des Konkursverwalters gegen diesen Gutachter stattgegeben. Wie das Landgericht diesbezüglich weiter verfahren wird, ist derzeit offen. Die GEA Group Aktiengesellschaft wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen. AllgemeinesDarüber hinaus sind gegen Unternehmen der GEA Group aus früheren Unternehmensverkäufen und der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Verfahren oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche die GEA Group im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird. Leistungswirtschaftliche RisikenDie im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Risiken können in unterschiedlichsten Ausprägungen auftreten. Mit Hilfe der Elemente des GEA Risikomanagementsystems sollen sich konkretisierende Risiken bereits im Vorfeld erkannt werden, sodass die für den Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuwenden. Grundsätzlich werden mögliche leistungswirtschaftliche Risiken durch die Vermeidung von wesentlichen Abhängigkeiten sowie ausgewogene Zusammensetzung von fixen und flexiblen Kapazitäten minimiert. Die Absatzmärkte der GEA Group zeichnen sich durch eine differenzierte Produkt- und Kundenstruktur aus. Durch diese Differenzierung wirken sich Nachfrageschwankungen auf Teilmärkten nur in abgeschwächter Form auf die Gesamtnachfrage aus. Der Schwerpunkt besteht jedoch in der Nahrungsmittelindustrie. Ein wesentlicher Rückgang bei der Nachfrage von Lebensmitteln und Getränken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA. Die Wahrscheinlichkeit eines globalen Nachfragerückgangs schätzt GEA als gering ein. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Ein wesentlicher Teil des Geschäftsvolumens der GEA besteht aus Projekten, die von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden der GEA abhängen. Die Realisierung solcher Projekte könnte durch einen generellen Nachfragerückgang, Verschiebungen der Währungsparitäten oder auch durch die Verknappung von Krediten erschwert werden. Aus dem gleichen Grund kann es auch zu Verschiebungen oder sogar Stornierungen von bestehenden Aufträgen kommen. Ein globaler Eintritt solcher Risiken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA. Die Wahrscheinlichkeit für einen globalen Eintritt solcher Risiken wird als gering eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der differenzierten Aufstellung der GEA wird dieses Risiko insgesamt als mittleres Risiko eingestuft. Länderspezifische Konfliktsituationen, aus denen sich Risiken für den Konzern entwickeln können, werden im Rahmen des Risikomanagements laufend beobachtet. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns werden jedoch nicht erwartet. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Auf der Absatzseite wird die Entwicklung des Preisniveaus stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Sollte sich der Auslastungsgrad in der Branche verringern, so könnte dies tendenziell auch zu erheblichen negativen Einflüssen auf das Preisniveau und infolgedessen die Finanz- und Ertragslage der GEA Group führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung wird die Wahrscheinlichkeit für ein solches Risiko als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Die GEA Group verarbeitet eine Vielzahl von Materialien wie zum Beispiel Edelstahl, Kupfer und Aluminium. Die Einkaufspreise für diese Metalle können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Zur Sicherung der den Auftragskalkulationen zugrunde liegenden Beschaffungspreise werden langfristige Lieferverträge mit ausgewählten Lieferanten geschlossen. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Auf der Beschaffungsseite wird derzeit nicht mit einem Anstieg der Preise bei den wesentlichen Materialien gerechnet. Insgesamt wird das Risiko als mittleres Risiko eingestuft. Langfristige Aufträge im Bereich des Anlagenbaus bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäfts der GEA Group. Einige dieser Verträge gehen mit besonderen Risiken einher, da diese mit der Übernahme eines wesentlichen Teils der mit der Fertigstellung verbundenen Risiken des Projektes verbunden sind. Des Weiteren können mehrjährige Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projektes vorgesehen sein. Technische Probleme, Qualitätsprobleme bei Unterlieferanten und Terminüberschreitungen können hierbei zu Kostenüberschreitungen führen. Zur genauen Beobachtung von auftragsbezogenen Risiken besteht daher ein umfassendes Risikomanagementsystem auf Konzernleitungs- und Segmentebene, das bereits vor Abgabe von verbindlichen Angeboten ansetzt. Für sämtliche absehbare Risiken aus diesem Bereich wurden angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. In ihrer Gesamtheit wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Die Geschäftsprozesse der GEA hängen in hohem Maße von der Informationstechnologie ab. Durch den Ausfall oder die Störung von kritischen Systemen können Risiken betreffend der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit sowie der Integrität entstehen und wichtige Geschäftsprozesse können beeinträchtigt werden. Die GEA schützt ihre Informationstechnologie, soweit wirtschaftlich sinnvoll, gegen unbefugten Zugriff. Die entsprechenden Sicherheitssysteme werden ständig aktualisiert. Weiterhin werden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gesehen. Soweit eine Abschwächung der Konjunktur zu einer Reduzierung des Auftragseingangs unter das Niveau des letzten Geschäftsjahrs führt, könnte dies zu Ergebnisbelastungen durch Unterauslastung bzw. Kapazitätsanpassungsmaßnahmen führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung sowie der Aufstellung des Konzerns im Hinblick auf Flexibilität wird die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzuordnendes Risikos als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft. Nach dem Verkauf der ehemaligen Divisionen Lurgi und Lentjes sind gemäß vertraglicher Vereinbarung definierte Risiken im Zusammenhang mit ausgewählten Aufträgen im Konzern verblieben. Für den überwiegenden Teil dieser Aufträge der Lentjes ist die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen. Die übrigen Aufträge sind vorläufig an die Kunden übergeben und damit in der Gewährleistungszeit. Durch die abschließende Einigung mit dem Erwerber der Lurgi sind die Risiken aus den ausgewählten Aufträgen der Lurgi für die GEA Group im Wesentlichen abgeschlossen. Die verbleibenden Risiken hieraus werden insgesamt gering eingeschätzt. Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Sie resultieren aus kaufvertraglichen Gewährleistungen und Freistellungen sowie aus einer Risikoteilung für Großprojekte. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für die GEA Group ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dem Risiko, offene Positionen im Konzern nicht adäquat besetzen zu können oder kompetente Mitarbeiter zu verlieren, begegnet die GEA Group mit verschiedenen personalpolitischen Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, die GEA als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern zu fördern (vgl. Seite 52 f.). Die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzustufendes Risiko wird als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Akquisitions- und IntegrationsrisikenAkquisitionen und konzerninterne Umwandlungen von Gesellschaften bringen Risiken aus der Integration von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten mit sich. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die mit der jeweiligen Maßnahme verfolgten Ziele nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitraum realisiert werden. Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Verwaltungs- und sonstige Kosten entstehen. Auch können Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzbedarf zur Folge haben und den Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsstruktur negativ beeinflussen. Diesen Risiken wird durch ein strukturiertes Integrationskonzept und die intensive Betreuung durch interne Experten sowie gezielte Schulungen entgegengewirkt. UmweltschutzrisikenIn Bezug auf einige Grundstücke in unserem Portfolio bestehen vor allem aus früheren Geschäftsaktivitäten Altlasten- und Bergschädenrisiken. Diesen Risiken wird durch geeignete Maßnahmen sowie die Betreuung durch interne und externe Spezialisten begegnet. Für die Maßnahmen wurden auch in 2014 angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben, wobei im Hinblick auf Wahrscheinlichkeit als auch Wesentlichkeit von einem mittleren bzw. moderaten Risiko ausgegangen wird. Finanzwirtschaftliche RisikenGrundsätze finanzwirtschaftlichen RisikomanagementsUm die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Als weltweit tätiger Konzern ist die GEA Group im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. Eine Quantifizierung der finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns findet sich im Abschnitt 3 (Seite 150 ff.) des Konzernanhangs. Die im Folgenden aufgeführten finanzwirtschaftlichen Risiken sind in der Bruttobetrachtung für die GEA grundsätzlich als erheblich als auch wahrscheinlich einzustufen. Infolgedessen werden diese Risiken insgesamt als hoch klassifiziert. WährungsrisikenDie Internationalität der Geschäftstätigkeit der GEA Group bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Nach der konzerneinheitlichen Richtlinie für das zentral gesteuerte Devisenmanagement innerhalb der GEA Group besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende geplante Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotzdem können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen verbundenen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Finanzen der GEA Group anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Finanzen. ZinsrisikenAufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten der GEA Group erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das von dem zentralen Zinsmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der entsprechenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Finanzen abgeschlossen werden. KreditrisikenFinanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des im Zentralbereich Finanzen der GEA Group verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring, echter Forfaitierung sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht die GEA Group die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen, deren Kreditwürdigkeiten durch das zuvor beschriebene Kontrahentenlimit-System als sicher eingestuft und fortlaufend überwacht werden. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken entstehen für die GEA Group, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe des Zentralbereichs Finanzen. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert sowie Kreditlinien gesteuert. Die Mittel werden anschließend den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA Group zu optimieren, sind in einer zunehmenden Reihe von Ländern Cash-Pools eingerichtet. Um Liquiditätsrisiken zu verringern, setzt die GEA Group auch in der Zukunft unterschiedliche Finanzierungsinstrumente ein, sodass eine Diversifikation der Finanzierungsquellen erreicht und Fälligkeiten entzerrt werden. Quartalsweise werden die Auswirkungen möglicher Risikoszenarien auf die Liquiditätsentwicklung simuliert. Dabei werden alle Informationen des internen Risikomanagements sowie interne und externe Informationen zu möglichen Markt- und sonstigen externen Risiken berücksichtigt. Der Vorstand hat darauf basierend feste Regeln mit dem Aufsichtsrat vereinbart, in welchem Ausmaß liquide Mittel und langfristige Kreditlinien zur Deckung möglicher Liquiditätsrisiken vorzuhalten sind. Steuerliche RisikenDie jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der Sec. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet. Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund der verschärften Finanznot der öffentlichen Haushalte, des sich daraus ergebenden Reformdrucks sowie einer erkennbaren erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung. Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA haben. Der Eintritt wesentlicher Belastungen wird als eher unwahrscheinlich erachtet. ChancenGesamtaussage zu Chancen und deren Veränderung im JahresvergleichDie Endmärkte der GEA Group bieten vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Die systematische Auswertung interner als auch externer Informationen, um die Chancen rechtzeitig zu erkennen und die damit verbundenen Potenziale angemessen zu bewerten (vgl. Seite 83 f.), ist wesentliche Aufgabe des Chancen- und Risikomanagementsystems. Dahingehend werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die es uns ermöglichen, die Chancen in konkrete wirtschaftliche Erfolge umzuwandeln. Die identifizierten Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden zusätzlichen Ergebnispotenziale haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung liegen bestimmte Annahmen über die Entwicklung der im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Parameter zugrunde. Sollten sich diese Parameter in ihrer Gesamtheit positiver als angenommen entwickeln, können sich entsprechende Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA Group ergeben. Leistungswirtschaftliche ChancenDie GEA Group geht mit einem unverändert hohen Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2015. Weiteres Wachstum wird mittelfristig in den stark wachsenden Märkten in Asien erwartet. Die GEA Group wird ihre Präsenz in diesen Regionen weiter ausbauen und entsprechend an dem Wachstum dieser Märkte partizipieren. Soweit sich das erwartete moderate Wachstum der Weltwirtschaft realisiert, wird die GEA durch ihre weitere Fokussierung auf den Endmarkt Nahrungsmittel überproportional - insbesondere in Wachstumsmärkten - profitieren. Im Bereich der Nahrungsmittelprozesstechnik werden - neben der Wohlstandssteigerung und dem Trend zu qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln - die zu erwartende Erhöhung der Produktions- und Qualitätsstandards sowie innovative Prozessverbesserungen und Produktneuentwicklungen das Wachstum der GEA weiter fördern. Als wesentliche Grundsäule des Erfolgs der GEA wird ein tiefes Verständnis der Produktionsprozesse unserer Kunden gesehen. Zunehmende Knappheit erfordert immer effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Energien. Die steigenden Anforderungen der Endverbraucher erfordern höhere Qualitätsstandards in den Produktionsprozessen. Eine steigende Sensibilität im Umgang mit unserer Umwelt erfordert höhere Standards u.a. im Hinblick auf den CO2 -Ausstoß. Hieraus ergeben sich für die GEA Group zunehmend Chancen, indem durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit in umweltschonende Technologien und Produktionsprozesse spezifische Lösungen angeboten werden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten leistungswirtschaftlichen Chancen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit wesentliche positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von der GEA insgesamt als mittel eingeschätzt. Chancen aus RechtsstreitigkeitenIn dem Verfahren gegen die amerikanische Flex-N-Gate Corp. hat das Schiedsgericht im Geschäftsjahr 2010 Flex-N-Gate zum Ersatz der Schäden verurteilt, die der GEA Group Aktiengesellschaft durch das Scheitern des Verkaufs der Dynamit Nobel Kunststoff-Gruppe an Flex-N-Gate im Herbst 2004 entstanden sind. Das OLG Frankfurt am Main hat 2011 den Schiedsspruch aufgehoben. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der GEA Group Aktiengesellschaft hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 2. Oktober 2012 als unzulässig verworfen. Die Gesellschaft hat hierauf entschieden, das Schiedsverfahren gegen Flex-N-Gate weiterzuführen und am 21. Dezember 2012 einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingereicht. PrognoseberichtDer Prognosebericht der GEA Group berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2015WeltwirtschaftWie unter den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht beschrieben (vgl. Seite 27 f.), sieht die GEA als global aktiver Maschinenbaukonzern das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (GDP) und die dementsprechenden Prognosen des IWF als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung an. In seinem Update zum "World Economic Outlook" (Januar 2015) hat der IWF seine Prognosen für die Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2015 im Vergleich zu seinen Schätzungen im Oktober 2014 abgeschwächt. Wesentliche Faktoren für die Anpassung der Wachstumsaussichten sind die rückläufige Dynamik in China, Russland, der Euro-Zone und Japan sowie die sinkenden Ölpreise und damit verbunden geringeren Aktivitäten der Erdölexporteure. Die Konjunkturexperten des IWF erklärten, im Jahr 2015 sei nun mit einem globalen Wachstum in Höhe von 3,5 Prozent zu rechnen. Im folgenden Jahr soll die Weltkonjunktur leicht anziehen und die Wachstumsrate 3,7 Prozent erreichen. Damit liegen die prognostizierten Wachstumsraten für 2015 und 2016 jeweils 0,3 Prozentpunkte unter den Erwartungen aus dem vergangenen Oktober. Insgesamt profitiere die Weltwirtschaft insbesondere in großen Volkswirtschaften zwar von den niedrigen Ölpreisen, doch werden die Vorteile durch negative Faktoren, wie deutlich schwächere Investitionen, überkompensiert. Zu viele Länder leiden laut IWF noch immer unter den Folgen der schweren Krise, darunter hohe Arbeitslosigkeit und Schulden. Es werde insgesamt zu wenig investiert und konsumiert. Entwicklung der IndustriestaatenFür die Industriestaaten hat sich das Gesamtbild laut IWF nur minimal verändert. Hier bewirkt eine deutlich angehobene Prognose für die Entwicklung in den USA sogar eine um 0,1 Prozentpunkte leicht verbesserte Aussicht auf das Jahr 2015 (2,4 Prozent). Für das Jahr 2016 werden unverändert ebenfalls 2,4 Prozent Wirtschaftswachstum erwartet. Im Einzelnen hat der IWF seine Wachstumsprognose für die Euro-Zone aufgrund schwächerer Investitionsaussichten um 0,2 Punkte auf 1,2 Prozent Wachstum in diesem Jahr verringert. Im kommenden Jahr soll das Wachstum auch nur 1,4 Prozent betragen. Das sind 0,3 Prozentpunkte weniger als bisher erwartet. Wie auch in Japan blickt der Währungsfonds in der Euro-Zone besorgt auf Stagnation und niedrige Inflation. Für Deutschland sagt der IWF nur 1,3 Prozent Wachstum in diesem Jahr und 1,5 Prozent im nächsten Jahr voraus. Das sind ebenfalls 0,2 bzw. 0,3 Prozentpunkte weniger als bei der letzten Prognose. Die Wachstumsvorhersage für die USA wurde im vorgelegten Update wegen der starken heimischen Nachfrage um 0,5 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent deutlich nach oben korrigiert. Die größte Volkswirtschaft hat sich demnach schneller erholt als bisher erwartet. Im Jahr 2016 soll sich die positive Entwicklung mit 3,3 Prozent Zuwachs, also 0,3 Prozentpunkte mehr als bisher angenommen, fortsetzen. Entwicklung der SchwellenländerDemgegenüber wurden die Erwartungen für die Entwicklung der Schwellenländer, zu denen auch China und Russland gezählt werden, deutlich reduziert. Hier erwartet der Fonds insgesamt nur noch ein Wachstum von 4,3 Prozent in 2015 bzw. 4,7 Prozent in 2016. Damit korrigierte der IWF die Aussichten für diese wichtigen Regionen um 0,6 bzw. 0,5 Prozentpunkte deutlich nach unten. Die Erwartung für die Wirtschaftsentwicklung in China, eine der bisher wichtigsten Wachstumsregionen der Welt, wurde vom Währungsfonds erneut reduziert. Die chinesische Wirtschaft soll demnach in diesem Jahr nur noch um 6,8 Prozent und damit 0,3 Prozentpunkte weniger als bisher angenommen wachsen. Das wäre das schwächste Wachstum seit 1990. Die Nachfrage in China entspreche nicht den Erwartungen. Der IWF begrüßte allerdings ausdrücklich Chinas Entscheidung, die Abhängigkeit der Wirtschaft vom Immobiliensektor und den Schattenbanken zu reduzieren und den heimischen Konsum zu fördern. Das gebremste Wachstum in China dämpfe aber auch Erwartungen in anderen Regionen Asiens. Besonders negativ sieht der IWF die Wachstumsaussichten in Russland. Das Land bekommt die dramatisch gesunkenen Weltmarktpreise für Rohöl sowie die starke Abwertung des Rubels massiv zu spüren. Dazu kommen Negativeffekte wie etwa die internationalen Wirtschaftssanktionen wegen des Ukraine-Konflikts. Der IWF geht davon aus, dass die russische Wirtschaft in 2015 um 3,0 Prozent schrumpft. Hier korrigierte der Fonds seine Erwartungen kräftig um 3,5 Prozentpunkte nach unten. Die prognostizierte Rezession in Russland wird auch die wirtschaftliche Entwicklung in anderen Ländern Osteuropas negativ beeinflussen. Ökonomische RisikenNeben den Entwicklungen in den einzelnen Regionen der Welt bestehen laut IWF zudem gravierende ökonomische Risiken. Dazu zählt auch die unterschiedliche Geldpolitik in den großen Volkswirtschaften. Die mögliche erste Zinserhöhung in den USA seit dem Jahr 2006 könnte sich negativ auf Schwellenländer und die globale Finanzstabilität auswirken. Auch der starke Dollar könnte schwächeren Ländern schaden. NahrungsmittelindustrieDie Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) erwarten in ihrem "OECD-FAO Agricultural Outlook 2014", dass die Nachfrage nach Agrarerzeugnissen stabil bleiben sollte, wenngleich mit niedrigeren Wachstumsraten als im vorangegangenen Zehnjahreszeitraum. Hauptbestandteil der menschlichen Ernährung wird nach wie vor Getreide sein. Faktoren wie steigende Einkommen, Urbanisierung und sich verändernde Essgewohnheiten werden aber gemäß der Prognose zunehmend dazu beitragen, dass sich die Ernährungsweisen vieler Menschen verändern. Dadurch werden Nahrungsmittel mit einem höheren Gehalt an Protein, Fett und Zucker an Bedeutung gewinnen. Im kommenden Zehnjahreszeitraum sollen laut Prognose Viehzucht und Biokraftstofferzeugung schneller wachsen als die Ackerfruchtproduktion. Die Preise für Anbaukulturen werden voraussichtlich noch ein oder zwei Jahre fallen, bevor sie sich auf einem Niveau stabilisieren, das über dem vor 2008 verzeichneten Niveau, aber deutlich unter den jüngsten Höchstständen liegt. Die Fleisch-, Milch- und Fischpreise sollen langfristig steigen. Rahmenbedingungen für die GEAFür das laufende Geschäftsjahr 2015 gehen die Planungen der GEA davon aus, dass die Nachfrage auf ihren Absatzmärkten moderat über dem hohen Niveau von 2014 liegen wird. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends: 1. Kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung 2. Zunehmende Mittelschicht 3. Wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken 4. Steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass die Weltbevölkerung von derzeit rund 7,3 Mrd. Menschen in den nächsten Jahren jährlich um rund 80 Mio. Menschen ansteigt (vgl. World Population Prospects, 2012; World Urbanization Prospects, 2014). Bis 2025 soll nach Schätzungen der UNO die Anzahl der Menschen auf fast 8,2 Mrd. steigen. Das bedeutet, dass zukünftig mit der nahezu gleichen zur Verfügung stehenden Anbaufläche deutlich mehr Nahrungsmittel produziert werden müssen. Deshalb müssen die Verfahren und Produktionsprozesse deutlich effizienter werden, wofür innovative Prozesstechnik notwendig ist. Verbunden mit dieser Entwicklung ist auch eine immer weiter zunehmende Urbanisierung. So ist die Anzahl der Menschen, die in Städten leben, von 746 Mio. im Jahr 1950 auf 3,9 Mrd. in 2014 gestiegen. Damit leben bereits heute mit rund 54 Prozent mehr als die Hälfte aller Menschen in Ballungsgebieten. Bis 2050 sollen weitere 2,5 Mrd. Menschen - insbesondere in Asien sowie in Afrika - hinzukommen. Um die notwendige Versorgung von Ballungszentren sicherzustellen bzw. den globalen Handel aufrechtzuerhalten, müssen auch immer mehr Nahrungsmittel haltbar und einfach transportierbar gemacht werden. Auch hierfür bieten nur modernste Technologien die notwendigen Kapazitäten, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Als weiterer Faktor wird mit einer wachsenden Mittelschicht die Anzahl der Menschen ansteigen, die sich veredelte Nahrungsmittel, Getränke und Milchprodukte leisten können. Das gilt ebenso für pharmazeutische Produkte, die ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein abdecken. Die GEA erwartet vor dem Hintergrund der in diesem Kapitel dargestellten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie sowie der Auswirkung der verschiedenen Megatrends auf ihre unmittelbaren Absatzmärkte einen steigenden Bedarf an hochwertigen Nahrungsmitteln und verbunden damit eine unverändert hohe Investitionstätigkeit der Nahrungsmittelindustrie. Des Weiteren wird von einem anhaltenden Interesse der Kunden an Prozessoptimierung hinsichtlich Effizienz, Produktivität, Energieeinsatz und Anlagenverfügbarkeit ausgegangen, die mit Technologien der GEA gewährleistet werden können. Die Weltbank (vgl. Commodity Markets Outlook, Januar 2015) erwartet, dass sich die Preisrückgänge bei allen industriellen Gütern (Energie, Metalle und Mineralien sowie landwirtschaftliche Grunderzeugnisse) auch in 2015 weiter fortsetzen werden. So sollen die Preise für Metalle durchschnittlich um weitere 5,3 Prozent sinken, insbesondere aufgrund der rückläufigen Nachfrage aus China, das bisher fast die Hälfte der weltweiten Produktion verbraucht hat. Die GEA geht nicht davon aus, dass die Projektfinanzierungen ihrer Kunden durch Unsicherheiten auf den Kapitalmärkten wesentlich beeinträchtigt werden. Der Anteil der Nahrungsmittelindustrie an der Absatzverteilung nach Abnehmerbranchen wird in 2015 voraussichtlich weiter auf dem derzeit hohen Niveau liegen. Auch regional erwartet die GEA, dass die derzeitige Umsatzverteilung sich in 2015 nicht signifikant zum abgelaufenen Geschäftsjahr verändern wird. Ausblick auf die GeschäftsentwicklungUnter der Voraussetzung, dass es zu keiner Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums kommt, auf Basis konstanter Wechselkurse zum Jahr 2014 und ohne Berücksichtigung von Akquisitionseinflüssen sowie Einmaleffekten streben wir im laufenden Geschäftsjahr die folgenden Entwicklungen bei unseren bedeutendsten Leistungsindikatoren an: UmsatzFür 2015 strebt die GEA Group ein moderates organisches Umsatzwachstum an. Dabei wird für die Segmente GEA Mechanical Equipment und GEA Process Engineering eher ein leichtes bis moderates Wachstum erwartet, wohingegen das Segment GEA Refrigeration Technologies überdurchschnittlich wachsen soll. Ausschlaggebend für diese Erwartung, die unterhalb der in 2014 erreichten Steigerung liegt, ist insbesondere das prognostizierte geringere Wachstum bei Investitionsgütern aufgrund von geringeren Wachstumsraten in den Entwicklungsländern. Der deutlich gesunkene Ölpreis wird zwar Wachstumsimpulse - mit Ausnahme der ölverarbeitenden Industrie und in den ölproduzierenden Ländern - auslösen, die nötigen Strukturreformen in einigen Ländern sowie das weiterhin hohe geopolitische Risiko werden jedoch als Belastungen für das Weltwirtschaftswachstum angesehen. ErgebnisBeim operativen EBITDA erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr 580 bis 620 Mio. EUR. Hinsichtlich der Ergebnisentwicklung werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Segmenten der GEA Group erwartet. Unter operativ verstehen wir dabei, dass Ergebniskennzahlen bereinigt werden um Effekte, die aus der Neubewertung der durch Unternehmenserwerbe zugegangenen Vermögenswerte resultieren, sowie um in ihrer Art oder Höhe nicht wiederkehrende Aufwendungen. Cash-Flow-Treiber MargeHinsichtlich der Cash-Flow-Treiber, also dem Saldo aus EBITDA, Veränderung des Working Capitals und Investitionsvolumen, streben wir im Verhältnis zum Umsatz einen Wert zwischen 9,0 und 9,5 Prozent in 2015 an. Weitergehende ErwartungenAkquisitionenUnsere Strategie, Unternehmen zu erwerben, die für die GEA neue Märkte erschließen oder in bekannten Märkten die Angebotspalette der GEA gezielt ergänzen, bleibt unverändert gültig. Damit wollen wir unseren Kunden ein immer breiteres Leistungsspektrum aus einer Hand anbieten. Angesichts der Unsicherheiten auf den globalen Finanzmärkten werden wir jedoch weiter ein besonderes Augenmerk auf die Finanzierbarkeit dieser Vorhaben mit dem Ziel einer stabilen Bonitätseinschätzung für GEA in den Kreditmärkten legen. DividendeVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, für 2014 eine auf 0,70 EUR je Aktie erhöhte Dividende zu zahlen. Damit würde sich das Dividendenvolumen um 16,7 Prozent auf 134,7 Mio. EUR erhöhen. Diese Dividendenzahlung würde auch unserem neuen Ziel entsprechen, 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an unsere Aktionäre auszuschütten. ZusammenfassungInsgesamt erwarten wir unter der Voraussetzung einer sich nicht abschwächenden Weltwirtschaft ein moderates organisches Wachstum des Gesamtkonzerns. Die weiter steigende Profitabilität verbunden mit der unveränderten Fokussierung auf die Generierung von Liquidität soll uns dabei helfen, den notwendigen finanziellen Spielraum für die Umsetzung unserer strategischen Wachstumsziele zu schaffen. In Bezug auf die Ausschüttungsquote ist es unserer langfristiges Ziel, 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuzahlen.
Düsseldorf, 26. Februar 2015 Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Markus Hüllmann Dr. Stephan Petri Konzernabschluss zum 31.12.2014Konzernbilanzzum 31. Dezember 2014Aktiva scroll
Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungVom 1. Januar - 31. Dezember 2014scroll
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Konzern-GesamtergebnisrechnungVom 1. Januar - 31. Dezember 2014scroll
Konzern-KapitalflussrechnungVom 1. Januar - 31. Dezember 2014scroll
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Einschließlich erhaltener Anzahlungen Konzern-Eigenkapitalspiegelzum 31. Dezember 2014scroll
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Konzernanhang1. Grundlagen der Berichterstattung1.1 Grundlagen der DarstellungGegenstand des vorliegenden Konzernabschlusses sind die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf/ Deutschland, und deren Tochterunternehmen, welche gemeinsam die GEA Group bilden. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind. Zusätzlich wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315a HGB beachtet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen - mit Ausnahme der Segmentberichterstattung - werden in T EUR angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem T EUR ergeben. Verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cash-Flow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt. Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat den vorliegenden Konzernabschluss am 26. Februar 2015 aufgestellt. 1.2 Erstmals angewandte RechnungslegungsvorschriftenDie nachfolgend dargestellten Rechnungslegungsstandards werden in der GEA Group im Berichtsjahr erstmals angewendet: IFRS 10 "Konzernabschlüsse", IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen", IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen", Folgeänderungen zu IAS 27 "Einzelabschlüsse" sowie IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" - veröffentlicht vom IASB im Mai 2011Im Geschäftsjahr 2014 hat die GEA Group IFRS 10 "Konzernabschlüsse", IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen", IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen" und die Folgeänderungen zu IAS 27 "Einzelabschlüsse" und IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" rückwirkend angewendet. IFRS 10 ersetzt die Konsolidierungsvorschriften des IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" und des SIC-12 "Konsolidierung - Zweckgesellschaften". Die Neuregelungen des IFRS 10 wirken sich auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises aus. Wie nach der Regelung des IAS 27 sind die Unternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen, die von dem Mutterunternehmen beherrscht werden. Die Definition von Beherrschung des IFRS 10 unterscheidet sich von derjenigen des IAS 27. Nach IFRS 10 ist der Tatbestand der Beherrschung erfüllt, wenn ein Unternehmen aufgrund seiner Beteiligung an einem anderen Unternehmen einerseits variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder andererseits über Rechte verfügt, variable Rückflüsse zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem es die Aktivitäten des anderen Unternehmens steuert. Die neue Beherrschungskonzeption ist auf alle Unternehmen einschließlich Zweckgesellschaften anzuwenden. IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen" ersetzt IAS 31 "Anteile an Gemeinschaftsunternehmen" sowie SIC-13 "Gemeinschaftlich geführte Unternehmen - Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen". Anders als IAS 31 knüpft IFRS 11 die bilanzielle Abbildung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen nicht an die rechtliche Form der Vereinbarung, sondern an die Art der sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechte und Verpflichtungen. IFRS 11 differenziert zwischen gemeinschaftlichen Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen. Bei einer gemeinschaftlichen Tätigkeit handelt es sich um eine gemeinschaftliche Vereinbarung, die den gemeinschaftlich die Kontrolle ausübenden Unternehmen Rechte an den Vermögenswerten und Schulden aus der Vereinbarung überträgt. Dementsprechend bilanzieren diese Unternehmen wie bisher ihren Anteil an den jeweiligen Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen. Entsprechend den Regelungen des IFRS 11 sind Anteile an Gemeinschaftsunternehmen nunmehr verpflichtend nach der Equity-Methode abzubilden. Die bisher alternativ zulässige Abbildung mittels der Quotenkonsolidierung entfällt. IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen" regelt die Angabepflichten für sämtliche Arten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, einschließlich gemeinschaftlicher Vereinbarungen, assoziierter Unternehmen, strukturierter Unternehmen und außerbilanzieller Einheiten neu. Aus der erstmaligen Anwendung der neuen Regelungen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. Änderungen an IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" - veröffentlicht vom IASB im Juni 2013Im Geschäftsjahr 2014 hat die GEA Group den geänderten IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" angewendet. Die Erstanwendung erfolgte entsprechend den Übergangsregelungen rückwirkend. Durch die Änderungen des IAS 39 bleiben Derivate auch dann weiterhin als Sicherungsinstrumente in einer Sicherungsbeziehung designiert, wenn eine Novation des Sicherungsinstruments unter Einschaltung einer zentralen Gegenpartei erfolgt. Voraussetzung ist dabei, dass die Einschaltung einer zentralen Gegenpartei infolge rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen vorgenommen wird. Die erstmalige Anwendung der Änderungen an IAS 39 hat zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geführt. IFRIC 21 "Abgaben" - veröffentlicht vom IASB im Mai 2013Die neue Interpretation konkretisiert die allgemeinen Grundsätze des IAS 37 für die Bilanzierung von Verbindlichkeiten aufgrund zu entrichtender Abgaben. IFRIC 21 definiert Abgaben als einen Abfluss von Ressourcen, die von einer Regierungsinstanz erhoben werden. Die Leistungspflicht entsteht dabei durch einseitige Verpflichtung auf Grundlage der hoheitlichen Rechte der Regierungsinstanz. Leistungspflichten aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen einer Regierungsinstanz und einem Unternehmen, Geldstrafen und Sanktionen sowie Zahlungspflichten im Anwendungsbereich anderer Standards wie etwa IAS 12 "Ertragsteuern" unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des IFRIC 21. IFRIC 21 ist rückwirkend für am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Die erstmalige Anwendung des Standards hat zu keinen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geführt. 1.3 Noch nicht umgesetzte RechnungslegungsvorschriftenFür die Aufstellung des IFRS Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 waren die im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Soweit nicht anderweitig erwähnt, sind die neuen Standards und Interpretationen in das EU-Recht übernommen worden. Die GEA Group prüft derzeit die Auswirkungen der geänderten Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung festlegen. IFRS 9 "Finanzinstrumente" - veröffentlicht vom IASB im Juli 2014Im November 2009 veröffentlichte der IASB den IFRS 9 "Finanzinstrumente" und schloss damit den ersten Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ablösung von IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ab. Mit dem neuen Standard wurden zunächst einheitliche Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten eingeführt. Im Oktober 2010 wurde IFRS 9 erneut herausgegeben, wobei die ursprüngliche Version um Vorschriften zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten ergänzt wurde. Die Regelungen für die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten und für die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wurden größtenteils unverändert aus IAS 39 übernommen. Durch die im Dezember 2011 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 wurden Vorschriften zum verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 sowie Erleichterungen in Bezug auf die Anpassung früherer Perioden und die entsprechenden Angaben nach IFRS 7 herausgegeben. Der im November 2013 herausgegebene IFRS 9 beinhaltete schwerpunktmäßig die Aufnahme eines neuen allgemeinen Modells zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Im Juli 2014 veröffentlichte der IASB die vierte und endgültige Fassung des IFRS 9, welcher nunmehr auch die neuen Regelungen zur Erfassung von Wertminderungen und die begrenzten Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte enthält. Mit der finalen Fassung werden alle vorherigen Fassungen von IFRS 9 ersetzt. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuregelungen des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten erläutert: Klassifizierung und Bewertung finanzieller VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte werden zukünftig nur noch in zwei Gruppen klassifiziert und bewertet: "zu fortgeführten Anschaffungskosten" und "zum Fair Value". Die Gruppe der finanziellen Vermögenswerte "zu fortgeführten Anschaffungskosten" besteht aus solchen finanziellen Vermögenswerten, die nur den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen und die zudem im Rahmen eines Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten dieser Vermögenswerte und die Vereinnahmung der mit ihnen verbundenen vertraglichen Zahlungsströme ist. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte bilden die Gruppe "zum Fair Value". Unter bestimmten Voraussetzungen kann für finanzielle Vermögenswerte der ersten Kategorie bei Zugang wie bisher eine Designation zur Kategorie zum Fair Value ("Fair Value Option") vorgenommen werden. Wertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "zum Fair Value" sind, abhängig von dem Geschäftsmodell, in dem sie gehalten werden, im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Für bestimmte Eigenkapitalinstrumente kann vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen; Dividendenansprüche aus diesen Vermögenswerten sind jedoch im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Bilanzierung von finanziellen VerbindlichkeitenIn Bezug auf die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten betrifft die bedeutendste Änderung den Ausweis von Wertänderungen von zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Diese sind zukünftig aufzuteilen: Der auf das eigene Kreditrisiko entfallende Teil ist im sonstigen Ergebnis zu erfassen, der verbleibende Teil der Wertänderung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Bilanzierung von SicherungsbeziehungenDurch die Einführung eines neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen soll eine engere Verknüpfung zwischen dem Risikomanagementsystem und der bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen erreicht werden. Das neue Modell eröffnet weitergehende Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen: So sind nun insbesondere Gruppen von Grundgeschäften, soweit sich die Grundgeschäfte einzeln für eine Designation qualifizieren, sowie Nettopositionen und Nettonullpositionen designierbar. Als Sicherungsinstrument ist grundsätzlich jedes Finanzinstrument geeignet, welches zum Fair Value bilanziert wird. In Bezug auf die Effektivität von Sicherungsbeziehungen werden neue Regelungen eingeführt, wobei auf eine Vorgabe von Bandbreiten für die Effektivitätsmessung verzichtet wird, so dass kein retrospektiver Effektivitätstest mehr durchzuführen ist. Der prospektive Effektivitätstest ist wie auch die Erfassung jeglicher Ineffektivität weiterhin erforderlich. Die Beendigung einer Sicherungsbeziehung ist nur möglich, wenn die hierfür definierten Voraussetzungen erfüllt sind; dies bedeutet, dass bei unveränderter Risikomanagementzielsetzung die Sicherungsbeziehungen zwingend fortzuführen sind. Hinsichtlich der Risikomanagementstrategie, der Auswirkungen des Risikomanagements auf künftige Zahlungsströme sowie der Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf den Abschluss sind erweiterte Anhangangaben zu machen. Sicherungsbeziehungen sind aufgrund des Übergangs von IAS 39 auf IFRS 9 nicht zu beenden, sofern die Voraussetzungen und qualitativen Merkmale weiterhin erfüllt sind. Die bestehenden Regelungen nach IAS 39 sind wahlweise auch unter IFRS 9 weiterhin anwendbar. Neues WertminderungsmodellMit der Einführung eines neuen Modells zur Ermittlung von Wertminderungen sollen nicht nur eingetretene, sondern auch in der Zukunft erwartete Verluste berücksichtigt werden. In Zukunft erwartete Verluste müssen entweder in Höhe des "erwarteten 12-Monats-Verlusts", dem Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, oder in Höhe des gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlusts erfasst werden. Die Verlusterfassung des gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verlusts muss für Instrumente vorgenommen werden, deren Ausfallrisiko sich seit Zugang signifikant erhöht hat. ÜbergangsregelungenIFRS 9 ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - für am oder nach dem r. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. IFRS 9 sieht die Möglichkeit vor, auf die Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 zu verzichten. Bei Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften sind zusätzliche Anhangangaben nach IFRS 7 erforderlich, welche die Beurteilung der Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 9 ermöglichen sollen. Die GEA Group analysiert derzeit, welche Auswirkungen die Anwendung von IFRS 9 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird. IFRS 14 "Regulatorische Abgrenzungsposten" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2014Derzeit finden sich in den IFRS keine Regelungen zur Bilanzierung von preisregulierten Absatzgeschäften. Sofern die Preisregulierung dazu führt, dass die Ausgaben im aktuellen Geschäftsjahr eine Auswirkung auf die Preise haben, die ein Unternehmen in künftigen Geschäftsjahren verlangen darf, können dem Unternehmen hieraus wirtschaftliche Vor- oder Nachteile entstehen. In einigen Ländern erlauben bzw. erfordern die nationalen Rechnungslegungsvorschriften die Aktivierung bzw. Abgrenzung von solchen wirtschaftlichen Vorteilen. Der neue Standard soll die Vergleichbarkeit der Abschlüsse solcher Unternehmen verbessern, die preisregulierte Absatzgeschäfte erbringen. IFRS 14 erlaubt dabei Unternehmen, welche die IFRS erstmalig anwenden, preisregulierte Absatzgeschäfte weiterhin in Übereinstimmung mit den vor der IFRS-Umstellung angewendeten Rechnungslegungsvorschriften abzubilden. Jedoch sind dann die Effekte aus der Aktivierung bzw. Abgrenzung von wirtschaftlichen Vorteilen gesondert auszuweisen. Da das IASB aktuell ein Projekt zur Bilanzierung preisregulierter Absatzgeschäfte durchführt, stellt IFRS 14 eine Übergangslösung dar. IFRS 14 ist - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - für IFRS-Erstanwendungen ab dem 1. Januar 2016 verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Aus der Neuregelung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet, da IFRS r4 lediglich für IFRS-Erstanwender anwendungspflichtig ist. IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" - veröffentlicht vom IASB im Mai 2014Der neue Standard fasst die bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammen und überführt diese in ein einheitliches Modell der Umsatzrealisierung. IFRS 15 gilt für die Bilanzierung von Verträgen mit Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Verkauf von Gütern und umfasst damit auch die bisher in IAS 11 geregelte Bilanzierung von Fertigungsaufträgen. Das neue einheitliche Modell zur Umsatzrealisierung sieht fünf Schritte vor, auf Basis derer die Höhe der Umsatzerlöse und der Zeitpunkt der Realisierung bestimmt werden: 1. Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, 2. Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen, 3. Bestimmung der gesamten Gegenleistung, 4. Verteilung der Gegenleistung auf die separaten Leistungsverpflichtungen, 5. Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung. Als Zeitpunkt der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung wird der Übergang der Kontrolle über das verkaufte Gut oder die erbrachte Dienstleistung auf den Kunden definiert. Dabei wird zwischen einem Übergang der Kontrolle zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum unterschieden. Im Falle des Übergangs der Kontrolle auf den Kunden über einen Zeitraum erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse nach dem Fertigstellungsgrad, wenn dieser verlässlich messbar ist. Die Auswirkungen der Neuregelungen werden derzeit von der GEA Group analysiert. Aktuell geht die GEA Group nicht davon aus, dass die neuen Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden. Gleichwohl kann sich der Zeitpunkt der Umsatzrealisation für bestimmte Aufträge verändern. Darüber hinaus werden durch IFRS 15 umfangreiche Anhangangaben zur Umsatzrealisierung eingeführt. IFRS 15 ist - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - für am oder nach dem r. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung der Regelungen ist zulässig. Die Erstanwendung erfolgt rückwirkend, wobei gem. IFRS 15 verschiedene Erleichterungen zugelassen sind. Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten von einem Investor an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen -veröffentlicht vom IASB im September 2014Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer entsprechenden Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen, unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. Die GEA Group erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28. Die Änderungen treten - vorbehaltlich ihrer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Nach erfolgter Übernahme in EU-Recht ist eine vorzeitige Anwendung zulässig. Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" - Angabeninitiative - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2014Die Änderungen gehen auf eine Initiative des IASB zur Verbesserung von Ausweis- und Angabevorschriften in bestehenden Standards zurück. Es wird klargestellt, dass Anhangangaben generell nur dann erforderlich sind, wenn ihr Inhalt nicht unwesentlich ist. Ferner wird klargestellt, wie Anteile am sonstigen Ergebnis von at-equity bewerteten Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Zudem werden die Regelungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung erweitert. Schließlich werden starre Vorgaben zur Struktur des Anhangs gelockert, so dass dieser verstärkt unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Relevanz von Angaben strukturiert werden kann. Die GEA Group erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 1. Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals auf Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - Arbeitnehmerbeiträge -veröffentlicht vom IASB im November 2013Die Änderungen betreffen die Bestimmungen in Bezug auf Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind und stellen entsprechende Vorschriften zur Zuordnung solcher Beiträge zu den Dienstleistungsperioden klar. Zudem werden Erleichterungen für die Bilanzierung entsprechender Beiträge geschaffen, die von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. Die GEA Group erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS r9. Die Änderungen sind erstmals rückwirkend auf Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Sammelstandard 2012 und Sammelstandard 2013 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2013Die Sammelstandards gehen auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual Improvements Cycle) zurück. Sie umfassen kleinere Änderungen an insgesamt sieben (Sammelstandard 2012) bzw. vier Standards (Sammelstandard 2013). Aus den Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Die Regelungen des Sammelstandards 2012 sind auf am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, wobei die Erstanwendung größtenteils prospektiv erfolgt; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Regelungen des Sammelstandards 2013 sind auf am oder nach dem r. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Sammelstandard 2012 bis 2014 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im September 2014Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual Improvements Cycle) zurück. Er beinhaltet kleinere Änderungen an insgesamt vier Standards. Die GEA Group erwartet aus der Anwendung der Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Regelungen sind - vorbehaltlich ihrer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - auf am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. 2. Grundsätze der Rechnungslegung2.1 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeKonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss der GEA Group werden alle wesentlichen Gesellschaften einbezogen, die durch die GEA Group entweder direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte oder anderweitig, z.B. durch vertragliche Vereinbarungen, unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Tatbestand der Beherrschung ist erfüllt, wenn die GEA Group dergestalt an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, dass sie einerseits variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder andererseits über Rechte verfügt, variable Rückflüsse zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem es die Aktivitäten des anderen Unternehmens steuert. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der gegenüber den Verkäufern eingegangenen Verbindlichkeiten sowie der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Transaktionszeitpunkt. Die mit dem Unternehmenserwerb übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von eventuell bestehenden nicht beherrschenden Gesellschaftern. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Der Teil der Anschaffungskosten, der den erworbenen Anteil an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens übersteigt, wird als Goodwill bilanziert. Sind die Kosten des Erwerbs auch nach einer erneuten Überprüfung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Nettovermögens geringer als dieses, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konzerninterne Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Zahlungsströme und Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Sofern die konsolidierten Tochterunternehmen einen von dem Mutterunternehmen abweichenden Bilanzstichtag aufweisen, erfolgt die Einbeziehung auf Basis von Zwischenabschlüssen zum 3r. Dezember 2014. Im Geschäftsjahr 2014 hat sich der Konsolidierungskreis des Gesamtkonzerns wie folgt geändert: scroll
Nicht in die Konsolidierung einbezogen werden 51 Tochterunternehmen (Vorjahr 70), da ihr Einfluss auch bei zusammengefasster Betrachtung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist. Auf konsolidierter Basis beträgt ihr Anteil am Umsatz des Gesamt-Konzerns insgesamt 0,2 Prozent (Vorjahr 0,2 Prozent), ihr Ergebnis 1,1 Prozent (Vorjahr 1,6 Prozent) des ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern des Gesamt-Konzerns und ihr Eigenkapital 1,0 Prozent (Vorjahr 1,4 Prozent) des Konzerneigenkapitals. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, da sich ihr beizulegender Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt. Eine vollständige Liste aller Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen befindet sich im Abschnitt 12.4. Änderungen in der BeteiligungshöheÄnderungen der Beteiligungsquote der GEA Group an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, sind Eigenkapitaltransaktionen. Die Buchwerte der beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile sind so anzupassen, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung ist unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen und den Eigentümern der GEA Group zuzuordnen. Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint VenturesAls assoziierte Unternehmen gelten Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, bei denen die GEA Group unmittelbar oder mittelbar 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält. Joint Ventures sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte am Nettovermögen besitzen. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung der GEA Group sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Assoziierte Unternehmen sowie Joint Ventures werden nach der Equity-Methode mit dem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bewertet. Ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Ein eventuell beim Erwerb entstehender Goodwill wird im Beteiligungsbuchwert erfasst. Der Konzernanteil am Gewinn oder Verlust at-equity bewerteter Beteiligungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und gesondert dargestellt. Der Konzernanteil direkt im Eigenkapital erfasster Aufwendungen und Erträge wird unmittelbar im sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures den Buchwert der Nettoinvestition in dasselbe, werden keine weiteren Verluste erfasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen und Joint Ventures werden -sofern notwendig - angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag 2 Beteiligungen (Vorjahr 2) an assoziierten Unternehmen und 6 Beteiligungen an Joint Ventures (Vorjahr 13) at-equity bewertet. Gemeinschaftliche TätigkeitenGemeinschaftliche Tätigkeiten sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden derselben haben. Gemeinschaftliche Führung ist gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung der GEA Group sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen gemeinschaftlicher Tätigkeiten werden mit dem Anteil der GEA Group derselben, in Übereinstimmung mit den maßgeblichen IFRS, bilanziert. WährungsumrechnungDie Konzernunternehmen stellen ihre Jahresabschlüsse auf Basis ihrer jeweiligen funktionalen Währung auf. Fremdwährungsgeschäfte der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Bilanzstichtag an den geltenden Wechselkurs angepasst. Die dabei entstehenden Währungsgewinne und -verluste aus diesen Posten werden grundsätzlich ergebniswirksam unter den sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Alle Abschlüsse der Gesellschaften, die eine von der Berichtswährung abweichende funktionale Währung haben, werden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses der GEA Group umgerechnet. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Unternehmen erfolgt mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode. Sofern diese Durchschnittskurse keine sinnvolle Approximation der tatsächlichen Transaktionskurse darstellen, erfolgt eine Umrechnung zu den jeweiligen Transaktionskursen. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Konzernergebnis erfasst und im Eigenkapital fortgeführt. Goodwills aus dem Erwerb ausländischer Tochtergesellschaften werden als Vermögenswerte dieser Unternehmen zum Stichtagskurs umgerechnet. SachanlagenDie Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie zuzüglich Wertaufholungen angesetzt. Aufwendungen für regelmäßige größere Wartungen werden über die Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögenswertes bzw. über den Zeitraum bis zur nächsten Wartung abgeschrieben. Der Wertansatz von Sachanlagevermögen wird überprüft, wenn dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts des Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag beurteilt ("Impairment"-Test). Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Betrag aus dem internen Nutzungswert oder dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Nettoveräußerungswert). Primäre Basis für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist der jeweils aktuelle örtliche Markt für Gebrauchtmaschinen bzw. Gewerbeimmobilien. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, erfolgt eine Abwertung. Zur Beurteilung der Wertminderung werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Stufe gruppiert, für die sich Zahlungsströme separat identifizieren lassen. Entfällt in der Folgezeit der Grund für eine Wertminderung, wird eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeschriebenen historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. LeasingAls Leasingtransaktionen gelten Vereinbarungen, die das Recht zur entgeltlichen Nutzung eines Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum einräumen. Leasingverträge werden als Finanzierungsleasingverträge bilanziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstands und damit das wirtschaftliche Eigentum dem Leasingnehmer zuzurechnen sind. Dementsprechend aktivieren die Unternehmen der GEA Group, die als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken tragen, die mit dem Gegenstand verbunden sind, das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schreiben das Leasingobjekt in den Folgeperioden über die Vertragslaufzeit oder die kürzere geschätzte Nutzungsdauer ab. Korrespondierend wird eine Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Die Zahlung an den Leasinggeber wird dabei in eine Zins- und Tilgungskomponente aufgeteilt, wobei die Zinskomponente als konstante Verzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen die GEA Group als Leasingnehmer auftritt, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesen Fällen werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen Unternehmen der GEA Group Leasinggeber sind und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Gegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt. Die in der Folgezeit anfallenden Zinserträge werden erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesem Fall verbleibt der zur Nutzung überlassene Gegenstand in der Bilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst. Verschiedene der einbezogenen Unternehmen haben in der Vergangenheit Sachanlagen veräußert und zurückgemietet ("Sale-and-lease-back"). In Abhängigkeit der Risikoverteilung führten die "Sale-and-lease-back"-Transaktionen zu einem Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnis. Im Fall eines Mietleasingverhältnisses erfolgte eine unmittelbare Realisierung des gesamten Gewinns, sofern der Verkauf des Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert abgewickelt wurde. Bei einem Verkauf über dem beizulegenden Zeitwert wurde die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem beizulegenden Zeitwert abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit realisiert. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienImmobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Bei Immobilien, die teilweise zur Erzielung von Mieteinnahmen und teilweise zum Zweck der Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, wird die gesamte Immobilie als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie eingestuft, wenn der Anteil der Eigennutzung unwesentlich ist. Dies wird bei einem Anteil von unter 10 Prozent angenommen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden linear zwischen 10 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung erfolgt analog zu der Vorgehensweise beim Sachanlagevermögen. GoodwillDer Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt. Die Werthaltigkeit des Goodwills wird mindestens einmal jährlich zum Geschäftsjahresende sowie bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit auf Ebene der Segmente überprüft. Hierbei wird der erzielbare Betrag eines Segments seinem Buchwert einschließlich des Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Für als "zur Veräußerung gehalten" klassifizierte Geschäftseinheiten ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Maßstab für die Werthaltigkeit. Übersteigt der Buchwert der Vermögenswerte der Segmente den erzielbaren Betrag, liegt in Höhe der Differenz eine Wertminderung vor, die ergebniswirksam zu erfassen ist. Ein Wertminderungsbetrag mindert zuerst den Buchwert des Goodwills. Ein den Goodwill übersteigender Betrag ist proportional zu den Buchwerten auf die nicht-finanziellen langfristigen Vermögenswerte zu verteilen. Der Nutzungswert der zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten wird jährlich zum Ende des Geschäftsjahres nach dem "Discounted-Cash-Flow"-Verfahren ermittelt. Die Schätzung eines Verkaufspreises ist für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten nur erforderlich, wenn der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt. Sonstige immaterielle VermögenswerteDie sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl selbst erstellte als auch erworbene Vermögenswerte. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte umfassen aktivierte Entwicklungsaufwendungen. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen neben vertragsbasierten Rechten vor allem Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen. Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen werden regelmäßig im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen erworben. Die selbst erstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes bestimmbar ist, wird dieser linear über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist, werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Der Wertansatz eines immateriellen Vermögenswertes wird überprüft, sofern dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, ist der Buchwert auf den erzielbaren Betrag abzuwerten. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe werden zuvor erfasste Wertminderungen zurückgenommen. Eine Rücknahme erfolgt dabei maximal bis zur Höhe der fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden jährlich außerdem dahin gehend untersucht, ob die Einschätzung hinsichtlich der Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer beibehalten werden kann. Eine Änderung auf eine bestimmte Nutzungsdauer wird prospektiv vorgenommen. Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, sonstige Wertpapiere, finanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie derivative Finanzinstrumente. Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen werden der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, da die Anteile an diesen Kapitalgesellschaften nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist bedingt durch die erhebliche Schwankungsbreite der Bemessungen des beizulegenden Zeitwertes, ohne dass die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen des beizulegenden Zeitwertes innerhalb der Schwankungsbreite zuverlässig bestimmt werden können. Ein zuverlässiger beizulegender Zeitwert kann nur im Rahmen von Veräußerungsverhandlungen ermittelt werden. Eine Veräußerungsabsicht für diese finanziellen Vermögenswerte besteht nicht. Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel, bei denen die Absicht besteht, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten, werden der Bewertungskategorie "bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen" zugeordnet und dementsprechend unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle übrigen Wertpapiere werden zum Zeitwert bewertet, wobei Wertschwankungen erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Die finanziellen Forderungen werden der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet und unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken sowie zur Risikominderung von Zinsschwankungen eingesetzt, die sich aus Finanzierungsgeschäften ergeben. Sie werden stets zum Zeitwert bilanziert. Stehen die derivativen Finanzinstrumente in keiner dokumentierten bilanziellen Sicherungsbeziehung, werden diese der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen" zugeordnet und die Zeitwertschwankungen erfolgswirksam erfasst. Sind die derivativen Finanzinstrumente in eine bilanzielle Sicherungsbeziehung zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen ("Cash-Flow-Hedge") eingebunden, werden die Zeitwertschwankungen im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eingebettete Finanzderivate werden bei Vorliegen qualifizierender Bedingungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung von den jeweiligen Basisverträgen getrennt. Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, sobald die GEA Group Zahlungsmittel erhalten hat oder ihr das Recht auf den Erhalt von Zahlungsströmen zusteht. Für den Fall eines marktüblichen Kaufs von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung. Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Einschluss von direkt dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten. Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte überprüft. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte sind wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintreten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme negativ verändert haben. Objektive Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder der Ausfall von Zahlungen sein. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (z. B. nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente), entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Finanzinstruments und dem Barwert der mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Zahlungsströme. Mit Ausnahme der Eigenkapitalinstrumente werden finanzielle Vermögenswerte bei Wegfall der Wertminderungsgründe bis zur Höhe der sich ohne Wertminderung ergebenden fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zugeschrieben. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting")Die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihres Abschlusses entweder als Absicherung von beizulegenden Zeitwertschwankungen von Vermögenswerten, Schulden oder von bindenden Vereinbarungen ("Fair-Value-Hedges") oder als Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden ("Cash-Flow-Hedges") designiert. Bei einer effektiven Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird nicht nur die Änderung des beizulegenden Zeitwertes des Derivates, sondern auch die des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst. Bei einer perfekten Sicherung gleichen sich die Zeitwertschwankungen aus. Werden Derivate zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen eingesetzt, wird der effektive Bestandteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der Derivate erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Bestandteil der Wertänderung wird als Gewinn oder Verlust ausgewiesen. Der im sonstigen Konzernergebnis erfasste Posten aus dem effektiven Bestandteil der Wertänderung wird gleichzeitig mit der Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgswirksam. Führt die Erfüllung des Grundgeschäfts zu dem Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswertes, so werden die zuvor im sonstigen Konzernergebnis abgegrenzten Wertänderungen mit den Anschaffungskosten des nicht-finanziellen Vermögenswertes verrechnet. Wird das Grundgeschäft abweichend von vorherigen Annahmen nicht durchgeführt, werden die zuvor erfolgsneutral erfassten Wertänderungen direkt erfolgswirksam aufgelöst. Um Risiken aus Fremdwährungs- und Zinsänderungen abzusichern, wendet der Konzern überwiegend "Cash-Flow-Hedges" an. Zusätzlich führt die GEA Group auch Sicherungsmaßnahmen gemäß den Grundsätzen der Risikorichtlinie durch, welche ökonomisch zur Sicherung bestehender Risiken beitragen, jedoch die strengen Anforderungen des IAS 39 an bilanzielle Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen. Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung von Währungsrisiken aus monetären Vermögenswerten und Schulden abgeschlossen werden, werden nicht zu einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zusammengeführt. Die ergebniswirksam erfassten Effekte aus der Umrechnung der Bilanzpositionen werden durch die ebenfalls ergebniswirksam zu erfassenden Zeitwertschwankungen der Devisentermingeschäfte weitgehend kompensiert. Die Vorschriften zur Sicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts durch einen "Fair-Value-Hedge" finden derzeit in der GEA Group keine Anwendung. Latente SteuernFür sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der jeweiligen nationalen Steuerbilanzen und den in den Konzernabschluss einfließenden IFRS-Bilanzen werden im Grundsatz aktivische und passivische latente Steuern gebildet. Daneben werden aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ansatz der aktivischen latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen erfolgt nur in dem Umfang, in dem zukünftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis wahrscheinlich ist. Latente Steuerschulden für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures werden nicht gebildet, solange eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. VorräteDie Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittskosten oder nach der "First in - First out" (Fifo)-Methode. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und Kosten des Vertriebs. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und sind in der Bilanz zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Finanzdienstleistungsunternehmen werden ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken im Wesentlichen auf das Finanzdienstleistungsunternehmen übertragen wurden. FertigungsaufträgeForderungen und Umsätze aus Fertigungsaufträgen werden entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst ("Percentage-of-Completion-Method"). Der Fertigstellungsgrad wird nach der "Cost-to-Cost-Method" ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten ergibt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten zuzüglich des anteiligen Gewinns entsprechend des erreichten Fertigstellungsgrads. Verluste aus Fertigungsaufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgt in dem Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Soweit die erhaltenen Teilabrechnungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne und erfassten Verluste am Stichtag übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den "sonstigen Verbindlichkeiten". Anzahlungen auf Fertigungsaufträge werden separat passivisch ausgewiesen. Sofern das Auftragsergebnis nicht zuverlässig geschätzt werden kann, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst ("Zero-Profit-Method"). Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst, wenn das Auftragsergebnis zuverlässig geschätzt werden kann. Zahlungen für Abweichungen im Gesamtauftrag, Nachforderungen ("Claims") sowie Prämien werden in die Auftragserlöse einbezogen, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Schulden und nicht fortgeführte GeschäftsbereicheDer Ansatz langfristiger Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten, die im Sinne des IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert wurden, erfolgt zum Buchwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" erfolgt, wenn der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Die entsprechenden Vermögenswerte sowie die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Schulden werden in der Bilanz gesondert als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und " zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesen. Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte bzw. die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Vermögenswerte und Schulden zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet. Danach erfolgt eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hierbei werden Veräußerungsgruppen als Ganzes bewertet. Da der Buchwert von zur Veräußerung gehaltenen abnutzbaren Vermögenswerten überwiegend durch den Verkauf und nicht durch die Nutzung derselben realisiert wird, endet die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Umklassifizierung. Wenn eine Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich darstellt, qualifiziert diese als nicht fortgeführter Geschäftsbereich. Die Ergebnisse der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden in der Gewinn- und Verlustrechnung separat als "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Zudem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Vorjahreswerte so angepasst, dass die Ergebnisse dieser Geschäftsbereiche auch gleichfalls im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche getrennt ausgewiesen; auch hier wird der Ausweis des Vorjahres entsprechend angepasst. Bei der Darstellung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden Umsätze und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen berücksichtigt, wenn diese nach dem Abgang eines nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Die Angaben im Anhang beziehen sich grundsätzlich auf die in den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Insoweit sich Angaben auf die GEA Group einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen, so wird dies entweder durch den Hinweis, dass es sich um Angaben zum Gesamt-Konzern handelt, oder durch eine anderweitige Kommentierung gekennzeichnet. Gezeichnetes KapitalStammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Eigene Anteile werden von dem auf die Anteilseigner der GEA Group Aktiengesellschaft entfallenden Eigenkapital abgezogen. Verpflichtungen aus PensionsplänenDie Verpflichtungen aus Pensionsplänen betreffen Verpflichtungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit Method") ermittelt. Der Anwartschaftsbarwert dieser Verpflichtungen wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rentensteigerungen berechnet, da der bis zum Renteneintrittsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Bei den Ansprüchen aus gewährten Krankenrestkostenversicherungen fließen in die versicherungsmathematische Bewertung Trendannahmen für die Kosten der medizinischen Versorgung ein. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde. Um die Pensionsleistungen erbringen zu können, werden zum Teil finanzielle Vermögenswerte in langfristig ausgelegten Fonds außerhalb der GEA Group gehalten oder qualifizierte Versicherungspolicen abgeschlossen. Sofern die Leistungsansprüche durch solche externen Vermögenswerte (Planvermögen) gedeckt sind, wird deren beizulegender Zeitwert mit dem Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung saldiert. Der resultierende Saldo wird unter den langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern bzw. den übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (Nettobilanzbetrag). Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Nettobilanzbetrages werden im Jahr ihrer Entstehung im sonstigen Konzernergebnis erfasst und nach Berücksichtigung von Steuereffekten in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Dies gilt auch für die Erfassung des Unterschieds zwischen den tatsächlichen Erträgen und den auf Basis des Diskontierungsfaktors rechnerisch ermittelten Erträgen aus Planvermögen. Ein Aufwand aus der Aufzinsung des Nettobilanzbetrages wird in den Zinsaufwendungen erfasst, ein Ertrag in den Zinserträgen. Der laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Periode sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst. Sonstige Verpflichtungen gegenüber ArbeitnehmernUnter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden sonstige langfristige Leistungen sowie alle kurzfristig fälligen Leistungen erfasst. Bei den kurzfristigen Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen gegenüber Arbeitnehmern wird erwartet, dass diese spätestens 12 Monate nach Ende der erbrachten Leistung in voller Höhe abgegolten werden. Zu ihnen gehören unter anderem Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, bezahlter Urlaub sowie Erfolgsbeteiligungen. Sie werden zeitkongruent mit der vergüteten Arbeitsleistung aufwandswirksam. Am Bilanzstichtag wird der Teil des Aufwands, der die bereits geleisteten Zahlungen übersteigt, als abgegrenzte Schuld ausgewiesen. Sonstige langfristige Leistungen, wie z. B. Jubiläumszahlungen oder Altersteilzeitvereinbarungen, werden mit dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Insolvenzsicherung erdienter Altersteilzeitguthaben werden Wertpapiere an die Berechtigten verpfändet. Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird mit der korrespondierenden Verpflichtung saldiert. RückstellungenRückstellungen für ungewisse Verpflichtungen werden angesetzt, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der zukünftige Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags zuverlässig geschätzt werden kann. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird der Barwert des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Abzinsung erfolgt mit dem laufzeit- und währungsadäquaten Marktzinssatz. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand gezeigt. Bei der Bildung von Gewährleistungsrückstellungen wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Herstellungskosten berücksichtigt. In allen anderen Fällen erfolgt die Rückstellungsbildung zum Zeitpunkt der Abnahme des Produkts. Die Bemessung der Rückstellung basiert sowohl auf dem tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwand in der Vergangenheit als auch auf dem evaluierten Gesamtrisiko einer Anlage bzw. eines Produkts. Zusätzlich werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Garantiefall bekannt und ein Verlust wahrscheinlich wird. Rückgriffsforderungen gegen Zulieferer werden aktiviert, sofern deren Leistungen einer Garantie unterliegen und der Anspruch höchstwahrscheinlich durchgesetzt werden kann. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden angesetzt, wenn der aus dem Vertrag erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung notwendigen Kosten. Die notwendigen Kosten schließen auch die zur Vertragserfüllung notwendigen Gemeinkosten ein. FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten umfassen Anleihen, Bankverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten. Die Folgebilanzierung geschieht unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zugangsbewertung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing erfolgt zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Sonstige VerbindlichkeitenDer Ansatz und die Folgebewertung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt mit Ausnahme der Anzahlungen sowie des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen analog zu den Finanzverbindlichkeiten. Die Anzahlungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Hinsichtlich der Bewertung des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen wird auf die Ausführungen zu der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen verwiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verbindlichkeiten aus erhaltenen Gütern oder bereits erbrachten Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt sind, da nur eine geringe Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung besteht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei innerhalb eines Jahres fällig werdenden Verbindlichkeiten entspricht dieser dem Erfüllungsbetrag. ErtragsrealisierungUmsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Gütern verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden. Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Leistung ertragswirksam. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse. Erlöse aus Fertigungsaufträgen werden grundsätzlich nach der "Percentage-of-Completion"-Methode realisiert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten ("Cost-to-Cost-Method"). Die Auftragskosten umfassen Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Erstreckt sich die Abwicklung eines Fertigungsauftrags über einen längeren Zeitraum und erfolgt die Finanzierung des Auftrags weitgehend durch die GEA Group, umfassen die Auftragskosten auch direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten. Umgekehrt werden Erträge aus der Anlage von erhaltenen Anzahlungen auftragskostenmindernd berücksichtigt, wenn diese einen wesentlichen Einfluss auf das Auftragsergebnis haben. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Entsprechend der "Percentage-of-Completion"-Methode werden Fertigungsaufträge zum Stichtag in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Ausgewiesen werden die realisierten Umsatzerlöse in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Abzug der Teilabrechnungen. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar als Aufwand ausgewiesen. Zinserträge werden unter Beachtung des Effektivzinssatzes und der Höhe der Restforderung proportional über die Restlaufzeit in den Zinserträgen erfasst. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist. Erlöse aus Nutzungsentgelten werden unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Verträge periodengerecht erfasst. Aktienbasierte VergütungDie GEA Group verfügt über ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm, in dessen Rahmen ausgewählten Führungskräften sogenannte "Performance Shares" gewährt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Des Weiteren wurde in den Geschäftsjahren 2010 und 2011 ein Teil der von den Vorstandsmitgliedern erdienten Tantieme in virtuelle Aktien umgerechnet. Der Anspruch aus den virtuellen Aktien wird zum Bilanzstichtag mit dem aktuellen Aktienkurs bewertet. Im Geschäftsjahr 2012 wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder eine langfristige Aktienkurskomponente eingeführt. Die Auszahlung aus dieser Vergütungskomponente ist von der Performance der GEA Aktie relativ zu einem Vergleichsindex abhängig. Der Anspruch aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Rückstellung für aktienbasierte Vergütungsprogramme werden als Zinsaufwand bzw. -ertrag berücksichtigt (siehe Abschnitt 6.3.4). Darüber hinaus gewährt eine Gesellschaft im Konzern ihren Mitarbeitern über eine Treuhandgesellschaft Optionen auf Anteile der Gesellschaft. Der Aufwand dieser anteilsbasierten Vergütung wird im Ausgabezeitpunkt geschätzt und linear bis zum Ausübungszeitpunkt verteilt (siehe Abschnitt 6.1). Forschung und EntwicklungAufwendungen für Forschung werden unmittelbar aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügbar sind. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Aktivierte Entwicklungskosten eines noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerts werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Erforderliche Entwicklungskosten im Rahmen von Fertigungsaufträgen werden als Herstellungskosten aktiviert. Öffentliche ZuwendungenZuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Aufwandszuschüsse werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Ausgleich sie zugesprochen wurden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden von den Anschaffungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts abgesetzt. 2.2 Einschätzungen und ErmessensentscheidungenDie Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Ermessensentscheidungen durch den Vorstand getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktivischen und passivischen latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Faktoren, die eine negative Abweichung von getroffenen Einschätzungen verursachen können, können eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen. Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen, wie nachfolgend dargestellt, teilweise Ermessensentscheidungen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen. KonsolidierungskreisBei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises (siehe Abschnitt 2.1) wurde insbesondere bei der Beurteilung, welche Tochtergesellschaften aus Wesentlichkeitsgründen nicht im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, Ermessen ausgeübt. UnternehmenserwerbeAls Folge von Unternehmenserwerben werden Goodwills in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Ein grundlegendes Problem stellt dabei die Schätzung dieser Zeitwerte dar. Grundstücke und Gebäude werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet. Wenn immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, werden ihre beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen auf Basis der Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte sowie des Diskontierungszinssatzes getroffen hat. Der Ansatz von Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen basiert auf der aktuellen Planung. GoodwillDer Konzern untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt. Die zu diesem Zweck für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftssegmente ermittelten erzielbaren Beträge werden auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Den Berechnungen der Nutzungswerte liegen Annahmen des Managements zugrunde (siehe Abschnitt 5.3). SteuernDie GEA Group ist in einer Vielzahl von Ländern tätig und unterliegt damit verschiedenen Steuerhoheiten. Die Bestimmung der Steuerverbindlichkeiten erfordert eine Reihe von Einschätzungen des Managements. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unwägbarkeiten getroffen zu haben. Gleichwohl kann nicht zugesichert werden, dass der tatsächliche Ausgang der Unwägbarkeiten mit den angenommenen Einschätzungen übereinstimmt. Etwaige Abweichungen können sich in dem Jahr der Entscheidung auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten oder der latenten Steuern auswirken. Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der aktivischen latenten Steuern beurteilt das Management, in welchem Ausmaß eine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Ob die aktivischen latenten Steuern tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob zukünftig in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet werden kann, gegen welches die temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Hierfür betrachtet das Management die Zeitpunkte der Umkehrung der passivischen latenten Steuern sowie die zukünftig erwarteten steuerlichen Einkommen. Auf Grundlage des erwarteten zukünftigen steuerlichen Einkommens geht das Management von der Realisierbarkeit der aktivischen latenten Steuern aus. Die aktivischen latenten Steuern verringern sich, wenn sich die Schätzung der geplanten steuerlichen Einkommen mindert, sich die durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden Steuervorteile reduzieren oder der Umfang der künftigen Steuervorteile durch Gesetzesänderungen der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht beschränkt wird (siehe Abschnitt 7.7). Bewertung zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden sowie Klassifizierung von Geschäftsbereichen als nicht fortgeführtZur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. In die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten fließen dabei auch Annahmen des Managements ein. Zudem sind bei der Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" sowie der Einstufung von Aktivitäten als den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugehörig Einschätzungen des Managements erforderlich. Diese betreffen insbesondere die Fragen, ob der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Rückstellungen und EventualverbindlichkeitenÄnderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verpflichtung oder eines wirtschaftlichen Ressourcenabflusses können dazu führen, dass bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufte Sachverhalte als Rückstellung zu passivieren sind bzw. Rückstellungsbeträge sich ändern (siehe Abschnitt 6.2). Dies gilt insbesondere auch für Verpflichtungen im Umweltbereich. Verpflichtungen aus PensionsplänenDer Barwert der Pensionsverpflichtung hängt von versicherungsmathematischen Annahmen ab. Diese Annahmen umfassen Diskontierungszinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungsrate und Sterblichkeitsraten. Sie können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den künftigen tatsächlichen Entwicklungen abweichen und sich damit wesentlich auf die Höhe der Verpflichtung und die dazugehörigen Aufwendungen auswirken. Der Diskontierungssatz des Nettobilanzbetrages wird zum Ende eines jeden Jahres ermittelt. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Weitere wesentliche Annahmen bei Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten (siehe Abschnitt 6.3.1). FertigungsaufträgeDer Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nach der "Percentage-of-Completion"-Methode liegen Schätzungen des Managements bezüglich der im Zusammenhang mit den Fertigungsaufträgen anfallenden Auftragskosten zugrunde. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den geschätzten Kosten haben unmittelbar Auswirkung auf das realisierte Ergebnis aus Fertigungsaufträgen. Die operativen Einheiten überprüfen die Schätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an. RechtsstreitigkeitenUnternehmen der GEA Group sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse zu diesen Rechtsstreitigkeiten und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen ein Unternehmen der GEA Group bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko zu bilden ist (siehe Abschnitt 8.4). 3. FinanzrisikomanagementUm die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Risikomanagementsystem im Lagebericht verwiesen. Als weltweit tätiger Konzern ist die GEA Group im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. WährungsrisikenDie Internationalität der Geschäftstätigkeit der GEA Group bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Gemäß der Konzernrichtlinie besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der Sicherungspflicht können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Finanzen der GEA Group anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Finanzen. ZinsrisikenAufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten der GEA Group erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das vom zentralen Finanzmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Finanzen abgeschlossen werden. Alle Zinsderivate sind einzelnen Kreditaufnahmen zugeordnet. Die Sicherungsbeziehungen sind dokumentiert und werden als "Cash-Flow-Hedge" bilanziert. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Zinsaufwand aus den Kreditaufnahmen sowie aus den zugeordneten Derivaten spiegelt in Summe den fixierten Zinssatz der Sicherungsbeziehung wider. Zins-/Währungsswaps wurden im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmenserwerben in Kanada und Großbritannien eingesetzt. Ihre Bilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, sie stehen aber in keiner dokumentierten Sicherungsbeziehung zu den konzerninternen Grundgeschäften. Die Ergebniseffekte aus der Veränderung der Währungsparitäten seit Beginn der Laufzeit sowie die Ergebniseffekte aus den in diesem Zusammenhang bestehenden konzerninternen Forderungen stehen sich aufgrund unterschiedlicher Bewertungsgrundlagen (Terminkurs zu Kassakurs) nicht in gleicher Höhe gegenüber. Im Geschäftsjahr 2014 belief sich der Bewertungsunterschied auf -270 T EUR (Vorjahr -653 T EUR). WarenpreisrisikenDie GEA Group benötigt verschiedene Metalle wie Aluminium, Kupfer und Stahl, deren Einkaufspreise je nach Marktsituation erheblichen Schwankungen unterliegen können. Zur Sicherung des Warenpreisrisikos werden langfristige Lieferverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen. KreditrisikenFinanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des bei der GEA Group im Finanzmanagement verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht die GEA Group die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken entstehen für die GEA Group, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe der GEA Group. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert sowie Kreditlinien gesteuert. Die Mittel werden anschließend den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind dabei die wichtigste Liquiditätsquelle. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA Group zu optimieren, sind in 13 Ländern Cash-Pools eingerichtet. Hierdurch werden die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeglichen. Eigenständige Geldanlagen und -aufnahmen dieser Gesellschaften werden somit weitgehend vermieden. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die nicht diskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert: scroll
In die vorstehende Tabelle werden alle zum 31. Dezember 2014 bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der erwarteten vertraglichen Zahlungsströme einbezogen. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten sind nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die jederzeit zurückgezahlt werden können, wird unterstellt, dass sie innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden. Den Auszahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 507.280 T EUR (Vorjahr 536.246 T EUR) stehen Einzahlungen aus denselben Instrumenten in Höhe von 480.377 T EUR (Vorjahr 518.477 T EUR) gegenüber. Zum 31. Dezember 2014 bestehen Barkreditlinien in Höhe von 1.305.421 T EUR (Vorjahr 1.740.182 T EUR), die in Höhe von 529.106 T EUR (Vorjahr 974.277 T EUR) ausgenutzt sind. Die Barkreditlinien setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die GEA Group Aktiengesellschaft hat die Erlöse aus dem abgeschlossenen Verkauf der Heat Exchangers Sparte teilweise zur vorzeitigen Rückführung von Finanzverbindlichkeiten verwendet. Im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2014 sind die Finanzverbindlichkeiten durch verschiedene Maßnahmen um mehr als 400.000 T EUR reduziert worden. Im Einzelnen wurden zwei Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von insgesamt 71.500 T EUR getilgt. Zudem hat die GEA die von ihr ausgegebene Anleihe in einem Volumen von 125.261 T EUR zurückgekauft. Schuldscheindarlehen wurden in Höhe von 210.000 T EUR vorzeitig zurückgezahlt. Zur Sicherung der langfristigen Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft im August 2013 eine syndizierte Kreditlinie in Form eines Club Deals in Höhe von 650.ooo T EUR abgeschlossen. Die ursprüngliche Laufzeit des Kredits betrug 5 Jahre und beinhaltete zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Die erste Option wurde im Berichtsjahr gezogen, so dass der Kredit um ein Jahr bis 2019 verlängert wurde. Es besteht noch eine weitere Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Zum 31. Dezember 2014 stehen dem Gesamt-Konzern Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.732.338 T EUR (Vorjahr 1.886.355 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 462.077 T EUR (Vorjahr 707.924 T EUR) genutzt werden. Im Vorjahr entfiel hiervon ein Betrag in Höhe von 253.658 T EUR auf das veräußerte Segment GEA Heat Exchangers. In der Regel sind die Avale zahlbar auf erstes Anfordern. Wie bei diesem Auftragssicherungs- und Finanzierungsinstrument allgemein üblich, gibt es auch bei der GEA Group in den vergangenen Jahren nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Ziehungen von Avalen. Zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden des zum 31. Oktober 2014 veräußerten Segments GEA Heat Exchangers sind zum 31. Dezember 2014 Bankavale in Höhe von 34.151 T EUR aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegt. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsausfalls wurden seitens des Käufers des Segments GEA Heat Exchangers Bankavale in Höhe von 17.954 T EUR zugunsten der GEA Group Aktiengesellschaft ausgestellt. Zusätzlich wurden Konzernavale in Höhe von 108.045 T EUR durch die GEA Group Aktiengesellschaft zur Besicherung vertraglicher Verpflichtungen des Segments GEA Heat Exchangers herausgelegt. Zur Absicherung eventueller Risiken für den Fall, dass solche Avale in Anspruch genommen werden, hat die GEA Group Aktiengesellschaft Bankavale vom Käufer des Segments GEA Heat Exchangers zur Rückbesicherung in Höhe von 32.413 T EUR erhalten. Zum Jahresende sind 84 T EUR (Vorjahr 284 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 99.733 T EUR (Vorjahr 88.101 T EUR) Konzernavale für den unwahrscheinlichen Fall des Zahlungsausfalls zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lurgi AG an deren Kunden herausgelegt. Zur Abdeckung des Haftungsvolumens der GEA Group Aktiengesellschaft aus den gewährten Bankavalen wurden seitens der Käufer der Lurgi-Gruppe Bankavale als Rückbesicherung herausgelegt. Für die Lentjes GmbH sind 2.830 T EUR (Vorjahr 9.669 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 71.764 T EUR (Vorjahr 69.582 T EUR) Konzernavale zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lentjes GmbH an deren Kunden herausgelegt. Die zukünftigen Auszahlungen aus den operativen Leasingverhältnissen werden separat unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen (siehe Abschnitt 8.2). FremdwährungssensitivitätsanalyseDie Gesellschaften der GEA Group sind immer dann einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung lauten als die jeweilige funktionale Währung einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind Fremdwährungsrisiken durch geeignete Instrumente abzusichern. Die Schwankungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich somit weitgehend über ihre Laufzeit aus. Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert aus den folgenden Geschäften:
Als relevante Risikovariablen für die Fremdwährungssensitivitätsanalyse finden die Währungspaare Berücksichtigung, bei denen ein wesentlicher Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung abgewickelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des EUR von 10 Prozent aus Konzernsicht: scroll
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Bei dem Nominalvolumen handelt es sich um alle kontrahierten Fremdwährungszahlungsströme zum Bilanzstichtag umgerechnet in EUR zum Stichtagskurs. Die potenziellen Schwankungen des Jahresergebnisses resultieren primär aus Derivaten, die nicht in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen, aber im Rahmen der allgemeinen Sicherungsstrategie zur Vermeidung von Währungsrisiken eingesetzt werden. ZinssensitivitätsanalyseDie Zinssensitivitätsanalyse stellt die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine lineare Verschiebung der Zinskurven für alle Währungen um +100 bzw. -10 Basispunkte zum Bilanzstichtag. Die für die Sensitivitätsanalyse unterstellte Verschiebung der Zinskurven erfolgt relativ gesehen nach unten weniger stark als die Verschiebung nach oben. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus nahe der 0 Prozent-Marke wird hierdurch eine Verschiebung zu einem signifikant negativen Zinssatz vermieden. Für die simulierten Szenarien ergeben sich folgende Effekte: scroll
Der Berechnung liegt ein Nettovolumen von 128.640 T EUR (Vorjahr 475.411 T EUR) zugrunde. In die Berechnung fließt der variabel verzinsliche, nicht über Zinsswaps gesicherte Anteil des Darlehens der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 100.000 T EUR nicht ein, da eine Rückführung des Betrags im Januar 2015 erfolgt. KapitalmanagementDas wichtigste finanzwirtschaftliche Ziel der GEA Group Aktiengesellschaft ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bei gleichzeitiger Wahrung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Deshalb hat die Verbesserung der Profitabilität und als Folge davon die Erhöhung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei allen unternehmerischen Entscheidungen Priorität. Daraus leitet sich auch die konsequente Fokussierung auf die Margenqualität der Aufträge ab. Auch externes Wachstum durch mögliche Akquisitionen wird unter dem Blickwinkel dieses Ziels bewertet. Bei der Verfolgung dieser unternehmerischen Ziele kommt dem Kapitalmanagement durch Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven eine sehr große Bedeutung zu. Es stellt damit nicht nur den dauerhaften Fortbestand der GEA Group sicher, sondern schafft auch die unternehmerische Flexibilität, um die gegenwärtigen Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln und strategische Optionen wahrnehmen zu können. Hierzu werden Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien permanent auf Basis von kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Liquiditätsentwicklung und der notwendigen Kreditaufnahmen gesteuert. Zur Optimierung der Kapitalkosten wird die Kapitalstruktur regelmäßig auf der Basis verschiedener Finanzkennzahlen überwacht. Wichtige Kennzahlen sind in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote und das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing). Die Nettoverschuldung für den Gesamt-Konzern wird dabei wie folgt ermittelt: scroll
Die Nettoverschuldung konnte im Laufe des Geschäftsjahres vollständig abgebaut werden. Insbesondere durch den Liquiditätszufluss aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers kam es zu einer Veränderung von 1.082.286 T EUR, sodass die Nettoliquidität zum 31. Dezember 2014 903.735 T EUR betrug. Weiterhin bewerten zwei internationale Ratingagenturen, Moody's und Fitch, die Fähigkeit der GEA Group Aktiengesellschaft, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Im Vergleich zum Vorjahr haben die die beiden Agenturen ihre Einstufungen angehoben. Die Bewertungen für die GEA Group lauten wie folgt: scroll
Bei einem Investmentgrade-Rating in den Kategorien des "BBB"- Bereichs ergeben sich für die Finanzierung der GEA Group gute Chancen sowohl für Bankenfinanzierungen als auch für die direkte Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten. Die aktuellen Ratings reflektieren damit die gute Zahlungsfähigkeit der GEA Group und stellen den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten sicher. 4. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden sowie nicht fortgeführte GeschäftsbereicheSegment GEA Heat ExchangersAls Ergebnis einer umfassenden technologischen und strategischen Überprüfung der Geschäftsbereiche der GEA Group hat der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Juni 2013 die Veräußerung des Segments GEA Heat Exchangers (GEA HX) eingeleitet. Das Segment GEA HX verfügt über eines der breitesten Portfolios von Wärmetauschern weltweit und deckt zahlreiche Anwendungen und Einsatzbereiche von der Klimaanlage bis zum Kühlturm ab. Zwischen GEA HX und den weiteren Geschäftsbereichen des GEA Group-Portfolios bestehen jedoch nur begrenzte Synergiepotenziale, da sich die Geschäftsprofile voneinander unterscheiden. Nachdem die GEA Group am 16. April 2014 einen Vertrag zur Veräußerung des Segments GEA HX an von Triton beratene Fonds abgeschlossen hatte, wurde der Verkauf zum 31. Oktober 2014 abgeschlossen (Closing). Der Verkaufspreis für das Segment GEA HX basiert auf einem zum Stichtag 31. Dezember 2013 ermittelten Unternehmenswert. Das von GEA HX nach diesem Stichtag bis zum Abschluss der Transaktion erzielte Ergebnis führte nicht zu einer Anpassung des Kaufpreises. Infolgedessen wirkte das von GEA HX nach dem 31. Dezember 2013 erzielte positive Ergebnis bei Abschluss der Transaktion wirtschaftlich zu Gunsten des Käufers. Da die Voraussetzungen gem. IFRS 5 zum Ende des Jahres 2013 erstmals erfüllt waren, wurde das Segment GEA HX zu diesem Zeitpunkt den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnet. Damit werden die Aufwendungen und Erträge des Segments GEA HX in der Gewinn- und Verlustrechnung im "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Zudem wurden die zu der Veräußerungsgruppe GEA HX gehörenden Vermögenswerte und Schulden ab dem 31. Dezember 2013 bis zum Abschluss der Transaktion in der Bilanz unter den Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesen. Die Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe GEA HX zum 31. Dezember 2013 sowie die bei Abschluss der Transaktion zum 31. Oktober 2014 abgegebenen Vermögenswerte und Schulden können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: scroll
Der Buchwert der Veräußerungsgruppe GEA HX wurde zum 30. September 2014 auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abgewertet, woraus ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 22.383 T EUR resultierte. Die Wertminderung war in voller Höhe dem Goodwill der Veräußerungsgruppe zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zum 30. September 2014 wurde auf Basis des vertraglichen Verkaufspreises sowie von Schätzungen der Zahlungsmittelabflüsse für Veräußerungskosten ermittelt. Das Ergebnis aus der Veräußerung ergibt sich wie folgt: scroll
Die Veräußerungskosten umfassen neben Transaktionskosten auch Aufwendungen aus der Erfassung von Verbindlichkeiten für kaufvertragliche Gewährleistungen einschließlich Verpflichtungen aus einer Risikoteilung für Großprojekte. Der Cash-Flow aus der Veräußerung kann der folgenden Tabelle entnommen werden: scroll
Die Ergebnisse des als nicht fortgeführt klassifizierten Geschäftsbereichs GEA HX stellen sich wie folgt dar: scroll
Die zum 31. Dezember 2014 in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe GEA HX im kumulierten sonstigen Ergebnis erfassten Aufwendungen betragen ohne Berücksichtigung versicherungsmathematischer Verluste 0 T EUR (Vorjahr 3.569 T EUR). Sonstige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden sowie nicht fortgeführte GeschäftsbereicheZum 31. Dezember 2014 werden zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit einem Buchwert von 5.585 T EUR (Vorjahr 12.798 T EUR) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich in Höhe von 4.378 T EUR um ein in Deutschland gelegenes nicht betriebsnotwendiges Grundstück. Da für diesen Vermögenswert keine weitere Verwendungsmöglichkeit besteht, soll es veräußert werden. Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus dem veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken, die Abwicklung des stillgelegten Geschäftsbetriebs der Ruhr-Zink sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten. Diese nicht fortgeführten Geschäftsbereiche haben mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 1.786 T EUR (Vorjahr 552 T EUR) keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis. Der auf diese Geschäftsbereiche entfallende Steuerertrag beläuft sich auf 2.992 T EUR. Im Vorjahr ergab sich ein Steuerertrag in Höhe von 3.504 T EUR. 5. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Aktiva5.1 SachanlagenDas Sachanlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Die sonstigen Änderungen betreffen überwiegend Umgliederungen aus dem Posten Anlagen im Bau in andere Positionen des Sachanlagevermögens. Das Sachanlagevermögen wird wie im Vorjahr linear unter Zugrundelegung der jeweiligen Restwerte sowie folgender Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll
Die zugrunde gelegten Restwerte und Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und, sofern notwendig, angepasst. Die Sachanlagen enthalten im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen gemietete Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung: scroll
Von dem Nettobuchwert der gemieteten Sachanlagen betreffen 28.513 T EUR (Vorjahr 29.799 T EUR) Gebäude. Die Leasingverträge über die Gebäude reichen über das Jahr 2030 hinaus. Eine Mietverlängerungsoption, eine Mietpreissteigerungsklausel sowie die Möglichkeit des Erwerbs sind in keinem Vertrag vorgesehen. Die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten sind unter den Finanzverbindlichkeiten erläutert (siehe Abschnitt 6.4). Der Buchwert von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die zur Sicherung von Kreditlinien dienen, beträgt zum Stichtag 4.359 T EUR (Vorjahr 4.202 T EUR). Bei den Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Grundstücke und Gebäude. 5.2 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDie folgende Tabelle stellt die Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dar: scroll
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 17.141 T EUR (Vorjahr 18.922 T EUR). Da die Ermittlung der Zeitwerte auf Grundlage von marktbasierten Vergleichspreisen beruht, die intern erhoben werden, sind die Zeitwerte der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Folgende Beträge werden im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: scroll
5.3 GoodwillDie folgende Tabelle zeigt die Zuordnung des Goodwills auf die Segmente sowie dessen Entwicklung: scroll
Zu Beginn des Jahres 2014 wurden die operativen Segmente des Konzerns neu organisiert, wobei die Aktivitäten der vormaligen Segmente GEA Food Solutions und GEA Mechanical Equipment unter der Segmentbezeichnung GEA Mechanical Equipment zusammengeführt wurden (siehe Abschnitt 9.1). Aus diesem Grund wurde der auf das Segment GEA Food Solutions entfallende Goodwill in das Segment GEA Mechanical Equipment umgegliedert. WerthaltigkeitstestDie Werthaltigkeit des Goodwills wurde zum Geschäftsjahresende 2014 überprüft. Für die Durchführung dieses Werthaltigkeitstests werden die Segmente als zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert. Dementsprechend werden die erzielbaren Beträge der Segmente ihren Buchwerten einschließlich der ihnen zugeordneten Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag eines Segments wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mithilfe der "Discounted-Cash-Flow"-Methode bestimmt. Als Zahlungsströme gehen die operativen Nach-Steuer-Zahlungsströme aus der "bottom up" geplanten und vom Vorstand aufgestellten konsolidierten Mittelfristplanung (3 Planjahre) ein. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung für das Jahr 2015 genehmigt und für die Jahre 2016 und 2017 zur Kenntnis genommen. Für den darüber hinausgehenden Zeitraum werden ausgehend vom letzten Planjahr Zahlungsströme angenommen, die mit einer einheitlichen Wachstumsrate von 1,5 Prozent (Vorjahr 1,5 Prozent) extrapoliert werden. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate liegt nicht über den langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten für die Märkte, in denen die Segmente tätig sind. Der Planung liegt die Annahme weiter stabil wachsender Absatzmärkte im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie zugrunde. Die Annahme basiert auf der Erwartung eines steigenden Bedarfs an veredelten Nahrungsmitteln. Von dieser unterstellten Entwicklung profitieren alle Segmente der GEA Group. Auch für die übrigen Kundenindustrien wird ein, im Vergleich zur Nahrungsmittelindustrie allerdings weniger starkes, Wachstum unterstellt. Für den Bereich Marine wird hingegen mit rückläufigen Wachstumsraten gerechnet. Bei dem für die einzelnen Segmente geplanten Wachstum werden darüber hinaus auch die in der Vergangenheit erzielten Wachstumsraten berücksichtigt. Hinsichtlich der Rohstoffpreise wird unterstellt, dass etwaige Steigerungen durch höhere Absatzpreise kompensiert werden können. In der Planung wurden Maßnahmen aus dem Projekt "Fit for 2020" sowie zukünftige Unternehmensakquisitionen nicht berücksichtigt. Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von 1,75 Prozent (Vorjahr 2,75 Prozent) sowie auf einer Marktrisikoprämie von 6,75 Prozent (Vorjahr 5,75 Prozent). Darüber hinaus werden für die Segmente individuell aus der jeweiligen Peer-Group abgeleitete Beta-Faktoren, ein Fremdkapitalrisikozuschlag sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt. Zusätzlich werden segmentspezifische Steuersätze angesetzt. Die Zahlungsströme der einzelnen Segmente werden mit den folgenden Nach-Steuer-Zinssätzen diskontiert: scroll
5.4 Sonstige immaterielle VermögenswerteDer Buchwert der immateriellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Zugang bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten ist im Wesentlichen auf zwei Segmente zurückzuführen: Im Segment GEA Mechanical Equipment betreffen die Zugänge eine Reihe von Weiterentwicklungen auf den Gebieten der Vorbereitung, der Weiterverarbeitung sowie des Schneidens und Verpackens von Nahrungsmitteln. Im Segment GEA Farm Technologies wurden Kosten für Entwicklungen im Bereich des automatisierten Melkens aktiviert. Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden wie im Vorjahr linear unter Zugrundelegung der folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll
Die Abschreibungen des Gesamt-Konzerns auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 42.932 T EUR (Vorjahr 47.163 T EUR) werden in den Herstellungskosten bzw. soweit sie auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallen im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen. Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 48.423 T EUR (Vorjahr 46.558 T EUR) werden wegen Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich um Gesellschafts- bzw. Produktnamen der erworbenen Gesellschaften. Diese sind als Marke in den jeweiligen Branchen etabliert und werden nach dem Erwerb auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer teilt sich wie folgt auf: scroll
Diese Marken werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Für diesen Zweck wird ihr interner Nutzungswert mithilfe des Lizenzpreisanalogieverfahrens ermittelt. Nach diesem Verfahren ergibt sich der Wert einer Marke aus zukünftigen Lizenzzahlungen, die die GEA Group aufbringen müsste, wenn sie die entsprechenden Marken von einem Dritten lizenzieren müsste. Hierzu werden die markenrelevanten Umsatzerlöse mit der geschätzten Lizenzrate multipliziert. Die markenrelevanten Umsatzerlöse leiten sich aus der vom Vorstand aufgestellten Mittelfristplanung ab. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung für das Jahr 2015 genehmigt und für die Jahre 2016 und 2017 zur Kenntnis genommen. Die unterstellten Lizenzraten entsprechen im Allgemeinen denen der Erstbewertung. Die so errechneten ersparten Zahlungen werden mit einem markenspezifischen Diskontierungszinssatz vor Steuern abgezinst. Der Wertermittlung liegen die folgenden Annahmen zugrunde: scroll
Der zum Jahresende durchgeführte Werthaltigkeitstest hat zu keiner Abwertung geführt. Die erfassten Wertaufholungen in Höhe von 118 TEUR betreffen das Segment GEA Refrigeration Technologies. 5.5 Beteiligungen an at-equity bewerteten UnternehmenDie Angabe der Kennzahlen von at-equity bewerteten Unternehmen basiert auf den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen. Die Summe der Buchwerte sowie das Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind im Verhältnis zur Konzern-Bilanzsumme und zum Konzernergebnis unwesentlich. Assoziierte UnternehmenZum 31. Dezember 2014 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten assoziierten Unternehmen mit einem Buchwert von 2.093 T EUR (Vorjahr 2.108 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Joint VenturesZum 31. Dezember 2014 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten Joint Ventures mit einem Buchwert von 13.200 T EUR (Vorjahr 11.582 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures setzt sich wie folgt zusammen: scroll
5.6 Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Zugang bei den sonstigen Wertpapieren ist in Höhe von 37.036 T EUR auf den Erwerb einer börsennotierten, variabel verzinslichen Anleihe mit ausgezeichnetem Rating zurückzuführen. Derivative FinanzinstrumenteDie derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen zu Abschnitt 6.8 dargestellt. Übrige finanzielle VermögenswerteZum Abschlussstichtag bestehen übrige finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von 362.736 T EUR (Vorjahr 102.765 T EUR). Die Aufteilung in lang- und kurzfristige Vermögenswerte gestaltet sich wie folgt: scroll
Die Erhöhung der kurzfristigen übrigen finanziellen Vermögenswerte ist in Höhe von 199.961 T EUR auf Festgeldanlagen zurückzuführen. Die Forderungen gegen Finanzbehörden beinhalten überwiegend Umsatzsteuerforderungen. Der Zugang bei den langfristigen übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ist in Höhe von 25.000 T EUR auf eine Anzahlung für den nach dem Stichtag abgeschlossenen Erwerb der niederländischen Unternehmensgruppe de Klokslag zurückzuführen (siehe Abschnitt 11.1). Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Rechnungsabgrenzungen in Höhe von insgesamt 27.559 T EUR (Vorjahr 24.852 T EUR). Die Fälligkeitsstruktur der übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzt sich wie folgt zusammen: scroll
5.7 VorräteDie Vorräte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: scroll
Der Betrag der Vorräte, die im Geschäftsjahr 2014 als Aufwand erfasst wurden, beträgt 2.759 Mio. EUR (Vorjahr 2.652 Mio. EUR). Im Berichtsjahr betrugen die Wertminderungen auf Vorräte 12.613 T EUR (Vorjahr 7.924 T EUR). Aufgrund gestiegener Marktpreise am Absatzmarkt wurden in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 2.502 T EUR (Vorjahr 2.098 T EUR) aufgeholt. Die Wertaufholungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. 5.8 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Forderungen in Höhe von 1.925 T EUR (Vorjahr 4.844 T EUR), die erst später als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Summe der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt insgesamt 44.752 T EUR (Vorjahr 42.142 T EUR). Das durchschnittliche Zahlungsziel und die durchschnittlichen Forderungsaußenstände bewegen sich im marktüblichen Rahmen. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - mit Ausnahme gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen - setzt sich wie folgt zusammen: scroll
FertigungsaufträgeDie Fertigungsaufträge mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber Kunden setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die erhaltenen Anzahlungen auf Fertigungsaufträge belaufen sich zum 31. Dezember 2014 auf 28.513 T EUR (Vorjahr 29.489 T EUR). Die Sicherheitseinbehalte von Kunden betragen 8.768 T EUR (Vorjahr 12.946 T EUR). Es wurden im Berichtsjahr 2.207.366 T EUR (Vorjahr 2.103.347 T EUR) Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen erzielt. 5.9 ErtragsteuerforderungenDie Ertragsteuerforderungen betragen zum Stichtag 17.531 T EUR (Vorjahr 8.332 T EUR). Der Gesamtbetrag ist wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 5.10 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDer Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ermittelt sich zum Bilanzstichtag wie folgt: scroll
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Tagesgeldanlagen. Bei den beschränkt verfügbaren Mitteln handelt es sich im Wesentlichen um hinterlegte Bankguthaben. Im Jahresverlauf lag der Zinssatz für kurzfristige Bankeinlagen im Euroraum zwischen marktüblichen 0,0 und 0,5 Prozent (Vorjahr zwischen 0,0 und 0,5 Prozent). Die durchschnittliche Verzinsung zum Jahresende liegt bei 0,3 Prozent (Vorjahr 0,3 Prozent). 6. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Passiva6.1 EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2014 unverändert zum Vorjahr 520.376 T EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind unverändert zum Vorjahr eingeteilt in 192.495.476 nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Genehmigtes Kapitalscroll
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen das Grundkapital zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe eines Teilbetrags von 50.000 T EUR das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bedingtes Kapitalscroll
Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. April 2010 um bis zu 48.660 T EUR, eingeteilt in bis zu 18.000.000 Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. April 2010 bis zum 20. April 2015 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die GEA Group Aktiengesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zu gewähren, und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien bzw. Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Zum 31. Dezember 2013 war das Grundkapital gem. § 4 Abs. 6 der Satzung a.F. darüber hinaus um bis zu 17.339.095,52 EUR, eingeteilt in bis zu 6.414.014 Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung diente der Gewährung einer Abfindung in Aktien der Gesellschaft an die außenstehenden Aktionäre der ehemaligen GEA AG, Bochum, nach Maßgabe des Vergleichs vom 30. Januar 2012 zwischen einerseits der Gesellschaft und andererseits den Antragstellern sowie den gemeinsamen Vertretern des anhängigen Spruchverfahrens vor dem Landgericht Dortmund mit dem Aktenzeichen 20 O 533/99, mit dem das Spruchverfahren in Bezug auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ehemaligen Metallgesellschaft AG (der heutigen GEA Group Aktiengesellschaft) und der ehemaligen GEA AG vom 29. Juni 1999 beendet und das bisherige Umtauschverhältnis erhöht wird. Mit Ausgabe der gemäß Vergleich letzten Aktientranche am 3. Dezember 2012 war die Durchführung der Kapitalerhöhung abgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 3. Dezember 2014 die Streichung dieses bedingten Kapitals beschlossen. Im Geschäftsjahr 2014 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält vor allem die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses der ehemaligen Metallgesellschaft AG und der ehemaligen GEA AG sowie Agien aus der Ausgabe von Aktien der ehemaligen Metallgesellschaft AG. Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr um 212 T EUR verringert und beträgt 1.217.861 T EUR (Vorjahr 1.218.073 T EUR). Darin enthalten ist eine Erhöhung von 21 T EUR (Vorjahr Verminderung 21 T EUR) aus der Verrechnung von Erträgen aus einem anteilsbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in Südafrika, welches dem zum 31. Oktober 2014 veräußerten Geschäftsbereich GEA HX zugehörig ist. Im Zusammenhang mit dem Ende 2007 erhaltenen Großauftrag "Medupi" hatte sich die GEA Group verpflichtet, bestimmte Bewertungskriterien des "Broad Based Black Economic Empowerment Act of 2003" zu erfüllen. Zur Erfüllung dieser Kriterien hat die GEA Group unter anderem ein Beteiligungsprogramm für die Mitarbeiter der südafrikanischen Gesellschaft aufgelegt. Die an die Mitarbeiter gewährten Anteile werden mittelbar über eine Treuhandgesellschaft gehalten, die wiederum Optionen auf diese Anteile an die Mitarbeiter ausgibt. Die Optionen sind nach einer fünfjährigen Haltefrist unverfallbar. Nach Ablauf der Haltefrist werden jedes Jahr 20 Prozent der Optionen ausgeübt. Der Ausübungspreis entspricht dem beizulegenden Zeitwert der Anteile zum Zeitpunkt der Zusage. Wenn die Mitarbeiter vor Ablauf der 5 Jahre das Unternehmen verlassen, verfallen die Optionen. Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen betrug zum Zeitpunkt der Zusage am 6. Mai 2009 36,69 EUR. Der beizulegende Zeitwert der Optionen wurde mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Unter Berücksichtigung einer erwarteten Fluktuation von Mitarbeitern wurde im Geschäftsjahr 2014 ein Aufwand von 21 T EUR (Vorjahr Ertrag 21 T EUR) verrechnet. Gewinnrücklagen und KonzernergebnisDie Entwicklung der Gewinnrücklagen und des Konzernergebnisses ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen. In den Gewinnrücklagen sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten. Für die Gewinnausschüttung ist der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft maßgebend. Kumuliertes Sonstiges KonzernergebnisIm kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Hierzu zählen unrealisierte Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden finanziellen Vermögenswerten, der effektive Teil der Wertänderung der als "Cash-Flow-Hedge" designierten Derivate sowie Gewinne und Verluste aus Wechselkursdifferenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen. Anteile nicht beherrschender GesellschafterEs bestehen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Gesellschaften der GEA Group in Höhe von 560 T EUR (Vorjahr 2.667 T EUR). Die auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallende Veränderung des kumulierten sonstigen Konzernergebnisses beträgt insgesamt 64 T EUR (Vorjahr 167 T EUR). Dieser Betrag resultiert im Wesentlichen aus Unterschiedsbeträgen aus Währungsumrechnung, welche im Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 62 T EUR (Vorjahr 167 T EUR) zur Veränderung des kumulierten Sonstigen Konzernergebnisses beigetragen haben. 6.2 RückstellungenDie Zusammensetzung der Rückstellungen sowie deren Entwicklung im Berichtsjahr 2014 sind in unten stehender Tabelle abgebildet: scroll
Rückstellungen für Garantien und GewährleistungenDie Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen betreffen die Gewährleistungszusagen für Produkte und Anlagen. Die ihnen zugrunde liegenden Garantien oder Gewährleistungen werden branchenüblich im Zusammenhang mit bestimmten Leistungsparametern der Produkte bzw. Anlagen gewährt (z. B. Garantie der Ausbringungsmenge, Qualität des herzustellenden Produkts). Die Gewährleistungen haben in der Regel eine Vertragslaufzeit zwischen einem und zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Produkte bzw. Anlagen. In manchen Absatzländern gelten neben den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Gewährleistungen zusätzlich noch Produkthaftungsregelungen, die eine Haftung des Herstellers über die vertraglich festgelegte Gewährleistungsdauer hinaus bedingen können. Teilweise bestehen Rückgriffsansprüche in Form von Versicherungserstattungen oder Bürgschaften von Subunternehmern. Der Rückstellungshöhe liegt die beste Einschätzung der Geschäftsleitung zugrunde. Zum 31. Dezember 2014 sind Erstattungsansprüche gegenüber außenstehenden Dritten in Höhe von 413 T EUR (Vorjahr 433 T EUR) aktiviert. Die GEA Group erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen im kommenden Jahr zu begleichen. Rückstellungen für FinanzgarantienDie Rückstellungen für Finanzgarantien beinhalten die Verpflichtungen aus Freistellungserklärungen sowie Gewährleistungen und Zusicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmensaktivitäten. Die Veränderungen dieser Rückstellungen im Geschäftsjahr 2014 sind im Wesentlichen durch die Auflösung von Unsicherheiten in Bezug auf Risiken aus der Veräußerung des Großanlagenbaus bedingt. Für das Geschäftsjahr 2015 wird mit dem Abfluss von rund 36 Prozent der Rückstellungen für Finanzgarantien gerechnet. ProzessrisikenEs werden Rückstellungen für Risiken aus drohenden und bereits anhängigen Klagen gegen Gesellschaften der GEA Group gebildet, wenn ein ungünstiger Ausgang des Verfahrens als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird auf die Einschätzungen der das Unternehmen vertretenden Anwälte oder Rechtsexperten zurückgegriffen. Angesetzt werden die wahrscheinlichen Schadenersatz- und Sanktionsverpflichtungen. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Rückstellungen aus Prozessrisiken kann regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden. Nachlaufende KostenUnter dieser Position werden die Kosten für Restarbeiten ausgewiesen, die anfallen, nachdem ein Auftrag bereits abgerechnet und entsprechende Auftragsergebnisse realisiert wurden. Angesetzt wird die Höhe der erwarteten Kosten. Die Auszahlungen erfolgen fast vollständig innerhalb des Folgejahres. Umweltschutz, BergbauUnter dieser Position sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Reinigung von Grubenwasser aus früheren Bergbauaktivitäten sowie für die Reinigung sonstiger Grundwasserverunreinigungen ausgewiesen. Die Höhe bzw. zeitliche Dauer der Verpflichtung zur Gruben- und Grundwasserreinigung ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. In Bezug auf die Beseitigung der Altlasten der Ruhr-Zink wurden im Geschäftsjahr 2014 gegen Zahlung eines Sanierungszuschusses Risiken an eine stadteigene Entwicklungsgesellschaft übertragen. Der Rückstellungshöhe liegt eine bestmögliche Schätzung zugrunde. Es wird damit gerechnet, dass in etwa ein Viertel der erwarteten Mittelabflüsse innerhalb der nächsten zehn Jahre erfolgen werden. Die Verpflichtungen reichen voraussichtlich weit über das Jahr 2030 hinaus. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für diverse Einzelsachverhalte. Etwa 58 Prozent der sonstigen Rückstellungen werden voraussichtlich im Geschäftsjahr 2015 beglichen. 6.3 Verpflichtungen gegenüber ArbeitnehmernDie Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
6.3.1 Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und KrankenrestkostenversicherungenIm Folgenden werden die Daten zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen sowie den Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen - sofern möglich - zusammen angegeben und erläutert. Des Weiteren werden die Daten inklusive "zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden" dargestellt. Sofern im Vorjahr eine Überleitung zu Posten des Abschlusses erforderlich ist, wird diese in einer separaten Zeile Umgliederung als "zur Veräußerung gehalten" gezeigt. Sämtliche Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2013 durch Aktuare bewertet. Leistungsorientierte PensionspläneIn der GEA Group werden für die Mitarbeiter unterschiedliche Versorgungsleistungen angeboten, vor allem leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen in Deutschland und im Ausland im Wesentlichen in den USA, der Schweiz und Großbritannien. Daneben bestehen in weiteren ausländischen Gesellschaften landestypische Pensionspläne, die teilweise durch Planvermögen gedeckt sind. Die Zusagen und Vermögensanlagen entsprechen den länderspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen. Die GEA Group sieht in der Erteilung von Pensionszusagen eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung und -beteiligung. Daher ist diese fest in das Vergütungskonzept eingebunden und, soweit geeignet, an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter gekoppelt. Die GEA Group beobachtet in diesem Zusammenhang die Entwicklung auf dem Personalmarkt und überprüft regelmäßig, ob die erteilten Zusagen markt- und sachgerecht sind. Nach der Einschätzung der GEA Group resultieren aus Pensionsverpflichtungen keine Risiken, die über das übliche Maß und die genannten allgemeinen Risiken hinausgehen. Pensionszusagen in DeutschlandIn Deutschland gewährt die GEA Group einer Vielzahl von Mitarbeitern eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. An neue Mitarbeiter werden in der Regel nur noch Zusagen erteilt, die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung vorsehen. In der allgemeinen Versorgung besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, an einer freiwilligen Entgeltumwandlung teilzunehmen, bei der ein vereinbarter laufender oder einmaliger Gehaltsverzicht zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrages vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet wird. Hierzu wurde im Jahr 2002 eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen, die im Jahr 2008 überarbeitet wurde. Führungskräfte erhalten Leistungen, die sich aus einem einkommensabhängigen arbeitgeberfinanzierten Grundbetrag, einer arbeitgeberfinanzierten Aufbau-Stufe und einer durch Gehaltsverzicht mit einem Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von bis zu 1/3 des Umwandlungsbetrages finanzierten Matching-Stufe zusammensetzen. Die jährlich zu bestimmenden zusätzlichen Leistungen aus der Aufbau- und der Matching-Stufe werden vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet. Diese Zusagen werden als gleichlautende Einzelzusagen erteilt. Bei beiden Zusagen werden die Leistungen nach Pensionierung mit 1 Prozent jährlich angepasst. Neben den aktuell offenen Zusagen bestehen unterschiedliche Alt-Zusagen in Unternehmen. Diese Zusagen wurden in der Regel für Neu-Eintritte geschlossen und für die zum Zeitpunkt der Schließung teilnehmenden Mitarbeiter unverändert beibehalten. Darunter fallen Zusagen nach dem Bochumer und Essener Verband wie auch durch deren Vorgänger-Unternehmen unabhängig erstellte Zusagen. Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert. Pensionszusagen im AuslandDie Pensionszusagen im Ausland bestehen im Wesentlichen in den USA, Großbritannien und der Schweiz. In den USA bestehen Pensionsverpflichtungen aus unterschiedlichen Pensionsplänen, die nacheinander bis zum 31. Dezember 2000 geschlossen wurden. Für Dienstzeiten nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Schließung werden keine Leistungen aus einem leistungsorientierten Pensionsplan mehr erdient. Die zum Zeitpunkt der Schließung des jeweiligen Plans erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Hinterbliebenenleistungen wurden auf Basis des pensionsfähigen Einkommens zum Schließungszeitpunkt festgeschrieben. Die Leistungen können als Renten- oder Kapitalzahlungen abgerufen werden. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Das Vermögen ist in einem externen Trust vom Unternehmen separiert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird jährlich eine etwaige Unterfinanzierung ermittelt und diese gegebenenfalls über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen. Die gesetzliche Grundlage zur Mindestdotierung wurde zuletzt im Jahr 2012 durch das "Moving Ahead for Progress in the 21st Century"-Gesetz ("MAP-21") geändert. In Großbritannien bestehen Pensionsverpflichtungen aus zwei landestypischen Pensionsplänen, von denen einer seit mehreren Jahren geschlossen ist und sich der Geltungsbereich ausschließlich auf ehemalige Mitarbeiter bezieht. Der zweite Plan ist für Neu-Eintritte geschlossen, bietet aber für die derzeit aktiven Teilnehmer unverändert Alters- und Hinterbliebenenleistungen auf Basis des pensionsfähigen Einkommens im Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses, an deren Finanzierung sich die Arbeitnehmer durch gehaltsabhängige Beiträge in das Planvermögen beteiligen. Die erreichten Anwartschaften und laufenden Leistungen in Großbritannien werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Inflation angepasst. Die Pensionsverpflichtungen beider Pläne sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Firmenpensionspläne alle drei Jahre bewertet und ein eventuelles Defizit ermittelt. Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Aktuars, der Art und der Umstände des jeweiligen Plans wird bei einer Unterfinanzierung vom Treuhänder ein Finanzierungsplan aufgestellt, der die Finanzierung des Defizits regelt. In der Schweiz bestehen Pensionsverpflichtungen aus der zweiten Säule der dortigen Alterssicherung, der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Durchführung erfolgt über von den Unternehmen unabhängige Stiftungen, zu der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einkommensabhängige Beiträge leisten. Die individuell angesparten Beiträge werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verzinst und bei Renteneintritt auf Basis festgelegter Verrentungstabellen in eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente umgerechnet. Die Anlage und Verwaltung der Vermögensmittel orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes zur beruflichen Vorsorge. Aufgrund wesentlicher gesetzlicher Vorgaben der Plangestaltung sind den Unternehmen nur wenige Variationsmöglichkeiten (z. B. Höhe der Mitarbeiterbeteiligung, Höhe der Beiträge nach Altersstufen) gegeben. Ein Stiftungsrat, bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, entscheidet über die Verteilung von Überschüssen oder Änderungen der Plangestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Pläne unterliegen dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG): Dieses regelt die von den Unternehmen zu erbringenden Mindestleistungen über die Definition von mindestens zu erbringenden Beiträgen und deren Verzinsung. Die hiervon betroffenen Unternehmen der GEA Group haben Ihre Mitarbeiter bei der Sammelstiftung der AXA Winterthur versichert. Im Falle einer Unterdeckung der Verpflichtung kann es zu von allen Arbeitgebern zu leistenden Sanierungsbeiträgen kommen. Aktuell besteht keine Unterdeckung, die einen Sanierungsplan erfordert. KrankenrestkostenversicherungenNeben den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden bestimmten Mitarbeitern nach Eintritt in den Ruhestand Zuschüsse zur Krankenversicherung gewährt. Neue Zusagen für Zuschüsse zur Krankenversicherung werden nicht mehr erteilt. Nur noch einzelne Mitarbeiter mit einer solchen Zusage stehen im aktiven Dienstverhältnis. Die bestehenden Verpflichtungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Aufgrund des geringen Umfangs der Verpflichtungen sieht die GEA Group in diesen Zusagen kein besonderes Risiko. Die Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen betreffen ausschließlich Deutschland. Rückstellungen und FinanzierungsstatusDer Anwartschaftsbarwert, das Planvermögen und die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen sind im Geschäftsjahr 2014 ausschließlich auf die Veräußerung des Segments GEA Heat Exchangers zurückzuführen. Die Entwicklung des Nettobilanzbetrags der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen stellt sich für die Geschäftsjahre 2014 und 2013 wie folgt dar: scroll
Die Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen sind im Geschäftsjahr 2014 ausschließlich auf die Veräußerung des Segments GEA Heat Exchangers zurückzuführen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Nettobilanzbetrages auf Pläne mit und ohne Planvermögen: scroll
Eine Vermögensobergrenze gemäß IAS 19.64 (b) ist wie im Vorjahr nicht zu berücksichtigen. Erstattungsansprüche i. S. d. IAS 19.116 bestehen ebenfalls nicht. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft und Leistungsempfänger: scroll
PlanvermögenDas Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen setzt sich am jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
Die GEA Group hat sich insbesondere in Deutschland dazu entschieden, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen und Krankenrestkostenversicherungen zu nutzen und nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den USA, Großbritannien und der Schweiz ist hier ein großer Teil der Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen gedeckt. Die Anlage des Vermögens wird in der obenstehenden Tabelle dargestellt. Im In- und Ausland wird ein Teil des Vermögens von Versicherungsgesellschaften nach deren spezifischen Anlagevorschriften verwaltet. In Deutschland ist dies die vorherrschende Anlageform für Planvermögen. Daneben wird ein Teil des Fondsvermögens der inländischen Pensionspläne von Unterstützungskassen bzw. einer Stiftung verwaltet und ist im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere sowie Festgelder und nur zu einem geringeren Teil in Aktien investiert. Die vorgenommenen externen Investitionen sollen sichere Renditen sowie eine Substanzerhaltung gewährleisten, um laufende und künftige Pensionszahlungen finanzieren zu können. Es wird derzeit keine Veränderung dieser Anlagestrategie angestrebt. Die am Kapitalmarkt investierten Vermögenswerte sind dem generellen Kapitalmarkt- und Anlagerisiko ausgesetzt. Die GEA Group beobachtet die Entwicklungen der Märkte regelmäßig und hat entsprechende Anlagevorschriften entwickelt, die das Risiko und die Ertragserwartung angemessen abwägen. Dabei werden die jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2015 wird eine Zuführung in das Fondsvermögen der deutschen Pensionspläne von 2.331 T EUR und an die ausländischen Pläne von 6.000 T EUR erwartet. Im Berichtsjahr 2014 betrug der tatsächliche Ertrag des Fondsvermögens 12.609 T EUR (Vorjahr 8.324 T EUR). Versicherungsmathematische ParameterZum jeweiligen Bilanzstichtag wurden die folgenden gewichtet dargestellten versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen zugrunde gelegt. Diese Parameter werden jeweils als Annahmen zur Ermittlung der Nettopensionsaufwendungen im Folgejahr verwendet. scroll
Die versicherungsmathematischen Bewertungsfaktoren für deutsche Pläne werden von der GEA Group in Abstimmung mit dem versicherungsmathematischen Gutachter festgelegt. Im Ausland werden die entsprechenden Parameter unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten mit Unterstützung der jeweiligen lokalen Gutachter in Abstimmung mit dem globalen Gutachter und der GEA Group bestimmt. Der Rechnungszins wird mittels eines anerkannten Verfahrens auf Basis der zum Bilanzierungsstichtag feststellbaren Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrundeliegenden Verpflichtungen ermittelt. Für Länder, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurde für die Festsetzung stattdessen auf Zinssätze von Staatsanleihen zurückgegriffen. Alle anderen Annahmen entsprechen den langfristigen Erwartungen der GEA Group. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wird aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate berechnet. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, gleich der Inflation gesetzt. Darüber hinaus findet auch die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Gesellschaft Berücksichtigung. Soweit eine Rentenanpassung fest zugesagt ist, wird diese entsprechend berücksichtigt. Im Ausland wird die Rentenanpassung ebenfalls in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die angenommene Steigerungsrate für die inländischen Krankenrestkostenversicherungen bei den Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen entspricht der erwarteten Inflation sowie einer Steigerungsrate, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruht. Eine Veränderung der Steigerungsrate in der Zukunft wird aufgrund der Erfahrungswerte nicht erwartet. Für die Bewertung sämtlicher inländischer Pläne zum 31. Dezember 2014 werden wie im Vorjahr als Rechengrundlage die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck verwendet. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Altersrentners/ einer 65-jährigen Altersrentnerin zum Bilanzstichtag auf Basis dieser Rechengrundlage beträgt 21,62 Jahre/ 24,01 Jahre (Vorjahr 18,89 Jahre/ 22,97 Jahre). Für die Bewertung der ausländischen Pensionsverpflichtungen wurden jeweils länderspezifische Rechengrundlagen verwendet. Für den Rechnungszins sowie die Inflation, die als versicherungsmathematische Annahmen mit erheblichem Einfluss auf die Leistungsverpflichtungen der GEA Group identifiziert wurden, ergeben sich die unten dargestellten Sensitivitäten. Da die Lohn- und Gehaltssteigerungsrate, die Rentensteigerungsrate sowie die Steigerungsrate der Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen von der Inflation abgeleitet werden, wurde zur gemeinsamen Messung der Sensitivitäten dieser Parameter die Inflationssensitivität verwendet. Die Sensitivitäten wurden mit den gleichen Methoden wie die bilanzierten Rückstellungen berechnet. Die verwendeten Bandbreiten für die Berechnungen der Sensitivitäten der Parameter beruhen auf den bis zum nächsten Bilanzstichtag für möglich gehaltenen Änderungen auf Basis historischer Erfahrungen. Grenzen dieser Methoden können die Aussagefähigkeit historischer Erfahrungen für die Prognose künftiger Entwicklungen sowie die Vernachlässigung gleichzeitiger Änderungen mehrerer Parameter sein. scroll
Die Sensitivität aus einer Altersverjüngung von einem Jahr wirkt sich mit durchschnittlich rund 4 Prozent auf den Verpflichtungsbarwert aus. Künftige ZahlungsströmeFür die nächsten Jahre werden aus den deutschen und den ausländischen Plänen die folgenden Leistungszahlungen erwartet: scroll
Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen und Krankenrestkostenversicherungen beträgt: scroll
6.3.3 Beitragsorientierte PensionspläneVerschiedene Unternehmen - vor allem in den USA und in Skandinavien - unterhalten beitragsorientierte Versorgungssysteme, bei denen die Altersvorsorge über sog. "Defined Contribution"-Pläne durchgeführt wird. Bei diesen Plänen liegt die Verpflichtung nicht bei der GEA Group, sondern bei den jeweiligen Versorgungseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2014 wurden von den fortgeführten Geschäftsbereichen Beiträge in Höhe von insgesamt 17.008 T EUR (Vorjahr 17.347 T EUR) geleistet. An staatliche Rentenversicherungsträger wurden von den fortgeführten Geschäftsbereichen Beiträge in Höhe von 43.188 T EUR (Vorjahr 41.721 T EUR) gezahlt. Die Beiträge wurden zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung als Personalaufwand erfasst. Zwei gemeinschaftliche Pensionspläne mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden wurden als beitragsorientierte Pensionspläne bilanziert, da die jeweiligen Verwalter der Pläne den teilnehmenden Unternehmen keine ausreichenden Informationen hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung und des Planvermögens zur Verfügung stellen, um diese als leistungsorientierte Pensionspläne zu bilanzieren. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des ersten Plans hat keine Auswirkungen auf die Höhe der künftigen Beitragszahlungen. An diesen gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 Beiträge in Höhe von 2.494 T EUR (Vorjahr 2.255 T EUR) geleistet worden. Für das Geschäftsjahr 2015 werden Beiträge in ähnlicher Höhe erwartet. In den zweiten gemeinschaftlichen Pensionsplan sind rund 1,2 Mio. Anspruchsberechtigte involviert, von denen rund 600 zur GEA Group gehören. Das Vermögens-/Schuldenverhältnis dieses Plans muss mindestens 105 Prozent betragen. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des Plans führt nicht zu zusätzlichen Aus- oder Einzahlungen für die beteiligten Unternehmen. Bei einem Unterschreiten des Mindestdeckungsgrads können aber die von den beteiligten Unternehmen künftig zu leistenden Beiträge erhöht werden. An den gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 Beiträge in Höhe von 3.783 T EUR (Vorjahr 3.091 T EUR) geleistet worden. Für das Geschäftsjahr 2015 werden Beiträge in ähnlicher Höhe erwartet. 6.3.4 Aktienbasierte VergütungspläneDer Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr 2014 für den Gesamt-Konzern beträgt insgesamt 1.370 T EUR (Vorjahr 8.240 T EUR). Auf den veräußerten Geschäftsbereich GEA HX entfällt hiervon für aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich ein Ertrag in Höhe von 274 T EUR (im Vorjahr Aufwand 729 T EUR) sowie für aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ein Aufwand in Höhe von 21 T EUR (Vorjahr Ertrag 21 T EUR) (siehe Abschnitt 6.1). Der Buchwert der Schulden des Gesamt-Konzerns aus aktienbasierter Vergütung beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf 10.493 T EUR (Vorjahr 12.408 T EUR). Im Vorjahr entfiel hiervon ein Betrag in Höhe von 758 T EUR auf die Veräußerungsgruppe GEA HX. Performance Share PlanMit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft erstmals für die Führungskräfte der ersten und zweiten Managementebene unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich handelt. Seit der am 1. Juli 2008 aufgelegten dritten Tranche des Programms können auch die Führungskräfte der dritten Managementebene teilnehmen. Am 1. Juli 2014 ist die neunte Tranche aufgelegt worden. Ziel des "GEA Performance Share Plan" ist es, die Vergütung der Führungskräfte mit dem langfristigen Erfolg des Unternehmens zu verbinden und ihre Interessen auf die Interessen der Aktionäre auszurichten. Gemäß dem Plan erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Performance-Zeitraums eine Zusage auf eine definierte Anzahl an "Performance Shares". Die Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" ist abhängig von der jeweiligen Vertragsstufe der Teilnehmer. Voraussetzung für die Planteilnahme ist ein Eigeninvestment in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft in Höhe von 20 Prozent der zugeteilten "Performance Shares". Dieses Eigeninvestment muss anschließend für drei Jahre (Performance-Zeitraum) gehalten werden. Während des dreijährigen Performance-Zeitraums wird anhand des "Total Shareholder Return" (TSR) die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen eines Vergleichsindex gemessen. Für die in den Jahren bis einschließlich 2013 aufgelegten Tranchen wird als Vergleichsindex der MDAX herangezogen. Für die in 2014 ausgegebene Tranche wird als Vergleichsindex der STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) zugrunde gelegt. Durch den Wechsel des Vergleichsindex erfolgte eine Angleichung an die aktienbasierte Vorstandsvergütung. Der TSR ist ein geeigneter Indikator, um die Leistung und Attraktivität verschiedener Unternehmen für Anleger vergleichen zu können. Der TSR misst in Prozent, welchen Ertrag ein Anleger mit einer Aktie über einen bestimmten Zeitraum insgesamt erzielt. Bei der Berechnung des TSR werden neben der Entwicklung des Aktienkurses auch Dividenden und Anpassungen wie zum Beispiel Aktiensplits berücksichtigt. Durch den Vergleich werden Kursentwicklungen aufgrund allgemeiner Marktschwankungen eliminiert und Effekte verschiedener Thesaurierungsstrategien vergleichbar gemacht. Die relative Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft bestimmt die Anzahl der endgültigen "Performance Shares" (0 - 300 Prozent). Nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums werden die "Performance Shares" ausgezahlt. Dabei bestimmt die Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zum Vergleichsindex, wie viele "Performance Shares" zugeteilt werden: Erreicht die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median, werden 50 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt, bei Erreichen des 3. Quartils 100 Prozent. Hat sich die Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen des Vergleichsindex am besten entwickelt, werden 300 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt. Zwischen diesen Werten wird interpoliert. Die Auszahlung entspricht der Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" eines Teilnehmers multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs über das letzte Quartal des dreijährigen Performance-Zeitraums. Nach Ablauf des Performance-Zeitraums können die Teilnehmer wieder frei über ihr geleistetes Eigeninvestment in Form von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft verfügen. Am 30. Juni 2014 lief die Tranche 2011 aus. Der TSR-Vergleich über den dreijährigen Performance-Zeitraum ergab eine Auszahlungsquote von 0,00 Prozent (Vorjahr Tranche 2010 78,71 Prozent), da die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median der Unternehmen des Vergleichsindex nicht erreicht hat. Demzufolge erfolgt im Berichtsjahr 2014 keine Auszahlung (Vorjahr 4.381 T EUR). Von den im Vorjahr geleisteten Auszahlungen entfielen 772 T EUR auf das veräusserte Segment GEA HX. Die Anzahl der "Performance Shares" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt: scroll
Unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2014 von 22,30 EUR (Vorjahr 19,91 EUR) für die Tranche 2012, 25,88 EUR (Vorjahr 25,19 EUR) für die Tranche 2013 und 37,97 EUR für die Tranche 2014 sowie von 0,00 EUR (Vorjahr 21,32 EUR) für die Tranche 2011 (Vorjahr Tranche 2010) zum Auszahlungszeitpunkt ergibt sich insgesamt ein Aufwand für den Gesamt-Konzern im Geschäftsjahr 2014 von 413 T EUR (Vorjahr 5.178 T EUR). Hiervon entfällt ein Ertrag in Höhe von 274 T EUR (Vorjahr Aufwand 750 T EUR) auf den veräusserte Geschäftsbereich GEA HX, die vor allem aus dem Verfall der Tranche 2011 resultiert. Der beizulegende Zeitwert der "Performance Shares" wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt: scroll
Da die Auszahlungsquote von der Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zum MDAX bzw. TMI IE abhängt, werden zusätzlich die Volatilitäten aller im MDAX bzw. TMI IE zusammengefassten Aktien sowie deren Korrelationen mit der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft ermittelt. Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelationen basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt. Virtuelle AktienIn den Geschäftsjahren 2010 und 2011 wurde die Tantiemeregelung der Vorstandsmitglieder um eine langfristige Anreizkomponente ergänzt. So war die Tantieme zur einen Hälfte mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung zahlbar und wurde zur anderen Hälfte in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgerechnet. Die Umrechnung erfolgte mit dem arithmetischen Mittelwert der täglichen Schlusskurse der Aktien der GEA Group im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den Börsenhandelstagen in dem Dreimonatszeitraum, der einen Monat vor dem Tag der entsprechenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres 2014 endete. Nach Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren seit der Umwandlung in virtuelle Aktien erfolgt die Ermittlung des Auszahlungswertes der virtuellen Aktien. Die Höhe der Auszahlung bestimmt sich nach dem arithmetischen Mittelwert der täglichen Schlusskurse der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den Börsenhandelstagen in dem Dreimonatszeitraum, der einen Monat vor dem Tag der entsprechenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahrs, in dem die Haltefrist ausläuft, endet. Dem so ermittelten Wert werden die während der Haltefrist je Aktie ausgeschütteten Dividenden zugerechnet. Der danach auszuzahlende Betrag wird auf einen Betrag in Höhe von 300 Prozent der jährlichen Basistantieme begrenzt. Die Haltefrist von drei Jahren wird bei Beendigung des Vorstandsvertrages auf ein Jahr ab dem Beendigungszeitpunkt reduziert. Da der Ausübungspreis gleich null ist und dieses aktienbasierte Vergütungsprogramm keinen Erdienungszeitraum beinhaltet, entspricht der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien dem Börsenkurs der GEA Group Aktiengesellschaft. Für die Tranche 2011 ergibt sich der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung durch die Anzahl der virtuellen Aktien, multipliziert mit dem jeweiligen Stichtagskurs zuzüglich während der Haltefrist gezahlter Dividenden. Die Tranche 2010 wurde im Geschäftsjahr 2014 vollständig ausbezahlt, wobei der Auszahlungskurs 34,10 EUR betrug. Aufgrund der Beendigung eines Vorstandsvertrages in 2013 wurde zudem auch ein Teil der Tranche 2011 mit einem Auszahlungskurs von 35,11 EUR ausgezahlt. Die Anzahl der "Virtuellen Aktien" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt: scroll
Der für die Bewertung maßgebende Kurs beträgt für die für das Geschäftsjahr 2011 ausgegebenen virtuellen Aktien 38,30 EUR (Vorjahr 35,70 EUR). Im Geschäftsjahr 2014 wurde für die virtuellen Aktien ein Aufwand in Höhe von 180 T EUR (Vorjahr 1.453 T EUR) erfasst. Der Verpflichtungsbetrag beträgt zum 31. Dezember 2014 2.355 T EUR (Vorjahr 4.963 T EUR). Dieser Betrag wird innerhalb der kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern unter den Gratifikationen und Tantiemen ausgewiesen. Langfristige AktienkurskomponenteDie langfristige Aktienkurskomponente wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2012 eingeführt. Der Zeitraum für die Bemessung der Auszahlung aus der langfristigen Aktienkurskomponente ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre gehören. Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) über eine dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Ausgehend von einem Zielbetrag in Höhe von 1.793 T EUR (Vorjahr 1.188 T EUR) beträgt der Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente zum Bilanzstichtag 2.664 T EUR (Vorjahr 1.908 T EUR). Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt: scroll
Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelation basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt. 6.4 FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014 setzen sich zusammen aus: scroll
Zum 31. Dezember 2014 setzt sich die Finanzierung der GEA Group im Wesentlichen wie folgt zusammen: scroll
AnleiheAm 14. April 2011 hat die GEA Group Aktiengesellschaft eine Anleihe in Höhe von 400.000 T EUR begeben. Die Schuldverschreibung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ist mit einem fixen Kupon von 4,25 Prozent ausgestattet. In 2014 wurden Anteile mit einem Volumen von 125.261 T EUR zurückgekauft. Die Schuldverschreibung ist nicht besichert. Die Schuldverschreibung ist an der Luxemburger Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt zugelassen. SchuldscheindarlehenDie GEA Group Aktiengesellschaft hat in 2012 Schuldscheindarlehen in Höhe eines Nominalvolumens von 300.000 T EUR platziert. Die ursprünglich im August 2013 fälligen Schuldscheindarlehen in Gesamthöhe von 128.000 T EUR wurden in 2013 bis zum September 2017 in Höhe von 73.000 T EUR prolongiert. Darüber hinaus wurden in 2013 zwei weitere Schuldscheindarlehen in Höhe von 137.000 T EUR und 90.000 T EUR mit einer Laufzeit bis zum September 2017 platziert. In 2014 sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 210.000 T EUR vorzeitig zurückgezahlt worden. Die verbleibenden Schuldscheindarlehen in Höhe von 90.000 T EUR sind mit einem fixen Zinssatz von 2,725 Prozent ausgestattet. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Fristigkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar: scroll
Die innerhalb der nächsten 12 Monate fällig werdenden Beträge entfallen im Wesentlichen auf die vorzeitige Teilrückführung in Höhe von 100.000 T EUR für das Darlehen der Europäischen Investitionsbank, das zum 31. Dezember 2014 ein Volumen von 150.000 T EUR aufweist. Der verbleibende Betrag in Höhe von 50.000 T EUR soll planmäßig in 2017 zurückgeführt werden. Die gewogene Durchschnittsverzinsung für diesen Teilbetrag wurde mit zwei Zinsswaps über die gesamte Kreditlaufzeit auf 3,29 Prozent fixiert. Keine der in Anspruch genommenen Kreditlinien ist besichert. In den Kreditverträgen hat sich die GEA Group zur Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl verpflichtet. Die Einhaltung ist zu jedem Quartalsende zu überprüfen. Zum 31. Dezember 2014 war die Kennzahl erfüllt. Die Transaktionskosten für die zum Jahresende nicht genutzte syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") werden linear über die Laufzeit verteilt. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Euroraum in Abhängigkeit von Fristigkeit und Finanzierungszweck mit Zinssätzen zwischen 0,5 Prozent und 2,0 Prozent (Vorjahr zwischen 0,1 Prozent und 4,6 Prozent) verzinst. Darüber hinaus bestehen Fremdwährungsverbindlichkeiten in indischen Rupien und brasilianischen Real, die ebenfalls marktüblich in den jeweiligen Ländern mit rund 12,0 Prozent (Vorjahr 12,0 Prozent) sowie 13,5 Prozent (Vorjahr 13,0 Prozent) verzinst werden. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind insgesamt in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 22 T EUR) gesichert. Barkredit- und AvalkreditlinienZum 31. Dezember 2014 verfügt der Gesamt-Konzern einschließlich der Schuldscheindarlehen sowie der syndizierten Kreditlinie über Barkreditlinien von 1.305.421 T EUR (Vorjahr 1.740.182 T EUR). Hiervon ungenutzt sind Barkreditlinien in Höhe von 776.315 T EUR (Vorjahr 765.905 T EUR) (siehe Abschnitt 3). Darüber hinaus stehen im Gesamt-Konzern Avalkreditlinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.732.338 T EUR (Vorjahr 1.886.355 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 1.270.261 T EUR (Vorjahr 1.178.431 T EUR) ungenutzt sind. Verbindlichkeiten aus FinanzierungsleasingDie zeitliche Verteilung künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasingverträgen ist folgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing betreffen überwiegend Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen zum 31. Dezember 2014 aus Leasingverträgen über Grundstücke und Gebäude beträgt 34.599 T EUR (Vorjahr 35.447 T EUR). Da den Leasingverhältnissen konstante Zinssätze zugrunde liegen, können die beizulegenden Zeitwerte der Leasingverpflichtungen zinsbedingten Risiken unterliegen. Alle Leasingverhältnisse beinhalten vertraglich fest vereinbarte Raten. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind effektiv besichert, da die Rechte am Leasingobjekt bei Vertragsverletzungen auf den Leasinggeber zurückfallen. Derivative FinanzinstrumenteDie derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 6.8 dargestellt. 6.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 bestehen folgende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: scroll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 638.994 T EUR (Vorjahr 645.985 T EUR) innerhalb eines Jahres fällig. Der Restbetrag in Höhe von 725 T EUR (Vorjahr 544 T EUR) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 46.032 T EUR (Vorjahr 54.033 T EUR) gesichert. 6.6 ErtragsteuerverbindlichkeitenDie Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen laufende Steuern und bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 35.649 T EUR (Vorjahr 32.038 T EUR). 6.7 Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2014 wie folgt zusammen: scroll
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind in Höhe von 22.409 T EUR (Vorjahr 74.955 T EUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 7.711 T EUR (Vorjahr 20.786 T EUR) besichert. Der passivische Saldo der Fertigungsaufträge ergibt sich aus der Summe der Aufträge, bei denen die Teilabrechnungen die aktivierten Herstellungskosten zuzüglich der erfassten Auftragsgewinne bzw. -verluste übersteigen. Die Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf finanzielle Verpflichtungen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA HX zurückzuführen, die aus kaufvertraglichen Gewährleistungen einschließlich einer Risikoteilung für Großprojekte resultieren (siehe Abschnitt 4). 6.8 FinanzinstrumenteDie Zusammensetzung der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2014 nach Klassen im Sinne des IFRS 7 sowie nach Bewertungskategorien ist in den nachfolgenden Tabellen abgebildet. Sie enthalten auch finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie in bilanzielle Sicherungsbeziehungen eingebundene Derivate, die keiner der Bewertungskategorien nach IAS 39 angehören. scroll
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Die beizulegenden Zeitwerte für die unter den Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesenen Finanzinstrumente werden nicht separat angegeben, da ihre Buchwerte angemessene Näherungswerte für die beizulegenden Zeitwerte darstellen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die nachfolgend beschriebene Fair-Value Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden Eingangsdaten: Inputparameter der Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Inputparameter der Stufe 2: Marktpreisnotierungen, die direkt (als Preise) oder indirekt (als von Preisen abgeleitete) beobachtbare Eingangsdaten in die Bewertung einfließen und die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen. Inputparameter der Stufe 3: Eingangsdaten, die nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden in die dreistufige Fair-Value Hierarchie: scroll
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Während des Geschäftsjahres 2014 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie. Der beizulegende Zeitwert der Anleihe und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird auf Basis notierter Geldkurse an einem aktiven Markt ermittelt und ist daher der Stufe 1 zugeordnet. Der Zeitwert enthält die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate erfolgt auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Dementsprechend erfolgt eine Einordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Festgeldanlage, des Schuldscheindarlehens und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage der Zinsstrukturkurve unter Berücksichtigung von Credit Spreads. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Festgeldanlagen sowie sonstige finanzielle Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte im Wesentlichen den Buchwerten, was auf die überwiegend kurzen Restlaufzeiten zurückzuführen ist. Bestimmte sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA HX sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen, da ihr beizulegender Zeitwert als Barwert der aus den kaufvertraglichen Verpflichtungen erwarteten Zahlungsmittelabflüsse ermittelt wird. Den Finanzinstrumenten der Stufe 3 wurde eine vormals wertberichtigte Forderung aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG zugeordnet, deren beizulegender Zeitwert mittels einer Barwertberechnung auf Basis der vom Schuldner geplanten Zahlungen ermittelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2014: scroll
Da es sich beim Schuldner um den Betreiber einer Kupfermine handelt, werden die von ihm geplanten Zahlungen vom Kupferpreis beeinflusst. Zum Stichtag betragen die für dieses Finanzinstrument im Eigenkapital erfassten unrealisierten Verluste -1.427 T EUR (Vorjahr Gewinne 370 T EUR). Die GEA Group Aktiengesellschaft hat unter dem Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte mit den Banken Nettingvereinbarungen abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. Im Falle eines Kreditereignisses - beispielsweise Verzug - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist lediglich ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. In der nachstehenden Tabelle werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, für die aus Sicht des Gesamt-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen: scroll
Originäre finanzielle VermögenswerteFür die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Die der Bewertungskategorie "Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordneten Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es handelt sich dabei um Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen, deren beizulegende Zeitwerte nicht verlässlich bestimmt werden können. Originäre finanzielle VerbindlichkeitenFür die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei festverzinslichen Verbindlichkeiten ergibt sich der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Bei Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Derivative FinanzinstrumenteDer beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag errechnet sich auf Basis des Devisenkassakurses unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen entsprechend den jeweiligen Restlaufzeiten. Die Terminauf- und -abschläge werden aus den beobachtbaren Zinsdifferenzkurven zum Bilanzstichtag abgeleitet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei Devisenoptionen beruht auf anerkannten Bewertungsmodellen. Der beizulegende Zeitwert wird durch die Restlaufzeit, den aktuellen Wechselkurs, die Volatilität des Wechselkurses sowie durch die zugrunde liegenden Zinskurven beeinflusst. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps und Zinsoptionen werden auf Basis abgezinster, künftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Bei Zins-/Währungsswaps werden zusätzlich die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme erfolgen, einbezogen. Bei den Warentermingeschäften sowie -optionen resultiert der beizulegende Zeitwert aus der Bewertung derselben zu den Marktkonditionen des Bewertungsstichtags und entspricht damit ihrem Wert zum Geschäftsjahresende. Bei börsengehandelten Kontrakten ergeben sich die beizulegenden Zeitwerte aus dem Börsenkurs. Die Bewertungen werden sowohl intern als auch von externen Finanzinstituten zum Bilanzstichtag vorgenommen. Die GEA Group setzt derivative Finanzinstrumente ein, darunter Devisentermingeschäfte, Zinsswaps, Zins-/Währungsswaps und Warentermingeschäfte. Die derivativen Finanzinstrumente dienen der Absicherung von Fremdwährungs-, Zins- und Warenpreisrisiken für bestehende oder geplante Grundgeschäfte. Die folgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag dar. Das Nominalvolumen in Fremdwährung wird zum Stichtagskurs umgerechnet. scroll
Derivative Finanzinstrumente mit bilanzieller SicherungsbeziehungDie in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften sowie Zinsrisiken aus langfristigen Finanzierungen ("Cash-Flow-Hedges"). Für die Absicherung von Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten, Schulden oder von festen Verpflichtungen werden bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Fair-Value-Hedges") gebildet. Wie im Vorjahr bestehen zum 31. Dezember 2014 keine als "Fair-Value-Hedge" bilanzierten Sicherungsbeziehungen. Die Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher in einen effektiven und in einen nicht-effektiven Teil zerfällt. Der effektive Teil bzw. dessen Veränderung wird bis zur Bilanzwirksamkeit des gesicherten Grundgeschäfts direkt im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Teil wird erfolgswirksam behandelt. Zum Zeitpunkt, zu dem das gesicherte Grundgeschäft bilanzwirksam wird, wird der im Eigenkapital erfasste Effekt realisiert und die bilanzielle Sicherungsbeziehung aufgelöst. Bei einem Absatzgeschäft erfolgt die Realisierung des effektiven Teils gegen die Umsatzerlöse, bei einem Beschaffungsgeschäft werden die Anschaffungskosten entsprechend angepasst. In Bezug auf die Zinsderivate werden die im Eigenkapital erfassten Effekte gegen das Zinsergebnis aufgelöst. Zum 31. Dezember 2014 sind im Gesamt-Konzern aus Währungs- und Zinsderivaten Gewinne in Höhe von 5.576 T EUR (Vorjahr 7.860 T EUR) und Verluste in Höhe von 13.030 T EUR (Vorjahr 7.168 T EUR) im Eigenkapital erfasst. Im Laufe des Geschäftsjahres 2014 wurden aus Währungsderivaten aufgrund der eingetretenen Bilanzwirksamkeit der Grundgeschäfte -47 T EUR (Vorjahr 1.956 T EUR) ertragswirksam realisiert und 3.497 T EUR (Vorjahr 2.335 T EUR) mit den Anschaffungskosten für Vermögenswerte verrechnet. Die erfolgswirksam realisierten Beträge führten zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse in Höhe von 1.545 T EUR (Vorjahr 1.010 T EUR). Darüber hinaus wurden Gewinne in Höhe von 5.419 T EUR (Vorjahr 4.330 T EUR) und Verluste in Höhe von -7.012 T EUR (Vorjahr -4.061 T EUR) im Währungsergebnis erfasst. Aus Zinsderivaten wurden 0 T EUR (Vorjahr -826 T EUR) im Zinsergebnis realisiert. Aus den Hedge-Beziehungen ergaben sich wie im Vorjahr keine wesentlichen Ineffektivitäten. Im Folgejahr werden voraussichtlich 96 Prozent (Vorjahr 93 Prozent) der abgesicherten Zahlungsströme aus den zum Bilanzstichtag designierten Grundgeschäften fällig. Die übrigen 4 Prozent (Vorjahr 7 Prozent) werden bis zum Jahr 2017 (Vorjahr 2017) fällig. Sofern finanzielle Vermögenswerte abgesichert werden, werden die derivativen Finanzinstrumente in dem Zeitpunkt erfolgswirksam, in dem die Grundgeschäfte erfolgs- bzw. bilanzwirksam werden. Werden finanzielle Schulden aus Beschaffungsgeschäften abgesichert, werden die derivativen Finanzinstrumente erfolgswirksam, wenn die beschafften Leistungen erfolgswirksam werden. Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzielle SicherungsbeziehungLiegen die Voraussetzungen für die Bildung einer bilanziellen Sicherungsbeziehung nicht vor, wird die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst. Aufwendungen und ErträgeDie Bewertungseffekte aus Finanzinstrumenten sind überwiegend ergebniswirksam geworden. Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 dar: scroll
7. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung7.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
7.2 Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
7.3 Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
7.4 Darstellung ausgewählter Aufwendungen und Erträge nach KostenartenMaterialaufwandDer Materialaufwand, der in den Herstellungskosten erfasst wird, ist im Berichtsjahr um 68.885 T EUR gestiegen und belief sich auf 2.204.694 T EUR (Vorjahr 2.135.809 T EUR). Die Materialquote betrug 48,5 Prozent der Gesamtleistung und lag damit unter dem Vorjahrswert von 49,4 Prozent. PersonalaufwandDer Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2014 um 64.588 T EUR auf 1.242.263 T EUR (Vorjahr 1.177.675 T EUR). Beträge aus der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden nicht als Personalaufwand erfasst, sondern unter den Finanz- und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 1.022.399 T EUR (Vorjahr 968.273 T EUR) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung mit 219.709 T EUR (Vorjahr 209.402 T EUR) enthalten. Die Personalquote beträgt damit unverändert 27,3 Prozent der Gesamtleistung (Vorjahr 27,3 Prozent). Abschreibungen und WertminderungenIm Berichtsjahr wurden Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 100.780 T EUR (Vorjahr 95.317 T EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind überwiegend in den Herstellungskosten enthalten. Die Wertminderungen auf originäre finanzielle Vermögenswerte ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Berichtsjahr 0 T EUR (Vorjahr 280 T EUR). Hiervon entfielen 0 T EUR (Vorjahr 280 T EUR) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen auf Beteiligungen und Wertpapiere sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Vorräte wurden um 12.613 T EUR (Vorjahr 7.924 T EUR) wertberichtigt. Diese Wertminderungen sowie die übrigen Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. 7.5 Finanz- und ZinserträgeFinanzerträgeDie Finanzerträge setzen sich aus den Erträgen aus Gewinnabführungen sowie dem Beteiligungsergebnis der übrigen Beteiligungen zusammen: scroll
ZinserträgeDie Zinsen und ähnliche Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die folgende Tabelle zeigt Zinserträge aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinserträge aus Vermögenswerten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden: scroll
7.6 Finanz- und ZinsaufwendungenFinanzaufwendungenDie Finanzaufwendungen für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 279 T EUR (Vorjahr 958 T EUR) beinhalten Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte (ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) von 0 T EUR (Vorjahr 280 T EUR) sowie Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 279 T EUR (Vorjahr 678 T EUR). ZinsaufwendungenDie Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden: scroll
Falls einer Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten als Herstellungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird aufgrund der zentralen Finanzierungsfunktion der GEA Group der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns als Aktivierungssatz zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2014 beläuft sich dieser auf 3,4 Prozent (Vorjahr 3,5 Prozent). Herstellungskostenmindernd werden Zinserträge berücksichtigt, die auf erhaltene Anzahlungen und Teilabrechnungen erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2014 und im Vorjahr wurden keine wesentlichen Fremdkapitalkosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2014 wurden 1.172 T EUR (Vorjahr 1.297 T EUR) für Gebühren aufgewendet, die nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen wurden. 7.7 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern für die fortgeführten Geschäftsbereiche setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für deutsche Konzerngesellschaften maßgeblichen Steuersatzes von 29,97 Prozent (Vorjahr 29,85 Prozent). Er beinhaltet neben dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent (Vorjahr 15,00 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag von 0,825 Prozent (Vorjahr 0,825 Prozent) einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,14 Prozent (Vorjahr 14,02 Prozent). Die nachfolgende Überleitung leitet vom erwarteten Steuersatz auf den effektiven Steuersatz von 23,49 Prozent (Vorjahr 19,91 Prozent) über: scroll
Die Veränderung der Wertberichtigungen in Höhe von -32.864 T EUR (Vorjahr -37.689 T EUR) basiert im Wesentlichen auf einer Neueinschätzung der Werthaltigkeit der auf steuerliche Verlustvorträge in den USA aktivierten latenten Steuern. Die Effekte der Steuersatzänderungen in Höhe von -1.073 T EUR (Vorjahr -1.854 T EUR) resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus der Steuersatzänderung im Inland. Die Besteuerungsunterschiede im Ausland ergeben sich aus unterschiedlichen Steuersätzen im Ausland im Vergleich zu dem deutschen Steuersatz von 29,97 Prozent. Für ausländische Gesellschaften variieren die Steuersätze zwischen 1,00 Prozent (VAE) und 40,91 Prozent (USA). Die sonstigen Überleitungseffekte beinhalten unter anderem nicht anrechenbare Quellensteuern in Höhe von 1.693 T EUR, Steuern für Vorjahre in Höhe von -3.249 T EUR und sonstige Ertragssteuern im Ausland in Höhe von 6.695 T EUR. Im Vorjahr beinhaltete die Position "Sonstige" unter anderem nicht anrechenbare Quellensteuern in Höhe von 3.861 T EUR und Steuern für Vorjahre in Höhe von 1.830 T EUR. Die aktiven und passiven latenten Steuern teilen sich im Berichtsjahr in ihrer Fristigkeit wie folgt auf: scroll
Zum 31. Dezember 2014 und 2013 setzen sich aktive und passive latente Steuern wie folgt zusammen: scroll
Die Bestandsveränderung der latenten Steuern resultiert neben ergebniswirksamen Veränderungen in Höhe von -7.065 T EUR (Vorjahr 267 T EUR) im Wesentlichen aus im sonstigen Konzernergebnis erfassten Veränderungen in Höhe von 58.122 T EUR (Vorjahr -1.175 T EUR) inklusive des Unterschiedsbetrags aus der Währungsumrechnung. Darüber hinaus wurden 14.543 T EUR im Steuerergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erfasst, da sie im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA HX stehen. Aufgrund der erfolgten Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA HX wurden die im Vorjahr bilanzierten passiven latente Steuern in Höhe von 5.986 T EUR aufgelöst. Der damit verbundene Steuerertrag wurde im Ergebnis aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA HX ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2014 bestehen keine auf den Geschäftsbereich GEA HX entfallenden latenten Steuern auf temporäre Differenzen und auf steuerliche Verlustvorträge. Zum 31. Dezember 2013 betrug der unter den Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesene Nettobetrag der latenten Steuern auf temporäre Differenzen der Veräußerungsgruppe GEA HX vor Wertberichtigung 15.311 T EUR. Auf die hierin enthaltenen aktiven latenten Steuern bestanden zum 31. Dezember 2013 Wertberichtigungen in Höhe von 278 T EUR. Die im Vorjahr unter dem Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" ausgewiesenen aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge der Veräußerungsgruppe GEA HX betrugen vor Wertberichtigung 23.678 T EUR. Die Höhe der Wertberichtigungen auf diese aktiven latenten Steuern betrug zum 31. Dezember 2013 19.015 T EUR. Auf voraussichtliche Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden zum 31. Dezember 2014 passive latente Steuern in Höhe von 1.747 T EUR (Vorjahr 1.272 T EUR) angesetzt. Darüber hinaus sind zum 31. Dezember 2014 passive latente Steuern in Höhe von 2.689 T EUR für voraussichtlich anfallende Quellensteuern bilanziert worden. Für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 314.211 T EUR (Vorjahr 348.647 T EUR) wurden zum 31. Dezember 2014 keine latenten Steuern gebildet, weil das Unternehmen deren Auflösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen erfolgen werden. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht auf Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Zum 31. Dezember 2014 hat die GEA Group aktive latente Steuern in Höhe von 295.776 T EUR (Vorjahr 277.313 T EUR) auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt: scroll
Der Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge entfällt im Wesentlichen auf die steuerlichen Organschaften in Deutschland sowie in den USA. Die Erhöhung der aktiven latenten Steuern auf ausländische Verlustvorträge ist überwiegend auf die Entwicklung des Wechselkurses des US-Dollar zurückzuführen. Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.616.254 T EUR (Vorjahr 1.550.352 T EUR) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.117.552 T EUR (Vorjahr 1.139.187 T EUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung nicht hinreichend sicher ist. Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die wesentlichen Verlustvorträge der ausländischen Gesellschaften verfallen voraussichtlich im Jahr 2029. 7.8 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt: scroll
7.9 ErgebnisverwendungDer handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 140.666 T EUR (Vorjahr 203.200 T EUR) aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 58 Absatz 2 AktG einen Betrag von 5.000 T EUR (Vorjahr 90.000 T EUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 879 T EUR (Vorjahr 3.176 T EUR) verbleibt ein Bilanzgewinn von 136.546 T EUR (Vorjahr 116.376 T EUR). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll
Die Dividendenzahlung entspricht der Zahlung einer Dividende von 70 Cent je Aktie bei insgesamt 192.495.476 Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien). Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 22.12.2009, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. 8. Eventualverpflichtungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualforderungen und Rechtsstreitigkeiten8.1 EventualverpflichtungenDie GEA Group hat sowohl Bankavale als auch Konzernavale zugunsten von Auftraggebern oder Kreditgebern ausstellen lassen bzw. ausgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen des Gesamt-Konzerns ist. scroll
Ein wesentlicher Teil der Bankavale sowie der überwiegende Teil der Konzernavale entfallen auf das veräußerte Segment GEA Heat Exchangers sowie Lurgi und Lentjes (siehe Abschnitt 3). Die übrigen Avale bestehen vorwiegend gegenüber Kunden nicht konsolidierter Unternehmen sowie Banken. Die Begünstigten sind bei nicht vertragskonformer Erfüllung durch den Hauptschuldner berechtigt, die Avale in Anspruch zu nehmen. Dies kann bei vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, z. B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäßer Rückzahlung von Krediten, der Fall sein. In den Garantien sind Eventualverpflichtungen resultierend aus Joint Ventures in Höhe von 3.461 T EUR (Vorjahr 9.818 T EUR) enthalten; eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Alle durch die GEA Group Aktiengesellschaft in Auftrag gegebenen oder ausgestellten Avale erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen Hauptschuldners. Neben den Haftungsrisiken aus Bank- und Konzernavalen bestehen Risiken vor allem aus gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten (siehe Abschnitt 9.4), die zu Zahlungsmittelabflüssen führen können. 8.2 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Gesamt-Konzerns zum 31. Dezember 2014 setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Miet-, Pacht- und LeasingverhältnisseDie Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen des Gesamt-Konzerns belaufen sich auf 103.221 T EUR (Vorjahr 160.604 T EUR) und betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude und zu einem geringeren Teil technische Anlagen und Maschinen. Die Mietverträge laufen maximal bis in das Jahr 2031 (Vorjahr 2031). Die Auszahlungen verteilen sich dabei wie folgt auf die künftigen Geschäftsjahre: scroll
Im Geschäftsjahr 2014 beliefen sich die Aufwendungen des Gesamt-Konzerns aus den Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen auf 45.593 T EUR (Vorjahr 88.361 T EUR). Hiervon entfielen 18.014 T EUR (Vorjahr 23.621 T EUR) auf variable Mieten, die im Wesentlichen auf Basis von Verbraucherpreisindizes angepasst werden. Aus Untermietverhältnissen resultierten für den Gesamt-Konzern im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 1.562 T EUR (Vorjahr 2.011 T EUR). Aus diesen Untermietverhältnissen bestehen in den nächsten Jahren Ansprüche auf Mieteinnahmen in Höhe von 721 T EUR (Vorjahr 764 T EUR). Aus "Sale-and-lease-back"-Transaktionen von Gebäuden resultieren für den Gesamt-Konzern zum Bilanzstichtag künftige Auszahlungen in Höhe von 32.286 T EUR (Vorjahr 29.124 T EUR). BestellobligoVon dem Bestellobligo entfallen 105.299 T EUR (Vorjahr 293.958 T EUR) auf Vorräte. 8.3 EventualforderungenIn dem Verfahren gegen die amerikanische Flex-N-Gate Corp. hat das Schiedsgericht im Geschäftsjahr 2010 Flex-N-Gate zum Ersatz der Schäden verurteilt, die der GEA Group Aktiengesellschaft durch das Scheitern des Verkaufs der Dynamit Nobel Kunststoff-Gruppe an Flex-N-Gate im Herbst 2004 entstanden sind. Das OLG Frankfurt am Main hat 2011 den Schiedsspruch aufgehoben. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der GEA Group Aktiengesellschaft hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 2. Oktober 2012 als unzulässig verworfen. Die Gesellschaft hat hierauf entschieden, das Schiedsverfahren gegen Flex-N-Gate weiterzuführen und am 21. Dezember 2012 einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingereicht. 8.4 RechtsstreitigkeitenKonkursverfahren der Dörries Scharmann AGVor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich unter Berücksichtigung von möglichen Zinsen auf ca. 20 Mio. EUR belaufen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet. Nachdem der vom Gericht für Fragen des Eigenkapitalersatzes beauftragte Obergutachter die Auffassung der GEA Group Aktiengesellschaft vollumfänglich bestätigt hatte, hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 27. November 2012 einem Ablehnungsgesuch des Konkursverwalters gegen diesen Gutachter stattgegeben. Wie das Landgericht diesbezüglich weiter verfahren wird, ist derzeit offen. Die GEA Group Aktiengesellschaft wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen. AllgemeinesDarüber hinaus sind gegen Unternehmen der GEA Group aus früheren Unternehmensverkäufen und der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Verfahren oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche die GEA Group im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen entstehen, welche gegebenenfalls die hierfür gebildete Vorsorge überschreiten. 9. Segmentberichterstattung9.1 Änderung der Struktur der GeschäftssegmenteIm Januar 2014 hat der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft entschieden, mit Beginn des Geschäftsjahres 2014 die operativen Segmente GEA Food Solutions und GEA Mechanical Equipment zusammenzuführen. Die im Segment GEA Food Solution angesiedelte Herstellung von Maschinen für die Vorbereitung, Marinierung, Weiterverarbeitung sowie das Schneiden und Verpacken von Fleisch, Geflügel, Fisch, Käse und anderen Nahrungsmitteln werden nun mit den Aktivitäten der GEA Mechanical Equipment in einem Segment gebündelt, um so bestehende Synergien besser zu nutzen. Dementsprechend wurden die operativen Segmente des Konzerns in der Berichtsperiode neu organisiert: Seit dem Beginn des Jahres 2014 stellt GEA Food Solutions kein operatives Segment der GEA Group mehr dar. Die Aktivitäten der vormaligen Segmente GEA Food Solutions und GEA Mechanical Equipment werden nun gemeinsam unter der Segmentbezeichnung GEA Mechanical Equipment berichtet. Die Vorjahresangaben wurden an die geänderte Berichtsstruktur angepasst. 9.2 Beschreibung der GeschäftssegmenteDie Geschäftsaktivitäten der GEA Group gliedern sich in die folgenden 6 Geschäftssegmente: Segment GEA Farm Technologies (GEA FT)GEA Farm Technologies ist einer der führenden Hersteller von integrierten Produktlösungen für eine rentable Milchproduktion und Nutztierhaltung. Die kombinierte Fachkompetenz aus den Bereichen Melken und Kühlen, automatische Fütterungssysteme, Gülletechnik sowie Stalleinrichtungen bietet der modernen Landwirtschaft ein Komplettangebot. Service- und Hygiene-Leistungen runden den Anspruch auf umfassende Systemlösungen für alle Betriebsgrößen ab. Die Vertriebsstrategie des Segments basiert dabei auf einem weltweiten Netzwerk von Fachhändlern sowie Vertriebs- und Servicepartnern. Segment GEA Heat Exchangers (GEA HX)GEA Heat Exchangers deckt zahlreiche Anwendungen und Einsatzbereiche von der Klimaanlage bis zum Kühlturm ab und verfügt somit über das wahrscheinlich breiteste Portfolio von Wärmetauschern weltweit. Für eine Vielzahl von Anwendungen stellt das Segment die besten Lösungen aus einer Hand bereit und unterstützt dabei die Planungen der Kunden. Das Segment GEA Heat Exchangers wurde zum Ende des Geschäftsjahres 2013 den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnet. Der Verkauf des Segments wurde zum 31. Oktober 2014 abgeschlossen (vgl. Abschnitt 4). Segment GEA Mechanical Equipment (GEA ME)Separatoren, Dekanter, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren - hochwertige verfahrenstechnische Komponenten von GEA Mechanical Equipment sorgen weltweit in nahezu allen wichtigen Industriebereichen für perfekt funktionierende Prozesse und kostenoptimierte Produktionsabläufe. Prozesstechnik zur sekundären Lebensmittelverarbeitung und -verpackung erweitern das Produktspektrum wobei das Angebot von Einzelmaschinen bis hin zu kompletten Produktionslinien reicht. Dabei trägt GEA Mechanical Equipment dazu bei, eine hohe Produktqualität sicher zu stellen, die Produktionskosten der Kunden zu senken und die Umwelt nachhaltig zu entlasten. Segment GEA Process Engineering (GEA PE)GEA Process Engineering ist auf die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittelindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie spezialisiert. Die Geschäftsfelder des Segments sind Flüssigkeitsverarbeitung, Konzentration, Trocknung, Pulververarbeitung und -behandlung sowie Emissionsschutz. In diesen Bereichen ist GEA Process Engineering als Markt- und Technologieführer anerkannt. Segment GEA Refrigeration Technologies (GEA RT)GEA Refrigeration Technologies ist einer der Marktführer im Bereich industrieller Kältetechnik. Das Segment entwickelt, fertigt und installiert technische Lösungen und innovative Schlüsselkomponenten für seine Kunden. Das Angebotsspektrum umfasst die Kernkomponenten Hubkolben- und Schraubenverdichter sowie Ventile, Kaltwassererzeuger, Eisgeneratoren und Gefriersysteme. Um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, bietet GEA Refrigeration Technologies ein breites Angebot an Service- und Wartungsleistungen. SonstigeDas Berichtssegment "Sonstige" umfasst die Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Es enthält neben der Holding und Servicegesellschaften noch Gesellschaften, die zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke und Pensionsverpflichtungen bilanzieren. 9.3 Darstellung in der SegmentberichterstattungIn der Segmentberichterstattung werden zunächst die Werte der den fortgeführten Geschäftsbereichen zugehörigen Segmente abgebildet, die nach Konsolidierung und Umgliederungen in der Spalte "GEA Group" zu den Größen in der Konzernbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aggregiert werden. Die Spalte "GEA HX" beinhaltet die Werte des den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordneten Segments GEA HX. Diese werden unter Berücksichtigung von Konsolidierungen und Umgliederungen in der Spalte "GEA Group inkl. GEA HX" zu den Konzernwerten für sämtliche Segmente zusammengeführt. In den Spalten "GEA HX" und "GEA Group inkl. GEA HX" werden die gem. IFRS 5 ab dem Zeitpunkt der Einstufung als "zur Veräußerung gehalten" einzustellenden planmäßigen Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte für die Veräußerungsgruppe GEA HX in Höhe von 30,0 Mio. EUR fortgeführt. scroll
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1)
den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
zugeordnet; einbezogen bis zum Verkauf am 31.10.2014 Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung der konzerninternen Umsätze sowie Zinsaufwendungen bzw. -erträge. Die Umsätze zwischen den Segmenten basieren auf marktüblichen Preisen. scroll
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Die Rechnungslegungsgrundsätze für den Ansatz und die Bewertung des Segmentvermögens sind die gleichen, wie sie für den Konzern gelten und in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschrieben sind. Das Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente des Konzerns sind das "Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -aufholungen" (EBITDA), das "Ergebnis vor Zinsen und Steuern" (EBIT) sowie das "Ergebnis vor Steuern" (EBT), wie sie - ungeachtet von Umgliederungen in das Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden. Die Wertminderungen beinhalten alle Wertminderungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Bei der Ermittlung des operativen EBIT werden zudem Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements in folgenden Geschäftsjahren in Höhe dieses Betrags nicht mehr anfallen werden ("Einmaleffekte"). So wurde das operative EBIT des Geschäftsjahres 2014 um Einmaleffekte in Höhe von insgesamt 50,7 Mio. EUR (Vorjahr 14,6 Mio. EUR) bereinigt. Die Einmaleffekte setzen sich zusammen aus 36,4 Mio. EUR (Vorjahr 8,0 Mio. EUR) Aufwendungen für Strategieprojekte, Personalaufwendungen für im Geschäftsjahr ausgeschiedene und nicht ersetzte Mitarbeiter in Höhe von 11,7 Mio. EUR sowie Erträgen aus der Neubewertung von langfristigen Rückstellungen aus früheren Geschäftsaktivitäten in Höhe von 1,3 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR). Zudem wurde der Aufwand aus der gem. IFRS 5 bedingten Zuordnung von Management Fee und Trademark Fee zu den fortgeführten Geschäftsbereichen, d.h. zu den übrigen Segmenten einschließlich der Holding, in Höhe von insgesamt 3,9 Mio. EUR (Vorjahr 6,6 Mio. EUR) als Einmaleffekt identifiziert. Im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen sind Einmalaufwendungen in Höhe von insgesamt 56,7 Mio. EUR (Vorjahr 20,2 Mio. EUR) angefallen. Diese setzen sich zusammen aus dem Verlust aus dem Abgang bzw. der Bewertungsanpassung der Veräußerungsgruppe GEA HX in Höhe von 41,8 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR), aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Trennung vom Segment GEA HX in Höhe von 13,3 Mio. EUR (Vorjahr 17,5 Mio. EUR) sowie aus Einmalaufwendungen aus Maßnahmen zur Kapazitätsanpassungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vorjahr 2,7 Mio. EUR). scroll
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Die Überleitung vom EBITDA zum EBIT zeigt die folgende Tabelle: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom Working Capital zur Bilanzsumme: scroll
9.4 Informationen nach geografischen RegionenBei der Darstellung der Informationen nach geografischen Regionen erfolgt die Zuordnung der Umsätze nach dem Verbringungsort der Leistung bzw. nach dem Sitz des Kunden. Die Zuordnung der Vermögenswerte wird nach dem jeweiligen Standort vorgenommen. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Gesamt-Konzern. scroll
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Im Berichtsjahr entfielen 844,7 Mio. EUR (Vorjahr 788,7 Mio. EUR) der Umsatzerlöse auf die Vereinigten Staaten von Amerika und 534,4 Mio. EUR (Vorjahr 622,6 Mio. EUR) auf die Volksrepublik China. Zum Abschlussstichtag beliefen sich die Buchwerte des langfristigen Vermögens (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) in den Niederlanden auf 430,5 Mio. EUR (Vorjahr 490,7 Mio. EUR). Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist. 10. Sonstige Erläuterungen10.1 Erläuterungen zur KapitalflussrechnungIn den Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden im Wesentlichen die aggregierten Netto-Cash-Flows des Segments GEA HX bis zum Abschluss des Verkaufes zum 31. Oktober 2014 sowie der Cash-Flow aus der Veräußerung gezeigt. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthält darüber hinaus Auszahlungen der sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von 5.409 T EUR (Vorjahr 10.885 T EUR). Im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit werden zudem Mittelabflüsse aus dem Verkauf sonstiger nicht fortgeführter Geschäftsbereiche in Höhe von 7.833 T EUR (Vorjahr 48.007 T EUR) gezeigt. Diese Mittelabflüsse beziehen sich auf Auszahlungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftsbereichen in früheren Perioden stehen. 10.2 Zuschüsse der öffentlichen HandIm Berichtsjahr 2014 wurden erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 842 T EUR (Vorjahr 1.587 T EUR) vereinnahmt. Hiervon wurden Zuwendungen für Vermögenswerte in Höhe von 364 T EUR (Vorjahr 164 T EUR) von den Buchwerten der entsprechenden Vermögenswerte abgesetzt. Im Geschäftsjahr 2014 sind Aufwendungen in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 295 T EUR) für die mögliche Rückzahlung von erhaltenen Zuschüssen angefallen. 10.3 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen10.3.1 Transaktionen mit nahestehenden UnternehmenGeschäftsvorfälle zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und ihren konsolidierten Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Umsätze und Aufwendungen aus Transaktionen zwischen den fortgeführten und den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen wurden dann nicht eliminiert, wenn sie nach dem Abgang des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Bei den Transaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Joint Ventures handelt es sich überwiegend um reguläre Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen des Gesamt-Konzerns mit diesen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Zum 31. Dezember 2014 bestanden im Gesamt-Konzern folgende offene Posten aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen: scroll
Die Außenstände werden mit Banküberweisung beglichen und sind nicht besichert. 10.3.2 Vergütung des Vorstands und des AufsichtsratsVorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben im Geschäftsjahr 2014 insgesamt eine Vergütung in Höhe von 9.349 T EUR (Vorjahr 12.277 T EUR) erhalten. Diese setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: scroll
Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten eine Vergütung vom GEA Group Konzern in Höhe von 5.168 T EUR (Vorjahr 5.129 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen nach IFRS von 64.494 T EUR (Vorjahr 61.715 T EUR) gebildet. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 2014 1.159 T EUR (Vorjahr 1.168 T EUR). Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen. Sonstige Transaktionen von Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats oder ihnen nahe stehenden Personen und Unternehmen lagen in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht vor. 11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag11.1 UnternehmenserwerbAm 2. Januar 2015 hat die GEA Group den Anteilserwerb der niederländischen Unternehmensgruppe de Klokslag vollzogen. Dabei wurden alle Anteile der Gesellschaften de Klokslag Automatisierung B.V., de Klokslag Engineering B.V. und de Klokslag Machinefabrik B.V. übernommen. Zudem wurden im Wege des Einzelerwerbs Rechte an bestimmten Technologien erworben. Die Unternehmen der de Klokslag Gruppe gehören zu den führenden europäischen Herstellern von Großanlagen für Schnittkäse und werden dem Segment Process Engineering zugeordnet. Die Akquisition macht die GEA zu einem Komplettanbieter für Prozesslösungen in diesem wachsenden Bereich der Milchindustrie. Die im Berichtsjahr angefallenen Transaktionskosten für den Unternehmenserwerb betragen 400 T EUR. Der Ausweis der im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehenden Transaktionskosten erfolgt unter den sonstigen Aufwendungen. Der Kaufpreis in Höhe von 29.907 T EUR beinhaltet eine bedingte Kaufpreiszahlung, deren beizulegender Zeitwert sich im Erwerbszeitpunkt auf 3.000 T EUR belief. Die Höhe der bedingten Kaufpreiszahlung ist vom konsolidierten Ergebnis vor Zinsen und Steuern der de Klokslag Gesellschaften in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 abhängig, wobei die Zahlung vom Überschreiten eines bestimmten Mindestwerts abhängig ist. Auf Basis der Unternehmensplanung wird von der Auszahlung des Höchstbetrags ausgegangen. Mit dem Erwerb der de Klokslag Gruppe wurden die folgenden Vermögenswerte und Schulden übernommen: scroll
Die Kaufpreisallokation ist hinsichtlich der Identifizierung und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden vorläufig. Der bei dem Unternehmenserwerb entstandene Goodwill in Höhe von voraussichtlich 6.609 T EUR ist auf die Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsposition der GEA Group, Vorteile aus erwarteten Synergien und künftigen Marktentwicklungen sowie das Know-how der Belegschaft zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2014 wurde eine Anzahlung in Höhe von 25 Mio. EUR auf den Kaufpreis geleistet. Diese Auszahlung wird in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. 11.2 Tilgung von FinanzschuldenAm 14. Januar 2015 hat die GEA im Umfang von 100.000 T EUR ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank vorzeitig getilgt. 12. Zusätzliche Angaben gemäß § 315a HGB12.1 Erklärung zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben am 18. Dezember 2014 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 12.2 Anzahl der MitarbeiterDie Anzahl der Mitarbeiter stellt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar: scroll
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Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende
Mitarbeiterverhältnisse Zum Bilanzstichtag ergibt sich folgende Mitarbeiteranzahl: scroll
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Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende
Mitarbeiterverhältnisse 12.3 Prüfungs- und BeratungshonorareDas für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2014 berechnete weltweite Honorar teilt sich folgendermaßen auf: scroll
Im Geschäftsjahr 2014 entfielen Honorare für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 780 T EUR auf Bestätigungsleistungen, die der Finanzierung des Kaufpreises für den Geschäftsbereich GEA HX durch den Käufer dienten. Wirtschaftlich wurden diese Aufwendungen dem Kaufpreismechanismus entsprechend (siehe Abschnitt 4) vom Käufer getragen. Das für das Geschäftsjahr 2014 aufgeführte Honorar für Abschlussprüfung entfällt in Höhe von 90 T EUR auf die Prüfung des Konzernabschlusses 2013. 12.4 BeteiligungslisteDie folgende Liste führt alle Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen auf. Nicht dargestellt werden, mit Ausnahme von sonstigen Beteiligungen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB, Beteiligungen an Unternehmen, an denen die GEA Group weder einen beherrschenden noch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. scroll
12.5 Befreite Gesellschaften nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGBDie folgenden Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 und § 264b HGB von der Verpflichtung zur Beachtung der für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften geltenden ergänzenden Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften befreit: GEA AWP GmbH, Prenzlau GEA Bischoff GmbH, Essen GEA Bock GmbH, Frickenhausen GEA Brewery Systems GmbH, Kitzingen GEA Diessel GmbH, Hildesheim GEA Energietechnik Anlagen- und Betriebs-GmbH, Bochum GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG, Bochum GEA Farm Technologies GmbH, Bönen GEA Food Solutions Germany GmbH, Biedenkopf-Wallau GEA Food Solutions GmbH, Düsseldorf GEA Group Holding GmbH, Bochum GEA Heat Exchangers GmbH, Bochum GEA Insurance Broker GmbH, Frankfurt am Main GEA IT Services GmbH, Oelde GEA Lyophil GmbH, Hürth GEA Mechanical Equipment GmbH, Oelde GEA Messo GmbH, Duisburg GEA Niro GmbH, Müllheim GEA Real Estate GmbH, Frankfurt am Main GEA Refrigeration Germany GmbH, Berlin GEA Refrigeration Technologies GmbH, Bochum GEA TDS GmbH, Sarstedt GEA Tuchenhagen GmbH, Büchen GEA Westfalia Separator Deutschland GmbH, Oelde GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde GEA Wiegand GmbH, Ettlingen LL Plant Engineering AG, Ratingen mg Altersversorgung GmbH, Bochum mg capital gmbh, Bochum mg vv Projektgesellschaft Hornpottweg GmbH, Frankfurt am Main Paul Pollrich GmbH, Herne ZiAG Plant Engineering GmbH, Frankfurt am Main
Düsseldorf, 26. Februar 2015 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Markus Hüllmann Dr. Stephan Petri Bestätigungsvermerk des KonzernabschlussprüfersWir haben den von der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, aufgestellten Konzernabschluss -bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernanhang, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzern-Eigenkapitalspiegel - sowie ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (Zusammengefasster Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Zusammengefasstem Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Zusammengefassten Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Zusammengefassten Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Zusammengefasste Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 26. Februar 2015 KPMG AG Guido Moesta, Wirtschaftsprüfer Dr. Markus Zeimes, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, 26. Februar 2015 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Markus Hüllmann Dr. Stephan Petri Organe der Gesellschaft und ihre MandateVorstandJürg Oleas, Meerbusch/Hausen b. Brugg (Schweiz), CEO - Vorstandsvorsitzendera) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, Vorsitzender des Aufsichtsrats b) - Allianz Global Corporate & Specialty AG, München, Mitglied des Beirats (bis 31.12.2014) - Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Beirats Region Mitte (bis 22.05.2014) - GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats - RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Holcim Ltd, Zürich, Schweiz, Mitglied des Board of Directors (seit 29.04.2014) Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstandb) - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Vorsitzender des Board of Directors - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Regionalbeirats Nordwest Markus Hüllmann, Rheda-Wiedenbrück, Mitglied des Vorstandsb) - GEA Segment Management Holding GmbH, Düsseldorf, Geschäftsführer - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Mitglied des Board of Directors - DECHEMA e.V., Frankfurt/Main, Mitglied im Vorstand (seit 01.01.2014) Dr. Stephan Petri, Essen, Personal & Recht - Mitglied des Vorstandsa) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats AufsichtsratDr. Jürgen Heraeus, Maintal, Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbHa) - Heraeus Holding GmbH, Hanau, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats - Messer Group GmbH, Sulzbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats Reinhold Siegers, Mönchengladbach, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (ab 26.08.2014)Ahmad M.A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management Support (ab 17.12.2014), Office of the Managing Director, Kuwait Investment AuthorityProf. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestle Deutschland AGa) - Nestle Deutschland AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats b) - Bertelsmann SE & Co. KGaA / Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Mitglied des Aufsichtsrats - Galderma Pharma S.A., Lausanne, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrats (bis 30.06.2014) - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (ab 20.03.2014) Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group AktiengesellschaftRainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstanda) - Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Klaus Hunger, Herne, (bis 31.10.2014) Segmentgesamtbetriebsratsvorsitzender der GEA Heat Exchangers GmbHMichael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President Human Resources/Legal AffairsEva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Herne BochumBrigitte Krönchen, Oelde, (ab 05.11.2014) stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der GEA Farm Technologies GmbH, BönenKurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft (ab 26.08.2014)a) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SEa) - Allianz SE, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats Jean Spence, Wilmette/IL, USA, Executive Vice President Research, Development & Quality Mondeléz InternationalAusschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2014)Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Klaus Hunger (bis 31.10.2014) Kurt-Jürgen Löw (ab 18.12.2014) Präsidialausschuss (Präsidium)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Rainer Gröbel PrüfungsausschussHartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Dr. Jürgen Heraeus Kurt-Jürgen Löw Klaus Hunger (bis 31.10.2014) Brigitte Krönchen (ab 18.12.2014) NominierungsausschussDr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Dr. Helmut Perlet
a)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten Jahresabschluss zum 31.12.2014Der zusammengefasste Konzernlagebericht ist im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten, der im Geschäftsbericht für 2014 auf den Seiten 15 - 98 abgedruckt ist. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft wird gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Organe der Gesellschaft und ihre MandateVorstandJürg Oleas, Meerbusch/Hausen b. Brugg (Schweiz), CEO - Vorstandsvorsitzendera) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, Vorsitzender des Aufsichtsrats b) - Allianz Global Corporate & Specialty AG, München, Mitglied des Beirats (bis 31.12.2014) - Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Beirats Region Mitte (bis 22.05.2014) - GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats - RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Holcim Ltd, Zürich, Schweiz, Mitglied des Board of Directors (seit 29.04.2014) Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstandb) - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Vorsitzender des Board of Directors - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Regionalbeirats Nordwest Markus Hüllmann, Rheda-Wiedenbrück, Mitglied des Vorstandsb) - GEA Segment Management Holding GmbH, Düsseldorf, Geschäftsführer - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Mitglied des Board of Directors - DECHEMA e.V., Frankfurt/Main, Mitglied im Vorstand (seit 01.01.2014) Dr. Stephan Petri, Essen, Personal & Recht - Mitglied des Vorstandsa) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats AufsichtsratDr. Jürgen Heraeus, Maintal, Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbHa) - Heraeus Holding GmbH, Hanau, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats - Messer Group GmbH, Sulzbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats Reinhold Siegers, Mönchengladbach, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (ab 26.08.2014)Ahmad M.A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management Support (ab 17.12.2014), Office of the Managing Director, Kuwait Investment AuthorityProf. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestle Deutschland AGa) - Nestle Deutschland AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats b) - Bertelsmann SE & Co. KGaA / Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Mitglied des Aufsichtsrats - Galderma Pharma S.A., Lausanne, Schweiz, Präsident des Verwaltungsrats (bis 30.06.2014) - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (ab 20.03.2014) Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group AktiengesellschaftRainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstanda) - Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Klaus Hunger, Herne, (bis 31.10.2014) Segmentgesamtbetriebsratsvorsitzender der GEA Heat Exchangers GmbHMichael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President Human Resources/Legal AffairsEva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Herne BochumBrigitte Krönchen, Oelde, (ab 05.11.2014) stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der GEA Farm Technologies GmbH, BönenKurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft (ab 26.08.2014)a) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SEa) - Allianz SE, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats Jean Spence, Wilmette/IL, USA, Executive Vice President Research, Development & Quality Mondeléz InternationalAusschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2014)Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Klaus Hunger (bis 31.10.2014) Kurt-Jürgen Löw (ab 18.12.2014) Präsidialausschuss (Präsidium)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Rainer Gröbel PrüfungsausschussHartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Dr. Jürgen Heraeus Kurt-Jürgen Löw Klaus Hunger (bis 31.10.2014) Brigitte Krönchen (ab 18.12.2014) NominierungsausschussDr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Dr. Helmut Perlet
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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten JahresabschlussBilanz zum 31. Dezember 2014Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014scroll
Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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AnhangGrundsätzliche Ausführungen zum JahresabschlussDie GEA Group Aktiengesellschaft übt die Leitungsfunktion im Konzern aus. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Zur besseren Übersichtlichkeit werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die sonstigen Steuern werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögenImmaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig nach der linearen Methode über die nach betriebsindividuellen und Branchenerfahrungswerten geschätzten Nutzungsdauern abgeschrieben oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern abweichen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegt bei Gebäuden in der Regel eine Nutzungsdauer von 20 Jahren zugrunde. Bei anderen Anlagen und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen die Nutzungsdauern überwiegend zwischen drei und 15 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis zum Geschäftsjahr 2011 in einem Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2012 werden Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Finanzanlagen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden insbesondere durch Devisentermingeschäfte gesichert. In Einzelfällen werden Bewertungseinheiten zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften gebildet. Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungsansprüche, die zur Absicherung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen erfüllen, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und saldiert. Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Darüber hinaus wurde gemäß § 250 Abs. 3 HGB ein Rechnungsabgrenzungsposten für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag der am 21. April 2011 emittierten Anleihe gebildet. Rückstellungen, VerbindlichkeitenRückstellungen für Pensionsverpflichtungen sowie pensionsähnliche unmittelbare Verpflichtungen aus der Übernahme von Krankenkassenbeiträgen für Mitarbeiter nach Eintritt in den Ruhestand (entsprechend den jeweils geltenden Richtlinien) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung der Rückstellung erfolgte unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wurde vereinfachend der von der Deutschen Bundesbank für die letzten sieben Jahre im Oktober 2014 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 4,55 Prozent (Vorjahr 4,90 Prozent) verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Ferner wurden eine angenommene Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,8 Prozent (Vorjahr 3,0 Prozent) sowie eine angenommene Rentensteigerung von 1,0 bis 1,8 Prozent (Vorjahr 1,0 bis 2,0 Prozent) zugrunde gelegt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei der Bewertung der Rückstellung für Folgelasten des Bergbaus wurde eine Kostensteigerung von 0,7 Prozent (Vorjahr 1,0 Prozent) p.a. berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betrugen die Zinssätze in 2014 je nach Restlaufzeit 2,80 bis 4,63 Prozent (Vorjahr 3,34 bis 4,62 Prozent). Die Aufwendungen aus der Auf- bzw. Abzinsung von Rückstellungen sowie die Aufwendungen aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente SteuernLatente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen und an denen die GEA Group Aktiengesellschaft als Gesellschafterin mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der GEA Group Aktiengesellschaft von aktuell 29,97 Prozent (Vorjahr 29,85 Prozent). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Für das Geschäftsjahr 2014 ergab sich insgesamt eine aktive latente Steuer, die nicht bilanziert wurde. Bildung von BewertungseinheitenDerivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Die Sicherungs- und Grundgeschäfte werden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sofern Bewertungseinheiten gebildet wurden erfolgte keine Bilanzierung der sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und entsprechenden Sicherungsgeschäfts (sog. "Einfrierungsmethode"). FremdwährungsumrechnungFür nicht in Bewertungseinheiten einbezogene Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wird eine Fremdwährungsbewertung wie folgt vorgenommen: Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet, sofern ihre Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung1. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Dort sind die Posten des Anlagevermögens gesondert ausgewiesen. Die Anteilsbesitzliste ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Abgänge bei den Immateriellen Vermögensgegenständen und im Sachanlagevermögen resultieren überwiegend aus der Ausbuchung von Vorleistungen für Investitionen, die aufgrund des Verkaufs des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers (GEA HX) nicht mehr umgesetzt werden. Die Zugänge und die Abgänge innerhalb der Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus der konzerninternen Einlage einer Beteiligung, die zum Buchwert erfolgte, sowie den Verkauf von Beteiligungen des Geschäftsbereichs GEA HX. Die Ausleihungen betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr, die der dauerhaften Finanzierung der Tochterunternehmen dienen. Die Zu- und Abgänge resultieren aus Rückzahlungen und der Herausgabe von neuen Darlehen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Mittelaufnahmen von Tochterunternehmen im Rahmen des Konzern-Cash-Pooling. Die Reduzierung dieser Bilanzposition resultiert insbesondere aus dem im Berichtsjahr vollzogenen Verkauf des Geschäftsbereichs GEA HX. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten hauptsächlich Forderungen gegen Finanzbehörden (13.259 T EUR, Vorjahr 8.659 T EUR), Forderungen gegen eine Minengesellschaft in Kanada (10.014 T EUR, Vorjahr 9.184 T EUR), zwei zum Verkauf bestimmte Grundstücke mit Gebäuden (8.595 T EUR, Vorjahr 6.293 T EUR) sowie die Abgrenzung der Trademark-Fee an verbundene Unternehmen für das 4. Quartal 2014 (2.870 T EUR, Vorjahr 2.603 T EUR). 3. WertpapiereDie Wertpapiere in Höhe von 37.036 T EUR beinhalten im Wesentlichen eine börsennotierte variabel verzinsliche Anleihe eines Kreditinstituts mit einer Laufzeit bis zum 30.05.2018. Es wird nicht beabsichtigt die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit zu halten. 4. Guthaben bei KreditinstitutenDie Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 1.167.241 T EUR (Vorjahr 531.927 T EUR) beinhalten in Höhe von 199.961 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) Termingelder mit einer Restlaufzeit von mindestens 3 Monaten und bis zu 1 Jahr. 5. RechnungsabgrenzungspostenDer aktivische Rechnungsabgrenzungsposten resultiert in Höhe von 2.157 T EUR (Vorjahr 3.101 T EUR) aus an Kreditinstitute geleisteten Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung von Barkrediten sowie der Bereitstellung von Barkreditlinien. Die Gebühren stellen eine Gegenleistung für die Bereitstellung dar. Darüber hinaus sind Abgrenzungen für sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 535 T EUR (Vorjahr 750 T EUR) im Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Weiterhin enthält der Rechnungsabgrenzungsposten ein Disagio in Höhe von 497 T EUR (Vorjahr 1.280 T EUR), das aus der Ausgabe einer Anleihe in Höhe von ursprünglich 400.000 T EUR mit einer Laufzeit vom 21. April 2011 bis zum 21. April 2016 resultiert und ratierlich über die Laufzeit verteilt wird. Nach einer Teilrückzahlung in Höhe von 125.261 T EUR im Dezember 2014 erfolgte eine anteilige Teilauflösung des Disagio in Höhe von 237 T EUR. 6. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2014 unverändert zum Vorjahr 520.375.765 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 192.495.476 (Vorjahr 192.495.476 Aktien) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Genehmigtes Kapitalscroll
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen das Grundkapital zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe eines Teilbetrags von 50.000 T EUR das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bedingtes Kapitalscroll
Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. April 2010 um bis zu EUR 48.659.656,71 EUR, eingeteilt in bis zu 18.000.000 Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. April 2010 bis zum 20. April 2015 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die GEA Group Aktiengesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zu gewähren, und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien bzw. Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Zum 31. Dezember 2013 war das Grundkapital gem. § 4 Abs. 6 der Satzung a.F. darüber hinaus um bis zu 17.339.095,52 EUR, eingeteilt in bis zu 6.414.014 Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung diente der Gewährung einer Abfindung in Aktien der Gesellschaft an die außenstehenden Aktionäre der ehemaligen GEA AG, Bochum, nach Maßgabe des Vergleichs vom 30. Januar 2012 zwischen einerseits der Gesellschaft und andererseits den Antragstellern sowie den gemeinsamen Vertretern des anhängigen Spruchverfahrens vor dem Landgericht Dortmund mit dem Aktenzeichen 20 O 533/99, mit dem das Spruchverfahren in Bezug auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ehemaligen Metallgesellschaft AG (der heutigen GEA Group Aktiengesellschaft) und der ehemaligen GEA AG vom 29. Juni 1999 beendet und das bisherige Umtauschverhältnis erhöht wird. Mit Ausgabe der gemäß Vergleich letzten Aktientranche am 3. Dezember 2012 war die Durchführung der Kapitalerhöhung abgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 3. Dezember 2014 die Streichung dieses bedingten Kapitals beschlossen. Im Geschäftsjahr 2014 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt unverändert 250.778.647 EUR. In der Kapitalrücklage sind keine anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten. Gewinnrücklagenscroll
Vorstand und Aufsichtsrat haben aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 140.666 T EUR (Vorjahr 203.200 T EUR) gemäß § 58 Abs. 2 AktG einen Betrag von 5.000 T EUR (Vorjahr 90.000 T EUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die Gewinnrücklagen betragen danach 741.699 T EUR (Vorjahr 736.699 T EUR). Eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG ist nicht zu bilden, da die Kapitalrücklage bereits den zehnten Teil des Grundkapitals überschreitet. BilanzgewinnAus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 116.376 T EUR wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2014 ein Betrag von 115.497 T EUR an die Aktionäre ausgeschüttet und 879 T EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 7. Rückstellungenscroll
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rententrends sowie eines Rechnungszinsfußes in Höhe von 4,55 Prozent (Vorjahr 4,90 Prozent). Der Erfüllungsbetrag für Pensions- und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 96.466 T EUR (Vorjahr 92.856 T EUR) wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum 31. Dezember 2014 mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens von an die Versorgungsberechtigten verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 14.049 T EUR (Vorjahr 12.386 T EUR) saldiert ausgewiesen. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht wie im Vorjahr den Anschaffungskosten. Die im Geschäftsjahr 2014 gebildeten Steuerrückstellungen resultieren aus berichtigten Steuererklärungen für Ertragsteuern aus Vorjahren. Aufgrund von unterjährig geleisteten Steuervorauszahlungen war die Bildung von Rückstellungen für laufende Ertragsteuern zum Bilanzstichtag nicht notwendig. Die Erhöhung der Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien ist im Wesentlichen auf finanzielle Verpflichtungen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA HX zurückzuführen, die aus kaufvertraglichen Gewährleistungen einschließlich einer Risikoteilung für Großprojekte resultieren. In Bezug auf Ansprüche des Käufers hat die GEA Group AG verbundene Unternehmen im Innenverhältnis freigestellt und daher die Rückstellungen im vollen Umfang gebildet. Der Anstieg der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultiert überwiegend aus Rückstellungszuführungen für Maßnahmen der aktiven Gefahrenabwehr an Tagesöffnungen, die im Rahmen einer umfassenden, laufenden Risikoanalyse neu bewertet wurden. Die in den Rückstellungen für Personalaufwendungen enthaltene Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 186 T EUR (Vorjahr 39 T EUR) wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit dem entsprechenden Deckungsvermögen in Form eines Wertpapierfonds saldiert ausgewiesen. Die Anschaffungskosten des Spezialfonds betragen 97 T EUR (Vorjahr 77 T EUR). Dessen beizulegender Zeitwert beträgt 97 T EUR (Vorjahr 74 T EUR). Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtung vor Verrechnung des Deckungsvermögens beträgt 283 T EUR (Vorjahr 113 T EUR). Die Rückstellung für ausstehende Lieferantenrechnungen betrifft im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Leistungen für Strategieprojekte. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden im Zusammenhang mit Fremdwährungsrisiken gebildet. Im Geschäftsjahr 2014 wurden hierfür Rückstellungen in Höhe von 265 T EUR gebildet (Vorjahr 733 T EUR). Die im Geschäftsjahr 2011 gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften im Zusammenhang mit Zins-/Währungsrisiken werden über die Laufzeit des Grundgeschäfts bis 2018 planmäßig aufgelöst. 8. Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten aus Anleihen resultieren aus der Emission einer festverzinslichen Anleihe der GEA Group Aktiengesellschaft am 21. April 2011 mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Im Dezember 2014 erfolgte eine Teilrückzahlung auf das ursprüngliche Nominalvolumen von 400.000 T EUR in Höhe von 125.261 T EUR. Das Nominalvolumen der Anleihe beträgt damit 274.739 T EUR, der Kupon beläuft sich auf 4,25 Prozent. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem 31. Dezember 2013 um 312.000 T EUR auf 240.000 T EUR gesunken. Dieser Rückgang resultiert aus vorzeitigen Tilgungen von Schuldscheindarlehen in Höhe von 210.000 T EUR sowie planmäßigen Teilrückzahlungen in Höhe von 30.500 T EUR und vorzeitiger Darlehensrückzahlungen in Höhe von 71.500 T EUR an die Kreditanstalt für Wiederaufbau. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus dem Konzern-Cash-Pooling enthalten. Die Erhöhung dieser Bilanzposition resultiert überwiegend aus den gestiegenen Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 10.858 T EUR (Vorjahr 15.130 T EUR) enthalten. 9. Außerbilanzielle GeschäfteZur Sicherung der Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit verschiedenen Kreditinstituten Rahmenvereinbarungen über Barkreditlinien in Höhe von 1.302,7 Mio. EUR (Vorjahr 1.735,7 Mio. EUR) abgeschlossen, die in Höhe von 36,4 Mio. EUR (Vorjahr 60,2 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen wurden. Die Barkreditlinien sichern den kurzfristigen Liquiditätsbedarf wie auch den Finanzierungsspielraum für Finanz- und Sachinvestitionen sowie Akquisitionen. Die vereinbarten - nicht an Konzerngesellschaften übertragenen - Barkreditlinien und ihre Ausnutzung sind in der folgenden Tabelle zusammen gefasst: scroll
Die vereinbarte Verzinsung für die ungenutzte Syndizierte Kreditlinie ist variabel und richtet sich nach dem Marktzinssatz zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme zuzüglich der vereinbarten Marge. Daher unterliegen diese zukünftigen Mittelaufnahmen grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko. Den wesentlichen Anteil an den bilateralen Kreditlinien hatte zum 31. Dezember 2014 ein Darlehen mit der Europäischen Investitionsbank. Gegenüber dem 31. Dezember 2013 reduzierte sich die Inanspruchnahme der Barkreditlinien überwiegend durch vorzeitige Rückführungen um mehr als 400 Mio. EUR. Neben den Barkreditlinien bestehen Rahmenvereinbarungen über Avalkreditlinien in Höhe von 1.639,5 Mio. EUR (Vorjahr 1.699,7 Mio. EUR), die in Höhe von 874,3 Mio. EUR (Vorjahr 1.268,9 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen worden sind und überwiegend für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen genutzt werden. Die Avalkreditlinien dienen im Wesentlichen der Stellung von Sicherheiten seitens verbundener Unternehmen gegenüber Kunden zur Finanzierung und Abwicklung von Aufträgen. Bei Inanspruchnahme haftet die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit der jeweiligen Konzerngesellschaft. Zum Bilanzstichtag waren die Avalkreditlinien in Höhe von 416,1 Mio. EUR (Vorjahr 618,6 Mio. EUR) in Anspruch genommen, davon 397,1 Mio. EUR (Vorjahr 599,2 Mio. EUR) durch Konzerngesellschaften. Die Veränderungen der Linienübertragungen sowie der Ausnutzung resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA HX. Darüber hinaus stellt die GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig Avalurkunden (Konzernbürgschaften und -garantien) für verbundene Unternehmen aus, die den Avalbegünstigten eigene Rechte gegenüber der GEA Group Aktiengesellschaft einräumen, so dass diese unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen hieraus in Anspruch genommen werden kann. Die Konzernunternehmen nutzen auf diese Weise die Bonität der GEA Group Aktiengesellschaft, um ihren Kunden notwendige Haftungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Avalkreditlinien bei Banken werden durch diese Erklärungen nicht belastet. Weitere Angaben in Bezug auf die Konzernavale befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Die GEA Group Aktiengesellschaft verkauft unter einem Rahmenabkommen revolvierend an einen Finanzdienstleister Kundenforderungen, die ihre Tochterunternehmen an sie mit dinglicher Wirkung abgetreten haben. Durch den Verkauf erhält die GEA Group Aktiengesellschaft einen unmittelbaren Liquiditätszufluss, der zur Finanzierung des operativen Geschäfts eingesetzt werden kann. Mit dem Verkauf der Forderungen geht das Delkredererisiko auf den Finanzdienstleister über. Für die GEA Group Aktiengesellschaft entsteht nur dann ein Risiko, wenn die Dokumentation der überfälligen Forderungen nicht fristgerecht an den Finanzdienstleister übergeben wird. Zum 31. Dezember 2014 waren Forderungen in Höhe von 55,2 Mio. EUR (Vorjahr 70,0 Mio. EUR) verkauft. Weitere Angaben zu den Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. 10. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisseDie zum 31. Dezember 2014 bestehenden Verpflichtungen aus Konzernavalen in Höhe von 1.424,4 Mio. EUR (Vorjahr 1.379,8 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Gewährung von Avalen für Kundenaufträge sowie aus Verträgen im Rahmen von Fremdfinanzierungen von Tochterunternehmen. Von diesem Betrag entfallen auf Konzernavale für Gesellschaften des veräußerten Geschäftsbereichs GEA HX ein Betrag von 421,6 Mio. EUR, für eventuell daraus resultierende Haftungsansprüche hat der Erwerber des Geschäftsbereichs GEA HX teilweise Bankavale zur Rückbesicherung herausgelegt. In den Konzernavalen sind ferner Kreditbesicherungen gegenüber Banken in Höhe von 241,2 Mio. EUR (Vorjahr 264,0 Mio. EUR) für der GEA Group Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellte Kreditlinien enthalten, die zum Großteil an Tochterunternehmen unter jeweiliger gesamtschuldnerischer Haftung übertragen wurden. Zum 31. Dezember 2014 lag für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden Inanspruchnahme vor. Außerdem enthalten die Bürgschaften die gesamtschuldnerische Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten ausgewählter Tochtergesellschaften in den Niederlanden. Dieser Schuldbeitritt wurde erklärt, um diese Tochterunternehmen analog zu der Regelung des § 264 Abs. 3 HGB von lokalen Prüfungs- und Publizitätspflichten zu befreien. Zusätzlich besteht eine Verpflichtung gegenüber der mg Altersversorgung GmbH, diese Gesellschaft so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, die von ihr mit Schuldbeitritt übernommenen Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 50,2 Mio. EUR (Vorjahr 52,7 Mio. EUR) erfüllen zu können. Für diese Verpflichtungen haften die mg Altersversorgung GmbH und die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch. Da die mg Altersversorgung GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, zum 31. Dezember 2014 ausreichend mit Mitteln ausgestattet war, um die Pensionsverpflichtungen erfüllen zu können, liegen der GEA Group Aktiengesellschaft keine Erkenntnisse über eine bevorstehende Inanspruchnahme aus dieser Haftungsfreistellung vor. Zum 31. Dezember 2014 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1 EUR. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Merkposten für eine nicht bezifferbare Verbindlichkeit aus gesamtschuldnerischer Haftung mit verbundenen Unternehmen für vertragliche Gewährleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Die GEA Group AG hat die verbundenen Unternehmen im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 11. Derivative FinanzinstrumenteIm Rahmen der Absicherung von Zahlungsstromrisiken für Währungs- und Zinsrisiken schließt die GEA Group Aktiengesellschaft für eigene Fremdwährungsgeschäfte sowie für Fremdwährungsgeschäfte der Konzerngesellschaften Devisentermingeschäfte, Optionen, Zinssicherungsgeschäfte und Zins- /Währungssicherungsgeschäfte mit Kreditinstituten ab. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Tochtergesellschaften abschließt, liegt diesen ein spiegelbildliches Sicherungsgeschäft zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und der betreffenden Tochtergesellschaft zugrunde. Folglich werden die Aufwendungen und Erträge aus diesen Sicherungsgeschäften durch die jeweiligen Tochtergesellschaften getragen. Die zu sichernden Fremdwährungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft umfassen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie fest kontrahierte Transaktionen in Fremdwährung. Für die Fremdwährungsgeschäfte wurden in Einzelfällen Bewertungseinheiten gebildet. Die Zinssicherungsgeschäfte wurden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von Bankdarlehen abgeschlossen. Zur Absicherung von Darlehen mit Konzerngesellschaften wurden Zins-/Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Bei diesen Geschäften besteht Währungs-, Betrags- und Fristenkongruenz, so dass im Rahmen einer kompensatorischen Bewertung hierfür in jedem Einzelfall Bewertungseinheiten gebildet wurden. Die bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten in Form von Mikro Hedges erfolgt, indem die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den abgesicherten Risiken nicht bilanziert werden (sog. "Einfrierungsmethode"). Die prospektive und bisherige Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen ist dadurch sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung übereinstimmen (sog. "critical-terms-match Methode"). scroll
Für Risiken aus den währungsbezogenen Geschäften wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 265 T EUR (Vorjahr 733 T EUR) gebildet. Währungsbezogene GeschäfteDie beizulegenden Zeitwerte werden aus Marktdaten bzw. finanzmathematischen Bewertungsmodellen abgeleitet. Die zur Berechnung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Swapsätze in den jeweiligen Währungen sowie die Zinsstruktur werden von einem anerkannten Dienstleister für Finanzinformationen bezogen. Die durch die Anwendung des Swapsatzes auf den Kurs des Fixings der Europäischen Zentralbank ermittelten Marktterminkurse werden mit den vereinbarten Terminkursen verglichen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Differenz zwischen vereinbartem Terminkurs und Marktterminkurs mit dem Nominalvolumen multipliziert und auf Basis der Zinsstruktur auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die währungsbezogenen Geschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 3 Jahren. Durch die Bildung von Bewertungseinheiten wurden Zahlungsstromrisiken aus Währungsrisiken für Vermögensgegenstände und Schulden im Volumen von 459.678 T EUR (Vorjahr 166.919 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Devisentermingeschäfte belief sich das abgesicherte Risiko auf die beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag auf 11.503 T EUR (Vorjahr minus 3.548 T EUR) für die wie im Vorjahre keine Drohverlustrückstellung bilanziert wurde. Dies entspricht den sich ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften. ZinssicherungsgeschäfteBei Zinsswaps erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch Abzinsung der künftig zu erwartenden Zahlungsströme. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Geschäfte geltenden Marktzinssätze zugrunde gelegt. Die Zinssicherungsgeschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 3 Jahren. Durch die gebildeten Bewertungseinheiten wurden Zinsänderungsrisiken für Verbindlichkeiten im Volumen von 50.000 T EUR (Vorjahr 50.000 T EUR) abgesichert. Das abgesicherte Risiko belief sich auf die ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften in Höhe der beizulegenden Zeitwerte der in Bewertungseinheiten einbezogenen Zinsswaps zum Bilanzstichtag von minus 3.228 T EUR (Vorjahr minus 3.265 T EUR). Zum Bilanzstichtag wurden sie wie im Vorjahr nicht bilanziell abgebildet. Zins-/WährungsswapsDie Bewertung von Zins-/Währungsswaps zum beizulegenden Zeitwert erfolgt analog zur Zeitwertermittlung bei Zinsswaps durch die Abzinsung der aus den Kontrakten resultierenden zukünftigen Zahlungsströme. Dabei werden neben den zum Bilanzstichtag geltenden relevanten Marktzinssätzen auch die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährung, in denen die Zahlungsströme stattfinden, zugrunde gelegt. Die Zins- / Währungsswaps haben eine Restlaufzeit von bis zu 4 Jahren. Durch die gebildeten Bewertungseinheiten wurden Zahlungsstromrisiken aus Zins-/Währungsrisiken für Verbindlichkeiten im Volumen von 40.113 T EUR (Vorjahr 43.348 T EUR) abgesichert. Das abgesicherte Risiko belief sich auf die ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften in Höhe der beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag deren in Bewertungseinheiten einbezogenen Zins-/Währungsswaps von minus 6.500 T EUR (Vorjahr minus 5.210 T EUR). Zum 31. Dezember 2011 wurden diese Sicherungsgeschäfte nicht in Bewertungseinheiten einbezogen. Ihr beizulegender Zeitwert betrug zum 31. Dezember 2011 minus 11.222 T EUR, wofür eine Drohverlustrückstellung in gleicher Höhe bilanziert wurde. Seit dem 31. Dezember 2012 werden diese Sicherungsgeschäfte in Bewertungseinheiten einbezogen. Die für diese Geschäfte gebildete Drohverlustrückstellung wird auf Grund der Bildung der Bewertungseinheiten seit dem 31. Dezember 2012 über die Laufzeit des Grundgeschäfts bis 2018 planmäßig aufgelöst. Die hierfür bilanzierte Drohverlustrückstellung betrug zum 31. Dezember 2014 noch 6.488 T EUR (Vorjahr 8.248 T EUR). 12. Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die Währungskursgewinne enthalten im Wesentlichen Währungsdifferenzen für eigene Sicherungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft sowie aus Geschäften für verbundene Unternehmen. Für jedes konzerninterne Sicherungsgeschäft wird ein entsprechendes Sicherungsgeschäft mit Kreditinstituten abgeschlossen. Die aus diesen Sicherungsgeschäften resultierenden Währungsdifferenzen werden brutto als Kursgewinn- bzw. Kursverlust ausgewiesen. In den Währungskursgewinnen sind in Anwendung von § 256a HGB unrealisierte Gewinne in Höhe von 847 T EUR (Vorjahr 371 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Erträge aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften resultieren im Wesentlichen aus der konzerninternen Service-Fee und Trademark-Fee. Die Erträge aus der Service-Fee und Trademark-Fee, die dem Geschäftsbereich GEA HX in Rechnung gestellt wurden, sind aufgrund des Verkaufs des Geschäftsbereichs GEA HX, gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren zum größten Teil aus der Auflösung von übrigen sonstigen Rückstellungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 6.174 T EUR (Vorjahr 7.620 T EUR) enthalten. Davon resultieren 6.009 T EUR (Vorjahr 7.277 T EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen, 116 T EUR (Vorjahr 333 T EUR) aus dem Verkauf von Anlagevermögen sowie 7 T EUR (Vorjahr 10 T EUR) aus Kostenerstattungen für Vorjahre. 13. Personalaufwandscroll
14. AbschreibungenDie Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von 1.014 T EUR (Vorjahr 1.544 T EUR) resultieren aus planmäßigen Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen. 15. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Zu den Währungskursverlusten verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Währungskursgewinnen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge. In den Währungskursverlusten sind gemäß § 256a HGB unrealisierte Verluste in Höhe von 320 T EUR (Vorjahr 824 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Der Anstieg der Gutachten- und Beratungsaufwendungen sowie der Fremdlieferungen und -leistungen resultiert überwiegend aus Desinvestitionen und Strategieprojekten des Geschäftsjahres 2014. Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen resultieren in Höhe von 1.711 T EUR (Vorjahr 428 T EUR) aus dem Abgang von Immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen. Die Aufwendungen aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 30.598 T EUR beinhalten Aufwendungen aus der Erfassung von Rückstellungen für kaufvertragliche Gewährleistungen einschließlich Verpflichtungen aus einer Risikoteilung für Großprojekte. Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten unter anderen Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, Aufwendungen aus dem konzerninternen Innovation Contest, Kosten für die Hauptversammlung und den Geschäftsbericht sowie weitere allgemeine Verwaltungskosten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1.711 T EUR (Vorjahr 9.838 T EUR) enthalten. Diese resultieren im Geschäftsjahr 2014 in voller Höhe aus dem Abgang von Anlagevermögen. 16. Beteiligungsergebnisscroll
In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind im Wesentlichen die abgeführten Gewinne der GEA Heat Exchangers GmbH, der Group Holding GmbH, der GEA Niro GmbH sowie der GEA Refrigeration Germany GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten im Wesentlichen die übernommenen Verluste der GEA Mechanical Equipment GmbH, mg Altersversorgung GmbH, der LL Plant Engineering GmbH sowie der ZiAG Plant Engineering GmbH. Die Erträge aus Gewinnabführungen sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahmen waren durch den Verkauf von Beteiligungen des Geschäftsbereichs GEA HX und die anschließende Bereinigung der gesellschaftsrechtlichen Struktur geprägt. 17. Zinsergebnisscroll
Das Zinsergebnis ist gegenüber dem Vorjahr um 8.539 T EUR gesunken. Dies resultiert überwiegend aus dem anteiligen Rückkauf der Anleihe zu einem Kurs von 105,5. Der Rückgang der Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultiert überwiegend aus dem insgesamt gesunkenen Darlehensvolumen. Bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und pensionsähnlichen Verpflichtungen handelt es sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit den Erträgen aus den entsprechenden Rückdeckungsversicherungen. Vermögenserträge von 395 T EUR (Vorjahr 400 T EUR) wurden mit Aufwendungen aus der Aufzinsung von 4.370 T EUR (Vorjahr 4.388 T EUR) verrechnet. 18. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen vor allem den laufenden Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2014 sowie die Anpassung von Forderungen bzw. Rückstellungen für Vorjahre. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt bei der GEA Group Aktiengesellschaft und den Organtöchtern, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, mit dem kombinierten Ertragsteuersatz des deutschen steuerlichen Organkreises in Höhe von 29,97 Prozent (Vorjahr 29,85 Prozent). Aus temporären Differenzen resultierende aktive und passive latente Steuern werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft einbezogen, soweit sie auf eigene Bilanzposten sowie auf solche von Organgesellschaften entfallen. Die aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen können den einzelnen Bilanzposten wie folgt zugeordnet werden: scroll
Bei der Bewertung der Verlustvorträge wurden werthaltige aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt ca. 127 Mio. EUR (Vorjahr ca. 120 Mio. EUR) ermittelt. Die sich nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ergebende Steuerentlastung wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wie im Vorjahr nicht aktiviert. Sonstige AngabenZahl der Mitarbeiterscroll
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Die GEA Group Aktiengesellschaft hat nur Angestellte. In den genannten Zahlen sind Vorstandsmitglieder, Auszubildende sowie ruhende Arbeitsverhältnisse nicht enthalten. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt. Honorare des AbschlussprüfersDie von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 berechneten Honorare gemäß § 285 Nr. 17 HGB betragen insgesamt 2.062 T EUR (Vorjahr 1.955 T EUR). Diese teilen sich wie folgt auf: scroll
KonzernabschlussDie GEA Group Aktiengesellschaft als Führungsgesellschaft des GEA Konzerns stellt den Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind auf. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft sowie der Konzernabschluss der GEA Group für das Geschäftsjahr 2014 werden jeweils mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden unter www.gea.com in der Rubrik "Investor Relations" zugänglich sein. Ferner können sie bei der GEA Group Aktiengesellschaft, Peter-Müller-Str. 12, 40468 Düsseldorf, Deutschland, angefordert werden. AktionärsstrukturGemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft ist das Grundkapital eingeteilt in 192.495.476 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. Die in den nachfolgenden Mitteilungen genannten Stimmrechtsanteile bzw. die genannte Anzahl stimmberechtigter Aktien oder Stimmen beziehen sich jeweils auf den Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Mitteilung. Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGVor Beginn des Berichtsjahres mitgeteilte BeteiligungenDas Kuwait Investment Office, London, Kuwait Investment Authority, State of Kuwait, hat mit Schreiben vom 3. April 2002 gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der State of Kuwait Investment Authority, Kuwait Investment Office, London, as Agent of the Government of the State of Kuwait am 1. April 2002 7,859 Prozent der Stimmrechte (15.170.102 Stimmen) an der mg technologies ag zustanden. Alleinige Inhaberin der vorbezeichneten Stimmrechte und Aktionärin ist The Government of the State of Kuwait, Kuwait, vertreten durch Kuwait Investment Authority, Kuwait Investment Office, London, as Agent. Die Hermes Administration Services Limited hat uns am 20. Oktober 2008 wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BT Pension Scheme Trustees Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tage 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). Sämtliche 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft wurden der BT Pension Scheme Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. 0,038 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 70.227 stimmberechtigte Aktien) wurden der BT Pension Scheme Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Der Stimmrechtsanteil der BriTel Fund Trustees Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tag 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). Sämtliche 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft wurden der BriTel Fund Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. 0,038 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 70.227 stimmberechtigte Aktien) wurden der BriTel Fund Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Der Stimmrechtsanteil der BriTel Fund Nominees Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tag 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). BriTel Fund Nominees Limited hielt direkt 0,038 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 70.227 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft. Weitere 3,057 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.625.147 stimmberechtigte Aktien) wurden gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. Der Stimmrechtsanteil der Hermes Fund Managers Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tag 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). Sämtliche 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft wurden der Hermes Fund Managers Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. Die Barclays Global Investors UK Holdings Ltd., London, England, hat uns am 01. Mai 2009 im Namen und im Auftrag der Barclays Global Investors NA nach §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Barclays Global Investors NA (nun firmierend unter BlackRock Institutional Trust Company, NA), San Francisco, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, am 29. April 2009 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,085 Prozent der Stimmrechte (d.h. 5.670.266 Aktien mit Stimmrechten) an der GEA Group Aktiengesellschaft betrug. Barclays Global Investors NA werden diese 3,085 Prozent der Stimmrechte (d.h. 5.670.266 Aktien mit Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt hat uns am 31. Mai 2010 wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil des Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, Stockholm, Schweden, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 27. Mai 2010 die Schwelle von 3 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,10 Prozent (5.700.000 Stimmrechte). Die Stimmrechte werden von Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, direkt gehalten. Während des Berichtsjahres mitgeteilte BeteiligungenSchroders PLC, London, UK, hat uns am 28. Mai 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Schroders PLC, London, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 27. Mai 2014 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,94 % (5.658.763 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Schroders PLC gemäß § 22 Abs. 1 S. Nr. 6 in Verbindung mit S. 2 WpHG zugerechnet. Schroder Administration Limited, London, UK, hat uns am 28. Mai 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Schroder Administration Limited, London, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 27. Mai 2014 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,94 % (5.658.763 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Schroder Administration Limited gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit S. 2 WpHG zugerechnet. Schroder Investment Management Ltd, London, UK, hat uns am 13. Mai 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Schroder Investment Management Ltd, London, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 12. Mai 2014 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt insgesamt 2,96 % (5.689.459 Stimmrechte). Hiervon wird ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 2,58 % (4.957.314 Stimmrechte) der Schroder Investment Management Ltd gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG und ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,38 % (732.145 Stimmrechte) der Schroder Investment Management Ltd gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. BlackRock Institutional Trust Company, National Association, San Francisco, CA, USA, hat uns am 10. September 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Institutional Trust Company, National Association, San Francisco, CA, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 24. März 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,995 % (5.504.879 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der BlackRock Institutional Trust Company, National Association gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. BlackRock, Inc., New York, NY, USA, hat uns am 30. September 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BlackRock, Inc., New York, NY, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, betrug am 25. September 2014 4,29 % (8.256.488 Stimmrechte). Hiervon wird der BlackRock, Inc. ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 1.61 % (3.099.313 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG, ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 2,34 % (4.508.503) gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2 WpHG, ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,31 % (591.803 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG und § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2 WpHG sowie ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,03 % (56.869 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. S. 2 WpHG und § 22 Abs. 1 S.1 Nr. 6 i.V.m. S. 2 WpHG zugerechnet. BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, USA, hat uns am 30. September 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, betrug am 25. September 2014 4,20 % (8.091.519 Stimmrechte). Hiervon wird der BlackRock Holdco 2, Inc. ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 1.61 % (3.099.313 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG, ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 2,26 % (4.343.534 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2 WpHG, ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,31 % (591.803 Stimmrechte) gem. 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG und § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2 WpHG sowie ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,03 % (56.869 Stimmrechte) gem. 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. S. 2 WpHG und § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2 WpHG zugerechnet. BlackRock Financial Management, Inc., New York, NY, USA, hat uns am 30. September 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Financial Management, Inc., New York, NY, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, betrug am 25. September 2014 4,15 % (7.988.204 Stimmrechte). Hiervon wird der BlackRock Financial Management, Inc. ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 1,61 % (3.099.313 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG, ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,01 % (14.035 Stimmrechte) gem. 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG, ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 2,20 % (4.226.184 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2 WpHG, ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,31 % (591.803 Stimmrechte) gem. 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG und § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. S. 2 WpHG sowie ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,03 % (56.869 Stimmrechte) gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. S. 2 WpHG und § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. 2 WpHG zugerechnet. Nach Ende des Berichtsjahres, aber vor Aufstellung des Jahresabschlusses mitgeteilte BeteiligungenFMR LLC, Boston, USA, hat uns am 16. Februar 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der FMR LLC, Boston, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 16. Februar 2015 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (5.758.524 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der FMR LLC gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit S. 2 WpHG zugerechnet. Erklärung zum Corporate-Governance-KodexVorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 18. Dezember 2014 die im zusammengefassten Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft wiedergegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Vorstand und AufsichtsratDie Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gesonderten Anlage genannt. VorstandsvergütungAllgemeinesDer Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Die Angaben zur Vorstandsvergütung gemäß den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Codex (DCGK) sind im zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group enthalten. Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts. Im Geschäftsjahr 2014 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Fixe Bestandteile der Vergütung und NebenleistungenDie erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Das jährliche Fixum betrug bei Jürg Oleas im Berichtsjahr 1.250 T EUR. Bei Dr. Helmut Schmale betrug es 675 T EUR. Die Jahresfestgehälter von Dr. Stephan Petri und Markus Hüllmann beliefen sich im Berichtsjahr auf jeweils 550 T EUR. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Markus Hüllmann - der Erstattung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung. Variable Bestandteile der VergütungDarüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des jeweils mathematisch hergeleiteten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der organischen Umsatzentwicklung im Verhältnis zum weltweiten Wirtschaftswachstum. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Jahr 2014 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 129,2 Prozent (Vorjahr 94,9 Prozent) festgestellt.1 Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten 3 Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge") und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an.
Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgen, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).
1)
Bei der Angabe zum Zielerreichungsgrad handelt
es sich um einen gerundeten Wert. Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 7,9 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 5,0 Prozent in 2012, von 9,6 Prozent in 2013 und von 9,0 Prozent in 2014 ergibt. In 2014 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 95,8 Prozent (Vorjahr 78,6 Prozent). Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 20,5 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 16,7 Prozent in 2012, von 22,1 Prozent in 2013 und von 22,6 Prozent in 2014 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2014 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 114,8 Prozent (Vorjahr 106,8 Prozent). Für die im Jahr 2014 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 109,9 Prozent (Vorjahr 84,0 Prozent).2 Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent (vorbehaltlich des Caps von 300 Prozent). Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als diejenige des TMI IE war. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im bzw. für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2014 bis 2016 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2017. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2014 für die Tranche 2014 98,7 Prozent, für die Tranche 2013 172,2 Prozent (Vorjahr 182,9 Prozent) und für die Tranche 2012 136,8 Prozent (Vorjahr 136,7 Prozent).3
2)
Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs-
bzw. zu den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete
Werte. Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle: scroll
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In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist in den derzeit gültigen Vorstandsverträgen nicht ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Eine entsprechende Anpassung der Vorstandsverträge mit einer Kappung der Sondertantieme auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme erfolgt aber im Rahmen von Wieder- oder Neubestellungen der Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsverträge für die ab dem 1. April 2015 bzw. dem 1. Juni 2015 beginnenden Amtsperioden von Dr. Helmut Schmale und Dr. Stephan Petri sehen eine entsprechende Begrenzung der Sondertantieme bereits vor. Altersversorgung und HinterbliebenenversorgungJürg OleasDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p.a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird ein Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p.a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahres auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des jährlichen Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen. Dr. Helmut SchmaleDie dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird ein Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Dr. Helmut Schmale gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Dr. Stephan PetriDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Dr. Stephan Petri beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird eine Pension gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Stephan Petri vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit als Mitglied des Vorstands zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Dr. Stephan Petri gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einem vergleichbaren berufsständischen Versorgungswerk gewährt. Dr. Stephan Petri hat zudem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Dr. Stephan Petri hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Dr. Stephan Petri entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Markus HüllmannDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Markus Hüllmann beträgt maximal 200 T EUR p.a. Gemäß der Zusage wird eine Pension gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Markus Hüllmann vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit als Mitglied des Vorstands zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen werden Markus Hüllmann gegen Nachweis maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Markus Hüllmann hat zudem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Markus Hüllmann hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Markus Hüllmann entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Eine Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit PensionsverpflichtungenFür diese künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. scroll
Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer HinterbliebenenEhemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von der GEA Group Aktiengesellschaft Bezüge in Höhe von 2.432 T EUR (Vorjahr 2.280 T EUR) und im GEA Group Konzern in Höhe von 5.168 T EUR (Vorjahr 5.129 T EUR). Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind bei der GEA Group Aktiengesellschaft Pensionsrückstellungen nach HGB von 28.151 T EUR (Vorjahr 27.570 T EUR) und im GEA Group Konzern von 50.295 T EUR (Vorjahr 50.796 T EUR) gebildet. Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die VergütungDem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtziel-erreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende TantiemeTeilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat der Vorstand ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Vergütung der Mitglieder des VorstandsGesamtbezüge 2014 und 2013Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Berichtsjahr 6.579.456 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.025.000 EUR eine variable Tantieme von 3.415.286 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2014) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 215.275 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 116.249 EUR, bei Markus Hüllmann 94.721 EUR und bei Dr. Stephan Petri 94.721 EUR, insgesamt also 520.966 EUR. Im Geschäftsjahr 2013 betrugen die gesamten Bezüge für die im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstandsmitglieder 5.877.650 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.101.745 EUR eine variable Tantieme von 2.601.858 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2013 bzw. 1. April 2013 für Markus Hüllmann) und betrug im Geschäftsjahr 2013 bei Jürg Oleas 175.475 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 94.757 EUR, bei Niels Graugaard 26.583 EUR, bei Markus Hüllmann 50.853 EUR und bei Dr. Stephan Petri 77.209 EUR, insgesamt also 424.877 EUR. Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
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1)
Bei der langfristigen Aktienkurskomponente
erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen
Dreijahreszeitraum von 2014 bis 2016 gemessen wird. Die auf die langfristige
Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden
Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2014). Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2012 bis 2014In den Geschäftsjahren 2012 bis 2014 erfolgte die aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. scroll
Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2010 und 2011In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Form von virtuellen Aktien. Das bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltende Vergütungssystem sah als erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil eine Tantieme vor, die lediglich zur Hälfte mit der ersten Gehaltsabrechnung nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das betreffende Geschäftsjahr ausgezahlt wurde ("kurzfristige Tantieme"). Die zweite Hälfte der Tantieme wurde dagegen in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt, deren Auszahlungswert nach Ablauf einer Haltefrist von 3 Jahren ermittelt wird ("langfristige Tantieme"). Eine ausführliche Erläuterung des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems enthält der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 (vgl. dort Seite 65 ff.), der über die Internetseite der Gesellschaft (www.gea.com) zugänglich ist. Der nachfolgenden Tabelle können Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus den langfristigen Tantiemen der Geschäftsjahre 2010 und 2011 entnommen werden. Die langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahrs 2010 wurden im Berichtsjahr ausgezahlt. An Niels Graugaard wurde im Berichtsjahr außerdem auch die langfristige Tantieme des Geschäftsjahrs 2011 ausgezahlt. Aufgrund der Beendigung seines Vorstandsvertrags im April 2013 verkürzte sich die Haltefrist für die virtuellen Aktien der langfristigen Tantieme 2011 gemäß den vertraglichen Bestimmungen auf ein Jahr ab dem Beendigungszeitpunkt. scroll
Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2014 für Jürg Oleas 437 T EUR (Vorjahr 1.383 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 233 T EUR (Vorjahr 745 T EUR), für Niels Graugaard ein Ertrag in Höhe von 3 T EUR (Vorjahr Aufwand 546 T EUR), für Dr. Stephan Petri 137 T EUR (Vorjahr 258 T EUR) und für Markus Hüllmann 132 T EUR (Vorjahr 151 T EUR). Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten VergütungenIm Geschäftsjahr 2014 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8.006.087 EUR (Vorjahr 10.323.559 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sowie die Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung. Im Berichtsjahr kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 7.992.205 EUR (Vorjahr 5.063.483 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten. scroll
1)
Beendigung des Vorstandsvertrags im April
2013 Vergütungen für die Mitglieder des AufsichtsratsDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.159 T EUR (Vorjahr 1.168 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2014 fanden 7 Sitzungen des Aufsichtsrats, 4 Sitzungen des Präsidialausschusses und 5 Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2014 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
GewinnverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 70 Cent je Aktie an die Aktionäre auszuschütten und damit den Bilanzgewinn in Höhe von 136.545.618,00 Euro wie folgt zu verwenden: scroll
Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.
Düsseldorf, 26. Februar 2015 Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Markus Hüllmann Dr. Stephan Petri Anteilsbesitzlistescroll
*)
Unmittelbare und mittelbare Anteile der GEA
Group Aktiengesellschaft bei ensprechender Berücksichtigung von §
16 Abs. 2 und 4 AktG; Anteile, die nicht unmittelbar von der GEA Group
Aktiengesellschaft, sondern von einem abhängigen Unternehmen im Sinne
des § 16 Abs. 4 AktG gehalten werden, gehen stets in Höhe des direkt
gehaltenen Anteils in die Berechnung ein. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GEA Group Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft beschrieben sind.
Düsseldorf, 26. Februar 2015 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Markus Hüllmann Dr. Stephan Petri Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des BilanzgewinnsDie ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 16. April 2015 beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von EUR 136.545.618,00 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,70 scroll
April 2015 GEA Group Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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