![]() GEA Group AktiengesellschaftDüsseldorfKonzernabschluss und Jahresabschluss zum 31.12.2015KonzernabschlussBericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat nahm auch im Berichtsjahr 2015 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben mit großer Sorgfalt wahr. Er hat sich dabei regelmäßig und intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit allen wesentlichen Sonderthemen befasst, hier insbesondere mit dem Konzernumbau im Rahmen des Programms "Fit for 2020" und der Nachfolge im Vorstand. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten und dessen Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Als Grundlage zur Ausübung seiner Aufgaben dienten dem Aufsichtsrat zum einen die Beratungen in seinen Sitzungen und Ausschüssen. Zum anderen hat der Vorstand - im Rahmen seiner Informationsverpflichtungen - den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und / oder mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen, über den Gang der Geschäfte, die Planung, die Strategie und die Lage des Konzerns unterrichtet. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und stand dem Vorstand beratend zur Seite. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse und wesentlichen Diskussionsbeiträge der Ausschusssitzungen wurden von den Vorsitzenden des Präsidiums und des Prüfungsausschusses auf der jeweils nachfolgenden Sitzung des Aufsichtsrats berichtet und flossen so in die Meinungsbildung des Plenums ein. Auf diese Weise trug die vorbereitende und vertiefende Tätigkeit der Ausschüsse wesentlich zur Effektivität der Aufsichtsratsarbeit insgesamt bei. Darüber hinaus standen die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Ausschüsse in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und informierten sich gegenseitig über wesentliche Vorgänge. Der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Vorstands berieten zwischen den Sitzungen regelmäßig Fragen der Strategie, den Stand der Umsetzung des Projektes "Fit for 2020" und Akquisitionsvorhaben, sowie Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Hierbei wurde der Aufsichtsratsvorsitzende auch laufend und unverzüglich über die Perspektiven des Konzerns und seiner operativen Einheiten sowie über weitere wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen unterrichtet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand außerhalb der Sitzungen mit Mitgliedern des Vorstands, insbesondere dem Finanzvorstand im Kontakt, um sich über aktuelle Entwicklungen, die für die Arbeit des Prüfungsausschusses relevant sind, zu informieren und ggf. darüber zu beraten. Die Arbeitnehmervertreter haben regelmäßig in Vorgesprächen mit dem Vorstand vor den Sitzungen des Plenums die wesentlichen Themen der Tagesordnung beraten. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig und eingehend insbesondere über die Auftragseingangs-, Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns, seiner Geschäftsbereiche und der sonstigen Gesellschaften sowie die nicht-fortgeführten Geschäftsaktivitäten unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen anhand von Unterlagen erläutert. Vor und zwischen den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand schriftlich über wesentliche Ereignisse an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Zukunftsperspektiven und die strategische Ausrichtung des Unternehmens und seiner Geschäftseinheiten sowie die Unternehmensplanung wurden - nach vorangegangener Behandlung in den Ausschüssen - ausführlich mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat gab nach umfassender Prüfung und Erörterung bzw. Vorbehandlung durch die Ausschüsse sein Votum zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstandes ab, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen bzw. den Regelungen der Geschäftsordnung erforderlich oder zweckmäßig war. In begründeten Fällen, insbesondere bei Eilbedürftigkeit, wurden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratIm Berichtsjahr 2015 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen statt. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren die Geschäfts- und Finanzlage, die Aktienkursentwicklung sowie der Stand und die Umsetzung des Konzernumbaus im Rahmen des Projektes "Fit for 2020". Daneben wurden die nachfolgend beschriebenen Schwerpunktthemen behandelt. In der Aufsichtsratssitzung am 3. Februar 2015, die als Telefonkonferenz durchgeführt wurde, waren die frühzeitige Kapitalmarktinformation sowie der Dividendenvorschlag die zentralen Tagesordnungspunkte. Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 5. März 2015 waren die Feststellung und Verabschiedung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 einschließlich der Ergebnisverwendung. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der abschließenden Festlegung und Gewichtung der persönlichen Ziele der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015, sowie mit der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Die Aufsichtsratssitzung am 16. April 2015 diente in erster Linie der Vorbereitung der unmittelbar anschließend stattfindenden Hauptversammlung. Schwerpunktthemen der Sitzung am 25. Juni 2015 bildeten Vorstandsangelegenheiten aufgrund des von Markus Hüllmann geäußerten Wunsches, sein Mandat im GEA Vorstand nicht zu verlängern, um in die Selbständigkeit zu wechseln, sowie Informationen zu laufenden M&A-Projekten. Zudem war Gegenstand dieser Sitzung der Erwerb des Pumpenherstellers Hilge. Am 22. und am 23. September 2015 tagte der Aufsichtsrat am GEA Standort Naperville in den USA. In der Sondersitzung am 22. September beschäftigte sich der Aufsichtsrat vertieft mit der Länderorganisation der GEA in Latein- und Nordamerika. Dazu fand ein intensiver Austausch mit den Regional- und Länderchefs der GEA von Latein- und Nordamerika zu ihren jeweiligen regionalen Organisationen, Strategien und Geschäftsmodellen statt. In der Sitzung am 23. September wurde abschließend über die Nachfolge von Herrn Markus Hüllmann im Vorstand beraten. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung der Bestellung der Herren Bersch und Olsen in den Vorstand ab dem 1. Januar 2016 zugestimmt. Es wurde auch die Umsetzung der gesetzlichen Frauenquote sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat behandelt. Zudem wurde im Zusammenhang mit dem Projekt "Fit for 2020" vertieft auf das Thema Shared Service eingegangen. Dazu wurde auch der Dienstleister des Shared Service Center vorgestellt, der einen Überblick über seine Arbeitsweise und den Stand der Umsetzung gab. Schließlich wurde intensiv über das wirtschaftliche Umfeld, die Entwicklungen im Milchmarkt und die daraus folgenden Auswirkungen für den GEA Konzern berichtet. In der Sitzung am 17. Dezember 2015 wurden das Budget und die Mittelfristplanung behandelt. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit der Liquiditäts- und Kapitalausstattung des Konzerns beschäftigt. Wie in den vergangenen Jahren standen in der Sitzung im Dezember auch aktuelle Entwicklungen der Corporate Governance im Fokus, einschließlich der Verabschiedung der Entsprechenserklärung 2015 zum Corporate Governance Kodex und der Aktualisierung der Zielzusammensetzung des Aufsichtsrats. Weitere Themen waren die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2015, die Vorstandsziele für das Jahr 2016, sowie die Beschlussfassung zum Erwerb der italienischen Gesellschaft Imaforni. Arbeit der AusschüsseDas Präsidium trat zu sechs Sitzungen zusammen, davon zwei Sondersitzungen. Themenschwerpunkte waren neben der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen insbesondere die Nachfolge im Vorstand aufgrund des Ausscheidens von Herrn Hüllmann zum Ende des Geschäftsjahres. In seiner Sitzung im Juni 2015 stimmte das Präsidium dem Erwerb der CMT S.p.A zu. Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) kam zu fünf Sitzungen zusammen. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorstandsvorsitzenden, des Finanzvorstands und des Arbeitsdirektors schwerpunktmäßig mit den Quartalsabschlüssen 2015, dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2014 und dem Bericht des Chief Compliance Officers. Schwerpunkte der Tätigkeit waren ferner die Befassung mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss ließ sich regelmäßig über die Chancen und Risiken des Unternehmens berichten. Die Abschlussprüfer erläuterten umfassend ihre Prüfungstätigkeit und den Prüfungsablauf. Zudem unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag hinsichtlich des Abschlussprüfers und befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung des Prüfungsablaufs einschließlich des Honorars sowie der erforderlichen Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers. Der Nominierungsausschuss traf im Berichtsjahr mit Blick auf die im Jahre 2016 stattfindenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat zu einer Sitzung zusammen. Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Aufsichtsratssitzung. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat beobachtet die Weiterentwicklung der Corporate Governance Standards fortlaufend. In seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 hat er sich mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Stand Mai 2015 auseinandergesetzt. Am Ende der Beratungen in dieser Sitzung haben Vorstand und Aufsichtsrat eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Gleichzeitig wurden die vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung aktualisiert. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind im Corporate Governance Bericht (Seite 64 ff.) aufgeführt. Jahresabschluss und Konzernabschluss 2015Der Jahresabschluss 2015 der GEA Group Aktiengesellschaft, der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der zusammengefasste Lagebericht, der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Konzernabschluss und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 26. Februar 2016 und in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 3. März 2016 in Gegenwart der Abschlussprüfer umfassend behandelt und geprüft. Die Abschlussprüfer berichteten über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie standen auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat in der Sitzung am 3. März 2016 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2015, den Jahresabschluss 2015 der GEA Group Aktiengesellschaft sowie den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen. Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und VorstandHerr Markus Hüllmann ist zum 31. Dezember 2015 auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeschieden, um in die Selbständigkeit zu wechseln. Als Nachfolger wurden die Herren Steffen Bersch und Niels Erik Olsen zum 1. Januar 2016 in den Vorstand bestellt. Vor dem Hintergrund der stärker operativen Neuausrichtung im Vorstand und Konzern wurde in der Aufsichtsratssitzung am 3. März 2016 zudem beschlossen, dass zukünftig die Vorstandsposition von Herrn Dr. Stephan Petri ersatzlos entfällt. Herr Dr. Petri wird daher im gegenseitigen Einvernehmen mit Wirkung zum 30. Juni 2016 das Unternehmen verlassen. Die Bereiche Recht und Personal, einschließlich der Funktion des Arbeitsdirektors, werden ab dem 1. Juli 2016 von Herrn Oleas übernommen. Zudem hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die zum Jahresende auslaufende Bestellung von Jürg Oleas zum Vorstandsvorsitzenden und Arbeitsdirektor um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Im Aufsichtsrat gab es im Berichtsjahr 2015 keine personellen Veränderungen. Der Aufsichtsrat spricht den Geschäftsleitungen, Arbeitnehmervertretungen und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GEA Konzerns Dank und Anerkennung für ihr persönliches Engagement und die in einem Geschäftsjahr mit besonderen Herausforderungen geleistete Arbeit aus.
Düsseldorf, 3. März 2016 Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster KonzernlageberichtGrundlagen des KonzernsGeschäftsmodell des KonzernsZusammenfassung von Konzern- und Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft bei der LagedarstellungDie GEA Group Aktiengesellschaft übt die Leitungsfunktion im Konzern aus. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Organisation und StrukturGEA Group AktiengesellschaftDie börsennotierte GEA Group Aktiengesellschaft mit ihrem neuen Global Corporate Center nimmt die wesentlichen Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Dies sind die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten, Mergers & Acquisitions, das zentrale Finanzmanagement, die interne Revision und das Marketing. Der KonzernGEA konzentriert sich als international agierender Technologiekonzern auf Prozesstechnik und Komponenten für anspruchsvolle und effiziente Produktionsverfahren in unterschiedlichen Endmärkten. GEA ist einer der größten Systemanbieter für die Nahrungsmittel verarbeitende Industrie sowie für ein breites Spektrum von Prozessindustrien. Der Konzern ist auf die jeweiligen Kerntechnologien spezialisiert und nimmt in den Absatzmärkten weltweit eine führende Position ein. Dabei fördert GEA eine ausgeprägte Innovationskultur und erneuert so immer wieder ihren Technologievorsprung. Sie setzt Profitabilität vor Volumen und steht für konsequentes Portfolio- sowie strenges Kostenmanagement. Ein aktives Risikomanagement, Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte sind bindende Vorgaben für jede Geschäftseinheit der GEA. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends: 1. Kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung 2. Zunehmende Mittelschicht 3. Wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken 4. Steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren Konzernstruktur bis 8. Juni 2015Bis zum Inkrafttreten der im Rahmen des Programms "Fit for 2020" beschlossenen neuen Konzernstruktur am 8. Juni 2015 gliederte sich der Konzern in 4 Segmente, die den fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordnet waren. Das Segment GEA Process Engineering wurde von Jürg Oleas, die Segmente GEA Mechanical Equipment und GEA Refrigeration Technologies wurden von Markus Hüllmann geführt. Das Segment GEA Farm Technologies verantwortete Dr. Stephan Petri. Das Berichtssegment "Sonstige" umfasste neben der GEA Group Aktiengesellschaft die Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehörten. Es enthielt im Wesentlichen interne Dienstleistungsgesellschaften. Im Folgenden werden die den fortgeführten Geschäftsbereichen zugeordneten Geschäftssegmente, wie sie bis zum Inkrafttreten der im Rahmen des Programms "Fit for 2020" beschlossenen, neuen Konzernstruktur am 8. Juni 2015 bestanden, näher dargestellt: Segment GEA Farm TechnologiesIm Segment GEA Farm Technologies waren die integrierten Produktlösungen für eine rentable Milchproduktion und Nutztierhaltung zusammengefasst. Die kombinierte Fachkompetenz aus den Bereichen Melken und Kühlen, automatische Fütterungssysteme, Gülletechnik sowie Stalleinrichtungen macht GEA zum führenden Hersteller in diesem Bereich und bietet der modernen Landwirtschaft ein Komplettangebot. Service- und Hygieneleistungen runden das Angebot an umfassenden Systemlösungen für alle Betriebsgrößen ab. Die Vertriebsstrategie basiert auf einem weltweiten Netzwerk von Fachhändlern sowie Vertriebs- und Servicepartnern. Segment GEA Mechanical EquipmentSeparatoren, Dekanter, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren - hochwertige verfahrenstechnische Komponenten umfasste das Portfolio des Segments GEA Mechanical Equipment. Diese sorgen weltweit in nahezu allen wichtigen Industriebereichen für perfekt funktionierende Prozesse und kostenoptimierte Produktionsabläufe. Prozesstechnik zur sekundären Lebensmittelverarbeitung und -verpackung erweitern das Produktspektrum, wobei das Angebot von Einzelmaschinen bis hin zu kompletten Produktionslinien reicht. GEA trägt dazu bei, eine hohe Produktqualität sicherzustellen, die Produktionskosten der Kunden zu senken und die Umwelt nachhaltig zu entlasten. Segment GEA Process EngineeringDie Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittelindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie wurden dem Segment GEA Process Engineering zugeordnet. Die Geschäftsfelder sind Flüssigkeitsverarbeitung, Konzentration, Trocknung, Pulververarbeitung und -behandlung sowie Emissionsschutz. In diesen Bereichen ist GEA als Markt- und Technologieführer anerkannt. Segment GEA Refrigeration TechnologiesGEA ist einer der Marktführer im Bereich industrieller Kältetechnik. Die Entwicklung, Fertigung und Installation technischer Lösungen und innovativer Schlüsselkomponenten für seine Kunden fasste GEA in dem Segment GEA Refrigeration Technologies zusammen. Das Angebotsspektrum der GEA beinhaltet die Kernkomponenten Hubkolben- und Schraubenverdichter sowie Ventile, Kaltwassererzeuger, Eisgeneratoren und Gefriersysteme. Um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, bietet GEA zudem ein breites Angebot an Service- und Wartungsleistungen. Konzernstruktur ab 8. Juni 2015![]() Nach intensiver Vorbereitung ist am 8. Juni 2015 die im Rahmen des Programms "Fit for 2020" beschlossene neue Konzernstruktur der GEA in Kraft getreten. Mit dieser neuen Struktur wird GEA substanzielle Einsparungen realisieren, weiteres Wachstum fördern und seine Kundenorientierung ausbauen. In dieser integrierten Struktur - "OneGEA" genannt - werden die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen sowie Services in den zwei neuen Business Areas (BA) Equipment und Solutions als neue Geschäftssegmente gebündelt. Die Business Area Equipment wurde im Berichtsjahr auf Vorstandsebene von Markus Hüllmann geführt, die Business Area Solutions von Jürg Oleas verantwortet. Die bisherigen Geschäftssegmente des Konzerns wurden folgendermaßen neu organisiert: Die vormaligen Segmente GEA Mechanical Equipment und GEA Farm Technologies wurden der Business Area Equipment zugeordnet, GEA Process Engineering gehört zur Business Area Solutions. Das ehemalige Segment GEA Refrigeration Technologies wurde zum Teil der Business Area Equipment und zum Teil der Business Area Solutions zugeordnet. Der auf GEA Refrigeration Technologies entfallende Goodwill wurde auf Basis der relativen Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Umstrukturierung reallokiert. Die Bündelung in zwei etwa gleich starke Geschäftsbereiche verspricht mehr operative Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch Standardisierung von Prozessen. Der Bereich "Sonstige Gesellschaften" umfasst neben der GEA Group Aktiengesellschaft die Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Dies sind u. a. zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke sowie Pensionsverpflichtungen. Auf diesen Bereich wird im Lagebericht nur punktuell eingegangen. GeschäftssegmenteBusiness Area EquipmentIn der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von kundenspezifischen bis hin zu weitgehend standardisierten Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Prozesstechnologien zur Lebensmittelverarbeitung und -verpackung. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme oder Gülletechnik. Business Area SolutionsUnter der Business Area Solutions fasst der Konzern alle Aktivitäten zusammen, die in hohem Maße kundenspezifische und modularisierte Lösungen vertreiben und im Rahmen von Projekten erbracht werden. Die Business Area gestaltet ihr Angebot so, dass es spezifischen Applikations- oder Kundenbedürfnissen gerecht wird. Das Angebot umfasst hauptsächlich die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie. Organisatorische EinheitenLänderorganisationenDer kundennahe Vertrieb sowie die Serviceaktivitäten sind in der neuen Struktur unter dem Dach einer einheitlichen Landesorganisation vereint. Die Länder gehören zu neu zugeschnittenen Regionen. Entsprechend dieser neuen Regionen erfolgt auch die Berichterstattung der GEA. Für die Kunden in einem Land steht diese Landesorganisation als zentraler Ansprechpartner bereit, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Serviceleistungen umfassend abdeckt und lokal anbietet. Mit der Zusammenlegung der bisher zahlreichen Vertriebs- und Serviceeinheiten werden die lokalen Kompetenzen gestärkt, bestehende Synergiepotenziale noch besser realisiert und die Sichtbarkeit der einheitlichen Konzernmarke GEA im Markt erhöht. Die Länderorganisationen werden jeweils von einem Managing Director geführt und sind je nach Größe und Wachstumspotenzial in einem Markt in zwei Typen eingeteilt. Die großen und mittelgroßen Länderorganisationen verfügen über getrennte Zuständigkeiten für den Equipment-Vertrieb sowie den Solutions-Vertrieb. Darüber hinaus haben sie einen Servicebereich, eine Supply-Chain-Funktion (dazu gehören auch die Verantwortungsbereiche lokale Logistik, Lagerhaltung und der lokale Einkauf) sowie das operative Marketing. Eine kleine Länderorganisation verfügt über eine gemeinsame Vertriebsorganisation sowie einen Servicebereich. Die Länder sind wiederum in sechs Regionen zusammengefasst. Ein Regional Head, der gleichzeitig auch Managing Director eines Landes der entsprechenden Region ist, stimmt Länderstrategien ab, forciert Markteintritte, koordiniert Aktivitäten zwischen den Ländern und verteilt die länderübergreifenden Ressourcen. VerwaltungsorganisationDie Verwaltungsfunktionen wurden gestrafft, stärker standardisiert und werden nun deutlich zentraler gesteuert, was neben Kosteneinsparungen auch die Gewährleistung weltweit einheitlich hoher Prozessstandards verspricht. Das Global Corporate Center führt dazu zentral alle unterstützenden Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen, welche bisher noch überwiegend dezentral in den operativen Einheiten wahrgenommen wurden. Ein Shared Service Center mit zwei Standorten übernimmt künftig die Durchführung standardisierter Verwaltungsvorgänge und entlastet somit die operativen Einheiten. Die Aufwendungen für Global Corporate Center und Shared Service Center werden -soweit zuordenbar - auf die Business Areas allokiert. Abgrenzung nicht fortgeführter GeschäftsbereicheDie nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus der veräußerten Wärmetauschersparte (GEA Heat Exchangers) und dem veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten. InvestitionstätigkeitGEA entwickelt und produziert überwiegend auftragsbezogen Spezialkomponenten und konstruiert Prozesslösungen für ein breites Spektrum an Kundenindustrien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Das weltweite Engineering- und Fertigungsnetzwerk des Konzerns bietet den Kunden ein hohes Maß an individuellen Lösungen. Flexible Produktionskonzepte sorgen dabei für geringe Durchlaufzeiten, günstige Kosten und eine niedrige Kapitalbindung. Der mit Abstand größte Teil der Investitionen in Höhe von insgesamt 90,7 Mio. EUR (Vorjahr 93,8 Mio. EUR) wird wie im Vorjahr für Forschung und Entwicklung sowie für neue Produkte verwendet (49,4 Prozent). Insbesondere die Entwicklung der neuen Generation des Melkroboters und des vollautomatischen Melkkarussels DairyProQ sind hier zu nennen. Für Ersatzinvestitionen werden 20,8 Prozent der Gesamtinvestitionen eingesetzt, gefolgt von Rationalisierungsprojekten mit Anteilen von 14,0 Prozent. Von den Investitionen entfallen 61,4 Mio. EUR auf die Business Area Equipment und 23,5 Mio. EUR auf die Business Area Solutions. Investitionstätigkeit nach Arten (in %)![]() Regional lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit insbesondere durch den hohen Anteil von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in Deutschland (58,7 Prozent) sowie im restlichen Westeuropa (26,6 Prozent). Investitionstätigkeit nach Regionen (in %)![]() BeschaffungDas Beschaffungsvolumen für die fortgeführten Geschäftsbereiche der GEA betrug im Jahr 2015 rund 2,2 Mrd. EUR. Im Durchschnitt und Vergleich zum Vorjahr sind die Preise für nahezu alle industriellen Halbzeuge und Fertigartikel, die von der GEA am Beschaffungsmarkt gekauft werden, moderat gefallen. Die gesunkenen Rohmaterialpreise haben sich in 2015 auch positiv auf GEA ausgewirkt. Durch den Verkauf des ehemaligen Segments GEA Heat Exchangers reduzierten sich allerdings die direkten Zukäufe von Kupfer und Aluminium deutlich, sodass der Fokus in der Rohmaterialbeschaffung auf Edelstahl lag. Der direkte Zukauf von Edelstahl war im Verhältnis zum Gesamtbedarf an Edelstahl allerdings relativ gering, da GEA Edelstahl zum größten Teil als verarbeitete Produkte am Markt beschafft. GEA konzentriert sich weiterhin auf den strategischen Einkauf, die Standardisierung und die Zusammenführung von übergreifenden Beschaffungsaktivitäten, um das Risiko von Preisschwankungen zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die hierzu notwendigen Informationen stellt die allgemeine Materialgruppenklassifizierung GEAClass zur Verfügung. Zusammen mit einem sehr detaillierten Überblick über die Lieferantendaten und der regionalen Verteilung des Einkaufvolumens, bietet dieses System die Basis für die Festlegung der Strategien für die Hauptwarengruppen und steht jedem Einkäufer in der GEA zur Verfügung. Verantwortlich hierfür zeichnet das GEA Procurement Council (GPC). Dieses hat sich auch in 2015 weiter damit befasst, die strategischen Beschaffungsaktivitäten des Konzerns intensiv zusammenzuführen. Der eingeschlagene Weg der Zusammenarbeit im GPC wird durch die neue OneGEA Organisation weiter vorangetrieben und signifikant unterstützt. Basierend auf zwei starken Supply Chain Organisationen in den Business Areas Equipment und Solutions, bietet die neue Organisation insbesondere im Bereich der Beschaffung eine Vielzahl an Opportunitäten zur weiteren Konzentration auf strategische Lieferanten und Vorteile durch die Standardisierung von Materialspezifikationen. SteuerungssystemInformationsgrundlagenDie Konzernberichterstattung erfolgt gestützt auf Standardanwendungen, die auf die Bedürfnisse der GEA angepasst und ständig weiterentwickelt werden. Für die Berichterstattung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden auf allen Ebenen des Konzerns Standardberichte verwendet, die auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen. Diese Standardberichte werden durch Sonderauswertungen, geschäftsspezifische und maßnahmenbezogene Analysen und Berichterstattungen ergänzt. Die Unternehmensplanung, die neben mehreren Forecasts für das laufende Jahr und dem Budget noch zwei weitere Planjahre umfasst, erfolgt im gleichen Berichts- und Konsolidierungssystem wie die Berichterstattung über die Ist-Zahlen. Auch die Risikoberichterstattung wird auf der gleichen technischen Basis durchgeführt. Im Rahmen des Projektes OneGEA wurde das Konzernberichtswesen weiter entwickelt und an die veränderten Managementstrukturen angepasst. Die regelmäßige Berichterstattung wird ergänzt durch Gremiensitzungen der Konzernführung, die einen persönlichen Informationsaustausch über strategische und operative Themen gewährleisten. Dazu findet jeden Monat eine Sitzung des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft statt sowie eine Sitzung des erweiterten Führungsgremiums (Global Leadership Team), dem neben den Vorstandsmitgliedern auch das Top-Management der beiden Business Areas, die Leiter der sechs Vertriebsregionen und Vertreter des Global Corporate Center (GCC) Finance angehören. Die Sitzungen des Konzernvorstands konzentrieren sich dabei auf übergreifende Konzernsachverhalte, während Entscheidungen, die die Business Areas und Regionen unmittelbar berühren, im Rahmen der Sitzungen des Global Leadership Teams vorbereitet und danach vom Konzernvorstand getroffen werden. Außerdem finden regelmäßige Sitzungen mit den einzelnen Business Areas statt, an denen neben dem operativ zuständigen Vorstandsmitglied die Führungskräfte der jeweiligen Business Areas sowie sogenannte Business Partner des GCC Finance teilnehmen. Bei diesen Sitzungen werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung der jeweiligen Business Area detailliert erörtert. Das Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die Planung für die Folgejahre werden je Business Area in Sondersitzungen behandelt. Wesentliche KennzahlenVorrangiges Ziel der GEA ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Im Mittelpunkt der operativen Steuerung stehen die entsprechenden Treiber, die unmittelbaren Einfluss auf die Wertschaffung haben. Der Fokus (vgl. Seite 100) richtet sich dabei auf Wachstum, operative Effizienz und Liquiditätsmanagement. Deshalb sind die bedeutsamsten Leistungsindikatoren der GEA weiterhin der Umsatz, das Ergebnis und die Cash-Flow-Treiber-Marge. Während diese Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2015 für Zwecke der Ergebnisanalyse und -steuerung zusätzlich um Akquisitions- und Währungseffekte bereinigt werden, erfolgt eine solche Adjustierung ab 2016 nicht mehr. Nach dem Bilanzstichtag getätigte Akquisitionen werden in der Prognose nicht berücksichtigt. Hinsichtlich des Ergebnisses betrachtet die GEA das operative EBITDA. Operativ wird von der GEA definiert als bereinigt um Effekte, die aus der Neubewertung der durch Unternehmenserwerbe zugegangenen Vermögenswerte resultieren, sowie um in ihrer Art oder Höhe nicht wiederkehrende Aufwendungen. Die Cash-Flow-Treiber-Marge, definiert als Saldo aus dem EBITDA, der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals und dem Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, wird ebenfalls um Einmaleffekte bereinigt. Darüber hinaus werden regelmäßig auch verschiedene andere Kennzahlen erhoben, um ein aussagefähiges Gesamtbild zu erhalten. Der Umsatz wird monatlich in seiner Verteilung nach Regionen und Kundenindustrien analysiert, um Markttrends möglichst frühzeitig aufzuspüren. Als Frühindikatoren werden in diesem Zusammenhang auch der GEA Demand Index (GDI - vgl. Seite 88) sowie der Auftragseingang ausgewertet. Um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können, werden von den Business Areas auch regelmäßig Prognosen für die Quartale sowie das Gesamtjahr bezogen auf die wichtigen Leistungsindikatoren Umsatz und operatives EBITDA gemeldet. Darüber hinaus werden aber auch Prognosen für weitere Kennzahlen, wie zum Beispiel den Auftragseingang oder das EBIT, in diesen Meldungen abgefragt. Um den notwendigen finanziellen Spielraum für die Realisierung strategischen Wachstums zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, wurde 2012 als wesentliche Steuerungskennzahl die Cash-Flow-Treiber-Marge eingeführt und auch im Bonussystem für die oberen Führungskräfte verankert. Seit 2014 wird dieses System auch bei einem größeren Kreis an Mitarbeitern angewendet. Eine weitere Kennzahl, die zur Abbildung der operativen Wertschöpfung des Konzerns erhoben wird, ist der "ROCE" (Return on Capital Employed), berechnet als EBIT in Bezug auf das eingesetzte Kapital (Capital Employed). Deshalb spiegelt sie sich sowohl in der regelmäßigen Berichterstattung als auch in der Bemessung der variablen Vergütung im Konzern wider. Um die Kennzahl ROCE weiter zu operationalisieren, werden die den ROCE treibenden Größen EBIT bzw. EBIT-Marge sowie das als wesentlicher Treiber des Capital Employed anzusehende Working Capital bzw. Working Capital im Verhältnis zum Umsatz laufend überwacht. In der Berechnung des Capital Employed werden Effekte aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die damalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 nicht berücksichtigt. Bei Investitions- und Portfolioentscheidungen ist die Differenz aus dem erwarteten ROCE und dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz ("WACC") ein wesentliches Entscheidungskriterium. In den für den Konzern ermittelten WACC fließen erstens Eigenkapitalkosten, basierend auf der Rendite einer risikolosen Alternativanlage zuzüglich einer Marktrisikoprämie und dem Betafaktor, sowie zweitens die tatsächlichen Fremdkapitalkosten und der bei der Abzinsung der Pensionsverbindlichkeiten verwendete Zinssatz ein. Steuerung des eingesetzten Kapitals (Capital Employed)Strategische Planung und Mittelfristplanung sind die wesentlichen Grundlagen für die Ressourcenallokation im Konzern. In ihrem Rahmen werden wichtige Entscheidungen über Kerntechnologien, Absatzmärkte und andere strategisch bedeutsame Stellgrößen vorbereitet. Bei Akquisitionen und Erweiterungsinvestitionen wird neben Renditekennzahlen vor allem ihre Bedeutung für die Erreichung der strategischen Ziele bewertet. Wirtschaftliches Entscheidungskriterium für Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen ist der Nettobarwert (Net Present Value). Als ergänzender Maßstab zur Beurteilung des Risikos aus sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Amortisationsdauer ermittelt. Ein weiteres wesentliches Element des Capital Employed ist das Working Capital. Die Steuerung des Working Capital beginnt bereits vor Auftragsannahme mit den angebotenen bzw. zu verhandelnden Zahlungsbedingungen. Projekt- und maßnahmenbezogene SteuerungNeben der generellen Steuerung mithilfe der beschriebenen Kennzahlen wurde zusätzlich für Kunden- und Investitionsprojekte ein individuelles Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren mit spezifischen Größenschwellen für die unterschiedlichen Hierarchieebenen institutionalisiert. Die Bewertung der Kundenprojekte erfolgt im Wesentlichen auf Basis der erwarteten Margen (Gross Margin und Vollkostenergebnis). Außerdem wird das kommerzielle und vertragsrechtliche Risikoprofil der Projekte unter besonderer Berücksichtigung des Cash-Flows ermittelt. Die Projektabwicklung wird darüber hinaus durch ein intensives Projektcontrolling nicht nur auf Ebene der operativen Einheiten, sondern in Abhängigkeit von gestuften Größenkriterien auch auf Business Area- und Konzernebene in Form eines separaten Berichtswesens für Großaufträge begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse liefern in vielen Fällen Anregungen zur Verbesserung von internen Prozessen, die bei Folgeprojekten genutzt werden können. Auf Konzernebene konzentriert sich die Analyse auf Abweichungen zwischen dem vorkalkulierten und dem erwarteten bzw. realisierten Auftragsergebnis. ComplianceCompliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei GEA eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Dazu wurde bereits vor Jahren eine Compliance-Organisation aufgebaut. Der Fokus der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen der Korruptionsprävention, Kartellrecht, Exportkontrolle und Datenschutz. Der Chief Compliance Officer koordiniert und betreibt die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen insbesondere in diesen Bereichen. Er berichtet in dieser Funktion sowohl an den Vorstand als auch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Chief Compliance Officer wird durch die weitere rechtliche Compliance- und operative Exportkontrollorganisation unterstützt. Präsenz- und webbasierte Schulungen von Mitarbeitern sowie das 2014 in der GEA weltweit eingeführte internetbasierte Hinweisgebersystem (sogenanntes Integrity System) runden das umfangreiche Compliance-Programm der GEA ab. Weitere Informationen zum Thema Compliance entnehmen Sie bitte dem Corporate Governance Bericht (vgl. Seite 64 ff.). Einbeziehung des Vergütungssystems in die SteuerungDie Entwicklung der wesentlichen Werttreiber spiegelt sich auch in der Vergütung der außertariflich bezahlten Mitarbeiter wider. Die Cash-Flow-Treiber-Marge und der ROCE bilden die Bemessungsgrundlage für die variablen auf den Unternehmenserfolg bezogenen Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus wird eine leistungsbezogene Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung persönlicher Ziele, von denen mindestens eines finanziell messbar sein soll, gezahlt. Eine weitere Vergütungskomponente bezieht sich auf die Kursentwicklung der GEA Aktie im Verhältnis zum Vergleichsindex STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE). Forschung und EntwicklungIm weltweiten Wettbewerb sind Ingenieurunternehmen wie GEA vor allem durch die permanente Weiterentwicklung der eigenen Technologien und Prozesse langfristig erfolgreich. Daher beeinflusst die Innovationskultur den zukünftigen Geschäftserfolg eines Unternehmens in hohem Maße. Neben intensiver eigener Forschung und Entwicklung fördert das Unternehmen auch gemeinsame Forschungsprojekte mit seinen Kunden und Zulieferern. Die Ausrichtung der GEA auf das Thema Produktführerschaft wird dadurch gestützt, dass das Unternehmen rund 40 Prozent seiner Mitarbeiter in Ingenieurs- und ingenieursnahen Tätigkeiten beschäftigt. Mehr als 800 dieser Mitarbeiter können der Produktentwicklung zugeordnet werden. Als Ergebnis der Arbeit dieser Mitarbeiter haben die Unternehmen der GEA im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 114 (Vorjahr 109) neue Patentfamilien angemeldet. Ausdruck der Innovationskultur der GEA sind auch die Innovationswettbewerbe. Bei dem seit Jahren erfolgreich durchgeführten GEA Innovation Contest werden laufende Entwicklungsprojekte vorgestellt, die innerhalb eines Jahres zur Marktreife gebracht werden können. Die Sieger verschiedener Vorwettbewerbe präsentieren ihre Projekte an einem Tag im Rahmen der jährlichen internationalen Führungskräftetagung. Deren Teilnehmer bewerten diese Beiträge anhand der vier Kriterien Marktchancen, Ergebnispotenzial, Realisierungschancen und Innovationsniveau. In 2015 wurden so vier neue Produkte preisgekrönt: zur Herstellung von Instant Kaffee, zum automatischen Melken, selbstansaugende Kreiselpumpen und für den Fermentationsprozess von Teig. Bei der herkömmlichen Extraktion aus Kaffeebohnen zur Gewinnung von Instant-Kaffeepulver beträgt die endgültige Ausbeute kaum mehr als 50 Prozent. Der Preisträger hat dieses Verfahren neu konzipiert. Der verbesserte, zweistufige Mahlprozess vergrößert die Oberfläche des Kaffeepulvers und ermöglicht so eine sanftere Aromaextraktion und Hydrolyse bei niedrigerem Temperaturniveau. Dies führt zu einem besseren Geschmackserlebnis - der Eindruck frischen Kaffees wird verstärkt; zugleich wird der Energieverbrauch gesenkt. Im nächsten Fertigungsschritt erfolgt eine Enzymbehandlung, die einen größeren Anteil des gemahlenen Kaffees löst und so die Ausbeute auf ein beachtliches Maß von 70 Prozent hebt. Dies ist ein bedeutender Fortschritt, denn die Kaffeebohnen machen mehr als zwei Drittel der gesamten Herstellungskosten von Instant-Kaffee aus. In der Zusammenschau ergeben die gestiegene Ausbeute und der bessere Geschmack einen klaren Mehrwert für GEA Kunden und lassen eine zügige Amortisierung erwarten. Automatische Melksysteme erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, und dies nicht nur in großen, sondern auch in kleinen Milchbetrieben, die ebenfalls gerne von mehr Flexibilität im Arbeitsalltag, mehr Ergonomie am Arbeitsplatz und einer effizienteren Ausschöpfung der Personalressourcen profitieren würden. Um Betriebe unterschiedlichster Größenordnung zu bedienen, hat GEA eine einzigartige Plattformtechnologie entwickelt und mehrere Patente dafür zur Anmeldung gebracht. Die modulare Plattform deckt die gesamte Bandbreite von Einzelbox-Melkrobotern bis hin zu großen Karussellmelkanlagen ab. Diese neue Milchroboter-Generation bietet mehr Leistung und lässt sich leichter installieren. Zudem wurden die Überwachung der Tiergesundheit verbessert und die kundenseitigen Betriebskosten gesenkt. Kreiselpumpen werden genutzt, um niederviskose Flüssigkeiten von einem Behälter in den nächsten zu fördern. Konventionelle Kreiselpumpen gewährleisten Effizienz und Hygiene sowie eine sanfte Produktbehandlung, wirken jedoch nicht selbstansaugend. Selbstansaugung würde gewährleisten, dass die Pumpen auch Flüssigkeiten fördern könnten, die Gas oder Schaum enthalten, oder dass sie zunächst Gas aus weitläufigen Rohrsystemen evakuieren könnten, um dann Flüssigkeit anzusaugen. In der Vergangenheit kamen Flüssigkeitsringpumpen zum Einsatz. Diese boten zwar nicht die oben genannten Vorzüge, ermöglichten jedoch die Selbstansaugung. Die neue, selbstansaugende Kreiselpumpe GEA TPS VARIFLOW vereint die Funktionsprinzipien und Vorteile beider Pumpenarten. Die neu entwickelte Strömungsführung wurde zum Patent angemeldet. Große Industriebäckereien gewinnen immer mehr an Bedeutung. Diese sind vor allem an einem kontinuierlichen Herstellungsverfahren interessiert, bei dem die Produktionsfläche effizient genutzt wird. In der Regel wird in der Produktion ein Gärschrank verwendet, bei dem der Hefe- oder Brotteig während der Fermentierung einer erhöhten Temperatur und Feuchtigkeit ausgesetzt wird. Erfolgt die Gärung bereits auf dem Fließband oder vielmehr auf einem Spiralband, wird die Produktionsfläche optimal genutzt und der Energieverbrauch gleichzeitig gesenkt. Mit dem GEA Froster S-Tec bringt GEA eine solche Spiraltechnik bereits erfolgreich zum Einsatz. Um diesen Spiralfroster in einen Spiralgärschrank zu verwandeln, muss allerdings nicht nur die Lufttemperatur von minus 18 °C auf plus 28 °C angehoben werden. Dem Preisträger des GEA Innovation Contest gelang es zudem, ein innovatives Luftverteilsystem zu entwickeln und einen Ultraschall-Luftbefeuchter zu ergänzen. So kann die GEA Spiraltechnik genutzt werden, um einen neuen Wachstumsmarkt zu erschließen. Als Ergebnis der intensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeit brachte GEA auch im letzten Geschäftsjahr eine große Anzahl neuer Produkte auf den Markt und stellte sie erfolgreich auf über 200 Messen vor. Auf der Messe Anuga Foodtec beispielsweise wurde GEA gleich mit drei Preisen ausgezeichnet: mit zwei der vier Dairy Technology Awards - für die effiziente GEA ecoforce-Dekanterfamilie und die GEA Provident Flow Analysis, ein Instrument für die Integration und Optimierung der gesamten Produktionssteuerung in der Lebensmittelindustrie - sowie mit der Goldmedaille des International Foodtec Award in der Kategorie Prozesstechnik für die GEA MultiDrum. Letztere setzt bei Panierungen im Stile hausgemachter Küche neue Maßstäbe und steigert die Leistung sowohl in Bezug auf die Effizienz als auch im Hinblick auf die Reinheit der Arbeitsumgebung. GEA stellte auf der Anuga Foodtec zudem erstmals eine innovative Anlage zur Gefrierkonzentration vor. Diese ist für den Kunden wesentlich günstiger in Anschaffung und Betrieb, bei zudem halbiertem Platzbedarf. Erreicht wurde dies durch Umstellung von einem portionsweisen auf ein zum Patent angemeldetes kontinuierliches Verfahren: Fruchtsaft, Kaffee, Milch oder empfindliche Enzymlösungen werden abgekühlt, bis sich Eis bildet. Dabei wird im Kristallisator sichergestellt, dass größere Eiskristalle in optimaler Menge entstehen. Die dann folgende Waschsäule teilt diese Suspension in das Konzentrat und das Eis auf. Das Fruchtsaftkonzentrat kann günstiger und umweltschonender transportiert werden als der Fruchtsaft selbst. Das Kaffeekonzentrat wird zu Pulverkaffee weiterverarbeitet, das Enzymkonzentrat wird zum Beispiel zur Produktion von Medikamenten eingesetzt. Die konkurrierenden Alternativen zur Gefrierkonzentration sind das Verdampfen des Wassers im Vakuum und die Umkehrosmose. Die dabei nur moderat höheren Temperaturen schädigen zwar zum Beispiel die Vitamine nur geringfügig. Mit dem Wasser gehen aber insbesondere bei der Vakuumeindampfung viele flüchtige Aromen verloren, die sich nicht alle zurückgewinnen lassen. Im Geschäftsjahr 2015 beliefen sich die direkten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) vor Einmaleffekten auf 76,5 Mio. EUR nach 77,7 Mio. EUR im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. In diesen Zahlen sind auch zurückerstattete Aufwendungen in Höhe von 10,8 Mio. EUR (Vorjahr 9,6 Mio. EUR) enthalten, die in den Herstellkosten ausgewiesen werden. Die F&E-Quote betrug damit unverändert 1,7 Prozent vom Umsatz. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte betrugen im Berichtsjahr 10,2 Mio. EUR. Die aktivierten Entwicklungsausgaben beliefen sich wie im Vorjahr auf 0,7 Prozent vom Umsatz. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung summieren sich somit auf 100,6 Mio. EUR, nach 96,1 Mio. EUR im Vorjahr. scroll
WirtschaftsberichtGEA im Geschäftsjahr 2015In der Prognose für das Geschäftsjahr 2015 wurde davon ausgegangen, dass die Nachfrage auf den Absatzmärkten der GEA moderat über dem bereits hohen Niveau von 2014 liegen wird. Entgegen dieser Annahme haben sich insbesondere die Absatzmärkte in den Schwellenländern schlechter entwickelt, als es noch Anfang 2015 prognostiziert wurde. So musste auch der Internationale Währungsfonds (IWF) im Laufe des zweiten Halbjahres seine Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft im Rahmen des "World Economic Outlook" bzw. der Updates dieser Prognose im Juli sowie nochmal im Oktober nach unten korrigieren (vgl. Seite 35 f.). Dabei haben sich sowohl die Industrieländer als auch die Schwellenländer - und damit alle für GEA wichtigen Märkte - weniger dynamisch entwickelt als zunächst prognostiziert wurde (vgl. IWF, Update World Economic Outlook, Januar 2016). Wachstumsprognose![]() Angesichts der sich weiter abschwächenden globalen Konjunktur - insbesondere in den Schwellenländern einschließlich China - sowie der erneuten Reduzierung der Erwartungen des IWF für das Wirtschaftswachstum im abgelaufenen Jahr 2015, hatte auch GEA das eigene Wachstumsziel in Bezug auf den Umsatz im dritten Quartal reduziert. Aufgrund der Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung sowie eines reduzierten Investitionsvolumens hob der Konzern mit dem Prognosebericht zum dritten Quartal seine Erwartungen für die Cash-Flow-Treiber-Marge leicht an. GEA konnte in 2015 mit plus 1,9 Prozent - wie bereits im September 2015 angekündigt - ein moderates Umsatzwachstum realisieren. Bereinigt um Währungs- und Akquisitionseffekte, betrug die organische Umsatzentwicklung jedoch minus 4,2 Prozent. Damit konnte das zu Beginn des Jahres 2015 prognostizierte, um Währungs- und Akquisitionseffekte bereinigte, moderate Umsatzwachstum, nicht erzielt werden. Das ehemalige Segment GEA Refrigeration Technologies ist im Berichtsjahr wie erwartet überproportional organisch gewachsen. Die vormaligen Segmente GEA Mechanical Equipment und GEA Process Engineering haben sich erwartungsgemäß leicht unterdurchschnittlich entwickelt. Der spürbar gesunkene Milchpreis war die primäre Ursache für die unerwartet schwache Umsatzentwicklung im früheren Segment GEA Farm Technologies. Im Geschäftsbericht 2014 wurde ein operatives EBITDA, bereinigt um Währungs- und Akquisitionseffekte zwischen 580 bis 620 Mio. EUR für 2015 prognostiziert. Das operative EBITDA betrug im Geschäftsjahr 621,0 Mio. EUR. Darin enthalten sind positive Währungs- und Akquisitionseffekte von 26,6 Mio. EUR bzw. 8,7 Mio. EUR. Damit beträgt das zur Prognose vergleichbare EBITDA 585,7 Mio. EUR, sodass der angestrebte Zielkorridor erreicht werden konnte. Der im ersten Quartal 2015 auf 590 bis 640 Mio. EUR angehobene Zielkorridor wurde geringfügig verfehlt. Hinsichtlich der um Währungskurs- und Akquisitionseffekte bereinigten Cash-Flow-Treiber-Marge wurde ursprünglich ein Niveau von 9,0 bis 9,5 Prozent für 2015 angestrebt. Diese Prognose wurde im Finanzbericht zum dritten Quartal auf 9,5 bis 10,0 Prozent angehoben. Im Berichtsjahr wurde eine um Einmal- und Akquisitionseffekte bereinigte Cash-Flow-Treiber-Marge in Höhe von 10,6 Prozent realisiert. Ohne Bereinigung der Akquisitionseffekte beträgt dieser Wert 10,3 Prozent. Auch der angehobene Zielkorridor wurde somit sogar deutlich übertroffen. Die Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 16. April 2015 dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2014 eine von 0,60 Euro auf 0,70 Euro je Aktie erhöhte Dividende auszuschütten. Damit entsprach die Ausschüttung an die Aktionäre für 2015 dem neuen Ziel von 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses. Erreichte Ziele Geschäftsjahr 2015 (in Mio. EUR)![]() Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenGEA als weltweit aktiver Maschinenbaukonzern sieht das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts bzw. Gross Domestic Product (GDP) und damit die diesbezüglichen Auswertungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung. Dabei soll das Wachstum der GEA über dem der Weltwirtschaft liegen. Für das Jahr 2015 geht der IWF neueren Schätzungen zufolge von einem weltweiten Wachstum um 3,1 Prozent aus (World Economic Outlook, Januar 2016) - zu Jahresbeginn 2015 hatte der IWF noch ein GDP-Wachstum von 3,5 Prozent prognostiziert. Vor allem die Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit in China und deren Neuorientierung weg von Investitions- und Industriegütern hin zu Dienstleistungen und Konsumgütern schwächen laut IWF die globalen Konjunkturaussichten. Diese stünden zudem unter dem Einfluss der niedrigeren Energie- und Rohstoffpreise: So hindere der anhaltend niedrige Ölpreis das Wachstum in den Öl exportierenden Ländern. Gleichzeitig sei die Öl-Nachfrage trotz der geringeren Kosten nicht in dem Maße gestiegen, wie es bei früheren Preissenkungen zu beobachten gewesen sei. Ein zusätzliches Risiko berge die allmähliche Änderung der Geldpolitik in den USA, so die Experten des IWF. Im Einzelnen hat der IWF für die Industrieländer eine vorläufige Wachstumsrate von 1,9 Prozent im Jahr 2015 (Vorjahr 1,8 Prozent) ermittelt. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone legte im abgelaufenen Jahr weiter zu (von 0,9 Prozent im Jahr 2014 auf 1,5 Prozent in 2015). Das Wachstum in den USA sei von 2,4 Prozent (2014) auf 2,5 Prozent (2015) geringfügig angestiegen. Für Deutschland erwarten die Experten des Fonds hingegen einen leichten Wachstumsrückgang um 0,1 Prozentpunkte auf 1,5 Prozent im Jahr 2015. Das Wirtschaftswachstum in den Schwellenländern verringerte sich laut IWF von 4,6 Prozent in 2014 auf 4,0 Prozent in 2015 - damit habe sich das Wirtschaftswachstum dort das fünfte Jahr in Folge verlangsamt. Noch signifikanter sei der Rückgang in Russland gewesen, wo das Wirtschaftswachstum im Jahr 2015 minus 3,7 Prozent betragen habe nach plus 0,6 Prozent im Vorjahr. Auch für China fallen die IWF-Prognosen schlechter aus: Dort sei das Wirtschaftswachstum um weitere 0,4 Prozentpunkte auf 6,9 Prozent in 2015 gesunken. In Lateinamerika soll sich die wirtschaftliche Entwicklung von plus 1,3 Prozent in 2014 auf minus 0,3 Prozent weiter verringert haben. Wesentliche VeränderungenNeue KonzernstrukturNach intensiver Vorbereitung ist am 8. Juni 2015 die im Rahmen des Programms "Fit for 2020" beschlossene neue Konzernstruktur der GEA in Kraft getreten. In dieser neuen Struktur werden die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei neuen Business Areas Equipment und Solutions gebündelt (vgl. Seite 24 f.). GEA vollzieht die weitere Umsetzung des Konzernumbaus gemäß Zeitplan. Wichtige Meilensteine zur Erreichung der Zielorganisation wurden inzwischen für das mitarbeiterstärkste Land Deutschland erreicht. Die Verhandlungen mit dem Konzernbetriebsrat zu den Maßnahmen sowie zur sozialverträglichen Gestaltung wurden abgeschlossen. Auch außerhalb von Deutschland schreitet die Umsetzung plangemäß fort. Im Rahmen des Programms wurden bis zum Ende des Geschäftsjahres bereits über 800 Mitarbeiterkapazitäten abgebaut. Für die Berichterstattung wurden die Geschäftszahlen der Monate vor der Umstellung sowie die Vorjahreszahlen an die neue Berichtsstruktur angepasst. Im Rahmen von "Fit for 2020" sollen ab 2017 Einsparungen von jährlich mindestens 125 Mio. EUR realisiert werden. Ausgehend vom heutigen Geschäftsvolumen wird die Umsetzung voraussichtlich zu einem Abbau von weltweit rund 1.450 Mitarbeiterkapazitäten netto führen. AkquisitionenAm 2. Januar 2015 hat GEA den Anteilserwerb der niederländischen Unternehmensgruppe de Klokslag, die am 6. Oktober 2014 erworben wurde (vgl. Geschäftsbericht 2014, Seite 30), vollzogen. Die Unternehmen der de Klokslag Gruppe gehören zu den führenden europäischen Herstellern von Großanlagen für Schnittkäse und wurden dem damaligen Segment Process Engineering zugeordnet, das der neuen Business Area Solutions angegliedert wurde. Im Geschäftsjahr 2014 hat das Unternehmen mit rund 90 Mitarbeitern einen Umsatz von mehr als 30 Mio. EUR erwirtschaftet. Die Akquisition macht GEA zu einem Komplettanbieter für Prozesslösungen in diesem wachsenden Bereich der Milchindustrie. Die Übernahme des italienischen Unternehmens Comas wurde am 19. Juni 2015 vollzogen. Comas ist einer der führenden europäischen Hersteller von Maschinen und Anlagen für anspruchsvolle Prozesse bei der Herstellung von Backwaren. Das Unternehmen mit Sitz in Torrebelvicino hat im letzten Geschäftsjahr mit 155 Mitarbeitern gemäß lokalem Handelsrecht einen Umsatz von rund 50 Mio. EUR vor allem im europäischen und asiatischen Raum erwirtschaftet. Als etablierter Anbieter in diesem Industriebereich wird Comas in der Business Area Solutions das "Application Center Bakery" bilden. Ebenfalls am 19. Juni 2015 hat GEA die Akquisition von CMT vollzogen, einem führenden Lieferanten von Maschinen und integrierten Prozesslinien für Pasta Filata Käse (frischer Mozzarella und Pizzakäse). Die in Peveragno, Italien, ansässige Firma erzielte in 2014 mit etwa 70 Mitarbeitern hauptsächlich in den Ländern der Europäischen Union gemäß lokalem Handelsrecht einen Umsatz von 11 Mio. EUR. GEA beabsichtigt, dieses Geschäft seinem "Application Center Dairy" in der Business Area Solutions anzugliedern. Am 30. September 2015 hat GEA mit Hilge einen führenden Lieferanten von hygienischen Pumpen erworben, der insbesondere auf Edelstahlpumpen für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie spezialisiert ist. Im 3. Quartal des Berichtsjahres wurde die Übernahme, nach Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden, erfolgreich abgeschlossen. Mit der Akquisition erweitert GEA sein Portfolio im Bereich hygienische Hochleistungspumpen und stärkt seine Position als Anbieter von Systemlösungen für hygienische sowie aseptische Prozessumgebungen. Das Unternehmen mit Sitz in Bodenheim, Deutschland, hat im Geschäftsjahr 2014 mit rund 150 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 35 Mio. EUR erwirtschaftet. Das Geschäft von Hilge wurde der Business Area Equipment angegliedert. ManagementDer Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 23. September 2015 zwei langjährige GEA Manager, den Deutschen Steffen Bersch sowie den Dänen Niels Erik Olsen, mit Wirkung zum 1. Januar 2016 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt. Steffen Bersch übernimmt die Verantwortung für die Business Area Equipment und Niels Erik Olsen für die Business Area Solutions. Die Neuberufung erfolgte, nachdem sich der bisherige Konzernvorstand Markus Hüllmann entschieden hatte, ein Unternehmen zu erwerben, welches nicht mit der GEA im Wettbewerb steht und das er selbst führen wird. Er hat den Konzern zum 31. Dezember 2015 verlassen. Damit wird GEA ab dem 1. Januar 2016 von einem fünfköpfigen Vorstandsteam geleitet (vgl. Seite 63). GeschäftsverlaufDie Erläuterung des Geschäftsverlaufs erfolgt im Folgenden zunächst für die fortgeführten Geschäftsbereiche und damit für die 2 Business Areas des Konzerns. Die im Lagebericht enthaltenen Quartalsinformationen stammen aus Quartalsabschlüssen, die keiner prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterlagen. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Rundungsdifferenzen ergeben. AuftragseingangIm Gesamtjahr 2015 stieg der Auftragseingang im Konzern um 1,6 Prozent an auf 4.590,1 Mio. EUR (Vorjahr 4.519,6 Mio. EUR). Bereinigt um Effekte aus der Veränderung von Umrechnungskursen (minus 4,2 Prozent) sowie um Effekte aus Akquisitionen (1,2 Prozent), betrug diese Entwicklung minus 3,8 Prozent. Dieser Rückgang ergab sich insbesondere bei Aufträgen mit einem Volumen zwischen 15 und 30 Mio. EUR, wohingegen bei den Projekten über 30 Mio. EUR eine wesentliche Steigerung zu verzeichnen war. Sehr positiv hat sich auch das Basisgeschäft (Aufträge unter 1 Mio. EUR) entwickelt. Auftragseingang der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR)![]() Hervorzuheben ist insbesondere die Entwicklung des Auftragseingangs im letzten Quartal des Berichtsjahres, in dem mit gebuchten 1.245,5 Mio. EUR das bisherige Rekordquartal (zweites Quartal 2013: 1.220,0 Mio. EUR) noch übertroffen werden konnte. Zu dem neuen Höchstwert haben größere Aufträge aus verschiedenen Industrien beigetragen. scroll
Auftragseingang nach Applikationen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() Als größte Einzelaufträge mit einem Auftragsvolumen von über 30 Mio. EUR konnten von der Business Area Solutions 4 Molkereiaufträge für Kunden in Afrika, in Westeuropa und im Nahen Osten sowie ein Getränkeprojekt in Asien im Wert von zusammen knapp 260 Mio. EUR gewonnen werden. In der Vergleichsperiode des Vorjahrs konnten 4 Großaufträge mit einem Volumen von annähernd 225 Mio. EUR abgeschlossen werden. Auftragseingang GEA 4.590,1 Mio. EUR (Vorjahr 4.519,6 Mio. EUR) nach Applikationen (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() AuftragsbestandDer Auftragsbestand hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2014 (2.037,6 Mio. EUR) leicht um 16,1 Mio. EUR auf 2.053,7 Mio. EUR erhöht. Der Auftragsbestand repräsentiert, bezogen auf den Auftragseingang des Geschäftsjahrs, eine rechnerische Reichweite von 5,4 Monaten (Vorjahr 5,4 Monate). Entsprechend der unterschiedlichen Art der Geschäfte beträgt die Reichweite in der Business Area Equipment knapp 3 Monate und in der Business Area Solutions etwa 8 Monate. scroll
UmsatzGenerell gelten für den Umsatz die gleichen regionalen und branchenmäßigen Trends wie beim Auftragseingang, allerdings mit unterschiedlichen zeitlichen Verzögerungen. Der Umsatz erweist sich aber als weniger volatil als der Auftragseingang. Der Umsatz des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 4.599,3 Mio. EUR bedeutet einen erneuten Rekordwert für die heutige GEA. Er stieg von 4.515,7 Mio. EUR im Vorjahr um 1,9 Prozent an. Adjustiert um Wechselkursveränderungen (plus 4,7 Prozent) sowie um Akquisitionen (1,4 Prozent) lag der Umsatz um 4,2 Prozent unter dem Vorjahr. Der Umsatzanteil des Servicegeschäfts ist von 27,1 Prozent auf 29,4 Prozent angestiegen. Das Wachstum dieses Bereichs betrug im Berichtsjahr 10,2 Prozent bzw. bereinigt um Währungs- und Akquisitionseffekte 3,6 Prozent. Umsatz der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR)![]() Die Book-to-Bill-Ratio, welche das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz widerspiegelt, lag im Jahr 2015 bei exakt 1,0. scroll
Vom bereinigten Umsatzrückgang waren der Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke mit minus 3,9 Prozent und der Endmarkt Pharma/Chemie mit minus 5,1 Prozent betroffen. Insbesondere die Kundenindustrien Milchproduktion, Milchverarbeitung und Nahrungsmittel sowie die Bereiche Pharma sowie Öl und Gas mussten eine signifikante Reduzierung des Geschäftsvolumens verzeichnen. Erhebliche, teilweise auch zweistellige, bereinigte Wachstumsraten konnten hingegen die Bereiche Umwelt, Chemie, sowie die Kundenindustrie Getränke realisieren. Regional ist der adjustierte Umsatzrückgang insbesondere auf Nord- und Mitteleuropa, Nordamerika sowie Asien Pazifik zurückzuführen. Dies konnte durch das Umsatzwachstum hauptsächlich in der Region Deutschland, Österreich, Schweiz (DACH) & Osteuropa nur teilweise kompensiert werden. Die umsatzstärksten Regionen sind weiterhin Asien Pazifik (25 Prozent), DACH & Osteuropa (20 Prozent) sowie Nordamerika (18 Prozent). Umsatz nach Applikationen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() Umsatz GEA 4.599,3 Mio. EUR (Vorjahr 4.515,7 Mio. EUR nach Applikationen (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() Business Area EquipmentDer Umsatz der Business Area Equipment konnte im Geschäftsjahr 2015 mit realisierten 2.323,7 Mio. EUR um 0,7 Prozent gesteigert werden (Vorjahr 2.307,6 Mio. EUR). Auf Basis unveränderter Wechselkurse ergibt sich jedoch ein Umsatzrückgang von 4,2 Prozent, welcher insbesondere vom Bereich Öl und Gas innerhalb der Sonstigen Industrien und in geringerem Umfang von der Kundenindustrie Milchproduktion sowie den Endmärkten Pharma/Chemie verursacht wurde. Sehr positive bereinigte Wachstumsraten konnten hingegen die Bereiche Energieerzeugung und Sonstige sowie die Kundenindustrie Milchverarbeitung realisieren. Die Regionen Asien Pazifik, Nord- und Mitteleuropa sowie Nordamerika entwickelten sich insgesamt unterdurchschnittlich, wohingegen in der Region Westeuropa, Naher Osten & Afrika ein sehr erfreuliches Wachstum realisiert werden konnte. Die bedeutendsten Absatzregionen sind Nordamerika, DACH &Osteuropa sowie Asien Pazifik mit Umsatzanteilen von jeweils über 20 Prozent. Der Servicebereich ist im Berichtsjahr um 8,7 Prozent bzw. bereinigt um 2,3 Prozent gewachsen und hatte einen Anteil am Gesamtumsatz von 37,9 Prozent (Vorjahr 35,1 Prozent). Umsatz Business Area Equipment 2.323,7 Mio. EUR (Vorjahr 2.307,6 Mio. EUR) nach Applikationen (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Applikationen, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() Business Area SolutionsDie Business Area Solutions ist im laufenden Geschäftsjahr um 2,9 Prozent auf einen Umsatz in Höhe von 2.475,2 Mio. EUR gewachsen. Bereinigt um Wechselkurs- und Akquisitionseffekte, ergab sich ein Umsatzrückgang in Höhe von 3,9 Prozent. Zurückzuführen ist diese Entwicklung hauptsächlich auf den Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke, hier insbesondere die Kundenindustrien Milchverarbeitung und Nahrungsmittel, sowie auf den Bereich Pharma. Sehr positiv - mit jeweils zweistelligen bereinigten Wachstumsraten - haben sich hingegen die Bereiche Chemie und Umwelt sowie die Kundenindustrie Getränke entwickelt. Regional war der adjustierte Umsatzrückgang besonders signifikant in der Region Nord- und Mitteleuropa. Auch die Region Nordamerika entwickelte sich schwächer, wohingegen ein sehr erfreuliches bereinigtes Umsatzwachstum in der Region DACH & Osteuropa erzielt werden konnte. Die stärkste Region dieser Business Area ist mit einem Umsatzanteil von fast 30 Prozent Asien Pazifik. Im Servicegeschäft wurde ein sehr gutes, bereinigtes Wachstum von 5,6 Prozent erzielt. Vor Währungs- und Akquisitionseffekten betrug das Wachstum sogar 12,4 Prozent. Der Anteil am Gesamtumsatz der Business Area wurde von 18,7 Prozent auf 20,4 Prozent gesteigert. Umsatz Business Area Solutions 2.475,2 Mio. EUR (Vorjahr 2.404,3 Mio. EUR) nach Applikationen (jeweils Durchschnitt der letzten 12 Monate, 3 wichtigste Applikationen, nur externes Geschäft)![]() nach Regionen (in %, Durchschnitt der letzten 12 Monate)![]() LageErtragslageGEA hält unverändert an einer bewussten Auftragsselektion hinsichtlich Preisqualität und Vertragskonditionen fest, die sich in einem gestaffelten Genehmigungsprozess für größere Kundenprojekte widerspiegelt. Wenn im Folgenden von operativen Ergebnissen gesprochen wird, so beziehen sich diese zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus den Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden, und zum anderen auf die Bereinigung der Aufwendungen für Reorganisations- und Strategieprojekte. Zudem werden für das operative EBITDA um Währungseffekte sowie um Akquisitionen bereinigte Werte angegeben. Für das Geschäftsjahr 2014 wurde darüber hinaus die gemäß IFRS bedingte Zuordnung von Service Fee und Trademark Fee adjustiert. Das operative EBIT des Jahres 2015 wurde um Einmalaufwendungen in Höhe von insgesamt 197,4 Mio. EUR bereinigt (Vorjahr 50,7 Mio. EUR). Diese beinhalten primär 192,6 Mio. EUR für Strategieprojekte, wovon 125,6 Mio. EUR auf Restrukturierungsaufwendungen entfallen (vgl. Seite 218 f.). Im Gesamtjahr 2015 betrug die um Einmaleffekte bereinigte Gross Margin 32,3 Prozent, was einer leichten Verbesserung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Geschäftsjahr 2015 ist das EBITDA mit 429,8 Mio. EUR, insbesondere bedingt durch die hohen Einmalaufwendungen, um 110,1 Mio. EUR gegenüber der vergleichbaren Vorjahresperiode gesunken. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 9,3 Prozent (Vorjahr 12,0 Prozent). Bereinigt um die dargestellten Einmaleffekte in Höhe von 190,0 Mio. EUR, wurde ein operatives EBITDA von 621,0 Mio. EUR erzielt. Dies lag um 30,3 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (590,7 Mio. EUR), was insbesondere auf die signifikante Ergebnisverbesserung bei Food Processing & Packaging, auf die erfreuliche Geschäftsentwicklung im Bereich Compression und nicht zuletzt auf den kontinuierlichen Ausbau des Servicegeschäfts zurückzuführen ist. Darüber hinaus konnten im Berichtsjahr bereits Einsparungen durch das "Fit for 2020"-Programm realisiert werden. Die operative EBITDA-Marge konnte dadurch insgesamt um über 40 Basispunkte auf 13,5 Prozent vom Umsatz verbessert werden. Im operativen EBITDA des Geschäftsjahres (621,0 Mio. EUR) sind positive Währungs- und Akquisitionseffekte von 26,6 Mio. EUR bzw. 8,7 Mio. EUR bereits enthalten. Damit beträgt das zur Prognose aus dem Geschäftsbericht 2014 vergleichbare EBITDA 585,7 Mio. EUR. Sowohl das operative EBITDA als auch die operative EBITDA-Marge stellen neue Rekordwerte für die heutige GEA dar. Operative EBITDA-Marge zu Umsatz der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR)![]() Business Area EquipmentDie Business Area Equipment konnte im Geschäftsjahr 2015 mit realisierten 381,8 Mio. EUR das operative EBITDA des Vorjahres (351,1 Mio. EUR) erneut um 8,7 Prozent verbessern. Auch die operative EBITDA-Marge konnte um über 120 Basispunkte auf 16,4 Prozent weiter gesteigert werden. Das operative EBITDA und die operative EBITDA-Marge bedeuten neue Rekordwerte für die Business Area Equipment. Der wesentliche Grund für diese gute Ergebnisentwicklung war neben dem weiteren Ausbau des Servicegeschäfts und der erfreulichen Geschäftsentwicklung im Bereich Compression insbesondere die signifikante Ergebnisverbesserung bei Food Processing & Packaging. Im operativen EBITDA sind positive Effekte aus der Veränderung von Wechselkursen in Höhe von 13,6 Mio. EUR sowie aus Akquisitionen von 0,6 Mio. EUR bereits enthalten. Business Area SolutionsDie Business Area Solutions musste aufgrund von Kostensteigerungen und zeitlichen Verzögerungen bei einigen Projekten sowie wegen des rückläufigen Öl- und Gasgeschäfts im Bereich Cooling Solutions einen leichten Rückgang des operativen EBITDA von 265,8 Mio. EUR auf 255,3 Mio. EUR im Berichtsjahr ausweisen. Entsprechend sank die operative EBITDA-Marge von 11,1 Prozent auf 10,3 Prozent. Im operativen EBITDA sind positive Effekte aus der Veränderung von Wechselkursen in Höhe von 13,2 Mio. EUR sowie aus Akquisitionen von 8,1 Mio. EUR bereits enthalten. Die folgende Tabelle zeigt das operative EBITDA und die entsprechende operative EBITDA-Marge pro Business Area: scroll
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vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (vgl. Seite 218 f.) Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom EBITDA vor Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (operatives EBITDA) über das EBITDA und EBIT hin zum EBIT vor Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (operatives EBIT): scroll
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vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (vgl. Seite 218 f.) Die folgende Tabelle zeigt das operative EBIT sowie die entsprechende operative EBIT-Marge pro Business Area: scroll
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vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (vgl. Seite 218 f.) Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug das EBIT, bedingt durch die hohen Einmalaufwendungen, 309,4 Mio. EUR, nach 439,9 Mio. EUR im Vorjahr. Die EBIT-Marge sank entsprechend von 9,7 Prozent auf 6,7 Prozent. Das operative EBIT, bereinigt um Effekte aus Kaufpreisallokationen in Höhe von 32,0 Mio. EUR (Vorjahr 22,9 Mio. EUR) sowie um Einmaleffekte, konnte hingegen auf 538,8 Mio. EUR gesteigert werden (Vorjahr 513,5 Mio. EUR). Die operative EBIT-Marge konnte von 11,4 Prozent auf 11,7 Prozent vom Umsatz verbessert werden. scroll
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vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (vgl. Seite 218 f.) Das Zinsergebnis lag im Gesamtjahr mit minus 39,4 Mio. EUR erheblich unter dem Vorjahreswert (minus 66,0 Mio. EUR). Die Verbesserung in Höhe von 26,6 Mio. EUR ist zum einen auf den geringeren Zinsaufwand aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und zum anderen auf geringere Bankzinsen, bedingt durch die Rückführung von Finanzverbindlichkeiten aus den Erlösen des Verkaufs des ehemaligen Segments GEA Heat Exchangers, zurückzuführen. Im Gesamtjahr 2015 lag das EBT mit 270,0 Mio. EUR (Vorjahr 373,8 Mio. EUR), primär bedingt durch die hohen Einmalaufwendungen, um 103,8 Mio. EUR unter dem Vorjahr. Die EBT-Marge sank entsprechend von 8,3 Prozent im Vorjahr auf 5,9 Prozent. Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf 97,6 Mio. EUR (Vorjahr 34,6 Mio. EUR). Dieses Ergebnis umfasst die Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs. Im Vorjahr stammte das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche nahezu vollständig aus dem ehemaligen Segment GEA Heat Exchangers (vgl. Seite 160). Der Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2015 von 5,8 Mio. EUR (Vorjahr 87,8 Mio. EUR) setzte sich aus laufendem Steueraufwand von 61,4 Mio. EUR (Vorjahr 80,7 Mio. EUR) und Erträgen aus latenten Steuern von 55,7 Mio. EUR (Vorjahr 7,1 Mio. EUR latenter Steueraufwand) zusammen. Die Steuerquote betrug, insbesondere bedingt durch Sondereinflüsse in den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen und aufgrund von für die Zukunft erwarteten höheren steuerlichen Einkünften, im Berichtsjahr lediglich 2,1 Prozent (Vorjahr 23,5 Prozent). Im Geschäftsjahr belief sich das Konzernergebnis auf 361,9 Mio. EUR (Vorjahr 320,6 Mio. EUR), welches fast vollständig auf die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft entfiel (Vorjahr 320,5 Mio. EUR). Bezogen auf die gegenüber dem Vorjahr unveränderte durchschnittliche Anzahl an Aktien (192.495.476 Stück) entspricht dies einem Ergebnis je Aktie von 1,88 EUR (Vorjahr 1,66 EUR). Die Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft wird neben den Holdingkosten im engeren Sinne wesentlich durch das Beteiligungs- und das Zinsergebnis geprägt. Nähere Erläuterungen dazu werden im Abschnitt Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft (vgl. Seite 56 ff.) dargestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine im Vergleich zum Vorjahr von 0,70 EUR auf 0,80 EUR je Aktie erhöhte Dividende zu zahlen. Das entspricht dem am 13. Oktober 2014 anlässlich des Capital Markets Day kommunizierten Ziel, 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuschütten. FinanzlageDie Finanzlage der GEA ist insbesondere durch die im Vorjahr erzielten Mittelzuflüsse aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers unverändert sehr gut. Steuerung von Liquidität und zentrale Finanzierung bleiben unter anderem wegen des volatilen Marktumfeldes auch weiterhin von hoher Bedeutung. Im ersten Quartal 2015 wurde das Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 100,0 Mio. EUR vorzeitig getilgt. Des Weiteren wurde die syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") im August 2015 bis 2020 prolongiert, auch um vorteilhafte Konditionen zu sichern. Darüber hinaus bestehen für diesen Kredit noch zwei weitere Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr, bis maximal 2022. Barkreditlinien der GEA und deren Beanspruchung setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement der GEA zuständig, um Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie der GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind die wichtigste Liquiditätsquelle. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich soll externe Geldanlagen und -aufnahmen auf ein möglichst niedriges Niveau beschränken. Dazu hat GEA in 13 Ländern Cash-Pooling-Kreise eingerichtet, um die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zu Lasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft auszugleichen. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der Konzernleitung aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Liquiditätsspitzen in einzelnen Ländern können aber oftmals aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht länderübergreifend abgebaut werden. Die Nettoliquidität einschließlich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche konnte zum 31. Dezember 2015 um 78,3 Mio. EUR auf 982,0 Mio. EUR weiter erhöht werden. scroll
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sanken zum 31. Dezember 2015 leicht auf 1.174,2 Mio. EUR, gegenüber 1.195,9 Mio. EUR zum Ende des Vorjahrs. Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken (55,9 Mio. EUR), aus der Anleihe (282,7 Mio. EUR, einschließlich aufgelaufener Zinsen) und den Schuldscheindarlehen (90,6 Mio. EUR, einschließlich aufgelaufener Zinsen) betrugen zum Stichtag insgesamt 429,1 Mio. EUR (Vorjahr 529,1 Mio. EUR). Detaillierte Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der Fremdfinanzierung finden sich im Anhang (vgl. Seite 152 ff. und 194 ff.). GEA standen zum Stichtag Avallinien im Wesentlichen für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen in Höhe von 1.463,4 Mio. EUR (31. Dezember 2014: 1.732,3 Mio. EUR) zur Verfügung, von denen 481,4 Mio. EUR (31. Dezember 2014: 462,1 Mio. EUR) genutzt waren. Neben dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögen nutzt GEA auch nicht im wirtschaftlichen Eigentum befindliche Vermögenswerte. Im Wesentlichen handelt es sich um geleaste, gepachtete oder gemietete Güter (Operating Lease). Als außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzt GEA Forderungsverkaufsprogramme. Die aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen resultierenden Verpflichtungen sind im Anhang unter Ziffer 9.2 (vgl. Seite 214) erläutert. Working Capital Entwicklung (fortgeführte Geschäftsbereiche) (in Mio. EUR)![]() Das Working Capital der fortgeführten Geschäftsbereiche belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 546,8 Mio. EUR und lag damit um 28,8 Prozent über dem Vorjahreswert (424,4 Mio. EUR). Dieser Anstieg ist primär auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Gegenläufig war die Entwicklung bei Vorräten und insbesondere bei erhaltenen Anzahlungen. Im Verhältnis zum Umsatz ist das durchschnittliche Working Capital von 12,1 Prozent auf 13,1 Prozent angestiegen. Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Veränderung der Nettoliquidität sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen: Veränderung der Nettoliquidität (in Mio. EUR)![]()
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darin enthalten Festgelder mit Restlaufzeit ≤ 1 Jahr in Höhe von 200 Mio. EUR Die Dividendenzahlung der GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2015 erreichte mit 134,7 Mio. EUR nach 115,5 Mio. EUR im Vorjahr einen neuen Höchststand. Die Steigerung um über 16 Prozent beruht, bei einer unveränderten Anzahl der Aktien, auf der von 0,60 EUR auf 0,70 EUR erhöhten Dividende pro Aktie. Dividendenzahlungen1 der letzten 5 Jahre und Dividendenvorschlag (in Mio. EUR)![]()
1)
Dividendenzahlungen jeweils für das vorhergehende Geschäftsjahr Die Konzern-Kapitalflussrechnung kann wie folgt zusammengefasst werden: scroll
Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr 324,7 Mio. EUR und lag damit um 76,9 Mio. EUR unter dem Vorjahr (401,6 Mio. EUR). Dabei konnten das durch höhere Einmalaufwendungen belasteten EBITDA (minus 110,1 Mio. EUR) und der höhere Liquiditätsabfluss aus dem Anstieg des Working Capitals (minus 54,1 Mio. EUR) durch die Veränderungen bei sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva (plus 68,9 Mio. EUR) sowie durch einen weiteren Anstieg der Rückstellungen (plus 26,9 Mio. EUR) nicht vollständig kompensiert werden. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr minus 196,1 Mio. EUR (Vorjahr minus 349,4 Mio. EUR). Darin enthalten sind im Berichtsjahr Auszahlungen für Unternehmenserwerbe in Höhe von 119,7 Mio. EUR. Im Vorjahr war diese Kennzahl durch Geldanlagen sowie den Kauf von Wertpapieren mit einem Volumen von insgesamt 237,0 Mio. EUR geprägt. Im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche (minus 270,3 Mio. EUR) spiegelt sich neben der Dividendenzahlung (134,7 Mio. EUR) insbesondere die vorzeitige Tilgung des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 100,0 Mio. EUR aus dem ersten Quartal wider. Dem standen im Vorjahr Tilgungen von Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, eines Schuldscheindarlehens sowie der anteilige Rückkauf der Anleihe mit einem Volumen von insgesamt 406,8 Mio. EUR gegenüber. Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen betrug im Berichtsjahr 120,4 Mio. EUR. Hierin enthalten sind Mittelzuflüsse aus der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs. Im Vorjahr war diese Kennzahl wesentlich geprägt durch die Zuflüsse aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers in Höhe von 1.059,3 Mio. EUR abzüglich der abgegangenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (79,2 Mio. EUR). Cash-Flow-TreiberDie nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch die Realisierung profitablen Wachstums ist vorrangiges Unternehmensziel der GEA. Um den notwendigen finanziellen Spielraum dafür zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, ist die Cash-Flow-Treiber-Marge eine wesentliche Steuerungskennzahl des Konzerns, die auch im Bonussystem verankert ist. Bei der Cash-Flow-Treiber-Marge handelt es sich um eine vereinfachte Cash-Flow-Größe (EBITDA abzüglich Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) sowie der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals) im Verhältnis zum Umsatz. scroll
Der um Einmaleffekte bereinigte Cash-Flow-Treiber betrug im Berichtsjahr 475,8 Mio. EUR, nach 456,0 Mio. EUR im Vorjahr. Die entsprechende operative Cash-Flow-Treiber-Marge belief sich auf 10,3 Prozent, nach 10,1 Prozent im Vorjahr. Das im Vergleich zu 2014 um 30,3 Mio. EUR höhere operative EBITDA war bei einem gegenläufigen Effekt aus dem Anstieg des Working Capitals die wesentliche Ursache für die Verbesserung dieser Kennzahl. Vermögenslagescroll
Die Bilanzsumme hat sich zum 31. Dezember 2015 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 289,2 Mio. EUR bzw. 5,0 Prozent auf 6.121,2 Mio. EUR erhöht. Diese Bilanzverlängerung ist insbesondere auf höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den, durch die getätigten Akquisitionen bedingten, Anstieg bei den immateriellen Vermögensgegenständen zurückzuführen. Ebenfalls gestiegen sind die aktiven latenten Steuern, wohingegen bei den liquiden Mitteln eine leichte Reduzierung zu verzeichnen war. Das Verhältnis von lang- zu kurzfristigen Vermögensgegenständen hat sich weiter zu Gunsten der langfristigen Aktiva verschoben, deren Anteil zum 31. Dezember 2015 bei 46,9 Prozent lag (Vorjahr 46,5 Prozent). Das Eigenkapital wurde deutlich um 317,0 Mio. EUR auf 2.844,2 Mio. EUR erhöht. Verbessert wurde diese Bilanzposition durch das Konzernergebnis von 361,9 Mio. EUR sowie durch Effekte aus der Währungsumrechnung (87,2 Mio. EUR). Dem stand die Dividendenausschüttung in Höhe von 134,7 Mio. EUR gegenüber. Die Eigenkapitalquote wurde im Vergleich zum 31. Dezember 2014 deutlich um 3,2 Prozentpunkte auf 46,5 Prozent verbessert. Die langfristigen Schulden wurden insbesondere durch die laufzeitbedingte Umgliederung der Anleihe in Höhe von 274,2 Mio. EUR deutlich auf 1.272,6 Mio. EUR reduziert. Die kurzfristigen Schulden lagen zum Stichtag mit 2.004,4 Mio. EUR hingegen um 258,0 Mio. EUR über dem Wert am 31. Dezember 2014 (1.746,4 Mio. EUR). Einerseits spiegeln sich in dieser Bilanzposition die erwähnte laufzeitbedingte Umgliederung der Anleihe sowie die insbesondere im zweiten Quartal 2015 gebuchten Restrukturierungsrückstellungen wider (90,2 Mio. EUR), andererseits wurde das Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 100,0 Mio. EUR vorzeitig getilgt. Vergleich Vermögenslage 2015 zu 2014* (in Mio. EUR)![]() Entwicklung der nicht fortgeführten GeschäftsbereicheÜbrige GesellschaftenDie übrigen Gesellschaften im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche hatten auch im Geschäftsjahr 2015 keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis. Im Bereich der ehemaligen Bergbauaktivitäten der mg technologies ag waren die Rückstellungen insbesondere für Maßnahmen der aktiven Gefahrenabwehr an Tagesöffnungen, die im Rahmen einer laufenden Risikoanalyse neu bewertet wurden, sowie aufgrund von Zinsänderungen bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen zu erhöhen. Dem gegenüber reduzierten sich die Risiken aus der Veräußerung der Lentjes weiter, sodass die diesbezüglichen Rückstellungen zum Teil aufgelöst werden konnten. MitarbeiterDer Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren Einsatz und die produktive Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2015. Dieser Dank gilt insbesondere den Arbeitnehmervertretungen im In- und Ausland für ihre verantwortungsbewussten und konstruktiven Beiträge. Die Zahl der Mitarbeiter lag zum 31. Dezember 2015 bei 17.533 Beschäftigten. Im Vergleich zum 31. Dezember 2014 (18.243 Mitarbeiter) sank die Zahl der Beschäftigten um insgesamt 710 Mitarbeiter. Veränderungen im Konsolidierungskreis haben die Mitarbeiterzahl um 495 erhöht. Der um diese Effekte bereinigte Mitarbeiterrückgang betrug somit 1.205 Vollzeitäquivalente, wovon etwa 830 Mitarbeiterkapazitäten auf das Programm "Fit For 2020" entfallen. Der Mitarbeiterabbau hat in allen Regionen stattgefunden. Der höchste Abbau war in den Regionen Asien Pazifik, DACH & Osteuropa sowie in Nordamerika zu verzeichnen. Dennoch hat sich die Mitarbeiterverteilung über die Regionen nur marginal verändert. scroll
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Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse Talent Management und EntwicklungGEA führt Talent Development-Programme für Zielgruppen verschiedener Senioritätsniveaus durch. Die beiden Programme "First Professional Program" und "Professionals on Stage" dienen der Identifizierung und Entwicklung von Mitarbeitern mit Führungspotenzial. Außerdem nimmt GEA, zusammen mit weiteren fünf renommierten internationalen Unternehmen, am Global Business Consortium der London Business School teil, das sich an Top-Führungskräfte richtet, um deren strategische Kompetenzen auszubauen. GEA setzt auf einen exzellent ausgebildeten Nachwuchs und bietet unter anderem ein internationales Traineeprogramm für Hochschulabsolventen an. Das Programm trägt die Auszeichnung karriereförderndes und faires Traineeprogramm der Absolventa GmbH. Sowohl in kaufmännischen als auch in technischen Bereichen werden die Trainees konzernübergreifend über einen Zeitraum von 18 Monaten in in- und ausländischen Unternehmen der GEA auf weiterführende Aufgaben vorbereitet. Für Schulabsolventen werden duale Studiengänge in Kooperation mit Fachhochschulen und Universitäten angeboten. Diese dualen Ausbildungsgänge führen in 6 Semestern zu Bachelorabschlüssen in verschiedenen Fachbereichen. Darüber hinaus bildet GEA auch in den klassischen Ausbildungsberufen des Maschinenbaus aus. Ziel der GEA ist es, mindestens 80 Prozent der obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands bei Positionswechseln oder Fluktuation durch interne Nachfolgekandidaten zu besetzen. Hierzu wurde ein systematischer Prozess aufgesetzt, der entsprechende Kandidaten identifiziert und regelmäßig qualifiziert, wodurch im Bedarfsfall eine vakante Position ad-hoc übernommen werden könnte. Lernen und WeiterbildungSeit Ende des Jahres 2015 steht den Mitarbeitern weltweit mit dem GEA Learning Center Portal eine zentrale Lern- und Trainings-Plattform zur Verfügung. Das aktuelle Angebot umfasst E-Learning-Programme zu fachlichen und betriebswirtschaftlichen Themen sowie Führungstrainings. Produkt- und Anwendungstrainings werden über die beiden Geschäftsbereiche der GEA angeboten. Für Führungskräfte werden weltweit Leistungsbeurteilungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Die Ergebnisse stellen dabei eine Grundlage für die individuelle Entwicklungsplanung der Führungskräfte dar. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group AktiengesellschaftErgänzend zur Konzernberichterstattung wird im Folgenden die Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft (Konzernleitung) erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er wird hier in Kurzfassung dargestellt. scroll
Die Verringerung der Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um 114,0 Mio. EUR resultiert überwiegend aus dem Rückgang von langfristigen Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 242,2 Mio. EUR sowie eine, im Wesentlichen auf die Darlehenstilgung zurückzuführende, Reduzierung der liquiden Mittel von 66,8 Mio. EUR. Gegenläufig war die Entwicklung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die im Rahmen der Konzernfinanzierung um 204,7 Mio. EUR auf 882,6 Mio. EUR angestiegen sind. Der Jahresüberschuss in Höhe von 142,6 Mio. EUR abzüglich der im Geschäftsjahr 2015 gezahlten Dividende in Höhe von 134,7 Mio. EUR führte zur Erhöhung des Eigenkapitals um 7,9 Mio. EUR auf 1.657,3 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote ist um 1,0 Prozentpunkte auf 35,6 Prozent gestiegen. Die vorzeitige Tilgung des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 100,0 Mio. EUR spiegelt sich in der Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wider. Die übrigen Bilanzpositionen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt nur geringfügig verändert. scroll
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden die Währungskursgewinne und -verluste aus eigenen Sicherungsgeschäften und solchen für verbundene Unternehmen wie im Vorjahr brutto ausgewiesen. Der Saldo aus den entsprechenden Erträgen in Höhe von 229,8 Mio. EUR (Vorjahr 100,1 Mio. EUR) und Aufwendungen von 223,7 Mio. EUR (Vorjahr 99,4 Mio. EUR) ergibt einen Nettoertrag aus Kursgewinnen von 6,1 Mio. EUR (Vorjahr Nettoertrag 0,7 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben den Währungskursgewinnen Erträge aus der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs, aus der Weiterbelastung der konzerninternen Service-Fee und Trademark-Fee an Tochtergesellschaften und aus Nebengeschäften sowie aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben den Währungskursverlusten vor allem Gutachten- und Beratungsaufwendungen sowie Fremdleistungen. Die Gutachten- und Beratungsaufwendungen in Höhe von 40,7 Mio. EUR (Vorjahr 38,7 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus Beratungsaufwendungen im Rahmen der Umstrukturierung. Das Beteiligungsergebnis resultiert aus Erträgen und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind hauptsächlich die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH sowie der GEA TDS GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten insbesondere die übernommenen Verluste der GEA Farm Technologies GmbH, der GEA Diessel GmbH, der GEA IT Services GmbH, der ZiAG Plant Engineering GmbH sowie der mg Altersversorgung GmbH. Die Erträge aus Gewinnabführungen sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahmen waren durch Einmalaufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen geprägt. Das Zinsergebnis ist um 5,5 Mio. EUR auf 5,8 Mio. EUR (Vorjahr 0,3 Mio. EUR) gestiegen. Dies resultiert überwiegend aus dem geringeren Zinsaufwand durch die Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und dem im Dezember 2014 durchgeführten anteiligen Rückkauf der Anleihe in Höhe von 125,3 Mio. EUR. scroll
Die Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des GEA Konzerns. Sie werden im Risiko- und Chancenbericht dargestellt. Aus den Beziehungen zu den Tochterunternehmen können außerdem Belastungen aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Finanzierungen) resultieren. Für die GEA Group Aktiengesellschaft wird als bedeutsamster Leistungsindikator der Jahresüberschuss (HGB) gesehen, um daraus sowie aus den verfügbaren Rücklagen eine Dividendenzahlung in Höhe von 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses (IFRS) leisten zu können. Für das Geschäftsjahr 2016 wird aufgrund der Einsparungen durch die Restrukturierung für den Jahresüberschuss ein leicht erhöhtes Niveau gegenüber dem Geschäftsjahr 2015 erwartet. Aufgrund ihrer Verflechtungen mit dem Gesamtkonzern wird in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft auf das Kapitel "Ausblick auf die Geschäftsentwicklung" verwiesen (vgl. Seite 100 f.). GewinnverwendungsvorschlagDer handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 142,6 Mio. EUR aus. Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein Betrag in Höhe von 10,0 Mio. EUR aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von 154,4 Mio. EUR eine gegenüber dem Vorjahr von 0,70 EUR auf 0,80 EUR angehobene Dividende je Aktie für die insgesamt 192.495.476 Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 0,5 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. Erläuternde Angaben gem. § 289 Abs. 4, 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGBZusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkungen von RechtenDas gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015 betrug 520.375.765,57 EUR und ist in 192.495.476 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind Stammaktien. Die mit diesen verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Die Teilnahme am GEA Performance Share Programm erfordert ein Eigeninvestment der Teilnehmer in GEA Aktien, die einer Haltepflicht von 3 Jahren unterliegen. Bei Verstoß gegen diese Bedingung erlischt die Teilnahmeberechtigung. Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitenZum 31. Dezember 2015 bestand keine Beteiligung an der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet. Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über SatzungsänderungenDer Vorstand wird gemäß den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG bestellt und abberufen. Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft können Satzungsänderungen, soweit gesetzlich zulässig, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen gilt für Satzungsänderungen § 179 AktG. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von AktienGemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigten Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 15. April 2020. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats dürfen sie insbesondere auch (i) in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn dies zu einem Preis geschieht, der den Preis der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, (ii) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zu dem Zweck Unternehmen-, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben, an Dritte übertragen werden, (iii) zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, (iv) zur Durchführung einer Aktiendividende (scrip dividend) verwendet oder (v) eingezogen werden. Die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 zum Aktienrückkauf sind in der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 9. März 2015, nachzulesen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehenBezogen auf die syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") in Höhe von 650 Mio. EUR können die einzelnen Kreditgeber im Falle eines Kontrollwechsels Neuziehungen ablehnen. Bereits laufende Ziehungen dürfen mit zwanzigtägiger Vorlaufzeit fällig gestellt und die entsprechende Linie gekündigt werden. Bei der Anleihe in Höhe von ca. 275 Mio. EUR hat jeder Anleihegläubiger das Recht, die Rückzahlung seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen, wenn ein Kontrollwechsel eintritt und es innerhalb von 90 Tagen nach dem Eintritt des Kontrollwechsels zu einer Absenkung des Ratings in ein Non-Investmentgrade-Kreditrating aufgrund des Kontrollwechsels kommt. Zur Ausübung dieses Rechts auf vorzeitige Rückzahlung muss der Anleihegläubiger innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen nach Veröffentlichung des Ereignisses durch die Emittentin eine entsprechende Ausübungserklärung einreichen. Bei den Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 90 Mio. EUR sind die Darlehensgeber im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung ihrer Darlehensforderung einschließlich Zinsen bis zum Stichtag der vorzeitigen Rückzahlung zu verlangen. Der Stichtag wird durch die Darlehensnehmerin festgelegt. Er darf nicht weniger als 60 und nicht mehr als 90 Tage nach dem Zeitpunkt liegen, an dem die Darlehensnehmerin Kenntnis von dem Kontrollwechsel erlangt und dies den Darlehensgebern über die Zahlstelle mitgeteilt hat. Bei dem Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 50 Mio. EUR ist die Bank im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, das Darlehen zu kündigen und die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen. Die Darlehensnehmerin ist in diesem Fall verpflichtet, den Betrag zu dem von der Bank bezeichneten Datum zurückzuzahlen, welches nicht früher als 30 Tage nach dem Rückzahlungsverlangen liegen darf. Bei einem Kreditrahmenvertrag in Höhe von 230 Mio. EUR, der vorwiegend für die Ausstellung von Avalen für Tochtergesellschaften verwendet wird, hat der Kreditgeber im Falle eines anstehenden Kontrollwechsels das Recht, die Weiterführung des Vertrags zu veränderten Bedingungen zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird der Kreditrahmenvertrag mit sofortiger Wirkung fällig. In diesem Fall ist der Kreditgeber innerhalb zweier Monate aus Avalverpflichtungen zu befreien bzw. nach Wahl des Kreditnehmers eine Barhinterlegung in Höhe der offenen Avalverpflichtungen vorzunehmen. Kommt es zu einem Wechsel in der Unternehmenskontrolle, so verfallen alle Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Für die verfallenen Performance Shares erhalten die Führungskräfte, die an dem Programm teilgenommen haben, eine Entschädigungszahlung. Diese entspricht dem jeweils zugeteilten Zielwert. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Verträge und des GEA Performance Share Plans liegt insbesondere dann vor, wenn die Mehrheit der Stimmrechte oder der Kapitalanteile auf eine Person oder Personengruppe übergegangen ist. Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder ArbeitnehmernIm Falle eines Kontrollwechsels ist in den Vorstandsverträgen eine Regelung zur Berechnung der Tantieme enthalten. Einzelheiten dazu sind im Vergütungsbericht ab Seite 71 dargestellt. Weitere Entschädigungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern bestehen in Bezug auf Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessSiehe dazu im Lagebericht unter "Risikomanagementsystem" und "Internes Kontrollsystem" auf den Seiten 86 ff. Gesamtaussage zur GeschäftsentwicklungGEA hat das Geschäftsjahr 2015 trotz der erneuten konjunkturellen Eintrübung sowie der gleichzeitigen Belastung durch einen umfassenden Konzernumbau erfolgreich abgeschlossen. Die Konzernkennzahlen unterstreichen die solide Performance. Das immer anspruchsvollere Marktumfeld war zu Beginn des Jahres geprägt von der griechischen Staatsschuldenkrise und wurde verschärft durch eine Konjunktureintrübung in vielen Schwellenländern - insbesondere in China, dem zweitgrößten Absatzmarkt der GEA. Zusätzlich haben zunehmende geopolitische Spannungen die Weltwirtschaftsentwicklung negativ beeinflusst. Im Konzern wurde die neue Konzernstruktur der GEA, die intern nun deutlich zentraler ausgerichtet ist und extern die Kunden mit einheitlichen Landesorganisationen wesentlich direkter anspricht, weitgehend und im Zeitplan umgesetzt. Die bereits erzielten Einsparungen lagen zum Ende des Jahres sogar leicht über den Erwartungen. Zusätzlich wurden im abgelaufenen Jahr 4 Akquisitionen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 120 Mio. realisiert. Vor diesem Hintergrund blickt der Konzern auf eine mehr als solide Leistung im Geschäftsjahr 2015 zurück. Beim Umsatz konnte GEA trotz herausfordernden Rahmenbedingungen ein Wachstum von 1,9 Prozent realisieren und erreichte mit 4,6 Mrd. EUR einen neuen Höchstwert. Dazu haben beide Business Areas mit Umsätzen auf Rekordniveau beigetragen. Noch besser ist die Leistung beim operativen Ergebnis (EBITDA) ausgefallen. Dieses wurde um über 5 Prozent auf 621,0 Mio. EUR gesteigert. Das entspricht einer operativen EBITDA-Marge von 13,5 Prozent. Sowohl das operative EBITDA als auch die entsprechende Marge stellen neue Rekordwerte für die heutige GEA dar. Hinsichtlich des operativen Cash-Flow-Treibers wurde im Verhältnis zum Umsatz mit 10,3 Prozent ebenfalls ein sehr guter Wert erreicht. GEA zeigt sich somit weiterhin in einer wirtschaftlich robusten Verfassung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit Ausnahme der Prognose für die Umsatzerlöse, alle zu Beginn des Geschäftsjahrs 2015 kommunizierten Prognosen erreicht bzw. übertroffen wurden und das erhöhte Ergebnis je Aktie sowie die handelsrechtlichen Rücklagen der GEA Group Aktiengesellschaft einen erhöhten Dividendenvorschlag ermöglicht haben. Damit ist die Geschäftsentwicklung der GEA im Jahr 2015 insgesamt positiv zu beurteilen. NachtragsberichtAm 2. Februar 2016 hat GEA eine Vereinbarung zur Übernahme von Imaforni Int'l S.p.A., einem führenden Anbieter anspruchsvoller Produktionsanlagen und Lösungen für Feingebäck, geschlossen. Das im italienischen Verona ansässige Unternehmen mit rund 210 Mitarbeitern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015 rund 85 Mio. EUR Umsatz. Diese Akquisition stärkt GEAs "Application Center Bakery" mit modernen Produktionslinien, insbesondere für Kekse und Cracker. Nachdem am 23. September 2015 zwei neue Vorstandsmitglieder berufen wurden (vgl. Seite 37) bzw. Markus Hüllmann zum Ende des Geschäftsjahres das Unternehmen verlassen hat, wurden die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 neu zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt verantwortet der Vorstandsvorsitzende Jürg Oleas alle Regionen, Dr. Helmut Schmale alle Finanzfunktionen sowie das Shared Service Center, Steffen Bersch die Business Area Equipment, Niels Erik Olsen die Business Area Solutions und Dr. Stephan Petri neben seiner Funktion des Arbeitsdirektors die Ressorts Personal, Recht & Compliance sowie Internal Audit. Darüber hinaus gab es im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahrs 2015 und dem Aufstellungsstichtag des Geschäftsberichts keine Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die einen Einfluss auf die Ausführungen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns hätten. Corporate Governance Bericht inklusive Erklärung zur UnternehmensführungDie nach § 289a HGB abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Eine transparente, verantwortungsvolle und auf langfristige Wertsteigerung zielende Unternehmensführung und -kontrolle hat bei der GEA Group Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert. Dabei richten wir unser Handeln an den anerkannten Grundsätzen der Corporate Governance aus und setzen die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015) weitestgehend um. EntsprechenserklärungDie GEA Group Aktiengesellschaft entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit folgender Ausnahme und wird ihnen auch in Zukunft mit dieser Ausnahme entsprechen: Die Vergütung der Vorstandsmitglieder weist derzeit nicht insgesamt und nicht hinsichtlich aller variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf (Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK). Erläuterung:Wenn die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt, kann der Aufsichtsrat gemäß den Vorstandsverträgen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens eine Sondertantieme gewähren. Auf diese Sondertantieme besteht kein Anspruch der Vorstandsmitglieder. Die entsprechende Regelung in den Vorstandsverträgen dient allein als Ermächtigungsgrundlage für den Aufsichtsrat, um in außergewöhnlichen Situationen eine angemessene Ermessensentscheidung gemäß Gesetz und innerhalb der Grenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung treffen zu können. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist derzeit noch nicht in allen Vorstandsverträgen ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Ein Eingriff in bestehende Verträge ist unseres Erachtens vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen restriktiven gesetzlichen und höchstrichterlichen Grenzen nicht erforderlich. Eine entsprechende Anpassung der Vorstandsverträge erfolgt sukzessive im Rahmen von Wieder- oder Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern. Seit der Entsprechenserklärung vom 18. Dezember 2014 entsprach die GEA Group Aktiengesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 24. Juni 2014 sowie, seit deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger, in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit der vorstehend erläuterten Ausnahme in Bezug auf Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK.
Düsseldorf, 17. Dezember 2015 Für den Aufsichtsrat Dr. Jürgen Heraeus Jürg Oleas Für den Vorstand Dr. Stephan Petri Corporate Governance BerichtVerhaltenskodexDer Verhaltenskodex der GEA Group Aktiengesellschaft schreibt für die geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns die Beachtung sämtlicher Gesetze und hoher ethischer Standards vor. Der Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe der GEA. Er wird durch Richtlinien zu Einzelthemen ergänzt, insbesondere durch die Antikorruptionsrichtlinie. Schließlich wurden gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat Grundsätze sozialer Verantwortung ("Codes of Conduct") vereinbart, die ethische, soziale und rechtliche Standards festlegen, welche für alle Mitarbeiter der GEA bindend sind. Auf Basis des Verhaltenskodex und der "Codes of Conduct" existiert für die Bereiche Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (Health, Safety & Environment - "HSE") eine weltweit gültige, einheitliche Politik. Der Verhaltenskodex, die Antikorruptionsrichtlinie, die HSE Politik und weitere Informationen sind auf der Internetseite der GEA Group Aktiengesellschaft unter Investor Relations/Corporate Governance veröffentlicht. ComplianceCompliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei GEA eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Dazu wurde bereits vor Jahren eine Compliance Organisation aufgebaut. Der Fokus der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen der Korruptionsprävention, Kartellrecht, Exportkontrolle und Datenschutz. Der Chief Compliance Officer koordiniert und betreibt die Umsetzung von Compliance Maßnahmen insbesondere in diesen Bereichen. Er berichtet in dieser Funktion sowohl an den Vorstand als auch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Chief Compliance Officer wird durch die weitere rechtliche Compliance- und operative Exportkontrollorganisation unterstützt. Diese wurde im Zusammenhang mit dem Projekt "Fit for 2020" angepasst. Zentrale rechtliche Compliance-Aktivitäten sind nunmehr in der Abteilung "Compliance & Principle Legal Matters" innerhalb der konzernweiten Rechtsabteilung gebündelt. An die Stelle der früheren Segment Compliance Officer traten mit dem Inkrafttreten der neuen Organisation die Business Area Compliance Officer, die ebenfalls der zentralen Rechtsabteilung angehören. Unverändert ist für jede operative Gesellschaft ein Company Compliance Manager benannt. Zudem wird bei Bedarf ein Compliance Komitee einberufen, welches den Chief Compliance Officer berät. Parallel hierzu besteht bei GEA eine weltweite operative Exportkontrollorganisation. Dabei wurden mit Inkrafttreten der neuen Organisation die früheren Segment Export Manager durch die Business Area Export Manager ersetzt. Unverändert ist für jede operative Gesellschaft ein Company Export Manager benannt. Die Mitglieder der Compliance Organisation treffen sich regelmäßig, um über neueste Entwicklungen und mögliche Auswirkungen bzw. Ergänzungen des Compliance Programms der GEA zu beraten. Seit dem 1. Dezember 2014 verfügt GEA über das sogenannte Integrity System, das weltweit implementiert wurde. Das Integrity System gibt den Mitarbeitern der GEA und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, über ein internetbasiertes System mögliche Compliance-Verstöße oder Verstöße gegen die GEA Codes of Conduct - Grundsätze sozialer Verantwortung - zu melden. Ebenfalls regelmäßig werden Präsenz- und webbasierte Schulungen der für Compliance zuständigen Konzern-Mitarbeiter zu aktuellen Themen und Regelungen, die im Gesetz, dem Verhaltenskodex und ergänzenden Compliance Richtlinien der GEA enthalten sind, durchgeführt. Vor-Ort-Gespräche von Vertretern der Compliance-Organisation mit lokalen Führungskräften zur Evaluierung von Best-Practices im Konzern sowie eine enge Zusammenarbeit der Compliance-Organisation mit der Konzernrevision runden das umfangreiche Compliance-Programm der GEA ab. Schließlich wurde eine Organisation im Bereich HSE mit dem Ziel aufgebaut, konzernweit geltende Richtlinien, Programme und Verfahren auf diesem Gebiet zu entwickeln und umzusetzen. Verantwortungsvoller Umgang mit RisikenNachhaltiges Wachstum lässt sich nur erreichen, wenn neben den Chancen auch die Risiken unternehmerischen Handelns erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Ein effektives Kontroll- und Risikomanagementsystem gehört daher zu den Kernelementen der Corporate Governance bei GEA. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten 86 ff. dieses Geschäftsberichts. Transparenz in Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie GEA Group Aktiengesellschaft verpflichtet sich zu einer transparenten Berichterstattung. Der Konzernabschluss und der Halbjahresfinanzbericht der Gesellschaft werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Der Aufsichtsrat beauftragt den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung und der Compliance, stimmt mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte ab und beschließt über die Honorarvereinbarung. Dabei wird sichergestellt, dass die Arbeit des Abschlussprüfers nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt wird und der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Neben dem Konzern- und Jahresabschluss werden auch die Halbjahres- und Quartalsberichte vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Ausführliche BerichterstattungDie GEA Group Aktiengesellschaft kommuniziert offen, aktiv und ausführlich. Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die interessierte Öffentlichkeit werden von der GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig, zeitnah und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen informiert. Ein wichtiges Medium hierzu ist die Internetseite des Unternehmens. Dort findet man die Geschäfts- und Zwischenberichte, Pressemitteilungen, Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, den Finanzkalender sowie andere relevante Informationen. Darüber hinaus werden regelmäßig Analysten- und Pressekonferenzen sowie Veranstaltungen für Investoren durchgeführt. Sämtliche Präsentationen dieser Veranstaltungen sind ebenfalls auf unserer Internetseite unter "Investoren" abrufbar. Directors' Dealings und Aktienbesitz von OrganmitgliedernMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß § 15a WpHG verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn die in einem Kalenderjahr getätigten Geschäfte die Grenze von 5.000 EUR erreichen oder überschreiten. Die der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Wertpapierorientiertes Vergütungsprogramm für leitende Mitarbeiter der GesellschaftMit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft für bestimmte Führungskräfte unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges, am Aktienkurs orientiertes Vergütungsprogramm aufgelegt. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Ziffer 7.3.4 (vgl. Seite 190 ff.) des Anhangs zum Konzernabschluss. Unternehmensführung und -kontrolle: Vorstand und AufsichtsratDie GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns. Der Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, von denen jeweils die Hälfte Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmervertreter sind, bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. VorstandDer Vorstand führt das Unternehmen gesamtverantwortlich nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung sowie den geltenden Geschäftsordnungen und Konzernrichtlinien. Im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied das ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Arbeitsgebiet selbständig und unter eigener Verantwortung, wobei es den Gesamtvorstand laufend über die wesentlichen geschäftlichen Angelegenheiten unterrichtet. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite unterliegen der Beschlussfassung des Gesamtvorstands. Die Beschlüsse des Vorstands werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen oder, falls kein Vorstandsmitglied widerspricht, schriftlich, mündlich (auch telefonisch), durch Telefax oder sonstige gebräuchliche Kommunikationsmittel wie E-Mail gefasst. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagementsystems und der Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats durch den Vorstand unverzüglich unterrichtet. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung und Geschäftsordnungen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Weitere Informationen zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie auf den Seiten 21 und 232 dieses Geschäftsberichts. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Im Regelfall finden in jedem Kalenderjahr 6 Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnehmen, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in diesen Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und wenn die Mehrheit seiner Mitglieder nicht unverzüglich widerspricht, können Beschlüsse auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, in Textform übermittelte oder telefonische Stimmabgabe gefasst werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach der Einladung aller Mitglieder mindestens die Hälfte der Mitglieder persönlich, per Telefon- oder Videokonferenz oder durch schriftliche oder in Textform übermittelte Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG an der Beschlussfassung teilnimmt. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse beachten bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern neben einer ausgewogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation auch das Kriterium der Vielfalt (Diversity). Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 die zuletzt im Geschäftsjahr 2014 festgelegten konkreten Ziele für seine Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst und wie folgt neu beschlossen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen - unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation - insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. In diesem Zusammenhang achtet der Aufsichtsrat auch auf Branchenkenntnis, eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern, internationale Erfahrung sowie Vielfalt. Im Hinblick auf das Wohl des Unternehmens soll das ausschlaggebende Kriterium für die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten stets die fachliche und persönliche Eignung der Kandidatin bzw. des Kandidaten sein. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 1 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex strebt der Aufsichtsrat für die aktuelle sowie die kommende Wahlperiode eine Zusammensetzung an, die folgende Elemente berücksichtigt: Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern mit internationalem Hintergrund soll mindestens im bisherigen Umfang beibehalten werden. Der Aufsichtsrat soll im Hinblick auf Herkunft, den beruflichen und kulturellen Hintergrund sowie Alter und Geschlecht seiner Mitglieder vielfältig zusammengesetzt sein. Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören (§ 2 Abs. 3 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats). Der Aufsichtsrat ist bestrebt, dass mindestens 2/3 der Vertreter der Anteilseigner unabhängig im Sinne der Definition in Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Die fortlaufende Zugehörigkeit eines Mitglieds zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Wahlperioden bzw. einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten. Bei Wahlvorschlägen sollen in der Regel nur Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Wahlvorschlag entscheidet, das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 2 Abs. 1 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats). Der Aufsichtsrat setzt diese Ziele in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung um. Durch die im November 2014 erfolgte Bestellung von Brigitte Krönchen als neue Vertreterin der Arbeitnehmerseite ist die Zahl der weiblichen Mitglieder im Aufsichtsrat auf 3 gewachsen, sodass der Frauenanteil im Aufsichtsrat aktuell 25 Prozent beträgt. Der Aufsichtsrat ist sich bewusst, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst eine verpflichtende Quote für das im Aufsichtsrat unterrepräsentierte Geschlecht von mindestens 30 Prozent festgelegt wurde, die bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsmandaten ab 2016 Anwendung findet. Die Kandidatenvorschläge für künftige Aufsichtsratswahlen werden diesem Erfordernis Rechnung tragen. Ausschüsse des AufsichtsratsDie Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das Präsidium und den Prüfungsausschuss. Daneben gibt es noch den gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss sowie den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Nominierungsausschuss. Das Präsidium, der Prüfungsausschuss und der Vermittlungsausschuss bestehen aus jeweils 4 Mitgliedern und sind paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Der Nominierungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich Anteilseignervertreter sind. Das Präsidium und der Prüfungsausschuss treten jeweils im Regelfall zu 4 bzw. 5 Sitzungen im Kalenderjahr zusammen. Beschlüsse von Präsidium und Prüfungsausschuss werden in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand der jeweilige Vorsitzende eine zweite Stimme. Der Nominierungs- und der Vermittlungsausschuss treten nur bei Bedarf zusammen. Aufgabe des Präsidiums, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Ausschussvorsitzender angehört, ist unter anderem die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist das Präsidium insbesondere zuständig für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Vorstandsmitgliedern sowie die Nachfolgeplanung für den Vorstand. Entscheidungen über das Vergütungssystem des Vorstands, die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Bestellung und Abberufung sind dabei dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten. Der Prüfungsausschuss, dessen Vorsitzender über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt, ist vornehmlich zuständig für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Er überprüft außerdem sowohl die Einhaltung von wesentlichen Rechtsvorschriften und behördlichen Regelungen als auch der internen Richtlinien einschließlich des Verhaltenskodexes des GEA Konzerns (Compliance). Der Vermittlungsausschuss hat die ihm gemäß §§ 27, 31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Die Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Weitere Informationen über die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com sowie auf den Seiten 232 und 233 dieses Geschäftsberichts. Der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 17 ff. dieses Geschäftsberichts informiert darüber hinaus über weitere Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr 2015. Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des AktiengesetzesGEA treibt bereits seit 2011 die Förderung von Vielfalt (Diversity) im Konzern voran. Unsere Diversity-Strategie wird im Nachhaltigkeitsbericht (vgl. Seite 111) ausführlich dargestellt. Im Rahmen der Diversity-Strategie verfolgt GEA unter anderem auch das Ziel, mehr Frauen für GEA zu gewinnen und weibliche Talente zu fördern. Langfristig wird die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Führungsebenen angestrebt. Diesen Prozess wird GEA weiterhin mit strategischen Maßnahmen unterstützen. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom April 2015 verpflichtet bestimmte Gesellschaften in Deutschland dazu, erstmals Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung sowie in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Dabei verlangt das Gesetz, dass die erste von der Gesellschaft festzulegende Umsetzungsfrist nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauert. Für den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Gesellschaften wie der GEA Group Aktiengesellschaft gilt ab dem 1. Januar 2016 eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent, die bei der Neubesetzung frei werdender Aufsichtsratsmandate berücksichtigt werden muss. Im Hinblick auf die sehr kurz bemessene gesetzliche Höchstfrist bis zum 30. Juni 2017 zur erstmaligen Umsetzung der relevanten Zielgröße und die gegenwärtige Besetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft in der Aufsichtsratssitzung vom 23. September 2015 für den Frauenanteil im Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft eine Zielgröße von 0 Prozent mit der oben genannten gesetzlichen ersten Umsetzungsfrist festgelegt. Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 7. September 2015 für den Frauenanteil in der ersten bzw. zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft jeweils eine Zielgröße mit der gesetzlichen Höchstfrist zur erstmaligen Umsetzung beschlossen. Die beiden definierten Zielgrößen von 18,1 Prozent bzw. 23,5 Prozent entsprechen - mit Blick auf die kurze erste gesetzliche Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 - dem Status Quo zum Zeitpunkt der Festlegungen, was eine Steigerung des Frauenanteils auf diesen beiden Führungsebenen nicht ausschließt. Auch für die weiteren betroffenen Gesellschaften des GEA Konzerns sind die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bzw. der Geschäftsführung und den beiden obersten Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung ebenso wie die Fristen zur Umsetzung dieser Zielgrößen fristgerecht festgelegt worden. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Da GEA den entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) folgt, enthält der Vergütungsbericht außerdem auch die Mustertabellen zur Vorstandsvergütung gem. DCGK (vgl. Seite 82 ff.). VorstandsvergütungAllgemeinesDer Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts. Bestandteile der VergütungIm Geschäftsjahr 2015 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Fixe Bestandteile der Vergütung und NebenleistungenDie erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Das jährliche Fixum betrug bei Jürg Oleas im Berichtsjahr 1.250 T EUR per annum. Dr. Helmut Schmale für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 675 T EUR per annum und für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 31. Dezember 2015 700 T EUR per annum, Dr. Stephan Petri für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Mai 2015 550 T EUR per annum und für den Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis zum 31. Dezember 2015 570 T EUR per annum, Markus Hüllmann im Berichtsjahr 550 T EUR per annum. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Markus Hüllmann - der Erstattung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung. Variable Bestandteile der VergütungDarüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der organischen Umsatzentwicklung im Verhältnis zum weltweiten Wirtschaftswachstum. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2015 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 106,0 Prozent (Vorjahr 129,2 Prozent) festgestellt.1 Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten 3 Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an.
Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgen, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).
1)
Bei der Angabe zum Zielerreichungsgrad handelt es sich um einen gerundeten Wert. Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 8,3 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 9,6 Prozent im Geschäftsjahr 2013, von 9,0 Prozent im Geschäftsjahr 2014 und 6,3 Prozent im Geschäftsjahr 2015 ergibt. In 2015 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 108,5 Prozent (Vorjahr 95,8 Prozent). Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 20,0 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 22,1 Prozent im Geschäftsjahr 2013, von 22,6 Prozent im Geschäftsjahr 2014 und 15,2 Prozent im Geschäftsjahr 2015 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2015 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 110,0 Prozent (Vorjahr 114,8 Prozent). Für die im Geschäftsjahr 2015 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 119,3 Prozent (Vorjahr 109,9 Prozent).2 Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Diese Entscheidung und die Höhe der Auszahlung stehen im Ermessen des Aufsichtsrats. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie (zukunftsgerichtet) über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2015 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2015 bis 2017 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2018. Im Berichtsjahr erfolgte die Auszahlung der Tranche 2012 in Höhe von T EUR 784, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 136,8 Prozent. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2015 für die Tranche 2015 88,3 Prozent, für die Tranche 2014 116,6 Prozent (Vorjahr 98,7 Prozent) und für die Tranche 2013 199,0 Prozent (Vorjahr 172,2 Prozent).3
2)
Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. zu den Zielerreichungsgraden handelt
es sich jeweils um gerundete Werte. Zusammenfassende Übersicht zu den variablen VergütungskomponentenEine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle: scroll
In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist in den derzeit gültigen Vorstandsverträgen von Dr. Helmut Schmale und Dr. Stephan Petri durch Kappung der Sondertantieme auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Für weitere Wieder- oder Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern ist eine entsprechende Begrenzung ebenfalls vorgesehen. Bei den Herren Steffen Bersch und Niels Erik Olsen, die zum 1. Januar 2016 in den Vorstand berufen worden sind, wurde dies bereits umgesetzt. Altersversorgung und HinterbliebenenversorgungJürg OleasDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p.a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle und vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p.a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahrs auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen. Dr. Helmut SchmaleDie dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Konzern der GEA zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Dr. Stephan PetriDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Dr. Stephan Petri beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Stephan Petri vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit im Konzern der GEA bis zur Beendigung des Vorstandsvertrags zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Stephan Petri in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. in einem berufsständischen Versorgungswerk. Dr. Stephan Petri hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Dr. Stephan Petri hat außerdem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Dr. Stephan Petri entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Markus HüllmannDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Markus Hüllmann beträgt maximal 200 T EUR p.a. Gemäß der Zusage wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Markus Hüllmann vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit im Konzern der GEA bis zur Beendigung des Vorstandsvertrags zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Entsprechend diesen vertraglichen Regelungen hat Herr Hüllmann, der GEA zum Ende des Geschäftsjahres 2015 verlassen hat, ab Vollendung des 62. Lebensjahres Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld in Höhe von 147.590 EUR. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Falls Markus Hüllmann freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, trägt die Gesellschaft hierauf den im Fall einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil. Markus Hüllmann hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Markus Hüllmann hat zudem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Markus Hüllmann entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Rückdeckungsversicherung und KapitalisierungswahlrechtDa die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Eine Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit PensionsverpflichtungenFür die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen gem. IFRS für die aktiven Vorstandsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle zum Ende des Geschäftsjahrs 2015 einzeln aufgeführt. Die entsprechenden Beträge setzen sich aus Dienstzeitaufwendungen ("Service Cost") und Zinsaufwendungen ("Interest Cost") zusammen. scroll
Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die VergütungDem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat das Vorstandsmitglied ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control- Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Vergütung der Mitglieder des VorstandsGesamtbezüge 2015 und 2014Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 6.374.980 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.055.417 EUR eine variable Tantieme von 3.188.415 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2015) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 179.700 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 97.038 EUR, bei Markus Hüllmann 79.068 EUR und bei Dr. Stephan Petri 79.068 EUR, insgesamt also 434.874 EUR. Im Geschäftsjahr 2014 betrugen die gesamten Bezüge für die im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorstandsmitglieder 6.579.456 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.025.000 EUR eine variable Tantieme von 3.415.286 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2014) und betrug im Geschäftsjahr 2014 bei Jürg Oleas 215.275 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 116.249 EUR, bei Markus Hüllmann 94.721 EUR und bei Dr. Stephan Petri 94.721 EUR, insgesamt also 520.966 EUR. Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
1)
Bei der für 2015 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr
noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2015 bis 2017 gemessen
wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf
dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2015) Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2013 bis 2015In den Geschäftsjahren 2013 bis 2015 wurde jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. scroll
Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2011In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Form von virtuellen Aktien. Das bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltende Vergütungssystem sah als erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil eine Tantieme vor, die lediglich zur Hälfte mit der ersten Gehaltsabrechnung nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das betreffende Geschäftsjahr ausgezahlt wurde ("kurzfristige Tantieme"). Die zweite Hälfte der Tantieme wurde dagegen in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt, deren Auszahlungswert nach Ablauf einer Haltefrist von 3 Jahren ermittelt wird ("langfristige Tantieme"). Eine ausführliche Erläuterung des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems enthält der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 (vgl. dort Seite 65 ff.), der über die Internetseite der Gesellschaft (www.gea.com) zugänglich ist. Der nachfolgenden Tabelle können Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus den langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahres 2011 entnommen werden. Die langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahrs 2011 wurden im Berichtsjahr ausgezahlt. scroll
Der im IFRS-Konzernabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2015 für Jürg Oleas 236 T EUR (Vorjahr 437 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 127 T EUR (Vorjahr 233 T EUR), für Niels Graugaard 0 T EUR (Vorjahr 3 T EUR Ertrag), für Dr. Stephan Petri 93 T EUR (Vorjahr 137 T EUR) und für Markus Hüllmann 93 T EUR (Vorjahr 132 T EUR). Weitergehende Angaben zu den gewährten virtuellen Aktien sowie zur langfristigen Aktienkurskomponente sind im Anhang unter Ziffer 7.3.4 (vgl. Seite 190 ff.) enthalten. Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten VergütungenIm Geschäftsjahr 2015 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8.374.578 EUR (Vorjahr 8.189.727 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen) sowie im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2015 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 9.257.826 EUR (Vorjahr 7.992.205 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten. scroll
1)
Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013 Vorstandsvergütung gem. den Mustertabellen des DCGKMustertabelle 1 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (1. Spiegelstrich) DCGK "Wert der gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr" scroll
1)
Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem
beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die
Tranche 2014 war der 01.01.2014 und für die Tranche 2015 der 01.01.2015. scroll
1)
Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem
beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die
Tranche 2014 war der 01.01.2014 und für die Tranche 2015 der 01.01.2015. Mustertabelle 2 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (2. Spiegelstrich) DCGK "Zufluss für das Berichtsjahr"scroll
Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer HinterbliebenenEhemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten vom GEA Konzern im Geschäftsjahr 2015 Bezüge in Höhe von 4.992 T EUR (Vorjahr 5.168 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden im GEA Konzern zum 31. Dezember 2015 Pensionsrückstellungen von 62.458 T EUR (Vorjahr 64.494 T EUR) gebildet. Vergütungen für die Mitglieder des AufsichtsratsDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.168 T EUR (Vorjahr 1.159 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2015 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats, sechs Sitzungen des Präsidialausschusses und fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2015 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
Risiko- und ChancenberichtZielsetzung des Risiko- und ChancenmanagementsDie Ausschöpfung von Wachstums- und Ergebnispotenzialen ist davon abhängig, dass GEA die sich ihr bietenden Chancen nutzt, was jedoch grundsätzlich mit unternehmerischen Risiken verbunden ist. Das Eingehen von kalkulierten Risiken gehört damit zur Konzernstrategie der GEA. Die Erreichung des Ziels einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts erfordert, dass nach Möglichkeit nur solche Risiken eingegangen werden, die kalkulierbar sind und denen höhere Chancen gegenüberstehen. Dies bedingt ein aktives Risiko- und Chancenmanagement, das unangemessene Risiken vermeidet, eingegangene Risiken überwacht und steuert sowie sicherstellt, dass Chancen rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Strategische Planung und Mittelfristplanung der GEA sind wesentliche Bestandteile der Steuerung von Chancen und Risiken. Im Rahmen dieser Prozesse werden Entscheidungen über Kerntechnologien und Absatzmärkte mit entsprechender Ressourcenallokation vorbereitet. Ziel ist Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte. Gleichzeitig können Entwicklungen, die den Fortbestand der GEA gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. Chancen und Risiken aus wesentlichen operativen Entscheidungen, z. B. über die Annahme von Aufträgen und die Durchführung von Investitionen, werden auf allen Konzernebenen in einem nach Wesentlichkeitskriterien gestuften Entscheidungsprozess durch Fachbereiche und Entscheidungsträger beurteilt und damit aktiv gesteuert. Gesamtaussage zur Risikolage und deren Veränderung im JahresvergleichDie identifizierten Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden Ergebnisbelastungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Wie in den Vorjahren bietet die Struktur der GEA mit ihrer regionalen und branchenmäßigen Diversifizierung einen weitgehenden Schutz vor einer Bündelung einzelner Risiken zu einem bestandsgefährdenden Einzelrisiko. Darüber hinaus liegt weder auf Lieferanten- noch auf Kundenseite eine Abhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern vor. In Bezug auf die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche konnten die Risiken durch weiteren Fortschritt in der Fertigstellung der Projekte der Lentjes reduziert werden. Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Insgesamt wurden keine Risiken für die GEA und die GEA Group Aktiengesellschaft identifiziert, die alleine oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Risiko- und ChancenmanagementsystemRisikomanagementsystemIn das Risikomanagementsystem der GEA sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Quartalsweise Risikomeldungen und in Abhängigkeit von Größenkriterien ad-hoc erfolgende Risikomeldungen sollen gewährleisten, dass die Entscheidungsträger auf allen Ebenen zeitnah über wesentliche existierende Risiken und mögliche Risiken der künftigen Entwicklung informiert werden. Die Grundprinzipien sowie der Ablaufprozess für ein ordnungsgemäßes Risikomanagement sind in einer konzernweit gültigen Risikorichtlinie dokumentiert. In diesen Richtlinien sind auch verbindliche Vorgaben zur Risikoerfassung und -steuerung dokumentiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig durch die interne Revision überprüft. Risikomanagement-Instrumente wie die "Risk Assessment and Advisory Committees (RAAC)", werden durch ein Berichtswesen mit bewerteten Risikomeldungen, konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Sitzungen des Global Leadership Teams (bestehend aus den Mitgliedern des Vorstands und den Hauptverantwortlichen aus den Business Areas, Regionen und dem Global Corporate Center) ergänzt, um die unterschiedlichen Risiken zu identifizieren und zu analysieren. Risikomanagementorganisation![]() Das Risikomanagement der GEA orientiert sich an der Managementhierarchie. Risiken werden, unter Berücksichtigung von vordefinierten Schwellenwerten, an die jeweils nächsthöhere Managementebene berichtet. Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäfts wird durch sogenannte "Risk-Boards" auf Business Area- und Konzernleitungsebene Rechnung getragen. Vor einer bindenden Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen von möglichen Aufträgen detailliert durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um die Hereinnahme nicht beherrschbarer Risiken zu vermeiden. Das Risikomanagementsystem setzt damit bereits vor der Entstehung von Risiken an, indem das Chancen-/Risikoprofil von Angeboten kritisch hinterfragt wird. Bei unangemessenem Chancen-/Risikoprofil wird ein Vertragsabschluss untersagt. Das Risikomanagementsystem dient nicht nur dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus auch alle Risiken, die die Ertragslage einer Business Area oder des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten. Um auch über die bestehenden Systeme hinaus Risiken und Chancen systematisch zu erfassen, wurden bei GEA weitere Module im Risikomanagementsystem etabliert, die eine holistische Auswertung von Risiken ermöglichen. In einer gruppenweiten "Risk & Chance Scorecard" werden in iterativen Prozessschritten, die in 2014 eingeführt wurde und nach vollständiger Umsetzung der neuen Organisation wieder durchgeführt werden soll, über alle Organisationseinheiten Informationen gesammelt und konsolidiert. Um dabei solche Risiken zu ermitteln, die bestandsgefährdenden Charakter für GEA aufweisen können, sind alle Sachverhalte im Hinblick auf ihre finanzielle Wesentlichkeit, wobei hier eine Bruttobetrachtung, d. h. ohne Berücksichtigung eventuell risikomindernder Maßnahmen, erfolgt, und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit zu beurteilen. Darüber hinaus wird jedes Risiko in Hinblick auf seine Fristigkeit, unter und über einem Jahr, einzeln betrachtet. Bei der Einordnung der Wesentlichkeit gelten folgende Kriterien: Chancen und Risiken![]() scroll
Diese Einordnung erlaubt es, sowohl Risiken als auch Chancen in ihrer Auswirkung auf GEA zu klassifizieren. Dabei werden kurzfristig relevante Themen mit der Einschätzung Hoch ("H") im Hinblick auf Wesentlichkeit und Wahrscheinlichkeit zunächst als erhebliches Risiko bzw. erhebliche Chance eingeordnet. Darüber hinaus werden mit Hilfe des GEA Demand Index (kurz: GDI) die Einschätzungen von Marktexperten der GEA zur erwarteten kurz- bis mittelfristigen Marktentwicklung erhoben. Der Index ermöglicht eine frühzeitige Indikation für positive oder negative Marktentwicklungen in den für GEA relevanten Industrien und Regionen. Die im Rahmen der Risk & Chance Scorecard als auch mit Hilfe des GDI gewonnenen Erkenntnisse werden mit Hilfe weiterer interner als auch externer Informationen in einer Szenarien- und Sensitivitäts-Analyse, in der die Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung simuliert werden, verarbeitet (vgl. Seite 94). Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessen Vorsorge getroffen. Auf bestehende Risiken wird im Folgenden eingegangen. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen. Internes KontrollsystemDas interne Kontrollsystem (IKS) der GEA - basierend auf dem Rahmenwerk COSO - umfasst das Risikomanagementsystem (RMS) sowie weitere Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen (sonstiges IKS). Während das RMS die Risikoidentifizierung und Risikoklassifizierung zur Aufgabe hat, dienen die Bestandteile des sonstigen IKS im Wesentlichen der Vermeidung oder Minderung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen. Weiterer Bestandteil des IKS ist die interne Revision. Das RMS umfasst Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG sowie solche des sonstigen Risikomanagementsystems. Beim sonstigen IKS werden Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen mit bzw. ohne Rechnungslegungsbezug unterschieden. Bei GEA werden als IKS im Hinblick auf die Rechnungslegung alle Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen verstanden, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Buchung der Geschäftsvorfälle für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen. Die Zielsetzung des installierten IKS ist die Gewährleistung einer verlässlichen Finanzberichterstattung, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe. In das IKS sind neben der GEA Group Aktiengesellschaft alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Folgende wichtige Grundsätze des IKS der GEA sind in allen betrieblichen Funktionsbereichen anzuwenden: klar definierte Verantwortungsbereiche, Funktionstrennungen in allen Aufgabenbereichen, duale Unterschriftenregelungen, Einhaltung von Richtlinien, Leitfäden und Verfahrensvorschriften (Handbücher), Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung, Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie die Durchführung von Schulungen, um einheitliche Vorgehensweisen im Konzern sicherzustellen. Wesentliche Maßnahmen und Regelungen mit Rechnungslegungsbezug zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung in allen Tochterunternehmen sind: Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien, ein einheitlicher Kontenplan, die Konsolidierungs- und Kalkulationsrichtlinien, die Freigabe von Buchungen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie von bestimmten Buchungen nur durch ausgewählte Personen. Zur Fehlervermeidung werden in allen wesentlichen Gesellschaften in der Rechnungslegung, im Controlling und im Finanzbereich der GEA standardisierte IT-Systeme eingesetzt. Alle Richtlinien und IT-Systeme werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen aktualisiert. Die Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze, Regelungen und Maßnahmen des IKS wird durch regelmäßige Prüfungen der internen Revision der GEA systematisch überwacht, die direkt an den Vorstand und regelmäßig an den Prüfungsausschuss berichtet. Die Ergebnisse ermöglichen die Beseitigung festgestellter Mängel in den geprüften Unternehmen sowie die permanente Weiterentwicklung des IKS im Konzern. Insgesamt zielt das IKS auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können. Rechtliche RisikenDa die Veröffentlichung konkreter Eintrittswahrscheinlichkeiten die Position des Konzerns in laufenden Gerichtsverfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ernsthaft beeinträchtigen könnte, wird von einer detaillierten Quantifizierung der rechtlichen Risiken abgesehen. Konkursverfahren Dörries Scharmann AGVor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen belaufen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen. AllgemeinesDarüber hinaus sind gegen Unternehmen der GEA aus früheren Unternehmensverkäufen oder der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Ansprüche gestellt oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird. Leistungswirtschaftliche RisikenDie im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Risiken können in unterschiedlichsten Ausprägungen auftreten. Mit Hilfe der Elemente des GEA Risikomanagementsystems sollen sich konkretisierende Risiken bereits im Vorfeld erkannt werden, sodass die für den Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuwenden. Grundsätzlich werden mögliche leistungswirtschaftliche Risiken durch die Vermeidung von wesentlichen Abhängigkeiten sowie ausgewogene Zusammensetzung von fixen und flexiblen Kapazitäten minimiert. Die Absatzmärkte der GEA zeichnen sich durch eine differenzierte Produkt- und Kundenstruktur aus. Durch diese Differenzierung wirken sich Nachfrageschwankungen auf Teilmärkten nur in abgeschwächter Form auf die Gesamtnachfrage aus. Der Schwerpunkt besteht jedoch in der Nahrungsmittelindustrie. Ein wesentlicher Rückgang bei der Nachfrage von Lebensmitteln und Getränken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA. Die Wahrscheinlichkeit eines globalen Nachfragerückgangs schätzt GEA als gering ein. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Ein wesentlicher Teil des Geschäftsvolumens der GEA besteht aus Projekten, die von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden der GEA abhängen. Die Realisierung solcher Projekte könnte durch einen generellen Nachfragerückgang, Verschiebungen der Währungsparitäten oder auch durch die Verknappung von Krediten erschwert werden. Aus dem gleichen Grund kann es auch zu Verschiebungen oder sogar Stornierungen von bestehenden Aufträgen kommen. Ein globaler Eintritt solcher Risiken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA. Die Wahrscheinlichkeit für einen globalen Eintritt solcher Risiken wird als gering eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der differenzierten Aufstellung der GEA wird dieses Risiko insgesamt als mittleres Risiko eingestuft. Länderspezifische Konfliktsituationen, aus denen sich Risiken für den Konzern entwickeln können, werden im Rahmen des Risikomanagements laufend beobachtet. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns werden jedoch nicht erwartet. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Auf der Absatzseite wird die Entwicklung des Preisniveaus stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Sollte sich der Auslastungsgrad in der Branche verringern, so könnte dies tendenziell auch zu erheblichen negativen Einflüssen auf das Preisniveau und infolgedessen die Finanz- und Ertragslage der GEA führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung wird die Wahrscheinlichkeit für ein solches Risiko als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. GEA verarbeitet eine Vielzahl von Materialien wie zum Beispiel Edelstahl, insbesondere als Teil von verarbeiteten Produkten. Die Einkaufspreise für diese Metalle können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Zur Sicherung der den Auftragskalkulationen zugrunde liegenden Beschaffungspreise werden langfristige Lieferverträge mit ausgewählten Lieferanten geschlossen. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Auf der Beschaffungsseite wird derzeit nicht mit einem Anstieg der Preise bei den wesentlichen Materialien gerechnet. Insgesamt wird das Risiko als mittleres Risiko eingestuft. Langfristige Aufträge im Bereich des Anlagenbaus bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäfts der GEA. Einige dieser Verträge gehen mit besonderen Risiken einher, da diese mit der Übernahme eines wesentlichen Teils der mit der Fertigstellung verbundenen Risiken des Projektes verbunden sind. Des Weiteren können mehrjährige Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projektes vorgesehen sein. Technische Probleme, Qualitätsprobleme bei Unterlieferanten und Terminüberschreitungen können hierbei zu Kostenüberschreitungen führen. Zur genauen Beobachtung von auftragsbezogenen Risiken besteht daher ein umfassendes Risikomanagementsystem auf Ebene der Konzernleitung und der Business Areas, das bereits vor Abgabe von verbindlichen Angeboten ansetzt. Für sämtliche absehbare Risiken aus diesem Bereich wurden angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. In ihrer Gesamtheit werden diese Sachverhalte als mittleres Risiko betrachtet. Die Geschäftsprozesse der GEA hängen in hohem Maße von der Informationstechnologie ab. Durch den Ausfall oder die Störung von kritischen Systemen können Risiken betreffend der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit sowie der Integrität entstehen und wichtige Geschäftsprozesse können beeinträchtigt werden. GEA schützt ihre Informationstechnologie, soweit wirtschaftlich sinnvoll, gegen unbefugten Zugriff. Die entsprechenden Sicherheitssysteme werden ständig aktualisiert. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft. Weiterhin werden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gesehen. Soweit eine Abschwächung der Konjunktur zu einer Reduzierung des Auftragseingangs unter das Niveau des letzten Geschäftsjahrs führt, könnte dies zu Ergebnisbelastungen durch Unterauslastung bzw. Kapazitätsanpassungsmaßnahmen führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung sowie der Aufstellung des Konzerns im Hinblick auf Flexibilität wird die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzuordnendes Risikos als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft. Nach dem Verkauf der ehemaligen Division Lentjes sind gemäß vertraglicher Vereinbarung definierte Risiken im Zusammenhang mit ausgewählten Aufträgen im Konzern verblieben. Die verbleibenden Risiken werden insgesamt gering eingeschätzt. Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Sie resultieren aus kaufvertraglichen Gewährleistungen und Freistellungen sowie aus einer Risikoteilung für Großprojekte. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für GEA ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dem Risiko, offene Positionen im Konzern nicht adäquat besetzen zu können oder kompetente Mitarbeiter zu verlieren, begegnet GEA mit verschiedenen personalpolitischen Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, die GEA als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern zu fördern (vgl. Seite 54 f.). Die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzustufendes Risiko wird als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Akquisitions- und IntegrationsrisikenAkquisitionen und konzerninterne Umwandlungen von Gesellschaften bringen Risiken aus der Integration von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten mit sich. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die mit der jeweiligen Maßnahme verfolgten Ziele nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitraum realisiert werden. Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Verwaltungs- und sonstige Kosten entstehen. Auch können Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzbedarf zur Folge haben und den Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsstruktur negativ beeinflussen. Diesen Risiken wird durch ein strukturiertes Integrationskonzept und die intensive Betreuung durch interne Experten sowie gezielte Schulungen entgegengewirkt. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. UmweltschutzrisikenIn Bezug auf einige Grundstücke in unserem Portfolio bestehen vor allem aus früheren Geschäftsaktivitäten Altlasten- und Bergschädenrisiken. Diesen Risiken wird durch geeignete Maßnahmen sowie die Betreuung durch interne und externe Spezialisten begegnet. Für die Maßnahmen wurden auch in 2015 angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben, wobei im Hinblick auf Wahrscheinlichkeit als auch Wesentlichkeit von einem mittleren bzw. moderaten Risiko ausgegangen wird. Finanzwirtschaftliche RisikenGrundsätze finanzwirtschaftlichen RisikomanagementsUm die finanziellen Risiken konzernweit zu überwachen und diese dabei weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei der Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. Eine Quantifizierung der finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns findet sich im Abschnitt 3 (Seite 152 ff.) des Konzernanhangs. Die im Folgenden aufgeführten finanzwirtschaftlichen Risiken sind in der Bruttobetrachtung für GEA grundsätzlich als erheblich sowie auch wahrscheinlich einzustufen. Infolgedessen werden diese Risiken insgesamt als hoch klassifiziert. WährungsrisikenDie Internationalität der Geschäftstätigkeit der GEA bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Nach der konzerneinheitlichen Richtlinie für das zentral gesteuerte Devisenmanagement innerhalb der GEA besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende geplante Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotzdem können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen verbundenen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance der GEA anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance. ZinsrisikenAufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten der GEA erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das von dem zentralen Zinsmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der entsprechenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgeschlossen werden. KreditrisikenFinanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des im Zentralbereich Treasury & Corporate Finance der GEA verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring, echter Forfaitierung sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen, auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes, eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht GEA die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen, deren Kreditwürdigkeiten durch das zuvor beschriebene Kontrahentenlimit-System als sicher eingestuft und fortlaufend überwacht werden. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken entstehen für GEA, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe des Zentralbereichs Treasury & Corporate Finance. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert sowie Kreditlinien gesteuert. Die Mittel werden anschließend den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA zu optimieren, sind in einer zunehmenden Reihe von Ländern Cash-Pools eingerichtet. Um Liquiditätsrisiken zu verringern, setzt GEA auch in der Zukunft unterschiedliche Finanzierungsinstrumente ein, sodass eine Diversifikation der Finanzierungsquellen erreicht und Fälligkeiten entzerrt werden. Darüber hinaus werden die Auswirkungen möglicher Risikoszenarien auf die Liquiditätsentwicklung simuliert. Dabei werden alle Informationen des internen Risikomanagements sowie interne und externe Informationen zu möglichen Markt- und sonstigen externen Risiken berücksichtigt. Der Vorstand hat darauf basierend feste Regeln mit dem Aufsichtsrat vereinbart, in welchem Ausmaß liquide Mittel und langfristige Kreditlinien zur Deckung möglicher Liquiditätsrisiken vorzuhalten sind. Steuerliche RisikenDie jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der Sec. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet. Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund der verschärften Finanznot der öffentlichen Haushalte, des sich daraus ergebenden Reformdrucks sowie einer erkennbaren erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung. Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA haben. Der Eintritt wesentlicher Belastungen wird als eher unwahrscheinlich erachtet. ChancenGesamtaussage zu Chancen und deren Veränderung im JahresvergleichDie Endmärkte der GEA bieten vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Die systematische Auswertung sowohl interner als auch externer Informationen, um die Chancen rechtzeitig zu erkennen und die damit verbundenen Potenziale angemessen zu bewerten (vgl. Seite 87 f.), ist wesentliche Aufgabe des Chancen- und Risikomanagementsystems. Dahin gehend werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die es uns ermöglichen, die Chancen in konkrete wirtschaftliche Erfolge umzuwandeln. Die identifizierten Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden zusätzlichen Ergebnispotenziale haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung liegen bestimmte Annahmen über die Entwicklung der im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Parameter zugrunde. Sollten sich diese Parameter in ihrer Gesamtheit positiver als angenommen entwickeln, können sich entsprechende Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA ergeben. Leistungswirtschaftliche ChancenGEA geht mit einem unverändert hohen Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2016. Weiteres Wachstum wird mittelfristig in den stärker wachsenden Märkten in Asien erwartet. Die GEA wird ihre Präsenz in diesen Regionen weiter ausbauen und entsprechend an dem Wachstum dieser Märkte partizipieren. Soweit sich das erwartete moderate Wachstum der Weltwirtschaft realisiert, wird GEA durch ihre weitere Fokussierung auf den Endmarkt Nahrungsmittel überproportional - insbesondere in Wachstumsmärkten - profitieren. Im Bereich der Nahrungsmittelprozesstechnik werden - neben der Wohlstandssteigerung und dem Trend zu qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln - die zu erwartende Erhöhung der Produktions- und Qualitätsstandards sowie innovative Prozessverbesserungen und Produktneuentwicklungen das Wachstum der GEA weiter fördern. Seit dem 8. Juni 2015 hat GEA die neue Struktur eingenommen. Damit hat der Konzern jetzt wesentlich flachere Hierarchien und ist durch die einheitlichen Landesorganisationen auch deutlich näher am lokalen Kunden. Diese stärkere Positionierung des gesamten Portfolios sowie ein intensiviertes Servicegeschäft werden weiteres profitables Wachstum, aber auch die Kundenbindung fördern. Das wird die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit bis ins Jahr 2020 und darüber hinaus weiter stärken und ausbauen. Die erwarteten Einsparungen aus dem Programm "Fit for 2020" in Höhe von mindestens 125 Mio. EUR ab 2017 berücksichtigen jedoch nicht die Möglichkeit, dass durch die neue, wesentlich einheitlichere Kundenansprache höhere Umsatzerlöse generiert werden könnten. Hinzu kommt die im Vergleich zur bisherigen Aufstellung deutlich größere Chance durch "Cross-Selling-Effekte" den Absatz bei Bestandskunden zu erhöhen bzw. neue Kundenkreise zu gewinnen. Aufgrund der bisher relativ dezentralen Organisation des Konzerns in technologisch gegliederten Segmenten war auch die Beschaffungsorganisation entsprechend individuell aufgestellt. Durch die neue Struktur, in der die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den 2 neuen Business Areas Equipment und Solutions gebündelt werden, ergibt sich zukünftig ein Optimierungspotenzial. Das Unternehmen sieht Chancen insbesondere durch die Harmonisierung von Materialklassen, das Clustern von Lieferanten sowie die Ausweitung der zentral koordinierten Einkäufe. Weiteres Potenzial sieht GEA in der Aufstellung des heutigen weltweiten Fertigungsnetzwerks. Auch hier gab es bisher eine eher dezentrale Herangehensweise, die der Optimierung der Produktionskapazitäten der einzelnen Segmente diente. Durch die neue organisatorische Struktur des Konzerns ist eine stärkere zentrale Steuerung und Überprüfung geplanter Investitionen möglich. Dadurch könnten zusätzliche signifikante Einsparungen generiert werden. Als wesentliche Grundsäule des Erfolgs der GEA wird ein tiefes Verständnis der Produktionsprozesse der Kunden gesehen. Zunehmende Knappheit erfordert immer effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Energien. Die steigenden Anforderungen der Endverbraucher erfordern höhere Qualitätsstandards in den Produktionsprozessen. Eine steigende Sensibilität im Umgang mit der Umwelt erfordert höhere Standards u. a. im Hinblick auf den CO2 -Ausstoß. Hieraus ergeben sich für GEA zunehmend Chancen, indem durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit in umweltschonende Technologien und Produktionsprozesse spezifische Lösungen angeboten werden können. Mit der Akquisition Comas (vgl. Seite 37) ist GEA in 2015 in den Markt für Feingebäck eingestiegen. Die Bildung eines "Application Center Bakery" in der neuen Struktur unterstreicht den verstärkten Fokus auf diesen Industriebereich. Durch weitere Akquisitionen (vgl. Seite 63) könnte GEA sein Kompetenzportfolio so wie in diesem Fall weiter ausbauen und eine marktführende Stellung in neuen Tätigkeitsfeldern erringen. Da die Akquisitionsstrategie des Konzerns klar auf anspruchsvolle Prozesstechnik für die Nahrungsmittelindustrie ausgerichtet ist, könnten die Zukäufe die Profitabilität des Konzerns weiter steigern. Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten leistungswirtschaftlichen Chancen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit wesentliche positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von der GEA insgesamt als mittel eingeschätzt. PrognoseberichtDer Prognosebericht der GEA berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2016WeltwirtschaftWie unter den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht beschrieben (vgl. Seite 35 f.), sieht GEA als global aktiver Maschinenbaukonzern das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (GDP) und die entsprechenden Prognosen des IWF als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung an. In seinem Update zum "World Economic Outlook" (Januar 2016) hat der IWF seine Prognosen für die Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2016 im Vergleich zu seinen Schätzungen im Oktober 2015 abermals nach unten korrigiert. Demnach werde die Weltwirtschaft im Jahr 2016 um 3,4 Prozent wachsen. Im darauffolgenden Jahr soll die Weltkonjunktur weiter geringfügig anziehen und eine Wachstumsrate von 3,6 Prozent erreichen. Damit liegen die prognostizierten Wachstumsraten für 2016 und 2017 jeweils 0,2 Prozentpunkte unter den Erwartungen aus dem vergangenen Oktober. Die größten Risiken sehen die Experten des IWF derzeit in dem verlangsamten Wachstum Chinas, in der schärferen US-amerikanischen Geldpolitik gepaart mit einem starken Dollar sowie in einer möglichen Zuspitzung der bestehenden geopolitischen Spannungen. Entwicklung der IndustriestaatenFür die Industriestaaten geht der IWF in den Jahren 2016 und 2017 von einem gleichbleibenden Wirtschaftswachstum von 2,1 Prozent aus. In Deutschland wie auch in der gesamten Eurozone lege das Wachstum im aktuellen und kommenden Jahr auf jeweils 1,7 Prozent zu. Für die US-Wirtschaft hat der IWF seine Prognosen um jeweils 0,2 Prozentpunkte im Vergleich zur Oktoberschätzung reduziert. Insbesondere die Stärke des Dollars stelle die USA vor Herausforderungen, sodass die Experten von einem Wirtschaftswachstum von jeweils 2,6 Prozent in 2016 und 2017 ausgehen. Entwicklung der SchwellenländerMit einem prognostizierten Wirtschaftswachstum von 4,3 Prozent in 2016 und 4,7 Prozent in 2017 für die Schwellen- und Entwicklungsländer schraubt der IWF seine Erwartungen im Vergleich zur Oktoberschätzung um jeweils 0,2 Prozentpunkte weiter zurück. Für China rechnet der IWF mit einer Wachstumsabschwächung: von 6,9 Prozent Wachstum im Jahr 2015 über 6,3 Prozent 2016 auf 6,0 Prozent 2017. Das entspricht den bisherigen Erwartungen. Das russische Wirtschaftswachstum gehe im Jahr 2016 auf minus 1,0 Prozent zurück, während es in 2017 wieder an Fahrt gewinnen und um plus 1,0 Prozent wachsen soll. Damit korrigierte der Weltwährungsfonds seine Prognose für die russische Wirtschaft im Jahr 2016 deutlich nach unten (minus 0,4 Prozentpunkte gegenüber der Herbstprognose). Die Prognose für die russische Wirtschaft in 2017 blieb jedoch unverändert. Ein Rückgang sei in 2016 auch für die Wirtschaft in den lateinamerikanischen Staaten zu erwarten. Laut IWF verringere sich dort das Wirtschaftswachstum auf minus 0,3 Prozent, das sind weitere 1,1 Prozentpunkte weniger als im Oktober 2015 prognostiziert. Auch wenn sich das Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 in Lateinamerika auf 1,6 Prozent erholen soll, liegen die neueren Schätzungen noch deutlich unter denen vom Oktober 2015. Entwicklung der KundenindustrienFür die wesentlichen Applikation der GEA werden auf Basis externer Studien die folgenden Entwicklungen erwartet: NahrungsmittelDer Konsum verpackter Lebensmittel wird weiterhin unverändert moderat wachsen. Getrieben wird diese Entwicklung vor allem durch leichte Verbrauchszuwächse in der Region Asien Pazifik sowie im Mittleren Osten und Afrika. Außerdem ist davon auszugehen, dass auch der Backwarenkonsum zulegen wird. MilchproduktionIm Jahr 2016 ist weiter von volatilen Milchpreisen auszugehen, die sich nicht vor Jahresmitte 2016 erholen werden, sodass sich die finanzielle Situation der Milchbauern frühestens dann verbessern wird. In den für GEA besonders relevanten Märkten der Nordhalbkugel (USA/EU) ist somit vermutlich erst 2017 mit einer deutlichen Zunahme der Investitionsbereitschaft zu rechnen. Mittel- bis langfristig ist jedoch von einer Verbesserung der Situation auf dem weltweiten Milchmarkt auszugehen, getrieben durch den weiter ansteigenden Konsum von Milchprodukten. MilchverarbeitungDer weltweite Milchkonsum wird in den nächsten Jahren weiter leicht zulegen. Getrieben wird diese Entwicklung durch den steigenden Konsum von Milchprodukten in Europa sowie in Nord- und Südamerika. Das stärkste Wachstum wird weiterhin in Asien Pazifik zu verzeichnen sein, wenn auch auf etwas niedrigerem Niveau als in der Vergangenheit. Weltweit betrachtet, wird sich insbesondere der Konsum von Joghurt- und Sauermilchprodukten erhöhen. GetränkeDer weltweite Getränkekonsum wird in den nächsten Jahren stärker zunehmen als noch in den letzten drei Jahren. Sowohl beim Verbrauch von alkoholischen Getränken als auch von Erfrischungsgetränken ist mit moderaten Zuwächsen innerhalb der kommenden Jahre zu rechnen. Während das Wachstum im Bereich der Erfrischungsgetränke in Asien nicht mehr ganz so groß sein wird wie in den vergangenen Jahren, ist insbesondere in Osteuropa von einer zunehmenden Nachfrage innerhalb der nächsten Jahre auszugehen. Zudem ist zu erwarten, dass der für GEA relevante Konsum von Säften und von kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken in Zukunft stärker zulegen wird als in den vergangenen drei Jahren. PharmaDie Ausgaben für Arzneimittel werden weiterhin steigen und die Wachstumsraten in diesem Markt gegenüber den Jahren 2012 bis 2015 nochmals zulegen. Der deutliche Anstieg resultiert vor allem aus zunehmenden Ausgaben für Arzneimittel in den sogenannten "Pharmerging Markets" (wie z. B. China, Brasilien, Russland, die Türkei und Indien) sowie in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Insgesamt ist daher weiter von wachsenden Investitionsausgaben im Pharmabereich auszugehen. ChemieDie Herstellung petrochemischer Produkte wird in den nächsten Jahren weiter steigen und die Wachstumsraten der vergangen drei Jahre übertreffen, sodass mit einer weiteren Zunahme der Investitionstätigkeit zu rechnen ist. Dieser Aufwärtstrend ist insbesondere auf Produktionszuwächse in China und in den Golfstaaten zurückzuführen. Rahmenbedingungen für GEAFür das laufende Geschäftsjahr 2016 gehen die Planungen der GEA davon aus, dass die Nachfrage auf ihren Absatzmärkten moderat über dem Niveau von 2015 liegen wird. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends: 1. Kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung 2. Zunehmende Mittelschicht 3. Wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken 4. Steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass die Weltbevölkerung von derzeit über 7,3 Mrd. Menschen in den nächsten Jahren jährlich um rund 80 Mio. Menschen ansteigen wird (vgl. World Population Prospects: The 2015 Revision; World Urbanization Prospects, 2014). Bis 2023 soll die Anzahl der Menschen weiter auf 8 Mrd. steigen. Das bedeutet, dass zukünftig mit der nahezu gleichen zur Verfügung stehenden Anbaufläche deutlich mehr Nahrungsmittel produziert werden müssen. Deshalb müssen die Verfahren und Produktionsprozesse deutlich effizienter werden, wofür innovative Prozesstechnik notwendig ist. Verbunden mit dieser Entwicklung ist auch eine immer weiter zunehmende Urbanisierung. So ist die Anzahl der Menschen, die in Städten leben, von 746 Mio. im Jahr 1950 auf 3,9 Mrd. in 2014 gestiegen. Damit leben bereits heute mehr als die Hälfte aller Menschen in Ballungsgebieten. Bis 2050 sollen weitere 2,5 Mrd. Menschen - insbesondere in Asien sowie in Afrika - hinzukommen. Um die notwendige Versorgung von Ballungszentren sicherzustellen bzw. den globalen Handel aufrechtzuerhalten, müssen auch immer mehr Nahrungsmittel haltbar und einfach transportierbar gemacht werden. Auch hierfür bieten nur modernste Technologien die notwendigen Kapazitäten, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Als weiterer Faktor wird mit einer wachsenden Mittelschicht die Anzahl der Menschen ansteigen, die sich veredelte Nahrungsmittel, Getränke und Milchprodukte leisten können. Das gilt ebenso für pharmazeutische Produkte, die ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein abdecken. GEA erwartet vor dem Hintergrund der in diesem Kapitel dargestellten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie sowie der Auswirkung der verschiedenen Megatrends auf ihre unmittelbaren Absatzmärkte einen steigenden Bedarf an hochwertigen Nahrungsmitteln und verbunden damit eine unverändert hohe Investitionstätigkeit der Nahrungsmittelindustrie. Des Weiteren wird von einem anhaltenden Interesse der Kunden an Prozessoptimierung hinsichtlich Effizienz, Produktivität, Energieeinsatz und Anlagenverfügbarkeit ausgegangen, die mit Technologien der GEA gewährleistet werden können. In Bezug auf Rohstoffpreise erwartet die Weltbank (vgl. Commodity Markets Outlook, Oktober 2015), dass die Preise aller industriellen Güter (Energie, Metalle und Mineralien sowie landwirtschaftliche Grunderzeugnisse) in 2016 auf dem Niveau von 2015 weiter verharren werden. GEA geht nicht davon aus, dass die Projektfinanzierungen ihrer Kunden durch Unsicherheiten auf den Kapitalmärkten wesentlich beeinträchtigt werden. Der Anteil der Nahrungsmittelindustrie an der Absatzverteilung nach Abnehmerbranchen wird in 2016 voraussichtlich weiter auf dem derzeit hohen Niveau liegen. Auch regional erwartet GEA, dass die derzeitige Umsatzverteilung sich in 2016 nicht signifikant zum abgelaufenen Geschäftsjahr verändern wird. Ausblick auf die GeschäftsentwicklungDie Prognose erfolgt unter den Annahmen, dass es zu keiner weiteren Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums und keinen wesentlichen Währungskursveränderungen kommt. In der Berechnung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind im Jahr 2016 getätigte Akquisitionen nicht enthalten. Ferner werden die Kennzahlen um Einmaleffekte bereinigt. Aus dem Konzernumbau erwartete Einsparungen sind in der Prognose bereits enthalten. UmsatzFür 2016 strebt GEA ein moderates Umsatzwachstum an. Ausschlaggebend für diese Erwartung ist insbesondere das prognostizierte geringere Wachstum bei Investitionsgütern aufgrund von geringeren Wachstumsraten in den Entwicklungsländern. Der deutlich gesunkene Ölpreis wird zwar Wachstumsimpulse - mit Ausnahme der Öl verarbeitenden Industrie und in den Öl produzierenden Ländern - auslösen, die nötigen Strukturreformen in einigen Ländern sowie das weiterhin hohe geopolitische Risiko werden jedoch als Belastung für das Weltwirtschaftswachstum angesehen. ErgebnisBeim operativen EBITDA erwartet der Konzern für das laufende Geschäftsjahr 645 bis 715 Mio. EUR (Vorjahr 621 Mio. EUR). Cash-Flow-Treiber-MargeHinsichtlich der operativen Cash-Flow-Treiber, also dem Saldo aus operativem EBITDA, Veränderung des Working Capitals und Investitionsvolumen, wird im Verhältnis zum Umsatz ein Wert zwischen 10,0 und 11,0 Prozent in 2016 angestrebt. Weitergehende ErwartungenAkquisitionenDie Strategie, Unternehmen zu erwerben, die für GEA neue Märkte erschließen oder in bekannten Märkten die Angebotspalette der GEA gezielt ergänzen, bleibt unverändert gültig. Damit soll den Kunden ein immer breiteres Leistungsspektrum aus einer Hand angeboten werden. DividendeVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, für 2015 eine auf 0,80 EUR je Aktie erhöhte Dividende zu zahlen. Damit würde das Dividendenvolumen 154,0 Mio. EUR betragen. Diese Dividendenzahlung würde auch dem Ziel entsprechen, 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuschütten. ZusammenfassungInsgesamt erwartet GEA unter der Voraussetzung einer sich nicht weiter abschwächenden Weltwirtschaft ein moderates Wachstum des Gesamtkonzerns. Die weiter steigende Profitabilität verbunden mit der unveränderten Fokussierung auf die Generierung von Liquidität soll dabei helfen, den notwendigen finanziellen Spielraum für die Umsetzung der strategischen Wachstumsziele zu schaffen. In Bezug auf die Ausschüttungsquote ist es das Ziel, unverändert 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuzahlen.
Düsseldorf, 26. Februar 2016 Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Dr. Stephan Petri Konzernbilanz Konzernabschluss zum 31.12.2015Aktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Vom 1. Januar - 31. Dezember 2015scroll
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Konzern-Gesamtergebnisrechnung Vom 1. Januar - 31. Dezember 2015scroll
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einschließlich erhaltener Anzahlungen Konzern-Eigenkapitalspiegelzum 31. Dezember 2015scroll
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Konzernanhang1. Grundlagen der Berichterstattung1.1 Grundlagen der DarstellungGegenstand des vorliegenden Konzernabschlusses sind die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf/Deutschland, und deren Tochterunternehmen, welche gemeinsam die GEA Group bilden. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind. Zusätzlich wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315a HGB beachtet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen - mit Ausnahme der Segmentberichterstattung - werden in T EUR angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem T EUR ergeben. Verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cash-Flow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt. Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat den vorliegenden Konzernabschluss am 26. Februar 2016 aufgestellt. 1.2 Erstmals angewandte RechnungslegungsvorschriftenDie nachfolgend dargestellten Rechnungslegungsstandards werden in der GEA Group im Berichtsjahr erstmals angewendet: Sammelstandard 2011 bis 2013 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2013Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual Improvements Cycle) zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt vier Standards. Aus der erstmaligen Anwendung der neuen Regelungen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. 1.3 Noch nicht umgesetzte RechnungslegungsvorschriftenFür die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 waren die im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Soweit nicht anderweitig erwähnt, sind die neuen Standards und Interpretationen in das EU-Recht übernommen worden. Die GEA Group prüft derzeit die Auswirkungen der geänderten Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung festlegen. IFRS 9 "Finanzinstrumente" - veröffentlicht vom IASB im Juli 2014Im November 2009 veröffentlichte der IASB den IFRS 9 "Finanzinstrumente" und schloss damit den ersten Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ablösung von IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ab. Mit dem neuen Standard wurden zunächst einheitliche Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten eingeführt. Im Oktober 2010 wurde IFRS 9 erneut herausgegeben, wobei die ursprüngliche Version um Vorschriften zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten ergänzt wurde. Die Regelungen für die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten und für die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wurden größtenteils unverändert aus IAS 39 übernommen. Durch die im Dezember 2011 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 wurden Vorschriften zum verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 sowie Erleichterungen in Bezug auf die Anpassung früherer Perioden und die entsprechenden Angaben nach IFRS 7 herausgegeben. Der im November 2013 herausgegebene IFRS 9 beinhaltete schwerpunktmäßig die Aufnahme eines neuen allgemeinen Modells zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Im Juli 2014 veröffentlichte der IASB die vierte und endgültige Fassung des IFRS 9, welcher nunmehr auch die neuen Regelungen zur Erfassung von Wertminderungen und die begrenzten Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte enthält. Mit der finalen Fassung werden alle vorherigen Fassungen von IFRS 9 ersetzt. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuregelungen des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten erläutert: Klassifizierung und Bewertung finanzieller VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte werden zukünftig nur noch in zwei Gruppen klassifiziert und bewertet: "zu fortgeführten Anschaffungskosten" und "zum Fair Value". Die Gruppe der finanziellen Vermögenswerte "zu fortgeführten Anschaffungskosten" besteht aus solchen finanziellen Vermögenswerten, die nur den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen und die zudem im Rahmen eines Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten dieser Vermögenswerte und die Vereinnahmung der mit ihnen verbundenen vertraglichen Zahlungsströme ist. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte bilden die Gruppe "zum Fair Value". Unter bestimmten Voraussetzungen kann für finanzielle Vermögenswerte der ersten Kategorie bei Zugang wie bisher eine Designation zur Kategorie zum Fair Value ("Fair Value Option") vorgenommen werden. Wertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "zum Fair Value" sind, abhängig von dem Geschäftsmodell, in dem sie gehalten werden, im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Für bestimmte Eigenkapitalinstrumente kann vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen; Dividendenansprüche aus diesen Vermögenswerten sind jedoch im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Bilanzierung von finanziellen VerbindlichkeitenIn Bezug auf die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten betrifft die bedeutendste Änderung den Ausweis von Wertänderungen von zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Diese sind zukünftig aufzuteilen: Der auf das eigene Kreditrisiko entfallende Teil ist im sonstigen Ergebnis zu erfassen, der verbleibende Teil der Wertänderung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Bilanzierung von SicherungsbeziehungenDurch die Einführung eines neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen soll eine engere Verknüpfung zwischen dem Risikomanagementsystem und der bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen erreicht werden. Das neue Modell eröffnet weitergehende Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen: So sind nun insbesondere Gruppen von Grundgeschäften, soweit sich die Grundgeschäfte einzeln für eine Designation qualifizieren, sowie Nettopositionen und Nettonullpositionen designierbar. Als Sicherungsinstrument ist grundsätzlich jedes Finanzinstrument geeignet, welches zum Fair Value bilanziert wird. In Bezug auf die Effektivität von Sicherungsbeziehungen werden neue Regelungen eingeführt, wobei auf eine Vorgabe von Bandbreiten für die Effektivitätsmessung verzichtet wird, sodass kein retrospektiver Effektivitätstest mehr durchzuführen ist. Der prospektive Effektivitätstest ist wie auch die Erfassung jeglicher Ineffektivität weiterhin erforderlich. Die Beendigung einer Sicherungsbeziehung ist nur möglich, wenn die hierfür definierten Voraussetzungen erfüllt sind; dies bedeutet, dass bei unveränderter Risikomanagementzielsetzung die Sicherungsbeziehungen zwingend fortzuführen sind. Hinsichtlich der Risikomanagementstrategie, der Auswirkungen des Risikomanagements auf künftige Zahlungsströme sowie der Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf den Abschluss sind erweiterte Anhangangaben zu machen. Sicherungsbeziehungen sind aufgrund des Übergangs von IAS 39 auf IFRS 9 nicht zu beenden, sofern die Voraussetzungen und qualitativen Merkmale weiterhin erfüllt sind. Die bestehenden Regelungen nach IAS 39 sind wahlweise auch unter IFRS 9 weiterhin anwendbar. Neues WertminderungsmodellMit der Einführung eines neuen Modells zur Ermittlung von Wertminderungen sollen nicht nur eingetretene, sondern auch in der Zukunft erwartete Verluste berücksichtigt werden. In Zukunft erwartete Verluste müssen entweder in Höhe des "erwarteten 12-Monats-Verlusts", dem Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, oder in Höhe des gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlusts erfasst werden. Die Verlusterfassung des gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verlusts muss für Instrumente vorgenommen werden, deren Ausfallrisiko sich seit Zugang signifikant erhöht hat. ÜbergangsregelungenIFRS 9 ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - für am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. IFRS 9 sieht die Möglichkeit vor, auf die Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 zu verzichten. Bei Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften sind zusätzliche Anhangangaben nach IFRS 7 erforderlich, welche die Beurteilung der Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 9 ermöglichen sollen. Die GEA Group analysiert derzeit, welche Auswirkungen die Anwendung von IFRS 9 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird. IFRS 14 "Regulatorische Abgrenzungsposten" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2014Derzeit finden sich in den IFRS keine Regelungen zur Bilanzierung von preisregulierten Absatzgeschäften. Sofern die Preisregulierung dazu führt, dass die Ausgaben im aktuellen Geschäftsjahr eine Auswirkung auf die Preise haben, die ein Unternehmen in künftigen Geschäftsjahren verlangen darf, können dem Unternehmen hieraus wirtschaftliche Vor- oder Nachteile entstehen. In einigen Ländern erlauben bzw. erfordern die nationalen Rechnungslegungsvorschriften die Aktivierung bzw. Abgrenzung von solchen wirtschaftlichen Vorteilen. Der neue Standard soll die Vergleichbarkeit der Abschlüsse solcher Unternehmen verbessern, die preisregulierte Absatzgeschäfte erbringen. IFRS 14 erlaubt dabei Unternehmen, welche die IFRS erstmalig anwenden, preisregulierte Absatzgeschäfte weiterhin in Übereinstimmung mit den vor der IFRS-Umstellung angewendeten Rechnungslegungsvorschriften abzubilden. Jedoch sind dann die Effekte aus der Aktivierung bzw. Abgrenzung von wirtschaftlichen Vorteilen gesondert auszuweisen. Da das IASB aktuell ein Projekt zur Bilanzierung preisregulierter Absatzgeschäfte durchführt, stellt IFRS 14 eine Übergangslösung dar. IFRS 14 ist - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - für IFRS-Erstanwendungen ab dem 1. Januar 2016 verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Aus der Neuregelung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da IFRS 14 lediglich für IFRS-Erstanwender anwendungspflichtig ist. IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" - veröffentlicht vom IASB im Mai 2014Der neue Standard fasst die bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammen und überführt diese in ein einheitliches Modell der Umsatzrealisierung. IFRS 15 gilt für die Bilanzierung von Verträgen mit Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Verkauf von Gütern und umfasst damit auch die bisher in IAS 11 geregelte Bilanzierung von Fertigungsaufträgen. Das neue einheitliche Modell zur Umsatzrealisierung sieht fünf Schritte vor, auf Basis derer die Höhe der Umsatzerlöse und der Zeitpunkt der Realisierung bestimmt werden: 1. Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, 2. Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen, 3. Bestimmung der gesamten Gegenleistung, 4. Verteilung der Gegenleistung auf die separaten Leistungsverpflichtungen, 5. Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung. Als Zeitpunkt der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung wird der Übergang der Kontrolle über das verkaufte Gut oder die erbrachte Dienstleistung auf den Kunden definiert. Dabei wird zwischen einem Übergang der Kontrolle zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum unterschieden. Im Falle des Übergangs der Kontrolle auf den Kunden über einen Zeitraum erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse nach dem Fertigstellungsgrad, wenn dieser verlässlich messbar ist. Die Auswirkungen der Neuregelungen werden derzeit von der GEA Group analysiert. Aktuell geht die GEA Group nicht davon aus, dass die neuen Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden. Gleichwohl kann sich der Zeitpunkt der Umsatzrealisation für bestimmte Aufträge verändern. Darüber hinaus werden durch IFRS 15 umfangreiche Anhangangaben zur Umsatzrealisierung eingeführt. Das IASB hat im September 2015 eine Ergänzung von IFRS 15 veröffentlicht durch welche der Erstanwendungszeitpunkt verschoben wurde. IFRS 15 ist damit nunmehr - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - für am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung der Regelungen ist zulässig. Die Erstanwendung erfolgt rückwirkend, wobei gem. IFRS 15 verschiedene Erleichterungen zugelassen sind. IFRS 16 "Leases" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016Mit dem neuen Standard zur Leasingbilanzierung wird ein einheitliches Modell für die Bilanzierung beim Leasingnehmer eingeführt, durch welches generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz erfasst werden. Als Konsequenz entfällt die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen beim Leasingnehmer. Für jede Leasingvereinbarung ist vom Leasingnehmer eine Verbindlichkeit in Höhe der künftigen Leasingzahlungen anzusetzen und ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten zu aktivieren. Zu den Leasingzahlungen gehören die festen Zahlungen, variable Zahlungen soweit diese Index-basiert sind, erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien und ggf. der Ausübungspreis von Kaufoptionen und Pönalen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverträgen. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird dagegen planmäßig abgeschrieben, was verglichen mit den bisherigen Regelungen grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung. Auf Seiten des Leasinggebers ähneln die Regelungen des neuen Standards dagegen denen des bisherigen Standards IAS 17. Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen werden, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert, alle anderen Leasingverträge als Operating Leases. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. Die Verlautbarung ersetzt die heute geltenden Bestimmungen von IAS 17 "Leases" und die damit verbundenen Interpretationen IFRIC 4 "Determining whether an Arrangement contains a Lease, SIC 15 Operating Leases - Incentives" und SIC 27 "Evaluating the Substance of Transactions Involving the Legal Form of a Lease". Die GEA Group analysiert derzeit die Auswirkungen der Neuregelungen und geht aktuell davon aus, dass die neuen Vorschriften zu einer Bilanzverlängerung sowie zu einer Erhöhung des EBITDA führen werden. Die neuen Regelungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird. Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten von einem Investor an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen -veröffentlicht vom IASB im September 2014Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer entsprechenden Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen, unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. Die GEA Group erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28. Das IASB hat im Dezember 2015 beschlossen, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt des Änderungsstandards auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Hintergrund dieser Verschiebung ist, dass das IASB sich im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Equity-Methode nochmals mit entsprechenden Transaktionen beschäftigen möchte. Ungeachtet der Verschiebung wird eine vorzeitige Anwendung der Änderungen nach ihrer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht zulässig sein. Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" - Angabeninitiative - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2014Die Änderungen gehen auf eine Initiative des IASB zur Verbesserung von Ausweis- und Angabevorschriften in bestehenden Standards zurück. Es wird klargestellt, dass Anhangangaben generell nur dann erforderlich sind, wenn ihr Inhalt nicht unwesentlich ist. Ferner wird klargestellt, wie Anteile am sonstigen Ergebnis von at-equity bewerteten Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Zudem werden die Regelungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung erweitert. Schließlich werden starre Vorgaben zur Struktur des Anhangs gelockert, sodass dieser verstärkt unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Relevanz von Angaben strukturiert werden kann. Die GEA Group erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 1. Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung" -veröffentlicht vom IASB im Januar 2016Im Rahmen seiner Angaben-Initiative hat das International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung" veröffentlicht. Hiernach hat ein Unternehmen Angaben über Änderung solcher Finanzverbindlichkeiten zu machen, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Dazugehörige finanzielle Vermögenswerte sind ebenfalls in die Angaben einzubeziehen (z. B. Vermögenswerte aus Absicherungsgeschäften). Anzugeben sind insbesondere zahlungswirksame Veränderungen, Änderungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen, währungskursbedingte Änderungen sowie Änderungen der beizulegenden Zeitwerte. Als Format für die entsprechenden Angaben wird eine Überleitungsrechnung vom Anfangsbestand in der Bilanz hin zum Endbestand vorgeschlagen. Die GEA Group erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 7. Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, anzuwenden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Im Jahr der Erstanwendung brauchen Vorjahresvergleichsangaben nicht gemacht zu werden. Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern" - Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016Die Änderungen an IAS 12 dienen der Klarstellung, dass Abwertungen auf einen niedrigeren Marktwert von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, welche aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus resultieren, zu abzugsfähigen temporären Differenzen führen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass der Verlust nicht realisiert wird und sich in Zukunft, bei Halten bis zur Endfälligkeit, umkehren wird, da das Schuldinstrument zum Nominalwert getilgt wird. Dies ist unabhängig davon, ob der Halter erwartet, das Schuldinstrument bis zur Endfälligkeit zu halten und somit den Nominalwert in voller Höhe zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird außerdem klargestellt, dass grundsätzlich für alle abziehbaren temporären Differenzen zusammen zu beurteilen ist, ob voraussichtlich künftig ausreichendes zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, um diese nutzen und damit ansetzen zu können. Nur sofern und soweit das Steuerrecht zwischen verschiedenen Arten von steuerbaren Gewinnen unterscheidet, ist eine eigenständige Beurteilung vorzunehmen. Darüber hinaus wird IAS 12 um Regeln und Beispiele zur Ermittlung des künftig zu versteuernden Einkommens für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern ergänzt. Die GEA Group erwartet keine Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 12. Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der Änderungen kann darauf verzichtet werden, die einzelnen von der Änderung betroffenen Komponenten des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz der frühesten dargestellten Periode anzupassen. Bei Inanspruchnahme dieser Erleichterung kann stattdessen die gesamte Änderung des Eigenkapitals in den Gewinnrücklagen erfasst werden. Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - Arbeitnehmerbeiträge -veröffentlicht vom IASB im November 2013Die Änderungen betreffen die Bestimmungen in Bezug auf Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind und stellen entsprechende Vorschriften zur Zuordnung solcher Beiträge zu den Dienstleistungsperioden klar. Zudem werden Erleichterungen für die Bilanzierung entsprechender Beiträge geschaffen, die von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. Die GEA Group erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 19. Die Änderungen sind erstmals rückwirkend auf Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Sammelstandard 2010 bis 2012 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2013Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt sieben Standards. Aus den Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Die Regelungen des Sammelstandards sind für am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, wobei die Erstanwendung größtenteils prospektiv erfolgt; eine frühere Anwendung ist zulässig. Sammelstandard 2012 bis 2014 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im September 2014Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er beinhaltet kleinere Änderungen an insgesamt vier Standards. Die GEA Group erwartet aus der Anwendung der Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Regelungen sind auf am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. 2. Grundsätze der Rechnungslegung2.1 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeKonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss der GEA Group werden alle wesentlichen Gesellschaften einbezogen, die durch die GEA Group entweder direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte oder anderweitig, z. B. durch vertragliche Vereinbarungen, unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Tatbestand der Beherrschung ist erfüllt, wenn die GEA Group dergestalt an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, dass sie einerseits variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder andererseits über Rechte verfügt, variable Rückflüsse zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem es die Aktivitäten des anderen Unternehmens steuert. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der gegenüber den Verkäufern eingegangenen Verbindlichkeiten sowie der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Transaktionszeitpunkt. Die mit dem Unternehmenserwerb übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von eventuell bestehenden nicht beherrschenden Gesellschaftern. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Der Teil der Anschaffungskosten, der den erworbenen Anteil an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens übersteigt, wird als Goodwill bilanziert. Sind die Kosten des Erwerbs auch nach einer erneuten Überprüfung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Nettovermögens geringer als dieses, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konzerninterne Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Zahlungsströme und Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Sofern die konsolidierten Tochterunternehmen einen von dem Mutterunternehmen abweichenden Bilanzstichtag aufweisen, erfolgt die Einbeziehung auf Basis von Zwischenabschlüssen zum 31. Dezember 2015. Im Geschäftsjahr 2015 hat sich der Konsolidierungskreis des Gesamtkonzerns wie folgt geändert: scroll
Nicht in die Konsolidierung einbezogen werden 46 Tochterunternehmen (Vorjahr 51), da ihr Einfluss auch bei zusammengefasster Betrachtung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist. Auf konsolidierter Basis beträgt ihr Anteil am Umsatz des Gesamt-Konzerns insgesamt 0,3 Prozent (Vorjahr 0,2 Prozent), ihr Ergebnis -0,2 (Vorjahr 1,1 Prozent) des ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern des Gesamt-Konzerns und ihr Eigenkapital 0,8 Prozent (Vorjahr 1,0 Prozent) des Konzerneigenkapitals. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, da sich ihr beizulegender Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt. Eine vollständige Liste aller Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen befindet sich im Abschnitt 12.4. Änderungen in der BeteiligungshöheÄnderungen der Beteiligungsquote der GEA Group an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Erlangen oder Verlust der Beherrschung führen, sind Eigenkapitaltransaktionen. Die Buchwerte der beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile sind so anzupassen, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung ist unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen und den Eigentümern der GEA Group zuzuordnen. Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint VenturesAls assoziierte Unternehmen gelten Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, bei denen die GEA Group unmittelbar oder mittelbar 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält. Joint Ventures sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte am Nettovermögen besitzen. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung der GEA Group sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Assoziierte Unternehmen sowie Joint Ventures werden nach der Equity-Methode mit dem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bewertet. Ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Ein eventuell beim Erwerb entstehender Goodwill wird im Beteiligungsbuchwert erfasst. Der Konzernanteil am Gewinn oder Verlust at-equity bewerteter Beteiligungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und gesondert dargestellt. Der Konzernanteil direkt im Eigenkapital erfasster Aufwendungen und Erträge wird unmittelbar im sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures den Buchwert der Nettoinvestition in dasselbe, werden keine weiteren Verluste erfasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen und Joint Ventures werden -sofern notwendig - angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag 2 Beteiligungen (Vorjahr 2) an assoziierten Unternehmen und 6 Beteiligungen an Joint Ventures (Vorjahr 6) at-equity bewertet. Gemeinschaftliche TätigkeitenGemeinschaftliche Tätigkeiten sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden derselben haben. Gemeinschaftliche Führung ist gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung der GEA Group sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen gemeinschaftlicher Tätigkeiten werden mit dem Anteil der GEA Group derselben, in Übereinstimmung mit den maßgeblichen IFRS, bilanziert. WährungsumrechnungDie Konzernunternehmen stellen ihre Jahresabschlüsse auf Basis ihrer jeweiligen funktionalen Währung auf. Fremdwährungsgeschäfte der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Bilanzstichtag an den geltenden Wechselkurs angepasst. Die dabei entstehenden Währungsgewinne und -verluste aus diesen Posten werden grundsätzlich ergebniswirksam unter den sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Alle Abschlüsse der Gesellschaften, die eine von der Berichtswährung abweichende funktionale Währung haben, werden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses der GEA Group umgerechnet. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Unternehmen erfolgt mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode. Sofern diese Durchschnittskurse keine sinnvolle Approximation der tatsächlichen Transaktionskurse darstellen, erfolgt eine Umrechnung zu den jeweiligen Transaktionskursen. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Konzernergebnis erfasst und im Eigenkapital fortgeführt. Goodwills aus dem Erwerb ausländischer Tochtergesellschaften werden als Vermögenswerte dieser Unternehmen zum Stichtagskurs umgerechnet. SachanlagenDie Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie zuzüglich Wertaufholungen angesetzt. Aufwendungen für regelmäßige größere Wartungen werden über die Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögenswertes bzw. über den Zeitraum bis zur nächsten Wartung abgeschrieben. Der Wertansatz von Sachanlagevermögen wird überprüft, wenn dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts des Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag beurteilt ("Impairment"-Test). Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Betrag aus dem internen Nutzungswert oder dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Nettoveräußerungswert). Primäre Basis für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist der jeweils aktuelle örtliche Markt für Gebrauchtmaschinen bzw. Gewerbeimmobilien. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, erfolgt eine Abwertung. Zur Beurteilung der Wertminderung werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Stufe gruppiert, für die sich Zahlungsströme separat identifizieren lassen. Entfällt in der Folgezeit der Grund für eine Wertminderung, wird eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeschriebenen historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. LeasingAls Leasingtransaktionen gelten Vereinbarungen, die das Recht zur entgeltlichen Nutzung eines Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum einräumen. Leasingverträge werden als Finanzierungsleasingverträge bilanziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstands und damit das wirtschaftliche Eigentum dem Leasingnehmer zuzurechnen sind. Dementsprechend aktivieren die Unternehmen der GEA Group, die als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken tragen, die mit dem Gegenstand verbunden sind, das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schreiben das Leasingobjekt in den Folgeperioden über die Vertragslaufzeit oder die kürzere geschätzte Nutzungsdauer ab. Korrespondierend wird eine Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Die Zahlung an den Leasinggeber wird dabei in eine Zins- und Tilgungskomponente aufgeteilt, wobei die Zinskomponente als konstante Verzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen die GEA Group als Leasingnehmer auftritt, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesen Fällen werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen Unternehmen der GEA Group Leasinggeber sind und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Gegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt. Die in der Folgezeit anfallenden Zinserträge werden erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesem Fall verbleibt der zur Nutzung überlassene Gegenstand in der Bilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst. Verschiedene der einbezogenen Unternehmen haben in der Vergangenheit Sachanlagen veräußert und zurückgemietet ("Sale-and-lease-back"). In Abhängigkeit der Risikoverteilung führten die "Sale-and-lease-back"-Transaktionen zu einem Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnis. Im Fall eines Mietleasingverhältnisses erfolgte eine unmittelbare Realisierung des gesamten Gewinns, sofern der Verkauf des Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert abgewickelt wurde. Bei einem Verkauf über dem beizulegenden Zeitwert wurde die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem beizulegenden Zeitwert abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit realisiert. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienImmobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Bei Immobilien, die teilweise zur Erzielung von Mieteinnahmen und teilweise zum Zweck der Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, wird die gesamte Immobilie als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie eingestuft, wenn der Anteil der Eigennutzung unwesentlich ist. Dies wird bei einem Anteil von unter 10 Prozent angenommen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden linear zwischen 10 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung erfolgt analog zu der Vorgehensweise beim Sachanlagevermögen. GoodwillDer Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt. Die Werthaltigkeit des Goodwills wird mindestens einmal jährlich zum Geschäftsjahresende sowie bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit auf Ebene der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Als Goodwill tragende zahlungsmittelgenerierende Einheiten wurden die Geschäftssegmente in Form der Business Areas identifiziert. Für die Überprüfung der Werthaltigkeit wird der erzielbare Betrag einer Business Area ihrem Buchwert einschließlich des Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Für als "zur Veräußerung gehalten" klassifizierte Geschäftseinheiten ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Maßstab für die Werthaltigkeit. Übersteigt der Buchwert der Vermögenswerte einer Business Area den erzielbaren Betrag, liegt in Höhe der Differenz eine Wertminderung vor, die ergebniswirksam zu erfassen ist. Ein Wertminderungsbetrag mindert zuerst den Buchwert des Goodwills. Ein den Goodwill übersteigender Betrag ist proportional zu den Buchwerten auf die nicht-finanziellen langfristigen Vermögenswerte zu verteilen. Der Nutzungswert der zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten wird jährlich zum Ende des Geschäftsjahres nach dem "Discounted-Cash-Flow"-Verfahren ermittelt. Die Schätzung eines Verkaufspreises ist für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten nur erforderlich, wenn der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt. Sonstige immaterielle VermögenswerteDie sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl selbst erstellte als auch erworbene Vermögenswerte. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte umfassen aktivierte Entwicklungsaufwendungen. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen neben vertragsbasierten Rechten vor allem Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen. Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen werden regelmäßig im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen erworben. Die selbst erstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes bestimmbar ist, wird dieser linear über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist, werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Der Wertansatz eines immateriellen Vermögenswertes wird überprüft, sofern dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, ist der Buchwert auf den erzielbaren Betrag abzuwerten. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe werden zuvor erfasste Wertminderungen zurückgenommen. Eine Rücknahme erfolgt dabei maximal bis zur Höhe der fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden jährlich außerdem dahin gehend untersucht, ob die Einschätzung hinsichtlich der Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer beibehalten werden kann. Eine Änderung auf eine bestimmte Nutzungsdauer wird prospektiv vorgenommen. Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, sonstige Wertpapiere, finanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie derivative Finanzinstrumente. Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen werden der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, da die Anteile an diesen Kapitalgesellschaften nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist bedingt durch die erhebliche Schwankungsbreite der Bemessungen des beizulegenden Zeitwertes, ohne dass die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen des beizulegenden Zeitwertes innerhalb der Schwankungsbreite zuverlässig bestimmt werden können. Ein zuverlässiger beizulegender Zeitwert kann nur im Rahmen von Veräußerungsverhandlungen ermittelt werden. Eine Veräußerungsabsicht für diese finanziellen Vermögenswerte besteht nicht. Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel, bei denen die Absicht besteht, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten, werden der Bewertungskategorie "bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen" zugeordnet und dementsprechend unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle übrigen Wertpapiere werden zum Zeitwert bewertet, wobei Wertschwankungen erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Die finanziellen Forderungen werden der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet und unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken sowie zur Risikominderung von Zinsschwankungen eingesetzt, die sich aus Finanzierungsgeschäften ergeben. Sie werden stets zum Zeitwert bilanziert. Stehen die derivativen Finanzinstrumente in keiner dokumentierten bilanziellen Sicherungsbeziehung, werden diese der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen" zugeordnet und die Zeitwertschwankungen erfolgswirksam erfasst. Sind die derivativen Finanzinstrumente in eine bilanzielle Sicherungsbeziehung zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen ("Cash-Flow-Hedge") eingebunden, werden die Zeitwertschwankungen im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eingebettete Finanzderivate werden bei Vorliegen qualifizierender Bedingungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung von den jeweiligen Basisverträgen getrennt. Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, sobald die GEA Group Zahlungsmittel erhalten hat oder ihr das Recht auf den Erhalt von Zahlungsströmen zusteht. Für den Fall eines marktüblichen Kaufs von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung. Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Einschluss von direkt dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten. Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte überprüft. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte sind wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintreten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme negativ verändert haben. Objektive Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder der Ausfall von Zahlungen sein. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (z. B. nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente), entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Finanzinstruments und dem Barwert der mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Zahlungsströme. Mit Ausnahme der Eigenkapitalinstrumente werden finanzielle Vermögenswerte bei Wegfall der Wertminderungsgründe bis zur Höhe der sich ohne Wertminderung ergebenden fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zugeschrieben. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting")Die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihres Abschlusses entweder als Absicherung von beizulegenden Zeitwertschwankungen von Vermögenswerten, Schulden oder von bindenden Vereinbarungen ("Fair-Value-Hedges") oder als Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden ("Cash-Flow-Hedges") designiert. Bei einer effektiven Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird nicht nur die Änderung des beizulegenden Zeitwertes des Derivates, sondern auch die des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst. Bei einer perfekten Sicherung gleichen sich die Zeitwertschwankungen aus. Die Vorschriften zur Sicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts durch einen "Fair-Value-Hedge" finden derzeit in der GEA Group keine Anwendung. Werden Derivate zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen eingesetzt, wird der effektive Bestandteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der Derivate erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Bestandteil der Wertänderung wird als Gewinn oder Verlust ausgewiesen. Der im sonstigen Konzernergebnis erfasste Posten aus dem effektiven Bestandteil der Wertänderung wird gleichzeitig mit der Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgswirksam. Führt die Erfüllung des Grundgeschäfts zu dem Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswertes, so werden die zuvor im sonstigen Konzernergebnis abgegrenzten Wertänderungen mit den Anschaffungskosten des nicht-finanziellen Vermögenswertes verrechnet. Wird das Grundgeschäft abweichend von vorherigen Annahmen nicht durchgeführt, werden die zuvor erfolgsneutral erfassten Wertänderungen direkt erfolgswirksam aufgelöst. Um Risiken aus Zinsänderungen abzusichern, wendet der Konzern überwiegend "Cash-Flow-Hedges" an. Darüber hinaus führt die GEA Group vor allem für Fremdwährungsrisiken Sicherungsmaßnahmen gemäß den Grundsätzen der Risikorichtlinie durch, welche ökonomisch entsprechende Risiken kompensieren, jedoch die strengen Anforderungen des IAS 39 an die Abbildung als bilanzielle Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen. Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung von Währungsrisiken aus monetären Vermögenswerten und Schulden abgeschlossen werden, werden nicht zu einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zusammengeführt. Die ergebniswirksam erfassten Effekte aus der Umrechnung der Bilanzpositionen werden durch die ebenfalls ergebniswirksam zu erfassenden Zeitwertschwankungen der Devisentermingeschäfte weitgehend kompensiert. Latente SteuernFür sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der jeweiligen nationalen Steuerbilanzen und den in den Konzernabschluss einfließenden IFRS-Bilanzen werden im Grundsatz aktivische und passivische latente Steuern gebildet. Daneben werden aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ansatz der aktivischen latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen erfolgt nur in dem Umfang, in dem zukünftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis wahrscheinlich ist. Latente Steuerschulden für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures werden nicht gebildet, solange eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. VorräteDie Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittskosten oder nach der "First in - First out" (Fifo)-Methode. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und Kosten des Vertriebs. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und sind in der Bilanz zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen angesetzt. Im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Finanzdienstleistungsunternehmen werden ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken im Wesentlichen auf das Finanzdienstleistungsunternehmen übertragen wurden. FertigungsaufträgeForderungen und Umsätze aus Fertigungsaufträgen werden entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst ("Percentage-of-Completion-Method"). Der Fertigstellungsgrad wird nach der "Cost-to-Cost-Method" ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten ergibt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten zuzüglich des anteiligen Gewinns entsprechend des erreichten Fertigstellungsgrads. Verluste aus Fertigungsaufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgt in dem Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Soweit die erhaltenen Teilabrechnungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne und erfassten Verluste am Stichtag übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den "sonstigen Verbindlichkeiten". Erhaltene Anzahlungen auf Fertigungsaufträge werden passivisch unter dem selben Posten ausgewiesen. Sofern das Auftragsergebnis nicht zuverlässig geschätzt werden kann, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst ("Zero-Profit-Method"). Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst, wenn das Auftragsergebnis zuverlässig geschätzt werden kann. Zahlungen für Abweichungen im Gesamtauftrag, Nachforderungen ("Claims") sowie Prämien werden in die Auftragserlöse einbezogen, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Schulden und nicht fortgeführte GeschäftsbereicheDer Ansatz langfristiger Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten, die im Sinne des IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert wurden, erfolgt zum Buchwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" erfolgt, wenn der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Die entsprechenden Vermögenswerte sowie die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Schulden werden in der Bilanz gesondert als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und " zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesen. Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte bzw. die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Vermögenswerte und Schulden zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet. Danach erfolgt eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hierbei werden Veräußerungsgruppen als Ganzes bewertet. Da der Buchwert von zur Veräußerung gehaltenen abnutzbaren Vermögenswerten überwiegend durch den Verkauf und nicht durch die Nutzung derselben realisiert wird, endet die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Umklassifizierung. Wenn eine Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich darstellt, qualifiziert diese als nicht fortgeführter Geschäftsbereich. Die Ergebnisse der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden in der Gewinn- und Verlustrechnung separat als "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Zudem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Vorjahreswerte so angepasst, dass die Ergebnisse dieser Geschäftsbereiche auch gleichfalls im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche getrennt ausgewiesen; auch hier wird der Ausweis des Vorjahres entsprechend angepasst. Bei der Darstellung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden Umsätze und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen berücksichtigt, wenn diese nach dem Abgang eines nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Die Angaben im Anhang beziehen sich grundsätzlich auf die in den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Insoweit sich Angaben auf die GEA Group einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen, so wird dies entweder durch den Hinweis, dass es sich um Angaben zum Gesamt-Konzern handelt, oder durch eine anderweitige Kommentierung gekennzeichnet. Gezeichnetes KapitalStammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Eigene Anteile werden von dem auf die Anteilseigner der GEA Group Aktiengesellschaft entfallenden Eigenkapital abgezogen. Verpflichtungen aus PensionsplänenDie Verpflichtungen aus Pensionsplänen betreffen Verpflichtungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit Method") ermittelt. Der Anwartschaftsbarwert dieser Verpflichtungen wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rentensteigerungen berechnet, da der bis zum Renteneintrittsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Bei den Ansprüchen aus gewährten Krankenrestkostenversicherungen fließen in die versicherungsmathematische Bewertung Trendannahmen für die Kosten der medizinischen Versorgung ein. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde. Um die Pensionsleistungen erbringen zu können, werden zum Teil finanzielle Vermögenswerte in langfristig ausgelegten Fonds außerhalb der GEA Group gehalten oder qualifizierte Versicherungspolicen abgeschlossen. Sofern die Leistungsansprüche durch solche externen Vermögenswerte (Planvermögen) gedeckt sind, wird deren beizulegender Zeitwert mit dem Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung saldiert. Der resultierende Saldo wird unter den langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern bzw. den übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (Nettobilanzbetrag). Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Nettobilanzbetrages werden im Jahr ihrer Entstehung im sonstigen Konzernergebnis erfasst und nach Berücksichtigung von Steuereffekten in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Dies gilt auch für die Erfassung des Unterschieds zwischen den tatsächlichen Erträgen und den auf Basis des Diskontierungsfaktors rechnerisch ermittelten Erträgen aus Planvermögen. Ein Aufwand aus der Aufzinsung des Nettobilanzbetrages wird in den Zinsaufwendungen erfasst, ein Ertrag in den Zinserträgen. Der laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Periode sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst. Sonstige Verpflichtungen gegenüber ArbeitnehmernUnter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden sonstige langfristige Leistungen sowie alle kurzfristig fälligen Leistungen erfasst. Bei den kurzfristigen Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen gegenüber Arbeitnehmern wird erwartet, dass diese spätestens 12 Monate nach Ende der erbrachten Leistung in voller Höhe abgegolten werden. Zu ihnen gehören unter anderem Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, bezahlter Urlaub sowie Erfolgsbeteiligungen. Sie werden zeitkongruent mit der vergüteten Arbeitsleistung aufwandswirksam. Am Bilanzstichtag wird der Teil des Aufwands, der die bereits geleisteten Zahlungen übersteigt, als abgegrenzte Schuld ausgewiesen. Sonstige langfristige Leistungen, wie z. B. Jubiläumszahlungen oder Altersteilzeitvereinbarungen, werden mit dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Insolvenzsicherung erdienter Altersteilzeitguthaben werden Wertpapiere an die Berechtigten verpfändet. Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird mit der korrespondierenden Verpflichtung saldiert. Ebenfalls unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden Verbindlichkeiten für Abfindungen bzw. aus Sozialplänen ausgewiesen, die unter anderem aus Verpflichtungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen resultieren. RückstellungenRückstellungen für ungewisse Verpflichtungen werden angesetzt, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der zukünftige Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags zuverlässig geschätzt werden kann. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird der Barwert des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Abzinsung erfolgt mit dem laufzeit- und währungsadäquaten Marktzinssatz. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand gezeigt. Bei der Bildung von Gewährleistungsrückstellungen wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Herstellungskosten berücksichtigt. In allen anderen Fällen erfolgt die Rückstellungsbildung zum Zeitpunkt der Abnahme des Produkts. Die Bemessung der Rückstellung basiert sowohl auf dem tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwand in der Vergangenheit als auch auf dem evaluierten Gesamtrisiko einer Anlage bzw. eines Produkts. Zusätzlich werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Garantiefall bekannt und ein Verlust wahrscheinlich wird. Rückgriffsforderungen gegen Zulieferer werden aktiviert, sofern deren Leistungen einer Garantie unterliegen und der Anspruch höchstwahrscheinlich durchgesetzt werden kann. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden angesetzt, wenn der aus dem Vertrag erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung notwendigen Kosten. Die notwendigen Kosten schließen auch die zur Vertragserfüllung notwendigen Gemeinkosten ein. FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten umfassen Anleihen, Bankverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten. Die Folgebilanzierung geschieht unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zugangsbewertung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing erfolgt zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Sonstige VerbindlichkeitenDer Ansatz und die Folgebewertung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt mit Ausnahme der Anzahlungen sowie des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen analog zu den Finanzverbindlichkeiten. Die Anzahlungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Hinsichtlich der Bewertung des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen wird auf die Ausführungen zu der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen verwiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verbindlichkeiten aus erhaltenen Gütern oder bereits erbrachten Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt sind, da nur eine geringe Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung besteht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei innerhalb eines Jahres fällig werdenden Verbindlichkeiten entspricht dieser dem Erfüllungsbetrag. ErtragsrealisierungUmsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Gütern verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden. Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Leistung ertragswirksam. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse. Erlöse aus Fertigungsaufträgen werden grundsätzlich nach der "Percentage-of-Completion"-Methode realisiert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten ("Cost-to-Cost-Method"). Die Auftragskosten umfassen Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Erstreckt sich die Abwicklung eines Fertigungsauftrags über einen längeren Zeitraum und erfolgt die Finanzierung des Auftrags weitgehend durch die GEA Group, umfassen die Auftragskosten auch direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten. Umgekehrt werden Erträge aus der Anlage von erhaltenen Anzahlungen auftragskostenmindernd berücksichtigt, wenn diese einen wesentlichen Einfluss auf das Auftragsergebnis haben. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Entsprechend der "Percentage-of-Completion"-Methode werden Fertigungsaufträge zum Stichtag in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Ausgewiesen werden die realisierten Umsatzerlöse in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Abzug der Teilabrechnungen. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar als Aufwand ausgewiesen. Zinserträge werden unter Beachtung des Effektivzinssatzes und der Höhe der Restforderung proportional über die Restlaufzeit in den Zinserträgen erfasst. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist. Erlöse aus Nutzungsentgelten werden unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Verträge periodengerecht erfasst. Aktienbasierte VergütungDie GEA Group verfügt über ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm, in dessen Rahmen ausgewählten Führungskräften sogenannte "Performance Shares" gewährt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Des Weiteren wurde in den Geschäftsjahren 2010 und 2011 ein Teil der von den Vorstandsmitgliedern erdienten Tantieme in virtuelle Aktien umgerechnet. Der Anspruch aus den virtuellen Aktien wird zum Bilanzstichtag mit dem aktuellen Aktienkurs bewertet. Im Geschäftsjahr 2012 wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder eine langfristige Aktienkurskomponente eingeführt. Die Auszahlung aus dieser Vergütungskomponente ist von der Performance der GEA Aktie relativ zu einem Vergleichsindex abhängig. Der Anspruch aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Rückstellung für aktienbasierte Vergütungsprogramme werden als Zinsaufwand bzw. -ertrag berücksichtigt (siehe Abschnitt 7.3.4). Darüber hinaus gewährte eine Gesellschaft im Konzern ihren Mitarbeitern über eine Treuhandgesellschaft Optionen auf Anteile der Gesellschaft. Der Aufwand dieser anteilsbasierten Vergütung wird im Ausgabezeitpunkt geschätzt und linear bis zum Ausübungszeitpunkt verteilt (siehe Abschnitt 7.1). Forschung und EntwicklungAufwendungen für Forschung werden unmittelbar aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügbar sind. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Aktivierte Entwicklungskosten eines noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerts werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Erforderliche Entwicklungskosten im Rahmen von Fertigungsaufträgen werden als Herstellungskosten aktiviert. Öffentliche ZuwendungenZuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Aufwandszuschüsse werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Ausgleich sie zugesprochen wurden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden von den Anschaffungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts abgesetzt. 2.2 Einschätzungen und ErmessensentscheidungenDie Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Ermessensentscheidungen durch den Vorstand getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktivischen und passivischen latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Faktoren, die eine negative Abweichung von getroffenen Einschätzungen verursachen können, können eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen. Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen, wie nachfolgend dargestellt, teilweise Ermessensentscheidungen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen. KonsolidierungskreisBei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises (siehe Abschnitt 2.1) wurde insbesondere bei der Beurteilung, welche Tochtergesellschaften aus Wesentlichkeitsgründen nicht im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, Ermessen ausgeübt. UnternehmenserwerbeAls Folge von Unternehmenserwerben werden Goodwills in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Ein grundlegendes Problem stellt dabei die Schätzung dieser Zeitwerte dar. Grundstücke und Gebäude werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet. Wenn immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, werden ihre beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen auf Basis der Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte sowie des Diskontierungszinssatzes getroffen hat. Der Ansatz von Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen basiert auf der aktuellen Planung. GoodwillDer Konzern untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt. Die zu diesem Zweck für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftssegmente ermittelten erzielbaren Beträge werden auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Den Berechnungen der Nutzungswerte liegen Annahmen des Managements zugrunde. Dies gilt auch für die im Geschäftsjahr durchgeführte Berechnung zur Re-Allokation des auf das vormalige Segment GEA Refrigeration Technologies entfallenden Goodwills auf die Business Areas Solutions und Equipment nach den relativen Wertverhältnissen (siehe Abschnitt 6.3). SteuernDie GEA Group ist in einer Vielzahl von Ländern tätig und unterliegt damit verschiedenen Steuerhoheiten. Die Bestimmung der Steuerverbindlichkeiten erfordert eine Reihe von Einschätzungen des Managements. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unwägbarkeiten getroffen zu haben. Gleichwohl kann nicht zugesichert werden, dass der tatsächliche Ausgang der Unwägbarkeiten mit den angenommenen Einschätzungen übereinstimmt. Etwaige Abweichungen können sich in dem Jahr der Entscheidung auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten oder der latenten Steuern auswirken. Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der aktivischen latenten Steuern beurteilt das Management, in welchem Ausmaß eine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Ob die aktivischen latenten Steuern tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob zukünftig in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet werden kann, gegen welches die temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Hierfür betrachtet das Management die Zeitpunkte der Umkehrung der passivischen latenten Steuern sowie die zukünftig erwarteten steuerlichen Einkommen. Auf Grundlage des erwarteten zukünftigen steuerlichen Einkommens geht das Management von der Realisierbarkeit der aktivischen latenten Steuern aus. Die aktivischen latenten Steuern verringern sich, wenn sich die Schätzung der geplanten steuerlichen Einkommen mindert, sich die durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden Steuervorteile reduzieren oder der Umfang der künftigen Steuervorteile durch Gesetzesänderungen der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht beschränkt wird (siehe Abschnitt 8.8). RestrukturierungsrückstellungenDer Ansatz von Restrukturierungsrückstellungen erfolgt, sobald eine faktische Verpflichtung des Unternehmens zur Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen durch Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans gegenüber den Betroffenen entstanden ist. In die Beurteilung, ob die Ansatzkriterien erfüllt sind, fließen Annahmen des Managements dazu ein, ob bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung hervorgerufen wurde, dass das Unternehmen die Restrukturierung durchführen wird und ob bedeutende Änderungen des Restrukturierungsplans zu erwarten sind. Für die Bestimmung der Höhe von Restrukturierungsrückstellungen ist insbesondere eine Schätzung der Höhe der erwarteten Abfindungszahlungen erforderlich. Hierfür müssen vom Management Annahmen zur Gehaltsstruktur und zur Dauer der Betriebszugehörigkeit der vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmer sowie zur Art und Weise der Umsetzung des Stellenabbaus (z. B. Freiwilligenprogramme, Altersteilzeit, Sozialplan) getroffen werden. Bewertung zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden sowie Klassifizierung von Geschäftsbereichen als nicht fortgeführtZur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. In die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten fließen dabei auch Annahmen des Managements ein. Zudem sind bei der Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" sowie der Einstufung von Aktivitäten als den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugehörig Einschätzungen des Managements erforderlich. Diese betreffen insbesondere die Fragen, ob der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Rückstellungen und EventualverbindlichkeitenÄnderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verpflichtung oder eines wirtschaftlichen Ressourcenabflusses können dazu führen, dass bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufte Sachverhalte als Rückstellung zu passivieren sind bzw. Rückstellungsbeträge sich ändern (siehe Abschnitt 6.2). Dies gilt insbesondere auch für Verpflichtungen im Umweltbereich. Verpflichtungen aus PensionsplänenDer Barwert der Pensionsverpflichtung hängt von versicherungsmathematischen Annahmen ab. Diese Annahmen umfassen Diskontierungszinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungsrate und Sterblichkeitsraten. Sie können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den künftigen tatsächlichen Entwicklungen abweichen und sich damit wesentlich auf die Höhe der Verpflichtung und die dazugehörigen Aufwendungen auswirken. Der Diskontierungssatz des Nettobilanzbetrages wird zum Ende eines jeden Jahres ermittelt. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Weitere wesentliche Annahmen bei Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten (siehe Abschnitt 6.3.1). FertigungsaufträgeDer Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nach der "Percentage-of-Completion"-Methode liegen Schätzungen des Managements bezüglich der im Zusammenhang mit den Fertigungsaufträgen anfallenden Auftragskosten zugrunde. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den geschätzten Kosten haben unmittelbar Auswirkung auf das realisierte Ergebnis aus Fertigungsaufträgen. Die operativen Einheiten überprüfen die Schätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an. RechtsstreitigkeitenUnternehmen der GEA Group sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse zu diesen Rechtsstreitigkeiten und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen ein Unternehmen der GEA Group bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko zu bilden ist (siehe Abschnitt 8.4). 3. FinanzrisikomanagementUm die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Risikomanagementsystem im Lagebericht verwiesen. Als weltweit tätiger Konzern ist die GEA Group im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. WährungsrisikenDie Internationalität der Geschäftstätigkeit der GEA Group bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Gemäß der Konzernrichtlinie besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der Sicherungspflicht können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance der GEA Group anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance. ZinsrisikenAufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten der GEA Group erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das vom zentralen Finanzmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgeschlossen werden. Alle Zinsderivate sind einzelnen Kreditaufnahmen zugeordnet. Die Sicherungsbeziehungen sind dokumentiert und werden als "Cash-Flow-Hedge" bilanziert. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Zinsaufwand aus den Kreditaufnahmen sowie aus den zugeordneten Derivaten spiegelt in Summe den fixierten Zinssatz der Sicherungsbeziehung wider. Zins-/Währungsswaps wurden im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmenserwerben in Kanada und Großbritannien eingesetzt. Ihre Bilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, sie stehen aber in keiner dokumentierten Sicherungsbeziehung zu den konzerninternen Grundgeschäften. Die Ergebniseffekte aus der Veränderung der Währungsparitäten seit Beginn der Laufzeit sowie die Ergebniseffekte aus den in diesem Zusammenhang bestehenden konzerninternen Forderungen stehen sich aufgrund unterschiedlicher Bewertungsgrundlagen (Terminkurs zu Kassakurs) nicht in gleicher Höhe gegenüber. Im Geschäftsjahr 2015 belief sich der Bewertungsunterschied auf -6.449 T EUR (Vorjahr -270 T EUR). WarenpreisrisikenDie GEA Group benötigt verschiedene Metalle wie Aluminium, Kupfer und Stahl, deren Einkaufspreise je nach Marktsituation erheblichen Schwankungen unterliegen können. Zur Sicherung des Warenpreisrisikos werden langfristige Lieferverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen. KreditrisikenFinanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des bei der GEA Group im Finanzmanagement verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht die GEA Group die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken entstehen für die GEA Group, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe der GEA Group. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert sowie Kreditlinien gesteuert. Die Mittel werden anschließend den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind dabei die wichtigste Liquiditätsquelle. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA Group zu optimieren, sind in 13 Ländern Cash-Pools eingerichtet. Hierdurch werden die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeglichen. Eigenständige Geldanlagen und -aufnahmen dieser Gesellschaften werden somit weitgehend vermieden. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die nicht diskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert: scroll
In die vorstehende Tabelle werden alle zum 31. Dezember 2015 bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der erwarteten vertraglichen Zahlungsströme einbezogen. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten sind nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die jederzeit zurückgezahlt werden können, wird unterstellt, dass sie innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden. Den Auszahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 336.165 T EUR (Vorjahr 507.280 T EUR) stehen Einzahlungen aus diesen Instrumenten in Höhe von 320.373 T EUR (Vorjahr 480.377 T EUR) gegenüber. Zum 31. Dezember 2015 bestehen Barkreditlinien in Höhe von 1.199.350 T EUR (Vorjahr 1.305.421 T EUR), die in Höhe von 429.130 T EUR (Vorjahr 529.106 T EUR) ausgenutzt sind. Die Barkreditlinien setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Das Darlehen von der Europäischen Investitionsbank (EIB) wurde am 14. Januar 2015 mit einem Teilbetrag i. H. v. 100.000 T EUR vorzeitig getilgt. Zur Sicherung der langfristigen Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft im August 2015 die syndizierte Kreditlinie in Form eines Club Deals in Höhe von 650.000 T EUR vorzeitig bis August 2020 prolongiert und die Konditionen sowie die Dokumentation zeitgemäß angepasst. Der Kredit beinhaltet zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, sodass eine Laufzeit bis maximal 2022 möglich ist. Zum 31. Dezember 2015 stehen dem Gesamt-Konzern Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.463.367 T EUR (Vorjahr 1.732.338 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 481.442 EUR (Vorjahr 462.077 T EUR) genutzt werden. In der Regel sind die Avale zahlbar auf erstes Anfordern. Wie bei diesem Auftragssicherungs- und Finanzierungsinstrument allgemein üblich, gibt es auch bei der GEA Group in den vergangenen Jahren nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Ziehungen von Avalen. Zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden des zum 31. Oktober 2014 veräußerten Segments GEA Heat Exchangers (HX) sind zum 31. Dezember 2015 Bankavale in Höhe von 26.275 T EUR (Vorjahr 34.151 T EUR) aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegt. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsausfalls wurden seitens des Käufers des Segments GEA HX Bankavale in Höhe von 14.865 T EUR (Vorjahr 17.954 T EUR) zugunsten der GEA Group Aktiengesellschaft ausgestellt. Zusätzlich wurden Konzernavale in Höhe von 63.646 T EUR (Vorjahr 108.045 T EUR) durch die GEA Group Aktiengesellschaft zur Besicherung vertraglicher Verpflichtungen des Segments GEA HX herausgelegt. Zur Absicherung eventueller Risiken für den Fall, dass solche Avale in Anspruch genommen werden, hat die GEA Group Aktiengesellschaft Bankavale vom Käufer des Segments GEA HX zur Rückbesicherung in Höhe von 19.094 T EUR (Vorjahr 32.413 T EUR) erhalten. Zum Jahresende sind 84 T EUR (Vorjahr 84 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 99.369 T EUR (Vorjahr 99.733 T EUR) Konzernavale für den unwahrscheinlichen Fall des Zahlungsausfalls zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lurgi AG an deren Kunden herausgelegt. Zur Abdeckung des Haftungsvolumens der GEA Group Aktiengesellschaft aus den gewährten Bankavalen wurden seitens der Käufer der Lurgi-Gruppe Bankavale als Rückbesicherung herausgelegt. Für die Lentjes GmbH sind 2.830 T EUR (Vorjahr 2.830 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegt. Konzernavale, die zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lentjes GmbH an deren Kunden ausgegeben wurden, konnten in 2015 vollständig ausgebucht werden (Vorjahr 71.764 T EUR). Die zukünftigen Auszahlungen aus den operativen Leasingverhältnissen werden separat unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen (siehe Abschnitt 9.2). FremdwährungssensitivitätsanalyseDie Gesellschaften der GEA Group sind immer dann einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung lauten als die jeweilige funktionale Währung einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind Fremdwährungsrisiken durch geeignete Instrumente abzusichern. Die Schwankungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich somit weitgehend über ihre Laufzeit aus. Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert aus den folgenden Geschäften:
Als relevante Risikovariablen für die Fremdwährungssensitivitätsanalyse finden die Währungspaare Berücksichtigung, bei denen ein wesentlicher Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung abgewickelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des EUR von 10 Prozent aus Konzernsicht: scroll
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Bei dem Nominalvolumen handelt es sich um alle kontrahierten Fremdwährungszahlungsströme zum Bilanzstichtag umgerechnet in EUR zum Stichtagskurs. Die potenziellen Schwankungen des Jahresergebnisses resultieren primär aus Derivaten, die nicht in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen, aber im Rahmen der allgemeinen Sicherungsstrategie zur Vermeidung von Währungsrisiken eingesetzt werden. ZinssensitivitätsanalyseDie Zinssensitivitätsanalyse stellt die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine lineare Verschiebung der Zinskurven für alle Währungen um +100 bzw. -10 Basispunkte zum Bilanzstichtag. Die für die Sensitivitätsanalyse unterstellte Verschiebung der Zinskurven erfolgt relativ gesehen nach unten weniger stark als die Verschiebung nach oben. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus nahe der 0 Prozent-Marke wird hierdurch eine Verschiebung zu einem signifikant negativen Zinssatz vermieden. Für die simulierten Szenarien ergeben sich folgende Effekte: scroll
Der Berechnung liegt ein Nettovolumen von 121.469 T EUR (Vorjahr 128.640 T EUR) zugrunde. KapitalmanagementDas wichtigste finanzwirtschaftliche Ziel der GEA Group Aktiengesellschaft ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bei gleichzeitiger Wahrung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Deshalb hat die Verbesserung der Profitabilität und als Folge davon die Erhöhung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei allen unternehmerischen Entscheidungen Priorität. Daraus leitet sich auch die konsequente Fokussierung auf die Margenqualität der Aufträge ab. Auch externes Wachstum durch mögliche Akquisitionen wird unter dem Blickwinkel dieses Ziels bewertet. Bei der Verfolgung dieser unternehmerischen Ziele kommt dem Kapitalmanagement durch Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven eine sehr große Bedeutung zu. Es stellt damit nicht nur den dauerhaften Fortbestand der GEA Group sicher, sondern schafft auch die unternehmerische Flexibilität, um die gegenwärtigen Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln und strategische Optionen wahrnehmen zu können. Hierzu werden Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien permanent auf Basis von kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Liquiditätsentwicklung und der notwendigen Kreditaufnahmen gesteuert. Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement der GEA zuständig, um Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie der GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund. Zur Optimierung der Kapitalkosten wird die Kapitalstruktur regelmäßig auf der Basis verschiedener Finanzkennzahlen überwacht. Wichtige Kennzahlen sind in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote und das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing). Die Nettoverschuldung für den Gesamt-Konzern wird dabei wie folgt ermittelt: scroll
Die Nettoliquidität konnte im Laufe des Geschäftsjahres weiter um 78.285 T EUR verbessert werden, sodass diese zum 31. Dezember 2015 982.020 T EUR betrug. Weiterhin bewerten zwei internationale Ratingagenturen, Moody's und Fitch, die Fähigkeit der GEA Group Aktiengesellschaft, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bewertungen für die GEA Group lauten wie folgt: scroll
Bei einem Investmentgrade-Rating in den Kategorien des "BBB" Bereichs ergeben sich für die Finanzierung der GEA Group gute Chancen sowohl für Bankenfinanzierungen als auch für die direkte Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten. Die aktuellen Ratings reflektieren damit die gute Zahlungsfähigkeit der GEA Group und stellen den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten sicher. 4. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden sowie nicht fortgeführte GeschäftsbereicheSegment GEA Heat ExchangersIm Geschäftsjahr 2014 wurde zum 31. Oktober 2014 der Verkauf des vormaligen Segments GEA Heat Exchangers an von Triton beratene Fonds abgeschlossen (Closing). GEA HX verfügt über eines der breitesten Portfolios von Wärmetauschern weltweit und deckt zahlreiche Anwendungen und Einsatzbereiche von der Klimaanlage bis zum Kühlturm ab. Zwischen GEA HX und den weiteren Geschäftsbereichen des GEA Group-Portfolios bestehen jedoch nur begrenzte Synergiepotenziale, da sich die Geschäftsprofile voneinander unterscheiden. Der Buchwert der Veräußerungsgruppe GEA HX wurde zum 30. September 2014 auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abgewertet, woraus ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 22.383 T EUR resultierte. Die Wertminderung war in voller Höhe dem Goodwill der Veräußerungsgruppe zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zum 30. September 2014 wurde auf Basis des vertraglichen Verkaufspreises sowie von Schätzungen der Zahlungsmittelabflüsse für Veräußerungskosten ermittelt. Das im Geschäftsjahr 2014 erfasste Ergebnis aus der Veräußerung ergab sich wie folgt: scroll
Die Veräußerungskosten umfassten neben Transaktionskosten auch Aufwendungen aus der Erfassung von Verbindlichkeiten für kaufvertragliche Gewährleistungen einschließlich Verpflichtungen aus einer Risikoteilung für Großprojekte. Der Cash-Flow aus der Veräußerung kann der folgenden Tabelle entnommen werden: scroll
Die Ergebnisse des als nicht fortgeführt klassifizierten Geschäftsbereichs GEA HX stellten sich im Vorjahr wie folgt dar: scroll
Im Geschäftsjahr 2015 ist im nicht fortgeführten Geschäftsbereich GEA HX ein Verlust nach Steuern in Höhe von 1.011 T EUR angefallen. Dieser geht im Wesentlichen auf die Entwicklung der nach der Veräußerung bei GEA verbliebenen Risiken zurück. Der auf diesen Geschäftsbereich entfallende Steuerertrag beläuft sich auf 115 T EUR. Sonstige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden sowie nicht fortgeführte GeschäftsbereicheZum 31. Dezember 2015 werden zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit einem Buchwert von 8.121 T EUR (Vorjahr 5.585 T EUR) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich insbesondere um zwei nicht betriebsnotwendige Grundstücke, von denen eines in Kanada (2.938 T EUR) und eines in Deutschland (2.602 T EUR) liegt. Da für diese Vermögenswerte keine weitere Verwendungsmöglichkeit besteht, sollen sie veräußert werden. Die sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus dem in Vorjahren veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten. Das Ergebnis der sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche des Geschäftsjahres beinhaltet Erlöse in Höhe von 156,8 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 18,0 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Steuern aus sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereichen beläuft sich damit auf 138,8 Mio. EUR. Hierin enthalten ist ein Ertrag aus der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs in Höhe von 148,4 Mio. EUR. Die Eventualforderung aus dem gescheiterten Verkauf von Altaktivitäten im Jahr 2004 ist damit entfallen. Insgesamt haben die sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 98.628 T EUR (Vorjahr 1.786 T EUR) zum Konzernergebnis beigetragen. Dieses Ergebnis entfällt in voller Höhe auf Aktionäre der GEA Group AG. Der auf die sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche entfallende Steueraufwand beläuft sich auf 40.161 T EUR. Im Vorjahr ergab sich ein Steuerertrag in Höhe von 2.992 T EUR. 5. Unternehmenserwerbe5.1 Erworbene UnternehmenIm Geschäftsjahr 2015 hat die GEA Group folgende Unternehmenserwerbe getätigt: scroll
Am 2. Januar 2015 hat GEA den Anteilserwerb der niederländischen Unternehmensgruppe de Klokslag vollzogen. Dabei wurden alle Anteile der Gesellschaften de Klokslag Automatisierung B.V., de Klokslag Engineering B.V. und de Klokslag Machinefabrik B.V. übernommen. Zudem wurden im Wege des Einzelerwerbs Rechte an bestimmten Technologien erworben. Die de Klokslag Gruppe gehört zu den führenden europäischen Herstellern von Großanlagen für Schnittkäse und wird der Business Area Solutions zugeordnet. Die Akquisition macht GEA zu einem Komplettanbieter für Prozesslösungen in diesem wachsenden Bereich der Milchindustrie. Die Transaktionskosten für diesen Unternehmenserwerb betragen 428 T EUR, von denen 28 T EUR im Berichtsjahr und 400 T EUR im Vorjahr angefallen sind. Am 19. Juni 2015 hat GEA den Anteilserwerb der italienischen Unternehmensgruppe Comas vollzogen. Dabei wurden sämtliche Anteile an der Holdinggesellschaft der Comas Gruppe, Finsamoc S.p.A., übernommen. Comas ist einer der führenden Hersteller von Maschinen und Anlagen für anspruchsvolle Prozesse bei der Herstellung von dekorierten Kuchen und Feingebäck. Als etablierter Anbieter in diesem Industriebereich wird Comas in der Business Area Solutions der GEA das Application Center Bakery bilden. Damit baut GEA ihre führende Position im Bereich der anspruchsvollen Prozesstechnologien für die Nahrungsmittelindustrie aus. Die Transaktionskosten für den Unternehmenserwerb betragen 1.450 T EUR und sind in voller Höhe im laufenden Geschäftsjahr angefallen. Mit CMT S.p.A. (CMT) hat GEA am 19. Juni 2015 einen führenden Lieferanten von Maschinen und integrierten Prozesslinien für Pasta Filata erworben, dessen Kunden hauptsächlich in Ländern der EU angesiedelt sind. Das Unternehmen, das der Business Area Solutions zugeordnet wird, besitzt zudem bedeutsame Projektreferenzen in Nord- und Südamerika. Damit stärkt GEA weiterhin ihre Position im wachsenden Bereich der Käseverarbeitung. Die Transaktionskosten für diesen Unternehmenserwerb betragen 194 T EUR und sind in voller Höhe im laufenden Geschäftsjahr angefallen. Am 30. September 2015 hat GEA den Erwerb der Hilge GmbH & Co. KG (Hilge) mit Sitz in Bodenheim, Deutschland, nach Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden vollzogen. Die Übernahme erfolgte im Wege des Anteilserwerbs. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Transaktion Vorratsvermögen im Wege des Einzelerwerbs übernommen. Mit der Akquisition erweitert GEA ihr Portfolio im Bereich hygienische Hochleistungspumpen und stärkt ihre Position als Anbieter von Systemlösungen für hygienische sowie aseptische Prozessumgebungen in der Business Area Equipment. Die Transaktionskosten für diesen Unternehmenserwerb betragen 385 T EUR, von denen 105 T EUR im Vorjahr angefallen sind. Die im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben angefallenen Transaktionskosten werden unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. 5.2 Übertragene GegenleistungDie übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die übertragene Gegenleistung für den Erwerb der Anteile an de Klokslag in Höhe von 29.713 T EUR beinhaltet eine bedingte Kaufpreiszahlung, deren beizulegender Zeitwert sich im Erwerbszeitpunkt auf 3.000 T EUR belief. Die Höhe der bedingten Kaufpreiszahlung ist vom konsolidierten Ergebnis vor Zinsen und Steuern von de Klokslag in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 abhängig, wobei die Zahlung vom Überschreiten eines bestimmten Mindestwerts abhängig ist. Auf Basis der Unternehmensplanung wird von der Auszahlung des Höchstbetrags ausgegangen. Im Rahmen der Akquisition der CMT hat GEA sich verpflichtet, eine zusätzliche Kaufpreiszahlung zu leisten, deren Höhe zum einen vom Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -aufholungen von CMT in den Geschäftsjahren 2016 bis 2018 abhängt, wobei das Überschreiten eines bestimmten Mindestwerts erforderlich ist. Zum anderen muss die Zahlung nur geleistet werden, wenn bestimmte Arbeitnehmer mindestens bis zum 31. Dezember 2018 bei CMT verbleiben. Die Höhe der bedingten Kaufpreiszahlung liegt zwischen null und 4.000 T EUR; sie ist durch Teilzahlungen in den Jahren 2017 bis 2019 zu leisten. Auf Basis der Unternehmensplanung wurde die bedingte Kaufpreiszahlung im Erwerbszeitpunkt mit einem beizulegenden Zeitwert von 1.600 T EUR bewertet. Die Akquisition von Comas wurde mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 vollzogen. Zu diesem Stichtag verfügte das Unternehmen über ein Nettofinanzvermögen von 27.908 T EUR, das sich bis zum Übertragungsstichtag im Wesentlichen aufgrund einer Erhöhung des Working Capital um 1.321 T EUR reduziert hat. Auf Basis einer Kaufpreisanpassungsklausel hat sich beim Erwerb der Hilge gegenüber der im Bericht zum dritten Quartal 2015 angegebenen übertragenen Gegenleistung in Höhe von 24.138 T EUR eine Verringerung um 1.025 T EUR ergeben. 5.3 Erworbene Vermögenswerte und SchuldenDie Kaufpreisallokation für de Klokslag wurde im vierten Quartal unter leichten Anpassungen finalisiert. Die Kaufpreisallokationen für die weiteren im Geschäftsjahr 2015 abgeschlossenen Unternehmenserwerbe sind hinsichtlich der Identifizierung und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden vorläufig. Unsicherheiten bestehen vor allem in Bezug auf die Identifizierung und Bewertung der immateriellen Vermögenswerte. Mit dem Erwerb der vier Unternehmen wurden die folgenden Vermögenswerte und Schulden übernommen: scroll
In den im Rahmen des Erwerbs der Hilge übernommenen Schulden sind in Höhe von 5.797 T EUR Kommanditanteile eines weiteren Gesellschafters an der Hilge GmbH & Co. KG enthalten, die gem. IFRS als Fremdkapital qualifizieren. Die Höhe der hierfür angesetzten Verbindlichkeit entspricht dem Barwert der zukünftig an den Kommanditisten zu zahlenden Garantiedividenden. Im Zuge des Fortschritts bei der Erstellung der Kaufpreisallokationen haben sich gegenüber den unterjährig berichteten Werten Änderungen ergeben. Neben leichten Anpassungen der Kaufpreisallokationen für CMT und Hilge haben sich bei der Kaufpreisallokation für Comas gegenüber den im Bericht zum zweiten bzw. dritten Quartal 2015 dargestellten Werten insbesondere folgende Anpassungen ergeben: Der beizulegende Zeitwert der immateriellen Vermögenswerte wurde um 13,9 Mio. EUR erhöht. Zudem ergab sich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Reduzierung um 5,0 Mio. EUR und bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten eine Erhöhung um 4,2 Mio. EUR, die insbesondere auf Anpassungen bei der Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge zurückzuführen sind. Insgesamt ergibt sich aus den Anpassungen unter Berücksichtigung der Veränderung der latenten Steuern ein Anstieg des Nettovermögens von Comas um 5,0 Mio. EUR womit eine Verringerung des Goodwill in gleicher Höhe einhergeht. Aus der Anpassung der Kaufpreisallokation resultiert eine Verringerung des in der Gewinn- und Verlustrechnung für das dritte Quartal 2015 berichteten Konzernergebnisses um 570 T EUR. Der beizulegende Zeitwert sowie der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Bei den Unternehmenserwerben hat sich ein Goodwill in Höhe von 89.049 T EUR ergeben. Im Rahmen der Akquisition der Hilge ist ein steuerlich abzugsfähiger Goodwill in Höhe von 19.884 T EUR entstanden. Die Höhe des Goodwills ist auf die Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsposition der GEA, Vorteile aus erwarteten Synergien und künftigen Marktentwicklungen sowie auf das Know-how der Belegschaft zurückzuführen. 5.4 Auswirkung auf die Konzernumsatzerlöse und das KonzernergebnisSeit ihrem Erwerbszeitpunkt haben die in 2015 erworbenen Unternehmen folgende Beiträge zu den Konzernumsatzerlösen und zum Konzernergebnis nach Steuern beigetragen: scroll
Bei einem theoretischen Erwerbszeitpunkt der Unternehmen zum 1. Januar 2015 hätten die Konzernumsatzerlöse in der Berichtsperiode 4.656.346 T EUR und das entsprechende Konzernergebnis nach Steuern 366.246 T EUR betragen. 5.5 ZahlungsmittelabflussDie Unternehmenserwerbe des Geschäftsjahres haben zu folgendem Zahlungsmittelabfluss geführt: scroll
In der Kapitalflussrechnung wird für das Geschäftsjahr 2015 ein Mittelabfluss aus Unternehmenserwerben in Höhe von 119.723 T EUR ausgewiesen. Hiervon sind 5.544 T EUR auf Kaufpreiszahlungen für in Vorjahren abgeschlossene Unternehmenserwerbe zurückzuführen. Für den Erwerb der de Klokslag wurde bereits im Geschäftsjahr 2014 eine Anzahlung in Höhe von 25.000 T EUR geleistet. Die Anpassung des Kaufpreises für Hilge ist zum Bilanzstichtag nicht zahlungswirksam geworden. 6. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Aktiva6.1 SachanlagenDas Sachanlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Die sonstigen Änderungen betreffen überwiegend Umgliederungen aus dem Posten Anlagen im Bau in andere Positionen des Sachanlagevermögens. Das Sachanlagevermögen wird wie im Vorjahr linear unter Zugrundelegung der jeweiligen Restwerte sowie folgender Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll
Die zugrunde gelegten Restwerte und Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und, sofern notwendig, angepasst. Die Sachanlagen enthalten im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen gemietete Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung: scroll
Von dem Nettobuchwert der gemieteten Sachanlagen betreffen 27.150 T EUR (Vorjahr 28.513 T EUR) Gebäude. Die Leasingverträge über die Gebäude reichen über das Jahr 2030 hinaus. Eine Mietverlängerungsoption, eine Mietpreissteigerungsklausel sowie die Möglichkeit des Erwerbs sind in keinem Vertrag vorgesehen. Die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten sind unter den Finanzverbindlichkeiten erläutert (siehe Abschnitt 7.4). Der Buchwert von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die zur Sicherung von Kreditlinien dienen, beträgt zum Stichtag 4.355 T EUR (Vorjahr 4.359 T EUR). Bei den Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Grundstücke und Gebäude. 6.2 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDie folgende Tabelle stellt die Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dar: scroll
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 21.325 T EUR (Vorjahr 17.141 T EUR). Da die Ermittlung der Zeitwerte auf Grundlage von marktbasierten Vergleichspreisen beruht, die intern erhoben werden, sind die Zeitwerte der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Folgende Beträge werden im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: scroll
6.3 GoodwillDie folgende Tabelle zeigt die Zuordnung des Goodwills auf die Business Areas, welche die Geschäftssegmente des Konzerns darstellen sowie dessen Entwicklung: scroll
Nach intensiver Vorbereitung ist am 8. Juni 2015 die im Rahmen des Programms "Fit for 2020" beschlossene neue Konzernstruktur der GEA in Kraft getreten. In dieser neuen Struktur werden die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei neuen Business Areas Equipment und Solutions gebündelt. Dementsprechend wurden die Geschäftssegmente des Konzerns in der Berichtsperiode neu organisiert: Die vormaligen Segmente GEA Mechanical Equipment und GEA Farm Technologies wurden der Business Area Equipment zugeordnet, GEA Process Engineering gehört zur Business Area Solutions. Das vormalige Segment GEA Refrigeration Technologies wurde zum Teil der Business Areas Equipment und zum Teil der Business Area Solutions zugeordnet. Der auf GEA Refrigeration Technologies entfallende Goodwill wurde auf Basis der relativen Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Umstrukturierung reallokiert. WerthaltigkeitstestDie Werthaltigkeit des Goodwills wurde im Zeitpunkt der Neuorganisation der operativen Segmente sowie zum Geschäftsjahresende 2015 überprüft. Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests zum Jahresende werden die Geschäftssegmente in Form der Business Areas als Goodwill tragende zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert. Dementsprechend werden die erzielbaren Beträge der Business Areas ihren Buchwerten einschließlich der ihnen zugeordneten Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag eines Geschäftssegments wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mithilfe der "Discounted-Cash-Flow"-Methode bestimmt. Als Zahlungsströme gehen die operativen Nach-Steuer-Zahlungsströme aus der vom Vorstand aufgestellten konsolidierten Mittelfristplanung (3 Planjahre) ein. Dabei wurden die Werte für das Jahr 2016 "bottom up" geplant, während die Planung für die Jahre 2017 und 2018 "top down" entwickelt wurde. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Für den darüber hinausgehenden Zeitraum werden ausgehend vom letzten Planjahr Zahlungsströme angenommen, die mit einer einheitlichen Wachstumsrate von 1,5 Prozent (Vorjahr 1,5 Prozent) extrapoliert werden. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate liegt nicht über den langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten für die Märkte, in denen die Geschäftssegmente tätig sind. Der Planung liegt die Annahme weiter stabil wachsender Absatzmärkte im Bereich der Nahrungsmittelund Getränkeindustrie zugrunde. Die Annahme basiert auf der Erwartung eines steigenden Bedarfs an veredelten Nahrungsmitteln. Von dieser unterstellten Entwicklung profitieren beide Business Areas der GEA. Auch für die übrigen Kundenindustrien wird ein Wachstum unterstellt. Für den Bereich Oil & Gas wird hingegen mit rückläufigen Wachstumsraten gerechnet. Diese Entwicklungen betreffen ebenfalls beide Business Areas. Bei dem für die einzelnen Business Areas geplanten Wachstum werden darüber hinaus auch die in der Vergangenheit erzielten Wachstumsraten berücksichtigt. Eventuelle weitere Aufwendungen sowie die Einsparungen aus dem Programm "Fit for 2020" wurden in der Planung berücksichtigt, da die Voraussetzungen für den Ansatz einer Restrukturierungsrückstellung zum Bilanzstichtag erfüllt waren. Hinsichtlich der Rohstoffpreise wird unterstellt, dass etwaige Steigerungen durch höhere Absatzpreise kompensiert werden können. Zukünftige Unternehmensakquisitionen werden in der Planung nicht berücksichtigt. Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von 1,50 Prozent (Vorjahr 1,75 Prozent) sowie auf einer Marktrisikoprämie von 6,75 Prozent (Vorjahr 6,75 Prozent). Darüber hinaus werden für die Segmente individuell aus der jeweiligen Peer-Group abgeleitete Beta-Faktoren, ein Fremdkapitalrisikozuschlag sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt. Zusätzlich werden segmentspezifische Steuersätze angesetzt. Die Zahlungsströme der einzelnen Segmente werden mit den folgenden Nach-Steuer-Zinssätzen diskontiert: scroll
Die für den Goodwill durchgeführten Werthaltigkeitstests bestätigten dessen Werthaltigkeit. 6.4 Sonstige immaterielle VermögenswerteDer Buchwert der immateriellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Zugänge bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten entfallen überwiegend auf die Business Area Equipment, wo insbesondere Kosten für Entwicklungen im Bereich des automatisierten Melkens aktiviert wurden. Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear unter Zugrundelegung der folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll
Die Abschreibungen des Gesamt-Konzerns auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 47.777 T EUR (Vorjahr 42.932 T EUR) werden in den Herstellungskosten bzw. soweit sie auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallen im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen. Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 86.015 T EUR (Vorjahr 48.423 T EUR) werden wegen Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich um Gesellschafts- bzw. Produktnamen der erworbenen Gesellschaften. Diese sind als Marke in den jeweiligen Branchen etabliert und werden nach dem Erwerb auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer teilt sich wie folgt auf: scroll
Diese Marken werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Für diesen Zweck wird ihr interner Nutzungswert mithilfe des Lizenzpreisanalogieverfahrens ermittelt. Nach diesem Verfahren ergibt sich der Wert einer Marke aus zukünftigen Lizenzzahlungen, die die GEA Group aufbringen müsste, wenn sie die entsprechenden Marken von einem Dritten lizenzieren müsste. Hierzu werden die markenrelevanten Umsatzerlöse mit der geschätzten Lizenzrate multipliziert. Die markenrelevanten Umsatzerlöse leiten sich aus der vom Vorstand aufgestellten Mittelfristplanung ab. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Die unterstellten Lizenzraten entsprechen im Allgemeinen denen der Erstbewertung. Die so errechneten ersparten Zahlungen werden mit einem markenspezifischen Diskontierungszinssatz vor Steuern abgezinst. Der Wertermittlung liegen die folgenden Annahmen zugrunde: scroll
Der zum Jahresende durchgeführte Werthaltigkeitstest hat zu einer Abwertung in Höhe von 3.892 T EUR geführt (Vorjahr Wertaufholung 118 T EUR). Davon entfallen auf die Business Area Equipment T EUR 1.213 und auf die Business Area Solutions T EUR 2.679. 6.5 Beteiligungen an at-equity bewerteten UnternehmenDie Angabe der Kennzahlen von at-equity bewerteten Unternehmen basiert auf den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen. Die jeweiligen Buchwerte sowie das jeweilige Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind im Verhältnis zur Konzern-Bilanzsumme und zum Konzernergebnis unwesentlich. Assoziierte UnternehmenZum 31. Dezember 2015 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten assoziierten Unternehmen mit einem Buchwert von 2.026 T EUR (Vorjahr 2.093 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Joint VenturesZum 31. Dezember 2015 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten Joint Ventures mit einem Buchwert von 14.605 T EUR (Vorjahr 13.200 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures setzt sich wie folgt zusammen: scroll
6.6 Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
In den sonstigen Wertpapieren ist in Höhe von 37.000 TEUR (Vorjahr 37.036 T EUR) eine börsennotierte, variabel verzinsliche Anleihe mit sehr gutem Rating enthalten. Derivative FinanzinstrumenteDie derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen zu Abschnitt 7.8 dargestellt. Übrige finanzielle VermögenswerteZum Abschlussstichtag bestehen übrige finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von 333.110 T EUR (Vorjahr 362.736 T EUR). Die Aufteilung in lang- und kurzfristige Vermögenswerte gestaltet sich wie folgt: scroll
Die Forderungen gegen Finanzbehörden beinhalten überwiegend Umsatzsteuerforderungen. Im Vorjahr war in den langfristigen übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten eine Anzahlung in Höhe von 25.000 T EUR für den im Geschäftsjahr 2015 abgeschlossenen Erwerb der niederländischen Unternehmensgruppe de Klokslag enthalten, die im Geschäftsjahr 2014 ausgezahlt wurde (siehe Abschnitt 5.5). Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Rechnungsabgrenzungen in Höhe von insgesamt 24.033 T EUR (Vorjahr 27.559 T EUR). Die Fälligkeitsstruktur der übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzt sich wie folgt zusammen: scroll
6.7 VorräteDie Vorräte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: scroll
Der Betrag der Vorräte, die im Geschäftsjahr 2015 als Aufwand erfasst wurden, beträgt 2.839 Mio. EUR (Vorjahr 2.759 Mio. EUR). Im Berichtsjahr betrugen die Wertminderungen auf Vorräte 11.694 T EUR (Vorjahr 12.613 T EUR). Aufgrund gestiegener Marktpreise am Absatzmarkt wurden in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 2.432 T EUR (Vorjahr 2.502 T EUR) aufgeholt. Die Wertaufholungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. 6.8 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Forderungen in Höhe von 4.636 T EUR (Vorjahr 1.925 T EUR), die erst später als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Summe der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt insgesamt 49.031 T EUR (Vorjahr 44.752 T EUR). Das durchschnittliche Zahlungsziel und die durchschnittlichen Forderungsaußenstände bewegen sich im marktüblichen Rahmen. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - mit Ausnahme gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen - setzt sich wie folgt zusammen: scroll
FertigungsaufträgeDie Fertigungsaufträge mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber Kunden setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die erhaltenen Anzahlungen auf Fertigungsaufträge belaufen sich zum 31. Dezember 2015 auf 32.758 T EUR (Vorjahr 28.513 T EUR). Die Sicherheitseinbehalte von Kunden betragen 9.680 T EUR (Vorjahr 8.768 T EUR). Es wurden im Berichtsjahr 2.160.765 T EUR (Vorjahr 2.207.366 T EUR) Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen erzielt. 6.9 ErtragsteuerforderungenDie Ertragsteuerforderungen betragen zum Stichtag 26.082 T EUR (Vorjahr 17.531 T EUR). Der Gesamtbetrag ist wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 6.10 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDer Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ermittelt sich zum Bilanzstichtag wie folgt: scroll
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Tagesgeldanlagen. Bei den beschränkt verfügbaren Mitteln handelt es sich im Wesentlichen um hinterlegte Bankguthaben. Im Jahresverlauf lag der Zinssatz für kurzfristige Bankeinlagen im Euroraum zwischen marktüblichen 0,0 und 0,6 Prozent (Vorjahr zwischen 0,0 und 0,5 Prozent). Die durchschnittliche Verzinsung zum Jahresende liegt bei 0,2 Prozent (Vorjahr 0,3 Prozent). 7. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Passiva7.1 EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2015 unverändert zum Vorjahr 520.376 T EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind unverändert zum Vorjahr eingeteilt in 192.495.476 nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Genehmigtes Kapitalscroll
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bei dem Genehmigten Kapital III ist der Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bedingtes Kapitalscroll
Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 Mio. auf den Inhaber lautendende Stückaktien bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigten Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält vor allem die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses der ehemaligen Metallgesellschaft AG und der ehemaligen GEA AG sowie Agien aus der Ausgabe von Aktien der ehemaligen Metallgesellschaft AG. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr 1.217.861 T EUR. Im Vorjahr hatte sich die Kapitalrücklage aus der Verrechnung von Erträgen aus einem anteilsbasierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm in Südafrika, des zum 31. Oktober 2014 veräußerten Geschäftsbereichs GEA HX um 21 T EUR erhöht. Gewinnrücklagen und KonzernergebnisDie Entwicklung der Gewinnrücklagen und des Konzernergebnisses ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen. In den Gewinnrücklagen sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten. Für die Gewinnausschüttung ist der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft maßgebend. Kumuliertes Sonstiges KonzernergebnisIm kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Hierzu zählen unrealisierte Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden finanziellen Vermögenswerten, der effektive Teil der Wertänderung der als "Cash-Flow-Hedge" designierten Derivate sowie Gewinne und Verluste aus Wechselkursdifferenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen. Anteile nicht beherrschender GesellschafterEs bestehen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Gesellschaften der GEA Group in Höhe von 570 T EUR (Vorjahr 560 T EUR). Im Vorjahr entfielen Veränderungen des kumulierten sonstigen Konzernergebnisses in Höhe von 64 T EUR auf nicht beherrschende Gesellschafter. Dieser Betrag resultierte in Höhe von 62 T EUR aus Unterschiedsbeträgen aus Währungsumrechnung. 7.2 RückstellungenDie Zusammensetzung der Rückstellungen sowie deren Entwicklung im Berichtsjahr 2015 sind in unten stehender Tabelle abgebildet: scroll
Rückstellungen für Garantien und GewährleistungenDie Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen betreffen die Gewährleistungszusagen für Produkte und Anlagen. Die ihnen zugrunde liegenden Garantien oder Gewährleistungen werden branchenüblich im Zusammenhang mit bestimmten Leistungsparametern der Produkte bzw. Anlagen gewährt (z. B. Garantie der Ausbringungsmenge, Qualität des herzustellenden Produkts). Die Gewährleistungen haben in der Regel eine Vertragslaufzeit zwischen einem und zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Produkte bzw. Anlagen. In manchen Absatzländern gelten neben den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Gewährleistungen zusätzlich noch Produkthaftungsregelungen, die eine Haftung des Herstellers über die vertraglich festgelegte Gewährleistungsdauer hinaus bedingen können. Teilweise bestehen Rückgriffsansprüche in Form von Versicherungserstattungen oder Bürgschaften von Subunternehmern. Der Rückstellungshöhe liegt die beste Einschätzung der Geschäftsleitung zugrunde. Zum 31. Dezember 2015 sind Erstattungsansprüche gegenüber außenstehenden Dritten in Höhe von 385 T EUR (Vorjahr 413 T EUR) aktiviert. Die GEA Group erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen im kommenden Jahr zu begleichen. Rückstellungen für FinanzgarantienDie Rückstellungen für Finanzgarantien beinhalten die Verpflichtungen aus Freistellungserklärungen sowie Gewährleistungen und Zusicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmensaktivitäten. Die Veränderungen dieser Rückstellungen im Geschäftsjahr 2015 sind im Wesentlichen durch die Auflösung von Unsicherheiten in Bezug auf Risiken aus der Veräußerung des Großanlagenbaus bedingt. Für das Geschäftsjahr 2016 wird mit dem Abfluss von rund 10 Prozent der Rückstellungen für Finanzgarantien gerechnet. ProzessrisikenEs werden Rückstellungen für Risiken aus drohenden und bereits anhängigen Klagen gegen Gesellschaften der GEA Group gebildet, wenn ein ungünstiger Ausgang des Verfahrens als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird auf die Einschätzungen der das Unternehmen vertretenden Anwälte oder Rechtsexperten zurückgegriffen. Angesetzt werden die wahrscheinlichen Schadenersatz- und Sanktionsverpflichtungen. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Rückstellungen aus Prozessrisiken kann regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden. Nachlaufende KostenUnter dieser Position werden die Kosten für Restarbeiten ausgewiesen, die anfallen, nachdem ein Auftrag bereits abgerechnet und entsprechende Auftragsergebnisse realisiert wurden. Angesetzt wird die Höhe der erwarteten Kosten. Die Auszahlungen erfolgen fast vollständig innerhalb des Folgejahres. Umweltschutz, BergbauUnter dieser Position sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Reinigung von Grubenwasser aus früheren Bergbauaktivitäten sowie für die Reinigung sonstiger Grundwasserverunreinigungen ausgewiesen. Die Höhe bzw. zeitliche Dauer der Verpflichtung zur Gruben- und Grundwasserreinigung ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Die Verpflichtungen reichen voraussichtlich weit über das Jahr 2030 hinaus. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für diverse Einzelsachverhalte. Etwa 50 Prozent der sonstigen Rückstellungen werden voraussichtlich im Geschäftsjahr 2015 beglichen. 7.3 Verpflichtungen gegenüber ArbeitnehmernDie Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Anstieg der Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ist im Wesentlichen auf Restrukturierungsmaßnahmen im Rahmen des Programms "Fit for 2020" zurückzuführen (vgl. Abschnitt 8.4). Zum 31. Dezember 2015 belaufen sich die entsprechenden Abfindungs- und Sozialplanverpflichtungen auf 85.347 T EUR (Vorjahr 0 T EUR), von denen 83.337 T EUR unter den kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ausgewiesen werden. 7.3.1 Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und KrankenrestkostenversicherungenIm Folgenden werden die Daten zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen sowie den Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen - sofern möglich - zusammen angegeben und erläutert. Des Weiteren werden die Daten inklusive "zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden" dargestellt. Sofern im Vorjahr eine Überleitung zu Posten des Abschlusses erforderlich ist, wird diese in einer separaten Zeile Umgliederung als "zur Veräußerung gehalten" gezeigt. Sämtliche Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2014 durch Aktuare bewertet. Leistungsorientierte PensionspläneDie GEA Group bietet für die Mitarbeiter unterschiedliche Versorgungsleistungen an, vor allem leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen in Deutschland und im Ausland im Wesentlichen in den USA, der Schweiz und Großbritannien. Daneben bestehen in weiteren ausländischen Gesellschaften landestypische Pensionspläne, die teilweise durch Planvermögen gedeckt sind. Die Zusagen und Vermögensanlagen entsprechen den länderspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen. Die GEA Group sieht in der Erteilung von Pensionszusagen eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung und -beteiligung. Daher ist diese fest in das Vergütungskonzept eingebunden und, soweit geeignet, an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter gekoppelt. Die GEA Group beobachtet in diesem Zusammenhang die Entwicklung auf dem Personalmarkt und überprüft regelmäßig, ob die erteilten Zusagen markt- und sachgerecht sind. Nach der Einschätzung der GEA Group resultieren aus Pensionsverpflichtungen keine Risiken, die über das übliche Maß und die genannten allgemeinen Risiken hinausgehen. Pensionszusagen in DeutschlandIn Deutschland gewährt die GEA Group einer Vielzahl von Mitarbeitern eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. An neue Mitarbeiter werden in der Regel nur noch Zusagen erteilt, die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung vorsehen. In der allgemeinen Versorgung besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, an einer freiwilligen Entgeltumwandlung teilzunehmen, bei der ein vereinbarter laufender oder einmaliger Gehaltsverzicht zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrages vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet wird. Hierzu wurde im Jahr 2002 eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen, die im Jahr 2008 überarbeitet wurde. Bisher erhalten Führungskräfte Leistungen, die sich aus einem einkommensabhängigen arbeitgeberfinanzierten Grundbetrag, einer arbeitgeberfinanzierten Aufbau-Stufe und einer durch Gehaltsverzicht mit einem Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von bis zu 1/3 des Umwandlungsbetrages finanzierten Matching-Stufe zusammensetzen. Die jährlich zu bestimmenden zusätzlichen Leistungen aus der Aufbau- und der Matching-Stufe werden vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet. Diese Zusagen werden als gleichlautende Einzelzusagen erteilt. Bei beiden Zusagen werden die Leistungen nach Pensionierung mit 1 Prozent jährlich angepasst. Der wesentliche Teil der Führungskräfteversorgung wurde zum 1. Januar 2015 auf eine vermögensgedeckte Zusage in Form eines leistungsorientierten Plans umgestellt. Das gebildete Planvermögen wird unter Nutzung einer Vermögenstreuhand (Contractual Trust Arrangement, CTA) verwaltet und in Mischfonds angelegt. Die vom Arbeitgeber zu leistenden Einzahlungen in das Planvermögen sind vom Fixgehalt der Anspruchsberechtigten abhängig. Zudem können die Versorgungsberechtigten optional im Wege der Gehaltsumwandlung Eigenbeiträge leisten. Die Versorgungsberechtigten haben Anspruch auf die aus dem Planvermögen erwirtschafteten Erträge. Zudem besteht eine nominale Beitragsgarantie. Aus der bisherigen Führungskräfteversorgung erworbene Ansprüche bleiben bestehen, zudem werden wenige Anspruchsberechtigte in der bisherigen Führungskräfteversorgung verbleiben. Neben den aktuell offenen Zusagen bestehen unterschiedliche Alt-Zusagen in Unternehmen. Diese Zusagen wurden in der Regel für Neu-Eintritte geschlossen und für die zum Zeitpunkt der Schließung teilnehmenden Mitarbeiter unverändert beibehalten. Darunter fallen Zusagen nach dem Bochumer und Essener Verband wie auch durch deren Vorgänger-Unternehmen unabhängig erstellte Zusagen. Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert. Pensionszusagen im AuslandDie Pensionszusagen im Ausland bestehen im Wesentlichen in den USA, Großbritannien und der Schweiz. In den USA bestehen Pensionsverpflichtungen aus unterschiedlichen Pensionsplänen, die nacheinander bis zum 31. Dezember 2000 geschlossen wurden. Für Dienstzeiten nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Schließung werden keine Leistungen aus einem leistungsorientierten Pensionsplan mehr erdient. Die zum Zeitpunkt der Schließung des jeweiligen Plans erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Hinterbliebenenleistungen wurden auf Basis des pensionsfähigen Einkommens zum Schließungszeitpunkt festgeschrieben. Die Leistungen können als Renten- oder Kapitalzahlungen abgerufen werden. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Das Vermögen ist in einem externen Trust vom Unternehmen separiert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird jährlich eine etwaige Unterfinanzierung ermittelt und diese gegebenenfalls über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen. Die gesetzliche Grundlage zur Mindestdotierung wurde zuletzt im Jahr 2012 durch das "Moving Ahead for Progress in the 21st Century"-Gesetz ("MAP-21") geändert. In Großbritannien bestehen Pensionsverpflichtungen aus zwei landestypischen Pensionsplänen, von denen einer seit mehreren Jahren geschlossen ist und sich der Geltungsbereich ausschließlich auf ehemalige Mitarbeiter bezieht. Der zweite Plan ist für Neu-Eintritte geschlossen, bietet aber für die derzeit aktiven Teilnehmer unverändert Alters- und Hinterbliebenenleistungen auf Basis des pensionsfähigen Einkommens im Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses, an deren Finanzierung sich die Arbeitnehmer durch gehaltsabhängige Beiträge in das Planvermögen beteiligen. Die erreichten Anwartschaften und laufenden Leistungen in Großbritannien werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Inflation angepasst. Die Pensionsverpflichtungen beider Pläne sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Firmenpensionspläne alle drei Jahre bewertet und ein eventuelles Defizit ermittelt. Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Aktuars, der Art und der Umstände des jeweiligen Plans wird bei einer Unterfinanzierung vom Treuhänder ein Finanzierungsplan aufgestellt, der die Finanzierung des Defizits regelt. In der Schweiz bestehen Pensionsverpflichtungen aus der zweiten Säule der dortigen Alterssicherung, der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Durchführung erfolgt über von den Unternehmen unabhängige Stiftungen, zu der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einkommensabhängige Beiträge leisten. Die individuell angesparten Beiträge werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verzinst und bei Renteneintritt auf Basis festgelegter Verrentungstabellen in eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente umgerechnet. Die Anlage und Verwaltung der Vermögensmittel orientiert sich an den Vorgaben des Gesetzes zur beruflichen Vorsorge. Aufgrund wesentlicher gesetzlicher Vorgaben der Plangestaltung sind den Unternehmen nur wenige Variationsmöglichkeiten (z. B. Höhe der Mitarbeiterbeteiligung, Höhe der Beiträge nach Altersstufen) gegeben. Ein Stiftungsrat, bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, entscheidet über die Verteilung von Überschüssen oder Änderungen der Plangestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Pläne unterliegen dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG): Dieses regelt die von den Unternehmen zu erbringenden Mindestleistungen über die Definition von mindestens zu erbringenden Beiträgen und deren Verzinsung. Die hiervon betroffenen Unternehmen der GEA Group haben Ihre Mitarbeiter bei der Sammelstiftung der AXA Winterthur versichert. Im Falle einer Unterdeckung der Verpflichtung kann es zu von allen Arbeitgebern zu leistenden Sanierungsbeiträgen kommen. Aktuell besteht keine Unterdeckung, die einen Sanierungsplan erfordert. KrankenrestkostenversicherungenNeben den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden bestimmten Mitarbeitern nach Eintritt in den Ruhestand Zuschüsse zur Krankenversicherung gewährt. Neue Zusagen für Zuschüsse zur Krankenversicherung werden nicht mehr erteilt. Nur noch einzelne Mitarbeiter mit einer solchen Zusage stehen im aktiven Dienstverhältnis. Die bestehenden Verpflichtungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Aufgrund des geringen Umfangs der Verpflichtungen sieht die GEA Group in diesen Zusagen kein besonderes Risiko. Die Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen betreffen ausschließlich Deutschland. Rückstellungen und FinanzierungsstatusDer Anwartschaftsbarwert, das Planvermögen und die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand enthält einen im Zusammenhang mit einer Standortschließung entstandenen Ertrag aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 9,9 Mio. EUR. Bei der Ermittlung des operativen EBIT für die Segmentberichterstattung wurde dieser bereinigt, da er nach Auffassung des Managements in folgenden Geschäftsjahren in Höhe dieses Betrags nicht mehr anfallen wird ("Einmaleffekt", siehe Abschnitt 10.2). In diesem Zusammenhang sind Auszahlungen für Abgeltungen i. H. v. 11,2 Mio. Euro angefallen. Die Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen sind im Geschäftsjahr 2014 ausschließlich auf die Veräußerung des Segments GEA Heat Exchangers zurückzuführen. Die Entwicklung des Nettobilanzbetrags der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen stellt sich für die Geschäftsjahre 2015 und 2014 wie folgt dar: scroll
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Nettobilanzbetrages auf Pläne mit und ohne Planvermögen: scroll
Eine Vermögensobergrenze gemäß IAS 19.64 (b) ist wie im Vorjahr nicht zu berücksichtigen. Erstattungsansprüche i. S. d. IAS 19.116 bestehen ebenfalls nicht. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft und Leistungsempfänger: scroll
PlanvermögenDas Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen setzt sich am jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
Die GEA Group hat sich insbesondere in Deutschland dazu entschieden, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen und Krankenrestkostenversicherungen zu nutzen und nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den USA, Großbritannien und der Schweiz ist hier ein großer Teil der Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen gedeckt. Die Anlage des Vermögens wird in der obenstehenden Tabelle dargestellt. Im In- und Ausland wird ein Teil des Vermögens von Versicherungsgesellschaften nach deren spezifischen Anlagevorschriften verwaltet. In Deutschland ist dies die vorherrschende Anlageform für Planvermögen. Daneben wird ein Teil des Fondsvermögens der inländischen Pensionspläne von Unterstützungskassen bzw. einer Stiftung verwaltet und ist im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere sowie Festgelder und nur zu einem geringeren Teil in Aktien investiert. Die vorgenommenen externen Investitionen sollen sichere Renditen sowie eine Substanzerhaltung gewährleisten, um laufende und künftige Pensionszahlungen finanzieren zu können. Es wird derzeit keine Veränderung dieser Anlagestrategie angestrebt. Die am Kapitalmarkt investierten Vermögenswerte sind dem generellen Kapitalmarkt- und Anlagerisiko ausgesetzt. Die GEA Group beobachtet die Entwicklungen der Märkte regelmäßig und hat entsprechende Anlagevorschriften entwickelt, die das Risiko und die Ertragserwartung angemessen abwägen. Dabei werden die jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2016 wird eine Zuführung in das Fondsvermögen der deutschen Pensionspläne von 4.194 T EUR und an die ausländischen Pläne von 4.445 T EUR erwartet. Im Berichtsjahr 2015 betrug der tatsächliche Ertrag des Fondsvermögens 2.358 T EUR (Vorjahr 12.607 T EUR). Versicherungsmathematische ParameterZum jeweiligen Bilanzstichtag wurden die folgenden gewichtet dargestellten versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen zugrunde gelegt. Diese Parameter werden jeweils als Annahmen zur Ermittlung der Nettopensionsaufwendungen im Folgejahr verwendet. scroll
Die versicherungsmathematischen Bewertungsfaktoren für deutsche Pläne werden von der GEA Group in Abstimmung mit dem versicherungsmathematischen Gutachter festgelegt. Im Ausland werden die entsprechenden Parameter unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten mit Unterstützung der jeweiligen lokalen Gutachter in Abstimmung mit dem globalen Gutachter und der GEA Group bestimmt. Der Rechnungszins wird mittels eines anerkannten Verfahrens auf Basis der zum Bilanzierungsstichtag feststellbaren Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrundeliegenden Verpflichtungen ermittelt. Für Länder, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurde für die Festsetzung stattdessen auf Zinssätze von Staatsanleihen zurückgegriffen. Alle anderen Annahmen entsprechen den langfristigen Erwartungen der GEA Group. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wird aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate berechnet. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, gleich der Inflation gesetzt. Darüber hinaus findet auch die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Gesellschaft Berücksichtigung. Soweit eine Rentenanpassung fest zugesagt ist, wird diese entsprechend berücksichtigt. Im Ausland wird die Rentenanpassung ebenfalls in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die angenommene Steigerungsrate für die inländischen Krankenrestkostenversicherungen bei den Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen entspricht der erwarteten Inflation sowie einer Steigerungsrate, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruht. Eine Veränderung der Steigerungsrate in der Zukunft wird aufgrund der Erfahrungswerte nicht erwartet. Für die Bewertung sämtlicher inländischer Pläne zum 31. Dezember 2015 werden wie im Vorjahr als Rechengrundlage die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck verwendet. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Altersrentners/einer 65-jährigen Altersrentnerin zum Bilanzstichtag auf Basis dieser Rechengrundlage beträgt 19,17 Jahre/23,23 Jahre (Vorjahr 21,62 Jahre/24,01 Jahre). Für die Bewertung der ausländischen Pensionsverpflichtungen wurden jeweils länderspezifische Rechengrundlagen verwendet. Für den Rechnungszins sowie die Inflation, die als versicherungsmathematische Annahmen mit erheblichem Einfluss auf die Leistungsverpflichtungen der GEA Group identifiziert wurden, ergeben sich die unten dargestellten Sensitivitäten. Da die Lohn- und Gehaltssteigerungsrate, die Rentensteigerungsrate sowie die Steigerungsrate der Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen von der Inflation abgeleitet werden, wurde zur gemeinsamen Messung der Sensitivitäten dieser Parameter die Inflationssensitivität verwendet. Die Sensitivitäten wurden mit den gleichen Methoden wie die bilanzierten Rückstellungen berechnet. Die verwendeten Bandbreiten für die Berechnungen der Sensitivitäten der Parameter beruhen auf den bis zum nächsten Bilanzstichtag für möglich gehaltenen Änderungen auf Basis historischer Erfahrungen. Grenzen dieser Methoden können die Aussagefähigkeit historischer Erfahrungen für die Prognose künftiger Entwicklungen sowie die Vernachlässigung gleichzeitiger Änderungen mehrerer Parameter sein. scroll
Eine Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr führt durchschnittlich zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwerts um rund 4 Prozent. Künftige ZahlungsströmeFür die nächsten Jahre werden aus den deutschen und den ausländischen Plänen die folgenden Leistungszahlungen erwartet: scroll
Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen und Krankenrestkostenversicherungen beträgt: scroll
7.3.3 Beitragsorientierte PensionspläneVerschiedene Unternehmen - vor allem in den USA und in Skandinavien - unterhalten beitragsorientierte Versorgungssysteme, bei denen die Altersvorsorge über sog. "Defined Contribution"-Pläne durchgeführt wird. Bei diesen Plänen liegt die Verpflichtung nicht bei der GEA Group, sondern bei den jeweiligen Versorgungseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden von den fortgeführten Geschäftsbereichen Beiträge in Höhe von insgesamt 17.084 T EUR (Vorjahr 17.008 T EUR) geleistet. An staatliche Rentenversicherungsträger wurden von den fortgeführten Geschäftsbereichen Beiträge in Höhe von 45.174 T EUR (Vorjahr 43.188 T EUR) gezahlt. Die Beiträge wurden zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung als Personalaufwand erfasst. Zwei gemeinschaftliche Pensionspläne mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden wurden als beitragsorientierte Pensionspläne bilanziert, da die jeweiligen Verwalter der Pläne den teilnehmenden Unternehmen keine ausreichenden Informationen hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung und des Planvermögens zur Verfügung stellen, um diese als leistungsorientierte Pensionspläne zu bilanzieren. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des ersten Plans hat keine Auswirkungen auf die Höhe der künftigen Beitragszahlungen. An diesen gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 Beiträge in Höhe von 2.484 T EUR (Vorjahr 2.494 T EUR) geleistet worden. Im Vergleich zum Vorjahr werden für das Geschäftsjahr 2016 reduzierte Beiträge erwartet. In den zweiten gemeinschaftlichen Pensionsplan sind rund 1,2 Mio. Anspruchsberechtigte involviert, von denen rund 600 zur GEA Group gehören. Das Vermögens-/Schuldenverhältnis dieses Plans muss mindestens 105 Prozent betragen. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des Plans führt nicht zu zusätzlichen Aus- oder Einzahlungen für die beteiligten Unternehmen. Bei einem Unterschreiten des Mindestdeckungsgrads können aber die von den beteiligten Unternehmen künftig zu leistenden Beiträge erhöht werden. An den gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 Beiträge in Höhe von 3.427 T EUR (Vorjahr 3.783 T EUR) geleistet worden. Im Vergleich zum Vorjahr werden für das Geschäftsjahr 2016 reduzierte Beiträge erwartet. 7.3.4 Aktienbasierte VergütungspläneDer Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr 2015 für den Gesamt-Konzern beträgt insgesamt 2.356 T EUR (Vorjahr 1.370 T EUR). Vom Vorjahreswert entfiel hiervon auf den veräußerten Geschäftsbereich GEA HX für aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich ein Ertrag in Höhe von 274 T EUR und für aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ein Aufwand in Höhe von 21 T EUR (siehe Abschnitt 6.1). Der Buchwert der Schulden des Gesamt-Konzerns aus aktienbasierter Vergütung beläuft sich zum 31. Dezember 2015 auf 5.158 T EUR (Vorjahr 10.493 T EUR). Performance Share PlanMit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft erstmals für die Führungskräfte der ersten und zweiten Managementebene unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich handelt. Seit der am 1. Juli 2008 aufgelegten dritten Tranche des Programms können auch die Führungskräfte der dritten Managementebene teilnehmen. Am 26. November ist die zehnte Tranche aufgelegt worden, deren Zeichnungsfrist am 31. Januar 2016 endet. Ziel des "GEA Performance Share Plan" ist es, die Vergütung der Führungskräfte mit dem langfristigen Erfolg des Unternehmens zu verbinden und ihre Interessen auf die Interessen der Aktionäre auszurichten. Gemäß dem Plan erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Performance-Zeitraums eine Zusage auf eine definierte Anzahl an "Performance Shares". Die Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" ist abhängig von der jeweiligen Vertragsstufe der Teilnehmer. Voraussetzung für die Planteilnahme ist ein Eigeninvestment in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft in Höhe von 20 Prozent der zugeteilten "Performance Shares". Dieses Eigeninvestment muss anschließend für drei Jahre (Performance-Zeitraum) gehalten werden. Der Erdienungszeitraum für die zehnte Tranche beträgt 31 Monate ab dem Zeitpunkt der Gewährung. Während des dreijährigen Performance-Zeitraums wird anhand des "Total Shareholder Return" (TSR) die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen eines Vergleichsindex gemessen. Für die in den Jahren bis einschließlich 2013 aufgelegten Tranchen wird als Vergleichsindex der MDAX herangezogen. Für die in 2014 und 2015 ausgegebenen Tranchen wird als Vergleichsindex der STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) zugrunde gelegt. Durch den Wechsel des Vergleichsindex erfolgte eine Angleichung an die aktienbasierte Vorstandsvergütung. Der TSR ist ein geeigneter Indikator, um die Leistung und Attraktivität verschiedener Unternehmen für Anleger vergleichen zu können. Der TSR misst in Prozent, welchen Ertrag ein Anleger mit einer Aktie über einen bestimmten Zeitraum insgesamt erzielt. Bei der Berechnung des TSR werden neben der Entwicklung des Aktienkurses auch Dividenden und Anpassungen wie zum Beispiel Aktiensplits berücksichtigt. Durch den Vergleich werden Kursentwicklungen aufgrund allgemeiner Marktschwankungen eliminiert und Effekte verschiedener Thesaurierungsstrategien vergleichbar gemacht. Die relative Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft bestimmt die Anzahl der endgültigen "Performance Shares" (0 - 300 Prozent). Nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums werden die "Performance Shares" ausgezahlt. Dabei bestimmt die Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zum Vergleichsindex, wie viele "Performance Shares" zugeteilt werden: Erreicht die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median, werden 50 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt, bei Erreichen des 3. Quartils 100 Prozent. Hat sich die Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen des Vergleichsindex am besten entwickelt, werden 300 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt. Zwischen diesen Werten wird interpoliert. Die Auszahlung entspricht der Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" eines Teilnehmers multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs über das letzte Quartal des dreijährigen Performance-Zeitraums. Nach Ablauf des Performance-Zeitraums können die Teilnehmer wieder frei über ihr geleistetes Eigeninvestment in Form von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft verfügen. Am 30. Juni 2015 lief die Tranche 2012 aus. Der TSR-Vergleich über den dreijährigen Performance-Zeitraum ergab eine Auszahlungsquote von 74,2 Prozent. Im Vorjahr ergab sich für die Tranche 2011 eine Auszahlungsquote von 0,0 Prozent, da die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median der Unternehmen des Vergleichsindex nicht erreicht hat. Im Berichtsjahr 2015 ergab sich eine Auszahlung in Höhe von 4.424 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Die Anzahl der "Performance Shares" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt: scroll
Unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2015 von 6,41 EUR (Vorjahr 25,88 EUR) für die Tranche 2013, 34,13 EUR (Vorjahr 37,97 EUR) für die Tranche 2014 und 15,70 EUR für die Tranche 2015 sowie von 32,28 EUR (Vorjahr 22,30 EUR) für die Tranche 2012 (Vorjahr Tranche 2011) zum Auszahlungszeitpunkt ergibt sich insgesamt ein Aufwand für den Gesamt-Konzern im Geschäftsjahr 2015 von 1.808 T EUR (Vorjahr 413 T EUR). Vom Vorjahreswert entfiel ein Ertrag in Höhe von 274 T EUR auf den veräußerten Geschäftsbereich GEA HX, der vor allem aus dem Verfall der Tranche 2011 resultierte. Der beizulegende Zeitwert der "Performance Shares" wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt: scroll
Da die Auszahlungsquote von der Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zum MDAX bzw. TMI IE abhängt, werden zusätzlich die Volatilitäten aller im MDAX bzw. TMI IE zusammengefassten Aktien sowie deren Korrelationen mit der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft ermittelt. Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelationen basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt. Virtuelle AktienIn den Geschäftsjahren 2010 und 2011 wurde die Tantiemeregelung der Vorstandsmitglieder um eine langfristige Anreizkomponente ergänzt. So war die Tantieme zur einen Hälfte mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung zahlbar und wurde zur anderen Hälfte in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgerechnet. Die Umrechnung erfolgte mit dem arithmetischen Mittelwert der täglichen Schlusskurse der Aktien der GEA Group im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den Börsenhandelstagen in dem Dreimonatszeitraum, der einen Monat vor dem Tag der entsprechenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres 2015 endete. Nach Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren seit der Umwandlung in virtuelle Aktien erfolgt die Ermittlung des Auszahlungswertes der virtuellen Aktien. Die Höhe der Auszahlung bestimmt sich nach dem arithmetischen Mittelwert der täglichen Schlusskurse der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den Börsenhandelstagen in dem Dreimonatszeitraum, der einen Monat vor dem Tag der entsprechenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahrs, in dem die Haltefrist ausläuft, endet. Dem so ermittelten Wert werden die während der Haltefrist je Aktie ausgeschütteten Dividenden zugerechnet. Der danach auszuzahlende Betrag wird auf einen Betrag in Höhe von 300 Prozent der jährlichen Basistantieme begrenzt. Die Haltefrist von drei Jahren wird bei Beendigung des Vorstandsvertrages auf ein Jahr ab dem Beendigungszeitpunkt reduziert. Da der Ausübungspreis gleich null ist und dieses aktienbasierte Vergütungsprogramm keinen Erdienungszeitraum beinhaltet, entspricht der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien dem Börsenkurs der GEA Group Aktiengesellschaft. Für die Tranche 2011 ergab sich der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung durch die Anzahl der virtuellen Aktien, multipliziert mit dem jeweiligen Stichtagskurs zuzüglich während der Haltefrist gezahlter Dividenden. Die Tranche 2011 wurde im Geschäftsjahr 2015 vollständig ausbezahlt, wobei der Auszahlungskurs 38,92 EUR betrug. Die Anzahl der "Virtuellen Aktien" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt: scroll
Im Geschäftsjahr 2015 wurde für die virtuellen Aktien ein Aufwand in Höhe von 38 T EUR (Vorjahr 180 T EUR) erfasst. Der Verpflichtungsbetrag beträgt zum 31. Dezember 2015 0 T EUR (Vorjahr 2.355 T EUR). Der entsprechende Betrag wurde im Vorjahr innerhalb der kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern unter den Gratifikationen und Tantiemen ausgewiesen, wobei der für die Bewertung maßgebende Kurs für die im Geschäftsjahr 2011 ausgegebenen virtuellen Aktien 38,30 EUR betrug. Langfristige AktienkurskomponenteDie langfristige Aktienkurskomponente wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2012 eingeführt. Der Zeitraum für die Bemessung der Auszahlung aus der langfristigen Aktienkurskomponente ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre gehören. Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) über eine dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Ausgehend von einem Zielbetrag in Höhe von 1.825 T EUR (Vorjahr 1.793 T EUR) beträgt der Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente zum Bilanzstichtag 2.391 T EUR (Vorjahr 2.664 T EUR). Im Berichtsjahr 2015 erfolgte die Auszahlung der Tranche 2012 in Höhe von 784 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt: scroll
Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelation basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt. 7.4 FinanzverbindlichkeitenDie Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2015 setzen sich zusammen aus: scroll
Zum 31. Dezember 2015 setzt sich die Finanzierung der GEA Group im Wesentlichen wie folgt zusammen: scroll
AnleiheAm 14. April 2011 hat die GEA Group Aktiengesellschaft eine Anleihe in Höhe von 400.000 T EUR begeben. Die Schuldverschreibung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ist mit einem fixen Kupon von 4,25 Prozent ausgestattet. In 2014 wurden Anteile mit einem Volumen von 125.261 T EUR zurückgekauft. Die Schuldverschreibung ist nicht besichert. Die Schuldverschreibung ist an der Luxemburger Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt zugelassen. SchuldscheindarlehenDie GEA Group Aktiengesellschaft hat in 2012 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 90.000 T EUR mit einer Laufzeit bis zum September 2017 aufgesetzt, welches mit einem fixen Zinssatz von 2,725 Prozent ausgestattet ist. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Fristigkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar: scroll
Der wesentliche Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt i. H. v. 50.000 T EUR auf das Darlehen der Europäischen Investitionsbank, das planmäßig in 2017 zurückgeführt werden soll. Eine vorzeitige Teilrückführung i. H. v. 100.000 T EUR fand im Geschäftsjahr 2015 statt. Die gewogene Durchschnittsverzinsung für diesen Teilbetrag wurde mit zwei Zinsswaps über die gesamte Kreditlaufzeit auf 3,29 Prozent fixiert. Keine der in Anspruch genommenen Kreditlinien ist besichert. In den Kreditverträgen hat sich die GEA Group zur Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl verpflichtet. Die Einhaltung ist zu jedem Quartalsende zu überprüfen. Zum 31. Dezember 2015 war die Kennzahl erfüllt. Die Transaktionskosten für die zum Jahresende nicht genutzte syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") werden linear über die Laufzeit verteilt. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Euroraum in Abhängigkeit von Fristigkeit und Finanzierungszweck mit Zinssätzen zwischen 0,5 Prozent und 2,0 Prozent (Vorjahr zwischen 0,5 Prozent und 2,0 Prozent) verzinst. Darüber hinaus bestehen Fremdwährungsverbindlichkeiten in indischen Rupien (Vorjahr indische Rupien und brasilianische Real), die ebenfalls marktüblich mit rund 10,0 Prozent (Vorjahr 12,0 Prozent in Indien sowie 13,5 Prozent in Brasilien) verzinst werden. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind insgesamt in Höhe von 934 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) besichert. Barkredit- und AvalkreditlinienZum 31. Dezember 2015 verfügt der Gesamt-Konzern einschließlich der syndizierten Kreditlinie über Barkreditlinien von 1.199.350 T EUR (Vorjahr 1.305.421 T EUR). Hiervon ungenutzt sind Barkreditlinien in Höhe von 770.220 T EUR (Vorjahr 776.315 T EUR) (siehe Abschnitt 3). Darüber hinaus stehen im Gesamt-Konzern Avalkreditlinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.463.367 T EUR (Vorjahr 1.732.338 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 981.925 T EUR (Vorjahr 1.270.261 T EUR) ungenutzt sind. Verbindlichkeiten aus FinanzierungsleasingDie zeitliche Verteilung künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasingverträgen ist folgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing betreffen überwiegend Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen zum 31. Dezember 2015 aus Leasingverträgen über Grundstücke und Gebäude beträgt 33.689 T EUR (Vorjahr 34.599 T EUR). Da den Leasingverhältnissen konstante Zinssätze zugrunde liegen, können die beizulegenden Zeitwerte der Leasingverpflichtungen zinsbedingten Risiken unterliegen. Alle Leasingverhältnisse beinhalten vertraglich fest vereinbarte Raten. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind effektiv besichert, da die Rechte am Leasingobjekt bei Vertragsverletzungen auf den Leasinggeber zurückfallen. Derivative FinanzinstrumenteDie derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 7.8 dargestellt. 7.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 bestehen folgende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: scroll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 609.487 T EUR (Vorjahr 638.994 T EUR) innerhalb eines Jahres fällig. Der Restbetrag in Höhe von 828 T EUR (Vorjahr 725 T EUR) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 33.633 T EUR (Vorjahr 46.032 T EUR) besichert. 7.6 ErtragsteuerverbindlichkeitenDie Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen laufende Steuern und bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 40.743 T EUR (Vorjahr 35.649 T EUR). 7.7 Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2015 wie folgt zusammen: scroll
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind in Höhe von 39.217 T EUR (Vorjahr 22.409 T EUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 9.300 T EUR (Vorjahr 7.711 T EUR) besichert. Der passivische Saldo der Fertigungsaufträge ergibt sich aus der Summe der Aufträge, bei denen die Teilabrechnungen die aktivierten Herstellungskosten zuzüglich der erfassten Auftragsgewinne bzw. -verluste übersteigen. 7.8 FinanzinstrumenteDie Zusammensetzung der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2015 nach Klassen im Sinne des IFRS 7 sowie nach Bewertungskategorien ist in den nachfolgenden Tabellen abgebildet. Sie enthalten auch finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie in bilanzielle Sicherungsbeziehungen eingebundene Derivate, die keiner der Bewertungskategorien nach IAS 39 angehören. scroll
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Die beizulegenden Zeitwerte für die unter den Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesenen Finanzinstrumente werden nicht separat angegeben, da ihre Buchwerte angemessene Näherungswerte für die beizulegenden Zeitwerte darstellen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die nachfolgend beschriebene Fair-Value Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden Eingangsdaten: Inputparameter der Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Inputparameter der Stufe 2: Marktpreisnotierungen, die direkt (als Preise) oder indirekt (als von Preisen abgeleitete) beobachtbare Eingangsdaten in die Bewertung einfließen und die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen. Inputparameter der Stufe 3: Eingangsdaten, die nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden in die dreistufige Fair-Value Hierarchie: scroll
Während des Geschäftsjahres 2015 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie. Der beizulegende Zeitwert der Anleihe und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird auf Basis notierter Geldkurse an einem aktiven Markt ermittelt und ist daher der Stufe 1 zugeordnet. Der Zeitwert enthält die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate erfolgt auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Dementsprechend erfolgt eine Einordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts des Schuldscheindarlehens und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage der Zinsstrukturkurve unter Berücksichtigung von Credit Spreads. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Festgeldanlagen sowie sonstige finanzielle Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte im Wesentlichen den Buchwerten, was auf die überwiegend kurzen Restlaufzeiten zurückzuführen ist. Bestimmte sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA HX sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen, da ihr beizulegender Zeitwert als Barwert der aus den kaufvertraglichen Verpflichtungen erwarteten Zahlungsmittelabflüsse ermittelt wird. Finanzielle Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenserwerbe in 2015 sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten erfolgt mittels Barwertberechnungen, in die unter Berücksichtigung der jeweiligen Kaufpreisklauseln verschiedene nicht am Markt beobachtbare Inputdaten, insbesondere aus der Unternehmensplanung, einfließen. Den Finanzinstrumenten der Stufe 3 wurde zudem eine vormals wertberichtigte Forderung aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG zugeordnet, deren beizulegender Zeitwert mittels einer Barwertberechnung auf Basis der vom Schuldner geplanten Zahlungen ermittelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2015: scroll
Da es sich beim Schuldner um den Betreiber einer Kupfermine handelt, werden die von ihm geplanten Zahlungen vom Kupferpreis beeinflusst. Zum Stichtag betragen die für dieses Finanzinstrument im Eigenkapital erfassten unrealisierten Verluste -338 T EUR (Vorjahr -1.427 T EUR). Die GEA Group Aktiengesellschaft hat unter dem Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte mit den Banken Nettingvereinbarungen abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. Im Falle eines Kreditereignisses - beispielsweise Verzug - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist lediglich ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. In der nachstehenden Tabelle werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, für die aus Sicht des Gesamt-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen: scroll
Originäre finanzielle VermögenswerteFür die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Die der Bewertungskategorie "Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordneten Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es handelt sich dabei um Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen, deren beizulegende Zeitwerte nicht verlässlich bestimmt werden können. Originäre finanzielle VerbindlichkeitenFür die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei festverzinslichen Verbindlichkeiten ergibt sich der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Bei Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Derivative FinanzinstrumenteDer beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag errechnet sich auf Basis des Devisenkassakurses unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen entsprechend den jeweiligen Restlaufzeiten. Die Terminauf- und -abschläge werden aus den beobachtbaren Zinsdifferenzkurven zum Bilanzstichtag abgeleitet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei Devisenoptionen beruht auf anerkannten Bewertungsmodellen. Der beizulegende Zeitwert wird durch die Restlaufzeit, den aktuellen Wechselkurs, die Volatilität des Wechselkurses sowie durch die zugrunde liegenden Zinskurven beeinflusst. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps und Zinsoptionen werden auf Basis abgezinster, künftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Bei Zins-/Währungsswaps werden zusätzlich die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme erfolgen, einbezogen. Die GEA Group setzt derivative Finanzinstrumente ein, darunter Devisentermingeschäfte, Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps. Die derivativen Finanzinstrumente dienen der Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsrisiken für bestehende oder geplante Grundgeschäfte. Die folgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag dar. Das Nominalvolumen in Fremdwährung wird zum Stichtagskurs umgerechnet. scroll
Derivative Finanzinstrumente mit bilanzieller SicherungsbeziehungDie in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente dienen im Berichtsjahr ausschließlich der Absicherung von Zinsrisiken aus langfristigen Finanzierungen ("Cash-Flow-Hedges"). Im Vorjahr wurden auch Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften in Cash-Flow-Hedges eingebunden. Für die Absicherung von Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten, Schulden oder von festen Verpflichtungen werden bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Fair-Value-Hedges") gebildet. Wie im Vorjahr bestehen zum 31. Dezember 2015 keine als "Fair-Value-Hedge" bilanzierten Sicherungsbeziehungen. Die Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher in einen effektiven und in einen nicht-effektiven Teil zerfällt. Der effektive Teil bzw. dessen Veränderung wird bis zur Bilanzwirksamkeit des gesicherten Grundgeschäfts direkt im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Teil wird erfolgswirksam behandelt. Zum Zeitpunkt, zu dem das gesicherte Grundgeschäft bilanzwirksam wird, wird der im Eigenkapital erfasste Effekt realisiert und die bilanzielle Sicherungsbeziehung aufgelöst. Bei einem Absatzgeschäft erfolgt die Realisierung des effektiven Teils gegen die Umsatzerlöse, bei einem Beschaffungsgeschäft werden die Anschaffungskosten entsprechend angepasst. In Bezug auf die Zinsderivate werden die im Eigenkapital erfassten Effekte gegen das Zinsergebnis aufgelöst. Zum 31. Dezember 2015 sind im Gesamt-Konzern aus Währungs- und Zinsderivaten Gewinne in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 5.576 T EUR) und Verluste in Höhe von 2.023 T EUR (Vorjahr 13.030 T EUR) im Eigenkapital erfasst. Im Laufe des Geschäftsjahres 2015 wurden aus Währungsderivaten aufgrund der eingetretenen Bilanzwirksamkeit der Grundgeschäfte -4.614 T EUR (Vorjahr -47 T EUR) ertragswirksam realisiert und 8.753 T EUR (Vorjahr 3.497 T EUR) mit den Anschaffungskosten für Vermögenswerte verrechnet. Die erfolgswirksam realisierten Beträge führten zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse in Höhe von 1.742 T EUR (Vorjahr 1.545 T EUR). Darüber hinaus wurden Gewinne in Höhe von 7.744 T EUR (Vorjahr 5.419 T EUR) und Verluste in Höhe von -14.099 T EUR (Vorjahr -7.012 T EUR) im Währungsergebnis erfasst. Aus Zinsderivaten wurden 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) im Zinsergebnis realisiert. Aus den Hedge-Beziehungen ergaben sich wie im Vorjahr keine wesentlichen Ineffektivitäten. Im Folgejahr werden voraussichtlich 55 Prozent (Vorjahr 96 Prozent) der abgesicherten Zahlungsströme aus den zum Bilanzstichtag designierten Grundgeschäften fällig. Die übrigen 45 Prozent (Vorjahr 4 Prozent) werden bis zum Jahr 2017 (Vorjahr 2017) fällig. Sofern finanzielle Vermögenswerte abgesichert werden, werden die derivativen Finanzinstrumente in dem Zeitpunkt erfolgswirksam, in dem die Grundgeschäfte erfolgs- bzw. bilanzwirksam werden. Werden finanzielle Schulden aus Beschaffungsgeschäften abgesichert, werden die derivativen Finanzinstrumente erfolgswirksam, wenn die beschafften Leistungen erfolgswirksam werden. Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzielle SicherungsbeziehungLiegen die Voraussetzungen für die Bildung einer bilanziellen Sicherungsbeziehung nicht vor, wird die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst. Aufwendungen und ErträgeDie Bewertungseffekte aus Finanzinstrumenten sind überwiegend ergebniswirksam geworden. Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 dar: scroll
8. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung8.1 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
8.2 Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
8.3 Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
8.4 Restrukturierungsaufwendungen aus dem Programm "Fit for 2020"Das Programm "Fit for 2020" ist Bestandteil der strategischen Neuausrichtung der GEA und soll durch eine optimierte Organisation substanzielle Einsparungen ermöglichen und weiteres Wachstum fördern. So werden die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei neuen Business Areas Equipment und Solutions gebündelt. Diese neue Bündelung in etwa gleich starke Geschäftsbereiche verspricht mehr operative Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch die Standardisierung von Prozessen. Für die Kunden der GEA gibt es jetzt pro Land nur noch eine Landesorganisation als zentralen Ansprechpartner, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Services umfassend abdeckt und lokal anbietet. Im Rahmen der Maßnahmen ist ein Abbau von netto rund 1.450 Mitarbeiterkapazitäten vorgesehen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden für das Programm "Fit for 2020" Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 125,6 Mio. EUR erfasst. Die Restrukturierungsaufwendungen entfallen in Höhe von 109,9 Mio. EUR auf Aufwendungen für kontrahierte und erwartete Abfindungsleistungen und in Höhe von 7,4 Mio. EUR auf außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Der restliche Betrag in Höhe von 8,4 Mio. EUR entfällt insbesondere auf weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit Standortschließungen. Restrukturierungsrückstellungen werden insoweit angesetzt, als die entsprechenden Voraussetzungen für die einzelnen Länder bzw. Standorte erfüllt sind. Dies war zum Ende des Jahres 2015 für im Rahmen des Programms "Fit for 2020" geplante Restrukturierungsmaßnahmen überwiegend der Fall. Die Höhe der zum Stichtag 31. Dezember 2015 bilanzierten Restrukturierungsrückstellungen beträgt 90,2 Mio. EUR, von denen 85,3 Mio. EUR auf Verpflichtungen aus kontrahierten und erwarteten Abfindungsleistungen entfallen (vgl. Abschnitt 7.3). 8.5 Darstellung ausgewählter Aufwendungen und Erträge nach KostenartenMaterialaufwandDer Materialaufwand, der in den Herstellungskosten erfasst wird, ist im Berichtsjahr um 11.112 T EUR gestiegen und belief sich auf 2.193.582 T EUR (Vorjahr 2.204.694 T EUR). Die Materialaufwandsquote betrug 47,7 Prozent der Gesamtleistung und lag damit unter dem Vorjahrswert von 48,5 Prozent. PersonalaufwandDer Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2015 um 149.703 T EUR auf 1.391.966 T EUR (Vorjahr 1.242.263 T EUR). Beträge aus der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden nicht als Personalaufwand erfasst, sondern unter den Finanz- und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 1.175.641 T EUR (Vorjahr 1.022.399 T EUR) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung mit 216.325 T EUR (Vorjahr 219.709 T EUR) enthalten. Die Personalaufwandsquote hat sich damit auf 30,3 Prozent der Gesamtleistung erhöht (Vorjahr 27,3 Prozent). Dieser Anstieg ist überwiegend auf zusätzliche Personalaufwendungen für Abfindungsleistungen aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen. Abschreibungen und WertminderungenIm Berichtsjahr wurden Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 119.407 T EUR (Vorjahr 100.780 T EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind überwiegend in den Herstellungskosten enthalten. Die Wertminderungen auf originäre finanzielle Vermögenswerte ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Berichtsjahr 1.011 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Hiervon entfielen 1.011 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen auf Beteiligungen und Wertpapiere sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Vorräte wurden um 11.694 T EUR (Vorjahr 12.613 T EUR) wertberichtigt. Diese Wertminderungen sowie die übrigen Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. 8.6 Finanz- und ZinserträgeFinanzerträgeDie Finanzerträge setzen sich aus den Erträgen aus Gewinnabführungen sowie dem Beteiligungsergebnis der übrigen Beteiligungen zusammen: scroll
ZinserträgeDie Zinsen und ähnlichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die folgende Tabelle zeigt Zinserträge aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinserträge aus Vermögenswerten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden: scroll
8.7 Finanz- und ZinsaufwendungenFinanzaufwendungenDie Finanzaufwendungen für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 1.861 T EUR (Vorjahr 279 T EUR) beinhalten Wertminderungen auf Beteiligungen nicht konsolidierter Unternehmen von 1.011 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) sowie Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 850 T EUR (Vorjahr 279 T EUR). ZinsaufwendungenDie Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden: scroll
Falls einer Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten als Herstellungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird aufgrund der zentralen Finanzierungsfunktion der GEA Group der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns als Aktivierungssatz zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2015 beläuft sich dieser auf 4,4 Prozent (Vorjahr 3,4 Prozent). Herstellungskostenmindernd werden Zinserträge berücksichtigt, die auf erhaltene Anzahlungen und Teilabrechnungen erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2015 und im Vorjahr wurden keine wesentlichen Fremdkapitalkosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2015 wurden 1.404 T EUR (Vorjahr 1.172 T EUR) für Gebühren aufgewendet, die nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen wurden. 8.8 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern für die fortgeführten Geschäftsbereiche setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für deutsche Konzerngesellschaften maßgeblichen Steuersatzes von 30,00 Prozent (Vorjahr 29,97 Prozent). Er beinhaltet neben dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent (Vorjahr 15,00 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag von 0,825 Prozent (Vorjahr 0,825 Prozent) einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,17 Prozent (Vorjahr 14,14 Prozent). Die nachfolgende Überleitung leitet vom erwarteten Steuersatz auf den effektiven Steuersatz von 2,13 Prozent (Vorjahr 23,49 Prozent) über: scroll
Die Veränderung der Wertberichtigungen in Höhe von -71.648 T EUR (Vorjahr -32.864 T EUR) basiert im Wesentlichen auf einer Neueinschätzung der Werthaltigkeit der auf steuerliche Verlustvorträge in den USA und Deutschland aktivierten latenten Steuern. Dabei konnten in Deutschland aufgrund eines Sondereffekts in den sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zusätzliche Wertberichtigungen aufgelöst werden. Die Effekte der Steuersatzänderungen in Höhe von -1.052 T EUR (Vorjahr -1.073 T EUR) resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus der Steuersatzänderung in Dänemark. Die Besteuerungsunterschiede im Ausland ergeben sich aus unterschiedlichen Steuersätzen im Ausland im Vergleich zu dem deutschen Steuersatz von 30,00 Prozent. Für ausländische Gesellschaften variieren die Steuersätze zwischen 0,00 Prozent (VAE) und 40,91 Prozent (USA). Die sonstigen Überleitungseffekte beinhalten unter anderem nicht anrechenbare Quellensteuern, Steuern für Vorjahre und sonstige Ertragssteuern im Ausland. Die aktiven und passiven latenten Steuern teilen sich zum Bilanzstichtag in ihrer Fristigkeit wie folgt auf: scroll
Zum 31. Dezember 2015 und 2014 setzen sich aktive und passive latente Steuern wie folgt zusammen: scroll
Die Bestandsveränderung der latenten Steuern resultiert neben ergebniswirksamen Veränderungen in Höhe von 55.670 T EUR (Vorjahr -7.065 T EUR) im Wesentlichen aus im sonstigen Konzernergebnis erfassten Veränderungen in Höhe von 14.080 T EUR (Vorjahr 58.122 T EUR) inklusive des Unterschiedsbetrags aus der Währungsumrechnung. Des Weiteren wurden aus Erstkonsoldierungen latente Steuern in Höhe von -16.104 T EUR ergebnisneutral erfasst. Darüber hinaus wurden -24.400 T EUR im Steuerergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erfasst, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit Erträgen aus der Erledigung von Rechtstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag stehen. Im Vorjahr wurden 14.543 T EUR im Steuerergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erfasst, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsbereichs HX standen. Auf voraussichtliche Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden zum 31. Dezember 2015 passive latente Steuern in Höhe von 1.352 T EUR (Vorjahr 1.747 T EUR) angesetzt. Darüber hinaus sind zum 31. Dezember 2015 passive latente Steuern in Höhe von 1.288 T EUR (Vorjahr 2.689 T EUR) für voraussichtlich anfallende Quellensteuern bilanziert worden. Für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 431.867 T EUR (Vorjahr 314.211 T EUR) wurden zum 31. Dezember 2015 keine latenten Steuern gebildet, weil das Unternehmen deren Auflösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen erfolgen werden. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht auf Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Zum 31. Dezember 2015 hat die GEA Group aktive latente Steuern in Höhe von 334.177 T EUR (Vorjahr 295.776 T EUR) auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt: scroll
Der Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge entfällt im Wesentlichen auf die steuerlichen Organschaften in Deutschland sowie in den USA. Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.501.961 T EUR (Vorjahr 1.616.254 T EUR) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.020.728 T EUR (Vorjahr 1.117.552 T EUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung nicht hinreichend sicher ist. Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die wesentlichen Verlustvorträge der ausländischen Gesellschaften verfallen voraussichtlich im Jahr 2029. 8.9 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt: scroll
8.10 ErgebnisverwendungDer handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 142.666 T EUR (Vorjahr 140.666 T EUR) aus. Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein Betrag in Höhe von 10.000 T EUR aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen. Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 1.799 T EUR (Vorjahr 879 T EUR) verbleibt ein Bilanzgewinn von 154.464 T EUR (Vorjahr 136.546 T EUR). Im Vorjahr haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 58 Absatz 2 AktG einen Betrag von 5.000 T EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll
Die Dividendenzahlung entspricht der Zahlung einer Dividende von 80 Cent je Aktie bei insgesamt 192.495.476 Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien). Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 22.12.2009, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. 9. Eventualverpflichtungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten9.1 EventualverpflichtungenDie GEA Group hat sowohl Bankavale als auch Konzernavale zugunsten von Auftraggebern oder Kreditgebern ausstellen lassen bzw. ausgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen des Gesamt-Konzerns ist. scroll
Ein wesentlicher Teil der Bankavale sowie der überwiegende Teil der Konzernavale entfallen auf den zum 31. Oktober 2014 veräußerten Geschäftsbereich GEA Heat Exchangers sowie auf die in Vorjahren veräußerten Geschäftsaktivitäten Lurgi und Lentjes (siehe Abschnitt 3). Die übrigen Avale bestehen vorwiegend gegenüber Kunden nicht konsolidierter Unternehmen sowie Banken. Die Begünstigten sind bei nicht vertragskonformer Erfüllung durch den Hauptschuldner berechtigt, die Avale in Anspruch zu nehmen. Dies kann bei vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, z. B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäßer Rückzahlung von Krediten, der Fall sein. In den Garantien sind Eventualverpflichtungen resultierend aus Joint Ventures in Höhe von 9.228 T EUR (Vorjahr 3.461 T EUR) enthalten; eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Alle durch die GEA Group Aktiengesellschaft in Auftrag gegebenen oder ausgestellten Avale erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen Hauptschuldners. Neben den Haftungsrisiken aus Bank- und Konzernavalen bestehen Risiken vor allem aus gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten (siehe Abschnitt 9.3), die zu Zahlungsmittelabflüssen führen können. 9.2 Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Gesamt-Konzerns zum 31. Dezember 2015 setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Miet-, Pacht- und LeasingverhältnisseDie Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen des Gesamt-Konzerns belaufen sich auf 105.718 T EUR (Vorjahr 103.221 T EUR) und betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude und zu einem geringeren Teil technische Anlagen und Maschinen. Die Mietverträge laufen maximal bis in das Jahr 2031 (Vorjahr 2031). Die Auszahlungen verteilen sich dabei wie folgt auf die künftigen Geschäftsjahre: scroll
Im Geschäftsjahr 2015 beliefen sich die Aufwendungen des Gesamt-Konzerns aus den Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen auf 54.971 T EUR (Vorjahr 45.593 T EUR). Hiervon entfielen 11.476 T EUR (Vorjahr 18.014 T EUR) auf variable Mieten, die im Wesentlichen auf Basis von Verbraucherpreisindizes angepasst werden. Aus Untermietverhältnissen resultierten für den Gesamt-Konzern im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 106 T EUR (Vorjahr 1.562 T EUR). Aus diesen Untermietverhältnissen bestehen in den nächsten Jahren Ansprüche auf Mieteinnahmen in Höhe von 406 T EUR (Vorjahr 721 T EUR). Aus "Sale-and-lease-back"-Transaktionen von Gebäuden resultieren für den Gesamt-Konzern zum Bilanzstichtag künftige Auszahlungen in Höhe von 29.288 T EUR (Vorjahr 32.286 T EUR). BestellobligoVon dem Bestellobligo entfallen 101.530 T EUR (Vorjahr 105.299 T EUR) auf Vorräte. 9.3 RechtsstreitigkeitenKonkursverfahren der Dörries Scharmann AGVor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen belaufen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen. AllgemeinesDarüber hinaus sind gegen Unternehmen der GEA Group aus früheren Unternehmensverkäufen und der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Verfahren oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche die GEA Group im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen entstehen, welche gegebenenfalls die hierfür gebildete Vorsorge überschreiten. 10. Segmentberichterstattung10.1 Änderung der Struktur der GeschäftssegmenteNach intensiver Vorbereitung ist am 8. Juni 2015 die im Rahmen des Programms "Fit for 2020" beschlossene neue Konzernstruktur der GEA in Kraft getreten. In dieser neuen Struktur werden die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei neuen Business Areas Equipment und Solutions gebündelt. Dementsprechend wurden die Geschäftssegmente des Konzerns in der Berichtsperiode neu organisiert: Die vormaligen Segmente GEA Mechanical Equipment und GEA Farm Technologies wurden der Business Area Equipment zugeordnet, GEA Process Engineering gehört zur Business Area Solutions. Das vormalige Segment GEA Refrigeration Technologies wurde zum Teil der Business Areas Equipment und zum Teil der Business Area Solutions zugeordnet. Der auf diese beiden Teile von GEA Refrigeration Technologies entfallende Goodwill wurde auf Basis der relativen Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Umstrukturierung den Business Areas zugeordnet. Die im Global Corporate Center und im Shared Service Center gebündelten Verwaltungsfunktionen bilden keine eigenständigen Geschäftssegmente. Soweit zuordenbar werden die auf sie entfallenden Aufwendungen und Erträge sowie Vermögenswerte und Schulden auf die Business Areas allokiert. Nicht innerhalb der Business Areas ausgewiesen werden Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Dies umfasst unter anderem zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke, Pensionsverpflichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftsbereichen. Das zum 31. Oktober 2014 veräußerte vormalige Segment GEA Heat Exchangers stellt gleichfalls kein Geschäftssegment dar. Abweichend vom Vorjahr werden die Werte für GEA Heat Exchangers nicht mehr in der Segmentberichterstattung dargestellt. Die Vorjahresangaben wurden an die geänderte Berichtsstruktur angepasst. 10.2 Beschreibung der GeschäftssegmenteDie Geschäftsaktivitäten der GEA Group gliedern sich wie folgt in zwei Business Areas: Business Area EquipmentIn der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von kundenspezifischen bis hin zu weitgehend standardisierten Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden im Allgemeinen in großen Mengen und im Rahmen einer Großserienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren oder auch Kältekompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Prozesstechnologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum aber auch automatische Fütterungssysteme, Gülletechnik oder Stalleinrichtungen. Business Area SolutionsUnter der Business Area Solutions fasst der Konzern alle Aktivitäten zusammen, die in hohem Maße kundenspezifische und modularisierte Lösungen vertreiben und im Rahmen von Projekten erbracht werden. Die Business Area gestaltet ihr Angebot so, dass es spezifischen Applikations- oder Kundenbedürfnissen gerecht wird. Das Angebot umfasst hauptsächlich die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie. scroll
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ungeprüfte Zusatzinformation Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung der konzerninternen Umsätze sowie Zinsaufwendungen bzw. -erträge. Die Umsätze zwischen den Geschäftssegmenten basieren auf marktüblichen Preisen. scroll
Das Maß für die Ertragskraft der beiden Business Areas sind das "Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -aufholungen" (EBITDA), das "Ergebnis vor Zinsen und Steuern" (EBIT) sowie das "Ergebnis vor Steuern" (EBT). Diese Größen entsprechen den in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Werten wie sie - ungeachtet von Umgliederungen in das Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden. Die Wertminderungen beinhalten alle Wertminderungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Von den Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von insgesamt 125,6 Mio. EUR entfallen 70,4 Mio. EUR auf die Business Area Equipment und 52,1 Mio. EUR auf die Business Area Solutions. Die verbleibenden 3,1 Mio. EUR entfallen auf den Bereich Sonstige. Bei der Ermittlung des operativen EBIT werden zudem Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements in folgenden Geschäftsjahren in Höhe dieses Betrags nicht mehr anfallen werden ("Einmaleffekte"). So wurde das operative EBIT des Geschäftsjahres 2015 um Einmaleffekte in Höhe von insgesamt 197,4 Mio. EUR (Vorjahr 50,7 Mio. EUR) bereinigt. Die Einmaleffekte setzen sich zusammen aus 192,6 Mio. EUR (Vorjahr 36,4 Mio. EUR) Aufwendungen für Strategieprojekte, von denen 125,6 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR) auf Restrukturierungsaufwendungen entfallen. Die weiteren Aufwendungen für Strategieprojekte beinhalten insbesondere Kosten für externe Beratung im Zusammenhang mit dem Projekt "Fit for 2020", Aufwendungen im Zusammenhang mit der Implementierung von Shared Service Centern, Personalaufwendungen für projektbezogene Incentivierung, Reisekosten und Umzugskostenzuschüsse. Sie umfassen zudem einen aufgrund einer Standortschließung entstandenen Ertrag aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 9,9 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR). Darüber hinaus beinhalten die Aufwendungen für Strategieprojekte auch laufende Personalaufwendungen in Höhe von 4,6 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR) für Mitarbeiter des "Fit for 2020"-Projekt-teams, die nach Projektabschluss eine neue Position bei GEA eingenommen haben. Des Weiteren wurden Personalaufwendungen für im Geschäftsjahr ausgeschiedene und nicht ersetzte Mitarbeiter in Höhe von 4,8 Mio. EUR (Vorjahr 11,7 Mio. EUR) als Einmaleffekte identifiziert. Im Vorjahr wurden zudem Erträge aus der Neubewertung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR sowie der Aufwand aus der gem. IFRS 5 bedingten Zuordnung von Service Fee und Trademark Fee ausschließlich zu den fortgeführten Geschäftsbereichen, d. h. zu den Business Areas, in Höhe von insgesamt 3,9 Mio. EUR als Einmaleffekte eingestuft. scroll
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vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Einmaleffekten (vgl. Seite 218 f.) Die Überleitung vom EBITDA zum EBIT zeigt die folgende Tabelle: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom Working Capital zur Bilanzsumme: scroll
10.4 Informationen nach geografischen RegionenBei der Darstellung der Informationen nach geografischen Regionen erfolgt die Zuordnung der Umsätze nach dem Verbringungsort der Leistung bzw. nach dem Sitz des Kunden. Die Zuordnung der Vermögenswerte wird nach dem jeweiligen Standort vorgenommen. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Gesamt-Konzern. scroll
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Im Berichtsjahr entfielen 767,5 Mio. EUR (Vorjahr 717,7 Mio. EUR) der Umsatzerlöse auf die Vereinigten Staaten von Amerika und 451,1 Mio. EUR (Vorjahr 422,7 Mio. EUR) auf die Volksrepublik China. Zum Abschlussstichtag beliefen sich die Buchwerte des langfristigen Vermögens (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) in den Niederlanden auf 438,3 Mio. EUR (Vorjahr 430,5 Mio. EUR). Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist. 11. Sonstige Erläuterungen11.1 Erläuterungen zur KapitalflussrechnungFür das Geschäftsjahr 2015 sind im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Auszahlungen der sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von 22.559 T EUR (Vorjahr 5.409 T EUR) enthalten. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche enthält Zahlungsströme im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsbereichen einschließlich Mittelzuflüssen aus der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs. Die Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche des Vorjahres enthalten im Wesentlichen die aggregierten Netto-Cash-Flows des Segments GEA HX bis zum Abschluss des Verkaufes zum 31. Oktober 2014 sowie der Cash-Flow aus der Veräußerung. 11.2 Zuschüsse der öffentlichen HandIm Berichtsjahr 2015 wurden erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 1.201 T EUR (Vorjahr 842 T EUR) vereinnahmt. Hiervon wurden Zuwendungen für Vermögenswerte in Höhe von 171 T EUR (Vorjahr 364 T EUR) von den Buchwerten der entsprechenden Vermögenswerte abgesetzt. Im Geschäftsjahr 2015 sind Aufwendungen in Höhe von 28 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) für die mögliche Rückzahlung von erhaltenen Zuschüssen angefallen. 11.3 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen11.3.1 Transaktionen mit nahestehenden UnternehmenGeschäftsvorfälle zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und ihren konsolidierten Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Umsätze und Aufwendungen aus Transaktionen zwischen den fortgeführten und den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen wurden dann nicht eliminiert, wenn sie nach dem Abgang des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Bei den Transaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Joint Ventures handelt es sich überwiegend um reguläre Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen des Gesamt-Konzerns mit diesen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Zum 31. Dezember 2015 bestanden im Gesamt-Konzern folgende offene Posten aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen: scroll
Die Außenstände werden mit Banküberweisung beglichen und sind nicht besichert. 11.3.2 Vergütung des Vorstands und des AufsichtsratsVorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben im Geschäftsjahr 2015 insgesamt eine Vergütung in Höhe von 9.543 T EUR (Vorjahr 9.349 T EUR) erhalten. Diese setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: scroll
Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten eine Vergütung vom GEA Group Konzern in Höhe von 4.992 T EUR (Vorjahr 5.168 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen nach IFRS von 62.458 T EUR (Vorjahr 64.494 T EUR) gebildet. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 2015 1.168 T EUR (Vorjahr 1.159 T EUR). Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen. Sonstige Transaktionen von Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats oder ihnen nahe stehenden Personen und Unternehmen lagen in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht vor. 12. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag12.1 UnternehmenserwerbAm 2. Februar 2016 hat GEA eine Vereinbarung zur Übernahme von Imaforni Int'l S.p.A., einem führenden Anbieter anspruchsvoller Produktionsanlagen und Lösungen für Feingebäck, geschlossen. Das im italienischen Verona ansässige Unternehmen mit rund 210 Mitarbeitern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015 rund 85 Mio. EUR Umsatz. Diese Akquisition stärkt GEA's "Application Center Bakery" mit modernen Produktionslinien, insbesondere für Kekse und Cracker. 13. Zusätzliche Angaben gemäß § 315a HGB13.1 Erklärung zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben am 17. Dezember 2015 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 13.2 Anzahl der MitarbeiterDie Anzahl der Mitarbeiter stellt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar: scroll
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Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse Zum Bilanzstichtag ergibt sich folgende Mitarbeiteranzahl: scroll
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Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse 13.3 Prüfungs- und BeratungshonorareDas für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2015 berechnete weltweite Honorar teilt sich folgendermaßen auf: scroll
Das für das Geschäftsjahr 2015 aufgeführte Honorar für Abschlussprüfung entfällt in Höhe von 43 T EUR auf die Prüfung des Konzernabschlusses 2014. Im Geschäftsjahr 2014 entfielen Honorare für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 780 T EUR auf Bestätigungsleistungen, die der Finanzierung des Kaufpreises für den Geschäftsbereich GEA HX durch den Käufer dienten. Durch einen entsprechend ausgestalteten Kaufpreismechanismus wurden diese Aufwendungen wirtschaftlich vom Käufer getragen. 13.4 BeteiligungslisteDie folgende Liste führt alle Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen auf. Nicht dargestellt werden, mit Ausnahme von sonstigen Beteiligungen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB, Beteiligungen an Unternehmen, an denen die GEA Group weder einen beherrschenden noch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. scroll
13.5 Befreite Gesellschaften nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGBDie folgenden Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 und § 264b HGB von der Verpflichtung zur Beachtung der für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften geltenden ergänzenden Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften befreit: GEA AWP GmbH, Prenzlau GEA Bischoff GmbH, Essen GEA Bock GmbH, Frickenhausen GEA Brewery Systems GmbH, Kitzingen GEA Diessel GmbH, Hildesheim GEA Energietechnik Anlagen- und Betriebs-GmbH, Bochum GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG, Bochum GEA Farm Technologies GmbH, Bönen GEA Food Solutions Germany GmbH, Biedenkopf-Wallau GEA Group Holding GmbH, Bochum GEA Insurance Broker GmbH, Frankfurt am Main GEA IT Services GmbH, Oelde GEA Lyophil GmbH, Hürth GEA Mechanical Equipment GmbH, Oelde GEA Messo GmbH, Duisburg GEA Niro GmbH, Müllheim GEA Real Estate GmbH, Frankfurt am Main GEA Refrigeration Germany GmbH, Berlin GEA Refrigeration Technologies GmbH, Bochum GEA TDS GmbH, Sarstedt GEA Tuchenhagen GmbH, Büchen GEA Westfalia Separator Deutschland GmbH, Oelde GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde GEA Wiegand GmbH, Ettlingen Hilge GmbH & Co. KG, Bodenheim LL Plant Engineering AG, Ratingen mg Altersversorgung GmbH, Bochum mg capital gmbh, Bochum mg vv Projektgesellschaft Hornpottweg GmbH, Frankfurt am Main Paul Pollrich GmbH, Herne ZiAG Plant Engineering GmbH, Frankfurt am Main
Düsseldorf, 26. Februar 2016 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Dr. Stephan Petri Bestätigungsvermerk des KonzernabschlussprüfersWir haben den von der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, aufgestellten Konzernabschluss -bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalspiegel und Konzernanhang - sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (Zusammengefasster Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Zusammengefasstem Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Zusammengefassten Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Zusammengefassten Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Zusammengefasste Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 26. Februar 2016 KPMG AG Guido Moesta, Wirtschaftsprüfer Dr. Markus Zeimes, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, 26. Februar 2016 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Dr. Stephan Petri Organe der Gesellschaft und ihre MandateVorstandJürg Oleas, Meerbusch/Hausen b. Brugg (Schweiz), CEO - Vorstandsvorsitzendera) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, Vorsitzender des Aufsichtsrats b) - GEA Process Engineering A/S, S0borg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats - RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Holcim Ltd, Zürich, Schweiz, Mitglied des Board of Directors (bis 10.07.2015) - BIH SA, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (seit 27.11.2015) - Schweizerische Cement-Industrie-Aktiengesellschaft, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (seit 27.11.2015) Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstandb) - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Vorsitzender des Board of Directors - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Regionalbeirats Nordwest Markus Hüllmann, Rheda-Wiedenbrück, Mitglied des Vorstands (bis 31.12.2015)b) - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Mitglied des Board of Directors - DECHEMA e.V., Frankfurt/Main, Mitglied im Vorstand Dr. Stephan Petri, Essen, Personal & Recht, Revision - Mitglied des Vorstandsa) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats AufsichtsratDr. Jürgen Heraeus, Maintal, Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbHa) - Heraeus Holding GmbH, Hanau, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats - Messer Group GmbH, Sulzbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats Reinhold Siegers, Mönchengladbach, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der GEA Group AktiengesellschaftAhmad M.A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management Support, Office of the Managing Director, Kuwait Investment AuthorityProf. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestle Deutschland AGa) - Nestle Deutschland AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Bertelsmann SE & Co. KGaA/Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Mitglied des Aufsichtsrats b) - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group AktiengesellschaftRainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstanda) - Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EEEva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Herne BochumBrigitte Krönchen, Oelde, stellv. Vorsitzender des Betriebsrats er GEA Farm Technologies GmbH, BönenKurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschafta) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SEa) - Allianz SE, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats Jean Spence, Wilmette/IL, USA, Executive Vice President Research, Development & Quality Mondeléz International (bis 01.04. 2015) Unternehmensberaterin, President, JES Consulting, LLCAusschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2015)Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Kurt-Jürgen Löw Präsidialausschuss (Präsidium)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Rainer Gröbel PrüfungsausschussHartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Dr. Jürgen Heraeus Kurt-Jürgen Löw Brigitte Krönchen NominierungsausschussDr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Dr. Helmut Perlet
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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten Jahresabschluss zum 31.12.2015Der zusammengefasste Konzernlagebericht ist im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten, der im Geschäftsbericht für 2015 auf den Seiten 22 - 101 abgedruckt ist. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft wird gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Organe der Gesellschaft und ihre MandateVorstandJürg Oleas, Meerbusch/Hausen b. Brugg (Schweiz), CEO - Vorstandsvorsitzendera) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, Vorsitzender des Aufsichtsrats b) - GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats - RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Holcim Ltd, Zürich, Schweiz, Mitglied des Board of Directors (bis 10.07.2015) - BIH SA, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (seit 27.11.2015) - Schweizerische Cement-Industrie-Aktiengesellschaft, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (seit 27.11.2015) Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstandb) - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Vorsitzender des Board of Directors - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Regionalbeirats Nordwest Markus Hüllmann, Rheda-Wiedenbrück, Mitglied des Vorstands (bis 31.12.2015)b) - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Mitglied des Board of Directors - DECHEMA e.V., Frankfurt/Main, Mitglied im Vorstand Dr. Stephan Petri, Essen, Personal & Recht, Revision - Mitglied des Vorstandsa) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats AufsichtsratDr. Jürgen Heraeus, Maintal, Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbHa) - Heraeus Holding GmbH, Hanau, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats - Messer Group GmbH, Sulzbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats Reinhold Siegers, Mönchengladbach, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der GEA Group AktiengesellschaftAhmad M.A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management Support, Office of the Managing Director, Kuwait Investment AuthorityProf. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestle Deutschland AGa) - Nestle Deutschland AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Bertelsmann SE & Co. KGaA / Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Mitglied des Aufsichtsrats b) - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group AktiengesellschaftRainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstanda) - Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EEEva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Herne BochumBrigitte Krönchen, Oelde, stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der GEA Farm Technologies GmbH, BönenKurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschafta) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SEa) - Allianz SE, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats Jean Spence, Wilmette/IL, USA, Executive Vice President Research, Development & Quality Mondeléz International (bis 01.04. 2015) Unternehmensberaterin, President, JES Consulting, LLCAusschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2015)Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Kurt-Jürgen Löw Präsidialausschuss (Präsidium)Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Dr. Helmut Perlet Reinhold Siegers Rainer Gröbel PrüfungsausschussHartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Dr. Jürgen Heraeus Kurt-Jürgen Löw Brigitte Krönchen NominierungsausschussDr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Dr. Helmut Perlet
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Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten Bilanz Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015scroll
Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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AnhangGrundsätzliche Ausführungen zum JahresabschlussDie GEA Group Aktiengesellschaft übt die Leitungsfunktion im Konzern aus. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Zur besseren Übersichtlichkeit werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die sonstigen Steuern werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögenImmaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig nach der linearen Methode über die nach betriebsindividuellen und Branchenerfahrungswerten geschätzten Nutzungsdauern abgeschrieben oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern abweichen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegt bei Gebäuden in der Regel eine Nutzungsdauer von 20 Jahren zugrunde. Bei anderen Anlagen und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen die Nutzungsdauern überwiegend zwischen drei und 15 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis zum Geschäftsjahr 2011 in einem Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2012 werden Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Finanzanlagen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden insbesondere durch Devisentermingeschäfte gesichert. In Einzelfällen werden Bewertungseinheiten zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften gebildet. Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungsansprüche, die zur Absicherung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen erfüllen, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und saldiert. Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Darüber hinaus wurde gemäß § 250 Abs. 3 HGB ein Rechnungsabgrenzungsposten für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag der am 21. April 2011 emittierten Anleihe gebildet. Rückstellungen, VerbindlichkeitenRückstellungen für Pensionsverpflichtungen sowie pensionsähnliche unmittelbare Verpflichtungen aus der Übernahme von Krankenkassenbeiträgen für Mitarbeiter nach Eintritt in den Ruhestand (entsprechend den jeweils geltenden Richtlinien) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung der Rückstellung erfolgte unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wurde vereinfachend der von der Deutschen Bundesbank für die letzten sieben Jahre im Oktober 2015 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 3,89 Prozent (Vorjahr 4,55 Prozent) verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Ferner wurden eine angenommene Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,7 Prozent (Vorjahr 2,8 Prozent) sowie eine angenommene Rentensteigerung von 1,0 bis 1,7 Prozent (Vorjahr 1,0 bis 1,8 Prozent) zugrunde gelegt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Innerhalb der Rückstellung für Folgelasten des Bergbaus wurde bei der Bewertung der Rückstellungen für die Grubenwasserreinigung eine Kostensteigerung von 0,7 Prozent p.a. (Vorjahr 0,7 Prozent) berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betrugen die Zinssätze in 2015 je nach Restlaufzeit 2,02 bis 4,00 Prozent (Vorjahr 2,80 bis 4,63 Prozent). Rückstellungen für Verpflichtungen in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre des jeweiligen Währungsraums abgezinst. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente SteuernLatente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen und an denen die GEA Group Aktiengesellschaft als Gesellschafterin mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der GEA Group Aktiengesellschaft von aktuell 30,00 Prozent (Vorjahr 29,97 Prozent). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Für das Geschäftsjahr 2015 ergab sich insgesamt eine aktive latente Steuer, die nicht bilanziert wurde. Bildung von BewertungseinheitenDerivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Die Sicherungs- und Grundgeschäfte werden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sofern Bewertungseinheiten gebildet wurden erfolgte keine Bilanzierung der sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und entsprechenden Sicherungsgeschäfts (sog. "Einfrierungsmethode"). FremdwährungsumrechnungFür nicht in Bewertungseinheiten einbezogene Fremdwährungsforderungen und- verbindlichkeiten wird eine Fremdwährungsbewertung wie folgt vorgenommen: Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet, sofern ihre Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung1. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Dort sind die Posten des Anlagevermögens gesondert ausgewiesen. Die Anteilsbesitzliste ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Ausleihungen betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr, die der dauerhaften Finanzierung der Tochterunternehmen dienen. Die Zugänge resultieren überwiegend aus Herausgabe von neuen Darlehen. Die Abgänge resultieren, neben einer vorzeitigen Tilgung in Höhe von 197.300 T EUR, überwiegend aus planmäßigen Darlehensrückzahlungen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Mittelaufnahmen von Tochterunternehmen im Rahmen des Konzern-Cash-Pooling. Der Rückgang der zum Verkauf bestimmten Grundstücke (6.818 T EUR, Vorjahr 8.595 T EUR) resultiert aus der Veräußerung von Teilgrundstücken. Daneben enthalten die sonstigen Vermögensgegenstände hauptsächlich Forderungen gegen eine Minengesellschaft in Kanada (9.646 T EUR, Vorjahr 10.014 T EUR), Forderungen gegen Finanzbehörden (4.707 T EUR, Vorjahr 13.259 T EUR) sowie die Abgrenzung der Service- und Trademark-Fee an verbundene Unternehmen für das 4. Quartal 2015 (5.763 T EUR, Vorjahr 2.870 T EUR). 3. WertpapiereDie Wertpapiere in Höhe von 37.000 T EUR (Vorjahr 37.036 T EUR) beinhalten im Wesentlichen eine börsennotierte variabel verzinsliche Anleihe eines Kreditinstituts mit einer Laufzeit bis zum 30.05.2018. Es wird nicht beabsichtigt die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit zu halten. 4. Guthaben bei KreditinstitutenDie Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 1.100.511 T EUR (Vorjahr 1.167.241 T EUR) beinhalten in Höhe von 200.000 T EUR (Vorjahr 199.961 T EUR) Termingelder mit einer Restlaufzeit von mindestens 3 Monaten und bis zu 1 Jahr. 5. RechnungsabgrenzungspostenDer aktivische Rechnungsabgrenzungsposten resultiert in Höhe von 2.284 T EUR (Vorjahr 2.157 T EUR) aus an Kreditinstitute geleisteten Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung von Barkrediten sowie der Bereitstellung von Barkreditlinien. Die Gebühren stellen eine Gegenleistung für die Bereitstellung dar. Darüber hinaus sind Abgrenzungen für sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 445 T EUR (Vorjahr 535 T EUR) sowie Rentenzahlungen in Höhe von 272 T EUR im Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Weiterhin enthält der Rechnungsabgrenzungsposten ein Disagio in Höhe von 108 T EUR (Vorjahr 497 T EUR), das aus der Ausgabe einer Anleihe in Höhe von ursprünglich 400.000 T EUR mit einer Laufzeit vom 21. April 2011 bis zum 21. April 2016 resultiert und ratierlich über die Laufzeit verteilt wird. 6. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2015 unverändert zum Vorjahr 520.375.766 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 192.495.476 (Vorjahr 192.495.476 Aktien) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Genehmigtes Kapitalscroll
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bei dem Genehmigten Kapital III ist Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bedingtes Kapitalscroll
Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigten Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt unverändert 250.778.647 EUR. In der Kapitalrücklage sind keine anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten. Gewinnrücklagenscroll
Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein Betrag in Höhe von 10.000 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen. Die Gewinnrücklagen betragen danach 731.699 T EUR (Vorjahr 741.699 T EUR). Eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG ist nicht zu bilden, da die Kapitalrücklage bereits den zehnten Teil des Grundkapitals überschreitet. BilanzgewinnAus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 136.545 T EUR wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 ein Betrag von 134.747 T EUR an die Aktionäre ausgeschüttet und 1.798 T EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 7. Rückstellungenscroll
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rententrends sowie eines Rechnungszinsfußes in Höhe von 3,89 Prozent (Vorjahr 4,55 Prozent). Der Erfüllungsbetrag für Pensions- und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 104.156 T EUR (Vorjahr 96.466 T EUR) wurde zum 31. Dezember 2015 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 16.084 T EUR (Vorjahr 14.049 T EUR) mit zum Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen saldiert. Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht wie im Vorjahr den Anschaffungskosten. Die Steuerrückstellungen resultieren aus den laufenden Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2015. Die Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für finanzielle Verpflichtungen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers im Geschäftsjahr 2014, die aus kaufvertraglichen Gewährleistungen einschließlich einer Risikoteilung für Großprojekte resultieren. In Bezug auf Ansprüche des Käufers hat die GEA Group AG im Geschäftsjahr 2014 verbundene Unternehmen im Innenverhältnis freigestellt und daher die Rückstellungen im vollen Umfang gebildet. Der Anstieg der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultiert überwiegend aus Rückstellungszuführungen für Maßnahmen der aktiven Gefahrenabwehr an Tagesöffnungen, die im Rahmen einer laufenden Risikoanalyse neu bewertet wurden. Darüber hinaus führte die Zinssatzänderung im Rahmen der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen zum Anstieg um 3.856 T EUR. Die in den Rückstellungen für Personalaufwendungen enthaltene Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 277 T EUR (Vorjahr 186 T EUR) wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit dem entsprechenden Deckungsvermögen in Form eines Wertpapierfonds saldiert ausgewiesen. Die Anschaffungskosten des Spezialfonds betragen 248 T EUR (Vorjahr 97 T EUR). Dessen beizulegender Zeitwert beträgt 247 T EUR (Vorjahr 97 T EUR). Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtung vor Verrechnung des Deckungsvermögens beträgt 524 T EUR (Vorjahr 283 T EUR). Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden im Zusammenhang mit Fremdwährungsrisiken gebildet. Im Geschäftsjahr 2015 wurden hierfür Rückstellungen in Höhe von 78 T EUR gebildet (Vorjahr 265 T EUR). Die im Geschäftsjahr 2011 gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften im Zusammenhang mit Zins-/Währungsrisiken werden über die Laufzeit des Grundgeschäfts bis 2018 planmäßig aufgelöst. 8. Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten aus Anleihen resultieren aus der Emission einer festverzinslichen Anleihe der GEA Group Aktiengesellschaft am 21. April 2011 mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Im Dezember 2014 erfolgte eine Teilrückzahlung auf das ursprüngliche Nominalvolumen von 400.000 T EUR in Höhe von 125.261 T EUR. Das Nominalvolumen der Anleihe beträgt damit 274.739 T EUR, der Kupon beläuft sich auf 4,25 Prozent. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem 31. Dezember 2014 um 100.000 T EUR auf 140.000 T EUR gesunken. Dieser Rückgang resultiert aus der vorzeitigen Tilgung eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank in Luxemburg in entsprechender Höhe. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus dem Konzern-Cash-Pooling enthalten. Der Rückgang innerhalb der Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit zwischen 1 und 5 Jahren resultiert aus der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 10.419 T EUR (Vorjahr 10.858 T EUR) enthalten. 9. Außerbilanzielle GeschäfteZur Sicherung der Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit verschiedenen Kreditinstituten Rahmenvereinbarungen über Barkreditlinien in Höhe von 1.195,0 Mio. EUR (Vorjahr 1.302,7 Mio. EUR) abgeschlossen, die in Höhe von 30,7 Mio. EUR (Vorjahr 36,4 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen wurden. Die Barkreditlinien sichern den kurzfristigen Liquiditätsbedarf wie auch den Finanzierungsspielraum für Finanz- und Sachinvestitionen sowie Akquisitionen. Die vereinbarten - nicht an Konzerngesellschaften übertragenen - Barkreditlinien und ihre Ausnutzung sind in der folgenden Tabelle zusammen gefasst: scroll
Die vereinbarte Verzinsung für die ungenutzte Syndizierte Kreditlinie ist variabel und richtet sich nach dem Marktzinssatz zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme zuzüglich der vereinbarten Marge. Daher unterliegen diese zukünftigen Mittelaufnahmen grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko. Gegenüber dem 31. Dezember 2014 reduzierte sich die Inanspruchnahme der Barkreditlinien überwiegend durch vorzeitige Rückführungen in Höhe von 100 Mio. EUR. Neben den Barkreditlinien bestehen Rahmenvereinbarungen über Avalkreditlinien in Höhe von 1.351,5 Mio. EUR (Vorjahr 1.639,5 Mio. EUR), die in Höhe von 894,9 Mio. EUR (Vorjahr 874,3 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen worden sind und überwiegend für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen genutzt werden. Die Avalkreditlinien dienen im Wesentlichen der Stellung von Sicherheiten seitens verbundener Unternehmen gegenüber Kunden zur Finanzierung und Abwicklung von Aufträgen. Bei Inanspruchnahme haftet die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit der jeweiligen Konzerngesellschaft. Zum Bilanzstichtag waren die Avalkreditlinien in Höhe von 427,7 Mio. EUR (Vorjahr 416,1 Mio. EUR) in Anspruch genommen, davon 404,7 Mio. EUR (Vorjahr 397,1 Mio. EUR) durch Konzerngesellschaften. Darüber hinaus stellt die GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig Avalurkunden (Konzernbürgschaften und -garantien) für verbundene Unternehmen aus, die den Avalbegünstigten eigene Rechte gegenüber der GEA Group Aktiengesellschaft einräumen, so dass diese unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen hieraus in Anspruch genommen werden kann. Die Konzernunternehmen nutzen auf diese Weise die Bonität der GEA Group Aktiengesellschaft, um ihren Kunden notwendige Haftungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Avalkreditlinien bei Banken werden durch diese Erklärungen nicht belastet. Weitere Angaben in Bezug auf die Konzernavale befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Die GEA Group Aktiengesellschaft verkauft unter einem Rahmenabkommen revolvierend an einen Finanzdienstleister Kundenforderungen, die ihre Tochterunternehmen an sie mit dinglicher Wirkung abgetreten haben. Durch den Verkauf erhält die GEA Group Aktiengesellschaft einen unmittelbaren Liquiditätszufluss, der zur Finanzierung des operativen Geschäfts eingesetzt werden kann. Mit dem Verkauf der Forderungen geht das Delkredererisiko auf den Finanzdienstleister über. Für die GEA Group Aktiengesellschaft entsteht nur dann ein Risiko, wenn die Dokumentation der überfälligen Forderungen nicht fristgerecht an den Finanzdienstleister übergeben wird. Zum 31. Dezember 2015 waren Forderungen in Höhe von 47,2 Mio. EUR (Vorjahr 55,2 Mio. EUR) verkauft. Weitere Angaben zu den Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. 10. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisseDie zum 31. Dezember 2015 bestehenden Verpflichtungen aus Konzernavalen in Höhe von 1.248,7 Mio. EUR (Vorjahr 1.424,4 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Gewährung von Avalen für Kundenaufträge sowie aus Verträgen im Rahmen von Fremdfinanzierungen von Tochterunternehmen. Von diesem Betrag entfallen auf Konzernavale für Gesellschaften des im Geschäftsjahr 2014 veräußerten Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers ein Betrag von 326,3 Mio. EUR (Vorjahr 421,6 Mio. EUR), für eventuell daraus resultierende Haftungsansprüche hat der Erwerber des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers teilweise Bankavale zur Rückbesicherung herausgelegt. In den Konzernavalen sind ferner Kreditbesicherungen gegenüber Banken in Höhe von 230,2 Mio. EUR (Vorjahr 241,2 Mio. EUR) für der GEA Group Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellte Kreditlinien enthalten, die zum Großteil an Tochterunternehmen unter jeweiliger gesamtschuldnerischer Haftung übertragen wurden. Zum 31. Dezember 2015 lag für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden Inanspruchnahme vor. Außerdem enthalten die Bürgschaften die gesamtschuldnerische Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten ausgewählter Tochtergesellschaften in den Niederlanden. Dieser Schuldbeitritt wurde erklärt, um diese Tochterunternehmen analog zu der Regelung des § 264 Abs. 3 HGB von lokalen Prüfungs- und Publizitätspflichten zu befreien. Zusätzlich besteht eine Verpflichtung gegenüber der mg Altersversorgung GmbH, diese Gesellschaft so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, die von ihr mit Schuldbeitritt übernommenen Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 47,5 Mio. EUR (Vorjahr 50,2 Mio. EUR) erfüllen zu können. Für diese Verpflichtungen haften die mg Altersversorgung GmbH und die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch. Da die mg Altersversorgung GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, zum 31. Dezember 2015 ausreichend mit Mitteln ausgestattet war, um die Pensionsverpflichtungen erfüllen zu können, liegen der GEA Group Aktiengesellschaft keine Erkenntnisse über eine bevorstehende Inanspruchnahme aus dieser Haftungsfreistellung vor. Zum 31. Dezember 2015 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1 EUR. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Merkposten für eine nicht bezifferbare Verbindlichkeit aus gesamtschuldnerischer Haftung mit verbundenen Unternehmen für vertragliche Gewährleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Die GEA Group AG hat die verbundenen Unternehmen im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 11. Derivative FinanzinstrumenteIm Rahmen der Absicherung von Zahlungsstromrisiken für Währungs- und Zinsrisiken schließt die GEA Group Aktiengesellschaft für eigene Fremdwährungsgeschäfte sowie für Fremdwährungsgeschäfte der Konzerngesellschaften Devisentermingeschäfte, Optionen, Zinssicherungsgeschäfte und Zins- /Währungssicherungsgeschäfte mit Kreditinstituten ab. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Tochtergesellschaften abschließt, liegt diesen ein spiegelbildliches Sicherungsgeschäft zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und der betreffenden Tochtergesellschaft zugrunde. Folglich werden die Aufwendungen und Erträge aus diesen Sicherungsgeschäften durch die jeweiligen Tochtergesellschaften getragen. Die zu sichernden Fremdwährungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft umfassen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie fest kontrahierte Transaktionen in Fremdwährung. Für die Fremdwährungsgeschäfte wurden in Einzelfällen Bewertungseinheiten gebildet. Die Zinssicherungsgeschäfte wurden zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von Bankdarlehen abgeschlossen. Zur Absicherung von Darlehen mit Konzerngesellschaften wurden Zins-/Währungs-sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Bei diesen Geschäften besteht Währungs-, Betrags- und Fristenkongruenz, so dass im Rahmen einer kompensatorischen Bewertung hierfür in jedem Einzelfall Bewertungseinheiten gebildet wurden. Die bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten in Form von Mikro Hedges erfolgt, indem die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den abgesicherten Risiken nicht bilanziert werden (sog. "Einfrierungsmethode"). Die prospektive und bisherige Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen ist dadurch sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung übereinstimmen (sog. "critical-terms-match Methode"). scroll
Für Risiken aus den währungsbezogenen Geschäften wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 78 T EUR (Vorjahr 265 T EUR) gebildet. Währungsbezogene GeschäfteDie beizulegenden Zeitwerte werden aus Marktdaten bzw. finanzmathematischen Bewertungsmodellen abgeleitet. Die zur Berechnung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Swapsätze in den jeweiligen Währungen sowie die Zinsstruktur werden von einem anerkannten Dienstleister für Finanzinformationen bezogen. Die durch die Anwendung des Swapsatzes auf den Kurs des Fixings der Europäischen Zentralbank ermittelten Marktterminkurse werden mit den vereinbarten Terminkursen verglichen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Differenz zwischen vereinbartem Terminkurs und Marktterminkurs mit dem Nominalvolumen multipliziert und auf Basis der Zinsstruktur auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die währungsbezogenen Geschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 3 Jahren. Durch die Bildung von Bewertungseinheiten wurden Zahlungsstromrisiken aus Währungsrisiken für Vermögensgegenstände und Schulden im Volumen von 481.634 T EUR (Vorjahr 459.678 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Devisentermingeschäfte belief sich das abgesicherte Risiko auf die beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag von 1.447 T EUR (Vorjahr 11.503 T EUR) für die wie im Vorjahre keine Drohverlustrückstellung bilanziert wurde. Dies entspricht den sich ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften. ZinssicherungsgeschäfteBei Zinsswaps erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch Abzinsung der künftig zu erwartenden Zahlungsströme. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Geschäfte geltenden Marktzinssätze zugrunde gelegt. Die Zinssicherungsgeschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 2 Jahren. Durch die gebildeten Bewertungseinheiten wurden Zinsänderungsrisiken für Verbindlichkeiten im Volumen von 50.000 T EUR (Vorjahr 50.000 T EUR) abgesichert. Das abgesicherte Risiko belief sich auf die ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften in Höhe der beizulegenden Zeitwerte der in Bewertungseinheiten einbezogenen Zinsswaps zum Bilanzstichtag von minus 2.296 T EUR (Vorjahr minus 3.228 T EUR). Zum Bilanzstichtag wurden sie wie im Vorjahr nicht bilanziell abgebildet. Zins-/WährungsswapsDie Bewertung von Zins-/Währungsswaps zum beizulegenden Zeitwert erfolgt analog zur Zeitwertermittlung bei Zinsswaps durch die Abzinsung der aus den Kontrakten resultierenden zukünftigen Zahlungsströme. Dabei werden neben den zum Bilanzstichtag geltenden relevanten Marktzinssätzen auch die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährung, in denen die Zahlungsströme stattfinden, zugrunde gelegt. Die Zins- / Währungsswaps haben eine Restlaufzeit von bis zu 3 Jahren. Durch die gebildeten Bewertungseinheiten wurden Zahlungsstromrisiken aus Zins-/Währungsrisiken für Verbindlichkeiten im Volumen von 33.535 T EUR (Vorjahr 40.113 T EUR) abgesichert. Das abgesicherte Risiko belief sich auf die ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften in Höhe der beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag deren in Bewertungseinheiten einbezogenen Zins-/Währungsswaps von minus 3.950 T EUR (Vorjahr minus 6.500 T EUR). Zum 31. Dezember 2011 wurden diese Sicherungsgeschäfte nicht in Bewertungseinheiten einbezogen. Ihr beizulegender Zeitwert betrug zum 31. Dezember 2011 minus 11.222 T EUR, wofür eine Drohverlustrückstellung in gleicher Höhe bilanziert wurde. Seit dem 31. Dezember 2012 werden diese Sicherungsgeschäfte in Bewertungseinheiten einbezogen. Die für diese Geschäfte gebildete Drohverlustrückstellung wird auf Grund der Bildung der Bewertungseinheiten seit dem 31. Dezember 2012 über die Laufzeit des Grundgeschäfts bis 2018 planmäßig aufgelöst. Die hierfür bilanzierte Drohverlustrückstellung betrug zum 31. Dezember 2015 noch 5.112 T EUR (Vorjahr 6.488 T EUR). 12. Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die Währungskursgewinne enthalten im Wesentlichen Währungsdifferenzen für eigene Sicherungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft sowie aus Geschäften für verbundene Unternehmen. Für jedes konzerninterne Sicherungsgeschäft wird ein entsprechendes Sicherungsgeschäft mit Kreditinstituten abgeschlossen. Die aus diesen Sicherungsgeschäften resultierenden Währungsdifferenzen werden brutto als Kursgewinn- bzw. Kursverlust ausgewiesen. In den Währungskursgewinnen sind in Anwendung von § 256a HGB unrealisierte Gewinne in Höhe von 61 T EUR (Vorjahr 847 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Erträge aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften resultieren im Wesentlichen aus der konzerninternen Service-Fee und Trademark-Fee. Darüber hinaus ist hier ein Ertrag aus Trademark-Fee gegenüber Dritten enthalten, dieser resultiert aus befristeten Lizenzverträgen mit dem im Geschäftsjahr 2014 verkauften Geschäftsbereich GEA Heat Exchangers. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren zum größten Teil aus der Auflösung von Rückstellungen für Personalaufwendungen. Die übrigen sonstigen Erträge resultieren neben der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und der Zuschreibung von Grundstücken im Wesentlichen aus der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 21.226 T EUR (Vorjahr 6.174 T EUR) enthalten. Davon resultieren 11.294 T EUR (Vorjahr 6.009 T EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen, 9.667 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie 261 T EUR (Vorjahr 116 T EUR) aus dem Verkauf von Anlagevermögen. 13. Personalaufwandscroll
Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert überwiegend aus dem gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Aufwendungen für Altersversorgung sowie aus Aufwendungen für Personalmaßnahmen im Rahmen der Restrukturierung. 14. AbschreibungenDie Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von 760 T EUR (Vorjahr 1.014 T EUR) resultieren aus planmäßigen Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen. 15. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Zu den Währungskursverlusten verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Währungskursgewinnen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge. In den Währungskursverlusten sind gemäß § 256a HGB unrealisierte Verluste in Höhe von 923 T EUR (Vorjahr 320 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Gutachten- und Beratungsaufwendungen resultieren wie im Vorjahr überwiegend aus Beratungsleistungen für die Umsetzung von Strategieprojekten. Der Anstieg der Reisekosten resultiert aus der konzerninternen Koordination und Umsetzung der Strategieprojekte. Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten unter anderen Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, Prüfungskosten für den Konzern- und Jahresabschluss, Kosten für die Hauptversammlung und den Geschäftsbericht sowie weitere allgemeine Verwaltungskosten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 46 T EUR (Vorjahr 1.711 T EUR) enthalten. Diese resultieren im Geschäftsjahr 2015 in voller Höhe aus dem Abgang von Anlagevermögen. 16. Beteiligungsergebnisscroll
In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind im Wesentlichen die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH sowie der GEA TDS GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten im Wesentlichen die übernommenen Verluste der GEA Farm Technologies GmbH, der GEA Diessel GmbH, der GEA IT Services GmbH, der ZiAG Plant Engineering GmbH sowie der mg Altersversorgung GmbH. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen sowie auch die Erträge aus Gewinnabführungen des Geschäftsjahres enthalten Einmalaufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen. Das Beteiligungsergebnis des Geschäftsjahres 2014 war durch den Verkauf von Beteiligungen des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers und die anschließende Bereinigung der gesellschaftsrechtlichen Struktur geprägt. 17. Zinsergebnisscroll
Das Zinsergebnis ist gegenüber dem Vorjahr um 5.470 T EUR gestiegen. Dies resultiert überwiegend aus dem geringeren Zinsaufwand durch die Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und dem im Dezember 2014 durchgeführten anteiligen Rückkauf der Anleihe. Der Rückgang der Zinserträge ist überwiegend auf das gesunkene Zinsniveau sowie auf Rückzahlungen von langfristigen Ausleihungen von verbundenen Unternehmen zurück zu führen. Bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und pensionsähnlichen Verpflichtungen handelt es sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit den Erträgen aus den entsprechenden Rückdeckungsversicherungen. Vermögenserträge von 295 T EUR (Vorjahr 395 T EUR) wurden mit Aufwendungen aus der Aufzinsung von 4.241 T EUR (Vorjahr 4.370 T EUR) verrechnet. 18. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen vor allem den laufenden Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2015 sowie die Anpassung von Forderungen bzw. Rückstellungen für Vorjahre. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt bei der GEA Group Aktiengesellschaft und den Organtöchtern, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, mit dem kombinierten Ertragsteuersatz des deutschen steuerlichen Organkreises in Höhe von 30,00 Prozent (Vorjahr 29,97 Prozent). Aus temporären Differenzen resultierende aktive und passive latente Steuern werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft einbezogen, soweit sie auf eigene Bilanzposten sowie auf solche von Organgesellschaften entfallen. Die aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen können den einzelnen Bilanzposten wie folgt zugeordnet werden: scroll
Bei der Bewertung der Verlustvorträge wurden werthaltige aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt ca. 134 Mio. EUR (Vorjahr ca. 127 Mio. EUR) ermittelt. Die sich nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ergebende Steuerentlastung wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wie im Vorjahr nicht aktiviert. Sonstige AngabenZahl der Mitarbeiterscroll
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Die GEA Group Aktiengesellschaft hat nur Angestellte. In den genannten Zahlen sind Vorstandsmitglieder, Auszubildende sowie ruhende Arbeitsverhältnisse nicht enthalten. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt. Honorare des AbschlussprüfersDie von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 berechneten Honorare gemäß § 285 Nr. 17 HGB betragen insgesamt 2.579 T EUR (Vorjahr 2.062 T EUR). Diese teilen sich wie folgt auf. scroll
KonzernabschlussDie GEA Group Aktiengesellschaft als Führungsgesellschaft des GEA Konzerns stellt den Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind auf. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft sowie der Konzernabschluss der GEA Group für das Geschäftsjahr 2015 werden jeweils mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden unter www.gea.com in der Rubrik "Investoren" zugänglich sein. Ferner können sie bei der GEA Group Aktiengesellschaft, Peter-Müller-Str. 12, 40468 Düsseldorf, Deutschland, angefordert werden. AktionärsstrukturGemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft ist das Grundkapital eingeteilt in 192.495.476 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt. Die in den nachfolgenden Mitteilungen genannten Stimmrechtsanteile bzw. die genannte Anzahl stimmberechtigter Aktien oder Stimmen beziehen sich jeweils auf den Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Mitteilung. Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGVor Beginn des Berichtsjahres mitgeteilte BeteiligungenDas Kuwait Investment Office, London, Kuwait Investment Authority, State of Kuwait, hat mit Schreiben vom 3. April 2002 gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der State of Kuwait Investment Authority, Kuwait Investment Office, London, as Agent of the Government of the State of Kuwait am 1. April 2002 7,859 Prozent der Stimmrechte (15.170.102 Stimmen) an der mg technologies ag zustanden. Alleinige Inhaberin der vorbezeichneten Stimmrechte und Aktionärin ist The Government of the State of Kuwait, Kuwait, vertreten durch Kuwait Investment Authority, Kuwait Investment Office, London, als Agent. Die Hermes Administration Services Limited hat uns am 20. Oktober 2008 wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BT Pension Scheme Trustees Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tage 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). Sämtliche 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft wurden der BT Pension Scheme Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. 0,038 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 70.227 stimmberechtigte Aktien) wurden der BT Pension Scheme Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Der Stimmrechtsanteil der BriTel Fund Trustees Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tag 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). Sämtliche 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft wurden der BriTel Fund Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. 0,038 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 70.227 stimmberechtigte Aktien) wurden der BriTel Fund Trustees Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Der Stimmrechtsanteil der BriTel Fund Nominees Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tag 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). BriTel Fund Nominees Limited hielt direkt 0,038 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 70.227 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft. Weitere 3,057 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.625.147 stimmberechtigte Aktien) wurden gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. Der Stimmrechtsanteil der Hermes Fund Managers Limited, London, England, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 24. September 2008 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten und betrug an diesem Tag 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien). Sämtliche 3,096 Prozent der Stimmrechte (entsprechend 5.695.374 stimmberechtigte Aktien) an der GEA Group Aktiengesellschaft wurden der Hermes Fund Managers Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2,378 Prozent dieser Aktien (entsprechend 4.375.180 stimmberechtigte Aktien) wurden auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet und wurden direkt von Chase Nominees Limited, London, England, gehalten. Die Barclays Global Investors UK Holdings Ltd., London, England, hat uns am 01. Mai 2009 im Namen und im Auftrag der Barclays Global Investors NA nach §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Barclays Global Investors NA (nun firmierend unter BlackRock Institutional Trust Company, NA), San Francisco, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, am 29. April 2009 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,085 Prozent der Stimmrechte (d.h. 5.670.266 Aktien mit Stimmrechten) an der GEA Group Aktiengesellschaft betrug. Barclays Global Investors NA werden diese 3,085 Prozent der Stimmrechte (d.h. 5.670.266 Aktien mit Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt hat uns am 31. Mai 2010 wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil des Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, Stockholm, Schweden, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 27. Mai 2010 die Schwelle von 3 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,10 Prozent (5.700.000 Stimmrechte). Die Stimmrechte werden von Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, direkt gehalten. Während des Berichtsjahres, vor Inkrafttreten der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, mitgeteilte BeteiligungenFMR LLC, Boston, USA, hat uns am 16. Februar 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der FMR LLC, Boston, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 16. Februar 2015 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,99 % (5.758.524 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der FMR LLC gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit S. 2 WpHG zugerechnet. Sun Life Financial Inc., Toronto, Ontario, Canada, hat uns am 02. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial Inc., Toronto, Ontario, Canada, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 % (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Financial Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Canada, hat uns am 02. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Canada, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 % (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Global Investments Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 02. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. October 2015 die Schwelle von 5 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 % (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 02. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 % (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 02. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 % (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, Massachusetts, USA, hat uns am 02. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 % (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, Massachusetts, USA, hat uns am 02. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 % (9.869.927 Stimmrechte). Hiervon wird der Massachusetts Financial Services Company (MFS) ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 4,66 % (8.963.081 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG und ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,47 % (906.846 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Standard Life Investments Ltd, Edinburgh, UK, hat uns am 16. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Standard Life Investments Ltd, Edinburgh, UK, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 10. November 2015 die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 2,96 % (5.699.335 Stimmrechte). Der Stimmrechtsanteil in Höhe von 2,96 % (5.699.335 Stimmrechte) wird der Standard Life Investments Ltd gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Hiervon wird der Standard Life Investments Ltd ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 1,30 % (2.494.723 Stimmrechte) auch gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 in Verbindung mit S. 2 WpHG zugerechnet. MFS International Value Fund, Boston, Massachusetts, USA, hat uns am 18. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil des MFS International Value Fund, Boston, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 13. November 2015 die Schwelle von 3 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,04 % (5.861.048 Stimmrechte). Der Stimmrechtsanteil in Höhe von 3,04 % wird von MFS International Value Fund direkt gehalten. Nach Ende des Berichtsjahres sowie nach Inkrafttreten der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie aber vor Aufstellung des Jahresabschlusses, mitgeteilte BeteiligungenBlackRock, Inc, Wilmington, DE, USA, hat uns am 14. Januar 2016 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der BlackRock, Inc, Wilmington, DE, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 11. Januar 2016 die Schwelle von 5 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 4,93, % (9.485.230 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der BlackRock, Inc. gemäß § 22 WpHG zugerechnet. Erklärung zum Corporate-Governance-KodexVorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 17. Dezember 2015 die im zusammengefassten Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft wiedergegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Vorstand und AufsichtsratDie Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gesonderten Anlage genannt. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Die Angaben zur Vorstandsvergütung gemäß den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind im zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group enthalten. VorstandsvergütungAllgemeinesDer Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts. Bestandteile der VergütungIm Geschäftsjahr 2015 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Fixe Bestandteile der Vergütung und NebenleistungenDie erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Das jährliche Fixum betrug bei Jürg Oleas im Berichtsjahr 1.250 T EUR per annum. Dr. Helmut Schmale für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 675 T EUR per annum und für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 31. Dezember 2015 700 T EUR per annum, Dr. Stephan Petri für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Mai 2015 550 T EUR per annum und für den Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis zum 31. Dezember 2015 570 T EUR per annum, Markus Hüllmann im Berichtsjahr 550 T EUR per annum. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Markus Hüllmann - der Erstattung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung. Variable Bestandteile der VergütungDarüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der organischen Umsatzentwicklung im Verhältnis zum weltweiten Wirtschaftswachstum. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2015 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 106,0 Prozent (Vorjahr 129,2 Prozent) festgestellt.1 Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten 3 Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an.
1)
Bei der Angabe zum Zielerreichungsgrad handelt es sich um einen gerundeten Wert. Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgen, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 8,3 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 9,6 Prozent im Geschäftsjahr 2013, von 9,0 Prozent im Geschäftsjahr 2014 und 6,3 Prozent im Geschäftsjahr 2015 ergibt. In 2015 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 108,5 Prozent (Vorjahr 95,8 Prozent). Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 20,0 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 22,1 Prozent im Geschäftsjahr 2013, von 22,6 Prozent im Geschäftsjahr 2014 und 15,2 Prozent im Geschäftsjahr 2015 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2015 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 110,0 Prozent (Vorjahr 114,8 Prozent). Für die im Geschäftsjahr 2015 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 119,3 Prozent (Vorjahr 109,9 Prozent).2 Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Diese Entscheidung und die Höhe der Auszahlung stehen im Ermessen des Aufsichtsrats. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie (zukunftsgerichtet) über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2015 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2015 bis 2017 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2018. Im Berichtsjahr erfolgte die Auszahlung der Tranche 2012 in Höhe von T EUR 784 basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 136,8 Prozent. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2015 für die Tranche 2015 88,3 Prozent, für die Tranche 2014 116,6 Prozent (Vorjahr 98,7 Prozent) und für die Tranche 2013 199,0 Prozent (Vorjahr 172,2 Prozent).3 Zusammenfassende Übersicht zu den variablen VergütungskomponentenEine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle: scroll
In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist in den derzeit gültigen Vorstandsverträgen von Dr. Helmut Schmale und Dr. Stephan Petri durch Kappung der Sondertantieme auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Für weitere Wieder- oder Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern ist eine entsprechende Begrenzung ebenfalls vorgesehen. Bei den Herren Steffen Bersch und Niels Erik Olsen, die zum 1. Januar 2016 in den Vorstand berufen worden sind, wurde dies bereits umgesetzt. Altersversorgung und HinterbliebenenversorgungJürg OleasDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p.a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle und vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p.a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahrs auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst.
3)
Bei den Angaben zu den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete
Werte. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen. Dr. Helmut SchmaleDie dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Konzern der GEA Group zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Dr. Stephan PetriDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Dr. Stephan Petri beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Stephan Petri vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit im Konzern der GEA Group bis zur Beendigung des Vorstandsvertrags zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Stephan Petri in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. in einem berufsständischen Versorgungswerk. Dr. Stephan Petri hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Dr. Stephan Petri hat außerdem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Dr. Stephan Petri entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Markus HüllmannDie dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Markus Hüllmann beträgt maximal 200 T EUR p.a. Gemäß der Zusage wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Markus Hüllmann vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit im Konzern der GEA Group bis zur Beendigung des Vorstandsvertrags zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Entsprechend diesen vertraglichen Regelungen hat Herr Hüllmann, der die GEA Group zum Ende des Geschäftsjahres 2015 verlassen hat, ab Vollendung des 62. Lebensjahres Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld in Höhe von 147.590 EUR. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Falls Markus Hüllmann freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, trägt die Gesellschaft hierauf den im Fall einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil. Markus Hüllmann hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Markus Hüllmann hat zudem Ansprüche aus geleisteten Eigenbeiträgen aus Deferred Compensation im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Markus Hüllmann entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Rückdeckungsversicherung und KapitalisierungswahlrechtDa die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Eine Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit PensionsverpflichtungenFür die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. scroll
Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die VergütungDem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat das Vorstandsmitglied ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control- Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Vergütung der Mitglieder des VorstandsGesamtbezüge 2015 und 2014Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 6.374.980 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.055.417 EUR eine variable Tantieme von 3.188.415 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2015) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 179.700 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 97.038 EUR, bei Markus Hüllmann 79.068 EUR und bei Dr. Stephan Petri 79.068 EUR, insgesamt also 434.874 EUR. Im Geschäftsjahr 2014 betrugen die gesamten Bezüge für die im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorstandsmitglieder 6.579.456 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.025.000 EUR eine variable Tantieme von 3.415.286 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2014) und betrug im Geschäftsjahr 2014 bei Jürg Oleas 215.275 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 116.249 EUR, bei Markus Hüllmann 94.721 EUR und bei Dr. Stephan Petri 94.721 EUR, insgesamt also 520.966 EUR. Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
1)
Bei der für 2015 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr
noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2015 bis 2017 gemessen
wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf
dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2015). Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2013 bis 2015In den Geschäftsjahren 2013 bis 2015 wurde jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. scroll
Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2011In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Form von virtuellen Aktien. Das bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltende Vergütungssystem sah als erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil eine Tantieme vor, die lediglich zur Hälfte mit der ersten Gehaltsabrechnung nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das betreffende Geschäftsjahr ausgezahlt wurde ("kurzfristige Tantieme"). Die zweite Hälfte der Tantieme wurde dagegen in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt, deren Auszahlungswert nach Ablauf einer Haltefrist von 3 Jahren ermittelt wird ("langfristige Tantieme"). Eine ausführliche Erläuterung des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems enthält der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 (vgl. dort Seite 65 ff.), der über die Internetseite der Gesellschaft (www.gea.com) zugänglich ist. Der nachfolgenden Tabelle können Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus den langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahres 2011 entnommen werden. Die langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahrs 2011 wurden im Berichtsjahr ausgezahlt. scroll
Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2015 für Jürg Oleas 236 T EUR (Vorjahr 437 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 127 T EUR (Vorjahr 233 T EUR), für Niels Graugaard 0 T EUR (Vorjahr 3 T EUR Ertrag), für Dr. Stephan Petri 93 T EUR (Vorjahr 137 T EUR) und für Markus Hüllmann 93 T EUR (Vorjahr 132 T EUR). Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten VergütungenIm Geschäftsjahr 2015 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8.691.435 EUR (Vorjahr 8.006.087 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen) sowie im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2015 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 9.257.826 EUR (Vorjahr 7.992.205 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten. scroll
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Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013 Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer HinterbliebenenEhemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von der GEA Group Aktiengesellschaft Bezüge in Höhe von 2.448 T EUR (Vorjahr 2.432 T EUR) und im GEA Group Konzern in Höhe von 4.992 T EUR (Vorjahr 5.168 T EUR). Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind bei der GEA Group Aktiengesellschaft Pensionsrückstellungen nach HGB von 29.656 T EUR (Vorjahr 28.151 T EUR) und im GEA Group Konzern von 49.617 T EUR (Vorjahr 50.295 T EUR) gebildet. Vergütungen für die Mitglieder des AufsichtsratsDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.168 T EUR (Vorjahr 1.159 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2015 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats, sechs Sitzungen des Präsidialausschusses und fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2015 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll
GewinnverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 80 Cent je Aktie an die Aktionäre auszuschütten und damit den Bilanzgewinn in Höhe von 154.464.482,08 Euro wie folgt zu verwenden: scroll
Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.
Düsseldorf, 26. Februar 2016 Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Dr. Stephan Petri Anteilsbesitzlistescroll
Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GEA Group Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft beschrieben sind.
Düsseldorf, 26. Februar 2016 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Dr. Stephan Petri Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des BilanzgewinnsDie ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 20. April 2016 beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 154.464.482,08 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,80 scroll
April 2016 GEA Group Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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