![]() GEA Group AktiengesellschaftDüsseldorfHalbjahresfinanzbericht - 1. Januar bis 30. Juni 2018LageberichtDie Erläuterung des Geschäftsverlaufs, einschließlich vergleichbarer Vorjahreszahlen,
erfolgt für die beiden Business Areas (BA) Equipment und Solutions. Die im Lagebericht
enthaltenen Quartalsinformationen stammen aus Abschlüssen, die keiner prüferischen
Durchsicht gem. WpHG durch einen Wirtschaftsprüfer unterlagen. Alle Beträge sind kaufmännisch
gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum
Summenwert Rundungsdifferenzen ergeben. ManagementIm Zuge des Generationswechsels im Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft haben
sich der Aufsichtsrat und der Finanzvorstand, Dr. Helmut Schmale, am 18. April 2018
einvernehmlich darauf verständigt, dass dieser vor Ablauf seiner zum Ende März 2021
auslaufenden Bestellung aus dem Vorstand ausscheiden wird. Helmut Schmale gehört dem
GEA Vorstand seit 2009 an. Bis zur Entscheidung über seine Nachfolge nimmt er seine
Aufgaben unverändert wahr. Einzug eigener AktienGEA hat am 21. Juni 2018 sämtliche eigene Aktien, die das Unternehmen im Rahmen des
Aktienrückkaufprogramms erworben hatte, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen.
Dabei handelt es sich um 12.003.304 Aktien. Das entspricht einer Reduzierung um rund
6,24 Prozent. Die Gesamtanzahl der emittierten GEA Aktien beläuft sich nun auf 180.492.172
Aktien. GEA hält keine weiteren eigenen Aktien mehr. WirtschaftsberichtGeschäftsverlaufAuftragseingangIm zweiten Quartal 2018 hat GEA beim Auftragseingang mit 1.383,0 Mio. EUR den Vorjahreswert
um 11,4 Prozent deutlich übertroffen. Dabei handelt es sich um den höchsten Auftragseingang,
den GEA jemals in einem Quartal erreicht hat. Bereinigt um negative Effekte aus der
Veränderung von Währungskursen in Höhe von minus 3,8 Prozent sowie 5,3 Prozent aus
Akquisitionen, betrug das Wachstum 9,9 Prozent. Die Zunahme des Auftragseingangs resultierte
primär aus den Aufträgen mittlerer Größenordnung zwischen 5 und 15 Mio. EUR. Regional betrachtet verzeichnete GEA im zweiten Quartal das stärkste Wachstum in Nord-
und Mitteleuropa sowie in Lateinamerika mit jeweils deutlich zweistelligen Wachstumsraten. In den Monaten April bis Juni des laufenden Geschäftsjahres hat GEA fünf Großaufträge
(jeweils mehr als 15 Mio. EUR) erhalten. Dabei handelte es sich um drei Molkerei-
sowie jeweils um ein Getränke- und Pharmaprojekt. Zusammen haben diese ein Auftragsvolumen
von etwa 120 Mio. EUR. Im vergleichbaren Vorjahresquartal hat GEA fünf Großaufträge
in Höhe von insgesamt ca. 136 Mio. EUR gebucht. Während im ersten Quartal des Geschäftsjahres keine Großaufträge verzeichnet wurden,
hat sich der Eingang von Aufträgen dieser Größenklasse wieder positiv entwickelt.
Diese werden sich jedoch nur noch begrenzt auf das Ergebnis im laufenden Jahr auswirken. scroll
scroll
In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2018 übertraf GEA mit 2.485,6 Mio.
EUR erneut den Vorjahresrekordwert für den Auftragseingang in einem ersten Halbjahr.
Bereinigt um Währungseffekte (minus 4,4 Prozent) sowie um Effekte aus Akquisitionen
(5,6 Prozent) wuchs der Auftragseingang um 3,4 Prozent. Der Auftragseingang nach Produktgruppen (BA Equipment) und Applikationszentren (BA
Solutions) auf Basis der letzten 12 Monate verteilt sich wie folgt: ![]() 1)
nur externes Geschäft; PG = Produktgruppe, APC = Application Center AuftragsbestandDen Auftragsbestand hat GEA gegenüber dem 31. Dezember 2017 um etwa 200 Mio. EUR bzw.
9 Prozent auf 2.554,4 Mio. EUR gesteigert. UmsatzIm zweiten Quartal 2018 lag der Umsatz im Konzern mit 1.227,0 Mio. EUR um 7,8 Prozent
deutlich über dem Vorjahreswert. Bereinigt um minus 4,2 Prozent aus der Entwicklung
der Wechselkurse sowie um 5,3 Prozent aus Akquisitionen, betrug das entsprechend adjustierte
Umsatzwachstum 6,7 Prozent. Das Umsatzwachstum im zweiten Quartal resultierte vor allem aus den Regionen Deutschland,
Österreich, Schweiz (DACH) & Osteuropa sowie Nord- und Mitteleuropa mit jeweils zweistelligen
Wachstumsraten. Die Book-to-Bill-Ratio, also das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz, lag im
Berichtsquartal bei etwa 1,13. scroll
scroll
Die Entwicklung der Wechselkurse sowie Änderungen im Konsolidierungskreis haben den
Umsatz im ersten Halbjahr um 4,6 Prozent belastet bzw. um 4,8 Prozent gesteigert.
Das entsprechend bereinigte Umsatzwachstum lag bei 5,7 Prozent. Bei zum Vorjahr konstanten
Wechselkursen betrug das Umsatzwachstum in den ersten sechs Monaten 10,4 Prozent.
Der Umsatz für das zweite Quartal und das erste Halbjahr stellen jeweils neue Rekordwerte
für GEA insgesamt sowie für beide Business Areas dar. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die Entwicklung und Verteilung des Umsatzes nach
Produktgruppen (BA Equipment) und Applikationszentren (BA Solutions) sowie nach Regionen
auf Basis der letzten 12 Monate: ![]() 1)
nur externes Geschäft; PG = Produktgruppe, APC = Application Center ![]() Business Area EquipmentDer Umsatz der Business Area Equipment hat im ersten Halbjahr 2018 um 11,5 Prozent
stark zugelegt. Auf Basis unveränderter Wechselkurse und bereinigt um Akquisitionen,
ergibt sich eine Umsatzsteigerung von 8,8 Prozent. Die Umsatzentwicklung nach Regionen auf Basis der letzten 12 Monate ist der folgenden
Tabelle zu entnehmen: ![]() Business Area SolutionsDer Umsatz der Business Area Solutions lag in den ersten sechs Monaten des laufenden
Geschäftsjahres 1,3 Prozent über Vorjahresniveau. Bereinigt um Wechselkurs- und Akquisitionseffekte
(VIPOLL), ergibt sich ein Umsatzwachstum in Höhe von 3,9 Prozent. Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung des Umsatzes nach Regionen auf Basis
der letzten 12 Monate dar: ![]() LageErtragslageDie Definition der vom Management für Steuerungszwecke genutzten operativen Ergebniskennzahlen
wurde vor dem Hintergrund der von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
(ESMA) herausgegebenen Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen schon seit längerem
wie folgt präzisiert und im abgelaufenen Geschäftsjahr für 2018 erweitert. Demnach
nutzt das Management von GEA ab 2018 entsprechend dem internen Steuerungssystem die
operative EBITDA-Marge (operatives EBITDA im Verhältnis zum Umsatz) als operative
Ergebniskennzahl für Steuerungszwecke. Zusätzlich berichtet GEA im Jahr 2018 die Kennzahlen
Umsatzerlöse, operative EBITDA-Marge und operative Cash-Flow-Treiber-Marge zu konstanten
Wechselkursen im Vergleich zum Vorjahr. Unterjährig werden die Wechselkurse des Vorjahresvergleichszeitraums herangezogen.
Bei der Ermittlung des operativen EBITDA sowie des operativen EBIT werden unverändert
Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements nicht den im jeweiligen
Betrachtungszeitraum erzielten wirtschaftlichen Erfolg von GEA widerspiegeln. Dies
bezieht sich zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus Kaufpreisallokationen,
die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden. Zum anderen
erfolgt eine Bereinigung der Aufwendungen für Strategieprojekte. Diese umfassen Restrukturierungsaufwendungen,
Aufwendungen für externe Beratung, Akquisitionskosten für geplante und vollzogene Unternehmenserwerbe sowie weitere,
den Projekten direkt zuordenbare Sachkosten und interne Kosten (vgl. Seite 44 f.). Das operative EBITDA des ersten Halbjahres 2018 wurde entsprechend dieser Definition
um Aufwendungen in Höhe von insgesamt 19,1 Mio. EUR (Vorjahr 20,5 Mio. EUR) bereinigt. Das operative EBITDA von GEA lag im zweiten Quartal um 10,6 Mio. EUR über dem vergleichbaren
Vorjahreswert. Die entsprechende Marge bewegte sich mit 10,8 Prozent exakt auf dem
Vorjahresniveau. GEA hatte hier die Overheadkostenquote erfolgreich reduziert. Der
starke Euro und Materialkostensteigerungen wirkten sich hingegen negativ auf die Bruttoergebnismarge
aus. Trotz des deutlichen Umsatzwachstums steigerte die Business Area Equipment das operative
Ergebnis nicht. Hintergrund hierfür waren die bereits erwähnten Belastungen durch
den starken Euro und höhere Materialkosten. Hinzu kamen eine überproportionale Umsatzsteigerung
bei margen-schwächeren Produktgruppen sowie ein geringeres Wachstum des Servicegeschäfts
bei der Business Area Equipment. Die Business Area Solutions erhöhte ihr operatives
EBITDA entsprechend des Umsatzwachstums. Aufgrund besserer Erkenntnisse, die sich
im ersten Halbjahr 2018 ergeben haben, hat GEA seine Erwartungen hinsichtlich künftiger
Zahlungsmittelabflüsse für Verpflichtungen aus Umweltschutz und Bergbau angepasst.
Dies führte zu einer Verminderung der Rückstellungen in Höhe von 8,8 Mio. EUR und
einer entsprechenden Erhöhung der sonstigen Erträge zum 30. Juni 2018. Gegenläufig
zu der Auflösung erhöhten sich die Rückstellungen entsprechend aufgrund von Zinssatzänderungen
um 8,9 Mio. EUR mit einer korrespondierenden Belastung des Zinsergebnisses. Das operative EBITDA bewegte sich im ersten Halbjahr aufgrund des schwachen ersten
Quartals um 19,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Die entsprechende Marge sank um
etwa 140 Basispunkte auf 8,8 Prozent. Bei zum Vorjahr konstanten Wechselkursen betrug die operative EBITDA-Marge 8,5 Prozent
vom Umsatz. Die folgende Tabelle zeigt das operative EBITDA und die operative EBITDA-Marge pro
Business Area: scroll
*)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 44 f.) Die nachstehende Tabelle enthält die Überleitung vom EBITDA vor Kaufpreisallokationen
und Bereinigungen (operatives EBITDA) über EBITDA und EBIT bis hin zum EBIT vor Kaufpreisallokationen
und Bereinigungen (operatives EBIT): scroll
*)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 44 f.) Die folgende Übersicht zeigt das operative EBIT sowie die operative EBIT-Marge je
Business Area: scroll
*)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 44 f.) scroll
*)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 44 f.) Die im ersten Halbjahr um 9,8 Mio. EUR höheren Belastungen aus Zinsen waren primär
auf Zinssatzänderungen bei der Bewertung von sonstigen Rückstellungen für langfristige
Verpflichtungen zurückzuführen. Für das Geschäftsjahr 2018 wird eine Ertragsteuerquote von 21,0 Prozent erwartet,
die auch bei der Kalkulation des Steueraufwands für die ersten sechs Monate zugrunde
gelegt wurde. Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche wiesen im ersten Halbjahr 2018 mit minus
5,6 Mio. EUR einen deutlichen Verlust aus. Dieser ergab sich insbesondere aus einer
weiteren Zinsänderungen bei der Bewertung von langfristigen Rückstellungen für die
ehemaligen Bergbauaktivitäten der mg technologies ag. Im Vorjahr haben die nicht fortgeführten
Geschäftsbereiche, primär bedingt durch die Neubewertung von finanziellen Verpflichtungen
aus dem Verkauf des ehemaligen Segments GEA Heat Exchangers, ein deutlich positives
Ergebnis in Höhe von 5,6 Mio. EUR erzielt. Im Berichtsquartal betrug das Konzernergebnis 65,1 Mio. EUR. Bezogen auf die durchschnittliche
Anzahl an dividendenberechtigten Aktien, die durch das Aktienrückkaufprogramm auf
180.492.172 Stück (Vorjahr 188.690.273 Stück) reduziert wurde, entspricht dies einem
Ergebnis von 0,36 EUR je Aktie (Vorjahr 0,29 EUR). Für das erste Halbjahr belief sich
das Ergebnis je Aktie auf 0,38 EUR (bei durchschnittlich 180.565.353 dividendenberechtigten
Aktien), gegenüber 0,58 EUR im Vorjahr (bei durchschnittlich 190.503.499 dividendenberechtigten
Aktien). FinanzlageDie Nettoliquidität inklusive der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche reduzierte
sich im Jahresvergleich von 343,7 Mio. EUR, primär bedingt durch Ausgaben für Akquisitionen
sowie für das Aktienrückkaufprogramm, auf eine Nettoverschuldung in Höhe von 326,9
Mio. EUR. scroll
GEA standen zum Stichtag Avallinien im Wesentlichen für Vertragserfüllungen, Anzahlungen
und Gewährleistungen in Höhe von 1.332,2 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 1.361,2 Mio.
EUR) zur Verfügung, von denen 514,4 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 524,2 Mio. EUR) genutzt
waren. Working Capital Entwicklung (fortgeführte Geschäftsbereiche)(in Mio. EUR)![]() Aufgrund der Erstanwendung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ergeben sich
Änderungen im Bilanzausweis ab der Berichtsperiode 2018. Dies führt zu einer überarbeiteten
Darstellung der im Working Capital enthaltenen Bilanzpositionen. 1)
vormals unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Veränderung der Nettoposition inklusive
der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche, wie sie sich in den letzten 12 Monaten
ergeben haben, sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen: Veränderung der Nettoposition(in Mio. EUR)![]() Die Konzern-Kapitalflussrechnung kann wie folgt zusammengefasst werden: scroll
Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche
betrug seit Jahresbeginn minus 84,4 Mio. EUR und lag damit um 127,8 Mio. EUR unter
dem Vorjahresniveau. Hintergrund hierfür ist eine deutliche Erhöhung des Working Capitals. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit lag leicht unter dem Vorjahreswert. Hintergrund
hierfür waren insbesondere im Berichtszeitraum erfolgte Auszahlungen für Unternehmenserwerbe.
Reduziert hatten sich hingegen die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche spiegelten
sich neben der Dividendenzahlung (153,4 Mio. EUR) insbesondere die Aufnahme neuer
Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. EUR sowie die stärkere Inanspruchnahme
von Kreditlinien wider. Im Vorjahr beinhaltete diese Position ebenfalls die Dividendenzahlung
(152,8 Mio. EUR) sowie den Rückkauf eigener Aktien (261,1 Mio. EUR). Cash-Flow-TreiberDie operative Cash-Flow-Treiber-Marge für die letzten 12 Monate betrug 9,3 Prozent,
nach 7,0 Prozent für den vergleichbaren Vorjahreszeitraum. scroll
Auf Basis konstanter Wechselkurse zum Vorjahr erreichte die Cash-Flow-Treiber-Marge
8,6 Prozent vom Umsatz. Vermögenslagescroll
Die deutliche Bilanzverlängerung gegenüber dem 31. Dezember 2017 ist insbesondere
auf den Anstieg der Vorräte und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inklusive
der Vertragsvermögenswerte zurückzuführen; der Anstieg beider Posten reflektiert die
Erstkonsolidierung der akquirierten Unternehmen sowie insbesondere das starke organische
Wachstum des zweiten Quartals. Ebenfalls angestiegen sind die Forderungen gegenüber
Steuerbehörden sowie die liquiden Mittel. Das Working Capital hat sich insgesamt zwar
um etwa 173 Mio. EUR gegenüber dem Wert zum Jahresende 2017 erhöht. Das durchschnittliche
Working Capital der letzten 12 Monate konnte jedoch von 16,1 Prozent auf 15,8 Prozent
vom Umsatz reduziert werden. Das Eigenkapital ist gegenüber dem 31. Dezember 2017 um 92,7 Mio. EUR auf 2.410,9
Mio. EUR gesunken. Das Konzernergebnis von 68,5 Mio. EUR sowie Effekte aus der Währungsumrechnung
(14,0 Mio. EUR) haben das Eigenkapital verbessert, während die Dividendenzahlung (153,4
Mio. EUR) sowie der Erwerb eigener Aktien (21,0 Mio. EUR) das Eigenkapital verringert
haben. Anpassungen im Zuge der erstmaligen Anwendung der neuen IFRS 9 und 15 haben
das Eigenkapital nur geringfügig um 3,9 Mio. EUR reduziert. Die Eigenkapitalquote
beträgt nunmehr 39,8 Prozent. GEA hat durch die Aufnahme neuer Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. EUR die
langfristigen Schulden sowie durch die stärkere Inanspruchnahme von Kreditlinien auch
die kurzfristigen Schulden gegenüber dem 31. Dezember 2017 erhöht. Mitarbeiterscroll
*)
Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse Im Vergleich zum 30. Juni 2017 stieg die Zahl der Beschäftigten um 1.194 Mitarbeiter
an. Davon resultieren 877 Mitarbeiter aus Akquisitionen sowie 23 Mitarbeiter aus sonstigen
Änderungen im Konsolidierungskreis. Bereinigt um diese Effekte, erhöhte sich die Anzahl
der Mitarbeiter um 294 Mitarbeiter. Forschung und Entwicklungscroll
*)
inkl. zurückerstattete Aufwendungen ("Contract Costs") Für GEA sind Innovationen der Schlüssel für den künftigen Geschäftserfolg. Schwerpunkte
der Forschungs- und Entwicklungsarbeit (F&E) von GEA lagen im zweiten Quartal vor
allem bei der Schaffung von messbarem (Kunden-)Nutzen durch Nachhaltigkeit: Im Fokus
standen beispielsweise weniger Energieverbrauch, eine bessere Produktionsausbeute
sowie die Reduktion von Abfall. Ein weiterer Schwerpunkt war die Digitalisierung von
Betriebsabläufen und Prozessen, um diese in puncto Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit
und Planungssicherheit zu verbessern. Im Berichtsquartal hat GEA wieder zahlreiche Innovationen auf den Markt gebracht.
So feierte beispielsweise das GEA NiSoX-Ventil Weltpremiere auf der ACHEMA, der internationalen
Leitmesse für die Prozessindustrie. Das neue Homogenisierungsventil verteilt Partikel
in der gewünschten Größe besonders gleichmäßig. Davon profitieren vor allem Kunden
aus der Pharma- und Kosmetikindustrie, die bei der Herstellung ihrer Produkte auf
feinste Nano- und Mikroemulsionen angewiesen sind. Speziell für hoch korrosive Anwendungen in der chemischen Industrie hat GEA eine Dampfstrahl-Vakuumpumpe aus DIABON® -Grafit entwickelt, die aggressive Dämpfe und Gase absaugt. Die Pumpen aus Grafit sind deutlich beständiger und genauer als vergleichbare herkömmliche Pumpen aus Porzellan und ermöglichen Energieeinsparungen von mehr als 30 Prozent. Der neue explosionsgeschützte Separator GEA TTI 150 für chemische Anwendungen ist
auf die besonderen Anforderungen brennbarer Stoffe ausgelegt und kann selbst Flüssigkeiten
mit großen Dichteunterschieden effizient trennen. Die Geräuschemissionen hat GEA außerdem
deutlich reduziert. Risiko- und ChancenberichtDie Gesamtbewertung der Risiken und Chancen hat sich im Berichtszeitraum im Vergleich
zu dem Stand, der dem Geschäftsbericht 2017 zu entnehmen ist, bis auf die folgende
Thematik nicht wesentlich verändert. Das Geschäft von GEA ist international und grenzüberschreitend ausgerichtet. Daher
müssen die Auswirkungen der deutlich zunehmenden globalen Handelsspannungen auch in
Bezug auf Risiken und Chancen der globalen Ausrichtung mit Produktions- und Vertriebsgesellschaften
in mehr als 50 Ländern sorgfältig beobachtet werden. Die Entwicklung des ersten Halbjahres
hat die Eintrittswahrscheinlichkeit zusätzlicher Handelseinschränkungen erhöht. Insgesamt existieren aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken für GEA.
Für bekannte Risiken wurde gemäß den maßgeblichen Bestimmungen ausreichende bilanzielle
Vorsorge getroffen. PrognoseberichtDer Prognosebericht von GEA berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige
Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2018Die maßgeblichen Wirtschaftsinstitute Internationaler Währungsfonds (IWF), die Weltbank-Gruppe
sowie die Vereinten Nationen (UN) haben in ihren jüngsten Veröffentlichungen die Prognosen
vom Jahresbeginn bestätigt bzw. leicht angehoben. Sie rechnen mit einem Wachstum des
globalen Bruttoinlandsprodukts von 3,1 Prozent (Weltbank-Gruppe), 3,2 Prozent (UN,
statt bisher 3,0 Prozent) bzw. 3,9 Prozent (IWF) im Jahr 2018. Nichtsdestotrotz weisen
alle drei Institute auf zunehmende Risiken hin, die das Wachstum gefährden könnten.
Der IWF bezieht seine Einschätzung beispielsweise speziell auf die für GEA wichtige
Eurozone. Ausblick auf die GeschäftsentwicklungDer im Geschäftsbericht 2017 veröffentlichte Ausblick auf die Geschäftsentwicklung
im Jahr 2018 lautete wie folgt: UmsatzFür das Geschäftsjahr 2018 strebt GEA wegen eines zusätzlichen Umsatzbeitrags aus
den beiden Akquisitionen ein Umsatzwachstum zwischen 5 und 6 Prozent an. ErgebnisDie operative EBITDA-Marge wird im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich zwischen
12,0 und 13,0 Prozent vom Umsatz betragen. Einem Wegfall der Erträge aus den Immobilienverkäufen
aus dem Geschäftsjahr 2017 sowie erwarteten höheren IT-Infrastrukturkosten für das
Geschäftsjahr 2018 steht eine Margenverbesserung der operativen Segmente gegenüber.
Die EBITDA-Marge der Business Area Solutions verbessert sich dabei überproportional
zur Business Area Equipment. Cash-Flow-Treiber-MargeHinsichtlich der operativen Cash-Flow-Treiber-Marge, also dem Saldo aus operativem
EBITDA, Veränderung des Working Capitals und Investitionsvolumen, wird im Verhältnis
zum Umsatz ein Wert zwischen 8,7 und 9,7 Prozent im Jahr 2018 erwartet. Investitionen
in strategische Projekte werden in dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Dieser Ausblick basiert auf konstanten Wechselkursen zum Jahr 2017. Unterjährig werden
die Wechselkurse des Vorjahresvergleichszeitraums herangezogen. Darüber hinaus steht
der Ausblick unter der Annahme, dass es zu keiner Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums
kommt. In der Berechnung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Akquisitionen
der Pavan-Gruppe und von VIPOLL bereits berücksichtigt, nicht jedoch mögliche weitere
Akquisitionen des Jahres 2018. Ferner wird vorausgesetzt, dass es keine deutliche
Verringerung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie bzw. Verschiebungen
zwischen den Kundenindustrien gibt, die einen negativen Margeneinfluss haben. Berichtete Kennzahlen zu konstanten WechselkursenDie wesentlichen Kennzahlen im ersten Halbjahr 2018 entwickelten sich wie folgt: scroll
*)
bezogen auf die letzten 12 Monate Präzisierung des AusblicksGEA geht derzeit auf Basis der Halbjahreskennzahlen davon aus, dass das Umsatzwachstum
im Jahr 2018 voraussichtlich am oberen Rand des veröffentlichten Prognosekorridors
liegen wird. Für die operative EBITDA-Marge und dementsprechend für die operative
Cash-Flow-Treiber-Marge erwartet GEA hingegen, das Geschäftsjahr eher am unteren Rand
des Prognosekorridors abzuschließen. Düsseldorf, 26. Juli 2018 Der Vorstand Konzernabschluss für das 2. Quartal 2018Konzernbilanzzum 30. Juni 2018Aktivascroll
Passivascroll
1)
zum 31.12.2017 ausgegebenes Kapital Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung1. April - 30. Juni 2018scroll
*)
Erstmalig gesondert ausgewiesen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung1. April - 30. Juni 2018scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung1. Januar - 30. Juni 2018scroll
*)
Erstmalig gesondert ausgewiesen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung1. Januar - 30. Juni 2018scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung1. April - 30. Juni 2018scroll
*)
einschließlich erhaltener Anzahlungen Konzern-Kapitalflussrechnung1. Januar - 30. Juni 2018scroll
*)
einschließlich erhaltener Anzahlungen Konzern-Eigenkapitalspiegelzum 30. Juni 2018scroll
scroll
*)
zum 30.06.2017 und 01.01.2018 ausgegebenes Kapital Konzernanhang1. Grundlagen der Berichterstattung1.1 Grundlagen der DarstellungDer Zwischenabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf/Deutschland (Amtsgericht
Düsseldorf, Handelsregister-Nummer HRB 65691), und die in den Konzernabschluss einbezogenen
Zwischenabschlüsse der Tochtergesellschaften wurden im Einklang mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des
International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung
Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler
Rechnungslegungsstandards in der EU für die Zwischenberichterstattung anzuwenden sind.
In Übereinstimmung mit IAS 34 enthält der Zwischenbericht nicht sämtliche Informationen
und Anhangangaben, die gemäß IFRS für einen Konzernabschluss zum Ende des Geschäftsjahres
erforderlich sind. Der vorliegende Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum zweiten Quartal wurde
weder entsprechend § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen
Wirtschaftsprüfer unterzogen. Er wurde am 26. Juli 2018 vom Vorstand zur Veröffentlichung
freigegeben. Der Zwischenabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vergleichszahlen
- mit Ausnahme der Segmentberichterstattung - werden in T EUR angegeben. Alle Beträge
sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen kann sich daher bei der Addition von Einzelwerten
zum Summenwert eine Rundungsdifferenz ergeben. Die in dem vorliegenden Zwischenabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind mit Ausnahme der zum 1. Januar 2018 erstmals anzuwendenden Vorschriften unverändert
zum 31. Dezember 2017 und werden im Geschäftsbericht zum IFRS-Konzernabschluss von
GEA auf den Seiten 132 bis 159 ausführlich beschrieben. 1.2 Erstmals angewandte RechnungslegungsvorschriftenAus der erstmaligen Anwendung der neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 "Finanzinstrumente"
und IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ergeben sich Änderungen von Rechnungslegungsmethoden,
die nachfolgend beschrieben werden. Aus anderen erstmals anzuwendenden Rechnungslegungsstandards
und Interpretationen resultieren keine wesentlichen Auswirkungen auf den Zwischenabschluss. IFRS 9 "Finanzinstrumente"IFRS 9 wurde erstmalig ab 1. Januar 2018 angewendet und führte zu einer Änderung der
Rechnungslegungsgrundsätze. Diese werden in Abschnitt 1.3 des Konzernanhangs zum 31.
Dezember 2017 erläutert. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften nach IFRS
9 hat GEA auf die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Differenzen zwischen den
Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Schulden aufgrund der Anwendung von
IFRS 9 werden in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2018 erfasst. Die Auswirkungen
auf die Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen und auf das kumulierte sonstige Konzernergebnis
stellen sich zum 1. Januar 2018 wie folgt dar: scroll
Klassifizierung und BewertungNach IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte anhand des Geschäftsmodells und der
Ausgestaltung ihrer Zahlungsströme klassifiziert und bewertet. Am 1. Januar 2018 hat
GEA analysiert, welche Geschäftsmodelle für die von GEA gehaltenen finanziellen Vermögenswerte
gelten, und diese den entsprechenden Bewertungsklassen im Sinne des IFRS 9 zugeordnet. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Finanzinstrumente nach den ursprünglichen
Bewertungskategorien gemäß IAS 39 und den neuen Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
sowie die entsprechenden Buchwerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung: scroll
Zum Erstanwendungszeitpunkt wurden vor dem Hintergrund bestehender Factoring-Vereinbarungen
bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als "erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" klassifiziert. Unter IAS 39 wurden solche
Vermögenswerte als "Kredite und Forderungen" klassifiziert und zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet. Eine im Finanzanlagevermögen von GEA befindliche Forderung aus dem Bereich der ehemaligen
Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG wurde als "erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet" klassifiziert. Unter IAS 39 wurde dieser finanzielle Vermögenswert
als "zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert und erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert bewertet. Die im kumulierten sonstigen Konzernergebnis erfassten Verluste
wurden zum 1. Januar 2018 in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, hat GEA
einheitlich die Möglichkeit gewählt, die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im
sonstigen Ergebnis zu erfassen. Solche Finanzinstrumente wurden unter IAS 39 als "zur
Veräußerung verfügbar" klassifiziert. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung
finanzieller Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 9: scroll
Die Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten ist auf die Anwendung des nach IFRS
9 neu eingeführten Wertminderungsmodells zurückzuführen. Neues WertminderungsmodellMit der Einführung des neuen Modells zur Ermittlung von Wertminderungen sollen nicht
nur eingetretene, sondern auch in der Zukunft erwartete Verluste berücksichtigt werden.
Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen des Konzerns werden
auf Seite 24 dargestellt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte sind
gemäß IFRS 9 verpflichtend die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste bereits
bei Zugang zu erfassen (sog. "Simplified Approach"). GEA ermittelt die erwarteten
Kreditausfälle im Rahmen des "Simplified Approach" gegliedert nach Risikogruppen unter
Berücksichtigung von historischen Ausfallraten sowie ausgewählten makroökonomischen
Kennzahlen. Die Zuordnung zu den jeweiligen Risikogruppen erfolgt auf Basis gemeinsamer
Kreditrisikomerkmale und der Überfälligkeiten der Forderungen. Eine Wertberichtigung
auf individueller Basis erfolgt im "Simplified Approach", wenn eines oder mehrere
Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten
sind. Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Arbeiten und weisen
im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
für die gleichen Vertragsarten auf. GEA hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass
die erwarteten Verlustraten für nicht überfällige Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen einen angemessenen Näherungswert der Verlustraten für Vertragsvermögenswerte
darstellen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte,
die nicht als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert sind,
unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. Der im Rahmen der
Erstanwendung identifizierte Wertminderungsbedarf war jedoch unwesentlich. Die folgende Tabelle leitet die Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte
und Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2017 auf den Eröffnungsbilanzwert der
Wertberichtigungen nach IFRS 9 zum 1. Januar 2018 über: scroll
Bilanzierung von SicherungsbeziehungenGEA hat zum 1. Januar 2018 keine bilanziellen Sicherungsbeziehungen gebildet. Somit
haben sich im Rahmen der Erstanwendung für GEA keine Auswirkungen ergeben. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"GEA hat IFRS 15 sowie die Klarstellungen zu IFRS 15 erstmalig zum 1. Januar 2018 angewendet.
Eine grundlegende Beschreibung des neuen Standards sowie Erläuterungen hinsichtlich
der Vorgehensweise zur Analyse der Auswirkungen auf GEA finden sich in Abschnitt 1.3
des Konzernanhangs zum 31. Dezember 2017. Die Einführung des Standards erfolgt auf
Basis der modifiziert retrospektiven Methode. Entsprechend wurde der kumulierte Effekt
der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 in Höhe von 3.390 T EUR (nach Steuern) als Minderung
des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen erfasst. GEA nutzte in diesem Zusammenhang
die hierbei möglichen praktischen Erleichterungen und wendete IFRS 15 nur auf Verträge
an, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht erfüllt waren. Zudem wurden
die berichteten Werte der Vergleichsperiode nicht angepasst. Neben dem zuvor beschriebenen Effekt aus der Erstanwendung des IFRS 15 ergeben sich
für GEA die folgenden Auswirkungen aus der Anwendung des neuen Standards:
Business Area Solutions: GEA erzielt in diesem Geschäftsbereich überwiegend Umsatzerlöse
aus Fertigungsaufträgen mit nur einer Leistungsverpflichtung. Die Umsatzerlöse für
diese in hohem Maße kundenspezifischen Projektverträge sind weiterhin zeitraumbezogen
und nicht zeitpunktbezogen zu erfassen, da regelmäßig ein Vermögenswert erstellt wird,
der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten aufweist, und GEA einen Rechtsanspruch
auf Vergütung inklusive einer Marge für bereits erbrachte Leistungen hat. Bei den
insgesamt nicht wesentlichen kundenspezifischen Fertigungsaufträgen, für die eine
zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 nicht mehr zulässig ist, erfolgt
eine zeitlich nachgelagerte Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Änderung
hat zum 1. Januar 2018 zu einer Minderung der Gewinnrücklagen in Höhe von 397 T EUR
unter Berücksichtigung von latenten Steuern geführt. Aufgrund der Anpassung ergibt
sich zum 1. Januar 2018 eine Minderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
zugunsten des Vorratsvermögens. Für die Business Area Solutions hat die Anwendung
von IFRS 15 im Vergleich zu IAS 11 im Zwischenabschluss einen Rückgang der Umsatzerlöse
in Höhe von 465 T EUR zur Folge. Business Area Equipment: GEA erzielt in diesem Geschäftsbereich überwiegend Umsatzerlöse
aus dem Verkauf von standardisierten und modularisierten Maschinen sowie Zubehör.
Die Umsatzrealisation erfolgt im Allgemeinen - wie bisher - zeitpunktbezogen bei Lieferung
der Güter. Neben dem Verkauf von standardisierten und modularisierten Maschinen sowie
Zubehör werden in diesem Geschäftsbereich in geringerem Umfang auch Umsatzerlöse aus
Fertigungsaufträgen mit nur einer Leistungsverpflichtung erzielt. Die Umsatzerlöse
für diese Kundenverträge sind weiterhin zeitraumbezogen und nicht zeitpunktbezogen
zu erfassen, wenn ein Vermögenswert erstellt wird, der keiner alternativen Nutzung
zugeführt werden kann, und GEA einen Rechtsanspruch auf Vergütung inklusive einer
Marge für bereits erbrachte Leistungen hat. Die Änderung hat zum 1. Januar 2018 zu
einer Minderung der Gewinnrücklagen in Höhe von 2.924 T EUR unter Berücksichtigung
von latenten Steuern geführt. Aufgrund der Anpassung ergibt sich zum 1. Januar 2018
eine Minderung der Vertragsvermögenswerte zugunsten des Vorratsvermögens. Für die
Business Area Equipment hat die Anwendung von IFRS 15 im Vergleich zu IAS 11 im Zwischenabschluss
einen Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 22.412 T EUR zur Folge.
GEA nimmt die folgenden von IFRS 15 gewährten Bilanzierungswahlrechte in Anspruch:
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anpassungsbeträge aus der Anwendung der modifiziert
retrospektiven Methode auf die Posten der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 dar.
In der nachfolgenden Tabelle sind ausschließlich die von Anpassungen betroffenen Bilanzposten
enthalten: scroll
Aus den beiden nachfolgenden Tabellen werden die Auswirkungen auf die Konzernbilanz
sowie Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. Juni 2018 ersichtlich, die sich
im Vergleich zu einer fortgeführten Anwendung von IAS 11 und IAS 18 durch die Anwendung
von IFRS 15 ergeben. In den beiden nachfolgenden Tabellen sind ausschließlich die
von Anpassungen betroffenen Abschlussposten enthalten: scroll
scroll
Gemäß den erweiterten Angabevorschriften des Standards nimmt GEA eine Aufgliederung
der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach Erlösarten sowie geografischen Regionen
vor. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse folgt der Darstellung innerhalb der Segmentberichterstattung
(siehe Abschnitt 7). Änderungen an IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" - Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen - veröffentlicht vom IASB im Juni 2016Bei den Änderungen an IFRS 2 handelt es sich um Klarstellungen hinsichtlich der Bilanzierung
anteilsbasierter Vergütungstransaktionen. Die Klarstellungen betreffen die Berücksichtigung
von Ausübungsbedingungen bei der Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich
sowie die Klassifizierung bzw. die Bilanzierung einer Änderung der Klassifizierung
bestimmter anteilsbasierter Vergütungstransaktionen. Änderungen an IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" - Klassifizierung noch nicht fertiggestellter Immobilien - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016Die Änderung an IAS 40 dient der Klarstellung, in welchen Fällen die Klassifikation
einer sich noch im Bau oder der Entwicklung befindlichen Immobilie als "als Finanzinvestition
gehaltene Immobilie" beginnt oder endet. Die Klassifikation von sich noch im Bau oder
der Entwicklung befindlichen Immobilien war bislang aufgrund der abschließenden Aufzählung
des Standards hinsichtlich der Fälle, in denen eine Nutzungsänderung einer Immobilie
vorliegt, nicht klar geregelt. Diese Aufzählung gilt nun explizit nicht länger als
abschließend, sodass zukünftig auch noch nicht fertiggestellte Immobilien unter die
entsprechende Regelung zur Klassifizierung fallen können. Sammelstandard 2014 bis 2016 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer
Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen
an insgesamt zwei Standards (IFRS 1 sowie IAS 28). IFRIC 22 "Währungsumrechnung bei Anzahlungen" - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen".
Die Interpretation stellt klar, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung
von Transaktionen, die den Erhalt oder die Leistung von Anzahlungen in fremder Währung
beinhalten, zu ermitteln ist. Demnach ist für die Ermittlung des Umrechnungskurses
der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der aus der Anzahlung resultierende Vermögenswert
bzw. die Schuld erstmals erfasst wird. 1.3 Noch nicht umgesetzte RechnungslegungsvorschriftenIFRS 16 "Leasingverhältnisse" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016Hinsichtlich der erwarteten Auswirkungen aus der Erstanwendung des neuen IFRS 16 Standards
zur Leasingbilanzierung im Geschäftsjahr 2019 verweisen wir auf die Ausführungen im
Anhang des Konzernabschlusses 2017. GEA geht weiterhin von den dort beschriebenen
Effekten aus. Diese beinhalten eine höhere Bilanzsumme durch den Anstieg der Leasingverbindlichkeiten
bei korrespondierender Erfassung von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen auf der
Aktivseite und damit verbunden eine Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten und eine
Minderung der Eigenkapitalquote. Zudem erwartet GEA aus der Erstanwendung von IFRS
16 im Geschäftsjahr 2019 durch den veränderten Ausweis von Operating-Lease Aufwendungen
als Abschreibungen auf Nutzungsrechte sowie als Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
einen positiven Effekt auf das EBITDA bzw. EBIT. GEA geht davon aus, dass sich der wesentliche Anteil an aktivierten Nutzungsrechten
auf Immobilien und Fahrzeuge beziehen wird. Die tatsächliche Höhe der Auswirkungen
aus der Anwendung des IFRS 16 hängt u. a. von der gewählten Übergangsmethode ab, wobei
GEA unverändert davon ausgeht, die Erstanwendung modifiziert retrospektiv durchzuführen.
Zudem werden die Zusammensetzung des konzernweiten Leasingportfolios zum Erstanwendungszeitpunkt
und der Umfang, in dem der Konzern Wahlrechte und Vereinfachungen anwendet, einen
maßgeblichen Einfluss auf die Erstanwendungseffekte haben. GEA hat die Beurteilung der möglichen Auswirkungen der Neuregelungen auf den Konzernabschluss
im Rahmen eines konzernübergreifenden Projektes zur Implementierung von IFRS 16 im
Berichtszeitraum fortgesetzt. Die Auswahl einer geeigneten Softwarelösung, welche
konzernweit für die zukünftige Klassifizierung und Bewertung der Leasingverhältnisse
innerhalb GEA genutzt werden soll, ist abgeschlossen und die entsprechende Software
wird nun implementiert. Bis zur Freigabe des Zwischenabschlusses zur Veröffentlichung wurden vom IASB folgende
neue Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht: Änderungen am Rahmenkonzept - veröffentlicht vom IASB im März 2018Das überarbeitete Rahmenkonzept enthält mehrere neue Abschnitte, sodass es nun aus
acht vollständigen Abschnitten besteht. Ergänzt wurde jeweils ein Abschnitt zur Bewertung,
zu Darstellung und Angaben sowie zum Abgang von Vermögenswerten oder Schulden. Zudem
wurden der Abschnitt zur Definition der Begriffe 'Vermögenswert' und 'Schuld' sowie
der Abschnitt zur Erfassung von Vermögenswerten und Schulden in Abschlüssen überarbeitet.
Darüber hinaus wurden klarstellende Änderungen hinsichtlich der Begriffe 'Vorsicht',
'Verantwortlichkeit des Managements', 'Bewertungsunsicherheit' sowie 'Wirtschaftliche
Betrachtungsweise' vorgenommen. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung des überarbeiteten
Rahmenkonzepts. Die Änderungen am Rahmenkonzept sind von Unternehmen für Geschäftsjahre anzuwenden,
die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. 1.4 Grundlagen der ZwischenberichterstattungDer Zwischenabschluss vermittelt im Berichtszeitraum ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Erstellung eines Zwischenabschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Annahmen
getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen,
die aktivischen und passivischen latenten Steuern sowie die Erträge und Aufwendungen
auswirken. Obwohl die Einschätzungen und Annahmen sorgfältig und gewissenhaft vorgenommen
werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die sich tatsächlich einstellenden
Beträge von den im Zwischenabschluss verwendeten Schätzungen abweichen. Faktoren, die eine negative Abweichung von den Erwartungen verursachen können, können
eine Verschlechterung der Weltwirtschaftslage, Entwicklungen der Währungskurse und
Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen
bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen
Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können ebenfalls den zukünftigen Erfolg
des Konzerns beeinträchtigen. 2. KonsolidierungskreisIm ersten Halbjahr 2018 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt verändert: scroll
Nicht in die Konsolidierung einbezogen werden 52 Tochterunternehmen (31. Dezember
2017: 48), da ihr Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
auch bei zusammengefasster Betrachtung von untergeordneter Bedeutung ist. 3. Unternehmenserwerbe3.1 Erworbene UnternehmenIm Geschäftsjahr 2018 hat GEA folgendes Unternehmen im Wege des Anteilserwerbs übernommen: scroll
Am 3. Januar 2018 hat GEA den Anteilserwerb der slowenischen Unternehmensgruppe VIPOLL
vollzogen. Dabei wurden sämtliche Anteile an der Muttergesellschaft der VIPOLL-Gruppe,
VIPOLL d.o.o., übernommen. VIPOLL hat sich auf die Herstellung und Lieferung von Abfüllanlagen für kohlensäurehaltige
Softgetränke, Bier und Milchprodukte spezialisiert und wird der Business Area Solutions
zugeordnet. Die Übernahme von VIPOLL stärkt GEAs "Application Center Beverage". Mit
der Übernahme baut GEA seine Marktposition als Komplettanbieter für die Getränkeindustrie
aus und erweitert sein Portfolio im Bereich der Abfüllung von Glasflaschen und Getränkedosen
sowie von PET-Flaschen für nicht-empfindliche Produkte. Die Transaktionskosten für diesen Unternehmenserwerb betragen 282 T EUR. Der Ausweis
der im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehenden Transaktionskosten erfolgt
unter den sonstigen Aufwendungen. Darüber hinaus hat GEA im Januar 2018 im Wege des vollständigen Erwerbs eine weitere,
einzeln betrachtet unwesentliche Akquisition getätigt. Dadurch wird die Wettbewerbsposition
der Business Area Equipment in ihren bestehenden Geschäftsfeldern weiter gestärkt. 3.2 Übertragene GegenleistungDie übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Auf Basis einer Kaufpreisanpassungsklausel hat sich im Zuge des Erwerbs von VIPOLL
gegenüber der im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 angegebenen übertragenen Gegenleistung
in Höhe von 19.924 T EUR eine Verringerung um 4.992 T EUR ergeben. 3.3 Erworbene Vermögenswerte und SchuldenZum Erwerbszeitpunkt wurden folgende Vermögenswerte identifiziert und Schulden übernommen: scroll
Der beizulegende Zeitwert sowie der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen ergeben
sich wie folgt: scroll
Die Kaufpreisallokation für VIPOLL ist hinsichtlich der Identifikation und Bewertung
der erworbenen Vermögenswerte und Schulden vorläufig. Unsicherheiten bestehen vor
allem in Bezug auf die Identifizierung und Bewertung der immateriellen Vermögenswerte
und des Sachanlagevermögens. Der bei dem Unternehmenserwerb entstandene Goodwill in Höhe von 14.378 T EUR ist auf
die Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsposition von GEA, Vorteile aus erwarteten
Synergien und künftigen Marktentwicklungen sowie das Know-how der Belegschaft zurückzuführen.
Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Goodwills für Steuerzwecke abzugsfähig
ist. 3.4 Auswirkung auf die Konzernumsatzerlöse und das KonzernergebnisSeit ihrem Erwerbszeitpunkt hat die Unternehmensgruppe VIPOLL folgenden Beitrag zu
den Konzernumsatzerlösen und zum Konzernergebnis nach Steuern beigetragen: scroll
Der angegebene Beitrag zu den Konzernumsatzerlösen und zum Konzernergebnis nach Steuern
gleicht dem Beitrag, wie er sich bei einem theoretischen Erwerbszeitpunkt der Unternehmensgruppe
zum 1. Januar 2018 ergeben hätte. 3.5 ZahlungsmittelabflussDer Erwerb der Unternehmensgruppe VIPOLL hat in 2018 zu folgenden Zahlungsmittelabflüssen
geführt: scroll
In der Kapitalflussrechnung werden für das Geschäftsjahr 2018 Mittelabflüsse aus Unternehmens
erwerben in Höhe von 16.904 T EUR ausgewiesen. 3.6 Unternehmenserwerbe des VorjahresDie Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan ist
hinsichtlich der Identifizierung und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden
weiterhin vorläufig. Unsicherheiten bestehen vor allem in Bezug auf die Identifizierung
und Bewertung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens. Aufgrund
dessen ergibt sich im Vergleich zu den im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 berichteten
identifizierten Vermögenswerten und übernommenen Schulden bislang keine Veränderung. 4. Erläuterungen zur Bilanz4.1 BarkreditlinienDie Barkreditlinien setzen sich zum 30. Juni 2018 wie folgt zusammen: scroll
Die GEA Group Aktiengesellschaft hat am 26. Februar 2018 ein Schuldscheindarlehen
in Höhe von 250.000 T EUR aufgenommen. Das Darlehen besteht aus vier Tranchen mit
Laufzeiten von fünf bis sieben Jahren, jeweils unterteilt in einen fixen und variabel
verzinsten Teil. 4.2 FinanzinstrumenteDie Zusammensetzung der Finanzinstrumente zum 30. Juni 2018 nach Klassen im Sinne
des IFRS 7 sowie nach Bewertungskategorien ist in den nachfolgenden Tabellen abgebildet. scroll
scroll
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert
werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die
nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung
in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden
Eingangsdaten: Inputparameter der Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise
für identische finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Inputparameter der Stufe 2: Marktpreisnotierungen, die direkt (als Preise) oder indirekt
(als von Preisen abgeleitete) beobachtbare Eingangsdaten in die Bewertung einfließen
und die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen. Inputparameter der Stufe 3: Eingangsdaten, die nicht von beobachtbaren Marktdaten
abgeleitet werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und
Schulden in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie: scroll
scroll
In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2018 fanden keine Übertragungen zwischen
den Stufen der Bewertungshierarchie statt. Für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten
entsprechen die beizulegenden Zeitwerte im Wesentlichen den Buchwerten, was auf die
überwiegend kurzen Restlaufzeiten zurückzuführen ist. Für bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche vor dem Hintergrund
bestehender Factoring-Vereinbarungen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt
die Bemessung des Zeitwertes auf Basis am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven.
Es erfolgt eine Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate geschah auf Basis notierter
Devisenkurse und am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Dementsprechend erfolgt
eine Einordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Den Finanzinstrumenten der Stufe 3 wurde eine vormals wertberichtigte Forderung aus
dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG zugeordnet,
deren beizulegender Zeitwert mittels einer Barwertberechnung auf Basis der vom Schuldner
geplanten Zahlungen ermittelt wird. Da es sich bei dem Schuldner um den Betreiber
einer Kupfermine handelt, werden die von ihm geplanten Zahlungen vom Kupferpreis beeinflusst.
Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung der Forderung werden im Ergebnis aus nicht
fortgeführten Geschäftsbereichen erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung
des Anfangsbestands auf den Endbestand des beizulegenden Zeitwertes. scroll
Ebenfalls der Stufe 3 werden die sonstigen Beteiligungen von GEA zugeordnet. Die Ermittlung
des beizulegenden Zeitwertes erfolgt anhand von Eingangsdaten, welche nicht von beobachtbaren
Marktdaten abgeleitet werden. Im ersten Halbjahr wurden keine wesentlichen Änderungen
des beizulegenden Zeitwerts festgestellt. Finanzielle Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenserwerbe
sind der Stufe 3 zuzuordnen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten
erfolgt mittels Barwertberechnungen, in die unter Berücksichtigung der jeweiligen
Kaufpreisklauseln verschiedene nicht am Markt beobachtbare Inputdaten, insbesondere
aus der Unternehmensplanung, einfließen. Im ersten Halbjahr wurden keine wesentlichen
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts festgestellt. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts des Schuldscheindarlehens und der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten findet auf der Grundlage von Zinsstrukturkurven unter Berücksichtigung
von Credit Spreads statt. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.
Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Der Posten sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthält im Rahmen eines Unternehmenserwerbs
übernommene vertragliche Verpflichtung. Der beizulegende Zeitwert dieses Fremdkapitalinstruments
wird ausgehend von den vertraglich fixierten Zahlungsströmen auf Grundlage der Zinsstrukturkurve
und unter Berücksichtigung von Credit Spreads ermittelt. Dementsprechend erfolgt eine
Zuordnung zur Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Bestimmte sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf des vormaligen Geschäftsbereichs
GEA Heat Exchangers sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen, da ihr beizulegender
Zeitwert als Barwert der aus den kaufvertraglichen Verpflichtungen erwarteten Zahlungsmittelabflüsse
ermittelt wird. 4.3 RückstellungenAufgrund besserer Erkenntnisse, die sich im ersten Halbjahr 2018 ergeben haben, hat
GEA seine Erwartungen hinsichtlich künftiger Zahlungsmittelabflüsse für Verpflichtungen
aus Umweltschutz und Bergbau angepasst. Dies führte zu einer Verminderung der Rückstellungen
in Höhe von 8,8 Mio. EUR und einer entsprechenden Erhöhung der sonstigen Erträge zum
30. Juni 2018. Gegenläufig zu der Auflösung erhöhten sich die Rückstellungen entsprechend
aufgrund von Zinssatzänderungen um 8,9 Mio. EUR mit einer korrespondierenden Belastung
des Zinsergebnisses. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungErtragsteueraufwandDie ausgewiesenen Ertragsteuern im Zwischenberichtszeitraum wurden mit einer geschätzten
Steuerquote von 21,0 Prozent (Vorjahr 22,0 Prozent) für die fortgeführten Geschäftsbereiche
berechnet. 6. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung und zum Konzern-Eigenkapitalspiegel6.1 Aktienrückkauf/eigene AktienGEA ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 ermächtigt,
eigene Aktien bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zurückzukaufen. Von dieser Ermächtigung
wurde beginnend ab 8. März 2017 Gebrauch gemacht. Der Rückkauf erfolgte zum Zweck
der Einziehung und wurde am 6. Februar 2018 abgeschlossen. Am 21. Juni 2018 hat GEA
sämtliche eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen. Durch die Einziehung
der nennwertlosen Stückaktien (§ 8 Abs. 3 AktG) hat sich das Grundkapital um 32.449
T EUR erhöht. Eine Kapitalherabsetzung hat nicht stattgefunden. Der auf das Grundkapital
entfallende rechnerische Anteil wurde daher nicht im ausgegebenen Kapital zum Abzug
gebracht, sondern hat entsprechend die Gewinnrücklagen um 32.449 T EUR reduziert.
Die Gesamtzahl der emittierten GEA Aktien beläuft sich nun auf 180.492.172 Aktien.
Das entspricht einer Reduzierung um rund 6,24 Prozent. GEA hält keine weiteren Aktien
mehr. 6.2 Unterschiedsbetrag aus der WährungsumrechnungDie im ersten Halbjahr 2018 erfasste Veränderung des Unterschiedsbetrags aus der Währungsumrechnung
beträgt 13.953 T EUR (Vorjahr minus 93.162 T EUR) und geht in erster Linie auf einen
Anstieg des USD gegenüber dem EUR zurück. 7. SegmentberichterstattungDie Geschäftsaktivitäten von GEA gliedern sich wie folgt in zwei Business Areas: Business Area EquipmentIn der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten
bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden
überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung
und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren,
Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel
Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Prozesstechnologien zur Nahrungsmittelverarbeitung
und -verpackung wie zum Beispiel Extrusions- und Mahltechnologie. Des Weiteren umfasst
das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik. Business Area SolutionsUnter der Business Area Solutions fasst der Konzern alle Aktivitäten zusammen, die
in hohem Maße kundenspezifische und modularisierte Lösungen vertreiben und im Rahmen
von Projekten erbracht werden. Die Business Area gestaltet ihr Angebot so, dass es
spezifischen Applikations- oder Kundenbedürfnissen gerecht wird. Das Angebot umfasst
hauptsächlich die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Nahrungsmittel-
und Getränkeindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie. scroll
*)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 44 f.) scroll
1)
vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 44 f.) Die Konsolidierung umfasst den Innenumsatz zwischen den Geschäftssegmenten. Die Umsätze
zwischen den Geschäftssegmenten basieren auf marktüblichen Preisen. scroll
Wie im Geschäftsbericht 2017 dargestellt, nutzt das Management von GEA ab 2018 entsprechend
dem internen Steuerungssystem die operative EBITDA-Marge (operatives EBITDA im Verhältnis
zum Umsatz) als operative Ergebniskennzahl für Steuerungszwecke. Bei der Ermittlung
des operativen EBITDA werden Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements
nicht den im jeweiligen Betrachtungszeitraum erzielten wirtschaftlichen Erfolg von
GEA widerspiegeln. Dies bezieht sich zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus
Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt
wurden. Zum anderen erfolgt eine Bereinigung der Aufwendungen für Strategieprojekte. Diese
umfassen Restrukturierungsaufwendungen, Aufwendungen für externe Beratung, Akquisitionskosten
für geplante und vollzogene Unternehmenserwerbe sowie weitere, den Projekten direkt
zuordenbare Sachkosten und interne Kosten. In der Berichtsperiode bestanden folgende
strategische Projekte:
Entsprechend dieser Definition wurden im operativen EBITDA für die ersten sechs Monate
des Geschäftsjahres Aufwendungen in Höhe von insgesamt 19,1 Mio. EUR (Vorjahr 20,5
Mio. EUR) bereinigt. Davon entfielen 7,0 Mio. EUR (Vorjahr 12,4 Mio. EUR) auf "Restructuring/Footprint",
darin enthalten sind 1,8 Mio. EUR (Vorjahr 11,2 Mio. EUR) nachlaufende Aufwendungen
für "Fit for 2020". Für "IT Transformation" sowie "Steering Systems" sind in der Berichtsperiode
2,6 Mio. EUR bzw. 8,1 Mio. EUR angefallen (Vorjahr 1,9 Mio. EUR bzw. 5,0 Mio. EUR).
Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben sind im ersten Halbjahr mit
0,4 Mio. EUR angefallen (Vorjahr 0,1 Mio. EUR). Die weiteren Aufwendungen für Strategieprojekte
entfallen wie im Vorjahr mit 1,2 Mio. EUR auf sonstige Projekte. Entsprechend dem internen Steuerungssystem werden als Maße für die Ertragskraft der
beiden Business Areas auch das "Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen
bzw. -aufholungen" (EBITDA) sowie das "Ergebnis vor Zinsen und Steuern" (EBIT) betrachtet.
Diese Größen entsprechen den in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Werten. Die Wertminderungen beinhalten alle Wertminderungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle
Vermögenswerte sowie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. scroll
scroll
Die Überleitung vom EBIT auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ist aus der Gewinn- und
Verlustrechnung zu entnehmen. Die Kennzahl ROCE wird regelmäßig für die Beurteilung der Effektivität der Nutzung
des betrieblich eingesetzten Kapitals herangezogen. Die Rechnungslegungsgrundsätze für den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte
und Schulden der Business Areas und damit auch für das Working Capital sind die gleichen,
wie sie für den Konzern gelten und in den Grundsätzen der Rechnungslegung im Geschäftsbericht
2017 beschrieben wurden. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom Working Capital zur Bilanzsumme: scroll
8. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und PersonenTransaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben keinen wesentlichen
Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 9. Ereignisse nach dem BilanzstichtagAm 9. Juli 2018 hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit der Europäischen Investitionsbank
(EIB) einen Kreditvertrag über 150 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 2025 vereinbart,
der zur Finanzierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaufwendungen dienen
wird. Mit diesem Schritt nutzt GEA die derzeit sehr attraktiven Finanzierungskonditionen
und sorgt bereits frühzeitig für eine zeitliche Streckung und Erweiterung ihrer unverändert
guten Finanzierungsbasis. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Halbjahresfinanzberichterstattung der Konzernhalbjahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen
und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind. Düsseldorf, 26. Juli 2018 Der Vorstand scroll
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