GELSENWASSER AG

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat stand im Berichtsjahr in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten sowie die Geschäftsführung überwacht. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens einschließlich der Risiken, des Risikomanagements und der Compliance. In regelmäßigen Sitzungen wurden anhand der Berichte des Vorstands alle Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie wesentliche Angelegenheiten, die die Entwicklung der GELSENWASSER AG und der Konzerngesellschaften betrafen, gemeinsam mit dem Vorstand eingehend behandelt. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über alle sonstigen wichtigen Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert.

Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und hat, soweit erforderlich, seine Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2015 zu vier Sitzungen zusammengetreten. Die Arbeit des Aufsichtsrats wird unterstützt durch drei von ihm eingerichtete Ausschüsse, die Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorbereiten bzw. — im Falle des Präsidiums — im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch an Stelle des Aufsichtsrats beschließen. Das Präsidium hat insbesondere zur Vorbereitung der Plenumssitzungen dreimal getagt. Der Prüfungsausschuss hat zweimal getagt. Der Nominierungsausschuss ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichteten dem Plenum regelmäßig über die Arbeit ihrer Ausschüsse. Ein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Interessenkonflikte traten im Berichtsjahr nicht auf.

Schwerpunkt der Beratungen im Aufsichtsrat war die Information über die laufenden Akquisitionen, Desinvestitionen und Bieterprozesse im In- und Ausland.

Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung zur Veräußerung sämtlicher Anteile an der Nantaise des Eaux Services SAS an die Lyonnaise des Eaux France SAS.

Der Aufsichtsrat hat ferner seine Zustimmung erteilt, dass die GELSENWASSER AG — aufgeteilt in zwei Tranchen — über die GELSENWASSER Service GmbH sämtliche Geschäftsanteile an der Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. KG übernimmt bzw. übernehmen kann.

Der Aufsichtsrat stimmte zu, dass die GELSENWASSER AG über die GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN) 51 % der Geschäftsanteile an der GELSENWASSER Münsterland Netzgesellschaft (MNG) an die Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG der Münsterlandkommunen Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, Rosendahl und Senden verkauft. Der Aufsichtsrat hat weiter zugestimmt, dass die GELSENWASSER AG über die GWN und die MNG 74,9 % der Anteile an der MNG Stromnetze GmbH & Co. KG (SNG) kauft. Der Aufsichtsrat hat ferner seine Zustimmung erteilt, dass GELSENWASSER der GELSEN-WASSER Energienetze GmbH zum 31. Dezember 2015 zur Erhöhung der Erlösobergrenze bis zu 20 Mio. € als Eigenkapital in Form einer Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Verfügung stellt.

Der Aufsichtsrat hat die für Anfang 2016 geplante Gründung der GELSENWASSER-Stiftung gGmbH, die zukünftig die Unterstützung sozialer und kultureller Zwecke bündeln wird, zustimmend zur Kenntnis genommen.

Über die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung, insbesondere bei den Themen Fracking, Landeswassergesetz und Düngeverordnung, ist der Aufsichtsrat fortlaufend informiert worden.

Die Einführung einer neuen Dachmarke „GELSENWASSER+" für ausgewählte Dienstleistungen wurde dem Aufsichtsrat vorgestellt.

Vor dem Hintergrund der Vorgaben des 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst („Frauenquoten-Gesetz") hat der Aufsichtsrat Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand sowie Umsetzungsfristen für die Erreichung dieser Zielgrößen beschlossen.

Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei weibliche Mitglieder angehören, davon mindestens eine Anteilseignervertreterin. Diese Zielgröße des Frauenanteils von zwei Mitgliedern ist bis zum 30. Juni 2017 anzustreben.

Der Aufsichtsrat legt für die Besetzung des Vorstands nach dem „Frauenquotengesetz" (Artikel 3 Nr. 6) i.V.m. § 111 Abs. 5 Satz 2 AktG fest, dass innerhalb des erstmaligen Umsetzungszeitraums bis zum 30. Juni 2017 keine Frau dem Vorstand der GELSENWASSER AG angehören muss („Zielgröße Null").

Bei anstehenden Neubestellungen wird der Aufsichtsrat bei Vorliegen gleicher Qualifikationen Frauen bevorzugt berücksichtigen, bis die Parität erreicht ist.

Über die Entscheidung des Vorstands der GELSENWASSER AG über die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands ist der Aufsichtsrat informiert worden.

Der Aufsichtsrat prüfte die Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governanve Kodex (DCGK), der in 2015 u. a. mit Blick auf das „Frauenquoten-Gesetz" erneut geändert wurde.

Der Aufsichtsrat hat außerdem beschlossen, die zur Umsetzung der Vorgaben des „Frauenquoten-Gesetzes" und des geänderten DCGK erforderliche Anpassung in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vorzunehmen und die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ebenfalls entsprechend anzupassen.

Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG hat nach 2006, 2010 und 2013 zum vierten Mal eine ausführliche Effizienzprüfung seiner Tätigkeit gemäß Ziff. 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex mit unverändert positivem Ergebnis durchgeführt. Die nächste Effizienzprüfung dieser Art soll im Jahr 2018 stattfinden.

Der Vorstand ist seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im Berichtsjahr vollumfänglich nachgekommen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Überwachung und zur frühzeitigen Erkennung von Risiken in geeigneter Form getroffen hat. Er hat die darauf basierenden regelmäßigen Analysen einer eigenen Beurteilung unterzogen.

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss und Konzernabschluss der GELSENWASSER AG sowie der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich des Überwachungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG sind von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Abschlüsse, der Lagebericht sowie die Prüfungsberichte sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig übersandt worden. Die Vorlagen sind zunächst vom Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers und abschließend vom Aufsichtsrat, wiederum zusammen mit dem Abschlussprüfer, ausführlich besprochen worden. Der Abschlussprüfer berichtete über die Ergebnisse seiner Prüfung insgesamt und die einzelnen Prüfungsschwerpunkte, insbesondere zu der Frage, ob wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorliegen. Dies ist nicht der Fall. Es haben sich auch keine sonstigen Beanstandungen ergeben. Der Abschlussprüfer informierte darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen.

Der Aufsichtsrat hat den zusammengefassten Lagebericht sowie die Jahresabschlüsse der GELSENWASSER AG und des Konzerns unter Berücksichtigung des Berichts des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung bestanden keinerlei Einwände. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis der Abschlussprüfung an.

Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht, den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der GELSENWASSER AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung die Wahl der Pricewaterhouse-Coopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfergesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen. Gestützt auf diese Empfehlung hat der Aufsichtsrat einen entsprechenden Wahlvorschlag an die Hauptversammlung verabschiedet.

Herr Bernd Wilmert hat sein Aufsichtsratsmandat zum 30. September 2015 niedergelegt. Frau Dr. Ottilie Scholz hat ihr Aufsichtsratsmandat zum 31. Dezember 2015 niedergelegt. Frau Dr. Scholz und Herrn Wilmert gilt Dank für ihre langjährige Mitarbeit und ihren stets wertvollen Rat.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen bestellte mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 Herrn Frank Thiel als neues Aufsichtsratsmitglied. Die Wahl erfolgte bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2016.

Der Aufsichtsrat verfügte damit zum Ende des Geschäftsjahres über seine volle Mitgliederzahl.

In der Aufsichtsratssitzung am 26. November 2015 wurde Herr Thiel zum neuen Mitglied des Prüfungsausschusses und zugleich zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Die Wahl erfolgte bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2016.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Betriebsräten sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GELSENWASSER AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für ihren Einsatz, die geleistete Arbeit und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Gelsenkirchen, 17. März 2016

GELSENWASSER AG — Aufsichtsrat

Guntram Pehlke, Vorsitzender

Zusammengefasster Lagebericht

INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

1.
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
1.1.

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

1.2.

Veränderungen im Beteiligungsbereich

1.3.
Absatzmärkte und Wettbewerbsposition
1.3.1.

Absatzmärkte

1.3.2.

Wettbewerb am Energiemarkt

1.4.

Unternehmensziele

1.5.

Unternehmensinternes Steuerungssystem

2.
WIRTSCHAFTSBERICHT
2.1.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.1.1.

Rahmenbedingungen Wasser/Abwasser

2.1.2.

Rahmenbedingungen Energie

2.2.
Branchenentwicklung
2.2.1.

Wasser

2.2.2.

Energie

2.3.
Geschäftsverlauf
2.3.1.

Neue Vertragsabschlüsse im Bereich Wasser

2.3.2.

Konzession Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH

2.3.3.

Beschaffungsaktivitäten im Bereich Gas

2.3.4.
Wasser- und Energieabsatz
 

2.3.4.1 Wasser

 

2.3.4.2 Gas

 

2.3.4.3 Strom

2.3.5.

Mitarbeiter

2.3.6.

Zusammenfassende Stellungnahme des Vorstands

2.4.
Lage
2.4.1.
Ertragslage
 

2.4.1.1 Umsatzentwicklung

 

2.4.1.2 EBIT und Konzernjahresüberschuss

 

2.4.1.3 Entwicklung der Segmentergebnisse

2.4.2.
Finanzlage
 

2.4.2.1 Finanzmanagement

 

2.4.2.2 Kapitalstruktur und Kapitalausstattung

 

2.4.2.3 Investitionen

2.4.3.

Vermögenslage

2.4.4.

Plan-Ist-Vergleich

2.5.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.6.
Jahresabschluss der GELSENWASSER AG
2.6.1.

Ertragslage

2.6.2.

Finanzlage

2.6.3.

Investitionen

2.6.4.

Vermögenslage

2.6.5.

Plan-Ist-Vergleich

2.6.6.

Erwartete Unternehmensentwicklung der GELSENWASSER AG

2.6.7.

Risiko- und Chancenbericht der GELSENWASSER AG

2.6.8.
Erklärung zur Unternehmensführung
 

2.6.8.1 Bericht zu Corporate Governance und Entsprechenserklärung

 

2.6.8.2 Vorstand und Aufsichtsrat

 

2.6.8.3 Unternehmensführungspraxis

 

2.6.8.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats

3.

NACHTRAGSBERICHT

4.
PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
4.1.
Prognosebericht
4.1.1.
Erweiterte Rahmenbedingungen
 

4.1.1.1 Wasser

 

4.1.1.2 Energie

4.1.2.

Erwartete Unternehmensentwicklung

4.1.3.

Investitionen

4.1.4.

Zukunftsbezogene Aussagen

4.2.
Risiko- und Chancenbericht
4.2.1.
Risikomanagementsystem
 

4.2.1.1 Allgemein

 

4.2.1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

 

4.2.1.3 Gasgeschäft

4.2.2.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

4.2.3.

Finanzinstrumente

4.2.4.

Darstellung der wesentlichen Einzelrisiken

4.2.5.

Chancen

5.
ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN
5.1.

Vorschriften über Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

5.2.

Befugnisse des Vorstands hinsichtlich Aktienausgabe und Aktienrückkauf

5.3.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

5.4.

Change-of-Control-Klauseln

6.
GRUNDZÜGE DER VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
6.1.

Vergütung des Vorstands

6.2.

Vergütung des Aufsichtsrats

1 GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1.1 KONZERNSTRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Der Konsolidierungskreis umfasst zum Bilanzstichtag neben dem Mutterunternehmen insgesamt acht Tochterunternehmen, ein anteilig einbezogenes Unternehmen, 43 Unternehmen, die mithilfe der Equity-Methode bewertet werden sowie 30 übrige Beteiligungen.

Neben der Konzernmuttergesellschaft GELSENWASSER AG werden als vollkonsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen

GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden

GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen

GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg

MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG, vormals GELSENWASSER Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG, Lüdinghausen (5. Dezember 2014 bis 30. September 2015)

GELSENWASSER Projektgesellschaft mbH, Hamburg (bis 31. Dezember 2015)

GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, Hamburg

Nantaise des Eaux Services SAS, Sainte Luce-sur-Loire/ Frankreich (bis 28. April 2015)

NGW GmbH, Duisburg

Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, Rheda-Wiedenbrück

WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen.

Darüber hinaus wird die Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) mit einem Anteil von 50 % in den Konzernabschluss einbezogen.

Die GELSENWASSER AG und ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen der GELSENWASSER-Konzern) versorgen ihre Kunden — Haushalte, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und Industrie — mit Trink- und Betriebswasser sowie mit Erdgas, Strom und Wärme. Darüber hinaus erfüllen die Gesellschaften Aufgaben der Abwasserentsorgung und bieten vielfältige versorgungsnahe Dienstleistungen an.

Bei dem Mutterunternehmen, der GELSENWASSER AG, handelt es sich um eine in Deutschland registrierte börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Gelsenkirchen, Willy-Brandt-Allee 26. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 165 eingetragen.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, hielt über die Wasser und Gas Westfalen GmbH zum 31. Dezember 2015 3.194.600 Aktien der GELSEN-WASSER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.

Der GELSENWASSER-Konzern wird aufgrund der unterschiedlichen regulatorischen Rahmenbedingungen auf dem Wasser- und Energiemarkt in die zwei Geschäftsbereiche Wasser (Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung) und Energie (Gas-, Wärme- und Stromversorgung) segmentiert.

Zum Geschäftsbereich Wasser gehören im Wesentlichen Produktion, Ein- und Verkauf sowie Transport und Verteilung von Trinkwasser und Aufbereitung von Abwasser. Dieses Segment beinhaltet die Wasseraktivitäten der GELSENWASSER AG und der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH sowie das gesamte Geschäft der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, der Wasserwerke Westfalen GmbH und der Nantaise des Eaux Services SAS (bis 28. April 2015). Darüber hinaus werden Beteiligungen und Dienstleistungen für Dritte mit dem Schwerpunkt im Wassergeschäft berücksichtigt.

Zum Geschäftsbereich Energie gehören im Wesentlichen Ein- und Verkauf von Erdgas und Strom sowie Transport und Verteilung von Erdgas und Strom. In diesem Segment werden die Gas-, Strom- und Wärmeaktivitäten der GELSENWASSER AG, der Vereinigten Gas- und Wasserversorgung GmbH und der GELSENWASSER Energienetze GmbH sowie jeweils das gesamte Geschäft der NGW GmbH, der WESTFALICA GmbH und der MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG (5. Dezember 2014 bis 30. September 2015) sowie die nicht in der Wassersparte berücksichtigten Geschäfte erfasst.

1.2 VERÄNDERUNGEN IM BETEILIGUNGSBEREICH

Die GELSENWASSER Projektgesellschaft mbH hat am 28. April 2015 ihre Anteile an ihrer französischen Tochtergesellschaft, der Nantaise des Eaux Services SAS (NES), verkauft. Käufer ist die Lyonnaise des Eaux France SAS, ein Unternehmen der SUEZ environnement Gruppe. Die in Nantes ansässige NES, eine französische Aktiengesellschaft mit 310 Mitarbeitern, erwirtschaftete 2014 in den Bereichen Wasserver- und Abwasserentsorgung einen Umsatz von 36,6 Mio. €. Mit dem Engagement in Frankreich wollte GELSEN-WASSER ihr internationales Beteiligungs- und Tätigkeitsport-folio erweitern. Jedoch haben sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen die in die Beteiligung gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Insbesondere ließ sich das deutsche Erfolgsmodell „Public-Private-Partnership" nicht verwirklichen.

Bereits 2014 hatte die GELSENWASSER Energienetze GmbH die MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG (MNG) gegründet, um das Eigentum an den Gasnetzen in den Kommunen Lüdinghausen, Olfen, Senden, Billerbeck, Nordkirchen, Ascheberg, Havixbeck und Rosendahl zu halten und an die GELSENWASSER Energienetze GmbH weiter zu verpachten. Die genannten Kommunen haben zum 1. Oktober 2015 über ihre gemeinsame Infrastrukturgesellschaft, die Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, 51 % der Anteile an der MNG erworben.

Die GELSENWASSER Service GmbH erwarb am 28. September 2015 mit wirtschaftlicher Wirkung rückwirkend zum 1. Juli 2015 25,1 % der Anteile an der Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG. Brauco wurde im Jahr 2000 gegründet und beschäftigt am Standort Sonnenallee in Berlin-Neukölln etwa 50 Mitarbeiter. Unternehmensgegenstand der Brauco ist die Erbringung von Dienstleistungen im Abwasserbereich. Dies beinhaltet die Rohr- und Kanalreinigung, die TV-Untersuchung und die Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen. Dazu zählen auch Absaug- und Reinigungsarbeiten von Bauwerken, Entwässerung, Transport und die fachgerechte Entsorgung der Abfälle. Darüber hinaus übernimmt die Brauco die Sanierung von Entwässerungsanlagen einschließlich der dazugehörigen Ingenieurdienstleistungen sowie den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen.

Die GELSENWASSER-Gruppe trieb 2015 sowohl in Projekten der GELSENWASSER AG als auch auf Ebene der Beteiligungsunternehmen aktiv den Umbau der Energieerzeugung zu erneuerbaren Energien voran. So wurde zum 1. Juni 2015 der Kooperationsvertrag für die ARGE Windpark Hünxer Heide GbR durch die GELSENWASSER AG, die RAG Montan Immobilien GmbH und die Thyssen Vermögensverwaltung GmbH unterzeichnet und im Zuge dessen die Planung eines Windparks in Hünxe begonnen. Am 2. November 2015 gründete die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH zusammen mit einem örtlichen Privatinvestor die CAS Wind GmbH & Co. KG und die zugehörige Verwaltungs-GmbH. Beide Gesellschafter halten jeweils 50 % an der Gesellschaft. Die GELSENWASSER AG wurde als Projektentwickler beauftragt. Mit dem Bau der 2,3-MW-Anlage wurde bereits begonnen. Für ein weiteres Windprojekt in Hünxe wurde am 9. Dezember 2015 die Windpark Hünxe GmbH gegründet. Gesellschafter sind die Gemeindewerke Hünxe GmbH zu 40 % und die RAG Montan Immobilien GmbH zu 60 %. Die Gesellschaft plant die Errichtung von drei Windanlagen mit 10 MW Gesamtleistung.

1.3 ABSATZMÄRKTE UND WETTBEWERBSPOSITION

1.3.1 ABSATZMÄRKTE

Schwerpunkte des inländischen Versorgungsgebiets sind das Ruhrgebiet, das Münsterland, der Niederrhein, Ostwestfalen und das angrenzende Niedersachsen. Die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen, ist im gleichnamigen Chemiepark für die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und das Grundwassermanagement verantwortlich und betreibt am Standort das Rohrbrücken- und Straßennetz. Die Versorgungsgebiete des bis zum 28. April 2015 in den Konzernabschluss einbezogenen französischen Tochterunternehmens Nantaise des Eaux Services SAS (NES), Sainte Luce-sur-Loire, liegen schwerpunktmäßig im Norden und Westen Frankreichs sowie in der Region um Paris und im Überseedepartement Guadeloupe. Zudem ist die GELSENWASSER AG an Gesellschaften in Deutschland, Tschechien und in Polen beteiligt.

1.3.2 WETTBEWERB AM ENERGIEMARKT

Allgemeine Darstellung

Die Endkundenmärkte Strom und Gas haben sich im letzten Jahr aus Sicht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt weiter positiv entwickelt. Die Fakten des Monitoringberichts 2015 verdeutlichen diesen Trend: 2014 konnten die Letztverbraucher im bundesweiten Durchschnitt aus 106 Stromanbietern und 80 Gasanbietern in ihrem Netzgebiet wählen.

Standardisierte und elektronisch automatisierte Marktprozesse tragen dazu bei, dass der Lieferantenwechsel schnell, zuverlässig und reibungslos durchgeführt werden kann. Der Kunde braucht nur einen einzigen Ansprechpartner, um seinen Energieversorger zu wechseln.

Im Strombereich ist die Zahl der Lieferantenwechsel von Haushaltskunden im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr von 3,6 Millionen auf 3,8 Millionen gestiegen, während sie im Gasbereich mit 1,06 Millionen in etwa konstant geblieben ist. Die anzahlmäßige Wechselquote liegt damit im Strom bei 8,0 % und bei Gas bei 8,4 %. Auch der Anteil der Ökostromkunden nimmt weiter zu und macht mittlerweile 17 % an der Gesamtzahl der Letztverbraucher aus.

Die Marktkonzentration der Vertriebe bleibt weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Laut der bdew-Broschüre „Wettbewerb 2015" erreichen die drei größten Gaslieferanten im Haushalts-kundenmarkt in 2013 gemäß BNetzA nur einen Marktanteil von 22 %. Deutschland weist in den Endkundenmärkten für Gas und Strom auch im europäischen Vergleich mit die niedrigste Marktkonzentration auf. Der Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt erscheint inzwischen als eine Selbstverständlichkeit.

Die hohe Wettbewerbsintensität erhöht stetig den Druck auf die Vertriebsmargen und führt zu einem Abschmelzen bzw. Verharren der Vertriebsmargen auf niedrigem Niveau.

Auswirkungen auf den GELSENWASSER-Konzern

In der Sparte Strom führte die Entwicklung der regulierten Kostenbestandteile der Stromversorgung (EEG-Umlage, KWK-Umlage, Sonderkundenumlage nach §19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage) zu einer Erhöhung um insgesamt 0,6 ct/kWh netto in den Versorgungsgebieten des GELSEN-WASSER-Konzerns zum 1. Januar 2016. Ebenfalls sind die Netzentgelte in den GELSENWASSER-Vertriebsgebieten um bis zu 12 % gestiegen. Auf der Beschaffungsseite konnte dieser Anstieg durch Bezugskosteneinsparungen größtenteils kompensiert werden, so dass der Strompreis für die normalen Produkte für Haushaltskunden konstant gehalten und für die Heizstromprodukte bei der GELSENWASSER AG sogar gesenkt werden konnte. Die Kundenzuwächse im Jahr 2015 betrugen 6 %.

Im Gasbereich konnten die Preise im GELSENWASSER-Stammgebiet weiter konstant gehalten werden. Mit dem Ziel längerfristiger Preiskonstanz konnten wir erreichen, dass die Gaspreise bei GELSENWASSER letztmalig zum 1. September 2011 angehoben wurden. Im Haushaltskundenbereich waren von Januar bis Dezember 2015 Kundenverluste in Höhe von 4,4 % im Konzern zu verzeichnen.

1.4 UNTERNEHMENSZIELE

Die Versorgung unserer Kunden mit Wasser, Erdgas, Strom und Wärme sowie die Entsorgung von Abwasser bilden für GELSENWASSER die wesentliche Geschäftsgrundlage. Ziel ist, Branchenführer in der Wassergewinnung und -verteilung zu bleiben und so die Geschäftsbasis zu sichern. Als kommunaler Fachpartner ist für GELSENWASSER oberstes Unternehmensziel, die bestehenden Wasser- und Energiekonzessionen zu sichern und neue hinzuzugewinnen. Deshalb freut sich GELSENWASSER über verlängerte Konzessionen wie in Alpen, Diepenau, Raddestorf, Uchte oder Warmsen. Darüber hinaus nutzt GELSENWASSER die Chancen zum Erwerb weiterer Konzessionen sinnvoll, um ihr Geschäft auszubauen. Dies ist im vergangenen Jahr erfolgreich in der Gemeinde Finnentrop gelungen. GELSENWASSER denkt und arbeitet dabei nicht nur in den ihr bekannten klassischen Optionen, sondern ist als Beteiligungsnetzwerk offen dafür, ihren Partnern, den Kommunen, alternative Modelle wie eine gemeinsame Netzgesellschaft, z. B. im Fall der MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG, zu bieten.

Das in 2014 aufgebaute Dienstleistungsgeschäft soll kontinuierlich ausgebaut werden. Eine Partnerschaft auf Basis eines Dienstleistungsvertrags verbindet GELSENWASSER seit 2015 mit den Stadtwerken Paderborn, deren Aufbau des Energievertriebs GELSENWASSER mit ihren Dienstleistungen unterstützt. GELSENWASSER tritt ihren Geschäftspartnern gegenüber als kompetenter Fachpartner auf, der das umfassende Know-how dazu nutzt, individuelle Lösungspakete anzubieten, um deren Herausforderungen in den Bereichen Wasser, Abwasser und Energie erfolgreich zu begegnen.

Im Bereich der Abwasserdienstleistungen konnte das GELSENWASSER-Leistungsportfolio mit einer Beteiligung an der Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH erfolgreich ergänzt werden. Dem Kunden kann so ein Rundumsorglos-Paket angeboten werden, das die Wertschöpfungskette vollständig abbildet.

Für GELSENWASSER ist das Geschäftsfeld der dezentralen und erneuerbaren Energien weiterhin von großer Bedeutung. Besonders im Bereich Windenergie ist GELSENWASSER mit der Planung und dem Bau von sieben Projekten aktiv.

An die Versorgung ihrer Kunden — sowohl mit den sogenannten Commodities als auch mit Dienstleistungen — stellt GELSEN-WASSER, intern und in Zusammenarbeit mit allen agierenden Marktpartnern, höchste Ansprüche. An erster Stelle steht dabei die hervorragende Qualität ihrer Produkte. Ziel ist es, diese jederzeit zu angemessenen Preisen anzubieten und damit die Kundenzufriedenheit zu sichern.

Der Schutz der Ressource Wasser und der Umwelt ist GEL-SENWASSER dabei ein wesentliches Anliegen. Dafür arbeitet GELSENWASSER in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Kunden, Kommunen und allen weiteren Beteiligten. Höchste Qualität als oberste Maxime treibt GELSENWASSER nicht nur in der Versorgung ihrer Kunden an, sondern ist genauso das Maß, an dem GELSENWASSER ihre gesamte interne Tätigkeit ausrichtet.

1.5 UNTERNEHMENSINTERNES STEUERUNGSSYSTEM

Um in den umbrechenden Märkten der Daseinsvorsorge bestehen zu können, setzt GELSENWASSER ein wertorientiertes Managementsystem zur Steuerung und Führung des Konzerns ein.

Ziel ist es, den Unternehmenswert systematisch und kontinuierlich zu steigern — durch profitables, nachhaltiges Wachstum und Konzentration auf Geschäftsfelder, die hinsichtlich der Wettbewerbsposition und Leistungsfähigkeit nachhaltige Entwicklungschancen bieten.

Zentrales Instrument ist dabei ein integriertes Controlling. Mit dieser Controllingkonzeption koordiniert und steuert GELSENWASSER die einzelnen Unternehmensaktivitäten und -bereiche. Die Abstimmung erfolgt im Rahmen der jährlichen Planung. Hierbei werden Grundsatzentscheidungen über Investitionen, Innovationen, Markterschließungen und andere Projekte in ihren Auswirkungen auf die Unternehmenswertentwicklung offengelegt und kritisch hinterfragt. Durch den Planungsprozess, der bei GELSENWASSER Bottom-up unter Einhaltung von Rahmenbedingungen verläuft, werden die dezentralen Verantwortungsbereiche unterstützt, integriert und eine konzernweite Transparenz geschaffen.

Berichterstattungssysteme für Ist- und Planungsrechnungen verbinden zeitnah und zielorientiert strategische und operative Elemente. Flankiert werden diese durch ad-hoc- bzw. maßnahmenorientierte Kommunikation.

Zentrale Steuerungskennzahlen und Messgrößen des GEL-SENWASSER-Konzerns zur Begutachtung der Wertentwicklung sind das EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) und der ROCE (Return an Capital Employed, berechnet als Quotient aus dem EBIT und dem durchschnittlich gebundenen verzinslichen Kapital) des GELSENWASSER-Konzerns.

Daneben sind die Wasserabgabe und der Gasabsatz unterjährig betrachtete Kennzahlen.

2 WIRTSCHAFTSBERICHT

1.1 WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

2.1.1 RAHMENBEDINGUNGEN WASSER / ABWASSER

Den Schutz der Qualität unseres Trinkwassers und seiner Ressourcen haben 2015 gleich mehrere Vorhaben des Bundes- und Landesgesetzgebers zum Ziel. Zum Ende des Jahres sind die beiden zentralen Vorhaben der Bundesregierung leider noch nicht abgeschlossen.

Fracking — anhaltende Rechtsunsicherheit

Die Verabschiedung gesetzlicher Regelungen zur Fracking-Technologie steht weiterhin aus. Schon Ende 2014 hatte die Bundesregierung Regelungen zum Fracking vorgelegt. Vorgesehen waren Änderungen beim Wasserhaushaltsgesetz, beim Bundesnaturschutzgesetz sowie beim Bundesberg-gesetz und bei untergeordneten Verordnungen. Die Änderungen enthalten vielfältige Regelungen zum Schutz der Wasservorkommen, wie sie auch GELSENWASSER immer wieder vorgeschlagen hat. Sie sind aber bislang weder verabschiedet worden noch in Kraft getreten. Hauptstreitpunkt ist die Ausgestaltung und Rolle der sogenannten Expertenkommission, die Probebohrungen bewerten soll. Das GELSENWASSER-Versorgungsgebiet überschneidet sich gleich mit mehreren Claims der Explorateure, die Schiefer- und Kohleflözgas in diesen umfangreichen Gebieten von der holländischen Grenze bis tief in das Münsterland vermuten. Daher wird GELSEN-WASSER auch 2016 als Fachpartner der Bundes- und Landespolitik auf ein entsprechendes Gesetz hinwirken.

Änderung der Düngeverordnung dringend benötigt

Die behördliche Gewässerüberwachung belegt, dass das Grundwasser in Deutschland mit Nitrat belastet wird. Eine der Hauptursachen ist die Überdüngung in der Landwirtschaft. Die hiergegen gerichtete EU-„Nitratrichtlinie" wird in der ersten Jahreshälfte 2016 in deutsches Recht in Form von Düngegesetz und Düngeverordnung umgesetzt. Aus Sicht von GELSENWASSER wären hierbei einige wichtige Punkte zu beachten, wie eine Kopplung zum 50 mg/I Nitrat-Ziel aus der Grund- und Trinkwasserverordnung als Grenze zur Auslösung von Gegenmaßnahmen, eine für alle Betriebe verbindliche Einführung einer sogenannten „Hoftorbilanz" oder eine deutliche Begrenzung der organischen Stickstoffobergrenze bei der Düngung zur Verringerung der Einträge in die Gewässer.

GELSENWASSER hat zwar im Trinkwasser kein akutes Problem mit Nitrat. Durch Messungen im Grundwasser in den Einzugsgebieten der eigenen Brunnen ist aber bekannt, dass die Werte als Folge der jahrelangen Düngepraxis und der örtlichen Gegebenheiten in einigen Gebieten bis zum dreifachen über dem Grenzwert liegen. Es existiert im Boden meist noch ein natürliches Abbaupotenzial für Nitrat, das aber endlich und an einigen Stellen bereits zur Hälfte aufgebraucht ist. Zur Vermeidung weiterer Einträge braucht es neue Regeln in der Landwirtschaft für Problemgebiete, sei es im Viehbesatz pro Fläche, in den maximal zulässigen Düngegaben oder bei den Stickstoffüberschüssen im Boden nach der Ernte.

Oberflächengewässerverordnung

Die europäischen Vorgaben wurden in der Anfang 2015 vorgelegten Novelle der Oberflächengewässerverordnung 1:1 übernommen. Der überarbeitete Entwurf liegt noch nicht vor. Zum Schutz der Gewässer ist es wichtig, dass sich der ganzheitliche Ansatz mit klarem Vorrang des Verursacher- und Vermeidungsprinzips durchsetzt. Stoffzulassungen im Bereich der Tier- und Humanpharmaka sind dabei an der Abbaubarkeit auszurichten. Gerade für die Wasserversorgung von GELSEN-WASSER ist entscheidend, dass ihre Oberflächengewässer umfassend vor Nitrateinträgen geschützt werden, indem der Nitratwert bei 50 mg/l belassen wird.

Landeswassergesetz

Die Novellierung des Landeswassergesetzes NRW ist inhaltlich vorangeschritten. Zur Mitte des Jahres 2015 wurde ein Regierungsentwurf veröffentlicht. Die Gemeinden sollen künftig ein Wasserversorgungskonzept über den Stand und die Entwicklung ihrer Wasserversorgung erstellen. GELSENWASSER wird sich hier bei Bedarf fachlich einbringen und als Partner die Kommunen in ihrem Versorgungsgebiet unterstützen. Viele für die Qualität des Trinkwassers hilfreiche Regelungen wie die Ausweitung von Gewässerrandstreifen wurden vom Landes-umweltministerium vorgesehen. Der Entwurf enthält auch weiterhin die sogenannte „Kanalkaufofferte", die Eröffnung der Möglichkeit für Gemeinden, ihre kanalnetzbezogenen Aufgaben ohne jede Ausschreibung an einen sondergesetzlichen Wasserverband, in dem die Gemeinde Mitglied ist, zu übertragen. Hierdurch würde tiefgreifend in die Struktur der Abwasserwirtschaft in NRW eingegriffen, die seit vielen Jahren einwandfrei funktioniert. Kommunen würden ihre Entscheidungshoheit verlieren und auch wirtschaftlich durch die einmalige Zahlung keinen langfristigen Effekt für den kommunalen Haushalt erzielen. GELSENWASSER setzt sich daher für eine faire und transparente Regelung ein, die letztlich zu einer nachvollziehbaren Leistungs- und Kostensystematik für Verbraucher führt.

Preissenkungsverfahren begleiten die Branche auch 2015

Im Jahr 2015 gab es zwar deutlich weniger neue Kartellverfahren im Vergleich zu 2013 oder 2014. Doch weiterhin werden Preissenkungen verfügt, meist in Verbindung mit außergerichtlichen Vergleichen zu Lasten der betroffenen Wasserversorger. Vielerorts werden auch bundesweit notwendige Tariferhöhungen nicht vorgenommen, was mittel- und langfristig zu erheblichen Nachholbedarfen im Anlagen- und Netzbereich führen kann. Zentrale Aufgabe der Wasserwirtschaft wird es sein, den Substanzwert zu erhalten um nachhaltig zu wirtschaften. Dazu gehört auch eine kostendeckende Finanzierung unter Beachtung kalkulatorischer Kosten. GEL-SENWASSER ist mit der Branche zusammen sehr aktiv, um diesen Zusammenhang in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik zu verdeutlichen.

Benchmarking Wasser - Fortführung eines erfolgreichen Konzepts

In NRW wurde die gute Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgern und der Landesregierung erfolgreich fortgesetzt. An der siebten Runde des landesweiten Benchmarking haben mehr als 100 Wasserversorgungsunternehmen teilgenommen, die für mehr als 85 % der an Endkunden gelieferten Wassermenge verantwortlich sind. Das flankierende „Branchenbild 2015" belegt neben der erfolgreichen Weiterentwicklung von Benchmarking in vielen Landesprojekten erneut die hohe Qualität und langfristige Sicherheit der deutschen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung als Folge höchster technischer Standards.

2.1.2 RAHMENBEDINGUNGEN ENERGIE

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat mit dem Ziel einer Energieunion einen Fahrplan für die Energiepolitik der nächsten fünf Jahre erarbeitet. Hieran werden sich die Gesetzes- und Regelungsinitiativen orientieren. Große Bedeutung für einen Gasversorger und Betreiber von Gasspeichern wie GELSEN-WASSER werden die Themen der Versorgungssicherheit und Effizienz im Wärmemarkt haben. Bei Ersterem wird eine europäische Einkaufsgemeinschaft diskutiert, die Auswirkungen auf die Liquidität des Großhandelsmarktes hätte. Im zweiten Feld stehen für das kommende Jahr Novellen der Effizienz-, Gebäude — und der Ökodesign-Richtlinie an.

Nationale Energiewende

Das Jahr 2015 stand im Fokus des „Strommarktdesigns der Zukunft", welches die Erreichung der Ziele der Energiewende unterstützen soll. Das BMW' wird mehr Flexibilität ins System bringen, was die Anforderungen an die Bewirtschaftung von Bilanzkreisen erhöht, aber auch Chancen bei Direktvermarktung oder Regelenergiemarkt für unser virtuelles Kraftwerk bietet. Im Herbst wurde das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet, mit dem der Rollout von intelligenten Zählern in Deutschland durchgesetzt werden soll. Mit gestaffelten Preisobergrenzen für das Messstellenpaket soll ein angemessenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen für die Versorger aber auch die Endkunden geschaffen werden. GEL-SENWASSER sieht in der Digitalisierung der Energiewende Chancen auch zur Weiterentwicklung datenbasierter Geschäftsmodelle und Produkte.

Die Novelle des KWK-Gesetzes liegt in den letzten Zügen. Die Eigenstromförderung über 100 KW soll gestrichen werden, ausgenommen ist das sogenannte Contracting. Unter 100 KW werden die Fördersätze gesenkt, im Gegenzug diejenigen bei Einspeisung erhöht. Die Förderung soll insgesamt im Jahr 2022 auslaufen. GELSENWASSER wird ihre neuen kommunalen Projekte in den kleinen aber vor allem auch den mittleren Segmenten an die neuen Förderbedingungen anpassen, um weiterhin in diesem Geschäftsfeld aktiv sein zu können.

In den Fokus rückte zudem die Novellierung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen. Sie dient der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie, die verpflichtende Energieaudits für Unternehmen vorsieht. GEL-SENWASSER verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und hilft den Kommunen bei der Erreichung der eigenen Energieeffizienz-Ziele. Aktuell werden gleich mehrere Energieeffizienz-Netzwerke im kommunalen Umfeld mit den Partnerkommunen aufgebaut.

Im Erdgassektor stand die Versorgungssicherheit zur Debatte. Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hat sich beruhigt; stattdessen liegt der Fokus nun auf angeblich niedrigen Füllständen der deutschen Gasspeicher. Anfang November 2015 waren dort 17,1 Mrd. Normkubikmeter Erdgas gespeichert, vor einem Jahr waren es 21,4 Mrd. Normkubikmeter. Dies führt bei einigen wenigen Marktteilnehmern zu Sorge. Das Bundesministerium für Wirtschaft gab daher eine Studie zur Sicherheit der Erdgasversorgung in Deutschland in Auftrag, die zum Ergebnis hatte, dass auch bei niedrigen Füllständen nur bei extremer Kälte und auch nur im Februar Versorgungsprobleme entstehen könnten.

Konzessionen

Die Vergabe von Netzkonzessionen (Gas und Strom) unterliegt in Deutschland einem zunehmend höheren Wettbewerb. Die Anforderungen an die Bewerber werden immer anspruchsvoller und restriktiver. Immer öfter werden die Konzessionen im Zusammenhang mit einer strategischen Partnerschaft ausgeschrieben (ein- oder zweistufiges Verfahren). Die Kommunen treten somit immer häufiger als Anbieter und Bieter bei Konzessionsausschreibungen auf. Die geforderten Modelle zeichnen sich durch eine gesteigerte Flexibilität aus. Dies gilt insbesondere für die Vertragslaufzeiten, die über Sonderkündigungsrechte und Change-of-Control-Klauseln von der Laufzeit des Konzessionsvertrags bewusst abgekoppelt werden. Bei den Kooperationen wird auch das Zugeständnis eines Übergangs vom Pacht- zum Dienstleistungsmodell erwartet. Der Wunsch der Kommunen, die Versorgung ihrer Bürger selbst in die Hand zu nehmen, ist weiterhin ungebrochen.

Die GELSENWASSER-Gruppe sieht diese Entwicklung als Chance und Herausforderung. Gewonnene Ausschreibungsverfahren bezüglich strategischer Partnerschaften im Zusammenhang mit Konzessionen zeugen von der Flexibilität und dem Know-How von GELSENWASSER und der Akzeptanz der Kommunen für die GELSENWASSER-Modelle. GELSEN-WASSER hat die notwendigen Erfahrungen und Möglichkeiten, den Kommunen ein starker Partner im Energienetzbetrieb zu sein.

2.2 BRANCHENENTWICKLUNG

2.2.1 WASSER

Die Branchenentwicklung auf dem Gebiet leitungsgebundener Leistungen folgt weitestgehend dem Trend der letzten Jahre. Auch GELSENWASSER steht vor den branchenüblichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel im Ruhrgebiet, dem Abbau der Industrie und den anhaltenden Wassersparinitiativen, durch welche die spezifischen Mengen zurückgehen. Die Zunahme diffuser Einträge anthropogener Spurenstoffe und ansteigende Nutzungskonflikte mit Industrie und Landwirtschaft beim Flächenverbrauch sind Herausforderungen für die Qualitätssicherung. Aber auch der sich abzeichnende Klimawandel mit vermehrten Starkregenereignissen und eine gewässerverträgliche Ausgestaltung der Energiewende prägen die Arbeit eines Wasserversorgers.

2.2.2 ENERGIE

Im Jahr 2015 wurden die europäischen Strom- und Gasmärkte von drei wesentlichen Faktoren beeinflusst:

den internationalen Preisen für Gas, Kohle und CO2-Zertifikate und insbesondere dem weiteren Verfall des Ölpreises,

der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, vor allem in den USA und in China, sowie

den globalen politischen und geopolitischen Rahmenbedingungen.

Nach einer Aufwärtsbewegung in der ersten Jahreshälfte fiel der Brentpreis nach der Einigung der 5+1-Staaten (die fünf UN-Veto-Mächte plus Deutschland) und des Iran auf eine Grundsatzvereinbarung bezüglich des Atomprogramms im Juli deutlich. Von Anfang Juli bis Ende August sank der Preis um über 20 % und erreichte das tiefste Niveau seit der Finanzkrise im Jahr 2009. Nach einer kurzen Preiserholung kam es von Anfang November bis Mitte Januar 2016 zu einem erneuten Preisverfall. Der Preis fiel um mehr als 46 %. Seitdem befindet sich der Ölmarkt in einer Seitwärtsbewegung. Die Internationale Energieagentur geht davon aus, dass der Weltmarkt auch im kommenden Jahr mit Öl überversorgt sein wird. Sie nennt dafür zwei Gründe: Erstens die zu erwartenden Ölexporte des Iran ab Anfang 2016 und zweitens die global nicht so stark wie erwartet steigende Nachfrage nach Öl. Dabei seien es insbesondere die ölproduzierenden Länder wie Kanada, Brasilien, Venezuela, Russland und Saudi Arabien selbst, die aufgrund des niedrigen Ölpreises eine schwache Wirtschaftsentwicklung aufweisen und daher weniger Öl verbrauchen werden.

Der Preis für Gaslieferungen im Folgejahr stieg bis Mitte Februar 2015 stark an und folgte steigenden Preisen beim Frontmonat (Handelsprodukt mit Lieferung im jeweiligen Folgemonat) aufgrund kalter Temperaturen. Zu einem weiteren deutlichen Preisanstieg kam es im April, nachdem die Produktion am niederländischen Groningenfeld eingeschränkt worden war. Aufgrund des Zusammenhangs zwischen der dortigen Gasförderung und einer zunehmenden Anzahl von Erdbeben war von einigen Politikern gefordert worden, die Produktion zu stoppen. Das höchste Gericht der Niederlande lehnte den Förderstopp jedoch ab und stimmte einer Einschränkung der Produktion zu. Anfang Juli nahm der Gaspreis eine Abwärtsbewegung auf, Haupteinflussfaktor war der sinkende Ölpreis. Zudem stieg die Anzahl der LNG-Tanker in Europa, da Japan Mitte August erstmals seit der Reaktorkatastrophe in Fukushima wieder ein Atomkraftwerk hochfuhr. Dieser Abwärtstrend des Gaspreises hält weiterhin an.

Der Strompreis für Baseload-Lieferungen im nächsten Jahr orientierte sich Anfang des Jahres am Gas- und am Kohlepreis und stieg bis Mitte Februar deutlich an. Danach nahm der Preis eine leichte Abwärtsbewegung auf. Im August stürzten die Aktienmärkte rund um den Globus massiv ab. Insbesondere der Fall des Dax unter die Marke von 10.000 Punkten schien den deutschen Handelsmarkt extrem zu verunsichern, da der Index die Erwartung einer schwächelnden Wirtschaft widerspiegelt. Damit würde u. a. ein geringerer Strombedarf einhergehen. Der große Preisverfall am Kohlemarkt aufgrund des weltweiten Überangebots und einer schwächelnden Wirtschaft in China ließ den Strompreis dann bis Mitte Oktober kontinuierlich fallen. Seitdem befindet sich der Preis in einer volatilen Seitwärtsbewegung.

2.3 GESCHÄFTSVERLAUF

2.3.1 NEUE VERTRAGSABSCHLÜSSE IM BEREICH WASSER

Im Geschäftsbereich Wasser konnten im Jahr 2015 Verträge mit kommunalen Partnern, Weiterverteilern und Industrieunternehmen/Sonderkunden verlängert bzw. neu abgeschlossen werden.

Mit der Stadt Sprockhövel wurde ein neuer Konzessionsvertrag für den Ortsteil Niederstüter mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Der Konzessionsvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2035. GELSENWASSER liefert jährlich etwa 70 Tsd. m3 Wasser.

Weitere Vertragsverlängerungen konnten mit sieben Industrieunternehmen/Sonderkunden und vier kommunalen Vertriebspartnern mit einem Gesamtabsatz von etwa 60 Mio. m3 Wasser jährlich abgeschlossen werden. Hinzu kommt ein Betriebswasserbezugsvertrag mit RVVW für 5 Mio. m3 jährlich.

2.3.2 KONZESSION VEREINIGTE GAS- UND WASSERVERSORGUNG GMBH

Die Netzgesellschaft Erwitte mbH & Co. KG als gemeinsame Gesellschaft der Stadt Erwitte und der Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH (VGW) hat sich um die Stromkonzession der Stadt Erwitte beworben und im Dezember den Zuschlag erhalten. Nach der Übernahme des Stromnetzes vom Altkonzessionär soll das Stromnetz an die GELSENWASSER Energienetze GmbH verpachtet und von der VGW operativ betreut werden.

2.3.3 BESCHAFFUNGSAKTIVITÄTEN IM BEREICH GAS

Das Jahr 2015 wurde mit einem erfolgreichen Ergebnis für die Gasbeschaffungs-Kooperation der ewmr, der Stadtwerke Essen sowie der GELSENWASSER AG abgeschlossen. Die Zusammenarbeit der drei Partner wurde dabei im Bereich Handel weiter intensiviert. Für die Zukunft wird eine Ausweitung der Aktivitäten um handelsnahe Dienstleistungen vorbereitet.

Den Vorschriften der Finanz- und Energiemarktregulierung wurde Rechnung getragen. Speziell die anstehenden Meldepflichten unter REMIT (Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts) wurden im Rahmen eines Projekts intensiv vorbereitet. Im abgelaufenen Jahr konnte ein solides Ergebnis für die Gasbeschaffungs-Kooperation der ewmr, der Stadtwerke Essen sowie der GELSEN-WASSER AG erwirtschaftet werden. Erstmals wurden dabei im Rahmen von handelsnahen Dienstleistungen externe Stadtwerke als Kunden akquiriert. Darüber hinaus wurden erste Handelsmengen an externe Weiterverteiler verkauft. Für die Ausweitung der Handels-und Dienstleistungsbeziehungen zu Dritten wurden im Laufe des Jahres weitere Produkte vorbereitet, die auch eine Vollversorgung von Weiterverteilern ermöglichen. Im Rahmen eines weiteren Projekts wurde der Stromhandel auf eine zukunftsfähige Basis gestellt und konnte weiter ausgebaut werden.

Im Zusammenhang mit der Energiemarktregulierung wurden Vorbereitungen getroffen, die die Übernahme der anstehenden Meldepflichten unter REMIT auch für Dritte ermöglichen, die in Energielieferbeziehungen zu GELSENWASSER stehen.

2.3.4 WASSER- UND ENERGIEABSATZ

2.3.4.1 Wasser

Die Wasserabgabe des GELSENWASSER-Konzerns lag im Jahr 2015 mit 228,4 Mio. m3 um 27,5 Mio. m3 unter dem Wert des Vorjahres (255,9 Mio. m3). Der Rückgang betraf die zum 28. April 2015 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschiedene NES mit 21,0 Mio. m3. Weitere deutliche Absatzrückgänge verzeichnete die Kraftwerksbranche in der Kundengruppe Industrie als Folge der Energiewende.

2.3.4.2 Gas

Der Gasabsatz stieg im Berichtsjahr um 25,5 % auf 21,5 TWh. Der Absatzzuwachs ist im Wesentlichen auf die verstärkten Gashandelsaktivitäten der GELSENWASSER AG zurückzuführen. Dadurch lag der Wiederverkauf mit 17,7 TWh um insgesamt 4,2 TWh über dem Vorjahreswert. Ohne die Berücksichtigung der Mengen des Handelsgeschäfts und aus der Zentralen Gasbeschaffung ist der Gesamtabsatz um 0,1 TWh gestiegen. Im Bereich der Haushalts- und gewerblichen Klein-verbrauchskunden lag die Gasabgabe mit 2,9 TWh im Wesentlichen witterungsbedingt um 4,9 % über dem Vorjahreswert. Im Industriebereich lag der Absatz mit 0,9 TWh auf Vorjahresniveau.

2.3.4.3 Strom

Der Stromabsatz stieg im Berichtsjahr um 26,1 % auf 253 Mio. kWh. Dieser Absatzanstieg resultiert ausschließlich aus dem Sonderkundenbereich. Bei den Haushalts- und Gewerbekunden ist der Absatz dagegen rückläufig.

2.3.5 MITARBEITER

Zum 31. Dezember 2015 waren im GELSENWASSER-Konzern 1.446 Mitarbeiter tätig.

Mit dem Verkauf der NES sank die Zahl der Gesamtbelegschaft gegenüber dem Vorjahr um 310 Beschäftigte. Bei der GEL-SENWASSER AG hingegen führten verstärkte Dienstleistungsaktivitäten, vor allem im Abwasser- und Kundenserviceumfeld, zu Personalaufbau.

Vier Jugendliche mehr in der Erstausbildung als im letzten Jahr (aktuell 69 Auszubildende, im Vorjahr 65 Auszubildende ohne NES) sichern bei GELSENWASSER und GWN darüber hinaus den Nachwuchs aus den eigenen Reihen. Ergänzend wurden die Berufsbilder in der Ausbildung ebenso wie die Möglichkeiten des Zugangs ausgeweitet.

Es gelingt auch auf diesem Weg, Vielfalt im Unternehmen zu fördern und weiterzuentwickeln. Unabhängig von Geschlecht, Lebenslauf, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität erfahren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung und Anerkennung. Das belegen Mitarbeiter-Befragungen.

Mit gemischten Teams bildet GELSENWASSER die Kundenvielfalt ab, greift neue Trends schnell auf und geht auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse optimal ein. Dies ist getragen von der Überzeugung, dass Vielfalt das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig und erfolgreich am Markt agieren lässt. Sie ist gewollt und gelebt.

2.3.6 ZUSAMMENFASSENDE STELLUNGNAHME DES VORSTANDS

Geschäftsverlauf

Das operative Geschäft hat sich rückläufig entwickelt. Der Umsatz lag für den Konzern zwar deutlich über dem Vorjahr und über dem Planansatz. Wesentlicher Grund waren der Gewinn eines neuen Kunden im Rahmen der bestehenden zentralen Gasbeschaffung der GELSENWASSER AG sowie erhöhte Gashandelsaktivitäten. Dennoch lag das EBIT des Konzerns mit 90,3 Mio. € unter dem Vorjahreswert (-10,3 Mio. €) und dem erwarteten EBIT (-1,3 Mio. €). Ursache waren außerordentliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Erdgasspeicher. Bereinigt um die außerordentlichen Effekte lag das EBIT um 1,7 Mio. € über dem Vorjahreswert und 10,0 Mio. € über dem Planansatz.

GELSENWASSER kam im Berichtsjahr seinen finanziellen Verpflichtungen aufgrund des starken Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit nach. Auf die Aufnahme von Fremdmitteln konnte bei den vollständig konsolidierten Unternehmen verzichtet werden.

GELSENWASSER verfügt bei einer Eigenmittelquote von 58 % über eine starke Eigenmittelausstattung. Die Überdeckung des langfristigen Vermögens mit langfristigem Kapital beläuft sich auf 106 %.

Risikosituation

Aus heutiger Sicht ist ausgehend von der Gesamtrisikosituation (siehe Kapitel 4.2) keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Größenordnung von Risiken erkennbar. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014 hat sich diese Einschätzung nicht verändert. Wie im Vorjahr hat GELSENWASSER in 2015 erneut den Fokus auf die fortlaufende Kontrolle und Bewertung aller Risiken gelegt. Hierbei hat insbesondere die Qualität der Inventurergebnisse durch systematische Weiterentwicklungen zugenommen. Die Einschätzung der Risiko-gesamtsituation sowie die Beurteilung der Einzelrisiken sind jederzeit möglich.

Neben der Risikogesamtsituation lässt sich auch auf Basis der Einzelrisiken kein bestandsgefährdender Sachverhalt erkennen.

2.4 LAGE

2.4.1 ERTRAGSLAGE

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER

IN MIO. € 2015 2014 2013
Umsatzerlöse 996,5 902,0 1.175,8
Materialaufwand - 747,7 - 634,2 - 907,3
Personalaufwand -114,7 - 116,3 - 112,6
Abschreibungen - 38,5 - 39,8 - 37,3
Übrige Aufwendungen und Erträge - 47,4 - 48,6 - 56,1
ERGEBNIS DER OPERATIVEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 48,2 63,1 62,5
Beteiligungsergebnis 42,1 37,5 35,5
Finanzergebnis - 3,9 - 5,6 - 5,0
Ertragsteuern - 2,0 - 2,0 - 3,6
ERGEBNIS FORTGEFÜHRTER AKTIVITÄTEN 84,4 93,0 89,4
Ergebnis nicht fortgeführter Aktivitäten - - -
JAHRESÜBERSCHUSS 84,4 93,0 89,4
Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter 0,1 0,1 -
ERGEBNISANTEILE DER AKTIONÄRE DER GELSENWASSER AG 84,3 92,9 89,4

2.4.1.1 Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse erhöhten sich um insgesamt 94,5 Mio. € auf 996,5 Mio. €. Dabei lagen die Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf hauptsächlich aufgrund des Gewinns eines neuen Kunden im Rahmen der bestehenden zentralen Gasbeschaffung der GELSENWASSER AG sowie gestiegener Handelsaktivitäten um 88,2 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf lagen mit 225,1 Mio. € um 4,6 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Brutto-Erlöse aus dem Stromverkauf nahmen um 5,9 Mio. € aufgrund von Absatzzuwächsen im Sonderkundenbereich zu und beliefen sich auf 53,9 Mio. €. Die übrigen Umsatzerlöse stiegen um 5,0 Mio. € auf 119,8 Mio. €. Die Energie-/Stromsteuer betrug unverändert 23,9 Mio. €.

2.4.1.2 EBIT und Konzernjahresüberschuss

Den im Berichtsjahr gestiegenen Umsatzerlösen sowie den erhöhten sonstigen betrieblichen Erträgen aufgrund der Entkonsolidierung der NES und der MNG standen deutlich größere Ergebnisbelastungen hauptsächlich aus höheren Materialaufwendungen und Aufwendungen aus Termingeschäften zur Absicherung der Gasbeschaffung gegenüber. Neben deutlich erhöhten Gasbezugskosten sind im Materialaufwand außerordentliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Erdgasspeicher enthalten. Dadurch ergab sich ein Rückgang des Ergebnisses der operativen Geschäftstätigkeit um 14,9 Mio. € auf 48,2 Mio. €.

Das Beteiligungsergebnis (Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen und Sonstiges Beteiligungsergebnis) lag mit 42,1 Mio. € um 4,6 Mio. € über dem Vorjahresniveau.

Dies führte dazu, dass das EBIT mit 90,3 Mio. € um 10,3 Mio. € unter dem Vorjahres-EBIT lag und auch das erwartete EBIT um 1,3 Mio. € unterschritt.

Das Finanzergebnis verbesserte sich um 1,7 Mio. € auf - 3,9 Mio. €. Ursache waren u. a. um 2,0 Mio. € gesunkene Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen.

Die Ertragsteuern beliefen sich unverändert auf 2,0 Mio. €. Nach Berücksichtigung der Ertragsteuern beträgt der Jahresüberschuss des Konzerns 84,4 Mio. € und liegt damit um 8,6 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 93,0 Mio. €.

Die Ergebnisanteile der Aktionäre der GELSENWASSER AG betragen im Berichtsjahr 99,9 %, d. h. 84,3 Mio. € (Vorjahr 92,9 Mio. €).

Sowohl das EBIT als auch der Jahresüberschuss haben die Budgetansätze für das Berichtsjahr um lediglich 1,0 % verfehlt.

2.4.1.3 Entwicklung der Segmentergebnisse

NACH GESCHÄFTSBEREICHEN IN MIO. € JAHR WASSER ENERGIE SONSTIGE/KONSOLIDIERUNG KONZERN
Außenumsatz 2015 294,7 701,8 - 996,5
  2014 300,4 601,6 - 902,0
Innenumsatz 2015 - - - -
  2014 - - - -
Gesamtumsatz 2015 294,7 701,8 - 996,5
  2014 300,4 601,6 - 902,0
Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen 2015 17,9 12,0 - 29,9
  2014 17,4 8,4 - 25,8
Abschreibungen 2015 25,9 12,6 - 38,5
  2014 26,5 13,3 - 39,8
Wesentliche zahlungsunwirksame Erlöse und Erträge 2015 14,4 9,0 - 23,4
  2014 9,7 6,0 - 15,7
Wesentliche zahlungsunwirksame Aufwendungen (ohne Abschreibungen) 2015 11,5 42,1 - 53,6
  2014 17,7 3,3 - 21,0
EBIT 2015 73,1 17,2 - 90,3
  2014 56,4 44,2 - 100,6

Insgesamt ist das EBIT mit 90,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 10,3 Mio. € gesunken. Die einzelnen Segmente veränderten sich dabei stark gegenläufig:

Im Geschäftsbereich Wasser stieg das EBIT im Berichtsjahr um 16,7 Mio. € auf 73,1 Mio. €. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus Rückstellungen für Preisrisiken, die das Vorjahresergebnis belastet hatten und im Berichtsjahr in Höhe des nicht in Anspruch genommenen Anteils aufgelöst wurden.

Das EBIT im Geschäftsbereich Energie sank im Berichtsjahr um 27,0 Mio. € auf 17,2 Mio. €. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Zuführung zu Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Speichernutzungsverträgen.

2.4.2 FINANZLAGE

2.4.2.1 Finanzmanagement

GELSENWASSER nutzt als Instrument zur langfristigen Steuerung seiner Liquidität sowie zur Optimierung der Zahlungsströme innerhalb des Konzerns das Cash-Pooling. Daneben dient das Finanzmanagement zur Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit des Konzerns und zur Minimierung finanzieller Risiken. Zudem soll das Finanzmanagement Akquisen erleichtern.

2.4.2.2 Kapitalstruktur und Kapitalausstattung

KAPITALSTRUKTUR

IN MIO. € 31.12.2015 % 31.12.2014 % 31.12.2013 %
Gezeichnetes Kapital 103,1 7 103,1 7 103,1 7
Kapitalrücklage 32,2 2 32,2 2 32,2 2
Gewinnrücklagen 617,1 39 619,0 40 612,2 41
Kumuliertes übriges Konzernergebnis - 24,9 -2 - 43,5 -3 5,4 0
ANTEILE DER AKTIONÄRE DER GELSENWASSER AG 727,5 46 710,8 46 752,9 50
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 1,2 0 1,2 0 1,2 0
Zuschüsse 187,0 12 189,9 11 199,4 13
EIGENKAPITAL UND ÄHNLICHE MITTEL 915,7 58 901,9 57 953,5 63
Pensionsrückstellungen 279,5 19 300,2 20 218,3 15
Steuerrückstellungen 1,6 0 1,8 0 2,9 0
Sonstige Rückstellungen 50,4 3 18,0 1 23,1 2
Finanzielle Verbindlichkeiten 69,1 4 69,1 4 58,4 4
Sonstige Verbindlichkeiten 2,7 0 2,9 0 3,0 0
Latente Steuern 0,9 0 1,5 0 1,5 0
LANGFRISTIGE SCHULDEN 404,2 26 393,5 25 307,2 21
Sonstige Rückstellungen 23,5 2 43,9 3 34,6 2
Finanzielle Verbindlichkeiten 30,5 2 18,5 1 6,6  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 191,0 12 198,8 13 195,1 14
KURZFRISTIGE SCHULDEN 245,0 16 261,2 17 236,3 16
ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTE SCHULDEN - 0 10,0 1 - 0
BILANZSUMME 1.564,9 100 1.566,6 100 1.497,0 100

Die Zunahme des Eigenkapitals und ähnlicher Mittel resultiert maßgeblich aus dem gestiegenen kumulierten übrigen Konzernergebnis infolge der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen. Der Rückgang der Pensionsrückstellungen ist vor allem auf den Anstieg des Rechnungslegungszinssatzes bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Der Zuwachs der sonstigen Rückstellungen betrifft das Risiko aus der Speicherbewirtschaftung. Der Anstieg der Finanziellen Verbindlichkeiten beruht im Wesentlichen auf den Warentermingeschäften.

Einen detaillierten Einblick in die Finanzlage geben die Kapital-flussrechnung sowie der Konzernanhang.

KAPITALFLUSSRECHNUNG DES KONZERNS

IN MIO. € 2015 2014 2013
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 108,7 129,3 100,2
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 50,3 - 61,4 - 52,3
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 66,3 - 78,5 - 32,9
ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELFONDS - 7,9 -10,6 15,0
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 108,6 119,2 104,2
FINANZMITTELFONDS AM ENDE DER PERIODE 100,7 108,6 119,2

Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass das langfristig gebundene Vermögen weiterhin vollständig durch langfristig verfügbares Eigen- und Fremdkapital gedeckt wird.

IN MIO. € 31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013
Anlagevermögen 969,4 946,5 954,7
Finanzielle Vermögenswerte und sonstige langfristige Forderungen 272,9 255,0 225,5
LANGFRISTIGES VERMÖGEN 1.242,3 1.201,5 1.180,2
Eigenkapital 728,7 712,0 754,1
Zuschüsse 187,0 189,9 199,4
UNTERDECKUNG MIT EIGENKAPITAL UND ÄHNLICHEN MITTELN - 326,6 - 299,6 - 226,7
Langfristige Schulden 404,2 393,5 307,2
ÜBERDECKUNG MIT LANGFRISTIGEM KAPITAL 77,6 93,9 80,5

Rating 2015 GELSENWASSER und Wasser und Gas Westfalen (WGW)

Die Ratingagentur Standard & Poor's hat GELSENWASSER und WGW erwartungsgemäß im Juli 2015 wie schon in den letzten vier Jahren ein Emittentenrating von A- erteilt.

Im Ratingverfahren wurden GELSENWASSER und WGW gemeinsam bewertet. Es wurde untersucht, ob WGW über GELSENWASSER in der Lage ist, den vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen Folge zu leisten.

Neben kaufmännischen und technischen Kennzahlen wurden auch das Geschäftsmodell sowie das wirtschaftliche und politische Umfeld berücksichtigt. Die Stabilität des GELSENWASSER-Cashflows hat entscheidend zu dem guten Ergebnis beigetragen.

Die nächste Überprüfung steht im ersten Halbjahr 2016 an. GELSENWASSER ist zuversichtlich, dass die bisherige Einstufung bestätigt wird.

2.4.2.3 Investitionen

Im Berichtsjahr 2015 verminderte sich das Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Mio. € auf 57,2 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte sanken um 4,5 Mio. € auf 53,3 Mio. €. Davon entfielen u. a. 19,3 Mio. € auf Anlagen im Bau, 15,7 Mio. € auf das Rohrnetz und 5,1 Mio. € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. In Finanzanlagen einschließlich at Equity bilanzierte Beteiligungen wurden 3,9 Mio. € investiert.

2.4.3 VERMÖGENSLAGE

KONZERNBILANZSTRUKTUR

IN MIO. € 31.12.2015 % 31.12.2014 % 31.12.2013 %
Langfristige Vermögenswerte 1.242,3 79 1.201,5 77 1.180,2 79
Kurzfristige Vermögenswerte 322,6 21 329,4 21 316,8 21
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 0 35,7 2 0
AKTIVA 1.564,9 100 1.566,6 100 1.497,0 100
Eigenkapital und ähnliche Mittel 915,7 58 901,9 57 953,5 63
Langfristige Schulden 404,2 26 393,5 25 307,2 21
Kurzfristige Schulden 245,0 16 261,2 17 236,3 16
Zur Veräußerung bestimmte Schulden 0 10,0 1 0
P A S S I V A 1.564,9 100 1.566,6 100 1.497,0 100

Die Bilanzsumme lag im Geschäftsjahr mit 1.564,9 € auf Vorjahresniveau.

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 40,8 Mio. € auf 1.242,3 Mio. €. Dies betraf im Wesentlichen mit 22,4 Mio. € die Finanziellen Vermögenswerte und mit 21,1 Mio. € die At Equity bilanzierten Beteiligungen. Die Sachanlagen erhöhten sich um 5,7 Mio. €. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme beträgt 79 %.

Die kurzfristigen Vermögenswerte verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um 2,1 % auf 322,6 Mio. €, ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 21 %. Der Rückgang setzt sich aus den Posten Vorräte (-17,3 Mio. €) und Flüssige Mittel (-7,9 Mio. €) zusammen. Dagegen verzeichneten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Finanzielle Vermögenswerte einen Zuwachs (+ 2,7 Mio. € bzw. +15,7 Mio. €). Die Finanziellen Vermögenswerte betreffen mit 14,6 Mio. € Warentermingeschäfte.

Bei den zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten im Vorjahr handelt es sich um die Vermögenswerte der MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG (MNG), deren Mehrheit der Kommanditanteile im Berichtsjahr veräußert wurden.

Die langfristigen Vermögenswerte waren zu 73,7 % durch Eigenkapital und ähnliche Mittel gedeckt und zu mehr als 100 % durch langfristiges Kapital finanziert.

Das Eigenkapital und die Eigenkapital ähnlichen Mittel liegen um 13,8 Mio. € über dem Vorjahreswert. Wesentlicher Grund hierfür ist der Anstieg des Kumulierten übrigen Konzernergebnisses infolge der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen. Die ausgewiesenen Anteile eines nicht beherrschenden Gesellschafters betreffen die CPG.

2.4.4 PLAN-IST-VERGLEICH

Das EBIT des Konzerns unterschritt mit 90,3 Mio. € das erwartete EBIT um 1,3 Mio. €. Die Ergebnisverschlechterung resultiert im Wesentlichen aus höheren Rückstellungszuführungen.

Die abgesetzten Wassermengen unterschritten mit 228,4 Mio. m3 den Planansatz um 4,1 %, wesentlicher Grund war der Verkauf der NES zum 28. April 2015.

Die Planerwartung wurde beim Gasabsatz im Wesentlichen durch den Anstieg der Gashandelsaktivitäten der GELSEN-WASSER AG um 35,1 % übertroffen.

Der ROCE des GELSENWASSER-Konzerns liegt mit 11,71 % über dem Planansatz von 9,47 %. Ursache ist das höhere - um neutrale Effekte bereinigte - EBIT.

2.5 FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Das operative Geschäft steuert GELSENWASSER mit der Kennzahl EBIT.

Das EBIT enthält neben dem Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit das Beteiligungsergebnis, bestehend aus dem Ergebnis at Equity bilanzierter Beteiligungen und dem sonstigen Beteiligungsergebnis. Daneben wird der ROCE des GELSENWASSER-Konzerns als statische Renditekenn-zahl zur Betrachtung der Wertentwicklung über mehrere Perioden eingesetzt.

Weitere unterjährig betrachtete Kennzahlen sind die Wasserabgabe und der Gasabsatz.

Das Konzern-EBIT wird im Kapitel 2.4.1.2 EBIT und Konzernjahresüberschuss erläutert. Zusätzliche Angaben zum EBIT der Segmente finden sich im Kapitel 2.4.1.3 Entwicklung der Segmentergebnisse.

2.6 JAHRESABSCHLUSS DER GELSENWASSER AG

BILANZ  
IN MIO € 31.12.2015 31.12.2014
Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände 268,9 260,8
Finanzanlagen 328,1 311,2
ANLAGEVERMÖGEN 597,0 572,0
Vorräte 22,2 20,2
Forderungen 132,2 141,9
Liquide Mittel 97,9 96,7
UMLAUFVERMÖGEN 252,3 258,8
Rechnungsabgrenzungsposten 9,4 6,8
AKTIVA 858,7 837,6
Eigenkapital 353,6 349,6
Zuschüsse 40,7 41,6
Rückstellungen 252,7 241,5
Verbindlichkeiten 211,7 204,9
Rechnungsabgrenzungsposten - -
PASSIVA 858,7 837,6
     
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG    
IN MIO. € 2015 2014
Umsatzerlöse 820,1 731,7
Materialaufwand - 654,4 - 557,2
Personalaufwand - 86,2 - 88,6
Abschreibungen - 17,7 - 18,0
Beteiligungsergebnis 70,6 65,6
Übrige Aufwendungen und Erträge -40,5 -41,8
ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 91,9 91,7
Steuern (einschl. Gewerbesteuerumlage) - 9,8 - 9,6
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn - 78,1 - 78,1
JAHRESÜBERSCHUSS 4,0 4,0
Einstellungen in andere Gewinnrücklagen - 4,0 - 4,0
BILANZGEWINN - -

Der von der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Abschluss der GELSENWASSER AG wird beim Bundesanzeiger eingereicht. Er kann als Sonderdruck bei der GELSENWASSER AG angefordert werden.

2.6.1 ERTRAGSLAGE

Umsatzerlöse erhöht

Die Umsatzerlöse der GELSENWASSER AG erhöhten sich um insgesamt 88,4 Mio. € auf 820,1 Mio. €. Dabei lagen die Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf im Wesentlichen aufgrund des Gewinns eines neuen Kunden im Rahmen der bestehenden zentralen Gasbeschaffung mit 551,9 Mio. € um 80,7 Mio. € über Vorjahresniveau. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf stiegen um 8,9 Mio. € auf 199,7 Mio. €, resultierend aus einer Erlösberichtigung aus dem Vorjahr. Die Stromerlöse verzeichneten einen Rückgang um 1,8 Mio. € auf 17,2 Mio. €. Die übrigen Umsatzerlöse lagen mit 59,4 Mio. € auf Vorjahresniveau. Die Energie-/Stromsteuer sank um 0,9 Mio. € auf 8,1 Mio. €.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit leicht über Vorjahr

Dem Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Gasverkauf standen u. a. deutlich gestiegene Bezugskosten gegenüber.

Der Rückgang des Personalaufwands um 2,4 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung des Rechnungszinses bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen.

Das Beteiligungsergebnis erhöhte sich um 5,0 Mio. € auf 70,6 Mio. €.

Der Anstieg des Saldos aus übrigen Aufwendungen und Erträgen um 1,2 Mio. € auf -40,5 Mio. € ist unter anderem auf gestiegene sonstige Erträge zurückzuführen.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhöhte sich leicht um 0,2 Mio. € auf 91,9 Mio. €.

Die Steuern (einschließlich Gewerbesteuerumlage) erhöhten sich um 0,2 Mio. € auf 9,8 Mio. €.

Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich, wie im Vorjahr, auf 82,1 Mio. €. Die Ergebnisabführung an die WGW beträgt unverändert 78,1 Mio. €. Nach Ergebnisabführung verbleibt ein Jahresüberschuss von 4,0 Mio. €, der in die Gewinnrücklagen eingestellt wird.

2.6.2 FINANZLAGE KAPITALSTRUKTUR

KAPITALSTRUKTUR
IN MIO. €
31.12.2015 % 31.12.2014 % 31.12.2013 %
Gezeichnetes Kapital 103,1 12 103,1 12 103,1 13
Kapitalrücklage 32,2 4 32,2 4 32,2 4
Gewinnrücklage 218,3 25 214,3 26 210,3 26
Zuschüsse 40,7 5 41,6 5 42,8 5
EIGENKAPITAL UND ÄHNLICHE MITTEL 394,3 46 391,2 47 388,4 48
Pensionsrückstellungen 175,5 20 169,8 20 157,0 19
Steuer- und Sonstige Rückstellungen 48,7 6 22,4 3 23,6 3
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 0 0,2 0 0,3 0
LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL 224,4 26 192,4 23 180,9 22
Steuer- und Sonstige Rückstellungen 28,5 3 49,3 6 31,6 4
Erhaltene Anzahlungen / Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten 44,7 5 50,8 6 48,7 6
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen 149,8 17 135,6 16 142,1 18
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 17,0 3 18,3 2 17,3 2
KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL 240,0 28 254,0 30 239,7 30
BILANZSUMME 858,7 100 837,6 100 809,0 100

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Deckung von langfristig gebundenem Vermögen durch langfristig verfügbares Eigen- und Fremdkapital.

IN MIO. € 31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013
Anlagevermögen 597,0 572,0 550,7
Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 10,7 10,3 12,6
LANGFRISTIGES VERMÖGEN 607,7 582,3 563,3
Eigenkapital 353,6 349,6 345,6
Zuschüsse 40,7 41,6 42,8
UNTERDECKUNG MIT EIGENKAPITAL UND ÄHNLICHEN MITTELN - 213,4 -191,1 -174,9
Langfristige Rückstellungen 224,2 192,2 180,6
Langfristige Verbindlichkeiten 0,2 0,2 0,3
ÜBERDECKUNG MIT LANGFRISTIGEM KAPITAL 11,0 1,3 6,0

2.6.3 INVESTITIONEN

Das Investitionsvolumen 2015 verminderte sich um 4,9 Mio. € auf 44,6 Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände erhöhten sich um 2,7 Mio. € auf 27,1 Mio. €. Davon entfielen u. a. 6,7 Mio. € auf das Rohrnetz, 12,5 Mio. € auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sowie 2,5 Mio. € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Investitionen in Finanzanlagen betrugen 17,5 Mio. €. Hier sind im Wesentlichen die Aufstockung der Kapitalrücklage bei der GELSENWASSER Energienetze GmbH und der GELSENWASSER Service GmbH zu nennen.

2.6.4 VERMÖGENSLAGE BILANZSTRUKTUR

BILANZSTRUKTUR IN MIO. € 31.12.2015 % 31.12.2014 % 31.12.2013 %
Anlagevermögen 597,0 70 572,0 68 550,7 68
Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten 10,7 1 10,3 1 12,6 2
LANGFRISTIGES GEBUNDENES VERMÖGEN 607,7 71 582,3 69 563,3 70
Kurzfristiges gebundenes Vermögen 251,0 29 255,3 31 245,7 30
AKTIVA 858,7 100 837,6 100 809,0 100
Eigenkapital und ähnliche Mittel 394,3 46 391,2 47 388,4 48
Langfristiges Fremdkapital 224,4 26 192,4 23 180,9 22
Kurzfristiges Fremdkapital 240,0 28 254,0 30 239,7 30
PASSIVA 858,7 100 837,6 100 809,0 100

Die Bilanzsumme der GELSENWASSER AG stieg im Geschäftsjahr um 2,5 % auf 858,7 Mio. €. Das langfristig gebundene Vermögen überschreitet mit 607,7 Mio. € den Vorjahreswert um 4,4 %, der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 71%.

Das kurzfristig gebundene Vermögen verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,7 % auf 251,0 Mio. €, sein Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 29 %. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus den geringeren Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

2.6.5 PLAN-IST-VERGLEICH

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der GEL-SENWASSER AG unterschritt mit 91,9 Mio. € den Planwert um 1,0 Mio. €. Die Ergebnisverschlechterung resultiert im Wesentlichen aus dem geringeren Ergebnis aus dem Gasverkauf.

Die abgesetzten Wassermengen übertrafen mit 204,9 Mio. m3 den Planansatz um 5,8 %. Das Plus ist hauptsächlich Folge des höheren Wasserbedarfs der Chemischen Industrie, der Eisen- und Metallindustrie sowie des Bergbaus.

Die Planerwartung wurde beim Gasabsatz maßgeblich durch die verstärkten Gashandelsaktivitäten um 35,0 % überschritten.

2.6.6 ERWARTETE UNTERNEHMENSENTWICKLUNG DER GELSENWASSER AG

Für das nächste Jahr wird für die GELSENWASSER AG ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von rund 90,5 Mio. € erwartet. Damit wird das aktuelle Ergebnis um rund 1,5 % unterschritten.

Die Wasserabgabe wird in 2016 voraussichtlich hauptsächlich wegen der Mehrabnahme eines benachbarten Versorgungsunternehmens moderat steigen.

Durch die starke Wettbewerbsintensität und Preiskonkurrenz auf dem Gasmarkt wird für die GELSENWASSER AG erwartet, dass die abgesetzten Mengen sich in 2016 gegenüber 2015 um rund 8 % rückläufig entwickeln werden.

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Stromabgabe der GELSEN-WASSER AG um 1,4 %, was sich allerdings nicht in den Umsatzerlösen aus dem Stromverkauf widerspiegelte, da Absatzmengenverluste im Tarifkundenbereich die Umsatzerlöse stärker beeinflussten als die gestiegenen Absatzmengen im Sonder-kundenbereich. Für die nächsten Jahre ist die Ausweitung des Kundenbestands geplant, um den Stromabsatz zu steigern.

Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind in den kommenden Jahren Akquisitionen mit dem Ziel der Ausweitung und Absicherung der Kerngeschäftsfelder geplant, welche aber erst in 2017 zu Beteiligungserträgen bei der GELSENWASSER AG führen werden. In diesem Bereich erwartet GELSEN-WASSER in 2016 leicht geringere Ergebnisbeiträge als im Berichtsjahr.

Ergebnisbelastend werden sich im nächsten Jahr die gestiegenen Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen auswirken.

2.6.7 RISIKO- UND CHANCENBERICHT DER GELSENWASSER AG

Da das Geschäft der GELSENWASSER AG maßgeblich den Konzern beeinflusst und dementsprechend die Risiken und Chancen des GELSENWASSER-Konzerns zum großen Teil identisch mit den Risiken und Chancen der GELSENWASSER AG sind, verweisen wir auf Kapitel 4.2.

2.6.8 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Der Vorstand berichtet — zugleich auch für den Aufsichtsrat —gemäß Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens und gibt die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Abs. 1 HGB ab.

2.6.8.1 Bericht zu Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Bericht zu Corporate Governance

Die GELSENWASSER AG ist den Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung verpflichtet, die auch die Handlungsmaximen ihrer Leitungs- und Kontrollgremien darstellen. Aus diesem Grund setzt die GELSEN-WASSER AG insbesondere die Empfehlungen und zahlreiche Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konsequent um. Kodexanpassungen werden zeitnah aufgegriffen und umgesetzt. Themen der Corporate Governance stehen regelmäßig auf der Agenda von Vorstand und Aufsichtsrat.

Können einzelne Empfehlungen des Kodex durch die GELSENWASSER AG aufgrund struktureller Besonderheiten nicht umgesetzt werden, wird dies in der Entsprechenserklärung offengelegt und begründet. Die aktuelle sowie alle bisherigen Entsprechenserklärungen sind im Internet unter www.gelsenwasser.de dauerhaft zugänglich.

Wortlaut der aktuellen Entsprechenserklärung

Die aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG der GELSENWASSER AG vom 16. Dezember 2015 ist im Internet unter www.gelsenwasser.de abrufbar. Sie hat folgenden Wortlaut:

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 12. Juni 2015 entsprochen wird und im Jahre 2015 nach Maßgabe der Entsprechenserklärung vom 26. November 2014 entsprochen wurde, allerdings mit folgenden Ausnahmen:

1.

Nach Ziffer 3.8 Sätze 4 und 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll in einer D & O-Versicherung, die die Gesellschaft für den Vorstand bzw. für den Aufsichtsrat abgeschlossen hat, ein Selbstbehalt vereinbart werden, der eine Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des betroffenen Mitglieds aufweist bzw. dieser Höhe entspricht. Die GELSENWASSER AG ist im Hinblick auf den Vorstand allen Pflichten nachgekommen. Ein über die bisherige Regelung hinausgehender Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats entsprechend der für den Vorstand vorgesehenen Mindesthöhen wird dagegen in Anbetracht des Geschäftsumfangs und der Geschäftsstruktur der GELSENWASSER AG nicht als erforderlich angesehen. Die GELSENWASSER AG ist der Auffassung, dass Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen höheren Selbstbehalt nicht beeinflusst werden.

2.

Die Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex sieht vor, dass bei der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll.

Die Vorstandsverträge bei der GELSENWASSER AG folgen dieser Empfehlung mit Ausnahme des Falles möglicher Großinvestitionen/Akquisen. Sollten diese stattfinden und Aufsichtsrat und Vorstand sich auf eine ggf. erforderliche Anpassung des Wirtschaftsplans einigen, werden sich der Aufsichtsrat und das jeweilige Vorstandsmitglied auf eine entsprechende Anpassung der Zielvorgaben (ROCE-Prozentsätze) verständigen. Würde eine aufgrund einer Großinvestition oder Akquise notwendig werdende Änderung des Wirtschaftsplans nicht mit einer Anpassung der ROCE-Ziele für den diesen Zielvorgaben unterliegenden Teil der erfolgsabhängigen Vorstandsvergütung einhergehen, könnten aus Sicht der GELSENWASSER AG Fehlanreize gesetzt werden, aufgrund derer sich der Vorstand solchen Vorhaben gegenüber ggf. versperrt.

3.

Gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 4 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll bei Abschluss von Vorstandsverträgen darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten.

Beide Vorstandsverträge bei der GELSENWASSER AG legen für den Fall der Vertragsbeendigung nach dem 30. September 2016 bzw. 31. Dezember 2017 Übergangsbezüge in Höhe von 50 % des Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres fest. Diese Zusage kann ggf. zur Überschreitung des Abfindungs-Caps führen. Die Zusage ist das Ergebnis von Vertragsverhandlungen und der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, u. a. hierdurch im Interesse des Unternehmens hochqualifizierte Vorstandsmitglieder dauerhaft gebunden zu haben.

4.

Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zu diesem Gremium festgelegt werden.

Auf die Festlegung einer solchen Regelgrenze hat der Aufsichtsrat verzichtet. Die GELSENWASSER AG ist trotz Börsennotierung wesentlich durch die kommunalen Aktionäre charakterisiert. Zudem liegt die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat im Sinne des Kodex nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da kein zwingender Zusammenhang zwischen der Amtsdauer und dem Auftreten etwaiger Interessenskonflikte bzw. der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds besteht.

5.

Die Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz des Deutschen Corporate Governance Kodex sieht vor, dass alle Aufsichtsratsmitglieder eine gesonderte Vergütung auch für die Übernahme des Vorsitzes und die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss erhalten sollen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten derzeit keine gesonderte Vergütung für die Übernahme des Vorsitzes und die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss. Das bisherige Vergütungssystem hat sich bewährt. Die GELSENWASSER AG ist der Auffassung, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats auch ohne Einführung einer gesonderten Vergütung für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen verantwortungsbewusst wahrnehmen.

6.

Die Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfiehlt eine Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung, wenn den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt wird.

Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der GELSEN-WASSER AG erhalten die Aufsichtsratsmitglieder als erfolgsorientierten Vergütungsbestandteil einen Betrag, der sich in Abhängigkeit von dem sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnis vor Ertragsteuern eines Geschäftsjahres errechnet. Eine mehrjährige Bemessungsgrundlage als ausdrücklicher Bezug auf die Nachhaltigkeit ist nicht vorgesehen. Die GELSENWASSER AG geht allerdings davon aus, dass die Begrenzung der erfolgsorientierten Vergütung dadurch, dass Ergebnisbestandteile über 80 Mio. € bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben, dem Nachhaltigkeitsgedanken hinreichend Rechnung trägt. Diese Ergebnishöhe hat der Konzern in den vergangenen Geschäftsjahren kontinuierlich erreicht bzw. überschritten. Fehlanreize zu möglicherweise nur kurzfristig wirkenden Ergebnissteigerungen werden infolgedessen vermieden.

2.6.8.2 Vorstand und Aufsichtsrat

Entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes verfügt die GELSENWASSER AG als börsennotierte Aktiengesellschaft über eine zweigliedrige Führungsstruktur bestehend aus Vorstand (Leitung des Unternehmens) und Aufsichtsrat (Überwachung). Durch eine strenge Trennung der operativen Entscheidungen und der Aufsicht können beide Gremien ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig voneinander nachkommen.

Im Folgenden werden die grundsätzliche Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt. Hinsichtlich der konkreten personellen Besetzung beider Gremien und der Pflichtangaben nach § 285 Nr. 10 HGB wird auf den Anhang zum Jahres- und zum Konzernabschluss verwiesen.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der GELSENWASSER AG besteht aus zwei Mitgliedern, die ihre Beschlüsse einstimmig fassen. Entscheidungen des Vorstands werden in der Regel durch Beschluss im Rahmen gemeinschaftlicher Arbeitssitzungen getroffen. Jedes Vorstandsmitglied leitet seinen ihm laut Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereich. Der Vorstandsvorsitzende Herr Henning R. Deters leitet das kaufmännische und Herr Dr.-Ing. Dirk Waider das technische Ressort.

Frauenanteil im Vorstand

Der Aufsichtsrat hat für die Besetzung des Vorstands nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst („Frauenquoten-Gesetz") (Artikel 3 Nr. 6) i. V. m. § 111 Abs. 5 Satz 2 AktG festgelegt, dass innerhalb des erstmaligen Umsetzungszeitraums bis zum 30. Juni 2017 keine Frau dem Vorstand der GELSENWASSER AG angehören muss („Zielgröße Null"). Bei anstehenden Neubestellungen wird der Aufsichtsrat bei Vorliegen gleicher Qualifikationen Frauen bevorzugt berücksichtigen, bis die Parität erreicht ist.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG besteht aus zwölf Mitgliedern. Acht Mitglieder werden von der Hauptversammlung und vier Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt. Die Wahl erfolgt grundsätzlich jeweils für fünf Jahre. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter gewählt. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung geachtet. Des Weiteren berücksichtigt der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang die nachfolgend geschilderten Zielsetzungen.

Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat hat sich in den Sitzungen am 23. März 2011, am 21. November 2012 und am 16. September 2015 in Ergänzung zu den Regelungen in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats gemäß Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation auf folgende Ziele für seine Zusammensetzung verständigt:

1.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei sollen sich die individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats untereinander so ergänzen, dass für die Aufsichtsratsarbeit als solche und jeden wesentlichen Unternehmensbereich zu jeder Zeit hinreichend spezielle fachliche Expertise vorhanden ist, um die professionelle und effiziente Überwachung und beratende Begleitung des Vorstands dauerhaft zu gewährleisten.

2.

Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG unabhängig ist und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt.

3.

Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein weiteres Mitglied angehören, das im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK unabhängig ist, d. h. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen Interessenkonflikt begründet. Dabei sind nach Auffassung des Aufsichtsrats Vertreter der Großaktionäre und der Arbeitnehmer nicht per se als abhängig zu betrachten. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

4.

Dem Aufsichtsrat soll kein Mitglied angehören, das eine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder des Konzerns ausübt.

5.

Dem Aufsichtsrat soll in der Regel nicht mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vorstands angehören. In jedem Fall sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Zwischen dem Ausscheiden aus dem Vorstand und dem Beginn der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat soll eine Karenzzeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden.

6.

Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten von GEL-SENWASSER in besonderem Maße qualifiziert ist (etwa durch eine ausländische Staatsbürgerschaft oder relevante Auslandserfahrung).

7.

Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei weibliche Mitglieder angehören, davon mindestens eine Anteilseigner-vertreterin. Diese Zielgröße des Frauenanteils von zwei Mitgliedern ist bis zum 30. Juni 2017 anzustreben.

8.

Zur Wahl in das Aufsichtsratsamt sollen in der Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die im Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 70 Jahre sind.

9.

Bei der Vorbereitung und Verabschiedung von Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll sich der Aufsichtsrat jeweils vom besten Unternehmensinteresse leiten lassen.

10.

Der Aufsichtsrat soll sich für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissern, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann (Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCGK).

11.

Im Bericht des Aufsichtsrats soll vermerkt werden, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen oder weniger des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen hat (Ziffer 5.4.7 DCGK).

12.

Der Aufsichtsrat überprüft diese Ziele regelmäßig.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurde gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom 16. September 2015 entsprechend angepasst.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat steht in ständigem Kontakt mit dem Vorstand, den er bei der Führung des Unternehmens regelmäßig berät und dessen Geschäftsführung er überwacht. In regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen werden anhand der Berichte des Vorstands alle Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sowie wesentliche Angelegenheiten, die die Entwicklung der Gesellschaft betreffen, gemeinsam mit dem Vorstand eingehend behandelt. Der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, die Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten und die Übernahme von Bürgschaften, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte überschritten sind. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens einschließlich der Risiken, des Risikomanagements und der Compliance. Darüber hinaus wird der Aufsichtsratsvorsitzende auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über alle sonstigen wichtigen Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert.

Der Aufsichtsrat ist in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Erforderlichkeit seiner Zustimmung wird in jedem Einzelfall geprüft. Soweit sie gegeben ist, wird sie strikt beachtet. Der Aufsichtsrat hält mindestens vier Sitzungen im Kalenderjahr ab. Im Jahr 2015 hat der Aufsichtsrat viermal getagt.

Hinsichtlich der einzelnen Vorkommnisse im Geschäftsjahr 2015 wird auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.

2.6.8.3 Unternehmensführungspraxis

Vorstand und Aufsichtsrat gewährleisten durch eine langfristig ausgerichtete Unternehmensführung den Fortbestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung. Aus diesem Grund pflegt die GELSENWASSER AG einen verantwortungsbewussten Umgang mit geschäftlichen Risiken und hält alle Vorgaben ein, die sich aus dem Gesetz oder dem Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der Entsprechenserklärung ergeben und zugleich Voraussetzung für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmens-führungspraxis sind.

Risiko- und Wertemanagement

Die unternehmensspezifischen Berichts- und Kontrollsysteme werden kontinuierlich weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst. So finden jährlich vier Sitzungen des Risikomanagement-Gremiums statt. Eine Wertemanagement-Richtlinie betont den Stellenwert des Themas „Compliance". Auch über aktuelle Entwicklungen beim Wertemanagement wird regelmäßig in Verbindung mit den Sitzungen des Risikomanagement-Gremiums informiert.

Weitergehende Anforderungen an die Unternehmensführungspraxis sind aufgrund der strukturellen Besonderheiten und geschäftlichen Ausrichtung der GELSENWASSERAG gegenwärtig nicht zu stellen. Sollte aufgrund zukünftiger Entwicklungen die Implementierung weiterer Unternehmensführungsinstrumente erforderlich werden, wird die GELSENWASSER AG diese umgehend erarbeiten und umsetzen.

Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Das „Frauenquotengesetz" verpflichtet den Vorstand börsennotierter Gesellschaften außerdem, für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen und Umsetzungsfristen für deren Erreichung festzulegen.

Der Vorstand hat bis zum 30. Juni 2017 für die Besetzung der 1. Führungsebene eine Zielgröße in Höhe von 16-25 % festgelegt. Für die 2. Führungsebene hat der Vorstand eine Quote von 9-10 % festgelegt.

Langfristiges Ziel über den 30. Juni 2017 hinaus ist die Erhöhung des Frauenanteils in der 1. und 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands in Richtung des aktuellen Frauenanteils bei den Mitarbeitern mit Führungspotenzial (23,6 %).

2.6.8.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder ein Präsidium, einen Nominierungsausschuss und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Die drei Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Aufsichtsrats, indem sie die Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorbereiten bzw. — im Falle des Präsidiums — im Rahmen des nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Zulässigen an Stelle des Aufsichtsrats beschließen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum regelmäßig über die Arbeit ihrer Ausschüsse.

Zusammensetzung der Ausschüsse

Der jeweilige Ausschuss setzt sich nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zusammen.

Präsidium

Das Präsidium besteht aus drei Mitgliedern. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende als Vorsitzender des Ausschusses und seine Stellvertreter an. Das Präsidium bestand zum 31. Dezember 2015 aus

Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG (Vorsitzender),

Dr. Ottilie Scholz, Oberbürgermeisterin a. D. der Stadt Bochum, und

Rainer Althans, freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG.

Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss gehören vier vom Aufsichtsrat zu wählende Aufsichtsratsmitglieder an. Mindestens ein unabhängiges Mitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Vorsitzende soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll nicht gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft sein. Diese Erfordernisse werden durch die Zusammensetzung des Ausschusses, zum 31. Dezember 2015 bestehend aus

Frank Thiel, Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH (Vorsitzender),

Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG (stellvertretender Vorsitzender),

Hans-Detlef Bösel, Kaufmann, und

Jürgen Pellny, Betriebstechniker,

erfüllt.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Er wird ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Der Ausschuss bestand zum 31. Dezember 2015 aus

Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG, (Vorsitzender),

Dr. Ottilie Scholz, Oberbürgermeisterin a. D. der Stadt Bochum, und

Manfred Kossack, Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG.

Arbeitsweise der Ausschüsse

Die Ausschüsse treten grundsätzlich nach Bedarf zusammen. Im Jahr 2015 tagten das Präsidium dreimal und der Prüfungsausschuss zweimal. Der Nominierungsausschuss wurde nicht einberufen.

Präsidium

Wesentliche Aufgabe des Präsidiums ist die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats. Darüber hinaus obliegt dem Präsidium die Vorbereitung bestimmter Geschäfte und Maßnahmen zur Beschlussfassung im Aufsichtsrat. Hierzu zählt insbesondere die Vorbereitung der Festsetzung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie der Entscheidungen des Aufsichtsrats zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss nimmt insbesondere eine Vorprüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der GEL-SENWASSER AG sowie des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat seine Empfehlungen. Die Vorlagen der Abschlüsse und der Lageberichte sowie die Prüfungsberichte werden vom Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers und abschließend vom Aufsichtsrat wiederum zusammen mit dem Abschlussprüfer ausführlich besprochen. Zudem erörtert der Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung den Halbjahres-finanzbericht mit dem Vorstand. Darüber hinaus überprüft er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Zu diesem Zweck holt der Prüfungsausschuss vom vorgesehenen Abschlussprüfer eine Unabhängigkeitserklärung ein und vereinbart mit diesem vertraglich, dass der Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung zu unterrichten ist.

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss ist beauftragt und ermächtigt, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.

3 NACHTRAGSBERICHT

Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2015 keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für den GELSENWASSER-Konzern eingetreten.

4 PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

4.1 PROGNOSEBERICHT

4.1.1 ERWEITERTE RAHMENBEDINGUNGEN

4.1.1.1 Wasser

Der Einfluss der europäischen Politik auf den Trink- und Abwasserbereich ist bereits heute deutlich höher als in anderen Sektoren. Viele der nationalen Rahmenbedingungen basieren auf europäischen Richtlinien, deren Umsetzungsspielräume zunehmend begrenzt sind. Die Zahl der relevanten Themen aus dieser Sphäre wird daher vermutlich weiter steigen.

Freihandelsabkommen: Struktur und Qualität der Wasserversorgung

Die Freihandelsabkommen CETA, TTIP oder TiSA betreffen tiefgreifende Fragen für die Struktur und Qualität der deutschen Wasserwirtschaft. Zum Jahresabschluss werden die Verhandlungen in die zwölfte Runde gehen. Die Inhalte und Verhandlungsstände der Vertragswerke sind nur rudimentär bekannt. Aus den Regelungen des vorliegenden Freihandelsabkommens CETA, welches allgemein als Blaupause für das TTIP-Abkommen gilt, lässt sich aber erkennen, dass die Vergabepraxis der Kommunen zu Wasserkonzessionen in Rede steht, die gewachsenen Strukturen und die Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Organisation ihrer Wasserversorgung sind aber nicht verhandelbar. GELSENWASSER wird die Entwicklungen auch mit den Verbänden dahingehend begleiten, dass ein sogenanntes „race to the bottom", d. h. ein Absinken der Standards auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, beispielsweise bei Zulassungen von Chemikalien oder Pestiziden und anderen Belastungen der Wasserressourcen nicht stattfindet. Die ebenfalls diskutierte Angleichung von technischen Standards in Richtung globaler ISO birgt daneben das Risiko, dass die hohen deutschen Standards der technischen Regelsetzer nicht mehr zum Kriterium für die Auftragsvergabe gewählt werden können.

Dienstleistungskonzessionsrichtlinie

Der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe soll auf Basis des EU-Vergaberechts umfassend reformiert werden. Diese Richtlinien sind bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Von Bedeutung ist hier die Umsetzung der Konzessions-Richtlinie entlang der Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien, welche Trinkwasserkonzessionen ausdrücklich von der Vergabe ausnimmt. Das europäische Recht sollte eins zu eins umgesetzt werden. Darüber hinaus steht die Evaluierung der EU-Kommission in den nächsten Jahren an, die die Partnerschaft von GELSENWASSER mit den Kommunen betreffen könnte.

Klärschlammverordnung und Phosphor

Die Bundesregierung hält bisher an ihrem Ziel fest, die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen zu beenden und die Rückgewinnung des Rohstoffs Phosphor aus Klärschlamm in der Klärschlammverordnung festzuschreiben. Bereits mit der Umsetzung der Düngeverordnung wurden die Grenzwerte für Cadmium und Quecksilber seit dem 1. Januar 2015 verschärft. Ab 1. Januar 2017 gilt das grundsätzliche Nutzungsverbot synthetischer Polymere, die als Flockungsmittel in Kläranlagen verwendet werden. Da derzeit aber keine Polymere zur Verfügung stehen, die den technischen und wirtschaftlichen Ansprüchen genügen, entsteht ein faktischer Zwang zur Verbrennung von Klärschlamm, zu Klärschlammtransporten und damit Kostenbelastungen.

GELSENWASSER hält daher eine Verlängerung der Übergangszeiträume der Nutzung synthetischer Polymere sowie die zielgerichtete Förderung der Forschung bei der Phosphorrückgewinnung für zweckdienlich. Düngeverordnung, Düngemittelverordnung und Klärschlammverordnung überschneiden sich inhaltlich und müssen daher 2016 im Kontext entwickelt werden.

4.1.1.2 Energie

Wärmepolitik

Für Anfang 2016 kündigte die Kommission eine Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung an mit dem Ziel, Effizienz-und CO2-Vermeidungspotenziale im Wärmemarkt zu heben. Im kommenden Jahr folgen Novellen der Richtlinien zu Energieeffizienz und den erneuerbaren Energien. Auch die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird überarbeitet. Einfluss auf GELSENWASSER als Gasversorger wird auch die kommende Label-Pflicht für Heizungen als Ausfluss einer Novelle der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie sein. Mit dem Beschluss der Energieeffizienzstrategie Gebäude und der Festlegung auf die grundlegende Ausrichtung der Energiewende im Gebäudebereich fokussiert sich die Bundesregierung auf die Zielerreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands. Da hier die Wärmeversorgung von Wohngebäuden im Fokus stehen wird, wird es in 2016 Aufgabe der Gasbranche sein, die CO2-Vermeidungspotenziale und Kosteneffizienz des Energieträgers Erdgas stärker gegenüber der Politik zu kommunizieren.

EEG 4.0

Von zentraler Bedeutung für die Ausbaustrategie von GEL-SENWASSER im Segment Onshore-Wind wird die Novelle des EEG sein. Eckpunkte für das künftige Ausschreibungsdesign liegen bereits vor. Die Bundesregierung hat sich mit dem eingeleiteten Umbau der Ökostromförderung drei große Ziele gesetzt: Die erneuerbaren Energien sollen schneller den Weg in den Markt finden, die Kosten sinken und der jährliche Kapazitätszubau soll besser kontrolliert werden. Die künftige Förderung soll sich auf die kostengünstigen Energieträger PV und Onshore-Wind fokussieren und ab 2017 über besagtes Ausschreibungssystem organisiert werden. Bis Mitte 2016 soll ein Erfahrungsbericht vorliegen, der Handlungsempfehlungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung durch Ausschreibungen enthält. Die Abkehr vom System der fixen Ein-speisevergütungen erhöht die Projektrisiken, da sich der zu erzielende Vergütungssatz erst in den Ausschreibungsrunden konkretisieren wird. Ebenso erhöhen sich die administrativen Aufwendungen durch die Teilnahme an den Ausschreibungen.

4.1.2 ERWARTETE UNTERNEHMENSENTWICKLUNG

Für das nächste Jahr wird für den GELSENWASSER-Konzern ein EBIT oberhalb des aktuellen Ergebnisses erwartet. Bereinigt um nicht-operative Effekte (-11,2 Mio. € in 2015 bzw. 14,2 Mio. € in 2016) wird das bereinigte EBIT 2015 voraussichtlich um rund 2 % unterschritten.

Der Wasserverkauf des GELSENWASSER-Konzerns wird in 2016 voraussichtlich aufgrund des Verkaufs der NES zum 28. April 2015 um rund 3 % sinken. Das EBIT des Segments Wasser wird sich gegenüber dem Berichtsjahr leicht verschlechtern, da u. a. in 2015 periodenfremde Erlöse enthalten waren.

Der Gasabsatz war im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Der Mehrabsatz resultierte hauptsächlich aus verstärkten Handelsgeschäften in der Zentralen Gasbeschaffung. Durch die unverändert starke Wettbewerbsintensität und Preiskonkurrenz auf dem Gasmarkt geht GELSENWASSER davon aus, dass die abgesetzten Mengen sich in 2016 gegenüber 2015 rückläufig entwickeln werden. Im Strombereich erzielte GELSENWASSER gegenüber dem Vorjahr weiterhin einen moderaten Anstieg hinsichtlich der Anzahl der Tarifkunden. Beim Stromabsatz konnte aufgrund der Mengenzuwächse im Sonderkundenbereich ein deutlicher Mehrabsatz erzielt werden. Dennoch verminderte sich preisbedingt das Ergebnis aus dem Stromverkauf. GEL-SENWASSER wird auch in den nächsten Jahren versuchen, durch Ausweitung seines Kundenbestands den Stromabsatz zu steigern. Im Segment Energie wird ein spürbarer Anstieg des EBIT im Vergleich zum Berichtsjahr erwartet, da im Berichtsjahr periodenfremde Effekte das Segmentergebnis verschlechtern.

Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind in den kommenden Jahren unverändert Akquisitionen mit dem Ziel der Ausweitung und Absicherung der Kerngeschäftsfelder geplant. In diesem Bereich erwartet GELSENWASSER in 2016 geringere Ergebnisbeiträge als im Berichtsjahr. Ursachen sind u. a. die Auswirkungen des zunehmenden Regulierungsdrucks sowie weiter zunehmender Wettbewerb im Energiesektor.

Für 2016 wird für den GELSENWASSER-Konzern ein ROCE erwartet, der voraussichtlich rund 2 %-Punkte unterhalb des aktuellen ROCE liegen wird.

4.1.3 INVESTITIONEN

Im Planungszeitraum bis 2020 ist ein Investitionsvolumen von 362 Mio. € für den GELSENWASSER-Konzern vorgesehen, davon entfallen 232 Mio. € auf Sachinvestitionen und 130 Mio. € auf Finanzinvestitionen. Schwerpunkte sind mit rd. 96 Mio. € die Erweiterung und Erneuerung des Wasser- und Gasrohrnetzes und mit rd. 83 Mio. € die Ertüchtigung und der Ausbau der Wasserwerke einschließlich des Verbundsystems. Für das Jahr 2016 sind Investitionen in Höhe von 83,9 Mio. € geplant, davon entfallen 54,8 Mio. € auf Sachanlageinvestitionen und 29,1 Mio. € auf Finanzanlagen.

4.1.4 ZUKUNFTSBEZOGENE AUSSAGEN

Die im Prognosebericht getätigten Aussagen zur zukünftigen Entwicklung beruhen auf Annahmen und Einschätzungen, die GELSENWASSER aus Informationen zum Zeitpunkt der Berichterstellung zur Verfügung standen. Diese Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen, daher können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr für diese Angaben kann deshalb nicht übernommen werden.

4.2 RISIKO- UND CHANCENBERICHT

4.2.1 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

4.2.1.1 Allgemein

Unternehmerisches Handeln ist stets mit Chancen und Risiken verbunden. Diese Risiken können sehr unterschiedlicher Natur sein: gesetzliche Risiken, Regulierungsrisiken, Preis- und Mengenrisiken, sonstige operative Risiken und finanzwirtschaftliche Risiken. Aufgabe des Risikomanagements ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten sowie Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung bzw. Minimierung zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund ist der bewusste Umgang mit Risiken und abgeleiteten Maßnahmen ein wichtiges Steuerungsinstrument für Vorstand und Entscheidungsträger. Hierbei liegt der Fokus nicht ausschließlich auf der Identifikation von Risiken, sondern vielmehr auch auf dem Erkennen von Chancen und den daraus abzuleitenden Entwicklungspotenzialen.

Insbesondere im Hinblick auf die komplexen und volatilen Rahmenbedingungen ist zur Gewährleistung des langfristigen Unternehmenserfolgs ein nachhaltiges Risikomanagementsystem von großer Bedeutung. Der Wandel der Energiewirtschaft führt zu steigender Komplexität und somit zu größeren unternehmerischen Risiken. Eine zunehmende Wettbewerbsintensität lässt sich auch auf den wichtigsten Vertriebsmärkten erkennen. Politische Planungsunsicherheiten, insbesondere im Rahmen regulatorischer Anforderungen, runden die Herausforderungen an ein funktionsfähiges und strategisches Risikomanagement ab. GELSENWASSER begegnet diesen Herausforderungen insbesondere mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Systems.

Eine Konzernrichtlinie setzt verbindliche Rahmenbedingungen und Vorgaben für das Risikomanagementsystem (RMS). Darin sind Grundsätze, Zuständigkeiten sowie Bewertungs- und Berichtsprozesse zum Risikomanagement verankert. Die Konzernrichtlinie wird kontinuierlich aktualisiert und stellt die Basis für den dezentralen Risikoregelkreislauf in den Fachabteilungen dar. Im Vier-Augen-Prinzip bewerten und melden Risikobeauftragte und Risikoverantwortliche die in ihrem Verantwortungsbereich identifizierten Risiken und Chancen sowie geeignete Sicherungsmaßnahmen. Die breite Streuung der Risikobeauftragten innerhalb der Organisation gewährleistet, dass alle Risiken erkannt und bewertet werden und das Risikomanagement in die Geschäftsprozesse der GELSENWASSER AG und die tägliche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfließt. Die regelmäßige Schulung aller Beteiligten stellt zudem sicher, dass ein einheitliches Risikoverständnis etabliert ist und der Risikoregelkreislauf konzernweit gleichartig durchgeführt wird.

Eine gelebte Risikokultur und ein effizientes Softwaregestütztes Risikomanagementsystem bilden die Grundlagen für ein funktionierendes und effizientes Risikomanagement, das in unsere Geschäftsprozesse eingebunden ist.

Die Plausibilitätsprüfung und Auswertung der im System dezentral bereitgestellten Informationen zur Risiko- und Chancenlage erfolgt durch die Funktionseinheit „Risikomanagement". Neben der fortlaufenden Analyse der aktuellen Risikolage stellt der Funktionsbereich auch die Berichterstattung zu den vier Berichtszeitpunkten im Jahr sicher.

Das interdisziplinäre Risikomanagement-Gremium setzt sich aus Bereichsleitern sowie Vertretern der Internen Revision und des Risikomanagements zusammen und tagt jeweils zu den vier Berichtsstichtagen im Jahr. Das Gremium bewertet die Gesamtrisikosituation des GELSENWASSER-Konzerns, regelt den Umgang mit Interdependenzen zwischen den identifizierten Risiken und sichert den ganzheitlichen und bereichsübergreifenden Blick auf das Risikomanagement. Die Ergebnisse der Sitzungen fließen in die Gesamtauswertung der Risikolage durch die Funktionseinheit Risikomanagement ein und werden dem Vorstand und Aufsichtsrat berichtet.

Wesentliche Risikoveränderungen außerhalb der vier Berichtstermine werden über eine standardisierte Ad-hoc-Risikomitteilung an die Funktionseinheit Risikomanagement gemeldet. Diese koordiniert die Information an den Vorstand und nachgelagerte Gremien. Ebenso wird die Veröffentlichungsverpflichtung nach § 15 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandels-gesetz) geprüft und eine diesbezügliche Empfehlung an den Vorstand ausgesprochen.

Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird regelmäßig von der Internen Revision geprüft. Zudem begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach § 91 Abs. 2 AktG.

Der Risiko- und Chancen-Konsolidierungskreis weicht vom Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ab, da er neben der GELSENWASSER AG nur die Konzerngesellschaften Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, NGW GmbH, WESTFALICA GmbH und GELSENWASSER Energienetze GmbH beinhaltet. Die übrigen im Konzernabschluss konsolidierten Unternehmen GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, GELSENWASSER Dresden GmbH, GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH sowie Wasserwerke Westfalen GmbH werden im Risiko- und Chancen-Konsolidierungskreis nicht direkt betrachtet, da sie entweder lediglich Beteiligungen halten oder ein eigenständiges Risikoberichtssystem anwenden.

Die Berichterstattung erfolgt viermal jährlich, jeweils für den Zeitraum der kommenden 24 Monate bezogen auf den Berichtsstichtag, und bezieht sich auf die aktuelle Mittelfrist-planung. Zu jedem Berichtsstichtag ändert sich der Betrachtungszeitraum rollierend. Die im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt, sofern sie entsprechend konkret sind und anzuwendende Bilanzierungsregelungen dies vorschreiben.

4.2.1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das globale Wirtschaftswachstum entwickelte sich im Berichtsjahr leicht positiv. Jedoch drückten die Konjunkturflauten in Schwellenländern wie China und Brasilien das weltweite Wachstum. Die deutsche Wirtschaft befand sich in einem verhaltenen Aufschwung, der vor allem von den privaten Konsumausgaben getragen wurde. Die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) führte dazu, dass die Kreditvergabe für die Realwirtschaft bei weiterhin günstigen Konditionen gewährleistet wurde. Geldpolitisch wirkte sich die quantitative Lockerung der Europäischen Zentralbank signifikant auf die Finanzmärkte aus. Dies trug zu niedrigeren Zinssätzen und positiven Erwartungen hinsichtlich günstigerer Kreditbedingungen bei.

Für GELSENWASSER, wie für alle Energieversorgungsunternehmen, ist die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft von großer Bedeutung. Während der Absatz von Strom, Gas und Wasser an private Haushalte maßgeblich von der Witterung abhängig ist, reagieren Industrie- und Gewerbekunden sehr sensibel auf konjunkturelle Schwankungen.

Die mittelfristige konjunkturelle Entwicklung beurteilt GELSEN-WASSER nach wie vor verhalten optimistisch. Zwar wirkte sich die nachlassende Nachfrage in den Schwellenländern auch auf die Bundesrepublik aus, doch blieb das Wachstum etwa dank des guten Arbeitsmarkts robust. Es bestehen allerdings weiterhin Konjunkturrisiken aufgrund der weltwirtschaftlichen Krisen und der schleppenden, wirtschaftlichen Erholung im Euro-Raum. Die ungelösten Probleme in vielen europäischen Ländern können auch auf die deutsche Wirtschaft erhebliche negative Auswirkungen haben und das wirtschaftliche Wachstum schwächen.

4.2.1.3 Gasgeschäft

Der europäische Gasmarkt ist in den letzten Jahren durch die Veränderungen bei Angebot und Nachfrage enorm in Bewegung geraten und von intensivem Wettbewerb geprägt. Es gibt inzwischen Spotmärkte, mehr Konkurrenz, verflüssigtes Erdgas, Energiebörsen, überschüssige Mengen und neue Akteure. Daher gilt es, den Ausbau der Portfolio- und Risiko-managementkompetenzen im Bereich Gas voranzutreiben. Der starke Wettbewerb und die regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers verlangen hohe Flexibilität und ständig neue Vertragsstrukturen im Bezug, Handel und Vertrieb von Gas. Für das Risikomanagement bedeuten diese Veränderungen eine große Herausforderung.

GELSENWASSER steuert das Risikomanagement der Energie-Risiken durch ein in sich geschlossenes System verschiedener Bausteine. Eine eigene Risikorichtlinie, in der neben den Gas-Geschäftsprozessen auch die Anforderungen an Handelspartner und die Funktionsweise der verschiedenen Handelslimits abgebildet sind, bildet das Grundgerüst. Die an dieser Stelle fixierten Limits stellen sicher, dass sich sämtliche Aktivitäten im Geschäftsfeld Gas immer nur im Rahmen eines vorgegebenen Korridors bewegen. Das Risikocontrolling überwacht die Einhaltung sämtlicher Limits tagesaktuell. Ebenso führt es vertiefende Analysen der Handelsaktivitäten durch und berichtet diese Ergebnisse an ein Risikokomitee. Die fortlaufende Kontrolle der Handelspartner anhand der in der Richtlinie hinterlegten Anforderungen ist ebenfalls eine Kernaufgabe dieses Organisationsbereichs.

Das Risikokomitee, dem die Verantwortlichen der Unternehmensbereiche Finanzen, Vertrieb und Recht angehören, tagt einmal im Monat. Das Gremium ist verantwortlich für die Überwachung der Handelsaktivitäten im Gasbereich und die Weiterentwicklung der Risikosysteme. Es diskutiert die aktuellen Analysen, bewertet risikorelevante Fragestellungen und erteilt die Freigaben für Handelspartner und Händler. Zudem obliegt es dem Risikokomitee, im Bedarfsfall die Limits der Risikorichtlinie entsprechend anzupassen und die Risikorichtlinie nach Zustimmung durch den Vorstand zu ändern.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat das Risikokomitee zehn turnusmäßige Sitzungen abgehalten. Im Fall termingebundener Entscheidungen, z. B. bei der Zulassung neuer Handelspartner oder der Genehmigung neuer Bezugsverträge, wurde die Zustimmung des Gremiums zudem über protokollierte Umlaufbeschlüsse herbeigeführt. Das Risikocontrolling bringt in solchen Fällen immer eine entsprechende Risikokalkulation ein und spricht eine diesbezügliche Empfehlung aus.

Die Entscheidungen und Handlungsempfehlungen des Risikokomitees werden dem Vorstand der GELSENWASSER AG und der Funktionseinheit Risikomanagement zur Kenntnis gebracht.

4.2.2 RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLLSYSTEM

Das grundsätzliche Risiko der externen Finanzberichterstattung besteht darin, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht falsche Informationen enthalten, die Einfluss auf Entscheidungen ihrer Adressaten haben könnten. Zur Begrenzung solcher Risiken besteht bei GELSENWASSER ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS), das darauf ausgelegt ist, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und die hieraus ggf. entstehenden Fehler zu vermeiden.

Die Gesamtverantwortung für das zur Risikoabwicklung erforderliche interne Kontrollsystem liegt beim Vorstand der GELSENWASSER AG. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, sowie die interne Revision der GELSEN-WASSER AG sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem des Konzerns eingebunden.

Die Ausgestaltung des prozessabhängigen IKS ergibt sich aus der Organisation des Planungs- und Rechnungswesens-prozesses.

Im Rahmen des jährlich stattfindenden Planungsprozesses erstellen die GELSENWASSER AG sowie alle Konzerngesellschaften Mittelfristplanungen bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Finanzplan. Diese umfassen das Budget für das Folgejahr sowie die Vorschau für die darauf folgenden vier Geschäftsjahre. Die Planungen der Tochterunternehmen werden im Rahmen von Gesellschafterversammlungen bzw. Aufsichtsratssitzungen genehmigt, wobei das Budget die verbindliche Zielvorgabe für die Geschäftsführungen darstellt. Alle genehmigten Mittelfristplanungen der konsolidierten Gesellschaften werden zusammen mit der Planung der GELSENWASSER AG unter Berücksichtigung von Konsolidierungsbuchungen zur Konzern-Mittelfristplanung aggregiert und dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG zur Beratung und Genehmigung vorgelegt. Die genehmigten Budgets für die GELSENWASSER AG und den GELSENWASSER-Konzern gelten als verbindliche Zielvorgabe für den Vorstand.

Die organisatorischen Regelungen im Rechnungswesen stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, zeitnah, richtig und periodengerecht erfasst werden. Für jeden Monat — mit Ausnahme der Monate Januar und November — werden von der GELSENWASSER AG und den konsolidierten Tochterunternehmen Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt und nach Durchführung der Konsolidierungsbuchungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verdichtet. Anschließend werden sowohl für die Einzelgesellschaften als auch für den Konzern Abweichungsanalysen zu den Budgets erstellt. Der Vorstand erhält diese Analysen im Rahmen des monatlichen internen Managementberichts. Der Prüfungsausschuss sowie der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG werden neben der regelmäßigen Berichterstattung zu den planmäßigen Sitzungen vierteljährlich durch schriftliche Vorlagen zum Geschäftsverlauf informiert. Der jeweils zum 30. Juni eines Jahres zu erstellende Halbjahresfinanzbericht wird vor Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss erörtert.

Die GELSENWASSER AG sowie alle zum Berichtsstichtag vollkonsolidierten Tochterunternehmen verarbeiten sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Anlagenbuchhaltung unter Verwendung der Standardsoftware SAP R/3. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt für die genannten Unternehmen mithilfe des EDV-Systems PAISY, welches über eine Schnittstelle an das Finanzbuchhaltungssystem angebunden ist. Der Buchungsstoff der anteilig bilanzierten Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) wird monatlich auf Basis der Monatssalden in das SAP-System eingelesen, so dass alle für die Erstellung der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung notwendigen Daten im SAP-System verfügbar sind. Für alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen mit Ausnahme der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH erfolgen die laufende Buchführung sowie die Abschlusserstellung zentral durch Mitarbeiter des Rechnungswesens der GELSENWASSER AG auf der Basis von Dienstleistungsverträgen. Die Überwachung von Finanzinstrumenten, des Zahlungsverkehrs sowie der Geldanlagen und -aufnahmen im Rahmen des gruppenweiten Cash-Poolings erfolgt für diese Unternehmen ebenfalls zentral durch die GELSENWASSER AG. Gleiches gilt für den oben genannten Planungsprozess.

Für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, gilt für sämtliche Konzernunternehmen eine einheitliche IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, die regelmäßig an die sich ändernden Standards angepasst wird.

Die Dokumentation der für die Rechnungslegung nach HGB und IFRS erforderlichen Sachverhalte wird durch das Rechnungswesen der GELSENWASSER AG sichergestellt und prozessorientiert gesteuert.

Die richtige Erfassung und Aufbereitung von unternehmerischen Sachverhalten und deren Übernahme in das Rechnungslegungssystem wird durch regelmäßige Prüfungen der internen Revision überwacht. Die Prüfungen der internen Revision erfolgen konzernweit für alle konsolidierten Unternehmen. Die interne Revision ist organisatorisch und disziplinarisch dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.

Darüber hinaus wird die Einhaltung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie auf Ebene des GELSENWASSER-Konzerns und auf Ebene der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften durch die Abschlussprüfungen der jeweiligen Wirtschaftsprüfer unterstützt. Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der zur Abschlusserstellung eingesetzten Software wird durch den Konzernabschlussprüfer im Rahmen seiner jährlichen Prüfung bestätigt.

4.2.3 FINANZINSTRUMENTE

GELSENWASSER bieten sich verschiedene Möglichkeiten, um vertragliche Ansprüche oder Verpflichtungen abzusichern und Risiken zu minimieren.

In der Vergangenheit wurden hierzu insbesondere derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit schließt GELSENWASSER Kauf- und Verkaufsverträge über die physische Lieferung von Gas ab. Hierbei kommen insbesondere Standardhandelsgeschäfte, Fahrpläne sowie flexible Lieferverträge zum Einsatz.

Die Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträge der GELSENWASSER AG enthalten neben Festpreisen auch teilweise Gaspreisindizierungen (z. B. TTF, NCG). Aufgrund von Preisindizierungen sowie schwankenden Gasmarktpreisen (TTF, NCG, Gaspool) unterliegt das Portfolio einem Marktwertänderungsrisiko im Hinblick auf sich ändernde Gaspreise (Marktpreisrisiken und Ortsbasisrisiken). Zusammenfassend betrachtet haben die Verträge innerhalb des Portfolios überwiegend eine risikokompensierende Wirkung, da sie entweder dem gleichen oder einem ähnlichen Gaspreisrisiko (TTF, NCG, Gaspool) unterliegen. Darüber hinaus werden verbleibende offene Positionen teilweise über den Abschluss von Payer- bzw. Receiver-Gasswaps abgesichert. Dabei wird der Preisindex der derivativen Finanzinstrumente jeweils so gewählt, dass er mit dem Preisindex der Gasbeschaffungs- bzw. Gasabsatzverträge übereinstimmt und die derivativen Finanzinstrumente somit demselben Preisrisiko unterliegen.

Durch die Änderung der Absicherungsstrategie verwendet GELSENWASSER die derivativen Finanzinstrumente aktuell nicht mehr, um neue Risikopositionen abzusichern. Aus diesem Grund wurden im laufenden Geschäftsjahr keine neuen Gasswaps abgeschlossen. Die letzten noch aktiven Swaps laufen Ende 2016 aus. Die Risikopositionen werden heute durch physikalische Gegengeschäfte abgesichert.

Sowohl die derivativen Finanzinstrumente als auch die physischen Gastermingeschäfte werden nach IFRS zum Fair Value bilanziert. Somit erfolgt nach IFRS ein weitgehender Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung über alle Gasverträge und Derivate hinweg („natural hedge"). Soweit offene Positionen bestehen, kann es zu Ergebniseffekten kommen.

Die Verwendung derivativer Finanzinstrumente im Rahmen der Gasbeschaffung erfolgt ausschließlich zu Sicherungszwecken und ist über konzernweite Richtlinien in einen systematischen Risikomanagementprozess eingebunden. Das aktive Risikomanagement der GELSENWASSER AG identifiziert, analysiert und bewertet laufend verbleibende Risiken, empfiehlt risikopolitische Maßnahmen und berichtet an die Unternehmensführung.

4.2.4 DARSTELLUNG DER WESENTLICHEN EINZELRISIKEN

Die wesentlichen ergebnisbezogenen Einzelrisiken werden im Weiteren beschrieben. Dabei handelt es sich um Risiken der mittleren Risikokategorie, die auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikoklasse zugeordnet werden. Deren Kategorisierung beruht auf der Risikomatrix der GELSENWASSER AG. Darin werden Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Nettoschadenshöhe erfasst und in folgende Kategorien eingeteilt:

RISKMAP GELSENWASSER-KONZERN

* Anteil am durchschnittlichen Jahresergebnis vor Ertragsteuern der letzten drei Jahre

Risiken im Wasserbereich - Risiken aufgrund politischer und rechtlicher Entwicklungen

Im rechtlichen Bereich können sich unternehmerische Risiken aus vertraglichen Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern, aus rechtspolitischen Entwicklungen wie z. B. der Entscheidungspraxis der Gerichte oder den Aktivitäten des Bundeskartellamts unter geänderten kartellrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben. Daher bewertet GELSENWASSER seit einigen Jahren das Risiko einer möglichen Verpflichtung zur Senkung der Wasserpreise bei Haushaltskunden vor dem Hintergrund kartellrechtlicher Überprüfungen. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde diese Risikoposition fortlaufend neu bewertet und an die Gremien berichtet, da ein kartellrechtlicher Eingriff — wenn auch mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit — nach wie vor nicht ausgeschlossen werden kann.

GELSENWASSER beteiligt sich u. a. aktiv an einem betriebswirtschaftlichen Vergleich zwischen rund 100 Wasserversorgern in Nordrhein-Westfalen (Benchmarking Wasser NRW). Neben den NRW-Ministerien und den entsprechenden Fachverbänden, die als Träger des Projekts fungieren, ist auch die Landeskartellbehörde NRW in die Diskussion und inhaltliche Entwicklung des Benchmarks eingebunden. Die Ergebnisse des Projekts werden laufend veröffentlicht.

Risiken aufgrund von Zinsänderungen

Die Politik der Europäischen Zentralbank hat dazu geführt, dass die Zinsen auf sehr niedrigem Niveau verbleiben. Weiterhin gibt es ein Risiko steigender Zuführungen zur Rückstellung für Pensionsverpflichtungen. Diese Belastung wird sich insbesondere in Form von höheren Zuführungen bemerkbar machen und muss nach den handelsrechtlichen Vorschriften ergebniswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung eingehen. Damit schmälern die hohen Rückstellungen das ausschüttungsfähige Jahresergebnis der GELSENWASSER AG. Dieses Risiko ist jedoch nur für den handelsrechtlichen Abschluss relevant. Eine Ergebnisauswirkung für das steuerungsrelevante IFRS-Ergebnis ergibt sich nicht.

Risiken im Energiebereich — Streitrisiken

Aus Gerichtsurteilen zum Thema Ungültigkeit von Gaspreis-anpassungen bei Sondervertragskunden ergibt sich das Risiko aus unwirksamen Preisanpassungen und unbilligen Tarifpreisen. Derartige Streitigkeiten sind grundsätzlich unvermeidlich, da auch Klauseln, die zunächst der anerkannten Rechtslage entsprachen, durch die Entwicklung der Rechtsprechung immer wieder überholt und in Frage gestellt werden. Die aktualisierte Risikobewertung enthält zwei Komponenten: zum einen das Risiko aus unwirksamen Preiserhöhungen und zum anderen das Risiko aus unbilligen Preisen gemäß § 315 BGB. Die entsprechende Rückstellung wurde ebenfalls gemäß der aktuellen Entwicklung und juristischen Einschätzung angepasst. GELSENWASSER steuert diesen Sachverhalt durch ständige Beobachtung der Rechtsprechung und Überprüfung der eigenen AGBs sowie durch eine konsequente Rechtsverteidigung im Streitfall.

Risiken im Energiebereich — Speicherrisiken

GELSENWASSER ist an verschiedenen Gasspeicherprojekten beteiligt, deren Bewirtschaftung mit Risiken verbunden ist. Die Marktsituation der letzten Jahre hat die erfolgreiche Bewirtschaftung von Gasspeichern erschwert. Seit Jahren ist zu beobachten, dass ein wirtschaftlicher Speicherbetrieb immer schwieriger wird. Wesentliche Ursachen sind die niedrigen Sommer-Winter-Spreads. Diese Preisspreizungen (Spreads) bestimmen den Preis für Speicher bei Neuvermarktungen.

Während diese Gaspreisdifferenzen in der Vergangenheit ausgereicht haben, um einen Speicher wirtschaftlich betreiben zu können, lassen sich saisonale Preisunterschiede heute kaum noch erkennen. Folglich müssen neue Möglichkeiten erkundet werden, die Speicherkosten zu decken. Aufgrund der langfristigen Vertragsgestaltung werden entsprechende Risiken aus Gasspeicherprojekten das Unternehmen wahrscheinlich auch in Zukunft begleiten. GELSENWASSER hat sich diesen Problemen gestellt und nutzt die vorhandenen Speichervolumina intensiv im Rahmen der Beschaffungsoptimierung. Zugleich werden Speicherbündel im Rahmen der Sekundärvermarktung anderen Interessenten kostenpflichtig überlassen. Die angesprochenen Risiken können mithilfe der beschriebenen Maßnahmen jedoch nur abgemildert werden. In Zukunft ist ein weiterer Anstieg der vorhandenen Risikolage durchaus möglich, wenn sich die Marktsituation nicht grundlegend ändert.

Trotz des schwierigen Bewirtschaftungsumfelds stellen die Gasspeicherkapazitäten für GELSENWASSER einen wichtigen Baustein im Rahmen der Versorgungssicherheit seiner Kunden insbesondere in den Wintermonaten dar. So kann durch die eingespeicherten Gasmengen die Versorgung der Kunden mit Erdgas selbst bei anhaltenden Lieferengpässen aus den wichtigsten Produktionsländern über einen längeren Zeitraum sichergestellt werden.

Den möglichen Verlusten aus der Speicherbewirtschaftung wurde durch entsprechende Rückstellungen angemessen Rechnung getragen, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass deren Höhe in Abhängigkeit von der zukünftigen Entwicklung nicht ausreichend ist.

Finanzwirtschaftliche Risiken - Risiken des Beteiligungsgeschäfts

GELSENWASSER hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ihr Beteiligungsportfolio weiter ausgebaut. Dieses Beteiligungsgeschäft birgt Risiken, die im vergangenen Geschäftsjahr neu bewertet und deren Überwachung an die jeweiligen Veränderungen angepasst wurde. Es besteht das mögliche Risiko, dass Beteiligungserträge geringer oder gänzlich ausfallen und das Geschäftsergebnis belasten. Diesem Risiko wird mit einem aktiven Beteiligungsmanagement entgegengewirkt. Der zuständige Beteiligungsmanager stellt hier das Bindeglied zwischen den beiden Unternehmen dar und trägt somit insbesondere zum Informations- und Wissensaustausch bei. Der Fokus liegt auf einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Beteiligungen. Abweichungen von den vereinbarten Zielen oder Fehlentwicklungen können so schnell erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Im Rahmen der Beteiligungsaktivitäten besteht zudem das Risiko, dass sich die Werthaltigkeit eines Unternehmens negativ entwickelt. GELSENWASSER müsste in einem solchen Fall entsprechende Abwertungen vornehmen. Auch an dieser Stelle wird versucht, das Risiko im Rahmen des Beteiligungsmanagements zu minimieren. Außerdem werden bereits bei der Auswahl möglicher neuer Anteilskäufe hohe Anforderungen zugrunde gelegt.

Risiken im Netzbereich — Mengenabweichungen

Durch Veränderung des Abnahmeverhaltens der Kunden entstehen Mengenabweichungen bei der GELSENWASSER Energienetze GmbH, die das Jahresergebnis beeinflussen können. In der Risikobetrachtung wird eine pauschale Mengenabweichung zugrunde gelegt.

Risiken im Energiebereich - Risikokapital für Gashandelsgeschäfte

Je höher die Volatilität der Gaspreise an den Märkten, desto größer sind die mit dem Gashandel verbundenen Preisrisiken. Zur Absicherung derartiger Risiken hat GELSENWASSER derivative Finanzinstrumente eingesetzt, mit deren Hilfe Gaspreise abgesichert und Risiken entsprechend begrenzt werden. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz dieser Instrumente sind innerhalb der Richtlinie für den Gashandel verankert. Hier ist genau geregelt, wann Absicherungsgeschäfte durchgeführt werden müssen und in welchem Korridor sich diese Geschäfte bewegen dürfen. Die Einhaltung der Rahmenbedingungen wird vom Risikocontrolling tagesscharf überwacht. Sämtliche Absicherungsgeschäfte werden dem Risikokomitee monatlich in Summe dargestellt und diskutiert. Die mit der Abwicklung der Geschäfte betrauten Mitarbeiter sind namentlich durch das Risikokomitee berufen und entsprechend geschult.

Ausführliche Erläuterungen zum Einsatz derivativer Instrumente befinden sich im Anhang zum Konzernabschluss bzw. im Anhang des Jahresabschlusses.

Risiken im Energiebereich — Konzessionsrisiken

Konzessionsrisiken sind für GELSENWASSER von jeher von großer Bedeutung. Die GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN) ist Risiken ausgesetzt, die sich aus dem möglichen Verlust von Konzessionen für Energienetze ergeben können. Die Konzessionsverträge sind in der Regel für einen langfristigen Zeitraum abgeschlossen, was die Risiken gut einschätzbar macht. Trotz aller Bemühungen, eine frühzeitige Verlängerung auslaufender Konzessionsverträge sicherzustellen, verbleibt das Risiko, dass wegfallende Konzessionen das Ergebnis belasten können.

Risiken im Bereich Trinkwasserversorgung - Betriebsrisiken

Sowohl das Trinkwasser als auch GELSENWASSER als Trinkwasserversorger genießen bei den Verbrauchern hohes Vertrauen. Eine jederzeit sichere, nachhaltige, wirtschaftliche und einwandfrei funktionierende Wasserversorgung zu gewährleisten ist nur möglich, wenn das System von der Wasserproduktion bis hin zur Übergabe an den Verbraucher tadellos funktioniert. In einem komplexen System wie der Trinkwasserversorgung ist dies keinesfalls selbstverständlich. Neben einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität durch mangelhafte oder ungeeignete Bauteile oder aufgrund einer Kontamination infolge einer fehlerhaften Kundenanlage in Haushalten oder Industriebetrieben sind unzählige weitere, wirtschaftliche und technische Gefährdungen denkbar. Auch existieren Gefährdungen aufgrund von Naturkatastrophen, Sabotage oder höherer Gewalt, die den einwandfreien Betrieb der Trinkwasserversorgung beeinträchtigen können.

Diese Risiken lassen sich nicht gänzlich vermeiden. Durch eine systematische Ermittlung und Bewertung dieser Risiken werden sie allerdings beherrschbarer. So begegnet GELSEN-WASSER diesen Risiken mit umfangreichen Risiko- und Not-fallmanagementplänen sowie Richtlinien zur Gefahrenabwehr. Zusätzlich werden die finanziellen Konsequenzen der Betriebsrisiken durch Versicherungen begrenzt.

Risiko einer Auskunftsverpflichtung nach dem Landespressegesetz

Die GELSENWASSER AG befindet sich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Journalisten, der auf Auskunft nach dem Landespressegesetz NRW über Inhalt und Vergütung von Verträgen von GELSENWASSER mit Dienstleistern klagt. Nachdem das OLG Hamm mit Urteil vom 18. Dezember 2015 im Wesentlichen klagegemäß entschieden hat, allerdings die Revision zum BGH zur Klärung bisher obergerichtlich noch nicht entschiedener Fragen zugelassen hat, wird gegen das Urteil des OLG Hamm die Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Risiken aufgrund doloser Handlungen

Das Risikopotenzial doloser Handlungen umfasst Verstöße gegen interne Richtlinien und Verhaltensregeln sowie gesetzliche Vorgaben, wie beispielsweise Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Unterschlagung etc. Um solche Risiken zu vermindern, führt das Wertemanagement-Gremium regelmäßig Risikoanalysen durch und entwickelt hieraus ein tragfähiges Compliance Management System (CMS) mit konzerneinheitlichen Grundsätzen und Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise ein Entscheidungskompass und Schulungen der Mitarbeiter und Führungskräfte, in denen für das Thema sensibilisiert wird.

Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage

Die Gesamtrisikosituation des GELSENWASSER-Konzerns war im Geschäftsjahr 2015 geprägt durch die vorgenannten Risiken. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Gesamtumfang der Risiken nur geringfügig verändert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

Zusätzlich wird auf die Ausführungen zur Risikosituation im Abschnitt 2.3.6 verwiesen.

4.2.5 CHANCEN

Allgemeines

Chancen ergeben sich für GELSENWASSER aus der Geschäftstätigkeit und der Umfeldentwicklung. Die Umsetzung dieser Chancen kann für GELSENWASSER erhebliche Wettbewerbsvorteile bringen. Das Unternehmen sieht ein aktives Management der sich bietenden Chancen als zentralen Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Ausrichtung des Geschäftsbetriebs.

Entsprechend der Prozesse zur Risikofrüherkennung hat GELSENWASSER ein in die täglichen Arbeitsabläufe integriertes Chancenmanagement aufgebaut. Durch die enge Verknüpfung der Risiken und Chancen erfolgt die Erfassung von Chancen in einem EDV-System. Die konzernweit gültige Risikorichtlinie standardisiert und regelt ebenfalls die Chancenerkennung, -bewertung und -erfassung. Die Bewertungsstichtage und die Berichterstattung der Chancen gehen einher mit den Stichtagen zur Risikoinventur und den entsprechenden Berichterstattungsterminen und Empfängerkreisen der Risikoberichte.

Chancen aus Wettbewerb um Konzessionen

Nach wie vor hat die Thematik der Konzessionsverträge eine erhebliche Bedeutung für GELSENWASSER. Dabei steigen die Anforderungen an die Beteiligten im Wettbewerb um Konzessionen kontinuierlich. Es werden flexiblere Modelle gefordert, deren Laufzeiten sich nicht unbedingt an der Laufzeit des Konzessionsvertrags orientieren. Die Kommunen treten dabei immer häufiger auch als Wettbewerber bei den Konzessionsausschreibungen auf. Aufgrund der Erfahrungen mit bereits bestehenden Kooperationsmodellen mit den Kommunen und der kompetenten Fachpartnerschaft, sieht GELSENWASSER diese Entwicklung auch als Chance und Herausforderung von großer Bedeutung.

Chancen aus dem Beteiligungsgeschäft

Chancen von großer Bedeutung für GELSENWASSER bieten sich auch zukünftig durch den Ausbau des Beteiligungsportfolios. Hierbei sieht GELSENWASSER die Investition in eine Beteiligung immer als langfristiges Engagement, bei dem nicht ausschließlich die Finanzinvestition im Vordergrund steht, sondern der Ausbau der Kooperation im Unternehmensverbund und die Weiterentwicklung der Beteiligung durch ein aktives operatives Management. Daher bemüht sich GELSENWASSER, gemeinsam mit Beteiligungsunternehmen und Partnern Synergiepotenziale zu identifizieren und auszuschöpfen. Der Fokus der Aktivitäten lag im abgelaufenen Geschäftsjahr vermehrt im Inland. Zukünftig können sich Chancen auch dadurch ergeben, dass die Beteiligungsaktivitäten im Ausland ausgebaut werden und das Know-how, das mit den Gruppengesellschaften in Tschechien und Polen gesammelt werden konnte, mit Bedacht in diese Bestrebungen eingebracht werden kann.

Chancen aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsaktivitäten

GELSENWASSER strebt danach, im Bereich der Dienstleistungsaktivitäten zu wachsen. Unter der neuen Service-Marke „GELSENWASSER+" bietet GELSENWASSER ein breites Spektrum von Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Abwasser, Energie und Services. Das Serviceangebot richtet sich vor allem an Kommunen, Stadtwerke, Abwasserentsorger sowie Industrie- und Gewerbekunden. Bei den Dienstleistungen handelt es sich in der Regel um modular aufgebaute Systemlösungen, aus denen der Kunde nach Bedarf und individueller Situation auswählen kann und die individuell auf den spezifischen Bedarf zugeschnitten werden. Es handelt sich durchweg um Lösungen, die sich in der Praxis im GEL-SENWASSER-Netzwerk bewährt haben, aber gleichwohl modern und innovativ sind. Das multidisziplinäre Know-how in der GELSENWASSER-Unternehmensgruppe garantiert, dass alle fachspezifischen Aufgaben qualifiziert aus einer Hand gelöst werden. Der Vertrieb und das Marketing für das Dienstleistungsgeschäft erfolgt zentral in einer eigenen Abteilung. Den Chancen aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsaktivitäten wird eine hohe Bedeutung beigemessen.

Chancen vor dem Hintergrund der Energiewende

Die Chancen auf diesem Gebiet sind von großer Bedeutung. Mittelfristig eröffnen sich im Zuge der Energiewende neue Chancen. Das Produktportfolio von GELSENWASSER in den Segmenten Wasser und Energie steht für ein großes Maß an Umweltverantwortung und hohes regionales Engagement beim Thema Umweltschutz. Durch die im Rahmen der Energiewende gestiegene Sensibilisierung der privaten Haushalte für die Art und Weise der Gewinnung von Energie und Wärme kann GELSENWASSER seine Markenpositionierung weiter stärken und insbesondere den angebotenen Ökostrom aus Wasserkraft aktiv vermarkten.

Die positive Positionierung der Marke GELSENWASSER wird auch durch einen eindeutigen Standpunkt zum Thema Fracking nachhaltig bestätigt. So tritt das Unternehmen unmissverständlich für den Schutz des Trinkwassers und der Umwelt in Wassereinzugsgebieten ein und positioniert sich klar gegen wirtschaftliche Interessen der Fracking-Industrie.

Chancen durch Innovationsprojekte

Insbesondere durch die frühzeitige Identifizierung und erfolgreiche Umsetzung von Innovationen und Ideen können Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Energiedienstleistern entstehen. Um die hohe Bedeutung solcher Projekte hervorzuheben, wurde die Projektarbeit in diesem Bereich in verschiedenen Projekten gebündelt. Hierbei wurde insbesondere auf die Energiegewinnung aus Windkraft fokussiert. So konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr Kooperationspartner gewonnen werden, mit deren Hilfe z. B. die Windkraft-Projekte in den nächsten Monaten effizienter vorangetrieben werden sollen.

GELSENWASSER sieht in den durch diese Projekte gewonnenen Erfahrungen ein erhebliches Potenzial, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen und sich von anderen Versorgern abzugrenzen. Gleichzeitig können diese Projekte im Erfolgsfall eine Antwort auf die steigende Nachfrage am Markt nach Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien liefern und das Image der Marke GELSENWASSER in Bezug auf Umweltschutz und regionale Verantwortung nachhaltig festigen.

Witterungsbedingte Chancen

Absatzchancen können sich insbesondere aufgrund einer kalten Wetterlage ergeben und dadurch positiv auf den Geschäftserfolg auswirken. Kalte, lange Winter können den Gasabsatz erhöhen und insbesondere auch die Bewirtschaftung der Gasspeicherprojekte erfolgreicher machen.

Chancen auf Basis der konjunkturellen Entwicklung

Eine gute konjunkturelle Lage in Deutschland ist für GELSENWASSER eine Chance. Während eine Abschwächung der Binnenwirtschaft bereits als Risikoposition identifiziert wurde, kann sich eine gute konjunkturelle Dynamik positiv auf die Geschäftsentwicklung in den verschiedenen Geschäftssegmenten auswirken. Deutschland bleibt voraussichtlich auf einem stabilen Wachstumskurs. Insoweit bieten sich für GEL-SENWASSER daraus Chancen, dass die Absatzmengen insbesondere an die konjunktursensiblen Industrie- und Sondervertragskunden gesteigert werden können. Eine ausbleibende konjunkturelle Abschwächung kann sich zudem auch auf das Nachfrageverhalten der privaten Haushalte auswirken.

Zusammenfassende Beurteilung der Chancenlage

Die Identifizierung, Bewertung und Umsetzung sich ergebender Chancen und Potenziale sieht GELSENWASSER als zentrales Standbein des unternehmerischen Handelns. Sie sind für den Fortbestand eines Unternehmens maßgeblich und somit von elementarer Bedeutung. Demzufolge ist die erfolgreiche Umsetzung potenzieller Chancen für den Vorstand ein wichtiges und hoch priorisiertes Thema.

GELSENWASSER konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr viele Chancen erfolgreich nutzen und mögliche weitere Potenziale in Innovationsprojekten bündeln. Durch die Fokussierung auf derartige Innovationsprojekte, wie z. B. Aktivitäten außerhalb der Kerngeschäftsfelder, bieten sich wiederum neue Chancen, die in den nächsten Jahren erfolgreich umgesetzt werden sollen.

Die Chancenlage in den traditionellen Geschäftsfeldern wird unverändert geprägt durch die Möglichkeiten, die sich im Rahmen des Vertriebswettbewerbs für ein Energieversorgungsunternehmen ergeben. Hier hat insbesondere die Energiewende in Deutschland und die hiermit in Zusammenhang stehenden Veränderungen der Märkte und Verbrauchsverhalten einen großen Einfluss auf Chancen und Potenziale.

Die zusammenfassende Beurteilung der Chancenlage hat sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014 nicht wesentlich verändert.

5 ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

5.1 VORSCHRIFTEN ÜBER BESTELLUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND SATZUNGSÄNDERUNGEN

Bei der Bestellung und Abberufung des Vorstands sowie bei Satzungsänderungen gelten die aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 84, 85, 133 und 179 AktG).

5.2 BEFUGNISSE DES VORSTANDS HINSICHTLICH AKTIENAUSGABE UND AKTIENRÜCKKAUF

Für die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 71 Abs. 1 Nr. 6-8, 202 ff. AktG). Hauptversammlungsbeschlüsse zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien liegen nicht vor.

5.3 ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Die entsprechenden Ausführungen befinden sich im Anhang.

5.4 CHANGE-OF-CONTROL-KLAUSELN

Die entsprechenden Ausführungen befinden sich im folgenden Kapitel 6.

6 GRUNDZÜGE DER VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

6.1 VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Mit Herrn Henning R. Deters und Herrn Dr. Dirk Waider sind neben einem festen Grundgehalt eine erfolgsabhängige Vergütung, deren Basis das jährliche Ergebnis vor Ertragsteuern des GELSENWASSER-Konzerns darstellt, eine jährliche erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, und eine erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung über einen Drei-Jahres-Zeitraum bemisst, vereinbart. Ziel dabei ist die Einhaltung vereinbarter Größenordnungen der Kennzahl ROCE (return an capital employed).

Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienst-wagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Hinzu kommen Mandatseinkünfte für die Aufsichtsratstätigkeit in Unternehmen der GELSENWASSER-Gruppe.

Für das Geschäftsjahr 2015 betragen die gewährten Zuwendungen des Vorstands:

HENNING R. DETERS VORSTANDSVORSITZENDER
GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN 2014 2015 2015 (MIN) 2015 (MAX)
Festvergütung 390.000,00 390.000,00 390.000,00 390.000,00
Nebenleistungen 27.539,44 27.539,44 27.539,44 27.539,44
SUMME 417.359,44 417.359,44 417.359,44 417.359,44
Einjährige variable Vergütung 130.000,00 130.000,00 72.800,00 195.000,00
Mehrjährige variable Vergütung Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2014-2016 130.000,00
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2015-2017 130.000,00 104.000,00 195.000,00
SUMME 677.539,44 677.539,44 594.339,44 807.539,44
Versorgungsaufwand 258.623,00 430.560,00 430.560,00 430.560,00
GESAMTVERGÜTUNG 936.162,44 1.108.099,44 1.024.899,44 1.238.099,44
         
Festvergütung 255.000,00 262.500,00 262.500,00 262.500,00
DR.-ING. DIRK WAIDER VORSTANDSMITGLIED
GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN 2014 2015 2015 (MIN) 2015 (MAX)
Nebenleistungen 45.988,10 44.178,67 44.178,67 44.178,67
SUMME 300.988,10 306.678,67 306.678,67 306.678,67
Einjährige variable Vergütung 85.000,00 87.500,00 131.250,00
Mehrjährige variable Vergütung        
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2014-2016 85.000,00
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2015-2017 87.500,00 131.250,00
SUMME 470.988,10 481.678,67 306.678,67 569.178,67
Versorgungsaufwand 46.058,00 127.691,00 127.691,00 127.691,00
GESAMTVERGÜTUNG 517.046,10 609.369,67 434.369,67 696.869,67

Der Zufluss setzt sich folgendermaßen zusammen:

HENNING R. DETERS VORSTANDSVORSITZENDER DR.-ING. DIRK WAIDER VORSTANDSMITGLIED
ZUFLUSS 2014 2015 2014 2015
Festvergütung 390.000,00 390.000,00 255.000,00 262.500,00
Nebenleistungen SUMME Einjährige variable Vergütung Mehrjährige variable Vergütung 27.539,44 417.539,44 134.786,92 27.539,44 417.539,44 130.683,52 45.988,10 300.988,10 88.129,91 44.178,67 306.678,67 99.960,06
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2012-2014 164.450,00  
Erreichung Plan-ROCE, Planlaufzeit 2013-2015 169.650,00   110.925,00
Sonstiges  
SUMME 716.776,36 717.872,96 389.118,01 517.563,73
Versorgungsaufwand 258.623,00 430.560,00 46.058,00 127.691,00
GESAMTVERGÜTUNG 975.399,36 1.148.432,96 435.176,01 645.254,73

Des Weiteren bestehen Pensionszusagen, die den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Witwenversorgung einräumen.

Herrn Deters ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegehalt in Höhe von 70 % des Grundgehalts zugesagt. Für den Todesfall oder im Fall krankheitsbedingten Ausscheidens ist ab der zweiten Periode der Bestellung ein Ruhegehalt zugesagt, das 32 % des Grundgehalts beträgt und mit Vollendung eines jeden Dienstjahres um 2 % der ruhegehaltsfähigen Vergütung steigt. Herrn Dr. Waider, dessen Pensionsansprüche aus der Vorbeschäftigung im Unternehmen getrennt erhalten bleiben, ist mit Erreichen des 65. Lebensjahres oder für den Fall der Invalidität eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage erteilt. Grundlage ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 30 % (bis 30. Juni 2015: 20 %) des Grundgehalts.

Die Anwartschaft auf Witwenrente beträgt im Falle von Herrn Deters 55 % und bei Herrn Dr. Waider 60 % des Ruhegelds; im Todesfall während der Laufzeit des Anstellungsvertrags werden für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate die vollen Bezüge an die Witwen gezahlt.

Für den Fall der einvernehmlichen Beendigung des Anstellungsvertrags vor dem 30. September 2016 (Herr Deters) bzw. 31. Dezember 2017 (Herr Dr. Waider) ist ein Übergangsgeld in Höhe eines halben Monatsgrundgehalts für jeden Kalendermonat der Dauer des Anstellungsvertrags festgelegt. Für den Fall der Vertragsbeendigung nach dem 30. September 2016 bzw. 31. Dezember 2017 sind für beide Vorstandsmitglieder Übergangsbezüge in Höhe von 50 % des Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart.

Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist darüber hinaus eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts hat Herr Deters einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € und Herr Dr. Waider von maximal 650.000 €.

6.2 VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 4.000 €. Darüber hinaus erhalten sie 32 ct pro 1.000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragsteuern. Ergebnisanteile über 80.000.000 € bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit geringere Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem den Ersatz ihrer Auslagen.

 

Gelsenkirchen, 11. März 2016

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4, 315 ABS. 4 HGB IN DEM ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT DER GELSENWASSER AG UND DES GELSENWASSER-KONZERNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Der Vorstand hat in dem zusammengefassten Lagebericht der GELSENWASSER AG und des GELSENWASSER-Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB gemacht und erläutert diese wie folgt:

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende nennbetrags-lose Stammaktien (Stückaktien), die jeweils die gleichen Rechte und Pflichten gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

An der GELSENWASSER AG ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, Deutschland, ein paritätisches Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, über die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, Deutschland, zum 31. Dezember 2015 mit 3.194.600 Aktien, entsprechend einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte, beteiligt.

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in den §§ 84, 85 AktG. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Dieser bestellt die Vorstandsmitglieder für eine maximale Amtszeit von fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit jeweils für höchstens fünf Jahre ist — vorbehaltlich § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG — zulässig. Ergänzend bestimmt § 7 der Satzung, dass der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht und die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird.

Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € für Herrn Deters bzw. 650.000 € für Herrn Dr. Waider.

Satzungsänderungen erfolgen durch Beschlussfassung der Hauptversammlung nach den §§ 179, 133 AktG. § 23 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist nach § 17 der Satzung zu Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen.

Für die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, gelten die aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 71 Abs. 1, 202 ff. AktG). Hauptversammlungsbeschlüsse, die den Vorstand zur Ausgabe oder zum Rückkauf von Aktien ermächtigen, liegen nicht vor.

Bei den dargestellten Regelungen handelt es sich um solche, die der Gesetzeslage entsprechen und bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich sind. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche.

 

Gelsenkirchen, 17. März 2016

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

JAHRESABSCHLUSS DER GELSENWASSER AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2015 werden beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht. Der Lagebericht der GELSENWASSER AG ist mit dem Lagebericht des GELSENWASSER-Konzerns zusammengefasst.

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

IN MIO. € ANHANG STAND 31.12.2015 STAND 31.12.2014
A. Anlagevermögen (1)    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   4,9 4,3
II. Sachanlagen   264,0 256,5
III. Finanzanlagen   328,1 311,2
    597,0 572,0
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte (2) 22,2 20,2
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 132,2 141,9
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   97,9 96,7
    252,3 258,8
C. Rechnungsabgrenzungsposten (4) 9,4 6,8
    858,7 837,6

PASSIVA

     
IN MIO. € ANHANG STAND 31.12.2015 STAND 31.12.2014
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital (5) 103,1 103,1
II. Kapitalrücklage (6) 32,2 32,2
III. Gewinnrücklagen (7)    
Andere Gewinnrücklagen   218,3 214,3
    353,6 349,6
B. Bau- und Ertragszuschüsse   40,7 41,6
C. Rückstellungen (8) 252,7 241,5
D. Verbindlichkeiten (9) 211,7 204,9
    858,7 837,6

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

IN MIO. € ANHANG 2015 2014
1. Umsatzerlöse (inkl. Energie-/Stromsteuer) (10) 828,2 740,7
Energie-/Stromsteuer (11) — 8,1 — 9,0
UMSATZERLÖSE   820,1 731,7
2. Veränderung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen   1,2 — 0,2
3. Andere aktivierte Eigenleistungen   2,8 1,6
4. Sonstige betriebliche Erträge (12) 18,3 15,7
5. Materialaufwand (13) — 654,4 — 557,2
6. Personalaufwand (14) — 86,2 — 88,6
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen   — 17,2 — 18,0
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (15) — 55,7 — 52,0
9. Beteiligungsergebnis (16) 70,6 65,6
10. Zinsergebnis (17) — 7,1 — 6,9
11. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT   91,9 91,7
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (18) — 0,4 — 0,3
13. Sonstige Steuern   — 1,3 — 1,2
14. Gewerbesteuerumlage (19) —8,1 —8,1
15. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn   — 78,1 — 78,1
16. JAHRESÜBERSCHUSS   4,0 4,0
17. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen   — 4,0 — 4,0
18. BILANZGEWINN  

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
IN MIO. € STAND 01.01.2015 ZUGÄNGE ABGÄNGE UMBUCHUNGEN STAND 31.12.2015
Anlagevermögen          
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 22,2 2,5 1,3 1,6 25,0
2. Geleistete Anzahlungen 1,6 0,2 0,1 -1,6 0,1
  23,8 2,7 1,4 - 25,1
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke 23,1   0,8   22,3
2. Bauten 210,2 0,3 0,2 1,8 212,1
3. Rohrnetz 690,6 6,7 1,5 11,9 707,7
4. Maschinen 81,0 2,4 0,3 6,6 89,7
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 56,2 2,5 5,6   53,1
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 23,1 12,5 0,1 - 20,3 15,2
  1.084,2 24,4 8,5 - 1.100,1
III. Finanzanlagen          
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 217,2 17,0     234,2
2. Anteile an Beteiligungsunternehmen 99,8 0,2 0,1   99,9
3. Sonstige Ausleihungen 3,4 0,3 0,5   3,2
  320,4 17,5 0,6 - 337,3
  1.428,4 44,6 10,5 - 1.462,5
ABSCHREIBUNGEN
IN MIO. € STAND 01.01.2015 ZUGÄNGE ABGÄNGE/ ZUSCHREIBUNGEN (Z) STAND 31.12.2015
Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 19,5 2,0 1,3 20,2
2. Geleistete Anzahlungen -     -
  19,5 2,0 1,3 20,2
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke 1,7   0,3 1,4
2. Bauten 151,2 3,0 0,1 154,1
3. Rohrnetz 562,9 8,7 1,5 570,1
4. Maschinen 68,2 1,5 0,3 69,4
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 43,7 2,7 5,3 41,1
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -     -
  827,7 15,9 7,5 836,1
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8,2     8,2
2. Anteile an Beteiligungsunternehmen -     -
3. Sonstige Ausleihungen 1,0 0,1 0,1 Z 1,0
  9,2 - - 9,2
  856,4 17,9 8,8 865,5
BUCHWERTE BUCHWERTE
IN MIO. € STAND 31.12.2015 STAND 31.12.2014
Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4,8 2,7
2. Geleistete Anzahlungen 0,1 1,6
  4,9 4,3
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke 20,9 21,4
2. Bauten 58,0 59,0
3. Rohrnetz 137,6 127,7
4. Maschinen 20,3 12,8
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 12,0 12,5
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15,2 23,1
  264,0 256,5
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 226,0 209,0
2. Anteile an Beteiligungsunternehmen 99,9 99,8
3. Sonstige Ausleihungen 2,2 2,4
  328,1 311,2
  597,0 572,0

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt.

In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind im Interesse einer klaren Darstellung einzelne Posten zusammengefasst worden; der gesonderte Ausweis dieser Posten erfolgt in den jeweiligen Abschnitten des Anhangs. Eingeklammerte Ziffern in der Vorspalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geben Hinweise auf die betreffenden Positionen im Anhang.

Die GELSENWASSER AG stellt neben dem Jahresabschluss einen Konzernabschluss auf und wird darüber hinaus in den Konzernabschluss der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, Bochum, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG wird beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den zum Transaktionszeitpunkt geltenden Wechselkursen umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Abwicklung dieser Geschäfte sowie aus der Umrechnung auf fremder Währung lautender Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag resultieren, werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Gesellschaft beachtet die verpflichtend anzuwendenden gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, das Sachanlagevermögen auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialkosten notwendige Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital bleiben außer Ansatz.

Die Abschreibungen auf vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte oder hergestellte Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgen entweder linear oder degressiv mit späterem Übergang auf die lineare Methode zu den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Die Zugänge seit dem 1. Januar 2010 werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von 150 € bis 410 € werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Die Nutzungsdauer beträgt bei Immateriellen Vermögensgegenständen 3 bis 40 Jahre, bei Gebäuden 25 bis 50 Jahre, bei Wassergewinnungsanlagen 40 bis 65 Jahre, beim Rohrnetz 25 bis 40 Jahre, bei Maschinen 10 bis 20 Jahre und bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 23 Jahre.

Anteile an verbundenen Unternehmen und an Beteiligungsunternehmen sind zu Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Zinslos gegebene Wohnungsbaudarlehen werden mit dem Barwert auf der Grundlage eines Zinssatzes von 5,5 %, verzinsliche Ausleihungen mit dem Nominalwert angesetzt.

Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Auf länger lagerndes Material werden ausreichende Abwertungen vorgenommen.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.

Noch nicht abgerechnete Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von Lohn- und Materialgemeinkosten angesetzt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Unverzinsliche langfristige Forderungen werden mit dem Barwert angesetzt. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden sind mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Kapitalzuschüsse werden entsprechend dem Abschreibungsverlauf der bezuschussten Anlagen aufgelöst. Bis zum 31. Dezember 2002 vereinnahmte Bau- und Ertragszuschüsse werden jährlich mit 5 % ihres Ursprungswerts, die ab dem Jahr 2003 vereinnahmten Bau- und Ertragszuschüsse wie die Kapitalzuschüsse entsprechend dem Abschreibungsverlauf aufgelöst.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, wobei zukünftige Gehalts- und Rentenanpassungen berücksichtigt werden. Bei der Abzinsung werden die handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt, wobei von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht wird.

Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Für zum 31. Dezember 2009 bestehende Aufwandsrückstellungen nach altem Handelsrecht wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB ausgeübt. Für diese Rückstellungen finden die Bewertungsregeln gemäß HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung Anwendung.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Zur Minimierung von Wertänderungsrisiken aus Gasbeschaffungs- und -absatzverträgen sowie aus Gasmengen im Speicher (Grundgeschäften) werden Absicherungsgeschäfte abgeschlossen. Sowohl Grundgeschäfte als auch Absicherungsgeschäfte werden insgesamt in einer handelsrechtlichen Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB (Makro-Bewertungseinheit) abgebildet. Zur Abbildung der sich im Rahmen einer Bewertungseinheit ergebenden gegenläufigen Wertänderungen (wirksame Teile der gebildeten Bewertungseinheiten) wird die Einfrierungsmethode angewendet. Erläuterungen zu dieser Bewertungseinheit erfolgen in einem gesonderten Abschnitt innerhalb der Ergänzenden Angaben.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

ANLAGEVERMÖGEN (1)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der GELSENWASSER AG ist als Teil des Anhangs wiedergegeben.

Die Ausleihungen betreffen Gaskunden gewährte Finanzierungsdarlehen zur Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlagen und durch Grundpfandrechte gesicherte unverzinsliche Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiter.

VORRÄTE (2)

IN MIO. € 31.12.2015 31.12.2014
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3,3 3,0
Unfertige Leistungen 2,2 1,0
Fertige Erzeugnisse und Waren 16,7 16,2
  22,2 20,2

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen im Wesentlichen Rohrnetz- und Anschlussmaterial.

Fertige Erzeugnisse und Waren beinhalten im Wesentlichen den Anteil der GELSENWASSER AG an dem Arbeitsgas der Gasspeicher der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG, Aachen, und der KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe GmbH & Co. KG, Gronau.

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE (3)

IN MIO. € 31.12.2015 31.12.2014
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 51,6 50,8
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 61,0 54,6
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 12,0 24,6
Sonstige Vermögensgegenstände 7,6 11,9
  132,2 141,9

Der abgegrenzte noch nicht abgelesene Verbrauch vom Ablesestichtag bis 31. Dezember 2015 beträgt 59,3 Mio. € und ist unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erhaltene Abschlagszahlungen in Höhe von 39,9 Mio. € (Vorjahr: 39,7 Mio. €) auf den abgegrenzten noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kunden verrechnet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €). Darüber hinaus bestehen sonstige Forderungen von 4,3 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €) und sonstige Verbindlichkeiten von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Die restlichen Forderungen enthalten, wie im Vorjahr, hauptsächlich Cash-Pool-Forderungen.

In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind 7,7 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Im Vorjahr wurde hier eine kurzfristige Ausleihung an die Dortmunder Stadtwerke AG (15,0 Mio. €) ausgewiesen. Die restlichen Forderungen enthalten, wie im Vorjahr, hauptsächlich Cash-Pool-Forderungen.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen einen Auszahlungsanspruch auf Körperschaftsteuergut-haben in Höhe des abgezinsten Betrags von 3,9 Mio. € (Vorjahr: 5,8 Mio. €), Forderungen aus der Abrechnung von Aufwendungen der Sparten Gas und Strom (inkl. EEG-Umlage in Höhe von 0,5 Mio. €) sowie Forderungen aus Stromsteuer der Jahre 2014 und 2015 von 1,0 Mio. €.

Von den Sonstigen Vermögensgegenständen haben 2,0 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Alle übrigen Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN (4)

Der Posten enthält im Wesentlichen geleistete Ausgleichszahlungen und Investitionszuschüsse im Zusammenhang mit langjährigen Wasserbezugs- und -lieferverträgen. Sie werden in gleichbleibenden jährlichen Raten aufgelöst.

GEZEICHNETES KAPITAL (5)

Das Grundkapital von 103.125.000 € ist eingeteilt in 3.437.500 nennbetragslose Stückaktien. Es ist voll eingezahlt.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Bochum GmbH und der Dortmunder Stadtwerke AG, hat der GELSENWASSER AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass von ihr seit dem 11. September 2003 80,51 % der Stimmrechte an der GELSENWASSER AG gehalten werden.

Mit Datum vom 23. Oktober 2003 hat die Wasser und Gas Westfalen GmbH den außenstehenden Aktionären der GELSENWASSER AG ein Pflichtangebot gemäß §§ 35 ff. WpÜG zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien der GELSENWASSER AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 353,14 € je Aktie unterbreitet. Dieses Angebot wurde für insgesamt 258.962 Aktien angenommen. Das entspricht einem Anteil von 7,53 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der GELSENWASSER AG.

Die Stadtwerke Bochum GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG haben ihre bisher direkt gehaltenen GELSENWASSER-Aktien (Stadtwerke Bochum GmbH: 194.907 Aktien; Dortmunder Stadtwerke AG: 41.744 Aktien) auf die Wasser und Gas Westfalen GmbH übertragen.

Die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, hielt zum 31. Dezember 2015 3.194.600 Aktien der GELSENWASSER AG. Dies entsprach einem Anteil von 92,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte.

KAPITALRÜCKLAGE (6)

In der Kapitalrücklage ist das Aufgeld aus früheren Kapitalerhöhungen in Höhe von 32,2 Mio. € enthalten.

GEWINNRÜCKLAGEN (7)

IN MIO. € 2015 2014
Andere Gewinnrücklagen    
Bestand am 1. Januar 214,3 210,3
Zuführung aus dem Jahresüberschuss 4,0 4,0
BESTAND AM 31. DEZEMBER 218,3 214,3

RÜCKSTELLUNGEN (8)

IN MIO. € 31.12.2015 31.12.2014
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 175,5 169,8
Steuerrückstellungen 2,0 2,9
Sonstige Rückstellungen 75,2 68,8
  252,7 241,5

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von leistungsorientierten Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Hier bei besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, zugesagte Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen. Die Zusagen bemessen sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Vergütung der Mitarbeiter.

Die Rückstellungsbewertung der Versorgungspläne erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren.

Den versicherungsmathematischen Berechnungen der Versorgungsverpflichtungen und des Pensionsaufwands wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:

IN % 31.12.2015 31.12.2014
Rechnungszins 4,31 4,53
Anwartschaftstrend 2,5 2,5
Rententrend 2,0 2,0
Fluktuation 1,0 1,0
Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck

Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde von dem Wahlrecht nach Artikel 75 Abs. 7 EGHGB Gebrauch gemacht und der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren zugrunde gelegt. Bei Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren hätte sich ein um 10,9 Mio. € höherer Rückstellungsbetrag ergeben. Daraus resultiert der nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 10,9 Mio. €.

Die Steuerrückstellungen enthalten vorsorglich zurückgestellte Beträge für den noch nicht der steuerlichen Außenprüfung unterlegenen Zeitraum.

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen energie- und wasserwirtschaftliche Risiken in Form von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften und Risiken aus Preisnachlässen (47,5 Mio. €), ausstehende Eingangsrechnungen (7,2 Mio. €), Konzessionsabgaben (3,8 Mio. €), Jubiläumsverpflichtungen (2,7 Mio. €), Rekultivierungsverpflichtungen (2,2 Mio. €) und Großreparaturen (1,8 Mio. €).

VERBINDLICHKEITEN (9)

davon mit einer Restlaufzeit
IN MIO. € GESAMT 31.12.2015 BIS 1 JAHR 1 BIS 5 JAHRE ÜBER 5 JAHRE GESAMT 31.12.2014
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1,0 1,0     0,2
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43,7 43,7     50,6
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 144,0 144,0     128,9
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5,8 5,8     6,7
5. Sonstige Verbindlichkeiten 17,2 17,0 0,2   18,5
- davon aus Steuern (1,9) (1,9)     (3,7)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0,4) (0,2) (0,2)   (0,4)
  211,7 211,5 0,2   204,9

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 63,2 Mio. € (Vorjahr: 69,1 Mio. €) auf die Wasser und Gas Westfalen GmbH. Steuererstattungsansprüche in Höhe von 14,0 Mio. € (Vorjahr: 9,6 Mio. €) und Forderungen aus dem Cash-Pooling von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) wurden mit den Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von 78,1 Mio. € (Vorjahr: 78,1 Mio. €) saldiert.

Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Darüber hinaus bestehen, wie im Vorjahr, im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €). Im Übrigen handelt es sich ganz überwiegend um Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling.

Von den Sonstigen Verbindlichkeiten hatten im Vorjahr 0,2 Mio. € eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die restlichen Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

UMSATZERLÖSE (INKL. ENERGIE-/STROMSTEUER) (10)

Die Umsatzerlöse der GELSENWASSER AG erhöhten sich um insgesamt 88,4 Mio. € auf 820,1 Mio. €. Dabei lagen die Brutto-Erlöse aus dem Gasverkauf hauptsächlich aufgrund des Gewinns eines neuen Kunden im Rahmen der bestehenden zentralen Gasbeschaffung der GELSENWAS-SER AG sowie erhöhter Gashandelsaktivitäten bei 551,9 Mio. € um 80,7 Mio. € über dem Vorjahr. Die Erlöse aus dem Wasserverkauf erhöhten sich im Berichtsjahr um 8,9 Mio. € auf 199,7 Mio. €. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Erlösberichtigung im Vorjahr. Die Stromerlöse verringerten sich um 1,8 Mio. € auf 17,2 Mio. €. Die übrigen Umsatzerlöse liegen mit 59,4 Mio. € auf Vorjahresniveau.

ENERGIE-/STROMSTEUER (11)

Energie- und Stromsteuer entstehen bei Lieferung von Erdgas und Strom an Endverbraucher. Sie werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (12)

IN MIO. € 2015 2014
Erträge aus Anlagenabgang und Zuschreibungen 0,8 0,9
Miet- und Pachterträge 6,1 5,1
Periodenfremde Erträge 7,5 2,6
Übrige betriebliche Erträge 3,9 7,1
  18,3 15,7

Die periodenfremden Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 7,4 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).

Die übrigen betrieblichen Erträge beinhalteten im Vorjahr 3,1 Mio. € Erträge im Zusammenhang mit der Absicherung von Wertänderungsrisiken aus Gasbeschaffungs- und -absatzverträgen sowie aus eingespeicherten Gasmengen.

MATERIALAUFWAND (13)

IN MIO. € 2015 2014
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 577,3 485,6
Aufwendungen für bezogene Leistungen 97,1 71,6
  654,4 557,2

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten überwiegend Aufwendungen für den Gas-, Wasser- und Strombezug, darüber hinaus Energieaufwendungen und Reparaturmaterialien.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen im Wesentlichen auf Anlagenunterhaltung, Netznutzungsentgelte sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Erdgasspeicher.

PERSONALAUFWAND (14)

IN MIO. € 2015 2014
Löhne und Gehälter 66,5 63,6
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 19,7 25,0
  86,2 88,6

Die Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 8,9 Mio. € (Vorjahr: 13,9 Mio. €). Die Verminderung dieser Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der Entwicklung des Rechnungszinses bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen.

Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, getrennt nach Mitarbeitergruppen:

2015 2014
Mitarbeiter 1.099 1.084
Auszubildende und Praktikanten 58 52
  1.157 1.136
davon ruhende Arbeitsverhältnisse 26 24

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN (15)

IN MIO. € 2015 2014
Konzessionsabgaben 15,8 15,7
Wasserentnahmeentgelt 5,8 6,1
Beiträge an wasserwirtschaftliche Verbände 4,8 4,9
Übrige betriebliche Aufwendungen 29,3 25,3
  55,7 52,0

BETEILIGUNGSERGEBNIS (16)

IN MIO. € 2015 2014
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 53,4 36,6
Erträge aus Beteiligungen 17,2 29,0
(davon aus verbundenen Unternehmen) (2,2) (15,0)
  70,6 65,6

ZINSERGEBNIS (17)

IN MIO. € 2015 2014
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,2 0,5
(davon aus verbundenen Unternehmen) (0,0) (0,3)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,6 0,6
(davon aus verbundenen Unternehmen) (0,3) (0,2)
Aufwendungen aus der Abzinsung von Ausleihungen - 0,1 - 0,1
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 7,8 - 7,9
(davon an verbundene Unternehmen) (- 0,0) (- 0,1)
  - 7,1 - 6,9

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 7,5 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €) und von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €).

STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG (18)

Der Posten enthält die von der GELSENWASSER AG zu zahlende Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) auf die von der Muttergesellschaft zu leistende Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre.

GEWERBESTEUERUMLAGE (19)

Ausgewiesen ist die von der Muttergesellschaft im Rahmen des bestehenden Organschaftsverhältnisses belastete Umlage.

ERGÄNZENDE ANGABEN

ANGABEN ZU BEWERTUNGSEINHEITEN

Das Gesamtportfolio der GELSENWASSER AG, bestehend aus Festpreisverträgen und marktpreisbasierten Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträgen sowie aus physischen Gasmengen im Speicher, wird gegen das netto verbleibende Wertänderungsrisiko abgesichert. Grund- und Sicherungsgeschäfte werden nach § 254 HGB in einer Makro-Bewertungseinheit zusammengefasst. Das abgesicherte Risiko resultiert aus Veränderungen des Gaspreises. Die Gasbeschaffungs- und Gasabsatzverträge und die Gasmengen im Speicher werden mit den folgenden Netto-Mengen in die Bewertungseinheit einbezogen:

COMMODITY * SCHWEBENDE GESCHÄFTE (NETTO) GAS IM SPEICHER
Gasposition aus Festpreisgasverträgen und Gas im Speicher (in GWh) — 336 724
Gasposition aus marktpreisbasierten Gasverträgen (in GWh) 982

* Die Gas-Position ist TTF (Title Transfer Facility)-Preis basiert.

In Abhängigkeit von der Netto-Position des Gesamtportfolios setzen sich die Sicherungsgeschäfte (Derivate) aus finanziellen Payer bzw. Receiver Gasswaps zusammen. Die Sicherungsgeschäfte werden mit den folgenden Mengen in die Bewertungseinheit einbezogen:

DERIVATE * KAUF VERKAUF NETTOPOSITION
Gas (in GWh) 254 — 17 237

* Die Gas-Position ist TTF-Preis basiert.

Der Buchwert des abgesicherten Gases im Speicher beläuft sich auf 16,1 Mio. € und ist unter dem Bilanzposten Vorräte erfasst.

Abgesichert ist das Marktwertänderungsrisiko (Fair Value-Risiko) der Grundgeschäfte (schwebende Geschäfte sowie Gasmengen im Speicher) im Hinblick auf einen sich ändernden Warenpreis. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Marktwerte der abgesicherten Grundgeschäfte auf —0,6 Mio. €.

Die gegenläufigen Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte werden sich in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen. Die in den Bewertungseinheiten zusammengefassten Grundgeschäfte weisen hochgradig homogene Risiken auf. Bei den Sicherungsgeschäften wird der Preisindex jeweils so gewählt, dass er mit dem Preisindex der Grundgeschäfte übereinstimmt und die Sicherungsgeschäfte somit demselben (Warenpreis-) Risiko unterliegen wie die Grundgeschäfte. Es wird eine hohe Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung erwartet. Die Wertänderungen der Grundgeschäfte sind über einen Zeitraum von i.d.R. bis zu drei Jahren gesichert. Bei der Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes und des Imparitätsprinzips hätte für die Sicherungsgeschäfte eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 2,8 Mio. € gebildet werden müssen. Zudem wäre eine Abwertung des Warenbestands in den Gasspeichern um 7,9 Mio. € notwendig geworden. Bei Anwendung der Makro-Bewertungseinheit führt hingegen ein Netto-Verlust aus Grund-und Sicherungsgeschäften sowie Gas in den Speichern zunächst zu einer Abwertung des Warenbestands. Bei einer darüber hinausgehenden Verlustspitze wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Die Makro-Bewertungseinheit der GELSENWASSER AG hat zu einer Abwertung des Warenbestands in Höhe von 3,2 Mio. € geführt, eine Drohverlustrückstellung brauchte nicht gebildet werden.

Zur Bestimmung der prospektiven Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird auf das dokumentierte, angemessene und funktionsfähige Risikomanagementsystem der GELSENWASSER AG verwiesen:

Die Risikogeschäftsfelder, die zu gefährdenden Entwicklungen führen können, sind festgelegt.

Es erfolgt eine systematische und fortdauernde Risikoidentifikation, -messung, -steuerung und -analyse. Angemessene interne Kontrollverfahren sind eingerichtet.

Es findet ein regelmäßiges Risikoreporting an die Geschäftsleitung statt.

Die Risikostrategie wird mit geeigneten operativen und finanziellen Maßnahmen effektiv umgesetzt.

Die Grund- und Sicherungsgeschäfte sind im Treasury Management System der GELSENWASSER AG erfasst. Die Marktwerte und Marktwertentwicklungen der Grund-und Sicherungsgeschäfte werden zuverlässig ermittelt.

Es werden regelmäßig Stresstests für die wesentlichen Risiken durchgeführt.

Verantwortlichkeiten und Aufgaben sind klar zugeordnet. Miteinander unvereinbare Tätigkeiten werden durch unterschiedliche Mitarbeiter durchgeführt.

Die Risikostrategie und -methodik wird in regelmäßigen Abständen überprüft und zeitnah an sich ändernde Bedingungen angepasst.

Die getroffenen Maßnahmen und angewendeten Methoden sind in der Risikorichtlinie und dem Risikomanagementhandbuch der GELSENWASSER AG dokumentiert.

Die wirksamen Teile der Bewertungseinheit werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell abgebildet.

Zur rechnerischen Ermittlung des Betrags der bisherigen Unwirksamkeit wird die Dollar-Offset-Methode in kumulierter Form angewendet. Hierbei werden die kumulierten Markt-wertänderungen der Grundgeschäfte mit den kumulierten Marktwertänderungen der Sicherungsgeschäfte ab dem De-signierungszeitpunkt in absoluten Geldbeträgen miteinander verglichen. Der Dollar-Offset-Test wird zu jedem Abschlusstermin durchgeführt. Ineffektivitäten werden erfasst, wenn sich aus den kumulierten Wertänderungen der Grundgeschäfte und den kumulierten Wertänderungen der Sicherungsinstrumente per Saldo ein Netto-Verlust ergibt. In diesem Fall ist zunächst der Warenbestand abzuwerten. Für eine darüber hinausgehende Verlustspitze ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden. Eine Gewinnspitze bleibt unberücksichtigt.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Aufgrund von Gesellschafterzusagen sowie durch eine mögliche Einforderung noch ausstehender Einlagen können sich Nachschussverpflichtungen in Höhe von 13,6 Mio. € ergeben.

Das Bestellobligo aus 2015 bereits erteilten Aufträgen beträgt 7,7 Mio. €.

Aus langfristigen Gasspeichernutzungsverträgen bestehen bis zum Geschäftsjahr 2045 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von durchschnittlich 6,6 Mio. € pro Jahr.

Zur teilweisen Deckung kontrahierter und erwarteter Energielieferungen an die Kunden für die nächsten drei Jahre wurden entsprechende Bezugsverträge und Absicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Auf der Grundlage eines Darlehensvertrags mit einem assoziierten Unternehmen bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 0,3 Mio. €.

Sonstige Verpflichtungen bestehen im üblichen Rahmen aus Miet- und Leasingverträgen.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Bürgschaftsverpflichtungen der GELSENWASSER AG für Verbindlichkeiten eines Beteiligungsunternehmens bestehen in Höhe von 30,9 Mio. €. Weiter hat die GELSENWASSER AG eine Rückbürgschaft für Garantieerklärungen dieses Unternehmens in Höhe von 25,6 Mio. € gestellt.

GELSENWASSER ist als Schuldner aus einem langjährigen Nutzungsvertrag gegenüber einem assoziierten Unternehmen zur Leistungsabnahme und Zahlung verpflichtet. Das assoziierte Unternehmen hat durch einen teilweisen Verkauf der künftig entstehenden Forderungen aus diesem Nutzungsvertrag seinen Finanzierungsbedarf gedeckt. Zur Sicherstellung des Finanzierungsbedarfs ist GELSENWASSER in dem Forderungsverkaufsvertrag gegenüber den finanzierenden Banken feste Zahlungsverpflichtungen eingegangen. Die festen Zahlungsverpflichtungen aus dem Forderungsverkauf können die von der tatsächlichen Leistungsabnahme abhängigen Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag überschreiten. Sie belaufen sich entsprechend dem Volumen der bis zum Stichtag verkauften Forderungen auf 29,9 Mio. €.

Zur Besicherung von Bankverbindlichkeiten der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE) hat GELSENWASSER ihre Geschäftsanteile in Höhe von 1,2 Mio. € zuzüglich ihrer Gewinnansprüche gegenüber der TGE verpfändet. Diese Stellung von Sicherheiten erfolgte gemeinsam mit den anderen TGE-Gesellschaftern und ist neben der erfolgten Leistung von Kommanditeinlagen ein Bestandteil der Projektfinanzierung.

Darüber hinaus hat GELSENWASSER im Rahmen der Beteiligung an einem Stadtwerk in den neuen Bundesländern eine Rückbürgschaft für den von der Gemeinde verbürgten Investitionskredit in Höhe von 1,1 Mio. € übernommen und sich darüber hinaus für die Laufzeit weiterer Darlehen verpflichtet, ihr Beteiligungsverhältnis beizubehalten.

Im Rahmen der Abspaltung des Gasnetzbereichs auf die GELSENWASSER Energienetze GmbH zum 1. Januar 2009 wurden die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Unternehmenseinheit „Gasversorgungsnetze" und die Pensionsanwartschaften der übergangenen Arbeitnehmer übertragen. Gemäß § 133 UmwG haftet die GELSENWASSER AG gesamtschuldnerisch für die vor der Wirksamkeit der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten und Versorgungsverpflichtungen begrenzt auf fünf Jahre bzw. zehn Jahre.

Es ist nicht zu erwarten, dass aus den Haftungsverhältnissen und Eventualverbindlichkeiten wesentliche tatsächliche Verbindlichkeiten entstehen werden. Die Gründe für diese Einschätzung liegen sowohl in den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen als auch in der erwarteten Geschäftsentwicklung.

ANGABEN GEMÄSS § 6B ABS. 2 ENWG

Es bestanden folgende Dienstleistungsgeschäfte (kaufmännische und technische) größeren Umfangs außerhalb der Energie- und Wasserversorgung mit verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen, die nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind:

IN MIO € ERTRAG AUFWAND
GELSENWASSER Energienetze GmbH 18,1 2,6
NGW GmbH 1,6 -
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH 4,4
WESTFALICA GmbH 2,6
AWS GmbH 1,1 0,5
Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH 0,6 3,0
GSW Wasser-plus GmbH 4,5
hertenwasser GmbH 2,5 2,6
WBDU Wasserbeschaffungsgesellschaft Duisburg mbH 1,1 -
Wassergewinnung Essen GmbH 4,0 0,2
Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH 1,3 -
Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG 3,2 -
Wasserwerke Westfalen GmbH 1,1 0,2
Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH 3,2
KGE — Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe GmbH & Co. KG 2,2

HONORARE FÜR DEN JAHRESABSCHLUSSPRÜFER

Für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer, die Pricewaterhouse-Coopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Essen, hat die GELSENWASSER AG im Berichtsjahr Aufwendungen von 183 T€ erfasst. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr für Steuerberatungsleistungen 3 T€ und für sonstige Leistungen 66 T€ ergebniswirksam berücksichtigt.

DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Aufsichtsrat und Vorstand der GELSENWASSER AG haben sich im Berichtsjahr erneut mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Wortlaut der aktuellen Erklärung nach § 161 AktG vom 16. Dezember 2015 kann im Internet unter der Adresse http://www.gelsenwasser.de abgerufen werden.

GESAMTBEZÜGE DES AUFSICHTSRATS UND DES VORSTANDS

(a) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 4.000 €. Darüber hinaus erhalten sie 32 ct pro 1.000 € des sich aus dem Konzernabschluss ergebenden Ergebnisses vor Ertragsteuern. Ergebnisanteile über 80.000.000 € bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, jeder Stellvertreter das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit geringere Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem den Ersatz ihrer Auslagen.

Für das Geschäftsjahr 2015 betragen die Bezüge des Aufsichtsrats:

IN € FESTE VERGÜTUNG VARIABLE VERGÜTUNG AUSLAGENERSATZ INSGESAMT
Guntram Pehlke 8.000,00 51.200,00 500,00 59.700,00
Dr. Ottilie Scholz 6.000,00 38.400,00 400,00 44.800,00
Rainer Althans 6.000,00 38.400,00 400,00 44.800,00
Frank Baranowski 4.000,00 25.600,00 200,00 29.800,00
Hans-Detlef Bösel 4.000,00 25.600,00 2.230,61 31.830,61
Klaus Franz 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Thomas Kaminski 4.000,00 25.600,00 400,00 30.000,00
Manfred Kossack 4.000,00 25.600,00 300,00 29.900,00
Christina Leitner 4.000,00 25.600,00 300,00 29.900,00
Jürgen Pellny 4.000,00 25.600,00 600,00 30.200,00
Jörg Stüdemann 4.000,00 25.600,00 200,00 29.800,00
Frank Thiel 1.000,00 6.400,00 100,00 7.500,00
Bernhard Wilmert 3.000,00 19.200,00 300,00 22.500,00
  56.000,00 358.400,00 6.330,61 420.730,61

(b) Gesamtbezüge des Vorstands

Mit Herrn Henning R. Deters und Herrn Dr. Dirk Waider sind neben einem festen Grundgehalt eine erfolgsabhängige Vergütung, deren Basis das jährliche Ergebnis vor Ertragsteuern des GELSENWASSER-Konzerns darstellt, eine jährliche erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Aufsichtsrats liegt, und eine erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung über einen Drei-Jahres-Zeitraum bemisst, vereinbart. Ziel dabei ist die Einhaltung vereinbarter Größenordnungen der Kennzahl ROCE (return an capital employed).

Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Hinzu kommen Mandatseinkünfte für die Aufsichtsratstätigkeit in Unternehmen der GELSENWASSER-Gruppe.

Für das Geschäftsjahr 2015 betragen die Bezüge des Vorstands:

IN € HENNING R. DETERS DR.-ING. DIRK WAIDER INSGESAMT
Erfolgsunabhängige Vergütung (Grundgehalt) 390.000,00 262.500,00 652.500,00
Erfolgsabhängige Vergütung      
- auf Basis Jahresergebnis 91.683,52 61.710,06 153.393,58
- nach Ermessen 39.000,00 38.250,00 77.250,00
- mit Mehrjahresbezug 169.650,00 110.925,00 280.575,00
Sach- und sonstige Bezüge 17.569,44 36.968,64 54.538,08
Mandatseinkünfte 9.970,00 7.210,03 17.180,03
  717.872,96 517.563,73 1.235.436,69

Des Weiteren bestehen Pensionszusagen, die den Vorstandsmitgliedern einen Anspruch auf lebenslange Ruhegeld- und Witwenversorgung einräumen.

Herrn Deters ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegehalt in Höhe von 70 % des Grundgehalts zugesagt. Für den Todesfall oder im Fall krankheitsbedingten Ausscheidens ist ab der zweiten Periode der Bestellung ein Ruhegehalt zugesagt, das 32 % des Grundgehalts beträgt und mit Vollendung eines jeden Dienstjahres um 2 % der ruhegehaltsfähigen Vergütung steigt. Herrn Dr. Waider, dessen Pensionsansprüche aus der Vorbeschäftigung im Unternehmen getrennt erhalten bleiben, ist mit Erreichen des 65. Lebensjahres oder für den Fall der Invalidität eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage erteilt. Grundlage ist ein jährlicher Beitrag in Höhe von 30 % (bis 30. Juni 2015: 20 %) des Grundgehalts.

Die Anwartschaft auf Witwenrente beträgt im Falle von Herrn Deters 55 % und bei Herrn Dr. Waider 60 % des Ruhegelds; im Todesfall während der Laufzeit des Anstellungsvertrags werden für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate die vollen Bezüge an die Witwen gezahlt.

Für den Fall der einvernehmlichen Beendigung des Anstellungsvertrags vor dem 30. September 2016 (Herr Deters) bzw. 31. Dezember 2017 (Herr Dr. Waider) ist ein Übergangsgeld in Höhe eines halben Monatsgrundgehalts für jeden Kalendermonat der Dauer des Anstellungsvertrags festgelegt. Für den Fall der Vertragsbeendigung nach dem 30. September 2016 bzw. 31. Dezember 2017 sind für beide Vorstandsmitglieder Übergangsbezüge in Höhe von 50 % des Grundgehalts bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres vereinbart.

Mit beiden Vorstandsmitgliedern ist darüber hinaus eine Change-of-Control-Klausel vereinbart, die ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts hat Herr Deters einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 1.000.000 € und Herr Dr. Waider von maximal 650.000 €.

Für die erteilten Pensionszusagen beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2015 bei Herrn Deters auf 949.200 € (Vorjahr: 661.367 €) und bei Herrn Dr. Waider auf 345.681 (Vorjahr: 245.117 €), wobei der Ermittlung jeweils ein Rechnungszins von 4,31 % (Vorjahr: 4,53 %) zugrunde liegt.

Gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen bestehen Pensionsverpflichtungen (defined benefit obligations) im Barwert von insgesamt 18.886.888,00 € (Vorjahr: 18.967.849,00 €). Der Ermittlung liegt ein Rechnungszins von 4,31 % (Vorjahr: 4,53 %) zugrunde. Die Bezüge betrugen 1.603.879,87 € (Vorjahr: 1.624.970,63 €).

ANTEILSBESITZ

  ANTEILE AM KAPITAL EIGENKAPITAL ERGEBNIS
  UNMITTELBAR % MITTELBAR % T€ T€
1. Verbundene Unternehmen        
Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH, Gelsenkirchen 51   23.855 3.155
AWS GmbH, Gelsenkirchen 100   4.028 598
Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, 1) * Bitterfeld-Wolfen   94 21.788
energiehoch3 GmbH, Hamburg 100   1.165 88
Entsorgungsgesellschaft mbH Neues Land, Calvörde   60 320 13
Gasnetz Löhne GmbH & Co. KG, 2) Löhne   100 1 -
Gasnetz Löhne Verwaltungs-GmbH (vormals GELSENWASSER Energienetze 3. Beteiligungsgesellschaft mbH), Löhne   100 23 -
Gasversorgung Zehdenick GmbH, Zehdenick   51 1.376 98
GELSENWASSER 1. Beteiligungs-GmbH, 1) Gelsenkirchen 100   26 -
GELSENWASSER 1. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg   100 24 -
GELSENWASSER 4. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg   100 24 —1
GELSENWASSER 5. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg   100 24 —1
GELSENWASSER Dresden GmbH, * Dresden 100   70.394 5.205
GELSENWASSER Energienetze 1. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg   100 22 -
GELSENWASSER Energienetze 2. Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg   100 23 -
GELSENWASSER Energienetze GmbH, II* Gelsenkirchen 100   66.094 -
GELSENWASSER Entwicklungsgesellschaft Dresden mbH, Dresden   100 28 3
GELSENWASSER Magdeburg GmbH, 1) * Magdeburg 100   63.134 -
GELSENWASSER Polska GmbH, Hamburg   100 25 14
GELSENWASSER Projektgesellschaft mbH, Hamburg 100   5.219 —116
GELSENWASSER Service GmbH (vormals GELSENWASSER 2. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH), Hamburg 100   24 -
GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, * Hamburg 100   49.936 3.156
GKW-Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen   66 32.840 395
Havelstrom Zehdenick GmbH, Zehdenick   51 2.233 215
NGW GmbH, II* Duisburg 100   3.010 -
Stadtwerke Zehdenick GmbH, Zehdenick   74,9 5.949 999
Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, 1) * Rheda-Wiedenbrück 100   10.743
WESTFALICA GmbH, 1) * Bad Oeynhausen 100   6.000 -
Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH, Gelsenkirchen 60   540 30
2. Assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen        
Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG, 3) Berlin   25,1 890 1.396
Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH, 4) Berlin   25,1 78 4
CHEVAK Cheb a.s., Cheb, Tschechien 28,2   59.609 1.411
Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, Viersen 50   3.109 1.930
Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH, Viersen 50   35 1
Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, Höxter   50 4.635 700
GELSENWASSER 3. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg 39   24 -
Gemeindewerke Hünxe GmbH, Hünxe 49   4.138 291
GENREO - Gesellschaft zur Nutzung regenerativer Energien in Olfen mbH, Olfen 50   507 -51
GSW Wasser-plus GmbH, Kamen 50   1.939 346
Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH, Bremen 49   52.364 11.007
hertenwasser GmbH, Herten 50   283 83
Infrastrukturgesellschaft Bitterfeld-Wolfen (ISG) mbH, Bitterfeld-Wolfen   49 26 -
INSTITUT FÜR WASSERFORSCHUNG GmbH, Dortmund   33,3 44 -19
KGBE - Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbH, Gronau 25   33 1
KGE - Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG, Gronau 25   28.480 1.641
KMS KRASLICKA MüSTSKÄ SPOLEÖNOST s.r.o., Kraslice, Tschechien 50   3.079 251
MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG (vormals GELSENWASSER Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG), Lüdinghausen   49 14.378 -5
Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH, Bad Oeynhausen   26 2.895 -51
Netzgesellschaft Erwitte mbH & Co. KG, 2) Erwitte   49 50 -
NSG Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH, Wesel   50 22 -3
PD energy GmbH, Bitterfeld-Wolfen   50 10.110 -881
Przedeblorstwo WodociggöwiKanalizacji w GtogaMe Sp. z o.o., Gtogow, Polen 46   23.426 1.111
PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsuntemehmen GmbH, Perleberg 50   6.426 963
Stadtentwässerung Dresden GmbH, Dresden   49 116.484 13.969
Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Stendal   37,5 21.713 5.116
Stadtwerke Burg GmbH, Burg 49   9.328 1.492
Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, Castrop-Rauxel 49,9   17 -
Stadtwerke Delitzsch GmbH (vormals Technische Werke Delitzsch), Delitzsch   30,5 14.928 4.472
Stadtwerke Haltern am See GmbH, Haltern 25,1   15.479 779
Stadtwerke Holzminden GmbH, Holzminden   24,9 4.182 468
Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst 50   6.357 1.400
Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar 49   3.563 526
Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar 49   35 1
Stadtwerke Weißenfels GmbH, Weißenfels 24,5   23.278 3.434
Stadtwerke Wesel GmbH, Wesel 20   16.770 1.744
Stadtwerke Zeitz GmbH, Zeitz 24,5   20.784 2.900
Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH, Emmerich am Rhein 49,9   1.160 1.060
TEREA Cheb s.r.o., Cheb, Tschechien 50   8.831 735
Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH, Bochum 50   5.585 267
Wassergewinnung Essen GmbH, Essen 50   2.045 69
Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG, Herne 50   16.536 3.994
Wasserversorgung Herne Verwaltungs- GmbH, Herne 50   37 1
Wasserversorgung Voerde GmbH, Voerde 50   4.584 450
Wasserwerke Westfalen GmbH, Dortmund 50   17.689 126
Wasserwirtschaft Leidersbach GmbH, Leidersbach   50 263 47
WBDU Wasserbeschaffungsgesellschaft Duisburg mbH, Duisburg 50   585 85
WVE Wasserversorgungs- und -entsorgungsgesellschaft mbH, Schriesheim   24,5 7.701
3. Sonstige Beteiligungsunternehmen        
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Magdeburg   19,3 203.372 49.533
Städtische Werke Magdeburg Verwaltungs-GmbH, Magdeburg   19,3 38 3
Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG, Aachen 8,7   27.322 5.425

1) Gewinnabführungsvertrag
2) Gründung in 2015, Jahresabschluss liegt noch nicht vor
3) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Juli 2014 - 30. Juni 2015
4) Abweichendes Geschäftsjahr 1. Juli 2013 - 30. Juni 2014

Den Angaben der mit * gekennzeichneten Unternehmen liegen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2015, allen anderen Unternehmen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2014 zugrunde.

Eigenkapital und Ergebnis der ausländischen Unternehmen wurden mit folgenden Stichtags- bzw. Durchschnittskursen umgerechnet:

DURCHSCHNITTSKURS STICHTAGSKURS
1 € ENTSPRICHT 2015 31.12.2015
Tschechische Krone 27,28 27,02
Polnischer Zloty 4,18 4,26

AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Angegeben sind die Mandate, die die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2015 innehatten.

a)

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

b)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

* Vertreter der Arbeitnehmer

MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Guntram Pehlke
Dortmund
Vorsitzender
Vorsitzender des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG

a)

STEAG GmbH (Vorsitzender)

EDG Entsorgung Dortmund GmbH

KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH

RWE Vertrieb AG

WV Energie AG

b)

EDG Holding GmbH

Dr. Ottilie Scholz
Bochum
Stellvertretende Vorsitzende bis 31. Dezember 2015
Mitglied bis 31. Dezember 2015
Oberbürgermeisterin a.D.

a)

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015

Bochum Perspektive 2022 GmbH (Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015

Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH bis 20. Oktober 2015

Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH bis 20. Oktober 2015

Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) (Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015

KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH (Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015

RWE Deutschland AG bis 20. Oktober 2015

Stadtwerke Bochum GmbH (Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015

Stadtwerke Bochum Holding GmbH (Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015 Stadtwerke Bochum Netz GmbH bis 20. Oktober 2015

Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH bis 20. Oktober 2015

Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH (Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015

Wirtschaftsförderung Bochum Holding WBH GmbH (Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015

b)

Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (stellvertretende Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015

Bochum Marketing GmbH (Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015

Emschergenossenschaft (Vorsitzende des Genossenschaftsrats) bis 20. Oktober 2015

evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH (Vorsitzende) bis 20. Oktober 2015

NRW.BANK (Mitglied des Beirats) bis 20. Oktober 2015

Sparkasse Bochum (Vorsitzende des Verwaltungsrats) bis 20. Oktober 2015

Sparkassenverband Westfalen-Lippe (verschiedene Gremien des Verbands) bis 20. Oktober 2015

Tierpark Bochum gGmbH bis 20. Oktober 2015

Thomas Eiskirch
Bochum
Stellvertretender Vorsitzender seit 15. Februar 2016
Mitglied seit 16. Januar 2016
Oberbürgermeister

Rainer Althans *
Gelsenkirchen
Stellvertretender Vorsitzender
Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG

Frank Baranowski
Gelsenkirchen
Oberbürgermeister

a)

Emscher Lippe Energie GmbH

b)

Emschergenossenschaft (Mitglied des Genossenschaftsrats)

Sparkasse Gelsenkirchen (Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Hans-Detlef Bösel
Briesen (Mark)
Kaufmann

a)

• DF Deutsche Forfait AG (Vorsitzender)

• OYSTAR HOLDING GmbH bis 28. Februar 2015

Klaus Franz
Bochum
Geschäftsführer fmsc GmbH

a)

Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV)

Stadtwerke Bochum GmbH

b)

Gesamtverband Dämmstoffindustrie (Vorsitzender) bis 31. Oktober 2015

GMVK Procurement GmbH seit 1. November 2015

HusCompagniet NS bis 30. September 2015

Skamol NS seit 1. November 2015

Thomas Kaminski *
Gladbeck
Freigestellter stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der GELSENWASSER AG

Manfred Kossack
Unna
Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG
Mitglied der Geschäftsführung der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH

a)

EDG Entsorgung Dortmund GmbH

b)

EDG Holding GmbH

Wasserwerke Westfalen GmbH

Christina Leitner
Gelsenkirchen
Sekretärin

Jürgen Pellny
Duisburg
Betriebstechniker

b)

Gemeindewerke Hünxe GmbH Jörg Stüdemann

Jörg Stüdemann
Dortmund
Stadtdirektor und Stadtkämmerer

a)

EDG Entsorgung Dortmund GmbH

b)

EDG Holding GmbH

Technologiezentrum Dortmund GmbH

Konzerthaus Dortmund GmbH

Frank Thiel
Castrop-Rauxel
seit 1. Oktober 2015 Mitglied der Geschäftsführung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH

b)

rku.it GmbH seit 26. Februar 2015

Stadtwerke Bochum Netz GmbH seit 1. Oktober 2015

Bernhard Wilmert
Bochum
bis 30. September 2015
Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH bis 30. Juni 2015

a)

STEAG GmbH

b)

VBW Bauen und Wohnen GmbH (Vorsitzender)

Fernwärmeversorgung Universitäts-Wohnstadt Bochum GmbH (Vorsitzender des Beirats)

rku.it GmbH bis 10. Februar 2015

Stadtwerke Bochum Netz GmbH

Trianel GmbH (Vorsitzender)

VORSTAND

Henning R. Deters
Essen
Vorsitzender des Vorstands seit 2011
Unternehmensbereiche Finanzen, Personal und Controlling, Recht, Strategie, Unternehmensentwicklung, Unternehmenskommunikation, Vertrieb

a)

Stadtwerke Göttingen AG

b)

hertenwasser GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Stadtentwässerung Dresden GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal (stellvertretender Vorsitzender)

Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG

Wasserwerke Westfalen GmbH

Dr.-Ing. Dirk Waider
Krefeld
Mitglied des Vorstands seit 2013
Unternehmensbereiche Abwasser, Energie- und Messtechnik, Verteilung Wasser, Wasserwerke, Zentrale Technik und Forschung

b)

Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH (Vorsitzender im Wechsel)

Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (Vorsitzender im Wechsel)

Wasserversorgung Herne Verwaltungs- GmbH (Vorsitzender im Wechsel)

Wasserwerke Westfalen GmbH (Vorsitzender im Wechsel)

SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (stellvertretender Vorsitzender)

SEH Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Stadtentwässerung Dresden GmbH

Stadtwerke Haltern am See GmbH (stellvertretender Vorsitzender)

Lippeverband (Mitglied des Verbandsrats)

Ruhrverband (stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats) seit 4. Dezember 2015

GEWINNVERWENDUNG

Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 wird aufgrund des bestehenden Gewinn-abführungsvertrags an die Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, abgeführt. Eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen ist erfasst.

 

Gelsenkirchen, 11. März 2016

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Gelsenkirchen, 11. März 2016

GELSENWASSER AG

Der Vorstand

Henning R. Deters

Dr.-Ing. Dirk Waider

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Essen, den 14. März 2016

PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ulrich Götte, Wirtschaftsprüfer

ppa. Adrian Krysewski, Wirtschaftsprüfer