Nucletron Electronic AGMünchenKonzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2012Bericht über die Lage und des Konzerns für 2012der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, MünchenDer Lagebericht und der Konzernlagebericht der Nucletron Electronic AG sind in den nachfolgenden Ausführungen in Anwendung des § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Zusätzlich wurde aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge zwischen der Nucletron Technologies GmbH, München, der HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim, und der NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Offenlegung der Jahresabschlüsse dieser Gesellschaften als auch der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, und der SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim, verzichtet. 1. Zusammensetzung und Struktur des Konzerns Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit Die Nucletron Electronic AG, München, ist seit dem 1. Mai 1987 ein börsennotiertes Unternehmen und übernimmt die zentrale Finanzierungs- und Managementfunktion für die von ihr gehaltenen Beteiligungen. Die Lage der Nucletron Electronic AG als Konzernholding kann daher nur im Zusammenhang mit der Lage des Nucletron-Konzerns beurteilt werden. Ihre Aktien sind am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Frankfurt und Stuttgart notiert. Am 31. Dezember 2012 befand sich ein Anteil größer 75 Prozent bei der Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich. Die Nucletron Electronic AG, München, ist das Mutterunternehmen des Nucletron-Konzerns und wurde bereits im Jahr 1954 unter dem Namen Schneider & Co. KG gegründet, bevor etwa ein Jahrzehnt später die Umbenennung in Nucletron erfolgte. Die Tochtergesellschaften der Nucletron Electronic AG sind die Nucletron Technologies GmbH, München, die HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim, die NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, und unter dieser wiederum die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, sowie die SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim. Die Beteiligungsquote beträgt an allen Tochtergesellschaften 100 Prozent. Organisation Organe der Gesellschaft Der Vorstand der Nucletron Electronic AG bestand zum 31. Dezember 2012 aus vier Vorständen.
Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic AG besteht gemäß § 7 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren zum 31. Dezember 2012:
Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2016, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Geschäftsführung der Tochtergesellschaften Nahezu alle Tochtergesellschaften, mit Ausnahme der NBL Electronic Beteiligungs GmbH und der Luft electronic Vertriebsgesellschaft mbH werden von zwei Geschäftsführern geleitet. Geschäftsbereiche Der Nucletron-Konzern entwickelt, fertigt und vertreibt über vier operative Tochtergesellschaften Geräte, Systeme und Bauelemente in den Bereichen Umwelttechnik, Medizin- und Analysetechnik, Photovoltaik, Kommunikationstechnik, Aerospace, Industrieelektronik, Militärtechnik, Mikrowellen- und Abschirmtechnik sowie Schutztechnik. Mit seinem breit gefächerten Portfolio bietet der Nucletron-Konzern ein umfassendes Produkt- und Leistungsangebot. Der Konzern konzentriert sich auf schnell wachsende und technologisch anspruchsvolle Märkte und lässt sich in zwei wesentliche Segmente gliedern: · Leistungselektronik · Schutztechnik Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden. Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektronische und elektromechanische Bauteile und Systeme namhafter Hersteller für den Einsatz in der Optoelektronik, der Mikrowellentechnik, der Photovoltaik, der Kommunikationstechnik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig. Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor elektrostatischer Entladung (ESD), vor Überspannungen sowie gegen Hochfrequenzstörungen. Der Vertrieb dieser Eigenprodukte wird durch elektronische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller in den Bereichen Medizin- und Automatisierungstechnik, Industrieelektronik und Informationstechnik ergänzt. Über die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH werden induktive Bauelemente, ein Eigenprodukt unseres ehemaligen Beteiligungsunternehmens elektronik-service Bernd Luft GmbH, exklusiv im Verkehrsbereich und der Militärtechnik vermarktet. Wichtige Vorkommnisse Im Folgenden werden wichtige Vorkommnisse im Geschäftsjahr 2012 erläutert: · Gemäß Verschmelzungsvertrag vom 6. Juli 2012 wurde das Vermögen der GSI Geräte-Schutz Industrie-Elektronik GmbH (übertragende Gesellschaft), Untereisesheim, auf die SINUS Electronic GmbH (aufnehmende Gesellschaft), Untereisesheim, mit Wirkung zum 1. Januar 2012 übertragen. · In seiner Sitzung vom 3. Dezember 2012 billigte der Aufsichtsrat den Verkauf der 20 prozentigen Beteiligung an der elektronik-service Bernd Luft GmbH, München, welche der Nucletron-Konzern über die Luft electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, gehalten hat. 2. Wirtschaftliches Umfeld Gesamt- und Branchenentwicklung Bedingt durch die Staatsschuldenkrise in Europa und eine generelle konjunkturelle Abkühlung in der zweiten Jahreshälfte konnte die Weltwirtschaft nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) 2012 nur um 3,3 Prozent zulegen. Die Prognosen der Experten waren dabei im Jahresverlauf mehrfach nach unten korrigiert worden. Die Industriestaaten verzeichneten nur ein sehr moderates Plus von 1,3 Prozent. Die Rezession in wichtigen EU-Staaten wie Italien und Spanien sorgte dafür, dass die Wirtschaftsleistung der Eurozone um 0,4 Prozent unter der des Jahres 2011 lag. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2012 nur verhalten gewachsen. Insgesamt betrug das Wachstum nach Angaben der Bundesregierung noch +0,7 Prozent und lag damit unter dem Niveau von 2011. Der private Konsum und vor allem der Export waren die stärksten Stützen für die inländische Konjunktur, dagegen gingen die Investitionen bei den Unternehmen offenbar angesichts der Unsicherheit wegen der Schuldenkrise zurück. Im vierten Quartal sank die deutsche Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorquartal um 0,4 Prozent. Für das Gesamtjahr 2012 blieb die Jahresinflation mit 2,0 Prozent unter dem Wert von 2011 mit noch 2,3 Prozent. Der Leitzins für Euroland wurde von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Juli 2012 von 1,0 Prozent auf 0,75 Prozent herabgesetzt. Damit befindet sich der Leitzins für Euroland auf seinem historischen Tief. In Großbritannien verharrt der Leitzins seit 2009 auf ebenfalls historisch niedrigen 0,5 Prozent. Die US-Notenbank hält die Spanne für den Leitzins seit Dezember 2008 zwischen Null und 0,25 Prozent. Die Arbeitslosenquote sank laut der Bundesagentur für Arbeit in 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozent auf nunmehr 6,8 Prozent. Der Umsatz mit elektrotechnischen und elektronischen Produkten und Systemen ist im letzten Jahr nach den beiden Wachstumsjahren 2010 und 2011 um 4,3 auf EUR 171 Mrd. (Vorjahr: EUR 178 Mrd.) gesunken. Dabei ist der Inlandsumsatz 2012 mit einem Minus von 5,5 Prozent auf EUR 89,2 Mrd. (Vorjahr: EUR 94,3 Mrd.) deutlich stärker gefallen als der Auslandsumsatz im selben Jahr, der sich von EUR 83,6 Mrd. um 2,9 Prozent auf EUR 81,6 Mrd. verringert hat. Die Auftragseingänge blieben im gesamten letzten Jahr um 8,7 Prozent unter Vorjahr; von inländischen Kunden mit einem Minus von 14,2 Prozent, von ausländischen Kunden reduzierten sich die Bestellungen um 2,9 Prozent. (Quelle: ZVEI) Geschäftsentwicklung des Nucletron-Konzerns Die weltweite konjunkturelle Entwicklung 2012 stand im Zeichen der Finanzmarktkrise und wurde stark durch die Unruhen in Euroland beeinflusst. Die Geschäftsentwicklung des Nucletron-Konzerns konnte sich von diesen Geschehen nicht abkoppeln und ist im Vergleich zur allgemeinen Geschäftsentwicklung in Deutschland zurückhaltend verlaufen. Die Nachfrage nach elektronischen Bauelementen hat im Verlauf des Berichtsjahres stagniert und ist auf dem Vorjahresniveau verharrt. Der Markt für elektronische und elektromechanische Bauelemente, Module und Systeme zeichnete sich über den Berichtszeitraum hinweg durch eine insgesamt verhaltene Nachfrage aus. Die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen, Eigenprodukten und Dienstleistungen ist und bleibt für Nucletron ein bedeutender Hebel, um die Zufriedenheit seiner Kunden zu steigern. Auftragseingang und Auftragsbestand Der Konzernauftragseingang ist entgegen der allgemeinen Konjunkturbelebung in 2012 erneut gesunken, von EUR 14,0 Mio. auf EUR 12,9 Mio. (-7,5 Prozent). Der Auftragsbestand hat sich aufgrund des rückläufigen Auftragseingangs und einem Book-to-Bill von 0,9 (Vorjahr: 0,9) um 2,0 Millionen Euro auf EUR 4,8 Mio. verringert. Umsatz Die Umsatzerlöse des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2012 um 8,7 Prozent (EUR 1,4 Mio.) auf EUR 14,9 Mio. verringert. Ein Anteil von annähernd 88 Prozent der Umsatzerlöse wurde dabei im Inland erzielt. Der Geschäftsbereich Leistungselektronik konnte seinen Umsatz gegenüber dem Vorjahr annähernd halten, während im Geschäftsbereich Schutztechnik ein Rückgang zu verzeichnen war. Der zunehmende Wettbewerb im Distributionssektor, der Verlust von Absatzmöglichkeiten durch Produktionsverlagerungen ins Ausland bei einem gleichzeitigen Preisverfall im Inland sowie die Budgetierung der Haushalte der Öffentlichen Hand belasteten die Wettbewerbssituation des Nucletron-Konzerns zunehmend. Dieser Situation versucht der Konzern durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, z.B. im Bereich der Wärmebeherrschung und bei Silikonen, sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte entgegenzuwirken. Ergebnis Der Materialaufwand belief sich auf EUR 9,9 Mio. und war damit um TEUR 363 niedriger als im Vorjahr. Der erzielte Rohertrag betrug TEUR 4.915 (Vorjahr: TEUR 5.836) und fiel somit um 15,8 Prozent im Vergleich zur Vorperiode. Dabei verschlechterte sich die Rohertragsquote um 3,1 Prozentpunkte und lag bei 33,1 Prozent, nach 36,2 Prozent im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind nahezu unverändert und betrugen TEUR 2.749 nach TEUR 2.857 im Vorjahr, das entspricht einer Veränderung von minus 3,8 Prozent. Die Aufwendungen sind im Wesentlichen aufgrund der Personalentwicklung und dem Rückgang der Verpflichtungen aus leistungsbezogenen Vergütungssystemen gesunken. Der sonstige betriebliche Aufwand ist um TEUR 198 (-14,0 Prozent) auf TEUR 1.218 gesunken. Die Kosten-Umsatz-Relation ist um 20 Basispunkte auf 26,7 Prozent angewachsen; dies ohne Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 148). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 1.010 nach TEUR 1.576 im Vorjahr. Die Ergebnisentwicklung ist im Wesentlichen auf den Rückgang des Rohertrags im Berichtsjahr zurückzuführen.
Die EBIT-Marge belief sich auf 6,8 Prozent (Vorjahresvergleichszeitraum 9,6 Prozent). Das EBIT-Ergebnis je Aktie ist von 0,56 EUR in 2011 auf 0,36 EUR in 2012 gefallen und entspricht einer Verschlechterung von 35,9 Prozent. Der Konzernjahresüberschuss hat um TEUR 381 auf TEUR 710 abgenommen. Die Ertragssteuerquote ist mit 28,6 Prozent (Vorjahr: 31,0 Prozent) deutlich gefallen; sie liegt damit im Rahmen der durchschnittlichen, lokalen Ertragssteuerlast aus Körperschaft- und Gewerbesteuer. Geschäftsbereich Leistungselektronik Der Geschäftsbereich Leistungselektronik konnte von der Konjunkturerholung in 2012 nicht im erwarteten Umfang profitieren. Die Umsatzerlöse der Nucletron Technologies GmbH sind im Jahresvergleich um 1,7 Prozent auf EUR 5,7 Mio. (Vorjahr: EUR 5,8 Mio.) gefallen, die Umsätze der HVC-Technologies GmbH haben sich im gleichen Zeitraum um TEUR 75 auf TEUR 979 (Vorjahr: TEUR 904) erhöht. Im Berichtszeitraum konnten in geringem Umfang Liefer- oder Entwicklungsverträge mit mehrjährigen Laufzeiten abgeschlossen werden, der Auftragsbestand hat sich im Jahresvergleich dennoch deutlich verschlechtert. Das Segmentergebnis betrug TEUR 689 nach TEUR 876 im Vorjahr.
Geschäftsbereich Schutztechnik Der Geschäftsverlauf des Geschäftsbereichs Schutztechnik entsprach im Geschäftsjahr 2012 nicht der allgemeinen Marktentwicklung. Der Absatz elektronischer Bauelemente im Geschäftsfeld Industrieelektronik der SINUS Electronic GmbH ging im Berichtsjahr um 2,2 Prozent zurück, gleichzeitig fielen die Umsatzerlöse der selbst produzierten Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme des Geschäftsfelds MIL bei der SINUS um 57,7 Prozent. Der Absatz im Geschäftsfeld Induktive Bauelemente der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH ging um 14,6 Prozent gegenüber Vorjahr zurück; die Vorgaben der Jahresplanung konnten in keinem Geschäftsfeld erreicht werden. Das Segmentergebnis betrug TEUR 316 nach TEUR 702 im Vorjahr.
3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Der Nucletron-Konzern konnte seine wesentlichen Bilanzkennzahlen im Geschäftsjahr 2012 erneut verbessern. So ist das Eigenkapital um TEUR 162 auf EUR 9,9 Mio. (Vorjahr: EUR 9,7 Mio.) gestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 710 bei einer Dividende von TEUR 561 zurückzuführen. Bei einer um TEUR 219 geringeren Bilanzsumme in Höhe von EUR 12,7 Mio. (Vorjahr: EUR 13,0 Mio.), erhöhte sich die Eigenkapitalquote auf 77,4 Prozent (Vorjahr: 74,8 Prozent). Ertragslage Das Konzernergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des anhaltenden Preisverfalls bei aktiven (Dioden, Arrays) und induktiven (Kondensatoren, Drosseln, Spulen) Bauelementen, dem intensiveren Wettbewerb im Bereich Thermal Management sowie wegen des niedrigeren Anteils von Systemen aus Eigenfertigung gegenüber dem Vorjahr um TEUR 587 geringer ausgefallen und betrug TEUR 995. Der Konzernauftragseingang hat sich im Geschäftsjahr 2012 um 7,5 Prozent auf EUR 12,9 Mio. reduziert; das erreichte Book-to-Bill war mit 0,9 negativ. Der Auftragsbestand hat im Jahresvergleich um 29,8 Prozent abgenommen. Die Rohertragsmarge fiel um 3,1 Prozentpunkte auf 33,1 Prozent. Die Personalkostenquote ist trotz eines um TEUR 108 geringeren Personalaufwands (Vorjahr: TEUR 2.857) wegen der stärker gefallenen Umsatzerlöse um 90 Basispunkte auf 18,4 Prozent gestiegen. Das Ergebnis pro Mitarbeiter fiel trotz einer geringeren Mitarbeiterzahl um TEUR 10 auf TEUR 23. Die Steuerquote ist mit 28,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr (31,0 Prozent) deutlich gesunken.
Finanzlage Der Nucletron-Konzern hat im Geschäftsjahr 2012 einen positiven Netto-Cashflow in Höhe von TEUR 1.167 erwirtschaftet. Der Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit betrug TEUR 1.147 (-32,5 Prozent), gleichzeitig konnten Mittelzuflüsse aus Investitionstätigkeit von TEUR 164 erzielt werden. Die Abnahme des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ist im Wesentlichen auf die Abnahme der Vorräte und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, geringeren Ertragsteuerzahlungen sowie der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Der Nucletron-Konzern hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Bankverbindlichkeiten zum Abschlussstichtag und verfügt über eine Nettoliquidität von TEUR 4.540 (Vorjahr: TEUR 3.790). Neben der vorhandenen Liquidität steht uns eine Kreditlinie von TEUR 500 in vollem Umfang zur Verfügung. Die liquiden Mittel werden kurzfristig und risikoarm angelegt. Aufgrund der Bilanzstruktur und der Auftragslage im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses und des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist von einer weiterhin stabilen Lage der Gesellschaft auszugehen.
Vermögenslage Das Gesamtvermögen des Nucletron-Konzerns beträgt TEUR 12.744 nach TEUR 12.963 im Vorjahr. Die Vorräte haben zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 wegen vorgenommener Abschreibungen auf das Vorratsvermögen und einer bedarfsorientierten Lagerhaltung um TEUR 515 abgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verzeichneten eine Abnahme von 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. Das Zahlungsziel unserer Kunden hat sich wegen eines effizienten Zahlungsmanagements im Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt um 1,8 Tage auf 26,0 Tage verbessert. Der Jahresüberschuss fiel um 34,9 Prozent auf TEUR 710 und bewirkte unter Berücksichtigung der ausgezahlten Dividende von TEUR 561 einen Anstieg der Eigenkapitalquote um 2,6 Prozentpunkte auf 77,4 Prozent. Am Bilanzstichtag überstieg das Eigenkapital gemeinsam mit den langfristigen Schulden ohne latente Steuern das Anlagevermögen um 123,9 Prozent (Vorjahr: 109,5 Prozent). Die Anlagenintensität hat aufgrund der Investitionszurückhaltung um 1,3 Prozentpunkte auf 38,2 Prozent abgenommen. Die kurzfristigen Schulden haben sich mit einem Minus von 18,1 Prozent deutlich verringert; dies ist im Wesentlichen auf den stichtagsbedingten Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der kurzfristigen Rückstellungen sowie der Steuerverbindlichkeiten zurückzuführen.
Personal Die Anzahl der Mitarbeiter im Konzern hat sich in der Berichtsperiode auf 44 (Vorjahr: 49) verringert. Die Mitarbeiter repräsentieren den Nucletron-Konzern gegenüber Kunden und Lieferanten. Sie tragen unmittelbare Verantwortung für das operative Geschäft. Zur Sicherung der hohen Beratungsqualität und Fachkompetenz finden regelmäßige Schulungen in den Bereichen Vertrieb, Kommunikation und EDV sowie zu den relevanten rechtlichen Vorschriften statt. Die Neueinstellung von qualifizierten Vertriebsmitarbeitern lässt sich an den verschiedenen Standorten des Konzerns unterschiedlich erfolgreich realisieren. Forschung und Entwicklung Innovationen sind für die wirtschaftliche Dynamik und das Wachstum von großer Bedeutung. Der Aufwand für Forschung und Entwicklung (F&E) ist innerhalb des Konzerns eine vernachlässigbare Größe, da vorwiegend Handelsprodukte vertrieben werden. Die Schwerpunkte im Bereich F&E lagen in der Weiterentwicklung bereits vorhandener Produkte sowie auf der Verbesserung von Fertigungsprozessen. Finanzielle Zielgrößen und Leistungsindikatoren Zur Planung und Steuerung verwendet der Nucletron-Konzern im Wesentlichen die folgenden Kennzahlen und weiteren Leistungsindikatoren: · Umsatz-, Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung nach Geschäftsfeldern · EBIT-Rendite (EBIT/ Umsatz) · Betriebsergebnisse (EBIT) je Segment · Kundenzufriedenheitsbefragungen und -analysen Zur Steuerung und Überwachung der operativen Unternehmensleistung der einzelnen Tochtergesellschaften wird von Nucletron ua monatlich deren Umsatz, Rohertrag, betriebliche Aufwendungen und Betriebsergebnis analysiert und mit der ursprünglichen Planung verglichen. Das Liquiditätsmanagement umfasst eine tägliche Statusermittlung, außerdem erfolgt eine wöchentliche Prognose der Liquiditätsentwicklung. Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsjahres Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses als zurückhaltend, dies vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland in 2012. Die Auswirkungen der aktuellen konjunkturellen Entwicklung in Deutschland auf den Geschäftsverlauf der Nucletron Gruppe können nicht abgesehen werden. Für 2013 wird von einem Umsatz und Ergebnis auf Vorjahresniveau ausgegangen. 4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic AG Der Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert beibehalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit TEUR 363 im Vergleich zum Vorjahr gefallen (-19,2 Prozent) und resultieren fast ausschließlich aus Konzernerträgen. Das Finanzergebnis hat sich im Berichtsjahr um TEUR 524 auf TEUR 1.073 verschlechtert. Im Geschäftsjahr 2012 bestand ein durchgehender Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Nucletron Electronic AG und allen verbundenen Unternehmen über alle Konzernebenen. Im Gegensatz zum Vorjahr sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Aufwendungen aus Verlustübernahme aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge entstanden. Der erhaltene Gewinn aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Nucletron Technologies GmbH belief sich auf TEUR 553 nach TEUR 680 im Vorjahr, für die HVC-Technologies GmbH ist im abgelaufenen Geschäftsjahr einem Gewinn von TEUR 102 nach TEUR 153 angefallen. Für die NBL Electronic Beteiligungs GmbH sind, nach einem Gewinn von TEUR 129 im Vorjahr, im Geschäftsjahr 2012 Aufwendungen für Verlustübernahme in Höhe von TEUR 125 entstanden.
Die Zinserträge von TEUR 544 stammen im Wesentlichen aus verbundenen Unternehmen (TEUR 519) und haben im vergangenen Jahr wegen der allgemeinen Zinsentwicklung im Euroraum abgenommen (-15,1 Prozent). Die Zinsaufwendungen von TEUR 10 sind ausschließlich der nach BilMoG auszuweisenden Aufzinsung von Pensionsrückstellungen geschuldet. Im Gegensatz zum Vorjahr (TEUR 8) sind im Berichtsjahr keine Zinsen an verbundene Unternehmen entstanden. Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf TEUR 312 (Vorjahr: TEUR 465). Die Veränderungen im Sachanlagevermögen sind im Wesentlichen auf die Abschreibungen zurückzuführen, diese betrugen TEUR 25. Die Finanzanlagen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind maßgeblich wegen der geringeren Erträge aus der Ergebnisabführung um TEUR 156 auf TEUR 7.265 abgeschmolzen. Die Bilanzstruktur, die Beziehung zwischen dem langfristig gebundenen Vermögen, dem kurzfristig gebundenen Vermögen und den liquiden Mitteln, ist im Vorjahresvergleich weitestgehend unverändert. Der Wert des langfristig gebundenen Vermögens blieb nahezu konstant (TEUR 3.391 nach TEUR 3.412 im Vorjahr), während die Abnahme der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 312 (Vorjahr: TEUR 7.594) durch die gleichzeitige Zunahme der liquiden Mittel um TEUR 400 auf TEUR 3.295 übertroffen wurde. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 24,3 Prozent nach 24,5 Prozent im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote beträgt 95,5 Prozent gegenüber 94,7 Prozent im Vorjahr. Der Gesamtbetrag der Rückstellungen ist um TEUR 76 geringer ausgefallen (Vorjahr: TEUR 447). 5. Rechtliche Angaben Nachfolgender Text enthält die Angaben nach §§ 289 Abs. 4 bzw 315 Abs. 4 HGB. Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB Angaben zum Kapital Am 31. Dezember 2012 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 2.804.342,00 EUR, eingeteilt in 2.804.342 stimmberechtigte nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 EUR. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus der Vereinbarung zwischen Aktionären ergeben könnten. Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen der Übertragung der Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 28 Satz 1 des WpHG Anwendung findet. Nach dieser Regelung besteht das Stimmrecht aus Aktien, die einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der §§ 21 und 22 WpHG zuzurechnen sind, für die Zeit nicht, in der die Mitteilungspflichten gegenüber der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG nicht erfüllt werden. Kapitalbeteiligungen größer 10 Prozent Der Gesellschaft sind folgende direkte oder indirekte Beteiligungen an ihrem Grundkapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, gemäß § 21 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) gemeldet worden:
Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten oder einer sonstigen Stimmrechtskontrolle. Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligungen Nach Kenntnis des Vorstands üben die Mitarbeiter, die Aktien der Gesellschaft halten, ihre Stimmrechte unmittelbar aus. Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitgliedern und Änderung der Satzung Die Bestellung und Abberufung des Vorstands regelt der § 84 Aktiengesetz in Verbindung mit § 85 Aktiengesetz, wonach der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre bestellt. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands festlegt. Satzungsänderungen sind entsprechend § 179 und § 133 Aktiengesetz geregelt. In Absatz 1 des § 179 ist festgelegt, dass jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Der Absatz 2 bestimmt, dass der Beschluss der Hauptversammlung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, bedarf. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Sie kann weitere Erfordernisse aufstellen. In der Satzung der Nucletron Electronic AG sind keine anderen Kapitalmehrheiten oder sonstige Erfordernisse vorgesehen. Befugnisse des Vorstands Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnis zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen. Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand berechtigt bis zum 15. Juli 2016 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.402.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu folgenden Zwecken berechtigt: · Ausgleich von Spitzenbeträgen; · wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); · Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz); · Ausgabe von Aktien an strategische Partner; · Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen. Die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien ergeben sich aus §§ 71 ff. AktG sowie zum Bilanzstichtag aus der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 2. Juli 2010. Der Vorstand ist bis zum 1. Juli 2015 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder von einer Tochtergesellschaft beauftragte Dritte ausgenutzt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Die Ermächtigung enthält auch Festlegungen über den höchsten und niedrigsten Gegenwert, der jeweils gewährt werden darf. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines Angebots zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre an Dritte zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung des Mittelwertes der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Börse München während der letzten fünf Handelstage vor dem Zeitpunkt der Veräußerung um nicht mehr als 5 Prozent. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu folgenden Zwecken zu verwenden: · als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz); · Verkauf an strategische Partner; Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Wesentliche Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels Der Vorstand hat keine Kenntnis von berichtspflichtigen Vereinbarungen. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots Die Nucletron Electronic AG hat weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit einzelnen Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. 6. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex wurden auf der Internetseite der Nucletron unter www.nucletron.ag allgemein zugänglich gemacht. 7. Chancen- und Risikobericht Angaben gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem Einführung Gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB ist die Nucletron Electronic AG verpflichtet, im Lagebericht für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr die Hauptmerkmale seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems zu beschreiben. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind · zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, · zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie · zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahres- bzw. Konzernabschluss erstellt wird. Beschreibung des internen Kontrollsystems Die Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und die Erstellung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften finden zentral bei der Nucletron Electronic AG in München in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros statt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Information Nucletron nutzt ein ERP-System (Enterprise Resource Planning) in Verbindung mit einer modernen Analyse- und Darstellungs-Software, mit denen Informationen sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen als auch für Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht werden. Kontrollmaßnahmen Die Gesellschaft hat Kontrollmaßnahmen implementiert, die auf den folgenden allgemeinen Grundsätzen beruhen: · Kontrollmaßnahmen beruhen auf Richtlinien und Verfahrensvorgaben, einschließlich einer allgemeinen Vollmachts- und Unterschriftenregelung, die für alle Abläufe gilt und Vollmachts- und Genehmigungsstufen festlegt. · Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen. · Verantwortlichkeiten werden, wo immer möglich, getrennt (Vieraugenprinzip). · Geschäftsvorfälle sind so weit wie möglich zu dokumentieren. · Informationssysteme werden durch Zugriffsberechtigungen auf verschiedenen Ebenen gesichert. Kontrollmaßnahmen bestehen sowohl in Form von Vorabkontrollen zur Vermeidung von Fehlern und Falschdarstellungen als auch aus Kontrollen im Nachhinein zur Aufdeckung bereits geschehener Fehler. Risikobericht Risiken sind alle Ereignisse und möglichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die sich negativ auf die Erreichung unserer Unternehmensziele auswirken können. Die meisten Risiken bergen nach Ansicht des Managements gleichzeitig auch Chancen, die zum Vorteil der Gesellschaft genutzt werden können. Die Nucletron-Gruppe ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Die Chancen wahrzunehmen und dabei gleichzeitig die Risiken zu begrenzen ist unsere dringlichste Aufgabe. Dem Vorstand sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes außer den genannten Risiken, keine weiteren, den Bestand der Gesellschaft gefährdenden, Risiken bekannt. Risikomanagement Das vorhandene Kontroll- und Risikomanagementsystem wurde im Geschäftsjahr auf seine Funktionsfähigkeit beobachtet und von der Unternehmensführung eingesetzt. Risiken werden in vorgeschriebenen Perioden von den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften identifiziert und beurteilt. Um unsere Risiken zu messen und zu überwachen, bedienen wir uns einer Reihe festgelegter Verfahren. Dazu gehören neben einer regelmäßigen internen detaillierten Monatsberichtserstattung an Aufsichtsrat und Vorstand, regelmäßige gemeinsame Treffen der Geschäftsführer der deutschen Beteiligungsgesellschaften mit dem Vorstand. Dabei wird neben den Veränderungen von operativen Risiken und des geschäftlichen Umfeldes insbesondere über Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen berichtet. Unterstützt wird dieser Prozess durch Wettbewerbs- und Marktanalysen. So halten wir nicht nur die Risiken im operativen Geschäft, sondern auch offene Währungs- und Zinsrisiken unter Kontrolle. Um die Risiken, denen wir ausgesetzt sind, zu messen, zu überwachen und zu kontrollieren, bedienen wir uns einer Reihe von Management- und Kontrollsystemen, darunter ein konzernweites Planungs- und Berichtswesen. Unser internes Kontrollsystem ist so ausgelegt, dass der Konzernabschluss IFRS entspricht und dementsprechend ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wiedergegeben wird, das mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Im Rahmen unseres Kontroll- und Risikomanagementsystems werden Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über Risiken informiert. Durch die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten unser Geschäft, die Finanzausstattung und die Ergebnisse beeinträchtigt werden. Diese Risiken sind nicht die einzigen, denen wir ausgesetzt sind. Zusätzliche Risiken, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kennen oder die wir derzeit für immateriell halten, könnten unser Geschäft ebenfalls beeinflussen. Wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird ein Risikotransfer auf Versicherer durch den Abschluss von Konzernversicherungsverträgen vorgenommen. Markt- und Vertriebsrisiko Volatilität und zyklisches Nachfrageverhalten kennzeichnen den Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme. Die Nachfrage hängt von den konjunkturellen Schwankungen der Weltwirtschaft ab, wobei zum derzeitigen Zeitpunkt auch in 2013 von einem gemäßigten Wachstum ausgegangen werden kann. Die Schwankungen bei Energie- und Materialkosten aufgrund aktueller Ereignisse sowie die noch immer hohe Volatilität der Wechselkurse werden die Märkte in ihrer Entwicklung weiterhin beeinträchtigen. Unsere Kunden sind teilweise selbst in zyklischen Branchen tätig und ihr Bedarf an elektronischen Bauelementen, Modulen und Systemen schwankt in starker Abhängigkeit von der Entwicklung ihrer eigenen Märkte, was eine zuverlässige Prognose künftiger Umsatzvolumina und Verkaufspreise äußerst erschwert. Die Absatzmöglichkeiten für unsere Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme sind wesentlich von der Freigabe entsprechender Bundesmittel abhängig; über den Zeitpunkt kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Der Nucletron-Konzern ist überwiegend in Märkten aktiv, die durch hohes Innovationstempo und schnellen technologischen Wandel gekennzeichnet sind. Daher besteht grundsätzlich das Risiko, dass auf neue Marktentwicklungen bzw. Technologien nicht schnell genug reagiert werden kann und Marktanteile an den Wettbewerb verloren gehen könnten. Außerdem besteht die Gefahr der Verlagerung weiterer Produktionsstätten durch unsere Abnehmer ins Ausland. Das Vertriebsrisiko wird durch die Jahresplanung der einzelnen Tochtergesellschaften begrenzt und durch unser monatliches Reportingsystem vom Aufsichtsrat und Vorstand überprüft. Die Vertriebsaktivitäten sollen für Eigenprodukte bzw. Systemlösungen intensiviert werden. Die personelle Erweiterung des Vertriebs und die Erschließung neuer Märkte im Ausland sollen den Konzern insgesamt auf eine breitere Basis stellen und von einzelnen Kunden oder Märkten unabhängiger machen. Risiken bei den Beschaffungsverträgen Unser größtes Risiko sind die kurzen Laufzeiten der Beschaffungsverträge mit den Lieferanten unserer Tochtergesellschaften. Durch die Erweiterung des Vertriebsspektrums und den Aufbau neuer Lieferantenbeziehungen will man dieses Risiko zukünftig mindern. Der Umsatzanteil an Eigenprodukten betrug im Berichtsjahr 13,3 Prozent (Vorjahr: 17,5 Prozent). Währungsrisiken Der Euro hat im Jahresverlauf 2012 gegenüber unserer wichtigsten Handelswährung dem US-Dollar um 2,0 Prozent an Wert gewonnen. Eine solche Entwicklung des Euro-Kurses – sollte sie andauern – könnte für den Nucletron-Konzern niedrigere Einkaufspreise bedeuten, gleichzeitig würde jedoch die absolute Marge bei den in US-Dollar fakturierten Aufträgen sowie der Auftragsbestand im Bereich Leistungselektronik wertmäßig geringer werden. Das Fremdwährungsrisiko wird innerhalb der Unternehmensgruppe durch Handelsgeschäfte, deren Einkaufs- und Verkaufspreise auf die gleiche Währung lauten, sowie bei Bedarf durch Derivatgeschäfte am Finanzmarkt gemindert. Devisentermingeschäfte wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr zur Kurssicherung nicht eingesetzt. Liquiditäts- und Ausfallrisiken Aufgrund eines konsequenten Kreditlinienmanagements und einer stetigen Bonitätsüberwachung konnten Ausfallrisiken in der Vergangenheit vermieden werden. Die Liquiditätslage des Konzerns wird einer regelmäßigen Betrachtung und Planung unterzogen. Personalrisiken Unser Erfolg hängt von dem umfassenden Wissen, der langjährigen Erfahrung und der dauerhaften Mitwirkung unserer Mitarbeiter ab, die zum Teil kurzfristig nur sehr schwer ersetzt werden können. Durch fortwährende Maßnahmen versucht der Nucletron-Konzern die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und weiter auszubauen. Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße davon ab, dass wir auch künftig in der Lage sind, qualifizierte Fachkräfte einzustellen und zu integrieren, Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden und das Mitarbeiter-Know-how an sich ändernde Markterfordernisse anzupassen. Im Bedarfsfall werben wir erfahrene und hochqualifizierte Ingenieure, Vertriebsmitarbeiter und Führungskräfte an. IT Risiken Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb des Unternehmens hängt in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme sowie der ausfallsicheren Vernetzung der einzelnen Unternehmenseinheiten ab. Aufgrund des daraus resultierenden Risikopotentials genießt deshalb bei der Nucletron Electronic AG die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement seit Jahren höchste Priorität. Aufgrund der verteilten Standortstruktur des Unternehmens und der zentralen Datenhaltung wirken sich Verbindungsausfälle negativ auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassungen aus. Diesem Risiko wird durch die Nutzung nicht öffentlicher Netze, verschlüsselter Verbindungen sowie die Einführung redundanter Datenleitungen unterschiedlicher Provider gezielt entgegengewirkt. Die Übertragungsqualität und -geschwindigkeit wird durch vertraglich vereinbarte Servicemerkmale und durch die Verwendung von Komprimierungstechniken unterstützt. Vor allem für die geschäftskritischen Bereiche werden hochverfügbare Server mit weitreichenden Redundanzen verwendet. Zur Vermeidung von Datenverlusten werden tägliche Sicherungen der Produktivsysteme durchgeführt. Für die geschäftskritischen Daten ist darüber hinaus eine kontinuierliche Spiegelung implementiert. Sollte es trotz der Vorkehrungen zu schwerwiegenden Störungen kommen, ist der Wiederanlauf der Systeme innerhalb tolerierbarer Ausfallzeiten garantiert. Signifikante IT-Risiken sind derzeit nicht absehbar, sollen aber durch das Server-Hosting in einem Rechenzentrum weiter minimiert werden. Chancen Die wesentlichen Chancen des Nucletron-Konzerns sind untrennbar mit den genannten Risiken verbunden. Neben den allgemein gültigen Chancen unternehmerischer Tätigkeit ergeben sich für uns Chancen vor allem aus den Forderungen nach immer effizienteren Möglichkeiten der Wärmebeherrschung sowie im zukunftsträchtigen Markt regenerativer Energien. Diese Form der Energiegewinnung gewinnt aufgrund der steigenden Rohölpreise und der politischen Unsicherheit in einem Großteil der wichtigsten Erzeugerländer sowie der Infragestellung der friedlichen Nutzung der Kernspaltung weiter an Bedeutung. Unser Geschäftsbereich Leistungselektronik ist in diesem Markt mit seinen Elektromechanik-Produkten außerordentlich gut aufgestellt. Auch die Wärmebeherrschung ist ein allgegenwärtiges Thema in der Elektro- und Elektronikindustrie. Eine effiziente Wärmeableitung ist im Hinblick auf Wirkungsgrad und Lebensdauer bei immer kleineren Baugrößen unerlässlich. Die von uns vertriebenen wärmeleitfähigen Folien sind universell einsetzbar, Platz sparend, effektiv sowie kostengünstig und in der Medizin- und Analysetechnik, Kommunikationstechnik, Industrieelektronik und Automobilindustrie verwendbar. Wir erachten die Wärmebeherrschung als einen Zukunftsmarkt. Im Geschäftsbereich Schutztechnik sehen wir die besten Wachstumschancen auf dem Gebiet der Silikone sowie im forcierten Vertrieb von kundenspezifischen Produkten oder Systemlösungen in Eigenfertigung. 8. Vergütungsbericht In unserem Vergütungsbericht fassen wir die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung unseres Vorstands maßgeblich sind und erläutern die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 11 der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von TEUR 3. Zusätzlich erhält der Aufsichtsrat eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung in Höhe von 150,00 EUR je volle 0,01 EUR, um die der Konzernüberschuss je Stückaktie im jeweiligen Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, den Betrag von 0,25 EUR übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung darf den Betrag der festen jährlichen Vergütung nicht übersteigen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieser Vergütung. Die Vergütungen werden in Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. des Vorsitzes während des Geschäftsjahres zeitanteilig berechnet (§ 11 Abs. 3 der Satzung). Darüber hinaus werden den Aufsichtsratsmitgliedern Auslagen, die bei der Wahrnehmung ihres Mandates entstehen, erstattet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum satzungsgemäß fixe und variable Vergütungen. Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat belief sich ohne Reisekostenerstattungen in 2012 auf TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 24). Vergütung des Vorstands Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Während der aktiven Tätigkeit setzt sich die Vorstandsvergütung aus folgenden Komponenten zusammen: · Zur erfolgsunabhängigen Vergütung gehören ein monatliches Fixgehalt, Zuschüsse zur Sozialversicherung, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit sowie Versicherungsschutz gegen dienstliche und private Haftpflicht- und Unfallschäden. · Die erfolgsbezogene Barvergütung ermittelt sich aus einem Prozentsatz des Konzernergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abzüglich eines Sockelbetrages sowie einer Tantieme, deren Höhe abhängig von erzielten operativen und betriebswirtschaftlichen Ergebnissen der verbundenen Unternehmen ist. · Als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erhalten die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2007 Phantom Stock Optionen. Für jedes volle Geschäftsjahr seiner Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft erhält der Vorstand einen Bonus, der auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien (Phantom Stocks) der Nucletron Electronic AG umgerechnet wird. Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien ist an die Kursentwicklung der Nucletron Aktie gekoppelt. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die virtuellen Aktien anhand des aktuellen Aktienkurses bewertet und ihr Gegenwert ausbezahlt, sofern die Bedingungen dafür vorliegen. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht. Bemessungsgrundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien ist ein Betrag in Höhe von 0,5 Prozent des Konzernergebnisses vor Ertragssteuern (nach IAS 1) und vor Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte (EBTA) abzüglich eines Sockelbetrages von einer Million Euro. Die Anzahl der virtuellen Aktien wird durch Division der Bemessungsgrundlage mit dem durchschnittlichen Börsenkurs der Nucletron Aktie an den zwanzig Börsentagen, die der Aufsichtsratssitzung folgen, die den Jahresabschluss billigt, ermittelt und wird auf ganze Aktien aufgerundet. Somit erfolgt die Ermittlung der Stückzahl der für ein Geschäftsjahr gewährten Aktien erst im Folgejahr. Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied sehen die derzeitigen Dienstverträge keine Ansprüche auf Leistungen vor. Im Rahmen des Geschäftsführer-Dienstvertrages eines Vorstandes ist eine Zusage für eine Firmenpension beinhaltet, die sowohl eine Alters- als auch eine Hinterbliebenenversorgung umfasst. Die Höhe des Ruhegehalts ist als fixer prozentualer Betrag des pensionsfähigen Gehaltes vereinbart und beträgt aktuell TEUR 59 pro Jahr. Die Gesamtbarvergütung aller vier Vorstandsmitglieder (Vorjahr: vier) für das Geschäftsjahr 2012 betrug TEUR 709 (Vorjahr: TEUR 822). Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 670, den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 39 und auf aktienbasierte Vergütungen TEUR 0. Den Pensionsrückstellungen für die Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2012 insgesamt TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 61) zugeführt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche ausgeschiedener Vorstandsmitglieder betrugen zum 31. Dezember 2012 insgesamt TEUR 221 (Vorjahr: TEUR 224). An diesen Personenkreis hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2012 Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 18) gezahlt. Die Nucletron Electronic AG hat gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2011 von der Möglichkeit des Opting-Out nach § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht und sieht daher von einer individualisierten Veröffentlichung der Vorstandsbezüge ab. 9. Nachtragsbericht Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag 2012 und dem Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses der Nucletron Electronic AG sind keine berichtsrelevanten Ereignisse eingetreten. 10. Prognosebericht Dieser Prognosebericht berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannt waren und die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns beeinflussen können. Die Weltwirtschaft dürfte 2013 nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) um 3,6 Prozent expandieren. Größte Herausforderung bleibt dabei die Lösung der Staatsschuldenkrise in der Eurozone. Dort sehen die Experten die Chance auf ein leichtes Wachstum von 0,2 Prozent. Während Italien und Spanien weiter in der Rezession verharren dürften, wird für Deutschland nach Aussagen der deutschen Bundesregierung ein Wachstum von 0,4 Prozent vorhergesagt. Der Markt für elektronische und elektromechanische Bauelemente, Module und Systeme zeichnete sich über den Berichtszeitraum hinweg durch eine insgesamt verhaltene Nachfrage aus. Die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen, Eigenprodukten und Dienstleistungen ist und bleibt für Nucletron ein bedeutender Hebel, um die Zufriedenheit seiner Kunden zu steigern. Die Nachfrage unserer Kunden nach elektronischen und elektromechanischen Bauelementen, Modulen und Systemen hat sich in den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres gut entwickelt. Der Auftragsbestand hat sich in diesem Zeitraum gegenüber dem 31. Dezember 2012 um EUR 2,3 Mio. erhöht. In diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist der Nucletron-Konzern mit einer Reihe negativer Entwicklungsfaktoren konfrontiert, die das Unternehmen nicht beeinflussen kann und die die Nachfrage und den Absatz der Produkte des Nucletron-Konzerns beeinträchtigen können. Der Nucletron-Konzern erwartet im Geschäftsjahr 2013 in beiden Geschäftsbereichen bei Umsatz und Ergebnis die Jahreszahlen des Vorjahres zu erreichen, für 2014 erwartet der Konzern eine Verbesserung in Bezug auf Umsatz und Ergebnis. Der Nucletron-Konzern hält an seiner langfristigen Wachstumsstrategie fest; wir wollen sowohl in neuen als auch in den Märkten wachsen, in denen Nucletron bereits vertreten ist und starke Positionen besetzt. Dazu zählen vor allem Anwendungsgebiete in der Kommunikationstechnik und dem Thermal Management. Die künftige Entwicklung des Nucletron-Konzerns wird wesentlich von dem Abschluss neuer Liefervereinbarungen, den Eigenproduktinnovationen und der Erschließung neuer Märkte, auch international, angetrieben werden. Die innerhalb des Konzerns vorhandenen Fertigungskapazitäten sollen den Markterfordernissen angepasst und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat planen, der Hauptversammlung am 5. Juli 2013 eine Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 vorzuschlagen. 11. Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG aufgestellt und hierzu folgende Schlusserklärung abgegeben: "Der Vorstand der Nucletron Electronic AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist." Dank an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz und ihr Engagement in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Der Vorstand dankt den Führungskräften für die tatkräftige Unterstützung bei der Erfüllung unserer Konzernziele.
München, den 17. April 2013 Nucletron Electronic Aktiengesellschaft Bernd Luft Alfred Krumke Ralph Schoierer Robert Tittl Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012AKTIVA
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2012
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2012
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für 2012
Anhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft1. Allgemeines Informationen zum Unternehmen Die Nucletron Electronic AG (die „Gesellschaft“) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland, deren Aktien öffentlich am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Frankfurt und Stuttgart gehandelt werden. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in München, Deutschland, Gärtnerstraße 60. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht München, Abteilung B, unter Nr. 77760 eingetragen. Die Hauptaktivitäten des Konzerns sind in Anhangsangabe 3 beschrieben. Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Konzernwährung ist der Euro. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst die Nucletron Electronic AG sowie sämtliche Tochterunternehmen i. S. d. IAS 27.13., konsolidiert nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung:
*) infolge bestehender Ergebnisabführungsverträge sind die Jahresergebnisse in den Jahresüberschuss der Nucletron Electronic AG eingeflossen Die Zusammensetzung der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Unternehmen hat sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr verändert. Gemäß Verschmelzungsvertrag vom 6. Juli 2012 hat die GSI Geräte-Schutz Industrie-Elektronik GmbH ihr Vermögen als Ganzes auf die SINUS Electronic GmbH übertragen. Die Verschmelzung dieser beiden vollkonsolidierten Tochterunternehmen hat sich im vorliegenden Konzernabschluss nicht ausgewirkt (Business Combination under Common Control). Aus einheitsorientierter Sicht wird durch die Vereinigung im Wege der Verschmelzung gesellschaftsrechtlich nur nachgeholt, was im Bereich der Konzernrechnungslegung schon zuvor als wirtschaftliche Einheit behandelt wurde. Die Tochtergesellschaften HVC-Technologies GmbH, Nucletron Technologies GmbH, NBL Electronic Beteiligungs GmbH, Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH und SINUS Electronic GmbH machen im Hinblick auf die Tatsache, dass ihre Jahresabschlüsse in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen worden sind, von dem Wahlrecht Gebrauch, ihre Jahresabschlüsse nicht mehr gesondert zu veröffentlichen (§ 264 Absatz 3 HGB). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) gerundet. Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS Der Konzernabschluss der Nucletron Electronic AG und ihrer Tochterunternehmen steht in Übereinstimmung mit den derzeit gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Nucletron Electronic AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden eliminiert. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. 2.2 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen Ermessensentscheidungen Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung keine Ermessensentscheidungen über wesentliche Fragen treffen müssen. Unsicherheiten bei der Schätzung Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert. Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrages, d.h. des höheren Wertes aus dem beizulegenden Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2012 betrug der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts TEUR 3.468 (2011: TEUR 3.468). Weitere Einzelheiten hierzu sind in Anhangsangabe 14 zu finden. Angewendete Zinssätze Für die Bewertung der Verbindlichkeiten und der Pensionsrückstellungen wurden folgende Zinssätze herangezogen:
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Fremdwährungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Diese Situation gilt für alle Unternehmen im Konsolidierungskreis gleichermaßen. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Mittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Devisen-Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Währungsumrechnungskurse Die im Rahmen der Bewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten angewendeten Mittelkurse des US-Dollars zum Bilanzstichtag betrugen zum:
Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zu Grunde. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigen könnte. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten werden, sofern in der Periode keine qualifizierten Vermögenswerte erstellt werden, in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Qualifizierte Vermögenswerte, für die eine Einbeziehung von Fremdkapitalkosten in deren Herstellungskosten verpflichtend wäre, bestehen im Konzern nicht. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigen könnte (vgl. Tz. 14). Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet werden. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Eine Zuschreibung bei einer Wertaufholung in Folgeperioden ist hingegen nicht möglich. Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Werthaltigkeitstests durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. An den jeweiligen Bilanzstichtagen existierten im Konzern keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Der Aufwand für Forschung und Entwicklung (F&E) ist innerhalb des Konzerns eine vernachlässigbare Größe, da vorwiegend Handelsprodukte vertrieben werden. Die Schwerpunkte im Bereich F&E liegen in der Weiterentwicklung bereits vorhandener Produkte sowie auf der Verbesserung von Fertigungsprozessen. Die Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Umwidmungen haben bislang keine stattgefunden. Der Konzern hat ferner keine finanziellen Vermögenswerte bzw. Schulden bei Zugang der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ zugeordnet. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate werden gemäß IAS 39.9 zwangsweise der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet. Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festem Fälligkeitstermin werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte eingestuft, wenn der Konzern beabsichtigt und in der Lage ist, diese Vermögenswerte erst bei Fälligkeit einzulösen. Finanzielle Vermögenswerte, die für einen nicht definierten Zeitraum gehalten werden sollen, gehören nicht zu dieser Klassifizierung. Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und nicht in eine der drei vorstehend genannten Kategorien eingestuft sind. Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste in einer separaten Position des Eigenkapitals erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem der finanzielle Vermögenswert ausgebucht wird oder an dem eine Wertminderung für den finanziellen Vermögenswert festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt. Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil davon) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Zahlungsströmen erloschen sind. Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, wurden wie folgt bilanziert:
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Forderungen werden zum Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung ausgewiesen und mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls abzüglich Wertminderungen, bewertet. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder alternativ über eine direkte Abschreibung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der jeweiligen Risikosituation ab. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten. Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen sowie die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und ergebniswirksam erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Ist ein zur Veräußerung verfügbarer Vermögenswert in seinem Wert gemindert, wird ein im Eigenkapital erfasster Betrag in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden nicht im Periodenergebnis erfasst. Rückstellungen Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug eines evtl. Erstattungsbetrags ausgewiesen. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der Konzern hat sich gegenüber einigen leitenden Mitarbeitern mittels Einzelzusagen zu Pensionszahlungen verpflichtet. Diese Leistungen werden nicht über einen Fonds finanziert. Die Aufwendungen für die im Rahmen der Pensionszusagen gewährten Leistungen werden gesondert unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nur insoweit als Aufwand oder Ertrag erfasst, als der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für die Zusagen zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10 Prozent der leistungsorientierten Verpflichtung übersteigt. Diese Gewinne oder Verluste werden über die erwartete durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der von den Pensionszusagen erfassten Arbeitnehmer realisiert. Ein evtl. nach zu verrechnender Dienstzeitaufwand ist bei sofort unverfallbaren Anwartschaften sofort ergebniswirksam zu erfassen. Der als Schuld aus den Pensionszusagen zu erfassende Betrag ist die Summe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung und der nicht ergebniswirksam erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste. Im Rahmen von beitragsorientierten Plänen – im Wesentlichen oder ausschließlich resultierend aus den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung – werden die laufenden Beiträge als Aufwand der Periode erfasst. Aktienbasierte Vergütung Einige der Mitarbeiter erhalten als Entlohnung für die geleistete Arbeit eine aktienbasierte Vergütung in Form eines Anspruchs auf künftige Barvergütung. Der Anspruch ist an die Veränderung des Aktienkurses des Unternehmens gekoppelt (sog. Transaktionen mit Barausgleich). Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet (zu Einzelheiten siehe Anhangsangabe 24). Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu mit dem dann beizulegenden Wert bemessen. Änderungen des Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten Bei der erstmaligen Erfassung von finanziellen Verbindlichkeiten werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung, gegebenenfalls nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten in der Regel dem Nennbetrag. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Schuld endgültig getilgt oder erlassen wurde. Leasingverhältnisse Bei den Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um Operating-Lease-Verhältnisse, so dass keine Aktivierung beim Leasingnehmer erfolgt. Die Leasingraten werden aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst. Ertragserfassung Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein: Verkauf von Waren und Erzeugnissen Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Zinserträge Erträge werden erfasst, wenn die Zinsansprüche entstanden sind. Steuern Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode gemäß IAS 12 auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen und –schulden werden regelmäßig überprüft. Eine Wertberichtigung wird in dem Umfang vorgenommen, in dem die Nutzung der latenten Steueransprüche nicht mehr wahrscheinlich ist. Umsatzsteuer Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen: · wenn beim Kauf von Gütern oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von den Steuerbehörden eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst; und · Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst. Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen, Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Ansatz- und Bewertungskriterien für diese Posten werden in den jeweiligen Erläuterungen zu den betroffenen Bilanzpositionen offen gelegt. Finanzinstrumente werden in Einklang mit dem wirtschaftlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarung als Schulden oder Eigenkapital eingestuft. Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten oder einem ihrer Bestandteile, die als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen bzw. Erträge zu erfassen. Die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten hat zu erfolgen, wenn ein Unternehmen ein einklagbares Recht hat, die erfassten Beträge gegeneinander aufzurechnen, und beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. In seltenen Fällen werden feste Verpflichtungen aus Einkaufsgeschäften in USD mittels Devisenterminkontrakten abgesichert, wenn ungünstige Währungskursentwicklungen vorhergesehen werden. Devisenterminkontrakte werden stets zu Marktwerten bewertet; die Marktwertanpassung wird erfolgswirksam vorgenommen, da die Voraussetzungen für Cashflow Hedge-Bilanzierung nicht vorliegen. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben folgende für den Konzernabschluss des Nucletron-Konzerns relevante Standards und Interpretationen neu verabschiedet, die ab dem Geschäftsjahr 2012 verpflichtend anzuwenden sind: IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ Der IASB fordert mit dieser Änderung umfangreiche neue Angaben über übertragene, jedoch nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte, um den Abschlussadressaten ein Verständnis über diese Vermögenswerte und zugehörigen Schulden zu ermöglichen. Es werden darüber hinaus Angaben über das zum Berichtsstichtag bestehende anhaltende Engagement bei übertragenen und ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten gefordert, um den Adressaten ein Verständnis über die Art des fortbestehenden Engagements und der damit verbundenen Risiken zu ermöglichen. Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Da der Konzern nicht über Vermögenswerte mit solchen Merkmalen verfügt, ergaben sich aus dieser Änderung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Künftig verpflichtend anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards Im Geschäftsjahr 2012 hat das IASB weitere für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevante Standards verabschiedet, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden sind beziehungsweise noch nicht von der Europäischen Union anerkannt sind (EU-Endorsement). Der Konzern hat beschlossen, die folgenden Standards, die bereits herausgegeben wurden, nicht frühzeitig anzuwenden. Die Umsetzung erfolgt spätestens im Jahr der erstmaligen verpflichtenden Anwendung. IAS 12 „Ertragsteuern“ Die Änderung beinhaltet eine Klarstellung über die Bemessung der latenten Steuern für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Immobilien und führt dabei die widerlegbare Vermutung ein, dass für die Bemessung der latenten Steuern bei Immobilien, die gemäß IAS 40 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, grundsätzlich eine Realisierung des Buchwerts durch die Veräußerung ausschlaggebend ist. Bei der Bemessung von latenten Steuern für nicht abnutzbare Vermögenswerte, die gemäß IAS 16 nach dem Neubewertungsmodell bewertet werden, soll stets von einer Veräußerung ausgegangen werden. Die Änderung ist gemäß EU-Endorsement erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Aus dieser Änderung ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Anhangsangaben des Konzerns. IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Drastische Hyperinflation und Streichung der festen Daten für Erstanwender (geändert) Der IASB hat mit dieser Änderung die Leitlinien vorgelegt, wie ein Unternehmen die Aufstellung seiner Abschlüsse in Übereinstimmung mit IFRS wieder aufnehmen kann, wenn seine funktionale Währung nicht mehr der drastischen Hochinflation unterliegt. Die Änderung ist gemäß EU-Endorsement erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Aus dieser Änderung ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IFRS 9 „Finanzinstrumente“ Mit IFRS 9 werden die bisher bestehenden vier Bewertungskategorien für Finanzinstrumente auf zwei reduziert, nämlich zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. IFRS 9 beinhaltet zudem Regelungen zu Umklassifizierungen, eingebetteten Derivaten sowie zur Fair Value Option. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Der Standard wird noch nicht angewendet. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden derzeit noch geprüft. IFRS 10 Konzernabschlüsse IFRS 10 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist gemäß EU-Endorsement erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Der neue Standard ersetzt die Bestimmungen des bisherigen IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse zur Konzernrechnungslegung und die Interpretation SIC-12 Konsolidierung - Zweckgesellschaften. Die Vorschriften für separate Abschlüsse bleiben unverändert Bestandteil des dadurch geänderten IAS 27. IFRS 10 begründet ein einheitliches Beherrschungskonzept, welches auf alle Unternehmen einschließlich der Zweckgesellschaften Anwendung findet. Die mit IFRS 10 eingeführten Änderungen erfordern gegenüber der bisherigen Rechtslage erhebliche Ermessensausübung des Managements bei der Beurteilung der Frage, über welche Unternehmen im Konzern Beherrschung ausgeübt wird und ob diese daher im Wege der Vollkonsolidierung künftig in den Konzernabschuss einzubeziehen sind. Auf Grund der klaren Beherrschungsverhältnisse bei den konsolidierten Tochtergesellschaften wird sich auf Basis der Änderungen bei IFRS 10 keine Veränderung des Konsolidierungskreises ergeben. IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen Mit IFRS 11 werden neue Bilanzierungsvorschriften für gemeinsame Vereinbarungen eingeführt, die IAS 31 Anteile an Joint Ventures ersetzen. Die Möglichkeit, die anteilige Konsolidierungsmethode bei der Bilanzierung von gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen anzuwenden, ist gestrichen worden. Darüber hinaus werden mit IFRS 11 gemeinschaftlich beherrschte Vermögenswerte abgeschafft; es bleiben nur gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures erhalten. Der Standard ist gemäß EU-Endorsement erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt und wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Anhangsangaben des Konzerns haben. IFRS 12 Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen IFRS 12 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist gemäß EU-Endorsement erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Der Standard regelt einheitlich die Angabepflichten für den Bereich der Konzernrechnungslegung und konsolidiert die Angaben für Tochterunternehmen, die bislang in IAS 27 geregelt waren, die Angaben für gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen, welche sich bislang in IAS 31 bzw. IAS 28 befanden, sowie für strukturierte Unternehmen. Da der neue Standard neben den zuvor bestandenen Erläuterungspflichten neue Angabeerfordernisse formuliert, werden die Konzernangaben zu diesem Unternehmenskreis künftig umfassender sein. IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ Der Standard legt einheitliche Richtlinien für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts fest. Nicht zum Regelungsbereich des Standards gehört dagegen die Frage, wann Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen oder können. IFRS 13 gibt vielmehr Leitlinien, wie der beizulegende Zeitwert unter IFRS sachgerecht zu ermitteln ist, wenn dieser gefordert oder erlaubt ist. Der Konzern untersucht derzeit die Auswirkungen, die der neue Standard auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zukünftig haben wird. Der Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden. IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (überarbeitet 2011) Der überarbeitete Standard IAS 28 wurde im Mai 2011 veröffentlicht und ist gemäß EU-Endorsement erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Mit der Verabschiedung von IFRS 11 und IFRS 12 wurde der Regelungsbereich von IAS 28 – neben den assoziierten Unternehmen – auch auf die Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen ausgeweitet. Da im Berichtszeitraum 2012 die einzige Unternehmensbeteiligung, für die eine Anwendung des neuen IAS 28 in Frage gekommen wäre, veräußert wurde, ergeben sich aus dieser Standardänderung voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzern. IAS 1 „Darstellung des Abschlusses – Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses“ Die Änderungen des IAS 1 führen zu einer geänderten Gruppierung der im sonstigen Ergebnis dargestellten Posten. Dabei sind Bestandteile, für die künftig eine erfolgswirksame Umgliederung vorgesehen ist (sog. Recycling), getrennt von Bestandteilen darzustellen, die im Eigenkapital verbleiben. Diese Änderung betrifft allein die Darstellungsweise im Abschluss und hat daher keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Insbesondere sind die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bei der Pensionsrückstellung zukünftig gemäß den neuen Regelungen von IAS 1 auszuweisen. Die Änderung ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen, anzuwenden. Zukünftige Änderungen aus IAS 1 mit Bezug zur Währungsumrechnung sind im Konzern nicht zu erwarten, da die Währungsumrechnung bei monetären Posten nicht im sonstigen Ergebnis erfolgt. Auswirkungen im Konzernabschluss könnten sich hingegen bei der Darstellung von Wertänderungen der als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Wertpapiere einstellen. IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ Der IASB hat den IAS 19 umfassend überarbeitet. Die vorgenommenen Anpassungen reichen von grundlegenden Änderungen, bspw. betreffend Ermittlung von erwarteten Erträgen aus dem Planvermögen und Aufhebung der Korridormethode, bis zu bloßen Klarstellungen und Umformulierungen. Durch die Abschaffung der Korridormethode bzw. eine retrospektive Anwendung der neuen Regelungen werden sich die für Leistungen an Arbeitnehmer gebildeten Pensionsrückstellungen aufgrund noch nicht realisierter Verluste um TEUR 36 erfolgsneutral erhöhen, sofern eine Anwendung des maßgebenden Standards schon heute erfolgen würde. Die Änderung ist jedoch erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden. Änderung von IAS 32 und IFRS 7 – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden Die Änderung von IAS 32 und IFRS 7 wurde im Dezember 2011 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2014 bzw. 1. Januar 2013 beginnt. Mit der Änderung sollen bestehende Inkonsistenzen über eine Ergänzung der Anwendungsleitlinien beseitigt werden. Die bestehenden grundlegenden Bestimmungen zur Saldierung von Finanzinstrumenten werden jedoch beibehalten. Mit der Änderung werden darüber hinaus ergänzende Angaben definiert. Die Änderung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die vom Konzern angewandten Rechnungslegungsmethoden haben, jedoch weitere Angaben nach sich ziehen. Verbesserungen der IFRS 2011 Die Änderungen sind das Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB und betreffen eine Vielzahl einzelner IFRS. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Anwendung wird weitere Anhangsangaben mit sich bringen, hat aber voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss. IFRIC 20 Abraumkosten Mit der Interpretation werden die folgenden Sachverhalte adressiert: Wann Abraumkosten aus der Produktion die als Vermögenswert anzusetzen sind, wie die Erstbewertung des Vermögenswerts aus der Abraumaktivität auszusehen hat und wie Folgebewertung des Vermögenswerts aus der Abraumaktivität erfolgt. Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Aus dieser Änderung ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Anhangsangaben des Konzerns. IFRS 1 Government Grants Die Änderungen an IFRS 1 betreffen unterverzinsliche Kredite der öffentlichen Hand. Erstanwender müssen bei der Bilanzierung derartiger Kredite keine vollständig retrospektive Anwendung der IFRS vornehmen. Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Aus dieser Änderung ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Anhangsangaben des Konzerns. IFRS 10-12 Transitional Guidance Mit den Änderungen werden die Übergangsleitlinien in IFRS 10 klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt. Dazu gehört insbesondere, dass die Angabe angepasster Vergleichszahlen auf die bei Erstanwendung unmittelbar vorangegangene Vergleichsperiode beschränkt wird. Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Aus dieser Änderung ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Anhangsangaben des Konzerns. IFRS 10, IFRS 12, IAS 27 Investment Entities Durch die Änderung wird eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen gewährt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt (beispielsweise bestimmte Investmentfonds). Bestimmte Tochtergesellschaften werden dann erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 bzw. IAS 39 bewertet. Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Aus dieser Änderung ergeben sich voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Anhangsangaben des Konzerns. Zeitpunkt der Offenlegung Der Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat voraussichtlich in dessen Sitzung am 26. April 2013 zur Billigung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. 3. Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung wird entsprechend den Regelungen des IFRS 8 „Geschäftssegmente“ erstellt. Zum Zweck der Konzernsteuerung wurden die Geschäftsbereiche basierend auf der Art der Produkte unabhängig voneinander organisiert und geführt. Jedes Segment stellt dabei einen strategischen Geschäftsbereich dar, dessen Produktpalette und Märkte sich von denen anderer Segmente unterscheiden. Der Nucletron-Konzern ist in zwei wesentlichen Segmenten tätig, im Bereich der Leistungselektronik durch die Nucletron Technologies GmbH sowie die HVC-Technologies GmbH, im Bereich der Schutztechnik durch die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH sowie die SINUS Electronic GmbH (die im Berichtszeitraum mit der weiteren Segmentgesellschaft GSI Geräte-Schutz Industrie-Elektronik GmbH verschmolzen worden ist). Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden. Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektronische und elektromechanische Bauteile und Systeme namhafter Hersteller für den Einsatz in der Optoelektronik und Mikrowellentechnik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig. Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor elektrostatischer Entladung (ESD), vor Überspannungen sowie gegen Hochfrequenzstörungen. Darüber hinaus vertreibt die SINUS Electronic GmbH ergänzend elektronische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller. Über die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH werden die Eigenprodukte eines (ehemals) assoziierten Unternehmens vermarktet (die Beteiligung wurde im Berichtszeitraum veräußert). Eine Unterteilung in geografische Bereiche nimmt der Konzern nicht vor. Daraus würden sich ohnehin keine wesentlichen Ergebnisse ableiten lassen, nachdem der Konzern seine Umsatzerlöse ganz überwiegend im Inland realisiert. Außerhalb Deutschlands erzielte der Konzern Umsätze
(Dabei richtet sich die Zuordnung der Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden). Erläuterungen zur Segmentberichterstattung Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich dieselben Ausweis- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den Segmenten werden in den Überleitungen eliminiert. Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Segmenterträge, Segmentaufwendungen und das Segmentergebnis umfassen Transfers zwischen Geschäftssegmenten. Diese Transfers werden bei der Konsolidierung eliminiert. Geschäftssegmente Die folgenden Tabellen enthalten Informationen zu Erträgen und Ergebnissen des Konzerns für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2012 und 2011.
Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 4. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Erlöse aus dem Verkauf von Gütern und wurden größtenteils mit Industriekunden aus dem Bereich Elektronik in Deutschland erwirtschaftet. Die Umsätze mit den 10 größten Kunden belaufen sich auf ca. 41 Prozent (Vj. 34 Prozent). Der Kunde mit dem höchsten Umsatzanteil erreichte ca. 7 Prozent des Gesamtumsatzes (Vj. 7 Prozent). Dieser Umsatz wurde im Segment Leistungselektronik erzielt. Der Bereich Leistungselektronik erwirtschaftete 45 Prozent (Vj. 41 Prozent) und der Bereich Schutztechnik 55 Prozent (Vj. 59 Prozent) des Gesamtumsatzes. 5. Sonstige betriebliche Erträge
Bei den dargestellten Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen handelt es sich um erfolgswirksame Umrechnungsdifferenzen von Finanzinstrumenten, die nicht gemäß IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. 6. Materialaufwand Der Materialaufwand hat sich in 2012 bei zurückgegangenem Umsatz um TEUR 363 auf TEUR 9.937 verringert (2011: TEUR 10.300). Er entfällt größtenteils auf Handelswaren namhafter Elektronikkonzerne. 7. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Finanzergebnis Finanzerträge
Finanzaufwendungen
10. Ertragsteuern Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 setzen sich wie folgt zusammen:
Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis vor Steuern und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 setzt sich wie folgt zusammen:
Die Ertragsteuern wurden basierend auf den im Geschäftsjahr 2012 erzielten Ergebnissen der einzelnen Gesellschaften ermittelt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt im Geschäftsjahr 2012 15 Prozent der steuerlichen Bemessungsgrundlage (Vj. 15 Prozent). Auf die Körperschaftsteuer werden unverändert 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben. Der Gewerbesteuersatz ist in Deutschland nicht einheitlich festgelegt und beträgt im Konzern durchschnittlich 14 Prozent (Vj. 14 Prozent) der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Für temporäre Bewertungsunterschiede wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 15 und passive latente Steuern in Höhe von TEUR 21 verbraucht. Daneben wurden aktive latente Steuern von TEUR 22 und passive latente Steuern von TEUR 4 gebildet (davon TEUR 4 erfolgsneutral). Latente Ertragsteuern Die latenten Ertragsteuern setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Auf den derzeit im Konzern bestehenden steuerlichen Verlustvortrag von EURO 87.767 werden keine latenten Steueransprüche erfasst, da diese Verluste auf Ebene der Tochtergesellschaften vor Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen angefallen sind und infolge der bestehenden steuerlichen Organschaft eine Verrechnung mit dem laufenden zu versteuernden Ergebnis im Organkreis momentan nicht möglich ist. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuern bilanziert werden, belaufen sich auf TEUR 2.029 (Vj. TEUR 2.024). Aus der Ausschüttung von Dividenden durch die Nucletron Electronic AG an die Anteilseigner ergeben sich keine ertragsteuerlichen Konsequenzen. 11. Ergebnis je Aktie Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt. Mangels potentiell verwässernder Eigenkapitalinstrumente entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zu Grunde gelegten Beträge:
In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden. 12. Gezahlte und vorgeschlagene Dividenden
Erläuterungen zur Bilanz 13. Immaterielle Vermögenswerte
Ab dem 1. Januar 2004, dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 3, wurde der Geschäfts- oder Firmenwert nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird er jährlich auf Wertminderung geprüft (siehe Anhangsangabe 14). Software wird linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Vermögenswerte wurde wie folgt geschätzt:
14. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche mit den rechtlich selbständigen Tochterunternehmen identisch sind, zugeordnet. Für jedes Tochterunternehmen (entspricht zahlungsmittelgenerierende Einheit) wird der erzielbare Betrag auf Basis der Berechnungen eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Die für die Cashflow-Prognosen verwendeten Abzinsungssätze wurden als Vorsteuerwert aus den durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC, nach Steuern) mit 5,58 Prozent (2011: 6,35 Prozent) für den eigen- und 3,98 Prozent (Vj. 5,17 Prozent) für den fremdfinanzierten Teil wertneutral abgeleitet. Für die Cashflows nach dem Zeitraum von 3 Jahren wird unterstellt, dass sie auf dem Niveau des dritten Planjahres verharren. Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte, die den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet wurden:
Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts der Geschäftseinheiten zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 Im Folgenden werden die Grundannahmen erläutert, auf deren Basis die Unternehmensleitung ihre Cashflow-Prognosen zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts erstellt hat. Bei folgenden, der Berechnung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegten Annahmen, bestehen Schätzungsunsicherheiten: 3-Jahres-Geschäftsplan – Der Geschäftsplan wurde aufgrund von Einschätzungen der künftigen Geschäftsentwicklung durch die Unternehmensleitung erstellt. Diesen Einschätzungen lagen Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde. Geplante Bruttogewinnmargen – Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Bruttogewinnspannen, die im unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahr erzielt wurden, ermittelt und unter Berücksichtigung der erwarteten Effizienzsteigerung erhöht. Preissteigerung von Rohstoffen / Waren – Zur Berücksichtigung der Preissteigerung wurde überwiegend davon ausgegangen, dass es den Unternehmen gelingen wird, Preissteigerungen bei Rohstoffen / Warenbezügen über die Verkaufspreise weiterzugeben. Die getroffenen Grundannahmen stimmen mit denen externer Informationsquellen überein. Abzinsungssätze – Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnender spezifischer Risiken wider. Bei der Ermittlung der angemessenen Abzinsungssätze für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde ein Basiszins von 2,50 Prozent (Vj. 3,50 Prozent) und eine Risikoprämie von 2,38 Prozent (Vj. 2,85 Prozent) berücksichtigt. Für die ewige Rente wird ein Wachstumsabschlag von 1 Prozent unterstellt (Vj. 1 Prozent). Sensitivität der getroffenen Annahmen Die ermittelten Nutzungswerte haben die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten signifikant überschritten. Die Unternehmensleitung ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit SINUS Electronic GmbH (im Berichtszeitraum verschmolzen mit der GSI Geräte-Schutz Industrie-Elektronik GmbH) getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Wert übersteigt. Der vom Management aufgrund von Cashflow-Prognosen ermittelte Nutzungswert der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH übersteigt deren Buchwert derzeit um TEUR 181. Die für die Jahre 2013 bis 2016 geplanten Umsatzerlöse liegen dabei zwischen TEUR 1.200 und TEUR 1.414. Diese Umsatzplanungen könnten um jährlich mehr als TEUR 140 unterschritten werden, ehe mit einer Wertkorrektur des Geschäfts- oder Firmenwerts der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH gerechnet werden müsste. 15. Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von TEUR 979 (2011: TEUR 1.008) sind unbelastet und dienen nicht als Sicherheit für Verpflichtungen des Konzerns. Die Nutzungsdauer der Vermögenswerte wurde wie folgt geschätzt:
16. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen Der Konzern hatte einen Anteil von 20 Prozent an der elektronik-service Bernd Luft GmbH mit Sitz in München gehalten, diesen jedoch im Berichtszeitraum veräußert. Die Gesellschaft elektronik-service Bernd Luft GmbH ist in der Produktion von Elektronikteilen tätig. Die erreichte Anteilsquote verschaffte dem Konzern einen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des assoziierten Unternehmens. Die Bewertung erfolgt daher im Vorjahresberichtszeitraum zunächst nach der Equity-Methode. Aufgrund der Veräußerungsabsicht wurde die Beteiligung bereits Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres gemäß IFRS 5 i.V.m. IAS 1 als „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ ausgewiesen. Im Berichtszeitraum erfolgte die Veräußerung der 20 Prozent Beteiligung an der elektronik-service Bernd Luft GmbH. Die Veräußerung führte im Konzern zu einem Veräußerungsgewinn in Höhe von TEUR 31. Der Ausweis dieses Veräußerungsgewinns erfolgte in der Gesamtergebnisrechnung innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge. 17. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umfassen zum einen Finanzinvestitionen in Stammaktien und haben daher keinen festen Fälligkeitszeitpunkt und keine feste Verzinsung. Der beizulegende Zeitwert der nicht börsennotierten, zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen ist mangels des aktiven Marktes nicht verlässlich ermittelbar. Ausreichend zuverlässige Informationen, um fundiert auf andere Weise zu einer Bewertung zu gelangen, liegen auch nicht vor. Die Bewertung erfolgt daher zu fortgeführten Anschaffungskosten. Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anteile wird durch den auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreis bestimmt. Für die erworbenen Anleihen besteht subjektiv weder die Absicht, diese bis zur Endfälligkeit zu halten, noch erfolgte der Erwerb zu Handelszwecken. Infolgedessen waren die Anleihen als zur Veräußerung verfügbarer Wert (available for sale) auszuweisen. 18. Vorräte Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf TEUR 196 (2011: TEUR 285). Dieser Aufwand ist im Materialaufwand erfasst. Von den Wertminderungen auf Vorräte war in 2012 ein Vorratsbestand im Nominalwert von TEUR 1.973 (2011: TEUR 1.603) betroffen.
Der Vorratsbestand unterliegt teilweise einem Eigentumsvorbehalt der Lieferanten. 19. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Allgemeinen eine Fälligkeit von 30 Tagen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum 31. Dezember 2012 im Nennwert von TEUR 0 (2011: TEUR 0) wertgemindert. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:
Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch Bonitätsprüfungen und ein Mahnwesen begrenzt. Im operativen Geschäft werden die offenen Forderungen standortbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Die durchschnittliche Laufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug im Geschäftsjahr 2012 24 Tage (Geschäftsjahr 2011: 24 Tage). Ausfallrisiken werden mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zum Abschlussstichtag liegen keine wesentlichen Verrechnungsbeträge, die dieses Risiko mindern, vor. Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht zinstragend und im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Im Geschäftsjahr 2012 entstanden Forderungsverluste aus Lieferungen und Leistungen nur in unbedeutender Höhe. 20. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung setzt sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember wie folgt zusammen:
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige Anlagen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht dem Nominalwert. Ein Betrag von TEUR 145 (2011: TEUR 145) der liquiden Mittel dient der Absicherung einer Verbindlichkeit aus einem Arbeitszeitkonto gegenüber einem Vorstandsmitglied. Das über diesen Betrag lautende Bankkonto ist an das Vorstandsmitglied verpfändet. 21. Zur Veräußerung bestimmtes langfristiges Vermögen Als „Zur Veräußerung bestimmtes langfristiges Vermögen“ wurde im Vorjahr erstmals die Beteiligung des assoziierten Unternehmens elektronik-service Bernd Luft GmbH ausgewiesen, da die Voraussetzungen des IFRS 5 kumulativ erfüllt waren. Die Veräußerung der Beteiligung war seit Ende 2011 angestrebt und sollte innerhalb des laufenden Berichtszeitraums erfolgen. Die Beteiligung am assoziierten Unternehmen betrug 20 Prozent. Im Berichtszeitraum konnte die Beteiligung an der electronic-service Bernd Luft GmbH veräußert werden. Die Veräußerung führte im Konzern zu einem Veräußerungsgewinn in Höhe von TEUR 32. Der Veräußerungsgewinn wird in der Gesamtergebnisrechnung innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Die Beteiligung war zugehörig zum Segment „Schutztechnik“. 22. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen
Zum 31. Dezember 2012 bestand das Grundkapital aus 2.804.342 Stück nennbetragslosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 1. Mai 1987 am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gehandelt. Am Grundkapital der Nucletron Electronic AG hält die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, mehr als 75 Prozent. Sie hat am 26. September 2003 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH am 24. September 2003 die Schwelle von 75 Prozent der Stimmrechte an der Nucletron Electronic AG überschritten hat und ihr seither 75,76 Prozent der Stimmrechte zustehen. Genehmigtes Kapital Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Nucletron Electronic AG ist der Vorstand gemäß § 202 AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15. Juli 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.402.000 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, · zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; · wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; · zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz); · zur Ausgabe von Aktien an strategische Partner; · bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage stammt aus Agiobeträgen im Rahmen der in 2003 durchgeführten Kapitalerhöhung. Eigene Aktien Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2010 hat die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, sofern die gesetzlich vorgesehene Rücklage für eigene Anteile gebildet werden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. Die Ermächtigung gilt bis 15. Juli 2015 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Zusammen mit bereits erworbenen Aktien dürfen nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals auf eigene Aktien entfallen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt je nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die eigenen Aktien wieder zu veräußern, als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen(-sbeteiligungen) zu verwenden oder sie an strategische Partner zu veräußern. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. In 2012 und 2011 wurden keine eigenen Aktien gehalten. Unrealisierte Gewinne/Verluste Die unrealisierten Gewinne/Verluste beinhalten noch nicht realisierte Wertsteigerungen bzw. Wertminderungen im Bestand zur Veräußerung verfügbarer Finanzinvestitionen von TEUR 24 (2011: TEUR 12). 23. Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:
24. Aktienbasierte Vergütung Der erfasste Aufwand für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen stellt sich wie folgt dar.
Die aktienbasierten Vergütungspläne wurden im Geschäftsjahr 2007 neu eingerichtet. Sie werden im Folgenden dargestellt. Änderungen daran erfolgten bisher nicht. Im Rahmen eines langfristigen Anreizprogramms (phantom stock plan) wird den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr ein Bonus gewährt, dessen Betrag sich an dem Konzernergebnis vor Steuern und ggfs. vor Geschäftswertabschreibung bemisst. Der gewährte Bonus wird in virtuelle Aktien der Nucletron Electronic AG umgerechnet. Die Umrechnung des Bonusses eines Geschäftsjahres in virtuelle Aktien erfolgt anhand des durchschnittlichen Aktienkurses innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Feststellung des Jahresabschlusses dieses Geschäftsjahres. Die Stückzahl der aus dem Bonus eines Geschäftsjahres resultierenden virtuellen Aktien kann daher erst im auf das Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahr genau bestimmt werden. Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien ist die Kursentwicklung der Nucletron Aktie. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht. Der Vorstand kann sich den Gegenwert der virtuellen Aktien zu dem dann gültigen durchschnittlichen Aktienkurs frühestens nach seinem Ausscheiden aus den Diensten des Konzerns auszahlen lassen. Der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütung wird zum Zeitpunkt der Gewährung unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Instrumente gewährt wurden, ermittelt. Der Aufwand für die erhaltenen Leistungen respektive eine Schuld zur Abgeltung dieser Leistungen wird hinsichtlich des Bonusanspruchs des jeweils aktuellen Geschäftsjahres zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert, somit mit dem Nennwert des Bonusanspruchs erfasst. Die Schuld wird zu jedem folgenden Berichtsstichtag und am Erfüllungstag auf der Grundlage der jeweils aktuellen Börsenkurse mit dem beizulegenden Zeitwert, somit dem aktuellen Kurswert des Gesamtbestands der virtuellen Aktien, neu bewertet. Im Geschäftsjahr 2012 wurde in Erfüllung des Bonusanspruchs für das Geschäftsjahr 2011 ein Anspruch auf 585 virtuelle Aktien zum Durchschnittskurs von 4,98 EUR eingeräumt. Der angesetzte Durchschnittskurs entspricht dem Börsenkurs der Nucletron-Aktie zum Bewertungszeitpunkt. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Die virtuellen Aktien sind nicht dividendenberechtigt, mithin wirkten sich die Dividenden auf die Ermittlung des Zeitwerts der Verpflichtung nicht aus. Zum 31. Dezember 2012 beträgt die Schuld aus virtuellen Aktien des Geschäftsjahres sowie Vorperioden insgesamt TEUR 158 (2011: TEUR 151). Zum 31. Dezember 2012 waren keine Wertsteigerungsrechte ausübbar (2011: TEUR 0). 25. Rückstellungen
Pensionsverpflichtungen Dazu wird auf die Ausführungen unter Tz. 26 verwiesen. 26. Pensionsrückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der Konzern hat leitenden Mitarbeitern Pensionszusagen erteilt. Es handelt sich um endgehaltsabhängige Pensionszusagen, wobei die Höhe der Auszahlungen vom Gehalt des letzten Beschäftigungsjahres und von der Beschäftigungsdauer in Diensten des Konzerns abhängt. Trotz Weiterbeschäftigung eines bereits Pensionsberechtigten erdient dieser sich keine weiteren Pensionsansprüche. Im Hinblick auf die Pensionszusagen werden keine Beiträge an einen gesondert verwalteten Fonds geleistet. In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen und die in der Konzernbilanz für die Pensionsverpflichtungen angesetzten Beträge dargestellt.
Der Zinsaufwand wird als solcher in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der laufende Dienstzeitaufwand ist in der Position „Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer“ enthalten. Schulden aus leistungsorientierten Verpflichtungen / Pensionszusagen
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Der Konzern geht davon aus, dass er 2013 einen Beitrag von TEUR 18 für seine Pensionszusagen leisten wird. Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen des Konzerns dargestellt:
Zur Berücksichtigung des Sterblichkeits- und Invaliditätsrisikos wurden die Heubeck-Richttafeln 2005 G verwendet. Die Beträge in der laufenden und in den vorangegangenen vier Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar:
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden in Höhe von TEUR 168 (2011: TEUR 168) geleistet. 27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Ertragsteuerschulden sowie sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden
Zusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeiten, einschließlich der Schulden gegenüber nahestehenden Personen:
Konditionen zu oben aufgeführten finanziellen Verbindlichkeiten: · Schulden aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Normalfall eine Fälligkeit von 30 Tagen. · Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden sind nicht verzinslich und haben mit wenigen Ausnahmen kurze Laufzeiten. Daher stellen die bilanzierten Werte näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Aufgrund der Tatsache, dass die den finanziellen Verbindlichkeiten zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen keine vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten vorsehen, liegen zum Bilanzstichtag keine Liquiditätsrisiken vor. (Zu den Konditionen der Schulden an nahe stehende Personen vgl. Textziffer 32) Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung der Gesellschaft steht in Übereinstimmung mit IAS 7. Die Zahlungsströme werden entsprechend nach dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die Darstellung erfolgt für den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode gemäß IAS 7 – die Cashflows der beiden anderen Bereiche werden direkt ermittelt. 28. Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit verminderte sich im Geschäftsjahr 2012 um TEUR 553 auf TEUR 1.147 (Vj. TEUR 1.700). Im Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit ist ein Gewinn aus Anlagenabgängen von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 31 enthalten. 29. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Dem Mittelzufluss aus der (Des-)Investitionstätigkeit des Berichtsjahres (TEUR 164) steht im Vorjahr ein Mittelzufluss von TEUR 728 gegenüber. Der Mittelzufluss im Geschäftsjahr 2012 resultiert aus der Veräußerung einer Beteiligung, die bereits im Vorjahresberichtszeitraum als zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert ausgewiesen war (IFRS 5). Der Cashflow aus der Veräußerung übersteigt den im Berichtszeitraum vorhandenen Mittelabfluss aufgrund von Investitionen. Die Investitionen betreffen im Wesentlichen Maschinen und Betriebsausstattung. 30. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Im Geschäftsjahr 2012 wurden – wie im Vorjahr – TEUR 561 aus dem Bilanzgewinn 2011 an Aktionäre ausgeschüttet. Die Summe der einzelnen Zahlungsströme führte zu einem Anstieg des Finanzmittelfonds von TEUR 750. Sonstige Angaben 31. Eventualschulden und andere Verpflichtungen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen Der Konzern hat für verschiedene Kraftfahrzeuge und Betriebsausstattungsgegenstände Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen einem und vier Jahren und enthalten keine Verlängerungsoptionen. Dem Konzern wurden als Leasingnehmer keinerlei Verpflichtungen nach Ende der Leasinglaufzeit bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt. Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (in TEUR):
Der Aufwand für Mindestleasingzahlungen betrug TEUR 98 (2011: TEUR 95). Abgesehen von den vorstehenden Rechtsverhältnissen bestehen keine für die Finanzlage des Konzerns bedeutsamen Geschäfte, die nicht bereits in der Konzernbilanz ihren Niederschlag finden. Garantien Zum Bilanzstichtag bestanden aus Konzernsicht keine Eventualschulden. 32. Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen In den Konzernabschluss sind die Abschlüsse der Nucletron Electronic AG und der unter Anhangsangabe 1 aufgeführten Tochterunternehmen einbezogen. Die folgende Tabelle enthält die Gesamtbeträge aus Transaktionen zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen für das betreffende Geschäftsjahr:
Dem Konzern übergeordnetes, oberstes Mutterunternehmen Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich Während des Geschäftsjahres gab es neben den ausgezahlten Dividenden keine Geschäftsvorfälle zwischen dem Konzern und Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH (2011: EUR 0). Assoziierte Unternehmen elektronik-service Bernd Luft GmbH, München Der Konzern hält mittlerweile keinen Anteil mehr an der elektronik-service Bernd Luft GmbH, München (2011: 20 Prozent). Der Ausweis der assoziierten Beteiligung erfolgte im Vorjahresberichtszeitraum gemäß IFRS 5 als „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ (vgl. Anhangsangabe 16). Die Veräußerung erfolgte im Berichtszeitraum. Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Die Verkäufe an, die Käufe von und der Leistungsaustausch zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert, unverzinslich und werden durch Bezahlung beglichen, es sei denn, es handelt sich um Darlehensgewährungen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahe stehende Unternehmen und Personen bestehen - mit Ausnahme der durch Pfandrecht gesicherten Verbindlichkeit aus einem Arbeitszeitkonto in Höhe von TEUR 145 (2011: TEUR 145) - keinerlei Garantien. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 hat der Konzern keine Wertberichtigung auf Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen und Personen gebildet (2011: TEUR 0). Die Notwendigkeit des Ansatzes einer Wertberichtigung wird jährlich überprüft, indem die Finanzlage des nahe stehenden Unternehmens oder der Person und der Markt, in dem diese tätig sind, überprüft werden. Transaktionen mit anderen nahe stehenden Unternehmen und Personen Die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH unterhielt Geschäftsbeziehungen mit der Eichhoff Kondensatoren GmbH, Schlitz, im Wert von TEUR 282 (2011: TEUR 44) für Erlöse aus dem Beteiligungsverkauf, für verauslagten Betriebsaufwand und Personalgestellung. Warenlieferungen der elektronik-service Bernd Luft GmbH Der Vertrieb von Produkten, die die elektronik-service Bernd Luft GmbH herstellt, erfolgt über ein Konzernunternehmen. In diesem Zusammenhang hat der Konzern umfangreiche Warenbezüge von der elektronik-service Bernd Luft GmbH erhalten (2012: TEUR 841, 2011: TEUR 1.090). Die Belieferungen erfolgen bedarfsabhängig zu fremdüblichen Konditionen. 33. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Managements Für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften und den Vorstand der AG fielen Personalkosten in folgender Höhe an:
34. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen kurzfristige (Bank-)Darlehen und Kontokorrentkredite sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie vor allem Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns bestehen aus zinsbedingten Cashflowrisiken, Liquiditätsrisiken, Fremdwährungsrisiken und Ausfallrisiken. Die Unternehmensleitung erstellt und überprüft Richtlinien zum Risikomanagement für jedes dieser Risiken, die im Folgenden dargestellt werden. Zinsbedingte Cashflowrisiken Der Konzern ist aufgrund seiner Finanzierungsstruktur einem nur geringen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da fast ausschließlich kurzfristige Finanzierungen zu festen Zinssätzen eingesetzt werden. Aufgrund der überschaubaren Laufzeit der durchgeführten Finanzierungen kann eintretenden Änderungen des Finanzierungsumfelds kurzfristig begegnet werden. Das Zinsänderungsrisiko bezieht sich somit vornehmlich auf die Konditionen der Anschlussfinanzierung. Durch die kurzen Laufzeiten ist die Bandbreite möglicher Zinsänderungen zudem begrenzt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine zinspflichtigen Finanzierungen. Fremdwährungsrisiko Der Konzern unterliegt Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen. Diese Risiken resultieren aus Käufen oder Verkäufen von Waren in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Konzerns. Rund 59 Prozent des Konzerneinkaufs wird in anderen Währungen als EURO abgewickelt (vornehmlich USD). Umgekehrt werden etwa 30 Prozent der Verkäufe in der gleichen Fremdwährung umgesetzt. Dabei beschränken sich die Einkäufe im Einzelnen oft auf überschaubare Beträge und Fälligkeitszeiträume. Daher kommen Devisenterminkontrakte zur Eliminierung des Kursänderungsrisikos nur im Bedarfsfall bei größeren Einzelgeschäften oder bei vorhersehbaren negativen Kursschwankungen zum Einsatz. Die Devisenterminkontrakte lauten dann auf die gleiche Währung wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn die feste Verpflichtung entstanden ist. Aufgrund des gestiegenen Anteils von Verkäufen in der wichtigsten Fremdwährung (USD) hat sich das Fremdwährungsrisiko im Geschäftsjahr 2012 leicht verringert. Zum 31. Dezember 2012 hatte der Konzern keine Devisenterminkontrakte abgeschlossen (2011: ebenso). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern und des Eigenkapitals des Konzerns gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollars. Alle anderen Variablen bleiben konstant.
Rohstoffpreisrisiko Das Rohstoffpreisrisiko des Konzerns ist minimal. Ausfallrisiko Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht mit der Folge, dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das Ausfallrisiko ist im zurückliegenden Geschäftsjahr auf niedrigem Niveau in etwa gleich geblieben. Aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns (Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte) besteht bei Ausfall des Kontrahenten ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts der entsprechenden Instrumente. Da der Konzern nur mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten Geschäfte abschließt, sind Sicherungsleistungen nicht erforderlich. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten Forderungen wiedergegeben. Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung. Dabei werden die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Der Konzern verfügt über ausreichende Zahlungsmittel und -äquivalente, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Aus derzeitiger Sicht besteht für den Konzern kein Liquiditätsrisiko. Aufgrund der guten Eigenkapitalausstattung des Konzerns wird das Refinanzierungsrisiko als gering eingeschätzt. Daher wird die Möglichkeit, mittels kurzfristiger Finanzierung den Zinsaufwand zu reduzieren, genutzt. Zum 31. Dezember 2012 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.
Kapitalsteuerung Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2012 bzw. 31. Dezember 2011 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrades, der dem Verhältnis von Nettoschulden zur Summe aus Eigenkapital und Nettoschulden entspricht. Gemäß den konzerninternen Richtlinien soll der so definierte Verschuldungsgrad 45 Prozent nicht überschreiten. Die Nettoschulden umfassen verzinsliche Darlehen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Schulden abzüglich Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen. Das Eigenkapital umfasst das bilanzielle Eigenkapital abzüglich der nicht realisierten Gewinne.
Durch die stetige Gewinnthesaurierung wachsen das Eigenkapital und der Zahlungsmittelbestand des Konzerns kontinuierlich. 35. Finanzinstrumente Beizulegender Zeitwert In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher im Abschluss bilanzierter Finanzinstrumente des Konzerns gegenübergestellt:
1) Kredite und Forderungen 2) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 3) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten * Zum Bilanzstichtag erfolgt der Ausweis gemäß IFRS 5 als „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (siehe Anhangsangaben 16) Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind sämtlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, abgesehen von den zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, soweit hierfür ein Markt aus der öffentlichen Notierung verfügbar ist. Methoden Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt anhand der am Bilanzstichtag veröffentlichten Marktwerte sowie der nachfolgend beschriebenen Methoden und Prämissen: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Wert. Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht aufgrund der kurzen Laufzeit und der Verzinsung nahe dem Marktzins in etwa dem Buchwert. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der assoziierten Beteiligung, die als „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ ausgewiesen wird, richtete sich im Vorjahresberichtszeitraum nach IAS 28.14 i.V.m. IFRS 5.15. Die Beteiligung wurde im Berichtszeitraum veräußert. Für Finanzinstrumente, die der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ zugeordnet sind, wird der beizulegende Zeitwert grundsätzlich anhand von Börsenkursen beziehungsweise Rücknahmepreisen ermittelt. Sofern mangels Vorliegen eines aktiven Markts der beizulegende Zeitwert für bestimmte Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind diese zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Forderungen haben kurze Restlaufzeiten, weshalb deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd ihrem beizulegenden Wert entsprechen. Da auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kurze Restlaufzeiten haben, entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Wert. Für die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der beizulegende Wert dem Buchwert entspricht. Bei den langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten, die variabel verzinslich sind, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Wert. Hierarchie beizulegender Werte Von den Finanzinstrumenten wurden lediglich aus der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ ein Teilbetrag von TEUR 55 (Vj. TEUR 42) mit notierten (nicht angepassten) Preisen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte bewertet (Stufe 1). Bewertungsverfahren für Finanzinstrumente, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert beziehen, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind (Stufe 2) oder, die Input-Parameter verwenden, welche sich wesentlich auf den beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3), kamen nicht zum Einsatz. Zinsänderungsrisiko Die folgende Tabelle gruppiert die Buchwerte der Finanzinstrumente des Konzerns, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, nach vertraglich festgesetzter Fälligkeit: Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011
Der Zinssatz auf festverzinslich klassifizierte Finanzinstrumente ist bis zur Fälligkeit des jeweiligen Finanzinstruments festgeschrieben. Aufgrund der kurzen Laufzeit unterliegen die Finanzinstrumente, die binnen eines Jahres fällig werden, keinem wesentlichen Zinsänderungsrisiko. Bezüglich der „zur Veräußerung verfügbaren Finanzinvestitionen“ wurden Sensitivitätsanalysen mit folgendem Ergebnis durchgeführt. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte sich das sonstige Gesamteinkommen und das Eigenkapital um TEUR 7 (Vj. TEUR 8) verringert (erhöht). Die anderen Finanzinstrumente des Konzerns, die nicht in den obigen Tabellen enthalten sind, sind nicht verzinslich und unterliegen folglich keinem Zinsänderungsrisiko. Zum Bilanzstichtag lagen keine variabel verzinslichen Finanzinstrumente vor. Ausfallrisiko Im Konzern bestehen keine wesentlichen Ausfallrisikokonzentrationen. Sicherungsgeschäfte Zur Absicherung der Fremdwährungsrisiken von festen Verpflichtungen aus Einkaufsgeschäften in USD schließt der Konzern von Zeit zu Zeit Devisenterminkontrakte ab, wenn man eine ungünstige Entwicklung des Wechselkurses vorherzusehen glaubt. Dabei sind die Voraussetzungen für Cashflow Hedge-Bilanzierung nicht erfüllt, so dass solche Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag mit ihrem Marktwert erfolgswirksam bewertet würden. Es bestanden jedoch weder zum 31. Dezember 2012 noch zum 31. Dezember 2011 offene Devisenterminkontrakte. 36. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach Ablauf des Berichtsjahres sind keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten. 37. Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für den Konzernabschlussprüfer beträgt:
38. Vorstand und Vertretung Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied: · Bernd Luft, Ingenieur Weiterhin Geschäftsführer der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, der SINUS Electronic GmbH (ausgeschieden als Geschäftsführer am 22.02.2012), der elektronik-service Bernd Luft GmbH und der Eichhoff Kondensatoren GmbH Zur gemeinschaftlichen Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder waren berechtigt: · Alfred Krumke, Elektrotechniker (FH) Weiterhin Geschäftsführer der SINUS Electronic GmbH · Ralph Schoierer, Dipl. Wirtschaftsingenieur Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH sowie der HVC-Technologies GmbH · Robert Tittl, Ingenieur Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH sowie der HVC-Technologies GmbH 39. Aufsichtsrat Gemäß § 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Seit der Neuwahl am 15. Juli 2011 setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2012 vier ordentliche Sitzungen abgehalten. 40. Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands Die Bezüge des Vorstands bestehen aus einer Grundvergütung, einem vom Ergebnis abhängigen variablen Teil sowie einer Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in Form von aktienbasierten Vergütungen. Die Nucletron AG gewährt als aktienbasierte Vergütung einen vom Konzernergebnis abhängigen Bonus, der in virtuelle Aktien umgewandelt wird. Deren Wertentwicklung vollzieht die Kursentwicklung der Nucletron Aktien vollständig nach. Nachdem der Vorstand aus dem Konzern ausgeschieden ist, kann er sich den Kurswert seiner virtuellen Aktien auszahlen lassen. Die individualisierte Angabe der Vorstandsbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 HGB unterbleibt gemäß § 286 Abs. 5 HGB aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 15. Juli 2011. Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf TEUR 709 (Vj. TEUR 822). Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 670 (Vj. TEUR 718), den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 39 (Vj. TEUR 91) und auf aktienbasierte Vergütungen TEUR 0 (Vj. TEUR 12). Die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2012 gewährten virtuellen Aktien wird erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 aus diesem Betrag der aktienbasierten Vergütungen und dem aktuellen Aktienkurs ermittelt. Angaben zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich darüber hinaus im Lagebericht der Gesellschaft. Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin betrugen die Bezüge TEUR 18 (Vj. TEUR 18). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2012 auf TEUR 221 (Vj. TEUR 229). Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich satzungsgemäß auf feste Bezüge von TEUR 12 (Vj. TEUR 12) und erfolgsabhängige variable Vergütungsteile von TEUR 0 (Vj. TEUR 12). 41. Mitarbeiter
42. Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat – als einziges börsennotiertes Unternehmen des Konzerns – für 2012 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und diese den Aktionären auf der Internet-Homepage der Nucletron AG dauerhaft zugänglich gemacht.
München, den 17. April 2013 Nucletron Electronic Aktiengesellschaft Bernd Luft Alfred Krumke Ralph Schoierer Robert Tittl Bestätigungsvermerk der Rölfs RP AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben den von Nucletron Electronic Aktiengesellschaft aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang - sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Lagebericht steht im Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
München, 23. April 2013 Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer gez. Jagosch, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Nucletron Electronic AG zum 31. Dezember 2012 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 17. April 2013 Nucletron Electronic Aktiengesellschaft Bernd Luft Alfred Krumke Ralph Schoierer Robert Tittl |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||