Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Zusammengefasster Lagebericht des Konzerns und der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016

Der Lagebericht der Nucletron Electronic AG und der Konzernlagebericht sind in den nachfolgenden Ausführungen in Anwendung des § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.

Die Tochtergesellschaften Nucletron Technologies GmbH, HVC-Technologies GmbH, NBL Electronic Beteiligungs GmbH, Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH und SINUS Electronic GmbH werden in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen und machen von der Erleichterungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch. Die vorgenannten Gesellschaften sind befreit im Sinne von §264 Absatz 3 Nr. 4 HGB.

1. Grundlagen des Konzerns

Geschäftstätigkeit

Die Nucletron Electronic AG, München, ist seit dem 1. Mai 1987 ein börsennotiertes Unternehmen und übernimmt als Konzernober­gesellschaft Aufgaben der strategischen Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung für alle nachgegliederten Tochterunter­nehmen. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die Nucletron Electronic AG wird, soweit erforderlich, gesondert eingegangen. Ihre Aktien sind am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart notiert. Am 31. Dezember 2016 befand sich ein Stimmrechtsanteil größer 75 Prozent bei der Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich.

Organisation

Wie im deutschen Aktiengesetz vorgeschrieben, besitzt die Nucletron Electronic AG eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungs­struktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die strategische Ausrichtung fest und verfolgt das Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand.

Organe der Gesellschaft

Der Vorstand der Nucletron Electronic AG bestand zum 31. Dezember 2016 aus vier Vorständen.

Bernd Luft, Ingenieur, Dreieich Vorstandsvorsitzender
Erstbestellung: 1998
Ablauf des Mandats: 2016
Alfred Krumke, Elektrotechniker (FH), Bad Rappenau Vertriebsvorstand
Erstbestellung: 2007
Ablauf des Mandats: 2016
Ralph Schoierer, Diplomwirtschaftsingenieur, München Finanzvorstand
Erstbestellung: 2007
Ablauf des Mandats: 2016
Robert Tittl, Ingenieur, Kirchseeon Vertriebsvorstand
Erstbestellung: 2007
Ablauf des Mandats: 2016

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic AG besteht gemäß § 7 der Satzung aus 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren zum 31. Dezember 2016:

Dr. Dirk Wolfertz, Geschäftsführer, Bad Homburg Vorsitzender
Hans Schmidt, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Rastatt stellvertretender Vorsitzender
Petra Köppel, Bürokauffrau, München Arbeitnehmervertreterin

Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2021, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Konzernstruktur

Die Nucletron Electronic AG, München, ist das Mutterunternehmen des Nucletron-Konzerns und wurde bereits im Jahr 1954 unter dem Namen Schneider & Co. KG gegründet, bevor etwas mehr als ein Jahrzehnt später die Umbenennung in Nucletron erfolgte. Die Tochter­gesellschaften der Nucletron Electronic AG sind die Nucletron Technologies GmbH, München, die HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim, die NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, und unter dieser wiederum die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München, sowie die SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim. Die Nucletron Electronic AG ist direkt und indirekt zu 100 Prozent an diesen Unternehmen beteiligt; mit Ausnahme der NBL Electronic Beteiligungs GmbH werden alle vorgenannten Unternehmen von zwei Geschäftsführern geleitet und sind operativ tätig. Im Geschäftsjahr 2016 bestanden durchgreifende Ergebnisabführungsverträge zwischen der Nucletron Electronic AG und den zuvor aufgeführten Tochtergesellschaften.

Geschäftsbereiche

Der Nucletron-Konzern entwickelt, fertigt und vertreibt über vier operative Tochtergesellschaften Bauelemente, Geräte und Systeme in den Bereichen Aerospace, Industrieelektronik, Kommunikations- und Übertragungstechnik, Medizin- und Analysetechnik, Mikrowellen- und Abschirmtechnik, Militärtechnik, Photovoltaik, Umwelttechnik sowie Schutztechnik. Mit seinem breit gefächerten Portfolio bietet der Nucletron-Konzern ein umfassendes Produkt- und Leistungsangebot. Der Konzern konzentriert sich auf schnell wachsende und techno­logisch anspruchsvolle Märkte und lässt sich in zwei wesentliche Segmente gliedern:

· Leistungselektronik

· Schutztechnik

Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Ertrags- und Risikostrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden.

Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektromechanische und elektronische Bauteile und Systeme für den Einsatz in der Kommunikationstechnik, der Mikrowellentechnik, der Optoelektronik, der Photovoltaik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig.

Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektrostatischer Ent­ladung (ESD), vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor Überspannungen und gegen Hochfrequenzstörungen sowie Lichtwellenleiterverkabelungssysteme für den Einsatz in der Übertragungstechnik. Der Vertrieb dieser Eigenprodukte wird durch elektro­nische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller in den Bereichen Automatisierungstechnik, Industrieelektronik, Informations- und Medizintechnik ergänzt. Über die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH werden induktive Bauelemente der elektronik-service Bernd Luft GmbH, München, exklusiv im Verkehrsbereich und der Militärtechnik vermarktet.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur Planung und Steuerung verwendet die Nucletron Electronic AG auf Ebene der Geschäftsbereiche im Wesentlichen die folgenden Leistungsindikatoren:

· Umsatzentwicklung

· EBIT-Rendite (EBIT/ Umsatz)

· Betriebsergebnis (EBIT) – Ergebnis vor Zinsen und Steuern

Zur Steuerung und Überwachung der operativen Unternehmensleistung der einzelnen Tochtergesellschaften wird von Nucletron u.a. monatlich deren Umsatz, Rohertrag, betriebliche Aufwendungen und Betriebsergebnis analysiert und mit der ursprünglichen Planung verglichen. Das Liquiditätsmanagement umfasst eine tägliche Statusermittlung, außerdem erfolgt eine wöchentliche Prognose der Liquiditätsentwicklung.

Eine Planung nach Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung wird auf Geschäftsbereichsebene und im Konzern nicht mehr vorgenommen, da die Aufträge im Nucletron-Konzern in der Regel eine Durchlaufzeit zwischen einer Woche und drei Monaten haben. Der Auftragseingang und Auftragsbestand dient zwar als Indikator für die folgenden Monate, ist aber für die Geschäftsentwicklung des gesamten Geschäftsjahres nur bedingt aussagefähig.

Der nichtfinanzielle Leistungsindikator Kundenzufriedenheit, der in der Vergangenheit durch regelmäßige Kundenbefragungen analysiert und ausgewertet worden ist, wurde im Nucletron-Konzern im Berichtsjahr nicht als Steuerungs- und Planungsinstrument eingesetzt, da eine repräsentative Analyse anhand der Kundenbefragungen nicht durchgeführt werden konnte. Ein Einsatz ist auch in den folgenden Geschäftsjahren nicht geplant.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamt- und Branchenentwicklung

Laut Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die Weltwirtschaft 2016 in einem von makroökonomischen und politischen Unsicherheiten geprägten Umfeld um 3,1 Prozent (Vj. 3,1 Prozent) gewachsen. Die ursprüngliche IWF-Prognose betrug 3,4 Prozent. Grund für das schwächer als erwartete Wachstum waren hauptsächlich zunehmende Unsicherheiten aufgrund des Brexits, vorüber­gehende Turbulenzen an den Finanzmärkten sowie Probleme in einzelnen Schwellen- und Entwicklungsländern. Der Umsatz mit elektrotechnischen und elektronischen Produkten und Systemen der deutschen Elektroindustrie ist in 2016 ganz leicht um 0,2 Prozent auf EUR 178,6 Mrd. gestiegen. Der Inlandsumsatz belief sich auf EUR 87,0 Mrd. (+0,3 Prozent) und der Auslandsumsatz auf EUR 91,6 Mrd. (+0,1 Prozent). Mit Partnern aus dem Euroraum gab es einen Rückgang der Geschäfte um 2,9 Prozent auf EUR 33,3 Mrd., mit Drittländern dagegen einen Anstieg um 1,9 Prozent auf EUR 58,3 Mrd. Die Gesamtauftragseingänge der deutschen Elektroindustrie blieben im Jahr 2016 1,0 Prozent unter ihrem Vorjahreswert; dabei nahmen die Auftragseingänge inländischer Kunden um 1,0 Prozent ab, die Auftragseingänge ausländischer Kunden konnten mit einem Plus von 1,0 Prozent abschließen. (Quelle: ZVEI-Konjunkturbaro­meter Februar 2017)

Geschäftsverlauf

Im Folgenden wird der Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns erläutert. Die Nucletron Electronic AG ist selbst nicht operativ tätig und erzielt ihre Ergebnisse ausschließlich aus der Ergebnisabführung der Konzernunternehmen. Daher beziehen sich die folgenden Aus­führungen im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die Nucletron Electronic AG wird gesondert unter Ziffer 4 eingegangen. Die Geschäftsentwicklung des Nucletron-Konzerns ist 2016 erwartungsgemäß verlaufen; Umsatzerlöse und Ergebnis haben das anvisierte Ziel erreicht. Die Nachfrage nach elektronischen und elektromechanischen Bauelementen, Modulen und Systemen lag im Berichtsjahr über dem Branchendurchschnitt; der Auftragseingang lag nahezu unverändert auf Vorjahresniveau, der Auftragsbestand hat sich im Jahresvergleich leicht erhöht.

Der zunehmende Wettbewerb im Distributionssektor, der Verlust von Absatzmöglichkeiten durch Produktionsverlagerungen ins Ausland bei einem gleichzeitigen Preisverfall im Inland sowie die Budgetierung der Haushalte der Öffentlichen Hand belasteten die Wettbewerbs­situation des Nucletron-Konzerns unvermindert. Dieser Situation versucht der Konzern durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, z.B. im Bereich der Wärmebeherrschung, der Kleb- und Dichtstoffe und den Eigenprodukten sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte entgegenzuwirken. Ein signifikantes Umsatzwachstum lässt sich aufgrund der Marktsituation aus eigener Kraft nur langfristig generieren.

Lage

Auftragseingang und Auftragsbestand

Der Konzernauftragseingang lag 2016 unverändert bei EUR 15,3 Mio. Der Auftragsbestand verbesserte sich währungsbedingt leicht um 2,1 Prozent auf EUR 7,1 Mio., da ein wesentlicher Anteil des Auftragsbestandes im Geschäftsbereich Leistungselektronik auf US-Dollar lautet und sich der absolute Auftragswert zum Stichtag aufgrund der Wechselkursentwicklung EUR/ USD erhöht hat. Ein Vergleich der Auftragseingangs- und Auftragsbestandsentwicklung mit der Jahresplanung ist aufgrund der geringen Durchlaufzeit der Aufträge im Nucletron-Konzern und auf Geschäftsbereichsebene nur bedingt aussagefähig.

Umsatz

Die Umsatzerlöse des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2016 um 4,7 Prozent (EUR 0,7 Mio.) auf EUR 15,1 Mio. ver­bessert und entsprechen den Planerwartungen, die einen leichten Anstieg vorsahen. Ein Anteil von annähernd 83 Prozent (Vj. 83 Prozent) der Umsatzerlöse wurde dabei im Inland erzielt. In beiden Geschäftsbereichen – Leistungselektronik und Schutztechnik – waren gegen­über Vorjahr Umsatzzuwächse zu verzeichnen.

Umsatzerlöse
(in TEUR)
2016 Veränderung 2015 Veränderung 2014
Eigenprodukte 2.192 +42,3 % 1.540 -6,8 % 1.653
Fremdprodukte 12.927 +0,2 % 12.897 +3,4 % 12.472
Summe 15.119 +4,7 % 14.437 +2,2 % 14.125

Ertragsstruktur

Die Gesamtleistung des Nucletron-Konzerns stieg um TEUR 740 und betrug im Berichtsjahr TEUR 15.100. Der Materialaufwand belief sich auf TEUR 10.138 und lag damit um TEUR 441 über dem Vorjahreswert. Der erzielte Rohertrag betrug TEUR 4.962 (Vj. TEUR 4.663) und verbesserte sich um 6,4 Prozent im Vergleich zur Vorperiode. Die Rohertragsquote, bezogen auf die Gesamtleistung, erhöhte sich leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 32,9 Prozent (Vj. 32,5 Prozent).

Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind von TEUR 2.742 auf TEUR 2.693 gefallen, das entspricht einer Veränderung von minus 1,8 Prozent. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf die Personalentwicklung zurückzuführen.

Der sonstige betriebliche Aufwand hat sich um TEUR 224 (+19,4 Prozent) auf TEUR 1.380 wegen geplanter Sanierungsmaßnahmen, erhöhten Vertriebsaktivitäten im Geschäftsbereich Schutztechnik sowie azyklisch anfallenden Repräsentationsaufwendungen erhöht.

Die Kosten-Umsatz-Relation hat sich um 30 Basispunkte verbessert und ist auf 27,0 Prozent gefallen; dies ohne Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von TEUR 70 (Vj. TEUR 74).

Ergebnis

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 868 nach TEUR 856 im Vorjahr und entspricht damit unserer Prognose. Die Ergebnisentwicklung kommt im Wesentlichen aus der Rohertragserhöhung von TEUR 299 auf TEUR 4.962 bei einem gleichzeitigen Anstieg des sonstigen betrieblichen Aufwands. Die EBIT-Rendite belief sich auf 5,7 Prozent (Vorjahresvergleichs­zeitraum 6,0 Prozent) und lag innerhalb des Planungskorridors. Das EBIT-Ergebnis je Aktie ist mit 0,31 EUR zum Vorjahr unverändert.

Das Konzernergebnis hat sich nur geringfügig auf TEUR 596 (Vj. TEUR 585) verändert. Die Ertragssteuerquote beträgt 30,9 Prozent (Vj. 31,0 Prozent).

Mittelverwendung/ Dividende

Um die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg zu beteiligen, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 7. Juli 2017 für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende von 20 Eurocent je Aktie (Vj. 0,20 €) vorschlagen.

Geschäftsbereich Leistungselektronik

Der Geschäftsbereich Leistungselektronik konnte trotz seines zyklischen Geschäfts mit zum Teil mehrjährigen und im längerfristigen Rhythmus wiederkehrenden Liefervereinbarungen der Branchenentwicklung bedingt folgen. Die Umsatzerlöse der Nucletron Technologies GmbH sind im Jahresvergleich um 14,6 Prozent auf EUR 4,1 Mio. (Vj. EUR 4,7 Mio.) gefallen, während die Umsätze der HVC-Technologies GmbH um TEUR 718 auf TEUR 2.294 (Vj. TEUR 1.576) gestiegen sind. Die Vorgaben der Jahresplanung konnten in diesem Geschäftsbereich realisiert werden.

Das Segmentergebnis betrug TEUR 510 nach TEUR 715 im Vorjahr.

Leistungselektronik
(in TEUR)
2016 Veränderung 2015 Veränderung 2014
Umsatzerlöse 6.340 +0,6 % 6.305 +2,6 % 6.158
Auftragseingang 6.324 -7,0 % 6.744 +17,4 % 5.743
Auftragsbestand 3.439 -2,1 % 3.511 +13,9 % 3.082

Geschäftsbereich Schutztechnik

Der Absatz elektronischer Bauelemente im Geschäftsfeld Industrieelektronik der SINUS Electronic GmbH war wegen des Verlustes eines Lieferanten im Berichtsjahr stark rückläufig und fiel um 9,0 Prozent, die Umsatzerlöse der selbst produzierten Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme des Geschäftsfelds MIL bei der SINUS konnten um 42,3 Prozent gesteigert werden. Der Absatz im Geschäftsfeld Induktive Bauelemente der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH konnte in der Verkehrs- und Militärtechnik im Vergleich zum Vorjahr um 13,5 Prozent verbessert werden. Die Vorgaben der geänderten Jahresplanung wurden in diesem Geschäfts­bereich deutlich übertroffen.

Das Segmentergebnis betrug TEUR 386 nach TEUR 154 im Vorjahr.

Schutztechnik
(in TEUR)
2016 Veränderung 2015 Veränderung 2014
Umsatzerlöse 8.779 +8,0 % 8.132 +2,0 % 7.972
Auftragseingang 9.018 +5,7 % 8.417 +6,5 % 7.907
Auftragsbestand 3.667 +6,4 % 3.448 +9,0 % 3.163

3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und Personal

Die wesentlichen Bilanzkennzahlen des Nucletron-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt entwickelt: Das Eigenkapital ist nahezu unverändert und stieg um TEUR 42 auf EUR 10,2 Mio. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Konzernergebnis 2016 in Höhe von TEUR 596 bei einer Dividendenzahlung von TEUR 561 für 2015. Bei einer um TEUR 135 gestiegenen Bilanzsumme in Höhe von EUR 13,1 Mio. (Vj. EUR 13,0 Mio.) verringerte sich die Eigenkapitalquote um 50 Basispunkte auf 77,9 Prozent (Vj. 78,4 Prozent).

Ertragslage

Die Gesamtleistung erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um TEUR 740 auf EUR 15,1 Mio., das entspricht einem Plus von 5,2 Prozent, während sich die Rohertragsquote um 40 Basispunkte auf 32,9 Prozent (+1,2 Prozent) verbessern konnte. In dieser Erhö­hung der Gesamtleistung ist ein Betrag von TEUR 94 aus der erstmaligen Anwendung der Regelungsvorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) auf die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen enthalten. Wären diese Regelungen bereits im Vorjahr angewendet worden, hätte ein Betrag von TEUR 94 umgegliedert werden müssen. Neben dem anhaltenden Preisverfall für aktive und induktive Bauelemente in den Geschäftsfeldern Industrieelektronik und Induktive Bauelemente hatte der Kursverfall des Euro gegenüber dem US-Dollar nachteilige Auswirkungen auf die Rohertragsquote. Die Rohertragsentwicklung sowie der gegenüber dem Vorjahr gestiegene sonstige betriebliche Aufwand war für das mit TEUR 863 (Vj. TEUR 848) nahezu unveränderte Ergebnis vor Ertragsteuern verantwortlich.

Die Personalintensität ist wegen der um TEUR 49 geringeren Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (Vj. TEUR 2.742) um 120 Basispunkte auf 17,8 Prozent der Gesamtleistung gesunken. Das Ergebnis pro Mitarbeiter betrug bei einer Mitarbeiteranzahl von 42 (Vj. 41) erneut TEUR 21.

Nucletron-Konzern
(in TEUR)
2016 Veränderung 2015 Veränderung 2014
Auftragsbestand 7.106 +2,1 % 6.959 +11,4 % 6.245
Auftragseingang 15.343 +0,1 % 15.161 +11,1 % 13.649
Gesamtleistung 15.100 +5,2 % 14.360 +1,1 % 14.202
Rohertrag 4.962 +6,4 % 4.663 -5,9 % 4.953
EBIT 868 +1,3 % 856 -24,2 % 1.129
EBIT-Rendite 5,7 % -0,3 PP 6,0 % -1,9 PP 7,9 %
Finanzergebnis -5 -37,5 % -8 -61,9 % -21
Konzernergebnis 596 +1,9 % 585 -24,1 % 771
Materialintensität (von Gesamtleistung) 67,1 % -0,4 PP 67,5 % +2,4 PP 65,1 %
Personalintensität (von Gesamtleistung) 17,8 % -1,3 PP 19,1 % +0,3 PP 18,8 %

Die um die Auswirkungen durch die erstmalige Anwendung der Regelungsvorschriften nach BilRUG bereinigte Gesamtleistung, das EBIT und die EBIT-Rendite lagen innerhalb des Zielkorridors der Jahresplanung und profitierte dabei von der erwarteten Steigerung des Umsatzanteils von Eigenprodukten am Gesamtumsatz.

Finanzlage

Der Nucletron-Konzern hat im Geschäftsjahr 2016 einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 418 (Vj. Minus TEUR 295) erwirtschaftet. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR 538 (Vj. TEUR 12) und resultiert im Wesentlichen aus dem Kauf von verzinslichen Anleihen. Die Veränderung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit ist auf das Konzernergebnis, die Abnahme der Vorräte, einer gegenüber Vorjahr geringeren Zunahme der Forderungen und sonstigen Vermögens­gegenstände sowie der Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und höheren Ertragsteuerzahlungen gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Der Nucletron-Konzern hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Bankverbindlichkeiten zum Abschluss­stichtag und verfügt über eine Nettoliquidität (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) von TEUR 3.850 (Vj. TEUR 4.420).

Im Rahmen des zentralen Finanzmanagements erfolgt die Finanzierung des Nucletron-Konzerns über die Nucletron Electronic AG, die für diesen Zweck ein konzerninternes Cash-Pooling durchführt um Liquiditätsüberschüsse im Konzern auszunutzen. Der Basiszins der innerhalb des Konzerns gewährten Darlehen ist variabel und orientiert sich am Euribor. Die Nucletron verfügte am 31. Dezember 2016 über eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie von TEUR 950, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Ver­pflichtungen eingesetzt werden könnte. Damit sind die Hauptziele unseres Finanzmanagements, hohe Finanzkraft und Unabhängigkeit der Nucletron, weiter gestärkt.

Die liquiden Mittel werden kurzfristig und risikoarm angelegt. Aufgrund der Bilanzstruktur und der Auftragslage im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses und des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist von einer weiterhin stabilen Lage der Gesellschaft auszugehen.

Nucletron-Konzern
(in TEUR)
2016 Veränderung 2015 Veränderung 2014
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 418 +241,7 % -295 -122,1 % 1.337
Nettoliquidität 3.850 -12,9 % 4.420 -14,7 % 5.183

Vermögenslage

Das Gesamtvermögen des Nucletron-Konzerns beträgt TEUR 13.134 nach TEUR 12.999 im Vorjahr. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 517 auf TEUR 1.198 gestiegen. Die Vorräte sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 wegen der bedarfsorientierten Lagerhaltung um 10,7 Prozent auf TEUR 1.750 gesunken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verzeichneten eine Zunahme um TEUR 153 auf TEUR 1.442 gegenüber dem Vorjahresstichtag.

Die Eigenkapitalquote ist wegen des nahezu identischen Konzernergebnisses von TEUR 596 (Vj. TEUR 585) und unter Berücksichtigung der Dividendenzahlung von TEUR 561 um 0,5 Prozentpunkte auf 77,9 Prozent gefallen. Am Bilanzstichtag betrug die Anlagedeckung ohne Berücksichtigung der latenten Steuern 203,9 Prozent, d.h. das Eigenkapital überstieg gemeinsam mit den langfristigen Schulden das Anlagevermögen um 103,9 Prozent (Vj. 122,0 Prozent). Die Anlagenintensität ist mit 42,8 Prozent gegenüber Vorjahr gestiegen (+3,3 Prozentpunkte). Die kurzfristigen Schulden liegen mit TEUR 1.577 über dem Vorjahreswert von TEUR 1.483; die Zunahme beruht im Wesentlichen auf gegenüber dem Vorjahr höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Nucletron-Konzern
(in TEUR)
2016 Veränderung 2015 Veränderung 2014
Gesamtvermögen (Bilanzsumme) 13.134 +1,0 % 12.999 -0,9 % 13.114
Eigenkapitalquote 77,9 % -0,5 PP 78,4 % +1,1 PP 77,3 %
Anlagendeckung 203,9 % -18,1 PP 222,0 % +2,8 PP 219,2 %
Anlagenintensität 42,8 % +3,3 PP 39,5 % -0,2 PP 39,7 %
kurzfristige Schulden 1.577 +6,3 % 1.483 -8,3 % 1.618
Reichweite Vorräte (in Tagen) 42 -16,0 % 50 +6,4 % 47
Umschlagshäufigkeit Vorräte 8,2 +7,9 % 7,6   7,6

Personal

Die Anzahl der Mitarbeiter im Konzern betrug in der Berichtsperiode 42 (Vj. 41). Die Mitarbeiter repräsentieren den Nucletron-Konzern gegenüber Kunden und Lieferanten. Sie tragen unmittelbare Verantwortung für das operative Geschäft. Zur Sicherung der hohen Beratungsqualität und Fachkompetenz finden regelmäßige Schulungen in den Bereichen Vertrieb, Kommunikation und EDV sowie zu den relevanten rechtlichen Vorschriften statt. Die Neueinstellung von qualifizierten Vertriebsmitarbeitern lässt sich an den verschiedenen Standorten des Konzerns unterschiedlich erfolgreich realisieren.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns, vor dem Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im Berichtsjahr, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses als stabil. Der Nucletron Gruppe ist es 2016 auf wettbewerbsintensiven Märkten gelungen den Umsatz zu stabilisieren und das Konzernergebnis geringfügig zu verbessern. Der Konzern profitierte dabei von der Erhöhung des Umsatzanteils mit Eigenprodukten am Gesamtumsatz. Die Finanz- und Kapitalstruktur der Nucletron ist weiterhin sehr solide und das komfortable Liquiditätspolster sowie die solide Eigen­kapitalausstattung gibt dem Konzern eine hohe finanzielle Liquidität. Der Nucletron-Konzern erwartet im Geschäftsjahr 2017 einen im Vergleich zum Vorjahr nahezu identischen Umsatz. EBIT, und Konzernergebnis werden sich voraussichtlich um ca. 5 Prozent verbessern und eine entsprechende leichte Verbesserung der EBIT-Rendite mit sich bringen.

4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic AG

Anders als der Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde liegen, wird der Jahres­abschluss der Nucletron Electronic AG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Nucletron Electronic AG mit Sitz in München ist die Konzernobergesellschaft des Nucletron-Konzerns und ist als solche für die stra­tegische Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung sowie das zentrale Finanzmanagement der nachgegliederten Tochterunternehmen zuständig. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften.

Der Geschäftsverlauf der Nucletron Electronic AG entspricht im Wesentlichen dem des Nucletron-Konzerns, welcher im Abschnitt „Geschäftsverlauf“ im Wirtschaftsbericht beschrieben worden ist.

Ertragslage

Aufgrund der anzuwendenden Regelungsvorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) kam es zu einer ergebnis­unwirksamen Ausweisänderung in der Gewinn- und Verlustverrechnung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der Nucletron Electronic AG.

Die Umsatzerlöse von TEUR 395 betrafen fast ausschließlich Erlöse aus Vermietungen und der Weiterbelastung von Aufwendungen für Managementumlagen gegenüber verbundenen Unternehmen. Der Ausweis erfolgte im letzten Jahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen; bei einer entsprechenden vorgezogenen Anwendung der BilRUG-Vorschriften hätte ein Betrag von TEUR 426 umgegliedert werden müssen. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit TEUR 35 deutlich unter Vorjahresniveau (Vj. TEUR 440) und hätten bei entsprechender Umgliederung TEUR 14 im Vorjahr betragen. Das Ziel einer stabilen Umsatzentwicklung wurde damit nicht erreicht.

Der Personalaufwand der Nucletron Electronic AG von TEUR 150 (Vj. TEUR 160) stammt aus der Vergütung des Vorstands, die im Bericht über die Vergütung der Organmitglieder erläutert ist. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Nucletron Electronic AG verminderten sich um TEUR 35 von TEUR 349 auf TEUR 314 im Berichtsjahr.

Das Finanzergebnis der Nucletron Electronic AG resultiert aus Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen sowie Zinserträgen aus konzerninternen Finanzierungsmaßnahmen und betrug im Berichtsjahr TEUR 989 nach TEUR 892 im Vorjahr. Im abgelaufenen Ge­schäftsjahr sind im Gegensatz zum Vorjahr keine Aufwendungen aus Verlustübernahme aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge entstanden. Die erhaltenen Gewinne aus den Ergebnisabführungsverträgen beliefen sich bei der Nucletron Technologies GmbH auf TEUR 205 nach TEUR 567 im Vorjahr, bei der HVC-Technologies GmbH auf TEUR 294 nach TEUR 123 und bei der NBL Electronic Beteiligungs GmbH auf TEUR 269, nachdem hier im Vorjahr noch Aufwendungen aus Verlustübernahme von TEUR 55 entstanden sind.

Die Zinserträge von TEUR 205 stammen überwiegend aus verbundenen Unternehmen (TEUR 184) und haben im vergangenen Jahr wegen der Anpassung des Konzernverrechnungszinses, der sich am Euribor orientiert, abgenommen. Die Zinsaufwendungen von TEUR 8 sind ausschließlich der auszuweisenden Aufzinsung von Pensionsrückstellungen geschuldet.

Nucletron Electronic AG
(in TEUR)
2016 Veränderung 2015 Veränderung 2014
Finanzergebnis 989 +10,9 % 892 -27,1 % 1.224
Gewinne aus Ergebnisabführungsverträgen 767 +11,2 % 690 -16,6 % 827
Aufwendungen aus Verlustübernahme 0 -100,0 % 55   0
Zins- und Beteiligungserträge 205 -19,3 % 254 -36,7 % 401
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8   8 -11,1 % 9

Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belief sich im Geschäftsjahr 2016 auf TEUR 281 (Vj. TEUR 258).

Der Jahresüberschuss der Nucletron Electronic AG ist von TEUR 539 auf TEUR 647 gestiegen.

Das Ziel eines Ergebnisses über Vorjahresniveau, gemäß der Vorjahresprognose, bei einer gleichzeitigen Verbesserung von EBIT und EBIT-Rendite wurde erreicht.

Finanz- und Vermögenslage

Die Veränderungen im Sachanlagevermögen sind auf die Abschreibungen zurückzuführen, diese betrugen TEUR 23 (Vj. TEUR 22). Die Finanzanlagen haben wegen des Erwerbs von verzinslichen Anleihen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 506 zugenommen und betragen TEUR 3.386. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 7.746 (Vj. TEUR 7.821) resultieren im Wesent­lichen aus dem allgemeinen Verrechnungsverkehr mit den verbundenen Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben sich in diesem Zusammenhang um TEUR 178 auf TEUR 7.600 verringert. Die Bilanzstruktur, die Beziehung zwi­schen dem langfristig gebundenen Vermögen, dem kurzfristig gebundenen Vermögen und den liquiden Mitteln, hat sich im Vorjahresvergleich zugunsten des langfristig gebundenen Vermögens verändert. Der Wert des langfristig gebundenen Vermögens er­höhte sich im Wesentlichen wegen der Zunahme der Finanzanlagen auf TEUR 4.219 (Vj. TEUR 3.735), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände nahmen um TEUR 75 auf TEUR 7.746 ab. Gleichzeitig haben sich die liquiden Mittel um TEUR 454 auf TEUR 2.554 verringert. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 29,1 Prozent nach 25,6 Prozent im Vorjahr.

Die Eigenkapitalquote beträgt 94,8 Prozent nach 94,0 Prozent im Vorjahr. Der Gesamtbetrag der Rückstellungen ist wegen niedrigerer Steuerrückstellungen sowie der Neubewertung der Phantom Stock Optionen im Bereich der Rückstellungen für Personalkosten um TEUR 71 niedriger ausgefallen (Vj. TEUR 633).

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Der Vorstand beurteilt die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Nucletron Electronic AG zum Berichtszeitpunkt als stabil und verweist auf die Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage unter Ziffer 3 und deren Gültigkeit für die Gesellschaft. Die Gesellschaft erwartet im Geschäftsjahr einen stabilen Umsatz und ein, in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften, um ca. 5 Prozent besseres Finanzergebnis.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Die im Prognosebericht für den Nucletron-Konzern beschriebenen Erwartungen gelten auch für die Geschäftsentwicklung der Nucletron Electronic AG als Konzernobergesellschaft.

Die wesentlichen Chancen und Risiken der Nucletron Electronic AG als Konzernobergesellschaft leiten sich von den Chancen und Risiken ihrer operativen Tochtergesellschaften ab. Die Nucletron Electronic AG ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Weitere Informationen finden sich im Prognose-, Chancen- und Risikobericht unter Ziffer 6. Die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgt unter Ziffer 7.

5. Nachtragsbericht

Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag 2016 und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses der Nucletron Electronic AG sind keine berichtsrelevanten Ereignisse eingetreten.

6. Prognose, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Dieser Prognosebericht berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannt waren und die voraus­sichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns beeinflussen können.

Geschäftspolitik und Strategie

Nucletron hält auch für 2017 und die Folgejahre an seiner Geschäftspolitik und Strategie fest, durch eine weitere Spezialisierung und Diversifikation der Produktpalette, der Erschließung neuer Absatzmärkte sowie durch das Produktportfolio ergänzende Akquisitionen ihre Marktposition auszubauen. Mit seiner soliden Bilanzstruktur sieht sich Nucletron gut positioniert, die Strategie erfolgreich umzusetzen.

Absatzmärkte und Produkte

Der Nucletron-Konzern erwirtschaftet rund 83 Prozent seiner Umsätze in Deutschland, der Rest wird überwiegend im europäischen Aus­land generiert. Der Nucletron-Konzern hält an seiner langfristigen Wachstumsstrategie fest; wir wollen sowohl in neuen als auch in den Märkten wachsen, in denen Nucletron bereits vertreten ist und starke Positionen besetzt. Dazu zählen vor allem Anwendungsgebiete in der Kommunikations- und Übertragungstechnik sowie der Wärmebeherrschung. Die künftige Entwicklung des Nucletron-Konzerns wird wesentlich von dem Abschluss neuer Liefervereinbarungen, den Eigenproduktinnovationen und der Erschließung neuer Märkte, auch international, angetrieben werden. Nucletron bieten sich Wachstumsmöglichkeiten außerhalb Deutschlands im Wesentlichen durch den Vertrieb ihrer Eigenprodukte. Auf dem Gebiet der Wärmebeherrschung und Silikone bieten sich der Gruppe gegebenenfalls auch Chancen in der Automobilindustrie. Die innerhalb des Konzerns vorhandenen Fertigungskapazitäten werden den Markterfordernissen ständig angepasst und neu ausgerichtet.

Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Laut Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) wurde für 2017 ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,4 Prozent prognos­tiziert. Für die Eurozone sieht der IWF mit einem Wachstum von 1,6 Prozent in den nächsten beiden Jahren (nach 1,7 Prozent in 2016) kaum Veränderungen. Deutschland liegt mit 1,5 Prozent geschätzten Wachstums in den zwei Folgejahren um 0,2 Prozent unterhalb dem Wachstum in 2016. Für Großbritannien werden erst 2018 Auswirkungen der Brexit-Entscheidung auf deren Volkswirtschaft erwartet. Aufgrund der neuen politischen Konstellation in den USA wird eine weitere Stärkung des US-Dollars erwartet; die Wachstumsprognose für die USA liegt für 2017 bei 2,3 Prozent. Die Entwicklungs- und Schwellenländer tragen derzeit das Wachstum der Weltwirtschaft. Ihre Wirtschaftsleistung wird im nächsten Jahr der Prognose zufolge auf 4,5 Prozent steigen, für 2018 sogar auf 4,8 Prozent. Die Stabilisierung der Wirtschaft in China zum Jahresende 2016 wirkt sich positiv auf die Erwartungen des IWF aus. Hier rechnet der IWF für 2017 nun mit einem Wirtschaftswachstum von 6,5 Prozent.

Entwicklung des Nucletron-Konzerns

Eine Prognose für 2017 ist mit Unsicherheiten versehen, die einen erheblichen Einfluss auf die prognostizierte Umsatz- und Ergebnisentwicklung haben können. Entscheidend wird sein, wie sich das Geschäft in Deutschland und mit den Eigenprodukten der Nucletron Gruppe entwickelt. Geopolitische Einflüsse können im Bereich der Eigenprodukte in den übrigen Märkten die Wachstumspotenziale stark beeinträchtigen. Der Vorstand verfolgt deshalb kontinuierlich die aktuellen Entwicklungen im Euroraum, um bei Anzeichen für eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage schnell und konsequent – gegebenenfalls mit weiteren Kostensenkungsmaßnahmen – reagieren zu können.

Nucletron prüft auch 2017 alle Tätigkeiten und Aktivitäten der Gruppe im Hinblick auf Ergebnisbeitrag und Optimierungspotenzial. Der Nucletron-Konzern wird eine zurückhaltende Ausgabenpolitik verfolgen und in Sachen Investitionen die Schwerpunkte auf Projekte, Bereiche und Regionen setzen, die mittelfristig die besten Wachstumsaussichten versprechen.

Der Nucletron-Konzern erwartet im Geschäftsjahr 2017 einen im Vergleich zum Vorjahr nahezu identischen Umsatz. EBIT, und Konzern­ergebnis werden sich voraussichtlich um ca. 5 Prozent verbessern und eine entsprechende leichte Verbesserung der EBIT-Rendite mit sich bringen. Das erwartete Wachstum wird in Anlehnung an die Planung ausschließlich im Geschäftsbereich Schutztechnik generiert, während der Geschäftsbereich Leistungselektronik voraussichtlich auf Vorjahresniveau stagnieren wird. Auf Basis der Jahresplanung soll die Ergebnisverbesserung aus dem Anlauf neuer Projekte, insbesondere im Geschäftsbereich Schutztechnik, sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte durch unsere Eigenprodukte resultieren. Die prognostizierte Ertragsverbesserung beruht im Wesentlichen auf einem wachsenden Umsatzanteil von Produkten aus Eigenfertigung bei einer gleichzeitigen Verbesserung der Beschaffungskonditionen. Die Entwicklung der EBIT-Rendite ist abhängig vom Verlauf der Umsatz- und EBIT-Entwicklung:

· Verläuft die Entwicklung parallel, bleibt die EBIT-Rendite unverändert.

· Bei einer im Vergleich zum EBIT stärkeren Umsatzentwicklung fällt die EBIT-Rendite,

· bei einer im Vergleich zum EBIT schwächeren Umsatzentwicklung steigt die EBIT-Rendite.

Der Beitrag aus dem Geschäftsbereich Schutztechnik dürfte dabei wesentlich stärker ausfallen, als das im Geschäftsbereich Leistungs­elektronik generierte Wachstum.

Chancen- und Risikobericht

Risiken sind alle Ereignisse und möglichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die sich negativ auf die Erreichung unserer Unternehmensziele auswirken können. Die meisten Risiken bergen nach Ansicht des Managements gleichzeitig auch Chancen, die zum Vorteil der Gesellschaft genutzt werden können. Der Nucletron-Konzern ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Die Chancen wahrzunehmen und dabei gleichzeitig die Risiken zu begrenzen ist unsere dringlichste Aufgabe.

Dem Vorstand sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes außer den genannten Risiken, keine weiteren, den Bestand der Gesellschaft gefährdenden, Risiken bekannt. Die nachfolgend geschilderten Risiken besitzen in ihrer Aussage für beide Geschäfts­bereiche Gültigkeit.

Risikomanagement

Zur Identifizierung, Überwachung und Steuerung sämtlicher bestandsgefährdender Risiken dient ein einheitliches Risikomanagement­system. Dessen Aufgabe ist es, die Gefährdung durch zukünftige Ereignisse zu erkennen und notwendige Schritte zu einer angemessenen Bewältigung einzuleiten. Nach Ansicht des Vorstands können mit diesem Risikofrüherkennungssystem sämtliche wesentlichen und bestandsgefährdenden Risiken angemessen identifiziert werden. Risikobewertungen finden mindestens im Rahmen der jährlich mehrmals stattfindenden Vorstandssitzungen statt. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr gab es nicht.

Das vorhandene Kontroll- und Risikomanagementsystem wurde im Geschäftsjahr auf seine Funktionsfähigkeit beobachtet und von der Unternehmensführung eingesetzt. Risiken werden in vorgeschriebenen Perioden von den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften identifiziert und beurteilt. Um unsere Risiken zu messen und zu überwachen, bedienen wir uns einer Reihe festgelegter Verfahren. Dazu gehören neben einer regelmäßigen internen detaillierten Monatsberichtserstattung an Aufsichtsrat und Vorstand, regelmäßige gemeinsame Treffen der Geschäftsführer der deutschen Beteiligungsgesellschaften mit dem Vorstand. Dabei wird neben den Veränderungen von operativen Risiken und des geschäftlichen Umfeldes insbesondere über Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen berichtet. Unterstützt wird dieser Prozess durch Wettbewerbs- und Marktanalysen. So halten wir nicht nur die Risiken im operativen Geschäft, sondern auch offene Währungs- und Zinsrisiken unter Kontrolle. Um die Risiken, denen wir ausgesetzt sind, zu messen, zu überwachen und zu kontrollieren, bedienen wir uns einer Reihe von Management- und Kontrollsystemen, darunter ein konzernweites Planungs- und Berichtswesen. Unser internes Kontrollsystem ist so ausgelegt, dass der Konzernabschluss IFRS entspricht und dementsprechend ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wiedergegeben wird, das mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Im Rahmen unseres Kontroll- und Risikomanagementsystems werden Vorstand und Auf­sichtsrat zeitnah und umfassend über Risiken informiert.

Folgende Risiken werden vom Risikomanagementsystem aufgrund fehlender Eintrittswahrscheinlichkeiten derzeit nicht betrachtet: Beteiligungsrisiken, Refinanzierungsrisiken, Übernahmerisiken sowie Klima- und Umwelteinflüsse.

Durch die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten unser Geschäft, die Finanzausstattung und die Ergebnisse beeinträchtigt werden. Diese Risiken sind nicht die einzigen, denen wir ausgesetzt sind. Zusätzliche Risiken, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kennen oder die wir derzeit für unwesentlich halten, könnten unser Geschäft ebenfalls beeinflussen. Wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird ein Risikotransfer auf Versicherer durch den Abschluss von Konzernversicherungsverträgen vorgenommen.

Chancenmanagement

Ziel des Chancenmanagements ist das frühzeitige Erkennen, Beurteilen und Managen zukünftiger Erfolgspotentiale sowie die Ergreifung passender Maßnahmen zur Umsetzung neuer Strategien und Innovationen. Die Identifikation und Nutzung von Chancen ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Wesentliche Instrumente des Steuerungs- und Überwachungssystems sind:

· Vorstandssitzungen, auch gemeinsam mit dem Aufsichtsrat

· Strategie- und Jahresplanung

· Monats- und Quartalsberichterstattung

· Produktions- und Kapazitätsplanung

Chancen und Risiken

Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen in der Chancen- und Risikostruktur. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 bestehen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Nucletron-Konzerns haben könnten.

Finanz- und Konjunkturkrise

Die Finanz- und Konjunkturkrise kann sich negativ auf das Investitionsverhalten von einzelnen Kundengruppen und der öffentlichen Hand auswirken. Dieses Risiko hat aufgrund aktueller Entwicklungen bezüglich der von der Finanz- und Staatsschuldenkrise betroffenen Länder sowie geopolitischen Konflikten weiterhin Bestand. Ein weiteres Andauern oder eine Verschärfung der Krise und der daraus resultieren­den Verunsicherungen und erschwerten Finanzierungsmöglichkeiten können zu Kürzungen bzw. einem Aufschieben und gegebenenfalls bis zu einem Stopp der Investitionsausgaben bei unseren Kunden führen.

Markt- und Vertriebsrisiko

Volatilität und zyklisches Nachfrageverhalten kennzeichnen den Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme. Die Nach­frage hängt von den konjunkturellen Schwankungen der Weltwirtschaft ab, wobei zum derzeitigen Zeitpunkt für 2017 von einem moderaten Wachstum ausgegangen werden kann. Die Schwankungen bei Energie- und Materialkosten aufgrund aktueller Ereignisse sowie die noch immer hohe Volatilität der Wechselkurse werden die Märkte in ihrer Entwicklung weiterhin beeinträchtigen.

Unsere Kunden sind teilweise selbst in zyklischen Branchen tätig und ihr Bedarf an elektronischen Bauelementen, Modulen und Systemen schwankt in starker Abhängigkeit von der Entwicklung ihrer eigenen Märkte, was eine zuverlässige Prognose künftiger Umsatzvolumina und Verkaufspreise erschwert. Die Absatzmöglichkeiten für unsere Überspannungsschutz- und Lichtwellenleiterverkabelungssysteme sind wesentlich von der Freigabe entsprechender Bundesmittel abhängig; über den Zeitpunkt kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden. Der Nucletron-Konzern ist überwiegend in Märkten aktiv, die durch hohes Innovationstempo und schnellen technologischen Wandel gekennzeichnet sind. Daher besteht grundsätzlich das Risiko, dass auf neue Marktentwicklungen bzw. Technologien nicht schnell genug reagiert werden kann und Marktanteile an den Wettbewerb verloren gehen könnten. Außerdem besteht die Gefahr der Verlagerung weiterer Produktionsstätten durch unsere Abnehmer ins Ausland.

Das Vertriebsrisiko wird durch die Jahresplanung der einzelnen Tochtergesellschaften begrenzt und durch unser monatliches Berichts­system vom Aufsichtsrat und Vorstand überprüft. Die Vertriebsaktivitäten sollen für Eigenprodukte bzw. Systemlösungen intensiviert werden. Die personelle Erweiterung des Vertriebs und die Erschließung neuer Märkte im Ausland sollen den Konzern insgesamt auf eine breitere Basis stellen und von einzelnen Kunden oder Märkten unabhängiger machen.

Risiken bei den Beschaffungsverträgen

Unser größtes Risiko sind die kurzen Laufzeiten der Beschaffungsverträge mit den Lieferanten unserer Tochtergesellschaften. Durch die Erweiterung des Vertriebsspektrums und den Aufbau neuer Lieferantenbeziehungen will man dieses Risiko zukünftig mindern. Der Umsatzanteil an Eigenprodukten betrug 14,5 Prozent, im Vorjahr 10,7 Prozent.

Währungsrisiken

Der Euro hat im Jahresverlauf 2016 gegenüber unserer wichtigsten Handelswährung dem US-Dollar um 3,2 Prozent an Wert verloren, diese Entwicklung hat sich über den Bilanzstichtag hinaus stabilisiert. Sollte der Euro insbesondere gegenüber dem US-Dollar weiter an Wert verlieren, könnte dies für den Nucletron-Konzern höhere Einkaufspreise bedeuten, gleichzeitig würde jedoch im Geschäftsbereich Leistungselektronik die absolute Marge bei den in US-Dollar fakturierten Aufträgen sowie der Auftragsbestand wertmäßig steigen.

Das Fremdwährungsrisiko wird innerhalb der Unternehmensgruppe durch Handelsgeschäfte, deren Einkaufs- und Verkaufspreise auf die gleiche Währung lauten, sowie bei Bedarf durch Derivatgeschäfte am Finanzmarkt gemindert.

Liquiditäts- und Ausfallrisiken

Aufgrund eines konsequenten Kreditlinienmanagements und einer stetigen Bonitätsüberwachung konnten Ausfallrisiken in der Vergangenheit vermieden werden. Die Liquiditätslage des Konzerns wird einer regelmäßigen Betrachtung und Planung unterzogen.

Personalrisiken

Unser Erfolg hängt von dem umfassenden Wissen, der langjährigen Erfahrung und der dauerhaften Mitwirkung unserer Mitarbeiter ab, die kurzfristig nur sehr schwer ersetzt werden können. Durch fortwährende Maßnahmen versucht der Nucletron-Konzern seine Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten und auszubauen. Der Erfolg des Unternehmens hängt in hohem Maße davon ab, dass wir auch künftig in der Lage sind, qualifizierte Fachkräfte einzustellen und zu integrieren, Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden und das Mitarbeiter-Know-how an sich ändernde Markterfordernisse anzupassen. Im Bedarfsfall werben wir erfahrene und hochqualifizierte Ingenieure, Vertriebsmitarbeiter und Führungskräfte an.

IT Risiken

Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb des Unternehmens hängt in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der IT-Systeme sowie der ausfallsicheren Vernetzung der einzelnen Unternehmenseinheiten ab. Aufgrund des daraus resultierenden Risiko­potentials genießt die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement im Konzern seit Jahren höchste Priorität. Aufgrund der verteilten Standortstruktur des Unternehmens und der zentralen Datenhaltung wirken sich Verbindungsausfälle negativ auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassungen aus. Diesem Risiko wird durch die Nutzung nicht öffentlicher Netze, verschlüsselter Verbindungen sowie der Ein­führung redundanter Datenleitungen unterschiedlicher Provider gezielt entgegengewirkt. Die Übertragungsqualität und -geschwindigkeit wird durch vertraglich vereinbarte Servicemerkmale und durch die Verwendung von Komprimierungstechniken unter­stützt. Vor allem für die geschäftskritischen Bereiche werden hochverfügbare Server mit weitreichenden Redundanzen verwendet. Zur Vermeidung von Datenverlusten werden tägliche Sicherungen der Produktivsysteme durchgeführt. Für die geschäftskritischen Daten ist darüber hinaus eine kontinuierliche Spiegelung implementiert. Sollte es trotz der Vorkehrungen zu schwerwiegenden Störungen kommen, ist der Wiederanlauf der Systeme innerhalb tolerierbarer Ausfallzeiten garantiert. Signifikante IT-Risiken sind derzeit nicht absehbar, sollen aber durch das Server-Hosting in einem Rechenzentrum weiter minimiert werden.

Chancen

Die wesentlichen Chancen des Nucletron-Konzerns sind untrennbar mit den genannten Risiken verbunden. Neben den allgemein gültigen Chancen unternehmerischer Tätigkeit ergeben sich für uns Chancen vor allem aus den Forderungen nach immer effizienteren Möglich­keiten der Wärmebeherrschung sowie im zukunftsträchtigen Markt regenerativer Energien. Diese Form der Energiegewinnung gewinnt aufgrund der steigenden Rohölpreise und der politischen Unsicherheit in einem Großteil der wichtigsten Erzeugerländer sowie der Infra­gestellung der friedlichen Nutzung der Kernspaltung weiter an Bedeutung. Unser Geschäftsbereich Leistungselektronik ist in diesem Markt mit seinen Elektromechanik-Produkten außerordentlich gut aufgestellt.

Auch die Wärmebeherrschung ist ein allgegenwärtiges Thema in der Elektro- und Elektronikindustrie. Eine effiziente Wärmeableitung ist im Hinblick auf Wirkungsgrad und Lebensdauer bei immer kleineren Baugrößen unerlässlich. Die von uns vertriebenen wärmeleitfähigen Folien sind universell einsetzbar, Platz sparend, effektiv sowie kostengünstig und in der Medizin- und Analysetechnik, Kommunikations­technik, Industrieelektronik und Automobilindustrie verwendbar. Wir erachten die Wärmebeherrschung als einen Zukunftsmarkt.

Im Geschäftsbereich Schutztechnik sehen wir die besten Wachstumschancen auf dem Gebiet der Kleb- und Dichtstoffe sowie im forcierten Vertrieb von kundenspezifischen Produkten oder Systemlösungen in Eigenfertigung.

Gesamtrisikoeinschätzung

Aus heutiger Sicht sind für den Nucletron-Konzern keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Eine Zusammenfassung der Einzelrisiken aller Unternehmensbereiche und -funktionen ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Ein­treten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Bezogen auf die Gesamtanzahl der Risiken, welche einen wesentlichen Einfluss auf den Nucletron-Konzern haben könnten, ergaben sich nur marginale Veränderungen bezüglich deren Eintrittswahrscheinlichkeit und/ oder der finanziellen Auswirkungen im Vergleich zum Vorjahr. Der Schwerpunkt der Risiken liegt unverändert auf dem zyklischen Nachfragever­halten am Markt für elektronische Bauelemente, Module und Systeme, den kurzen Laufzeiten unserer Beschaffungsverträge sowie den finanz-wirtschaftlichen Risiken.

7. Bericht zum internen Kontroll- und RisikomanagementsystemAngaben gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Einführung

Gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB ist die Nucletron Electronic AG verpflichtet, im Lagebericht für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr die Hauptmerkmale seines rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems zu be­schreiben.

Unter einem internen Kontrollsystem werden die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind:

· zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,

· zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie

· zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahres- bzw. Konzernabschluss erstellt wird.

Beschreibung des internen Kontrollsystems

Die Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und die Erstellung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften finden zentral bei der Nucletron Electronic AG in München in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros statt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzern­rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

Information

Die Nucletron Gruppe nutzt ein ERP-System (Enterprise Resource Planning) in Verbindung mit einer modernen Analyse- und Darstel­lungs-Software, mit denen Informationen sowohl für Ablaufprozesse und interne Kontrollen als auch für Zwecke der Berichterstattung verfügbar gemacht werden.

Kontrollmaßnahmen

Die Gesellschaft hat Kontrollmaßnahmen implementiert, die auf den folgenden allgemeinen Grundsätzen beruhen:

· Kontrollmaßnahmen beruhen auf Richtlinien und Verfahrensvorgaben, einschließlich einer allgemeinen Vollmachts- und Unter­schriftenregelung, die für alle Abläufe gilt und Vollmachts- und Genehmigungsstufen festlegt.

· Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen.

· Verantwortlichkeiten werden, wo immer möglich, getrennt (Vieraugenprinzip).

· Geschäftsvorfälle sind so weit wie möglich zu dokumentieren.

· Informationssysteme werden durch Zugriffsberechtigungen auf verschiedenen Ebenen gesichert.

Kontrollmaßnahmen bestehen sowohl in Form von Vorabkontrollen zur Vermeidung von Fehlern und Falschdarstellungen als auch aus Kontrollen im Nachhinein zur Aufdeckung bereits geschehener Fehler.

8. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Ausfallrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Um­gang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Darüber hinaus verwendet der Nucletron-Konzern im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Markt­risiken besteht. Zu Beginn einer Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehungen als auch die Risikomanagementzielsetzungen des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Entsprechend einer Konzernrichtlinie wird kein Handel mit Derivaten betrieben und Finanzanlagen sind nach vorgegebenen Bonitätsratings auszuwählen. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.

9. Übernahmerelevante Angaben Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

Gezeichnetes Kapital

Am 31. Dezember 2016 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 2.804.342,00 EUR, eingeteilt in 2.804.342 stimmberechtigte nennwert­lose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 EUR. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus der Vereinbarung zwischen Aktionären ergeben könnten.

Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen

Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschrän­kungen der Übertragung der Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 28 Satz 1 des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) Anwendung findet. Nach dieser Regelung besteht das Stimmrecht aus Aktien, die einer wesentlichen Beteiligung an der Gesellschaft im Sinne der §§ 21 und 22 WpHG zuzurechnen sind, für die Zeit nicht, in der die Mitteilungspflichten gegenüber der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG nicht erfüllt werden.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital

Der Gesellschaft sind folgende direkte oder indirekte Beteiligungen an ihrem Grundkapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, gemäß § 21 WpHG gemeldet worden:

· Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, Deutschland Anteilsbesitz größer 75 Prozent

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten

Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind

Nach Kenntnis des Vorstands üben die Mitarbeiter, die Aktien der Gesellschaft halten, ihre Stimmrechte unmittelbar aus.

Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

Die Ernennung und Abberufung des Vorstands regelt der § 84 Aktiengesetz in Verbindung mit § 85 Aktiengesetz, wonach der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre bestellt. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Auf­sichtsrat ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Ernennung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands festlegt.

Satzungsänderungen sind entsprechend § 179 und § 133 Aktiengesetz geregelt. In Absatz 1 des § 179 ist festgelegt, dass jede Satzungs­änderung eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Der Absatz 2 bestimmt, dass der Beschluss der Hauptversammlung einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, bedarf. Die Satzung kann eine andere Kapital­mehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Sie kann weitere Erfordernisse aufstellen.

In der Satzung der Nucletron Electronic AG sind keine anderen Kapitalmehrheiten oder sonstige Erfordernisse vorgesehen.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnis zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen.

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand berechtigt bis zum 1. Juli 2021 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.402.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu folgen­den Zwecken berechtigt:

· Ausgleich von Spitzenbeträgen;

· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG);

· Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);

· Ausgabe von Aktien an strategische Partner;

· Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktien­optionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durch­führung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.

Die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien ergeben sich aus §§ 71 ff. AktG sowie zum Bilanzstichtag aus der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11. Juli 2014. Der Vorstand ist bis zum 10. Juli 2019 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschrän­kungen zu erwerben. Dabei dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen und zu verschiedenen Zeitpunkten ausgeübt werden. Die Ermäch­tigung kann durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder von einer Tochtergesellschaft beauftragte Dritte ausgenutzt werden.

Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Die Ermächtigung enthält auch Festlegungen über den höchsten und niedrigsten Gegenwert, der jeweils gewährt werden darf.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines Angebots zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre an Dritte zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung des Mittelwertes der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Börse München während der letzten fünf Handelstage vor dem Zeitpunkt der Veräußerung um nicht mehr als 5 Prozent.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien, soweit sie nicht über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes zum Bezug von Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an alle Aktionäre veräußert werden sollen, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu folgenden Zwecken zu verwenden:

· als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwand­lungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);

· Verkauf an strategische Partner.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen

Der Vorstand hat keine Kenntnis von berichtspflichtigen Vereinbarungen.

Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Die Nucletron Electronic AG hat weder mit den Mitgliedern des Vorstands noch mit einzelnen Arbeitnehmern Entschädigungsverein­barungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.

10. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex wurden auf der Internetseite der Nucletron unter http://web.nucletron.ag/investor-relations/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung.html allgemein zugänglich gemacht.

11. Vergütungsbericht

In unserem Vergütungsbericht fassen wir die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung unseres Vorstands maßgeblich sind und erläutern die Struktur und Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 11 der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von TEUR 3. Zusätzlich erhält der Aufsichtsrat eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung in Höhe von 150,00 EUR je volle 0,01 EUR, um die das Konzernergebnis je Stückaktie im jeweiligen Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, den Betrag von 0,25 EUR übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung darf den Betrag der festen jährlichen Vergütung nicht übersteigen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieser Vergütung. Die Vergütungen werden in Abhängigkeit von der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. des Vorsitzes während des Geschäftsjahres zeitanteilig berechnet (§ 11 Abs. 3 der Satzung). Darüber hinaus werden den Aufsichtsrats­mitgliedern Auslagen, die bei der Wahrnehmung ihres Mandates entstehen, erstattet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum satzungsgemäß fixe Vergütungen. Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat belief sich ohne Reisekostenerstattungen in 2016 auf TEUR 13 (Vj. TEUR 12).

Vergütung des Vorstands

Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen.

Während der aktiven Tätigkeit setzt sich die Vorstandsvergütung aus folgenden Komponenten zusammen:

· Zur erfolgsunabhängigen Vergütung gehören ein monatliches Fixgehalt, Zuschüsse zur Sozialversicherung, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, ein Firmenwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit sowie Versicherungsschutz gegen dienstliche und private Haft­pflicht- und Unfallschäden.

· Die erfolgsbezogene Barvergütung ermittelt sich aus einem Prozentsatz des Konzernergebnisses vor Ertragsteuern abzüglich eines Sockelbetrages sowie einer Tantieme, deren Höhe abhängig von erzielten operativen und betriebswirtschaftlichen Ergebnissen der verbundenen Unternehmen ist.

· Als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erhalten die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2007 Phantom Stock Optionen. Für jedes volle Geschäftsjahr seiner Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft erhält der Vorstand einen Bonus, der auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien (Phantom Stocks) der Nucletron Electronic AG umgerechnet wird. Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien ist an die Kursentwicklung der Nucletron Aktie gekop­pelt. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die virtuellen Aktien anhand des aktuellen Aktienkurses bewertet und ihr Gegenwert ausbezahlt, sofern die Bedingungen dafür vorliegen. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht.

Bemessungsgrundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien ist ein Betrag in Höhe von 0,5 Prozent des Konzern­ergebnisses vor Ertragssteuern (nach IAS 1) und vor Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte (EBTA) abzüglich eines Sockelbetrages von einer Million Euro. Die Anzahl der virtuellen Aktien wird durch Division der Bemessungsgrundlage mit dem durch­schnittlichen Börsenkurs der Nucletron Aktie an den zwanzig Börsentagen, die der Aufsichtsratssitzung folgen, die den Jahresabschluss billigt, ermittelt und wird auf ganze Aktien aufgerundet. Somit erfolgt die Ermittlung der Stückzahl der für ein Geschäftsjahr gewährten Aktien erst im Folgejahr.

Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied sehen die derzeitigen Dienstverträge keine Ansprüche auf Leistungen vor. Im Rahmen des Geschäftsführer-Dienstvertrages eines Vorstandes ist eine Zusage für eine Firmenpension beinhaltet, die sowohl eine Alters- als auch eine Hinterbliebenenversorgung umfasst. Die Höhe des Ruhegehalts ist als fixer prozentualer Betrag des pensionsfähigen Gehaltes vereinbart und beträgt aktuell TEUR 59 pro Jahr.

Die Gesamtbarvergütung aller vier Vorstandsmitglieder (Vj. vier) für das Geschäftsjahr 2016 betrug TEUR 698 (Vj. TEUR 686). Davon entfällt auf die Grundvergütung TEUR 608 (Vj. TEUR 630), den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 53 (Vj. TEUR 56) und auf anteils­basierte Vergütungen TEUR 0 (Vj. TEUR 0).

Den Pensionsrückstellungen für die Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2016 insgesamt TEUR 28 (Vj. TEUR 28) zugeführt.

Die Rückstellungen für Pensionsansprüche ausgeschiedener Vorstandsmitglieder betrugen zum 31. Dezember 2016 insgesamt TEUR 201 (Vj. TEUR 211). An diesen Personenkreis hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 18 (Vj. TEUR 18) gezahlt.

Die Nucletron Electronic AG hat gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 von der Möglichkeit des Opting-Out nach § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht und sieht daher von einer individualisierten Veröffentlichung der Vorstandsbezüge ab.

12. Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG

Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG aufgestellt und hierzu folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Der Vorstand der Nucletron Electronic AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsge­schäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."

Dank an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Vorstand dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz und ihr Engagement in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Der Vorstand dankt den Führungskräften für die tatkräftige Unterstützung bei der Erfüllung unserer Konzernziele.

 

München, den 17. März 2017

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

gez. Bernd Luft, Vorstandsvorsitzender

gez. Alfred Krumke, Vorstand

gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand

gez. Robert Tittl, Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

Anhang 31.12.2016
TEUR
31.12.2015
TEUR
Langfristige Vermögenswerte      
Immaterielle Vermögenswerte 13,1 3.475 3.471
Sachanlagen 15 947 987
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 16 1.198 681
Latenter Steueranspruch 10 122 111
    5.742 5.250
Kurzfristige Vermögenswerte      
Vorräte 17 1.750 1.960
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 18 1.680 1.336
Ertragsteuerforderungen 10 112 33
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 19 3.850 4.420
    7.392 7.749

PASSIVA

     
Summe Aktiva   13.134 12.999
Eigenkapital      
Gezeichnetes Kapital 20 2.804 2.804
Kapitalrücklage 20 347 347
Gewinnrücklagen 21 659 659
Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 20 31 25
Bilanzgewinn 21 6.394 6.359
    10.235 10.194
Langfristige Schulden      
Rückstellungen 23, 24 1.221 1.215
Latente Steuerschulden 10 101 107
    1.322 1.322
Kurzfristige Schulden      
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25 661 532
Ertragsteuerschulden 25 5 36
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 22, 25 911 915
    1.577 1.483
Summe Passiva   13.134 12.999

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2016

Anhang 2016
TEUR
2015
TEUR
I. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung      
Umsatzerlöse 4 15.119 14.437
Sonstige betriebliche Erträge 5 49 165
Verminderung des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen 17 -19 -77
Materialaufwand 6, 17 10.138 9.697
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 7 2.693 2.742
Abschreibungen 13, 2 70 74
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8 1.380 1.156
Zinserträge 9 20 19
Zinsaufwendungen 9 25 27
Ergebnis vor Ertragsteuern   863 848
Ertragsteuern 10 267 263
Konzernergebnis 11 596 585
II. Sonstiges Ergebnis      
Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:      
Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen   -7 45
darauf latente Steuern   2 -14
Posten, die zukünftig möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:      
Unrealisierte Gewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten   11 -2
darauf latente Steuern   0 1
III. Gesamtergebnis   602 615
       
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis:      
Unverwässert (Euro / Aktie) 11 0,21 € 0,21 €
Verwässert (Euro / Aktie) 11 0,21 € 0,21 €
Gewichteter Durchschnitt Anzahl Stammaktien:      
Unverwässert (Stück)   2.804.342 2.804.342
Verwässert (Stück)   2.804.342 2.804.342

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2016

Anhang 2016
TEUR
2015
TEUR
1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit      
Konzernergebnis 11 596 585
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 13, 15 70 74
sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-)   -140 -135
Steueraufwand und latente Steuern 10 267 263
Gewinn (-) / Verlust (+) aus Anlagenabgängen   -2 -2
Zinsergebnis 9 4 8
Cashflow vor Zinsen, Steuern und Umfinanzierungen   795 793
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen 17, 18 -165 -728
Zunahme (+) / Abnahme (-) der langfristigen Rückstellungen 23 -1 -2
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden 25 161 -88
Cashflow vor Zinsen und Steuern   790 -25
Erhaltene Zinsen 9 20 19
Gezahlte Zinsen 9 -1 -1
Gezahlte Ertragsteuern 10 -391 -288
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 26 418 -295
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit      
Einzahlungen aus Abgängen bei Sachanlagen   2 1
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte   0 0
Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens   0 3
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen 15 -28 -15
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 13 -7 -1
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 16 -505 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 27 -538 -12
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit      
Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividendenzahlung) 12 -561 -561
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 28 -561 -561
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode      
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1-3) 28 -681 -868
Einfluss von Wechselkurseffekten auf die Zahlungsmittel   111 105
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 19 4.420 5.183
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 19 3.850 4.420
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds      
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 19 3.850 4.420
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 19 3.850 4.420

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für 2016

Anhang Ausgegebene Stückaktien Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage
Anzahl TEUR TEUR
Stand zum 1. Januar 2015   2.804.342 2.804 347
unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 20      
Neubewertung von Rückstellungen 20      
Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern 20      
Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 20      
Konzernergebnis 2015 11      
Gesamtergebnis        
Ausschüttung an Aktionäre 12      
Stand zum 31. Dezember 2015 20, 21 2.804.342 2.804 347
Stand zum 1. Januar 2016   2.804.342 2.804 347
unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 20      
Neubewertung von Rückstellungen 20      
Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern 20      
Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 20      
Konzernergebnis 2016 11      
Gesamtergebnis        
Ausschüttung an Aktionäre 12      
Stand zum 31. Dezember 2016 20, 21 2.804.342 2.804 347

Anhang Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen Erwirtschaftetes Konzern-Eigenkapital Konzern­Eigenkapital Summe
Gewinn­rücklagen Bilanzgewinn
TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand zum 1. Januar 2015   -5 659 6.335 10.140
unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 20 -2     -2
Neubewertung von Rückstellungen 20 45     45
Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern 20 -13     -13
Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 20 30     30
Konzernergebnis 2015 11     585 585
Gesamtergebnis   30 0 585 615
Ausschüttung an Aktionäre 12     -561 -561
Stand zum 31. Dezember 2015 20, 21 25 659 6.359 10.194
           
Stand zum 1. Januar 2016   25 659 6.359 10.194
unrealisierte Nettogewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 20 11     11
Neubewertung von Rückstellungen 20 -7     -7
Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern 20 2     2
Direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen 20 6     6
Konzernergebnis 2016 11     596 596
Gesamtergebnis   6 0 596 602
Ausschüttung an Aktionäre 12     -561 -561
Stand zum 31. Dezember 2016 20, 21 31 659 6.394 10.235

Konzernanhang 2016

1. Allgemeines

Informationen zum Unternehmen

Die Nucletron Electronic AG (die „Gesellschaft“) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland, deren Aktien öffentlich am regulierten Markt der Wertpapierbörse in München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart gehandelt werden. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in 80995 München, Deutschland, Gärtnerstraße 60. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht München, Abteilung B, unter Nr. 77760 eingetragen.

Gegenstand der Tätigkeiten des Konzerns ist der technische Vertrieb von Bauelementen, Subsystemen und Systemen der Spitzen­technologie, insbesondere auf dem Gebiet der Leistungselektronik und Röhrentechnik, Elektrooptik, EMV-Abschirm- und Mikrowellentechnik, Wärmebeherrschung sowie Elektromechanik. Die Hauptaktivitäten des Konzerns bzw. die einzelnen Geschäfts­segmente sind in Anhangangabe 3 beschrieben.

Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Darstellungswährung des Konzerns ist der Euro.

Der Konzernanhang enthält zur besseren Lesbarkeit wertmäßige Angaben in TEUR. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungs­differenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. Dies gilt auch für die anderen Bestandteile des Konzernabschlusses.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der Nucletron Electronic AG als Konzernobergesellschaft sind zum 31. Dezember 2016 folgende Konzern­unternehmen konsolidiert worden:

Währung Eigenkapital (HGB)
TEUR
Kapitalanteil (mittel- und unmittelbar)
in %
Jahresergebnis 2016*
TEUR
HVC-Technologies GmbH, Untereisesheim EUR 26 100 294
Nucletron Technologies GmbH, München EUR 383 100 205
NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München EUR 288 100 -138
SINUS Electronic GmbH, Untereisesheim EUR 282 100 135
Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, München EUR 51 100 272

*) Jahresergebnisse vor bestehenden Ergebnisabführungsverträgen. Diese Jahresergebnisse nach local GAAP (HGB) sind jeweils vollumfänglich in den Jahresüberschuss der Nucletron Electronic AG im Rahmen der Durchführung der Ergebnisabführungsverträge eingeflossen.

Die Tochtergesellschaften HVC-Technologies GmbH, Nucletron Technologies GmbH, NBL Electronic Beteiligungs GmbH, Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH und SINUS Electronic GmbH werden in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen und machen von der Erleichterungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch. Die vorgenannten Gesellschaften sind befreit im Sinne von § 264 Absatz 3 Nr. 5 HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Grundlagen

Erklärung zur Übereinstimmung mit IFRS

Der Konzernabschluss der Nucletron Electronic AG steht in Übereinstimmung mit den derzeit gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften.

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Nucletron Electronic AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember des Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden zum selben Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten und Schulden enthalten sind, werden eliminiert.

Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Beherrschung liegt ab dem Zeitpunkt vor, wenn die Nucletron Electronic AG direkt oder indirekt die Möglichkeit hat, die Geschäfts- und Finanzpolitik des Beteiligungsunternehmens zu bestimmen, an den variablen Rückflüssen aus dieser Beteiligung zu partizipieren und die Rendite zu beeinflussen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss als Tochtergesellschaft endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

2.2 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung keine Ermessensentscheidungen über wesentliche Fragen treffen müssen.

Unsicherheiten bei der Schätzung

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicher­heiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.

Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte

Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrages, d.h. des höheren Wertes aus dem beizulegenden Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der Zahlungsmittel generierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2016 betrug der Buch­wert des Geschäfts- oder Firmenwerts TEUR 3.468 (2015: TEUR 3.468). Weitere Einzelheiten hierzu sind in Anhangangabe 14 zu finden.

Pensionsrückstellungen für andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen für andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen u.a. versicherungsmathematische Annahmen wie etwa den Rechnungszinsfuß. Die versicherungsmathematischen Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensionsverpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen.

Angewendete Zinssätze

Für die Bewertung der Verbindlichkeiten und der Pensionsrückstellungen wurden folgende Zinssätze herangezogen:

31.12.2016 31.12.2015
Pensionsrückstellungen 1,72 % 2,25 %

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden.

Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Dies gilt für alle Unternehmen im Konsolidierungskreis gleichermaßen. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Mittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Devisen-Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Konzernergebnis erfasst.

Währungsumrechnungskurse

Die im Rahmen der Bewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten angewendeten Mittelkurse des US-Dollars zum Bilanzstichtag betrugen zum:

31.12.2016 31.12.2015
US-Dollar 1,05 USD/EUR 1,09 USD/EUR

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten – mit Ausnahme der Kosten der laufenden Instandhaltung – abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zu Grunde.

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigen könnte.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres über­prüft und gegebenenfalls angepasst.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden, sofern in der Periode keine qualifizierenden Vermögenswerte erstellt werden, in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.

Qualifizierte Vermögenswerte, für die eine Einbeziehung von Fremdkapitalkosten in deren Herstellungskosten verpflichtend wäre, bestehen im Konzern nicht.

Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigen könnte (vgl. Anhangangabe 14).

Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert einer Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeordnet werden. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Eine Zuschreibung bei einer Wertaufholung in Folgeperioden ist hingegen nicht möglich.

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewer­tet. Nach erstmaligem Ansatz ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mög­liche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögens­wert oder auf der Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheit Werthaltigkeitstests durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. An den jeweiligen Bilanzstichtagen existierten im Konzern keine immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. An jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit­wert bewertet werden, als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirk­same Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erst­maligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.

Umwidmungen haben bislang keine stattgefunden. Der Konzern hat ferner keine finanziellen Vermögenswerte bzw. Schulden bei Zugang der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ zugeordnet.

Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate werden der Kategorie „zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet. Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festem Fälligkeitstermin werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte eingestuft, wenn der Konzern beabsichtigt und in der Lage ist, diese Vermögenswerte erst bei Fälligkeit einzulösen.

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und nicht in eine der drei vorgenannten Kategorien eingestuft sind. Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste in einer separaten Position des Eigenkapitals erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem der finanzielle Vermögenswert ausgebucht wird oder an dem eine Wertminderung für den finanziellen Vermögenswert festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil davon) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Zahlungsströmen erloschen sind.

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, wurden wie folgt bilanziert:

Rohstoffe und Handelswaren · Durchschnittspreismethode
Fertige und unfertige Erzeugnisse · Material- und Lohneinzelkosten, angemessene Teile der Fertigungsgemein­kosten sowie allgemeine Verwaltungsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten

Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung ausgewiesen und mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls abzüglich Wertminderungen, bewertet. Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder alternativ über eine direkte Abschreibung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der jeweiligen Risikosituation ab.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.

Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Positionen der Bilanz sowie die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt.

Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden

Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und ergebniswirksam erfasst.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertberichtigung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Ist ein zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert in seinem Wert gemindert, wird ein im Eigenkapital erfasster Betrag in Höhe der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden nicht im Periodenergebnis erfasst.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug eines evtl. Erstattungsbetrags ausgewiesen. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Konzern hat sich gegenüber einigen leitenden Mitarbeitern mittels Einzelzusagen zu Pensionszahlungen verpflichtet. Diese Leistun­gen werden nicht über einen Fonds finanziert.

Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmal­prämien (Projected-Unit-Credit-Method) ermittelt. Dabei wird der Barwert der künftigen Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Der Barwert wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet, da der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Annahmen gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die Nettozinserträge bzw. -aufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit der Nettoverpflichtung zum Bilanzstichtag des vorherigen Geschäftsjahres. Die DBO und die Zinsaufwendungen auf die DBO werden bei wesentlichen Ereignissen angepasst. Die DBO enthält den Barwert der vom Versorgungsplan zu tragenden Steuern auf Beiträge oder Leistungen in Zusammenhang mit bereits erbrachten Dienstzeiten.

Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis den kumulierten direkt im Eigenkapital erfassten Wertänderungen zugewiesen. Neubewertungen dürfen in Folge­perioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Da die Pensionsverpflichtungen nicht durch Planvermögen gedeckt sind, erfasst der Nucletron-Konzern die Pensionsrückstellungen in Höhe der DBO.

Laufende und eventuell nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen werden in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist bei sofort unverfallbaren Anwartschaften sofort ergebniswirksam zu erfassen.

Im Rahmen von beitragsorientierten Plänen – im Wesentlichen oder ausschließlich resultierend aus den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetz­lichen Rentenversicherung – werden die laufenden Beiträge als Aufwand der Periode erfasst.

Anteilsbasierte Vergütung

Einige der Mitarbeiter erhalten als Entlohnung für die geleistete Arbeit eine anteilsbasierte Vergütung in Form eines Anspruchs auf künftige Barvergütung. Der Anspruch ist an die Veränderung des Aktienkurses des Unternehmens gekoppelt (sog. Transaktionen mit Barausgleich).

Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet (zu Einzelheiten siehe Anhangangabe 22). Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu mit dem dann beizulegenden Zeitwert bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Bei der erstmaligen Erfassung von finanziellen Verbindlichkeiten werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung, gegebenenfalls nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungs­kosten bewertet. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten in der Regel dem Nennbetrag.

Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Schuld endgültig getilgt oder erlassen wurde.

Leasingverhältnisse

Der Nucletron-Konzern operiert nicht in einer Funktion als Leasinggeber.

Bei den Leasingverträgen im Nucletron-Konzern handelt es sich ausschließlich um Operating-Lease-Verhältnisse, so dass keine Akti­vierung beim Nucletron-Konzern als Leasingnehmer erfolgt. Die Leasingraten werden aufwandswirksam als sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst.

Ertragserfassung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind.

Zinserträge

Erträge werden erfasst, wenn die Zinsansprüche entstanden sind.

Steuern

Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern wird anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden und erfolgt auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen und -schulden werden regelmäßig überprüft. Eine Wertberichtigung wird in dem Umfang vorgenommen, in dem die Nutzung der latenten Steueransprüche nicht mehr wahrscheinlich ist.

Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:

· wenn beim Kauf von Gütern oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von den Steuerbehörden eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst; und

· Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst.

Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, zur Veräußerung verfügbare finanziellen Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Ver­bindlichkeiten. Die Ansatz- und Bewertungskriterien für diese Posten werden in den jeweiligen Erläuterungen zu den betroffenen Bilanzpositionen offen gelegt.

Finanzinstrumente werden in Einklang mit dem wirtschaftlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarung als Schulden oder Eigenkapital eingestuft. Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten oder einem ihrer Bestandteile, die als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen bzw. Erträge zu erfassen. Die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten hat zu erfolgen, wenn ein Unternehmen ein einklagbares Recht hat, die erfassten Beträge gegeneinander aufzurechnen, und beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

In seltenen Fällen werden feste Verpflichtungen aus Einkaufsgeschäften in USD mittels Devisenterminkontrakten abgesichert, wenn un­günstige Währungskursentwicklungen vorhergesehen werden. Devisenterminkontrakte werden stets zu Marktwerten bewertet; die Marktwertanpassung wird erfolgswirksam vorgenommen, da die Voraussetzungen für ein Hedge Accounting nicht vorliegen.

2.4 Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Anpassungen von Konzernbilanz und Konzerngesamtergebnis­rechnung aufgrund neuer IFRS-Standards oder neuer IFRS-Interpretation

Amendments to IAS 19 – Defined Benefit Plans: Employee Contributions:

Der IASB hat im November 2013 Änderungen zum IAS 19 erlassen. Mit dieser Änderung stellt der IASB den Unternehmen eine Erleich­terung für die Erfassung von Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten zu einem Pensionsplan bereit. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Für den Nucletron Konzern ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da keine leistungsorientierten Pensionspläne vor­liegen, bei denen Arbeitnehmer oder Dritte Beiträge leisten.

Improvements to IFRS 2010-2012:

Es wurden Änderungen an mehreren Standards (IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38) vorgenommen. Die Änderungen betreffen Klarstellungen und Änderungen mit Auswirkungen auf Anhangangaben. Die neuen Vorschriften sind erstmalig anzuwenden für Geschäftsjahre die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Die Verbesserungen umfassen im Einzelnen:

· IFRS 2 – Share-based Payment

· IFRS 3 – Business Combinations

· IFRS 8 – Operating Segments

· IFRS 13 – Fair Value Measurement

· IAS 16 – Property, Plant and Equipment / IAS 38 – Intangible Assets

· IAS 24 – Related Party Disclosure

In diesem Zusammenhang werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder das Ergebnis je Aktie erwartet.

Improvements to IFRS 2012-2014:

Es wurden Änderungen an mehreren Standards (IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34) vorgenommen. Die Änderungen betreffen Klarstel­lungen und Änderungen mit Auswirkungen auf Anhangangaben. Die neuen Vorschriften sind erstmalig anzuwenden für Geschäftsjahre die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Verbesserungen umfassen im Einzelnen:

· IFRS 5 – Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations

· IFRS 7 – Financial Instruments: Disclosure

· IAS 19 - Defined Benefit Plans: Employee Contributions

· IAS 34 – Interim Financial Reporting

In diesem Zusammenhang werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder das Ergebnis je Aktie erwartet.

Amendments to IAS 16 und IAS 41 Property, Plant and Equipment, Agriculture

Hiermit werden Änderungen der Bilanzierungsvorschriften für biologische Vermögenswerte eingeführt, die die Definition von fruchttrag­enden Pflanzen erfüllen. Diese Änderungen sind rückwirkend anzuwenden und haben keine Auswirkungen auf den Konzern, da er nicht über fruchttragende Pflanzen verfügt.

Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 28: Investment Entities – Applying the Consolidation Exception

Die Änderungen sollen Fragen klären, die bei der Anwendung der Ausnahmeregelung für Investmentgesellschaften nach IFRS 10 Konzernabschlüsse aufgekommen sind. Die Änderungen von IFRS 10 präzisieren, dass die Befreiung von der Erstellung eines Konzern­abschlusses für Mutterunternehmen gilt, die das Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft sind, sofern diese Investmentgesellschaft all ihre Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Weiterhin stellen die Änderungen von IFRS 10 klar, dass nur Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften, die selbst keine Invest­mentgesellschaften sind und Dienstleistungen zur Unterstützung der Investmentgesellschaft erbringen, konsolidiert werden. Alle anderen Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Änderungen von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen präzisieren, dass ein Investor die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die von seinem als Investmentgesellschaft klassifizierten assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen für dessen Anteile an Tochterunternehmen angewendet wird, beibehalten kann, wenn er die Equity-Methode anwendet.

Diese Änderungen sind rückwirkend anzuwenden und haben keine Auswirkungen auf den Konzern.

2.5 Nicht vorzeitig angewandte IFRS-Standards und IFRS-Interpretationen

IFRS 9 – Financial Instruments

Im Juli 2014 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. IFRS 9 führt die drei Projektphasen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten „Klassifizierung und Bewertung“, „Wertminderung“ und „Bilanzierung von Sicherungsgeschäften“ zusammen. IFRS 9 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden, jedoch ist die Angabe von Vergleichsinformationen nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden.

Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Der Nucletron-Konzern prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IFRS 15 – Revenue from Contracts with Customers

IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Revenue, IAS 11 Construction Contracts und IFRIC 13 Customer Loyalty Programmes. IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Erlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann (der Transaktionspreis im Sinne von IFRS 15). Der neue Standard zu Erlösen wird alle derzeit bestehenden Vorschriften zur Erlösrealisierung nach IFRS ersetzen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ist entweder die vollständige retrospektive Anwendung oder eine modi­fizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard in der modifizierten retrospektiven Methode zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Der Nucletron-Konzern prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Voraussichtlich werden sich keine Änderungen bei der Bilan­zierung ergeben. Verträge mit Kunden, bei denen der Verkauf von Gütern nach allgemeiner Erwartung die einzige Leistungsverpflichtung darstellt, werden sich voraussichtlich nicht auf das Konzernergebnis auswirken. Der Konzern rechnet damit, dass die Erlösrealisierung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Güter der Fall. Der Konzern sieht in seinen Kundenverträgen Gewährleistungen für allgemeine Reparaturverpflichtungen vor, jedoch keine erweiterten Gewährleistungen oder Wartungsverträge. Der Konzern geht davon aus, dass derartige Gewährleistungen als sog. assurance-type warranties eingestuft werden, die in Einklang mit der aktuellen Praxis weiterhin nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen bilanziert werden.

IFRS 16 – Leases

IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, Ausweis sowie Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen. Für Leasingnehmer sieht der Standard eine Bilanzierung gemäß dem Right-of-Use-Ansatz vor. Der neue Standard ersetzt IAS 17 (Bilanzierung gemäß dem Risk-and-Reward-Ansatz) und ist verpflichtend für Geschäftsjahre ab 01.01.2019 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich möglich, falls auch IFRS 15 vollumfänglich vorzeitig angewendet wird. IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich von Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Der neue Standard enthält zwei Aus­nahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung für Leasingnehmer: Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte (z.B. PCs) und kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger). Zu Beginn des Leasing­verhältnisses erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (d.h. die Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen (d.h. das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand). Leasingnehmer müssen den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschrei­bungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand gesondert erfassen. Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z.B. Laufzeitänderung des Leasingverhältnisses oder Änderung künftiger Leasingzahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasingzahlungen verwendeten Indexes oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorneh­men. Den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit werden Leasingnehmer im Allgemeinen als Anpassung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen. Der Nucletron-Konzern hat mit einer ersten Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss begonnen. Bislang wurde als wesentlichste Auswirkung identifiziert, dass der Konzern neue Vermögens­werte und Schulden für seine Operating-Leasingverhältnisse ausweisen wird. Darüber hinaus wird sich die Art der Aufwendungen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind, künftig ändern, da IFRS 16 die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhält­nisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (right-of-use assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt. Der Nucletron-Konzern prüft derzeit, in welchem Umfang Wahlrechte bei kurzfristigen Leasingverhältnissen, geringwertigen Leasinggegenständen sowie etwaige Portfoliobewertungen gleichartiger Leasingverträge („steady-state-Portfolio“ bzw. Festwertbilanzierung) bei der Bilanzierung nach IFRS 16 zur Anwendung gelangen können.

Änderung von IFRS 10 und IAS 28: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture

Die Änderungen befassen sich mit der Unstimmigkeit zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen, das an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen veräußert oder eingebracht wird. Die Änderungen stellen klar, dass der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten in derartigen Fällen vollständig zu erfassen ist, sofern die Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 bilden. Alle Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder der Einbringung von Vermögenswerten, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, sind nur bis zur Höhe des Anteils der nicht verbundenen anderen Investoren an dem assoziierten Unternehmen oder Gemein­schaftsunternehmen zu erfassen. Das IASB hat den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Bei einer vorzeitigen Anwendung sind diese Änderungen prospektiv anzuwenden.

Änderung von IAS 7 – Disclosure Initiative

Die Änderung von IAS 7 Kapitalflussrechnungen ist Teil der Offenlegungsinitiative des IASB und verpflichtet Unternehmen Angaben zu machen, die es Abschlussadressaten ermöglichen, sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Änderungen der Schulden, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, nachzuvollziehen. Bei erstmaliger Anwendung der Änderung sind keine Vergleichsinformationen für vorherige Berichtsperioden erforderlich. Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderung führt für den Nucletron-Konzern zu zusätzlichen Angaben.

Änderung von IAS 12: Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses

Mit der Änderung wird klargestellt, dass ein Unternehmen bezogen auf eine sich künftig umkehrende abzugsfähige Differenz berücksich­tigen muss, ob Steuergesetze die Quellen für künftig zu versteuerndes Einkommen beschränken, von dem diese abzugsfähige temporären Differenzen abgezogen werden könnte. Des Weiteren enthält die Änderung Leitlinien, wie ein Unternehmen künftig zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln hat und inwieweit dabei die Realisierung von Vermögenswerten über deren Buchwert hinaus berücksichtigt werden kann. Diese Änderungen sind rückwirkend anzuwenden. Ein Unternehmen kann jedoch im Jahr der erstmaligen Anwendung die hieraus resultierenden Veränderungen vollständig in den Gewinnrücklagen (oder ggf. in einem anderen Eigenkapitalbestandteil) der Eröffnungsbilanz der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfassen. Eine Aufteilung zwischen den Gewinnrücklagen und den anderen Eigenkapitalbestandteilen wäre in diesem Fall nicht vorzunehmen. Sofern ein Unternehmen von dieser Erleichterung Gebrauch macht, hat es dies anzugeben. Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die Änderung auf eine frühere Periode an, so hat es dies anzugeben. Diese Änderung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

Änderung von IFRS 2: Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions

Das IASB hat eine Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht, die drei Hauptbereiche adressiert: die Auswirkungen von Ausübungsbedingungen auf die Bewertung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich; die Klassifizierung anteils­basierter Vergütungstransaktionen mit Nettoerfüllungsklauseln bei einer gesetzlichen Pflicht zum Quellensteuereinbehalt und die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Falle einer Modifizierung ihrer Bedingungen, die zu einer Klas­sifizierung als anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Eigenkapitalausgleich führt. Bei der erstmaligen Anwendung müssen Unternehmen die Änderung anwenden, ohne vorangegangene Berichtsperioden anzupassen. Eine rückwirkende Anwendung ist jedoch zulässig, wenn diese Wahlmöglichkeit für alle drei Änderungsbereiche in Anspruch genommen wird und andere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Konzern beurteilt derzeit die mögliche Auswirkung der Änderung auf den Konzernabschluss.

Genehmigung zur Veröffentlichung

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzu­wenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat in dessen voraussichtlicher Sitzung am 20. April 2017 zur Billigung vorgelegt und anschließend durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

3. Segmentberichterstattung

Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem „Management Approach“. Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanz­berichterstattung an das oberste Führungsgremium („Chief Operating Decision Maker“). Im Nucletron-Konzern ist der Vorstand der Nucletron Electronic AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8.

Zum Zweck der Konzernsteuerung wurden die Geschäftsbereiche basierend auf der Art der Produkte unabhängig voneinander organisiert und geführt. Jedes Segment stellt dabei einen strategischen Geschäftsbereich dar, dessen Produktpalette und Märkte sich von denen anderer Segmente unterscheiden.

Der Nucletron-Konzern ist in zwei wesentlichen Segmenten tätig, im Bereich der Leistungselektronik durch die Nucletron Technologies GmbH sowie die HVC-Technologies GmbH, im Bereich der Schutztechnik durch die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH sowie die SINUS Electronic GmbH. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns, wobei unterschiedliche Risiko- und Ertragsstrukturen der Geschäftsfelder berücksichtigt werden. Daher sind Geschäftssegmente und berichts­pflichtige Segmente identisch.

Die Nucletron Technologies GmbH vertreibt im Geschäftsbereich Leistungselektronik elektronische und elektromechanische Bauteile und Systeme namhafter Hersteller für den Einsatz in der Optoelektronik und Mikrowellentechnik sowie im Thermal Management. Die HVC-Technologies GmbH ist im selben Bereich mit Produkten der Hochspannungstechnik tätig.

Im Geschäftsbereich Schutztechnik produziert und vertreibt die SINUS Electronic GmbH Systeme zum Schutz vor elektromagnetischen Impulsen (NEMP & LEMP), vor elektrostatischer Entladung (ESD), vor Überspannungen sowie gegen Hochfrequenzstörungen. Darüber hinaus vertreibt die SINUS Electronic GmbH ergänzend elektronische Bauelemente internationaler Halbleiterhersteller.

Eine Unterteilung in geografische Bereiche nimmt der Konzern nicht vor. Daraus würden sich ohnehin keine wesentlichen Ergebnisse ableiten lassen, nachdem der Konzern seine Umsatzerlöse ganz überwiegend im Inland realisiert. Außerhalb Deutschlands erzielte der Konzern Umsätze

2016
TEUR
2015
TEUR
im sonstigen Ausland von 1.038 1.007
in Europa (ohne Deutschland) von 1.552 1.428

Dabei richtet sich die Zuordnung der Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden.

Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich dieselben Ausweis- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den Segmenten werden in den Überleitungen eliminiert.

Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermit­telt. Segmenterträge, Segmentaufwendungen und das Segmentergebnis umfassen Transfers zwischen Geschäftssegmenten. Diese Transfers werden bei der Konsolidierung eliminiert.

Geschäftsjahr 2016 Berichtspflichtige Segmente
Leistungselektronik
TEUR
Schutztechnik
TEUR
Überleitungen
TEUR
Summe
TEUR
Umsatzerlöse        
Erlöse aus Verkäufen an externe Kunden 6.340 8.779 0 15.119
Summe der Umsatzerlöse 6.340 8.779 0 15.119
Segmentergebnis 510 386 -28 868
         
Zinserträge 0 0 20 20
Zinsaufwendungen -18 -50 43 -25
Ergebnis vor Ertragsteuern 492 336 35 863
Steueraufwand       267
Ergebnis       596
planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 9 56 2 67
planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 3 0 0 3
Wertminderungen auf Vorräte 5 74 0 79

Geschäftsjahr 2015 Berichtspflichtige Segmente
Leistungselektronik
TEUR
Schutztechnik
TEUR
Überleitungen
TEUR
Summe
TEUR
Umsatzerlöse        
Erlöse aus Verkäufen an externe Kunden 6.305 8.132 -0 14.437
Summe der Umsatzerlöse 6.305 8.132 -0 14.437
Segmentergebnis 715 154 -13 856
Zinserträge 0 1 18 19
Zinsaufwendungen -25 -50 48 -27
Ergebnis vor Ertragsteuern 691 105 52 848
Steueraufwand       263
Ergebnis       585
planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 7 62 2 71
planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 2 1 0 3
Wertminderungen auf Vorräte 5 119 0 124

Wie im Vorjahr gab es keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatzanteil gemessen am Konzernumsatz wesentlich ist.

Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

4. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Gütern sowie zu einem geringen Teil der Erbringung von Dienstleistungen und wurden größtenteils mit Industriekunden aus dem Bereich Elektronik in Deutschland erwirtschaftet. Die Umsätze mit den 10 größten Kunden belaufen sich auf ca. 33 Prozent (Vj. 33 Prozent). Der Kunde mit dem höchsten Umsatzanteil erreichte ca. 6 Prozent des Gesamtumsatzes (Vj. 7 Prozent). Dieser Umsatz wurde im Segment Schutztechnik erzielt. Der Bereich Leistungselektronik erwirtschaftete 42 Prozent (Vj. 44 Prozent) und der Bereich Schutztechnik 58 Prozent (Vj. 56 Prozent) des Gesamtumsatzes.

5. Sonstige betriebliche Erträge

2016
TEUR
2015
TEUR
Erträge aus zur Veräußerung bestimmten Anlagen 28 16
Mieterträge 0 52
Währungsdifferenzen 0 28
Erträge aus Dienstleistungen im Bereich der kaufmännischen Verwaltung 0 42
sonstige 21 27
  49 165

Bei den dargestellten Währungsumrechnungsdifferenzen handelt es sich um erfolgswirksame Umrechnungsdifferenzen von Finanzinstru­menten, die nicht gemäß IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.

6. Materialaufwand

Der Materialaufwand hat sich in 2016 aufgrund des gestiegenen Umsatzes um TEUR 441 auf TEUR 10.138 erhöht (2015: TEUR 9.697). Er entfällt größtenteils auf den Erwerb von Handelswaren namhafter Elektronikkonzerne.

7. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer

2016
TEUR
2015
TEUR
Löhne und Gehälter 2.275 2.330
Sozialversicherungsbeiträge 418 412
Aufwendungen für Pensionen (Anhangangabe 24) 0 0
  2.693 2.742

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2016
TEUR
2015
TEUR
Fremdleistungen 65 0
Raumkosten 180 221
Kfz-Kosten 178 174
Vertriebskosten 438 292
EDV-Kosten 82 76
Beratungskosten 156 205
Währungsdifferenzen 12 0
Beiträge, Versicherungen 54 50
sonstige 215 138
  1.380 1.156

9. Finanzergebnis

2016
TEUR
2015
TEUR
Finanzerträge    
Zinserträge 20 19
  20 19
Finanzaufwendungen    
Darlehen und Kontokorrentkredite 1 2
Zinsaufwand für Pensionsverpflichtungen 24 25
  25 27

10. Ertragsteuern

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2016
TEUR
2015
TEUR
Tatsächliche Ertragsteuern    
Aufwand tatsächlicher Steuern 283 256
Anpassungen von in Vorjahren angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern (+ Nachzahlung/ - Erstattung) -1 2
Latente Ertragsteuern    
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen -15 5
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 267 263

Die Summe des Betrags tatsächlicher und latenter Steuern resultierend aus Posten, die direkt im Eigenkapital belastet (-) oder gutschrieben (+) sind, beträgt TEUR 2 (Vj. TEUR -13).

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis vor Steuern und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

2016
TEUR
2015
TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 863 848
Ertragsteueraufwand zum Steuersatz in Deutschland von 30 % 259 256
Anpassungen von in Vorjahren angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern -1 2
Steuer auf nichtabzugsfähige Aufwendungen 3 3
Steuerentlastung für steuerfreie Beteiligungserlöse 0 0
Übrige Sonstige 6 2
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 267 263

Die Ertragsteuern wurden basierend auf den im Geschäftsjahr 2016 erzielten Ergebnissen der einzelnen Gesellschaften ermittelt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt im Geschäftsjahr 2016 15 Prozent (Vj. 15 Prozent). Auf die Körperschaftsteuer werden unverändert 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben. Der Gewerbesteuersatz ist in Deutschland nicht einheitlich festgelegt und beträgt im Konzern durchschnittlich 14 Prozent (Vj. 14 Prozent). Für temporäre Bewertungsunterschiede wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 0 (davon 0 TEUR erfolgsneutral) (Vj. TEUR 5) und passive latente Steuern in Höhe von TEUR 9 (davon TEUR 0 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 4) verbraucht. Daneben wurden aktive latente Steuern von TEUR 11 (davon TEUR 2 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 0) und passive latente Steuern von TEUR 3 gebildet (davon TEUR 0 erfolgsneutral) (Vj. TEUR 17, davon erfolgsneutral TEUR 0).

Latente Ertragsteuern

Konzernbilanz Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung + Ertrag / - Aufwand/ () Erfolgsneutral
31.12.2016
TEUR
31.12.2015
TEUR
2016
TEUR
2015
TEUR
Latente Ertragsteuerschulden    
Abweichender Ansatz und Bewertung von Rückstellungen 44 48 4 -9
Bildung eines ertragsteuerrelevantenSonderposten mit Rücklagenanteil 0 0 0 0
Zusätzliche Herstellungskosten Anlagevermögen 10 12 2 2
Neubewertung Forderungen 6 5 -1 -2
Vorratsbewertung 1 4 3 -2
Stichtagsbewertung Währungsforderungen, -verbindlichkeiten 34 32 -2 -3
Wertsteigerungen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte 6 6 Erfolgsneutral (0) Erfolgsneutral (1)
Summe 101 107 6 -14
Latente Ertragsteueransprüche    
Abweichender Ansatz und Bewertung von Rückstellungen 121 110 9 9
    Erfolgsneutral (2) Erfolgsneutral (-14)
Rückstellungen 1 1 0 0
Summe 122 111 9 9
     
Aufwand/ Ertrag aus latenten Ertragsteuern   15 -5
Latente Ertragsteuern (erfolgsneutral)   (2) (-13)
         

Auf den derzeit im Konzern bestehenden steuerlichen Verlustvortrag von EURO 87.767 (Vj. EURO 87.767) werden keine latenten Ertragsteueransprüche erfasst, da diese Verluste auf Ebene der Tochtergesellschaften vor Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen angefallen sind und infolge der bestehenden steuerlichen Organschaft eine Verrechnung mit dem laufenden zu versteuernden Ergebnis im Organkreis momentan nicht möglich ist. Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Ertragsteuern bilanziert werden, belaufen sich auf TEUR 2.075 (Vj. TEUR 2.059).

11. Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt.

Mangels potentiell verwässernder Eigenkapitalinstrumente entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zu Grunde gelegten Beträge:

2016 2015
Konzernergebnis 596 TEUR 585 TEUR
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien – unverwässert 2.804.342 2.804.342
Ergebnis je Aktie unverwässert 0,21 EUR 0,21 EUR
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien – verwässert 2.804.342 2.804.342
Ergebnis je Aktie verwässert 0,21 EUR 0,21 EUR

In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

12. Gezahlte und vorgeschlagene Dividenden

2016
TEUR
2015
TEUR
Während des Geschäftsjahres beschlossen und ausgeschüttet:    
Dividenden auf Stammaktien: - Schlussdividende für 2015: 20 Cent (2014: 20 Cent) 561 561
  561 561
Der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzuschlagen    
Dividenden auf Stammaktien: - Schlussdividende für 2016: 20 Cent (2015: 20 Cent) 561 561

Erläuterungen zur Bilanz

13. Immaterielle Vermögenswerte

31. Dezember 2016 Erworbene Software
TEUR
Geschäfts- oder Firmenwert
TEUR
Summe
TEUR
Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen Stand 1. Januar 2016 3 3.468 3.471
Zugänge im Geschäftsjahr 7 0 7
Abschreibungen für das Geschäftsjahr -3 0 -3
Stand 31. Dezember 2016 7 3.468 3.475
Stand 1. Januar 2016      
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 144 3.468 3.612
Kumulierte Abschreibungen -141 0 -141
Buchwert 3 3.468 3.471
Stand 31. Dezember 2016      
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 151 3.468 3.619
Kumulierte Abschreibungen -144 0 -144
Buchwert 7 3.468 3.475

31. Dezember 2015 Erworbene Software
TEUR
Geschäfts- oder Firmenwert
TEUR
Summe
TEUR
Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen Stand 1. Januar 2015 4 3.468 3.472
Zugänge im Geschäftsjahr 1 0 1
Abschreibungen für das Geschäftsjahr -2 0 -2
Stand 31. Dezember 2015 3 3.468 3.471
Stand 1. Januar 2015      
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 144 3.468 3.612
Kumulierte Abschreibungen -140 0 -140
Buchwert 4 3.468 3.472
Stand 31. Dezember 2015      
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 144 3.468 3.612
Kumulierte Abschreibungen -141 0 -141
Buchwert 3 3.468 3.471

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird er jährlich auf Wertminderung geprüft (siehe Anhangangabe 14).

Software wird linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der Vermögenswerte wurde wie folgt geschätzt:

2016 2015
Software 3 Jahre 3 Jahre

14. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den Zahlungsmittel generierenden Einheiten, welche mit den rechtlich selbständigen Tochterunternehmen identisch sind, zugeordnet.

Für jedes Tochterunternehmen (entspricht Zahlungsmittel generierende Einheit) wird der erzielbare Betrag auf Basis der Berechnungen eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Dem risikoangepassten Zinssatz der Zahlungsmittel generierenden Einheiten von 6,86 Prozent (Vj. 7,77 Prozent) liegen die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC – weighted average cost of capital) nach Unternehmenssteuern zu Grunde. Der gewogene Durchschnitt der Kapitalkosten berücksichtigt einen Eigenkapitalkostensatz nach Steuern von 8,13 Prozent (Vj. 8,37 Prozent) sowie einen Fremdkapitalkostensatz nach Steuern von 1,20 Prozent (Vj. 1,93 Prozent). Die Ermittlung erfolgt – unverändert zum Vorjahr – auf Basis des Capital-Asset-Pricing-Modells (CAPM) unter Berücksichtigung der aktuellen Markterwartungen. Zur Ermittlung der risikoangepassten Zinssätze für Zwecke des Werthaltigkeitstests wurden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren, Kapitalstrukturdaten sowie Fremdkapitalkostensätze verwendet. Nicht in den Planungsrechnungen ent­haltene Perioden werden durch Ansatz eines Restwerts (Terminal Value) abgebildet. Für die Cash-Flows nach dem Zeitraum von 3 Jahren wird unterstellt, dass sie einer konstanten Wachstumsrate von 1 Prozent (Vj. 1 Prozent) (growth rate) unterliegen.

Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte, die den jeweiligen Zahlungsmittel generierenden Einheiten zugeordnet wurden:

2016
TEUR
2015
TEUR
Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH 1.441 1.441
SINUS Electronic GmbH 2.027 2.027
  3.468 3.468

Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts der Geschäftseinheiten

Im Folgenden werden die Grundannahmen erläutert, auf deren Basis die Unternehmensleitung ihre Cashflow-Prognosen zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts erstellt hat.

Bei folgenden, der Berechnung des Nutzungswerts der Zahlungsmittel generierenden Einheiten zugrunde gelegten Annahmen, bestehen Schätzungsunsicherheiten:

3-Jahres-Geschäftsplan – Der Geschäftsplan wurde aufgrund von Einschätzungen der künftigen Geschäftsentwicklung durch die Unter­nehmensleitung erstellt. Diesen Einschätzungen lagen Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde.

Geplante Bruttogewinnmargen – Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Bruttogewinnspannen, die im unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahr erzielt wurden, ermittelt und unter Berücksichtigung der erwarteten Effizienzsteigerung erhöht.

Preissteigerung von Rohstoffen / Waren – Zur Berücksichtigung der Preissteigerung wurde überwiegend davon ausgegangen, dass es dem Konzern gelingen wird, Preissteigerungen bei Rohstoffen/Warenbezügen über die Verkaufspreise weiterzugeben. Die getroffenen Grundannahmen stimmen mit denen externer Informationsquellen überein.

Abzinsungssätze – Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich den einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten zuzuordnender spezifischer Risiken wider. Bei der Ermittlung der angemessenen Abzinsungssätze für die ein­zelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten wurde ein Basiszins von 1,00 Prozent (Vj. 1,50 Prozent) und ein Risikozuschlag von 7,1 Prozent (Vj. 6,9 Prozent) berücksichtigt. Für die ewige Rente wird ein Wachstumsabschlag von 1 Prozent unterstellt (Vj. 1 Prozent).

Sensitivität der getroffenen Annahmen

Die ermittelten Nutzungswerte haben die Buchwerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten signifikant überschritten.

Die Unternehmensleitung ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der Zahlungsmittel generierenden Einheit SINUS Electronic GmbH und Luft Electronic Vertriebsgesell­schaft mbH getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit ihren erzielbaren Wert übersteigt.

15. Sachanlagen

31. Dezember 2016 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
TEUR
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen
TEUR
Summe
TEUR
Anschaffungs- /Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen Stand 1. Januar 2016 893 94 987
Zugänge 0 27 27
Abgänge 0 0 0
Abschreibungen für das Geschäftsjahr -29 -38 -67
Stand 31. Dezember 2016 864 83 947
Stand 1. Januar 2016 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 1.123 1.007 2.130
Kumulierte Abschreibungen -230 -913 -1.143
Buchwert 893 94 987
Stand 31. Dezember 2016 Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.120 1.012 2.132
Kumulierte Abschreibungen -256 -929 -1.185
Buchwert 864 83 947

31. Dezember 2015 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
TEUR
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen
TEUR
Summe
TEUR
Anschaffungs- /Herstellungskosten unter Berücksichtigung der kumulierten Abschreibungen Stand 1. Januar 2015 922 123 1.045
Zugänge 0 16 16
Abgänge 0 -2 -2
Abschreibungen für das Geschäftsjahr -29 -43 -72
Stand 31. Dezember 2015 893 94 987
Stand 1. Januar 2015 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 1.123 1.136 2.259
Kumulierte Abschreibungen -201 -1.013 -1.214
Buchwert 922 123 1.045
Stand 31. Dezember 2015 Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.123 1.007 2.130
Kumulierte Abschreibungen -230 -913 -1.143
Buchwert 893 94 987

In der laufenden Periode ergaben sich – wie in der Vorperiode – keine Wertminderungsaufwendungen oder -aufholungen.

Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von TEUR 864 (2015: TEUR 893) sind unbelastet und dienen nicht als Sicherheit für Verpflichtungen des Konzerns.

Die Nutzungsdauer der Vermögenswerte wurde wie folgt geschätzt:

2016 2015
Gebäude 33 Jahre 33 Jahre
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 12 Jahre 5 bis 12 Jahre

16. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

2016
TEUR
2015
TEUR
Nicht börsennotierte Anteile 15 15
Börsennotierte Anteile 1) 74 65
Börsennotierte Anleihen/ Rentenwerte 1) 1.109 601
  1.198 681

1) Die Marktwertermittlung für diese Vermögenswerte (Stufe 1) erfolgte auf Basis notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten für diese oder identische Vermögenswerte.

Der beizulegende Zeitwert der nicht börsennotierten, zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte ist mangels aktiven Marktes nicht verlässlich ermittelbar. Ausreichend zuverlässige Informationen, um fundiert auf andere Weise zu einer Bewertung zu gelangen, liegen auch nicht vor. Die Bewertung erfolgt daher zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anteile wird durch den auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreis bestimmt.

Für die erworbenen Anleihen besteht subjektiv weder die Absicht, diese bis zur Endfälligkeit zu halten, noch erfolgte der Erwerb zu Handelszwecken. Infolgedessen sind die Anleihen als zur Veräußerung verfügbarer Wert (available for sale) auszuweisen.

17. Vorräte

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

2016
TEUR
2015
TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 563 450
Unfertige Erzeugnisse 63 68
Fertige Erzeugnisse 22 35
Handelswaren 1.102 1.407
Gesamtsumme der Vorräte (bewertet zum niedrigeren Wertaus Anschaffungs- / Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert) 1.750 1.960

Die Realisierung von Vorräten in Höhe von TEUR 298 (Vj. TEUR 151) wird voraussichtlich länger als 12 Monate dauern.

Teilweise unterliegt der Vorratsbestand einem Eigentumsvorbehalt der Lieferanten. Es wurden keine Vorräte als Sicherheit verpfändet.

In der Gesamtsumme der Vorräte sind Vorräte mit niedrigerem Veräußerungswert von TEUR 716 (2015: TEUR 710) enthalten. Die Anschaffungskosten betrugen TEUR 1.464 (2015: TEUR 1.388). Die erfolgswirksam innerhalb der GuV erfassten Aufwendungen für Wertberichtigung betragen TEUR 79 (2015: TEUR 124).

18. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

2016
TEUR
2015
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.441 1.289
Sonstige Forderungen 239 47
  1.680 1.336

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Allgemeinen eine Fälligkeit von 33 Tagen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum 31. Dezember 2016 im Nennwert von TEUR 0 (2015: TEUR 0) wertgemindert. In der laufenden Periode ergaben sich – wie in der Vorperiode – keine Wertminderungsaufwendungen oder -aufholungen.

Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:

Summe weder überfällig noch wertgemindert
TEUR TEUR
2016 1.441 1.429
2015 1.289 1.281

Überfällig, aber nicht wertgemindert

< 30 Tage
TEUR
30-60 Tage
TEUR
60-90 Tage
TEUR
90-120 Tage
TEUR
> 120 Tage
TEUR
2016 11 1 0 0 0
2015 5 3 0 0 0

Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch Bonitätsprüfungen und ein Mahnwesen begrenzt. Im operativen Geschäft werden die offenen Forderungen standortbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Die durchschnittliche Laufzeit der Forderungen aus Liefe­rungen und Leistungen betrug im Geschäftsjahr 2016 35 Tage (Geschäftsjahr 2015: 33 Tage).

Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zum Abschluss­stichtag liegen keine wesentlichen Verrechnungsbeträge, die dieses Risiko mindern, vor.

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht zinstragend und im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Im Geschäftsjahr 2016 entstanden Forderungsverluste aus Lieferungen und Leistungen nur in unbedeutender Höhe.

In den sonstigen Forderungen sind ab der laufenden Berichtsperiode verpfändete liquide Mittel in Höhe von TEUR 145 zur Absicherung einer Verbindlichkeit aus einem Arbeitszeitkonto gegenüber einem Vorstandsmitglied ausgewiesen. Das über diesen Betrag lautende Bankkonto ist an das Vorstandsmitglied verpfändet. Der Vorjahresausweis erfolgte unter den Zahlungsmitteln/ Zahlungsmitteläquivalenten.

19. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember setzt sich wie folgt zusammen:

2016
TEUR
2015
TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 3.850 4.420
  3.850 4.420

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige Anlagen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht dem Nominalwert.

Der Vorjahresausweis beinhaltet verpfändete liquide Mittel in Höhe von TEUR 145 zur Absicherung einer Verbindlichkeit aus einem Arbeitszeitkonto gegenüber einem Vorstandsmitglied. Das über diesen Betrag lautende Bankkonto ist auch im Berichtsjahr weiterhin an das Vorstandsmitglied verpfändet. Der Ausweis erfolgt nunmehr unter den sonstigen Forderungen.

20. Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen

Gezeichnetes Kapital 2016
in Tausend
2015
in Tausend
Stammaktien zu je EUR 1 2.804 2.804

Zum 31. Dezember 2016 bestand das Grundkapital aus 2.804.342 Stück nennbetragslosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00. Das Grundkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

Weder die Nucletron Electronic AG noch ihre Tochterunternehmen unterliegen externen Mindestkapitalanforderungen.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 1. Mai 1987 am regulierten Markt der Bayerischen Börse in München gehandelt.

Am Grundkapital der Nucletron Electronic AG hält die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich, mehr als 75 Prozent. Sie hat am 26. September 2003 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH am 24. September 2003 die Schwelle von 75 Prozent der Stimmrechte an der Nucletron Electronic AG überschritten hat und ihr seither 75,76 Prozent der Stimmrechte zustehen.

Genehmigtes Kapital

Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Nucletron Electronic AG ist der Vorstand gemäß § 202 AktG (genehmigtes Kapital) ermächtigt, das Grund­kapital bis zum 1. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.402.000 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

· zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

· wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet;

· zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz);

· zur Ausgabe von Aktien an strategische Partner;

· bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsplans der Gesellschaft zur Erfüllung ausgeübter Aktienoptionen.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage stammt aus Agiobeträgen im Rahmen der in 2003 durchgeführten Kapitalerhöhung.

Eigene Aktien

Die Hauptversammlung vom 11. Juli 2014 hat die Gesellschaft ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, sofern die gesetzlich vorgesehene Rücklage für ei­gene Anteile gebildet werden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwendet werden darf. Die Ermächtigung gilt bis 10. Juli 2019 und kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Zusammen mit bereits erworbenen Aktien dürfen nicht mehr als 10 Pro­zent des Grundkapitals auf eigene Aktien entfallen. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt je nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermäch­tigt, die eigenen Aktien wieder zu veräußern, als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen(-beteiligungen) zu verwenden oder sie an strategische Partner zu veräußern. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden, ohne dass es eines weiteren Haupt­versammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.

In 2015 und 2016 wurden keine eigenen Aktien gehalten.

Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen

Es wird auf die Darstellung in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2016 verwiesen. Die darin dargestellten Bestandteile der kumulierten direkt im Eigenkapital erfassten Wertänderungen lassen sich folgenden Kategorien zuordnen:

a) Other comprehensive Income (OCI) und zuzuordnende Steuereffekte, denen in Folgeperioden gewinnwirksame Umbuchungen nachfolgen können („Recycling“) Veränderung des Fair-Values von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (IAS 39.55(b))
2016
TEUR
2015
TEUR
Stand zum Beginn des Berichtszeitraums 42 44
Veränderung in der Berichtsperiode 11 -2
Stand zum Ende des Berichtszeitraums 53 42
nachrichtlich zuzuordnende Steuereffekte („-“ passive latente Steuern)
Stand zum Beginn des Berichtszeitraums -6 -7
Veränderung in der Berichtsperiode 0 1
Stand zum Ende des Berichtszeitraums -6 -6

b) Other comprehensive Income (OCI) und zuzuordnende Steuereffekte, denen in Folgeperioden gewinnneutrale Umbuchungen nachfolgen Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (IAS 19.93(a))
2016
TEUR
2015
TEUR
Stand zum Beginn des Berichtszeitraums -16 -61
Veränderung in der Berichtsperiode -7 45
Stand zum Ende des Berichtszeitraums -23 -16
     
nachrichtlich zuzuordnende Steuereffekte („+“ aktive latente Steuern)
Stand zum Beginn des Berichtszeitraums 5 18
Veränderung in der Berichtsperiode 2 -13
Stand zum Ende des Berichtszeitraums 7 5

c) Dem Other comprehensive Income (OCI) zuzuordnende Steuereffekte Neubewertung von aktiven/ passiven latenten Steuern
2016
TEUR
2015
TEUR
Stand zum Beginn des Berichtszeitraums -1 12
Veränderung in der Berichtsperiode 2 -13
Stand zum Ende des Berichtszeitraums 1 -1
     
Während des Berichtsjahres im sonstigen Ergebnis erfasste Effekte 6 31
Kumuliert direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen zum 31.12. (gesamt) 31 25

21. Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital

Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:

2016
TEUR
2015
TEUR
Stand 1. Januar 7.018 6.994
- Ausschüttung -561 -561
+ Konzernergebnis 596 585
Stand 31. Dezember 7.053 7.018

22. Anteilsbasierte Vergütung

Der erfasste Aufwand für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen stellt sich wie folgt dar.

2016
TEUR
2015
TEUR
Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 0 0
Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich 0 0
Gesamtaufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen 0 0

Die anteilsbasierten Vergütungspläne wurden im Geschäftsjahr 2007 neu eingerichtet. Sie werden im Folgenden dargestellt. Änderungen daran erfolgten bisher nicht.

Im Rahmen eines langfristigen Anreizprogramms (phantom stock plan) wird den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäfts­jahr ein Bonus gewährt, dessen Betrag sich an dem Konzernergebnis vor Steuern und ggfs. vor Geschäftswertabschreibung bemisst. Der gewährte Bonus wird in virtuelle Aktien der Nucletron Electronic AG umgerechnet. Die Umrechnung des Bonuses eines Geschäftsjahres in virtuelle Aktien erfolgt anhand des durchschnittlichen Aktienkurses innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Feststellung des Jahresabschlusses dieses Geschäftsjahres. Die Stückzahl der aus dem Bonus eines Geschäftsjahres resultierenden virtuellen Aktien kann daher erst im auf das Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahr genau bestimmt werden.

Die Wertentwicklung dieser virtuellen Aktien ist die Kursentwicklung der Nucletron Aktie. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Die virtuellen Aktien sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht. Der Vorstand kann sich den Gegenwert der virtuellen Aktien zu dem dann gültigen durchschnittlichen Aktienkurs frühestens nach seinem Ausscheiden aus den Diensten des Konzerns auszahlen lassen.

Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung wird zum Zeitpunkt der Gewährung unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Instrumente gewährt wurden, ermittelt. Der Aufwand für die erhaltenen Leistungen respektive eine Schuld zur Abgeltung dieser Leistungen wird hinsichtlich des Bonusanspruchs des jeweils aktuellen Geschäftsjahres zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert, somit mit dem Nennwert des Bonusanspruchs erfasst. Die Schuld wird zu jedem folgenden Berichtsstichtag und am Erfüllungstag auf der Grundlage der jeweils aktuellen Börsenkurse mit dem beizulegenden Zeitwert, somit dem aktuellen Kurswert des Gesamtbestands der virtuellen Aktien, neu bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Die virtuellen Aktien sind nicht dividendenberechtigt, mithin wirkten sich die Dividenden auf die Ermittlung des Zeitwerts der Verpflichtung nicht aus.

Zum 31. Dezember 2016 beträgt die Schuld aus virtuellen Aktien des Geschäftsjahres sowie Vorperioden insgesamt TEUR 146 (2015: TEUR 159). Zum 31. Dezember 2016 waren keine Wertsteigerungsrechte ausübbar (2015: TEUR 0). Die Veränderung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuld aus virtuellen Aktien hat den Periodenerfolg um TEUR 13 erhöht.

23. Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen IAS 19 (2011)
TEUR
Sonstige Rückstellungen
TEUR
Summe
TEUR
Stand 1. Januar 2016 1.106 109 1.215
Zuführung 24 5 29
Inanspruchnahme -18 -8 -26
Nicht verwendete, aufgelöste Beträge 7 -4 3
Stand 31. Dezember 2016 1.119 102 1.221
davon kurzfristige Rückstellungen 2016 0 0 0
davon langfristige Rückstellungen 2016 1.119 102 1.221
  1.119 102 1.221

Pensionsverpflichtungen IAS 19 (2011)
TEUR
Sonstige Rückstellungen
TEUR
Summe
TEUR
Stand 1. Januar 2015 1.145 116 1.261
Zuführung 25 3 28
Inanspruchnahme -18 0 -18
Nicht verwendete, aufgelöste Beträge -46 -10 -56
Stand 31. Dezember 2015 1.106 109 1.215
davon kurzfristige Rückstellungen 2015 0 0 0
davon langfristige Rückstellungen 2015 1.106 109 1.215
  1.106 109 1.215

Pensionsverpflichtungen

Dazu wird auf die Ausführungen unter Tz. 24 verwiesen.

24. Pensionsrückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Konzern hat leitenden Mitarbeitern Pensionszusagen erteilt. Es handelt sich um endgehaltsabhängige Pensionszusagen, wobei die Höhe der Auszahlungen vom Gehalt des letzten Beschäftigungsjahres und von der Beschäftigungsdauer in Diensten des Konzerns ab­hängt. Trotz Weiterbeschäftigung eines bereits Pensionsberechtigten erdient dieser sich keine weiteren Pensionsansprüche. Im Hinblick auf die Pensionszusagen werden keine Beiträge an einen gesondert verwalteten Fonds geleistet.

In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen und die in der Konzernbilanz für die Pensionsverpflichtungen angesetzten Beträge dargestellt.

Pensionszusagen IAS 19 (2011)
2016
TEUR
2015
TEUR
Zinsaufwand 24 24
Erfasste versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) 7 -45
Pensionsaufwendungen für Pensionsplan 31 -21

Der Zinsaufwand wird als solcher in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der laufende Dienstzeitaufwand ist in der Position „Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer“ enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.

Schulden aus leistungsorientierten Verpflichtungen / Pensionszusagen

Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

Pensionszusagen IAS 19 (2011)
2016
TEUR
2015
TEUR
Leistungsorientierte Verpflichtung zu Beginn des Berichtszeitraums 1.106 1.145
Zinsaufwand 24 24
Laufender Dienstzeitaufwand 0 0
Im Konzernergebnis berücksichtigter Aufwand 24 24
Gezahlte Leistungen -18 -18
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus der Verpflichtung    
aus Änderungen finanzieller Annahmen 53 2
erfahrungsbedingte Anpassungen -46 -47
Im sonstigen Ergebnis berücksichtigt 7 -45
     
Leistungsorientierte Verpflichtung zum Ende des Berichtszeitraums 1.119 1.106

Der Konzern geht davon aus, dass er 2017 einen Beitrag von TEUR 77 für seine Pensionszusagen leisten wird.

Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen des Konzerns dargestellt:

2016
%
2015
%
Gehaltstrend 0,00 0,00
Rententrend 0,00 0,00
Rechnungszinsfuß 1,72 2,25

Der Rechnungszinsfuß, der zur Abzinsung der Verpflichtung herangezogen wird, ist auf der Grundlage der Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt werden. Der Abzinsungssatz reflektiert den Zeitwert des Geldes, nicht jedoch das versicherungsmathematische Risiko.

Im Falle einer Erhöhung bzw. Minderung des Rechnungszinsfußes um 0,5 Prozent würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung zum 31.12.2016 um TEUR 50 (31.12.2015: TEUR 49) verringern bzw. um TEUR 54 (31.12.2015: TEUR 54) erhöhen.

Zur Berücksichtigung des Sterblichkeits- und Invaliditätsrisikos wurden die Heubeck-Richttafeln 2005G verwendet.

Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt:

2016
TEUR
2015
TEUR
Innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) 77 77
Zwischen 1 Jahr und 5 Jahren 308 308
Zwischen 5 und 10 Jahren 327 338
Über 10 Jahre - -
Erwartete Auszahlungen, gesamt 712 723

Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums 8,5 Jahre (2015: 8,8 Jahre).

Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden in Höhe von TEUR 154 (2015: TEUR 153) geleistet.

25. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungensowie sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden

2016
TEUR
2015
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1) 661 532
Ertragsteuerschulden 5 36
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 2) 537 486
Schulden gegenüber nahe stehenden Personen 3) 374 429
  1.577 1.483

Konditionen zu oben aufgeführten finanziellen Verbindlichkeiten:

1) Schulden aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben im Normalfall eine Fälligkeit von 30 Tagen.
2) Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden sind nicht verzinslich und haben mit wenigen Ausnahmen kurze Laufzeiten. Daher stellen die bilanzierten Werte näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Aufgrund der Tatsache, dass die den finanziellen Verbindlichkeiten zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen keine vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten vorsehen, liegen zum Bilanzstichtag keine Liquiditätsrisiken vor.
3) Zu den Konditionen der Schulden gegenüber nahe stehende Personen vgl. Anhangangabe 30.

Zusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden sowie Schulden gegenüber nahestehenden Personen:

2016
TEUR
2015
TEUR
Tantiemen und variable Vergütungen 87 147
Urlaubsverpflichtungen 98 92
Arbeitszeitkonten 145 145
Schuld aus virtuellen Aktien 146 160
Sonstige Personalverpflichtung 0 0
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 132 154
Sonstige Steuern (inklusive Umsatzsteuer) 236 181
Erhaltene Anzahlungen 15 5
Berufsgenossenschaft 9 10
Sonstige 43 22
  911 916

Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung der Gesellschaft steht in Übereinstimmung mit IAS 7. Die Zahlungsströme werden entsprechend nach dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die Darstellung erfolgt für den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode gemäß IAS 7 – die Cashflows der beiden anderen Bereiche werden direkt ermittelt.

Neben dem ausgewiesenen Finanzmittelfonds verfügt die Gesellschaft über ungenutzte Kontokorrentlinien von TEUR 950.

26. Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit erhöhte sich im Geschäftsjahr 2016 um TEUR 713 auf TEUR 418 (Vj. TEUR -295). Der Anstieg lässt sich im Wesentlichen durch ein verringertes Working Capital erklären.

27. Cashflow aus Investitionstätigkeit

Dem Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit des Berichtsjahres (TEUR 538) steht im Vorjahr ein Mittelabfluss von TEUR 12 gegenüber. Größere Investitionserfordernisse bestanden im Geschäftsjahr 2016 nicht. Allerdings hatten sich unter Berücksichtigung des momentanen Kapitalmarktumfeldes – entgegen dem Vorjahr – Investitionsgelegenheiten für Finanzanlagen aufgetan.

28. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2016 wurden – wie im Vorjahr – TEUR 561 aus dem Bilanzgewinn 2015 an Aktionäre ausgeschüttet. Die Summe der einzelnen Zahlungsströme führte zu einem Rückgang des Finanzmittelfonds von TEUR 680. Die anhaltende Euro-Schwäche (gegenüber dem US-Dollar) führte zu erwähnenswert positiven Wechselkurseffekten bzw. diesbezüglichen Erhöhungen des Finanzmittelfonds um TEUR 111.

Sonstige Angaben

29. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (einschließlich Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen) und Eventualschulden

Sonstige finanzielle Verpflichtungen (einschließlich Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen)

Der Konzern hat für verschiedene Kraftfahrzeuge und Betriebsausstattungsgegenstände Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasing­verträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen einem und vier Jahren und enthalten weder Verlängerungs- noch Kaufoptionen. Dem Konzern wurden als Leasingnehmer keinerlei Verpflichtungen nach Ende der Leasinglaufzeit bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (einschließlich Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen):

2016
TEUR
im nächsten Jahr in den Jahren 2017-2020 in den Folgejahren
Mindestleasingzahlungen (aus Operate-Leasingverhältnissen) 87 45 0
Wartungsverträge 14 1 0
Versicherungsverträge 90 0 0
Mietverträge 144 162 0
Gesamtsumme 543

2015
TEUR
im nächsten Jahr in den Jahren 2016-2019 in den Folgejahren
Mindestleasingzahlungen (aus Operate-Leasingverhältnissen) 83 74 0
Wartungsverträge 14 2 0
Versicherungsverträge 84 0 0
Mietverträge 144 243 0
Gesamtsumme 644

Der Aufwand für Mindestleasingzahlungen betrug im laufenden Geschäftsjahr TEUR 123 (2015: TEUR 106).

Abgesehen von den vorstehenden Rechtsverhältnissen bestehen keine für die Finanzlage des Konzerns bedeutsamen Geschäfte, die nicht bereits in der Konzernbilanz ihren Niederschlag finden.

Eventualschulden

Zum Bilanzstichtag bestanden aus Konzernsicht keine Eventualschulden.

30. Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Die folgende Tabelle enthält die Gesamtbeträge aus Transaktionen zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen für das betreffende Geschäftsjahr:

Nahe stehende Unternehmenund Personen Erlöse aus Verkäufen bzw. Leistungen an nahe stehende Unternehmen und Personen
TEUR
Käufe von Waren bzw. Bezug von Leistungen von nahe stehenden Unternehmen und Personen
TEUR
Von nahe stehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge
TEUR
Nahe stehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge
TEUR
Nahestehende Unternehmen          
Eichhoff Kondensatoren GmbH 2016 42 43 - -
  (2015) (42) 4 - -
Bernd Luft Hausverwaltung 2016 - 62 - -
  (2015) - (62) - -
elektronik-service Bernd Luft GmbH 2016 52 1.900 - -
  (2015) (52) (1.679) - -
Nahestehende Personen          
Personen in Schlüsselpositionen des Konzernmanagements 2016 - 698 1 1.266
  (2015) - (686) (1) (1.252)
Angehörige der Vorstandsmitglieder 2016 - 67 - -
  (2015) - (66) - -
Mitglieder des Aufsichtsrats 2016 - 13 - -
  (2015) - (13) - -
Sonstige Transaktionen mit nahe stehenden Personen 2016 - - - -
  (2015) - - - -

Dem Konzern übergeordnetes, oberstes Mutterunternehmen

Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH, Dreieich

Während des Geschäftsjahres gab es neben den ausgezahlten Dividenden keine Geschäftsvorfälle zwischen dem Konzern und Bernd Luft Familien-Vermögensverwaltung GmbH (2015: EUR 0).

Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Die Verkäufe an, die Käufe von und der Leistungsaustausch zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu markt­üblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert, unverzinslich und werden durch Bezahlung beglichen, es sei denn, es handelt sich um Darlehensgewährungen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahe stehende Unternehmen und Personen bestehen - mit Ausnahme der durch Pfandrecht gesicherten Verbindlichkeit aus einem Arbeitszeitkonto in Höhe von TEUR 145 (2015: TEUR 145) - keinerlei Garantien. Zum 31. Dezember 2016 hat der Konzern keine Wertberichtigung auf Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen und Personen gebildet (2015: TEUR 0). Die Notwendigkeit des Ansatzes einer Wert­berichtigung wird jährlich überprüft, indem die Finanzlage des nahe stehenden Unternehmens oder der Person und der Markt, in dem diese tätig sind, überprüft werden.

Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen

Die Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH unterhielt Geschäftsbeziehungen mit der Eichhoff Kondensatoren GmbH, Schlitz, im Wert von TEUR 42 (2015: TEUR 42) für Erlöse für verauslagten Betriebsaufwand und Personalgestellung.

Der Vertrieb von Produkten, die die elektronik-service Bernd Luft GmbH herstellt, erfolgt über ein Konzernunternehmen. In diesem Zu­sammenhang hat der Konzern umfangreiche Warenbezüge von der elektronik-service Bernd Luft GmbH erhalten (2016: TEUR 1.900, 2015: TEUR 1.679). Die Belieferungen erfolgen bedarfsabhängig zu fremdüblichen Konditionen.

31. Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Managements

Für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften und den Vorstand der Nucletron Electronic AG fielen Personalkosten in folgender Höhe an:

2016
TEUR
2015
TEUR
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 711 686
Aufwand für Altersvorsorgeleistungen 0 0
Aufwand für anteilsbasierte Vergütung 0 0
Gesamtvergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Managements 711 686

32. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen kurzfristige (Bank-)Darlehen und Kontokorrentkredite sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie vor allem Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns bestehen aus zinsbedingten Cashflowrisiken, Liquiditätsrisiken, Fremdwährungsrisiken und Ausfallrisiken. Die Unternehmensleitung erstellt und überprüft Richtlinien zum Risikomanagement für jedes dieser Risiken, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsbedingte Cashflowrisiken

Der Konzern ist aufgrund seiner Finanzierungsstruktur einem nur geringen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da fast ausschließlich kurzfristige Finanzierungen zu festen Zinssätzen eingesetzt werden. Aufgrund der überschaubaren Laufzeit der durchgeführten Finanzierungen kann eintretenden Änderungen des Finanzierungsumfelds kurzfristig begegnet werden. Das Zinsänderungsrisiko bezieht sich somit vornehmlich auf die Konditionen der Anschlussfinanzierung. Durch die kurzen Laufzeiten ist die Bandbreite möglicher Zinsänderungen zudem begrenzt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine zinspflichtigen Finanzierungen.

Fremdwährungsrisiko

Der Konzern unterliegt Fremdwährungsrisiken aus einzelnen Transaktionen. Diese Risiken resultieren aus Käufen oder Verkäufen von Waren in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Konzerns. Rund 50 Prozent des Konzerneinkaufs wird in anderen Währungen als EURO abgewickelt (vornehmlich USD). Umgekehrt werden etwa 20 Prozent der Verkäufe in der gleichen Fremdwährung umgesetzt. Dabei beschränken sich die Einkäufe im Einzelnen oft auf überschaubare Beträge und Fälligkeitszeiträume. Daher kommen Devisenterminkontrakte zur Eliminierung des Kursänderungsrisikos nur im Bedarfsfall bei größeren Einzelgeschäften oder bei vorhersehbaren negativen Kursschwankungen zum Einsatz. Die Devisenterminkontrakte lauten dann auf die gleiche Währung wie das gesicherte Grundgeschäft. Der Konzern schließt Devisenterminkontrakte erst dann ab, wenn die feste Verpflichtung entstanden ist. Aufgrund des (gegenüber dem Vorjahr) geringfügig ungünstigeren Verhältnisses zwischen den Verkäufen in USD zu den Einkäufen in USD und der aktuell anhaltenden Kursschwäche des EUR gegenüber dem USD hat sich das Fremdwährungsrisiko des Konzerns (gegenüber dem Vorjahr) leicht erhöht.

Zum 31. Dezember 2016 hatte der Konzern keine Devisenterminkontrakte abgeschlossen (2015: ebenso).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern und des Eigenkapitals des Konzerns gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollars. Alle anderen Variablen bleiben konstant.

Kursentwicklung
des USD
Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern und damit auf das Eigenkapital
TEUR
2016 +5 % -118
  -5 % 106
2015 +5 % -92
  -5 % 84

Rohstoffpreisrisiko

Das Rohstoffpreisrisiko des Konzerns ist minimal.

Ausfallrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend über­wacht mit der Folge, dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das Ausfallrisiko ist im zurückliegenden Geschäftsjahr auf niedrigem Niveau in etwa gleich geblieben.

Aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns (Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte) besteht bei Ausfall des Kontrahenten ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts der entsprechenden Instrumente.

Da der Konzern nur mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten Geschäfte abschließt, sind Sicherungsleistungen nicht erforderlich.

Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten Forderungen wiedergegeben.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels einer rollierenden Liquiditätsplanung. Dabei werden die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z.B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit berücksichtigt.

Der Konzern verfügt über ausreichende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Aus derzeitiger Sicht besteht für den Konzern kein Liquiditätsrisiko. Aufgrund der guten Eigenkapitalausstattung des Konzerns wird das Refinanzierungsrisiko als gering eingeschätzt. Daher wird die Möglichkeit, mittels kurzfristiger Finanzierung den Zinsaufwand zu reduzieren, genutzt.

Zum 31. Dezember 2016 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns (jeweils ohne Verbindlichkeiten gegenüber Arbeit­nehmer) nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.

31.12.2016 Täglich fällig
TEUR
bis 3 Monate
TEUR
3-12 Monate
TEUR
1-5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Summe
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 661 0 0 0 661
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 0 284 100 0 0 384
  0 945 100 0 0 1.045
31.12.2015 Täglich fällig
TEUR
bis 3 Monate
TEUR
3-12 Monate
TEUR
1-5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Summe
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 532 0 0 0 532
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 0 204 124 0 0 328
  0 736 124 0 0 860

Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält.

Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividenden­zahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2016 bzw. 31. Dezember 2015 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.

Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrades, der dem Verhältnis von Nettoschulden zur Summe aus Eigen­kapital und Nettoschulden entspricht. Gemäß den konzerninternen Richtlinien soll der so definierte Verschuldungsgrad 45 Prozent nicht überschreiten. Die Nettoschulden umfassen verzinsliche Darlehen, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Schulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Das wirtschaftliche Eigenkapital umfasst das bilanzielle Eigenkapital abzüglich der kumulierten direkt im Eigenkapital erfassten Wertänderungen.

2016
TEUR
2015
TEUR
Schulden 2.898 2.804
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -3.850 -4.420
Nettoschulden 0 0
Eigenkapital (inkl. kumuliertes sonstiges Ergebnis) 10.236 10.194
Kumuliertes sonstiges Ergebnis 31 25
Wirtschaftliches Eigenkapital (ohne kumuliertes sonstiges Ergebnis) 10.204 10.169
Summe Nettoschulden und wirtschaftliches Eigenkapital 10.204 10.169
Verschuldungsgrad 0 % 0 %

Durch die stetige Thesaurierung des nach Ausschüttung verbleibenden Betrages des Gewinns, steigt das Eigenkapital und der Zahlungsmittelbestand des Konzerns kontinuierlich. Im Berichtszeitraum wurden die ausgewiesenen Zahlungsmittel/ Zahlungsmitteläquivalente im Interesse einer besseren Verzinsung durch umfangreiche Investitionen in zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ge­schmälert. Der Verschuldungsgrad beläuft sich angesichts eines die Schulden übersteigenden Zahlungsmittelbestandes wirtschaftlich betrachtet unverändert auf einen Wert von Null Prozent.

33. Finanzinstrumente

In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte sämtlicher im Abschluss bilanzierter Finanzinstrumente des Konzerns gegenübergestellt:

Buchwert Beizulegender Zeitwert
Bewertungskategorie nach IAS 39 2016
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2015
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte          
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1) 3.850 4.420 3.850 4.420
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1) 0 0 0 0
zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 2) 1.198 681 1.198 681
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen 1) 1.680 1.336 1.680 1.336
Finanzielle Verbindlichkeiten          
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 3) 1.045 860 1.045 860

1) Kredite und Forderungen
2) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
3) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind sämtlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, abgesehen von den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, soweit hierfür ein Markt aus der öffentlichen Notierung verfügbar ist.

Methoden

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt anhand der am Bilanzstichtag veröffentlichten Marktwerte sowie der nachfolgend beschriebenen Methoden und Prämissen:

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag an­nähernd dem beizulegenden Zeitwert.

Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht aufgrund der kurzen Laufzeit und der Verzinsung nahe dem Marktzins in etwa dem Buchwert.

Für Finanzinstrumente, die der Bewertungskategorie „zur Veräußerung verfügbar“ zugeordnet sind, wird der beizulegende Zeitwert grundsätzlich anhand von Börsenkursen beziehungsweise Rücknahmepreisen ermittelt. Sofern mangels Vorliegen eines aktiven Markts der beizulegende Zeitwert für bestimmte Eigenkapitalinstrumente nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind diese zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Forderungen haben kurze Restlaufzeiten, weshalb deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert entsprechen.

Da auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kurze Restlaufzeiten haben, entsprechen deren Buchwerte zum Bilanz­stichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. Für die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Bei den langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten, die variabel verzinslich sind, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.

Wertminderung:

Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:

· Der Ausfall oder Verzug eines Schuldners,

· Hinweise, dass ein Schuldner in Insolvenz geht,

· Das Verschwinden eines aktiven Markts für ein Wertpapier oder

· Beobachtbare Daten, die auf eine merkliche Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.

Hierarchie beizulegender Zeitwerte

Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden lassen sich grundsätzlich nach den folgenden Bewertungs­stufen klassifizieren:

· Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische Finanzinstrumente.

· Stufe 2: Auf aktiven Märkten notierte Preise für ähnliche Vermögenswerte und Schulden oder andere Bewertungstechniken, bei denen alle wesentlichen verwendeten Daten auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

· Stufe 3: Bewertungstechniken, bei denen wesentliche verwendete Daten nicht aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.

Von den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten wurde aus der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ der gesamte Ansatz von TEUR 1.198 (am 31. Dezember 2015: TEUR 681) mit notierten (nicht angepassten) Preisen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte bewertet (Stufe 1). Bewertungsverfahren für Finanzinstrumente, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert beziehen, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind (Stufe 2) oder, die Input-Parameter verwenden, welche sich wesentlich auf den beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3), kamen nicht zum Einsatz.

Alle zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente unterliegen dabei einer wiederkehrenden Fair Value-Bewertung. Sofern bei wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Schulden Umgliederungen zwischen den verschiedenen Stufen erforderlich sind, z.B. weil ein Vermögenswert nicht mehr auf einem aktiven Markt gehandelt wird, erfolgt die Umgliederung zum Ende der Berichtsperiode. Jedoch wurden Umgliederungen im Jahr 2016 und auch im Vorjahr nicht vorgenommen.

Die Nettogewinne/ -verluste aus Finanzinstrumenten verteilen sich wie folgt:

Nettogewinne bzw. -verluste aus 2016
TEUR
2015
TEUR
· Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10 65
· zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten(davon wurden erfolgsneutral direkt im sonstigen Ergebnis verrechnet) 59 11 29 -2
· Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -22 -37

Die Nettogewinne/ -verluste auf Zahlungsmittel und Zahlungsmittel beinhalten einerseits Zinserträge von TEUR 0 (Vj. TEUR 0) und Fremdwährungsgewinne. Die Nettogewinne/ -verluste der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte enthalten Zinserträge und Dividenden in Höhe von TEUR 48 (Vj. TEUR 31). Darüber hinaus war eine Erhöhung (Vj. Rückgang) von unrealisierten Wertsteigerungen von TEUR 11 (Vj. TEUR -2) erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Die Nettogewinne auf Forderungen aus Lieferungen und Leistun­gen betreffen jeweils in vollem Umfang Fremdwährungsdifferenzen.

Zinsänderungsrisiko

Die folgende Tabelle gruppiert die Buchwerte der Finanzinstrumente des Konzerns, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, nach vertraglich festgesetzter Fälligkeit:

31. Dezember 2016

Festverzinslich Innerhalb eines Jahres
TEUR
Über einem Jahr
TEUR
Summe
TEUR
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Anleihen) 101 1.008 1.109
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 540 0 540

31. Dezember 2015

Festverzinslich Innerhalb eines Jahres
TEUR
Über einem Jahr
TEUR
Summe
TEUR
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Anleihen) 0 601 601
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.205 0 3.205

Der Zinssatz auf festverzinslich klassifizierte Finanzinstrumente ist bis zur Fälligkeit des jeweiligen Finanzinstruments festgeschrieben. Aufgrund der kurzen Laufzeit unterliegen die Finanzinstrumente, die binnen eines Jahres fällig werden, keinem wesentlichen Zinsän­derungsrisiko. Bezüglich der „zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte“ wurden Sensitivitätsanalysen mit folgendem Ergebnis durchgeführt. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2016 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte sich das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital um TEUR 42 (Vj. TEUR 19) verringert (erhöht).

Die anderen Finanzinstrumente des Konzerns, die nicht in den obigen Tabellen enthalten sind, sind nicht verzinslich und unterliegen folglich keinem Zinsänderungsrisiko.

Zum Bilanzstichtag lagen wie im Vorjahr keine variabel verzinslichen Finanzinstrumente vor.

Ausfallrisiko

Im Konzern bestehen wie im Vorjahr keine wesentlichen Ausfallrisikokonzentrationen.

Sicherungsgeschäfte

Zur Absicherung der Fremdwährungsrisiken von festen Verpflichtungen aus Einkaufsgeschäften in USD schließt der Konzern von Zeit zu Zeit Devisenterminkontrakte ab, wenn man eine ungünstige Entwicklung des Wechselkurses vorherzusehen glaubt. Dabei sind die Voraussetzungen für Cashflow Hedge-Bilanzierung nicht erfüllt, so dass solche Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag mit ihrem Marktwert erfolgswirksam bewertet würden. Es bestanden jedoch weder zum 31. Dezember 2016 noch zum 31. Dezember 2015 offene Devisenterminkontrakte.

34. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Ablauf des Berichtsjahres sind keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten.

35. Honorar des Abschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer beträgt:

2016
TEUR
2015
TEUR
Abschlussprüfung 48 47

Honorare für andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen sowie sonstige Leistungen durch den Abschlussprüfer sind wie im Vorjahr nicht angefallen.

36. Vorstand und Vertretung

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied:

· Bernd Luft, Ingenieur

Weiterhin Geschäftsführer der Luft Electronic Vertriebsgesellschaft mbH, der NBL Electronic Beteiligungs GmbH, München, der elektronik-service Bernd Luft GmbH und der Eichhoff Kondensatoren GmbH, Schlitz.

Weitere Mandate:

Mitglied des Verwaltungsrates der 3W Power S.A., Luxemburg

Zur gemeinschaftlichen Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder waren berechtigt:

· Alfred Krumke, Elektrotechniker (FH)

Weiterhin Geschäftsführer der SINUS Electronic GmbH

· Ralph Schoierer, Dipl. Wirtschaftsingenieur

Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH sowie der HVC-Technologies GmbH

· Robert Tittl, Ingenieur

Weiterhin Geschäftsführer der Nucletron Technologies GmbH sowie der HVC-Technologies GmbH

37. Aufsichtsrat

Gemäß § 7 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern.

Diesem gehörten bis zum 1. Juli 2016 an:

· Dr. Dirk Wolfertz, Dipl. Wirtschaftsingenieur Vorsitzender

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien ausländischer Gesellschaften:

Mitglied des Verwaltungsrates der 3W Power S.A., Luxemburg

· Brigitte Luft, Betriebswirtin stellvertretende Vorsitzende

· Norbert Lehmann, Elektroinstallateur Arbeitnehmervertreter

Diesem gehören seit der Neuwahl am 1. Juli 2016 an:

· Dr. Dirk Wolfertz, Dipl. Wirtschaftsingenieur Vorsitzender

Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien ausländischer Gesellschaften:

Vorsitzender des Verwaltungsrates der 3W Power S.A., Luxemburg

· Hans Schmidt, Dipl.-Ingenieur Elektrotechnik stellvertretender Vorsitzender

· Petra Köppel, Bürokauffrau Arbeitnehmervertreterin

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2016 vier ordentliche Sitzungen abgehalten.

38. Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Bezüge des Vorstands bestehen aus einer Grundvergütung, einem vom Ergebnis abhängigen variablen Teil sowie einer Vergü­tungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung in Form von anteilsbasierten Vergütungen. Die Nucletron Electronic AG gewährt als anteilsbasierte Vergütung einen vom Konzernergebnis abhängigen Bonus, der in virtuelle Aktien umgewandelt wird. Deren Wertentwick­lung vollzieht die Kursentwicklung der Nucletron Aktien vollständig nach. Nachdem der Vorstand aus dem Konzern ausgeschieden ist, kann er sich den Kurswert seiner virtuellen Aktien auszahlen lassen.

Die individualisierte Angabe der Vorstandsbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 HGB unterbleibt gemäß § 286 Abs. 5 HGB aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 01. Juli 2016 bis einschließlich des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020. Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf TEUR 698 (Vj. TEUR 686). Davon entfällt auf die Grundver­gütung TEUR 608 (Vj. TEUR 630), den erfolgsabhängigen variablen Teil TEUR 53 (Vj. TEUR 56) und auf anteilsbasierte Vergütungen TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2016 gewährten virtuellen Aktien wird erst nach der Feststellung des Jahres­abschlusses 2016 aus diesem Betrag der anteilsbasierten Vergütungen und dem aktuellen Aktienkurs ermittelt. Angaben zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich darüber hinaus im Lagebericht der Gesellschaft.

Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin betrugen die Bezüge TEUR 18 (Vj. TEUR 18).

Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Rechtsvorgängerin und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2016 auf TEUR 234 (Vj. TEUR 237).

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich satzungsgemäß auf feste Bezüge von TEUR 13 (Vj. TEUR 13) und erfolgsabhängige variable Vergütungsteile von TEUR 0 (Vj. TEUR 0).

39. Mitarbeiter

Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) Nucletron Electronic AG Konzern
Angestellte 0 33
Gewerbliche Arbeitnehmer 0 9
  0 42

40. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Nucletron Electronic Aktiengesellschaft hat – als einziges börsennotiertes Unternehmen des Konzerns – für 2016 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und diese den Aktionären auf der Internet-Homepage der Nucletron Electronic AG dauerhaft öf­fentlich zugänglich gemacht.

41. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Nucletron Electronic AG zum 31. Dezember 2016 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Ergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie sämtliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

München, den 17. März 2017

Nucletron Electronic Aktiengesellschaft

gez. Bernd Luft,

gez. Alfred Krumke, Vorstand

gez. Ralph C. Schoierer, Finanzvorstand

gez. Robert Tittl, Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von Nucletron Electronic Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang – so­wie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwar­tungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beur­teilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Lagebericht steht im Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Nürnberg, den 20. April 2017

Baker Tilly AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(vormals Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

gez. Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer

gez. Meyer, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

als Vorsitzender des Aufsichtsrats darf ich mich persönlich bei allen Mitgliedern des Aufsichtsrats für den fortwährenden Einsatz für das Unternehmen und für seine Mitarbeiter sowie für die immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken und mit Frau Petra Köppel und Herrn Hans Schmidt zwei neue Mitglieder begrüßen, die mit der Hauptversammlung 2016 ihre Arbeit im Aufsichtsrat aufgenommen haben. Frau Köppel wurde nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic AG entspricht damit der gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst selbst festgelegten Zielgröße.

Tätigkeit des Aufsichtsrats

Geprägt ist die Arbeit des Aufsichtsrats von einer sehr konstruktiven und sehr transparenten Zusammenarbeit aller Mitglieder. Die gute Zusammenarbeit hat sich im Geschäftsjahr 2016 im Plenum als auch in der Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er hat sich im Geschäftsjahr 2016 über die Lage des Konzerns regelmäßig informiert und die Geschäftsführung des Vorstands der Nucletron Electronic AG überwacht. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind, traten nicht auf. Die unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat war und ist jederzeit gewährleistet.

Im Geschäftsjahr 2016 fanden insgesamt vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt, eine in jedem Quartal. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 100 Prozent. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahm der Vorstand regelmäßig teil. Gegenstand der Beratungen im Aufsichtsrat waren die Marktentwicklung, die Wettbewerbssituation, die Umsatz-, Ergebnis und Personalentwicklung des Nucletron-Konzerns, die Finanzlage als auch die wesentlichen Beteiligungen und das Risikomanagementsystem. Der Aufsichtsrat hat sich außerdem eingehend mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf das Kapitel „Risikobericht“ im Lagebericht.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Lage und Rentabilität der Gesellschaft, die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte und die Risikosituation des Konzerns. Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die regelmäßigen Sitzungen hinaus durch den Vorstand anhand schriftlicher monatlicher Berichte zur Geschäftsentwicklung unterrichtet. Bei Bedarf forderte der Aufsichtsrat zusätzliche Berichte des Vorstands an und nahm Einsicht in weitere relevante Unterlagen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hatte dadurch jederzeit einen detaillierten Einblick in alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen des Nucletron-Konzerns. Der Aufsichtsrat hat zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands nach gründlicher Prüfung und Beratung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, sein Votum abgegeben. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Insbesondere die strategische Ausrichtung des Konzerns stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterte der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich.

In allen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat folgende Berichte des Vorstands entgegen und erörterte diese eingehend:

· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG inklusive des Berichts über den Markt und Wettbewerb,

· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 2 AktG sowie gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 AktG über den Gang der Geschäfte mit Vorlage des aktuellen Monatsberichts der Nucletron Electronic AG und deren Tochtergesellschaften sowie des Nucletron-Konzerns,

· Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 4 AktG, insbesondere zu geplanten Akquisitionen und Desinvestitionen.

Daneben sind folgende relevante Themen und Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats hervorzuheben:

· In der Sitzung vom 14. März 2016 wurde der Jahresabschluss 2015 der Nucletron Electronic AG und der Konzernabschluss erörtert und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt.

· In der Sitzung vom 25. April 2016 wurde, nach dem Bericht des Abschlussprüfers, der Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG und der Konzernabschluss zum 31.12.2015 durch den Aufsichtsrat gebilligt. Des Weiteren erfolgte die Beschlussfassung über die Tagesordnung zur Hauptversammlung.

· In der Sitzung vom 5. Dezember 2016 wurden die Jahresplanung 2017 und die Mittelfristplanung gebilligt.

· Aufsichtsratsangelegenheiten (laufend).

· Vorstandsangelegenheiten (laufend).

· Die Risikosituation des Konzerns (laufend).

· Maßnahmen zur Steigerung der Ertragskraft in den Geschäftsfeldern der Gruppe, gegebenenfalls auch durch externes Wachstum und die Weiterentwicklung der Konzernstrategie (laufend).

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2021. Der Aufsichtsrat der Nucletron Electronic AG setzte sich zum 31. Dezember 2016 unter Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus zwei Mitgliedern der Aktionäre und einem Mitglied der Arbeitnehmer wie folgt zusammen:

· Herr Dr. Dirk Wolfertz, Vorsitzender

· Herr Hans Schmidt, stellvertretender Vorsitzender

· Frau Petra Köppel, Arbeitnehmervertreterin

Im Jahresverlauf sind Frau Brigitte Luft und Herr Norbert Lehmann wegen Mandatsablauf aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Im Vorstand der Nucletron Electronic AG gab es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen. Mitglieder des Vorstands waren am 31. Dezember 2016:

· Herr Bernd Luft, Vorsitzender

· Herr Alfred Krumke

· Herr Ralph Schoierer

· Robert Tittl

Corporate Governance

Seit dem Jahr 2002 ergänzt der Deutsche Corporate Governance Kodex mit Empfehlungen und Anregungen die gesetzlichen Vorschriften. Der Kodex umfasst die gesamte Leitung und Überwachung eines Unternehmens sowie der internen und externen Kontrollmechanismen. Verantwortungsbewusste und transparente Corporate Governance fördert das Vertrauen von Investoren, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Mitarbeiter des Konzerns.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 14. März 2016 ihre Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 5. Mai 2015 gemäß § 161 AktG erneut abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Der Aufsichtsrat prüft die Effizienz seiner Tätigkeit fortlaufend und ist der Ansicht, effizient zu arbeiten.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), München hat den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG und den nach § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss ebenso wie den zusammengefassten Lagebericht der Nucletron Electronic AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2016 ordnungsgemäß und unter Einbeziehung der Buchführung und des Risikomanagementsystems geprüft. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen und den vorgenannten Unterlagen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ferner hat der Abschlussprüfer überprüft und festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes und den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Die Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zur Prüfung übermittelt. Der Abschlussprüfer hat an der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats teilgenommen und ausführlich über den Prüfungsverlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Er stand für vertiefende Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung.

Nach ausführlicher Erörterung des Prüfungsverlaufs und der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und nach eingehender Auseinandersetzung mit dem Bericht des Abschlussprüfers hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Am 20. April 2017 hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind und die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Nucletron Electronic AG festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns nach eigener Prüfung an.

Abhängigkeitsbericht

Die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), München, prüft auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, keine Einwände erhoben.

Dank an Mitarbeiter und Management

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nucletron-Konzerns für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.

Ganz besonders bedanken wir uns auch bei unseren Kunden und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

München, 20. April 2017

Für den Aufsichtsrat

gez. Dr. Dirk Wolfertz, Aufsichtsratsvorsitzender