AGROB Immobilien AG
Ismaning
ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
Donnerstag, den 30. Juni 2011, 10:00 Uhr
im Haus der HypoVereinsbank – HVB Forum (Maximiliansaal)
Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. TAGESORDNUNG
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010 (einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2010.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 15. April 2011 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats
sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2010 von EUR 1.299.697,00 wie folgt zu verwenden:
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Zahlung des Gewinnanteiles von EUR 0,05 je Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2010
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EUR
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79.120,00
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Zahlung eines Gewinnanteiles von EUR 0,14 je Stückaktie (Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2010
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EUR
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545.496,00
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Einstellung in andere Gewinnrücklagen
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EUR
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675.081,00
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Bilanzgewinn 2010
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EUR
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1.299.697,00
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2010 amtiert hat, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2010 amtiert haben, für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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5.
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Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie die gegebenenfalls beauftragte
Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2011.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 und – sofern beauftragt – gegebenenfalls
für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2011 zu wählen.
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6.
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Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie entsprechende Änderung von § 14 der
Satzung.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält in Ziff. 5.4.6 Abs. 2 die Empfehlung, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats
neben einer festen auch eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. Dementsprechend sieht die derzeitige Regelung zur
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft variable Vergütungsbestandteile vor, die
in ihrer Höhe von der Entwicklung der Bardividende auf die Stammaktien der Gesellschaft abhängig sind.
Auf eine solche variable Vergütungskomponente soll zukünftig verzichtet werden, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats weiter
zu stärken. Der Umfang der Arbeitsbelastung und des Haftungsrisikos der Aufsichtsratsmitglieder entwickelt sich in aller Regel
nicht parallel zum geschäftlichen Erfolg des Unternehmens beziehungsweise zur Ertragslage der Gesellschaft. Vielmehr wird
häufig in schwierigen Zeiten, in denen eine variable aktienkursbasierte Vergütung unter Umständen zurückgeht, eine besonders
intensive Wahrnehmung der Überwachungs- und Beratungsfunktion durch die Aufsichtsratsmitglieder erforderlich sein. Der vorgeschlagene
Verzicht auf eine erfolgsorientierte variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird deshalb in der aktuellen Corporate
Governance-Diskussion von verschiedener Seite befürwortet und entspricht eher der internationalen Best Practice in diesem
Bereich. Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Neuregelung trägt dem Rechnung.
Wie von Ziff. 5.4.6 Abs. 1 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, soll bei der Höhe der Aufsichtsratsvergütung
der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen Berücksichtigung finden. Aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
und der verstärkten Anforderungen an Corporate Governance hat insbesondere der Prüfungsausschuss in erheblichem Umfang zusätzliche
Aufgaben wahrzunehmen. Dies betrifft insbesondere den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. das unabhängige Mitglied mit
Sachverständnis auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Der aufgrund des Verzichts auf die variable Vergütung
frei gewordene reduzierte Betrag in Höhe von EUR 21.000,00 (die durchschnittliche variable Vergütung in den letzten drei Geschäftsjahren
betrug EUR 22.500,00) soll daher künftig den Vorsitzenden und Mitgliedern der Ausschüsse des Aufsichtsrats zugewiesen werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) § 14 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
‘1. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten jährlich eine Grundvergütung von je EUR 7.500,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält
das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Grundvergütung.
2. Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich
a) der Vorsitzende des Prüfungsausschusses EUR 6.000,00, jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses EUR 4.000,00.
b) der Vorsitzende des Personalausschusses EUR 3.000,00, jedes andere Mitglied des Personalausschusses EUR 2.000,00.
3. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat und/oder seinen Ausschüssen erfolgt die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle
Monate.
4. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegennimmt
oder über seine Billigung entscheidet.
5. Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung) einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
6. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied seine Auslagen sowie die etwa auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.’
b) Die unter Lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen
Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und findet erstmals für das am 1. Januar 2012 beginnende Geschäftsjahr
Anwendung.
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7.
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Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern
der Arbeitnehmer zusammen.
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2009 ist beschlossen worden, Herrn Dr. Reiner Meisinger als Vertreter
der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Dr. Reiner Meisinger hat mit Schreiben vom 26. März 2011
mitgeteilt, sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Hauptversammlung am 30. Juni 2011 niederzulegen.
Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds ein neues Mitglied
des Aufsichtsrats gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Frau Dr. Birgit Chorianopoulos, wohnhaft in München, Rechtsanwältin, Abteilungsleiterin
der UniCredit Bank AG für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats (Herr Dr. Reiner Meisinger)
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Frau Dr. Birgit Chorianopoulos gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an,
noch ist sie Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (20. Mai 2011) ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.314.000
auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400 auf den Inhaber
lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine
eigenen Aktien.
III. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und – Fall von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 9. Juni 2011, 0:00 Uhr,
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date), zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechts und – im
Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis
des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang
und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechts keine Bedeutung.
Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht
noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien
– zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und
Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 23. Juni 2011,
24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der folgenden Adresse zugehen:
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AGROB Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS50HV, 80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
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IV. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung
ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – insbesondere ihres Stimmrechts, durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten
lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder
Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber
dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die
u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person
bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
verwaltung@agrob-ag.de
. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche
Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das
Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechts,
nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform
erteilt werden.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen
mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den
Aktionären unter der Internetadresse
www.agrob-ag.de
zum Download zur Verfügung und kann werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer (089) 996 873-0 angefordert
werden.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der
folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt:
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AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 996 873-32, E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
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Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die spätestens
am 28. Juni 2011 unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
in der Hauptversammlung übergeben werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens-
und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.
V. RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 30. Mai 2011,
24:00 Uhr, (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen
kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
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AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
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Gegenanträge/Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge
zu machen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter
www.agrob-ag.de
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 15. Juni 2011, der Gesellschaft
einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
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AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 996 873 32, E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
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Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.
Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden.
Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf
und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
VI. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agrob-ag.de
zugänglich:
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Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein
Beschluss gefasst werden soll), der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden
Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht;
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der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2010,
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der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben
gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB),
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010,
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der Gewinnverwendungsvorschlag,
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der Geschäftsbericht,
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die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können.
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Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus.
Ismaning, im Mai 2011
Der Vorstand
Anfahrtsskizze zur Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG
Veranstaltungsort:
HVB Forum
Kardinal-Faulhaber-Straße 1/Ecke Prannerstraße
80333 München
U-Bahn/S-Bahn
Haltestelle Odeonsplatz mit der U3/U6 bzw. der U4/U5
(ca. 7 Gehminuten) oder Haltestelle Marienplatz mit der U3/U6
bzw. allen S-Bahn-Linien (ca. 10 Gehminuten).
PKW/Parkmöglichkeit
Im Parkhaus am Salvatorplatz, Jungfernturmstraße steht
Ihnen bis 24:00 Uhr eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur
Verfügung. Die Einfahrt zum Parkhaus befindet sich in der
Jungfernturmstraße, einer Einbahnstraße.
AGROB Immobilien AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning.
Telefon: 089/996873-0 Fax: 089/996873-21 E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de. www.agrob-ag.de
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