AGM Announcements | 17 May 2013 15:40


AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


AGROB Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

17.05.2013 / 15:40


AGROB Immobilien AG

Ismaning

ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
Freitag, den 28. Juni 2013, 10:00 Uhr
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft)
im Haus der UniCredit Bank AG – HVB Forum –
Kommunikationsforum für München (Maximiliansaal),
Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

I. TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 9. April 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrates werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2012 von
wie folgt zu verwenden:
EUR 1.495.359,00
* Zahlung des Gewinnanteiles von EUR 0,05
je Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2012
EUR 79.120,00
* Zahlung eines Gewinnanteiles von EUR 0,16 je Stückaktie
(Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie)
für das Geschäftsjahr 2012
EUR 623.424,00
* Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 792.815,00
* Bilanzgewinn 2012 EUR 1.495.359,00
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstandes, das im Geschäftsjahr 2012 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstandsmitgliedes

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 (VorstAG) ermöglicht es, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstandsmitgliedes beschließt (§ 120 Abs. 4 des Aktiengesetzes). Ein solches konsultatives Votum der Hauptversammlung soll den Aktionären ein Instrument an die Hand geben, ihre Auffassung zum Vergütungssystem zum Ausdruck zu bringen. Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin, dass ein solcher Beschluss gemäß § 120 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes für den Aufsichtsrat rechtlich nicht verbindlich ist; eine Anfechtung des Beschlusses nach § 243 des Aktiengesetzes ist ausgeschlossen.

Die eigentliche Zielrichtung der Einführung von § 120 Abs. 4 des Aktiengesetzes ist es, den Aktionären eine beratende Beschlussfassung über das bestehende Vergütungssystem zu ermöglichen. Das derzeit (bis 31. Dezember 2013) bestehende Vergütungssystem für das Vorstandsmitglied der Gesellschaft wurde der Hauptversammlung des Jahres 2010 zur Beschlussfassung vorgelegt und von dieser gebilligt. Es ist zuletzt im Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Jahr 2011 im Kapitel II.7 ‘Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand’ veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat hat am 9. April 2013 die Bestellung von Herrn Fuchs mit Wirkung vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat über den Abschluss eines neuen Dienstvertrages mit Wirkung vom 1. Januar 2014 beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat halten es im Hinblick auf Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung für sinnvoll, dass die Hauptversammlung unter diesem Tagesordnungspunkt über das System der Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung der sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Dienstvertrages ergebenden Änderungen beschließt.

Durch das am 1. Januar 2014 in Kraft tretende neue System zur Vergütung des Vorstandsmitgliedes werden Bestandteile des bestehenden Vergütungssystems geändert. Es trägt wie bisher den Vorgaben des VorstAG Rechnung. Es hat die folgenden Eckpunkte:

Vergütung des Vorstandsmitgliedes der AGROB Immobilien AG

Die Gesamtvergütung des einzigen Vorstandsmitgliedes wird auf Empfehlung des Personalausschusses vom Gesamtaufsichtsrat festgelegt.

Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des Vorstandsmitgliedes, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt.

Die Vergütung des Mitgliedes des Vorstandes setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen, wobei die feste Vergütung einen Anteil von ca. 60 % haben soll:

a)

Eine jährliche, erfolgsunabhängige Festvergütung

Die Auszahlung erfolgt in 13 Teilbeträgen. 12 Teilbeträge werden monatlich ausgezahlt.

Der 13. Teilbetrag fließt im November eines jeden Jahres.

Die Festvergütung orientiert sich an der bisherigen Regelung und bleibt bis auf Weiteres unverändert. Sie wird vom Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst.

b)

Variable Bezüge, die sich wie folgt zusammensetzen:

ergebnisabhängiger Anteil:

1,42 % bezogen auf ein modifiziertes Betriebsergebnis zzgl. Cashflow der AGROB Immobilien AG im jeweiligen Geschäftsjahr. Als Betriebsergebnis gilt das Periodenergebnis der Gesellschaft nach Zinsen, ohne außerordentliche Komponenten sowie vor Ertragsteuern und Nettoaufwand aus den DSCB Pensionsverpflichtungen. Die Addition dieses Betriebsergebnisses und der Abschreibungen auf Sachanlagen gemäß Handelsbilanz ergibt den Cashflow. Mit der im Vergleich zur bestehenden Regelung (1,13 %) vorgesehenen Erhöhung des ergebnisabhängigen Vergütungsanteils entfällt gleichzeitig die bisherige Vergütungskomponente des persönlichen, leistungsbezogenen Anteils. Mit dieser Änderung im Vergütungssystem wird – bei gleichzeitiger Beibehaltung der der Höhe nach unveränderten Gesamtvergütung – den Kriterien einer erhöhten Transparenz und einer jederzeit nachvollziehbaren Objektivität verstärkt Rechnung getragen.

Nachhaltigkeitskomponente

Sofern sich der Nettovermögenswert (Net Asset Value) der AGROB Immobilien AG vom 31. Dezember 2013 um mehr als 15 % zum 31. Dezember 2016 erhöht, soll das Vorstandsmitglied eine einmalige Zahlung erhalten.

Die Zahlung der Nachhaltigkeitskomponente wird nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, der der Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2016 vorgelegt wird, fällig.

Die variablen Bezüge werden vom Aufsichtsrat jedes Jahr für das abgelaufene Jahr neu festgelegt. Sie werden mit der Gehaltszahlung, die der ordentlichen Hauptversammlung folgt, der der Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr vorgelegt wird, fällig.

Soweit Beginn und Ende der Laufzeit des Dienstvertrages sich nicht mit dem Geschäftsjahr decken, wird die Vergütung pro rata temporis des betreffenden Geschäftsjahres berechnet.

c)

Nebenleistungen:

Das Vorstandsmitglied hat des Weiteren Anspruch auf die folgenden Nebenleistungen:

Dienstwagen

Erstattung der üblichen Auslagen und Aufwendungen bei Dienstreisen

Unfallversicherung

D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10% des Schadens bis maximal des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung

Monatliche Zuschüsse zur gesetzlichen Angestelltenversicherung und/oder Beiträge zu einer privaten Lebensversicherung gegebenenfalls einschließlich einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bis zur Hälfte der vom Vorstandsmitglied gezahlten freiwilligen Aufwendungen und nur bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Angestelltenversicherung, die die Gesellschaft zu leisten hätte, wenn das Vorstandsmitglied versicherungspflichtig wäre. Die Auszahlung dieser Zuschüsse erfolgt soweit vorgeschrieben nach Steuerabzug.

Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, wie folgt zu beschließen:

Das ab 1. Januar 2014 in Kraft tretende neue System zur Vergütung des Vorstandsmitgliedes wird gebilligt.

6.

Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.

Das Mandat der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt mit Beendigung der Hauptversammlung am 28. Juni 2013. Von der Hauptversammlung sind somit die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner neu zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen der neuen Mitglieder des Aufsichtsrates im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung hierzu vor,

a) Frau Daniela Bergdolt, wohnhaft in München, Rechtsanwältin in eigener Kanzlei in München, Vize-Präsidentin und Landesgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. in Bayern mit Sitz in München.
b) Herrn Thomas Breiner, wohnhaft in Oberneuching, Mitarbeiter im Beteiligungsmanagement der UniCredit Bank AG mit Sitz in München.
c) Herrn Karlheinz Kurock, wohnhaft in München, First Vice President der UniCredit Global Business Services GmbH mit Sitz in München.
d) Herrn Peter Weidenhöfer, wohnhaft in Baldham, Leiter des Bereichs ‘Real Estate’ der UniCredit Bank AG und Vorstand der HVB Immobilien AG mit Sitz jeweils in München.

wieder neu in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf folgendes hingewiesen: Im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Kurock als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin:

Die Herren Thomas Breiner, Karlheinz Kurock und Peter Weidenhöfer sind mit den oben genannten Funktionen bei verbundenen Unternehmen der Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft, der HVB Gesellschaft für Gebäude mbH & Co.KG mit Sitz in München, angestellt. Herr Peter Weidenhöfer ist zudem Vorstand bei einem verbundenen Unternehmen der Mehrheitsaktionärin. Die vorgenannten Personen stehen damit in einer geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen der Mehrheitsaktionärin.

Angaben für die unter Punkt 6. der Tagesordnung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Frau Bergdolt gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist sie Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Breiner gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Kurock gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an:

Grundstücksaktiengesellschaft am Potsdamer Platz (Haus Vaterland), München,
Vorsitzender des Aufsichtsrates.

Herr Kurock ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden Wirtschaftsunternehmen:

GIVO Gesellschaft für Immobilienvermittlung und Objektverwaltung mbH, Stolpe,
Vorsitzender des Aufsichtsrates.

Herr Weidenhöfer gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an:

TIVOLI Grundstücks-Aktiengesellschaft, München, Mitglied des Aufsichtsrates (ab 11.07.2012)

Herr Weidenhöfer ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2013.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 und – sofern beauftragt – gegebenenfalls für die Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2013 zu wählen.

II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (17. Mai 2013) ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

III. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTES

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes nachweisen.

Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 7. Juni 2013, 0:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft (Record Date), zu beziehen.

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechtes keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechtes. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 21. Juni 2013, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der folgenden Adresse zugehen:

AGROB Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM, 80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

IV. STIMMRECHTSVERTRETUNG

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – insbesondere ihres Stimmrechtes, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufes kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: verwaltung@agrob-ag.de . Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.

Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung, soweit dies nicht für die Ausübung des Stimmrechtes erforderlich ist. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.

Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 / 996 873-0 angefordert werden.

Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt:

AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996 873-32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die bis spätestens am 26. Juni 2013, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden.

Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

V. RECHTE DER AKTIONÄRE

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 28. Mai 2013, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:

AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning

Gegenanträge/Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.agrob-ag.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 13.Juni 2013, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:

AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996 873 32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de

Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages nachzuweisen.

Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden.

Auskunftsrecht

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.

VI. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Folgende Informationen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich:

*

Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht;

*

der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2012,

*

der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012,

*

der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB,

*

der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012,

*

der Gewinnverwendungsvorschlag,

*

der Geschäftsbericht und

*

die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können (auch zum Download).

Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus.

Ismaning, im Mai 2013

Der Vorstand

Anfahrtsskizze zur Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG

Veranstaltungsort:

HVB Forum – Kommunikationsforum für München
Kardinal-Faulhaber-Straße 1/Ecke Prannerstraße
80333 München

U-Bahn/S-Bahn

Haltestelle Odeonsplatz mit der U3/U6 bzw. der U4/U5
(ca. 7 Gehminuten) oder Haltestelle Marienplatz mit der U3/U6
bzw. allen S-Bahn-Linien (ca. 10 Gehminuten).

PKW/Parkmöglichkeit

Im Parkhaus am Salvatorplatz, Jungfernturmstraße steht
Ihnen bis 24:00 Uhr eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur
Verfügung. Die Einfahrt zum Parkhaus befindet sich in der
Jungfernturmstraße, einer Einbahnstraße.

AGROB Immobilien AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning.
Telefon: 089/996873-0 Fax: 089/996873-21 E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de. www.agrob-ag.de