AGROB Immobilien AG

Ismaning

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

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EUR 31.12.2018
EUR
Vorjahr
TEUR
A. Anlagevermögen      
Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 73.334.779,66   76.146
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 375.800,00   399
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.016.804,50   2.270
    75.727.384,16 78.815
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
Sonstige Vermögensgegenstände 105.749,82   651
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.010.578,42   3.556
    3.116.328,24 4.207
C. Rechnungsabgrenzungsposten   10.696,98 11
    78.854.409,38 83.033

Passiva

     
  EUR 31.12.2018
EUR
Vorjahr
TEUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   11.689.200,00 11.689
II. Gewinnrücklagen      
1. Gesetzliche Rücklage 1.492.966,59   1.371
2. Andere Gewinnrücklagen 12.646.054,86   11.381
    14.139.021,45 12.752
III. Bilanzgewinn   2.329.909,00 2.279
    28.158.130,45 26.720
B. Rückstellungen      
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.234.293,00   3.718
2. Steuerrückstellungen 0,00   251
3. Sonstige Rückstellungen 356.016,06   857
    3.590.309,06 4.826
C. Verbindlichkeiten      
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 46.734.562,46   50.978
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 142.555,25   264
3. Sonstige Verbindlichkeiten 228.852,16   245
davon aus Steuern: EUR 119.380,35 (Vorjahr: TEUR 134)      
    47.105.969,87 51.487
    78.854.409,38 83.033

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

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EUR 2018
EUR
Vorjahr
TEUR
1. Umsatzerlöse 10.975.788,04   11.359
2. Sonstige betriebliche Erträge 792.948,29   306
    11.768.736,33 11.665
3. Personalaufwand      
a) Löhne und Gehälter -815.326,35   -879
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 145.155,30   -105
davon für Altersversorgung: EUR -243.125,72 (Vorjahr: TEUR 13)      
    -670.171,05 -984
4. Abschreibungen auf Sachanlagen   -3.594.998,90 -3.568
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen   -2.831.651,24 -2.096
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,94   0
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.535.649,18   -2.062
davon an verbundene Unternehmen: EUR 574.154,60 (Vorjahr: TEUR 726)      
    -1.535.647,24 -2.062
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   -502.645,60 -367
9. Ergebnis nach Steuern   2.633.622,30 2.588
10. Sonstige Steuern   -181.086,93 -189
11. Jahresüberschuss   2.452.535,37 2.399
12. Einstellung in die gesetzliche Rücklage   -122.626,37 -120
13. Bilanzgewinn   2.329.909,00 2.279

Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

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2018
TEUR
Vorjahr
TEUR
1. Jahresüberschuss 2.452 2.399
2. +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 3.595 3.568
3. +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -1.193 -1.104
4. -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind 545 -33
5. +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind -138 45
6. -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -22 87
7. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 1.536 2.062
8. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 503 367
9. -/+ Ertragsteuerzahlungen -738 -205
10. = Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 6.540 7.186
11. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 71 0
12. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -556 -1.707
13. = Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -485 -1.707
14. - Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten -4.181 -3.110
15. - Gezahlte Zinsen -1.391 -1.594
16. - Gezahlte Dividenden -1.014 -897
17. = Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -6.586 -5.601
18. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 10, 13, 17) -531 -122
19. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.541 3.663
20. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 3.010 3.541

Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2018

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Gezeichnetes Kapital Erwirtschaftetes Eigenkapital
Stamm-Stückaktien*
TEUR
Vorzugs-Stückaktien**
TEUR
Summe
TEUR
Gesetzliche Rücklagen
TEUR
Andere Gewinnrücklagen
TEUR
Bilanzgewinn
TEUR
Stand am 1. Januar 2017 6.942 4.747 11.689 1.251 10.365 1.913
Rücklageneinstellung nach HV-Beschluss 0 0 0 0 1.016 -1.016
Dividende nach HV-Beschluss 0 0 0 0 0 -897
Jahresüberschuss 0 0 0 0 0 2.399
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0 0 0 120 0 -120
Stand am 31. Dezember 2017/1. Januar 2018 6.942 4.747 11.689 1.371 11.381 2.279
Rücklageneinstellung nach HV-Beschluss 0 0 0 0 1.265 -1.265
Dividende nach HV-Beschluss 0 0 0 0 0 -1.014
Jahresüberschuss 0 0 0 0 0 2.452
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0 0 0 122 0 -122
Stand am 31. Dezember 2018 6.942 4.747 11.689 1.493 12.646 2.330
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Eigenkapital
TEUR
Stand am 1. Januar 2017 25.218
Rücklageneinstellung nach HV-Beschluss 0
Dividende nach HV-Beschluss -897
Jahresüberschuss 2.399
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0
Stand am 31. Dezember 2017/1. Januar 2018 26.720
Rücklageneinstellung nach HV-Beschluss 0
Dividende nach HV-Beschluss -1.014
Jahresüberschuss 2.452
Einstellung in die gesetzliche Rücklage 0
Stand am 31. Dezember 2018 28.158

* 2.314.000 Stamm-Stückaktien
** 1.582.400 Vorzugs-Stückaktien

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

AGROB Immobilien AG, Ismaning

Amtsgericht München HRB 41185

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31.12.2018 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungsdauer für Gebäude beträgt zwischen 30 und 40 Jahre.

Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände sowie von Kassenbestand und Bankguthaben entspricht dem Nominalwert.

Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen werden mit dem von der Deutschen Bundesbank gemäß RückAbzinsV ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst. Bei den Pensionsrückstellungen wurde eine durchschnittlich mittlere Restlaufzeit von sechs Jahren zugrunde gelegt. Effekte aus Zinssatzänderungen werden mit im Zinsaufwand ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit einem Rechnungszinsfuß von 2,28 % p.a. (10-Jahres-Durchschnittszinssatz) unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst; ansonsten wird der Restlaufzeitkongruente Zinssatz gem. RückAbzinsV zugrunde gelegt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für den sich insgesamt ergebenden Überhang an aktiven latenten Steuern wurde in Ausübung des handelsrechtlichen Wahlrechts (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) ein Aktivposten nicht gebildet. Die latenten Steuern werden in der Bilanz nicht brutto ausgewiesen.

Für den Ausweis der in den Umsatzerlösen enthaltenen Nebenkostenvorauszahlungen wurde die Bruttodarstellung gewählt. Erhaltene Nebenkostenvorauszahlungen werden als Umsatzerlöse ausgewiesen, die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen werden unter der jeweiligen Aufwandsposition ausgewiesen.

Auflösungen von Pensionsrückstellungen werden mit den Aufwendungen für Altersversorgung saldiert.

Derivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Sind die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt, werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Zur bilanziellen Abbildung wird dabei die sog. Einfrierungsmethode angewandt.

3. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagengitter) ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

4. Umlaufvermögen

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31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
Sonstige Vermögensgegenstände 106 651
Gesamtsumme der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände 106 651
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten    
Flüssige Mittel    
davon Guthaben bei verbundenen Unternehmen T€ 3.006 (Vj. T€ 3.555) 3.010 3.556

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind in Höhe von T€ 106 (Vorjahr: T€ 651) innerhalb von einem Jahr fällig.

5. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 11.689.200,00. Es ist eingeteilt in

2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert

1.582.400 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert

Jede der Stückaktien verkörpert damit rechnerisch einen Teilbetrag von € 3,00 des Grundkapitals.

Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Aktien ist ausgeschlossen.

Gemäß § 4 Nr. 4 der Satzung in der Fassung vom Juli 2016 beträgt das Genehmigte Kapital € 5.844.600,00. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 06.07.2021 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu € 5.844.600,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I).

Seit einer internen Umstrukturierung im Teilkonzern der UniCredit Bank AG, München (kurz: HVB/UCB), im Jahre 2001 werden die Aktien unserer Gesellschaft mehrheitlich unmittelbar von deren 100 %iger Tochtergesellschaft HVB Gesellschaft für Gebäude mbH & Co. KG gehalten. Die Stimmrechte sind nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG1 darüber hinaus der Obergesellschaft HVB/UCB zuzurechnen.

Mit gleichlautenden Schreiben vom Dezember 2004 wurden wir seitens der UniCredit Bank AG sowie der HVB Gesellschaft für Gebäude mbH & Co. KG dahingehend informiert, dass mit Nachzahlung sämtlicher rückständiger Vorzugsbeträge und nach Bezahlung der Vorzugsdividende für das Jahr 2003 das Stimmrecht der Vorzugsaktionäre erloschen ist. Dies hat zur Folge, dass der mittelbare bzw. unmittelbare Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft nunmehr 75,02 % beträgt.

Die UniCredit S.p.A. mit Sitz in Mailand/Italien hat der AGROB Immobilien AG gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG2 am 22.11.2005 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 75,02 % beträgt.

Die AGROB Immobilien AG wird über den Teilkonzernabschluss der UniCredit Bank AG, München, in den Konzernabschluss der UniCredit S.p.A., Mailand, Italien, einbezogen.

Der Konzernabschluss der UniCredit S.p.A., Mailand, Italien, ist beim Handelsregister (Trade and Companies Register) in Rom (Italien) erhältlich. Der Teilkonzernabschluss der UniCredit Bank AG, München, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Des Weiteren hat Herr Nils Bartram, wohnhaft in München, der AGROB Immobilien AG gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG3 am 19.07.2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil 5,07 % beträgt.

1 Wertpapierhandelsgesetz, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.01.2019
2 Wertpapierhandelsgesetz, in der Fassung zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.05.2005
3 Wertpapierhandelsgesetz, in der Fassung zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2017

6. Gewinnrücklagen

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Gesetzliche Rücklage  
Stand 01.01.2018 1.370.340,22
Einstellung aus dem Jahresüberschuss 2018 122.626,37
Stand 31.12.2018 1.492.966,59
Andere Gewinnrücklagen  
Stand 01.01.2018 11.381.272,86
Einstellung aus dem Bilanzgewinn zum 31.12.2017 lt. Hauptversammlungsbeschluss vom 12.07.2018 1.264.782,00
Stand 31.12.2018 12.646.054,86
Gesamt 14.139.021,45

Die Einstellung in die gesetzliche Rücklage ist gemäß § 150 Abs. 2 AktG wie folgt berechnet:

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Jahresüberschuss 2018 € 2.452.535,37
Hiervon 1/20 € 122.626,37

Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung ist in die gesetzliche Rücklage der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Handelsgesetzbuchs zusammen den fünften Teil des Grundkapitals (20 % des Grundkapitals) erreichen oder wieder erreicht haben.

7. Bilanzgewinn

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Bilanzgewinn Stand 31.12.2017 2.279.038,00
./. Ausschüttung lt. Hauptversammlungsbeschluss vom 12.07.2018 - 1.014.256,00
./. Einstellung in andere Gewinnrücklagen lt. Hauptversammlungsbeschluss vom 12.07.2018 - 1.264.782,00
Gewinnvortrag 0,00
Jahresüberschuss 2018 2.452.535,37
./. Einstellung in die gesetzliche Rücklage, Tz. 6 - 122.626,37
Bilanzgewinn 31.12.2018 2.329.909,00

8. Rückstellungen

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31.12.2018
T€
31.12.2017
T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.234 3.718
Steuerrückstellungen 0 251
Sonstige Rückstellungen 356 857
  3.590 4.826

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen Pensionsverpflichtungen (Direktzusagen) für ehemalige AGROB Immobilien AG-Mitarbeiter.

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit"-Methode) mit einem Rechnungszins von 2,28 % und einem Rententrend von 1,6 %. Als Rechnungszins wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet (Bundesbankzins), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von sechs Jahren ergibt. Die Auswirkungen aus der Richttafel-Umstellung waren unwesentlich.

Der für die Vergleichsberechnung gemäß § 253 Abs. 6 HGB benötigte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich auf gleiche Weise und zum gleichen Zeitpunkt zu 1,40 %.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf € 177.443.

Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit T€ 91 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, mit T€ 149 Rückstellungen aus dem Personalbereich sowie Übrige mit T€ 116. Zum Abschlussstichtag bestehen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 101.

9. Verbindlichkeiten

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Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
T€ (Vj.)
Über 1 bis 5 Jahre
T€ (Vj.)
Über 5 Jahre (Vj.) Gesamt 31.12.2018
T€ (Vj.)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.308 12.706 30.721 * 46.735
  (3.794) (13.112) (34.072) * (50.978)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 142 0 0 142
  (264) (0) (0) (264)
Sonstige Verbindlichkeiten 229 0 0 229
  (245) (0) (0) (245)
davon aus Steuern: 119 0 0 119
  (134) (0) (0) (134)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0 0 0 0
  (0) (0) (0) (0)
Gesamt 3.679 12.706 30.721 47.106
  (4.303) (13.112) (34.072) (51.487)

* - davon Mitzugehörigkeit zu Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
* - davon durch Grundpfandrechte gesichert:

10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen/Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

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31.12.2018
T€
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen 306
davon für Fuhrpark mit einer Restlaufzeit  
von 1 bis 5 Jahren 126
über 5 Jahren 5
davon für Gebäudetechnik mit einer Restlaufzeit  
von 1 bis 5 Jahren 127
über 5 Jahren 48
Verpflichtungen aus städtebaulichem Vertrag mit der Gemeinde Ismaning 3.185
Verpflichtungen für Umsatzsteuer für die spätere unentgeltliche Übertragung von bereits hergestellten Betriebsvorrichtungen im Rahmen des städtebaulichen Vertrags mit der Gemeinde Ismaning 103
Gesamt 3.594

Der Nutzung eines Teils unseres Fuhrparks und der Gebäudetechnik liegen Operating-Leasingverträge zugrunde. Dies trägt auch zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber. Die Leasingverträge haben noch eine Restlaufzeit von bis zu neun Jahren und führten 2018 zu einem Leasingaufwand von T€ 89.

11. Umsatzerlöse

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2018
T€
2017
T€
Mieten, Pachten und Mietnebenerlöse4 10.976 11.359

Die Umsatzerlöse der AGROB Immobilien AG betreffen Mieten sowie Mietnebenkosten und Pachten aus der Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes in Ismaning.

4 T€ 1.631; Vorjahr: T€ 1.642

12. Sonstige betriebliche Erträge

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2018
T€
2017
T€
Entschädigungen 0 2
Weiterverrechnete Kosten 80 73
Auflösung von Rückstellungen5 253 100
Versicherungserstattungen 393 86
Übrige 67 45
  793 306

13. Personalaufwand

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2018
T€
2017
T€
Löhne und Gehälter 815 878
Sozialabgaben 98 92
  913 970
Aufwendungen für Altersversorgung:    
Veränderung Pensionsrückstellung -675 -447
laufende Versorgungsbezüge 423 451
Beitrag Pensionssicherungsverein 9 9
  -243 13
  670 983

Die Veränderung Pensionsrückstellung resultiert in Höhe von T€ 346 aus dem Ableben eines hoch dotierten Pensionsberechtigten im Geschäftsjahr.

Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)

Ermittlung nach § 285 Nr. 7 i. V. m. § 267 Abs. 5 HGB

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2018 2017
Gehaltsempfänger insgesamt 9 9

5 Periodenfremd

14. Abschreibungen auf Sachanlagen

Die Abschreibungen haben sich im Vorjahresvergleich um T€ 27 erhöht. Die Abschreibungen enthalten keine außerplanmäßigen Beträge. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der ganzjährigen Abschreibung des im Januar 2018 fertiggestellten An-/Umbaus Gebäude 05 Ost.

15. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Diese beinhalten hauptsächlich Reparaturen, Kosten für Versicherungen, Rechts- und Beratungskosten sowie Energie- und allgemeine Verwaltungskosten. Sie haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 736 erhöht. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus Sanierungsmaßnahmen für einen Brandschaden im Gebäude 14, welche zum größten Teil durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind. Die Versicherungsleistung wird unter sonstige betriebliche Erträge (Punkt 12.) ausgewiesen.

16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 526 gesunken und betreffen im Wesentlichen Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierungen für Bauinvestitionen.

Im Zinsaufwand sind die folgenden Beträge aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten:

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Aufzinsung von Pensionsrückstellungen einschließlich Zinssatzänderungen T€ 191
  (Vorjahr: T€ 402)
Aufzinsung von langfristigen sonstigen Rückstellungen T€ 2
  (Vorjahr: T€ 16)

17. Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung wurden mit der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG, Bregenz, und mit der Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen, folgende Zinsswaps abgeschlossen:

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Laufzeit bis Nominalbetrag
T€
Nominal-Betrag zum Bilanzstichtag
T€
Festzins
%
beizulegender Zeitwert zum 31.12.2018
T€
Buchwerte
T€
Payer Swap / AGROB Immobilien AG          
a.) 30.12.2023 975 780 1,50 -46 0
b.) 30.12.2023 363 300 0,65 -4 0
c.) 31.03.2028 2.203 2.068 1,09 -79 0
Gesamt 3.541 3.148   -129 0

Der von der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG, Bregenz, und der Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen, bestätigte beizulegende negative Zeitwert (T€ -129) zum 31.12.2018 wurde anhand der "Mark-to-Market-Methode" auf Basis einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Festzinsen ermittelt. Aufgrund der bestehenden Immobiliendarlehen als Grundgeschäft für den abgeschlossenen Zinsswap war keine spezielle Risikovorsorge erforderlich (Bildung von Bewertungseinheiten).

18. Latente Steuern

Zum 31.12.2018 errechneten sich latente Steuern (Körperschaftsteuer zzgl. SolZ von 15,83 %) aus abweichenden Wertansätzen in der Steuerbilanz im Wesentlichen bei den Gebäuden im Sachanlagevermögen, bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen und den sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 100 als Aktivüberhang.

Aufgrund des ausgeübten Wahlrechts, auf den Ansatz eines sich ergebenden Saldos aktiver latenter Steuern zu verzichten, wurde weder zum 31.12.2017 noch zum 31.12.2018 ein solcher Bilanzposten angesetzt.

19. Honorar Abschlussprüfer

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2018
T€
2017
T€
Abschlussprüfungsleistungen 39 39
Steuerberatungsleistungen 0 1
Sonstige Leistungen* 3 3

* Kritische Durchsicht von Bilanz und GuV zum 30. Juni 2018.

20. Ergänzende Erläuterungen

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds von T€ 3.010 (Vorjahr: T€ 3.541) umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, d.h. Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten, von T€ 3.010 (Vorjahr: T€ 3.556) abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten von T€ 0 (Vorjahr: T€ 15).

21. Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss i. H. v. € 2.452.535,37.

Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung wurde bei Aufstellung des Jahresabschlusses der zwanzigste Teil des Jahresüberschusses i. H. v. € 122.626,37 in die gesetzliche Rücklage eingestellt.

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Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn 2018 von wie folgt zu verwenden: € 2.329.909,00
Zahlung des Gewinnanteils von € 0,05 je Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2018 € 79.120,00
Zahlung des Gewinnanteils von € 0,24 je (Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2018 € 935.136,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen € 1.315.653,00
Gewinnvortrag 0,00

22. Organe der Gesellschaft

Vorstand

Dipl. - Betriebswirt (FH) Achim Kern, Renningen

Mitglieder des Aufsichtsrates

Karlheinz Kurock, München

Vorsitzender, Mitglied Prüfungsausschuss

Mitarbeiter der UniCredit Services S.C.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Leiter der Einheit Real Estate Non Corporate Portfolio and Transaction Management

Herr Kurock gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an:

Grundstücksaktiengesellschaft am Potsdamer Platz (Haus Vaterland), München, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Herr Kurock ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden Wirtschaftsunternehmen:

GIVO Gesellschaft für Immobilienvermittlung und Objektverwaltung mbH, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Daniela Bergdolt, München

stellvertretende Vorsitzende, Vorsitzende Prüfungsausschuss

Rechtsanwältin, Vize-Präsidentin und Landesgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.

Frau Bergdolt gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist sie Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Thomas Breiner, Oberneuching

Mitglied Prüfungsausschuss

Mitarbeiter der UniCredit Bank AG, München

Herr Breiner gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an:

TIVOLI Grundstücks-Aktiengesellschaft, München

Herr Breiner ist Mitglied in vergleichbaren inländischen Kontrollgremien von folgendem Wirtschaftsunternehmen:

Food & more GmbH, München

*Diana Dobler, Unterföhring (seit 12.07.2018)

Kaufmännische Angestellte

Frau Dobler gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist sie Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

*Peter Mittelhäuser, Ingolstadt

Kaufmännischer Angestellter

Herr Mittelhäuser gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

*Dieter Rath, Oberneuchingermoos (bis 12.07.2018)

Technischer Angestellter

Herr Rath gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Peter Weidenhöfer, Baldham

Leiter des Bereichs "Real Estate & Services" der UniCredit Bank AG und Vorsitzender des Vorstands der HVB Immobilien AG, München

Herr Weidenhöfer gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an:

TIVOLI Grundstücks-Aktiengesellschaft, München, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Herr Weidenhöfer ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

* Arbeitnehmervertreter

23. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats richtet sich nach § 14 Abs. 1 bis 3 der Satzung. Sie besteht aus einer Grundvergütung und einer Vergütung für die jeweilige Tätigkeit im Prüfungs- und/oder Personalausschuss.

Die Bezüge der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder stellen sich 2018 wie folgt dar:

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Grundvergütung
Vergütung Ausschüsse
Karlheinz Kurock, Vorsitzender 15.000,00 7.000,00
Daniela Bergdolt, stellvertretende Vorsitzende 11.250,00 8.000,00
Thomas Breiner 7.500,00 6.000,00
Diana Dobler 3.750,00 0,00
Peter Mittelhäuser 7.500,00 0,00
Dieter Rath 3.750,00 0,00
Peter Weidenhöfer 7.500,00 0,00
Gesamt 56.250,00 21.000,00
Insgesamt betragen die Aufsichtsratsvergütungen für 2018   € 77.250,00

Der Vorstandsbezug von Herrn Achim Kern in 2018 gem. § 285 Nr. 9 a HGB beträgt € 274.231,40. Er gliedert sich in einen erfolgsunabhängigen Teil von € 180.461,56 (Festbezug), und einen Sachbezugsteil von € 8.769,84 sowie € 85.000,00 Tantieme als erfolgsbezogener Teil für die eine Rückstellung gebildet wurde, die in 2019 zur Auszahlung kommt. Eine Pensionszusage ist nicht erteilt.

Der Bezug des früheren Vorstands in 2018 gem. § 285 Nr. 9a HGB, Herrn Stefan Fuchs (Vorstand bis 31.12.2017), beträgt € 156.100,00 für Tantieme.

Ferner sind in den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für ehemalige Vorstände und deren Hinterbliebene (4 Personen) zum 31.12.2018 in Höhe von € 2.321.254,00 enthalten. Die laufenden Versorgungsbezüge dieser Personen betrugen 2018 insgesamt € 283.627,75.

24. Entsprechenserklärung Deutscher Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und der Öffentlichkeit unter dem Datum 20.12.2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.agrob-ag.de/news/docs/Entsprechenserklaerung 2018.pdf dauerhaft zugänglich gemacht.

 

Ismaning, den 26. Februar 2019

Der Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018

Anlage zum Anhang

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Anschaffungs- oder Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen
01.01.2018
Zugang 2018
Umbuchung 2018
Abgang 2018
31.12.2018
01.01.2018
Sachanlagen            
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 144.553.054,73 302.772,35 384.742,77 0,00 145.240.569,85 68.407.164,07
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.988.090,05 121.373,78 0,00 127.809,01 1.981.654,82 1.588.438,05
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.269.878,74 131.668,53 -384.742,77 0,00 2.016.804,50 0,00
  148.811.023,52 555.814,66 0,00 127.809,01 149.239.029,17 69.995.602,12
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kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Zugang 2018
Umbuchung 2018
Abgang 2018
31.12.2018
31.12.2018
31.12.2017
Sachanlagen            
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 3.498.626,12 0,00 0,00 71.905.790,19 73.334.779,66 76.145.890,66
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 96.372,78 0,00 78.956,01 1.605.854,82 375.800,00 399.652,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 2.016.804,50 2.269.878,74
  3.594.998,90 0,00 78.956,01 73.511.645,01 75.727.384,16 78.815.421,40

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

I. Geschäft und Rahmenbedingungen

I.1 Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich befindet sich die deutsche Wirtschaft in guter Verfassung. Allerdings belasten die Handelskonflikte, Währungsturbulenzen von Schwellenländern und die Unsicherheiten des Brexit-Abkommens die europäische Wirtschaft.

Andererseits wirken seit dem Jahreswechsel zusätzliche konjunkturelle Impulse durch die Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen, wie etwa die steuerlichen Entlastungen durch die Erhöhung des Grundfreibetrages und den Ausgleich der kalten Progression, die Erhöhung des Kindergeldes oder das Starke-Familien-Gesetz.

Alles in allem dürfte sich die deutsche Wirtschaft in diesem schwierigen Umfeld insgesamt gut behaupten, so die Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft im Dezember 2018.

Branchenentwicklung

Rekordinvestitionen am Immobilienmarkt: Noch nie wurden so viele Büro-, Geschäfts- und Logistikflächen wie im Jahr 2018 gekauft und verkauft.

Eine gute Konjunktur, ein Arbeitsmarkt in bester Verfassung, niedrige Zinsen und der gute Ruf Deutschlands als sicherer Hafen in politischen Krisenzeiten: Diese ungewöhnlich attraktiven Bedingungen erklären, warum es 2018 so viel Anlagegeld wie nie zuvor an den deutschen Immobilienmarkt zog.

Nach übereinstimmenden Angaben großer Maklerhäuser wurden im vergangenen Jahr erstmals mehr als € 60 Mrd. in deutsche Gewerbeimmobilien investiert. Die weitgehend abgestimmten Zahlen von Immobiliendienstleistern wie JLL, CBRE, BNP Paribas Real Estate, Colliers International oder Savills gelten als beste Annäherung an das Geschehen am Gewerbeimmobilienmarkt, da es dafür keine amtlichen Daten gibt.

Für 2019 rechnen die Maklerhäuser überwiegend mit einer Fortsetzung der starken Nachfragen, erwarten allerdings ein etwas geringeres Transaktionsvolumen.

Gewerbeimmobilienmarkt München

Der Münchner Immobilienmarkt befand sich auch im abgelaufenen Jahr 2018 auf Rekordkurs. Der Vermietungsumsatz im gewerblichen Bereich lag bei ca. 900.000 m2 Flächen. Die drei Leitbranchen verarbeitendes Gewerbe, IT- und Beratungsunternehmen waren für fast die Hälfte des Umsatzes verantwortlich.

In vielen Lagen herrscht Flächenknappheit. Der Markt ist weitestgehend als Vermietermarkt zu bezeichnen. Insbesondere für Großmieter mit kurzfristigem Flächenbedarf gibt es kaum Optionen. Auch im Umland gibt es nur wenige hochwertige, kurzfristig verfügbare Büroflächen für Mieter ab 5.000 m2.

Angesichts der geringen Quote an Fertigstellungen von Projektentwicklungen, ist mit einem weiteren Rückgang der Leerstandsflächen auch in 2019 zu rechnen.

I.2 Geschäftstätigkeit und Geschäftsfelder

Die heutige AGROB Immobilien AG reicht in ihren Ursprüngen bis in das Gründungsjahr 1867 zurück. Ihre zahlreichen Ziegelfabriken waren als Baustofflieferanten maßgeblich am Aufbau der Stadt München beteiligt. Später zählte die AGROB Immobilien AG bis zum Verkauf sämtlicher operativer Beteiligungsgesellschaften im Jahre 1992 an die Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG (DSCB) zu den bedeutendsten Herstellern von hochwertigen Fliesen- und Keramikprodukten in Deutschland. In der Spitze wurden im Konzern annähernd 2.000 Mitarbeiter beschäftigt.

Die Fliesenproduktion in Ismaning wurde bereits im Jahre 1990 eingestellt. Beginnend 1993 hat man angefangen, den wertvollen, in Ismaning nördlich vor den Toren Münchens gelegenen Grundbesitz von über 380.000 m2 einer neuen, zukunftsträchtigen Nutzung zuzuführen.

Heute ist die AGROB Immobilien AG ein in dem Geschäftsfeld Bestandsbewirtschaftung und Immobilienmanagement für den eigenen Immobilienbestand tätiges Unternehmen und betreibt in Ismaning einen Medien- und Gewerbepark.

Die Fokussierung auf den interessanten Regionalmarkt München, die klare strategische Ausrichtung auf die Nutzungsart "Gewerbeimmobilie" mit dem Schwerpunkt Medienunternehmen sind tragende Elemente der Unternehmensphilosophie. Insofern verfügt die AGROB Immobilien AG über ein insgesamt stimmiges und zielführendes Geschäftsmodell und besetzt mit der präzise definierten regionalen und sektoralen Ausrichtung eine perspektivisch interessante Marktnische. Das vollständig glasfaservernetzte AGROB Areal mit den hochmodernen Antennen- und Fernmeldeanlagen, den Produktionsstudios sowie den Sendekapazitäten hat dabei insbesondere in den Themenbereichen "Sport" und "Teleshopping" eine herausragende Position in Deutschland inne.

Namhafte, überregional bekannte und bedeutende Firmen aus den Mediensegmenten Rundfunk und Fernsehen, Film- und TV-Produktion sowie dem Printbereich haben zum Teil seit vielen Jahren den AGROB Medien- und Gewerbepark als "ihren" Standort gewählt. Beispielhaft zählen hierzu - um nur wesentliche Mieterunternehmen zu nennen - Antenne Bayern, Constantin Medien AG, FUNKE Medien-Gruppe, HSE24, PLAZAMEDIA, Janus TV, ARRI Rental Deutschland sowie Sport1 (ehemals DSF Deutsches SportFernsehen).

II. Unternehmensstruktur

II.1 Rechtliche Unternehmensstruktur

Unsere Gesellschaft ist heute ein reines Immobilienunternehmen mit regionaler Ausrichtung auf Gewerbeimmobilien. Die AGROB Immobilien AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und im regulierten Markt notiert.

II.2 Unternehmenssteuerung

Das unternehmensinterne Steuerungssystem ist darauf ausgerichtet, mit branchenspezifisch geeigneten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren und Kennzahlen den Erreichungsgrad der Unternehmensziele zutreffend wiederzugeben und mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren.

Die mit den Kriterien Nachhaltigkeit und Sicherung des Geschäftsmodells, langfristige Mieterbindung und Reduzierung der Leerstandsquote definierten betriebswirtschaftlichen Ziele werden insbesondere durch die Kennzahlen Umsatz und Jahresergebnis sowie ergänzend Vermietungs- bzw. Leerstandsquote, EBITDA (ohne Pensionen) und Cashflow abgebildet. Die nicht unmittelbar finanziell messbare, jedoch gleichermaßen wichtige Zielsetzung "Mieterzufriedenheit" wird in laufenden Kontakten mit den Geschäftsleitungen sowie den Fachabteilungen der Mieterunternehmen abgefragt. Gegebenenfalls werden konkrete Maßnahmen zu deren Steigerung eingeleitet. Eine weitere Ausweitung von Unternehmensgewinnen muss zunehmend mit Investitionen in den Bestand einhergehen, um nachhaltig den Geschäftserfolg zu sichern.

II.3 Organisation und Verwaltung

Die bewusst schlank gehaltene Verwaltung des Unternehmens konzentriert sich seit Jahren auf die originären Kernkompetenzen. Diese liegen in der Akquisition neuer Mieterunternehmen und der damit zusammenhängenden Entwicklung der Grundstücke durch Realisierung bestehender Baurechte einerseits, sowie insbesondere in der nachhaltigen Bewirtschaftung des Immobilienbestandes und in der laufenden Betreuung und langfristigen Bindung vorhandener Mieterunternehmen andererseits. Für die darüber hinausgehenden vielfältigen Aufgaben bedient sich die Gesellschaft externer Dienstleister, mit denen zum Teil seit Jahren eng kooperiert wird.

So stehen für die Beratung in bautechnischen Fragen, für die Planung und Überwachung der verschiedenen baulichen Maßnahmen sowie die laufenden Wartungs-, Instandsetzungs- und Reparaturtätigkeiten renommierte Architektur-, Fachplanungs- und Bauleitungsbüros sowie fachlich versierte und erfahrene externe Handwerksunternehmen jederzeit abrufbereit zur Verfügung.

Einschließlich des Vorstandes sind insgesamt zehn Mitarbeiter beschäftigt, davon vier in Teilzeitverhältnissen. Im Rahmen einer betriebsindividuellen Vereinbarung finden wesentliche Bestandteile des "Manteltarifvertrages für das private Bankgewerbe" Anwendung.

Ein Betriebsrat als Mitarbeitervertretung besteht nicht.

Satzungsgemäß sind in den Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zwei durch die Arbeitnehmer gewählte Vertreter delegiert.

Nachdem für diese im Geschäftsjahr 2018 Neuwahlen stattgefunden haben, endet die aktuelle Amtsperiode mit der Hauptversammlung des Jahres 2023.

II.4 Grundbesitz und Veränderungen

Die AGROB Immobilien AG verfügt über einen umfangreichen Grundbesitz. Dieser stellt sich - gegliedert nach Gemarkungen - wie folgt dar:

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Gemarkung 31.12.2018 m2
Ismaning 378.505
Pfalzel* 5.918
Speicher* 15.597
Markt Schwaben* 5.267
Grundbesitz der AGROB Immobilien AG insgesamt 405.287

Bei den mit * gekennzeichneten Flächen handelt es sich ausnahmslos entweder um verpachtete landwirtschaftliche Flächen oder um Brachland.

II.5 Übernahmerichtlinien - relevante Angaben und erläuternder Bericht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Die Hauptversammlung des Jahres 2016 hat eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Danach wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Umwandlung eines Teilbetrages der vorhandenen anderen Gewinnrücklagen von € 10.000.000,00 um € 1.689.200,00 auf € 11.689.200,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgte ohne Ausgabe von neuen Aktien. Demzufolge ist das Grundkapital der Gesellschaft unverändert in 3.896.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert eingeteilt, auf die nunmehr jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von € 3,00 entfällt.

Die Stückaktien sind gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung unterteilt in 2.314.000 Stamm-Stückaktien sowie 1.582.400 Vorzugs-Stückaktien. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Die Vorzugs-Stückaktien sind stimmrechtslos und erhalten aus dem Bilanzgewinn eine nachzahlbare Vorausdividende von € 0,05 je Vorzugs-Stückaktie sowie eine Dividende in der gleichen Höhe wie die Stamm-Stückaktien.

Im Falle einer Kapitalerhöhung lauten auch die neu auszugebenden Aktien auf den Inhaber, sofern nicht im Beschluss über die Kapitalerhöhung eine andere Bestimmung getroffen wird.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Neben Beschränkungen des Stimmrechts für Vorzugsaktien und nach gesetzlichen Bestimmungen, etwa bei § 136 AktG, gibt es keine der Gesellschaft bekannten Stimmrechtsbeschränkungen. Entsprechendes gilt für die Übertragung von Aktien.

Aktionärsstruktur

Seit einer internen Umstrukturierung im Konzern der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG (HVB) im Jahre 2001 - diese firmiert seit 12/2009 unter UniCredit Bank AG (UCB) -werden die Aktien unserer Gesellschaft mehrheitlich unmittelbar von deren 100 %iger Tochtergesellschaft HVB Gesellschaft für Gebäude mbH & Co. KG gehalten. Die Stimmrechte sind nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG1 darüber hinaus der Obergesellschaft HVB/UCB zuzurechnen.

Mit Nachzahlung sämtlicher rückständiger Vorzugsbeträge und nach Bezahlung der Vorzugsdividende für das Jahr 2003 ist das temporär aufgelebte Stimmrecht der Vorzugsaktionäre erloschen. Dies hat zur Folge, dass sowohl der mittelbare Stimmrechtsanteil der UCB als auch der unmittelbare Stimmrechtsanteil der HVB Gesellschaft für Gebäude mbH & Co. KG (HVB Gebäude KG) an unserer Gesellschaft jeweils 75,02 % beträgt.

Mit Schreiben vom November 2005 erhielten wir auch seitens UniCredit S.p.A. (UCI), Mailand, als neuer Mehrheitsgesellschafterin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG die Benachrichtigung, dass der Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft die meldepflichtigen Schwellen überschritten hat und 75,02 % beträgt. Mit Abschluss des Squeeze-Out-Verfahrens ist die UniCredit S.p.A., Mailand, seit September 2008 alleinige Aktionärin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG (nunmehr UniCredit Bank AG).

Die unmittelbar von der HVB Gesellschaft für Gebäude mbH & Co. KG gehaltenen Anteile setzen sich aus einer Quote von 75,02 % an den Stamm-Stückaktien und einer Quote von 20,12 % an den Vorzugs-Stückaktien zusammen. Demzufolge repräsentiert diese Beteiligung eine seit vielen Jahren unveränderte und mit Bestätigung vom 22. Januar 2019 bekräftigte Quote von 52,72 % am Gesamtkapital der Gesellschaft.

Die Beteiligung an der AGROB Immobilien AG ist unverändert als Bestandteil des nichtstrategischen Portfolios der Bankengruppe HVB qualifiziert und soll nach einem Beschluss des UCB-Vorstandes abgebaut werden. Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit keine Aktivitäten hinsichtlich einer Beteiligungsveräußerung eingeleitet.

Mit Schreiben vom 19. Juli 2017 hat uns Herr Nils Bartram, wohnhaft in München, mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat. Weitere Aktionäre mit einem Anteilsbesitz von 3 % oder mehr sind der Verwaltung zum Bilanzstichtag nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass sich die restlichen Stamm- und Vorzugs-Stückaktien im Streubesitz privater und/oder institutioneller Investoren befinden.

1 Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2019.

Stamm-Stückaktien

Vorzugsaktien

Satzungsänderungen

Satzungsänderungen unterliegen der Regelung des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf danach eines Beschlusses der Hauptversammlung, dem mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zustimmen müssen, es sei denn, dass die Satzung eine andere Kapitalmehrheit bestimmt, § 179 Abs. 2 Satz 1 AktG. Die Satzung der Gesellschaft bestimmt in § 17 Abs. 3, dass Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen der Satzung entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Zwingende gesetzliche Vorschriften stehen einer Regelung über die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit z.B. bei der Schaffung genehmigten Kapitals (§ 202 Abs. 2 Satz 2 und 3 AktG) oder bedingten Kapitals (§ 193 Abs. 1 Satz 1 und 2 AktG) entgegen. Hierfür ist jeweils eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich. Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen ermächtigt § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft den Aufsichtsrat zu Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen.

Sofern das bisherige Verhältnis mehrerer Gattungen von Aktien zum Nachteil einer Gattung geändert werden soll, so bedarf der Beschluss der Hauptversammlung zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der benachteiligten Aktionäre. Über die Zustimmung haben die benachteiligten Aktionäre einen Sonderbeschluss zu fassen. Dieser bedarf ebenfalls einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen betroffenen Grundkapitals.

Vorstand

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß §§ 84 Abs.1, 85 AktG durch den Aufsichtsrat oder das Gericht. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft bestimmt, dass der Vorstand der Gesellschaft aus einer oder mehreren Personen besteht und die Zahl seiner Mitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt wird. Darüber hinaus bestimmt § 8 der Satzung, dass die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten wird, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind. Derzeit ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, das die Gesellschaft alleine vertritt und das die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung zu führen hat. Durch Beschluss des Aufsichtsrates ist der Alleinvorstand bzgl. des Abschlusses von Rechtsgeschäften mit Dritten vom Verbot der Mehrfachvertretung befreit. Abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen bedürfen bestimmte satzungsgemäß definierte Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrates.

Weitere abweichende oder ergänzende Bestimmungen in der Satzung der AGROB Immobilien AG gibt es nicht. Dementsprechend werden die Vorstandsmitglieder der AGROB Immobilien AG durch den Aufsichtsrat für eine Zeitspanne von höchstens fünf Jahren bestellt, § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens weitere fünf Jahre ist zulässig. Sie bedarf gemäß § 84 Abs. 1 Satz 2 AktG eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann. Nur bei einer Bestellung auf weniger als fünf Jahre kann eine Verlängerung der Amtszeit ohne neuen Aufsichtsratsbeschluss vorgesehen werden, sofern dadurch die gesamte Amtszeit nicht mehr als fünf Jahre beträgt. Dies gilt sinngemäß für den Anstellungsvertrag; er kann jedoch vorsehen, dass er für den Fall einer Verlängerung der Amtszeit bis zu deren Ablauf weiter gilt (§ 84 Abs. 1 Satz 5 AktG).

Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Die Bestellung kann auch im beiderseitigen Einvernehmen zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Vorstandsmitglied beendet werden.

Ermächtigungen des Vorstandes

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juli 2016 ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien gegen bar und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 5.844.600,00 (in Worten: Euro fünf Millionen achthundertvierundvierzigtausendsechshundert) zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016). Die Zahl der Aktien muss sich dabei in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei der Vorstand berechtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe folgender Bedingungen auszuschließen:

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;

wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden oder auszugeben sind, die Grenze von 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung überschreiten (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG)

sowie

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Rechten und Forderungen.

Sofern das Bezugsrecht aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen ausgeschlossen ist, darf der insgesamt auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital zusammen mit dem anteiligen Grundkapital

der auf eigene Aktien und

der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt und

auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten beziehen,

die seit dem Beginn des 7. Juli 2016 unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 20 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten.

Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Von dieser Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals ist bislang kein Gebrauch gemacht worden.

II.6 Erklärung zur Unternehmensführung

Die vollständige Erklärung zur Unternehmensführung ist der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter folgendem Link zugänglich gemacht: http://www.agrob-ag.de/news/docs/Erklaerung_zur_Unternehmensfuehrung_gem_Paragraph_289_f_HGB.pdf

II.7 Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat

Vorstand

Die monetäre Vergütung des Vorstands besteht aus einem fixen und einem variablen Bestandteil. Die variable Vergütung orientiert sich am jeweiligen geschäftlichen Erfolg der Gesellschaft. Sie wird vom Aufsichtsrat jedes Jahr für das abgelaufene Jahr erfolgsabhängig aus Betriebsergebnis und Cashflow ermittelt.

Der aktuelle Vorstandsvertrag beinhaltet weder eine Pensionszusage noch eine Entschädigung für den Fall eines Übernahmeangebots. Eine Komponente mit ausschließlich langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter ist in der Form zugesagt, wonach das Vorstandsmitglied für den Fall, dass sich der Nettovermögenswert ("Net Asset Value") der AGROB Immobilien AG in einem Zeitraum von drei Geschäftsjahren um mehr als 15 % erhöht, eine einmalige Zahlung erhält. Diese wird gegebenenfalls nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung nach diesem Dreijahreszeitraum zur Zahlung fällig.

Die Festlegung der Vorstandsvergütung sowie deren regelmäßige Überprüfung gem. §§ 87 Abs. 1, 107 Abs. 3 Satz 3 AktG erfolgt durch den Gesamtaufsichtsrat. Nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist es die Aufgabe des Personalausschusses, die Beschlüsse hierzu vorzubereiten.

Die Vergütung des Vorstandes setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen:

a) Eine jährliche, erfolgsunabhängige Festvergütung

Die Auszahlung erfolgt in 13 Teilbeträgen. 12 Teilbeträge werden monatlich ausgezahlt. Der 13. Teilbetrag fließt im November eines jeden Jahres. Mit der Regelung über die Festvergütung wird der langjährigen Tätigkeit des neuen Vorstandes in der Immobilienbranche sowie dessen individuellem Eignungsprofil angemessen Rechnung getragen.

b) Variable Bezüge, die sich wie folgt zusammensetzen (ab 1. Januar 2018):

ergebnisabhängiger Anteil

0,9 % bezogen auf ein modifiziertes Betriebsergebnis zzgl. Cashflow2 der AGROB Immobilien AG im jeweiligen Geschäftsjahr. Als Betriebsergebnis gilt das Periodenergebnis der Gesellschaft nach Zinsen, ohne außerordentliche Komponenten sowie vor Ertragsteuern und Nettoaufwand aus den DSCB Pensionsverpflichtungen. Die Addition dieses Betriebsergebnisses und der Abschreibungen auf Sachanlagen gemäß Handelsbilanz ergibt den Cashflow.

Eine Höchstgrenze für den ergebnisabhängigen Anteil ist fixiert.

Nachhaltigkeitskomponente

Erhöht sich der Net Asset Value der Gesellschaft im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 um mehr als 15 %, erhält das Vorstandsmitglied eine einmalige Zahlung, die betragsmäßig bereits festgelegt ist.

Die Zahlung der Nachhaltigkeitskomponente wird nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, der der Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2020 vorgelegt wird, fällig.

Die variablen Bezüge werden vom Aufsichtsrat jedes Jahr für das abgelaufene Jahr neu festgelegt. Sie werden mit der Gehaltszahlung, die der ordentlichen Hauptversammlung folgt, der der Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr vorgelegt wird, fällig.

Soweit Beginn und Ende der Laufzeit des Dienstvertrages sich nicht mit dem Geschäftsjahr decken, wird die Vergütung pro rata temporis des betreffenden Geschäftsjahres berechnet.

Eine Höchstgrenze für die Gesamtvergütung ist fixiert.

Eine Clawback-Klausel, die bei bestimmtem Fehlverhalten des Vorstandes die Rückzahlung von gezahlten variablen Bezügen der letzten zwei Jahre vorsieht, ist vereinbart.

Ein Abfindungs-Cap von maximal zwei Jahresvergütungen ist vereinbart.

c) Nebenleistungen

Das Vorstandsmitglied hat des Weiteren Anspruch auf die folgenden Nebenleistungen:

Dienstwagen

Erstattung der üblichen Auslagen und Aufwendungen bei Dienstreisen

Unfallversicherung

Monatliche Zuschüsse zur gesetzlichen Angestelltenversicherung und/oder Beiträge zu einer privaten Lebensversicherung gegebenenfalls einschließlich einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bis zur Hälfte der vom Vorstandsmitglied gezahlten freiwilligen Aufwendungen und nur bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Angestelltenversicherung, die die Gesellschaft zu leisten hätte, wenn das Vorstandsmitglied versicherungspflichtig wäre. Die Auszahlung dieser Zuschüsse erfolgt soweit vorgeschrieben nach Steuerabzug.

Angaben gemäß Nr. 4.2.5. Abs. 3 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)

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Gewährte Zuwendungen Stephan Fuchs1) Achim Kern
in € 2017 2018 01.10.2017 - 31.12.2017 2018
Festvergütung 190.450,00 - 42.250,00 169.000,00
Nebenleistungen 22.241,52 - 4.937,70 20.231,40
Summe 212.691,52 - 47.187,70 189.231,40
Variable Vergütung Tantieme ergebnisbezogener Anteil 141.000,00 - - 85.000,00
Summe 353.691,52 - 47.187,70 274.231,40
Sonstiges - - - -
Versorgungsaufwand - - - -
Gesamtvergütung 353.691,52 - 47.187,70 274.231,40

1) Herr Stephan Fuchs ist am 31.12.2017 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

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Zufluss
in €
Stephan Fuchs1) Achim Kern
2017 2018 01.10.2017 - 31.12. 2017 2018
Festvergütung 190.450,00 - 42.250,00 169.000,00
Nebenleistungen 22.241,52 - 4.937,70 20.231,40
Summe 212.691,52 - 47.187,70 189.231,40
Variable Vergütung 158.000,00 156.100,00 - -
Summe 370.691,57 - 47.187,70 189.231,40
Sonstiges - - - -
Versorgungsaufwand - - - -
Gesamtvergütung 370.691,57 - 47.187,70 189.231,40

1) Herr Stephan Fuchs ist am 31.12.2017 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Aufsichtsrat

Die Bezüge des Aufsichtsrats sind jeweils detailliert im Anhang dargestellt.

III. Lage der Gesellschaft

III.1 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Geschäftsentwicklung

Mietverträge

Sämtliche mit der Gesellschaft geschlossenen Mietverträge wurden wie in den Vorjahren auch im Berichtsjahr ohne wirtschaftlich wesentliche Leistungsstörungen vertragskonform erfüllt. Beeinträchtigungen durch wesentliche Forderungsausfälle waren ebenso wenig zu verzeichnen wie wesentliche rückständige Mietzahlungen.

Im Geschäftsjahr 2018 konnten insgesamt ca. 8.000 m2 Büroflächen und Hallenflächen nachvermietet bzw. auslaufende Mietverträge verlängert werden.

Ein wesentlicher größerer Mietvertragsabschluss war die Vermietung von 2.700 m2 Büroflächen aus den von Plazamedia Ende 2017 gekündigten Flächen.

Für unsere Ziegelei 101 konnte ein 3-jähriger Anschlussmietvertrag über ca. 2.500 m2 abgeschlossen werden.

Weitere kleinere Mietverträge mit jeweils rd. 100 m2 Einzelflächen wurden ebenfalls realisiert, jedoch hier nicht gesondert dargestellt.

Alle neu abgeschlossenen Mietverträge sind voll indexiert und wertgesichert.

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Nutzungsart Gesamtfläche in m2 vermietet (m2) Leerstand Monatliche Mieterlöse
absolut (m2) % absolut
(€)
ø/m2(€)
Büro 59.942 59.500 442 0,6 537.100 8,96
Hallen 27.139 23.639 3.500 12,9 157.300 5,79
Keller 8.697 8.501 196 2,3 34.310 4,04
Sonderflächen1) 7.337 7.337 0 0 10.847 1,48
Gesamt 103.115 98.976 4.139 3,9 739.557 7,47

1) Außenflächen, anteilige Terrassenflächen, Satellitenaufstellflächen

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Stellplätze Anzahl vermietet (Anzahl) Leerstand Monatliche Mieterlöse
absolut
(Stück)
% absolut
(€)
ø/Stellplatz
(€)
Tiefgaragenstellplätze/ Parkhaus 690 571 1193 17,2 26.419 46,27
Ebenerdige Stellplätze 906 709 1974 21,7 13.522 19,07
Gesamt 1.596 1.280 316 19,8 39.941 31,14

Laufzeitstruktur der Mietverträge:

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Restlaufzeit %
bis ein Jahr 6
bis drei Jahre 40
bis fünf Jahre 48
bis sieben Jahre 0
bis zehn Jahre 5,5
Unbefristete Verträge 0,5

Mehrheitlich haben die Mietverträge eine Festlaufzeit von über drei Jahren, wobei in der Regel einseitig von den Mietern auszuübende Verlängerungsoptionen von bis zu zehn Jahren Bestandteil der jeweiligen Mietverträge sind.

Nach wie vor dominieren Mieterunternehmen aus der Medienbranche mit nahezu 85 %-Anteil an den Gesamtflächen. Bei den auf dem AGROB-Gelände ansässigen Firmen aus dem Dienstleistungsbereich handelt es sich meist um mediennahe Gesellschaften.

3 Für Veranstaltungen zur temporären Vermietung.
4 Besucherparkplätze.

Ertragslage

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2018
T€
2017
T€
Erlöse Nettomieten 9.345 9.717
Erlöse Nebenkosten 1.631 1.642
Umsatz gesamt 10.976 11.359
EBITDA (ohne Pensionen) 7.843 8.409
Pensionen einschl. Zinsen 52 -415
Abschreibungen -3.595 -3.568
Zinsaufwand (ohne Pensionen) -1.345 -1.660
Ertragssteuern -503 -367
Jahresüberschuss 2.452 2.399

Das Jahresergebnis 2018 liegt deutlich über unserem Planansatz, der Ende 2017 für das Geschäftsjahr in einer Größenordnung von € 1,8 bis € 2,0 Mio. angegeben wurde.

Ursächlich hierfür war insbesondere die günstige Entwicklung bei den Belastungen aus Pensionen, insbesondere aufgrund der Auflösung der Pensionsverpflichtungen eines Pensionärs infolge dessen Ablebens.

Im Vergleich zum Vorjahr war das EBITDA mit Mio. EUR -0,4 aus rückläufigen Mieterlösen geprägt. Dabei war die Entwicklung infolge von Neuvermietungen um Mio. EUR 0,1 günstiger als die Planung.

Die Zinsen (ohne Pensionen) entwickelten sich plangemäß entsprechend dem gesunkenen Durchschnittszinssatz im Kreditbestand und dem Rückgang der Kredite.

Finanz- und Vermögenslage

Unser positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt € 6,5 Mio. Liquide Mittel in Höhe von € 3,0 Mio. und eine freie Kreditlinie in Höhe von € 4,45 Mio. versetzen unser Unternehmen dazu in eine zu jeder Zeit gegebene Zahlungsfähigkeit.

Vor dem Hintergrund von Zinsbindungsausläufen wurden Sondertilgungen von € 0,9 Mio. getätigt.

Der gewichtete Durchschnittszinssatz aller Darlehen liegt zum Bilanzstichtag bei 2,61 %.

Die Buchwerte der Liegenschaften betragen zum Bilanzstichtag € 73,3 Mio. Der Rückgang zum Vorjahr (€ 76,1 Mio.) resultiert aus der plangemäßen Abschreibung von € 3,5 Mio. sowie Zugängen einschließlich Umbuchungen von € 0,7 Mio.

Die zum Jahresende erstmals durch Colliers International Valuation GmbH erfolgte gutachterliche Marktwertermittlung zeigt einen Gesamtverkehrswert unserer Immobilien in Höhe von € 179,6 Mio. (Vorjahr: € 132,3 Mio.). Hintergrund für die signifikante Steigerung gegenüber dem vorjährigen Stichtag ist die dynamische Marktentwicklung in jüngster Vergangenheit, der in dem neuen Wertgutachten in stärkerem Maße Rechnung getragen wurde. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der stetig gesunkenen Ankaufsrenditen (umgekehrt Abdiskontierungszinssätze) und auch hinsichtlich des Anstiegs erzielbarer Mietpreise.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der AGROB Immobilien AG

Das Geschäftsjahr 2018 ist für unsere Gesellschaft sehr erfolgreich verlaufen. Nach konservativer Planung wurde für das Geschäftsjahr 2018 ein Ergebnis in der Bandbreite von € 1,8 Mio. bis € 2,0 Mio. kommuniziert.

Tatsächlich schließen wir mit einem Jahresüberschuss von € 2,4 Mio. Das EBITDA von € 7,8 Mio. und der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von € 6,5 Mio. sprechen für eine stabile wirtschaftliche Situation der AGROB Immobilien AG.

Unser Eigenkapital ist mittlerweile auf über € 28 Mio. angewachsen und unsere stillen Reserven in der Differenz zwischen HGB-Bilanzwerten der Immobilien und den Gesamtwerten des neuen Gutachtens betragen über € 100 Mio. Eine stabile wirtschaftliche Basis, die uns zuversichtlich in die Zukunft blicken lässt.

III.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mieterzufriedenheit

Unsere Mieter erwarten zeitgemäßen Standard und uneingeschränkte Funktionalität der Mietflächen sowie zunehmend Flexibilität im Hinblick auf den Umfang der Mietflächen und deren Ausbaustandard. Die Erfüllung dieser Erwartung ist von grundlegender Bedeutung für den nachhaltigen Erfolg der AGROB Immobilien AG. Eine wesentliche Aufgabe von Vorstand und technischer Fachabteilung ist es, aus dem laufenden Kundenkontakt den Zufriedenheitsgrad der Mieter zu ermitteln und diesen in Zusammenhang mit erfolgten und geplanten Maßnahmen zu setzen. Der Unternehmenssitz im AGROB Gelände Ismaning ist hierbei ein erheblicher Vorteil, da Vorstand und Fachabteilung dem Mieter kurzfristig persönlich zur Verfügung stehen können.

Mitarbeiter

Zum Bilanzstichtag waren insgesamt neun Mitarbeiter (Vorjahr: neun) unbefristet im Unternehmen beschäftigt (Frauenanteil ein Drittel), vier davon in Teilzeit, entsprechend einem Personaläquivalent von insgesamt 7,3 (Vorjahr: 7,3). Zum ganz überwiegenden Teil handelt es sich dabei um langjährige Mitarbeiter mit durchweg profunden Kenntnissen im jeweiligen Tätigkeitsbereich und entsprechender Berufserfahrung. Neben den üblichen sozialen Leistungen erfolgt die jährliche Entlohnung in Form einer fixen Vergütung von 13 gleichbleibenden, leistungsgerecht adjustierten Monatsgehältern sowie einer von der individuellen Leistung und dem geschäftlichen Erfolg der Gesellschaft abhängigen variablen Vergütung. Es ist davon auszugehen, dass auch künftig die Mitarbeiterzufriedenheit als wesentliches Element der Leistungserbringung überdurchschnittlich ausgeprägt sein wird und sich insofern Fluktuation und Krankenstand auch weiterhin auf einem vergleichsweise sehr niedrigen Niveau bewegen werden.

Die geringe Personalstärke ermöglicht keine Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Für die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter werden sowohl anlassbezogen als auch fortlaufend externe Schulungsmaßnahmen angeboten.

AGROB Casino

Zur bedarfsgerechten Verpflegung aller auf dem AGROB Medien- und Gewerbepark tätigen Personen steht ein leistungsfähiger, qualitativ hochwertiger Kantinenbetrieb in Räumlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung, der von einem externen Caterer auf eigene Rechnung gemanagt wird. Die Finanzierung des Kantinenbetriebes erfolgt über einen Umlagepool, der unter Federführung der Gesellschaft maßgeblich von den Hauptmieterunternehmen mit entsprechend der jeweiligen Mitarbeiteranzahl berechneten Quoten getragen wird. Um der gestiegenen Gästezahl entsprechend Rechnung zu tragen, wird die Kantine umgebaut und modernisiert.

AGROB Kinderkrippe

Die mit nennenswerter finanzieller Unterstützung der Gesellschaft und in enger Kooperation mit der Gemeinde Ismaning unter privater Trägerschaft ins Leben gerufene "AGROB Kinderkrippe" stößt unverändert auf große Resonanz und ist bis auf weiteres voll belegt. Im Rahmen dieser in der Nähe des AGROB-Geländes befindlichen Gemeinschaftseinrichtung finden Kinder im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren von Mitarbeitern der engagierten Firmen des AGROB Medien- und Gewerbeparks eine bevorzugte Aufnahme.

Verkehrsanbindung

Die Anbindung unseres Medien- und Gewerbeparks an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) hat sich durch die Einrichtung von zwei Bushaltestellen wesentlich verbessert. Damit wurde ein direkter Anschluss an die S-Bahn-Station Ismaning im Norden sowie die U-Bahn-Haltestelle Studentenstadt im Süden hergestellt. Die Buslinien verkehren während des Haupt-Berufsverkehrs mittlerweile im auf zehn Minuten reduzierten Takt. Damit wurde eine konkurrenzfähige Alternative zum ansonsten dominierenden Individualverkehr geschaffen. Für den Individualverkehr stehen in ausreichendem Umfang kurzwegig erreichbare, teilweise kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Seit der Erstellung des Kreisverkehrs und die Anbindung in südlicher Richtung an die Staatsstraße nach Unterföhring hat sich ergänzend zur bereits bestehenden Verkehrsführung im nördlichen Zufahrtsbereich die Verkehrsanbindung des AGROB Medien- und Gewerbeparks nachhaltig verbessert. Dabei sind auch die beiden bisherigen Bushaltestellen an verkehrsgünstigere Stellen innerhalb des AGROB-Geländes verlegt worden. Zur Verbesserung der Mobilität der am Standort tätigen Mitarbeiter der Mieterunternehmen wurden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zwei Mietradstationen auf dem AGROB-Gelände errichtet. Bei entsprechender Nachfrage ist darüber hinaus die Etablierung eines Carsharing-Anbieters auf dem Gelände geplant.

Umweltschutz

Der Umweltschutz mit all seinen Facetten hat für unseren Standort auf einem ehemaligen Industriegelände einen herausragenden Stellenwert. Durch Beauftragung eines maßnahmen-begleitenden Fachingenieur-Büros veranlassen wir daher grundsätzlich bei allen Baumaßnahmen und Erdbewegungen anlassbezogen umfangreiche Untersuchungen auf eventuelle Altlasten. Außerdem werden regelmäßig Grundwasserproben genommen. Dadurch stellen wir sicher, dass von unserem Gelände keinerlei Gefährdung für die Umwelt und die dort beschäftigten Menschen ausgeht, was durch die bisherigen Untersuchungsergebnisse bestätigt wird.

Wir achten darauf, dass bauliche Maßnahmen jeder Art - wesentliche Um- und Ausbauten oder grundlegende Neubauten - dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Ein besonderes Augenmerk widmen wir darüber hinaus auch der Umsetzung energiesparender Maßnahmen sowie bei Bauvorhaben der Verwendung umweltverträglicher ressourcenschonender Baustoffe bzw. dem Einsatz nachhaltiger Rohstoffe. Wir beabsichtigen damit, zum einen unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und zum anderen durch einen nachhaltigen Gebäudebetrieb die Nebenkosten für unsere Mieterunternehmen zu optimieren.

In enger Zusammenarbeit mit unseren Hauptmietern haben wir ein eigenes Müllentsorgungskonzept entwickelt. Es sieht die sortenreine Trennung von Abfällen vor Ort und ihre Zwischenlagerung im speziell eingerichteten "Müllhof" auf dem AGROB-Gelände vor.

Wir achten auch auf die strikte Einhaltung der Vorgaben aus dem städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Ismaning. Demzufolge kommen ausschließlich geräusch- und emissionsarme Betriebe und des Weiteren solche ohne größeres Verkehrsaufkommen bzw. ohne Verkauf an Endverbraucher als Mieterunternehmen in Betracht. Ebenfalls ist die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben nicht genehmigungsfähig.

Den auf dem AGROB-Gelände tätigen Personen soll ein angenehmes Ambiente geboten werden. Deshalb erfahren die bestehenden Grünflächen eine ständige eingehende Pflege, wurden großzügig dimensionierte Grünzonen als Ausgleich für versiegelte Flächen ebenso neu angelegt wie ein zum Verweilen und Entspannen einladender Fußweg durch das östliche Biotop. Diesem Ziel dienen auch insgesamt 17 Feuchtbiotope im östlichen und südlichen Außenbereich und ein zehn Meter breiter Grüngürtel rund um den Medien- und Gewerbepark. Zudem wird mit diesen Maßnahmen ein wertvoller Beitrag im Bereich des Pflanzen- und Tierschutzes geleistet.

Regionalbezug

Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung als Betreiber eines lokalen Medien- und Gewerbeparks mit zahlreichen namhaften Mieterunternehmen und deren über 2.000 Mitarbeitern. So arbeiten wir eng, vertrauensvoll und transparent mit den örtlichen Institutionen und Behörden sowie deren Mitarbeitern zusammen. Sofern ökonomisch vertretbar, werden bevorzugt Dienstleistungsunternehmen aus Ismaning bzw. der Region beauftragt. Mit unseren Spenden unterstützen wir priorisiert örtliche Vereine und Institutionen sowie karitative Einrichtungen.

IV. Risikobericht

Allgemeine Bemerkungen

Die Risikomanagementziele der Gesellschaft sind darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und soweit möglich zu steuern. Alle identifizierten relevanten Risiken werden nach sorgfältiger Abwägung der Risikotragfähigkeit vermieden bzw. reduziert. Als Risiko wird hierbei die Möglichkeit von negativen Entwicklungen der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angesehen.

Der Vorstand ist für ein angemessenes Risikomanagementsystem verantwortlich. Die Überwachung obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft bzw. dessen Prüfungsausschuss. Hierzu hat der Vorstand der AGROB Immobilien AG im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung nach § 91 Abs. 2 AktG ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wird durch den Wirtschaftsprüfer überprüft, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und das Überwachungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Entwicklungen der Gesellschaft frühzeitig zu erkennen.

Als ein in der Grundstücks- und Vermögensverwaltung sowie der Grundstücksentwicklung tätiges Unternehmen ist die Gesellschaft mit allgemeinen wirtschaftlichen Marktrisiken und mit branchenspezifischen Risiken konfrontiert. Diese sind in einem Risikoinventar, strukturiert nach den jeweiligen Funktionsbereichen in einzelnen Risikofeldern, abschließend zusammengefasst, definiert und mit Maßnahmen sowie Instrumenten zu deren zeitnaher und kontinuierlicher Überwachung unterlegt. Zudem sind klare Verantwortlichkeiten festgelegt. Damit ist gewährleistet, dass gegebenenfalls unverzüglich Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

Für die zeitnahe Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken, die regelmäßig mit den zuständigen Mitarbeitern eingehend besprochen werden, stehen der Gesellschaft geeignete Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören Strategie-, Planungs- und Budgetierungssysteme, ein monatliches Berichtswesen mit integrierter Soll-Ist-Darstellung und einer sich anschließenden Abweichungsanalyse sowie ein wöchentlicher Liquiditätsstatus mit fortlaufender Liquiditätsplanung.

Einzelrisiken

Bewertung der Einzelrisiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und potentieller Risikohöhe bzw. jeweiliger Auswirkung auf Geschäftstätigkeit nach dem Stand 14.11.2018 (Sitzung Prüfungsausschuss) im Rahmen eines Scoringsystems gemäß Skalierung 0-10 (0 = sehr niedrig, 10 = sehr hoch; Vorjahr in Klammern):

a) Liquiditätsrisiko = 0 (0)

freie Kreditlinien (auch zur kurzfristigen Vorfinanzierung von Investitionsvorhaben): € 4,45 Mio.,

Disposition zuletzt ausschließlich auf Guthabenbasis, aktuell dauerhaft Guthaben von ca. € 3,0 Mio.,

unverändert stabile finanzielle Konstellation, sehr gute Liquiditätsausstattung mit zunehmenden Reserven (deutlich Cashflow positiv),

b) Mietausfallrisiko = 2 (3)

z. Zt. keine Mietrückstände,

betraglich unbedeutende Leistungsstörungen,

Mietausfälle z. Zt. nicht wahrscheinlich,

keine vorzeitigen Mietvertragskündigungen,

c) Wettbewerbsrisiko = 2 (2)

verstärkte Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Umlandregion,

Marktumfeld geprägt von hoher Nachfrage nach Büro-/Gewerbeflächen, geringes Angebot im Umfeld,

Chance höherer Mietpreise bei Neuabschluss,

d) Nachvermietungsrisiko/ Mietvertragsverlängerungsrisiko = 3 (5)

aktuell sehr geringe Leerstandsquote < 4 %,

zurückgegebene Flächen konnten mittlerweile alle (bis auf Halle 18, frei seit 01.10.2018) nachvermietet bzw. verlängert werden,

Nachvermietung Geb. 38,

Geb. 17, Turm und Geb. 6, Ost ^ Rückgabe von Plazamedia, nachvermietet an HSE24,

Ziegelei 101 vorzeitig um 3 Jahre verlängert,

Nachvermietungsrisiko muss für den Gesamtbestand differenziert betrachtet werden; das höchste Nachvermietungsrisiko liegt in der Halle 18 und betrifft somit nicht Büro-, sondern Lagerflächen mit geringerem Mietzins,

e) Mietminderungsrisiko = 2 (2)

aktuell bestehen keine Forderungen mieterseits nach Reduzierung der Mietpreise bei laufenden Verträgen,

bis Jahresende 2019 stehen unterjährig keine nennenswert größeren Mietverträge mehr zur Verlängerung an,

f) Zinsänderungsrisiko = 1 (1)

alle Zinsabläufe 2018 und 2019 sind bereits mit zinsgünstigen Konditionen verlängert,

Durchschnittsverzinsung sinkt weiter

12/2017 => 2,78 % p.a.

12/2018 => 2,61 % p.a. (bis dato)

12/2019 => 2,49 % p.a. (bis dato),

derzeit keine weiteren vorzeitigen Konditionenanpassungen vorgesehen (je nach Liquiditätssituation u. U. Darlehens-Resttilgung bei Konditionenauslauf),

kurzfristig keine grundsätzliche Trendumkehr in der Zinsentwicklung zu erwarten, allenfalls geringfügige Zinserhöhungen im Laufe des zweiten Halbjahres 2019,

g) Budgetrisiko = 1 (1)

z. Zt. nicht gegeben, nur äußerst geringe Soll-Ist-Abweichungen,

monatlicher Abgleich mit Abweichungsanalyse, verlässliche Planungssicherheit,

h) Investitionsrisiko = 2 (2)

flächenerweiternde Investitionen nur nach vollständiger oder zumindest weitgehender Vorvermietung,

durchweg gute Mieterbonität gefordert,

i) Baukostenrisiko/Instandhaltungskosten = 3 (7)

aktuell keine größeren Bauvorhaben,

alle notwendigen Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen sind in 2018 für den Gesamtbestand erfasst, neu bewertet und neu kategorisiert,

ein entsprechender Maßnahmenkatalog ist in 2018 erarbeitet und wird geplant und strukturiert umgesetzt,

j) Vertragsrisiko = 2 (3)

alle Mietverträge werden vor Abschluss von Fachanwälten geprüft bzw. während der Phase erster Mietvertragsverhandlungen erarbeitet,

Bauleistungen werden grundsätzlich über unsere juristisch geprüften Bauverträge vergeben; je nach Bauauftragssumme wird ein "großer Bauvertrag" (ab T€ 30) bzw. ein "kleiner Bauvertrag" (bis T€ 30) verwendet. Die Bauverträge sind entsprechend VOB|BGB und Gewährleistungsfristen ausgearbeitet,

aktuell sind keine Vertragsrisiken bekannt,

k) Personalrisiko = 2 (5)

langjähriges, hochmotiviertes und gut eingespieltes Team,

marktkonformes und nach individuellen Leistungen angepasstes Gehalt,

gute Atmosphäre, sehr hohe Identifizierung mit dem Unternehmen,

vertragliche Kündigungsfrist bei Schlüsselposition in 2018 von bisher sechs Wochen zum Quartalsende auf sechs Monate zum Quartalsende verlängert,

keine Abkehrtendenz erkennbar,

l) Steuerrisiko = 3 (4)

körperschaftsteuerliche Verlustvorträge seit Geschäftsjahr 2015 vollständig verbraucht; reguläre Tarifbesteuerung (KSt; Soli),

im Ergebnis hat die in 2014 stattgefundene Betriebsprüfung (VA 2009-2012) die steuerliche Auffassung der Verwaltung im Hinblick auf die "Erweiterte Grundstückskürzung" (w/Gewerbesteuer-Befreiung) sowie die "Zinsschranken-Regelung" erneut vollumfänglich bestätigt (keinerlei Nachzahlungen a. G. BP),

in 2018 Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung für die Jahre 2013-2016,

Die AGROB Immobilien AG nimmt als reines Immobilien verwaltendes Unternehmen seit Jahren für Zwecke der Gewerbesteuer die erweiterte Kürzung in Anspruch. Aufgrund der restriktiven Rechtsprechung besteht hier immer das Risiko, dass im Rahmen zukünftiger Betriebsprüfungen das Thema aufgegriffen wird.

m) Altlastenrisiko = 3 (5)

aktueller Umweltbericht und Behördengespräche => z. Zt. keine weiteren Erkundungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen veranlasst,

allerdings: u. U. deutlich erhöhter Aufwand bei Abbruchmaßnahmen und/oder Baumaßnahmen im Bereich der Altlastenverdachtsflächen. Bestätigung beim Bauvorhaben "ARRI",

Landratsamt akzeptiert grundsätzlich den Vorschlag zur sog. Rot-Grün-Kartierung und ist bereit, auf Basis entsprechender Dokumentationen einzelne Parzellen auf Antrag aus dem Altlastenverdachtsregister auszusondern. Dies ist bereits für acht Flurstücke mit einer Fläche von ca. 35.500 m2 geschehen. Weitere Flurstücke sind in Vorbereitung,

n) Risiko aus Pensionsverpflichtungen = 2 (3)

Liquiditätsentlastung in den Pensionsleistungen durch höher dotierten Sterbefall (ca. T€ 37 p.a.); zum Teil kompensiert durch erforderliche Anpassung für ehemalige Vorstände gem. Bayerischer Beamtenbesoldung mit 2,35 % und ab 01/2019 Regelanpassung für sonstige Leistungsempfänger gem. allgemeiner Preissteigerung mit 5,1 %,

weiterhin keine spürbare Entlastung des Aufwandes aufgrund des gleichbleibend niedrigen Zinsniveaus zu erwarten. Allenfalls Entlastung durch eine höhere Sterblichkeitsquote aufgrund des hohen Durchschnittsalters der aktuellen Versorgungsempfänger (84 Jahre),

o) Compliance-Risiko = 2 (2)

das Risiko, dass gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder unternehmensinterne Richtlinien verstoßen wird (in erster Linie Korruption) ist vergleichsweise sehr gering (Hohe Transparenz im Unternehmen, kein Auslandsgeschäft, keine komplexen Strukturen bzw. kleine Führungsspanne),

der Bereich Compliance und Internes Kontrollsystem wurde mit allen Mitarbeitern in einer gemeinsamen Mitarbeiterbesprechung (Oktober 2018) nochmals aktualisiert und thematisiert, so dass jeder Mitarbeiter sensibilisiert ist, sich an die intern vorliegenden Regeln und Vorgaben zu halten.

p) Klumpenrisiko = 5 (5)

Aufgrund der bisherigen Hauptausrichtung auf Mieter der Medienbranche ist eine erhebliche Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Branche auch für unsere Geschäftsentwicklung gegeben. Dasselbe gilt für die Mietflächenstruktur bei der aktuell ca. 50 % der Gesamtmietflächen auf zwei Hauptmieter aus dem Medienbereich entfallen.

Risiko aus Finanzinstrumenten

Zu den Finanzinstrumenten zählen originäre und derivative Finanzinstrumente. Ein Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt nur im Rahmen von Payer-Zinsswaps für Zinssicherungszwecke von langfristigen Investitionsdarlehen, die mit variabler Zinsbasis vereinbart / ausgestattet sind. Derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken werden nicht beansprucht.

Originäre Finanzinstrumente

Die originären Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite im Wesentlichen die Forderungen und die flüssigen Mittel. Auf der Passivseite betreffen die originären Finanzinstrumente im Wesentlichen die Verbindlichkeiten.

Das Marktpreisänderungsrisiko besteht darin, dass der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen des Marktpreises oder preisbeeinflussender Parameter wie Wechselkurse, Volatilitäten oder Marktzinssätze schwankt. Fremdwährungs-Forderungen oder -Verbindlichkeiten bestehen nicht. Die Mietforderungen ergeben sich aufgrund fester Mietvertragsvereinbarungen, aus denen sich bezüglich der Miethöhe und Laufzeit keine Preisänderungen ergeben. Für das Finanzinstrument "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" bestehen entsprechende Darlehensverträge mit z. Zt. ausschließlich fest vereinbarten Zinsbindungsfristen, sodass innerhalb dieser Zeiträume keine Änderungsrisiken bestehen.

Die Liquiditätsrisiken bestehen darin, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, jetzt oder zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft die Finanzmittel zu beschaffen, die zur Begleichung der im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten eingegangenen Verpflichtungen notwendig sind. Derartige Risiken bestanden weder im Jahresverlauf noch derzeit. Die Gesellschaft verfügt aktuell über einen Finanzmittelbestand in nennenswerter Höhe und darüber hinaus über offene Betriebsmittelkreditlinien von Banken in angemessenem Umfang. Diese sind jeweils "bis auf Weiteres" zugesagt.

Die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen resultieren daraus, dass die zukünftigen, aus einem Finanzinstrument erwarteten Zahlungsströme Schwankungen unterworfen und damit betragsmäßig nicht festgelegt sind. Risiken der AGROB Immobilien AG bestehen diesbezüglich im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dahingehend, dass bei Auslauf der Zinsfestschreibungen der Darlehen die Zinssätze neu zu verhandeln sind und gegebenenfalls die Konditionenanpassungen höhere als die ursprünglich vereinbarten Zinssätze bedingen. Diesem Risiko wird - sofern aufgrund der jeweiligen Marktkonstellation angeraten - durch Abschluss von Forward-Darlehen und einer Verteilung der Zinsanpassungstermine in zeitlicher Hinsicht begegnet. Wir gehen davon aus, dass die Zinssätze bis auf weiteres vergleichsweise niedrig bleiben werden.

Im Bereich der Mietforderungen bestehen Risiken, dass bei Anschlussmietverträgen nach Ablauf der Festmietzeit ebenfalls die Höhe des Mietzinses neu zu verhandeln ist und es dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation von Angebot und Nachfrage zu Veränderungen kommen kann.

Gesamt-Risikobetrachtung

Nennenswerte Risiken werden aktuell im Bereich der notwendigen Instandhaltungen und Reparaturen im technischen und baulichen Bereich gesehen. Altersbedingt sind verschiedene technische Anlagen modernisierungsbedürftig. Hier wurde mittlerweile eine fachgerechte Untersuchung in den technischen und baulichen Gewerken durchgeführt. Die notwendigen Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen sind bekannt und werden strukturiert abgearbeitet.

Gesamtscore: Aktuell 2 (3)

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die Finanzbuchhaltung und das Meldewesen werden entsprechend den internen Vorgaben, den externen Richtlinien und Buchführungsgrundsätzen erstellt. Vorstand, Aufsichtsrat und die Aktionäre werden regelmäßig und zeitnah mit allen notwendigen Informationen versorgt.

Das "Interne Kontrollsystem (IKS)" der Gesellschaft ist entsprechend der Größe des Unternehmens und der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter zweckmäßig und schlank organisiert. Für alle wesentlichen Prozesse des normalen Geschäftsbetriebs sind entsprechende Ablaufstandards ebenso definiert wie Verantwortlichkeiten. Wo angezeigt, sind wirksame Funktionstrennungen ebenso geregelt wie Kompetenzen, Vollmachten und Zeichnungsbefugnisse. Eine eigenständige Revisionsabteilung besteht größenbedingt nicht.

Gesamtaussage zur Risikosituation der AGROB Immobilien AG

Die Risikopolitik der Gesellschaft ist dem Geschäftsmodell entsprechend an dem Bestreben einer langfristigen und kontinuierlichen Unternehmenswertsteigerung ausgerichtet. Das bedeutet einerseits sicherzustellen, dass keinerlei unangemessene, nur unzulänglich kalkulierbare und nicht mit der originären Geschäftstätigkeit zusammenhängende Risiken eingegangen werden, die die langfristigen Zielsetzungen des Unternehmens gefährden könnten. Andererseits nehmen wir die sich im Zeitablauf am Markt bietenden Chancen wahr, sofern die Risiken überschaubar sind und die positive Unternehmensentwicklung nicht in Frage gestellt wird.

V. Chancenbericht

Neue Bauquartiere

Für die neuen Bauquartiere wurde von einem externen Research-Unternehmen eine Markt- und Machbarkeitsstudie erarbeitet. Die Grundaussagen dieser Studie sprechen für eine klare Empfehlung zur Realisierung und Bebauung dieser Grundstücke. Die Marktgegebenheiten sowohl im Makro- als auch im Mikroumfeld wurden positiv bewertet. Wir werden auf Grundlage der Ergebnisse und Empfehlungen der Studie unsere Neubaugrundstücke zeitnah weiterentwickeln.

Mieterexpansion

Bei guter wirtschaftlicher Entwicklung unserer Mieter untersuchen und begleiten wir die immobilienwirtschaftlichen Expansionsmöglichkeiten sowie möglicher Erweiterungen und Modernisierungen bestehender und zusätzlich anzumietender Flächen.

Mieterwechsel

Mieterwechsel können durchaus als Chance wahrgenommen werden, um bei entsprechender Modernisierung der Flächen höhere marktkonforme Mieterträge zu erzielen. Langfristig wird durch die Modernisierung der Flächen auch die Nachhaltigkeit und Wertbeständigkeit unserer Immobilienbestände gesichert.

Diversifikation bei Neuvermietungen

Bei Nach- oder Neuvermietungen sollte die Chance der aktuell guten Konjunktur genutzt werden, auch an andere Branchen zu vermieten, um die hohe Abhängigkeit von den Mietern aus der Medienbranche (derzeitiger Anteil 85 %) etwas ausgleichen zu können.

VI. Prognosebericht

Zukünftige gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die deutsche Wirtschaft bewegt sich weiter auf einem Wachstumspfad. Die Konjunktur wird allerdings durch ein schwieriges außenwirtschaftliches Umfeld und zusätzlich durch temporäre Effekte in der Automobilindustrie gedämpft. Die Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe steigen an. Das Baugewerbe befindet sich in Hochkonjunktur. Die Einkommen steigen weiter. Der Arbeitsmarkt ist weiter robust. Die Erwerbstätigkeit erreicht einen neuen Höchststand und die Arbeitslosigkeit sinkt auf 2,2 Mio. Alles in allem dürfte sich die deutsche Wirtschaft in 2019 gut behaupten.5

5 Quelle: BMWI "Herbstprojektion 2018"

Zukünftige Entwicklung des Immobilienmarkts6

An den Bürovermietungsmärkten werden nach Einschätzung führender Maklerunternehmen die Mieten weiter steigen, da das Angebot noch knapper wird und die Nachfrage der Wirtschaft nicht decken kann.

An qualitativ hochwertigen Flächen wird es auch 2019 in zentralen Lagen mangeln. Vor allem in den Metropolen Frankfurt am Main, München, Berlin, Düsseldorf und Hamburg wird sich dieser Trend verstärken.

Die Mietsteigerungen werden auch die Kapitalwerte weiter treiben. Nach Expertenmeinung lohne es sich jetzt besonders, in die Modernisierung und Erschließung bestehender Gewerbeimmobilien zu investieren und dies nicht nur in A-Lagen.

6 Colliers "Markt- und Standortanalyse November 2018"

Voraussichtliche Entwicklung der AGROB Immobilien AG mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Prognosen der Chancen und Risiken der Gesellschaft enthalten Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit, liegen. Vorausschauende Aussagen beruhen somit auf heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken, Ungewissheiten und Unsicherheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der AGROB Immobilien AG liegen, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen wesentlich - sowohl positiv als auch negativ - von denen abweichen, die hier als erwartet angesehen werden.

Dies vorausgeschickt wird die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken wie folgt beurteilt:

Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir bei Umsatzerlösen in einer Bandbreite zwischen € 10,4 Mio. bis € 10,9 Mio. einen Jahresüberschuss in Höhe von € 1,8 Mio. bis € 2,0 Mio. sowie ein EBITDA (vor Pensionen) von € 7,2 Mio. bis € 7,4 Mio. Der operative Cashflow7 sollte sich in einer Bandbreite von € 5,5 Mio. bis € 5,8 Mio. bewegen.

Folgende Annahmen sind dieser Ergebnisaussage zugrunde gelegt:

Bei unserer Umsatzplanung gehen wir von einem Vermietungsstand auf Vorjahresniveau aus. Als einziger relevanter Leerstand haben wir bis September 2019 die Halle 18 mit ca. 1.900 m2 Lagerflächen berücksichtigt. Für diese Fläche ist eine entsprechend zeitaufwändigere Vermarktung notwendig.

Unser Gesamtaufwand wird unter Vorjahresniveau liegen, berücksichtigt jedoch in vollem Umfang unsere Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen der 3-Jahres-Instandhaltungsplanung.

Unser Personalaufwand wird sich aufgrund einer Neueinstellung ab März 2019 leicht erhöhen. Der Gesamtpersonalaufwand wird sich jedoch durch die personelle Veränderung des Vorstands und des Vorstandsgehalts nicht über dem Vorjahresniveau bewegen und trotz der Gehaltsmaßnahmen für die Mitarbeiter stabil bleiben.

Bei den Zinsaufwendungen gehen wir aufgrund der abgeschlossenen Zinsbindungen von weiter entlastenden Effekten aus.

Insgesamt bleiben wir jedoch in unserer Ergebnisplanung für das Jahr 2019 konservativ und gehen nicht von höheren Ergebnissen im Vergleich zur Vorjahresplanung aus. Wir sehen dieses Geschäftsjahr noch in gewisser Weise als Konsolidierungsjahr, um unseren Immobilienbestand gemäß Planung in Stand zu setzen und befinden uns bei möglichen Umsatz- und Erträgniszuwächsen noch in vorbereitenden Maßnahmen, sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei marktkonformen Raum- und Ausstattungsqualitäten als Grundlage für höhere Mietpreise. Diese sind dann bei auslaufenden Mietverträgen ab den Jahren 2020 bzw. 2021 zu realisieren. Der für 2019 prognostizierte Jahresüberschuss wird uns in die Lage versetzen, unsere Aktionäre auch weiterhin angemessen am Erfolg unserer Gesellschaft zu beteiligen.

7 Jahresüberschuss + Abschreibungen + Mittelabfluss Pensionen.

VII. Spezialgesetzliche Angabepflichten

Der Vorstand hat seinen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2018 aufgestellt und dem Abschlussprüfer sowie dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt.

Zu diesem Bericht hat der Vorstand folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in den Zeitpunkten bekannt waren, in denen Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Andere Maßnahmen im Sinne von §§ 311, 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."

 

Ismaning, 26. Februar 2019

AGROB Immobilien AG

Der Vorstand

Achim Kern

Versicherung des gesetzlichen Vertreters gem. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss und Lagebericht 2018:

"Nach bestem Wissen versichere ich, dass der Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr beschrieben sind".

 

Ismaning, 26. Februar 2019

Der Vorstand

Achim Kern

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AGROB Immobilien AG, Ismaning

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG, Ismaning, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AGROB Immobilien AG, Ismaning, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensfortführung gemäß § 289f HGB, auf die aus dem Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Erklärung zur Unternehmensfortführung gemäß § 289f HGB, auf die aus dem Lagebericht verwiesen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die aus dem Lagebericht verwiesen wird,

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB und

alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Januar 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der AGROB Immobilien AG, Ismaning, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Nandico.

 

München, den 6. März 2019

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marco Farrenkopf, Wirtschaftsprüfer

Michael Nandico, Wirtschaftsprüfer

Vermerk über die Feststellung des Jahresabschlusses 31.12.2018

Mit der Aufsichtsratssitzung vom 13.03.2019 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2018 festgestellt.

 

Ismaning, den 13.03.2019

Achim Kern, Vorstand

Karlheinz Kurock, Aufsichtsratsvorsitzender

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2018 ist für die AGROB Immobilien AG sehr erfolgreich verlaufen. Neben einem erfreulichen Jahresergebnis und positiver Finanzkennzahlen konnten im Berichtsjahr zahlreiche Büro- und Hallenflächen nachvermietet bzw. auslaufende Mietverträge verlängert werden.

Der Aufsichtsrat der AGROB Immobilien AG hat im Geschäftsjahr 2018 sämtliche ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen. Er hat insbesondere den Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens beraten und dessen Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. In alle wesentliche Projekte und Maßnahmen war der Aufsichtsrat eingebunden und fasste die entsprechenden erforderlichen Beschlüsse in Aufsichtsratssitzungen und im schriftlichen Umlaufverfahren nach gründlicher Prüfung und auf Basis schriftlicher sowie mündlicher Informationen.

Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Dies erfolgte grundsätzlich in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, aber auch schriftlich und mündlich außerhalb von Aufsichtsratssitzungen. Aktuelle Themen und Entwicklungen sowie anstehende Entscheidungen wurden zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einzelner Aufsichtsratsmitglieder erörtert.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr befasste sich der Aufsichtsrat mit dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld, der Entwicklung der Immobilien- und Kapitalmärkte sowie der wirtschaftlichen Situation der AGROB Immobilien AG und deren strategischer Ausrichtung. Auf Basis von regelmäßigen Umsatz- und Ergebnisberichten sowie Prognoserechnungen wurde der operative Geschäftsverlauf sowie die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft regelmäßig erörtert und geprüft. Daneben wurden das interne Kontrollsystem, das Risikomanagement und die relevanten Risikofelder der Gesellschaft ausführlich behandelt.

Weitere regelmäßige Themen der Aufsichtsratssitzungen waren anstehende und laufende Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden, die Optimierung der Kantinensituation sowie einzelne Mietvertrags- und Mieterthemen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2018 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen, eine konstituierende Aufsichtsratsitzung nach der Hauptversammlung sowie eine Strategiesitzung des Aufsichtsrats statt. Jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder haben an sämtlichen Sitzungen teilgenommen. Der Vorstand hat an allen Sitzungen teilgenommen; einzelne Punkte wurden teils ohne den Vorstand behandelt.

Die erste Aufsichtsratssitzung am 17. April 2018 war zugleich die bilanzfeststellende Sitzung für das Geschäftsjahr 2017. Hier erörterte der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 nebst Lagebericht und billigte den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 nebst Lagebericht nach eingehender Prüfung und auf Empfehlung des Prüfungsausschusses. Daneben wurden die Beschlussvorschläge für die Tagesordnung der Hauptversammlung, das weitere Vorgehen zur Erstellung der Verkehrswertgutachten sowie die Vermietungssituation einiger Mieter besprochen. Die Fixierung der variablen Bezüge des ehemaligen Vorstands Herrn Fuchs wurde diskutiert und verabschiedet.

In der Sitzung am 12. Juli 2018 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit der Vorbereitung der Hauptversammlung und der Situation einzelner Großmieter.

Anschließend an die Hauptversammlung fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt, in der Herr Karlheinz Kurock zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Frau Daniela Bergdolt zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wurden. Außerdem wurden die Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Personalausschusses gewählt.

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Frau Daniela Bergdolt (Vorsitzende), Herrn Thomas Breiner und Herrn Karlheinz Kurock; der Personalausschuss aus Herrn Karlheinz Kurock (Vorsitzender), Frau Daniela Bergdolt und Herrn Thomas Breiner.

Die jeweiligen Ergebnisse der Wahlen in der konstituierenden Sitzung wurden einstimmig gefasst.

In der Sitzung am 20. September 2018 wurde der Halbjahresfinanzbericht eingehend erörtert und die Durchführung der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats sowie die Neuausschreibung der Wirtschaftsprüfungsleistungen besprochen.

Anschließend an die Aufsichtsratsitzung fand eine Strategiesitzung des Aufsichtsrats mit dem Vorstand statt. Themenschwerpunkte waren die künftige Entwicklung der Neubaugrundstücke, mögliche Nachverdichtungen auf dem bestehenden Areal sowie Investitionen in Serviceangebote zur Steigerung der Standortattraktivität.

In der letzten Sitzung am 29. November 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Umsatz- und Ergebnisplanung sowie der Investitions- und Liquiditätsplanung für das Jahr 2019. Weitere Themen waren die Personalsituation in der Hausmeisterei sowie die vom Prüfungsausschuss beschlossene Ausschreibung der WP-Leistung nebst entsprechender Mitteilung im Bundesanzeiger.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben den Prüfungsausschuss und den Personalausschuss eingerichtet. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichteten regelmäßig an den Aufsichtsrat über Inhalt und Tätigkeit der Ausschüsse.

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018 zweimal, teilweise unter Beisein des Wirtschaftsprüfers, teils auch ohne den Vorstand. Neben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wurden Umsatz- und Ergebnisberichte erörtert. Jahresabschluss und Halbjahreszahlen wurden ausführlich besprochen und Risikofelder der Gesellschaft mit dem Vorstand diskutiert. Darüber hinaus wurden Änderungen der Geschäftsberichtsdarstellung erörtert und beschlossen, dass sog. Nicht-Prüfungsleistungen nicht auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen werden. Der Prüfungsausschuss beschloss einstimmig die Neuausschreibung der Wirtschaftsprüfer-Leistungen nebst entsprechender Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Der Prüfungsausschuss befasste sich mit der Vergütung und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und gab dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers.

Der Personalausschuss erörterte die Festlegung der Vergütung des ehemaligen Vorstands Herrn Fuchs und sprach eine Empfehlung an das Aufsichtsplenum aus.

Corporate Governance

Der Corporate Governance-Kodex stellt für Aufsichtsrat und Vorstand der AGROB Immobilien AG einen wesentlichen Punkt für die nachhaltige Unternehmensführung dar. Vorstand und Aufsichtsrat gaben am 20. Dezember 2018 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz ab, die den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich in entsprechendem Umfang zur Umsetzung der Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" verpflichtet.

Interessenskonflikte des Vorstands bzw. der Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich hätten offengelegt werden müssen und über die die Hauptversammlung hätte informiert werden müssen, sind im Geschäftsjahr 2018 nicht aufgetreten.

Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2018

Der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wurde von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählten Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen.

Für die Sitzung des Prüfungsausschusses am 11. März 2019 sowie für die nachfolgende Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 13. März 2019 lagen allen Mitgliedern rechtzeitig der Jahresabschluss nebst Lagebericht sowie Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vor. Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden rechtzeitig an den Aufsichtsrat und seine Mitglieder verteilt. Der Prüfungsausschuss hat sich im Rahmen seiner Vorprüfung intensiv mit diesen Unterlagen befasst. Der Abschlussprüfer war in der Sitzung des Prüfungsausschusses (11. März 2019) und des Aufsichtsratsplenums (13. März 2019) anwesend und berichtete über den Verlauf der Prüfungen sowie über die wesentlichen Ergebnisse.

Darüber hinaus stand er für ergänzende Auskünfte zur Verfügung und beantwortete eingehend die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Er hatte keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, über die gemäß § 171 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz zu berichten gewesen wäre, festgestellt. Der Abschlussprüfer ging ferner auf Umfang und Schwerpunkt der Abschlussprüfung ein. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers vermuten lassen, waren nicht ersichtlich. Nach eingehender Diskussion und Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht gab es keinen Anlass zu Beanstandungen. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat daher auf dieser Basis und nach eingehender Prüfung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 nebst Lagebericht zu billigen.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und billigte den Jahresabschluss, der damit festgestellt ist. Entsprechend dem Vorschlag des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividendenzahlung von € 0,24 je Stammaktie und € 0,29 je Vorzugsaktie vorgeschlagen.

Der Abschlussprüfer hat auch den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und über das Ergebnis der Prüfung folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ebenfalls geprüft und stimmte dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zu.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat waren gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands keine Einwendungen zu erheben.

Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2018 über die Neuausschreibung der Wirtschaftsprüfer-Leistung beschlossen. Ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren wurde durchgeführt. In seiner Sitzung am 11. März 2019 hat der Prüfungsausschuss eine Empfehlung für die Bestellung des Abschlussprüfers an den Gesamtaufsichtsrat verabschiedet. Die Empfehlung enthielt zwei begründete Vorschläge, wobei der Prüfungsausschuss seine Präferenz für einen der beiden Vorschläge mitteilte. Der Aufsichtsrat ist dieser Empfehlung gefolgt und hat den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung verabschiedet.

Der Prüfungsausschuss erklärte in seiner Empfehlung, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sei und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt worden sei.

Allgemeines

Im Geschäftsjahr 2018 fanden Aufsichtsratswahlen statt. Von Arbeitnehmerseite wurde Frau Diana Dobler neu in den Aufsichtsrat gewählt, Herr Dieter Rath schied aus dem Aufsichtsrat aus.

Wir bedanken uns bei Herrn Rath für seine Unterstützung und die sehr konstruktiv und kollegiale Zusammenarbeit. Frau Dobler begrüßen wir recht herzlich als Aufsichtsratsmitglied.

Herr Achim Kern, der zum 1. Oktober 2017 als Vorstandsmitglied bestellt wurde, ist seit 1. Januar 2018 nun Alleinvorstand der AGROB Immobilien AG.

Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und allen Mitarbeitern sehr herzlich für die erbrachten Leistungen, insbesondere für das hohe persönliche Engagement und die loyale und erfolgreiche Arbeit.

Bei unseren Aktionären bedanken wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen.

 

Ismaning, im März 2019

Für den Aufsichtsrat

Karlheinz Kurock, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der AGROB Immobilien AG bekennen sich ausdrücklich zu den in der jeweils gültigen Fassung des "Deutschen Corporate Governance Kodex" festgelegten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Sie erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit dem 22. Dezember 2017 mit Ausnahme der unten stehenden Empfehlungen entsprochen wurde und künftig entsprochen wird. Des Weiteren begründen sie, weshalb die nachstehenden Ausnahmen von den Empfehlungen gemacht wurden und werden.

Die nachgenannten Abweichungen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") liegen in erster Linie in der Berücksichtigung unternehmensspezifischer Bedürfnisse begründet.

3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Ziff. 3.4 Abs. 1 Satz 3 (Festlegung der Informations- und Berichtspflichten)

Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstandes nicht näher festgelegt, da sich die bisher gelebte Praxis des regelmäßigen Informationsaustausches einerseits sowie der anlassbezogenen Berichterstattung andererseits in Anbetracht der Größe und Komplexität der Gesellschaft als jederzeit ausreichend und angemessen bewährt hat.

Ziff. 3.8 Abs. 3 (D&O Versicherung)

Nach Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex soll für die Mitglieder des Aufsichtsrates ein Selbstbehalt vereinbart werden. Die Versicherungspolice sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats jedoch keinen Selbstbehalt vor, da dies einen unangemessen hohen administrativen Aufwand verursachen würde. Vorstand und Aufsichtsrat sind weiterhin der Ansicht, dass verantwortungsvolles Handeln für alle Organmitglieder eine selbstverständliche Pflicht ist. Eines Selbstbehalts für die Aufsichtsratsmitglieder bedarf es deshalb nicht.

Ziff. 3.10 Satz 1 (Corporate Governance Bericht)

Eine jährliche gesonderte Berichterstattung im Geschäftsbericht durch Vorstand und Aufsichtsrat über diese Entsprechenserklärung hinaus ist in Anbetracht der Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) sowie der weiteren Berichte, die den Aktionären ein transparentes Bild der Gesellschaft vermitteln, nicht vorgesehen.

4. Vorstand

Ziff. 4.1.3 Satz 3 (Whistleblowing)

Aufgrund der Größe der Gesellschaft und insbesondere der Anzahl ihrer Mitarbeiter sowie der örtlichen Nähe der Mitarbeiter zueinander sowie zum Vorstand ist es nicht möglich, den Mitarbeitern bzw. Dritten die Möglichkeit einzuräumen, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Sämtliche Mitarbeiter haben die Möglichkeit, den Vorstand bzw. den Aufsichtsrat bei etwaigen Fragen und Anregungen direkt zu kontaktieren.

Ziff. 4.1.5 Satz 1 (Diversity)

In Anbetracht der Größe der Gesellschaft und insbesondere der Anzahl ihrer Mitarbeiter ist die Anzahl der Führungsfunktionen stark eingeschränkt. Im Falle von deren Neubesetzung wird auf Vielfalt geachtet und bei entsprechender Qualifikation die Berücksichtigung von Frauen angestrebt.

Ziff. 4.1.5 Satz 2 (Anteil von Frauen in Führungsebenen)

Die Gesellschaft verfügt aufgrund der genannten Kriterien über eine flache Aufbauorganisation mit lediglich einer Führungsebene (zwei Personen) unterhalb des Vorstandes. Die aktuelle Frauenquote beträgt 0%. Um bei einer anstehenden Neubesetzung eine eingeschränkte Personalauswahl zu vermeiden, hat der Vorstand als Zielgröße die Beibehaltung des Status Quo festgelegt.

Ziff. 4.2.1 Satz 1 (Zusammensetzung des Vorstands)

Der Vorstand der AGROB Immobilien AG besteht nur aus einer Person, insofern liegen sämtliche Ressortzuständigkeiten und damit auch die Gesamtverantwortung bei diesem einen Vorstandsmitglied. Aus diesem Grund hat der Vorstand weder einen Vorstandsvorsitzenden noch einen Vorstandssprecher. Diese derzeit existente Regelung ist der aktuellen Größe der Gesellschaft und deren vergleichsweise geringen Komplexität geschuldet.

Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 (Höchstgrenze für Gesamtvergütung und variable Vergütungsteile)

Der Vorstandsvertrag des aktuell tätigen Vorstandsmitglieds beinhaltet sowohl für die Gesamtvergütung als auch hinsichtlich der variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen. Somit wird dieser Empfehlung seit Januar 2018 vollständig entsprochen.

Der noch für die Tage zwischen dem 22.12.2017 bis 31.12.2017 gültige Vorstandsvertrag des zum Jahresende ausgeschiedenen Vorstandes beinhaltete weder in der Gesamtheit der Vergütung noch im Hinblick auf die jeweils variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen. Beim Abschluss dieses Vorstandsvertrags waren außerordentliche Entwicklungen im Hinblick auf das Periodenergebnis und den Cashflow als relevante Parameter für die Bemessung der variablen Vergütungsbestandteile und somit die Gesamtvergütung für die Laufzeit des aktuellen Vorstandsvertrages weder erkennbar noch hinreichend wahrscheinlich, so dass und insofern eine Begrenzungsmöglichkeit der variablen Vergütung nicht erforderlich angesehen wurde.

Ziff. 4.2.3 Abs. 4 (Abfindungs-Cap)

Im aktuellen Vorstandsvertrag ist ein Abfindungs-Cap von maximal zwei Jahresvergütungen vereinbart. Somit wird dieser Empfehlung seit Januar 2018 vollständig entsprochen.

Für den für die Tage zwischen dem 22.12.2017 bis 31.12.2017 gültigen Vorstandsvertrag des zum Jahresende ausgeschiedenen Vorstandes war kein Abfindungs-Cap vereinbart, vielmehr wurde diesem Kriterium durch eine Verkürzung der Vertragslaufzeit auf lediglich 1 Jahr (bis Ende 2017) Rechnung getragen.

5. Aufsichtsrat

Ziff. 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 (Diversity)

Der Aufsichtsrat kann derzeit bei der Zusammensetzung des Vorstands nicht auf Vielfalt (Diversity) achten, da der Vorstand aufgrund der aktuellen Größe und der vergleichsweise geringen Komplexität nur aus einem Mitglied besteht.

Ziff. 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 (Generelle Altersgrenze für Vorstandsmitglieder)

Eine generelle Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt. Der derzeit gültige Vorstandsvertrag sieht jedoch vor, dass das Dienstverhältnis spätestens mit Ablauf des Monats endet, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

Ziff. 5.3.3 (Nominierungsausschuss)

Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner Größe sowie der Anteilseigner-Mehrheitsverhältnisse keinen Nominierungsausschuss gebildet. Dessen ungeachtet ist sichergestellt, dass die von den Anteilseignern zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieder über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 (Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat)

Aufgrund der Anteilseigner-Mehrheitsverhältnisse hat der Aufsichtsrat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt.

Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3, Ziff. 5.4.2 (Angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder im Aufsichtsrat)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist der Auffassung, dass er derzeit ausgewogen zusammengesetzt ist und dass durch die derzeitige Konstellation auch die Rechte der Minderheitsgesellschafter angemessen vertreten werden. Aufgrund der Tatsache, dass bereits eine Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds von mehr als zwei Amtszeiten so eingestuft werden könnte, dass dieses Mitglied nicht mehr als unabhängig anzusehen ist, obwohl es stets die Rechte der Minderheitsaktionäre vertreten hat, ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft der Ansicht, dass ihm kein unabhängiges Mitglied angehören muss. Nach der Änderung des Aktiengesetzes im Jahr 2016 ist es auch nicht mehr gesetzlich erforderlich, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft ein unabhängiges Mitglied hat. Vielmehr sieht § 100 Abs. 5 AktG nunmehr nur noch vor, dass mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Diese Voraussetzungen werden erfüllt. Bezogen auf die Anteilseignervertreter besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die in einer Beziehung zum Mehrheitsaktionär stehen und einer Vertreterin der Minderheitsaktionäre. Diese Aufteilung entspricht im Wesentlichen der bestehenden Kapitalstruktur. Eine effektive Arbeit des Aufsichtsrats ist in dieser Zusammensetzung uneingeschränkt gewährleistet.

Ziff. 5.4.1 Abs. 4 Satz 2 (Veröffentlichung der Zielsetzung des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung sowie seines Kompetenzprofils und Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht)

Da die Gesellschaft keinen gesonderten Corporate Governance Bericht erstellt, wird die Zielsetzung des Aufsichtsrates über seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil nicht dort veröffentlicht. Die jeweils aktuelle Zielsetzung und das jeweils aktuelle Kompetenzprofil des Aufsichtsrats werden jedoch auf der Homepage der Gesellschaft bekannt gemacht. Über den Stand der Umsetzung bezüglich der Zielsetzung und des Kompetenzprofils wird anlassbezogen auf der Homepage berichtet.

Ziff. 5.4.1 Abs. 5 Satz 2 (Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder)

Die Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sind auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht, diese werden jährlich aktualisiert.

7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Ziff. 7.1.2 Satz 3 (Veröffentlichung des Jahresabschlusses)

Der Jahresabschluss ist nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, sondern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften binnen 120 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich. Der Halbjahresfinanzbericht wird nicht binnen 45 Tagen nach Ablauf des Berichtszeitraumes, sondern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften binnen 2 Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraumes der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Ziff. 7.1.3 (Angabe der Anreizsysteme im Corporate Governance Bericht)

Die Gesellschaft erstellt keinen Corporate Governance Bericht. Da weder Aktienoptionsprogramme noch ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft vereinbart sind, entfällt in dieser Hinsicht eine Angabe an anderer Stelle.

 

Ismaning, den 20.12.2018

Achim Kern, Vorstand

Karlheinz Kurock Vorsitzender des Aufsichtsrates