Gigaset AGBocholtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHTPerformante InnovationGutes Design ist mehr als eine schöne Hülle. Das beweist das GS5. Das Smartphone ist nicht nur ein Hingucker, sondern fühlt sich auch gut an. Mit seinem Gehäuse aus gehärtetem Glas und dem edlen Chromrahmen liegt es besonders angenehm in der Hand. In seiner Farbgebung ist es zeitlos elegant. Das Innenleben dieses Smartphones überzeugt ebenfalls, es ist leistungsstark und punktet mit perfekter Ausstattung: Ein großer interner Speicher, ein energiesparender Prozessor, ein leistungsstarker Wechsel-Akku und eine Kamera, die alles Bisherige toppt. Übrigens: Diese Innovation ist "Made in Germany". Das GS5 wird in Bocholt produziert. 1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS UND DER GIGASET AG1.1 GeschäftsmodellDie Gigaset AG ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Der Hauptsitz des Unternehmens ist Bocholt, Deutschland. Hier findet zugleich auch die hochautomatisierte Fertigung des Unternehmens statt. Weitere Niederlassungen sind in München, Deutschland, der Entwicklungsstandort in Wroclaw, Polen sowie in zehn weiteren Ländern. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 beschäftige das Unternehmen 868 Mitarbeiter und unterhielt Vertriebsaktivitäten in 54 Ländern. Gigaset ist auf operativer Ebene in den Bereichen Phones, Smartphones, Smart Home und Professional tätig. Regional betrachtet operiert das Unternehmen in Deutschland, Europa (ohne Deutschland) und dem Rest der Welt. Die umsatzstärksten und bedeutendsten Märkte für Gigaset bilden dabei neben Deutschland die europäischen Märkte Frankreich, Italien, Schweiz, Niederlande und Spanien (EU6). 1.1.1. PhonesDer Produktbereich Phones beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von schnurgebundenen und schnurlosen DECT-Telefonen für Privatkunden. Die Herstellung nahezu aller DECT-Produkte für den Produktbereich Phones erfolgt in der eigenen Fertigung in Bocholt. Gigaset bietet seinen Kunden ein breites Portfolio auf verschiedenen Preispunkten und unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen an. Von besonderer Bedeutung sind die Produkte aus dem HX-Portfolio und die Geräte der life series. HX-Mobilteile können sowohl direkt an DECT als auch CATiq-Routern betrieben werden und sind daher sehr vielseitig einsetzbar. Die life series Produkte von Gigaset bedient die Kundengruppe älterer Menschen sowie Personen mit besonderen körperlichen Anforderungen. 1.1.2. SmartphonesSeit 2016 ist Gigaset im Smartphone-Geschäft aktiv und hat auch im Jahr 2021 weiter daran gearbeitet sich auf dem Markt zu etablieren. Unverändert wird das mittlere Preissegment bis 350 EUR adressiert und mit dem GS5 wurde Ende 2021 ein neues Modell vorgestellt. Insbesondere der Wechselakku und Werbekampagne mit dem bekannten Sänger Sasha als Markenbotschafter für Smartphones wurde verlängert und bewarb auch das GS5. Beim Ausbau des Geschäftes mit Business Kunden konnten die Individualisierungsmöglichkeiten der extrem flexiblen lokalen Fertigung in die Waagschale der USPs für Gigaset geworfen werden, sodass auch Großkunden wie die Deutsche Bahn von Smartphones der Marke Gigaset überzeugt werden konnten. 1.1.3. Smart HomeSeit 2012 ist Gigaset im Bereich Smart Home aktiv. Zum heutigen Zeitpunkt bietet das Unternehmen Lösungen in den Bereichen Sicherheit, Komfort, Energie und Pflege zur Unterstützung von älteren und hilfsbedürftigen Personen an. Das Portfolio richtet sich dabei primär an Anwender im privaten Bereich. Gigaset setzt auf ein modulares, sensorbasiertes System, das es dem Nutzer ermöglicht, die Produkte auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt anzuwenden. Der Software-basierte Cloud-Ansatz ermöglicht es, via Smartphone über verschiedene Ereignisse und Events im Zuhause informiert zu werden. Datensicherheit und Komfort werden durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems sowie einem Server-Hosting in Deutschland bestmöglich sichergestellt. 1.1.4. ProfessionalMit dem Bereich Professional bedient Gigaset seit 2011 B2B-Firmenkunden. Die Produkte in diesem Bereich umfassen DECT-IP Single- und Multizellen-Systeme sowie DECT-basierte stationäre und mobile Telefone. Gigaset vertreibt seine Produkte einerseits unter der Produktlinie PRO, andererseits direkt via OEM (Original Equipment Manufacturer). Während sich der B2B-Markt im Bereich Telefonanlagen relativ schnell weiterentwickelt und Cloud-Lösungen klassische Telefonanlagen zunehmend verdrängen, bleibt die Infrastruktur im Bereich Endgeräte relativ konstant. Die DECT-IP-Lösungen von Gigaset können auf Grund der großen Interoperabilität hinter zahlreichen Telefonanlagen eingesetzt werden. Gigaset ist weiterhin bestrebt, seinen Kundenkreis zu erweitern. Entsprechend wurden bereits 2019 neue Varianten der Single- und Multizelle präsentiert. 2020 folgte die durch Lizenzerwerb erhaltene Genehmigung, die Singlezelle zu einer vollwertigen Multizelle zu erweitern. Damit deckt die Gigaset DECT N-Serie alle Kundengrößen von einigen Nutzern an einem Ort bis hin zu Unternehmen mit 20.000 Endgeräten und mehreren Standorten ab. In dieser Größenordnung adressiert Gigaset damit auch den Enterprise-Bereich. Durch die im vergangenen Jahr entwickelte Integration der Multizelle in professionelle Alarmserver erweitert Gigaset seine adressierbare Kundenbasis um Unternehmen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Alarmierung, Benachrichtigung und Ortung. Die neuen Gigaset Handsets sind hierfür optimiert und unterstützen mit den neuen Leistungsmerkmalen diese Anforderungen. Die ebenfalls 2021 präsentierte Gigaset Mini-Multizelle als Erweiterung der Singlezelle schließt die Lücke zwischen Kleinstinstallationen und kleinen Installationen mit der Qualität einer echten Multizelle und ebenfalls der Option eines Ausbaus bis hin zu Enterprise-Größe. 1.2 Ziele und StrategienDie strategische Gesamtausrichtung von Gigaset ist es unverändert, das Unternehmen zu einem integrierten Hardware-, Software- und Servicedienstleister auf einer voll integrierten Lösungsbasis innerhalb eines Eco-Systems auszubauen. Neben der Stabilisierung des Kerngeschäfts mit Phones durch die Verdrängung von Wettbewerbern in wichtigen Kernmärkten in Europa wird das existierende Produktangebot des Unternehmens weiter ausgebaut und über die Produktbereiche Smartphones, Smart Home und Professional auf eine breitere Grundlage gestellt. Perspektivisch strebt Gigaset ein für Kunden flexibel gestalt- und skalierbares Eco-System aus Produkten aller zuvor genannten Bereiche an. In diesem System werden somit bestehende Produktkomponenten sowie neue Lösungsbausteine auf Hard- und Software-Basis integriert, um den Kunden in jeder Lebenssituation von privat bis beruflich zu begleiten, zu unterstützen und zu vernetzen. 1.3 SteuerungssystemeDie Entwicklung des Konzerns und der Gigaset AG wurde im Jahr 2021 durch das Management anhand verschiedener finanzieller Leistungsindikatoren auf monatlicher Basis analysiert und gesteuert. Der Gigaset Konzern ist weltweit nach regionalen Vertriebspunkten aufgestellt. Für die Überwachung des operativen Geschäfts im Konzern spielten die Analyse des Umsatzes, EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Wertminderungen) nach Regionen sowie der Free Cashflow auf Konzernebene eine zentrale Rolle. Operative Kosten wurden detailliert nach Kostenarten und verursachenden Kostenstellen analysiert und gesteuert. Für die verlässliche Analyse der Liquiditätsentwicklung ist konzernweit eine integrierte Finanzplanung (GuV, Bilanz, Cashflow) implementiert. Darüber hinaus ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Die Steuerung der Gigaset AG als Einzelgesellschaft erfolgte im Jahr 2021 auf Basis des handelsrechtlichen Ergebnisses. Die wesentlichen nicht finanziellen Leistungsindikatoren für Gigaset sind unverändert: scrollen
Auf Grund der hohen Priorität dieser Faktoren für den Gigaset Konzern sowie die Gigaset AG werden diese ausführlich in anschließenden Abschnitten "Forschung und Entwicklung", "Umwelt" sowie "Mitarbeiter" dargestellt. 1.3.1. Forschung und EntwicklungDas Forschungs- und Entwicklungsprogramm von Gigaset konzentriert sich vor allem auf die Weiterentwicklung und Verbesserung des Angebots in den vier verschiedenen Produktbereichen. Forschung und Entwicklung nehmen eine Schlüsselrolle im Bereich der Produktinnovation ein, wobei der Fokus auf technischen Aspekte gelegt wird. Im Gigaset-Portfolio erfolgt auf Grund der zunehmenden Digitalisierung eine zunehmende Verschiebung der operativen Ausrichtung des Unternehmens vom reinen Hardware-Hersteller hin zu einem integrierten Lösungsanbieter Zuhause, bei der Arbeit und unterwegs. Im Geschäftsjahr 2021 hat der Konzern Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von EUR 19,8 Mio getätigt und insgesamt Entwicklungskosten in Höhe von EUR 13,8 Mio unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten (EUR 12,7 Mio) und Sachanlagen (EUR 1,1 Mio) aktiviert. Daraus ergibt sich eine Aktivierungsquote in Höhe von 69,6 %. Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betragen im Geschäftsjahr EUR 7,1 Mio. Die Gigaset AG, in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft, weist selbst keine Forschungs- und Entwicklungskosten im Geschäftsjahr aus. 1.3.2. Umwelt und NachhaltigkeitGigaset berücksichtigt bei ihrer weltweiten Tätigkeit die Grundsätze der nachhaltigen Schonung der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen. Am Produktionsstandort in Bocholt werden die Gigaset-Produkte nach den gängigen Umwelt- und Qualitätsanforderungen gefertigt. Umweltgerechtes Handeln zeigt sich auch im Umgang mit Energie am Produktionsstandort in Bocholt wider, die seit 2020 aus grünem Strom gespeist wird. Im Bereich der Ökonomie stellt die Gesellschaft die Einhaltung von umweltbezogenen (ISO 14001) Standards in der Wertschöpfungskette, mit der entsprechenden Auswahl der Lieferanten nach Anforderungsprofil, sicher. Das Unternehmen verfolgt verschiedene Maßnahmen, um seinen ökologischen Fußabdruck weiter zu reduzieren und Kunden deren Bedürfnis nach nachhaltigen Produkten wächst, entsprechen zu können. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören: Recycling, CO 2 -Reduktion, CO 2 -Kompensation, klimaneutrale Verpackungen für erste Produkte, Wiederaufforstungsprojekte, der zunehmende Verzicht auf Plastik sowie ein großangelegtes Reparatur-Angebot für alle Produkte. Seit 2017 publiziert das Unternemen zudem einen Corporate Social Responsibility Report und kommt somit der Nachhaltigkeitsberichterstattung mittels des Deutschen Nachhaltigkeitskodex nach. Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der GRI-Standards (Global Reporting Initiative-Standards). Die GRI-Standards repräsentieren weltweit eine interantional anerkannte Praxis für die Nachaltigkeitsberichterstattung der öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen zu verschiedenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen. Die auf Standards basierende Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert relevante Interessensgruppen über positive wie negative Beiträge einer Organisation in seiner nachhaltigen Entwicklung. 1.3.3. MitarbeiterIm Jahr 2021 sind insgesamt 48 Mitarbeiter aus dem Gigaset Konzern ausgetreten. Davon 17 durch vorzeitige Pensionierungen, Arbeitgeberkündigungen Aufhebungsverträge, Beendigungen wegen Erwerbsunfähigkeitsrente und den Auslauf befristeter Verträge. Darüber hinaus sind 8 Mitarbeiter im Rahmen einer individuellen Altersteilzeitvereinbarung nach Beendigung der passiven Phase aus dem Unternehmen ausgetreten. Ferner sind 21 Mitarbeiter durch Eigenkündigung ausgetreten und zwei Mitarbeiter sind verstorben. Insgesamt konnte Gigaset 23 neue Mitarbeiter für das Unternehmen gewinnen. Die Anzahl der Mitarbeiter in den Landesgesellschaften reduzierte sich zum Stichtag 31. Dezember 2021 von 244 auf 230 Mitarbeiter. Gigaset hatte zum Geschäftsjahresende 2021 insgesamt 868 Mitarbeiter. Gigaset positioniert sich auf dem Markt als internationales Kommunikationsunternehmen, mit klaren Stärken im Bereich Technologie, Produkte und digitale Dienste. Die internationale Ausrichtung aller Standorte schafft für Gigaset eine gute Position im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte. Betrachtet man nur die Abgänge, die sich auf Grund eines freiwilligen Ausscheidens aus dem Konzern ergeben haben, beträgt die Fluktuationsrate für das Jahr 2021 3,2 %. Im Vorjahr lag der Wert bei 1,9 %. Auf Grund der Unternehmensstrategie und auch durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in den Geschäftsbereichen Smartphones, Smart Home und Professional sowie durch die Verlagerung von Vertriebskanälen in den Online-Bereich, ergeben sich verschiedene Bedarfe an Arbeitskräften. Diese Bedarfe können in Einzelfällen durch eigene Mitarbeiter (Potenzialträger oder Auszubildende) gedeckt werden. Es muss zusätzlich aber auch Personal durch externe Mitarbeiterrekrutierung (v.a. über Stellenbörsen und Personalvermittler) gewonnen werden. Zudem erfolgte eine Abdeckung von vornehmlich angelernten Tätigkeiten durch Leiharbeitnehmer, die dem Unternehmen in einem stark saisonal geprägten Absatzmarkt die betriebswirtschaftlich notwendige Flexibilität ermöglichen. 2. EREIGNISSE IM GESCHÄFTSJAHR 2021April 2021Gigaset veröffentlicht Geschäftsbericht 2020Der Vorstand der Gigaset AG hat am 22. April 2021 trotz eines rückläufigen Konzernumsatzes infolge pandemiebedingter Lockdowns ein solides operatives Ergebnis (EBITDA) und einen deutlich über dem Vorjahr liegenden Cash-Bestand präsentiert. Juni 2021:Neues Aufsichtsratsmitglied gewähltAuf der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 wurde Jenny Pan erstmals in den Aufsichtsrat der Gigaset AG gewählt. Frau Pan ist Kauffrau und CEO der SLOAN ESTATE, Rutherford, CA, USA. Sie ersetzt Prof. Xiaojian Huang, der dem Aufsichtsrat seit 2013 angehörte und nicht erneut zur Wahl angetreten ist. November 2021:Gigaset adjustiert Umsatzerwartung und Free CashflowDer Vorstand der Gigaset AG hat am 22. November 2021 in einer Ad Hoc Meldung die Unternehmensprognose zu Umsatz und Free Cashflow für das Geschäftsjahr 2021 adjustiert. Die Anpassung erfolgte auf Grund der anhaltenden Lieferengpässe im Bereich der Halbleiter. 3. WIRTSCHAFTSBERICHT3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 3.1.1. GesamtwirtschaftDie Entwicklung der Weltwirtschaft war trotz einer zunehmenden Erholung von der Coronakrise auch in 2021 von den Auswirkungen der Pandemie geprägt. Weiterhin bestehende pandemiebedingte Einschränkungen und vielfältige Engpässe der globalen Wertschöpfungsketten beeinflussten das Wirtschaftswachstum. Neben angebotsseitiger Verknappung ging die weltwirtschaftliche Erholung auch mit einem Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise einher, sodass es zu einem deutlichen Anstieg der Verbraucherpreisinflation kam. Nach Schätzungen der Experten des Internationalen Währungsfonds vom Januar 2022 konnte im Gesamtjahr 2021 dennoch ein Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung um 5,9 % erzielt werden, nach einem Rückgang um 3,1 % im Jahr zuvor. Wesentliche Treiber des deutlichen Aufschwungs im Jahr 2021 waren starke Verbraucherausgaben und eine durch umfangreiche Konjunkturpakete und eine ultralockere Geldpolitik unterstützte Belebung der Investitionen, wobei der Warenhandel sogar das Vorkrisenniveau übertraf. Die entwickelten Volkswirtschaften verzeichneten im Jahr 2021 ein Wachstum von 5,0 % nach minus 4,5 % im Jahr zuvor. Die Schwellen- und Entwicklungsländer verbuchten einen Zuwachs von 6,5 % (Vj. -2,0 %). Laut Schätzungen des IWF wurde im Berichtszeitraum in der EU ebenfalls ein deutlicher Aufschwung in Höhe von 5,2 % nach einem Rückgang von 6,4 % im Vorjahr verzeichnet. Die Wirtschaft der EU kehrte 2021 auf den Wachstumspfad zurück, einhergehend mit einer allmählichen Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen, der Fortsetzung der Niedrigzinspolitik und einem starken Wiederaufschwung in den wichtigsten Exportländern, insbesondere in China und den Vereinigten Staaten. Die wichtigsten Absatzmärkte von Gigaset sind neben Deutschland nach wie vor Frankreich, Italien, die Niederlande sowie Spanien und die Schweiz (EU6). Die deutsche Wirtschaft litt besonders stark unter den mit der Pandemie verbundenen Schutzmaßnahmen, globalen Lieferproblemen und ist in hohem Maße von Exporten abhängig. Insgesamt wuchs die deutsche Wirtschaft im Jahr 2021 daher lediglich um 2,7 %, nach einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukt von 4,6 % im Jahr 2020. Die Wirtschaft Frankreichs erholte sich hingegen deutlich auf ein Wachstum von 6,7 % (Vj. -8,0 %). Italien wuchs mit 6,2 % (Vj. -8,9 %) und Spanien mit 4,9 % (Vj. -10,8 %). Die Wirtschaft der Niederlande stieg laut Statista um 3,8 % (Vj. -3,8 %) und die der Schweiz nach Einschätzung des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO um 3,3 % nach minus 2,5 % in 2020. 3.1.2. Telekommunikationsmarkt3.1.2.1. PhonesDer wichtige europäische Markt für Schnurlostelefone ist gemäß GfK bei Betrachtung der sechs Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Großbritannien und Spanien im Jahr 2021 um 14,2 % in Stückzahlen sowie um 10,7 % beim Umsatz gegenüber 2020 geschrumpft. Während sich der Umsatz im Marktsegment Standard Phones um -12,7 % verringerte, hat er sich im Marktsegment für Easy Use Phones um 2,1 % erhöht. Im Marktsegment Design Phones konnte Gigaset seinen Marktanteil bezogen auf Stückzahlen dabei auf 51 % steigern. 3.1.2.2. SmartphonesDer weltweite Smartphone-Absatz hat sich im Jahr 2021 nach Angaben von Statista von 1,28 Mrd Stück im Vorjahr leicht auf 1,37 Mrd Stück erhöht, was einem Zuwachs um 7 % entspricht. In Deutschland hingegen ist der Absatz stabil bei 22,1 Mio Stück. Für die nächsten zwei Jahre geht Statista von einem weiteren weltweiten Wachstum bis zu einem Niveau von 1,5 Mrd Stück in 2023 aus. 3.1.2.3. Smart HomeIn einer aktuellen Projektion des Smart Home Gesamtmarktes bis 2025 geht Statista von einem weiteren Wachstum aus. Der Gesamtumsatz wird für 2021 mit rund EUR 102 Mrd bewertet. Bis 2025 soll der Umsatz bis auf EUR 182,4 Mrd anwachsen. Statista unterteilt die Gesamtentwicklung dabei in sechs Kategorien: Home Entertainment, Smarte Haushaltsgeräte, Energy Management, Vernetzung und Steuerung, Komfort und Licht sowie Gebäudesicherheit. Gigaset ist in drei der Kategorien vertreten und bietet Produkte für Gebäudesicherheit, Energy Management sowie Komfort und Licht an. In einer weiteren Projektion von Statista wird davon ausgegangen, dass in Zukunft der Umsatz pro Smart Home System abnehmen wird. Konkret bedeutet das: Während der Smart Home Markt in Summe weiter wachsen wird und zunehmend mehr Menschen eine Smart Home Anwendung nutzen, werden die Nutzer von Smart Home Systemen gleichzeitig weniger Geld für ihre Anwendungen im System ausgeben. In den von Gigaset besetzten Kategorien gaben Anwender im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 laut Statista rund EUR 82 für Energy Management und Komfort und Licht aus sowie EUR 144 für Gebäudesicherheit. In 2025 werden sich diese Werte auf EUR 52 bzw. EUR 95 reduzieren. Aus diesem Zusammenhang zwischen steigenden Gesamtumsätzen, aber reduzierten Ausgaben pro System, wird deutlich, dass Wachstum von besonderer Bedeutung ist. Perspektivisch müssen noch weit mehr Menschen mit Smart Home angesprochen und für Systeme gewonnen werden. An diesem Trend will auch Gigaset partizipieren und entwickelt sein bestehendes Portfolio weiter. 3.1.2.4. ProfessionalEine steigende Nachfrage nach mobilen bzw. Homeoffice-Arbeitsplatzausstattungen, gepaart mit Technologien wie DECT, WiFi und Bluetooth, hat in vielen Bereichen für eine Stabilisierung der Umsätze gesorgt. Einer Analyse von MZA Consultants nach ist der Trend zu cloudbasierten Anlagen weiterhin steigend und somit auch ein Anstieg von unabhängigen SIP-Endgeräten im Vergleich zum Vorjahr zu erkennen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 sind durch die Folgen der Corona Pandemie Lieferengpässe in fast allen Wirtschaftsbereichen durch die unzureichende Versorgung mit Halbleitern aufgetreten, was zu Lieferverzögerungen und Preisanpassungen geführt hat. 3.2 Geschäftsverlauf des Konzerns3.2.1. PhonesDer in einem unverändert insgesamt rückläufigen Markt, der im letzten Jahr zusätzlich durch Einschränkungen im stationären Handel durch die Corona-Pandemie und zusätzliche Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung geprägt war, ist der Umsatz von Gigaset im Bereich Phones im Jahr 2021 um 10,9 % auf EUR 140,2 Mio gesunken. Gigaset hat trotzdem seine Marktführerschaft im Kernmarkt Europa (EU6) verteidigt. Der Marktanteil von Gigaset lag GfK Angaben zufolge Ende 2021 bezogen auf Umsatz bei 39 % und bezogen auf Stückzahlen bei 38 %. In Großbritannien, den Niederlanden und Spanien sowie Italien konnte Gigaset seinen Marktanteil bezogen auf den Umsatz weiter steigern. 3.2.2. SmartphonesDie Ende 2020 gelaunchten Smartphones GS3 und GS4 waren die Treiber des Smartphone-Geschäfts in 2021. Ende des Jahres kam mit dem GS5 ein weiteres Gerät auf den Markt, das auf Grund seiner dem GS4 ähnlichen Optik und zentralen USPs wie Wechsel-Akku und dem Siegel "Made in Germany" gute Ergebnisse erzielt hat. Mit EUR 18,2 Mio konnte der Umsatz des Vorjahres (EUR 13,3 Mio) um mehr als ein Drittel gesteigert werden (+36,8 %). Auch das Online-Geschäft im Gigaset Webshop konnte gesteigert werden und lag mit EUR 1,6 Mio um 10,0 % über dem Vorjahr. 3.2.3. Smart HomeIm abgelaufenen Geschäftsjahr ging der Umsatz im Segment Smart Home um 40,0 % auf EUR 1,5 Mio zurück (Vj. EUR 2,5 Mio). Der Umsatz wurde hauptsächlich in den Kernmärkten Deutschland, Schweiz und Niederlande realisiert. Erfreulich ist, dass ein weiterer Anstieg des Umsatzes im Gigaset eShop stattgefunden hat. Hier konnte der Umsatz gegenüber 2020 um rund 32 % im Kerngeschäft für Smart Security gesteigert werden. Ein weiterer wichtiger Absatzkanal ist die Plattform Amazon. Nach der im Vorjahr erfolgreich abgeschlossenen Kooperation mit der Swisscom AG, ist Gigaset im vergangenen Jahr eine weitere Kooperation mit Minol, einem Dienstleister der Wohnungswirtschaft, eingegangen. Für Gigaset ist die Kooperation richtungsweisend, denn sie ist ein Beleg dafür, dass Gigaset Kunden künftig nicht nur direkt via B2C adressieren kann, sondern gemeinsam mit großen Partnern auch via B2B2C. Der Ausbau weiterer Partnerschaften in diesem Bereich wird angestrebt. Neben den bereits bekannten Kamera-Modellen für den Wohnungs- und den Outdoorbereich konnte ein weiteres Kamera-Produkt erfolgreich gelauncht werden. Die Smart Doorbell ermöglicht eine Überwachung des Geschehens im Eingangsbereich und rundet das Smart Home-Portfolio entsprechend ab. 3.2.4. ProfessionalDie Lage der Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2021 hat die Dominanz der DECT-Multizellen-Technologie als bevorzugte Wahl für schnurlose Geschäftstelefonie in Westeuropa, mit einem Marktanteil von über 90 % der schnurlosen Bürokommunikation im ersten Halbjahr 2021, positiv beeinflusst (+5 % im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020). Im gleichen Zeitraum konnte Gigaset als Lieferant von DECT-Multizellen-Schnurlostelefonen mit 23 % den zweitgrößten Marktanteil in Westeuropa nach Angaben von MZA Consultants erzielen. Mit einem Umsatzanteil von 64 % bleibt der deutsche Markt für Gigaset nach wie vor an erster Stelle, gefolgt von Frankreich mit 11 %, Italien mit 6 % und den Niederlanden mit 5 %. Damit erzielte der Bereich Professional im vergangenen Jahr einen Gesamtumsatz von EUR 57,2 Mio (Vj. EUR 41,1 Mio) und damit ein Wachstum von 39,2 %. Auf Grund der Corona-Pandemie und der Verschiebung oder vorübergehenden Aussetzung zahlreicher Projekte im vorangegangenen Jahr entwickelte sich das Jahr 2021 sehr positiv: Die Umsätze lagen im ersten Quartal bei EUR 11,2 Mio, im zweiten Quartal bei EUR 11,5 Mio und im dritten Quartal bei EUR 18,0 Mio. Im letzten Quartal 2021 konnten trotz der herausfordernden Situation im Halbleitermarkt neue Projekte vereinbart und der Umsatz auf EUR 16,5 Mio (Vj. EUR 14,0 Mio) gesteigert werden. Die erfolgreichsten Produkte im Segment Gigaset Professional, die im Berichtsjahr 2021 die höchsten Umsatzsteigerungen verbuchen konnten, waren das Single- und das Multizellen-System der neuesten Generation der N-Serie. Im Rahmen eines weiterhin schwierigen Marktumfeldes und des noch präsenteren Wettbewerbes durch Akteure aus Fernost reduzierte sich der Umsatz des Bereichs nicht-proprietäre IP-Tischtelefone um -15 % gegenüber dem Vorjahr. 3.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns3.3.1. ErtragslageDer Gigaset Konzern hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von EUR 217,1 Mio (Vj. EUR 214,2 Mio) erzielt und liegt damit trotz der herausfordernden Lieferfähigkeit von Vorlieferanten, insbesondere im Bereich der Halbleiter, über dem Vorjahr. Der Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 1,4 % bzw. EUR 2,9 Mio im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf eine erhöhte Nachfrage nach einem Einbruch im Jahr 2020 auf Grund der in Europa begonnenen Corona-Pandemie zurückzuführen. Im ersten Halbjahr 2021 konnte der Umsatz mit 34,6 % um EUR 26,2 Mio deutlich gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum gesteigert werden. Dabei profitierte Gigaset von der starken Nachfrage nach Telekommunikationsprodukten in Zeiten der Corona-Pandemie. Der erschwerte Absatz über den stationären Einzelhandel während der europaweiten Lockdowns im ersten Halbjahr 2021 wurde durch das stark zunehmende Online Geschäft mit einem Wachstum von 40,5 % kompensiert. Im dritten Quartal 2021 verzeichnet Gigaset einen Umsatzrückgang von 9,8 %, was im Wesentlichen auf Materialengpässe in der Produktion zurückzuführen ist. Im entsprechenden Vorjahresquartal konnte Gigaset im Zuge der Lockerungen der Maßnahmen und der geringeren Pandemiezahlen im Sommer ein höheres Umsatzvolumen erzielen. Der Trend eines rückläufigen Umsatzes setzte sich im vierten Quartal 2021 mit einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahresquartal von 21,7 % fort. Diese Entwicklung ist wesentlich beeinflusst durch die angespannte Lieferfähigkeit von Vorlieferanten, die insbesondere Auswirkungen auf die Versorgung im Bereich der Halbleiter hatte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 konnte der Gigaset Konzern von einer deutlichen Umsatzsteigerung in den Geschäftsbereichen Smartphones und Professional profitieren. Das Kernsegment Phones konnte sich dabei dem Markttrend nicht entziehen, der bei Gigaset zu einem Umsatzrückgang von 10,9 % führte. Der Markt in den EU6 Ländern ist im Jahr 2021 nach GfK in Einheiten um 14,2 % und im Wert um 10,7 % zurückgegangen. Der Produktbereich Smartphones hatte zu Beginn der Pandemie im Vorjahr mit starken Rückgaben seitens der Distributoren zu kämpfen und konnte im Geschäftsjahr 2021 ein deutliches Umsatzplus von 36,8 % erwirtschaften. Auch die Nachfrage nach Smart Home Produkten ging wie bereits im Vorjahr pandemiebedingt stark um 40,0 % gegenüber 2020 zurück, da mit steigender Anwesenheit zu Hause in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und Lockdowns die Notwendigkeit für Alarmsysteme geringer werden. Im Professional Bereich wuchs der Umsatz zum Vorjahr mit 39,2 % deutlich, da im Geschäftsjahr 2021 viele Projekte als "Nachholeffekt" aus dem Vorjahr bei den Unternehmen realisiert werden konnten. Insgesamt entspricht die Umsatzentwicklung mit einer leichten Steigerung gegenüber dem Vorjahr der ursprünglich gegebenen Prognose. scrollen
Die Umsatzerlöse nach Ländern werden im Rahmen der Segmentberichterstattung sowohl nach empfangenden Einheiten als auch nach dem Sitz der jeweiligen Gesellschaften ("Sitzland") berichtet. Die Umsatzerlöse nach empfangenden Einheiten stellen die Umsatzerlöse, die in die jeweiligen Regionen fakturiert werden, dar und zwar unabhängig von dem Sitz der rechnungsstellenden Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz bei der Darstellung nach empfangenden Einheiten der Region "EU"- Europäische Union (ohne Deutschland) zugewiesen. Die Umsatzerlöse nach empfangenden Einheiten stellen sich für die einzelnen Regionen wie folgt dar: scrollen
Die Zurechnung zu den einzelnen geographischen Bereichen erfolgt für die laufende Segmentberichterstattung im Konzern zusätzlich noch nach dem Sitzland der jeweiligen legalen Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz für die Darstellung nach dem Sitzland der Region "Deutschland" zugewiesen. Die Umsatzerlöse nach dem Sitzland stellen sich für die einzelnen Regionen wie folgt dar: scrollen
Der Materialaufwand für Rohstoffe, Waren, Fertigerzeugnisse und bezogene Leistungen lag bei EUR 102,1 Mio und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 103,7 Mio um EUR 1,6 Mio verringert. Die Materialeinsatzquote hat sich unter Einbeziehung der Bestandsveränderung mit 47,5 % gegenüber dem Vorjahr (Vj. 50,1 %) deutlich verringert. Dazu hat wesentlich die deutliche Umsatzsteigerung im Bereich Professional beigetragen. Die Kennzahl ergibt sich als Quotient aus dem Materialaufwand und der Summe aus Umsatzerlösen und der Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. In der Berichtsperiode ist das Rohergebnis bestehend aus den Umsatzerlösen abzüglich der Materialaufwendungen und unter Berücksichtigung der Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 9,3 % auf EUR 112,7 Mio gestiegen. Im Vorjahr haben die Bestandsveränderungen in Höhe von EUR -7,3 Mio das Rohergebnis wesentlich beeinflusst. Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von EUR 12,0 Mio (Vj. EUR 10,2 Mio) beinhalten im Wesentlichen die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte für alle Geschäftsbereiche. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf EUR 18,0 Mio und waren damit um EUR 7,0 Mio höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben im Wesentlichen staatliche Beihilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen über in Summe EUR 3,4 Mio zu höheren sonstigen betrieblichen Erträgen geführt. Weitere wesentliche Bestandteile sind Erträge aus Wechselkursgewinnen mit EUR 4,3 Mio (Vj. EUR 3,9 Mio) und die Auflösungen aus Rückstellungen in Höhe von EUR 1,2 Mio (Vj. EUR 1,5 Mio). Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen hauptsächlich Erträge aus Mieten in Höhe von EUR 1,3 Mio (Vj. EUR 1,2 Mio). Der Personalaufwand für Löhne, Gehälter, Sozialabgaben und Altersversorgung beträgt EUR 58,9 Mio und ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,5 Mio gestiegen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 hat sich die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr mit 868 verringert (Vj. 893 Mitarbeiter). Der Anstieg der Personalaufwendungen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 ist auf die im Vorjahr beendete Kurzarbeit in Deutschland zurückzuführen. In der Berichtsperiode sind sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 67,3 Mio (Vj. EUR 63,9 Mio) angefallen. Darin sind insbesondere Marketingkosten (EUR 21,4 Mio, Vj. EUR 20,1 Mio), allgemeine Verwaltungskosten (EUR 8,3 Mio, Vj. EUR 9,9 Mio) und Kosten für die Arbeitnehmerüberlassung (EUR 7,5 Mio, Vj. EUR 7,8 Mio) sowie Transportkosten (EUR 7,2 Mio, Vj. EUR 7,6 Mio) enthalten. Des Weiteren sind hier noch Patent- und Lizenzgebühren (EUR 5,1 Mio, Vj. EUR 1,5 Mio), Aufwendungen aus Wechselkursverlusten (EUR 4,9 Mio, Vj. EUR 5,0 Mio), Beratungs- und Prüfungskosten (EUR 3,1 Mio, Vj. EUR 2,8 Mio), Zuführungen zu Gewährleistungsrückstellungen (EUR 2,1 Mio, Vj. EUR 2,1 Mio), Instandhaltungsmaßnahmen (EUR 1,8 Mio, Vj. EUR 1,6 Mio) sowie Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude (EUR 1,0 Mio, Vj. EUR 0,8 Mio) enthalten. Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) beträgt damit für das Geschäftsjahr 2021 EUR 16,5 Mio (Vj. EUR 1,9 Mio) und liegt damit deutlich über der ursprünglichen Prognose, die einen leichten Anstieg erwartete. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von EUR 14,7 Mio (Vj. EUR 15,0 Mio) ergibt sich ein Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) in Höhe von EUR 1,7 Mio (Vj. EUR -13,0 Mio). Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von EUR -1,4 Mio (Vj. EUR -0,9 Mio) ergibt sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 0,4 Mio (Vj. EUR -14,0 Mio). Das Finanzergebnis war im laufenden Geschäftsjahr durch Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Verbindlichkeiten (EUR -0,6 Mio) wesentlich beeinflusst. Der Konzernjahresüberschuss/ -fehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR 0,5 Mio (Vj. EUR -10,5 Mio). Daraus errechnet sich ein Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR 0,00 (unverwässert/verwässert) (Vj. EUR -0,08 (unverwässert/verwässert)). 3.3.2. FinanzlageDie Vorjahreszahlen wurden auf Grund des geänderten Ausweises verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel angepasst. Siehe Konzern Geschäftsbericht der Gigaset AG im Konzernanhang Abschnitt C Änderung in der Bilanzierung von Zahlungsmitteln mit eingeschränkter Verfügbarkeit. Der Cashflow stellt sich wie folgt dar: scrollen
Im Geschäftsjahr 2021 hat der Gigaset Konzern einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 5,3 Mio (Vj. Mittelzufluss EUR 30,6 Mio) zu verzeichnen. Der im Vergleich zum Vorjahr geringere Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus geringeren Mittelzuflüssen aus der Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstiger Forderungen und sonstiger Vermögenswerte sowie dem Aufbau der Vorratsbestände. Aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstiger Verbindlichkeiten und sonstiger Rückstellungen resultiert im Geschäftsjahr 2021 ein negativer Cashflow. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit beträgt EUR -19,5 Mio, nach EUR -21,5 Mio im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Auszahlungen betreffen im Wesentlichen mit EUR 12,0 Mio (Vj. EUR 10,2 Mio) Mittelabflüsse, die sich im Rahmen der aktivierten Eigenleistungen für die Entwicklung der neuen innovativen Produkte und Lösungen ergeben haben. Der Free Cashflow ist mit EUR -14,2 Mio um EUR -23,4 Mio zum Vorjahr gesunken und liegt für das Geschäftsjahr 2021 deutlich unter Plan. Das resultiert vor allem aus Lieferengpässen im Bereich der Halbleiter, sodass Vorräte nicht abgebaut und die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine positiven Cash-Effekte generiert haben. Im Geschäftsjahr 2021 gab es einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR -3,6 Mio (Vj. EUR -2,3 Mio). In 2021 wurden für Tilgungen der in 2018 aufgenommenen Kreditfazilität und gewährter Lieferantendarlehen EUR 2,0 Mio sowie EUR 1,8 Mio (Vj. EUR 1,8 Mio) für Rückzahlungen der Leasingverbindlichkeiten gezahlt. Mittelzuflüsse konnten in 2021 durch die Aufnahme von Lieferantenkrediten im Zusammenhang der Partnerschaft mit Unify in Höhe von EUR 1,6 Mio generiert werden. Im Vorjahr wurde der französischen Landesgesellschaft im Zuge der Corona-Bekämpfung ein staatlich bewilligtes Darlehen über EUR 2,0 Mio gewährt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente belaufen sich am 31. Dezember 2021 auf EUR 23,1 Mio (Vj. EUR 41,1 Mio). In der Veränderung des Finanzmittelfonds sind Wechselkursveränderungen in Höhe von EUR -0,3 Mio (Vj. EUR -0,4 Mio) enthalten. Für eine detaillierte Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verweisen wir auf die dargestellte Kapitalflussrechnung. 3.3.3. VermögenslageDie Vorjahreszahlen wurden auf Grund des geänderten Ausweises verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel angepasst. Siehe Konzern Geschäftsbericht der Gigaset AG im Konzernanhang Abschnitt C Änderung in der Bilanzierung von Zahlungsmitteln mit eingeschränkter Verfügbarkeit. Die Bilanzsumme des Gigaset Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 192,2 Mio und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr reduziert (EUR 204,5 Mio). Die langfristigen Vermögenswerte sind mit EUR 98,7 Mio gegenüber dem 31. Dezember 2020 um EUR 2,4 Mio gestiegen. Dieser Effekt resultiert vornehmlich aus dem Anstieg der immateriellen Vermögenswerte, die aus der Aktivierung von Entwicklungsleistungen von Projekten zur Weiterentwicklung und Diversifizierung des Produktportfolios resultieren. Die kurzfristigen Vermögenswerte stellen 48,6 % des Gesamtvermögens dar. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 14,8 Mio gesunken und belaufen sich auf EUR 93,5 Mio. Das Vorratsvermögen ist mit EUR 29,9 Mio (Vj. EUR 23,5 Mio) deutlich höher als im Vorjahr, da in Erwartung höherer Chipsatzverfügbarkeit weitere benötigte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe angeschafft wurden. Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist um EUR 9,2 Mio und die geleisteten Anzahlungen sind um EUR 1,0 Mio gestiegen. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind nahezu konstant geblieben. Die Vorratsbestände für Fertige Erzeugnisse, Handelswaren und fertigen Leistungen konnten um EUR 3,8 Mio im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit EUR 16,0 Mio deutlich unter dem Vorjahresniveau von EUR 24,6 Mio. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten hat sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 41,1 Mio auf EUR 23,1 Mio deutlich reduziert. Für die detaillierte Entwicklung der liquiden Mittel verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung. Das Eigenkapital des Gigaset Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 8,0 Mio und ist um EUR 6,1 Mio höher als zu Jahresbeginn. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote in Höhe von 4,2 % gegenüber 0,9 % zum 31. Dezember 2020. Es wurden versicherungsmathematische Gewinne unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von EUR 5,6 Mio im Eigenkapital erfasst. Währungsveränderungen haben das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR -0,6 Mio beeinflusst. Aus dem Cashflow Hedging resultiert unter Berücksichtigung latenter Steuern ein erfolgsneutral im Eigenkapital erfasster positiver Effekt in Höhe von EUR 0,6 Mio. Der Konzernjahresüberschuss beträgt EUR 0,5 Mio und führte zu einem entsprechenden Anstieg des Konzerneigenkapitals. Im Vorjahr hatte die erstmalige Berücksichtigung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit EUR 1,7 Mio einen positiven Effekt auf das Eigenkapital, wohingegen die Finanzbeteiligung Gigaset Mobile Pte. Ltd. in Höhe von EUR 7,7 Mio über das sonstige Ergebnis vollständig wertberichtigt wurde. Die Gesamtschulden betragen EUR 184,2 Mio (Vj. EUR 202,6 Mio) und sind zu 45,8 % kurzfristiger Natur. Die Gesamtverschuldung 2021 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 18,5 Mio verringert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 10,3 Mio infolge der Begleichung einer Kaufpreisverbindlichkeit sowie die Steuerverbindlichkeiten über EUR 0,9 Mio zurückgegangen. Die langfristigen Schulden sind im Wesentlichen auf Grund niedrigerer Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 4,5 Mio und der Ausweisänderung des ursprünglich als langfristig eingestuften Teils eines Darlehens infolge der Nichteinhaltung vereinbarter Covenants zum Stichtag gesunken. Die Umwidmung des Ausweises als kurzfristiges Darlehen erfolgt auf Grund derzeitig geltender internationaler Rechnungslegungsstandards. Mit den Banken ist im März 2022 eine Einigung über die Nichtausübung der Fälligstelllung getroffen worden. Die langfristigen Schulden umfassen im Wesentlichen die Pensionsverpflichtungen, die Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, sonstige langfristige Personalrückstellungen, Rückstellungen für Garantien sowie die latenten Steuerschulden. Der Rückgang der langfristigen Schulden beträgt EUR 15,6 Mio im Vergleich zum Vorjahr, sodass sich diese zum Bilanzstichtag nunmehr auf EUR 99,8 Mio belaufen. Die Minderung resultiert vornehmlich aus positiven Bewertungseffekten bei den Pensionsverpflichtungen, welche zum Bilanzstichtag mit EUR 93,8 Mio ausgewiesen werden und der Ausweisänderung eines Darlehens als kurzfristig. Die kurzfristigen Schulden sind mit EUR 84,3 Mio rund 3,3 % niedriger als noch zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Die Finanzverbindlichkeiten werden auf Grund des vollständig als kurzfristig auszuweisenden Darlehens, angepasster Fälligkeiten und neu aufgenommener Lieferantenkredite um EUR 9,3 Mio höher ausgewiesen. Die kurzfristigen Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,9 Mio niedriger. Der Auflösung von Rückstellungen für Kundenbonus stehen Zuführungen zu Rückstellungen für Lizenzkosten gegenüber. Die Steuerverbindlichkeiten reduzierten sich im Berichtszeitraum von EUR 1,8 Mio auf EUR 0,8 Mio hauptsächlich auf Grund der Auflösung von zurückgestellten Steuerbeträgen. Die Minderung der sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 22,1 Mio auf EUR 11,8 Mio beruhen im Wesentlichen auf der Begleichung einer Kaufpreisverbindlichkeit aus einem Kooperationsvertrag in Höhe von EUR 10,4 Mio. 3.3.4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageAuch das Geschäftsjahr 2021 war von der globalen Ausbreitung neuer Varianten des Corona-Virus und den damit verbundenen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gekennzeichnet. Zwar gab es Erleichterungen im stationären Handel, allerdings blieben Kunden auch weiterhin zurückhaltend. Das Unternehmen setzte entsprechend die Intensivierung des Online-Handels auch in 2021 fort, um die Umsatzrückgänge bestmöglich zu kompensieren. Zum Schutz der Belegschaft galt auch in 2021 mobiles Arbeiten von Zuhause aus, wo immer möglich. Die Hygiene- und Abstandskonzepte and den Gigaset Standorten wurden fortgesetzt. Zum Sommer hin entspannte sich die Situation rund um das Corona-Virus etwas, jedoch zeichnete sich in der zweiten Jahreshälfte ein wachsendes Problem am Beschaffungsmarkt für Vorprodukte ab. So vertreuerten sich zahlreiche Materialien wie Kunsttoff oder Papier, während zentrale Produkte im Halbleiterbereich (Chips) nur noch eingeschränkt zur Verfügung standen. Zum Ende des Jahres verschärfte sich die Situation mit Blick auf die Corona-Pandemie erneut, da sich mit der "Omikron-Variante" ein neuer und aggressiver Typ ausbreitete, der die Fallzahlen nach oben trieb und eine Verschärfung der Maßnahmen zur Folge hatte. Während des gesamten Geschäftsjahres stand auch weiterhin die Liquiditätssicherung im Fokus. Der Umsatz konnte leicht, die Ergebnisgrößen deutlich im Vergleich zum Krisenjahr 2020 gesteigert werden. Dagegen ist der operative Cashflow mit EUR 5,3 Mio um -82,7 % bzw. um EUR -25,3 Mio zum Vorjahreszeitraum gesunken. Auch der Zahlungsmittelbestand verzeichnet zum Vorjahr um EUR -18,0 Mio auf EUR 23,1 Mio zum 31. Dezember 2021 einen Rückgang. Der Jahresumsatz im Berichtszeitraum 2021 fiel mit EUR 217,1 Mio zum Vorjahr trotz der herausfordernden Liefersituation bei Halbleitern um EUR 3,0 Mio höher aus und liegt damit auf dem Niveau der erstellten Planungen. Im Lagebericht des Geschäftsberichts 2020 ging Gigaset von einem leichten Umsatzanstieg aus. Die im Vergleich zum Vorjahr positivere Entwicklung wirkte sich ebenfalls auf das EBITDA aus, welches im Geschäftsjahr 2021 mit EUR 16,5 Mio deutlich über dem Vorjahr mit EUR 1,9 Mio liegt. Das prognostizierte EBITDA (leichter Anstieg) wurde deutlich überschritten. Die Planungen für den Free Cashflow hingegen konnte der Gigaset Konzern mit EUR -14,2 Mio für 2021 (Vj. EUR 9,2 Mio) nicht erfüllen. Hier war ein positiver Free Cashflow auf Vor-Corona-Niveau in Aussicht gestellt worden. Dieses Ziel konnte auf Grund fehlender für die Produktion benötigter Mengen nicht erreicht werden, da die Lieferfähigkeit von Vorlieferanten, insbesondere im Bereich der Halbleiter, nicht im benötigten Umfang gegeben war. Für unsere detaillierteren Erwartungen hinsichtlich des Geschäftsverlaufs in 2022 verweisen wir auf unsere Ausführungen in Kapitel 8 (Prognosebericht und Ausblick). 3.3.5. Kennzahlen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslagescrollen
3.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gigaset AG (Einzelabschluss nach HGB)Die Gigaset AG operiert wie auch in den Vorjahren als Führungsholding für den Gigaset Konzern. 3.4.1. ErtragslageIn den Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 914 (Vj. TEUR 883) sind ausschließlich im Inland erbrachte Dienstleistungen an verbundene Unternehmen enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von TEUR 1.024 auf TEUR 764 verringert. In dieser Position sind im Wesentlichen Erträge aus der reinen Weiterbelastung von Kosten über TEUR 501 (Vj. TEUR 833) enthalten sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 226 (Vj. TEUR 0). Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 1.012 auf TEUR 1.189 gestiegen. Im Geschäftsjahr 2021 sind sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.627 (Vj. TEUR 2.357) angefallen. Im Wesentlichen haben sich Aufwendungen für Aufsichtsratvergütungen in Höhe von TEUR 570 (Vj. TEUR 532), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 591 (Vj. TEUR 427) sowie Kostenumlagen von der Gigaset Communications GmbH in Höhe von TEUR 365 (Vj. TEUR 337) ergeben. Des Weiteren sind Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von TEUR 516 (Vj. TEUR 318) sowie Aufwendungen für Unternehmensberatungskosten in Höhe von TEUR 31 (Vj. TEUR 159) angefallen. In der Position Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind im Wesentlichen Erträge aus Darlehensverzinsungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 57 (Vj. TEUR 34) enthalten. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen TEUR 498 (Vj. TEUR 480) und beinhalten im Wesentlichen Zinseffekte aus dem internen Verrechnungsverkehr in Höhe von TEUR 418 (Vj. TEUR 417) und Zuführungen von Zinsen im Rahmen der Dotierung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 80 (Vj. TEUR 61). Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -2.807 (Vj. Jahresfehlbetrag TEUR -1.872) erwirtschaftet. 3.4.2. FinanzlageDer Cashflow stellt sich wie folgt dar: scrollen
Im Geschäftsjahr 2021 hat die Gigaset AG einen Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -2.518 (Vj. TEUR -1.541) zu verzeichnen. Mittelabflüsse sind im Wesentlichen durch die laufenden zahlungswirksamen Aufwendungen der Gigaset AG aus Personalaufwendungen und Aufsichtsratvergütungen, Rechts- und Beratungskosten und Kostenumlagen für in Anspruch genommene Dienstleistungen von Konzerngesellschaften begründet. Im aktuellen Geschäftsjahr gab es einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit i.H.v TEUR -1.371 (Vj. Mittelzufluss TEUR 4.192), der im Wesentlichen durch den Abbau (Vj. Anstieg) von Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften geprägt war. Die Zahlungsmittel betragen zum 31. Dezember 2021 TEUR 2.027 (Vj. TEUR 6.048). 3.4.3. VermögenslageDie Bilanzsumme der Gigaset AG beläuft sich am 31. Dezember 2021 auf TEUR 121.707 (Vj. TEUR 125.396) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 % gesunken. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Reduktion der liquiden Mittel. Die langfristigen Vermögensgegenstände sind um TEUR 83 auf TEUR 115.532 (Vj. TEUR 115.615) gesunken, was im Wesentlichen durch die Minderung der Anteile an verbundenen Unternehmen auf Grund einer konzerninternen Umstrukturierung zurückzuführen ist. Die kurzfristigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 6.175 (Vj. TEUR 9.781) und beinhalten neben den Rechnungsabgrenzungsposten im Wesentlichen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie sonstige Vermögensgegenstände und Bankguthaben. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 394 auf TEUR 2.769 gestiegen. Des Weiteren ist das Guthaben bei Kreditinstituten um TEUR 4.021 gesunken. Auf der Passivseite zeigt sich die Reduktion der Bilanzsumme einerseits durch geringere Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 966 und dem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 2.807 in Form eines reduzierenden Effektes auf das Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote ist von 81,5 % auf 81,6 % gestiegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind die langfristigen Verbindlichkeiten der Gigaset AG von TEUR 845 auf TEUR 879 gestiegen und beinhalten im Wesentlichen Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 852 (Vj. TEUR 719) und sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 27 (Vj. TEUR 126). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind auf TEUR 21.469 (VJ. TEUR 22.385) gesunken. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 20.426 (Vj. TEUR 21.392). Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 746 (Vj. TEUR 768). Des Weiteren sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 50 (Vj. TEUR 43) erfasst. 3.4.4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDer Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR 2.807, was oberhalb der Prognose aus dem Vorjahr mit einem Fehlbetrag im mittleren einstelligen Millionenbereich liegt. 3.4.5. Kennzahlen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslagescrollen
4. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2021Risiken sind grundsätzlich Bestandteil jeder unternehmerischen Geschäftstätigkeit. Diese beinhalten die Gefahr, dass durch externe oder interne Ereignisse sowie durch Handlungen und Entscheidungen Unternehmensziele nicht erreicht werden oder im Extremfall der Fortbestand eines Unternehmens gefährdet ist. Das Risikomanagementsystem der Gigaset hat zum Ziel, Chancen und Risiken frühestmöglich zu identifizieren und zu bewerten sowie durch geeignete Maßnahmen Chancen wahrzunehmen und Risiken zu begrenzen. Die Risikobewertung von Einzelrisiken erfolgt quantitativ für die Faktoren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Aus der Multiplikation dieser Faktoren resultiert ein Erwartungswert, der im Folgenden nach Risikosubkategorien aggregiert ist. scrollen
Die mögliche kurzfristige Ergebnisauswirkung, bzw. bei Liquiditätsrisiken nur die Cashflowauswirkung, stellt sich für den Gigaset Konzern in den einzelnen Risikokategorien wie folgt dar: scrollen
4.1 Markt- und Branchenrisiken und ChancenDie allgemeine konjunkturelle Entwicklung in Deutschland, der EU und weltweit hat vielfältige Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Die Nachfrage nach Produkten von Gigaset hängt entsprechend stark von der allgemeinen Wirtschaftslage ab. Die pandemische Lage blieb fortwährend bestehen worauf die Regierungen Europas auch stetig mit verschiedenen Maßnahmen reagiert haben. Der stationäre Handel war weiterhin von Umsatzrückgängen gekennzeichnet. Während des Berichtsjahres hat sich das Einkaufsverhalten der Konsumenten und die Vertriebsformen des Handels weiterhin Richtung Online und eCommerce verlagert. Gigaset hat darauf mit einer Fortsetzung des Ausbaus seines Online-Handels reagiert und sieht darin eine wichtige Investition in die Zukunft. Das Ende der Pandemie kann nach wie vor nicht festgestellt werden, was eine dezidierte Vorhersage der Geschäftsentwicklung von Gigaset erschwert. Neben der pandemischen Lage selbst hat sich während des Geschäftsjahres 2021 die Materialsituation bei Vorprodukten und Rohstoffen deutlich verschlechtert. Gigaset sieht sich einerseits gestiegenen Einkaufspreisen - z.B. bei Kunststoffen und Papier ausgesetzt, andererseits bereiten vor allem die Engpässe im Halbleiterbereich, die weltweit verschiedene Industriezweige negativ tangieren, Planungsschwierigkeiten. Es besteht das Risiko, dass die Produktion nicht voll ausgelastet werden kann, was sich konsequenterweise direkt auf den Umsatz negativ auswirkt. Auf Grund der Konzentration auf den Bereich Telekommunikation und Zubehör besteht zudem eine besondere Abhängigkeit von der Gesamtentwicklung in dieser Branche. Gigaset ist dabei unverändert einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Neben der bereits beschriebenen Abhängigkeit von der Rohstoff- und Materialsituation besteht zudem das Risiko des Eintritts neuer, aggressiver Wettbewerber. Auch ein sich rapide veränderndes Konsumentenverhalten im Bereich der Telekommunikation hier vor allem mit Blick auf den Einsatz von Software gegenüber Hardware erzeugt ein Risiko für das Geschäftsmodell des Unternehmens. Festnetzanschlüsse werden in Abhängigkeit der Tarifangebote der Netzbetreiber zunehmend durch Mobilfunkanschlüsse ersetzt. Der vermehrte Einsatz von multifunktionalen Smartphones führt zu einem veränderten Kommunikationsverhalten der Endverbraucher. Auf dem Smartphone-Markt muss sich Gigaset in den Wettbewerb mit multinationalen Konzernen begeben. Zudem wurde der Markt relativ spät betreten. In Gigasets Geschäft mit Produkten für die Heimvernetzung befindet sich das Unternehmen unverändert in einem Markt, dessen zukünftige Entwicklung nach wie vor mit Ungewissheiten behaftet ist. Die Produkte des Gigaset Konzerns haben eine hohe Verbreitung und werden von ihren Kunden aus den Bereichen Retail, Operator/Internet Service Provider (ISP) und Distributoren auf Grund des starken Markennamens, der hohen Qualität, sowie des innovativen Produktportfolios geschätzt. Die sehr gute Marktpositionierung spiegelt nicht zuletzt diese hohe Produktakzeptanz wider. Da es sich hierbei in der Regel um kontinuierliche, lang anhaltende Partnerschaften handelt, ist die Abhängigkeit von einzelnen Retailern, Operators/ISP und Distributoren in der Regel gering. Beim Eintritt in neue Märkte kann jedoch vor allem am Anfang eine größere Abhängigkeit von einzelnen Abnehmern vorhanden sein. Insbesondere besteht das Risiko, dass die neuen Produkte nicht die gewünschte Marktakzeptanz erreichen, der neue Marktteilnehmer dem Wettbewerbsdruck der etablierten Marktteilnehmer nicht gewachsen ist oder die bestehende Vertriebsorganisation nicht in der erwarteten Form in der Lage ist, die Produkte am Markt zu platzieren. Auf Grund rückläufiger Marktentwicklung der DECT-Telefone in Zielmärkten besteht grundsätzlich das Risiko des allgemeinen Preisverfalls für das Produktsortiment sowie eines rückläufigen Marktvolumens. Dem werden mit einem konsequenten Kostenmanagement, Verdrängung kleinerer Wettbewerber mittels innovativer Produktportfolios in einem mehrfach prämierten Produktdesign begegnet sowie mit der Weiterentwicklung bestehender Geschäftsbereiche, wie Professional oder dem Eintritt in neue Geschäftsbereiche (Smart Home und Smartphones). Ein sinkendes Vertrauen der Verbraucher in die technische Qualität und Sicherheit (Abhörsicherheit, Strahlung) der Produkte von Gigaset könnte die Geschäftsentwicklung beeinträchtigen. Der von Gigaset in seinen Produkten genutzte DECT-Standard könnte durch andere Technologien zur Sprach- oder Datenübertragung verdrängt werden. Durch die Integration von Funktionen von DECT-Telefonen in andere Geräte wie z.B. Router könnte die Nachfrage nach DECT-Telefonen sinken. Auf Grund möglicher Importbeschränkungen sowie Inflations- und Wechselkursrisiken überprüft Gigaset die Marktbearbeitungsstrategien in den Überseeländern wie auch in der Türkei, Russland und der angrenzenden ehemaligen Gemeinschaft unabhängiger Staaten und trifft entsprechende Vorbereitungen. Aus Unternehmenssicht sorgen politische Entwicklungen in Ländern bzw. Regionen wie Russland, Mittlerer Osten und Afrika, China oder der Türkei, für eine Destabilisierung etablierter Märkte. Gigaset erwartet derzeit aus dem aktuellen Ukrainekonflikt keine unmittelbaren wesentlichen negativen Auswirkungen auf sich, da diese Region weder beschaffungsseitig noch absatzseitig von besonderer Bedeutung für das Unternehmen ist. Dennoch ist die weitere Entwicklung dieses Konfliktes nicht absehbar, sodass mittelbare negative Auswirkungen für das Unternehmen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen in Deutschland und den von Gigaset bedienten Märkten haben unmittelbare Auswirkungen auf das Geschäft von Gigaset. Die Nichteinhaltung der jeweils einschlägigen Vorschriften kann unter Umständen zu rechtlichen Risiken führen. Um dies möglichst zu verhindern, beobachtet Gigaset die Entwicklung der Gesetzeslage durch zentrale Abteilungen, die auch die Implementierung entsprechender Prozesse und Kontrollen unterstützen. Der Eintritt von Gigaset in neue Märkte ist mit besonderen Risiken behaftet. Dies gilt insbesondere für den bereits erfolgten Markteintritt in den Smartphone-Markt. Hier besteht für Gigaset als Importeur der Geräte in diversen regionalen Märkten in Abhängigkeit von der lokalen Gesetzgebung eine Verpflichtung zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben. Für dieses Risiko hat Gigaset, soweit erforderlich, abhängig von der juristischen Einzelfallprüfung entsprechende Rückstellungen auf Ebene der Tochtergesellschaften gebildet. Unternehmerische Chancen bestehen aus Sicht der Gesellschaft in allen Wachstumsbereichen. Im Geschäftsbereich Professional mit einem spezifischen Produktportfolio für Business-to-Business ("B2B") Kunden, hat Gigaset einen weiteren Kundenbereich neben dem klassischen Business-to-Customer ("B2C") Geschäft etabliert. Als Telefonanlagen-Zulieferer-Spezialist sowohl in den Bereichen On-Premise, Hybrid oder Cloud-PBX Lösungen, umfasst das Portfolio sowohl das gesamte DECT- und IP-Desktop-Portfolio sowie USB-Devices. Dieses Produktportfolio kommt von "Small Offices and Home Offices" Kunden (kurz SoHo) über KMU ("Kleine und Mittlere Unternehmen") bis hin zu Großunternehmen zum Einsatz. Durch die einzigartige Positionierung als einziger Hersteller von Smartphone "Made in Germany", ergeben sich aus Sicht des Unternehmens Wachstumspotentiale für die Zukunft. Zumal das Unternehmen mit seinem Produktkonzept intensiv das Thema Nachhaltigkeit bedient, das aktuell bei Kunden sehr gefragt ist. Zuletzt besteht unverändert die Chance des sich bildenden "Hockey-Sticks", also des exponentiellen Wachstums im Smart Home Markt. Sollte dies geschehen, beabsichtigt Gigaset mit einem breiten Portfolio hiervon zu profitieren. Dem Risiko von Forderungsausfällen begegnet die Gesellschaft durch den Abschluss von Warenkreditversicherungen, einem straffen Forderungsmanagement und einem konsequenten Mahnwesen. Auf Basis von Vergangenheitsdaten ist das Risiko von Forderungsausfällen als gering einzuschätzen. Sollte sich die Konjunktur eintrüben könnte die Gefahr bestehen, dass Warenkreditversicherungen den Versicherungsschutz für einzelne Kunden reduzieren oder gänzlich aufheben werden, was das Risiko von Forderungsausfällen erhöhen würde. 4.2 Unternehmens- und ProzessrisikenZur Überwachung und Steuerung des Konzerns und der Entwicklung der Tochtergesellschaften sind verlässliche, konsistente und aussagekräftige Informationssysteme und Reportingstrukturen notwendig. Gigaset verfügt über professionelle Buchhaltungs-, Controlling-, Informations- und Risikomanagementsysteme und hat ein unternehmensweites, regelmäßiges Controlling und Risikomanagement etabliert. Die technische Funktionsfähigkeit wird durch einen entsprechenden IT-Support unterstützt und in Abhängigkeit von entsprechenden Dienstleistern gewährleistet. Der Vorstand wird regelmäßig und zeitnah über Entwicklungen in den Ländern und Regionen informiert. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Informationssystem in Einzelfällen versagt oder von den betroffenen Mitarbeitern nicht korrekt bedient wird und deshalb negative wirtschaftliche Entwicklungen in einer Region nicht rechtzeitig angezeigt werden. Eine ausgeprägte Integration der Prozesse sowie die globale Ausrichtung von Gigaset erfordern ein hohes Maß an Digitalisierung in allen Unternehmensbereichen. Die stetige Professionalisierung der Cyberkriminalität führt dabei zu einer sich stetig verstärkenden Bedrohungslage für die IT-Sicherheit mit möglichen Folgen für maßgebliche Unternehmensprozesse. Wir stellen uns diesem Risiko durch den Einsatz von unternehmensweiten Sicherheitsrichtlinien und aktueller Informationssicherheitstechnik, ergänzt durch deren stetige Weiterentwicklung. Gegen den unbefugten Zugriff auf Daten oder Systeme mit der Folge der Verminderung oder des Verlusts der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit hat Gigaset Vorkehrungen getroffen, um mögliche wirtschaftliche Risiken in Folge eines Angriffes auf die IT-Systeme abzumildern. Trotz der eingerichteten Vorkehrungen kann das allgemeine Risiko des Verstoßes gegen Regeln und Gesetze, sowie das Risiko eines vorsätzlichen Betruges nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Im Geschäftsbereich Smart Home könnte Gigaset zusätzlichen Risiken, insbesondere Haftungsrisiken, ausgesetzt sein. Sonderereignisse, wie Malware Angriffe auf Gigaset Produkte die mit dem Internet verbunden sind, z.B. Smartphones, könnten zu einem Reputationsverlust der Gigaset Produkte und der Marke Gigaset führen, sowie möglicherweise, Gewährleistungsansprüchen hervorrufen. Gigaset könnte Daten einer Person auf unzulässige Weise verarbeiten oder in sonstiger Weise gegen Vorgaben zum Datenschutz verstoßen und damit datenschutzrechtlichen Risiken ausgesetzt sein. Gigaset könnte nicht in der Lage sein, weiterhin innovative Produkte zu entwickeln bzw. rechtzeitig auf den technischen Fortschritt und auf die sich dadurch wandelnden Anforderungen zu reagieren. Gigaset könnte außerstande sein, eigenes geistiges Eigentum und Know-How in ausreichendem Maße zu schützen. Gigaset könnte geistiges Eigentum Dritter verletzen bzw. auf die kostenpflichtige Nutzung geistigen Eigentums Dritter angewiesen sein. Dies gilt insbesondere im Bereich von Smartphones, wo Unsicherheiten bei den Lizensierungserforderlichkeiten bestehen und wichtige Marktteilnehmer daher in erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt sind. Qualitätsmängel der Produkte von Gigaset können zu Imageschäden, Umsatzausfällen und Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen führen, die das Ergebnis von Gigaset belasten. Im Einkauf von Rohstoffen und Materialien wird überwiegend mit mindestens zwei Lieferanten zusammengearbeitet. Eine Lieferantenabhängigkeit bezüglich Preisen, Stückzahlen und Innovationen versucht die Gesellschaft durch eine breite Zusammenarbeit zu vermeiden. Lieferengpässe bei den Komponenten können zu Lieferengpässen bei den Gigaset Produkten führen. Beim Einkauf der Zukaufprodukte, wie Smartphones, besteht ein latentes Risiko durch die plattformbedingte Konzentration des Zukaufes auf jeweils einen Lieferanten pro Produkt. Zur Absicherung des Smartphone-Geschäftes wurde nun mindestens ein weiterer Lieferant etabliert, der bei Ausfall des Hauptlieferanten das Geschäft übernehmen kann. Regelmäßige Kontrollmechanismen, wie Beobachtung der Märkte, Finanzkennzahlen und Tracking der Lieferungen zur Vermeidung eines Lieferausfalles werden dennoch fortgeführt. Die derzeit weltweit eingeschränkte Verfügbarkeit von Halbleitern führt zu Beeinträchtigungen der möglichen Produktionskapazitäten seitens Gigaset und dementsprechend können Absatzziele periodisch gefährdet werden. Vor allem gefährdete Kundenaufträge und ein mittlerweile sehr hoher Auftragsbestand wirken sich sehr kritisch auf das globale Auftragsmanagement von Gigaset aus. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Situation, die derzeit alle wichtigen Industrien weltweit betrifft, kurzfristig ändert und somit damit gerechnet werden muss, dass die Lieferketten in der Halbleiterbranche auch in den nächsten Monaten weiter gestört sein werden. Außerhalb des Spektrums der Zukaufprodukte besteht ein latentes Risiko durch die Konzentration der Produktion an dem einzigen Produktionsstandort (Bocholt). Ein standortbedingter Fertigungsausfall könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen. Das Risiko einer Betriebsunterbrechung infolge eines Feuers oder eines anderen Elementarschadens hat Gigaset im Rahmen seiner Sachversicherung berücksichtigt. Im Gegensatz zu einer Betriebsunterbrechung im Rahmen eines Sachversicherungsschadens besteht gegenüber der Versicherung kein Leistungsanspruch im Rahmen einer Betriebsschließung in Folge einer Pandemie. Der regelmäßig und branchentypisch geringe Auftragsbestand von wenigen Wochen erschwert die Planbarkeit von Umsätzen und kann dazu führen, dass Gigaset eine erhöhte Nachfrage nach bestimmten Produkten kurzfristig nicht bedienen kann und umgekehrt bestimmte Produkte in zu großem Umfang herstellt. Gigaset könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf Vorräte vorzunehmen. Auflagen auf Grund umweltrechtlicher Bestimmungen oder die Verursachung oder Entdeckung etwaiger Bodenverunreinigungen oder Altlasten könnten erhebliche Kosten verursachen. Für bestehende Forderungen einzelner Gigaset Gesellschaften gegenüber Konzernunternehmen bestehen Ausfallrisiken im Falle der Nicht-Rückführbarkeit durch die jeweils schuldende Gesellschaft. Mit Ausnahme der unter den "Haftungsrisiken" im Abschnitt 4.4 Haftungsrisiken aufgeführten wesentlichen Sachverhalte gibt es soweit ersichtlich keine Sachverhalte welche eine Inanspruchnahme der Gigaset AG für Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften begründen könnten. Der zukünftige Erfolg von Gigaset hängt auch von qualifizierten Führungskräften und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Können ausreichend qualifizierte Führungskräfte oder qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gewonnen bzw. gehalten werden, könnte sich dies nachteilig auf die Entwicklung des Gigaset Konzerns auswirken. Die weltweite Neuausrichtung des Konzerns ist noch nicht vollständig abgeschlossen, insbesondere die Veränderungen in den Absatzkanälen mit wachsenden Anteilen am Online-Handel machen weitere strukturelle Veränderungen notwendig. Diese sind aber nicht zwangsläufig mit Personalabbaumaßnahmen verbunden. Der für den Gigaset Konzern bestehende Versicherungsschutz könnte für verschiedene mit der Geschäftstätigkeit verbundene Risiken nicht ausreichend sein. Auch könnte künftig kein ausreichender Versicherungsschutz zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen erhältlich sein. Darüber hinaus kann infolge einer Konjunkturabschwächung der Versicherungsschutz eines möglichen Forderungsausfalls einzelner Kunden oder ganzer Vertriebsregionen reduziert oder gänzlich aufgehoben werden. 4.3 FinanzrisikenDie Steuerung von Liquiditätsrisiken und die Überprüfung der Liquiditätsplanung und Finanzierungsstruktur erfolgt nach Absprache mit den Tochtergesellschaften vor Ort durch die zentrale Finanzabteilung. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erfolgt sowohl durch Eigenmittel als auch mittels einer Kreditfinanzierung, die im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossen wurde. Die Gigaset Communications GmbH hat im April 2018 ein Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in neue Geschäftsfelder abgeschlossen. Die Darlehenshöhe zum Stand 31. Dezember 2021 beträgt nach Einsetzen der Tilgung EUR 12,8 Mio. Das Darlehen kann vertragsgemäß ratierlich getilgt werden. Darüber hinaus hat die Gigaset Communications France SAS im Juni 2020 im Rahmen der staatlichen Corona-Pandemie-Hilfen der französischen Regierung ein staatlich verbürgtes Darlehen in Höhe von EUR 2,0 Mio erhalten. Für das Geschäftsjahr 2022 sowie darüber hinaus auch für das Geschäftsjahr 2023 verfügt die Gesellschaft nach interner Planung über ausreichend liquide Mittel. Die Gigaset AG hat keine externen Darlehensverbindlichkeiten. Auch wenn die Gigaset AG kein Darlehensempfänger der landesverbürgten Finanzierung der Gigaset Communications GmbH ist, so haftet sie gesamtschuldnerisch neben dem Darlehensnehmer gemäß § 421 BGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Kreditgebers. Im Gegenzug ermöglicht der Darlehensvertrag jedoch, dass die Gigaset Communications GmbH jährlich einen pauschalierten Ausgleich der Aufwendungen der Gigaset AG leisten kann. Für das Geschäftsjahr 2022 sowie darüber hinaus auch für das Geschäftsjahr 2023 verfügt Gigaset gemäß dieser Möglichkeit nach interner Planung über ausreichend liquide Mittel. Der Konzern optimiert ständig die Konzernfinanzierung und begrenzt die finanzwirtschaftlichen Risiken mit dem Ziel, die Sicherung des finanziellen Handlungsspielraumes des Konzerns zu wahren. Die finanzwirtschaftlichen Risiken sind Bestandteil des Risikomanagementsystems und werden zusätzlich im Rahmen des Liquiditätsmanagements detailliert überwacht. Zur Absicherung von Cashflow-Risiken und zur Sicherung der Konzern-Liquidität setzt der Konzern verschiedene Instrumente zur Finanzierung ein. Gigaset nutzt einerseits Factoring, um kurzfristiger über Zahlungseingänge aus dem Forderungsbestand verfügen zu können. Soweit infolge des Auslaufens oder der Kündigung eine Neuverhandlung der Bedingungen des von Gesellschaften des Gigaset Konzerns vereinbarten Forderungsverkaufs (Factoring) erforderlich werden sollte, ist Gigaset wirtschaftlich von den dann verfügbaren Konditionen abhängig, und eine neue Vereinbarung könnte nicht zustande kommen. Andererseits setzt Gigaset auf marktübliche Zahlungsziele seiner Lieferanten. Diesbezüglich besteht das Risiko, dass Warenkreditversicherer auf Grund der Anpassung von Bonitätskriterien risikoreduzierende Maßnahmen einleiten und nicht mehr bereit sind, Gigaset-Risiko im gleichen Umfang zu versichern, was zu ungünstigeren Zahlungsbedingungen für Gigaset führen kann. Der im April 2018 abgeschlossene Darlehensvertrag sieht bis zur vollständigen Rückführung der Kreditmittel die Einhaltung diverser Vertragspflichten vor. Eine Nichteinhaltung berechtigt den Darlehensgeber eine außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrages auszusprechen und die Darlehenssumme fällig zu stellen, was einen ungedeckten Liquiditätsbedarf zur Folge hätte. Zu den Vertragspflichten zählt unter anderem die Einhaltung von Finanzkennzahlen. Gigaset hat die vereinbarte Finanzkennzahl für das Geschäftsjahr 2021 nicht eingehalten und sich mit den finanzierenden Banken auf einen Verzicht auf das Kündigungsrecht und einer Aussetzung der Tilgung von Darlehensraten am 16. März 2022 geeinigt. Darüber hinaus sieht der Darlehensvertrag verschiedene Vertragspflichten vor, die Gigaset als Vertragsnehmer zu beachten hat und die bei Verstoß eine Fälligstellung der Darlehenssumme zur Folge haben können. Eine Ausnahme bildet ein Kontrollwechsel in der Gigaset AG, bei dem die derzeitige Mehrheitsaktionärin Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, 50 % oder mehr ihrer Anteile an der Gesellschaft auf einen oder mehrere Dritte überträgt. Ein solcher Kontrollwechsel kann ebenfalls eine außerordentliche Kündigung des Kreditvertrages nach sich ziehen, kann vom Vorstand der Gigaset AG jedoch nicht beeinflusst werden. Eine frühzeitige vollständige Rückzahlung des Darlehens infolge einer Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts seitens des Darlehensgebers ist nach heutigem Kenntnisstand aus eigenen liquiden Mitteln nicht möglich. Derzeit notiert der Kurs der Gigaset AG Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse unter EUR 1,00 je Aktie, welches dem rechnerischen Anteil je Aktie am Grundkapital entspricht. Grundsätzlich kann Gigaset keine Aktien zu einem Preis unter dem rechnerischen Anteil am Grundkapital emittieren. Dementsprechend kann Gigaset keine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien durchführen, solange der Kurs der Aktie unter EUR 1,00 bleibt. Dies verringert für Gigaset die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung. Im Gigaset Konzern fallen sowohl Erträge als auch Aufwendungen in Fremdwährungen an, z. B. für die Beschaffung einer Vielzahl der Bauteile für die Produktion, die in US-Dollar bezahlt werden. Die damit verbundenen Fremdwährungsrisiken werden in der Regel durch eine währungskongruente Finanzierung der internationalen Geschäftstätigkeiten oder durch derivative Währungssicherungsinstrumente abgesichert und stellen somit kein spezifisches Risiko für den Konzern dar. Aus der Veränderung von Kapitalmarktzinsen können sich Änderungen des Planvermögens zur Deckung von Pensionsverpflichtungen ergeben. Die Gigaset AG lässt sich laufend steuerlich beraten, um etwaige Risiken frühzeitig erkennen zu können. Die Gesellschaft hat im Jahr 2020 eine Prüfungsanordnung im Bereich der Umsatz- und Ertragsteuern für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 erhalten. An der Prüfung beteiligt sich auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Prüfung wurde nach der am 18. Oktober 2021 abgehaltenen Schlussbesprechung beendet. Steuerliche Risiken sind wie alle anderen betrieblichen Risiken auf Ebene der einzelnen Gesellschaften isoliert und werden nicht, beispielsweise durch eine Organschaft oder Gruppenbesteuerung, auf Ebene der Muttergesellschaft kumuliert. Zur Begrenzung möglicher steuerlicher Risiken aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr mit und zwischen den Auslandsgesellschaften wird jährlich eine Verrechnungspreisdokumentation unter Federführung einer mit Gigaset vertrauten und auf Verrechnungspreise spezialisierten externen Steuerberatungsgesellschaft erstellt. 4.4 Haftungsrisiken4.4.1. Garantien der Gigaset AGDie Gigaset AG hat in der Vergangenheit diverse Garantien und Gewährleistungen im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen abgegeben. Zusätzlich übernahm die Konzernmuttergesellschaft in der Vergangenheit auch Finanzierungsgarantien für Tochtergesellschaften. Im vergangenen Geschäftsjahr konnten die latenten Risiken aus diesen Gewährleistungen und Garantien nicht zuletzt infolge Verjährungseintritts weiter reduziert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gigaset AG aus solchen Garantien und Gewährleistungen erfolgreich in Anspruch genommen wird, wird seitens des Vorstands als zunehmend geringer werdend eingeschätzt. 4.4.2. Rechtsstreitigkeiten der Gigaset AGDie Gigaset AG ist im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an verschiedenen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere Prozessen und Schiedsverfahren sowie behördlichen Verwaltungsverfahren, beteiligt oder es könnten solche in der Zukunft eingeleitet oder geltend gemacht werden. Auch wenn der Ausgang der einzelnen Verfahren im Hinblick auf die Unwägbarkeiten, mit denen Rechtsstreitigkeiten immer behaftet sind, nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden kann, wird sich nach derzeitiger Einschätzung über die im Abschluss als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigten Risiken hinaus kein erheblich nachteiliger Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns ergeben. Aktuell und im Berichtsjahr 2021 ist folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei der Gigaset AG anhängig: Evonik in Sachen OxxynovaIn dem Rechtsstreit mit der Evonik Operations GmbH (vormals Evonik Degussa GmbH) über eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12,0 Mio hatte ein Schiedsgericht die Gigaset AG im November 2013 unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Evonik einen Betrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Am 4. März 2015 bezahlte Gigaset den Hauptsachebetrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen an Evonik. Wegen der garantiehalber gezahlten Beträge wandte Gigaset sich nunmehr im Regresswege an die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH und die weitere Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, hat Gigaset mit Schiedsklage bzw. Mahnbescheid vom 29. Juni 2015 die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH sowie die Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG im Klagewege auf Erstattung dieses Betrags in Anspruch genommen. Im weiteren Verlauf wurde über das Vermögen sowohl der OXY Holding GmbH als auch der StS Equity Holding UG das Insolvenzverfahren eröffnet. Gigaset ist in beiden Verfahren die Hauptgläubigerin. Zwischenzeitlich ist die Verwertung der Insolvenzmassen weitgehend abgeschlossen; Gigaset geht nicht zuletzt auf Grund einer mit dem Insolvenzverwalter erzielten Einigung hierüber davon aus, aus den Insolvenzmassen bis zu EUR 3,5 Mio zu erhalten. Hiervon sind im 2. Quartal 2016 bereits EUR 2,0 Mio im Wege einer Abschlagsverteilung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH sowie im 4. Quartal 2018 rund EUR 0,2 Mio aus der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der StS Equity Holding UG an die Gesellschaft geflossen. Weitere rund EUR 1,3 Mio erwartet die Gesellschaft im Rahmen der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH. Im Gesamtergebnis wird der Gesellschaft daher aus der Transaktion ein Schaden von saldiert EUR 1,3 Mio verbleiben; dabei handelt es sich im Wesentlichen um die an Evonik bezahlten Zinsen aus dem Hauptsachebetrag. 4.4.3. Rechtsstreitigkeiten von Tochtergesellschaften der Gigaset AGAktuell und im Berichtsjahr 2021 ist folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Gigaset AG anhängig: Der spanischen Tochtergesellschaft der Gigaset Communications GmbH, der Gigaset Communications Iberia S.L. mit Sitz in Madrid, wurde ein Bußgeldbescheid über EUR 2,0 Mio zugestellt. Dem liegt zu Grunde, dass die spanische Finanzverwaltung eine steuerrechtliche Bewertung beanstandet hat. Die spanische Tochtergesellschaft wurde bei der beanstandeten steuerrechtlichen Bewertung von einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten und es wird unverändert davon ausgegangen, dass die Bewertung keinen berechtigten Anlass zur Beanstandung gibt, der zudem die Verhängung eines Bußgeldes rechtfertigen könnte. Dem entsprechend hat die spanische Tochtergesellschaft den Rechtsweg gegen den Bescheid beschritten und beantragt die Aufhebung des Bescheids. Der spanischen Tochtergesellschaft wurde konzernintern ein Darlehen gewährt, mit dem das Bußgeld zunächst bezahlt wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das Darlehen in Eigenkapital umgewandelt worden. Die Gesellschaft hält es in Übereinstimmung mit der Einschätzung des Prozessbevollmächtigten der spanischen Tochtergesellschaft für überwiegend wahrscheinlich, dass es zu der beantragten Aufhebung des Bescheides und damit auch zu der Rückzahlung des Bußgeldes kommen wird. 4.5 Gesamtaussage zum Chancen- und RisikoberichtDie wesentlichen Chancen der Gigaset liegen in den zukunftsorientierten und margenträchtigen Marktsegmenten, deren Potenzial durch den weiteren Aus- und Aufbau der Geschäftsbereiche Professional, Smart Home und Smartphones erschlossen werden soll. Sollte sich die Wahrnehmung der unternehmerischen Chancen und die Erschließung der damit verbundenen Umsatzpotenziale nicht im angestrebten Umfang realisieren lassen, besteht auf Grund des rückläufigen Kerngeschäftes ein Risiko aus schwächeren Verkaufszahlen. Gigaset ist auf eine ausreichende Liquiditätsversorgung angewiesen. Eine solche hängt neben dem geplanten Zufluss von liquiden Mitteln aus dem operativen Geschäft auch von der plangemäßen Verfügbarkeit der Kreditmittel aus dem Darlehensvertrag sowie der anderen eingesetzten Instrumente zur Refinanzierung ab. Sollte es hier zu Einschränkungen kommen, könnte dieses einen ungedeckten Liquiditätsbedarf zur Folge haben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Einzelhandel sowie die Verfügbarkeit von Material bleiben weiterhin ein Unsicherheitsfaktor, dessen Auswirkung auf das Geschäft von Gigaset schwer vorherzusagen ist. 5. RISIKOMANAGEMENTZIELE UND MASSNAHMENWesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gigaset AG und des Gigaset Konzerns (§ 289 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 4 sowie § 315 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 4 HGB) 5.1 Interne Kontrolle und Steuerung durch konzernweiten Planungs- und ReportingprozessDas interne Kontrollsystem im Gigaset Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die mit dem Ziel implementiert wurden, Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten und die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften sicherzustellen. Als Konzernmuttergesellschaft ist es für die Gigaset AG von besonderer Bedeutung, die Entwicklung sowie die Risiken in den einzelnen Konzernunternehmen zeitnah und konsequent zu überwachen und zu steuern. Dies geschieht in Form eines regelmäßigen Planungs- und Reportingprozesses sowie auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie (Gigaset Bilanzierungshandbuch). Grundlage hierfür ist die zeitnahe Verfügbarkeit von verlässlichen und konsistenten Informationen. Die Sicherstellung der Datenbasis liegt in der Verantwortung der relevanten Finanzbereiche, insbesondere Controlling, Accounting, Tax, Treasury, der Holding und der einzelnen Konzerngesellschaften. Entsprechende Prozesse und prozessintegrierte sowie prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Unternehmenssituation und der Branchenzugehörigkeit implementiert. Ein schneller Zugriff auf die für den Konzernsteuerungsprozess notwendigen Informationen ist durch diesen Ablauf sichergestellt. Die Aufbereitung und Analyse der Informationen aus den Konzerngesellschaften findet bei der Gigaset im Wesentlichen in den Bereichen Accounting, Global Controlling, Treasury und im zentralen Risikomanagement der Gigaset Communications GmbH statt. Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig geprüft. Die sonstigen Organe der Gesellschaft, wie der Aufsichtsrat, sind mit ihren auf Grund ihrer Funktion vorgeschriebenen Tätigkeiten ebenfalls in das Kontrollumfeld des Gigaset Konzerns mit einbezogen. Der Aufsichtsrat der Gigaset AG, und hier insbesondere der Prüfungsausschuss, sind zudem mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem der Gigaset eingebunden. 5.2 StrukturinformationenDie Buchhaltung erfolgt im Gigaset Konzern sowohl dezentral in den jeweiligen Tochtergesellschaften als auch zentral im sogenannten Financial Shared Service Center in Bocholt. Die Einzelabschlüsse werden nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt und für die Belange der Konzernrechnungslegung an die Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und an die - falls erforderlich - ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften angepasst. Die Einheitlichkeit der Bilanzierung und Bewertung im Konzern wird einerseits durch das Gigaset Bilanzierungshandbuch sowie andererseits durch die teilweise zentrale Geschäfts- und Abschlussbuchhaltung gewährleistet. Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge und die Konsolidierung erfolgt durch individuell ausgewählte und an die Erfordernisse angepasste professionelle IT-Systeme. 5.3 Prozess- und KontrollinformationenDie implementierten Prozesse und damit in Zusammenhang stehenden Kontrollinstrumentarien umfassen unter anderem die folgenden Kernaspekte: scrollen
Sonderauswertungen und Ad-hoc-Analysen werden bei Bedarf zeitnah erstellt. Zudem hat der Vorstand permanent die Möglichkeit, direkt auf Mitarbeiter aus den Bereichen Controlling, Accounting, Tax und Treasury oder auf die jeweilige Geschäftsführung vor Ort zuzugehen. Der Gigaset Planungs- und Reportingprozess basiert auf einem professionellen, standardisierten Konsolidierungs- und Reportingsystem, in welches die Daten manuell oder über automatische Schnittstellen eingespeist werden. Über interne Reports und eine anwenderfreundliche Schnittstelle ist eine qualitative Analyse und Überwachungsmöglichkeit sichergestellt. 5.4 Konzernweites, systematisches RisikomanagementDas Risikomanagement ist bei der Gigaset integraler Bestandteil der Unternehmensführung und Unternehmensplanung. Aufgabe des Risikomanagements ist es, die Erreichung der im Rahmen einer Geschäftsstrategie gesetzten Ziele zu unterstützen, indem Risiken auf allen Ebenen und in allen Einheiten systematisch und frühzeitig identifiziert, erfasst, berichtet und gemanagt werden und dadurch existenzbedrohende Entwicklungen vermieden und unternehmerische Chancen bestmöglich genutzt werden können. Das Risikoleitbild und der Risikomanagementprozess werden hierbei auf Konzernebene vorgegeben, koordiniert und überwacht und in der Holding und den einzelnen operativen Einheiten umgesetzt. Identifikation, systematische Erfassung und Bewertung der Risiken sowie die Definition von Maßnahmen findet damit dort statt, wo die jeweils größte Expertise und Einschätzungsmöglichkeit vorherrscht. Für die gesamte Unternehmensgruppe bestehen einheitliche Standards zur Risikoerfassung, -dokumentation und -überwachung, welche im Gigaset Handbuch Risikomanagement zusammengefasst sind. Die Einhaltung der Vorgaben wird vom zentralen Risikomanager überwacht. Mit R2C_GRC verfügt die Gigaset über ein systematisches, webbasiertes Risikomanagement-System, mit dem konzernweit sämtliche Risiken erfasst und pro Gesellschaft oder aus Konzernsicht konsolidiert dargestellt werden können. Auf dieser Basis besteht die Möglichkeit, die Einzelrisiken bereits auf Gesellschaftsebene effizient zu steuern und zu managen und zeitgleich ein aktuelles und vollständiges Bild der Risikosituation im Konzern zu liefern. Die Einhaltung und Überwachung der vom Vorstand für den Gigaset Konzern festgelegten Risikostrategie wird dadurch bestmöglich gewährleistet. Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Systems, der Überwachung und Koordination des konzernweiten Risikomanagements und dem Reporting an die Unternehmensführung ist der zentrale Risikomanager beauftragt. Neben Anleitungen werden als Hilfestellung für die systematische Risikoidentifikation Checklisten und ein sogenannter Risikoatlas zur Verfügung gestellt. Der Risikoatlas zeigt nach der folgenden Struktur die Bereiche, denen bei der Gigaset Risiken typischerweise zugeordnet werden können. scrollen
Die Risikobewertung erfolgt quantitativ auf Basis einer 4x4-Matrix für die Faktoren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß und bezieht sich auf die mögliche Ergebnisauswirkung bzw. bei einem Liquiditätsrisiko auf die mögliche Cashflowauswirkung eines negativen Ereignisses in einem zeitlichen Horizont von 12 Monaten. Neben einer Begründung der Bewertung sind für jedes Einzelrisiko angemessene Maßnahmen zur Risikoreduzierung oder -vermeidung sowie der Risikoverantwortliche anzugeben. Die Bewertung des Schadensausmaßes erfolgt nach durchgeführten, jedoch vor geplanten Maßnahmen. Die Ergebnisse der Klassifizierung werden in einer so genannten "Risk Map" tabellarisch dargestellt oder in einem Portfolio visualisiert. Dem Vorstand werden regelmäßig Reports zur aktuellen Lage aller wesentlichen Konzerngesellschaften vorgelegt. Die vollständige Aktualisierung der Risiken erfolgt vierteljährlich. Darüber hinaus werden neue, wesentliche Risiken oder der Eintritt bestehender wesentlicher Risiken unabhängig von diesen normalen Berichtsintervallen sofort erfasst und an den Vorstand gemeldet. Dieser wiederum informiert regelmäßig den Aufsichtsrat des Unternehmens über die Risikosituation und das Risikomanagement. Die geschäftliche Verantwortung für den Risikomanagementprozess liegt bei den operativen Einheiten auf Ebene der Tochtergesellschaften bzw. den Stabsstellen der Konzernmuttergesellschaft. Entsprechend ist das operative Risikomanagement auch in diesen Einheiten verankert. Verantwortlich für das Erkennen und Managen von Risiken ist zudem jeder Mitarbeiter in seinem unmittelbaren Verantwortungsbereich. Die Risikokoordination und -erfassung obliegt der Geschäftsleitung der jeweiligen Tochtergesellschaft. Unter Risikogesichtspunkten als wesentlich zu beurteilende Risiken und Informationen müssen unverzüglich der Geschäftsleitung sowie gegebenenfalls dem Konzernvorstand und dem zentralen Risikomanager mitgeteilt werden. Weitere Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements sind regelmäßige Besuche des Vorstands bei den Tochtergesellschaften vor Ort, um sich über deren aktuelle Entwicklung zu informieren, sowie die Integration der Risikobetrachtung in die jährlichen Planungsgespräche. Ergänzend zum Risikoprozess werden im Global Controlling monatliche Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt und im Bedarfsfall der laufende Forecast zeitnah angepasst. Im Liquiditätsmanagement werden wöchentliche Betrachtungszeiträume zugrunde gelegt. Durch die zeitnahe Information des Vorstands können notwendige Maßnahmenpakete kurzfristig erarbeitet und umgesetzt werden. Währungsrisiken, die durch Geschäftsvorgänge mit Dritten in Fremdwährung entstehen, sichert Gigaset in bestimmten Fällen durch derivative Finanzinstrumente ab. Dafür setzt Gigaset vor allem Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen ein und bildet dies durch ein entsprechendes Hedge Accounting ab. 5.5 Einschränkende HinweiseDas interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten und deren Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, sonstige Fehlhandlungen oder weitere Umstände können jedoch grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden und führen gegebenenfalls zu einer eingeschränkten Wirksamkeit des eingesetzten Kontroll- und Risikomanagementsystems. 6. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABENErgänzende Angaben nach §§ 289a bzw. 315a HGBDas gezeichnete Kapital der Gigaset AG beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 132.455.896 und ist eingeteilt in 132.455.896 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und eine Stimme. Die Aktien können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei übertragen werden. Aus den Vorschriften des AktG und anderer Gesetze können sich Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Zudem stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte und damit keine Stimmrechte zu (§ 71b AktG). Vertragliche Beschränkungen im Hinblick auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien der Gesellschaft sind dem Vorstand nicht bekannt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Vorstand, Mitarbeiter und weitere Personen, die Zugang zu Insiderinformationen haben, durch die Richtlinie Insiderrecht der Gesellschaft und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben insofern beschränkt sind. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung liegen der Gesellschaft keine neuen Meldungen über die Beteiligung am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreitet, vor. Die Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, hat der Gesellschaft am 27. Januar 2016 (mit Korrektur vom 28. Januar 2016) mitgeteilt, sie halte nunmehr 97.357.789 Aktien der Gesellschaft, die ebenso viele Stimmrechte gewähren. Dies entspreche einem Anteil von 73,5 % der 132.455.896 Stimmrechte. Nach dem Kenntnisstand des Vorstands hielt die Aktionärin somit auch im Geschäftsjahr 2021 einen Anteil von 73,5 % der Stimmrechte. Es existieren zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Regelungen im Zusammenhang mit einer koordinierten Stimmrechtsausübung von Arbeitnehmern, die am Kapital beteiligt sind, bestehen nicht. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes richtet sich nach §§ 84 f. AktG. Nach § 5 Abs. 1 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat lediglich die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Zuständigkeit und die Anforderungen der Änderung der Satzung richten sich nach §§ 179181 AktG. Weitergehende individuelle Regelungen innerhalb der Satzung der Gesellschaft werden derzeit nicht als notwendig erachtet. Die weiteren gesetzlichen Vorschriften sind dem Aktiengesetz (AktG) zu entnehmen, die satzungsmäßigen Vorschriften sind in Abschnitt II (Vorstand) und Abschnitt III (Aufsichtsrat) und in § 16 der Satzung geregelt. Genehmigtes Kapital 2020 (Ziffer 4 Absatz 3 der Satzung)Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 11. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 44.200.000,00 auszugeben und hat eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4.5 der Satzung beschlossen (Genehmigtes Kapital 2016). Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung wäre zum 11. August 2021 ausgelaufen. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter ermächtigt, bis zum 13. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 22.000.000,00 auszugeben und hat eine entsprechende Ergänzung in § 4.3 der Satzung beschlossen (Genehmigtes Kapital 2019). Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten für genehmigtes Kapital nicht aus. Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung auch im Hinblick auf Sachkapitalerhöhungen zu geben, sollte unter Aufhebung der Genehmigten Kapitalia 2016 und 2019 ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen werden und die Satzung entsprechend geändert werden. Vor diesem Hintergrund hat die ordentliche Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses zu schaffen und die Satzung entsprechend zu ändern: 1. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und der Anteil am Grundkapital der auf Grund Buchstabe a) dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder bezogen auf den 4. Juni 2020 noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; b) wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen), Unternehmensteile oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen zu erwerben; c) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden oder wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde; d) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Auf die Grenze von 10 % des Grundkapitals gem. Buchstabe a) dieser Ermächtigung ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden. Der Aufsichtsrat wird weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 anzupassen. 2. Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gem. § 4.3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2019) sowie die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gem. § 4.5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2016) werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgenden unter Ziffer 3 und Ziffer 4 vorgeschlagenen Satzungsänderungen in das Handelsregister aufgehoben. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, dass § 4 Absatz 5 der Satzung ersatzlos gestrichen wird und dass § 4 Absatz 3 der Satzung aufgehoben und wie folgt neu gefasst wird: "Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und der Anteil am Grundkapital der auf Grund Buchstabe a) dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und zwar weder bezogen auf den 4. Juni 2020 noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; b) wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen), Unternehmensteile oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen zu erwerben; c) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden oder wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde; d) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Auf die Grenze von 10 % des Grundkapitals gem. Buchstabe a) dieser Ermächtigung ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden." Diese Ermächtigung wurde bislang noch nicht ausgenutzt. Bedingtes Kapital 2020 (Ziffer 4 Absatz 4 der Satzung)Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können wesentliche Instrumente sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als entscheidender Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen. Dem Unternehmen fließt meist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihm später unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Zur Ausgabe derartiger Schuldverschreibungen ist eine entsprechende Ermächtigung sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals erforderlich. Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 29.700.000,00 in § 4.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2016) geschaffen. Diese Ermächtigung wäre am 11. August 2021 ausgelaufen. Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 35.000.000,00 bis zum 13. August 2024 in § 4.4 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019) geschaffen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit den dazugehörigen Bedingten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus. Um der Gesellschaft zukünftig die größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstruments, auch im Hinblick auf Sacheinlagen zu geben, hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigungen eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie ein dazugehöriges neues Bedingtes Kapital 2020 zu schaffen. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen. Die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 hat daher beschlossen die Satzung entsprechend zu ändern: 1. Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen a) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni 2025 einmalig oder mehrmals scrollen
Die einzelnen Emissionen können in jeweils gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden und sind gegen Barleistung auszugeben. Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach Maßgabe der Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen zum Bezug von Gigaset-Aktien berechtigen. Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein. Die Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Zahlung des Optionspreises auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und ggf. eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf höchstens dem Nennbetrag bzw. dem unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Optionsschuldverschreibung entsprechen. Im Fall der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger das Recht bzw. haben die Pflicht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen in Gigaset-Aktien zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des niedrigeren Ausgabepreises einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis wird auf die vierte Nachkommastelle gerundet. Die Anleihebedingungen können eine in bar zu leistende Zuzahlung festsetzen und vorsehen, dass nicht wandlungsfähige Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Anleihebedingungen können ferner auch eine Wandlungspflicht vorsehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf höchstens dem Nennbetrag bzw. dem unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Teilschuldverschreibung entsprechen. b) Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu; die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen, scrollen
Auf die oben genannte Grenze von 10 % des Grundkapitals ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden. c) Options- oder Wandlungspreis, Verwässerungsschutz aa) Der Options- bzw. Wandlungspreis darf 80 % des Kurses der Gigaset-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht unterschreiten. Hierfür ist der durchschnittliche Schlusskurs an den zehn Börsenhandelstagen vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Abgabe eines Angebots zur Zeichnung von Schuldverschreibungen bzw. über die Erklärung der Annahme durch die Gesellschaft nach einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten maßgeblich. Bei einem Bezugsrechtshandel sind die Tage des Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der letzten beiden Börsentage des Bezugsrechtshandels maßgeblich, falls der Vorstand nicht schon vor Beginn des Bezugsrechtshandels den Options- bzw. Wandlungspreis endgültig festlegt. bb) Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG kann auf Grund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen der Options- bzw. Wandlungspreis ermäßigt werden oder Barkomponenten verändert werden oder Bezugsrechte eingeräumt werden, wenn die Gesellschaft bis zum Ablauf der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt oder garantiert und den Inhabern von Optionsrechten und/oder den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen hierbei kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Options- oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten zustehen würde. Das gleiche gilt auch für andere Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten führen können. In jedem Fall darf aber der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien höchstens dem Nennbetrag der Teilschuldverschreibung bzw. einem niedrigeren Ausgabepreis entsprechen. Die §§ 9 Abs. 1 und 199 AktG bleiben unberührt. d) Weitere Gestaltungsmöglichkeiten Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen selbst bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibungen begebenden nachgeordneten Konzernunternehmens, insbesondere Options- bzw. Wandlungspreis, Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Begründung einer Options- oder Wandlungspflicht, Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Barzahlung statt Lieferung von Aktien, Lieferung existierender statt Ausgabe neuer Aktien, Verwässerungsschutz und Options- bzw. Wandlungszeitraum festzulegen. 2. Bedingte Kapitalerhöhung Das Grundkapital wird um bis zu EUR 64.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 64.700.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen bis zum 3. Juni 2025 gegen Bar- und/oder Sachleistungen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festgelegten Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2020). 3. Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. August 2016 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und das dazugehörige Bedingte Kapital 2016 gemäß § 4.9 der Satzung sowie die von der ordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2019 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und das dazugehörige Bedingte Kapital 2019 gem. § 4.4 der Satzung werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgend unter Ziffer 4 und Ziffer 5 vorgeschlagenen Satzungsänderungen in das Handelsregister aufgehoben. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung beschlossen, dass § 4 Absatz 9 der Satzung ersatzlos gestrichen wird und dass § 4 Absatz 4 der Satzung aufgehoben und wie folgt neu gefasst wird: "Das Grundkapital ist um bis zu EUR 64.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 64.700.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen bis zum 3. Juni 2025 gegen Bar- und/oder Sachleistungen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festgelegten Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2020)." Diese Ermächtigung wurde bislang noch nicht ausgenutzt. Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen per 31. Dezember 2021 nicht. Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes sowie Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes. 7. ERKLÄRUNG ZUR
UNTERNEHMENSFÜHRUNG
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Mindestens ein Mitglied soll über internationale Führungserfahrung verfügen. |
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Mindestens ein Mitglied des Vorstands sollte eine kaufmännische Ausbildung haben. |
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Der Gesamtvorstand sollte über mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalwesen verfügen. |
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Der Vorstand soll insgesamt über gute Kenntnisse in den Bereichen Industrie und Digitalisierung verfügen. |
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigt bei der Auswahl der Kandidaten das vorstehend beschriebene Diversitätskonzept und achtet so auf eine vielfältige Zusammensetzung des Vorstands. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats entspricht die Zusammensetzung des Vorstands zum 31. Dezember 2021 dem definierten Diversitätskonzept. Die unterschiedlichen Berufs-, Ausbildungs- und Lebenserfahrungen der Vorstandsmitglieder ergänzen sich gegenseitig. Die Profile der Vorstandsmitglieder, die einen Abgleich mit dem Diversitätskonzept ermöglichen, sind auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar: https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/vorstand.html
Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt.
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. Er besteht aus sechs Mitgliedern. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden; er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und legt die Geschäftsverteilung fest. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Im regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat stets über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Der Aufsichtsrat prüft die Jahresplanung und billigt die Jahresabschlüsse der Gigaset AG und des Gigaset Konzerns sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat prüft auch den Abhängigkeitsbericht, den der Vorstand, zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers sowie dessen Bestätigungsvermerk nach Unterzeichnung dem Aufsichtsrat vorlegen wird. Der Aufsichtsrat prüft insoweit selbstständig und umfassend den Abhängigkeitsbericht ebenso wie auch die Vollständigkeit der darin gemachten Angaben. Er überprüft darüber hinaus den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b HGB. Weiterhin erstellt der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete Vergütung. Zudem unterzieht der Aufsichtsrat sich kontinuierlich einer längerfristigen offenen und dialogorientierten Selbstbeurteilung über die Wirksamkeit des Aufsichtsrats insgesamt und seiner Ausschüsse. Dies soll vor allem die gezielte Weiterentwicklung seiner Zusammensetzung und die Arbeitsweise fördern. Diese Selbstbeurteilung wurde zuletzt im Geschäftsjahr 2021 in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen, der ECBE - European Center for Board Efficiency GmbH, vorgenommen. Zu diesem Zweck wurde im Zeitraum von Oktober bis November 2021 eine Online-Selbstevaluierung des Aufsichtsrats durchgeführt, deren Resultate nebst entsprechender Handlungsempfehlungen im Dezember 2021 gemeinsam mit ECBE erörtert wurden.
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass das Gremium so zusammengesetzt sein soll, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Zugleich wird damit das Konzept beschrieben, das eine vielfältige Zusammensetzung des Aufsichtsrats anstrebt (Diversitätskonzept). Dabei ist zwischen den Anforderungen an die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats und den Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums zu unterscheiden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen sowohl fachlich als auch persönlich qualifiziert sein, um den Vorstand bei der Leitung eines globalen Telekommunikationsunternehmens zu beraten und zu überwachen.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse einer guten Corporate Governance eines kapitalmarktorientierten Unternehmens verfügen. Dazu gehören Kenntnisse der Grundlagen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, der internen Kontrollmechanismen, der Compliance sowie der regulatorischen und rechtlichen Fragestellungen.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seines Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen können und die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Beschränkung der Zahl der Mandate beachten. Bei sechs ordentlichen Sitzungen pro Jahr liegt der zu erwartende Zeitaufwand für neue Mitglieder in der Regel bei etwa 18 bis 36 Tagen pro Jahr. Darin enthalten sind die Vor- und Nachbereitung der Aufsichtsratssitzungen und der jeweiligen Beschlüsse, die Beschäftigung mit den Berichten an den Aufsichtsrat sowie die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und die Teilnahme an der Hauptversammlung. Dabei ist zu beachten, dass der Zeitaufwand auch von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats abhängt.
Da die Kommunikation in den Sitzungen und die Unterlagen zu deren Vorbereitung in englischer Sprache erfolgen, sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats über gute Kenntnisse der englischen Sprache verfügen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Unabhängig in diesem Sinne ist, wer nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Vorstand, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll von der Gesellschaft und dem Vorstand unabhängig sein. Mindestens ein Vertreter der Anteilseigner soll vom kontrollierenden Aktionär unabhängig sein. Personen, die eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei einem wesentlichen Wettbewerber von Gigaset ausüben oder die direkt oder indirekt mehr als 3 % des stimmberechtigten Kapitals eines solchen Wettbewerbers halten, sollen nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein.
Mindestens ein Mitglied soll über fortgeschrittene juristische Kenntnisse verfügen.
Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll unabhängig sein und über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll außerdem die folgenden allgemeinen persönlichen Anforderungen erfüllen:
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Integrität und ethisches Verhalten |
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Unternehmerisches oder betriebliches Verständnis |
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Bereitschaft zur Leistung |
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Soziale Kompetenz |
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Verhandlungs- und Argumentationsgeschick |
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Analytische Fähigkeiten und Weitsicht |
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Offenheit für innovatives Denken und neue Ideen |
Insgesamt soll der Aufsichtsrat über die unternehmensspezifischen und fachlichen Qualifikationen verfügen, die die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Anforderungsprofile abdecken. Es ist nicht erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates über alle aufgeführten Kompetenzen verfügt. Die Gesamtheit der Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen ist vielmehr die Summe aller individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats. Das folgende Anforderungsprofil soll daher erfüllt sein:
Erfahrung und Expertise in Forschung und Entwicklung im Telekommunikations- und Softwarebereich sowie im Bereich der Digitalisierung, Kenntnisse über strukturierte Innovationsprozesse.
Fundierte Erfahrung in der Telekommunikations- und Softwarebranche, sowohl in der Entwicklung als auch im Vertrieb, Kenntnisse über internationale Märkte, Kunden und Wettbewerber, Produkt-Know-how.
Erfahrung und Expertise in den Bereichen Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, Kenntnisse in Unternehmensplanung, Corporate Finance und Kapitalmarktthemen sowie Erfahrung mit betriebswirtschaftlichen Prozessen und deren Optimierung.
Erfahrung mit unternehmerischer Strategieentwicklung und Strategieumsetzung, sowie mit Change Management Prozessen und M&A Prozessen.
Gigaset ist auf der ganzen Welt tätig. Daher soll der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über Kenntnisse und Erfahrungen in den für Gigaset wichtigen Regionen verfügen. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl von Mitgliedern angehören, die auf Grund ihrer Herkunft, Ausbildung oder beruflichen Erfahrung einen besonderen Bezug zu den für Gigaset relevanten internationalen Märkten haben.
Die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen diese Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats entspricht seine Zusammensetzung dem definierten Kompetenzprofil und dem Diversitätskonzept. Die unterschiedlichen Ausbildungs-, Berufs- und Lebenserfahrungen, die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Herkunft der sechs Mitglieder ergänzen sich gegenseitig. Die Profile der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar.
Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat gehört diesem mit den fünf Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Helvin Wong, Frau Barbara Münch, Herrn Ulrich Burkhardt, Herrn Paolo Di Fraia und Herrn Xiaojian Huang, eine angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter an.
Der Aufsichtsrat hat die folgende Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt:
Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft sollen grundsätzlich nur Personen vorgeschlagen werden, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Prüfungsausschuss besteht seit dem 8. Juni 2021 aus Herrn Wong, Herrn di Fraia, Herrn Burkhardt (Vorsitzender) und Frau Shiu.
Die im Berichtsjahr dem Prüfungsausschuss angehörenden Aufsichtsratsmitglieder erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung, die bei Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vorliegen müssen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat in der Geschäftsführung verschiedener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gearbeitet und verfügt über mehr als 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung.
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören u. a. die Prüfung der Rechnungslegung des Unternehmens sowie des vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des Vorschlags zur Verwendung eines Bilanzgewinns der Gigaset AG sowie der Quartalsabschlüsse und Zwischenlageberichte des Gigaset Konzerns. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses von Gigaset AG und Gigaset Konzern sowie des zusammengefassten Lageberichts erarbeitet der Prüfungsausschuss Vorschläge für die Billigung der Jahresabschlüsse durch den Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers, regt Prüfungsschwerpunkte an, legt die Vergütung des Abschlussprüfers fest und erteilt den Prüfungsauftrag an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Ferner überwacht der Ausschuss die Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Hierbei nimmt der Prüfungsausschuss auch regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der inhaltlichen Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts gemäß § 315b HGB und mit dem internen Kontrollsystem des Unternehmens sowie mit den Verfahren zur Risikoerfassung, zur Risikokontrolle und zum Risikomanagement sowie mit dem internen Revisionssystem und mit der Compliance. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses kann über den Ausschussvorsitzenden unmittelbar bei den Leitern derjenigen Zentralbereiche der Gesellschaft, die in der Gesellschaft für die Aufgaben zuständig sind, die den Prüfungsausschuss gemäß der aktienrechtlichen Regelungen betreffen, Auskünfte einholen.
Dem Personalausschuss sind alle Personalangelegenheiten des Vorstands zur eigenverantwortlichen Erledigung zugewiesen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vorbereitung der Personalentscheidungen, soweit diese infolge des Delegationsverbotes dem Plenum vorbehalten sind. Daneben bereitet der Personalausschuss die den Vorstand betreffenden Vergütungsthemen- und -entscheidungen des Aufsichtsrates vor.
Der Personalausschuss besteht seit dem 8. Juni 2021 aus Herrn Wong, Herrn di Fraia, Frau Münch (Vorsitzende) und Frau Pan.
Der Finanzausschuss behandelt komplexe finanzwirtschaftliche Themen. In diesem Rahmen befasst er sich mit den Grundsätzen für Finanzierung und Investitionen, einschließlich der Kapitalstruktur der Konzerngesellschaften sowie mit den Grundsätzen der Akquisitions- und Veräußerungspolitik, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung einzelner Beteiligungen von strategischer Bedeutung.
Der Finanzausschuss besteht seit dem 8. Juni 2021 aus Herrn Wong, Frau Münch und Herrn di Fraia (Vorsitzender).
Der Bericht des Aufsichtsrats informiert über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse und über die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat am 24. Juli 2017 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat Zielgrößen von 16,66 % bis zum 30. Juni 2022 und im Vorstand Zielgrößen von 0 % bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Diese Zielgrößen sind im Laufe des Geschäftsjahres 2018 erreicht und mit Blick auf den Aufsichtsrat in der Folgezeit sogar überschritten worden. Die Zielgröße von 0 % für den Frauenanteil im Vorstand wurde ausführlich erwogen und mit Blick auf die konkrete Besetzung des Vorstandes und die strukturellen Bedingungen festgelegt. Der Vorstand hat am 9. August 2017 für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen von 10 % für die 1. Führungsebene und von 30 % für die 2. Führungsebene bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Da in der Gigaset AG jedoch mittlerweile nur noch vier Mitarbeiter beschäftigt sind, konnten diese Zielgrößen nicht erreicht werden.
Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, unterrichten wir unsere Aktionäre, die Finanzanalysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen. Dabei legen wir Informationen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über dessen Risiken offen. Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern- und Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns und der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns und der Gesellschaft beschrieben sind. Der Jahresabschluss der Gigaset AG, der Konzernabschluss für den Gigaset Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 3 Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufgestellt und in der Folge veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie nach dem Ende des ersten und dritten Quartals durch Quartalsmitteilungen unterrichtet. Darüber hinaus veröffentlicht die Gigaset AG Informationen auch in Presse- und Analystenkonferenzen. Als stets aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt die Gigaset AG zudem das Internet. Auf der Homepage www.gigaset.com besteht Zugriff auf die Termine der wesentlichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen wie Geschäftsberichte, Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanzberichte oder die Hauptversammlung sowie auf Informationen zur Aktie und zum Aktienkurs. Dem Prinzip des "Fair Disclousre" folgend, behandeln wir alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen stellen wir über adäquate Medienwege unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informieren wir in Ad-hoc-Mitteilungen über kursrelevante Tatsachen, die geeignet sind, im Falle ihres Bekanntwerdens den Kurs der Gigaset-Aktie zu beeinflussen.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zu ihnen in enger Beziehung stehende Personen sind nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, der Gigaset AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der Gigaset AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr bzw. Geschäftsjahr EUR 20.000 erreicht oder überstiegen hat. Die Gigaset AG veröffentlicht Angaben zu den Geschäften unverzüglich auf der Internetseite und übersendet der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen entsprechenden Beleg; die Information wird dem Unternehmensregister zur Speicherung übermittelt.
Meldungen nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) sind der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 nicht zugegangen.
Die globale Wachstumsdynamik vor allem in China, den USA und der EU ging bis Ende 2021 bereits wieder deutlich zurück, da die Auswirkungen der geld- und fiskalpolitischen Anreize allmählich nachließen und größere Unterbrechungen der Lieferketten auftraten.
Der zunehmende Inflationsdruck in vielen Volkswirtschaften stellt ein zusätzliches Risiko für die Erholung dar. Darüber hinaus stehen dem globalen Wirtschaftsaufschwung auch neue CoronaInfektionswellen, anhaltende Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt sowie fortgesetzte Probleme in der Lieferkette gegenüber. Nach einem Wachstum von 5,9 % im Jahr 2021 erwartet der IWF für das Jahr 2022 nur noch ein Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung von 4,4 %. Die entwickelten Volkswirtschaften sollen um 3,9 % wachsen (2021: 5,0 %), die Schwellen- und Entwicklungsländer um 4,8 % nach 6,5 % in 2021. Die Wirtschaft der EU soll ein Plus von 3,9 % (2021: 5,2 %) erzielen.
Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung der IWF-Experten mit einem Plus von 3,8 % hingegen stärker als in 2021 (+2,7 %) wachsen. Für Frankreich wird ein Wachstum von 3,5 % (2021: 6,7 %), für Italien von 3,8 % (2021: 6,2 %) und für Spanien von 5,8 % (2021: 4,9 %) erwartet. Für die Wirtschaft der Niederlande wird laut Statista ein Plus von 3,2 % (2021: 3,8 %) und für die Schweiz nach Einschätzung des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ein Plus von 3,0 % nach 3,3 % erwartet.
Mit Auftreten des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen durch den Westen wird eine weitere Verschlechterung der Konjunktur erwartet. Genaue Progonsen können durch den dynamischen Geschehnisverlauf nicht getroffen werden. Für Gigaset besteht ein gewisses Risiko, dass die Geschäfte in Russland und im Balkan nicht wie gewohnt fortgesetzt werden können, auch die Liefersituation bei Vorprodukten könnte sich weiter eintrüben.
Es ist nicht auszuschließen, dass der Zugriff auf Vermögenswerte der russischen Tochtergesellschaft infolge weiterer Sanktionen erschwert wird.
Nach Einschätzung von Statista entwickelt sich der weltweite Markt für Festnetztelefonie in den kommenden Jahren leicht positiv. Der Umsatz in diesem Segment soll demnach von etwa EUR 6,2 Mrd in 2021 bis auf EUR 7,1 Mrd im Jahr 2026 steigen. Für Gesamteuropa prognostiziert Statista für 2021 einen Umsatz von etwa EUR 1,4 Mrd und bis 2026 einen Anstieg bis auf EUR 1,5 Mrd. Gigaset teilt diese positive Projektion nicht in vollem Umfang und kalkuliert eher defensiv. Der Konzern geht davon aus, dass sich der Markt für Festnetztelefonie in Europa und weltweit bedingt durch den wachsenden Anteil mobiler Kommunikation weiterhin rückläufig entwickeln wird. Absolut gesehen erwartet Gigaset für den Markt der schnurlosen Festnetztelefonie zudem ein weiterhin abnehmendes Preisniveau. Dessen ungeachtet will Gigaset seine Marktanteile im Produktbereich Phones verteidigen und gegenüber dem Wettbewerb weiter ausbauen.
Der weltweite Smartphone-Absatz hat nach Einschätzung von Statista seine coronabedingte Talsohle im Jahr 2020 durchschritten und soll bereits in 2023 mit einem Absatz von 1,465 Mrd Stück fast an das Rekordjahr 2016 (1,469 Mrd Stück) anschließen. Gigaset konnte bereits im vergangenen Geschäftsjahr 2021 wieder Boden gut machen und sieht sich für weiteres Wachstum gut aufgestellt. Weiterhin werden Kunden im Consumer-Umfeld mit Smartphones im niedrigen bis mittleren Preissegment adressiert und spezielle Segmentlösungen für z. B. ältere Zielgruppen entwickelt. Im Business-Umfeld wird sich die Flexibilität durch die lokale Fertigung weiter auszahlen und Kunden für die Marke Gigaset gewinnen.
Gemäß einer Prognose von Statista dürfte der Umsatz im deutschen Smart Home-Markt im Jahr 2022 bei etwa EUR 7,1 Mrd liegen. Bis zum Jahr 2025 erwartet Statista einen weiteren Anstieg des Marktvolumens auf EUR 9,6 Mrd. Das entspräche einem jährlichen Umsatzwachstum von 10,6 % (CAGR 2021-2025). Einer repräsentativen Studie von Splendid Research zufolge verwenden bereits 40 % der Deutschen mindestens eine Smart Home-fähige Anwendung, weitere 38 % zeigen sich daran interessiert.
Laut Statista wird der Umsatz im weltweiten Smart Home-Markt 2022 etwa EUR 122,9 Mrd betragen und bis zum Jahr 2025 ein Marktvolumen von EUR 182,4 Mrd erreichen. Das entspräche einem jährlichen Umsatzwachstum von 14,1 %. Damit ist der Smart Home-Markt einer der Märkte mit den höchsten Wachstumsraten.
Gigaset sieht sich im Bereich Smart Home durch die Adressierung der vier Themenfelder Sicherheit, Komfort, Energie und Pflege gut aufgestellt und erwartet eine weiter positive Entwicklung des Smart Home-Segments. Jedoch geht das Unternehmen auch weiterhin von einer langsameren als in den Studien prognostizierten Entwicklung aus. Die realen Umsatzzahlen in der gesamten Branche während der letzten Jahre haben mit den Prognosen konstant nicht mithalten können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich das von der gesamten Branche erwartete progressive Wachstum nicht doch zeitnah zeigen wird. Gigaset will dafür mit den richtigen Produkten, Lösungen und Partnern ideal aufgestellt sein.
Aus diesem Grund setzt Gigaset weiter unverändert auf Anschlussinvestitionen, bindet neue Systemkomponenten mit ein und entwickelt die Smart Home-App kontinuierlich weiter. Zusätzlich bereitet Gigaset schon jetzt das Portfolio auf den neuen Smart Home-Standard "Matter" vor.
Nach Einschätzungen von MZA Cosultants wird weiterhin von einer Zunahme der Bedeutung für den Bereich der Geschäftskundentelefonie für die IP-Telefonie, vor allem in Westeuropa, erzeugt durch den Wandel von traditioneller TDM-Telefonie hin zu All-IP- und hybriden Lösungen, erwartet. Hierzu verspricht sich Gigaset für das Segment Professional ein zukünftiges Umsatzwachstum in Anbetracht der bereits angekündigten Partnerschaft mit Unify für die exklusive Herstellung der nächsten Tischtelefon-Familie.
Eine wachsende Bedeutung der IP-Telefonie im Bereich Professional erwartet Gigaset deshalb auch in Europa. Gigaset hat sich mit seinen Geschäftskundenlösungen erfolgreich aus dem KMU-Segment in das Enterprise-Geschäft entwickelt. Dieses neue Marktsegment kann nun erfolgreich adressiert werden und enthält analog zum Gesamtwachstum der Branche ein entsprechendes Wachstumspotenzial z.B. auch durch den Einsatz von sogenannten AML (Alarm, Messaging und Location Lösungen), die von großen Unternehmen, Krankenhäusern, Behörden und vielen anderen Institutionen eingesetzt werden. Auch in diesem Kontext ist die exklusive Partnerschaft mit der Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG von besonderer Bedeutung. Hier wird Gigaset die nächste Tischtelefon-Familie für Unify entwickeln und diese auf Grund erworbener Software-Lizenzen auch im eigenen Portfolio einsetzen. Die Auslieferung der Geräte erfolgt ab diesem Jahr. Insgesamt sollen in den Folgejahren dann rund fünf Millionen Geräte der neuen Tischtelefonserie verkauft werden.
Das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 stand weiterhin im Fokus der Corona-Pandemie und wurde im Laufe des Jahres von einer globalen Lieferengpasskrise für sämtliche Produkte und Materialien geprägt. Nachdem in 2020 infolge der Corona-Pandemie starke Umsatz- und Absatzeinbrüche zu verzeichnen waren, entspannte sich die Situation in 2021. Aus dem Nachfrageeinbruch des Vorjahres resultierte für Gigaset ein deutlicher Nachholeffekt in Verbindung mit einem allgemein gestiegenen Interesse an Telekommunikationsprodukten. Infolge der weltweiten Lieferengpässe sämtlicher Materialien traf Gigaset insbesondere die Knappheit an Halbleiterprodukten, sodass die Nachfrage vor allem im zweiten Halbjahr 2021 nicht bedient werden konnte. Der Produktionsrückstand trägt sich weiter in das Jahr 2022, wo mit einer allmählichen Entspannung im Jahresverlauf auf der Beschaffungsseite gerechnet wird. Der Gigaset Konzern geht für das Geschäftsjahr 2022 von einer leicht positiven Entwicklung beim Umsatz und EBITDA aus. In Summe wird ein Umsatz auf Vor-Corona Nievau für das Geschäftsjahr 2022 angestrebt, sodass die vor der Pandemie eingeschlagene Entwicklung fortgesetzt werden kann. Der langjährige Trend des Marktrückgangs im Phones Bereich wird weiterhin Bestand haben und konsequent durch die positive Entwicklung der übrigen Geschäftsbereiche kompensiert.
Gigaset wird zur Erreichung seiner Ziele das Kostenmanagement auch 2022 weiter fortsetzen und abhängig von der Umsatzentwicklung und anderen wirtschaftlichen Risikofaktoren mit Augenmaß investieren.
Entsprechend der Umsatzentwicklung erwartet Gigaset für das Jahr 2022 eine Stabilisierung der Ergebnislage, anhand derer die geplante Transformation der Gigaset weiter vorangetrieben werden kann.
Gigaset hat einen Großteil des US-Dollar-Risikos 2022 abgesichert. Die Prognose basiert darüber hinaus auf einem Wechselkurs von USD 1,18 pro Euro. Dieser Prognose liegen die beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklungen zugrunde.
Die Gesellschaft finanziert sich derzeit im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft und wird sich in Anbetracht der noch nicht vollends überstandenen Pandemie weiterhin auf eine optimale Steuerung der Liquidität unter Ausnutzung sämtlicher zur Verfügung stehender und im Gesamtkontext sinnvoller Finanzierungsmöglichkeiten fokussieren. Die Strategie der Gesellschaft zur Sicherung der finanziellen Stabilität bleibt unverändert konservativ, um die operative und strategische Flexibilität des Konzerns zu wahren. Gigaset verfügte zum Jahresende 2021 über einen Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von EUR 23,1 Mio. Aus diesem Zahlungsmittelbestand sind neben dem operativen Bedarf auch Rückzahlungen im Rahmen der externen Finanzierung zu leisten. Gigaset erwartet entsprechend der Planung, dass auch unter Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtungen ein deutlich positiver Zahlungsmittelbestand zum Geschäftsjahresende 2022 vorhanden sein wird.
Die Gigaset AG als Holding des Gigaset Konzerns generiert Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen mit verbundenen Unternehmen. Das Ergebnis der Gigaset AG bestimmt sich zudem im Wesentlichen aus Personalkosten und sonstigen Aufwendungen für den Vorstand. Da die Umsatzerlöse aus den Konzernumlagen nicht alle Aufwendungen abdecken, wird die Gigaset AG voraussichtlich einen Jahresfehlbetrag im mittleren einstelligen Millionenbereich erwirtschaften.
Die Gigaset AG ist eine Holding und geprägt durch die Entwicklung ihrer operativen Tochtergesellschaften. Für das Geschäftsjahr 2022 sind keine Dividendeneinnahmen in der Gigaset AG geplant.
Durch die Integration der Gigaset AG in den Konzern kann diese auf die liquiden Mittel der Tochtergesellschaften zugreifen. Des Weiteren erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft mittels Weiterverrechnung von Dienstleistungen an die Konzerntochtergesellschaften.
Der Prognoseausblick der Gigaset AG gibt, in Relation zu den wesentlichen Chancen und Risiken, die Sicht des Vorstands auf das kommende Geschäftsjahr 2022 wieder. Der Bericht enthält zukunftsbezogene Angaben, die auf den Erwartungen und Einschätzungen der Gigaset AG basieren. Diese Annahmen unterliegen gewissen Unwägbarkeiten, die in Summe oder einzeln dazu führen können, dass die prognostizierte Geschäftsentwicklung von der tatsächlichen abweicht. Wesentliche Faktoren sind politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die seitens des Unternehmens nicht beeinflusst werden können.
Die Annahmen in diesem Ausblick gehen von einer unveränderten Aufstellung und Zusammensetzung der Gigaset AG als Konzern aus. Der Ausblick berücksichtigt alle zum Zeitpunkt der Aufstellung vorliegenden Erkenntnisse, die einen Einfluss auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft haben könnten.
Die Weltwirtschaft startet laut den Experten des IWF das Jahr 2022 schwächer, als bisher erwartet. Mit der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Variante Omikron haben viele Länder, darunter auch Deutschland, wieder Mobilitätsbeschränkungen verhängt. Von Zugangsbeschränkungen und zeitweiser Homeoffice-Pflicht sind das produzierende wie das Dienstleistungsgewerbe, aber auch der Einzelhandel betroffen. Zugleich verursachen die verschärften Hygienevorschriften und die Notwendigkeit einer schnelleren Digitalisierung den Unternehmen zum Teil deutliche Mehrkosten. Für Risiken infolge der Coronapandemie sorgt auch die starke Zunahme des Online-Handels, denn sie bedeutet gleichzeitig teils drastische Einbußen im herkömmlichen Handel. Das Auftreten neuer Coronavirus-Varianten könnte die Pandemie verlängern und zu neuen, schlecht abzuschätzenden wirtschaftlichen Störungen führen. So haben steigende Energiepreise und Versorgungsunterbrechungen zuletzt schon zu einer deutlich erhöhten Inflation geführt. Sollte diese Entwicklung andauern, birgt auch das für Unternehmen Risiken, ebenso wie die zunehmenden geopolitischen Spannungen und die anhaltenden Auswirkungen aus dem Klimawandel. Einen Teil dieser Risiken trägt auch Gigaset.
Neben den beschriebenen Risiken die sich aus der nach wie vor anhaltenden Coronakrise und der neuen Unsicherheit durch die Ukraine Russland-Krise ergeben, besteht für Gigaset im laufenden Jahr 2022 vor allem das Risiko, dass sich globale Lieferkettenprobleme und die bestehende Knappheit auf der Beschaffungsseite, vor allem die mangelnde Verfügbarkeit von Chips, negativ auf die Produktion und somit Produktverfügbarkeit auswirken und damit eine konstante Auslastung der Produktionskapazitäten verhindern. Die Situation wird durch eine sich zunehmend komplexere Logistik hier vor allem hinsichtlich freier Frachtkapazitäten und deren Kosten erschwert. Ebenso sieht sich die Gesellschaft Risiken mit Blick auf die Kostenentwicklung von Vorprodukten und Produktionsmaterialien sowie im im Energiebereich ausgesetzt, die zu steigenden Produktionskosten führen, aber nicht ohne weiteres auf Kunden umgelegt werden können. Dies würde in der Konsequenz die Margen-Qualität reduzieren und sich damit negativ auf verschiedene Kennzahlen auswirken.
Angesichts der im Prognoseausblick beschriebenen Annahmen und unter Ausschluss einer plötzlichen, deutlichen Verschlechterung des Pandemie-Geschehens oder der Lieferketten-Situation, erwartet Gigaset für das Geschäftsjahr 2022 folgende Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
1. Einen leichten Anstieg bei Umsatz und EBITDA
2. Einen moderat positiven Free Cashflow
Die Gigaset AG ist gemäß § 315b Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung befreit, da die Gigaset AG für das Berichtsjahr 2021 einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des zusammengefassten Lageberichts erstellt. In Übereinstimmung mit § 315b Abs. 3 Nr. 2 b) HGB wird die Gigaset AG den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht öffentlich zugänglich machen und ihn auf der Internetseite der Gigaset AG veröffentlichen, unter:
https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/ nichtfinanzieller-konzernbericht.html
Es besteht eine Mehrheitsbeteiligung der Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur. Gemäß § 312 AktG haben wir am 25. März 2022 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der mit folgender Erklärung schließt: "Wir erklären, dass die Gesellschaft mit verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 keine berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen hat."
Bocholt, den 25. März 2022
Der Vorstand der Gigaset AG
Klaus Weßing, CEO
Thomas Schuchardt, CFO
Das bietet seit vielen Jahren das Gigaset Smart Home System. Mit zwei neuen Komponenten beweist Gigaset seinen Erfindungsreichtum.
Die Smart Doorbell ist viel mehr als eine herkömmliche Türklingel. Sie schickt Bilder und Videoaufnahmen in bester HD-Qualität auf das Smartphone. Dank integrierter Gegensprechfunktion kann direkt mit der Person vor der Tür gesprochen werden und die Näherungssensoren informieren darüber, ob sich jemand dem Eingangsbereich nähert. Das ist wahrer Komfort für zu Hause.
Smoke 2.0 alarmiert zuverlässig bei auftretendem Brandrauch. Damit ist er ein echter Lebensretter. Egal ob nachts oder wenn niemand zu Hause ist, auf den smarten Rauchwarnmelder ist Verlass: Er schlägt mit einer Lautstärke von 85 Dezibel Alarm, zusätzlich sendet er eine Meldung an die Gigaset elements App. Das ist echte Sicherheit für die Familie.
Aktiva
| in EUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Lizenzen | 25.563 | 28.285 |
| 25.563 | 28.285 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 | 1 |
| 1 | 1 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 115.506.900 | 115.586.336 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 1 | 1 |
| 115.506.901 | 115.586.337 | |
| 115.532.465 | 115.614.623 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.769.099 | 2.375.072 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.370.687 | 1.355.384 |
| 4.139.786 | 3.730.456 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 2.027.419 | 6.047.536 |
| 6.167.205 | 9.777.992 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.452 | 3.212 |
| Bilanzsumme | 121.707.122 | 125.395.828 |
|
PASSIVA |
||
| in EUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital * | 132.455.896 | 132.455.896 |
| II. Kapitalrücklage | 91.910.269 | 91.910.269 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 93.975 | 93.975 |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 65.768.373 | 65.768.373 |
| IV. Bilanzverlust | -190.869.485 | -188.062.856 |
| 99.359.028 | 102.165.658 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 852.070 | 718.695 |
| 2. Steuerrückstellungen | 208.250 | 167.535 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 772.687 | 894.495 |
| 1.833.007 | 1.780.725 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38.992 | 14.190 |
| 2 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 20.425.704 | 21.392.376 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 50.392 | 42.878 |
| 20.515.087 | 21.449.444 | |
| Bilanzsumme | 121.707.122 | 125.395.828 |
*) Bedingtes Kapital zum 31. Dezember 2021 in
Höhe von EUR 64.700.000 (Vj. EUR 64.700.000)
| EUR | 01.01.- 31.12.2021 | 01.01.- 31.12.2020 |
| 1. Umsatzerlöse | 914.313 | 883.394 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 763.564 | 1.023.943 |
| 3. Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -9.489 | -32.558 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.022.421 | -996.217 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -166.787 | -15.438 |
| (davon für Altersversorgung 2021 in EUR -88.696) | ||
| (davon für Altersversorgung 2020 in EUR 57.341) | ||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens | -7.722 | -7.222 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.627.384 | -2.357.495 |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 57.491 | 34.172 |
| (davon aus verb. Unternehmen 2021 in EUR 57.068) | ||
| (davon aus verb. Unternehmen 2020 in EUR 34.172) | ||
| 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -2.000 | 0 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -497.978 | -479.765 |
| (davon an verb. Unternehmen 2021 in EUR -417.905) | ||
| (davon an verb. Unternehmen 2020 in EUR -417.320) | ||
| (davon an der Aufzinsung von Rückstellungen 2021 in EUR -80.073) | ||
| (davon an der Aufzinsung von Rückstellungen 2020 in EUR -60.744) | ||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -208.216 | 75.605 |
| (davon Ertrag aus der Veränderung latenter Steuern 2021 in EUR -417.320) | ||
| (davon Ertrag aus der Veränderung latenter Steuern 2020 in EUR -11.745) | ||
| 11. Ergebnis nach Steuern | -2.806.630 | -1.871.581 |
| 12. Jahresfehlbetrag | -2.806.630 | -1.871.581 |
| 13. Verlustvortrag | -188.062.856 | -186.191.275 |
| 14. Bilanzverlust | -190.869.485 | -188.062.856 |
Die Gigaset AG (oder "Gesellschaft") ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 19015 eingetragen. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in der Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft.
Die Gigaset AG ist eine international agierende Holdinggesellschaft im Bereich der Kommunikationstechnologie. Das Unternehmen hat seinen Stammsitz in Bocholt. Hier befindet sich auch der hochautomatisierte Fertigungsstandort. Der Gigaset Konzern beschäftigte im Jahr 2021 durchschnittlich 872 Mitarbeiter und unterhält Vertriebsaktivitäten in 54 Ländern.
Die Aktien der Gesellschaft werden im Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Der vorliegende Jahresabschluss der Gigaset AG für das am 31. Dezember 2021 abgeschlossene Geschäftsjahr 2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und 275 HGB sowie den hierzu ergangenen Nebenvorschriften. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren.
Der Lagebericht der Gigaset AG wurde in Anwendung des § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht des Gigaset Konzerns zusammengefasst.
Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet.
Die Gigaset AG wird als Holding Gesellschaft maßgeblich von der Entwicklung ihrer Konzerngesellschaften beeinflusst. Der Abschluss der Gesellschaft wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Zugänge des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert und in der Folge abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abgänge werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zum Zeitpunkt des Ausscheidens gebucht. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Das Sachanlagevermögen wird im Wesentlichen mit einem Abschreibungssatz von 33,3 % nach der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wird grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Der beizulegende Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen wird mittels des DCF-Verfahrens ermittelt. Hinsichtlich der Planungsprämissen sowie der verwendeten Parameter (Zinssätze, Risikozuschläge) bestehen dabei systemimmanente Schätzunsicherheiten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennbetrag und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Rückstellungen werden für erkennbare Risiken nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht in angemessenem Umfang gebildet. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durschnittlichen Markzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgt für die bisher zugesagten leistungsorientierten Pensionszusagen sowie für die beitragsorientierten Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit ihrem Erfüllungsbetrag. Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird der Unterschiedsbetrag unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ermittelt. Die Altersversorgungsverpflichtungen sind im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre bewertet worden.
Gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 253 Abs. 2 HGB) werden die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Diskontierungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt.
Für die Bewertung der Pensionszusagen werden zum Stichtag folgende Parameter angewandt:
| Parameter | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Diskontierungszinssatz | 1,87% | 2,31% |
| Biometrische Rechnungsgrundlagen | "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck | "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck |
| Rententrend | 1,65% | 1,65% |
| Entgelttrend | 2,25% | 2,25% |
| Fluktuation | 3,00% | 3,00% |
Die Gesellschaft hält Anteile an Fondsvermögen zur Deckung von Deferred Compensation-Verpflichtungen. Weiterhin hält die Gesellschaft Anteile an einem Fondsvermögen zur Deckung von übrigen Pensionsansprüchen ("Contractual Trust Agreement"). Beide Anteilskategorien sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus diesen Altersversorgungsverpflichtungen. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden diese Vermögensgegenstände mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Stichtag bewertet.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung gebildet.
Für die Jubiläumsrückstellungen wurde als Bewertungsmethode die projizierte Einmalbetragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) verwendet. Die Berechnung der Jubiläumsrückstellung erfolgte unter Verwendung folgender Parameter:
| Parameter | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Diskontierungszinssatz | 1,35% | 1,61% |
| Biometrische Rechnungsgrundlagen | "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck | "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck |
| Dynamik der Bezüge | 2,25% | 2,25% |
| Dynamik der Beitragsbemessungsgrenzen | 2,25% | 2,25% |
| Fluktuation | 3,00% | 3,00% |
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines Ertragssteuersatzes in Höhe von 32,98 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.
Valutaforderungen und -verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich zum amtlichen Mittelkurs am Tag der Einbuchung erfasst. Die Folgebewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten zum jeweiligen Bilanzstichtag erfolgt zum Stichtags-Devisenkassamittelkurs. Gewinne über die fortgeführten Anschaffungskosten/Herstellungskosten werden dabei nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt.
Die Veränderung des Anlagevermögens im Berichtsjahr wird im Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang detailliert dargestellt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen belaufen sich auf TEUR 115.507 (Vj. TEUR 115.586). Weitere Informationen zu den Anteilen werden in der Anlage (Anteilsbesitzliste) detailliert dargestellt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus:
| TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Forderungen aus Dienstleistungsverträgen | 554 | 216 |
| Forderungen aus dem Finanzverkehr (i. W. Darlehen) | 2.215 | 2.159 |
| Summe | 2.769 | 2.375 |
Hierbei handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um Forderungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus einer Regressforderung in Höhe von TEUR 1.350 (Vj. TEUR 1.350).
Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 132.455.896,00 (Vj. EUR 132.455.896,00), ist eingeteilt in 132.455.896 (Vj. 132.455.896) Stückaktien ohne Nennwert und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Auf jede Stückaktie entfällt somit ein Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 wie auch zum 31. Dezember 2020 wurden keine eigenen Aktien gehalten.
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 91,9 Mio und hat sich somit im Vergleich zu der im Vorjahr ausgewiesenen Kapitalrücklage nicht verändert.
Die Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag nicht verändert und betragen weiterhin EUR 65,9 Mio.
Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 11. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 44.200.000,00 auszugeben und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4.5 der Satzung beschlossen. Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung wäre zum 11. August 2021 ausgelaufen. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter ermächtigt, bis zum 13. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 22.000.000,00 auszugeben und eine entsprechende Ergänzung in § 4.3 der Satzung beschlossen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten für genehmigtes Kapital nicht aus. Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung auch im Hinblick auf Sachkapitalerhöhungen zu geben, sollte unter Aufhebung der Genehmigten Kapitalia 2016 und 2019 ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen werden und die Satzung entsprechend geändert werden. Vor diesem Hintergrund hat die ordentliche Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses zu schaffen und die Satzung entsprechend zu ändern. Das Genehmigte Kapital 2016 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.5 der Satzung wurde aufgehoben und § 4.5 der Satzung wurde ersatzlos gestrichen. Das Genehmigte Kapital 2019 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.3 der Satzung wurde aufgehoben und neu gefasst. Der Vorstand ist somit gemäß dem neu gefassten § 4.3 der Satzung befugt, durch die Ausgabe neuer Aktien das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 anzupassen. Das Genehmigte Kapital 2020 beträgt zum 31. Dezember 2021 noch unverändert EUR 66.200.000,00.
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können wesentliche Instrumente sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als entscheidender Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen. Dem Unternehmen fließt meist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihm später unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Zur Ausgabe derartiger Schuldverschreibungen ist eine entsprechende Ermächtigung sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals erforderlich. Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hatte den Vorstand zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 29.700.000,00 in § 4.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2016) geschaffen. Diese Ermächtigung wäre am 11. August 2021 ausgelaufen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 35.000.000,00 bis zum 13. August 2024 in § 4.4 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019) geschaffen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit den dazugehörigen Bedingten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus. Um der Gesellschaft zukünftig die größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstruments, auch im Hinblick auf Sacheinlagen zu geben, hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigungen eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie ein dazugehöriges neues Bedingtes Kapital 2020 zu schaffen. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung beschlossen, dass das Bedingte Kapital 2016 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.9 der Satzung aufgehoben und § 4.9 der Satzung ersatzlos gestrichen wird und dass das Bedingte Kapital 2019 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.4 der Satzung aufgehoben und neu gefasst wird. Die Hauptversammlung beschloss daher am 4. Juni 2020, dass mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Gesellschaft ermächtigt wird, bis zum 3. Juni 2025 einmalig oder mehrmalig Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 ("Schuldverschreibungen") zu begeben bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Schulverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 64.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 64.700.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Das Bedingte Kapital 2020 beträgt zum 31. Dezember 2021 noch unverändert EUR 64.700.000,00.
Zur Verwendung des Bilanzverlustes schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Pensionsrückstellungen umfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche der tariflichen und übertariflichen Mitarbeiter, der Pensionäre und der Hinterbliebenen sowie deren Ansprüche auf Übergangszuschüsse. Weiterhin beinhaltet die Rückstellung Verpflichtungen aus Ansprüchen von Mitarbeitern aus der Umwandlung von Prämien- in Rentenansprüche (Deferred Compensation).
Für Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen und Deferred Compensation hält die Gesellschaft Fondsvermögen, das sich als Deckungsvermögen qualifiziert. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden diese Vermögensgegenstände mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Stichtag bewertet.
Die Bewertung der Fondsanteile zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt sowohl zum Stichtag realisierte als auch unrealisierte Veränderungen des Zeitwertes und erfolgt zum Börsenkurs. Die realisierten Änderungen umfassen Zins- und Dividendenerträge. Die unrealisierten Veränderungen zeigen Änderungen des Zeitwertes (aktueller Wert der Fondsanteile zum Jahresultimo) auf Grund von Kursänderungen der gehaltenen Anteile.
Die Verrechnungen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung stellen sich wie folgt dar:
|
BILANZ
in TEUR |
31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Deckungsvermögen | ||
| Anschaffungskosten | 533 | 489 |
| Beizulegender Zeitwert | 609 | 565 |
| Unterschiedsbetrag | 76 | 76 |
| Pensionen (Erfüllungsbetrag) | 1.461 | 1.284 |
| Pensionsrückstellungen nach Saldierung | 852 | 719 |
|
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
in TEUR |
2021 | 2021 |
| Personalaufwand Regelzuführung zu Pensionen = Aufwendungen aus Altersvorsorge | 86 | -57 |
| Nach §246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnete Aufwendungen und Erträge | ||
| Zinsaufwand verpflichtungsseitig | 30 | 33 |
| Effekt aus Zinsänderung | 63 | 50 |
| Zinsertrag aus Deckungsvermögen | -15 | -23 |
| Summe Zinsaufwendungen | 78 | 60 |
Der Unterschiedsbetrag aus den Anschaffungskosten des Deckungsvermögens und dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 76 (Vj. TEUR 76) unterliegt gemäß § 268 Abs. 8 HGB einer Ausschüttungssperre.
Gemäß Art. 75 Abs. 6 EGHGB n.F. war die Neufassung des § 253 HGB erstmalig im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 anzuwenden. Daraus ergeben sich zum 31. Dezember 2021 unter Anwendung des 10 Jahre Durchschnittzinssatzes Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 1.461. Diese liegen um TEUR 86 (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2021 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte.
Der Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2021 in Höhe von TEUR 86 unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F.
Die Position setzt sich wie folgt zusammen:
| EUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| Personalrückstellungen | 125.861 | 117.112 |
| Rückstellungen für ausstehende Rechnungen | 244.300 | 221.507 |
| Übrige sonstige Rückstellungen | 402.526 | 555.876 |
| Gesamt | 772.687 | 894.495 |
Die Personalrückstellungen setzten sich im Wesentlichen aus den Rückstellungen für variable Vergütungen zusammen. Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 157 (Vj. TEUR 165), Rückstellung zur Erstellung der konzerninternen Transferpreisdokumentation in Höhe von TEUR 74 (Vj. TEUR 75) sowie Rückstellungen für Kosten des Geschäftsberichtes in Höhe von TEUR 60 (Vj. TEUR 60).
| EUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 | ||||
| davon Restlaufzeit < 1 Jahr | davon Restlaufzeit > 1 Jahr | davon Restlaufzeit davon > 5 Jahre | davon Restlaufzeit < 1 Jahr | davon Restlaufzeit > 1 Jahr | davon Restlaufzeit davon > 5 Jahre | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38.992 | 0 | 0 | 14.190 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 20.425.704 | 0 | 0 | 21.392.376 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 50.392 | 0 | 0 | 42.878 | 0 | 0 |
| davon aus Steuern | 50.392 | 0 | 0 | 42.878 | 0 | 0 |
| Gesamt | 20.515.087 | 0 | 0 | 21.449.444 | 0 | 0 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Inlandsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 34 (Vj. TEUR 0) sowie Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von TEUR 5 (Vj. TEUR 14). Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 19.804 (Vj. TEUR 20.711) und aus Darlehen in Höhe von TEUR 622 (Vj. TEUR 681).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten für Lohn- und Quellensteuer in Höhe von TEUR 50 (Vj. TEUR 43).
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 914 (Vj. TEUR 883) beinhalten im Wesentlichen im Inland erbrachte Dienstleistungen an verbundene Unternehmen.
Die Position sonstige betriebliche Erträge setzt sich wie folgt zusammen:
| TEUR | 2021 | 2020 |
| Erträge aus Weiterverrechnungen | 501 | 833 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 226 | 0 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 37 | 191 |
| Gesamt | 764 | 1.024 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 236 (Vj. TEUR 102) enthalten und beninhalten im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen.
Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 1.189 (Vj. TEUR 1.012) setzt sich aus Gehältern in Höhe von TEUR 1.022 (Vj. TEUR 996) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 167 (Vj. TEUR 16) zusammen.
Die Position sonstige betriebliche Aufwendungen setzt sich wie folgt zusammen:
| TEUR | 2021 | 2020 |
| Rechts- und Beratungskosten | 591 | 427 |
| Aufsichtsratvergütung | 570 | 532 |
| Versicherungen | 516 | 318 |
| Kostenumlagen von der Gigaset Communications GmbH | 365 | 337 |
| Aufwendungen für gekaufte Dienstleistungen | 146 | 145 |
| Marketingaufwand | 112 | 129 |
| Unternehmensberatungskosten | 31 | 159 |
| Übrige sonstige Aufwendungen | 296 | 310 |
| Gesamt | 2.627 | 2.357 |
Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten unter anderem Aufwendungen für Kosten der Hauptversammlung in Höhe von TEUR 56 (Vj. TEUR 62) sowie Aufwendungen für Kosten des Wertpapierhandels in Höhe von TEUR 66 (Vj. TEUR 77). Des Weiteren sind sonstige Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 45 (Vj. TEUR 90) und Personalnebenkosten in Höhe von TEUR 30 (Vj. TEUR 0) entstanden.
In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind im Wesentlichen Zinserträge aus konzerninternen Forderungen in Höhe von TEUR 57 (Vj. TEUR 34) enthalten.
Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 498 (Vj. TEUR 480) enthält im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus dem internen Verrechnungsverkehr gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 418 (Vj. TEUR 417) sowie Zuführungen von Zinsen im Rahmen der Dotierung von Rückstellunge in Höhe von TEUR 80 (Vj. TEUR 61).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestehen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit folgenden Gesellschaften und Sachverhalten:
Die Gigaset AG hat in der Vergangenheit diverse Garantien und Gewährleistungen im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen abgegeben. Zusätzlich übernahm die Konzernmuttergesellschaft in der Vergangenheit auch Finanzierungsgarantien für Tochtergesellschaften. Im vergangenen Geschäftsjahr konnten die latenten Risiken aus diesen Gewährleistungen und Garantien - nicht zuletzt infolge Verjährungseintritts - weiter reduziert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gigaset AG aus solchen Garantien und Gewährleistungen erfolgreich in Anspruch genommen wird, wird seitens des Vorstands als zunehmend geringer werdend eingeschätzt.
Die Gigaset AG ist im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an verschiedenen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere Prozessen und Schiedsverfahren sowie behördlichen Verwaltungsverfahren, beteiligt oder es könnten solche in der Zukunft eingeleitet oder geltend gemacht werden. Auch wenn der Ausgang der einzelnen Verfahren im Hinblick auf die Unwägbarkeiten, mit denen Rechtsstreitigkeiten immer behaftet sind, nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden kann, wird sich nach derzeitiger Einschätzung über die im Abschluss als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigten Risiken hinaus kein erheblich nachteiliger Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns ergeben. Aktuell und im Berichtsjahr 2021 ist folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei der Gigaset AG anhängig:
In dem Rechtsstreit mit der Evonik Operations GmbH (vormals Evonik Degussa GmbH) über eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12,0 Mio hatte ein Schiedsgericht die Gigaset AG im November 2013 unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Evonik einen Betrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Am 4. März 2015 bezahlte Gigaset den Hauptsachebetrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen an Evonik. Wegen der garantiehalber gezahlten Beträge wandte Gigaset sich nunmehr im Regresswege an die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH und die weitere Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, hat Gigaset mit Schiedsklage bzw. Mahnbescheid vom 29. Juni 2015 die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH sowie die Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG im Klagewege auf Erstattung dieses Betrags in Anspruch genommen. Im weiteren Verlauf wurde über das Vermögen sowohl der OXY Holding GmbH als auch der StS Equity Holding UG das Insolvenzverfahren eröffnet. Gigaset ist in beiden Verfahren die Hauptgläubigerin. Zwischenzeitlich ist die Verwertung der Insolvenzmassen weitgehend abgeschlossen; Gigaset geht nicht zuletzt auf Grund einer mit dem Insolvenzverwalter erzielten Einigung hierüber davon aus, aus den Insolvenzmassen bis zu EUR 3,5 Mio zu erhalten. Hiervon sind im 2. Quartal 2016 bereits EUR 2,0 Mio im Wege einer Abschlagsverteilung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH sowie im 4. Quartal 2018 rund EUR 0,2 Mio aus der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der StS Equity Holding UG an die Gesellschaft geflossen. Weitere rund EUR 1,3 Mio erwartet die Gesellschaft im Rahmen der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH. Im Gesamtergebnis wird der Gesellschaft daher aus der Transaktion ein Schaden von saldiert EUR 1,3 Mio verbleiben; dabei handelt es sich im Wesentlichen um die an Evonik bezahlten Zinsen aus dem Hauptsachebetrag.
Aktuell und im Berichtsjahr 2021 ist folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Gigaset AG anhängig:
Der spanischen Tochtergesellschaft der Gigaset Communications GmbH, der Gigaset Communications Iberia S.L. mit Sitz in Madrid, wurde ein Bußgeldbescheid über EUR 2,0 Mio zugestellt. Dem liegt zu Grunde, dass die spanische Finanzverwaltung eine steuerrechtliche Bewertung beanstandet hat. Die spanische Tochtergesellschaft wurde bei der beanstandeten steuerrechtlichen Bewertung von einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten und es wird unverändert davon ausgegangen, dass die Bewertung keinen berechtigten Anlass zur Beanstandung gibt, der zudem die Verhängung eines Bußgeldes rechtfertigen könnte. Dem entsprechend hat die spanische Tochtergesellschaft den Rechtsweg gegen den Bescheid beschritten und beantragt die Aufhebung des Bescheids. Der spanischen Tochtergesellschaft wurde konzernintern ein Darlehen gewährt, mit dem das Bußgeld zunächst bezahlt wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das Darlehen in Eigenkapital umgewandelt worden. Die Gesellschaft hält es in Übereinstimmung mit der Einschätzung des Prozessbevollmächtigten der spanischen Tochtergesellschaft für überwiegend wahrscheinlich, dass es zu der beantragten Aufhebung des Bescheides und damit auch zu der Rückzahlung des Bußgeldes kommen wird.
Im Geschäftsjahr 2021 übten folgende Personen eine Vorstandstätigkeit aus:
| ― |
Klaus Weßing, Ingenieur, Borken (Vorstandsvorsitzender, Vorstand Produktentwicklung, neue Geschäftsfelder, Beschaffungskette, Qualität, Service Assurance, Vertrieb, Marketing, Strategie & Innovation, Human Resources, Investor Relations, Kommunikation & Digitales) seit 15. Dezember 2015 (Wiederbestellung am 20. August 2020). |
| ― |
Thomas Schuchardt, Kaufmann, Dorsten (Vorstand Finanzen, Steuern und Legal) seit 13. August 2019. |
Die sonstigen Organtätigkeiten der Vorstände Weßing und Schuchardt umfassen im Wesentlichen Funktionen als Vorstand oder Geschäftsführer bei verbundenen Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften der Gigaset AG.
Dem in der Hauptversammlung am 14. August 2019 bzw. am 08. Juni 2021 gewählten Aufsichtsrat gehörten im Berichtszeitraum an:
Hau Yan Helvin Wong (seit 28. Februar 2019 Vors., Wiederwahl am 08. Juni 2021) seit 19. Dezember 2013
Ulrich Burkhardt seit 03. Dezember 2014
Paolo Vittorio Di Fraia seit 14. August 2013
Prof. Xiaojian Huang vom 19. Dezember 2013 bis zum 08. Juni 2021
Barbara Münch (seit 14. August 2019 Stv. Vors., Wiederwahl am 08. Juni 2021) seit 24. Januar 2019
Flora (Ka Yan) Shiu seit 19. Dezember 2013
Jenny Pan seit 08. Juni 2021
In der Hauptversammlung am 14. August 2019 ist Herr Rainer Koppitz als Ersatzmitglied des Aufsichtsrates gewählt worden. Die Ersatzmitgliedschaft dauerte bis zum 08. Juni 2021 an. Der Aufsichtsrat setzt sich im Zeitpunkt der Erstellung dieses Anhangs aus den Herren Hau Yan Helvin Wong (Vorsitzender), Paolo Vittorio Di Fraia, Ulrich Burkhardt sowie aus den Damen Barbara Münch (Stellvertretende Vorsitzende), Flora Shiu und Jenny Pan zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden von der Hauptversammlung 2021 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Nachfolgend finden sich für die Mitglieder des Aufsichtsrates während ihrer Amtsperiode innerhalb des Berichtszeitraumes Informationen zu Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Hau Yan Helvin Wong, Jurist, Brisbane, Australien, Geschäftsführer (Director) LHH Conultancy Limited, Hongkong, Volksrepublik China, seit 28. Februar 2019 Vorsitzender
| ― |
Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Ulrich Burkhardt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fürstenfeldbruck
| ― |
Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Paolo Vittorio Di Fraia, Kaufmann und Unternehmensberater, Präsident, Senior Partner bei PDF Partners SAS, Paris, Frankreich
| ― |
Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Xiaojian Huang, Kaufmann, Professor an der Pekinger Universität für Post und Telekommunikation, Peking, Volksrepublik China
| ― |
Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Barbara Münch, Rechtsanwältin, Kauffrau, Geschäftsführerin bei AssetMetrix GmbH, München, seit 14. August 2019 stellvertretende Vorsitzende
| ― |
Vorsitzende des Aufsichtsrates bei Gigaset Communications GmbH seit dem 04. April 2019 (Mitglied des Aufsichtsrates der Gigaset Communications GmbH seit dem 01. März 2019) |
Flora Ka Yan Shiu, Kauffrau, General Manager of Business Incubation bei der New World Development Company Limited, Hongkong, Volksrepublik China
| ― |
Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Jenny Pan, Kauffrau und CEO, SLOAN ESTATE, Rutherford, CA, USA
| ― |
Kein Mandat in weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 des AktG |
Die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 stellen sich wie folgt dar:
|
Gewährte Zuwendungen an Vorstände
in EUR |
2021 | 2020 |
| Festvergütung | 717.848 | 616.453 |
| Nebenleistungen | 63.069 | 69.669 |
| Summe fixe Vergütungsbestandteile | 780.917 | 686.122 |
| Einjährige variable Vergütung | 75.000 | 114.000 |
| Summe fixe und variable Vergütung | 855.917 | 800.122 |
| Versorgungsaufwand | 3.483 | 246 |
| Gesamtvergütung | 859.400 | 800.368 |
Die variable Vergütung für das vergangene Geschäftsjahr wurde erst nach Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat nach der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2020 gewährt und somit aufwandswirksam im laufenden Geschäftsjahr berücksichtigt. Die Tabelle hinsichtlich der gewährten Zuwendungen für das Vorjahr wurde für die einjährige variable Vergütung entsprechend angepasst.
Die erfassten Aufwendungen für Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 entsprechen den Anforderungen des § 285 Nr. 9 a) HGB.
Der angeführte Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand der jeweiligen Periode.
Der Gesamtaufwand für die Vorstandsvergütung belief sich im laufenden Geschäftsjahr unter Berücksichtigung von noch nicht zum vorigen Bilanzstichtag rückgestellten Beträgen auf TEUR 859.
Für Organtätigkeiten der Vorstände der Gesellschaft in Tochterunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen wurden keine weiteren Vergütungen an die Vorstandsmitglieder geleistet.
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gigaset AG im Geschäftsjahr 2021 gemäß § 285 Nr. 9 a) HGB stellen sich wie folgt dar:
| EUR | 2021 | 2020 |
| Abgerechnet | 551.975 | 469.915 |
| Rückgestellt | 157.000 | 164.985 |
| Gesamtaufwand | 708.975 | 634.900 |
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der Gigaset AG beliefen sich danach auf TEUR 709 (Vj. TEUR 635).
Darüber hinaus gibt es keine Zusagen für den Fall der Beendigung von Mandaten. Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstände und Aufsichtsräte von der Gigaset AG gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personengruppen bestehen nicht.
Weitere Informationen zur Vergütung des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrats werden im gesondert veröffentlichten Vergütungsbericht bekannt gegeben. Nähere Ausführungen dazu im Lagebericht Abschnitt Erklärung zur Unternehmensführung der Gigaset AG & Konzern.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bis zum Laufzeitende unkündbaren Serviceverträgen, die der Gigaset AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eingegangen sind.
In diesem Rahmen exisitieren Verpflichtungen aus eingegangenen Dienstleistungsverträgen über TEUR 848, welche mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr in Höhe von TEUR 600 bestehen. Die Dienstleistungsverträge betreffen von fremden Dritten erbrachte Dienstleistungen im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit.
Die Gigaset AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 sowohl im Durchschnitt als auch zum Stichtag 4 Angestellte (Vj. 4) davon im aktuellen Geschäftsjahr 1 tarifgebundener Arbeitnehmer.
Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Gesamthonorar ist im Anhang zum Konzernabschluss der Gigaset AG angegeben. Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG haben am 17. Februar 2022 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020) abgegeben und den Aktionären auf der Homepage (http://www.Gigaset.com/de_de/cms/Gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/corporate-governance.html) anschließend dauerhaft zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären darin, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bis auf vier Ausnahmen entsprochen wird.
Die Entsprechenserklärung selbst und die Erläuterungen zu den Abweichungen sind am angegebenen Ort im Wortlaut wiedergegeben.
Die weiterhin bestehende Knappheit am Chipmarkt kann die Verfügbarkeit von Chipsätzen und als Folge die Auslastung der Produktionskapazitäten beeinflussen. Daneben ist es nicht auszuschließen, dass die anhaltende Corona-Pandemie bei Gigaset Auswirkungen auf Lieferprozesse, das Konsumentenverhalten, die Qualität der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und das Liquiditätsmanagement haben kann. Die möglichen finanziellen Effekte sind derzeit nicht abzuschätzen. Gigaset beurteilt fortlaufend die Entwicklung und ergreift Maßnahmen die Risiken zu minimieren.
Gigaset hat mit den finanzierenden Banken auf Grund der Nichteinhaltung des Covenant Nettoverschuldungsgrades im Darlehensvertrag der Gigaset Communications GmbH am 16. März 2022 eine Einigung darüber erzielt, das begründete Kündigungsrecht nicht auszuüben und die Tilgung von Darlehensraten temporär auszusetzen. Die Tilgungsaussetzung soll die Folgen der Corona-Pandemie und der mangelnden Verfügbarkeit von Chipsätzen finanziell abmildern.
Die Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland und den damit verbundenen wirtschaftlichen Sanktionen sind für Gigaset zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar. Gigaset ist mit einer Tochtergesellschaft in Russland aktiv, die reine Vertriebs- und Marketingleistungen erbringt. Die finanziellen Effekte werden als moderat eingeschätzt, da der Umsatzanteil der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 bei unter 3 % liegt. Die weitere Entwicklung wird verfolgt, um entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
Für weitere Ausführungen verweisen wir auf die Darstellung im zusammengefassten Lagebericht.
Im Jahr 2021 sind der Gesellschaft keine Meldungen gemäß § 33 WpHG bzw. § 38 WpHG mitgeteilt worden.
Die Konzernobergesellschaft Goldin Investment (Singapore) Limited, Tortola/ Britische Jungferninseln, eingetragen im Registry of Corporate Affairs der Britischen Jungferninseln unter der Nummer 1713467, stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf, in den der Jahresabschluss der Gigaset AG voraussichtlich einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird voraussichtlich nicht offengelegt. Der Konzernabschluss der Gigaset AG, Bocholt, (kleinster Konsolidierungskreis) wird im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Bocholt, den 25. März 2022
Der Vorstand der Gigaset AG
Klaus Weßing, CEO
Thomas Schuchardt, CFO
| Anschaffungskosten | Abschreibungen | |||||
| EUR | Stand 31.12.2020 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | Zugänge |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Lizenzen | 36.109 | 5.000 | 0 | 41.109 | 7.823 | 7.722 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.805 | 0 | 0 | 7.805 | 7.804 | 0 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 254.275.879 | 0 | 21.823.477 | 232.452.402 | 138.689.543 | 2.000 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 622.662 | 0 | 0 | 622.662 | 622.661 | 0 |
| 254.898.541 | 0 | 21.823.477 | 233.075.064 | 139.312.204 | 2.000 | |
| Gesamt | 254.942.455 | 5.000 | 21.823.477 | 233.123.978 | 139.327.831 | 9.722 |
| Abschreibungen | Buchwerte | |||
| EUR | Abgänge | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | Stand 31.12.2021 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Lizenzen | 0 | 15.545 | 28.285 | 25.563 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 7.804 | 1 | 1 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 21.746.041 | 116.945.502 | 115.586.336 | 115.506.900 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 0 | 622.661 | 1 | 1 |
| 21.746.041 | 117.568.163 | 115.586.337 | 115.506.901 | |
| Gesamt | 21.746.041 | 117.591.512 | 115.614.623 | 115.532.465 |
| Sitz | Kapitalanteil direkt | Kapitalanteil indirekt |
Währung
in TSD |
Lokales Eigenkapital 2020 | ||
| Gigaset AG | Bocholt | Deutschland | EUR | 99.359 a | ||
| CFR Holding GmbH (i.L.) b | München | Deutschland | 100% | EUR | 1 | |
| GOH Holding GmbH | München | Deutschland | 100% | EUR | 284 | |
| GIG Holding GmbH | München | Deutschland | 100% | EUR | 50.768 | |
| Gigaset Online GmbH | Bocholt | Deutschland | 100% | EUR | 16 | |
| Gigaset Communications GmbH | Bocholt | Deutschland | 100% | EUR | 40.653 | |
| Gigaset Communications Schweiz GmbH | Solothurn | Schweiz | 100% | CHF | 2.150 | |
| Gigaset Communications Polska Sp. z o.o. | Breslau | Polen | 100% | PLN | 3.813 | |
| Gigaset Communications UK Limited | Chester | Großbritannien | 100% | GBP | 908 | |
| Gigaset Iletisim Cihazlari A.S | Istanbul | Türkei | 100% | TRY | 17.617 | |
| OOO Gigaset Communications | Moskau | Russland | 100% | RUB | 88.769 | |
| Gigaset Communications Austria GmbH | Wien | Österreich | 100% | EUR | 247 | |
| Gigaset Communications (Shanghai) Limited | Shanghai | VR China | 100% | CNY | -2.796 | |
| Gigaset Communications France SAS | Courbevoie | Frankreich | 100% | EUR | 7.819 | |
| Gigaset Communications Italia S.R.L. | Mailand | Italien | 100% | EUR | 854 | |
| Gigaset Communications Nederland B.V. | Arnheim | Niederlande | 100% | EUR | 1.203 | |
| Gigaset Communications Iberia S.L. | Madrid | Spanien | 100% | EUR | 640 | |
| Gigaset Communications Sweden AB (i.L.) | Stockholm | Schweden | 100% | SEK | 1.004 | |
| Gigaset elements GmbH c | Bocholt | Deutschland | 100% | EUR | -16.822 | |
| Hortensienweg Management GmbH | München | Deutschland | 100% | EUR | 693 | |
| Lokales Ergebnis 2020 | |
| Gigaset AG | -2.807 a |
| CFR Holding GmbH (i.L.) b | 0 |
| GOH Holding GmbH | 0 |
| GIG Holding GmbH | -7.842 |
| Gigaset Online GmbH | -2 |
| Gigaset Communications GmbH | -10.369 |
| Gigaset Communications Schweiz GmbH | -53 |
| Gigaset Communications Polska Sp. z o.o. | 1.141 |
| Gigaset Communications UK Limited | 61 |
| Gigaset Iletisim Cihazlari A.S | 661 |
| OOO Gigaset Communications | 12.081 |
| Gigaset Communications Austria GmbH | -10 |
| Gigaset Communications (Shanghai) Limited | -1.493 |
| Gigaset Communications France SAS | -35 |
| Gigaset Communications Italia S.R.L. | -36 |
| Gigaset Communications Nederland B.V. | -2 |
| Gigaset Communications Iberia S.L. | -2.118 |
| Gigaset Communications Sweden AB (i.L.) | -1.014 |
| Gigaset elements GmbH c | 0 |
| Hortensienweg Management GmbH | 17 |
a 2021 Zahlen
b Entkonsolidiert per 31.12.2021
c EAV seit 2016; nicht davon erfasst sind
vororganschaftliche Verluste
Die genannten Eigenkapital- und Ergebniswerte unterliegen folgenden Währungskursen zu den jeweiligen Bilanzstichtagen:
| Landeswährung | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| CHF | 1,0334 | 1,0811 |
| PLN | 4,5940 | 4,5566 |
| GBP | 0,8399 | 0,8992 |
| TRY | 15,1385 | 9,1131 |
| RUB | 84,9736 | 91,7582 |
| CNY | 7,1891 | 7,9839 |
| SEK | 10,2557 | 10,0252 |
Wir haben den Jahresabschluss der Gigaset AG, Bocholt, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gigaset AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüfungsverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 115.506.900 (94,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den fortgeführten Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung sowie der wesentlichen Bedeutung für die Vermögenslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in den Abschnitten B, C.2 und der Anteilsbesitzliste des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem den uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Gigaset_JA_2021-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Oktober 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der Gigaset AG, Bocholt, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Antje Schlotter.
Düsseldorf, 25. März 2022
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Antje Schlotter, Wirtschaftsprüferin
ppa. Denis Varosi, Wirtschaftsprüfer
2021
Jahresabschluss der Gigaset AG zum 31. Dezember 2021 und zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
Gigaset AG - Frankenstraße 2,46395 Bocholt - Tel.: +49 (0) 2871 /912 912 - info@gigaset.com - www.gigaset.ag