Gigaset AGBocholtKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Geschäftsbericht 2021KENNZAHLENscrollen
a Ergebnis des Kerngeschäfts vor
Abschreibungen
(Siehe Kapitel C Änderung in der Bilanzierung von Zahlungsmitteln mit eingeschränkter Verfügbarkeit des Konzernanhangs) KEY FACTS"Die Situation im vergangenen Jahr gestaltete h für uns zunehmend herausfordernd. Wir waren auf bestem Wege, 2021 zu einem sehr guten Jahr zu machen. Die Auftragsbücher waren prall gefüllt und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Themen wie New Work, Home Office und Digitalisierung hatten zu einer spürbar steigenden Nachfrage geführt. Doch zunehmende Lieferschwierigkeiten im Halbleiterbereich und deutlich gestiegene Materialpreise ab dem dritten Quartal machten uns einen Strich durch die Rechnung. Umso mehr freut es mich, dass wir bei Umsatz und vor allem EBITDA insgesamt gesehen zulegen konnten." Thomas Schuchardt, CFO der Gigaset AG "Auch, wenn sich das Ergebnis insgesamt sehen lassen kann: Die massiven Lieferengpässe im Halbleiterbereich haben Gigaset um ein wirklich sehr positives Jahr gebracht. Die durch die Halbleiterkrise verursachten Produktionsrückstände waren am Ende nicht mehr einholbar. Wir arbeiten bereits seit 2020 daran Lieferketten resilienter zu machen, so dass unsere Chip-Versorgung in Zukunft bestmöglich sichergestellt ist aber die Herausforderungen sind groß."
Klaus Wessing, CEO der Gigaset AG AN DIE AKTIONÄREHarte InnovationDas bietet das Gigaset GX290 PRO Outdoor- und Industrie-Smartphone. Egal ob Beruf oder Privat, extreme Bedingungen erfordern besonderes Equipment. Dank Metallrahmen und verstärktem Zwei-Komponenten TPU Spritzgussgehäuse ist das Smartphone nicht nur wasserdicht, sondern auch robust gegen Schmutz und Stöße. Das optimierte Display garantiert selbst bei direkter Sonneneinstrahlung oder Nässe den vollen Durchblick, während ein langlebiger Akku und der leistungsstarke Prozessor auch bei rauen Bedingungen für absolute Zuverlässigkeit sorgen. Äußerlich überzeugt das GX290 PRO vor allem durch ein ergonomisches Design und gute Griffigkeit, die das Gerät zum perfekten Begleiter für Outdoor-Sportler, Naturliebhaber oder Beschäftigte in rauen Berufen machen. BRIEF AN DIE AKTIONÄRESehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,die allermeisten von uns gingen im Sommer 2021 wohl davon aus, die Corona-Pandemie wäre Ende des Jahres ausgestanden. Die Aufhebung des noch im Vorjahr angeordneten Lockdowns Mitte April, die zunehmende Lockerung der Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene Anfang Mai, kostenlose Impfungen für alle ab Anfang Juni und dazu stetig sinkende Infektionszahlen haben bei uns allen diesen positiven Blick auf die Entwicklung unterstützt. Mit Auftreten neuer Coronavirus-Varianten, hier vor allem "Omikron, änderte sich ab dem Herbst wieder alles: ein neuerlicher Anstieg der Infektionszahlen, wieder Kontaktbeschränkungen im Einzelhandel und der Gastronomie, Proteste von Impfgegnern und Corona-Leugnern und dazu hitzige Debatten über eine allgemeine Impfpflicht. Zwar scheint ein Ende der Pandemie in Sicht, doch die steigenden Inzidenzen, die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante und die Sorge vor neuen Varianten sorgen weiter für Unsicherheit. Fast 80 Prozent der Deutschen glauben einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zufolge inzwischen nicht mehr an eine Rückkehr zur Normalität im Jahr 2022. Besonders gefährdet fühlen sich demnach die Reisebüros und -veranstalter, aber auch Unternehmen aus der Veranstaltungswirtschaft und dem Gastronomiegewerbe. Dem coronabedingten allgemeinen Auf und Ab des vergangenen Jahres konnte sich auch Gigaset nicht ganz entziehen. Die Auftragslage des Unternehmens ist zwar weiterhin gut und über das Gesamtjahr gesehen konnte Gigaset bei Umsatz und Ergebnis zulegen. Infolge der Pandemie kam es ab dem dritten Quartal jedoch weltweit zu Lieferkettenproblemen. Auch Gigaset war und ist davon betroffen. Durch Materialengpässe vor allem im Bereich der Halbleiter gab es im dritten Quartal einen fast zehnprozentigen Umsatzrückgang und das Unternehmen war sogar gezwungen, seine Prognose für das abgelaufene Geschäftsjahr anzupassen . Gigaset geht davon aus, dass die Engpässe noch eine Zeitlang andauern werden. Allen Corona-Einschränkungen zum Trotz konnte Gigaset den Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht steigern und ein positives EBITDA von EUR 16,5 Mio erzielen. Besonders erfreulich war im vergangenen Jahr die Entwicklung im Geschäft mit Smartphones und im Bereich Professional. Die zuletzt überdurchschnittlich gestiegene Nachfrage nach Festnetztelefonie dagegen normalisiert sich allmählich wieder. Im Laufe der Pandemie haben sich das Verhalten und die Einstellung vieler Menschen verändert. Lockdowns und Kontaktbeschränkungen haben dazu geführt, dass viele Menschen im ersten Corona-Jahr 2020 deutlich länger telefoniert haben als zuvor. Nun kehrt wieder etwas Normalität ein. Nach Angaben des Netzbetreibers Telefónica dauerte im August und September ein Mobilfunk-Telefonat im O2-Netz durchschnittlich etwa 2 Minuten und 40 Sekunden. In den verschiedenen Lockdown-Monaten seit Beginn der Pandemie waren es hingegen 30 bis 60 Sekunden mehr. Die Zahl der Beschäftigten im Homeoffice ist in Deutschland im Januar dagegen leicht gestiegen. 28,4 Prozent der Beschäftigten arbeiteten zumindest zeitweise von zu Hause, wie eine Unternehmensumfrage des Wirtschaftsforschungsinstituts Ifo ergab. Im Dezember hatte die Quote bei 27,9 Prozent gelegen. Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten in Deutschland, die während der Corona-Pandemie im Homeoffice gearbeitet haben, wollen das einer YouGov-Umfrage zufolge auch weiterhin tun. Hauptgrund für die wachsende Beliebtheit des Homeoffice ist demnach die Zeitersparnis durch die wegfallenden Wege zur Arbeit. Gigaset hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr auf Veränderungen der Lebensgewohnheiten und der Märkte reagiert. Mitte Juni stellte das Unternehmen die vernetzte Video-Türklingel "Smart Doorbell" mit Gegensprechfunktion für Gigaset Smart Home Alarmsysteme vor. Ausgestattet mit Full HD-Kamera, Mikrofon und Lautsprecher revolutioniert das Gerät die bisherige Türklingel indem es gestochen scharfe Bewegtbilder auf das Smartphone liefert. Neu auf den Markt gebracht hat Gigaset Ende Juni auch einen neuen Rauchwarnmelder. Die neue Version des Gigaset Smoke Sensors, der Gigaset Smoke Sensor 2.0, bietet jetzt für jedes smarte Zuhause mehr Sicherheit und Komfort als je zuvor. Mit neuen Produkten konnte Gigaset im vergangenen Jahr auch im Bereich Telefonie aufwarten. Im November 2021 hat Gigaset sein DECT-Multizellen-Portfolio um das N870E IP PRO erweitert. Das System mit gleich zwei abnehmbaren externen Antennen bietet Unternehmen herausragende Reichweiten auch in herausfordernden Umgebungen. Das Mitte Oktober vorgestellte neueste Gigaset-Smartphone "Made in Germany", das GS5, bietet doppelt so viel internen Speicher, einen energiesparenden Prozessor, einen leistungsstarken Wechsel-Akku, einen noch schlankeren Auftritt und die bislang beste Kamera in einem Gigaset Smartphone. Mitte September präsentierte Gigaset das neue R700H PRO. Das Mobilteil ist das robuste, stoßfeste, staub- und wasserdichte DECT-Mobilteil nach IP65-Standard im Gigaset Professional Portfolio. Weiterhin ist das Mitte Juli vorgestellte Smartphone Gigaset GS4 senior speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten. Auch in Sachen Kooperationen hat sich bei Gigaset im vergangenen Jahr Einiges getan. Seit Oktober 2021 ist klar: Sasha bleibt dem Unternehmen ein weiteres Jahr treu. Der bekannte Sänger und Entertainer ist damit auch das Gesicht der Kampagne für das neue Smartphone GS5. Kurz zuvor hat Gigaset zudem eine exklusive Kooperation mit Minol Home vereinbart. Als Partner der Wohnungswirtschaft wird Minol künftig neben den eigenen Smart Building Services auch Lösungen aus dem Smart Home- und Ambient Assisted Living-Bereich von Gigaset anbieten. Das neue Portfolio trägt den Namen Minol Home - powered by Gigaset und reicht von intelligenten Alarmanlagen über smarte Thermostate und Steckdosen bis hin zu cleveren Assistenz-Systemen für ältere und hilfsbedürftige Menschen. Außerdem hat Gigaset der Deutschen Bahn insgesamt 6.000 Smartphones geliefert. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung hatte sich Gigaset durchgesetzt: Das aktuelle Modell Gigaset GS4 erfüllte den Anforderungskatalog der Deutschen Bahn (DB) und überzeugte mit einem hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Geräte von Gigaset werden zu einem Bestandteil der Smartphone-only-Strategie in Infrastrukturbereichen der Bahn und sollen dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden im Außendienst besser kommunizieren können. Auch das Jahr 2021, das zweite unter Corona-Bedingungen, hat unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oft viel abverlangt. Geduldig und hoch motiviert haben sie tagein, tagaus mit unermüdlichem Einsatz dafür gesorgt, dass Gigaset unbeschadet durch die Pandemie gekommen ist. Dafür gebührt ihnen unser allerherzlichster Dank! Bei Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, wollen wir uns an dieser Stelle für das uns entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Lassen Sie uns den eingeschlagenen Weg auch künftig weiter gemeinsam gehen und die Welt der Telekommunikation von morgen gemeinsam gestalten!
Mit freundlichen Grüßen Klaus Weßing CEO Thomas Schuchardt CFO INNOVATION "MADE IN GERMANY"Innovation ist oftmals ein verwirrendes Schlagwort. Manager und Geschäftsführer sind sich jedoch einig, dass sie wichtig ist. Aber so richtig greifbar ist sie nicht immer. Sucht man im Internet nach einer Definition des Begriffs "Innovation", so ist das Ergebnis mit über 300 Millionen Treffern und Tausenden von Definitionen alles andere als hilfreich. Traditionelle Definitionsquellen wie das Oxford-Dictionary sagen, dass Innovation die "Änderungen an etwas Bewährtem vornehmen, insbesondere durch die Einführung neuer Methoden, Ideen oder Produkte" ist. Bei Gigaset ist Innovation tief in den Wurzeln des Unternehmens verankert. Wir werden also einerseits von einer reichen Tradition der Innovation geleitet, auf der anderen Seite stellen wir uns immer wieder selbst die Frage: "Was bedeutet Innovation für uns?", "Welche Fehler kann man begehen, wenn man über Innovation spricht?" und "Wie kann ein Unternehmen Innovation nicht als starren Käfig begreifen, sondern als Ansporn zur permanenten Verbesserung?". Tradition verpflichtetWie erwähnt, blickt Gigaset auf eine lange Geschichte der Innovation zurück. Diese reicht zurück bis 1846 und der Erfindung des ersten Zeigertelegrafen. Es folgten weitere wegweisende Stationen in 1881 und der ersten öffentlichen Telefonleitung in Berlin, 1993 und der Entwicklung des ersten DECT-Telefons, 2008 und der Einführung von ECO-DECT und so weiter. Innovation gepaart mit Tradition war für uns also niemals ein "einengender Kerkermeister", sondern vielmehr Wegweiser und Anspruch an uns selbst, für unsere Kunden Produkte und Lösungen zu entwickeln, die ihr Leben vereinfachen, bereichern oder besser machen. In diesem Kontext standen dann auch unsere Entwicklungen in dem Bereich Smart Home in 2012 oder unser erstes Smartphone, welches wir 2016 vorgestellt haben. 2018 erfolgte dann der Einstieg in den Smart Care Markt und natürlich das erste Smartphone "Made in Germany". Aus einem Standort-Nachteil wird ein Wettbewerbs-VorteilGigaset produziert schon immer mitten in Deutschland, um genau zu sein in Bocholt. Dort wurde im Jahr 2020 das 220-millionste Gigaset Telefon hergestellt. Dort wurde das erste Smartphone "Made in Germany" entwickelt und hergestellt und dort sitzten die Denker und Macher, die Innovation bei Gigaset überhaupt erst möglich machen. "Made in Germany", bzw. "Made in Bocholt" ist für uns also viel mehr als nur ein Qualitätssiegel, das unsere Produkte schmückt. Es ist der womöglich wichtigste Baustein unserer Innovations- und damit auch Wettbewerbs- und Nachhaltigkeitsstrategie. Während Tausende von Firmen ihre Entwicklung und Produktion abzogen und ins kostengünstigere Ausland verlagerten, hielt Gigaset stets am Standort Deutschland fest. Dies wurde uns lange Zeit als Wettbewerbsnachteil ausgelegt. Doch nun, bedingt durch Digitalisierung, IoT, dem Wunsch der Kunden nach Nachhaltigkeit und einer zunehmenden Deglobalisierung im Kontext der Corona-Pandemie und internationaler Spannungen, erweist sich der Nachteil als Vorteil. Durch unseren Standort in Nordrhein-Westfalen sind wir nah an unseren regionalen Zulieferern und Kunden, haben kurze Lieferwege nach ganz Europa und sparen CO 2. Unsere Verpackungen bestehen seit vielen Jahren aus über 90 % Recyclingmaterial. Wellpappe schützt empfindliche Geräte wie Smartphones durch ihre mechanischen Eigenschaften und lässt sich gut wiederverwerten. Auch unser neuestes Smartphone, das GS5 hat erneut eine komplett klimaneutrale Verpackung, bei der eine zertifizierte CO 2 -Kompensation verfolgt wird. Verpackungsgrößen werden konstant reduziert, um Rohstoffe einzusparen. Soweit es geht wird auf Plastik verzichtet, Kabelbinder und Tüten werden durch Papierbanderolen ersetzt. Selbst das Papier der Bedienungsanleitungen ist genauso wie die Verpackungen FSC-zertifiziert und trägt zusätzlich noch das Siegel Blauer Engel. Im Stammwerk wird zu 100 % CO 2 -freier Strom eingesetzt und es werden große Anstrengungen unternommen, um möglichst energieeffizient zu arbeiten. Hier wird mitten in Deutschland produziert, sauber und in einer modernen Fabrikanlage. In der eigenen Werkstatt repariert Gigaset alle seine Geräte, sodass sie nicht sofort neu gekauft werden müssen. Hochmoderne Produktionsmethoden ermöglichen die Fertigung zu gleichen Kosten wie in Asien, wo die allermeisten Produkte der Mitbewerber entstehen. Zu nachhaltigem wirtschaften gehört für Gigaset neben dem Umwelt- und Klimaschutz auch der langfristige geschäftliche Erfolg, der nicht zuletzt rund 900 Arbeitsplätze im Unternehmen sowie zahlreiche weitere bei Partnern und Zulieferern sichert, die lokale Industrie und damit die Region stärkt. In Summe sind das viele kleine Maßnahmen und unzählige Stellschräubchen, die in Summe ihre volle Kraft für die Umwelt und den Standort Deutschland entfalten - auch das ist Innovation. Ausgezeichnete Innovation: Gigaset IONDie Erfindung der DECT-Technologie machte Gigaset zu Europas Marktführer bei schnurlosen Festnetztelefonen - diese Übertragungstechnik garantiert bis heute perfekte Sprachqualität und störungsfreie Verbindungen. Aus diesem Grundstein ging in 2021 die neueste Innovation des Unternehmens hervor: Das erste DECT-Mobilteil für Unified Communications Lösungen wie Swyx, Circuit, Teams, Zoom oder WebEx. Für diese innovative Lösung wurde Gigaset seitens "Die Deutsche Wirtschaft" als Innovator des Jahres 2021 ausgezeichnet. Wie erwähnt, stellt Gigaset nicht nur Telefone, sondern auch Smartphones, Smart Home Systeme und Kommunikationslösungen für den professionellen Einsatz her. Der DECT-Technologie ist Gigaset stets treu geblieben - sie kommt im hauseigenen Smart Speaker und den Smart Home Sensoren zum Einsatz und eröffnet ganz neue Möglichkeiten und Funktionalitäten. Mit der Umstellung auf IP-Telefonie auch im privaten Bereich lotete Gigaset in den letzten Jahren den Mehrwert für seine Kunden aus. Das Ergebnis waren webbasierte Dienste in den eigenen Festnetztelefonen - zum Beispiel Smart Call Block, der intelligente Schutz vor unerwünschten Anrufen, oder der Zugriff auf alle Einträge im digitalen Verzeichnis von "Das Telefonbuch". Spätestens die Corona-Pandemie hat die Vorteile professioneller VoIP-Kommunikationslösungen verdeutlicht. Millionen Menschen sind im Homeoffice via Rufumleitung unter ihrer regulären Büronummer erreichbar oder kommunizieren mittels der zahlreichen, am Markt verfügbaren Unified Conferencing Communication Anwendungen direkt über ihren Laptop. Einmal mehr stellte Gigaset sich auf die veränderten Bedürfnisse seiner Kunden ein: Das Gigaset ION bietet beste HD Voice Qualität und ist die perfekte Alternative für kleine Telefon-Konferenzen oder Nutzer, die ein Freisprech-Mobilteil einem Headset vorziehen. Dabei kombiniert ION den Komfort eines DECT-Mobilteils mit der breiten Konnektivität an bestehende Unified Communications-Lösungen - von SwyxIt! bis Circuit, von Teams bis Zoom. Über USB funktioniert das schlanke, tragbare Gerät mit jedem PC-/UC-Client und ist dank DECT-Dongle flexibel einsetzbar - neben der exzellenten Sprachqualität bietet DECT eine Reichweite von bis zu 300 Metern und erhöht damit den Bewegungsradius im Vergleich zu normalen Headsets maßgeblich. Liegt ION auf dem Tisch wird es zum Konferenztelefon, liegt es neben dem PC oder steht in seiner Ladeschale ist es eine hochwertige Freisprechlösung. Ans Ohr gehalten, wechselt es durch seinen integrierten Näherungssensor selbstständig in den Mobilteilmodus - ohne eine Taste drücken zu müssen, verhält es sich dann wie ein normales Schnurlostelefon. Nach mehr als 70 Jahren voller Innovationen im Sinne unserer Kunden werden wir nicht müde. In unserer Entwicklungsabteilung in Bocholt reifen bereits Ideen für die nächsten Jahre, in denen Gigaset neben neuen Produkten auch verstärkt auf digitale Services setzen wird. Die Auszeichnung als Innovator des Jahres 2021 ist für unsere Expertinnen und Experten eine großartige Bestätigung ihrer bisherigen Erfolge. KAPITALMARKT UND AKTIEFinanzmärkte 2021: Corona und Finanzpolitik bestimmen MarktsituationDas Finanzmarktgeschehen stand im Jahr 2021 erneut unter dem Einfluss der Corona-Pandemie, was die Volatilität an den Börsen mitunter bestimmte. Ungeachtet der steigenden Infektionszahlen durch die Virus-Mutante "Delta" setzte sich die Rekordjagd anfangs zunächst fort, gespeist von den angelaufenen Corona Impfkampagnen und der Aussicht auf Konjunkturstimuli seitens der neuen US-Regierung. Die Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen im Frühjahr sorgte dann allerdings kurzfristig für einen Dämpfer und die Börsen kamen von ihren Höchstständen zurück. Überzeugende Konjunkturdaten hellten die Stimmung wieder auf und die anhaltend hohe Liquidität sorgte immer wieder für eine schnelle Erholung der Aktienkurse. Unternehmen blickten nach der schwersten wirtschaftlichen Krise seit dem zweiten Weltkrieg nun wieder optimistischer in die Zukunft, was sich auch in den überzeugenden Unternehmensergebnissen widerspiegelte. Die Materialengpässe bremsten den wirtschaftlichen Aufschwung zwar etwas aus, konnten von den Betrieben aber besser als erwartet abgefedert werden. Auf die ermutigenden Zukunftsaussichten reagierten auch die Ölpreise mit kräftigen Gewinnen und erreichten im Herbst die höchsten Werte seit sieben Jahren. Auch an den Aktienmärkten setzte sich die Rekordjagd fort, die mit dem Erreichen immer neuer Bestmarken in den letzten beiden Monaten ihren Höhepunkt fand. Anleger setzten zunehmend auf eine wirtschaftliche Erholung im Jahresverlauf, auch vor dem Hintergrund der fortschreitenden Corona Impfkampagnen. Technologietitel waren die großen Profiteure der ultralockeren Geldpolitik der globalen Notenbanken. Nur ein temporäres Ansteigen der Anleiherenditen, sowie die hohen Bewertungsniveaus bremsten die positive Entwicklung zwischendurch mal aus. Nachdem im Sommer Konjunkturoptimismus, sowie die fortschreitenden Impfkampagnen die Kurse stützten, versetzten zeitgleich kräftig steigenden Erzeuger- sowie Verbraucherpreise Anleger in Sorge und schürten Inflationsängste. Die robuste US-Konjunktur schürte zudem Sorgen über eine baldige Straffung der dort ansässigen Notenbank Fed und setzte die Aktienmärkte zum Ende des Jahres unter Druck. Auch die bereits im Jahresverlauf zutage getretenen globalen Lieferkettenprobleme sorgten erneut für Produktionsengpässe. Die Verschärfung der Corona-Pandemie durch das Auftauchen einer neuen Variante namens "Omikron" erhöhte die Nervosität zusätzlich. Abzulesen war die Unsicherheit auch in den rückläufigen Konjunkturumfragen und -prognosen, die im Dezember zu einer spürbaren Verschlechterung der Börsenstimmung führte. Allerdings wuchs unter den Anlegern die Überzeugung, dass zügige Auffrischimpfungen und die breitere Verfügbarkeit von Medikamenten zur Behandlung von Corona Infektionen die Pandemie und ihre Folgen eingrenzen dürften. Die Entspannung war in den letzten Handelstagen dann an erneut steigenden Kursniveaus sichtbar. Die europäische Gemeinschaftswährung litt unter dem wieder erstarkten US-Dollar und büßte über 9 % an Wert ein. Gold konnte nicht von seiner Eigenschaft als Inflationsabsicherung profitieren und verlor über 3,6 %. Auch die Entwicklung der an Attraktivität und Akzeptanz gewinnenden Kryptowährungen sollte nicht unerwähnt bleiben, was trotz extremen Kursschwankungen am Ende zu einem deutlichen Zuwachs von fast 60 % für den populären Bitcoin führte. Den Aktienmärkten gelingt nach einem turbulenten Börsenjahr schließlich insgesamt ein hervorragender Abschluss. Hierbei setzten sich die Technologiewerte mit Gewinnen von 22 % beim TecDAX und mehr als 27 % beim S&P 500 Index bzw. plus 21 % beim Nasdaq Composite klar an die Spitze. DAX, MDAX und SDAX reihen sich mit Aufschlägen von 15,8 %, 14 % und 11,2 % dahinter ein, während der Dow Jones Industrial mehr als 18 % zulegen konnte. Gigaset mit versöhnlichem Abschluss zum JahresendeEin anspruchsvolles und herausforderndes Jahr 2021 liegt hinter der Gigaset Aktie. Unternehmen hatten grundsätzlich weiterhin mit den Auswirkungen und Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen, die wider Erwarten länger anhielt als ursprünglich gedacht. Der Gigaset Anteilschein vollzog einen guten Start ins Jahr mit einem deutlichen Kursanstieg bis auf EUR 0,41 Anfang Februar. Die Verschärfung der Corona-Maßnahmen im Frühjahr verunsicherte Investoren dann aber, was in der Folge zu Kurskorrekturen führte. Auch bei der Gigaset AG hatte die Pandemie ihre Spuren hinterlassen, was das Unternehmen mit enttäuschenden Geschäftszahlen für das Jahr 2020 quittierte. Das setzte die Aktie unter Druck, die bis Anfang Mai auf EUR 0,29 fiel. Zunehmender Optimismus hellte die Stimmung an den Börsen im weiteren Verlauf wieder spürbar auf und sorgte für steigende Kurse. Die kurz darauf veröffentlichen Zahlen zum guten ersten Quartal bescherten der Gigaset Aktie schließlich weitere deutliche Gewinne. Anfang Juni erreichte der Aktienkurs mit EUR 0,48 dann nicht nur das Jahreshoch, sondern auch den höchsten Stand seit Juli 2019. Über die Sommermonate reduzierte sich der Aktienkurs vor dem Hintergrund steigender Inflationsängste allerdings wieder sukzessive. Diese Sorgen verstärkten sich weiter und hatten erneute Kursrückgänge zur Folge. Mitte September war der Gigaset Anteilschein bis auf das Niveau von Mitte Mai zurückgefallen und notierte bei EUR 0,30. Überzeugende Ergebnisse für das zweite Quartal verhalfen dem Aktienkurs zu einer spürbaren Erholung bis auf EUR 0,39. Das gestiegene Kursniveau wurde im Anschluss aber erneut zu Gewinnmitnahmen genutzt. Im letzten Jahresdrittel sorgten dann zunehmende Lieferkettenprobleme bei den Unternehmen und eine neue Variante des Corona-Virus namens "Omikron" für Nervosität an den Finanzmärkten, was sich in sinkenden Kursniveaus widerspiegelte. Das Thema Materialengpässe bremste auch das Wachstum der Gigaset AG im dritten Quartal aus und führte zu einer Anpassung der Prognose für 2021. Das belastete den Aktienkurs, der in dieser Zeit zur Schwäche tendierte und bis auf das Jahrestief von EUR 0,27 Ende November zurückfiel. Durch eine kleine Erholung in den letzten Handelstagen des Jahres gelang ihr am Ende mit einem Aufschlag von 2,3 % bei einem Schlusskurs von EUR 0,31 noch ein versöhnlicher Abschluss in 2021. DividendeFür das Geschäftsjahr 2021 wurde beschlossen, keine Dividende an die Aktionäre auszuschütten. AktionärsstrukturGemäß der Definition der Deutsche Börse AG befinden sich die Aktien der Gigaset AG seit Ende 2017 zu 73,5 % unverändert im Besitz eines institutionellen Investors, der Goldin Fund Pte. Ltd. aus Singapur. Im Einklang mit dem Wertpapierhandelsgesetz werden meldepflichtige Geschäfte von Führungspersonen der Gigaset AG auf den Internetseiten unserer Gesellschaft veröffentlicht. Detaillierte Angaben zum Aktien- und Optionsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat sowie meldepflichtige Wertpapiergeschäfte der Organmitglieder finden Sie innerhalb des Lageberichts im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung der Gigaset AG & Konzern". KontaktDie Investor-Relations-Abteilung der Gigaset AG steht ihnen unter folgender Kontaktadresse zur Verfügung: Raphael Dörr SVP Corporate Communications & Investor Relations | SVP Sponsoring Gigaset AG Bernhard-Wicki-Str. 5 80636 München Telefon +49 (0)89 444 456 866 Email: info@Gigaset.com BERICHT DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat die Gesellschaft und ihren Vorstand im Jahre 2021 wieder bei allen wesentlichen Geschäftsvorfällen intensiv begleitet. Auch das Geschäftsjahr 2021 wurde von der Corona-Pandemie beeinflusst. Die Aufhebung des im Vorjahr angeordneten Lockdowns im April und die zunehmenden Lockerungen der Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene ab Anfang Mai hatten eine positive Wirkung. Mit dem Auftreten neuer Coronavirus-Varianten, hier vor allem "Omikron", kam es ab dem Herbst jedoch zu einem neuerlichen Anstieg der Infektionszahlen und es gab wieder Kontaktbeschränkungen im Einzelhandel. Diesen coronabedingten Schwankungen des vergangenen Jahres konnte sich auch Gigaset nicht ganz entziehen. Die Auftragslage des Unternehmens ist weiterhin gut und Gigaset hat im vergangenen Geschäftsjahr den Umsatz und das Ergebnis gesteigert. Infolge der Pandemie kam es ab dem dritten Quartal jedoch weltweit zu massiven Lieferkettenproblemen. Auch Gigaset war und ist davon betroffen. Durch Materialengpässe vor allem im Bereich der Halbleiter gab es im dritten Quartal einen fast zehnprozentigen Umsatzrückgang. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gigaset-Konzerns haben im Geschäftsjahr 2021 wieder eine außerordentliche Leistung erbracht. Die Koooperation mit dem bekannten Sänger und Entertainer Sasha wird aufrecht erhalten, so dass Sasha auch das Gesicht der Kampagne für das neue Smartphone GS5 ist. Zudem konnte Gigaset im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einen Erfolg verbuchen und sich durchsetzen, was zu einer Lieferung von 6.000 Smartphones an die Deutschen Bahn führte. Die Geräte von Gigaset werden zu einem Bestandteil der Smartphone-only-Strategie bei der Deutschen Bahn. Zusammenarbeit mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat während des gesamten Geschäftsjahres 2021 intensiv und konstruktiv mit den Vorstandsmitgliedern zusammengearbeitet. Der Aufsichtsrat hat sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei seiner Arbeit überwacht und auch beratend unterstützt. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrates war auch im Geschäftsjahr 2021 die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Rahmen der Corona-Pandemie und die damit einhergehende regelmäßige, zeitnahe und umfassende Information des Aufsichtsrates über alle für das Unternehmen relevanten Fragen, insbesondere über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Risikolage. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich vom Vorstand regelmäßig im Wege der nach § 90 Abs.1 Nr. 3 AktG erforderlichen Berichte einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Geschäfte, insbesondere den Umsatz und die Lage der Gesellschaft seit dem letzten Bericht geben lassen. Der Aufsichtsrat hat dabei genaue und klare Darlegungen der Entwicklung des Unternehmens, der gegenwärtigen Situation sowie der Gründe dafür vom Vorstand verlangt, einschließlich einer sachgerechten Aufgliederung des dazugehörigen Zahlenwerks. Vom Aufsichtsrat diskutiert und hinterfragt wurden dabei auch die Planrechnungen zur Beurteilung der Geschäftsvorgänge, die finanzielle Situation, die Ertragslage und die Liquidität der Gesellschaft, die Marktlage sowie die Besonderheiten des Geschäftsverlaufs und die Risiken der künftigen Entwicklung, insbesondere auch im Bereich der Materialengpässe. Soweit erforderlich, hat der Vorstand außerhalb der Sitzungstermine bei wichtigen Anlässen direkt an den Aufsichtsratsvorsitzenden und an die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende berichtet. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Weitere regelmäßige Gesprächspunkte waren Compliance, Risikolage und das Risikomanagement, das Risikofrüherkennungssystem, die Liquidität- und Budgetentwicklung sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und -strategie. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II") und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex das klare und verständliche System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 87 a AktG finalisiert und beschlossen und anschließend der Hauptversammlung im Juni zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 99,88 % gebilligt. Tätigkeit des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat versah seine Aufgaben im Rahmen von virtuellen Sitzungen, die regelmäßig stattfanden. In seinen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat routinemäßig mit den Berichten des Vorstands zu Finanzen, zur Investitions- und Personalplanung sowie der Unternehmensstrategie einschließlich der daraus resultierenden mittel- und langfristigen Wachstumschancen. Zudem beriet der Aufsichtsrat auch in 2021 über die Finanzierung der Gesellschaft bzw. über Finanzierungsmöglichkeiten. Besonderes Augenmerk galt der Implementierung des Vergütungssystems. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit der Liquiditätssituation der Gesellschaft und mit der Aufklärung und Beseitigung von Risiken der Gesellschaft befasst. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt. Der Aufsichtsrat befragte den Vorstand kritisch zu dessen Berichten, zu aktuellen Entwicklungen sowie zu anstehenden Entscheidungen. Die vom Vorstand vorgelegten Unterlagen wurden geprüft und hinterfragt. Ferner fanden regelmäßige Gespräche des Aufsichtsratsvorsitzenden und der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden mit den Vorstandsmitgliedern statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde die Geschäftsleitung zu den aktuellen Entwicklungen und Risiken befragt, und anstehende Entscheidungen wurden ausführlich erörtert. Sitzungen des Aufsichtsrats im Jahre 2021Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2021 zu insgesamt sechs ordentlichen Sitzungen sowie zur konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Die Sitzungen fanden am 24. Februar, 20. April, 19. Mai, 08. Juni (konstituierende Sitzung), 18. August, 23. November sowie am 15. Dezember statt. An diesen Terminen haben jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. An der Bilanzsitzung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 nahm am 20. April 2021 auch der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, teil. Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig auch zeitweise ohne den Vorstand. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss und einen Finanzausschuss gebildet. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Ulrich Burkhardt (Vorsitzender), Helvin Wong, Paolo Di Fraia und Flora Shiu. Diese wurden in der konstituierenden Sitzung am 08. Juni 2021 nebst Vorsitzendem wiedergewählt. Die Mitglieder des Personalausschusses sind Barbara Münch (Vorsitzende), Helvin Wong, Paolo Di Fraia und seit dem 08. Juni 2021 Jenny Pan. Die Mitglieder wurden in der konstituierenden Sitzung am 08. Juni 2021 nebst Vorsitzender wiedergewählt bzw. im Falle von Jenny Pan neu gewählt. Die Mitglieder des Finanzausschusses sind Paolo Di Fraia (Vorsitzender), Helvin Wong und Barbara Münch. Diese wurden in der konstituierenden Sitzung am 08. Juni 2021 nebst Vorsitzendem wiedergewählt. Tätigkeit des PrüfungsausschussesDer Prüfungsausschuss tagte in Vorbereitung der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 20. April sowie am 19. Mai, am 15. September und am 23. November. An diesen Sitzungen in 2021 haben jeweils sämtliche Ausschussmitglieder teilgenommen mit Ausnahme von Flora Shiu, welche am 15. September verhindert war. Der Prüfungsausschuss ließ sich in allen Sitzungen vom Vorstand und in der Sitzung zur Vorbereitung der Bilanzsitzung am 20. April zudem vom Abschlussprüfer Bericht erstatten und unterzog die Zwischen- und Quartalsberichte der Gesellschaft einer kritischen Prüfung. Im Übrigen befasste sich der Prüfungsausschuss intensiv mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Die Tätigkeit des Prüfungsausschusses im Rahmen der Abschlussprüfung umfasste insbesondere die Vorprüfung des Jahresabschlusses (und des Konzernabschlusses) sowie des Lageberichts (und des Konzernlageberichts) einschließlich der Recht- und Zweckmäßigkeit der Abschlüsse, Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte. Weitergehend befasste sich der Prüfungsausschuss auch mit dem Prozess der Rechnungslegung als solchem, darunter insbesondere den Grundsätzen und Verfahren der Rechnungslegung und den einschlägigen Sicherungsvorkehrungen. Was die Überwachung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems anbelangt, hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit dieser Systeme überwacht und geprüft, ob der Vorstand entsprechende Systeme installiert hat, ob die vom Vorstand eingerichteten Systeme ihrer Art und Konzeption nach angemessen waren und ob diese Systeme auch tatsächlich so vollzogen werden, dass sie die ihnen zugedachten Funktionen erfüllen. Im Hinblick auf die Compliance hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des Compliance Management Systems für ein verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten der Mitarbeiter der Gigaset-Gruppe überwacht und die Arbeit des Compliance Committees sowie die Compliance Themen generell überprüft. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss mit der vorbereitenden Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b HGB beschäftigt. Der Prüfungsausschuss hat ferner den Abschlussprüfer im Hinblick auf dessen Unabhängigkeit überwacht und darüber hinaus die Prüfungsschwerpunkte und wesentlichen Prüfungsthemen mit ihm besprochen und den Prüfungsauftrag für den Jahres- und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr erteilt. In seiner Sitzung am 20. April hat der Prüfungsausschuss eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vorgenommen. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses kann über den Ausschussvorsitzenden unmittelbar bei den Leitern derjenigen Zentralbereiche der Gesellschaft, die in der Gesellschaft für die Aufgaben zuständig sind, die den Prüfungsausschuss nach § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG betreffen, Auskünfte einholen. Der Ausschussvorsitzende hat die eingeholte Auskunft allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses mitzuteilen. Werden Auskünfte eingeholt, ist der Vorstand hierüber unverzüglich zu unterrichten. Tätigkeit des PersonalausschussesDer Personalausschuss tagte am 21. Januar, am 17. Februar, am 26. Februar, am 28. April, am 21. Juli, am 23. September, am 07. Oktober, am 10. November und am 23. Dezember. An diesen Sitzungen haben jeweils sämtliche Ausschussmitglieder teilgenommen. Zu den Aufgaben des Personalausschusses gehört die Vorbereitung der Personalentscheidungen, soweit diese infolge des Delegationsverbotes dem Plenum vorbehalten sind, insbesondere die Unterbreitung von Vorschlägen zur Bestellung und zum Widerruf von Vorstandsmitgliedern sowie zu den vergütungsrelevanten Bestandteilen der mit den Vorstandsmitgliedern zu schließenden oder abgeschlossenen Dienstverträge. Daneben bereitet der Personalausschuss die Beschlussvorschläge über das jeweilige Bestellungsgeschäft vor. Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2021 waren das Thema Nachfolgeplanung und die Beratungen zur Vergütung bzw. zu den variablen Vergütungsbestandteilen der Vorstandsmitglieder. Hierzu gehörten auch Beratungen zum Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gemäß § 87 a Aktiengesetz nebst der damit im Einklang stehenden vertraglichen Gestaltung der Vorstandsdienstverträge. Tätigkeit des FinanzausschussesDer Finanzausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 am 04. November. In dieser Sitzung wurden die Möglichkeiten von externen Finanzierungen über die bestehende Bankenfinanzierung hinaus und zukünftige potenzielle M&A Strategien erörtert. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat verantwortet zusammen mit dem Vorstand die Anwendung und Weiterentwicklung der Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung nach dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG haben am 17. Februar 2022 die nach § 161 AktG vorgeschriebene jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020) abgegeben und den Aktionären auf der Homepage (www.gigaset.com) anschließend dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären darin, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bis auf vier Ausnahmen entsprochen wird. Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht gem. § 315b HGBDer Vorstand hat den nach § 315b HGB von der Gesellschaft erstellten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht dem Aufsichtsrat rechtzeitig übermittelt, der diesen geprüft hat. Zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat hat sich zunächst der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und so dann der Prüfungsausschuss eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst. In seiner Sitzung am 20. April 2022 ließ sich der Prüfungsausschuss den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b HGB eingehend vom Vorstand erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Erstellung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts überzeugen. Er gelangte zu der Überzeugung, dass dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b HGB zu erheben. Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 20. April 2022 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Der Vorstand nahm auch an dieser Sitzung teil, da die Teilnahme des Vorstands für erforderlich erachtet wurde. Er erläuterte den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Erstellung und der Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts gem. § 315b HGB überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Aufsichtsrat hat den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Anhaltspunkte für Beanstandungen sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend sowie nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung sind keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b HGB zu erheben. RisikomanagementDer Prüfungsausschuss und auch der Aufsichtsrat haben sich im Jahr 2021 ausführlich mit dem Thema Risiken, im Besonderen mit dem Risikomanagementsystem, beschäftigt. Der Vorstand hat ausführlich über die Risikosituation und größere Einzelrisiken berichtet. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem der Gigaset AG wurde vom Abschlussprüfer in Struktur und Funktion im Rahmen des § 315 Abs. 4 HGB überprüft und bestätigt. Das Ergebnis wurde mit dem Aufsichtsrat besprochen. Personalangelegenheiten des VorstandsSeit dem 13. August 2019 besteht der Vorstand aus Herrn Klaus Weßing (Vorstandsvorsitzender) und Herrn Thomas Schuchardt. Die amtierenden Vorstände vertreten die Gesellschaft satzungsgemäß und haben die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personalangelegenheiten des AufsichtsratsDem Aufsichtsrat gehörten im Berichtszeitraum an: Herr Hau Yan Helvin Wong (Vorsitzender seit dem 28. Februar 2019, wieder gewählt am 08. Juni 2021), Herr Ulrich Burkhardt, Herr Paolo Vittorio Di Fraia, Herr Prof. Xiaojian Huang (bis zum 08. Juni 2021), Frau Flora Ka Yan Shiu, Jenny Pan (neues Mitglied seit dem 08. Juni 2021) sowie Frau Barbara Münch (Stellvertretende Vorsitzende seit dem 14. August 2019, wieder gewählt am 08. Juni 2021). Alle genannten Aufsichtsratsmitglieder waren - mit Ausnahme von Frau Münch (diese seit 2019) und Frau Pan - bereits in den Jahren 2013 bzw. 2014 in den Aufsichtsrat eingetreten, bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 im Aufsichtsrat tätig und wurden von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 08. Juni 2021 (erneut) in ihren Ämtern bestätigt. Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt. So wurde der Aufsichtsrat im letzten Jahr beispielsweise frühzeitig umfassend über wichtige Themen und anstehende Gesetzesänderungen informiert und hat entsprechende Unterlagen erhalten. Zudem wurden regelmäßig Hinweise auf Veranstaltungen zu speziellen Themen erteilt. Erläuterungen zum LageberichtHinsichtlich der Erläuterungen zum Lagebericht gemäß § 171 AktG verweist der Aufsichtsrat auf die Angaben im Lagebericht zu §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB. Informationen im Zusammenhang mit dem gezeichneten Kapital der Gesellschaft, den Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, über Satzungsänderungen sowie die Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, finden sich im zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDer Vorstand hat dem Aufsichtsrat den aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht sowie seinen Verlustvortragsvorschlag am 12. April 2022 vorgelegt. Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und entsprechend des Wahlvorschlags des gesamten Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer (Abschlussprüfer) bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sowie die zugehörigen Lageberichte geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben sich mit dem aufgestellten Jahresabschluss intensiv befasst und diesen in ihren jeweiligen Bilanzsitzungen vom 20. April 2022 schlussberaten. An diesen Sitzungen hat der Vorstand jeweils teilgenommen, weil sowohl der Prüfungsausschuss als auch der Aufsichtsrat seine Teilnahme für erforderlich erachtet haben. Der Abschlussprüfer hat vor der Beschlussfassung des Prüfungsausschusses über dessen Empfehlung an den Aufsichtsrat betreffend den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. In diesem Rahmen hat sich der Prüfungsausschuss mit der der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen befasst. Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss sowie dem Aufsichtsrat zudem in deren Bilanzsitzungen am 20. April 2022 bestätigt, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Er hat auch in diesem Zusammenhang über zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte Leistungen informiert. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat in dessen Sitzung am 20. April 2022 über seine Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung der erbrachten prüfungsfremden Leistungen und seine Einschätzung berichtet, dass der Abschlussprüfer nach wie vor die erforderliche Unabhängigkeit besitzt. Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfungen (Prüfungsbericht) dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands zum Verlustvortrag wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers seinerseits geprüft. Zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat hat sich zunächst der Prüfungsausschuss eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst. In seiner Sitzung am 20. April 2022 ließ sich der Prüfungsausschuss den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands zum Verlustvortrag eingehend vom Vorstand erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung, insbesondere seine im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat festgelegten Prüfungsschwerpunkte, und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet sowie seinen Prüfungsbericht ausführlich erläutert. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des Rechnungslegungsprozesses sind seitens des Abschlussprüfers nicht festgestellt worden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und dies ebenso wie die Prüfung selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zum Prüfungsergebnis einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Prüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Abschlussprüfers, dass das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem, insbesondere auch bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, keine wesentlichen Schwächen aufweisen. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Vorlagen des Vorstands zu erheben sind, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht zu billigen und sich dem Vorschlag des Vorstands zum Verlustvortrag anzuschließen. Die abschließende Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht sowie des Vorschlags des Vorstands zum Verlustvortrag durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 20. April 2022 unter Berücksichtigung des Berichts und der Empfehlungen des Prüfungsausschusses sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Der Vorstand nahm an dieser Sitzung teil, erläuterte seine Vorlagen und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung ebenfalls teil und berichtete über seine Prüfung und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere zu Art und Umfang der Prüfung und zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht sowie des Vorschlags des Vorstands zum Verlustvortrag sind keine Einwendungen zu erheben; das betrifft auch die Erklärung zur Unternehmensführung, und zwar auch, soweit sie nicht vom Abschlussprüfer zu prüfen ist. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist dieser festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der des Vorstands in dessen zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht überein und hat diese Berichte, der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, ebenfalls gebilligt. Als Ergebnis der in der Sitzung des Prüfungsausschusses und in der Aufsichtsratssitzung am 20. April 2022 durchgeführten Prüfung des Vorschlags des Vorstands zum Verlustvortrag, die eine Erörterung mit dem Abschlussprüfer in beiden Gremien einschloss, hat der Aufsichtsrat - der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend - dem Vorschlag des Vorstands zum Verlustvortrag zugestimmt und sich ihm angeschlossen. Der Vorschlag beinhaltet: "Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2021 beträgt EUR -2.806.630. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von EUR -188.062.856 ergibt sich ein Bilanzverlust von EUR -190.869.485, der auf neue Rechnung vorgetragen wird." Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDer Vorstand hat den von ihm aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 (Abhängigkeitsbericht) dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind." Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht hierzu wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft. Zur Vorbereitung der Prüfung und Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat hat sich zunächst der Prüfungsausschuss eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst. In seiner Sitzung am 20. April 2022 ließ sich der Prüfungsausschuss den Abhängigkeitsbericht vom Vorstand erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, berichtet sowie seinen Prüfungsbericht eingehend erläutert. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und sie ebenso wie die Prüfung selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben sind, eine entsprechende Beurteilung zu beschließen. Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 20. April 2022 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Prüfungsausschusses sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Der Vorstand nahm auch an dieser Sitzung teil, erläuterte den Abhängigkeitsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung ebenfalls teil, berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts und seine wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete Fragen der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere zu Art und Umfang der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung des Abhängigkeitsberichts und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundene Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erheben. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den in 2021 tätig gewesenen Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr außerordentliches Engagement im Geschäftsjahr 2021.
Bocholt, im April 2022 Hau Yan Helvin Wong, Vorsitzender des Aufsichtsrates ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHTPerformante InnovationGutes Design ist mehr als eine schöne Hülle. Das beweist das GS5. Das Smartphone ist nicht nur ein Hingucker, sondern fühlt sich auch gut an. Mit seinem Gehäuse aus gehärtetem Glas und dem edlen Chromrahmen liegt es besonders angenehm in der Hand. In seiner Farbgebung ist es zeitlos elegant. Das Innenleben dieses Smartphones überzeugt ebenfalls, es ist leistungsstark und punktet mit perfekter Ausstattung: Ein großer interner Speicher, ein energiesparender Prozessor, ein leistungsstarker Wechsel-Akku und eine Kamera, die alles Bisherige toppt. Übrigens: Diese Innovation ist "Made in Germany". Das GS5 wird in Bocholt produziert. 1 GRUNDLAGEN DES KONZERNS UND DER GIGASET AG1.1 GeschäftsmodellDie Gigaset AG ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Der Hauptsitz des Unternehmens ist Bocholt, Deutschland. Hier findet zugleich auch die hochautomatisierte Fertigung des Unternehmens statt. Weitere Niederlassungen sind in München, Deutschland, der Entwicklungsstandort in Wroclaw, Polen sowie in zehn weiteren Ländern. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 beschäftige das Unternehmen 868 Mitarbeiter und unterhielt Vertriebsaktivitäten in 54 Ländern. Gigaset ist auf operativer Ebene in den Bereichen Phones, Smartphones, Smart Home und Professional tätig. Regional betrachtet operiert das Unternehmen in Deutschland, Europa (ohne Deutschland) und dem Rest der Welt. Die umsatzstärksten und bedeutendsten Märkte für Gigaset bilden dabei neben Deutschland die europäischen Märkte Frankreich, Italien, Schweiz, Niederlande und Spanien (EU6). 1.1.1. PhonesDer Produktbereich Phones beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von schnurgebundenen und schnurlosen DECT-Telefonen für Privatkunden. Die Herstellung nahezu aller DECT-Produkte für den Produktbereich Phones erfolgt in der eigenen Fertigung in Bocholt. Gigaset bietet seinen Kunden ein breites Portfolio auf verschiedenen Preispunkten und unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen an. Von besonderer Bedeutung sind die Produkte aus dem HX-Portfolio und die Geräte der life series. HX-Mobilteile können sowohl direkt an DECT als auch CATiq-Routern betrieben werden und sind daher sehr vielseitig einsetzbar. Die life series Produkte von Gigaset bedient die Kundengruppe älterer Menschen sowie Personen mit besonderen körperlichen Anforderungen. 1.1.2. SmartphonesSeit 2016 ist Gigaset im Smartphone-Geschäft aktiv und hat auch im Jahr 2021 weiter daran gearbeitet sich auf dem Markt zu etablieren. Unverändert wird das mittlere Preissegment bis 350 EUR adressiert und mit dem GS5 wurde Ende 2021 ein neues Modell vorgestellt. Insbesondere der Wechselakku und das Alleinstellungsmerkmal "Made in Germany" brachten dem Gerät positive Resonanz. Die Gigaset Werbekampagne mit dem bekannten Sänger Sasha als Markenbotschafter für Smartphones wurde verlängert und bewarb auch das GS5. Beim Ausbau des Geschäftes mit Business Kunden konnten die Individualisierungsmöglichkeiten der extrem flexiblen lokalen Fertigung in die Waagschale der USPs für Gigaset geworfen werden, sodass auch Großkunden wie die Deutsche Bahn von Smartphones der Marke Gigaset überzeugt werden konnten. 1.1.3. Smart HomeSeit 2012 ist Gigaset im Bereich Smart Home aktiv. Zum heutigen Zeitpunkt bietet das Unternehmen Lösungen in den Bereichen Sicherheit, Komfort, Energie und Pflege zur Unterstützung von älteren und hilfsbedürftigen Personen an. Das Portfolio richtet sich dabei primär an Anwender im privaten Bereich. Gigaset setzt auf ein modulares, sensorbasiertes System, das es dem Nutzer ermöglicht, die Produkte auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt anzuwenden. Der Software-basierte Cloud-Ansatz ermöglicht es, via Smartphone über verschiedene Ereignisse und Events im Zuhause informiert zu werden. Datensicherheit und Komfort werden durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems sowie einem Server-Hosting in Deutschland bestmöglich sichergestellt. 1.1.4. ProfessionalMit dem Bereich Professional bedient Gigaset seit 2011 B2B-Firmenkunden. Die Produkte in diesem Bereich umfassen DECT-IP Single- und Multizellen-Systeme sowie DECT-basierte stationäre und mobile Telefone. Gigaset vertreibt seine Produkte einerseits unter der Produktlinie PRO, andererseits direkt via OEM (Original Equipment Manufacturer). Während sich der B2B-Markt im Bereich Telefonanlagen relativ schnell weiterentwickelt und Cloud-Lösungen klassische Telefonanlagen zunehmend verdrängen, bleibt die Infrastruktur im Bereich Endgeräte relativ konstant. Die DECT-IP-Lösungen von Gigaset können auf Grund der großen Interoperabilität hinter zahlreichen Telefonanlagen eingesetzt werden. Gigaset ist weiterhin bestrebt, seinen Kundenkreis zu erweitern. Entsprechend wurden bereits 2019 neue Varianten der Single- und Multizelle präsentiert. 2020 folgte die durch Lizenzerwerb erhaltene Genehmigung, die Singlezelle zu einer vollwertigen Multizelle zu erweitern. Damit deckt die Gigaset DECT N-Serie alle Kundengrößen von einigen Nutzern an einem Ort bis hin zu Unternehmen mit 20.000 Endgeräten und mehreren Standorten ab. In dieser Größenordnung adressiert Gigaset damit auch den Enterprise-Bereich. Durch die im vergangenen Jahr entwickelte Integration der Multizelle in professionelle Alarmserver erweitert Gigaset seine adressierbare Kundenbasis um Unternehmen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Alarmierung, Benachrichtigung und Ortung. Die neuen Gigaset Handsets sind hierfür optimiert und unterstützen mit den neuen Leistungsmerkmalen diese Anforderungen. Die ebenfalls 2021 präsentierte Gigaset Mini-Multizelle als Erweiterung der Singlezelle schließt die Lücke zwischen Kleinstinstallationen und kleinen Installationen mit der Qualität einer echten Multizelle und ebenfalls der Option eines Ausbaus bis hin zu Enterprise-Größe. 1.2 Ziele und StrategienDie strategische Gesamtausrichtung von Gigaset ist es unverändert, das Unternehmen zu einem integrierten Hardware-, Software- und Servicedienstleister auf einer voll integrierten Lösungsbasis innerhalb eines Eco-Systems auszubauen. Neben der Stabilisierung des Kerngeschäfts mit Phones durch die Verdrängung von Wettbewerbern in wichtigen Kernmärkten in Europa wird das existierende Produktangebot des Unternehmens weiter ausgebaut und über die Produktbereiche Smartphones, Smart Home und Professional auf eine breitere Grundlage gestellt. Perspektivisch strebt Gigaset ein für Kunden flexibel gestalt- und skalierbares Eco-System aus Produkten aller zuvor genannten Bereiche an. In diesem System werden somit bestehende Produktkomponenten sowie neue Lösungsbausteine auf Hard- und Software-Basis integriert, um den Kunden in jeder Lebenssituation von privat bis beruflich zu begleiten, zu unterstützen und zu vernetzen. 1.3 SteuerungssystemeDie Entwicklung des Konzerns und der Gigaset AG wurde im Jahr 2021 durch das Management anhand verschiedener finanzieller Leistungsindikatoren auf monatlicher Basis analysiert und gesteuert. Der Gigaset Konzern ist weltweit nach regionalen Vertriebspunkten aufgestellt. Für die Überwachung des operativen Geschäfts im Konzern spielten die Analyse des Umsatzes, EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Wertminderungen) nach Regionen sowie der Free Cashflow auf Konzernebene eine zentrale Rolle. Operative Kosten wurden detailliert nach Kostenarten und verursachenden Kostenstellen analysiert und gesteuert. Für die verlässliche Analyse der Liquiditätsentwicklung ist konzernweit eine integrierte Finanzplanung (GuV, Bilanz, Cashflow) implementiert. Darüber hinaus ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Die Steuerung der Gigaset AG als Einzelgesellschaft erfolgte im Jahr 2021 auf Basis des handelsrechtlichen Ergebnisses. Die wesentlichen nicht finanziellen Leistungsindikatoren für Gigaset sind unverändert: scrollen
Auf Grund der hohen Priorität dieser Faktoren für den Gigaset Konzern sowie die Gigaset AG werden diese ausführlich in anschließenden Abschnitten "Forschung und Entwicklung", "Umwelt" sowie "Mitarbeiter" dargestellt. 1.3.1. Forschung und EntwicklungDas Forschungs- und Entwicklungsprogramm von Gigaset konzentriert sich vor allem auf die Weiterentwicklung und Verbesserung des Angebots in den vier verschiedenen Produktbereichen. Forschung und Entwicklung nehmen eine Schlüsselrolle im Bereich der Produktinnovation ein, wobei der Fokus auf technischen Aspekte gelegt wird. Im Gigaset-Portfolio erfolgt auf Grund der zunehmenden Digitalisierung eine zunehmende Verschiebung der operativen Ausrichtung des Unternehmens vom reinen Hardware-Hersteller hin zu einem integrierten Lösungsanbieter Zuhause, bei der Arbeit und unterwegs. Im Geschäftsjahr 2021 hat der Konzern Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von EUR 19,8 Mio getätigt und insgesamt Entwicklungskosten in Höhe von EUR 13,8 Mio unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten (EUR 12,7 Mio) und Sachanlagen (EUR 1,1 Mio) aktiviert. Daraus ergibt sich eine Aktivierungsquote in Höhe von 69,6 %. Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betragen im Geschäftsjahr EUR 7,1 Mio. Die Gigaset AG, in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft, weist selbst keine Forschungs- und Entwicklungskosten im Geschäftsjahr aus. 1.3.2. Umwelt und NachhaltigkeitGigaset berücksichtigt bei ihrer weltweiten Tätigkeit die Grundsätze der nachhaltigen Schonung der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen. Am Produktionsstandort in Bocholt werden die Gigaset-Produkte nach den gängigen Umwelt- und Qualitätsanforderungen gefertigt. Umweltgerechtes Handeln zeigt sich auch im Umgang mit Energie am Produktionsstandort in Bocholt wider, die seit 2020 aus grünem Strom gespeist wird. Im Bereich der Ökonomie stellt die Gesellschaft die Einhaltung von umweltbezogenen (ISO 14001) Standards in der Wertschöpfungskette, mit der entsprechenden Auswahl der Lieferanten nach Anforderungsprofil, sicher. Das Unternehmen verfolgt verschiedene Maßnahmen, um seinen ökologischen Fußabdruck weiter zu reduzieren und Kunden deren Bedürfnis nach nachhaltigen Produkten wächst, entsprechen zu können. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören: Recycling, CO 2 -Reduktion, CO 2 -Kompensation, klimaneutrale Verpackungen für erste Produkte, Wiederaufforstungsprojekte, der zunehmende Verzicht auf Plastik sowie ein großangelegtes Reparatur-Angebot für alle Produkte. Seit 2017 publiziert das Unternemen zudem einen Corporate Social Responsibility Report und kommt somit der Nachhaltigkeitsberichterstattung mittels des Deutschen Nachhaltigkeitskodex nach. Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der GRI-Standards (Global Reporting Initiative-Standards). Die GRI-Standards repräsentieren weltweit eine interantional anerkannte Praxis für die Nachaltigkeitsberichterstattung der öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen zu verschiedenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen. Die auf Standards basierende Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert relevante Interessensgruppen über positive wie negative Beiträge einer Organisation in seiner nachhaltigen Entwicklung. 1.3.3. MitarbeiterIm Jahr 2021 sind insgesamt 48 Mitarbeiter aus dem Gigaset Konzern ausgetreten. Davon 17 durch vorzeitige Pensionierungen, Arbeitgeberkündigungen Aufhebungsverträge, Beendigungen wegen Erwerbsunfähigkeitsrente und den Auslauf befristeter Verträge. Darüber hinaus sind 8 Mitarbeiter im Rahmen einer individuellen Altersteilzeitvereinbarung nach Beendigung der passiven Phase aus dem Unternehmen ausgetreten. Ferner sind 21 Mitarbeiter durch Eigenkündigung ausgetreten und zwei Mitarbeiter sind verstorben. Insgesamt konnte Gigaset 23 neue Mitarbeiter für das Unternehmen gewinnen. Die Anzahl der Mitarbeiter in den Landesgesellschaften reduzierte sich zum Stichtag 31. Dezember 2021 von 244 auf 230 Mitarbeiter. Gigaset hatte zum Geschäftsjahresende 2021 insgesamt 868 Mitarbeiter. Gigaset positioniert sich auf dem Markt als internationales Kommunikationsunternehmen, mit klaren Stärken im Bereich Technologie, Produkte und digitale Dienste. Die internationale Ausrichtung aller Standorte schafft für Gigaset eine gute Position im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte. Betrachtet man nur die Abgänge, die sich auf Grund eines freiwilligen Ausscheidens aus dem Konzern ergeben haben, beträgt die Fluktuationsrate für das Jahr 2021 3,2 %. Im Vorjahr lag der Wert bei 1,9 %. Auf Grund der Unternehmensstrategie und auch durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in den Geschäftsbereichen Smartphones, Smart Home und Professional sowie durch die Verlagerung von Vertriebskanälen in den Online-Bereich, ergeben sich verschiedene Bedarfe an Arbeitskräften. Diese Bedarfe können in Einzelfällen durch eigene Mitarbeiter (Potenzialträger oder Auszubildende) gedeckt werden. Es muss zusätzlich aber auch Personal durch externe Mitarbeiterrekrutierung (v.a. über Stellenbörsen und Personalvermittler) gewonnen werden. Zudem erfolgte eine Abdeckung von vornehmlich angelernten Tätigkeiten durch Leiharbeitnehmer, die dem Unternehmen in einem stark saisonal geprägten Absatzmarkt die betriebswirtschaftlich notwendige Flexibilität ermöglichen. 2 EREIGNISSE IM GESCHÄFTSJAHR 2021April 2021Gigaset veröffentlicht Geschäftsbericht 2020Der Vorstand der Gigaset AG hat am 22. April 2021 trotz eines rückläufigen Konzernumsatzes infolge pandemiebedingter Lockdowns ein solides operatives Ergebnis (EBITDA) und einen deutlich über dem Vorjahr liegenden Cash-Bestand präsentiert. Juni 2021:Neues Aufsichtsratsmitglied gewähltAuf der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 wurde Jenny Pan erstmals in den Aufsichtsrat der Gigaset AG gewählt. Frau Pan ist Kauffrau und CEO der SLOAN ESTATE, Rutherford, CA, USA. Sie ersetzt Prof. Xiaojian Huang, der dem Aufsichtsrat seit 2013 angehörte und nicht erneut zur Wahl angetreten ist. November 2021:Gigaset adjustiert Umsatzerwartung und Free CashflowDer Vorstand der Gigaset AG hat am 22. November 2021 in einer Ad Hoc Meldung die Unternehmensprognose zu Umsatz und Free Cashflow für das Geschäftsjahr 2021 adjustiert. Die Anpassung erfolgte auf Grund der anhaltenden Lieferengpässe im Bereich der Halbleiter. 3 WIRTSCHAFTSBERICHT3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen3.1.1. GesamtwirtschaftDie Entwicklung der Weltwirtschaft war trotz einer zunehmenden Erholung von der Coronakrise auch in 2021 von den Auswirkungen der Pandemie geprägt. Weiterhin bestehende pandemiebedingte Einschränkungen und vielfältige Engpässe der globalen Wertschöpfungsketten beeinflussten das Wirtschaftswachstum. Neben angebotsseitiger Verknappung ging die weltwirtschaftliche Erholung auch mit einem Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise einher, sodass es zu einem deutlichen Anstieg der Verbraucherpreisinflation kam. Nach Schätzungen der Experten des Internationalen Währungsfonds vom Januar 2022 konnte im Gesamtjahr 2021 dennoch ein Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung um 5,9 % erzielt werden, nach einem Rückgang um 3,1 % im Jahr zuvor. Wesentliche Treiber des deutlichen Aufschwungs im Jahr 2021 waren starke Verbraucherausgaben und eine durch umfangreiche Konjunkturpakete und eine ultralockere Geldpolitik unterstützte Belebung der Investitionen, wobei der Warenhandel sogar das Vorkrisenniveau übertraf. Die entwickelten Volkswirtschaften verzeichneten im Jahr 2021 ein Wachstum von 5,0 % nach minus 4,5 % im Jahr zuvor. Die Schwellen- und Entwicklungsländer verbuchten einen Zuwachs von 6,5 % (Vj. -2,0 %). Laut Schätzungen des IWF wurde im Berichtszeitraum in der EU ebenfalls ein deutlicher Aufschwung in Höhe von 5,2 % nach einem Rückgang von 6,4 % im Vorjahr verzeichnet. Die Wirtschaft der EU kehrte 2021 auf den Wachstumspfad zurück, einhergehend mit einer allmählichen Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen, der Fortsetzung der Niedrigzinspolitik und einem starken Wiederaufschwung in den wichtigsten Exportländern, insbesondere in China und den Vereinigten Staaten. Die wichtigsten Absatzmärkte von Gigaset sind neben Deutschland nach wie vor Frankreich, Italien, die Niederlande sowie Spanien und die Schweiz (EU6). Die deutsche Wirtschaft litt besonders stark unter den mit der Pandemie verbundenen Schutzmaßnahmen, globalen Lieferproblemen und ist in hohem Maße von Exporten abhängig. Insgesamt wuchs die deutsche Wirtschaft im Jahr 2021 daher lediglich um 2,7 %, nach einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukt von 4,6 % im Jahr 2020. Die Wirtschaft Frankreichs erholte sich hingegen deutlich auf ein Wachstum von 6,7 % (Vj. -8,0 %). Italien wuchs mit 6,2 % (Vj. -8,9 %) und Spanien mit 4,9 % (Vj. -10,8 %). Die Wirtschaft der Niederlande stieg laut Statista um 3,8 % (Vj. -3,8 %) und die der Schweiz nach Einschätzung des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO um 3,3 % nach minus 2,5 % in 2020. 3.1.2. Telekommunikationsmarkt3.1.2.1. PhonesDer wichtige europäische Markt für Schnurlostelefone ist gemäß GfK bei Betrachtung der sechs Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Großbritannien und Spanien im Jahr 2021 um 14,2 % in Stückzahlen sowie um 10,7 % beim Umsatz gegenüber 2020 geschrumpft. Während sich der Umsatz im Marktsegment Standard Phones um -12,7 % verringerte, hat er sich im Marktsegment für Easy Use Phones um 2,1 % erhöht. Im Marktsegment Design Phones konnte Gigaset seinen Marktanteil bezogen auf Stückzahlen dabei auf 51 % steigern. 3.1.2.2. SmartphonesDer weltweite Smartphone-Absatz hat sich im Jahr 2021 nach Angaben von Statista von 1,28 Mrd Stück im Vorjahr leicht auf 1,37 Mrd Stück erhöht, was einem Zuwachs um 7 % entspricht. In Deutschland hingegen ist der Absatz stabil bei 22,1 Mio Stück. Für die nächsten zwei Jahre geht Statista von einem weiteren weltweiten Wachstum bis zu einem Niveau von 1,5 Mrd Stück in 2023 aus. 3.1.2.3. Smart HomeIn einer aktuellen Projektion des Smart Home Gesamtmarktes bis 2025 geht Statista von einem weiteren Wachstum aus. Der Gesamtumsatz wird für 2021 mit rund EUR 102 Mrd bewertet. Bis 2025 soll der Umsatz bis auf EUR 182,4 Mrd anwachsen. Statista unterteilt die Gesamtentwicklung dabei in sechs Kategorien: Home Entertainment, Smarte Haushaltsgeräte, Energy Management, Vernetzung und Steuerung, Komfort und Licht sowie Gebäudesicherheit. Gigaset ist in drei der Kategorien vertreten und bietet Produkte für Gebäudesicherheit, Energy Management sowie Komfort und Licht an. In einer weiteren Projektion von Statista wird davon ausgegangen, dass in Zukunft der Umsatz pro Smart Home System abnehmen wird. Konkret bedeutet das: Während der Smart Home Markt in Summe weiter wachsen wird und zunehmend mehr Menschen eine Smart Home Anwendung nutzen, werden die Nutzer von Smart Home Systemen gleichzeitig weniger Geld für ihre Anwendungen im System ausgeben. In den von Gigaset besetzten Kategorien gaben Anwender im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 laut Statista rund EUR 82 für Energy Management und Komfort und Licht aus sowie EUR 144 für Gebäudesicherheit. In 2025 werden sich diese Werte auf EUR 52 bzw. EUR 95 reduzieren. Aus diesem Zusammenhang zwischen steigenden Gesamtumsätzen, aber reduzierten Ausgaben pro System, wird deutlich, dass Wachstum von besonderer Bedeutung ist. Perspektivisch müssen noch weit mehr Menschen mit Smart Home angesprochen und für Systeme gewonnen werden. An diesem Trend will auch Gigaset partizipieren und entwickelt sein bestehendes Portfolio weiter. 3.1.2.4. ProfessionalEine steigende Nachfrage nach mobilen bzw. Homeoffice-Arbeitsplatzausstattungen, gepaart mit Technologien wie DECT, WiFi und Bluetooth, hat in vielen Bereichen für eine Stabilisierung der Umsätze gesorgt. Einer Analyse von MZA Consultants nach ist der Trend zu cloudbasierten Anlagen weiterhin steigend und somit auch ein Anstieg von unabhängigen SIP-Endgeräten im Vergleich zum Vorjahr zu erkennen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 sind durch die Folgen der Corona-Pandemie Lieferengpässe in fast allen Wirtschaftsbereichen durch die unzureichende Versorgung mit Halbleitern aufgetreten, was zu Lieferverzögerungen und Preisanpassungen geführt hat. 3.2 Geschäftsverlauf des Konzerns3.2.1. PhonesDer in einem unverändert insgesamt rückläufigen Markt, der im letzten Jahr zusätzlich durch Einschränkungen im stationären Handel durch die Corona-Pandemie und zusätzliche Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung geprägt war, ist der Umsatz von Gigaset im Bereich Phones im Jahr 2021 um 10,9 % auf EUR 140,2 Mio gesunken. Gigaset hat trotzdem seine Marktführerschaft im Kernmarkt Europa (EU6) verteidigt. Der Marktanteil von Gigaset lag GfK Angaben zufolge Ende 2021 bezogen auf Umsatz bei 39 % und bezogen auf Stückzahlen bei 38 %. In Großbritannien, den Niederlanden und Spanien sowie Italien konnte Gigaset seinen Marktanteil bezogen auf den Umsatz weiter steigern. 3.2.2. SmartphonesDie Ende 2020 gelaunchten Smartphones GS3 und GS4 waren die Treiber des Smartphone-Geschäfts in 2021. Ende des Jahres kam mit dem GS5 ein weiteres Gerät auf den Markt, das auf Grund seiner dem GS4 ähnlichen Optik und zentralen USPs wie Wechsel-Akku und dem Siegel "Made in Germany" gute Ergebnisse erzielt hat. Mit EUR 18,2 Mio konnte der Umsatz des Vorjahres (EUR 13,3 Mio) um mehr als ein Drittel gesteigert werden (+36,8 %). Auch das Online-Geschäft im Gigaset Webshop konnte gesteigert werden und lag mit EUR 1,6 Mio um 10,0 % über dem Vorjahr. 3.2.3. Smart HomeIm abgelaufenen Geschäftsjahr ging der Umsatz im Segment Smart Home um 40,0 % auf EUR 1,5 Mio zurück (Vj. EUR 2,5 Mio). Der Umsatz wurde hauptsächlich in den Kernmärkten Deutschland, Schweiz und Niederlande realisiert. Erfreulich ist, dass ein weiterer Anstieg des Umsatzes im Gigaset eShop stattgefunden hat. Hier konnte der Umsatz gegenüber 2020 um rund 32 % im Kerngeschäft für Smart Security gesteigert werden. Ein weiterer wichtiger Absatzkanal ist die Plattform Amazon. Nach der im Vorjahr erfolgreich abgeschlossenen Kooperation mit der Swisscom AG, ist Gigaset im vergangenen Jahr eine weitere Kooperation mit Minol, einem Dienstleister der Wohnungswirtschaft, eingegangen. Für Gigaset ist die Kooperation richtungsweisend, denn sie ist ein Beleg dafür, dass Gigaset Kunden künftig nicht nur direkt via B2C adressieren kann, sondern gemeinsam mit großen Partnern auch via B2B2C. Der Ausbau weiterer Partnerschaften in diesem Bereich wird angestrebt. Neben den bereits bekannten Kamera-Modellen für den Wohnungs- und den Outdoorbereich konnte ein weiteres Kamera-Produkt erfolgreich gelauncht werden. Die Smart Doorbell ermöglicht eine Überwachung des Geschehens im Eingangsbereich und rundet das Smart Home-Portfolio entsprechend ab. 3.2.4. ProfessionalDie Lage der Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2021 hat die Dominanz der DECT-Multizellen-Technologie als bevorzugte Wahl für schnurlose Geschäftstelefonie in Westeuropa, mit einem Marktanteil von über 90 % der schnurlosen Bürokommunikation im ersten Halbjahr 2021, positiv beeinflusst (+5 % im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020). Im gleichen Zeitraum konnte Gigaset als Lieferant von DECT-Multizellen-Schnurlostelefonen mit 23 % den zweitgrößten Marktanteil in Westeuropa nach Angaben von MZA Consultants erzielen. Mit einem Umsatzanteil von 64 % bleibt der deutsche Markt für Gigaset nach wie vor an erster Stelle, gefolgt von Frankreich mit 11 %, Italien mit 6 % und den Niederlanden mit 5 %. Damit erzielte der Bereich Professional im vergangenen Jahr einen Gesamtumsatz von EUR 57,2 Mio (Vj. EUR 41,1 Mio) und damit ein Wachstum von 39,2 %. Auf Grund der Corona-Pandemie und der Verschiebung oder vorübergehenden Aussetzung zahlreicher Projekte im vorangegangenen Jahr entwickelte sich das Jahr 2021 sehr positiv: Die Umsätze lagen im ersten Quartal bei EUR 11,2 Mio, im zweiten Quartal bei EUR 11,5 Mio und im dritten Quartal bei EUR 18,0 Mio. Im letzten Quartal 2021 konnten trotz der herausfordernden Situation im Halbleitermarkt neue Projekte vereinbart und der Umsatz auf EUR 16,5 Mio (Vj. EUR 14,0 Mio) gesteigert werden. Die erfolgreichsten Produkte im Segment Gigaset Professional, die im Berichtsjahr 2021 die höchsten Umsatzsteigerungen verbuchen konnten, waren das Single- und das Multizellen-System der neuesten Generation der N-Serie. Im Rahmen eines weiterhin schwierigen Marktumfeldes und des noch präsenteren Wettbewerbes durch Akteure aus Fernost reduzierte sich der Umsatz des Bereichs nicht-proprietäre IP-Tischtelefone um -15 % gegenüber dem Vorjahr. 3.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns3.3.1. ErtragslageDer Gigaset Konzern hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von EUR 217,1 Mio (Vj. EUR 214,2 Mio) erzielt und liegt damit trotz der herausfordernden Lieferfähigkeit von Vorlieferanten, insbesondere im Bereich der Halbleiter, über dem Vorjahr. Der Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 1,4 % bzw. EUR 2,9 Mio im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf eine erhöhte Nachfrage nach einem Einbruch im Jahr 2020 auf Grund der in Europa begonnenen Corona-Pandemie zurückzuführen. Im ersten Halbjahr 2021 konnte der Umsatz mit 34,6 % um EUR 26,2 Mio deutlich gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum gesteigert werden. Dabei profitierte Gigaset von der starken Nachfrage nach Telekommunikationsprodukten in Zeiten der Corona-Pandemie. Der erschwerte Absatz über den stationären Einzelhandel während der europaweiten Lockdowns im ersten Halbjahr 2021 wurde durch das stark zunehmende Online Geschäft mit einem Wachstum von 40,5 % kompensiert. Im dritten Quartal 2021 verzeichnet Gigaset einen Umsatzrückgang von 9,8 %, was im Wesentlichen auf Materialengpässe in der Produktion zurückzuführen ist. Im entsprechenden Vorjahresquartal konnte Gigaset im Zuge der Lockerungen der Maßnahmen und der geringeren Pandemiezahlen im Sommer ein höheres Umsatzvolumen erzielen. Der Trend eines rückläufigen Umsatzes setzte sich im vierten Quartal 2021 mit einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahresquartal von 21,7 % fort. Diese Entwicklung ist wesentlich beeinflusst durch die angespannte Lieferfähigkeit von Vorlieferanten, die insbesondere Auswirkungen auf die Versorgung im Bereich der Halbleiter hatte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 konnte der Gigaset Konzern von einer deutlichen Umsatzsteigerung in den Geschäftsbereichen Smartphones und Professional profitieren. Das Kernsegment Phones konnte sich dabei dem Markttrend nicht entziehen, der bei Gigaset zu einem Umsatzrückgang von 10,9 % führte. Der Markt in den EU6 Ländern ist im Jahr 2021 nach GfK in Einheiten um 14,2 % und im Wert um 10,7 % zurückgegangen. Der Produktbereich Smartphones hatte zu Beginn der Pandemie im Vorjahr mit starken Rückgaben seitens der Distributoren zu kämpfen und konnte im Geschäftsjahr 2021 ein deutliches Umsatzplus von 36,8 % erwirtschaften. Auch die Nachfrage nach Smart Home Produkten ging wie bereits im Vorjahr pandemiebedingt stark um 40,0 % gegenüber 2020 zurück, da mit steigender Anwesenheit zu Hause in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und Lockdowns die Notwendigkeit für Alarmsysteme geringer werden. Im Professional Bereich wuchs der Umsatz zum Vorjahr mit 39,2 % deutlich, da im Geschäftsjahr 2021 viele Projekte als "Nachholeffekt" aus dem Vorjahr bei den Unternehmen realisiert werden konnten. Insgesamt entspricht die Umsatzentwicklung mit einer leichten Steigerung gegenüber dem Vorjahr der ursprünglich gegebenen Prognose. scrollen
Die Umsatzerlöse nach Ländern werden im Rahmen der Segmentberichterstattung sowohl nach empfangenden Einheiten als auch nach dem Sitz der jeweiligen Gesellschaften ("Sitzland") berichtet. Die Umsatzerlöse nach empfangenden Einheiten stellen die Umsatzerlöse, die in die jeweiligen Regionen fakturiert werden, dar - und zwar unabhängig von dem Sitz der rechnungsstellenden Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz bei der Darstellung nach empfangenden Einheiten der Region "EU - Europäische Union (ohne Deutschland)" zugewiesen. Die Umsatzerlöse nach empfangenden Einheiten stellen sich für die einzelnen Regionen wie folgt dar: scrollen
Die Zurechnung zu den einzelnen geographischen Bereichen erfolgt für die laufende Segmentberichterstattung im Konzern zusätzlich noch nach dem Sitzland der jeweiligen legalen Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz für die Darstellung nach dem Sitzland der Region "Deutschland" zugewiesen. Die Umsatzerlöse nach dem Sitzland stellen sich für die einzelnen Regionen wie folgt dar: scrollen
Der Materialaufwand für Rohstoffe, Waren, Fertigerzeugnisse und bezogene Leistungen lag bei EUR 102,1 Mio und hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 103,7 Mio um EUR 1,6 Mio verringert. Die Materialeinsatzquote hat sich unter Einbeziehung der Bestandsveränderung mit 47,5 % gegenüber dem Vorjahr (Vj. 50,1 %) deutlich verringert. Dazu hat wesentlich die deutliche Umsatzsteigerung im Bereich Professional beigetragen. Die Kennzahl ergibt sich als Quotient aus dem Materialaufwand und der Summe aus Umsatzerlösen und der Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. In der Berichtsperiode ist das Rohergebnis bestehend aus den Umsatzerlösen abzüglich der Materialaufwendungen und unter Berücksichtigung der Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 9,3 % auf EUR 112,7 Mio gestiegen. Im Vorjahr haben die Bestandsveränderungen in Höhe von EUR -7,3 Mio das Rohergebnis wesentlich beeinflusst. Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von EUR 12,0 Mio (Vj. EUR 10,2 Mio) beinhalten im Wesentlichen die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte für alle Geschäftsbereiche. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf EUR 18,0 Mio und waren damit um EUR 7,0 Mio höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben im Wesentlichen staatliche Beihilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen über in Summe EUR 3,4 Mio zu höheren sonstigen betrieblichen Erträgen geführt. Weitere wesentliche Bestandteile sind Erträge aus Wechselkursgewinnen mit EUR 4,3 Mio (Vj. EUR 3,9 Mio) und die Auflösungen aus Rückstellungen in Höhe von EUR 1,2 Mio (Vj. EUR 1,5 Mio). Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen hauptsächlich Erträge aus Mieten in Höhe von EUR 1,3 Mio (Vj. EUR 1,2 Mio). Der Personalaufwand für Löhne, Gehälter, Sozialabgaben und Altersversorgung beträgt EUR 58,9 Mio und ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,5 Mio gestiegen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 hat sich die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr mit 868 verringert (Vj. 893 Mitarbeiter). Der Anstieg der Personalaufwendungen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 ist auf die im Vorjahr beendete Kurzarbeit in Deutschland zurückzuführen. In der Berichtsperiode sind sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 67,3 Mio (Vj. EUR 63,9 Mio) angefallen. Darin sind insbesondere Marketingkosten (EUR 21,4 Mio, Vj. EUR 20,1 Mio), allgemeine Verwaltungskosten (EUR 8,3 Mio, Vj. EUR 9,9 Mio) und Kosten für die Arbeitnehmerüberlassung (EUR 7,5 Mio, Vj. EUR 7,8 Mio) sowie Transportkosten (EUR 7,2 Mio, Vj. EUR 7,6 Mio) enthalten. Des Weiteren sind hier noch Patent- und Lizenzgebühren (EUR 5,1 Mio, Vj. EUR 1,5 Mio), Aufwendungen aus Wechselkursverlusten (EUR 4,9 Mio, Vj. EUR 5,0 Mio), Beratungs- und Prüfungskosten (EUR 3,1 Mio, Vj. EUR 2,8 Mio), Zuführungen zu Gewährleistungsrückstellungen (EUR 2,1 Mio, Vj. EUR 2,1 Mio), Instandhaltungsmaßnahmen (EUR 1,8 Mio, Vj. EUR 1,6 Mio) sowie Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude (EUR 1,0 Mio, Vj. EUR 0,8 Mio) enthalten. Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) beträgt damit für das Geschäftsjahr 2021 EUR 16,5 Mio (Vj. EUR 1,9 Mio) und liegt damit deutlich über der ursprünglichen Prognose, die einen leichten Anstieg erwartete. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von EUR 14,7 Mio (Vj. EUR 15,0 Mio) ergibt sich ein Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) in Höhe von EUR 1,7 Mio (Vj. EUR -13,0 Mio). Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von EUR -1,4 Mio (Vj. EUR -0,9 Mio) ergibt sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 0,4 Mio (Vj. EUR -14,0 Mio). Das Finanzergebnis war im laufenden Geschäftsjahr durch Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Verbindlichkeiten (EUR -0,6 Mio) wesentlich beeinflusst. Der Konzernjahresüberschuss/ -fehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR 0,5 Mio (Vj. EUR -10,5 Mio). Daraus errechnet sich ein Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR 0,00 (unverwässert/verwässert) (Vj. EUR -0,08 (unverwässert/verwässert)). 3.3.2. FinanzlageDie Vorjahreszahlen wurden auf Grund des geänderten Ausweises verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel angepasst. Siehe Konzernanhang Abschnitt C Änderung in der Bilanzierung von Zahlungsmitteln mit eingeschränkter Verfügbarkeit. Der Cashflow stellt sich wie folgt dar: scrollen
Im Geschäftsjahr 2021 hat der Gigaset Konzern einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 5,3 Mio (Vj. Mittelzufluss EUR 30,6 Mio) zu verzeichnen. Der im Vergleich zum Vorjahr geringere Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus geringeren Mittelzuflüssen aus der Veränderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstiger Forderungen und sonstiger Vermögenswerte sowie dem Aufbau der Vorratsbestände. Aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstiger Verbindlichkeiten und sonstiger Rückstellungen resultiert im Geschäftsjahr 2021 ein negativer Cashflow. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit beträgt EUR -19,5 Mio, nach EUR -21,5 Mio im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Auszahlungen betreffen im Wesentlichen mit EUR 12,0 Mio (Vj. EUR 10,2 Mio) Mittelabflüsse, die sich im Rahmen der aktivierten Eigenleistungen für die Entwicklung der neuen innovativen Produkte und Lösungen ergeben haben. Der Free Cashflow ist mit EUR -14,2 Mio um EUR -23,4 Mio zum Vorjahr gesunken und liegt für das Geschäftsjahr 2021 deutlich unter Plan. Das resultiert vor allem aus Lieferengpässen im Bereich der Halbleiter, sodass Vorräte nicht abgebaut und die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine positiven Cash-Effekte generiert haben. Im Geschäftsjahr 2021 gab es einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR -3,6 Mio (Vj. EUR -2,3 Mio). In 2021 wurden für Tilgungen der in 2018 aufgenommenen Kreditfazilität und gewährter Lieferantendarlehen EUR 2,0 Mio sowie EUR 1,8 Mio (Vj. EUR 1,8 Mio) für Rückzahlungen der Leasingverbindlichkeiten gezahlt. Mittelzuflüsse konnten in 2021 durch die Aufnahme von Lieferantenkrediten im Zusammenhang der Partnerschaft mit Unify in Höhe von EUR 1,6 Mio generiert werden. Im Vorjahr wurde der französischen Landesgesellschaft im Zuge der Corona-Bekämpfung ein staatlich bewilligtes Darlehen über EUR 2,0 Mio gewährt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente belaufen sich am 31. Dezember 2021 auf EUR 23,1 Mio (Vj. EUR 41,1 Mio). In der Veränderung des Finanzmittelfonds sind Wechselkursveränderungen in Höhe von EUR -0,3 Mio (Vj. EUR -0,4 Mio) enthalten. Für eine detaillierte Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verweisen wir auf die dargestellte Kapitalflussrechnung. 3.3.3. VermögenslageDie Vorjahreszahlen wurden auf Grund des geänderten Ausweises verfügungsbeschränkter Zahlungsmittel angepasst. Siehe Konzernanhang Abschnitt C Änderung in der Bilanzierung von Zahlungsmitteln mit eingeschränkter Verfügbarkeit. Die Bilanzsumme des Gigaset Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 192,2 Mio und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr reduziert (EUR 204,5 Mio). Die langfristigen Vermögenswerte sind mit EUR 98,7 Mio gegenüber dem 31. Dezember 2020 um EUR 2,4 Mio gestiegen. Dieser Effekt resultiert vornehmlich aus dem Anstieg der immateriellen Vermögenswerte, die aus der Aktivierung von Entwicklungsleistungen von Projekten zur Weiterentwicklung und Diversifizierung des Produktportfolios resultieren. Die kurzfristigen Vermögenswerte stellen 48,6 % des Gesamtvermögens dar. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 14,8 Mio gesunken und belaufen sich auf EUR 93,5 Mio. Das Vorratsvermögen ist mit EUR 29,9 Mio (Vj. EUR 23,5 Mio) deutlich höher als im Vorjahr, da in Erwartung höherer Chipsatzverfügbarkeit weitere benötigte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe angeschafft wurden. Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist um EUR 9,2 Mio und die geleisteten Anzahlungen sind um EUR 1,0 Mio gestiegen. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind nahezu konstant geblieben. Die Vorratsbestände für Fertige Erzeugnisse, Handelswaren und fertigen Leistungen konnten um EUR 3,8 Mio im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit EUR 16,0 Mio deutlich unter dem Vorjahresniveau von EUR 24,6 Mio. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten hat sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 41,1 Mio auf EUR 23,1 Mio deutlich reduziert. Für die detaillierte Entwicklung der liquiden Mittel verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung. Das Eigenkapital des Gigaset Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 8,0 Mio und ist um EUR 6,1 Mio höher als zu Jahresbeginn. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote in Höhe von 4,2 % gegenüber 0,9 % zum 31. Dezember 2020. Es wurden versicherungsmathematische Gewinne unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von EUR 5,6 Mio im Eigenkapital erfasst. Währungsveränderungen haben das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR -0,6 Mio beeinflusst. Aus dem Cashflow Hedging resultiert unter Berücksichtigung latenter Steuern ein erfolgsneutral im Eigenkapital erfasster positiver Effekt in Höhe von EUR 0,6 Mio. Der Konzernjahresüberschuss beträgt EUR 0,5 Mio und führte zu einem entsprechenden Anstieg des Konzerneigenkapitals. Im Vorjahr hatte die erstmalige Berücksichtigung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit EUR 1,7 Mio einen positiven Effekt auf das Eigenkapital, wohingegen die Finanzbeteiligung Gigaset Mobile Pte. Ltd. in Höhe von EUR 7,7 Mio über das sonstige Ergebnis vollständig wertberichtigt wurde. Die Gesamtschulden betragen EUR 184,2 Mio (Vj. EUR 202,6 Mio) und sind zu 45,8 % kurzfristiger Natur. Die Gesamtverschuldung 2021 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 18,5 Mio verringert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 10,3 Mio infolge der Begleichung einer Kaufpreisverbindlichkeit sowie die Steuerverbindlichkeiten über EUR 0,9 Mio zurückgegangen. Die langfristigen Schulden sind im Wesentlichen auf Grund niedrigerer Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 4,5 Mio und der Ausweisänderung des ursprünglich als langfristig eingestuften Teils eines Darlehens infolge der Nichteinhaltung vereinbarter Covenants zum Stichtag gesunken. Die Umwidmung des Ausweises als kurzfristiges Darlehen erfolgt auf Grund derzeitig geltender internationaler Rechnungslegungsstandards. Mit den Banken ist im März 2022 eine Einigung über die Nichtausübung der Fälligstelllung getroffen worden. Die langfristigen Schulden umfassen im Wesentlichen die Pensionsverpflichtungen, die Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, sonstige langfristige Personalrückstellungen, Rückstellungen für Garantien sowie die latenten Steuerschulden. Der Rückgang der langfristigen Schulden beträgt EUR 15,6 Mio im Vergleich zum Vorjahr, sodass sich diese zum Bilanzstichtag nunmehr auf EUR 99,8 Mio belaufen. Die Minderung resultiert vornehmlich aus positiven Bewertungseffekten bei den Pensionsverpflichtungen, welche zum Bilanzstichtag mit EUR 93,8 Mio ausgewiesen werden und der Ausweisänderung eines Darlehens als kurzfristig. Die kurzfristigen Schulden sind mit EUR 84,3 Mio rund 3,3 % niedriger als noch zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Die Finanzverbindlichkeiten werden auf Grund des vollständig als kurzfristig auszuweisenden Darlehens, angepasster Fälligkeiten und neu aufgenommener Lieferantenkredite um EUR 9,3 Mio höher ausgewiesen. Die kurzfristigen Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,9 Mio niedriger. Der Auflösung von Rückstellungen für Kundenbonus stehen Zuführungen zu Rückstellungen für Lizenzkosten gegenüber. Die Steuerverbindlichkeiten reduzierten sich im Berichtszeitraum von EUR 1,8 Mio auf EUR 0,8 Mio hauptsächlich auf Grund der Auflösung von zurückgestellten Steuerbeträgen. Die Minderung der sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 22,1 Mio auf EUR 11,8 Mio beruhen im Wesentlichen auf der Begleichung einer Kaufpreisverbindlichkeit aus einem Kooperationsvertrag in Höhe von EUR 10,4 Mio. 3.3.4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageAuch das Geschäftsjahr 2021 war von der globalen Ausbreitung neuer Varianten des Corona-Virus und den damit verbundenen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gekennzeichnet. Zwar gab es Erleichterungen im stationären Handel, allerdings blieben Kunden auch weiterhin zurückhaltend. Das Unternehmen setzte entsprechend die Intensivierung des Online-Handels auch in 2021 fort, um die Umsatzrückgänge bestmöglich zu kompensieren. Zum Schutz der Belegschaft galt auch in 2021 mobiles Arbeiten von Zuhause aus, wo immer möglich. Die Hygiene- und Abstandskonzepte and den Gigaset Standorten wurden fortgesetzt. Zum Sommer hin entspannte sich die Situation rund um das Corona-Virus etwas, jedoch zeichnete sich in der zweiten Jahreshälfte ein wachsendes Problem am Beschaffungsmarkt für Vorprodukte ab. So vertreuerten sich zahlreiche Materialien wie Kunststoff oder Papier, während zentrale Produkte im Halbleiterbereich (Chips) nur noch eingeschränkt zur Verfügung standen. Zum Ende des Jahres verschärfte sich die Situation mit Blick auf die Corona-Pandemie erneut, da sich mit der "Omikron-Variante" ein neuer und aggressiver Typ ausbreitete, der die Fallzahlen nach oben trieb und eine Verschärfung der Maßnahmen zur Folge hatte. Während des gesamten Geschäftsjahres stand auch weiterhin die Liquiditätssicherung im Fokus. Der Umsatz konnte leicht, die Ergebnisgrößen deutlich im Vergleich zum Krisenjahr 2020 gesteigert werden. Dagegen ist der operative Cashflow mit EUR 5,3 Mio um -82,7 % bzw. um EUR -25,3 Mio zum Vorjahreszeitraum gesunken. Auch der Zahlungsmittelbestand verzeichnet zum Vorjahr um EUR -18,0 Mio auf EUR 23,1 Mio zum 31. Dezember 2021 einen Rückgang. Der Jahresumsatz im Berichtszeitraum 2021 fiel mit EUR 217,1 Mio zum Vorjahr trotz der herausfordernden Liefersituation bei Halbleitern um EUR 3,0 Mio höher aus und liegt damit auf dem Niveau der erstellten Planungen. Im Lagebericht des Geschäftsberichts 2020 ging Gigaset von einem leichten Umsatzanstieg aus. Die im Vergleich zum Vorjahr positivere Entwicklung wirkte sich ebenfalls auf das EBITDA aus, welches im Geschäftsjahr 2021 mit EUR 16,5 Mio deutlich über dem Vorjahr mit EUR 1,9 Mio liegt. Das prognostizierte EBITDA (leichter Anstieg) wurde deutlich überschritten. Die Planungen für den Free Cashflow hingegen konnte der Gigaset Konzern mit EUR -14,2 Mio für 2021 (Vj. EUR 9,2 Mio) nicht erfüllen. Hier war ein positiver Free Cashflow auf Vor-Corona-Niveau in Aussicht gestellt worden. Dieses Ziel konnte auf Grund fehlender für die Produktion benötigter Mengen nicht erreicht werden, da die Lieferfähigkeit von Vorlieferanten, insbesondere im Bereich der Halbleiter, nicht im benötigten Umfang gegeben war. Für unsere detaillierteren Erwartungen hinsichtlich des Geschäftsverlaufs in 2022 verweisen wir auf unsere Ausführungen in Kapitel 8 (Prognosebericht und Ausblick). 3.3.5. Kennzahlen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslagescrollen
3.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gigaset AG (Einzelabschluss nach HGB)Die Gigaset AG operiert wie auch in den Vorjahren als Führungsholding für den Gigaset Konzern. 3.4.1. ErtragslageIn den Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 914 (Vj. TEUR 883) sind ausschließlich im Inland erbrachte Dienstleistungen an verbundene Unternehmen enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von TEUR 1.024 auf TEUR 764 verringert. In dieser Position sind im Wesentlichen Erträge aus der reinen Weiterbelastung von Kosten über TEUR 501 (Vj. TEUR 833) enthalten sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 226 (Vj. TEUR 0). Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 1.012 auf TEUR 1.189 gestiegen. Im Geschäftsjahr 2021 sind sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.627 (Vj. TEUR 2.357) angefallen. Im Wesentlichen haben sich Aufwendungen für Aufsichtsratvergütungen in Höhe von TEUR 570 (Vj. TEUR 532), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 591 (Vj. TEUR 427) sowie Kostenumlagen von der Gigaset Communications GmbH in Höhe von TEUR 365 (Vj. TEUR 337) ergeben. Des Weiteren sind Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von TEUR 516 (Vj. TEUR 318) sowie Aufwendungen für Unternehmensberatungskosten in Höhe von TEUR 31 (Vj. TEUR 159) angefallen. In der Position Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind im Wesentlichen Erträge aus Darlehensverzinsungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 57 (Vj. TEUR 34) enthalten. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen TEUR 498 (Vj. TEUR 480) und beinhalten im Wesentlichen Zinseffekte aus dem internen Verrechnungsverkehr in Höhe von TEUR 418 (Vj. TEUR 417) und Zuführungen von Zinsen im Rahmen der Dotierung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 80 (Vj. TEUR 61). Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -2.807 (Vj. Jahresfehlbetrag TEUR -1.872) erwirtschaftet. 3.4.2. FinanzlageDer Cashflow stellt sich wie folgt dar: scrollen
Im Geschäftsjahr 2021 hat die Gigaset AG einen Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -2.518 (Vj. TEUR -1.541) zu verzeichnen. Mittelabflüsse sind im Wesentlichen durch die laufenden zahlungswirksamen Aufwendungen der Gigaset AG aus Personalaufwendungen und Aufsichtsratvergütungen, Rechts- und Beratungskosten und Kostenumlagen für in Anspruch genommene Dienstleistungen von Konzerngesellschaften begründet. Im aktuellen Geschäftsjahr gab es einen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit i.H.v TEUR -1.371 (Vj. Mittelzufluss TEUR 4.192), der im Wesentlichen durch den Abbau (Vj. Anstieg) von Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften geprägt war. Die Zahlungsmittel betragen zum 31. Dezember 2021 TEUR 2.027 (Vj. TEUR 6.048). 3.4.3. VermögenslageDie Bilanzsumme der Gigaset AG beläuft sich am 31. Dezember 2021 auf TEUR 121.707 (Vj. TEUR 125.396) und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 % gesunken. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Reduktion der liquiden Mittel. Die langfristigen Vermögensgegenstände sind um TEUR 83 auf TEUR 115.532 (Vj. TEUR 115.615) gesunken, was im Wesentlichen durch die Minderung der Anteile an verbundenen Unternehmen auf Grund einer konzerninternen Umstrukturierung zurückzuführen ist. Die kurzfristigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 6.175 (Vj. TEUR 9.781) und beinhalten neben den Rechnungsabgrenzungsposten im Wesentlichen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie sonstige Vermögensgegenstände und Bankguthaben. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 394 auf TEUR 2.769 gestiegen. Des Weiteren ist das Guthaben bei Kreditinstituten um TEUR 4.021 gesunken. Auf der Passivseite zeigt sich die Reduktion der Bilanzsumme einerseits durch geringere Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 966 und dem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 2.807 in Form eines reduzierenden Effektes auf das Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote ist von 81,5 % auf 81,6 % gestiegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind die langfristigen Verbindlichkeiten der Gigaset AG von TEUR 845 auf TEUR 879 gestiegen und beinhalten im Wesentlichen Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 852 (Vj. TEUR 719) und sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 27 (Vj. TEUR 126). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sind auf TEUR 21.469 (VJ. TEUR 22.385) gesunken. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 20.426 (Vj. TEUR 21.392). Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 746 (Vj. TEUR 768). Des Weiteren sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 50 (Vj. TEUR 43) erfasst. 3.4.4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDer Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR 2.807, was oberhalb der Prognose aus dem Vorjahr mit einem Fehlbetrag im mittleren einstelligen Millionenbereich liegt. 3.4.5. Kennzahlen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslagescrollen
4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2021Risiken sind grundsätzlich Bestandteil jeder unternehmerischen Geschäftstätigkeit. Diese beinhalten die Gefahr, dass durch externe oder interne Ereignisse sowie durch Handlungen und Entscheidungen Unternehmensziele nicht erreicht werden oder im Extremfall der Fortbestand eines Unternehmens gefährdet ist. Das Risikomanagementsystem der Gigaset hat zum Ziel, Chancen und Risiken frühestmöglich zu identifizieren und zu bewerten sowie durch geeignete Maßnahmen Chancen wahrzunehmen und Risiken zu begrenzen. Die Risikobewertung von Einzelrisiken erfolgt quantitativ für die Faktoren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Aus der Multiplikation dieser Faktoren resultiert ein Erwartungswert, der im Folgenden nach Risikosubkategorien aggregiert ist. scrollen
Die mögliche kurzfristige Ergebnisauswirkung, bzw. bei Liquiditätsrisiken nur die Cashflowauswirkung, stellt sich für den Gigaset Konzern in den einzelnen Risikokategorien wie folgt dar: scrollen
4.1 Markt- und Branchenrisiken und ChancenDie allgemeine konjunkturelle Entwicklung in Deutschland, der EU und weltweit hat vielfältige Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Die Nachfrage nach Produkten von Gigaset hängt entsprechend stark von der allgemeinen Wirtschaftslage ab. Die pandemische Lage blieb fortwährend bestehen worauf die Regierungen Europas auch stetig mit verschiedenen Maßnahmen reagiert haben. Der stationäre Handel war weiterhin von Umsatzrückgängen gekennzeichnet. Während des Berichtsjahres hat sich das Einkaufsverhalten der Konsumenten und die Vertriebsformen des Handels weiterhin Richtung Online und eCommerce verlagert. Gigaset hat darauf mit einer Fortsetzung des Ausbaus seines Online-Handels reagiert und sieht darin eine wichtige Investition in die Zukunft. Das Ende der Pandemie kann nach wie vor nicht festgestellt werden, was eine dezidierte Vorhersage der Geschäftsentwicklung von Gigaset erschwert. Neben der pandemischen Lage selbst hat sich während des Geschäftsjahres 2021 die Materialsituation bei Vorprodukten und Rohstoffen deutlich verschlechtert. Gigaset sieht sich einerseits gestiegenen Einkaufspreisen - z.B. bei Kunststoffen und Papier - ausgesetzt, andererseits bereiten vor allem die Engpässe im Halbleiterbereich, die weltweit verschiedene Industriezweige negativ tangieren, Planungsschwierigkeiten. Es besteht das Risiko, dass die Produktion nicht voll ausgelastet werden kann, was sich konsequenterweise direkt auf den Umsatz negativ auswirkt. Auf Grund der Konzentration auf den Bereich Telekommunikation und Zubehör besteht zudem eine besondere Abhängigkeit von der Gesamtentwicklung in dieser Branche. Gigaset ist dabei unverändert einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Neben der bereits beschriebenen Abhängigkeit von der Rohstoff- und Materialsituation besteht zudem das Risiko des Eintritts neuer, aggressiver Wettbewerber. Auch ein sich rapide veränderndes Konsumentenverhalten im Bereich der Telekommunikation - hier vor allem mit Blick auf den Einsatz von Software gegenüber Hardware -erzeugt ein Risiko für das Geschäftsmodell des Unternehmens. Festnetzanschlüsse werden in Abhängigkeit der Tarifangebote der Netzbetreiber zunehmend durch Mobilfunkanschlüsse ersetzt. Der vermehrte Einsatz von multifunktionalen Smartphones führt zu einem veränderten Kommunikationsverhalten der Endverbraucher. Auf dem Smartphone-Markt muss sich Gigaset in den Wettbewerb mit multinationalen Konzernen begeben. Zudem wurde der Markt relativ spät betreten. In Gigasets Geschäft mit Produkten für die Heimvernetzung befindet sich das Unternehmen unverändert in einem Markt, dessen zukünftige Entwicklung nach wie vor mit Ungewissheiten behaftet ist. Die Produkte des Gigaset Konzerns haben eine hohe Verbreitung und werden von ihren Kunden aus den Bereichen Retail, Operator/Internet Service Provider (ISP) und Distributoren auf Grund des starken Markennamens, der hohen Qualität, sowie des innovativen Produktportfolios geschätzt. Die sehr gute Marktpositionierung spiegelt nicht zuletzt diese hohe Produktakzeptanz wider. Da es sich hierbei in der Regel um kontinuierliche, lang anhaltende Partnerschaften handelt, ist die Abhängigkeit von einzelnen Retailern, Operators/ISP und Distributoren in der Regel gering. Beim Eintritt in neue Märkte kann jedoch vor allem am Anfang eine größere Abhängigkeit von einzelnen Abnehmern vorhanden sein. Insbesondere besteht das Risiko, dass die neuen Produkte nicht die gewünschte Marktakzeptanz erreichen, der neue Marktteilnehmer dem Wettbewerbsdruck der etablierten Marktteilnehmer nicht gewachsen ist oder die bestehende Vertriebsorganisation nicht in der erwarteten Form in der Lage ist, die Produkte am Markt zu platzieren. Auf Grund rückläufiger Marktentwicklung der DECT-Telefone in Zielmärkten besteht grundsätzlich das Risiko des allgemeinen Preisverfalls für das Produktsortiment sowie eines rückläufigen Marktvolumens. Dem werden mit einem konsequenten Kostenmanagement, Verdrängung kleinerer Wettbewerber mittels innovativer Produktportfolios in einem mehrfach prämierten Produktdesign begegnet sowie mit der Weiterentwicklung bestehender Geschäftsbereiche, wie Professional oder dem Eintritt in neue Geschäftsbereiche (Smart Home und Smartphones). Ein sinkendes Vertrauen der Verbraucher in die technische Qualität und Sicherheit (Abhörsicherheit, Strahlung) der Produkte von Gigaset könnte die Geschäftsentwicklung beeinträchtigen. Der von Gigaset in seinen Produkten genutzte DECT-Standard könnte durch andere Technologien zur Sprach- oder Datenübertragung verdrängt werden. Durch die Integration von Funktionen von DECT-Telefonen in andere Geräte wie z.B. Router könnte die Nachfrage nach DECT-Telefonen sinken. Auf Grund möglicher Importbeschränkungen sowie Inflations- und Wechselkursrisiken überprüft Gigaset die Marktbearbeitungsstrategien in den Überseeländern wie auch in der Türkei, Russland und der angrenzenden ehemaligen Gemeinschaft unabhängiger Staaten und trifft entsprechende Vorbereitungen. Aus Unternehmenssicht sorgen politische Entwicklungen in Ländern bzw. Regionen wie Russland, Mittlerer Osten und Afrika, China oder der Türkei, für eine Destabilisierung etablierter Märkte. Gigaset erwartet derzeit aus dem aktuellen Ukrainekonflikt keine unmittelbaren wesentlichen negativen Auswirkungen auf sich, da diese Region weder beschaffungsseitig noch absatzseitig von besonderer Bedeutung für das Unternehmen ist. Dennoch ist die weitere Entwicklung dieses Konfliktes nicht absehbar, sodass mittelbare negative Auswirkungen für das Unternehmen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen in Deutschland und den von Gigaset bedienten Märkten haben unmittelbare Auswirkungen auf das Geschäft von Gigaset. Die Nichteinhaltung der jeweils einschlägigen Vorschriften kann unter Umständen zu rechtlichen Risiken führen. Um dies möglichst zu verhindern, beobachtet Gigaset die Entwicklung der Gesetzeslage durch zentrale Abteilungen, die auch die Implementierung entsprechender Prozesse und Kontrollen unterstützen. Der Eintritt von Gigaset in neue Märkte ist mit besonderen Risiken behaftet. Dies gilt insbesondere für den bereits erfolgten Markteintritt in den Smartphone-Markt. Hier besteht für Gigaset als Importeur der Geräte in diversen regionalen Märkten in Abhängigkeit von der lokalen Gesetzgebung eine Verpflichtung zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben. Für dieses Risiko hat Gigaset, soweit erforderlich, abhängig von der juristischen Einzelfallprüfung entsprechende Rückstellungen auf Ebene der Tochtergesellschaften gebildet. Unternehmerische Chancen bestehen aus Sicht der Gesellschaft in allen Wachstumsbereichen. Im Geschäftsbereich Professional mit einem spezifischen Produktportfolio für Business-to-Business ("B2B") Kunden, hat Gigaset einen weiteren Kundenbereich neben dem klassischen Business-to-Consumer ("B2C") Geschäft etabliert. Als Telefonanlagen-Zulieferer-Spezialist sowohl in den Bereichen On-Premise, Hybrid oder Cloud-PBX Lösungen, umfasst das Portfolio sowohl das gesamte DECT- und IP-Desktop-Portfolio sowie USB-Devices. Dieses Produktportfolio kommt von "Small Offices and Home Offices" Kunden (kurz SoHo) über KMU ("Kleine und Mittlere Unternehmen") bis hin zu Großunternehmen zum Einsatz. Durch die einzigartige Positionierung als einziger Hersteller von Smartphones "Made in Germany", ergeben sich aus Sicht des Unternehmens Wachstumspotentiale für die Zukunft. Zumal das Unternehmen mit seinem Produktkonzept intensiv das Thema Nachhaltigkeit bedient, das aktuell bei Kunden sehr gefragt ist. Zuletzt besteht unverändert die Chance des sich bildenden "Hockey-Sticks", also des exponetiellen Wachstums im Smart Home Markt. Sollte dies geschehen, beabsichtigt Gigaset mit einem breiten Portfolio hiervon zu profitieren. Dem Risiko von Forderungsausfällen begegnet die Gesellschaft durch den Abschluss von Warenkreditversicherungen, einem straffen Forderungsmanagement und einem konsequenten Mahnwesen. Auf Basis von Vergangenheitsdaten ist das Risiko von Forderungsausfällen als gering einzuschätzen. Sollte sich die Konjunktur eintrüben könnte die Gefahr bestehen, dass Warenkreditversicherungen den Versicherungsschutz für einzelne Kunden reduzieren oder gänzlich aufheben werden, was das Risiko von Forderungsausfällen erhöhen würde. 4.2 Unternehmens- und ProzessrisikenZur Überwachung und Steuerung des Konzerns und der Entwicklung der Tochtergesellschaften sind verlässliche, konsistente und aussagekräftige Informationssysteme und Reportingstrukturen notwendig. Gigaset verfügt über professionelle Buchhaltungs-, Controlling-, Informations- und Risikomanagementsysteme und hat ein unternehmensweites, regelmäßiges Controlling und Risikomanagement etabliert. Die technische Funktionsfähigkeit wird durch einen entsprechenden IT-Support unterstützt und in Abhängigkeit von entsprechenden Dienstleistern gewährleistet. Der Vorstand wird regelmäßig und zeitnah über Entwicklungen in den Ländern und Regionen informiert. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Informationssystem in Einzelfällen versagt oder von den betroffenen Mitarbeitern nicht korrekt bedient wird und deshalb negative wirtschaftliche Entwicklungen in einer Region nicht rechtzeitig angezeigt werden. Eine ausgeprägte Integration der Prozesse sowie die globale Ausrichtung von Gigaset erfordern ein hohes Maß an Digitalisierung in allen Unternehmensbereichen. Die stetige Professionalisierung der Cyberkriminalität führt dabei zu einer sich stetig verstärkenden Bedrohungslage für die IT-Sicherheit mit möglichen Folgen für maßgebliche Unternehmensprozesse. Wir stellen uns diesem Risiko durch den Einsatz von unternehmensweiten Sicherheitsrichtlinien und aktueller Informationssicherheitstechnik, ergänzt durch deren stetige Weiterentwicklung. Gegen den unbefugten Zugriff auf Daten oder Systeme mit der Folge der Verminderung oder des Verlusts der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit hat Gigaset Vorkehrungen getroffen, um mögliche wirtschaftliche Risiken in Folge eines Angriffes auf die IT-Systeme abzumildern. Trotz der eingerichteten Vorkehrungen kann das allgemeine Risiko des Verstoßes gegen Regeln und Gesetze, sowie das Risiko eines vorsätzlichen Betruges nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Im Geschäftsbereich Smart Home könnte Gigaset zusätzlichen Risiken, insbesondere Haftungsrisiken, ausgesetzt sein. Sonderereignisse, wie Malware Angriffe auf Gigaset Produkte die mit dem Internet verbunden sind, z.B. Smartphones, könnten zu einem Reputationsverlust der Gigaset Produkte und der Marke Gigaset führen, sowie möglicherweise, Gewährleistungsansprüchen hervorrufen. Gigaset könnte Daten einer Person auf unzulässige Weise verarbeiten oder in sonstiger Weise gegen Vorgaben zum Datenschutz verstoßen und damit datenschutzrechtlichen Risiken ausgesetzt sein. Gigaset könnte nicht in der Lage sein, weiterhin innovative Produkte zu entwickeln bzw. rechtzeitig auf den technischen Fortschritt und auf die sich dadurch wandelnden Anforderungen zu reagieren. Gigaset könnte außerstande sein, eigenes geistiges Eigentum und Know-How in ausreichendem Maße zu schützen. Gigaset könnte geistiges Eigentum Dritter verletzen bzw. auf die kostenpflichtige Nutzung geistigen Eigentums Dritter angewiesen sein. Dies gilt insbesondere im Bereich von Smartphones, wo Unsicherheiten bei den Lizensierungserforderlichkeiten bestehen und wichtige Marktteilnehmer daher in erhebliche rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt sind. Qualitätsmängel der Produkte von Gigaset können zu Imageschäden, Umsatzausfällen und Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen führen, die das Ergebnis von Gigaset belasten. Im Einkauf von Rohstoffen und Materialien wird überwiegend mit mindestens zwei Lieferanten zusammengearbeitet. Eine Lieferantenabhängigkeit bezüglich Preisen, Stückzahlen und Innovationen versucht die Gesellschaft durch eine breite Zusammenarbeit zu vermeiden. Lieferengpässe bei den Komponenten können zu Lieferengpässen bei den Gigaset Produkten führen. Beim Einkauf der Zukaufprodukte, wie Smartphones, besteht ein latentes Risiko durch die plattformbedingte Konzentration des Zukaufes auf jeweils einen Lieferanten pro Produkt. Zur Absicherung des Smartphone-Geschäftes wurde nun mindestens ein weiterer Lieferant etabliert, der bei Ausfall des Hauptlieferanten das Geschäft übernehmen kann. Regelmäßige Kontrollmechanismen, wie Beobachtung der Märkte, Finanzkennzahlen und Tracking der Lieferungen zur Vermeidung eines Lieferausfalles werden dennoch fortgeführt. Die derzeit weltweit eingeschränkte Verfügbarkeit von Halbleitern führt zu Beeinträchtigungen der möglichen Produktionskapazitäten seitens Gigaset und dementsprechend können Absatzziele periodisch gefährdet werden. Vor allem gefährdete Kundenaufträge und ein mittlerweile sehr hoher Auftragsbestand wirken sich sehr kritisch auf das globale Auftragsmanagement von Gigaset aus. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Situation, die derzeit alle wichtigen Industrien weltweit betrifft, kurzfristig ändert und somit damit gerechnet werden muss, dass die Lieferketten in der Halbleiterbranche auch in den nächsten Monaten weiter gestört sein werden. Außerhalb des Spektrums der Zukaufprodukte besteht ein latentes Risiko durch die Konzentration der Produktion an dem einzigen Produktionsstandort (Bocholt). Ein standortbedingter Fertigungsausfall könnte die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen. Das Risiko einer Betriebsunterbrechung infolge eines Feuers oder eines anderen Elementarschadens hat Gigaset im Rahmen seiner Sachversicherung berücksichtigt. Im Gegensatz zu einer Betriebsunterbrechung im Rahmen eines Sachversicherungsschadens besteht gegenüber der Versicherung kein Leistungsanspruch im Rahmen einer Betriebsschließung in Folge einer Pandemie. Der regelmäßig und branchentypisch geringe Auftragsbestand von wenigen Wochen erschwert die Planbarkeit von Umsätzen und kann dazu führen, dass Gigaset eine erhöhte Nachfrage nach bestimmten Produkten kurzfristig nicht bedienen kann und umgekehrt bestimmte Produkte in zu großem Umfang herstellt. Gigaset könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf Vorräte vorzunehmen. Auflagen auf Grund umweltrechtlicher Bestimmungen oder die Verursachung oder Entdeckung etwaiger Bodenverunreinigungen oder Altlasten könnten erhebliche Kosten verursachen. Für bestehende Forderungen einzelner Gigaset Gesellschaften gegenüber Konzernunternehmen bestehen Ausfallrisiken im Falle der Nicht-Rückführbarkeit durch die jeweils schuldende Gesellschaft. Mit Ausnahme der unter den "Haftungsrisiken" im Abschnitt 4.4 Haftungsrisiken aufgeführten wesentlichen Sachverhalte gibt es soweit ersichtlich keine Sachverhalte welche eine Inanspruchnahme der Gigaset AG für Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften begründen könnten. Der zukünftige Erfolg von Gigaset hängt auch von qualifizierten Führungskräften und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Können ausreichend qualifizierte Führungskräfte oder qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gewonnen bzw. gehalten werden, könnte sich dies nachteilig auf die Entwicklung des Gigaset Konzerns auswirken. Die weltweite Neuausrichtung des Konzerns ist noch nicht vollständig abgeschlossen, insbesondere die Veränderungen in den Absatzkanälen mit wachsenden Anteilen am Online-Handel machen weitere strukturelle Veränderungen notwendig. Diese sind aber nicht zwangsläufig mit Personalabbaumaßnahmen verbunden. Der für den Gigaset Konzern bestehende Versicherungsschutz könnte für verschiedene mit der Geschäftstätigkeit verbundene Risiken nicht ausreichend sein. Auch könnte künftig kein ausreichender Versicherungsschutz zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen erhältlich sein. Darüber hinaus kann infolge einer Konjunkturabschwächung der Versicherungsschutz eines möglichen Forderungsausfalls einzelner Kunden oder ganzer Vertriebsregionen reduziert oder gänzlich aufgehoben werden. 4.3 FinanzrisikenDie Steuerung von Liquiditätsrisiken und die Überprüfung der Liquiditätsplanung und Finanzierungsstruktur erfolgt nach Absprache mit den Tochtergesellschaften vor Ort durch die zentrale Finanzabteilung. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erfolgt sowohl durch Eigenmittel als auch mittels einer Kreditfinanzierung, die im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossen wurde. Die Gigaset Communications GmbH hat im April 2018 ein Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in neue Geschäftsfelder abgeschlossen. Die Darlehenshöhe zum Stand 31. Dezember 2021 beträgt nach Einsetzen der Tilgung EUR 12,8 Mio. Das Darlehen kann vertragsgemäß ratierlich getilgt werden. Darüber hinaus hat die Gigaset Communications France SAS im Juni 2020 im Rahmen der staatlichen Corona-Pandemie-Hilfen der französischen Regierung ein staatlich verbürgtes Darlehen in Höhe von EUR 2,0 Mio erhalten. Für das Geschäftsjahr 2022 sowie darüber hinaus auch für das Geschäftsjahr 2023 verfügt die Gesellschaft nach interner Planung über ausreichend liquide Mittel. Die Gigaset AG hat keine externen Darlehensverbindlichkeiten. Auch wenn die Gigaset AG kein Darlehensempfänger der landesverbürgten Finanzierung der Gigaset Communications GmbH ist, so haftet sie gesamtschuldnerisch neben dem Darlehensnehmer gemäß § 421 BGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Kreditgebers. Im Gegenzug ermöglicht der Darlehensvertrag jedoch, dass die Gigaset Communications GmbH jährlich einen pauschalierten Ausgleich der Aufwendungen der Gigaset AG leisten kann. Für das Geschäftsjahr 2022 sowie darüber hinaus auch für das Geschäftsjahr 2023 verfügt Gigaset gemäß dieser Möglichkeit nach interner Planung über ausreichend liquide Mittel. Der Konzern optimiert ständig die Konzernfinanzierung und begrenzt die finanzwirtschaftlichen Risiken mit dem Ziel, die Sicherung des finanziellen Handlungsspielraumes des Konzerns zu wahren. Die finanzwirtschaftlichen Risiken sind Bestandteil des Risikomanagementsystems und werden zusätzlich im Rahmen des Liquiditätsmanagements detailliert überwacht. Zur Absicherung von Cashflow-Risiken und zur Sicherung der Konzern-Liquidität setzt der Konzern verschiedene Instrumente zur Finanzierung ein. Gigaset nutzt einerseits Factoring, um kurzfristiger über Zahlungseingänge aus dem Forderungsbestand verfügen zu können. Soweit infolge des Auslaufens oder der Kündigung eine Neuverhandlung der Bedingungen des von Gesellschaften des Gigaset Konzerns vereinbarten Forderungsverkaufs (Factoring) erforderlich werden sollte, ist Gigaset wirtschaftlich von den dann verfügbaren Konditionen abhängig, und eine neue Vereinbarung könnte nicht zustande kommen. Andererseits setzt Gigaset auf marktübliche Zahlungsziele seiner Lieferanten. Diesbezüglich besteht das Risiko, dass Warenkreditversicherer auf Grund der Anpassung von Bonitätskriterien risikoreduzierende Maßnahmen einleiten und nicht mehr bereit sind, Gigaset-Risiko im gleichen Umfang zu versichern, was zu ungünstigeren Zahlungsbedingungen für Gigaset führen kann. Der im April 2018 abgeschlossene Darlehensvertrag sieht bis zur vollständigen Rückführung der Kreditmittel die Einhaltung diverser Vertragspflichten vor. Eine Nichteinhaltung berechtigt den Darlehensgeber eine außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrages auszusprechen und die Darlehenssumme fällig zu stellen, was einen ungedeckten Liquiditätsbedarf zur Folge hätte. Zu den Vertragspflichten zählt unter anderem die Einhaltung von Finanzkennzahlen. Gigaset hat die vereinbarte Finanzkennzahl für das Geschäftsjahr 2021 nicht eingehalten und sich mit den finanzierenden Banken auf einen Verzicht auf das Kündigungsrecht und einer Aussetzung der Tilgung von Darlehensraten am 16. März 2022 geeinigt. Darüber hinaus sieht der Darlehensvertrag verschiedene Vertragspflichten vor, die Gigaset als Vertragsnehmer zu beachten hat und die bei Verstoß eine Fälligstellung der Darlehenssumme zur Folge haben können. Eine Ausnahme bildet ein Kontrollwechsel in der Gigaset AG, bei dem die derzeitige Mehrheitsaktionärin Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, 50 % oder mehr ihrer Anteile an der Gesellschaft auf einen oder mehrere Dritte überträgt. Ein solcher Kontrollwechsel kann ebenfalls eine außerordentliche Kündigung des Kreditvertrages nach sich ziehen, kann vom Vorstand der Gigaset AG jedoch nicht beeinflusst werden. Eine frühzeitige vollständige Rückzahlung des Darlehens infolge einer Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts seitens des Darlehensgebers ist nach heutigem Kenntnisstand aus eigenen liquiden Mitteln nicht möglich. Derzeit notiert der Kurs der Gigaset AG Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse unter EUR 1,00 je Aktie, welches dem rechnerischen Anteil je Aktie am Grundkapital entspricht. Grundsätzlich kann Gigaset keine Aktien zu einem Preis unter dem rechnerischen Anteil am Grundkapital emittieren. Dementsprechend kann Gigaset keine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien durchführen, solange der Kurs der Aktie unter EUR 1,00 bleibt. Dies verringert für Gigaset die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung. Im Gigaset Konzern fallen sowohl Erträge als auch Aufwendungen in Fremdwährungen an, z.B. für die Beschaffung einer Vielzahl der Bauteile für die Produktion, die in US-Dollar bezahlt werden. Die damit verbundenen Fremdwährungsrisiken werden in der Regel durch eine währungskongruente Finanzierung der internationalen Geschäftstätigkeiten oder durch derivative Währungssicherungsinstrumente abgesichert und stellen somit kein spezifisches Risiko für den Konzern dar. Aus der Veränderung von Kapitalmarktzinsen können sich Änderungen des Planvermögens zur Deckung von Pensionsverpflichtungen ergeben. Die Gigaset AG lässt sich laufend steuerlich beraten, um etwaige Risiken frühzeitig erkennen zu können. Die Gesellschaft hat im Jahr 2020 eine Prüfungsanordnung im Bereich der Umsatz- und Ertragsteuern für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 erhalten. An der Prüfung beteiligt sich auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Prüfung wurde nach der am 18. Oktober 2021 abgehaltenen Schlussbesprechung beendet. Steuerliche Risiken sind wie alle anderen betrieblichen Risiken auf Ebene der einzelnen Gesellschaften isoliert und werden nicht, beispielsweise durch eine Organschaft oder Gruppenbesteuerung, auf Ebene der Muttergesellschaft kumuliert. Zur Begrenzung möglicher steuerlicher Risiken aus dem konzerninternen Verrechnungsverkehr mit und zwischen den Auslandsgesellschaften wird jährlich eine Verrechnungspreisdokumentation unter Federführung einer mit Gigaset vertrauten und auf Verrechnungspreise spezialisierten externen Steuerberatungsgesellschaft erstellt. 4.4 Haftungsrisiken4.4.1. Garantien der Gigaset AGDie Gigaset AG hat in der Vergangenheit diverse Garantien und Gewährleistungen im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen abgegeben. Zusätzlich übernahm die Konzernmuttergesellschaft in der Vergangenheit auch Finanzierungsgarantien für Tochtergesellschaften. Im vergangenen Geschäftsjahr konnten die latenten Risiken aus diesen Gewährleistungen und Garantien - nicht zuletzt infolge Verjährungseintritts - weiter reduziert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gigaset AG aus solchen Garantien und Gewährleistungen erfolgreich in Anspruch genommen wird, wird seitens des Vorstands als zunehmend geringer werdend eingeschätzt. 4.4.2. Rechtsstreitigkeiten der Gigaset AGDie Gigaset AG ist im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an verschiedenen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere Prozessen und Schiedsverfahren sowie behördlichen Verwaltungsverfahren, beteiligt oder es könnten solche in der Zukunft eingeleitet oder geltend gemacht werden. Auch wenn der Ausgang der einzelnen Verfahren im Hinblick auf die Unwägbarkeiten, mit denen Rechtsstreitigkeiten immer behaftet sind, nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden kann, wird sich nach derzeitiger Einschätzung über die im Abschluss als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigten Risiken hinaus kein erheblich nachteiliger Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns ergeben. Aktuell und im Berichtsjahr 2021 ist folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei der Gigaset AG anhängig: Evonik in Sachen OxxynovaIn dem Rechtsstreit mit der Evonik Operations GmbH (vormals Evonik Degussa GmbH) über eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12,0 Mio hatte ein Schiedsgericht die Gigaset AG im November 2013 unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Evonik einen Betrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Am 4. März 2015 bezahlte Gigaset den Hauptsachebetrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen an Evonik. Wegen der garantiehalber gezahlten Beträge wandte Gigaset sich nunmehr im Regresswege an die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH und die weitere Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, hat Gigaset mit Schiedsklage bzw. Mahnbescheid vom 29. Juni 2015 die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH sowie die Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG im Klagewege auf Erstattung dieses Betrags in Anspruch genommen. Im weiteren Verlauf wurde über das Vermögen sowohl der OXY Holding GmbH als auch der StS Equity Holding UG das Insolvenzverfahren eröffnet. Gigaset ist in beiden Verfahren die Hauptgläubigerin. Zwischenzeitlich ist die Verwertung der Insolvenzmassen weitgehend abgeschlossen; Gigaset geht - nicht zuletzt auf Grund einer mit dem Insolvenzverwalter erzielten Einigung hierüber - davon aus, aus den Insolvenzmassen bis zu EUR 3,5 Mio zu erhalten. Hiervon sind im 2. Quartal 2016 bereits EUR 2,0 Mio im Wege einer Abschlagsverteilung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH sowie im 4. Quartal 2018 rund EUR 0,2 Mio aus der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der StS Equity Holding UG an die Gesellschaft geflossen. Weitere rund EUR 1,3 Mio erwartet die Gesellschaft im Rahmen der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH. Im Gesamtergebnis wird der Gesellschaft daher aus der Transaktion ein Schaden von saldiert EUR 1,3 Mio verbleiben; dabei handelt es sich im Wesentlichen um die an Evonik bezahlten Zinsen aus dem Hauptsachebetrag. 4.4.3. Rechtsstreitigkeiten von Tochtergesellschaften der Gigaset AGAktuell und im Berichtsjahr 2021 ist folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Gigaset AG anhängig: Der spanischen Tochtergesellschaft der Gigaset Communications GmbH, der Gigaset Communications Iberia S.L. mit Sitz in Madrid, wurde ein Bußgeldbescheid über EUR 2,0 Mio zugestellt. Dem liegt zu Grunde, dass die spanische Finanzverwaltung eine steuerrechtliche Bewertung beanstandet hat. Die spanische Tochtergesellschaft wurde bei der beanstandeten steuerrechtlichen Bewertung von einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten und es wird unverändert davon ausgegangen, dass die Bewertung keinen berechtigten Anlass zur Beanstandung gibt, der zudem die Verhängung eines Bußgeldes rechtfertigen könnte. Dem entsprechend hat die spanische Tochtergesellschaft den Rechtsweg gegen den Bescheid beschritten und beantragt die Aufhebung des Bescheids. Der spanischen Tochtergesellschaft wurde konzernintern ein Darlehen gewährt, mit dem das Bußgeld zunächst bezahlt wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das Darlehen in Eigenkapital umgewandelt worden. Die Gesellschaft hält es in Übereinstimmung mit der Einschätzung des Prozessbevollmächtigten der spanischen Tochtergesellschaft für überwiegend wahrscheinlich, dass es zu der beantragten Aufhebung des Bescheides und damit auch zu der Rückzahlung des Bußgeldes kommen wird. 4.5 Gesamtaussage zum Chancen- und RisikoberichtDie wesentlichen Chancen der Gigaset liegen in den zukunftsorientierten und margenträchtigen Marktsegmenten, deren Potenzial durch den weiteren Aus- und Aufbau der Geschäftsbereiche Professional, Smart Home und Smartphones erschlossen werden soll. Sollte sich die Wahrnehmung der unternehmerischen Chancen und die Erschließung der damit verbundenen Umsatzpotenziale nicht im angestrebten Umfang realisieren lassen, besteht auf Grund des rückläufigen Kerngeschäftes ein Risiko aus schwächeren Verkaufszahlen. Gigaset ist auf eine ausreichende Liquiditätsversorgung angewiesen. Eine solche hängt neben dem geplanten Zufluss von liquiden Mitteln aus dem operativen Geschäft auch von der plangemäßen Verfügbarkeit der Kreditmittel aus dem Darlehensvertrag sowie der anderen eingesetzten Instrumente zur Refinanzierung ab. Sollte es hier zu Einschränkungen kommen, könnte dieses einen ungedeckten Liquiditätsbedarf zur Folge haben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Einzelhandel sowie die Verfügbarkeit von Material bleiben weiterhin ein Unsicherheitsfaktor, dessen Auswirkung auf das Geschäft von Gigaset schwer vorherzusagen ist. 5 RISIKOMANAGEMENTZIELE UND -MASSNAHMENWesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gigaset AG und des Gigaset Konzerns (§ 289 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 4 sowie § 315 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 4 HGB)5.1 Interne Kontrolle und Steuerung durch konzernweiten Planungs- und ReportingprozessDas interne Kontrollsystem im Gigaset Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die mit dem Ziel implementiert wurden, Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten und die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften sicherzustellen. Als Konzernmuttergesellschaft ist es für die Gigaset AG von besonderer Bedeutung, die Entwicklung sowie die Risiken in den einzelnen Konzernunternehmen zeitnah und konsequent zu überwachen und zu steuern. Dies geschieht in Form eines regelmäßigen Planungs- und Reportingprozesses sowie auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie (Gigaset Bilanzierungshandbuch). Grundlage hierfür ist die zeitnahe Verfügbarkeit von verlässlichen und konsistenten Informationen. Die Sicherstellung der Datenbasis liegt in der Verantwortung der relevanten Finanzbereiche, insbesondere Controlling, Accounting, Tax, Treasury, der Holding und der einzelnen Konzerngesellschaften. Entsprechende Prozesse und prozessintegrierte sowie prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Unternehmenssituation und der Branchenzugehörigkeit implementiert. Ein schneller Zugriff auf die für den Konzernsteuerungsprozess notwendigen Informationen ist durch diesen Ablauf sichergestellt. Die Aufbereitung und Analyse der Informationen aus den Konzerngesellschaften findet bei der Gigaset im Wesentlichen in den Bereichen Accounting, Global Controlling, Treasury und im zentralen Risikomanagement der Gigaset Communications GmbH statt. Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig geprüft. Die sonstigen Organe der Gesellschaft, wie der Aufsichtsrat, sind mit ihren auf Grund ihrer Funktion vorgeschriebenen Tätigkeiten ebenfalls in das Kontrollumfeld des Gigaset Konzerns mit einbezogen. Der Aufsichtsrat der Gigaset AG, und hier insbesondere der Prüfungsausschuss, sind zudem mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem der Gigaset eingebunden. 5.2 StrukturinformationenDie Buchhaltung erfolgt im Gigaset Konzern sowohl dezentral in den jeweiligen Tochtergesellschaften als auch zentral im sogenannten Financial Shared Service Center in Bocholt. Die Einzelabschlüsse werden nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften erstellt und für die Belange der Konzernrechnungslegung an die Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und an die - falls erforderlich - ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften angepasst. Die Einheitlichkeit der Bilanzierung und Bewertung im Konzern wird einerseits durch das Gigaset Bilanzierungshandbuch sowie andererseits durch die teilweise zentrale Geschäfts- und Abschlussbuchhaltung gewährleistet. Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge und die Konsolidierung erfolgt durch individuell ausgewählte und an die Erfordernisse angepasste professionelle IT-Systeme. 5.3 Prozess- und KontrollinformationenDie implementierten Prozesse und damit in Zusammenhang stehenden Kontrollinstrumentarien umfassen unter anderem die folgenden Kernaspekte: scrollen
Sonderauswertungen und Ad-hoc-Analysen werden bei Bedarf zeitnah erstellt. Zudem hat der Vorstand permanent die Möglichkeit, direkt auf Mitarbeiter aus den Bereichen Controlling, Accounting, Tax und Treasury oder auf die jeweilige Geschäftsführung vor Ort zuzugehen. Der Gigaset Planungs- und Reportingprozess basiert auf einem professionellen, standardisierten Konsolidierungs- und Reportingsystem, in welches die Daten manuell oder über automatische Schnittstellen eingespeist werden. Über interne Reports und eine anwenderfreundliche Schnittstelle ist eine qualitative Analyse und Überwachungsmöglichkeit sichergestellt. 5.4 Konzernweites, systematisches RisikomanagementDas Risikomanagement ist bei der Gigaset integraler Bestandteil der Unternehmensführung und Unternehmensplanung. Aufgabe des Risikomanagements ist es, die Erreichung der im Rahmen einer Geschäftsstrategie gesetzten Ziele zu unterstützen, indem Risiken auf allen Ebenen und in allen Einheiten systematisch und frühzeitig identifiziert, erfasst, berichtet und gemanagt werden und dadurch existenzbedrohende Entwicklungen vermieden und unternehmerische Chancen bestmöglich genutzt werden können. Das Risikoleitbild und der Risikomanagementprozess werden hierbei auf Konzernebene vorgegeben, koordiniert und überwacht und in der Holding und den einzelnen operativen Einheiten umgesetzt. Identifikation, systematische Erfassung und Bewertung der Risiken sowie die Definition von Maßnahmen findet damit dort statt, wo die jeweils größte Expertise und Einschätzungsmöglichkeit vorherrscht. Für die gesamte Unternehmensgruppe bestehen einheitliche Standards zur Risikoerfassung, -dokumentation und -überwachung, welche im Gigaset Handbuch Risikomanagement zusammengefasst sind. Die Einhaltung der Vorgaben wird vom zentralen Risikomanager überwacht. Mit R2C_GRC verfügt die Gigaset über ein systematisches, webbasiertes Risikomanagement-System, mit dem konzernweit sämtliche Risiken erfasst und pro Gesellschaft oder aus Konzernsicht konsolidiert dargestellt werden können. Auf dieser Basis besteht die Möglichkeit, die Einzelrisiken bereits auf Gesellschaftsebene effizient zu steuern und zu managen und zeitgleich ein aktuelles und vollständiges Bild der Risikosituation im Konzern zu liefern. Die Einhaltung und Überwachung der vom Vorstand für den Gigaset Konzern festgelegten Risikostrategie wird dadurch bestmöglich gewährleistet. Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Systems, der Überwachung und Koordination des konzernweiten Risikomanagements und dem Reporting an die Unternehmensführung ist der zentrale Risikomanager beauftragt. Neben Anleitungen werden als Hilfestellung für die systematische Risikoidentifikation Checklisten und ein sogenannter Risikoatlas zur Verfügung gestellt. Der Risikoatlas zeigt nach der folgenden Struktur die Bereiche, denen bei der Gigaset Risiken typischerweise zugeordnet werden können. scrollen
Die Risikobewertung erfolgt quantitativ auf Basis einer 4x4-Matrix für die Faktoren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß und bezieht sich auf die mögliche Ergebnisauswirkung bzw. bei einem Liquiditätsrisiko auf die mögliche Cashflowauswirkung eines negativen Ereignisses in einem zeitlichen Horizont von 12 Monaten. Neben einer Begründung der Bewertung sind für jedes Einzelrisiko angemessene Maßnahmen zur Risikoreduzierung oder -vermeidung sowie der Risikoverantwortliche anzugeben. Die Bewertung des Schadensausmaßes erfolgt nach durchgeführten, jedoch vor geplanten Maßnahmen. Die Ergebnisse der Klassifizierung werden in einer so genannten "Risk Map" tabellarisch dargestellt oder in einem Portfolio visualisiert. Dem Vorstand werden regelmäßig Reports zur aktuellen Lage aller wesentlichen Konzerngesellschaften vorgelegt. Die vollständige Aktualisierung der Risiken erfolgt vierteljährlich. Darüber hinaus werden neue, wesentliche Risiken oder der Eintritt bestehender wesentlicher Risiken unabhängig von diesen normalen Berichtsintervallen sofort erfasst und an den Vorstand gemeldet. Dieser wiederum informiert regelmäßig den Aufsichtsrat des Unternehmens über die Risikosituation und das Risikomanagement. Die geschäftliche Verantwortung für den Risikomanagementprozess liegt bei den operativen Einheiten auf Ebene der Tochtergesellschaften bzw. den Stabsstellen der Konzernmuttergesellschaft. Entsprechend ist das operative Risikomanagement auch in diesen Einheiten verankert. Verantwortlich für das Erkennen und Managen von Risiken ist zudem jeder Mitarbeiter in seinem unmittelbaren Verantwortungsbereich. Die Risikokoordination und -erfassung obliegt der Geschäftsleitung der jeweiligen Tochtergesellschaft. Unter Risikogesichtspunkten als wesentlich zu beurteilende Risiken und Informationen müssen unverzüglich der Geschäftsleitung sowie gegebenenfalls dem Konzernvorstand und dem zentralen Risikomanager mitgeteilt werden. Weitere Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements sind regelmäßige Besuche des Vorstands bei den Tochtergesellschaften vor Ort, um sich über deren aktuelle Entwicklung zu informieren, sowie die Integration der Risikobetrachtung in die jährlichen Planungsgespräche. Ergänzend zum Risikoprozess werden im Global Controlling monatliche Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt und im Bedarfsfall der laufende Forecast zeitnah angepasst. Im Liquiditätsmanagement werden wöchentliche Betrachtungszeiträume zugrunde gelegt. Durch die zeitnahe Information des Vorstands können notwendige Maßnahmenpakete kurzfristig erarbeitet und umgesetzt werden. Währungsrisiken, die durch Geschäftsvorgänge mit Dritten in Fremdwährung entstehen, sichert Gigaset in bestimmten Fällen durch derivative Finanzinstrumente ab. Dafür setzt Gigaset vor allem Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen ein und bildet dies durch ein entsprechendes Hedge Accounting ab. 5.5 Einschränkende HinweiseDas interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten und deren Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, sonstige Fehlhandlungen oder weitere Umstände können jedoch grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden und führen gegebenenfalls zu einer eingeschränkten Wirksamkeit des eingesetzten Kontroll- und Risikomanagementsystems. 6 ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABENErgänzende Angaben nach §§ 289a bzw. 315a HGBDas gezeichnete Kapital der Gigaset AG beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 132.455.896 und ist eingeteilt in 132.455.896 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und eine Stimme. Die Aktien können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei übertragen werden. Aus den Vorschriften des AktG und anderer Gesetze können sich Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Zudem stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte und damit keine Stimmrechte zu (§ 71b AktG). Vertragliche Beschränkungen im Hinblick auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien der Gesellschaft sind dem Vorstand nicht bekannt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Vorstand, Mitarbeiter und weitere Personen, die Zugang zu Insiderinformationen haben, durch die Richtlinie Insiderrecht der Gesellschaft und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben insofern beschränkt sind. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung liegen der Gesellschaft keine neuen Meldungen über die Beteiligung am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreitet, vor. Die Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, hat der Gesellschaft am 27. Januar 2016 (mit Korrektur vom 28. Januar 2016) mitgeteilt, sie halte nunmehr 97.357.789 Aktien der Gesellschaft, die ebenso viele Stimmrechte gewähren. Dies entspreche einem Anteil von 73,5 % der 132.455.896 Stimmrechte. Nach dem Kenntnisstand des Vorstands hielt die Aktionärin somit auch im Geschäftsjahr 2021 einen Anteil von 73,5 % der Stimmrechte. Es existieren zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Regelungen im Zusammenhang mit einer koordinierten Stimmrechtsausübung von Arbeitnehmern, die am Kapital beteiligt sind, bestehen nicht. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes richtet sich nach §§ 84 f. AktG. Nach § 5 Abs. 1 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat lediglich die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Zuständigkeit und die Anforderungen der Änderung der Satzung richten sich nach §§ 179181 AktG. Weitergehende individuelle Regelungen innerhalb der Satzung der Gesellschaft werden derzeit nicht als notwendig erachtet. Die weiteren gesetzlichen Vorschriften sind dem Aktiengesetz (AktG) zu entnehmen, die satzungsmäßigen Vorschriften sind in Abschnitt II (Vorstand) und Abschnitt III (Aufsichtsrat) und in § 16 der Satzung geregelt. Genehmigtes Kapital 2020 (Ziffer 4 Absatz 3 der Satzung)Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 11. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 44.200.000,00 auszugeben und hat eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4.5 der Satzung beschlossen (Genehmigtes Kapital 2016). Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung wäre zum 11. August 2021 ausgelaufen. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter ermächtigt, bis zum 13. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 22.000.000,00 auszugeben und hat eine entsprechende Ergänzung in § 4.3 der Satzung beschlossen (Genehmigtes Kapital 2019). Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten für genehmigtes Kapital nicht aus. Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung auch im Hinblick auf Sachkapitalerhöhungen zu geben, sollte unter Aufhebung der Genehmigten Kapitalia 2016 und 2019 ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen werden und die Satzung entsprechend geändert werden. Vor diesem Hintergrund hat die ordentliche Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses zu schaffen und die Satzung entsprechend zu ändern: 1. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und der Anteil am Grundkapital der auf Grund Buchstabe a) dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder bezogen auf den 4. Juni 2020 noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; b) wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen), Unternehmensteile oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen zu erwerben; c) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden oder wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde; d) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Auf die Grenze von 10 % des Grundkapitals gem. Buchstabe a) dieser Ermächtigung ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden. Der Aufsichtsrat wird weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 anzupassen. 2. Die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gem. § 4.3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2019) sowie die bestehende Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gem. § 4.5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2016) werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgenden unter Ziffer 3 und Ziffer 4 vorgeschlagenen Satzungsänderungen in das Handelsregister aufgehoben. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, dass § 4 Absatz 5 der Satzung ersatzlos gestrichen wird und dass § 4 Absatz 3 der Satzung aufgehoben und wie folgt neu gefasst wird: "Des Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und der Anteil am Grundkapital der auf Grund Buchstabe a) dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und zwar weder bezogen auf den 4. Juni 2020 noch auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; b) wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen), Unternehmensteile oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen zu erwerben; c) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden oder wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde; d) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Auf die Grenze von 10 % des Grundkapitals gem. Buchstabe a) dieser Ermächtigung ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden." Diese Ermächtigung wurde bislang noch nicht ausgenutzt. Bedingtes Kapital 2020 (Ziffer 4 Absatz 4 der Satzung)Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können wesentliche Instrumente sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als entscheidender Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen. Dem Unternehmen fließt meist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihm später unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Zur Ausgabe derartiger Schuldverschreibungen ist eine entsprechende Ermächtigung sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals erforderlich. Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 29.700.000,00 in § 4.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2016) geschaffen. Diese Ermächtigung wäre am 11. August 2021 ausgelaufen. Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 35.000.000,00 bis zum 13. August 2024 in § 4.4 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019) geschaffen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit den dazugehörigen Bedingten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus. Um der Gesellschaft zukünftig die größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstruments, auch im Hinblick auf Sacheinlagen zu geben, hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigungen eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie ein dazugehöriges neues Bedingtes Kapital 2020 zu schaffen. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen. Die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 hat daher beschlossen die Satzung entsprechend zu ändern: 1. Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen a) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni 2025 einmalig oder mehrmals scrollen
Die einzelnen Emissionen können in jeweils gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden und sind gegen Barleistung auszugeben. Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber bzw. Gläubiger nach Maßgabe der Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen zum Bezug von Gigaset-Aktien berechtigen. Die betreffenden Optionsscheine können von den jeweiligen Teilschuldverschreibungen abtrennbar sein. Die Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Zahlung des Optionspreises auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und ggf. eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf höchstens dem Nennbetrag bzw. dem unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Optionsschuldverschreibung entsprechen. Im Fall der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger das Recht bzw. haben die Pflicht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen in Gigaset-Aktien zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des niedrigeren Ausgabepreises einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis wird auf die vierte Nachkommastelle gerundet. Die Anleihebedingungen können eine in bar zu leistende Zuzahlung festsetzen und vorsehen, dass nicht wandlungsfähige Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Anleihebedingungen können ferner auch eine Wandlungspflicht vorsehen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf höchstens dem Nennbetrag bzw. dem unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreis der Teilschuldverschreibung entsprechen. b) Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu; die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen, scrollen
Auf die oben genannte Grenze von 10 % des Grundkapitals ist jeweils der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die ab dem 4. Juni 2020 bis zum Ende der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ferner ist auf diese Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder Wandlungspflichten ausgegeben wurden oder noch ausgegeben werden können, sofern die zugrundeliegenden Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Schließlich ist auf die genannte Grenze der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien anzurechnen, die ab dem 4. Juni 2020 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden. c) Options- oder Wandlungspreis, Verwässerungsschutz aa) Der Options- bzw. Wandlungspreis darf 80 % des Kurses der Gigaset-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) nicht unterschreiten. Hierfür ist der durchschnittliche Schlusskurs an den zehn Börsenhandelstagen vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Abgabe eines Angebots zur Zeichnung von Schuldverschreibungen bzw. über die Erklärung der Annahme durch die Gesellschaft nach einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten maßgeblich. Bei einem Bezugsrechtshandel sind die Tage des Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der letzten beiden Börsentage des Bezugsrechtshandels maßgeblich, falls der Vorstand nicht schon vor Beginn des Bezugsrechtshandels den Options- bzw. Wandlungspreis endgültig festlegt. bb) Unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG kann auf Grund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen der Options- bzw. Wandlungspreis ermäßigt werden oder Barkomponenten verändert werden oder Bezugsrechte eingeräumt werden, wenn die Gesellschaft bis zum Ablauf der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt oder garantiert und den Inhabern von Optionsrechten und/oder den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen hierbei kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Options- oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten zustehen würde. Das gleiche gilt auch für andere Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten führen können. In jedem Fall darf aber der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien höchstens dem Nennbetrag der Teilschuldverschreibung bzw. einem niedrigeren Ausgabepreis entsprechen. Die §§ 9 Abs. 1 und 199 AktG bleiben unberührt. d) Weitere Gestaltungsmöglichkeiten Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen selbst bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibungen begebenden nachgeordneten Konzernunternehmens, insbesondere Options- bzw. Wandlungspreis, Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Begründung einer Options- oder Wandlungspflicht, Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Barzahlung statt Lieferung von Aktien, Lieferung existierender statt Ausgabe neuer Aktien, Verwässerungsschutz und Options- bzw. Wandlungszeitraum festzulegen. 2. Bedingte Kapitalerhöhung Das Grundkapital wird um bis zu EUR 64.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 64.700.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen bis zum 3. Juni 2025 gegen Bar- und/oder Sachleistungen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festgelegten Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2020). 3. Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. August 2016 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und das dazugehörige Bedingte Kapital 2016 gemäß § 4.9 der Satzung sowie die von der ordentlichen Hauptversammlung am 14. August 2019 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und das dazugehörige Bedingte Kapital 2019 gem. § 4.4 der Satzung werden mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgend unter Ziffer 4 und Ziffer 5 vorgeschlagenen Satzungsänderungen in das Handelsregister aufgehoben. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung beschlossen, dass § 4 Absatz 9 der Satzung ersatzlos gestrichen wird und dass § 4 Absatz 4 der Satzung aufgehoben und wie folgt neu gefasst wird: "Das Grundkapital ist um bis zu EUR 64.700.000,00 durch Ausgabe von bis zu 64.700.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen bis zum 3. Juni 2025 gegen Bar- und/oder Sachleistungen begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festgelegten Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- und/oder Wandlungsrechten aus den Schuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird bzw. Wandlungspflichten aus den Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2020)." Diese Ermächtigung wurde bislang noch nicht ausgenutzt. Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen per 31. Dezember 2021 nicht. Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes sowie Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes. 7 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG DER GIGASET AG & KONZERN7.1 Corporate Governance - EntsprechenserklärungDie verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei der Gigaset AG einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat begreifen Corporate Governance als einen Prozess, der laufend fortentwickelt und verbessert wird. Die Gigaset AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") mit nur wenigen Ausnahmen. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG haben am 17. Februar 2022 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020) abgegeben und den Aktionären anschließend auf der Homepage (http://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/corporate-governance.html) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären darin, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bis auf vier Ausnahmen entsprochen wird. Die Erklärung lautet wie folgt: Gemäß § 161 AktG erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 24. Februar 2021 entsprochen wurde und wird. Soweit im Einzelfall Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden, sind die Abweichungen im Folgenden erläutert. Abweichend von der Empfehlung D.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf die Bildung eines Nominierungsausschusses verzichtet. Der Aufsichtsrat hat zwar entsprechend den Empfehlungen D.2 bis D.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex Ausschüsse gebildet, nämlich einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss und einen Finanzausschuss. Im Übrigen gewährleisten die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die mit sechs Aufsichtsräten überschaubare Größe sowie die abgehaltenen Sitzungen des Aufsichtsrats ein effizientes Arbeiten und intensive Diskussionen zu strategischen Themen wie auch zu Detailfragen, sodass durch die Bildung von weiteren Ausschüssen keine weitere Effizienzsteigerung erwartet wird. Mit Blick auf den Nominierungsausschuss kommt hinzu, dass dem Aufsichtsrat ausschließlich Vertreter der Anteilseigner angehören. Abweichend von der Empfehlung F.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden und werden der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie die unterjährigen Finanzinformationen nicht in den dort genannten Fristen öffentlich zugänglich gemacht, da die Gesellschaft auf Grund der Notierung im Prime Standard und gesetzlich ohnehin verpflichtet ist, diese Unterlagen innerhalb kurzer Fristen zu erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (zwei Monate für Quartalsberichte, drei Monate für den Halbjahresbericht sowie vier Monate für Jahres- und Konzernabschluss). Die Schaffung zusätzlichen Zeitdrucks bei der Erstellung und Prüfung der relevanten Unterlagen durch die Verkürzung dieser Fristen soll vermieden werden. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass dadurch eine hinreichend zeitnahe Unterrichtung der Öffentlichkeit gewährleistet ist und dem mit der Einhaltung der Frist verbundenen Aufwand keine nennenswerte Erhöhung der Transparenz gegenübersteht. Der Aufsichtsrat hat ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen, welches von der ordentlichen Hauptversammlung 2021 gebilligt wurde. Das System, dessen Grundsätze für alle nach Ablauf von zwei Monaten nach erstmaliger Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung neu abzuschließenden oder zur Änderung oder Verlängerung anstehenden Vorstandsverträge gelten, erfüllt neben den gesetzlichen Anforderungen auch sämtliche Empfehlungen des Abschnitts G.I. des Deutschen Corporate Governance Kodex mit folgender Ausnahme: Abweichend von der Empfehlung G.10 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die variablen Vergütungsbeträge den Vorstandsmitgliedern nicht aktienbasiert gewährt und die Vorstandsmitglieder sind auch nicht verpflichtet, die variablen Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft anzulegen. Die vorgesehene Share Ownership Guideline begründet eine Erwerbs- und Haltverpflichtung der Vorstandsmitglieder für Aktien der Gesellschaft, deren Umfang sich nach der Festvergütung der Vorstandsmitglieder (5 % des Bruttobetrages der jährlichen Festvergütung) bemisst und die sich auf die gesamte Dauer der Bestellung als Vorstandsmitglied erstreckt. Dies gewährleistet es nach Auffassung des Aufsichtsrats hinreichend, dass eine Harmonisierung der Interessen von Vorstandsmitgliedern und Aktionären gefördert wird. Abweichend von Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde und wird ein höherer zeitlicher Aufwand für den Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrats bei der Vergütung mit Rücksicht auf die Situation der Gesellschaft noch nicht gesondert berücksichtigt.
Bocholt, 17. Februar 2022 Gigaset AG Vorstand und Aufsichtsrat 7.2 VergütungsberichtDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Gigaset AG erstellen einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung. Dieser wird mit dem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des Aktiengesetzes und dem geltenden Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes nach dem Beschluss der Hauptversammlung über die Billigung des erstellten und geprüften Vergütungsberichts an folgender Stelle auf der Internetseite der Gigaset AG öffentlich zugänglich gemacht werden: https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/verguetung.html 7.3 Relevante Angaben zu UnternehmensführungspraktikenUnser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Regionen, aus denen sich für den Gigaset Konzern und seine Mitarbeiter im In- und Ausland vielfältige Pflichten ergeben. Gigaset führt die Geschäfte stets verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regeln der Länder, in denen Konzernunternehmen tätig sind. Gigaset erwartet von allen Mitarbeitern rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln im geschäftlichen Alltag. Jeder Mitarbeiter beeinflusst durch sein berufliches Verhalten das Ansehen des Unternehmens. Durch ständigen Dialog und enges Monitoring wird die Grundlage gelegt, das Geschäft verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Recht zu führen. Das zentrale Regelwerk des Compliance-Systems der Gigaset AG sind die Gigaset Business Conduct Guidelines. Daneben berät und unterstützt ein aus drei Mitgliedern bestehendes und regelmäßig tagendes Compliance Committee den Vorstand in allen Fragen der rechtmäßigen Unternehmensführung, der Einhaltung von Rechtsvorschriften und behördlichen Vorgaben sowie der Einhaltung diesbezüglicher unternehmensinterner Richtlinien. Die Aufgaben des Compliance Committees umfassen unter anderem die laufende Kontrolle der Einhaltung der Compliance und Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter, die Aufklärung von Verdachtsfällen und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Vorstand sowie den Betrieb einer Informations- und Meldestelle für Compliance-Verstöße ("Whistleblower-Hotline"). Beschäftigte und Dritte können Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße telefonisch über die "Whistleblower-Hotline", per E-Mail oder anonym über ein Meldeformular an das Compliance Committee richten. 7.4 Bericht zur Unternehmensführung7.4.1. Arbeitsweise und Besetzung des VorstandsDer Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen. Für den Konzern, seine Teilkonzerne und Tochtergesellschaften legt der Vorstand die Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die Aktivitäten, legt das Portfolio fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Soweit mehr als eine Person zum Vorstand bestellt ist, tragen die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Sie werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand repräsentiert Gesellschaft und Konzern gegenüber Dritten und der Belegschaft in Angelegenheiten, die nicht nur Unternehmens- oder Konzernteile betreffen. Darüber hinaus hat er eine besondere Verantwortlichkeit für bestimmte Corporate-Center-Bereiche und deren Tätigkeitsgebiet. Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Wesentliche Eignungskriterien für die Auswahl von Kandidaten für eine Vorstandsposition sind aus Sicht des Aufsichtsrats insbesondere Persönlichkeit, Integrität, überzeugende Führungsqualitäten, die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, ein internationales Verständnis, bisherige Leistungen, gute Kenntnisse in der Kommunikations- und Industriebranche bzw. in dem Bereich, der abgedeckt werden soll, sowie die Fähigkeit, Geschäftsmodelle und -prozesse in einer sich wandelnden und zunehmend digitalisierten Welt anzupassen. Der Aufsichtsrat achtet auch auf Diversität. Unter Diversität als Entscheidungsaspekt versteht der Aufsichtsrat insbesondere unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Profile und Arbeits- und Lebenserfahrungen, einschließlich internationaler Erfahrung, Bildungs- und Berufshintergrund, unterschiedliche Persönlichkeiten, eine angemessene Vertretung der Geschlechter und eine ausreichende Altersmischung. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat das folgende Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands beschlossen. Dieses Konzept berücksichtigt auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex: Der Aufsichtsrat entscheidet im Interesse der Gesellschaft und unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, welche Person für eine bestimmte Position im Vorstand bestellt werden soll. Die Mitglieder des Vorstands sollen über langjährige Führungserfahrung verfügen und nach Möglichkeit Erfahrungen aus verschiedenen Berufsfeldern mitbringen. Zusätzlich berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere folgende Aspekte: scrollen
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigt bei der Auswahl der Kandidaten das vorstehend beschriebene Diversitätskonzept und achtet so auf eine vielfältige Zusammensetzung des Vorstands. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats entspricht die Zusammensetzung des Vorstands zum 31. Dezember 2021 dem definierten Diversitätskonzept. Die unterschiedlichen Berufs-, Ausbildungs- und Lebenserfahrungen der Vorstandsmitglieder ergänzen sich gegenseitig. Die Profile der Vorstandsmitglieder, die einen Abgleich mit dem Diversitätskonzept ermöglichen, sind auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar: https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/vorstand.html Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt. 7.4.2. Arbeitsweise und Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. Er besteht aus sechs Mitgliedern. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden; er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und legt die Geschäftsverteilung fest. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Im regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat stets über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Der Aufsichtsrat prüft die Jahresplanung und billigt die Jahresabschlüsse der Gigaset AG und des Gigaset Konzerns sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat prüft auch den Abhängigkeitsbericht, den der Vorstand, zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers sowie dessen Bestätigungsvermerk nach Unterzeichnung dem Aufsichtsrat vorlegen wird. Der Aufsichtsrat prüft insoweit selbstständig und umfassend den Abhängigkeitsbericht ebenso wie auch die Vollständigkeit der darin gemachten Angaben. Er überprüft darüber hinaus den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b HGB. Weiterhin erstellt der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete Vergütung. Zudem unterzieht der Aufsichtsrat sich kontinuierlich einer längerfristigen offenen und dialogorientierten Selbstbeurteilung über die Wirksamkeit des Aufsichtsrats insgesamt und seiner Ausschüsse. Dies soll vor allem die gezielte Weiterentwicklung seiner Zusammensetzung und die Arbeitsweise fördern. Diese Selbstbeurteilung wurde zuletzt im Geschäftsjahr 2021 in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen, der ECBE - European Center for Board Efficiency GmbH, vorgenommen. Zu diesem Zweck wurde im Zeitraum von Oktober bis November 2021 eine Online-Selbstevaluierung des Aufsichtsrats durchgeführt, deren Resultate nebst entsprechender Handlungsempfehlungen im Dezember 2021 gemeinsam mit ECBE erörtert wurden. Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass das Gremium so zusammengesetzt sein soll, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Zugleich wird damit das Konzept beschrieben, das eine vielfältige Zusammensetzung des Aufsichtsrats anstrebt (Diversitätskonzept). Dabei ist zwischen den Anforderungen an die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats und den Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums zu unterscheiden. Anforderungen an die einzelnen Mitglieder des AufsichtsratsDie Mitglieder des Aufsichtsrats müssen sowohl fachlich als auch persönlich qualifiziert sein, um den Vorstand bei der Leitung eines globalen Telekommunikationsunternehmens zu beraten und zu überwachen. Gute UnternehmensführungJedes Mitglied des Aufsichtsrats soll über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse einer guten Corporate Governance eines kapitalmarktorientierten Unternehmens verfügen. Dazu gehören Kenntnisse der Grundlagen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, der internen Kontrollmechanismen, der Compliance sowie der regulatorischen und rechtlichen Fragestellungen. Zeitliche Verfügbarkeit und Begrenzung der Anzahl der MandateJedes Mitglied des Aufsichtsrats soll die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seines Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen können und die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Beschränkung der Zahl der Mandate beachten. Bei sechs ordentlichen Sitzungen pro Jahr liegt der zu erwartende Zeitaufwand für neue Mitglieder in der Regel bei etwa 18 bis 36 Tagen pro Jahr. Darin enthalten sind die Vor- und Nachbereitung der Aufsichtsratssitzungen und der jeweiligen Beschlüsse, die Beschäftigung mit den Berichten an den Aufsichtsrat sowie die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und die Teilnahme an der Hauptversammlung. Dabei ist zu beachten, dass der Zeitaufwand auch von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats abhängt. Kenntnisse der englischen SpracheDa die Kommunikation in den Sitzungen und die Unterlagen zu deren Vorbereitung in englischer Sprache erfolgen, sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats über gute Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. UnabhängigkeitDie Mitglieder des Aufsichtsrates sollen unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Unabhängig in diesem Sinne ist, wer nicht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Vorstand, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll von der Gesellschaft und dem Vorstand unabhängig sein. Mindestens ein Vertreter der Anteilseigner soll vom kontrollierenden Aktionär unabhängig sein. Personen, die eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei einem wesentlichen Wettbewerber von Gigaset ausüben oder die direkt oder indirekt mehr als 3 % des stimmberechtigten Kapitals eines solchen Wettbewerbers halten, sollen nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein. Juristische KompetenzMindestens ein Mitglied soll über fortgeschrittene juristische Kenntnisse verfügen. Finanzieller SachverstandMindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats soll unabhängig sein und über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll außerdem die folgenden allgemeinen persönlichen Anforderungen erfüllen: scrollen
Kompetenz des AufsichtsratesInsgesamt soll der Aufsichtsrat über die unternehmensspezifischen und fachlichen Qualifikationen verfügen, die die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Anforderungsprofile abdecken. Es ist nicht erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates über alle aufgeführten Kompetenzen verfügt. Die Gesamtheit der Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen ist vielmehr die Summe aller individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats. Das folgende Anforderungsprofil soll daher erfüllt sein: Innovation, Forschung und EntwicklungErfahrung und Expertise in Forschung und Entwicklung im Telekommunikations- und Softwarebereich sowie im Bereich der Digitalisierung, Kenntnisse über strukturierte Innovationsprozesse. BrancheFundierte Erfahrung in der Telekommunikations- und Softwarebranche, sowohl in der Entwicklung als auch im Vertrieb, Kenntnisse über internationale Märkte, Kunden und Wettbewerber, Produkt-Know-how. FinanzenErfahrung und Expertise in den Bereichen Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, Kenntnisse in Unternehmensplanung, Corporate Finance und Kapitalmarktthemen sowie Erfahrung mit betriebswirtschaftlichen Prozessen und deren Optimierung. StrategieErfahrung mit unternehmerischer Strategieentwicklung und Strategieumsetzung, sowie mit Change Management Prozessen und M&A Prozessen. InternationalitätGigaset ist auf der ganzen Welt tätig. Daher soll der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über Kenntnisse und Erfahrungen in den für Gigaset wichtigen Regionen verfügen. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl von Mitgliedern angehören, die auf Grund ihrer Herkunft, Ausbildung oder beruflichen Erfahrung einen besonderen Bezug zu den für Gigaset relevanten internationalen Märkten haben. Die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen diese Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats entspricht seine Zusammensetzung dem definierten Kompetenzprofil und dem Diversitätskonzept. Die unterschiedlichen Ausbildungs-, Berufs- und Lebenserfahrungen, die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Herkunft der sechs Mitglieder ergänzen sich gegenseitig. Die Profile der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar. Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat gehört diesem mit den fünf Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Helvin Wong, Frau Barbara Münch, Herrn Ulrich Burkhardt, Herrn Paolo Di Fraia und Herrn Xiaojian Huang, eine angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter an. Der Aufsichtsrat hat die folgende Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt: Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft sollen grundsätzlich nur Personen vorgeschlagen werden, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 7.4.3. Ausschüsse des AufsichtsratsPrüfungsausschuss:Der Prüfungsausschuss besteht seit dem 8. Juni 2021 aus Herrn Wong, Herrn di Fraia, Herrn Burkhardt (Vorsitzender) und Frau Shiu. Die im Berichtsjahr dem Prüfungsausschuss angehörenden Aufsichtsratsmitglieder erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung, die bei Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vorliegen müssen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat in der Geschäftsführung verschiedener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gearbeitet und verfügt über mehr als 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören u. a. die Prüfung der Rechnungslegung des Unternehmens sowie des vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des Vorschlags zur Verwendung eines Bilanzgewinns der Gigaset AG sowie der Quartalsabschlüsse und Zwischenlageberichte des Gigaset Konzerns. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses von Gigaset AG und Gigaset Konzern sowie des zusammengefassten Lageberichts erarbeitet der Prüfungsausschuss Vorschläge für die Billigung der Jahresabschlüsse durch den Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers, regt Prüfungsschwerpunkte an, legt die Vergütung des Abschlussprüfers fest und erteilt den Prüfungsauftrag an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Ferner überwacht der Ausschuss die Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Hierbei nimmt der Prüfungsausschuss auch regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der inhaltlichen Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts gemäß § 315b HGB und mit dem internen Kontrollsystem des Unternehmens sowie mit den Verfahren zur Risikoerfassung, zur Risikokontrolle und zum Risikomanagement sowie mit dem internen Revisionssystem und mit der Compliance. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses kann über den Ausschussvorsitzenden unmittelbar bei den Leitern derjenigen Zentralbereiche der Gesellschaft, die in der Gesellschaft für die Aufgaben zuständig sind, die den Prüfungsausschuss gemäß der aktienrechtlichen Regelungen betreffen, Auskünfte einholen. Personalausschuss:Dem Personalausschuss sind alle Personalangelegenheiten des Vorstands zur eigenverantwortlichen Erledigung zugewiesen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vorbereitung der Personalentscheidungen, soweit diese infolge des Delegationsverbotes dem Plenum vorbehalten sind. Daneben bereitet der Personalausschuss die den Vorstand betreffenden Vergütungsthemen- und -entscheidungen des Aufsichtsrates vor. Der Personalausschuss besteht seit dem 8. Juni 2021 aus Herrn Wong, Herrn di Fraia, Frau Münch (Vorsitzende) und Frau Pan. Finanzausschuss:Der Finanzausschuss behandelt komplexe finanzwirtschaftliche Themen. In diesem Rahmen befasst er sich mit den Grundsätzen für Finanzierung und Investitionen, einschließlich der Kapitalstruktur der Konzerngesellschaften sowie mit den Grundsätzen der Akquisitions- und Veräußerungspolitik, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung einzelner Beteiligungen von strategischer Bedeutung. Der Finanzausschuss besteht seit dem 8. Juni 2021 aus Herrn Wong, Frau Münch und Herrn di Fraia (Vorsitzender). Der Bericht des Aufsichtsrats informiert über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse und über die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. 7.4.4. Angaben zum FrauenanteilDer Aufsichtsrat hat am 24. Juli 2017 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat Zielgrößen von 16,66 % bis zum 30. Juni 2022 und im Vorstand Zielgrößen von 0 % bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Diese Zielgrößen sind im Laufe des Geschäftsjahres 2018 erreicht und mit Blick auf den Aufsichtsrat in der Folgezeit sogar überschritten worden. Die Zielgröße von 0 % für den Frauenanteil im Vorstand wurde ausführlich erwogen und mit Blick auf die konkrete Besetzung des Vorstandes und die strukturellen Bedingungen festgelegt. Der Vorstand hat am 9. August 2017 für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen von 10 % für die 1. Führungsebene und von 30 % für die 2. Führungsebene bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Da in der Gigaset AG jedoch mittlerweile nur noch vier Mitarbeiter beschäftigt sind, konnten diese Zielgrößen nicht erreicht werden. 7.4.5. Ausführliche BerichterstattungUm eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, unterrichten wir unsere Aktionäre, die Finanzanalysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen. Dabei legen wir Informationen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über dessen Risiken offen. Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzern- und Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns und der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns und der Gesellschaft beschrieben sind. Der Jahresabschluss der Gigaset AG, der Konzernabschluss für den Gigaset Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 3 Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufgestellt und in der Folge veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie nach dem Ende des ersten und dritten Quartals durch Quartalsmitteilungen unterrichtet. Darüber hinaus veröffentlicht die Gigaset AG Informationen auch in Presse- und Analystenkonferenzen. Als stets aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt die Gigaset AG zudem das Internet. Auf der Homepage www.gigaset.com besteht Zugriff auf die Termine der wesentlichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen wie Geschäftsberichte, Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanzberichte oder die Hauptversammlung sowie auf Informationen zur Aktie und zum Aktienkurs. Dem Prinzip des "Fair Disclosure" folgend, behandeln wir alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen stellen wir über adäquate Medienwege unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informieren wir in Ad-hoc-Mitteilungen über kursrelevante Tatsachen, die geeignet sind, im Falle ihres Bekanntwerdens den Kurs der Gigaset-Aktie zu beeinflussen. 7.5 Aktiengeschäfte von Vorstand und AufsichtsratMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zu ihnen in enger Beziehung stehende Personen sind nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, der Gigaset AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der Gigaset AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr bzw. Geschäftsjahr EUR 20.000 erreicht oder überstiegen hat. Die Gigaset AG veröffentlicht Angaben zu den Geschäften unverzüglich auf der Internetseite und übersendet der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen entsprechenden Beleg; die Information wird dem Unternehmensregister zur Speicherung übermittelt. Meldungen nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) sind der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 nicht zugegangen. 8 PROGNOSEBERICHT UND AUSBLICK8.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungDie globale Wachstumsdynamik- vor allem in China, den USA und der EU - ging bis Ende 2021 bereits wieder deutlich zurück, da die Auswirkungen der geld- und fiskalpolitischen Anreize allmählich nachließen und größere Unterbrechungen der Lieferketten auftraten. Der zunehmende Inflationsdruck in vielen Volkswirtschaften stellt ein zusätzliches Risiko für die Erholung dar. Darüber hinaus stehen dem globalen Wirtschaftsaufschwung auch neue Corona-Infektionswellen, anhaltende Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt sowie fortgesetzte Probleme in der Lieferkette gegenüber. Nach einem Wachstum von 5,9 % im Jahr 2021 erwartet der IWF für das Jahr 2022 nur noch ein Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung von 4,4 %. Die entwickelten Volkswirtschaften sollen um 3,9 % wachsen (2021: 5,0 %), die Schwellen- und Entwicklungsländer um 4,8 % nach 6,5 % in 2021. Die Wirtschaft der EU soll ein Plus von 3,9 % (2021: 5,2 %) erzielen. Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung der IWF-Experten mit einem Plus von 3,8 % hingegen stärker als in 2021 (+2,7 %) wachsen. Für Frankreich wird ein Wachstum von 3,5 % (2021: 6,7 %), für Italien von 3,8 % (2021: 6,2 %) und für Spanien von 5,8 % (2021: 4,9 %) erwartet. Für die Wirtschaft der Niederlande wird laut Statista ein Plus von 3,2 % (2021: 3,8 %) und für die Schweiz nach Einschätzung des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ein Plus von 3,0 % nach 3,3 % erwartet. Mit Auftreten des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen durch den Westen wird eine weitere Verschlechterung der Konjunktur erwartet. Genaue Prognosen können durch den dynamischen Geschehnisverlauf nicht getroffen werden. Für Gigaset besteht ein gewisses Risiko, dass die Geschäfte in Russland und im Balkan nicht wie gewohnt fortgesetzt werden können, auch die Liefersituation bei Vorprodukten könnte sich weiter eintrüben. Es ist nicht auszuschließen, dass der Zugriff auf Vermögenswerte der russischen Tochtergesellschaft infolge weiterer Sanktionen erschwert wird. 8.2 Branchenentwicklung8.2.1. PhonesNach Einschätzung von Statista entwickelt sich der weltweite Markt für Festnetztelefonie in den kommenden Jahren leicht positiv. Der Umsatz in diesem Segment soll demnach von etwa EUR 6,2 Mrd in 2021 bis auf EUR 7,1 Mrd im Jahr 2026 steigen. Für Gesamteuropa prognostiziert Statista für 2021 einen Umsatz von etwa EUR 1,4 Mrd und bis 2026 einen Anstieg bis auf EUR 1,5 Mrd. Gigaset teilt diese positive Projektion nicht in vollem Umfang und kalkuliert eher defensiv. Der Konzern geht davon aus, dass sich der Markt für Festnetztelefonie in Europa und weltweit bedingt durch den wachsenden Anteil mobiler Kommunikation weiterhin rückläufig entwickeln wird. Absolut gesehen erwartet Gigaset für den Markt der schnurlosen Festnetztelefonie zudem ein weiterhin abnehmendes Preisniveau. Dessen ungeachtet will Gigaset seine Marktanteile im Produktbereich Phones verteidigen und gegenüber dem Wettbewerb weiter ausbauen. 8.2.2. SmartphonesDer weltweite Smartphone-Absatz hat nach Einschätzung von Statista seine coronabedingte Talsohle im Jahr 2020 durchschritten und soll bereits in 2023 mit einem Absatz von 1,465 Mrd Stück fast an das Rekordjahr 2016 (1,469 Mrd Stück) anschließen. Gigaset konnte bereits im vergangenen Geschäftsjahr 2021 wieder Boden gut machen und sieht sich für weiteres Wachstum gut aufgestellt. Weiterhin werden Kunden im Consumer-Umfeld mit Smartphones im niedrigen bis mittleren Preissegment adressiert und spezielle Segmentlösungen für z. B. ältere Zielgruppen entwickelt. Im Business-Umfeld wird sich die Flexibilität durch die lokale Fertigung weiter auszahlen und Kunden für die Marke Gigaset gewinnen. 8.2.3. Smart HomeGemäß einer Prognose von Statista dürfte der Umsatz im deutschen Smart Home-Markt im Jahr 2022 bei etwa EUR 7,1 Mrd liegen. Bis zum Jahr 2025 erwartet Statista einen weiteren Anstieg des Marktvolumens auf EUR 9,6 Mrd. Das entspräche einem jährlichen Umsatzwachstum von 10,6 % (CAGR 2021-2025). Einer repräsentativen Studie von Splendid Research zufolge verwenden bereits 40 % der Deutschen mindestens eine Smart Home-fähige Anwendung, weitere 38 % zeigen sich daran interessiert. Laut Statista wird der Umsatz im weltweiten Smart Home-Markt 2022 etwa EUR 122,9 Mrd betragen und bis zum Jahr 2025 ein Marktvolumen von EUR 182,4 Mrd erreichen. Das entspräche einem jährlichen Umsatzwachstum von 14,1 %. Damit ist der Smart Home-Markt einer der Märkte mit den höchsten Wachstumsraten. Gigaset sieht sich im Bereich Smart Home durch die Adressierung der vier Themenfelder Sicherheit, Komfort, Energie und Pflege gut aufgestellt und erwartet eine weiter positive Entwicklung des Smart Home-Segments. Jedoch geht das Unternehmen auch weiterhin von einer langsameren als in den Studien prognostizierten Entwicklung aus. Die realen Umsatzzahlen in der gesamten Branche während der letzten Jahre haben mit den Prognosen konstant nicht mithalten können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich das von der gesamten Branche erwartete progressive Wachstum nicht doch zeitnah zeigen wird. Gigaset will dafür mit den richtigen Produkten, Lösungen und Partnern ideal aufgestellt sein. Aus diesem Grund setzt Gigaset weiter unverändert auf Anschlussinvestitionen, bindet neue Systemkomponenten mit ein und entwickelt die Smart Home-App kontinuierlich weiter. Zusätzlich bereitet Gigaset schon jetzt das Portfolio auf den neuen Smart Home-Standard "Matter" vor. 8.2.4. ProfessionalNach Einschätzungen von MZA Cosultants wird weiterhin von einer Zunahme der Bedeutung für den Bereich der Geschäftskundentelefonie für die IP-Telefonie, vor allem in Westeuropa, erzeugt durch den Wandel von traditioneller TDM-Telefonie hin zu All-IP- und hybriden Lösungen, erwartet. Hierzu verspricht sich Gigaset für das Segment Professional ein zukünftiges Umsatzwachstum in Anbetracht der bereits angekündigten Partnerschaft mit Unify für die exklusive Herstellung der nächsten Tischtelefon-Familie. Eine wachsende Bedeutung der IP-Telefonie im Bereich Professional erwartet Gigaset deshalb auch in Europa. Gigaset hat sich mit seinen Geschäftskundenlösungen erfolgreich aus dem KMU-Segment in das Enterprise-Geschäft entwickelt. Dieses neue Marktsegment kann nun erfolgreich adressiert werden und enthält analog zum Gesamtwachstum der Branche ein entsprechendes Wachstumspotenzial - z.B. auch durch den Einsatz von sogenannten AML (Alarm, Messaging und Location Lösungen), die von großen Unternehmen, Krankenhäusern, Behörden und vielen anderen Institutionen eingesetzt werden. Auch in diesem Kontext ist die exklusive Partnerschaft mit der Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG von besonderer Bedeutung. Hier wird Gigaset die nächste Tischtelefon-Familie für Unify entwickeln und diese auf Grund erworbener Software-Lizenzen auch im eigenen Portfolio einsetzen. Die Auslieferung der Geräte erfolgt ab diesem Jahr. Insgesamt sollen in den Folgejahren dann rund fünf Millionen Geräte der neuen Tischtelefonserie verkauft werden. 8.3 Entwicklung Gigaset Konzern8.3.1. ErtragslageDas abgelaufene Geschäftsjahr 2021 stand weiterhin im Fokus der Corona-Pandemie und wurde im Laufe des Jahres von einer globalen Lieferengpasskrise für sämtliche Produkte und Materialien geprägt. Nachdem in 2020 infolge der Corona-Pandemie starke Umsatz- und Absatzeinbrüche zu verzeichnen waren, entspannte sich die Situation in 2021. Aus dem Nachfrageeinbruch des Vorjahres resultierte für Gigaset ein deutlicher Nachholeffekt in Verbindung mit einem allgemein gestiegenen Interesse an Telekommunikationsprodukten. Infolge der weltweiten Lieferengpässe sämtlicher Materialien traf Gigaset insbesondere die Knappheit an Halbleiterprodukten, sodass die Nachfrage vor allem im zweiten Halbjahr 2021 nicht bedient werden konnte. Der Produktionsrückstand trägt sich weiter in das Jahr 2022, wo mit einer allmählichen Entspannung im Jahresverlauf auf der Beschaffungsseite gerechnet wird. Der Gigaset Konzern geht für das Geschäftsjahr 2022 von einer leicht positiven Entwicklung beim Umsatz und EBITDA aus. In Summe wird ein Umsatz auf Vor-Corona Nievau für das Geschäftsjahr 2022 angestrebt, sodass die vor der Pandemie eingeschlagene Entwicklung fortgesetzt werden kann. Der langjährige Trend des Marktrückgangs im Phones Bereich wird weiterhin Bestand haben und konsequent durch die positive Entwicklung der übrigen Geschäftsbereiche kompensiert. Gigaset wird zur Erreichung seiner Ziele das Kostenmanagement auch 2022 weiter fortsetzen und abhängig von der Umsatzentwicklung und anderen wirtschaftlichen Risikofaktoren mit Augenmaß investieren. Entsprechend der Umsatzentwicklung erwartet Gigaset für das Jahr 2022 eine Stabilisierung der Ergebnislage, anhand derer die geplante Transformation der Gigaset weiter vorangetrieben werden kann. Gigaset hat einen Großteil des US-Dollar-Risikos 2022 abgesichert. Die Prognose basiert darüber hinaus auf einem Wechselkurs von USD 1,18 pro Euro. Dieser Prognose liegen die beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklungen zugrunde. 8.3.2. FinanzlageDie Gesellschaft finanziert sich derzeit im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft und wird sich in Anbetracht der noch nicht vollends überstandenen Pandemie weiterhin auf eine optimale Steuerung der Liquidität unter Ausnutzung sämtlicher zur Verfügung stehender und im Gesamtkontext sinnvoller Finanzierungsmöglichkeiten fokussieren. Die Strategie der Gesellschaft zur Sicherung der finanziellen Stabilität bleibt unverändert konservativ, um die operative und strategische Flexibilität des Konzerns zu wahren. Gigaset verfügte zum Jahresende 2021 über einen Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von EUR 23,1 Mio. Aus diesem Zahlungsmittelbestand sind neben dem operativen Bedarf auch Rückzahlungen im Rahmen der externen Finanzierung zu leisten. Gigaset erwartet entsprechend der Planung, dass auch unter Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtungen ein deutlich positiver Zahlungsmittelbestand zum Geschäftsjahresende 2022 vorhanden sein wird. 8.4 Entwicklung der Gigaset AG8.4.1. ErtragslageDie Gigaset AG als Holding des Gigaset Konzerns generiert Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge aus Dienstleistungen mit verbundenen Unternehmen. Das Ergebnis der Gigaset AG bestimmt sich zudem im Wesentlichen aus Personalkosten und sonstigen Aufwendungen für den Vorstand. Da die Umsatzerlöse aus den Konzernumlagen nicht alle Aufwendungen abdecken, wird die Gigaset AG voraussichtlich einen Jahresfehlbetrag im mittleren einstelligen Millionenbereich erwirtschaften. Die Gigaset AG ist eine Holding und geprägt durch die Entwicklung ihrer operativen Tochtergesellschaften. Für das Geschäftsjahr 2022 sind keine Dividendeneinnahmen in der Gigaset AG geplant. 8.4.2. FinanzlageDurch die Integration der Gigaset AG in den Konzern kann diese auf die liquiden Mittel der Tochtergesellschaften zugreifen. Des Weiteren erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft mittels Weiterverrechnung von Dienstleistungen an die Konzerntochtergesellschaften. 8.5 Gesamtaussage des KonzernsPrognoseausblick 2022Der Prognoseausblick der Gigaset AG gibt, in Relation zu den wesentlichen Chancen und Risiken, die Sicht des Vorstands auf das kommende Geschäftsjahr 2022 wieder. Der Bericht enthält zukunftsbezogene Angaben, die auf den Erwartungen und Einschätzungen der Gigaset AG basieren. Diese Annahmen unterliegen gewissen Unwägbarkeiten, die in Summe oder einzeln dazu führen können, dass die prognostizierte Geschäftsentwicklung von der tatsächlichen abweicht. Wesentliche Faktoren sind politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die seitens des Unternehmens nicht beeinflusst werden können. Grundlegende AnnahmenDie Annahmen in diesem Ausblick gehen von einer unveränderten Aufstellung und Zusammensetzung der Gigaset AG als Konzern aus. Der Ausblick berücksichtigt alle zum Zeitpunkt der Aufstellung vorliegenden Erkenntnisse, die einen Einfluss auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft haben könnten. Auswirkungen auf GigasetDie Weltwirtschaft startet laut den Experten des IWF das Jahr 2022 schwächer, als bisher erwartet. Mit der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Variante Omikron haben viele Länder, darunter auch Deutschland, wieder Mobilitätsbeschränkungen verhängt. Von Zugangsbeschränkungen und zeitweiser Homeoffice-Pflicht sind das produzierende wie das Dienstleistungsgewerbe, aber auch der Einzelhandel betroffen. Zugleich verursachen die verschärften Hygienevorschriften und die Notwendigkeit einer schnelleren Digitalisierung den Unternehmen zum Teil deutliche Mehrkosten. Für Risiken infolge der Coronapandemie sorgt auch die starke Zunahme des Online-Handels, denn sie bedeutet gleichzeitig teils drastische Einbußen im herkömmlichen Handel. Das Auftreten neuer Coronavirus-Varianten könnte die Pandemie verlängern und zu neuen, schlecht abzuschätzenden wirtschaftlichen Störungen führen. So haben steigende Energiepreise und Versorgungsunterbrechungen zuletzt schon zu einer deutlich erhöhten Inflation geführt. Sollte diese Entwicklung andauern, birgt auch das für Unternehmen Risiken, ebenso wie die zunehmenden geopolitischen Spannungen und die anhaltenden Auswirkungen aus dem Klimawandel. Einen Teil dieser Risiken trägt auch Gigaset. Neben den beschriebenen Risiken die sich aus der nach wie vor anhaltenden Coronakrise und der neuen Unsicherheit durch die Ukraine Russland-Krise ergeben, besteht für Gigaset im laufenden Jahr 2022 vor allem das Risiko, dass sich globale Lieferkettenprobleme und die bestehende Knappheit auf der Beschaffungsseite, vor allem die mangelnde Verfügbarkeit von Chips, negativ auf die Produktion und somit Produktverfügbarkeit auswirken und damit eine konstante Auslastung der Produktionskapazitäten verhindern. Die Situation wird durch eine sich zunehmend komplexere Logistik - hier vor allem hinsichtlich freier Frachtkapazitäten und deren Kosten - erschwert. Ebenso sieht sich die Gesellschaft Risiken mit Blick auf die Kostenentwicklung von Vorprodukten und Produktionsmaterialien sowie im im Energiebereich ausgesetzt, die zu steigenden Produktionskosten führen, aber nicht ohne weiteres auf Kunden umgelegt werden können. Dies würde in der Konsequenz die Margen-Qualität reduzieren und sich damit negativ auf verschiedene Kennzahlen auswirken. Gesamtaussage des Vorstands für 2022Angesichts der im Prognoseausblick beschriebenen Annahmen und unter Ausschluss einer plötzlichen, deutlichen Verschlechterung des Pandemie-Geschehens oder der Lieferketten-Situation, erwartet Gigaset für das Geschäftsjahr 2022 folgende Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: 1. Einen leichten Anstieg bei Umsatz und EBITDA 2. Einen moderat positiven Free Cashflow 9 NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHTVeröffentlichung gemäss § 315b Abs. 3 HGBDie Gigaset AG ist gemäß § 315b Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung befreit, da die Gigaset AG für das Berichtsjahr 2021 einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des zusammengefassten Lageberichts erstellt. In Übereinstimmung mit § 315b Abs. 3 Nr. 2 b) HGB wird die Gigaset AG den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht öffentlich zugänglich machen und ihn auf der Internetseite der Gigaset AG veröffentlichen, unter: https://www.gigaset.com/de_de/cms/gigaset-ag/investor-relations/unternehmen/ nichtfinanzieller-konzernbericht.html 10 ABHÄNGIGKEITSBERICHTEs besteht eine Mehrheitsbeteiligung der Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur. Gemäß § 312 AktG haben wir am 25. März 2022 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der mit folgender Erklärung schließt: "Wir erklären, dass die Gesellschaft mit verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 keine berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen hat"
Bocholt, den 25. März 2022 Der Vorstand der Gigaset AG Klaus Weßing CEO Thomas Schuchardt CFO KONZERNABSCHLUSSSmarte InnovationDas bietet seit vielen Jahren das Gigaset Smart Home System. Mit zwei neuen Komponenten beweist Gigaset seinen Erfindungsreichtum. Die Smart Doorbell ist viel mehr als eine herkömmliche Türklingel. Sie schickt Bilder und Videoaufnahmen in bester HD-Qualität auf das Smartphone. Dank integrierter Gegensprechfunktion kann direkt mit der Person vor der Tür gesprochen werden und die Näherungssensoren informieren darüber, ob sich jemand dem Eingangsbereich nähert. Das ist wahrer Komfort für zu Hause. Smoke 2.0 alarmiert zuverlässig bei auftretendem Brandrauch. Damit ist er ein echter Lebensretter. Egal ob nachts oder wenn niemand zu Hause ist, auf den smarten Rauchwarnmelder ist Verlass: Er schlägt mit einer Lautstärke von 85 Dezibel Alarm, zusätzlich sendet er eine Meldung an die Gigaset elements App. Das ist echte Sicherheit für die Familie. KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscrollen
Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung enthält Kennzahlen, die nicht in den IFRS definiert sind. KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNGscrollen
KONZERNBILANZAktiva scrollen
PASSIVA scrollen
ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALSscrollen
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNGscrollen
KONZERNANHANGA. ALLGEMEINE ANGABEN UND DARSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSESGeschäftstätigkeitDie Gigaset AG (oder nachfolgend "Gesellschaft" genannt) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 19015 eingetragen. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in der Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Die Gigaset AG ist ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie. Das Unternehmen mit seinen Stammsitz in Bocholt, Deutschland, betreibt dort einen hochautomatisierten Fertigungsstandort. Gigaset beschäftigt zum Jahresende 868 Mitarbeiter und unterhielt im Geschäftsjahr 2021 Vertriebsaktivitäten in 54 Ländern. Der Gigaset-Konzern ist für Zwecke der internen Steuerung weltweit in regionale Segmente unterteilt. Dabei bildet das Segment Deutschland den mit Abstand größten Einzelmarkt. Gigaset vertreibt die Produkte in direkter und indirekter Vertriebsstruktur. Für weiterführende Details zur Geschäftstätigkeit verweisen wir auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht. Die Aktien der Gesellschaft werden im Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Darstellung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss ist in Euro (EUR) dargestellt, der funktionalen Währung der Muttergesellschaft Gigaset AG. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgen die Zahlenangaben im Konzernabschluss in Tabellen grundsätzlich in Tausend Euro (TEUR) und im Fließtext, sofern nicht anders angegeben, in Millionen Euro (EUR Mio). In Kapiteln mit tendenziell kleineren Zahlenangaben kann auch im Fließtext zur besseren Verständlichkeit die Schreibweise in Tausend Euro (TEUR) dargestellt sein. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Der Konzernabschluss der Gigaset AG liegt auch in englischer Sprache vor und kann ebenso wie der deutsche Bericht auf der Homepage der Gigaset (http://www.gigaset.ag) eingesehen und heruntergeladen werden. Bei inhaltlichen Unterschieden sowie abweichenden Zahlenangaben ist im Zweifelsfall die deutsche Version maßgebend. Die Darstellung des Konzernabschlusses entspricht den Vorschriften des IAS 1 (Darstellung des Abschlusses). Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach Fristigkeiten. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Vermögenswerte und Schulden werden als langfristig klassifiziert, wenn sie länger als ein Jahr im Konzern verbleiben. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte haben ausschließlich kurzfristigen Charakter und werden deshalb unter den kurzfristigen Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden als langfristig ausgewiesen. Nicht beherrschende Anteile konzernfremder Gesellschafter werden als gesonderter Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Der Konzernabschluss der Gigaset AG wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (going-concern) aufgestellt, da der Vorstand des Gigaset Konzerns eine positive Fortführungsprognose unterstellt. Das Geschäftsjahr 2021 war weiterhin geprägt von der anhaltenden Corona-Pandemie. Zusätzlich wirkte die sich im Laufe des Jahres zuspitzende Lieferengpasssituation deutlich auf die Umsatz- und Ertragssituation aus. Die Verfügbarkeit von Halbleiterprodukten sowie die deutlichen Preisanstiege für sämtliche Produktionsmaterialien beeinflussten die Absatz- und Ergebnisziele entsprechend negativ für das Geschäftsjahr 2021. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 konnte jedoch der Umsatz leicht und das Ergebnis deutlich gesteigert werden, sodass der Zahlungsmittelbestand zum Bilanzstichtag weiterhin deutlich positiv ausgefallen ist. Gigaset sieht sich angesichts der Planungen stets in der Lage, die laufenden Tilgungs- und Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu bedienen. Im Folgenden wird mit "Gigaset" bzw. "Gigaset Konzern" immer auf den Gesamtkonzern Bezug genommen. Die Bezeichnung "Gigaset Gruppe" bezieht sich immer auf die operative Geschäftstätigkeit des gleichnamigen Geschäftsbereichs. Sofern der Einzelabschluss der "Gigaset AG" gemeint ist, wird dies auch explizit im Text so genannt. Grundlagen der RechnungslegungDie Erstellung des Konzernabschlusses der Gigaset für das Geschäftsjahr 2021 und die Angabe der Vorjahreszahlen erfolgte in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Accounting Standards (IAS) bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das Standing Interpretations Committee (SIC) bzw. des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Ferner wurden bei der Erstellung des Konzernabschlusses die nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Alle für das Geschäftsjahr 2021 gültigen und verpflichtend anzuwendenden Standards wurden berücksichtigt. Darüber hinaus waren beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021 folgende durch das IASB überarbeitete bzw. neu herausgegebene Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden: scrollen
Diese Änderung an IFRS 16 ermöglicht es Leasingnehmern, die Erleichterungen zur Bilanzierung von Mietzugeständnissen im Zusammenhang mit Corona zu verlängern. Basierend auf dieser Änderung können Änderungen an Mietverträgen, die in direktem Zusammenhang mit Corona stehen in einer vereinfachten Form und nicht als Modifikation des Vertrags im Sinne des IFRS 16 abgebildet werden. Bislang können Leasingnehmer eine optionale Erleichterung zur Bilanzierung derartiger Mietzugeständnisse anwenden, sofern u.a. die Mietzugeständnisse Leasingzahlungen betreffen, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 fällig waren. Dieser Zeitraum wird auf Grund der weiterhin anhaltenden Pandemie nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen. Diese Anpassung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. scrollen
Die Änderungen der Phase 2 des IASB-Projekts zur Reform der Referenzzinssätze sehen Erleichterungen bei der Abbildung von Änderungen an vertraglichen Zahlungsströmen und Sicherungsbeziehungen, die in Zusammenhang mit der IBOR-Reform erforderlich geworden sind, d. h., die als direkte Folge der IBOR-Reform notwendig sind und bei denen die neue und alte Basis für die Bestimmung der vertraglichen Zahlungsströme wirtschaftlich ausgeglichen ist, vor. Im Einzelnen ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: scrollen
Sofern ein Unternehmen von diesen Anpassungen betroffen ist, sind zusätzliche Anhangsangaben zu den betreffenden Sachverhalten erforderlich. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Diese Anpassung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. scrollen
Mit den Änderungen an IFRS 4, Versicherungsverträge, wurde das verpflichtene Anwendungsdatum des Nachfolgestandards, IFRS 17, Versicherungsverträge, um 2 Jahre - auf den 1. Januar 2023 - nach hinten verlegt. Zusätzlich wurde die bestehende Ausnahmeregelungen betreffend der vorübergehenden Anwendung von IFRS 9 in Zusammenhang mit IFRS 4 ebenfalls um diesen Zeitraum verlängert. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Diese Anpassung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die folgenden, bereits durch das IASB verabschiedeten, überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwenden: scrollen
Auf Grund eines laufenden Forschungsprojektes wurde die verpflichtende Erstanwendung der Änderungen von IFRS 10 und IAS 28 hinsichtlich der Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen durch den Standardsetter auf unbestimmte Zeit verschoben. Daher wurde auch das Endorsement auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Gesellschaft geht bei den Änderungen mit der erstmaligen Anwendung ab 2022 resultierend aus den Änderungen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojektes 2018 (IFRS 3, Unternemenszusammenschlüsse, IAS 16, Sachanlagen, IAS 37, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen) davon aus, dass diese keine wesentlichen Auswirkungen haben werden. Die Änderungen an IFRS 16, Leasingverhältnisse, für Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit der Coranavirus-Pandemie wurde nicht bzw. nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der sonstigen überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen, die erst ab dem Geschäftsjahr 2023 oder danach anzuwenden sind, sind derzeit nicht verlässlich abzuschätzen. Konsolidierungskreis und -methodenDer vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 umfasst die für Konsolidierungszwecke erstellten Einzelabschlüsse der Gigaset AG als Muttergesellschaft sowie ihrer Konzerngesellschaften, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Zweckgesellschaften. Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen der Konzern die Beherrschung über die jeweiligen Unternehmen besitzt. Diese ist in der Regel bei einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 % gegeben. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, werden jedoch weitere Umstände, wie die Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, berücksichtigt. Dabei sehen die bestehenden Regelungen keine automatische Hinzurechnung von potenziellen Stimmrechten vor, sondern stellen klar, dass alle relevanten Fakten und Umstände zu berücksichtigen sind. Substanzielle potenzielle Stimmrechte können dem Inhaber die Möglichkeit geben, gegenwärtig die Aktivitäten des anderen Unternehmens zu lenken. Rechte sind substanziell, wenn die tatsächliche Möglichkeit zur Ausübung der Rechte besteht. Die Beurteilung, ob potenzielle Stimmrechte substanziell sind, ist vom Management vorzunehmen, wobei die Bedingungen und Konditionen des Instruments zu berücksichtigen sind: u.a., ob die Ausübung für den Inhaber vorteilhaft wäre und ob die Instrumente dann ausübbar sind, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten zu treffen sind. Somit ist in derartigen Fällen auf die genauen Umstände des Einzelfalls abzustellen. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen, an welchem die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist (Vollkonsolidierung). Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Strukturierte Einheiten, bei denen der Konzern nicht über die Mehrheit oder keine Stimmrechte verfügt, sind dennoch dem Kreis der Tochterunternehmen zuzuordnen, sofern Beherrschung vorliegt. Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach IFRS 10 (Konzernabschlüsse) in Verbindung mit IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) durch Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbes (Erwerbsmethode). Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten sind als Aufwand zu erfassen. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der nicht beherrschenden Anteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Auswirkungen aller wesentlichen konzerninternen Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Dabei werden Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen verrechnet, Zwischenergebnisse aus konzerninternen Verkäufen von Vermögenswerten, die noch nicht an Dritte weiterveräußert sind, werden eliminiert. Auf temporäre Unterschiede aus Konsolidierungsmaßnahmen werden die nach IAS 12 (Ertragsteuern) erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden vom Zeitpunkt des Beginns bzw. bis zur Beendigung der Beherrschungsmöglichkeit in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen. Konzerninterne Transaktionen, Salden und unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Im Falle von unrealisierten Verlusten werden übertragene Vermögenswerte auf eine etwaige Wertminderung überprüft. Zum 31. Dezember 2021 wurden in den Konzernabschluss der Gigaset neben der Muttergesellschaft 18 (Vj. 20) Konzerngesellschaften einbezogen, davon 6 (Vj. 7) inländische und 12 (Vj. 13) ausländische Gesellschaften. Im Februar 2021 wurde die Gigaset Industries GmbH, Wien, Österreich liquidiert. Die CFR Holding GmbH i.L., München, Deutschland, befindet sich im Liquidationsverfahren ebenso wie die Gigaset Communications Sweden AB, Stockholm, Schweden. Auf Grund der untergeordneten Bedeutung für den Konzernabschluss zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 wurde die CFR Holding GmbH i.L., München, Deutschland aus dem Gigaset Konzern entkonsolidiert. Für die Gigaset Communications Sweden AB, Stockholm, Schweden wird die Entkonsolidierung im Zeitpunkt der erfolgreichen Liquidation im Geschäftsjahr 2022 erwartet. Neben der CFR Holding GmbH i.L., München, Deutschland gab es zum 31. Dezember 2021 keine Tochtergesellschaft, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unwesentlich ist, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurde. Einzelheiten zu den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen finden sich in der Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 313 Abs. 2 HGB), die dem Konzernabschluss am Ende des Anhangs als Anlage beigefügt ist. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden zum 31. Dezember, d.h. zum Stichtag des Konzernabschlusses der Muttergesellschaft Gigaset AG, aufgestellt. WährungsumrechnungDie Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden in die Berichtswährung des Gigaset Konzerns umgerechnet. Ihre funktionale Währung ist überwiegend die jeweilige Landeswährung, in Einzelfällen weicht die funktionale Währung von der Landeswährung ab. Funktionale Währung und Berichtswährung der Muttergesellschaft und damit des Konzernabschlusses ist der Euro. Vermögenswerte und Schulden ausländischer Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, rechnet Gigaset zum Stichtagskurs am Periodenende um. Aufwendungen, Erträge und das Ergebnis werden hingegen zum jährlichen Durchschnittskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen wurden als eigener Posten im Eigenkapital erfasst. Im Falle der Veräußerung einer ausländischen Konzerngesellschaft werden entstehende Währungsdifferenzen und die bis dahin in der Währungsrücklage erfassten Eigenkapitaldifferenzen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Veräußerungsgewinns oder -verlustes erfasst. Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Umrechnungsdifferenzen bei nicht-monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden, sind als Teil des Gewinns bzw. Verlustes aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auszuweisen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nicht-monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden, im Eigenkapital erfasst. Die für die Währungsumrechnung zu Grunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. scrollen
B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEIn den Konzernabschluss werden, wie in den Vorjahren, unter Beachtung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften zugrunde gelegt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte grundsätzlich auf Basis des historischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips. Sofern hiervon auf Grund der geltenden Bestimmungen abzuweichen war, wird dies in den folgenden Abschnitten bei der Erläuterung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, entsprechend erläutert. Ertrags- und AufwandsrealisierungGigaset realisiert Umsatzerlöse aus Waren der eigenen Produktion sowie Handelswaren, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden -wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem Gigaset voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen, wie Bonus- und Skontovereinbarungen, sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Änderung der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode, oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt. Für Skontovereinbarungen wird der wahrscheinlichste Wert ermittelt. Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für den Kunden oder Gigaset resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, schätzt Gigaset diese in angemessener Höhe. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Der Umsatz des Gigaset-Konzerns wird überwiegend zeitpunktbezogen vereinnahmt, wobei ein zeitraumbezogener Umsatzanteil durch den Bereich Smart Home zukünftig voraussichtlich zunehmen wird. Gigaset hat mit Kunden Vereinbarungen zu Marketingaktivitäten getroffen, die für Gigaset ausgeführt werden. Für diese Aktivitäten erhalten die Kunden Vergütungen, welche als Werbekostenzuschüsse bezeichnet werden. Die Marketingaktivitäten stellen eine vom Kunden zu entrichtende Gegenleistung im Sinne des IFRS 15 dar. Wenn der Kunde für die gewährte Zahlung eine Gegenleistung (Marketingleistung) erbringt, stellt diese eine eigene Leistung des Kunden dar. In diesem Fall ist die an den Kunden zu entrichtende Gegenleistung nicht umsatzmindernd zu berücksichtigen, sondern als Aufwand zu erfassen. Pauschale Werbekostenzuschüsse, denen keine konkreten Maßnahmen gegenüberstehen, werden weiterhin umsatzmindernd erfasst. Gigaset ist zur Abgabe von Copyright Levies an die Zentralstelle für Private Überspielungsrechte (ZPÜ) verpflichtet. IFRS 15 sieht grundsätzlich vor, dass Beträge, die im Interesse Dritter eingezogen werden, nicht in den Transaktionspreis einzubeziehen sind. Die Copyright Levy-Abgaben werden daher nicht als Teil der Umsatzerlöse berücksichtigt. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst. Ausgaben für Forschungsaktivitäten werden als Aufwand erfasst. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der aus der Entwicklungstätigkeit des Konzerns entsteht, wird nur bei Vorliegen der Kriterien nach IAS 38 aktiviert. Sofern ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nach IAS 38 nicht erfasst werden darf, werden die Entwicklungskosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Die "Erträge aus der Auflösung von negativen Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung" werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen und sind Teil des EBITDA. Gewinne bzw. Verluste aus Entkonsolidierungen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen und sind somit ebenfalls Teil des EBITDA. Forschungs- und EntwicklungskostenDie Kosten für Forschungsaktivitäten, d.h. für Aktivitäten, die unternommen werden, um neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, werden in voller Höhe als Aufwand erfasst. Die Kosten für Entwicklungsaktivitäten, d.h. für solche Aktivitäten, die Forschungsergebnisse in einen Plan oder einen Entwurf für die Produktion von neuen oder deutlich verbesserten Produkten und Prozessen umsetzen, werden dagegen aktiviert. Voraussetzung dafür ist, dass die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können, das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar sowie zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist. Darüber hinaus muss Gigaset die Absicht haben und über ausreichende Ressourcen verfügen, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Die Aktivierbarkeit immaterieller Vermögenswerte wird anhand eines Meilensteinkonzepts vorgenommen, welches exakt definiert, ab welchem Meilenstein eine Aktivierung vorzunehmen ist. Die aktivierten Kosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungslöhne und die direkt zurechenbaren allgemeinen Gemeinkosten, wenn diese dazu dienen, die Nutzung des Vermögenswerts vorzubereiten und nach IAS 23 zu aktivierende Fremdkapitalkosten, sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die aktivierten Kosten sind in der Position "Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte" enthalten. Die sonstigen Entwicklungskosten werden aufwandswirksam unmittelbar bei ihrem Entstehen erfasst. Die aktivierten Entwicklungskosten setzt das Unternehmen zu Herstellungskosten an, abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, sofern mit angemessener Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Ertragszuschüsse werden den Perioden, in denen die dazugehörigen Kosten anfallen, zugeordnet und von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen. Zuschüsse für Investitionen werden gemäß IAS 20 (Zuwendungen der öffentlichen Hand) von den Anschaffungskosten der entsprechenden Vermögenswerte abgezogen und verringern somit die Abschreibungsbasis. Beihilfen der öffentlichen Hand in Form von Garantien der öffentlichen Hand für Darlehen von Finanzinstituten werden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des Darlehens berücksichtigt. FinanzergebnisZinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes nach der Effektivzinsmethode abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz entspricht dem Zinssatz, der die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert des Vermögenswertes abzinst. Die Erfassung von Zinsaufwendung für Leasingverhältnisse erfolgt entsprechend den Vorschriften des IFRS 16, Leasingverhältnisse. Dividendenerträge aus finanziellen Vermögenswerten werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs des Gesellschafters auf Zahlung erfasst. ErtragsteuernDer Konzernsteuersatz beträgt im Berichtsjahr 32 % (Vj. 33 %). Für die Ermittlung der laufenden Steuern in Deutschland wird auf ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 15,0 % und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer wird für in Deutschland erzielte Gewinne Gewerbesteuer erhoben, die Gewerbesteuerbelastung liegt im Durchschnitt bei 16,1 %. Der von ausländischen Tochtergesellschaften erwirtschaftete Gewinn wird auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Steuerrechts ermittelt und mit dem im Sitzland maßgeblichen Steuersatz versteuert. Die anzuwendenden landesspezifischen Ertragsteuersätze liegen zwischen 15,8 % (Vj. 15,8 %) und 32,0 % (Vj. 33,0 %). Latente Steuern werden auf alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen nach IFRS sowie auf Konsolidierungseffekte gebildet. Dabei kommt die bilanzorientierte Verbindlichkeitsmethode zur Anwendung. Latente Steueransprüche werden angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass diese auch genutzt werden können. Für die Berechnung der latenten Steueransprüche und -schulden werden Steuersätze zugrunde gelegt, die im Zeitpunkt der Realisierung des Vermögenswerts beziehungsweise der Erfüllung der Schuld voraussichtlich gültig sind. Bei der Aktivierung latenter Steuerüberhänge wird wie folgt verfahren: scrollen
Auf latente Steueransprüche, deren Realisierung in einem planbaren Zeitraum nicht mehr zu erwarten ist, werden Wertminderungen vorgenommen. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden überprüft und in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass künftig zu versteuerndes Einkommen deren Realisation ermöglicht. Als Planungszeitraum für den Ansatz latenter Steueransprüche wird ein Planungszeitraum von 5 Jahren zu Grunde gelegt. Der Zeitraum für das Konzern-Budget beträgt 3 Jahre (Vorjahr: 3 Jahre), jedoch wird für die Prüfung der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern das letzte Budget-Jahr der jeweiligen Gesellschaft für die letzten beiden Planungszeiträume unverändert fortgeschrieben. Latente Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Latente Steueransprüche und -schulden werden miteinander verrechnet, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht. Zudem müssen sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern desselben Steuersubjekts beziehen, die Ertragsteuern wiederum müssen von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Ergebnis je AktieDie Ermittlung des Ergebnisses je Aktie erfolgt nach den Vorgaben des IAS 33 (Ergebnis je Aktie) mittels Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf gewesenen Aktien. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie liegt dann vor, wenn aus dem Stammkapital neben Stamm- und Vorzugsaktien auch Eigenkapitalinstrumente oder Fremdkapitalinstrumente ausgegeben werden, die zukünftig zu einer Erhöhung der Aktienzahl führen könnten. Dieser Verwässerungseffekt wird ermittelt und angegeben. Erworbene immaterielle VermögenswerteErworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, wenn sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben. Folgende geschätzte Nutzungsdauern werden dabei zugrunde gelegt: scrollen
Wird eine Wertminderung erkannt, die über die regelmäßige Abschreibung hinausgeht, wird auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, erfolgt eine ergebniswirksame Berücksichtigung der Wertminderung. Kommt es im Wege der Kaufpreisallokation nach IFRS 3 zu einer Aktivierung von Kundenlisten, Kundenbeziehungen oder vorteilhaften Verträgen, so werden diese über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden diese Vermögenswerte einem Wertminderungstest unterzogen. Selbst erstellte immaterielle VermögenswerteSelbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, die aus der Entwicklungstätigkeit des Konzerns entstehen, werden nur bei Vorliegen der Kriterien des IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) aktiviert. Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten und nach IAS 23 zu aktivierende Fremdkapitalkosten, sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Sofern selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte danach nicht angesetzt werden dürfen, werden die Entwicklungskosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Ausgaben für Forschungsaktivitäten werden immer als Aufwand erfasst. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum, in der Regel über fünf Jahre abgeschrieben, über welchen sie dem Unternehmen voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen generieren. Sofern die Entwicklung zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, werden die aktivierten Vermögenswerte einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen; nach Abschluss der Entwicklungstätigkeit erfolgt der Wertminderungstest nur, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. SachanlagenSämtliche Sachanlagen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs-/ Herstellungskosten bewertet. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Anschaffungskosten, Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten und nach IAS 23 zu aktivierende Fremdkapitalkosten, sofern diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Wesentliche Komponenten einer Sachanlage werden einzeln angesetzt und abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs-/ Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/ Herstellungskosten des Vermögenswertes berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Alle anderen Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei allen weiteren Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden: scrollen
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er gemäß IAS 36 sofort auf Letzteren abgeschrieben. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und dem Restbuchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien ("Renditeimmobilien") sind Grundstücke und/oder Gebäude bzw. Gebäudeteile, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Im Zugangsjahr werden diese Immobilien mit ihren Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten inklusive angefallenen Transaktionskosten erfasst. Wird eine bislang eigengenutzte Immobilie zukünftig als Renditeimmobilien genutzt ("Nutzungsänderung"), wird diese in die Renditeimmobilien umgegliedert. Für die Bilanzierung von Renditeimmobilien wendet Gigaset das "Fair-Value-Model" (Modell des beizulegenden Zeitwerts) an. Etwaige zu erfassende Neubewertungseffekte aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden bei der Umgliederung von Bestandsimmobilien direkt im Eigenkapital unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfasst. Laufende Änderungen beim beizulegenden Zeitwert für Renditeimmobilien im Rahmen der Folgebewertung sind erfolgswirksam zu erfassen. Eine planmäßige Abschreibung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Renditeimmobilien erfolgt nicht. FremdkapitalkostenFremdkapitalkosten sind als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren, wenn es sich bei dem Vermögenswert: scrollen
Ein qualifizierender Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Dies können Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte während der Entwicklungsphase oder kundenspezifische Vorräte sein. Wertminderungen von nichtfinanziellen VermögenswertenVermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf einen möglichen Wertminderungsbedarf hin geprüft bzw. immer dann, wenn Indikatoren hierfür vorliegen. Vermögenswerte sowie Nutzungsrechte, die aus Leasingverhältnissen resultieren, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf einen möglichen Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwertes erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, um für die Cashflows separat identifiziert werden zu können (zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Kommt es in einer nachfolgenden Periode zu einer Umkehrung der Wertminderung, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den neu geschätzten erzielbaren Betrag erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den fortgeführten Wert beschränkt, der bestimmt worden wäre, wenn für den Vermögenswert (die zahlungsmittelgenerierende Einheit) in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Umkehrung des Wertminderungsaufwandes wird sofort erfolgswirksam erfasst. In der Berichtsperiode gab es immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Diese wurden einem Wertminderungstest gemäß IAS 36 unterzogen. LeasingverhältnisseEin Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmen Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern erfasst als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen (Bilanzposition "Nutzungsrechte") und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten (Bilanzposition "Leasingverbindlichkeiten" sowohl unter den kurzfristigen als auch langfristigen Schulden). Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen: scrollen
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zu Grunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, welcher jeweils die Laufzeit des Vertrages, das wirtschaftliche Umfeld als auch die Vertragswährung berücksichtigt. Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen: scrollen
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Für Leasinggegenstände von geringem Wert (mit einem zu Grunde liegenden beizulegenden Zeitwert von weniger als EUR 5.000 - "low value leases") und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate - "short-term leases") wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des EBITDA erfasst. Des Weiteren werden die neuen Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse immaterieller Vermögenswerte angewendet. Die aktivierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden über die maßgebliche Nutzungsdauer (Vertragslaufzeit bzw. wirtschaftliche Nutzungsdauer bei erwartetem Eigentumsübergang) abgeschrieben und mindern somit das EBIT des Konzerns. Der auf die Leasingverhältnisse zuzurechnende Zinsanteil gemäß Effektivzinsmethode wird nach dem EBIT innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und beeinflusst ebenfalls das Konzernergebnis. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung dieser zu verzichten, wenn diese nicht unmittelbar aus dem Vertrag ersichtlich ist. Daneben werden konzerninterne Leasingverhältnisse - der internen Steuerung entsprechend - gemäß IFRS 8 - nicht entsprechend den Bestimmungen von IFRS 16, Leasingverhältnisse, abgebildet, sondern auf Grund des Umstandes, dass Effekte hieraus im Rahmen der Konsolidierung eliminiert werden, analog zu "low value leases" und "short-term leases " über das laufende Ergebnis abgebildet. Leasingverträge für Immobilien enthalten in der Regel Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen bieten dem Konzern eine größtmögliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstande berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Sofern es im Zeitablauf von Leasingvereinbarungen zu Neueinschätzungen ("reassessements") wie z.B. einer geänderten Einschätzung hinsichtlich der Ausübung einer Verlängerungsoption oder Änderung einer Leasingrate oder aber gar zur Änderung der Leasingvereinbarung ("modification") kommt, wird diesem Umstand im Zeitpunkt der Neueinschätzung bzw. Änderung entsprechend Rechnung getragen und eine korrespondierende Anpassung des Nutzungsrechts sowie der Leasingverbindlichkeit vorgenommen. Auf nähere Angaben zu Unsicherheiten und Ermessensspielräumen bzgl. der Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird weiter unten unter "Annahmen und Schätzungen bei der Bilanzierung und Bewertung" eingegangen. VorräteVorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Herstellungskosten umfassen Materialeinzelkosten und, falls zutreffend, Fertigungseinzelkosten sowie der Produktion zurechenbare Gemeinkosten, basierend auf einer normalen Auslastung der Produktionskapazität. Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach der Methode des gewichteten Durchschnitts berechnet. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis abzüglich aller geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung sowie der Kosten für Marketing, Verkauf und Vertrieb dar. Sofern notwendig, werden Abwertungen für Überreichweiten, Überalterung sowie für verminderte Gängigkeit vorgenommen. Für die Bewertung des Vorratsvermögens wird das gleitende Durchschnittspreisverfahren als Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertminderungen ausgewiesen, sofern diese nicht dem Factoring unterliegen. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird erfasst, sofern die Ermittlung auf Basis des "Life Time Expected Loss" eine solche indiziert. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst. Sofern die Gründe für in früheren Perioden vorgenommene Wertberichtigungen nicht mehr vorliegen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche einer Factoringvereinbarung unterliegen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und sind innerhalb der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam" (FVPL) zugeordnet. FactoringEinzelne Unternehmen der Gigaset Gruppe treten ihre Kundenforderungen teilweise an finanzierende Unternehmen (Forderungskäufer) ab. Entsprechend IFRS 9 werden verkaufte Kundenforderungen nur dann ausgebucht, wenn wesentliche Teile der im Forderungsbestand enthaltenen Risiken auf den Forderungskäufer übertragen werden. Durch vertragliche Vereinbarungen wird das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kunden (Delkredere) zu wesentlichen Teilen auf den Forderungskäufer übertragen. Gigaset trägt jeweils noch einen Teil des Zins- und Spätzahlungsrisikos aus diesen Forderungen und bilanziert die Forderungen daher in Höhe des weiter bestehenden Engagements (Continuing Involvement). Diesen Forderungen steht eine Verbindlichkeit gegenüber, deren Höhe die bei Gigaset verbliebenen Verpflichtungen widerspiegelt. Gemäß den Anforderungen des IFRS 9 erfolgt daher zum Bilanzstichtag eine Teilausbuchung der verkauften Forderungen, wobei der Anteil, der als "Continuing Involvement" verbleibt, verglichen mit dem Gesamtbetrag der veräußerten Forderungen, gering ist. Die vom finanzierenden Unternehmen zunächst als Sicherheit einbehaltenen Kaufpreiseinbehalte aus Factoring werden separat unter den sonstigen Vermögenswerten bilanziert. Sie werden fällig, sobald die Zahlung des Kunden eingegangen ist. Das durch den Kaufpreiseinbehalt verbleibende Spätzahlungsrisiko sowie das verbleibende Zinsrisiko werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als "Continuing Involvement" bilanziert. Diesem verbleibenden Engagement steht eine korrespondierende sonstige Verbindlichkeit gegenüber, in der zusätzlich das Risiko des Ausfalls der Forderung gegenüber dem Forderungskäufer aus dem Kaufpreiseinbehalt berücksichtigt wird. Der Ausweis erfolgt unter den kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten. Zusätzlich werden mit dem Forderungskäufer Sperreinbehalte für das Veritätsrisiko sowie das Risiko von Erlösschmälerungen vereinbart, die unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Die Sperreinbehalte werden nach einer Sperrfrist vollständig fällig, sofern keine Friktion in den Zahlungsflüssen aufgetreten ist. Die Zahlung des Kaufpreises durch den Forderungskäufer erfolgt entweder bei Zahlungseingang bei dem Forderungskäufer oder gegen Verzinsung auf Anforderung des abtretenden Unternehmens. Der noch ausstehende Teil der Kaufpreisforderung ist unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Zinsaufwendungen, die aus dem Verkauf der Forderungen resultieren, werden im Finanzergebnis erfasst. Verwaltungsgebühren werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel, Sichteinlagen, andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten, welche keinem Wertänderungsrisiko unterliegen. Der Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. In Anspruch genommene Kontokorrentkredite werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. Finanzielle VermögenswerteDie Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell von Gigaset zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme ab. Beim jeweiligen Geschäftsmodell wird zwischen "halten" ("collect"), "halten und verkaufen" ("hold and collect") sowie "andere" ("other") unterschieden. Bei den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme wird geprüft, ob diese lediglich Zins- und Tilgungszahlungen ("solely payments of principal and interest" - "sppi") darstellen. In Abhängigkeit des Geschäftsmodells und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme werden die finanziellen Vermögenswerte bei Gigaset in die folgenden Kategorien unterteilt: scrollen
Der beizulegende Zeitwert wird als Preis definiert, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes ist auch das Kontrahentenrisiko mit in die Bewertung einzubeziehen. Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte, die einer Kategorie angehöhren, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Sie werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)Dieser Kategorie werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, die sowohl das Geschäftsmodell "halten" als auch das "sppi"-Kriterium für die vertraglichen Zahlungsströme erfüllen. Hierunter fallen bei Gigaset im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehen und sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit am Bilanzstichtag zwölf Monate nicht übersteigt und zu den langfristigen Vermögenswerten bei Fälligkeiten am Bilanzstichtag von mehr als zwölf Monaten. Die Folgebewertung dieser Vermögenswerte erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, sind grundsätzlich nach einem 3-Stufenmodell zu ermitteln (Stufe 1: "Expected Loss" für 12 Monate, Stufe 2 bei signifikanter Erhöhung des Ausfallsrisikos: "Life Time Expected Loss", Stufe 3: individuelle Bewertung auf Grund eines erwarteten Kreditausfalls). Eine Ausnahme hiervon gilt für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für welche aus Vereinfachungsgründen die Ermittlung einer möglichen Wertberichtigung auf Basis des "Life Time Expected Loss"-Modells erfolgt. Finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL)Diese Kategorie beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die keiner anderen Kategorie zuzuordnen sind, und solche, die von Beginn an als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert auf Grund der "Lair Value" - Option so kategorisiert wurden. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit am Bilanzstichtag zwölf Monate nicht übersteigt und zu den langfristigen Vermögenswerten bei Fälligkeiten am Bilanzstichtag von mehr als zwölf Monaten. Die Folgebewertung für diese Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert mit einer erfolgswirksamen Erfassung der Wertänderungen. Zu dieser Kategorie zählen auch derivative Finanzinstrumente. Hierfür verweisen wir auf die Ausführung in diesem Abschnitt unter "Derivative Einanzinstrumente". Finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI)Dieser Kategorie werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, die sowohl das Geschäftsmodell "halten und verkaufen" als auch das "sppi"-Kriterium für die vertraglichen Zahlungsströme erfüllen. Zudem werden in dieser Kategorie Eigenkapitalinstrumente, bei welchen Gigaset beim erstmaligen Ansatz vom Wahlrecht zur erfolgsneutralen Folgebewertung Gebrauch macht, ausgewiesen. Die Folgebewertung dieser Finanzinstrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert mit einer Erfassung der Wertschwankungen im sonstigen Ergebnis ("OCI"). Bei Abgang von finanziellen Vermögenswerten, deren Wertänderungen zuvor im sonstigen Ergebnis ("OCI") erfassten wurden, sind die kumulierten Wertänderungen erfolgswirksam in das Periodenergebnis umzubuchen ("Recycling"), sofern diese Vermögenswerte im Vorfeld auch so klassifiziert wurden. Das gilt nicht für Eigenkapitalinstrumente nach IFRS 9, für die kein "Recycling" vorgesehen ist, bei welchen die Bewertungseffekte im Eigenkapital verbleiben. Finanzielle Vermögenswerte (Hedge Accounting)Sofern finanzielle Vermögenswerte - im Fall von Gigaset Fremdwährungsderivate - im Rahmen der Vorschriften des Hegde Accounting gemäß IFRS 9 erfasst werden, sind diese entsprechend den Vorschriften für das Hedge Accounting zu bilanzieren. Bezüglich der Behandlung von derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen eines Hedges verweisen wir auf die folgenden Ausführungen unter "Derivative Finanzinstrumente". Derivative FinanzinstrumenteDie Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert am Stichtag, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Finanzinstrumente erfasst das Unternehmen entweder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder, sofern es sich um Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) handelt, nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern, im Eigenkapital unter der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital". Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen): Den effektiven Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente, die als sogenannte Cashflow Hedges bestimmt sind, werden nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern unter der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital" ausgewiesen. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die im Eigenkapital aufgelaufenen Beträge werden in den gleichen Perioden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in denen sich das Grundgeschäft in der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung niederschlägt. Das Unternehmen hat in der Berichtsperiode Cashflow Hedges ausschließlich für Sicherungsgeschäfte von geplanten Fremdwährungstransaktionen bilanziert. Der beizulegende Zeitwert wird als Preis definiert, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes ist auch das Kontrahentenrisiko mit in die Bewertung einzubeziehen. Enthält ein Vertrag ein oder mehrere eingebettete Derivate, die gemäß IFRS 9 gesondert ausgewiesen werden müssen, werden diese sowohl bei der erstmaligen Bilanzierung als auch in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus Zeitwertschwankungen werden erfolgswirksam erfasst. EigenkapitalAktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Wenn ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der Gesellschaft kauft, wird der Wert der bezahlten Gegenleistung, einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Steuern), vom Eigenkapital, das den Aktionären des Unternehmens zusteht, abgezogen, bis die Aktien eingezogen, wieder ausgegeben oder weiterverkauft werden. Werden solche Anteile nachträglich wieder ausgegeben oder verkauft, wird die erhaltene Gegenleistung, netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und zusammenhängender Ertragsteuern, im Eigenkapital, das den Aktionären des Unternehmens zusteht, erfasst. RückstellungenRückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert und es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird, und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden kann. Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Waren oder der Erbringung der Dienstleistung gebildet. Die Höhe der notwendigen Rückstellung wird auf Grundlage von Erfahrungswerten und der Abschätzung zukünftiger Eintrittswahrscheinlichkeiten bestimmt. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden nur bei Vorliegen eines detaillierten Restrukturierungsplanes gemäß den Vorgaben des IAS 37, bei neu erworbenen Unternehmen in Verbindung mit IFRS 3, gebildet. Im Gigaset Konzern werden bei Unternehmenserwerben für im Rahmen von Kaufpreisallokationen identifizierte nachteilige Vertragsverhältnisse Rückstellungen gebildet. Langfristige Rückstellungen werden - sofern der Effekt wesentlich ist - abgezinst. Der dabei zum Ansatz kommende Zinssatz ist ein Zinssatz vor Steuern, welcher der momentanen wirtschaftlichen Situation des Marktumfeldes entspricht und das Risiko der Verpflichtung berücksichtigt. Leistungen an ArbeitnehmerPensionsverpflichtungenIm Gigaset Konzern liegen unterschiedliche Versorgungspläne vor. Dies beinhaltet sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pläne. Beitragsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen das Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds oder Versicherung) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, auch wenn der Fonds oder der abgeschlossene Versicherungsvertrag nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Plan, der kein beitragsorientierter Plan ist. Die den leistungsorientierten Plänen zugrunde liegenden Vereinbarungen sehen im Gigaset Konzern abhängig von der Tochtergesellschaft unterschiedliche Leistungen vor. Diese umfassen im Wesentlichen scrollen
Die Rückstellung, welche aus leistungsorientierten Plänen in der Konzernbilanz angesetzt wird, ergibt sich aus dem Barwert der Pensionsverpflichtung zum Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Sofern sich ein Vermögenswert aus der Saldierung der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens ergeben sollte, ist dieser grundsätzlich auf den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode), wobei zu jedem Bilanzstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durch unabhängige versicherungsmathematische Gutachter durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften und die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Die Neubewertungseffekte der Nettoverpflichtung werden gesondert im Eigenkapital unter der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital" ausgewiesen. Neubewertungseffekte resultieren aus Veränderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung auf Grund von erfahrungsbedingten Anpassungen (Auswirkungen der Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung) und Auswirkungen von Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen. Das Planvermögen des Gigaset Konzerns besteht aus Spezialfonds, festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und sonstigen Vermögenswerten, welche die Definition von Planvermögenswerten gemäß IAS 19 erfüllen. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist sofort vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, ungeachtet etwaiger Unverfallbarkeitsbedingungen. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Nettozinsaufwand wird als Personalaufwand ausgewiesen. Zahlungen aus einem beitragsorientierten Versorgungsplan werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und innerhalb der Personalaufwendungen ausgewiesen. Leistungen aus Anlass der Beendigung des ArbeitsverhältnissesLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden geleistet, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird, oder wenn ein Mitarbeiter gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen sofort, wenn er nachweislich und unausweichlich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend eines detaillierten formalen Plans, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden, oder wenn er nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst. Die Ansprüche auf Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden unter den Personalrückstellungen ausgewiesen. Andere langfristige Leistungen an ArbeitnehmerAndere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer sind alle Leistungen an Arbeitnehmer mit Ausnahme von kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insbesondere Pensionsverpflichtungen) und Leistungen aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Darunter fallen beispielsweise die Verpflichtungen aus Altersteilzeit-Vereinbarungen. Der Konzern erfasst Rückstellungen, wenn er nachweislich und unausweichlich verpflichtet ist, diese Leistungen zu erbringen. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst. Die Ansprüche aus anderen langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer werden unter den Personalrückstellungen ausgewiesen. Gewinnbeteiligungen und BonuspläneFür Bonuszahlungen und Gewinnbeteiligungen wird eine Verbindlichkeit und ein Aufwand, basierend auf einem Bewertungsverfahren, das den Konzernaktionären nach bestimmten Anpassungen zustehenden Gewinn berücksichtigt, passiviert bzw. erfasst. Der Konzern passiviert eine Rückstellung in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich auf Grund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt. VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten mit negativen Zeitwerten. Die Verbindlichkeiten werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für kurzfristige Verbindlichkeiten bedeutet dies, dass sie mit ihrem Rückzahlungsbetrag oder Erfüllungsbetrag angesetzt werden. Langfristige Verbindlichkeiten sowie Finanzschulden werden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Maßgabe der Effektivzinsmethode bilanziert. Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert am Stichtag, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Finanzinstrumente erfasst das Unternehmen entweder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder, sofern es sich um Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen) handelt, nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern im Eigenkapital unter der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital". Cashflow Hedges (Absicherung von Zahlungsströmen): Den effektiven Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente, die als sogenannte Cashflow Hedges bestimmt sind, werden nach Berücksichtigung von latenten Ertragsteuern unter der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital" ausgewiesen. Der ineffektive Teil wird sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die im Eigenkapital aufgelaufenen Beträge werden in den gleichen Perioden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in denen sich das Grundgeschäft in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung niederschlägt. Das Unternehmen hat in der Berichtsperiode Cashflow Hedges ausschließlich für Sicherungsgeschäfte von geplanten Fremdwährungstransaktionen bilanziert. Der beizulegende Zeitwert wird als Preis definiert, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes ist auch das eigene Kreditrisiko mit in die Bewertung einzubeziehen. SegmentberichterstattungMit IFRS 8 erfolgt die Segmentierung in operative Teilbereiche gemäß der internen Organisations- und Berichtsstruktur. Ein operatives Segment wird als "Unternehmensbestandteil" definiert, der aus seiner Geschäftstätigkeit Erträge und Aufwendungen generiert, dessen Ertragslage durch die verantwortliche Unternehmensinstanz im Rahmen der Ressourcenallokation sowie der Performancebeurteilung regelmäßig analysiert wird und für den eigenständige Finanzdaten vorliegen. Die verantwortliche Unternehmensinstanz ist der Vorstand der Gesellschaft. In der Segmentberichterstattung werden operative Segmente nach den geographischen Gebieten strukturiert. Die berichtspflichtigen Segmente im Gigaset Konzern stellen sich wie folgt dar: scrollen
Rechtsstreitigkeiten und SchadensersatzansprücheGesellschaften des Gigaset Konzerns sind im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an verschiedenen Prozessen und behördlichen Verfahren beteiligt oder es könnten in der Zukunft solche eingeleitet oder geltend gemacht werden. Auch wenn der Ausgang der einzelnen Verfahren im Hinblick auf die Unwägbarkeiten, mit denen Rechtsstreitigkeiten behaftet sind, nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden kann, wird sich nach derzeitiger Einschätzung über die im Abschluss als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigten Risiken hinaus kein erheblich nachteiliger Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns ergeben. Annahmen und Schätzungen bei der Bilanzierung und BewertungBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Ansatz, Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, der Vertragslaufzeiten von Leasingverhältnissen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Auf Schätzungen basiert ferner die steuerliche Ergebnisplanung, auf die sich die Bildung aktiver latenter Steuern stützt, sofern diese die gebildeten passiven latenten Steuern überschreiten. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 wurde für Gigaset - wenn auch in geringerem Umfang als im Geschäftsjahr 2020 - durch die Corona-Pandemie sowohl geschäftlich als auch wirtschaftlich nachteilig beeinflusst, wobei sich bestimmte abmildernde Effekte aus verschiedensten Maßnahmen des Unternehmens und der Regierungen ergaben, auch in finanzieller Form. Durch die getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beeinflusste dies ebenso die Geschäftstätigkeit des Konzerns, des Unternehmensumfelds sowie insbesondere das Kaufverhalten der Konsumenten. Angesichts der anhaltenden weltweiten Pandemie gestalten sich Prognosen und Planungsannahmen als sehr risikobehaftet, da sich je nach Dauer und Umfang der Corona-Entwicklungen Auswirkungen auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Ergebnisse und Cashflows von Gigaset ergeben können. Die im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses getroffenen und unterstellten Schätzungen und Annahmen basierten auf dem vorhandenen Wissensstand und den bestmöglich verfügbaren Informationen im Zeitraum von der Erstellung des Konzernabschlusses bis zur Veröffentlichung. Dabei ging Gigaset in den Planungen davon aus, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht von langfristiger Dauer sein werden und sich allmählich Erholungen in allen Bereichen abzeichnen werden. Entsprechend geht Gigaset davon aus, dass die Folgen nicht wesentlicher bzw. ernsthafter Natur sein werden. Corona-bedingte Auswirkungen können sich weiterhin aus Zinsanpassungen, volatilen Fremdwährungskursen, verschlechternder Kreditwürdigkeiten, Zahlungsausfällen oder verspäteten Zahlungen, Verzögerungen bei der Auftragsausführung, Vertragsauflösungen, ändernder Kostenstrukturen, Volatilität in Rohstoff- und Finanzmärkten sowie Schwierigkeiten hinsichtlich Vorhersagbarkeit und Prognose von Zahlungsflüssen hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt ergeben. Unsere Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Der Grundsatz des "true-and-fair-view" wird auch bei der Verwendung von Schätzungen uneingeschränkt gewahrt. Über Schätzungen und Annahmen hinausgehende wesentliche Ermessensausübungen des Managements bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben nicht stattgefunden. Schätzungen im Rahmen von WertminderungstestsGemäß IAS 36 (Wertminderungen von Vermögenswerten) und IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) sind Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich auf eine mögliche Wertminderung hin zu prüfen. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung eines Vermögenswertes hindeuten, ist die Werthaltigkeitsprüfung auch anlassbezogen durchzuführen. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten werden bei Gigaset die Restbuchwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag, d.h. dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und seinem Nutzungswert, verglichen. Der Definition einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit entsprechend wird grundsätzlich die kleinste identifizierbare Geschäftseinheit, für die es unabhängige Zahlungsströme gibt, als zahlungsmittelgenerierende Einheit verwendet. In den Fällen, in denen der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit höher als ihr erzielbarer Betrag ist, liegt in der Höhe der Differenz ein Abwertungsverlust vor. Die in dieser Höhe ermittelten aufwandswirksam zu erfassenden Wertminderungen werden buchwertproportional auf die Vermögenswerte der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit verteilt, soweit diese in den Anwendungsbereich des IAS 36 fallen und der Wert des jeweiligen Vermögenswertes nicht unter dem individuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten liegt. Bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags wird der Barwert der künftigen Zahlungen, der auf Grund der fortlaufenden Nutzung der strategischen Geschäftseinheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet wird, zugrunde gelegt. Die Prognose der Zahlungen stützt sich auf die aktuellen Planungen der Gigaset. Die Kapitalkosten werden bei Gigaset als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten berechnet, wobei die jeweiligen Anteile am Gesamtkapital ausschlaggebend sind. Die Eigenkapitalkosten entsprechen den Renditeerwartungen aus den jeweiligen Unternehmensbereichen und werden aus einer geeigneten Peer Group abgeleitet. Als Fremdkapitalkosten legt Gigaset die durchschnittlichen Fremdkapitalkosten der jeweiligen Unternehmensbereiche, wie sich diese aus Anleihen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von mindestens 20 Jahren ergeben, zugrunde. LeasingverhältnisseDie Bewertung der aktivierten Nutzungsrechte unterliegen Schätzungen und Annahmen, welche auf Grund von Optionsausübrungsrechten in den Leasingverträgen berücksichtigt werden. Die Optionen resultieren im Wesentlichen aus Verlängerungs- und/ oder Kündigungsoptionen von Leasingverhältnissen. Dadurch wird dem Unternehmen eine gewisse Flexibilität ermöglicht, auf sich ändernde Verhältnisse zu reagieren. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Optionsausübung bedarf eines hohen Maßes an Ermessensentscheidungen, welche jedoch nur bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit als ausübbar betrachtet und berücksichtigt werden. Bei Änderungen hinsichtlich der Annahmen fließen die daraus resultierenden Effekte unverzüglich in die Bewertung des Leasingverhältnisses ein, sodass diese jederzeit den aktuell bestmöglichen Kenntnissstand widerspiegeln. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDie Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wird mittels qualifizierter Gutachten regelmäßig überprüft und bewertet. Bei der Bewertung werden seitens des Gutachters diverse Annahmen und Schätzungen sowie marktübliche Angaben verwendet. Diese beziehen sich auch auf die zukunftsgerichteten Parameter für die Wertermittlung, woraus sich naturgemäß Unwägbarkeiten ergeben können. ErtragsteuernDer Konzern ist in verschiedenen Ländern zur Entrichtung von Ertragsteuern nach jeweils unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen verpflichtet. Die weltweite Steuerrückstellung wird auf Basis einer nach den lokalen Steuervorschriften vorgenommenen Gewinnermittlung und den anwendbaren lokalen Steuersätzen gebildet. Gleichwohl gibt es viele Geschäftsvorfälle, bei denen die endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Die Höhe der Steuerrückstellungen und -verbindlichkeiten basiert auf Schätzungen, ob und in welcher Höhe Ertragsteuern fällig werden. Daneben sind Schätzungen vorzunehmen, um die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern beurteilen zu können. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, ob künftig steuerliche Gewinne (zu versteuerndes Einkommen) zur Verfügung stehen. Im Übrigen bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften und der Höhe und des Zeitpunkts künftiger, zu versteuernder Einkünfte. Insbesondere vor dem Hintergrund der internationalen Verflechtungen können Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Perioden zur Folge haben. RückstellungenBei der Ermittlung des Ansatzes von Rückstellungen sind Annahmen über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Ressourcenabflusses zu treffen. Diese Annahmen stellen die bestmögliche Einschätzung der dem Sachverhalt zugrunde liegenden Situation dar, unterliegen jedoch durch die notwendige Verwendung von Annahmen einer gewissen Unsicherheit. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind ebenfalls Annahmen über die Höhe des möglichen Ressourcenabflusses zu treffen. Eine Änderung der Annahmen kann somit zu einer abweichenden Höhe der Rückstellung führen. Demnach ergeben sich durch die Verwendung von Annahmen auch hier gewisse Unsicherheiten. Die Ermittlung der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ist maßgeblich abhängig von der Auswahl des Diskontierungszinssatzes und der weiteren versicherungsmathematischen Annahmen, welche zum Ende eines jeden Geschäftsjahres neu ermittelt werden. Der zugrunde liegende Diskontierungszinssatz ist dabei der Zinssatz von Industrieanleihen mit hoher Bonität, welche auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und welche laufzeitkongruent zu den Pensionsverpflichtungen sind. Änderungen dieser Zinssätze können zu wesentlichen Änderungen der Höhe der Pensionsverpflichtung führen. HaftungsverhältnisseDer Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden im Zusammenhang mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder anderen ausstehenden Ansprüchen aus Vergleichs- , Vermittlungs-, Schiedsgerichts- oder staatlichen Verfahren sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen durch die Gigaset AG verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder eine Verbindlichkeit entsteht, bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts. Ferner werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet, sofern ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern und Rechtsrisiken mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich auf Grund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt die Gigaset AG hauptsächlich die Dienste interner Experten sowie die Dienste externer Berater, wie Versicherungsmathematiker oder Rechtsberater. Änderungen der Schätzungen dieser Risiken können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden im Rahmen der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. C. ÄNDERUNG IN DER BILANZIERUNG VON ZAHLUNGSMITTELN MIT EINGESCHRÄNKTER VERFÜGBARKEITIm vorliegenden Geschäftsjahr wurde die Bilanzierung der Zahlungsmittel mit eingeschränkter Verfügbarkeit im Gigaset Konzern angepasst. Die Anpassung erfolgte mit dem Ziel einer transparenteren Darstellung. Es handelt sich um keine wesentliche Änderung für den Konzernabschluss. Im Geschäftsbericht und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurden verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel in Höhe von EUR 1,4 Mio (1. Januar 2020: EUR 2,4 Mio) ausgewiesen, welche bis dato innerhalb der Bilanzposition Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen wurden. Die bislang als verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel ausgewiesenen Werte bestehen aus hinterlegten Geldmitteln eines Treuhandkontos für Altersteilzeitvereinbarungen, Bankavallinien, Mietkautionsversicherungen sowie Guthaben auf Verrechnungskonten des Zahlungsdienstleisters Paypal. Für die verschiedenen Bestandteile der Zahlungsmittel mit eingeschränkter Verfügbarkeit wird die Darstellung zum 31. Dezember 2021 in der Bilanz zum Teil angepasst. Eine Auswirkung auf das Konzernergebnis ergibt sich dadurch nicht. Die Anpassung erfolgt in der Einzelbetrachtung der jeweiligen Positionen sowie der bilanziellen Darstellung. Die bislang innerhalb der verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel dargestellten Vermögenswerte eines Treuhandkontos für Altersteilzeitvereinbarungen dienen der insolvenzgesicherten Deckung der Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche Anspruch aus Altersteilzeitvereinbarungen gegenüber Gigaset erworben haben. Zum 31. Dezember 2020 beliefen sich diese Vermögenswerte auf EUR 0,7 Mio (1. Januar 2020: EUR 1,7 Mio). Der Anteil betreffend der Erfüllungsrückstände wird dabei direkt mit der passivierten Altersteilzeitrückstellung verrechnet, sodass der Nettowert der Verpflichtung bilanziert wird. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 entfallen darauf EUR 0,4 Mio (1. Januar 2020: EUR 1,0 Mio). Die übrigen Vermögenswerte über EUR 0,3 Mio (1. Januar 2020: EUR 0,7 Mio), welche nicht saldierungsfähig sind, werden als sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Des Weiteren wurden als verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel bisher Bankavallinien zur Hinterlegung von vertraglichen Verpflichtungen berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2020 belief sich das Volumen auf EUR 0,6 Mio (1. Januar 2020: EUR 0,6 Mio). Bankavale mit einer ursprünglichen Laufzeit größer drei Monate werden zukünftig als sonstige Vermögensgegenstände dargestellt, was zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 einem Wert von EUR 0,2 Mio (1. Januar 2020: EUR 0,2 Mio) entsprach. Alle übrigen kurzfristigen Positionen für Bankavallinien werden als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bilanziert, denn über diese Positionen kann grundsätzlich in kürzester Zeit verfügt werden. Zum Vergleichsstichtag 31. Dezember 2020 belief sich der Wert auf EUR 0,4 Mio (1. Januar 2020: EUR 0,4 Mio). Hinterlegte Gelder für Mietkautionsversicherungen werden von Zahlungsmitteln mit eingeschränkter Verfügbarkeit zu sonstigen Vermögensgegenständen umklassifiziert analog dem Vorgehen bei den anderen Kautionen. Die Guthaben auf Verrechnungskonten des Zahlungsdiensleisters Paypal werden von verfügungsbeschränkten Zahlungsmitteln zu Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umgegliedert, da diese Geldmittel Guthaben bei Kreditinstituten gleichgestellt sind. Hier ergibt sich lediglich eine Änderung innerhalb der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und hat keine Ausweisänderung in der Darstellung der Bilanz zufolge. Zu allen Positionen wurden die Vergleichszahlen in der Konzernbilanz per 31. Dezember 2020 sowie zum 1. Januar 2020 rückwirkend angepasst um die Vergleichbarkeit mit den Zahlen aus diesem Konzernabschluss zu gewährleisten. Die Überleitung der Bilanzpositionen aus der Ausweisänderung von Zahlungsmitteln mit eingeschränkter Verfügbarkeit wird in den nachstehenden Tabellen dargestellt: scrollen
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Nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Ausweisänderung von Zahlungsmitteln mit eingeschränkter Verfügbarkeit auf die Kapitalflussrechnung 2020: scrollen
D. ERLÄUTERUNGEN ZU FINANZINSTRUMENTENDefinitionen von Klassen gemäß IFRS 9Durch die Einführung von IFRS 9, Finanzinstrumente, wurden spezifische Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden eingeführt. In diesem Abschnitt werden die Kategorien insbesondere in Tabellen mit den nachfolgenden in Klammern angegebenen Kürzeln gekennzeichnet: Finanzielle Vermögenswerte - Kategorien nach IFRS 9Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI) Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) Sonstige finanzieller Vermögenswerte (Hedge Accounting) Finanzielle Verbindlichkeiten - Kategorien nach IFRS 9Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVPL) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Hedge Accounting) BedeutungZielsetzung der Anhangangaben gemäß IFRS 7 ist die Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Höhe, den Zeitpunkt und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der künftigen Cashflows, die aus Finanzinstrumenten resultieren sowie eine Abschätzung der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen neben den liquiden Mitteln vor allem unverbriefte Forderungen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen und Darlehensforderungen sowie verbriefte Forderungen wie Schecks, Wechsel oder Schuldverschreibungen. Ebenso werden unter dem Begriff finanzielle Vermögenswerte auch Finanzinvestitionen und gehaltene Derivate mit positivem Marktwert verstanden. Finanzielle Verbindlichkeiten hingegen begründen regelmäßig eine vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe liquider Mittel oder anderer finanzieller Vermögenswerte. Hierunter zählen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverbindlichkeiten, Anleihen, Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel sowie geschriebene Optionen und derivative Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert. FinanzrisikofaktorenDurch die Nutzung von Finanzinstrumenten ist der Konzern spezifischen finanziellen Risiken ausgesetzt, deren Art und Ausmaß durch die Anhangangaben transparent gemacht werden soll. Diese Risiken umfassen typischerweise das Kredit-, Liquiditäts- sowie das Marktpreisrisiko, insbesondere Wechselkurs-, Zins- und sonstiges Preisrisiko. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Das Risikomanagement erfolgt durch die zentrale Finanzabteilung (Konzernfinanzabteilung) entsprechend der vom Vorstand verabschiedeten Leitlinien. Die Konzernfinanzabteilung identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. Der Vorstand gibt in Schriftform sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor, als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und Kreditrisiko, dem Einsatz derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie der Investition von Liquiditätsüberschüssen. Das Unternehmen wendet die Vorschriften des bilanziellen Hedge Accountings für Sicherungsgeschäfte hinsichtlich des Fremdwährungsrisikos für geplante Materialbeschaffungen an. Kredit-/ AusfallrisikoDie Gigaset Gruppe beliefert Kunden in allen Teilen der Welt. Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen und sonstigen Forderungen können dadurch entstehen, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Um dem Ausfallrisiko und damit möglicherweise verbundenen Bonitäts- und Liquiditätsrisiken entgegenzuwirken, werden die Kunden einer Bonitätsprüfung und Limitentscheidung durch eine Warenkreditversicherung unterzogen, die einen Teil des Forderungsausfalls abdeckt. Alternativ zur Kreditwürdigkeitsprüfung der Warenkreditversicherung können Kunden, die nicht über den Warenkreditversicherer zu versichern sind, Einlagen (Einzahlungen, Gutschrifteneinbehalte) tätigen, die im Falle eines Forderungsausfalles zur Tilgung herangezogen werden. Des Weiteren wird jenen Kunden, die nicht versichert werden können oder auf Grund anderer Gegebenheiten nicht versichert sind, die Möglichkeit eingeräumt, per Vorkasse/Barnachnahme beliefert zu werden. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird das Ausfallrisiko durch adäquate Kreditsteuerungssysteme (unter anderem Einsatz von Credit-Scoring-Verfahren zur Risikoklassifizierung von Kundenforderungen) begrenzt. Für jeden Kunden wird anhand einer detaillierten, permanenten Bonitätsprüfung ein internes Rating aufgestellt sowie ein internes Kreditlimit festgelegt. Die nachfolgenden Übersichten stellen die finanziellen Vermögenswerte nach Bewertungskategorien sowie eventuell dafür erhaltene Sicherheiten dar. scrollen
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Verteilt man die finanziellen Vermögenswerte nach Regionen, ergeben sich folgende Risikokonzentrationen: scrollen
Erkennbare Ausfallrisiken im Forderungsbestand werden grundsätzlich durch Bildung von Wertberichtigungen in ausreichender Höhe berücksichtigt. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird tabellarisch in der Anhangangabe F.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt. LiquiditätsrisikoAls Liquiditätsrisiko wird im Gigaset Konzern das Risiko bezeichnet, die aus den Kategorien Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten resultierenden Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht erfüllen zu können. Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt daher das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln und handelbaren Wertpapieren, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag an zugesagten Kreditlinien und die Fähigkeit zur Emission am Markt ein. Auf Grund der Dynamik des Geschäftsumfelds finanziert sich das operative Geschäft größtenteils durch eine optimierte Working-Capital-Ausgestaltung, deren Eckpfeiler die Finanzierung mittels Factoring ist. Die derzeit praktizierte Finanzierung über das Factoring ist auch langfristig nicht gefährdet. In 2018 hat der Konzern eine Kreditfazilität in Höhe von bis zu EUR 20,0 Mio abgeschlossen. Da sich die Steuerverbindlichkeiten kleiner als ursprünglich geplant erwiesen haben, war Gigaset nicht gezwungen das Darlehen vollständig abzurufen. Das maximale Kreditvolumen von ursprünglich bis zu EUR 20,0 Mio wurde auf EUR 15,9 Mio eingefroren, gleichzeitig wurde jedoch die Laufzeit des Darlehens um zwei Jahre verlängert, um die Liquidität der Gigaset zu entlasten. Ab Januar 2020 ist zunächst mit der Tilgung des Darlehens begonnen worden, jedoch wurde auf Grund der Corona-Situation eine Tilgungsaussetzung von März 2020 bis einschließlich August 2020 vereinbart, um die Liquidität des Gigaset Konzerns während der Pandemie zu sichern. Die Darlehenslaufzeit wurde im Rahmen der Änderung der Tilgungsvereinbarung unverändert bis Oktober 2024 in monatlichen Raten belassen. Die monatlichen Tilgungsraten ab September 2020 bis Dezember 2021 wurden auf 50% der Ursprungstilgung reduziert. Dadurch erhöhen sich die Tilgungsraten für die Perioden ab Januar 2022 entsprechend. Auf Grund der Modifikation der Darlehensbedingungen erfolgte eine Anpassung der bilanziellen Werte auf Basis der Effektivzinsmethode. Dies führte im Geschäftsjahr 2020 zu einem positiven Finanzergebnis in Höhe von EUR 0,2 Mio. Der Kredit lautet auf Euro und ist festverzinslich mit einem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 5,16 % und wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dementsprechend hat er keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken. Da bereits frühzeitig absehbar war, dass die vereinbarten Covenants für 2020 infolge der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden konnten, wurde mit den finanzierenden Banken im September 2020 über eine Nichtausübung der damit einhergehenden Kündigungsoption des Darlehens erwirkt. Im ersten Quartal 2021 wurden die Verhandlungen abgeschlossen und als Covenant wurde der "Nettoverschuldungsgrad" vereinbart. Gigaset hat den Covenant "Nettoverschuldungsgrad" für das Geschäftsjahr 2021 nicht eingehalten und sich mit den finanzierenden Banken auf einen Verzicht auf das Kündigungsrecht und einer Anpassung der Tilgung von Darlehensraten im März 2022 geeinigt. Mit den finanzierenden Banken wurde vereinbart, dass ab März 2022 eine Tilgungsaussetzung für 6 Monate erfolgt, die ursprünglich festgesetzten Tilgungen für das Geschäftsjahr 2022 dann jedoch durch entsprechend höhere Tilgungszahlungen ab dem vierten Quartal 2022 zu erbringen sind. Die Tilgungsaussetzung soll die Folgen der Corona-Pandemie und der mangelnden Verfügbarkeit von Chipsätzen finanziell abmildern. Auf Grund des Umstandes, dass der Covenant per 31. Dezember 2021 nicht eingehalten wurde, ist trotz der getroffenen Vereinbarung im März 2022 das Darlehen entsprechend den derzeit anzuwendenden Vorschriften der IFRS vollumfänglich als kurzfristig in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 auszuweisen. Der Darlehensstand per 31. Dezember 2021 beträgt EUR 12,8 Mio (Vj. EUR 14,5 Mio) und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 12,8 Mio (Vj. EUR 1,7 Mio) und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 0,0 Mio (Vj. EUR 12,8 Mio). Seitens der Gesellschaft ist das Darlehen in voller Höhe durch Grundstücke und Gebäude, das sonstige Anlage- und Maschinenvermögen sowie einer Raumsicherungsübereignung des Warenlagers und der Verpfändung von im Zeitpunkt des Kreditabschlusses bestehender immaterieller Vermögenswerte besichert. Im Zuge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Auswirkungen hat die französische Landesgesellschaft im Juni 2020 ein zinsfreies Darlehen zur Liquiditätssicherung über EUR 2,0 Mio für eine Laufzeit von 12 Monaten erhalten. Dieses war ursprünglich nach dem Ablauf von 12 Monaten vollständig zurückzuzahlen. Auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde das Darlehen jedoch neu verhandelt. Dieses hat nunmehr eine Laufzeit bis Juni 2026. Bis Juni 2022 sind lediglich Zinsen zu entrichten, erst ab Juli 2022 wird das Darlehen dann in gleichbleibenden Raten zurückgeführt. Auf Grund der Modifikation der Darlehensbedingungen erfolgte eine Anpassung der bilanziellen Werte auf Basis der Effektivzinsmethode. Dies führte im Geschäftsjahr 2021 zu einem positiven Finanzergebnis in Höhe von EUR 0,2 Mio. Der Darlehensstand per 31. Dezember 2021 beträgt EUR 1,8 Mio (Vj. EUR 2,0 Mio) und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 0,2 Mio (Vj. EUR 2,0 Mio) und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 1,6 Mio (Vj. EUR 0,0 Mio). Der Kredit lautet auf Euro und ist festverzinslich mit einem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 4,17 % und wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dementsprechend hat er keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken. Zur Stärkung der Liquidität wurden im Geschäftsjahr 2021 mit zwei Lieferanten Darlehensverträge im Zusammenhang mit zu erfüllenden Aufträgen abgeschlossen. Ein Darlehensvertrag in Höhe von EUR 0,8 Mio hat eine Laufzeit bis Dezember 2024. Der andere Darlehensvertrag in Höhe von USD 1,0 Mio hat eine Laufzeit bis Juni 2024. Beide Darlehen sind unverzinslich und mit dem Nominalwert zurückzuführen. Die Zugangsbewertung wurde gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt und die Darlehen als Finanzverbindlichkeiten bilanziert. Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Der Darlehensstand dieser Darlehen per 31. Dezember 2021 beträgt EUR 1,4 Mio und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 0,2 Mio und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 1,2 Mio. Der auf Euro lautende Kredit hat keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken. Der auf US-Dollar lautende Kredit hat Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken, jedoch nicht auf Zinsänderungsrisiken. Die nachstehende Darstellung gibt Aufschluss über die finanziellen Verbindlichkeiten, eingeteilt nach Restlaufzeitkategorien. Die nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten werden, wie im Vorjahr, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Leasingverbindlichkeiten werden ergänzend zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aufgeführt. Ausgewiesen werden die undiskontierten Cashflows: scrollen
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Eine detaillierte Darstellung des Laufzeitbands "< 1 Jahr" erfolgt für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Anhangangabe F.16 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der überwiegende Teil der Gigaset Gesellschaften wird unter länderspezifischem Eigentumsvorbehalt beliefert. Verteilt man die finanziellen Verbindlichkeiten nach Regionen, ergeben sich folgende Risikokonzentrationen: scrollen
MarktpreisrisikoAuf Grund der internationalen Ausrichtung des Konzerns sind verschiedene Vermögenswerte und Verbindlichkeitspositionen Marktrisiken aus der Veränderung von Wechselkursen, Zinsen und Rohstoffpreisen ausgesetzt. Die Wechselkursrisiken beziehen sich hierbei auf in Fremdwährung lautende Forderungen, Verbindlichkeiten und Schulden sowie künftige Cashflows in Fremdwährung, die aus antizipierten Transaktionen resultieren. Ein theoretisches Zinsrisiko betrifft die in den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Positionen. Preisrisiken bestehen in erster Linie im Rahmen des Bezugs von Rohstoffen und Materialien für die Fertigung. FremdwährungsrisikoDer Konzern ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das auf den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen basiert. Fremdwährungsrisiken entstehen aus erwarteten zukünftigen Transaktionen, bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe. Zur Absicherung solcher Risiken aus erwarteten zukünftigen Transaktionen sowie bilanzierten Vermögenswerten und Schulden verwenden die Konzernunternehmen im Bedarfsfall Terminkontrakte, die mit der Konzernfinanzabteilung abgestimmt werden. Von den im Konzern ausgewiesenen Finanzinstrumenten entfallen TEUR 18.963 (Vj. TEUR 29.167) auf finanzielle Vermögenswerte in Fremdwährung und TEUR 22.294 (Vj. TEUR 17.272) auf in Fremdwährung lautende finanzielle Verbindlichkeiten. Die auf Fremdwährung bezogene Risikokonzentration stellt sich wie folgt dar: scrollen
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Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital haben. Neben Währungsrisiken unterliegt der Gigaset Konzern Zinsänderungsrisiken und Preisrisiken. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Zum Bilanzstichtag unterliegt der Gigaset Konzern Währungsrisiken, die in den Bilanzpositionen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehensforderungen, sonstige Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Bank- und Darlehensverbindlichkeiten reflektiert werden. Ergebnis der Währungssensitivitätsanalyse: Wäre der Euro zum 31. Dezember 2021 gegenüber den Fremdwährungen, in denen der Gigaset Konzern tätig ist, um 10 % aufgewertet bzw. abgewertet gewesen, wäre das ausgewiesene Eigenkapital in funktionaler Währung um TEUR 303 höher bzw. um TEUR 369 niedriger gewesen (Vj. TEUR 1.080 niedriger bzw. TEUR 1.322 höher). Die hypothetische Ergebnisauswirkung (nach Steuern) von TEUR 303 (Vj. TEUR -1.080) bzw. TEUR -369 (Vj. TEUR 1.322) ergibt sich im Einzelnen aus den folgenden Währungssensitivitäten: scrollen
Für die Absicherung von Risiken aus erwarteten zukünftigen Transaktionen in Fremdwährung schließt das Unternehmen im Rahmen seiner Risikomanagementstrategie regelmäßig Fremdwährungsderivate ab. Basis für den Abschluss von Sicherungsgeschäften sind die kurz- und mittelfristige Unternehmensplanung sowie die Liquiditätsplanung des Konzerns. Grundsätzlich werden die je Fremdwährung ermittelten Zahlungseingänge und -ausgänge unter Berücksichtigung der Fälligkeitsstruktur jeweils saldiert und in einer Summe als Nettoposition gesichert. In der Regel werden bis zu 80 % der erwarteten Nettoposition abgesichert. Insofern sind die geplanten Beschaffungsvorgänge als höchstwahrscheinlich einzustufen. Das Abschließen kostenpflichtiger Sicherungsgeschäfte sowie eine Sicherungsquote oberhalb von 80 % erfolgt nur unter vorheriger Abstimmung und Genehmigung der Geschäftsführung. Im Geschäftsjahr 2021 wurden wie im Vorjahr, im Wesentlichen Fremdwährungsderivate zur Absicherung von Käufen in US Dollar abgeschlossen (EUR/USD). Die Gesellschaft wendet die Regelungen des Hedge Accounting für die Fremdwährungssicherung im Konzern an. Durch die Abbildung der Fremdwährungssicherung unter Anwendung der Regeln für das Hedge Accounting soll ein adäquaterer Ausweis innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erzielt werden. So werden grundsätzlich bei aktiven Hedge-Beziehungen keine Erträge oder Aufwendungen aus der Bewertung der Derivate in den Wechselkursgewinnen bzw. -verlusten ausgewiesen, sondern die Sicherungsgeschäfte im Rahmen des Warenbezugs entsprechend berücksichtigt. Da im Rahmen der Hedge-Beziehung zukünftige Warenkäufe in US Dollar, auf Basis der bestehenden Planungen, abgesichert werden, handelt es sich hierbei um einen Cashflow Hedge. Die Wertänderungen der Derivate werden, sofern die betreffende Absicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht wird, hierbei so lange im Eigenkapital erfasst, bis die erwartete Transaktion durchgeführt wird. Nach erfolgter Transaktion werden die Effekte aus den Sicherungsgeschäften bei den anzuschaffenden Materialien berücksichtigt. Die zum 31. Dezember 2021 bestehenden Devisenterminkontrakte, für die das Hedge Accounting angewendet wurde, erfüllen die Voraussetzungen des IFRS 9 für Cashflow-Hedges. Die Risikomanagementstrategien und die Sicherungsdokumentation sind auf die Vorschriften des IFRS 9 abgestimmt. Die Effektivitätsbeurteilung erfolgte im Zeitpunkt der Designation der Sicherungsbeziehungen auf Basis eines prospektiven Effektivitätstests. Dieser führte zum Ergebnis, dass die definierten Sicherungsbeziehungen als effektiv anzusehen sind. Zum Berichtsstichtag wurde im Eigenkapital unter Berücksichtigung von latenten Steuern für Fremdwährungsderivate ein kumulierter Betrag in Höhe von TEUR 257 (Vj. TEUR -366) erfasst. Der Effekt aus Cashflow Hedges, der in der laufenden Periode im Eigenkapital berücksichtigt wurde, beträgt TEUR 914 (Vj. TEUR -432). Darauf sind Ertragsteuern in Höhe von TEUR 291 (Vj. TEUR 137) erfasst worden. Zum Bilanzstichtag bestehen 18 (Vj. 9) Fremdwährungsderivate zur Absicherung des US Dollar Kurses gegenüber dem Euro über ein Nominalvolumen von USD 12,75 Mio (Vj. USD 20,65 Mio) mit unterschiedlichen Laufzeiten bis Juni 2023. 18 USD Fremdwährungsderivate sind als "Plain Vanilla" Devisen Termingeschäfte ausgestaltet. Die Regelungen des Hedge Accounting werden zum Bilanzstichtag für 18 (Vj. 9) Fremdwährungsderivate zur Absicherung von USD-Geschäften angewendet. Das Volumen dieser Termingeschäfte beläuft sich auf USD 12,75 Mio (Vj. USD 20,65 Mio). Der gewichtete durchschnittliche Sicherungskurs für den USD beläuft sich im Berichtsjahr auf 1,14 EUR/USD und in der vergangenen Berichtsperiode auf 1,23 EUR/USD. Die Laufzeiten der Devisentermingeschäfte zum Bilanzstichtag bestehen von Januar 2022 bis Juni 2023 (Vorjahr Januar 2021 bis Dezember 2021). Für die einzelnen Monate wurden die nachfolgenden Sicherungsgeschäfte mit den angeführten USD-Beträgen abgeschlossen: scrollen
Die Derivate sind zum Bilanzstichtag mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 502 (Vj. TEUR -839) bewertet und sind unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten (Vj. sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten) ausgewiesen. Die Währungssensitivitätsanalyse für die bestehenden USD-Derivate zum Berichtsstichtag hat ergeben, dass eine Abwertung des USD um 10 % zu einer Reduktion des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von TEUR -1.117 (Vj. TEUR -1.498) geführt hätte, und eine Aufwertung des USD um 10 % zu einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts um TEUR 1.117 (Vj. TEUR 1.566) geführt hätte. Somit hätte sich das Eigenkapital, ohne Berücksichtigung latenter Steuern, im Fall eines um 10 % höheren Wechselkurses für den USD um TEUR 1.117 (Vj. TEUR 1.498) reduziert und bei einem um 10 % niedrigerer Wechselkurs für den USD um TEUR 1.117 (Vj. TEUR 1.566) erhöht. Bezüglich der für die Gigaset relevanten Angaben gemäß IFRS 7.24a und 7.24b stellen sich diese Informationen für die Berichtsperiode wie folgt dar: scrollen
ZinsrisikenFür das Zinsrisiko wird durch die Sensitivitätsanalyse der Effekt einer Änderung der Marktzinssätze auf die Zinserträge und Zinsaufwendungen, auf Handelsgewinne und Handelsverluste sowie auf das Eigenkapital dargestellt. Das Zinsrisiko beinhaltet sowohl ein Fair-Value-Risiko bei festverzinslichen Finanzinstrumenten als auch ein Cashflow-Risiko bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten. Zum Berichtsstichtag bestehen keine langfristigen finanziellen Vermögenswerte oder Schulden mit variabler Verzinsung. Zum Berichtsstichtag bestehen langfristige Finanzschulden mit fixer Verzinsung. Für die langfristigen Finanzschulden ergibt sich ein theoretisches Zeitwertrisiko, sofern das zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Darlehen vorzeitig zum Marktwert abgehen würde. Der ermittelte beizulegende Zeitwert der Darlehen auf Basis des aktuellen Zinsniveaus zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 16.229 bei einem Darlehensstand von TEUR 15.978 (Vj. TEUR 15.046 bei einem Darlehensstand von TEUR 14.502). Bei einer Erhöhung des Zinsniveaus um 10 % würde sich der beizulegende Zeitwert um TEUR 17 (Vj. TEUR 24) reduzieren, bei einer Verringerung des Zinsniveaus um 10 % würde sich der beizulegende Zeitwert um TEUR 17 (Vj. TEUR 24) erhöhen. Bei den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden sind, sofern verzinslich, sowohl Festzinsen als auch variable Zinsen vereinbart. Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung wirken sich auf den Cashflow dieser Finanzinstrumente aus. Da mögliche Effekte für die bestehenden kurzfristigen Vermögenswerte und Schulden auf Grund der derzeitig niedrigen Marktzinsen und den kurzen Laufzeiten als unwesentlich eingestuft werden können, unterbleibt eine Sensitivitätsanalyse. Sonstiges PreisrisikoIFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariable kommen insbesondere Börsenkurse infrage. Zum Bilanzstichtag hatte der Gigaset Konzern jedoch keine Anteile an anderen börsennotierten Unternehmen, die nicht vollkonsolidiert werden. KlassifizierungDie folgenden Tabellen zeigen die einzelnen Bewertungsklassen und -kategorien des IFRS 9 sowie die korrespondierenden Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente. Ergänzend wurden die Leasingverbindlichkeiten mit in die Übersicht aufgenommen. Die Übersicht per 31.12.2021 stellt sich wie folgt dar: scrollen
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Zur Vorperiode per 31.12.2020 stellten sich die Bewertungsklassen und -kategorien des IFRS 9 wie folgt dar: scrollen
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Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Schulden ist gemäß IFRS 7.29 die Angabe des beizulegenden Zeitwertes nicht erforderlich, sofern der Buchwert einen angemessenen Näherungswert darstellt. Gigaset stellt die beizulegenden Zeitwerte in den vorangegangenen Übersichten der Vollständigkeit halber für ein besseres Verständnis der Jahresabschlussadressaten dar, führt jedoch keine gesonderte Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte durch, da die Buchwerte als angemessene Näherungswerte herangezogen werden. Einzig für den kurzfristigen Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus dem Darlehen erfolgt eine gesonderte Ermittlung, da der Effekt wesentlich ist. Daher erfolgt für die anderen Positionen auch keine gesonderte Darstellung in der nachfolgenden Tabelle, welche die ermittelten beizulegenden Zeitwerte für die finanziellen Vermögenswerte und Schulden nach Hierarchiestufen für das Geschäftsjahr 2021 ergänzend aufgliedert: scrollen
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Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente wurden mit Barwert- und Optionspreismodellen errechnet. Als Eingangsparameter für diese Modelle wurden, soweit wie möglich, die am Bilanzstichtag beobachteten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen wurden. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte ist gemäß IFRS 13 der Hierarchiestufe 2 ("Level 2") der Bewertungskategorien für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte zuzuordnen. Verpflichtungen aus Leasing fallen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 und sind daher gesondert ausgewiesen. Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalteten den Wertansatz für den Anteil an der Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur, welcher der Kategorie "Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI)" zugeordnet wurde. Da es sich bei den Anteilen an der Gigaset Mobile Pte. Ltd. um Eigenkapitalinstrumente handelt, hat Gigaset vom Wahlrecht gemäß IFRS 9.5.7.5 Gebrauch gemacht und diesen finanziellen Vermögenswert unwiderruflich der Kategorie "Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI)" zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2018 sowie 2019 waren neue Informationen der Gigaset Mobile Pte. Ltd. verfügbar. Auf Grund des Umstandes, dass keine aktuellen Planungen bereitgestellt wurden, hatte sich Gigaset dazu entschlossen, den beizulegenden Zeitwert auf Basis des letzten geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft und dem daraus abgeleiteten Anspruch auf das anteilige Eigenkapital zu bewerten. Auf Grund des Umstandes, dass es sich um eine Fremdwährungsgesellschaft handelt, waren unterjährig in weiterer Folge auch die Effekte aus veränderten Wechselkursen zu berücksichtigen. Auf Grund neuer Erkenntnisse hinsichtlich des anteiligen Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Wertminderung in voller Höhe des noch verbleibenden Wertansatzes von TEUR 7.410 ermittelt, welche auf Grund der Klassifizierung als FVOCI direkt im sonstigen Ergebnis erfasst wurde. Im Geschäftsjahr 2021 haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist gemäß IFRS 13 der Hierarchiestufe 3 ("Level 3") der Bewertungskategorien für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte zuzuordnen. Die Entwicklung der langfristigen finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: scrollen
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige finanzielle Vermögenswerte haben kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen übrigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten (mit Ausnahme des kurzfristigen Anteils der Darlehensverbindlichkeit) sind in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig. Daher entspricht der Nennbetrag bzw. Rückzahlungsbetrag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten und Schulden verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche Währungs-, Zins- und Partnerbezogene Veränderungen der Konditionen widerspiegeln. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte ist gemäß IFRS 7 der Hierarchiestufe 3 ("Level 3") der Bewertungskategorien für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte zuzuordnen. Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumentenscrollen
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen (siehe hierzu Anhangangaben E.8 und E.9). Hierunter fallen insbesondere Zinserträge für ausgereichte Darlehen, Zinserträge und -aufwendungen resultierend aus der Anwendung der Effektivzinsmethode, Zinsaufwendungen von Forderungen aus Factoring sowie Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Finanzverbindlichkeiten. Zinserträge aus wertberichtigten finanziellen Vermögenswerten ("Unwinding") wurden weder 2021 noch im Vorjahr generiert. Im Berichtsjahr 2021 war das Zinsergebnis im Wesentlichen durch Zinseffekte aus Anwendung der Effektivzinsmethode für die Finanzierungen sowie Factoring und Leasing geprägt. Im vorangegangenen Berichtsjahr war das Zinsergebnis durch Sondereffekte aus Betriebsprüfungen in Höhe von TEUR 135 beeinflusst. Die erfassten Erträge und Aufwendungen für Derivate, für welche die Regelungen des Hedge Accounting angewendet werden, wurden im Materialaufwand erfasst. Im laufenden Jahr verminderten diese den Materialaufwand um TEUR 427 (Vj. erhöhten den Materialaufwand um TEUR 278). Im laufenden Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr wurden für alle Derivate die Regelungen des Hedge Accounting angewendet. Ergebnisrelevante Effekte aus der Währungsumrechnung werden unter den Wechselkursgewinnen bzw. Wechselkursverlusten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (siehe dazu Anhangangaben E.4 Sonstige betriebliche Erträge und E.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen). Nettogewinne bzw. -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten (AC) enthalten Veränderungen in den Wertberichtigungen, Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung, Abgangserfolge sowie Zahlungseingänge und Wertaufholungen auf ursprünglich abgeschriebene Darlehen und Forderungen. Nettogewinne bzw. -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (AC) setzen sich aus Zinsaufwendungen, Erträgen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sowie aus Erträgen von Forderungsverzichten der Lieferanten zusammen. KapitalsteuerungDas Geschäftsmodell der Gigaset sieht neben der Konsolidierung im Bereich der heimgebundenen Telekommunikationslösungen, den weiteren Aufbau der sensorbasierten intelligenten Heimvernetzung und den Ausbau des Geschäftskundenbereichs sowie den Ausbau des Smartphone-Geschäfts vor. Das originäre Ziel des Kapitalmanagements ist die Sicherung des unternehmerischen Fortbestandes der Gigaset. Die Steuerung der Kapitalstruktur des Gigaset Konzerns erfolgt in der Muttergesellschaft. Auf Konzernebene wird das Kapitalmanagement im Rahmen eines regelmäßigen Reportingprozesses überwacht und im Bedarfsfall unterstützt und optimiert. Entscheidungen über Dividendenzahlungen oder Kapitalmaßnahmen werden im Einzelfall auf Basis des internen Reportings und in Absprache mit der Gigaset Gruppe getroffen. Das gemanagte Kapital umfasst sämtliche kurz- und langfristigen Schuld- und Verbindlichkeitspositionen sowie die Eigenkapitalbestandteile. Die Entwicklung der Kapitalstruktur im Zeitverlauf und die damit verbundene Veränderung der Abhängigkeit von externen Kreditgebern werden mithilfe des Verschuldungskoeffizienten (Gearing Ratio) gemessen. Die Ermittlung des dargestellten Gearing Ratio erfolgt auf Basis einer Stichtagsbetrachtung unter Einbeziehung des bilanziellen Eigenkapitals. Das dargestellte Gearing Ratio hat sich auf Grund des erhöhten Eigenkapitals im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Die Gesellschaft ist in der Lage ihre Bankverbindlichkeiten vertragskonform und ratierlich zu tilgen. Darüber hinaus ist es gelungen, im zurückliegenden Geschäftsjahr die kurzfristigen Schulden zu reduzieren. Der Rückgang der langfristigen Schulden betrifft in erster Linie die Pensionsverbindlichkeiten auf Grund eines geänderten Rechenzinses. Die Pensionsverbindlichkeiten sind jedoch auf Grund der Möglichkeit, laufende Pensionszahlungen aus dem Pensionsvermögen zu bestreiten, langfristiger Natur und führen derzeit zu keinem Zahlungsmittelabfluss. Entwicklung Gearing Ratioscrollen
E. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse des Konzerns ergeben sich im Wesentlichen aus dem Verkauf von Gütern und setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Umsatzerlöse verteilen sich auf folgende Geschäftsbereiche: scrollen
Die Verteilung der Umsatzerlöse nach Regionen kann der folgenden Darstellung entnommen werden: scrollen
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Zum Stichtag gab es keinen Bestand an unerfüllten Leistungsverpflichtungen. 2. Materialaufwandscrollen
Die übrigen Materialaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Kosten für Energieversorgung. In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind im Vergleich zum Vorjahr positive Effekte aus Sicherungsgeschäften für Materialeinkäufe in Fremdwährungen in Höhe von EUR 0,4 Mio (Vj. Negative Effekte EUR 0,3 Mio) enthalten. Für Details hierzu verweisen wir auf den Abschnitt D Erläuterungen zu Finanzinstrumenten. 3. Andere aktivierte EigenleistungenDie andern aktivierten Eigenleistungen resultieren im Wesentlichen aus aktivierten Entwicklungskosten und dem Ansatz selber erstellter immaterieller und materieller Vermögenswerte. 4. Sonstige betriebliche Erträgescrollen
Die Wechselkursgewinne in Höhe von EUR 4,3 Mio (Vj. EUR 3,9 Mio) setzen sich aus Erträgen von realisierten sowie unrealisierten Fremdwährungsgewinnen zusammen. Die Auflösungen aus Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Auflösungen von Rückstellungen für Betriebsprüfungen über EUR 0,6 Mio (Vj. EUR 0,0 Mio), für Kundenbonusrückstellungen in Höhe von EUR 0,5 Mio (Vj. EUR 0,6 Mio) und im Vorjahr für Lizenzkostenrückstellungen in Höhe von EUR 0,5 Mio. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten für das Geschäftsjahr 2021 Zuschüsse im Rahmen der Corona Überbrückungshilfe in Höhe von EUR 3,4 Mio (Vj. EUR 0,0 Mio) sowie Mieten in Höhe von EUR 1,3 Mio (Vj. 1,2 Mio). Die Zuschüsse aus der staatlichen Überbrückungshilfe stellen nach IAS 20 Zuwendungen der öffentlichen Hand dar. Diese werden als Ertrag periodengerecht erfasst, d.h. für den Zeitraum, in der die korrespondierenden Aufwendungen angefallen sind, sodass sie diese kompensieren. 5. Personalaufwandscrollen
Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter liegen mit EUR 47,9 Mio um EUR 2,8 Mio über dem Vorjahr. Dabei wurde im Vorjahr im Zuge der Corona-Pandemie die Kurzarbeit genutzt um auf dem abrupten Nachfrageeinbruch infolge der Ladenschließungen zu reagieren. Dadurch konnten signifikante Einsparungen bei den Lohn- und Gehaltsaufwendungen verzeichnet werden. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung liegen mit EUR 11,0 Mio in 2021 um EUR 2,4 Mio deutlich unter dem Vorjahr (Vj. EUR 13,4 Mio). Im Wesentlichen resultiert dies durch Bewertungseffekte aus dem CTA Vermögen für die Deckung der Pensionsverpflichtungen. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungenscrollen
Die Marketing- und Repräsentationsaufwendungen in Höhe von EUR 21,4 Mio (Vj. EUR 20,1 Mio) sind im Wesentlichen bei der Gigaset Communications GmbH mit EUR 10,9 Mio (Vj. EUR 9,2 Mio) angefallen. Die Verwaltungskosten sind in 2021 mit EUR 8,3 Mio um EUR 1,6 Mio gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dafür war ein im Vorjahr bezahltes Bußgeld in der spanischen Tochtergesellschaft über EUR 2,0 Mio maßgeblich verantwortlich. Dieses resultierte daraus, dass die spanische Finanzverwaltung eine steuerrechtliche Bewertung beanstandet hat. Die spanische Tochtergesellschaft hat gegen den Bußgeldbescheid den Rechtsweg eingeleitet, da die Bewertung keinen berechtigten Anlass zur Beanstandung gibt. Gigaset rechnet damit, dass das gezahlte Bußgeld nach Aufhebung des Bescheids zurückgezahlt wird. In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind u.a. Aufwendungen für Produktzulassungen enthalten. 7. Planmäßige Abschreibungen und Außerplanmäßige Abschreibungenscrollen
Im Geschäftsjahr 2021 gab es wie auch im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen. 8. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von EUR 0,4 Mio (Vj. EUR 0,4 Mio) resultieren im Geschäftsjahr 2021 hauptsächlich aus der Abdiskontierung von Darlehensverbindlichkeiten. Im Vorjahr resultierten EUR 0,2 Mio aus der Abdiskontierung von Darlehensverbindlichkeiten und EUR 0,2 Mio aus steuerlichen Erstattungsansprüchen. Alle Zinserträge, die aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten resultieren, wurden nach der Effektivzinsmethode errechnet. 9. Zinsen und ähnliche AufwendungenZinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR -1,7 Mio (Vj. EUR -1,4 Mio) setzen sich im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen aus der Kreditfinanzierung in Höhe von EUR -0,7 Mio (Vj. EUR -0,7 Mio) und Zinsaufwendungen für Factoring in Höhe von EUR -0,3 Mio (Vj. EUR -0,4 Mio) zusammen. Die Zinsaufwendungen aus Factoring mindern das Ergebnis der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Aufzinsung von Darlehens- und Kaufpreisverbindlichkeiten betreffen EUR -0,6 Mio (Vj. EUR 0,0 Mio) und die Zinsen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 betragen für das Geschäftsjahr 2021 EUR -0,1 Mio (Vj. EUR -0,2 Mio). Alle Zinsaufwendungen, die aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten resultieren, wurden nach der Effektivzinsmethode errechnet. 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertragscrollen
In der nachfolgenden Überleitungsrechnung werden die Unterschiede zwischen dem tatsächlich gebuchten Ertragsteueraufwand (-) / -ertrag (+) und dem erwarteten Ertragsteueraufwand (-) / -ertrag (+) ausgewiesen. Der erwartete Ertragsteueraufwand (-) / -ertrag (+) ergibt sich aus dem Ergebnis vor Ertragsteuern multipliziert mit dem anzuwendenden Ertragsteuersatz. Der anzuwendende Ertragsteuersatz beinhaltet die deutsche Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer und beträgt insgesamt 32,0 % (Vj. 33,0 %). scrollen
11. Ergebnisse StammaktieDas unverwässerte sowie verwässerte Ergebnis je Aktie beträgt für das Geschäftsjahr 2021 EUR 0,00 (Vj. EUR -0,08) und beruht auf folgender Berechnung: scrollen
Im laufenden Geschäftsjahr gab es keine verwässernden Effekte, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie entspricht. 12. DividendenvorschlagFür das Geschäftsjahr 2020 wurde in 2021 keine Dividende an die Anteilseigner ausgeschüttet. Der Jahresfehlbetrag gemäß HGB der Gigaset AG beträgt EUR -2,8 Mio (Vj. Jahresfehlbetrag EUR -1,9 Mio). Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von EUR 188,1 Mio ergibt sich ein Bilanzverlust von EUR 190,9 Mio. Zur Verwendung des Bilanzverlustes schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. F. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1. Immaterielle Vermögenswertescrollen
Die Position Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte setzt sich folgendermaßen zusammen: scrollen
Die durch Unternehmenstransaktionen erworbenen Markennamen wurden aktiviert, sofern der Marke ein zukünftiger Nutzen für das Unternehmen beigemessen wurde. Bei den Überlegungen zur Nutzungsdauer wurde auf Basis von Vergangenheitsdaten und den Einschätzungen des Managements bezüglich künftiger Entwicklungen für diese Marken eine unbestimmte wirtschaftliche Nutzungsdauer unterstellt. Dabei wurden insbesondere Überlegungen zur voraussichtlichen Nutzung der Marke, typische Produktlebenszyklen, mögliche kommerzielle Veralterungen, die Wettbewerbssituation, das Branchenumfeld, die Höhe der Erhaltungsausgaben, rechtliche oder ähnliche Nutzungsbeschränkungen bzw. die Abhängigkeit der Nutzungsdauer bezogen auf andere Vermögenswerte der Gesellschaft untersucht. Zum Bilanzstichtag wird der Markenname "Gigaset" mit EUR 8,4 Mio ausgewiesen (Vj. EUR 8,4 Mio). Der Markenname "Gigaset" ist der Gigaset Communications GmbH und ihrer Tochtergesellschaften als kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit zugeordnet. Der Markenname wurde zum 31. Dezember 2021 auf seine Werthaltigkeit auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten überprüft. Die Berechnung erfolgte auf Basis einer 3-Jahres-Planung für den Cashflow (Vj. 3-Jahres-Planung). Die Planung wurde auf Basis des etablierten Planungsprozesses erstellt und basiert sowohl auf historischen Informationen als auch auf Schätzungen hinsichtlich der künftigen Entwicklung. Eine Abstimmung mit externen Informationen ist nicht durchführbar. Für den Planungszeitraum wurden EBIT-Margen aus dem operativen Geschäft zwischen 4,1 % p.a. und 5,6 % p.a. (Vj. 2,6 % p.a. und 5,1 % p.a.) ermittelt. Für den über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Zeitraum wird im Rahmen einer Konvergenzphase die Fortschreibung der Planung über fünf weitere Jahre hin zu einem eingeschwungenen Zustand berücksichtigt um die operative Entwicklung der Segmente abzubilden und darüber hinaus eine angemessene Wachstumsrate zugrunde gelegt. Der angewendete Diskontierungssatz nach Steuern belief sich auf 6,9 % p.a. (Vj. 6,9 % p.a.). Der Diskontierungssatz wurde auf der Basis von aktuellen Marktdaten unter Verwendungen eines auf der Peer Group der Gigaset basierenden Risikoaufschlages berechnet. Der Wachstumsabschlag nach der vorliegenden Detailplanung wurde mit 0,5 % (Vj. 0,5 %) festgesetzt. Die Ermittlung des erzielbaren Wertes ist gemäß IFRS 13 der Hierarchiestufe 3 ("Level 3") der Bewertungskategorien für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte zuzuordnen. Die Berechnung ergab keinen Wertminderungsbedarf. Die Berechnungen haben gezeigt, dass reell anzunehmende Änderungen der zugrunde liegenden Annahmen zu keinem Wertminderungsaufwand führen würden. Bei den Konzessionen in Höhe von EUR 14,1 Mio (Vj. EUR 15,6 Mio) handelt es sich um erworbene Lizenzen. Zu den sonst üblichen Software-Lizenzen der Gigaset Gruppe sind im Berichtsjahr 2020 im Rahmen des Kooperationsvertrages mit Unify entsprechende Nutzungsrechte am Intellectual Property im Bereich der IP- und TDM Desktop Telefonie erworben worden. Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten werden aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von EUR 32,4 Mio (Vj. EUR 26,8 Mio) ausgewiesen, die ausschließlich auf die Gigaset Communications GmbH entfallen. Bei den Entwicklungsaktivitäten der Gigaset Gruppe handelt es sich um aktivierte Produktentwicklungen. Bei den geleisteten Anzahlungen sind im Geschäftsjahr 2021, wie auch im Vorjahr, hauptsächlich die Kosten für die Implementierung einer neuen ERP-Software im Gigaset Konzern aktiviert worden. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von EUR 1,1 Mio (Vj. EUR 0,8 Mio) bei der Gigaset Communications GmbH aufwandswirksam berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag existieren keine aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte. Ferner wurden im Berichtsjahr EUR 0,4 Mio (Vj. EUR 0,2 Mio) Fremdkapitalkosten aktiviert. Der zugrunde liegende Zinssatz ist 2,62 % (Vj. 2,52 %). Die Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH hat im Rahmen einer Globalzession sämtliche, im Zeitpunkt des Kreditabschlusses bestehenden, immateriellen Vermögenswerte als Sicherheiten für die in 2018 abgeschlossene Kreditfazilität hinterlegt. Die Höhe der Gesamtbesicherung richtet sich jeweils nach der maximal ausstehenden Darlehensverbindlichkeit. 2. Sachanlagenscrollen
Im Rahmen der Darstellung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen wurden die Vorjahreswerte rückwirkend ab 1. Januar 2020 zum besseren Verständnis brutto ausgewiesen, zuvor erfolgte teilweise eine saldierte Darstellung. Auf die Nettobuchwerte ergeben sich hieraus keine Auswirkungen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 befanden sich keine geleasten Vermögenswerte im Sachanlagevermögen. Leasingvermögenswerte werden ab dem Geschäftsjahr 2019 gemäß IFRS 16 als Nutzungsrechte berücksichtigt und separat ausgewiesen. Siehe hierzu Abschnitt F.3 Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Rahmen einer vom Vorstand beschlossenen Nutzungsänderung vermietete Gebäude aus dem Sachanlagevermögen umgegliedert und werden fortan als Finanzanlagen gehaltene Immobilien nach IAS 40 bilanziert und gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Dadurch sind die Anschaffungskosten über EUR 8,8 Mio und die kumulierten Abschreibungen über EUR 4,5 Mio umgegliedert worden. Siehe hierzu Abschnitt F.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Im Geschäftsjahr 2021 wurden, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen vorgenommen sowie keine Fremdkapitalkosten im Sachanlagevermögen aktiviert. Die Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH hat im Rahmen einer Globalzession sämtliche Sachanlagen als Sicherheiten für die in 2018 abgeschlossene Kreditfazilität hinterlegt. Die Höhe der Gesamtbesicherung richtet sich jeweils nach der maximal ausstehenden Darlehensverbindlichkeit. 3. Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten aus LeasingverhältnissenIn der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen gem. IFRS 16 ausgewiesen: scrollen
Die Zuführungen zu den Nutzungsrechten während des Geschäftsjahres 2021 lagen bei EUR 1,2 Mio (Vj. EUR 1,3 Mio). Gigaset hat von den Übergangsvorschriften des IFRS 16 Gebrauch gemacht und entsprechend keine Neubeurteilung bestehender Vereinbarungen vorgenommen, ob diese die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 erfüllen. Die bestehenden Leasingbeurteilungen werden fortgeführt. Die Nutzungsrechte werden im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 bei Gigaset grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit aktiviert. Die Leasingverbindlichkeiten sind unter Verwendung des für Gigaset maßgebenden Grenzfremdkapitalzinssatzes von 3,98 % zum Zeitpunkt der Erstanwendung bewertet worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen: scrollen
Der Gigaset Konzern schließt Leasingverträge für die Nutzung von Büroflächen diverser Auslandsgesellschaften sowie inländischer Gesellschaften ab. Des Weiteren wird der KFZ-Fuhrpark sowie Flurförderfahrzeuge der innerbetrieblichen Logistik geleast. Gigaset ist im Rahmen der Vermietung von Immobilien als Leasinggeber tätig und hat mit fremden Dritten Operating Leasingverträge abgeschlossen. Durch die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien vermieteten Gebäude wird der Konzern über innerhalb der unkündbaren Grundlaufzeit vorraussichtlich im Geschäftsjahr 2022 Mieterträge in Höhe von EUR 0,8 Mio erzielen. Für darüber hinaus gehende Geschäftsjahre sind Mieterträge über EUR 2,5 Mio sicher zu erwarten. 4. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienGigaset vermietet Geschäftsimmobilien an dritte Parteien im Rahmen des Operating Leasing. Die substanziellen Vermietungen umfassen dabei ausschließlich Büromietflächen auf dem Gigaset Werksgelände in Bocholt. Die relevanten Mietverträge sind grundsätzlich mit einer anfänglichen unkündbaren Grundmietzeit und einer anschließenenden Verlängerung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es existieren nach Ablauf der Grundmietzeit Kündigungsoptionen von sechs Monaten. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind erstmals im Geschäftsjahr 2020 bilanziert worden, da der Vorstand der Gigaset entschied, die Gebäudeflächen nicht mehr selbst zu nutzen, sondern an fremde Dritte nachhaltig zu vermieten und damit Mieteinkünfte zu erwirtschaften (Nutzungsänderung). Die Überleitung des Buchwertes im Geschäftsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar: scrollen
Der Konzern erfasste im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Mieterträge sowie damit in Verbindung stehende Aufwendungen: scrollen
In den direkt zurechenbaren Aufwendungen sind keine kalkulatorischen Kosten wie Instandhaltungsrücklagen oder ähnlichem berücksichtigt. Bestimmung der beizulegenden ZeitwerteDer beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurde von externen, unabhängigen Immobiliengutachtern bestimmt, die über einschlägige berufliche Qualifikation und aktuelle Erfahrung über Lage und Art der zu bewertenden Immobilien verfügen. Die beizulegenden Zeitwerte werden regelmäßig durch den Gutachter aktualisiert und bilanziell abgebildet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist gemäß IFRS 13 der Hierarchiestufe 3 ("Level 3") der Bewertungskategorien für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte zuzuordnen. BewertungstechnikDie Ermittlung des Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurde als Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) nach dem Ertragswertverfahren gemäß §§ 17-20 der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) vorgenommen. Danach wird der Ertragswert auf der Grundlage des Reinertrags und des Bodenwerts ermittelt. Der Bodenwert bemisst sich dabei nach den Bodenrichtwerten, welche vom Gutachterausschuss der Stadt Bocholt ausgegeben werden. Der Bodenwert wird als jährlicher Reinertragsanteil mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert in den Verkehrswert eingerechnet. Der Reinertrag für das Gebäude wird aus den jährlich erzielbaren Mieterträgen (Rohertrag) abzüglich der Bewirtschaftungskosten ermittelt. Die Bewirtschaftungskosten umfassen dabei Kosten im Zusammenhang mit dem Eigentum an den Gebäuden, Reparatur- und Verwaltungsaufwendungen sowie dem Mietausfallwagnis (uneinbringliche Mietrückstände oder Leerstände). Die jährlich erzielbaren Mieterträge werden basierend auf marktüblichen und vergleichbaren Preisen unter Berücksichtigung der Ausstattung und Zustand der Büroflächen berechnet. Die Kapitalisierung des Reinertrags wird über die Restnutzungsdauer der Gebäude mit dem Liegenschaftszinssatz ermittelt. Auf Grund von Kontaminationen auf dem Produktionsgelände in Bocholt wurde ein pauschalierter Abschlag als merkantiler Minderwert auf den Verkehrswert abgezogen. Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktorenscrollen
Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden ZeitwertDer geschätzte beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien würde steigen (sinken), wenn: scrollen
5. Finanzielle VermögenswerteDie langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten den Wertansatz für den Anteil an der Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur, welcher der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI)" zugeordnet wurde. Da es sich bei den Anteilen an der Gigaset Mobile Pte. Ltd. um Eigenkapitalinstrumente handelt, hat Gigaset vom Wahlrecht gemäß IFRS 9.5.7.5 Gebrauch gemacht und diesen finanziellen Vermögenswerte unwiderruflich der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis (FVOCI)" zugeordnet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist gemäß IFRS 13 der Hierarchiestufe 3 ("Level 3") der Bewertungskategorien für die Ermittlung beizulegender Zeitwerte zuzuordnen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Beteiligung an der Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur vollständig zu 100 % wertberichtigt. Auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Erkenntnisse hinsichtlich des anteiligen Eigenkapitals lässt sich die Werthaltigkeit der Finanzanlage aus Sicht der Gesellschaft nicht mehr belegen. Dazu wurde im Vorjahr unter Berücksichtigung von Fremdwährungseffekten in Höhe von EUR -0,3 Mio eine Wertberichtigung in Höhe von EUR -7,4 Mio auf Grund der Klassifizierung als FVOCI direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. 6. VorratsvermögenDas Vorratsvermögen setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt jeweils zum niedrigeren Betrag aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einerseits und am Bilanzstichtag realisierbarem Nettoveräußerungspreis, abzüglich noch anfallender Kosten, andererseits. Zum Bilanzstichtag hat die Vorratsbewertung per Saldo einen Wertberichtigungsbedarf in Höhe von EUR 0,5 Mio ergeben, während im Vorjahr kein Wertberichtigungsbedarf vorhanden war. Wertberichtigungen bzw. Wertaufholungen werden im Wesentlichen für Überreichweiten und mangelnde Gängigkeiten vorgenommen. Die Beträge des Vorratsvermögens entfallen ausschließlich auf die Gigaset Communications GmbH und deren Tochtergesellschaften. 7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscrollen
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Im Berichtszeitraum wurden keine Zinserträge aus wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vereinnahmt. Einige Unternehmen des Gigaset Konzerns haben einen Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an ein finanzierendes Unternehmen abgetreten. Das maximale Kreditvolumen, auf Basis der zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Factoring-Vereinbarungen, beträgt für Deutschland und Frankreich EUR 35,0 Mio (Vj. EUR 40,0 Mio) und für die Schweiz CHF 2,0 Mio (Vj. CHF 0,0 Mio). Im Berichtszeitraum wurde das Factoring für die Schweiz erneut implementiert, welches im Vorjahr ausgelaufen war. Das Kreditvolumen beinhaltet die angekauften Forderungen abzüglich des Kaufpreiseinbehalts. Es wurden Forderungen in Höhe von EUR 32,0 Mio (Vj. EUR 38,5 Mio) veräußert. Im Rahmen der Veräußerung kommt es zum Abgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auf Grund der vertraglichen Gestaltung einiger Factoring-Vereinbarungen kann weder von einem vollständigen Übergang noch von einem vollständigen Verbleib der Chancen und Risiken aus den Forderungen ausgegangen werden. Daher weisen die Gesellschaften nach IFRS 9 ein sog. "Continuing Involvement" in Höhe von EUR 0,1 Mio (Vj. EUR 0,2 Mio) aus, das aus dem verbleibenden Zinsrisiko in Höhe von EUR 0,1 Mio (Vj. EUR 0,2 Mio) besteht. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Factoring belaufen sich im Geschäftsjahr auf EUR 0,3 Mio (Vj. EUR 0,4 Mio) und beinhalten die Factoringgebühren sowie die Zinsaufwendungen für Factoring. Sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr gab es keine Zahlungsmittelrückflüsse aus den Kaufpreiseinbehalten im Rahmen des Factoring an die Factoring-Gesellschaft. Zusätzlich werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegenüber Factoringunternehmen aus Verrechnungskonten in Höhe von EUR 1,7 Mio (Vj. EUR 4,1 Mio) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2021 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: scrollen
Bei Konzerngesellschaften, die vom Factoring Gebrauch machen, werden die nicht veräußerten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie Fair Value (FVTPL) zugeordnet, da der überwiegende Teil der Forderungen in diesen Teilbeständen veräußert wird und somit weder von einer reinen Halteabsicht noch von einem gemischten Halten- und Verkaufen-Geschäftsmodell auszugehen ist. Es ergeben sich hieraus keine Effekte aus der Fair-Value-Bewertung, da es sich um kurzfristige Forderungen handelt und davon ausgegangen werden kann, dass Marktwert und Nominalwert in der Regel übereinstimmen. Wesentliche ausfallinduzierte Wertänderungen würden zwar den Marktwert reduzieren, werden jedoch bereits heute als Wertberichtigungen erfolgswirksam erfasst. Die nicht dem Factoring unterliegenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Die Wertberichtigungen werden anhand eines Wertminderungsmodells nach dem vereinfachten Ansatz, bei dem auf eine Stufenzuordnung verzichtet werden kann, ermittelt und auch erwartete Ausfallverluste werden antizipiert und hierfür Risikovorsorge gebildet. Das Modell bewertet die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder einzelwertberichtigt noch besichert sind. Die erwartete Wertminderung wird mittels historisch beobachtbarer kumulierter Forderungen aus Überfälligkeiten, tatsächlicher Ausfälle aus Überfälligkeiten und wieder gesundeter überfälliger Forderungen ermittelt. Aus diesen Daten werden Ausfallwahrscheinlichkeiten berechnet, denen eine vollständige Anpassung an makroökonomische Erwartungen unterstellt wird. Auf Grund der Corona-Pandemie und der daraus möglichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Kreditfähigkeit wurde der besonderen Situation zum Bilanzstichtag Rechnung getragen und eine entsprechende zusätzliche Risikovorsorge berücksichtigt, da für die nähere Zukunft von einer erhöhten Insolvenzgefahr auf Grund der Corona-Pandemie auszugehen ist. Die als zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig ausgewiesenen Forderungen wurden nur geringen Wertminderungen gemäß des vereinfachten Ansatzes unterzogen, da das Bewertungsmodell auch unter Berücksichtigung der Kreditrisikovorsorge infolge der Corona-Pandemie keinen signifikanten Wertberichtigungsbedarf ergeben hat. scrollen
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Die Anwendung des Wertminderungsmodells ist für den Gigaset Konzern nicht wesentlich, da der überwiegende Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Factorings für den Verkauf angedient wird. Bei den weder wertgeminderten noch überfälligen Forderungen liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Zahlungen bei Fälligkeit nicht geleistet werden. Der Gigaset Konzern hat im Geschäftsjahr 2021 Warenkreditversicherungen, Akkreditive und sonstige Kreditverbesserungen in Höhe von EUR 11,4 Mio (Vj. EUR 16,3 Mio) für die Besicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhalten sowie für die Sicherung noch offener Rechnungen akzeptiert. Auf Grund der internationalen Tätigkeit des Gigaset Konzerns sind zum 31. Dezember 2021 in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen folgende in Konzernwährung (EUR) umgerechnete Fremdwährungsforderungen enthalten: scrollen
8. Sonstige VermögenswerteDie sonstigen Vermögenswerte umfassen: scrollen
Die Forderungen aus Factoring enthalten 2021 den ausstehenden Teil der Kaufpreisforderungen in Höhe von 8,6 Mio (Vj. EUR 9,3 Mio). Die Steuerforderungen umfassen im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von EUR 3,5 Mio (Vj. EUR 1,6 Mio). Der Ausweis der Steuerforderungen beinhaltet keine Ertragssteuerforderungen, da diese separat ausgewiesen werden. Die bilanzierten Forderungen aus Unterstützungshilfen umfassen staatliche Zuschussleistungen im Rahmen der Corona Überbrückungshilfe. Die Forderungen aus Pensionsrückdeckungsversicherungen bilden Erstattungsansprüche aus dem CTA-Vermögen aus Vorausleistungen für bezahlte Pensionsansprüche aus dem Geschäftsjahr 2021 ab. Die Regressforderung betrifft mit EUR 1,4 Mio (Vj. EUR 1,4 Mio) die ehemalige Beteiligung an der Oxy Holding GmbH. Durch die Hinterlegungsverpflichtung aus der Nutzung einer Derivatelinie im Rahmen der Sicherung der Fremdwährungsrisiken ist eine Reduktion von EUR 1,7 Mio im Vorjahr auf EUR 0,3 Mio im Berichtszeitraum 2021 zurückzuführen. 9. SteuererstattungsansprücheDie Position in Höhe von EUR 0,2 Mio (Vj. EUR 1,4 Mio) betrifft ausschließlich Ertragsteuererstattungsansprüche und resultiert in Höhe von EUR 0,2 Mio (Vj. EUR 1,4 Mio) aus der Gigaset Communications GmbH sowie deren Tochtergesellschaften. 10. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteIn dieser Position werden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit Fristigkeiten von unter drei Monaten ausgewiesen und betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 EUR 23,1 Mio (Vj. EUR 41,1 Mio). Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Ausweis der verfügungsbeschränkten Zahlungsmitteln gegenüber dem Vorjahr geändert. Entsprechende Vorjahreswerte wurden angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf Abschnitt C Änderung in der Bilanzierung von Zahlungsmitteln mit eingeschränkter Verfügbarkeit des Konzernanhangs. Der Bestand zum Bilanzstichtag enthält Zahlungsmittelguthaben von Tochtergesellschaften in Russland und China, über welche der Gigaset Konzern nicht ohne weiteres frei verfügen kann. Hier bestehen aufsichtsbehördliche Einschränkungen zur allgemeinen Nutzung dieser Zahlungsmittelbestände im Konzern in Höhe von EUR 0,8 Mio (Vj. EUR 1,2 Mio). 11. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 132.455.896,00 (Vj. EUR 132.455.896,00), ist eingeteilt in 132.455.896 (Vj. 132.455.896) Stückaktien ohne Nennwert und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Auf jede Stückaktie entfällt somit ein Anteil von EUR 1,00 am Grundkapital. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 wie auch zum 31. Dezember 2020 wurden keine eigenen Aktien gehalten. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 86,1 Mio und hat sich somit im Vergleich zu der im Vorjahr ausgewiesenen Kapitalrücklage nicht verändert. GewinnrücklagenDie Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag nicht verändert und betragen weiterhin EUR 69,0 Mio. Genehmigtes Kapital / Bedingtes KapitalGenehmigtes Kapital 2020Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 11. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 44.200.000,00 auszugeben und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4.5 der Satzung beschlossen. Von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Die Ermächtigung wäre zum 11. August 2021 ausgelaufen. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter ermächtigt, bis zum 13. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 22.000.000,00 auszugeben und eine entsprechende Ergänzung in § 4.3 der Satzung beschlossen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten für genehmigtes Kapital nicht aus. Um der Gesellschaft größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung auch im Hinblick auf Sachkapitalerhöhungen zu geben, sollte unter Aufhebung der Genehmigten Kapitalia 2016 und 2019 ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses geschaffen werden und die Satzung entsprechend geändert werden. Vor diesem Hintergrund hat die ordentliche Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, ein neues Genehmigtes Kapital 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses zu schaffen und die Satzung entsprechend zu ändern. Das Genehmigte Kapital 2016 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.5 der Satzung wurde aufgehoben und § 4.5 der Satzung wurde ersatzlos gestrichen. Das Genehmigte Kapital 2019 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.3 der Satzung wurde aufgehoben und neu gefasst. Der Vorstand ist somit gemäß dem neu gefassten § 4.3 der Satzung befugt, durch die Ausgabe neuer Aktien das Grundkapital in der Zeit bis zum 3. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 66.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde weiter ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 anzupassen. Das Genehmigte Kapital 2020 beträgt zum 31. Dezember 2021 noch unverändert EUR 66.200.000,00. Bedingtes Kapital 2020Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können wesentliche Instrumente sein, um für eine angemessene Kapitalausstattung als entscheidender Grundlage der Unternehmensentwicklung zu sorgen. Dem Unternehmen fließt meist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihm später unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Zur Ausgabe derartiger Schuldverschreibungen ist eine entsprechende Ermächtigung sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals erforderlich. Die Hauptversammlung vom 12. August 2016 hatte den Vorstand zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 29.700.000,00 in § 4.9 der Satzung (Bedingtes Kapital 2016) geschaffen. Diese Ermächtigung wäre am 11. August 2021 ausgelaufen. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 14. August 2019 hat den Vorstand weiter zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt und ein dazugehöriges Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 35.000.000,00 bis zum 13. August 2024 in § 4.4 der Satzung (Bedingtes Kapital 2019) geschaffen. Auch von dieser Ermächtigung war bisher kein Gebrauch gemacht worden. Beide der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit den dazugehörigen Bedingten Kapitalia schöpften die gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus. Um der Gesellschaft zukünftig die größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Finanzierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Nutzung dieses wichtigen Finanzierungsinstruments, auch im Hinblick auf Sacheinlagen zu geben, hat die Hauptversammlung am 4. Juni 2020 beschlossen, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigungen eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie ein dazugehöriges neues Bedingtes Kapital 2020 zu schaffen. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen. Vor diesem Hintergrund hat die Hauptversammlung beschlossen, dass das Bedingte Kapital 2016 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.9 der Satzung aufgehoben und § 4.9 der Satzung ersatzlos gestrichen wird und dass das Bedingte Kapital 2019 und die entsprechende Ermächtigung des Vorstands gem. § 4.4 der Satzung aufgehoben und neu gefasst wird. Die Hauptversammlung beschloss daher am 4. Juni 2020, dass mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Gesellschaft ermächtigt wird, bis zum 3. Juni 2025 einmalig oder mehrmalig Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 ("Schuldverschreibungen") zu begeben bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Schulverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 64.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 64.700.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch ausgeschlossen werden. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden (Mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Das Bedingte Kapital 2020 beträgt zum 31. Dezember 2021 noch unverändert EUR 64.700.000,00. 12. Pensionsverpflichtungen12.1 Beschreibung der Pensionszusagen12.1.1 Geografische Verteilung der PensionszusagenDie Pensionsverpflichtungen der Gigaset AG und ihrer Tochtergesellschaften verteilen sich auf drei Länder: Deutschland, Schweiz und Italien bzw. im Vorjahr auch noch Österreich. Die Pensionszusagen in Österreich bestehen ab dem Geschäftsjahr 2021 nicht mehr. In Deutschland und in der Schweiz besteht zusätzlich noch Planvermögen. Die Höhe der Verpflichtungen und des Planvermögens pro Land sind im Folgenden dargestellt: Pensionsverpflichtungen und Planvermögen zum 31.12.2021 (in TEUR): scrollen
Pensionsverpflichtungen und Planvermögen zum 31.12.2020 (in TEUR): scrollen
Da der Anteil Deutschlands an den Pensions- und Nettoverpflichtungen jeweils größer ist als 95 % (Vj. jeweils größer als 95 %), werden im Folgenden nur die deutschen Pensionspläne und die Risikofaktoren für die deutschen Verpflichtungen genauer dargestellt. 12.1.2 Beschreibung der Versorgungszusagen in DeutschlandDa ihre Rechtsvorgänger ursprünglich zum Siemens-Konzern gehörten, haben die Gigaset AG und ihre deutschen Töchter zum überwiegenden Teil Pensionsverpflichtungen gemäß Siemens-Zusagen. Die Siemens AG hat im Jahr 2003 ihre Pensionszusage von Rentenzusagen auf ein kapitalbasiertes System umgestellt. Alle Mitarbeiter, die zu diesem Zeitpunkt bereits bei einem Rechtsvorgänger der Gigaset beschäftigt waren, erhielten im Zuge dieser Umstellung einen Besitzstand in Form einer Rentenanwartschaft. Zusätzlich können alle Mitarbeiter seitdem Beiträge in den neuen Kapitalkontenplan erhalten, wenn dieser von Gigaset dotiert wird. Gigaset kann über die Dotierung jährlich neu entscheiden. Für das Jahr 2021 wurden, wie im Vorjahr, keine arbeitgeberfinanzierten Beiträge in den Kapitalkontenplan eingezahlt. Daneben besteht eine ebenfalls kapitalbasierte Entgeltumwandlung. Diese ist seit 2007 geschlossen und es werden keine Beiträge mehr eingezahlt. Es wird ein Sterbegeld und für einen Teil der Mitarbeiter auch ein Übergangsgeld (6 Monate Lohnfortzahlung im Versorgungsfall) gezahlt. Einige wenige Pensionäre erhalten noch Ratenzahlungen nach einem anderen geschlossenen System zur Entgeltumwandlung (Zusatzversorgung zur Wahl). Zusätzlich bestehen noch zwei unverfallbare Rentenanwartschaften nach einem anderen Pensionsplan (GOH). Die Leistungen aus dem Kapitalkontenplan werden mit 0,25 % (Vj. 0,9 %) verzinst. Neue Pensionsverpflichtungen werden somit nur durch Aufnahme in den Kapitalkontenplan sowie durch Anwartschaften auf Sterbegeld generiert. Alle anderen Pläne sind für Neueinstellungen geschlossen und werden nicht mehr durch Beitragszahlungen bedient. 12.1.3 Signifikante RisikofaktorenDas Hauptrisiko liegt in den Pensionsverpflichtungen aus Besitzständen, da diese rund 84 % (Vj. rund 89 %) der gesamten deutschen Pensionsverpflichtungen ausmachen. Diese reagieren sensibel auf den Rechnungszins, Inflation und eine Veränderung der Lebenserwartung, jedoch nicht auf Änderungen der Gehaltsdynamik. Eine Gehaltsabhängigkeit existiert lediglich beim Sterbe- und Übergangsgeld. Da dieses Risiko jedoch nicht sehr bedeutend ist (rund 2 % (Vj. rund 2 %) der Pensionsverpflichtungen), wurde auf die Ermittlung von Sensitivitäten zum Gehaltstrend verzichtet. Für alle anderen Risiken sind diese im Kapitel 12.2 Signifikante versicherungsmathematische Annahmen und Sensitivitätsanalyse aufgeführt. 12.1.3.1 Risikofaktor LanglebigkeitRentenpläne, wie die Besitzstandsregelung reagieren empfindlich auf eine Veränderung der Lebenserwartung. Eine Steigerung derselben stellt ein signifikantes Risiko für die Pensionsverpflichtung dar. Da die Verpflichtung sich, wie im Vorjahr, auf einen Kreis von über 1.000 Personen verteilt, liegen keine Konzentrationsrisiken vor. Für alle anderen Pläne sind die Langlebigkeitsrisiken vernachlässigbar oder nicht vorhanden. 12.1.3.2 Risikofaktor InflationRentenpläne sind über die Rentenanpassung ebenfalls anfällig für Inflationsrisiken. Eine notwendige Rentenanpassung wird alle drei Jahre geprüft und orientiert sich am Verbraucherpreisindex. Alle anderen Pläne tragen kein Inflationsrisiko. 12.1.3.3 Risikofaktor DiskontierungszinssatzPensionsverpflichtungen hängen sehr stark vom Rechnungszins ab. Da dieser stichtagsbezogen und kapitalmarktbasiert ermittelt wird, ist er seit Ausbruch der Finanzkrise starken Schwankungen unterworfen. Damit sind Veränderungen der Verpflichtung von mehr als 10 % von einem Jahr zum nächsten sehr wahrscheinlich. Nach der aktuellen Rechnungslegungsvorschrift IAS 19 revised 2011 sind die (u.a. durch Parameteränderungen) auftretenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste gegen das Eigenkapital der Firma zu buchen. Hohe versicherungsmathematische Verluste haben zwar keinen Einfluss auf den Cashflow, wirken sich aber negativ auf das Eigenkapital aus. 12.2 Signifikante versicherungsmathematische Annahmen und SensitivitätsanalyseDie Sensitivitätsanalyse soll die Effekte von den bis zum nächsten Bilanzstichtag vernünftigerweise möglichen Veränderungen in den Bewertungsannahmen zeigen (IAS 19.145 und IFRS 7). A Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit Obligation (DBO)) in Deutschland zum 31.12.2021: EUR 122,7 Mio B Gewichtete durchschnittliche Duration der Verpflichtung (Macaulay Duration auf Basis der Best-Estimate Annahmen) 16,4 Jahre zum 31.12.2021 C Signifikante versicherungsmathematische Annahmen zum 31.12.2021 scrollen
D Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit Obligation (DBO)) in Deutschland zum 31.12.2020 EUR 132,2 Mio E Gewichtete durchschnittliche Duration der Verpflichtung (Macaulay Duration auf Basis der Best-Estimate Annahmen) 17,7 Jahre zum 31.12.2020 F Signifikante versicherungsmathematische Annahmen zum 31.12.2020 scrollen
Die obige Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieses in der Realität ereignet und Veränderungen in einigen Annahmen könnten korrelieren. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der Pensionsrückstellungen in der Bilanz ermittelt werden (der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen wurde mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren zum Ende der Berichtsperiode berechnet). 12.3 Entwicklung der Pensionsrückstellungen im Gigaset KonzernRückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden bei 6 (Vj. 6) Konzerngesellschaften gebildet. Mit Beginn des Berichtsjahres bestehen die Pensionsverpflichtungen in Österreich nicht mehr, dafür sind nunmehr Pensionsverpflichtungen einer deutschen Gesellschaft enthalten, für welche jedoch Erstattungsrechte in derselben Höhe bestehen. Der Gesamtbetrag der Rückstellung ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 um EUR -4,5 Mio auf EUR 93,8 Mio gesunken (Vj. EUR 98,3 Mio). Die Verringerung der Pensionsrückstellung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung des gewichteten Zinssatzes von 0,68 % im Vorjahr auf 1,10 % in 2021. Die Rechnungsparameter für den Gehaltstrend bzw. Rententrend sind in etwa auf demselben Niveau verblieben. Die Erfassung der Neubewertungseffekte aus leistungsorientieren Versorgungsplänen erfolgt im "übrigen kumulierten Eigenkapital" innerhalb des Eigenkapitals, wobei die laufende Veränderung der Periode im Eigenkapitalspiegel gesondert ausgewiesen wird. Der bei den Gesellschaften des Gigaset Konzerns auf Grund von Leistungszusagen bestehende Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen entwickelte sich wie folgt: scrollen
Im Pensionsaufwand des Geschäftsjahres wurde Folgendes ausgewiesen: scrollen
Der Pensionsaufwand wird im Personalaufwand unter soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung erfasst. Der tatsächliche Ertrag aus Planvermögen wird mit EUR 1,2 Mio (Vj. EUR 1,5 Mio) angegeben. Die Erfassung der Neubewertungseffekte aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt in der Position "übriges kumuliertes Eigenkapital" innerhalb des Eigenkapitals und ergibt sich in der folgenden Übersicht: scrollen
Das Planvermögen entwickelte sich wie folgt: scrollen
Das Planvermögen setzt sich für das Berichtsjahr wie folgt zusammen: scrollen
Die Spezialfonds beinhalten im Wesentlichen Rentenpapiere, Corporate Bonds und Aktien. Das Planvermögen ist im Wesentlichen der Bewertungskategorie 1 zuzuordnen, d.h. das Planvermögen wird an aktiven Märkten gehandelt. Lediglich die Immobilien und Immobilienfonds werden zum Verkehrswert (nach DCF-Methode) bewertet. Das Planvermögen beinhaltet keine Immobilien, die durch Gigaset selbst genutzt werden. Die Position "Erstattung aus Vorleistungen" betreffen Pensionszahlungen, welche im laufenden Geschäftsjahr bereits durch Gigaset im Voraus bezahlt wurden, jedoch erst im folgenden Kalenderjahr aus dem Planvermögen in Form einer Erstattung an Gigaset abfließen werden. Auf Grund der im laufenden Geschäftsjahr eingereichten Unterlagen zur Erstattung, werden diese Mittel nicht mehr zur Deckung zukünftiger Pensionsansprüche zur Verfügung stehen und daher am Bilanzstichtag als Kürzung der Planvermögenswerte dargestellt. Die erwarteten Einzahlungen in Planvermögen belaufen sich für das kommende Jahr auf EUR 0,2 Mio (Vj. EUR 0,2 Mio). Die erwarteten Rentenzahlungen im nächsten Jahr betragen voraussichtlich EUR 3,7 Mio (Vj. EUR 3,4 Mio). Die laufenden Beitragszahlungen für Arbeitgeberbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind als Aufwand des jeweiligen Jahres im operativen Ergebnis ausgewiesen und belaufen sich im Geschäftsjahr im Konzern insgesamt auf EUR 4,2 Mio (Vj. EUR 3,9 Mio). Die bestehenden Erstattungsrechte für Gigaset entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scrollen
Die Erstattungsrechte betreffen Ansprüche von Gigaset, welche Gigaset bei Inanspruchnahme von für in Vorperioden veräußerte Pensionsverpflichtungen, auf Grund einer Garantie des Erwerbers, inne hat. Die Höhe der Erstattungsansprüche ist mit dem korrespondierenden Wert der Pensionsverpflichtung im Konzernabschluss erfasst. Sonstige Zahlungen für beitragsorientierte Pläne wurden wie auch im Vorjahr nicht geleistet. Der Berechnung liegen nachfolgende gewichtete versicherungsmathematische Annahmen zu Grunde: scrollen
Der Rückstellungsbetrag für die Pensionsverpflichtungen leitet sich wie folgt ab: scrollen
Die Entwicklung der Rückstellung stellt sich im Zeitablauf wie folgt dar: scrollen
13. Rückstellungenscrollen
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Die Personalrückstellungen stellen sich in den beiden abgelaufenen Geschäftsjahren wie folgt dar: scrollen
Die Gewährleistungsrückstellungen sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten und unter Abschätzung zukünftiger Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt und betreffen rechtliche Ansprüche aus Gewährleistungsansprüchen. Die Drohverlustrückstellungen beziehen sich vorwiegend auf unvorteilhafte Einkaufskontrakte. Kundenbonusrückstellungen werden für vertragliche Ansprüche von Kunden bei der Erreichung bestimmter Umsatzzielgrößen gebildet. Für die Nutzung fremder patentierter Technologien, welche in den Telekommunikationsprodukten eingesetzt werden, fallen absatzabhängige Lizenzkosten an. In den übrigen Rückstellungen sind insbesondere Kosten für Betriebsprüfungen, Rückstellungen für Aufbewahrungskosten, Kosten der Hauptversammlung, Kosten des Geschäftsberichts sowie Aufsichtsratvergütungen und Kosten für Rechtsstreitigkeiten enthalten. Die Fristigkeiten der Rückstellungen teilen sich wie folgt auf: scrollen
Die langfristigen Rückstellungen weisen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr auf und verteilen sich auf die einzelnen Kategorien wie folgt: scrollen
14. Langfristige und kurzfristige FinanzverbindlichkeitenIn 2018 hat der Konzern eine Kreditfazilität in Höhe von bis zu EUR 20,0 Mio abgeschlossen. Da sich die Steuerverbindlichkeiten kleiner als ursprünglich geplant erwiesen haben, war Gigaset nicht gezwungen das Darlehen vollständig abzurufen. Das maximale Kreditvolumen von ursprünglich bis zu EUR 20,0 Mio wurde auf EUR 15,9 Mio eingefroren, gleichzeitig wurde jedoch die Laufzeit des Darlehens um zwei Jahre verlängert, um die Liquidität der Gigaset zu entlasten. Ab Januar 2020 ist zunächst mit der Tilgung des Darlehens begonnen worden, jedoch wurde auf Grund der Corona-Situation eine Tilgungsaussetzung von März 2020 bis einschließlich August 2020 vereinbart, um die Liquidität des Gigaset Konzerns während der Pandemie zu sichern. Die Darlehenslaufzeit wurde im Rahmen der Änderung der Tilgungsvereinbarung unverändert bis Oktober 2024 in monatlichen Raten belassen. Die monatlichen Tilgungsraten ab September 2020 bis Dezember 2021 wurden auf 50 % der Ursprungstilgung reduziert. Dadurch erhöhen sich die Tilgungsraten für die Perioden ab Januar 2022 entsprechend. Auf Grund der Modifikation der Darlehensbedingungen erfolgte eine Anpassung der bilanziellen Werte auf Basis der Effektivzinsmethode. Dies führte im Geschäftsjahr 2020 zu einem positiven Finanzergebnis in Höhe von EUR 0,2 Mio. Der Kredit lautet auf Euro und ist festverzinslich mit einem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 5,16 % und wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dementsprechend hat er keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken. Da bereits frühzeitig absehbar war, dass die vereinbarten Covenants für 2020 infolge der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden konnten, wurde mit den finanzierenden Banken im September 2020 über eine Nichtausübung der damit einhergehenden Kündigungsoption des Darlehens erwirkt. Im ersten Quartal 2021 wurden die Verhandlungen abgeschlossen und als Covenant wurde der "Nettoverschuldungsgrad" vereinbart. Gigaset hat den Covenant "Nettoverschuldungsgrad" für das Geschäftsjahr 2021 nicht eingehalten und sich mit den finanzierenden Banken auf einen Verzicht auf das Kündigungsrecht und einer Anpassung der Tilgung von Darlehensraten im März 2022 geeinigt. Mit den finanzierenden Banken wurde vereinbart, dass ab März 2022 eine Tilgungsaussetzung für 6 Monate erfolgt, die ursprünglich festgesetzten Tilgungen für das Geschäftsjahr 2022 dann jedoch durch entsprechend höhere Tilgungszahlungen ab dem vierten Quartal 2022 zu erbringen sind. Die Tilgungsaussetzung soll die Folgen der Corona-Pandemie und der mangelnden Verfügbarkeit von Chipsätzen finanziell abmildern. Auf Grund des Umstandes, dass der Covenant per 31. Dezember 2021 nicht eingehalten wurde, ist trotz der getroffenen Vereinbarung im März 2022 das Darlehen entsprechend den derzeit anzuwendenden Vorschriften der IFRS vollumfänglich als kurzfristig in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 auszuweisen. Der Darlehensstand per 31. Dezember 2021 beträgt EUR 12,8 Mio (Vj. EUR 14,5 Mio) und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 12,8 Mio (Vj. EUR 1,7 Mio) und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 0,0 Mio (Vj. EUR 12,8 Mio). Seitens der Gesellschaft ist das Darlehen in voller Höhe durch Grundstücke und Gebäude, das sonstige Anlage- und Maschinenvermögen sowie einer Raumsicherungsübereignung des Warenlagers und der Verpfändung von im Zeitpunkt des Kreditabschlusses bestehender immaterieller Vermögenswerte besichert. Im Zuge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Auswirkungen hat die französische Landesgesellschaft im Juni 2020 ein zinsfreies Darlehen zur Liquiditätssicherung über EUR 2,0 Mio für eine Laufzeit von 12 Monaten erhalten. Dieses war ursprünglich nach dem Ablauf von 12 Monaten vollständig zurückzuzahlen. Auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde das Darlehen jedoch neu verhandelt. Dieses hat nunmehr eine Laufzeit bis Juni 2026. Bis Juni 2022 sind lediglich Zinsen zu entrichten, erst ab Juli 2022 wird das Darlehen dann in gleichbleibenden Raten zurückgeführt. Auf Grund der Modifikation der Darlehensbedingungen erfolgte eine Anpassung der bilanziellen Werte auf Basis der Effektivzinsmethode. Dies führte im Geschäftsjahr 2021 zu einem positiven Finanzergebnis in Höhe von EUR 0,2 Mio. Der Darlehensstand per 31. Dezember 2021 beträgt EUR 1,8 Mio (Vj. EUR 2,0 Mio) und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 0,2 Mio (Vj. EUR 2,0 Mio) und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 1,6 Mio (Vj. EUR 0,0 Mio). Der Kredit lautet auf Euro und ist festverzinslich mit einem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 4,17 % und wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dementsprechend hat er keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken. Zur Stärkung der Liquidität wurden im Geschäftsjahr 2021 mit zwei Lieferanten Darlehensverträge im Zusammenhang mit zu erfüllenden Aufträgen abgeschlossen. Ein Darlehensvertrag in Höhe von EUR 0,8 Mio hat eine Laufzeit bis Dezember 2024. Der andere Darlehensvertrag in Höhe von USD 1,0 Mio hat eine Laufzeit bis Juni 2024. Beide Darlehen sind unverzinslich und mit dem Nominalwert zurückzuführen. Die Zugangsbewertung wurde gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt und als Finanzverbindlichkeit bilanziert. Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Der Darlehensstand dieser Darlehen per 31. Dezember 2021 beträgt EUR 1,4 Mio und gliedert sich in eine Fristigkeit kleiner ein Jahr in Höhe von EUR 0,2 Mio und eine Fristigkeit von größer ein Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von EUR 1,2 Mio. Der auf Euro lautende Kredit hat keine Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken. Der auf US-Dollar lautende Kredit hat Auswirkung auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken, jedoch nicht auf Zinsänderungsrisiken. Für weitere Ausführungen hinsichtlich der erforderlichen Angaben für finanzielle Verbindlichkeiten verweisen wir auf die Ausführungen unter Abschnitt D Erläuterungen zu Finanzinstrumenten. 15. Latente Steueransprüche und latente SteuerschuldenLatente Steuern resultieren aus den unterschiedlichen Wertansätzen in IFRS- und Steuerbilanz der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen. Die latenten Steuerschulden bzw. die latenten Steueransprüche beziehen sich auf folgende Positionen: scrollen
Für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 44,3 Mio (Vj. EUR 54,6 Mio) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 37,6 Mio (Vj. EUR 35,5 Mio) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Von den nicht angesetzten körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen entfallen EUR 6,4 Mio auf ausländische Gesellschaften (Vj. EUR 18,2 Mio), wovon wiederum EUR 0,0 Mio (Vj. EUR 0,0 Mio) innerhalb von 5 bis 20 Jahren verfallen. Im Vorjahr betreffen in Höhe von EUR 11,4 Mio die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften eine österreichische Tochtergesellschaft, welche im ersten Quartal 2021 liquidiert wurde. Die aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge betreffen im Wesentlichen die Gigaset Communications GmbH sowie die österreichische und spanische Tochtergesellschaft (Vj. österreichische und spanische Tochtergesellschaft). Gigaset hat aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von EUR 0,3 Mio (Vj. EUR 0,6 Mio) nicht angesetzt. Auf Differenzen zwischen IFRS und Steuerbilanz im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von EUR 74,8 Mio (Vj. EUR 91,1 Mio) wurden keine latenten Steuern angesetzt. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und die Erläuterungen unter E.10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. 16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenBasierend auf den üblichen Zahlungsvereinbarungen mit Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern stellen sich die Fälligkeiten und damit der Mittelabfluss der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: scrollen
Auf Grund der internationalen Tätigkeit des Gigaset Konzerns sind zum 31. Dezember 2021 in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen folgende in Konzernwährung EUR umgerechnete Fremdwährungsverbindlichkeiten enthalten: scrollen
17. SteuerverbindlichkeitenDie Position in Höhe von EUR 0,8 Mio (Vj. EUR 1,8 Mio) betrifft ausschließlich Ertragsteuerverbindlichkeiten und resultiert in Höhe von EUR 0,6 Mio (Vj. EUR 1,6 Mio) aus der Gigaset Communications GmbH sowie deren Tochtergesellschaften. 18. Kurzfristige sonstige Verbindlichkeitenscrollen
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wurden im Berichtsjahr nicht verzinst. Auf Grund der restlichen Laufzeit von unter einem Jahr kann davon ausgegangen werden, dass die Buchwerte der Verbindlichkeiten im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten der Verbindlichkeiten entsprechen. Daher entsprechen die ausgewiesenen Rückzahlungsbeträge den Marktwerten der Verbindlichkeiten. Die sonstigen Personalverbindlichkeiten setzen sich aus den folgenden Positionen zusammen: scrollen
Im Vorjahr bestanden Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von EUR 10,4 Mio im Rahmen der eingegangenen Kooperation mit Unify, welche planmäßig im Geschäftsjahr 2021 gezahlt wurden. G. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN1. SegmentberichterstattungDie Darstellung der Segmentberichterstattung folgt, entsprechend der internen Berichterstattung, geographischen Segmenten. Die Darstellung der Holding erfolgt getrennt von den operativen Tätigkeiten der Gigaset. Innerhalb der operativen Tätigkeiten wird bei den geographischen Bereichen zwischen den Regionen "Deutschland", "EU" und "Rest der Welt" unterschieden. Das berichtspflichtige Segment "EU" enthält mehrere geographische Bereiche, darunter auch den geographischen Bereich "Frankreich" als operatives Segment, welche zu diesem Segment aggregiert wurde. Die Aggregation der einzelnen Segmente im Segment "EU" wurde durchgeführt, da die vertriebenen Produkte und Dienstleistungen, die Kundenstrukturen, die Vertriebsstrukturen sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien erfolgte die Aggregation insbesondere auf Grund vergleichbarer Rohmargen in den einzelnen geographischen Bereichen. Die geographischen Bereiche der Gigaset, deren Hauptaktivität im Bereich Kommunikationstechnologie liegt, umfassen die folgenden Bereiche: scrollen
Der geographische Bereich "Deutschland" umfasst die operativen Tätigkeiten in Deutschland. scrollen
Der geographische Bereich "EU" (Europäische Union) umfasst die operativen Tätigkeiten in Polen, Österreich, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien. scrollen
Der geographische Bereich "Rest der Welt" umfasst die operativen Tätigkeiten in Großbritannien, der Schweiz, Türkei, Russland und China. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten entsprechen den Preisen, die auch mit Dritten erzielt werden. Verwaltungsleistungen werden als Kostenumlagen weiterberechnet. Die Umsatzerlöse nach Ländern werden im Rahmen der Segmentberichterstattung sowohl nach empfangenden Einheiten als auch nach dem Sitz der jeweiligen Gesellschaften ("Sitzland") berichtet. Die Zurechnung zu den einzelnen geographischen Bereichen erfolgt für die laufende Segmentberichterstattung im Konzern nach dem Sitzland der jeweiligen legalen Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz für die Darstellung nach dem Sitzland der Region "Deutschland" zugewiesen. Die nachfolgenden Tabellen stellen den Umsatz auf Basis des Sitzlandes dar. Im B2B-Bereich wird die 10 %-Umsatzgrenze in Bezug auf die Gesamtumsatzerlöse erstmalig gegenüber einem international tätigen Unternehmen überschritten. Die Gesamtumsatzerlöse mit diesem Geschäftspartner belaufen sich für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR 27,6 Mio und verteilen sich auf alle geographischen Segmente. scrollen
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Ergebniseffekte aus Entkonsolidierungen sind, soweit vorhanden, den jeweiligen Segmenten zugeordnet. Für die Angabe der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen wird auf Abschnitt E.1 Umsatzerlöse innerhalb des Kapitels E Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen. Die Umsatzerlöse nach empfangenden Einheiten stellen die Umsatzerlöse, die in die jeweiligen Regionen fakturiert werden, dar - und zwar unabhängig von dem Sitz der rechnungsstellenden Einheit. Stellt beispielsweise eine deutsche Gesellschaft eine Rechnung in die Niederlande, dann wird dieser Umsatz bei der Darstellung nach empfangenden Einheiten der Region "Europa - EU (ohne Deutschland)" zugewiesen. Die Umsatzerlöse in der nachfolgenden Tabelle werden, wie im vorangegangenen Absatz beschrieben, nach den Regionen der empfangenden Einheiten i.S.d. IFRS 8.33 a) gegliedert und stellen sich für das Geschäftsjahr 2021 und die Vergleichsperiode wie folgt dar: scrollen
Die langfristigen Vermögenswerte gemäß IFRS 8.33 b) verteilen sich für das Geschäftsjahr 2021 und die Vergleichsperiode wie folgt auf die Regionen: scrollen
2. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds der Gigaset im Berichtsjahr und Vorjahr verändert hat. Der Finanzmittelfonds ist dabei als Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten definiert. Die Umrechnung von Fremdwährungspositionen erfolgt grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen. Hiervon abweichend wird die Liquidität wie in der Bilanz zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von Wechselkursveränderungen auf den Finanzmittelfonds wird gesondert dargestellt. Aus der Ausweisänderung von verfügungsbeschränkten Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr 2021 hat sich die Definition des Finanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr geändert. Da nunmehr keine verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel mehr ausgewiesen werden, entspricht der Finanzmittelfonds den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der Bilanz. Zu Vergleichszwecken wurden die Vorjahresangaben entsprechend angepasst. Weitere Erläuterungen finden sich im Kapitel C Änderung in der Bilanzierung von Zahlungsmitteln mit eingeschränkter Verfügbarkeit. scrollen
Entsprechend IAS 7 werden die Zahlungsströme nach dem Mittelzu- / -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode erstellt. Die hierbei berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen sind um die Effekte aus Änderungen des Konsolidierungskreises, sofern zutreffend, sowie erfolgsneutrale Vorgänge bereinigt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Forderungen gegen einen Kunden mit Kaufpreisverbindlichkeiten gegenüber diesem Kunden für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 8,0 Mio verrechnet. Die in der Kapitalflussrechnung dargestellten Veränderungen der Bilanzpositionen können aus diesen Gründen nicht notwendigerweise mit der Bilanz abgestimmt werden. Im Geschäftsjahr 2021 wurden, wie auch im Vorjahr, keine Unternehmensanteile erworben oder veräußert. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit beläuft sich in 2021 auf EUR 19,5 Mio, nach EUR 21,5 Mio im Vorjahr und verteilt sich dabei wie folgt: scrollen
Im laufenden Geschäftsjahr beläuft sich der Mittelzu- /-abfluss aus Finanzierungstätigkeit auf EUR -3,6 Mio, nach EUR -2,3 Mio im Vorjahr. Die gezahlten Zinsen belaufen sich in 2021 auf EUR 1,4 Mio und im Vorjahr auf EUR 1,3 Mio. Diese umfassen, wie auch im Vorjahr, Zinsen für Finanzverbindlichkeiten, Factoring und Leasing. Der Mittelzufluss aus der Aufnahme von langfristigen Finanzverbindlichkeiten betrifft zwei Lieferantendarlehen. Die Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten betreffen den kurzfristigen Teil der bestehende Kreditfazilität sowie den kurzfristigen Teil der Lieferantendarlehen. Im Vorjahr belief sich der Mittelzufluss aus der Aufnahme von langfristigen Finanzverbindlichkeiten auf EUR 2,0 Mio auf Grund der Darlehensgewährung von staatlichen Corona-Maßnahmen in Frankreich. Die Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten betreffen im Vorjahr den kurzfristigen Teil der bestehenden Kreditfazilität. Hinsichtlich weiterer Details zu den Finanzverbindlichkeiten verweisen wir auf Abschnitt F Erläuterungen zur Bilanz im Kapitel 14 Langfristige und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten sowie Abschnitt D Erläuterungen zu Finanzinstrumenten. Im Geschäftsjahr 2021 gab es wie auch im Vorjahr keine Veränderungen im Konsolidierungskreis, welche in der Kapitalflussrechnung zu berücksichtigen gewesen wären. Die Überleitung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie der kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. scrollen
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a Vorjahreswerte auf Grund eines redaktionellen
Fehlers im Geschäftsbericht 2020 angepasst.
3. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bis zum Laufzeitende unkündbaren Serviceverträgen, die der Konzern und seine Tochterunternehmen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eingegangen sind. In diesem Rahmen existieren Software und IT Verpflichtungen in Höhe von EUR 2,2 Mio, welche sich mit EUR 1,6 Mio überwiegend kurzfristig (kleiner 1 Jahr) darstellen. Diese Verpflichtungen umfassen dabei im Wesentlichen Lizenz- und Wartungsverträge im Zusammenhang mit eingesetzter Software. Weiter bestehen künftige Verpflichtungen aus eingegangenen Dienstleistungsverträgen über EUR 9,8 Mio, welche mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr in Höhe von EUR 5,2 Mio bestehen. Die Dienstleistungsverträge betreffen Instandhaltungs- und Serviceverträge für Maschinen und Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie von fremden Dritter erbrachter Dienstleistungen im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit. Der überwiegende Teil der sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfällt dabei auf die Gigaset Communications GmbH. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 besteht darüber hinaus ein Investitionsobligo in Höhe von EUR 0,4 Mio. Die Investitionen betreffen vollständig das Sachanlagevermögen. HaftungsverhältnisseZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestehen Haftungsverhältnisse im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten: Im Rahmen von länger zurückliegenden Veräußerungen von Beteiligungen wurden Garantien, u.a. für die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse dieser Beteiligungen, abgegeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass es zu einer Inanspruchnahme dieser Garantien kommt, wird als äußerst gering eingeschätzt. 4. Bezüge der OrganeDie gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die variable Vergütung für das vergangene Geschäftsjahr wurde erst nach Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat nach der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2020 gewährt und somit aufwandswirksam im laufenden Geschäftsjahr berücksichtigt. Die Tabelle hinsichtlich der gewährten Zuwendungen für das Vorjahr wurde für die einjährige variable Vergütung entsprechend angepasst. Die erfassten Aufwendungen für Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 entsprechen den Anforderungen des IAS 24, Angaben zu Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen. Der angeführte Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand der jeweiligen Periode. Der Anwartschaftsbarwert gemäß den Bestimmungen des IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, aus bestehenden Pensionszusagen gegenüber Vorständen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf EUR 0,9 Mio (Vj. EUR 0,9 Mio). Der Gesamtaufwand für die Vorstandsvergütung belief sich im laufenden Geschäftsjahr unter Berücksichtigung von noch nicht zum vorigen Bilanzstichtag rückgestellten Beträgen auf EUR 0,9 Mio. Für Organtätigkeiten der Vorstände der Gesellschaft in Tochterunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen wurden keine weiteren Vergütungen an die Vorstandsmitglieder geleistet. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gigaset AG im Geschäftsjahr 2021 gemäß § 314 Nr. 6 a) HGB stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats gem. IAS 24 beliefen sich danach auf EUR 0,7 Mio (Vj. EUR 0,6 Mio). Die ausstehenden Salden zum Stichtag belaufen sich auf EUR 0,2 Mio (Vj. EUR 0,2 Mio). Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats gemäß § 314 Nr. 6 a) HGB in Tochterunternehmen der Gigaset AG und nach IAS 24 betragen für die Gigaset Communications GmbH, Bocholt, für das Geschäftsjahr 2021 TEUR 16 (Vj. TEUR 9). Darüber hinaus gibt es keine Zusagen für den Fall der Beendigung von Mandaten. Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstände und Aufsichtsräte von der Gigaset AG gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personengruppen bestehen nicht. Weitere Informationen zur Vergütung des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrats werden im gesondert veröffentlichten Vergütungsbericht bekannt gegeben. Nähere Ausführungen dazu im Lagebericht Abschnitt Erklärung zur Unternehmensführung der Gigaset AG & Konzern. 5. Angaben zu Beziehungen zu nahe stehenden Personen und UnternehmenAngaben zum Mutterunternehmen gemäß IAS 24.13:Die Goldin Fund Pte. Ltd., Singapur, hat der Gigaset AG am 27. Januar 2016 (mit Korrektur vom 28. Januar 2016) mitgeteilt, sie halte nunmehr 97.357.789 Aktien der Gesellschaft, die ebenso viele Stimmrechte gewähren. Dies entspreche einem Anteil von 73,5 % der 132.455.896 Stimmrechte. Nach dem Kenntnisstand des Vorstands hielt die Aktionärin somit auch im Geschäftsjahr 2021 einen Anteil von 73,5 % der Stimmrechte. Einzige Aktionärin der Goldin Fund Pte. Ltd. ist nach dem Kenntnisstand des Vorstands die Goldin Investment (Singapore) Limited. Der letztendlich wirtschaftlich Berechtigte bzw. die oberste beherrschende Person der Goldin Investment (Singapore) Limited ist nach Kenntnis des Vorstands Herr Pan Sutong. Der letztendlich wirtschaftlich Berechtigte der Goldin Fund Pte. Ltd. ist somit Herr Pan Sutong. Dieser hält nach dem Kenntnisstand des Vorstands neben seiner Beteiligung an der Gigaset AG ein breit gefächertes Portfolio von Unternehmen. Gemäß IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sind 2021 die Geschäftsbeziehungen zur Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur, als Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen aufzuführen. Die Gigaset Mobile Pte. Ltd., Singapur, ist in diesem Zusammenhang als Lieferant der Gigaset tätig gewesen. Gigaset wiederum hatte vertraglich vereinbarte Dienstleistungen und Gebühren an die Gigaset Mobile Pte. Ltd berechnet. Aus Konzernsicht stellen sich die Transaktionen bzw. Salden für die Berichtsperioden bzw. zum Berichtstag wie folgt dar: scrollen
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Die Forderungen waren wie bereits im Vorjahr vollständig wertberichtigt. Gemäß IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sind seit dem Geschäftsjahr 2016 die Geschäftsbeziehungen zur Gigaset Mobile Europe GmbH i.L., Düsseldorf, als Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen aufzuführen. Dieses Unternehmen stellt ein sonstiges nahe stehendes Unternehmen gemäß IAS 24.19 (g) dar. Die Gigaset Mobile Europe GmbH i.L., Düsseldorf, ist in diesem Zusammenhang als Lieferant der Gigaset tätig gewesen. Gigaset wiederum hatte vertraglich vereinbarte Dienstleistungen und Gebühren an die Gigaset Mobile Europe GmbH i.L., Düsseldorf, berechnet. Aus Konzernsicht stellen sich die Transaktionen bzw. Salden für die Berichtsperioden bzw. zum Berichtstag wie folgt dar: scrollen
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Die Geschäftsbeziehungen umfassten im Wesentlichen Käufe und Verkäufe von Waren gem. IAS 24.21 (b) und geleistete Dienstleistungen gem. IAS 24.21 (c). Gemäß IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, sind seit 2016 die Geschäftsbeziehungen zur Gigaset Digital Technology, Shenzhen/China, als Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen anzuführen. Dieses Unternehmen stellt ein sonstiges nahe stehendes Unternehmen gemäß IAS 24.19 (g) dar. Aus Konzernsicht stellen sich die Transaktionen bzw. Salden für die Berichtsperiode bzw. zum Berichtsstichtag wie folgt dar: scrollen
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Die Forderungen waren wie bereits im Vorjahr vollständig wertberichtigt. Die Geschäftsbeziehungen umfassten im Wesentlichen geleistete Dienstleistungen gem. 24.21 (c). Zwischen dem Konzern und nahe stehenden Personen fanden neben den aufgeführten Sachverhalten keine wesentlichen Geschäftsvorfälle statt. 6. Honorare der AbschlussprüferFür Dienstleistungen des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr 2021 folgende Honorare angefallen: scrollen
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Gigaset AG und der Gigaset Communications GmbH. Die sonstigen Leistungen umfassten im Vorjahr Beratungsleistungen im Rahmen der Einführung einer Softwareimplementierung, welche in diesem Jahr durch die abgeschlossene Implementierung wegfallen. Zudem wurden Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Einführung eines Tax-Compliance-Management-Systems (TCMS) erbracht, die im aktuellen Geschäftsjahr durch die fortschreitende Umsetzung des TCMS in etwa halbiert werden konnten. 7. Mitarbeiterscrollen
Im Geschäftsjahr 2021 waren im Gigaset Konzern durchschnittlich 872 Mitarbeiter (Vj. 893 Mitarbeiter) beschäftigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 beträgt die Mitarbeiterzahl 868 (Vj. 893 Mitarbeiter). 8. Erklärung zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG haben am 17. Februar 2022 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (in Kraft getreten am 20. März 2020) abgegeben und den Aktionären auf der Homepage (http://www.Gigaset.com/de_de/cms/Gigaset-ag/investor-relations/ unternehmen/corporate-governance.html) anschließend dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gigaset AG erklären darin, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 bis auf vier Ausnahmen entsprochen wird. Die Entsprechenserklärung selbst und die Erläuterungen zu den Abweichungen sind am angegebenen Ort im Wortlaut wiedergegeben. 9. AktionärsstrukturIm Jahr 2021 sind der Gesellschaft keine Meldungen gemäß § 33 WpHG bzw. § 38 WpHG mitgeteilt worden. Die Konzernobergesellschaft Goldin Investment (Singapore) Limited, Tortola/ Britische Jungferninseln, eingetragen im Registry of Corporate Affairs der Britischen Jungferninseln unter der Nummer 1713467, stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf, in den der Jahresabschluss der Gigaset AG voraussichtlich einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss wird voraussichtlich nicht offengelegt. Der Konzernabschluss der Gigaset AG, Bocholt, (kleinster Konsolidierungskreis) wird im Bundesanzeiger bekanntgemacht. 10. Rechtsstreitigkeiten und SchadensersatzansprücheGesellschaften des Gigaset Konzerns sind im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs an verschiedenen Prozessen und behördlichen Verfahren beteiligt oder es könnten in der Zukunft solche eingeleitet oder geltend gemacht werden. Auch wenn der Ausgang der einzelnen Verfahren im Hinblick auf die Unwägbarkeiten, mit denen Rechtsstreitigkeiten behaftet sind, nicht mit Bestimmtheit vorhergesagt werden kann, wird sich nach derzeitiger Einschätzung über die im Abschluss als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen berücksichtigten Risiken hinaus kein erheblich nachteiliger Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. In dem Rechtsstreit mit der Evonik Degussa GmbH über eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12,0 Mio hatte ein Schiedsgericht die Gigaset AG im November 2013 unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Evonik einen Betrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Am 4. März 2015 bezahlte Gigaset den Hauptsachebetrag in Höhe von EUR 3,5 Mio zuzüglich Zinsen an Evonik. Wegen der garantiehalber gezahlten Beträge wandte Gigaset sich nunmehr im Regresswege an die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH und die weitere Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kam, hat Gigaset mit Schiedsklage bzw. Mahnbescheid vom 29. Juni 2015 die Hauptschuldnerin OXY Holding GmbH sowie die Freistellungsschuldnerin StS Equity Holding UG im Klagewege auf Erstattung dieses Betrags in Anspruch genommen. Im weiteren Verlauf wurde über das Vermögen sowohl der OXY Holding GmbH als auch der StS Equity Holding UG das Insolvenzverfahren eröffnet. Gigaset ist in beiden Verfahren die Hauptgläubigerin. Zwischenzeitlich ist die Verwertung der Insolvenzmassen weitgehend abgeschlossen; Gigaset geht - nicht zuletzt auf Grund einer mit dem Insolvenzverwalter erzielten Einigung hierüber - davon aus, aus den Insolvenzmassen bis zu EUR 3,5 Mio zu erhalten. Hiervon sind im 2. Quartal 2016 bereits EUR 2,0 Mio im Wege einer Abschlagsverteilung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OXY Holding GmbH sowie im 4. Quartal 2018 rund EUR 0,2 Mio aus der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der StS Equity Holding UG an die Gesellschaft geflossen. Weitere rund EUR 1,3 Mio erwartet die Gesellschaft im Rahmen der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren der OXY Holding GmbH. Inwieweit sich der Erhalt weiterer (Teil-) Zahlungen hierauf kurzfristig realisieren lassen wird, ist derzeit ungewiss. Im Gesamtergebnis wird der Gesellschaft daher aus der Transaktion ein Schaden von saldiert EUR 1,3 Mio verbleiben; dabei handelt es sich im Wesentlichen um die an Evonik bezahlten Zinsen aus dem Hauptsachebetrag. Aktuell ist im Berichtsjahr 2021 folgende wesentliche Rechtsstreitigkeit bei einer Tochtergesellschaft der Gigaset AG anhängig: Die spanische Tochtergesellschaft der Gigaset Communications GmbH, die Gigaset Communications Iberia S.L. mit Sitz in Madrid, hat einen Bußgeldbescheid über EUR 2,0 Mio erhalten. Dem liegt zu Grunde, dass die spanische Finanzverwaltung eine steuerrechtliche Bewertung beanstandet hat. Die spanische Tochtergesellschaft wurde bei der beanstandeten steuerrechtlichen Bewertung von einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten und es wird unverändert davon ausgegangen, dass die Bewertung keinen berechtigten Anlass zur Beanstandung gibt, der zudem die Verhängung eines Bußgeldes rechtfertigen könnte. Dementsprechend hat die spanische Tochtergesellschaft den Rechtsweg gegen den Bescheid beschritten und beantragt die Aufhebung des Bescheids. Der spanischen Tochtergesellschaft wurde konzernintern ein Darlehen gewährt, mit dem das Bußgeld zunächst bezahlt wurde. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das Darlehen in Eigenkapital umgewandelt worden. Die Gesellschaft hält es in Übereinstimmung mit der Einschätzung des Prozessbevollmächtigten der spanischen Tochtergesellschaft für überwiegend wahrscheinlich, dass es zu der beantragten Aufhebung des Bescheides und damit auch zu der Rückzahlung des Bußgeldes kommen wird. 11. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie weiterhin bestehende Knappheit am Chipmarkt kann die Verfügbarkeit von Chipsätzen und als Folge die Auslastung der Produktionskapazitäten beeinflussen. Daneben ist es nicht auszuschließen, dass die anhaltende Corona-Pandemie bei Gigaset Auswirkungen auf Lieferprozesse, das Konsumentenverhalten, die Qualität der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und das Liquiditätsmanagement haben kann. Die möglichen finanziellen Effekte sind derzeit nicht abzuschätzen. Gigaset beurteilt fortlaufend die Entwicklung und ergreift Maßnahmen die Risiken zu minimieren. Gigaset hat mit den finanzierenden Banken auf Grund der Nichteinhaltung des Covenant Nettoverschuldungsgrades im Darlehensvertrag der Gigaset Communications GmbH am 16. März 2022 eine Einigung darüber erzielt, das begründete Kündigungsrecht nicht auszuüben und die Tilgung von Darlehensraten temporär auszusetzen. Die Tilgungsaussetzung soll die Folgen der Corona-Pandemie und der mangelnden Verfügbarkeit von Chipsätzen finanziell abmildern. Die Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland und den damit verbundenen wirtschaftlichen Sanktionen sind für Gigaset zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar. Gigaset ist mit einer Tochtergesellschaft in Russland aktiv, die reine Vertriebs- und Marketingleistungen erbringt. Die finanziellen Effekte werden als moderat eingeschätzt, da der Umsatzanteil der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 bei unter 3 % liegt. Die weitere Entwicklung wird verfolgt, um entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf die Darstellung im zusammengefassten Lagebericht. 12. Freigabe des KonzernabschlussesDer vorliegende Konzernabschluss der Gigaset AG wurde am 25. März 2022 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Im Rahmen der Hauptversammlung haben die Aktionäre der Gesellschaft das Recht und die Möglichkeit, den Konzernabschluss zu ändern.
Bocholt, den 25. März 2022 Der Vorstand der Gigaset AG Klaus Weßing, CEO Thomas Schuchardt, CFO WEITERE INFORMATIONENRadikale InnovationDas beweist Gigaset im Professional-Bereich. Mit dem DECT-Freisprech-Mobilteil ION stellen wir unsere erste Lösung für den UCC-Markt vor. Das ION ist nicht nur eine Alternative zu Headsets in Videokonferenzen, sondern auch ein vollwertiger Konferenzlautsprecher. Angesteuert wird das ION via DECT-USB-Dongle. Damit lässt es sich mit PC und Notebook verbinden und kann mit UCC-Clients von Microsort Teams bis Swyx genutzt werden. Für das radikale Neudenken der Telefonie bei ION wurde Gigaset in 2021 mit dem Publikumspreis "Innovator des Jahres 2021" ausgezeichnet den "Die Deutsche Wirtschaft - Stimme des Mittelstands" vergibt. GIGASET ANTEILSBESITZLISTEscrollen
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a 2021 Zahlen
(i.L.) = in Liquidation BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Gigaset AG, BocholtVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Gigaset AG, Bocholt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Gigaset AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: PensionsrückstellungenUnsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Pensionsrückstellungen1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Pensionsverpflichtungen" insgesamt € 93,8 Mio (48,8 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen ergeben sich dabei als Saldo aus dem Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von € 128,4 Mio und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von € 34,6 Mio. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehalts- und Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Der Abzinsungssatz ist aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß der versicherungsmathematischen Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bankbestätigungen eingeholt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Pensionsrückstellungen sind in Abschnitt F.12 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Gigaset_KA_2021-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 8. Juni 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Oktober 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Konzernabschlussprüfer der Gigaset AG, Bocholt, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERINDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Antje Schlotter.
Düsseldorf, 25. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Antje Schlotter, Wirtschaftsprüferin ppa. Denis Varosi, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES VORSTANDSDer Vorstand der Gigaset AG ist für die Aufstellung des Konzernabschlusses und für die im Konzernlagebericht enthaltenen Informationen verantwortlich. Die Berichterstattung erfolgt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden und wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Bei der Erstellung des Konzernlageberichts wurden die Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches beachtet. Durch eine konzernweite, nach einheitlichen Richtlinien erfolgende Berichterstattung, den Einsatz zuverlässiger Software, die Auswahl und die Schulung qualifizierten Personals sowie durch kontinuierliche Prozessoptimierungen in den Gesellschaften stellen wir eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung des Geschäftsverlaufes, der aktuellen Lage sowie der Chancen und Risiken des Konzerns sicher. Soweit erforderlich, wurden angemessene und sachgerechte Schätzungen vorgenommen. Dem Beschluss der Hauptversammlung folgend, hat der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als unabhängigen Abschlussprüfer mit der Prüfung des Konzernabschlusses beauftragt. Gemeinsam mit den Abschlussprüfern hat der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung den Konzernabschluss einschließlich Konzernlagebericht sowie den Prüfungsbericht erörtert. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen. Versicherung der gesetzlichen Vertreter"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Bocholt, den 25. März 2022 Der Vorstand der Gigaset AG FINANZKALENDER 2022scrollen
IMPRESSUMHerausgeberGigaset AG Frankenstraße 2 | 46395 Bocholt Telefon: +49 (0) 2871 / 912 912 info@gigaset.com, www.gigaset.ag RedaktionGigaset AG Investor Relations & Corporate Communications KontaktRaphael Dörr SVP Corporate Communications & Investor Relations | SVP Sponsoring Gigaset AG Bernhard-Wicki-Str. 5 | 80636 München Telefon: +49 (0) 89 / 444 456 866 Email: info@gigaset.com Hinweis:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Bericht das generische Maskulinum. Es soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral verstanden werden - diese Sprachform ist wertfrei und impliziert keine Benachteiligung anderer Geschlechter. Gigaset AG ■ Frankenstraße 2,46395 Bocholt ■ Tel.:+49 (0) 2871 / 912 912 ■ info@gigaset.com ■ www.gigaset.ag |
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