![]() Gigaset AGBocholtHalbjahresfinanzbericht nach WpHG für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025ZWISCHENBILANZ zum 30. Juni 2025AKTIVAscroll
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2025 bis 30.06.2025scroll
Anhang und Zwischenlagebericht1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Zwischenabschluss1.1 Beschreibung der Geschäftstätigkeit und der Lage der Gigaset AGDie Gigaset AG (oder "Gesellschaft") war eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht,
hatte ihren satzungsmäßigen Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister beim Amtsgericht
Coesfeld unter HRB 19015 eingetragen. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befanden
sich in der Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung
mit § 264d HGB war die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft. Die Gigaset AG war eine international agierende Holdinggesellschaft im Bereich der
Kommunikationstechnologie. Das Unternehmen hatte seinen Stammsitz in Bocholt. Hier
befand sich auch der hochautomatisierte Fertigungsstandort. Mit Datum vom 19. September 2023 hat die Gigaset AG beim Amtsgericht Münster einen
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Die operativ
tätige Tochtergesellschaft, die Gigaset Communications GmbH, hat am selben Tage ebenfalls
einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen und Eigenverwaltung
gestellt. Somit ist am 19. September 2023 die einheitliche Leitung und die Beherrschung
der Gigaset Communications GmbH durch die Gigaset AG weggefallen. Am 1. Januar 2024
wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gigaset AG eröffnet und Herr Dr.
Markus Wischemeyer, Münster, zum Insolvenzverwalter erklärt. Im laufenden Insolvenzverfahren
finden derzeit Verhandlungen mit potenziellen Investoren statt, mit dem Ziel die Gesellschaft
über einen Insolvenzplan zu sanieren und eine erneute Geschäftstätigkeit zu etablieren. Am 26. September 2023 wurde aufgrund des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
der Börsenhandel auf dem XETRA-Marktplatz eingestellt. 1.2 Zwischenabschluss nach HGB und AktGDer vorliegende Zwischenabschluss zum 30. Juni 2025 wurde zur Wahrung der Veröffentlichungspflichten,
auch im Insolvenzverfahren, in verkürzter Form erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§
266 und 275 HGB sowie den hierzu ergangenen Nebenvorschriften. 2. Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist der Anhang in Tausend Euro (TEUR) aufgestellt. Der Abschluss der Gesellschaft wurde insolvenzbedingt unter Abkehr von der Prämisse
der Unternehmensfortführung unter Berücksichtigung von Liquidationswerten aufgestellt. 2.1. AnlagevermögenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wurden zu Anschaffungskosten aktiviert
und linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert
und in der Folge abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abgänge wurden zu
Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zum Zeitpunkt des Ausscheidens
gebucht. Das Finanzanlagevermögen wurde grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zuzüglich
der Anschaffungsnebenkosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
wurde das Finanzanlagevermögen aufgrund der Insolvenz der AG und der mittelbaren Tochtergesellschaft
Gigaset Communications GmbH in voller Höhe wertberichtigt. 2.2 UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind mit ihrem Nennbetrag und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden entsprechend
der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. 2.3 RückstellungenSonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken. Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgte für die zugesagten leistungsorientierten
Pensionszusagen sowie für die beitragsorientierten Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen gemäß dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit ihrem Erfüllungsbetrag. Im
Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird der Unterschiedsbetrag
unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn
Geschäftsjahre und dem Ansatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ermittelt. Die
Altersversorgungsverpflichtungen sind im Zwischenabschluss für das Geschäftsjahr 2025
auf Basis der Berechnung des Pensionssicherungsvereins nach Saldierung mit dem zugehörigen
Deckungsvermögen bilanziert worden. Gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 253 Abs. 2 HGB) werden die Rückstellungen
für Altersversorgungsverpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der
Diskontierungssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung
ermittelt. Aufgrund der Insolvenz der AG werden die Pensionsverpflichtungen vom Pensionssicherungsverein
a.G. übernommen und wurden zur Aufnahme in die Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter
angemeldet. Steuerrückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung gebildet. 2.4 DeckungsvermögenDie Gesellschaft hält Anteile an Fondsvermögen zur Deckung von Deferred Compensation-Verpflichtungen.
Weiterhin hält die Gesellschaft Anteile an einem Fondsvermögen zur Deckung von übrigen
Pensionsansprüchen ("Contractual Trust Agreement"). Beide Anteilskategorien sind dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von
Schulden aus diesen Altersversorgungsverpflichtungen. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden
diese Vermögensgegenstände mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen saldiert
ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 HGB in Verbindung mit
§ 255 Abs. 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Stichtag bewertet. 2.5 VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). 2.6 Aufwendungen und ErträgeAufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Zwischenabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. 3. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz3.1 AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist der gesonderten Aufstellung
der Anlage zum Anhang zu entnehmen. 3.2 Anteile an verbundenen UnternehmenDie Anteile an verbundenen Unternehmen belaufen sich aufgrund der zum 31. Dezember
2024 insolvenzbedingt vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf TEUR 0. 3.3 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3.4 EigenkapitalDas voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 30. Juni 2025 EUR 132.455.896,00
(Vj. EUR 132.455.896,00), ist eingeteilt in 132.455.896 (Vj. 132.455.896) Stückaktien
ohne Nennwert und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die Aktien
lauten auf den Inhaber. Auf jede Stückaktie entfällt somit ein Anteil von EUR 1,00
am Grundkapital. Zum 30. Juni 2025 wurden keine eigenen Aktien gehalten. Die Kapitalrücklage beträgt TEUR 91.910 und hat sich somit im Vergleich zu der im
Vorjahr ausgewiesenen Kapitalrücklage nicht verändert. Die Gewinnrücklagen haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2024 nicht verändert
und betragen weiterhin TEUR 65.768. Zum 30. Juni 2025 lag ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
TEUR 36.161 vor. 3.5 RückstellungenDie Pensionsrückstellungen umfassen die direkten vertraglichen Versorgungsansprüche
der tariflichen und übertariflichen Mitarbeiter, der Pensionäre und der Hinterbliebenen
sowie deren Ansprüche auf Übergangszuschüsse. Weiterhin beinhaltet die Rückstellung
Verpflichtungen aus Ansprüchen von Mitarbeitern aus der Umwandlung von Prämien- in
Rentenansprüche (Deferred Compensation). Für Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen und Deferred Compensation hält die Gesellschaft
Fondsvermögen, das sich als Deckungsvermögen qualifiziert. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB
werden diese Vermögensgegenstände mit den zugehörigen Altersversorgungsverpflichtungen
saldiert ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem
beizulegenden Zeitwert am Stichtag bewertet. Die Bewertung der Fondsanteile zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt sowohl zum
Stichtag realisierte als auch unrealisierte Veränderungen des Zeitwertes und erfolgt
zum Börsenkurs. Die Saldierung in der Bilanz stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Bewertung zum 30. Juni 2025 erfolgte (wie auch zum 31. Dezember 2024) auf Basis
der vom Pensions-Sicherungs-Verein beim Insolvenzverwalter angemeldeten Forderung,
welche auf der Datenbasis zum 31. Dezember 2022 geschätzt wurde. Der Unterschiedsbetrag aus den Anschaffungskosten des Deckungsvermögens und dem beizulegenden
Zeitwert in Höhe von TEUR 94 (Vj. TEUR 89) unterliegt gemäß § 268 Abs. 8 HGB einer
Ausschüttungssperre. Bei der Ermittlung des ausschüttungsgesperrten Betrags werden
nur positive Differenzen aus den Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert
berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen (235 TEUR, Vorjahr 229 TEUR) betreffen Rückstellungen
für die Erstellung des Jahresabschlusses 2024 und des Zwischenabschlusses zum 30.06.2025
(40 TEUR), für die Hauptversammlung (45 TEUR) sowie für das Insolvenzverfahren (150
TEUR). 3.6 VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind zum 30. Juni 2025 aufgrund der am 19.
September 2023 erfolgten Insolvenzantragstellung vollständig als kurzfristig anzusehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum 30. Juni 2025
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 22.995 (Vj. TEUR 22.995), aus Darlehen
in Höhe von TEUR 649 (Vj. TEUR 649) sowie aus vom Sachwalter im Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gigaset Communications GmbH geltend gemachten Haftungsinanspruchnahmen
(TEUR 12.302, Vorjahr: TEUR 12.302). Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus dem vorfinanzierten Insolvenzausfallgeld
(TEUR 34; Vorjahr: TEUR 34), gegenüber Sozialversicherungsträgern (50 TEUR; Vorjahr:
50 TEUR) sowie gegenüber Mitarbeitern (TEUR 138; Vorjahr: TEUR 138). Zudem beinhalten
sie Steuerverbindlichkeiten für Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 37 (Vj. TEUR
37). 3.7 SicherheitenGegenüber Gläubigern bestanden zum 30. Juni 2025 die üblichen Eigentumsvorbehaltsrechte.
Sicherheiten wurden darüber hinaus nicht gewährt. 3.8 Gewinn und VerlustrechnungIm Geschäftsjahr 2025 werden keine Umsatzerlöse generiert. Sämtliche Aufwendungen resultieren im Jahr 2025 ausschließlich aus der Führung des
Insolvenzverfahrens und mit den in diesem Zusammenhang stehenden Aufwendungen der
Gigaset AG. 4. Sonstige Angaben4.1 HaftungsverhältnisseZum 30. Juni 2025 bestehen insolvenzbedingt keine Haftungsverhältnisse mehr. Sämtliche
Forderungen sind von den Gläubigern zur Insolvenztabelle anzumelden. 4.2 Organe der Gigaset AGBis zum 20. Januar 2025 setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
Alleiniger Vorstand der Schuldnerin war ab dem 20. Januar 2025 Herr Ran Tao, London/Vereinigtes
Königreich. Dem Aufsichtsrat besteht aktuell aus den folgenden Mitgliedern:
4.3 Bezüge der OrganeSeitens der Gigaset AG wurden aus der Insolvenzmasse keine Vergütungen an Vorstände
oder die Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlt. 4.4 Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum 30. Juni 2025 bestehen insolvenzbedingt keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen
mehr. Sämtliche Forderungen sind von den Gläubigern zur Insolvenztabelle anzumelden. 4.5 ArbeitnehmerDie Gigaset AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2025 keine Mitarbeiter. 4.6 AktionärsstrukturIm Jahr 2025 sind der Gesellschaft keine Meldungen gemäß § 33 WpHG bzw. § 38 WpHG
mitgeteilt worden. 4.7 InsolvenzplanMit Datum vom 11. März 2025 hat das Amtsgericht Münster dem vom Insolvenzverwalter
aufgestellten und vorgelegten Insolvenzplan aufgrund der Nichterfüllung von Planbedingungen
versagt. Zum aktuellen Zeitpunkt finden Gespräche mit potenziellen Investoren mit dem Ziel
der Einreichung eines weiteren Insolvenzplanes zur Sanierung der Gigaset AG statt. 4.8 Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften
für die Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30. Juni 2025 der Halbjahresabschluss
ein auf den Stichtag 30. Juni 2025 den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gigaset AG vermittelt. Bocholt, den 22. September 2025 Der Vorstand der Gigaset AG Ran Tao Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2025scroll
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