Grammer Railway Interior GmbHAmbergAmtsgericht Amberg HRB 1182Bekanntmachung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264 b HGBDie Grammer AG, Amberg, Amtsgericht Amberg HRB 1182, als einzige Gesellschafterin der Grammer Railway Interior GmbH, Amberg, Amtsgericht Amberg HRB 4472, hat in der Gesellschafterversammlung vom 27.09.2012 folgenden Beschluss gefasst: „Die Versammlung beschloss einstimmig: Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2012 nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie dessen Prüfung und Offenlegung gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.“ Der Jahresabschluss der Grammer Railway Interior GmbH wird in den Konzernabschluss der Grammer AG, Amberg, zum 31.12.2012 einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Gesellschafterin hat sich durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29.03.2010 zur Gewinn-/Verlustübernahme verpflichtet.
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