GRAMMER Automotive Metall GmbHAmbergBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Die Grammer AG, Ursensollen, Amtsgericht Amberg, HRB 1182, als einzige Gesellschafterin der Grammer Automotive Metall GmbH, Amberg, HRB 2537, hat in der Gesellschafterversammlung vom 05.11.2020 folgenden Beschluss gefasst: Die Versammlung beschloss einstimmig: "Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2020 nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB sowie dessen Prüfung und Offenlegung gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit." Der Jahresabschluss der Grammer Automotive Metall GmbH wird in den Konzernabschluss der Grammer AG, Ursensollen, zum 31.12.2020 einbezogen, welcher im Bundesabzeiger veröffentlicht wird. Die Gesellschafterin hat sich durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 24.10.2002 zur Gewinn-/Verlustübernahme verpflichtet.
Ursensollen, den 05. November 2020 gez. Thorsten Seehars Jurate Keblyte |