GRAMMER AktiengesellschaftUrsensollen§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Die GRAMMER Aktiengesellschaft, Ursensollen, Amtsgericht Amberg HRB 1182, als einzige Gesellschafterin der Grammer Automotive Metall GmbH hat am 24.11.2023 folgende Beschlüsse gefasst: 1. In Ausübung des Wahlrechts nach § 264 Abs. 3 HGB wird auf die Aufstellung eines Anhangs einschließlich etwaiger Wahlpflichtangaben und eines Lageberichts sowie auf die Offenlegung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie Lageberichts für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr verzichtet. 2. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. 3. Die Gesellschafterin ist nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.
92289 Ursensollen, den 24. November 2023 gez. Jens Öhlenschläger Jurate Keblyte |