GRAMMER Interior Components GmbH

Hardheim

Gesellschafterbeschluss Grammer Interior Components GmbH Grammer Deutschland GmbH vom 17.01.2025

Berichtigung des im Unternehmensregister veröffentlichten Beschlusses der Grammer Interior Components GmbH vom 22.04.2024

I. Vorbemerkung

Die Grammer Deutschland GmbH mit Sitz in Kümmersbruck hält 100 % der Anteile der Grammer Interior Components GmbH mit Sitz in Hardheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim, HRB 711954.

Die GRAMMER AG mit Sitz in Ursensollen hält 100 % der Anteile der Grammer Deutschland GmbH mit Sitz in Kümmersbruck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg, HRB 4673.

Das Stammkapital der Grammer Interior Components GmbH und der Grammer Deutschland GmbH ist somit vollständig vertreten.

Die Grammer Deutschland GmbH ist vertraglich gem. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.10.2023 im Verhältnis zur Grammer Interior Components GmbH, die GRAMMER AG gem. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 31.03.2011 im Verhältnis zur Grammer Deutschland GmbH zur Verlustübernahme entsprechend/​gem. § 302 AktG verpflichtet.

II. Beschlüsse

Die Grammer Deutschland GmbH tritt hiermit unter Verzicht auf alle Förmlichkeiten und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgende Beschlüsse:

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1.

In Ausübung des Wahlrechts nach § 264 Abs. 3 HGB wird auf die Aufstellung eines Anhangs einschließlich etwaiger Wahlpflichtangaben und eines Lageberichts sowie auf die Offenlegung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie Lageberichts für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr verzichtet.

2.

Die Grammer Interior Components GmbH wird in den Konzernabschluss der GRAMMER AG einbezogen, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

3.

Die Grammer Deutschland GmbH ist entsprechend § 302 AktG zur Verlustübernahme im Verhältnis zur Grammer Interior Components GmbH verpflichtet. Des Weiteren ist die GRAMMER AG gem. § 302 AktG zur Verlustübernahme im Verhältnis zur Grammer Deutschland GmbH verpflichtet.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

Die GRAMMER AG tritt hiermit unter Verzicht auf alle Förmlichkeiten und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und fasst folgenden Beschluss:

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1.

Den in Ziffer II gefassten Beschlüssen der Grammer Deutschland GmbH wird zugestimmt.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

Grammer Deutschland GmbH

die Geschäftsführung

 

GRAMMER AG

der Vorstand