GRAMMER Automotive Metall GmbHAmbergDie GRAMMER Aktiengesellschaft, Ursensollen, Amtsgericht Amberg HRB 1182, als einzige Gesellschafterin der Grammer Automotive Metall GmbH hat am 15.04.2025 folgende Beschlüsse gefasst: 1. In Ausübung des Wahlrechts nach § 264 Abs. 3 HGB wird auf die Aufstellung eines Anhangs einschließlich etwaiger Wahlpflichtangaben und eines Lageberichts sowie auf die Offenlegung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie Lageberichts für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr verzichtet. 2. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Gesellschafterin einbezogen, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird. 3. Die Gesellschafterin ist nach § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.
92289 Ursensollen, den 15. April 2025 gez. Jens Öhlenschläger Thomas Strobl |