GRENKE AG

Baden-Baden

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

GESCHÄFTSBERICHT 2022

Konzernkennzahlen

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EINHEIT 2022 2021 VERÄNDERUNG
(%)
NEUGESCHÄFT LEASING TEUR 2.299.153 1.657.840 38,7
DACH TEUR 571.402 455.146 25,5
Westeuropa (ohne DACH) TEUR 600.035 450.171 33,3
Südeuropa TEUR 571.073 390.650 46,2
Nord-/​Osteuropa TEUR 427.161 270.179 58,1
Übrige Regionen TEUR 129.482 91.693 41,2
DECKUNGSBEITRAG 2 (DB2) DES LEASINGNEUGESCHÄFTS TEUR 369.606 292.303 26,4
DACH TEUR 68.637 59.348 15,7
Westeuropa (ohne DACH) TEUR 103.550 85.047 21,8
Südeuropa TEUR 93.611 75.224 24,4
Nord-/​Osteuropa TEUR 77.719 52.280 48,7
Übrige Regionen TEUR 26.088 20.403 27,9
SONSTIGE ANGABEN LEASING        
Anzahl der Neuverträge Stück 268.689 214.079 25,5
Mittlerer Anschaffungswert EUR 8.557 7.744 10,5
Mittlere Vertragslaufzeit zum Periodenende Monate 48 48 0
Vermietvolumen zum Periodenende TEUR 9.059.311 8.769.265 3,3
Anzahl der laufenden Verträge zum Periodenende Stück 1.020.474 992.378 2,8
NEUGESCHÄFT FACTORING TEUR 784.206 700.904 11,9
DACH TEUR 296.987 294.492 0,8
Südeuropa TEUR 148.545 92.629 60,4
Nord-/​Osteuropa TEUR 338.674 313.783 7,9
GRENKE BANK        
Neugeschäft KMU-Kreditgeschäft inkl. Mikrokreditgeschäft TEUR 51.066 33.223 53,7

Regionen Leasing:

DACH: Deutschland, Österreich, Schweiz

Westeuropa (ohne DACH): Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande Südeuropa: Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien

Nord-/​Osteuropa: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden/​Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn

Übrige Regionen: Australien, Brasilien, Chile, Kanada, Singapur, Türkei, VAE, USA

Regionen Factoring: DACH: Deutschland, Schweiz Südeuropa: Italien, Portugal

Nord-/​Osteuropa: Großbritannien, Irland, Ungarn, Polen Konsolidierte Franchisegesellschaften:

Leasing: Australien (2x), Chile, Kanada (3x), Lettland, Norwegen Factoring: Großbritannien, Irland, Italien, Polen, Portugal, Ungarn

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EINHEIT 2022 2021 VERÄNDERUNG
(%)
GEWINN-UND-VERLUSTRECHNUNG        
Zinsergebnis TEUR 344.513 366.785 - 6,1
Schadensabwicklung und Risikovorsorge TEUR 120.437 142.785 - 15,7
Gesamtkosten/​-aufwand TEUR 279.195 256.170 9,0
Operatives Ergebnis TEUR 97.978 132.510 - 26,1
Konzernergebnis vor Steuern TEUR 111.033 123.500 - 10,1
KONZERNERGEBNIS TEUR 84.184 95.185 - 11,6
ERGEBNIS STAMMAKTIONÄRE TEUR 81.307 90.134 - 9,8
ERGEBNIS HYBRIDKAPITALGEBER TEUR 9.068 9.404 - 3,6
ERGEBNIS NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE TEUR - 6.191 - 4.353 - 42,2
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) EUR 1,75 1,94 - 9,8
Cost-Income-Ratio Prozent 55,2 49,6 5,6 pp
Personalaufwand TEUR 149.067 127.530 16,9
davon Gesamtvergütung TEUR 122.637 105.454 16,3
davon fixe Vergütung TEUR 102.469 84.396 21,4
davon variable Vergütung TEUR 20.168 21.058 - 4,2
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiterinnen nach Vollzeitäquivalent Personen 1.878 1.794 4,7
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EINHEIT 31.12.2022 31.12.2021 VERÄNDERUNG
(%)
BILANZ        
Bilanzsumme Mio. EUR 6.413 6.661 - 3,7
Leasingforderungen Mio. EUR 5.244 5.119 2,4
Finanzschulden: davon Einlagevolumen GRENKE Bank Mio. EUR 1.151 1.412 - 18,5
Bilanzielles Eigenkapital 1 Mio. EUR 1.332 1.269 5,0
Eigenmittel nach CRR Mio. EUR 1.188 1.122 5,9
Eigenkapitalquote Prozent 20,8 19,1 1,7 pp
Embedded Value, Leasingportfolio (exkl. Eigenkapital vor Steuern) Mio. EUR 482 485 - 0,6
Embedded Value, Leasingportfolio (inkl. Eigenkapital nach Steuern) Mio. EUR 1.664 1.597 4,2

1 Beinhaltet AT--Anleihen (Hybridkapital), die unter IFRS als Eigenkapital ausgewiesen werden.

Unser Vorstand

DR. SEBASTIAN HIRSCH

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Vorstandsvorsitzender und interimistischer Finanzvorstand seit 16. Februar 2023

Verantwortungsbereiche: Controlling, Corporate Communications, ESG, Investor Relations, IT, M&A, Personal, Portfolio-Management, Programm "Fast Forward Digital", Property- und Facility-Management, Rechnungswesen/​ Steuern, Recht, Treasury/​Corporate Finance

Werdegang: Geboren 1981 | Diplom-Betriebswirt | MA in Banking & Finance | 2011-2013 Vorstand GRENKE BANK AG | 2013 Generalbevollmächtigter GRENKE AG | seit 2017 Mitglied des Vorstands GRENKE AG | 2021 Promotion | seit Februar 2023 Vorstandsvorsitzender der GRENKE AG

GILLES CHRIST

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Vertriebsvorstand seit 1. Mai 2010

Verantwortungsbereiche: Markensteuerung, Services, Vertrieb

Werdegang: Geboren 1970 | Soziologe | MBA mit Schwerpunkt Finance, Marketing und Strategie | seit 1998 im Vertrieb bei GRENKE tätig | 1999-2007 Leiter der frz. Tochtergesellschaft der GRENKE AG | 2007-2010 Stellvertreter des Vorstands für das gesamte Auslandsgeschäft der GRENKE AG | seit Mai 2010 im Vorstand der GRENKE AG

ISABEL RÖSLER

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Risikovorständin seit 1. Januar 2021

Verantwortungsbereiche: Administration, Compliance, Corporate Credit, Datenschutz, Internal Audit, Risikosteuerung

Werdegang: Geboren 1975 | Diplom-Betriebswirtin | Ausgebildete Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin | 1998-2014 Wirtschaftsprüferin bei PwC | 2014-2015 Projektleiterin bei der LBBW | 2015-2016 Generalbevollmächtigte und 2016-2019 Geschäftsführerin der SüdLeasing und SüdFactoring GmbH | seit Januar 2021 Risikovorständin der GRENKE AG

Brief des Vorstands

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

wir setzen auf die Stärken unseres Geschäftsmodells, auf das, was GRENKE von Anfang an und bis heute auszeichnet: Die langfristige Ausrichtung auf Wachstum, Skalierbarkeit sowie Risikostreuung und ein dadurch erfolgreiches, hochprofitables Small-Ticket-Leasing-Geschäft.

Das vergangene Geschäftsjahr haben wir trotz erheblicher Herausforderungen erfolgreich abgeschlossen. Vor allem Inflation und Zinsen, zwei seit vielen Jahren relativ konstante wirtschaftliche Parameter, sind für europäische Verhältnisse deutlich gestiegen und haben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschoben. Gleichwohl haben wir im Geschäftsjahr 2022 geliefert und unsere Ziele erreicht. Mit einem Leasingneugeschäft in Höhe von 2,3 Mrd. Euro und einem Konzernergebnis von 84,2 Mio. Euro haben wir jeweils das obere Ende unserer Prognose getroffen.

Auf dieser Basis schlagen wir zusammen mit dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende in Höhe von 0,45 Euro je Aktie vor. Der Vorschlag liegt leicht unter der Dividende des Vorjahres von 0,51 Euro und entspricht unserer Ausschüttungsquote von 25 Prozent.

In puncto Leasingneugeschäft ist nicht nur das Volumen erfreulich, sondern auch die wachsende Bandbreite. Stetig kommen neue Leasinggegenstände zu unserem Objektportfolio hinzu - entsprechend der sich wandelnden Bedürfnisse unserer mittelständischen Kundinnen und Kunden. Auch wirtschaftliche Megatrends, wie beispielsweise der Klimaschutz, erhöhen die Objektvielfalt im Leasing. Folglich ist der Anteil an eBikes erneut gewachsen, und ganz gezielt haben wir weitere klimaschonende Leasinggüter, wie Wallboxen oder Photovoltaikanlagen, in unser Angebotsspektrum aufgenommen. Mit anderen Worten: Konnten wir in den Anfängen unserer Firmengeschichte Kleinstunternehmen beim Einsatz der aufkommenden Digitalisierung zur Steigerung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit unterstützen, so stehen wir heute auch zur Seite, wenn es darum geht, die grüne Transformation bei KMU über Leasing schnell und unkompliziert zu finanzieren.

Unsere Organisation haben wir im vergangenen Jahr durch eine Reihe von Maßnahmen weiter gestärkt. GRENKE war über 18 Monate mit der Aufarbeitung der Shortattacke befasst. Bereits im Jahr 2021 wurde im Vorstand die Funktionstrennung geordnet und das Ressort eines Chief Risk Officers geschaffen. Der Aufsichtsrat wurde personell hälftig neu besetzt. Die Expansion über Franchiseunternehmen wurde beendet. Die Erschließung neuer Leasingmärkte werden wir nur noch über eigene Tochtergesellschaften vorantreiben. Wir haben bis Ende Februar 2023 acht Franchisegesellschaften gekauft und wollen die noch übrigen bis Mitte 2023 erwerben. Mit diesem Schritt werden wir sämtliche Geschäftsbeziehungen im Rahmen des alten Franchisemodells beenden. Im Zuge der Aufarbeitung haben wir zudem unsere internen Kontrollsysteme erheblich verbessert. Damit ist GRENKE wieder zurück im Normalmodus. Steigende Zahlen für das Leasingneugeschäft belegen, dass dies gleichermaßen für unser operatives Geschäft gilt.

Wir wollen strukturell und nachhaltig ein höheres Gewinn- als Neugeschäftswachstum erreichen

Ganz entscheidend für unser künftiges profitables Wachstum - und nicht zuletzt auch für die effektive und effiziente Erfüllung der zunehmenden regulatorischen Anforderungen - ist die weitere Steigerung unseres Digitalisierungsgrades. Unser kleinteiliges Geschäftsmodell, von der Anfrage eines potenziellen Leasingnehmers bis hin zur Verwertung des Leasingobjekts, entfaltet seine volle Wirkung erst über weitgehend automatisierte, digitale und intelligente Abläufe. Das ist der Weg, um Kundennutzen zu steigern und gleichzeitig Skalierungseffekte auszubauen. Für uns ist es daher entscheidend, dass wir die bestmögliche prozesstechnische Lösung entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette nutzen.

Deshalb werden wir in den kommenden drei Jahren 45 bis 50 Mio. Euro in unsere digitale Infrastruktur investieren. Damit schaffen wir die notwendige technologische Basis, um die neue Dimension werttreibenden Wachstums in den mehr als 30 GRENKE Ländern realisieren zu können. Nur mit diesen Investitionen werden wir strukturell und nachhaltig ein höheres Gewinn- als Neugeschäftswachstum erreichen können.

Schon seit ihrer Gründung nutzt GRENKE die Vorteile der Standardisierung und Automatisierung. Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist es jetzt, diese Fähigkeit, kombiniert mit den bestmöglichen Technologien zur Digitalisierung, in Wachstum, Effizienz und folglich Unternehmenswertsteigerung zu transformieren.

Im Geschäftsjahr 2024 wollen wir 3,4 Milliarden Euro Leasingneugeschäft erreichen.

Im laufenden Geschäftsjahr wollen wir ein Leasingneugeschäft zwischen 2,6 und 2,8 Mrd. Euro erreichen. Für das Geschäftsjahr 2024 bleibt unsere Prognose unverändert bei 3,4 Mrd. Euro Leasingneugeschäft. Zentrales Steuerungsinstrument ist und bleibt unser Deckungsbeitrag 2. Er dient nicht nur als wesentliches Entscheidungskalkül für jeden einzelnen Vertragsabschluss, sondern drückt in Summe die künftige Ertragskraft unseres Portfolios aus.

Durch die beschleunigte Digitalisierung und die damit verbundenen Investitionen erwarten wir ein Konzernergebnis im Jahr 2023 von 80 bis 90 Mio. Euro und im Geschäftsjahr 2024 von ca. 120 Mio. Euro. Bereits im Geschäftsjahr 2025 soll für die zusätzlichen IT-Investitionen der Break-even-Punkt erreicht werden, sodass die Effizienzsteigerung in den Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen erstmalig die zusätzlichen Kosten der IT-Investitionen übersteigt. Mittel- und vor allem langfristig wird das Digitalisierungsprogramm die Voraussetzungen schaffen, um das bestehende Marktpotenzial durch zweistellige Wachstumsraten im Neugeschäft auszuschöpfen und die Skalierbarkeit unseres Geschäfts sicherzustellen.

Abschließend möchte ich unserem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Michael Bücker, für die gute Zusammenarbeit im Vorstand danken. Ich freue mich sehr, dass der Aufsichtsrat mir sein Vertrauen geschenkt und mich zum Vorstandsvorsitzenden der GRENKE AG bestellt hat. Auch in dieser neuen Aufgabe, nach insgesamt 18 Jahren in verschiedenen Funktionen bei GRENKE, werde ich weiterhin mit aller Intensität und Kraft gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen daran arbeiten, unsere Position als führender Anbieter im Small-Ticket-Leasing weltweit auszubauen.

 

Herzliche Grüße

Ihr

Dr. Sebastian Hirsch, Vorstandsvorsitzender, CEO

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2022 war für die GRENKE AG ein Erfolg: Mit einem Leasingneugeschäft von 2,3 Mrd. EUR - einem Zuwachs von 38,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr - sowie einem Gewinn von 84,2 Mio. EUR liegen wir voll auf Kurs. Dieses Ergebnis ist umso bezeichnender, als dass sich das makroökonomische Umfeld im vergangenen Jahr massiv verschlechtert hat.

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 herrscht Krieg in Europa. Vor allem das große Leid, das dieser über die Menschen gebracht hat, ist erschütternd. Zugleich sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges weitreichend: Die Preise, insbesondere für Öl, Gas, Strom und Lebensmittel, stiegen im Lauf des Jahres deutlich an und erreichten Rekordniveaus, die Teuerungsraten in den führenden Volkswirtschaften erlangten neue Höchststände. Als Gegenmaßnahme erhöhte die EZB den Leitzins von 0,0 Prozent im Juli auf 2,5 Prozent im Dezember 2022. Auch andere führende Zentralbanken ergriffen vergleichbare Maßnahmen: Die Fed hob den Refinanzierungssatz des US-Dollar noch deutlicher von 0,25 Prozent im März auf 4,5 Prozent im Dezember 2022 an, während in Großbritannien die Bank of England bereits seit Dezember 2021 die Zinsen in mehreren Schritten von 0,25 Prozent auf 3,5 Prozent im Dezember 2022 erhöht hat.

In diesem für viele Unternehmen sehr herausfordernden Umfeld haben wir wieder einmal unsere herausragende Resilienz demonstriert und bewiesen, dass wir trotz dieser Marktumstände hochprofitabel wirtschaften und deutlich wachsen können. Somit blicke ich mit Zuversicht in die Zukunft und bin davon überzeugt, dass wir auch im kommenden Jahr weiter profitabel wachsen werden.

Ich darf mich an dieser Stelle im Namen des Aufsichtsrats beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GRENKE Konzerns für die Leistung des vergangenen Jahres bedanken. Das GRENKE Team in Summe hat in einem schwierigen Umfeld Großartiges geleistet, die gesetzten Ziele nie aus den Augen verloren und damit eine starke Grundlage für unsere langfristigen Wachstumsziele geschaffen. Auch möchte ich mich bei Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen in unser Unternehmen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unseren Vorstand bedanken.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte überwacht und beratend begleitet. Die Zusammenarbeit war dabei stets vertrauenswürdig und umfassend. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets über alle relevanten Entwicklungen, Ereignisse und Entscheidungen im Konzern informiert. Thematische Schwerpunkte des Austauschs zwischen Aufsichtsrat und Vorstand lagen im vergangenen Geschäftsjahr in den Bereichen Übernahme und Beteiligungen, Refinanzierung, Compliance, Risikolage und Risikomanagement, Controlling, Personal sowie Nachhaltigkeit und Cybersecurity. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund von Gesetzen, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, wurden uns diese vom Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstandsund Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtszeitraum gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich und vollumfänglich offengelegt. Bereits am 15. September 2021 informierte das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Nils Kröber, den Aufsichtsratsvorsitzenden über einen Interessenkonflikt aufgrund einer laufenden Beratungstätigkeit für Herrn Wolfgang Grenke. Herr Nils Kröber nahm an Tagesordnungspunkten von Aufsichtsratssitzungen, die im Bereich möglicher Interessenkonflikte lagen, nicht teil. Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Tätigkeiten für die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG und weiteren Mitgliedern der Familiengesellschaft der Familie Grenke zeigt Herrn Nils Kröber an.

Besetzung und Verantwortungsbereiche des Vorstands

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt zusammen:

Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. November 2022 setzte sich der Vorstand aus vier Mitgliedern zusammen: Michael Bücker (Vorstandsvorsitzender), Dr. Sebastian Hirsch (CFO, stellvertretender Vorstandsvorsitzender), Gilles Christ (CSO) und Isabel Rösler (CRO).

Am 21. November 2022 widerriefen wir auf Wunsch von Michael Bücker krankheitsbedingt zeitlich befristet bis zum 28. Februar 2023 dessen Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum Ablauf des 30. November 2022. Seine Aufgaben wurden vom stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, Dr. Sebastian Hirsch ab dem 21. November übernommen. Die Kontinuität im Vorstand wurde somit gewährleistet. Zum 1. Dezember 2022 wurde Herr Dr. Hirsch dazu bis auf Weiteres interimistisch zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Somit setzte sich der Vorstand ab dem 1. Dezember 2022 bis zum Ende des Geschäftsjahres aus den folgenden drei Mitgliedern zusammen: Dr. Sebastian Hirsch (Interim-Vorstandsvorsitzender und CFO), Gilles Christ (CSO) und Isabel Rösler (CRO).

Weitere aktuelle Informationen zur Vita der jeweiligen Vorstandsmitglieder der GRENKE AG finden Sie auf der Internetseite der GRENKE AG unter https:/​/​www. grenke.de/​unternehmen/​grenke-gruppe/​management-der-grenke-ag/​vorstand/​

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder Norbert Freisleben und Jens Rönnberg, deren Amtszeiten mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung der GRENKE AG am 25. Mai 2022 endeten, wurden der Hauptversammlung vom Aufsichtsrat zur Wiederwahl vorgeschlagen und von dieser für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat wiedergewählt. Somit setzte sich der Aufsichtsrat im gesamten Berichtszeitraum satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern zusammen.

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Name Position Aufsichtsratsmitglied seit Aktuelle Mandatslaufzeit bis Hauptversammlung Geburtsjahr Hauptberuf Weitere GRENKE interne Aufsichtsrats- und Vorstandsmandate
Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 2005) Mai 2003 2023 1951 Geschäfts-
führender Gesellschafter
Keine
WP/​StB Jens Rönnberg Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit Oktober 2020) November 2019 2027 1957 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater GRENKE BANK AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Norbert Freisleben Mitglied des Aufsichtsrats Juli 2021 2027 1970 Geschäftsführer Keine
Nils Kröber Mitglied des Aufsichtsrats Juli 2021 2023 1976 Rechtsanwalt Keine
Dr. Konstantin Mettenheimer Mitglied des Aufsichtsrats Juli 2021 2024 1955 Rechtsanwalt und Steuerberater Keine
Dr. Ljiljana Mitic Mitglied des Aufsichtsrats Mai 2015 2024 1969 Managing Director GRENKE BANK AG (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)
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Name Weitere Aufsichtsrats- und Vorstandsmandate
Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp Keine
WP/​StB Jens Rönnberg Keine
Norbert Freisleben GANE AG, Aschaffenburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats); GANE Investment-AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Nils Kröber Keine
Dr. Konstantin Mettenheimer HQ Holding GmbH & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe (Mitglied des Aufsichtsrats, Mitglied des Prüfungsausschusses) sowie eine Gruppengesellschaft; TTTech Computertechnik AG, Wien, Österreich; Brunneria Foundation, Liechtenstein (Mitglied des Verwaltungsrats) und Gruppengesellschaften; PMB Capital Limited & PMB Capital GmbH (Executive Chairman of the Board)
Dr. Ljiljana Mitic Computacenter plc, London, UK (Non-Executive Director)

Für eine verbesserte Übersicht der individuellen Profile der Aufsichtsratsmitglieder sowie zur Identifizierung von Anforderungen an mögliche Mitglieder im Sinn der Nachfolgeregelung, haben wir eine Qualifikationsmatrix für die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgestellt.

Diese ist im Kapitel 8.2.2 ausführlich dargestellt.

Weitere aktuelle Informationen zur Vita der jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrats der GRENKE AG sowie zu deren wesentlichen Tätigkeiten und bestehenden Mandaten finden Sie auf der Internetseite der GRENKE AG unter https:/​/​www.grenke.de/​unternehmen/​grenke-gruppe/​management-der-grenke-ag/​ aufsichtsrat/​. Diese Informationen werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich geprüft und aktualisiert.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2022 kamen wir als Plenum in acht ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Wir tagten dabei dreimal ohne Beisein des Vorstands. Zwischen den Sitzungen trafen wir in Form von Umlaufbeschlüssen weitere Entscheidungen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an mindestens 80 Prozent aller Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Die Präsenzquote betrug 95 Prozent.

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Datum Ort Art Prof. Dr. Ernst Moritz Lipp (Vorsitzender) WP/​StB Jens Rönnberg (stv. Vorsitzender) Dr. Ljiljana Mitic Norbert Freisleben
11.02.2022 Baden-Baden Ordentliche Aufsichtsratssitzung
28.02.2022 Baden-Baden Ordentliche Aufsichtsratssitzung
15.03.2022 Videokonferenz Ordentliche Aufsichtsratssitzung
24.05.2022 Baden-Baden Ordentliche Aufsichtsratssitzung
25.05.2022 Baden-Baden Ordentliche Aufsichtsratssitzung
28.07.2022 Baiersbronn Ordentliche Aufsichtsratssitzung
29.07.2022 Baiersbronn Ordentliche Aufsichtsratssitzung
25.10.2022 Videokonferenz Außerordentliche Aufsichtsratssitung entschuldigt
21.11.2022 Baden-Baden Ordentliche Aufsichtsratssitzung
19.12.2022 Videokonferenz Außerordentliche Aufsichtsratssitung
21.12.2022 Videokonferenz Außerordentliche Aufsichtsratssitung
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Datum Dr. Konstantin Mettenheimer Nils Kröber Michael Bücker Dr. Sebastian Hirsch Gilles Christ Isabel Rösler
11.02.2022 - - - -
28.02.2022
15.03.2022
24.05.2022
25.05.2022 - - - -
28.07.2022
29.07.2022
25.10.2022 - - - - -
21.11.2022 -
19.12.2022 - -
21.12.2022 - - - -

Regelmäßiger Bestandteil der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen waren die Berichte und Erörterungen des Vorstands zum Verlauf des operativen Geschäfts, dem Vertrieb, der Kostenstruktur und Profitabilität, der Refinanzierung und Liquidität sowie der strategischen Ausrichtung des Konzerns. Weitere wichtige Themen waren die Digitalisierung, Cybersecurity und IT-Strategie sowie das Themenfeld Nachhaltigkeit und ESG.

Am 11. Februar kamen wir zu unserer ersten internen ordentlichen Sitzung des Geschäftsjahres in Baden-Baden zusammen. Themen waren die Vergütung und Verträge der Mitglieder des Vorstands.

In der ordentlichen Sitzung am 28. Februar stellten die Wirtschaftsprüfer der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO) das aktuelle Zwischenergebnis der Abschlussprüfung vor. Wir erteilten aufgrund der weiterhin unsicheren Gesundheitslage unsere Zustimmung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2022. Im anschließenden Statusupdate unterrichtete uns der Vorstand über die aktuelle operative Geschäftsentwicklung sowie den aktuellen Stand im Vertrieb. Der Vorstand berichtete weiter über die Kostenstruktur und Profitabilität und stellte das Budget für das laufende Geschäftsjahr sowie die Dreijahresplanung vor. Weitere Themen waren die Refinanzierung und Liquidität sowie die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung. Die Unternehmensstrategie des Vorstands sowie die Entwicklungen im Bereich Compliance und interne Revision wurden darüber hinaus erörtert. Wir tauschten uns intensiv und konstruktiv zu diesen Punkten mit dem Vorstand aus. Abschließend berichteten die Vorsitzenden der Aufsichtsratsausschüsse dem Plenum über deren Arbeit, und der Status der Übernahmen der Franchisegesellschaften wurde thematisiert.

Die ordentliche Aufsichtsratssitzung am 15. März fand als Videokonferenz statt. Sie umfasste den Bericht des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses. Des Weiteren wurden Beschlüsse zum Vorschlag über die Gewinnverwendung, zu den Tantiemen, zum Vergütungsbericht sowie zu Beschlussvorschlägen an die ordentliche Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat gefasst.

In der ordentlichen Sitzung am 24. Mai wurden durch die Vorsitzende des Nominierungsausschusses die Ergebnisse der Effizienz- und Kompetenzprüfung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die im Ausschuss entwickelten und daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge vorgestellt und anschließend im Plenum erörtert. Der Vorstand informierte uns über den Stand der Übernahme der Franchisegesellschaften. Nach einem Statusupdate des Vorstands über das operative Geschäft, die kurz- und langfristige Strategie sowie die Themen Digitalisierung, Cybersecurity und Compliance wurden diese Punkte intensiv diskutiert und erörtert. Anschließend berichteten die Vorsitzenden der Ausschüsse über den Status ihrer Arbeit.

Am 25. Mai kamen wir zu einer internen ordentlichen Sitzung ohne Beteiligung des Vorstands zusammen. Der Aufsichtsrat bestätigte aus seiner Mitte Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp als Vorsitzenden. Jens Rönnberg wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Darüber hinaus wurde Jens Rönnberg als Vorsitzender des Prüfungsausschusses und als Mitglied des Nominierungsausschusses wiedergewählt. Norbert Freisleben wurde als Vorsitzender des Risikoausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses und Mitglied des Vergütungskontrollausschusses wiedergewählt.

Am 28. und 29. Juli 2022 führten wir gemeinsam mit dem Vorstand eine zweitägige Strategiesitzung in Baiersbronn durch. Der Vorstand berichtete von der aktuellen Strategiearbeit und zu den Planungen im Umgang mit den sich durch steigende Zinsen, Inflation und mögliche Rezession verändernden makroökonomischen Rahmenbedingungen. Die vorgestellten Szenarien und Handlungsstrategien wurden im Plenum erörtert. Anschließend stellte der Vorstand die aktuelle Vertriebsstrategie vor und präsentierte den internationalen Marktangang sowie die Expansionspläne. Die IT-Strategie, die Vertriebssituation mit Händlerinnen und Direktvertrieb sowie die strategische Situation der Tochterunternehmen und Geschäftszweige sowie die Struktur der Compliance-Organisation wurden vom Vorstand vorgestellt und mit uns ausführlich erörtert. Anschließend berichteten die Vorsitzenden der Ausschüsse über den Stand der Ausschussarbeit.

In Fortsetzung der Diskussion der Ergebnisse der Kompetenz- und Effizienzprüfung wurden Kompetenzprofile und Personalauswahl sowie weitere Verbesserungsvorschläge erörtert. Wir führten eine intensive Diskussion zum Thema Nachfolgeplanung für Positionen im Aufsichtsrat und Vorstand und besprachen relevante Kompetenzen und Auswahlfaktoren. Die Schaffung möglicher weiterer Ausschüsse wurde thematisiert, wie ein Digitalisierungsausschuss oder ESG-Ausschuss.

Am 25. Oktober befassten wir uns in einer außerordentlichen Sitzung ausführlich mit Fragen aus den Bereichen Recht und Compliance.

In der ordentlichen Sitzung am 21. November beschlossen wir, dem Antrag von Michael Bücker auf krankheitsbedingten zeitlich begrenzten Widerruf seiner Bestellung als Vorstand zuzustimmen. Wir einigten uns darüber hinaus, eine Wiederbestellung bei seiner Rückkehr zuzusichern. Auch wurde verabschiedet, die Aufgaben des CEO interimistisch an Dr. Sebastian Hirsch für die Dauer der Abwesenheit von Michael Bücker zu übertragen. Nach einem Statusupdate durch den Vorstand zum operativen Geschäft, dem Vertrieb, Kosten und Profitabilität, Refinanzierung und Liquidität, Digitalisierung und Cybersecurity, dem Stand der Übernahme der Franchisegesellschaften, der Umsetzung der Geschäftsstrategie und der Mehrjahresplanung wurden diese Punkte im Plenum erörtert. Der Vorstand berichtete ebenfalls über die wesentlichen Punkte der ESG-Strategie. Anschließend erläuterten die Ausschussvorsitzenden den aktuellen Arbeitsstand der Ausschüsse. Abschließend wurde, in Erfüllung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, Ljiljana Mitic als ESG-Beauftragte des Aufsichtsrats gewählt.

Im Rahmen der außerordentlichen Sitzung am 19. Dezember erörterten wir den Erwerb der Factoring-Franchisegesellschaften in Ungarn, Polen, Irland und Großbritannien. Nach ausführlicher Unterredung beschlossen wir, dem Erwerb dieser Franchiseunternehmen zuzustimmen.

In der außerordentlichen Sitzung am 21. Dezember befassten wir uns ausführlich mit Fragen aus den Bereichen Recht und Compliance.

Als Vorsitzender des Aufsichtsrats führte ich während des Geschäftsjahres Gespräche mit Investoren. In Summe handelte es sich dabei um vier Gespräche, die primär Fragen der strategischen Ausrichtung des GRENKE Konzerns und des zeitweiligen Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden betrafen. Als Aufsichtsratsvorsitzender berichtete ich regelmäßig im Plenum über die Inhalte dieser Gespräche.

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AR-Mitglied Prüfungsausschuss Nominierungsausschuss Risikoausschuss Vergütungskontrollausschuss
Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp   Mitglied Mitglied  
WP/​StB Jens Rönnberg Vorsitz Mitglied    
Norbert Freisleben Mitglied   Vorsitz Mitglied
Nils Kröber       Vorsitz
Dr. Konstantin Mettenheimer Mitglied   Mitglied  
Dr. Ljiljana Mitic   Vorsitz   Mitglied

Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Tätigkeiten

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und zur effizienten Ausführung unserer Aufgaben bildeten wir Ausschüsse und statteten diese in der Geschäftsordnung mit entsprechenden Befugnissen aus. Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 hatten wir einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss, einen Risikoausschuss und einen Vergütungskontrollausschuss.

Die Ausschussvorsitzenden erstatteten dem Plenum des Aufsichtsrats regelmäßig und ausführlich Bericht über die Arbeit der jeweiligen Ausschüsse.

Eine detaillierte Aufstellung der Aufgaben und Pflichten der jeweiligen Ausschüsse ist der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite der GRENKE AG unter https:/​/​www.grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​corporate-governance/​ zu entnehmen.

Der Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Zum internen Kontrollsystem bzw. zur Compliance werden auch die KWG-Compliance und das Whistleblowersystem gezählt. Die Ausschussmitglieder verfügen über besondere und ausgeprägte Kenntnisse auf diesen Gebieten. Der Prüfungsausschuss definiert die Prüfungsschwerpunkte und prüft die Unabhängigkeit sowie die Honorarvereinbarung des Abschlussprüfers.

Der Prüfungssauschuss erlangte im Geschäftsjahr 2022 keine Erkenntnisse, die die Unabhängigkeit des Prüfers oder die Qualität der Abschlussprüfung infrage stellten. Mit dem Abschlussprüfer vereinbarte der Prüfungsausschuss, dass dieser den Ausschuss unverzüglich über alle relevanten wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse informiert, die bei der Abschlussprüfung zu dessen Kenntnis gelangen. Des Weiteren wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser den Prüfungsausschuss darüber informiert und dies im Prüfungsbericht vermerkt, wenn bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

Der Prüfungsausschuss befasste sich auf seiner Sitzung am 27. Februar 2023 im Beisein der Wirtschaftsprüfer intensiv mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss 2022. Er bereitete in seiner Sitzung am 14. März 2023 die Sitzung des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Billigung des Konzernabschlusses 2022 vor. Darüber hinaus wurden die zu veröffentlichenden Quartalsmitteilungen im Berichtsjahr durch den Prüfungsausschuss eingehend mit dem Vorstand diskutiert und geprüft.

Folgende Aufsichtsratsmitglieder sind Mitglied im Prüfungsausschuss:

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Herr WP/​StB Jens Rönnberg (Vorsitzender)

Herr Norbert Freisleben

Herr Dr. Konstantin Mettenheimer

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Datum Ort WP/​StB Jens Rönnberg (Vorsitzender) Dr. Konstantin Mettenheimer Norbert Freisleben Michael Bücker Dr. Sebastian Hirsch
17.02.2022 Videokonferenz -
10.03.2022 Videokonferenz
14.03.2022 Videokonferenz -  
09.05.2022 Videokonferenz
27.07.2022 Videokonferenz
02.08.2022 Videokonferenz -
19.10.2022 Videokonferenz -  
09.11.2022 Videokonferenz -
21.12.2022 Videokonferenz -
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Datum Gilles Christ Isabel Rösler
17.02.2022 - -
10.03.2022
14.03.2022 - -
09.05.2022
27.07.2022
02.08.2022 - -
19.10.2022 - -
09.11.2022 -
21.12.2022

Das Gremium erfüllt alle nach §107 Abs. 4 Satz 3 AktG und §100 Abs. 5 AktG sowie §25d Abs. 9 KWG geltenden Anforderungen an den Prüfungsausschuss. Zum einen ist der Prüfungsausschuss in seiner Gesamtheit mit dem Geschäft der GRENKE AG und dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Zum anderen verfügt Herr Jens Rönnberg als Ausschussvorsitzender aus seiner langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei einer renommierten Prüfungsgesellschaft und für große internationale Organisationen nachweislich über ausgeprägten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dies wird durch die langjährige Erfahrung bei einer renommierten Prüfungsgesellschaft im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung von Herrn Norbert Freisleben ergänzt. Dr. Konstantin Mettenheimer verfügt als Steuerberater und Rechtsanwalt sowie aus seiner Erfahrung in anderen Prüfungsausschüssen ebenfalls über die notwendige Expertise. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses sind gemäß DCGK von der Gesellschaft und vom Vorstand unabhängig.

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2022 neunmal, an fünf Sitzungen nahm der Abschlussprüfer teil. Der Vorstand nahm regelmäßig gesamtheitlich bzw. in individueller Zusammensetzung an den Sitzungen teil. Außerhalb der Sitzungen stand der Ausschussvorsitzende ebenfalls in regelmäßigem Austausch mit dem Abschlussprüfer.

Der Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2022 achtmal zusammen, davon einmal in Präsenz in Baden-Baden. Dies beinhaltete vor allem die Unterstützung und den Dialog mit dem Vorstand über die grundsätzliche und strategische Personalplanung. Er bereitete insbesondere die Vertragsumstellung der Vorstandsverträge auf das neu verabschiedete Vergütungssystem vor. Zudem organisierte der Nominierungsausschuss die jährliche Kompetenzprüfung für den Aufsichtsrat und Vorstand sowie die Effizienzprüfung für den Aufsichtsrat und sprach diesbezügliche Handlungsempfehlungen an den Aufsichtsrat aus. Im Geschäftsjahr 2022 befasste sich der Ausschuss ausführlich mit dem Thema Talentmanagement, Nachfolgeplanung sowie der Führungskräfteentwicklung. Der Nominierungsausschuss überprüfte auch die Grundsätze der Geschäftsleitung zur Bestellung und Auswahl der Personen der oberen Leitungsebene inklusive der Inhaberinnen von Schlüsselfunktionen sowie die Richtlinien zur Eignungsbewertung (inkl. Diversität).

Folgende Aufsichtsratsmitglieder sind Mitglied im Nominierungsausschuss:

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Frau Dr. Ljiljana Mitic (Vorsitzende)

Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp

Herr Jens Rönnberg

Alle Mitglieder des Nominierungsausschusses nahmen an sämtlichen Sitzungen des Ausschusses teil. In mehreren Sitzungen waren einzelne Vorstände bzw. der Gesamtvorstand zu relevanten Fragestellungen, wie der Personal- und Führungskräfteentwicklung, zugegen.

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Datum Ort Dr. Ljiljana Mitic (Vorsitzende) Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp WP/​StB Jens Rönnberg Michael Bücker Dr. Sebastian Hirsch
07.01.2022 Videokonferenz - -
25.01.2022 Videokonferenz
02.02.2022 Videokonferenz
17.02.2022 Videokonferenz
24.05.2022 Baden-Baden - -
21.10.2022 Videokonferenz -
31.10.2022 Videokonferenz - -
18.11.2022 Telefonkonferenz - -
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Datum Gilles Christ Isabel Rösler
07.01.2022 - -
25.01.2022
02.02.2022
17.02.2022
24.05.2022 - -
21.10.2022 -
31.10.2022 - -
18.11.2022 - -

Der Risikoausschuss

Der Risikoausschuss tagte im Geschäftsjahr 2022 zweimal. Der Risikoausschuss befasste sich dabei mit den Themen Risikostrategie inklusive Risikoappetit und Risikobereitschaft. Darüber hinaus wurde das Risikomanagement, inklusive der Gebiete Compliance, Risikocontrolling und interne Revision, ausführlich thematisiert.

Folgende Aufsichtsratsmitglieder sind Mitglied im Risikoausschuss:

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Herr Norbert Freisleben (Vorsitzender)

Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp

Herr Dr. Konstantin Mettenheimer

Bei beiden Sitzungen waren alle Mitglieder des Ausschusses zugegen. Auch nahmen jeweils Vorstände an den Sitzungen teil.

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Datum Ort Norbert Freisleben (Vorsitzender) Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp Dr. Konstantin Mettenheimer Michael Bücker Dr. Sebastian Hirsch
30.03.2022 Videokonferenz -
21.12.2022 Videokonferenz -
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Datum Gilles Christ Isabel Rösler
30.03.2022 -
21.12.2022

Der Vergütungskontrollausschuss

Der Vergütungskontrollausschuss kam im Geschäftsjahr 2022 zu fünf Sitzungen zusammen. Eine der Sitzungen fand in Präsenz statt, alle weiteren Sitzungen als Videokonferenzen. Der Ausschuss befasste sich umfassend mit der Vergütung des Vorstands, insbesondere mit der Umsetzung des neuen Vergütungssystems in den Vorstandsverträgen, mit der Festlegung der Kriterien der variablen Vergütung, der Zielerreichung und Tantiemen sowie der Angemessenheit des Vergütungssystems. Darüber hinaus wurde das Vergütungssystem der Gesamtbelegschaft, besonders mit Blick auf Schlüsselpositionen, erörtert.

Folgende Aufsichtsratsmitglieder sind Mitglied im Vergütungskontrollausschuss:

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Herr Nils Kröber (Vorsitzender)

Herr Norbert Freisleben

Frau Dr. Ljiljana Mitic

Die Mitglieder des Vergütungskontrollausschusses tagten jeweils ohne Beteiligung des Vorstands und nahmen an allen Sitzungen des Ausschusses teil.

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Datum Ort Nils Kröber (Vorsitzender) Norbert Freisleben Dr. Ljiljana Mitic Michael Bücker Dr. Sebastian Hirsch
11.01.2022 Videokonferenz - -
25.02.2022 Videokonferenz - -
24.05.2022 Baden-Baden - -
19.10.2022 Videokonferenz - -
12.12.2022 Videokonferenz - -
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Datum Gilles Christ Isabel Rösler
11.01.2022 - -
25.02.2022 - -
24.05.2022 - -
19.10.2022 - -
12.12.2022 - -

Effizienz- und Kompetenzprüfung

Wir führen regelmäßig eine Bewertung der Effizienz unserer Tätigkeiten sowie der Tätigkeiten unserer Ausschüsse durch. Die Überprüfung wird anhand eines unternehmensspezifischen, umfassenden Fragenkatalogs, welcher in Zusammenarbeit mit einer Beratungsgesellschaft entwickelt und jährlich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird, anonym über die Digitalplattform des Aufsichtsrats durchgeführt. Der Fragebogen behandelt unterschiedliche, relevante Themengebiete der Tätigkeiten des Aufsichtsrats weitläufig, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Der Nominierungsausschuss wertete in seiner Sitzung am 25. April 2022 die Ergebnisse der Effizienzprüfung aus, entwickelte erste Verbesserungsvorschläge und stellte anschließend beides in der Aufsichtsratssitzung am 25. April sowie auf der zweitägigen Aufsichtsratssitzung am 28. bis 29. Juli 2022 dem Plenum vor und zur Diskussion.

Corporate-Governance und Entsprechenserklärung

Wir verfolgen regelmäßig die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Regelungen und überprüfen deren Anwendung. Gemäß § 161 AktG gaben Vorstand und Aufsichtsrat der GRENKE AG am 30. Januar 2023 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex ab und erklärten, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex - unter Berücksichtigung der in der Erklärung genannten Ausnahmen - entsprochen wurde und wird. Die von Aufsichtsrat und Vorstand am 30. Januar 2023 beschlossene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und § 315d HGB wiedergegeben. Die Entsprechenserklärungen und deren Aktualisierungen sind mindestens fünf Jahre lang auf der Internetseite des Unternehmens im Bereich Investor Relations/​Corporate Governance unter https:/​/​www. grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​corporate-governance/​unternehmensfuehrung/​ zugänglich.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen im Geschäftsjahr 2022 jeweils individuell an relevanten Fortbildungsmaßnahmen, u.a. zu den Themen Auditierung, Regulatorik auf EU- und nationaler Ebene, ESG, Compliance, Cybersecurity und Whistleblowersysteme, teil. Darüber hinaus besuchten wir als Gesamtaufsichtsrat am 11. November 2022 eine Fortbildungsmaßnahme der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB zu regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Neuerungen sowie zu aktuellen Entwicklungen der Rechnungslegung. Die Kosten der Fortbildungsmaßnahme trug die Gesellschaft.

Jahres- und Konzernabschluss sowie Abschlussprüfung [GH3]

Der vom Vorstand jeweils zum 31. Dezember 2022 aufgestellte Jahresabschluss der GRENKE AG bzw. der Konzernabschluss, der gemäß §§ 315 Abs. 5 und 298 Abs. 2 HGB in geschlossener Darstellung zusammengefasste Lagebericht der GRENKE AG und des GRENKE Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG wurden uns im Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt.

Die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2022 sowie der verkürzte Abschluss und Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022 wurden von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft bzw. prüferisch durchgesehen. Die Rechnungslegung im Jahresabschluss der GRENKE AG erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschrift für Kreditinstitute. Die Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Die Aufstellung des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 erfolgte gemäß § 315 e Abs. 1 HGB auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind sowie unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 20. Die Prüfung des Konzernabschlusses wurde nach den Vorschriften des § 317 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Der Jahresabschluss der GRENKE AG und der Konzernabschluss des GRENKE Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 sind jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat erörterte und prüfte eingehend den vom Vorstand vorgelegten Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und die vom Abschlussprüfer vorgelegten Prüfungsberichte wie auch die zu erstellende nichtfinanzielle Erklärung. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer nahm an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teil, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und bestätigte die fristgerechte Vorlage der nichtfinanziellen Erklärung - wie vom Gesetzgeber gefordert. Auch befasste sich der Aufsichtsrat mit den Pflichtangaben gemäß §§ 289 a und 315 a HGB sowie dem diesbezüglichen Bericht. Wir prüften im Aufsichtsrat diese Angaben und Erläuterungen, die aus seiner Sicht im zusammengefassten Lagebericht vollständig sind, und machen sie uns zu eigen. Wir erhoben nach eigener Prüfung keine Einwände gegen das Ergebnis der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer, stellten am 14. März 2023 den Jahresabschluss der GRENKE AG fest und billigten den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der GRENKE AG. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG schlossen wir uns im Aufsichtsrat an.

Das Geschäftsjahr 2022 war für uns ein herausforderndes, aber auch sehr erfolgreiches Jahr. In Zeiten großer makroökonomischer Disruption haben wir wieder einmal mit einem deutlich zweitstelligen Wachstum bei Neugeschäft und Gewinn die starke Resilienz von GRENKE unter Beweis gestellt. Für die Wachstumsziele der kommenden Jahre sind wir gut aufgestellt.

Ich möchte mich im Namen meiner Kollegin und Kollegen im Aufsichtsrat, aber auch persönlich bei Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen in diesem wie in den vergangenen Jahren bedanken. Da meine Amtszeit bei der GRENKE AG mit Abschluss der diesjährigen Hauptversammlung nach über zwanzig Jahren am Kapitalmarkt zu Ende gehen wird, möchte ich abschließend Danke sagen. Danke für die stets konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit im Aufsichtsrat, mit dem Vorstand und Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre. Mein Dank gilt zudem unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Erfolg der GRENKE AG in herausragender Weise beitragen. Deren Hinweise und Wertschätzung waren mir die stärkste Motivation.

 

Baden-Baden, 14. März 2023

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp

Aktie und Investor Relations

1. Entwicklung an den Finanzmärkten

Die Entwicklungen an den Finanzmärkten waren im Jahr 2022 geprägt durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, Preissteigerungen insbesondere bei Energie, anhaltende Lieferengpässe und Zinserhöhungen der Zentralbanken. Diese Faktoren führten zu einer generell hohen Unsicherheit und zu Kursverlusten an den Börsen. Nachdem der deutsche Leitindex DAX das Jahr 2022 bei einem Kurs von 16.021 Punkten eröffnet hatte, schloss er das Jahr mit einem Kursverlust von rund 13 Prozent bei 14.006 Punkten. Der Index für kleinere Unternehmen, SDAX, in dem auch die GRENKE AG gelistet ist, begann das Jahr 2022 mit 16.484 Punkten. Im Jahresverlauf verzeichnete der Index ein Minus von rund 28 Prozent auf 11.926 Punkte am Jahresende.

2. Die GRENKE Aktie

Die Kursentwicklung der Aktie der GRENKE AG verlief im Geschäftsjahr 2022 in einem insgesamt schwierigen Kapitalmarktumfeld trotz guter Geschäftsergebnisse weitgehend analog zur Entwicklung des SDAX. Nach Eröffnung bei 30,76 EUR am 3. Januar 2022 verzeichnete die Aktie einen kurzen Anstieg und notierte am 4. Januar 2022 beim Jahreshöchstwert von 33,32 EUR. Nach einer anschließenden Abwärtsbewegung erreichte die Aktie mit Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Jahr 2021 am 17. März ein kurzzeitiges Zwischenhoch bei 31,30 EUR. Im Verlauf des Jahres gab die Aktie allerdings nach und stabilisierte sich bis Mitte August um die Marke von 25 EUR. Mit Anziehen der Leitzinsen durch die EZB ab Mitte Juli 2022 kamen sowohl der SDAX als auch der Aktienkurs von GRENKE zunehmend unter Druck. Am 29. September notierte die Aktie mit 17,99 EUR auf ihrem Jahrestiefstwert. Nach einer anschließenden leichten Kurserholung im vierten Quartal 2022 schloss die GRENKE Aktie am 30. Dezember 2022 bei 19,58 EUR. Dies entspricht einem Kursrückgang von rund 36 Prozent auf das Gesamtjahr. Mit einer Gesamtzahl von 46.495.573 Namensaktien lag die Marktkapitalisierung der GRENKE AG zum 30. Dezember 2022 bei 910,4 Mio. EUR.

Kursentwicklung der GRENKE Aktie (1. Januar bis 31. Dezember 2022)

in Prozent

GRENKE Aktie und Wettbewerber

in Prozent

3. Wettbewerbsumfeld

Auch die börsengelisteten Wettbewerber:innen der GRENKE AG konnten sich der Abwärtstendenz am Kapitalmarkt im Jahr 2022 nicht entziehen. Als Wettbewerber:innen betrachten wir dabei die BNP Paribas S.A., die Banca Ifis SpA und die ALBIS Leasing AG, deren Marktangang in Teilen Schnittmengen mit der GRENKE AG hat. Die Anzahl der börsennotierten Anbieter:innen ist vergleichsweise gering, da die Wettbewerber:innen von GRENKE mehrheitlich lokal operieren und nicht an der Börse gelistet sind. Bis Jahresende verzeichneten alle drei Wettbewerber:innen Kursverluste, die sich bei der BNP Paribas auf rund 12 Prozent, bei der Banca Ifis auf 23 Prozent und bei ALBIS Leasing auf 34,2 Prozent bezifferten.

4. Indexzugehörigkeit

Die Aktie der GRENKE AG war zum Stichtag 31. Dezember 2022 und im gesamten Jahresverlauf 2022 im SDAX, dem Auswahlindex der Deutschen Börse für kleinere Unternehmen, gelistet.

Handelsvolumen der GRENKE Aktie (1. Januar - 31. Dezember 2022)

In Stück pro Tag

5. Handelsvolumen

Im Geschäftsjahr 2022 belief sich das durchschnittliche Handelsvolumen der GRENKE Aktie auf dem Xetra-Marktplatz auf 39.152 Stück pro Tag. Im Kontext der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 am 17. März 2022 wurden die größten Tagesumsätze am 18. März mit 363.307 Stück und am 17. März mit 255.849 Stück erzielt. Ein weiteres Spitzenvolumen wurde am Tag der Veröffentlichung der Neugeschäftszahlen für das erste Quartal 2022 am 5. April mit 169.036 Stück erreicht. Der niedrigste Tagesumsatz von 7.719 Stück wurde am 9. August erzielt. Das gesamte Handelsvolumen der Aktie der GRENKE AG am Handelsplatz Xetra lag im Geschäftsjahr 2022 bei rund 10,1 Mio. Stück.

6. Hauptversammlung und Dividendenpolitik

Am 25. Mai 2022 hielt die GRENKE AG ihre ordentliche Hauptversammlung 2022 ab. Die Veranstaltung wurde wegen der weiter anhaltenden Covid-19-Pandemie wie bereits in den beiden Vorjahren als virtuelle Hauptversammlung umgesetzt und live auf der Website des Unternehmens übertragen. Mit 34.777.398 Stimmen, inklusive Briefwahl, waren 74,8 Prozent des Grundkapitals auf der Veranstaltung zugegen. Die Aktionär:innen stimmten dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zur Ausschüttung einer Dividende von 0,51 EUR zu. Dies entspricht einer Gewinnausschüttung von 23,7 Mio. EUR bei einer Ausschüttungsquote von 24,9 Prozent des Konzernergebnisses.

Die GRENKE AG verfolgt seit vielen Jahren eine stabile Dividendenpolitik. Diese sieht die Ausschüttung von rund einem Viertel des Konzernergebnisses vor. Für das Geschäftsjahr 2022 schlagen Aufsichtsrat und Vorstand der Hauptversammlung der GRENKE AG die Ausschüttung einer Dividende von 0,45 EUR je Aktie vor. Dies entspräche einer Ausschüttungsquote von 25 Prozent.

7. Aktionärsstruktur

Als mittelständisch geprägtes Familienunternehmen verfügt die GRENKE AG mit der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG über eine Großaktionärin, bestehend aus Familienangehörigen des Unternehmensgründers Wolfgang Grenke. Zum Stichtag 30. Dezember 2022 hielt die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG 40,84 Prozent der Unternehmensanteile. Entsprechend betrug der Streubesitz 59,16 Prozent. Zu den weiteren Aktionär:innen, die zum in der jeweiligen Stimmrechtsmitteilung genannten Veröffentlichungsdatum einen Anteil von über 3 Prozent hielten und laut Definition der Deutschen Börse dem Streubesitz zuzurechnen sind, gehören: ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (5,02 Prozent), Morgan Stanley (4,95 Prozent), Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV (3,24 Prozent), die GRENKE-Stiftung (3,05 Prozent) und Universal Investment GmbH (3,02 Prozent).

8. Analystenbewertungen

Die Aktie der GRENKE AG wurde im Geschäftsjahr 2022 von insgesamt sieben Analyst:innen regelmäßig bewertet. Vier Analyst:innen sprachen hierbei eine Kaufempfehlung (Buy) aus, zwei Analyst:innen gaben die Empfehlung, die Aktie zu halten (Hold). Ein Analyst gab keine Empfehlung für die Aktie ab. Das durchschnittliche Kursziel der Analystenbewertungen lag am 30. Dezember 2022 bei 37,30 EUR je Aktie.

9. Investor Relations

Die GRENKE AG steht im fortlaufenden Dialog mit den Akteur:innen des Kapitalmarkts. Entsprechend nahmen der Vorstand und das Investor-Relations-Team der GRENKE AG im Berichtsjahr 2022 an einer Vielzahl von Kapitalmarktkonferenzen und Roadshows teil. Diese fanden in Frankfurt, München und London sowie in großen Teilen virtuell statt. Zudem standen Vorstand und Investor-Relations-Team in diesem Zeitraum in 120 Telefonkonferenzen und Einzelgesprächen mit 183 Investor:innen, Analyst:innen und Pressevertreter:innen in direktem, persönlichem Kontakt (Vorjahr: 139 Gespräche mit 226 Investor:innen, Analyst:innen und Pressevertreter:innen). Der Aufsichtsratsvorsitzende war zu aufsichtsratsrelevanten Themen mit interessierten Investor:innen im Austausch.

Bei der Bewertung der Unternehmensführung - "Corporate Governance" - durch den Berufsverband der Kapitalmarktexpert:innen, der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA), erreichte GRENKE im Marktsegment SDAX im Jahr 2022 eine Spitzenposition. Mit 74,14 Prozent der möglichen Punkte kletterte das Unternehmen unter insgesamt 64 bewerteten SDAX-Unternehmen auf Platz drei.

Das Investor-Relations-Team der GRENKE AG steht für Anfragen sowohl schriftlich per E-Mail unter investor@ grenke.de als auch telefonisch unter 07221 5007 204 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Unternehmen und zur Aktie der GRENKE AG werden zudem im Bereich "Investor Relations" auf der Internetseite des Unternehmens (www.grenke.de) bereitgestellt.

Stammdaten

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Börsenkürzel (Xetra/​Bloomberg) GLJ /​ GLJ:GR
ISIN DE000A161N30
Marktsegment Regulierter Markt (Prime Standard)
Index SDAX
Designated Sponsors HSBC Trinkhaus & Burkhardt AG; ODDO BHF Corporates & Markets AG
Gesamtzahl ausstehender und eingetragener Aktien 46.495.573,00
Gattung Stückaktien (Namensaktien)
Rechnerischer Nennwert je Stück 1,00 EUR
Aktionärsstruktur: Freefloat (Streubesitz) nach Ziffer 1.9 des aktuellen "Leitfadens zu den Aktienindizes der Deutschen Börse AG" 59,2 %
Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG * 40,8 %

* Komplementärin: Grenke Vermögensverwaltung GmbH.

Aktiendaten

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Einheit 2022 2021 2020
BÖRSENKURS ZUM GESCHÄFTSJAHRESENDE EUR 19,58 30,65 38,82
Höchster Börsenkurs EUR 33,32 43,10 104,04
Tiefster Börsenkurs EUR 17,99 24,20 23,92
BÖRSENKAPITALISIERUNG MIO. EUR 910 1.425 1.805
Ergebnis je Aktie EUR 1,75 1,94 1,86
Dividende je Aktie * EUR 0,45 0,51 0,26
Dividendenrendite * Prozent 2,30 1,66 0,67
KURS-GEWINN-VERHÄLTNIS   11,19 14,97 20,87

Börsenkurse jeweils auf Basis des Xetra-Tagesschlusskurses.

* 2022: Vorschlag an die Hauptversammlung.

ÜBER GRENKE

Wir sind globaler Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Small-Ticket-Leasing. Mit unseren Angeboten verschaffen wir Unternehmen finanziellen Freiraum für die Realisierung von Investitionen und unsere Leasingnehmer:innen schonen so ihre eigene Liquidität. Einfach, schnell und persönlich - von Unternehmerin zu Unternehmerin. Factoring- und BankServices runden unser Angebot ab.

1978 in Baden-Baden gegründet, sind wir heute mit rund 2.000 Mitarbeiterinnen in 33 Ländern weltweit aktiv. Die GRENKE Aktie notiert an der Frankfurter Börse im SDAX.

Finanzierungspartner für KMU W

Gründung im Jahr 1978

Börsengang im Jahr 2000

Im SDAX gelistet

Verschiedene Refinanzierungsmöglichkeiten

RATINGS Fitch: BBB Rating /​ F2 /​ Ausblick neutral S&P: BBB+ Rating /​ A-2 /​ Ausblick negativ

Spezialisiert auf Small-Ticket-Leasing

Rund 300 verschiedene leasbare Objektkategorien

Über 1 Mio. laufende Leasingverträge

Über 665.000 Leasingnehmerinnen

KERNWERTE

EINFACH

SCHNELL

PERSÖNLICH

UNTERNEHMERISCH

LEASING @ GRENKE

BRANCHENVIELFALT

GROSSES POTENZIAL IN ZUKÜNFTIGEN KERNMÄRKTEN

Zusammengefasster Lagebericht

Geschäftsverlauf

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Leasingneugeschäft übertrifft Vorjahr um 38,7 Prozent (2021: 1,7 Mrd. EUR) und erreicht mit 2,3 Mrd. EUR oberes Ende der Prognose (2,1 bis 2,3 Mrd. EUR)

Nord-/​Osteuropa mit 58,1 Prozent Wachstum dynamischste Region; Deutschland mit 486 Mio. EUR volumenstärkstes Land (+22,9 Prozent gegenüber Vorjahr)

Deckungsbeitragsmarge 2 (DB2) beträgt im Berichtsjahr 16,1 Prozent nach 17,6 Prozent im Jahr 2021; DB2-Volumen um 26,4 Prozent gewachsen auf 369,6 Mio. EUR nach 292,3 Mio. EUR

Ertragslage

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Konzernergebnis nach Steuern in Höhe von 84,2 Mio. EUR liegt ebenfalls am oberen Ende der Prognose von 75 bis 85 Mio. EUR

Schadenquote beträgt 1,3 Prozent und liegt damit sogar unter der Prognose von 1,4 bis 1,7 Prozent

Cost-Income-Ratio liegt mit 55,2 Prozent leicht über dem Zielwert von 55,0 Prozent

Finanz- und Vermögenslage

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Eigenkapitalquote steigt auf 20,8 Prozent und übertrifft deutlich das langfristige Ziel von mindestens 16,0 Prozent

Die Bilanzsumme beträgt im Berichtsjahr 6,4 Mrd. EUR

Chancen und Risiken

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Starke Marktposition durch diversifiziertes Vertragsportfolio und Scoring

Weiter stabiles Zahlungsverhalten der Leasingnehmer:innen

Prognose

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Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet der Vorstand ein Leasingneugeschäft von 2,6 bis 2,8 Mrd. Euro

Die Prognose für das Konzernergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2023 liegt bei 80 bis 90 Mio. Euro

Die Schadenquote im Geschäftsjahr 2023 wird unterhalb von 1,5 Prozent erwartet

Der vorliegende zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar bis 31. Dezember) bezieht sich sowohl auf den GRENKE Konzern (im Folgenden auch "Konzern" genannt) als auch auf die Konzernmuttergesellschaft GRENKE AG (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt). Er beinhaltet zudem die Nichtfinanzielle Erklärung. Wir bilanzieren nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und die Gesellschaft nach dem deutschen Handelsrecht (HGB). Der Konzernabschluss sowie der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus ist der Bericht über das Geschäftsjahr 2022 im Internet unter www.grenke.de/​unternehmen/​ investor-relations/​berichte-und-praesentationen als PDF-Dokument zum Download verfügbar.

1. Grundlagen des Konzerns

1.1 GRENKE im Überblick

Wir sind ein globaler Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die schnelle und einfache Abwicklung sowie der persönliche Kontakt zu Leasingnehmer:innen stehen dabei im Mittelpunkt. 1978 in Baden-Baden gegründet, sind wir zum Jahresende 2022 mit rund 2.000 Mitarbeiterinnen in 33 Ländern weltweit aktiv.

Die GRENKE AG ist die Muttergesellschaft des GRENKE Konzerns mit 55 Tochtergesellschaften (im Sinn des § 290 HGB /​ I FRS 10). Die Leitung der GRENKE AG obliegt dem am Stammsitz in Baden-Baden angesiedelten Vorstand, der sich zum 31. Dezember 2022 aus drei Mitgliedern zusammensetzt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern.

1.1.1 Geschäftsmodell und -segmente

Wir bieten Finanzdienstleistungen für KMU in den Segmenten Leasing, Factoring und Bank an.

Im Kerngeschäft Leasing erwirtschafteten wir im Berichtsjahr 96,2 Prozent (Vorjahr: 96,7 Prozent) der Zinserträge des Konzerns. Dabei konzentrierten wir uns überwiegend auf das sogenannte Small-Ti-cket-Leasing, bei dem die Ticketgröße kleiner als 25 TEUR ist. Auf Verträge dieser Größenordnung entfielen im Berichtsjahr mehr als 93 Prozent (Vorjahr: über 94 Prozent) aller Leasingverträge.

Das Segment Leasing umfasst alle Aktivitäten, die mit der Leasingtätigkeit des Konzerns zusammenhängen. Das Dienstleistungsangebot beinhaltet die Übernahme der Finanzierung für gewerbliche Leasingnehmer:innen, Vermietung, Service-, Protect- und Wartungsangebote sowie die Verwertung von Gebrauchtgeräten. Dabei haben wir uns im Wesentlichen auf das Small-Ticket-Leasing von IT-Produkten wie zum Beispiel PCs, Notebooks, Server, Bildschirme und andere Peripheriegeräte, Software, Telekommunikations- und Kopiertechnik sowie Medizintechnik spezialisiert. Nahezu alle abgeschlossenen Leasingverträge sind Verträge mit Vollamortisationsanspruch. Der Schwerpunkt des Leasingportfolios liegt im Bereich der IT- und Bürokommunikationsprodukte sowie Software. Der Anteil von IT-Geräten bezogen auf die Anzahl der Verträge betrug im vergangenen Geschäftsjahr 30,6 Prozent (Vorjahr: 32,0 Prozent). Darüber hinaus haben wir jedoch unser Geschäftsmodell in den vergangenen Jahren auf weitere Produktgruppen wie kleine Maschinen und Anlagen, medizintechnische Geräte, Sicherheitsgeräte und eBikes ausgedehnt. Bezogen auf die Anzahl der Verträge summierte sich der Anteil dieser Produktgruppen im Jahr 2022 auf 35,2 Prozent nach 32,2 Prozent im Vorjahr.

In Phasen konjunktureller Schwankungen steuern wir das Geschäft durch eine Anpassung der Annahmepraxis bei Leasinganfragen. Durch die strikte Fokussierung auf kleinere Tickets und ein risikoärmeres Neugeschäft - das heißt die Aussparung risikoreicher Branchen und Unternehmen - können wir das Neugeschäft gezielt beeinflussen. Zudem sind wir in der Lage, unsere Konditionen den jeweiligen makroökonomischen Bedingungen, wie zum Beispiel dem dynamischen Zinsumfeld im Jahr 2022, anzupassen. Entsprechend erweist sich unser Geschäftsmodell als widerstandsfähig gegenüber konjunkturellen Schwankungen. So ist es uns gelungen, auch in der Finanzmarktkrise 2009 oder der Corona-Pandemie 2020 und 2021 risikoadäquate Margen durchzusetzen, nachhaltig profitabel zu wirtschaften und in jedem Jahr seit dem Börsengang im Jahr 2000 einen Gewinn zu generieren.

Im Segment Factoring haben wir uns auf übliche Factoringdienstleistungen im Small-Ticket-Factoring spezialisiert. Dabei bieten wir sowohl das offene Factoring, bei dem der Debitor über die Forderungsabtretung informiert wird, als auch das stille Factoring, bei dem der Debitor keine entsprechende Information erhält, an. Daneben besteht auch die Möglichkeit des Forderungsmanagements ohne Finanzierungsfunktion (unechtes Factoring); hier verbleibt das Ausfallrisiko für die jeweilige Forderung beim Kunden. Bezogen auf das Neugeschäft - die Summe der angekauften Forderungen - repräsentierte das Factoringgeschäft im Berichtsjahr einen Anteil von 25,0 Prozent (Vorjahr: 29,3 Prozent) des Gesamtneugeschäftsvolumens des Konzerns. Der Anteil an den Zinserträgen ist dagegen mit 2,6 Prozent (Vorjahr: 2,0 Prozent) ebenso wie für die Segmenterträge mit 1,7 Prozent (Vorjahr: 1,6 Prozent) deutlich geringer. Das hängt mit der sehr geringen Laufzeit der Forderungen im Factoringgeschäft zusammen. Während eine Leasingforderung bei Leasingvertragsabschluss im Durchschnitt ca. vier Jahre Vertragslaufzeit vor sich hat, sind die angekauften Forderungen im Factoringgeschäft durchschnittlich nach 42 Tagen fällig.

Als Finanzierungspartner vor allem für KMU in Deutschland umfasst das Segment Bank die Aktivitäten der GRENKE Bank. Im Rahmen von Kooperationen mit verschiedenen Förderbanken des Bundes und einzelner Bundesländer vergibt die GRENKE Bank Fördermittel für KMU und Freiberufler:innen, die betriebliche Neuanschaffungen über Leasing finanzieren. Das Geschäft der Bank erfolgt schwerpunktmäßig mit deutschen KMU und konzentriert sich seit 2021 im Wesentlichen auf im Rahmen des "Mikrokreditfonds Deutschland" betriebenes Mikrokreditgeschäft. Über ihren Internetauftritt sowie über Onlineplattformen wie beispielsweise Deposit Solutions oder Weltsparen bietet die GRENKE Bank darüber hinaus Festgeldprodukte für private und gewerbliche Kund:innen an. Durch den Marktzugang für Kundeneinlagen kommt der GRENKE Bank eine wichtige Rolle bei der Refinanzierung des Konzerns mittels des Ankaufs von Leasingforderungen und der Ausgabe von Darlehen zu. Das Einlagengeschäft leistet mit 24,0 Prozent (Vorjahr: 27,8 Prozent) der Finanzschulden des Konzerns einen wesentlichen Beitrag zur Refinanzierung. Die Attraktivität zeigt sich auch in den Konditionen, denn das Einlagengeschäft macht nur einen Anteil von 10,8 Prozent (Vorjahr: 18,2 Prozent) der Zinsaufwendungen für die gesamte Refinanzierung aus.

Zur Geschäftsentwicklung der Segmente im Berichtsjahr wird auf die Ausführungen im Kapitel 2.6.1.1 "Geschäftssegmente" des zusammengefassten Lageberichts und im Kapitel 8 "Segmentberichterstattung" des Konzernanhangs verwiesen.

1.1.2 Absatzmärkte und Marktposition

Mit dem Small-Ticket-Leasing haben wir den Teil des Leasingmarktes definiert, der sich durch Ticketgrößen von 500 bis 25.000 EUR auszeichnet. Die Objektgruppen im Small-Ticket-Leasing fallen vorwiegend in die Kategorien der Informationstechnologie, der Telekommunikationstechnik und der Medizintechnik. Der Leasingmarkt in Deutschland wird laut Angaben des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) primär vom Segment "Pkw und Kombi, Lkw, Busse, Anhänger und Transporter", auf das ein Anteil von rund 75 Prozent am Neugeschäftsvolumen des gesamten Leasingmarktes entfällt, geprägt.

Der Leasingmarkt ist angebotseitig überwiegend mittelständisch geprägt. Die für uns relevanten Objektgruppen Büromaschinen und IT, sonstige Ausrüstungen, Medizintechnik, immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Fahrräder und eRoller nehmen laut dem Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen einen Anteil von rund 11 Prozent des Gesamtmarktvolumens ein. Laut einer von uns beauftragten Studie zur Wettbewerbsstruktur im Tech-Small-Ticket-Leasing gehören wir in dieser Kategorie in Deutschland zusammen mit DLL, BNP Paribas, MMV Leasing und Mercator-Leasing zu den fünf größten Anbieter:innen. Die Marktstudie umfasst die Objektgruppen IT-Ausstattung inklusive Software, Büroausstattung und Kopiergeräte. Die Ergebnisse beruhen auf Zahlen von 2021.

Im Geschäftsjahr 2022 waren wir in 33 Ländern auf fünf Kontinenten mit insgesamt 152 Standorten vertreten. Der Schwerpunkt der Präsenz des Konzerns liegt in Europa, wo wir in nahezu allen Ländern aktiv sind. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und Schweden repräsentieren die etablierten Kernmärkte, in denen wir seit mindestens 15 Jahren aktiv sind. In den drei größten Kernmärkten Deutschland, Frankreich und Italien hatten wir zum Ende des Berichtsjahres 32 bzw. 19 und 18 Standorte. Außerhalb Europas haben wir den Markteintritt in verschiedenen Ländern Asiens, in Australien sowie Nord- und Südamerika realisiert. Gemessen am Neugeschäft Leasing erwirtschafteten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr 94,4 Prozent (Vorjahr: 94,5 Prozent) des Geschäfts in Europa und 5,6 Prozent (Vorjahr: 5,5 Prozent) außerhalb Europas.

Unser Marktpotenzial weltweit

Die Leasingmärkte in Europa, in welchen wir aktiv sind, werden überwiegend von lokalen Anbieter:innen bedient, insbesondere Leasingtochtergesellschaften von Banken und Hersteller:innen von Ausrüstungsgütern. Viele dieser Wettbewerber:innen sind nicht auf das Small-Ticket-Leasing fokussiert, sondern bieten auch Leasingfinanzierungen für zum Beispiel Autos oder Flugzeuge an. Marktübergreifend betrachten wir BNP Paribas, DLL und Credit Mutuel als wesentliche Wettbewerber:innen.

Der französische Leasingmarkt wird überwiegend von den Leasingtochtergesellschaften der großen französischen Banken dominiert. Der INVIGORS-Studie zur Wettbewerbsstruktur im Tech-Small-Ticket-Leasing zufolge nehmen wir in Frankreich nach BNP Paribas und CCLS (Credit Mutuel/​CIC) den dritten Platz ein.

In Italien haben wir uns in den vergangenen Jahren insbesondere in den Marktsegmenten von Leasingfinanzierungen mit einem Anschaffungsvolumen von unter 25 TEUR und zwischen 25 und 50 TEUR eine bedeutende Marktstellung erarbeitet. Gemäß der IN-VIGORS-Studie zu unserer Marktposition im Tech-Small-Ticket-Leasing liegen wir in Italien nach BNP Paribas und DLL auf Platz drei.

1.1.3 Expansionsmodell

Zur Erschließung neuer regionaler Märkte nutzten wir zwischen 2003 und 2020 vor allem ein Franchisemodell. An den rechtlich selbstständigen Gesellschaften der Franchisenehmer:innen ist die GRENKE AG nicht beteiligt; die Anteile werden bzw. wurden von Finanzinvestor:innen sowie von den Geschäftsführer:innen der Franchisegesellschaften gehalten. Unabhängig von der Eigentümerstruktur wurden die Franchisegesellschaften von der GRENKE AG aufgrund einer faktischen Kontrolle nach IFRS 10 erstmalig für das Geschäftsjahr 2020 sowie rückwirkend auch für das Geschäftsjahr 2019 vollkonsolidiert. Nach typischerweise vier bis sechs Jahren hatten wir in der Vergangenheit die Möglichkeit, die Franchisegesellschaften zu erwerben. Die Kaufpreisermittlung war grundsätzlich an einer bereits bei Abschluss des Franchisevertrags festgelegten Formel angelehnt, die Marktparameter sowie die individuelle Geschäftsentwicklung der Franchisegesellschaft berücksichtigt. Im Rahmen ihres Franchisemodells stellen wir unseren Partner:innen Know-how, betriebliche Infrastruktur, eine Reihe von Dienstleistungen sowie die Erlaubnis zur Nutzung der Namensrechte zur Verfügung. Die Refinanzierung des operativen Geschäfts aus den Miet- bzw. Leasingverträgen oder Factoringvereinbarungen, die die Franchiseunternehmen mit Kund:innen abgeschlossen haben, stellt in der Regel die GRENKE AG sicher.

Zum Jahresende 2022 hatten wir noch 14 Franchisetochtergesellschaften. Im Bereich Leasing bestanden Franchisegesellschaften in Australien, Chile, Kanada sowie Lettland und im Bereich Factoring in Großbritannien, Irland, Polen und Ungarn. Zusätzlich bestanden Vertriebsagenturen im Leasingbereich in Norwegen und im Factoringbereich in Portugal und Italien. Im Lauf des Berichtsjahres wurden die Mehrheitsanteile an den ehemaligen Franchisegesellschaften in den Vereinigten Staaten sowie Singapur erworben. Ende 2022 wurden zudem Kaufverträge über die Mehrheitsanteile an den Franchisegesellschaften in Irland, Großbritannien, Polen und Ungarn unterzeichnet. Damit verbleiben weitere zehn Gesellschaften aus dem Franchisebereich und den Vertriebsagenturen. Für vier der Gesellschaften aus dem Franchisemodell bestehen Optionsverträge, die es uns ermöglichen, diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu erwerben. Im Berichtsjahr wurde keine dieser Kaufoptionen ausgeübt.

In Ergänzung zu seinen eigenen operativen Geschäftsaktivitäten ging der Konzern in den vergangenen Jahren vereinzelt strategische Beteiligungen ein.

So besitzt die GRENKE Bank eine Beteiligung von 13,7 Prozent an der Finanzchef24 GmbH mit Sitz in München. Das Unternehmen ist ein digitaler Versicherungsmakler für Gewerbekund:innen in Deutschland und betreibt ein Onlinefinanzportal, mit dem Unternehmerinnen und Selbstständige Versicherungen vergleichen und online abschließen können.

Nach Überprüfung der strategischen Ziele hat die GRENKE digital GmbH im Jahr 2022 ihre Kapitalanteile und Stimmrechte der finux GmbH an die fino digital GmbH verkauft.

1.1.4 Geschäftsprozesse und Dienstleistungen

Im Leasinggeschäft nutzen wir eine Vielzahl von Vertriebskanälen. Unterstützt von unseren Mitarbeiter:innen in lokalen Vertriebsbüros vermitteln Fachhandelspartner Finanzierungsverträge an Endkund:innen. Wir arbeiten weltweit mit über 30.000 Fachhandelspartnern zusammen. Das verschafft uns eine Basis für die Skalierung unseres Wachstums und bietet durch die hohe Diversifizierung auch einen sehr guten Schutz vor Abhängigkeiten.

Einen weiteren Vertriebsweg stellt unser Direktgeschäft dar, bei dem der Vertrieb - unabhängig von Herstellern und Fachhandel - Leasinglösungen für ausgewählte KMU bereitstellt. Hierbei nutzen wir jedoch unser vorhandenes Netz an Fachhandelspartnern, genießen aber gleichzeitig die Flexibilität der direkten Kundenansprache und -bindung. Im Berichtsjahr konnten wir den Anteil unseres Direktgeschäftes nach Anzahl der Verträge von 13,8 Prozent im Jahr 2021 auf 15,8 Prozent ausbauen.

Gleichzeitig treiben wir die Digitalisierung unseres Angebotes in beiden Kanälen strikt voran, um die digitalen Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung in externen und internen Prozessen optimal zu nutzen. Das "eSignature-Verfahren", mit dem sich Leasingverträge vollständig digital und damit schnell und einfach abwickeln lassen, ist inzwischen in 27 Märkten implementiert. Im Berichtsjahr wurden 40,5 Prozent (Vorjahr: 38,7 Prozent) aller Leasingverträge per eSignature abgeschlossen. Ein weiterer digitaler Service im Kundenportal ist der elektronische Versand von Rechnungen per E-Mail.

1.2 Ziele und Strategie

Unser Ziel ist es, der weltweit führende Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen zu werden. Mittelfristig bedeutet dies, dass wir bis 2024 unser Leasingneugeschäft auf rund 3,4 Mrd. EUR im Vergleich zu 2021 verdoppeln wollen bei einem Konzernergebnis von ca. 120 Mio. EUR, einer DB2-Marge von rund 17 Prozent und einer Eigenkapitalquote von mehr als 16 Prozent. Diese Ziele sind Grundlage unserer Wachstumsstrategie. Beides stellten wir auf einer Veranstaltung für den Kapitalmarkt im März 2022 öffentlich vor.

Zur Umsetzung unserer Wachstumsziele konzentrieren wir uns auf die folgenden vier Kernbereiche mit entsprechenden strategischen Maßnahmen. Darüber hinaus spielt die Steuerung der Liquidität und Refinanzierung eine elementare strategische Rolle für uns.

Vertriebsaktivitäten und -kanäle

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Wir wollen unsere Präsenz stärken - regional wie national, denn der persönliche Kontakt zu unseren Fachhändler:innen und Direktkund:innen ist Teil unseres Markenkerns. Inwieweit wir dazu -wie bisher - physische Niederlassungen benötigen, überprüfen wir im Sinn der Wirtschaftlichkeit. Denn die neuen digitalen Lösungen ermöglichen effiziente und persönliche Kommunikation mit allen Stakeholdern.

Hierzu bildeten wir drei Marktsegmente, die mit jeweils eigenem Marktangang bearbeitet werden 1.

Etablierte Kernmärkte: unsere größten und etablierten Märkte. Hier wollen wir weiterhin von dem starken Wachstum in unseren etablierten Kernmärkten profitieren.

Zukünftige Kernmärkte: unsere Märkte mit starker Wachstumsprognose. Hier investieren wir in neue Wachstumsmärkte und erschließen deren großes Marktpotenzial für uns.

Hidden Stars: unsere kleineren und jüngeren Märkte mit solidem Beitrag. Hier wollen wir unsere profitable Position aufrechterhalten.

Im Vertrieb nutzen wir ein breites Netzwerk mit über 33.000 Händlerinnen und ein Kundenportfolio aus über 600.000 Unternehmerinnen weltweit. Wir setzen unverändert sowohl auf den Ausbau des Direktvertriebs, vor allem in unseren etablierten Märkten, als auch auf die Stärkung unseres Fachhandelsnetzwerks durch neuere Objektkategorien und fortlaufende Digitalisierung.

Der permanente Investitionsbedarf unserer Kund:innen bietet uns in allen Marktsegmenten Wachstumspotenzial. Entlang aktueller wie künftiger Investitionsvorhaben von KMU, Selbstständigen und Freiberuflern sowie Unternehmen und Institutionen der öffentlichen Hand, aber auch unserer Geschäftspartnerinnen erweitern wir unser Portfolio mit leasingfähigen Gütern oder nutzungs-basierten Vertragskonzepten.

1 Etablierte Kernmärkte: Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, SchwederZukünftige Kernmärkte: USA, Kanada, AustralienHidden Stars: alle weiteren kleineren und jüngeren Märkte

Operational Excellence und Kostendisziplin

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Unser Geschäftsmodell verlangt, eine große Anzahl von Beziehungen zu Händlerinnen und Kund:innen kosteneffizient zu managen. Wir analysieren und optimieren fortlaufend alle operativen Kernprozesse - von der sofortigen Entscheidungsfindung über den einfachen und schnellen Vertragsabschluss bis zur vollständig digitalen Prozessabwicklung.

Wir wollen unsere hohe Kosteneffizienz in der Abwicklung und Verwaltung von mehr als einer Million laufender Leasingverträge und mehr als einer Million aktiver Kundenbeziehungen ("Massengeschäft") aufrechterhalten und ausbauen.

Wir wollen unsere Effizienz steigern: Bei der Geschäftsanbahnung und allen Transaktionen mit unseren Kund:innen und Händlerinnen sowie bei den internen Transaktionen.

Digitalisierung

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Wir wollen unsere Geschäftsprozesse vollständig digitalisieren. Wir setzen dabei auf eine ausgeprägte Kundenzentrierung und die Gestaltung einer optimalen Customer Journey. Mehr noch zielen wir nicht nur darauf ab, Komplexität für unsere Kund:innen und Händlerinnen, wo immer möglich, gering zu halten, sondern ihnen einfache und schnelle Lösungen zu bieten.

Ziel ist ein effizienter Mix aus digitalen Prozessen und persönlicher Kundenansprache, um die Vorteile der Digitalisierung im Vertrieb zur Erreichung von Operational Excellence zu nutzen.

Dazu setzen wir unter anderem auf neue Bezahl- und Vertragsmodelle wie z. B. Pay-per-Use-Verträge und erweitern die Anwendungsfälle für den eContract. Für die effiziente Umsetzung dieser Themen haben wir unseren eigenen konzerninternen IT-Dienstleister, die GRENKE digital GmbH (GdG).

Unser Evaluierungsprogramm "Fast.Forward. Digital" starteten wir, um die Kongruenz von Anforderungen und Infrastruktur sowie die zeitnahe und reibungslose Überführung in Regelprozesse sicherzustellen.

Nachhaltigkeit

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Eine Abwägung aller Geschäftstätigkeiten und Entscheidungen entlang der Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaftlichkeit ist integraler Bestandteil unserer Strategie und Prozesse.

Im Einklang mit den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDGs) und der Agenda 2030 erweiterten wir unsere Definition von Nachhaltigkeit, entwickelten ein Zielbild und leiteten eine Nachhaltigkeitsstrategie mit entsprechenden Maßnahmen für den Konzern ab.

Mittelfristig wollen wir GRENKE grundlegend nachhaltig aufstellen: Dazu gehört die Ausrichtung sämtlicher Geschäfts- und Unternehmensaktivitäten entlang der Dimensionen "Klima und Umwelt" (Environment), "Sozialer Beitrag" (Social) und "Verantwortung und Vertrauen" (Governance), kurz ESG.

Wir wollen selbst als Unternehmen nachhaltig agieren und Unternehmer:innen im Mittelstand die Finanzierung nachhaltiger Investitionsvorhaben ermöglichen.

Wichtiger Baustein dieser Strategie ist die Erweiterung des Portfolios um innovative Objektkategorien zur Erschließung neuer Marktpotenziale im Bereich Nachhaltigkeit.

Wir werden unseren eigenen Beitrag zur Nachhaltigkeit messen und entwickelten dazu einen eigenen ESG-Index. Darüber hinaus wollen wir die Emission nachhaltiger Finanzierungsinstrumente ("Sustainable-linked Funding") prüfen.

Liquidität und Refinanzierung spielen eine grundlegende, zentrale Rolle in unserem Geschäftsmodell und werden entsprechend gesteuert. Dabei hat eine solide Eigenkapitalausstattung eine entscheidende Bedeutung für die Kosten unserer Refinanzierung. Seit vielen Jahren halten wir das selbst gesteckte Ziel für die Eigenkapitelquote von über 16 Prozent ein. Um eine ausreichende Liquidität sicherzustellen, setzen wir schon seit vielen Jahren auf eine diversifizierte Refinanzierungsstruktur. Uns stehen hierbei umfangreiche Instrumente zur Verfügung, die je nach Marktbedingungen im Rahmen der Gesamtstrategie eingesetzt werden.

Im Wesentlichen basiert die Fremdkapital-basiert Finanzierung auf drei Säulen:

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Einlagen der GRENKE Bank

Forderungsbasierte Finanzierung, unter anderem durch ABCP-Programme

Senior-Unsecured-Instrumente wie Schuldverschreibungen, Anleihen und Commercial Paper

Dabei vermeiden wir Fristentransformation und eliminieren so potenzielle Zinsänderungs- und Anschlussfinanzierungsrisiken auf Portfolioebene. Je nach Bedarf sowie Marktgegebenheiten nutzen wir die einzelnen Säulen der Refinanzierung. Wir verfügen über ein Investment-Grade-Rating der Ratingagenturen Standard & Poor's und Fitch Ratings.

1.3 Steuerungssystem

1.3.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur Bewertung der Geschäftsentwicklung und zur Steuerung des Konzerns nutzt der Vorstand folgende finanzielle Leistungsindikatoren:

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Leasingneugeschäft: Das Leasingneugeschäft wird gemessen am Nettoanschaffungswert in Euro aller neu abgeschlossenen Leasingverträge innerhalb einer Periode. Es zeigt die Entwicklung des Leasingportfolios über einen definierten Zeitraum (Quartal/​Jahr).

Konzernergebnis: Gewinn nach Steuern des Konzerns in einer Periode. Dies zeigt die realisierte Profitabilität der GRENKE AG im Berichtszeitraum.

Eigenkapitalquote: Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme. Eine solide Eigenkapitalquote ist Grundlage für ein Investmentgrade-Rating, das wiederum für die Refinanzierung am Kapitalmarkt relevant ist.

Cost-Income-Ratio (Aufwand-Ertrag-Verhältnis): Dies ist der Quotient aus der Summe der Aufwandspositionen (Personalaufwand, Abschreibungen und Wertminderungen, Vertriebs- und Verwaltungsaufwand) sowie der Summe der Ertragspositionen (operative Erträge vor Schadensabwicklung und Risikovorsorge). Der Quotient ist damit ein Indikator der Kosteneffizienz.

Schadenquote: Diese stellt den Quotienten aus den Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge einer Periode und dem Vermietvolumen zum Periodenstichtag dar. Analog zum Expectd Loss zeigt die Schadenquote die kalkulierte Schadenshöhe auf eine Periode bezogen. Damit gibt die Schadenquote die Performanz des Leasingportfolios im Berichtszeitraum wieder.

Deckungsbeitragsmarge 2 (DB2-Marge): Quotient aus den diskontierten, operativen Erträgen aller neu abgeschlossenen Leasingverträge über die Totalperiode (gesamte Laufzeit) und dem Nettoanschaffungswert aller neuen Leasingverträge innerhalb einer Periode. Dies ist ein Indikator der prognostizierten Profitabilität des neu abgeschlossenen Leasingportfolios.

Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren

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Guidance
2022 2022 2021 2020
Leasingneugeschäft (in Mrd. Euro) 2,1- 2,3 2,3 1,7 2,0
Gewinn (in Mio. Euro) 75 - 85 84,2 95,2 88,4
Eigenkapitalquote >16 % 20,8 % 19,1 % 16,3 %
Cost-Income-Ratio (CIR) <55 % * 55,2 % * 50,5 % 43,1 %
Schadenquote 1,4 - 1,7 % 1,3 % 1,6 % 2,3 %
DB2-Marge Leicht unter dem Vorjahreswert 16,1 % 17,6 % 18,4 %

* Geänderte Berechnungslogik der CIR. Ohne sonstige Aufwendungen und Erträge.

1.3.2 Steuerungsgrößen

Über die Konzernsteuerungsgrößen hinaus gibt es weitere Steuerungskennzahlen für das Leasinggeschäft:

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Deckungsbeitrag 1 und 2

Embedded Value

Nettoanschaffungswert (NAW)

Expected Loss

Zur Messung und Steuerung der Profitabilität unseres Leasinggeschäfts berechnen wir Deckungsbeiträge, die die Erträge eines Leasingvertrags über die Totalperiode zeigen. Im Leasinggeschäft wird zwischen dem Deckungsbeitrag 1 (DB1) bzw. der DB1-Marge (Deckungsbeitrag 1 im Verhältnis zum Neugeschäft) und dem Deckungsbeitrag 2 (DB2) bzw. der DB2-Marge unterschieden. Der DB1 entspricht dem Barwert des Zinsüberschusses eines Leasingvertrags abzüglich der an Dritte bezahlten Provision, während der DB2 den Barwert der operativen Erträge eines Leasingvertrags inklusive Risikokosten, Service- und Verwertungsertrag darstellt. Der Fokus der Steuerung liegt auf dem DB2, der in seiner Berechnung mit dem operativen Ergebnis des Konzerns korrespondiert. Während der Deckungsbeitrag vom Neugeschäft der abgelaufenen Berichtsperiode determiniert wird, verteilen sich die operativen Erträge aus den abgeschlossenen Leasingverträgen über deren Laufzeit. Dadurch bestimmen sich die operativen Erträge sowie das Konzernergebnis des aktuellen Geschäftsjahres auch aus dem akquirierten Neugeschäft der vorherigen Geschäftsjahre.

Der Expected Loss entspricht der über die Gesamtlaufzeit eines Leasingvertrags beziehungsweise eines Portfolios anfänglich kalkulierten Schadenshöhe. Dabei streben wir eine möglichst geringe Abweichung der erwarteten Schäden von den realisierten Schäden an.

Da Aufwendungen, die bei der Expansion in neue Märkte und bei Zellteilungen bzw. der Eröffnung neuer Niederlassungen in bestehenden Märkten entstehen, nicht unmittelbar, sondern meist erst nach Beendigung der Anlaufphase durch Erträge gedeckt werden, verwenden wir zusätzlich den Embedded Value als Steuerungsgröße. Der Embedded Value stellt den Barwert sämtlicher noch ausstehender Raten und Verwertungserlöse nach Kosten und Risikovorsorge auf die verbleibende Restlaufzeit des gesamten Bestandsportfolios dar. Die Differenz zwischen dem Embedded Value am Anfang und am Ende eines Geschäftsjahrs repräsentiert die Veränderung des Substanzwerts. Der DB2 gibt den gesamten Embedded Value des Neugeschäfts einer Periode vor Kosten und Steuern an. Mit der Steuerung auf Basis des Embedded Values verbinden wir zwei Ziele zu einem: das Wachstum des Neugeschäfts mit der Steigerung des Substanzwerts.

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Steuerungsgrößen Leasing Einheit 2022 2021 2020
DB-Marge 1 Prozent 10,0 11,4 12,8
DB-Marge 2 Prozent 16,1 17,6 18,4
Nettoanschaffungswert (NAW) Mio. EUR 2.299,2 1.657,8 2.027,9
Expected Loss /​ NAW Prozent 5,0 4,5 4,8

Die wichtigsten Steuerungsgrößen für das Factoringgeschäft sind die Bruttomarge - definiert als die Erträge aus dem Forderungsankauf, der Kreditierung und dem Forderungsmanagement im Verhältnis zu den jeweiligen Nettoanschaffungswerten - und das Factoringvolumen, mit dessen Anstieg auch die Gewinnung zusätzlicher Kunden einhergeht. Die Zusagen von Finanzierungsanfragen werden dabei gestaffelt nach Risikoklassen gesteuert.

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Steuerungsgrößen Factoring Einheit 2022 2021 2020
Bruttomarge Prozent 1,4 1,3 1,4
Factoringvolumen Mio. EUR 784,2 700,9 647,8

Eine der wesentlichen Steuerungsgrößen der GRENKE Bank ist das Einlagevolumen, da die GRENKE Bank über den Ankauf von Leasingforderungen einen wichtigen Bestandteil der Refinanzierungsstrategie des GRENKE Konzerns darstellt. Darüber hinaus wird die GRENKE Bank auf Basis ihrer Eigenkapitalausstattung gesteuert, wobei auf die Eigenkapitalquote, die Gesamtkapitalquote gemäß CRR, die Leverage Ratio und die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) abgestellt wird.

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Steuerungsgrößen Bank Einheit 2022 2021 2020
Einlagevolumen Mio. EUR 1.236,0 1.489,9 1.600,4
Eigenkapitalquote Prozent 23,1 22,7 19,5
Gesamtkapitalquote Prozent 27,5 26,7 23,1
Leverage Ratio Prozent 19,3 16,2 14,6
Liquiditätsdeckungsquote Prozent 531,9 543,4 679,1

Die jeweiligen mittelfristigen Ziele für die relevanten finanziellen Steuerungskennzahlen des Konzerns sowie die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2023 finden Sie im Kapitel 6.2 "Prognosebericht".

1.3.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Neben den in Kapitel 1.3.1 beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators - KPI) wird der Unternehmenswert des GRENKE Konzerns auch durch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bestimmt.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie des GRENKE Konzerns maßgeblich fortentwickelt. Die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wurden als TOP-KPI definiert. Unter einem TOP-KPI verstehen wir die wichtigsten Kennzahlen zur Steuerung unserer Nachhaltigkeitsziele. Ein TOP-KPI kann dabei aus mehreren Komponenten bestehen. Die Komponenten sollen im Jahr 2023 weiterentwickelt und mit Zielgrößen versehen werden.

Die übrigen in den Vorjahren verwendeten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden weiterhin gemessen und im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung, Kapitel 3.4 "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen", berichtet.

Die nachstehende Abbildung zeigt die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns der Geschäftsjahre 2021 und 2022. Seit 2022 gelten die in der Abbildung beschriebenen TOP-KPI.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

* Diese nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden in der Nichtfinanziellen Erklärung auch als TOP-KPI bezeichnet.

KLIMA UND UMWELT

Anteil ESG-Produkte und -Services am Gesamtportfolio:

Wir legen Wert darauf, unser Produktportfolio sowie die Leasingverträge nachhaltiger zu gestalten. Unser Objektportfolio erweitern wir dafür vor allem um Leasingobjekte der Green Economy. Das heißt Objekte, die es KMU ermöglichen, ihre Geschäftstätigkeit nachhaltiger zu gestalten und so zu einer nachhaltigen Transformation der Wirtschaft als Ganzes beizutragen. Hierzu zählen u. a. Objekte aus den Kategorien Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien, nachhaltige Mobilitätslösungen und Ressourcenmanagement. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Anteil von Green-Economy-Objekten am Gesamtportfolio 5,2 Prozent (2021: 4,0 Prozent), bezogen auf das gruppenweite Leasingneugeschäft des jeweiligen Jahres. Darüber hinaus starteten wir zur Bewertung der Nachhaltigkeit unserer Leasingfinanzierungen in diesem Jahr die Entwicklung unseres GRENKE Sustainability Index (GSI). Dieser Index soll künftig Erkenntnisse liefern, um unser Portfolio nachhaltiger zu gestalten. Nähere Informationen zum GSI werden in Kapitel 3.4.1.1 "ESG-Produkte & Services" dargestellt.

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TOP-KPI: Anteil der Green-Economy-Objekte am Gesamtportfolio, gemessen in Prozent auf Basis des Leasingneugeschäfts (Neugeschäftsvolumen in EUR) im Geschäftsjahr.

CO 2-Emissionen (Scope 1, 2 und 3):

Für die Reduktion unseres eigenen CO 2-Fußabdrucks ermitteln wir die Treibhausgasemissionen unserer direkten Geschäftstätigkeit (Scope 1), unseres indirekten Energieverbrauchs (Scope 2) und unserer Lieferkette (Scope 3) gemäß Greenhouse-Gas-(GHG)-Protokoll. Im Geschäftsjahr 2022 konnten wir unseren Unternehmensfußabdruck in Zusammenarbeit mit der DEKRA Assurance Services GmbH näherungsweise bilanzieren 1.

Aktuell können die Emissionsdaten noch nicht vollständig im gesamten GRENKE Konzern erhoben werden. Wir arbeiten weiterhin daran, die Datenverfügbarkeit und -konsistenz zu verbessern. Aufgrund der zu erwartenden erweiterten Datenverfügbarkeit und -qualität rechnen wir kurzfristig mit einem Anstieg der berichteten Treibhausgasemissionen.

1 Die CO 2-ßilanz wird jeweils auf den Daten des vorhergehenden Kalenderjahres erstellt, d.h. die CO 2-Bilanz für das Geschäftsjahr basiert auf den Verbrauchs- und Emissionsdaten des Kalenderjahres 2021.

Die nachfolgenden Angaben zu den Treibhausgasemissionen Scope 1 und 2 bilden ca. 70 Prozent aller unserer Standorte und genutzten Flächen ab. Dabei wurden Scope-1-Emissionen von rund 4.492 Tonnen CO 2-Äquivalent (tCO 2e) und Scope-2-Emissionen von 870 tCO 2e gemessen. Mit der Erhebung unserer Scope-3-Emissionen haben wir in dieser Bilanzierung ebenfalls begonnen. Die bilanzierten Emissionen decken derzeit rund 30 Prozent unserer Standorte ab und belaufen sich auf einen Wert von 6.186 tCO 2e.

In der Beschränkung des Klimawandels ist es unser Ziel, bis 2025 die CO 2-Neutralität gemessen an den Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu erreichen. Weiterhin streben wir an, die Messbarkeit unserer Scope 3 Emissionen zu verbessern und diese bis 2025 ebenfalls weiter zu reduzieren.

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TOP-KPI: Treibhausgasemissionen für Scope 1, 2, 3 und gesamt, gemessen in tCO 2e gemäß GHG-Protokoll

Automatisierungsgrad im Leasingkernprozess:

Im Kontext unseres Geschäftsmodells als Small-Ticket-Leasingfinanzierer ist die Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse ein wesentlicher Treiber zur Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Dies gilt insbesondere in der Dimension Umwelt für einen schonenden Ressourceneinsatz, aber auch im Hinblick auf die Dimensionen Soziales und Governance, z. B. durch 24/​7-Verfügbarkeit und Self-Service-Funktionalität erhöhen wir das Servicelevel für unsere Kunden und Partner. Durch integrierte Kontrollen in diesen Prozessen sichern wir gleichzeitig unser rechtskonformes Handeln.

Den Grad der Automatisierung messen wir wie in den Vorjahren anhand der Verfügbarkeit unserer eSignature- und eInvoice-Lösungen, sowie der eContract-Quote bei neuen Vertragsabschlüssen. Im Berichtsjahr 2022 waren digitale Signaturlösungen in 27 Ländern verfügbar (2021: 27 Länder). Der Anteil der über eSignature elektronisch abgeschlossenen Leasingverträge betrug im Berichtsjahr 40,5 Prozent (2021: 38,7 Prozent).

Unsere Lösung zur digitalen Rechnungsstellung wurde im Berichtsjahr auch in Kroatien ausgerollt und ist somit in 26 Ländern verfügbar (2021: 25 Länder). Die Messbarkeit des Automatisierungsgrads im Leasingkernprozess, also von der ersten Anfragestellung bis zum Vertragsende, werden wir in den folgenden Geschäftsjahren kontinuierlich verbessern.

Der TOP-KPI setzt sich zusammen aus:

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Anzahl Länder mit verfügbaren eSignature-Lösungen

Anzahl der Länder mit verfügbaren eInvoice-Lösungen

eContract-Quote, gemessen am Anteil mit eSignature abgeschlossener Leasingverträge im Vergleich zur Gesamtzahl neuer Vertragsabschlüsse im Geschäftsjahr

SOZIALER BEITRAG

GRENKE Engagement-Score (Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen)

Die jährliche Befragung unserer Mitarbeiterinnen ist eine wichtige Basis zur Evaluierung unserer Arbeitgeberattraktivität. Aus detaillierten Fragestellungen ermitteln wir seit diesem Jahr den GRENKE Engagement-Score (GES). Dieser dient der Messung der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und fasst die Ergebnisse aus den Themenfeldern Engagement, Identifikation und Bindung sowie Gesamtzufriedenheit mit dem Unternehmen in einem Score zusammen. Das Ergebnis des GES wird anhand einer Skala von 1 bis 7 ermittelt, wobei 1 hoher Zufriedenheit und 7 geringer Zufriedenheit entspricht. Aus der diesjährigen Befragung ergab sich ein GES von 1,99. Im Vergleich mit der Berechnung auf Basis der Daten aus dem Geschäftsjahr 2021 stellt dies eine Verbesserung von 0,29 dar (2021: 2,28).

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TOP-KPI: GRENKE Engagement-Score, gemessen als quantitativer Score zwischen 1 und 7 auf Basis der jährlichen Befragung unserer Mitarbeiter:innen

Fluktuationsquote

Ein weiterer Indikator für das nachhaltige Personalmanagement und die Attraktivität als Arbeitgeber ist die Fluktuationsquote. Diese spiegelt das Bleibe- und Wechselverhalten im Verhältnis zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiterinnen ohne Elternzeit und unbezahlte Abwesenheit wider und lag im Berichtsjahr im Konzerndurchschnitt bei 11,4 Prozent (2021: 12,9 Prozent). Damit liegen wir wieder auf einem gesunden Niveau, das an die Zeit vor der Corona-Pandemie anknüpft (2019: 11 Prozent). Auch im Geschäftsjahr 2022 gab es keine betriebsbedingten Kündigungen.

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TOP-KPI: Fluktuation in Prozent im Berichtsjahr, gemessen anhand des Bleibe- und Wechselverhaltens im Verhältnis zur durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten nach Köpfen

Anzahl Tage Weiterbildungen pro Mitarbeiterin

Zur langfristigen Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter:innen bieten wir ein umfassendes Angebot an Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Dessen Nutzung messen wir anhand der durchschnittlichen Anzahl von Tagen pro Mitarbeiterin, die im Berichtszeitraum für freiwillige sowie für Pflichtschulungen verwendet wurden. Im Geschäftsjahr 2022 belief sich die Anzahl auf 2,87 Tage (2021: 2,48 Tage).

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TOP-KPI: durchschnittliche Anzahl der Schulungs- und Weiterbildungstage pro Mitarbeiterin im Berichtsjahr, gemessen auf Basis der Gesamtbeschäftigtenanzahl

VERANTWORTUNG UND VERTRAUEN

Overall Strategy Awareness (Score)

Für eine optimale Umsetzung unserer Unternehmens- und damit auch der ESG-Strategie legen wir großen Wert auf die Zustimmung und Unterstützung durch unsere Mitarbeiterinnen. Die sogenannte Overall Strategy Awareness, d. h. die Identifizierung unserer Mitarbeiterinnen mit der Strategie, messen wir auf Basis der Fragen zu Strategie, Produkten und Innovation in der jährlichen Befragung unserer Mitarbeiterinnen. Das Ergebnis der Overall Strategy Awareness wird anhand einer Skala von 1 bis 7 ermittelt, wobei 1 hoher Bekanntheit und 7 geringer Bekanntheit entspricht. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Overall Strategy Awareness Score 2,52. Im Vergleich mit der Berechnung auf Basis der Vorjahresdaten stellt dies eine Verbesserung von 0,43 dar (2021: 2,95).

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TOP-KPI: Overall Strategy Awareness Score, gemessen als Wert zwischen 1 und 7 auf Basis aller Antworten zu den Sektionen Strategie, Produkte und Innovation der jährlichen Befragung unserer Mitarbeiter:innen

Anteil der Top-Managementpositionen mit Nachhaltigkeitskomponente in der variablen Vergütung

Zur Sicherstellung der konzernübergreifenden Steuerung entlang unserer Nachhaltigkeitsstrategie integrieren wir Nachhaltigkeitskomponenten in die variable Vergütung des Top-Managements. Wir messen dies als den Anteil der Top-Managementpositionen mit Nachhaltigkeitskomponente in der variablen Vergütung im Vergleich zu der Gesamtanzahl der Top-Managementpositionen (d. h. des Vorstands, sowie der 1.und 2. Führungsebene). Im Geschäftsjahr 2022 wurden für den gesamten Konzernvorstand erstmalig variable Vergütungsbestandteile an Nachhaltigkeitsziele geknüpft. Dies ergibt eine Quote von 100 Prozent iim Vorstand, sowie von 1,6 Prozent in der Gesamtbetrachtung von Vorstand und Top-Management.

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TOP-KPI: Anteil der Top-Managementpositionen mit Nachhaltigkeitskomponente in der variablen Vergütung, gemessen auf Basis der Gesamtanzahl von Top-Managementpositionen (d. h. des Vorstands, sowie der 1.und 2. Führungsebene)

Abschlussquote der Internal Audits

Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer Governance-Struktur mit effektiven Prozessen und Kontrollen zur Sicherung rechtskonformen und integren Handelns ist zentral für unseren Unternehmenserfolg. Um dies zu gewährleisten, messen wir den Anteil der abgeschlossenen Prüfungen im Vergleich zur Gesamtzahl der für das Geschäftsjahr geplanten Prüfungen durch das Internal Audit in der gesamten GRENKE Gruppe. Diese Abschlussquote belief sich im Berichtsjahr 2022 auf 58 Prozent (2021: 55 Prozent).

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TOP-KPI: Anteil der abgeschlossenen Revisionsprüfungen durch Internal Audits, gemessen in Prozent auf Basis der geplanten Audits gem. Jahresprüfungsplanung

Weitere Informationen können der nachfolgenden nichtfinanziellen Erklärung, Kapitel 3, entnommen werden.

1.4 Forschung und Entwicklung

Zu unseren Kernkompetenzen zählen standardisierte und - insbesondere im Bereich Leasing - in hohem Maß digitalisierte Prozesse sowie eine effiziente Antragsprüfung. Zu diesem Zweck optimieren wir fortlaufend die eingesetzten Softwarelösungen und Anwendungen. Ein wichtiger Fokus der technischen Aktivitäten liegt dabei auf dem Aufbau sowie der Migration in eine geeignete und sichere Cloud-Infrastruktur. Die Weiterentwicklung und die Umsetzung automatisierter und kundenzentrierter Prozesse für den Vertrieb und die Verwaltung treiben wir stetig voran. So nahmen wir im Jahr 2022 die zentrale Kundenstammdatenhaltung als wichtigen Grundbaustein für zukünftig deutlich stärker kundenzentrierte Abwicklungsprozesse in Betrieb. Von zentraler Bedeutung ist dabei die GRENKE digital GmbH, die sämtliche Digitalkompetenzen bündelt und Systemlösungen für uns und unsere Partner entwickelt. Im Jahr 2022 waren 153 Mitarbeiterinnen in der GRENKE digital GmbH beschäftigt (Vorjahr: 146).

Im Berichtsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von 4,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,7 Mio. EUR) aktiviert. Die Abschreibungen auf selbst erstellte Software beliefen sich auf 4,7 Mio. EUR (Vorjahr: 6,3 Mio. EUR). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultierte aus Sondereffekten aufgrund der technologischen Neuausrichtung einer Softwarelösung, die zu einmaligen Sonderabschreibungen im Jahr 2021 geführt hatten. Darüber hinaus nehmen wir Leistungen Dritter für Forschungs- und Entwicklungszwecke in Anspruch. Diese fielen im Berichtsjahr 2022 im Wesentlichen im Zusammenhang mit IT-Projekten an und betrugen 10,5 Mio. EUR (Vorjahr: 8,0 Mio. EUR). Davon wurden 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) aktiviert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das makroökonomische Umfeld war im Jahr 2022 von zahlreichen Herausforderungen geprägt. Nachdem zu Beginn des Berichtjahres das Pandemiegeschehen im Fokus stand, traten mit dem Russland-Ukraine-Krieg seit Februar 2022 zunehmend das Kriegsgeschehen und seine Folgen für die Wirtschaft in den Mittelpunkt. Vor allem die Verknappung von Energieträgern und die Preissteigerungen von Energie stellten Belastungsfaktoren für die Wirtschaft dar. So erreichte beispielsweise der Ölpreis Brent Spot im März und Juni 2022 zwischenzeitlich Werte über 120 USD pro Barrel, zu Jahresbeginn 2022 hatte der Preis noch bei rund 80 USD pro Barrel gelegen. Ende 2022 gab der Ölpreis wieder etwas nach und lag bei 85 USD pro Barrel. Die Inflationsrate in der Eurozone zog infolge der steigenden Energiepreise merklich an und übertraf deutlich die Zweiprozentmarke, die die EZB als vereinbar mit Preisstabilität betrachtet. Den Höchstwert erreichte die Inflation mit 10,6 Prozent im Oktober 2022. Angesichts des fortschreitenden Kaufkraftverlusts begann die EZB im Juli 2022, den Leitzins in vier Zinsschritten zu erhöhen. Der Hauptrefinanzierungssatz in der Eurozone stieg infolgedessen von 0 Prozent zu Jahresbeginn 2022 auf 2,5 Prozent am Jahresende. Noch stärker straffte die US-amerikanische Notenbank Fed die Geldpolitik. Sie hob die Leitzinsen, die zu Jahresbeginn 2022 bei 0 bis 0,25 Prozent lagen, in sieben Zinsschritten an, sodass sie zum Ende des Jahres 2022 in einer Spanne von 4,25 bis 4,5 Prozent lagen.

Daneben kam es in den ersten drei Quartalen des Berichtsjahres weiterhin zu Lieferengpässen. Im vierten Quartal entspannte sich die Materialknappheit in der Industrie merklich, wie eine vom ifo Institut durchgeführte Umfrage zeigte. Die pandemische Lage verlor im Jahr 2022 an akuter Bedrohung, trotzdem blieb die latente Sorge bestehen, dass die Pandemie wieder aufflackern und erneute Lockdowns wie beispielsweise in China die Weltwirtschaft bremsen könnten.

Den Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) zufolge wuchs die Weltwirtschaft im Jahr 2022 um 3,4 Prozent. Dabei lag das Wachstum im gesamten Euroraum mit 3,5 Prozent über dem der USA mit 2,0 Prozent. Ein relativ hohes Wachstum konnte Großbritannien mit 4,1 Prozent vorweisen. Im Vergleich zum Vorjahr schwächte sich das Wachstum vor allem aufgrund der Leitzinserhöhungen der Zentralbanken und des Kriegsgeschehens in der Ukraine deutlich ab. Innerhalb des Euroraums schnitten die südlichen Länder Spanien und Italien mit 5,2 Prozent bzw. 3,9 Prozent Wachstum besser ab als Frankreich mit 2,6 Prozent und Deutschland mit 1,9 Prozent.

Wirtschaftswachstum gemäß IWF-Schätzungen

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Prozent 2022 2021
Weltweit 3,4 6,2
USA 2,0 5,9
Euroraum 3,5 5,3
Deutschland 1,9 2,6
Frankreich 2,6 6,8
Italien 3,9 6,7
Spanien 5,2 5,5
Großbritannien 4,1 7,6

2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts hat der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) noch keine Zahlen für die Entwicklung des Leasingmarktes in Deutschland im Gesamtjahr 2022 herausgegeben.

Das ifo-Geschäftsklima für die Leasingbranche in Deutschland lag im Dezember 2022 bei 6,5 Punkten und ist damit im Jahresverlauf per Saldo gesunken (Dezember 2021: 23,4 Punkte). Nach einem Abwärtstrend bis zu einem Tiefstand von - 7,1 Punkten im Oktober 2022 konnte der Index zum Jahresende wieder eine Aufwärtsbewegung verzeichnen. Den Rückgang des ifo-Geschäftsklimas Leasing führt der BDL vor allem auf die Unsicherheit über die künftigen Energiekosten und die damit verbundene Auftragslage zurück.

Leaseurope, der Dachverband der europäischen Leasingunternehmen, hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts ebenfalls noch keine Daten für das Gesamtjahr 2022 veröffentlicht. Aus seinen halbjährlichen Statistiken geht hervor, dass das Leasingneugeschäft für Ausrüstungsgüter europaweit im ersten Halbjahr 2022 bei 48,05 Mrd. EUR lag und damit 13,9 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das volumenstärkste Land war mit 7,9 Mrd. EUR das Vereinigte Königreich, gefolgt von Frankreich mit 7,3 Mrd. EUR. Deutschland nahm mit einem Volumen von 6,9 Mrd. EUR den dritten Platz ein. Die Herausforderungen für Unternehmen lagen dem Verband zufolge im ersten Halbjahr 2022 vor allem in Lieferkettenengpässen, steigenden Energiepreisen und einer erhöhten Unsicherheit.

2.3 Makroökonomische Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung

Die Zinsentwicklung in der Eurozone hatte im Berichtsjahr wesentlichen Einfluss auf unsere Geschäftsentwicklung, was sich in der DB2-Marge niederschlug. Der Zweijahreszins, der für uns aufgrund der Duration des Gesamtportfolios von rund zwei Jahren relevant ist, lag zu Jahresbeginn 2022 noch bei - 0,3 Prozent, stieg jedoch im weiteren Jahresverlauf kontinuierlich auf 3,4 Prozent bis Jahresende an. Die Erhöhung der Zinsen dieser Fristigkeit belief sich somit im Gesamtjahr auf 370 Basispunkte. In einem Umfeld steigender Zinsen ziehen es Unternehmerinnen vor, freie Liquidität vorsorglich vorzuhalten und nutzen sie weniger für betriebliche Investitionen. Da Leasing eine wichtige Finanzierungsfunktion hat und die Leasingraten zum Investitionszeitpunkt und somit bei Vertragsabschluss fest kontrahiert werden, bietet es vor allen Dingen in Zeiten steigender Zinsen eine sichere Kalkulationsbasis für die Leasingnehmer:innen. Positiv auf die Leasingnachfrage wirkte auch die Tatsache, dass sich bei steigenden Zinsen Kredite verteuern und im Vergleich zur Finanzierung über Leasing an Attraktivität verlieren. Andererseits führen steigende Zinsen für uns zu höheren Refinanzierungszinsen und damit zu höheren Kosten, die jedoch mit einem Zeitversatz von rund einem Quartal in die Leasingkonditionen eingepreist werden können. Da das Jahr 2022 von kontinuierlich steigenden Zinsen geprägt war, passten wir die Konditionen mehrmals an. Die DB2-Marge blieb aufgrund des Zeitversatzes beim Aufholen des Zinsniveaus unter dem Vorjahresniveau, als das Zinsumfeld stabiler war.

Infolge der höheren Zinsen und der steigenden Inflation, getrieben durch höhere Preise für Energie und Rohstoffe, nahm im Berichtsjahr 2022 das Risiko eines weltweiten konjunkturellen Abschwungs zu. Gleichwohl zog das Leasingneugeschäft wie in Abschnitt 2.5 dargestellt, im Berichtsjahr an. Grund dafür dürften die Investitionsentscheidungen der Unternehmen gewesen sein, mittels Leasing Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen zu finanzieren. Im Unterschied zur Kreditvergabe, bei der die Liquidität frei nutzbar ist, steht hinter jedem Leasingvertrag ein in der Regel betriebsnotwendiges Objekt und damit ein konkreter mittel- bis langfristiger Bedarf. Das Zahlungsverhalten der Leasingnehmer:innen blieb unverändert stabil, vgl. hierzu Abschnitt 2.6.1.

Die aus Engpässen resultierenden Lieferverzögerungen, die vor allem in den ersten drei Quartalen des Berichtsjahrs zu beobachten waren, wurden seitens der Unternehmerinnen weitestgehend antizipiert und somit bei der Terminierung von Investitionsentscheidungen berücksichtigt. Vom Kriegsgeschehen in der Ukraine und den Sanktionen gegen Russland waren wir nicht direkt betroffen, da wir über keine Standorte oder Engagements in den betroffenen Ländern verfügen.

Weitere makroökonomische Einflüsse, wie die Veränderungen von Kapitalmarkt- und Notenbankzinsen auf die Refinanzierungskosten, werden im Detail im Kapitel 5.8 im Risikobericht dargestellt.

2.4 Geschäftsverlauf 2022

2.4.1 Wesentliche Ereignisse

Am 16. Februar 2022 gaben wir bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre institutsbezogenen Maßnahmen aus der zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 durchgeführten Sonderprüfung bei der GRENKE AG und der GRENKE BANK AG abgeschlossen hat. Im Rahmen des turnusmäßigen "Supervisory Review and Evaluation Process" (SREP) wurde die Höhe der erforderlichen Eigenmittel angepasst, die wir mindestens zusätzlich vorzuhalten haben. Demnach beträgt die zu erfüllende Kapitalquote für die GRENKE AG - bedingt durch einen zusätzlichen SREP-Kapitalzuschlag in Höhe von 1,5 Prozentpunkten - nun 10,5 Prozent gegenüber zuvor 9 Prozent. Für die Tochtergesellschaft GRENKE BANK AG beträgt die zu erfüllende Kapitalquote auf Einzelinstitutsebene 11,5 Prozent gegenüber zuvor 8,5 Prozent (zusätzlicher SREP-Kapitalzuschlag: 3 Prozentpunkte). Außerdem ordnete die BaFin die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsordnung an. Wir haben bereits 2021 ein umfangreiches organisatorisches Weiterentwicklungsprojekt aufgesetzt und einen Gutteil der Feststellungen abgearbeitet. Den Erwartungen zufolge wird der zusätzliche SREP-Kapitalzuschlag wieder aufgehoben, sobald sich die BaFin im Rahmen der üblichen Nachschauprüfungen von dieser Weiterentwicklung überzeugt hat.

Am 7. April 2022 begab die GRENKE FINANCE PLC erfolgreich eine Anleihe über 150 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 2,5 Jahren und einem Kupon von 4,125 Prozent p.a. an der Luxemburger Börse. Die Erlöse der Anleihe dienen der Finanzierung des zukünftigen Neugeschäfts des Konzerns.

Am 13. Mai 2022 hielten wir das erste Capital-Markets-Update ab, auf dem der Vorstand Investoren und Kreditgebern die Strategie zur Verdoppelung des Neugeschäfts und des Gewinns bis ins Jahr 2024 gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 (ohne Veräußerungserlös der viafintech) erläuterte. Erreicht werden soll das Wachstumsziel durch die Stärkung des internationalen Vertriebs. Ein besonderer Fokus liegt auf den Ländern, in denen wir uns in den vergangenen Jahren eine starke Marktstellung gesichert haben. Dazu zählen vor allem die Kernmärkte Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien. Darüber hinaus sehen wir Potenzial in den Märkten, in die wir erst vor Kurzem eingetreten sind, darunter Kanada, Australien und die USA. Ferner planen wir, das Portfolio an Leasingobjekten stärker zu erweitern. Um die hohe Profitabilität des Geschäfts langfristig sicherzustellen, setzen wir noch stärker auf Digitalisierung von Prozessen und auf Kosteneffizienz.

Am 23. Mai 2022 gaben wir den Abschluss der Kaufverträge für die Franchisegesellschaften in den USA bzw. Singapur bekannt. Verkäufer sind die Investmentgesellschaften WGW Investment Inc. und Garuna Inc. bzw. die CTP Handels- und Beteiligungs GmbH und Garuna AG, die jeweils zusammen 58 Prozent an den jeweiligen Franchisegesellschaften hielten. Die jeweils verbleibenden 42 Prozent hält das lokale Management. Für die erworbenen Anteile beider Gesellschaften wurde insgesamt ein Kaufpreis in Höhe von rund 0,3 Mio. EUR vereinbart. Damit übernahmen wir die ersten zwei der insgesamt 16 zum Kauf ausstehenden Franchisegesellschaften. Die Übernahme hat keine Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis nach IFRS, da alle Franchisegesellschaften bereits in den Konzernabschluss nach IFRS integriert waren. Die Kaufpreiszahlung minderte direkt das Eigenkapital der GRENKE AG. Für weitere Details zu den finanziellen Auswirkungen der Übernahmen wird auf die Ausführungen in Kapitel 6.3 des Anhangs des Konzernabschlusses verwiesen.

Auf der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der GRENKE AG am 25. Mai 2022 stimmten die Aktionär:innen allen Tagesordnungspunkten mehrheitlich zu. Neben der Ausschüttung einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Dividende in Höhe von 0,51 EUR je Aktie (2021: 0,26 EUR) zählten dazu insbesondere die Wiederwahl von Norbert Freisleben und Jens Rönnberg in den Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Am 14. Juni 2022 gaben wir den Abschluss eines Globaldarlehensvertrags über 20 Mio. EUR mit der NRW.BANK bekannt. Das neue Darlehen ist das zehnte seit Beginn der Zusammenarbeit mit der NRW. BANK im Jahr 2010 und das erste seit Beginn der Corona-Pandemie. Im Rahmen der Kooperation mit der NRW.BANK haben Selbstständige und KMU bei betrieblichen Neuanschaffungen Zugang zu GRENKEs Leasingangeboten. Förderberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. EUR, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Am 4. Oktober 2022 informierte der Vorstand über eine Anhebung der Guidance für das Leasingneugeschäft auf 2,1 bis 2,3 Mrd. EUR für das Geschäftsjahr 2022. In der am 17. März 2022 veröffentlichten Guidance hatte der Vorstand mit einem Leasingneugeschäftsvolumen von 2,0 bis 2,2 Mrd. Euro gerechnet.

Am 24. Oktober 2022 wurden wir erstmalig durch die renommierte Ratingagentur Fitch bewertet. GRENKE erhielt dabei mit der Bewertung BBB bei stabilem Ausblick ein weiteres Investment-Grade-Rating.

Am 21. November 2022 gaben wir bekannt, dass der Aufsichtsrat der GRENKE AG die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Michael Bücker auf dessen eigenen Wunsch krankheitsbedingt zeitlich befristet vom 1. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 widerrufen hatte. Gleichzeitig wurde ihm die Wiederbestellung am Ende dieses Zeitraumes zugesichert.

Herrn Bückers Aufgaben als CEO hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Herr Dr. Sebastian Hirsch übernommen, wodurch die Kontinuität im Vorstand gewährleistet ist.

Am 29. Dezember 2022 gaben wir den Abschluss der Kaufverträge für den Mehrheitserwerb der Factoring-Franchisegesellschaften in Großbritannien, Irland, Polen und Ungarn bekannt. Die GRENKE AG erwarb jeweils 58 Prozent der Anteile. Verkäuferinnen waren die Investmentgesellschaften CTP Handels- und Beteiligungs GmbH, Garuna AG und Pro Gulf FZ-LLC. Damit haben wir die Mehrheitsanteile für weitere vier der 14 noch zum Kauf ausstehenden Franchisegesellschaften übernommen. Für die zunächst erworbenen Mehrheitsanteile an den vier Gesellschaften wurde insgesamt ein Kaufpreis in Höhe von rund 3,5 Mio. EUR vereinbart. Die entsprechenden Verträge wurden am 29. Dezember 2022 von den Vertragsparteien unterzeichnet. Die Kaufverträge haben keine Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis nach IFRS, da alle Franchisegesellschaften bereits in den Konzernabschluss nach IFRS einbezogen wurden. Die bilanzielle Abbildung (Änderung der Beteiligungsquote) erfolgt gemäß den Rechnungslegungsstandards mit dem Closing. Das Closing wird Anfang 2023 erwartet. Für weitere Details zu den finanziellen Auswirkungen der Übernahmen wird auf die Ausführungen in Kapitel 9.8 des Anhangs des Konzernabschlusses verwiesen.

2.4.2 Tatsächlicher und prognostizierter Geschäftsverlauf

Anlässlich der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 gaben wir am 17. März 2022 die Guidance für das Geschäftsjahr 2022 und einen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024 bekannt. Danach erwartete der Vorstand für das Berichtsjahr 2022 ein Leasingneugeschäft in einer Bandbreite von 2,0 bis 2,2 Mrd. EUR nach 1,7 Mrd. EUR im Jahr 2021. Dies entsprach einem erwarteten Zuwachs zwischen 20 und 33 Prozent.

Gleichzeitig prognostizierte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 einen Gewinn von 75 bis 85 Mio. EUR (2021: 72,2 Mio. EUR ohne den außerordentlichen Ertrag aus dem Verkauf der viafintech-Anteile in Höhe von 23 Mio. EUR). Dieser Prognose lag die Erwartung zugrunde, dass das geringere Neugeschäftsvolumen der Geschäftsjahre 2020 und 2021 zu verminderten operativen Zinserträgen des Leasingportfolios führen werde. Zudem wurde angenommen, dass die Personalkosten aufgrund der institutsbezogenen regulatorischen Maßnahmen sowie des neuen Gehaltsmodells die des Vorjahres übersteigen werden. Infolge des unverändert stabilen Zahlungsverhalten der KMU sollte die Risikovorsorge sinken und die Schadenquote zwischen 1,4 und 1,7 Prozent liegen. Für die Cost-Income-Ratio strebte der Vorstand einen Wert von unter 52 Prozent an.

Die DB2-Marge wurde für das Berichtsjahr 2022 etwas unterhalb des Vorjahres erwartet. Es wurde angenommen, dass insbesondere die Refinanzierungskonditionen, aber auch eine wieder ansteigende durchschnittliche Ticketgröße für den erwarteten, leichten Rückgang ausschlaggebend sein würden.

Für die bilanzielle Eigenkapitalquote rechneten wir auf Basis der erwarteten Entwicklung des Konzernergebnisses mit einem Wert größer als 16 Prozent.

Am 4. Oktober 2022 hob der Vorstand die Prognose für das Leasingneugeschäft für das Geschäftsjahr 2022 aufgrund des hohen Wachstums des Leasingneugeschäfts in den ersten neun Monaten des Jahres an. In der Annahme einer weiter guten Geschäftsentwicklung erhöhte der Vorstand die Guidance für das Leasingneugeschäft im Geschäftsjahr 2022 auf 2,1 bis 2,3 Mrd. EUR nach zuvor 2,0 bis 2,2 Mrd. EUR.

Mit der Veröffentlichung der Quartalsmitteilung zum-dritten Quartal am 10. November 2022 passte der Vorstand die Erwartung für die Cost-Income-Ratio auf eine Größenordnung von unter 55 Prozent an. In der am 17. März 2022 veröffentlichten Guidance war der Vorstand von einer Cost-Income-Ratio von unter 52 Prozent ausgegangen. Die Gründe für die Prognoseanpassung waren gestiegene Personalaufwendungen sowie eine Goodwillabschreibung in Folge höherer Diskontierungssätze durch die stark gestiegenen allgemeinen Marktzinsen bei den Bewertungsmodellen.

Im Geschäftsjahr 2022 erzielte GRENKE ein Leasingneugeschäft in Höhe von 2,3 Mrd. EUR und traf damit das obere Ende der Prognose, die zuletzt auf 2,1 bis 2,3 Mrd. EUR angehoben worden war. Damit realisierte der Konzern ein Wachstum gegenüber dem Vorjahr von 38,7 Prozent. Die DB2-Marge erreichte in einem volatilen Zinsumfeld 16,1 Prozent und lag damit wie einklänglich prognostiziert unter dem Vorjahreswert (17,6 Prozent).

Mit 1,3 Prozent fiel die Schadenquote im Geschäftsjahr 2022 positiver aus, als dies zu Jahresbeginn mit einer Bandbreite von 1,4 bis 1,7 Prozent in Aussicht gestellt worden war. Die Cost-Income-Ratio erreichte mit 55,2 Prozent im Wesentlichen aufgrund höherer Personal- und Zinsaufwendungen sowie außerordentlicher Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten den zuletzt mit 55,0 Prozent ausgewiesenen Zielwert.

Im abgeschlossenen Geschäftsjahr erwirtschaftete GRENKE ein Konzernergebnis nach Steuern von 84,2 Mio. EUR und traf damit das obere Ende der Prognose von 75 bis 85 Mio. EUR.

Die Eigenkapitalquote übertraf mit 20,8 Prozent zum Jahresende das gesetzte Mindestziel von 16 Prozent deutlich.

Übersicht Prognoseentwicklung GRENKE Konzern, 2022

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Geschäftsjahr Ist-2022 Prognoseanpassung Mitteilung Q3 2022 10. November 2022 Prognoseanhebung 4. Oktober 2022 Prognose Geschäftsbericht 17. März 2022 Geschäftsjahr Ist-2021
Leasingneugeschäft 2,3 Mrd. EUR -- 2,1 bis 2,3 Mrd. EUR 2,0 bis 2,2 Mrd. EUR 1,7 Mrd. EUR
DB2-Marge des Leasingneugeschäfts 16,1 % -- -- etwas unterhalb des Vorjahres 17,6 %
Schadenquote 1,3 % -- -- 1,4 bis 1,7 % 1,6 %
Cost-Income-Ratio * 55,2 % unter 55 % -- unter 52 % 49,6 %
Gewinn 84,2 Mio. EUR -- -- 75 bis 85 Mio. EUR 95,2 Mio. EUR **
Eigenkapitalquote 20,8 % -- -- über 16 % 19,1 %

* CIR ohne sonstige betriebliche Erträge /​ Aufwendungen, wie im Capital Markets Update im Mai 2022 angekündigt

2.5 Neugeschäft

Das Neugeschäft des Konzerns umfasst das neu finanzierte Geschäftsvolumen der Tochtergesellschaften und der konsolidierten Franchisegesellschaften für die drei Segmente Leasing, Factoring und Bank innerhalb einer Periode. Mit 96,2 Prozent am gesamten Zinsertrag repräsentiert Leasing das größte Segment des Unternehmens, die Segmente Factoring und Bank erwirtschaften mit 2,6 Prozent und 1,2 Prozent dagegen einen relativ geringen Anteil der gesamten Zinserträge.

Trotz des eingangs beschriebenen anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfelds konnten wir das Neugeschäftsvolumen im Geschäftsjahr 2022 deutlich um 31,0 Prozent auf 3.134,4 Mio. EUR (Vorjahr: 2.392,0 Mio. EUR) erhöhen.

2.5.1 Leasingneugeschäft

Das Leasingneugeschäft - das ist die Summe der Anschaffungskosten neu erworbener Leasinggegenstände - erreichte im Gesamtjahr 2022 ein Volumen von 2.299,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1.657,8 Mio. EUR) und lag damit um 38,7 Prozent über dem Vorjahreswert. In jedem Quartal des Berichtsjahres konnten wir das Neugeschäft im Vergleich zum Vorjahresquartal steigern und befinden uns somit wieder auf einem Wachstumspfad.

Entwicklung des Leasingneugeschäfts nach Quartalen

in Mio. EUR

Neugeschäft Leasing

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Mio. EUR 2022 2021 Veränderung
(%)
LEASINGNEUGESCHÄFT 2.299,2 1.657,8 38,7
DACH 571,4 455,1 25,5
Westeuropa (ohne DACH) 600,0 450,2 33,3
Südeuropa 571,1 390,7 46,2
Nord-/​Osteuropa 427,2 270,2 58,1
Übrige Regionen 129,5 91,7 41,2

Regionen:

DACH: Deutschland, Österreich, Schweiz

Westeuropa (ohne DACH): Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande Südeuropa: Italien, Kroatien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien

Nord- /​ Osteuropa: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Lettland *, Norwegen *, Schweden /​ Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn

Übrige Regionen: Australien *, Brasilien, Chile *, Kanada *, Singapur, Türkei, VAE, USA

* Konsolidierte Franchisegesellschaften

Anteil Neugeschäft Leasing nach Regionen

in Prozent

Alle Regionen verzeichneten im Geschäftsjahr 2022 ein Wachstum im Leasingneugeschäft. In der DACH-Region, welche die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz umfasst, stieg das Leasingneugeschäft gegenüber dem Vorjahr um 25,5 Prozent auf 571,4 Mio. EUR (Vorjahr: 455,1 Mio. EUR). Deutschland als größter Einzelmarkt der Region verzeichnete einen Anstieg des Neugeschäfts von 22,9 Prozent. Zu den Wachstumstreibern in DACH gehörten vor allem der Bereich Medical sowie Produkte der Green Economy wie z.B. Fahrradleasing. In Westeuropa ohne DACH stieg das Neugeschäft im Berichtsjahr um 33,3 Prozent auf 600,0 Mio. EUR (Vorjahr: 450,2 Mio. EUR). Gemessen an ihrem Anteil am Leasingneugeschäft des Konzerns stellt Westeuropa ohne DACH im Berichtsjahr die größte Region dar. In Frankreich, dem wichtigsten Einzelmarkt in dieser Region, lag das Plus im Gesamtjahr bei 32,1 Prozent. Hier konnten wir viele Fachhandelspartner neu hinzugewinnen sowie bestehende Kooperationen durch spezifische Produktangebote ausweiten. Den prozentual stärksten Anstieg verzeichnete im Berichtsjahr die Region Nord-/​Osteuropa mit einem Wachstum des Neugeschäfts um 58,1 Prozent auf 427,2 Mio. EUR (Vorjahr: 270,2 Mio. EUR). Großbritannien als bedeutendster Markt in Nord-/​Osteuropa trug mit einem Plus von 70,9 Prozent im Jahr 2022 wesentlich zum Wachstum in dieser Region bei. In Südeuropa stieg das Neugeschäft um 46,2 Prozent und erreichte ein Volumen von 571,1 Mio. EUR (Vorjahr: 390,7 Mio. EUR).

Der wichtigste Einzelmarkt dieser Region, Italien, verzeichnete einen Zuwachs des Geschäftsvolumens von 56,7 Prozent. In Spanien, dem zweitwichtigsten Markt in Südeuropa, wuchs das Neugeschäft um 27,2 Prozent. Ausgehend von einer relativ niedrigen Basis ergab sich in den übrigen Regionen ein Anstieg des Neugeschäftsvolumens von 41,2 Prozent auf 129,5 Mio. EUR (Vorjahr: 91,7 Mio. EUR).

DB-Margen im Leasingneugeschäft

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Prozent 2022 2021 Veränderung (pp)
DB1-MARGE 10,0 11,4 - 1,4
DB2-MARGE 16,1 17,6 - 1,5
DACH 12,0 13,0 - 1,0
Westeuropa (ohne DACH) 17,4 19,0 - 1,6
Südeuropa 16,4 19,3 - 2,9
Nord-/​Osteuropa 18,2 19,4 - 1,2
Übrige Regionen 20,1 22,3 - 2,2

Deckungsbeiträge im Leasingneugeschäft

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Mio. EUR 2022 2021 Veränderung
(%)
DB1 231,1 189,6 21,9
DB2 369,6 292,3 26,4
DACH 68,6 59,3 15,7
Westeuropa (ohne DACH) 103,6 85,0 21,9
Südeuropa 93,6 75,2 24,5
Nord-/​Osteuropa 77,7 52,3 48,6
Übrige Regionen 26,1 20,4 27,9

Die DB1-Marge lag im Berichtsjahr mit 10,0 Prozent leicht unter dem Vorjahreswert von 11,4 Prozent. Während der Deckungsbeitrag 2 (DB2) des Leasingneugeschäfts im Geschäftsjahr 2022 auf 369,6 Mio. EUR anstieg (Vorjahr: 292,3 Mio. EUR), erreichte die DB2-Marge 16,1 Prozent (Vorjahr: 17,6 Prozent). Die im Vergleich zum Vorjahr rückläufigen DB-Margen resultierten im Wesentlichen aus den deutlich gestiegenen Zinsen, die erst mit einem zeitlichen Versatz über die Konditionen an die Kunden weitergegeben werden können. Somit ist der beobachtete Margenrückgang in diesem dynamischen Zinsumfeld grundsätzlich erwartungsgemäß und sollte sich nach Stabilisierung des Zinsniveaus wieder korrigieren. Darüber hinaus hatte die restriktive Annahmepraxis in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 zu einer außerordentlich hohen DB2-Marge in den jeweiligen Geschäftsjahren geführt.

Im Vergleich zum letzten Jahr vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie lag die DB2-Marge im Berichtsjahr rund 90 Basispunkte niedriger (2019: 17,0 Prozent). Neben der zeitversetzten Weitergabe der Refinanzierungskosten trug der höhere Anteil größerer Tickets, die tendenziell etwas geringere Margen erzielen, zur Entwicklung der Margen bei.

Leasingneugeschäft nach Ticketgröße

GJ 2022

Vor allem die Verträge mit einem Nettoanschaffungswert über 25 TEUR werden oft mit leicht niedrigeren Margen abgeschlossen. So erwirtschafteten wir mit dem Small-Ticket-Leasing mit einem Nettoanschaffungswert kleiner 25 TEUR eine DB2-Marge von 17,3 Prozent. Im Vergleich dazu erzielten wir mit größeren Verträgen (Nettoanschaffungswert größer 25 TEUR) eine DB2-Marge von 14,3 Prozent. Wichtig ist daher ebenfalls die Betrachtung der absoluten Deckungsbeiträge. Der Anteil der größeren Verträge am gesamten Deckungsbeitrag liegt mit 134,0 Mio. EUR bei 36,3 Prozent, wobei diese Vertragsgruppe nur 6,3 Prozent aller abgeschlossenen Verträge beinhaltet. Die DB1-Marge des Leasingneugeschäfts lag im Geschäftsjahr 2022 bei 10,0 Prozent und erreichte einen absoluten Wert von 231,1 Mio. EUR (Vorjahr: 11,4 Prozent bzw. 189,6 Mio. EUR). Für den Rückgang der DB1-Marge waren ebenfalls die gestiegenen Zinsen sowie die Konditionen größerer Verträge verantwortlich.

Geografisch betrachtet verbesserte sich der Deckungsbeitrag 2 in allen Regionen. Vor allem die Regionen Südeuropa und Nord-/​Osteuropa verzeichneten ein außerordentlich starkes Wachstum. In Südeuropa erhöhte sich der DB2 um 24,4 Prozent auf 93,6 Mio. EUR. Der DB2 in Nord-/​Osteuropa stieg um 48,7 Prozent auf 77,7 Mio. EUR. Auch die DACH-Region (15,7 Prozent), Westeuropa (21,8 Prozent) und die übrigen Regionen (27,9 Prozent) wiesen ein zweistelliges Wachstum auf.

Die DB2-Marge ging hingegen in allen Regionen zurück. In Südeuropa (16,4 Prozent nach 19,3 Prozent im Vorjahr) und in den übrigen Regionen verzeichneten wir temporäre Rückschritte (20,1 Prozent nach 22,3 Prozent im Vorjahr). In Westeuropa reduzierte sich die DB2-Marge deutlich von 19,0 Prozent auf 17,4 Prozent. In der DACH-Region und in Nord-/​ Osteuropa sank die DB2-Marge moderat (DACH: 12,0 Prozent nach 13,0 Prozent im Vorjahr; Nord-/​ Osteuropa: 19,4 Prozent nach 18,2 Prozent im Vorjahr).

Das in den Zahlen des Leasingsegments enthaltene Neugeschäft der konsolidierten Franchisegesellschaften in Australien, Chile, Kanada, Lettland und Norwegen lag im Geschäftsjahr 2022 bei insgesamt 91,8 Mio. EUR (Vorjahr: 53,7 Mio. EUR). Das entspricht einem Anstieg von 70,7 Prozent. Die konsolidierten Franchisegesellschaften erwirtschafteten in Summe einen DB2 in Höhe von 16,5 Mio. EUR (Vorjahr: 10,7 Mio. EUR). Die DB2-Marge lag entsprechend bei 18,0 Prozent (Vorjahr: 20,0 Prozent) und damit über dem Konzerndurchschnitt von 16,1 Prozent.

Leasinganfragen und -verträge

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Einheit 2022 2021 Veränderung
Leasinganfragen Stück 530.074 454.442 16,6 %
Leasingverträge Stück 268.689 214.079 25,5 %
Umwandlungsquote Prozent 50,7 47,1 3,6 pp
Durchschnittlicher NAW EUR 8.557 7.744 10,5 %
eSignature Quote Prozent 40,5 38,7 1,8 pp

Im Geschäftsjahr 2022 registrierten wir insgesamt 530.074 Leasinganfragen (Vorjahr: 454.442). Ein erweiterter Marktzugang und neue Produktkategorien trugen zu einer höheren Nachfrage nach Leasingprodukten bei. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Leasingverträge lag bei 268.689 (Vorjahr: 214.079), was einer leicht erhöhten Umwandlungsquote (Anfragen in Verträge) von 50,7 Prozent (Vorjahr: 47,1 Prozent) entsprach. Nach einer außergewöhnlich risikobewussten und margenorientierten Annahmepraxis in den Pandemiejahren 2020 und 2021 normalisierten wir im Berichtsjahr die Annahmepraxis. Daraus resultierte erwartungsgemäß ein Anstieg der Umwandlungsquote. Der größere Anteil an eBikes, bei denen regelmäßig mehr Anfragen in Verträge umgewandelt werden, trug ebenfalls zu einer höheren Umwandlungsquote bei. In der DACH-Region stieg die Umwandlungsquote auf 64,7 Prozent (Vorjahr: 61,4 Prozent). Auf die internationalen Märkte entfielen 430.308 Anfragen (Vorjahr: 366.071), die zu 204.188 (Vorjahr: 159.825) neuen Verträgen führten. Entsprechend lag die Umwandlungsquote dort im Gesamtjahr 2022 bei 47,5 Prozent (Vorjahr: 43,7 Prozent).

Der mittlere Wert pro Leasingvertragsabschluss stieg 2022 um 10,5 Prozent auf 8.557 EUR (Vorjahr: 7.744 EUR). Der höhere Durchschnittswert resultierte unter anderem daraus, dass mit einem Anteil von 15,8 Prozent im Jahr 2022 mehr Verträge im Direktgeschäft abgeschlossen wurden als im Vorjahr mit 13,8 Prozent. Im Direktvertrieb sehen die zugrunde liegenden Rahmenverträge tendenziell größere Ticketgrößen vor. Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 verstärkt Small-Ticket-Finanzierungslösungen mit höherer Profitabilität abgeschlossen wurden, war das Neugeschäft 2022 durch leicht höhere Ticketgrößen je Einzelvertrag geprägt.

Die Akzeptanz des eSignature-Verfahrens, mit dem Leasingverträge vollständig digital abgewickelt werden können, stieg 2022 trotz verstärkter persönlicher Betreuung und Beratung weiter an. So erhöhte sich der Anteil der per eSignature abgeschlossenen Verträge im Berichtsjahr auf 40,5 Prozent (Vorjahr: 38,7 Prozent). Zum Berichtsjahresende war das Verfahren in 27 Märkten etabliert.

Anteil Objektgruppen am Leasingportfolio nach Anzahl der Verträge

in Prozent

Im Zuge aktueller Trends konnten wir das Portfolio an Leasingobjekten im Geschäftsjahr 2022 um Produkte wie eBikes, Photovoltaikanlagen und Wallboxen erweitern. Bei den anderen Kategorien beobachteten wir nur leichte Verschiebungen der Nachfrage. Der Anteil der IT-Geräte als größter Objektgruppe gemessen an der Anzahl der Verträge ging im Berichtsjahr leicht zurück. Die Objektgruppen der allgemeinen Bürotechnik, der Telekommunikationsgeräte sowie der Kopiertechnik verzeichneten ebenfalls einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Demgegenüber nahmen Maschinen und Einrichtungen sowie die Sicherheitsgeräte gegenüber dem Vorjahr anteilig zu. Durch die Investitionen des Mittelstands in Digitalisierung und Nachhaltigkeit kamen vermehrt neue Leasingobjekte dieser Kategorien zum Portfolio hinzu. So finanzierten wir beispielsweise im Jahr 2022 allein über 30.000 eBikes sowie zunehmend auch Photovoltaikanlagen und Wallboxen.

Die Nachfrage nach Leasingprodukten unterschied sich zudem nach der Art des Vertriebskanals. So gehörten im Händlervertrieb Kopierautomaten, EDV- und Telefonanlagen zu den am stärksten nachgefragten Produktgruppen. Im Direktvertrieb investierten die Unternehmeninnen vor allem in eBikes, Notebooks und EDV-Anlagen.

2.5.2 Factoringneugeschäft

Das Factoring wies im Geschäftsjahr 2022 ein Neugeschäft mit einem angekauften Forderungsvolumen von 784,2 Mio. EUR aus. Dies entspricht einem Anstieg von 11,9 Prozent gegenüber der Vergleichsperiode im Vorjahr.

Im Factoring entspricht das Neugeschäft der Summe der angekauften Forderungen. Aufgrund der Natur des Factoringgeschäfts (d.h. einer im Vergleich zum Leasing deutlich kürzeren Periode zur Erwirtschaftung der Erträge von durchschnittlich 42 Tagen) resultieren aus dem Neugeschäft nur vergleichsweise geringe Erträge. Die Erträge im Verhältnis zu den Nettoanschaffungswerten ergeben die Bruttomarge des Factoringgeschäfts. Der Refinanzierungsbedarf ist aufgrund des revolvierenden Ankaufs der Forderungen und des dadurch geringeren Volumens niedriger als bei der Refinanzierung des Leasingneugeschäfts.

Neugeschäft Factoring

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Einheit 2022 2021 Veränderung
NEUGESCHÄFT FACTORING MIO. EUR 784,2 700,9 11,9 %
DACH Mio. EUR 297,0 294,5 0,8 %
Südeuropa Mio. EUR 148,5 92,6 60,4 %
Nord-/​Osteuropa Mio. EUR 338,7 313,8 7,9 %
BRUTTOMARGE PROZENT 1,4 1,3 0,1 PP
DACH Prozent 1,5 1,3 0,2 pp
Südeuropa Prozent 1,4 1,5 -0,1 pp
Nord-/​Osteuropa Prozent 1,4 1,1 0,3 pp
DURCHSCHNITLLICHER ZEITRAUM TAGE 42 35 7
Durchschnittlicher Zeitraum DACH Tage 27 26 1
Durchschnittlicher Zeitraum Südeuropa Tage 79 71 8
Durchschnittlicher Zeitraum Nord-/​Osteuropa Tage 38 38 - 0

Regionen:

DACH: Deutschland, Schweiz Südeuropa: Italien, Portugal

Nord-/​Osteuropa: Ungarn, Großbritannien, Irland, Polen

Das Neugeschäft im Factoring nahm im Geschäftsjahr 2022 über alle Regionen hinweg um 11,9 Prozent auf 784,2 Mio. EUR (Vorjahr: 700,9 Mio. EUR) zu. Davon betreffen 19,6 Prozent das Forderungsmanagement (ohne Finanzierungsfunktion). In der DACH-Region nahm das Factoringneugeschäft um 0,8 Prozent auf 297,0 Mio. EUR (Vorjahr: 294,5 Mio. EUR) zu. Die Bruttomarge stieg im Berichtsjahr auf 1,4 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent). In Südeuropa legte das Factoringneugeschäft um 60,4 Prozent auf 148,5 Mio. EUR (Vorjahr: 92,6 Mio. EUR) zu. Den stärksten Zuwachs der Region verzeichnete Portugal infolge des erfolgreichen Ausbaus des Bestandskundengeschäfts und starker Synergieeffekte mit dem etablierten Leasingsegment. Die Region Nord-/​Osteuropa erzielte ein Wachstum von 7,9 Prozent auf 338,7 Mio. EUR (Vorjahr: 313,8 Mio. EUR). In Nordeuropa war England nach dem Ende der pandemiebedingten Beschränkungen der größte Wachstumstreiber. Das Wachstum konnte insbesondere durch verstärkte Vertriebsaktivitäten im zweiten Halbjahr und eine Neudefinition der Zielkund:innen erreicht werden. Die Bruttomarge sank in Südeuropa auf 1,4 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent). In Nord-/​Osteuropa hingegen stieg die Bruttomarge deutlich auf 1,4 Prozent (Vorjahr: 1,1 Prozent). Die Bruttomarge bezieht sich auf den durchschnittlichen Zeitraum eines Factoringgeschäfts. Aufgrund der unterschiedlichen Zahlungsziele und -gewohnheiten betrug der durchschnittliche Zeitraum in der DACH-Region ca. 27 Tage (Vorjahr: ca. 26 Tage), ca. 79 Tage in Südeuropa (Vorjahr: ca. 71 Tage) und 38 Tage in Nord-/​Osteuropa (Vorjahr: ca. 38 Tage).

Das in den Zahlen des Factoringsegments enthaltene Neugeschäft der konsolidierten Franchisegesellschaften stieg im Geschäftsjahr 2022 um 19,9 Prozent auf insgesamt 487,2 Mio. EUR (Vorjahr: 406,4 Mio. EUR).

2.5.3 Kreditgeschäft der GRENKE Bank

Das Neugeschäft der GRENKE Bank umfasste wie im Vorjahr ausschließlich das im Rahmen des "Mikrokreditfonds Deutschland" betriebene Mikrokreditgeschäft. Es stieg um 53,7 Prozent auf 51,1 Mio. EUR (Vorjahr: 33,2 Mio. EUR) an.

2.5.4 Währungseffekte

Aus der Veränderung der durchschnittlichen Wechselkurse von Fremdwährungen zum Euro im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich im Gesamtjahr positive Währungseffekte in Bezug auf das Leasingneugeschäftsvolumen in Höhe von 5,1 Mio. EUR. Diese resultierten überwiegend aus der Aufwertung des Schweizer Franken und des brasilianischen Real. Gegenläufig wirkte die Abwertung der türkischen Lira und der schwedischen Krone.

2.6 Geschäftsverlauf

2.6.1 Ertragslage

Die Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft sind abhängig von den Leasingforderungen aus laufenden Verträgen. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Anfangsbestand der Leasingforderungen aus laufenden Verträgen 5,1 Mio. EUR im Vergleich zu 5,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021. Daher belaufen sich die Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft im Geschäftsjahr 2022 auf 413,5 Mio. EUR, das sind 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr (424,8 Mio. EUR). Das starke Wachstum der letzten Quartale im Neugeschäft erst in den kommenden Perioden zu einer höheren Verzinsung der Leasingforderungen und damit auch wieder zu höheren Zinserträgen führen. Aufgrund des mit dem gestiegenen Neugeschäftsvolumen einhergehenden höheren Refinanzierungsbedarfs sowie des allgemein gestiegenen Zinsniveau nahmen die Aufwendungen für die Verzinsung um 18,9 Prozent auf 69,0 Mio. EUR (Vorjahr: 58,0 Mio. EUR) zu. Per saldo lag das Zinsergebnis im Berichtsjahr bei 344,5 Mio. EUR und damit um 6,1 Prozent unter dem Vorjahreswert von 366,8 Mio. EUR. Der Großteil des Zinsergebnisses im Geschäftsjahr 2022 entfiel auf das Leasingsegment. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Angaben unter Tz. 4.1 "Zinsergebnis" im Konzernanhang.

Ausgewählte Angaben aus der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

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TEUR 2022 2021 Veränderung
(%)
ZINSERGEBNIS 344.513 366.785 - 6,1
Schadensabwicklung und Risikovorsorge 120.437 142.785 - 15,7
ZINSERGEBNIS NACH SCHADENSABWICKLUNG UND RISIKOVORSORGE 224.076 224.000 0,0
Ergebnis aus dem Servicegeschäft 124.031 119.165 4,1
Ergebnis aus dem Neugeschäft 40.673 36.585 11,2
Verwertungsmehr-(+)/​-minder(-)ergebnis - 3.121 - 5.719 - 45,4
OPERATIVE ERTRÄGE INSGESAMT 385.659 374.031 3,1
Personalaufwand 149.067 127.530 16,9
davon Gesamtvergütung 122.637 105.454 16,3
davon fixe Vergütung 102.469 84.396 21,4
davon variable Vergütung 20.168 21.058 - 4,2
Vertriebs- und Verwaltungsaufwand (ohne Personalaufwand) 97.663 97.156 0,5
davon IT-Projektaufwand 8.602 6.170 39,4
KONZERNERGEBNIS VOR STEUERN 111.033 123.500 - 10,1
KONZERNERGEBNIS 84.184 95.185 - 11,6
ERGEBNIS JE AKTIE (EUR, VERWÄSSERT/​UNVERWÄSSERT) 1,75 1,94 - 9,8

Die Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge reduzierten sich im Geschäftsjahr 2022 um 15,7 Prozent auf 120,4 Mio. EUR (Vorjahr: 142,8 Mio. EUR). Diese Position setzt sich zusammen aus Ausbuchungen für uneinbringliche Forderungen und Wertberichtigungen für erwartete Ausfälle im Sinn einer Risikovorsorge. Der Rückgang im Berichtsjahr resultiert aus der Auflösung der in der Pandemie gebildeten Risikovorsorge aufgrund makroökonomischer Unsicherheiten, die graduell abgebaut werden konnten. Gegenläufig wirkten neue Maßnahmen aufgrund des Ukrainekrieges und der Würdigung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle basiert gemäß IFRS 9 auf einem dreistufigen Ansatz. Tritt eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos (Stufe 2) oder eine Bonitätsbeeinträchtigung (Stufe 3) ein, ist eine Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte restliche Vertragslaufzeit erwarteten Verluste zu bilden. Wir verweisen für weitergehende Informationen zur Methode für die Ermittlung der Wertminderungen von Leasingforderungen auf die Angaben unter Tz. 5.2 "Leasingforderungen" im Konzernanhang. Die Aufwendungen für tatsächlich eingetretene Schäden stiegen im Berichtsjahr 2022 dagegen auf 160,1 Mio. EUR (Vorjahr: 106,0 Mio. EUR). Die tatsächlichen Schäden enthalten im Wesentlichen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausbuchung von Forderungen, die Kosten der Rechtsverfolgung sowie die Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen aus gekündigten Leasingverträgen. Die Zunahme der Aufwendungen aus tatsächlichen Schäden resultierte im Wesentlichen aus der Umstellung bei der Ausbuchung von Forderungen. Seit 2022 werden vollständig wertberichtigte Forderungen der Bearbeitungsklasse 7 ausgebucht. Bereinigt um diesen Effekt liegen die Aufwendungen für tatsächliche Schäden im aktuellen Geschäftsjahr bei 82,7 Mio. EUR.

Von den gesamten Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge entfielen 105,2 Mio. EUR (Vorjahr: 139,9 Mio. EUR) bzw. 87,4 Prozent auf das Leasinggeschäft, 14,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR) auf das Kreditgeschäft der Bank und 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR) auf das Factoringgeschäft. Für weitere Informationen zur Zusammensetzung der Aufwendungen verweisen wir auf die Angaben unter Tz. 4.2 "Schadensabwicklung und Risikovorsorge" im Konzernanhang.

Entwicklung der Schadenquote, Schadensabwicklung und Risikovorsorge sowie Vermietvolumen

Schadenquote (linke Achse)

Die Schadenquote (Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge im Verhältnis zum Vermietvolumen am jeweiligen Berichtsstichtag) verbesserte sich im Geschäftsjahr 2022 auf 1,3 Prozent (Vorjahr: 1,6 Prozent). Damit lag die Schadenquote unter ihrem Mittelwert seit 2017 von 1,6 Prozent. Das Vermietvolumen (Summe der Nettoanschaffungswerte aller laufenden Leasingverträge) stieg zum Stichtag 31. Dezember 2022 infolge des höheren Neugeschäftsvolumens um 3,3 Prozent auf 9.059 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 8.769 Mio. EUR).

Aufgrund der im Vorjahresvergleich rückläufigen Risikovorsorge sowie des gesunkenen Zinsergebnisses blieb das Zinsergebnis nach Schadensabwicklung und Risikovorsorge im Berichtsjahr nahezu unverändert bei 224,1 Mio. EUR (Vorjahr: 224,0 Mio. EUR).

Das Ergebnis aus dem Servicegeschäft verbesserte sich im Berichtsjahr um 4,1 Prozent und erreichte 124,0 Mio. EUR (Vorjahr: 119,2 Mio. EUR). Die stabile Entwicklung resultierte unter anderem aus dem hohen Neugeschäftsvolumen des aktuellen Geschäftsjahres. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass das Servicegeschäft bedingt durch die durchschnittliche Vertragslaufzeit von rund vier Jahren auch Effekte der Vorjahre enthält. Das Ergebnis aus dem Neugeschäft stieg im Geschäftsjahr 2022 um 11,2 Prozent auf 40,7 Mio. EUR (Vorjahr: 36,6 Mio. EUR). Begründet durch das höhere Neugeschäftsvolumen entwickelten sich die Erlöse aus Vormieten und Servicegebühr der Bereitstellung entsprechend positiv im Geschäftsjahr 2022. Unterproportionale gegenläufige Effekte resultierten aus der Änderung des Vergütungsmodells im Rahmen der Reduzierung der variablen Vergütungskomponente. Dies führt dazu, dass weniger anfängliche direkte Kosten gem. IFRS 16 aktiviert werden, was sich im Ergebnis aus dem Neugeschäft widerspiegelt. Das Verwertungsminderergebnis lag bei -3,1 Mio. EUR (Vorjahr: -5,7 Mio. EUR).

Durch die gestiegenen Ergebnisse aus dem Servicegeschäft und dem Neugeschäft erhöhten sich die operativen Erträge im Geschäftsjahr 2022 insgesamt um 3,1 Prozent auf 385,7 Mio. EUR (Vorjahr: 374,0 Mio. EUR).

Die absolut betrachtet größte Aufwandsposition des Konzerns, der Personalaufwand, nahm im Berichtsjahr um 16,9 Prozent auf 149,1 Mio. EUR (Vorjahr: 127,5 Mio. EUR) zu. Der Anstieg resultiert in erster Linie aus der Anpassung der Gehälter an eine attraktivere marktübliche Vergütung und einer höheren Anzahl von Mitarbeiterinnen, unter anderem durch die Verstärkung der internen Kontrolleinheiten durch weitere Spezialisten. Das neue Vergütungsmodell enthält weiterhin zwei Komponenten, eine fixe und eine variable. In Angleichung an den Markt wurde die variable Vergütungskomponente zugunsten der fixen Vergütung reduziert. Die Fixvergütung stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 21,4 Prozent und belief sich auf 102,5 Mio. EUR (Vorjahr: 84,4 Mio. EUR). Die variable Vergütung sank hingegen im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent. Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten lag im Geschäftsjahr 2022 bei 1.878 (auf Basis Vollzeitbeschäftigter) und damit um 4,7 Prozent über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 1.794).

Die Abschreibungen und Wertminderungen stiegen um 3,1 Prozent auf 32,5 Mio. EUR (Vorjahr: 31,5 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2022 beinhaltete die Position Wertminderungen für Geschäfts- oder Firmenwerte von insgesamt 5,9 Mio. EUR. Diese entfallen auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aus dem Leasinggeschäft in Portugal mit 5,2 Mio. EUR und Ungarn mit 0,7 Mio. EUR. Ursächlich für die Wertminderungen war im Wesentlichen der deutliche Anstieg der Abzinsungssätze der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Vorjahr erfasste der Konzern eine Wertminderung in Höhe von 2,7 Mio. EUR auf den Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Factoring Deutschland. Darüber hinaus enthielten die Abschreibungen im Vorjahr eine Wertberichtigung auf eine selbst erstellte Softwareanwendung in Höhe von 1,5 Mio. EUR.

Der Vertriebs- und Verwaltungsaufwand erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 0,5 Prozent auf 97,7 Mio. EUR (Vorjahr: 97,2 Mio. EUR). Ursächlich hierfür waren zusätzliche Personalnebenkosten, Werbeaufwand, gestiegene Kfz-Kosten sowie Wartungs- und Reparaturaufwand. Zudem war bei den IT-Projektkosten eine Zunahme von 39,4 Prozent auf 8,6 Mio. EUR (Vorjahr: 6,2 Mio. EUR) zu verzeichnen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultierte aus der Konzeption und Umsetzung automatisierter und kundenzentrierter Prozesse für den Vertrieb und die Verwaltung sowie ersten Projektaktivitäten für den schrittweisen Aufbau geeigneter Cloudinfrastruktur. Gegenläufig hierzu wirken die gesunkenen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten. Diese waren im Vorjahr im Nachgang der anlassbezogenen Sonderprüfung nach § 44 (1) Satz 2 Kreditwesengesetz stark angestiegen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen im Berichtsjahr 2022 um 0,8 Prozent auf 14,0 Mio. EUR (Vorjahr: 14,1 Mio. EUR) ab. Dem Anstieg der Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen stehen gegenläufige Effekte aus dem Rückgang der periodenfremden Aufwendungen gegenüber.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken im Berichtsjahr auf 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 28,8 Mio. EUR). Im Vorjahr war der Ertrag aus der Veräußerung der Beteiligung an der viafintech GmbH in Höhe von 23,7 Mio. EUR enthalten.

Die Cost-Income-Ratio stieg im Geschäftsjahr 2022 auf 55,2 Prozent (Vorjahr: 49,6 Prozent) und lag damit leicht über dem im Oktober angepassten und für das Gesamtjahr angestrebten Wert von unter 55 Prozent. Die Berechnung der CIR wurde mit dem Capital Markets Update am 13. Mai 2022 umgestellt und erfolgt seither ohne die Positionen sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen sowie sonstiges Zinsergebnis. Da wir die Cost-Income-Ratio entsprechend der für den Banken-/​Finanzsektor üblichen Berechnungsmethode ohne die Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge berechnen, sind die zugrunde liegenden operativen Erträge - abweichend von der Darstellung in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung - im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2,1 Prozent auf 506,1 Mio. EUR (Vorjahr: 516,8 Mio. EUR) gesunken. Zudem spiegeln sich die gestiegenen Personalkosten aufgrund der Umstellung des Vergütungsmodells in der Cost-Income-Ratio wider.

Das operative Ergebnis reduzierte sich im Geschäftsjahr 2022 um 26,0 Prozent auf 98,1 Mio. EUR (Vorjahr: 132,5 Mio. EUR).

Der Saldo aus den sonstigen Zinserträgen und Zinsaufwendungen verbesserte sich auf 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: -10,4 Mio. EUR). Dies resultiert aus dem allgemeinen Anstieg des Zinsniveaus, welches sich unter anderem in geringeren Negativzinsen auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank darstellt, die im Berichtsjahr 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 4,1 Mio. EUR) betrugen. Zudem wurde ein Zinsertrag in Höhe von 7,7 Mio. EUR auf eine Steuerrückerstattung erfasst.

Das Konzernergebnis vor Steuern reduzierte sich in 2022 um 10,1 Prozent auf 111,0 Mio. EUR (Vorjahr: 123,5 Mio. EUR). Die Steuerquote stieg auf 24,2 Prozent nach 22,9 Prozent im Vorjahr. Dabei ist zu beachten, dass die Wertminderung auf Firmenwerte nicht steuerlich berücksichtigt wird und sich der Ertrag aus der Veräußerung der Beteiligung an der viafintech GmbH im Vorjahr positiv auf die Steuerquote auswirkte.

Dementsprechend erreichte das Konzernergebnis 84,2 Mio. EUR (Vorjahr: 95,2 Mio. EUR) und sank somit um 11,6 Prozent. Im Vorjahr lag das Konzernergebnis ohne den Ertrag aus der Veräußerung der Beteiligung an der viafintech GmbH (23,0 Mio. EUR nach Steuern) bei 72,2 Mio. EUR. Das den Aktionär:innen und Hybridkapitalgeber:innen der GRENKE AG zuzurechnende Konzernergebnis lag bei 90,4 Mio. EUR (Vorjahr: 99,5 Mio. EUR). Die durch die Konsolidierung der Franchisegesellschaften auszuweisenden Ergebnisanteile der nicht beherrschenden Anteilseigner:innen lagen bei - 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: - 4,4 Mio. EUR). Entsprechend erreichte das Ergebnis je Aktie 2022 1,75 EUR (Vorjahr: 1,94 EUR).

2.6.1.1 Geschäftssegmente

Die Berichterstattung über die Entwicklung der Segmente folgt der organisatorischen Struktur des Konzerns. Deshalb unterteilen wir die operativen Segmente in Anlehnung an die Steuerung der Unternehmensbereiche in Leasing, Bank und Factoring. Weitergehende Informationen zu den Geschäftssegmenten sind in der Konzernsegmentberichterstattung unter Tz. 8 dargestellt, die Teil des Konzernanhangs ist.

2.6.1.2 Geschäftsentwicklung

Da im Geschäftsjahr 2022 88,8 Prozent unserer operativen Erträge auf das Leasingsegment entfielen (Vorjahr: 85,8 Prozent), beziehen sich die Ausführungen im Kapitel 2.6.1 "Ertragslage" im Wesentlichen auf die Entwicklung im Leasingsegment.

Trotz des in den Abschnitten "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen" und "Branchenbezogene Rahmenbedingungen" beschriebenen Umfelds stiegen die operativen Erträge des Leasingsegments im Berichtsjahr um 6,8 Prozent auf 342,7 Mio. EUR (Vorjahr: 320,9 Mio. EUR) an. Der Anstieg ergab sich aus den rückläufigen Aufwendungen für Schadensabwicklung und Risikovorsorge, die um 24,5 Prozent auf 106,0 Mio. EUR (Vorjahr: 140,4 Mio. EUR) sanken. Der Personalaufwand stieg um 16,6 Prozent auf 136,1 Mio. EUR (Vorjahr: 116,7 Mio. EUR). Trotz höherem Personalaufwand, nahezu unveränderten Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen sowie der Wertminderung von Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von 5,9 Mio. EUR stieg das Segmentergebnis im Berichtsjahr um 1,5 Prozent auf 100,2 Mio. EUR (Vorjahr: 98,6 Mio. EUR).

Die operativen Erträge des Segments Bank verzeichneten 2022 einen Rückgang von 23,1 Prozent auf 36,4 Mio. EUR (Vorjahr: 47,4 Mio. EUR), was hauptsächlich aus einer gestiegenen Risikovorsorge für frühere Kreditportfolien resultiert. Die Risikovorsoge im Banksegment lag im aktuellen Geschäftsjahr bei 14,3 Mio. EUR nach 2,1 Mio. EUR im Vorjahr. Bei gleichzeitig gestiegenen Personalaufwendungen auf 7,5 Mio. EUR (Vorjahr: 5,7 Mio. EUR) sowie gestiegenen Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen erreichte das Segmentergebnis - 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 39,7 Mio. EUR). Der Ertrag aus dem Verkauf der Beteiligung an der viafintech GmbH durch die GRENKE Bank verbesserte im Wesentlichen das Segmentergebnis des Vorjahres.

Die operativen Erträge im Segment Factoring nahmen im Geschäftsjahr 2022 um 13,6 Prozent auf 6,6 Mio. EUR (Vorjahr: 5,8 Mio. EUR) zu. Die Risikovorsorge reduzierte sich auf 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). Der Personalaufwand stieg um 4,2 Prozent auf 5,7 Mio. EUR (Vorjahr: 5,5 Mio. EUR). Der Verlust des Segments belief sich auf 2,1 Mio. EUR (Vorjahr: 5,8 Mio. EUR). Das Segmentergebnis des Vorjahres beinhaltete eine Wertminderung von 2,7 Mio. EUR auf den Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Factoring Deutschland.

Für weitere Ausführungen verweisen wir auf die Angaben unter Textziffer (Tz.) 8 "Segmentberichterstattung" im Konzernanhang.

2.6.2 Finanzlage

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich im Berichtsjahr 2022 auf -346,8 Mio. EUR (Vorjahr: - 72,0 Mio. EUR). Dies liegt an der bewussten Reduzierung der in der Corona-Krise vorsorglich aufgebauten Cash-Bestände, welche erwartungsgemäß in Neugeschäft investiert wurden. In der Darstellung unten umfasst der Cashflow aus dem Neugeschäft die Investitionen für neue Leasingforderungen. Darin enthalten sind die Nettoanschaffungswerte für die Leasingobjekte und die direkt mit dem Vertragsabschluss entstehenden Kosten. Aufgrund des höheren Neugeschäftsvolumens stiegen die Investitionen für neue Leasingforderungen im Berichtsjahr auf 2.363,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1.705,3 Mio. EUR). Diesen stehen die Einzahlungen aus der Zunahme der Refinanzierung in Höhe von 1.984,5 Mio. EUR nach 656,3 Mio. EUR im Vorjahr gegenüber. Zusätzlich reduzierte sich das Einlagengeschäft der GRENKE BANK AG um 261,3 Mio. EUR nach 129,3 Mio. EUR im Vorjahr. In Summe stieg der Cashflow aus dem Neugeschäft auf - 640,6 Mio. EUR (Vorjahr: - 1.178,3 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2022 wurden 2.065,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1.328,5 Mio. EUR) an Refinanzierer getilgt bzw. zurückgezahlt. Der Cashflow aus dem Bestandsgeschäft sank aufgrund höherer Rückzahlungen an Refinanzierer auf 254,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1.000,7 Mio. EUR).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2022 bei - 8,2 Mio. EUR (Vorjahr: 20,6 Mio. EUR). Er beinhaltete hauptsächlich die Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen von 8,2 Mio. EUR (Vorjahr: 7,1 Mio. EUR). Im Vorjahr sind zudem die Einzahlungen in Höhe von 27,7 Mio. EUR aus dem Verkauf der Anteile an der viafintech GmbH durch die GRENKE BANK AG enthalten.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtsjahr - 49,9 Mio. EUR (Vorjahr: - 39,0 Mio. EUR). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus der höheren Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 23,7 Mio. EUR nach 12,1 Mio. EUR im Vorjahr. Die Zinszahlung auf das Hybridkapital lag bei 12,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,4 Mio. EUR). Aus der Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten ergab sich zudem ein Mittelabfluss von 13,3 Mio. EUR (Vorjahr: 13,5 Mio. EUR).

Somit lag die Summe der Cashflows im Geschäftsjahr 2022 bei -405,0 Mio. EUR (Vorjahr: - 90,4 Mio. EUR). Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sank zum Stichtag 31. Dezember 2022 entsprechend auf 448,6 Mio. EUR nach 853,0 Mio. EUR zum Geschäftsjahresende 2021.

Kapitalflussrechnung

in Mio. EUR

2.6.3 Vermögenslage

Im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2021 nahm die Bilanzsumme des GRENKE Konzerns zum 31. Dezember 2022 um 0,3 Mrd. EUR auf 6,4 Mrd. EUR (31. Dezember 2021: 6,7 Mrd. EUR) ab.

Ausgewählte Angaben aus der Konzernbilanz

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021 Veränderung
(%)
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 2.847.293 3.195.670 - 10,9
davon Zahlungsmittel 448.844 853.071 - 47,4
davon Leasingforderungen 1.985.059 1.963.532 1,1
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 3.565.450 3.465.270 2,9
davon Leasingforderungen 3.258.885 3.155.440 3,3
SUMME VERMÖGENSWERTE 6.412.743 6.660.940 - 3,7
KURZFRISTIGE SCHULDEN 2.443.391 2.287.620 6,8
davon Finanzschulden 2.247.666 2.073.493 8,4
LANGFRISTIGE SCHULDEN 2.637.185 3.104.324 - 15,0
davon Finanzschulden 2.547.052 3.003.670 - 15,2
Eigenkapital 1.332.167 1.268.996 5,0
Eigenkapitalquote (in Prozent) 20,8 19,1 1,7 pp
BILANZSUMME 6.412.743 6.660.940 - 3,7

Auf der Aktivseite ergab sich die rückläufige Bilanzsumme insbesondere aus der planmäßigen Reduzierung des Bestands an Zahlungsmitteln um 404,3 Mio. EUR auf 448,8 Mio. EUR. Im Vergleich zum vorausgegangenen Jahr (31. Dezember 2021: 853,1 Mio. EUR) verfügen wir damit aber weiterhin über eine angemessene Liquiditätsausstattung. Darüber hinaus sind wir aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben verpflichtet, einen Liquiditätspuffer vorzuhalten. So befanden sich zum Jahresende 2022 326,6 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 639,3 Mio. EUR) auf Konten der Deutschen Bundesbank.

Die lang- und kurzfristigen Leasingforderungen stiegen auf 5,2 Mrd. EUR (31. Dezember 2021: 5,1 Mrd. EUR) an. Damit entfiel auf die Leasingforderungen zum Stichtag 31. Dezember 2022 ein Anteil von 81,8 Prozent an dem Gesamtvermögen. Der Anstieg der lang- sowie kurzfristigen Leasingforderungen gegenüber dem Vorjahr war im Wesentlichen die Folge der positiven Neugeschäftsentwicklung im Berichtsjahr. Für weitere Details zur Entwicklung der Leasingforderungen im Geschäftsjahr 2022 wird auf die Angaben unter Tz. 5.2 "Leasingforderungen" im Konzernanhang verwiesen.

Der überproportionale Anstieg der lang- und kurzfristigen derivativen Finanzinstrumente mit positivem Marktwert auf 38,0 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 10,2 Mio. EUR) resultiert aus der stark positiven Marktbewertung, welche durch das gestiegene Zinsniveau begründet ist.

Innerhalb der langfristigen Vermögenswerte verzeichneten die Sachanlagen einen Anstieg von 7,3 Prozent auf 88,0 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 82,1 Mio. EUR). Dies resultiert aus höheren Investitionen in Leasinggegenstände aus Operate Lease aufgrund gestiegenen Neugeschäftes sowie eines Bewertungseffektes aus der Anwendung von IAS 29 bei der türkischen Tochtergesellschaft. Der Rückgang der sonstigen immateriellen Vermögenswerte von 14,3 Prozent auf 16,5 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 19,3 Mio. EUR) war die Folge der geringen Investitionen im Berichtsjahr (4,7 Mio. EUR), denen Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von 7,3 Mio. EUR gegenüberstanden. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sanken aufgrund der Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Portugal in Höhe von 5,2 Mio. EUR und Ungarn von 0,7 Mio. EUR auf 34,9 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 41,0 Mio. EUR). Für weitere Ausführungen verweisen wir auf die Angaben unter Textziffer 5.7 "Geschäfts- oder Firmenwerte" im Konzernanhang.

Auf der Passivseite spiegelt sich die rückläufige Bilanzsumme insbesondere in der Abnahme der kurz- und langfristigen Finanzschulden um insgesamt 5,6 Prozent auf 4,8 Mrd. EUR (31. Dezember 2021: 5,1 Mrd. EUR) wider. Dabei stiegen die kurzfristigen Finanzschulden um 174,2 Mio. EUR auf 2,2 Mrd. EUR (31. Dezember 2021: 2,1 Mrd. EUR), während die langfristigen Finanzschulden um 456,6 Mio. EUR auf 2,5 Mrd. EUR (31. Dezember 2021: 3,0 Mrd. EUR) sanken. Die größte Position innerhalb der Finanzschulden, die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung, blieben gegenüber dem Jahresende 2021 (3,7 Mrd. EUR) mit 3,6 Mrd. EUR nahezu unverändert. Die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft der GRENKE BANK AG lagen in Summe bei 1,2 Mrd. EUR und damit um 18,5 Prozent unter dem Wert zum Jahresende 2021 (1,4 Mrd. EUR).

Der Rückgang der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Verkauf der finux GmbH. Der Effekt auf die Bilanzsumme beträgt weniger als 0,1 Prozent und ist entsprechend unwesentlich.

Das Eigenkapital des Konzerns nahm zum 31. Dezember 2022 um 5,0 Prozent auf 1.332,2 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 1.269,0 Mio. EUR) zu. Dem im Berichtsjahr erwirtschafteten Konzernergebnis in Höhe von 84,2 Mio. EUR standen die Dividendenzahlung (23,7 Mio. EUR) und die Zinszahlung für das Hybridkapital (12,9 Mio. EUR) gegenüber. Darüber hinaus ergaben sich im sonstigen Ergebnis positive Effekte aus der Währungsumrechnung (0,3 Mio. EUR), der Marktbewertung von Hedging-Instrumenten (13,2 Mio. EUR) und der Veränderung der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (1,7 Mio. EUR). Aufgrund des gestiegenen Eigenkapitals bei gleichzeitig rückläufiger Bilanzsumme erhöhte sich die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2022 auf 20,8 Prozent (31. Dezember 2021: 19,1 Prozent). Die Eigenkapitalquote übertraf damit das selbst gesteckte Ziel des Konzerns von mindestens 16,0 Prozent.

2.6.4 Liquidität

Dank der diversifizierten Refinanzierungsstruktur erfüllten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit unsere Zahlungsverpflichtungen erfüllt.

Zur Refinanzierung stehen uns umfangreiche Instrumente zur Verfügung, die je nach Marktbedingungen im Rahmen der Gesamtstrategie eingesetzt werden. Im Wesentlichen basiert die Refinanzierung auf drei Säulen: dem Einlagengeschäft inklusive der Förderdarlehen der GRENKE BANK AG, der forderungsbasierten Finanzierung, unter anderem ABCP-Programme, sowie den Senior-Unsecured-Instrumenten wie Anleihen, Schuldverschreibungen und Commercial Paper. Dabei vermeiden wir eine Fristentransformation und eliminieren dadurch Zinsänderungs- und Anschlussfinanzierungsrisiken auf Portfolioebene. Je nach Bedarf streben wir an, zwischen 15 und 30 Prozent der Finanzschulden über die GRENKE BANK AG zu finanzieren.

Weitere Informationen zur Liquiditätssteuerung des Konzerns sind im Abschnitt 5.1.9.2 "Liquiditätssteuerung" innerhalb des Risikoberichts zu finden.

Der Refinanzierungsmix bezogen auf die Refinanzierungssäulen des GRENKE Konzerns verteilte sich per 31. Dezember 2022 wie folgt:

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Mio. EUR 31.12.2022 Anteil
in %
31.12.2021 Anteil
in %
GRENKE BANK 1.208 25 1.615 31
Senior-Unsecured 2.572 52 2.803 54
Asset-Backed 1.137 23 802 15
SUMME 4.918 100 5.220 100

Der Rückgang der Refinanzierungsbasis um 302 Mio. EUR auf 4.918 Mio. EUR (31. Dezember 2021: 5.220 Mio. EUR) resultierte im Wesentlichen aus der bewussten Reduzierung der Kundeneinlagen sowie einem Rückgang der Ausnutzung von Förderdarlehen. Gegenläufig erhöhte sich die Refinanzierung über ABCP-Programme. Die Refinanzierung durch Senior-Unsecured-Instrumente als wesentliche Refinanzierungssäule reduzierte sich aufgrund einer geringeren Ausnutzung des Debt-Issuance-Programms.

Die Refinanzierung über Kundeneinlagen der GRENKE BANK AG lag zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei 1.150,7 Mio. EUR nach 1.412,0 Mio. EUR zum Jahresende 2021. Dies entspricht einem Rückgang von 18,5 Prozent und begründet sich in der bewussten Reduzierung der Kundeneinlagen.

Im Berichtsjahr 2022 wurden zwei neue EUR-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 170 Mio. EUR emittiert sowie eine bestehende Anleihe um 50 Mio. EUR aufgestockt. Die Tilgung der Anleihen erfolgte im Berichtsjahr planmäßig. Weitere Informationen zu den Schuldverschreibungen sind in den Konzernangaben unter Tz. 5.11 dargestellt und zudem auf der Website www.grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​fremdkapital/​emittierte-anleihen abrufbar.

Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr zwei neue Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 10 Mio. EUR und 20 Mio. CHF begeben. Die Tilgung der Schuldscheindarlehen erfolgte in diesem Berichtsjahr ebenfalls planmäßig.

Im Geschäftsjahr 2022 schlossen wir eine Kreditfazilität mit der Deutschen Bank AG Hungary Branch mit einem Gesamtvolumen von 540 Mio. HUF ab. Des Weiteren steht uns seit November 2022 ein Kreditrahmen mit einem Gesamtvolumen von 100 Mio. BRL mit der ItaúUnibanco Holding S.A., Brasilien, zur Verfügung.

Zudem verfügen wir über zwei neue Geldhandelslinien mit der Landesbank Hessen-Thüringen sowie der DZ Bank AG in Höhe von 40 Mio. EUR.

Am 19. April 2022 legten wir ein neues ABCP-Programm FCT "GK"-COMPARTEMENT "G5" mit einem Gesamtvolumen von 172,4 Mio. EUR auf und weiteten damit die forderungsbasierte Refinanzierung aus. Das Programm war zum Bilanzstichtag mit 148,9 Mio. EUR ausgenutzt.

Weitere Informationen zu den Instrumenten der Refinanzierung und den erfolgten Refinanzierungsmaßnahmen im Berichtszeitraum sind in den Konzernangaben unter Tz. 5.11 "Kurz- und langfristige Finanzschulden" dargestellt.

Die offenen Kreditlinien des Konzerns (d. h. Banklinien plus verfügbares Volumen aus Anleihen) betrugen zum Stichtag 31. Dezember 2022 3.671,1 Mio. EUR, 540,0 Mio. HUF, 40,0 Mio. PLN und 40,0 Mio. HRK (31. Dezember 2021: 2.702,4 Mio. EUR, 2,5 Mio. PLN und 75,0 Mio. HRK).

Für seine Refinanzierung nutzen wir verschiedene Instrumente und staffeln deren Fälligkeiten über mehrere Perioden. Damit kann der Konzern flexibel auf Veränderungen der Refinanzierungsmärkte reagieren. Die nachstehende Tabelle zeigt die erwarteten Mittelabflüsse, die aus den zum 31. Dezember 2022 bestehenden vertraglichen Verpflichtungen resultieren. Von den insgesamt 1,5 Mrd. EUR Finanzschulden, die 2023 fällig werden, entfallen 420,8 Mio. EUR auf Verbindlichkeiten aus ABCP-Programmen und 963,9 Mio. EUR auf Anleihen, Schuldverschreibungen und Privatplatzierungen. Details zu den Fälligkeiten der einzelnen Instrumente sind im Konzernanhang unter Tz. 5.11 "Kurz- und langfristige Finanzschulden" dargestellt.

Die außerbilanziellen Verpflichtungen des GRENKE Konzerns beliefen sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 in Summe auf 838,4 Mio. EUR (Vorjahr: 692,1 Mio. EUR). Neben den üblichen Einkaufsverpflichtungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit umfassen diese unwiderrufliche Kreditzusagen und Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften. Leasing- und Mietvereinbarungen sind nur insoweit außerbilanziell, als dass keine Erfassung einer Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 zu erfolgen hat. Weitere Details zu den außerbilanziellen Verpflichtungen sind im Konzernanhang unter Tz. 9.2 "Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten) und sonstige finanzielle Verpflichtungen" dargestellt.

Erwartete Mittelabflüsse aus vertraglichen Verpflichtungen

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Zahlungen, die fällig werden
TEUR 31.12.2021 Gesamt 31.12.2022 Gesamt 1 bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Nach 5 Jahren
Finanzschulden 3.927.464 4.030.296 364.434 1.131.006 2.318.920 215.936
Verbindlichkeiten aus ABCP (in EUR lautend) 603.898 966.436 98.371 266.435 599.515 2.115
Verbindlichkeiten aus ABCP (nicht in EUR lautend) 158.270 141.655 15.363 40.649 84.269 1.374
Anleihen, Schuldverschreibungen, Privatplatzierungen (in EUR lautend) 2.550.714 2.368.792 188.123 661.558 1.464.687 54.424
Anleihen, Schuldverschreibungen, Privatplatzierungen (nicht in EUR lautend) 360.728 334.746 23.312 90.916 63.224 157.294
Forderungsverkaufsverträge (in EUR lautend) 3.600 5.884 617 1.850 3.417 0
Forderungsverkaufsverträge (nicht in EUR lautend) 108.086 134.454 16.488 38.911 79.055 0
Zahlungen in Verbindung mit Bankschulden 142.168 78.329 22.160 30.687 24.753 729
Hybridanleihen 248.981 236.035 87.946 0 148.089 0
Leasing- und Mietvereinbarungen 50.388 40.186 3.997 10.747 23.341 2.101
Unwiderrufliche Kreditzusagen 6.892 6.392 6.392 0 0 0
Einkaufsverpflichtungen 1 662.102 818.479 642.062 176.417 0 0
Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften 9.899 4.041 654 1.763 1.624 0
VERTRAGLICHE VEREINBARUNGEN INSGESAMT 4.905.726 5.135.429 1.105.485 1.319.933 2.491.974 218.037

1 Die Verpflichtungen beinhalten jene Zahlungsverpflichtungen, denen sich der Konzern auch bei Ausübung vertraglicher Kündigungsoptionen nicht entziehen kann. Rechtlich verbindliche Verpflichtung zur Abnahme von Waren und Dienstleistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

2.7 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns

Das Geschäftsjahr 2022 war für uns erneut herausfordernd. Zwar klangen die Effekte der Covid-19-Pandemie mit Abbau der Beschränkungen zu Anfang des Jahres langsam ab. Jedoch beschleunigte der Krieg in der Ukraine ab Februar 2022 den starken Anstieg der Inflation, was in die Anhebung der Leitzinsen der EZB in mehreren signifikanten Schritten ab dem zweiten Halbjahr 2022 mündete. Entsprechend stiegen die Refinanzierungskosten deutlich an. Unter diesen Umständen erzielten wir nach Einschätzung des Vorstands der GRENKE AG ein gutes Ergebnis erzielt.

In allen Quartalen konnten wir wie geplant deutliche Zuwächse im Leasingneugeschäft verzeichnen und den Wachstumskurs, den wir im vierten Quartal 2021 eingeschlagen haben, mit deutlichen zweistelligen Zuwächsen in jedem Quartal weiter fortführen. Ein Meilenstein wurde dabei mit der Überschreitung der Schwelle von einer Million laufender Leasingverträgen im zweiten Quartal erreicht. Entsprechend erhöhten wir am 4. Oktober 2022 unsere Neugeschäftsprognose für das Geschäftsjahr 2022 auf 2,2 bis 2,3 Mrd. EUR (davor 2,1 bis 2,2 Mrd. EUR). Zugleich konnten wir die steigenden Refinanzierungskosten mit einem gewohnten Zeitversatz von rund einem Quartal erfolgreich an die Leasingnehmer:innen weitergeben.

Die hohe Qualität unseres Portfolios zeigte sich auch in diesem Geschäftsjahr deutlich. Infolge des stabilen Zahlungsverhaltens der Unternehmerinnen gingen die Aufwendungen für die Schadensabwicklung und Risikovorsorge weiter zurück. Die Schadenquote sank hierdurch von 1,6 Prozent im Vorjahr auf 1,3 Prozent im Berichtsjahr und lag damit sogar unterhalb unserer Prognose von 1,4 bis 1,7 Prozent.

Mit der Übernahme der Leasing-Franchisegesellschaften in den USA und Singapur sowie dem Abschluss von Kaufverträgen für die Factoring-Franchisegesellschaften in Großbritannien, Irland, Polen und Ungarn haben wir bereits sechs unserer ursprünglich 16 Franchiseunternehmen wie angekündigt übernommen. Der Abschluss der noch ausstehenden zehn Übernahmen ist bis Mitte 2023 vorgesehen.

Im Oktober wurden wir erstmals durch Fitch Ratings bewertet und erhielten mit der Note BBB/​stabil/​F2 ein weiteres Investment-Grade-Rating. Bereits im August hatte S&P Global Ratings unser Investment-Grade-Rating von BBB+/​negativ/​A-2 bestätigt. Auf Basis unserer nochmals gesteigerten Eigenkapitalquote von 20,8 Prozent zum Jahresende 2022 sowie des starken Refinanzierungsmix ist der Vorstand zuversichtlich, auch im kommenden Jahr das geplante Wachstum im Leasingneugeschäft zu attraktiven Konditionen finanzieren zu können.

3. Nichtfinanzielle Erklärung 2022

3.1 Unternehmensporträt

3.1.1 Dieser Bericht und regulatorischer Rahmen

Der vorliegende Bericht stellt die verpflichtende Nichtfinanzielle Konzernerklärung (nachfolgend Nichtfinanzielle Erklärung oder NfE) des GRENKE Konzerns für den Berichtszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 dar. Die Nichtfinanzielle Erklärung ist eine gesetzliche Anforderung gemäß § 289b Abs. 1 HGB und § 289c HGB i. V. m. § 315 HGB und den Vorgaben der EU-Taxonomie (EU-Verordnung 2020/​852) sowie der zugehörigen delegierten Rechtsakte. Mit der NfE berichten wir im Rahmen unseres Geschäftsberichts jährlich über unsere Managementansätze, wichtigsten Maßnahmen und Fortschritte zu der für die GRENKE relevanten Auswahl nichtfinanzieller Themen. Dabei geben wir Auskunft zum Entwicklungsstatus unserer Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. Kapitel 3.2.2 "Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele" und 3.3.1 "Nachhaltige Unternehmensführung") und berichten über unsere TOP-KPI (vgl. Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren") sowie detaillierte KPI, für die Handlungsfelder entwickelt wurden (vgl. Kapitel 3.4 "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen").

Weitergehende Informationen und Aktualisierungen veröffentlichen wir unterjährig auf unserer Website www.grenke.de/​unternehmen/​grenke-gruppe/​esg/​.

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Einbezogene Unternehmen

Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die folgenden Angaben auf den GRENKE Konzern, d. h. die nichtfinanziellen Angaben berücksichtigen die in den bilanziellen IFRS-konformen Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften. Gleiches gilt für die Angaben zur EU-Taxonomie, da der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis des GRENKE Konzerns dem Konsolidierungskreis nach IFRS entspricht (vgl. im Detail, Kapitel 3.5 "Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie").

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Angewendetes Rahmenwerk

Die NfE wurde erstmalig nach der "With Reference"-Option der Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI SRS), d. h. den allgemeinen Standards GRI 1 bis 3 sowie den Themenstandards zu Ökonomie (GRI 200er-Reihe), Ökologie (GRI 300er-Reihe) und Governance (GRI 400er-Reihe) erstellt.

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Redaktionelle Hinweise

Die NfE wird als Bestandteil des Konzernlageberichts jährlich veröffentlicht. Stichtag der NfE 2022 ist der 31. Dezember 2022. Ereignisse mit besonderer Relevanz für die nichtfinanziellen Aspekte im Berichtszeitraum wurden bis 16. Februar 2023 berücksichtigt. Kontaktstelle bei Fragen zum Bericht ist unsere Investor-Relations-Abteilung (investor@grenke.de).

3.1.2 Geschäftsmodell

Für Einzelheiten zum Konzern und zur Geschäftstätigkeit verweisen wir auf Kapitel 1.1.1 des Konzernlageberichts, "Geschäftsmodell und -segmente". Details zur Eigentümerstruktur der GRENKE AG können den Erläuterungen in Kapitel "Aktie und Investor Relations" sowie in Kapitel 7 "Übernahmerelevante Angaben" im Konzernlagebericht entnommen werden. Aktualisierungen zur Eigentümerstruktur und weitere kapitalmarktrelevante Informationen werden unterjährig auf der Homepage veröffentlicht www.grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​grenke-aktie/​aktionaers-struktur/​.

3.2 Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

3.2.1 Stakeholder-Dialog und Wesentlichkeitsanalyse 2022

Die Inhalte der vorliegenden Nichtfinanziellen Erklärung wurden aus den Ergebnissen der im Geschäftsjahr 2022 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse abgeleitet.

Die Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse bildete der vorausgegangene Dialog mit verschiedenen Stakeholdern. Bereits seit 1996 werden Erwartungen von Anspruchsgruppen - allen voran der Kapitalmarktakteur:innen, der Mitarbeiterinnen und der KMU - erhoben und ausgewertet und fließen so in unsere strategischen Entscheidungen ein.

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Stakeholder Formate und Kanäle
Belegschaft und Management Konzernweite Management-Board-Calls sowie ein Managementforum, quartalsweise Townhalls, regelmäßige Informationen für die Belegschaft (Intranet), Befragung der Belegschaft, Aktionen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Social Media (LinkedIn, Xing, Facebook)
/​/​ Aufsichtsrat  
/​/​ Vorstand und Top-Management  
/​/​ Mitarbeiterinnen  
Geschäftspartner:innen Besuche und Workshops, Welcome-Calls, Kunden- und Partnermagazin, Zufriedenheitsbefragungen
/​/​ Leasingnehmer:innen und Kund:innen  
/​/​ Fachhandelspartner:innen im Segment Leasing sowie Partnerinnen der drei Geschäftssegmente Leasing, Factoring und Bank  
Kapitalmarkt Geschäftsberichte, Hauptversammlung, Analysten- und Investorenkonferenzen, Roadshows und Kapitalmarktkonferenzen, Ratings (S&P, GBB)
/​/​ Investor:innen (Fremd- und Eigenkapital)  
/​/​ Banken /​ Finanzanalyst:innen  
Aufsichtsbehörden und Regulatoren Aufsichtsgespräch, Meldewesen und Reporting, Geschäftsberichte /​ Reporting, Dialog mit Förderbanken wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu Förderprogrammen sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezüglich Mikrokrediten
/​/​ Aufsichtsbehörden  
/​/​ Regulatoren  
/​/​ Wirtschaftsprüfungsgesellschaften  
/​/​ Nationale /​ internationale Gesetzgeber (u. a. Standardsetter)  
Zivilgesellschaft Social-Media-Präsenz auf LinkedIn, Xing, Facebook und kununu, Unternehmensberichterstattung (Pressemitteilungen /​ Gastbeiträge), Austausch mit Medienvertretenden, Kunden- und Partnermagazin, Austausch in gemeinnützigen Projekten
/​/​ Potenzielle Mitarbeiter:innen  
/​/​ Medienvertreter:innen  
/​/​ Lokale Anspruchsgruppen  
/​/​ Gemeinnützige Institutionen  
/​/​ Verbände  

Wir nutzen verschiedene zielgruppenspezifische Kommunikationsformate und -kanäle, um mit unseren Stakeholdern in Kontakt zu treten. Der Dialog über nachhaltigkeitsrelevante Themen gewinnt kontinuierlich an Bedeutung, bspw. aufgrund der zunehmenden staatlichen Regulierung im ESG-Bereich seit 2017.

Wesentlichkeitsanalyse

Unsere Wesentlichkeitsbeurteilung haben wir so konzipiert, dass sie die Konformität mit dem doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt des § 289c Abs. 3 HGB gewährleistet und sich gleichzeitig am GRI-3-Standard orientiert. Somit wurden diejenigen nichtfinanziellen Themen identifiziert, die sowohl aus der Inside-out-Perspektive als auch aus der Outside-in-Perspektive wesentlich sind. Hierbei beschreibt die Inside-out-Perspektive die Auswirkungen unseres Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt. Die Outside-in-Perspektive beschreibt hingegen die Auswirkungen der nichtfinanziellen Themen auf den Geschäftserfolg unseres Unternehmens (vgl. Grafik "Wesentlichkeitsmatrix").

Prozess der Wesentlichkeitsanalyse

Zunächst wurden die bedeutendsten internen und externen Stakeholdergruppen identifiziert (siehe Grafik "Relevante Stakeholdergruppen"). Dies erfolgte insbesondere im Hinblick auf den möglichen Einfluss der Stakeholder auf GRENKE und vice versa.

Anhand mehrerer Quellen wurden potenziell relevante, nichtfinanzielle Themen zusammengestellt. Dies beinhaltet bspw. bereits durch GRENKE identifizierte ESG-Sachverhalte, Inhalte der Rahmenwerke der GRI, ESG-bezogene Anfragen von Ratingagenturen und Branchenvergleiche zu wesentlichen ESG-Sachverhalten.

Diese potenziell relevanten Inhalte wurden erneut hinsichtlich ihrer Relevanz für unser Geschäftsmodell validiert und auf diese Weise zu einer Liste von 20 ESG-Themen konsolidiert.

Diese ESG-Themen umfassen die folgenden Bereiche:

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Umweltbelange

Sozialbelange

Arbeits- und menschenrechtliche Belange

Geschäftsmodell und Innovation

Führung und Governance

Um den Vorgaben des HGB zu entsprechen, wurden die Themen aus den o. g. Bereichen den im § 289c HGB genannten Nachhaltigkeitsaspekten zugeordnet.

Die Befragung der Stakeholder dient einerseits zur Bewertung der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des GRENKE Konzerns auf die ausgewählten nichtfinanziellen Aspekte (Inside-out-Perspektive).

Andererseits wird mittels der Antworten bewertet, inwieweit sich die nichtfinanziellen Themen auf den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des GRENKE Konzerns auswirken (Outside-in-Perspektive).

Die externen und internen Stakeholder (vgl. Grafik "Relevante Stakeholdergruppen") wurden mittels einer Online-Erhebung befragt. Für die Wesentlichkeitsanalyse wurden im Berichtsjahr 708 externe Stakeholder und 266 interne Stakeholder kontaktiert. Insgesamt wurde die Umfrage von 147 der internen Stakeholder sowie 60 externen Stakeholdern beantwortet. Die Rücklaufquote betrug entsprechend 21,3 Prozent.

Relevante Stakeholdergruppen

EXTERNE STAKEHOLDER

/​/​ Banken/​Finanzanalystiinnen

/​/​ Ratingagenturen

/​/​ Investor:innen (Fremd- und Eigenkapital)

/​/​ Kund:innen

/​/​ Leasingnehmerinnen

/​/​ Partner:innen

/​/​ Forschung/​ Wissenschaft

/​/​ Standardsetter

/​/​ Verbände

INTERNE STAKEHOLDER

/​/​ Aufsichtsrat

/​/​ Vorstand

/​/​ Führungskräfte

/​/​ Mitarbeiter:innen

Mit Vertreterinnen aus Forschung und Wissenschaft sowie des Aufsichtsrats wurden zudem individuelle Experteninterviews geführt. Die Expert:innen stammten aus den Bereichen nachhaltige Bioökonomie, nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Produktentwicklung und Personalmanagement/​Führung. Sie ergänzten weitere Perspektiven zur Einordnung der nichtfinanziellen Themen und halfen, die Ergebnisse der Stakeholderbefragung zu validieren.

Alle Antworten der Online-Erhebung sowie der Experteninterviews wurden ausgewertet und in einer Wesentlichkeitsmatrix abgebildet:

Wesentlichkeitsmatrix

Im Zuge der Validierung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden die Definitionen der wesentlichen Themen ergänzt und für eine bessere Operationalisierung und Steuerung wie folgt verabschiedet:

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ESG-Produkte und -Services

Dieses Thema beschreibt unsere Fähigkeit, KMU nachhaltige (Leasing-)Finanzierungen und Dienstleistungen anzubieten. Die beiden Themen "ESG-bezogene Produkte und Services" und "Green-Economy-Objekte" wurden aufgrund der inhaltlichen Nähe zusammengefasst.

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Kreislaufwirtschaft

Dieses Thema befasst sich insbesondere mit der Wiederverwendung und Verwertung der Leasingobjekte nach Ablauf der Vertragslaufzeit zur Unterstützung einer Kreislaufwirtschaft.

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Digitalisierung und Ressourcenschonung

Dieses Thema beschreibt unsere Fähigkeit, Prozesse und Abläufe zu digitalisieren und dadurch, sowie durch weitere Maßnahmen, den Einsatz von Ressourcen zu minimieren.

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Arbeitgeberattraktivität

Hier messen wir unsere Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiterinnen zu gewinnen und zu halten.

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Kundensicherheit und -zufriedenheit

Im Fokus steht hier unsere Fähigkeit, gezielte Kundenerlebnisse zu schaffen und eine hohe Kundenzufriedenheit zu sichern, indem wir KMU einen attraktiven und gleichberechtigten Zugang zu Finanzierungen bieten. Die beiden Themen Sicherheit und Wohlbefinden der Kund:innen sowie finanzielle Inklusion wurden aufgrund der inhaltlichen Nähe in diesem Thema zusammengefasst.

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Innovation und Partnerschaften

Dieses Thema beschreibt den Aufbau und die Pflege gezielter Partnerschaften im Rahmen unseres Engagements zur Förderung einer nachhaltigen Gesellschaft.

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Risikomanagement

Hiermit adressieren wir unsere Fähigkeit, Risiken, die potenziell die Lage und Entwicklung der Gesellschaft beeinträchtigen können, einzuschätzen, zu managen und zu minimieren.

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Reporting und Transparenz

Im Fokus steht hier die transparente Gestaltung der Unternehmenskommunikation und der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung.

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Compliance und Datenschutz

Dieses Thema umfasst den Schutz von Daten durch den GRENKE Konzern sowie die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und regulatorischen Anforderungen. Die Themen Compliance und Datenschutz wurden aufgrund der starken inhaltlichen Nähe in diesem Thema gebündelt.

Diese neun für GRENKE wesentlichen Themen werden im Rahmen der Nichtfinanziellen Erklärung um die folgenden Mindestinhalte gemäß HGB ergänzt:

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Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Dieses Thema sehen wir unmittelbar verknüpft mit den Themen ESG-Produkte und -Services, Digitalisierung und Ressourcenschonung sowie Risikomanagement. Es orientiert sich weiterhin an den gleichnamigen Umweltzielen 1 und 2 der EU-Taxonomie. Daher wurde das Thema im Zuge der Validierung der Ergebnisse als wesentlich eingestuft.

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Arbeitsrechtliche Themen und Sicherheit

Wir betrachten diese Themen als grundlegend, und sie bilden die Voraussetzung zur Erfüllung des Themas Arbeitgeberattraktivität. Zudem stellen Arbeitnehmerbelange einen Mindestinhalt gemäß § 289c HGB dar. Dementsprechend sind diese Gegenstand der Nichtfinanziellen Erklärung.

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Achtung der Menschenrechte

Die Wahrung der Menschenrechte stellt eine grundlegende Voraussetzung zur Erfüllung unserer strategisch wesentlichen Themen dar. Diese werden zudem als Mindestinhalt in § 289c HGB genannt und werden deshalb ebenfalls in die Nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuordnung der Themen gemäß Gliederung nach § 289c HGB im Überblick:

Umweltbelange

/​/​ ESG-Produkte und -Services

/​/​ Kreislaufwirtschaft

/​/​ Digitalisierung und Ressourcenschonung

/​/​ Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Arbeitnehmerbelange

/​/​ Arbeitgeberattraktivität

/​/​ Arbeitsrechtliche Themen & Sicherheit

Sozialbelange

/​/​ Kundensicherheit und -zufriedenheit

/​/​ Innovation und Partnerschaften

Achtung der Menschenrechte

/​/​ Menschenrechte

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

/​/​ Compliance und Datenschutz

Nachhaltige Unternehmensführung

/​/​ Risikomanagement

/​/​ Reporting und Transparenz

Die im Vorjahr verwendeten Darstellungen wesentlicher Handlungsfelder und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind in dieser Form im diesjährigen Bericht nicht mehr enthalten. Alle im Vorjahr genannten Handlungsfelder wurden in unsere Nachhaltigkeitsstrategie, unsere Fokusinitiativen (vgl. Kapitel 3.2.2 "Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele") und die Aktivitäten zu unseren materiellen Themen (vgl. Kapitel 3.4 "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen") integriert.

3.2.2 Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele

Unser nichtfinanzielles Engagement verstehen wir als einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit sowie eine dauerhaft starke Positionierung im Markt. Nachhaltigkeit verankern wir bereits in unserer Unternehmensstrategie. Daraus abgeleitet beschreibt unsere Nachhaltigkeitsstrategie unsere Nachhaltigkeitsvision: Unser Anspruch ist es, Wegbereiter für einen nachhaltigen Mittelstand zu sein. Entlang dieser Vision beschreibt unsere Nachhaltigkeitsstrategie unsere Zielsetzungen und Maßnahmen im Sinn von ESG entlang der drei Dimensionen Klima und Umwelt, sozialer Beitrag sowie Verantwortung und Vertrauen. Für jede Dimension haben wir eine strategische Ambition definiert.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr analysierten wir die für uns wesentlichen Themen und leiteten hieraus die strategischen Fokusthemen ab (vgl. Kapitel 3.2.1 "Stakeholder-Dialog und Wesentlichkeitsanalyse 2022"). Die Ausgestaltung unserer strategischen Ambitionen stützen wir auf die Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Die materiellen Themen sowie die Anlehnung an die SDGs detaillieren unsere Nachhaltigkeitsstrategie wie folgt:

Unsere Nachhaltigkeitsambition

Klima und Umwelt

/​/​ ESG-Produkte und -Services

/​/​ Kreislaufwirtschaft

/​/​ Digitalisierung und Ressourcenschonung

Im Hinblick auf Klima und Umwelt ist es unsere Ambition, die Transformation zu einer grünen Zukunft zu unterstützen, indem wir nachhaltige Finanzdienstleistungen anbieten und Unternehmerinnen die Entscheidung für umweltbewusste Investitionen erleichtern. Hierfür erweitern wir einerseits unser Objektportfolio um Objekte der Green Economy und finanzieren somit die Investitionsbedarfe der nachhaltigen Transformation der KMU (SDG 12). Dies beinhaltet bspw. Objekte zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien (SDG 7).

Auch unser eigenes Produktangebot wollen wir entlang von ESG-Kriterien weiterentwickeln und unserer KMU-Kundschaft einen nachhaltigen Leasing vertrag im Sinn der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung anbieten (vgl. 3.4.1.1 "ESG-Produkte & -Services"). Zur Minimierung unseres ökologischen Fußabdrucks, sowie unserer Produkte setzen wir intern wie extern insbesondere auf effiziente digitale Prozesse (SDG 12 und 13).

Die Nachhaltigkeit unseres Leasingportfolios möchten wir messbar und transparent machen. Hierfür haben wir mit der Entwicklung des GRENKE Sustainability Index (GSI) begonnen. Der GSI wird jeden Leasingvertrag hinsichtlich definierter Nachhaltigkeitskriterien bewerten und Transparenz sowohl für uns als auch für die KMU schaffen und somit ein starkes Bewusstsein für nachhaltige Investitionsmöglichkeiten unterstützen.

Sozialer Beitrag

/​/​ Arbeitgeberattraktivität

/​/​ Kundensicherheit und -Zufriedenheit

/​/​ Innovationen und Partnerschaften

Unseren sozialen Beitrag sehen wir in der Förderung von Chancengleichheit und Innovationskraft für unsere KMU-Kunden, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiterinnen gleichermaßen. Chancengleichheit und Diversität (SDG 5) betrachten wir als die Grundpfeiler unseres Erfolgs. Hierzu achten wir auf Geschlechterdiversität in Vorstand, Aufsichtsrat und unter unseren Mitarbeiter:innen. Mit unseren flexiblen Arbeitszeitmodellen unterstützen wir zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wir schaffen Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen fördern, z. B. durch das Angebot von ergonomischen Arbeitsplätzen, Gesundheitsvorsorge und Arbeitszeit- und Vorsorgemodellen. Durch den steigenden Anteil medizintechnischer Geräte in unserem Leasingportfolio leisten wir mit unseren Finanzdienstleistungen für den Gesundheitssektor einen Beitrag zur Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens in der Gesellschaft (SDG 3).

Wir stärken den Zugang zu hochwertiger Bildung (SDG 4) durch unsere Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen (vgl. Kapitel 3.4.2.1.5 "Weiterbildung und Entwicklung der Mitarbeitenrinnen" sowie Kapitel 3.4.2.1.6 "Ausbildung und Studium"). Über unser Unternehmen hinaus fördern wir Bildung und Kultur durch Kooperationen, z. B. mit Schulen und Universitäten, in den Bereichen Forschung und Entwicklung.

Verantwortung und Vertrauen

/​/​ Risikomanagement

/​/​ Reporting und Transparenz

/​/​ Compliance und Datenschutz

Unter Verantwortung und Vertrauen haben wir unseren Anspruch einer nachhaltigen Unternehmensstruktur und transparenten, verlässlichen und vertrauensvollen Unternehmensführung zusammengefasst. Unseren nachhaltigen Erfolg sichern wir durch ein sorgfältiges Risikomanagement ab. Aktuelle Entwicklungen und Gegebenheiten, wie z. B. Chancen und Risiken des Klimawandels, integrieren wir in unser Risikomanagement. Transparente Berichterstattung und Kapitalmarktkommunikation (vgl. Kapitel 3.4.3.2 "Reporting und Transparenz") bilden einen wichtigen Grundstein unserer Verantwortung und des vertrauensvollen Miteinanders mit unseren Stakeholdern.

Wir übernehmen Verantwortung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und fördern das Rückgrat von Innovation durch unsere Finanzierungslösungen für KMU (SDG 8 und 9). Ein verantwortungsvoller Umgang mit und der Schutz von Daten unserer Stakeholder sowie ein wirksames Risikomanagement schaffen Vertrauen und legen so die Basis für langfristige Partnerschaften (SDG 17).

Durch die Entwicklung und Implementierung eines ganzheitlichen Steuerungssystems, bestehend aus TOP- und Steuerungs-KPI, wollen wir die Wirkung unserer Maßnahmen regulierbar und transparent machen. Im Geschäftsjahr 2022 definierten wir die TOP-KPI für unsere Nachhaltigkeitsstrategie. Hierunter verstehen wir die wichtigsten Kennzahlen zur Steuerung unserer Nachhaltigkeitsziele. Ein TOP-KPI kann dabei aus mehreren Komponenten bestehen (vgl. Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren").

Die Operationalisierung und Umsetzung im Konzern erfolgt mittels Fokusinitiativen, die die Zielerreichung für unsere strategischen Fokusthemen voranbringen.

Im Geschäftsjahr 2022 initiierten wir folgende Fokusinitiativen:

Unsere Fokusinitiativen

Klima und Umwelt

/​/​ Entwicklung des Marktangangs für Green-Economy-Objekte

/​/​ Entwicklung und Einführung des GSI als Messgröße für Nachhaltigkeit

/​/​ Ermittlung der CO 2-Emissionen gemäß GHG-Protokoll

/​/​ Programmstart Fast.Forward.Digital zur Digitalisierung und Automatisierung zentraler Unternehmensprozesse

Sozialer Beitrag

/​/​ Durchführung und Weiterentwicklung der jährlichen Befragung der Mitarbeiterinnen sowie Maßnahmenabteilung

/​/​ Erweiterung des Angebots im GRENKE Talent Lab zur Förderung der Mitarbeiterentwicklung

/​/​ Entwicklung und Einführung einer übergreifenden Zufriedenheitsumfrage für KMU-Kunden und Geschäftspartner:innen

Verantwortung und Vertrauen

/​/​ Benchmarking und Sicherstellung eines marktfähigen ESG-Ratings

/​/​ Durchführung und Weiterentwicklung von Schulungen zu Compliance und Datenschutz

/​/​ Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in die Vorstandsvergütung ab 2022

In den nachfolgenden Abschnitten werden die Details und Fortschritte zu den oben genannten Aktivitäten näher beleuchtet.

3.3 Nachhaltigkeit im GRENKE Konzern

3.3.1 Nachhaltige Unternehmensführung

3.3.1.1 ESG-Organisation und Management

Die Gewährleistung rechtskonformen und gleichzeitig wirtschaftlichen Handelns in den Dimensionen Klima und Umwelt, sozialer Beitrag und Verantwortung und Vertrauen ist zentrales Element unserer nachhaltigen Entwicklung. Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln stellen wir durch Einbettung von Nachhaltigkeit in unsere Organisation und Governance sicher.

Infolge eines im September 2020 veröffentlichten Berichts eines Shortsellers beauftragten wir im Geschäftsjahr 2020 eine gesonderte Prüfung bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG). Außerdem mandatierte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars nach § 44 KWG sowie eine Prüfung des Konzernabschlusses der GRENKE AG zum 31. Dezember 2019 und des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019.

Die daraus hervorgegangenen Kritikpunkte sahen wir als Chance, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Governance zu ergreifen und umzusetzen.

Die eingeleiteten Maßnahmen trieben wir auch im Geschäftsjahr 2022 weiter voran, sodass fortlaufend ein starker Fokus auf den Maßnahmen zur Stärkung der regulatorischen Konformität liegt. Gleichzeitig stärken wir aber auch unsere Governance in Bezug auf Nachhaltigkeit in Form von Maßnahmen, Konzepten und Due-Diligence-Prozessen, bspw. durch Einführung unseres Verhaltenskodex (vgl. Kapitel 3.3.2.1 "Policies und Richtlinien").

Die GRENKE AG erfüllt die im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) dargestellten wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften sowie weitestgehend die vom DCGK empfohlenen Standards für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung (vgl. Kapitel 9 "Erklärung zur Unternehmensführung"). Bestätigung erhalten unsere Maßnahmen zur Stärkung der Governance durch die Ergebnisse der DVFA Scorecard 2022, in der die GRENKE AG im SDAX den dritten Platz belegt hat.

Die GRENKE AG verfügt als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht über Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Unternehmens. Er wird durch den Aufsichtsrat überwacht und beraten. Für Ausführungen betreffend die personellen Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf das Kapitel 6 "Veränderung in den Organen der Gesellschaft".

Die Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Berichtsjahr 2022 unter Einbindung des Gesamtvorstands entwickelt. Indem der Vorstand in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden war, stellten wir sicher, dass sich die Nachhaltigkeitsstrategie in die Gesamtunternehmensstrategie einfügte. Gleichzeitig wurde im Geschäftsjahr die Bedeutung von ESG für den Konzern durch die Ernennung von Frau Dr. Mitic als Nachhaltigkeitsbeauftragte innerhalb des Aufsichtsrats gestärkt. Als Expertin für nachhaltige Unternehmensentwicklung (www.grenke.de/​unternehmen/​grenke-gruppe/​ management-der-grenke-ag/​aufsichtsrat) unterstützt und überwacht sie die ESG-Transformation des GRENKE Konzerns.

Das operative Management der Nachhaltigkeitsstrategie obliegt bei GRENKE der 2022 neu geschaffenen ESG-Abteilung, in der die strategische Ausrichtung und die Koordinierung der konzernweiten ESG-bezogenen Aktivitäten gebündelt werden.

Der ESG-Bereich deckt das folgende Aufgabenspektrum ab:

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Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie

Aufbau und Weiterentwicklung eines geeigneten Steuerungssystems

Koordination und Management der konzernweiten Operationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie

Entwicklung unsere CO 2-Neutralisierungsstrategie

Fortentwicklung von ESG-Policies

Interne und externe nichtfinanzielle Berichterstattung

Aufbau von Know-how zum Thema Nachhaltigkeit in allen Ländern und Standorten

Austausch und Interessenvertretung gegenüber internen und ausgewählten externen Stakeholdern

ESG-Organisation und Management

Der ESG-Bereich übernimmt diese Aufgaben in enger Abstimmung mit dem Vorstand und den Fachbereichen. Er entwickelt auf diese Weise tragfähige Lösungsansätze und Entscheidungsgrundlagen zur operativen Umsetzung in den Fachbereichen.

Neben der organisatorischen Verankerung werden wir die hohe Relevanz des Themas ESG durch die Koppelung der Top-Managementvergütung an das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen unterstreichen. Den Anteil der Top-Managementpositionen mit Nachhaltigkeitskomponente in der variablen Vergütung messen wir ebenfalls als TOP-KPI (vgl. Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren"). Neben dem Vorstand betrachten wir hier auch das Top-Management, also die erste und zweite Führungsebene. Im ersten Schritt wurden Nachhaltigkeitskomponenten im Geschäftsjahr 2022 für die Vorstandsvergütung umgesetzt. Dies ergibt eine Quote von 100 Prozent im Vorstand und 1,6 Prozent in der Gesamtbetrachtung des Vorstands und Top-Managements. Zu weiteren Einzelheiten der Vergütung verweisen wir auf unseren Vergütungsbericht (www.grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​ berichte-und-praesentationen/​).

3.3.1.2 ESG-Compliance

Zur Operationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie und deren Integration in die Geschäftsorganisation und -prozesse bedienen wir uns verschiedener Maßnahmen und Konzepte.

Zentrale Inhalte nachhaltiger Unternehmensführung

Insbesondere die Maßnahmen und Konzepte des Fokusthemas Verantwortung und Vertrauen sind stark durch gesetzliche Vorschriften geprägt, die wir in unserer Aufbauorganisation entsprechend implementiert haben.

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Compliance-Management: Zur Sicherstellung gesetzeskonformen Handelns haben wir ein gruppenweites Compliance-Management-System (CMS) und Hinweisgebersystem implementiert und Compliance-Officer bestellt (vgl. Kapitel 3.4.3.3.1 "Compliance-Management").

Geldwäscheprävention: Zur Einhaltung der Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben wir gruppenweite Sicherungsmaßnahmen eingerichtet, Geldwäschebeauftragte bestellt und schulen unsere Mitarbeiter:innen regelmäßig (vgl. Kapitel 3.4.3.3.2 "Geldwäscheprävention").

Datenschutz: Für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen haben wir geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen, Datenschutzbeauftragte berufen und unsere Mitarbeiter:innen sensibilisiert (vgl. Kapitel 3.4.3.3.3 "Datenschutz").

Informationssicherheit: Wir haben ein Informationssicherheitssystem implementiert und entwickeln dieses laufend weiter, um insbesondere den aufsichtsrechtlichen Vorgaben vollumfänglich zu entsprechen. Durch interne und externe Audits sowie Schulungen der Mitarbeiterinnen stellen wir die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen sicher (vgl. Kapitel 3.4.3.3.4 "Informationssicherheit").

3.3.2 Nachhaltige Unternehmenspolitik

3.3.2.1 Policies und Richtlinien

Unsere Nachhaltigkeitsstrategie und -aktivitäten richten wir an international anerkannten Rahmenrichtlinien und Standards sowie selbst geschaffenen Richtlinien aus und integrieren diese in unsere Geschäftstätigkeit. Zu den wichtigsten Policies und Richtlinien zählen:

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UN Sustainable Development Goals

Wir übernehmen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung über alle unsere Geschäftsaktivitäten hinweg und haben die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs - Sustainable Development Goals) in unsere Nachhaltigkeitsstrategie integriert.

Für unser Geschäftsmodell weisen insbesondere die folgenden SDGs eine hohe Relevanz auf:

Für unsere Nachhaltigkeitsstrategie relevante SDGs

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Charta der Vielfalt

Chancengleichheit und Diversität sind elementare Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Geschäftsjahr 2022 hat sich der GRENKE Konzern aktiv dazu verpflichtet, den Diversitätsgedanken weiter in der Organisationsstruktur zu verankern. Ferner verpflichten wir uns zu einer von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägten Organisationskultur und richten unsere Personalprozesse so aus, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter:innen gerecht werden.

Wir erkennen die Vielfalt innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens an und nutzen die damit verbundenen Potenziale zur Weiterentwicklung unseres Unternehmens. Gleichzeitig fördern wir den internen und externen Dialog zur Charta und beziehen unsere Mitarbeiter:innen in die Umsetzung der Charta ein.

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Carbon Disclosure Project

Um transparent über unsere CO 2-Emissionen sowie die Chancen und Risiken für unser Geschäftsmodell aus dem Klimawandel zu berichten, reichten wir für das Geschäftsjahr 2022 erstmals den Berichtsfragebogen des Carbon Disclosure Projects (CDP) ein. Ein Rating wird für das Berichtsjahr 2023 angestrebt.

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GRENKE Verhaltenskodex

Wir betrachten unseren Verhaltenskodex als ethischen Ordnungsrahmen für unser Handeln und unsere Entscheidungen. Transparenz und Vertrauen sind für uns die Basis einer guten Zusammenarbeit. Daher erwarten wir von unseren Kreditor:innen und Lieferant:innen die Einhaltung derselben Grundsätze.

GRENKE Verhaltenskodex

/​/​ Arbeitnehmer- und Menschenrechte

/​/​ Umweltschutz

/​/​ Materialbeschaffung

/​/​ Verhalten gegenüber Geschäftspartner:innen und Dritten

/​/​ Geldwäscheprävention

/​/​ Fairer Wettbewerb

/​/​ Korruptions- und Bestechungsbekämpfung

/​/​ Vermeidung von Interessenkonflikten

/​/​ Compliance-Management

/​/​ Einhaltung des Kodex

Unser Verhaltenskodex stützt sich auf internationale Übereinkommen, Leitprinzipien und Erklärungen:

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die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen

die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln

den Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)

die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Unser Verhaltenskodex fordert von unseren Kreditor:innen und Lieferant:innen die Einhaltung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten sowie Gesetzen zum Umweltschutz. Zudem sind unsere Lieferant:innen verpflichtet, bei der Materialbeschaffung eine wirksame Qualitätssicherung durchzuführen und verbundene Risiken zu minimieren. Gegenüber Geschäftspartner:innen und Dritten verpflichten sich Lieferant:innen und Kreditor:innen, stets integer und ethisch einwandfrei zu handeln. Gleichzeitig müssen sie die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Geldwäscheprävention, Wettbewerbs- und Kartellrecht einhalten und die Rechte an geistigem Eigentum gewährleisten. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferant:innen Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, Bestechung und Interessenkonflikten sowie zur Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Compliance-Management-Systems.

3.3.2.2 Qualitätsmanagement

Neben der Sicherstellung gesetzlicher Anforderungen setzen wir selbst hohe Qualitätsansprüche an unser Handeln. Hierfür nutzten wir ein Qualitätsmanagementsystem, das den Rahmen für die konzernweit etablierten Geschäfts- und Arbeitsprozesse im Geschäftsalltag des GRENKE Konzerns vorgibt.

Alle Mitarbeiterinnen haben Zugriff auf unser Qualitätsmanagementsystem und werden in der Anwendung geschult. Das internationale Qualitätsmanagementteam an unserem Hauptsitz in Baden-Baden greift auf ein breites internes Netzwerk zurück, um wesentliche Informationen und Änderungen schnell und zielgerichtet an die relevanten Fachbereiche kommunizieren zu können. In jedem Land gibt es eine QM-Kontaktperson, in einigen Ländern sogar eigene QM-Teams. Regelmäßige Network-Calls und monatliche Newsletter stellen den Informations- und Erfahrungsaustausch sicher, um das Qualitätsmanagement bestmöglich weiterzuentwickeln. Der inhaltliche Schwerpunkt des Qualitätsmanagementsystems gilt den Arbeitsprozessen.

Seit 1998 wird bei GRENKE das Qualitätsmanagement von der TÜV SÜD Management Service GmbH als unabhängige Prüfungsgesellschaft jährlich zertifiziert. Nach ihrem Überwachungsaudit im Jahr 2021 bestätigte uns die TÜV SÜD Management Service GmbH im Geschäftsjahr 2022 erneut, dass wir über ein gut funktionierendes und wirksames Qualitätsmanagementsystem verfügen, das die Anforderungen der Norm ISO 9001:2015 vollumfänglich erfüllt.

Das aktuelle Zertifikat ist bis Oktober 2025 gültig. Unsere zertifizierten Standorte und Unternehmen sind auf unserer Website zu finden (vgl. www.grenke.de/​ unternehmen/​grenke-deutschland/​auszeichnungen-zertifizierungen/​).

Qualitätsmanagement-Regelkreis

Das Qualitätsmanagement ist zentraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie, des Risikomanagements und unserer Due-Diligence-Prozesse. In einem sogenannten Qualitätsmanagement-Regelkreis, der die Bausteine Qualitätspolitik, Qualitätsziele, Programme und Projekte, Qualitätsaudits und Qualitätsreview umfasst, prüfen und optimieren wir die organisatorische Struktur, die Prozesse und die Ergebnisse im Konzern systematisch, um damit zum langfristigen Erfolg des Unternehmens beizutragen (siehe Grafik "Qualitätsmanagement-Regelkreis").

Im Rahmen des Qualitätsmanagement-Regelkreises führen wir - ergänzend zu den genannten TÜV-Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits - interne Qualitätsmanagement-Audits durch und erfassen kontinuierlich qualitätsrelevante Dokumente, die regelmäßig aktualisiert werden. Somit stellen wir sicher, dass sich sowohl Gesetzesänderungen als auch laufende Produkt- und Prozessanpassungen in unserem Qualitätsmanagement widerspiegeln. Dadurch können wir rechtzeitig Prozessabweichungen feststellen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 28 Standorte durch den TÜV SÜD im Rahmen der Stichprobenzertifizierung auditiert (Vorjahr: 24 Standorte). Darüber hinaus fanden 115 interne Audits statt (Vorjahr: 112 interne Audits).

Ideen und Impulse der Belegschaft

Das Vorschlagswesen war schon immer Bestandteil der Unternehmenskultur bei GRENKE. Den entsprechenden Prozess digitalisierten und optimierten wir bereits im Jahr 2018 und gaben unseren Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, ihre Ideen mittels quartalsweiser Ideenkampagnen einzureichen. Im Jahr 2021 wurden vier Kampagnen durchgeführt, bei denen 19 Prozent der Ideen der Mitarbeiterinnen angenommen wurden und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft wurden. Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 wurden sieben Ideen aus dem Jahr 2021 realisiert, eine weitere befindet sich noch in der Umsetzung.

Nach der ersten Kampagne im Jahr 2022 unterzogen wir den Prozess basierend auf einer Befragung unserer Mitarbeiterinnen erneut einer Überarbeitung und legten ihn zum vierten Quartal 2022 neu. Seitdem haben unsere Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, ihre Ideen fortlaufend einzureichen, unabhängig von zeitlich befristeten Kampagnen oder thematischen Vorgaben. Darüber hinaus gestalteten wir die Einreichungs- und Bewertungskriterien klar und einfach, aktualisierten das Prämiensystem und passten das Schulungsangebot entsprechend der Prozessänderung an. Dadurch wollen wir weiterhin die Innovationskraft unserer Mitarbeiterinnen fördern und ausbauen. Im Jahr 2022 wurden in der letzten quartalsweisen Themenkampagne 62 Ideen von Mitarbeiterinnen eingereicht. Hiervon wurden 50 Prozent der Ideen angenommen. Aus diesen angenommenen Ideen wurden zum Ende des Berichtsjahres bereits fünf Ideen realisiert, vier weitere befinden sich noch in der Umsetzung. Im vierten Quartal wurden im neuen Prozess weitere 46 Ideen eingereicht, die sich derzeit im Review befinden.

3.4 Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen

3.4.1 Klima und Umwelt

3.4.1.1 ESG Produkte und -Services

Unser Fokus liegt auf Finanzierungslösungen, die auf kleine und mittelständische Unternehmen und deren Investitionsbedarfe zugeschnitten sind. Für die nachhaltige Ausrichtung unseres Unternehmens sehen wir es als unsere Aufgabe an, insbesondere ESG-Produkte und -Services zu finanzieren und anzubieten. Unsere Aktivitäten und Fortschritte messen wir mit einem entsprechenden TOP-KPI (vgl. Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren").

Um den Kundenbedürfnissen der KMU zu entsprechen, decken unsere Leasing- und Mietprodukte eine große Vielfalt von Leasingobjekten ab. Gleichzeitig gewährleisten wir so die Diversifizierung unseres Portfolios (siehe Grafik "Zusammensetzung unseres Leasingobjektportfolios"). Angesichts der Transformation der Gesamtwirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit sind wir bestrebt, auch unser Objektportfolio nachhaltiger zu gestalten. Durch die Finanzierung von Objekten der Green Economy wollen wir KMU in die Lage versetzen, selbst nachhaltiger zu wirtschaften. Unter Green Economy verstehen wir bspw. Objekte zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien, zur Unterstützung nachhaltiger Mobilität oder Abfall- und Ressourcenmanagement.

Im Geschäftsjahr 2022 definierten wir das neue Segment Green Economy. Dieses umfasst neben dem E-Bike-Geschäft nun bspw. auch Photovoltaikanlagen sowie Energiespeicher und machte im Jahr 2022 bereits 5,2 Prozent des Leasingneugeschäfts aus (2021: 4,0 Prozent). In Deutschland lag der Anteil an Green-Economy-Objekten sogar bei 15,2 Prozent und konnte damit im Vergleich zum Vorjahr weiter ausgebaut werden (2021: 14,0 Prozent). Besondere Relevanz bei den Green-Economy-Objekten haben weiterhin E-Bikes, welche im Jahr 2022 im Gesamtkonzern 4,3 Prozent des Leasingneugeschäfts ausmachten (2021: 3,6 Prozent).

Zusammensetzung unseres Leasingobjektportfolios

in Prozent

Im Kontext von ESG leisten wir zudem einen Beitrag zur Gesundheitsversorgung, in dem wir beispielsweise Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen die Finanzierung medizintechnischer Objekte ermöglichen. Der Anteil an Medical-Objekten an unserem gesamten Portfolio blieb dabei nahezu konstant bei 8,0 Prozent im Geschäftsjahr 2022 (2021: 8,3 Prozent).

An der Produktion von Waren und Gütern sind wir als Finanzierungspartner zwar nicht direkt beteiligt, dennoch sind wir bestrebt, auch in vor- und nachgelagerten Prozessen unseren Einfluss auf Nachhaltigkeitskriterien geltend zu machen (vgl. im Detail dazu den GRENKE Verhaltenskodex in Kapitel 3.3.2 "Nachhaltige Unternehmenspolitik").

Die Nachhaltigkeit unserer Dienstleistung wird sowohl durch die Leasingobjekte als auch die Leasingverträge selbst beeinflusst. Um die Nachhaltigkeit unserer Finanzierungen transparent und messbar zu machen, entwickeln wir aktuell den GRENKE Sustainability Index (GSI). Dieser Index berücksichtigt die verschiedenen für den Leasing-Vertragslebenszyklus relevanten Komponenten. Dazu gehören Parameter im Kontext des Leasingobjekts (z. B. Objektkategorie oder Wiederverwertbarkeit), des Vertrags (z. B. Digitalisierung der Abwicklungsprozesse) und unserer Leasingnehmer:innen (z. B. Branchenschlüssel). Ziel des GSI ist die Bewertung unserer Finanzierungsgeschäfte unter Berücksichtigung der Spezifika objektbezogener Finanzierungen. Bei den Bewertungskriterien handelt es sich um eigens definierte Kriterien, welche nicht den Kriterien für nachhaltige Finanzprodukte im Sinn der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) entsprechen oder aus dieser abgeleitet werden. Wir haben uns für die Definition des GSI entschieden, da keine einschlägigen Kriterien für nachhaltige Leasingverträge existieren.

Unser Ziel ist es, den Prototypen des GSI weiterzuentwickeln und in Kooperation mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) zu validieren, um den GSI als aussagekräftige Bewertungsmetrik einzuführen. Für die Entwicklung eines nachhaltigen Leasingvertrags starteten wir im Berichtsjahr zudem mit der Planung eines weiteren Projekts in Zusammenarbeit mit dem KIT sowie der AfB gGmbH.

GRENKE Sustainability Index

GRENKE Sustainability Index

In Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) entwickeln wir den GRENKE Sustainability Index (GSI).

Der GSI wird jeden Leasingvertrag hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit bewerten und Transparenz sowohl für uns als auch für unsere KMU-Kunden sowie ein stärkeres Bewusstsein für nachhaltige Investitionsmöglichkeiten schaffen.

Unsere Mitarbeiterinnen lernen in Schulungen und anderen Formaten die Nachhaltigkeit in unserem Produkt- und Objektportfolio kennen. Gegenstand dieser Workshops ist die Operationalisierung und Fortentwicklung der durch uns finanzierbaren Objekte im Sinn der Green Economy. Durch diese Formate unterstützen wir die lokale Implementierung unserer konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie entlang der landesspezifischen Anforderungen. Weiterhin wollen wir das Know-how zum Thema ESG in unserer Belegschaft anreichern und sicherstellen, dass unsere Mitarbeiterinnen ihr eigenes Handeln entlang unserer Nachhaltigkeitsstrategie ausrichten. Zudem wollen wir unsere Mitarbeiterinnen befähigen, mit unseren Leasingnehmerinnen und Geschäftspartnerinnen über Nachhaltigkeit sprechen zu können. Hierfür machten wir unsere Mitarbeiterinnen im Geschäftsjahr 2022 mit den Schulungsangeboten zu ESG-Grundlagen und zum Thema ESG@GRENKE - unsere Ambitionen und Einblicke vertraut. Diese Themen wurden im Rahmen von 32 interaktiven, digitalen Live-Sessions geschult. Dieses freiwillige Schulungsangebot wurde insgesamt von 910 Teilnehmerinnen aus 28 Ländern wahrgenommen. Neben diesem konzernweiten Angebot wurden durch unsere Ländergesellschaften weitere Nachhaltigkeitsinitiativen gestartet. Die GRENKE Locazione S.r.l. in Italien lobte beispielsweise für das Siegerteam einer Vertriebskampagne eine Teambuilding-Session mit Fokus auf Nachhaltigkeit aus. Weitere Informationen zum Schulungsangebot folgen im Kapitel 3.4.2.1.5 "Weiterbildung und Entwicklung der Mitarbeiter:innen".

3.4.1.2 Kreislaufwirtschaft

Als Leasinganbieter sehen wir in einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft einen wichtigen Hebel. Dies beginnt für uns bereits vor einer potenziellen Zurücknahme der Objekte: Wir verleasen Neuwaren, die gängige Markt- und Technologiestandards erfüllen. Davon versprechen wir uns eine längere Nutzungsdauer der Leasingobjekte. So können die Geräte über die normale Leasinglaufzeit hinaus von unseren Leasingnehmer:innen genutzt werden. Des Weiteren ist das Anbieten von Objekten, die z. B. nach der Leasingvertragslaufzeit durch Weiterverkauf in einen zweiten Produktlebenszyklus überführt werden können oder bei denen die Rückgewinnung von Ressourcen gewährleistet werden kann, für uns essenziell. So können wir einen wertvollen Beitrag zum Übergang in eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft leisten.

Um den zweiten Lebenszyklus für unsere Leasingobjekte zu ermöglichen, betreiben wir in unseren Kernmärkten Deutschland, Frankreich und Italien eigene Wiederverwertungsplattformen. Der größte Teil der Objekte wird am Ende der Laufzeit an die Fachhandelspartner:innen weiterverkauft. Bei Rücknahme durch GRENKE können die Leasingobjekte durch unsere Asset Broker nach einer Funktionsprüfung an Drittkunden weiterverkauft und erneut genutzt werden.

Im Jahr 2022 nahmen unsere GRENKE Asset Broker 23.837 Objekte entgegen (2021: 23.627 Objekte). Dies entspricht einer Rücknahmequote von 6,5 Prozent in Deutschland (2021: 9,8 Prozent), 9,9 Prozent in Frankreich (2021: 11,7 Prozent) und 3,1 Prozent in Italien (2021: 4,1 Prozent). Von diesen wurden 23.381 Objekte an Drittkunden weiterverkauft (2021: 22.838 Objekte), davon 13.021 in Deutschland (2021: 13.230 Objekte), 8.731 in Frankreich (2021: 7.895 Objekte) und 1.989 in Italien (2021: 1.713 Objekte).

Nur ein geringer Anteil an Gegenständen, insgesamt 456 Objekte, konnten nicht in einen zweiten Lebenszyklus überführt werden und wurde von unseren Asset Brokern fachgerecht entsorgt (2021: 789 Objekte). Von diesen entsorgten Geräten entfielen 429 auf Deutschland, 6 auf Frankreich und 21 auf Italien (2021: 775 in Deutschland, 2 in Frankreich, 12 in Italien). Somit konnten im Vergleich zum Vorjahr mehr Objekte wiederverwendet werden, während der Anteil der fachgerecht entsorgten Geräte sank.

Wir werden in enger Zusammenarbeit mit unseren GRENKE Asset Brokern die Weiterverwendbarkeit unserer Leasingobjekte kontinuierlich vorantreiben, um auch hier unsere Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Die Verbesserung unserer Rücknahmeprozesse, bspw. hinsichtlich der verwendeten Verpackungen, beleuchten wir außerdem im Rahmen der Arbeiten für einen nachhaltigen Leasingvertrag.

3.4.1.3 Digitalisierung und Ressourcenschonung

Zentrale Steuerungsgröße für unsere Maßnahmen zu Digitalisierung und Ressourcenschonung ist der Automatisierungsgrad unserer Prozesse im Leasing-Kerngeschäft. Die Messung dieses TOP-KPI erfolgt mittels folgender Komponenten (vgl. Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren").

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Anzahl Länder mit verfügbaren eSignature-Lösungen

Anzahl der Länder mit verfügbaren E-Invoice-Lösungen

E-Contract-Quote, gemessen am Anteil mit E-Signature abgeschlossener Leasing verträge im Vergleich zur Gesamtzahl neuer Vertragsabschlüsse

Als Anbieter von Small-Ticket-Leasingfinanzierungen bringt unser Geschäftsmodell traditionell ein hohes Aufkommen von Unterlagen und Dokumenten mit sich. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, alle papierintensiven Prozesse zu identifizieren und bis 2024 den Papierverbrauch deutlich zu reduzieren. Im Geschäftsjahr 2022 setzten wir zur Unterstützung unserer Digitalisierungsstrategie das Fokusprogramm Fast.Forward.Digital auf. Hierzu bildeten wir ein fachbereichsübergreifendes Team mit dem Auftrag, Lösungen für skalierbare und digitale Prozesse zu konzeptionieren.

Konkret entwickelten wir im Berichtsjahr folgende Angebote weiter:

Die digitale Personalakte

Mit der digitalen Personalakte ermöglichen wir unseren Mitarbeiterinnen, orts- und zeitunabhängig auf Personaldokumente zuzugreifen. Zugleich gewährleisten wir so einen rechtssicheren Umgang mit Lösch- und Aufbewahrungsfristen. Die digitale Personalakte ermöglicht zudem, wichtige Formalitäten wie Gehaltsabrechnungen oder Urlaubsanträge papierlos abzuwickeln und zu verwalten.

Das digitale Kundenportal

Hier können unsere Leasingnehmer:innen ihre Verträge, Rechnungen und Daten jederzeit online verwalten. Das Portal ist seit dem Geschäftsjahr 2022 in 27 1Ländern verfügbar (2021: 21 Länder) und soll zukünftig auch in weiteren GRENKE Märkten ausgerollt werden. Der Versand von Rechnungen erfolgt weitestgehend papierlos. Im Jahr 2022 werden in 26 2Ländern (2021: 25 Länder) Rechnungen digital versendet (TOP-KPI).

Auch bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen setzen wir die elektronische Rechnungsstellung ein. Laut EU-Richtlinie (2014/​55/​EU) müssen alle EU-Länder zumindest im Business-to-Government-Bereich sukzessive E-Invoicing einführen. Wir sehen uns hier in einer Vorreiterrolle, da wir E-Invoicing bereits in Deutschland, in unseren Tochtergesellschaften in Frankreich, Italien, Portugal, Schweden, der Türkei und Finnland sowie in unserer Franchisetochtergesellschaft in Chile umsetzen. Regelmäßig führen wir hierbei Formatanpassungen durch, darunter im Berichtsjahr in unserer Tochtergesellschaft Italien.

1 Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate
2 Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Singapur, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika.

Insgesamt wurde der Postversand bei der Rechnungsstellung durch die oben genannten Maßnahmen bei GRENKE weiter reduziert. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistete die Tochtergesellschaft in Frankreich. Dort konnte im Geschäftsjahr 2022 die Postversandquote um einen weiteren Prozentpunkt auf 4 Prozent (2021: 5 Prozent) gesenkt werden. Der Postversand in Deutschland und Italien blieb im Jahr 2022 konstant im Vergleich zum Vorjahr bei 7 Prozent respektive < 1 Prozent (siehe Grafik "Anteil gedruckter Rechnungen in den Kernmärkten").

Die eSignatur

Bereits 2015 führte GRENKE die eSignatur ein, die seitdem steigende Nutzungszahlen verzeichnet. Der für Fachhandelspartner:innen und Kund:innen kostenlose Vorgang vereinfacht den Abschluss von Finanzierungsverträgen. Die Dokumente werden elektronisch versandt und rechtsgültig signiert. Durch diese Lösung sparen wir Papier für Ausdrucke und Kuverts ein. Die eSignatur wurde zunächst in Deutschland und Frankreich eingeführt und ist aktuell in insgesamt 27 Märkten (2021: 27) implementiert (Bestandteil des TOP-KPI). Hierbei nutzen wir zwei marktgängige Lösungen: DocuSign und die BankID via Verified. In drei Märkten wird die BankID als digitale Signaturlösung verwendet, in den übrigen 24 DocuSign. Somit können weiterhin in über 80

Anteil gedruckter Rechnungen in den Kernmärkten per 31. Dezember 2022, in Prozent

Prozent der GRENKE Märkte Dokumente digital signiert werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 108.841 Verträge mit elektronischer Signatur abgeschlossen (2021: 82.953 Verträge; siehe Grafik "Anzahl mit elektronischer Signatur abgeschlossener Leasingverträge"). Somit stieg der Anteil digital signierter Verträge weiter an und entspricht einer E-Contract-Quote (Bestandteil des TOP-KPI) von 40,5 Prozent im Jahr 2022 (2021: 38,7 Prozent). Zur Weiterentwicklung der eSignatur via DocuSign wurde im zweiten Quartal 2022 in Deutschland die qualifizierte elektronische Signatur eingeführt. Diese Handhabung beinhaltet neben der Signatur auch die digitale Identifizierung per VideoIdent-Verfahren. Die Methode soll künftig in weiteren Ländern ausgerollt werden.

Anzahl mit elektronischer Signatur abgeschlossener Leasingverträge per 31. Dezember 2022

Auch innerhalb des Konzerns gewinnt die elektronische Signatur zunehmend an Bedeutung, beispielsweise bei der Unterzeichnung von Protokollen oder Verträgen zwischen Konzerngesellschaften (siehe Grafik "Mit elektronischer Signatur abgeschlossene Leasingverträge").

Werbemittel

Unsere Broschüren und Flyer werden in Deutschland zum größten Teil bei einer Druckerei gedruckt, die FSC-zertifiziert ist, klimaneutral produziert (durch CO 2-Kompensation) und mineralölfreie Farben einsetzt. Neben den Printmaterialien setzen wir vermehrt auf digitale Flyer und Broschüren.

Wir wollen auch unseren produzierten Abfall reduzieren. Im Rahmen der Bilanzierung unseres Unternehmensfußabdrucks wurde der im Konzern anfallende Abfall für das Jahr 2021 erstmalig mit 31 Tonnen ermittelt. Aufgrund der Abhängigkeit unserer Datenverfügbarkeit von den Nebenkostenabrechnungen der zumeist angemieteten Standorte weist die aktuelle Ermittlung des angefallenen Abfalls noch einige Lücken auf. Wir arbeiten an Maßnahmen, um die Datenverfügbarkeit und -qualität zu steigern, um künftig für alle unsere Standorte genauere Werte ermitteln zu können. Nähere Informationen zur Ermittlung nach GHG-Protokoll folgen im nächsten Kapitel (vgl. 3.4.1.4 "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"). Die Nutzung unserer Gebäudeflächen versuchen wir, gleichsam effizient und ressourcenschonend zu gestalten. Damit reagieren wir nicht nur auf die Veränderungen der Arbeitswelt (New Work) durch die Digitalisierung, um die Attraktivität von GRENKE für alle Stakeholder zu erhöhen, sondern fordern uns selbst zu einem schonenden Umgang mit unseren Ressourcen entlang der veränderten Umwelt- und Klimabedingungen auf. Modellcharakter hat der Standort der italienischen Tochtergesellschaft "De Castillia 23" in Mailand. Der Standort beinhaltet neue Flächen- und Arbeitsplatzkonzepte, die als Vorbild für andere GRENKE Standorte gelten. Auch im Hauptsitz in Baden-Baden haben die ersten Projekte zur Flächenoptimierung begonnen. Damit soll bspw. bei unserer Büroausstattung ein schonender Umgang mit Ressourcen erreicht werden. Weitere Informationen zu unseren Maßnahmen folgen im nächsten Kapitel (vgl. 3.4.1.4 "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel").

3.4.1.4 Klimaschutz und Anpassung an Klimawandel

Wir wollen als GRENKE Konzern durch die Reduktion der CO 2-Emissionen (Scope 1, 2 und 3) und die Erreichung von Klimaneutralität im eigenen Betrieb einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Für die Erreichung dieser Ziele entwickelten wir eine Roadmap zur Klimaneutralität. In dieser definieren wir unsere Reduktionsziele für jeden Scope und detaillieren die Maßnahmen zur CO 2-Reduktion:

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Hinsichtlich der Scope-1- und Scope-2-Emissionen wollen wir bis 2025 Klimaneutralität erreichen.

Zudem wollen wir die Transparenz über unsere Scope-3-Emissionen erhöhen und auch diese sukzessive reduzieren.

3 Die in 2022 berichteten Zahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2021. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die notwendigen Daten zu Ermittlung des Fußabdrucks z.T. erst mit einigem Zeitversatz verfügbar sind, bspw. die Daten aus der Nebenkostenabrechnungen unserer Büroflächen die für die Berechnung notwendig sind.

Um die CO 2-Emissionen verringern zu können, haben wir im Jahr 2021 mit der Analyse unseres CO 2-Fußabdrucks begonnen. Dabei wurden zunächst die Datenanforderungen definiert sowie Einschränkungen der Datenverfügbarkeit und -qualität ermittelt. In einem weiteren Schritt soll die Datenverfügbarkeit konzernweit sichergestellt werden. Im Berichtsjahr 2022 konnten wir unseren Unternehmensfußabdruck näherungsweise bilanzieren 3. Zur Evaluierung unserer Emissionen gemäß Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll) arbeiten wir mit der DEKRA Assurance Services GmbH zusammen. Gemäß den GHG-Protokoll-Definitionen werden die Emissionsdaten für Scope 1, 2 und 3 weltweit evaluiert. Die Emissionswerte werden künftig jährlich erfasst und überwacht, um bei Bedarf notwendige Anpassungen vornehmen zu können.

Die Scope-1-Emissionen umfassen dabei die direkten Treibhausgasemissionen, die aus den Heiz- und Kühlsystemen der Standorte, der kraftstoffbetriebenen Fahrzeugflotte und den Prozessen, z. B. zur Energieerzeugung, resultieren. Scope-2- und Scope-3-Emissionen beziehen sich auf die indirekten Treibhausgasemissionen. Während Scope 2 insbesondere die Emissionen aus der Stromversorgung, dem Bezug von Fernwärme sowie der elektrifizierten Fahrzeugflotte umfasst, deckt Scope 3 vor allem die indirekten Emissionen des täglichen operativen Betriebs und entlang des Produktlebenszyklus ab. Die Scope-3-Emissionen resultieren im GRENKE Konzern insbesondere aus bezogenen Gütern, Waren und Dienstleistungen sowie Geschäftsreisen und Transportwegen.

Aktuell können die Emissionsdaten noch nicht vollständig im gesamten GRENKE Konzern erhoben werden. Die nachfolgenden Angaben zu den Treibhausgasemissionen von Scope 1 und 2 bilden ca. 70 Prozent aller unserer Standorte und genutzten Flächen ab. Wir arbeiten weiterhin daran, die Datenverfügbarkeit und -konsistenz zu verbessern. Aufgrund der zu erwartenden erweiterten Datenverfügbarkeit und -qualität rechnen wir kurzfristig mit einen Anstieg der berichteten Treibhausgasemissionen.

Im Rahmen der Ermittlung unseres CO 2-Fußabdrucks beliefen sich die Scope-1-Emissionen, also der direkt verursachte Ausstoß durch den Konzern, im Jahr 2021 auf rund 4.492 Tonnen CO 2-Äquivalent (tCO 2e). Die Scope-2-Emissionen beliefen sich auf 870 Tonnen CO 2-Äquivalent und resultieren aus dem Bezug von Strom und Fernwärme.

Scope-1- und Scope-2-Emissionen in Tonnen CO 2-Äquivalent:

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in tCO 2e 2021
SCOPE-1 GESAMT 4.492
SCOPE-2 GESAMT 870

Mit der Erhebung unserer Scope-3-Emissionen haben wir in dieser Bilanzierung ebenfalls begonnen. Die bilanzierten Emissionen decken derzeit rund 30 Prozent unserer Standorte ab und belaufen sich auf einen Wert von 6.186 Tonnen CO 2-Äquivalent.

Zu den größten Treibern unserer bisher erhobenen CO 2-Emissionen zählt unser Energieverbrauch. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Energieverbrauch unserer Standorte zu reduzieren. Zur Erreichung unserer Klimaziele modernisieren wir fortwährend unsere Gebäude und rüsten sie nach neuesten energetischen Standards um. Modellcharakter hat das Gebäude der italienischen Tochtergesellschaft "De Castillia 23" in Mailand, welches mit innovativen Materialien gebaut wurde, Strom durch ein PV-Anlage auf dem Dach produziert und im Inneren moderne Flächennutzungskonzepte bietet.

Die von uns in Deutschland angemieteten Firmengebäude verfügen grundsätzlich über einen Energieausweis. Gleichzeitig beauftragen wir in Deutschland regelmäßig Energieaudits, um die Energieeffizienz im Unternehmen zu ermitteln und bei Bedarf Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz einleiten zu können. Im Geschäftsjahr 2021 wurden sowohl am Hauptsitz in Baden-Baden sowie in weiteren Niederlassungen in Deutschland Energieaudits nach DIN EN 16247 durchgeführt. Mit der regelmäßigen Rezertifizierung ist der TÜV SÜD beauftragt, die nächste Durchführung ist 2026 geplant.

Wir arbeiten daran, unseren Strommix zu einem wachsenden Anteil aus Ökostrom zu beziehen. Wo möglich, versuchen wir, Ökostrom für unsere Standorte zu beziehen. Im September 2022 wurde dazu die Photovoltaikanlage in Baden-Baden mit einer maximalen Leistung von 165 kWp in Betrieb genommen. Durch die Eigennutzung des erzeugten Stroms ergibt sich über die Laufzeit ein CO 2-Einsparpotenzial von ca. 1,4 Mio. kg. Wir werden für das kommende Berichtsjahr die Verbrauchsdaten sowie den erzeugten Strom der PV-Anlage veröffentlichen und arbeiten an weiteren Maßnahmen zur vollständigen Erfassung unseres Strommixes. Zur Reduzierung des Energieverbrauchs werden wir an unseren Standorten künftig beispielsweise auf automatische Lichtregelungen setzen, und informieren unsere Mitarbeiterinnen über stromsparendes Verhalten.

Neben den Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs unserer Standorte versuchen wir, den Umstieg von CO 2-intensiven Geschäftsreisen zu umweltverträglicheren Kommunikationsformen wie Video- und Telefonkonferenzen zu fördern. Während der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 arbeiteten zeitweise 80 Prozent der Mitarbeiter:innen remote, und auch im Jahr 2021 fanden vorwiegend Audio- und Videokonferenzen statt. Insbesondere durch die Möglichkeit des Remote-Arbeitens bleibt die Nutzung digitaler Audio- und Videokonferenzen weiterhin hoch. 2022 fanden rund 3,63 Mio. Audiokonferenzen (2021: 1,86 Mio. Audiokonferenzen) und 1,63 Mio. Videokonferenzen (2021: 1,13 Mio. Videokonferenzen) statt.

Nicht vermeidbare Geschäftsreisen regeln wir mit unserer Travel-Policy. Durch die Travel-Policy werden insbesondere Bahnreisen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen wird bei der Reiseplanung der CO 2-Ausstoß angezeigt, um die Attraktivität dieser Verkehrsmittel mehr in den Vordergrund zu stellen. Im Vergleich zu 2021 ist die Anzahl von Geschäftsreisen in Deutschland nach der Corona-Pandemie erwartungsgemäß wieder gestiegen. Mit der Einführung des neuen digitalen Reisebuchungs- und Abrechnungstools Concur in Deutschland schufen wir im Jahr 2022 die Grundlage für eine verbesserte Datenverfügbarkeit unserer Geschäftsreisen. Im Berichtsjahr wurden in Deutschland 190 Bahnreisen und 95 Flugreisen durchgeführt, was einem Verhältnis von 1:3 Flugreisen zu Bahnreisen entspricht.

Durch unsere Car-Policy schaffen wir Anreize für klimaschonende Mobilität, z. B. indem wir den Mitarbeiter:innen mehr Elektrofahrzeugmodelle anbieten. Im gesamten Konzern lag der Anteil (teil-)elektrischer Fahrzeuge an der gesamten Fahrzeugflotte im Berichtsjahr bei 12 Prozent (2021: 4 Prozent). Von den in Deutschland im Berichtsjahr insgesamt 109 neu bestellten Fahrzeugen (2021: 85) sind 40 (teil-)elektrische Fahrzeuge enthalten (2021: 37). Der Anteil der (teil-)elektrischen Fahrzeuge betrug 37 Prozent der Neubestellungen (2021: 44 Prozent).

3.4.2 Sozialer Beitrag

3.4.2.1 Arbeitgeberattraktivität

Unser Erfolg beruht im Wesentlichen auf den Fähigkeiten und der Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter:innen. Neue Mitarbeiterinnen zu gewinnen, sie an uns zu binden und sie weiterzuentwickeln, ist daher Kern unserer Personalstrategie. Wir möchten weiterhin eine angemessene Personalstärke sicherstellen und gleichzeitig die Fluktuation (TOP-KPI; vgl. Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren") gering halten. Entsprechend arbeiten wir kontinuierlich an unserer Attraktivität als Arbeitgeber. Die Personalabteilung koordiniert und steuert alle wesentlichen Personalangelegenheiten in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand sowie den lokalen Geschäftsführer:innen. Personalthemen wie auch die Kennzahlen werden regelmäßig in den Vorstandssitzungen evaluiert und besprochen.

Wir legen Wert auf Fairness, Respekt sowie gegenseitige Wertschätzung und unterstützen Eigenverantwortung und Chancengleichheit. In unserem Unternehmenskodex haben wir die Verpflichtungen der Belegschaft gegenüber dem Unternehmen, aber auch die Verpflichtungen von GRENKE gegenüber seinen Mitarbeiter:innen zusammengefasst. Im Hinblick auf die Verbesserung des Arbeitsumfelds beziehen wir die Wünsche unserer Mitarbeiter:innen in unsere Überlegungen stets ein.

Besonders achten wir auf ein ansprechendes und sicheres Arbeitsumfeld, um die körperliche und geistige Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen zu schützen. Darüber hinaus bieten wir flexible Arbeitszeitmodelle, Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie attraktive Vergütungsmodelle und Zusatzleistungen. Weitere Informationen zu den Arbeitszeitmodellen folgen in Kapitel 3.4.2.1.4 "Arbeitszeitmodelle und Vergütung".

Wir arbeiten kontinuierlich daran, GRENKE als Arbeitgebermarke regional und überregional bekannt zu machen. Hierfür nutzen wir ausgewählte soziale Medien, um neue Zielgruppen anzusprechen und die Reichweite unserer Informationsbeiträge sowie von Stellenanzeigen und Recruiting-Initiativen zu erhöhen. Wir präsentieren uns mit einem einheitlichen Auftritt auf LinkedIn, Xing, kununu und Facebook und nutzen auch die Möglichkeit von Blogs und Podcasts, um potenziellen Bewerberinnen Einblicke in unsere Kultur und die Arbeitswelt bei GRENKE zu ermöglichen. Wir bieten damit potenziellen Bewerber:innen die Möglichkeit, mit unseren Mitarbeiterinnen direkt ins Gespräch zu kommen. Auch international setzen wir vermehrt auf die Nutzung sozialer Medien, unter anderem auf LinkedIn und anderen lokalen Jobbörsen in Italien und Frankreich, wie bspw. in Letzterem auf Pole Emploi und Hello Work.

3.4.2.1.1 Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten

Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigten wir durchschnittlich 1.954 Mitarbeiterinnen (nach Köpfen; 2021: 1.865). In Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entspricht dies 1.878 Beschäftigten (2021: 1.794). Auf unsere deutschen Standorte entfielen dabei 800 Mitarbeiterinnen (2021: 760), an den internationalen Standorten waren 1.154 Personen (2021: 1.104) beschäftigt.

Anzahl der Beschäftigten

im Jahresdurchschnitt, nach Köpfen *

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2022 2021
m w m w
BESCHÄFTIGTE GESAMT 887 1.067 858 1.007
Vollzeitbeschäftigte 856 883 832 832
Teilzeitbeschäftigte 31 184 26 175

* Ohne Mitarbeiterinnen in Elternzeit oder Mutterschutz sowie ohne Geschäftsleitung und Auszubildende.

Außerdem beschäftigten wir 47 Auszubildende und duale Student:innen im Konzern (2021: 62 Auszubildende und duale Student:innen). Für den Ausbildungsstart im Geschäftsjahr 2023 planen wir weitere 59 neue Ausbildungsstellen. Hiervon entfallen 31 Stellen auf deutsche und 28 Stellen auf internationale Standorte.

Entwicklung der Beschäftigten

im Jahresdurchschnitt., nach Köpfen

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2022 2021
m w m w
REGIONEN GESAMT        
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 887 1.067 857 1.007
Eintritte 216 243 123 142
Austritte 101 121 132 109
DEUTSCHLAND        
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 403 396 376 371
Eintritte 83 78 63 58
Austritte 46 49 54 39
FRANKREICH        
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 65 105 65 98
Eintritte 21 37 15 19
Austritte 5 8 9 7
ITALIEN        
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt 81 130 81 130
Eintritte 5 10 3 5
Austritte 4 11 5 7

Die auf Grundlage der Ein- und Austritte ermittelte Fluktuationsquote, welche wir als TOP-KPI (vgl. Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren") definiert haben, lag im Berichtsjahr 2022 im Konzerndurchschnitt bei 11,4 Prozent (2021: 12,9 Prozent). In Deutschland lag diese im Jahr 2022 bei 11,8 Prozent, nach 12,1 Prozent im Vorjahr 2021. Damit liegen wir nahe dem Vorpandemieniveau von 11 Prozent im Jahr 2019. Unsere Zielsetzung ist es, eine geringere Fluktuationsquote als die Finanz- und Versicherungsdienstleisterbranche zu erreichen. Dieser Branchenwert betrug 2021 rund 15 Prozent, womit wir im Berichtsjahr weiterhin innerhalb unserer Zielmarke lagen. Wie in den vergangenen Jahren gab es im Geschäftsjahr 2022 keine betriebsbedingten Kündigungen.

3.4.2.1.2 Diversität, Inklusion und Chancengleichheit

Diversität und Chancengleichheit verstehen wir als Grundprinzipien und wichtige Bestandteile unseres Unternehmenserfolgs (vgl. Kapitel 3.3.2.1 "Policies und Richtlinien"). Wir wollen die besten Mitarbeiter:innen für uns gewinnen, fördern und langfristig an uns binden - unabhängig von Kultur, Nationalität, Ethnie, Geschlecht, sexueller Orientierung, körperlichen/​ geistigen Fähigkeiten, Glaube, politischer Überzeugung, Alter und Erfahrung. Die Geschlechtervielfalt in unserem Unternehmen haben wir mit konkreten Zielsetzungen für die Gremien sowie die Führungsebenen verankert.

In der aktuellen Berichtsperiode beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat weiterhin 17,0 Prozent und bleibt damit unter unserer Zielgröße von 33,0 Prozent. Langfristig soll die Zielgröße von 33,0 Prozent jedoch wieder erreicht werden. Die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße von 25,0 Prozent Frauenquote im Vorstand konnte erfüllt werden. Nähere Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Vorstands sind in Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats" dargestellt.

Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand

per 31.12, in Prozent

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2022 2021
Ziel Ergebnis Ergebnis
Aufsichtsrat 33,0 17,0 17,0
Vorstand 25,0 33,0 (bis 01.12.: 25,0) 25,0

Die Definition des Top-Managements haben wir in 2022 im Rahmen einer Organisationsveränderung neu verabschiedet. Wir verstehen hierunter die erste und zweite Führungsebene unter dem Vorstand.

Frauenanteil im Top-Management

per 31.12, in Prozent

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2022 2021
Ziel Ergebnis Ergebnis
GRENKE AG 30,0 42,1 40,5
GRENKE Konzern 30,0 26,5 17,6

2022 betrug der Anteil der Frauen im Top-Management in der GRENKE AG 42,1 Prozent. Entsprechend der neuen Definition ergibt sich für 2021 ein Anteil von 40,5 Prozent. In beiden Jahren liegen wir somit über der geschlechterspezifischen Zielgröße von 30,0 Prozent. Konzernweit betrug in 2022 der Anteil der Frauen im Top-Management 26,5 Prozent (2021: 17,6 Prozent). Die geschlechterspezifische Zielgröße konnten wir somit nicht erreichen. Wir halten an der Zielgröße von mindestens 30,0 Prozent im Top-Management fest und sind bestrebt, diese auch im GRENKE Konzern zu erreichen.

Zur Umsetzung unseres Prinzips der Chancengleichheit und Vielfalt sind auch unsere externen Personaldienstleister bei der Auswahl neuer Talente aufgefordert, alle Geschlechter gleichermaßen in ihre Auswahl einzubeziehen, um die ausgeschriebene Position mit den geeignetsten Kandidatinnen zu besetzen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die effektive Zusammenarbeit über die Generationen hinweg ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit von GRENKE ist. Die Altersstruktur unserer Gesamtbeschäftigtenzahl gliedert sich wie folgt:

Altersstruktur

per 31.12., in Prozent

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2022 2021
Unter 30 Jahren 23 24
30 bis 50 Jahre 64 64
Über 50 Jahre 13 12

3.4.2.1.3 Zufriedenheit und Wohlergehen der Mitarbeiter:innen

Wir möchten weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber bleiben und unseren Mitarbeiterinnen ein sicheres und ansprechendes Arbeitsumfeld bieten. Im Rahmen unserer jährlichen Zufriedenheitsumfrage für alle Mitarbeiter:innen ermitteln wir konzernweit den GRENKE Engagement-Score, den wir ebenfalls als TOP-KPI definiert haben (siehe Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren"). Dieser dient der Messung der Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und fasst die Ergebnisse aus den Themenfeldern Engagement, Identifikation und Bindung sowie Gesamtzufriedenheit mit dem Unternehmen in einem Score zusammen. Der Score wird mit einer Skala von 1 bis 7 gemessen, wobei 1 hoher Zufriedenheit und 7 geringer Zufriedenheit entspricht. Im Berichtsjahr 2022 erhielten wir von 1.495 Mitarbeiterinnen (2021: 1.420 Mitarbeiterinnen) Antworten, d. h., wir erzielten eine Reichweite von 74 Prozent (2021: 76 Prozent). Auf Basis aller eingegangenen Antworten ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 ein GRENKE Engagement-Score von 1,99 (2021: 2,28). Durch diese signifikante Verbesserung des Ergebnisses innerhalb eines Jahres sind wir in unseren Maßnahmen bestärkt und weiterhin bestrebt, nicht zuletzt anhand des Feedbacks unserer Mitarbeiterinnen die Zufriedenheit in unserer Belegschaft zu erhöhen.

Bisherige Maßnahmen, die wir zur Verbesserung der Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen eingeführt haben, beziehen sich auf eine angemessene Vergütung, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die Unterstützung in besonderen Lebensumständen (siehe Kapitel 3.4.2.1.4 "Arbeitszeitmodelle und Vergütung"), sowie auf diverse Themen rund um die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter:innen. Die Krankheitstage der Mitarbeiter:innen stiegen im Berichtsjahr an. Im Durchschnitt waren die Mitarbeiterinnen acht Tage iaufgrund von Krankheit abwesend (2021: 6 Tage). In Deutschland waren es 12 Tage (2021: 9 Tage). Unsere Maßnahmen zum Thema Gesundheit und Wohlergehen umfassen vor allem:

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Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen die Möglichkeit regelmäßiger ärztlicher Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Zum Beispiel bieten wir unseren Führungskräften ab dem 40. Lebensjahr alle zwei Jahre und ab dem 50. Lebensjahr jährliche Präventivuntersuchungen an.

Die in Deutschland im Jahr 2017 eingeführte Gesundheitsplattform GRENKEmachtfit unterstützt mit Fitnessangeboten und Ernährungsberatung unser betriebliches Gesundheitsmanagement. Im Berichtszeitraum waren 81 Prozent der Belegschaft in Deutschland registriert (2021: 83 Prozent). Auch im Jahr 2022 bestand das digitale Angebot vieler Kurse fort, gleichzeitig fanden aber auch wieder Präsenztermine statt. Ferner wird die Plattform eingesetzt, um die arbeitssicherheitsrechtliche Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze G37 effizient zu organisieren und um interne sowie team- bzw. gesundheitsfördernde Sportgruppen zu unterstützen.

Unsere Ländergesellschaften können vergleichbare Gesundheitsangebote entwerfen und ähnliche Angebote realisieren. So wurden beispielsweise in Großbritannien Gesundheitsseminare und "Cycle to Work"-Programme angeboten. Ferner wurden in Polen und Portugal bereits Kooperationen mit Fitnessstudios geschlossen. In Frankreich haben Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, ihr "Gesundheitsalter" zu berechnen. Neben organisierten Sporteinheiten werden auch regelmäßig Fruchtkörbe für die Mitarbeiterinnen in den Niederlassungen angeboten.

Vom 11. bis 15. Oktober 2021 hielten wir zum ersten Mal konzernweit eine Wellbeing-Week ab. Diese Woche wurde gezielt dem Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen gewidmet. In informativen und interaktiven Veranstaltungen hatten alle Mitarbeiter:innen die Chance, über die Woche verteilt spezielle Einblicke zu erhalten und neue Erfahrungen für die Verbesserung des Wohlbefindens im alltäglichen Leben zu sammeln. Entlang des Feedbacks unserer Mitarbeiter:innen konzeptionierten wir die Aktion im Jahr 2022 neu und starten 2023 mit einem kontinuierlichen Angebot zum Thema Wellbeing.

In Deutschland wurden folgende Angebote für den betrieblichen Teamsport entwickelt, woran sich auch die Vorstandsmitglieder beteiligen:

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Seit 2006 trifft sich am Standort Baden-Baden die Betriebsfußballmannschaft wöchentlich zum Training und nimmt darüber hinaus an Freizeitwettbewerben teil. In den vergangenen Jahren konnten aufgrund der Covid-19-Pandemie keine Freundschaftsspiele ausgetragen werden, diese wurden im Berichtsjahr 2022 wieder aufgenommen.

Seit 2014 starten Mitarbeiterinnen beim Firmenlauf B2RUN. Zur Stärkung des Laufsports wird seit 2019 ein wöchentliches Lauf- und Kräftigungstraining für das GRENKE Team in Baden-Baden angeboten. In den vorangegangenen Jahren 2020 und 2021 wurde das Angebot B2RUN pandemiebedingt pausiert und durch die Aktion B2Mission ersetzt. Im Jahr 2022 konnten die B2RUN-Veranstaltungen zum ersten Mal nach der Pandemie stattfinden. Seitens GRENKE meldeten sich 2022 insgesamt 110 Mitarbeiter:innen in zehn Städten, erstmalig auch in Lausanne in der Schweiz, bei der Veranstaltung an (2021: B2Mission mit 131 Teilnehmerinnen, ortsunabhängiges Remote-Angebot).

3.4.2.1.4 Arbeitszeitmodelle und Vergütung

Unsere digitale Infrastruktur bietet unseren Mitarbeiter:innen verschiedene Möglichkeiten des flexiblen, beispielsweise Remote-Arbeitens. Auch im Geschäftsjahr 2022 nahmen viele unserer Mitarbeiterinnen dieses Angebot wahr. Wir begrüßen, dass alle unsere Mitarbeiter:innen mindestens einen Tag pro Woche remote arbeiten, und bieten ihnen je nach Tätigkeitsschwerpunkt in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft bis zu vier Tage pro Woche Remote-Arbeit an. Zum Thema remote Arbeiten und Arbeiten auf Distanz stellen wir für unsere Mitarbeiterinnen digitale Schulungen bereit, um sie technisch, kommunikativ und organisatorisch bei eventuell entstehenden Herausforderungen zu unterstützen.

Gleichzeitig wollen wir aber auch das Arbeiten an unseren Standorten für unsere Mitarbeiter.innen attraktiver gestalten und entwickeln uns mit den Veränderungen der Arbeitswelt fort. Wir arbeiten kontinuierlich an neuen Flächen- und Arbeitsplatzkonzepten, um den Anforderungen unserer Mitarbeiterinnen im Rahmen von "New Work"-Ansätzen nachzukommen (siehe hierzu auch Kapitel 3.4.1.4 "Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel").

Für die GRENKE Mitarbeiterinnen bestehen zahlreiche Optionen für individuelle, lebensphasenorientierte Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle. Insbesondere junge Eltern nutzen spezielle Arbeitszeitmodelle, durch die sich Familie und Beruf bestmöglich vereinbaren lassen. Grundsätzlich haben alle unsere Mitarbeiter:innen bei Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternurlaub. Darüber hinaus wurde 2021 das Programm Support in Special Life Situations neu eingeführt, um Mitarbeiter:innen in besonders herausfordernden Lebenssituationen zu unterstützen. Mitarbeiterinnen haben die Gelegenheit, durch das Programm ihre Arbeitsleistung auf 80 Prozent zu reduzieren und trotzdem eine volle Bezahlung durch GRENKE zu erhalten. Dieses Programm kann von jedem Mitarbeiterinnen nach Zustimmung der jeweiligen Führungskraft sowie der Personalabteilung in Anspruch genommen werden. Wir ermöglichen unseren Mitarbeiterinnen dieses Angebot einmal alle drei Jahre für eine maximale Dauer von zwei Monaten.

Ergänzt wurden diese Programme 2022 um die Maßnahme "Welcome Baby", d. h., alle frisch gewordenen Eltern haben die Möglichkeit, nach Geburt des Kindes für die ersten sechs Wochen die Arbeitszeit auf 75 Prozent zu reduzieren und dies bei voller Bezahlung. Die Angebote wurden in folgendem Rahmen von unseren Beschäftigten genutzt:

Nutzung von Arbeitszeitmodellen

per 31.12., nach Köpfen

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2022 2021
m w m w
Elternurlaub 27 59 25 45
Special Life Situations 9 6 9 2

Mit Beginn des Berichtsjahres stellten wir außerdem sukzessive das Vergütungssystem für unsere Mitarbeiterinnen um. Mit dem Umstieg auf das sogenannte Total-Reward-System wurde der Anteil der fixen Vergütung erhöht, der Anteil der variablen Vergütung sank entsprechend. Außerdem wurden die Komponenten der variablen Vergütung angepasst. Die gestiegene Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen mit diesem neuen Vergütungsmodell spiegelte sich sehr positiv in unserer Umfrage unter den Mitarbeiterinnen (vgl. Entwicklung des TOP-KPI GRENKE Engagement-Score in Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" bzw. für Details Kapitel 3.4.2.1.3 "Zufriedenheit und Wohlergehen der Mitarbeiter:innen"). Das Jahr 2022 war gesamtwirtschaftlich geprägt von deutlich steigenden Verbraucherpreisen, weshalb wir unsere Mitarbeiter:innen mithilfe einer Einmalzahlung in Höhe von 500 EUR sowie einer Gehaltserhöhung von 3,5 Prozent unterstützten (vgl. Vergütungsbericht). Neben der Gehaltskomponente bieten wir unseren Mitarbeiter:innen weitere kombinierbare Angebote:

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Wir beteiligen uns an Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Pro pflegebedürftigem Angehörigen gewährt GRENKE einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 EUR. Ebenfalls 250 EUR erhalten Familien als Kinderbetreuungszuschuss für das erste Kind bis zum schulpflichtigen Alter. Für das zweite Kind werden 125 EUR Unterstützung gewährt, für jedes weitere Kind 50 EUR.

Mit dem Dienstrad-Leasing ermöglichen wir unseren Mitarbeiterinnen, steuerbegünstigt Fahrräder und E-Bikes zu leasen, um die Option des klimaschonenden Pendelns attraktiver zu machen. Hierzu stellten wir mehrere Infoschulungen zur Verfügung, die Antragstellung, Abwicklung und Vorteile transparent erläutern. Mitarbeiter:innen der Standorte in Baden-Baden hatten im Rahmen eines Aktionstags außerdem die Möglichkeit, verschiedene Räder zu testen und von einem Fahrradspezialisten beraten zu werden.

3.4.2.1.5 Weiterbildung und Entwicklung der Mitarbeiter:innen

Geschäfts- und Arbeitsprozesse verändern sich ebenso wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen. In einem sich stetig wandelnden Marktumfeld gewinnen Wissen, Motivation und kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen immer weiter an Bedeutung. Wir sind davon überzeugt, dass gut qualifizierte Mitarbeiter:innen den Unterschied machen. Weiterbildung bringt Know-how in unser Unternehmen, fördert die Innovationskraft, die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sowie die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter:innen. Da die Personalqualifizierung bei GRENKE einen hohen Stellenwert hat, messen wir im Rahmen unserer TOP-KPI die Tage an Weiterbildungen pro Mitarbeiterin (siehe Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren"). Im Geschäftsjahr 2022 bildeten sich unsere Mitarbeiter:innen durchschnittlich 2,87 Tage mit Weiterbildungen fort (2021: 2,48).

Die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter:innen haben wir auch fest in unserem Personalmanagement verankert. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist, interne und externe Veränderungsprozesse aktiv zu begleiten und nach Möglichkeit gemeinsam zu gestalten. Eine Einbindung in diese Prozesse wird u. a. durch unsere digitalen HR-Plattformen ermöglicht. Zur Steuerung der HR-Prozesse nutzt GRENKE insbesondere die Software SAP SuccessFactors, welche uns auf allen Ebenen bei der Gewinnung, Weiterentwicklung und Bindung unserer Mitarbeiter:innen unterstützt.

Einführung und Einarbeitung

Allen neuen Mitarbeiterinnen wollen wir einen optimalen Einstieg in unser Unternehmen ermöglichen. Bereits während des Auswahlverfahrens werden Bewerber:innen von einer festen Ansprechperson in der Personalabteilung betreut und über jeden Schritt im Auswahlverfahren informiert. Zudem können potenziell neue Mitarbeiterinnen ihr neues Team bereits vorab kennenlernen. Der Bewerbungsprozess kann vollständig digital durchgeführt werden. Dies ermöglicht uns, Bewerbenden eine hohe Flexibilität zu bieten.

Unser Programm Join GRENKE wurde etabliert, um neue Teammitglieder bei der Einarbeitung und Integration in unser Unternehmen zu begleiten. Im Rahmen des Programms lernen die Mitarbeiter:innen unter anderem in Webkonferenzen unsere Historie und Marke, die Arbeitswelt bei GRENKE und die einzelnen Fachbereiche kennen. Auf diese Weise werden das jeweilige Aufgabengebiet sowie das Zusammenspiel einzelner Fachbereiche vorgestellt. Neben der Einführung in den GRENKE Konzern durchlaufen neue Mitarbeiterinnen selbstverständlich auch eine umfassende fachliche Einarbeitung innerhalb ihrer Teams. Außerdem heißt der Vorstand die neuen Mitarbeiterinnen in regelmäßigen Welcome-Calls persönlich willkommen und gibt so die Möglichkeit zu einem direkten Austausch.

Auch über die Covid-19-Pandemie hinaus nutzen wir digitale Plattformen und Tools, um soziale Kontakte und das Knüpfen von Netzwerken innerhalb des gesamten GRENKE Konzerns zu unterstützen. Hierzu bieten wir sogenannte "Explore Breaks" an, die sich als virtuelle Treffpunkte und Austauschformate verstehen, in denen sich Mitarbeiterinnen über Teams und Länder hinweg mit Kolleg:innen der weltweiten GRENKE Standorte kennenlernen und vernetzen können. Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben sensibilisieren wir unsere neuen Mitarbeiterinnen umfangreich in relevanten Compliance-Themen wie Geldwäsche, Betrugsprävention, Antikorruption, Bestechung und dem Umgang mit Einladungen und Geschenken. Hierzu nutzen wir Einführungen und Schulungen im Zuge des Einarbeitungsprozesses, die unabhängig von den routinemäßigen Compliance-Schulungen (vgl. im Detail Kapitel 3.4.3.3 "Compliance und Datenschutz") durchgeführt werden.

GRENKE Talent Lab

Das GRENKE Talent Lab steht für sämtliche Weiterbildungsangebote und -formate innerhalb des GRENKE Konzerns. Es bietet unseren Mitarbeiterinnen standortübergreifende sowie didaktisch und methodisch strukturierte Weiterbildungsmaßnahmen. Die Weiterbildungsangebote sind auf die verschiedenen Abteilungen sowie Funktionen in der Organisation zugeschnitten. Das GRENKE Talent Lab ist in die zwei Bereiche Personalqualifizierung und Personalentwicklung unterteilt. Diese beiden Säulen ergänzen sich gegenseitig und wurden als ganzheitliche Learning Journey konzipiert, die auf jedes Teammitglied individuell zugeschnitten werden kann.

Personalqualifizierung bedeutet für uns, dass die Mitarbeiter:innen durch qualitativ hochwertige und praxisorientierte Weiterbildungsangebote in ihrer täglichen Arbeit unterstützt und kontinuierlich für ihren Aufgabenbereich qualifiziert werden. Wir legen bei der Zusammenstellung des jährlichen Schulungsangebots besonders viel Wert auf eine Mischung aus internen und externen Trainings sowie auf ergänzende Individualschulungen zu Spezialthemen. Durch den Einsatz verschiedener Lernformate und -medien, u. a. moderner E-Learning-Programme, stellen wir die Qualität des Weiterbildungsangebots sowie den Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens sicher. Interne Schulungsmaßnahmen werden durch Expert: innen aus den jeweiligen Fachbereichen durchgeführt und von der Personalabteilung unterstützt. Mit externen Schulungsmaßnahmen beauftragen wir ausgebildete und erfahrene Referent:innen für das jeweilige Fachthema. Für die Auswahl und Bewertung externer Referent:innen und Coaches greift der HR-Bereich auf ein eigens entwickeltes Evaluationsmodell zurück. Seit August 2020 können innerhalb des Talent Labs zudem die Angebote der LinkedIn-Learning Plattform genutzt werden. Diese Plattform bietet über 17.000 E-Learnings zu Themen wie Betriebswirtschaft, IT und Kreativität. Die Schulungen thematisieren hier bspw. Methodiken zum Projektmanagement, den Umgang mit Hard- und Software oder Design-Thinking. Um unseren Mitarbeiter:innen einen besseren Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten der Plattform zu geben, haben wir interessante Inhalte in deutsch- und englischsprachigen Themensammlungen (Collections) zusammengestellt. Im Geschäftsjahr 2022 nahmen 99 Prozent aller Mitarbeiter:innen an mindestens einer Schulung im Rahmen des GRENKE Talent Labs teil (2021: 98 Prozent). Wir streben an, dass jede:r Mitarbeiter:in neben den Pflichtschulungen an mindestens einer weiteren Schulung aus dem Talent Lab teilnimmt.

GRENKE Talent Lab

Unter Personalentwicklung verstehen wir die individuelle Förderung unserer Mitarbeiterinnen. Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, einmal jährlich ein Reviewgespräch mit den verantwortlichen Führungskräften zu führen, in dem unter anderem der Erfüllungsgrad der Aufgaben besprochen sowie Leistung und individuelle Kompetenzen beurteilt werden. Außerdem leiten wir hieraus potenziellen Weiterbildungsbedarf ab, der bei der jährlichen Schulungsplanung berücksichtigt wird. Um einen objektiven Blick auf das Potenzial der ersten Managementebene unterhalb des Vorstands zu erhalten, durchliefen im Herbst des Jahres 2021 30 Teilnehmende des Top-Managements ein in Zusammenarbeit mit einem externen Consultant aufgesetztes Management-Appraisal. Die Evaluierung umfasste dabei die Themen Führungskultur, Werte und Umgang mit Anforderungen an das Top-Management. Das hier gewählte Format kombinierte nach gleichen Maßstäben die Eigen-und Fremdwahrnehmung der Teilnehmenden und bildete die Grundlage für den persönlichen Austausch mit dem jeweils zuständigen Vorstand. Das Management-Appraisal bildete gleichsam den Auftakt für die Einbeziehung des Top-Managements in unseren konzernweit etablierten "Annual Review"-Regelprozess, der 2022 eingeführt wurde.

Seit 2018 führen wir zudem für unsere Führungskräfte das Programm "Leadership Personality" durch. Mittlerweile haben mehrere nationale und internationale Gruppen das Programm erfolgreich absolviert. Das Schulungsprogramm besteht aus insgesamt fünf Modulen mit zehn Trainingstagen. Ergänzt wird das Programm durch ein individuelles Coaching für die einzelnen Teilnehmerinnen. Die Schulungsmodule befassen sich mit relevanten Inhalten zur Theorie und Praxis des Führens von Mitarbeiterinnen, verknüpft mit GRENKE spezifischen Themen. Im Jahr 2022 wurden angesichts des Remote-Arbeitangebots beispielsweise die Themen Arbeiten und Führung auf Distanz ergänzt - in Präsenz und als Onlineformat. Im Mittelpunkt stehen der offene Austausch sowie die praktische Anwendung und das Erleben der Lerninhalte. Unterstützung bei der Durchführung erhält das GRENKE Team von einem externen Partner. Die Weiterentwicklung unserer Führungskräfte soll auch im laufenden Jahr weiter ausgebaut werden. Um unseren Führungskräften Orientierung für ihre Führungsrolle zu geben, entwickelten wir entsprechende Leitlinien. Die Einführung ist für 2023 geplant.

Im Rahmen unserer Personalentwicklung bieten wir Mitarbeiter:innen außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf eine individuelle, außerplanmäßige Weiterbildung zu stellen. Diese Weiterbildungsvorhaben oder konkreten Förderungswünsche können außerhalb des jährlichen Schulungsportfolios beantragt werden. Nach der Genehmigung des Antrags wird eine individuelle Fördervereinbarung zwischen den Mitarbeiter:innen und GRENKE geschlossen.

3.4.2.1.6 Ausbildung und Studium

Unser Ziel ist es, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, frühzeitig geeignete Nachwuchs- und Führungskräfte an uns zu binden. Unser Personalmanagement entwickelt und verbessert kontinuierlich die Themenfelder Ausbildung und Studium. Hierzu setzen wir unter anderem auf unser Ausbildungsmanagement, Kooperationen mit Schulen und Hochschulen, wie bspw. im Rahmen des Projekts "Wirtschaft macht Schule", sowie unsere Praktikumswochen und unsere vielfältigen Initiativen im Bereich der Berufsorientierung. Wir freuen uns darüber, im Jahr 2022 Interessent:innen wieder physisch auf Ausbildungs- und Studienmessen getroffen zu haben. Dies beinhaltete beispielsweise die Karlsruher Ausbildungsmesse "Einstieg Beruf" sowie in digitaler Form jeweils den "Tag der offenen Tür" der DHBW Karlsruhe und den "Studieninfotag" der DHBW in Mannheim.

Wir geben allen unseren Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, die erforderlichen Kompetenzen für ihre berufliche Karriere bei GRENKE zu erwerben. Das beginnt bereits bei der Ausbildung in unserem Unternehmen. Unseren Auszubildenden und dual Studierenden ermöglichen wir eine individuelle Förderung, die ihre Stärken und den Bedarf in den speziellen Tätigkeitsfeldern gleichermaßen berücksichtigt. Die Ausbildung bzw. das duale Studium beginnt mit einem Einführungstag. In den vergangenen Jahren musste dieser Tag vollständig digital stattfinden. Im Jahr 2022 konnten am 30. und 31. August beide Tage wieder live und vor Ort stattfinden. Dabei konnten die Auszubildenden und dual Studierenden nicht nur das Ausbildungsteam sowie die zuständigen Ansprechpartner:innen der Fachbereiche, sondern auch den Vorstand persönlich kennenlernen. Vorträge, Workshops, Teambuilding und jede Menge Networking boten einen erstklassigen Einstieg ins Berufsleben.

Die Ansprechpartner:innen, die in den Fachabteilungen für die Betreuung, Begleitung und Einarbeitung der Auszubildenden bzw. dual Studierenden zuständig sind, haben die IHK-Ausbilder-Eignungsprüfung abgelegt. Grundsätzlich verfolgen wir bei der halbjährlichen Einsatzplanung standardisierte Einarbeitungspläne, um ein einheitliches und übergreifendes Grundwissen zusätzlich zu den individuellen Fachkompetenzen zu vermitteln. Das Ausbildungsprogramm wird zudem durch einen regelmäßigen Feedbackprozess komplettiert, der auch die Entwicklungswünsche unserer Auszubildenden und dual Studierenden einbezieht. Durch die umfassende Einarbeitung entwickeln die Auszubildenden und dual Studierenden erste Kompetenzen im jeweils angestrebten Ausbildungsberuf oder Studienfeld und darüber hinaus ein Verständnis für spezifische Herausforderungen im Arbeitsalltag bei GRENKE. Mit fortschreitender Entwicklung wirken die Auszubildenden und dual Studierenden aktiv an Projekten mit und lassen dabei auch eigene Ideen einfließen.

Ausbildung und Studium bei GRENKE

/​/​ Individuelle Einarbeitung

/​/​ Persönliche Betreuung und Weiterentwicklung

/​/​ Moderne Technologien

/​/​ Digitale Kompetenzen

/​/​ Konstruktive Feedbackkultur

/​/​ Vorbereitung für Berufseinstieg

/​/​ Networking

/​/​ Auszubildenden- und Studierendenevents

In Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) in Karlsruhe, Kiel und Mannheim bieten wir die folgenden Ausbildungsberufe an:

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Kauffrau:mann für Büromanagement

Fachinformatiker:in Anwendungsentwicklung

Fachinformatiker:in Systemintegration

Weiterhin bilden wir in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) seit 2004 junge Talente in verschiedenen Studienrichtungen aus. Unser Ausbildungsangebot 2022 umfasste dabei folgende Studiengänge:

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International Business (B. A.)

BWL - Digital Commerce Management (B. A.)

BWL - Digital Business Management (B. A.)

Accounting und Controlling (B. A.)

Wirtschaftsinformatik (B. Sc.)

Durch die sich stetig wandelnde Marktsituation bedarf es einer kontinuierlichen Prüfung des Ausbildungsangebots. In diesem Zuge identifizieren wir neue Ausbildungsberufe bzw. Studiengänge und überarbeiten unser Portfolio laufend, um den internen Bedarf an Nachwuchskräften bestmöglich abzudecken.

Folgende Studiengänge werden von dual Studierenden noch besucht, aber 2022 nicht mehr für neue Studierende angeboten:

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BWL - Deutsch-Französisches Management (B. A.)

BWL - Finanzdienstleistungen (B. A.)

Insgesamt absolvierten im Geschäftsjahr 2022 in Deutschland 47 Personen (2021: 62 Personen) eine duale Ausbildung bzw. ein duales Studium. Wir sind stolz darauf, auch in diesem Jahr wieder einen Großteil unserer Auszubildenden und dual Studierenden übernommen zu haben. Die Quote betrug 91 Prozent (2021: 69 Prozent).

Auch in unseren internationalen Tochtergesellschaften setzen wir unser Ausbildungsangebot fort. Unsere französische Tochtergesellschaft GRENKE Location SAS verzeichnete im Jahr 2022 insgesamt 22 Auszubildende (2021: 20). In Italien gab es im Berichtsjahr keine Auszubildenden, jedoch wurden alle Auszubildenden aus dem letzten Jahr übernommen. Ebenfalls wurden alle Auszubildenden in Großbritannien, Portugal, der Schweiz und Dänemark übernommen, die sich im Jahr 2021 noch in Ausbildung befanden. International beendeten 6 Personen (2021: 16) ihre Berufsausbildung, wovon 5 Personen (2021: 8) übernommen wurden. Die Ausbildungsquote der ausbildenden Gesellschaften des GRENKE Konzerns sinkt leicht auf 2,3 Prozent nach 3,2 Prozent im Vorjahr.

Unser konzernweites Ausbildungsmanagement umfasst zudem:

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Unseren Auszubildenden bieten wir die Option, sich bei der IHK als Ausbildungsbotschafter:innen schulen zu lassen. In dieser Funktion unterstützen sie die IHK unter anderem bei Berufsorientierungsveranstaltungen und stellen dort ihr Berufsbild und unser Unternehmen vor.

Darüber hinaus wurden 5 Praktika (2021: 4 Praktika) durchgeführt, die es den Praktikant:innen ermöglichten, die Fachabteilungen nach individuellen Wünschen zu durchlaufen. Durch die Präsenz im vorberuflichen Bildungsbereich wollen wir Schüler:innen in ihrer Berufsorientierung unterstützen und die Wahrnehmung von GRENKE als engagierter und attraktiver Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeber langfristig weiter stärken.

Ergänzend zu den Kooperationen mit der IHK und der DHBW organisiert der GRENKE Konzern weitere Aktivitäten in Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen und Initiativen, die ebenfalls einen Beitrag zur Stärkung unserer Arbeitgebermarke und damit zur Talentgewinnung leisten. Dazu zählt unter anderem die Kooperation mit dem Karlsruher Institut für Technik (KIT) zur Entwicklung des GRENKE Sustainability Index (GSI) (vgl. Kapitel 3.4.1.1 "ESG-Produkte und -Services"). Nähere Informationen zu weiteren Partnerschaften sind im Kapitel 3.4.2.5 "Innovation und Partnerschaften" enthalten.

Insgesamt wurden wir 2022 für unser Engagement im Ausbildungsmanagement zum fünften Mal in Folge in die Kategorie Beste Ausbilder Deutschlands im Rahmen der gleichnamigen Studie des Wirtschaftsmagazins "Capital" eingestuft. Die Erreichung der höchstmöglichen Punktzahl bei dieser Auszeichnung bestärkt uns und unsere Maßnahmen zur Sicherstellung einer hervorragenden Ausbildungsqualität in unserem Unternehmen. Gleichermaßen sind wir stolz auf die sehr guten Leistungen und das Engagement unserer Auszubildenden und Student:innen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden ein Auszubildender sowie ein dualer Student für ihre exzellenten Leistungen von der jeweiligen Berufs- bzw. Hochschule ausgezeichnet.

3.4.2.2 Arbeitsrechtliche Themen und Sicherheit

Wir fördern das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter:innen und sorgen für gesundheitlich unbedenkliche Arbeitsplätze. In Deutschland ermitteln wir beispielsweise regelmäßig für jeden Arbeitsplatz mögliche gesundheitliche und sicherheitstechnische Risiken im Zuge von Gefährdungsbeurteilungen und legen geeignete Maßnahmen fest. Im Fokus stehen dabei die ergonomische Gestaltung sowie allgemeine Unterweisungen über potenzielle Gefahren im individuellen Arbeitsumfeld. Entlang der Veränderung der Arbeitsrealität und der verstärkten Nutzung von Remote-Arbeit haben wir unser Schulungsangebot um Inhalte zu Arbeitsschutz und Sicherheit bei der Nutzung von Remote-Arbeit ergänzt.

Mit unseren Architektinnen, dem Betriebsarzt und den Fachkräften für Arbeitssicherheit des Klinikums Mittelbaden gGmbH realisierten wir zu Beginn der Covid-19-Pandemie ein umfassendes und mit den lokal geltenden Vorschriften in Einklang stehendes Abstands-, Schutz- und Hygienekonzept in Deutschland. Unser Hygienekonzept in Deutschland und unsere Maßnahmen wurden vom Klinikum Mittelbaden gGmbH als vorbildlich anerkannt. Um während der Covid-19-Pandemie die Mitarbeiterinnen bei GRENKE vor einer Ansteckung zu schützen, gab es ab Juli 2020 mehrere Angebote zum Erhalt von Schutzimpfungen. Unter anderem gab es am Standort Baden-Baden in den eigenen Geschäftsräumen eine Kooperation mit einem örtlich ansässigen Hausarzt zum Erhalt der Impfung (Erst-, Zweit- und Boosterimpfung). Im Jahr 2022 lösten sich die Engpässe der verfügbaren Impftermine, weswegen GRENKE keine betrieblich organisierten Impftermine mehr anbietet. Dafür wurde bei diesem Hausarzt ein möglicher Bedarf für Impftermine angemeldet. In der Regel sind deshalb Termine mit einer maximalen Vorlaufzeit von zwei bis drei Wochen möglich.

Mit der ausgelaufenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung endete auch die Verpflichtung eines Hygienekonzepts. Dennoch legt GRENKE Wert auf den Schutz der Mitarbeiterinnen und bietet deshalb weiterhin u. a. kostenlose Antigen-Schnelltests und FFP2-Masken an.

Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist, die Mitarbeiterinnen über Gefahren an ihrem Arbeitsplatz zu informieren und ihre Motivation zu sicherheitsgerechtem Verhalten zu fördern. Die Sicherheitsunterweisung steht im Einklang mit den Vorgaben des gesetzlichen Arbeitsschutzes, den Unfallverhütungsvorschriften sowie den internen Vorgaben der GRENKE AG und deren Tochtergesellschaften. Die physische Erstunterweisung informiert über Regeln im Arbeitsschutz und ist die Grundlage für alle weiteren Unterweisungen - die auch dokumentiert werden. Die Unterweisung bei GRENKE erfolgt bei Neueinstellung von Mitarbeiterinnen (Onboarding), Arbeitsplatzwechsel, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel. Mindestens einmal jährlich finden bei GRENKE Wiederholungsunterweisungen in einem digitalen E-Learning-Format statt.

Im Berichtsjahr 2022 wurden in Deutschland 9 arbeitsbedingte Unfälle (2021: 5 Unfälle) durch HR an unsere Unfallversicherung gemeldet. Mit Blick auf die einzelnen Konzernunternehmen verteilen sich die Fälle wie folgt:

Arbeitsbedingte Unfälle

per 31.12., nach gemeldeten Unfällen

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2022 2021
GRENKE AG 2 1
GRENKEFACTORING GmbH 1 0
GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG 2 2
GRENKE digital GmbH 4 2

Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen gab es keine. Die arbeitsbedingten Gefahren, die ein Risiko für Verletzungen mit hohem Risikopotenzial darstellen, können bei GRENKE als äußerst gering eingestuft werden und stellen im Geschäftsmodell sowie im Arbeitsalltag bei GRENKE keine nennenswerten Gefahren dar.

3.4.2.3 Achtung der Menschenrechte

Die Wahrung von Menschenrechten ist für uns selbstverständlich. Im Rahmen des Compliance-Managements (siehe Kapitel 3.3.2 "Nachhaltige Unternehmenspolitik") sind Regeln für Gleichbehandlung, Antidiskriminierung und Achtung der Menschenrechte im Unternehmens- und Verhaltenskodex sowie in den angewendeten Richtlinien und Policies definiert (vgl. www.grenke.de/​unternehmen/​grenke-gruppe/​ unternehmenskodex/​). So verbessern wir auch unsere Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit auf Beschwerden von Mitarbeiterinnen und externen Personen. Unser Beschwerdemanagement bauen wir weiter aus, um sicherzustellen, dass wir in Zukunft noch effizienter auf eventuelle Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung und Rassismus reagieren können. Hierfür planen wir eine eigene Kategorie in unserem Hinweisgebersystem GRENKE Integrity Line, die auf solche Meldungen priorisiert eingehen soll (vgl. Kapitel 3.4.3.3. "Compliance und Datenschutz").

Auf das für uns ab 2024 anzuwendende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereiten wir uns vor und erweitern unsere Prüfungen der Lieferant:innen in unserer Wertschöpfungskette. Bisher wurden bereits alle unsere Lieferant:innen in der Auswahl auf potenzielle Risiken im Bereich Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenrechtsverletzungen untersucht. Wir werden diese Analysen weiter vorantreiben. Die Sorgfaltspflichten des LkSG betreffen den ganzen GRENKE Konzern, zur Planung und Umsetzung angemessener Maßnahmen tauschen wir uns mit allen involvierten Fachabteilungen aus. Diese Instrumente beinhalten bspw. Prozessanpassungen zur Wahrung der Menschenrechte in der Lieferant:innenprüfung. Grundlegende Maßnahmen werden insbesondere im Risikomanagement und Compliance-Management-System umgesetzt. Hierzu zählen die Abgabe einer Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten, die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten, die Durchführung von Risikoanalysen, die Einrichtung von Präventionsmaßnahmen sowie das ggf. erforderliche Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Zusätzlich implementieren wir ein Beschwerdeverfahren und stellen die angemessene fortlaufende Dokumentation der Erfüllung der Sorgfaltspflichten sicher. Die im LkSG geforderte Berichterstattung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten bereiten wir ebenfalls vor.

3.4.2.4 Kundensicherheit und -zufriedenheit

Unser Ziel ist es, Unternehmeninnen - allen voran KMU - bestmöglich bei ihren Investitionen und Finanzierungen zu unterstützen. Insgesamt zählen über eine halbe Million KMU zu unseren Kund:innen. Unser Marktangang erfolgt in den derzeit 33 Ländern sowohl durch den indirekten als auch den direkten Vertrieb (vgl. Kapitel 1.1.1 des Konzernlageberichts, "Geschäftsmodell und -segmente"). Damit unsere Leasingnehmer:innen zufrieden sind, setzen wir unseren Fokus auf einfache und schnelle Finanzierungslösungen sowie einen persönlichen und auf die unternehmerischen Bedürfnisse unserer Leasingnehmer:innen und Geschäftspartner:innen eingehenden Service. Seit dem zweiten Quartal 2022 konnten wir wieder verstärkt - auch physische - Kontakte aufbauen. Insgesamt hielten unsere Vertriebsmitarbeiter:innen im Berichtsjahr 56.650 Meetings mit Kund:innen und Partnerinnen ab (2021: 45.570 Meetings). Unser Angebot digitaler Meetings via Videokonferenzsystem wurde auch 2022 gerne angenommen. Im Berichtsjahr fanden 27 Prozent aller Meetings digital (2021: 23 Prozent) und 73 Prozent in Präsenz (2021: 77 Prozent) statt.

Der indirekte Marktangang, also der Vertrieb über Fachhandelspartner:innen, macht mit 82,1 Prozent 2022 weiterhin den Großteil unseres Neugeschäfts aus (2021: 83,7 Prozent). Im Geschäftsjahr 2022 arbeiteten wir mit 33.412 Fachhandelspartner:innen (2021: 29.703) zusammen. Somit steigerten wir die Anzahl aktiver Fachhandelspartner:innen um 3.709. Dies entspricht einem Zuwachs von 12,5 Prozent zum Ablauf des Geschäftsjahres 2022. Ein Indikator für die Zufriedenheit unserer Fachhandelspartner:innen ist die Dauer unserer Geschäftsbeziehungen. Im Geschäftsjahr 2022 arbeiteten wir mit 62 Prozent unserer aktiven Fachhandelspartner:innen bereits länger als drei Jahre zusammen. Maßnahmen zur Weiterentwicklung unseres Marktangangs richten wir nach den Bedürfnissen unserer Kundengruppen aus. Im Berichtsjahr 2022 haben wir begonnen, die Vertriebsstruktur in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien zu reorganisieren. Durch Einführung überregionaler Hubs sowie einer klareren Aufgabentrennung ermöglichen wir unseren Vertriebsmitarbeiter:innen mehr Fokus für die bedarfsgerechte Betreuung unserer Kund:innen und Partnerinnen. Für 2023 ist die Einführung in weiteren Ländern geplant.

In unserer Kundenansprache gewinnt der direkte Marktangang zunehmend an Bedeutung. Seit 2019 nimmt der Direktvertrieb einen steigenden Anteil am gesamten Neugeschäftsvolumen ein. Im Geschäftsjahr 2022 belief sich dieser Anteil auf 17,9 Prozent (2021: 16,3 Prozent). Die Treue unserer Leasingnehmer:innen gibt uns Aufschluss über ihre Zufriedenheit mit unserem Produktangebot und Service. Im Unterschied zu den einzelvertragsbasierten Abschlüssen mit Leasingnehmer:innen im Händlervertrieb vereinbaren wir mit unseren Unternehmer:innen im Direktvertrieb in der Regel Finanzierungsrahmen über eine Laufzeit von zwölf Monaten. Das freigegebene Volumen kann über diesen Zeitraum für die anfallenden Anschaffungen einfach und schnell von unseren Direktkund:innen abgerufen werden.

Im Geschäftsjahr 2022 entschieden sich 4.310 Kund:innen für einen erneuten Finanzierungsrahmen mit GRENKE (2021: 3.423 Folgerahmenverträge).

Ergänzende Angebote der GRENKE Bank

Neben unseren Angeboten zur Finanzierung von Leasinginvestitionen ergänzt die GRENKE BANK AG unser Produktangebot mit passgenauen Kredit- und Bankinglösungen. Im Geschäftsjahr 2022 konnte die Anzahl von Geschäftsgirokonten und Darlehenskonten um 2,8 Prozent auf eine Gesamtzahl von 11.755 gesteigert werden (2021: 11.434 Konten).

Auch im Jahr 2022 setzte die GRENKE BANK AG wieder das Mikrokreditgeschäft am Markt mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Abk.: BMAS) um. Mit diesem ermöglichten wir Unternehmensgründer:innen den Zugang zu Krediten mit einer Einzelkreditsumme von bis zu 25 TEUR und tragen auch über die Covid-19-Pandemie hinweg zur Stärkung von KMU und zur Sicherung der mit diesen Betrieben verbundenen Arbeitsplätze bei. So wuchs die Anzahl der im Berichtszeitraum gewährten Mikrokredite im Jahr 2022 um 38,9 Prozent auf eine Gesamtzahl von 2.751 Krediten (2021: 1.981).

Der verwaltete Bestand der staatlich geförderten Mikrokredite stieg im Berichtsjahr damit erneut an und belief sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 94.380 EUR (2021: 76.109 EUR). Der Anteil der Kreditnehmer:innen bzw. Antragsteller:innen mit Migrationshintergrund bei Mikrokrediten sank von 27,5 Prozent im Jahr 2021 auf 24,1 Prozent im Berichtsjahr 2022. Der Anteil aller Antragstellerinnen belief sich zum Ende des Geschäftsjahres 2022 auf rund 28 Prozent (2021: 29 Prozent), der Anteil der Antragsteller lag bei rund 72 Prozent (2021: 71 Prozent).

Mikrokreditgeschäft der GRENKE BANK AG

per 31.12.

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Veränderung 2022 2021
Anzahl neu vergebener Mikrokredite in Zusammenarbeit mit dem BMAS 38,90 % 2.751 1.981
davon Anteil der Kreditnehmer:innen bei Mikrokrediten, die einen Migrationshintergrund haben - 3,30 % 24,10 % 27,50 %
daraus geplanter Zuwachs an Arbeitsplätzen durch die Umsetzung der Vorhaben 53,90 % 1.942 1.262
Verwalteter Bestand staatlich geförderter Mikrokredite zum Ablauf des Geschäftjahres 24,00 % 94.380 EUR 76.109 EUR

Aus der Umsetzung der - durch den verwalteten Bestand an Mikrokrediten des BMAS - geförderten Vorhaben ergibt sich gesamthaft seit Betreuung des Programms durch die GRENKE Bank ein geplanter Aufbau an Arbeitsplätzen von 10.334 (2021: 8.392 Arbeitsplätze). Dies entspricht einem Plus von 1.942 Stellen durch neu herausgereichte Mikrokredite im Jahr 2022, also einer Steigerung von rund 23 Prozent im Berichtsjahr 2022.

Darüber hinaus kooperiert die GRENKE Bank mit Förderbanken. Dies ermöglicht uns, günstige Refinanzierungskonditionen über unser Leasinggeschäft an KMU weiterzureichen. Das Gesamtvolumen der Refinanzierungsmittel von Förderbanken zur Vergünstigung von Leasingangeboten für KMU umfasste 2022 insgesamt 10 Mio. EUR.

Ergänzende Angebote von GRENKEFACTORING

Neben den Angeboten der GRENKE Bank zielen wir auch mit den Leistungen unserer GRENKEFACTORING GmbH auf die Stärkung der KMU ab. Durch verschiedene Factoring- und Serviceleistungen (vgl. im Detail Kapitel 1.1.1 "Segmente") ermöglichen wir es KMU, ihre Liquiditätslage zu verbessern und administrative Aufgaben durch uns abwickeln zu lassen, um sich so stärker auf ihre Geschäftstätigkeit fokussieren zu können. Auch die Zusammenarbeit mit unseren Factoringkund:innen ist von langfristigen Beziehungen geprägt. So arbeiten die bestehenden Kund:innen durchschnittlich seit knapp vier Jahren mit uns zusammen.

Die Anregungen unserer Leasingnehmer:innen und Fachhandelspartner:innen wurden bisher als sogenannte externe Empfängerzufriedenheit erfasst und ausgewertet. Dies möchten wir zu einem ganzheitlichen Konzept weiterentwickeln, um die Zufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Leasingnehmer:innen und Partnerinnen noch besser ermitteln und mit geeigneten Maßnahmen optimieren zu können. Für eine systematische Abfrage der Zufriedenheit aller GRENKE Kundengruppen führten wir im Geschäftsjahr 2022 ein Befragungstool ein. Für das laufende Jahr 2023 planen wir die erstmalige Durchführung der neugestalteten Erhebung.

3.4.2.5 Innovation und Partnerschaften

Unternehmerische Verantwortung bedeutet für uns aber auch, dass wir einen Teil der erwirtschafteten Gewinne an die Gesellschaft zurückgeben und Organisationen oder Projekte fördern, die nicht unmittelbar mit unserer Wertschöpfung in Zusammenhang stehen. Immer mit Blick auf die jeweilige Region und unsere Markenwerte - einfach, schnell, persönlich und unternehmerisch - als verbindliche Kriterien für alle Aktivitäten. Diese Kriterien sind in unseren "GRENKE Corporate Sponsorship & Donation Guidelines" festgehalten.

Im Rahmen unserer unternehmerischen Verantwortung und unseres gesellschaftlichen Engagements fördern wir Sport, Kultur, Bildung und Kinder- sowie Jugendförderprojekte. Im Berichtsjahr unterstützten wir Projekte, Institutionen und verschiedene Vereine mit einer Summe von rund 1,5 Mio. EUR (2021: 1,1 Mio. EUR). Einige Beispiele des regionalen gesellschaftlichen Engagements im Bereich Sport, Kultur sowie Kinder- und Jugendförderung von GRENKE sind nachfolgend beschrieben:

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GRENKE Chess Classic und GRENKE Chess Open

Einen besonderen Fokus legen wir traditionell auf die Förderung der Denksportdisziplin Schach. Seit 1997 unterstützen wir das Schachzentrum Baden-Baden und die Ooser Schachgesellschaft (OSG) in BadenBaden, die mit über 370 Mitgliedern einer der größten Schachvereine Deutschlands ist. Die OSG ist sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern deutscher Rekordmannschaftsmeister und zählt herausragende Talente wie Vincent Kreymer, den jüngsten deutschen Großmeister, zu ihrer Spielerschaft. Auch im Lernenden- und Jugendbereich konnten etliche Erfolge errungen werden.

2013 übernahmen wir erstmals das Hauptsponsoring der "GRENKE Chess Classic" in Baden-Baden, woran regelmäßig hochrangige Spieler wie der norwegische Schachweltmeister Magnus Carlsen teilnehmen. Auch sponsern wir das europaweit größte offene Schachturnier "GRENKE Chess Open", das 2016 in Karlsruhe Premiere feierte und 2019 knapp 2.000 Teilnehmerinnen aus aller Welt zählte. Im Jahr 2024 soll das Turnier nach 4 Jahren Pause wieder stattfinden.

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Die KSC GRENKE aKAdemie

Beim Fußball setzen wir ebenfalls auf Jugendförderung und unterstützen gemeinsam mit dem Karlsruher Sportclub (KSC) junge Talente auf dem Weg zur Profikarriere und beim Start in eine erfolgreiche Berufslaufbahn. Die KSC GRENKE aKAdemie steht für eine ganzheitliche Ausbildung, die über das reine Fußballtrainingsprogramm weit hinausgeht und langfristig auf sportliche, schulische und persönliche Förderung der KSC-Nachwuchstalente ausgerichtet ist. Seit Juli 2022 hat GRENKE seine Partnerschaft umfassend erweitert: als neuer Hauptpartner des Leistungsbereichs mit Logo-Präsenz auf der Trikotbrust der U16-, U17- und U19-Mannschaft.

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Unterstützung des eSports-Teams des KSC

Die Sportwelt und die Interessen von Nachwuchstalenten entwickeln sich weiter. Mit dem von uns als Top-Partner unterstützten eSports-Team "PHIRONIX" des Karlsruher SC unterstützen wir Nachwuchstalente mit besonderer digitaler Affinität. Im Berichtsjahr startete das Team erfolgreich in seine erste Saison in der Virtual Bundesliga (VBL). Bei "PHIRONIX" sind derzeit vier eSportler registriert. Zu sehen sind die Spiele auf der Plattform Twitch und auf der Webseite der VBL. Das GRENKE Logo ist auf dem Trikotärmel der Karlsruher eSportler und im Livestream sichtbar.

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GRENKE Cup Fußball-Hallenturnier

Der vierte GRENKE Cup unter der Schirmherrschaft der GRENKE AG und gemeinsam mit dem Förderverein des SV Sinzheim, der für November 2020 geplant war, fand nach zweimaligen pandemiebedingten Absagen in den Jahren 2020 und 2021 nun im November 2022 statt. Das Fußball-Hallenturnier verfolgt die Idee, eine stärkere Verbindung zwischen Sport und Schule, Ausbildung oder Studium voranzutreiben.

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Schulprojekt "Kolumbus: Klassik entdecken!"

Im Bereich Musik und Bildung unterstützen wir bereits seit über 20 Jahren das Schulprojekt "Kolumbus: Klassik entdecken!". Mit einem Zuschuss eröffnen wir Schulkindern den vergünstigten Zugang zu Veranstaltungen des Festspielhauses Baden-Baden. Die Lernenden besprechen im begleitenden Unterricht den Inhalt der besuchten Vorstellung und können an Opern-, Ballett- und Orchesterproben teilnehmen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass Bildung ein fester Bestandteil nachhaltiger Entwicklung ist. Aus diesem Grund treiben wir insbesondere in Deutschland durch Kooperationen und Partnerschaften mit wissenschaftlichen Einrichtungen und vertrauensvollen Partnerinnen gemeinsam die Entwicklung von Innovationen voran:

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SRH Berlin University of Applied Sciences

Seit 2016 fördern wir die SRH Berlin University of Applied Sciences im Rahmen einer Stiftungsprofessur für Entrepreneurship einschließlich zweier halber Doktorandenstellen bis 2022 sowie mit dem Aufbau des Forschungsinstituts GRENKE Centre for Entrepreneurial Studies, welches im Januar 2018 eröffnet wurde. Das Institut beschäftigt sich mit der Analyse von Unternehmensgründungen und ermittelt mit wissenschaftlichen Methoden die Erfolgsfaktoren für die Praxis.

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CyberForum und CyberChampions Award

Das CyberForum e. V. in Karlsruhe unterstützt insbesondere Start-ups mit digitalen Geschäftsideen und veranstaltete hierzu im Geschäftsjahr 2022 das CyberLab Festival. In dessen Rahmen wurde erneut der Start-up-Award für das Start-up mit der vielversprechendsten Idee zur Förderung der Digitalisierung von KMU vergeben. GRENKE unterstützte diesen Digitalisierungspreis.

Ergänzend zum Sponsoring der oben genannten Einrichtungen unterstützen wir auch regionale und überregionale gemeinnützige Organisationen.

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Weihnachtsspende an das Hilfswerk SOS-Kinderdörfer

Not leidenden Kindern zu helfen, um ihnen eine bessere Zukunft zu ermöglichen, ist uns ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund unterstützen wir die SOS-Kinderdörfer zur Weihnachtszeit mit einer Spendensumme in Höhe von 25.000 EUR (2021: 25.000 EUR). Die SOS-Kinderdörfer sind ein unabhängiges, nichtstaatliches und überkonfessionelles Hilfswerk für Kinder, das weltweit aktiv ist.

Die Hilfsorganisation betreibt Programme zur Stärkung von Familien, arbeitet gemeinsam mit Mitgliedern der Gemeinden daran, Schulbildung und Gesundheitsversorgung sicherzustellen, hilft in Krisensituationen und gibt benachteiligten Jugendlichen durch globale Ausbildungsprogramme eine Zukunftschance.

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Unterstützung SOS-Kinderdörfer in der Ukraine

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine brachte viele Menschen - insbesondere wehrlose Kinder - in Not. Im Berichtsjahr unterstützten wir die humanitäre Hilfe der SOS-Kinderdörfer in der Ukraine mit einer Spende von 50.000 EUR. Mit diesem Beitrag wird eine direkte und unkomplizierte Hilfe vor Ort gewährleistet.

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GRENKE Spendenaktion UNO-Flüchtlingshilfe

Auf Initiative unserer Mitarbeiterinnen wurde zudem eine für die UNO-Flüchtlingshilfe stattfindende GRENKE Spendenaktion gestartet. Insgesamt spendeten nach Aufruf dieser Spendenaktion 80 Mitarbeiterinnen 5.315 EUR.

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Centrum für Europäische Politik

Das Centrum für Europäische Politik (cep) der Stiftung Ordnungspolitik stellt der Allgemeinheit Informationen und Expertisen über aktuelle Politikvorhaben der EU zur Verfügung. Wir nutzen als Partner dieses ausschließlich für Information und Austausch gedachte Angebot für das frühzeitige Erkennen geplanter und kommender Gesetzesvorhaben. So reicherten die unabhängigen Expert:innenmeinungen im Geschäftsjahr 2022 unser Know-how über Rechtsvorhaben zu künstlicher Intelligenz (KI) und nachhaltiger Mobilität an.

Auch in unseren Tochtergesellschaften, bspw. in Italien und Frankreich, werden gemeinnützige Projekte unterstützt und das Sponsoring von Sportteams großgeschrieben.

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Cesano Women Football Idrostar

Wir setzen uns seit Langem für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau ein. Aus diesem Grund unterstützen wir auch in Italien eine Sportart, die traditionell eher als männlich wahrgenommen wird.

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FAI - Fondo Ambiente Italiano

In Italien unterstützen wir einen nationalen Fonds zur Erhaltung und Förderung der Umwelt. Ziel der Stiftung sind der Schutz und die Aufwertung des historischen, künstlerischen und landschaftlichen Erbes Italiens.

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Cercle d'Echecs de Bischwiller

GRENKE unterstützt auch die Jugendarbeit des Schachzentrums in Bischwiller (F) und setzt hier seine Bestrebungen der Förderung des Schachsports und der Jugendarbeit auch international fort.

3.4.3 Verantwortung und Vertrauen

3.4.3.1 Risikomanagement

3.4.3.1.1 Corporate Risk Management

Finanzinstitute tragen maßgeblich zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und zur Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union bei. Dies resultiert aus der Schlüsselposition, die der Finanzsektor in der Volkswirtschaft besetzt, bspw. durch die Finanzierung geplanter Investitionsvorhaben. In diesem Kontext können Finanzinstitute allerdings auch physischen und transitorischen Risiken ausgesetzt sein, die identifiziert, bewertet und gesteuert werden müssen.

In der diesjährigen Risikoinventur wurden die Risiken aus Sicht der ökonomischen und normativen Perspektive bewertet. Erstmalig wurden die Risiken unter Berücksichtigung der ESG-Risikotreiber beurteilt. Laut Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der BaFin 1 werden Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt der bekannten Risikoarten angesehen, sodass keine separate Risikoart "Nachhaltigkeitsrisiken" im Rahmen der Risikoinventur zu betrachten ist.

Dieses Vorgehen fußt auf der Tatsache, dass Nachhaltigkeitsrisiken auf zahlreiche bekannte Risikoarten einwirken und demnach eine Abgrenzung kaum möglich ist. Nachhaltigkeitsrisiken bei GRENKE stellen somit Risiken aus den zuvor definierten wesentlichen ESG-Themen (vgl. Kapitel 3.2.1 "Stakeholder-Dialog und Wesentlichkeitsanalyse 2022") dar und werden als Treiber gesehen, die sich in den bekannten Risikoarten materialisieren können. Nach dieser Logik wurden im Rahmen der Risikoinventur für 2023 die physischen und transitorischen Risiken entlang der ESG-Dimensionen pro Risikoart betrachtet.

Das Gesamtrisikoprofil baut auf dem Ergebnis der Risikoinventur 2022 auf und gilt für das kommende Berichtsjahr 2023. Insgesamt wurden im Rahmen der diesjährigen Risikoinventur 16 Risiken (2021: 16) als wesentlich bewertet. Zur Erhöhung der Transparenz und Unterrichtung des Vorstands werden Ad-hoc-Risikomeldungen genutzt. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 13 Risikomeldungen abgegeben (2021: 3). Die Erhöhung der Ad-hoc-Meldungen resultiert jedoch nicht aus ESG-Risikofaktoren, sondern aus einer erhöhten und gezielten Sensibilisierung der Organisation für Risiken allgemein.

Um die Wirksamkeit des Risikomanagements zur stärken und gleichermaßen die ESG-Risikofaktoren optimal zu überwachen, wird der Bereich weiter ausgebaut und personell gestärkt.

1 "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" (BaFin) vom 20.12.2019, geändert am 13.01.2020"

3.4.3.1.2 Internal Audits

Internal Audit erbringt im Auftrag des Vorstands unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen in der GRENKE AG und in der GRENKE Gruppe. Um die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung mit effektiven Prozessen und Kontrollen der Governance- und Compliance-Struktur zu gewährleisten, messen wir als einen unserer TOP-KPIs den Anteil der durch Internal Audit abgeschlossenen Prüfungen im Vergleich zur Gesamtzahl der für das Geschäftsjahr geplanten Prüfungen im gesamten Konzern.

Die Abschlussquote durchgeführter Audits beläuft sich im Berichtsjahr 2022 auf 58 Prozent (2021: 55 Prozent). Die Abschlussquote hat sich im Vergleich zu 2021 zwar verbessert, liegt aber immer noch unter den Erwartungen. Als Reaktion auf die Ergebnisse der Sonderprüfung wurden der Bereich Internal Audit quantitativ und qualitativ erheblich aufgebaut und die Prozesse grundlegend überarbeitet.

Die konzeptionelle Neuausrichtung des Bereichs im Jahr 2021 führte zu einer deutlichen Erweiterung relevanter Prüfungsinhalte. Durch den erfolgten Personalaufbau 2022 wird hier im Jahr 2023 mit einer nachhaltigen Erhöhung der durchgeführten Prüfungen gerechnet, um die Prüfungsplanung einzuhalten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich die absolute Anzahl der abgeschlossenen Prüfungen von 32 im Jahr 2021 auf 77 im Berichtsjahr erhöhte.

3.4.3.2 Reporting und Transparenz

Der Dialog mit unseren Stakeholdern und die Ergebnisse unserer Wesentlichkeitsanalyse bilden die Grundlage unserer Nachhaltigkeitsstrategie und unserer nichtfinanziellen Berichterstattung. Entsprechend hat die Kommunikation mit unseren Stakeholdern einen hohen Stellenwert für uns. Für einen effektiven Austausch mit unseren Anspruchsgruppen verfügen wir über mehrere Abteilungen, die im Austausch mit internen und externen Stakeholdern stehen.

Die interne Kommunikation wird durch die Abteilung Corporate Communication gesteuert. Sie dient in erster Linie der Information, Orientierung, Motivation und dem Austausch unserer Mitarbeiterinnen weltweit. Sie zielt darauf, über aktuelle Entwicklungen im Unternehmen zu informieren, unseren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit des direkten Feedbacks an den Vorstand zu geben und ist damit auch Teil der Unternehmenskultur. Zur bilateralen oder multilateralen Informationsvermittlung nutzt die interne Kommunikation verschiedene Kanäle wie auch Kommunikationsinstrumente. Zu diesen zählen nicht nur Beiträge bestehend aus Text oder Ton, sondern auch multimodale Beiträge (Text, Ton, Bild) wie Clips, Videoansprachen, virtuelle Mitarbeiterversammlungen (Townhall Meetings) oder auch Online-Befragungstools. Um die Identifizierung unserer Mitarbeiterinnen mit der Strategie zu ermitteln, messen wir im Rahmen einer jährlichen Befragung der Mitarbeiterinnen den Overall-Strategy Awareness (OSA) Score, den wir als TOP-KPI definiert haben (vgl. Kapitel 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren"). Dieser TOP-KPI wird ermittelt auf Basis aller Antworten zum Fragengebiet Strategie, Produkte und Innovation auf einer Skala von 1 = hohe Bekanntheit bis 7 = geringe Bekanntheit. Im Jahr 2022 erzielte unsere OSA einen Score von 2,52 (2021: 2,95). Daraus leiten wir ab, dass sich unsere Mitarbeiter:innen mehr als je zuvor mit unserer Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren.

Die externe Kommunikation dient dem Austausch mit verschiedenen Stakeholdergruppen außerhalb des Unternehmens. Analog zur internen Kommunikation ist hier die übergeordnete Zielsetzung, über die aktuellen Entwicklungen in unserem Unternehmen zu informieren und diese im Dialog gegenüber den jeweiligen Anspruchsgruppen einzuordnen. Entlang unserer externen Stakeholdergruppen haben wir mehrere Abteilungen, die die deren individuelle Ansprache führen.

Die Abteilung Corporate Communications verantwortet die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unseres Unternehmens und steht hierzu regelmäßig mit Journalist:innen und Meinungsführer:innen in Kontakt. Corporate Communications setzt dabei auf ein breites Instrumentarium an Kanälen und Formaten. Diese umfassen unter anderem Pressemeldungen, Beiträge und Interviews in Print- und Online-Medien, das Angebot von Conference Call, Webcasts und Pressekonferenzen sowie Social Media-Beiträge auf den unternehmenseigenen Kanälen. Seit 2019 betreiben wir zur Beobachtung von Markt- und Branchentrends eine kontinuierliche Medienbeobachtung und haben diese auch im Berichtsjahr weiterentwickelt. Diese umfasst werktäglich einen digitalen Pressespiegel für Vorstand und Führungskräfte, die Nutzung eines umfassenden Medien- und Analyseportals zur Recherche sowie vierteljährlich eine Reputationsanalyse. Auf Basis einer Content-Map mit den für uns relevanten Themen führt die Kommunikationsabteilung diese Reputationsanalyse durch. Sie analysiert den Erfolg der Medienarbeit anhand quantitativer und qualitativer KPIs wie Zahl und Mediengattung der Meldungen, Fremdoder Eigeninitiierung, Reichweite, Anzeigenäquivalenzwert sowie eines Reputationsscores auf Basis der inhaltlichen qualitativen Auswertung aller Meldungen. Insgesamt dient diese Analyse zur kontinuierlichen Bewertung der Pressearbeit sowie zur Ableitung von Maßnahmen für die künftige Pressearbeit.

Die Abteilung Investor Relations führt den Dialog mit dem Kapitalmarkt. Die Abteilung verantwortet die Regelberichterstattung in Form beispielsweise des Geschäftsberichts, des Halbjahresberichts und der Quartalsmitteilungen sowie die Pflichtkommunikation entsprechend dem Kapitalmarktrecht. Des Weiteren organisiert Investor Relations unsere jährliche ordentliche Hauptversammlung, die Analystenkonferenz und die quartalsweisen Analystencalls. Für weitere Informationen zu Investor Relations und der Kapitalmarktkommunikation verweisen wir auf Kapitel "Aktie und Investor Relations".

Treasury übernimmt die Kommunikation mit Fremdkapitalinvestoren und -analysten. Hierzu zählen die Veröffentlichung von Informationen zu Fremdkapitalinstrumenten, der Dialog mit Fremdkapitalgebern wie auch die Zusammenarbeit mit Rating-Agenturen.

Die Marketingabteilung zielt auf die Gruppe der Kund:innen und Handelspartner:innen. Sie informiert über unsere aktuellen Produktentwicklungen und -angebote, initiiert Marktkampagnen und betreibt unsere Website.

Die Personalabteilung spricht in der externen Kommunikation potenzielle neue Mitarbeiterinnen an und sorgt für den Gewinn neuer Talente. Dies erfolgt unter anderem über Beiträge auf unseren Social Media Kanälen, den direkten Austausch auf Feedbackplattformen und die Positionierung auf Messen und Veranstaltungen.

ESG-Kommunikation:

Wir stellen allen unseren Stakeholdern aktuelle Informationen zu den Entwicklungen im Bereich ESG zur Verfügung. Neben dem jährlichen Reporting im Rahmen unserer Nichtfinanziellen Erklärung haben wir im Berichtszeitraum 2022 einen eigenen Bereich auf unserer Website geschaffen (www.grenke.de/​ unternehmen/​grenke-gruppe/​esg/​). Dort stehen Informationsangebote zu unserer Strategie, unseren Maßnahmen und Initiativen, an denen wir uns beteiligen sowie ESG-Ratings und -Reportingdaten zur Verfügung.

Transparenz & Kommunikation

Beispiele für eigene Kommunikationskanäle und Instrumente

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Social Media

Wir etablierten in den vergangenen Jahren eigene Unternehmenskanäle in den für uns relevanten sozialen Netzwerken und bespielen diese regelmäßig mit Informationen aus verschiedenen Abteilungen. Dazu setzen wir auf soziale Medien und Businessnetzwerke, um neue Zielgruppen adäquat anzusprechen, die Kundenbindung zu stärken und die Reichweite von Unternehmensbotschaften, Produkten und Services zu erhöhen. Darüber hinaus dient die Kommunikation über die verschiedenen Kanäle auch dazu, die Arbeitgebermarke GRENKE und unsere Unternehmenskultur bekannt zu machen sowie Stellenanzeigen und Recruiting-Initiativen zu platzieren (vgl. Kapitel 3.4.2.1 "Arbeitgeberattraktivität"). So sind wir auf LinkedIn, Xing, kununu, Facebook und YouTube vertreten. Dabei richten sich die Kanäle vor allem an Leasingnehmer:innen, Partnerinnen sowie potenzielle Bewerberinnen und unsere Mitarbeiterinnen.

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Podcasts als digitales Kommunikationsinstrument

Ergänzend nutzen wir auch die Möglichkeiten von Podcasts, um vor allem potenziellen Bewerberinnen Einblicke in unsere Unternehmenskultur und Arbeitswelt bei GRENKE zu ermöglichen. Die Ansprache über diese Kanäle und Formate mit entsprechenden Inhalten erfolgt mit Mitarbeiterinnen, die GRENKE mit eigenen Erfahrungen repräsentieren. Als Beispiel sei hier der OHRBEIT-Jobcast genannt, in dem GRENKE Mitarbeiterinnen aus ihrem Berufsalltag berichten und unterschiedliche Berufsfelder vorstellen.

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thats.business - unser digitales Magazin

Wir verfügen außerdem über ein internationales digitales Partner- und Kundenmagazin "thats.business -GRENKE Magazin für Unternehmer", das unsere Customer-Journey durch emotionale und informative Beiträge ergänzt. Auf thats.business präsentieren wir zielgruppenrelevante Inhalte und bieten den Leserinnen durch fachspezifische Expertise und unterhaltende Einblicke einen Mehrwert. Das Angebot positioniert uns entlang unserer Markenwerte als starken Partner für den Mittelstand und hilft so, die Markenbindung zu stärken. Potenzielle Neukund:innen können über Absprungpunkte im Onlinemagazin auf die GRENKE Website weitergeleitet werden und finden dort weitere Informationen zu unseren Finanzierungslösungen.

3.4.3.3 Compliance und Datenschutz

3.4.3.3.1 Compliance-Management

Wir handeln im Sinn aufsichtsrechtlicher und interner Regelungen und gehen respektvoll mit Mitarbeiter:innen sowie externen Stakeholdern um. Zudem achten wir die Grundsätze der Gleichbehandlung, Antidiskriminierung und die Menschenrechte. Schriftlich verankert sind die Regeln des gegenseitigen respektvollen und ethischen Verhaltens auch in unserem Verhaltenskodex, der allen Mitarbeiterinnen im Rahmen ihrer Arbeitsverträge überreicht wird. Unser Ziel ist es, mit dem gruppenweiten Compliance-Management-System (CMS) den vielfältigen internationalen Anforderungen gerecht zu werden und somit operationellen Risiken und Verunsicherungen souverän entgegenwirken zu können. In dessen Rahmen wird das Risikopotenzial für Non-Compliance-Fälle (einschließlich Korruptions- und Geldwäscherisiken) von den Länderorganisationen jährlich analysiert. Vor der Übernahme von Gesellschaften werden Due-Diligence-Prozesse durchgeführt.

Lokale Compliance-Officer in den jeweiligen Ländern stellen sicher, dass unsere Standards national wie international eingehalten werden. Die Tochtergesellschaften werden regelmäßig im Zuge von Compliance- und Geldwäsche-Audits überprüft. Die lokalen Compliance-Officer berichten direkt an den Compliance-Beauftragten der GRENKE Gruppe, der alle wesentlichen Informationen an das zuständige Vorstandsmitglied (CRO) übermittelt. Er unterstützt den Gesamtvorstand ferner bei der Vermeidung von Gesetzesverstößen, Korruption und dolosen Handlungen sowie bei der Aufklärung zweifelhafter Fälle. Der zuständige Vorstand erhält einen Compliance-Jahresbericht. Ferner informiert das Compliance-Office der Gruppe den Vorstand und Aufsichtsrat über alle wesentlichen Erkenntnisse mittels eines Compliance-Jahresberichts.

Alle Organe und die Belegschaft werden über das Intranet, per E-Mail und in Schulungen über Gesetze, interne Regelungen und etwaige Neuerungen oder Änderungen hierzu informiert. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die bestehenden Regelungen zur Prävention von Interessenkonflikten und dem Umgang mit Zuwendungen weiterentwickelt. Die für den gesamten Konzern, unsere Organe und Mitarbeiter:innen gültigen Neuerungen wurden zudem im Intranet veröffentlicht. Alle Mitarbeiterinnen wurden im Berichtsjahr 2022 im Rahmen des quartalsweise erscheinenden Compliance-Newsletters über aktuelle compliance-relevante Themen wie Sanktionen gegen Russland, Cyberfraud, Compliance-Risiken und den Umgang mit Geschenken informiert. Die Neuentwicklungen im Bereich Compliance sind auch Gegenstand der Compliance-Schulung, die alle Mitarbeiterinnen im Lauf des Jahres 2022 absolvieren mussten. Zusätzlich zu den Pflichtschulungen für alle Mitarbeiter:innen erhalten Mitarbeiterinnen der Compliance-Abteilung mehrere Tage im Jahr externe Fortbildungen zur Anreicherung ihrer Expertise.

Wir stellen unseren Mitarbeiterinnen verschiedene Wege zur Verfügung, um mögliche Regelverstöße zu melden. Mit unserer Hinweisgeberplattform GRENKE Integrity Line ermöglichen wir unserer Belegschaft, den Leasingnehmer:innen und Geschäftspartner:innen sowie Dritten, uns stets unter Wahrung der Vertraulichkeit auf mögliche Regelverstöße aufmerksam zu machen (vgl. www.grenke.de/​unternehmen/​grenke-gruppe/​grenke-integrity-line/​). Mit den gemeldeten Informationen gehen wir verantwortungsbewusst um.

Verstößen gegen geltendes Recht begegnet GRENKE mit adäquaten Maßnahmen.

3.4.3.3.2 Geldwäscheprävention

Wir treten potenzieller Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie strafbaren Handlungen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen, Arbeitsanweisungen, Richtlinien und adäquate Kontrollen präventiv entgegen. Das im Rahmen der Sonderprüfung identifizierte Weiterentwicklungspotenzial im Bereich der Geldwäscheprävention wurde im Berichtszeitraum auf Basis der Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung und damit einhergehender Qualitätssicherung weiter forciert. Hierbei konnten im Jahr 2022 weitreichende Fortschritte erzielt werden. Diese beziehen sich auf die methodische Weiterentwicklung der Risikoanalyse und der damit einhergehenden Ableitung geldwäscherechtlicher Sicherungsmaßnahmen und Kontrollhandlungen sowie der Implementierung eines IT-gestützten Monitoring-Tools zur systemischen, automatisierten und fortlaufenden Überwachung unserer Geschäftsbeziehungen. Darüber hinaus setzten wir einen einheitlichen Gruppenstandard um und stärkten die lokalen Verantwortlichkeiten in unseren Tochtergesellschaften. Zur Verbesserung des geldwäsche-rechtlichen Risikomanagements wurden darüber hinaus interne Prozesse konzeptionell überarbeitet und verschlankt. Durch Inbetriebnahme eines IT-gestützten Monitoring-Tools erhöhten wir beispielsweise die Prozesssicherheit und -effizienz in ehemals manuellen Abläufen.

Das Risiko im Bereich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen wird im Rahmen von Risikoanalysen jährlich von allen Tochtergesellschaften auf Einzelinstitutsebene sowie auf Konzernebene ermittelt. In diesem Zuge erfolgt die Bewertung der vorhandenen Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen. Die lokalen Geldwäschebeauftragten berichten dabei sowohl an das lokale Management als auch an den Geldwäschebeauftragten der GRENKE Gruppe, der alle wesentlichen Informationen an das zuständige Vorstandsmitglied (CRO) übermittelt. Vorstand und Aufsichtsrat erhalten jährlich einen ausführlichen Jahresbericht zur Geldwäscheprävention. Alle geldwäscherelevanten Geschäftsbeziehungen werden im gesetzlichen Rahmen anhand eines Know-your-Customer-Prozesses (KYC) geprüft. Dieser beinhaltet sowohl die Identifizierung als auch die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten, deren PEP-Status und das Vorhandensein auf nationalen und internationalen Sanktions- und Embargolisten. Die für die GRENKE AG agierenden zuverlässigen Dritten gemäß § 17 Abs. 5 GwG werden darüber hinaus regelmäßig zu geldwäscherechtlichen Vorgaben und Entwicklungen geschult und informiert.

Alle unsere Mitarbeiterinnen werden ebenfalls regelmäßig sowie anlassbezogen geschult, wobei die Teilnahme an den Schulungen von der Personalabteilung nachgehalten und ein Eskalationsprozess bei Nichtteilnahme eingeleitet wird. Anlassbezogene Schulungsmaßnahmen werden von der Abteilung Geldwäscheprävention zentral gesteuert. Im Fall von Anhaltspunkten eines Verdachtsmoments auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie strafbare Handlungen stehen unseren Mitarbeiterinnen verschiedene interne Wege zur Meldung zur Verfügung. Ergänzt wird dies durch die Hinweisgeberplattform GRENKE Integrity Line, die im Intranet sowie auf unserer Website erreichbar ist. Die jeweiligen Geldwäschebeauftragten in der Gruppe leiten die Verdachtsfälle unverzüglich den nationalen Vorgaben entsprechend an die zuständigen Behörden weiter.

3.4.3.3.3 Datenschutz

Wir entwickeln unser Datenschutzmanagementsystem kontinuierlich weiter, um die Datenverarbeitung im Konzern rechtskonform auszuführen, potenzielle Verstöße frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat für eine datenschutzrechtliche Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union gesorgt. Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt auch die Anpassungen nationaler Gesetzgebungen unserer Märkte, die dazu führen, dass neben den Bestimmungen der DSGVO in einzelnen Mitgliedsstaaten weiterhin unterschiedliche Regelungen zum Datenschutz greifen. Sobald ein Mitgliedsstaat die Anforderungen über eine Öffnungsklausel um nationale Datenschutzregelungen ergänzt oder erweitert hat, werden die betroffenen Prozesse entsprechend angepasst. Um den großen Herausforderungen im Datenschutz gerecht zu werden, haben sowohl die Konzernmutter GRENKE AG als auch ihre Tochterunternehmen jeweils Datenschutzbeauftragte nach den gesetzlichen Vorgaben bestellt. Weiterhin hat die Konzernmutter eine zentrale Stelle für den operativen Datenschutz geschaffen. Die Datenschutzbeauftragten und der operative Datenschutz stehen darüber hinaus unseren Kund:innen, Geschäftspartner:innen und der Belegschaft als fachkompetente Kontaktpersonen zur Seite. Im vergangenen Geschäftsjahr gingen keine Beschwerden von Kund:innen oder Aufsichtsbehörden zur Verletzung des Schutzes von Kundendaten ein. Ebenfalls wurden keine Datenlecks, Diebstähle oder Verluste von Kundendaten gemeldet.

Unsere Mitarbeiterinnen werden im Bereich Datenschutz jährlich durch Schulungen sowie fortlaufend durch Informationen im Intranet über die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen informiert. Neben dem Thema Datenschutz gehören zu den Pflichtschulungen unserer Mitarbeiterinnen außerdem die Themen Geldwäscheprävention, Informationssicherheit und Compliance. Diese werden auch bei neuen Mitarbeiterinnen im Rahmen des Einarbeitungsprozesses durchgeführt. Dadurch stellen wir sicher, dass allen Mitarbeiterinnen das richtige Handwerkszeug zum Umgang mit den Risiken dieser Governance-Themen zur Verfügung steht. Die Schulungsquote zu diesen Themenbereichen lag im Berichtsjahr bei 83,2 Prozent (2021: 94,1 Prozent).

3.4.3.3.4 Informationssicherheit

Wir entwickeln unser Informationssicherheitsmanagement-System regelmäßig und anlassbezogen weiter, um den uns anvertrauten und von uns verarbeiteten Informationen mit einem angemessenen Schutzniveau zu begegnen. Dabei halten wir uns an die Vorgaben der einschlägigen Verordnungen, Gesetze und Standards, insbesondere die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie die banken-aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) und deren Fortschreibung. Die Maßnahmen, Prozesse und Kontrollen orientieren sich an dem Standard DIN ISO 27001 sowie dem IT-Security-Reifegradmodell nach COBIT (international anerkanntes Rahmenwerk zur IT-Governance) und werden sukzessive ausgebaut.

Im Berichtszeitraum führten wir eine Erweiterung der Schutzbedarfsanalyse durch. Dies ermöglicht uns eine noch genauere Risikobewertung und darauf aufbauende Maßnahmen zum Schutz unserer Daten und Systeme. Die laufende Business-Impact-Analyse, die auf potenzielle Risiken für die Organisation abstellt, fokussiert sich auf die Definition und Bewertung aller für unsere Finanzdienstleistungen und Services relevanten Geschäftsprozesse. Die stetig steigende Transparenz bildet die Grundlage für weitere planvolle Maßnahmen wie den Ausbau risikoreduzierender Methoden, die Umstellung der IT-Plattformen, die Forcierung strategischer Sicherheitskonzepte sowie den Umbau derselben, um den Schutz kontinuierlich auszuweiten.

Abgeleitet aus den Erkenntnissen unseres bisherigen IT-Notfallmanagementsystems sowie unserer Business-Impact-Analyse schufen wir im Berichtsjahr 2022 eine eigene Einheit zur Weiterentwicklung eines ganzheitlichen Business-Continuity-Managements (BCM) und bauen dort ein ausgedehntes Notfallmanagementsystem auf. Dieses dient als Grundlage für den Ausbau unseres IT-Notfallmanagements und das Notfallhandbuch mit den entsprechenden Reaktionsplänen. Diese Grundlagen werden im Rahmen des BCM um die Dimensionen Personal, Gebäude und Dienstleister erweitert, um im Fall eines notfallauslösenden Moments die zügige Fortführung oder Wiederaufnahme unserer Geschäftsprozesse sicherzustellen. Zielsetzung ist, den Aufbau des BCM bis Ende 2023 abzuschließen und anschließend kontinuierliche Weiterentwicklungen anzugehen.

Weiterhin intensivierten wir die Abarbeitung von Feststellungen aus internen und externen Audits, um potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und beheben zu können. Dies umfasste auch die Überarbeitung und Anpassung verschiedener Richtlinien, insbesondere im Bereich des Berechtigungsmanagements. Durch diese Maßnahmen erhöhen wir weiterhin die Sicherheit unserer Daten und Systeme.

Unser Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig über den aktuellen Status des Informationssicherheitsmanagements informiert, und es wird eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit wichtigen Schnittstellen wie den Bereichen Compliance, Datenschutz und Risikomanagement gepflegt. Eine wesentliche Maßnahme im Berichtsjahr war die Umsetzung einer klaren Trennung zwischen erster und zweiter Abwehrlinie gemäß dem Modell der Three Lines of Defense. Mit dieser Trennung stellen wir eine effektivere Aufgabenbearbeitung sicher.

In verschiedenen zielgruppenorientierten und modular aufgebauten Schulungen werden Mitarbeiter:innen im Umgang mit den Themenschwerpunkten der Informationssicherheit sensibilisiert. Der modulare Aufbau der Schulungen bietet den Vorteil, zeitnah und zielgerichtet auf sich verändernde Zustände wie z. B. die erhöhte Anzahl von Phishing-Versuchen zu reagieren.

3.5 Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie

Mit der EU-Taxonomie (EU-Verordnung 2020/​852) schreib der europäische Gesetzgeber für das Geschäftsjahr 2021 erstmalig eine europaweit einheitliche Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Leistungskennzahlen (Taxonomie-KPI) im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung vor. Die Berichtspflichten gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie waren für das Geschäftsjahr 2022 unverändert und fokussierten weiterhin die Themen Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Taxonomie-KPI tragen sektoralen Spezifika durch eine Unterscheidung zwischen Nichtfinanzunternehmen (NFC) und Finanzunternehmen (FC) Rechnung.

Als Finanzholdinggesellschaft unter Aufsicht der Ba-Fin nach KWG und im Anwendungsbereich der CRR II mit einem Kreditinstitut und anderen Finanzdienstleistungsinstituten als Tochtergesellschaften nahmen wir die klimaschutzbezogenen Angaben nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen der §§ 340 ff. HGB i. V. m. der EU-Taxonomie sowie den zur EU-Taxonomie erlassenen delegierten Rechtsakten entsprechend den Anforderungen für Kreditinstitute vor. Die delegierten Rechtsakten sind:

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die delegierte Verordnung (EU) 2021/​2178 (Disclosures Delegated Act, EU DDA),

die delegierte Verordnung (EU) 2021/​2139 (Climate Delegated Act, EU CDA) und

die delegierte Verordnung (EU) 2022/​2114 (Complementary Climate Delegated Act, EU CCDA)

Für das Geschäftsjahr 2022 war weiterhin die Beurteilung der Taxonomiefähigkeit (Taxonomy-Eligibility) bestimmter Risikopositionen zu ermitteln. Im Geschäftsjahr 2023 wird in einem zweiten Schritt die vollumfängliche Einhaltung der Merkmale des Art. 3 EU-Taxonomie Grundlage der Beurteilung sein, die sogenannte Taxonomiekonformität (Taxonomy-Alignment). Der wesentliche Taxonomie-KPI für Kreditinstitute zur Messung der Taxonomiekonformität wird die sogenannte Green-Asset-Ratio sein.

Der für die Berechnung maßgebliche Konsolidierungskreis ist der aufsichtsrechtliche, welcher für den GRENKE Konzern dem Konsolidierungskreis nach IFRS entspricht.

Die Bilanzsumme des GRENKE Konzerns beläuft sich zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2022 auf 6,4 Mrd. EUR. Unter Berücksichtigung der gebildeten Risikovorsorge ergeben sich Gesamtaktiva (Konzernbilanzsumme zu Bruttobuchwerten) in Höhe von 6,9 Mrd. EUR. Die relevanten Bilanzpositionen der sog. "Covered Assets" (gesamte Konzernbilanzsumme zu Bruttobuchwerten abzüglich der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten sowie dem Handelsportfolio) belaufen sich zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2022 auf 6,6 Mrd. EUR.

Die Methode der Berechnung der nach den gesetzlichen Anforderungen durch den GRENKE Konzern zu veröffentlichenden Informationen lässt sich wie folgt skizzieren:

Der Gesetzgeber hat in Art. 10 (3) EU DDA nicht eindeutig geregelt, wie die Gesamtaktiva abzugrenzen sind. Der GRENKE Konzern legt hier dem Wortlaut des Art. 10 (3) EU DDA ("gesamte Aktiva") entsprechend die Konzernbilanzsumme zu Bruttobuchwerten zugrunde. Aufgrund der weiterhin nicht eindeutigen Regelung berechneten wir zudem die Taxonomie-KPI auf Basis der "Covered Assets".

Die für das Geschäftsjahr 2022 nach Art. 10 (3) EU DDA verpflichtend anzugebenden Informationen stellen sich für den Berichtsstichtag 31. Dezember 2022 wie folgt dar:

Taxonomiereporting

per 31.12.2022

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%-Anteil an den Gesamtaktiva %-Anteil an den Covered Assets
Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten 0,00 0,00
Risikopositionen bei nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten 15,42 16,23
Handelsportfolio und kurzfristige Interbankenkredite 2,00 2,11
Risikopositionen ggü. Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten 4,71 4,96
Derivate 0,31 0.32
Risikopositionen ggü. Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Art. 19a oder Art. 29a der Richtlinie 2013/​34/​EU verpflichtet sind 70,84 74,53

Für die Abgrenzung der Risikopositionen zogen wir die für den GRENKE Konzern relevanten Bilanzpositionen heran, die künftig auch in die Ermittlung der Green-Asset-Ratio gemäß der EU-Taxonomie (Annex V, 1.1.2 EU DDA) einfließen werden.

Zur Ermittlung der "Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Art. 19a oder Art. 29a der Richtlinie 2013/​34/​EU verpflichtet sind", legten wir die Kriterien des Sitzlandes und der Anzahl der Mitarbeiter:innen auf Einzelgesellschaftsebene zugrunde. Das Kriterium der Börsennotierung unserer Kund:innen ist noch nicht konzernweit in unserem Datenhaushalt hinterlegt. Aufgrund dessen weisen wir auch die Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinn einer konservativen Darstellung wie im Vorjahr mit null aus. Dementsprechend geben wir unter den Risikopositionen bei nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten ausschließlich unsere Bruttoforderungen gegenüber Haushalten im Sinn der Abgrenzung der FINREP-Regelungen aus. Forderungen gegenüber Haushalten sind gemäß den Regelungen in der EU-Taxonomie immer dann als nicht taxonomiefähig einzustufen, wenn es sich nicht um Forderungen aus Immobiliendarlehen, aus Krediten für die Renovierung von Immobilien oder Automobilkredite handelt. Letztgenannte Forderungsarten sind für den GRENKE Konzern nicht relevant.

In der Position "Handelsportfolio und kurzfristige Interbankenkredite" haben wir die nicht in bilanziellen Sicherungsbeziehungen designierten Derivate mit positivem Fair Value (17 Mio. EUR) sowie die kurzfristigen Interbankenkredite (122 Mio. EUR) zusammengefasst. Der Posten "Derivate" enthält dementsprechend unsere aktivischen Derivatepositionen in bilanziellen Sicherungsbeziehungen zum jeweiligen Fair Value.

Der aktuelle Fokus der EU-Taxonomie liegt auf den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die Reduzierung von CO 2-Emissionen ist eine strategische Ambition (vgl. hierzu im Kapitel 3.2.2 "Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele") des GRENKE Konzerns und in der Nachhaltigkeitsstrategie fest verankert.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Taxonomie und der gesetzlichen Anforderungen des Art. 7 (3) EU DDA ist ein großer Anteil unserer Risikopositionen an unseren Gesamtaktiva für die Berechnung der KPI der Taxonomiefähigkeit nicht relevant. Unser Hauptaugenmerk in Bezug auf die Taxonomie liegt daher auf der Erfassung der relevanten Kennzahlen für die zukünftigen KPI.

4. Veränderung in den Organen der Gesellschaft

Im November 2022 widerrief der Aufsichtsrat die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Michael Bücker auf dessen eigenen Wunsch krankheitsbedingt zeitlich befristet bis zum 28. Februar 2023. Gleichzeitig wurde ihm die Wiederbestellung am Ende dieses Zeitraumes zugesichert. Herrn Bückers Aufgaben als Vorstandsvorsitzender hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Sebastian Hirsch übernommen.

5. Risikobericht

5.1 Risikomanagement

Gemäß den regulatorischen Vorgaben hat der GRENKE Konzern Strategien und Prozesse eingerichtet, die gewährleisten, dass die Risikotragfähigkeit permanent sichergestellt ist. Die internen Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung (ICAAP/​ILAAP) stellen dabei einen integralen Bestandteil der Steuerung dar, welche in das Risikomanagement-Rahmenwerk integriert und fortlaufend weiterentwickelt werden. Hierbei ist das Risikomanagement des GRENKE Konzerns darauf ausgerichtet, potenzielle, neu eingetretene sowie bestehende Risiken zu erfassen und zu bewerten. Dabei werden sowohl Einzelrisiken als auch mögliche Risikokonzentrationen und Interdependenzen zwischen unterschiedlichen Risikofeldern betrachtet. Das Risikomanagement des GRENKE Konzerns folgt einem intern definierten Prozess, der alle relevanten Ebenen der Konzernorganisation erfasst und eng auf die Tätigkeiten der einzelnen Bereiche abgestimmt ist. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung des Risikomanagementsystems und seine konzernweite Einhaltung.

Basierend auf der Geschäftsstrategie legt die Risikostrategie des Konzerns den langfristigen, risikopolitischen Rahmen für das Risikomanagement fest. Dieser Rahmen definiert die übergreifenden Risikoziele sowie den Einsatz konsistenter Standards, Methoden, Verfahren und Instrumente zum Erreichen dieser Ziele. Für die operative Umsetzung wurden entsprechende Anforderungen definiert. Die zu jeder Zeit gewährleistete Einhaltung der regulatorisch geforderten Kapital- und Liquiditätsquoten ist ebenfalls als Zielsetzung - operativ und strategisch - integriert. Zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen ist darüber hinaus ein konzernweites Risikocontrolling implementiert, das Risiken unabhängig beurteilt, bewertet, überwacht, kommuniziert und steuert. Die interne Revision prüft jährlich die sachgerechte Implementierung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement. Im Berichtsjahr 2022 ergaben sich im Rahmen der Prüfung des Risikocontrollings durch die interne Revision eine wesentliche und keine schwerwiegenden Beanstandungen. Die wesentliche Feststellung betraf die nachvollziehbare Dokumentation der Ausfalldefinition im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Meldewesens.

5.2 Risikomanagementprozess

Der Risikomanagementprozess leitet sich aus der Risikostrategie ab und umfasst den Regelkreis Risikodefinition, Risikomessung, Analyse der Risiken, Verbesserung der Risikosteuerungsmaßnahmen und Risikokontrollmaßnahmen. Mit diesem Prozess werden interne und externe Risiken sowie Chancen im Konzern systematisch und strukturiert erfasst, offengelegt, bewertet und dokumentiert.

Im Mittelpunkt der Risikodefinition steht die Risikoinventur. Im Rahmen dieser werden die für uns relevanten Risikoarten identifiziert und hinsichtlich der Wesentlichkeit beurteilt. Hierzu werden jährlich und falls erforderlich anlassbezogen die wesentlichen Risiken ermittelt, ein Gesamtrisikoprofil erstellt und die im Risikomanagementsystem angewandten Methoden überprüft. Die Risikoinventur umfasst finanzielle sowie nichtfinanzielle Risiken. Die Bewertung unterteilt sich in eine quantitative sowie eine qualitative Analyse, die jeweils auf einer Skala von 1 (unwesentlich) bis 5 (signifikant wesentlich) basiert. Die Bewertungen werden nach Risikoarten aggregiert und anschließend im Rahmen von Workshops anlassbezogen erörtert, sodass für einzelne Risiken unter anderem deren Wesentlichkeit bestimmt werden kann. Abschließend wird das Gesamtrisikoprofil erstellt, durch den Vorstand final beschlossen und den Teilnehmern des zentralen Risikogremiums (AK Risk) zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Risikoinventur zum Stichtag 31. Dezember 2022 wurden die folgenden Risiken als wesentlich eingestuft.

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Kreditrisiko: Kreditausfallrisiko, Migrationsrisiko, Kreditkonzentrationsrisiko

Marktrisiko: Fremdwährungsrisiko, Zinsanpassungsrisiko, Zinsstrukturkurvenrisiko

Operationelles Risiko: operationelles Risiko gemäß CRR, Modellrisiko, Compliance-Risiko, IKT-Sicherheitsrisiko, IKT-Datenintegritätsrisiko, IKT-Verfügbarkeits- und Kontinuitätsrisiko

Liquiditätsrisiko: Liquiditätsrisiko im eigentlichen Sinn, Refinanzierungsrisiko

Sonstige Risiken: Geschäfts- und strategisches Risiko, Reputationsrisiko

2022 wurden innerhalb des GRENKE Konzerns die Maßnahmen weiter verstärkt, die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Risikomanagements aufzusetzen. Im Zuge der schrittweisen Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement wurde unter anderem damit begonnen, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Risikoinventur zu betrachten. Insbesondere sind Nachhaltigkeitsrisiken nicht als separate neue Risikoart zu sehen, sondern als Treiber, die sich in den bekannten Risikoarten materialisieren werden. Wir haben Nachhaltigkeitsrisiken qualitativ im Rahmen der Risikoinventur berücksichtigt, indem wir die physischen (bspw. extreme Wetterereignisse) und transitorischen Risiken (bspw. Änderung der Kundenpräferenz als Reaktion auf Klimawandel oder Umweltverschmutzung) analysiert haben, inwieweit diese auf die bestehenden Risikoarten Einfluss nehmen. Während Transitionsrisiken insbesondere auf das Geschäfts- und strategische Risiko sowie auf das Reputationsrisiko einwirken, wirken die physischen Risiken insbesondere auf das Länderrisiko sowie auf das operationelle Risiko.

Zur Erhöhung der Transparenz und Unterrichtung des Vorstands wird neben Ad-hoc-Risikomeldungen der quartalsweise Risikobericht genutzt. Im Risikobericht werden das Neugeschäft und der Forderungsbestand des GRENKE Konzerns nach dem Grad ihrer Nachhaltigkeit analysiert und segmentiert, um einer ungewollten Entwicklung des Portfolios im Hinblick auf die Nachhaltigkeit rechtzeitig entgegenwirken zu können. Im Berichtsjahr 2023 wird der GRENKE Konzern im Rahmen der jährlichen Untersuchung der Angemessenheit der Stresstestparameter zusätzlich die Einführung eines separaten Stresstestszenarios zu Nachhaltigkeitsrisiken prüfen.

Der Arbeitskreis Risiko (AK Risk) stellt die zentrale Instanz zur Koordination des konzernweiten Risikomanagements dar. Im Rahmen des AK Risk werden unter anderem die Ergebnisse der Risikoinventur, die Ad-hoc-Risikomeldungen und weitere aufsichtsrechtliche und gesetzliche Herausforderungen sowie Neuerungen in Bezug auf das Risikomanagement thematisiert. Im Berichtsjahr wurden 13 Ad-hoc-Risikomeldungen (Vorjahr: drei) abgegeben. Davon konnten zehn als wesentlich und drei als unwesentlich klassifiziert werden. Wir werten diesen Anstieg als positives Zeichen dafür, dass unsere internen Sensibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich der Wahrnehmung und Aufdeckung von Risiken im Geschäftsbetrieb Wirkung zeigen und Transparenz schaffen.

Der GRENKE Konzern nutzt im Geschäftsjahr 2022 letztmalig ein sogenanntes periodenorientiertes Risikotragfähigkeitsmodell im Going-Concern-Ansatz. Dieses bildet die Basis zur Ermittlung der Risiken für den aufsichtsrechtlichen Steuerungskreis. Zum 31. Dezember 2022 ist erstmalig - und zum Stichtag nur informativ - ein barwertiges Risikotragfähigkeitsmodell im aufsichtsrechtlichen Sinn zum Einsatz gekommen, das unsere Risiken künftig stärker im Sinn des Gläubigerschutzes betrachtet. In beiden Modellen werden als wesentlich identifizierte Risiken beurteilt und dienen der konzernweiten Steuerung und Überwachung des Gesamtrisikoprofils und des Kapitals. Die festgelegten Risikobereiche bzw. Risikoarten - mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos im eigentlichen Sinn (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) - sind im Zuge der Risikotragfähigkeitsbetrachtungen mit Risikodeckungsmasse bzw. Risikodeckungspotenzial zu unterlegen und zu limitieren. Teil der Risikotragfähigkeitsbetrachtungen ist auch die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus Stresstestbetrachtungen für die wesentlichen Risiken. Das Risikocontrolling erstellt vierteljährlich einen Risikobericht, in dem die aktuelle Risikosituation dargestellt und erläutert wird.

Gemäß MaRisk sind auf Konzernebene eine Compliance-Funktion sowie mehrere Beauftragte eingerichtet (Geldwäschebeauftragte:r, Chief Information Security Officer, Auslagerungsbeauftragte:r, Datenschutzbeauftragten der GRENKE AG). Grundlegende Aufgabe der Compliance-Funktion ist es, auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für den GRENKE Konzern wesentlichen rechtlichen Regulierungen und Vorgaben hinzuwirken. Zu diesem Zweck identifiziert und analysiert sie mögliche Compliance-Risiken und führt entsprechende Kontrollen durch. Um insbesondere die Einhaltung des GRENKE Verhaltenskodex, der den ethischen Ordnungsrahmen für das Handeln im GRENKE Konzern bildet, sicherzustellen, betreibt die Compliance-Funktion unter anderem das konzernweite Hinweisgebersystem, konzipiert und entwickelt Schulungs- bzw. Sensibilisierungsmaßnahmen zu Compliance-Themen und erstellt Regelungen bezüglich der konzernweiten Steuerung von Compliance-Risiken sowie zu einzelnen Compliance-Kernthemen, wie Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten. Der Geldwäschebeauftragte überwacht die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß Geldwäschegesetz. Auf Basis einer Richtlinie entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, einer aktuellen Gefährdungsanalye des GRENKE Konzerns sowie mit dem Einsatz von Monitoring- und Analyseinstrumenten ergreift er risikobasierte Maßnahmen gegen Rechtsund Reputationsrisiken. Der Chief Information Security Officer macht Vorgaben, überwacht die IT-Sicherheit und verantwortet insbesondere den Schutz der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte des GREN-KE Konzerns. Der Auslagerungsbeauftragte steuert und überwacht die Einhaltung gesetzlicher sowie regulatorischer Anforderungen bei Auslagerungen. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen implementierte der GRENKE Konzern interne Kontrollverfahren zur Steuerung und Überwachung der genannten Risiken, die auf dem Aufbau und Ablauf der entsprechenden Prozesse basieren. Diese Risiken werden wiederum durch das Risikocontrolling beurteilt und bewertet sowie unabhängig überwacht, gesteuert und kommuniziert.

5.3 Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen

Da die GRENKE AG übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe im Sinn der §§ 10a und 25a KWG ist, ist der GRENKE AG Konzern nach § 1 Abs. 35 KWG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR zugleich auch nach KWG eine Finanzholdinggesellschaft. Die GRENKE AG hat zudem mit der GRENKE BANK AG ein Kreditinstitut als Tochtergesellschaft. Sowohl der GRENKE Konzern als auch die GRENKE BANK AG unterliegen den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Capital Requirement Regulation (CRR), unter Berücksichtigung der Überarbeitungen der Capital Requirements Regulation II (CRR II), bzw. der Capital Requirements Directive (CRD V) und des KWG. Der GRENKE Konzern und die GRENKE BANK AG haben daher die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) einzuhalten. Diese beinhalten qualitative sowie quantitative Anforderungen an das Risikomanagement, die von den Instituten unter Berücksichtigung ihrer Größe sowie der Art, des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehalts der Geschäfte umzusetzen sind.

Zusätzlich unterliegen auch die Finanzdienstleistungsinstitute GRENKEFACTORING GmbH und Grenke Investitionen Verwaltungs KGaA auf Einzelinstitutsebene dem KWG und der Aufsicht durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Für diese Konzerngesellschaften nahm die GRENKE AG die sogenannten Waiver-Regelungen gemäß § 2a Abs. 1 oder 2 KWG in Verbindung mit § 2a Abs. 5 KWG in Anspruch. Die nachgeordneten Institute haben BaFin und Bundesbank angezeigt, dass bestimmte aufsichtsrechtliche Bestimmungen auf Konzern- anstatt auf Einzelinstitutsebene angewendet werden, da die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen vom übergeordneten Institut vollständig erfüllt werden. Dem Antrag der GRENKE AG bei der BaFin, den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis dem buchhalterischen der Konzernrechnungslegung gleichzusetzen, wurde bereits 2009 stattgegeben. Damit werden alle dem GRENKE Konzern zuzurechnenden Konzerngesellschaften durch den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis erfasst. Im Zuge der damaligen Abstimmung mit der BaFin hinsichtlich des Konsolidierungskreises erfolgte die Vereinbarung, dass Änderungen des Konsolidierungskreises unverzüglich der BaFin mitzuteilen sind.

Gemäß § 12 (1) Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) sind Kredit- und Wertpapierinstitute dazu verpflichtet, einen Sanierungsplan zu erstellen. Unter den Voraussetzungen des § 12 (2) SAG trifft diese Pflicht das übergeordnete Unternehmen. Die zur Erstellung eines Sanierungsplans verpflichteten Unternehmen müssen den Sanierungsplan nach Aufforderung durch die Aufsichtsbehörde vorlegen. Bei weniger bedeutenden Instituten (Less Significant Institutions - LSIs) wie der GRENKE AG ist dies gemäß § 3 Abs. 2 SAG in Verbindung mit § 1 Abs. 5 KWG die BaFin. Die Sanierungsplanung ist eine präventive Vorbereitung operationeller Umsetzungspläne für die strategische Planung mit dem Ziel, sich auf einen möglichen Krisenfall vorzubereiten. Es sind insbesondere Maßnahmen aufzuzeigen, um eigenverantwortlich die eigene finanzielle Stabilität sicher- bzw. wiederherzustellen. Nach Einreichung eines Gruppensanierungsplans nach vereinfachten Anforderungen bewilligte die BaFin im Berichtsjahr 2022 diesen unter der Bedingung, dass ein weiterer Liquiditätsrisiko- und ein weiterer Geschäftsmodellrisikoindikator aufgenommen werden.

Die Sanierungsindikatoren wurden so gewählt, dass das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie, das Risikoprofil, die Größe und die Komplexität des GRENKE Konzerns abgebildet werden. Gemäß § 14 (1) Satz 2 der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung hat der GRENKE Konzern mindestens einen Indikator je Betrachtungsdimension (Kapital, Liquidität, Rentabilität und Qualität der Vermögensgegenstände) in die Überwachung zu implementieren und mit einem Frühwarn- und Sanierungsschwellenwert zu versehen. Im Berichtsjahr 2022 wurden die bereits bestehenden Sanierungsindikatoren um zwei weitere Indikatoren ergänzt, um dem Geschäftsmodell des GRENKE Konzerns noch besser Rechnung zu tragen. Der Sanierungsschwellwert für die stabile Refinanzierung wurde im 4.Quartal des Berichtsjahres unterschritten. Aufgrund der in Reaktion auf die Schwellwertunterschreitung getroffenen Maßnahmen liegt der Indikatorwert am 31. Dezember 2022 bereits wieder über dem selbst gesetzten Mindestschwellwert.

5.4 Risikotragfähigkeit nach Going-Concern-Ansatz

Die Risikotragfähigkeit soll im Berichtsjahr 2022 letztmalig unter Maßgabe des sogenannten Going-Concern-Ansatzes (Prinzip der Unternehmensfortführung) sicherstellen, dass die wesentlichen Risiken ausreichend mit Risikodeckungsmasse abgedeckt sind. Dabei wird ein Teil der Risikodeckungsmasse zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen, der aufsichtsrechtlichen Abzugspositionen sowie weiterer aufsichtsrechtlicher Kapitalaufschläge (aktuell SREP-Kapitalaufschlag für Adressenausfall- und sonstige Risiken) reserviert und steht nicht zur Risikoabdeckung zur Verfügung. Der GRENKE Konzern wendet zur Überwachung seiner Risikotragfähigkeit ein internes Risikotragfähigkeitsmodell an, das alle als wesentlich identifizierten Risikoarten beinhaltet.

Risikotragfähigkeitskonzept

Das Zusammenspiel von Risikolimitierung, quantifiziertem Risikokapitalbedarf (Risiko) und Risikodeckungsmasse (für die Risikoabdeckung zur Verfügung gestelltes Kapital) wird als Risikotragfähigkeitssystem bezeichnet. Gemäß der Risikostrategie strebt der GRENKE Konzern eine Gesamtrisikoauslastung von dauerhaft unter 95 Prozent an.

Das Liquiditätsrisiko im eigentlichen Sinn (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) bildet hierbei eine Ausnahme, da dieses gemäß Tz. 4 des Kapitels AT 4.1 der MaRisk nicht zwingend in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung eingebunden werden muss. Die festgelegten Risikobereiche bzw. Risikoarten sind im Zuge der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mit Risikodeckungsmasse bzw. Risikodeckungspotenzial zu unterlegen und zu limitieren. Grundlegendes Ziel des jeweiligen Risikotragfähigkeitsmodells ist es, vorhandene Risiken zu quantifizieren, um daraus frühzeitig potenzielle Belastungen für das Eigenkapital bzw. die sich im Unternehmen befindlichen Werte zu identifizieren und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Siehe Grafik "Risikotragfähigkeitskonzept"

Als Risikodeckungsmasse werden die maximal zur Risikoabdeckung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bezeichnet. Sie setzen sich im Wesentlichen aus den bilanziellen Eigenmitteln (Grundkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Bilanzgewinn und zusätzliches Kernkapital) und dem Jahresplanergebnis auf Basis einer rollierenden Zwölfmonatsbetrachtung zusammen. Gemäß der Logik des Going-Concern-Ansatzes wird ein Teil der Risikodeckungsmasse zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen sowie weiterer Abzugspositionen (insbesondere immaterielle Vermögenswerte, nicht beherrschende Anteile des Eigenkapitals und Firmenwerte) reserviert und steht nicht der Risikoabdeckung zur Verfügung. Die danach verbleibende verfügbare bzw. freie Risikodeckungsmasse wird den quantifizierten Risikobereichen zugewiesen. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 belief sich die freie Risikodeckungsmasse auf 610,0 Mio. EUR (Vorjahr: 752,4 Mio. EUR). Refinanzierungs-, Modell- und sonstige Risiken werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung durch Risikopuffer berücksichtigt.

Teil des Risikotragfähigkeitssystems ist die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus Stresstestbetrachtungen aus außergewöhnlichen, jedoch möglichen Ereignissen. Das Risikocontrolling entwickelt klassische Szenarien (historische und hypothetische), die vom Vorstand verabschiedet werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Ursachenanalyse für ein etwaiges hohes Risiko im jeweiligen Stressszenario.

Im Zuge der quartalsweisen Ermittlung der Risikotragfähigkeit werden die folgenden sechs Stresstestszenarien berechnet.

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1 Schwerer konjunktureller Abschwung: Dieses Szenario unterstellt einen schweren konjunkturellen Einbruch und eine Stagnation in den Folgejahren, ausgelöst beispielsweise durch die finanzielle Schieflage eines bedeutenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts. Dabei wird unterstellt, dass die steigende Unsicherheit auf den Finanzmärkten mit einer Ausweitung der Risikoprämien auf den Geld- und Kapitalmärkten, Ratingherabstufungen, einem Einbruch von Exporten und Investitionen in Deutschland und Europa einhergeht. Die EZB reagiert mit erhöhter Liquiditätszufuhr und einer Absenkung der Leitzinsen. Die Arbeitslosigkeit steigt aufgrund des schweren konjunkturellen Abschwungs deutlich an. Die schlechten Aussichten und die zunehmende Unsicherheit führen zu einem starken Rückgang des Neugeschäfts. Es kommt verstärkt zu Betrugsfällen infolge von Wut- und Verzweiflungstaten. Schließlich führen die extrem schlechten Aussichten und die zunehmende extreme Unsicherheit zu einem Rückgang des Neugeschäfts.

2 Schwere EU-Währungskrise nach Italexit: Das Szenario unterstellt einen drohenden Staatsbankrott in Italien, welcher zu einem Austritt Italiens aus dem Euroraum führt. Dabei wird unter anderem unterstellt, dass Forderungen an dieses Land in großem Umfang abgeschrieben werden müssen, eine Ausweitung der Risikoprämien auf den Geld- und Kapitalmärkten erfolgt, Ratingherabstufungen für italienische Unternehmen, Banken und den Staat durchgeführt werden und sich als Folge des damit einhergehenden Vertrauensverlusts eine massive Abwertung des Euro ergibt. Die neue italienische Währung wertet gegenüber dem Euro erheblich ab. Die zunehmende Verunsicherung führt zu einem Rückgang des Neugeschäfts. Die EZB und ggf. lokale Zentralbanken reagieren mit erhöhter Liquiditätszufuhr und einer Absenkung der Leitzinsen.

3 Abschwung im IT-Bereich: Aufgrund branchenindividueller Faktoren kommt es zu einem weltweiten Strukturwandel in der IT-Branche. Dies führt zu einem globalen Nachfragerückgang nach IT-Produkten, wodurch es zu einer nationalen Preissenkung bei IT-Produkten und infolgedessen zu einer Erhöhung der sonstigen Risiken kommt. Infolge der sinkenden Marktwerte und des Rückgangs des Neugeschäftsvolumens werden geringere Erlöse aus der Verwertung und der Nachmiete der Leasingobjekte erzielt. Eine geringere DB-Marge ist die Folge.

4 Reputationsschaden: Dieses Szenario wurde im Berichtsjahr überarbeitet und verschärft (zuvor: Szenario "Verlust des Investmentgrade-Status"). Das Szenario unterstellt einen im Nachgang zu einem Shortseller-Report entstandenen Reputationsschaden, welcher dazu führt, dass die Refinanzierung über den Kapitalmarkt (Anleihen, CP) nur noch über überdurchschnittlich hohe Credit-Spreads möglich ist. Darüber hinaus werden auslaufende Kreditlinien (Revolving-Credit-Facilities) vonseiten der Refinanzierungspartner zu deutlich erhöhten Konditionen verlängert. Dabei wird von einem gleichbleibenden Neugeschäft ausgegangen. Zudem führen die Auswirkungen, die sich nachgelagert aus den Sonderprüfungen der BaFin ergeben, zu einer temporären Neueinstufung im Rahmen des SREP. Hierdurch verschlechtert sich die quantitative Einstufung, was zu einer Erhöhung des zusätzlichen Kapitalpuffers (SREP) in Höhe von drei Prozentpunkten führt. Darüber hinaus ergeben sich für ansteigende Verwaltungsaufwände infolge auferlegter Maßnahmen vonseiten der Aufsicht Kosten für Sonderprüfungen.

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5 Inflation: Das Szenario unterstellt einen Anstieg der Inflation im Euroraum infolge drastischer geld- und fiskalpolitischer Maßnahmen. Der Anstieg der Aktienkurse signalisiert, dass zunehmend in Sachwerte investiert wird. Zudem erfolgt ein deutlicher Rückgang der Sparquote aufgrund der vorherrschenden Inflationsangst. Damit einhergehend steigt die Konsumquote durch eine gestiegene Nachfrage langlebiger Konsumgüter und vorgezogener Investitionen. Ein Wachstum des BIP ist die Folge. Zur Vermeidung einer übermäßigen Kreditvergabe erhöhen sämtliche europäische Zentralbanken die länderspezifischen Quoten für die Festsetzung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers schlagartig um 1 Prozent. Aufgrund steigender Investitionen im Euro-Währungsraum kommt es zu einer Aufwertung des Euro. Die EZB reagiert mit einer Erhöhung der Leitzinsen, um die überschüssige Liquidität im Markt abzuschöpfen. Die inflationsbedingt höhere Nachfrage wird durch das gestiegene Zinsniveau sowie den Wegfall potenzieller Neukund:innen, die statt Leasing einen Kauf realisieren, teilweise ausgeglichen. Es kommt zu einem Neugeschäftswachstum.

6 Covid-19-Pandemie: In diesem Szenario führen staatlich verordnete Einschränkungen des öffentlichen Lebens weltweit zu einem drastischen Rückgang der wirtschaftlichen Aktivität. Eine große Anzahl von Branchen ist von direkten Einschränkungen bzw. Schließungen betroffen, darunter fallen u. a. Tourismus, Gastronomie, Personenbeförderung, Kultur, Unterhaltung, Einzelhandel sowie persönliche Dienstleistungen. Nachgelagert sind produzierendes Gewerbe und internationale Wertschöpfungsketten (z. B. im Maschinenbau, Fahrzeugbau) durch einen Rückgang auf Angebots- und Nachfrageseite beeinträchtigt.

In sämtlichen oben beschriebenen Stresstestszenarien lag die Limitauslastung im Berichtsjahr unter 100 Prozent der freien Risikodeckungsmasse. In dem für den GRENKE Konzern ungünstigsten Szenario ( 2 Schwere EU-Währungskrise nach Italexit) erhöht sich die Limitauslastung auf 92 Prozent.

Aufgrund der im Berichtsjahr 2022 stark gestiegenen Inflation haben wir interne Auswirkungsanalysen auf die Objektwerte und Sensitivitätsanalysen auf das Kundenportfolio der GRENKE AG durchgeführt, die jeweils keine wesentliche Beeinträchtigung des Geschäftsmodells zum Ergebnis hatten.

Im Zuge des Absinkens im Jahresablauf 2022 und dem zweitweisen Unterschreiten des Frühwarn- und Sanierungsschwellwertes für den Liquiditätsrisikoindikator NSFR-Quote haben wir weitergehende Szenarioanalysen und Prognoserechnungen angestellt. Auf Basis der Ergebnisse haben wir geeignete Maßnahmen ergriffen, die den Indikatorwert schon nach kurzer Zeit stabilisiert haben.

Sensitivitätsanalysen der Stresstestbetrachtung stellen Modellrechnungen dar, mit denen die Auswirkungen einzelner Risikofaktoren abgeschätzt werden sollen. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 wurden Sensitivitätsanalysen auf Basis von zwei Risikofaktoren durchgeführt.

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Historische Risikofaktoren: Analyse der Auswirkung der Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und Neugeschäftsannahmen gemäß historischen Shifts aus dem Szenario schwerer konjunktureller Abschwung

Hypothetische Risikofaktoren: Analyse der Auswirkung der Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und Neugeschäftsannahmen gemäß hypothetischen Shifts aus dem Szenario Covid-19-Pandemie (hypothetischer branchenspezifischer Stress)

Im ersten Szenario vermindert sich die Limitauslastung um 3,7 Prozentpunkte, während es im zweiten Szenario zu einem Anstieg der Limitauslastung im Going-Concern-Ansatz um 4,2 Prozentpunkte kommt. Die Risikotragfähigkeit ist auch unter Berücksichtigung historischer und hypothetischer Stressszenarien einzelner relevanter Risikofaktoren im Going-Concern-Ansatz gegeben.

Zudem erfolgt jährlich eine inverse Stresstestbetrachtung. Diese setzt auf der Annahme der Nichtfortführbarkeit der Geschäftstätigkeit auf. Ausgehend von dieser Annahme wird ermittelt, bei welchem Stressszenariolevel die Schwelle zur Nichtfortführbarkeit des Unternehmens gerade erreicht wäre. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ertragsstärke in erster Linie im Rahmen der Neugeschäftsentwicklung maßgeblich abnimmt. Es besteht aktuell eine Unsicherheit wegen der gesamten europäischen Wirtschaftslage in Bezug auf die anhaltende Störung von Lieferketten sowie der direkten Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und indirekter Auswirkungen vrussischer Reaktionen auf die getroffenen Sanktionen der westlichen Staaten. Ein direktes Exposure in der Ukraine oder in Russland besteht nicht. Die gestiegenen Energiepreise infolge des Gaslieferstopps Russlands stellen die europäischen Industrien und Verbraucher vor Herausforderungen und belasten die wirtschaftliche Tätigkeit nachhaltig.

5.5 Risikotragfähigkeit aus ökonomischer und normativer Perspektive

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 wechselte unser Risikotragfähigkeitskonzept auf ein weiterentwickeltes Risikotragfähigkeitskonzept, welches aus einer normativen und einer ökonomischen Perspektive besteht und sich am von der BaFin am 24. Mai 2018 veröffentlichten Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte orientiert.

Während die Bewertung des bisherigen Risikodeckungspotenzials (alter Terminus: Risikodeckungsmasse) regulatorisch und rechnungslegungsorientiert war, zielt das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Sicht auf die barwertige Ermittlung aller Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und außerbilanzieller Positionen ab. Zudem ergeben sich in der Risikoquantifizierung, insbesondere bei den Kreditrisiken, Unterschiede in dem Ausweis der Höhe der quantifizierten Risiken, da nicht wie bisher ein Konfidenzniveau von 99,0 Prozent, sondern von 99,9 Prozent unterstellt wird. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ergibt sich vor allem in der Methodik der Berechnung der Zinsänderungsrisiken. Die bisherige Ermittlung des Zinsänderungsrisikos erfolgte über einen Zinsshift in der periodischen Berechnung des Zinsergebnisses. Dieses Modell ersetzen wir durch eine historische Simulation der Zinsänderungsrisiken.

5.5.1 Ökonomische Perspektive

Die ökonomische Perspektive des in unserem Konzern zum Stichtag eingeführten Risikotragfähigkeitsmodells ist durch eine Risikoanalyse in einem Liquidationsansatz gekennzeichnet und verfolgt das Ziel des in den MaRisk geforderten Schutzes der Institutsgläubiger. Sie umfasst Risikobestandteile, die in der Regulatorik oder Rechnungslegung nicht oder nicht vollständig abgebildet werden. Sowohl das Risikodeckungspotenzial als auch die gegenübergestellten Risiken ermitteln wir in einer ökonomischen Betrachtung und daher losgelöst von der Rechnungslegung. Die im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich eingestuften Risiken messen wir auf einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent mit einer Haltedauer von einem Jahr bzw. 250 Tagen in einem Value-at-Risk-Ansatz (VaR). Nicht quantifizierbare Risiken berücksichtigen wir in Form eines Risikopuffers. Zusätzlich ergänzen wir die Messung der eingegangenen Risiken durch geeignete Stresstests. Darüber hinaus ermöglicht die kohärente Ausgestaltung eines konservativen Limitsystems die Steuerung der eingegangenen Risiken im Einklang mit dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial und der Risikostrategie. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist gegeben, solange das gesamte Risiko durch Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden kann. Das Risikodeckungspotenzial setzt sich aus relevanten barwertigen Vermögenswerten (u. a. Zinsbuchbarwert, Restwerterlöse, Provisionen) abzüglich barwertiger Verbindlichkeiten (u. a. Verwaltungskostenbarwert, Risikoprämienbarwert) zusammen.

5.5.2 Normative Perspektive

In der normativen Perspektive des von uns zum Stichtag eingeführten Risikotragfähigkeitsmodells beurteilen wir die Fähigkeit der Fortführung des Konzerns unter laufender Einhaltung der kapitalbezogenen, gesetzlichen Verpflichtungen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Diese Beurteilung findet in einem internen Prozess in Anlehnung zur Kapitalplanung statt, in dessen Rahmen wir ein Basisszenario und zwei adverse Szenarien ("Nachhaltiger Reputationsschaden" sowie "Schwerer konjunktureller Schaden") mit einem Zeithorizont von drei Jahren betrachten. Relevante Steuerungsgrößen der normativen Perspektive sind insbesondere die Kapitalgrößen Kernkapitalanforderung, Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung sowie sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und Großkreditgrenzen. Die normative Perspektive ist grundsätzlich regulatorisch bzw. rechnungslegungsorientiert.

5.6 Risikosituation des GRENKE Konzerns im Berichtsjahr 2022

Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung nach dem Going-Concern-Ansatz stieg das Gesamtrisiko des GRENKE Konzerns auf Basis einer Bruttobetrachtung zum Stichtag 31. Dezember 2022 leicht auf rund 387 Mio. EUR (Vorjahr: 366 Mio. EUR) an. Das leicht gestiegene Gesamtrisiko resultiert im Wesentlichen aus dem gestiegenen Neugeschäft im Berichtsjahr, in dessen Folge das Forderungsvolumen des Konzerns zum 31. Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent anstieg. Die Kreditrisiken erhöhten sich dementsprechend ebenfalls leicht um 2 Prozent. Der Anteil der Kreditrisiken an den Gesamtrisiken lag bei 89 Prozent (Vorjahr: 87 Prozent), womit sie weiterhin das bei Weitem wichtigste Risikofeld des Konzerns darstellten. Mit einem Anteil von rund 11 Prozent (Vorjahr: 17 Prozent) waren die operationellen Risiken weiterhin das zweitwichtigste Risikofeld des Konzerns. Der Anteil der Marktrisiken (Zinsänderungs- und Währungsrisiken) lag bei unter 1 Prozent (Vorjahr: 1 Prozent).

Es bestehen Puffer für wesentliche sonstige und operationelle Risiken sowie für Refinanzierungsrisiken. Im Kontext der operationellen Risiken wurden Puffer für Modellrisiken i. H. v. 10 Mio. EUR veranschlagt. In Bezug auf die sonstigen Risiken wurden Risikopuffer für Reputationsrisiken i. H. v. 30 Mio. EUR sowie für Geschäfts- und strategische Risiken i. H. v. 22 Mio. EUR zugrunde gelegt. Der Puffer für Refinanzierungsrisiken beträgt wie im Vorjahr 11 Mio. EUR.

Die Gesamtlimitauslastung in der Risikotragfähigkeitsberechnung im aufsichtsrechtlichen Normalszenario des Goin-Concern-Ansatzes betrug zum Jahresende 2022 75 Prozent (Vorjahr: 72 Prozent). Die gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegene Risikoauslastung resultierte in erster Linie aus dem leicht gestiegenen Gesamtrisiko infolge des höheren Neugeschäfts im Berichtsjahr. Die in der zum Bilanzstichtag gültigen Risikostrategie des Konzerns vorgegebene Gesamtrisikoauslastung von dauerhaft unter 95 Prozent wurde somit eingehalten.

Wie im Vorjahr bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2022 keine Risiken, deren Eintritt den Bestand des Konzerns oder eines wesentlichen Konzernunternehmens gefährden würde.

5.6.1 Ökonomische Perspektive

Das Risikodeckungspotenzial des GRENKE Konzerns in der ökonomischen Perspektive beträgt 1.644 Mio. EUR. Nach Abzug der ökonomischen Kapitalanforderungen (Risikolimite) verbleibt ein freies Risikodeckungspotenzial von 523 Mio. EUR (32 Prozent des gesamten Risikodeckungspotenzials), welches zur Deckung weiterer Risiken verwendet werden kann.

Die Limitauslastung für die Kreditrisiken in Höhe von ca. 611 Mio. EUR liegt zum Berichtsstichtag bei 66 Prozent. Die Limitauslastung für die Marktrisiken in Höhe von ca. 47 Mio. EUR liegt zum Berichtsstichtag bei 70 Prozent. Das Gesamtrisiko beträgt zum 31. Dezember 2022 699 Mio. EUR. Die Gesamtlimitauslastung beträgt 67 Prozent. Die Risikotragfähigkeit ist zum Berichtsstichtag gegeben.

5.6.2 Normative Perspektive

Die Risikotragfähigkeit des GRENKE Konzerns ist in der normativen Sicht sowohl für das Basisszenario als auch in den beiden adversen Szenarien zum 31. Dezember 2022 gegeben.

Das Risikodeckungspotenzial setzt sich in der normativen Perspektive aus den regulatorischen Eigenmitteln, also der bisherigen Säule-1-Anforderung (Ergänzungs- und Kernkapital) und der aus dem Säule-1-Plus-Ansatz nach SREP resultierenden Anforderung (Pillar 2 Requirement, P2R) zusammen. Die erhöhten Eigenmittelanforderungen nach § 10 Abs. 3 oder 4 KWG, die SREP-Gesamtkapitalanforderungen sowie die kombinierten Kapitalpufferanforderungen nach § 10I Abs. 1 KWG können mit der bestehenden bzw. geplanten Kapitalstruktur für die betrachteten Szenarien in allen Planjahren (2023 -2025) eingehalten werden. Darüber hinaus werden die aufsichtlichen Strukturanforderungen ebenfalls in allen betrachteten Szenarien jederzeit eingehalten.

Sowohl die Mindesteigenmittelanforderung des GRENKE Konzerns als auch die resultierenden Eigenmittel des Planszenarios und des adversen Szenarios "Nachhaltiger Reputationsschaden" steigen über die Planjahre 2023 bis 2025 hinweg kontinuierlich an. Da die beiden adversen Szenarien durch ein Leasing-Neugeschäftswachstum gekennzeichnet sind, steigen infolgedessen auch im Zeitablauf die Risiken an, resultierend aus dem Wachstum der Gesamtrisikopositionen, für welche die Mindesteigenmittel vorzuhalten sind. Die Kapitalquoten der zugrunde liegenden Szenarien sind über die Planjahre hinweg rückläufig. Ursache hierfür ist, dass die geforderten Mindesteigenmittel stärker ansteigen als die resultierenden Eigenmittel in dem Szenario.

Hingegen sinken die Mindesteigenmittelanforderungen sowie die zur Verfügung stehenden Eigenmittel im Szenario "Schwerer konjunktureller Schaden". Dies ist dadurch begründet, dass sich die vorzuhaltenden Mindesteigenmittel auf die Höhe der Gesamtrisikoposition beziehen. Da dieses adverse Szenario unter anderem durch einen Rückgang bzw. kein Wachstum des Leasing-Neugeschäfts gekennzeichnet ist und somit die Gesamtrisikopositionen im Zeitablauf rückläufig sind, sinken folglich die vorzuhaltenden Mindesteigenmittel. Die Kapitalquoten des zugrunde liegenden Szenarios bleiben über die Planjahre hinweg stabil. Ursächlich ist, dass die geforderten Mindesteigenmittel, resultierend aus den abnehmenden Risiken infolge der rückläufigen Gesamtrisikopositionen, etwa in gleichem Maß rückläufig sind wie die zur Verfügung stehenden Eigenmittel des Szenarios.

Übersicht über die Risiken des GRENKE Konzerns

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Kreditrisiken Potenzielle Verluste, die sich in erster Linie aus dem Ausfall oder der Bonitätsverschlechterung von Kreditnehmern, Leasingnehmern oder Schuldnern ergeben können.
Marktrisiken Potenzielle Verluste, die sich aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung (Höhe und Volatilität) von Marktpreisen (hauptsächlich Zinsen und Devisenkurse) ergeben können.
Liquiditätsrisiken Potenzielle Verluste, die dadurch entstehen können, dass liquide Geldmittel fehlen oder teurer als erwartet zu beschaffen sind, um Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen.
Operationelle Risiken Potenzielle Verluste, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen interner Verfahren, Menschen und Systeme oder infolge extern getriebener Ereignisse ergeben können.
Sonstige wesentliche Risiken  
Geschäfts- und strategische Risiken Potenzielle Verluste aufgrund unerwarteter Ergebnisentwicklung, die nicht durch andere Risikoarten abgedeckt ist. Insbesondere umfasst dies das Risiko, dass aufgrund von Veränderungen wesentlicher Rahmenbedingungen (z. B. Wirtschafts- und Produktumfeld, Kundenverhalten, Wettbewerbssituation) und/​oder aufgrund einer nicht angemessenen strategischen Positionierung Verlusten nicht begegnet werden kann.
Reputationsrisiken Potenzielle Verluste in Bezug auf Erträge, Eigenmittel und Liquidität eines Instituts infolge einer Schädigung des Rufs des Instituts.

5.7 Kreditrisiken

5.7.1 Risikodefinition

Unter Kreditrisiken im weiteren Sinn sind potenzielle Verluste zu verstehen, die sich in erster Linie aus dem Ausfall oder der Bonitätsverschlechterung von Kreditnehmer:innen oder Schuldner:innen ergeben können. Der GRENKE Konzern ist insbesondere Kreditausfallrisiken im bilanziellen und außerbilanziellen Kund:innen-und Eigengeschäft ausgesetzt, wobei das bilanzielle Leasinggeschäft dominiert. Neben Kreditausfallrisiken werden im GRENKE Konzern auch Migrationsrisiken als wesentlich angesehen. Zusätzlich haben wir mit der im Berichtsjahr 2022 durchgeführten Risikoinventur, trotz der breiten Diversifikation des Kund:innen-portfolios, auch das Kreditkonzentrationsrisiko als wesentlich eingestuft. Konzentrationen ermitteln wir auf Ebene der Kund:in/​Partner:in, der Branche sowie des Landes der jeweiligen Forderung.

5.7.2 Steuerung des Risikos

Bei der Risikosteuerung seines Geschäfts stellt der GRENKE Konzern auf die Messung und Erwartungsschätzung von Verlusten aus dem Ausfall oder der Bonitätsverschlechterung seiner Kund:innen ab. Das Kreditausfallrisiko im engeren Sinn versteht der Konzern als die mögliche negative Abweichung von Verlusterwartung und tatsächlich eingetretenen Schäden. Daher ist es ein strategisches Ziel, die Abweichung zwischen den prognostizierten Erwartungswerten und den tatsächlich realisierten Verlusten aus Kreditausfallrisiken so gering wie möglich zu halten. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Konzern eine dem Risiko adäquate Risikoprämie erwirtschaften kann.

Darüber hinaus begegnet der Konzern möglichen Kreditkonzentrationsrisiken durch eine möglichst hohe Diversifikation des Geschäfts über Länder, Branchen, Produkte und Kund:innen hinweg sowie durch die Fokussierung auf kleinvolumige Einzelengagements. Kreditkonzentrationsrisiken treten insbesondere in Verbindung mit dem Eigengeschäftsportfolio auf und werden im Rahmen des Kreditportfolios methodisch berücksichtigt.

Das als wesentlich eingestufte Migrationsrisiko wird im Going-Concern-Ansatz neben der Abbildung von Bonitätsverschlechterungen über die IFRS-9-Stufen im Rahmen der Risikovorsorge sowie im Rahmen der Stressszenarien im Sinn einer historischen Erhöhung der Risikoparameter gewürdigt. Im Berichtsjahr 2022 wird das Migrationsrisiko erstmals über die ökonomische Perspektive des ICAAP im Risikotragfähigkeitsmodell berücksichtigt.

Die Kreditkonzentrationsrisiken für unsere Fokusländer Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Schweiz und Großbritannien zusammengefasst steuern wir über ein Limit, welches über einen anteiligen Maximalanteil am Gesamtforderungsportfolio definiert ist. Im Berichtsjahr 2022 betrug dieses Limit 75 Prozent und wurde im gesamten Berichtsjahr eingehalten.

Kreditrisiken werden im Zusammenhang mit der Risikotragfähigkeitsbetrachtung über einen auf einem internen Rating basierenden Ansatz (Vasicek/​Gordy-Formel) nach Art. 153 bzw. 154 der EU-Verordnung 575/​2013 (CRR) bewertet. Wesentliche Risikoparameter des Ansatzes stellen die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) sowie die Verlustquoten bei Ausfall (LGD) dar. Diese Parameter werden anhand statistischer Modelle geschätzt, wobei Konservativitätsaufschläge vorgenommen werden, um dem aufsichtsrechtlichen Sachverhalt ökonomischer Abschwungphasen ausreichend Rechnung zu tragen. Der in der ökonomischen Perspektive von uns genutzte Ansatz stellt sich indes über ein Hybrid-Modell dar, bestehend aus dem Credit-Metrics-Modell mit Monte-Carlo-Simulation zur Ermittlung der Kreditausfallrisiken der 100 größten Einzelexposures und einem auf einem internen Rating basierenden Modell unter Verwendung der Vasicek/​ Gordy-Formel zur Ermittlung der Kreditausfallrisiken von kleinteiligen Exposures, welches auf das verbleibende Portfolio und damit im Wesentlichen auf das Mengengeschäft angewandt wird. Die wesentlichen Risikoparameter in der ökonomischen Perspektive sind identisch zu denen im Going-Concern-Ansatz.

Das geschätzte Kreditausfallrisiko inklusive Wachstumsannahme betrug im Going-Concern-Ansatz zum 31. Dezember 2022 344,2 Mio. EUR (Vorjahr: 319,7 Mio. EUR) bzw. 611,1 Mio. EUR in der ökonomischen Perspektive des ICAAP (ohne Wachstumsannahme). Der Anstieg der Kreditausfallrisiken im Going-Concern ist, wie in Kapitel 6.1.4 beschrieben, in erster Linie auf das gestiegene Neugeschäftsvolumen im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen.

5.7.3 Forderungsvolumen - GRENKE Konzernbilanz

Das Forderungsvolumen des GRENKE Konzerns betrug zum 31. Dezember 2022 insgesamt 5,9 Mrd. EUR (Vorjahr: 6,3 Mrd. EUR). Mit ca. 5,2 Mrd. EUR (Vorjahr: 5,1 Mrd. EUR) entfiel der überwiegende Teil des Forderungsvolumens auf die kurz- und langfristigen Leasingforderungen.

Forderungsvolumen - GRENKE Konzernbilanz

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
KURZFRISTIGE FORDERUNGEN    
Zahlungsmittel 448.844 853.071
Leasingforderungen 1.985.059 1.963.532
Finanzinstrumente mit positivem Marktwert 10.727 5.331
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 124.832 169.119
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.531 6.050
SUMME KURZFRISTIGE FORDERUNGEN 2.575.993 2.997.103
LANGFRISTIGE FORDERUNGEN    
Leasingforderungen 3.258.885 3.155.440
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 84.865 97.059
Finanzinstrumente mit positivem Marktwert 27.232 4.878
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 0 162
SUMME LANGFRISTIGE FORDERUNGEN 3.370.982 3.257.539
SUMME FORDERUNGSVOLUMEN 5.946.975 6.254.642

Die Zahlungsmittel enthielten zum Stichtag 31. Dezember 2022 ein Bundesbankguthaben in Höhe von 326,6 Mio. EUR (Vorjahr: 639,3 Mio. EUR), dessen Höhe sich unter anderem aus den Liquiditätsdeckungsanforderungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/​322 ergibt. Die übrigen Zahlungsmittel umfassten - bis auf 37,6 TEUR Kassenbestand (Vorjahr: 14 TEUR) - Guthaben bei inländischen und ausländischen Banken. Die Finanzinstrumente mit positivem Marktwert stellten die zum Zeitwert bilanzierten Derivate des Konzerns zum Stichtag dar.

Der GRENKE Konzern bewertet die Bonität seiner Kund:innen durch die Bildung von Prognosewerten für Zahlungsausfälle. Dabei werden den Leasingnehmer:innen und den Kund:innen im Kreditgeschäft hinsichtlich ihrer Bonität Scoreklassen von 1 bis 6 zugewiesen. Dabei entspricht die Scoreklasse 1 der bestmöglichen und die Scoreklasse 6 der schlechtesten Einstufung. Die Scoreklassen sind je Land an die besonderen Gegebenheiten angepasst. Ein Vergleich über Landesgrenzen hinaus ist daher nicht ohne weitere Details möglich. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 lag der durchschnittliche Entscheidungswert für das Neugeschäft, ermittelt auf Basis der Anzahl der abgeshclossenen Leasing-Verträge, bei 2,34 (Vorjahr: 2,14). Der leichte Anstieg des Werts gegenüber dem Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass im Berichtsjahr der Konzern seine Vertriebsaktivitäten schrittweise wieder verstärkte und auch risikoreicheres Neugeschäft akquirierte.

Leasing-Neugeschäft nach Risikoklassen

per 31. Dezember 2022

Die Verteilung des Neugeschäfts des GRENKE Konzerns nach Größenklassen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Neugeschäft nach Größenklassen (auf Basis der Nettoanschaffungswerte)

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Prozent 31.12.2022 31.12.2021
<2,5 TEUR 5,24 6,60
2,5-5 TEUR 13,39 13,97
5-12,5 TEUR 22,08 23,34
12,5-25 TEUR 19,50 19,96
25-50 TEUR 16,16 15,22
50-100 TEUR 11,88 10,80
100-250 TEUR 8,90 7,09
>250 TEUR 2,85 3,02

Da die Forderungen aus dem Factoringgeschäft durchgängig kurzfristiger Natur sind, erfolgt die Aufschlüsselung der Forderungen aus dem Neugeschäft nach den Laufzeitklassen ausschließlich für die Geschäftsbereiche Leasing und Bank. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit des im Berichtsjahr kontrahierten Neugeschäfts betrug 48 Monate (Vorjahr: 48 Monate).

Leasing-Neugeschäft nach Laufzeitklassen (auf Basis der Nettoanschaffungswerte)

per 31. Dezember 2022

5.7.4 Leasinggeschäft

Ein Anteil von 88 Prozent des gesamten Forderungsvolumens des GRENKE Konzerns zum 31. Dezember 2022 entfiel auf Leasingforderungen (Vorjahr: 82 Prozent). Entsprechend betrachtet der Konzern das Kreditausfallrisiko seiner Leasingnehmer:innen als das wesentlichste Geschäftsrisiko. Dieses Risiko wird auf Basis statistischer Modelle bewertet und gesteuert. Dabei werden überwiegend landesspezifische logistische Regressionsmodelle eingesetzt, die sowohl auf internen als auch auf externen Daten basieren. Landesspezifische Modelle können eingesetzt werden, sofern ein Vertragsportfolio mit einer hinreichend großen Vertragsstückzahl vorliegt, das gleichzeitig einen hinreichend hohen Reifegrad für die statistische Bewertung aufweist. Im Gesamtergebnis führen die vom Konzern eingesetzten Modelle zu einem Prognosewert künftiger Ausfallschäden, die als Risikokosten in der Deckungsbeitragskalkulation berücksichtigt werden. Entscheidungskompetenzen bei Vertragsabschlüssen sind in Form von Handlungsvollmachten stufenweise von Vertriebsmitarbeiter:innen bis zum Vorstand aufgebaut und begrenzen als weiteres Instrument das Risiko.

Die Überprüfung der Kreditausfallrisiken erfolgt regelmäßig und mindestens quartalsweise aufgrund des tatsächlichen Schadensverlaufs. Das Verfahren wird von GRENKE kontinuierlich weiterentwickelt.

Für alle Portfolios werden laufend Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt. Hierbei werden die anfänglich erwarteten Ausfallschäden mit einer aktualisierten Schadenserwartung verglichen. Erkenntnisse aus diesem Vergleich gehen in die Struktur der statistischen Modelle ein und verbessern diese stetig. Die Planung sieht vor, dass die laufenden Kosten des Betriebs auch dann noch erwirtschaftet werden können, wenn die tatsächlichen Schäden deutlich höher ausfallen als die erwarteten Schäden.

Konzernweit wird beim Kontrahieren von Leasingverträgen eine möglichst breite Portfoliodiversifikation angestrebt.

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Leasingnehmer:innen: diversifiziertes Portfolio an Leasingnehmer:innen aus Geschäfts- bzw. Firmenkund:innen (B2B)

Händler:innen/​Hersteller:innen: keine individuellen Abhängigkeiten

Leasinggegenstände: keine signifikanten offenen Restwerte (Vollamortisationsanspruch); Wartungs-/​Gewährleistungsrisiken werden stets von Lieferant:innen/​Hersteller:innen getragen; Objekt ist Teil der Wertschöpfungskette der Leasingnehmer:innen

Objektkategorien: IT-Produkte, kleine Maschinen und Anlagen sowie medizintechnische Geräte

Leasingverträge: hohe Stückzahl laufender Verträge mit einer mittleren Vertragslaufzeit von rund vier Jahren und Fokussierung auf Small Tickets jeweils unter 25 TEUR

Vertriebskanäle: vielfältige Absatzkanäle mit breitem Händlernetzwerk, Direktgeschäft und Vermittler:innen

Geografisch: Präsenz des GRENKE Konzerns in allen großen europäischen Volkswirtschaften mit Standorten in 33 Ländern weltweit

Durch die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf das Small-Ticket-Leasing wird die Möglichkeit einer Risikokonzentration natürlich minimiert. Dies spiegelt sich im niedrigen mittleren Anschaffungswert pro Leasingvertragsabschluss des GRENKE Konzerns wider. Im Geschäftsjahr 2022 lag dieser mit 8.557 EUR über dem Vorjahreswert von 7.744 EUR. Die Erhöhung der durchschnittlichen Ticketgröße stellt eine Normalisierung der Ticketgrößen hin zu einem Niveau von vor 2019 dar. Innerhalb des GRENKE Konzerns überstieg das Gesamtobligo bei keinem der Leasingnehmer:innen die Ein-Prozent-Marke des bilanziellen Konzerneigenkapitals. Am Ende des Geschäftsjahres 2022 gab es 42 Kreditnehmereinheiten im Bereich Leasing, deren Obligo die Grenze von 1,5 Mio. EUR überschritt. In Summe vereinten sie einen Anteil von weniger als 2,5 Prozent des Gesamtobligos an Leasingverträgen. Auch bei den Vertriebspartner:innen überwacht der Konzern seine Abhängigkeit von einzelnen Händlerinnen und Vermittlerinnen im Hinblick auf mögliche Risikokonzentrationen. Auf den/​ die für den GRENKE Konzern größte:n Händlerin entfiel am Ende des Geschäftsjahres 2022 ein Anteil von lediglich 0,64 Prozent am Gesamtneugeschäftsvolumen. Die 20 größten Händlerinnen vereinten 2022 in Summe einen Anteil von 5,45 Prozent am Leasingneugeschäft (Vorjahr: 5,78 Prozent).

Der Großteil der abgeschlossenen Finanzierungsleasingverträge sind Verträge mit ökonomischem Vollamortisationsanspruch. Hier übersteigen die von den Leasingnehmer:innen während der Grundmietzeit zu entrichtenden Zahlungen einschließlich garantierter Restwerte die Anschaffungs- und die Vertragskosten. Entsprechend bestehen im Leasinggeschäftsmodell des GRENKE Konzerns keine wesentlichen Restwertrisiken. Für den Ansatz der Leasingforderungen auf Portfoliobasis werden gemäß IFRS 16 Restwerte kalkuliert. Auf das Gesamtergebnis über mehrere Perioden betrachtet liefert das Verwertungsmehrergebnis daher keinen wesentlichen Ergebnisbeitrag.

Die erwarteten Ausfallschäden lagen für das Neugeschäftsportfolio 2022 des GRENKE Konzerns bei durchschnittlich 5,0 Prozent (Vorjahr: 4,5 Prozent) bezogen auf die Anschaffungskosten der Leasinggegenstände und auf die gesamte Vertragslaufzeit von durchschnittlich 48 Monaten (Vorjahr: 48 Monate). Das Niveau der durchschnittlich erwarteten Ausfallschäden im Berichtsjahr 2022 ist konsistent mit dem bereits für das vierte Quartal des vorigen Berichtsjahres ermittelten Wert von 5,1 Prozent.

Zur Bestimmung der Risikovorsorge für Leasingforderungen gemäß IFRS 9 werden diese abhängig von ihrem jeweiligen Kreditrisiko in drei Stufen eingeteilt. Die Wertberichtigungen für Leasingverträge der Stufe 1 entsprechen dem erwarteten Verlust für einen Zwölfmonatszeitraum. Für Leasingforderungen in Stufe 2 wird eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts für die gesamte restliche Vertragslaufzeit gebildet. Für Leasingforderungen der Stufe 3 werden die erwarteten Schäden als Risikovorsorge angesetzt. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 wurden 90,3 Prozent des Nettoforderungsvolumens des Segments Leasing der Stufe 1 zugeordnet (Vorjahr: 90,1 Prozent). Auf die Stufen 2 und 3 entfielen 6,3 Prozent (6,4 Prozent) bzw. 3,4 Prozent (3,5 Prozent). Im Berichtsjahr ergab sich ein Ertrag aus der Auflösung der Risikovorsorge für das Leasinggeschäft von 53,3 Mio. EUR. Diesem standen im Vorjahr Aufwendungen aus der Bildung einer Risikovorsorge in Höhe von 35,0 Mio. EUR gegenüber. Die in der Pandemie gebildete Risikovorsorge konnte aufgrund der makroökonomischen Unsicherheiten graduell aufgelöst werden. Der Bestand an Wertberichtigungen lag zum Geschäftsjahresende 2022 bei 484,6 Mio. EUR (Vorjahr: 538,7 Mio. EUR).

Im Hinblick auf Länderrisiken bestand zum Ende des Geschäftsjahres 2022 eine Konzentration auf die Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Schweiz und Großbritannien, auf die insgesamt 74 Prozent des gesamten Forderungsvolumens des Leasinggeschäfts entfielen.

5.7.5 Kreditgeschäft

Über den Ankauf konzerninterner Leasingforderungen stellt die GRENKE BANK AG ein wichtiges strategisches Standbein der Refinanzierungsstrategie des GRENKE Konzerns dar. Darüber hinaus setzten sich die aus dem Kreditgeschäft der GRENKE BANK AG resultierenden Forderungen im Wesentlichen aus Mikrokredit- und Existenzgründungsfinanzierungen sowie KMU-Krediten zusammen. Entsprechend stellen Kreditausfallrisiken das wesentliche Finanzrisiko der GRENKE BANK AG dar.

In Zusammenarbeit mit dem Mikrokreditfonds Deutschland und ausgewählten Mikrofinanzinstituten vergibt die GRENKE BANK AG seit 2015 Kleinstkredite bis maximal 25 TEUR an KMU. Die Bearbeitung und Refinanzierung erfolgt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Das Kreditausfallrisiko wird vollständig durch den Mikrokreditfonds Deutschland getragen. Das Forderungsvolumen der GRENKE BANK AG aus dem Mikrokreditgeschäft lag zum Jahresende 2022 bei 94,4 Mio. EUR (Vorjahr: 76,1 Mio. EUR). Als Finanzierungspartner für KMU bot die GRENKE BANK AG bis 2020 zudem Darlehen in eigenem Obligo für KMU an. Zum Jahresende 2020 traf die GRENKE BANK AG die strategische Entscheidung, das KMU-Kreditgeschäft weitgehend einzustellen und die Aktivitäten im Darlehensgeschäft im Wesentlichen auf das Mikrokreditgeschäft zu konzentrieren. Das verbliebene Forderungsvolumen der GRENKE BANK AG aus dem KMU-Kreditgeschäft betrug zum Jahresende 2022 19,0 Mio. EUR (Vorjahr: 32,9 Mio. EUR). Das Kreditgeschäft der GRENKE BANK AG hat ebenfalls einen Fokus auf den Small-Ticket-Bereich, und das durchschnittliche Forderungsvolumen auf Kundenebene lag zum 31. Dezember 2022 bei 7 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR).

Die Ermittlung der Risikovorsorge bei den Forderungen aus dem Kreditgeschäft der GRENKE BANK AG basiert auf einem Modell der erwarteten Kreditausfälle. Der Aufwand der Risikovorsorge der GRENKE BANK AG für das klassische Kreditgeschäft lag im Berichtsjahr 2022 bei 14,2 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus zusätzlicher Risikovorsorge aufgrund von Unsicherheiten im Bereich der Unternehmenskredite. Der Gesamtbestand an Wertberichtigungen betrug zum Stichtag 28,2 Mio. EUR (Vorjahr: 14,0 Mio. EUR).

5.7.6 Factoringgeschäft

Auch das Factoringgeschäft des GRENKE Konzerns konzentriert sich auf den Small-Ticket-Bereich. Neben eigenen Tochtergesellschaften in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, Irland, Polen und Ungarn erbringen Niederlassungen der GRENKE Bank in Italien und Portugal Factoringdienstleistungen. Die Factoringeinheiten des Konzerns wickeln zum größten Teil Factoringverträge mit jeweils inländischen Debitoren ab. Dabei wird im Wesentlichen das sogenannte "offene Factoring" angeboten, bei dem die Rechnungsempfänger (Debitoren) über die Abtretung bestehender Forderungen informiert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Verträge in Form des stillen Factorings angeboten, bei dem der Debitor nicht über die Abtretung der bestehenden Forderung an die Factoringgesellschaft informiert wird. Darüber hinaus umfasst das Leistungsangebot auch das unechte Factoring, bei dem das Delkredererisiko bei den Factoringkund:innen verbleibt. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 belief sich der Bestand an Factoringforderungen aller Gesellschaften auf 95,1 Mio. EUR (Vorjahr: 78,6 Mio. EUR).

Zu den wesentlichen Kriterien bei der Kundenselektion im Bereich Factoring zählen die Bonität, der durchschnittliche Jahresumsatz, die Branchenzugehörigkeit sowie der Debitorenstamm der potenziellen Factoringkund:innen. Dessen laufendes Monitoring ermöglicht eine risikoadjustierte Konditionengestaltung. Im Rahmen der Kreditentscheidung erfolgt eine Bonitätsprüfung der Debitoren der Factoringkund:innen anhand der Daten externer Wirtschaftsauskunfteien und frei zugänglicher Informationen, die ab gewissen Betragsgrenzen mit Unterstützung des Credit-Centers des Konzerns bewertet werden. Innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt zudem eine laufende Prüfung sowie Bewertung der Debitoren und Kund:innen auf Basis des Zahlungsverhaltens und weiterer Indikatoren.

Zum 31. Dezember 2022 gab es im Factoringgeschäft des Konzerns acht Kund:innen mit einem Forderungsbestand von mehr als 1,0 Mio. EUR, auf die 7,7 Prozent der gesamten Factoringforderungen entfielen.

Für die erwarteten Ausfälle aus Factoringforderungen werden Wertberichtigungen anhand des 12-Month-Expected-Credit-Loss gebildet. Da es sich bei Factoringforderungen um kurzlaufende Forderungen handelt, entspricht der 12-Month-Expected-Credit-Loss dem Lifetime-Expected-Credit-Loss. Der Bestand an Wertberichtigungen im Factoringgeschäft lag zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei 3,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,0 Mio. EUR) und der Ertrag für die Auflösung der Risikovorsorge im Berichtsjahr bei 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR).

5.7.7 Beteiligungsgeschäft

Der GRENKE Konzern ist zum Stichtag über die GRENKE BANK AG mit 13,7 Prozent an der in München ansässigen Finanzchef24 GmbH beteiligt, die in den Konzernabschluss einbezogen wurde. Im Berichtsjahr veräußerte der GRENKE Konzern seine Minderheitsbeteiligung an der finux GmbH in Höhe von 30,04 Prozent an einen Mitgesellschafter.

5.8 Marktrisiken

5.8.1 Risikodefinition

Unter Marktrisiken sind potenzielle Verluste zu verstehen, die sich aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung (Höhe und Volatilität) von Marktpreisen ergeben können. Preisschwankungen an den Finanzmärkten können sich signifikant auf Cashflow und Konzern-Gewinn auswirken. Von besonderer Bedeutung sind Veränderungen auf den Zinsmärkten und bei bestimmten Währungen. Risiken aus der Veränderung von Aktienkursen bzw. Rohstoffpreisen ist der Konzern nicht ausgesetzt.

5.8.2 Steuerung des Risikos

Die strategische Ausrichtung des GRENKE Konzerns sieht vor, Marktrisiken ausschließlich in Verbindung mit dem operativen Geschäft einzugehen und auf ein Minimum zu reduzieren. Im Rahmen des Risikomanagements und der laufenden Überwachung von Zins- und Währungspositionen betreibt der Konzern eine aktive Positions- und Risikosteuerung (bspw. Hedging offener Währungspositionen) im Rahmen des gewöhnlichen Geschäfts.

Ziel des GRENKE Konzerns ist es, dass der Konzern-Gewinn eine möglichst geringe Sensitivität im Hinblick auf die Volatilität von Marktpreisen aufweist. So soll der Gewinn - unter Wahrung eines angemessenen Verhältnisses von Kosten und Nutzen der Sicherungsbeziehungen - möglichst unbeeinflusst von der Entwicklung an den Zins- und Währungsmärkten sein.

Die wesentlichen Marktrisiken bzw. die offenen Positionen aus dem Zins- und Währungsrisiko werden mindestens einmal monatlich mit dem zuständigen Vorstand und den Abteilungen Treasury sowie Corporate-Risk-Management erörtert.

5.8.3 Derivate zur Absicherung

Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente insbesondere dann, wenn die gewöhnliche Geschäftstätigkeit Risiken mit sich bringt, die durch den Einsatz geeigneter Derivate reduziert oder eliminiert werden können. Eingesetzt werden ausschließlich Zins- und Währungsswaps sowie Devisentermingeschäfte. Jedem Derivatekontrakt unterliegt ein wirtschaftliches Grundgeschäft mit einer entsprechend gegenläufigen Risikoposition. Vertragspartner sind Kreditinstitute mit überwiegend guter bzw. sehr guter Bonität mit einem S&P-Rating ab BBB+. Weitere Einzelheiten zu Marktrisiken sowie insbesondere zum Zins- und Währungsrisikomanagement werden im Konzernanhang im Kapitel 7.3 "Derivative Finanzinstrumente" dargestellt.

5.8.4 Zinsänderungsrisiken

Die Zinsänderungsrisiken des GRENKE Konzerns resultieren aus den Effekten von Änderungen des Marktzinsniveaus auf die Positionen des Zinsbuchs (zinstragende aktivische und passivische Bilanzpositionen) und den entsprechenden Auswirkungen auf das Zinsergebnis. Der GRENKE Konzern betreibt keine Fristentransformation, um einen Zinsüberschuss zu erwirtschaften, sondern strebt vielmehr eine fristenkongruente Finanzierung an. Daher betreffen die Auswirkungen zukünftiger Zinsentwicklungen nur das zukünftig zu kontrahierende Portfolio.

Für eine Risikoabschätzung wird eine Sensitivitätsanalyse hinsichtlich einer Parallelverschiebung der Zinskurven um 100 Basispunkte (1 Prozentpunkt) erstellt. Die Analyse basiert auf Ceteris-paribus-Annahmen, bei der die Betrachtung der Verschiebung der Zinskurve losgelöst von etwaigen Verbundeffekten auf andere zinsinduzierte Marktentwicklungen erfolgt. Bei der Betrachtung wird zudem unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem Wechselkurse, konstant bleiben. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung können aufgrund der tatsächlich eingetretenen Entwicklung hiervon deutlich abweichen. Eine Veränderung von 100 Basispunkten (Bp) der Zinssätze im Berichtsjahr 2022 hätte das Eigenkapital und Jahresergebnis, jeweils vor Ertragsteuer, mit jeweils 2,7 Mio. EUR bzw. 3,6 Mio. EUR erhöht bzw. vermindert. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 betrug dieser Effekt etwa 3 Mio. EUR.

Siehe Tabelle "Zinsänderungsrisiken und deren Auswirkung auf das Jahresergebnis sowie Eigenkapital vor Ertragsteuer"

Zinsänderungsrisiken und deren Auswirkung auf das Jahresergebnis sowie Eigenkapital vor Ertragsteuer

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Jahresergebnis vor Ertragssteuer Eigenkapital vor Ertragssteuer
TEUR +100 BP -100 BP +100 BP -100 BP
31. DEZEMBER 2022        
Variabel verzinsliche Instrumente -2.747 2.747    
Marktbewertung Zinsswaps     3.567 - 3.593
31. Dezember 2021        
Variabel verzinsliche Instrumente - 2.933 2.933    
Marktbewertung Zinsswaps     0 0

Die Emission von Anleihen und das Kontrahieren von Zinsswaps stellen Bestandteile der Umsetzung der Risikostrategie des Konzerns dar, bei der die Liquiditätsbeschaffung und die Zinssicherung getrennt vorgenommen werden. Hierdurch gewinnt der GRENKE Konzern ein hohes Maß an Flexibilität bei der Optimierung der Refinanzierung. Die daraus gegebenenfalls resultierenden Risiken (variable Zinszahlungsströme) werden durch geeignete Zinsderivate abgesichert. Da für alle designierten Sicherungsgeschäfte eine nahezu 100-prozentige Effektivität nachgewiesen werden konnte, wurden die Marktwertänderungen der Zinsderivate als Sicherungsgeschäfte, bezogen auf den Clean Value (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen), im Eigenkapital erfasst.

Im Rahmen der ABCP-Programme mit der Helaba (Opusalpha Purchaser II), der HypoVereinsbank/​Uni-Credit Bank AG (Elektra) und mit einem der beiden ABCP-Programme mit der DZ Bank (CORAL Purchasing (Ireland) 2 DAC) und der HSBC France (Regency) obliegt die Zinssicherung und damit die Zinsrisikosteuerung dem GRENKE Konzern. Die ABCP-Transaktion dient hier ebenfalls als variabel verzinstes Grundgeschäft, und das Absichern der Zahlungsströme erfolgt durch den Einsatz von Zinsswaps. Im Rahmen der beiden ABCP-Programme mit der SEB AB (KEBNE-KAISE FUNDING LIMITED) und mit einem der beiden ABCP-Programme mit der DZ Bank (CORAL Purchasing (Ireland) 2 DAC) werden Zinsswaps für das Begrenzen des Zinsänderungsrisikos eingesetzt. Die GRENKE AG ist hier kein Counterpart im Swap.

Beim Kontrahieren der Zinsswaps stehen stets die Parameter des Grundgeschäfts, das durch die Finanzierung (Passiva) gegeben ist, im Mittelpunkt. Deshalb entspricht die Zinsterminologie der Swaps auf der variablen Seite weitgehend exakt derjenigen des Grundgeschäfts. Zudem übersteigt das in den Swaps kontrahierte Volumen zu keinem Zeitpunkt das der gesicherten Finanzierung. Die bestehenden wie auch die geplanten Refinanzierungstransaktionen werden aktiv in das Risikomanagement eingebunden und die diesbezüglichen Hedgebeziehungen im Rahmen einer stetigen Analyse quartalsweisen Effektivitätstests mittels einer nach IFRS zulässigen Methode unterzogen.

Die offenen Zinspositionen gemäß der internen Definition werden monatlich bewertet und darauf aufbauend eventueller Handlungsbedarf abgeleitet. Durch den Vorstand beschlossene Sicherungsgeschäfte werden daraufhin vom Team Treasury getätigt.

Das Zinsänderungsrisiko wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung quartalsweise auf Basis eines Value-at-Risk-Ansatzes quantifiziert. Hierbei wird im Going-Concern-Ansatz die Veränderung des jeweiligen Risikoparameters (jeweiliger Referenzzins) durch eine historische Simulation zum Konfidenzniveau von 99,0 Prozent bei einer vorgegebenen Haltedauer von 250 Tagen ermittelt und als absolute Basispunkteverschiebung dargestellt. Da die historisch abgeleiteten Risikoshifts als zu gering angesehen werden, wurde die Vorgehensweise dahingehend angepasst, dass fallende Zinssätze gespiegelt und als steigende Zinssätze angenommen werden. In der ökonomischen Perspektive wird das Sicherungsgeschäft mit seinen Zahlungsströmen in die historische Simulation zum Konfidenzniveau von 99,9 Prozent mit einer Haltedauer von 250 Tagen ermittelt. Darüber hinaus werden sämtliche Standardzinsschockszenarien der EBA-Leitlinie 2018/​02 nebst Rundschreibens 06/​2019 der BaFin berechnet. Diese beinhalten neben dem parallelen Zinsshift um 200 Basispunkte auch verschiedene Drehungen der Zinsstrukturkurve. Das Ergebnis des aufsichtsrechtlichen Standardzinsschocks um +200 Basispunkte liegt bei -4,10 Prozent, das Ergebnis des aufsichtsrechtlichen Standardzinsschocks um -200 Basispunkte liegt bei +4,32 Prozent. Bei einem Risikohorizont von einem Jahr lag die geschätzte maximale Verlusthöhe des Konzerns im Going-Concern-Ansatz zum Konfidenzniveau von 99,0 Prozent zum Jahresende 2022 bei 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,9 Mio. EUR) bzw. bei 46,1 Mio. EUR zum Konfidenzniveau von 99,9 Prozent in der ökonomischen Perspektive. Der höhere Wert der Zinsrisiken in der ökonomischen Sicht gegenüber dem Going-Concern-Ansatz per 31. Dezember 2022 resultiert im Wesentlichen aus der oben genannten Methodikänderung zur Ermittlung der Zinsänderungsrisiken (vgl. Ziffer 5.5.1). Hinzu kam es im Berichtsjahr 2022 zu einem Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus, welches zu erhöhten Refinanzierungskosten im Konzern führt. In der Kundenkonditionierung des Neugeschäfts können die gestiegenen Zinskosten nur zeitversetzt und unter Berücksichtigung des Wettbewerbs an den Markt weitergegeben werden. Aufgrund des Refinanzierungsmixes des GRENKE Konzerns, der zu einem großen Anteil langfristig zinsgesicherte Refinanzierungsinstrumente beinhaltet, hatte das gestiegene Zinsniveau nur eine begrenzte Auswirkung auf das Zinsrisiko. Zur Stabilisierung des Zinsrisikos werden künftig weiterhin Zinsswaps abgeschlossen. Ferner ist für das Geschäftsjahr 2023 mit der Platzierung von langfristigen Anleihen wieder ein stärkerer Auftritt der GRENKE AG am Kapitalmarkt geplant.

5.8.5 Währungsrisiken

Aufgrund der internationalen Ausrichtung seines Geschäfts hat der GRENKE Konzern offene Fremdwährungspositionen und ist entsprechend Währungsrisiken ausgesetzt. Um diese Risiken zu begrenzen bzw. zu eliminieren, kommen intern definierte Hedgingstrategien zur Anwendung. Die eingesetzten Derivate werden zum Stichtag bilanziell mit ihren Marktwerten unter den finanziellen Vermögenswerten bzw. unter den finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. In den großen Märkten, wie zum Beispiel Großbritannien, refinanziert der Konzern das dort akquirierte Neugeschäft in der lokalen Landeswährung. Darüber hinaus schließen die Tochtergesellschaften ihr operatives Geschäft im Allgemeinen auf den jeweiligen lokalen Märkten und nicht über Landesgrenzen (Cross Border) hinweg ab, wodurch Währungsrisiken nahezu ausgeschlossen werden können.

Währungsrisiken bestehen hauptsächlich im Bereich der Finanzierung für Konzerngesellschaften, die außerhalb der Eurozone agieren. Das Hedging offener Fremdwährungscashflows erfolgt auf Basis intern definierter Absicherungsgrenzen, die ab einem Bestand zum Tageskurs in Höhe von umgerechnet 500 TEUR pro Währung greifen. Der Wechselkurs für den Großteil der internen Finanzierung in Australien, Chile, Kanada, der Schweiz, Dänemark, Großbritannien, Schweden, Singapur, Polen, den USA, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Tschechien und Ungarn ist fest kontrahiert. Zusätzlich bestehen in Brasilien, Chile, Polen, Kroatien, der Schweiz und Großbritannien externe Vereinbarungen zur Leasingrefinanzierung in Landeswährung, die zu keinem unmittelbaren Währungsrisiko aus Konzernsicht führen. Hier bestehen lediglich Risiken für die jeweils offenen Tranchen, und die Absicherungsgrenze von 500 TEUR findet Anwendung. Brasilien, Chile, Polen und Kroatien sind in der unmittelbaren Leasingrefinanzierung nur in sehr begrenztem Umfang von Währungsrisiken betroffen, da dort Vereinbarungen zur Leasingrefinanzierung in Landeswährung bestehen.

Die GRENKE BANK AG gewährt den Konzerngesellschaften in der Türkei und in Kroatien Darlehen in Landeswährung. Hier werden alle Zahlungsströme zu festen Wechselkursen über Devisentermingeschäfte abgesichert. Die in norwegischen Kronen abgeschlossenen Leasingverträge werden ebenfalls auf Basis der intern definierten Absicherungsgrenzen gehedgt.

Währungsrisiken, die aus den Zahlungsströmen der emittierten Fremdwährungsanleihen resultieren, werden durch den gleichzeitigen Abschluss von laufzeitkongruenten Cross-Currency-Swaps vollständig abgesichert.

Insgesamt ergeben sich Risiken durch Währungsschwankungen aus den finanziellen Vermögenswerten bzw. Forderungen und schwebenden Geschäften in Fremdwährung sowie der Fremdwährungsumrechnung des Jahresabschlusses von Konzerngesellschaften. Der Einsatz von Derivaten - im Fremdwährungsbereich kommen Devisentermingeschäfte und Währungsswaps zum Einsatz - wirkt der Marktsensitivität der Grundgeschäfte, das heißt den Cashflows aus den finanziellen Vermögenswerten bzw. Forderungen, entgegen. Im Idealfall stellt sich eine nahezu perfekte Kompensation ein.

Das Währungsrisiko wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung quartalsweise auf Basis eines Value-at-Risk-Ansatzes quantifiziert. Zur Identifizierung offener Positionen, die einem Fremdwährungsrisiko unterliegen, werden Cashflows in Fremdwährung den abgeschlossenen Devisentermingeschäften gegenübergestellt. Für jede Währungsposition wird das entsprechende Konfidenzniveau anhand historischer Wechselkursänderungen errechnet. Darüber hinaus werden verschiedene Stressszenarien wie eine Ad-hoc-Kursverschiebung von 25 Prozent simuliert. Die VaR-Berechnung ergab zum Stichtag 31. Dezember 2022 im Going-Concern-Ansatz bei einem Konfidenzniveau von 99,0 Prozent und einem Risikohorizont von einem Jahr ein geschätztes Währungsrisiko über die verschiedenen für den Konzern relevanten Devisen von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1,0 Mio. EUR). Auch aus der ökonomischen Perspektive bei einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent und einer Haltedauer von einem Jahr beträgt das geschätzte Währungsrisiko über die verschiedenen für den Konzern relevanten Devisen 1,1 Mio. EUR. Aufgrund der vorgenannten, strengen Volumensbegrenzung für Fremdwährungsbestände und eines historischen Fokus auf Euro-Länder, blieb das Fremdwährungsrisiko im Berichtsjahr auch bei starken Währungskursschwankungen gering.

Fremdwährungssensitivitäten und deren Auswirkungen auf das Jahresergebnis vor Ertragsteuer

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2022 2021
TEUR Aufwertung Abwertung Aufwertung Abwertung
GBP - 994 995 - 1.128 1.128
HUF - 1.128 1.139 - 595 603
CHF 108 - 108 - 94 94
SEK 103 - 70 - 97 150
TRY - 751 605 - 1.074 942
DKK 294 - 247 374 - 313

5.8.6 Fremdwährungssensitivitätsanalyse

Nach Einschätzung des Managements ist der Konzern unter materiellen Gesichtspunkten hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des britischen Pfund (GBP), ungarischen Forint (HUF), Schweizer Franken (CHF), der schwedischen Krone (SEK), der türkischen Lira (TRY) und der dänischen Krone (DKK) ausgesetzt. Die Auswahl der Währungen wurde zum einen aufgrund der möglichen Auswirkungen, basierend auf der Analyse, und zum anderen aufgrund der Größe des Leasingforderungsvolumens in dem entsprechenden Land getroffen.

Die Tabelle zeigt aus Konzernsicht die Sensitivität einer zehnprozentigen Aufwertung oder Abwertung des Euro gegenüber den jeweiligen anderen Währungen zum 31. Dezember 2022 bzw. während der Berichtsperiode und deren Auswirkung auf das Jahresergebnis vor Ertragsteuer.

Siehe Tabelle "Fremdwährungssensitivitäten und deren Auswirkungen auf das Jahresergebnis vor Ertragsteuer"

Die dargestellten Auswirkungen auf das Jahresergebnis vor Ertragsteuern ergeben sich aufgrund der Änderungen beizulegender Zeitwerte der monetären Vermögenswerte und Schulden einschließlich nicht als Sicherungsgeschäfte designierter Fremdwährungsderivate sowie aus tatsächlichen Zahlungsströmen, die im Berichtszeitraum ganz oder teilweise ergebniswirksam erfasst wurden und im Rahmen der Konsolidierung in Euro umzurechnen waren. Dabei wurden alle anderen Einflussfaktoren, vor allem die Zinssätze, konstant gehalten. Die Einflüsse der prognostizierten Verkaufs- und Erwerbsgeschäfte werden außer Acht gelassen. Die Wertveränderungen von Cross-Currency-Swaps haben keine materielle Auswirkung auf das Jahresergebnis vor Ertragsteuern, da diese als Sicherungsgeschäft bilanziert werden. Die Wertänderungen der Swaps wirken sich insbesondere direkt im Konzerneigenkapital aus.

5.9 Liquiditätsrisiken

5.9.1 Risikodefinitionen

Unter Liquiditätsrisiken sind potenzielle Verluste zu verstehen, die dadurch entstehen können, dass liquide Geldmittel fehlen oder nur teurer als erwartet zu beschaffen sind, um Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Somit werden im GRENKE Konzern Liquiditätsrisiken zum einen als Zahlungsunfähigkeitsrisiken (Liquiditätsrisiko im eigentlichen Sinn) sowie als Refinanzierungsrisiken definiert.

5.9.2 Liquiditätssteuerung

Die Liquiditätssteuerung des Konzerns basiert auf den drei Säulen Geld- und Kapitalmarktprogramme, Forderungsverkauf und Finanzierungen über die GRENKE BANK AG. Dank dieser diversifizierten Refinanzierungsstruktur war der Konzern im Berichtsjahr 2021 jederzeit in der Lage, ausreichend Liquidität für das weltweite Geschäft zu beschaffen und seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Bei den vom GRENKE Konzern bzw. seinen Tochtergesellschaften begebenen Schuldverschreibungen in Form von Anleihen und Schuldscheindarlehen ist GRENKE nicht zur Einhaltung bestimmter finanzieller oder aufsichtsrechtlicher Kennzahlen (zum Beispiel in Bezug auf Eigenkapital, Verschuldung oder Profitabilität) - sogenannten Financial Covenants - verpflichtet. Insofern bestehen derzeit keine Risiken aus einer möglichen Nichteinhaltung solcher Verpflichtungen. Wie auch bei den Marktrisiken werden Liquiditätsrisiken durch den Grundsatz gemindert, keine nennenswerte Fristentransformation zu betreiben. Liquiditätsrisiken werden operativ von der Abteilung Treasury und strategisch durch die Geschäftsleitung gesteuert. Das Team Corporate-Risk-Management & Regulatory überwacht die Liquiditätsrisiken im Rahmen der monatlichen Liquiditätsrisikoberichterstattung.

5.9.3 Kurzfristige Liquidität

Das Management des Liquiditätsrisikos umfasst die tägliche Steuerung der Zahlungsein- und -ausgänge. Für das kurzfristige Reporting wird jeweils am ersten Arbeitstag einer Kalenderwoche eine Liquiditätsübersicht erstellt und auf Vorstandsebene behandelt. Hierin sind alle relevanten Informationen zu den kurzfristigen Cashentwicklungen der nächsten Wochen enthalten. Die wöchentliche Liquiditätsübersicht zeigt den aktuellen Liquiditätsstatus des Konzerns. Hierbei liegt der Fokus auf den Zahlungsströmen aus dem Leasinggeschäft. Ferner werden auch Lohn- und Steuerzahlungen berücksichtigt.

Das Reporting unterscheidet drei Liquiditätsstufen.

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Liquidität 1 (Barliquidität): auf allen Konten befindliches Geld zuzüglich der Überziehungsrahmen bei Banken sowie aller "unmittelbar" (Zeithorizont etwa eine Woche) fließenden Gelder

Liquidität 2: Liquidität 1 zuzüglich der bis auf Einmonatssicht fälligen bzw. eingehenden Gelder sowie derjenigen gebundenen Vermögenswerte, die sich auf Einmonatssicht ohne signifikante Wertverluste monetarisieren lassen

Liquidität 3: Liquidität 2 zuzüglich der nicht bis auf Einmonatssicht fälligen bzw. eingehenden Gelder und zuzüglich derjenigen gebundenen Vermögenswerte, die mehr als einen Monat benötigen, um sich ohne signifikante Wertverluste monetarisieren zu lassen

Liquiditätsstufen

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Liquidität 1 (Barliquidität) 294.416 443.421
Liquidität 2 (bis 4 Wochen) 349.176 655.920
Liquidität 3 (größer 4 Wochen) 894.041 827.542

Der Rückgang der Liqudiität in den Liquiditätsstufen 1 und 2 ist darin begründet, dass die strategische Entscheidung getroffen wurde, den zum 31. Dezember 2021 sehr hohen Bestand zur Refinanzierung des Leasingneugeschäftes zu nutzen und damit den Bestand an Barliquidität im Laufe des Jahres wieder zu reduzieren.

Zudem erfolgt die Steuerung der kurzfristigen Liquidität im Rahmen der Liquidity-Coverage-Ratio (LCR). Die LCR verfolgt das Ziel, jederzeit die kurzfristige Zahlungsfähigkeit in einem Stressszenario von 30 Kalendertagen sicherzustellen. Rechnerisch ergibt sich die LCR durch die Division der Liquiditätspuffer durch die Nettozahlungsausgänge (Liquiditätslücken). Die LCR-Mindestquote liegt bei 100 Prozent, d. h., die Liquiditätspuffer aus unbelasteten, erstklassigen und hochliquiden Aktiva (Bundesbankgelder) müssen die Nettozahlungsausgänge (Liquiditätslücken) voll abdecken. Die LCR dient insoweit als Limit für die kumulierte Liquiditätsunterdeckung. Der Liquiditätspuffer des GRENKE Konzerns betrug zum Stichtag 31.

Dezember 2022 320,7 Mio. EUR (Vorjahr: 628,9 Mio. EUR) und bestand ausschließlich aus Aktiva der Stufe 1, d. h. Bundesbankguthaben und Kassenbestand. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 betrug die LCR 220,57 Prozent (Vorjahr: 521,73 Prozent). Die LCR-Mindestquote von 100 Prozent wurde im Jahr 2022 zu jeder Zeit eingehalten.

Die wesentlichen Refinanzierungsquellen zur Sicherung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit stellen die vorgehaltene Liquidität, die syndizierte Revolving-Credit-Facilitiy in EUR, CHF und GBP, Revolving-Credit-Facilities in BRL, CHF, CLP, DKK, GBP, HUF, PLN und SEK sowie Kontokorrentkreditlinien in BRL, EUR, GBP, HUF und HRK dar. Diese kurzfristigen Refinanzierungslinien sind teilweise fest zugesagt und unterliegen in Bezug auf die Referenzzinssätze €STR, SO-NIA, SA-RON, BUBOR, EURIBOR oder CDI lediglich geringen Marktschwankungen. Zusätzlich sehen die genutzten Refinanzierungsverträge keine ordentlichen vorzeitigen Kündigungsrechte vor. Die Laufzeit für Kontokorrentkreditlinien ist unbefristet, während die Laufzeit für die syndizierte Revolving-Credit-Facilitiy zwei Jahre beträgt und Möglichkeiten zur Verlängerung für bis zu zwei weitere Jahre enthält. Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe stehen zum Stichtag 31. Dezember 2022 vertraglich zugesagte Revolving-Credit-Facility-Verträge mit verschiedenen Banken in Höhe von 100 Mio. BRL, 20.250 Mio. CLP, 280 Mio. EUR, 125 Mio. HRK 540 Mio. HUF und 150 Mio. PLN zur Verfügung.

5.9.4 Mittel- und langfristige Liquidität

Über das kurzfristige Steuern der Liquidität und das wöchentliche Reporting hinaus wird monatlich eine statische Liquiditätsplanung erstellt. Die Grundannahme dieser Planung ist die Liquidation des bestehenden Leasing-, Kredit- und Factoringportfolios gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, sodass die Mittel aus den Vermögenswerten fristgerecht zufließen. Die Verbindlichkeiten werden ebenfalls fristgerecht auf Basis kontrahierter Vereinbarungen zurückgeführt. Da die Duration der Passivseite (Verbindlichkeiten) ungefähr der des Portfolios entspricht, ist eine weitgehend fristenkongruente Finanzierung sichergestellt. Diesbezüglich wird zusätzlich auf die Übersicht der erwarteten Mittelabflüsse aus vertraglichen Verpflichtungen in Kapitel 2.6.4 "Liquidität" verwiesen.

Siehe Grafik "Liquiditätsverlauf"

Liquiditätsverlauf

31. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2027, in Mrd. EUR

Zudem erfolgt monatlich eine dynamische Liquiditätsplanung, die darauf abzielt, den Liquiditätsstatus unter Stressbedingungen und damit das Liquiditätsrisiko im eigentlichen Sinn für die nächsten Perioden abzubilden, und der Steuerung des Gesamtkonzerns im Hinblick auf seine Liquidität dient. Das Refinanzierungsrisiko wird quartalsweise im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung bewertet. Dabei wird überprüft, ob und inwieweit ein Anstieg der Credit-Spreads die Refinanzierungskosten und damit das Refinanzierungsrisiko erhöht.

Im Geschäftsjahr 2023 werden Schuldverschreibungen in Form von Anleihen und Schuldscheindarlehen in Höhe von 604,0 Mio. EUR und 30,0 Mio. CHF fällig. Die Refinanzierung dieser Schuldverschreibungen kann zum Fälligkeitszeitpunkt einem Refinanzierungsrisiko unterliegen. Als relevante Messgröße zur Steuerung der Fristigkeiten neuer Refinanzierungen und der Liquiditätsstruktur wird auf Monatsbasis die Duration für die Aktiv- und Passivseite berechnet. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 ergab sich eine Duration für die Aktivseite von 19 Monaten (Vorjahr: 19 Monate) und für die Passivseite von 26 Monaten (Vorjahr: 26 Monate). Auf Basis dieser Daten kann durch geeignete Maßnahmen das Risiko von Fristentransformationen reduziert werden.

Prinzipiell refinanziert sich der GRENKE Konzern unabhängig von einzelnen Bankinstituten und verfügt zudem über einen direkten Zugang zu verschiedenen Refinanzierungsalternativen auf den Fremdkapitalmärkten. Das Spektrum an Refinanzierungsinstrumenten ist breit gefasst. Es beinhaltet neben klassischen Bankfinanzierungen revolvierende Darlehensfazilitäten und ABCP-Programme. Die Finanzierungen sind jeweils für einen definierten Zeitraum fest zugesagt, sodass hier im Rahmen der jeweiligen Konditionen und Laufzeiten keine Risiken bezüglich ihrer Verfügbarkeit bestehen.

Bei ABCP-Programmen handelt es sich um Finanzierungen, die auf definierten zugrunde liegenden Aktiva, also Leasingforderungen, basieren. Diese Programme kann der Konzern derzeit zur Refinanzierung des Geschäfts in Deutschland, Frankreich und Großbritannien nutzen. Darüber hinaus verfügt der Konzern für Brasilien, Deutschland, Großbritannien und Polen über Forfaitierungsrahmen.

Daneben verwendet der GRENKE Konzern Refinanzierungsinstrumente, die nicht assetbasiert sind und daher nach dem Ermessen und gemäß der Geschäftsentwicklung des Konzerns eingesetzt werden. So hat GRENKE mit dem Debt-Issuance-Programm (DIP) einen direkten Kapitalmarktzugang. Zusätzlich besteht seit 2011 eine Plattform zur Emission von Commercial Paper (CP). Sie ist mit einem Höchstvolumen von 750 Mio. EUR ausgestattet und kann mit Laufzeiten zwischen einem Tag und 364 Tagen begeben werden. Die CP-Plattform eröffnet unterjährige Refinanzierungsalternativen, während die Anleihen des DIP Laufzeiten ab einem Jahr aufweisen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten der Finanzierung über das Einlagengeschäft der GRENKE BANK AG genutzt. Mit diesem breit gefächerten Instrumentarium kann der Konzern aus den zur Verfügung stehenden Alternativen diverse Finanzierungskanäle nutzen.

Die Net-Stable-Funding-Ratio (NSFR, Nettoquote stabiler Refinanzierungsquellen) wurde im Juni 2021 zu einer aufsichtsrechtlichen Anforderung für den GRENKE Konzern und gilt auch für andere Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns, vorbehaltlich nationaler regulatorischer Anforderungen. Mit der Einführung dieser Quote als verbindliche Mindestanforderung berichtete der GRENKE Konzern zum Stichtag 31. Dezember 2022 eine NSFR-Quote von 105,3 Prozent und liegt damit oberhalb der aufsichtsrechtlichen Mindestquote von 100 Prozent. Unterjährig unterschritt die Quote temporär den Sanierungsschwellwert von 105 Prozent. Eine Stärkung der Quote erfolgt derzeit in erster Linie durch die Vergabe von Festgeldern durch die GRENKE BANK AG sowie durch Platzierung bzw. Aufstockung von Anleihen. Darüber hinaus wurde ein Monitoring implementiert mit dem Ziel, die strukturelle Liquiditätsdeckungsquote nachhaltig wieder oberhalb des internen Schwellwerts von 110 Prozent zu steuern. Im Geschäftsjahr 2023 wird verstärkt auf die DB2-Marge geachtet. Das sichert mittelfristig auch starke Cashflows aus den Rückflüssen des Leasinggeschäfts1. Gleichzeitig soll die Liquiditätsversorgung für das Neugeschäft über den Kapitalmarkt sichergestellt werden.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden über die Tochtergesellschaft GRENKE FINANCE PLC im Rahmen des Debt-Issuance-Programms (DIP) zwei neue Anleihen mit einem Volumen von insgesamt 170 Mio. EUR begeben sowie eine bestehende Anleihe um 50 Mio. EUR aufgestockt. Des Weiteren wurde über die GRENKE FINANCE PLC ein Schuldscheindarlehen über 10 Mio. EUR sowie über die GRENKELEASING AG, Schweiz, ein Schuldscheindarlehen über 20 Mio. CHF emittiert. Zum 31. Dezember 2022 war die bestehende CP-Plattform mit 25 Mio. EUR ausgenutzt. Die syndizierte revolvierende Kreditfazilität über 250 Mio. EUR wurde zum 31. Dezember 2022 mit 130 Mio. EUR und 21 Mio. CHF ausgenutzt. Nach einem zunächst stetigen Absinken des Einlagenbestands in den ersten drei Quartalen des Berichtsjahres, führte eine Anpassung der Konditionen für Festgeldeinlagen im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2022 zu einem erneuten und deutlichen Anstieg der Kundeneinlagen bei der GRENKE BANK AG. Im August 2022 bestätigte S&P Global Ratings das lang- und kurzfristige Emittentenrating "BBB+/​A-2" der GRENKE AG.

Den Ausblick für das Langfrist-Rating beließ S&P auf "negativ". Das Emissionsrating für die Hybridanleihen wurden von "BB-" auf "BB" angehoben. Seit Oktober 2022 ist die GRENKE AG auch durch Fitch mit einem "BBB/​F2" bewertet. Der Ausblick für das Langfrist-Rating ist "stabil".

5.10 Operationelle Risiken

5.10.1 Risikodefinition

Unter operationellen Risiken sind potenzielle Verluste zu verstehen, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen interner Verfahren und Systeme, Menschen oder infolge extern getriebener Ereignisse (z. B. elementare Gefährdungen, höhere Gewalt, vorsätzliche Handlungen) ergeben können. Gemäß der internen Definition fallen Reputationsrisiken nicht unter die operationellen, sondern unter die sonstigen Risiken.

5.10.2 Steuerung des Risikos

Im Rahmen der Risikoinventur 2022 wurden die Risikounterarten Operationelles Risiko (gemäß CRR), Modellrisiko und Compliance-Risiko sowie einzelne Ausprägungen des IKT-Risikos (Informations- und Technologie) als wesentlich klassifiziert. Für die konzernübergreifende Überwachung der operationellen Risiken hat der GRENKE Konzern Indikatoren (bspw. Kosten- und Organisationsindikatoren) implementiert, die unter anderem im Rahmen des Frühwarnindikatorensets quartalsweise an das Leitungsorgan (Vorstand und Aufsichtsrat) berichtet werden.

Des Weiteren werden sämtliche Betrugsfälle und sonstige operationelle Schäden in einer Schadensfalldatenbank gesammelt. Diese dient sowohl Reporting- als auch Präventionszwecken. Der Vorstand erhält jährlich einen Bericht über bedeutende Schadensfälle innerhalb des Konzerns, deren Ausmaß und Ursachen sowie bestehende Gegenmaßnahmen. Es finden regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen (z. B. Newsletter) statt. Sofern einzelne Schadenshöhen nicht exakt zu bestimmen sind, beruhen die Werte auf Schätzungen.

Das geschätzte Risiko inklusive Wachstumsannahme betrug demnach per 31. Dezember 2022 40,6 Mio. EUR (Vorjahr: 42,9 Mio. EUR). Operationelle Risiken werden zudem im Rahmen der risikoartenü-bergreifenden Stresstestszenarien betrachtet.

Operationelle Risiken werden seit dem 30. Juni 2021 auf Grundlage des Standardansatzes nach CRR im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifiziert und über die Einzelerfassung in der Risikoinventur überwacht und gesteuert. Zuvor erfolgte die Quantifzierung auf Grundlage des Basisindikatoransatzes gemäß CRR. Durch die Umstellung vom Basisindikatoransatz hin zum Standardansatz erfolgte eine Reduktion des Risikos und damit eine Reduktion der Kapitalunterlegung. Das geschätzte Risiko inklusive Wachstumsannahme betrug demnach per 31. Dezember 2022 42,9 Mio. EUR (Vorjahr: 87,1 Mio. EUR). Operationelle Risiken werden zudem im Rahmen der risikoarten-übergreifenden Stresstestszenarien betrachtet.

5.10.3 Geschäftsprozess- und IT-Risikomanagement

Sämtliche Kerngeschäfts-, Management- und Supportprozesse des GRENKE Konzerns sind entlang der Geschäftsstrategie ausgerichtet, standardisiert sowie digitalisiert. Im Zuge der Erneuerung von Legacy-Systemen werden diese kundenorientiert mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung weiterentwickelt. Voraussetzung dafür ist eine technologisch moderne und in hohem Maß flexible Systemarchitektur, deren Veränderung (Changemanagement) inhaltlich und methodisch systematisch dokumentiert und regelmäßig überprüft wird. Eine hohe betriebliche Stabilität wird durch die fortgesetzte Modernisierung der Infrastruktur, basierend auf einer vollständig redundanten Rechenzentrumsarchitektur und der Virtualisierung von Servern, Speicher und Netzwerk erreicht. Das IT-Risikomanagement umfasst eine vollständige Risikotransparenz über alle Funktionsbereiche der IT hinweg, das heißt Organisation, Prozesse, Anwendungen, Infrastrukturbetrieb inklusive IT-Sicherheit, Projekte und Compliance.

Die Messung und Steuerung der Risiken aus der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) erfolgt auf Grundlage von Informationsverbünden, deren Basis die für GRENKE spezifischen Geschäftsprozesscluster sind. Diese werden mit weiteren IT-spezifischen Informationen wie z. B. genutzten Applikationen oder Hardwarekomponenten angereichert. Das gemessene IKT-Risiko bezieht sich damit auf die wesentlichen Geschäftsprozesse und liefert somit eine belastbare Aussage zur Qualität der Leistungsunterstützung durch die IKT-Systeme des Konzerns. In der im Berichtsjahr durchgeführten Risikoinventur für das IKT-Risiko wurden die folgenden Risikounterarten erfasst: Weiterentwicklung, Sicherheit, Daten-/​Informationsqualität, Anpassbarkeit, Compliance, Wartbarkeit und Auslagerungen, Verfügbarkeit und Kontinuität, Leistung, Organisation sowie Kosten. Die Risikoinventur 2022 kam zu dem Ergebnis, dass trotz einiger bestehender latenter Risiken die Leistungserbringung der IKT-Systeme des Konzerns insgesamt auf angemessenem Niveau ist. Die wesentlichen Feststellungen werden in bereits laufenden Projekten adressiert.

5.10.4 Betriebliches Kontinuitätsmanagement

Im Berichtszeitraum für das Jahr 2022 führten wir eine Erweiterung der Schutzbedarfsanalyse durch. Dies ermöglicht uns eine noch genauere Risikobewertung und darauf aufbauende Maßnahmen zum Schutz unserer Daten und Systeme. Die laufende Business-Impact-Analyse, die auf potenzielle Risiken für die Organisation abstellt, fokussiert sich auf die Definition und Bewertung aller für unsere Finanzdienstleistungen und Services relevanten Geschäftsprozesse. Die stetig steigende Transparenz bildet die Grundlage für weitere planvolle Maßnahmen wie den Ausbau risikoreduzierender Maßnahmen, die Umstellung der IT-Plattformen, die Forcierung strategischer Sicherheitskonzepte sowie den Umbau derselben zu Zero Trust, um den Schutz kontinuierlich auszuweiten. Abgeleitet aus den Erkenntnissen unserer bisherigen Business-Impact-Analyse schufen wir im Berichtsjahr 2022 eine eigene Einheit zum Business-Continuity-Management und bauen dort ein ausgedehntes Notfallmanagement-System auf. Grundlage für den Ausbau bildet das GRENKE Notfallmanagement und das Notfallhandbuch mit den entsprechenden Reaktionsplänen. Dieses stellt sicher, dass im Fall eines notfallauslösenden Moments die zügige Fortführung oder der Wiederanlauf des IT-Betriebs sichergestellt werden kann. Zielsetzung ist es, den Ausbau zu einem Business-Continuity-Management (BCM) bis Ende 2023 abzuschließen.

5.11 Sonstige Risiken

Sonstige Risiken beinhalten bzw. betrachten neben den Gefahren aus der Veränderung des rechtlichen, politischen oder gesellschaftlichen Umfelds auch Pensions-, Versicherungs-, Immobilien-, Beteiligungs-, Steuer- und Staatsrisiken. Bei den sonstigen Risiken werden Geschäfts- und strategische Risiken sowie Reputationsrisiken als wesentlich angesehen. Sonstige Risiken finden im Rahmen der Risikoinventur Berücksichtigung. Im Zusammenhang mit der Risikotragfähigkeitsrechnung werden die sonstigen Risiken über pauschale Puffer mit Risikodeckungsmasse bzw. Risikodeckungspotenzial berücksichtigt. Für die Überwachung der sonstigen Risiken werden Indikatoren im Rahmen des Frühwarnindikatorsets quartalsweise an das Leitungsorgan berichtet. Darüber hinaus implementierte der Konzern ein PR- und Social-Monitoring-Tool.

5.12 Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Bei GRENKE sind das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem - beide mit Blick auf die Konzernrechnungslegung - miteinander verknüpft. Im Folgenden wird daher der Begriff "IKS" ("Internes Kontrollsystem") verwendet. Das interne Kontrollsystem (IKS) stellt die Gesamtheit der vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen dar, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind:

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Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit inklusive des Schutzes des Vermögens sowie der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen

Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung

Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns. Über eine definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Jahres- und den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften in den Prozess eingebunden. Dabei sind Konzernrechnungslegung und Konsolidierung zentral organisiert. Buchungsvorgänge der einzelnen Landesgesellschaften werden entsprechend verbindlicher Ablaufpläne von zuständigen Sachbearbeiter:innen zentral erfasst und bearbeitet, um qualitative und quantitative Angaben zu generieren. Es gilt grundsätzlich das Vieraugenprinzip.

Die Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen IKS sind schriftlich niedergelegt und werden kontinuierlich weiterentwickelt.

Die für den Konzernrechnungslegungsprozess verwendeten Systeme und die erforderliche IT-Infrastruktur werden regelmäßig hinsichtlich der gebotenen Sicherheitsanforderungen von der internen Revision überprüft. Gleiches gilt für die Weiterentwicklung des Konzernrechnungslegungsprozesses, insbesondere hinsichtlich neuer Produkte, Sachverhalte und veränderter rechtlicher Regelungen. Bei Bedarf werden externe Berater hinzugezogen. Zur Sicherstellung der Qualität der Rechnungslegung im Konzern werden die damit befassten Mitarbeiterinnen regelmäßig bedarfsorientiert geschult. Der Aufsichtsrat ist ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Er überwacht das konzernweite Risikomanagementsystem und die internen Kontrollsysteme in den Bereichen Revision, Rechnungslegung und Compliance. Zudem überprüft er die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung. Dabei wird der Aufsichtsrat vom Prüfungsausschuss unterstützt, der insbesondere die interne und externe Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess überwacht.

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns werden die Merkmale des IKS als wesentlich erachtet, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Abschlusses einschließlich des zusammengefassten Lageberichts maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:

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Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess

Kontrollen zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und dessen Ergebnisse auf Vorstandsebene sowie auf Ebene der in den Abschluss einbezogenen Gesellschaften

präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in operativen, leistungswirtschaftlichen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Abschlusses und des zusammengefassten Lageberichts generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen

Maßnahmen, die die ordnungsgemäße, IT-gestützte Verarbeitung rechnungslegungsbezogener Sachverhalte und Daten sicherstellen

Etablierung eines internen Revisionssystems zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen IKS

Zur Reduktion der identifizierten Risiken sind im Rahmen des Konzernrechnungslegungsprozesses Kontrollen implementiert. Für die Wirksamkeit des IKS sind die Ausgestaltung der Kontrollen, die Eingliederung in den Prozess sowie deren operative Durchführung die wichtigen Determinanten der Risikominimierung. Das IKS für den Konzernrechnungslegungsprozess wird dabei regelmäßig in Teilbereichen und rotierend durch die interne Revision einer Untersuchung unterzogen und somit gestärkt.

Zusammensetzung des Kernkapitals

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Eingezahlte Kapitalinstrumente 46.496 46.496
Agio 298.019 298.019
Einbehaltene Gewinne 709.100 653.707
Sonstiges Ergebnis 17.312 1.735
Abzugsposten vom Kernkapital - 72.637 - 78.190
Übergangsbestimmungen nach Artikel 478 CRR - -
Summe des harten Kernkapitals nach Artikel 26 CRR 988.185 921.768
Summe des zusätzlichen Kernkapitals nach Artikel 51 CRR 200.000 200.000
Summe des Ergänzungskapitals nach Artikel 62 CRR - -
SUMME DER EIGENMITTEL NACH ARTIKEL 25 FF. CRR 1.188.185 1.121.768

Relevante Risikopositionen

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken - -
Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko gegenüber regionalen /​ lokalen Gebietskörperschaften 8.083 5.015
Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko gegenüber Instituten /​ Unternehmen mit kurzfristigem Rating 7.797 13.021
Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko gegenüber Unternehmen 205.132 213.312
Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko aus dem Mengengeschäft 114.181 106.926
Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko aus sonstigen Positionen 14.540 11.381
Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko aus Beteiligungen - 13
Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko aus mit besonders hohen Risiken verbundenen Risikopositionen - -
Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko aus ausgefallenen Positionen 17.160 17.188
SUMME EIGENMITTELANFORDERUNGEN KREDITRISIKO 366.893 366.855
SUMME EIGENMITTELANFORDERUNGEN MARKTRISIKO - -
SUMME EIGENMITTELANFORDERUNGEN OPERATIONELLE RISIKEN 86.057 84.557
SUMME EIGENMITTELANFORDERUNGEN ANPASSUNGEN DER KREDITBEWERTUNG 1.986 1.560
EIGENMITTELANFORDERUNGEN INGESAMT 454.936 452.972

5.13 Konzernweites internes Kontrollsystem

Über das rechnungslegungsbezogene Kontrollsystem hinaus verfügt die GRENKE über Instrumente, Verfahren und Kontrollen für alle wesentlichen Prozesse, um deren Robustheit, Effektivität und Effizienz zu gewährleisten. Die Wesentlichkeit eines Prozesses wird in Anlehnung an das Business Continuity Management festgelegt, wobei die Art, den Umfang und die Komplexität jedes Prozesses bestimmt die Art und den Umfang der dazugehörigen Kontrollen.

Das interne Kontrollsystem (IKS) in der GRENKE verfolgt insbesondere die folgenden Ziele:

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Robustheit, Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse

Einhaltung der für die GRENKE maßgeblichen rechtlichen Vorschriften

Identifikation von Risikofelder und Schwachstellen

Zur Reduktion der identifizierten Risiken sind im Rahmen der einzelnen Prozesse Kontrollen implementiert. Für die Wirksamkeit des IKS sind die Ausgestaltung der Kontrollen und die Eingliederung in die Prozesse sowie die operative Durchführung der Kontrollen die wichtigen Determinanten der Risikominimierung.

Die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente zur Sicherstellung eines wirksamen und effizienten IKS werden in der GRENKE im Rahmen des "Three Lines of Defence"-Modell umgesetzt:

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1st line of defence: die Prozessverantwortlicher sind für die Ausgestaltung der Kontrollen und die Eingliederung in die Prozesse sowie für die operative Durchführung der Kontrollen verantwortlich.

2nd line of defence: das Risikocontrolling als zentrale Funktion sorgt für eine gruppenweite Transparenz des gesamten IKS und stellt dessen Konsistenz sicher.

3rd line of defence: die interne Revision.

Das in der GRENKE implementierte IKS erfüllt die aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben für Finanzdienstleistungsinstitute an ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem, insbesondere die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) sowie sonstige einschlägige Verlautbarungen der internationalen Aufsichtsbehörden.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des IKS im Besonderen wird von der internen Revision der GRENKE risikoorientiert und prozessunabhängig gemäß den Vorgaben der MaRisk AT 4.4.3 überprüft und beurteilt.

Die Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des konzernweiten IKS werden kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Verantwortung für das IKS liegt gemäß § 91 AktG beim Vorstand.

5.14 Angaben zu den Eigenmitteln

Da die GRENKE AG im Sinne des § 10a KWG ein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe ist, muss der GRENKE Konzern regelmäßig die Vorgaben nach der Capital-Requirements-Regulation (CRR) einhalten. Nach den Vorgaben des Art. 92 Abs. 1 CRR in Verbindung mit § 10a KWG ermittelt die GRENKE AG unter anderem die Gesamtkapitalquote des Konzerns auf den Grundlagen des IFRS-Abschlusses.

Nach den Vorgaben der EU-Verordnung 575/​2013 (CRR) verfügte der GRENKE Konzern zum Stichtag 31. Dezember 2022 über anrechenbare Eigenmittel in Höhe von 1.188,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1.121,8 Mio. EUR). Die Eigenmittel des Konzerns (regulatorisches Eigenkapital) setzen sich aus dem eingezahlten Kapital, dem Agio, den einbehaltenen Gewinnen der vergangenen Geschäftsjahre, dem sonstigen kumulierten Ergebnis sowie anrechenbaren Positionen des zusätzlichen Kernkapitals zusammen. Zudem werden Abzugspositionen, die vornehmlich aus den immateriellen Vermögens- und Firmenwerten bestehen, berücksichtigt. Wie im Vorjahr bestand kein Ergänzungskapital.

Der zu unterlegende Risikobetrag ergibt sich aus dem Kreditrisiko, dem operationellen Risiko und dem Marktrisiko. Beim Kreditrisiko, welches auf Basis des Kreditrisikostandardansatzes (KSA) ermittelt wird, ergibt sich der Risikobetrag anhand der Risikogewichte für die einzelnen Forderungsklassen. Der Risikobetrag für operationelle Risiken wird nach dem Basisindikatoransatz anhand der Bruttoerträge der vergangenen drei Geschäftsjahre berechnet. Das Marktrisiko resultiert aus den offenen Fremdwährungspositionen.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 (2b) CRR betrug zum Stichtag 31. Dezember 2022 20,89 Prozent (Vorjahr: 19,81 Prozent). Die Anforderungen an die Gesamtkapitalquote von 13,5 Prozent (Vorjahr: 11,5 Prozent), die neben den 8 Prozent nach Art. 92 CRR auch den Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 Prozent, den antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,5 Prozent (Vorjahr: 0,0 Prozent) sowie den SREP-Kapitalzuschlag von 2,5 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) beinhaltet, wurden im Berichtsjahr 2022 folglich eingehalten.

Zusätzlich zur risikoadjustierten Eigenkapitalanforderung fordert die CRR durch die Leverage-Ratio auch die Beachtung einer größtenteils auf bilanzielle Verhältnisse abstellende und somit risikoinsensitive Kapitalquote. Zum Stichtag ergab sich hier eine Quote gemäß Art. 429 CRR von 18,78 Prozent (Vorjahr: 17,16 Prozent). Die von den Aufsichtsbehörden zum Stichtag geforderte Mindestquote in Höhe von 3,0 Prozent wurde somit erfüllt.

5.15 Zusammenfassende Betrachtung

Das kontrollierte Eingehen von Risiken stellt für den GRENKE Konzern einen maßgeblichen Teil des Geschäftsmodells dar. Zur Steuerung der Risiken wurde ein umfassendes System zur Risikoidentifikation, -quantifizierung, -kontrolle und -steuerung implementiert, welches fortlaufend weiterentwickelt wird.

Für identifizierte Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationelle und sonstige Risiken aus dem Leasing-, Bank-, Factoring- und Beteiligungsgeschäft wurden Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen unter Anwendung objektiver Hinweise gebildet. Nach Auffassung des Vorstands wurde für alle erkennbaren Risiken angemessene Vorsorge getroffen. Basierend auf der Gesamtbeurteilung der Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die Risikotragfähigkeit des Konzerns im Berichtsjahr durchweg gegeben war. Die Gesamtlimitauslastung in der Risikotragfähigkeitsberechnung im aufsichtsrechtlichen Normalszenario betrug zum Jahresende 2022 im Going-Concern-Ansatz 75 Prozent (Vorjahr: 72 Prozent) bzw. 67 Prozent in der ökonomischen Perspektive. Innerhalb des GRENKE Konzerns übersteigt das Gesamtobligo bei keinem einzelnen der Leasingnehmer:innen die Ein-Prozent-Marke des Konzerneigenkapitals. Gemessen an der Höhe des Geschäftsvolumens und der wirtschaftlichen Lage des Konzerns erachtet der Vorstand die Gesamtrisikosituation als beherrschbar.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 (2b) CRR betrug zum Stichtag 31. Dezember 2022 20,89 Prozent (Vorjahr: 19,81 Prozent). Die maximal möglichen Anforderungen an die Gesamtkapitalquote von 13,5 Prozent (Vorjahr: 11,5 Prozent), die neben den 8 Prozent nach Art. 92 CRR auch den Kapitalerhaltungspuffer und den antizyklischen Kapitalpuffer sowie den SREP-Kapitalzuschlag beinhaltet, wurden im Berichtsjahr 2022 folglich eingehalten. Die Eigenmittel des Konzerns (regulatorisches Eigenkapital) lagen zum Ende des Geschäftsjahrs 2022 bei 1.188,2 Mio. EUR und bestanden ausschließlich aus Kernkapital.

Hinsichtlich der künftigen Entwicklung von Konzern und Gesellschaft sowie ihrer Tochtergesellschaften sind besondere, über das normale Maß hinausgehende und mit dem Geschäft verbundene Risiken nicht zu erkennen. Die Risikodeckungsmasse reicht mindestens ein Jahr aus, um zukünftig geplante Geschäftsaktivitäten abzubilden. Auch der Gläubigerschutz ist mit dem bestehenden Risikodeckungspotenzial für die geplanten Geschäftsaktivitäten im kommenden Jahr und mindestens über einen Planungshorizont von drei Jahren hinaus gegeben.

6. Chancen- und Prognosebericht

6.1 Chancenbericht

Die Geschäftsentwicklung von GRENKE verlief im letzten Jahr erwartungsgemäß und im die finanziellen Zielgrößen erreichten den oberen Prognosekorridor. Dies ist vor allem der Resilienz des Geschäftsmodells geschuldet und in der guten Anpassungsfähigkeit auch in schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitables Neugeschäft zu kontrahieren. Während in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Folgen durch die Einschränkungen im Neugeschäft den größten Einfluss auf die Geschäftsentwicklung ausübte, konnte das Neugeschäft in 2022 um 31 % gesteigert werden. Zwar bestimmen im Berichtsjahr 2022 die direkten und indirekten Auswirkungen des russischen Kriegs in der Ukraine, weiterbestehende Lieferkettenprobleme sowie die gestiegene Inflation, insbesondere die gestiegenen Energiekosten, und die Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank in Reaktion auf die gestiegene Inflation maßgeblich das gesamtwirtschaftliche Umfeld, hatten auf die Neugeschäftsentwicklung des GRENKE Konzerns jedoch keinen Einfluss. Lediglich die die rasanten Zinserhöhungen wirkten sich temporär in 2022 in der DB2-Marge aus. Der Vorstand der GRENKE AG geht jedoch davon aus, dass die Auswirkungen aus dem gestiegenem Zinsniveau und dem Zeitversatz in der Konditionierung im Jahr 2023 und 2024 in der Gewinn- und Verlust-Rechnung spürbar sein werden. Allerdings geht er ebenfalls davon aus, dass die getroffenen Maßnahmen zügig dazu führen werden, dass die DB2-Marge wieder ansteigt und in Richtung des Zielniveaus von 17 % gesteigert werden kann.

Vor allem das guten Neugeschäftswachstum bestätigt den Vorstand in seiner eingeschlagenen Wachstumsstrategie. Damit ist der Grundstein gelegt das bisherige Rekord-Neugeschäftsniveau von 2019 zu übertreffen und gleichzeitig einen anhaltenden Wachstumskurs beizubehalten. Das Potenzial soll vor allem durch folgende strategische Ansätze erschlossen werden.

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Märkte: Verdichtung des Netzwerks und der Präsenz in bestehenden Märkten

Konzernstruktur: endgültige Integration der früheren Franchisegesellschaften in den Konzern, um so die internationale Expansion zu beschleunigen

Kanäle: vielfältige Gestaltung der Kundenakquisition über bestehende und neue Vertriebswege

Kund:innen/​Partner:innen: Intensivierung bestehender Beziehungen

Produkte/​Objekte: Ausweitung des Produkt- und Serviceangebots und weitere Diversifizierung des Objektportfolios

Nischenfokus: konsequente Bedienung der Small-Ticket-Finanzierungslösungen für KMU

Als ein nach eigener Einschätzung führender Anbieter im Bereich des Small-Ticket-Leasings in Europa wächst GRENKE in seinem Kernmarkt im Wesentlichen durch den Gewinn von Marktanteilen. Chancen eröffnen sich vor allem dort, wo sich kleinere Wettbewerber - beispielsweise aufgrund des erhöhten Regulierungsaufwands - ganz oder teilweise aus Märkten zurückziehen. Das Standortmanagement wird zunehmend effizienter, weil wir durch digitale Präsenzen und Vertriebskolleg:innen im Homeoffice auch ohne unmittelbare Niederlassungen eine breite Dichte für unsere Vertriebspartner:innen abdecken können. Deshalb eröffneten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022, wie im Vorjahr, erwartungsgemäß keine neuen Standorte.

Zum Jahresende 2022 war der GRENKE Konzern in insgesamt 33 Ländern vertreten. Seit 2011 tritt GRENKE schrittweise in weitere Märkte außerhalb des europäischen Kernmarkts ein und ist derzeit auf dem amerikanischen Kontinent (Brasilien, Chile, Kanada und Vereinigte Staaten), in Asien (Singapur, Türkei und Vereinigte Arabische Emirate) sowie in Australien präsent. Im Berichtsjahr 2022 entfiel auf diese Länder ein Anteil am Leasingneugeschäftsvolumen des GRENKE Konzerns von ca. 5,6 Prozent (Vorjahr: 5,5 Prozent).

Seit dem Geschäftsjahr 2021 wird das zuvor etablierte Franchisemodell schrittweise in den Konzern integriert.

Von 2003 bis 2020 erfolgte die Expansion des Konzerns in neue Märkte unter anderem über Franchiseunternehmen, an denen die geschäftsführenden Gesellschafter dieser Firmen substanzielle Minderheitsbeteiligungen halten. Nach typischerweise vier bis sechs Jahren konnte GRENKE in der Vergangenheit die Franchiseunternehmen erwerben. Der Konzern verspricht sich von der Integration der Franchisegesellschaften und dem künftigen Eintritt in neue Märkte mit eigenen Tochtergesellschaften eine Beschleunigung seines internationalen Wachstums und eine erhöhte Flexibilität in der Nutzung sich bietender Marktchancen. Zum 31. Dezember 2022 bestehen noch 14 der ehemals 16 Franchiseunternehmen und Vertriebsagenturen außerhalb des Konzerns. Im Dezember 2022 wurden außerdem Kaufverträge für den Mehrheitserwerb der vier Factoring-Franchisegesellschaften unterzeichnet. Es ist geplant, die Übernahme der verbliebenen Franchisegesellschaften im Geschäftsjahr 2023 abzuschließen. Vor allen Dingen die Franchisegesellschaften in Australien, Kanada und den USA weisen ein langfristiges Potenzial für unsere Geschäftsexpansion auf. Neben den wichtigen Übernahmen der Anteile, sollen hier vor allen Dingen durch Investitionen in möglichst vollständig digitale Prozessstrecken frühzeitig die Basis für Skalierbarkeit gelegt werden.

Zusätzliches Wachstumspotenzial ergibt sich vor allem durch den Ausbau des Direkt- und Onlinevertriebskanals,insbesondere in unseren Kernmärkten. Bereits 2015 führte GRENKE die eSignature ein, ein Verfahren zur vollständig digitalen Abwicklung von Leasingverträgen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden nochmals mehr Verträge als im Vorjahr auf Basis der eSignature abgeschlossen. Die eSignature-Quote betrug im Geschäftsjahr 2022 40,5 Prozent (Vorjahr: 38,8 Prozent). Das Ziel ist darüber hinaus, die Digitalisierung aller Prozesse sowie Produkte des Konzerns voranzutreiben und so Kosten- und Effizienzvorteile zu schaffen.

Mit zahlreichen KMU und Händlerinnen bestehen langfristige Beziehungen, die über einen einzelnen Vertragsabschluss hinausgehen. Viele KMU sind wiederholt Vertragspartner:innen, oft in der Betreuung einer Niederlassung oder eines Landes, immer häufiger aber auch gleichzeitig in mehreren Ländern. In anderen Fällen kann die Kundenbindung beispielsweise neben einem Leasingrahmen, der dem bedarfsgerechten Abruf der Finanzierung verschiedener Objekte dient, durch ein paralleles Geschäftsgirokonto der GRENKE BANK AG oder ein Einzelrechnungsfactoring über die GRENKEFACTORING GmbH verstärkt werden. Dies illustriert beispielhaft die Möglichkeiten des Konzerns, innerhalb der Segmente, aber auch übergreifend, Geschäfte mit bestehenden Kund:innen zu generieren.

In den vergangenen Jahren erweiterte GRENKE seine Angebotspalette verstärkt im Leasinggeschäft über den IT-Bereich hinaus. Das Ziel ist, die im IT-Bereich erworbene Expertise sukzessive auf weitere Objektkategorien auszudehnen und GRENKE stärker zum generellen Small-Ticket-Leasinganbieter für KMU weiterzuentwickeln. Die Geschäftsbereiche Factoring und Bank runden das Lösungsangebot für die Kund:innen ab.

Über das Wachstum von Neugeschäft und Portfoliovolumen hinaus ergibt sich Potenzial zur Effizienzsteigerung durch digitale Ansätze. Dies trifft auf den Vertriebsansatz gleichermaßen zu. Mit unserem kleinteiligen und datenorientierten Geschäftsmodell werden wir die Möglichkeiten der Digitalisierung unseres Geschäfts noch weiter ausdehnen. Somit werden wir bei Volumenwachstum einerseits und einer steigenden Effizienz andererseits im Konzernergebnis überproportional wachsen. Das soll sich langfristig in einer verbesserten CIR niederschlagen. Auch wenn sich in den kommenden zwei Jahren die Investitionen kurzfristig als Aufwand in der GuV niederschlagen, werden wir schnell die Effizienzsteigerung spüren und gehen davon aus, bereits im Jahr 2025 unsere zusätzlichen Digitalisierungsinvestitionen amortisiert zu haben.

Mit diesen Maßnahmen verfolgen wir das strategische Ziel, die Marke GRENKE und sein Geschäftsmodell global zu etablieren. Die sich bietenden Chancen nutzend, plant der GRENKE Konzern, auch in den kommenden Jahren seine Marktposition und sein Neugeschäft weiter auszubauen.

6.2 Prognosebericht

6.2.1 Erwartete Entwicklung der Gesamtwirtschaft und des Sektorumfelds

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Jahresbeginn 2023 sind weiterhin herausfordernd. Die konjunkturelle Lage zeichnet ein eher schwaches Bild, und hohe Inflationsraten setzen die Zentralbanken unter Zugzwang. Zudem stellt der anhaltende Krieg in der Ukraine mit seinen Konsequenzen für den internationalen Handel weiterhin Unsicherheitsfaktoren für die Weltwirtschaft dar.

Die deutsche Bundesbank geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft in den beiden Winterquartalen eine leichte Rezession durchlief, sich aber im Jahresverlauf leicht beleben wird. Für den Euroraum wird insgesamt ein verhaltenes Wachstum erwartet, da die Leitzinserhöhungen der EZB seit Mitte 2022 ihre volle Wirkung auf die Wirtschaft erst mit Verzögerung entfalten werden.

Bestimmender Faktor für die Wirtschaft ist die Inflation, die weiterhin deutlich über der von der EZB angestrebten Inflationsrate von 2 Prozent liegt. Es wird erwartet, dass der Preisauftrieb im Jahr 2023 etwas nachlassen wird. Zwar zeichnet sich eine gewisse Entspannung bei Energiepreisen ab, jedoch enthalten die jüngsten Lohnabschlüsse bereits einen Inflationsausgleich, sodass es zu Zweitrundeneffekten auf die Inflation kommen wird. Dennoch sollte der größte Inflationsschub durch den Energiepreisanstieg im Jahr 2022 laut Aussagen der Bundesbank hinter uns liegen.

Infolge der mittelfristig bestehenden Inflationsrisiken erhöhte die EZB den Hauptrefinanzierungssatz im Februar 2023 um 50 Basispunkte auf 3,0 Prozent und teilte mit, dass sie ihre Geldpolitik weiter straffen werde. Konkret beabsichtigt sie, die Leitzinsen im März ein weiteres Mal zu erhöhen. Zudem will sie ihr Portfolio an Wertpapieren ab März in kontrollierten Schritten vermindern, indem sie nicht mehr für alle auslaufenden Anleihen Reinvestitionen tätigt. Die US-amerikanische Notenbank Fed erhöhte den Leitzins in ihrer Sitzung im Februar 2023 um 25 Basispunkte auf eine Spanne von 4,5 bis 4,75 Prozent und stimmte die Marktbeobachter auf eine Fortsetzung der restriktiven Geldpolitik ein.

Die Finanzmärkte erwarten eine Fortsetzung der Zinserhöhungspolitik. So zeigt eine Umfrage der EZB, dass Teilnehmer der Finanzmärkte ein Leitzinsniveau von 3,5 Prozent im zweiten Quartal 2023 erwarten und davon ausgehen, dass dieses Niveau im weiteren Jahresverlauf 2023 gehalten wird. Infolge der strafferen Geldpolitik stiegen die Zinsen längerer Fristigkeiten im Jahresvergleich. So liegen die Zinsen zehnjähriger Bundesanleihen am 24. Februar 2023 bei 2,5 Prozent und damit weit über dem Vorjahreswert von 0,2 Prozent (Stand 24. Februar 2022).

Die gegenwärtige geopolitische Lage, besonders in Bezug auf das Kriegsgeschehen in der Ukraine, führt zu einer gewissen Unsicherheit an den Märkten. Der Volatilitätsindex VIX zeigt, dass sich die Volatilität Anfang 2023 mit 21,7 Punkten (Stand 24. Februar 2023) relativ zum Vorjahreswert (30,3 Punkte am 24. Februar 2022) verringerte. Somit weisen die Märkte zum Jahresbeginn 2023 mehr Gelassenheit auf als im Vorjahr.

Der ifo-Geschäftsklimaindex für die Leasingbranche in Deutschland lag im Februar 2023 mit 20,2 Punkten leicht unter dem Vorjahreswert von 22,3 Punkten. Die kontinuierliche Verbesserung, die der Index seit Oktober 2022 zeigt, deutet jedoch darauf hin, dass die Unternehmerinnen nicht mehr von einem starken konjunkturellen Einbruch ausgehen, sondern mit wachsender Zuversicht in die Zukunft schauen. Vom ifo-Institut befragte Unternehmerinnen des verarbeitenden Gewerbes geben zudem an, dass sich die Engpässe in den globalen Lieferketten im Februar 2023 weiter entspannt haben.

In seiner im Januar 2023 veröffentlichten Prognose zum Wachstum der Weltwirtschaft geht der Internationale Währungsfonds (IWF) davon aus, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2023 an Schwung verlieren wird und im Jahr 2024 wieder etwas aufholen kann. So soll das weltweite Wachstum 2023 bei 2,9 und 2024 bei 3,1 Prozent liegen. Jedoch sind weder die USA noch der Euroraum die Wachstumstreiber. Da der restriktive geldpolitische Kurs der EZB und der Fed seine volle Wirkung auf die Konjunktur erst mit Verzögerung entfaltet, wird das Wachstum 2023 in den USA und im Euroraum mit 1,4 und 0,7 Prozent vergleichsweise schwach ausfallen. Für den Euroraum erwartet der IWF zudem, dass die EZB ihre Zinserhöhungspolitik fortsetzen wird und dass die hohen Energiepreise die Wirtschaft weiterhin belasten werden. Innerhalb des Euroraums bildet Deutschland mit einem erwarteten Wachstum von 0,1 Prozent das Schlusslicht, während Spanien mit 1,1 Prozent an der Spitze liegt. Für 2024 ist der IWF mit einem Plus von 1,6 Prozent für den Euroraum optimistischer gestimmt, die Dynamik in den USA soll hingegen mit einem Wachstum von 1,0 Prozent weiter nachlassen.

6.2.2 Geschäftsverlauf und künftige Ausrichtung

Die nachfolgenden Aussagen zur künftigen Geschäftsentwicklung des GRENKE Konzerns und zu den dafür als wesentlich beurteilten Annahmen über die Entwicklung von Markt und Branche basieren auf den Einschätzungen, die der Vorstand nach den vorliegenden Informationen gegenwärtig als realistisch beurteilt. Diese sind jedoch mit Unsicherheiten behaftet und bergen das unvermeidbare Risiko, dass die prognostizierten Entwicklungen weder in ihrer Tendenz noch ihrem Ausmaß nach tatsächlich eintreten.

6.2.2.1 Erwartete Entwicklung des Leasingneugeschäfts

Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet der Vorstand ein Leasingneugeschäft zwischen 2,6 und 2,8 Mrd. EUR. Dies entspricht verglichen mit dem vorherigen Geschäftsjahr einem erwarteten Zuwachs zwischen 13 und 22 Prozent.

Im Geschäftsjahr 2024 soll sich das Neugeschäftsvolumen auf rund 3,4 Mrd. EUR verdoppeln, ausgehend vom Geschäftsjahr 2021 mit einem Volumen von 1,7 Mrd. EUR im Leasingneugeschäft.

Auch im laufenden Geschäftsjahr steht die Entwicklung unseres DB2 im Zentrum unserer Neugeschäftssteuerung. Im Geschäftsjahr 2023 streben wir eine leichte Steigerung der DB2-Marge im Vergleich zum Vorjahr an. Mittelfristig ist das Ziel eine DB2-Marge von rund 17 Prozent zu erreichen. Hierfür sind insbesondere die Refinanzierungskosten und unsere Konditionierung der neu abgeschlossenen Leasingverträge ausschlaggebend, aber auch die durchschnittliche Ticketgröße. Im Geschäftsjahr 2023 wird erwartet, dass der Durchschnittswert pro Leasingvertrag unverändert unterhalb der 10.000-EUR-Marke liegt. Der Fokus auf kleine Tickets bleibt wesentlicher Teil unserer Wachstumsstrategie.

2023 wollen wir über alle Regionen hinweg zweistellig wachsen. Gleichzeitig bauen wir unser Objektportfolio weiter aus, gehen jedoch davon aus, dass es im Jahr 2023 keine wesentlichen Verschiebungen in der Verteilung über die Objektkategorien geben wird. Wir wollen auch zukünftig flexibel auf neue Kundenanforderungen reagieren und selbst neue Objektkategorien der Leasingfinanzierung anbieten, wie bereits aktuell im Kontext der grünen Transformation mit Produkten wie eBikes, Wallboxen oder Solaranlagen. Gleichzeitig wird die andauernde digitale Transformation ebenfalls dazu führen, dass wir auch in unseren Kernbereichen der IT und Bürokommunikation wachsen können.

6.2.2.2 Entwicklung der Ertragslage

Der Vorstand prognostiziert, dass sich trotz des steigenden Zinsaufwands infolge des erhöhten Zinsumfelds die operativen Erträge des Leasingportfolios - bestehend aus der Summe des Zinsergebnisses nach Schadenabwicklung und Risikovorsorge, des Ergebnisses aus dem Servicegeschäft, sowie des Ergebnisses aus dem Neugeschäft sowie aus der Verwertung - im laufenden Geschäftsjahr 2023 deutlich positiv entwickeln werden.

Ursächlich für diese Einschätzung sind neben dem anhaltend starken Momentum im Leasingneugeschäft auch die konsequente Weitergabe gestiegener Zinsen durch konditionelle Maßnahmen sowie das unverändert risikobewusste Pricing. Das unserer Erwartung nach unverändert gute Zahlungsverhalten unserer Kunden und entsprechend stabile Aufwendungen für die Risikovorsorge werden sich ebenfalls positiv auswirken. Einen gegenläufigen Effekt werden die höheren Personalkosten darstellen: Einerseits sind die Gehälter aufgrund der hohen Inflation gestiegen, andererseits werden wir unser Team punktuell weiter verstärken.

Um die erfolgreiche internationale Expansionsstrategie fortzusetzen, werden wir in den nächsten drei Jahren zusätzlich insgesamt 45 bis 50 Mio. EUR in die digitale Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette in über 30 Ländern investieren. Insbesondere in den zukünftigen Kernmärkten Australien, Kanada und den USA werden die noch jungen GRENKE Tochtergesellschaften von Beginn an mit modernster Infrastruktur ausgestattet, um das überproportionale Wachstumspotenzial bestmöglich erschließen zu können. Grundlage des Digitalisierungsprogramms - und mit einem Drittel der Investitionen die größte Einzelmaßnahme - ist die Transformation in die Cloud-Technologie. Die übrigen Investitionsmittel verteilen sich auf die darauf aufbauende Automatisierung aller Kernprozesse für das Leasinggeschäft. Bereits 2025 erwarten wir erstmalig eine Nettoersparnis aus unseren Investitionen. Im laufenden Geschäftsjahr wird ein Mehraufwand von schätzungsweise 15 Mio. EUR anfallen. Entsprechend erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 ein Konzernergebnis zwischen 80 und 90 Mio. EUR. Bereits im Geschäftsjahr 2024 soll das Konzernergebnis wieder deutlich zweistellig wachsen: Einerseits auf Basis des steigenden Geschäftsvolumens mit stabilen DB2-Margen, andererseits durch ein höheres Effizienzniveau mit einer verbesserten Cost-Income-Ratio. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet der Vorstand ein Konzernergebnis von rund 120 Mio. EUR. Langfristig streben wir durch das Digitalisierungsprogramm und eine disziplinierte Kostensteuerung eine Cost-Income-Ratio von unter 50 Prozent an. Mittelfristig soll die CIR unter 55 Prozent liegen. Durch die vorgelagerten Aufwandseffekte aus dem Digitalisierungsprogramm geht der Vorstand im Jahr 2023 von einer CIR leicht über 55 Prozent aus.

Die Erwartung für den Gewinnkorridor im Geschäftsjahr 2023 basiert auf der Annahme, dass die Schadenquote weiterhin unter dem Wert von 1,5 Prozent liegen wird. Hierfür sind das solide Leasingvertragsportfolio, die stabilen Zahlungseingänge der jüngsten Quartale sowie die bereits gebildete, angemessene und konservative Risikovorsorge ausschlaggebend.

Der Vorstand strebt für das Geschäftsjahr 2023 zudem eine Fortsetzung der langfristigen Dividendenpolitik und eine angemessene Beteiligung der Aktionärinnen und Aktionäre am Unternehmenserfolg an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende von 45 Cent je Aktie auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 25 Prozent.

6.2.2.3 Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage

Infolge der Neugeschäftsentwicklung sollen auch die gesamten Leasingforderungen als Basis für die Zinserträge im laufenden Geschäftsjahr im hohen einstelligen Prozentbereich wachsen. Entsprechend wird sich die Bilanzsumme erhöhen.

Auf Grundlage der erwarteten Entwicklung des Konzernergebnisses rechnet GRENKE - wie in den Vorjahren - mit einer bilanziellen Eigenkapitalquote von mehr als 16 Prozent (2022: 20,8 Prozent).

Der Vorstand prognostiziert einen stabilen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, mit dem die geplanten Investitionen vollständig innenfinanziert werden können. Zudem geht der Vorstand davon aus, dass der Konzern aufgrund seiner soliden Eigenkapitalbasis und Cashflow-Entwicklung in der Lage sein wird, das erwartete Neugeschäftsvolumen im Jahr 2023 anteilig auch über unterschiedliche Geld- und Kapitalmarktzugänge sowie das Einlagengeschäft zu risikoadäquaten Konditionen refinanzieren zu können.

6.2.2.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mit Beginn des zurückliegenden Geschäftsjahres erweiterten wir unsere nichtfinanziellen Leistungsindikatoren entlang unserer Nachhaltigkeitsstrategie um Schlüsselkennzahlen aus den Kategorien "Klima und Umwelt", "Sozialer Beitrag" und "Verantwortung und Vertrauen".

In der Kategorie "Klima und Umwelt" betrachten wir den Anteil der Green-Economy-Objekte an unserem Leasingneugeschäftsvolumen. Im Geschäftsjahr 2022 lag dieser Anteil bei 5,2 Prozent, nach 4,0 Prozent im Vorjahr. Wir rechnen mit einer weiteren leichten Steigerung dieses Wertes im laufenden Geschäftsjahr.

Wir setzten uns auch zum Ziel, bis 2025 CO 2-Neutralität (Scope 1 und 2) zu erreichen. Im vergangenen Geschäftsjahr lagen unsere Treibhausgasemissionen, gemessen in Tonnen CO 2-Äquivalent (tCO 2e), für Scope 1 bei 4.492 tCO 2e und für Scope 2 bei 870 tCO 2e. Diese Werte entsprechen den Emissionen von ca. 70 Prozent aller unserer Standorte und genutzten Flächen. Die bilanzierten Emissionen für Scope 3 decken derzeit rund 30 Prozent unserer Standorte ab und belaufen sich auf einen Wert von 6.186 tCO 2e.

Unser Ziel ist es, dank eines hohen Automatisierungsgrads unsere Prozesse effizienter und ressourcenschonender zu gestalten. Wir messen dazu die Anzahl der Länder mit verfügbaren eSignature- sowie eInvoice-Lösungen und die eContract-Quote. Letztere ermitteln wir aus dem Anteil der mit eSignature abgeschlossenen Leasingverträge im Verhältnis zur Gesamtzahl neuer Verträge im Geschäftsjahr. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 lag die Anzahl der Länder mit eSignature-Lösung bei 27 Ländern (2021: 27 Länder), eInvoice-Lösungen waren in 26 Ländern (2021: 25 Länder) verfügbar. Die eContract-Quote lag mit 40,5 Prozent im vergangenen Geschäftsjahr über dem Vorjahreswert (2021: 38,7 Prozent). Wir rechnen, auch angesichts unseres Digitalisierungsprogramms "Digital Excellence", perspektivisch mit einem weiteren Anstieg der eContract-Quote und wollen nachhaltig mehr als die Hälfte unserer Verträge über diesen Weg abschließen.

In der Kategorie "Sozialer Beitrag" betrachten wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen, die Fluktuationsquote sowie die Anzahl der Tage je Mitarbeiter:in, die im Geschäftsjahr für Weiterbildungen genutzt wurde.

Zur Messung der Zufriedenheit unserer Mitarbeiter:innen entwickelten wir auf Basis unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung den GRENKE Engagement-Score (GES). Dieser beruht auf einer Skala von 1 (hohe Zufriedenheit) bis 7 (geringe Zufriedenheit). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Wert von 1,99 erreicht, nach 2,28 im Jahr 2021. Die Fluktuationsquote lag 2022 mit 11,4 Prozent unter dem Vorjahreswert (2021: 12,9 Prozent). Die Anzahl der Tage für Weiterbildung je Mitarbeiterin lag mit 2,87 Tagen (2021: 2,48 Tage) weitgehend auf Vorjahresniveau. Wir streben für alle drei Schlüsselkennzahlen eine weitgehend stabile Entwicklung an.

In der Kategorie "Verantwortung und Vertrauen" messen wir mit dem "Overall Strategy Awareness Score" die Bekanntheit unserer Strategie unter unseren Mitarbeiter:innen entlang einer Skala von 1 (hohe Bekanntheit) bis 7 (niedrige Bekanntheit). Im Berichtsjahr erreichten wir einen Wert von 2,52, nach 2,95 im Jahr 2021. Wir rechnen im laufenden Geschäftsjahr mit einer weiteren Verbesserung dieses Wertes.

Darüber hinaus betrachten wir den Anteil des Top-Managements mit Nachhaltigkeitskomponenten in der variablen Vergütung. Die Vergütung aller Vorstände ist auf Basis der variablen Vergütung an Nachhaltigkeitsziele geknüpft. Auf der ersten, zweiten und dritten Managementebene unterhalb des Vorstands haben aktuell noch keine Mitarbeiterinnen einen derartigen variablen Vergütungsbestandteil. Das werden wir mittelfristig anpassen und geeignete Verfahren entwickeln, um diese Komponente in die Managementvergütung zu integrieren.

Um den Erfolg unserer internen Governance-Strukturen zu messen, erfassen wir den Anteil der durch die interne Revision abgeschlossenen Revisionsprüfungen im Verhältnis zu den geplanten Audits gemäß Jahresprüfungsplanung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 lag der Wert bei 58 Prozent und damit 3 Prozentpunkte über dem Vorjahr. Auch hier erwarten wir eine weitere deutliche Verbesserung.

6.2.2.5 Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

In der aktuellen Situation ist nicht endgültig absehbar, wie sich der russische Krieg in der Ukraine entwickelt und welche wirtschaftlichen Auswirkungen die erhöhte Teuerungsrate im Euroraum haben wird. Trotz des schwierigen Gesamtmarkts ist der Vorstand allerdings davon überzeugt, dass der GRENKE Konzern gut aufgestellt ist, um seinen profitablen Wachstumskurs fortzusetzen und seine Position als einer der führenden Anbieter von Finanzdienstleistungen für KMU mit Schwerpunkt auf Small-Ticket-Finanzierungen weiter auszubauen.

Einen wesentlichen Beitrag dazu wird das neue Digitalisierungsprogramm "Digital Excellence" leisten. Mit End-to-End-Digitalisierung im Kerngeschäft Leasing schaffen wir weitere Effizienzsteigerungen durch die Automatisierung aller Kernprozesse für das Leasinggeschäft in über 30 Ländern, die sekundenschnelle Bearbeitung von Leasinganträgen und die stärkere Nutzung von Cloud-Technologien.

Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand für 2023 ein Leasingneugeschäft zwischen 2,6 und 2,8 Mrd. EUR. Mit der stabilen Eigenkapitalausstattung verfügt der Konzern über die notwendige Finanzierungsgrundlage zum Abschluss des angestrebten Neugeschäfts. Gleichzeitig soll im laufenden Geschäftsjahr ein Konzernergebnis nach Steuern von 80 bis 90 Mio. EUR erzielt werden. Für das Geschäftsjahr 2024 geht der Vorstand unverändert von einem Leasingneugeschäft von 3,4 Mrd. EUR aus. Durch die Umsetzung des Digitalisierungsprogramms in den kommenden Jahren wird das angestrebte Konzernergebnis 2024 bei ca. 120 Mio. EUR liegen statt wie bisher prognostiziert bei 140 Mio. EUR. Bereits im Geschäftsjahr 2025 soll der Break-even-Punkt erreicht werden, sodass die Effizienzsteigerung in den Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen erstmalig die Kosten der IT-Investitionen übersteigt.

Gleichzeitig sind wir damit sehr gut aufgestellt, unsere internationalen Wachstumsambitionen über 2024 hinaus profitabel und skalierbar zu gestalten.

7. Übernahmerelevante Angaben

Erläuternder Bericht über die Angaben nach § 289 a HGB und § 315 a HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Die GRENKE AG verfügte zum Stichtag 31. Dezember 2022 über ein voll eingezahltes gezeichnetes Kapital in Höhe von 46.495.573 EUR, das in 46.495.573 auf den Namen lautende Stückaktien ("Aktien") mit einem rechnerischen Nominalwert von je 1 EUR eingeteilt ist. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Rechte und Pflichten der Aktionär:innen ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Die Aktien der GRENKE AG sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit den weiteren Zulassungsfolgepflichten, wie sie von der Deutschen Börse AG für den Prime-Standard definiert sind, zugelassen.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionär:innen am Konzernergebnis nach Steuern der GRENKE AG.

Generell ist das Stimmrecht in den Fällen des § 136 AktG aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Auch aus eigenen Aktien können nach § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die zwischen Gesellschaftern vereinbart wurden und die Stimmrechte oder das Übertragen von Aktien betreffen, außer den im Vergütungsbericht genannten Sperrfristen für Aktien, die im Rahmen der aktienbasierten Vergütung von Vorstandsmitgliedern erworben wurden. Für weitere Informationen hierzu wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.

Ferner bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/​2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und auf Basis interner Vorgaben für Vorstands- sowie Aufsichtsratsmitglieder der GRENKE AG beim Kauf und Verkauf von Aktien der GRENKE AG gewisse Handelsverbote im (zeitlichen) Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Zwischenberichts oder eines Jahresabschlussberichts.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 besaß die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG mit Sitz in Baden-Baden (Deutschland) 18.989.984 Stück Aktien der Gesellschaft, entsprechend rund 40,84 Prozent des Grundkapitals. Komplementärin der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG ist die Grenke Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Baden-Baden (Deutschland), ihre Kommanditisten sind die folgenden Mitglieder der Familie Grenke: Anneliese Grenke, Moritz Grenke, Oliver Grenke, Roland Grenke und Wolfgang Grenke. Die Grenke Vermögensverwaltung GmbH ist an Vermögen und Ertrag der Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG nicht beteiligt. Jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Grenke Vermögensverwaltung GmbH sind Anneliese Grenke und Wolfgang Grenke.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Die Arbeitnehmer:innen, die Aktien der GRENKE AG halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionär:innen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und über die Änderung der Satzung

Die Satzung der GRENKE AG sieht keine gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Regelungen zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat vor. Demnach werden die Mitglieder des Vorstands für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine Wiederholung der Bestellung ist zulässig.

Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der §§ 84 und 85 AktG, §§ 24 Abs. 1 und 25c KWG sowie § 5 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Der Vorstand der GRENKE AG besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Er entscheidet über ihre Bestellung, den Widerruf ihrer Bestellung sowie Abschluss, Änderung und Kündigung der mit ihnen abzuschließenden bzw. abgeschlossenen Anstellungsverträge. Der Aufsichtsrat kann einen Vorstandsvorsitzenden und einen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, ohne dass der Aufsichtsrat eine entsprechende Bestellung vornimmt, so wird dieses in dringenden Fällen nach Maßgabe des § 85 AktG gerichtlich bestellt.

Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses durch die Hauptversammlung. Deren Beschlüsse werden - soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder Satzungen entgegenstehen - mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmen- eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst (§ 133 AktG, § 15 Abs. 1 der Satzung). Der Aufsichtsrat ist gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Zudem wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung, in dem unter anderem Höhe und Einteilung des Grundkapitals festgelegt sind, entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals bzw. nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG).

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Mai 2023 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 2.217.529 Stück neuer Aktien gegen Bar- und/​ oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu nominal 2.217.529 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionär:innen bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, insbesondere um neue Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder im Rahmen von sonstigen einlagefähigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, auszugeben. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionär:innen bei Ausgabe neuer Aktien zur Durchführung einer sog. Aktiendividende ("Scrip Dividend") auszuschließen, bei der den Aktionär:innen angeboten wird, ihren Dividendenanspruch ganz oder teilweise als Sacheinlage zum Bezug neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen.

Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionär:innen grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die Aktien können von mindestens einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionär:innen zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, bei Kapitalerhöhungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionär:innen auszuschließen,

a) um etwaige Aktienspitzen vom Bezugsrecht auszunehmen,

b) soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhaberinnen von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. mit Wandlungs- oder Optionspflichten, die von der Gesellschaft oder von ihren Konzernunternehmen im Sinn des § 18 AktG ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustünde, oder

c) bei Barkapitalerhöhungen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet und der rechnerische Anteil der gemäß oder in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 Prozent des Grundkapitals sind anzurechnen:

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eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen veräußert werden, und

Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen ausgegeben werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Von der Ermächtigung, eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2018 durchzuführen, wurde im Berichtszeitraum kein Gebrauch gemacht.

Durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Mai 2024 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals auf die Inhaberin und/​oder auf den Namen lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 500.000.000 EUR zu begeben und den Inhaberinnen bzw. Gläubiger:innen (nachfolgend auch "Inhaberinnen") der Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten sowie den Inhaber:innen von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Namen lautende Stückaktien der GRENKE AG (nachfolgend auch "GRENKE Aktien") mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 4.500.000 EUR nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Die jeweiligen Bedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sacheinlage erfolgen.

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Die Schuldverschreibungen können auch durch ein Konzernunternehmen der GRENKE AG im Sinn des § 18 AktG ausgegeben werden, an dem die GRENKE AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 Prozent beteiligt ist (nachfolgend "Tochtergesellschaft"). Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die GRENKE AG die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhaberinnen der Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der GRENKE AG zu gewähren oder aufzuerlegen.

Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionär:innen auf die Schuldverschreibungen auszuschließen. Das Bezugsrecht kann unter diesen definierten Rahmenbedingungen unter anderem ausgeschlossen werden bei Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenserwerben, und bei Ausgabe gegen Barleistung zu einem Ausgabepreis, der den theoretischen Marktwert der Schuldverschreibung nicht wesentlich unterschreitet.

Zur Bedienung der unter vorstehender Ermächtigung ausgegebenen Schuldverschreibungen beschloss die Hauptversammlung am 14. Mai 2019 ferner, das Grundkapital der GRENKE AG um bis zu nominal 4.500.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.500.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019).

Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​ oder Wandelschuldverschreibungen wurde im Berichtszeitraum kein Gebrauch gemacht.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. August 2020 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf des 5. August 2025 zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder, falls dieser Wert niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Die Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenserwerben verwendet oder gegen Barzahlung an Dritte zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Summe der veräußerten Aktien insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Maßgebend für die Berechnung der 10-Prozent-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls der nachfolgende Wert geringer ist - die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 10-Prozent-Grenze anzurechnen. Die erworbenen Aktien können auch zur Bedienung ausgegebener Wandel- und/​ oder Optionsschuldverschreibungen oder zur Durchführung einer sog. Aktiendividende ("Scrip Dividend") verwendet werden. Die eigenen Aktien können auch eingezogen werden.

Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde im Berichtszeitraum kein Gebrauch gemacht.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft unter der Bedingung eines Kontrollwechsels

Weitere Angaben gemäß DRS 20 K211 (Bedingungen eines Kontrollwechsels im Fall eines Übernahmeangebots) unterbleiben, da die entsprechenden Angaben geeignet wären, der Gesellschaft erheblichen Nachteil zuzufügen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern

Für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

8. Erklärung zur Unternehmensführung /​ Corporate-Governance-Bericht

Die gemäß §§ 289f und 315d HGB abzugebenden Erklärungen zur Unternehmensführung sind für die GRENKE AG und den GRENKE Konzern zusammengefasst. Vorstand und Aufsichtsrat der GRENKE AG berichten in der Erklärung zur Unternehmensführung entsprechend dem Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) auch über die Corporate Governance der Gesellschaft.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der GRENKE AG bekennen sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Hierfür analysieren und bewerten der Vorstand und der Aufsichtsrat die Rolle des Unternehmens in der Gesellschaft und die daraus resultierende gesellschaftliche Verantwortung genauso wie Sozial- und Umweltfaktoren und beziehen diese sowie deren potenzielle Auswirkungen als relevante Parameter für die Unternehmensstrategie und das operative Geschäft ein und adressieren diese entsprechend.

8.1 Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2023

DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX (DCGK) GEMÄß § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat der GRENKE AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

I. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019

Seit der Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Januar 2022 hat die GRENKE AG den für sie geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20. März 2020, ("DCGK 2020") mit Ausnahme der nachfolgenden begründeten Abweichungen entsprochen:

Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.10 Satz 1, dass die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm überwiegend in Aktien oder aktienbasiert angelegt werden sollen. Nach dem neuen Vergütungssystem, auf welches die Vorstandsverträge mehrheitlich umgestellt wurden, wurde dieser Empfehlung entsprochen. Bei den unter Bestandsschutz stehenden Vorstandsverträgen bildet die Gewährung aktienbasierter Vergütung bereits einen Schwerpunkt der variablen Vergütung, wobei diese nicht zwangsweise immer überwiegt.

Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.10 Satz 2, das Vorstandsmitglied soll über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen können.

Bei den auf das neue Vergütungssystem umgestellten Verträgen erfüllen allein die langfristig variablen Gewährungsbeträge ohne Aktienbezug die vierjährige Auszahlungssperrfrist nicht, was der Aufsichtsrat mit Blick auf deren Anteil an der variablen Vergütung und dem gleichwohl grundsätzlich mehrjährigen Bemessungszeitraum als angemessen erachtet. Nach den unter Bestandsschutz stehenden Verträgen werden die variablen aktienbasierten Vergütungsbestandteile wenngleich nicht unter vierjährigen, so doch unter mehrjährigen Auszahlungssperrfristen gewährt. Im Übrigen wurde der Empfehlung gefolgt.

Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.11 Satz 2, in begründeten Fällen eine variable Vergütung zurückfordern zu können (sog. Clawback-Klausel). Dieser Empfehlung wurde mit Ausnahme der unter Bestandsschutz stehenden Verträge entsprochen.

Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.12 unter anderem im Fall der Beendigung eines Vorstandsvertrags an den vereinbarten Haltedauern festzuhalten. Der Empfehlung wurde allein in Bezug auf die aktienbasierte Vergütung in den unter Bestandsschutz stehenden Vereinbarungen nicht vollumfänglich entsprochen.

Der DCGK 2020 empfiehlt in der Empfehlung G.13 Satz 1, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten sollen (Abfindungs-Cap). Abweichend hiervon sehen die unter Bestandsschutz stehenden Vorstandsverträge kein solches Abfindungs-Cap vor. Im Übrigen wurde dieser Empfehlung gefolgt.

II. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022

Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 ist die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") in Kraft getreten. Die GRENKE AG hat den für sie geltenden Empfehlungen der neuen Fassung mit Ausnahme der nachfolgenden begründeten Abweichungen entsprochen und wird diesen auch in Zukunft entsprechen:

Von den Empfehlungen G.10, G.11 Satz 2, G.12 und G.13 Satz 1 des DCGK 2022 wurde und wird aus den erläuterten Gründen im zuvor ausgeführten Umfang abgewichen. Im Übrigen wurde und wird den Empfehlungen auch in Zukunft gefolgt.

 

Baden-Baden, den 30. Januar 2023

GRENKE AG

Für den, Vorstand

Dr. Sebastian Hirsch

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp

Die in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf unserer Website im Bereich Investor Relations unter www.grenke. de/​unternehmen/​investor-relations/​corporate-governance/​ zugänglich.

Die GRENKE AG erfüllt zudem alle Anregungen des DCGK 2022.

8.2 Leitung und Überwachung

Die GRENKE AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und unterliegt dem deutschen Aktiengesetz. Entsprechend verfügt die Gesellschaft über drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand leitet das Unternehmen, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und berät. Jeweilige Aufgaben und Befugnisse ergeben sich im Wesentlichen aus dem Gesetz sowie der Satzung der Gesellschaft und den jeweiligen Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat.

Zum Wohl des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft eng zusammen. Dabei setzt der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und vollumfänglich über alle für die GRENKE AG und den GRENKE Konzern relevanten Fragen der Umsetzung der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über besondere unternehmerische Risiken und Chancen in Kenntnis. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, die Geschäftsordnung des Vorstands weist einen entsprechenden Katalog solcher zustimmungspflichtigen Geschäfte auf.

8.2.1 Der Vorstand

Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der GRENKE AG aus mindestens zwei Personen. Die genaue Anzahl der Personen bestimmt der Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet die Gesellschaft eigenverantwortlich im Unternehmensinteresse und ist einer Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Ihm obliegen dabei die operative Leitung und die Umsetzung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie die Einhaltung der Unternehmenspolitik. Ferner stellt der Vorstand den Jahresabschluss der GRENKE AG sowie die Quartalsmitteilungen, den Halbjahresfinanzbericht und den Jahresabschluss des Konzerns auf und informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend in Vorstandsberichten sowie Sitzungsvorlagen über das Gesamtunternehmen.

Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie der GRENKE AG, die auch die Nachhaltigkeitsstrategie der GRENKE AG beinhaltet. Die Strategie wird vom Vorstand im fortlaufenden Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat umgesetzt. Strategische Fragen sowie Fragen zur Umsetzung, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikosituation, Compliance, zur Finanz- und Ertragslage, zu strategischen und operativen Geschäftsrisiken und deren Management sowie Datenschutz und Informationssicherheit, Cybersecurity und zur Nachhaltigkeit entlang der Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) sind regelmäßige Bestandteile von Aufsichtsratssitzungen und Einzelgesprächen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden, welcher über diesen Austausch direkt an den Aufsichtsrat berichtet.

Eine Geschäftsordnung für den Vorstand wurde durch den Aufsichtsrat erlassen, welche u. a. einen Zustimmungsvorbehalt mit Blick auf die Aufteilung in Geschäftsbereiche sowie Regeln für die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Vorstands als auch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand enthält. Die einzelnen Geschäftsbereiche werden den Vorstandsmitgliedern entsprechend den jeweiligen individuellen Kompetenzprofilen zugeteilt. Der Grundsatz der Gesamtverantwortung des Vorstands wird davon nicht tangiert.

Im Berichtszeitraum setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:

Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 20. November 2022 setzte sich der Vorstand aus den folgenden vier Mitgliedern zusammen: Michael Bücker (CEO), Dr. Sebastian Hirsch (CFO), Gilles Christ (CSO) und Isabel Rösler (CRO).

Am 21. November 2022 hat der Aufsichtsrat der GRENKE AG die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Michael Bücker auf dessen eigenen Wunsch vorübergehend krankheitsbedingt - verbunden mit der Zusage einer Wiederbestellung zum 1. März 2023 -widerrufen.

Die Rolle und Aufgaben von Herrn Bücker als CEO hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Sebastian Hirsch interimistisch übernommen, wodurch die Kontinuität im Vorstand gewährleistet ist. Die Aufgaben von Herrn Bücker wurden mit dem Ausscheiden von Michael Bücker aus dem Vorstand durch die übrigen Vorstandsmitglieder übernommen und der Geschäftsverteilungsplan entsprechend zum 1. Dezember 2022 angepasst.

Geschäftsverteilungsplan bis 30. November 2022

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Michael Bücker Dr. Sebastian Hirsch Gilles Christ Isabel Rösler
Vorstandsvorsitzender (CEO) Finanzvorstand (CFO) Vertriebsvorstand (CSO) Risikovorständin (CRO)
Konzernstrategie Controlling Markensteuerung Risikosteuerung
Interne Revision M + A Vertrieb Compliance
IT Treasury/​ Corporate Finance Services Corporate Credit
Prozessmanagement Recht   Administration
Personal Rechnungswesen/​Steuern   Datenschutz
  Investor Relations   Meldewesen
  Property- und Facility-Management    

Geschäftsverteilungsplan ab 1. Dezember 2022

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Dr. Sebastian Hirsch Gilles Christ Isabel Rösler
Finanzvorstand (Interim-CEO und CFO) Vertriebsvorstand (CSO) Risikovorständin (CRO)
Strategie & Kommunikation Markensteuerung Risikosteuerung
Expansion & M + A Vertrieb GRENKE Solutions Compliance
Controlling Vertriebsmanagement Interne Revision
IT Services Corporate Credit
Treasury/​Corporate Finance Prozessmanagement Administration
Rechnungswesen/​Steuern Recht  
Personal    
Property- und Facility-Management    

Weitergehende Informationen zur Vita der einzelnen Vorstandsmitglieder der GRENKE AG werden auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke. de/​unternehmen/​grenke-gruppe/​management-der-grenke-ag/​vorstand/​ bereitgestellt.

Die jeweiligen Vorstandsmitglieder führen die ihnen zugewiesenen Geschäftsbereiche grundsätzlich in Eigenverantwortung. Bei Maßnahmen und Geschäften eines Geschäftsbereichs, welche für das Unternehmen von besonderer Relevanz und Tragweite sind, bedürfen diese der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstands. Selbiges gilt für Maßnahmen und Geschäfte, bei denen der Vorstandsvorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied die vorherige Beschlussfassung des Gesamtvorstands verlangt.

Der Vorstandsvorsitzende (CEO) koordiniert die Arbeit des Vorstands neben den ihm zugewiesenen Verantwortungsbereichen.

Eine Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder wurde durch den Aufsichtsrat festgelegt. Diese sieht vor, dass Mitglieder des Vorstands bei der Bestellung maximal 60 Jahre alt sein dürfen.

Bei schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft sind die Vorstandsmitglieder zu Schadensersatz verpflichtet.

Über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der individuellen Bezüge der Vorstandsmitglieder wird im Vergütungsbericht (www.grenke.de/​ unternehmen/​investor-relations/​berichte-und-praesentationen/​) informiert. Das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 des AktG, der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG sind auf der Internetseite der GRENKE AG unter www. grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​berichte-und-praesentationen/​ öffentlich zugänglich.

8.2.2 Der Aufsichtsrat

8.2.2.1 Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der GRENKE AG aus sechs Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder wurden durch die Hauptversammlung gewählt.

Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat aus den folgenden sechs Mitgliedern zusammen: Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Jens Rönnberg (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats), Norbert Freisleben, Nils Kröber, Dr. Konstantin Mettenheimer und Dr. Ljiljana Mitic.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats, mit Ausnahme von Nils Kröber, werden durch den Aufsichtsrat als unabhängig eingestuft. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde von Nils Kröber über eine laufende Beratungstätigkeit für die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG sowie für einzelne Mitglieder der Familie Grenke aufgeklärt und dass daraus teilweise ein Interessenkonflikt resultieren könnte. Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp wird durch den Aufsichtsrat als unabhängig angesehen, da er trotz seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der GRENKE AG seit Mai 2003 unabhängig von seiner Mandatslaufzeit alle weiteren Definitionsparameter erfüllt und darüber hinaus aufgrund seiner Persönlichkeit und seiner Vita sowie seiner finanziellen Unabhängigkeit als unabhängig einzustufen ist. Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp gab keinen Anlass zu Zweifeln an der pflicht- und ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben im Aufsichtsrat und es wird auch nicht erwartet, dass aus der langen Zugehörigkeitsdauer ein wesentlicher und nicht nur vorübergehender Interessenkonflikt entsteht. Eine angemessene Anzahl unabhängiger Anteilsvertreter:innen ist aus Sicht des Aufsichtsrats mit fünf unabhängigen Vertreter:innen der Anteilseigner, namentlich Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp, Dr. Ljiljana Mitic, Jens Rönnberg, Norbert Freisleben und Dr. Konstantin Mettenheimer, gegeben.

Weiterführende Informationen zur Vita, zur Mandatslaufzeit und zu weiteren Mandaten der jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrats der GRENKE AG können der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke. de/​unternehmen/​grenke-gruppe/​management-der-grenke-ag/​aufsichtsrat/​ entnommen werden.

Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie die individuellen Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats wird im Vergütungsbericht (www. grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​berichte-und-praesentationen/​) informiert. Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr, der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG und der letzte Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 des AktG sind auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke.de/​unternehmen/​ investor-relations/​berichte-und-praesentationen/​ öffentlich zugänglich.

Kernaufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Geschäftsführung, insbesondere auch in Bezug auf die Unternehmensstrategie und elementare Unternehmensentscheidungen. Er überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance). Der Vorstand bezieht den Aufsichtsrat in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ein. Der Aufsichtsrat legt für solche Geschäfte Zustimmungsvorbehalte in der Geschäftsordnung des Vorstands fest, sofern diese nicht bereits in der Satzung abgebildet sind. Der Aufsichtsrat stimmt ebenfalls über in § 111a ff AktG geregelte Geschäfte mit nahestehenden Personen ab, soweit diese zustimmungsbedürftig sind. Der Aufsichtsrat verantwortet zudem die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der GRENKE AG und des GRENKE Konzerns sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns. Auch stellt er den Jahresabschluss der GRENKE AG fest und billigt den Konzernabschluss.

Im Berichtsjahr 2022 wurde der Aufsichtsrat regelmäßig durch den Vorstand in ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen umfassend über die wirtschaftliche Situation des Konzerns, die strategischen Planungen sowie relevante aktuelle Ereignisse informiert. Darüber hinaus unterhielt der Aufsichtsratsvorsitzende einen engen Austausch mit dem Vorstand über das Tagesgeschäft und berichtete über diesen Austausch direkt an das Aufsichtsratsplenum. Wesentliche Bestandteile der Unterrichtungen durch den Vorstand waren die regelmäßigen Berichte über das Neugeschäft, den Vertrieb, die Digitalisierung inklusive Cybersecurity, die Kostenentwicklung, die Informationssicherheit, die Refinanzierung sowie die laufenden Prüfungshandlungen durch den Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Jahresabschluss 2022). Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand zu Nachhaltigkeitsfragen entlang der Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, kurz ESG) informiert. Mit Bezug zur aktuellen makroökonomischen Lage, zu den steigenden Zinsen und der hohen Inflation waren diese Themen mit den damit verbundenen Herausforderungen ebenfalls beständige Inhaltspunkte des Austauschs zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand stimmte sich eng mit dem Aufsichtsrat zur strategischen Entwicklung des Konzerns ab und befasste sich gemeinsam mit dem Aufsichtsrat mit Fragen des Risikomanagements und der Compliance, der Risikovorsorge, dem internen Kontrollsystem sowie der internen Revision.

Der Aufsichtsrat der GRENKE AG kommt mindestens vierteljährlich in ordentlichen Sitzungen zusammen. Darüber hinaus werden bei Bedarf außerordentliche Sitzungen sowie Video- und Telefonkonferenzen abgehalten bzw. Beschlüsse außerhalb von Sitzungen gefasst. Unabhängig von diesen Sitzungen erhält der Aufsichtsrat regelmäßig Berichte der Internen Revision, der Compliance und des Risikocontrollings.

Den Aufsichtsratsvorsitz hält Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp; er war im Berichtszeitraum zu keinem Zeitpunkt Vorsitzender des Prüfungsausschusses.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats steht im regelmäßigen und anlassbezogenen Kontakt zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern. In seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender koordiniert Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp die Arbeit des Aufsichtsrats und nimmt dessen Belange in der Öffentlichkeit wahr. Hierzu führte der Aufsichtsratsvorsitzende auch Gespräche mit Investoren zu aufsichtsratsrelevanten Fragestellungen.

Eine ausführliche Darstellung der Tätigkeit des Aufsichtsrats, inklusive einer Übersicht seiner Mitglieder und einer Auflistung der jeweiligen individuellen Teilnahmen an Sitzungen ist dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen.

Für das Gesamtgremium des Aufsichtsrats wurde ein Kompetenzprofil durch den Aufsichtsrat entwickelt. Hierin wurden Ziele bezüglich der individuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats festgelegt.

Integraler Bestandteil des Konzepts ist neben einem zum Profil des Gesamtaufsichtsrats passenden Kompetenzprofil auch die Diversität. Vorschläge für Neubesetzungen im Aufsichtsrat an die Hauptversammlung werden stets entlang der nachfolgend unter Ziffer 8.3 genannten Ziele und Kompetenzanforderungen evaluiert und ausgewählt.

Der Aufsichtsrat führt - unterstützt durch den Nominierungsausschuss - regelmäßig, mindestens einmal jährlich, a) eine Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie b) eine Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der einzelnen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans als auch des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit durch. Diese Selbstbewertung basiert auf einem umfassenden, unternehmensspezifischen Fragebogen, welcher in Zusammenarbeit mit Beratungsgesellschaften entwickelt wurde und in Abstimmung mit dem Nominierungsausschuss jährlich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Hierin werden unterschiedliche, relevante Themenbereiche aus der Aufsichtsratstätigkeit behandelt. Zu den Themenbereichen zählen unter anderem der Informationsaustausch, die Ausschussarbeit, die Qualität der Zusammenarbeit, der Arbeitseinsatz und die Unabhängigkeit. Die Eingabe der Bewertungen der jeweiligen Themenbereiche erfolgt anonym und jeweils quantitativ, qualitativ sowie nach Zeitaufwand. Nach dem Aggregieren der Eingaben werden die Ergebnisse anschließend im Plenum ausführlich besprochen und Verbesserungsvorschläge protokolliert. Die Verbesserungsvorschläge fließen dann im Nachgang - zusammen mit den Empfehlungen des Nominierungsausschusses - in die Gremienarbeit des Aufsichtsrats ein.

Im Berichtszeitraum wurde eine Kompetenz- und Effizienzprüfung vom Aufsichtsrat in Form von digital auszufüllender Fragebögen bis zur Sitzung des Nominierungsausschusses am 24. Mai 2022 durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wurden durch den Nominierungsausschuss am 24. Mai 2022 in einer Sitzung ausgewertet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Diese Ergebnisse und Verbesserungsvorschläge wurden anschließend im Gesamtgremium am 24. Mai 2022 sowie in Fortsetzung am 28. bis 29. Juli 2022 ausführlich vorgestellt und diskutiert.

Der Aufsichtsrat stellte mit Blick auf den Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils eine Qualifikationsmatrix auf Basis einer Selbsteinschätzung der Mitglieder auf.

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Prof. Dr. Ernst Moritz Lipp WP/​StB Jens Rönnberg Norbert Freisleben Nils Kröber Dr. Konstantin Mettenheimer
Zugehörigkeitsdauer Mitglied seit 2003 2019 2021 2021 2021
Persönliche Eignung Unabhängigkeit i. S. d. Kodex  
  Kein Overboarding i. S. d. des Kodex
Diversität Geburtsjahr 1951 1957 1970 1976 1955
  Geschlecht m m m m m
  Staatsangehörigkeit deutsch deutsch-chilenisch deutsch deutsch deutsch
Internationale Erfahrung Deutschland
  EMEA (Europa, Naher Osten)  
  APAC (Asien, Australien)      
  AMER (Nord- und Südamerika)
Fachliche Eignung Führungserfahrung
  Geschäftsfeld/​Sektorenvertrautheit (Leasing, Factoring)
  Geschäftsfeld/​Sektorenvertrautheit (Bank)    
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Finanzexperte Nationale und internationale Rechnungslegung  
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Dr. Ljiljana Mitic
Zugehörigkeitsdauer 2015
Persönliche Eignung
 
Diversität 1969
  w
  deutsch
Internationale Erfahrung
 
 
 
Fachliche Eignung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Finanzexperte  

In seiner Zusammensetzung aus erwiesenen Expert:innen auf den Gebieten Finanzwesen, Rechnungslegung, Unternehmensplanung, Unternehmensführung, Controlling, Accounting, Risikomanagement, Wirtschaftsprüfung, Compliance, Umwelt und Nachhaltigkeit, IT, Recht und Personal erfüllt der Aufsichtsrat der GRENKE AG vollumfänglich das zugrunde liegende Kompetenzprofil und verfügt über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Vereinbarungsgemäß ist der Aufsichtsrat vom Abschlussprüfer unverzüglich über alle relevanten wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse zu informieren, zu deren Kenntnis dieser im Rahmen der Abschlussprüfung gelangt. Auch hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat darüber zu informieren und dies im Prüfungsbericht festzuhalten, sollten bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze erlassen, welche besagt, dass Aufsichtsratsmitglieder bei der Wahl maximal 70 Jahre alt sein dürfen.

Mitglieder des Aufsichtsrats sind bei schuldhafter Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig.

Die jeweils aktuelle Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, der wesentliche Informationen zum Aufsichtsrat sowie zu den Aufsichtsratsausschüssen entnommen werden können, ist auf der Internetseite der GRENKE AG unter www.grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​corporate-governance/​ zu finden.

8.2.2.2 Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben beschloss der Aufsichtsrat in Anlehnung an die Vorgaben des § 25d Abs. 7 Satz 2 KWG - mit Wirkung zum 1. Januar 2022 - neben dem Prüfungsausschuss einen Nominierungsausschuss, einen Risikoausschuss und einen Vergütungskontrollausschuss einzurichten.

Die an diese Ausschüsse übertragenen Aufgaben und Befugnisse sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats aufgeführt. Über die Arbeit der jeweiligen Ausschüsse berichten die Ausschussvorsitzenden im Plenum des Gesamtaufsichtsrats.

Eine Übersicht der Ausschüsse, deren Mitglieder und Vorsitzende, eine Aufstellung der jeweiligen Teilnahmen an Sitzungen der Ausschüsse sowie Details zur Arbeit der im Geschäftsjahr 2022 gebildeten Ausschüsse können dem Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden.

8.2.2.2.1 Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss gehören drei Mitglieder an. Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind gemäß § 7 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere: die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems, des Compliance-Management-Systems und der Internen Revision. Zudem gehören die Überwachung der Durchführung der Jahresabschlussprüfung, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen sowie der Qualität des Abschlussprüfers zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses.

Die Empfehlung an den Aufsichtsrat über die festzulegenden Prüfungsschwerpunkte des Abschlussprüfers sowie die Entgegennahme und Bewertung der Feststellungen des Abschlussprüfers über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems und die Effizienz der internen Revision obliegen ebenfalls dem Prüfungsausschuss.

Des Weiteren befasst sich der Prüfungsausschuss mit etwaigen sonstigen Feststellungen des Abschlussprüfers; der Vorbereitung der dem Aufsichtsrat nach §§ 170, 171 AktG obliegenden Prüfungen und Berichterstattungen; der Überwachung der Abarbeitung der festgestellten Mängel und der Erörterung der Zwischenberichte (viertel- und halbjährlich) und -mitteilungen.

Das im Geschäftsjahr 2022 mit Jens Rönnberg als Vorsitzendem sowie Dr. Konstantin Mettenheimer und Norbert Freisleben als Mitglieder besetzte Gremium erfüllt alle nach § 107 Abs. 4 Satz 3 AktG und § 100 Abs. 5 AktG sowie § 25d Abs. 9 KWG geltenden Anforderungen an den Prüfungsausschuss.

Herr Jens Rönnberg verfügt als Ausschussvorsitzender aus seiner langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für führende Kanzleien und renommierte internationale Organisationen nachweislich über ausgeprägten Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Dies wird von Norbert Freisleben durch dessen langjährige Erfahrung bei einer renommierten Prüfungsgesellschaft in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung ergänzt. Die beiden Vorgenannten verfügen aus ihrer Tätigkeit auch über Expertise in Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Prüfung. Dr. Konstantin Mettenheimer verfügt als Steuerberater, Betriebswirt und Rechtsanwalt sowie aus seiner Erfahrung in anderen Prüfungsausschüssen über die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses sind vom GRENKE Konzern unabhängig und verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Der Prüfungsausschuss ist in seiner Gesamtheit mit dem Sektor, in dem der GRENKE Konzern tätig ist, vertraut.

8.2.2.2.2 Nominierungsausschuss

Dem Nominierungsausschuss gehören drei Mitglieder an.

Aufgaben des Nominierungsausschusses sind gemäß § 8 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere: die strategischen Aspekte der Personalplanung, wie die Überprüfung der grundsätzlichen Personalplanung; der Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands und den Generalbevollmächtigten. Außerdem ermittelt der Nominierungsausschuss Bewerberinnen für die Besetzung von Vorstandspositionen und unterstützt bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats unter Beachtung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, fachlicher Erfahrung und Diversitätsgrundsätze.

Die Erarbeitung einer Zielsetzung zur Förderung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat sowie einer Strategie zu deren Erreichung obliegt ebenfalls dem Ausschuss.

Mindestens einmal jährlich führt er eine Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse des Aufsichtsrats durch und beurteilt regelmäßig, mindestens einmal jährlich, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder als auch des jeweiligen Organs bzw. Ausschusses in seiner Gesamtheit. Die Überprüfung der Grundsätze des Vorstands für die Auswahl und Bestellung der Personen der oberen Leitungsebene gehören ebenso zu den Kernaufgaben des Nominierungsausschusses wie die Erstellung eines Diversitätskonzepts, das Führungskräfte- und Talentmanagement sowie die Nachfolgeplanung.

Das im Geschäftsjahr 2022 mit Dr. Ljiljana Mitic als der Vorsitzenden sowie Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp und Jens Rönnberg als Mitglieder besetzte Gremium verfügt individuell und in seiner Gesamtheit über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen betreffend die Geschäftsaktivität der Gesellschaft bzw. des Konzerns, um die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat beurteilen zu können, einschließlich der Empfehlung von Kandidat:innen.

8.2.2.2.3 Risikoausschuss

Dem Risikoausschuss gehören drei Mitglieder an. Aufgaben des Risikoausschusses sind gemäß § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere die Beratung des Aufsichtsrats zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und Gesamtrisikostrategie des Unternehmens sowie Unterstützung des Vorstands bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch die obere Leitungsebene.

Ebenso gehört die Überwachung, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur des Unternehmens im Einklang stehen, zu den Aufgaben des Risikoausschusses. Sofern dies nicht der Fall ist, verlangt der Risikoausschuss vom Vorstand Vorschläge, wie die Konditionen im Kundengeschäft in Übereinstimmung mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur ausgestaltet werden können, und überwacht deren Umsetzung. Darüber hinaus obliegt ihm die Prüfung, ob die durch das Vergütungssystem gesetzten Anreize die Risiko-, Kapital- und Liquiditätsstruktur des Unternehmens angemessen berücksichtigen.

Das im Geschäftsjahr 2022 mit Norbert Freisleben als dem Vorsitzenden sowie Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp und Dr. Konstantin Mettenheimer als Mitglieder besetzte Gremium verfügt in seiner Gesamtheit über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen betreffend Risikomanagement und Kontrollverfahren. Der Vorsitzende ist weder Vorsitzender des Gesamtaufsichtsrats noch eines anderen Ausschusses.

8.2.2.2.4 Vergütungskontrollausschuss

Dem Vergütungskontrollausschuss gehören drei Mitglieder an. Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses sind gemäß § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats insbesondere die Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiterinnen sowie insbesondere die angemessene Ausgestaltung der Vergütungen für die Leiter der Risikocontrolling-Funktion und der Compliance-Funktion sowie solcher Mitarbeiterinnen, die einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des Instituts haben, und Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Mitarbeiterinnen des Unternehmens.

Die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf das Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement sind zu bewerten, Aufsichtsratsbeschlüsse über die Vergütung der Vorstandsmitglieder sind vorzubereiten, wobei der Vergütungskontrollausschuss besonders die Auswirkungen der Beschlüsse auf die Risiken und das Risikomanagement des Unternehmens berücksichtigt.

Der Ausschuss trägt den langfristigen Interessen von Anteilseignern, Anlegern, sonstiger Beteiligter sowie dem öffentlichen Interesse Rechnung und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme, der Zielvorgaben und -erreichung für die variable Vergütung der Vorstände. Er berät bei der Gestaltung der Vergütungspolitik und legt eine angemessene und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtete Vergütung der Vorstände fest.

Das im Geschäftsjahr 2022 mit Nils Kröber als dem Vorsitzenden sowie Dr. Ljiljana Mitic und Norbert Freisleben als Mitglieder besetzte Gremium verfügt in seiner Gesamtheit über ausreichende Sachkunde im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling (insbesondere im Hinblick auf Vergütungssysteme). Der Vorsitzende verfügt darüber hinaus über Sachverstand und Berufserfahrung sowie Dr. Ljiljana Mitic über Sachkunde im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling, insbesondere im Hinblick auf Mechanismen zur Ausrichtung der Vergütungssysteme an der Gesamtrisikobereitschaft und -strategie sowie an der Eigenmittelausstattung des Unternehmens.

8.2.3 Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz sowie in der Satzung bestimmten Fällen. Hierzu zählen unter anderem die Wahl der Vertreterinnen der Anteilseigner in den Aufsichtsrat, die Wahl des Abschlussprüfers, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats, die Änderung der Satzung, die Entscheidung über die Gewinnverwendung sowie über Kapitalmaßnahmen. Auf Verlangen des Vorstands kann die Hauptversammlung auch über Fragen der Geschäftsführung entscheiden.

8.3 Zielgrößen für Frauenanteil, Diversitätskonzept und Kompetenzprofil

Chancengerechtigkeit und Diversität sind integrale Bestandteile des Auswahlprozesses für Führungskräfte und Belegschaft der GRENKE AG.

Der Zielanteil weiblicher Führungskräfte für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wurde durch den Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 auf mindestens 30 Prozent festgelegt. Dieser Zielwert wurde im Berichtszeitraum für die GRENKE AG erreicht.

Des Weiteren beschloss der Vorstand, für das Geschäftsjahr 2023 für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands eine geschlechterspezifische Zielgröße von jeweils 30 Prozent beizubehalten. In der Gesamtbelegschaft der GRENKE AG ist das Geschlechterverhältnis mit einem Frauenanteil von rund 50 Prozent weitgehend ausgeglichen.

Einmal im Geschäftsjahr berichtet der Vorstand an den Aufsichtsrat über die Entwicklung familienfreundlicher Maßnahmen (wie z. B. finanzielle Unterstützung, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeitmodelle, ortsunabhängige Arbeitsplatzmodelle) sowie die Berücksichtigung von Geschlechterdiversität bei der Besetzung von Führungspositionen.

Für das Geschäftsjahr 2022 legte der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Anteil weiblicher Führungskräfte im Vorstand von mindestens 25 Prozent und im Aufsichtsrat von mindestens 33 Prozent fest.

Die entsprechenden Zielgrößen bilden dabei eine Untergrenze.

Diese Zielgröße für den Aufsichtsrat wurde 2022 nicht erreicht, soll aber perspektivisch wieder erfüllt werden. Hintergrund der aktuellen Nichterfüllung war eine Entscheidung für Kandidaten auf Basis eines sehr spezifischen Anforderungsprofils.

Die GRENKE AG berücksichtigt für die Zusammensetzung des Vorstands folgende Diversitätsaspekte:

Maßgeblich für die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Besetzung einer Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Aus Sicht des Aufsichtsrats sind insbesondere die persönliche Eignung und fachliche Qualifikation wesentliche Kriterien bei der Auswahl von Mitgliedern des Vorstands. Dies umfasst nicht nur eine angemessene Berücksichtigung von Frauen, sondern auch die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft und die verschiedenen Bildungs- und Berufshintergründe.

Dabei achtet der Aufsichtsrat insbesondere auf folgende Grundsätze bei der Abwägung, welche Persönlichkeiten das Vorstandsgremium am besten ergänzen würden:

Die Zusammensetzung des Vorstands soll hinsichtlich der Altersstruktur so ausgewogen sein, dass die Handlungsfähigkeit des Organs jederzeit gewährleistet ist.

Der Vorstand soll in seiner Zusammensetzung den Anforderungen des "Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II)" genügen.

Die Mitglieder des Vorstands müssen im Hinblick auf ihre Bildungs- und Berufshintergründe die Pflichten zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nach dem Gesetz, der Satzung und der Geschäftsordnung der GRENKE AG erfüllen können. Darüber hinaus sollen sie im Wesentlichen über folgende Hintergründe verfügen:

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nachhaltige Managementerfahrung in einem internationalen Kontext

umfangreiche Erfahrung im IT-Management (Digitalisierung)

umfassende Kenntnisse über die Anforderungen und Zusammenhänge des Kapitalmarkts

fundierte Kenntnisse des Finanzmanagements und des Risikomanagements

profunde Kenntnisse der Rechnungslegung nach IFRS und HGB

tiefgreifende Kenntnisse in Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Basierend auf diesen Grundsätzen erfüllt der Aufsichtsrat mit der Berücksichtigung der Geschlechterdiversität bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder die rechtlichen Erfordernisse und setzt das damit verbundene Ansinnen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, um.

Der Aufsichtsrat erfüllt zudem alle Verpflichtungen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung mit Bezug auf die Berücksichtigung verschiedener Berufs- und Bildungshintergründe, um sicherzustellen, dass die auf dieses Gremium zukommenden Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden können. Darüber hinaus kann hierdurch gewährleistet werden, dass alle Änderungen des geschäftlichen Umfelds, welche grundsätzlich in einem internationalen Kontext stehen, sowie alle die Gesellschaft im unternehmerischen Alltag betreffenden Auswirkungen des kulturellen, demografischen und gesellschaftlichen Wandels aus verschiedensten Perspektiven analysiert und bewertet werden. Dies entspricht unserem Verständnis von Beständigkeit und Nachhaltigkeit sowie von Innovation und Dynamik für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens.

Durch einen engen, permanenten Austausch zu allen wichtigen, die Geschicke und die Entwicklung des Unternehmens betreffenden Themen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand gelingt die Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands.

Im Rahmen dieses Austauschs prüft der Aufsichtsrat regelmäßig, ob die Kompetenzen der jeweiligen Vorstandsmitglieder den Anforderungen ihres Ressorts genügen. Auch wird hierbei regelmäßig geprüft, ob die Anzahl der Vorstandsmitglieder und deren Zuständigkeiten dem Wachstum und der Komplexität des Unternehmens und den damit verbundenen Anforderungen entsprechen. Die Entscheidung über die Besetzung des Vorstands und den Geschäftsverteilungsplan sowie die Sicherung der personellen Nachfolgeplanung obliegt dem Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand und mit Unterstützung durch den Nominierungsausschuss für die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung werden die Anforderungen des Aktiengesetzes, des Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie die Kriterien des vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands entwickelten Diversitätskonzepts berücksichtigt. Unter Einbeziehung der konkreten Qualifikationsanforderungen und der genannten Kriterien erarbeitet der Nominierungsausschuss ein Zielprofil und erstellt auf dessen Basis im Fall einer konkreten Nachfolgeentscheidung eine engere Auswahl verfügbarer Kandidat:innen. Mit diesen Kandidat:innen werden strukturierte Gespräche geführt. Anschließend wird dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei Bedarf werden der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss bei der Entwicklung von Anforderungsprofilen durch externe Berater unterstützt.

Der Aufsichtsrat der GRENKE AG soll so besetzt sein, dass eine qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstands jederzeit sichergestellt sind. Für die Besetzung des Aufsichtsrats finden folgende Diversitätsaspekte entsprechende Berücksichtigung:

Der Aufsichtsrat soll in seiner Zusammensetzung den Anforderungen des "Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II)" genügen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen hinsichtlich ihrer Bildungs- und Berufshintergründe in der Lage sein, die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit dieser Aufgabe einhergehen, zu erfüllen und zugleich die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderliche Zeit aufbringen können. Neben den hohen charakterlichen Anforderungen im Sinne der Persönlichkeitskompetenz sind vor allem fachliche Kompetenzen und wirtschaftliche Erfahrung sowie eine entsprechende objektive Urteilsfähigkeit der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder entscheidend. Das Kompetenzprofil der Mitglieder des Aufsichtsrats der GRENKE AG stellt in Ergänzung hierzu im Wesentlichen auf folgende Hintergründe ab:

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nachhaltige Managementerfahrung in einem internationalen Kontext

umfassende Kenntnisse über die Anforderungen und Zusammenhänge des Kapitalmarkts

fundierte Kenntnisse des Finanzmanagements (Finanzierung und Controlling)

profunde Kenntnisse der Rechnungslegung nach IRFS und HGB

umfangreiche Erfahrung im IT-Management (Digitalisierung und Transformation)

Erfahrung im Strategie- und Vertriebsmanagement

tiefgreifende Kenntnisse in Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein.

Die mit dem Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgten Ziele lauten entsprechend wie folgt:

Um seiner Rolle als Aufsichts- und Kontrollgremium gerecht zu werden, soll der Aufsichtsrat in der Lage sein, eine zutreffende Einschätzung der aktuellen Entwicklung und Zukunftsausrichtung der Gesellschaft abzugeben. Entsprechend ist das Ziel, den Aufsichtsrat so zu besetzen, dass eine dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechende qualifizierte Kontrolle und Beratung jederzeit sichergestellt sind.

Im Geschäftsjahr 2022 war der Aufsichtsrat so zusammengesetzt, dass die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen durch die Gesamtheit der Mitglieder des Aufsichtsrats umfassend abgebildet waren. Somit war es für das Gremium möglich, sich zum einen inhaltlich qualifiziert mit den entscheidungsrelevanten Fragestellungen auseinanderzusetzen und diese zu bewerten. Zum anderen war es in der Lage, seine Entscheidungen für eine wirksame Überwachung und Kontrolle unter objektiven Gesichtspunkten zu treffen.

Das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat werden grundsätzlich im Rahmen der Wahlvorschläge an die Hauptversammlung und das Diversitätskonzept für den Vorstand durch Bestellung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat umgesetzt.

Die Zielgröße für den Aufsichtsrat wurde 2022 nicht erreicht, soll aber perspektivisch wieder erfüllt werden. Hintergrund der aktuellen Nichterfüllung ist eine Entscheidung für Kandidaten auf Basis eines sehr spezifischen Anforderungsprofils.

Die Lebensläufe aller Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder wurden durch die Gesellschaft auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht und geben Auskunft über die individuellen relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Die Lebensläufe werden jährlich aktualisiert.

8.4 Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die jeweilige Vergütung sowie das zugrunde liegende Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat werden im Vergütungsbericht (www. grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​berichte-und-praesentationen/​) beschrieben.

Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 des AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 des AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 des AktG sind auf der Internetseite der GRENKE AG unter www. grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​berichte-und-praesentationen/​ öffentlich zugänglich.

8.5 Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings)

Per Gesetz sind Personen, die Führungsaufgaben bei der GRENKE AG wahrnehmen, sowie Personen in enger Beziehung zu diesen, verpflichtet, jeglichen Handel mit Anteilen der GRENKE AG oder mit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, sofern der Wert der Transaktion im Kalenderjahr die Schwelle von 20.000 EUR erreicht oder überschreitet. Die GREN-KE AG stellt nach Art. 19 Abs. 2 und 3 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) die erforderlichen Mitteilungen und Veröffentlichungen sicher und publiziert diese gleichermaßen auf der Internetseite des Unternehmens unter www.grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​corporate-governance/​directors-dealings/​.

8.6 Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Zum 31. Dezember 2022 betrug der Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der GRENKE AG 149.838 Aktien. Dies entspricht 0,32 Prozent der ausgegebenen Aktien.

8.7 Transparenz und Information der Aktionär:innen

Kapitalmarktrelevante Bekanntmachungen der GRENKE AG erfolgen durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Darüber hinaus nutzt das Unternehmen eine Vielzahl von Kanälen, um Finanzmarktteilnehmer:innen und Öffentlichkeit umfassend über den Geschäftsverlauf und relevante Ereignisse zu informieren. Gemäß Art. 18 MAR führt die GRENKE AG Insiderlisten. Die betroffenen Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen bei eventuellen Verstößen aufgeklärt. Maßnahmen der GRENKE AG zur Information des Kapitalmarkts sind ausführlich im Kapitel "Aktie und Investor Relations" dieses Geschäftsberichts beschrieben.

8.8 Verantwortungsvolle Unternehmensführung

Das Segment verantwortungsvolle Unternehmensführung umfasst die Bereiche Compliance, Geldwäscheprävention, Corporate Governance, Datenschutz, Informationssicherheit, Umwelt und Klima sowie Sozialer Beitrag. Aufgrund des hohen Stellenwerts dieser Themen, sowohl für das Kundenvertrauen als auch für das Vertrauen am Kapitalmarkt, welche zugleich weitreichende Relevanz für den Unternehmenserfolg haben, widmet sich ein eigenes Kapitel in der Nichtfinanziellen Erklärung des Geschäftsberichts diesem Thema, zu finden in Kapitel 4.

8.9 Controlling und Risikomanagement

Das Risikomanagement bei der GRENKE AG soll den Vorstand und alle involvierten Beschäftigten befähigen, Risiken bewusst zu steuern und Chancen zu nutzen. Dabei gelten für die GRENKE AG als Finanzdienstleister die von der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT). Das Thema Risikomanagement und die jeweiligen Verantwortlichkeiten werden ausführlich im Lagebericht behandelt.

8.10 Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie Finanzpublizität

Gemäß §§ 315 Abs. 5 und 298 Abs. 2 HGB werden der Lagebericht des GRENKE Konzerns sowie der Lagebericht der GRENKE AG in einer geschlossenen Darstellung zusammengefasst. Auftretende Abweichungen werden jeweils detailliert im Lagebericht der GRENKE AG erläutert.

Die Konzernrechnungslegung des GRENKE Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 erfolgte im Einklang mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie für die Gesellschaft nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Die GRENKE AG hat darüber hinaus die handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a HGB zu beachten und angewendet.

Nach Prüfung durch den Aufsichtsrat werden der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht. Für das Geschäftsjahr 2022 wählte die Hauptversammlung am 25. Mai 2022 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, soweit diese erfolgt.

Weiterführende Informationen zu Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB sowie zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses können dem Bericht des Aufsichtsrats des Geschäftsberichts entnommen werden.

9. Lagebericht für die GRENKE AG

Im Folgenden wird - ergänzend zur Berichterstattung über den GRENKE Konzern - die Entwicklung der GRENKE AG (die "Gesellschaft") im Geschäftsjahr 2022 erläutert. Der Abschluss der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Konzernabschluss werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 unter www.grenke.de/​ unternehmen/​investor-relations/​berichte-und-praesentationen zum Download angeboten. Bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Branchenentwicklung waren keine wesentlich abweichenden Entwicklungen zu verzeichnen, die ausschließlich die Gesellschaft betrafen.

9.1 Gesellschaftsrechtlicher Rahmen, Konzernzugehörigkeit

Die GRENKE AG wurde 1997 unter der damaligen Firmierung GRENKELEASING AG gegründet. Im selben Jahr wurde auch die GRENKE Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gegründet. Die beiden Gesellschaften stellen eine strukturelle Betriebsaufspaltung dar, mit der GRENKE AG als Betriebs- und der KGaA als Besitzgesellschaft. Im Rahmen eines Doppelstockmodells mietet die Betriebsgesellschaft Leasinggegenstände von der Besitzgesellschaft an und vermietet sie weiter an Unterleasingnehmer. Die GRENKE AG hält indirekt 100 Prozent der KGaA, es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Als Muttergesellschaft des GRENKE Konzerns hielt die GRENKE AG zum Jahresende 2022 direkte Beteiligungen an 37 Tochtergesellschaften und strukturierten Einheiten.

9.1.1 Niederlassungen

Neben ihrer Funktion als Muttergesellschaft des Konzerns betreibt die GRENKE AG das Leasinggeschäft in Deutschland. Neben dem Stammhaus in Baden-Baden befinden sich in den folgenden Städten in Deutschland Standorte der GRENKE AG:

Standorte in Deutschland

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Gesellschaft Sitz
Berlin *' ** Kieselbronn *' **
Bielefeld ** Köln *' **
Bremen *' ** Leipzig **
Dortmund ** Magdeburg **
Dresden ** Mannheim * ' **
Düsseldorf * ' ** Mönchengladbach * ' **
Erfurt ** München **
Frankfurt am Main *' ** Neu-Ulm **
Freiburg * ' ** Nürnberg *' **
Hamburg ** Potsdam *' **
Hannover *' ** Regensburg **
Heilbronn ** Rostock *' **
Karlsruhe * Saarbrücken **
Kassel ** Stuttgart *' **
Kiel **  

* Angemeldete Niederlassungen der GRENKE AG.
** Angemeldete Niederlassungen der GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG.

9.1.2 Beteiligungen

Über die Anteile an der KGaA hinaus hielt die GRENKE AG zum 31. Dezember 2022 jeweils 100 Prozent der Geschäftsanteile an der GRENKE Service AG, Baden-Baden, der GRENKEFACTORING GmbH, Baden-Baden, der GRENKE BANK AG, Baden-Baden, und der GRENKE digital GmbH, Karlsruhe. Die 2019 gegründete GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG ist die Vertriebsgesellschaft der GRENKE AG. Komplementärin der GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG ist die GRENKE Management Services GmbH, Baden-Baden, an der die GRENKE AG ebenfalls 100 Prozent hält.

Außerhalb Deutschlands hält die GRENKE AG zum Bilanzstichtag folgende Beteiligungen:

Beteiligungen außerhalb Deutschlands

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Gesellschaft Sitz Quote
in %
GRENKELEASING GmbH Wien/​ Österreich 100
GRENKELEASING AG Zürich/​ Schweiz 100
GRENKEFACTORING AG Basel/​ Schweiz 100
GRENKELEASING s.r.o. Prag/​ Tschechien 100
GRENKE ALQUILER S.L. Barcelona/​ Spanien 100
GRENKELEASING ApS Herlev/​ Dänemark 100
Grenkefinance N.V. Vianen/​ Niederlande 100
GRENKE LIMITED Dublin/​ Irland 100
GRENKE FINANCE PLC Dublin/​ Irland 100
GRENKE LOCATION SAS Schiltigheim/​ Frankreich 100
GRENKE Locazione S.r.l. Mailand/​ Italien 100
GRENKELEASING AB Stockholm/​ Schweden 100
GRENKE LEASING LIMITED Guildford/​ Vereinigtes Königreich 100
GRENKELEASING Sp. z o.o. Posen/​ Polen 100
GRENKELEASING Magyarország Kft. Budapest/​ Ungarn 100
GRENKE LEASE SRL Brüssel/​ Belgien 100
Grenke Renting S.R.L. Bukarest/​ Rumänien 100
GRENKE RENTING S.A. Lissabon/​ Portugal 100
Grenkeleasing Oy Vantaa/​ Finnland 100
GRENKELEASING s.r.o. Bratislava/​ Slowakei 100
GRENKELOCATION SARL Munsbacl/​ Luxemburg 100
GRENKELEASING d.o.o. Ljubljana/​ Slowenien 100
GRENKE RENT S.L. Madrid/​ Spanien 100
GRENKE Kiralama Ltd. Sti. Istanbul/​ Türkei 100
GRENKE Renting Ltd. Sliema/​ Malta 100
GC Locação de Equipamentos LTDA São Paulo/​ Brasilien 100
GC Leasing Middle East FZCO Dubai/​ Vereinigte Arabische Emirate 100
GRENKE Hrvatska d.o.o. Zagreb/​ Kroatien 100
GC Leasing AZ, LLC GC Leasing AZ, LLC, Phoenix/​ Vereinigte Staaten von Amerika 58
GC Lease Singapore Pte. Ltd. Singapur/​ Singapur 58

9.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss der GRENKE AG zum 31. Dezember 2022 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aufgestellt.

Ausgewählte Kennzahlen aus Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz

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TEUR 2022 2021
Leasingerträge 665.254 625.596
Leasingaufwendungen 431.774 372.185
ERGEBNIS AUS LEASINGGESCHÄFTEN 233.480 253.411
Zinsergebnis - 9.045 - 9.849
Sonstige betriebliche Erträge 59.288 56.525
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 121.302 110.885
Personalaufwand 33.204 29.748
Abschreibungen und Wertminderung 164.399 188.707
JAHRESÜBERSCHUSS/​JAHRESFEHLBETRAG 1.147 117.764
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TEUR 2022 2021
Barreserve 80.000 58.000
Anteile an verbundenen Unternehmen 444.055 488.555
Leasingvermögen 369.092 443.425
Sachanlagen 16.747 18.259
Forderungen an Kreditinstitute 114.715 144.403
Forderungen an Kunden 52.335 39.410
Eigenkapital 503.168 525.735
Nachrangige Verbindlichkeiten 200.000 200.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 76 37.506
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 48.191 35.067
Rechnungsabgrenzungsposten 311.969 373.684
Bilanzsumme 1.196.025 1.278.517

9.2.1 Ertragslage

Die Erträge der GRENKE AG sind geprägt von den beiden Funktionsbereichen Leasinggeschäft in Deutschland sowie Holdingfunktion des Konzerns.

Das Ergebnis aus dem Leasinggeschäft vor Abschreibungen und Wertberichtigungen ist im Berichtsjahr mit 233,5 Mio. EUR (Vorjahr: 253,4 Mio. EUR) etwas geringer als im Vorjahr. Das Zinsergebnis betrug -9,0 Mio. EUR nach -9,8 Mio. EUR im Vorjahr. Neben den in den Mietkaufverträgen enthaltenen Zinsanteilen der Verträge, die im Rahmen des Doppelstockverfahrens an die KGaA weitergeleitet werden, enthielten die Zinsaufwendungen auch Aufwendungen aus der Verzinsung des Cash-pool-Kontos mit dem Tochterunternehmen GRENKE FINANCE PLC, Dublin, sowie abgegrenzte Zinsen aus den begebenen AT1-Anleihen. Die Zinsaufwendungen insgesamt stehen vor allem in Zusammenhang mit der Finanzierung des Leasingvermögens, aus denen die Leasingerträge erwirtschaftet werden.

Die laufenden Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Berichtsjahr auf 90,6 Mio. EUR nach 120,6 Mio. EUR im Vorjahr zurückgegangen. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen sind auf 0,2 Mio. EUR nach 28,0 Mio. EUR im Vorjahr gesunken.

Dem stehen Aufwendungen aus der Verlustübernahme von Tochterunternehmen in Höhe von 7,2 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR) gegenüber. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen aufgrund höherer konzerninterner Umlagen, welche auf einem ansteigenden Neugeschäft beruhen, zum Bilanzstichtag um 2,8 Mio. EUR auf 59,3 Mio. EUR (Vorjahr: 56,5 Mio. EUR).

Während die Provisionserträge mit 6,2 Mio. EUR (Vorjahr: 5,9 Mio. EUR) nahezu gleich blieben, stiegen die Provisionsaufwendungen im Berichtsjahr auf 22,1 Mio. EUR (Vorjahr: 15,8 Mio. EUR).

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen um 10,4 Mio. EUR auf 121,3 Mio. EUR an. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene konzerninterne Umlagen für Dienstleistungen sowie Forschungs- und Entwicklungskosten zurückzuführen. Ferner ist der gestiegene Personalaufwand mit insgesamt 33,2 Mio. EUR (Vorjahr: 29,7 Mio. EUR) enthalten. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sanken im Wesentlichen aufgrund des Rückgangs des Leasingvermögens von 188,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 164,4 Mio. EUR. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft stiegen insbesondere durch die Zuführung von Wertberichtigungen von 2,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 4,9 Mio. EUR.

Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen und Wertberichtigungen auf den Beteiligungsbuchwert von Anteilen an verbundenen Unternehmen von insgesamt 52,4 Mio. EUR (Vorjahr: 14,7 Mio. EUR) vorgenommen. Dem stehen im Geschäftsjahr keine Zuschreibungen (Vorjahr: 15,3 Mio. EUR) gegenüber.

Insgesamt betrug das Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 2,7 Mio. EUR nach 119,8 Mio. EUR im Vorjahr. Nach einem Steueraufwand in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR) ergab sich ein Jahresüberschuss von 1.147 TEUR (Vorjahr: 117.764 TEUR).

9.2.2 Finanz- und Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Gesellschaft sank zum Stichtag 31. Dezember 2022 um 6,5 Prozent auf 1.196,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1.278,5 Mio. EUR). Der Rückgang ergab sich aus mehreren Positionen:

Das Leasingvermögen nahm nach 443,4 Mio. EUR im Vorjahr um 16,8 Prozent auf 369,1 Mio. EUR ab. Der Rückgang beruht trotz steigenden Neugeschäfts auf der gestiegenen Anzahl beendeter Leasingverträge, welche in zu verwertende Gegenstände des Umlaufvermögens umgegliedert wurden. Das Leasingvermögen dient zum Großteil als Sicherheit für verkaufte Leasingforderungen.

Während die Sachanlagen gegenüber dem Ende des vorangegangenen Geschäftsjahrs von 18,3 Mio. EUR auf 16,7 Mio. EUR zurückgingen, stiegen die Forderungen an Kunden auf 52,3 Mio. EUR (Vorjahr: 39,4 Mio. EUR). Grund hierfür ist der Rückgang der an die GRENKE BANK AG verkauften Mietkaufforderungen von 29,4 Mio. EUR auf 18,7 Mio. EUR, die in den Forderungen an Kunden saldiert gezeigt werden.

Anteile an verbundenen Unternehmen sind von 488,6 Mio. EUR auf 444,1 Mio. EUR gesunken. Dies resultiert aus Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen.

Die Forderungen an Kreditinstitute sanken zum 31. Dezember 2022 von 144,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 114,7 Mio. EUR. Die Barreserve als Guthaben bei Zentralbanken stieg von 58 Mio. EUR im Vorjahr auf 80 Mio. EUR. Mit dieser Liquidität stellt die GRENKE AG die aufsichtsrechtliche Anforderung für die Liquidität auf Konzernebene sicher.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten sank um 16,5 Prozent auf 312,0 Mio. EUR (Vorjahr: 373,7 Mio. EUR). Der größte Teil dieser Position betraf die Abgrenzung aus der Forfaitierung von Raten aus Leasingverträgen, die im Geschäftsjahr von 341,9 Mio. EUR auf 276,4 Mio. EUR zurückgingen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gingen stichtagsbedingt auf 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 37,5 Mio. EUR) zurück. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 37,4 Prozent auf 48,2 Mio. EUR nach 35,1 Mio. EUR zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahrs. Dies resultiert überwiegend aus einem Anstieg der im Doppelstock mit der KGaA ausgewiesenen Mietkaufverbindlichkeiten von 31,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 41,8 Mio. EUR im Berichtsjahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft stiegen im Berichtsjahr von 86,4 Mio. EUR auf 105,7 Mio. EUR. Innerhalb dieser Position wuchsen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Der Anstieg resultierte insbesondere aus der höheren Beanspruchung der Bereitstellung von Guthaben von der GRENKE FINANCE PLC zur Anlage bei der Deutschen Bundesbank. Die nach-rangigen Verbindlichkeiten waren mit 200,0 Mio. EUR unverändert zum Vorjahr und umfassen ausschließlich die emittierten AT1-Anleihen der GRENKE AG, die aufsichtsrechtlich und nach IFRS als Eigenkapital angerechnet werden. Von der Möglichkeit, die erste emittierte AT1-Anleihe zum 31. März 2021 in Höhe von 50 Mio. EUR zurückzuführen, machte die GRENKE AG keinen Gebrauch. Somit hat sich die AT1-Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 31. März 2026 verlängert, der Zinskupon beträgt 7,33 Prozent.

Das Eigenkapital der Gesellschaft sank auf 503,2 Mio. EUR (Vorjahr: 525,7 Mio. EUR). Somit lag die Eigenkapitalquote zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei 42,1 Prozent (Vorjahr: 41,1 Prozent).

9.2.3 Liquidität und Refinanzierung

Dank des hohen Bestands an Zahlungsmitteln und der breit diversifizierten Refinanzierungsstruktur war die GRENKE AG im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Insgesamt wies die GRENKE AG zum Stichtag mit den Guthaben auf Zentralbankkonten (80,0 Mio. EUR) sowie den täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten (5,6 Mio. EUR) eine Liquidität in Höhe von 85,6 Mio. EUR aus. Somit sind 7,2 Prozent (Vorjahr: 7,4 Prozent) der Bilanzsumme als Liquidität verfügbar.

Unmittelbare Refinanzierungspartnerin der Gesellschaft ist die GRENKE BANK AG. Die GRENKE AG veräußert zu ihrer Refinanzierung regelmäßig Leasingforderungen an die GRENKE BANK AG. Weitere Finanzierungsmittel werden im Rahmen des Cashpool-Verfahrens über das konzerninterne Verrechnungskonto zur Verfügung gestellt. Der Saldo zum Bilanzstichtag weist eine Forderung in Höhe von 44,3 Mio. EUR aus (Vorjahr: 20,2 Mio. EUR).

Zusätzlich können Privatplatzierungen entweder direkt oder indirekt über die 100-prozentige Tochter GRENKE FINANCE PLC mit Sitz in Dublin/​Irland vorgenommen werden. Im Berichtsjahr wurden zwei neue Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 170 Mio. EUR emittiert sowie eine bestehende Anleihe um 50,0 Mio. EUR aufgestockt. Im Gegenzug wurden Anleihen mit einem Volumen von 170,0 Mio. EUR und 1.000,0 Mio. JPY getilgt. Im Berichtsjahr wurde durch die GRENKE FINANCE PLC ein neues Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 10 Mio. EUR begeben. Planmäßige Rückzahlungen erfolgten mit einem Gesamtvolumen von 20 Mio. EUR.

Darüber hinaus besteht ebenfalls über die Tochtergesellschaft in Irland die Möglichkeit der Nutzung einer syndizierten, revolvierenden Kreditfazilität im Volumen von 250 Mio. EUR sowie einer revolvierenden Darlehensfazilität von 30 Mio. EUR. Diese beiden Fazilitäten können alternativ auch von anderen Tochtergesellschaften genutzt werden.

Ferner bestehen konzernweit sieben ABCP-Programme mit einem möglichen Gesamtvolumen von 927,8 Mio. EUR und 150,0 Mio. GBP. Diese gewähren der GRENKE FINANCE PLC, der KGaA sowie der GRENKELEASING LIMITED, Vereinigtes Königreich, das Recht, Forderungen über einen gewissen Zeitraum an die jeweiligen Programme zu verkaufen bzw. über diese zu refinanzieren.

Des Weiteren haben die GRENKE AG und die GRENKE FINANCE PLC die Möglichkeit, Commercial Paper mit einem Gesamtvolumen von bis zu 750,0 Mio. EUR und einer Laufzeit zwischen einem Tag und 364 Tagen zu begeben. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 lag die Ausnutzung des Commercial-Paper-Programms bei 25,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0 Mio. EUR).

9.3 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft (Lagebericht AG)

Das Geschäftsjahr 2022 war für uns erneut herausfordernd. Zwar klangen die Effekte der Covid-19-Pandemie mit Abbau der Beschränkungen zu Anfang des Jahres langsam ab, jedoch verursachte der Krieg in der Ukraine ab Februar 2022 einen starken Anstieg der Inflation. Dies mündete in der Anhebung der Leitzinsen der EZB in mehreren signifikanten Schritten ab dem zweiten Halbjahr 2022. Entsprechend stiegen die Refinanzierungskosten deutlich an. Unter diesen Umständen erzielten wir nach Einschätzung des Vorstands der GRENKE AG ein gutes Ergebnis.

Auf Basis unserer nochmals gesteigerten Eigenkapitalquote von 20,8 Prozent zum Jahresende 2022 sowie des starken Refinanzierungsmix ist der Vorstand zuversichtlich, auch im kommenden Jahr das geplante Wachstum im Leasingneugeschäft zu attraktiven Konditionen finanzieren zu können.

Im Rahmen der konzernweiten Refinanzierungsprogramme gab die Gesellschaft Garantien gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 11.125,8 Mio. EUR (Vorjahr: 10.096,9 Mio. EUR) ab.

9.4 Doppelstock

Die Refinanzierung der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen über die Konzerngesellschaften GRENKE BANK AG, GRENKE FINANCE PLC und die KGaA. Die Leasingobjekte des Neugeschäfts werden teilweise im Rahmen eines Doppelstockverfahrens bei der KGaA angemietet. Die Mietforderungen der KGaA werden an Finanzinstitute über strukturierte Unternehmen im Rahmen von drei ABCP-Programmen oder lokal an zwei Sparkassen verkauft (forfaitiert). Die zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen sichern eine Finanzierung des Neugeschäfts auch bei steigendem Volumen. Darüber hinaus begab die Gesellschaft unbesicherte und nachrangige Hybridanleihen.

9.5 Dividende

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Mai 2023 die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,45 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2022 vor. Im Vorjahr wurden 0,51 EUR je Aktie ausgeschüttet.

9.6 Mitarbeiterinnen

Die durchschnittliche Anzahl der auf Vollzeitbasis beschäftigten Mitarbeiterinnen (ohne Vorstand, inklusive Auszubildende) ist mit 349 (Vorjahr: 328) im Berichtsjahr gestiegen. Die Fluktuationsquote stieg auf 10,7 Prozent (Vorjahr: 9,2 Prozent).

9.7 Chancen-, Risiko- und Prognosebericht

9.7.1 Chancen- und Risikobericht

Die für den Konzern dargestellten Chancen und Risiken gelten im Wesentlichen auch für die Gesellschaft. Dabei hat der Heimatmarkt Deutschland für die Gesellschaft jedoch weiterhin eine besondere und deutlich stärkere Bedeutung als für den Konzern insgesamt. Wesentlichen Währungsrisiken im Rahmen des operativen Geschäfts ist die Gesellschaft nicht ausgesetzt, da sie keine Cross-Border-Geschäfte in Nicht-Euro-Ländern betreibt.

9.7.2 Prognosebericht

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Jahresbeginn 2023 sind weiterhin herausfordernd. Die konjunkturelle Lage zeichnet ein eher schwaches Bild und hohe Inflationsraten setzen die Zentralbanken unter Zugzwang. Bestimmender Faktor für die Wirtschaft ist die Inflation, die weiterhin deutlich über der von der EZB angestrebten Inflationsrate von zwei Prozent liegt. Es wird erwartet, dass der Preisauftrieb im Jahr 2023 etwas nachlassen wird. Zwar zeichnet sich eine gewisse Entspannung bei Energiepreisen ab, jedoch enthalten die jüngsten Lohnabschlüsse bereits einen Inflationsausgleich, so dass es zu Zweitrundeneffekte auf die Inflation kommen wird.

Zudem stellt der anhaltende Krieg in der Ukraine und seine Konsequenzen für den internationalen Handel weiterhin Unsicherheitsfaktoren für die Weltwirtschaft dar. Die Unsicherheiten betreffen auch die für das Geschäftsjahr 2023 getroffenen Prognosen zur künftigen Geschäftsentwicklung der GRENKE AG.

Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet der Vorstand der GRENKE AG einen deutlichen Volumenzuwachs im Leasingneugeschäft. Darüber hinaus strebt der Vorstand der GRENKE AG den Erwerb der verbliebenen Franchiseunternehmen im Geschäftsjahr 2023 an.

Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2023 in der GRENKE AG - abhängig von den Beteiligungserträgen und Gewinnabführungen der Tochtergesellschaften - einen Jahresüberschuss ausweisen zu können.

Im Übrigen verweisen wir auf die für den Konzern getroffenen Aussagen des Vorstands betreffend der Prognose für 2023 und 2024. Diese sind weiter im Abschnitt "Prognosebericht" (Kapitel 6.2) des zusammengefassten Lageberichts enthalten.

 

Baden-Baden, den 13. März 2023

Der Vorstand

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

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TEUR Erläuterung im Konzernanhang 2022 2021
Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft 1 4.1 413.513 424.814
Aufwendungen aus der Verzinsung der Refinanzierung und des Einlagengeschäfts 4.1 69.000 58.029
ZINSERGEBNIS   344.513 366.785
Schadensabwicklung und Risikovorsorge 4.2 120.437 142.785
davon Wertminderungsaufwand   - 39.614 36.781
ZINSERGEBNIS NACH SCHADENSABWICKLUNG UND RISIKOVORSORGE   224.076 224.000
Ergebnis aus dem Servicegeschäft 4.3 124.031 119.165
Ergebnis aus dem Neugeschäft 4.4 40.673 36.585
Verwertungsmehr-(+)/​minderergebnis (-) 4.5 - 3.121 - 5.719
OPERATIVE ERTRÄGE INSGESAMT   385.659 374.031
Personalaufwand 4.6 149.067 127.530
Abschreibungen und Wertminderung 4.7 32.465 31.484
Vertriebs- und Verwaltungsaufwand (ohne Personalaufwand) 4.8 97.663 97.156
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.9 13.989 14.106
Sonstige betriebliche Erträge 4.10 5.503 28.755
OPERATIVES ERGEBNIS   97.978 132.510
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen   - 4 - 419
Aufwendungen/​Erträge aus der Marktbewertung   12.206 1.777
Sonstige Zinserträge   9.558 2.699
Sonstige Zinsaufwendungen   8.705 13.067
KONZERNERGEBNIS VOR STEUERN   111.033 123.500
Ertragsteuern 4.13 26.849 28.315
KONZERNERGEBNIS   84.184 95.185
davon auf Stammaktionäre und Hybridkapitalgeber der GRENKE AG entfallendes Ergebnis   90.375 99.538
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis   - 6.191 - 4.353
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert in EUR) 4.14 1,75 1,94
Durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Aktien 4.14 46.495.573 46.495.573

1 Zinsen und ähnliche Erträge nach der Effektivzinsmethode berechnet: 7.855 TEUR (Vorjahr: 7.118 TEUR).

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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TEUR Erläuterung im Konzernanhang 2022 2021
KONZERNERGEBNIS   84.184 95.185
BETRÄGE, DIE GGF. IN KÜNFTIGEN PERIODEN IN DIE GUV UMGEGLIEDERT WERDEN      
Zu-/​Rückführung Hedging-Rücklage 7.3 13.240 1.653
darin: Ertragsteuereffekte   - 1.891 - 236
Veränderung der Währungsumrechnungsdifferenzen/​Effekte aus Hochinflation   - 1.204 4.876
darin: Ertragsteuereffekte   0 0
BETRÄGE, DIE IN KÜNFTIGEN PERIODEN NICHT IN DIE GUV UMGEGLIEDERT WERDEN      
Wertänderung optional erfolgsneutral behandelter Eigenkapitalinstrumente   0 - 5.339
darin: Ertragsteuereffekte   0 0
Zu-/​Rückführung Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 5.15 1.748 1.011
darin: Ertragsteuereffekte   - 402 - 201
SONSTIGES ERGEBNIS   13.784 2.201
GESAMTERGEBNIS   97.968 97.386
davon auf Stammaktionäre und Hybridkapitalgeber der GRENKE AG entfallendes Gesamtergebnis   104.454 102.780
davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis   - 6.486 - 5.394

Konzern-Bilanz

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TEUR Erläuterung im Konzernanhang 31.12.2022 31.12.2021
VERMÖGENSWERTE      
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE      
Zahlungsmittel 5.1 448.844 853.071
Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert 7.3 10.727 5.331
Leasingforderungen 5.2 1.985.059 1.963.532
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 5.3 124.832 169.119
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.4 6.531 6.050
Zur Verwertung bestimmte Leasinggegenstände   12.459 12.431
Steuererstattungsansprüche   25.471 16.815
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 5.5 233.370 169.321
SUMME KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE   2.847.293 3.195.670
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE      
Leasingforderungen 5.2 3.258.885 3.155.440
Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert 7.3 27.232 4.878
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 5.3 84.865 97.059
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen   0 162
Sachanlagen 5.6 88.034 82.082
Nutzungsrechte 5.10 32.973 41.979
Geschäfts- oder Firmenwerte 5.7 34.940 41.031
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.8 16.514 19.278
Latente Steueransprüche 5.9 18.761 20.032
Sonstige langfristige Vermögenswerte   3.246 3.329
SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE   3.565.450 3.465.270
SUMME VERMÖGENSWERTE   6.412.743 6.660.940
TEUR Erläuterung im Konzernanhang 31.12.2022 31.12.2021
SCHULDEN UND EIGENKAPITAL      
SCHULDEN      
KURZFRISTIGE SCHULDEN      
Finanzschulden 5.11 2.247.666 2.073.493
Leasingverbindlichkeiten 5.10 10.043 11.405
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert 7.3 3.477 11.123
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   36.112 43.725
Steuerschulden   5.331 4.678
Abgegrenzte Schulden 5.14 39.658 28.734
Sonstige kurzfristige Schulden 5.12 67.240 55.601
Abgegrenzte Mietraten 5.13 33.864 58.861
SUMME KURZFRISTIGE SCHULDEN   2.443.391 2.287.620
LANGFRISTIGE SCHULDEN      
Finanzschulden 5.11 2.547.052 3.003.670
Leasingverbindlichkeiten 5.10 23.170 31.542
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert 7.3 3.442 9.661
Latente Steuerschulden 5.9 60.445 54.582
Pensionen 5.15 3.076 4.867
Sonstige langfristige Schulden   0 2
SUMME LANGFRISTIGE SCHULDEN   2.637.185 3.104.324
EIGENKAPITAL 5.16    
Grundkapital   46.496 46.496
Kapitalrücklage   298.019 298.019
Gewinnrücklagen   799.475 753.245
Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals   17.312 1.735
SUMME EIGENKAPITAL DER AKTIONÄRE DER GRENKE AG   1.161.302 1.099.495
Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile 1   200.000 200.000
Nicht beherrschende Anteile   - 29.135 - 30.499
SUMME EIGENKAPITAL   1.332.167 1.268.996
SUMME SCHULDEN UND EIGENKAPITAL   6.412.743 6.660.940

1 Beinhaltet AT1-Anleihen (Hybridkapital), die unter IFRS als Eigenkapital ausgewiesen werden.

Konzern-Kapitalflussrechnung

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TEUR Erläuterung im Konzernanhang 2022 2021
KONZERNERGEBNIS   84.184 95.185
IM KONZERNERGEBNIS ENTHALTENE ZAHLUNGSUNWIRKSAME POSTEN UND ÜBERLEITUNG AUF DEN CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT      
+ Abschreibungen und Wertminderung   32.465 31.484
- /​ + Gewinne/​Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten   389 - 23.459
- /​ + Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/​Aufwendungen   42.634 43.789
+ /​ - Zunahme/​Abnahme abgegrenzter Schulden, Rückstellungen und Pensionen   9.133 - 4.448
= ZWISCHENSUMME   168.805 142.551
VERÄNDERUNG DES VERMÖGENS UND DER VERBINDLICHKEITEN AUS OPERATIVER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT NACH KORREKTUR UM ZAHLUNGSUNWIRKSAME POSTEN      
+ /​ - Leasingforderungen 5.2 -124.972 517.320
+ /​ - Kreditforderungen   - 15.018 - 14.295
+ /​ - Factoringforderungen   14.394 13.490
+ /​ - Sonstige Vermögenswerte   - 43.983 32.935
+ /​ - Verbindlichkeiten aus Finanzschulden 5.11.5 -282.573 -732.989
+ /​ - Sonstige Schulden   - 34.201 3.734
+ Erhaltene Zinsen   9.558 2.699
- Gezahlte Zinsen   - 8.705 - 13.067
- Ertragsteuerzahlungen   - 30.144 - 24.419
= CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT   -346.839 - 72.041
- Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten   - 8.213 - 7.127
- Auszahlungen aus der Akquisition von Tochterunternehmen   - 274 0
- /​ + Auszahlungen/​Einzahlungen für den Erwerb/​Verkauf von assoziierten Unternehmen   0 27.657
- Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen   0 - 75
+ Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten   240 188
= CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT   - 8.247 20.643
- Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten   - 13.258 - 13.515
- Kuponzahlungen auf Hybridkapital   - 12.946 - 13.406
- Dividendenzahlungen an GRENKE Aktionäre   - 23.713 - 12.089
= CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT   - 49.917 - 39.010
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE ZU BEGINN DER PERIODE 5.1 852.960 944.664
+ Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit   - 346.839 - 72.041
+ Cashflow aus Investitionstätigkeit   - 8.247 20.643
+ Cashflow aus Finanzierungstätigkeit   - 49.917 - 39.010
+ /​ - Veränderung aufgrund Währungsumrechnung   648 - 1.296
= ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE ZUM ENDE DER PERIODE 5.1 448.605 852.960

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

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TEUR Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen/​
Konzernergebnis
EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2022 46.496 298.019 753.245
Erstanwendung IAS 29 Hochinflation      
Eigenkapital zum 01.01.2022 (angepasst) 46.496 298.019 753.245
Konzernergebnis     81.307
Sonstiges Ergebnis      
GESAMTERGEBNIS     81.307
Dividenden 2022 für 2021     - 23.713
Kuponzahlung für Hybridkapital      
Steueranteil für Hybridkapital     - 3.878
Transaktionen mit NCI     - 7.486
EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2022 46.496 298.019 799.475
EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2021 46.496 298.019 675.200
Konzernergebnis *     90.134
Sonstiges Ergebnis      
GESAMTERGEBNIS     90.134
Dividenden 2021 für 2020     - 12.089
Kuponzahlung für Hybridkapital *      
Kupon für Hybridkapital *      
Sonstiges *      
EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2021 46.496 298.019 753.245
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TEUR Hedging-Rücklage Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/​ Verluste Währungsumrechnung/​
Hochinflation
EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2022 - 39 - 577 5.576
Erstanwendung IAS 29 Hochinflation     1.498
Eigenkapital zum 01.01.2022 (angepasst) - 39 - 577 7.074
Konzernergebnis      
Sonstiges Ergebnis 13.240 1.748 - 909
GESAMTERGEBNIS 13.240 1.748 - 909
Dividenden 2022 für 2021      
Kuponzahlung für Hybridkapital      
Steueranteil für Hybridkapital      
Transaktionen mit NCI      
EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2022 13.201 1.171 6.165
EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2021 - 1.692 - 1.588 - 341
Konzernergebnis *      
Sonstiges Ergebnis 1.653 1.011 5.917
GESAMTERGEBNIS 1.653 1.011 5.917
Dividenden 2021 für 2020      
Kuponzahlung für Hybridkapital *      
Kupon für Hybridkapital *      
Sonstiges *      
EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2021 - 39 - 577 5.576
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TEUR Neubewertungsrücklage aus Eigenkapitalinstrumenten Summe Eigenkapital Aktionäre der GRENKE AG Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2022 - 3.225 1.099.495 200.000 - 30.499 1.268.996
Erstanwendung IAS 29 Hochinflation   1.498     1.498
Eigenkapital zum 01.01.2022 (angepasst) - 3.225 1.100.993 200.000 - 30.499 1.270.494
Konzernergebnis   81.307 9.068 - 6.191 84.184
Sonstiges Ergebnis   14.079   - 295 13.784
GESAMTERGEBNIS   95.386 9.068 - 6.486 97.968
Dividenden 2022 für 2021   - 23.713     - 23.713
Kuponzahlung für Hybridkapital     - 12.946   - 12.946
Steueranteil für Hybridkapital   - 3.878 3.878    
Transaktionen mit NCI   - 7.486   7.850 364
EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2022 - 3.225 1.161.302 200.000 - 29.135 1.332.167
EIGENKAPITAL ZUM 01.01.2021 2.114 1.018.208 200.000 - 25.105 1.193.103
Konzernergebnis *   90.134 9.404 - 4.353 95.185
Sonstiges Ergebnis - 5.339 3.242   - 1.041 2.201
GESAMTERGEBNIS - 5.339 93.376 9.404 - 5.394 97.386
Dividenden 2021 für 2020   - 12.089     - 12.089
Kuponzahlung für Hybridkapital *     - 13.406   - 13.406
Kupon für Hybridkapital *          
Sonstiges *     4.002   4.002
EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2021 - 3.225 1.099.495 200.000 - 30.499 1.268.996

* Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wird der Hybridkupon ab 2022 brutto dargestellt.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022

1. Allgemeine Angaben

Die GRENKE AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Baden-Baden, Neuer Markt 2, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 201836 eingetragen. Die GRENKE AG ist oberstes Mutterunternehmen des GRENKE AG Konzerns (im Folgenden "GRENKE Konzern" genannt). Die GRENKE AG ist ein börsennotiertes Mutterunternehmen, das einen organisierten Markt i. S. d. § 2 (11) WpHG in Anspruch nimmt.

Der GRENKE Konzern betreibt das Finanzierungsgeschäft als Partner für schwerpunktmäßig kleine und mittlere Unternehmen, in seiner Bandbreite vom Leasing bis zum Factoring, sowie diverse Zahlungsverkehrsdienstleistungen und das Einlagengeschäft mit Privatkunden.

Der Konzernabschluss der GRENKE AG (im Folgenden als "Konzernabschluss" bezeichnet) zum 31. Dezember 2022 umfasst den Abschluss der GRENKE AG sowie ihrer Tochterunternehmen und konsolidierten strukturierten Unternehmen. Er wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e (1) HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Im Konzernabschluss der GRENKE AG wurden alle für das Geschäftsjahr 2022 verpflichtend in der EU anzuwendenden Standards und Interpretationen berücksichtigt.

Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit nicht anderweitig angegeben, erfolgen sämtliche Angaben gerundet in TEUR. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr herangezogenen Methoden. Ausnahmen sind im Folgenden unter Tz. 2.1-2 dargestellt und betreffen Änderungen, die sich durch die verpflichtende Anwendung neuer bzw. überarbeiteter Rechnungslegungsstandards ergeben haben.

Angaben nach IFRS 7 "Financial Instruments: Disclosures" zu Art und Umfang von Risiken aus Finanzinstrumenten sind im Abschnitt "Chancen-, Risiko- und Prognosebericht" im Lagebericht enthalten und wesentlicher Bestandteil des Konzernabschlusses.

Der Konzernabschluss wurde am 13. März 2023 durch den Vorstand aufgestellt, dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt und ist zur Veröffentlichung freigegeben.

2. Änderungen der Rechnungslegung

2.1 Erstmals anzuwendende, überarbeitete und neue Rechnungslegungsstandards

Folgende Änderungen an Standards, die ab dem Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwenden waren, hatten keine oder nur eine unwesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der GRENKE AG:

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Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse", IAS 16 "Sachanlagen", IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" sowie jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020.

Änderungen IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse", IAS 16 "Sachanlagen", IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" und jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020

Vom IASB wurden am 14. Mai 2020 mehrere begrenzte IFRS-Änderungen inklusive des Sammeländerungsstandards der jährlichen Verbesserung, Zyklus 2018-2020, der Anpassungen an IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der IFRS", IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 41 "Landwirtschaft" sowie einem Beispiel zu IFRS 16 "Leasingverhältnisse" vorgenommen und veröffentlicht, welche am 1. Januar 2022 in Kraft traten.

Mit den Änderungen an IFRS 3 wurde der Verweis auf das Rahmenkonzept der IFRS aktualisiert. Ebenso wurde IFRS 3 um die Vorschrift ergänzt, dass ein Erwerber bei der Identifizierung von übernommenen Verpflichtungen im Anwendungsbereich des IAS 37 oder IFRIC 21 diese Vorschriften anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden hat. Die Regeln für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben wurden inhaltlich nicht geändert.

Nach der Änderung an IAS 16 ist es Unternehmen künftig nicht mehr gestattet, Erlöse aus dem Verkauf von Gütern, die produziert werden, während eine Sachanlage zu dem Standort und in den beabsichtigten Zustand gebracht wird, von den Anschaffungs- und Herstellungskosten dieser Sachanlage abzuziehen. Stattdessen sind diese Erlöse zusammen mit den Herstellungskosten der Sachanlagen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Die Änderung an IAS 37 konkretisiert, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend oder verlustbringend ist, zu berücksichtigen hat, und stellt auf Kosten ab, die sich direkt auf den Vertrag beziehen (Directly Related Cost Approach). Die Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen umfassen sowohl die direkt zurechenbaren (inkrementellen) Kosten der Vertragserfüllung als auch Gemeinkosten, die sich unmittelbar auf Tätigkeiten zur Vertragserfüllung beziehen. Allgemeine Verwaltungskosten stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vertrag und fallen somit nicht unter die Vertragserfüllungskosten, es sei denn, eine Weiterbelastung an den Kunden ist im Vertrag ausdrücklich vorgesehen.

Die jährlichen Verbesserungen zum Sammeländerungsstandard (Zyklus 2018-2020) betreffen geringfüge Änderungen an IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der IFRS", der Erstanwendung durch ein Tochterunternehmen, einem begleitenden Beispiel zu IFRS 16 "Leasingverhältnisse" und der Bedeutung von Steuereffekten bei der Fair-Value-Ermittlung im IAS 41 "Landwirtschaft". Daneben wurde noch IFRS 9 "Finanzinstrumente" angepasst, wonach beim 10-Prozent-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Schulden nur Kosten und Gebühren zu berücksichtigen sind, die vom Unternehmen an den Gläubiger und umgekehrt gezahlt werden. An andere Dritte gezahlte Kosten oder Gebühren dürfen nicht einbezogen werden.

2.2 Anwendung von IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern"

Die Türkei wird seit dem zweiten Quartal 2022 als hochinflationäre Volkswirtschaft im Sinn des IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" klassifiziert. Die Geschäftszahlen der türkischen Tochtergesellschaft, die auf dem Konzept der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten basieren, wurden daher um die Einflüsse der Inflation bereinigt und in der am Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben. Vorjahresvergleichswerte sind nicht anzupassen. Zur Anpassung an die Inflation im laufenden Geschäftsjahr wurde der vom Turkish Statistical Institute (TURKSTAT) veröffentlichte Konsumentenpreisindex herangezogen, dessen Wert zum 31. Dezember 2022 1.109,2 Punkte betrug (31. Dezember 2021: 625,4 Punkte, 1. Januar 2021: 496,9 Punkte).

Die Auswirkungen des IAS 29 waren für den GRENKE Konzern zum Abschlussstichtag von insgesamt untergeordneter Bedeutung. Das Konzernergebnis in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erhöhte sich durch die Anwendung des IAS 29 um insgesamt 757 TEUR. Der in diesem Zusammenhang erfasste Gewinn aus der Nettoposition der monetären Posten des Geschäftsjahres 2022 betrug 5.825 TEUR. Davon werden 1.460 TEUR saldiert innerhalb der Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Weitere 4.365 TEUR sind der Position "Ergebnis aus dem Servicegeschäft" zugeordnet, um den aus der Indexierung resultierenden Effekt auf die Leasinggegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen abzubilden. Dem Gewinn aus der Nettoposition der monetären Posten stehen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zugleich höhere Abschreibungen aus Operating-Leasingverhältnissen gegenüber, sodass sich insgesamt kein wesentlicher Effekt ergibt.

Die in der Konzernbilanz unter der Position "Sachanlagen" ausgewiesenen Leasinggegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen erhöhten sich um 3.794 TEUR, das Eigenkapital stieg um 3.035 TEUR und die latenten Steuerschulden um 759 TEUR. In der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung werden 757 TEUR im Konzernergebnis und 2.278 TEUR in der Spalte "Währungsumrechnung/​Hochinflation" ausgewiesen. Von den im Rahmen der Spalte "Währungsumrechnung/​Hochinflation" ausgewiesenen Beträgen resultieren 1.498 TEUR aus der Erstanwendung und 780 TEUR aus der laufenden Anwendung des IAS 29. In der Konzern-Kapitalflussrechnung wird der Effekt aus der Indexierung der Leasinggegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen in der Position "Sonstige Vermögenswerte" gezeigt.

2.3 Bereits veröffentlichte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen - noch nicht umgesetzt

Vom IASB wurden weitere geänderte Standards oder Interpretationen veröffentlicht, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Verschiedene Standards davon haben die Anerkennung in europäisches Recht ("Endorsement") der EU bereits durchlaufen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung wird von diesen Standards ausdrücklich zugelassen. Die GRENKE AG macht von diesem Wahlrecht grundsätzlich keinen Gebrauch. Diese Standards werden zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung im Konzernabschluss umgesetzt. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der GRENKE AG werden geprüft. Voraussichtlich werden diese Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung im Konzernabschluss der GRENKE AG haben.

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Rechnungslegungsstandard bzw. Interpretation Titel des Standards/​der Interpretation beziehungsweise der Standardänderungen Veröffentlichung IASB Anwendungsbeginn IASB Übernahme durch EU
IFRS 17 Einführung IFRS 17 "Versicherungsverträge" 18.05.2017 01.01.2023 ja (23.11.2021)
  Änderungen an IFRS 17 "Versicherungsverträge" 25.06.2020    
IAS 8 Änderungen an IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" 12.02.2021 01.01.2023 ja (02.03.2022)
IAS 1, IFRS Practice Statement 2 Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und dem IFRS Practice Statement 2 "Making Materiality Judgements" 12.02.2021 01.01.2023 ja (02.03.2022)
IAS 12 Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern zum Ansatz latenter Steuern aus einer einzigen Transaktion" 07.05.2021 01.01.2023 ja (12.08.2022)
IFRS 17 Änderungen an IFRS 17 "Versicherungsverträge": Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformation 09.12.2021 01.01.2023 ja (09.09.2022)
IFRS 16 Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Folgebewertung einer Leasingverbindlichkeit im Fall einer Sale- und-Leaseback-Transaktion 22.09.2022 01.01.2024 nein
IAS 1 Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses":      
  - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 23.01.2020 01.01.2024 nein
  - Verschiebung Erstanwendungszeitpunkt 15.07.2020    
  - Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen 31.10.2022    

IFRS 17 "Versicherungsverträge"

IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung von und Anhangangaben zu Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach dem Bewertungsmodell des IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken sowie einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung führt.

Als "Versicherungsumsatz" werden statt Prämieneinnahmen in jeder Periode die Änderungen aus der Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz ausgewiesen, für die das Versicherungsunternehmen ein Entgelt erhält, sowie der Teil der Prämien, die die Abschlusskosten decken. Ein- und Auszahlungen von Sparkomponenten werden nicht als Umsatz bzw. Ertrag oder Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Versicherungsfinanzertrag und -aufwand resultieren aus Abzinsungseffekten und finanziellen Risiken. Sie können je Portfolio entweder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income) ausgewiesen werden.

Änderungen in den Annahmen, die sich nicht auf Zinsen bzw. finanzielle Risiken beziehen, werden nicht unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sondern gegen die vertragliche Servicemarge gebucht und somit über die Dauer der noch zu erbringenden Leistungen verteilt. Lediglich für solche Gruppen von Versicherungsverträgen, für die Verluste drohen, erfolgt eine unmittelbare Erfassung von Schätzänderungen.

IFRS 17 sieht für kurzlaufende Verträge ein Näherungsverfahren vor, das die Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz wie bislang über Prämienüberträge abbildet. Verbindlichkeiten aus eingetretenen, aber noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen sind unter IFRS 17 mit jeweils aktuellen Zinssätzen abzuzinsen. Für große Teile des Lebensversicherungsgeschäfts mit Überschussbeteiligung modifiziert IFRS 17 das allgemeine Bewertungsmodell, indem auch Änderungen des Aktionärsanteils an der Entwicklung der der Überschussbeteiligung zugrunde liegenden Ergebnisquellen in der vertraglichen Servicemarge erfasst und über die noch verbleibende Dauer der Leistungserbringung verteilt werden.

Soweit eine rückwirkende Anwendung nicht möglich ist, kann die vertragliche Servicemarge zum Übergangszeitpunkt anhand eines modifizierten rückwirkenden Verfahrens oder über den Vergleich des Erwartungswerts der diskontierten Zahlungsströme und Risikoanpassung mit dem Zeitwert zum Übergangszeitpunkt ermittelt werden.

Die Änderungen vom Juni 2020 beinhalten eine Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 17 vom 1. Januar 2021 um zwei Jahre auf den 1. Januar 2023. Die für Versicherer geltende Ausnahme von der Erstanwendung des IFRS 9 wird ebenfalls auf den 1. Januar 2023 verschoben, sodass beide Standards weiterhin gleichzeitig erstmals angewendet werden können.

Darüber hinaus betreffen die Änderungen im Wesentlichen die folgenden Themenbereiche:

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Bilanzierung bestimmter Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarten; Ausnahme vom Anwendungsbereich bzw. Zerlegung) und Darlehen (Option zur Anwendung von entweder IFRS 17 oder IFRS 9), soweit sie Versicherungsrisiken beinhalten

Vereinnahmung von Gewinnen nicht nur entsprechend dem erbrachten Versicherungsschutz, sondern auch entsprechend erbrachter Investmentmanagement-Dienstleistungen

Verteilung der Abschlusskosten auch auf erwartete Vertragsverlängerungen außerhalb der Vertragsgrenzen des ursprünglichen Vertrags

Berücksichtigung von Risikomanagement-Maßnahmen nicht nur bei Risikominderung über Derivate, sondern auch bei Risikominderung über Rückversicherung oder mittels klassischer Finanzinstrumente

Ausweis von Aktiva und Passiva aus Versicherungsverträgen auf Portfolioebene statt auf Gruppenebene von Versicherungsverträgen

Rückversicherung verlustträchtiger Verträge soll als Gewinn berücksichtigt werden dürfen, soweit sie die verlustträchtigen Verträge deckt

Bilanzierung übernommener Schadenverpflichtungen im Rahmen eines Unternehmenserwerbs vor Übergang auf den IFRS 17

Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Die Übernahme durch die EU erfolgte am 23. November 2022.

Der GRENKE Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden, da der Konzern keine Versicherungsverträge im Sinn des IFRS 17 hat.

Änderung an IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler"

Gegenstand der Änderungen an IAS 8 sind Klarstellungen zur Abgrenzung von Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von Schätzungen. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Änderungen von Schätzungen prospektiv auf Geschäftsvorfälle und sonstige Ereignisse ab dem Zeitpunkt der Änderung der Schätzung angewendet werden, während Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Regel auch rückwirkend auf vergangene Geschäftsvorfälle und sonstige vergangene Ereignisse angewendet werden. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Übernahme durch die EU erfolgte am 2. März 2022.

Der GRENKE Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und dem IFRS Practice Statement 2 "Making Materiality Judgements"

Die Änderungen an IAS 1 sehen vor, dass Unternehmen lediglich ihre "wesentlichen" (material) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang darstellen müssen (anstelle bisher: die "bedeutenden" (significant) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden). Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit maßgeblichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und anlassbezogen sein (zum Beispiel Änderung der Methode). Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu verbessern. Flankierend dazu wurde die Leitlinie des IFRS Practice Statements 2 entsprechend angepasst. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Übernahme durch die EU erfolgte am 2. März 2022.

Der GRENKE Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern" zum Ansatz latenter Steuern aus einer einzigen Transaktion

Die Änderungen adressieren bisher bestehende Unsicherheiten bei der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen.

Werden Vermögenswerte und Schulden erstmalig erfasst, galt schon bislang unter bestimmten Voraussetzungen die sog. "Initial Recognition Exemption" (IAS 12.15). In diesen Fällen sind latente Steuern ausnahmsweise nicht anzusetzen. In der Praxis bestand Unsicherheit darüber, ob diese Ausnahmeregelung auch für Leasingverhältnisse und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen gilt. Es wurde nun eine eng begrenzte Änderung zu IAS 12 vorgenommen, um eine einheitliche Anwendung des Standards zu gewährleisten.

Aufgrund dieser Änderung gilt die "Initial Recognition Exemption" nicht mehr für solche Transaktionen, bei denen beim erstmaligen Ansatz sowohl abziehbare als auch steuerbare temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen, auch wenn die sonstigen bisher schon gültigen Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich somit um eine Rückausnahme von der "Initial Recognition Exemption" für eng umrissene Fälle. Die Änderungen führen dazu, dass latente Steuern z. B. auf beim Leasingnehmer bilanzierte Leasingverhältnisse und auf Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen anzusetzen sind.

Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Übernahme durch die EU erfolgte am 12. August 2022.

Der GRENKE Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden, da die bisherige Bilanzierung den neuen Regelungen bereits entspricht.

Änderungen an IFRS 17 "Versicherungsverträge" - Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9, Vergleichsinformationen

Die Änderung an IFRS 17 führt die Möglichkeit ein, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen sog. "Classification Overlay Approach" anzuwenden. Damit werden die Vergleichsinformationen zu den Finanzinstrumenten im Jahr vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 17, d. h. für das Jahr 2022, aussagekräftiger gemacht. Der "Classification Overlay Approach" kann angewendet werden, wenn bei der gleichzeitigen Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 im Hinblick auf die Vergleichsinformationen des IFRS 9 im Jahr 2022 kein "Restatement" eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt. Bei Anwendung des "Classification Overlay Approach" wird für die Klassifizierung in die Kategorien des IFRS 9 der jeweils zum Übergangszeitpunkt aktuelle Informationsstand genutzt, also wie das Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte bei der Erstanwendung des IFRS 9 zu klassifizieren plant. Die Offenlegung der Vergleichsinformationen erfolgt grundsätzlich so, als wären die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 9 bereits in der Vergleichsperiode angewendet worden, mit Ausnahme der Impairmentregeln, bei denen man durch den "Classification Overlay Approach" nicht zur Offenlegung nach IFRS 9 gezwungen wird. Unterschiedsbeträge zwischen dem vorherigen Buchwert eines finanziellen Vermögenswerts und dem sich aufgrund des "Classification Overlay Approach" ergebenden Betrags sind im Eigenkapital zu erfassen.

Es ist zudem der Umfang offenzulegen, in dem ein Unternehmen von dem Ansatz Gebrauch macht (z. B. ob er auf alle im Jahr 2022 abgehenden finanziellen Vermögenswerte angewendet wurde) und ob und in welchem Umfang nach den Impairmentregeln des IFRS 9 offengelegt wurde.

Bei Erstanwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2023 sind die nach IFRS 9 geltenden Übergangsvorschriften einzuhalten, unabhängig davon, ob der "Classification Overlay Approach" genutzt wurde oder nicht. Die Übernahme durch die EU erfolgte am 9 September 2022.

Der GRENKE Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Folgebewertung einer Leasingverbindlichkeit im Fall einer Sale-und-Leaseback-Transaktion

Die Änderungen an IFRS 16 dienen der Klarstellung hinsichtlich der Folgebewertung einer Leasingverbindlichkeit im Fall einer Sale-und-Leaseback-Transaktion. Gemäß den Änderungen an IFRS 16 ist die Leasingverbindlichkeit so zu bewerten, dass bei der Folgebewertung kein Gewinn oder Verlust realisiert wird, soweit dieser das zurückbehaltene Nutzungsrecht betrifft.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. April 2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

Der GRENKE Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" zur Klassifizierung von Schulden und Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen

Im Januar 2020 wurde IAS 1 "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig" veröffentlicht. Gegenstand der Änderungen an IAS 1 ist die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist, um die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben. Liegen solche Rechte vor, wird die Schuld als langfristig klassifiziert, anderenfalls erfolgt die Klassifizierung als kurzfristig. Die Klassifizierung ist unabhängig von den Erwartungen des Managements und von möglichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag. Die Klassifizierung hängt somit nicht von den Erwartungen ab, ob ein Unternehmen von seinem Recht Gebrauch macht, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben. Am 15. Juli 2020 wurde die Erstanwendung der Änderung durch das IASB um ein Jahr für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen, verschoben.

Der IASB veröffentlichte im Oktober 2022 Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen. Gegenstand der Änderung an IAS 1 ist die Klarstellung, dass Nebenbedingungen, die vor oder am Bilanzstichtag einzuhalten sind, Auswirkungen auf die Klassifizierung als kurz- oder langfristig haben können. Keinen Einfluss auf die Klassifizierung als kurz- oder langfristig haben hingegen Nebenbedingungen, die lediglich nach dem Bilanzstichtag einzuhalten sind. Stattdessen sind derartige Nebenbedingungen in den Anhangangaben offenzulegen.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus.

Die Änderung an IAS 1 vom Oktober 2022 modifiziert damit die beiden - noch nicht verpflichtend anzuwendenden - Änderungen an IAS 1 zum gleichen Thema vom Januar 2020 und Juli 2020. Damit wurde neben der inhaltlichen Anpassung auch der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben.

Der GRENKE Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

3. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

3.1 Zusammensetzung des Konzerns

Der Konzern besteht neben der GRENKE AG aus 55 konsolidierten Unternehmen (Vorjahr: 56), davon sind 7 konsolidierte strukturierte Unternehmen (Vorjahr: 6) und 11 konsolidierte Franchisegesellschaften ohne Kapitalbeteiligung (Vorjahr: 13). An 38 der vom Konzern beherrschten Unternehmen (Vorjahr: 38) hält der Konzern direkt oder indirekt eine 100-prozentige Kapitalbeteiligung. 4 der konsolidierten strukturierten Unternehmen werden von Dritten gehalten (Vorjahr: 4), dabei handelt es sich bei drei strukturierten Unternehmen um Beteiligungsunternehmensteile (Silos). Weiterhin ist im GRENKE Konzern seit dem vierten Quartal dieses Geschäftsjahrs kein assoziiertes Unternehmen mehr nach der Equity-Methode bilanziert (Vorjahr: 1), da die Anteile vollständig veräußert wurden. Der Konzernabschluss beinhaltet alle Vermögenswerte und Schulden sowie alle Aufwendungen und Erträge der GRENKE AG und ihrer beherrschten Konzerngesellschaften (im Folgenden auch "GRENKE Konzern" genannt) nach Eliminierung aller wesentlichen konzerninternen Transaktionen. Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung kommen konzernweit einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung. Sämtliche konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Transaktionen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen resultieren, eliminieren wir im Rahmen der Schulden- sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Im Konzern angefallene Gewinne oder Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden ebenfalls eliminiert.

Beteiligungsunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem der GRENKE Konzern Beherrschung erlangt. Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem keine Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme mehr vorliegt.

Wir verweisen hierzu auch auf die Anteilsbesitzliste in Tz. 10.

3.1.1 Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind Unternehmen, die aufgrund der Anteile direkt oder indirekt vom Konzern gehalten werden und über die die GRENKE AG Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn die GRENKE AG aufgrund bestehender Rechte die Fähigkeit hat, die relevanten Aktivitäten des untergeordneten Unternehmens im Rahmen der Verfügungsgewalt zu bestimmen, dabei variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und eine Verbindung zwischen Verfügungsgewalt und der Höhe der variablen Rückflüsse besteht. Um festzustellen, ob ein Unternehmen zu konsolidieren ist, gilt es eine Reihe von Kontrollfaktoren zu prüfen. Diese beinhalten eine Untersuchung

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des Zwecks und der Gestaltung des Unternehmens,

der relevanten Tätigkeiten und wie diese bestimmt werden,

ob der Konzern durch seine Rechte die Fähigkeit hat, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen,

ob der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse hat und

ob der Konzern die Fähigkeit hat, seine Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rückflüsse beeinflusst wird.

Strukturierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Aktivitäten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden.

Bei den konsolidierten Franchiseunternehmen sind nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung. Diese Unternehmen werden insbesondere aufgrund der Fähigkeit, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen, beherrscht.

3.1.2 Assoziierte Unternehmen

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann; dies geschieht in der Regel durch mittel- oder unmittelbare Stimmrechtsanteile von 20 bis 50 Prozent. Dabei liegen weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor.

Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Der Anteil am Ergebnis der assoziierten Unternehmen nach Erwerb bzw. Gründung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Konzerneigenkapital. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei der Akquisition eines assoziierten oder gemeinschaftlich geführten Unternehmens entsteht, ist im Buchwert der Beteiligung (abzüglich aufgelaufener Verluste aus Wertminderungen) enthalten. Daher erfolgt keine separate Überprüfung dieses Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung.

3.2 Währungsumrechnung

Die Einzelabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung sämtlicher ausländischer Geschäftsbetriebe ist die jeweilige Landeswährung. Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Die Umrechnung der Erträge und Aufwendungen dieser Tochterunternehmen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahrs. Die bei der Umrechnung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral als separate Bestandteile des Eigenkapitals erfasst. Bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird der im Eigenkapital für diesen ausländischen Geschäftsbetrieb erfasste kumulative Betrag erfolgswirksam aufgelöst.

Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung eines Tochterunternehmens abweichende Währung lauten, werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter der Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Daraus resultierende Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten in Fremdwährung werden zu historischen Wechselkursen fortgeführt.

Der Währungsumrechnung lagen die folgenden wesentlichen Wechselkurse zum Euro zugrunde:

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Stichtagskurs 31.12.2022 Durchschnittskurs 2022 Stichtagskurs 31.12.2021 Durchschnittskurs 2021
GBP 0,8869 0,8528 0,8403 0,8596
HUF 400,87 391,29 369,19 358,52
CHF 0,9847 1,0047 1,0331 1,0811
SEK 11,1218 10,6296 10,2503 10,1465
TRY 19,9649 17,4088 15,2335 10,5124
DKK 7,4365 7,4396 7,4364 7,4370

3.3 Leasingverhältnisse

3.3.1 Der Konzern als Leasinggeber

Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum die Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts überträgt.

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, erfolgt auf Grundlage des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zu Vertragsbeginn. Leasingverhältnisse sind beim Leasinggeber als Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing zu klassifizieren.

3.3.1.1 Finanzierungsleasingverhältnisse

Bei einem Finanzierungsleasingverhältnis werden alle wesentlichen mit dem rechtlichen Eigentum verbundenen Risiken und Chancen vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen.

Finanzierungsleasingverhältnisse werden bei erstmaligem Ansatz zum Bereitstellungsdatum (Ausstellung Mietannahmeschreiben) in der Bilanz als Leasingforderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts angesetzt. Das heißt in Höhe der Summe der ausstehenden Leasingraten und nicht garantierten Restwerte der bestehenden Leasingverträge, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz.

Die Leasingzahlungen werden ab dem Bereitstellungsdatum in Zinszahlungen und Tilgung aufgeteilt, sodass eine periodische Verzinsung der Forderung erzielt wird. Anfängliche direkte Kosten, wie zum Beispiel Händlerprovisionen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen, werden bei der Berechnung des Nettoinvestitionswerts berücksichtigt. Die Aktivierung der anfänglichen direkten Kosten wird im Ergebnis aus dem Neugeschäft dargestellt. Zudem werden hier Erlösanteile aus Vormieten, das heißt die Vergütung für die Nutzung des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer für den Zeitraum zwischen Übergabe des Objekts bis zur Ausstellung des Mietannahmeschreibens, ausgewiesen. Ein weiterer Bestandteil des Ergebnisses aus dem Neugeschäft sind die Servicegebühren für die Bereitstellung der Leasinggegenstände.

3.3.1.2 Operating-Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse, bei denen nicht alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom GRENKE Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und beim Abschluss eines Operating-Leasingvertrags entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugerechnet und zusammen mit diesem über die Laufzeit des Leasingvertrags auf den Restwert abgeschrieben. Die Laufzeit der Leasingverhältnisse beim Operating-Leasing entspricht im GRENKE Konzern der unkündbaren Grundlaufzeit, da die Ausübung von Verlängerungsoptionen nicht als hinreichend sicher gilt.

Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden. Die Gegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen sind in der Bilanz entsprechend der Art dieser Vermögenswerte in der Regel als Sachanlagen ausgewiesen (siehe Tz. 5.6). Die Erlöse aus Mietraten und der wesentliche Teil der Abschreibungen auf die Leasinggegenstände werden linear im Serviceergebnis erfasst.

3.3.2 Der Konzern als Leasingnehmer

Bei Vorliegen eines Leasingvertrags nach IFRS 16 ist der Leasingnehmer grundsätzlich zur Aktivierung eines Nutzungsrechts und zur Passivierung einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit verpflichtet.

Ein Vertrag stellt ein Leasingverhältnis im Sinn des IFRS 16 dar, soweit er gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt. Das Vorliegen eines Leasingverhältnisses setzt somit nicht nur einen identifizierten Vermögenswert voraus, sondern auch das Recht des Kunden, den wirtschaftlichen Nutzen aus dessen Verwendung zu ziehen und über dessen Nutzung zu entscheiden.

Eine Ausnahme vom bilanziellen Ansatz bilden lediglich die sogenannten "Short Term"- und "Low Value"-Leases, die der GRENKE Konzern trotz des Vorliegens eines Leasingverhältnisses wahlrechtlich nicht in der Bilanz als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Leasingzahlungen für diese Verträge werden stattdessen als Aufwand über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Bei "Short Term"-Leases handelt es sich um kurzfristige Leasingverhältnisse, deren Laufzeit maximal zwölf Monate beträgt und die darüber hinaus keine Kaufoption beinhalten. "Low Value"-Leases sind Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert gering ist. Im GRENKE Konzern wird ein Neuwert von höchstens 4.500 EUR zur Bestimmung von Leasingverhältnissen mit geringem Vermögenswert vorausgesetzt.

Soweit Verträge sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten, werden einzig die Leasingkomponenten als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 bilanziert. Die erstmalige Bewertung der nach IFRS 16 angesetzten Leasingverbindlichkeiten erfolgt in Höhe des Barwerts der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen.

Bei der Ermittlung der Leasingzahlungen werden neben der unkündbaren Grundlaufzeit auch Verlängerungszeiträume berücksichtigt, soweit die Ausübung der zugrunde liegenden Verlängerungsoptionen als hinreichend sicher gilt. Zur Diskontierung der Zahlungsströme verwendet der GRENKE Konzern den jeweiligen Grenzfremdkapitalzins des Leasingnehmers. Im Zuge der anschließenden Folgebewertung werden die Leasingverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Die im Geschäftsjahr anfallenden Zinsen werden als Aufwand in der Position "Sonstige Zinsaufwendungen" erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten werden durch die in den Leasingzahlungen enthaltenen Tilgungsanteile sukzessive reduziert. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit (und eine korrespondierende Anpassung des zugehörigen Nutzungsrechts) ist durchzuführen, sofern sich die aus dem zugrunde liegenden Vertrag resultierenden künftigen Leasingzahlungen ändern. Ursächlich hierfür können Vertragsanpassungen oder Neuverhandlungen von Verträgen sowie Änderungen der Einschätzungen im Hinblick auf die voraussichtliche Ausübung von Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen sein.

Der Erstansatz der zugehörigen Nutzungsrechte orientiert sich der Höhe nach an der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten. Ausgehend von der Höhe der Leasingverbindlichkeit ergibt sich die Höhe des Nutzungsrechts durch die zusätzliche Aktivierung von allen bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen sowie von anfänglichen direkten Kosten und geschätzten Kosten für Rückbauverpflichtungen. Erhaltene Leasinganreize sind zu subtrahieren. Im Rahmen der Folgebewertung wird das angesetzte Nutzungsrecht planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben und bei Bedarf nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" wertgemindert. Die Abschreibungen der Nutzungsrechte sind in der Position "Abschreibungen und Wertminderung" enthalten.

3.4 Bemessung der beizulegenden Zeitwerte

Der GRENKE Konzern bewertet ausschließlich derivative Finanzinstrumente zu beizulegenden Zeitwerten. Zudem sind die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, in Tz. 7.4 dargestellt.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalls beim Verkauf des Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Übertragung der Schuld stattfindet oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt zeitpunktbezogen unter der Anwendung der Annahmen, die die repräsentativen Marktteilnehmer bei ihrer Preisbildung berücksichtigen würden. Bei der Preisbildung wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung der beizulegenden Zeitwerte nichtfinanzieller Vermögenswerte wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der GRENKE Konzern so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Bemessungshierarchie ("Fair-Value-Hierarchie") eingeordnet.

Stufe 1: notierte (unbereinigte) Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden

Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen sämtliche Inputfaktoren, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind

Stufe 3: Bewertungsverfahren, die Inputfaktoren verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Bemessungshierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Bemessungshierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Der GRENKE Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Bemessungshierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Umgruppierungen zwischen den drei Stufen der Bemessungshierarchie fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht statt.

3.5 Finanzinstrumente

3.5.1 Klassen von Finanzinstrumenten

Der GRENKE Konzern unterteilt die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entsprechend den Vorschriften des IFRS 9 in die folgenden Kategorien:

Finanzielle Vermögenswerte

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Amortised Cost (AC)

Fair Value Through Other Comprehensive Income (FVTOCI)

Fair Value Through Profit or Loss (FVTPL)

Finanzielle Verbindlichkeiten

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Amortised Cost (AC)

Fair Value Through Profit or Loss (FVTPL)

Der GRENKE Konzern unterteilt die IFRS-9-Kategorien in folgende Klassen:

Finanzielle Vermögenswerte

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Zahlungsmittel

Leasingforderungen

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Forderungen aus dem Factoringgeschäft, Forderungen aus dem Kreditgeschäft, sonstige finanzielle Vermögenswerte)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Sonstige Beteiligungen

Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung

Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung

Finanzielle Verbindlichkeiten

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Finanzschulden (Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft, Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung der Leasingforderung und Bankschulden)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungsbeziehung

Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung

Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen

3.5.2 Finanzielle Vermögenswerte

IFRS-9-Kategorisierung

IFRS 9 unterscheidet bei finanziellen Vermögenswerten nach Schuldinstrumenten, Derivaten oder Eigenkapitalinstrumenten. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in Bewertungsklassen erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells und der vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften des finanziellen Vermögenswerts (sogenannte "SPPI": Solely Payments of Principal and Interest).

Das Geschäftsmodell, das für die Verwaltung und Steuerung der finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, legt fest, wie die künftigen Zahlungsströme aus den finanziellen Vermögenswerten realisiert werden sollen und stellt eine strategische Entscheidung der Personen in Schlüsselpositionen dar. Die Beurteilung des Geschäftsmodells hängt nicht von der Verwendungsabsicht des Managements für einen einzelnen Vermögenswert ab, vielmehr erfolgt die Entscheidung über die Klassifizierung auf Portfolioebene. Maßgeblich für die Einschätzung des Geschäftsmodells nach IFRS 9 ist die Art, wie die Erzielung von Zahlungsströmen innerhalb des jeweiligen Geschäftsmodells erreicht wird. Neben den strategischen Zielen des Managements beachtet der Konzern zudem verschiedene weitere Faktoren für die Bestimmung des Geschäftsmodells. Dazu gehören die Art, wie die Performance innerhalb des jeweiligen Portfolios gemessen und an Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns berichtet wird. Zusätzlich zur Betrachtung der Risiken, die sich auf die Performance des Portfolios und der in diesem Portfolio gehaltenen finanziellen Vermögenswerte auswirken, wird insbesondere die Art, in der diese Markt- und Kreditrisiken gesteuert werden, und die Art, wie die Führungskräfte des Bereichs vergütet werden, betrachtet. Daraus folgt, dass nicht die Bezeichnung des Geschäftsmodells, sondern die tatsächliche Steuerung für die Beurteilung entscheidend ist. Die Bestimmung des Geschäftsmodells ist demnach kein Wahlrecht, sondern basiert auf beobachtbaren Tatsachen und tatsächlichen Gegebenheiten.

IFRS 9 sieht drei Geschäftsmodelle vor:

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Erzielung von Zahlungsströmen durch Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme (Geschäftsmodell "Halten")

Erzielung von Zahlungsströmen durch Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und Verkauf finanzieller Vermögenswerte (Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen")

finanzielle Vermögenswerte, die weder das Geschäftsmodell "Halten" noch das Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" erfüllen (Geschäftsmodell "Verkaufen")

Neben der Geschäftsmodellbedingung ist die Überprüfung der Eigenschaft der vertraglichen Zahlungsströme ("SPPI") vorzunehmen, welche erfordert, dass die Vertragsbedingungen des betreffenden Schuldinstruments zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungen führen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen eines klassischen Kreditverhältnisses bestehen. Im Gegensatz zur Beurteilung des Geschäftsmodells ist hierbei auf die individuelle Vertragsgestaltung jedes einzelnen Finanzinstruments abzustellen. Die Zuordnung zum Geschäftsmodell erfolgt dadurch auf Portfoliobasis, während das SPPI-Kriterium grundsätzlich für jedes einzelne Finanzinstrument zu prüfen ist, das dem Geschäftsmodell "Halten" oder "Halten und Verkaufen" zugeordnet wurde.

IFRS 9 sieht folgende Arten der Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte vor:

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zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost/​AC)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Through Other Comprehensive Income/​ FVTO-CI) mit oder ohne Recycling

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Through Profit or Loss /​ FVTPL)

Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden gemäß IFRS 16 bilanziert. Wir verweisen auf Tz. 3.3. Allerdings unterliegen Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen den Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften des IFRS 9.

Die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Reklassifizierungen sind nur bei einer Änderung des Geschäftsmodells, die mit einer wesentlichen Auswirkung auf die Geschäftsprozesse einhergeht, zulässig. Sofern dies erforderlich erscheint, erfolgt die Reklassifizierung prospektiv zum ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der entsprechenden Änderung. Reklassifizierungen sind im Berichtszeitraum sowie im Vorjahr nicht erfolgt.

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

Zu fortgeführten Anschaffungskosten werden Schuldinstrumente bilanziert, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungseigenschaften ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen ("SPPI-Kriterium") auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen und im Rahmen eines Geschäftsmodells erfasst werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um den vertraglichen Zahlungsstrom des finanziellen Vermögenswerts zu vereinnahmen.

Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponenten erfolgt die Zugangsbewertung in dieser Kategorie zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich anfallender und einzeln zuordenbarer Transaktionskosten, die bei finanziellen Vermögenswerten den beizulegenden Zeitwert erhöhen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis bewertet. Der Transaktionspreis entspricht in der Regel dem beizulegenden Zeitwert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die in der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte" zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Disagien und Agien beim Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes einschließlich der Transaktionskosten sind. Die Überprüfung der Wertminderung erfolgt mittels des IFRS-9-Modells der erwarteten Kreditverluste. Das Modell sieht die ergebniswirksame Erfassung von Wertminderungen auf Basis zukünftiger, erwarteter Kreditverluste vor. Wir verweisen auf Tz. 3.5.5. Die Erfassung der Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfolgt zum Erfüllungstag.

Im GRENKE Konzern werden unter den finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sonstige finanzielle Vermögenswerte und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten sowie Zentralbanken mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung werden kurzfristige Kontokorrentschulden von den Zahlungsmitteln abgezogen.

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen (FVTOCI)

Eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Recycling findet auf finanzielle Vermögenswerte Anwendung, deren Zahlungsströme ebenfalls dem SPPI-Kriterium entsprechen und dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugeordnet wurden. GRENKE verfügt über keine Instrumente, die dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugeordnet werden und verwendet deshalb die Klassifizierung nicht.

Gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die der Eigenkapitaldefinition des IAS 32 entsprechen, erfüllen mangels vertraglicher Zahlungsansprüche im Sinn von Zins und Kredittilgungen nicht die Zahlungsstrombedingung und sind somit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Es besteht das Wahlrecht (OCI-Option), Eigenkapitalinstrumente, für die keine Handelsabsicht vorliegt, als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" zu designieren. GRENKE wendet diese Option an und klassifiziert die 13,71-prozentige Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH als FVTOCI, da es sich um einen Eigenkapitaltitel handelt, ohne Recycling. Aufgrund dessen werden alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis dargestellt, keine Wertminderungsaufwendungen im Gewinn oder Verlust erfasst und beim Abgang keine Gewinne oder Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Diese alternative Darstellung wird gewählt, um keine Volatilität aus der beizulegenden Zeitwertbewertung des Start-up-Unternehmens in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die Zugangsbewertung finanzieller Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL)

Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertschwankung in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zwingend vorzunehmen, sofern entweder das Finanzinstrument nicht einem Portfolio der anderen oben genannten Geschäftsmodelle (AC, FVTOCI) zugeordnet wurde oder aber deren Zahlungsströme nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen.

Da Derivate das SPPI-Kriterium regelmäßig nicht erfüllen, scheidet die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten aus. Sie sind immer zum Fair Value mit Buchung der Wertschwankung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten, sofern sie nicht in einem Sicherungszusammenhang (Hedge-Accounting) stehen. Der GRENKE Konzern hält zum Stichtag bis auf die Derivate keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte. Die im GRENKE Konzern gehaltenen derivativen Finanzinstrumente, die nicht in Zusammenhang mit einer Sicherungsbeziehung stehen, werden ausschließlich zur Sicherung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Derivate werden unter "Aufwendungen/​Erträge aus der Marktbewertung" oder im Fall der Derivate zur Absicherung der Währungsrisiken in den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" bzw. "Sonstigen betrieblichen Erträgen" ausgewiesen.

Zur Vermeidung von Inkongruenzen (sogenannter "Accounting Mismatch"), die aus der Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen resultieren würden, kann ein finanzieller Vermögenswert unwiderruflich als zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Wertänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifiziert werden. Die Nutzung des Wahlrechts ist unter IFRS 9 begrenzt. Der GRENKE Konzern wendet die Fair-Value-Option momentan nicht an.

Modifizierung finanzieller Vermögenswerte

Bei Modifizierungen, welche die vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Vermögenswerte betreffen, hat der Konzern zu prüfen, ob es sich um eine substanzielle oder eine nichtsubstanzielle Modifikation der vertraglichen Zahlungen handelt. Dies erfolgt durch eine Gesamtbetrachtung der qualitativen und quantitativen Umstände. Ein Beispiel eines qualitativen Indikators ist ein Schuldnerwechsel. Ein quantitatives Kriterium, welches zu einer substanziellen Vertragsänderung führt, liegt vor, wenn der abgezinste Barwert der Zahlungsströme der neuen Vertragsbedingungen um mindestens 10 Prozent vom abgezinsten Barwert der verbleibenden Zahlungsströme des ursprünglichen Schuldinstruments abweicht. Eine substanzielle Modifikation führt zu einer Ausbuchung der ursprünglichen Vereinbarung und Erfassung eines neuen finanziellen Vermögenswerts. Das Datum der erstmaligen Erfassung des neuen finanziellen Vermögenswerts entspricht dabei dem Datum der Modifikation. Im Fall einer nichtsubstanziellen Modifikation wird der Vermögenswert nicht ausgebucht, und die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten ist erfolgswirksam zu erfassen.

3.5.3 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die in Abzug gebrachten Transaktionskosten sowie eventuell angefallene Disagien werden dabei über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Gewinn- und Verlustrechnung amortisiert.

Bei Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung, die aus dem Verkauf von Leasingforderungen an den jeweiligen Refinanzierer resultieren, erfolgt der Ansatz in Höhe des Barwerts der noch an die Refinanzierer zu leistenden Zahlungen. Als Diskontierungszins wird bei fest verzinslichen Darlehen der ursprünglich vereinbarte Zinssatz verwendet. Bei der Rückzahlung sind die regelmäßigen Zahlungen in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen. Die Zinsanteile werden unter den Aufwendungen aus der Verzinsung der Refinanzierung ausgewiesen.

Eine finanzielle Garantie ist ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß und den Bedingungen des Schuldinstruments entsprechend nachkommt. Verbindlichkeiten aus Finanzgarantien werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel dem Barwert der für die Übernahme der Finanzgarantie erhaltenen Gegenleistung. Bei marktgerechten Verträgen entspricht der Zeitwert einer Finanzgarantie bei Vertragsabschluss regelmäßig dem Wert der Garantieverpflichtung und demzufolge null (Nettomethode). Anschließend erfolgt die Bewertung zum höheren Betrag aus fortgeführten Anschaffungskosten oder dem Rückstellungsbetrag, der im Fall einer drohenden Inanspruchnahme zu bilden ist.

Mit Ausnahme der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten unter IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Der GRENKE Konzern hält zum Stichtag bis auf die Derivate keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Die im GRENKE Konzern gehaltenen derivativen Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden unter "Aufwendungen /​ Erträge aus der Marktbewertung" oder im Fall der Derivate zur Absicherung der Währungsrisiken in den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" bzw. "Sonstigen betrieblichen Erträgen" ausgewiesen.

Zur Vermeidung von Inkongruenzen (sogenannter "Accounting Mismatch"), die aus der Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit resultieren, die sich ansonsten aus der Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden oder der Erfassung von Gewinnen oder Verlusten auf einer unterschiedlichen Basis ergeben würden, kann beim erstmaligen Ansatz ein finanzieller Vermögenswert bzw. eine finanzielle Verbindlichkeit unwiderruflich als zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifiziert werden. Der GRENKE Konzern wendet die Fair-Value-Option momentan nicht an.

Eingebettete Derivate

Eingebettete Derivate sind Derivate, die in originäre Finanzinstrumente eingebunden sind. Gemäß IFRS 9 werden nur noch solche Derivate getrennt, die in finanzielle Verbindlichkeiten und nichtfinanzielle Basisverträge eingebettet sind. Nach IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte im Ganzen beurteilt, womit keine getrennte Bilanzierung mehr zwischen Trägerinstrument und eingebettetem Derivat stattfindet. Stattdessen werden finanzielle Vermögenswerte basierend auf dem Geschäftsmodell und ihren Vertragsbedingungen klassifiziert.

Eine bilanzielle Trennungspflicht ist nur dann gegeben, wenn die drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:

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Die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats sind nicht eng mit denen des Basisvertrags verbunden,

ein eigenständiges Derivat mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat erfüllt die Definition eines Derivats und

die originäre finanzielle Verbindlichkeit wird nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

In diesem Fall wird das zu trennende eingebettete Derivat zum Fair Value bilanziert. Bewertungsänderungen sind erfolgswirksam im Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu erfassen. Die Bilanzierung und Bewertung des Basisvertrags folgt hingegen den Vorschriften der zugewiesenen Kategorie des Finanzinstruments.

3.5.4 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung

Zur Absicherung und Steuerung von Zins- und Fremdwährungsrisiken setzt der GRENKE Konzern derivative Finanzinstrumente ein. Es handelt sich hierbei um Zinsswaps, Cross-Currency-Swaps und Fremdwährungsterminkontrakte. IFRS 9 unterscheidet drei Arten von Sicherungsbeziehungen: Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, Absicherung von Zahlungsströmen und Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Im GRENKE Konzern findet nur die Absicherung von Zahlungsströmen Anwendung. Diese dienen der Vermeidung einseitiger Ergebniseffekte für Derivate, die eine Absicherung des Risikos der Veränderung künftiger Zahlungsströme bezwecken. Im GRENKE Konzern werden neben Zinsderivaten zur Absicherung von variablen Zahlungsströmen auch derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Accounting) bilanziert. Die Zinsswapkontrakte werden den variablen Zahlungsströmen der Grundgeschäfte aus Anleihen und Privatplatzierungen sowie den variablen Zahlungsströmen aus den Grundgeschäften der ABCP-und ABS-Refinanzierung gegenübergestellt. Die Währungsswaps (Cross-Currency-Swaps) werden den variablen Zahlungsströmen der Grundgeschäfte aus Anleihen in Fremdwährung gegenübergestellt. Die Devisentermingeschäfte werden den variablen Zahlungsströmen aus Vergabe von Fremdwährungsdarlehen und dem Ankauf von Forderungen in Fremdwährung gegenübergestellt. Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Zins- bzw. Währungsswaps und Devisentermingeschäfte, die auf den effektiven Teil der Sicherungsbeziehung entfällt, weist der Konzern nach Berücksichtigung latenter Steuern im Posten "Sonstiges Ergebnis" (Hedging-Rücklage) aus. Ineffektivitäten werden ergebniswirksam erfasst. Weitere Ausführungen sind unter Tz. 7.3 erläutert.

Die derivativen Finanzinstrumente werden zum Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert ergibt sich aus den diskontierten zukünftigen Zahlungsströmen, die um das Kontrahentenrisiko bereinigt werden. Zukünftig variabel verzinsliche Cashflows werden auf Grundlage zukünftiger Zinssätze geschätzt (Basis sind beobachtbare Zinsstrukturkurven am Ende des Berichtszeitpunkts). Feste und variabel verzinsliche Zahlungsströme werden zu zukünftigen Zinssätzen abgezinst und mit den Wechselkursen zum Ende des Berichtszeitraums umgerechnet. Devisentermingeschäfte werden zur Absicherung des Kassakursrisikos eingesetzt. Die Terminpreiselemente dieser Kontrakte sind unwesentlich und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfordert eine Dokumentation zu Beginn der Sicherungsbeziehung. Diese Dokumentation hat die Identifizierung des Sicherungsgeschäfts und des gesicherten Grundgeschäfts sowie die Art des gesicherten Risikos und die Art, in der das Unternehmen beurteilt, ob die Sicherungsbeziehung die Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung erfüllt, zu beinhalten. Außerdem sind die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien zu erläutern. Der GRENKE Konzern nimmt die Einschätzung zur Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts sowohl zu Beginn der Sicherungsbeziehung als auch fortlaufend vor. Sobald die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsinstrument nicht mehr gegeben sind, wird das Derivat zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet.

Das Hedge-Accounting wird eingestellt, wenn das Sicherungsinstrument abläuft oder verkauft, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für das Hedge-Accounting qualifiziert. Der zuvor in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste kumulierte Nettogewinn oder -verlust wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

3.5.5 Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und Rückstellungen für außerbilanzielle Verbindlichkeiten

Der GRENKE Konzern ermittelt zu jedem Bilanzstichtag die Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte basierend auf einem Modell der erwarteten Kreditausfälle entsprechend den Vorschriften des IFRS 9.

Die Regelungen zur Wertminderung unter IFRS 9 werden auf zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) oder auf zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen (FVTOCI) bewertete Schuldtitel, auf Leasingforderungen gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" und auf außerbilanzielle Verpflichtungen wie Kreditzusagen und Finanzgarantien angewandt. Eigenkapitalinstrumente unterliegen nicht den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9.

Stufenzuweisung

Der Standard sieht eine Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle auf Basis eines dreistufigen Ansatzes vor. Nach dem allgemeinen Ansatz wird der Verlust aus erwarteten Ausfallereignissen des nächsten Jahres (12M-ECL) bereits bei Zugang als Risikovorsorge gebildet (Stufe 1). Tritt eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ein, liegt jedoch noch keine Bonitätsbeeinträchtigung vor, so wird die Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte restliche Vertragslaufzeit (Lifetime Expected Loss, LT-ECL) erwarteten Kreditverluste gebildet (Stufe 2). Liegt eine Bonitätsbeeinträchtigung vor, ist die Risikovorsorge ebenfalls in Höhe der über die gesamte restliche Vertragslaufzeit erwarteten Verluste auf Basis der geschätzten, noch zu erwartenden Zahlungsströme des Vermögenswerts (LT-ECL) zu ermitteln (Stufe 3). Die finanziellen Vermögenswerte verbleiben in Stufe 2 oder 3, solange die Bedingungen für diese Stufen erfüllt sind, anderenfalls werden sie wieder einer zutreffenden niedrigeren Stufe zugeordnet.

Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich in Stufe 1 erfasst. Eine Ausnahme hierbei bilden Finanzinstrumente, die bereits zum Zugangszeitpunkt des Geschäfts als bonitätsbeeinträchtigt gelten ("Purchased or Originated Credit Impaired Financial Assets - POCI"). Diese werden keiner der drei Stufen zugeordnet, sondern gesondert behandelt und ausgewiesen. Der GRENKE Konzern hält zum Stichtag keine als POCI zu klassifizierenden Finanzinstrumente. Darüber hinaus enthält die Stufe 1 alle Geschäfte, die ein geringes Kreditausfallrisiko aufweisen. Ein geringes Kreditausfallrisiko ist in Fällen gegeben, deren externes Bonitätsrating im Bereich des Investmentgrades liegt. Der GRENKE Konzern wendet die Low-Credit-Risk-Exemption nicht an.

Für als POCI klassifizierte Finanzinstrumente wird zum Zeitpunkt des Zugangs keine Wertberichtigung beziehungsweise Rückstellung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. In der Folgebewertung entspricht die Risikovorsorge der kumulierten Veränderung des LT-ECL seit Zugangszeitpunkt. Ein als POCI klassifiziertes Finanzinstrument verbleibt bis zu seiner Ausbuchung in diesem Ansatz, das heißt, es findet kein Stufentransfer statt.

IFRS 9 sieht neben dem allgemeinen Ansatz (3-Stufen-Modell) ein vereinfachtes Verfahren für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für aktive Vertragsposten und Leasingforderungen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen, vor. Nach dem vereinfachten Verfahren muss die Änderung des Kreditrisikos nicht nachverfolgt werden. Stattdessen hat es sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Gesamtlaufzeit zu erfassen (LT-ECL). Der Transfer in Stufe 3 erfolgt, sobald eine Bonitätsbeeinträchtigung vorliegt. Für diejenigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aktive Vertragsposten, die eine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten, sowie für Leasingforderungen besteht ein Wahlrecht zur Anwendung dieses vereinfachten Verfahrens. Der GRENKE Konzern wendet dieses vereinfachte Verfahren auf Factoringforderungen und auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an. Zur Bestimmung der Risikovorsorge für Leasingforderungen wurde auf die Ausübung des Wahlrechts verzichtet. Es finden daher der allgemeine Ansatz und die Einteilung der Leasingforderungen in drei Stufen Anwendung. Die finanziellen Vermögenswerte verbleiben in Stufe 3, solange die Bedingungen für diese Stufe erfüllt sind, anderenfalls werden sie wieder der zutreffenden niedrigeren Stufe zugeordnet.

Für finanzielle Vermögenswerte der Stufen 1 und 2 kalkuliert der GRENKE Konzern den Zinsertrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf den Bruttobuchwert (d. h. ohne Abzug der erwarteten Kreditausfälle). Der Zinsertrag für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 3 wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf die fortgeführten Anschaffungskosten (d. h. den Bruttobuchwert abzüglich der Kreditrisikovorsorge) ermittelt.

Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos und Bonitätsbeeinträchtigung

Die Bestimmung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos ist notwendig für die Festlegung des Zeitpunkts des Wechsels zwischen den oben definierten Stufen 1 und 2. Die Definition einer Bonitätsbeeinträchtigung ist für den Zeitpunkt des Übergangs in Stufe 3 maßgeblich. Der GRENKE Konzern nimmt die Beurteilung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz und die Definition einer Bonitätsbeeinträchtigung anhand angemessener und nachvollziehbarer Informationen vor. Die herangezogenen Informationen sind dabei auf die Gegebenheiten des jeweiligen Portfolios angepasst und werden im Folgenden erläutert.

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Leasingforderungen: Der GRENKE Konzern geht von einer signifikanten Verschlechterung der Kreditqualität für Leasingforderungen aus, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind oder sich die geschätzte Ausfallwahrscheinlichkeit für die Restlaufzeit im Vergleich zu einer auf Basis der Informationen zu Vertragsbeginn geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeit für den gleichen Zeitraum mindestens verdoppelt hat. Eine Bonitätsbeeinträchtigung liegt vor, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig sind, der Vertrag durch den GRENKE Konzern gekündigt wurde oder zumindest eine der beiden Bedingungen zwar nicht zum Bewertungsstichtag, jedoch innerhalb der drei vorangegangenen Monate erfüllt war. Im GRENKE Konzern wird ein Leasingvertrag üblicherweise gekündigt, sobald die zweite Leasingrate ausbleibt. Für gekündigte Forderungen wird der Erwartungswert des geltend gemachten Schadensersatzes erfasst.

Factoringforderungen: Der GRENKE Konzern wendet für Factoringforderungen das vereinfachte Verfahren an. Aus diesem Grund werden offene Forderungen in Stufe 2 berücksichtigt, solange sie nicht als bonitätsbeeinträchtigt einzustufen sind. Eine Bonitätsbeeinträchtigung liegt vor, wenn die Forderung mehr als 90 Tage überfällig ist und sich nicht in einer internen Schadensklasse befindet. Einer internen Schadensklasse sind Factoringforderungen der Bearbeitungsklassen 2 bis 7 zugeordnet (siehe Tz. 3.18.3). Anderenfalls gelten sie als bonitätsbeeinträchtigt und werden in Stufe 3 berücksichtigt.

Forderungen aus dem Kreditgeschäft: Der GRENKE Konzern geht von einer signifikanten Verschlechterung der Kreditqualität bei Kreditforderungen aus, wenn ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen erreicht ist, die Forderung in die interne Intensivbetreuung kommt oder eine aktuelle Stundungsmaßnahme vorliegt. Kriterien für die Intensivbetreuung sind beispielsweise Leistungsstörungen, negative Schufa-Nachmeldungen, wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Auffälligkeiten bei der Kontoführung. Forderungen, die unter anderem einen Verzug von mehr als 90 Tagen aufweisen, sich in Sanierung oder der Kreditabwicklung befinden oder ein VR-Rating haben, das einen Ausfall kennzeichnet, gelten als bonitätsbeeinträchtigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Der GRENKE Konzern wendet für diese Forderungen das vereinfachte Verfahren an. Aus diesem Grund werden offene Forderungen in Stufe 2 berücksichtigt, solange sie nicht als bonitätsbeeinträchtigt einzustufen sind. Eine Bonitätsbeeinträchtigung liegt vor, wenn Forderungen mehr als 90 Tage überfällig sind oder ein objektiver Hinweis auf eine Bonitätsbeeinträchtigung vorliegt. Ein objektiver Hinweis liegt beispielsweise bei Ausfall oder Verzug eines Schuldners, Anzeichen für eine Insolvenz sowie bei sonstigen Merkmalen, die auf eine Verminderung der erwarteten Zahlungen der Schuldner hinweisen, vor.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente: Bei diesen Forderungen erfolgt die Beurteilung einer signifikanten Verschlechterung des Kreditrisikos sowie die Bestimmung einer Bonitätsbeeinträchtigung anhand von Bonitätsstufen, die durch Beobachtung veröffentlichter externer Kreditratings bestimmt werden.

3.5.6 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird einschließlich den damit verbundenen Wertberichtigungen ausgebucht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der GRENKE Konzern bucht finanzielle Vermögenswerte aus, wenn seine vertraglichen Rechte auf Zahlungsströme erloschen sind oder die Risiken und Chancen in Verbindung mit den vertraglichen Rechten auf einen Käufer übertragen werden. Wenn der GRENKE Konzern seine vertraglichen Rechte auf Zahlungsströme aus einem Vermögenswert auf den Käufer überträgt, aber nicht die Risiken und Chancen, wird die Forderung nicht ausgebucht, sondern in gleicher Höhe eine finanzielle Verbindlichkeit angesetzt.

Eine Abschreibung stellt ebenfalls einen Ausbuchungsvorgang dar. Dies ist im GRENKE Konzern üblicherweise der Fall, wenn nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts ganz oder teilweise realisiert werden können. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn ein Gerichtsverfahren beendet oder im Fall des Leasinggeschäfts der Gegenstand verwertet wird.

Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt oder endgültig erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Ein Kriterium, welches zu einer wesentlichen Vertragsänderung führt, liegt vor, wenn der abgezinste Barwert der Zahlungsströme der neuen Vertragsbedingungen um mindestens 10 Prozent vom abgezinsten Barwert der verbleibenden Zahlungsströme des ursprünglichen Schuldinstruments abweicht. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

3.6 Zur Verwertung bestimmte Leasinggegenstände

Zur Verwertung bestimmte Leasinggegenstände werden mit ihren erzielbaren Erlösen angesetzt. Die Wertermittlung erfolgt hierbei auf Basis von Vergangenheitswerten. Eine adäquate Bewertung ist durch die Verwendung von Laufzeitbändern, die das Alter der Objekte widerspiegeln, gewährleistet. Die so ermittelten Verkaufserlöse werden um die noch anfallenden Aufwendungen bis zum Verkauf reduziert, um dem Nettoveräußerungswert zu entsprechen.

3.7 Sachanlagen

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Finanzierungskosten werden aktiviert, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht; realisierte Gewinne oder Verluste aus dem Abgang werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Ertrag/​Aufwand ausgewiesen.

Die Abschreibungssätze basieren auf folgenden geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern:

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Bürogebäude 25 - 33 Jahre
BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG  
EDV-Hardware 3 Jahre
Mietereinbauten 10 Jahre
Sonstige (Büroeinrichtung) 3 - 20 Jahre

Die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen.

3.8 Geschäfts- oder Firmenwerte

Die aus Unternehmenskäufen resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerte werden beim erstmaligen Ansatz als positive Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden sowie Eventualschulden des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt ermittelt.

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung und werden nach dem erstmaligen Ansatz mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (sogenannter "Impairment-Test") unterzogen, in dessen Rahmen die Werthaltigkeit des Ansatzes nachgewiesen werden muss ("Impairment-only-Approach"). Sofern Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind unabhängig von dem verpflichtend einmal jährlich durchzuführenden Werthaltigkeitstest Überprüfungen vorzunehmen. In der Folgezeit werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen angesetzt.

Die Überprüfung auf Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Im Leasing- und Factoringsegment ist diese gleichbedeutend mit dem Geschäftsumfang, der in den jeweiligen Verkaufsregionen (Ländern) repräsentiert wird, und entspricht in der Regel den rechtlichen Einheiten. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die unterste Ebene dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte intern überwacht werden.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Übersteigt einer dieser Beträge den Buchwert, ist es nicht immer notwendig, beide Werte zu ermitteln. Der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflows der fünfjährigen Detailplanungsphase basieren im Grundsatz auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten und um zwei weitere Jahre ergänzten Finanzplänen. Bei den Bewertungen im Leasingsegment wird die fünfjährige Detailplanungsphase geschäftsmodellbedingt um eine vierjährige Einschwungphase unter Anwendung der nachhaltigen Wachstumsrate ergänzt, um einen eingeschwungenen Zustand zu erreichen. Für weitere Erläuterungen zu den Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte im aktuellen Geschäftsjahr verweisen wir auf Tz. 5.7.

3.9 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

3.9.1 Lizenzen, Software

Erworbene Lizenzen und Software werden zu fortgeführten Anschaffungskosten aktiviert. In die Anschaffungskosten wird der Erwerbspreis zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten für die Vorbereitung des Vermögenswerts auf die beabsichtigte Nutzung einbezogen. Diese werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert, die nach individueller Beurteilung in aller Regel drei bzw. fünf Jahre beträgt.

3.9.2 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten)

Ein immaterieller Vermögenswert, der aus der Entwicklung im Rahmen eines einzelnen Projekts entsteht, wird nur dann bilanziert, wenn der GRENKE Konzern die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts zur internen Nutzung oder zum Verkauf sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner müssen die Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Vollendung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zu ermitteln, gegeben sein.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten, die zur Schaffung, Herstellung und Vorbereitung des Vermögenswerts erforderlich sind, damit er für den beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit ist. Die aktivierten Beträge werden über den Zeitraum linear abgeschrieben, über den die Umsätze aus dem jeweiligen Projekt erwartet werden bzw. über den die Software wahrscheinlich abgeschrieben werden kann. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wird hierbei aufgrund der zu erwartenden technischen Entwicklungen in den kommenden Jahren je nach Entwicklungsprojekt mit fünf bis sechs Jahren unterstellt.

3.9.3 Kundenbeziehungen/​Händlerstamm

Ein/​-e im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene/​-r Kundenbeziehung/​Händlerstamm wird beim erstmaligen Ansatz entsprechend ihres/​seines beizulegenden Zeitwerts bewertet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der/​des Kundenbeziehung/​Händlerstamms erfolgt mittels eines kapitalwertorientierten Verfahrens über die Residualwertmethode. Die Kundenbeziehungen bzw. Händlerstämme werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von sieben Jahren abgeschrieben.

3.10 Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte

Nichtfinanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts nicht erzielbar sein könnte. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der Nettoveräußerungspreis ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag abzüglich der Veräußerungskosten.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden während des Zeitraums, in dem sie noch nicht genutzt werden, einmal jährlich auf Werthaltigkeit hin überprüft.

Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört, ermittelt.

Die Bilanzansätze von Geschäfts- oder Firmenwerten werden gemäß den unter Tz. 3.8 dargelegten Regelungen im Hinblick auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen geprüft. Eine erfolgswirksame Wertminderung wird erfasst, sofern der erzielbare Betrag niedriger ist als der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Eine Zuschreibung auf einmal wertgeminderte Vermögenswerte ist zwingend, wenn der Grund für die Wertminderung entfallen ist. Ausgenommen hiervon sind lediglich Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, bei denen eine Zuschreibung ausdrücklich untersagt ist.

3.11 Eigenkapital

Die unter den zusätzlichen Eigenkapitalbestandteilen ausgewiesenen, von der GRENKE AG begebenen Hybridanleihen erfüllen die Definition von Eigenkapital des IAS 32 und werden dementsprechend bilanziert. Zudem sind sie gemäß CRR/​CRD 4 dem Kernkapital zuzurechnen. Der Ausweis erfolgt mit dem Nominalbetrag. Gewinnanteile der Hybridkapitalgeber werden ihnen erst zugerechnet, nachdem die Beträge rechtlich auch zur Ausschüttung gelangen. Disagien sowie Kapitalbeschaffungskosten der Hybridanleihen reduzieren bzw. Agien erhöhen unter Berücksichtigung latenter Steuern das Eigenkapital und werden unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen.

3.12 Rückstellungen

Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn für den GRENKE Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vor dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt, die wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig besten Schätzung angepasst.

Zudem sind Rückstellungen für außerbilanzielle Verpflichtungen wie Kreditzusagen und Finanzgarantien gemäß den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 zu bilden (siehe hierzu Tz. 3.5).

3.13 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Leistungsorientierte Pläne betreffen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beruhen auf unmittelbaren Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistung festgelegt wird und von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden im Personalaufwand ausgewiesen. Der Zinsaufwand aus leistungsorientierten Verpflichtungen sowie die Erträge aus der Verzinsung des Planvermögens werden als Nettozinsaufwand in den sonstigen Zinserträgen erfasst. Nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen werden unmittelbar mit der Plananpassung als Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Die Industrieanleihen lauten auf die Währung der Auszahlungsbeträge und weisen den Pensionsverpflichtungen entsprechende Laufzeiten auf. Dabei werden neben biometrischen Annahmen insbesondere ein aktueller Marktzins sowie künftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungsraten in die Berechnung einbezogen.

Der Konzern hat aufgrund gesetzlicher Regelungen in der Schweiz einen leistungsorientierten Pensionsplan aufgelegt. Für diesen Plan sind Beiträge an gesondert verwaltete Fonds zu leisten. Die Höhe der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung wird mithilfe der Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt. Zudem besteht ein leistungsorientierter Pensionsplan für Mitarbeitende der GRENKE BANK AG, die im Rahmen des Erwerbs der Hesse Newman & Co. AG übernommen wurden. Eine Fondsfinanzierung liegt hier nicht vor.

Die zugrunde liegenden Pensionspläne betreffen sowohl Endgehaltspläne als auch Festbetragspläne. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, zum Beispiel aus der Anpassung des Abzinsungssatzes, werden erfolgsneutral im "Sonstigen Ergebnis" im Eigenkapital erfasst.

Der als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag enthält den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens.

Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben. Hierunter fallen neben den Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen insbesondere auch Beiträge zu Direktversicherungen. Im GRENKE Konzern kommen überwiegend beitragsorientierte Versorgungspläne zur Anwendung.

3.14 Steuern

3.14.1 Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

3.14.2 Latente Steuerschulden und latente Steueransprüche

Latente Steuerschulden werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ermittelt. Latente Ertragsteuern spiegeln den Nettosteuereffekt temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz wider.

Vermögenswerte für latente Steuern für bislang nicht genutzte Verlustvorträge werden in dem Umfang gebildet, wie es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ein zu versteuerndes Ergebnis vorhanden sein wird, um diese Vorträge zu nutzen. Der Ansatz latenter Steueransprüche und -schulden erfolgt anhand der Steuersätze, die für die Periode erwartet werden, in denen sich die temporären Differenzen umkehren werden. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig sind oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Die Bewertung latenter Steuerschulden und latenter Steueransprüche hat die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, die daraus resultieren, in welcher Art ein Unternehmen am Stichtag erwartet, den Buchwert seiner Vermögenswerte zu realisieren oder seine Schulden zu erfüllen. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.

3.14.3 Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst, mit Ausnahme folgender Fälle:

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Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Konzernbilanz unter "Sonstige Forderungen" bzw. "Schulden" erfasst.

3.14.4 Gewerbesteuer

Bei der Berechnung der Gewerbeerträge für die deutschen Konzerngesellschaften GRENKE AG, GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA sowie für die GRENKEFACTORING GmbH wurde § 19 GewStDV seit dem Erhebungszeitraum 2008 angewendet, und Entgelte sowie die ihnen gleichgestellten Beträge, die unmittelbar auf Finanzdienstleistungen im Sinn des § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG entfallen, wurden nicht hinzugerechnet. Bei der GRENKE BANK AG wird § 19 GewStDV in der für Banken relevanten Art angewendet.

3.15 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Konzernergebnisses nach Steuern, welches den Stammaktionären der GRENKE AG zugerechnet werden kann, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs in Umlauf befindlichen Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden Wertpapiere und aktienbasierten Vergütungspläne umgewandelt bzw. ausgeübt werden.

3.16 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der GRENKE Konzern agiert als Prinzipal und realisiert Erträge, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Die Übertragung erfolgt, indem der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt.

Voraussetzung hierfür ist, dass die nachfolgenden Kriterien bei der Identifizierung des Vertrags mit den Kunden erfüllt sind: die Vertragsparteien haben dem Vertrag zugestimmt, die entsprechenden Rechte der zu übertragenden Güter bzw. zu erbringenden Dienstleistungen können festgestellt werden, die Zahlungsbedingungen können identifiziert werden, der Vertrag hat wirtschaftliche Substanz, und der Erhalt der Gegenleistung ist wahrscheinlich.

Der GRENKE Konzern hat für jeden Vertrag die Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Bei der Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen muss zunächst jede Zusage zur Lieferung eines Gutes oder zur Erbringung einer Dienstleistung im Rahmen des Vertrags mit einem Kunden festgesetzt werden. Wurden Güter und Dienstleistungen eines Vertrags identifiziert, wird anschließend überprüft, ob diese Güter und Dienstleistungen in separate Leistungsverpflichtungen oder Pakete aus diesen abzugrenzen sind.

Bei der Bestimmung des Transaktionspreises schätzt der GRENKE Konzern das Entgelt auf Grundlage des identifizierten Kundenvertrags, das im Austausch für gelieferte Güter oder Dienstleistungen beansprucht werden kann. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises werden variable Kaufpreisbestandteile, Entgelt an einen Kunden, nicht zahlungswirksame Gegenleistungen sowie wesentliche Finanzierungskomponenten berücksichtigt.

Der Transaktionspreis ist auf die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen des Vertrags zu allokieren. Der GRENKE Konzern allokiert den Transaktionspreis grundsätzlich auf Basis der Einzelveräußerungspreise. Einzelveräußerungspreise sind die Preise, zu welchen ein Gut oder eine Dienstleistung zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bzw. bei Vertragsabschluss separat verkauft werden würde. Verträge, die mehrere Leistungsverpflichtungen beinhalten, werden als Mehrkomponentenverträge bezeichnet. Sind tatsächliche Einzelveräußerungspreise nicht unmittelbar ersichtlich, werden diese vom GRENKE Konzern geschätzt. Bei der Schätzung der Einzelveräußerungspreise werden alle verfügbaren Informationen berücksichtigt und möglichst viele der beobachtbaren Parameter verwendet. Schätzungen werden aufgrund des Marktpreises im Rahmen des Adjusted-Market-Assessment-Ansatzes ermittelt.

Der GRENKE Konzern berücksichtigt bei der Ertragsrealisierung alle zuvor identifizierten separat zu bilanzierenden Leistungsverpflichtungen der relevanten Kundenverträge im Rahmen der allokierten Transaktionspreise. Erlöse werden entweder zu einem Zeitpunkt oder über den Zeitraum der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung erfasst.

Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn der Kunde die Zahlung leistet oder diese fällig wird (je nachdem, welches der beiden Ergebnisse früher eintritt), bevor der Konzern die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden überträgt und der Konzern vor Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung auf den Kunden einen unbedingten Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung hat. Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt bzw. sobald er die Verfügungsgewalt über die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden überträgt.

3.16.1 Erlöse aus dem Service-and-Protection-Geschäft

Erlöse aus dem Service-and-Protection-Geschäft werden im Ergebnis aus dem Servicegeschäft ausgewiesen. Die Leasinggegenstände müssen in die Gruppenversicherung des GRENKE Konzerns eingebunden werden, sofern die Leasingnehmer die Versicherung des Leasinggegenstands nicht selbst vornehmen. Für diese Dienstleistung werden dem Leasingnehmer Gebühren auf Jahresbasis in Rechnung gestellt, die als Erlöse erfasst werden. Die Zahlung des Leasingnehmers erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr vorschüssig zum Jahresanfang bzw. zu Vertragsbeginn bei neuen unterjährig abgeschlossenen Verträgen. Abgegrenzte Erlöse aus Verträgen mit Kunden aus dem Service-and-Protection-Geschäft werden als vertragliche Verbindlichkeiten innerhalb der Position "Abgegrenzte Mietraten" dargestellt. Bei der Erfassung der Erlöse aus dem Service-and-Protection-Geschäft kann festgestellt werden, dass die Leistungsverpflichtung über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird und somit auch der Umsatz über diesen Zeitraum zu realisieren ist. Hierbei kommen outputbasierte Methoden zum Einsatz, bei denen der Erlös linear nach Zeitablauf ermittelt wird.

3.16.2 Verkauf von Leasingobjekten

Beim Verkauf von Leasingobjekten werden Leasinggegenstände aus Verträgen, die die Grundmietzeit erreicht haben, aus schadhaften Verträgen oder aus vorzeitig einvernehmlichen Vertragsauflösungen veräußert. Erlöse aus dem Verkauf von Leasingobjekten werden erfasst, wenn GRENKE durch Übertragung des zugesagten Gutes auf einen Kunden die Leistungsverpflichtung erfüllt. Die Übertragung erfolgt, indem der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Der Konzern erfasst die Erlöse somit zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Erlöse aus Verkäufen nach Grundmietzeitende bzw. aus vorzeitig einvernehmlicher Vertragsauflösung werden im Verwertungsergebnis, die Verkaufserlöse aufgrund schadhafter Leasingverträge in der Position "Schadensabwicklung und Risikovorsorge" ausgewiesen.

3.16.3 Servicegebühren für die Bereitstellung

Servicegebühren im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Leasinggegenstands werden in der Regel zu Beginn des Leasingvertrags realisiert, zu dem die Leistungsverpflichtung erfüllt wird.

3.16.4 Provisionseinnahmen aus dem Bankgeschäft

Provisionseinnahmen aus dem Bankgeschäft betreffen im Wesentlichen Kontoführungsgebühren und werden im Regelfall quartalsweise in Rechnung gestellt bzw. eingezogen. Diese Leistungsverpflichtungen werden über einen Zeitraum erfüllt. Hierbei kommen outputbasierte Methoden zum Einsatz, bei denen der Erlös linear nach Zeitablauf ermittelt wird.

3.16.5 Erlöse aus Mahngebühren

Erlöse aus Mahngebühren werden realisiert, wenn die Zahlung auf fällige Zahlungsansprüche erfolgt. Zum Zahlungszeitpunkt wird die Leistungsverpflichtung durch den GRENKE Konzern erfüllt und erfolgt somit zu einem bestimmten Zeitpunkt.

3.16.6 Sonstige Erlöse an Leasingnehmer

Sonstige Erlöse an Leasingnehmer, wie beispielsweise für einen zusätzlichen Rechnungsdruck, werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Abrechnung erfolgt bzw. die Leistungsverpflichtung zu diesem Zeitpunkt erfüllt wird.

3.16.7 Zinserträge

Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Eine Ausnahme bilden Gebühren wie beispielsweise Factoringgebühren, die zum Zeitpunkt der Abrechnung realisiert werden.

3.17 Ermessensentscheidungen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen, welche die Ansätze und Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen, getroffen. Nicht berücksichtigt werden dabei solche Entscheidungen, die Schätzungen beinhalten.

3.17.1 Grundsätze der Konsolidierung

Bei der Prüfung, ob ein Unternehmen zu konsolidieren ist, werden unter anderem folgende Kontrollfaktoren untersucht: der Zweck und die Gestaltung des Unternehmens, die relevanten Tätigkeiten und wie diese bestimmt werden, ob der Konzern durch seine Rechte die Fähigkeit hat, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen, ob der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse hat und ob der Konzern die Fähigkeit hat, seine Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rückflüsse beeinflusst wird.

Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt, ausgenommen, es gibt Anzeichen dafür, dass ein anderer Investor über die praktische Fähigkeit verfügt, die relevanten Tätigkeiten einseitig zu bestimmen.

Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden.

Ähnlich beurteilt der Konzern das Vorliegen einer Beherrschung in Fällen, in denen er nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, aber die praktische Fähigkeit zur einseitigen Lenkung der relevanten Tätigkeiten hat. Diese Fähigkeit kann in Fällen entstehen, in denen der Konzern über die Möglichkeit zur Beherrschung der relevanten Tätigkeiten aufgrund der Größe und Verteilung des Stimmrechtsbesitzes der Anteilseigner verfügt.

Zudem wird bei der Konsolidierungsprüfung eines Unternehmens auch die Möglichkeit der Beherrschung eines Teils des Beteiligungsunternehmens als fiktives separates Unternehmen, als sogenanntes Silo, berücksichtigt.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich ein oder mehrere Kontrollfaktoren der in IFRS 10 geführten Beherrschungselemente verändert haben, überprüft der Konzern die Angemessenheit zuvor getroffener Konsolidierungsentscheidungen. Zudem werden die getroffenen Entscheidungen jährlich überprüft. Dazu gehören Änderungen der Entscheidungsrechte, Änderungen vertraglicher Vereinbarungen, Änderungen der Finanzierungs-, Eigentums- oder Kapitalstrukturen sowie Änderungen nach einem auslösenden Ereignis, das in den ursprünglichen Vertragsvereinbarungen vorweggenommen wurde.

Für weitere Erläuterungen hinsichtlich im Berichtszeitraum erfolgte Änderungen im Konsolidierungskreis wird auf Tz. 6 verwiesen.

3.17.2 Konsolidierung strukturierter Unternehmen

Der Konzern nutzt im Zuge der Refinanzierung verschiedene strukturierte Unternehmen in Form von Asset-Backed-Commercial-Paper-Programmen ("ABCP-Programme").

Bei den strukturierten Unternehmen bzw. ABCP-Programmen CORAL PURCHASING (IRELAND) 2 DAC, Kebnekaise Funding Limited, Elektra Purchase No 25 DAC sowie Opusalpha Purchaser II Limited wurde eine Beherrschung eines Beteiligungsunternehmensteils als fiktives separates Unternehmen festgestellt (sogenannte Silostruktur). Zwar handelt es sich hierbei um sogenannte Multiseller, bei denen Kreditinstitute Verbriefungsvehikel gründen, um Kunden den Zugang zu spezifischen Portfolios von Vermögenswerten zu bieten und durch die Verbriefung finanzieller Vermögenswerte Marktliquidität bereitzustellen, jedoch eröffnet diese Gestaltung der Finanzierung dem Konzern den Zutritt zu einer weiteren Refinanzierungsform und generiert damit entsprechenden Nutzen. Eine Einflussmöglichkeit des GRENKE Konzerns auf den Trust bzw. auf die Geschäftsführung der strukturierten Unternehmen besteht nicht.

Eine maßgebliche Tätigkeit während der Laufzeit dieser Programme stellt die Forderungsauswahl der zu übertragenden Forderungen dar. Weiterhin wird die initiale Auswahl der Forderungen für jedes Silo nach spezifischen Auswahlkriterien festgelegt. Bei einem Ausfall der Forderungen wird die Abwicklung vom GRENKE Konzern übernommen. Die Chancen und Risiken aus den Forderungen des Silos verbleiben im GRENKE Konzern. Mit dem revolvierenden Forderungsankauf bzw. -verkauf können die variablen Rückflüsse beeinflusst werden, sodass der Beteiligungsunternehmensteil als fiktives separates Unternehmen beherrscht wird.

Bei der FCT GK 2, FCT GK 4 und der FCT GK 5 werden die Anteile des Sondervermögens von zwei Tochterunternehmen gehalten und konsolidiert. Die von den FCTs angekauften Leasingforderungen werden von den oben beschriebenen ABCP-Programmen gezeichnet. Die Anteile, die direkt und indirekt vom Konzern gehalten werden, sind ein Indiz für eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis, aber nicht das entscheidende Kriterium, da für eine Konsolidierung alle Prämissen gemäß IFRS 10 erfüllt sein müssen.

Die Konsolidierung erfolgt, da alle Kontrollfaktoren erfüllt sind und der Konzern die Wirtschaftseinheit beherrscht, indem er die Fähigkeit besitzt, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen, Anrechte auf variable Rückflüsse hat und zudem über die Fähigkeit verfügt, seine Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass er dadurch die Höhe der Rückflüsse beeinflussen kann.

Zum 31. Dezember 2022 und 2021 wie auch jeweils unterjährig bestanden für den GRENKE Konzern keine Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Folglich existieren keine erheblichen Beschränkungen aufgrund von Schutzrechten zugunsten dieser Anteilseigner.

3.17.3 Konsolidierung von Franchiseunternehmen

Der GRENKE Konzern nutzte ein Franchisemodell, um seine Expansionsstrategie in den Segmenten Leasing und Factoring in anderen Märkten umzusetzen. Dafür wurden in den dortigen Märkten von Finanzinvestoren Franchisegesellschaften gegründet, dabei hatte der jeweilige Geschäftsführer ebenfalls Geschäftsanteile des Franchiseunternehmens. Der GRENKE Konzern konnte nach circa vier bis sechs Jahren das Unternehmen mithilfe eines Vorkaufsrechts erwerben. Durch diese Strategie konnten in den vergangenen Jahren vermehrt ehemalige GRENKE Beschäftigte für die Aufgabe des Geschäftsführers und als Anteilseigner gewonnen werden. Durch die abgeschlossenen Franchisevereinbarungen räumt GRENKE Rechte ein, die dem Schutz der Franchisemarke dienen sollen. In einem typischen Franchisevertrag werden dem Franchisegeber bestimmte Entscheidungsrechte im Hinblick auf die geschäftlichen Tätigkeiten des Franchisenehmers eingeräumt. Allgemein schränken die Rechte des Franchisegebers nicht die Fähigkeit Dritter ein, Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Rendite des Franchisenehmers zu treffen. Genauso wenig erhält der Franchisegeber durch seine Rechte aus Franchisevereinbarungen notwendigerweise die Fähigkeit, gegenwärtig die Tätigkeiten zu lenken, die wesentlichen Einfluss auf die Rendite des Franchisenehmers haben. Es ist zwischen der gegenwärtigen Fähigkeit zu Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Rendite des Franchisenehmers und der Fähigkeit zu Entscheidungen zum Schutz der Franchisemarke zu unterscheiden. Der Franchisegeber hat keine Verfügungsgewalt über den Franchisenehmer, wenn Dritte über bestehende Rechte verfügen, die ihnen die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten des Franchisenehmers verleihen. Mit dem Abschluss der Franchisevereinbarung hat der Franchisenehmer die einseitige Entscheidung getroffen, sein Geschäft gemäß den Bestimmungen der Franchisevereinbarung, aber auf eigene Rechnung zu führen. Grundlegende Entscheidungen, wie beispielsweise die Wahl von Rechtsform und Finanzstruktur des Franchisenehmers, können von anderen Parteien als dem Franchisegeber dominiert werden und die Rendite des Franchisenehmers erheblich beeinflussen. Je geringer der Umfang der vom Franchisegeber bereitgestellten finanziellen Unterstützung und je geringer die Risikobelastung des Franchisegebers durch die Renditeschwankungen beim Franchisenehmer ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Franchisegeber nur Schutzrechte besitzt. Bei der Beurteilung, ob Franchisevereinbarungen und die damit einhergehende objektive Steuerung der relevanten Tätigkeiten der Franchisegesellschaften einem konsolidierungspflichtigen Verhältnis entgegenstehen oder nicht, bedarf es einer gewissen Ermessensentscheidung des Managements. Die Franchiseunternehmen werden daher gemäß IFRS 10 in den Konsolidierungskreis des GRENKE Konzerns mit einbezogen.

3.17.4 Leasing - der Konzern als Leasinggeber

Der Konzern als Leasinggeber hat bei der Analyse der Vertragsbedingungen nahezu aller Leasingverträge in der Grundmietzeit festgestellt, dass alle mit dem Eigentum der betroffenen Leasinggegenstände verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übergehen. Entsprechend werden diese Leasingverträge vollständig als Finanzierungsleasingverhältnisse abgebildet. Bei einzelnen Konzerngesellschaften sind die Leasingverträge in der Grundmietzeit derart festgelegt, dass die mit dem Eigentum der betroffenen Leasinggegenstände verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken nicht auf den Leasingnehmer übergehen. Entsprechend werden diese Verträge als Operating-Leasingverhältnisse abgebildet.

Die Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses ist mit Ermessen verbunden. Die Laufzeit eines Leasingverhältnisses umfasst die unkündbare Grundlaufzeit, in der ein Leasingnehmer zur Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt ist. Ferner sind Verlängerungszeiträume einzubeziehen, sofern die Ausübung der zugrunde liegenden Verlängerungsoption durch den Leasingnehmer als hinreichend sicher erachtet werden kann. Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, finden ebenfalls nur im Fall des Vorliegens einer hinreichenden Sicherheit Berücksichtigung.

In der Vertragsgestaltung des GRENKE Konzerns bestehen für den Leasingnehmer bis zum vereinbarten Grundlaufzeitende keine vorzeitigen Kündigungsoptionen, die er ohne die Zustimmung von GRENKE einseitig ausüben kann. Eine vorzeitige Kündigung kann nur einvernehmlich bei entsprechender Schadensfreistellung an GRENKE erfolgen. Zum festgelegten Grundlaufzeitende steht sowohl dem Leasingnehmer als auch GRENKE ein Kündigungsrecht zu.

Jedoch ist es möglich, dass der Leasingnehmer nach Beendigung der festgelegten Grundlaufzeit durch Nichtkündigen zum Grundlaufzeitende eine Verlängerung der Nutzungszeit des Leasinggegenstands erwirkt, falls GRENKE nicht selbst eine Kündigung zur Grundlaufzeit ausspricht, z. B. im Fall einer günstigen Verwertungsmöglichkeit. Bei Vertragsbeginn kann jedoch aus der Erfahrung heraus nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden, dass Leasingverhältnisse über die Grundlaufzeit hinaus weiterbestehen werden. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses entspricht somit grundsätzlich der Grundlaufzeit des Vertrags. Bei der Beurteilung des Vorliegens einer hinreichenden Sicherheit trägt der GRENKE Konzern sämtlichen Fakten und Umständen Rechnung, die dem Leasingnehmer einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung oder Nichtausübung der Verlängerungsmöglichkeit geben.

3.17.5 Leasing - der Konzern als Leasingnehmer

In seiner Rolle als Leasingnehmer trifft der GRENKE Konzern Einschätzungen, die sich auf die Höhe der nach IFRS 16 in der Bilanz angesetzten Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte auswirken. Derartige Einschätzungen betreffen beispielsweise die Ermittlung angemessener Grenzfremdkapitalzinssätze zur Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme sowie die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses.

Die Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses ist mit Ermessen verbunden, da die abgeschlossenen Immobilienverträge aus Flexibilitätsgründen regelmäßig Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten, die bei hinreichender Sicherheit über deren Ausübung bei der Ermittlung der Laufzeit des Leasingverhältnisses einzubeziehen sind. Bei der Beurteilung des Vorliegens einer hinreichenden Sicherheit trägt der GRENKE Konzern sämtlichen Fakten und Umständen Rechnung, die ihm in seiner Rolle als Leasingnehmer einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung oder Nichtausübung der Verlängerungs- oder Kündigungsoption geben.

Für weiterführende Erläuterungen zu den angesetzten Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten wird auf Tz. 5.10 verwiesen.

3.17.6 Wertminderung finanzieller Vermögenswerte

Für die Ermessensentscheidungen hinsichtlich Stufentransfers, Bonitätsbeeinträchtigung und weitere Ermessensentscheidungen im Rahmen der Ermittlung der Wertminderungen der finanziellen Vermögenswerte verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Tz. 3.5.5.

3.18 Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirkten.

Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bewertung von Rückstellungen, die Wertberichtigung von Forderungen, den Ansatz erzielbarer Restwerte im Bereich des Leasingvermögens, die Festsetzung der Parameter zur Beurteilung der Werthaltigkeit immaterieller Vermögenswerte und anderer nichtfinanzieller Vermögenswerte, die Ermittlung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Wesentliche Schätzunsicherheiten und die damit verbundenen Angabepflichten bestehen in den nachfolgend dargestellten Bereichen.

3.18.1 Annahmen im Rahmen des Werthaltigkeitstests bei der Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte

Die der Discounted-Cashflow-Bewertung der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegenden Cashflows basieren auf aktuellen Geschäftsplänen und internen Planungen. Hierbei werden Annahmen über die künftigen Ertrags- und Aufwandsentwicklungen getroffen. Dabei wurden künftige Wachstumsraten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Basis bisheriger Erfahrungswerte angenommen und bisher erzielte Ertrags- und Aufwandsverläufe unter Berücksichtigung aktueller und zu erwartender Marktentwicklungen in die Zukunft projiziert. Diese Schätzungen sowie die zugrunde liegende Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die ermittelten Werte haben. Aufgrund des aktuellen ökonomischen Gesamtumfelds sind die Schätzungen hinsichtlich der weiteren Neugeschäfts- und Renditeentwicklungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit zusätzlichen Unsicherheiten verbunden. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen führen. Für weitere Informationen zu den vorgenommenen Schätzungen verweisen wir auf Tz. 5.7.

3.18.2 Ermittlung der Wertberichtigungen (Risikovorsorge) auf Leasingforderungen

Laufende Leasingforderungen (sogenannte "performende Leasingforderungen") sind grundsätzlich gemäß den Vorschriften des IFRS 16 zu bewerten. Es ist zudem eine angemessene Risikovorsorge im Sinn des IFRS 9 zu berücksichtigen. Für die Ermittlung des erwarteten Schadens und damit der Risikovorsorge verwendet der GRENKE Konzern das Expected-Credit-Loss-Modell (ECL). Dabei ergibt sich der ECL als Multiplikation der drei Parameter: Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default - PD), Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default - LGD) und Forderungshöhe bei Ausfall (Exposure at Default - EaD). Durch diese Standardformel zur Ermittlung des erwarteten Schadens wird berücksichtigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls ist (PD), welcher maximal mögliche Schaden bei Ausfall zu erwarten ist (EaD) und wie hoch letztlich der tatsächliche Schaden ausfällt (LGD). Je nachdem, ob der Zwölfmonatszeitraum oder die gesamte Restlaufzeit betrachtet wird, kommen unterschiedliche Modelle zur Schätzung der Parameter zum Einsatz, die dem betrachteten Zeitraum Rechnung tragen.

Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Parameter.

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PD: Das Modell für die Ausfallwahrscheinlichkeit wird mithilfe eines anerkannten, mathematischstatistischen Verfahrens bestimmt. Das Modell gewichtet Eingangsvariablen und ermittelt basierend darauf eine Schätzung für die Ausfallwahrscheinlichkeit bis zum tatsächlichen Vertragsende. In die PD-Modelle fließen Variablen aus drei Bereichen ein. Diese sind kundenspezifische Variablen, vertragsspezifische Variablen und Variablen, die etwas über das beobachtete Zahlungsverhalten des Leasingnehmers aussagen. Makroökonomische Größen fließen in Form von landesspezifischen Parametern, die auf das jeweilige Länderrisiko abstellen, in unsere Modelle ein. Länder, für die keine ausreichende Datengrundlage zur Ermittlung einer eigenen PD vorliegt, werden zusammengefasst. Zudem werden verschiedene Szenarien für die Entwicklung makroökonomischer Größen berücksichtigt. Abgezielt wird hierbei auf zukunftsgerichtete Informationen bzgl. der Größen Bruttoinlandsprodukt und Arbeitslosenquote in den einzelnen Ländern. Die Wahrscheinlichkeiten der möglichen Entwicklungen makroökonomischer Größen werden einer von der EZB veröffentlichten Befragung professioneller Prognostiker entnommen. Der letztendliche Einfluss auf die PD und somit die Risikovorsorge innerhalb der einzelnen Szenarien wird mittels interner Daten bestimmt. Durch die abschließende Gewichtung der aus dem internen Datenbestand abgeleiteten PD innerhalb der einzelnen makroökonomischen Szenarien mit deren Eintrittswahrscheinlichkeiten gemäß der EZB-Expertenumfrage ergibt sich schließlich die für die Risikovorsorge maßgebliche PD.

EaD: Das EaD ermitteln wir für Leasingforderungen als Summe der ausstehenden Raten und des IFRS-Restwerts zum Schadenszeitpunkt. Da der Zeitpunkt, zu dem das Schadensereignis eintritt, zum Stichtag unbekannt ist, wird basierend auf Erfahrungen der Vergangenheit eine Annahme über die Verteilung der Schadensereignisse im Beobachtungszeitraum getroffen und im EaD-Modell berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt mit dem internen Zins des betreffenden Leasingvertrags.

LGD: Die LGD-Modelle reflektieren die Erfahrungen mit Schadensfällen der Vergangenheit und bestimmen als Quote, wie hoch der Anteil des Schadens am geschätzten EaD liegen wird. Bei Ländern, für die keine ausreichende Datengrundlage zur Ermittlung der LGDs vorliegt, werden Durchschnittswerte des GRENKE Konzerns herangezogen.

Das ECL-Modell wird inklusive der Inputparameter und der Teilmodelle anlassbezogen und mindestens einmal jährlich validiert und gegebenenfalls aktualisiert.

Gekündigte bzw. rückständige Leasingverträge (sogenannte "nicht performende Leasingforderungen") sind ebenfalls gemäß den Vorschriften des IFRS 16 zu bewerten. Dabei werden angemessene Wertberichtigungen nach IFRS 9 berücksichtigt. Die Höhe der erforderlichen Wertberichtigungen wird anhand von Prozentsätzen und Bearbeitungsklassen ermittelt. Die Erhebung der Prozentsätze erfolgt mithilfe statistischer Verfahren, welche sowohl Zahlungen als auch Zahlungserwartungen inkludieren. Die Sätze werden einmal jährlich auf ihre Gültigkeit mittels Backtesting hin überprüft. Die Bearbeitungsstände sind in Bearbeitungsklassen (BA-Klassen) zusammengefasst, die unter Risikogesichtspunkten gebildet wurden.

Folgende Tabelle veranschaulicht die Bearbeitungsklassen im Leasinggeschäft:

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BA-Klasse Bezeichnung
0 Laufender Vertrag ohne Rückstand
1 Laufender Vertrag mit Rückstand
2 Gekündigter Vertrag mit bedienter Teilzahlungsvereinbarung
3 Gekündigter Vertrag (gerade gekündigt oder Mahnbescheid beantragt)
4 Klageverfahren (unmittelbar oder nach Widerspruch zum Mahnbescheid)
5 Pfändungsauftrag erteilt /​ Inkassobüro beauftragt
6 Eidesstattliche Versicherung (beantragt oder abgegeben) und beantragtes, nicht abgeschlossenes Insolvenzverfahren
7 Ausgebucht
8 In Abwicklung (ungekündigt)
9 Erledigt (vollständig bezahlt)

Die Bearbeitungsklassen 2 bis 7 werden der Stufe 3 zugeordnet, da die Verträge aufgrund von Zahlungsstörungen gekündigt wurden und somit bonitätsbeeinträchtigt sind. Der Wertberichtigungssatz bewegt sich zwischen 30 und 100 Prozent. Die Bearbeitungsklassen 0 und 1 werden im Rahmen der laufenden Leasingforderungen einer Wertminderung unterzogen.

Post-Model-Adjustments

Zusätzlich zu der auf Basis des bestehenden IFRS-9-Modells ermittelten Risikovorsorge, wurden Post-Model-Adjustments gebildet. Für alle Leasingverträge wurde in Summe ein Adjustment in Höhe von 57.321 TEUR bilanziert, welches die zusätzlichen Unsicherheiten aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine für den GRENKE Konzern und die damit verbundenen möglichen Folgen wie Rezession, Liefer- und Energieengpässe sowie Inflation abdecken soll. Zum einen erfolgte die Ermittlung der Post-Model-Adjustments mittels Berücksichtigung makroökonomischer Faktoren auf die gebildete Risikovorsorge auf rückständige Leasingverträge. Die Bildung der Faktoren erfolgte auf Landesebene, um den unterschiedlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft in den verschiedenen Ländern Rechnung zu tragen. Bei den laufenden Leasingverträgen wurden zum Stichtag aktualisierte Parameter zur Abbildung makroökonomischer Rahmenbedingungen bereits im Modell berücksichtigt, sodass kein weiteres Adjustment erforderlich war. Zum anderen wurde eine erhöhte Risikovorsorge auf jene Forderungen gebildet, die in der Vergangenheit gestundet wurden, da davon auszugehen ist, dass diese Kunden bei einem erneuten Rückgang der Wirtschaft und erhöhten Kosten aufgrund von Liefer- und Energieengpässen einem erhöhten Ausfallrisiko unterliegen. Konkret wurde für Leasingverträge, welche in der Vergangenheit gestundet waren und welche zum Stichtag der IFRS-9-Stufe 1 zuzuordnen sind, eine Risikovorsorge entsprechend der IFRS-9-Stufe 2 bzw. 3 gebildet. Für Verträge der IFRS-9-Stufe 2 wurde eine Risikovorsorge entsprechend der IFRS-9-Stufe 3 gebildet. Ehemals gestundete Verträge, für welche eine Teilzahlungsvereinbarung besteht und welche sich in der BA-Klasse 2 befinden, werden, um das erhöhte Risiko darzustellen, mit einem höheren Wertberichtigungssatz korrigiert. Die in der Vergangenheit gebildeten coronabedingten Post-Model-Adjustments wurden zum Stichtag aufgelöst.

3.18.3 Ermittlung der Wertberichtigungen (Risikovorsorge) auf Forderungen des Factoringgeschäfts

Laufende Factoringforderungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es ist eine angemessene Risikovorsorge im Sinn des IFRS 9 zu berücksichtigen. Für die Ermittlung des erwarteten Schadens und damit zur Risikovorsorge verwendet der GRENKE Konzern analog zu den Leasingforderungen das Expected-Credit-Loss-Modell (ECL).

Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Parameter.

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PD: Das Modell für die Ausfallwahrscheinlichkeit wird mithilfe eines anerkannten mathematischstatistischen Verfahrens bestimmt. Das Modell gewichtet Eingangsvariablen und ermittelt basierend darauf eine Schätzung für die Ausfallwahrscheinlichkeit. In unsere PD-Modelle fließen Variablen ein, die Aussagen über den Kunden, den Debitor und die Forderung sowie den aktuellen Überfälligkeitsstatus geben.

EaD: Das EaD wird für Factoringforderungen als offener Betrag zum Ausfallzeitpunkt definiert. Da Factoringforderungen eine festgelegte Fälligkeit aufweisen, bestehen faktisch keine bzw. nur in einem sehr geringen Maß Schätzunsicherheiten über die Höhe und den Zeitpunkt der zum etwaigen Ausfall ausstehenden Forderung.

LGD: Die LGD-Modelle reflektieren die Erfahrungen mit Schadensfällen der Vergangenheit und bestimmen als Quote, wie hoch der Anteil des Schadens am geschätzten EaD zukünftig liegen wird. Die Ermittlung des LGDs erfolgt auf Länderebene. Bei Ländern, für die keine ausreichende Datengrundlage zur Ermittlung der LGDs vorliegt, wird die für Deutschland ermittelte LGD angesetzt.

Das ECL-Modell wird inklusive der Inputparameter und der Teilmodelle anlassbezogen und mindestens einmal jährlich validiert und gegebenenfalls aktualisiert.

Rückständige Factoringforderungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, dabei werden angemessene Wertberichtigungen erfasst. Die Höhe der erforderlichen Wertberichtigungen wird anhand von Prozentsätzen und Bearbeitungsklassen ermittelt. Die Ermittlung der Prozentsätze erfolgt mithilfe statistischer Verfahren. Die Bearbeitungsstände sind in Bearbeitungsklassen (BA-Klassen) zusammengefasst.

Folgende Tabelle veranschaulicht die Bearbeitungsklassen im Factoringgeschäft:

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BA-Klasse Bezeichnung
0 Forderung in Warteposition
1 Nicht fällige und fällige Forderungen vor Inkassomaßnahmen
2 Fällige Forderungen in der eigenen Inkassobearbeitung
3 Fällige Forderungen in Bearbeitung durch Fremdinkasso und/​oder mit bedienter Ratenzahlungsvereinbarung
4 Fällige Forderung unmittelbar vor oder nach Mahnbescheid-Beantragung
5 Fällige Forderung unmittelbar vor oder nach Klageerhebung
6 Fällige Forderung bei insolventem Debitor
7 Ausgebuchte Forderung
8 Vollständig bezahlte Forderung

Bei den Bearbeitungsklassen 2 bis 7 ist aufgrund von Zahlungsstörungen von einer Wertminderung auszugehen. Dabei wird eine der BA-Klasse entsprechende Werthaltigkeit zugrunde gelegt, deren Wertberichtigungssatz zwischen 1,5 und 100 Prozent beträgt. Die Bearbeitungsklassen 0 und 1 werden im Rahmen der laufenden Factoringforderungen einer Wertminderung unterzogen. Die Wertberichtigungssätze werden mithilfe von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und statistischer Verfahren berechnet und auf die Zukunft projiziert.

3.18.4 Ermittlung der Wertberichtigungen (Risikovorsorge) aus dem Kreditgeschäft

Forderungen aus dem Kreditgeschäft sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es ist eine angemessene Risikovorsorge im Sinn des IFRS 9 zu berücksichtigen. Für die Ermittlung des erwarteten Schadens und damit zur Risikovorsorge verwendet der GRENKE Konzern analog zu den Leasingforderungen das Expected-Credit-Loss-Modell (ECL). Folgende Teilportfolien sind für das Kreditgeschäft zu unterscheiden: Existenzgründerdarlehen, Mikrokredite und sonstige Darlehen. Für die Forderungen aus Mikrokrediten besteht in vollem Umfang eine Bürgschaft durch den Mikrokreditfonds Deutschland, sodass für dieses Portfolio eine LGD von null und somit keine Risikovorsorge gebildet wurde.

Für die verbleibenden zwei Portfolien sind die einzelnen Parameter des ECL-Modells wie folgt definiert.

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PD: Das Modell für die Ausfallwahrscheinlichkeit wird, soweit vorhanden, mithilfe eines VR-Rating-Verfahrens für Firmenkunden bestimmt. Ansonsten erfolgt die Modellierung mithilfe historischer Erfahrungswerte zu Ausfällen. Das VR-Rating wird monatlich aktualisiert und analysiert neben den Kundeninformationen insbesondere deren Zahlungsverhalten. Außerdem werden verschiedene Szenarien für die Entwicklung makroökonomischer Größen berücksichtigt. Abgezielt wird hierbei auf zukunftsgerichtete Informationen bzgl. der Größen Bruttoinlandsprodukt und Arbeitslosenquote in den einzelnen Ländern. Die Wahrscheinlichkeiten der möglichen Entwicklungen makroökonomischer Größen werden einer von der EZB veröffentlichten Befragung professioneller Prognostiker entnommen. Der letztendliche Einfluss auf die PD und somit die Risikovorsorge innerhalb der einzelnen Szenarien wird mittels interner Daten bestimmt. Durch die abschließende Gewichtung der aus dem internen Datenbestand abgeleiteten PD innerhalb der einzelnen makroökonomischen Szenarien mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß der EZB-Expertenumfrage ergibt sich schließlich die für die Risikovorsorge maßgebliche PD.

EaD: Das EaD ermitteln wir für Forderungen aus dem Kreditgeschäft als offenen Kapitalsaldo. Da der Zeitpunkt, zu dem das Schadensereignis eintritt, zum Stichtag unbekannt ist, wird basierend auf Erfahrungen der Vergangenheit eine Annahme über die zukünftige Verteilung der Schadensereignisse im Beobachtungszeitraum getroffen und im EaD-Modell berücksichtigt.

LGD: Die LGD-Modelle reflektieren die Erfahrungen mit Schadensfällen der Vergangenheit und bestimmen als Quote, wie hoch der Anteil des Schadens am geschätzten EaD zukünftig liegen wird. Die Bestimmung erfolgt pro Portfolio.

Das ECL-Modell wird inklusive der Inputparameter und der Teilmodelle anlassbezogen und mindestens einmal jährlich validiert und gegebenenfalls aktualisiert.

3.18.5 Ermittlung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es ist eine angemessene Risikovorsorge im Sinn des IFRS 9 zu berücksichtigen. Für die Ermittlung des erwarteten Schadens und damit der Risikovorsorge verwendet der GRENKE Konzern analog zu den Leasingforderungen das Expected-Credit-Loss-Modell (ECL).

Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Parameter.

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PD: Das Modell für die Ausfallwahrscheinlichkeit wird mithilfe von Expertenschätzungen basierend auf internen Informationen ermittelt.

EaD: Das EaD für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird als offener Betrag zum Ausfallzeitpunkt definiert. Da Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine festgelegte Fälligkeit aufweisen, bestehen faktisch keine bzw. nur in einem sehr geringen Maß Schätzunsicherheiten über die Höhe und den Zeitpunkt der zum etwaigen Ausfall ausstehenden Forderung.

LGD: Die LGD-Modelle reflektieren die Erfahrungen mit Schadensfällen der Vergangenheit und bestimmen als Quote, wie hoch der Anteil des Schadens am geschätzten EaD zukünftig liegen wird. Als LGD wurde für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Expertenschätzung, die auch aufsichtsrechtliche Vorschriften einbezieht, vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die bonitätsbeeinträchtigt sind, sind der Stufe 3 des IFRS-9-Wertminderungsmodells zugewiesen. Die Höhe des Wertminderungsaufwands orientiert sich analog an den BA-Klassen im Leasinggeschäft und wird einzelfallbasiert bestimmt. In einzelnen Ländern erfolgt beruhend auf Erfahrungen aus der Vergangenheit bereits eine 100-prozentige Wertberichtigung für alle Forderungen, die mehr als sechs Monate überfällig sind.

Das ECL-Modell wird anlassbezogen und mindestens einmal jährlich validiert und gegebenenfalls aktualisiert.

3.18.6 Berücksichtigung kalkulierter Restwerte am Ende der Vertragslaufzeit im Rahmen der Ermittlung des Barwerts von Leasingforderungen

Nicht garantierte (kalkulierte) Restwerte werden im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der Leasingforderungen gemäß der Definition des IFRS 16 berücksichtigt. Die kalkulierten Restwerte am Ende der Vertragslaufzeit ermitteln sich in Abhängigkeit von der Laufzeitgruppe des jeweiligen Leasingvertrags und beinhalten das erwartete Nachgeschäft am Ende der Laufzeit, basierend auf historischen Erfahrungswerten. Für Zugänge seit dem 1. Januar 2022 betragen sie zwischen 1 und 25 Prozent der Anschaffungskosten (Vorjahr: seit dem 1. Januar 2021 zwischen 1 und 25,5 Prozent). Die kalkulierten Restwerte werden dabei anhand statistischer Auswertungen im Rahmen einer bestmöglichen Schätzung angesetzt. Im Fall eines Absinkens der tatsächlich im Nachgeschäft (bestehend aus Verwertung und sogenannter Nachmiete) erzielbaren Erlöse wird eine Abwertung der Leasingforderungen berücksichtigt, wohingegen ein Anstieg unberücksichtigt bleibt.

3.18.7 Ansatz von Leasinggegenständen in Verwertung zu kalkulierten Restwerten

Die Bewertung der Leasinggegenstände in Verwertung erfolgt auf Basis der Verwertungserlöse, die über das vergangene Geschäftsjahr im Durchschnitt je Altersklasse in Bezug auf die ursprünglichen Anschaffungskosten erzielt werden konnten. Leasinggegenstände in der Verwertung werden in Abhängigkeit von ihrer tatsächlichen Verwertbarkeit mit den aus der Vergangenheit ermittelten Restwerten bewertet. Die angesetzten Restwerte betragen zum Stichtag zwischen 2,5 und 19,6 Prozent (Vorjahr: zwischen 2,2 und 15,3 Prozent) der ursprünglichen Anschaffungskosten. Sofern eine Verwertung aufgrund des Zustands des entsprechenden Gegenstands unrealistisch erscheint, wird dieser erfolgswirksam abgeschrieben.

3.18.8 Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten

Die beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, die nicht mithilfe von Daten aus aktiven Märkten abgeleitet werden können, werden unter der Verwendung von Bewertungsverfahren bestimmt. Die Inputparameter dieser Modelle stützen sich, soweit möglich, auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maß eine Ermessensentscheidung dar. Die Ermessensentscheidungen betreffen Inputparameter wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der Annahmen bezüglich dieser Inputparameter können sich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente auswirken. Sind beobachtbare Preise und Parameter verfügbar, werden sie für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts genutzt, ohne dass Einschätzungen im großen Umfang erforderlich wären.

3.18.9 Ansatz und Bewertung latenter Steuern auf Verlustvorträge

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maß erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.

3.18.10 Ansatz und Bewertung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Aufgrund der Komplexität der Steuergesetzgebung ergeben sich möglicherweise unterschiedliche Auslegungen und Interpretationen von Steuergesetzen durch den Steuerpflichtigen und die lokale Finanzbehörde. Dadurch kann es zu nachträglichen Steuerzahlungen für vergangene Geschäftsjahre kommen. Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerrückstellungen gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der besten Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Steuerforderungen aus unsicheren Steuerpositionen werden dann bilanziert, wenn es wahrscheinlich und damit hinreichend gesichert ist, dass sie realisiert werden können. Die Annahmen basieren auf der Einschätzung der Unternehmensleitung, in welcher Höhe unsichere Steuerpositionen angesetzt werden können.

3.19 Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Als kurzfristig definieren wir die Restlaufzeit beziehungsweise den Zeitpunkt der voraussichtlichen Realisierung oder Erfüllung, wenn zwischen dem Abschlussstichtag und dem Fälligkeitstermin weniger als ein Jahr liegt. Finanzinstrumente ohne vertragliche Fälligkeiten, den Posten "Kassenbestand und Sichtguthaben" sowie tatsächliche Ertragsteuern stufen wir grundsätzlich als kurzfristig ein. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

4. Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Zinsergebnis

4.1.1 Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft

Die Zinsen und ähnlichen Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft setzen sich wie folgt zusammen:

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TEUR 2022 2021
Zinserträge aus dem Leasinggeschäft 397.665 410.932
Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Factoringgeschäft 10.893 8.373
Zinserträge aus dem Kreditgeschäft der Bank 4.955 5.509
SUMME 413.513 424.814

4.1.2 Aufwendungen aus der Verzinsung der Refinanzierung inklusive Einlagengeschäft

Die Aufwendungen aus der Verzinsung der Refinanzierung inklusive Einlagengeschäft setzen sich wie folgt zusammen:

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TEUR 2022 2021
Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung (ohne Einlagengeschäft) 61.568 47.461
Zinsaufwendungen aus dem Einlagengeschäft 7.432 10.568
SUMME 69.000 58.029

4.2 Schadensabwicklung und Risikovorsorge

Die Aufwendungen aus Schadensabwicklung und Risikovorsorge setzen sich wie folgt zusammen:

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TEUR 2022 2021
RISIKOVORSORGE UND SCHADENSABWICKLUNG LEASINGGESCHÄFT 105.243 139.920
Wertminderung Leasing - 53.617 35.348
Sonstige Risikovorsorge und Schadensabwicklung Leasing 158.495 104.094
Abschreibung aus gekündigten Operating-Leasingverhältnissen 189 309
Aufwand aus Abgang Restbuchwerte Operating-Leasingverhältnisse 176 169
RISIKOVORSORGE UND SCHADENSABWICKLUNG KREDITGESCHÄFT BANK 14.331 2.132
Wertminderung Kreditgeschäft Bank 14.166 2.125
Sonstige Risikovorsorge und Schadensabwicklung Kreditgeschäft 165 7
RISIKOVORSORGE UND SCHADENSABWICKLUNG FACTORINGGESCHÄFT 74 298
Wertminderung Factoringgeschäft - 528 - 343
Sonstige Risikovorsorge und Schadensabwicklung Factoring 602 641
RISIKOVORSORGE UND SCHADENSABWICKLUNG FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 789 435
Wertminderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 365 - 349
Sonstige Risikovorsorge und Schadensabwicklung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 424 784
SUMME 120.437 142.785
davon Wertminderung - 39.614 36.781

4.3 Ergebnis aus dem Servicegeschäft

In der Position sind zum einen Erträge und Aufwendungen aus dem Service-and-Protection-Geschäft (Abwicklung von Sachversicherungen im Rahmen des Leasinggeschäfts) enthalten. Zum anderen sind in dieser Position die Erlöse und Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen inbegriffen. Der Effekt aus Hochinflation resultiert aus der Anwendung des IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" im Rahmen des Leasinggeschäfts in der Türkei.

Die Erlöse und Aufwendungen aus dem Servicegeschäft setzen sich wie folgt zusammen:

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TEUR 2022 2021
Erlöse aus dem Service-and-Protection-Geschäft 133.272 128.424
Aufwendungen aus dem Service-and-Protection-Geschäft 9.438 9.054
ERGEBNIS AUS DEM SERVICE-AND-PROTECTION-GESCHÄFT 123.834 119.370
Erlöse aus Operating-Leasingverhältnissen 24.357 20.956
Abschreibung Leasinggegenstände Operating-Leasingverhältnisse 28.525 21.161
Effekt aus Hochinflation 4.365 0
ERGEBNIS AUS OPERATING-LEASING-VERHÄLTNISSEN 197 - 205
SUMME 124.031 119.165

4.4 Ergebnis aus dem Neugeschäft

Das Ergebnis aus dem Neugeschäft setzt sich wie folgt zusammen:

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TEUR 2022 2021
Aktivierte anfängliche direkte Kosten 23.132 24.333
Erlöse aus Vormieten 10.341 7.674
Servicegebühren der Bereitstellung 6.693 4.104
Provisionsergebnisse aus dem Kreditgeschäft/​ Factoringgeschäft 495 455
Sonstiges 12 19
ERGEBNIS AUS DEM NEUGESCHÄFT 40.673 36.585

Bezogen auf die leasingvertragsspezifische Kalkulation werden im Ergebnis aus dem Neugeschäft insbesondere die anfänglichen direkten Kosten und Erlöse aus Vormieten und Servicegebühren der Bereitstellung ausgewiesen. Die anfänglichen direkten Kosten beinhalten überwiegend Händlerprovisionen, Boni, variable Vergütungsbestandteile und andere anfängliche direkte Kosten, die bei der Erlangung eines Leasingverhältnisses entstanden sind. Die Darstellung der Aktivierung der anfänglichen direkten Kosten erfolgt nach dem Bruttoansatz, d. h. der Ausweis der angefallenen Kosten bleibt in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

4.5 Verwertungsmehr-(+)/​ -minderergebnis (-)

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TEUR 2022 2021
Buchgewinne/​-verluste aus dem Abgang nach Grundmietzeitende 1.631 - 5.408
Buchverluste aus vorzeitig einvernehmlicher Vertragsauflösung - 4.752 - 311
ERGEBNIS - 3.121 - 5.719

Das Verwertungsmehr-/​minderergebnis besteht aus den Buchgewinnen/​-verlusten aus Leasingvertragsabgängen nach der vereinbarten Grundmietzeit und Buchverlusten aus vorzeitig einvernehmlicher Vertragsauflösung. Die Erlösbestandteile des sogenannten Nachgeschäfts werden im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen als Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft ausgewiesen.

4.6 Personalaufwand

Der Personalbestand (ohne Vorstand) auf Basis einer Kopfzählung des GRENKE Konzerns betrug im Geschäftsjahr durchschnittlich 1.954 (Vorjahr: 1.865). Weitere 47 (Vorjahr: 62) Beschäftigte befanden sich in der Ausbildung.

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Anzahl Mitarbeitende 2022 2021
Europa 1.847 1.762
davon Deutschland 814 760
davon Frankreich 170 164
davon Italien 205 204
Übrige Länder 107 103
GRENKE KONZERN 1.954 1.865

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden (ohne Vorstand) nach Vollzeitäquivalent belief sich auf 1.878 (Vorjahr: 1.794). Seit 2021 werden Mitarbeitende in Elternzeit nicht mehr in den Personalbestand mit einbezogen.

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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TEUR 2022 2021
Gehälter 122.637 105.454
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 26.430 22.076
SUMME 149.067 127.530

In den Gehältern werden Abfindungen in Höhe von 1.284 TEUR (Vorjahr: 3.314 TEUR) dargestellt.

Im Personalaufwand saldiert sind Zuwendungen der öffentlichen Hand aufgrund der Covid-19-Pandemie in Höhe von 100 TEUR (Vorjahr: 348 TEUR) sowie andere Zuschüsse in Höhe von 39 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die Zuschüsse sind auf die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Reduktion der Sozialabgaben sowie sonstige Zuschüsse in verschiedenen Ländern zurückzuführen.

Für die bestehenden leistungsorientierten Pensionspläne wurde ein Nettopensionsaufwand in den Personalkosten für das Geschäftsjahr 2022 von insgesamt 588 TEUR (Vorjahr: 602 TEUR) erfasst. Des Weiteren waren im Personalaufwand 1.531 TEUR (Vorjahr: 1.323 TEUR) für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm des französischen Tochterunternehmens inkludiert.

Der Aufwand nach Kostenarten stellt sich wie folgt dar:

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TEUR 2022 2021
Personalaufwand 149.067 127.530
Aktivierte Eigenleistungen 2.243 1.757
SUMME PERSONALAUFWAND 151.310 129.287

4.7 Abschreibungen und Wertminderungen

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TEUR 2022 2021
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 7.298 9.139
Geschäftsausstattung 4.817 5.523
Geschäfts- oder Firmenwerte 5.923 2.698
Bürogebäude 1.157 1.061
Nutzungsrechte 13.112 13.063
Finanzanlagen 158 0
SUMME 32.465 31.484

In Bezug auf Aufwendungen aus Wertminderung für Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte verweisen wir auf Tz. 5.6 bis Tz. 5.8. Hinsichtlich der Abschreibung der nach IFRS 16 als Leasingnehmer aktivierten Nutzungsrechte wird auf Tz. 5.10 verwiesen.

Der Aufwand nach Kostenarten stellt sich wie folgt dar:

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TEUR 2022 2021
Abschreibungen und Wertminderungen 32.465 31.484
Abschreibungen Operating-Leasingverhältnisse, die im Ergebnis aus dem Servicegeschäft ausgewiesen werden 28.525 21.161
Abschreibungen Operating-Leasingverhältnisse, die in der Risikovorsorge des Leasinggeschäfts ausgewiesen werden 189 309
SUMME ABSCHREIBUNGEN 61.179 52.954

4.8 Vertriebs- und Verwaltungsaufwand (ohne Personalaufwand)

Die Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen gliedern sich in folgende Kategorien:

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TEUR 2022 2021
Betriebskosten 29.458 20.439
Beratungs- und Prüfungskosten 22.194 38.297
Vertriebskosten (ohne Provisionen und Boni) 15.693 11.730
Verwaltungskosten 16.959 16.971
Sonstige Steuern 3.971 3.115
IT-Projektkosten 8.602 6.170
Vergütung der Kontrollgremien 786 434
SUMME 97.663 97.156

Der Rückgang der Beratungs- und Prüfungskosten ergibt sich im Wesentlichen aus dem Wegfall der im Vorjahr zusätzlich entstandenen Rechts- und Beratungskosten im Nachgang der anlassbezogenen Sonderprüfung nach § 44 (1) Satz 2 KWG.

Die Beratungskosten im Rahmen der Mehrheitserwerbe der Franchisegesellschaften beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 1.327 TEUR (Vorjahr: 441 TEUR).

Informations-(IT-)Projektkosten, die keine Aktivierung als Entwicklungskosten begründen, entstehen insbesondere durch Projekte zur Prozessoptimierung der zentralen und standardisierten IT-Prozesse durch Hinzuziehung externer Expertise.

Der Aufwand nach Kostenarten stellt sich wie folgt dar:

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TEUR 2022 2021
Vertriebs- und Verwaltungsaufwand 97.663 97.156
Aufwendungen aus dem Service-and-Protection-Geschäft 9.438 9.054
An Händler bezahlte Provisionen und Boni, die im Ergebnis aus dem Neugeschäft ausgewiesen werden 57.234 37.095
SUMME VERTRIEBS- UND VERWALTUNGSAUFWAND 164.335 143.305

4.9 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

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TEUR 2022 2021
Währungsumrechnungsdifferenzen 8.708 3.491
Erlösschmälerungen 3.612 3.389
Buchverluste aus dem Verkauf von Büro- und Geschäftsausstattung 461 2
Periodenfremde Aufwendungen 94 3.334
Übrige Posten 1.114 3.890
SUMME 13.989 14.106

Die periodenfremden Aufwendungen im Vorjahr resultieren aus Vertragsanpassungen im Leasinggeschäft des Vorjahres.

4.10 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:

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TEUR 2022 2021
Erlöse aus Mahngebühren 1.261 920
Wartungserlöse 398 45
Sonstige Erlöse mit Leasingnehmern 956 1.046
Erlöse aus dem Verkauf von Waren 93 76
Bestandsveränderung - 45 - 71
Periodenfremde Erträge 605 173
Erlöse Kontoführung 346 309
Mieterträge 102 118
Buchgewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen 72 23.720
Auflösung sonstiger Rückstellungen 52 235
Staatliche Zuschüsse 292 0
Übrige Posten 1.371 2.184
SUMME 5.503 28.755

4.11 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Nachfolgend sind die Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) dargestellt:

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TEUR Segment 2022 2021
ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN (IFRS 15)      
Bruttoerlöse aus dem Service-and-Protection-Geschäft (Servicegeschäft) Leasing 133.272 128.424
Servicegebühr für Bereitstellung Leasing 6.693 4.104
Erlöse aus Mahngebühren Leasing 1.246 904
Erlöse aus Mahngebühren Factoring 15 16
Sonstige Erlöse mit Leasingnehmern Leasing 956 1.046
Verkauf von Leasingobjekten Leasing 182.309 170.460
Provisionseinnahmen aus dem Bankgeschäft Bank 495 455
SUMME   324.986 305.409

Der Rückgang der Buchgewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen resultiert aus dem Verkaufserlös der Beteiligung an der viafintech GmbH in Höhe von 23.715 TEUR im Vorjahr.

4.12 Erlöse und sonstige Umsatzerlöse

Nachfolgend sind die Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) und sonstige Umsatzerlöse (IFRS 9, IFRS 16) dargestellt:

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TEUR 2022 2021
ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN (IFRS 15) 324.986 305.409
SONSTIGE UMSATZERLÖSE (IFRS 9, IFRS 16)    
Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Finanzierungsgeschäft 413.513 424.814
Erlöse aus Operating-Leasingverhältnissen 24.357 20.956
Erlösanteile aus Vormieten 10.341 7.674
SUMME 773.197 758.853

4.13 Ertragsteuern

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TEUR 2022 2021
Laufende Steuern 22.141 27.836
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Deutschland) 143 121
Ausländische Ertragsteuern 21.998 27.715
Latente Steuern 4.708 479
Deutschland - 5.482 5.326
Ausland 10.190 - 4.847
SUMME 26.849 28.315

Unter den laufenden Steuern sind Aufwendungen in Höhe von 2.592 TEUR (Vorjahr: 704 TEUR) aus Vorjahren enthalten.

4.13.1 Überleitungsrechnung zwischen dem durchschnittlichen effektiven und dem erwarteten Steuersatz

Die Überleitung des erwarteten anzuwendenden Steuersatzes der GRENKE AG auf den effektiven Steuersatz, bezogen auf den Vorsteuergewinn (100 Prozent), ergibt sich wie folgt:

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Anzuwendender Steuersatz 2022 2021
Gewerbesteuer 14,13 % 14,02 %
Körperschaftsteuer 15,00 % 15,00 %
Solidaritätszuschlag 0,83 % 0,83 %
DURCHSCHNITTLICHER ERWARTETER STEUERSATZ GRENKE AG 29,96 % 29,85 %
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 7,33 % 5,03 %
Veränderungen aufgrund ausländischer Steuern - 14,40 % - 14,89 %
Effekte Steuersatzänderungen 0,84 % - 1,08 %
Verzicht auf den Ansatz 1 atenter Steuern auf Verluste 3,04 % 3,60 %
Steuerlich nicht wirksame Firmenwertabschreibung 1,60 % 0,65 %
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge - 6,86 % - 2,39 %
Steuernachzahlungen und -erstattungen aus Vorjahren 2,33 % 0,57 %
Steuervergünstigungen 0,00 % 0,00 %
Sonstiges 0,34 % 1,59 %
DURCHSCHNITTLICHER EFFEKTIVER STEUERSATZ KONZERN 24,18 % 22,93 %

4.14 Ergebnis je Aktie

Das auf die Aktionäre der GRENKE AG entfallende Konzernergebnis in Höhe von 81.307 TEUR (Vorjahr: 90.134 TEUR) liegt der Berechnung sowohl des verwässerten als auch des unverwässerten Ergebnisses zugrunde. Ein Verwässerungseffekt ergab sich weder im Geschäftsjahr 2022 noch im Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie beträgt für das Berichtsjahr 1,75 EUR (Vorjahr: 1,94 EUR).

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Stück 2022 2021
Ausgegebene Aktien zu Beginn der Periode 46.495.573 46.495.573
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien zum Ende der Periode 46.495.573 46.495.573
Ausgegebene Aktien zum Ende der Periode 46.495.573 46.495.573
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TEUR 2022 2021
Auf Stammaktionäre der GRENKE AG entfallendes Ergebnis 81.307 90.134
Auf Hybridkapitalgeber der GRENKE AG entfallendes Ergebnis 9.068 9.404
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis - 6.191 - 4.353
KONZERNERGEBNIS 84.184 95.185

5. Ausgewählte Angaben zur Bilanz

5.1 Zahlungsmittel

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Kontoguthaben bei Kreditinstituten 122.192 213.805
Guthaben auf Zentralbankkonten 326.614 639.252
Kassenbestand 38 14
SUMME 448.844 853.071

Für Zwecke der Kapitalflussrechnung setzen sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wie folgt zusammen:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Zahlungsmittel laut Bilanz 448.844 853.071
Abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten 239 111
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE LT. KAPITALFLUSSRECHNUNG 448.605 852.960

5.2 Leasingforderungen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeit der nicht diskontierten Leasingzahlungen aus Leasingverhältnissen, die bei Beginn des Leasingverhältnisses als Finanzierungsleasing klassifiziert wurden:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Zum Stichtag ausstehende Leasingzahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen    
Bis zu 1 Jahr 2.091.397 2.013.249
1 bis 2 Jahre 1.463.163 1.442.795
2 bis 3 Jahre 927.828 909.100
3 bis 4 Jahre 527.037 449.537
4 bis 5 Jahre 230.406 175.006
Mehr als 5 Jahre 37.224 31.255
GESAMT 5.277.055 5.020.942
+ nicht garantierte Restwerte 692.976 702.047
BRUTTOINVESTITION 5.970.031 5.722.989
- nicht realisierter (ausstehender) Finanzertrag 685.009 629.104
NETTOINVESTITION 5.285.022 5.093.885

Die Überleitung der Bruttoinvestition beinhaltet lediglich am Bilanzstichtag noch laufende Verträge. Um von der Nettoinvestition zum ausgewiesenen Buchwert der Leasingforderungen in der Bilanz zu gelangen, sind folgende Anpassungen durchzuführen:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
ENTWICKLUNG DER LEASINGFORDERUNGEN AUS LAUFENDEN VERTRÄGEN (PERFORMENDE LEASINGFORDERUNGEN)    
FORDERUNGEN ZU PERIODENBEGINN 5.093.885 5.614.509
+ Veränderung in der Periode 191.137 - 520.624
LEASINGFORDERUNGEN (KURZ- UND LANGFRISTIG) AUS LAUFENDEN VERTRÄGEN ZUM PERIODENENDE 5.285.022 5.093.885
ENTWICKLUNG DER LEASINGFORDERUNGEN AUS GEKÜNDIGTEN/​RÜCKSTÄNDIGEN VERTRÄGEN (NICHT PERFORMENDE LEASINGFORDERUNGEN)    
BRUTTOFORDERUNG ZU PERIODENBEGINN 563.763 525.869
+ Zugänge Bruttoforderungen in der Periode 25.308 118.108
- Abgänge Bruttoforderungen in der Periode 145.565 80.214
BRUTTOFORDERUNG ZUM PERIODENENDE 443.506 563.763
SUMME BRUTTOFORDERUNG GEKÜNDIGT UND LAUFEND 5.728.528 5.657.648
WERTMINDERUNGEN ZU PERIODENBEGINN 538.676 504.086
+ Veränderung kumulierte Wertminderungen in der Periode - 54.092 34.590
WERTMINDERUNGEN ZU PERIODENENDE 484.584 538.676
Leasingforderungen (Bilanzansatz kurz- und langfristig) zu Periodenbeginn 5.118.972 5.636.292
LEASINGFORDERUNGEN (BILANZANSATZ KURZ- UND LANGFRISTIG) ZUM PERIODENENDE 5.243.944 5.118.972

Die Forderungen aus gekündigten bzw. rückständigen Verträgen sind in den kurzfristigen Leasingforderungen enthalten. Das maximale Ausfallrisiko ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Kreditrisikominderungen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der Forderungen begrenzt.

Durch das Risikomanagement und ein granulares Vertrags- und Leasingnehmerportfolio weisen die Leasingforderungen eine diversifizierte Risikostruktur im Hinblick auf die Kreditrisikoqualität auf. Der GRENKE Konzern bleibt in den überwiegenden Fällen (97 Prozent) rechtlicher Eigentümer der Leasinggegenstände, durch welche die Leasingforderungen besichert sind. Zusätzlich bestehen im geringen Umfang Bankbürgschaften (9,2 Mio. EUR) sowie Bürgschaften und Garantien Dritter für 4 Prozent der Leasingforderungen, bezogen auf den Buchwert. Die Risikokonzentration der Leasingforderungen ergibt sich aus den zugrunde liegenden Forderungen. Die Risikokonzentration auf Leasingforderungen wird auf Basis der wesentlichen geografischen Gebiete, in denen mit externen Kunden Umsätze generiert werden, ermittelt. Auf die drei Länder Deutschland, Frankreich und Italien entfallen insgesamt 60 Prozent (Vorjahr: 62 Prozent) des Brutto-Leasingforderungsvolumens. Der Gesamtbetrag der Risikoposition pro Risikokonzentrationsland ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die folgende Übersicht zeigt zudem die Bruttoforderungen aufgegliedert in die im GRENKE Konzern definierten Ausfallrisiko-Ratingklassen der Leasingforderungen und die Wertberichtigung auf die Leasingforderungen pro IFRS-9-Wertberichtigungsstufe. Die Wertminderung und die Definition der Ausfallrisiko-Ratingklasse richtet sich nach der in Tz. 3.18 beschriebenen Vorgehensweise.

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2022
TEUR
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
DEUTSCHLAND        
BA-Klasse 0,8: geringes Risiko 1.131.831 42.023 0 1.173.854
BA-Klasse 1,8: höheres Risiko 0 15.373 9.078 24.451
BA-Klasse 2 - 6: zweifelhafte Forderungen 0 0 13.687 13.687
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN DEUTSCHLAND 1.131.831 57.396 22.765 1.211.992
FRANKREICH        
BA-Klasse 0,8: geringes Risiko 1.071.908 65.584 0 1.137.492
BA-Klasse 1,8: höheres Risiko 0 12.850 24.984 37.834
BA-Klasse 2-6: zweifelhafte Forderungen 0 0 71.223 71.223
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN FRANKREICH 1.071.908 78.434 96.207 1.246.549
ITALIEN        
BA-Klasse 0,8: geringes Risiko 720.492 87.867 0 808.359
BA-Klasse 1,8: höheres Risiko 0 6.630 23.158 29.788
BA-Klasse 2 - 6: zweifelhafte Forderungen 0 0 152.832 152.832
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN ITALIEN 720.492 94.497 175.990 990.979
SONSTIGE LÄNDER        
BA-Klasse 0,8: geringes Risiko 1.885.534 113.337 0 1.998.871
BA-Klasse 1,8: höheres Risiko 0 35.194 53.396 88.590
BA-Klasse 2 - 6: zweifelhafte Forderungen 0 0 191.547 191.547
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN SONSTIGE LÄNDER 1.885.534 148.531 244.943 2.279.008
ZUSAMMENFASSUNG KONZERN        
BA-Klasse 0,8: geringes Risiko 4.809.765 308.811 0 5.118.576
BA-Klasse 1,8: höheres Risiko 0 70.047 110.616 180.663
BA-Klasse 2 - 6: zweifelhafte Forderungen 0 0 429.289 429.289
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN KONZERN 4.809.765 378.858 539.905 5.728.528
Wertberichtigung 71.296 49.912 363.376 484.584
BUCHWERT 4.738.469 328.946 176.529 5.243.944

Die Bruttoleasingforderungen nahmen im Geschäftsjahr zu. Die Zunahme betrug 70.880 TEUR bzw. 1,3 Prozent. Dabei entwickelten sich die Bruttoleasing-forderungen in den drei IFRS-9-Stufen unterschiedlich. Die Forderungen in IFRS-9-Stufe 1 stiegen um 150.967 TEUR (3,2 Prozent), wohingegen die Forderungen in den IFRS-9-Stufen 2 und 3 rückläufig waren. Der Rückgang in Stufe 2 betrug 606 TEUR (0,2 Prozent) und der Rückgang in Stufe 3 79.481 TEUR (12,8 Prozent). Die Entwicklung der Forderungen in Stufe 1 ist auf den aktuellen Anstieg des Neugeschäfts im Bereich Leasing zurückzuführen. Dass dieser Anstieg im Vergleich zum Wachstum des Neugeschäfts geringer ausfällt sowie der Rückgang der IFRS-9-Stufen 2 und 3 ist auf das schwierige makroökonomische Umfeld, insbesondere ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Folgen, wie Lieferkettenengpässe, steigende Energie- und Rohstoffpreise sowie steigende Inflation, zurückzuführen. Dies führte auch im aktuellen Geschäftsjahr zu höheren Ausbuchungen als im Vorkrisenzeitraum. Zusätzlich ist der Rückgang der Bruttoforderungen in IFRS-9-Stufe 3 auf die Entscheidung des Managements zurückzuführen, Forderungen, welche nicht mehr einbringlich sind, bereits früher als in der Vergangenheit auszubuchen und keine 100-Prozent-Wertberichtigung auf diese Forderungen mehr zu bilden. Bei der Einzelbetrachtung der Länder zeigt sich, dass ein wesentlicher Teil des Rückgangs der Bruttoleasingforderungen der Stufen 2 und 3, aber auch des vergleichsweisen geringen Anstiegs der Stufe 1 auf Italien zurückzuführen ist. Hier sanken die Bruttoleasingforderungen im Vergleich zum Vorjahr um 104.425 TEUR bzw. 9,5 Prozent, wohingegen die Bruttoleasingforderungen im Vergleich zum Vorjahr in Deutschland um 9.559 TEUR (0,8 Prozent), in Frankreich um 27.975 TEUR (2,3 Prozent) und in den sonstigen Ländern um 137.771 TEUR (6,4 Prozent) anstiegen.

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2021
TEUR
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
DEUTSCHLAND        
BA-Klasse 0,8: geringes Risiko 1.118.183 36.683 0 1.154.866
BA-Klasse 1,8: höheres Risiko 0 4.614 7.269 11.883
BA-Klasse 2 - 7: zweifelhafte Forderungen 0 0 35.684 35.684
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN DEUTSCHLAND 1.118.183 41.297 42.953 1.202.433
FRANKREICH        
BA-Klasse 0,8: geringes Risiko 1.018.104 73.655 0 1.091.759
BA-Klasse 1,8: höheres Risiko 0 10.402 23.551 33.953
BA-Klasse 2 - 7: zweifelhafte Forderungen 0 0 92.862 92.862
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN FRANKREICH 1.018.104 84.057 116.413 1.218.574
ITALIEN        
BA-Klasse 0,8: geringes Risiko 778.875 112.015 0 890.890
BA-Klasse 1,8: höheres Risiko 0 3.400 23.651 27.051
BA-Klasse 2 - 7: zweifelhafte Forderungen 0 0 177.463 177.463
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN ITALIEN 778.875 115.415 201.114 1.095.404
SONSTIGE LÄNDER        
BA-Klasse 0,8: geringes Risiko 1.743.636 115.523 0 1.859.159
BA-Klasse 1,8: höheres Risiko 0 23.172 48.860 72.032
BA-Klasse 2 - 7: zweifelhafte Forderungen 0 0 210.046 210.046
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN SONSTIGE LÄNDER 1.743.636 138.695 258.906 2.141.237
ZUSAMMENFASSUNG KONZERN        
BA-Klasse 0,8: geringes Risiko 4.658.798 337.876 0 4.996.674
BA-Klasse 1,8: höheres Risiko 0 41.588 103.331 144.919
BA-Klasse 2 - 7: zweifelhafte Forderungen 0 0 516.055 516.055
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN KONZERN 4.658.798 379.464 619.386 5.657.648
Wertberichtigung 45.416 51.070 442.190 538.676
BUCHWERT 4.613.382 328.394 177.196 5.118.972

Die folgende Übersicht zeigt die Veränderungen der Wertberichtigungen auf den Bestand an kurzfristigen und langfristigen Leasingforderungen für die Geschäftsjahre 2022 und 2021:

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TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
WERTBERICHTIGUNG ZUM 01.01.2022 45.416 51.070 442.190 538.676
Neu ausgereichte oder erworbene finanzielle Vermögenswerte * 28.274 12.539 23.343 64.156
Umbuchungen        
zu Stufe 1 3.268 - 1.892 - 1.376 0
zu Stufe 2 - 2.583 9.018 - 6.435 0
zu Stufe 3 - 1.711 - 5.977 7.688 0
Änderung der Risikovorsorge durch Stufenänderung -2.731 3.696 51.633 52.598
Einvernehmliche Vertragsauflösung oder Zahlungen für finanzielle Vermögenswerte (ohne Ausbuchungen) - 14.666 - 10.755 - 24.580 - 50.001
Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme infolge von Modifikation (keine Ausbuchung) 0 0 0 0
Änderung durch Veränderung Bearbeitungsklasse bei Schadensfällen 0 0 12.042 12.042
Änderungen der Modelle/​Risikoparameter für ECL-Berechnung 12.931 - 9.880 - 8.777 - 5.726
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte - 30 - 178 - 135.759 - 135.967
Währungsumrechnungs- und sonstige Differenzen - 84 - 71 1.722 1.567
Aufzinsung 3.212 2.342 1.685 7.239
WERTBERICHTIGUNG ZUM 31.12.2022 71.296 49.912 363.376 484.584
davon Wertberichtigung nicht-performende Leasingforderung 0 0 336.783 336.783
davon Wertberichtigung performende Leasingforderung 71.296 49.912 26.593 147.801

* Die in Stufe 2 und 3 angegebenen Werte betreffen im Geschäftsjahr neu ausgereichte Leasingforderungen, die zum Zugangszeitpunkt der Stufe 1 zugeordnet waren, aber im Lauf des Geschäftsjahres einer anderen Stufe zugeteilt wurden.

Die Risikovorsorge für Leasingforderungen sank im Geschäftsjahr 2022 um 54.092 TEUR bzw. 10,0 Prozent. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der IFRS-9-Stufe 3 sowie in kleinem Umfang auch aus der IFRS-9-Stufe 2. Die Risikovorsorge in der Stufe 2 sank um 1.158 TEUR (2,3 Prozent), und die Risikovorsorge in Stufe 3 sank um 78.814 TEUR (17,8 Prozent). Die Risikovorsorge auf die IFRS-9-Stufe 1 stieg im laufenden Geschäftsjahr um 25.880 TEUR (57 Prozent). Die Entwicklung der Risikovorsorge korrespondiert damit im Wesentlichen mit der Entwicklung der Bruttoleasingforderungen. Der überdurchschnittliche Anstieg der Risikovorsorge in der IFRS-9-Stufe 1 ist im Wesentlichen auf das in Tz. 3.18.2 erläuterte Post Model Adjustment auf ehemals gestundete Verträge zurückzuführen.

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TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
WERTBERICHTIGUNG ZUM 01.01.2021 65.728 53.835 384.523 504.086
Neu ausgereichte oder erworbene finanzielle Vermögenswerte * 16.203 5.291 10.285 31.779
Umbuchungen        
zu Stufe 1 6.284 - 3.677 - 2.607 0
zu Stufe 2 - 2.340 18.136 - 15.796 0
zu Stufe 3 - 2.226 - 10.128 12.354 0
Änderung der Risikovorsorge durch Stufenänderung - 5.336 - 7.893 53.590 40.361
Einvernehmliche Vertragsauflösung oder Zahlungen für finanzielle Vermögenswerte (ohne Ausbuchungen) - 23.020 - 16.385 - 28.776 - 68.181
Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme infolge von Modifikation (keine Ausbuchung) - 19.303 - 12.533 - 9.670 - 41.506
Änderung durch Veränderung Bearbeitungsklasse bei Schadensfällen 0 0 43.552 43.552
Änderungen der Modelle/​Risikoparameter für ECL-Berechnung 5.297 21.098 57.094 83.489
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte - 37 - 235 - 67.821 - 68.093
Währungsumrechnungs- und sonstige Differenzen 338 196 1.121 1.655
Aufzinsung 3.828 3.365 4.341 11.534
WERTBERICHTIGUNG ZUM 31.12.2021 45.416 51.070 442.190 538.676
davon Wertberichtigung nicht-performende Leasingforderung 0 0 421.704 421.704
davon Wertberichtigung performende Leasingforderung 45.416 51.070 20.486 116.972

* Die in Stufe 2 und 3 angegebenen Werte betreffen im Geschäftsjahr neu ausgereichte Leasingforderungen, die zum Zugangszeitpunkt der Stufe 1 zugeordnet waren, aber im Lauf des Geschäftsjahres einer anderen Stufe zugeteilt wurden.

Sensitivitätsanalyse

Die Ermittlung der Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte beruht auf Annahmen und Schätzungen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustraten. Der Konzern übt bei der Festlegung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung Ermessen aus. Die wichtigsten verwendeten Annahmen und Inputfaktoren sind unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.

Zur Ermittlung der Risikovorsorge gemäß IFRS 9 werden erwartete Kreditausfälle verschiedener makroökonomischer Szenarien gewichtet. GRENKE berechnet hierfür ein negatives, ein positives sowie ein Basisszenario.

Die unterstellten Entwicklungen des Bruttoinlandsprodukts sind je Szenario folgender Tabelle zu entnehmen:

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Bruttoinlandsprodukt (in % ggü. Stichtag) 01.01.2023 - 31.12.2023 01.01.2024 - 31.12.2024
negativ Basis positiv negativ Basis positiv
Euroraum - 6,3 % 0,1 % 2,1 % 0,1 % 1,6 % 2,1 %
Deutschland - 3,7 % - 0,3 % 2,2 % - 0,3 % 1,5 % 2,2 %
Frankreich - 7,9 % 0,7 % 2,3 % 0,7 % 1,6 % 2,3 %
Italien - 9,0 % - 0,2 % 1,8 % - 0,2 % 1,3 % 1,8 %
Spanien - 10,8 % 1,2 % 3,5 % 1,2 % 2,6 % 3,5 %
Großbritannien - 9,3 % 0,3 % 2,6 % 0,3 % 0,6 % 2,6 %
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Bruttoinlandsprodukt (in % ggü. Stichtag) 01.01.2025 - 31.12.2025
negativ Basis positiv
Euroraum 1,6 % 1,6 % 2,1 %
Deutschland 1,5 % 2,2 % 2,2 %
Frankreich 1,6 % 1,8 % 2,3 %
Italien 1,3 % 1,1 % 1,8 %
Spanien 2,6 % 2,7 % 3,5 %
Großbritannien 0,6 % 2,3 % 2,6 %

Die Höhe der Risikovorsorge der laufenden Leasingforderungen je Szenario ist in folgender Tabelle aufgeführt:

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Szenarien
TEUR negativ Basis positiv
Risikovorsorge 135.232 113.174 94.219

Im Basisszenario werden wiederkehrende, jedoch nicht permanente Engpässe bzgl. russischer Gaslieferungen angenommen, da der Russland-Ukraine-Krieg weiter andauert. Die Inflation bleibt unverändert auf erhöhtem Niveau (deutlich oberhalb von 2 Prozent). Infolge von Zweit- und Drittrundeneffekten treten global erhöhte Kreditverluste ein. Der Anstieg der Ausfallraten entspricht in etwa einem Viertel des Anstiegs zu Beginn der Covid-19-Pandemie. Die Höhe des Anstiegs wird anhand historischer Ausfallraten im Zuge der jüngsten Finanz- und Staatsschuldenkrise abgeleitet.

Das negative Szenario geht von weiteren, erheblichen Engpässen in den von russischem Gas stark abhängigen Volkswirtschaften und vom Andauern des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aus. Dies führt zu einer weiteren Preissteigerung bei importierten Energierohstoffen. Parallel straffen die Notenbanken weiter die Geldpolitik, um die noch immer steigenden Inflationsraten zu bekämpfen. Dies führt in der Industrie zu einer starken Abkühlung der Investitionsbereitschaft sowie zu einem erheblichen Verlust an Kaufkraft bei privaten Haushalten. Aus Zweit- und Drittrundeneffekten resultieren global wesentlich erhöhte Kreditverluste. Der Anstieg der Ausfallraten entspricht in etwa demjenigen zu Beginn der Covid-19-Pandemie.

Im positiven Szenario wird von einem andauernden Russland-Ukraine-Krieg ausgegangen. Die fehlenden russischen Gaslieferungen können allerdings über Energiesparmaßnahmen sowie Import von Flüssiggas aufgefangen werden. Die Inflation nimmt moderat ab. Politische Maßnahmen stützen den Kaufkraftverlust in den privaten Haushalten und verhindern ein starkes Abkühlen der Investitionsbereitschaft in der Industrie. Entsprechend kommt es zu einer Rückkehr der Ausfallraten zum Vor-Covid-19-Niveau.

In sämtlichen Szenarien werden verschiedene Mindestausfallraten (Floors) berücksichtigt. Aktuell können im GRENKE Portfolio deutlich rückgängige Ausfallraten, insbesondere auch im Vergleich zum Vor-Covid-19-Niveau, beobachtet werden. Ungeachtet dessen wird der Anstieg der Ausfallraten in allen Szenarien auf das Ausfallratenniveau vor der Covid-19-Pandemie angewendet. Der Effekt der aktuell deutlich rückgängigen Ausfallraten erfährt somit keine Berücksichtigung.

Die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Makroszenarien werden länderspezifisch ermittelt, um die unterschiedlichen wirtschaftlichen sowie politischen Begebenheiten des jeweiligen Landes zu würdigen. Diese Szenariogewichte werden zum einen aus öffentlichen Daten der EZB abgeleitet. Diese stellte durch eine Umfrage unter verschiedenen Analysten eine Wahrscheinlichkeitsverteilung für das BIP der Jahre 2022 bis 2024 auf. Aus diesen Wahrscheinlichkeitsverteilungen können Eintrittswahrscheinlichkeiten für einzelne Szenarien berechnet werden. Zum anderen werden zur länderspezifischen Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeiten die öffentlich zugänglichen BIP-Erwartungen sowie die historischen BIP-Betrachtungen des IWF herangezogen.

Zum 31. Dezember 2022 sind die Szenarien in den Kernmärkten des GRENKE Konzerns wie folgt gewichtet:

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Szenariogewichtung 01.01.2023 - 31.12.2023 01.01.2024 - 31.12.2024
negativ Basis positiv negativ Basis positiv
Deutschland 66,0 % 33,0 % 1,0 % 10,0 % 73,0 % 17,0 %
Frankreich 37,0 % 59,0 % 4,0 % 9,0 % 76,0 % 15,0 %
Italien 63,0 % 34,0 % 3,0 % 11,0 % 63,0 % 26,0 %
Spanien 11,0 % 87,0 % 2,0 % 2,0 % 88,0 % 10,0 %
Großbritannien 49,0 % 49,0 % 2,0 % 31,0 % 68,0 % 1,0 %
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Szenariogewichtung 01.01.2025 - 31.12.2025
negativ Basis positiv
Deutschland 5,0 % 48,0 % 47,0 %
Frankreich 7,0 % 66,0 % 27,0 %
Italien 14,0 % 67,0 % 19,0 %
Spanien 2,0 % 84,0 % 14,0 %
Großbritannien 4,0 % 58,0 % 38,0 %

Aufgrund der erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheit wurden zusätzlich diverse Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Bei diesen Sensitivitätsanalysen wurden die Auswirkungen auf die Risikovorsorge durch Verschiebung verschiedener Inputparameter analysiert. Konkret wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) um 15 Prozent nach oben bzw. unten verschoben. Das positive Makroszenario wurde um 20 Prozent nach oben und das negative Makroszenario um 20 Prozent nach unten verschoben. Bei einer durchschnittlichen Verringerung der PD um 15 Prozent und einer Veränderung des positiven Szenarios um 20 Prozent ergäbe sich zum Stichtag eine 16.931 TEUR geringere Risikovorsorge. Bei einer Erhöhung der durchschnittlichen PD um 15 Prozent und einer Veränderung des negativen Szenarios ergäbe sich eine 17.503 TEUR höhere Risikovorsorge. Die gebildeten Post-Model-Adjustments tragen auf Basis dieser Sensitivitätsanalysen den erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheiten Rechnung.

Ausweis der Leasingforderungen in der Kapitalflussrechnung

Für Zwecke der Kapitalflussrechnung setzen sich die Leasingforderungen wie folgt zusammen:

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TEUR 2022 2021
Zahlungen Leasingnehmer 2.319.543 2.329.150
Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Leasinggeschäft - 397.665 - 410.932
Zugänge Leasingforderungen/​ Nettoinvestitionen - 2.363.799 - 1.705.340
ZWISCHENSUMME - 441.921 212.878
Abgänge/​Umgliederungen Leasingforderungen zu Restbuchwerten 237.756 340.243
Abnahme/​Zunahme andere Forderungen gegen Leasingnehmer 66.164 - 3.303
Währungsdifferenzen 13.029 - 32.498
VERÄNDERUNG LEASINGFORDERUNGEN - 124.972 517.320

5.3 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE    
Rateneinzüge vor Monatsende 617 300
Forderungen aus dem Factoringgeschäft 81.466 67.072
Forderungen gegen Refinanzierer * 5.169 56.622
Forderungen aus dem Kreditgeschäft 37.580 45.125
SUMME SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 124.832 169.119
SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE    
Forderungen aus dem Kreditgeschäft 84.865 92.338
Forderungen gegen Refinanzierer * 0 4.661
Sonstiges 0 60
SUMME SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 84.865 97.059
SUMME FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 209.697 266.178

* Diese Position enthält auch die Darlehen im Zusammenhang mit ABCP. Auf einen separaten Ausweis der Position wird verzichtet.

Die Forderungen aus dem Factoringgeschäft beinhalten klassische Factoringdienstleistungen mit der Fokussierung auf das Small-Ticket-Factoring. Als Sicherheit bestehen Selbstbehalte in Höhe von 610 TEUR (Vorjahr: 689 TEUR), die jeweils zum Jahresanfang mit den verschiedenen Factoringkunden vereinbart wurden. Hiervon wurden 27 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR) zum 31. Dezember 2022 ausgeschöpft.

Die Forderungen aus dem Kreditgeschäft der GRENKE BANK AG weisen zum Stichtag Bruttoforderungen aus der Gewährung von Existenzgründungsdarlehen in Höhe von 17.417 TEUR (Vorjahr: 24.146 TEUR) auf. Zudem sind Forderungen aus der Vergabe von Mikrokrediten in Höhe von 94.365 TEUR (Vorjahr: 76.109 TEUR) sowie Aktionskrediten in Höhe von 9.598 TEUR (Vorjahr: 17.746 TEUR) und sonstigen gewerblichen Darlehen von 6.628 TEUR (Vorjahr: 15.147 TEUR) in den gesamten Forderungen aus dem Kreditgeschäft enthalten. Erträge aus der Verzinsung sind als Zinserträge im Rahmen des Zinsergebnisses erfasst.

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ist in den sonstigen Beteiligungen die Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH mit einem Fair Value in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgewiesen. Diese Beteiligung wurde im Geschäftsjahr 2021 vollständig abgeschrieben. Die Finanzchef24 GmbH zahlte im Geschäftsjahr 2022 keine Dividende aus.

Das maximale Ausfallrisiko ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Kreditminderungssystemen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der sonstigen finanziellen Vermögenswerte begrenzt.

Die folgende Übersicht zeigt die Bruttoforderungen aufgegliedert in die im GRENKE Konzern definierten Ausfallrisiko-Ratingklassen der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und die Wertberichtigung auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte pro IFRS-9-Wertberichtigungsstufe. Die Wertminderung und die Definition der Ausfallrisiko-Ratingklasse richtet sich nach der in Tz. 3.18 beschriebenen Vorgehensweise.

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31.12.2022
TEUR
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachtes Verfahren Summe
Geringes Risiko 113.519 10.667 0 76.925 201.111
Zweifelhafte Forderungen 0 0 40.269 0 40.269
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN 113.519 10.667 40.269 76.925 241.380
Wertberichtigung 4.963 9.462 17.000 258 31.683
BUCHWERT 108.556 1.205 23.269 76.667 209.697
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31.12.2021
TEUR
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachtes Verfahren Summe
Geringes Risiko 174.831 13.877 0 64.338 253.046
Zweifelhafte Forderungen 0 0 31.170 0 31.170
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN 174.831 13.877 31.170 64.338 284.216
Wertberichtigung 575 3.586 13.662 215 18.038
BUCHWERT 174.256 10.291 17.508 64.123 266.178

Die folgende Übersicht zeigt Veränderungen der Wertberichtigungen auf den Bestand der sonstigen finanziellen Vermögenswerte:

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TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachtes Verfahren Summe
WERTBERICHTIGUNG ZUM 01.01.2022 575 3.586 13.662 215 18.038
Neu ausgereichte oder erworbene finanzielle Vermögenswerte * 27 7 512 119 665
Umbuchungen          
zu Stufe 1 44 - 18 - 26 0 0
zu Stufe 2 - 87 270 - 183 0 0
zu Stufe 3 - 31 - 684 715 0 0
Änderung der Risikovorsorge durch Stufenänderung - 73 - 1 1.593 0 1.519
Zahlungen für finanzielle Vermögenswerte (ohne Ausbuchungen) - 149 - 185 - 826 - 61 - 1.221
Änderung durch Veränderung Status Rechtsverfolgung 0 0 - 26 0 - 26
Änderungen der Modelle/​Risikoparameter für ECL-Berechnung 4.657 6.488 2.279 - 17 13.407
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte 0 0 - 716 0 - 716
Währungsumrechnungs- und sonstige Differenzen 0 0 15 2 17
WERTBERICHTIGUNG ZUM 31.12.2022 4.963 9.463 16.999 258 31.683

* Die in Stufe 2 und 3 angegebenen Werte betreffen im Geschäftsjahr neu ausgereichte Leasingforderungen, die zum Zugangszeitpunkt der Stufe 1 zugeordnet waren, aber im Lauf des Geschäftsjahres einer anderen Stufe zugeteilt wurden.

Die Risikovorsorge für sonstige finanzielle Vermögenswerte stieg im Geschäftsjahr 2022 um 13.645 TEUR (76 Prozent). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer im Vergleich zum Vorjahr angestiegenen Risikovorsorge für Forderungen aus dem Kreditgeschäft um 14.166 TEUR (101 Prozent). Die Risikovorsorge für die Forderungen aus dem Factoringgeschäft verringerte sich um 521 TEUR (13 Prozent).

Dabei stieg die Risikovorsorge für Forderungen aus dem Kreditgeschäft in der IFRS-9-Stufe 1 um 4.388 TEUR, die Risikovorsorge der Stufe 2 um 5.876 TEUR und in Stufe 3 um 3.902 TEUR. Die Erhöhung der Stufen 1 und 2 ist im Wesentlichen auf eine zusätzliche Risikovorsorge aufgrund von Unsicherheiten im Bereich der Unternehmenskredite zurückzuführen. Die Erhöhung der Risikovorsorge in Stufe 3 resultiert aus einem höheren Forderungsbestand in dieser Stufe.

Der Rückgang der Risikovorsorge für Forderungen aus dem Factoringgeschäft resultiert aus der IFRS-9-Stufe 3. Die Risikovorsorge aus dem vereinfachten Verfahren erhöhte sich um 44 TEUR (20 Prozent). Der Anstieg ist auf ein höheres Forderungsvolumen in dieser Stufe zurückzuführen. Die Risikovorsorge in Stufe 3 reduzierte sich um 565 TEUR (15 Prozent) trotz gestiegenen Forderungsvolumens in dieser Stufe. Dies ist im Wesentlichen durch die Risikostruktur der Forderungen in Stufe 3 begründet. Im Geschäftsjahr 2022 befanden sich mehr Verträge in der Stufe 3, welche erst kurzzeitig überfällig waren und derzeit noch durch die eigene Inkassobearbeitung (BA-Klasse 2) betreut werden. Siehe hierzu auch Abschnitt 3.18.3.

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TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachtes Verfahren Summe
WERTBERICHTIGUNG ZUM 01.01.2021 4.421 973 10.216 259 15.869
Neu ausgereichte oder erworbene finanzielle Vermögenswerte * 3 104 769 60 936
Umbuchungen          
zu Stufe 1 112 - 102 - 10 0 0
zu Stufe 2 - 979 989 - 10 0 0
zu Stufe 3 - 103 - 303 406 0 0
Änderung der Risikovorsorge durch Stufenänderung 15 2.327 1.826 0 4.168
Zahlungen für finanzielle Vermögenswerte (ohne Ausbuchungen) - 358 - 138 - 1.656 - 122 - 2.274
Änderung durch Veränderung Status Rechtsverfolgung 0 0 202 0 202
Änderungen der Modelle/​Risikoparameter für ECL-Berechnung - 2.536 - 264 2.357 17 - 426
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte 0 0 - 406 0 - 406
Währungsumrechnungs- und sonstige Differenzen 0 0 - 32 1 - 31
WERTBERICHTIGUNG ZUM 31.12.2021 575 3.586 13.662 215 18.038

* Die in Stufe 2 und 3 angegebenen Werte betreffen im Geschäftsjahr neu ausgereichte Leasingforderungen, die zum Zugangszeitpunkt der Stufe 1 zugeordnet waren, aber im Lauf des Geschäftsjahres einer anderen Stufe zugeteilt wurden.

5.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.531 TEUR (Vorjahr: 6.050 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen gegen Händler und Dritte, welche Forderungen aus der Verwertung betreffen. Davon sind 3.597 TEUR (Vorjahr: 633 TEUR) mehr als drei Monate überfällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 3.905 TEUR (Vorjahr: 3.698 TEUR) wertgemindert.

Das maximale Ausfallrisiko ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Bonitätsbeurteilungssystemen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen begrenzt.

Die folgende Übersicht zeigt die Bruttoforderungen aufgegliedert in die im GRENKE Konzern definierten Ausfallrisiko-Ratingklassen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Wertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Wertminderung und die Definition der Ausfallrisiko-Ratingklassen richtet sich nach der in Tz. 3.18 beschriebenen Vorgehensweise.

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31.12.2022
TEUR
Vereinfachtes Verfahren Stufe 3 Summe
Geringes Risiko 3.053 0 3.053
Zweifelhafte Forderungen 0 7.383 7.383
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN 3.053 7.383 10.436
Wertberichtigung 119 3.786 3.905
BUCHWERT 2.934 3.597 6.531
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31.12.2021
TEUR
Vereinfachtes Verfahren Stufe 3 Summe
Geringes Risiko 5.528 0 5.528
Zweifelhafte Forderungen 0 4.220 4.220
SUMME BRUTTOFORDERUNGEN 5.528 4.220 9.748
Wertberichtigung 111 3.587 3.698
BUCHWERT 5.417 633 6.050

5.5 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Umsatzsteuererstattungsanspruch 185.021 138.615
In Arbeit befindliche Aufträge 7.991 2.506
Aktive Rechnungsabgrenzung 8.026 6.439
Geleistete Anzahlungen 6.342 1.892
Verrechnungskonten im Zahlungsverkehr 8.869 5.263
Unterwegs befindliche Beträge 2.502 1.032
Versicherungsansprüche 528 763
Debitorische Kreditoren 892 778
Waren 503 441
Übrige Posten 12.696 11.592
SUMME 233.370 169.321

Die übrigen Posten beinhalten im Wesentlichen geleistete Kaufpreisanzahlungen gegenüber Franchisegesellschaften in Höhe von 10.534 TEUR (Vorjahr: 10.534 TEUR).

5.6 Sachanlagen

5.6.1 Übersicht für das Geschäftsjahr 2022

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TEUR Grundstücke und Bauten Anlagen im Bau Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasinggegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen Summe
ANSCHAFFUNGS-/​HERSTELLUNGSKOSTEN 01.01.2022 36.711 0 55.518 80.228 172.457
Währungsdifferenzen 0 0 - 8 - 4.348 - 4.356
Zugänge 386 12 3.079 31.075 34.552
Abgänge 0 0 2.404 15.072 17.476
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Effekt aus Hochinflation 0 0 0 11.889 11.889
ANSCHAFFUNGS-/​HERSTELLUNGSKOSTEN 31.12.2022 37.097 12 56.185 103.772 197.066
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 01.01.2022 11.255 0 41.421 37.699 90.375
Währungsdifferenzen 0 0 - 21 - 2.002 - 2.023
Zugänge 1.157 0 4.817 22.874 28.848
Abgänge 0 0 1.978 14.285 16.263
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Effekt aus Hochinflation 0 0 0 8.095 8.095
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 31.12.2022 12.412 0 44.239 52.381 109.032
NETTOBUCHWERTE 31.12.2022 24.685 12 11.946 51.391 88.034

5.6.2 Übersicht für das Geschäftsjahr 2021

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TEUR Grundstücke und Bauten Anlagen im Bau Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasinggegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen Summe
ANSCHAFFUNGS-/​HERSTELLUNGSKOSTEN 01.01.2021 30.560 5.649 53.643 77.645 167.497
Währungsdifferenzen 0 0 274 - 8.461 - 8.187
Zugänge 185 317 2.040 27.254 29.796
Abgänge 0 0 439 16.210 16.649
Umbuchungen 5.966 - 5.966 0 0 0
ANSCHAFFUNGS-/​HERSTELLUNGSKOSTEN 31.12.2021 36.711 0 55.518 80.228 172.457
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 01.01.2021 10.194 0 35.990 34.667 80.851
Währungsdifferenzen 0 0 163 - 3.631 - 3.468
Zugänge 1.061 0 5.523 21.470 28.054
Abgänge 0 0 255 15.473 15.728
Umbuchungen 0 0 0 666 666
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 31.12.2021 11.255 0 41.421 37.699 90.375
NETTOBUCHWERTE 31.12.2021 25.456 0 14.097 42.529 82.082

Die Leasinggegenstände aus Operating-Leasingverhältnissen beinhalten, dem Geschäftsmodell des GRENKE Konzerns entsprechend, überwiegend Betriebs- und Büroausstattung.

Abschreibungen auf Leasinggegenstände werden im Ergebnis aus dem Servicegeschäft (siehe Tz. 4.3) sowie in der Position "Schadensabwicklung und Risikovorsorge" aufgeführt (siehe Tz. 4.2).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeit der nicht diskontierten Leasingzahlungen aus Leasingverhältnissen, die als Operating-Leasing klassifiziert wurden:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
ZUM STICHTAG AUSSTEHENDE LEASINGZAHLUNGEN AUS OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISSEN    
Bis zu 1 Jahr 23.399 23.194
1 bis 2 Jahre 14.976 16.287
2 bis 3 Jahre 7.958 7.670
3 bis 4 Jahre 4.473 3.323
4 bis 5 Jahre 1.558 1.190
Mehr als 5 Jahre 98 143
GESAMT 52.462 51.807

5.7 Geschäfts- oder Firmenwerte

5.7.1 Entwicklung und Übersicht

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TEUR 2022 2021
ANSCHAFFUNGSKOSTEN    
Stand zum 01.01. 51.214 51.114
Fremdwährungsumrechnung - 168 100
Stand zum 31.12. 51.046 51.214
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN AUS WERTMINDERUNGEN    
Stand zum 01.01. 10.183 7.485
Wertminderungsaufwand des Geschäftsjahres 5.923 2.698
Stand zum 31.12. 16.106 10.183
BUCHWERT    
Stand zum 01.01. 41.031 43.629
STAND ZUM 31.12. 34.940 41.031

Im Geschäftsjahr 2022 kam es bei den Geschäfts- oder Firmenwerten zu keinen Zugängen durch Akquisitionen. Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2022 sind den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Portugal (PT) 21.272 26.472
Spanien (ES) 5.015 5.015
Finnland (FI) 3.410 3.410
Vereinigtes Königreich (UK) 1.911 2.017
Medizintechnik (DE) 1.229 1.229
Rumänien (RO) 1.220 1.220
Italien (IT) 504 504
GRENKE Service (DE) 379 379
Ungarn (HU) 0 785

Mit Ausnahme der dem Bereich "Sonstige" zuzuordnenden GRENKE Service (DE) sind die übrigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten innerhalb des Leasingsegments tätig.

5.7.2 Werthaltigkeit

5.7.2.1 Planmäßiger Wertminderungstest

GRENKE überprüft mindestens jährlich die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte. Wesentliche Parameter für die Bestimmung des erzielbaren Betrags auf Grundlage des Nutzungswerts sind dabei die künftigen Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung von Neugeschäft und Rentabilität. Der planmäßige Wertminderungstest wurde zum 1. Oktober 2022 durchgeführt.

Die grundlegenden Annahmen im Leasingsegment, die zur Ermittlung der erzielbaren Cashflows in den jeweiligen Einheiten in der fünfjährigen Detailplanungsphase herangezogen wurden, basierten auf kalenderjährlichen Wachstumsraten im Neugeschäft in den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zwischen 8,0 Prozent und 41,9 Prozent (Vorjahr, inklusive coronabedingter Aufholeffekte: zwischen - 6,9 Prozent und 88,2 Prozent). Die am Markt zugänglichen Prognoseparameter bieten aufgrund der speziellen Geschäftsausrichtung im Konzern keine geeignete Prognosequalität, da diese nur auf den gesamten Leasingmarkt abstellen und der Gesamtleasingmarkt massiv durch Immobilien-, Investitionsgüter- und Kfz-Leasing beeinflusst ist. Deshalb basieren die Prognosen für die Neugeschäftsentwicklung in der Detailplanungsphase auf konzerninternen Erfahrungen und Einschätzungen zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Für Cashflows nach der Detailplanungsphase wurde als Wachstumsrate 50 Prozent der landesspezifischen Inflationserwartung angesetzt. Hierbei wurden, dem Planungshorizont entsprechend, langfristige Inflationsprognosen herangezogen, sodass es zu keinem langfristig höheren Ansatz von Wachstumserwartungen durch kurzfristig überhöhte Inflationsraten kommt. Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten im Euro-Währungsgebiet wurde eine Wachstumsrate von mindestens 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) herangezogen.

Die Diskontierungsfaktoren der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten betrugen zum 1. Oktober 2022 zwischen 10,8 und 16,3 Prozent (Vorjahr: zwischen 9,0 und 12,3 Prozent). Der dargestellte Abzinsungssatz reflektiert einen Eigenkapitalkostensatz nach Steuern. Die Berechnung der Diskontierungsfaktoren basiert auf dem CAPM (Capital-Asset-Pricing-Modell), wobei ein risikofreier Zins von 2,1 Prozent (Vorjahr: 0,2 Prozent), eine Marktrisikoprämie von 7,0 Prozent (Vorjahr: 7,0 Prozent) und ein Betafaktor von 1,25 (Vorjahr: 1,25) für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Leasingsegment berücksichtigt wurden.

5.7.2.2 Anlassbezogene Wertminderungstests

Zusätzlich zum im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen planmäßigen Wertminderungstest führte der GRENKE Konzern im Geschäftsjahr 2022 weitere anlassbezogene Wertminderungstests durch. Ursächlich hierfür war das dynamische Zinsumfeld, das zu einer deutlichen Erhöhung der Abzinsungssätze führte, die in den Bewertungsmodellen zur Diskontierung der Zahlungsströme verwendet werden. In diesem Zusammenhang hatte der GRENKE Konzern bereits im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2022 über den anlassbezogenen Wertminderungstest für den Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Portugal berichtet. Darüber hinaus wurde zum 31. Dezember 2022 ein anlassbezogener Wertminderungstest für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt, da sich der Abzinsungssatz auch während des vierten Quartals weiter erhöhte. Die Diskontierungsfaktoren der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten betrugen zum 31. Dezember 2022 zwischen 11,1 und 16,6 Prozent, bei einem risikofreien Zins von 2,4 Prozent. Bei den übrigen Bewertungsparametern waren keine wesentlichen Veränderungen gegenüber den zum 1. Oktober 2022 veranschlagten Werten festzustellen.

5.7.2.3 Wertminderungen des Geschäftsjahres

Der Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Portugal wurde im Geschäftsjahr 2022 um insgesamt 5.200 TEUR wertgemindert. Davon entfällt ein Wertminderungsaufwand von 4.000 TEUR auf den bereits im dritten Quartal durchgeführten anlassbezogenen Wertminderungstest. Im vierten Quartal erhöhte sich die Wertminderung um weitere 1.200 TEUR. Der Wertminderungsaufwand wurde auf Grundlage des Nutzungswerts ermittelt und ist in der Position "Abschreibungen und Wertminderung" der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Insgesamt reduzierte sich der Geschäfts- oder Firmenwert durch die Wertminderung von 26.472 TEUR auf 21.272 TEUR.

Ursächlich für die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Portugal von 4.000 TEUR im dritten Quartal 2022 war der Anstieg des zur Diskontierung der Zahlungsströme zu verwendenden Abzinsungssatzes von 10,8 Prozent im Vorjahr auf 13,5 Prozent zum Stichtag. Insbesondere der in die Ermittlung des Abzinsungssatzes einzubeziehende Basiszins erhöhte sich von 0,2 Prozent auf 2,1 Prozent. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Portugal, die das portugiesische Leasinggeschäft abbildet, lag bei 35.334 TEUR (Vorjahr: 47.670 TEUR). Der Bewertung lagen auf Kalenderjahren basierende Neugeschäftswachstumsraten in der fünfjährigen Detailplanungsphase zwischen 8,0 und 14,4 Prozent (Vorjahr, inklusive coronabedingter Aufholeffekte: zwischen 10,0 und 15,0 Prozent) und eine Wachstumsrate in der Einschwungphase sowie der ewigen Rente von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) zugrunde.

Im vierten Quartal 2022 stieg die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Portugal aufgrund des weiter steigenden Abzinsungssatzes um weitere 1.200 TEUR an. Ursächlich war der Anstieg des Abzinsungssatzes auf 13,8 Prozent, hervorgerufen durch die Erhöhung des Basiszinses auf 2,4 Prozent zum 31. Dezember 2022. Der erzielbare Betrag betrug 33.980 TEUR, bei auf Kalenderjahren basierenden Neugeschäftswachstumsraten zwischen 8,0 und 14,7 Prozent und einer Wachstumsrate in der Einschwungphase sowie der ewigen Rente von 1,0 Prozent. Der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Portugal sind keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer zugewiesen. Der Wertminderungsaufwand wurde dem Geschäftssegment Leasing zugeordnet.

Darüber hinaus stellte der GRENKE Konzern eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Ungarn im Zuge des planmäßigen jährlichen Wertminderungstests zum 1. Oktober 2022 fest. Die Wertminderung in Höhe von 723 TEUR wurde auf Basis des Nutzungswerts bestimmt und führte zu einer vollständigen Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Ungarn. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit Ungarn bildet das ungarische Leasinggeschäft ab. Der erzielbare Betrag in Höhe von - 10.410 TEUR wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von 16,3 Prozent (Vorjahr: 12,3 Prozent) bestimmt. Ursächlich für die Wertminderung waren der deutliche Anstieg des Abzinsungssatzes zur Diskontierung der Zahlungsströme sowie eine Erhöhung der auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit zu allokierenden Fremdkapitalkosten aufgrund eines Wechsels der konzerninternen Refinanzierungsform. Der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Ungarn sind keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer zugewiesen. Der Wertminderungsaufwand wurde dem Geschäftssegment Leasing zugeordnet.

5.7.3 Signifikante Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Portugal (21.272 TEUR), Spanien (5.015 TEUR) und Finnland (3.410 TEUR) sind signifikant im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte. Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen jeweils keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer zugeordnet sind, wurde auf Grundlage des Nutzungswerts ermittelt. Die wesentlichen Annahmen der verwendeten Parameter und deren Ermittlungsansatz entsprechen dem unter Tz. 5.7.2 erläuterten Vorgehen, das für alle im Leasingsegment operierenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Gültigkeit besitzt. Die Planung der Cashflows erfolgte gemäß dem unter Tz. 3.8 genannten Vorgehen.

Der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Portugal zum 1. Oktober 2022 lagen ein Abzinsungssatz von 13,5 Prozent (Vorjahr: 10,8 Prozent), auf Kalenderjahren basierende Neugeschäftswachstumsraten in der fünfjährigen Detailplanungsphase zwischen 8,0 und 14,7 Prozent (Vorjahr: zwischen 10,0 und 15,0 Prozent) und eine Wachstumsrate in der Einschwungphase sowie der ewigen Rente von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) zugrunde. Zum 31. Dezember 2022 erhöhte sich der Abzinsungssatz auf 13,8 Prozent.

Der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Spanien zum 1. Oktober 2022 lagen ein Abzinsungssatz von 13,1 Prozent (Vorjahr: 10,3 Prozent), auf Kalenderjahren basierende Neugeschäftswachstumsraten in der fünfjährigen Detailplanungsphase zwischen 9,3 und 22,0 Prozent (Vorjahr: zwischen - 6,9 und 18,6 Prozent) und eine Wachstumsrate in der Einschwungphase sowie der ewigen Rente von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) zugrunde. Zum 31. Dezember 2022 erhöhte sich der Abzinsungssatz auf 13,3 Prozent.

Der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Finnland zum 1. Oktober 2022 lagen ein Abzinsungssatz von 11,4 Prozent (Vorjahr: 9,3 Prozent), auf Kalenderjahren basierende Neugeschäftswachstumsraten in der fünfjährigen Detailplanungsphase zwischen 10,7 und 41,9 Prozent (Vorjahr: zwischen 15,5 und 37,7 Prozent) und eine Wachstumsrate in der Einschwungphase sowie der ewigen Rente von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) zugrunde. Zum 31. Dezember 2022 erhöhte sich der Abzinsungssatz auf 11,7 Prozent.

5.7.4 Sensitivität der getroffenen Annahmen

Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, dessen wesentliche Werttreiber der erzielbare Cashflow und der Diskontierungszins (Abzinsungssatz) sind, reagiert sensibel auf Veränderungen des Diskontierungssatzes. Im Wesentlichen wird der Diskontierungssatz durch einen risikofreien Zinssatz, eine Marktrisikoprämie und einen Betafaktor für das systematische Risiko determiniert. Dabei werden landes-, kapitalstruktur- und währungsspezifische Besonderheiten beachtet. Diese Werte werden über externe Informationsquellen herangezogen. Schwankungen der genannten Komponenten können sich somit auf den Diskontierungssatz auswirken.

Im Rahmen der Validierung der für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelten erzielbaren Beträge werden die wesentlichen Werttreiber jeder Einheit jährlich überprüft. In diesem Zusammenhang wurden die für die Discounted-Cashflow-Modellierung herangezogenen maßgeblichen Determinanten Diskontierungszins, Neugeschäftswachstum und Ausfallrisiko einer Sensitivitätsprüfung unterzogen. Die sich zwischen den Werthaltigkeitstests ergebenden Veränderungen der Parameter hatten Einfluss auf die Werthaltigkeit einzelner zahlungsmittelgenerierender Einheiten (siehe hierzu Tz. 5.7.2).

Das ökonomische Gesamtumfeld und die damit einhergehenden Einschätzungen hinsichtlich der weiteren Neugeschäfts- und Renditeentwicklungen bleiben weiterhin mit erhöhten Unsicherheiten verbunden. Neben den hieraus resultierenden Schätzunsicherheiten in Bezug auf die prognostizierten Cashflows besteht insbesondere eine erhöhte Unsicherheit bezüglich der zu erwartenden Entwicklung der zu verwendenden Abzinsungssätze. Weiterhin steigende Abzinsungssätze könnten zu weiteren erfolgswirksamen Wertminderungen in künftigen Berichtsperioden führen.

5.8 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

5.8.1 Übersicht für das Geschäftsjahr 2022

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TEUR Entwicklungskosten Erworbene Software-Lizenzen Kundenbeziehungen/​ Wettbewerbsverbote Summe
ANSCHAFFUNGS-/​HERSTELLUNGSKOSTEN 01.01.2022 34.295 15.203 23.544 73.042
Währungsdifferenzen 0 - 7 0 - 7
Zugänge 4.385 352 0 4.737
Abgänge 0 243 0 243
Umbuchungen 0 0 0 0
ANSCHAFFUNGSKOSTEN 31.12.2022 38.680 15.305 23.544 77.529
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 01.01.2022 20.367 12.858 20.539 53.764
Währungsdifferenzen 0 - 7 0 - 7
Zugänge 4.675 1.120 1.503 7.298
Abgänge 0 40 0 40
Umbuchungen 0 0 0 0
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN 31.12.2022 25.042 13.931 22.042 61.015
NETTOBUCHWERTE 31.12.2022 13.638 1.374 1.502 16.514

5.8.2 Übersicht für das Geschäftsjahr 2021

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TEUR Entwicklungskosten Erworbene Software-Lizenzen Kundenbeziehungen/​ Wettbewerbsverbote Summe
ANSCHAFFUNGS-/​HERSTELLUNGSKOSTEN 01.01.2021 30.575 14.348 23.544 68.467
Währungsdifferenzen 0 - 10 0 - 10
Zugänge 3.720 865 0 4.585
Abgänge 0 0 0 0
Umbuchungen 0 0 0 0
ANSCHAFFUNGSKOSTEN 31.12.2021 34.295 15.203 23.544 73.042
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNG 01.01.2021 14.091 11.511 19.036 44.638
Währungsdifferenzen 0 - 13 0 - 13
Zugänge 6.276 1.360 1.503 9.139
Abgänge 0 0 0 0
Umbuchungen 0 0 0 0
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN 31.12.2021 20.367 12.858 20.539 53.764
NETTOBUCHWERTE 31.12.2021 13.928 2.345 3.005 19.278

Die Abschreibungen der aktivierten Entwicklungskosten betragen 4.675 TEUR (Vorjahr: 6.276 TEUR). Im Vorjahreswert ist eine Wertminderung in Höhe von 1.488 TEUR enthalten, welche aus der Neuausrichtung der Technologie für eine Softwarelösung zur Vertragsverwaltung im Segment Leasing resultiert. Die Vergleichbarkeit ist damit eingeschränkt.

5.9 Latente Steueransprüche und -schulden

Die latenten Steueransprüche und -schulden verteilen sich auf folgende Positionen:

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Bilanz Gewinn-und-Verlust-Rechnung
TEUR 31.12.2022 31.12.2021 2022 2021
LATENTE STEUERANSPRÜCHE        
Steuerliche Verlustvorträge 18.568 14.768 - 3.924 2.110
Leasingforderungen 4.159 7.208 - 1.059 233
Schulden 8.855 27.278 15.425 - 7.885
Pensionen 293 782 87 - 7
Sonstiges 20.713 25.316 11.887 1.073
SUMME 52.588 75.352 22.416 - 4.476
LATENTE STEUERSCHULDEN        
Leasingforderungen 49.599 48.613 1.944 5.722
Immaterielle Vermögenswerte 4.086 5.057 - 971 - 1.210
Schulden 10.251 15.418 - 1.687 4.875
Sonstiges 30.336 40.814 - 16.994 - 4.432
SUMME 94.272 109.902 - 17.708 4.955
LATENTER STEUERAUFWAND/​-ERTRAG     4.708 479
LATENTE STEUERSCHULDEN, NETTO 41.684 34.550    
IN DER BILANZ NACH SALDIERUNG WIE FOLGT AUSGEWIESEN:        
LATENTE STEUERANSPRÜCHE 18.761 20.032    
LATENTE STEUERSCHULDEN 60.445 54.582    

Im Geschäftsjahr 2022 wurden 2.294 TEUR passive latente Steuern erfolgsneutral gebildet (Vorjahr: Auflösung passiver latenter Steuern 437 TEUR). Diese resultieren zum einen aus der gebildeten Cashflow-Hedge-Rücklage. Zum anderen aus der Erfassung versicherungsmathematischer Verluste bzw. Gewinne, die sich zukünftig nicht erfolgswirksam ausgleichen.

Die Steuerquote erhöhte sich insbesondere durch die Steuersatzdifferenzen auf ausländische Ergebnisse von 22,93 auf 24,36 Prozent.

Für 155.399 TEUR (Vorjahr: 91.694 TEUR) steuerliche Verlustvorträge wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Von den nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen verfallen 17.281 TEUR im Zeitraum bis 2042. Im Berichtszeitraum wurden 15 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) an Verlustvorträgen erfolgswirksam abgeschrieben. Um 46 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) verringerte sich der Aufwand aufgrund des Ansatzes von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten, 937 TEUR (Vorjahr: 1.331 TEUR) beruhen auf Änderungen des Steuersatzes und 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) auf der Ausbuchung von bisher erfassten temporären Differenzen bzw. aktivierten Verlustvorträgen. Für abgelaufene Ergebnisse der Tochterunternehmen waren im Geschäfts- und Vorjahr keine passiven latenten Steuern zu bilden. Aus der Ausschüttung von Dividenden durch den Konzern an die Anteilseigner ergeben sich weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr ertragsteuerliche Konsequenzen.

5.10 Leasing - der Konzern als Leasingnehmer

In der Rolle als Leasingnehmer bilanziert der GRENKE Konzern zahlreiche Leasingverhältnisse.

5.10.1 Nutzungsrechte

In der Konzernbilanz hat der GRENKE Konzern die ihm gewährten Nutzungsrechte aus den zugrunde liegenden Leasingverhältnissen aktiviert. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufgliederung und Entwicklung der Nutzungsrechte.

Übersicht für das Geschäftsjahr 2022

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TEUR Immobilien Fuhrpark Sonstige Summe
Anschaffungskosten per 31.12.2022 74.005 8.641 1.049 83.695
davon Zugänge 2022 5.828 1.509 216 7.553
Kumulierte Abschreibungen per 31.12.2022 44.534 5.513 675 50.722
davon Zugänge 2022 10.020 2.945 147 13.112
NETTOBUCHWERTE PER 31.12.2022 29.471 3.128 374 32.973

Übersicht für das Geschäftsjahr 2021

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TEUR Immobilien Fuhrpark Sonstige Summe
Anschaffungskosten per 31.12.2021 79.321 9.994 758 90.073
davon Zugänge 2021 432 2.007 0 2.439
Kumulierte Abschreibungen per 31.12.2021 41.730 5.840 524 48.094
davon Zugänge 2021 9.652 3.314 97 13.063
NETTOBUCHWERTE PER 31.12.2021 37.591 4.154 234 41.979

Die Leasingverträge der Klasse "Immobilien" umfassen Büro- und Parkplatzmietverträge der Vertriebs- und Verwaltungsniederlassungen, der Bereich "Fuhrpark" beinhaltet Kfz-Leasingverträge für Mitarbeitende des GRENKE Konzerns. Die Nutzungsrechte im Bereich "Sonstige" entfallen auf Verträge für Werbeflächen und ein IT-Rechenzentrum sowie Frankiermaschinen.

Die Kfz-Leasingverträge werden überwiegend mit einer Vertragslaufzeit von drei bis vier Jahren (Vorjahr: drei Jahre) abgeschlossen, die Büromietverträge haben vertraglich fixierte Laufzeiten zwischen drei und zwölf Jahren (Vorjahr: zwischen drei und zwölf Jahren). Für die Büromietverträge bestehen ferner Verlängerungsoptionen zwischen einem Jahr und acht Jahren (Vorjahr: zwischen einem Jahr und sechs Jahren). Im Hinblick auf die Ermessensausübung des GRENKE Konzerns unter Einbezug dieser Verlängerungsoptionen bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses nach IFRS 16 verweisen wir auf Tz. 3.17.5. Die Ausgestaltungen und Konditionen der Büromietverträge richten sich nach den jeweils ausgehandelten individualvertraglichen Vereinbarungen, besondere Beschränkungen oder Zusagen bestehen mit Ausnahme der genannten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen im Regelfall nicht.

5.10.2 Leasingverbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2022 bestehen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 33.213 TEUR (Vorjahr: 42.947 TEUR).

Die Zinsaufwendungen für die angesetzten Leasingverbindlichkeiten für den GRENKE Konzern als Leasingnehmer betrugen 602 TEUR im laufenden Geschäftsjahr (Vorjahr: 595 TEUR). Das Tilgungsvolumen der Leasingverbindlichkeiten im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf insgesamt 13.258 TEUR (Vorjahr: 13.515 TEUR). Für eine Fälligkeitsanalyse der zu erwartenden Zahlungsmittelabflüsse aus passivierten Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf Tz. 7.2 "Fälligkeit finanzieller Verpflichtungen".

5.10.3 Weitere Angaben und Auswirkungen

Die weiteren Auswirkungen von IFRS 16 für den GRENKE Konzern als Leasingnehmer sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

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TEUR 2022 2021
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 19 34
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte 41 1
Nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogener Aufwand für variable Leasingzahlungen 0 0
Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten 100 118
Gewinne oder Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen 0 0

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse im aktuellen Geschäftsjahr betrugen 13.860 TEUR (Vorjahr: 14.110 TEUR).

Leasingverhältnisse, die der GRENKE Konzern bereits als Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben, könnten zu künftigen Zahlungsmittelabflüssen von 4.164 TEUR (Vorjahr: 3.039 TEUR) führen. Aus nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen könnten sich die künftigen Zahlungsmittelabflüsse um 6.551 TEUR (Vorjahr: 5.419 TEUR) erhöhen gegenüber den derzeitigen Annahmen bei der Berechnung der Leasingverbindlichkeiten.

5.11 Kurz- und langfristige Finanzschulden

5.11.1 Übersicht

Die Finanzschulden des GRENKE Konzerns setzen sich aus den kurzfristigen Finanzschulden und langfristigen Finanzschulden zusammen.

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN    
Asset-Backed 417.318 355.795
Senior-Unsecured 941.402 764.470
Zweckgebundene Förderdarlehen 61.069 74.753
Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft 827.638 878.364
Sonstige Bankschulden 239 111
davon Kontokorrent 239 111
SUMME KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN 2.247.666 2.073.493
LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN    
Asset-Backed 554.792 353.664
Senior-Unsecured 1.644.798 2.044.017
Zweckgebundene Förderdarlehen 24.421 72.384
Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft 323.041 533.605
SUMME LANGFRISTIGE FINANZSCHULDEN 2.547.052 3.003.670
SUMME FINANZSCHULDEN 4.794.718 5.077.163

Der GRENKE Konzern strukturiert die Aufteilung der Finanzschulden in gleicher Form, wie an die Anleihe- und Kapitalmarktteilnehmer berichtet wird, mit dem Ziel, einen einheitlichen Auftritt zu vermitteln. Unter die Asset-Backed-Finanzschulden fallen Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit ABCP-Programmen sowie Forderungsverkäufe mit externen Kreditinstituten. Unter den Senior-Unsecured-Finanzschulden sind erstrangige unbesicherte Schuldtitel inkludiert.

Die Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft umfassen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden der GRENKE BANK AG, die bei der Bank Einlagen unterhalten. Von den kurzfristigen Verbindlichkeiten über insgesamt 827.638 TEUR (Vorjahr: 878.364 TEUR) entfallen zum Stichtag 225.336 TEUR (Vorjahr: 342.915 TEUR) auf täglich fällige Einlagen. Für die übrigen Einlagen sind entsprechende Laufzeiten für die Fest- und Termingelder vereinbart.

Unter den Bankschulden werden die Verbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme von Betriebsmittellinien (Kontokorrentschulden) abgebildet. Zum Stichtag wurden diese Linien mit 239 TEUR (Vorjahr: 111 TEUR) ausgeschöpft.

Zur Besicherung der Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts wurden kurz- und langfristige Leasingforderungen in Höhe von insgesamt 1.047.691 TEUR (Vorjahr: 846.750 TEUR) an die refinanzierenden Institute abgetreten. Die Sicherheitsabtretung gilt für jede einzelne Sicherheit so lange, bis die ausstehende Forderung aus dem Leasingvertrag beglichen wurde. Danach wird die Sicherheit wieder zurückübertragen. Die Sicherheiten für abgetretene Forderungen werden so gekennzeichnet, dass sie von den nicht abgetretenen Forderungen unterschieden werden können.

Das Volumen der langfristigen Finanzschulden mit Restlaufzeiten von einem Jahr bis fünf Jahre und mehr stellt sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:

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TEUR Jahr Gesamtbetrag 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Besicherter Betrag
ART DER VERBINDLICHKEIT          
ASSET-BACKED 2022 554.792 552.195 2.597 554.792
  Vorjahr 353.664 351.943 1.721 353.664
SENIOR-UNSECURED 2022 1.644.798 1.452.702 192.096 0
  Vorjahr 2.044.017 1.845.264 198.753 0
ZWECKGEBUNDENE FÖRDERDARLEHEN 2022 24.421 23.718 703 24.421
  Vorjahr 72.384 71.352 1.032 72.384
VERBINDLICHKEITEN AUS DEM 2022 323.041 310.524 12.517 0
EINLAGENGESCHÄFT Vorjahr 533.605 526.572 7.033 0

Im Folgenden werden die Refinanzierungsquellen und damit die wesentlichen Kategorien der Finanzschulden näher erläutert.

5.11.2 Asset-Backed

5.11.2.1 Strukturierte Unternehmen

Folgende konsolidierte strukturierte Unternehmen bestanden zum Stichtag: Opusalpha Purchaser II Limited (HeLaBa), Kebnekaise Funding Limited (SEB AB), CORAL PURCHASING (IRELAND) 2 DAC (DZ-Bank), FCT "GK"-COMPARTMENT "G 2" (UniCredit), Elektra Purchase No 25 DAC, FCT "GK"-COMPARTMENT "G 4" (HeLaBa) sowie FCT "GK"-COMPARTMENT "G 5" (DZ-Bank). Nachfolgend werden die konsolidierten strukturierten Unternehmen, die als Asset-Backed-Commercial-Paper-Programme (ABCP) aufgelegt sind, weiter erläutert.

5.11.2.2 ABCP-Programme

Der GRENKE Konzern unterhält zum Stichtag mehrere Asset-Backed-Commercial-Paper-Programme (ABCP), die insgesamt ein Volumen wie folgt haben:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Programmvolumen in Landeswährung    
TEUR 927.414 947.802
TGBP 150.000 150.000
Programmvolumen in TEUR 1.096.536 1.126.314
Inanspruchnahme in TEUR 992.002 692.243
Buchwert in TEUR 844.032 602.451
davon kurzfristig 366.168 296.539
davon langfristig 477.864 305.912

Die ABCP-Programme gewähren der GRENKE FINANCE PLC, Dublin/​Irland, Grenke Investitionen Verwaltungs KGaA, Baden-Baden/​Deutschland, sowie der GRENKE LEASING LIMITED, Guildford/​Vereinigtes Königreich, das Recht, für eine gewisse Periode Forderungen an die jeweiligen Programme zu verkaufen bzw. sich über diese zu refinanzieren. Die Obergrenze des Ankaufsvolumens wird durch das Programmvolumen, welches im Normalfall mit einer Liquiditätszusage der organisierenden Bank in entsprechender Höhe unterlegt ist, festgelegt. Der Buchwert wird nach der Effektivzinsmethode ermittelt, wobei anfallende Transaktionskosten über die Laufzeit der zugrunde liegenden Refinanzierungspakete amortisiert werden.

Die strukturierten Unternehmen refinanzieren sich durch die revolvierende Ausgabe von Commercial Papers, die in der Regel eine Laufzeit von einem Monat aufweisen. Die Verzinsung der Commercial Papers orientiert sich am 1-Monats-Euribor. Es handelt sich daher um eine variable Verzinsung. Das Zinsänderungsrisiko (festverzinsliche Leasingforderungen auf der Aktivseite versus variabel verzinsliche Refinanzierung auf der Passivseite) managen die strukturierten Unternehmen durch den Abschluss von Zinssicherungsinstrumenten (Zinsswaps).

Ein Währungsrisiko besteht im Rahmen der ABCP-Refinanzierung nicht, da ausschließlich Euro-Transaktionen und Euro-basierte Leasingverträge bzw. für das Vereinigte Königreich GBP-Transaktionen und GBP-basierte Leasingverträge Vertragsgegenstand sind.

Die Laufzeiten der einzelnen ABCP-Programme sind folgender Tabelle zu entnehmen:

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ABCP-Programm Sponsor Laufzeit bis
Opusalpha Purchaser II Limited HeLaBa Dezember 2024
Kebnekaise Funding Limited (D) SEB AB Oktober 2023
Kebnekaise Funding Limited (UK) SEB AB Juni 2023
CORAL PURCHASING (IRELAND) 2 DAC DZ-Bank Dezember 2023
FCT "GK"-COMPARTMENT "G 2" UniCredit April 2025
FCT "GK"-COMPARTMENT "G 4" HeLaBa Dezember 2024
FCT "GK"-COMPARTMENT "G 5" DZ-Bank März 2024

5.11.2.3 Forderungsverkaufsverträge

Solche Verträge bestehen derzeit mit der Stadtsparkasse Baden-Baden Gaggenau, der Sparkasse Karlsruhe, der Commerzbanktochter mBank S. A., mit der DEUTSCHEN BANK S.A., Brasilien, sowie mit der Norddeutschen Landesbank für Forderungen im Vereinigten Königreich.

In allen Fällen handelt es sich um sogenannte fristenkongruente Refinanzierungen abgeschlossener Leasingverträge. Hier wird durch paketweise Zusammenfassung einzelner Leasingverträge mit ähnlicher Laufzeit der Verkauf von Leasingforderungen im gleichen Laufzeitraster dargestellt.

Eine Ausbuchung der Forderung findet nicht statt, da der Forderungsverkauf nicht regresslos erfolgt. Der Barwert der dazugehörigen Verbindlichkeiten beträgt zum Bilanzstichtag 135.219 TEUR (Vorjahr: 106.955 TEUR) und stimmt mit den veräußerten Forderungen grundsätzlich überein.

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Programmvolumen in LW    
TEUR 16.500 16.500
TGBP 90.000 90.000
TBRL 210.000 210.000
Programmvolumen in TEUR 155.217 156.887
Inanspruchnahme in TEUR 135.219 106.955
Buchwert in TEUR 128.078 106.955
davon kurzfristig 51.150 59.222
davon langfristig 76.928 47.733

5.11.2.4 Restwertdarlehen

Seit dem Erwerb der Europa Leasing GmbH besaß der Konzern Restwertdarlehen. Die Restwertdarlehen dienten teilweise zur Finanzierung von Restwerten von Leasingverträgen, bei denen die Raten im Rahmen des Forderungsverkaufs veräußert wurden. Die Restwertdarlehen wurden im Geschäftsjahr 2022 vollständig getilgt.

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Buchwert 0 53
davon kurzfristig 0 34
davon langfristig 0 19

5.11.3 Senior-Unsecured-Finanzschulden

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Buchwerte der einzelnen Refinanzierungsinstrumente:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Anleihen 2.145.406 2.459.008
davon kurzfristig 571.144 527.645
davon langfristig 1.574.262 1.931.363
Schuldscheindarlehen 131.017 131.944
davon kurzfristig 67.418 32.738
davon langfristig 63.599 99.206
Commercial Paper 25.000 0
Revolving-Credit-Facility 212.548 175.110
davon kurzfristig 205.611 161.662
davon langfristig 6.937 13.448
Geldhandel 40.000 0
davon kurzfristig 40.000 0
Kontokorrent 11.420 20.205
Zinsabgrenzung 20.809 22.220

Folgende Tabelle zeigt den Refinanzierungsrahmen der einzelnen Instrumente:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Anleihen TEUR 5.000.000 5.000.000
Commercial Paper TEUR 750.000 750.000
Syndizierte revolvierende Kreditfazilität TEUR 250.000 250.000
Revolving-Credit-Facility TEUR 30.000 30.000
Revolving-Credit-Facility TPLN 150.000 150.000
Revolving-Credit-Facility TCLP 20.250.000 20.250.000
Revolving-Credit-Facility THRK 125.000 125.000
Revolving-Credit-Facility THUF 540.000 0
Revolving-Credit-Facility TBRL 100.000 0
Geldhandel TEUR 40.000 0

5.11.3.1 Anleihen

Grundsätzlich sind alle Schuldverschreibungen endfällig und unterliegen der Voraussetzung eines konstanten Ratings. Im Fall einer Herabstufung des Ratings durch Standard & Poor's ist eine vertragliche Anpassung (Erhöhung) des vereinbarten Zinssatzes vorgesehen. Da mit einer entsprechenden Herabstufung nicht gerechnet wird, wird derzeit auch auf eine Absicherung verzichtet.

Die jeweils genannten Disagien werden ebenso wie die mit der jeweiligen Transaktion direkt korrespondierenden Anfangsaufwendungen mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit aufgelöst.

5.11.3.2 Debt-Issuance-Programm

Beim GRENKE Konzern standen zum Bilanzstichtag Anleihen mit einem Nominalvolumen in EUR von 2.006.000 TEUR (Vorjahr: 2.306.000 TEUR) aus.

Die Rahmendaten der über das Debt-Issuance-Programm gezogenen Anleihen in EUR können der folgenden Aufstellung entnommen werden:

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Laufzeit Buchwert Buchwert Nennbetrag
Bezeichnung von bis Zinskupon Prozent p. a. 31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
31.12.2022
TEUR
EUR-Anleihe 21.01.2016 21.01.2026 2,616 25.954 25.948 26.000
EUR-Anleihe 29.11.2016 02.02.2022 1,125 0 280.000 0
EUR-Anleihe 03.03.2017 03.03.2022 1,041 0 19.999 0
EUR-Anleihe 07.09.2017 07.10.2022 0,875 0 199.752 0
EUR-Anleihe 05.12.2017 05.12.2024 0,97 14.988 14.987 15.000
EUR-Anleihe 28.03.2018 05.04.2023 1 266.959 266.742 267.000
EUR-Anleihe 15.05.2018 15.05.2025 1,423 54.958 54.936 55.000
EUR-Anleihe 28.08.2018 28.08.2024 1,048 29.972 29.968 30.000
EUR-Anleihe 16.11.2018 05.10.2023 1,5 299.713 299.380 300.000
EUR-Anleihe 28.01.2019 28.01.2022 0,957 0 10.000 0
EUR-Anleihe 29.01.2019 29.01.2029 2,237 11.474 11.476 11.500
EUR-Anleihe 26.02.2019 05.04.2024 1,625 299.636 299.410 300.000
EUR-Anleihe 16.04.2019 16.04.2029 2,04 19.959 19.964 20.000
EUR-Anleihe 25.04.2019 25.04.2024 1,131 19.985 19.982 20.000
EUR-Anleihe 15.05.2019 15.05.2026 1,287 29.946 29.944 30.000
EUR-Anleihe 27.05.2019 27.11.2024 1,015 49.943 49.936 50.000
EUR-Anleihe 09.10.2019 09.10.2026 0,681 26.457 26.460 26.500
EUR-Anleihe 10.10.2019 10.10.2022 0,244 0 9.997 0
EUR-Anleihe 12.11.2019 09.01.2025 0,625 342.483 299.197 350.000
EUR-Anleihe 04.03.2020 15.02.2030 0,819 9.966 9.967 10.000
EUR-Anleihe 09.04.2020 09.07.2025 3,95 328.191 329.474 325.000
EUR-Anleihe 14.04.2022 14.10.2024 4,125 149.187 0 150.000
EUR-Anleihe 13.10.2022 13.10.2025 6,3 19.733 0 20.000
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Nennbetrag
Bezeichnung 31.12.2021
TEUR
EUR-Anleihe 26.000
EUR-Anleihe 280.000
EUR-Anleihe 20.000
EUR-Anleihe 200.000
EUR-Anleihe 15.000
EUR-Anleihe 267.000
EUR-Anleihe 55.000
EUR-Anleihe 30.000
EUR-Anleihe 300.000
EUR-Anleihe 10.000
EUR-Anleihe 11.500
EUR-Anleihe 300.000
EUR-Anleihe 20.000
EUR-Anleihe 20.000
EUR-Anleihe 30.000
EUR-Anleihe 50.000
EUR-Anleihe 26.500
EUR-Anleihe 10.000
EUR-Anleihe 300.000
EUR-Anleihe 10.000
EUR-Anleihe 325.000
EUR-Anleihe 0
EUR-Anleihe 0

Im Jahr 2022 wurden zwei neue EUR-Anleihen mit einem Nominalvolumen von insgesamt 170.000 TEUR begeben sowie eine bestehende Anleihe um 50.000 TEUR aufgestockt. Die Konditionen der in Euro emittierten Anleihen ergeben sich aus der obigen Tabelle.

Fünf Anleihen mit einem Nominalvolumen von insgesamt 520.000 TEUR wurden im Geschäftsjahr planmäßig zurückgezahlt.

Zudem bestehende Anleihen in Fremdwährung werden nachfolgend tabellarisch dargestellt. Die JPY-Anleihe mit einem Nennbetrag von 1.000.000 TJPY wurde im aktuellen Geschäftsjahr planmäßig zurückgezahlt.

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Laufzeit Buchwert Buchwert Nennbetrag
Bezeichnung von bis Zinskupon Prozent p. a. 31.12.2022
TEUR
31.12.2021
TEUR
31.12.2022 in Fremdwährung
JPY-Anleihe 02.07.2019 02.07.2029 0,95 49.743 53.528 7.000.000.000
HKD-Anleihe 13.09.2019 13.09.2029 2,844 60.100 56.430 500.000.000
JPY-Anleihe 20.09.2019 20.09.2022 0,5 0 7.666 0
HKD-Anleihe 11.03.2020 11.03.2030 2,5 36.059 33.865 300.000.000
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Nennbetrag
Bezeichnung 31.12.2021 in Fremdwährung
JPY-Anleihe 7.000.000.000
HKD-Anleihe 500.000.000
JPY-Anleihe 1.000.000.000
HKD-Anleihe 300.000.000

5.11.3.3 Schuldscheindarlehen (SSD)

Das Gesamtvolumen der zum 31. Dezember 2022 ausstehenden Schuldscheindarlehen in EUR lag bei 60.000 TEUR (Vorjahr: 70.000 TEUR). Die Rahmendaten der Schuldscheindarlehen in EUR können der folgenden Aufstellung entnommen werden:

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Laufzeit Zinskupon Buchwert 31.12.2022 Buchwert 31.12.2021 Nennbetrag 31.12.2022
Bezeichnung von bis Prozent p. a. TEUR TEUR TEUR
EUR-SSD 24.01.2017 24.01.2022 1,058 0 10.000 0
EUR-SSD 14.02.2018 14.02.2028 2 4.993 4.992 5.000
EUR-SSD 14.02.2018 14.02.2028 1,979 998 998 1.000
EUR-SSD 06.07.2018 06.07.2023 0,82 9.997 9.991 10.000
EUR-SSD 06.07.2018 15.12.2027 1,773 1.996 1.995 2.000
EUR-SSD 15.08.2018 15.08.2023 0,92 8.000 8.000 8.000
EUR-SSD 25.01.2019 25.01.2029 2,282 4.988 4.986 5.000
EUR-SSD 29.03.2019 29.03.2022 0,78 0 10.000 0
EUR-SSD 19.03.2020 05.01.2023 0,96 19.000 19.000 19.000
EUR-SSD 23.09.2022 23.09.2025 4,945 10.000 0 10.000
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Bezeichnung Nennbetrag 31.12.2021
TEUR
EUR-SSD 10.000
EUR-SSD 5.000
EUR-SSD 1.000
EUR-SSD 10.000
EUR-SSD 2.000
EUR-SSD 8.000
EUR-SSD 5.000
EUR-SSD 10.000
EUR-SSD 19.000
EUR-SSD 0

Im Jahr 2022 wurde ein neues Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 10.000 TEUR begeben. Planmäßige Rückzahlungen erfolgten für zwei Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 20.000 TEUR.

Das Gesamtvolumen der zum 31. Dezember 2022 ausstehenden Schuldscheindarlehen in Fremdwährung lag bei 70.000 TCHF. Die Rahmendaten der Schuldscheindarlehen in Fremdwährung können der folgenden Aufstellung entnommen werden:

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Laufzeit Zinskupon Buchwert 31.12.2022 Buchwert 31.12.2021 Nennbetrag 31.12.2022
Bezeichnung von bis Prozent p. a. TEUR TEUR in Fremdwährung
CHF-SSD 07.03.2017 07.03.2022 0,81 0 9.679 0
DKK-SSD 08.04.2019 08.04.2022 0,88 0 2.689 0
CHF-SSD 17.09.2019 17.09.2024 0,275 10.152 9.674 10.000.000
CHF-SSD 07.09.2020 07.09.2023 0,8975 30.451 29.003 30.000.000
CHF-SSD 09.09.2020 09.09.2025 0,97 10.150 9.673 10.000.000
BRL-SSD 17.03.2021 10.03.2025 2,74 0 1.264 0
CHF-SSD 31.08.2022 31.08.2027 2,643 20.292 0 20.000.000
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Nennbetrag 31.12.2021
Bezeichnung in Fremdwährung
CHF-SSD 10.000.000
DKK-SSD 20.000.000
CHF-SSD 10.000.000
CHF-SSD 30.000.000
CHF-SSD 10.000.000
BRL-SSD 7.977.449
CHF-SSD 0

Im Jahr 2022 wurde ein neues CHF-Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von insgesamt 20.000 TCHF begeben.

Alle fälligen Rückzahlungen der Schuldscheindarlehen in Fremdwährung erfolgten im Geschäftsjahr planmäßig. Zudem erfolgte eine außerplanmäßige Rückzahlung des BRL-Schuldscheindarlehens in Höhe von 6.025 TEUR.

5.11.3.4 Commercial Papers

Der GRENKE Konzern hat die Möglichkeit, Commercial Papers mit einem Gesamtvolumen von bis zu 750.000 TEUR und einer Laufzeit zwischen einem Tag und 364 Tagen zu begeben. Zum 31. Dezember 2022 war das Commercial-Paper-Programm mit 25.000 TEUR ausgenutzt (Vorjahr: 0 TEUR).

5.11.3.5 Revolving-credit-facility

Der GRENKE Konzern verfügt über die Möglichkeit, bei der Landesbank Hessen-Thüringen im Rahmen einer revolvierenden Darlehensfazilität mit einem Gesamtvolumen von 30.000 TEUR jederzeit kurzfristig Gelder über eine Laufzeit von bis zu drei Jahren aufzunehmen. Die Inanspruchnahme kann auch teilweise in Schweizer Franken, Dänischen Kronen, Schwedischen Kronen sowie Britischem Pfund erfolgen) und steht der GRENKE FINANCE PLC, Dublin /​ Irland, sowie teilweise der GRENKELEASING AG, Zürich /​ Schweiz, GRENKELEASING AB, Stockholm /​ Schweden, GRENKELEASING ApS, Herlev /​ Dänemark, und der GRENKE LEASING LIMITED, Guildford /​ Vereinigtes Königreich, zur Verfügung.

Zudem besteht eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität über ein Volumen von 250.000 TEUR (die Inanspruchnahme kann auch teilweise in Schweizer Franken und Britischem Pfund erfolgen), welche der GRENKE FINANCE PLC, Dublin /​ Irland, sowie der GRENKELEASING AG, Zürich /​ Schweiz, und der GRENKE LEASING LIMITED, Guildford /​Vereinigtes Königreich, die Möglichkeit bietet, jederzeit kurzfristig Gelder über eine Laufzeit von bis zu sechs Monaten aufzunehmen. Darlehensgeber sind Deutsche Bank AG, DZ BANK AG, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Landesbank Hessen-Thüringen, Credit Lyonnais, Norddeutsche Landesbank und SEB AB Frankfurt Branch.

Darüber hinaus bestehen weitere Fazilitäten mit der SEB AB und der Norddeutschen Landesbank, welche der GRENKELEASING Sp.z o.o., Posen/​Polen, die Möglichkeiten bieten, jederzeit kurzfristig Gelder bis zu einem Volumen von 150.000 TPLN und einer festen Laufzeit von jeweils drei Jahren bzw. von bis zu sechs Monaten aufzunehmen.

Der GRENKE Hrvatska d.o.o., Zagreb /​ Kroatien, steht eine Fazilität mit der Raiffeisenbank Austria bis zu einem Volumen von 125.000 THRK und einer festen Laufzeit von zweieinhalb oder drei Jahren zur Verfügung.

Für die GC Rent Chile SpA, Santiago de Chile/​Chile, besteht ein Rahmen in Höhe von 20.250.000 TCLP für revolvierende Darlehensfazilitäten mit der HSBC Bank (Chile).

Im Geschäftsjahr wurden neue Fazilitäten in Höhe von 540.000 THUF mit der Deutschen Bank AG Hungary Branch abgeschlossen, welche der GF Faktor Zrt., Budapest/​Ungarn, die Möglichkeit bietet, jederzeit kurzfristig Gelder über eine Laufzeit von bis zu sechs Monaten aufzunehmen.

Zudem steht der GC Locação de Equipamentos LTDA, São Paulo/​Brasilien, ein neuer Rahmen in Höhe von 100.000 TBRL für Darlehensfazilitäten mit der Itaú Unibanco Holding S.A. zur Verfügung.

Zum 31. Dezember 2022 betrug das in Anspruch genommene Volumen der revolvierenden Darlehensfazilitäten 130.000 TEUR, 110.000 TPLN, 85.000 THRK, 16.467.200 TCLP, 48.885 TBRL sowie 21.000 TCHF (Vorjahr: 50.000 TEUR, 147.500 TPLN, 33.000 TGBP, 7.000 TDKK, 50.000 THRK, 16.567.200 TCLP sowie 31.000 TCHF).

5.11.3.6 Geldhandel

Im Geschäftsjahr 2022 wurden neue Geldhandelslinien mit der Landesbank Hessen-Thüringen sowie der DZ Bank AG in Höhe von insgesamt 40.000 TEUR abgeschlossen. Die Geldhandelslinien stehen der GRENKE FINANCE PLC, Dublin/​Irland, zur Verfügung.

Zum 31. Dezember 2022 betrug das in Anspruch genommene Volumen der Kreditlinien 40.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

5.11.4 Zweckgebundene Förderdarlehen

Es bestehen verschiedene Kooperationen in Form von Globaldarlehen zwischen der GRENKE BANK AG und den Förderbanken Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), NRW.Bank, Thüringer Aufbaubank, Landeskreditbank Baden-Württemberg sowie der ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg. Zudem besteht ein Förderdarlehen zwischen der GRENKE FINANCE PLC und der Europäischen Investitionsbank. Diese ermöglichen die Einbindung öffentlicher Fördermittel in die Leasingfinanzierung der GRENKE AG. Die Förderung steht für regionale Investitionsvorhaben von Gewerbeunternehmen und Angehörigen freier Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. EUR zur Verfügung.

Das Gesamtvolumen der Globaldarlehen der GRENKE BANK AG, über die die vermittelten Förderdarlehen refinanziert werden, belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 auf 555.000 TEUR (Vorjahr: 705.000 TEUR).

Folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der in Anspruch genommenen Förderdarlehen bei den einzelnen Förderbanken:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Europäische Investitionsbank 9.910 9.846
NRW Bank 22.037 29.029
Thüringer Aufbaubank 980 2.112
Investitionsbank des Landes Brandenburg 0 417
KfW 51.963 104.842
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank 537 891
Zinsabgrenzung 63 0
SUMME DER FÖRDERDARLEHEN 85.490 147.137

5.11.5 Ergänzende Angaben zu den Verbindlichkeiten aus Finanzschulden in der Kapitalflussrechnung

Für Zwecke der Kapitalflussrechnung setzen sich die Verbindlichkeiten aus Finanzschulden wie folgt zusammen:

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TEUR 2022 2021
VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZSCHULDEN    
Zugang Verbindlichkeiten/​ Neuaufnahme aus der Refinanzierung 1.984.500 656.354
Aufwendungen aus der Verzinsung der Refinanzierung 61.569 47.461
Zahlung/​Rückzahlung von Verbindlichkeiten an Refinanzierer - 2.065.359 - 1.328.446
Währungsdifferenzen - 1.993 20.982
VERÄNDERUNG VERBINDLICHKEITEN AUS DER REFINANZIERUNG - 21.283 - 603.649
Zugang/​Rückzahlung Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft - 268.721 - 139.908
Aufwendungen aus der Verzinsung des Einlagengeschäfts 7.431 10.568
VERÄNDERUNG VERBINDLICHKEITEN AUS DEM EINLAGENGESCHÄFT - 261.290 - 129.340
VERÄNDERUNG VERBINDLICHKEITEN AUS DEN FINANZSCHULDEN - 282.573 - 732.989

5.12 Sonstige kurzfristige Schulden

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Umsatzsteuer 12.878 13.723
Kreditorische Debitoren 17.422 18.884
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 6.722 7.054
Gehaltsverbindlichkeiten 1.912 1.364
Ausstehende Belastungen von Refinanzierern 16.387 83
Sozialabgaben 2.899 1.574
Lohn-/​Kirchensteuer 897 738
Kundenzahlungen in Abwicklung 1.428 925
Verbindlichkeiten Kfz-Leasing 314 203
Rechnungsabgrenzungsposten 344 196
Kautionsverbindlichkeiten 104 165
Unterwegs befindliche Beträge 2.188 3.824
Verbindlichkeiten sonstige Steuern 281 438
Übriges 3.464 6.430
SUMME 67.240 55.601

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus ausstehenden Belastungen gegenüber Refinanzierern ergibt sich im Wesentlichen in Höhe von 16.290 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aus erhaltenen Collaterals aufgrund der positiven Marktbewertung der zum Stichtag ausgegebenen Zinsswaps.

5.13 Abgegrenzte Mietraten

Die Position "abgegrenzte Mietraten" enthält vertragliche Verbindlichkeiten in Höhe von 7.347 TEUR (Vorjahr: 6.431 TEUR). Diese resultieren aus erhaltenen Zahlungen für Dienstleistungen im Rahmen des Service-and-Protection-Geschäfts für das entsprechende Folgejahr. Die zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen vertraglichen Verbindlichkeiten werden im Folgejahr als Umsatz realisiert.

5.14 Abgegrenzte Schulden

Unter der Position "abgegrenzte Schulden" sind folgende Sachverhalte abgebildet:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Beratungsleistungen 3.307 3.664
Personalleistungen 12.171 7.633
Übrige Kosten 24.180 17.437
SUMME 39.658 28.734

Bei den "übrigen Kosten" handelt es sich insbesondere um abgegrenzte Schulden für ausstehende Rechnungen und Händlerboni. Sämtliche abgegrenzte Schulden haben kurzfristigen Charakter.

5.15 Pensionen

5.15.1 Leistungsorientierte Pläne

Die Rückstellungen für Pensionen betreffen verpflichtend durchzuführende fondsgedeckte Altersversorgungspläne (Spar- /​ Risikoversicherung), für die eine Nachschusspflicht für Unternehmen besteht - in der Schweiz für die GRENKELEASING AG, Zürich, und die GRENKEFACTORING AG, Basel, - sowie die Pensionsverpflichtungen aus Endgehaltsplänen und Festbetragsplänen in Deutschland für die GRENKE BANK AG, Baden-Baden. Für die bestehenden Pensionspläne wurde ein Nettopensionsaufwand für das Geschäftsjahr 2022 von insgesamt 588 TEUR (Vorjahr: 602 TEUR) erfasst.

Die gewichtete durchschnittliche Duration des überwiegenden Anteils der Pensionsverpflichtungen beträgt 16,4 Jahre (Vorjahr: 19,2 Jahre).

5.15.1.1 Pensionen Deutschland

Die Pensionsverpflichtungen der GRENKE BANK AG betreffen in der Vergangenheit abgeschlossene unmittelbare und unverfallbare Versorgungszusagen überwiegend an ausgeschiedene Mitarbeitende.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Basis folgender Parameter:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Abzinsungssatz 3,90 % 1,00 %
Erwartete künftige Rentenanpassungen 2,10 % 1,70 %
Angewendete Sterbetafel "Heubeck-Richttafeln 2018 G" "Heubeck-Richttafeln 2018 G"

Die Entwicklung der leistungsorientierten Verpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

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TEUR 2022 2021
ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSORIENTIERTEN VERPFLICHTUNGEN    
LEISTUNGSORIENTIERTE VERPFLICHTUNGEN ZU BEGINN DES BERICHTSZEITRAUMS 1.703 1.858
Zinsaufwand 17 9
Laufender Dienstzeitaufwand 0 0
Ausbezahlte Leistungen - 82 - 85
Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste - 357 - 79
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aus Planänderungen 0 0
LEISTUNGSORIENTIERTE VERPFLICHTUNGEN ZUM ENDE DES BERICHTSZEITRAUMS 1.281 1.703

5.15.1.2 Pensionen Schweiz

Nach dem schweizerischen beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) muss jeder Arbeitgeber Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an anspruchsberechtigte Mitarbeitende gewähren. Der GRENKE Konzern unterhält in der Schweiz leistungsorientierte (kapitalbasierte) Pläne, welche von Stiftungen verwaltet werden, die rechtlich unabhängig vom Unternehmen sind.

Dem externen Gutachten liegen folgende versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Abzinsungssatz 2,25 % 0,40 %
Erwartete künftige Gehaltssteigerungen 2,00 % 1,50 %
Erwartete künftige Rentenanpassungen * 0,00 % 0,00 %
Angewendete Sterbetafel BVG 2020 BVG 2020

* Es wird eine Rentenanpassung von 0 Prozent unterstellt, da derzeit keine Renten an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Aufgrund des versicherungsmathematischen Gutachtens wurden folgende Aufwendungen und Erträge erfasst:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Dienstzeitaufwand 588 602
Zinsaufwand 31 15
Ertrag aus Verzinsung 18 8
des Planvermögens    

Das Vermögen ist über einen Anschlussvertrag mit der Sammelstiftung BVG einer Lebensversicherungsgesellschaft in einem Kollektiv-Versicherungsvertrag investiert. Bei dieser Form einer Vollversicherung übernimmt der Lebensversicherer das Risiko, es kann somit nicht zu einer Unterdeckung kommen.

Zum 31. Dezember 2022 beträgt die unter den langfristigen Schulden ausgewiesene Rückstellung für Pensionen 1.795 TEUR (Vorjahr: 3.163 TEUR). Diese setzt sich aus einem ermittelten Barwert der Verpflichtungen (DBO) von 7.066 TEUR (Vorjahr: 7.252 TEUR), einem Zeitwert des Planvermögens von 5.271 TEUR (Vorjahr: 4.088 TEUR) und einem versicherungsmathematischen Gewinn von 1.793 TEUR (Vorjahr: 1.160 TEUR) zusammen.

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TEUR 2022 2021
ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSORIENTIERTEN VERPFLICHTUNGEN    
LEISTUNGSORIENTIERTE VERPFLICHTUNGEN ZU BEGINN DES BERICHTSZEITRAUMS 7.252 7.762
Zinsaufwand 31 15
Laufender Dienstzeitaufwand 588 602
Gezahlte Leistungen 204 205
Beiträge der Teilnehmer des Plans 609 - 420
Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste - 1.962 - 1.228
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0
Umrechnungsdifferenzen aus ausländischen Plänen 344 316
LEISTUNGSORIENTIERTE VERPFLICHTUNGEN ZUM ENDE DES BERICHTSZEITRAUMS 7.066 7.252
ENTWICKLUNG DES VERMÖGENS 0 0
BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS ZU BEGINN DES BERICHTSZEITRAUMS 4.088 3.884
Erwartete Rendite 18 8
Beiträge des Arbeitgebers 301 301
Beiträge der Teilnehmer des Plans 204 205
Gezahlte Leistungen 609 - 420
Erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste - 169 - 68
Umrechnungsdifferenzen aus ausländischen Plänen 220 178
BEIZULEGENDER ZEITWERT DES PLANVERMÖGENS ZUM ENDE DES BERICHTSZEITRAUMS 5.271 4.088

Die in der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen enthaltenen versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste resultieren aus:

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Veränderungen demografischer Annahmen 0 - 510
Veränderungen finanzieller Annahmen - 2.097 - 334
Erfahrungsbedingte Gewinne/​Verluste 135 - 384
SUMME - 1.962 - 1.228

Die erfahrungsbedingten Anpassungen an das Vermögen betragen - 169 TEUR (Vorjahr: - 68 TEUR). Die Arbeitgeberbeiträge werden in der folgenden Periode auf 333 TEUR geschätzt.

5.15.1.3 Sensitivitätsanalyse

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 verwendeten Annahmen würde die DBO folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:

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Veränderung der Prämisse in %-Punkten Erhöhung der Prämisse Veränderung der DBO
in TEUR
Verringerung der Prämisse Veränderung der DBO
in TEUR
31.12.2022      
Abzinsungssatz 0,25 - 335 358
Künftige Gehaltssteigerung 0,25 99 - 94
Künftige Rentenanpassungen 0,25 29 - 28
31.12.2021      
Abzinsungssatz 0,25 - 415 447
Künftige Gehaltssteigerung 0,25 65 - 63
Künftige Rentenanpassungen 0,25 54 - 52

Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurde die gleiche Methode angewandt wie für die Berechnung der bilanzierten Verpflichtung.

5.15.2 Beitragsorientierte Pläne

Ein weiterer Teil der betrieblichen Altersversorgung besteht im Konzern aus beitragsorientierten Zusagen. Bei den beitragsorientierten Zusagen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen.

Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Sie beliefen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 5.665 TEUR (Vorjahr: 5.536 TEUR) und betrafen überwiegend die in Deutschland für die gesetzliche Rentenversicherung geleisteten Beiträge. Die künftige Höhe dieser Aufwendungen hängt wesentlich von der Entwicklung der zugrunde liegenden Rentenversicherungssysteme ab.

5.16 Eigenkapital

5.16.1 Grundkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung.

Das Grundkapital der GRENKE AG ist im Vergleich zum 31. Dezember 2021 unverändert. Es beträgt 46.495.573 EUR bei 46.495.573 Stückaktien ohne Nennwert. Auf jede Stammaktie entfällt ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von 1 EUR. Alle Aktien besitzen die gleichen Rechte und Pflichten und sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil des Aktionärs am Konzernergebnis der Gesellschaft.

5.16.2 Genehmigtes Kapital

Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Mai 2023 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen um insgesamt 4.400 TEUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Zum 31. Dezember 2022 beträgt das genehmigte Kapital 2.218 TEUR.

5.16.3 Bedingtes Kapital

Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Mai 2024 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen um insgesamt 4.500 TEUR zu erhöhen (bedingtes Kapital). An die Schaffung des bedingten Kapitals ist das Recht des Vorstands gekoppelt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/​oder Namen lautende Options- und/​ oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von bis zu 500.000 TEUR auszugeben. Aus dem bedingten Kapital wurden bislang keine Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen begeben.

5.16.4 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Durch die Hauptversammlung vom 6. August 2020 wurde die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 5. August 2025 ermächtigt. Ein Erwerb fand bislang nicht statt.

5.16.5 Bilanzgewinn

Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 117.859.593,76 EUR des Geschäftsjahres 2021 der GRENKE AG erfolgte durch die ordentliche Hauptversammlung am 25. Mai 2022. Die Hauptversammlung stimmte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu und beschloss die Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt:

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EUR
Bilanzgewinn 2021 117.859.593,76
Ausschüttung einer Dividende von 0,51 EUR je Aktie auf insgesamt 46.495.573 Aktien 23.712.742,23
Gewinnvortrag (auf neue Rechnung) 94.146.851,53

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 wird der Vorstand der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,45 EUR je Aktie vorschlagen. Diese Ausschüttung ist zum 31. Dezember 2022 nicht als Verbindlichkeit erfasst.

5.16.6 Rücklagen

Die Kapitalrücklage in Höhe von 298.019 TEUR (Vorjahr: 298.019 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus dem Börsengang der GRENKE AG im April 2000 und den Kapitalerhöhungen von Februar 2013, Mai 2014, Mai 2016, Juni 2018 und September 2020. Die Gewinnrücklagen umfassen neben den Gewinnrücklagen der GRENKE AG die Gewinnrücklagen und Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen und konsolidierten strukturierten Unternehmen.

5.16.7 Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile

Am 22. Juli 2015 hat die GRENKE AG eine unbesicherte und nachrangige Hybridanleihe (nicht kumulative, unbefristete Additional Tier 1, sogenannte AT1-Anleihe bzw. Hybridkapital) mit einem Nominalvolumen in Höhe von 30.000 TEUR und einem Zinskupon von 8,25 Prozent begeben. Die Zinszahlungen für diese Anleihe bemessen sich an deren Nominalbetrag und sind für den Zeitraum vom Ausgabetag bis zum ersten möglichen vorzeitigen Rückzahlungstag fix. Danach wird der Zinssatz für jeweils fünf Jahre neu festgelegt. Zinszahlungen können ganz oder teilweise entfallen, sind nicht kumulativ und liegen im Ermessen des Emittenten. Zinszahlungen in Folgejahren werden nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum und unterliegen somit keiner Laufzeitbeschränkung. Sie können von der GRENKE AG zum ersten möglichen vorzeitigen Rückzahlungstag gekündigt werden und danach alle fünf Jahre. Der erste mögliche vorzeitige Rückzahlungstag war der 31. März 2021. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Ein Kündigungsrecht der Investoren der Anleihe ist ausgeschlossen. Die Anleihen unterliegen den im jeweiligen Prospekt ausgeführten Bedingungen, die unter anderem beinhalten, dass die GRENKE AG die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen solchen auslösenden Sachverhalt stellt es dar, wenn die Tier-1-Kernkapitalquote des GRENKE Konzerns unter 5,125 Prozent fällt. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden. Am 20. Dezember 2016 wurde die Anleihe bei gleichbleibendem Zinskupon von 8,25 Prozent um weitere 20.000 TEUR nominal aufgestockt. Durch den geänderten Marktzinssatz gegenüber der Erstemission ergab sich ein zusätzliches Aufgeld von 600 TEUR. Die gesamte Hybridanleihe in Höhe von 50.000 TEUR wurde nicht zum ersten möglichen Termin am 31. März 2021 gekündigt. Somit verlängert sich die AT1-Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 31. März 2026, der neue Zinskupon beträgt 7,33 Prozent.

Am 27. September 2018 hat die GRENKE AG eine weitere unbesicherte und nachrangige Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von 75.000 TEUR und einem Zinskupon von 7,0 Prozent begeben. Die Kriterien sind sonst identisch mit der begebenen AT1-Anleihe vom 22. Juli 2015. Der erste mögliche vorzeitige Rückzahlungstag ist der 31. März 2023. Transaktionskosten wurden in Höhe von 1.425 TEUR direkt mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Am 5. Dezember 2019 hat die GRENKE AG eine weitere unbesicherte und nachrangige Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von 75.000 TEUR und einem Zinskupon von 5,375 Prozent begeben. Die Kriterien sind sonst identisch mit den zuvor begebenen AT1-Anleihen vom 22. Juli 2015 und 27. September 2018. Der erste mögliche vorzeitige Rückzahlungstag ist der 31. März 2026. Transaktionskosten wurden in Höhe von 1.286 TEUR direkt mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Am 30. März 2022 leistete die GRENKE AG planmäßig eine Zahlung in Höhe von 12.946.250 EUR an die Hybridkapitalgeber (Vorjahr: 13.406.250 EUR).

5.16.8 Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals

In den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals enthalten ist die Hedging-Rücklage, in der die ergebnisneutrale Erfassung der als Sicherungsgeschäft designierten Derivate dargestellt ist, die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste, in der die erfolgsneutrale Wertentwicklung der leistungsorientierten Versorgungspläne abgebildet wird, die Währungsumrechnung aus der Umrechnung der Abschlüsse von Einheiten in Fremdwährung sowie die Neubewertungsrücklage aus Eigenkapitalinstrumenten (IFRS 9), in der die erfolgsneutrale Wertänderung der zum Zeitwert bilanzierten sonstigen Beteiligungen abgebildet wird (FVTOCI).

5.16.9 Nicht beherrschende Anteile des Eigenkapitals

Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden in der Konzernbilanz als Bestandteil des Eigenkapitals, aber getrennt von dem den GRENKE Aktionären zurechenbaren Eigenkapital ausgewiesen. Das den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbare Konzernergebnis wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen. Veränderungen in der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen zwischen Eigenkapitalgebern behandelt und erfolgsneutral in der Gewinnrücklage erfasst.

6. Änderungen im Konsolidierungskreis

6.1 FCT "GK"-COMPARTMENT "G5" (FCT GK 5)

Im zweiten Quartal 2022 wurde erstmalig das FCT "GK" COMPARTMENT "G5" (FCT GK 5) mit Sitz in Saint-Denis, Frankreich, in den Konsolidierungskreis aufgenommen bzw. konsolidiert. Es handelt sich hierbei um ein strukturiertes Unternehmen. Der GRENKE Konzern hält 100 Prozent der Stimmrechte.

6.2 FCT "GK"-COMPARTMENT "G3" (FCT GK 3)

Am 15. Dezember 2022 wurde das FCT "GK" COMPARTMENT "G3" (FCT GK 3) mit Sitz in Saint-Denis, Frankreich, vollständig liquidiert und entkonsolidiert. Dieses strukturierte Unternehmen ist somit zum 31. Dezember 2022 aufgrund fehlender Beherrschung gemäß IFRS 10 nicht mehr im Konsolidierungskreis enthalten.

6.3 GC Leasing AZ LLC und GC Lease Singapore Pte. Ltd.

Die GRENKE AG erwarb zudem im zweiten Quartal 2022 jeweils 58 Prozent der kapital- und stimmberechtigten Anteile an der GC Leasing AZ LLC (Phoenix/​Vereinigte Staaten von Amerika) und der GC Lease Singapore Pte. Ltd. (Singapur/​Singapur). Die kaufvertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 273 TEUR (Vereinigte Staaten von Amerika) und 1 TEUR (Singapur) sind in der Kapitalflussrechnung unter der Position "Auszahlungen aus der Akquisition von Tochterunternehmen" ausgewiesen. Beide im Leasingsegment tätigen Franchisegesellschaften waren bereits vor dem Erwerb der Anteile vollständig konsolidiert.

6.4 finux GmbH

Im vierten Quartal 2022 wurde die Minderheitsbeteiligung der GRENKE digital GmbH an der finux GmbH in Höhe von 30,04 Prozent veräußert. Die in der Konzernbilanz ausgewiesene Beteiligung wurde bereits im zweiten Quartal 2022 vollständig auf 0 TEUR wertberichtigt. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen sind den Positionen "Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen" (4 TEUR) sowie "Abschreibungen und Wertminderung" (158 TEUR) zugeordnet.

6.5 GC Locação de Equipamentos LTDA und GRENKE Locação de Equipamentos LTDA

Im vierten Quartal 2022 wurde die GRENKE Locagäo de Equipamentos LTDA rückwirkend zum 30. September 2022 auf die GC Locagäo de Equipamentos LTDA verschmolzen. Dies hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

6.6 Weitere Änderungen und Angaben

Es ergaben sich keine weiteren Änderungen im Geschäftsjahr.

7. Angaben zu Finanzinstrumenten

7.1 Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente

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Wertansatz nach IFRS 9
TEUR Bewertungskategorie Buchwert 31.12.2022 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz nach IFRS 16
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE            
Zahlungsmittel AC 448.844     448.844  
Derivate Finanzinstrumente mit positivem Marktwert ohne Sicherungsbeziehung FVTPL 16.806   16.806    
Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert mit Sicherungsbeziehung n.a. 21.153 21.153      
Leasingforderungen n.a. 5.243.944       5.243.944
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 6.531     6.531  
Sonstige Beteiligungen FVTOCI          
Sonstige finanzielle Vermögenswerte            
davon Forderungen aus dem Factoringgeschäft AC 81.466     81.466  
davon Forderungen aus dem Kreditgeschäft AC 122.445     122.445  
davon sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 5.786     5.786  
AGGREGIERTE KATEGORIEN            
  AC       665.072  
  FVTPL     16.806    
  FVTOCI          
  n.a.   21.153     5.243.944
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Wertansatz nach IFRS 9
TEUR Bewertungskategorie Buchwert 31.12.2022 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz nach IFRS 16
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN            
Finanzschulden            
davon Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung der Leasingforderungen AC 3.643.800     3.643.800  
davon Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft AC 1.150.679     1.150.679  
davon Bankschulden AC 239     239  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 36.112     36.112  
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert ohne Sicherungsbeziehung FVTPL 3.978   3.978    
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert mit Sicherungsbeziehung n.a. 2.941 2.941      
AGGREGIERTE KATEGORIEN            
  AC       4.830.830  
  FVTPL     3.978    
  n.a.   2.941      

Bedeutung der Abkürzungen

FVTPL: Fair Value Through Profit or Loss/​erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVTOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income/​erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

AC: Amortised Cost/​zu fortgeführten Anschaffungskosten

n.a.: nicht anwendbar/​keine Kategorie nach IFRS 7.8

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Wertansatz nach IFRS 9
TEUR Bewertungskategorie Buchwert 31.12.2021 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz nach IFRS 16
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE            
Zahlungsmittel AC 853.071     853.071  
Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert ohne Sicherungsbeziehung FVTPL 8.890   8.890    
Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert mit Sicherungsbeziehung n.a. 1.319 1.319      
Leasingforderungen n.a. 5.118.972       5.118.972
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 6.050     6.050  
Sonstige Beteiligungen FVTOCI          
Sonstige finanzielle Vermögenswerte            
davon Forderungen aus dem Factoringgeschäft AC 67.072     67.072  
davon Forderungen aus dem Kreditgeschäft AC 137.463     137.463  
davon sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 61.643     61.643  
AGGREGIERTE KATEGORIEN            
  AC       1.125.299  
  FVTPL     8.890    
  FVTOCI          
  n.a.   1.319     5.118.972
scrollen
Wertansatz nach IFRS 9
TEUR Bewertungskategorie Buchwert 31.12.2021 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Fortgeführte Anschaffungskosten Wertansatz nach IFRS 16
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN            
Finanzschulden            
davon Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung der Leasingforderungen AC 3.665.083     3.665.083  
davon Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft AC 1.411.969     1.411.969  
davon Bankschulden AC 111     111  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 43.725     43.725  
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert ohne Sicherungsbeziehung FVTPL 4.403   4.403    
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert mit Sicherungsbeziehung n.a. 16.381 16.381      
AGGREGIERTE KATEGORIEN            
  AC       5.120.888  
  FVTPL     4.403    
  n.a.   16.381      

Bedeutung der Abkürzungen

FVTPL: Fair Value Through Profit or Loss/​erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

FVTOCI: Fair Value Through Other Comprehensive Income/​erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

AC: Amortised Cost/​zu fortgeführten Anschaffungskosten

n.a.: nicht anwendbar/​keine Kategorie nach IFRS 7.8

Nettogewinne und -verluste zum 31.12.2022

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TEUR Währungsumrechnung Zins Wertberichtigung Aus Abgang Nettoergebnis
Finanzielle Vermögenswerte (zu fortgeführten Anschaffungskosten) - 8.401 0 39.614 - 146.165 - 114.952
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert - 2.021 12.206 0 - 16.267 - 6.082
Finanzielle Verbindlichkeiten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) 2.449 0 0 0 2.449

Nettogewinne und -verluste zum 31.12.2021

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TEUR Währungsumrechnung Zins Wertberichtigung Aus Abgang Nettoergebnis
Finanzielle Vermögenswerte (zu fortgeführten Anschaffungskosten) - 16 0 - 36.781 - 81.168 - 117.965
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert - 3.861 1.777 0 - 9.315 - 11.399
Finanzielle Verbindlichkeiten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) 2.816 0 0 0 2.816

Der nach der Effektivzinsmethode berechnete Gesamtzinsertrag betrug 7.855 TEUR (Vorjahr: 7.118 TEUR), der Gesamtzinsaufwand 8.705 TEUR (Vorjahr: 13.067 TEUR) für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Für Eigenkapitalinstrumente, die unter der Klassifizierung FVTOCI designiert sind, beträgt der im sonstigen Ergebnis erfasste Verlust 0 TEUR (Vorjahr: Verlust 5.339 TEUR).

Die Nettogewinne aus Leasingforderungen setzen sich aus Zinsertrag, Ergebnis aus Neugeschäft und Ergebnis aus der Verwertung zusammen. Sie betragen 435.218 TEUR (Vorjahr: 441.797 TEUR). Die Nettogewinne und -verluste bezogen auf Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, beinhalten neben den Marktwertänderungen (für Devisentermingeschäfte, dargestellt als Effekt aus der Währungsumrechnung und bei Zinssicherungsgeschäften als Effekt aus den Zinsen) die Ergebnisse aus den Zinsabgrenzungen sowie aus dem vorzeitigen Abgang im Rahmen einer frühzeitigen Veräußerung.

7.1.1 Finanzwirtschaftliche Risikostrategie

Bezogen auf die qualitativen und quantitativen Angaben bezüglich Ausfall-, Liquiditäts- sowie Marktrisiken wird auf den zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

7.2 Fälligkeit finanzieller Verpflichtungen

In der folgenden Tabelle werden die Fälligkeiten der frühestmöglichen nicht diskontierten vertraglichen Cashflows finanzieller Verpflichtungen zum Stichtag des abgelaufenen sowie des vorangegangenen Geschäftsjahres analysiert. Die Beträge stimmen teilweise nicht mit den Beträgen aus der Bilanz überein, da es sich um undiskontierte Cashflows handelt.

Zum 31.12.2022

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TEUR Täglich fällig Bis zu 3 Monate 3 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
ART DER VERBINDLICHKEIT          
Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung 0 342.273 1.100.319 2.294.166 215.208
Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft 225.336 133.717 468.585 310.524 12.517
Bankschulden 239 0 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten 0 2.812 7.452 20.460 4.030
Sonstige Schulden 0 67.240 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 36.112 0 0 0
Unwiderrufliche Kreditzusagen 6.392 0 0 0 0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0 1.140 2.337 2.184 1.258
SUMME 231.967 583.294 1.578.693 2.627.334 233.013

Zum 31.12.2021

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TEUR Täglich fällig Bis zu 3 Monate 3 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
ART DER VERBINDLICHKEIT          
Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung 0 552.848 586.580 2.425.854 220.013
Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft 342.915 147.584 387.865 526.572 7.033
Bankschulden 111 0 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten 0 3.352 9.228 25.840 6.660
Sonstige Schulden 0 55.570 31 2 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 43.725 0 0 0
Unwiderrufliche Kreditzusagen 6.892 0 0 0 0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0 3.269 7.854 2.207 7.454
SUMME 349.918 806.348 991.558 2.980.475 241.160

Bezüglich der Angaben zur Steuerung des Liquiditätsrisikos verweisen wir auf die Angaben im zusammengefassten Lagebericht.

7.3 Derivative Finanzinstrumente

7.3.1 Beizulegender Zeitwert und Nominalvolumen

Die Nominalvolumina und beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden in den folgenden Tabellen dargestellt. Gemäß den internen Richtlinien entsprechen die Nominalvolumina der derivativen Finanzinstrumente dem Volumen der mit den derivativen Finanzinstrumenten abgesicherten Grundgeschäfte.

Derivative Finanzinstrumente mit positivem beizulegendem Zeitwert

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG        
Zinsderivate 435.000 4.761 0 0
Cross-Currency-Swaps 99.622 8.402 62.239 851
Fremdwährungsterminkontrakte 276.699 7.990 57.058 468
SUMME DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG 811.321 21.153 119.297 1.319
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG        
Zinsderivate 365.265 12.748 244.770 1.130
Fremdwährungsterminkontrakte 43.860 4.058 10.121 7.760
SUMME DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG 409.125 16.806 254.891 8.890
GESAMT 1.220.446 37.959 374.188 10.209

Derivative Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG        
Cross-Currency-Swaps 64.273 1.257 111.968 7.987
Fremdwährungsterminkontrakte 144.326 1.684 283.353 8.394
SUMME DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG 208.599 2.941 395.321 16.381
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG        
Zinsderivate 0 0 464.414 387
Fremdwährungsterminkontrakte 81.354 3.978 97.234 4.016
SUMME DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG 81.354 3.978 561.648 4.403
GESAMT 289.953 6.919 956.969 20.784

7.3.2 Bestandteile der Hedging-Rücklage in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sicherungsgewinne bzw. Sicherungsverluste, welche in der Hedging-Rücklage innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in der Berichtsperiode erfasst wurden. Außerdem werden die Umgliederungsbeträge in die Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.

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TEUR 2022 2021
GEWINNE/​VERLUSTE IM GESCHÄFTSJAHR    
Cross-Currency-Swaps 14.281 4.723
Devisentermingeschäfte 13.924 309
Zinsderivate 4.856 0
UMGLIEDERUNGSBETRÄ-GE IN DIE GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG    
Cross-Currency-Swaps - 2.449 - 2.816
Devisentermingeschäfte - 15.481 - 327
SUMME ZU-/​ RÜCKFÜHRUNG HEDGING-RÜCKLAGE 15.131 1.889

Der Ausweis der Umgliederungsbeträge erfolgt innerhalb der "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" bzw. "sonstigen betrieblichen Erträge" in der Position "Währungsumrechnungsdifferenzen". Bei den Umgliederungen handelt es sich zum einen um die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts. Diese Änderung würde sich ohne die Umgliederung auf den Gewinn oder Verlust auswirken. Zum anderen werden die Kosten der Sicherung zeitanteilig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die kumulierte Änderung der gesicherten Anleihen in Fremdwährung (Cross-Currency-Swap) betrug - 4.578 TEUR. Die kumulierte Änderung der gesicherten Fremdwährungsdarlehen (Devisentermingeschäfte) betrug 9.635 TEUR.

7.3.3 Einsatz und Bewertung

7.3.3.1 Geschäftsmodell

Als Small-Ticket-IT-Leasinggesellschaft bietet der GRENKE Konzern B2B-Kunden am Markt Leasingverträge unter anderem für mobile Gegenstände der Informationstechnologie an. Das Leasingportfolio, das heißt die Gesamtheit aller Leasingverträge, ist über die Laufzeit jedes einzelnen Vertrags fest kontrahiert. Damit sind sowohl die periodischen Raten als auch der der Ratenberechnung zugrunde liegende Zinssatz bei Vertragsabschluss fixiert. Eine nachträgliche Anpassung ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Vorzeitige Vertragsauflösungen (Rückkauf, Austauschoption, Kündigung etc.) werden vom GRENKE Konzern nur dann vorgenommen bzw. akzeptiert, wenn der mögliche Schaden (zum Beispiel aus entgangenen Zinsen) vom Leasingnehmer getragen wird. Jedem derivativen Kontrakt unterliegt ein wirtschaftliches Grundgeschäft mit einer entsprechend gegenläufigen Risikoposition. Vertragspartner sind nur Kreditinstitute mit einwandfreier Bonität. Deshalb und aufgrund der Diversifikation unserer Kontraktpartner spielt das maximale Ausfallrisiko eine untergeordnete Rolle und wird durch den Buchwert begrenzt. Bezogen auf die qualitativen und quantitativen Angaben hinsichtlich Ausfall-, Liquiditäts- sowie Marktrisiken, wird auf den zusammengefassten Lagebericht, insbesondere auf den Risikobericht und auf den Bericht zur Finanz- und Vermögenslage verwiesen. Zudem verweisen wir auf die entsprechenden Angaben bei den einzelnen Bilanzposten.

7.3.3.2 Absicherungsphilosophie

Der Einsatz von Derivaten erfolgt ausschließlich und immer nur dann, wenn Grundgeschäfte eine Absicherung erforderlich machen. Grundgeschäfte sind dabei die für die Erreichung der Ziele des GRENKE Konzerns notwendigen, auf vertraglicher Grundlage eingegangenen Verpflichtungen. Der Bereich Treasury ist kein eigenständiges Profitcenter. Der Einsatz von Derivaten dient ausschließlich der notwendigen Sicherung des Erfolgs des Konzerns im satzungsmäßig festgelegten Geschäftsumfang.

Die abzusichernden Positionen werden hinsichtlich des Umfangs oder der Höhe weitgehend gesichert, wobei unterschiedliche Instrumente zum Einsatz kommen. Die Auswahl der einzelnen Instrumente ist immer eine Entscheidung der Geschäftsleitung unter Beachtung des Risikoprofils, das heißt der mit dem jeweiligen Risiko verbundenen Ertragschance.

7.3.3.3 Bewertung

Da es sich bei den eingesetzten Derivaten nicht um börsennotierte, standardisierte Finanzinstrumente handelt, sondern um sogenannte OTC-Derivate, werden anerkannte Bewertungsmethoden und -modelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts herangezogen. Die für die Bewertung notwendigen Parameter wie Zinssätze, Zinsstrukturkurven sowie Devisenkassageschäfte und -terminkurse sind jederzeit am Markt beobachtbar und können über externe Informationsquellen abgerufen werden.

7.3.4 Währungsrisikomanagement

Aufgrund der internationalen Ausrichtung des Geschäfts und der wachsenden Bedeutung ausländischer Märkte ist der GRENKE Konzern Währungsrisiken ausgesetzt. Um diese Risiken zu begrenzen oder auszuschalten, kommen Derivate zum Einsatz. Zur Absicherung der Zahlungsströme aus der Refinanzierung der im Ausland gelegenen Tochterunternehmen werden bzw. wurden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Der GRENKE Konzern finanziert die durch die Tochterunternehmen generierten Leasingforderungen in Fremdwährung und erhält dann über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge Zahlungen in den entsprechenden Landeswährungen. Über die GRENKE BANK und die GRENKE FINANCE PLC wurden zudem Darlehen an Tochterunternehmen in Fremdwährung ausgegeben. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte finden sich unter den Bilanzpositionen "Finanzinstrumente mit positivem beizulegendem Zeitwert" bzw. "Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert". Zum Stichtag gab es sowohl Devisentermingeschäfte mit einem positiven als auch solche mit einem negativen beizulegenden Zeitwert, sodass ein Ausweis auf der Aktivseite und auf der Passivseite erfolgt (siehe Tz. 7.3.1). Die Devisentermingeschäfte sind zum Teil als Sicherungsinstrumente im Sinn des IFRS 9 designiert.

Für die Devisentermingeschäfte mit Sicherungsbeziehung im Sinn des IFRS 9 gibt die folgende Tabelle Auskunft über die Fälligkeit der Nominalvolumina sowie über den gesicherten Durchschnittskurs.

Cross-Currency-Swaps wurden zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos von Fremdwährungsanleihen sowie sich hieraus ergebender Zinszahlungen eingesetzt. Der Ausweis des gesicherten Grundgeschäfts erfolgt unter den kurz- und langfristigen Finanzschulden (siehe Tz. 5.11.3.2). Die Cross-Currency-Swaps sind als Sicherungsbeziehung im Sinne des IFRS 9 designiert. Die bestehenden Cross-Currency-Swaps haben sich als wirksam erwiesen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts wurden im sonstigen Ergebnis erfasst. Wechselkursgewinne und -verluste aus der Umrechnung der Fremdwährungsanleihen zum Kassakurs per 31. Dezember 2022 wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Der entsprechende Betrag dieser Gewinne und Verluste wurde aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst, um die Gewinne und Verluste aus der Umrechnung der Fremdwährungsanleihen zum Kassakurs per 31. Dezember 2022 auszugleichen (siehe Tz. 7.3.2).

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TEUR Fälligkeit der Nominalvolumina per 31.12.2022 Gesicherter
EUR Kauf Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Durchschnittskurs
AED 4.705 0 - 3,89
AUD 73.594 0 - 1,56
CAD 61.672 0 - 1,40
CHF 11.802 0 - 0,98
CLP 8.800 0 - 1.022,74
DKK 28.907 50.733 - 7,44
GBP 30.705 0 - 0,87
PLN 15.076 7.826 - 5,02
SEK 40.110 61.350 - 10,65
SGD 23.195 0 - 1,44
USD 2.550 0 - 1,08

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Fälligkeit der Nominalvolumina, den gesicherten Durchschnittskurs und die gesicherten Durchschnittszinssätze (arithmetisches Mittel):

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Fälligkeit der Nominalvolumina per 31.12.2022
TEUR Kauf Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
CROSS-CURRENCY-SWAPS (EUR : HKD)      
Nominalvolumen 902 3.598 95.123
Gesicherter Durchschnittskurs 8,6 8,6 8,6
Durchschnittszinssatz 0,97 % 0,97 % 0,97 %
CROSS-CURRENCY-SWAPS (EUR : JPY)      
Nominalvolumen 959 3.838 59.475
Gesicherter Durchschnittskurs 121,62 121,62 121,62
Durchschnittszinssatz 1,67 % 1,67 % 1,67 %

Bezüglich der Sensitivitäten verweisen wir auf die Ausführungen zu den Marktpreisrisiken, welche im Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts ausführlich erläutert werden.

7.3.5 Zinsrisikomanagement

Das Zinsrisiko resultiert für das Geschäft des GRENKE Konzerns in erster Linie aus der Sensitivität von Finanzschulden in Bezug auf die Veränderungen des Marktzinsniveaus. Der GRENKE Konzern ist bestrebt, insbesondere die Auswirkungen solcher Risiken auf den Zinsaufwand bzw. das Zinsergebnis durch den Einsatz geeigneter Derivate zu begrenzen.

Die Emission von Anleihen und das Kontrahieren von Zinsswaps stellen Bestandteile der Umsetzung einer Finanzierungsstrategie dar, bei der der GRENKE Konzern die Liquiditätsbeschaffung und Zinssicherung getrennt vornimmt, um so möglichst viel Flexibilität zur Optimierung der Refinanzierung zu schaffen. Die hieraus gegebenenfalls resultierenden Risiken (variable Zahlungsströme) werden dann durch geeignete Zinsderivate abgesichert.

Die variable Refinanzierung der ABCP-Transaktion wird durch den Einsatz von Zinsswaps ökonomisch gesichert. Dabei handelt es sich aus Sicht des GRENKE Konzerns um Receiver-Swaps. Es wird hierbei ein Festzins im Gegenzug in einen variablen Zins getauscht.

Die Zinsderivate sind zum Teil als Sicherungsinstrument im Sinn des IFRS 9 designiert. Für die Zinsderivate mit Sicherungsbeziehung im Sinn des IFRS 9 gibt die folgende Tabelle Auskunft über die Fälligkeit der Nominalvolumina sowie über den gesicherten Durchschnittszinssatz.

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Fälligkeit der Nominalvolumina per 31.12.2022
TEUR Kauf Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
ZINSDERIVATE      
Nominalvolumen 210.000 225.000  
Durchschnittszinssatz 1,30 % 2,19 %  

Bezüglich der Sensitivitäten verweisen wir auf die Ausführungen zu den Marktpreisrisiken, welche im Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts ausführlich erläutert werden.

7.3.6 Effektivität der Sicherungsbeziehung

Die Bilanzierung nach IFRS erfordert eine Dokumentation und Risikobetrachtung beim Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Besonders die Zweckbindung sowie die Übereinstimmung der wesentlichen vertraglichen Bedingungen zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft (Critical-Term-Match) bildet die entscheidende Basis einer im Sinn der Effektivität erfolgreichen Sicherungsbeziehung. Mit dem Einsatz von Derivaten zur Absicherung von Fremdwährungsanleihen und -darlehen an Konzernunternehmen in Fremdwährung bildet der GRENKE Konzern ein Hedge-Accounting nach IFRS 9 ab. Die nach IFRS geforderte Effizienz der Sicherungsbeziehungen entspricht der vom GRENKE Konzern verfolgten Absicht, dass nur Risiken aus designierten Grundgeschäften derivativ besichert und Derivate zu keinem Zeitpunkt aus Gründen der Spekulation abgeschlossen werden.

Die Effektivitätstests für die einzelnen Finanzderivate, sofern eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 bilanziert wird, werden bei erstmaliger Designation des Sicherungsgeschäfts sowie am Ende eines jeden Quartals prospektiv auf Basis der "Critical-Term Match"-Methode durchgeführt. Die Einzeldokumentation jeder Sicherungsbeziehung beschreibt das Grundgeschäft, das abgesicherte Risiko, die Absicherungsbeziehung, die Strategie, das Sicherungsinstrument sowie die Effektivitätseinschätzung und nennt den Kontraktpartner.

Fremdwährungs-Cashflows stellen die Basis für die Devisentermingeschäfte und die Cross-Currency-Swaps dar. Diese Fremdwährungs-Cashflows werden bestimmt durch vertraglich festgelegte Zahlungszeitpunkte in fremder Währung. Die auf Fremdwährung lautenden Zahlungsströme bilden die Grundlage für die Terminkontrakte und die Cross-Currency-Swaps. Die Absicherung kann als hochwirksam eingestuft werden, da nur die tatsächlichen Zahlungsströme abgesichert werden und niemals ein höherer Betrag.

Die Termine der Finanzierung und der Währungsabsicherung fallen zusammen, um die bestmögliche wirtschaftliche Absicherung des Cashflow-Risikos zu gewährleisten.

Die Absicherungsbeziehungen zwischen den Cross-Currency-Swaps und den Fremdwährungsanleihen haben sich als äußerst effektiv erwiesen. Die wesentlichen vertraglichen Bedingungen des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts stimmen überein. Die Absicherungsbeziehungen zwischen den Fremdwährungsdarlehen an Konzernunternehmen und den Devisentermingeschäften mit Sicherungsbeziehung haben sich als äußerst effektiv erwiesen.

Für alle Derivate, für die das Hedge-Accounting angewendet wurde, stimmen die wesentlichen vertraglichen Bedingungen zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft überein. Das Kreditrisiko der Gegenpartei des Sicherungsinstruments ist nicht dominierend, sodass die Absicherung prospektiv als hochwirksam angesehen wird.

7.4 Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

7.4.1 Beizulegende Zeitwerte originärer Finanzinstrumente

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten je Klasse von Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bemessen werden. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

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TEUR Beizulegender Zeitwert 31.12.2022 Buchwert 31.12.2022 Beizulegender Zeitwert 31.12.2021 Buchwert 31.12.2021
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE        
Leasingforderungen 5.841.004 5.243.944 5.714.078 5.118.972
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 213.371 209.697 277.904 266.178
davon Forderungen aus dem Kreditgeschäft 126.119 122.445 149.189 137.463
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN        
Finanzschulden 4.648.125 4.794.718 5.067.695 5.077.163
davon Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung 3.507.752 3.643.800 3.635.882 3.665.083
davon Verbindlichkeiten aus dem Einlagegeschäft 1.140.134 1.150.679 1.431.702 1.411.969

Darunter fallen die Bilanzpositionen Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche originären Finanzinstrumente sind der Stufe 2 der Bemessungshierarchie zugeordnet, mit Ausnahme der börsennotierten Anleihen, die in den Verbindlichkeiten aus Refinanzierung enthalten und in der Stufe 1 der Bemessungshierarchie klassifiziert sind, sowie der sonstigen Beteiligung, die der Stufe 3 der Bemessungshierarchie zugeordnet ist. Der Buchwert der börsennotierten Anleihen zum Bilanzstichtag beträgt 2.145.406 TEUR (Vorjahr: 2.459.008 TEUR) und der beizulegende Zeitwert 1.975.233 TEUR (Vorjahr: 2.427.015 TEUR). Die originären finanziellen Vermögenswerte sind bis auf Leasingforderungen, welche gemäß IFRS 16 bewertet werden, und die sonstigen Beteiligungen, welche der Bewertungskategorie FVTOCI zugeordnet sind und somit zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, vollständig zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ebenfalls zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet.

7.4.2 Beizulegende Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente

Zum Stichtag sind im GRENKE Konzern alle derivativen Finanzinstrumente, welche sich aus Zinsderivaten (Zinsswaps), Devisentermingeschäften und Cross-Currency-Swaps zusammensetzen, zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sämtliche derivativen Finanzinstrumente sind der Stufe 2 der Bemessungshierarchie zugeordnet.

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TEUR Beizulegender Zeitwert 31.12.2022 Beizulegender Zeitwert 31.12.2021
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE    
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG    
Zinsderivate 4.761 0
Cross-Currency-Swap 8.402 851
Fremdwährungsterminkontrakte 7.990 468
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG    
Zinsderivate 12.748 1.130
Fremdwährungsterminkontrakte 4.058 7.760
GESAMT 37.959 10.209
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN    
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE MIT SICHERUNGSBEZIEHUNG    
Cross-Currency-Swap 1.257 7.987
Fremdwährungsterminkontrakte 1.684 8.394
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE OHNE SICHERUNGSBEZIEHUNG    
Zinsderivate 0 387
Fremdwährungsterminkontrakte 3.978 4.016
GESAMT 6.919 20.784

Bei den im GRENKE Konzern verwendeten derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um sogenannte OTC-Derivate (Over-the-Counter). Diese werden direkt mit einer Gegenpartei, die mindestens dem Investmentgrade entspricht, abgeschlossen. Es existieren somit keine notierten Börsenpreise.

Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt anhand von Bewertungsmodellen unter Rückgriff auf beobachtbare Inputfaktoren. Bei Fremdwährungsterminkontrakten wird die Bewertung anhand eines Mark-to-Model-Bewertungsmodells vorgenommen. Bei Zinsderivaten wird der beizulegende Zeitwert über eine Barwertmethode ermittelt. Die verwendeten Inputparameter für die Bewertungsverfahren werden Marktnotierungen entnommen. Dabei werden laufzeitkongruente Zinssätze in den gehandelten Währungen für Devisentermingeschäfte bzw. Zinssätze für Zinsderivate verwendet. Die ermittelten Werte werden mit einem sogenannten Add-on-Verfahren mit den Kupons der am Markt beobachtbaren laufzeitadäquaten Credit-Default-Swaps (CDS) der Gegenpartei bzw. des eigenen Ausfallrisikos multipliziert, um den beizulegenden Zeitwert dieser OTC-Derivate zu erhalten.

7.4.3 Bewertungsmethoden und verwendete Inputfaktoren

In nachfolgender Tabelle werden die angewandten Bewertungsmethoden sowie die verwendeten Inputfaktoren und Annahmen zur Bemessung der beizulegenden Zeitwerte dargestellt:

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Art und Stufe Bewertungsmethode Inputfaktoren
BEMESSUNGSHIERARCHIE STUFE 1    
Börsennotierte Anleihen n. a. In aktiven Märkten notierter Börsenpreis am Bewertungstag
BEMESSUNGSHIERARCHIE STUFE 2    
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows Verfügbare Zinssätze zu vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten unter Verwendung des Kontrahentenrisikos der Gegenpartei
Finanzschulden (Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts, Schuldscheindarlehen, Bankschulden) Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows Verfügbare Zinssätze zu vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten unter Verwendung des eigenen Ausfallrisikos DVA (Debt-Value-Adjustment)
Devisentermingeschäfte/​Cross-Currency-Swaps Mark-to-Model Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows Verfügbare Zinssätze in den gehandelten Währungen zu Restlaufzeiten unter Verwendung des eigenen Kontrahentenrisikos DVA (Debt-Value-Adjustment) bzw. des Kontrahentenrisikos der Gegenpartei CVA (Credit-Value-Adjustment), die aus verfügbaren Credit-Default-Swap-(CDS-)Notierungen verwendet werden
Zinsderivate Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows Verfügbare Zinssätze zu vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten unter Verwendung des eigenen Kontrahentenrisikos DVA (Debt-Value-Adjustment) bzw. des Kontrahentenrisikos der Gegenpartei CVA (Credit-Value-Adjustment), die aus verfügbaren Credit-Default-Swap-(CDS-)Notierungen verwendet werden
BEMESSUNGSHIERARCHIE STUFE 3    
Sonstige Beteiligungen (Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH) Discounted-Cashflow-Modell Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows Businessplan der Finanzchef24 GmbH zur Ermittlung der zukünftigen Cashflows; nachhaltige Wachstumsrate der zukünftigen Cashflows; Parameter zur Ermittlung des Diskontierungszinses (insbesondere risikoloser Zinssatz, Marktrisikoprämie, Betafaktor, Adjustierungsprämien)

Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts der in der Bemessungshierarchie Stufe 3 eingeordneten Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Der planmäßige Bewertungsprozess der Beteiligung, die der Kategorie Fair Value Through Other Comprehensive Income (FVTOCI) ohne Recycling zugewiesen ist, erfolgt jährlich auf Basis des vorgelegten aktualisierten Businessplans der Finanzchef24 GmbH.

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TEUR 2022 2021
Beizulegender Zeitwert zu Beginn der Periode (01.01.) 0 5.264
Im Gewinn oder Verlust der Periode angesetzte Gewinne und Verluste 0 0
Im sonstigen Ergebnis der Periode angesetzte Gewinne und Verluste 0 - 5.264
Beizulegender Zeitwert zum Ende der Periode (31.12.) 0 0

Als bedeutende nicht beobachtbare Inputfaktoren bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH wurden ein Diskontierungszins (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten, WACC) zwischen 19,7 und 23,5 Prozent (Vorjahr: zwischen 16,4 und 19,6 Prozent) und eine nachhaltige Wachstumsrate der zukünftigen Cashflows von 1 Prozent (Vorjahr: 1 Prozent) herangezogen. Eine Veränderung der bedeutenden nicht beobachtbaren Inputfaktoren innerhalb realistischer Bandbreiten würde zu keiner wesentlichen Änderung der Einschätzungen führen, die der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an der Finanzchef24 GmbH zugrunde liegen.

7.5 Übertragungen finanzieller Vermögenswerte

Die folgende Tabelle zeigt übertragene, aber nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte und die dazugehörige Verbindlichkeit mit den entsprechenden Buchwerten sowie beizulegenden Zeitwerten, bei denen das vertragliche Anrecht auf die Cashflows aus diesen finanziellen Vermögenswerten übertragen wurde.

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TEUR Buchwert Buchwert dazugehörige Verbindlichkeit Beizulegender Zeitwert Zeitwert dazugehörige Verbindlichkeit Nettoposition
ÜBERTRAGENE LEASINGFORDERUNGEN 31.12.2022 156.028 128.078 170.853 125.914 27.950
Aus Forderungsverkaufsverträgen 156.028 128.078 170.853 125.914 27.950
ÜBERTRAGENE LEASINGFORDERUNGEN 31.12.2021 118.768 106.954 129.520 107.286 11.814
Aus Forderungsverkaufsverträgen 118.768 106.954 129.520 107.286 11.814

Für ergänzende Hinweise verweisen wir auf die weiteren Ausführungen unter Tz. 5.11.2.3 zu "Forderungsverkaufsverträgen".

8. Segmentberichterstattung

8.1 Beschreibung der berichtspflichtigen Segmente

Die Berichterstattung des GRENKE Konzerns über die Entwicklung seiner Segmente folgt der dominierenden Organisationsstruktur innerhalb des GRENKE Konzerns, die dem sogenannten Managementansatz folgt. Daher sind die operativen Segmente in Anlehnung an die Steuerung der Unternehmensbereiche in die Segmente Leasing, Bank und Factoring unterteilt, was dem Entscheidungsträger, dem Vorstand der GRENKE AG, dazu dient, die Leistung der Segmente zu beurteilen und Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen auf die Segmente zu treffen. Für die drei operativen Segmente liegen separate Finanzinformationen vor.

Innerkonzernliche Transaktionen zwischen den Segmenten werden in der Segmentberichterstattung in der Spalte "Konsolidierung und Sonstiges" eliminiert.

8.1.1 Leasinggeschäft

Das Segment Leasing beinhaltet sämtliche Aktivitäten, die mit der Tätigkeit des Konzerns als Leasinggeber zusammenhängen. Das Dienstleistungsangebot umfasst dabei die Übernahme der Finanzierung für gewerbliche Leasingnehmer, die Vermietung, Service-, Protect- und Wartungsangebote sowie die Verwertung von Gebrauchtgeräten.

Der GRENKE Konzern hat sich dabei im Wesentlichen auf das sogenannte Small-Ticket-Leasing von IT-Produkten wie zum Beispiel PCs, Notebooks, Servern, Bildschirmen und anderen Peripheriegeräten, Software, Telekommunikations- und Kopiertechnik, Medizintechnik sowie sonstigen IT-Produkten spezialisiert. Nahezu alle abgeschlossenen Leasingverträge sind Verträge mit Vollamortisationsanspruch.

8.1.2 Bankgeschäft

Als Finanzierungspartner vor allem für KMU umfasst das Segment Bank die Aktivitäten der GRENKE BANK AG (nachfolgend auch "GRENKE Bank"). Im Rahmen von Kooperationen mit verschiedenen Förderbanken des Bundes und einzelner Bundesländer finanziert die GRENKE Bank Existenzgründungen. Zudem vergibt die GRENKE Bank Fördermittel für KMU und Freiberufler, die betriebliche Neuanschaffungen über Leasing finanzieren. Über ihren Internetauftritt bietet die GRENKE Bank darüber hinaus Geldanlageprodukte wie beispielsweise Festgeldprodukte für private und gewerbliche Kunden an. Das Geschäft der Bank erfolgt schwerpunktmäßig mit deutschen Kunden. Neben dem Geschäft mit externen Kunden umfassen die Aktivitäten der GRENKE BANK AG auch die interne Refinanzierung des Leasingsegments des GRENKE Konzerns mittels des Ankaufs von Forderungen und der Ausgabe von Darlehen.

8.1.3 Factoringgeschäft

Im Segment Factoring bietet GRENKE klassische Factoringdienstleistungen mit der Fokussierung auf das Small-Ticket-Factoring. Dabei werden im Rahmen des echten Factorings sowohl das offene Factoring, bei dem der Debitor über die Forderungsabtretung informiert wird, als auch das stille Factoring, bei dem der Debitor keine entsprechende Information erhält, angeboten. Daneben bietet das Segment auch Forderungsmanagement ohne Finanzierungsfunktion (unechtes Factoring) an; hier verbleibt das Delkredererisiko beim Kunden. Interne operative Erträge ergeben sich insbesondere aus der internen Refinanzierung.

8.2 Messgrößen der Segmente

Die Bilanzierungsgrundsätze, die zur Gewinnung der Segmentinformationen herangezogen werden, entsprechen den angewandten Bilanzierungsregeln des Konzernabschlusses (siehe Tz. 3). Konzerninterne Transaktionen erfolgen zu marktüblichen Preisen.

Für die Beurteilung des Erfolgs des GRENKE Konzerns ist die zuständige Unternehmensinstanz, der Vorstand der GRENKE AG, verantwortlich. Dieser hat als wesentliche Erfolgsgrößen neben dem Wachstum des Neugeschäfts des Leasingsegments (Summe der Anschaffungskosten neu erworbener Leasinggegenstände) für die GRENKE Bank das Einlagevolumen und für das Factoringsegment die Bruttomarge bestimmt. Die Erfolgskomponenten der Segmente sind im zusammengefassten Lagebericht aufgeführt. Die weiteren Messgrößen umfassen insbesondere die operativen Segmenterträge, die zinsunabhängigen Aufwendungen, das Segmentergebnis vor dem sonstigen Finanzergebnis sowie die Personalaufwendungen, Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen sowie die Abschreibungen. Das sonstige Finanzergebnis und die Steueraufwendungen/​-erträge sind die wesentlichen Bestandteile der Konzernergebnisrechnung, die nicht in die einzelnen Segmentinformationen einfließen.

Die Segmenterträge der einzelnen Segmente setzen sich wie folgt zusammen:

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Leasing - Zinsergebnis nach Schadensabwicklung und Risikovorsorge, Ergebnis aus dem Servicegeschäft, Ergebnis aus dem Neugeschäft und Verwertungsergebnis

Bank - Zinsergebnis nach Schadensabwicklung und Risikovorsorge

Factoring - Zinsergebnis nach Schadensabwicklung und Risikovorsorge

Bei den nicht zahlungswirksamen Posten handelt es sich um Wertminderungen

Das Segmentvermögen beinhaltet die betriebsnotwendigen Vermögenswerte. Die Segmentschulden entsprechen den dem jeweiligen Segment zuzurechnenden Verbindlichkeiten.

Segmentvermögen und -schulden berücksichtigen keine Steuerpositionen.

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TEUR Segment Leasing Segment Bank Segment Factoring
Januar bis Dezember 2022 2021 2022 2021 2022 2021
OPERATIVE ERTRÄGE            
Externe operative Erträge 393.899 376.671 - 17.054 - 9.650 8.814 7.010
Interne operative Erträge - 51.248 - 55.805 53.476 57.017 - 2.228 - 1.212
SUMME OPERATIVE ERTRÄGE 342.651 320.866 36.422 47.367 6.586 5.798
davon zahlungsunwirksame Posten - 53.252 35.016 14.166 2.125 - 528 - 360
ZINSUNABHÄNGIGE AUFWENDUNGEN            
Personalaufwand 136.080 116.662 7.518 5.738 5.680 5.451
Abschreibungen und Wertminderung 31.663 27.877 1.341 921 635 3.639
Vertriebs- und Verwaltungsaufwand 85.854 86.840 12.041 10.283 3.034 2.287
SEGMENTERGEBNIS 100.162 98.635 - 142 39.744 - 2.128 - 5.763
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen - 4 - 160 0 - 259 0 0
Sonstiges Finanzergebnis            
KONZERNERGEBNIS VOR STEUERN 100.158 98.475 - 142 39.485 - 2.128 - 5.763
zum 31. Dezember            
SEGMENTVERMÖGEN 6.088.976 6.009.505 1.667.264 2.031.998 100.816 84.235
davon nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 0 162 0 0 0 0
SEGMENTSCHULDEN 4.928.263 4.924.312 1.393.172 1.747.474 99.909 86.990
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TEUR Konsolidierung und Sonstiges Konzern
Januar bis Dezember 2022 2021 2022 2021
OPERATIVE ERTRÄGE        
Externe operative Erträge 0 0 385.659 374.031
Interne operative Erträge 0 0 0 0
SUMME OPERATIVE ERTRÄGE 0 0 385.659 374.031
davon zahlungsunwirksame Posten 0 0 - 39.614 36.781
ZINSUNABHÄNGIGE AUFWENDUNGEN        
Personalaufwand - 211 - 321 149.067 127.530
Abschreibungen und Wertminderung - 1.174 - 953 32.465 31.484
Vertriebs- und Verwaltungsaufwand - 3.266 - 2.254 97.663 97.156
SEGMENTERGEBNIS 86 - 106 97.978 132.510
Ergebnis aus at-equity bilanzierten Unternehmen 0 0 - 4 - 419
Sonstiges Finanzergebnis 13.059 - 8.591 13.059 - 8.591
KONZERNERGEBNIS VOR STEUERN 13.145 - 8.697 111.033 123.500
zum 31. Dezember        
SEGMENTVERMÖGEN - 1.488.545 - 1.501.645 6.368.511 6.624.093
davon nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 0 0 0 162
SEGMENTSCHULDEN - 1.406.544 - 1.426.092 5.014.800 5.332.684

Im Vorjahr ist ein wesentlicher Effekt beim Segmentergebnis sowie beim Konzernergebnis vor Steuern im Segment Bank auf den Verkauf der viafintech GmbH zurückzuführen.

8.3 Informationen über geografische Gebiete

Die wesentlichen geografischen Gebiete auf Länderebene, in denen mit externen Kunden operative Erträge generiert werden, sind Deutschland, Frankreich und Italien. Alle anderen Länder sind in "Sonstige Länder" zusammengefasst. Für die ausgewiesenen Länder werden die operativen Erträge und die langfristigen Vermögenswerte dargestellt. Die operativen Erträge enthalten den Zinsüberschuss und zinsunabhängige Erträge, deren geografische Aufteilung anhand der Kundenverträge am Standort der Tochtergesellschaft erfolgt. Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte und sonstige Vermögenswerte auf Basis des Standorts der Tochtergesellschaft.

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TEUR Deutschland Frankreich Italien
2022 2021 2022 2021 2022 2021
EXTERNE OPERATIVE ERTRÄGE (JANUAR BIS DEZEMBER) 68.381 81.983 105.273 107.153 70.550 51.581
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE (ZUM 31. DEZEMBER) 42.675 48.561 15.611 16.986 9.084 11.035
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TEUR Sonstige Länder Konzern
2022 2021 2022 2021
EXTERNE OPERATIVE ERTRÄGE (JANUAR BIS DEZEMBER) 141.455 133.314 385.659 374.031
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE (ZUM 31. DEZEMBER) 73.397 70.086 140.767 146.668

9. Weitere Erläuterungen

9.1 Kapitalmanagement

9.1.1 Ökonomisches Kapital

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des GRENKE Konzerns ist es, sicherzustellen, dass das zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Sicherung der Liquidität bestehende Bonitätsrating aufrechterhalten werden kann und dass eine lückenlose Wahrung der Risikotragfähigkeit im Rahmen der Anforderungen an den GRENKE Konzern durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement gegeben ist.

Der GRENKE Konzern überwacht sein Kapital unter anderem mithilfe der Eigenkapitalquote, dem Verhältnis zwischen bilanziellem Eigenkapital und Bilanzsumme. Gemäß den konzerninternen Richtlinien streben wir (wie im Vorjahr) eine Eigenkapitalquote von mindestens 16 Prozent an. Zudem wird über die Risikotragfähigkeitsrechnung des Konzerns und das Risikobegrenzungssystem bzw. die Limitierung von Risikopositionen die Überwachung und Sicherstellung des ökonomischen Eigenkapitals gewährleistet.

Die operativen Erträge beinhalten dieselben Positionen, wie sie bereits oben für die operativen Segmenterträge erläutert wurden. Die langfristigen Vermögenswerte setzen sich aus den langfristigen Leasingforderungen, dem Sachanlagevermögen, den Nutzungsrechten, den Geschäfts- oder Firmenwerten, den sonstigen immateriellen Vermögenswerten und den sonstigen langfristigen Vermögenswerten zusammen.

9.1.2 Regulatorisches Kapital

Die GRENKE AG hat als Finanzdienstleistungsinstitut und übergeordnetes Unternehmen der Institutsgruppe die Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen gemäß § 10a KWG i. V. m. Artikel 25 ff. der EU-Verordnung Nr. 575 /​ 2013 (Capital Requirement Regulation, kurz: CRR) zu erfüllen.

Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis der GRENKE AG bestimmt sich nach dem Konsolidierungskreis des Konzerns. Für die Solvabilität der Institutsgruppe wird ebenfalls auf die Konzernzugehörigkeit abgestellt. Die Eigenmittel gemäß Artikel 72 ff. CRR werden im Rahmen der Erstellung der COREP-Meldung (Common Solvency Ratio Reporting) ermittelt.

Für die Darstellung der Eigenmittel verweisen wir auf den zusammengefassten Lagebericht. Die Kapitalrendite nach § 26a KWG Abs. 1 Satz 4 beträgt 1,3 Prozent.

9.2 Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten) und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Unwiderrufliche Kreditzusagen betrugen 6.392 TEUR (Vorjahr: 6.892 TEUR) und resultieren aus dem Kreditgeschäft; sie beinhalten nicht in Anspruch genommene befristete Kontokorrentlinien und noch nicht in Anspruch genommene Darlehenszusagen und betreffen das Risikokonzentrationsland Deutschland. Der Betrag stellt auch das maximale Ausfallrisiko dar.

Für die Errichtung von Bürogebäuden bestehen zum 31. Dezember 2022 Verpflichtungen in Höhe von 123 TEUR (Vorjahr: 123 TEUR).

Die Gesellschaft hat finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet-, Gebäudeinstandhaltungs- und Leasingverträgen. Mietverträge für gemietete Büros der Niederlassungen sowie geleaste Firmenfahrzeuge sind grundsätzlich in der Bilanz als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit erfasst.

Die nachfolgende Darstellung umfasst diejenigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen, für die kein bilanzieller Ansatz einer Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 erfolgte, da die zugrunde liegenden Verträge entweder kein Leasingverhältnis im Sinn von IFRS 16 beinhalten oder von den Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte Gebrauch gemacht wurde. Die Darstellung beinhaltet außerdem Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen, die der GRENKE Konzern zum Bilanzstichtag bereits als Leasingnehmer eingegangen ist, die aber noch nicht begonnen haben.

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TEUR 31.12.2022 31.12.2021
NICHT IN DER BILANZ ALS LEASINGVERBINDLICHKEIT ERFASSTE MIET-, INSTANDHALTUNGS- UND LEASINGVERPFLICHTUNGEN    
Fällig im Folgejahr 4.494 6.765
Fällig in 1 bis 5 Jahren 4.947 6.426
Fällig nach 5 Jahren 0 0
SUMME 9.441 13.191

Im Rahmen dreier Vereinbarungen über den Verkauf von Forderungen der Grenke Investitionen Verwaltungs KGaA zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Besitzgesellschaft (Grenke Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien) gegen die Betriebsgesellschaft tritt die Betriebsgesellschaft (GRENKE AG) aus Leasingverträgen mit Endleasingnehmern (Unterleasingvertrag) über Leasingobjekte, die Gegenstand eines Kaufvertrags zwischen Betriebsgesellschaft und Besitzgesellschaft sind, Folgendes an die Besitzgesellschaft ab:

Sämtliche Forderungen, Ansprüche und Rechte aus diesen Unterleasingverträgen einschließlich etwaiger Ansprüche aus Verlängerungsmieten nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietzeit, etwaige Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und auf Restwerte sowie Zahlung eines Kaufpreises aus dem Verkauf des betreffenden Leasinggegenstands. Mitabgetreten sind die Ansprüche aus Kredit- und Sachversicherungen aus dem jeweiligen Unterleasingvertrag, ferner eventuelle Ansprüche aus Rückkaufverpflichtungen von Lieferanten der Leasinggegenstände oder von Dritten. Der Käufer der Forderungen erwirbt das Sicherungseigentum an den Leasinggegenständen, die dem jeweiligen Forderungskaufvertrag zugrunde liegen.

Mit Schreiben vom 27. Juli 2009 gab die GRENKE AG gegenüber dem Bundesverband deutscher Banken e. V. eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts des Einlagensicherungsfonds ab. Damit einhergehend werden Verluste freigestellt, die dem Bundesverband zugunsten der GRENKE BANK AG entstehen würden.

Die GRENKE AG gab zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 für die folgenden Gesellschaften eine Patronatserklärung ab:

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Grenkeleasing Magyarország Kft., Ungarn

GRENKELEASING Sp.z o.o., Polen

GRENKELEASING ApS, Dänemark

Grenkeleasing Oy, Finnland

GRENKELEASING s.r.o., Tschechien

GRENKE Renting Ltd., Malta

GC Leasing Middle East FZCO, Vereinigte Arabische Emirate (VAE)

GRENKEFACTORING AG, Schweiz

GC LEASING SYDNEY PTY LTD, Australien

GC LEASING MELBOURNE PTY LTD, Australien

GC Lease Singapore Pte. Ltd., Singapur

Grenke Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien, Deutschland

GRENKEFACTORING GmbH, Deutschland

Hintergrund der Patronatserklärungen der GRENKE AG für die Grenke Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien und die GRENKEFACTORING GmbH ist die Nutzung der Wai-ver-Regelung nach § 2a Abs. 1 KWG i. V. m. Art. 7 CRR sowie i. V. m. § 2a Abs. 5 KWG durch die jeweilige Tochtergesellschaft.

9.3 Betriebsprüfungen

Für die GRENKE Investitionen Verwaltungs KGaA wurde die steuerliche Außenprüfung für die Geschäftsjahre 2005 bis 2009 im Jahr 2018 abgeschlossen. Zum Stichtag ist weiterhin ein Sachverhalt strittig, bei dem GRENKE eine abweichende Position gegenüber der Finanzverwaltung vertritt. Für die Bewertung der unsicheren Steuerpositionen aus dem strittigen Sachverhalt wurde der wahrscheinlichste Wert als eine Steuerforderung angesetzt.

Im April 2018 wurde eine Prüfungsanordnung für die GRENKE BANK AG für den Zeitraum 01/​2011 bis 12/​2014 erlassen. Im Februar 2021 wurde eine weitere Prüfungsanordnung für die GRENKE BANK AG für den Zeitraum 01/​2015 bis 12/​2020 erlassen. Die Außenprüfungen erstrecken sich auf die Versicherungsteuer. Zum Stichtag liegen Feststellungen in Form von Bescheiden vor. Da der Sachverhalt strittig ist und GRENKE eine abweichende Position gegenüber der Finanzverwaltung vertritt, wurden form- und fristgerecht Einsprüche eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Die Aussetzung der Vollziehung wurde entsprechend gewährt. Einspruchsentscheidungen liegen zum Stichtag noch nicht vor.

Im Juli 2018 wurde eine Prüfungsanordnung für die GRENKE AG für den Zeitraum 01/​2012 bis 12/​2017 erlassen. Im Februar 2021 wurde eine weitere Prüfungsanordnung für die GRENKE AG für den Zeitraum 01/​2018 bis 12/​2020 erlassen. Die Außenprüfungen erstrecken sich auf die Versicherungsteuer. Zum Stichtag liegen Feststellungen in Form von Bescheiden vor. Da der Sachverhalt strittig ist und GRENKE eine abweichende Position gegenüber der Finanzverwaltung vertritt, wurden form- und fristgerecht Einsprüche eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Die Aussetzung der Vollziehung wurde entsprechend gewährt. Einspruchsentscheidungen liegen zum Stichtag noch nicht vor.

Die im Vorjahr begonnene Betriebsprüfung für die GRENKE AG sowie deren Organgesellschaften für die Jahre 2015 bis 2019 ist zum Stichtag noch nicht abgeschlossen. Es liegen auch noch keine finalen Prüfungsfeststellungen vor.

Darüber hinaus wurden die in Vorjahren und im laufenden Jahr begonnenen Betriebsprüfungen u. a. in der Schweiz, Italien und Belgien teilweise beendet. Teilweise sind Sachverhalte strittig, bei denen GRENKE eine abweichende Position gegenüber der Finanzverwaltung vertritt und entsprechende Rechtsbehelfe eingelegt hat. Für die im Vorjahr in Frankreich begonnene Betriebsprüfung liegen zum Stichtag keine finalen Feststellungen vor. Soweit finale Feststellungen vorliegen bzw. unsichere Steuerpositionen aus strittigen Sachverhalten zu bewerten sind, wurden diese mit den wahrscheinlichsten Werten im Konzernabschluss abgebildet.

9.4 Beratungs- und Prüfungskosten

Die Aufwendungen für das Honorar des Abschlussprüfers setzen sich wie folgt zusammen:

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TEUR 2022 2021
Abschlussprüfungsleistungen 1.648 1.236
Andere Bestätigungsleistungen 136 190
SUMME 1.784 1.426

Es ergeben sich im Geschäftsjahr 2022 periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 253 TEUR (Vorjahr: 1.980 TEUR) im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung 2021.

9.5 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Dritte Parteien gelten als nahestehend, sofern eine Partei die GRENKE AG beherrscht oder an deren gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren geschäftliche oder operative Entscheidungen ausüben kann. Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des GRENKE Konzerns gehören Personen in Schlüsselpositionen sowie Personen, die diesem Personenkreis nahestehen, sowie von diesem Personenkreis beherrschte Unternehmen, Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen der GRENKE AG und Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss ausüben können. Bei unterjährigem Eintritt bzw. Ausscheiden werden die Transaktionen ab bzw. bis zu diesem Zeitpunkt gezeigt.

Transaktionen mit assoziierten Unternehmen und Tochterunternehmen

Transaktionen der GRENKE AG mit deren Tochtergesellschaften sind Geschäfte mit nahestehenden Dritten. Im Fall, dass die Transaktion im Rahmen der Konsolidierung eliminiert wird, entfällt eine Offenlegung. Geschäfte des GRENKE Konzerns mit assoziierten Unternehmen sind als Geschäfte mit nahestehenden Dritten offenzulegen.

Gegenüber assoziierten Unternehmen resultieren Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft sowie Guthaben auf Kontokorrentkonten der GRENKE BANK AG. Die GRENKE BANK AG erhielt zum Stichtag 31. Dezember 2022 Einlagen sowie Guthaben auf Kontokorrentkonten in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr: 5.178 TEUR) von assoziierten Unternehmen. Zudem bestehen Forderungen aus Darlehen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 1.807 TEUR). Es entstand ein Zinsaufwand von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) sowie ein Zinsertrag von 0 TEUR (Vorjahr: 45 TEUR). Des Weiteren besteht im GRENKE Konzern ein weiteres Darlehen gegenüber einem assoziierten Unternehmen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 60 TEUR). Es entstand ein Wertminderungsaufwand von 30 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

Offenzulegende Transaktionen mit Tochterunternehmen entstanden weder im Geschäftsjahr 2022 noch im Geschäftsjahr 2021.

Transaktionen mit Personen in Schlüsselpositionen

Personen in Schlüsselpositionen sind Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des GRENKE Konzerns direkt oder indirekt zuständig und verantwortlich sind. Zu den Personen in Schlüsselpositionen zählen ausschließlich die im Geschäftsjahr aktiven Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der GRENKE AG sowie diesem Personenkreis nahestehende Personen wie zum Beispiel Familienangehörige. Die Vergleichbarkeit der Angaben ist aufgrund des Ausscheidens von Herrn Wolfgang Grenke aus dem Aufsichtsrat im Jahr 2021 nur bedingt gegeben. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel 9.6 des Anhangs zum Konzernabschluss per 31. Dezember 2021.

Im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bietet die GRENKE BANK AG nahestehenden Personen in Schlüsselpositionen und diesem Personenkreis nahestehenden Personen Dienstleistungen an. Die GRENKE BANK AG erhielt zum Stichtag Einlagen sowie Guthaben auf Kontokorrentkonten in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 16.918 TEUR) von Personen in Schlüsselpositionen und diesem Personenkreis nahestehenden Personen. Der Zinsaufwand hierfür betrug 0 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR). Noch nicht ausgeglichene Kreditkartenkonten wiesen zum Stichtag einen Stand von 0 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR) bei einem Kreditkartenlimit von 0 TEUR (Vorjahr: 316 TEUR) gegenüber nahestehenden Personen in Schlüsselpositionen aus. Eine weitere Kreditvergabe an diesen Personenkreis erfolgte während der Berichtsperiode nicht. Es entstanden mit Personen in Schlüsselpositionen Erträge in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR). Die Erträge aus dem Vorjahr entstanden aus der Weiterverrechnung von Datenleitungskosten, Kfz-Kosten und weiteren Kosten. Zum Stichtag bestehen Forderungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) aus diesen Transaktionen.

Vorstand

Die folgende Tabelle stellt die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 und IAS 24.17 dar. Eine detaillierte Beschreibung der Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie eine individualisierte Darstellung der Vergütung nach den Vorschriften des DRS 17 wird im Vergütungsbericht (www.grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​ berichte-und-praesentationen/​) wiedergegeben. Die kurzfristig fälligen Leistungen beinhalten unter anderem auch die im üblichen Rahmen gewährten Sachbezüge.

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TEUR 2022 2021
Kurzfristig fällige Leistungen 2.639 2.247
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 40 9
Andere langfristig fällige Leistungen 0 0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 2.193
Anteilsbasierte Vergütung 0 0
SUMME 2.679 4.449

Aufsichtsrat

Die Aufsichtsratsvergütung (inkl. Bezüge für Nebenleistungen) des Aufsichtsrats der GRENKE AG im Konzern belief sich auf insgesamt 555 TEUR (Vorjahr: 408 TEUR). Die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit ist in der Satzung der GRENKE AG festgelegt. Die Vergütung wird gemäß IAS 24.17 als kurzfristig fällige Leistung kategorisiert.

Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen

Unter die sonstigen nahestehenden Unternehmen fallen Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der Personen in Schlüsselpositionen bzw. diesem Personenkreis nahestehende Personen. Die Vergleichbarkeit der Angaben ist aufgrund des Ausscheidens von Herrn Wolfgang Grenke aus dem Aufsichtsrat im Jahr 2021 nur bedingt gegeben. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel 9.6 des Anhangs zum Konzernabschluss per 31. Dezember 2021. Unter den sonstigen nahestehenden Personen sind Personen gemäß IAS 24.10 ausgewiesen, die wegen des wirtschaftlichen Gehalts der Beziehung als nahestehende Person deklariert wurden.

Gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen resultieren Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft der GRENKE BANK AG sowie aus Guthaben der Kontokorrentkonten. Die GRENKE BANK AG erhielt zum Stichtag 31. Dezember 2022 Einlagen sowie Guthaben der Kontokorrentkonten in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 3.477 TEUR) von sonstigen nahestehenden Unternehmen. Kreditrahmen für Kontokorrentkonten wurden in Höhe von 802 TEUR (Vorjahr: 793 TEUR) bei einem Kontokorrentkreditlimit in Höhe von 840 TEUR (Vorjahr: 840 TEUR) in Anspruch genommen. Es entstand ein Zinsaufwand von 0 TEUR (Vorjahr: 17 TEUR) sowie ein Zinsertrag in Höhe von 31 TEUR (Vorjahr: 31 TEUR). Die Erträge mit sonstigen nahestehenden Unternehmen in Höhe von 4 TEUR (Vorjahr: 433 TEUR) resultieren im Geschäftsjahr aus Leasingverträgen und Mitarbeiterdarlehen. Im Vorjahr resultierten die Erträge mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen im Wesentlichen aus Mieterträgen und Weiterberechnung von Standleitungskosten, Lizenzkosten und sonstigen Kosten. Des Weiteren entstanden im GRENKE Konzern Aufwendungen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 421 TEUR). Es handelt sich bei den Aufwendungen im Vorjahr im Wesentlichen um Zinsaufwendungen aus Darlehen und Provisionen. Diesbezügliche Verbindlichkeiten, die hauptsächlich aus Darlehen resultieren, belaufen sich zum Stichtag auf 0 TEUR (Vorjahr: 6.153 TEUR). Forderungen gegenüber sonstigen nahestehenden Personen und Unternehmen, die überwiegend aus Collateral-Zahlungen an sonstige nahestehende Unternehmen und Personen bestehen, belaufen sich zum 31. Dezember 2022 auf 4.518 TEUR (Vorjahr: 11.007 TEUR).

9.6 Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand der GRENKE AG setzt sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt zusammen:

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Herr Michael Bücker, Diplom-Kaufmann, Berg, Vorstandsvorsitzender (bis 21.11.2022)

Herr Dr. Sebastian Hirsch, Sinzheim, interimistischer Vorstandsvorsitzender (seit 01.12.2022) und stellvertretender Vorstandsvorsitzender (bis 30.11.2022)

Herr Gilles Christ, MBA, Wissembourg /​ Frankreich

Frau Isabel Rösler, Diplom-Betriebswirtin (BA), Stuttgart

Der Aufsichtsrat der GRENKE AG widerrief am 21. November 2022 die Bestellung des Vorstandvorsitzenden Herrn Michael Bücker auf dessen eigenen Wunsch krankheitsbedingt zeitlich befristet bis zum 28. Februar 2023. Im Übrigen verweisen wir auf Tz. 9.8.

Herr Michael Bückers Aufgaben als CEO hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Sebastian Hirsch übernommen, wodurch die Kontinuität im Vorstand gewährleistet ist. Die Verantwortungsbereiche von Herrn Michael Bücker werden im Rahmen der planmäßigen Vertretungsregeln weitergeführt.

Die Vorstände vertreten die GRENKE AG gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder einem Prokuristen.

Nachfolgend werden die Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie die Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien aufgeführt.

Herr Michael Bücker ist Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE Service AG, Baden-Baden.

Herr Dr. Sebastian Hirsch ist Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE Service AG, Baden-Baden.

Herr Gilles Christ ist Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE Service AG, Baden-Baden.

Frau Isabel Rösler ist Mitglied des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG, Baden-Baden (bis 31.12.2022), und der GRENKE Service AG, Baden-Baden.

Der Aufsichtsrat der GRENKE AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2022 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:

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Herr Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp, Baden-Baden, Vorsitzender, Professor für internationale Finanzwirtschaft und Geschäftsführer der ODEWALD & COM-PAGNIE Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Berlin

Herr Jens Rönnberg, Mainz, stellvertretender Vorsitzender, selbstständiger Wirtschaftsprüfer/​ Steuerberater, Geschäftsleiter der Roennberg UG (haftungsbeschränkt), Mainz

Herr Norbert Freisleben, Unterschleißheim, Diplom-Ökonom und Certified Public Accountant (CPA), Geschäftsführer NUFA GmbH, Böblingen, und Karl Häge Verwaltungs GmbH, Langenau

Herr Nils Kröber, Neuss, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der DeaDia Ventures GmbH, Köln

Herr Dr. Konstantin Nikolaus Maria Mettenheimer, Königstein, Rechtsanwalt und Steuerberater, Executive Chairman of the Boards of Directors der PMB Capital Limited, London, Vereinigtes Königreich

Frau Dr. Ljiljana Mitic, München, selbstständige Unternehmensberaterin, Geschäftsführerin Venture Value Partners GmbH

Die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet. Die Amtszeit von Herrn Nils Kröber endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet. Die Amtszeiten von Herrn Dr. Konstantin Nikolaus Maria Mettenheimer und Frau Dr. Ljiljana Mitic enden mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet. Die Amtszeiten von Herrn Jens Rönnberg und Herrn Norbert Freisleben enden mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet.

Nachfolgend werden die Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie die Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien aufgeführt

Herr Jens Rönnberg ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG.

Herr Norbert Freisleben ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der GANE AG, Aschaffenburg, und stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender der GANE Investment AG, Frankfurt am Main.

Herr Dr. Konstantin Nikolaus Maria Mettenheimer ist Aufsichtsratsmitglied der HQ Holding GmbH & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe, HQ Direct GmbH & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe, und der TTTech Computertechnik AG, Wien, sowie Vorsitzender des Verwaltungsrats der Brunneria Foundation, Liechtenstein, der Blue Seas Trust Company Ltd., George Town, Cayman Islands, und der Eastwest Trust Company Ltd., George Town, Cayman Islands.

Frau Dr. Ljiljana Mitic ist Non-Executive Director der Computacenter plc, London, Vereinigtes Königreich und stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der GRENKE BANK AG.

9.7 Angaben zu Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WPHG)

Im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit informieren wir umfassend über die Entwicklung im Unternehmen. GRENKE nutzt dabei zur Berichterstattung intensiv auch das Internet; unter www.grenke. de/​unternehmen/​investor-relations/​grenke-aktie/​ stimmrechte werden die Stimmrechtsmitteilungen, die mitgeteilt wurden, gemäß § 40 Wertpapierhandelsgesetz publiziert.

Der nachfolgenden Tabelle können die zum Bilanzstichtag mitgeteilten meldepflichtigen Beteiligungen entnommen werden. Die Angaben beziehen sich jeweils auf die zuletzt zugegangene Mitteilung eines Meldepflichtigen.

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Mitteilungspflichtiger Datum der Mitteilung Meldeschwelle Erreichen, Über- oder Unterschreitung Datum der Schwellenberührung Beteiligung
in %
Beteiligung in Stimmrechte
Universal Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland 6. Dezember 2022 3 % Überschreitung 2. Dezember 2022 3,02 % 1.402.786
Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland 16. November 2022 3 % Unterschreitung 15. November 2022 2,98 % 1.387.631
Moritz Grenke 1 11. Mai 2022 3 % Überschreitung 17. Dezember 2018 3,05 % 1.413.700
Wolfgang Dieter Grenke 2 9. Mai 2022 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % Unterschreitung 17. Dezember 2018 0,04 % 16.400
Morgan Stanley, Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika 18. März 2022 5 % Unterschreitung 15. März 2022 4,95 % 2.299.745
Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt/​Main, Deutschland 16. Februar 2022 3 % Unterschreitung 15. Februar 2022 2,99 % 1.395.809
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Mitteilungspflichtiger Zurechnung gemäß WpHG
Universal Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland §§ 33, 34
Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland §§ 33, 34
Moritz Grenke 1 §§ 33, 34, 35
Wolfgang Dieter Grenke 2 §§ 33, 34
Morgan Stanley, Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika §§ 33, 34
Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt/​Main, Deutschland §§ 33, 34

1 Zurechnung aufgrund beherrschenden Einflusses auf die GRENKE Stiftung Verwaltungs GmbH.
2 Wegfall der Zurechnung aufgrund beherrschenden Einflusses. Herr Wolfgang Grenke hat keinen beherrschenden Einfluss mehr auf die Grenke Vermögensverwaltung GmbH.

9.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die GRENKE AG gab zum 29. Dezember 2022 den Abschluss der Kaufverträge für den Mehrheitserwerb von 58 Prozent der Factoring-Franchisegesellschaften in Großbritannien (GC Factoring Limited), Irland (GC Factoring Ireland Limited), Polen (GC Faktoring Polska Sp.z.o.o.) und Ungarn (GF Faktor Zrt.) bekannt.

Die Anteile an den Factoring-Franchisegesellschaften in Großbritannien, Irland und Polen wurden im Januar 2023 rechtswirksam übernommen. Bei der Factoring-Franchisegesellschaft in Ungarn ist für die rechtswirksame Übertragung noch die Zustimmung einer Behörde ausstehend. Zudem wurden bei der Factoring-Franchisegesellschaft in Irland die noch verbleibenden 42 Prozent der Anteile im Januar 2023 rechtswirksam übernommen.

Für die Factoring-Franchisegesellschaft Großbritannien wurden 178 TEUR (58 Prozent), für die Factoring-Franchisegesellschaft in Irland 100 TEUR (100 Prozent), für die Factoring-Franchisegesellschaft in Polen 54 TEUR (58 Prozent) und für die Factoring-Franchisegesellschaft in Ungarn 3.190 TEUR (58 Prozent) als Kaufpreis ausbezahlt.

Am 17. Januar 2023 wurde eine bestehende Anleihe mit einem Kupon von 0,625 Prozent (Zinssatz der Erhöhung 7,5 Prozent) um 50.000 TEUR aufgestockt.

Am 23. Januar 2023 wurde ein neues Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 20.000 TCHF und einem Kupon von 2,25 Prozent begeben.

Am 31. Januar 2023 erhöhte der GRENKE Konzern das Programmvolumen des ABCP-Programms Keb-nekaise Funding Limited (SEB AB) um 20.000 TEUR. Dies bietet der Grenke Investitionen Verwaltungs KGaA nun die Möglichkeit, Forderungen bis zu einem Gesamtvolumen von -50.000 TEUR zu verkaufen.

Am 16. Februar 2023 wurde eine weitere Anleihe mit einem Kupon von 3,95 Prozent (Zinssatz der Erhöhung 7,218 Prozent) um 50.000 TEUR aufgestockt. Weitere Aufstockungen dieser Anleihe erfolgten am 28. Februar 2023 und 1. März 2023 um 49.250 TEUR sowie 25.000 TEUR. Der Kupon (Zinssatz der Erhöhungen) beträgt ebenfalls 3,95 Prozent (7,218 Prozent).

Der GRENKE Konzern erhöhte am 16. Februar 2023 das Programmvolumen des ABCP-Programms CO-RAL PURCHASING (IRELAND) 2 DAC (DZ-Bank) um 40.-98 TEUR. Dies bietet der Grenke Investitionen Verwaltungs KGaA nun die Möglichkeit, Forderungen bis zu einem Gesamtvolumen von 165.198 TEUR zu verkaufen.

Zudem wurde am 23. Februar 2023 eine variabel verzinste Anleihe mit einem Nominalvolumen von -0.000 TEUR emittiert. Der Referenzzins ist der 3-Monats-Euribor zzgl. 2,92 Prozent.

Die GRENKE AG gab zum 16. Februar 2023 bekannt, dass der vormalige Vorstandsvorsitzende Michael Bücker das Unternehmen zum 28. Februar 2023 verlassen wird. Dessen Bestellung war am 21. November 2022 krankheitsbedingt bis zum 28. Februar widerrufen worden.

Der Aufsichtsrat der GRENKE AG ernannte InterimCEO Dr. Sebastian Hirsch mit Wirkung zum 16. Februar 2023 zum Vorstandsvorsitzenden. Die Aufgaben als Finanzvorstand führt Dr. Hirsch interimistisch fort. Dr. Martin Paal, der seit Juni 2022 bei der GRENKE AG als VP Controlling tätig ist, soll nach einer Übergangsund Einarbeitungsphase die Leitung des Finanzressorts übernehmen. Er fungiert mit Wirkung zum 16. Februar 2023 als Stellvertreter von Herrn Dr. Hirsch für das Finanzressort.

Am 28. Februar 2023 hat die GRENKE AG jeweils 100 Prozent der Anteile an den Leasing-Franchisegesellschaften in Australien (GC LEASING MELBOURNE PTY LTD und GC LEASING SYDNEY PTY LTD) übernommen.

Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag waren nicht zu verzeichnen.

9.9 Erklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der GRENKE AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf den Internetseiten des Unternehmens (www.grenke.de/​de/​ investor-relations/​corporate-governance/​) dauerhaft zugänglich gemacht.

10. Übersicht GRENKE Konzernaufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB

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Sitz Kapitalanteil 31.12.2022
in %
INLAND    
GRENKE Service AG Baden-Baden 100
Grenke Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien Baden-Baden 100
GRENKE BANK AG Baden-Baden 100
GRENKEFACTORING GmbH Baden-Baden 100
GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG Baden-Baden 100
GRENKE MANAGEMENT SERVICES GmbH Baden-Baden 100
GRENKE digital GmbH Karlsruhe 100
AUSLAND    
GRENKELEASING s.r.o. Prag/​Tschechien 100
GRENKE ALQUILER S.L. Barcelona/​Spanien 100
Grenkefinance N.V. Vianen/​Niederlande 100
GRENKE RENT S.L. Madrid/​Spanien 100
GRENKELEASING AG Zürich/​Schweiz 100
GRENKELEASING GmbH Wien/​Österreich 100
GRENKELEASING ApS Herlev/​Dänemark 100
GRENKE LIMITED Dublin/​Irland 100
GRENKE FINANCE PLC Dublin/​Irland 100
GRENKE LOCATION SAS : Schiltigheim/​Frankreich 100
GRENKE Locazione S.r.l. Mailand/​Italien 100
GRENKELEASING AB Stockholm/​Schweden 100
GRENKE LEASE SRL Brüssel/​Belgien 100
GRENKE LEASING LIMITED Guildford/​ Vereinigtes Königreich 100
GRENKELEASING Sp.z o.o. Posen/​Polen 100
Grenkeleasing Magyarország Kft. Budapest/​Ungarn 100
Grenke Renting S.R.L Bukarest/​Rumänien 100
GRENKE RENTING S.A. Lissabon/​Portugal 100
GRENKELEASING s.r.o. Bratislava/​Slowakei 100
Grenkeleasing Oy Vantaa/​Finnland 100
GRENKELOCATION SARL Munsbach/​Luxemburg 100
GRENKEFACTORING AG Basel/​Schweiz 100
GRENKELEASING d.o.o. Ljubljana/​Slowenien 100
GRENKE Kiralama Ltd. §ti. Istanbul/​Türkei 100
GRENKE Renting Ltd. Sliema/​Malta 100
GC Locação de Equipamentos LTDA São Paulo/​Brasilien 100
GC Leasing Middle East FZCO Dubai/​VAE 100
GRENKE Hrvatska d.o.o. Zagreb/​Kroatien 100
GC Lease Singapore Pte. Ltd. Singapur/​Singapur 58
GC Leasing AZ LLC Phoenix/​Vereinigte Staaten von Amerika 58
FCT "GK"-COMPARTMENT "G2" Saint-Denis/​Frankreich 100 2
FCT "GK"-COMPARTMENT "G4" Saint-Denis/​Frankreich 100 2
FCT "GK"-COMPARTMENT "G5" Saint-Denis/​Frankreich 100 2
Elektra Purchase No 25 DAC Dublin/​Irland 0 2
Opusalpha Purchaser II Limited Dublin/​Irland 0 2
Kebnekaise Funding Limited St. Helier/​Jersey 0 2
CORAL PURCHASING (IRELAND) 2 DAC Dublin/​Irland 0 2
GF Faktor Zrt. Budapest/​Ungarn 0 2
GC Factoring Limited London/​ Vereinigtes Königreich 0 2
GC Crédit-Bail Québec Inc. Montréal/​Kanada 0 2
GC Leasing Ontario Inc. Toronto/​Kanada 0 2
GL Leasing British Columbia Inc. Vancouver/​Kanada 0 2
GC Rent Chile SpA Santiago de Chile/​Chile 0 2
GC Factoring Ireland Limited Dublin/​Irland 0 2
GC LEASING MELBOURNE PTY LTD Melbourne/​Australien 0 2
GC LEASING SYDNEY PTY LTD Sydney/​Australien 0 2
GC Faktoring Polska Sp.z.o.o. Posen/​Polen 0 2
SIA GC Leasing Baltic Riga/​Lettland 0 2
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Sitz Kapitalanteil 31.12.2022
in %
Ergebnis nach Steuern
in TEUR
Eigenkapital
in TEUR
SONSTIGE BETEILIGUNGEN        
Finanzchef24 GmbH München 13,71 - 2,747 3 - 1,880 3

1 Soweit nicht anders angegeben, beruht der beherrschende Einfluss auf einer Stimmrechtsmehrheit.
2 Beherrschender Einfluss aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten.
3 Werte gemäß letztem verfügbarem Jahresabschluss (nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften).

Country-by-Country-Reporting 2022Vorwort

Gemäß Artikel 89 der Richtlinie 20-3/​36/​EU (CRD IV), die durch § 26a KWG in Verbindung mit § 64r Abs. 15 Satz - KWG in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist der GRENKE AG Konzern (im Folgenden "GRENKE Konzern") verpflichtet, Angaben zu den Firmenbezeichnungen, der Art der Tätigkeit, der geografischen Lage, dem Umsatz, der Anzahl von Lohn- und Gehaltsempfängern in Vollzeitäquivalenten, dem Gewinn oder Verlust vor Steuern, den Steuern auf Gewinn oder Verlust sowie den erhaltenen öffentlichen Beihilfen aufgeschlüsselt nach Ländern offenzulegen.

Offenlegung

Der GRENKE Konzern legt in diesem Bericht die geforderten Angaben zum 31. Dezember 2022 offen. Er umfasst dabei die erforderlichen Angaben für alle zu diesem Stichtag im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den handelsrechtlichen Konsolidierungskreis, der mit dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis identisch ist, einbezogenen Gesellschaften. Die geografische Zuordnung erfolgt auf Basis des juristischen Sitzes der Gesellschaften.

Führung und Handeln des GRENKE Konzerns basieren auf den Normen des deutschen Corporate Governance Kodex. Die weiteren Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Konzerns sind ausführlich im Jahresfinanzbericht dargelegt.

Innerhalb des Konzerns wird in diesem Bericht zwischen den Bereichen Leasing, Factoring und Bank/​ Refinancing unterschieden. Das Segment Leasing bildet dabei das für den GRENKE Konzern bedeutsamste Segment und umfasst sämtliche Vorgänge, die mit der Leasingtätigkeit des Konzerns zusammenhängen. Dies umfasst je nach lokalen Gegebenheiten auch die Vermietung beweglicher Güter. Dabei werden gewerblichen Kunden vor allem IT-Produkte wie Drucker, Kopierer und nachrichtentechnische Produkte sowie Software ab einem Nettoanschaffungswert von 500 EUR zur entgeltlichen Nutzung überlassen. Der Bereich Factoring beinhaltet klassische Factoringdienstleistungen, also den Ankauf von Forderungen gegen sofortige Zahlung. Der Fokus liegt auf betragsmäßig kleinen Forderungen. Das Segment Bank umfasst die Aktivitäten der GRENKE BANK AG, die vornehmlich über das Einlagengeschäft und den Forderungsankauf zur Refinanzierung des Konzerngeschäfts beiträgt sowie vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Zusammenarbeit mit Förderbanken Darlehen zur Existenzgründung und Mikrokredite vergibt bzw. abwickelt. Die GRENKE BANK AG betreibt zum anderen über die Niederlassung in Norwegen eigenes Leasinggeschäft sowie in Italien und Portugal Factoringgeschäft. Im Bereich Refinancing steht zudem durch Tochterunternehmen sowie ebenfalls aufsichts- und handelsrechtlich konsolidierte Verbriefungsgesellschaften ohne Kapitalbeteiligung eine breite Palette mit Refinanzierungsinstrumenten zur Verfügung.

Die Definition des Umsatzes erfolgt anhand der folgenden Größen der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS:

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Zinsergebnis ohne Schadensergebnis

Serviceergebnis

Neugeschäftsergebnis

Verwertungsmehr-(+)/​-minder(-)ergebnis

sonstige betriebliche Erträge inkl. konzerninterne Erträge

sonstiges Zinsergebnis inkl. konzerninternes Zinsergebnis

Berichterstattung

In der folgenden Übersicht sind gemäß § 26a Abs. 1Satz 2 Punkt - KWG alle in- und ausländischen Gesellschaften mit Firmenbezeichnung, Sitz und Art der Tätigkeit aufgeführt.

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Land Gesellschaft Unternehmenssitz Art der Tätigkeit /​ Bereich
EU-STAATEN      
Belgien GRENKE LEASE SRL Brüssel Leasing
Dänemark GRENKELEASING ApS Herlev Leasing
Deutschland GRENKE BANK AG Baden-Baden Bank/​Refinancing
  GRENKEFACTORING GmbH Baden-Baden Factoring
  GRENKE Investitionen Verwaltungs Kommanditgesellschaft auf Aktien Baden-Baden Leasing/​Refinancing
  GRENKE AG Baden-Baden Leasing
  GRENKE Service AG Baden-Baden Sonstiges
  GRENKE digital GmbH Karlsruhe Sonstiges
  GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG Baden-Baden Leasing
  GRENKE MANAGEMENT SERVICES GmbH Baden-Baden Leasing
Finnland Grenkeleasing Oy Vantaa Leasing
Frankreich GRENKE LOCATION SAS Schiltigheim Leasing
  FCT "GK"-COMPARTMENT "G2" Saint-Denis Refinancing
  FCT "GK"-COMPARTMENT "G4" Saint-Denis Refinancing
  FCT "GK"-COMPARTMENT "G5" Saint-Denis Refinancing
Irland GRENKE LIMITED Dublin Leasing
  GRENKE FINANCE PLC Dublin Leasing/​Refinancing
  GC Factoring Ireland Limited Dublin Factoring
  Opusalpha Purchaser II Limited Dublin Refinancing
  CORAL PURCHASING (IRELAND) 2 DAC Dublin Refinancing
  Elektra Purchase No 25 DAC Dublin Refinancing
Italien GRENKE Locazione S.r.l. Mailand Leasing
  GRENKE BANK AG Branch Italy Mailand Factoring
Kroatien GRENKE Hrvatska d.o.o. Zagreb Leasing
Lettland SIA GC Leasing Baltic Riga Leasing
Luxemburg GRENKELOCATION SARL Munsbach Leasing
Malta GRENKE Renting Ltd. Sliema Leasing
Niederlande Grenkefinance N.V. Vianen Leasing
Österreich GRENKELEASING GmbH Wien Leasing
Polen GRENKELEASING Sp.z.o.o. Posen Leasing
  GC Faktoring Polska Sp.z.o.o. Posen Factoring
Portugal GRENKE RENTING S.A. Lissabon Leasing
  GRENKE BANK AG -Sucursal em Portugal Lissabon Factoring
Rumänien Grenke Renting S.R.L. Bukarest Leasing
Schweden GRENKELEASING AB Stockholm Leasing
Slowakei GRENKELEASING s.r.o. Bratislava Leasing
Slowenien GRENKELEASING d.o.o. Ljubljana Leasing
Spanien GRENKE ALQUILER S.L. Barcelona Leasing
  GRENKE RENT S.L. Madrid Leasing
Tschechien GRENKELEASING s.r.o. Prag Leasing
Ungarn Grenkeleasing Magyarország Kft. Budapest Leasing
  GF Faktor Zrt. Budapest Factoring
DRITTSTAATEN      
Australien GC LEASING MELBOURNE PTY LTD Melbourne Leasing
  GC LEASING SYDNEY PTY LTD Sydney Leasing
Brasilien GC Locação de Equipamentos LTDA São Paulo Leasing
Chile GC Rent Chile SpA Santiago de Chile Leasing
Jersey Kebnekaise Funding Limited St. Helier Refinancing
Kanada GL Leasing British Columbia Inc. Vancouver Leasing
  GC Leasing Ontario Inc. Toronto Leasing
  GC Crédit-Bail Québec Inc. Montréal Leasing
Norwegen GRENKE BANK AG BRANCH NORWAY Lysaker Leasing
Schweiz GRENKELEASING AG Zürich Leasing
  GRENKEFACTORING AG Basel Factoring
Singapur GC Lease Singapore Pte. Ltd. Singapur Leasing
Türkei GRENKE Kiralama Ltd. Şti. Istanbul Leasing
Vereinigte Arabische Emirate GC Leasing Middle East FZCO Dubai Leasing
Vereinigtes GRENKE LEASING LIMITED Guildford Leasing
Königreich GC Factoring Limited London Factoring
Vereinigte Staaten von Amerika GC Leasing AZ LLC Phoenix Leasing

Im Weiteren folgen die länderspezifischen Angaben gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 Punkte 2 bis 6 KWG. Die Angaben erfolgen auf Länderbasis nach IFRS-Umstellung und vor konzerninternen Verrechnungen.

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Land Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 1 in Vollzeitäquivalenten Umsatz
(in Mio. EUR)
Gewinn oder Verlust vor Steuern
(in Mio. EUR)
Steuern auf Gewinn oder Verlust
(in Mio. EUR) 2
Erhaltene öffentliche Beihilfen
(in Mio. EUR)
EU-STAATEN          
Belgien 25 9,9 1,3 0,2 0
Dänemark 28 4,4 - 3,3 0,6 0
Deutschland 774 189,6 21,8 - 5,0 0
Finnland 41 5,8 - 0,9 0,1 0
Frankreich 176 51,2 19,4 5,1 0
Irland 55 241,2 73,7 11,1 0
Italien 204 80,3 35,7 4,5 0
Kroatien 17 3,1 0,8 0,1 0
Lettland 5 0,6 0,1 0,0 0
Luxemburg 4 0,6 0,0 0,0 0
Malta 4 0,0 - 0,5 0,0 0
Niederlande 33 4,5 - 0,6 0,0 0
Österreich 20 6,6 1,5 0,5 0
Polen 46 3,1 - 1,8 0,2 0
Portugal 60 7,3 1,4 0,3 0
Rumänien 27 2,3 0,4 0,1 0
Schweden 24 4,5 - 1,8 1,5 0
Slowakei 10 0,9 - 0,2 0,0 0
Slowenien 8 0,8 0,0 0,0 0
Spanien 79 16,8 2,9 1,0 0
Tschechische Republik 7 0,7 - 0,4 0,1 0
Ungarn 21 1,5 0,0 0,1 0
DRITTSTAATEN          
Australien 19 5,0 - 1,1 0,1 0
Brasilien 37 7,9 0,4 2,0 0
Chile 13 0,9 - 2,5 0,0 0
Jersey   3,1 0,0 0,0 0
Kanada 14 2,5 - 0,8 0,0 0
Norwegen 4 3,0 1,8 0,0 0
Schweiz 35 10,3 - 2,0 - 0,3 0
Singapur 5 - 0,5 - 0,9 0,3 0
Türkei 12 1,5 - 0,3 0,4 0
Vereinigte Arabische Emirate 13 2,1 - 0,6 0,0 0
Vereinigtes Königreich 79 27,2 13,0 3,9 0
Vereinigte Staaten von Amerika 4 0,1 - 0,6 0,0 0

1 Ohne Mitarbeiter in Elternzeit oder Mutterschutz sowie einschließlich Geschäftsleitung und Auszubildende.
2 Angaben inkl. latenter Steuern.

Die Kapitalrendite nach § 26a KWG Abs. 1 Satz 4 beträgt 1,3 Prozent.

A. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Wir haben zu dem Konzernabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht der GRENKE AG, Baden-Baden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 in den diesem Bericht als Anlage I (Konzernabschluss) und Anlage III (zusammengefasster Lagebericht) beigefügten Fassungen sowie zu den für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts den am 13. März 2023 in Frankfurt am Main unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die GRENKE AG, Baden-Baden

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES zusammengefassten LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der GRENKE AG, Baden-Baden, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der GRENKE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz - HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​20-4; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben die folgenden Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind:

1. Ermittlung der Wertberichtigungen auf nicht performende Leasingforderungen aus Finanzierungsleasing

2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

ERMITTLUNG DER WERTBERICHTIGUNGEN AUF NICHT PERFORMENDE LEASINGFORDERUNGEN AUS FINANZIERUNGSLEASING

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der GRENKE AG werden aus gekündigten Leasingverhältnissen, die als Finanzierungsleasing klassifiziert wurden, nicht performende Leasingforderungen in Höhe von brutto EUR 443,5 Mio. (6,9 % der Bilanzsumme) sowie Wertberichtigungen auf diese Forderungen von EUR 337,7 Mio. ausgewiesen.

Die GRENKE AG hat diese nicht performenden Leasingforderungen der Stufe 3 zugeordnet und bildet die Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 in Höhe des Lifetime Expected Loss.

Bei der Ermittlung von Wertberichtigungen für nicht performende Leasingforderungen sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese umfassen unter anderem die Auswahl des verwendeten Modells für die Ermittlung der Verlustquoten der nicht performenden Leasingforderungen, die weiteren in dem Modell verwendeten Schätzparameter, die hierfür getroffenen Annahmen und mögliche Modellanpassungen aufgrund der Erkenntnisse aus Modell-Validierungen. Diese Ermessensentscheidungen sind mit Unsicherheiten behaftet, die durch die aktuellen makroökonomischen Faktoren noch verstärkt werden. Darüber hinaus ist die Ermittlung von Wertberichtigungen in hohem Maße komplex und abhängig von einer hohen Sach- und Fachkenntnis einer begrenzten Zahl von Mitarbeitern und Entscheidungsträgern.

Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Zu den auf nicht performende Leasingforderungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in Kapitel 3.18.2 "Ermittlung der Wertberichtigungen auf Leasingforderungen" und Kapitel 5.2 "Leasingforderungen".

Prüferische Reaktion

Im Rahmen unseres Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Risikoeinschätzung und Beurteilung des Risikos von wesentlichen falschen Angaben in Bezug auf die Wertberichtigungen auf nicht performende Leasingforderungen vorgenommen.

Auf Basis dieser Risikoeinschätzung haben wir uns im Rahmen der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem ein Verständnis über den Prozess zur Ermittlung der Wertberichtigungen auf solche Forderungen verschafft. Hierzu haben wir auf Basis einer Durchsicht von Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Ermittlung der Wertberichtigungen auf nicht performende Leasingforderungen Methoden, Verfahren und Kontrollen -einschließlich übergeordneter IT-Kontrollen- beurteilt und deren Umsetzung nachvollzogen. Zudem haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt.

Darauf aufbauend haben wir unter Einbeziehung von Bewertungsspezialisten insbesondere die nachfolgenden aussagebezogenen Prüfungshandlungen durchgeführt.

Wir haben die grundsätzliche Eignung des Bewertungsmodells zur Bestimmung der Wertberichtigungen sowie die Eignung der in die Verfahren einfließenden Schätzparameter analysiert.

Wir haben dabei untersucht, ob die wesentlichen Schätzparameter für die Ermittlung der Wertberichtigung methodisch sachgerecht und rechnerisch zutreffend ermittelt und richtig in das Modell zur Ermittlung der Wertberichtigung auf nicht performende Leasingforderungen einbezogen wurden. Zudem haben wir die jährliche Validierung wesentlicher Schätzparameter nachvollzogen.

Wir haben in Stichproben die Ermittlung der wesentlichen Schätzparameter eingesehen und nachvollzogen, wie sich diese für die Ermittlung relevanten Daten aus den in der Buchhaltung erfassten Zahlungsströmen und Salden ergeben. Es erfolgte ein Abgleich mit den in der Buchhaltung erfassten Zahlungsstrom- und Bestandsgrößen zu den zugrundeliegenden Vertragsgrundlagen. In einer risikoorientierten Stichprobe wurde die Richtigkeit der Zuordnung zu den Bearbeitungsklassen der Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen geprüft.

Abschließend haben wir uns von der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells hinsichtlich der ermittelten Wertberichtigungen auf nicht performende Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen überzeugt.

WERTHALTIGKEIT DER GESCHAFTS- ODER FIRMENWERTE

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der GRENKE AG zum 31. Dezember 2022 werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 34,9 Mio. (0,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit Geschäfts- oder Firmenwerten werden mindestens einmal jährlich sowie ergänzend bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Die Bewertung erfolgt dabei mittels eines Bewertungsmodells nach dem sog. Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Liegt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über dem erzielbaren Betrag, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Die Berechnung des erzielbaren Betrags ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der gesetzlichen Vertreter abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten sowie die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Die aktuellen Zinsentwicklungen beeinflussen die Marktbedingungen und die zu verwendenden Abzinsungssätze erheblich und erhöhen die Unsicherheit in Bezug auf die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und der damit verbundenen Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in Kapitel 3.8 "Geschäfts- oder Firmenwerte", zu den damit im Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen der gesetzlichen Vertreter und zu Quellen von Schätzunsicherheiten auf die Angabe im Konzernanhang in Kapitel 3.18 "Verwendung von Annahmen und Schätzungen" sowie zu den Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert auf die Angabe im Konzernanhang in Kapitel 5.7 "Geschäfts- oder Firmenwerte".

Prüferische Reaktion

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des angewendeten Bewertungsverfahrens und der wesentlichen Bewertungsannahmen zur Ableitung der jeweiligen erzielbaren Beträge sowie die richtige und stetige Anwendung des Bewertungsverfahrens unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt.

Dafür haben wir zunächst eine Risikoeinschätzung in Bezug auf die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Auf Basis dieser Risikoeinschätzung haben wir uns im Rahmen der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem ein Verständnis über den Bewertungsprozess verschafft. Dabei haben wir uns insbesondere mit dem von der Gesellschaft zur Bewertung herangezogenen Modell, den darin verwendeten Parametern und den diesbezüglich getroffenen Annahmen befasst und die Vorkehrungen und Maßnahmen zur Erstellung der Unternehmensplanungen beurteilt.

Wir haben unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die Prognosen der zukünftigen Zahlungsströme, die Planungsannahmen sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert und eine Abstimmung zu der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Konzernplanung vorgenommen. Ferner haben wir die Konsistenz der Planung auf Basis von Zeitreihenanalysen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen sowie weiteren externen Datenquellen beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir für eine Auswahl an Werttreibern der Planungen der Vergangenheit mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der makroökonomischen Faktoren Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen wesentlicher Bewertungsparameter auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben.

Ergänzend haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bereits ein Abschreibungsbedarf identifiziert wurde und wo Anhaltspunkte für einen weiteren Abschreibungsbedarf bestehen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmodelle haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die in Kapitel 8 "Erklärung zur Unternehmensführung/​Corporate-Governance-Bericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung,

die in Kapitel 3 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung,

die Informationen auf die sich der Querverweis in der Einleitung sowie in Kapitel 9 des zusammengefassten Lageberichts bezieht: www.grenke.de/​ unternehmen/​investor-relations/​berichte-und-praesentationen,

die Informationen auf die sich der Querverweis in Kapitel 2.6.4 "Liquidität" des zusammengefassten Lageberichts bezieht: https:/​/​www.grenke.de/​ unternehmen/​investor-relations/​fremdkapital/​ emittierte-anleihen,

die Informationen auf die sich der Querverweis in Kapitel 8.5 "Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings)" des zusammengefassten Lageberichts bezieht: www.grenke.de/​unternehmen/​ investor-relations/​corporate-governance/​ directors-dealings,

die Angaben in den Kapiteln 1.3.2 "Steuerungsgrößen" und 1.3.3 "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren",

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3A HGB Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "GRENKE_​AG_​KA_​2022.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES zusammengefassten LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 4-0 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. - HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Juli 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 202- als Konzernabschlussprüfer der GRENKE AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:

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Vereinbarte Untersuchungshandlungen nach International Standard on Related Services 4400.

Prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2022 sowie des Quartalsfinanzberichts zum 30. September 2022 nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen (IDW PS 900).

Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870).

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Schölch.

 

Frankfurt am Main, 13. März 2023

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Grunwald, Wirtschaftsprüfer

gez. Schölch, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.

 

Baden-Baden, den 13. März 2023

Dr. Sebastian Hirsch Vorstandsvorsitzender, CEO, interimistischer Finanzvorstand, CFO

Gilles Christ Vertriebsvorstand, CSO

Isabel Rösler Risikovorständin, CRO

Der vollständige Jahresabschluss der GRENKE AG (HBG) ist unter www.grenke.de/​unternehmen/​investor-relations/​berichte-und-downloads verfügbar.

Jahresabschluss 2022 der GRENKE AG (HGB) Auszug

Abschluss der GRENKE AG für das Geschäftsjahr 2022

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

der GRENKE AG

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EUR 2022 2021
1. Leasingerträge 665.253.748,68 625.595.738,82
2. Leasingaufwendungen 431.774.143,22 372.184.722,44
3. Zinserträge aus 7.440.232,07 6.853.972,88
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 7.440.232,07 6.853.972,88
darunter: Negative Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 220.609,45 954.884,54
4. Zinsaufwendungen 16.485.194,05 16.703.340,60
darunter: Positive Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 220.609,45 953.481,87
5. Laufende Erträge aus 90.616.536,68 120.604.763,23
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 90.616.536,68 120.604.763,23
6. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 230.713,51 27.976.141,83
7. Provisionserträge 6.241.008,00 5.851.074,00
8. Provisionsaufwendungen 22.139.245,54 15.794.247,76
9. Sonstige betriebliche Erträge 59.288.359,78 56.525.321,72
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 121.301.831,81 110.885.417,01
a) Personalaufwand    
aa) Löhne und Gehälter 29.060.314,35 26.164.458,12
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, darunter: für Altersversorgung 125.283,24 EUR (Vorjahr: 87.520,31 EUR) 4.143.529,74 3.583.122,95
b) andere Verwaltungsaufwendungen 88.097.987,72 81.137.835,94
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 164.398.589,56 188.707.258,88
a) auf Leasingvermögen 161.120.393,21 184.867.895,82
b) auf immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen 3.278.196,35 3.839.363,06
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.813.883,80 15.002.805,77
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 4.884.307,97 2.040.287,54
14. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 52.387.876,23 14.736.822,40
15. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 15.252.224,00
16. Aufwendungen aus Verlustübernahme 7.203.903,68 2.779.274,29
17. ERGEBNIS DER NORMALEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 2.681.622,86 119.825.059,79
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 144.284,72 121.450,05
19. Sonstige Steuern 1.390.817,38 1.939.458,78
20. JAHRESÜBERSCHUSS /​ JAHRESFEHLBETRAG 1.146.520,76 117.764.150,96
21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 94.146.851,53 95.442,80
22. BILANZGEWINN 95.293.372,29 117.859.593,76

Jahresbilanz zum 31.12.2022

der GRENKE AG

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EUR 31.12.2022 31.12.2021
1. Barreserve 80.000.305,02 58.000.342,26
a) Kassenbestand 305,02 342,26
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken    
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 80.000.000,00 EUR (Vorjahr: 58.000.000,00 EUR) 80.000.000,00 58.000.000,00
2. Forderungen an Kreditinstitute 114.714.530,43 144.403.315,01
a) täglich fällig 5.613.271,20 37.247.779,83
b) andere Forderungen 109.101.259,23 107.155.535,18
3. Forderungen an Kunden 52.334.876,50 39.409.676,03
4. Anteile an verbundenen Unternehmen 444.054.671,78 488.554.703,77
a) an Kreditinstituten 237.272.355,82 271.272.355,82
b) an Finanzdienstleistungsinstituten 4.276.957,59 4.276.957,59
c) Übrige 202.505.358,37 213.005.390,36
5. Leasingvermögen 369.092.146,90 443.424.764,68
6. Immaterielle Anlagewerte 1.013.595,00 1.477.245,00
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.013.595,00 1.477.245,00
7. Sachanlagen 16.746.963,30 18.259.237,99
8. Sonstige Vermögensgegenstände 110.176.523,30 76.346.333,02
9. Rechnungsabgrenzungsposten 7.891.877,93 8.640.894,23
Summe der Aktiva 1.196.025.490,16 1.278.516.511,99

Jahresbilanz zum 31.12.2022

der GRENKE AG

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EUR 31.12.2022 31.12.2021
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 75.582,89 37.506.123,60
a) täglich fällig 75.582,89 37.453.215,83
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 52.907,77
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 48.190.819,48 35.066.795,20
b) andere Verbindlichkeiten    
ba) täglich fällig 6.432.281,55 4.019.859,12
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 41.758.537,93 31.046.936,08
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten: EUR 41.758.537,93 (Vorjahr: EUR 31.046.936,08)    
3. Sonstige Verbindlichkeiten 105.673.439,94 86.445.568,18
4. Rechnungsabgrenzungsposten 311.969.107,98 373.684.068,82
5. Rückstellungen 26.948.086,06 20.079.280,91
c) andere Rückstellungen 26.948.086,06 20.079.280,91
6. Nachrangige Verbindlichkeiten 200.000.000,00 200.000.000,00
7. Eigenkapital 503.168.453,81 525.734.675,28
a) Gezeichnetes Kapital 46.495.573,00 46.495.573,00
b) Kapitalrücklage 304.277.711,09 304.277.711,09
c) Gewinnrücklagen    
ca) gesetzliche Rücklage 5.089,87 5.089,87
cc) satzungsmäßige Rücklagen 48.353,78 48.353,78
cd) andere Gewinnrücklagen 57.048.353,78 57.048.353,78
d) Bilanzgewinn 95.293.372,29 117.859.593,76
SUMME DER PASSIVA 1.196.025.490,16 1.278.516.511,99
1. Eventualverbindlichkeiten    
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverpflichtungen 11.125.815.652,38 10.096.905.035,23

Finanzkalender

5. April 2023 /​/​ Neugeschäftsmeldung Q1 2023

11. Mai 2023 /​/​ Quartalsmitteilung Q1 2023

16. Mai 2023 /​/​ Ordentliche Hauptversammlung

5. Juli 2023 /​/​ Neugeschäftsmeldung Q2 2023

10. August 2023 /​/​ Finanzbericht Q2 und Q1-Q2 2023

5. Oktober 2023 /​/​ Neugeschäftsmeldung Q3 2023

9. November 2023 /​/​ Quartalsmitteilung Q3 und Q1-Q3 2023

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Herausgeber: Der Vorstand der GRENKE AG

Redaktion: GRENKE AG, Investor Relations

Gestaltung, Layout & Satz: SPARKS CONSULTING GmbH, München

Stand: 16.03.2023

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In dieser Quaralsmitteilung erfolgt die Darstellung von Zahlen in der Regel in TEUR und in Mio. EUR. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen einzelner Werte gegenüber der tatsächlich in EUR erzielten Zahl ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben können. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Der Finanzbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache. Maßgeblich ist stets die deutsche Fassung.