GRENKE AGBaden-BadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024der grenke AGscrollen
Jahresbilanz zum 31.12.2024der grenke AGAktiva scrollen
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Anhang zum Abschluss für das Geschäftsjahr 2024der grenke AG1. Allgemeine HinweiseDie grenke AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Baden-Baden, Neuer Markt 2, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 201836 eingetragen. Die grenke AG ist oberstes Mutterunternehmen des grenke AG Konzerns (im Folgenden "grenke Konzern" genannt). Die grenke AG ist ein börsennotiertes Mutterunternehmen, das einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nimmt. Der Jahresabschluss der grenke AG zum 31. Dezember 2024 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt worden. Der Jahresabschluss besteht aus der Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang. Darüber hinaus wurde ein Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns gemäß § 315 Abs. 5 in Verbindung mit § 298 Abs. 2 sowie § 289 HGB und § 340a HGB aufgestellt. Aufgrund der Anwendung der RechKredV erfolgt der Ausweis in den vorgeschriebenen Formblättern (§ 2 RechKredV). 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenVermögensgegenstände und Schulden sind nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB und ergänzend nach denjenigen der §§ 340 ff. HGB bewertet. Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert angesetzt. Die Kundenforderungen sind zum Nennwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen, die Forderungen aus Mietkaufverträgen sind mit dem Barwert angesetzt. Die Barwertberechnung der Mietkaufforderungen erfolgt mit dem internen Zinsfuß, der dem jeweiligen Mietkaufvertrag zugrunde liegt. Die Höhe der erforderlichen Wertberichtigung bei Leasingforderungen sowie bei Mietkaufforderungen wird jeweils anhand von Prozentsätzen und Bearbeitungsklassen ermittelt. Die Ermittlung der Prozentsätze erfolgt mit statistischen Verfahren. Die Sätze werden einmal jährlich auf ihre Gültigkeit geprüft und bei Bedarf angepasst. Seit März 1995 wird zum Ende jeden Monats - gleichzeitig mit den monatlichen Einzügen - zu jedem Leasingvertrag der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand abgelegt. Die Bearbeitungsstände sind in Bearbeitungsstands-Klassen (BA-Klassen) zusammengefasst, die unter Risikogesichtspunkten gebildet wurden. Diese BA-Klassen sind: scrollen
Zur Umsetzung der Anforderungen aus dem IDW Rundschreiben BFA 7 werden zusätzlich Forderungen gegenüber Kunden aus laufenden Mietkauf- und Leasingverträgen betrachtet, die nicht anderweitig pauschaliert einzelwertberichtigt sind und um die erwarteten Verluste pauschal wertberichtigt. Hierfür wird das IFRS 9 Stufenmodell zur Berechnung herangezogen. Der Erwerb der Anteile an Beteiligungen und verbundenen Unternehmen wurde zu Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten als Finanzanlagen aktiviert. Sofern eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt, wird der Beteiligungsbuchwert auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfolgt auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung, die auf von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Finanzplänen basiert. Zugänge von Leasinggegenständen im Leasingvermögen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Die Bilanzierung erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von vorgenommenen Abschreibungen. Leasinggegenstände aus Verträgen, die nicht im Rahmen des Doppelstockmodelles an die Grenke Investitionen Verwaltungs KGaA (im Folgenden "grenke KGaA" genannt) verkauft werden, werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Leasinggegenständen, die von der grenke KGaA zurückerworben werden, wird eine lineare Abschreibung über die Vertragslaufzeit auf den individuellen kalkulierten Restwert vorgenommen. Bei den Leasinggegenständen aus Verträgen, die nicht im Rahmen des Doppelstockmodells an die grenke KGaA verkauft werden, wird bei in naher Zukunft auslaufenden Verträgen der zum Stichtag ausgewiesene handelsrechtliche Buchwert der zugrunde liegenden Leasinggegenstände mit den abgezinsten Restzahlungen (IFRS-Barwert der Forderung) aus dem jeweiligen Vertrag verglichen. Falls der IFRS-Wert geringer ist als der Buchwert, wird auf diesen eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Vermögensgegenstände, die in 2019 im Rahmen der Verschmelzung mit der Europa Leasing GmbH zugegangen sind, wurden zu den in der Schlussbilanz angesetzten Werten übernommen und weiter linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben ("Buchwertfortführung" nach § 24 UmwG). Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten werden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer zwischen 3 Jahren und 5 Jahren abgeschrieben. Die Grundstücke und Gebäude werden mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Das Bürogebäude wird nach der linearen Methode entsprechend der Nutzungsdauer über 33 Jahre abgeschrieben. Die Zugänge der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten der Zugänge werden nach der linearen Methode, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, zwischen 3 Jahren und 12 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden die Leasinggegenstände ausgewiesen, bei denen die Vertragslaufzeit beendet ist. Mit Vertragsablauf werden die Objekte in "Leasinggegenstände in Verwertung" mit ihrem Restbuchwert umgegliedert. Bei Verträgen, die nicht im Rahmen des Doppelstockmodells an die grenke KGaA verkauft werden, werden die Leasinggegenstände bei Umbuchung, falls der Restbuchwert größer 12,5 Prozent der historischen Anschaffungskosten ist, zunächst auf 12,5 Prozent der historischen Anschaffungskosten wertberichtigt, was dem durchschnittlich zu erwartenden Erlös entspricht. Nachdem ein Leasinggegenstand außerplanmäßig abgeschrieben wurde, wird er, ausgehend vom neuen Buchwert, weiter planmäßig bis auf null abgeschrieben. Bei Leasingverträgen, die aufgrund eines Zahlungsrückstands gekündigt wurden und für die daher eine Schadensersatzforderung eingebucht wurde, wird der Leasinggegenstand vollständig abgeschrieben. Weiterhin werden in den sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und weitere sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten bzw. niedrigeren Marktwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben ausgewiesen, die vor dem Abschlussstichtag entstanden sind und einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Soweit der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und durch planmäßige jährliche Abschreibung getilgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden die erhaltenen Erlöse aus der Finanzierung der Mietraten über die grenke Bank AG, saldiert mit dem Kaufpreis-Abschlag für verkaufte Leasingforderungen, erfolgsneutral zugeführt. Diese werden annuitätisch über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge erfolgswirksam aufgelöst. Weiterhin werden in diesem Posten die von der grenke KGaA erhaltenen Umlagen für die Bonitätsrisiken abgegrenzt. Die Auflösung erfolgt linear über die vereinbarte Vertragslaufzeit. Des Weiteren wurden einmalige Sonderzahlungen passivisch abgegrenzt und entsprechend der Laufzeit der Leasingverträge linear aufgelöst. Bei der Bildung der Steuerrückstellungen und der anderen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften sowie die drohende Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten wurden berücksichtigt. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrags bemessen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden mit den üblichen Marktzinsen abgezinst. Die in den nachrangigen Verbindlichkeiten enthaltenen Hybridanleihen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag angesetzt. Die abgegrenzten Zinsaufwendungen werden auf Basis der erwarteten Zinszahlungen in der Position sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Aufgrund der unterschiedlichen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Bewertung einzelner Bilanzpositionen ergeben sich latente Steuern. Die grenke AG als Organträgerin weist auch eventuelle latente Steuern ihrer Organgesellschaften grenke KGaA, GRENKEFACTORING GmbH sowie der grenke Bank AG und der GRENKE digital GmbH im Rahmen der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft aus. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden gemäß §256 a HGB i.V.m. §340 h HGB umgerechnet. Wie im Vorjahr wird vom Wahlrecht der Überkreuzkompensation gemäß §340 f Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. 3. Erläuterungen der Jahresbilanz3.1 BarreserveDie Barreserve beinhaltet die Kasse und das Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 100 Euro (Vorjahr: 100 Euro). 3.2 Forderungen an KreditinstituteNeben den laufenden Geschäftskonten in Höhe von 2.957 TEUR (Vorjahr: 2.613 TEUR) wird in dieser Position gegenüber dem verbundenen Unternehmen grenke Bank AG, Baden-Baden, ein Verrechnungskonto in Höhe von 31.629 TEUR (Vorjahr: 21.797 TEUR) ausgewiesen. Des Weiteren sind Barunterlegungen in Höhe von 71.929 TEUR (Vorjahr: 57.018 TEUR) beinhaltet. Diese ergeben sich aus einer mit dem Prüfungsverband deutscher Banken e.V. geschlossenen Vereinbarung zur Leistung einer zusätzlichen Sicherheit durch die grenke AG für alle von der grenke Bank AG gewährten Darlehen an den grenke Konzern, einschließlich der Tochter- und Franchisegesellschaften. Diese Sicherheit wird jeweils in derselben Höhe wie die zugehörige Verbindlichkeit gegenüber der grenke Bank AG hinterlegt, bei Fremdwährungsdarlehen wird mit einem Faktor von 1,1-facher Höhe gerechnet. scrollen
3.3 Forderungen an KundenDie in den Forderungen an Kunden enthaltenen Mietkaufforderungen in Höhe von 57.899 TEUR (Vorjahr: 46.408 TEUR) sind zum Barwert der künftigen Mietkaufraten angesetzt. Die Barwertberechnung der Mietkaufforderungen erfolgte mit dem internen Zinsfuß, der dem jeweiligen Mietkaufvertrag zugrunde liegt. Unter den Mietkaufforderungen werden zum einen Forderungen aus Verträgen ausgewiesen, welche im Rahmen von Kooperationen mit Förderbanken abgeschlossen wurden. Zum anderen werden unter den Mietkaufforderungen Forderungen aus laufenden Mietkaufverträgen ausgewiesen, die ursprünglich im Rahmen des Doppelstockmodells refinanziert wurden und bei der grenke KGaA bilanziert waren. Auch im Geschäftsjahr 2024 hat die grenke AG Mietkaufverträge von der grenke KGaA zurückgekauft, um diese über die grenke Bank AG zu refinanzieren. Der von der Gesellschaft an die grenke KGaA entrichtete Rückkaufpreis für die Mietkaufforderung entspricht dem Barwert der ausstehenden Raten der entsprechenden Mietkaufverträge abzüglich des Barwerts der von der grenke KGaA ersparten zukünftigen Verwaltungsgebühr. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Mietkaufverträge in Höhe von 6.964 TEUR (Vorjahr: 105 TEUR) von der grenke KGaA zurückerworben. Die an die grenke Bank AG verkauften Mietkaufforderungen von 9.599 TEUR (Vorjahr: 8.872 TEUR) werden einschließlich des Kaufpreis-Abschlages in den Forderungen an Kunden saldiert gezeigt. Des Weiteren sind Forderungen gegen Leasingnehmer in Höhe von 42.976 TEUR (Vorjahr: 40.051 TEUR) enthalten, die Forderungen aus Schadensersatz, Rückstände aus Leasingraten, Bearbeitungsgebühren, Servicebeiträge, Verwertungserlöse und weiterbelastete Kosten (Anwalts-, Gerichts- und Sicherstellungskosten) betreffen. Weiterhin sind Forderungen an Händler und Dritte in Höhe von 2.521 TEUR (Vorjahr: 3.139 TEUR) enthalten. Die Gesamtforderungen sind um Wertberichtigungen in Höhe von 34.698 TEUR (Vorjahr: 32.627 TEUR) gekürzt. Darin enthalten sind 32.534 TEUR (Vorjahr: 30.776 TEUR) Wertberichtigungen für gekündigte Leasing- und Mietkaufverträge, die auf einen Bruttoforderungsbestand in Höhe von 43.138 TEUR (Vorjahr: 39.828 TEUR) gebildet wurden. scrollen
3.4 BeteiligungenDie grenke AG hält 25,96 Prozent an der Mie-te24 P4Y GmbH mit Sitz in Velten. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Neuruppin unter der Nummer HRB 11151 eingetragen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 weist die Miete24 P4Y GmbH ein Eigenkapital in Höhe von 1.005 TEUR sowie einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.070 TEUR aus. 3.5 Anteile an verbundenen UnternehmenDie grenke AG ist zum Bilanzstichtag an nachfolgenden Gesellschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt. Die Beteiligungen stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Angabe der Werte der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie der GRENKE Service GmbH, der GRENKE digital GmbH und der GRENKE BUSINESS SOLUTIONS GmbH & Co. KG erfolgte auf Basis der Einzelabschlüsse nach HGB. Bei den verbleibenden Beteiligungen beziehen sich die Angaben auf die Konzernzahlen nach IFRS vor Konsolidierung. Mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023 wurde der Ergebnisabführungsvertrag mit der GRENKE Service GmbH beendet. Die GRENKE MANAGEMENT SERVICES GmbH wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 1. Dezember 2023 sowie Nachtrag vom 13. Dezember 2023 in die GRENKE Service GmbH (=aufnehmende Gesellschaft) rückwirkend zum 1. Oktober 2023 (Verschmelzungsstichtag) verschmolzen. Die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der aufnehmenden GRENKE Service GmbH erfolgte am 2. Januar 2024. Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der grenke AG und der GRENKEFACTORTING GmbH wurde durch Aufhebungsvereinbarung vom 18. Dezember mit Ablauf des 31. Dezember 2024 beendet. Die Beendigung des Vertrags wurde zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. Die Eintragung ist jedoch noch nicht erfolgt. 3.6 LeasingvermögenUnter den Leasinggegenständen werden zum einen Objekte aus laufenden Leasingverträgen ausgewiesen, die ursprünglich im Rahmen des Doppelstockmodells refinanziert wurden und bei der grenke KGaA aktiviert waren. Im Geschäftsjahr 2024 hat die grenke AG in mehreren Tranchen Leasingobjekte zurückgekauft. Diese wurden im Anschluss über die grenke Bank AG refinanziert. Der von der Gesellschaft an die grenke KGaA entrichtete Rückkaufpreis für die Objekte entspricht dem Barwert der ausstehenden Raten der entsprechenden Leasingverträge abzüglich des Barwerts der von der grenke KGaA ersparten zukünftigen Verwaltungsgebühr. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Leasinggegenstände in Höhe von 141.473 TEUR (Vorjahr: 42.732 TEUR) von grenke KGaA zurückerworben. Zum anderen werden unter den Leasinggegenständen Objekte aus Verträgen ausgewiesen, welche nicht im Rahmen des Doppelstockmodelles an die grenke KGaA verkauft werden. Im Berichtsjahr hat die grenke AG Leasinggegenstände in Höhe von 47.420 TEUR (Vorjahr: 63.768 TEUR) erworben. Der Buchwert des Leasingvermögens wurde im Geschäftsjahr 2024 um außerplanmäßige Abschreibungen auf den IFRS Barwert in Höhe von 31.650 TEUR (Vorjahr 31.932 TEUR) vermindert. Das Leasingvermögen dient zum Bilanzstichtag als Sicherheit für verkaufte Leasingforderungen mit einem Buchwert von 208.250 TEUR (Vorjahr: 234.393 TEUR). 3.7 Immaterielle AnlagewerteUnter den immateriellen Anlagewerten werden entgeltlich erworbene Software-Lizenzen ausgewiesen. 3.8 SachanlagenBezüglich der Entwicklung und Gliederung des Anlagevermögens wird auf den in der Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel verwiesen. Der Buchwert der im Rahmen der Tätigkeit selbst genutzten Grundstücke und Gebäude beträgt 12.158 TEUR. 3.8.1 Betriebs- und GeschäftsausstattungEs handelt sich um die Ausstattung der Vertriebs- und Verwaltungsräume. 3.9 Sonstige Vermögensgegenstände3.9.1 Leasingvermögen in VerwertungAuf die Leasinggegenstände in Verwertung (855 TEUR; Vorjahr: 596 TEUR) wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 2 HGB durchgeführt. Diese beinhalten zum einen die Wertminderungen für die Dauer zwischen der Umgliederung des Leasinggegenstandes bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs in Höhe von 163 TEUR (Vorjahr: 178 TEUR) und zum anderen für Leasinggegenstände aus gekündigten Leasingverträgen in Höhe von 1.205 TEUR (Vorjahr: 988 TEUR). Bei Verträgen, die nicht im Rahmen des Doppelstockmodelles an die grenke KGaA verkauft werden, wurde zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung auf 12,5 Prozent der historischen Anschaffungskosten in Höhe von 14.354 TEUR (Vorjahr: 16.580 TEUR) vorgenommen. 3.9.2 Forderungen gegen verbundene UnternehmenDie Forderungen bestehen gegen Tochterunternehmen aufgrund von Verrechnungskonten (68.336 TEUR; Vorjahr: 134.939 TEUR) sowie aus Forderungen gegen Franchiseunternehmen aufgrund von Verrechnungskonten in Höhe von 282 TEUR (Vorjahr: 93 TEUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren teilweise aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft der Gesellschaft und sind insofern den Forderungen an Kunden mitzugehörig. 3.9.3 Weitere sonstige VermögensgegenständeBei den übrigen sonstigen Vermögensgegenständen (17.931 TEUR; Vorjahr: 22.729 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um Collateralzahlungen auf Verkaufsoptionen für Franchisegesellschaften in Höhe von 9.276 TEUR (Vorjahr: 9.276 TEUR), die bei Optionsausübung angerechnet werden. Die Absicherung erfolgt über eine Verpfändung von Anteilen an den Franchiseunternehmen an die grenke AG. Bei Übernahme werden die Sicherheitsleistungen gemäß Optionsvertrag mit dem Kaufpreis verrechnet. Im Berichtsjahr wurde in ein Wandeldarlehen an die Beteiligung Miete24 P4Y GmbH investiert, das inklusive angefallener Zinsen in Höhe von 769 TEUR in den übrigen sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wird. Hierbei handelt es sich um eine Standard-Wandelanleihe in Höhe von 750 TEUR, die allein auf das Basisinstrument entfällt und deren Derivat kein Wert beigemessen wird. Darüber hinaus sind in den übrigen sonstigen Vermögensgegenständen Steuerforderungen an Finanzbehörden (2.126 TEUR; Vorjahr: 8.629 TEUR) beinhaltet. Hierbei handelt es sich um die Umsatzsteuerforderung des laufenden Jahres 1.860 TEUR (Vorjahr: 5.912 TEUR), die Körperschaftsteuerforderung nebst Solidaritätszuschlag aus dem Berichtsjahr in Höhe von 9 TEUR sowie eine Gewerbesteuerforderung für die Jahre 2005 bis 2007 nebst Zinsen in Höhe von 257 TEUR (Vorjahr: 2.717 TEUR) aus einem erfolgreich abgeschlossenen Klageverfahren. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände enthalten des Weiteren eine Barunterlegung von Mietavalen (1.226 TEUR; Vorjahr: 1.226 TEUR), debitorische Kreditoren (1.069 TEUR; Vorjahr: 737 TEUR), und übrige Forderungen (474 TEUR; Vorjahr: 476 TEUR). An Händler und sonstige Lieferanten geleistete Anzahlungen belaufen sich auf 2.991 TEUR (Vorjahr: 2.384 TEUR). 3.10 Aktive RechnungsabgrenzungspostenDer Ausweis beinhaltet im Voraus verausgabte Kosten für Lizenzen (5.535 TEUR; Vorjahr: 6.361 TEUR), Wartung und Dienstleistungen (2.293 TEUR; Vorjahr: 1.141 TEUR) sowie entrichtete Beiträge für kulturelle und sportliche Einrichtungen (530 TEUR; Vorjahr: 401 TEUR). Im Rahmen der Kooperation mit der NRWBank, der Thüringer Aufbaubank (TAB), der Förderbank Bayern (LfA), der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Leasingnehmer ausbezahlte Förderbeträge werden dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugeführt und über die Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrags aufgelöst (658 TEUR; Vorjahr: 1.506 TEUR). Die im Rahmen der Ausgabe der Hybridanleihen auszuweisenden Disagios weisen zum Bilanzstichtag einen Saldo in Höhe von 214 TEUR (Vorjahr: 387 TEUR) aus. Die Auflösung erfolgt bis zum Zeitpunkt der erstmöglichen Kündigung. Für die in 2019 begebene Hybridanleihe erfolgt die Auflösung bis zum 31. März 2026. 3.11 Aktive latente SteuernBestehen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so wird eine Steuerabgrenzung durchgeführt. Diese latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung des Leasingvermögens (2.173 TEUR) und des Leasingvermögens in Verwertung (32 TEUR) in der Gesellschaft sowie der im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen forfaitierten Beträge (- 20.844 TEUR; davon - 15.892 TEUR in der grenke KGaA). Des Weiteren aus unterschiedlicher Abzinsung der Pensionsrückstellungen in der grenke Bank AG (- 646 TEUR) sowie aus unterschiedlicher Abzinsung der Rückstellungen für Altersteilzeit (- 266 TEUR; davon - 114 TEUR in der GRENKE Business Solutions GmbH und Co. KG), aus Drohverlustrückstellungen (- 1.640 TEUR; davon - 149 TEUR in der GRENKE Business Solutions GmbH und Co. KG und - 135 TEUR in der grenke Bank AG), aus der Rückstellung für Abschluss und Betriebsprüfung (-22 TEUR), aus Urlaubsrückstellungen (- 225 TEUR; davon - 31 TEUR in der grenke Bank AG, - 1 TEUR in der grenke KGaA, - 24 TEUR in der GRENKE digital GmbH und - 25 TEUR in der GRENKE Business Solutions GmbH und Co. KG). Der für die Berechnung verwendete Steuersatz beträgt 30,045 Prozent. Nach Verrechnung mit den passiven latenten Steuern ergibt sich insgesamt eine Steuerentlastung. Auf den Ausweis von aktiven latenten Steuern in Höhe von 12.230 TEUR wird gemäß § 274 (1) Satz 2 HGB verzichtet. 3.12 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenSämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 210 Euro (Vorjahr: 135 TEUR) sind innerhalb der nächsten drei Monate fällig. 3.13 Verbindlichkeiten gegenüber KundenBei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden handelt es sich im Wesentlichen um die Mietkaufverbindlichkeiten gegenüber dem verbundenen Unternehmen grenke KGaA (57.812 TEUR; Vorjahr:45.928 TEUR). Weiterhin werden in dieser Position die Verbindlichkeiten gegenüber Händlern und Vermittlern in Höhe von 8.575 TEUR (Vorjahr: 4.987 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Leasingnehmer von 74 TEUR (Vorjahr: 61 TEUR), die kreditorischen Debitoren (1.509 TEUR; Vorjahr: 1.344 TEUR) sowie die im Berichtsjahr erhaltenen Geldeingänge für Verkäufe bzw. Vertragsablösungen des Folgejahres in Höhe von 60 TEUR (Vorjahr: 61 TEUR) erfasst. Die Restlaufzeiten gliedern sich wie folgt: scrollen
3.14 Sonstige VerbindlichkeitenUnter den sonstigen Verbindlichkeiten sind vor allem die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen, darunter Verbindlichkeiten aus Verrechnungskonten (17.584 TEUR; Vorjahr: 14.874 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren teilweise aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft der Gesellschaft und sind insofern den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mitzugehörig. Eine Trennung des Saldos ist aufgrund der fortlaufenden Verrechnung unter den verbundenen Unternehmen nicht möglich. Weiterhin sind Verbindlichkeiten in Höhe von 1.672 TEUR (Vorjahr: 1.688 TEUR) aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Beitreibungen in Höhe von 648 TEUR (Vorjahr: 587 TEUR), Zinsverbindlichkeiten für Hybridanleihen in Höhe von 11.334 TEUR (Vorjahr: 11.334 TEUR) und Übrige in Höhe von 1.548 TEUR (Vorjahr: 1.121 TEUR) enthalten 3.15 Passiver RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 283.570 TEUR (Vorjahr: 256.528 TEUR) betrifft zum einen über die Laufzeit abzugrenzende Beträge in Höhe von 40.511 TEUR (Vorjahr: 38.437 TEUR), die von der grenke KGaA für die Übernahme des Ausfalls von Endleasingnehmern an die grenke AG bezahlt wurden. Die abgegrenzten Beträge aus dieser Umlage für Bonitätsrisiko werden linear über die vereinbarte Vertragslaufzeit aufgelöst. Der Anteil der abgegrenzten Gebühren von vorzeitig beendeten Verträgen wird unmittelbar im Jahr des tatsächlichen Vertragsendes aufgelöst. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten aus abgegrenzten Beträgen aus der Forfaitierung von Raten aus Leasingverträgen beträgt 242.680 TEUR (Vorjahr: 216.988 TEUR). Dieser wurde mit den Kaufpreis-Abschlägen für verkaufte Leasingforderungen aus der Refinanzierung mit der grenke Bank AG in Höhe von 4.324 TEUR (Vorjahr: 2.909 TEUR) saldiert. 3.16 Passive latente SteuernIm Berichtsjahr bestehen keine passiven latenten Steuern (Vorjahr: 0 TEUR) Der für die Berechnung von latenten Steuern verwendete Steuersatz beträgt 30,045 Prozent. Grundsätzlich erfolgt eine Verrechnung mit den aktiven latenten Steuern. 3.17 Rückstellungen3.17.1 SteuerrückstellungenDie Steuerrückstellungen beinhalten Gewerbesteuerrückstellungen für die Jahre 2015 bis 2021 und 2023, weitere Rückstellungen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für die Jahre 2015 bis 2021 und 2023 sowie für Umsatzsteuer der Jahre 2015 bis 2019. 3.17.2 Andere Rückstellungenscrollen
Die Drohverlustrückstellung beinhaltet 1.218 TEUR (Vorjahr: 3.861 TEUR) für den drohenden Ausfall eines Großkunden sowie 98 TEUR (Vorjahr: 81 TEUR) für die drohende Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten (IDW RS BFA 7). Die Rückstellung für den drohenden Liquidationsverlust aus einem Tochterunternehmen in Höhe von 1.500 TEUR wurde im Berichtsjahr aufgelöst. Der Betrag der Sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus Rückstellungen für Händlerboni in Höhe von 606 TEUR, Zinsen zu Steuernachzahlungen in Höhe von 1.107 TEUR, Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Höhe von 175 TEUR, sowie interne Jahresabschlusskosten in Höhe von 166 TEUR. Die Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit und sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Daher wird dieses verDeckungsvermögen (578 TEUR) gem. § 246 Abs. 2 HGB mit der Rückstellung für Altersteilzeit (618 TEUR) verrechnet. Der daraus resultierende Passivüberhang in Höhe von 40 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) ist in den Rückstellungen für Personalaufwendungen ausgewiesen. 3.18 Nachrangige VerbindlichkeitenAm 22. Juli 2015 hat die grenke AG eine unbesicherte und nachrangige Hybridanleihe (nichtkumulative, unbefristete Additional Tier 1, sogenannte AT1-Anleihe bzw. Hybridkapital) mit einem Nominalvolumen in Höhe von 30.000 TEUR und einem Zinskupon von 8,25 Prozent begeben. Die Zinszahlungen für diese Anleihe bemessen sich an deren Nominalbetrag und sind für den Zeitraum vom Ausgabetag bis zum ersten möglichen vorzeitigen Rückzahlungstag fix. Danach wird der Zinssatz für jeweils fünf Jahre neu festgelegt. Zinszahlungen können ganz oder teilweise entfallen und sind nicht kumulativ. Zinszahlungen in Folgejahren werden nicht höher ausfallen, um etwaige ausgefallene Zinszahlungen aus Vorjahren nachzuholen. Die Anleihen haben kein Fälligkeitsdatum. Das erstmögliche vorzeitige Kündigungsdatum seitens grenke AG war der 31. März 2021, danach ist eine Kündigung alle fünf Jahre möglich. Des Weiteren können sie unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihen unterliegen den im jeweiligen Prospekt ausgeführten Bedingungen, die unter anderem beinhalten, dass die grenke AG die Anleihen nur ganz und nicht teilweise kündigen kann, sofern dafür bestimmte aufsichtsrechtliche oder steuerliche Gründe vorliegen. Jede vorzeitige Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Rückzahlungs- und der Nominalbetrag der Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts vermindert werden. Einen solchen auslösenden Sachverhalt stellt es dar, wenn die Tier1-Kernkapitalquote des grenke Konzerns unter 5,125 Prozent fällt. Die Anleihen können bei Vorliegen eines auslösenden Sachverhalts unter bestimmten Bedingungen zugeschrieben werden. Am 20. Dezember 2016 wurde die Anleihe bei gleichbleibendem Zinskupon von 8,25 Prozent um weitere 20.000 TEUR nominal aufgestockt. Durch den geänderten Marktzinssatz gegenüber der Erstemission ergab sich ein zusätzliches Aufgeld von 600 TEUR. Die gesamte Hybridanleihe in Höhe von 50.000 TEUR wurde nicht zum ersten möglichen Termin am 31. März 2021 gekündigt. Somit hat sich die AT1-Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 31. März 2026 verlängert, der neue Zinskupon beträgt 7,33 Prozent. Zum 27. September 2017 hat die Gesellschaft eine weitere Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von 75.000 TEUR und einem Zinskupon von 7,00 Prozent emittiert. Zum 5. Dezember 2019 hat die Gesellschaft eine weitere Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von 75.000 TEUR und einem Zinskupon von 5,375 Prozent emittiert. 3.19 Eigenkapital3.19.1 Gezeichnetes Kapitalscrollen
Aufgrund der von der Hauptversammlung am 3. Mai 2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) wurde im Zuge der am 31. August 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung aus der Aktiendividende das Grundkapital um 142 TEUR von 46.354 TEUR auf 46.496 TEUR erhöht. Zum rechnerischen Wert der eigenen Anteile wird auf die folgende Textziffer 3.19.2 Eigene Anteile verwiesen. 3.19.2 Eigene AktienDurch die Hauptversammlung am 6. August 2020 wurde eine, bis zum 5. August 2025 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG geschaffen, die auf bis zu 5 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft begrenzt ist. Die dazu beantragte Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lag vor (siehe auch Ad-hoc-Mitteilung vom 21. November 2023). Auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der grenke AG am 6. Februar 2024 die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Am 12. Februar 2024 wurde damit begonnen, eigene Aktien im Wert von bis zu EUR 70 Millionen (ohne Nebenkosten) maximal jedoch 2.317.695 Aktien über die Börse zu erwerben, was 5 Prozent des zum Zeitpunkt des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung am 6. August 2020 bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Der Aktienrückkauf erfolgte ohne Verwendungsbeschränkung zur künftigen Verwendung zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken. Das Aktienrückkaufprogramm begann am 12. Februar 2024 und wurde am 30. September 2024 beendet. Im Berichtszeitraum wurden 2.317.695 Aktien mit einem Erwerbspreis von 55.438 TEUR (ohne Nebenkosten) mit einem anteiligen Betrag von 2.318 TEUR am Grundkapital zurückgekauft, was einem Anteil von 4,98 Prozent des Grundkapitals entspricht. Die eigenen Aktien befinden sich am Bilanzstichtag im Bestand der grenke AG und werden nach § 272 Abs. 1a HGB wie folgt vom Eigenkapital abgesetzt: Der anteilige Betrag des Grundkapitals von 2.318 TEUR wird offen vom Grundkapital abgesetzt. Die diesen Betrag des Grundkapital übersteigenden Erwerbskosten von 53.120 TEUR (ohne Nebenkosten) wurden mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. 3.19.3 RücklagenDie Rücklagen setzen sich im Geschäftsjahr 2024 folgendermaßen zusammen: scrollen
Die Kapitalrücklage resultiert in Höhe von 60.084 TEUR aus dem Börsengang der Gesellschaft im Jahr 2000 sowie aus der Ausübung von Aktienoptionen in den Jahren 2004 bis 2007, wobei jeweils die Differenz zwischen Ausübungskurs und rechnerischem Nennbetrag in die Kapitalrücklage eingestellt wurde. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr 2013 aus einer Kapitalerhöhung 53.052 TEUR in die Kapitalrücklage eingestellt. Mit der am 7. Mai 2014 durchgeführten Kapitalerhöhung aus der Aktiendividende wurden weitere 3.986 TEUR eingestellt. Aufgrund der erfolgten Kapitalerhöhung am 2. Juni 2016 aus der Aktiendividende ist ebenso die Kapitalrücklage um weitere 2.768 TEUR erhöht worden. Aus der am 14. Juni 2018 vorgenommenen Kapitalerhöhung wurden weitere 197.959 TEUR in die Kapitalrücklage eingestellt. Mit der am 31. August 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung aus der Aktiendividende wurden weitere 8.942 TEUR eingestellt. Der Rückgang der Kapitalrücklage in 2017 resultierte aus der am 10. Juli 2017 vorgenommenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Hierbei erfolgte eine Umbuchung aus den Kapitalrücklagen in das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.432 TEUR. scrollen
Die anderen Gewinnrücklagen reduzierten sich bedingt durch die Verrechnung mit Erwerbskosten aus dem Aktienrückkauf von 57.048 TEUR im Vorjahr um 53.120 TEUR auf 3.928 TEUR. 3.20 Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Eventualverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 10.528.853 TEUR (Vorjahr: 10.127.403 TEUR) bestehen im Wesentlichen aus den nachfolgend abgegebenen Garantien und Bürgschaften. Zur Sicherung sämtlicher Forderungen der Besitzgesellschaft (grenke KGaA) gegen die Betriebsgesellschaft (grenke AG) tritt die Betriebsgesellschaft aus Leasingverträgen mit Endleasingnehmern (Unterleasingvertrag) über Leasingobjekte, die Gegenstand eines Kaufvertrages zwischen Betriebsgesellschaft und Besitzgesellschaft sind, folgendes an die Besitzgesellschaft ab: sämtliche Forderungen, Ansprüche und Rechte aus diesen Unterleasingverträgen einschließlich etwaiger Ansprüche aus Verlängerungsmieten nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietzeit, etwaige Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und auf Restwerte sowie Zahlung eines Kaufpreises aus dem Verkauf des betreffenden Leasinggegenstands. Mitabgetreten sind die Ansprüche aus Kredit- und Sachabsicherungen aus dem jeweiligen Unterleasingvertrag, ferner eventuelle Ansprüche aus Rückkaufverpflichtungen von Lieferanten der Leasinggegenstände oder von Dritten. Die Betriebsgesellschaft (grenke AG) übernimmt die Haftung für den rechtlichen und einredefreien Bestand der Unterleasingverträge. Zur Sicherung der Anleihen, Schuldverschreibungen und Privatplatzierungen ihrer Tochtergesellschaften GRENKE FINANCE Plc., Dublin / Irland, sowie GRENKELEASING AG, Zürich / Schweiz, hat die Gesellschaft die unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die ordnungsmäßige und pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen und sonstiger auf die Schuldverschreibung zahlbaren Beträge übernommen. Des Weiteren garantiert die grenke AG die Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen und vertraglicher Verpflichtungen. Im Rahmen der konzernweiten Refinanzierungsprogramme wurden für Geschäfte verbundener Unternehmen folgende Garantien abgegeben: scrollen
Die grenke AG garantiert für zwei Kreditfaziliäten für die GRENKELEASING Sp. z o.o., Posen / Polen, in Höhe von 150.000 TPLN (Vorjahr: 150.000 TPLN). Des Weiteren garantiert die grenke AG im Berichtsjahr für eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität mit einem Volumen in Höhe von 400.000 TEUR (Vorjahr: 400.000 TEUR) für die GRENKE FINANCE PLC, Dublin / Irland, die GRENKE LEASING LIMITED, Guildford/ Vereinigtes Königreich, und die GRENKELEASING AG, Zürich/ Schweiz. Die grenke AG garantiert für eine weitere Kreditfaziliäten für die GC Locação de Equipamentos LTDA, São Paulo/Brasilien in Höhe von 296.000 TBRL (Vorjahr: 148.000 TBRL). Die Garantie für Finanztermingeschäfte zwischen der GRENKE FINANCE PLC, Dublin / Irland, und der Bayerischen Landesbank entspricht zu jedem Zeitpunkt der tatsächlichen Auslastung der Garantie durch die Marktwertschwankung der bestehenden Devisengeschäfte. Zwischen der grenke AG, der grenke Bank AG und diversen Förderbanken bestanden Kooperationen, die die Einbindung öffentlicher Fördermittel in die Leasingfinanzierung ermöglichten. Die Förderungen der Kooperationsbanken standen jeweils ausschließlich in deren Bundesland für Investitionsvorhaben von Gewerbeunternehmen und Angehörigen freier Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. EUR zur Verfügung. Für die gewährten Globaldarlehen über gesamt 135.000 TEUR (Vorjahr: 135.000 TEUR) an die grenke Bank AG sowie die GRENKE FINANCE PLC, Dublin / Irland hat die grenke AG die Garantie übernommen. Aus der Geschäftsbeziehung der brasilianischen Tochtergesellschaft, GC Locação de Equipamentos LTDA, São Paulo/Brasilien, hat die Gesellschaft der Deutschen Bank S.A., São Paulo / Brasilien, für Kreditlinie und Forderungsverkauf bis zu einem Betrag in Höhe von 290.000 TBRL (Vorjahr: 290.000 TBRL) garantiert. Aus der Geschäftsbeziehung der kroatischen Tochtergesellschaft, GRENKE Hrvatska d.o.o., Zagreb / Kroatien, hat die Gesellschaft der Raiffeisenbank Austria d.d. Zagreb, Zagreb / Kroatien für Kreditlinie und Revolving Credit Facility bis zu einem Betrag in Höhe von 20.000 TEUR (Vorjahr: 20.000 TEUR) garantiert. Für die Tochtergesellschaft GRENKE Factoring HU, Budapest/Ungarn garantiert die grenke AG der Deutschen Bank AG, Budapest/Ungarn für Kreditlinie und Revolving Credit Facility bis zu einem Betrag in Höhe von 1.245.000 THUF (Vorjahr: 1.245.000 THUF). Die grenke AG garantiert für Kontokorrentlinien ihrer Tochtergesellschaft GC Factoring Limited, Guildford / Vereinigtes Königreich in Höhe von 5.000 TGBP (Vorjahr: 5.000 TGBP) und GRENKELEASING AB, Stockholm / Schweden in Höhe von 23.000 TSEK (Vorjahr: - TSEK). Für das Tochterunternehmen grenke Bank AG besteht eine Garantie für eine Kontokorrentlinie in Höhe von 10.000 TEUR. Für Darlehen, die die GRENKE FINANCE PLC, Dublin / Irland an Tochtergesellschaften und Franchise-Gesellschaften vergibt, hat die grenke AG Garantien in Höhe von 1.740.593 TEUR (Vorjahr: 1.345.312 TEUR) für Tochtergesellschaften und für Franchise-Gesellschaften in Höhe von 216.963 TEUR (Vorjahr: 130.852 TEUR) abgegeben. Mit Kreditsicherungsvertrag vom 3. Dezember 2012 verpflichtet sich die Gesellschaft, für Leasingverträge, die gemäß Receivable Purchase Agreement (RPA) vom 1. Dezember 2012 von der GRENKE FINANCE PLC, Dublin / Irland, an die grenke Bank AG, BadenBaden, verkauft wurden, das Ausfallrisiko zu tragen. Zum Stichtag bestehen keine Forderungen (Vorjahr: - TEUR). Hintergrund der Patronatserklärungen der grenke AG für die grenke KGaA und die GRENKEFACTORING GmbH ist die Nutzung der Waiver-Regelung nach § 2a Abs. 1 KWG i. V. m. Art. 7 CRR sowie i. V. m. § 2a Abs. 5 KWG durch die jeweilige Tochtergesellschaft. Die grenke AG hat Patronatserklärungen für folgende Tochterunternehmen abgegeben: GC Factoring Ireland Limited, Dublin/Irland, GRENKELEASING Sp. z o.o., Posen / Polen, GRENKELEASING AB, Stockholm/Schweden, GC Faktoring Polska Sp.z.o.o., Posen/ Polen, GRENKE LEASE SRL Brüssel/Belgien, GRENKELEASING ApS, Kopenhagen, Dänemark, die Grenkeleasing Oy, Vantaa / Finnland, die GRENKELEASING s.r.o, Prag / Tschechien, die GRENKE Renting Ltd, Malta, die GC Leasing Middle East FZCO, Dubai / VAE, die GRENKEFACTORING GmbH, Deutschland, die GC LEASING SYDNEY PTY LTD, Sydney/Australien, GC LEASING MELBOURNE PTY LTD, Melbourne/Australien, GC Lease Singapore Pte Ltd Singapur/Singapur, sowie die GC Factoring Limited, London / Vereinigtes Königreich. Für das Tochterunternehmen GRENKELEASING Oy, Vantaa / Finnland, wurde gegenüber der Arval Oy, Vantaa / Finnland, eine Garantieerklärung abgegeben. Weiterhin wurde für das Tochterunternehmen GRENKELEASING AB, Stockholm / Schweden, gegenüber der LeasePLan Sverige AB, Rasundavägen 4, Solna/Schweden, eine Garantieerklärung abgegeben. Garantien gegenüber der grenke Bank bestehen aus Darlehen für die Tochtergesellschaften GRENKE Hrvatska d.o.o, Zagreb/Kroatien in Höhe von 37.149 TEUR (Vorjahr: 25.149 THRK) und GF Faktor Zrt., Buda-pest/Ungarn in Höhe von 1.300.000 THUF und 800 TEUR (Vorjahr: 1.591.400 THUF) sowie für die Franchise-Gesellschaft SIA GC Leasing, Riga, Lettland in Höhe von 14.690 TEUR (Vorjahr: 9.850 TEUR). Für die Bonitätsrisiken aus dem im Rahmen des Doppelstocks durch die grenke AG weitergeleiteten Leasingvermögen besteht eine Garantieerklärung in Höhe des Barwerts der ausstehenden Forderungen zum Stichtag in Höhe von 1.030.416 TEUR (Vorjahr: 941.625 TEUR). Die Gesellschaft sieht keine Anzeichen dafür, dass das Risiko einer Inanspruchnahme der Eventualverbindlichkeiten droht. Mit Schreiben vom 27. Juli 2009 hat die grenke AG gegenüber dem Bundesverband deutscher Banken e. V. eine Verpflichtungserklärung gemäß §5 Abs. 10 des Statuts des Einlagensicherungsfonds abgegeben. Damit einhergehend werden Verluste freigestellt, die dem Bundesverband zugunsten der grenke Bank AG entstehen würden. 3.21 Sonstige finanzielle VerpflichtungenSonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von §285 Nr. 3 a HGB, die für die Beurteilung der Vermögenslage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von 1.219.102 TEUR (Vorjahr: 1.118.048 TEUR), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.200.050 TEUR (Vorjahr: 1.101.031 TEUR) aus der künftigen Weiterleitung verkaufter Leasingraten. Die voraussichtlichen Mietverpflichtungen resultieren aus Mietverträgen für Büroräume in Höhe von 5.083 TEUR (Vorjahr: 3.933 TEUR). Die voraussichtlichen Leasingverpflichtungen resultieren überwiegend aus Kfz-Leasingverträgen in Höhe von 4.668 TEUR (Vorjahr: 5.299 TEUR). Verpflichtungen für Lizenzen bestehen in Höhe von 5.837 TEUR (Vorjahr: 5.962 TEUR) und Verpflichtungen aus Instandhaltungsverträgen bestehen in Höhe von 3.464 TEUR (Vorjahr: 1.823 TEUR). Im Juli 2018 wurde eine Prüfungsanordnung für die grenke AG für den Zeitraum Januar 2012 bis Dezember 2017 erlassen. Im Februar 2021 wurde eine weitere Prüfungsanordnung für die grenke AG für den Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2020 erlassen. Die genannten Außenprüfungen erstrecken sich auf Versicherungssteuer. Zum Stichtag liegen Feststellungen in Form von Bescheiden vor. Da der Sachverhalt strittig ist und die grenke AG eine abweichende Position gegenüber der Finanzverwaltung vertritt, wurden form- und fristgerecht Einsprüche eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Die Aussetzung der Vollziehung wurde entsprechend gewährt. Einspruchsentscheidungen liegen zum Stichtag noch nicht vor. Die im Jahr 2020 begonnene Betriebsprüfung für die grenke AG sowie deren Organgesellschaften für die Jahre 2015 bis 2019 ist zum Stichtag noch nicht abgeschlossen. Des Weiteren erging am 7. November 2024 für die grenke AG als Organträger eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2020 bis 2023. Die Betriebsprüfungsberichte werden voraussichtlich im Sommer 2025 erwartet. Dementsprechend liegen noch keine finalen Bescheide vor. Eine Steuerrückstellung über den wahrscheinlichsten Wert wurde zum Stichtag angesetzt. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1 Ergebnis aus Leasinggeschäften4.1.1 Erlöse aus Leasingverträgenscrollen
Die Mietkauferlöse beinhalten die Einbuchung der Barwerte für im Geschäftsjahr neu abgeschlossene Mietkaufverträge sowie den Weiterverkauf der Mietkaufgegenstände an die grenke KGaA. 4.1.2 Aufwendungen aus LeasingverträgenUnter den Aufwendungen aus Leasingverträgen werden abgeführte Leasingraten, Aufwendungen aus Schadensersatz von gekündigten Verträgen und Verwertungserlöse an die grenke KGaA sowie Aufwendungen aus Mietkaufverträgen ausgewiesen. Auch die Wertanpassungen sowie die Abgänge der Leasinggegenstände in Verwertung und bezogene Waren sind hier erfasst. In dieser Position sind auch die Aufwendungen aus der Auflösung der Kaufpreis-Abschläge für verkaufte Leasing- und Mietkaufforderungen aus der Refinanzierung mit der grenke Bank AG beinhaltet. 4.2 Zinsergebnis4.2.1 ZinserträgeDie Zinserträge resultieren insbesondere aus der Darlehensvergabe, der Verzinsung der konzerninternen Verrechnungskonten sowie den in den Mietkaufverträgen enthaltenen und im Geschäftsjahr realisierten Zinsanteilen. Ferner sind periodenfremde Zinserträge für die Jahre 2005 bis 2016 zu einer Gewerbesteuerforderung aus einem erfolgreich abgeschlossenen Klageverfahren in Höhe von 1.069 TEUR (Vorjahr: 856 TEUR) enthalten. 4.2.2 ZinsaufwendungenDie Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den abgegrenzten Zinsen für die begebenen unbesicherten und nachrangigen Hybridanleihen (15.161 TEUR; Vorjahr: 14.714 TEUR). Im Berichtsjahr werden in dem Posten periodenfremde Zinsen für aufgrund der Betriebsprüfung für die Jahre 2015 bis 2023 anfallende Steuernachzahlungen in Höhe von 1.008 TEUR (Vorjahr: 316 TEUR) ausgewiesen. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus den in den Mietkaufverträgen enthaltenen Zinsanteilen der Verträge enthalten, die im Rahmen des Doppelstockverfahrens an die grenke KGaA weitergeleitet werden müssen. 4.2.3 Laufende Erträge aus Anteilen an verbundenen UnternehmenDie Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen resultieren insbesondere aus Dividendenzahlungen der GRENKE LOCATION SAS, Schiltligheim/Frankreich in Höhe von 50.000 TEUR und der GRENKE LIMITED, Dublin / Irland, in Höhe von 30.000 TEUR. 4.3 ProvisionserträgeIn den Provisionserträgen werden konzerninterne Umlagen für Garantiegebühren ausgewiesen, welche an Tochtergesellschaften fakturiert wurden sowie an Franchiseunternehmen fakturierte Garantiegebühren. Die Berechnung erfolgt auf Basis von abgegebenen Garantie- bzw. Patronatserklärungen. Die hierin enthaltenen periodenfremden Beträge belaufen sich auf 3.475 TEUR. 4.4 ProvisionsaufwandDie an Händler und Vermittler geleisteten Provisions- und Bonizahlungen sowie Nachmietenbeteiligungen belaufen sich auf 25.927 TEUR (Vorjahr: 24.235 TEUR). In den Provisionsaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 332 TEUR (Vorjahr: 137 TEUR) enthalten. 4.5 Sonstige betriebliche ErträgeDie Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 77.794 TEUR (Vorjahr: 86.613 TEUR) beinhalten im Wesentlichen 7.170 TEUR (Vorjahr: 10.720 TEUR) konzerninterne Umlagen für Lizenzgebühren, welche an ausländische Tochtergesellschaften fakturiert wurden. Im Rahmen der Lizenzgebühren erfolgt eine Inrechnungstellung des Geschäftsmodells der grenke AG und beinhaltet die Geschäftsidee, das Verfahren zur Bewertung von Chancen und Risiken sowie die Nutzung konzerneinheitlicher standardisierter Prozesse im Rahmen des operativen Geschäftes. Die hierin enthaltenen periodenfremden Beträge belaufen sich auf 2.659 TEUR (Vorjahr: 108 TEUR). Weitere in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltene periodenfremde Erträge belaufen sich auf 63 TEUR. Weiterhin sind 5.406 TEUR (Vorjahr: 21.132 TEUR) aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. Darüber hinaus enthält der Posten diverse andere konzerninterne Umlagen in Höhe von 59.689 TEUR (Vorjahr: 50.796 TEUR), konzerninterne Lieferung von Computerhardware (1.821 TEUR; Vorjahr: 549 TEUR) und Gebühren von Franchiseunternehmen (592 TEUR; Vorjahr: 621 TEUR) sowie 736 TEUR (Vorjahr: 684 TEUR) Bearbeitungsgebühren, die im Rahmen des Vertragsabschlusses von den Leasingnehmern zu entrichten sind. Die an die Leasingnehmer weiterbelasteten Sicherstellungskosten sowie weiterbelastete Rechtsverfolgungskosten belaufen sich auf 1.085 TEUR (Vorjahr: 902 TEUR). Von einer Aufgliederung einzelner Posten nach geografischen Märkten gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV wird abgesehen, da die Bepreisung länderunabhängig erfolgt und sich die Märkte nicht wesentlich vom Standpunkt der Organisation unterscheiden. 4.6 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen4.6.1 PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich aus Löhnen und Gehältern (40.624 TEUR; Vorjahr: 35.979 TEUR), davon 63 TEUR periodenfremd, sowie sozialen Abgaben und Aufwendungen 6.088 TEUR; Vorjahr: 5.224 TEUR) zusammen. 4.6.2 Andere Verwaltungsaufwendungenscrollen
4.7 Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sowie LeasingvermögenDie Abschreibungen in Höhe von 116.573 TEUR (Vorjahr: 135.844 TEUR) betreffen im Wesentlichen die Abschreibungen auf das Leasingvermögen in Höhe von 113.603 TEUR (Vorjahr: 132.665 TEUR). 4.8 Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Aufwendungen für den Einkauf von Ware in Höhe von 1.810 TEUR (Vorjahr 514 TEUR) sowie aus bezogenen Leistungen in Höhe von 884 TEUR (Vorjahr: 156 TEUR), die zu einem Großteil zum Weiterverkauf an Tochterunternehmen bestimmt sind. Der Einkauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zum Weiterverkauf an Tochterunternehmen wurde im Vorjahr von der GRENKE Service GmbH übernommen. Weiterhin sind Aufwendungen für den Erwerb eigener Aktien in Höhe von 112 TEUR (Vorjahr: - TEUR) sowie sonstige Aufwendungen in Höhe von 366 TEUR (Vorjahr: 173 TEUR) enthalten, davon 151 TEUR (Vorjahr: - TEUR) periodenfremd. 4.9 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen im KreditgeschäftDie Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten im Wesentlichen Abschreibungen auf Leasingforderungen in Höhe von 6.991 TEUR (Vorjahr: 3.628 TEUR), Pauschalwertberichtigung für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken auf Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von 2.106 TEUR (Vorjahr: 3.770 TEUR) und die Zuführung für Drohverlustrückstellungen in Höhe von 572 TEUR (Vorjahr: 5.361 TEUR). Im Berichtsjahr gab es keine Aufwendungen aus dem Verzicht von Forderungen gegenüber Tochterunternehmen (Vorjahr 23.951 TEUR). Des Weiteren sind Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von 481 TEUR (Vorjahr: 590 TEUR) enthalten. Die grenke AG macht wie im Vorjahr vom Wahlrecht der Überkreuzkompensation gemäß § 340 f Abs. 3 HGB Gebrauch. Dabei wurden Aufwendungen in Höhe von 10.549 TEUR (Vorjahr: 38.184 TEUR) mit Erträgen in Höhe von 513 TEUR (Vorjahr: 590 TEUR) verrechnet. 4.10 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen UnternehmenDie Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen des Beteiligungsbuchwertes an der GC LEASING SYDNEY PTY LTD, Sydney/Australien (10.128 TEUR), der GC LEASING MELBOURNE PTY LTD, Melbourne/Australien (10.057 TEUR), der GRENKE RENT S.L., Madrid/Spanien (7.097 TEUR), der GC Locação de Equipamentos LTDA, São Paulo/Brasilien (6.100 TEUR), der GRENKELEASING AB, Stockholm/Schweden (4.019 TEUR), der GRENKE Kiralama Ltd. Sti., Istanbul/Türkei (1.291 TEUR) und der Grenkeleasing Magyarország Kft., Budapest/Ungarn (490 TEUR). Ursächlich für die Abschreibungen waren reduzierte Renditeaussichten. Des Weiteren wurden, aufgrund der Ertragsschwäche der im Factoringsegment operierenden Beteiligungen, außerplanmäßige Abschreibungen auf die Beteiligungen an der GC Factoring Limited, Guildford/Vereinigtes Königreich (5.317 TEUR), der GC Faktoring Polska Sp.z.o.o., Posen/Polen (4.793 TEUR), der GF Faktor Zrt., Budapest/Ungarn (4.229 TEUR), und der GC Factoring Ireland Limited, Dublin/Irland (4.177 TEUR), vorgenommen. 4.11 Erträge aus Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen UnternehmenDie Erträge aus Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten die im Geschäftsjahr vorgenommene Wertaufholung des Beteiligungsbuchwertes an der grenke Bank AG, Baden-Baden/Deutschland (50.200 TEUR), der GRENKE Hrvatska d.o.o., Zagreb/ Kroatien (2.700 TEUR), der GRENKELEASING s.r.o., Bratislava/Slowakei (352 TEUR), und der GRENKELEASING s.r.o., Prag/Tschechien (202 TEUR). Die Zuschreibung des Beteiligungsbuchwertes an der grenke Bank AG, Baden-Baden/Deutschland, lag im Rückgang des zur Diskontierung der Zahlungsströme zu verwendenden Abzinsungssatzes sowie einer Veränderung weiterer Planungsparameter begründet. Der gesunkene Abzinsungssatz war ebenfalls ursächlich für die vorgenommene Wertaufholung bei der GRENKE Hrvatska d.o.o., Zagreb/Kroatien. Die Zuschreibungen auf die Beteiligungen an der GRENKELEASING s.r.o., Bratislava/Slowakei, und der GRENKELEASING s.r.o., Prag/Tschechien, resultierten aus der Veränderung des als Wertuntergrenze angesetzten und ausschließlich zu Bewertungszwecken ermittelten Liquidationswerts dieser Beteiligungen. 4.12 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDer Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergibt sich aus einem periodenfremden Gewerbesteueraufwand für die Jahre 2015 bis 2021 und 2023 in Höhe von 10.443 TEUR und einem Aufwand aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 7.820 TEUR für die Jahre 2015 bis 2021 und 2023. Hierbei handelt es sich um die Zuführung zur Steuerrückstellung über den wahrscheinlichsten Wert aufgrund der der laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2015 bis 2023. Dem gegenüber stehen periodenfremde Gewerbesteuererträge in Höhe von 213 TEUR für die Jahre 2005 bis 2007 sowie periodenfremde Erträge aus Körperschaftsteuer- und Solidaritätszuschlag für die Jahre 2005 bis 2007 in Höhe von 275 TEUR, die sich aus einem erfolgreich abgeschlossenen Klageverfahren für die Jahre 2005 bis 2007 ergeben. Des Weiteren sind in dieser Position nicht anrechenbare Quellensteuern in Höhe von 339 TEUR. 4.13 Sonstige SteuernDie sonstigen Steuern entfallen im Wesentlichen auf die Versicherungssteuer in Höhe von 395 TEUR (Vorjahr: 793 TEUR). Des Weiteren sind die Kfz-Steuer, die Grundsteuer sowie periodenfremde Erträge aus Umsatzsteuererstattung in Höhe von 2 TEUR enthalten. 5. Sonstige Angaben5.1 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenIm Folgenden werden sämtliche wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen aufgeführt. Hierbei wird auch über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen berichtet, die im Geschäftsjahr erstmalig als nahestehend identifiziert wurden. Für Geschäfte mit unmittelbar oder mittelbar zu 100 Prozent im Anteilsbesitz der grenke AG stehenden Unternehmen, die in den Konzernabschluss der grenke AG einbezogen werden, werden gemäß § 285 Nr. 21 HGB keine Angaben gemacht. Im Berichtsjahr haben die nachfolgend aufgeführten Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen stattgefunden. In der Rubrik assoziierte Unternehmen sind Beteiligungen mit einem Anteilsbesitz zwischen 25 und 50 Prozent ausgewiesen. In der Rubrik Tochterunternehmen (Franchise) sind die in 2020 erstmals in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (Franchise-Gesellschaften), für die kein Anteilsbesitz vorliegt, aufgeführt. Unter die sonstigen nahestehenden Unternehmen fallen Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der Personen in Schlüsselpositionen bzw. deren nahen Familienangehörigen. Zu den Personen in Schlüsselpositionen zählen ausschließlich die im Geschäftsjahr aktiven Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der grenke AG. Unter den nahestehenden Personen gemäß § 285 Nr. 21 HGB befinden sich Personen, die wegen dem wirtschaftlichen Gehalt der Beziehung als nahestehende Person deklariert wurden. scrollen
Neben den in der Tabelle aufgeführten Geschäften bestehen zudem Optionsverträge mit den Gesellschaftern der Franchise-Gesellschaften, die es der grenke AG ermöglichen, die Franchise-Gesellschaft zu erwerben. Für die von den Franchise-Gesellschaften aufgenommenen Finanzverbindlichkeiten (Darlehen, Kontokorrentkredite) gibt die grenke AG Garantien. Grundlage dieser erbrachten Garantieleistung ist eine zwischen den jeweiligen Parteien geschlossene Sicherheiten-Rahmenvereinbarung. Die grenke AG agiert gegenüber den Franchise-Gesellschaften als Franchisegeber und vereinnahmt hierfür eine Franchise-Gebühr. Grundlage hierfür ist eine zwischen den Parteien geschlossene Franchise-Vereinbarung aus der sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben. Zwischen der grenke AG und den Finanzinvestoren der Franchisegesellschaften, die sonstige nahestehende Unternehmen sind, wurde im Dezember 2020 eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) geschlossen, mit dem Ziel die Anteile aller Franchisegesellschaften bis zum 31. Dezember 2021 zu erwerben. Zum Jahresende 2024 hatte die grenke AG noch fünf Franchisetochtergesellschaften. Dazu zählen Gesellschaften in Chile, Kanada sowie Lettland. Zusätzlich bestanden drei Vertriebsagenturen im Leasingbereich in Norwegen und im Factoringbereich in Portugal und Italien. Aktuell laufen Verhandlungen zur Übernahme dieser insgesamt acht Gesellschaften. 5.2 MitarbeiterWährend des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 449 Arbeitnehmer (Vorjahr: 411) beschäftigt. Davon waren 109 Personen in Teilzeit und 340 Personen in Vollzeit beschäftigt. 5.3 Vorstand und dessen BezügeVorstände der grenke AG waren im Berichtsjahr: scrollen
Die Vorstände vertreten die grenke AG gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder einem Prokuristen. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 2.283 TEUR (Vorjahr: 2.107 TEUR). An frühere Vorstandsmitglieder der grenke AG wurden im Jahr 2024 0 TEUR (Vorjahr: 744 TEUR) bezahlt. Für eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands wird auf den separat veröffentlichten Vergütungsbericht verwiesen. Herr Dr. Martin Paal ist Mitglied des Aufsichtsrats der grenke Bank AG. 5.4 AufsichtsratDer Aufsichtsrat der grenke AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an: scrollen
Die Aufsichtsratsvergütung des Aufsichtsrats der grenke AG belief sich auf insgesamt TEUR 628 (Vorjahr: TEUR 619). Für eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems der Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf den separat veröffentlichten Vergütungsbericht verwiesen. 5.5 Angaben zu weiteren Aufsichtsratsmandate und Beteiligungenscrollen
Die Amtszeit von Frau Dr. Ljiljana Mitic endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 entscheidet. Die Amtszeit von Herrn Moritz David Grenke endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 entscheidet. Die Amtszeiten von Herrn Jens Rönnberg, Herrn Norbert Freisleben und Herr Manfred Piontke enden mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet. Die Amtszeit von Herrn Nils Kröber endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die überseine Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet. Zudem sind die Mitarbeiter Frau Tanja Giner, Herr Michael Kimmig und Frau Brigitte Schnur Mitglied des Aufsichtsrats der grenke KGaA, Baden-Baden. 5.6 Honorar des AbschlussprüfersDie Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der grenke AG aufgeführt. 5.7 Zahl und Nennbetrag der Aktien je GattungDas Gezeichnete Kapital lautet auf Euro und setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
5.8 Genehmigtes KapitalDurch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Mai 2023 um bis zu 4.400 TEUR gegen Bar- und / oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Das genehmigte Kapital beträgt nach der am 31. August 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung zum Stichtag 2.218 TEUR. 5.9 Bedingtes KapitalDurch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Mai 2024 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen um insgesamt 4.500 TEUR zu erhöhen (Bedingtes Kapital). An die Schaffung des Bedingen Kapitals ist das Recht des Vorstands gekoppelt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder Namen lautende Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennwert von bis zu 500.000 TEUR auszugeben. Aus dem Bedingten Kapital wurden bislang keine Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen begeben. 5.10 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktGDurch die Hauptversammlung am 6. August 2020 wurde eine, bis zum 5. August 2025 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG geschaffen, die auf bis zu 5 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft begrenzt ist. Am 21. November 2023 hat der Vorstand der grenke AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Genehmigung eines Aktienrückkaufprogrammes zu beantragen. Die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms steht gemäß Art. 77, 78 CRR unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die erforderliche Zustimmung wurde am 29. Januar 2024 gewährt. Das Aktienrückkaufprogramm begann am 12. Februar 2024 und wurde am 30. September 2024 erfolgreich beendet. Die grenke AG hat insgesamt 2.317.695 Aktien zu einem Durchschnittspreis von 23,92 EUR je Aktie zurückgekauft, was 4,98 Prozent des ausstehenden Kapitals entspricht. Im Übrigen wird auf Textziffer 3.19.2 Eigene Anteile verwiesen. 5.11 Angaben zu Mitteilungen gemäß §§ 33 ABS. 1, 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)Im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit informieren wir umfassend über die Entwicklung im Unternehmen. grenke nutzt dabei zur Berichterstattung intensiv auch das Internet; unter https://www.grenke.com/de/ unternehmen/investor-relations/grenke-aktie/ stimmrechte/ werden die Stimmrechtsmitteilungen, die mitgeteilt worden sind, gemäß §§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz publiziert. Die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG hat am 24. Dezember 2024 mit der grenke AG einen Entherrschungsvertrag unterzeichnet. Die Grenke Beteiligung GmbH & Co. KG verpflichtet sich gegenüber der grenke AG, bei der Beschlussfassung über die in der Vereinbarung genannten Beschlussgegenstände, die Stimmrechte aus den ihr jetzt und in Zukunft insgesamt unmittelbar oder mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnenden Aktien an der grenke AG stets nur insoweit auszuüben, dass die Zahl der von ihr abgegebenen Stimmen jeweils 3,5 % hinter der Anzahl der an der Hauptversammlung teilnehmenden und bei der jeweiligen Beschlussfassung stimmberechtigten Aktien der übrigen Aktionäre (unter Einbeziehung der Aktien der übrigen Aktionäre, für die Briefwahlstimmen zugegangen sind) zurückbleibt (Höchststimmzahl). Der nachfolgenden Tabelle können diese zum Bilanzstichtag mitgeteilten meldepflichtigen Beteiligungen entnommen werden. Die Angaben beziehen sich jeweils auf die zuletzt zugegangene Mitteilung eines Meldepflichtigen. scrollen
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1 Erwerb eigener Aktien (ohne Stimmrecht) im
Rahmen des Aktienrückkaufprogramms
5.12 Mutterunternehmen, KonzernabschlussDie Gesellschaft erstellt als Mutterunternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach § 315a HGB auf Basis der IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wird zum elektronischen Handelsregister eingereicht. 5.13 Erklärung nach § 161 AktGDer Vorstand und der Aufsichtsrat der grenke AG haben für 2024 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. 5.14 Verwendung des ErgebnissesDer Vorstand wird der Hauptversammlung der grenke AG am 7. Mai 2025 für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von 0,40 EUR je Aktie vorschlagen. Der Bilanzgewinn in Höhe von 141.061.911,33 EUR soll wie folgt verwendet werden: scrollen
5.15 NachtragsberichtAm 20. Januar 2025 erfolgte der vorzeitige Teilrückkauf von AT1 -Anleihen mit den Emissionstagen 22. Juli 2015, 27. September 2017 und 5. Dezember 2019 mit einem Gesamtnominalvolumen von 103,0 Mio. EUR. Die Finanzierung dieses Rückkaufs erfolgte durch die Emission einer neuen AT1 -Anleihe am 16. Januar 2025 mit einem Nominalvolumen von 200,0 Mio. EUR. Am 21. Februar 2025 gab die grenke AG bekannt, dass sie das ausstehende Nominalvolumen der AT1-Anleihen mit den Emissionstagen 22. Juli 2015 und 27. September 2017 in Höhe von insgesamt 80,2 Mio. EUR zurückzahlen wird. Die Rückzahlung erfolgt am 31. März 2025, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen. Beide AT1-Anleihen werden somit vollständig zurückgezahlt. Am 28. Januar 2025 hat die grenke AG eine strategische Partnerschaft mit einer der größten italienischen Banken INTESA SANPAOLO S.p.A (ISP) für den italienischen Operating Lease-Markt geschlossen. Demnach kommen die Partner überein, dass die Intesa Sanpaolo Rent ForYou S.p.A. (RFY), eine Tochtergesellschaft der ISP, in die grenke Locazione S.r.L., die italienische Tochtergesellschaft der grenke, bis Mitte des Geschäftsjahres 2025 vollständig eingebracht wird. Im Gegenzug erhält ISP eine Beteiligung in Höhe von 17 Prozent am Kapital der italienischen grenke Locazione. Die Partnerschaft unterliegt noch der Zustimmung der zuständigen Behörden. Der Vollzug wird voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2025 erwartet. Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens- Finanz und Ertragslage traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 nicht ein.
Baden-Baden, den 7. März 2025 Dr. Sebastian Hirsch, Vorstandsvorsitzender, CEO Gilles Christ, Vertriebsvorstand, CSC Dr. Martin Paal, Finanzvorstand, CFO A. Wiedergabe des BestätigungsvermerksWir haben zu dem Jahresabschluss und zu dem zusammengefassten Lagebericht der GRENKE AG, Baden-Baden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 in den diesem Bericht als Anlage I (Jahresabschluss) und Anlage II (zusammengefasster Lagebericht) beigefügten Fassungen sowie zu den für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts, den am 7. März 2025 in Frankfurt am Main unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GRENKE AG, Baden-Baden VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der GRENKE AG, Baden-Baden - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der GRENKE AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht enthält einen nicht vom Gesetz vorgesehenen Querverweis auf die emittierten Anleihen der GRENKE AG. Diesen Querverweis sowie die Informationen, auf die sich der Querverweis bezieht, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert: scrollen
ERMITTLUNG DER WERTBERICHTIGUNGEN AUF GEKÜNDIGTE FORDERUNGEN AUS LEASING- UND MIETKAUFVERTRÄGENSachverhaltIm Jahresabschluss der GRENKE AG werden nach Abzug von Wertberichtigungen Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 68,7 Mio. (6,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Hierin sind gekündigte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen mit einem Bruttoforderungsbetrag in Höhe von EUR 43,1 Mio. enthalten, von denen Wertberichtigungen in Höhe von EUR 32,5 Mio. abgesetzt wurden. Die Wertberichtigungen für gekündigte Leasing- und Mitkaufforderungen werden unter Heranziehung von Verlustquoten und Bearbeitungsklassen ermittelt. Bei der Ermittlung von Wertberichtigungen auf gekündigte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen zu treffen. Diese umfassen unter anderem das verwendete Modell für die Ermittlung der Verlustquoten der gekündigten Forderungen, die weiteren in dem Modell verwendeten Schätzparameter, die hierfür getroffenen Annahmen und mögliche Modellanpassungen aufgrund der Erkenntnisse aus Modell-Validierungen. Diese Ermessensentscheidungen sind mit Unsicherheiten behaftet, die durch die aktuellen makroökonomischen Faktoren noch verstärkt werden. Darüber hinaus ist die Ermittlung von Wertberichtigungen in hohem Maße komplex und abhängig von einer hohen Sach- und Fachkenntnis der involvierten Mitarbeiter und Entscheidungsträger. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Zu den auf gekündigte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Anhang in Kapitel 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und Kapitel 3.3 "Forderungen an Kunden". Prüferische ReaktionIm Rahmen unseres Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Risikoeinschätzung und Beurteilung des Risikos von wesentlichen falschen Angaben in Bezug auf die Wertberichtigungen auf gekündigte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen vorgenommen. Auf Basis dieser Risikoeinschätzung haben wir uns im Rahmen der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem ein Verständnis über den Prozess zur Ermittlung der Wertberichtigungen verschafft. Hierzu haben wir auf Basis einer Durchsicht von Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Ermittlung der Wertberichtigungen auf gekündigte Leasing- und Mietkaufforderungen die Methoden, Verfahren und Kontrollen - einschließlich übergeordneter IT-Kontrollen - beurteilt und deren Umsetzung nachvollzogen. Zudem haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt. Darauf aufbauend haben wir unter Einbeziehung von Bewertungsspezialisten insbesondere die nachfolgenden aussagebezogenen Prüfungshandlungen durchgeführt. Wir haben die grundsätzliche Eignung des Bewertungsmodells zur Bestimmung der Wertberichtigung sowie die Eignung der in die Bewertung einfließenden Schätzparameter analysiert. Wir haben dabei untersucht, ob die wesentlichen Schätzparameter für die Ermittlung der Wertberichtigung methodisch sachgerecht und rechnerisch zutreffend ermittelt und richtig in das Modell zur Ermittlung der Wertberichtigung auf gekündigte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen einbezogen werden. Zudem haben wir die jährliche Validierung wesentlicher Schätzparameter nachvollzogen. Wir haben in Stichproben die Ermittlung der wesentlichen Schätzparameter eingesehen und nachvollzogen, wie sich diese für die Ermittlung relevanten Daten aus den in der Buchhaltung erfassten Zahlungsströmen und Salden ergeben. Es erfolgte ein Abgleich mit den in der Buchhaltung erfassten Zahlungsstrom- und Bestandsgrößen zu den zugrundeliegenden Vertragsgrundlagen. In einer risikoorientierten Stichprobe wurde die Richtigkeit der Zuordnung zu den Bearbeitungsklassen der Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen geprüft. Abschließend haben wir uns von der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells hinsichtlich der ermittelten Wertberichtigungen auf die gekündigten Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen überzeugt. BEWERTUNG DER ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMENSachverhaltIm Jahresabschluss der GRENKE AG zum 31. Dezember 2024 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 473,6 Mio. ausgewiesen, die sich auf insgesamt 42,8 % der Bilanzsumme belaufen und somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft haben. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 bei verbundenen Unternehmen Zuschreibungen in Höhe von EUR 53,5 Mio. und außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 57,7 Mio. vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Der beizulegende Wert wird auf Basis der aktuellen Unternehmensplanungen unter Anwendung des Discounted Cashflow-Verfahrens (Equity-Methode) ermittelt. Die Berechnung des beizulegenden Werts ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der gesetzlichen Vertreter abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten sowie die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Die aktuellen Zinsentwicklungen beeinflussen die Marktbedingungen und die zu verwendenden Abzinsungssätze erheblich und erhöhen die Unsicherheit in Bezug auf die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund sowie der Wesentlichkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen war deren Bewertung im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Zu den auf die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben im Anhang in Kapitel 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", Kapitel 4.10 "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen" sowie Kapitel 4.11 "Erträge aus Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen". Prüferische ReaktionIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit des angewendeten Bewertungsverfahrens und der wesentlichen Bewertungsannahmen zur Ableitung der jeweiligen beizulegenden Werte sowie die richtige und stetige Anwendung des Bewertungsverfahrens unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten beurteilt. Dafür haben wir zunächst eine Risikoeinschätzung und Beurteilung des Risikos von wesentlichen falschen Angaben in Bezug auf die von der Gesellschaft durchgeführten Bewertungen der Anteile an verbundenen Unternehmen vorgenommen. Auf Basis dieser Risikoeinschätzung haben wir uns im Rahmen der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem ein Verständnis über den Bewertungsprozess verschafft. Dabei haben wir uns insbesondere mit dem von der Gesellschaft zur Bewertung herangezogenen Modell, den darin verwendeten Parametern und den diesbezüglich getroffenen Annahmen befasst und die Vorkehrungen und Maßnahmen zur Erstellung der Unternehmensplanungen beurteilt. Wir haben unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten anhand einer risikoorientierten Stichprobe die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme, die Planungsannahmen sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert und eine Abstimmung zu der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Konzernplanung vorgenommen. Ferner haben wir die Konsistenz der Planung auf Basis von Zeitreihenanalysen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen sowie weiteren externen Datenquellen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir für eine Auswahl an Werttreibern der Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Basiszins, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der makroökonomischen Faktoren Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen wesentlicher Bewertungsparameter auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben. Ergänzend haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen Anteilen an verbundenen Unternehmen bereits ein Abschreibungsbedarf identifiziert wurde und wo Anhaltspunkte für einen weiteren Abschreibungsbedarf bestehen. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmodelle haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3A HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "GRENKE_AG_ JA_2024.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW-Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 30. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. September 2024 vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der Gesellschaft beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der GRENKE AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: scrollen
SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Büning.
Frankfurt am Main, 7. März 2025 BDO
AG
gez. Grunwald, Wirtschaftsprüfer gez. Büning, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.
Baden-Baden, den 7. März 2025 Dr. Sebastian Hirsch, Vorstandsvorsitzender, CEO Gilles Christ, Vertriebsvorstand, CSO Dr. Martin Paal, Finanzvorstand, CFO grenke AG Hauptsitz Neuer Markt 2 76532 Baden-Baden +49 7221 5007-8611 investor@grenke.de |
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