![]() GSW
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Präsidialausschuss |
Der Präsidialausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter und einem weiteren vom Aufsichtsrat gewählten Mitglied. Der Präsidialausschuss ist insbesondere zuständig für die Beratung und Beschlussfassung in eiligen Angelegenheiten, die ständige Abstimmung mit dem Vorstand und dessen laufende Beratung sowie Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern nach Maßgabe der im Gesamtaufsichtsrat im Einzelfall gefassten Beschlüsse.
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Nominierungsausschuss |
Der Nominierungsausschuss setzt sich aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den weiteren Mitgliedern des Präsidialausschusses zusammen. Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor.
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Prüfungsausschuss |
Der Prüfungsausschuss wird aus mindestens drei vom Aufsichtsrat zu wählenden Mitgliedern gebildet. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernabschluss und über den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer vor. Der Prüfungsausschuss erörtert mit dem Vorstand die Grundsätze der Compliance, der Risikoerfassung und der Angemessenheit und Funktionsfähigkeit der internen Kontrollsysteme. Bei der Wahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig ist und über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt.
Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex hat sich der Aufsichtsrat konkrete
Ziele für seine Zusammensetzung gesetzt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen
Situation die Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl
der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder
und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen, und hat eine Zielgröße für den Anteil von
Frauen festgelegt. Der Aufsichtsrat wird bei Neuwahlen von Mitgliedern die Ziele für
seine Zusammensetzung bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigen
und sich vergewissern, dass der jeweilige Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen kann.
Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass ihm eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder
angehört. Der Aufsichtsrat ist weiter davon überzeugt, dass seine Mitglieder in der
derzeitigen Zusammensetzung über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben
erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat mögliche Interessenkonflikte
offen, die auch beispielsweise dadurch entstehen können, dass Aufsichtsratsmitglieder
Organfunktionen bei anderen Unternehmen der Immobilienbranche bzw. Konzernunternehmen
wahrnehmen. Der Aufsichtsratsvorsitzende Michael Zahn ist zugleich Vorstandsvorsitzender
der Deutsche Wohnen AG und Aufsichtsratsvorsitzender der TLG Immobilien AG. Das Aufsichtsratsmitglied
Philip Grosse ist seit dem 1. September 2016 zugleich Vorstand der Deutsche Wohnen
AG und das Mitglied des Aufsichtsrats Dirk Sonnberg übt zugleich Tätigkeiten bzw.
Organfunktionen in anderen Gesellschaften der Deutsche Wohnen-Gruppe aus. Dies ist
sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern bekannt. Nach Auffassung des Aufsichtsrats begründen
die Beziehungen zu einem erheblich beteiligten Aktionär jedoch grundsätzlich keinen
Interessenkonflikt.
Die Aktionäre der GSW Immobilien AG nehmen ihre Rechte in der jährlichen Hauptversammlung
wahr. Jede Aktie gewährt das gleiche Stimmrecht. Die Hauptversammlung entscheidet
über die ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben, zu denen unter anderem die Gewinnverwendung,
die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung des Abschlussprüfers,
die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen gehören.
Den Vorsitz der Hauptversammlung führt grundsätzlich der Aufsichtsratsvorsitzende.
Um den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, werden
die notwendigen Unterlagen im Anschluss an die Einberufung im Internet veröffentlicht.
Es besteht für die Aktionäre die Möglichkeit, einen Stimmrechtsvertreter mit der weisungsgebundenen
Ausübung ihrer Stimmrechte zu beauftragen.
Die Bilanzierung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 richtet sich nach
den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in
der EU anzuwenden sind. Der Einzelabschluss wird gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) erstellt. Die Hauptversammlung hat am 7. Juli 2016 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 gewählt.
Der Prüfungsauftrag wurde durch den Aufsichtsrat erteilt. Vor dem Wahlvorschlag hat
der Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung des Prüfers eingeholt.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind
nach § 15a WpHG (bis 01.07.2016) bzw. Art. 19 MAR (sei dem 02.07.2016) verpflichtet,
meldepflichtige Geschäfte in Aktien der GSW Immobilien AG oder sich darauf beziehenden
Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn der Wert der Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres
die Summe von 5.000 EUR erreicht oder übersteigt (sog. "Eigengeschäfte von Führungskräften").
Entsprechende Mitteilungen sind auf der Internetseite der GSW Immobilien AG (www.gsw.ag)
einsehbar.
Vorstand und Aufsichtsrat der GSW Immobilien AG haben sich im Berichtszeitraum mit
der Erfüllung der Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und im
Mai 2016 ihre Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 des Aktiengesetzes abgegeben.
Diese Erklärung und vorangehende Erklärungen stehen Aktionären und Interessierten
auf der Internetseite der Gesellschaft (www.gsw.ag) zur Einsicht bereit.
Ein wesentliches Element guter Corporate Governance stellt für die GSW Immobilien
AG die transparente und verständliche Berichterstattung über die Vergütung ihres Vorstands
sowie über die Mitglieder ihres Aufsichtsrats dar. Hierzu wird auf den Vergütungsbericht
verwiesen, der Bestandteil des Konzernlageberichts ist. Aufgrund der Konzernverbundenheit
mit der Deutsche Wohnen Gruppe erhalten die Vorstände der Gesellschaft, die zugleich
Vorstände bei der Deutsche Wohnen AG bzw. Geschäftsführungsorgane bei anderen, mit
der Deutsche Wohnen AG verbundenen Unternehmen sind, für ihre Tätigkeit bei der Gesellschaft
keine gesonderte Vergütung, da ihre Vergütung auf Ebene der Deutsche Wohnen AG bzw.
auf Ebene der verbundenen Gesellschaft die Tätigkeit innerhalb der gesamten Deutsche
Wohnen Gruppe berücksichtigt.
Details zu Vorstand, Aufsichtsrat und dem Zusammenwirken der beiden Organe werden
im Bericht des Aufsichtsrats sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß
§ 289a HGB, die unter www.gsw.ag veröffentlicht ist, erläutert.
Berlin, im März 2017
| Für den Aufsichtsrat | Für den Vorstand |
| Michael Zahn | Lars Wittan |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats | Vorsitzender des Vorstands |
Ab dem Geschäftsjahr 2015 stellt die Gesellschaft erstmals einen Zusammengefassten
Lagebericht auf Grundlage des § 315 Abs. 3 HGB auf. Darin wird der Lagebericht der
GSW Immobilien AG mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst.
Die GSW und ihre Ergebnisse beinhalten alle wesentlichen Zentralfunktionen als Teilkonzern
der Deutsche Wohnen AG. Die Rahmenbedingungen der GSW Immobilien AG entsprechen im
Wesentlichen denen des Teilkonzerns und werden im Folgenden ausführlich beschrieben.
Die wirtschaftliche Entwicklung der GSW Immobilien AG (Einzelabschluss) wird in Kapitel
3 separat dargestellt.
Die GSW Immobilien AG mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend als "GSW" oder
"Konzern" bezeichnet) ist eine börsennotierte und in Berlin ansässige Gesellschaft.
Das Geschäftsmodell der GSW ist im Wesentlichen auf die langfristige Vermietung und
Bewirtschaftung ihres Immobilienbestandes mit derzeit rund 51.150 Wohnungen in Berlin
ausgerichtet.
Die GSW wurde im November 2013 mehrheitlich durch die Deutsche Wohnen AG übernommen
und ist seitdem ein vollintegrierter Teilkonzern in der Deutsche Wohnen Gruppe. Es
besteht ein Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen AG als herrschendem Unternehmen.
Im Geschäftsjahr 2015 wurde die Integration in den Deutsche Wohnen Konzern abgeschlossen.
Die Aktien der GSW werden im General Standard der Deutschen Börse gehandelt.
Die Strategie der GSW ist auf die langfristige Bestandshaltung und Pflege ihres Immobilienportfolios
ausgerichtet. Die Bewirtschaftung der Objekte erfolgt im Rahmen von Geschäftsbesorgungsvereinbarungen
durch Servicegesellschaften des Deutsche Wohnen Konzerns.
Das unternehmerische Handeln der GSW ist auf eine effiziente Wohnungsbewirtschaftung
ausgerichtet, die zu einer Verbesserung der Ertragskraft des Gesamtkonzerns der Deutsche
Wohnen AG beiträgt.
Die Steuerung des GSW-Teilkonzerns erfolgt durch die Deutsche Wohnen AG.
Dabei werden sämtliche Ertrags- und Zahlungsströme des GSW-Teilkonzerns aggregiert
und bewertet und in den Gesamtkonzern der Deutsche Wohnen AG einbezogen.
Im Bereich Wohnungsbewirtschaftung sind die Entwicklungen der Quadratmetermiete und
des Leerstands, differenziert nach definierten Portfolios, die Steuerungsgrößen für
das Management. Hierzu gehören auch Umfang und Ergebnis der Neuvermietung sowie die
Entwicklung der mit der Vermietung zusammenhängenden Kosten wie Instandhaltungs-,
Vermietungsmarketing- und Betriebskosten sowie Mietausfälle. Alle Parameter werden
monatlich ausgewertet und mit detaillierten Budgetansätzen verglichen. Hieraus lassen
sich Maßnahmen ableiten bzw. Strategien entwickeln, die Mieterhöhungspotenziale bei
kontrollierter Aufwandsentwicklung heben und so die operativen Ergebnisse stetig verbessern.
Im Bereich Verkauf wird über die Verkaufspreise pro Quadratmeter sowie die Marge als
Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis gesteuert. Dabei werden die ermittelten
Werte permanent mit den Planzahlen sowie mit dem Markt abgeglichen und bei Bedarf
angepasst.
Die weiteren operativen Aufwendungen wie Personal- und Sachkosten sowie die nicht
operativen Größen wie Finanzaufwendungen und Steuern sind ebenfalls Bestandteil des
zentralen Planungs- und Steuerungssystems sowie des monatlichen Berichts an den Gesamtkonzernvorstand.
Auch hier wird die laufende Entwicklung aufgezeigt und den Planwerten gegenübergestellt.
Den Finanzaufwendungen kommt dabei eine erhebliche Bedeutung zu, da diese wesentlichen
Einfluss auf das Periodenergebnis und die Cashflow-Entwicklung haben. Die Steuerung
der Finanzaufwendungen obliegt dem Bereich Corporate Finance innerhalb der Deutsche
Wohnen AG. Ein aktives und laufendes Management des Darlehensportfolios und der Hedging-Quote
hat, verbunden mit einer ständigen Marktüberwachung, zum Ziel, das Finanzergebnis
kontinuierlich zu optimieren. Zudem verantwortet der Bereich die Risikostreuung durch
Erweiterung des Fremdkapitalportfolios um neue Bankpartner und Versicherungen sowie
neue innovative Finanzprodukte.
Um den durch die operative Geschäftstätigkeit erzielten Cashflow zu messen und mit
dem Plan abzugleichen, werden als Kenngröße das Betriebsergebnis (EBITDA) sowie die
Funds from Operations (FFO) vor Verkauf verwendet. Dabei stellt das Periodenergebnis
den Ausgangswert zur Ermittlung des FFO dar, das um Abschreibungen, Sondereffekte,
nicht liquiditätswirksame Finanzaufwendungen bzw. -erträge und Steueraufwendungen
bzw. -erträge ergänzt oder reduziert wird.
Mit Hilfe des regelmäßigen Reportings können Gesamtkonzernvorstand und Fachabteilungen
die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns zeitnah bewerten und mit den Vormonats-,
Vorjahres- und Planwerten vergleichen. Außerdem wird so die voraussichtliche Entwicklung
anhand eines fortgeschriebenen Forecast ermittelt. Chancen, aber auch negative Entwicklungen
können so kurzfristig identifiziert und Maßnahmen abgeleitet werden, um diese zu nutzen
bzw. gegenzusteuern.
Das Portfolio der GSW wird voll in die Portfoliosteuerung der Deutsche Wohnen AG einbezogen.
Diese fokussiert sich stark auf Ballungszentren wie die Metropolregion Berlin, deren
wesentlicher Bestandteil das GSW-Portfolio ist.
Die Portfoliorestrukturierung durch selektive Zu- und Abverkäufe einerseits und eine
langfristig orientierte Investitionspolitik andererseits sind das strategische Leitbild
der Deutsche Wohnen und Maßstab für die kommenden Jahre, die auch das GSW-Portfolio
maßgeblich beeinflusst.
Die starke Nachfrage von in- und ausländischen Immobilieninvestoren nach größeren
Wohnungspaketen hat sich auch im Jahr 2016 fortgesetzt und traf dort weiterhin auf
ein begrenztes Angebot. Dies und die anhaltend positive Miet- und Leerstandsentwicklung
unseres Berliner Immobilienbestandes spiegelt sich in einer Aufwertung des Immobilienportfolios
in Höhe von insgesamt rund EUR 1.130 Mio. zum Stichtag wider. Der Großteil der Aufwertung
stammt aus den Anpassungen der Diskontierungs- und Kapitalisierungszinssätze, um der
positiven Preis/Marktentwicklung entsprechend Rechnung zu tragen. Die Marktbeobachtung
hat gezeigt, dass insbesondere in den Core+ Standorten wie Berlin auch in diesem Jahr
die Kaufpreiszuwächse deutlich stärker als die Mietentwicklung war, so dass dieser
Preisentwicklung durch die Zinsanpassung Rechnung getragen werden musste. Das Bewertungsergebnis
wurde von einem externen Gutachten von CB Richard Ellis bestätigt.
Die folgende Übersicht zeigt wesentliche Portfoliokennzahlen zu den Stichtagen:
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31.12.2016 | 31.12.2015 |
| Wohneinheiten | 51.146 | 52.444 |
| Wohnfläche in Tm2 | 3.133 | 3.222 |
| Fair Value je m2 Wohn- und Nutzfläche in EUR | 1.746 | 1.364 |
| Vertragsmiete je m2 in EUR Wohnen | 6,07 | 5,86 |
| Like-for-like-Mietwachstum |
|
|
| (Vermietungsbestand) in % | 3,2 | 3,6 |
| Wohnungsleerstand in % | 2,1 | 2,3 |
| Instandhaltungskosten je m2/Jahr in EUR | 10,151) | 8,831) |
| Capex je m2/ Jahr in EUR | 14,171) | 7,201) |
Aufwärtstrend der deutschen Wirtschaft weiterhin intakt
Deutsches BIP um 1,8 % gewachsen: In einem weiterhin schwierigen Umfeld hat die deutsche Wirtschaft 2016 ihre leichte Aufwärtsbewegung fortgesetzt. Wachstumstreiber war in erster Linie der private Verbrauch.1

Quelle: DfW. Wintengrundlinien 2016. Wochenbericht 50 2016
Arbeitslosenquote weiterhin rückläufig; Der private Verbrauch wurde von einer günstigen Arbeitsmarktsituation und einer recht soliden Lohnentwicklung beflügelt.2 Die Zahl der Erwerbstätigen (erwerbstätige Personen mit Wohnort in Deutschland) ist um rund 425.000 beziehungsweise 1,0 % auf 43,5 Mio. Personen gestiegen. Damit wurde der höchste Stand seit der Wiedervereinigung erreicht.3
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2016 | 2015 |
| Arbeitslosenquote | 6,1 % | 6,4 % |
| Erwerbstätige | 43,5 Mio. | 43,0 Mio. |
| Inflationsrate | 0,5 % | 0,2 % |
Quelle: DIW, Wintergrundlinien 2016, Wochenbericht 50 2016 (S. 1178)
Bevölkerung in Deutschland übertrifft bisherigen Höchststand von 2002: Nach ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamtes hat sich der Trend zunehmender Bevölkerungszahlen in Deutschland auch 2016 fortgesetzt. Zum Jahresende 2016 lebten rund 82,8 Mio. Menschen in Deutschland, rund 600.000 mehr als am Jahresende 2015 (82,2 Mio.). Der bisherige Höchststand vom Jahresende 2002 von gut 82,5 Mio. Personen wurde somit übertroffen.4
Berlins Wirtschaft entwickelt sich weiterhin äußerst dynamisch: Das reale Bruttoinlandsprodukt dürfte 2016 um 3 % erneut überdurchschnittlich stark gestiegen sein.5 Berlins Wirtschaft bleibt somit auf Wachstumskurs. Dies drückt sich auch in der um 7,1 % gesunkenen Arbeitslosenzahl aus.6 Die aktuelle Arbeitslosenquote von 9,8 % liegt zwar noch über dem Bundesdurchschnitt, markiert jedoch den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung und reflektiert die positive wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre.
Wohnimmobilien in Deutschland weiterhin sehr gefragt: Auch 2016 zählten Wohnimmobilien zu den beliebtesten Anlagezielen auf dem deutschen Immobilienmarkt. Das Transaktionsvolumen des Handels mit Wohnportfolios ab 50 Einheiten umfasste rund EUR 13,7 Mrd. Damit wurde das Mittel der letzten fünf Jahre leicht übertroffen. Dies geht aus einer aktuellen Analyse des Immobilienberatungsunternehmens CBRE hervor.7
Zahl der Haushalte wächst stärker als die Bevölkerung; Laut BBSR nimmt die Zahl der Haushalte in Deutschland stärker zu als die Bevölkerungszahl, da die durchschnittliche Haushaltsgröße weiter sinkt. 70 % der 37,4 Mio. Haushalte sind Ein- und Zweipersonen-Haushalte; in den größten Städten liegt die Quote mit 80 % sogar noch höher. Bis 2030 soll die Zahl der Haushalte um gut 500.000 steigen und somit für zusätzliche Nachfrage auf dem deutschen Wohnungsmarkt sorgen.8
Neubau hinkt Bevölkerungswachstum hinterher: Leerstehende Wohnungen sind in den deutschen Metropolen heute so gut wie nicht mehr vorhanden. Der steigende Wohnungsbedarf, ausgelöst durch zunehmende Bevölkerungszahlen, muss also durch den Neubau von Wohnungen bedient werden. Nach wie vor sind die Fertigstellungszahlen - mit Ausnahme von Hamburg - jedoch nicht hoch genug, um die Bedarfslücke zu schließen.9 Laut Deutschem Mieterbund (DMB) fehlten Ende 2016 in Deutschland insgesamt 1 Mio. Wohnungen. Jedes Jahr müssten 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, um das Angebotsdefizit auszugleichen. 2016 soll die Zahl der Fertigstellungen jedoch bei lediglich 300.000 gelegen haben.10
Deutsche Metropolregionen im Fokus der Investments: Mit 13,8 % aller Transaktionen in den ersten neun Monaten 2016 lag der Investmentschwerpunkt auch im Berichtsjahr auf Berlin.11 Im Gesamtjahr 2016 wurden in Berlin Immobilien im Wert von rund EUR 16,2 Mrd. verkauft. Die entspricht in etwa der Größenordungen der Transaktionen aus dem Jahr 2015 (EUR 16,8 Mrd.).12
Mietpreise auf Rekordkurs: 2016 hat sich zu einem neuen Rekordjahr bei den Mietpreisanstiegen
in ausgewählten Metropolen entwickelt. Laut JLL stiegen die Mieten in den acht untersuchten
Städten - Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Leipzig
- im Durchschnitt um knapp 8 %. Damit wurden die hohen Wachstumsraten aus 2012 in
einigen Städten übertroffen. Städte mit hohen Zuwanderungsraten verzeichneten die
höchsten Anstiege. In Berlin erfuhren die Angebotsmieten mit 12,3 % auf Jahressicht
den größten Preisschub, gefolgt von München und Köln mit jeweils 10 %. In Frankfurt
setzte sich der Aufwärtstrend der letzten drei Jahre zwar fort, allerdings wiesen
die Mieten mit 4,2 % den geringsten Anstieg der untersuchten acht Städte aus.
Berlin holt bei Mieten auf: Die Angebotsmieten in Berlin kletterten erstmals über die Marke von EUR 10 pro m2 pro Monat und näherten sich dem Niveau von Köln und Düsseldorf an. München festigt seinen Status als teuerste Mietstadt mit im Durchschnitt EUR 17,55 pro m2 pro Monat.

Quelle: JLL. Pressemitteilung vom 16.01.2017
Aufwärtstrend hält auch künftig an: Der Trend zu steigenden Mietpreisen in deutschen Metropolen wird aller Voraussicht nach auch in den nächsten Jahren anhalten. In Berlin ist die Einwohnerzahl seit 2010 um knapp 8 % auf über 3,5 Mio. Einwohner gestiegen. Aktuell geht man davon aus, dass die Einwohnerzahl im Jahr 2030 auf 4 Mio. steigen wird. Das wäre aus heutiger Sicht ein weiterer Anstieg um fast 15 %. Der Wohnungsbestand hat sich dagegen zwischen 2010 und 2015 um nicht einmal 2 % erhöht.13 Heute muss ein Bevölkerungswachstum von mehr als 200.000 Menschen in vier Jahren bewältigt werden. Obwohl die Anzahl der Baugenehmigungen weiter steigt, bleibt die Schwelle von jährlich 20.000 Wohnungen, die als Untergrenze des aktuellen Neubaubedarfs gilt, vorerst unerreicht.14
Eigentumswohnung verteuern sich weiter: Auch die Kaufpreise für Eigentumswohnungen haben sich 2016 weiter verteuert. Über alle Städte hinweg stiegen sie auf Jahressicht um 10 %. Stuttgart verzeichnete mit knapp 17 % den stärksten Anstieg - gefolgt von Leipzig (+13 %), Frankfurt (+11 %) und Berlin (+10 %). Auch bei den Kaufpreisen blieb München mit Abstand die teuerste Stadt. Käufer mussten im Schnitt EUR 6.580 pro m2 zahlen. Berlin überholte im Ranking der Top-8-Städte zum ersten Mal Düsseldorf und landete auf Platz 5. In Berlin wurden 2016 im Durchschnitt EUR 3.510 pro m2 verlangt. In Leipzig stiegen die Kaufpreise zwar um 13,3 %, jedoch waren sie mit EUR 1.700 pro m2 im Städtevergleich am günstigsten.
in EUR pro m2

Quelle: JLL. Pressemitteilung vom 16.01.2017
Ein Ende des Aufwärtstrends für Kaufpreise ist auch 2017 nicht zu erwarten. Der vorhandene Nachfrageüberhang und die geringe Bautätigkeit in den untersuchten Großstädten werden auch mittelfristig nicht zu rückläufigen Preisen führen.15
In einer Stichtagsbetrachtung per 31. Dezember 2016 erhöhte sich die monatliche Nettokaltmiete auf 6,07 EUR/m2 Wohnfläche (31. Dezember 2015: 5,86 EUR/m2 Wohnfläche). Gleichzeitig war ein Rückgang der Leerstandsquote16 im Wohnungsbestand am 31. Dezember 2016 auf nunmehr 2,1% zu verzeichnen (31. Dezember 2015: 2,3%).
Es erfolgten Veräußerungen von 1.299 Wohneinheiten (2015: 6.705 Wohneinheiten) an
Eigennutzer und Kapitalanleger. Insgesamt erzielte die GSW Veräußerungsgewinne von
netto EUR 19,4 Mio. (Vorjahr EUR 27,2 Mio.).
Wesentliche Immobilienankäufe erfolgten nicht
1
DIW, Wintergrundlinien 2016, Wochenbericht 50 2016 (S. 1177)
2
DIW, Wintergrundlinien 2016, Wochenbericht 50 2016 (s. 1189)
3
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 001/17 vom 02.01.2017
4
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 33/17 vom 27.01.2017
5
IBB, Berlin Konjunktur, Dezember 2016 (S. 4)
6
Stadt Berlin, Internetpräsenz: Arbeitslosigkeit, - und-">https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/koniunktur-und-statistik/wirtschaftsdaten/arbeitslosigkeit/),
Abruf: 24.01.2017
7
CBRE, Pressemitteilung vom 05.01.2017
8
BBSR, Wohnungsmarktprognose 2030 (S. 3ff.)
9
DG HYP, Immobilienmarkt 2016/17 (S. 7)
10
Welt, "Mieter geben Regierung die Schuld an Preisexplosion", 07.12.2016
11
NAI apollo group, Zahlen und Fakten Transaktionsmarkt Wohnportfolios, Q3 2016 (S.
4)
12
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin
13
JLL, Pressemitteilung vom 16.01.2017
14
JLL, Residential City Profile Berlin, 1. Halbjahr 2016 (S. 4)
15
JLL, Pressemitteilung vom 16.01.2017
16
Anzahl nicht vermieteter Wohneinheiten im Verhältnis zu den vermietbaren Wohneinheiten
Aus Immobilienbewertungen ergaben sich im Geschäftsjahr 2016 Bewertungsgewinne von
rund EUR 1.130 Mio. (Vorjahr EUR 809 Mio.).
In einem Umfang von EUR 12,4 Mio. sind bereits Verträge mit einem Nutzen- und Lastenwechsel
nach Ende des Berichtsjahres abgeschlossen worden.
Die GSW hat am 1. Januar 2016 die FACILITA Berlin GmbH, an der der Konzern zum 31.
Dezember 2015 noch 49% der Stimmrechte hielt, zu 100% übernommen. Aus der Erstkonsolidierung
der Gesellschaft ergibt sich ein Ertrag in Höhe von EUR 1,8 Mio.
Im Geschäftsjahr 2016 erfolgten weitere Darlehensrefinanzierungen. Dabei wurden bestehende
Darlehen mit einer Restvaluta von EUR 89 Mio. umgeschuldet. Dies führt zu einer Verringerung
des durchschnittlichen Darlehenszinssatzes auf 1,5% p.a. (Vorjahr 2,0% p.a.).
Das Personalmanagement erfolgte im Geschäftsjahr 2016 zentral durch den Bereich Human
Resources der Konzernmutter Deutsche Wohnen AG.
Am Stichtag waren in der GSW 13 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 47 Mitarbeiter).
Das Ergebnis des Geschäftsjahres stellt sich wie folgt dar:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Ergebnis aus der Wohnungsbewirtschaftung | 188,6 | 191,3 |
| Ergebnis Verkauf | 19,4 | 27,2 |
| Verwaltungskosten | -22,7 | -40,5 |
| Sonstige operative Erträge | 3,1 | 2,5 |
| Sonstige operative Aufwendungen | -0,2 | -0,2 |
| Betriebsergebnis (EBITDA) | 188,2 | 180,2 |
| Abschreibungen | -0,1 | -0,1 |
| Anpassung der Marktwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 1.130,2 | 808,8 |
| Finanzergebnis | -33,3 | -83,7 |
| Ergebnis vor Steuern | 1.285,1 | 905,2 |
| Laufende Steuern | -9,5 | -6,1 |
| Latente Steuern | -368,5 | -268,0 |
| Periodenergebnis | 907,1 | 631,1 |
Die GSW hat das Geschäftsjahr 2016 mit einem Periodenergebnis in Höhe von EUR 907,1
Mio. (Vorjahr: EUR 631,1 Mio.) abgeschlossen. Ein wesentlicher Einflussfaktor auf
die positive Ergebnissituation stellt die Aufwertung des Immobilienportfolios in Höhe
von EUR 1.130,2 Mio. (Vorjahr: EUR 808,8 Mio.) dar.
Das Ergebnis aus der Wohnungsbewirtschaftung sank verkaufsbedingt auf EUR 188,6 Mio.
(Vorjahr: EUR 191,3 Mio.).
Das Verkaufsergebnis betrug rund EUR 19,4 Mio. (Vorjahr: EUR 27,2 Mio.).
Die Verwaltungskosten haben sich im Geschäftsjahr 2016 insgesamt auf rund EUR 22,7
Mio. reduziert (Vorjahr: EUR 40,5 Mio.).
Die sonstigen operativen Erträge beinhalten im Geschäftsjahr 2016 weitestgehend Einmaleffekte
aus der Erstkonsolidierung der FACILITA und im Vorjahr Erträge aus der Veräußerung
von Sachanlagen sowie Rückerstattungen und Auflösungen von Wertberichtigungen.
Das Ergebnis aus der Wohnungsbewirtschaftung ist im Geschäftsjahr 2016 auf EUR 188,6
Mio. gesunken (Vorjahr: EUR 191,3 Mio.). Dies resultiert hauptsächlich aus dem durch
Veräußerungen geringeren Immobilienbestand der GSW. Der Anstieg der Instandhaltungsaufwendungen
konnte durch verringerte nicht umlagefähige Betriebskosten sowie sonstige Aufwendungen
der Wohnungsbewirtschaftung überkompensiert werden.
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|
2016 | 2015 |
|
|
EUR Mio. | EUR Mio. |
| Vertragsmieten | 227,4 | 234,6 |
| Nicht umlagefähige Betriebskosten | -3,7 | -7,2 |
| Inkasso | -2,2 | -1,6 |
| Instandhaltung | -31,8 | -29,7 |
| Sonstiges | -1,1 | -4,9 |
| Ergebnis aus der Wohnungsbewirtschaftung | 188,6 | 191,3 |
Die nachfolgende Tabelle stellt die Instandhaltungsaufwendungen sowie aktivierte Modernisierungen
(Capex) des abgelaufenen Geschäftsjahres im Vorjahresvergleich dar:
|
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2016 | 2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Instandhaltung | 31,8 | 29,7 |
| Instandhaltung in EUR pro m2 | 10,151) | 8,831) |
| Modernisierung | 44,4 | 24,2 |
| Modernisierung in EUR pro m2 | 14,171) | 7,201) |
1)
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Flächen auf Quartalsbasis in der jeweiligen
Periode
Im Geschäftsjahr 2016 wurden in die Instandhaltung und Modernisierung von Wohnungen und Gebäuden rund EUR 76,2 Mio. bzw. EUR 24,32 pro m2 (Vorjahreszeitraum: EUR 16,03 pro m2 ) investiert.
Im Geschäftsbereich Verkauf wurden rund 1.299 Wohneinheiten (Vorjahr: 6.705) veräußert.
Das Verkaufsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
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2016 | 2015 |
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Mio. EUR | Mio. EUR |
| Erlöse aus Verkäufen | 133,4 | 451,8 |
| Verkaufskosten | -7,1 | -10,0 |
| Nettoerlöse | 126,3 | 441,8 |
| Buchwertabgänge | -106,9 | -414,6 |
| Ergebnis aus Verkauf | 19,4 | 27,2 |
Die hohen Verkaufserlöse und Buchwertabgänge im Vorjahr resultierten maßgeblich aus
dem Verkauf des Carlos-Portfolios (Blockverkauf). In diesem Zusammenhang sind auch
höhere Verkaufskosten angefallen.
Die Verwaltungskosten betreffen die gesamten Personal- und Sachkosten einschließlich
Geschäftsbesorgungsverträgen.
Die Personalkosten beinhalten Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von EUR 0,4 Mio.
(Vorjahr: EUR 8,8 Mio.).
Wesentliche Aufwendungen entfallen auf die Geschäftsbesorgungsverträge mit der Holdinggesellschaft
Deutsche Wohnen AG für die Erbringung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen gegenüber
dem GSW Teilkonzern.
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
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2016 | 2015 |
|
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Mio. EUR | Mio. EUR |
| Laufende Zinsaufwendungen | 36,1 | 51,9 |
| Aufwand (+) / Ertrag (-) aus der Amortisation | -5,9 | 18,7 |
| Refinanzierungskosten | 0,7 | 3,5 |
| Marktwertanpassung der derivativen Finanzinstrumente | 5,9 | 19,8 |
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36,8 | 93,9 |
| Zinserträge | -3,5 | -9,4 |
| Zinsergebnis | 33,3 | 84,4 |
| Beteiligungsergebnis | 0,0 | -0,7 |
| Finanzergebnis | 33,3 | 83,7 |
Das verbesserte Finanzergebnis lässt sich im Wesentlichen auf die Darlehensrefinanzierung
im Geschäftsjahr 2015 zurückführen. Auf der einen Seite resultiert aus der Refinanzierung
ein geringerer Zinsaufwand im Vergleich zum Vorjahr und zum anderen wurden im Rahmen
der Refinanzierung im Vorjahr Einmaleffekte im Amortisationsaufwand sowie in den Refinanzierungskosten
verbucht.
Die laufenden Steueraufwendungen im Geschäftsjahr 2016 betrugen EUR 9,5 Mio. (Vorjahr:
EUR 6,1 Mio.).
Aufgrund der Aufwertung der Immobilien haben sich die Aufwendungen für die Bildung
passiver latenter Steuern auf EUR 369 Mio. (Vorjahr: EUR 268 Mio.) erhöht.
Ausgewählte Kennzahlen der Konzernbilanz:
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31.12.2016 | 31.12.2015 | ||
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Mio. EUR | % | Mio. EUR | % |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 5.481,5 | 90,0 | 4.336,5 | 88,3 |
| Sonstige langfristige |
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| Vermögenswerte | 92,1 | 1,5 | 74,0 | 1,5 |
| Summe langfristige |
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| Vermögenswerte | 5.573,6 | 91,5 | 4.410,6 | 89,8 |
| Kurzfristiges Vermögen | 497,0 | 8,2 | 293,3 | 6,0 |
| Zahlungsmittel | 5,6 | 0,1 | 121,9 | 2,5 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 12,4 | 0,2 | 85,9 | 1,7 |
| Summe kurzfristige |
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| Vermögenswerte | 515,0 | 8,5 | 501,2 | 10,2 |
| Bilanzsumme | 6.088,6 | 100,0 | 4.911,7 | 100,0 |
| Eigenkapital | 3.400,1 | 55,8 | 2.578,7 | 52,5 |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.715,1 | 28,2 | 1.707,7 | 34,8 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 973,4 | 16,0 | 625,4 | 12,7 |
| Summe Verbindlichkeiten | 2.688,5 | 44,2 | 2.333,1 | 47,5 |
| Bilanzsumme | 6.088,6 | 100,0 | 4.911,7 | 100,0 |
Die Bilanzsumme ist im Rahmen der Immobilienbewertung signifikant angestiegen. Daraus
folgend und aufgrund des höheren Betriebsergebnisses ist die Eigenkapitalquote von
rund 53% auf rund 56% angestiegen.
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien stellen den wesentlichen Aktivposten
dar. Die interne Bewertung wurde durch CB Richard Ellis GmbH, Frankfurt, bestätigt.
Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögensgegenstände umfassen veräußerte Immobilien
mit Nutzen- und Lastenwechsel im folgenden Geschäftsjahr.
Der Verschuldungsgrad des Konzerns (LTV) entwickelte sich wie folgt:
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31.12.2016 | 31.12.2015 |
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EUR Mio. | EUR Mio. |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.715,1 | 1.707,7 |
| Zahlungsmittel | -5,6 | -121,9 |
| Nettoforderungen aus Cashpool | -399,7 | -184,8 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 1.309,8 | 1.400,9 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 5.481,5 | 4.336,5 |
| Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und Gebäude | 12,4 | 85,9 |
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5.493,9 | 4.422,5 |
| Loan to Value Ratio in % | 23,8% | 31,7% |
Das Verhältnis der Nettofinanzverbindlichkeiten zum Immobilienvermögen (Loan to Value
Ratio; LTV) betrug zum Bilanzstichtag 23,8%.
Die Prolongationsstruktur der Darlehen in den Folgejahren stellt sich wie folgt dar:
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größer/gleich | |||||
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Buchwert | Nominalwert | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
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Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR |
| Prolongationsstruktur 2016 | 1.715,1 | 1.784,9 | - | 0,5 | 2,1 | 1,2 |
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größer/gleich | |
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2020 | 2021 |
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Mio. EUR | Mio. EUR |
| Prolongationsstruktur 2016 | 36,7 | 1.744,4 |
Die Finanzverbindlichkeiten sind zu 85% (Vorjahr: 86%) fest verzinslich bzw. über
Zinssicherungsgeschäfte abgesichert. Der durchschnittliche Zinssatz beträgt 1,5 %
(Vorjahr: 2,0 %).
Die wesentlichen Zahlungsströme stellen sich wie folgt dar:
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2016 | 2015 |
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EUR Mio. | EUR Mio. |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 118,3 | 83,0 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -118,1 | 149,1 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -116,5 | -197,1 |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel | -116,3 | 35,0 |
| Zahlungsmittel zu Beginn der Periode | 121,9 | 86,9 |
| Zahlungsmittel am Ende der Periode | 5,6 | 121,9 |
Die GSW war in 2016 jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich
nachzukommen. Der Zahlungsmittelbestand unterlag keinen Verfügungsbeschränkungen.
Der Anstieg des Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen
aus einem verbesserten operativen Ergebnis, geringerer Kapitalbindung sowie geringeren
Zinszahlungen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit berücksichtigt Einzahlungen aus Immobilienverkäufen
in Höhe von EUR 129,2 Mio. sowie Auszahlungen für Investitionen in den eigenen Immobilienbestand
von EUR 48,8 Mio. Weiterhin enthalten sind Zahlungsmittelabflüsse aus dem Cashpooling
gegenüber der Deutsche Wohnen AG in Höhe von EUR 204,7 Mio., an dem die GSW seit dem
Geschäftsjahr 2015 teilnimmt.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet Auszahlungen für die laufende Tilgung
von Finanzverbindlichkeiten sowie für Sondertilgungen im Rahmen der Refinanzierung
von insgesamt EUR 42,9 Mio. Weiterhin enthalten sind Abflüsse aus dem Cashpooling
in Höhe von EUR 10,2 Mio. und Zuflüsse aus neuen Darlehen von EUR 45,7 Mio.
Darüber hinaus erfolgte die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe
von EUR 87,8 Mio.
Die Kennzahl Funds from Operations (FFO) ohne Verkauf ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
um 10 % gestiegen:
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2016 | 2015 |
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Mio. EUR | Mio. EUR |
| Periodenergebnis | 907,1 | 631,1 |
| Ergebnis Verkauf | -19,4 | -27,2 |
| Abschreibungen | 0,1 | 0,1 |
| Ergebnis aus der Bewertung von Immobilien | -1.130,2 | -808,8 |
| Ergebnis aus der Marktwertanpassung derivativer Finanzinstrumente | 5,9 | 19,7 |
| Projekt- und Restrukturierungseffekte | -0,7 | 12,3 |
| Latente Steuern | 368,5 | 268,0 |
| Nicht liquiditätswirksame Finanzerträge/Finanzaufwendungen | -5,9 | 18,7 |
| FFO (ohne Verkauf) | 125,4 | 114,0 |
| FFO (ohne Verkauf) je Aktie in EUR | 2,21 | 2,01 |
| FFO (inklusive Verkauf) | 144,8 | 141,2 |
| FFO (inklusive Verkauf) je Aktie in EUR | 2,55 | 2,49 |
Die Erhöhung des FFO (ohne Verkauf) ergibt sich dabei im Wesentlichen aus dem höheren
EBITDA von EUR 188,2 Mio. (Vorjahr: EUR 180,2 Mio.), welches durch die deutlich geringeren
Verwaltungsaufwendungen erzielt werden konnte. Weiterhin haben die gegenüber dem Vorjahr
geringeren Zinsaufwendungen zu der Erhöhung des FFO (ohne Verkauf) beigetragen.
Das Geschäftsjahr 2016 ist für die GSW Gruppe erfolgreich verlaufen. Wir haben unsere
Ziele erreicht bzw. übererfüllt. Das Betriebsergebnis konnte von EUR 180,2 Mio. auf
EUR 188,2 Mio. gesteigert werden. Die positive Marktentwicklung schlägt sich in der
Bewertung mit rund EUR 1.130,2 Mio. nieder. Das Geschäftsjahr 2016 schließt die GSW
Gruppe mit einem Jahresergebnis von EUR 907,1 Mio. (Vorjahr: EUR 631,1 Mio.) ab. Zugleich
reduzierte sich der Verschuldungsgrad (LTV) auf 23,8%, die Eigenkapitalquote erhöhte
sich auf 56%.
Die GSW Immobilien AG (GSW AG), Berlin, ist die Muttergesellschaft im Konzernverbund
des Teilkonzerns GSW. Sie wird ihrerseits durch die Deutsche Wohnen AG als Holding
des Gesamtkonzerns gesteuert. Der Einzelabschluss wird nach den Vorschriften des HGB
für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt.
Die GSW AG ist eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft und an der Frankfurter Wertpapierbörse
gelistet.
Die Berichterstattung zur Lage sowie die Darstellung der Risiken und Chancen des Konzerns
gelten im Wesentlichen auch für die GSW AG.
Das Grundkapital der GSW betrug per 31. Dezember 2016 rund EUR 56,68 Mio., eingeteilt
in rund 56,68 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil
am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Alle Aktien verbriefen die gleichen Rechte und Pflichten. Jede Aktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn
des Unternehmens. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen
aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff.
und 186 AktG. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen
nicht.
Dem Vorstand der GSW sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder Übertragung
der Aktien betreffen.
Wesentliche Anteilseigner der GSW sind per 31. Dezember 2016 die Deutsche Wohnen AG
(93,9 %) sowie die Deutsche Bank AG (5,02 %). Die restlichen Aktien befinden sich
im Streubesitz.
Mit der Deutsche Wohnen AG besteht ein Beherrschungsvertrag. Die GSW ist beherrschtes
Unternehmen.
Das Geschäftsjahr 2016 ist für die GSW Immobilien AG erfolgreich verlaufen. Wir haben
unsere Ziele erreicht bzw. übererfüllt. Das Betriebsergebnis ist aufgrund von wesentlichen
positiven Sondereffekten in 2015 EUR 138 Mio. in 2016 gesunken (Vorjahr: EUR 300 Mio.).
Die positive operative Entwicklung spiegelt sich, nach erfolgreicher Integration in
die Deutsche Wohnen-Gruppe, insbesondere in den gesunkenen Personalaufwendungen und
betrieblichen Aufwendung wider. Zugleich konnte die Eigenkapitalquote aufgrund des
positiven Jahresergebnisses auf 46% (Vorjahr: 45%) erhöht werden.
Die Ertragslage der Konzernmutter stellt sich wie folgt dar:
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2016 | 2015 | ||
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EUR Mio. | % | EUR Mio. | % |
| Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen | 264,6 | 77% | 290,3 | 54% |
| Sonstige betriebliche Erträge | 81,1 | 23% | 251,9 | 46% |
|
|
345,7 | 100% | 542,2 | 100% |
| Materialaufwand | 141,5 | 41% | 152,6 | 28% |
| Personalaufwand | 1,1 | 0% | 13,0 | 2% |
| Planm. Abschreibungen | 40,7 | 12% | 42,3 | 8% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 24 | 7% | 34,3 | 6% |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 138,4 | 40% | 300,0 | 55% |
| Finanzergebnis | -8,2 | -2% | -37,6 | -7% |
| Ertragsteuern | -9,1 | -3% | -5,8 | -1% |
| Jahresergebnis | 121,1 | 35% | 256,5 | 47% |
Die Umsatzerlöse sowie die entsprechenden Materialaufwendungen sind verkaufsbedingt
gesunken. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge ist insbesondere auf höhere
Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen und aus höheren Wertaufholungen in
2015 zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen
für Geschäftsbesorgungsverträge mit der Konzernmutter Deutsche Wohnen AG.
Die Verbesserung des Finanzergebnisses resultiert aus der Verringerung der laufenden
Darlehenszinsen aufgrund der durchgeführten Darlehensrefinanzierungen zu niedrigeren
Konditionen. Ferner spiegeln sich im verbesserten Finanzergebnis höhere Erträge aus
Gewinnabführungsverträgen wider.
Die Vermögens- und Finanzlage stellt sich wie folgt dar:
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31.12.2016 | 31.12.2015 | ||
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EUR Mio. | % | EUR Mio. | % |
| Aktiva |
|
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| Langfristiges Vermögen |
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| Anlagevermögen | 2.290,1 | 80% | 2.344,4 | 82% |
|
|
2.290,1 | 80% | 2.344,4 | 82% |
| Kurzfristiges Vermögen |
|
|
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|
| Vorräte | 99,5 | 3% | 110,0 | 4% |
| Mietforderungen und Übrige Aktiva | 481,9 | 17% | 319,3 | 11% |
| Flüssige Mittel | 0,4 | 0% | 92,7 | 3% |
|
|
581,8 | 20% | 522,0 | 18% |
|
|
2.871,9 | 100% | 2.866,4 | 100% |
| Passiva |
|
|
|
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| Langfristige Mittel |
|
|
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| Eigenkapital | 1.322,1 | 46% | 1.288,8 | 45% |
| Pensionsrückstellungen | 1,6 | 0% | 1,8 | 0% |
| Sonstige Rückstellungen | 1,3 | 0% | 1,3 | 0% |
| Kreditverbindlichkeiten | 1.267,7 | 44% | 1.387,5 | 48% |
|
|
2.592,6 | 90% | 2.679,3 | 94% |
| Kurzfristige Mittel |
|
|
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| Sonstige Rückstellungen | 11,9 | 0% | 20,2 | 1% |
| Kreditverbindlichkeiten | 129,5 | 5% | 14,3 | 1% |
| Übrige Passiva | 137,9 | 5% | 152,7 | 5% |
|
|
279,3 | 10% | 187,1 | 7% |
|
|
2.871,9 | 100% | 2.866,4 | 100% |
Das Immobilienvermögen stellt den wesentlichen Teil der Bilanzsumme dar. Darüber hinaus
enthalten die übrigen Aktiva vor allem Forderungen aus dem Cashpooling in Höhe von
rund EUR 385 Mio. gegenüber der Cashpoolführerin Deutsche Wohnen AG.
Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresergebnisses auf 46% erhöht. Der
Rückgang der Darlehensverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus laufenden Tilgungen
sowie Sondertilgungen.
Die Kreditverbindlichkeiten sind aufgrund von Tilgungen gesunken.
Die übrigen Passiva enthalten im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus Betriebskostenvorauszahlungen.
Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Die im Vorjahr prognostizierten Ziele für das Geschäftsjahr 2016 sind erreicht bzw.
übertroffen worden.
In unserer Planung für das Geschäftsjahr 2017 gehen wir von unveränderten rechtlichen
und steuerlichen Rahmenbedingungen aus. Ferner rechnen wir mit einer positiven Unternehmensfortführung,
bestandsgefährdende Risiken sehen wir derzeit nicht. Insgesamt gehen wir weiterhin
von einem günstigen Umfeld für den Prognosezeitraum 2017 aus.
Unsere Prognose basiert auf der aus den Planungsinstrumenten abgeleiteten Unternehmensplanung.
Dabei wurden die möglichen Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung angemessen
berücksichtigt. Dennoch verbleiben Risiken und Chancen hinsichtlich der zukünftigen
Entwicklung, wie im Risiko- und Chancenbericht dargestellt. Darüber hinaus wird in
Hinblick auf die Darstellung der Prognose zur Chancen- und Risikolage der Gesellschaft
auf die Erläuterungen zur Lage des GSW Konzerns verwiesen. Diese gelten entsprechend
für die GSW AG. Gleiches gilt für die Darstellung der Entwicklung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GSW AG ist auch von der wirtschaftlichen
Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften abhängig. Weiterhin ist das Ergebnis von den
Ergebnisabführungen bzw. Ausschüttungen der Tochtergesellschaften abhängig.
Wir gehen davon aus, dass vor Sondereffekten ein mit dem Geschäftsjahr 2016 vergleichbar
positives Ergebnis in 2017 erzielt wird.
Die GSW AG prüft kontinuierlich sich bietende Chancen, durch die die Weiterentwicklung
und das Wachstum des Konzerns gesichert werden können. Um solche Chancen nutzen zu
können, müssen gegebenenfalls auch Risiken eingegangen werden. Alle wesentlichen Risikoaspekte
zu kennen, abzuschätzen und zu kontrollieren, ist dabei von hoher Bedeutung. Dazu
ist das Risikomanagement der GSW vollumfänglich in das zentrale Risikomanagementsystem
(RMS) der Deutsche Wohnen Gruppe eingebunden, welches die Identifizierung, Messung,
Steuerung und Überwachung aller den Konzern betreffenden wesentlichen Risiken sicherstellen
soll. Das RMS soll gewährleisten, dass Risiken frühzeitig erkannt, priorisiert und
an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen
einzuleiten. Dadurch soll Schaden vom Unternehmen abgewendet beziehungsweise minimiert
werden.
Innerhalb der Strukturen des konzernweit geltenden Risikomanagementsystems (RMS) ist
ein Risikofrüherkennungssystem (RFS) in der GSW implementiert. Das RFS ist Bestandteil
der Jahresabschlussprüfung und wird dabei hinsichtlich der Erfüllung von rechtlichen
Anforderungen geprüft. Die aktuelle Prüfung hat ergeben, dass das RFS der GSW geeignet
ist, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig
zu erkennen, und dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AkG geforderten Maßnahmen
zur Einrichtung eines RFS in geeigneter Form getroffen hat.
Unsere Risikostrategie ist darauf ausgerichtet, den Fortbestand des Unternehmens zu
sichern und darüber hinaus den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Unternehmerischer
Erfolg setzt voraus, dass Chancen wahrgenommen und damit verbundene Risiken erkannt
und bewertet werden. Chancen sollen optimal genutzt und unternehmerische Risiken bewusst
und eigenverantwortlich getragen sowie proaktiv gesteuert werden, sofern damit eine
angemessene Wertsteigerung erzielt werden kann. Bestandsgefährdende Risiken sind zu
vermeiden.
Jeder Mitarbeiter wird hinsichtlich des Risikobewusstseins sensibilisiert und dazu
angehalten, potenzielle Risiken zu melden. Jeder Mitarbeiter ist dazu angehalten,
sich risikobewusst zu verhalten, das heißt, sich einerseits Klarheit über die Risikosituation
innerhalb seines Verantwortungsbereichs zu verschaffen und andererseits mit erkannten
Risiken verantwortlich umzugehen. Das Unternehmen stellt somit sicher, dass geeignete
Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung oder Übertragung von Risiken getroffen werden
oder eine bewusste Inkaufnahme von kalkulierten Risiken erfolgt. Informationen zu
den wesentlichen Risiken werden allen Entscheidungsträgern rechtzeitig und vollständig
zur Verfügung gestellt.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement. Er entscheidet
über die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Ausstattung mit Ressourcen. Er verabschiedet
die dokumentierten Ergebnisse des Risikomanagements und berücksichtigt diese bei der
Unternehmenssteuerung.
Die Führungskräfte der GSW sind als Risikoverantwortliche ("risk owners") benannt
und übernehmen in dieser Rolle die Verantwortung für die Identifizierung, Bewertung,
Dokumentation und Kommunikation aller wesentlichen Risiken in ihrem Verantwortungsbereich.
Der Risikomanager koordiniert die Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Kommunikation
der Risiken im Rahmen des Risikomanagementprozesses. Er stößt den periodischen Risikomanagementprozess
an, konsolidiert die Risikomeldungen der Risikoverantwortlichen und erstellt den Bericht
für das Management und den Aufsichtsrat. Die interne Revision überwacht die Funktion
des Risikomanagements im Rahmen ihrer Revisionsaufgaben.
Wir sehen aus heutiger Sicht keine Risiken, denen das Unternehmen nicht in angemessener
Weise entgegenwirken kann oder die sich bestandsgefährdend auf Ertrags-, Vermögens-
und Finanzlage des GSW-Konzerns auswirken könnten.
Die zentralen Elemente des Risikomanagementsystems der GSW sind:
| 1. | Internes Kontrollsystem (IKS) |
| 2. | Reporting |
| 3. | Risikomanagement |
| 4. | Compliance |
| 5. | Interne Revision |
Das RMS soll in seiner konzernweit geltenden Gesamtheit dazu beitragen, dass die Unternehmensziele
erreicht werden können, Abweichungen frühzeitig erkannt werden, negative Auswirkungen
auf die GSW vermieden werden können und Handlungsbedarf entsprechend rechtzeitig eingeleitet
werden kann.
Das bestehende konzernweite RMS wird kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen angepasst
und fortlaufend auf seine Funktionsfähigkeit überprüft.
Das IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess hat zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit
und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sicherzustellen.
In der GSW AG ist ein IKS etabliert, das sich im Wesentlichen auf die Prinzipien der
Transparenz, Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, Funktionstrennung und Mindestinformation
der Mitarbeiter erstreckt.
Die wesentlichen Merkmale unseres bestehenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
im Hinblick auf den (Konzern-/) Rechnungslegungsprozess können wie folgt zusammengefasst
werden:
| ― |
Die GSW zeichnet sich durch eine klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur aus. |
| ― |
Zur ganzheitlichen Analyse und Steuerung ertragsrelevanter Risikofaktoren und bestandsgefährdender Risiken existieren konzernweit abgestimmte Planungs-, Reporting-, Controlling- sowie Frühwarnsysteme und -prozesse |
| ― |
Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses (zum Beispiel Finanzbuchhaltung und Controlling) sind eindeutig zugeordnet. |
| ― |
Die im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. |
| ― |
Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird überwiegend auf Standardsoftware zurückgegriffen. |
| ― |
Die in den (Konzern-/)Rechnungslegungsprozess involvierten Abteilungen entsprechen den quantitativen und qualitativen Anforderungen. |
| ― |
Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des (Konzern-/)Rechnungswesens werden regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitäten sowohl durch manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software überprüft. |
| ― |
Wesentliche (konzern-/)rechnungslegungsrelevante Prozesse unterliegen regelmäßigen Prüfungen. Bei allen (konzern-/)rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. |
| ― |
Der Aufsichtsrat befasst sich unter anderem mit wesentlichen Fragen der (Konzern-/)Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Abschlussprüfung sowie dessen Schwerpunkten. |
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess,
dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben wurden, stellt sicher, dass unternehmerische
Sachverhalte bilanziell richtig erfasst, aufbereitet, gewürdigt und so in die externe
Rechnungslegung übernommen werden.
Die klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur sowie
die hinreichende Ausstattung des Rechnungswesens in personeller und materieller Hinsicht
bilden die Grundlage für ein effizientes Arbeiten der an der Rechnungslegung beteiligten
Bereiche. Klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben und Leitlinien sorgen
für einen einheitlichen und ordnungsgemäßen Rechnungslegungsprozess.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem stellt sicher, dass die Rechnungslegung
bei der GSW AG sowie bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
einheitlich ist und im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie
internen Leitlinien steht.
Eine qualitativ hochwertige Unternehmensplanung sowie eine entsprechende Berichterstattung
über die operativen und finanziellen Kennzahlen aus dem Controlling bilden die Basis
des im Unternehmen eingesetzten Frühwarnsystems.
Zentraler Bestandteil des RMS ist ein detailliertes monatliches Unternehmensreporting,
das die Ist-Größen den vom Aufsichtsrat genehmigten Planansätzen gegenüberstellt.
Es wird kontinuierlich überwacht und weiterentwickelt. Außerdem stellt es anhand relevanter
operativer sowie finanzieller Kennzahlen einen Bezug zu den identifizierten Risiken
her. Die GSW fokussiert sich dabei insbesondere auf Kennzahlen zur Entwicklung der
Vermietungen und Wohnungsprivatisierungen, auf die Cashflows, die Liquidität und die
Bilanzstrukturkennzahlen.
Auf Basis des Reportings können Abweichungen frühzeitig aufgezeigt und Maßnahmen eingeleitet
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat erhalten wesentliche Informationen aus dem detaillierten
monatlichen Reporting.
Im Risikomanagement der GSW wurden folgende Risikokategorien identifiziert:
| 1. | Strategische Risiken |
| 2. | Politische, rechtliche und gesellschaftliche Risiken |
| 3. | Risiken aus Corporate Governance |
| 4. | Leistungsrisiken - Personal |
| 5. | Marktrisiken |
| 6. | Leistungsrisiken - Objekt |
| 7. | Finanzwirtschaftliche Risiken |
| 8. | Investitionsrisiken |
Den Risikokategorien werden umfeld- und unternehmensspezifische Frühwarnindikatoren
zugeordnet. Das Spektrum der Frühwarnindikatoren ist vielfältig und umfasst zum Beispiel
das Monitoren des Arbeitsmarktes, das technische Monitoring des Zustands unserer Gebäude,
die demografische Entwicklung, das Monitoring von Angebots-, Mietpreis- und Neubau-Prognosen
in den Wohnimmobilien-Teilmärkten, die Analyse von Entwicklungen im Bereich neuer
mietpreisgestaltender Regularien, das Monitoring unserer Wettbewerber und deren Geschäftsaktivitäten,
die Beobachtung von Trends und Entwicklungen sowie Analysen und Prognosen zur Entwicklung
der Finanzmärkte und der Zinsentwicklungen.
Die Informationen aus den zugeordneten Einzelrisiken zu den Risikokategorien werden
quartalsweise anhand einer Risikoinventur dokumentiert. Der Risikomanager aktualisiert
die Risikoinventur entsprechend der Einschätzungen der Risikoverantwortlichen aus
den operativen Fachbereichen.
Einzelrisiken werden in den Fachbereichen gesteuert und ab einer Schadenshöhe von
TEUR 500 in der Risikoinventur verifiziert und den dargestellten Risikokategorien
zugeordnet. Einzelrisiken, die neu identifiziert werden, unterliegen der Ad-hoc-Meldepflicht.
Die Bewertung der Risiken erfolgt mittels festgelegter Schwellenwerte in den Größen
Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit.
| Schadenshöhe in EUR | |
| gering | 0,5 Mio - 2 Mio |
| mittel | > 2 Mio -15 Mio |
| hoch | >15 Mio - 50 Mio |
| sehr hoch | > 50 Mio -100 Mio |
| Eintrittswahrscheinlichkeit | |
| gering | 0-20% |
| möglich | >20-50% |
| wahrscheinlich | >50-70% |
| sehr wahrscheinlich | >70-100% |
Pro Einzelrisiko wird ermittelt, ob Faktoren vorliegen, die das Eintreten des Risikos anzeigen könnten (= aktuelle Relevanz). In die Bewertung werden in Umsetzung befindliche Gegenmaßnahmen einbezogen. Ermittelt wird im Ergebnis eine drohende Schadenshöhe der Einzelrisiken in den Kategorien: geringfügig, erheblich, schwerwiegend, kritisch.

Wesentliche Risiken stellen für die GSW die Risiken mit den Bewertungen schwerwiegend
und kritisch dar. Kritische Risiken können bestandsgefährdende Risiken sein.
Die Risikoinventur wird in regelmäßigen persönlichen Terminen mit allen Risikoverantwortlichen,
dem Risikomanager und dem Vorstand thematisiert. Damit sollen eine unternehmensweite
Transparenz der Risikolage und der konzernweite Umgang mit Risiken gewährleistet werden.
Die Dokumentation des Risikomanagements erfolgt quartalsweise in einem Risikobericht,
der dem Vorstand zur Verfügung gestellt wird. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats
wird im Rahmen seiner regulären Sitzungen über die Risikolage informiert.
Die Grundlage bildet ein Risikomanagementhandbuch, das bei Bedarf aktualisiert wird.
Für die GSW stellt Compliance einen wesentlichen Bestandteil zur verantwortungsvollen
Unternehmensführung dar (Corporate Governance).
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie interner gültiger und für alle Mitarbeiter
bindender Richtlinien ist in der GSW Grundlage für Unternehmensführung und Unternehmenskultur.
Negative Auswirkungen auf das Unternehmen sollen so vermieden werden.
Risiken aus Corporate Governance werden im Bereich Recht und im Rahmen des Risikomanagements
in der Risikoinventur nachgehalten.
Unternehmensweit gilt für alle Mitarbeiter die Verhaltensrichtlinie, die rechtskonformes
Handeln vorschreibt und definiert. Zudem sensibilisieren die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter
für wesentliche Compliance-Risiken.
Der konzernweit verantwortliche Compliance Officer führt das Insiderverzeichnis der
Gesellschaft und informiert Management, Mitarbeiter und Geschäftspartner über relevante
rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Folgen von Verstößen gegen Insidervorschriften.
Der Compliance Officer fungiert als zentraler Ansprechpartner für Fragen und Meldungen
von Verdachtsfällen zu Verstößen.
Das Risikomanagement ist einer regelmäßigen, prozessunabhängigen Überwachung zu unterziehen.
Diese wird durch eine vom Vorstand bestellte unabhängige Person regelmäßig, jedoch
mindestens alle drei Jahre, durchgeführt.
Die Prüfungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat
festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und dem
Risikomanager zur Verfügung gestellt.
Die Aufgabe der prozessunabhängigen Überwachung wird bei der GSW von einer externen
Revisionsgesellschaft übernommen.
Die Gesamtrisikolage hat sich im Geschäftsjahr 2016 nicht wesentlich gegenüber den
Vorjahren geändert. Ad-hoc-Risiken gab es nicht.
Unter allen beschriebenen Risiken stufen wir das finanzwirtschaftliche Risiko sowie
das politische und regulatorische Risiko als die erheblichen Risiken ein.
Nach unserer Einschätzung bestehen derzeit keine konkreten Risiken, die den Fortbestand
des Unternehmens gefährden.
Werden Marktentwicklungen oder Trends nicht erkannt, könnten sich daraus bestandsgefährdende
Risiken ergeben. Um diese Risiken zu mindern, werden alle Geschäftsbereiche regelmäßig
dafür sensibilisiert, Entwicklungen in ihren Sektoren genau zu beobachten und Veränderungen
zeitnah an das Risikomanagement weiterzugeben. Dieses leitet dann entsprechende Maßnahmen
ein.
Risiken, die potenziell zu Verlusten für das Unternehmen führen, könnten unter Umständen
aus der Nichtbeachtung rechtlicher Vorschriften, der Nichtumsetzung neuer oder geänderter
Gesetze, aus dem Fehlen von umfassenden Regelungen in abgeschlossenen Verträgen oder
dem mangelnden Management der Versicherungen entstehen.
Einen negativen Effekt könnten weiterhin Baustoppverfügungen und fehlende Baugenehmigungen
haben, da diese gegebenenfalls zu ungeplanten Kosten und Bauverzug führen. Beseitigungen
von Kontaminationen und die Umsetzung von geänderten gesetzlichen Grundlagen können
erhöhte Aufwendungen nach sich ziehen.
Regulatorische Eingriffe in das Mietrecht können gegebenenfalls die Ertragssituation
eines Wohnungsunternehmens beeinflussen. So hat beispielsweise die erfolgte Gesetzesänderung
der Bundesregierung zur Dämpfung des Mietanstiegs in Berlin 2015 die Mieterhöhungsmöglichkeiten
bei der Wiedervermietung von Wohnraum beschränkt.
Weitere Gesetzesänderungen werden regelmäßig diskutiert. 2017 findet die nächste Bundestagswahl
in Deutschland statt. Es ist nicht auszuschließen, dass es bis dahin oder danach weitere
regulatorische Änderungen geben kann.
Auf Länderebene sind insbesondere von der neuen Regierung in Berlin weitere Eingriffe
(zum Beispiel die Ausweitung der Milieuschutzgebiete) zu erwarten.
Wir überwachen deshalb stetig die Ausführungsgesetze, arbeiten in wohnungswirtschaftlichen
Gremien mit und nutzen rechtliche Möglichkeiten zur Mitbestimmung.
Auch wenn die Auswirkungen zu einem kritischen Risiko führen können, halten wir eine
Bestandsgefährdung des Unternehmens für nicht wahrscheinlich.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung, die 2018 in Kraft treten wird, wird verschärfte
Anforderungen an die Unternehmen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten
stellen. Es drohen Bußgelder bei Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen aus
den Datenschutzbestimmungen.
Derzeit erfolgt in der GSW die Anpassung und Neugestaltung der bestehenden Prozesse
und Datenschutzformalien im Hinblick auf die Erfüllung der verschärften gesetzlichen
Anforderungen.
Die GSW AG nutzt konzernübergreifend SAP als IT-Anwendung.
Grundsätzlich besteht das Risiko eines Totalausfalls dieser Anwendung, der zu erheblichen
Störungen der Geschäftsabläufe führen könnte. Wir haben aus diesem Grund mit unserem
IT-Dienstleister funktionsfähige Betriebs-, Wartungs- und Administrationsprozesse
sowie wirksame Überwachungsmechanismen vertraglich vereinbart, die einem solchen Ausfall
und einem gegebenenfalls damit einhergehenden Datenverlust entgegenwirken.
Generell bestehen nicht auszuschließende Risiken, dass Angriffe auf die IT durch Schadsoftware
oder Zugriff auf Daten durch Unberechtigte erfolgen könnten.
Die Sicherheitsverfahren werden regelmäßig optimiert, Sicherheitslücken werden geschlossen
und Maßnahmen gegen Schadsoftware werden kontinuierlich aktualisiert. Sämtliche Mitarbeiter
sind zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der IT-Landschaft durch entsprechende
Richtlinien verpflichtet und durch Schulungsmaßnahmen sensibilisiert.
Einen entscheidenden Faktor für unseren Geschäftserfolg stellen unsere Mitarbeiter
mit ihrem Wissen und ihren speziellen Fähigkeiten dar. Es besteht jedoch die Gefahr,
dass die GSW die qualifiziertesten und am besten geeigneten Mitarbeiter nicht im Unternehmen
halten kann. Dem wirken wir durch ein motivierendes Arbeitsumfeld und finanzielle
wie nichtfinanzielle Anreize entgegen. Wir halten die GSW für einen der attraktivsten
Arbeitgeber in ihrem Segment.
Im GSW-Konzern existieren Pensionsverbindlichkeiten aufgrund betrieblicher Altersvorsorge
in Form von Pensionszusagen. Dafür wurden zum 31. Dezember 2016 Rückstellungen in
Höhe von EUR 2,0 Mio. gebildet. Die tatsächliche Höhe dieser Verpflichtungen ist jedoch
im Voraus nicht vollumfänglich ermittelbar und mit erheblichen Unsicherheiten verbunden,
sodass die tatsächlichen Pensionsverpflichtungen die gebildeten Pensionsrückstellungen
übersteigen können.
Zudem nehmen einige Tochtergesellschaften/Konzerngesellschaften an der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder (VBL) teil. Strukturelle Änderungen können zu einer Kündigung
durch die VBL führen und damit zu signifikanten Gegenwertforderungen. Dementsprechend
werden sämtliche Personalmaßnahmen unter Einbeziehung rechtlicher Beratung und Abstimmung
vorgenommen.
Marktrisiken können im Vermietungsmarkt entstehen, wenn sich die konjunkturelle Lage
in Deutschland eintrübt und dadurch die Marktmieten stagnieren oder zurückgehen. Weiterhin
kann es in einer stagnierenden oder schrumpfenden Wirtschaft zu erhöhter Arbeitslosigkeit
kommen, die die finanziellen Möglichkeiten von Mietern einschränkt. Darüber hinaus
könnte auch ein Rückgang der verfügbaren Nettoeinkommen - sei es aufgrund von Arbeitslosigkeit,
Abgabenerhöhungen, Steueranpassungen oder Nebenkostensteigerungen - über geringere
Neuvermietungen, niedrigere Neuvermietungsmieten und steigende Leerstände den Geschäftsverlauf
der GSW negativ beeinflussen.
Sollte sich die konjunkturelle Lage in Deutschland eintrüben, besteht die Gefahr,
dass Arbeitsplätze abgebaut werden. Dadurch könnten die regelmäßigen Einkommen der
Mieter entfallen und damit Mieten nicht mehr oder nicht pünktlich gezahlt werden.
Diesem Risiko misst das Management eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit bei. Im
Vorfeld kann dem Risiko durch einen engen Kontakt mit den Mietern und eine Früherkennung
von finanziellen Problemen begegnet werden. Wir können den Mietern dann kleinere und
günstigere Wohnungen aus dem diversifizierten Portfolio der GSW anbieten.
Zudem kann eine gesamtwirtschaftliche Konjunkturverschlechterung zu einem Rückgang
des Kaufinteresses an Immobilien führen: Sowohl in der Einzelprivatisierung als auch
im Bereich Blockverkauf bestünde dann die Gefahr, dass Investitionen von potenziellen
Käufern zurückgestellt und daher die Verkaufspläne der GSW verzögert werden.
Die GSW bilanziert ihre als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (das heißt Immobilien,
die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden)
zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value). Für die Höhe des Fair Value sind insbesondere
die Entwicklung des Immobilienmarktes insgesamt und die der regionalen Märkte sowie
die konjunkturelle Entwicklung und -in geringerem Maße - das Zinsniveau maßgeblich.
Es besteht daher das Risiko, dass bei einer negativen Entwicklung des Immobilienmarktes
oder der allgemeinen konjunkturellen Lage oder durch steigende Zinsen die von der
GSW vorgenommenen Wertansätze des Immobilienvermögens in der Konzernbilanz abgeschrieben
werden müssen.
Objektrisiken können auf Ebene des einzelnen Objekts, des Portfolios und der Lage
der Objekte entstehen.
Auf der Ebene des einzelnen Objekts handelt es sich insbesondere um Instandhaltungsversäumnisse,
Bauschäden, unzureichenden Brandschutz oder das Abwohnen der Objekte durch die Mieter.
Weiterhin könnten Risiken aus Altlasten einschließlich Kriegslasten, Bodenbeschaffenheit
und Schadstoffen im Baumaterial sowie aus etwaigen Verstößen gegen baurechtliche Anforderungen
entstehen. Auf Portfolioebene zeigen sich Risiken aus einer Konzentration in der Struktur
der Bestände, die etwa erhöhte Instandhaltungs- und Sanierungsaufwendungen und eine
erschwerte Vermietbarkeit umfassen.
Bei einer Vielzahl von Beteiligungen und einer komplexen Beteiligungsstruktur sind
eine erhöhte Transparenz und ein größerer Steuerungsaufwand nötig, um negative Auswirkungen
auf den Geschäftsverlauf des Konzerns zu vermeiden. Zudem steigt die Abhängigkeit
von handels- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Unzureichende Planung und Steuerung
sowie mangelndes Controlling der Beteiligungserlöse könnten Mindererlöse zur Folge
haben.
Zu den finanzwirtschaftlichen Risiken zählt die GSW ebenso einen verzögerten Geldfluss
bei Umsatzerlösen und Darlehensvergaben wie unvorhergesehene Ausgaben, die zu Liquiditätsengpässen
führen. Zudem könnten Schwankungen der Bewertung von Immobilien (IAS 40) durch negative
Entwicklungen des Wohnimmobilienmarktes und von Derivaten zu jährlichen erfolgswirksamen
Korrekturen führen.
Nach den erfolgreichen Refinanzierungen und Restrukturierungen der Darlehensportfolios
in den Jahren 2014 und 2015 stehen bis einschließlich 2020 keine signifikanten Verbindlichkeiten
zur Refinanzierung an.
Grundsätzlich könnten Banken jedoch nicht mehr in der Lage oder willens sein, auslaufende
Kredite zu verlängern. Es ist nicht auszuschließen, dass Refinanzierungen teurer werden
und zukünftige Vertragsverhandlungen mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Ferner bestehen in den Kreditverträgen sogenannte Financial Covenants, die bei Nichteinhaltung
zu außerordentlichen Kündigungen durch die Banken führen könnten. Bei der GSW sind
dies Finanzkennzahlen, die sich im Wesentlichen auf die Kapitaldienstfähigkeit (Debt
Service Cover Ratio - DSCR/Interest Service Cover Ratio - ISCR) sowie auf den Verschuldungsgrad
in Abhängigkeit von den Mieteinnahmen (Vervielfältiger) beziehen.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns bestehen
aus zinsbedingten Cashflow-, Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Die Unternehmensleitung
erstellt und überprüft Richtlinien zum Risikomanagement für jedes dieser Risiken.
Ausfallrisiken beziehungsweise das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, werden mittels der Verwendung von Kreditlinien und Kontrollverfahren
gesteuert. Für die GSW besteht weder bei einem einzelnen Vertragspartner noch bei
einer Gruppe von Vertragspartnern mit ähnlichen Merkmalen eine erhebliche Konzentration
des Ausfallrisikos. Das Risiko eines Liquiditätsengpasses wird täglich mittels eines
Liquiditätsplanungs-Tools überwacht. Die GSW ist weiterhin bestrebt, jederzeit über
ausreichend flüssige Mittel zur Bedienung zukünftiger Verpflichtungen zu verfügen.
Das Zinsänderungsrisiko, dem der Konzern ausgesetzt ist, entsteht hauptsächlich aus
den langfristigen finanziellen Schulden mit variablem Zinssatz und ist durch Zinsderivate
im Wesentlichen abgesichert. Wir verweisen hierzu auf unsere Angaben im Konzernanhang
ab S. 37.
Die grundlegende Veränderung steuerlicher Rahmenbedingungen kann zu Finanzrisiken
führen. Die GSW hat zum Beispiel aktive latente Steuern in Höhe von EUR 33,3 Mio.
auf Verlustvorträge gebildet. Sollte die Nutzung von Verlustvorträgen zeitlich befristet
oder sogar ganz versagt werden, würde in entsprechender Höhe ein Aufwand aus der Abschreibung
dieser aktiven latenten Steuern entstehen.
Für einige Teilgesellschaften des Konzerns sind die Betriebsprüfungen vergangener
Jahre noch nicht abgeschlossen. Es ist möglich, dass zusätzliche Steuern entrichtet
werden müssen.
Die GSW unterliegt den Regelungen zur Zinsschranke, die die steuerliche Abzugsfähigkeit
von Zinsaufwendungen im Rahmen der Einkommensermittlung beschränkt. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass in Zukunft steuerliche Belastungen aus diesen Regelungen resultieren können.
Durch eine Veränderung unserer Anteilseigner- und Organisationstruktur könnte Grunderwerbsteuer
ausgelöst werden oder steuerliche Verlustvorträge könnten untergehen.
Externes Wachstum durch Zukäufe steht derzeit aufgrund des mangelnden Angebots nicht
in unserem Fokus. Dennoch kann es zu Ankäufen in bestehenden sowie in neuen Regionen
kommen. Dabei erwarten wir Synergieeffekte und Kosteneinsparungen. Es besteht die
Möglichkeit, dass Ziele aus Zukäufen nicht vollständig, nur teilweise oder erst zu
einem späteren Zeitpunkt erreicht werden können. Die Entwicklung der zugekauften Bestände
ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig: den zu erwartenden Mieten, der möglichen
Leerstandsreduzierung, den Ausgaben für Instandsetzungsmaßnahmen, den angestrebten
Privatisierungen, den Abverkäufen nicht strategischer Einheiten sowie den Kosten des
Integrationsprozesses. Die Integration neuer Bestände erfordert eine Reorganisation
von Verwaltung, Management sowie internen Strukturen und Prozessen. Diese Faktoren
können von unseren Einschätzungen abweichen und zu einem Nichterreichen der prognostizierten
Ergebnisse oder zu erhöhten Risiken führen. Zur Minimierung dieser Risiken bedienen
wir uns externer und interner Fachkräfte sowie eines fortlaufenden Projektcontrollings.
Es ist dem Vorstand bewusst, dass ein Wachstum nicht unter allen Umständen zu verfolgen
ist.
Die Auswahl und Planung von Großinstandsetzungsmaßnahmen können zu einer falschen
Allokation von Investitionsmitteln führen. Ebenso ist es möglich, dass zusätzlich
angekaufte Einheiten den Renditeerwartungen nicht entsprechen. Dies könnte einen negativen
Einfluss auf den Geschäftsverlauf des Konzerns haben. Außerdem können unvollständige
Angaben in Due-Diligence-Berichten und -Auswertungen sowie intransparente Vergabeentscheidungen
und die Nichtbeachtung von Vergabebestimmungen (zum Beispiel bei der Inanspruchnahme
von öffentlichen Fördermitteln mit der Folge der Rückzahlung) Risiken nach sich ziehen.
Eine Zunahme von Risiken ergibt sich durch eine hohe Anzahl von Kaufverträgen und
deren Komplexität. Das erforderliche strukturierte Nachhalten und Überwachen der Verpflichtungen
erfolgt im Vertragscontrolling.
Um Risiken zu minimieren, werden im Rahmen von umfangreichen Due-Diligence-Verfahren
alle erkennbaren rechtlichen, finanziellen, sachlichen und steuerlichen Risiken vorab
identifiziert und analysiert. Hierbei lässt sich der Vorstand bereits vor dem Beginn
konkreter Verhandlungen sowohl von der internen Abteilung "Legal/Compliance" als auch
von externen Rechtsberatern renommierter Anwaltskanzleien eingehend beraten.
Entsprechende Absicherungen wie Garantien, Freistellungen, Einbehalte und Versicherungen
werden für die Sicherung von Ansprüchen eingesetzt.
Die positive Entwicklung des Immobilienportfolios wird durch die anhaltend dynamische
Marktentwicklung unterstützt. Die steigende Nachfrage nach Wohnraum vor allem in Ballungsgebieten
trägt zu einer Verringerung des Leerstands bei.
Das im Eigentum der GSW befindliche Wohnportfolio weist erhebliche Wachstumspotenziale
auf. Berlin liegt im Vergleich der deutschen Metropolregionen in der Spitzengruppe.
Unter diesen Marktgegebenheiten ist zu erwarten, dass die GSW weiterhin steigende
Mieterlöse als auch positive Bewertungsergebnisse erzielen kann.
Operativ haben wir unsere Ziele in der Vermietung und im Verkauf erreicht bzw. übertroffen.
Das Geschäftsjahr 2016 schließen wir mit einem FFO (vor Verkauf) in Höhe von EUR 125,4
Mio. ab und liegen damit deutlich über der Prognose von rund EUR 110 Mio. Ursächlich
hierfür sind ein besseres Vermietungsergebnis und niedrigere Zinskosten.
Das prognostizierte Vermietungsergebnis in Höhe von EUR 155 bis 160 Mio. (Ergebnis
aus der Wohnungsbewirtschaftung inklusive der Verwaltungskosten) wurde mit EUR 165,9
Mio. übertroffen. Die weiterhin positive Marktentwicklung führte in der Neuvermietung
zu höheren Mieten und einem niedrigeren Leerstand.
Das Verkaufsergebnis liegt mit EUR 19,4 Mio. leicht über unseren Erwartungen. Die
Nachfrage nach Wohnungseigentum privater und institutioneller Käufer ist weiterhin
hoch. 2016 haben wir genutzt, um auch portfoliostrategisch Bestände aus Core+ opportunistisch
zu verkaufen.
Im Rahmen der Darlehensrefinanzierung konnten wir unsere Finanzierungsstruktur und
unser Cashflow-Profil maßgeblich optimieren und unseren durchschnittlichen Zinssatz
weiter senken. Daher sind die laufenden Zinsaufwendungen mit EUR 36,1 Mio. im Rahmen
unserer Erwartung für 2016. Der Verschuldungsgrad (LTV) der GSW reduzierte sich aufgrund
der Bewertung auf rund 24 %.
Steigende Einkommen und ein günstiges Finanzierungsumfeld führen dazu, dass Wohnimmobilien
von Seiten privater Käufer weiterhin gefragt sind. Investoren beurteilen die guten
Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Attraktivität eines stabilen Cashflows in einem
als sicheren Hafen geltenden deutschen Markt auch für die Zukunft positiv. Die wachsende
Bevölkerung, vor allem in den Ballungsräumen, und eine gleichzeitig zu geringe Bautätigkeit
verstärken die Nachfrage zusätzlich.
Eigentumswohnungen ebenso wie Investitionsobjekte werden auch künftig im Preis steigen,
wobei die Zuwächse in den wirtschaftlich starken Regionen am höchsten ausfallen werden.
Bezüglich der Finanzmärkte ist keine signifikante Änderung der Niedrigzinspolitik
absehbar, sodass wir in unserer Planung von weiterhin niedrigen Zinsen ausgehen. Günstige
Finanzierungsbedingungen und niedrige Renditen alternativer Kapitalanlagen sollten
die Nachfrage nach Wohneigentum daher weiter beflügeln.
In unserer Planung für das Geschäftsjahr 2017 gehen wir von unveränderten rechtlichen
und steuerlichen Rahmenbedingungen aus. Mögliche Auswirkungen einer weiteren Verschärfung
der Mietpreisbremse oder andere regulatorische Eingriffe sind in der Planung nicht
berücksichtigt.
Ferner rechnen wir mit einer positiven Unternehmensfortführung, bestandsgefährdende
Risiken sehen wir derzeit nicht. Insgesamt gehen wir weiterhin von einem günstigen
Umfeld für den Prognosezeitraum 2017 aus.
Unsere Prognose basiert auf der aus den Planungsinstrumenten abgeleiteten Unternehmensplanung.
Dabei wurden die möglichen Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung angemessen
berücksichtigt. Dennoch verbleiben solche hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung,
wie sie im Risiko- und Chancenbericht dargestellt wurden. In der Planung sind zudem
die Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und zur Entwicklung des Wohnungsmarktes
eingeflossen.
Den FFO (vor Verkauf) planen wir mit rund EUR 115 bis 120 Mio. und das EBITDA mit
rund EUR 170 Mio.
Für die einzelnen Geschäftsbereiche planen wir für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt:
Im Bereich der Wohnungsbewirtschaftung wollen wir weiter auf Berlin fokussieren und
die Qualität unserer Immobilien durch Investitionen weiter verbessern. Aufgrund getätigter
und erwarteter Verkäufe wird sich das Ergebnis reduzieren. Wir erwarten ein Vermietungsergebnis
zwischen EUR 160 Mio. und EUR 165 Mio. nach Abzug der Verwaltungskosten.
Im Verkauf wird der Fokus weiter auf der Privatisierung liegen. Verkäufe aus den strategischen
Kern- und Wachstumsregionen werden situativ und opportunistisch entschieden. Insgesamt
erwarten wir ein Vertriebsergebnis von rund EUR 8 Mio.
Die Zinsaufwendungen werden aufgrund der Refinanzierung zum Ende des Geschäftsjahres
niedriger ausfallen. Wir erwarten laufende Zinsaufwendungen in Höhe von rund EUR 35
Mio. Die Loan-to-Value-Ratio sollte stabil bleiben.
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und
Aufsichtsrat der GSW Immobilien AG sowie die Vergütung der einzelnen Mitglieder von
Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Ein Vorstandsvergütungssystem der GSW Immobilien AG ist nicht in Kraft. Die Vorstände
der GSW Immobilien AG haben Anstellungsverträge bei der Konzernmutter Deutsche Wohnen
AG bzw. bei mit der Deutsche Wohnen AG verbundenen Gesellschaften und werden durch
diese vergütet. Eine weitere Vergütung auf Ebene des Teilkonzerns GSW Immobilien AG
erfolgt nicht. Die Vorstandsmitglieder erhalten für die Übernahme von Mandaten in
Konzerngesellschaften ebenfalls keine zusätzliche Vergütung.
Die Vorstände haben keine Vergütung durch die GSW Immobilien AG gewährt und gezahlt
bekommen. Die Vorstände der GSW Immobilien AG erbringen den wesentlichen Teil ihrer
Tätigkeit als Geschäftsführungsorgane für die Deutsche Wohnen AG bzw. mit ihr verbundenen
Gesellschaften und werden dort entsprechend vergütet. Für ihre Tätigkeit bei der GSW
Immobilien AG ergibt sich rechnerisch anteilig folgende Vergütung. Neben einer Grundvergütung
erhalten die Vorstände im Rahmen ihrer Anstellung bei der Deutsche Wohnen AG einen
Short-term und einen Long-term Incentive.
| Name | Lars Wittan | Dr. Kathrin Wolff | ||||
| Funktion | Vorstandsvorsitzender | Vorstandsmitglied | ||||
| Bestellung | seit 14. Januar 2014 | seit 1. Januar 2015 | ||||
|
|
2015 | 2016 | 2016 (Min) | 2016 (Max) | 2015 | 2016 |
| Festvergütung | 94 | 94 | 94 | 94 | 24 | 24 |
| Nebenleistungen | 6 | 6 | 6 | 6 | 4 | 4 |
| Summe Fest | 100 | 100 | 100 | 100 | 28 | 28 |
| Short Term Incentive | 60 | 60 | 0 | 75 | 10 | 10 |
| Long Term Incentive | 65 | 65 | 0 | 98 | 18 | 18 |
| Summe Variabel | 125 | 125 | 0 | 173 | 28 | 28 |
| Gesamtsumme | 225 | 225 | 100 | 273 | 56 | 56 |
| Name | Dr. Kathrin Wolff | |
| Funktion | Vorstandsmitglied | |
| Bestellung | seit 1. Januar 2015 | |
|
|
2016 (Min) | 2016 (Max) |
| Festvergütung | 24 | 24 |
| Nebenleistungen | 4 | 4 |
| Summe Fest | 28 | 28 |
| Short Term Incentive | 0 | 13 |
| Long Term Incentive | 0 | 27 |
| Summe Variabel | 0 | 40 |
| Gesamtsumme | 28 | 68 |
Den Vorstandsmitgliedern werden keine Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge
gewährt. Die Vorstandsmitglieder erhielten von der Gesellschaft keine Darlehen.
Pensionsverpflichtungen bestehen ausschließlich gegenüber ehemaligen Geschäftsführern
und deren Hinterbliebenen. Aus diesen erfolgen auch laufende Auszahlungen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 8.10 der Satzung wie folgt geregelt:
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche feste Grundvergütung in Höhe von
EUR 30.000,00, die jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Vorsitzende
des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, ein stellvertretender Vorsitzender erhält
das Anderthalbfache dieses Betrags als jährliche feste Grundvergütung. Aufsichtsratsmitglieder,
die einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, die mindestens einmal
im Jahr tätig geworden sind, erhalten je nach Ausschuss eine zusätzliche jährliche
feste Vergütung in Höhe von EUR 3.500,00 bzw. im Falle des Ausschussvorsitzenden EUR
7.000,00, die jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Für die Mitgliedschaft
und den Vorsitz im Nominierungsausschuss wird keine Vergütung gezahlt. Aufsichtsratsmitglieder,
die dem Aufsichtsrat bzw. einem Ausschuss des Aufsichtsrats nur während eines Teils
des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für dieses Geschäftsjahr eine entsprechende
zeitanteilige Vergütung.
Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die durch die Ausübung
ihres Amts entstehenden angemessenen Auslagen. Die auf ihre Vergütung entfallende
Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats
berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen
und sie dieses Recht ausüben.
Die Aufsichtsratsvergütungen betragen für das Geschäftsjahr TEUR 209,0 (Vorjahreswert
entsprechend der höheren Anzahl von Aufsichtsratsmitgliedern: TEUR 283,4) netto ohne
Umsatzsteuer. Herr Zahn erhält netto TEUR 63,5, Herr Grosse erhält netto TEUR 48,5,
Frau Kistermann-Christophe und Herr Sonnberg erhalten jeweils netto TEUR 30,0 und
Herr Ullrich TEUR 37.
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden von der Gesellschaft keine Darlehen gewährt.
Für sämtliche nach § 315 Abs. 4 HGB erforderlichen Angaben verweisen wir auf das Kapitel
Eigenkapital des Konzernanhangs der GSW Immobilien AG.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder, bestimmt ihre Zahl und beruft sie
ab. Für Änderungen der Satzung ist die Hauptversammlung zuständig. Zur Satzungsänderung
reicht die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals,
es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. Der Aufsichtsrat ist
befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Ein
Beschluss über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft bedarf der Zustimmung aller
bei der Beschlussfassung abgegebenen Stimmen.
Am 31. Dezember 2016 bestanden folgende Befugnisse zur Aktienausgabe oder Rückerwerb:
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 27.
Juni 2017 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 17.000.000 neuen
auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmals um insgesamt bis zu EUR 17.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012).
Den Aktionären ist im Rahmen des genehmigten Kapitals grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch nach näherer Maßgabe der Satzung ermächtigt,
das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für bestimmte Fälle
auszuschließen.
Der Vorstand ist mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2013 ermächtigt,
bis zum 17. Juni 2018 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder
auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte
und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht oder
Wandlungspflicht oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung
im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 350.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw.
Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt
bis zu 7.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GSW Immobilien AG
mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 7.500.000,00
(Bedingtes Kapital 2013) zu gewähren. Durch die Wandlung der Wandelschuldverschreibung
am 23. Dezember 2013 und die daraufhin erfolgte Lieferung von 6.150.646 jungen GSW-Aktien
wurde ein Teil des Bedingten Kapitals 2013 in Höhe von EUR 1.098.015,00 verbraucht.
Damit beträgt das Bedingte Kapital 2013 per 31. Dezember 2016 EUR 6.401.985,00.
Die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien ergeben sich aus §§ 71 ff. AktG. Die Ermächtigung
der Gesellschaft durch die Hauptversammlung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien
bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben endete am 17. März 2016.
Im Falle eines Kontrollwechsels im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot werden
keine bestehenden Vereinbarungen aus Unternehmensverträgen der GSW berührt. Wesentliche
wirtschaftliche Folgen würden sich aus Change of Control-Klauseln in Darlehensverträgen
nicht ergeben.
Entschädigungsvereinbarungen mit dem Vorstand oder Arbeitnehmern im Falle von Übernahmeangeboten
bestehen nicht. Für die Vereinbarungen zur vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit von
Vorstandsmitgliedern wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.
Mitglieder des Vorstands werden laut § 84 und § 85 AktG bestellt und abberufen. Der
Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre. Eine erneute Bestellung
oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß
§ 119 Abs. 1 Ziffer 5 AktG beschließt die Hauptversammlung über Änderungen der Satzung.
Die Angaben nach § 289a HGB (Erklärung zur Unternehmensführung) sind auf unserer Internetseite
www.gsw.ag veröffentlicht.
Berlin, den 24. Februar 2017
| Lars Wittan | Dr. Kathrin Wolff |
| Vorstandsvorsitzender | Vorstand |
| TEUR | Ziffer | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | D.1 | 5.481.472 | 4.336.521 |
| Sachanlagen | D.3 | 11.626 | 10.480 |
| Immaterielle Vermögenswerte |
|
49 | 26 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | D.5 | 73.200 | 58.500 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
|
7.289 | 9.744 |
| Aktive latente Steuern | D.15 | 2 | 3 |
| Langfristige Vermögenswerte |
|
5.573.638 | 4.415.274 |
| Vorräte |
|
32 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
5.889 | 3.557 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | D.5 | 484.870 | 280.693 |
| Forderungen aus Ertragsteuern |
|
539 | 1.026 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
|
553 | 3.217 |
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte |
|
5.114 | 125 |
| Zahlungsmittel | D.7 | 5.570 | 121.910 |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte |
|
12.434 | 85.933 |
| Kurzfristige Vermögenswerte |
|
515.000 | 496.461 |
| Aktiva |
|
6.088.638 | 4.911.736 |
| TEUR | Ziffer | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
| Auf die Aktionäre der GSW Immobilien AG entfallendes Eigenkapital |
|
|
|
| Gezeichnetes Kapital |
|
56.677 | 56.677 |
| Kapitalrücklage |
|
489.208 | 489.208 |
| Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis |
|
-5.747 | -7.896 |
| Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital |
|
2.858.362 | 2.039.625 |
|
|
|
3.398.500 | 2.577.614 |
| Nicht beherrschende Anteile |
|
1.585 | 1.075 |
| Eigenkapital | D.8 | 3.400.085 | 2.578.689 |
| Finanzverbindlichkeiten | D.9 | 1.693.769 | 1.681.712 |
| Pensionsverpflichtungen | D.10 | 2.047 | 2.158 |
| Sonstige Rückstellungen | D.13 | 1.955 | 1.970 |
| Derivative Finanzinstrumente | D.6 | 13.814 | 16.061 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
|
18.621 | 27.398 |
| Passive latente Steuern | D.15 | 779.149 | 409.706 |
| Langfristige Verbindlichkeiten |
|
2.509.355 | 2.139.004 |
| Finanzverbindlichkeiten | D.9 | 21.332 | 25.949 |
| Sonstige Rückstellungen | D.13 | 1.373 | 5.713 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
|
44.182 | 36.769 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen | D.12 | 86.668 | 98.947 |
| Steuerschulden | D.14 | 15.276 | 17.047 |
| Derivative Finanzinstrumente | D.6 | 4.729 | 5.664 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
|
4.646 | 2.833 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten |
|
992 | 1.120 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten |
|
179.198 | 194.043 |
| Passiva |
|
6.088.638 | 4.911.736 |
| TEUR | Ziffer | 2016 | 2015 |
| Einnahmen aus der Wohnungsbewirtschaftung | E.1 | 227.415 | 234.649 |
| Aufwendungen aus der Wohnungsbewirtschaftung | E.2 | -38.810 | -43.356 |
| Ergebnis aus der Wohnungsbewirtschaftung | 188.605 | 191.292 | |
| Verkaufserlöse | 133.413 | 451.779 | |
| Verkaufskosten | -7.108 | -9.978 | |
| Buchwertabgang | -106.897 | -414.556 | |
| Ergebnis aus Verkauf | E.3 | 19.409 | 27.245 |
| Verwaltungskosten | E.4 | -22.652 | -40.540 |
| Sonstige Aufwendungen | E.5 | -250 | -229 |
| Sonstige Erträge | E.6 | 3.058 | 2.454 |
| Zwischenergebnis |
|
188.169 | 180.222 |
| Ergebnis aus der Neubewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | D.1 | 1.130.234 | 808.778 |
| Abschreibungen |
|
-72 | -146 |
| Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) |
|
1.318.331 | 988.854 |
| Finanzerträge |
|
3.521 | 970 |
| Ergebnis aus der Marktwertanpassung derivativer Finanzinstrumente |
|
-5.866 | -19.746 |
| Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen |
|
28 | 746 |
| Finanzaufwendungen | E.7 | -30.942 | -65.663 |
| Ergebnis vor Steuern |
|
1.285.072 | 905.162 |
| Ertragsteuern | E.8 | -377.992 | -274.074 |
| Periodenergebnis |
|
907.080 | 631.088 |
| Davon entfallen auf: |
|
|
|
| Aktionäre der GSW Immobilien AG |
|
906.586 | 630.719 |
| Nicht beherrschende Anteile |
|
495 | 369 |
| TEUR | 2016 | 2015 |
| Periodenergebnis | 907.080 | 631.088 |
| Sonstiges Ergebnis | 2.165 | 16.221 |
| Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam werden | 3 | -296 |
| Zeitwertbewertung von eigengenutzten Immobilien | 0 | -438 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Pensionszusagen | 5 | 13 |
| Steuerlatenzen | -2 | 128 |
| Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam werden | 2.162 | 16.517 |
| Zeitwertanpassung von Derivaten in Cash flow hedges | 3.096 | 23.655 |
| Zeitwertänderung der Zinsderivate in Cash flow hedges | 0 | 3.825 |
| Erfolgswirksame Reklassifikation von Zinsderivaten | 3.096 | 19.831 |
| Steuerlatenzen | -934 | -7.138 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 909.245 | 647.309 |
| davon entfallen auf: |
|
|
| Aktionäre der GSW Immobilien AG | 908.735 | 646.912 |
| Nicht beherrschende Anteile | 510 | 396 |
| Kumuliertes sonstiges Eigenkapital | ||||||
| TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Erwirtschaftetes Konzern- eigenkapital |
Neubewertungs- rücklage aus der Zeitwert- bewertung von eigengenutzten Immobilien |
Neubewertungs- rücklage für versicherungs- mathematische Gewinn/Verluste aus Pensionszusagen |
Kumulierte Zeitwert- anpassung von Derivaten in Cash flow hedges |
| Stand zum 1. Januar 2015 | 56.677 | 489.208 | 1.487.948 | 306 | - 442 | - 23.953 |
| Konzerngesamtergebnis |
|
|
630.719 | - 306 | 9 | 16.490 |
| Umgliederung Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklagen |
|
|
306 |
|
|
|
| Dividendenausschüttung |
|
|
- 79.348 |
|
|
|
| Stand zum 31. Dezember 2015 | 56.677 | 489.208 | 2.039.625 | 0 | - 432 | - 7.464 |
| Stand zum 1. Januar 2016 | 56.677 | 489.208 | 2.039.625 | 0 | - 432 | - 7.464 |
| Konzerngesamtergebnis |
|
|
906.586 |
|
3 | 2.146 |
| Dividendenausschüttung |
|
|
- 87.849 |
|
|
|
| Stand zum 31. Dezember 2016 | 56.677 | 489.208 | 2.858.362 | 0 | - 429 | - 5.318 |
|
|
Kumuliertes sonstiges Eigenkapital |
|
|
|
| TEUR | Summe kumuliertes sonstiges Eigenkapital | Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital |
Anteile anderer Gesellschafter | Konzern- eigenkapital |
| Stand zum 1. Januar 2015 | - 24.089 | 2.009.744 | 678 | 2.010.422 |
| Konzerngesamtergebnis | 16.193 | 646.912 | 396 | 647.309 |
| Umgliederung Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklagen | 0 | 306 |
|
|
| Dividendenausschüttung | 0 | - 79.348 |
|
- 79.348 |
| Stand zum 31. Dezember 2015 | - 7.896 | 2.577.614 | 1.075 | 2.578.689 |
| Stand zum 1. Januar 2016 | - 7.896 | 2.577.614 | 1.075 | 2.578.689 |
| Konzerngesamtergebnis | 2.150 | 908.735 | 510 | 909.245 |
| Dividendenausschüttung | 0 | - 87.849 |
|
- 87.849 |
| Stand zum 31. Dezember 2016 | - 5.747 | 3.398.500 | 1.585 | 3.400.085 |
| TEUR | 01.01.-31.12.2016 | 01.01.-31.12.2015 |
| Konzernjahresüberschuss | 907.080 | 631.088 |
| Eliminierung der laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag | 377.992 | 274.074 |
| Eliminierung des Finanzergebnisses | 33.259 | 83.692 |
| Ergebnis aus der Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | -1.130.234 | -808.778 |
| Ergebnis aus der Veräußerung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (ohne Verkaufskosten) | -26.516 | -37.223 |
| Veränderung der Vorräte, Forderungen und übrige Aktiva | 1.515 | 1.258 |
| Veränderung der Rückstellungen | -8.028 | -11.083 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten | 5.525 | -2.049 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen | -2.962 | 526 |
| Operativer Cashflow | 157.631 | 131.506 |
| Gezahlte/erhaltene Steuern | -9.622 | -5.806 |
| Gezahlte Zinsen | -33.187 | -43.659 |
| Erhaltene Zinsen | 3.521 | 970 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 118.342 | 83.010 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 129.215 | 457.464 |
| Auszahlungen für Investitionen und den Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | -48.838 | -29.651 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Gesellschaften abzüglich abgegebener flüssiger Mittel | 0 | 8 |
| Übernommene Zahlungsmittel aus Unternehmenserwerben | 6.198 | 0 |
| Veränderung der Forderung aus Cash-Pooling | -204.670 | -278.676 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -118.094 | 149.145 |
| Gezahlte Dividenden | -87.849 | -79.356 |
| Veränderung der Verbindlichkeit aus Cash-Pooling | -10.197 | 93.828 |
| Auszahlungen aus der Ausgabe von Darlehen an verbundene Unternehmen | -14.700 | -58.500 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Bankverbindlichkeiten | -42.942 | -156.781 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankkrediten | 45.728 | 36.762 |
| Auszahlungen für Vorfälligkeitsentschädigungen | -6.627 | -33.069 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -116.587 | -197.117 |
| Flüssige Mittel am Anfang der Periode | 121.910 | 86.872 |
| Zahlungswirksame Veränderungen der flüssigen Mittel | -116.340 | 35.038 |
| Flüssige Mittel am Ende der Periode | 5.570 | 121.910 |
Der Konzernabschluss der GSW Immobilien AG (GSW) zum 31. Dezember 2016 wurde am 24.
Februar 2017 durch den Vorstand aufgestellt. Der Aufsichtsrat wird voraussichtlich
den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 06. März 2017 billigen.
Die GSW ist eine börsennotierte Immobilienaktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, Mecklenburgische
Str. 57, 14197 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg
unter HRB 125788 B. Die Aktie der GSW (WKN GSW111) ist im General Standard der Deutsche
Börse AG gelistet. Die Geschäftstätigkeit der GSW liegt im Wesentlichen in der Bewirtschaftung
des eigenen Immobilienbestandes.
Seit dem 27. November 2013 ist die GSW Immobilien AG im Mehrheitsbesitz der Deutsche
Wohnen AG, Frankfurt. Die GSW wird seitdem in den Konzernabschluss der Deutsche Wohnen
AG einbezogen. Seit 2014 besteht ein Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen
AG als herrschendem Unternehmen.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist,
werden die Werte auf Tausend Euro (TEUR) oder Millionen Euro (Mio. EUR) gerundet.
Aus rechentechnischen Gründen können bei Tabellen und Verweisen Rundungsdifferenzen
zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten.
Der Konzernabschluss der GSW und ihrer Tochterunternehmen wurde in Übereinstimmung
mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den ergänzend nach §315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften
aufgestellt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung fortgeführter
Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind insbesondere die als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien und derivativen Finanzinstrumente, welche zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der GSW und ihrer Tochterunternehmen zum
31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden
unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag
aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Mit Ausnahme der Anwendung neuer und überarbeiteter Standards und Interpretationen
im abgelaufenen Geschäftsjahr werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 unverändert fortgeführt.
Erstmalige Anwendung neuer Standards im Geschäftsjahr 2016:
Die GSW hatte erstmals den geänderten IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" anzuwenden,
bei dem ein Wahlrecht zur Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionszusagen,
an denen sich Arbeitnehmer beteiligen, ergänzt worden ist. Auswirkungen für die GSW
ergeben sich daraus nicht.
Die IASB Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" hinsichtlich der Ausübung
von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wurden ebenfalls erstmalig angewandt
und haben zu keinen Auswirkungen auf den Abschluss der GSW geführt.
Des Weiteren wurden erstmalig die Änderungen am IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen",
die die Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit
entsprechend der Regelungen des IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüssen" regeln angewandt.
Auswirkungen für die GSW ergeben sich daraus nicht.
Zudem wurden erstmalig die Änderungsstandards aus den Jahren 2013 und 2014 angewendet,
die ebenfalls zu keinen Auswirkungen für den Konzernabschluß der GSW geführt haben.
Darüber hinaus haben sich im Geschäftsjahr 2016 keine Änderungen aus erstmalig anzuwendenden
IFRS-Standards oder IFRIC-Interpretationen ergeben, die wesentliche Auswirkungen auf
den Konzernabschluss haben.
Noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards:
Nachfolgend werden bereits veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende
IFRS-Standards dargestellt, die bereits in EU-Recht übernommen wurden:
Im Mai 2014 hat der IASB mit dem IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen" einen
neuen Standard zur Umsatzrealisierung veröffentlicht. Demnach werden Umsatzerlöse
dann realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und
Dienstleistungen erhält. Weiterhin wird der Umsatz mit dem Betrag der Gegenleistung
bewertet, den das Unternehmen erwartet zu erhalten. Der IFRS 15 wird unter anderem
die Inhalte des IAS 18 und des IAS 11 ersetzen und sieht zudem umfangreiche neue Angabevorschriften
vor. Die Erstanwendung wurde auf den 1. Januar 2018 verschoben. Die Ergebnisse einer
ersten Analyse für den GSW Konzern ergaben aufgrund der prinzipiell kurzfristig kündbaren
Standardmietverträge sowie nicht zurechenbarer Vertragskosten keine wesentlichen Auswirkungen
auf die Ertragslage.
Im Juli 2014 hat der IASB die endgültige Version des IFRS 9 "Finanzinstrumente" veröffentlicht.
Der neue Standard ist zwingend ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden und löst den IAS 39
ab. Die Neuregelungen umfassen im Wesentlichen eine klare Klassifikation von Finanzinstrumenten
in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell sowie die Bilanzierung bereits erwarteter Verluste
auf Vermögenswerte. Weiterhin wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ("Hedge
Accounting") neu geregelt. Diese orientiert sich zukünftig an der Risikosteuerung
des Unternehmens. Die bisherigen Effektivitätsbänder von 80 % bis 125 % werden durch
quantitative und qualitative Nachweise ersetzt. Die GSW analysiert derzeit die Auswirkungen
auf die Bilanzierung der Finanzinstrumente, wobei erste vorläufige Ergebnisse zeigen,
dass die Erstanwendung des IFRS 9 keine wesentlichen Auswirkungen für den GSW Konzern
haben wird.
Zudem wurden in 2013 und 2014 verschiedene Änderungsstandards veröffentlicht. Diese
umfassen unter anderem Klarstellungen und Erleichterungen zur Verbesserung der Anhangangaben
unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit. Die Änderungsstandards sind für Berichtsperioden
ab 1. Januar 2016 anzuwenden. Die GSW erwartet daraus keine wesentlichen Änderungen.
Im Januar 2016 hat der IASB Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" veröffentlicht.
Die Änderungen regeln, dass Unternehmen erweiterte Angaben zu Finanzierungstätigkeiten
bereitzustellen haben. Die Erstanwendung erfolgt ab dem 1. Januar 2017. Die GSW analysiert
derzeit mögliche Auswirkungen.
Die folgenden IFRS Standards, sind noch nicht in EU-Recht übernommen und somit nicht
anzuwenden:
Im Januar 2016 hat der IASB Änderungen zum IAS 12 "Ertragsteuern" veröffentlicht,
die insbesondere den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste aus
der Zeitwertbilanzierung von Vermögenswerten klarstellen sollen. Die Erstanwendung
ist ab dem 1. Januar 2017 geplant. Die GSW analysiert derzeit mögliche Auswirkungen.
Im Januar 2016 hat der IASB den neuen Standard zur Leasingbilanzierung IFRS 16 veröffentlicht.
Demnach werden zukünftig alle Leasingverhältnisse in Form von abzuschreibenden Nutzungsrechten
und Leasingverbindlichkeiten bilanziell erfasst. Der Standard ist verpflichtend ab
dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Die GSW hat eine Analyse zu möglichen Auswirkungen
begonnen und es liegen derzeit noch keine Ergebnisse vor.
Im Juni 2016 hat der IASB Änderungen an IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" verlautbart,
die sich mit Fragestellungen zur Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit
Barausgleich beschäftigen und hier insbesondere die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
aus den entsprechenden Verpflichtungen betreffen. Die Erstanwendung ist ab dem 1.
Januar 2018 geplant. Die GSW analysiert derzeit mögliche Auswirkungen.
Im Dezember 2016 hat der IASB Änderungen an IAS 40 "Als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien" veröffentlicht. Die Änderungen stellen klar, dass der Standard mögliche
Beispiele einer bestimmten Nutzungsänderung und der daraus resultierenden Übertragung
in bzw. aus den IAS 40 Kategorie aufführt und diese nicht abschließend zu verstehen
sind. Die Änderung ist ab 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden. Die GSW erwartet
aus der Änderung keine wesentlichen Auswirkungen.
Ferner wurden im Dezember 2016 Änderungen zu IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der IFRS",
IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen" und IAS 28 "Anteile an assoziierten
Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" in Form eines Sammel-Änderungsstandards
veröffentlicht. Die Änderungen betreffen insbesondere Klarstellungen, die hinsichtlich
IFRS 12 ab 1. Januar 2017 und für die übrigen Änderungen ab 1. Januar 2018 verpflichtend
anzuwenden sind. Die GSW analysiert derzeit mögliche Auswirkungen.
Der IASB und das IFRS IC haben im Berichtsjahr keine weiteren Verlautbarungen und
Änderungen von Standards veröffentlicht, die einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss
haben werden.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen
und Annahmen vom Management gemacht, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen
Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie den Ausweis von Eventualschulden
auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten
jedoch Ergebnisse entstehen, die in der Zukunft zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts
oder des Ausweises der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung
folgende Ermessensentscheidungen, die die Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen,
getroffen. Sofern Angaben zu Ermessensentscheidungen im Rahmen von Einzelvorschriften
anzugeben sind, wurde eine Erläuterung bei den entsprechenden Posten vorgenommen.
Der Konzern hat Leasingverträge zur Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien abgeschlossen. Dabei wurde anhand einer Analyse der Vertragsbedingungen
festgestellt, dass alle mit dem Eigentum dieser im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen
vermieteten Immobilien verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken im Konzern verbleiben,
der diese Verträge demnach als Operating-Leasingverhältnisse bilanziert.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen
von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass
innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von
Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurde zum
30. Juni 2016 und zum 31. Dezember 2016 anhand von Portfoliobewertungen intern ermittelt
und extern bestätigt. Die Immobilien werden in Abhängigkeit ihrer Lage und der Objektqualität
in Cluster eingeteilt. Auf Basis dieser Cluster werden im Wesentlichen Annahmen über
die Entwicklung der Mieten, Leerstände und Instandhaltungskosten als auch der Diskontierungszinssätze
getroffen. Diese Bewertungsannahmen unterliegen aufgrund der langfristigen Ausrichtung
Unsicherheiten, die in Zukunft zu positiven, aber auch negativen Wertveränderungen
führen können. Die Buchwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und der
zur Veräußerung gehaltenen Immobilien betragen EUR 5,5 Mrd. (Vorjahr: EUR 4,4 Mrd.).
Für weitere Informationen siehe Anhangangabe D.1 "Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien".
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
sowie die Bewertung der damit in Zusammenhang bilanzierten Pensionsverpflichtungen
wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische
Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn-
und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend
der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen
Unsicherheiten. Die Pensionsverpflichtungen betragen zum 31. Dezember 2016 EUR 2,0
Mio. (Vorjahr: EUR 2,2 Mio.). Für weitere Informationen siehe Anhangangabe D.10 "Pensionsverpflichtungen".
Die Bilanzierung latenter Steuern erfordert insbesondere Einschätzungen zur Umkehrung
temporärer Differenzen sowie der Nutzung aktiver Steuerabgrenzungen aus Verlustvorträgen.
Hinsichtlich der zugrundeliegenden Annahmen bestehen Unsicherheiten. Die Steuerlatenzen
betragen zum 31. Dezember 2016 aktivisch EUR 0 Mio. (Vorjahr EUR 0 Mio.) und passivisch
EUR 779 Mio. (Vorjahr EUR 410 Mio.). Für weitere Informationen siehe Anhangangabe
D.15 "Latente Steuern".
Der Konzernabschluss umfasst die GSW Immobilien AG und die von ihr beherrschten Tochtergesellschaften
ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschungsmöglichkeit
erlangt. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch
das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Zusammensetzung der GSW ergibt sich
aus der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung des Anteilsbesitzes.
In 2016 wurden insgesamt 17 (Vorjahr 16) Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung
in den Konzernabschluss einbezogen (Anlage 1).
Die GSW hat am 1. Januar 2016 die FACILITA Berlin GmbH, Berlin, an der der Konzern
zum 31. Dezember 2015 noch 49 % der Stimmrechte hielt, zu 100 % übernommen. Diese
Gesellschaft wird seit dem 1. Januar 2016 vollkonsolidiert, sodass die Ergebnisse
seit dem 1. Januar 2016 im Periodenergebnis der GSW enthalten sind. Die FACILITA Berlin
GmbH, Berlin, erbringt Dienstleistungen in Berlin hauptsächlich für Konzerngesellschaften
der GSW.
Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt setzten sich Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte
und Schulden der FACILITA Berlin GmbH wie folgt zusammen:
|
|
EUR Mio. |
| Vermögenswerte |
|
| Sachanlagen | 0,1 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 0,5 |
| Liquide Mittel | 6,2 |
|
|
6,8 |
| Schulden |
|
| Steuerschulden | -0,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten | -2,7 |
|
|
-3,4 |
| Nettovermögen | 3,4 |
Die Ermittlung der Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden ist abgeschlossen und
es wurden keine wesentlichen Wertänderungen seit der Erstkonsolidierung identifiziert.
Bei den übernommenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten
entspricht der beizulegende Zeitwert im Wesentlichen dem Buchwert. Es handelt sich
hauptsächlich um Forderungen gegen Konzerngesellschaften, denen in gleicher Höhe Verbindlichkeiten
dieser Konzerngesellschaften gegenüberstehen.
Der Kaufpreis für die Anteile an der FACILITA betrug TEUR 51. Dieser entspricht nicht
dem beizulegenden Zeitwert, sondern resultiert aus dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis
für einen eventuellen Rückerwerb. Unter Berücksichtigung der zum 31. Dezember 2015
als Joint Venture bilanzierten Beteiligung von 49 % in Höhe von EUR 1,7 Mio. ergibt
sich ein Ertrag in Höhe von EUR 1,8 Mio., der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in der Position "Sonstige Erträge" enthalten ist.
Unter Berücksichtigung der übernommenen liquiden Mittel von EUR 6,2 Mio. ergibt sich
in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Investitionstätigkeit eine Einzahlung
in der Position "Übernommene Zahlungsmittel aus Unternehmenserwerben" in Höhe von
EUR 6,2 Mio.
Seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt betrugen die in den Konzernabschluss der GSW
einbezogenen Umsatzerlöse der Gesellschaft EUR 14,9 Mio. und das Ergebnis vor Steuern
(EBT) EUR 1,0 Mio. Da es sich bei den Umsatzerlösen der Gesellschaft im Wesentlichen
um innerkonzernliche Leistungen innerhalb des GSW Konzerns handelt, sind diese konsolidiert.
Bei diesem Unternehmenszusammenschluss sind keine wesentlichen Transaktionskosten
entstanden.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des
Mutterunternehmens. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt ab
dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschungsmöglichkeit erlangt, vollkonsolidiert.
Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschungsmöglichkeit
durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten
im Rahmen von Unternehmens- und Geschäftserwerben werden mit dem Zeitwert der erworbenen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Ein aus der
Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert
ausgewiesen. Negative Unterschiedsbeträge werden nach entsprechender Prüfung erfolgswirksam
erfasst. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, ab dem der Konzern die Möglichkeit
hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Tochterunternehmens zu beeinflussen, den schwankenden
Renditen des Engagements ausgesetzt ist und die Verfügungsgewalt zur Beeinflussung
dieser hat. Unterschiedsbeträge aus Verkäufen und Käufen von Anteilen nicht beherrschender
Anteilseigner werden innerhalb des Eigenkapitals verrechnet.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste
aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind,
werden in voller Höhe eliminiert.
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen werden gemäß IAS 28 nach der
Equity-Methode konsolidiert. Dabei erfolgt die Erstbilanzierung der Beteiligung zu
den Anschaffungskosten. Bei der Folgekonsolidierung wird der Buchwertansatz dann durch
die anteiligen Eigenkapitalveränderungen bei dem assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen
fortgeschrieben.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens
dar, der nicht den Anteilseignern des Mutterunternehmens des Konzerns zuzurechnen
ist. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden
Anteil am identifizierten Nettovermögendes erworbenen Unternehmens bewertet. Nicht
beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung
und Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb
des Eigenkapitals, getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden
Eigenkapital.
Die GSW AG verfügt am Stichtag über 16 Tochterunternehmen (Vorjahr 15). Bei diesen
Tochterunternehmen bestehen keine Beschränkungen beim Zugriff auf die Vermögenswerte
und Schulden.
An einigen Tochterunternehmen bestehen nicht beherrschende Minderheitsanteile, die
in Summe als unwesentlich angesehen werden. Für diese werden im Konzernabschluss nicht
beherrschende Anteile im Eigenkapital ausgewiesen. Wesentliche Ausschüttungen wurden
im Berichtsjahr an nicht beherrschende Anteilseigner nicht ausgezahlt.
Die GSW ist am Stichtag an zwei Gemeinschafts- und einem assoziierten Unternehmen
beteiligt. Diese Unternehmen stehen unter gemeinschaftlicher Führung mit einem externen
Partnerunternehmen. Die Beteiligungen werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Die Gemeinschaftsunternehmen werden derzeit als unwesentlich angesehen. Im Geschäftsjahr
2016 haben diese insgesamt ein Jahresergebnis von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,7 Mio.)
erzielt und werden zu einem Buchwert von insgesamt EUR 2,6 Mio. (EUR 4,2 Mio.) bilanziert.
Aus der At-Equity-Bewertung der Gemeinschaftsunternehmen resultiert ein Bewertungsgewinn
von EUR 0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.).
Es bestehen keine maßgeblichen finanziellen Verpflichtungen oder Garantien/Bürgschaften
der GSW gegenüber den Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen.
Bei vier Fondsgesellschaften ("Modernisierungsfonds") bestehen noch Modernisierungs-
und Bauleistungsverpflichtungen gegenüber den Fonds-Kommanditisten, für die die GSW
Rückstellungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) gebildet hat. Die
Fondsgesellschaften befinden sich in Liquidation.
Das Gesamtrisiko der GSW aus den Anteilen an nichtkonsolidierten Unternehmen ergibt
sich aus den verbleibenden Bauleistungsverpflichtungen der Modernisierungsfonds.
Die Buchwerte der nichtkonsolidierten Unternehmen betragen zum 31. Dezember 2016 EUR
0 (Vorjahr: EUR 0 Mio.).
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall
zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts
eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung
des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in
dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt,
entweder auf dem:
| ― |
Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder |
| ― |
vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, |
erfolgt.
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der
beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der
Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die
Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer
in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht
sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung
stehen. Dabei ist die Verwendung beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene
nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder
im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie
eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
| ― |
Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise |
| ― |
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist |
| ― |
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist |
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst
werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie
stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend
auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von
Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten und nicht selbst genutzt
oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten werden. Zu
den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gehören Grundstücke mit Wohn- und
Geschäftsbauten, unbebaute Grundstücke und Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden beim erstmaligen Ansatz mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bewertet. Nach erstmaligem
Ansatz werden die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu ihrem beizulegenden
Zeitwert (auch Fair Value genannt) bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Anpassung
werden als Ertrag oder Aufwand im Konzernergebnis erfasst.
Zum 31. Dezember 2016 sowie 30. Juni 2016 und 31. Dezember 2015 erfolgte eine interne
Bewertung für die Wohn- und Geschäftsbauten. Parallel wurde der Bestand durch CB Richard
Ellis GmbH, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2016 sowie 30. Juni 2016 und 31. Dezember
2015 bewertet und im Gesamtwert bestätigt. Die Wertabweichung für die einzelne Immobilie
ist grundsätzlich nicht größer als +/- 10%, sofern eine absolute Wesentlichkeitsgrenze
von TEUR +/- 250 überstiegen wird. Im Gesamtergebnis weicht CB Richard Ellis um rund
-0,1% (Vorjahr: -1,5%) von der internen Bewertung ab.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie veräußert oder
wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen
bei ihrem Abgang erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem
Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden im Jahr der Stilllegung
oder der Veräußerung erfasst.
Immobilien werden aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
übertragen, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt, die durch den Beginn der Selbstnutzung
oder den Beginn der Entwicklung mit der Absicht des Verkaufs belegt wird.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter
planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche
Anschaffungskosten werden angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass der Deutsche
Wohnen ein mit der Sachanlage verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen
wird.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der
Vermögenswerte zugrunde. Die Nutzungsdauer für Gebäude beträgt 50 Jahre. Für das bewegliche
Anlagevermögen betragen die Nutzungsdauern vier bis zehn Jahre.
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren
dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag
übersteigt.
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren
Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet
wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste
werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt
und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst.
Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden
am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Fremdkapitalzinsen werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Aus der Anwendung von IAS 23 ergeben sich keine Auswirkungen, da die relevanten Vermögenswerte
(Immobilien) bereits zum Zeitwert angesetzt werden.
Die nichtfinanziellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Sachanlagen, immaterielle
Vermögenswerte und Vorräte. Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte
vor, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts
vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge
aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden
Einheit abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für
jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt
keine Cashflows, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder
anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts
seinen erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen
erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Für Vermögenswerte wird zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger
besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern
eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand
wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands
eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren
Betrags herangezogen wurden. Ist dies der Fall, so wird der Buchwert des Vermögenswerts
auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Dieser Betrag darf jedoch nicht den Buchwert
übersteigen, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde,
wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst
worden wäre. Eine Wertaufholung wird im Periodenergebnis erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden von der GSW entweder
| ― |
als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, |
| ― |
als Kredite und Forderungen, |
| ― |
als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen oder |
| ― |
als derivative Finanzinstrumente, die die Voraussetzungen eines effektiven Sicherungsgeschäfts erfüllen, |
klassifiziert.
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden
Zeitwert bewertet. Im Falle von anderen Finanzinvestitionen als solchen, die als erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionskosten
berücksichtigt, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind. Die Designation
der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen
Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende
des Geschäftsjahres vorgenommen.
Finanzanlagen sowie Wertpapiere werden der Kategorie "Als zur Veräußerung verfügbar"
(AfS - Available for Sale) zugeordnet und grundsätzlich zu Zeitwerten bilanziert.
Die Bilanzierung erfolgt jedoch zu Anschaffungskosten, sofern der Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten
nicht bzw. nicht verlässlich zu bestimmen ist.
In der GSW werden, über die derivativen Finanzinstrumente mit und ohne Sicherungszusammenhang
hinaus, bislang keine zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und
bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen bilanziert.
Die in der Konzernbilanz der GSW-Gruppe erfassten Forderungen und sonstigen Vermögenswerte
werden der Kategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet. Kredite und Forderungen
sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen,
die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden
die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der
Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste
werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder
wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.
Die Wertminderung auf die Forderungen aus Vermietung wird in Abhängigkeit von der
Überfälligkeit der Forderungen vorgenommen. Für die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte
werden angemessene einzelfallbezogene Wertberichtigungen vorgenommen.
Die Zinssicherungsgeschäfte werden zum beizulegenden Zeitwert auf Basis marktbasierter
Bewertungsmodelle bilanziert.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder
ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn
die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert ausgelaufen
sind.
Die Vorräte umfassen zum Verkauf bestimmte Grundstücke und Gebäude und andere Vorräte.
Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude werden im Rahmen des gewöhnlichen
Geschäftsverlaufs veräußert, sodass dieser einen Zeitraum von zwölf Monaten übersteigen
kann.
Die Zugangsbewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Zum Bilanzstichtag
erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten
und Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen
Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung
und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Zahlungsmittel in der Konzernbilanz umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben.
Die GSW Gruppe bilanziert als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und damit verbundene
Finanzverbindlichkeiten als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, wenn zum Bilanzstichtag
notarielle Kaufverträge vorliegen, aber der Eigentumsübergang später erfolgt. Die
Bewertung von zu Veräußerung gehaltenen Immobilien erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 werden von der GSW entweder
| ― |
als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, |
| ― |
als finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder |
| ― |
als derivative finanzielle Verbindlichkeiten, klassifiziert. |
Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich
der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der
erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam
erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Die
Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert
bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden sie unter Anwendung der Effektivzinsmethode
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam
erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit
zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende
finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben
Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder
werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird
ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen
Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen
den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst.
Rückstellungen für Pensions- und ähnliche leistungsorientierte Verpflichtungen werden
gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen
Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. In die Pensionsrückstellungen nach IFRS
werden auch mittelbare Verpflichtungen einbezogen, sofern die GSW-Gruppe für die Erfüllung
der Verpflichtungen durch Zahlung entsprechender Beiträge an den Versorgungsträger
eintritt und die Verpflichtungen verlässlich bestimmbar sind.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf Basis von Pensionsgutachten
unter Einbeziehung etwaiger zur Deckung dieser Verpflichtungen bestehender Vermögenswerte
(Planvermögen). Versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung
der versicherungsmathematischen Parameter resultieren, werden ergebnisneutral im kumulierten
übrigen Eigenkapital erfasst.
Dienstzeitaufwand und realisierte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
werden im Personalaufwand erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil
wird als Bestandteil der Zinsaufwendungen ausgewiesen.
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche
oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der
Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung
wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich
ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine
Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung
als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher
ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung
nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich,
werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld
spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf
bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzierungsaufwendung erfasst.
Bei Leasinggeschäften wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden.
Die GSW tritt im Rahmen von Finanzierungsleasing ausschließlich als Leasingnehmer
auf. Da die zugrundeliegenden vertraglichen Regelungen dem Leasingnehmer alle wesentlichen
mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines Vermögenswerts übertragen,
werden diese Leasinggeschäfte als Finanzierungsleasing bilanziert. Der Leasinggegenstand
wird bei dem Leasingnehmer aktiviert, und die korrespondierenden Verbindlichkeiten
werden passiviert. Bei Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt der Ansatz der Verpflichtung
zum Barwert und wird jährlich aufgezinst.
Ferner tritt die GSW als Leasinggeber sowie Leasingnehmer bei Operating Leasing klassifizierten
Leasinggeschäften auf. Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden grundsätzlich
linear über die Vertragslaufzeit als Ertrag (aus Sicht des Leasinggebers) bzw. Aufwand
(aus Sicht des Leasingnehmers) erfasst.
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen
an den Konzern fließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden
kann. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien
erfüllt sein:
Mieterträge werden monatlich über die Laufzeit der Leasingverhältnisse entsprechend
dem Mietvertrag erfasst.
Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Immobilien verbundenen
maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Erwerber übergegangen sind und keine wesentlichen
Verfügungsrechte über die veräußerten Objekte zurückbehalten worden sind.
Erträge werden entsprechend der Erbringung der Dienstleistung erfasst.
Aufwendungen werden erfasst, sobald diese wirtschaftlich verursacht worden sind.
Zinsen werden periodengerecht als Aufwand oder Ertrag erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit
dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen
Bedingungen erfüllt. Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen werden diese planmäßig
als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden
Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen.
Die GSW hat Zuwendungen der öffentlichen Hand in Form von Aufwendungszuschüssen, Aufwendungsdarlehen
und zinsbegünstigten Darlehen erhalten.
Die Aufwendungszuschüsse, in Form von Mietzuschüssen, werden ertragswirksam in dem
Zeitraum erfasst, in dem die jeweilige Miete vereinnahmt wird. Der Ausweis erfolgt
in den Einnahmen aus der Wohnungsbewirtschaftung.
Die Aufwendungs- und die zinsbegünstigten Darlehen sind Objektdarlehen und werden
als Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Beide weisen im Vergleich zu marktüblichen
Darlehen Vorteile wie niedrige Zinsen oder zins- und tilgungsfreie Zeiträume auf.
Die Darlehen sind mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet worden und werden in der
Folge mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dem stehen allerdings Restriktionen
bei der Mietentwicklung der Immobilien gegenüber, die bei der Fair-Value-Ermittlung
der Immobilien berücksichtigt werden.
Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode
und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung
von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der
Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die
am Bilanzstichtag gelten.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode
auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz
eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen mit
folgender Ausnahme erfasst: Die latente Steuerschuld aus zu versteuernden temporären
Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten
Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wird nicht angesetzt, wenn der
zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und
es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht
umkehren werden.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch
nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in
dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar
sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten
steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Hierzu
gibt es folgende Ausnahmen:
| ― |
Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, dürfen nicht angesetzt werden. |
| ― |
Latente Steueransprüche aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, dürfen nur in dem Umfang erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und
in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes
zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch
zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche
werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich
geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten
Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren
Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt
wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde
gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.
Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt
im Eigenkapital erfasst werden, werden im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital
und nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Allokation von GuV-wirksamen
und -neutralen Veränderungen der aktiven latenten Steuern erfolgt auf Basis einer
angemessenen anteiligen Verrechnung (IAS 12.63c).
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet,
wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche
gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen
Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente, um sich gegen Zinsrisiken abzusichern.
Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende
Vertrag abgeschlossen wird, mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Derivative
Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender
Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert
negativ ist. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt über die Discounted-Cashflow-Methode,
wobei individuelle Bonitäten und sonstige Marktgegebenheiten in Form von marktüblichen
Bonitäts- bzw. Liquiditätsspreads bei der Ermittlung des Barwerts berücksichtigt werden.
Gemäß den Vorgaben des IFRS 13.42ff. werden das Risiko der Nichterfüllung (Kontrahentenrisiko)
sowie das eigene Ausfallrisiko in die Bewertung einbezogen.
Die GSW bilanziert abgeschlossene Zinsswaps gemäß der Hedge-Accounting-Regelungen
des IAS 39, sofern die Bedingungen des Standards erfüllt werden. Voraussetzung für
Hedge Accounting ist neben einer vorliegenden Dokumentation des Sicherungszusammenhangs
zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft der Nachweis über die Effektivität der Sicherungsbeziehung
zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft. Bei Vorliegen einer effektiven Beziehung wird
der effektive Teil der Wertveränderung des Sicherungsgeschäfts erfolgsneutral innerhalb
des Eigenkapitals erfasst. Der nicht effektive Teil wird erfolgswirksam innerhalb
der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die GSW hat die Effektivität der abgeschlossenen
Zinssicherungsgeschäfte auf prospektiver (Hypothetisches Derivat Methode) und retrospektiver
Basis getestet. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für eine
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen
des beizulegenden Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst. Die Zeitwerte der Zinsswaps
werden entsprechend der Laufzeit der Kontrakte als kurzfristige bzw. langfristige
Vermögenswerte/Schulden klassifiziert.
Die GSW sichert ausschließlich Cashflows, die aus zukünftigen Zinszahlungen resultieren.
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt. Die Zeitwerte haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
|
|
31.12.2016 | 31.12.2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Periodenbeginn | 4.336,5 | 3.635,6 |
| Zukäufe | 0,0 | 5,9 |
| Sonstige Zugänge | 48,2 | 28,9 |
| Abgang durch Verkauf | -21,1 | -57,5 |
| Anpassung des beizulegenden Zeitwerts | 1.130,2 | 808,8 |
| Umbuchung | -12,3 | -85,2 |
| Periodenende | 5.481,5 | 4.336,5 |
Die Umbuchung umfasst im Wesentlichen die in die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen
Vermögenswerte umgegliederten Immobilien des laufenden Geschäftsjahres.
Für die Bewertung (Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie - Bewertung auf Basis von Bewertungsmodellen)
zum 31. Dezember 2016, 30. Juni 2016 und zum 31.
Dezember 2015 wurden folgende Grundsätze angewandt, die im Rahmen der internen periodischen
Wertermittlung entwickelt wurden:
Bewertung auf Basis von festgelegten Clustern:
| ― |
Ableitung von jährlichen Mietsteigerungsraten und Zielleerständen basierend auf den Lage- und Objekteigenschaften der Immobilien, |
| ― |
Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes für die Detailphase der Planung, |
| ― |
Ableitung von Diskontierungszinssätzen für die ewige Rente. |
Ableitung der Bewertung auf Basis der Einzelimmobilien:
| ― |
Festlegung der Marktmiete zum Stichtag, |
| ― |
Entwicklung der Miete pro m2 Mietfläche aus der Fortschreibung der Marktmiete und der Ist-Miete, |
| ― |
Entwicklung der Kosten (Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfallwagnis und nicht umlagefähige Betriebskosten, Erbbauzinsen (soweit einschlägig)), |
| ― |
Ermittlung des Cashflows aus jährlichen Ein- und Auszahlungen sowie des Terminal Value am Ende des Jahres zehn, basierend auf dem stabilisierten erwarteten Cashflow des Jahres elf oder einem zu erwartenden Verkaufspreis abzüglich Verkaufskosten, |
| ― |
Ermittlung eines verwaltungseinheitsbezogenen Fair Value zum Stichtag. |
Die Kapitalisierungs- und Diskontierungszinssätze wurden auf der Basis von immobilienspezifischen
Risikoeinschätzungen abgeleitet.
Für den Instandhaltungsaufwand werden in der Immobilienbewertung für jeden Bewertungsgegenstand
typisierte und objektspezifische Ansätze verwendet. Dabei sind der jeweilige Objektzustand
sowie Erfahrungswerte aus in der Vergangenheit regelmäßig entstandenen Instandhaltungen
in den objektspezifischen Ansatz eingeflossen.
Das Bewertungsergebnis von EUR 1.130,2 Mio. ist vollständig erfolgswirksam in der
Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet. Bis zu einer marktgerechten Veräußerung der
bewerteten Objekte sind die Bewertungsergebnisse unrealisiert.
Eine Überprüfung der Wertermittlung durch eine Bewertung eines unabhängigen Dritten
erfolgt zu jedem Bilanzstichtag. Die angewandten Bewertungsmethoden für die interne
Wertermittlung und für die Bewertung durch Dritte entsprechen sich dabei.
Die nachfolgende Übersicht fasst die auf die einzelnen Cluster angewandten Bewertungsparameter
zusammen:
|
|
Gewichteter Durchschnitt | |||||
|
|
Netto- kaltmiete EUR pro m2/mtl. |
Diskontierungs- zinssatz |
Kapitalisierungs- zinssatz |
Marktmiet- steigerung |
Leerstands- entwicklung |
Instandhaltung EUR pro m2/Jahr |
| 2016 | 6,07 | 4,9% | 3,8% | 2,6% | 2,1% | 10,15 |
| 2015 | 5,86 | 6,1% | 5,0% | 2,6% | 2,3% | 10,39 |
Es können Wechselwirkungen zwischen nicht beobachtbaren Inputfaktoren bestehen. So
könnte sich beispielsweise eine Erhöhung der Leerstandsrate aufgrund eines höheren
Risikos auf den Diskontierungsfaktor auswirken oder eine Verminderung der Leerstandsrate
zu potenziell höherem Mietwachstums führen. Weiterhin könnten beispielsweise höhere
erzielbare Mieten auch höhere Instandhaltungsaufwendungen erfordern.
Bei einer Anpassung der wesentlichen Bewertungsparameter (Mietwachstum 20% geringer
als geplant; Erhöhung des Diskontierungszinses um 0,1%; Erhöhung des Kapitalisierungszinses
um 0,1%) ergeben sich folgende nicht kumulierte Wertanpassungen bezogen auf den Buchwert
der Immobilien:
| Veränderungen in % | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
| Mietwachstum | -4,46 | -3,80 |
| Diskontierungsfaktor | -0,82 | -0,78 |
| Kapitalisierungsfaktor | -1,86 | -1,27 |
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind teilweise mit Sicherheiten für
die Darlehen belastet. Darüber hinaus gibt es in Einzelfällen Regelungen, dass sich
der Zustand der Immobilien nicht verschlechtern darf bzw. sind durchschnittliche Mindestinvestitionen
auf Quadratmeterbasis festgelegt worden.
Die Mietverträge, die die GSW mit ihren Mietern abgeschlossen hat, werden nach IFRS
als Operating Leasing eingestuft. Entsprechend ist der Konzern Leasinggeber in einer
Vielzahl von Operating-Leasingverhältnissen (Mietverhältnissen) unterschiedlichster
Gestaltung über als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, aus denen er den überwiegenden
Teil seiner Einnahmen und Erträge erzielt.
Die daraus resultierenden Mieteinnahmen beliefen sich auf EUR 227,4 Mio. (Vorjahr:
EUR 234,6 Mio.). Die direkt mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im
Zusammenhang stehenden Aufwendungen betrugen EUR 38,8 Mio. (Vorjahr: EUR 43,4 Mio.).
Aus bestehenden Operating-Leasingverhältnissen mit Dritten (unterstellte gesetzliche
Kündigungsfrist: drei Monate) und mit dem derzeitigen Immobilienbestand wird die GSW
Mindestleasingzahlungen in 2017 in Höhe von ca. EUR 59 Mio. erhalten.
Die GSW unterliegt teilweise Einschränkungen bei Mieterhöhungen gegenüber bestimmten
Vorrechtsmietern sowie im Zusammenhang mit Förderungen in Form von zinsbegünstigten
Darlehen oder Investitionszuschüssen. Des Weiteren sind rechtliche Auflagen bei der
Privatisierung von Wohnungen einzuhalten.
In dieser Position werden nach IAS 16 klassifizierte Grundstücke und Gebäude sowie
technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Diese haben
sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Mio. EUR | Grundstücke und Bauten sowie andere Sachanlagen |
Sachanlagen aus Finance leases |
Gesamt |
| Zum 1. Januar 2015 |
|
|
|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 2,1 | 3,1 | 5,2 |
| Kumulierte Abschreibungen | -1,4 | -2,4 | -3,8 |
| Restbuchwerte | 0,8 | 0,7 | 1,5 |
| Zugänge | 0,4 | 10,7 | 11,1 |
| Abgänge | -0,4 | 0,0 | -0,4 |
| Abschreibungen | -0,0 | -1,0 | -1,0 |
| Umgliederungen | -0,7 | 0,0 | -0,7 |
| Zum 31. Dezember 2015 | |||
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 0,5 | 13,8 | 14,3 |
| Kumulierte Abschreibungen | -0,4 | -3,4 | -3,8 |
| Restbuchwerte | 0,1 | 10,4 | 10,5 |
| Zugänge | 0,1 | 2,3 | 2,4 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerb | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
| Abgänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Abschreibungen | 0,0 | -1,3 | -1,3 |
| Zum 31. Dezember 2016 | |||
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 0,6 | 16,1 | 16,7 |
| Kumulierte Abschreibungen | -0,4 | -4,7 | -5,1 |
| Restbuchwerte | 0,2 | 11,4 | 11,6 |
Die Zugänge bei den Sachanlagen aus Finance leases resultieren aus dem Abschluss neuer
Wärmecontractingvereinbarungen mit einem Energiedienstleister. Diese wurden als Finanzierungsleasing
klassifiziert und dementsprechend in den Sachanlagen bilanziert.
Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
|
|
31.12.2016 | 31.12.2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Forderungen aus Vermietung | 3,5 | 2,8 |
| Forderungen aus Verkauf von Grundstücken | 2,3 | 0,6 |
| Forderungen aus sonstigen Lieferungen und Leistungen | 0,1 | 0,1 |
|
|
5,9 | 3,6 |
Die Forderungen aus Vermietung sind unverzinslich und grundsätzlich überfällig. Die
Wertberichtigungen werden aufgrund der Altersstruktur und/oder in Abhängigkeit davon,
ob es sich um aktive oder ehemalige Mieter handelt, gebildet. Es sind auf nahezu sämtliche
überfällige Forderungen Wertberichtigungen gebildet worden.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden Mietforderungen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR
0,6 Mio.) abgeschrieben bzw. wertberichtigt. Die Wertberichtigung auf Forderungen
zum 31. Dezember 2016 betrug EUR 7,2 Mio. (Vorjahr: EUR 7,2 Mio.).
Die Forderungen aus Verkauf von Grundstücken sind unverzinslich und weisen grundsätzlich
eine Fälligkeit von 1 bis 90 Tagen auf.
Die Forderungen aus Verkauf von Grundstücken sind voll werthaltig und nur zu einem
sehr geringfügigen Teil überfällig.
Die sonstigen Forderungen sind unverzinslich und weisen grundsätzlich eine Fälligkeit
von 1 bis 90 Tagen auf.
Die langfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten zwei endfällige
Darlehen an Konzerngesellschaften der Deutsche Wohnen AG.
Die GSW hat mehrere Zinssicherungsgeschäfte mit einem Nominalbetrag in Höhe von EUR
234,4 Mio. (Vorjahr: EUR 308,0 Mio.) abgeschlossen. Die Strikesätze betragen zwischen
1,15% und 1,96% (Vorjahr: 1,15% bis 1,96%). Die Summe der positiven und negativen
Zeitwerte dieser Geschäfte zum 31. Dezember 2016 beträgt EUR -18,5 Mio. (Vorjahr:
EUR -21,7 Mio.).
Wesentliche Bonitätsrisiken existieren nicht, da die Zinsswaps nur mit Banken guter
Bonität abgeschlossen wurden. Bei Änderungen des Zinsniveaus ändern sich die Marktwerte
entsprechend. Erträge und Aufwendungen werden für den effektiven Teil des Hedging
im Eigenkapital erfasst, der nicht effektive Teil wird im laufenden Ergebnis erfasst.
Die Zahlungsmittel in Höhe von EUR 5,6 Mio. (Vorjahr: EUR 121,9 Mio.) bestehen im
Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen. Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige
Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen
Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen.
In Bezug auf die Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Aufstellung über Veränderungen
des Konzern-Eigenkapitals verwiesen.
Das gezeichnete Kapital der GSW beträgt zum 31. Dezember 2016 unverändert EUR 56,7
Mio. (2015: EUR 56,7 Mio.) und verteilt sich auf eine entsprechende Anzahl ausgegebener
Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Die Aktien sind vollständig ausgegeben und eingezahlt.
Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre
am Gewinn des Unternehmens. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im
Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff.,
118 ff. und 186 AktG. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen,
bestehen nicht.
Dem Vorstand der GSW sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder Übertragung
der Aktien betreffen.
Bei Kapitalerhöhungen werden die neuen Aktien als Inhaberaktien ausgegeben.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 27.
Juni 2017 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 17.000.000 neuen
auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder
mehrmals um insgesamt bis zu EUR 17,0 Mio. zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012).
Den Aktionären ist im Rahmen des genehmigten Kapitals grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch nach näherer Maßgabe der Satzung ermächtigt,
das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für bestimmte Fälle
auszuschließen.
Der Vorstand ist mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2013 ermächtigt,
bis zum 17. Juni 2018 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder
auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte
und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht oder
Wandlungspflicht oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung
im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 350,0 Mio. zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern
von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis
zu 7.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GSW Immobilien AG mit
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 7,5 Mio. (Bedingtes
Kapital 2013) zu gewähren. Durch die Wandlung der Wandelschuldverschreibung am 23.
Dezember 2013 und die daraufhin erfolgte Lieferung von 6.150.646 jungen GSW-Aktien
wurde ein Teil des Bedingten Kapitals 2013 in Höhe von EUR 1,1 Mio. verbraucht. Damit
beträgt das Bedingte Kapital 2013 per 31. Dezember 2016 EUR 6,4 Mio.
Die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien ergeben sich aus §§ 71 ff AktG. Die Ermächtigung
der Gesellschaft durch die Hauptversammlung nach § 71 Abs.1 Nr. 8 AktG eigene Aktien
bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben endete am 17. März 2016.
Zum Bilanzstichtag verfügt die Gesellschaft über keine eigenen Aktien.
Im Geschäftsjahr 2016 haben sich keine Veränderungen der Kapitalrücklagen ergeben.
Das erwirtschaftete Eigenkapital umfasst die Gewinnrücklagen der GSW sowie den kumulierten
Ergebnisvortrag.
Die gesetzliche Rücklage ist für Aktiengesellschaften vorgeschrieben. Nach § 150 Abs.
(2) AktG ist ein Betrag von 5 % des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres zu thesaurieren.
Die gesetzliche Rücklage ist nach oben begrenzt auf 10 % des Grundkapitals. Bestehende
Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. (2) Nr. 1-3 HGB werden bei der Bildung der gesetzlichen
Rücklage angerechnet. Da die Kapitalrücklagen die gesetzliche Mindestrücklage von
EUR 5,6 Mio. übersteigen, ist keine gesonderte gesetzliche Rücklage zu bilden.
Das kumulierte übrige Eigenkapital beinhaltet die Zeitwertanpassung von Derivaten
in Cashflow Hedges sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus
der Bewertung von Pensionsverpflichtungen sowie etwaige darauf entfallende latente
Steuern.
Der Anteil der nicht beherrschenden Anteile bezieht sich im Wesentlichen auf die Ergebnisanteile
Dritter an den vollkonsolidierten Gesellschaften GSW Pegasus GmbH und GSW Corona GmbH,
bei denen die GSW nicht zu 100 % beteiligt ist.
Die Finanzverbindlichkeiten betragen zum Jahresende EUR 1.715,1 Mio. (Vorjahr: EUR
1.707,7 Mio.). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Neuaufnahme eines Darlehens
in Höhe von EUR 14,7 Mio.
Die GSW hat im Laufe des Geschäftsjahres 2016 Refinanzierungen von Finanzverbindlichkeiten
durchgeführt. Dabei wurden bestehende Darlehen in Höhe von EUR 89,0 Mio. umgeschuldet.
Die Finanzverbindlichkeiten sind zu rund 85% (Vorjahr: rund 86%) fest verzinslich
bzw. über Zinssicherungsgeschäfte abgesichert. Der durchschnittliche Zinssatz beträgt
rund 1,5 % (Vorjahr: rund 2,0 %).
Die zukünftige Prolongationsstruktur auf Basis der heutigen Restschuld stellt sich
wie folgt dar:
|
|
größer/gleich | |||||
|
|
Buchwert | Nominalwert | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR |
| Prolongationsstruktur 2016 | 1.715,1 | 1.784,9 | - | 0,5 | 2,1 | 1,2 |
| Prolongationsstruktur 2015 | 1.707,7 | 1.782,2 | 6,2 | 0,8 | 3,2 | 1,6 |
|
|
größer/gleich | |
|
|
2020 | 2021 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Prolongationsstruktur 2016 | 36,7 | 1.744,4 |
| Prolongationsstruktur 2015 | 129,1 | 1.641,3 |
Die Verbindlichkeiten werden in nahezu voller Höhe grundpfandrechtlich besichert.
Das Altersversorgungssystem ist als leistungsorientierter Plan ausgestaltet. Rückstellungen
für Pensionen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften bestimmter ehemaliger
Mitarbeiter der GSW-Gruppe sowie für deren Hinterbliebene gebildet. Diese leistungsorientierten
Pensionszusagen basieren auf Einzelzusagen mit fixierten Einmalauszahlungsbeträgen
und sind vollständig rückstellungsfinanziert.
Zusätzlich ist die GSW Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist eine Anstalt öffentlichen Rechtes,
die für Mitarbeiter öffentlicher Körperschaften sowie bestimmter juristischer Personen
des Privatrechts eine zusätzliche Altersversorgung gewährt. Aufgrund der bestehenden
Satzung und Regelungen ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als leistungsorientierter
Plan zu klassifizieren, der durch mehrere Träger finanziert wird ("multi-employer
defined benefit plan"). Entsprechend IAS 19.34(a) werden die über die Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder gewährten Zusagen jedoch als beitragsorientierter Plan bilanziert,
da eine Berechnung nicht möglich ist. Bei einem Austritt der GSW aus der VBL könnten
Zahlungsansprüche seitens der VBL erwachsen. Derzeit gehen wir davon aus, dass eine
solche Verpflichtung nicht eintritt.
Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen) wurde
nach versicherungsmathematischen Methoden auf Basis eines externen Gutachtens unter
folgenden Annahmen berechnet:
|
|
31.12.2016 | 31.12.2015 |
|
|
% | % |
| Abzinsungsfaktor | 1,61 | 2,03 |
| Rententrend | 1,75 | 1,75 |
| Sterbetafeln | R 05G | R 05G |
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten
Verpflichtungen:
|
|
31.12.2016 | 31.12.2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Pensionsverpflichtung, Periodenbeginn | 2,2 | 2,3 |
| Pensionszahlungen | -0,1 | -0,1 |
| Pensionsverpflichtung, Periodenende | 2,1 | 2,2 |
In den Pensionsaufwendungen sind keine wesentlichen Zinsaufwendungen enthalten (Vorjahr:
EUR 0,0 Mio.). Neue Ansprüche wurden nicht erdient.
Die Pensionszusagen erstrecken sich auf Alters-, Invaliden-, Witwen/r- und Waisenrente.
Bezugsbasis ist das letzte feste Jahresbruttogehalt. Je nach Stellung im Unternehmen
gibt es unterschiedliche Leistungspläne.
Der anteilige Aufwand aus der Aufzinsung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter
dem Posten "Zinsaufwand" erfasst.
Für die beitragsorientierten Altersversorgungen sind insgesamt Aufwendungen in Höhe
von EUR 0,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) angefallen. Damit betragen die gesamten Aufwendungen
für Altersvorsorge (beitragsorientiert und leistungsorientiert) EUR 0,1 Mio. (Vorjahr:
EUR 0,5 Mio.). Für das Jahr 2017 werden auf Basis des derzeitigen Mitarbeiterbestands
Aufwendungen in Höhe von unter EUR 0,2 Mio. anfallen.
Ein Rückgang des Zinssatzes um 0,25% hätte einen Anstieg der Pensionsverpflichtungen
um 2,76% zur Folge, ein Anstieg des Zinssatzes um 0,25% hätte eine Verringerung der
Pensionsverpflichtungen um 2,64% zur Folge. Ein Rückgang des Rententrends um 0,25%
hätte einen Anstieg der Pensionsverpflichtungen um 6,05% zur Folge, ein Anstieg des
Rententrends um 0,25% hätte einen Anstieg der Pensionsverpflichtungen um 11,80% zur
Folge.
Den Sensitivitätsberechnungen liegt die durchschnittliche Laufzeit der zum 31. Dezember
2016 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen wurden für
die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Parameter isoliert vorgenommen,
um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2016 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen
separat aufzuzeigen. Da den Sensitivitätsanalysen die durchschnittliche Duration der
erwarteten Versorgungsverpflichtungen zugrunde liegt und folglich die erwarteten Auszahlungszeitpunkte
unberücksichtigt bleiben, führen sie nur zu näherungsweisen Informationen bzw. Tendenzaussagen.
Weitere Änderungen der relevanten versicherungsmathematischen Parameter halten wir
derzeit für nicht realistisch.
Erhöhungen und Senkungen des Rechnungszinses, Rententrends oder der Lebenserwartung
wirken sich bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen nicht mit dem gleichen absoluten
Betrag aus. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss der Gesamtbetrag
nicht notwendigerweise der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderungen der Annahmen
entsprechen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Sensitivitäten eine Veränderung der
Pensionsrückstellungen nur für die jeweilige konkrete Größenordnung der Änderung von
Annahmen (beispielsweise 0,5%) widerspiegeln. Wenn sich die Annahmen in einer anderen
Größenordnung ändern, hat dies nicht notwendigerweise eine lineare Auswirkung auf
die Höhe der Pensionsrückstellungen.
Die GSW hat den wesentlichen Teil der Wärmeversorgungsleistungen für ihre Liegenschaften
an einen spezialisierten Wärmebetreiber ausgelagert. Die mit dem Betreiber abgeschlossenen
Contractingvereinbarungen wurden als Finanzierungsleasing eingestuft und insofern
bilanziert. Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing beträgt zum
Jahresende EUR 12,3 Mio. (Vorjahr: EUR 11,1 Mio.).
Aus dem Finanzierungsleasing ergeben sich folgende Verbindlichkeiten:
| EUR Mio. | Fällig innerhalb eines Jahres |
Fällig in 1 bis 5 Jahren |
Fällig nach 5 Jahren |
| 31.12.2016 |
|
|
|
| Zahlungen | 1,6 | 5,7 | 6,2 |
| Zinsanteil | -0,2 | -0,6 | -0,5 |
| Tilgungsanteil | 1,4 | 5,1 | 5,7 |
| 31.12.2015 |
|
|
|
| Zahlungen | 1,4 | 5,1 | 5,9 |
| Zinsanteil | -0,2 | -0,6 | -0,6 |
| Tilgungsanteil | 1,2 | 4,5 | 5,4 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 86,7 Mio. (2015:
EUR 98,9 Mio) bestehen im Wesentlichen gegenüber der Deutsche Wohnen AG aus dem konzernweiten
Cashpooling (EUR 83,6 Mio.) sowie aus konzerninternen Dienstleistungsverträgen.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Mio. EUR | Stand 1.1.2016 | Zuführung | Inanspruchnahme | Auflösung | Zugang Unternehmenserwerb | Stand 31.12.2016 |
| Restrukturierung | 5,4 | 0,5 | -5,3 | 0,0 | 0,0 | 0,6 |
| Sonstige | 2,3 | 0,4 | -0,1 | -0,1 | 0,2 | 2,7 |
| Sonstige Rückstellungen | 7,7 | 0,9 | -5,4 | -0,1 | 0,2 | 3,3 |
Im Geschäftsjahr 2016 wurden weitere Rückstellungen für Restrukturierungs-verpflichtungen
gegenüber Mitarbeitern in Höhe von 5,3 Mio. verbraucht. Die sonstigen Rückstellungen
umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Dokumentenarchivierung und Prozessrisiken.
In der Zuführung sind Aufzinsungen in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.)
enthalten.
Die Steuerschulden betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Vorjahren, die sich
aus Betriebsprüfungen ergeben haben.
Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
|
|
31.12.2016 | Veränderung | 31.12.2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR |
| Aktive latente Steuern | |||
| Immobilien | 0,2 | -1,7 | 1,9 |
| Pensionen | 0,3 | 0,0 | 0,3 |
| Verlustvorträge | 33,3 | -19,6 | 52,9 |
| Zinssicherungsgeschäfte | 5,6 | -2,5 | 8,1 |
| Darlehen | 0,0 | -1,3 | 1,3 |
| Sonstiges | 7,6 | -3,5 | 11,1 |
| 47,0 | -28,6 | 75,6 | |
| Saldierung | -47,0 | 28,6 | -75,6 |
| Bilanzansatz | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Passive latente Steuern |
|
|
|
| Immobilien | 803,1 | 349,0 | 454,1 |
| Zinssicherungsgeschäfte | 0,0 | -1,6 | 1,6 |
| Darlehen | 17,2 | -4,6 | 21,8 |
| Sonstige | 5,9 | -1,9 | 7,8 |
|
|
826,2 | 340,9 | 485,3 |
| Saldierung | -47,0 | 28,6 | -75,6 |
| Bilanzansatz | 779,2 | 369,4 | 409,7 |
| Latente Steuern netto | -779,2 | -369,4 | -409,7 |
Die Veränderung der latenten Steuern in 2016 und 2015 stellt sich wie folgt dar:
|
|
2016 | 2015 |
| davon | Mio. EUR | Mio. EUR |
| Direkt im sonstigen Ergebnis erfasst | -0,9 | -7,1 |
| Ergebniswirksam | -368,5 | -268,0 |
|
|
-369,4 | -275,1 |
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus den Pensionen sowie die Zeitwertänderungen
der effektiven Sicherungsgeschäfte werden ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst.
Die daraus resultierenden latenten Steuern werden ebenfalls ergebnisneutral erfasst
und belaufen sich auf EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.) für die versicherungsmathematischen
Gewinne und Verluste und auf EUR 2,3 Mio. (Vorjahr: EUR 3,2 Mio.) für die Zeitwertänderungen
der effektiven Sicherungsgeschäfte. Weitere ergebnisneutrale Effekte ergaben sich
nicht.
Der Anstieg der passiven latenten Steuern für Immobilien im Geschäftsjahr 2016 resultiert
im Wesentlichen aus der Neubewertung der Renditeobjekte.
Die GSW hat körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 111,7 Mio. (Vorjahr:
EUR 184,4 Mio.) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 109,0 Mio.
(Vorjahr: EUR 165,3 Mio.). Im Geschäftsjahr 2016 und 2015 wurden auf sämtliche körperschaftsteuerliche
und gewerbesteuerliche Verlustvorträge aktive latente Steuern gebildet. Die Verlustvorträge
verfallen grundsätzlich nicht.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden für temporäre Differenzen in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr:
EUR 0,4 Mio.) keine aktiven latenten Steuern bilanziert, da für diese Beträge die
Erzielung ausreichenden steuerlichen Einkommens in der näheren Zukunft nicht wahrscheinlich
ist.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Einnahmen aus der Wohnungsbewirtschaftung setzen sich wie folgt zusammen:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Sollmieten | 232,4 | 239,6 |
| Zuschüsse | 1,0 | 2,6 |
|
|
233,4 | 242,2 |
| Erlösschmälerungen aus Leerstand | -6,0 | -7,6 |
|
|
227,4 | 234,6 |
Die Aufwendungen aus der Wohnungsbewirtschaftung setzen sich wie folgt zusammen:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Instandhaltungskosten | 31,8 | 29,7 |
| Nicht umlagefähige Betriebskosten | 3,7 | 7,2 |
| Inkasso | 2,2 | 1,6 |
| Sonstige Kosten | 1,1 | 4,9 |
|
|
38,8 | 43,4 |
Das Verkaufsergebnis berücksichtigt die Verkaufserlöse, Verkaufskosten und Buchwertabgänge
der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und der zur Veräußerung gehaltenen
Grundstücke und Gebäude.
Die höheren Verkaufserlöse und Buchwertabgänge im Vorjahr resultieren maßgeblich aus
dem Verkauf des Carlos-Portfolios (Blockverkauf). In diesem Zusammenhang sind auch
höhere Verkaufskosten angefallen.
Die Verwaltungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Personalkosten | 1,1 | 12,6 |
| Sachkosten | 21,6 | 27,9 |
|
|
22,7 | 40,5 |
Die Personalkosten beinhalten Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von EUR 0,4 Mio.
(Vorjahr: EUR 8,8 Mio.).
Wesentliche Aufwendungen entfallen auf die Geschäftsbesorgungsverträge mit der Holdinggesellschaft
Deutsche Wohnen AG für die Erbringung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen gegenüber
dem GSW Teilkonzern.
Im GSW-Konzern waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 15 Mitarbeiter beschäftigt
(Vorjahr: 104 Mitarbeiter).
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Abschreibungen auf Forderungen.
Die Position sonstige Erträge beinhaltet im Wesentlichen einen Ertrag aus der Erstkonsolidierung
der Facilita Berlin GmbH.
Die Rückgang der Finanzaufwendungen ist im Wesentlichen auf Einmalaufwendungen im
Rahmen von Refinanzierungen im Jahr 2015 und einen geringeren laufenden Zinsaufwand
in 2016 zurückzuführen.
Bei in Deutschland ansässigen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
fallen Körperschaftsteuer in Höhe von 15% (Vorjahr: 15%) sowie ein Solidaritätszuschlag
in Höhe von 5,5% der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese
Gesellschaften der Gewerbesteuer, deren Höhe sich in Abhängigkeit von gemeindespezifischen
Hebesätzen bestimmt. Unternehmen in der Rechtsform der Personengesellschaft unterliegen
ausschließlich der Gewerbesteuer. Das um die Gewerbesteuer geminderte Ergebnis wird
dem Gesellschafter für Zwecke der Körperschaftsteuer zugerechnet. Mit Anwendung ab
dem Veranlagungszeitraum 2004 ist eine eingeschränkte Nutzung der körperschaft- und
gewerbesteuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dabei ist eine positive steuerliche
Bemessungsgrundlage bis zu EUR 1 Mio. unbeschränkt, darüber hinausgehende Beträge
sind bis maximal 60 % um einen vorhandenen Verlustvortrag zu kürzen.
Der für 2016 erwartete Ertragsteuersatz der Konzernobergesellschaft GSW Immobilien
AG wird sich nominal auf 30,175% belaufen.
Der Ertragsteueraufwand/-ertrag setzt sich wie folgt zusammen:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Tatsächlicher Steueraufwand | -9,5 | -6,1 |
| Latenter Steueraufwand |
|
|
| Immobilien | -350,8 | -261,8 |
| Verlustvorträge | -19,6 | -9,1 |
| Darlehen | 3,3 | 8,1 |
| Sonstige Rückstellungen | -0,1 | 0,6 |
| Zinssicherungsgeschäfte | 0,0 | -2,9 |
| Pensionen | 0,0 | 0,2 |
| Sonstige | -1,3 | -3,1 |
|
|
-368,5 | -268,0 |
|
|
-378,0 | -274,1 |
Eine Überleitung des Steueraufwands/-ertrags ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
Mio. EUR | Mio. EUR |
| Konzernergebnis vor Steuern | 1.285,1 | 905,2 |
| Anzuwendender Steuersatz | 30,175% | 30,175% |
| Erwarteter Steueraufwand | -387,8 | -273,1 |
| Permanente Effekte aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen und gewerbesteuerlichen Korrekturen sowie steuerfreie Erträge | 0,3 | -2,1 |
| Veränderung der nicht erfassten latenten Steuern auf Verlustvorträge und aktive temporäre Differenzen | 0,0 | 2,7 |
| Periodenfremde Ertragsteuern | 6,5 | -1,7 |
| Sonstige Effekte | 3,0 | 0,1 |
|
|
-378,0 | -274,1 |
Die laufenden Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2016 ergeben sich im Wesentlichen aus dem laufenden Ergebnis.
Die Geschäftsaktivitäten der GSW sind im Wesentlichen auf die Vermietung von Wohnungen
im Berliner Raum fokussiert. Verkäufe von Bestandsimmobilien an Mieter, Eigennutzer
und private Kapitalanleger werden aufgrund opportunistischer Marktgegebenheiten durchgeführt.
Die GSW erzielte mit keinem Kunden (Mieter) Umsatzerlöse, die 10% der Umsatzerlöse
des Konzerns übersteigen. Demnach wurde ein berichtspflichtiges Segment identifiziert,
welches alle operativen Aktivitäten des Konzerns umfasst.
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns durch Mittelzuflüsse
und Mittelabflüsse im Laufe des Geschäftsjahres verändert haben. Entsprechend IAS
7 ("Cash Flow Statements") wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit
und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Konzernjahresergebnis indirekt abgeleitet.
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das Konzernergebnis
durch die gewichtete Anzahl der im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Aktien geteilt.
Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis beträgt:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
EUR Mio. | EUR Mio. |
| Konzernergebnis zur Berechnung des |
|
|
| unverwässerten Ergebnisses | 907,1 | 631,1 |
Die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (verwässert und unverwässert)
beträgt:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
TStück | TStück |
| Ausgegebene Aktien, Periodenbeginn | 56.677 | 56.677 |
| Zugang ausgegebene Aktien im jeweiligen Geschäftsjahr | 0 | 0 |
| Ausgegebene Aktien, Periodenende | 56.677 | 56.677 |
| Durchschnittlich ausgegebene Aktien verwässert / unverwässert | 56.677 | 56.677 |
Das Ergebnis je Aktie für die fortzuführenden Geschäftsbereiche beträgt:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
EUR | EUR |
| Ergebnis je Aktie Unverwässert | 16,00 | 11,13 |
Im Jahr 2016 ist eine Dividende für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 87,9 Mio.
bzw. EUR 1,55 je Aktie ausgeschüttet worden. Für 2016 ist eine Dividende in Höhe von
EUR 1,40 je Aktie geplant. Basierend auf der Anzahl der am 31. Dezember 2016 ausstehenden
Aktien entspricht dies einer Dividendenausschüttung von insgesamt EUR 79,3 Mio.
Das Finanzrisikomanagement ist integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems
und trägt somit zur Erreichung des zentralen Unternehmensziels bei, die Profitabilität
der GSW - die sich hauptsächlich auf die Bewirtschaftung und Entwicklung des eigenen
Wohnungsbestands konzentriert -nachhaltig sicherzustellen. Für eine ausführliche Darstellung
des allgemeinen Risikomanagementsystems siehe Risiko- und Chancenbericht im Konzernlagebericht.
Im Folgenden werden die Maßnahmen in Bezug auf das Finanzrisikomanagement beschrieben:
Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente - mit Ausnahme derivativer
Finanzinstrumente - umfassen Bankdarlehen und Zahlungsmittel. Der Hauptzweck dieser
Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern
verfügt über verschiedene weitere finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
die unmittelbar im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit entstehen.
Des Weiteren geht der Konzern auch derivative Geschäfte in Form von Zinsswaps ein.
Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist das Risikomanagement von Zinsrisiken,
die sich aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns und seinen Finanzierungsquellen ergeben.
Ein Handel mit den Zinsswaps erfolgte nicht und wird auch in Zukunft nicht erfolgen.
Die folgende Tabelle zeigt die Einteilung der Finanzinstrumente in die entsprechenden
Klassen nach IFRS 7.6 mit der Zuordnung zu den Bewertungskategorien nach IAS 39:
| 31.12.2016 | Bewertungs- kategorie nach IAS 39 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Zum Fair Value bewertet | Wertansatz Bilanz nach IAS 17/IAS 28 | Summe Bilanzposten | |
| EUR Mio. |
|
Buchwert | Fair Value | Buchwert | Buchwert | Buchwert |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LaR | 5,9 | 5,9 | 0,0 | 0,0 | 5,9 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | LaR | 558,1 | 558,1 | 0,0 | 0,0 | 558,1 |
| Sonstige Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| Finanzanlagen | AfS | 0,0 | n/a | 0,0 | 2,6 | 2,6 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | LaR | 5,2 | 5,2 | 0,0 | 0,0 | 5,2 |
| Zahlungsmittel | LaR | 5,6 | 5,6 | 0,0 | 0,0 | 5,6 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte |
|
574,8 | 574,8 | 0,0 | 2,6 | 577,4 |
| Finanzverbindlichkeiten | FLaC | 1.715,1 | 1.826,8 | 0,0 | 0,0 | 1.715,1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLaC | 44,2 | 44,2 | 0,0 | 0,0 | 44,2 |
| Verbindlichkeiten gegen nahestehende Unternehmen | FLaC | 86,7 | 86,7 | 0,0 | 0,0 | 86,7 |
| Sonstige Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen | n.a. | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 12,3 | 12,3 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLaC | 11,0 | 11,0 | 0,0 | 0,0 | 11,0 |
| Derivative Finanzinstrumente |
|
|
|
|
|
|
| Zinssicherungsinstrumente (kein Hedge Accounting) | FLHfT | 0,0 | 0,0 | 18,5 | 0,0 | 18,5 |
| Cashflow Hedges (Zinsswaps) | n.a. | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten |
|
1.857,0 | 1.968,7 | 18,5 | 12,3 | 1.887,8 |
AfS - Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale)
LaR - Darlehen und Forderungen (Loans and Receivables)
FAHfT - Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
(Financial Assets Held for Trade)
FLaC - Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
(Financial Liabilities at Cost)
FLHfT - Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
(Financial Liabilities Held for Trade)
| 31.12.2015 | Bewertungs- kategorie nach IAS 39 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Zum Fair Value bewertet | Wertansatz Bilanz nach IAS 17/IAS 28 | Summe Bilanzposten | |
| EUR Mio. |
|
Buchwert | Fair Value | Buchwert | Buchwert | Buchwert |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LaR | 3,6 | 3,6 | 0,0 | 0,0 | 3,6 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | LaR | 339,2 | 339,2 | 0,0 | 0,0 | 339,2 |
| Sonstige Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
| Wertpapiere | AfS | 0,3 | n/a | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
| Finanzanlagen | AfS | 0,0 | n/a | 0,0 | 4,2 | 4,2 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | LaR | 8,4 | 8,4 | 0,0 | 0,0 | 8,4 |
| Zahlungsmittel | LaR | 121,9 | 121,9 | 0,0 | 0,0 | 121,9 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte |
|
473,3 | 473,1 | 0,0 | 4,2 | 477,5 |
| Finanzverbindlichkeiten | FLaC | 1.707,7 | 1.787,2 | 0,0 | 0,0 | 1.707,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLaC | 36,8 | 36,8 | 0,0 | 0,0 | 36,8 |
| Verbindlichkeiten gegen nahestehende Unternehmen | FLaC | 98,9 | 98,9 | 0,0 | 0,0 | 98,9 |
| Sonstige Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen | n.a. | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 11,1 | 11,1 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLaC | 19,2 | 19,2 | 0,0 | 0,0 | 19,2 |
| Derivative Finanzinstrumente |
|
|
|
|
|
|
| Zinssicherungsinstrumente (kein Hedge Accounting) | FLHfT | 0,0 | 0,0 | 21,7 | 0,0 | 21,7 |
| Cashflow Hedges (Zinsswaps) | n.a. | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten |
|
1.862,5 | 1.942,0 | 21,7 | 11,1 | 1.895,3 |
AfS - Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale)
LaR - Darlehen und Forderungen (Loans and Receivables)
FAHfT - Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
(Financial Assets Held for Trade)
FLaC - Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
(Financial Liabilities at Cost)
FLHfT - Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
(Financial Liabilities Held for Trade)
Die Ermittlung der Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden für Zwecke
der Bewertung oder der erläuternden Anhangangabe erfolgte auf Basis der Stufe 2 der
Fair-Value-Hierarchie.
Für die Derivate wurde das DCF-Bewertungsverfahren, unter Verwendung von beobachtbaren
Marktparametern, insbesondere von Marktzinsen angewandt.
Die folgende Übersicht zeigt die vertraglichen, undiskontierten Auszahlungen:
| 31.12.2016 |
|
|
|
|
|
|
|
Buchwert | Restlaufzeiten | |||
| EUR Mio. |
|
2017 | 2018 | 2019 | >2020 |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
| Finanzverbindlichkeiten | 1.715,1 | 46,5 | 46,9 | 46,3 | 1.962,9 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 44,2 | 44,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten gegen nahestehende Unternehmen | 86,7 | 86,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen | 12,3 | 1,6 | 1,5 | 1,5 | 8,9 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 11,0 | 11,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 18,5 | 4,8 | 4,6 | 4,3 | 5,0 |
| Summe | 1.887,8 | 194,7 | 53,0 | 52,0 | 1.976,8 |
| 31.12.2015 |
|
|
|
|
|
|
|
Buchwert | Restlaufzeiten | |||
| EUR Mio. |
|
2016 | 2017 | 2018 | >2019 |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
| Finanzverbindlichkeiten | 1.707,7 | 52,6 | 47,9 | 48,1 | 1.979,4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 36,8 | 36,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten gegen nahestehende Unternehmen | 98,9 | 98,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen | 11,1 | 1,4 | 1,4 | 1,3 | 8,4 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 19,2 | 18,7 | 0,5 | 0,0 | 0,0 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 21,7 | 5,7 | 5,6 | 4,8 | 5,8 |
| Summe | 1.895,3 | 214,0 | 55,3 | 54,3 | 1.993,6 |
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2016 | Bewertungs- kategorie nach IAS 39 |
aus Zinsen | aus Dividenden |
aus Folgebewertungen | ||
| EUR Mio. |
|
|
|
zum Fair Value | Wertberichtigung | Wertauf-holung |
| Darlehen und Forderungen |
LaR |
1,2 | 0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,4 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | FLaC | -26,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (zu Handelszwecken gehalten) | FLHfT | -10,7 | 0,0 | -1,6 | 0,0 | 0,0 |
| Summe |
|
-36,4 | 0,0 | -1,6 | 0,0 | 0,4 |
| 31.12.2016 | aus Abgang | aus sonstigen Ergebniskomponenten | Nettoergebnis |
| EUR Mio. |
|
|
|
| Darlehen und Forderungen |
-1,4 |
0,1 |
0,2 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 0,2 | 0,0 | -26,7 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (zu Handelszwecken gehalten) | 0,0 | 0,0 | -12,2 |
| Summe | -1,2 | 0,1 | -38,7 |
| 31.12.2015 | Bewertungs- kategorie nach IAS 39 |
aus Zinsen | aus Dividenden |
aus Folgebewertungen | ||
| EUR Mio. |
|
|
|
zum Fair Value | Wertberichtigung | Wertaufholung |
| Darlehen und Forderungen | LaR |
1,0 | 0,0 |
0,0 |
0,0 |
4,4 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | FLaC | -56,5 |
0,0 | 0,0 | 0,0 |
0,0 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (zu Handelszwecken gehalten) | FLHfT | -5,9 | 0,0 | -1,4 | 0,0 | 0,0 |
| Summe |
|
-61,4 | 0,0 | -1,4 | 0,0 | 4,4 |
| 31.12.2015 | aus Abgang | aus sonst. Ergebnis- komponenten |
Nettoergebnis |
| EUR Mio. |
|
|
|
| Darlehen und Forderungen |
-4,4 |
0,0 |
0,9 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 0,1 | -0,1 | -56,5 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (zu Handelszwecken gehalten) | 0,0 | 0,0 | -7,3 |
| Summe | -4,3 | -0,1 | -62,8 |
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns bestehen
aus zinsbedingten Cashflowrisiken, Liquiditätsrisiken und Ausfallrisiken sowie Marktrisiken.
Die Unternehmensleitung erstellt und überprüft Richtlinien zum Risikomanagement für
jedes dieser Risiken, die im Folgenden dargestellt werden:
Ausfallrisiken bzw. das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, werden mittels der Verwendung von Kreditlinien und Kontrollverfahren
gesteuert. Sofern angemessen, beschafft sich das Unternehmen Sicherheiten. Für die
GSW besteht weder bei einem einzelnen Vertragspartner noch bei einer Gruppe von Vertragspartnern
mit ähnlichen Merkmalen eine erhebliche Konzentration des Ausfallrisikos. Das maximale
Ausfallrisiko ergibt sich in Höhe der bilanziell ausgewiesenen Buchwerte der finanziellen
Vermögenswerte.
Der Konzern überwacht täglich das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines
Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Ein- und Auszahlungen aus
dem operativen Geschäft sowie die Auszahlungen der finanziellen Schulden.
Die GSW ist bestrebt, jederzeit über ausreichend Liquidität zur Bedienung zukünftiger
Verpflichtungen zu verfügen. Die GSW hat derzeit eine Fremdkapitalquote von ca. 44,2
% (Vorjahr: 47,5 %) bzw. eine Loan to Value Ratio von 23,8 % (Vorjahr: 31,7 %).
Das Zinsänderungsrisiko, dem der Konzern ausgesetzt ist, entsteht hauptsächlich aus
den langfristigen finanziellen Schulden mit variablem Zinssatz.
Die Steuerung der Zinsaufwendungen des Konzerns erfolgt durch eine Kombination von
festverzinslichem und variabel verzinslichem Fremdkapital. Zur kosteneffizienten Gestaltung
dieser Kombination schließt der Konzern Zinsswaps ab, nach denen der Konzern in festgelegten
Zeitabständen die unter Bezugnahme auf einen vereinbarten Nennbetrag ermittelte Differenz
zwischen festverzinslichen und variabel verzinslichen Beträgen mit dem Vertragspartner
austauscht. Mit diesen Zinsswaps wird das zugrunde liegende Fremdkapital abgesichert.
Ein Zinsänderungsrisiko besteht entsprechend nur für nicht durch Zinsswaps abgesicherte
variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten. Bezogen auf diese Finanzverbindlichkeiten
hätte eine Erhöhung/ Verminderung des Zinssatzes um 1% zum Bilanzstichtag zu einem
Anstieg/ einer Verringerung des Zinsaufwands um EUR 2,6 Mio. / EUR -1,6 Mio. (Vorjahr
bei Zinsanstieg um 0,5 %: EUR 2,7 Mio. / Vorjahr bei Zinsrückgang um 0,131 %: EUR
-2,5 Mio.) geführt. Bezogen auf die derivativen Finanzinstrumente hätte eine Erhöhung/Verminderung
des Zinssatzes um 0,5 % zum Bilanzstichtag zu einem Anstieg/einer Verringerung des
Zinsaufwands um EUR 5,9 Mio./ -6,1 Mio. (Vorjahr: EUR 8,6 Mio./ -9,0 Mio.) geführt.
Bezogen auf das Konzerneigenkapital hätte eine Zinsanpassung keine Auswirkung auf
das Konzerneigenkapital, da zum Jahresende nur Derivate der Bewertungskategorie HfT
bestehen, deren Wertänderung im Periodenergebnis erfasst wird.
Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente der GSW umfassen in erster Linie
Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige
Vermögenswerte, Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten.
Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit
dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen
zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert
dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.
Zeitwertrisiken können sich bei festverzinslichen und zinsgesicherten Darlehen ergeben,
wenn das Marktzinsniveau unter das Niveau der im Konzern abgeschlossenen Darlehenszinsen
absinkt. In einem solchen Fall nimmt die GSW regelmäßig Verhandlungen mit den Banken
auf und nimmt Anpassungen und Refinanzierungen vor, um Zinsnachteile zu vermeiden.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden aufgrund von Globalnettingvereinbarungen
nur dann saldiert, wenn am Bilanzstichtag ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Verrechnung
besteht und ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist. Ist ein Anspruch auf Saldierung
im gewöhnlichen Geschäftsverlauf nicht durchsetzbar, schafft die Globalnettingvereinbarung
nur einen bedingten Anspruch auf Verrechnung. In diesem Falle werden die finanziellen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit ihren Bruttobeträgen in
der Bilanz ausgewiesen.
Zur Sicherung von Cash Flow Risiken geht die GSW Finanztermingeschäfte ein. Diesen
Derivaten liegen standardisierte Nettingvereinbarungen mit den Banken zugrunde, woraus
sich ein bedingter Anspruch auf Verrechnung ergeben kann, der zu einem Bruttoausweis
der Finanztermingeschäfte am Bilanzstichtag führt.
In der Bilanz des Geschäftsjahres 2016 wurden Forderungen aus noch nicht abgerechneten
Betriebskosten von EUR 108,4 Mio. (Vorjahr: EUR 123,3 Mio.) mit erhaltenen Anzahlungen
aus Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von EUR 118,9 Mio. (Vorjahr: EUR 125,1 Mio.)
verrechnet. Bei den Derivaten bestanden keine bedingten Aufrechnungsansprüche mit
den Verbindlichkeiten aus Derivaten.
Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass er
zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value
ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält.
Bei der Steuerung der Kapitalstruktur werden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und anderen Kreditgebern sowie die Zahlungsmittel berücksichtigt.
Wesentliche Kennzahlen bei der Kapitalsteuerung sind:
| ― |
Eigen-/Fremdkapitalquote und Verschuldungsgrad |
Der Konzern strebt dabei eine Eigenkapitalquote von 40% an. Zukünftige Investitionen
werden daher unter anderem vor dem Hintergrund einer ausgewogenen Finanzierung getätigt.
Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 56% (Vorjahr: 53%).
| ― |
Loan to Value Ratio |
Das Verhältnis von Finanzverbindlichkeiten und dem Wert der als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien wird als Loan to Value Ratio bezeichnet.
|
|
31.12.2016 | 31.12.2015 |
|
|
EUR Mio. | EUR Mio. |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.715,1 | 1.707,7 |
| Zahlungsmittel | -5,6 | -121,9 |
| Nettoforderung aus Cashpool | -399,7 | -184,8 |
| Nettofinanzverbindlichkeiten | 1.309,8 | 1.400,9 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 5.481,5 | 4.336,5 |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 12,4 | 85,9 |
|
|
5.493,9 | 4.422,5 |
| Loan to Value Ratio | 23,8% | 31,7% |
Zum 31. Dezember 2016 bestehen verschiedene Zinssicherungsgeschäfte, bei denen variable
Zinskonditionen gegen fixe ausgetauscht werden. Für die zum 31.12.2016 bestehenden
Derivate der GSW wird kein Hedge Accounting angewendet, da die Voraussetzungen zur
Designation einer Sicherungsbeziehung nach IAS 39 nicht erfüllt sind. Diese Derivate
werden als freistehende Derivate bilanziert, die der ökonomischen Absicherung variabel
verzinster Darlehen dienen.
Aus der Auflösung der im Eigenkapital erfassten Hedgerücklage wurde ein Aufwand in
Höhe von EUR 3,1 Mio. (Vorjahr: EUR 19,8 Mio.) in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst.
Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag sind uns nicht bekannt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2016 im Wesentlichen
aus Geschäftsbesorgungsverträgen gegenüber der Holdinggesellschaft Deutsche Wohnen
AG, die jährlich abgerechnet werden.
Aus Erbbaurechtsverträgen resultieren jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe
von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.).
Im GSW Teilkonzern bestehen Grundschuldeintragungen aus Bauverpflichtungen in Höhe
von insgesamt EUR 10,6 Mio.
Mit Beschluss der Hauptversammlung am 07. Juli 2016 wurde KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(KPMG) als neuer Abschlussprüfer der GSW Immobilien AG und des Konzerns bestellt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt für das Geschäftsjahr 2016 die Honorare der KPMG und
für 2015 die Honorare des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Im Berichtsjahr sind folgende Aufwendungen netto entstanden:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
TEUR | TEUR |
| Abschlussprüfung | 326 | 329 |
| Sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen | 2 | 0 |
| Steuerberatung | 0 | 1 |
|
|
328 | 330 |
Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet,
die über die Möglichkeit verfügen, die GSW Gruppe zu beherrschen oder einen maßgeblichen
Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Bei der Bestimmung des
maßgeblichen Einflusses, den nahestehende Personen bzw. nahestehende Unternehmen der
GSW Gruppe auf die Finanz- und Geschäftspolitik haben, wurden die bestehenden Beherrschungsverhältnisse
berücksichtigt.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen verbundenen, gemeinschaftlich geführten und
assoziierten Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Da die GSW
Immobilien AG selbst in den Konzernabschluss der Deutsche Wohnen AG einbezogen wird,
sind auch die Deutsche Wohnen AG und ihre verbundenen Unternehmen nahestehende Unternehmen.
Im Konzern bestehen Dienstleistungs- und Cash-Managementverträge. Die Leistungen zwischen
den Gesellschaften werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Folgende Personen sind als nahestehende Personen zu betrachten:
| Name | Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 5 AktG |
| Lars Wittan, Dipl.-Betriebswirt, Vorstandsvorsitzender |
Eisenbahn-Siedlungs-Gesellschaft Berlin mbH, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats) |
| Dr. Kathrin Wolff, Dipl.-Geographin, Vorstand |
Eisenbahn-Siedlungs-Gesellschaft Berlin mbH, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats) GEHAG Vierte Beteiligung SE, Berlin (Vorsitzende des Aufsichtsrats) Deutsche Wohnen Beteiligungen Immobilien GmbH, Frankfurt/Main (stellvertretende Vorsitzende des Beirats) Deutsche Wohnen Direkt Immobilien GmbH, Frankfurt/Main (stellvertretende Vorsitzende des Beirats) RMW Projekt GmbH, Frankfurt/Main (stellvertretende Vorsitzende des Beirats) |
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
| Name | Beruf | Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 5 AktG |
| Michael Zahn Vorsitzender des Aufsichtsrats |
CEO der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main | GSW Immobilien AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats) TLG Immobilien AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Eisenbahn-Siedlungs-Gesellschaft Berlin mbH, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats) G+D Gesellschaft für Energiemanagement GmbH, Magdeburg (Vorsitzender des Beirats) Funk Schadensmanagement GmbH, Berlin (Vorsitzender des Beirats) DZ Bank AG, Frankfurt am Main (Mitglied des Beirats seit 21.09.2015) Füchse Berlin Handball GmbH, Berlin (Mitglied des Beirats seit 15.09.2016) GETEC Wärme & Effizienz AG, Magdeburg (Mitglied des Immobilienbeirats seit 08.11.2016) |
| Philipp Grosse stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
CFO der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main | GEHAG GmbH, Berlin (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
| Dirk Sonnberg Mitglied des Aufsichtsrats |
Managing Director Recht/Compliance, Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main |
G+D Gesellschaft für Energiemanagement mbH, Magdeburg (Mitglied des Beirats) |
| Helmut Ullrich Mitglied des Aufsichtsrats |
Assessor jur. Berlin | TLG Immobilien AG, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats) |
| Kirsten Kistermann-Christophe Mitglied des Aufsichtsrats |
Managing Director Societe Generale S.A. sowie Mitglied des Vorstands des Deutschen Aktieninstituts e.V., Frankfurt am Main |
Hugo Boss AG, Metzingen (Mitglied des Aufsichtsrats seit 12.05.2015) |
Zwischen der GSW Immobilien AG und den Konzernunternehmen der Deutsche Wohnen AG erfolgten
marktübliche Geschäfte im Rahmen gewöhnlicher Geschäftsbesorgungsverträge im Umfang
von EUR 15,4 Mio. Die Facilita Berlin GmbH erbrachte gegenüber den GSW-Gesellschaften
umlegbare Leistungen von EUR 14,9 Mio.
Darüber hinaus gab es in 2016 keine Transaktionen mit nahestehenden Personen.
Die vertraglich gewährte Vergütung für den Aufsichtsrat setzte sich wie folgt zusammen:
|
|
2016 | 2015 |
|
|
EUR Mio. | EUR Mio. |
| Bezüge des Aufsichtsrats |
|
|
| Fixe Vergütungsbestandteile | 0,2 | 0,3 |
| Variable Vergütungsbestandteile | - | - |
| Summe | 0,2 | 0,3 |
Im Geschäftsjahr 2016 und 2015 hat die GSW Immobilien AG keine Vorstandsvergütungen gewährt und gezahlt. Die Vorstände der GSW Immobilien AG haben Anstellungsverträge bei der Konzernmutter Deutsche Wohnen AG bzw. bei mit ihr verbundenen Unternehmen und werden durch diese vergütet.
Für ihre anteilige Tätigkeit bei der GSW Immobilien AG ergäbe sich im Geschäftsjahr 2015 die folgende rechnerische Vergütung für die Vorstände:
| Name | Lars Wittan | Dr. Kathrin Wolff | ||||
| Funktion | Vorstandsvorsitzender | Vorstandsmitglied | ||||
| Bestellung | seit 14. Januar 2014 | seit 1. Januar 2015 | ||||
|
|
2015 | 2016 | 2016 (Min) | 2016 (Max) | 2015 | 2016 |
| Festvergütung | 94 | 94 | 94 | 94 | 24 | 24 |
| Nebenleistungen | 6 | 6 | 6 | 6 | 4 | 4 |
| Summe Fest | 100 | 100 | 100 | 100 | 28 | 28 |
| Short Term Incentive | 60 | 60 | 0 | 75 | 10 | 10 |
| Long Term Incentive | 65 | 65 | 0 | 98 | 18 | 18 |
| Summe Variabel | 125 | 125 | 0 | 173 | 28 | 28 |
| Gesamtsumme | 225 | 225 | 100 | 273 | 56 | 56 |
| Name | Dr. Kathrin Wolff | |
| Funktion | Vorstandsmitglied | |
| Bestellung | seit 1. Januar 2015 | |
|
|
2016 (Min) | 2016 (Max) |
| Festvergütung | 24 | 24 |
| Nebenleistungen | 4 | 4 |
| Summe Fest | 28 | 28 |
| Short Term Incentive | 0 | 13 |
| Long Term Incentive | 0 | 27 |
| Summe Variabel | 0 | 40 |
| Gesamtsumme | 28 | 68 |
Den Vorstandsmitgliedern werden keine Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge gewährt. Die Vorstandsmitglieder erhielten von der Gesellschaft keine Darlehen.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten ausschließlich eine Festvergütung.
Im Übrigen verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Zusammengefassten Lagebericht.
Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und mit Veröffentlichung im Internet unter www.gsw.ag den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Berlin, den 24. Februar 2017
| Lars Wittan | Dr. Kathrin Wolff |
| Vorstandsvorsitzender | Vorstand |
| Firma und Sitz | Anteil | Eigenkapital in TEUR |
Ergebnis in TEUR |
Stichtag |
|
| GSW Grundvermögens- und Vertriebsgesellschaft mbH, Berlin | 100,00% | 1) | 90.255,7 | 0,0 | 2016 |
| GSW Gesellschaft für Stadterneuerung mbH, Berlin | 100,00% | 480,7 | 74,6 | 2016 | |
| Stadtentwicklungsgesellschaft Buch mbH, Berlin | 100,00% | 1.860,8 | -277,4 | 2016 | |
| Grundstücksgesellschaft Karower Damm mbH, Berlin | 100,00% | 1) | 1.099,3 | 0,0 | 2016 |
| GSW Acquisition 3 GmbH, Berlin | 100,00% | 1) | 78.368,1 | 759,3 | 2016 |
| Zweite GSW Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Berlin | 100,00% | 57,3 | -3,2 | 2016 | |
| GSW Corona GmbH, Berlin | 100,00% | 1) 4) | 3.071,6 | 0,0 | 2016 |
| GSW Pegasus GmbH, Berlin | 100,00% | 1) 3) 4) | 12.224,2 | 9.477,6 | 2016 |
| Wohnanlage Leonberger Ring GmbH, Berlin | 100,00% | 1) 3) 4) | 850,9 | 0,0 | 2016 |
| FACILITA Berlin GmbH, Berlin | 100,00% | 3.976,2 | 695,0 | 2016 | |
| Zisa Verwaltungs GmbH, Berlin | 100,00% | 55,6 | -4,2 | 2016 | |
| GSW Berliner Asset Invest Verwaltungs-GmbH, Berlin | 100,00% | 33,7 | -7,2 | 2016 | |
| Zisa Grundstücksbeteiligungs GmbH & Co. KG, Berlin | 94,90% | 2) 4) | -82,6 | 35,7 | 2016 |
| GSW Immobilien GmbH & Co. Leonberger Ring KG, Berlin | 94,00% | 2) | 409,05 | 42,0 | 2016 |
| GSW Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. Zweite Beteiligungs KG, Berlin | 93,44% | 2) | -11.579,7 | 4.998,5 | 2016 |
| GSW Fonds Weinmeisterhornweg 170-178 GbR, Berlin | 52,08% | -5.567,2 | 157,2 | 2016 |
| Firma und Sitz | Anteil | Eigenkapital in TEUR |
Ergebnis in TEUR |
Stichtag |
| SIWOGE 1992 Siedlungsplanung und Wohnbauten Gesellschaft mbH, Berlin | 50,00% | 4.963,9 | 14,9 | 2015 |
| GSZ Gebäudeservice und Sicherheitszentrale GmbH, Berlin | 33,33% | 244,8 | 28,3 | 2015 |
| Firma und Sitz | Anteil | Eigenkapital in TEUR |
Ergebnis in TEUR |
Stichtag |
| Zisa Beteiligungs GmbH, Berlin | 49,00% | -17,1 | -13,1 | 2014 |
| Firma und Sitz | Anteil | Eigenkapital in TEUR |
Ergebnis in TEUR |
Stichtag |
| GSW Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. Grundstücksgemeinschaft Ostseestraße KG i.L., Berlin | 0,00% | -90,9 | 30,0 | 2015 |
| GSW Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. Grundstücksgemeinschaft Neue Krugallee KG i.L., Berlin | 0,00% | 28,3 | -2,0 | 2016 |
| GSW Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. Grundstücksgemeinschaft Köpenicker Landstraße KG i.L., Berlin | 0,00% | 811,8 | 118,8 | 2015 |
| GSW Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. Grundstücksgemeinschaft Am Brosepark KG i.L., Berlin | 0,00% | 16,1 | 53,3 | 2016 |
| STRABAG Residential Property Services GmbH , Berlin | 0,49% | 246,7 | 0,0 | 2015 |
1)
Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriften nach § 264 Absatz 3 HGB aufgrund der Einbeziehung
in den Konzernabschluss der GSW Immobilien AG
2)
Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriften nach § 264 b HGB aufgrund der Einbeziehung
in den Konzernabschluss der GSW Immobilien AG
3)
Es besteht eine mittelbare Beteiligung
4)
Der durchgerechnete quotale Anteilsbesitz entspricht bei der GSW Corona GmbH 99,7%,
bei der GSW Pegasus GmbH 99,7%, bei der Wohnanlage Leonberger Ring GmbH 99,6%, bei
der Zisa Grundstücksbeteiligung GmbH & Co. KG 97,4%
Wir haben den von der GSW Immobilien AG, Berlin, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang – sowie ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Berlin, den 6. März 2017
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schmidt
Wirtschaftsprüfer
Drotleff
Wirtschaftsprüfer