![]() HAMBORNER REIT AGDuisburgJahresabschluss HGB 2018Jahresabschluss 2018 und ergänzende InformationenKENNZAHLENÜBERSICHT ZUM HANDELSRECHTLICHEN JAHRESABSCHLUSSscroll
JAHRESABSCHLUSSBilanzzum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungfür die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
KAPITALFLUSSRECHNUNGfür die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
EIGENKAPITALSPIEGELscroll
Anhang zum JahresabschlussAllgemeine GrundlagenDie HAMBORNER REIT AG ("HAMBORNER") ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft (WKN 601300) mit Sitz in Duisburg / Deutschland. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 4 eingetragen. Als REIT-Gesellschaft unterliegt sie auch den Vorschriften des Gesetzes über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG). Der handelsrechtliche Jahresabschluss der HAMBORNER wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht. Er steht auf der Internetseite der Gesellschaft www.hamborner.de zur Verfügung und kann von dort heruntergeladen werden. Zudem kann er bei der HAMBORNER REIT AG, Goethestraße 45, 47166 Duisburg, angefordert werden. Die HAMBORNER REIT AG erwirbt Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte an beweglichem oder unbeweglichem Vermögen im Sinne von § 3 REITG zur Nutzung, Verwaltung oder Verwertung. Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften im Sinne von § 3 REITG können ebenfalls erworben, gehalten, verwaltet und verwertet werden. Als REIT AG ist HAMBORNER sowohl von der Körperschaftsteuer als auch von der Gewerbesteuer befreit. Als börsennotierte REIT-Aktiengesellschaft erstellt und veröffentlicht die HAMBORNER REIT AG einen Einzelabschluss i. S. d. § 325 Abs. 2a HGB nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Lagebericht nach § 289 HGB wird mit dem IFRS-Einzelabschluss im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss wird in Euro (€) und unter Beachtung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze, der aktienrechtlichen Vorschriften sowie des REITG aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Tausend Euro (T€) angegeben. Aufgrund von Rundungen können sich in diesem Bericht bei Summenbildungen und bei prozentualen Angaben geringfügige Abweichungen ergeben. Der Jahresabschluss enthält nach § 264 Abs. 1 S. 2 HGB eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel. Bei deren Aufstellung wurden die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 21 bzw. Nr. 22 entsprechend beachtet. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung folgen in Aufbau und Gliederung den handelsrechtlichen Vorschriften. Zur Verbesserung der Klarheit des Jahresabschlusses wurden Bezeichnungen in der Gewinn- und Verlustrechnung an die branchenspezifischen Besonderheiten eines Immobilienunternehmens angepasst. Darüber hinaus sind einzelne Posten weiter untergliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, die grundsätzlich drei bis acht Jahre beträgt. Im Falle der Abschreibung eines Namensrechts beträgt die Nutzungsdauer 33 Jahre. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen und ggf. außerplanmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Sachanlagevermögens werden linear auf die Geschäftsjahre verteilt, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Der Immobilienbestand wird zwischen 33 und 50 Jahren abgeschrieben. Grundsätzlich wird seit 2007 bei Erwerb einer Immobilie eine Nutzungsdauer des Gebäudes von 33 Jahren angesetzt. Sollten die tatsächlichen Umstände (z.B. aufgrund von Alter, Beschaffenheit, wirtschaftlicher Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes) gegen diesen Grundsatz sprechen, wird die Nutzungsdauer entsprechend abweichend eingeschätzt. Eine Überprüfung der Restnutzungsdauer erfolgt darüber hinaus im Rahmen größerer Modernisierungsmaßnahmen. Immobilien des Altbestands mit einem Zugangszeitpunkt vor 2007 werden mit einer Nutzungsdauer von 40 bzw. 50 Jahren abgeschrieben. Den Abschreibungen des beweglichen Sachanlagevermögens liegt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen drei und fünfzehn Jahren zugrunde. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung vorgenommen. Bei den sonstigen Ausleihungen handelt es sich um Arbeitgeberdarlehen, die entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst sind. Die Posten des Umlaufvermögens sind zu Nennwerten bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Bildung von Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Uneinbringliche Forderungen werden in vollem Umfang abgeschrieben. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Zahlungen für vereinbarte zukünftige Aufwendungen der Gesellschaft. Sie werden zum Zeitpunkt des Geldflusses abgegrenzt und über die Laufzeit der Vereinbarungen erfolgswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden den Vorschriften des Handelsrechts entsprechend nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik auf Basis der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) bewertet. Der Rückstellungsbedarf ist dabei unter Einbeziehung der zukünftigen Rentenentwicklung ermittelt worden. Der bei Abzinsung der Pensionsverpflichtungen verwendete Rechnungszinssatz wurde als durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre mit einer Duration von elf Jahren ermittelt, die der voraussichtlichen durchschnittlichen Laufzeit unserer Rentenverpflichtungen entspricht. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" (Vorjahr: "Richttafeln 2005 G") von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Bewertung liegen die folgenden Annahmen zugrunde: scroll
Soweit aus der Bewertung der Pensionsrückstellung neben den im Zinsaufwand erfassten Zinseffekten im Saldo ein Auflösungsbetrag resultiert, wird dieser Saldo in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Andernfalls erfolgt der Ausweis des Saldos im Personalaufwand. Die Dotierung der Bergschäden- und der übrigen Rückstellungen berücksichtigt alle aus heutiger Sicht erkennbare Risiken angemessen. Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet und ausgewiesen. Rückstellungsbeträge, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem von der Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die übrigen Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Eine im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb übernommene Rentenverpflichtung wurde mit dem ihrer erwarteten Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. HAMBORNER setzt derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps zur Absicherung des Zinsrisikos ein. Da die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zusammengefasst und nach der Einfrierungsmethode bilanziert. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen vereinnahmte Mietvorauszahlungen, die erst in Perioden nach dem Abschlussstichtag ertragswirksam werden, zu Nennbeträgen ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar: scroll
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Immaterielle VermögensgegenständeDie Lizenzen und ähnliche Rechte umfassen im Wesentlichen mit 412 T€ ein im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie erworbenes Namensrecht sowie mit 110 T€ entgeltlich erworbene Nutzungsrechte für System- und Anwendersoftware unserer EDV-Anlage. SachanlagenDie Anschaffungskosten für Immobilienzugänge im Berichtsjahr einschließlich Nachaktivierung auf Bestandsimmobilien belaufen sich auf insgesamt 131,1 Mio. €. Die Buchwertabgänge für verkaufte Immobilien betragen 10,3 Mio. €. Im Geschäftsjahr wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von 34,5 Mio. € vorgenommen. Zum 31.12.2018 wurde das Immobilienportfolio durch einen externen Sachverständigen bewertet. Das Gutachten berücksichtigt die international anerkannten "International Valuation Standards" (IVSC) bzw. die Richtlinien des "Royal Institution of Chartered Surveyors" (RICS) über die Bewertung von Vermögenswerten. Auf Grundlage dieser Bewertung ergab sich für eine Immobilie in Mosbach eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €). (2) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 1.063 T€ (Vorjahr: 972 T€) und resultieren im Wesentlichen aus der Vermietung und Verpachtung des Grundstücksvermögens. Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 1.319 T€ (Vorjahr: 1.185 T€) und enthalten mit 1.174 T€ (Vorjahr: 918 T€) im Wesentlichen Barkautionen von Mietern. (3) Kassenbestand, Guthaben bei KreditinstitutenZum 31.12.2018 betragen die liquiden Mittel 7.783 T€ (Vorjahr: 58.105 T€). Von den Bankguthaben waren am Bilanzstichtag 597 T€ als Tages- oder Festgeld angelegt. (4) Aktiver RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit der Aufnahme von Darlehen, die über die Laufzeit der Darlehen abgeschrieben werden und abgegrenzte Erschließungskosten für ein Erbbaugrundstück, die auf die Restlaufzeit des Erbbaurechts verteilt werden. (5) EigenkapitalAm 31.12.2018 beträgt das gezeichnete Kapital 79.718 T€ und ist in 79.718 Tsd. auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Durch die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10.05.2017 wurde der Vorstand bis zum 09.05.2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 7.972 T€ (Genehmigtes Kapital I) zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen. Darüber hinaus wurde der Vorstand durch die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 10.05.2017 bis zum 09.05.2022 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 31.887 T€ (Genehmigtes Kapital II) zu erhöhen. Weiterhin wurde der Vorstand durch die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 26.04.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25.04.2023 auf den Inhaber und / oder auf den Namen lautende Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen ("Schuldverschreibungen") im Gesamtbetrag von bis zu 450.000 T€ mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern ("Inhaber") der Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 31.887 T€ nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen ("Anleihebedingungen") zu gewähren. Im Rahmen der Ausgabe der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 31.887 T€, eingeteilt in bis zu 31.887 Tsd. auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen für einen Teilbetrag ausschließen. Eine Inanspruchnahme der vorgenannten Ermächtigungen erfolgte bis zum Bilanzstichtag nicht. Die anderen Gewinnrücklagen enthalten die von der Gesellschaft in der Vergangenheit erzielten und nicht ausgeschütteten Ergebnisse. Unter Berücksichtigung der im Berichtsjahr zur Verwendung des Gewinns getätigten Entnahme in Höhe von 18.395 T€ betragen die anderen Gewinnrücklagen zum Abschlussstichtag 11.334 T€. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals ist im Eigenkapitalspiegel dargestellt. (6) RückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen betragen zum Bilanzstichtag 5.187 T€ und liegen damit um 290 T€ über dem Vorjahresansatz. Seit dem Geschäftsjahr 2016 ist gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB für die Abzinsung der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangen zehn Jahre heranzuziehen. Bei Anwendung des Durchschnittszinssatzes von sieben Jahren (2,03 %) entsprechend der alten Vorschrift hätte die Rückstellung zum Bilanzstichtag 5.741 T€ betragen und somit um 554 T€ (Vorjahr: 524 T€) höher gelegen. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre, wenn der Bilanzgewinn und die frei verfügbaren Rücklagen in Summe diesen Unterschiedsbetrag nicht übersteigen. Der sich aufgrund der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ergebende Bewertungsunterschied betrug am 01.01.2010 insgesamt 1.184 T€. Gemäß der Regelung des Art. 67 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) wurde von diesem Bewertungsunterschied im Berichtsjahr ein Betrag in Höhe von 79 T€ (= ein Fünfzehntel) zugeführt. Der zum 31.12.2018 noch verbleibende Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 473 T€. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen bestehen ausschließlich gegenüber Pensionsempfängern und Hinterbliebenen. Die Rückstellungen für Bergschäden haben sich gegenüber dem Vorjahr im Saldo um 72 T€ auf 2.477 T€ erhöht. Da sich gegenüber dem Vorjahresansatz der geplante Zeitpunkt für Schachtsicherungsmaßnahmen nach hinten verschoben hat, haben sich die Laufzeiten der entsprechenden Maßnahmen verlängert. Aufgrund von erwarteten allgemeinen Kostensteigerungen hat sich die Rückstellung durch diesen Effekt um 156 T€ erhöht. Aus Zinseffekten der bereits im Vorjahr enthaltenen Beträge aufgrund von Laufzeitveränderungen sowie Zinssatzänderungen resultiert im Berichtsjahr ein Zinsertrag in Höhe von 84 T€ (Vorjahr: Zinsaufwand 119 T€). Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Rückstellungen für Personalaufwand enthalten im Wesentlichen mit 1.098 T€ (Vorjahr: 1.199 T€) kurz- und langfristige Vorstandstantiemen sowie mit 398 T€ (Vorjahr: 369 T€) Tantiemeverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern. Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 536 T€ und beläuft sich auf 2.705 T€. Sie resultiert insbesondere aus im Geschäftsjahr 2018 durchgeführten Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die am Bilanzstichtag erbracht, aber noch nicht abgerechnet waren, sowie aus noch ausstehenden Rechnungen für Betriebskosten des Berichtsjahres. Die Rückstellungen für satzungsgebundene und gesetzliche Verpflichtungen enthalten in Höhe von 317 T€ (Vorjahr: 308 T€) die im Geschäftsjahr 2019 fällige Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. Die übrigen Rückstellungen enthalten Rückerstattungsbeträge an Mieter aus noch abzurechnenden Betriebskosten für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 349 T€ (Vorjahr: 362 T€) und Rückstellungen für Kosten des Geschäftsberichts in Höhe von 80 T€ (Vorjahr: 87 T€). (7) VerbindlichkeitenDie gesamten Verbindlichkeiten in Höhe von 660.736 T€ hatten am 31.12.2018 folgende Restlaufzeiten: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mit 650.251 T€ (Vorjahr: 595.776 T€) Darlehen, die zur Finanzierung unserer Immobilieninvestitionen aufgenommen wurden, sowie mit 885 T€ (Vorjahr: 946 T€) abgegrenzte Zinsen. Mit Ausnahme des unbesicherten Schuldscheindarlehens mit einem Volumen von 75,0 Mio. € sind sämtliche Darlehen grundbuchlich besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31.12.2018 wie folgt zusammen: scroll
(8) Passiver RechnungsabgrenzungspostenDieser Posten enthält im Wesentlichen Mietvorauszahlungen und Baukostenzuschüsse, die auf die vereinbarte Vertragslaufzeit zu verteilen sind, sowie im Dezember 2018 eingegangene Mietzahlungen für den Monat Januar 2019. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(9) Erlöse aus der Grundstücks- und GebäudebewirtschaftungDie Erlöse aus Mieten und Pachten betragen 83.402 T€ und liegen damit um 9.306 T€ über dem Vorjahreswert. Der Anstieg ergibt sich hauptsächlich aus den Objektzugängen des laufenden Jahres und des Vorjahres, die sich mit 9.357 T€ ausgewirkt haben. Dagegen führten Immobilienverkäufe zu Mindermieteinnahmen von 406 T€. Durch Veränderungen im Leerstand, Neuvermietungen sowie aus Index- und Staffelmietvereinbarungen erhöhten sich die Mieterlöse im Saldo um 355 T€. Die Erlöse aus der Weiterbelastung von Nebenkosten an Mieter nahmen gegenüber dem Vorjahr um 2.269 T€ zu und betragen 13.469 T€. Die Zunahme resultiert mit 1.422 T€ aus der Veränderung im Objektbestand. Bei den übrigen Bestandsimmobilien erhöhten sich die Erträge aus der Weiterbelastung von Nebenkosten um 847 T€. (10) Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 1.648 T€ (Vorjahr: 3.258 T€) enthalten, die im Wesentlichen aus dem Verkauf eines nicht mehr strategiekonformen Bestandsobjekts resultieren. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge betragen im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.152 T€ und gliedern sich wie folgt: scroll
Periodenfremde Erträge betreffen im Wesentlichen die Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens sowie aus der Auflösung von Rückstellungen. (11) Aufwendungen für Grundstücks- und GebäudebewirtschaftungDie Aufwendungen für Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 3.372 T€. Die laufenden Betriebsaufwendungen stiegen hauptsächlich infolge von Objektzugängen um 2.237 T€ auf 17.818 T€. Sie umfassen unter anderem den Aufwand für Energie, Grundbesitzabgaben, Versicherungsprämien und Erbbauzinsen. Darüber hinaus enthält der Posten Grundsteuern in Höhe von 2.952 T€ (Vorjahr: 2.661 T€). Die Aufwendungen sind auf Basis der mietvertraglichen Vereinbarungen zum überwiegenden Teil an die Mieter weiterbelastbar. Der Aufwand für Grundstücks- und Gebäudeinstandhaltung erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1.135 T€ und beträgt 5.866 T€. (12) PersonalaufwandDer Personalaufwand beträgt insgesamt 4.674 T€ und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 260 T€. Die Löhne und Gehälter erhöhten sich dabei leicht um 10 T€ auf 3.948 T€. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 250 T€ auf 726 T€. In den Aufwendungen für Altersversorgung sind Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 234 T€ enthalten. Im Vorjahr war hingegen ein Auflösungsbetrag von 306 T€ zu erfassen, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurde. (13) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenDie Abschreibungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 5.555 T€ auf 34.620 T€. Der Anstieg ist in Höhe von 4.391 T€ insbesondere auf die Veränderungen im Objektbestand zurückzuführen. Darüber hinaus ist der Anstieg in Höhe von 1.117 T€ (Vorjahr: 0 T€) auf eine außerplanmäßige Abschreibung auf eine Immobilie in Mosbach zurückzuführen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen gliedern sich wie folgt: scroll
(14) Sonstige betriebliche AufwendungenDer sonstige betriebliche Aufwand beträgt im Berichtsjahr 3.143 T€ (Vorjahr: 2.925 T€). Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Honorare für den Abschlussprüfer (109 T€; Vorjahr: 109 T€) betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Abschlussprüferleistungen. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 79 T€ (Vorjahr: 79 T€) die Auflösung des Bewertungsunterschieds bei den Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB aufgrund der Erstanwendung des BilMoG zum 01.01.2010 enthalten. (15) FinanzergebnisDie sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betragen 84 T€ nach 81 T€ im Vorjahr. Der Zinsertrag des Berichtsjahres resultiert dabei nahezu vollständig aus Bewertungseffekten der Rückstellungen für Bergschäden. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Erläuterungen zur KapitalflussrechnungIn der Kapitalflussrechnung wird die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der Finanzmittelfonds beinhaltet Kassenbestände und Bankguthaben mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten. Der Unterschiedsbetrag des Finanzmittelfonds am Ende sowohl des Berichtsjahres als auch des Vorjahres zum Bilanzposten "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten" i. H. v. 4,2 Mio. € resultiert aus einem in diesem Bilanzposten enthaltenen zugriffsbeschränkten Bankkonto, das zur Ablösung einer grundpfandrechtlichen Besicherung eines in 2009 zur Finanzierung der mittlerweile veräußerten Immobilie in Duisburg, Kaßlerfelder Kreisel, aufgenommenen Darlehens an die finanzierende Bank verpfändet wurde. Zum 31.12.2018 verminderte sich der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr unter Berücksichtigung des verfügungsbeschränkten Bankkontos um 50,3 Mio. € auf 7,8 Mio. €. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 66,4 Mio. € nach 58,8 Mio. € im Vorjahr. Der Anstieg ist insbesondere auf die erhöhten Mieteinnahmen infolge der Neuinvestitionen zurückzuführen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt -120,4 Mio. € und enthält hauptsächlich Mittelabflüsse aus den Akquisitionen des Geschäftsjahres in Höhe von 132,4 Mio. €. Die Aus- und Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit decken sich nicht mit den bei der Entwicklung des Anlagevermögens gezeigten Zu- bzw. Abgängen. Grund hierfür sind im Wesentlichen Kaufpreiseinbehalte und zum jeweiligen Stichtag noch nicht fällige Zahlungen für Grunderwerbsteuer. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3,7 Mio. € resultiert insbesondere aus dem Mittelabruf von Darlehen (96,4 Mio. €). Den Einzahlungen stehen Auszahlungen aus der Dividendenzahlung (35,9 Mio. €) für das Jahr 2017 sowie aus den Zins- und Tilgungszahlungen (56,8 Mio. €) für die zur anteiligen Finanzierung unserer Immobilien aufgenommenen Darlehen gegenüber. Aus abgeschlossenen Kreditverträgen stehen der Gesellschaft zum Abschlussstichtag darüber hinaus noch nicht abgerufene Finanzierungsmittel in Höhe von 69,0 Mio. € zur Verfügung. Die Gelder können kurzfristig abgerufen werden. Sonstige Erläuterungen und PflichtangabenSonstige finanzielle VerpflichtungenAus beurkundeten Grundstückskaufverträgen für Immobilien in Aachen, Bamberg und Bonn resultieren am 31.12.2018 Verpflichtungen zur Kaufpreiszahlung von insgesamt 66,1 Mio. €. Des Weiteren bestehen nach dem Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus drei langfristigen Erbbaurechtsverträgen. Diese stellen sich wie folgt dar: scroll
Weitere finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, bestehen zum 31.12.2018 nicht. Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDie Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat sind ausführlich im Vergütungsbericht, der Bestandteil des im Geschäftsbericht enthaltenen zusammengefassten Lageberichts ist, dargestellt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 1.348 T€ (Vorjahr: 1.249 T€). Sie beinhalten kurzfristig fällige Leistungen in Höhe von 1.048 T€ (Vorjahr: 989 T€) und langfristig aktienbasierte Vergütungen in Höhe von 300 T€ (Vorjahr: 260 T€). Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats sind kurzfristig fällig und betrugen für das Geschäftsjahr 317 T€ (Vorjahr: 308 T€). Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich im Berichtsjahr auf 323 T€. Die für diesen Personenkreis gebildeten Rückstellungen betragen 3.176 T€. Der sich für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen aufgrund der Erstanwendung des BilMoG ergebende und zum 31.12.2018 noch nicht erfasste Bewertungsunterschied beträgt 287 T€. Kredite wurden Vorstandsmitgliedern vom Unternehmen nicht gewährt. Kein Mitglied des Vorstands hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. MitarbeiterzahlDie Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) betrug im Jahresdurchschnitt: scroll
Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Berichtsjahr wie bereits im Vorjahr einen Auszubildenden beschäftigt. Derivative FinanzinstrumenteDie Gesellschaft hält zum 31.12.2018 die nachfolgend aufgeführten derivativen Finanzinstrumente: scroll
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des Zinsderivats erfolgte zum Marktwert, der zum Bilanzstichtag vom entsprechenden Kreditinstitut mitgeteilt wurde. Sie wurde unter Anwendung anerkannter mathematischer Verfahren auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden, sich kontinuierlich verändernden Marktdaten ermittelt und gibt die Einschätzung der Marktgegebenheiten zum Berechnungszeitpunkt wieder. Das hiermit im Zusammenhang stehende variabel verzinsliche Darlehen wird durch einen Zinsswap mit festem Zinssatz gegen das Risiko von Zinssteigerungen abgesichert. Die Restvaluta des der Swap-Sicherung zugrundeliegenden Kreditgeschäfts betrug am 31.12.2018 ebenfalls 15,9 Mio. €. Die Laufzeit des Darlehens und des Swaps stimmen exakt überein. Von daher gleichen sich für die gesamte Dauer der Vertragsbeziehungen die Zahlungsströme aus Grund- und Sicherungsgeschäft vollständig aus. Die Darlehensverbindlichkeit und das Swapgeschäft werden im Rahmen eines Micro-Hedges zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Dementsprechend wird für das derivative Finanzinstrument keine Rückstellung für drohende Verluste ausgewiesen. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wurde anhand der Dollar-Offset-Methode festgestellt. Mitteilungen über das Bestehen von BeteiligungenGemäß § 11 Abs. 4 REIT-Gesetz darf zur Erhaltung des REIT-Status kein Anleger direkt 10 % oder mehr der Aktien oder Aktien in einem Umfang halten, dass er über 10 % oder mehr der Stimmrechte verfügt. Zum Bilanzstichtag am 31.12.2018 waren der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, deren direkter Anteil 10 % oder mehr des Grundkapitals beträgt. Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) der Gesellschaft mitgeteilt worden sind. Der folgenden Tabelle können die zum 28.02.2019 meldepflichtigen Beteiligungen entnommen werden, die der Gesellschaft mitgeteilt wurden. Die Angaben wurden jeweils der zeitlich letzten Mitteilung eines Meldepflichtigen an die Gesellschaft entnommen. Sämtliche Veröffentlichungen durch die Gesellschaft über Mitteilungen von Beteiligungen im Berichtsjahr und darüber hinaus bis zum 28.02.2019 stehen auf der Internetseite der HAMBORNER REIT AG im Bereich Investor Relations / Mitteilungen zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu der Beteiligung in Prozent und in Stimmrechten aufgrund nicht meldepflichtiger Erwerbe oder Verkäufe von Anteilen bzw. aufgrund von nicht ausgeübten Bezugsrechten im Rahmen von Kapitalerhöhungen zwischenzeitlich überholt sein können. Indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die mittelbar 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, wurden zum 31.12.2018 mit einem Stimmrechtsanteil von 12,45 % von der RAG-Stiftung, Essen, gehalten. scroll
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Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2018Berichtspflichtige Vorgänge mit nahe stehenden Unternehmen und Personen hat es im Geschäftsjahr 2018 nicht gegeben. Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGIm Dezember 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine aktualisierte Entsprechenserklärung abgegeben und im Internet unter www.hamborner.de im Bereich Investor Relations / Corporate Governance / Erklärung zur Unternehmensführung / Entsprechenserklärung dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist mit vollständigem Wortlaut im Geschäftsbericht 2018 der Gesellschaft veröffentlicht. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des GeschäftsjahrsVorgänge nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Auswirkung auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage haben sich nicht ergeben. Organe der Gesellschaft und deren MandateAufsichtsratDr. Eckart John von Freyend, Bad HonnefEhrenvorsitzender (ab 26.04.2018) Vorsitzender (bis 26.04.2018) Vorsitzender des Beirats der John von Freyend Holding GmbH Externe Mandate: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)**) EUREF AG*) (Vorsitzender) Hahn-Immobilien-Beteiligungs AG*) (Vorsitzender) Litos Immobilien AG*) Bärbel Schomberg, Königstein im TaunusVorsitzende (ab 26.04.2018) Stellvertretende Vorsitzende (bis 26.04.2018) Geschäftsführende Gesellschafterin der Schomberg & Co. Real Estate Consulting GmbH Externe Mandate: DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH*) Dr. Andreas Mattner, HamburgStellvertretender Vorsitzender (ab 26.04.2018) Geschäftsführer der Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H. Externe Mandate: EUREF AG*) Claus-Matthias Böge, HamburgGeschäftsführer der CMB Böge Vermögensverwaltung GmbH Externe Mandate: Bijou Brigitte modische Accessoires AG*) Rolf Glessing, Illerkirchberg (ab 26.04.2018)Geschäftsführender Gesellschafter der Glessing Management und Beratung GmbH Externe Mandate: FCF Fox Corporate Finance GmbH**) Wohninvest Holding GmbH**) Christel Kaufmann-Hocker, DüsseldorfSelbstständige Unternehmensberaterin Externe Mandate: Stiftung Mercator GmbH**) Dr. Helmut Linssen, IssumMitglied des Vorstands der RAG-Stiftung Externe Mandate: RAG Aktiengesellschaft*) RAG Deutsche Steinkohle AG*) Vivawest GmbH**) (Vorsitzender) Vivawest Wohnen GmbH**) (Vorsitzender) Degussa Bank AG**) Signa Prime Selection AG**) (ab 12.07.2018) Mechthilde Dordel***), OberhausenKfm. Angestellte der HAMBORNER REIT AG Dieter Rolke***), OberhausenKfm. Angestellter der HAMBORNER REIT AG Wolfgang Heidermann***), RaesfeldTechn. Angestellter der HAMBORNER REIT AG Ausschüsse des AufsichtsratsPräsidialausschussMitglieder des Ausschusses: Dr. Eckart John von Freyend (Vorsitzender) (bis 26.04.2018) Bärbel Schomberg (Vorsitzende ab 26.04.2018) Claus-Matthias Böge Dr. Helmut Linssen Dr. Andreas Mattner (ab 26.04.2018) PrüfungsausschussMitglieder des Ausschusses: Claus-Matthias Böge (Vorsitzender) Rolf Glessing (ab 26.04.2018) Wolfgang Heidermann Christel Kaufmann-Hocker Dr. Andreas Mattner (bis 26.04.2018) NominierungsausschussMitglieder des Ausschusses: Dr. Eckart John von Freyend (Vorsitzender) (bis 26.04.2018) Bärbel Schomberg (Vorsitzende ab 26.04.2018) Rolf Glessing (ab 26.04.2018) Dr. Helmut Linssen Dr. Andreas Mattner VorstandDr. Rüdiger Mrotzek, HildenVorstand für Finanz-/Rechnungswesen, Controlling, Steuern, Portfoliomanagement, Transaktionsmanagement, Personal, EDV, Risikomanagement und -controlling, Beteiligungen Hans Richard Schmitz, DuisburgVorstand für Asset-Management, Technik/Instandhaltung, Recht, Investor Relations/Public Relations, Corporate Governance, Versicherungen, Corporate Services
*)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten Vorschlag zur GewinnverwendungDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 36.670.116,70 € zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,46 € pro Aktie zu verwenden. Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Duisburg, den 28. Februar 2019 Der Vorstand Dr. Rüdiger Mrotzek Hans Richard Schmitz VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Duisburg, den 28. Februar 2019 Der Vorstand Dr. Rüdiger Mrotzek Hans Richard Schmitz Der nachfolgend wiedergegebene uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 bezieht sich auf den hier vorliegenden Jahresabschluss sowie auf den Lagebericht, der in unserem Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2018 abgedruckt ist. Der Bestätigungsvermerk hat folgenden Inhalt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HAMBORNER REIT AG, DuisburgVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der HAMBORNER REIT AG, Duisburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HAMBORNER REIT AG, Duisburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB, auf die im Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir mit der Bewertung der Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken und der Ermittlung der finanziellen Leistungsindikatoren Net Asset Value (NAV) und NAV je Aktie den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht) b) Prüferisches Vorgehen Bewertung der Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken und Ermittlung der finanziellen Leistungsindikatoren Net Asset Value (NAV) und NAV je Aktiea) Im Jahresabschluss der HAMBORNER REIT-AG werden unter dem Bilanzposten "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" insgesamt bebaute Grundstücke (Immobilien) in Höhe von Mio. EUR 1.197,4 ausgewiesen; davon entfallen Mio. EUR 1.194,6 auf den vermieteten Immobilienbestand und Mio. EUR 2,8 auf das durch die HAMBORNER REIT AG selbstgenutzte Verwaltungsgebäude in Duisburg. In der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von Mio. EUR 1,1 vorgenommen. Die Bewertung der Immobilien erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - und sofern abnutzbar - vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern der beizulegende Wert den Buchwert unterschreitet und der sich bei planmäßiger Abschreibung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ergebende hypothetische Buchwert ebenfalls unterschritten wird. Bei Wegfall des Grundes der Wertminderung wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Der Zeitwert der vermieteten Immobilien ("Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" im Sinne des IAS 40) fließt auch in die im Lagebericht erläuterten und analysierten Kennzahlen Net Asset Value (NAV) und NAV je Aktie ein, die bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren für die Lagebeurteilung der HAMBORNER REIT AG darstellen. Die HAMBORNER REIT AG lässt die beizulegenden Zeitwerte durch einen unabhängigen externen Gutachter ermitteln und plausibilisiert die Bewertungsergebnisse durch eigenes Fachpersonal. Die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu Zeitwerten basiert in besonderem Maße auf Einschätzungen und Annahmen. Geschätzte Werte bergen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung. Die ermessensbehafteten Einschätzungen von Bewertungsparametern wie Marktmieten sowie die Diskontierungs- und Kapitalisierungszinssätze haben eine direkte und oftmals erhebliche Auswirkung auf die Darstellung der Wertentwicklung des Immobilienportfolios der Gesellschaft im Lagebericht. Sie beeinflussen die Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und damit den NAV je Aktie der Gesellschaft als einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren und sind damit entscheidend für die Vermittlung eines insgesamt zutreffenden Bildes von der Lage der Gesellschaft. Darüber hinaus sind die ermittelten beizulegenden Zeitwerte grundlegend für die Entscheidung über notwendige außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte im Sachanlagevermögen. Vor diesem Hintergrund wurde dieser Sachverhalt von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bestimmt. Angaben zu Bilanzierungsmethoden des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten. Die Angaben zum NAV und NAV je Aktie sind im Lagebericht im Abschnitt "Leistungsindikatoren" dargestellt. b) Wir haben die Angemessenheit der Bewertungsverfahren und die Bewertungsergebnisse geprüft. Bei unserer Prüfung haben wir die Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf ihre Angemessenheit und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der HAMBORNER REIT AG geprüft. Dies betrifft insbesondere den unabhängigen Verifizierungsprozess für Marktmieten sowie Diskontierungs- und Kapitalisierungszinssätze sowie die Berichtsprozesse und die jeweils zugehörigen Kontrollen. Im Rahmen unserer Prüfung der Bewertung haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich Real Estate Consulting hinzugezogen. Mit deren Unterstützung haben wir die Bewertungsmodelle sowie für zufallsbasiert ausgewählte Objekte die Bewertungsparameter und die Bewertungsergebnisse beurteilt. Wir haben darüber hinaus an Begehungen einzelner Immobilien durch den externen Gutachter teilgenommen. Des Weiteren haben wir uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des von der HAMBORNER REIT AG beauftragten unabhängigen Gutachters überzeugt sowie die im Gutachten angewandte Bewertungsmethodik im Hinblick auf Konformität mit IAS 40 in Verbindung mit IFRS 13 beurteilt. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 26. April 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. / 31. Mai 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Abschlussprüfer der HAMBORNER REIT AG, Duisburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Neu.
Düsseldorf, den 28. Februar 2019 Deloitte GmbH Rolf Künemann, Wirtschaftsprüfer Thomas Neu, Wirtschaftsprüfer FINANZKALENDERscroll
HAMBORNER REIT AGGoethestraße 45 47166 Duisburg Tel.: 0203 / 54405-0 Fax: 0203 / 54405-49 www.hamborner.de |
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