![]() Hamburger Hafen und Logistik AktiengesellschaftHamburgNachreichung zum Konzernabschluss 2008BERICHT DES AUFSICHTSRATSZusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung
sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen.
Er hat die Geschäftsführung des Vorstands sorgfältig und regelmäßig überwacht und
die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens und wesentliche Einzelmaßnahmen
beratend begleitet. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat sowohl in seinen Sitzungen als auch durch
schriftliche und mündliche Berichte zeitnah, regelmäßig und umfassend insbesondere
über die Lage der HHLA und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen
der Unternehmenspolitik und Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation.
Weitere Schwerpunkte bildeten das Risikomanagement und das Compliance-System der HHLA.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch darüber hinaus in regelmäßigem Kontakt mit
dem Vorstand und wurde über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche
Geschäftsvorfälle und das Risikomanagement informiert. Der Aufsichtsrat war in sämtliche
Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für den HHLA Konzern und die AG eingebunden.
Sämtlichen Angelegenheiten, die dem Aufsichtsrat vom Vorstand entsprechend der Satzung
und der Geschäftsanweisung des Vorstands als zustimmungspflichtig vorgelegt wurden,
hat der Aufsichtsrat nach jeweils umfassender eigener Prüfung und ausführlicher Erörterung
mit dem Vorstand zugestimmt. SitzungenIm Geschäftsjahr 2008 fanden turnusmäßig vier Aufsichtsratssitzungen, eine Sondersitzung
sowie zwei schriftliche Beschlussverfahren statt. Zwei bisherige Aufsichtsratsmitglieder,
die im Jahr 2008 ausgeschieden sind (Gunther Bonz und Thomas Lütje), und ein gerichtlich
bestelltes Aufsichtsratsmitglied (Carsten Frigge) haben aufgrund ihrer nur anteiligen
Amtszeit im Berichtszeitraum an weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen
im Geschäftsjahr 2008 teilgenommen. In jeder ordentlichen Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der laufenden
Geschäftsentwicklung und der Ertragslage des HHLA Konzerns. Der Vorstand berichtete
jeweils insbesondere über die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis und Personalsituation
des Konzerns und der einzelnen Segmente sowie über die Finanzlage und die strategische
und strukturelle Weiterentwicklung des Konzerns. In der Bilanzsitzung am 27. März 2008 bildeten die Berichterstattung und die Prüfung
sowie die Billigung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der HHLA einschließlich
der Sparteneinzelabschlüsse für A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2007 den Schwerpunkt. Die Abschlussprüfer nahmen an dieser Sitzung
teil. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für
Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Gewinnverwendungsvorschlag
des Vorstands und dem Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2008. Gegenstand der Sitzung waren auch die Tagesordnung der ersten öffentlichen Hauptversammlung
2008 sowie der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und der Corporate-Governance-Bericht. In der Sitzung am 18. Juni 2008 standen die Tarifverhandlungen auf Ebene des Zentralverbands
der Seehafenbetriebe sowie die Haustarifverhandlungen im Mittelpunkt. In der Oktobersitzung
befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit den Änderungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex 2008, einer entsprechenden Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
und stimmte dem Tarifvertrag über die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für das Jahr 2008
zu. Im Rahmen der Sondersitzung am 3. Dezember 2008 wurde Heinz Brandt zum neuen Vorstandsmitglied
und Nachfolger von Rolf Fritsch als Arbeitsdirektor bestellt. In der letzten Sitzung des Berichtszeitraums am 17. Dezember befasste sich der Aufsichtsrat
vor allem mit dem Wirtschaftsplan 2009, dem der Aufsichtsrat zustimmte, sowie der
mittelfristigen Unternehmensplanung 2010 bis 2013. In einem weiteren Schwerpunkt berichtete
der Vorstand ausführlich über Risiken und das Risikomanagement. Vorstand und Aufsichtsrat
haben darüber hinaus unter anderem die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate
Governance Kodex erörtert und der Aufsichtsrat hat die Abgabe der jährlichen Entsprechenserklärung
beschlossen. Die beiden schriftlichen Umlaufverfahren betrafen die Bestellung von Dr. Sebastian
Jürgens zum stellvertretenden Vorstandsmitglied sowie die Zustimmung des Aufsichtsrats
zur teilweisen Ausübung des Genehmigten Kapitals I gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung der
HHLA im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2008, des diesbezüglichen Bezugsrechtsausschlusses
sowie der mit der Kapitalerhöhung verbundenen Anpassung der Satzung. Die Arbeit der AusschüsseDer Finanzausschuss (Prüfungsausschuss) trat im Berichtszeitraum insgesamt viermal
zusammen: Im März, im Juni, im September und im Dezember 2008. Kernpunkte seiner Tätigkeit
waren dabei die umfangreiche Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA
und des Konzernabschlusses sowie der Lageberichte und eine Beschlussempfehlung an
den Aufsichtsrat für die Unterbreitung eines Wahlvorschlags an die Hauptversammlung
zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008. Weiterhin behandelte der
Finanzausschuss in einem weiteren Schwerpunkt die Vorprüfung des Wirtschaftsplans
2009 sowie die Mittelfristplanung 2010 bis 2013. In der Juni- und der Dezembersitzung
befasste sich der Ausschuss darüber hinaus mit der Risikoberichterstattung und dem
Risikomanagement sowie mit dem Compliance-System der HHLA und dessen Weiterentwicklung.
In der Sitzung im September wurden die Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance
Kodex und entsprechende Anpassungen der Geschäftsordnung der Geschäftsführung erörtert.
Im Fokus stand in dieser Sitzung auch der Prüfungsauftrag an die Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2008. Der Immobilienausschuss hat im Geschäftsjahr 2008 insgesamt dreimal getagt. Schwerpunkte
seiner Tätigkeit waren - jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte)
- neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung sowohl die Erörterung und Prüfung des
Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte und des
Konzernabschlusses sowie der Lageberichte als auch der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr
2009 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2010 bis 2013. Der Personalausschuss ist im Berichtsjahr insgesamt viermal zusammengetreten. Er befasste
sich in sämtlichen Sitzungen mit Vorstandsangelegenheiten. Inder Junisitzung bildeten
Fragen der Vorstandsvergütung den Schwerpunkt und im Juli befasste sich der Ausschuss
mit der Empfehlung an den Aufsichtsrat, Dr. Sebastian Jürgens als Nachfolger des zum
Jahresende in den Ruhestand tretenden Gerd Drossel zu bestellen. In den Sitzungen
im Oktober und November wurde die Nachfolge des Arbeitsdirektors Rolf Fritsch vorbereitet
und dem Aufsichtsrat empfohlen, Heinz Brandt zum neuen Vorstandsmitglied zu bestellen. Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2008 nicht zusammengetreten. Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtszeitraum nicht zusammentreten. Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben im Anschluss an die jeweiligen Sitzungen an
den Aufsichtsrat über die Tätigkeit in den Ausschüssen und deren Ergebnisse sowie
Empfehlungen an den Aufsichtsrat berichtet. Corporate GovernanceIn der Finanzausschusssitzung im September sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats
am 1. Oktober 2008 hat sich der Aufsichtsrat mit den von der Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex am 6. Juni 2008 vorgenommenen und am 8. August
2008 veröffentlichten Kodex-Änderungen auseinandergesetzt. In der Aufsichtsratssitzung
am 17. Dezember 2008 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat dann über die Entsprechenserklärung
zum Deutschen Corporate Governance Kodex beraten und die gemeinsame Entsprechenserklärung
gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) abgegeben. Sie wurde der Öffentlichkeit auf der Website
der HHLA unter www.hhla.de dauerhaft zugänglich gemacht. Dem Aufsichtsrat gehören
keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an. Über die Entsprechenserklärung
und Corporate Governance bei der HHLA berichten Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate-Governance-Bericht
für das Jahr 2008. Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, wurde von der Hauptversammlung am 12. Juni 2008 zum Abschlussprüfer bestellt
und vom Aufsichtsrat beauftragt. Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten
Jahresabschluss der HHLA einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse
für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien)
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss einschließlich
der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und
die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards
(IFRS) sowie den Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns geprüft und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Darüber hinaus hat der Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) einen Bericht
über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr
2008 erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis der
Prüfung schriftlich berichtet und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Weiterhin hat der Vorstand der HHLA gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung einen Bericht über
die Beziehung der A-Sparte und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2008 erstellt. Der
Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich
berichtet und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung wurden der Jahresabschluss einschließlich
der Sparteneinzelabschlüsse, der Konzernabschluss einschließlich der Teilkonzernabschlüsse,
der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der Bericht über die
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, der Bericht über die Beziehungen zwischen
A- und S-Sparte und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des
Aufsichtsrats ausgehändigt. Eine Vorprüfung der Abschlüsse und Berichte sowie des Vorschlags zur Gewinnverwendung
haben der Finanzausschuss und der Immobilienausschuss in ihrer jeweiligen Sitzung
am 20. März 2009 vorgenommen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 27. März 2009
wurden die vorgenannten Abschlüsse und Berichte sowie der Vorschlag zur Gewinnverwendung
umfassend behandelt und vom Aufsichtsrat geprüft. In dieser Sitzung waren auch Vertreter
des Abschlussprüfers anwesend. Sie haben über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung
berichtet und standen für Fragen zur Verfügung. Nach ausführlicher Besprechung des Prüfungsverlaufs und der Prüfungsergebnisse des
Abschlussprüfers und nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten
des Abschlussprüfers sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
und auf Basis seiner eigenen Prüfung und Erörterung des Jahresabschlusses inklusive
der Sparteneinzelabschlüsse, des Konzernabschlusses inklusive der Teilkonzernabschlüsse,
der Lageberichte für die HHLA und deren Konzern, des Berichts über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen, des Berichts über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte
und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns stimmte der
Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat
stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen
zu erheben sind, und billigte in der Bilanzsitzung am 27. März 2009 gemäß den Empfehlungen
des Finanzausschusses und des Immobilienausschusses den Jahresabschluss inklusive
der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse,
den Lagebericht und den Konzernlagebericht. Der Jahresabschluss der HHLA ist damit
festgestellt. Zudem stellte der Aufsichtsrat fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte zu
erheben sind. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat
nach eigener Prüfung angeschlossen. Personelle VeränderungenIm Vorstand gab es im Berichtszeitraum die folgenden personellen Veränderungen: Nach 47 aktiven Berufsjahren bei der HHLA ist das Vorstandsmitglied Gerd Drossel zum
31. Dezember 2008 in den Ruhestand getreten. Der Aufsichtsrat dankt Gerd Drossel für
die hervorragende geleistete Arbeit und die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat
in den vergangenen elf Jahren. Der Aufsichtsrat hat Dr. Sebastian Jürgens mit Wirkung
zum 1. Januar 2009 zum neuen, stellvertretenden Vorstandsmitglied der HHLA bestellt.
Als Nachfolger von Gerd Drossel übernimmt Dr. Sebastian Jürgens, der bislang als Leiter
des Geschäftsfelds Intermodal bei der Deutschen Bahn tätig war, die Verantwortung
für die Unternehmenssegmente Intermodal und Logistik. Weiterhin hat der Aufsichtsrat Heinz Brandt mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zum neuen
Vorstandsmitglied der HHLA bestellt. Der bisherige Arbeitsdirektor der Eurogate-Gruppe
übernimmt ab dem 1. April 2009 die Verantwortung für die Bereiche Personal, Soziales,
Einkauf und Recht/ Versicherungen von Rolf Fritsch, der zum 31. März 2009 aus dem
Amt scheidet. Das bisherige Aufsichtsratsmitglied der leitenden Angestellten, Thomas Lütje, ist
zum Geschäftsführer einer abhängigen Tochtergesellschaft (HHLA Container Terminals
GmbH) der HHLA berufen worden. Mit Wirkung zum 2. August 2008 ist an seiner statt
Holger Heinzel zum Aufsichtsratsmitglied vom Amtsgericht Hamburg bestellt worden.
Ebenfalls vom Amtsgericht Hamburg bestellt wurde der Staatsrat der Behörde für Wirtschaft
und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg, Carsten Frigge. Seine Bestellung erfolgte
mit Wirkung zum 28. November 2008 für Gunther Bonz, Staatsrat a.D. der Behörde für
Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg, der sein Amt als Aufsichtsratsmitglied
mit Wirkung zum 26. November 2008 niedergelegt hatte. Die Bestellung erfolgte zunächst
- im Einklang mit der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex - bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat dankt Thomas Lütje und Gunther Bonz für die gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit. Der Aufsichtsrat spricht den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften Dank und Anerkennung
aus. Sie alle haben erneut zu einem erfolgreichen Geschäftsjahr der HHLA beigetragen.
Hamburg, den 27. März 2009 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Peer Witten Vorsitzender
CORPORATE GOVERNANCE BEI DER HHLASeit seiner Einführung im Jahr 2002 hat sich der Deutsche Corporate Governance Kodex
(Kodex) als Maßstab guter Unternehmensführung in Deutschland bewährt. Eine verantwortungsvolle,
transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung ist
von jeher eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg der HHLA. Aufsichtsrat
und Vorstand der HHLA unterstützen den Kodex und die damit verfolgten Ziele und Zwecke
ausdrücklich. Aufsichtsrat und VorstandBei der HHLA besteht gemäß den Vorgaben im deutschen Aktienrecht ein duales Führungssystem
mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide jeweils mit eigenständigen Kompetenzen
ausgestattet sind. Das System ist gekennzeichnet durch eine personelle Trennung von
Leitungs- und Überwachungsorgan: Danach leitet der Vorstand das Unternehmen in eigener
Verantwortung, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und bei der Geschäftsführung
berät. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig. Vorstand
und Aufsichtsrat der HHLA arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll
zusammen. AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft, überwacht dessen
Geschäftsführung und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden.
Er bestimmt über die Zusammensetzung des Vorstands und stellt den Abschluss der Gesellschaft
fest. Der Aufsichtsrat setzt sich nach der Satzung der Gesellschaft sowie der §§ 95 und
96 Aktiengesetz (AktG) und des §7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) aus sechs Mitgliedern
der Anteilseigner, die von der Hauptversammlung, sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer,
die gemäß MitbestG gewählt werden, zusammen. Soweit die Hauptversammlung keinen kürzeren
Zeitraum beschließt, erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Aufsichtsratsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte, insbesondere solche,
die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern
oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen.
Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds
sollen zur Beendigung des Mandats führen. Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht
an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung
informieren. Im Berichtsjahr kam es zu keinen Interessenkonflikten von Aufsichtsratsmitgliedern
der HHLA. Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung) mit angemessenem Selbstbehalt abgeschlossen. Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in einzelnen Ausschüssen
statt. Um seine Aufgaben optimal wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat derzeit insgesamt
fünf Ausschüsse gebildet:
VORSTANDDie Geschäfte der Gesellschaft werden vom Vorstand in gemeinschaftlicher Verantwortung
seiner Mitglieder geführt. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche
strategische Ausrichtung, die Konzernpolitik und -оrganisation. Dazu gehören insbesondere
die Steuerung des Konzerns und der Finanzressourcen, die Entwicklung der Personalstrategie,
die Besetzung der Führungspositionen, die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation
des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Der Vorstand der HHLA besteht ab dem 1. April 2009 aus fünf Mitgliedern. Nähere Erläuterungen
zur derzeitigen Zusammensetzung finden sich im Bericht des Aufsichtsrats. Gemäß §8
der Satzung müssen es mindestens zwei Mitglieder sein. Die Mitglieder des Vorstands
werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle
für den Konzern relevanten Fragen. Das umfasst insbesondere die beabsichtigte Geschäftspolitik,
die Rentabilität der Gesellschaft, den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft,
die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Der
Vorstand hat grundsätzliche und wichtige Angelegenheiten, die für die Beurteilung
der Lage und Entwicklung oder für die Leitung des Konzerns von wesentlicher Bedeutung
sind, dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise
Betriebsstörungen und rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der Gesellschaft. Bestimmte Maßnahmen und Geschäfte des Vorstands von grundlegender Bedeutung bedürfen
der Zustimmung des Aufsichtsrats. Interessenkonflikte haben Vorstandsmitglieder dem
Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder
hierüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden
Gesellschaften, dürfen von Vorstandsmitgliedern nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats
übernommen werden. Im Berichtsjahr kam es zu keinen Interessenkonflikten von Vorstandsmitgliedern
der HHLA. Auch wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und
den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich
nahestehenden Unternehmungen andererseits bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Diese Geschäfte müssen branchenüblichen Standards entsprechen. Entsprechende Verträge
bestanden im Berichtszeitraum nicht. Die Gesellschaft hat für die Vorstandsmitglieder eine D&O-Versicherung mit angemessenem
Selbstbehalt abgeschlossen. Die HHLA entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie
den gesetzlichen Regelungen, die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat
individualisiert offenzulegen. Die Grundzüge der Vergütungssysteme und die Vergütungen
sind im Vergütungsbericht, der nachfolgend im Kapitel Corporate Governance als Teil
des Konzernlageberichts aufgeführt ist, dargestellt. HAUPTVERSAMMLUNGDie Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht
aus. Die Hauptversammlung findet nach Maßgabe der Satzung innerhalb der ersten acht
Monate eines jeden Geschäftsjahres in Hamburg statt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrechte
bestehen nicht. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst
auszuüben sowie es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. In der Einladung zur Hauptversammlung
wird erläutert, wie Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilt werden können. Außerdem
hat die Gesellschaft eine telefonische Hotline für Fragen der Aktionäre eingerichtet.
Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich
des Geschäftsberichts werden auf der Website der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung
zusammen mit der Tagesordnung veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung
finden sich dort auch die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf der Website der
Gesellschaft. EntsprechenserklärungIm Geschäftsjahr 2008 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat mehrfach mit Themen der
Corporate Governance befasst. Am 17. Dezember 2008 haben sie gemeinsam die Entsprechenserklärung
2008 gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Website
der HHLA unter www.hhla.de dauerhaft zugänglich gemacht. Bis auf die nachfolgend genannten
drei Ausnahmen folgte die HHLA im Geschäftsjahr 2008 den Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 beziehungsweise danach
der am 8. August 2008 bekannt gemachten Fassung des Kodex vom 6. Juni 2008 und wird
ihnen auch in Zukunft entsprechen. ABWEICHUNGEN VON EMPFEHLUNGEN
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings)Nach § 15a WpHG haben Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sonstige Führungspersonen
sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen den Erwerb und die Veräußerung
von Aktien der HHLA unverzüglich der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) mitzuteilen, sofern die Wertgrenze von 5.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres
überschritten wird. Im Geschäftsjahr 2008 sind der Gesellschaft keine meldepflichtigen
Erwerbsgeschäfte mitgeteilt worden. Insgesamt besaßen Vorstand und Aufsichtsrat am 31. Dezember 2008 nicht mehr als 1
Prozent der von der HHLA ausgegebenen Aktien. TransparenzDie Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit werden von der
HHLA über die Lage des Konzerns sowie über wesentliche Geschäftsereignisse insbesondere
durch die Finanzberichte (Geschäftsbericht und Zwischenberichte), Analysten- und Bilanzpressekonferenzen,
Analysten- und Pressegespräche, Presse- und gegebenenfalls Ad-hoc-Mitteilungen sowie
die Hauptversammlungen umfassend unterrichtet. Ein ständig nutzbares und aktuelles
Kommunikationsmedium ist die Website www.hhla.de, die alle relevanten Informationen
in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben umfangreichen Informationen
zum HHLA Konzern und zur HHLA Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der
einen Überblick über alle wichtigen Veranstaltungen bietet. Darüber hinaus ist die
Investor-Relations-Abteilung Ansprechpartner für Fragen der Aktionäre, Investoren
und Analysten. Corporate ComplianceDie Einhaltung für die Unternehmenstätigkeit relevanter gesetzlicher Bestimmungen
und unternehmensinterner Richtlinien (nachfolgend auch "Corporate Compliance") wird
bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Zur Führungsaufgabe
in allen Konzerneinheiten gehört daher auch Pflicht, die Einhaltung der in dem jeweiligen
Aufgaben- und Verantwortungsbereich einschlägigen Vorschriften sicherzustellen. Hierzu
muss jeder für einen Arbeitsprozess Verantwortliche (Prozessverantwortlicher) über
die für seinen Verantwortungsbereich geltenden Regelungen und Gesetze informiert sein.
Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen zu gestalten. Der
Prozessverantwortliche hat weiterhin die Corporate Compliance in seinem Bereich zu
überwachen und regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Einzelheiten hierzu sind in einer
Konzernrichtlinie niedergelegt, die auch einen für alle Mitarbeiter geltenden Verhaltenskodex
enthält. Dieser Kodex formuliert übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten
Themen wie zum Beispiel dem Verhalten im Wettbewerb, der Vermeidung von Korruption
und Interessenkonflikten sowie dem Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen.
Die übergeordnete Koordination der Corporate Compliance obliegt einem Compliance-Beauftragten,
der sich eng mit dem Risikomanagement und der internen Revision abstimmt. RisikomanagementDas Risikomanagementsystem des HHLA Konzerns ist im Kapitel "Risikobericht" des Geschäftsberichts
eingehend dargestellt. Es ist nach den gesetzlichen Bestimmungen darauf ausgerichtet,
wesentliche Risiken für den HHLA Konzern und seine operativen Gesellschaften frühzeitig
zu erkennen, um Maßnahmen zur Reduzierung, Diversifizierung, Überwälzung oder Vermeidung
von Risiken ergreifen zu können. Risikostrategie und Risikopolitik orientieren sich
insbesondere an der jährlich durchgeführten Risikoinventur der strategischen und operativen
Risiken einschließlich der spezifischen Risiken in den einzelnen Segmenten. Das Risikomanagement
wird bei seiner Aufgabenwahrnehmung durch das Controlling, den Compliance-Beauftragten
und die interne Revision maßgeblich unterstützt. Rechnungslegung und AbschlussprüfungDie HHLA erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS). Nähere Erläuterungen zu IFRS enthält dieser
Geschäftsbericht im Konzernanhang. Der Einzelabschluss der HHLA AG folgt den Rechnungslegungsvorschriften
des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Konzern- und AG-Abschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat gebilligt.
Die Prüfung obliegt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Für das
Geschäftsjahr 2008 ist dies die KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. Die Abschlussprüfung wird mit einer Erweiterung
der Prüfung nach §53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchgeführt. Hierzu sind im
Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie
die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen. |
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